Lüneburger Kreistag nicht auf der Höhe der Zeit

Lüneburg, 23. Juni 2017

Heute rütteln wir an der Verfassung, aber nur des Lüneburger Kreistages.
Ich habe diesem Parlament via Facebook in einer öffentlichen Sitzung mehr Öffentlichkeit verschafft und live gesendet, wie die Politiker über die millionenschwere Event-Arena abstimmen. Der Fall ist aber nicht vorgesehen in der sakrosankten Hauptsatzung des Kreistages.
Am Livestream stößt sich der Abgeordnete Dr. Hinrich Bonin. Er hat den LZ-Ombudsmann Dr. Reiner Faulhaber eingeschaltet. Ich habe mich lieber gleich schuldig bekannt und die Rüge kassiert. Aber der Ombudsmann gibt auch zu bedenken, ob der Kreistag nicht seine Hauptsatzung dem 21. Jahrhundert anpassen sollte.
Gut, die Sitzung ist öffentlich, ja, so ein Abgeordneter büßt Privatsphäre ein, er steht auf der politischen Bühne, wenn auch einer kleinen, und ja, er wurde von Bürgern gewählt, die nicht alle um 14 Uhr zur Sitzung in die Ritterakademie kommen können, sondern arbeiten. Aber ist das ein Grund, aus dem Kreistag live zu senden?
Ja, wenn es wichtig ist wie bei der Event-Arena. Vielleicht zwei Dutzend Zuhörer saßen in der Ritterakademie livehaftig. Rund 11 000 Fans haben sich die Videos auf der LZ-Seite angesehen.
Der Kreistag könnte sich ein Beispiel am Bundestag nehmen. Weil nicht alle Bürger Zeit haben, zur Debatte nach Berlin zu fahren, gibt es das Parlamentsfernsehen – live. Und das seit 1999. Plus Mediathek.
Auch die Arena-Debatte kann weiter eingesehen werden. Die Redner-Passagen frei nach Karl Valentins Spruch: Es ist schon alles gesagt, nur noch nicht von mir, sind allerdings nicht dabei.
Politiker, die nicht jeder Mode hinterherlaufen und Haltung zeigen, finde ich klasse. In diesem Fall allerdings verweigern sie sich teilweise der öffentlichen Debatte und ganz dem technischen Status quo. Aus Angst vor Öffentlichkeit oder nur aus Prinzip? Vielleicht sollte Herr Bonin klagen, dann haben wir schon mal die Ouvertüre zum Sommertheater.

Hans-Herbert Jenckel

Über jj

Journalist, Dipl.-Kaufmann, Moderator, Lünebug- und Elbtalaue-Liebhaber
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106 Antworten zu Lüneburger Kreistag nicht auf der Höhe der Zeit

  1. Klaus Bruns schreibt:

    Achim Gründel
    das caroline -urteil, sollte politikern zumindest bekannt sein,finden sie nicht? es ist doch wichtig, im eigenen interesse, auch bescheid zu wissen. unter den teppich kehren wird in der politik immer schwieriger, solange die pressefreiheit akzeptiert wird. bei putin ,trump ,erdogan und konsorten ist dieses schon anders. wollen sie,oder anders formuliert, will der kreistag sich den oben genannten anschließen?hat ein herr mädge schon so viele verführen können? schmunzeln. der schreibt auch heimlich mal gern kleine zettel, um druck,,( aus zu üben),,.

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  2. Achim Gründel schreibt:

    Livestream
    Auf den Sitzungen des Kreistages werden wichtige Entscheidungen getroffen. Darüber soll und muss die Öffentlichkeit informiert werden. Doch darf der LZ Redakteur die Rechtslage ignorieren, wenn er meint, entgegen der Satzung einen Livestream senden zu müssen? Der wohl eher lausbübisch gemeinte Regelverstoß ist alles andere als vorbildhaft. Tausende von Klicks auf das Video geben dem Redakteur keines Falls recht.
    Liveübertragungen aus dem Bundestag werden als Beispiel genannt. Allerdings wird dabei verkannt, dass im Bundestag hauptberufliche Politiker tätig sind, mit deren Berufsinhalten gleichsam immanent eine öffentliche Berichterstattung verbunden ist.
    Das ist bei Ehrenämtlern in der kommunalen Selbstverwaltung gewiss anders. Hier bringen sich engagierte Bürger ein. Der Beitrag zum Gemeinwohl ist wichtig. Allenthalben wird beklagt, dass sich immer weniger Menschen für Ehrenämter finden. Nun soll sich jemand nicht nur die Zeit für viele Sitzungen nehmen, sich mit Beiträgen einbringen, er muss sich gefallen lassen, in der LZ spöttisch behandelt zu werden etc.. Jetzt wird von ihm zudem verlangt, auf einen Teil der Individualrechte zu verzichten.
    Das sollte es nicht sein. Mir ist auch der Beitrag des Kreistagskollegen wichtig, der nicht videoreif vortragen kann; der stottert, schlecht formulieren kann, schüchtern ist oder sich einfach nur nicht traut, vor der Kamera zu sprechen. Auf den Inhalt kommt es an.
    Livestream hat meist nichts mit Modernität zu tun, sondern mit Show. Dem muss man nicht nachkommen.
    Hier scheint mir der Kreistag eher auf der Höhe der Zeit zu sein, als der streamende Redakteur.
    Der Bedarf nach LZ-Play und bewegten Bildern ist natürlich da. Statements am Rande der Sitzung wären ein Kompromiss (wird ja auch schon durchgeführt). Es entscheidet dann jeder selber für sich, ob er vor der Kamera auftreten mag.
    Im Übrigen kann sich auch eine Regelung des Kreistages nur nach der Kommunalverfassung richten. Hier ist im §§ 64 Abs. 2 des NKomVG schon einiges geregelt. Die Kreistagsmitglieder können schlicht jeder für sich die Aufnahmen untersagen. Diese Chance hatten sie bei der Aktion nicht und das ist zumindest unfair.
    Von Herrn Jenckel ist etwas mehr Fairness im Umgang mit Anderen und die Beachtung deren Rechte zu wünschen.
    Mein Kreistagskollege Dr. Hinrich Bonin hat sich einmal mehr als mutig und gradlinig gezeigt, indem er den Livestream monierte und den Ombudsmann um Prüfung bat. Hut ab dafür.

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    • jj schreibt:

      Kreistagsabgeordnete sind relative Personen der Zeitgeschichte, aus mehreren Gründen. Das vermag Herr Gründel nicht verstehen. Ein Fall für den Medienanwalt.

      Wenn Kreistagsabgeordnete das Licht der Öffentlichkeit scheuen, wenn es nicht darum geht, in die Kamera zu lachen und eine Straße oder eine Kita einzuweihen, sondern wenn es um eine millionenschwere Zukunftsentscheidung geht, dann sollten sie sich nicht aufstellen lassen. Wenn sie nicht möchten, dass das, was Sie sagen, nicht nur in der Ritterakademie, sondern auch im ganzen Landkreis gesehen oder gehört werden kann, also auch von den Interessierten, die um 14 Uhr noch an Ihrem Arbeitsplatz sitzen, aber in der Kaffeepause gerne einmal zuschalten. Wenn sie eine möglichst breite Öffentlichkeit für schädlich oder gefährlich halten, dann sollten sie sich nicht aufstellen lassen.

      Herr Gründel hat sich vermutlich nicht einmal die Videos angesehen, denn da spricht niemand, außer dem Architekten, dem Landrat und bei der Abstimmung der Ratsvorsitzende. Und ich denke, das Handheben für oder gegen eine Arena, das kann jeder „videoreif“. Das hat nichts mit Show zu tun, vieles bei Herrn Gründel aber mit Spiegelfechterei, um eine vermeintliche Ehrenrettung zu lancieren. Gar nicht nötig. Lg jj

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      • Achim Gründel schreibt:

        Moin Herr Jenckel,
        nachdem Sie mich baten, meinen Text in ihren Blog zu stellen, war vermutlich klar, dass es in der üblichen schelmisch provokanten Art einen eigenen Kommentar dazu geben wird. Ihre Vermutungen und ihre anwaltlichen Zuweisungen können Sie vermutlich begründen. Zutreffend sind sie dennoch nicht.
        Vermutlich haben Sie auch erkannt, dass es gar nicht um Öffentlichkeitsscheu geht, sondern im Kern um Respektlosigkeit gegenüber den Persönlichkeitsrechten Einzelner. Die angekündigte und von allen Kreistagsmitgliedern gebilligte professionelle Videoaufzeichnung (s. vermutlich LZ-Play) ging ja auch gänzlich unaufgeregt vonstatten.
        Unser Kreistag zeichnet sich über die Parteien hinweg durch eine hohe gegenseitige Wertschätzung der Mitglieder untereinander aus. Das mag für den Berichterstatter manchmal zu langweilig sein und vermutlich greift man da dann schon mal auf eine Provokation zurück.
        Hinsichtlich der öffentlichen Berichterstattung teile ich ihre Auffassung. Nicht in Ordnung war ihr plötzlicher persönlicher Livestream mit ihrem Mobiltelefon. Das hat ja auch der Ombudsmann festgestellt.
        Sie wünschen sich vermutlich den videogerechten kommunalengagierten Mitbürger mit Drang zur Öffentlichkeit (wie Sie mir schrieben), der Ihnen eine spannende Berichterstattung ermöglicht. Aus beruflicher Sicht wohl nachvollziehbar.
        Aber im Ernst: Wie sähe eine kommunale Selbstverwaltung nur mit diesen gestylten Mitgliedern aus? Vermutlich wären einige Kolleginnen und Kollegen nicht mehr dabei. Aus unterschiedlichen Gründen mögen oder können einige eher nicht videogerecht auftreten. Aber auch sie setzen sich für Projekte z.B. für die Arena, einen Kindergarten usw. ein. Sie leisten einen wertvollen Sachbeitrag beispielsweise in den Ausschüssen. Wenn wir die Arroganz haben würden, journalistengerechtes Auftreten und Rhetorik zum Aufstellungskriterium für die Kommunalwahlen zu machen, wäre eine Reihe engagierter Bürger ausgeschlossen. Das fände ich sehr bedenklich.
        Wenn ich mal positiv vermute, könnte mit dieser Debatte vielleicht ein klein bisschen mehr Sensibilisierung, etwas mehr Respekt vor den Eigenheiten anderer und etwas weniger Arroganz erreicht sein….ganz ohne Spiegelfechterei.
        In diesem Sinne sehe ich mit Amüsement und vermutlich mit einem Kopfschütteln Ihrem nächsten Blogeintrag entgegen. Mfg AG

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      • jj schreibt:

        Moin, Herr Grindel. Noch mal:
        Kreistagsmitglieder sind relative Personen der Zeitgeschichte, und da sind die Persönlichkeitsrechte eingeschränkt,, das hängt heute alles von der Bedeutung des Ereignisses ab (Arena bedeutsam), ab, an dem sie mitwirken, Arena very important. LG jj
        Link zu Basics
        https://www.lawbster.de/basics-medienrecht-personen-der-zeitgeschichte/

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      • Werner Fuchs schreibt:

        All lies and jest. Still, a man hears what he wants to hear and disregards the rest.

        Nicht wahr, Herr Jenckel?

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      • jj schreibt:

        Das auch noch. Es reicht, dass wir den Garfunkel-Song mit der Band spielen….

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  3. Achim Gründel schreibt:

    Moin Herr Bruns,
    die Sache ist weniger putzig, als sie von Ihnen dargestellt wird. Es geht um die Seriosität des Ombudsmannes und seiner Funktion als Mediator zwischen Presse und Publikum. Herr Dr. Bonin hat sich an diesen mit der Bitte um Klärung in der Sache gewandt. Er glaubte darauf vertrauen zu können, dass man sich außerhalb des Publizistischem mit der Sache des Livestreamings ernsthaft befasst. Das ist nämlich in der Tat ein Thema, welches unabhängig von der vortragenden Person sehr genau zu diskutieren ist. Statt eine Antwort zu bekommen, konnte er zunächst die Angelegenheit auf süffisante Weise dargestellt am 24. 6. im „angespitzt“ Kommentar in der LZ nachlesen. Die Antwort des Ombudsmannes wurde erst Tage später am 27.6. verfasst und per Brief übermittelt.
    Dieser Zeitablauf ist zu kritisieren; denn wer mag sich nun noch an den Ombudsmann wenden, wenn sein Thema zunächst der Belustigung des Publikums dienen könnte. Die durchaus ernsthafte Antwort des Mediators kommt dann Tage später in den Briefkasten.

    PS: Ihre persönlichen Bemerkungen kann ich leider nicht kommentieren. Wir kennen uns meines Wissens gar nicht persönlich. Insofern kann ich Ihre Bewertungen nicht einordnen.

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  4. Klaus Bruns schreibt:

    Ein Herr Achim Gründel, hat sich beschwert , dass sein lieblingsgenosse angeblich an den pranger gestellt wurde. ich musste mal wieder schmunzeln. parteisoldaten maschieren gemeinsam und schlagen vereinzelt zu. sowas nenne ich ,,bälle zuspielen ,, um im gespräch zu bleiben. aber so richtig was sagen dabei, tun sie nicht. versicherungsbetrug und steuerhinterziehung sind auch verboten, wird gern gemacht, aber livestream dabei ,wird auch da nicht gern gesehen. was sagt uns das?

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  5. Verena schreibt:

    Sehr geehrter Herr Jenckel,

    wie stellen Sie sich einen Kreistag vor, der auf der Höhe der Zeit ist?

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    • jj schreibt:

      Liebe Frau Brammer, hier geht es ausschließlich um die Frage: Wie darf aus dem und über den Kreistag berichtet werden?

      Ich denke bei einem öffentlichen Gremien sollten alle Wege beschritten werden, Öffentlichkeit herzustellen, damit es mehr Öffentlichkeit gibt als die wenigen Zuhörer in der Ritterakademie. Allein die Vorstellung, der interessierte Bürger kann die Debatte am Bildschirm verfolgen und sich raussuchen, was ihn interessiert, finde ich charmant. Das wäre nur der Anfang. Aber damit ist bei diesem Kreistag nicht zu rechnen. LG hhjenckel

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      • Verena Brammer schreibt:

        Vielen Dank für die Antwort, Herr Jenckel. An das Kommen des Streams in absehbarer Zeit kann ich auch nicht glauben. Da scheint mir die Bürgerferne unserer Bürgervertreter noch allzu gewaltig. Merkwürdig, wie ganz gewöhnlichste Leute plötzlich in hölzern knarzendem Amtsstolz versteifen, wenn sie in ein lokalpolitisches Gremium gewählt werden. Vielleicht sollten Sie erstmal probieren, den Rats- und Kreistagsmatadoren den Wert des Bloggens zu vermitteln? Der Hinweis darauf, dass die Verdoppelung der Sitze in Stadt und Kreis bei den Linken im September letzten Jahres ohne das regelmäßige Erscheinen von Pauly, Petroll und Fahrenwaldt seit Juni 2014 bei Blog.jj wohl undenkbar gewesen wäre, könnte vielleicht helfen?

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  6. Kurt Woltersen schreibt:

    Hallo Herr Prof. Bonin, ich würde auch gerne lesen, was Sie über das Formelle der Existenz einer negativen Satzungsbestimmung hinaus an substanziellen Einwänden gegen das Livestreamen von Kreistagssitzungen vorzubringen haben.

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    • Klaus Bruns schreibt:

      Kurt Woltersen
      sie müssen den druck erhöhen, sonst werden sie auf ihre frage hin, keine antwort bekommen. ich schließe mich ihrer frage an. vielleicht klappt es jetzt. schmunzeln.

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    • Kurt Woltersen schreibt:

      Hallo Herr Bruns,

      vielen Dank für Ihre Unterstützung.

      Mit Herrn Dr. Günther und – wie ich mal unterstelle – dem geschäftsführenden LZ-Vize und Online-Chef Herrn Jenckel sind wir dann schon vier Bürger, die sich für die Argumente des Reppenstedter SPD-Kreistagsabgeordneten Prof. Bonin interessieren.

      Was meinen Sie Herr Jenckel, würde ein Hinweis von Ihnen an (die Ihnen bekannte) Mail-Adresse von Herrn Bonin, dass ein paar seiner Wahlbürger bei Blog.jj auf seine Antworten warten, vielleicht etwas bewirken? (Niels Webersinn entschuldigt seine vielen Versäumnisse ja regelmäßig damit, ihm seien große Teile der Debatte entgangen, da er sich beim Briefeschreiben viel Zeit zum Kauf von Patronen für seinen Füllfederhalter nehmen müsse.)

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  7. Dirk Warnke schreibt:

    Hallo Herr Jenckel,

    muss man als einschlägig interessierter Medienmann nicht aufpassen, dass man „die Höhe der Zeit“ nicht einfach mit dem „Gipfel der Vernunft“ gleichsetzt? Wird Live-Berichterstattung nicht auch den Effekt haben, das inszenatorische Moment von Politik-Darstellung zu befördern und damit den schon heute zu Recht beklagten propagandistischen Show-Charakter von Sitzungen? Schadet das passive Dämmern im Strom nicht eher, als dass es der aktiven Aneignung nützt? Kann „der aufgeklärte Konsument“ das wirklich wollen? Und ist nicht gerade das „Transparenz“-Argument „fadenscheinig“, weil es dazu verführt, die Live-Aufführung für „Wahrheit“ zu halten oder auszugeben, und zu übersehen, dass Strukturierung, Einordnung, Akzentuierung und Kommentar in Analyse und nachbereitendem LZ-Bericht die eigentliche Leistung des Verstandes ausmachen und erst die rationalen Angriffspunkte bieten, von denen aus der wühlende Geist des sachkundigen Bürgers anschließend in das Geflecht von Anträgen, Protokollen und anderen Dokumenten weiter vordringen bzw. das zuvor Erarbeitete in deren Licht noch einmal überdenken und neu bewerten kann?

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    • jj schreibt:

      Ist nicht jeder Bericht auch ein Stück inszenierte Wirklichkeit. Wenn eine Kamera läuft, dann irritiert sie das fünf Minuten, danach haben Sie es vergessen, und alles ist vor immer. lg

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  8. Gunda Schneider schreibt:

    Die hessische Landesregierung hat mit der Änderung der hessischen Gemeindeordnung zum 1.1.2012 den Kommunen eine Ermächtigungsgrundlage für Internetübertragungen von Kommunalparlamenten eröffnet. Dort heißt es in Art. 52 Abs. 3: Die Hauptsatzung kann bestimmen, dass in öffentlichen Sitzungen Film- und Tonaufnahmen durch die Medien mit dem Ziel der Veröffentlichung zulässig sind.

    Gleichwohl wurde diese Öffnung bei der Verabschiedung der Gesetzesänderung auch skeptisch gesehen und von einer „Schwachstelle“ gesprochen. Es sei nämlich „gar nicht so einfach, zwischen dem Anspruch nach transparenten und öffentlichen Verfahren in der Politik und den Persönlichkeitsrechten der ehrenamtlich agierenden Mandatsträger die richtige Balance zu halten. Mahnende Worte hatte der hessische Datenschutzbeauftragte Michael Ronellenfitsch an die Abgeordneten gerichtet. Zwar lehnte er die Regelung nicht grundsätzlich ab, nannte sie aber „eine hochsensible Angelegenheit“. Für die demokratische Kontrolle reiche es aus, wenn die Lokalpresse aus den Sitzungen berichte, urteilte der Datenschützer.

    Dazu ein wichtiges Urteil des Hessischen VGH vom 31. Oktober 2013 (8 C 127/13.N):

    1. Gemeindevertreter und von ihnen gebildete Fraktionen haben in Hessen kein wehrfähiges Recht auf Herstellung der sog. Medienöffentlichkeit von Sitzungen der Gemeindevertretung.

    2. § 52 Abs. 1 HGO gewährleistet lediglich die sog. Saalöffentlichkeit. Die Herstellung der sog. Medienöffentlichkeit ist ausschließlich aufgrund einer entsprechenden allgemeinen Regelung in der Hauptsatzung der Gemeinde zulässig (§ 52 Abs. 3 HGO).

    3. Eine solche Regelung in der Hauptsatzung einer Gemeinde kann nicht im Wege prinzipaler Normenkontrolle (§ 47 VwGO), sondern allenfalls durch eine sog. Normerlassklage durchgesetzt werden. Für eine solche Klage ist in erster Instanz nicht das Oberverwaltungsgericht (der Verwaltungsgerichtshof), sondern das jeweilige Verwaltungsgericht zuständig.

    Wen Tatbestand, Anträge und Urteilsbegründung interessieren, kann hier weiterlesen:

    https://openjur.de/u/660039.html

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  9. Thorsten Wendt schreibt:

    Wenn ich ein altes Sprichwort interpretiere, das da lautet „Die Zunge ist schärfer als das Schwert“, dann fällt es mir nicht schwer zu verstehen, wie viel Angst die Seelen der mächtigen Menschen dieser Welt durchfluten muss – wenn sie sich klarmachen, dass es nur eine Frage der Zeit ist, bis Machtmissbrauch, Unterdrückung der freien Meinungsäußerung im eigenen und in anderen Ländern und die offensichtliche Ausnutzung der tragischen Situation Tausender Menschen, die Angst um ihr eigenes, aber vor allem das Leben ihrer Kinder haben, um Milliarden für sich und ihr schändliches Handeln zu erfeilschen, offensichtlich werden. Sie scheuen das Licht der Wahrheit wie der Teufel das Weihwasser. Viele mächtige Menschen auf unserem Globus haben sich ganz bewusst dazu entschieden, den hellen Pfad von Recht, Gesetz, Menschlichkeit und Respekt zu verlassen. Stattdessen wählen sie lieber die irrigen und dunklen Abwege von Machtmissbrauch, Korruption und anderen perfiden egomanischen „Spielereien“. Zu gern würden sie sich jedoch auch auf diesem Weg mit dem hellen Schutzmäntelchen tarnen, um unerkannt ihr Schwert führen zu können und sich vor den schmerzhaften Einstichen zu schützen, die wahrhafte und mutige Worte verursachen, die über Zunge und Stift den Weg zu den Machthabern und Despoten finden. Dieser Schutz steht ihnen schlichtweg nicht zu! Sie erzeugen Angst und haben die Geister der Gegenwehr heraufbeschworen! Die Stärke und Intensität bestimmen sie selbst durch ihr eigenes Handeln. Getreu dem Motto: „Die Geister, die ich rief…“ Hier der Original-Wortlaut des eingangs erwähnten Zitats: „Dil kilictan keskindir.“

    Thorsten Wendt, Bleckede

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    • Renate Schwabe schreibt:

      Thorsten Wendt, wie gut passt doch dazu diese Aussage von Dmitri Medwedew als Redner beim Europäischen Staatsakt für Helmut Kohl: „Helmut Kohl WAR DER ARCHITEKT DER DERZEITIGEN!! WELTLAGE!“—– Diese Aussage könnte ich gut und gerne unterschreiben!!

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  10. Die besten Satzungen kann man bloß respektieren und fürchten, aber nicht lieben. Gute Kreistagsabgeordnete respektiert man, fürchtet man und liebt man. Was für mächtige Quellen von Glück für die Menschen in Lüneburg und Kreis.

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    • G. Furhop schreibt:

      Hallo Detlef,

      gute Kreistagsabgeordnete fürchtet und liebt „man“ in Wendisch Evern? Was für ein seltsamer Extremismus der Empfindsamkeit! Ich kenne alle guten Abgeordnet/inn/en aus unsrem Kreis und noch eine gehörige Zahl aus anderen Kreisen, fürchte aber keine/n und liebe keine/n, respektiere jedoch fast jede/n. Ich kenne übrigens auch keine Satzung irgendeines Landkreises, die irgendjemand fürchtet, genausowenig wie ich jemals von irgendjemandem (außer Ihnen) gehört habe, der behauptet, das zu tun, oder den Wunsch hätte eine derartige Satzung zu lieben. Respektiert werden solche selbstverwaltungsrechtlichen Ordnungsstatute die gemäß Art. 28 Abs. 2 GG ein Ausdruck kommunaler Eigenverantwortung sind, jedoch gewöhnlich überall und immer.

      Mit den besten Grüßen an den Timeloberg

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  11. Tobias Günther schreibt:

    Sehr geehrter Herr Kreistagsabgeordneter Professor Dr. Hinrich Bonin,

    Sie (vor allem in Ihrem Schreiben an den LZ-Ombudsmann Dr. Reiner Faulhaber sowie in Ihrer Leserzuschrift vom 23. Juni 2017 um 15:35 Uhr) und Ihre Unterstützer wie Petra Güntner, Andreas Maier, Karlheinz Fahrenwaldt, Orkan Bilek, Jens-Peter Schultz, Kevin Schnell und andere beziehen sich in allen Ihren Einlassungen immer wieder auf „die Geltung“ (oder das unumstritten legale Inkraftsein) von § 4 Abs.1 in der Hauptsatzung des Landkreises Lüneburg (Stand: 13. Dezember 2016).

    Das heißt, Sie nehmen den rechtspositivistischen Standpunkt ein, der sich darauf verlassen kann, Recht und gesetzte oder als Gewohnheits-, Verordnungsgeber- oder Richterrecht geltende Normen gleichsetzen zu dürfen, was in einem Rechtsstaat tatsächlich völlig ausreicht, um Herrn Jenckels eigenmächtigen Übergriff vom 19. Juni 2017 auf dem Boden unserer Gesetze komplett zu delegitimieren, ja, zu illegalisieren.

    Damit könnte die Angelegenheit erledigt sein.

    Wie Sie (und andere auch) aber leicht aus der großen Zahl kontroverser Meinungsäußerungen in diesem Forum erkennen, kann man durchaus (mit oder ohne Hegel) fragen, ob das, was wirklich ist, auch wirklich immer vernünftig ist. (Und wir haben manchen Anlass zu vermuten, dass Jenckels bewusste Provokation auf exakt diese Frage zielte und intendierter Anlass für Versuche von deren Beantwortung sein wollte.) Mit anderen Worten: Genügen formale Kriterien der Regelentstehung, -durchsetzung oder -wirksamkeit für die Kennzeichnung sozialer Normen als Recht, ohne eine inhaltliche Bezugnahme und Parallelität zu außergesetzlichen Rechtserkenntnisquellen (Vernunft, Idee der Gerechtigkeit, Menschenrechte, — aber auch Realitätsnähe und Zeitgemäßheit) als notwendig zu betrachten?

    Ich glaube, es kann einen Widerstreit zwischen der (positiven) de facto Geltung einer Norm und ihrer (philosophischen) de jure Gültigkeit geben, wenn sie dem Gegenstandsbereich, den sie regeln soll, nicht – oder nicht mehr – entspricht.

    Daher frage ich Sie, Herr Professor Bonin: Haben Sie über die Tatsache der formalen Geltung von § 4 Abs.1 in der Hauptsatzung des Landkreises Lüneburg auch sachliche Gründe, warum Sie die Echtzeitübertragung von Kreistagssitzungen in sogenannten „Livestreams“ durch die Lüneburger Landeszeitung ablehnen? Oder haben Sie eventuell sogar (Wie Herrn Schnells „Eliot Ness“, der als Beamter der Prohibitionsbehörde einem Gesetz zur Durchsetzung verhalf, das seinem Naturell widersprochen hat, oder wie offenbar, allerdings ohne diese bisher zu nennen, Ihr Parteikollege Jens-Peter Schultz) sachliche Gründe die, entgegen Ihres Einsatzes für die formale Geltung der Satzung, inhaltlich gegen deren Gültigkeit sprechen? Würden Sie mir (und damit den Lesern von Blog.jj) die einen wie die anderen Gründe nennen?

    Mit Dank vorab und freundlichen Güßen

    Tobias Günther

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  12. Klaus Bruns schreibt:

    Elena von Hinter der Sülzmauer
    sie sind ein fan ? beurteilen sie gern,oder verurteilen sie gern? ich gewichte gern. alles geschriebene ist selten alles wichtig. so wie sie sich bei meinen kurzen äußerungen verhalten, wie sie ,,nicht,, darauf eingehen, sehe ich es als zeitverschwendung, ihnen im einzelnen eine antwort zu geben. schmunzeln. ich sehe nicht, dass es für uns beide sinnvoll wäre. sie möchten gern recht haben? geschenkt.

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    • Elena von Hinter der Sülzmauer schreibt:

      Hallo Herr Bruns,

      da ich mit zunehmendem Alter immer weniger Alkohol vertrage, dafür aber immer klüger werde, mache ich mir einen Spaß daraus, die Leute unter den Tisch zu denken.

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  13. Orkan Bilek schreibt:

    Ich rufe nur an die Adresse von Hans-Herbert Jenckel:

    Wer so leichtfertig mit demokratischen Werten umspringt, hat nichts von Freiheit verstanden und wacht auf – der Freiheit beraubt.

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    • jj schreibt:

      Wer so leichtfertig,fahrlässig oder auch nur aus Prinzip die Öffentlichkeit einschränkt, der muss sich nicht wundern, wenn die Lokalpolitiker unter sich bleiben.

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    • Renate Schwabe schreibt:

      Meine frage jetzt: WER springt leichtfertig mit demokratischen Werten um? Hat nichts von Freiheit verstanden und wacht deshalb auf: der Freiheit beraubt? Orkan Bilek, das möchte ich gerne wissen. Ich hab es – wirklich – nicht verstanden….

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  14. Josefine schreibt:

    Hans-Herbert Jenckel ist ein Teufelskerl!

    Nur wer Grenzen überschreitet, wird neue Horizonte entdecken!!

    Daß Amerika entdeckt wurde, war erstaunlich. Noch erstaunlicher wäre es jedoch gewesen, wenn Amerika nicht entdeckt worden wäre!!!

    Wenn dirs in Kopf und Herzen schwirrt, / Was willst du Beßres haben! / Wer nicht mehr liebt und nicht mehr irrt, / Der lasse sich begraben!!!!

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    • Renate Schwabe schreibt:

      TEUFELSKERL: SUPER!! SUPER!!…….DER KOMMENTAR BIS ZUM ALLERLETZTEN AUSRUFE-ZEICHEN: KÖNNTE NICHT! BESSER SEIN!!……TUT SOOO GUT!!….

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      • Berni Wittvogel schreibt:

        Ihnen scheint’s ja mächtig in Kopf und Herzen zu schwirren, liebe Renate! Wir schätzen die Menschen sehr, die frisch und offen ihre Meinung sagen – vorausgesetzt, sie meinen dasselbe wie wir. Nicht wahr?

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    • Josefine schreibt:

      Der Anfang ist der wichtigste Teil der Arbeit. (Plato)

      Wer begonnen hat, der hat schon halb vollendet. (Horaz)

      Nicht weil die Dinge schwierig sind, wagen wir sie nicht,
      sondern weil wir sie nicht wagen, sind sie schwierig. (Seneca)

      Der eine wartet, dass die Zeit sich wandelt,
      der andere packt sie kräftig an und handelt. (Dante Alighieri)

      Beklage nicht, was nicht zu ändern ist, aber ändere, was zu beklagen ist. (William Shakespeare)

      Zu allem Großen ist der erste Schritt der Mut. (Johann Wolfgang von Goethe)

      Jeder möchte die Menschheit bessern, aber keiner fängt bei sich selbst an. (Leo Tolstoi)

      Damit das Mögliche entsteht, muss immer wieder das Unmögliche versucht werden. (Hermann Hesse)

      Wege entstehen dadurch, dass man sie geht. (Franz Kafka)

      Wer kämpft, kann verlieren, wer nicht kämpft, hat schon verloren. (Bert Brecht).

      Die Zukunft soll man nicht voraussehen wollen, sondern möglich machen. (Antoine de Saint-Exupéry)

      Die Zukunft ist die Ausrede derer, die in der Gegenwart nichts tun wollen. (Harold Pinter)

      Einen Vorsprung im Leben hat, wer da anpackt, wo die anderen erst einmal reden. (John Fitzgerald Kennedy)

      Wir müssen die Veränderung sein, die wir in der Welt sehen wollen. (Mahatma Ghandi)

      Kleine Schritte sind immer besser als große Worte. (Egon Bahr)

      An irgendeinem Punkt muss man den Sprung ins Ungewisse wagen. Erstens, weil selbst die richtige Entscheidung falsch ist, wenn sie zu spät erfolgt. Zweitens, weil es in den meisten Fällen so etwas wie eine Gewissheit gar nicht gibt. (Lee Iacocca)

      Das Scheitern ist nicht so schlimm, wie das Nicht-Probiert-Haben.

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      • Burckhard Witt schreibt:

        »Man glaubt gar nicht, wie schwer es oft ist, eine Tat in einen Gedanken umzusetzen!« (Karl Kraus)

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  15. Andreas Maier schreibt:

    Sehr geehrter Herr Jenckel,

    warum gibt es eigentlich aus den beschlussfassenden Versammlungen der »Mitmach-IHK Lüneburg-Wolfsburg«, deren Repräsentanten (doch wohl, besonders, wenn sie parallel noch die Präsidentschaft anderer Lobbyorganisationen ausüben, als »relative Personen der Zeitgeschichte«) vorgeblich immerhin »die Interessen von 65.000 gewerblichen Unternehmen aus den Landkreisen Harburg, Lüneburg, Lüchow-Dannenberg, Uelzen, Heidekreis, Celle und Gifhorn sowie der Stadt Wolfsburg gegenüber Politik und Verwaltung« vertreten, noch keine »Livestreams« der Landeszeitung?

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    • jj schreibt:

      Lieber Herr Maier, die IHK ist eine bedeutsame Interessenvertretung, allerdings gewählt von Unternehmern und nicht von Bürgern. Sie strahl weit über unser Verbreitungsgebiet hinaus.
      Sollte dort für die breite Öffentlichkeit einmal ein bedeutsames Ereignis anstehen, das auch Lüneburg trifft, könnte ich mir Live-Berichterstattung vorstellen. Aber vermutlich ist es auch da nicht erlaubt. Es wäre schon ein großer Fortschritt, wenn Politiker über die ganze Diskussion erkennen, welche mediale Rolle sie spielen, ob sie wollen oder nicht. LG jj

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      • Klaus Bruns schreibt:

        herr jenckel, mit parteisoldaten werden sie immer ein problem bekommen, wenn es um transparenz gehen soll. jeder soldat will doch nur immer der gute sein und der ,,guten,, sache dienen. er fragt selten nach, ob es stimmt, was man ihm in den eigenen reihen sagt, oder was er selbst glaubt. jede wette, auch zwangsmitglieder der ihk können über deren,,verlogenheit,, lieder singen. es ist immer das gleiche, solange man gezwungen wird, hält man lieber die klappe. erst, wenn es keine zwangsmitgliedschaft mehr gibt, wird man die ehliche meinung hören. die ihk vertreter verzichten darauf gern.

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      • Wolfgang Schreiber schreibt:

        Richtig, Klaus Bruns!

        Und was hilft bei solchen, von den geschassten Traditionalisten als „Putsch“ bezeichneten Umwälzungen (→ Revolution IHK Hamburg) mit, das Herr Zeinert, Herr Meier, Herr Streiff und Herr Kahle darum auch fürchten wie Herr Manzke, Herr Dolny und Herr Wabnitz den Wein im Wasser? Eben, „Transparenz per Internet“: https://www.welt.de/wirtschaft/article162474346/Der-Aufstand-der-Pizzaboten-breitet-sich-aus.html

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    • Ole schreibt:

      Wer so leichtfertig, fahrlässig oder auch nur aus Prinzip die Öffentlichkeit einschränkt, der muss sich nicht wundern, wenn die IHK-Kapeiken unter sich bleiben.

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  16. Klaus Bruns schreibt:

    Mario Wieser: „Transparenz durch Transpiranz“
    Durch Körpereinsatz zu mehr Transparenz.
    es geht auch mit dem geist. damit meine ich nicht casper. schmunzeln.
    die rechtsprechung entwickelt sich doch auch nur dann weiter, wenn man sie in frage stellt, oder es darauf ankommen lässt, wenn man gegen die vorherrschende verstößt. gibt es eine konserve für den livestream? ich würde sie glatt buchen.

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    • Elena von Hinter der Sülzmauer schreibt:

      Sehr geehrter Herr Bruns,

      ich zitiere Sie: „demokratie lebt nicht von klüngel sondern von transparenz“ (26. Juni 2017 um 11:11 h). Wie tief die bereits Pfade ausgetreten sind, in denen man sich mit solchen Weisheiten bewegt, ahnen die meisten von uns Schlaubergern nicht. Der britische Althistoriker Ronald Syme ist wegen eines Satzes aus der Einleitung seines 1939 erschienenen Standardwerks „Die römische Revolution“ auch über die Grenzen seines Faches hinaus berühmt geworden. „In allen Zeiten“, so schrieb der politisch bewegte Romkenner, „was auch immer Form und Name der Regierung seien – ob Monarchie, Republik oder Demokratie – lugt eine Oligarchie hinter der Fassade hervor.“

      In der englischen Diktion klingt das transhistorische Gültigkeit beanspruchende Diktum noch geheimnisvoller und gefährlicher: „an oligarchy lurks behind the façade“ [to lurk: lauern, herumschleichen, sein Unwesen treiben]. Im Grunde hatte Syme mit seiner Weltformel nur auf einen vereinfachten Punkt gebracht, was der Soziologe Robert Michels schon Anfang des Jahrhunderts als „ehernes Gesetz der Oligarchie“ beschrieben und anhand des Parteienwesens der deutschen Arbeiterbewegung sorgsam nachgewiesen hatte. Nur, weil vorne „alle willkommen“ dran steht, heißt das noch lange nicht, dass auch wirklich „alle“ drin sind.

      „Türsteher-Paradox“ könnte man das genauso gut nennen. In jedem Fall haben auch sämtliche Oligarchie-Theorien dieser Sorte eine Fassade, hinter der jemand grinsend hervorlugt: die Plattitüde nämlich.

      „Die Welt gehört den wenigen, nicht den vielen“, Herr Bruns? Damit sind Sie wieder dort angelangt, wo schon Syme und Michels und mit Sicherheit eine unüberschaubare Vielzahl herrschaftskritischer Geister innerhalb und außerhalb Reppenstedts vor und nach Ihnen schon waren: Bei der ungefähren Ahnung, dass alle Entscheidungen am Ende doch exklusiv, im „Club der Mächtigen“ getroffen werden, die sich „ums Volk“ nicht scheren.

      Gegen solche Verschwörer hilft nur eine Theorie – so viel ist schon lange klar. Aber ist sie, diese Theorie, im Moment wirklich plausibel? Erleben wir nicht gerade jetzt eine Zeit der nahezu radikalen Volksherrschaft, der „Mobokratie“? Wer ist für den Brexit, die Trump-Wahl, das Türkei-Referendum verantwortlich? Nicht die Elite, sondern eine Mehrheit der Befragten. Warum wird Angela Merkel aller Voraussicht nach wiedergewählt? Weil die Mehrheit der Deutschen mit der Flüchtlingspolitik der Bundesregierung einverstanden ist. Wenn wirklich nur die Wenigen, „die da oben“, alle wichtigen Entscheidungen treffen würden, dann sähe unsere Welt wohl anders aus. Ist trotzdem alles nur Fassade? Oder ist diese einfach zu gut „konstruiert“, als dass jemand hinter ihr hervorzüngeln könnte?

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      • Klaus Bruns schreibt:

        Elena von Hinter der Sülzmauer
        vorsicht mit den pfaden. sie können leicht in die irre führen. gerade hier wird doch gern zitiert. warren buffett: wir befinden uns im krieg, reich gegen arm. wir reichen haben ihn begonnen und wir werden ihn auch gewinnen. was meinen sie, wie sieht es damit aus? der mensch ist ein gewohnheitstier und die meisten sind schafe. die kirche ist der meinung : schafe brauchen hirten. die wirtschaftslobbyisten sehen es ebenso. mit plattitüden kann man schafe in die enge treiben.

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      • Elena von Hinter der Sülzmauer schreibt:

        Hallo Herr Bruns,

        da sind Sie ja wieder nach der bewährten Methode des starrsinnigen Trumpkopfes vorgegangen: alles Geschriebene schlicht außer Acht lassen und den eigenen Sermon von der illegitimen Herrschaft der abgefeimten Wenigen (die Elite, die Reichen, die Hirten, usw.) einfach erneut abspulen.

        Herzlichen Glückwunsch! So lernt jeder dazu und die Menschheit entwickelt sich garantiert zügig zum Besseren hin.

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  17. Jan Wrede schreibt:

    Sehr geehrter Herr Kreistagsabgeordneter Fahrenwaldt,

    durch zu viel Transparenz könnten Nebenwirkungen und Probleme auftreten (siehe Ihr Schmollen und Fußaufstampfen oben), welche die Regierungstätigkeit und schlussendlich die Regierungsform beeinträchtigen würden, schreibt „Läufi-KuWi-Studi Florian“. Umgekehrt könnten aus weniger Transparenz auch Vorteile erwachsen. Zum Beispiel während der Trainingseinheiten im Kreistag bei Anja Gresens, der 34-Jährigen, die sich in Hamburg zur Poledance-Instruktorin hat ausbilden lassen, um allen 59 Mitgliedern das unbeobachtete Erlernen des „Seat Safety“ oder des „Basic Invert“, dem mediengerecht lächelnden Schweben (Allein die Pobackenspannung hält Ihren Körper in der Luft, Ihre Arme sind ausgestreckt!) an einer 45 Millimeter dicke Stange für spätere live Performances bei LzPlay zu ermöglichen. (https://www.landeszeitung.de/blog/aktuelles/808102-poledance-entwickelt-sich-immer-mehr-zu-einem-trendsport)

    Poledance wurde früher, das wissen Sie sicher, Herr Fahrenwaldt, primär von Männern wie Ihnen, wie Jens-Peter Schultz, Martin Dingeldey, Alexander Blume, Stefan Mues, Berni Wiemann und Rolf Rehfeldt betrieben, es hat sich aus der traditionellen asiatischen Akrobatik entwickelt. Dort werden Stangen und Pfähle schon seit dem 12. Jahrhundert zum Trainieren des Körpers benutzt. Zu Beginn des 20. Jahrhunderts tauchte der Stangentanz in amerikanischen Wanderzirkussen auf, 1950 eröffneten die ersten Stripclubs und ab 2017 soll es nun ungefiltert als 360°-Show ins WorldWideWeb gehen.

    Der Landrat und Jürgen Krumböhmer wissen um die gängigen Vorurteile: „Viele kennen die Stripperinnen aus dem Fernsehen, damit hat das aber nichts zu tun“, betonen die beiden. Vielmehr gehe es beim Poledance, der Eleganz mit Ästhetik und Athletik verbinde, während der Kreistagssitzungen darum, seinen Körper im Sinne der Fraktionen und Gruppen für Bildaufnahmen unter Kontrolle zu haben. Deshalb sollte ein Anfänger auch ganz unten starten. „Ich zum Beispiel jage keinen Neusozi die Stange hoch, bei dem ich weiß, dass er sich noch nicht halten kann“, so Manfred Nahrstedt.

    Für jede der sieben aktuell im Kreistag vertretenen Parteien arbeitet Anja Gresens derzeit mit den Abgeordnet*inn*en eine eigene Choreographie von Bewegungsfiguren aus. Einzige Gemeinsamkeit: Überall geht es hauptsächlich darum, in allen Bewegungen synchron zu sein.

    FRAGEN: Wie stehen Sie zu der Maßnahme, Herr Fahrenwaldt? Entspricht es dem Geist linker Transparenzbeteuerungen, dass wir erst heute von diesen Sendevorbereitungen erfahren? Welche Luftfiguren an der glatten Stahlstange haben Sie besonders intensiv eingeübt, Herr Fahrenwaldt?

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    • Karlheinz Fahrenwaldt schreibt:

      Lieber Jan Wrede, Sie haben mit Sicherheit Transparenz mit Transpiranz verwechselt!

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    • Jan Wrede schreibt:

      Nicht »verwechselt«, lieber Herr Fahrenwaldt, – kombiniert!

      So begreift »der Wähler« sofort, dass Schweiß und Kreis, also harte Arbeit, Glasnost und lautere Herzen unbedingt zusammengehören.

      Stellen Sie sich vor, die Abgeordneten Jens-Peter Schultz und Hinrich Bonin hätten ihre massiven Einwände gegen das Hoppenburger Arena-Projekt am Montag letzter Woche im »Extended Frodo« (https://i.ytimg.com/vi/196Dgw3NvPI/maxresdefault.jpg) erhoben oder das Schreiben wegen überzogen übergesetzlicher Übertragungsübergriffigkeit wäre dem LZ-Ombudsmann Dr. Reiner Faulhaber von ausgestreckter Hand im »Double Knee Hook« (https://www.landeszeitung.de/wp-content/uploads/2017/06/8383252_.jpg) überreicht worden! Die Dinge hätten doch sofort ein ganz anderes Gewicht bekommen!

      Übrigens, wegen der sogenannten »Polekisses«, das heißt der blauen Flecken und roten Streifen durch unkontrolliertes Anschlagen an der Stange während der (ungefilmten!) Übungphasen, ist das Auseinanderhalten von »Livestreamen« und »Leibstriemen« nicht immer ganz einfach. (Dazu Ihr Beitrag vom 26. Juni 2017 um 13:05 Uhr, wo sie den Unterschied zwischen einer Echtzeitwiedergabe und dem Zusammenschnitt einer Echtzeitwiedergabeaufzeichnung nicht beachten.)

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      • Karlheinz Fahrenwaldt schreibt:

        Man sollte die Begrifflichkeiten klären: In der Medien-AG hat die Kreistagsverwaltung die verschiedenen Medientechniken vorgestellt. „Livestream“ bedeutete nach dieser Darstellung die Übertragung der gesamten Sitzung ohne Speicherung. Und so verstehe ich „Livestreaming“ als technischer Laie. Eine subjektive Auswahl einzelner Beiträge führt nicht zu mehr Transparenz sondern gibt lediglich die Sichtweise des Auswählenden wider.

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      • Jan Wrede schreibt:

        Man sollte die Begrifflichkeiten klären, Herr Fahrenwaldt: »Die Kreistagsverwaltung«? Wer ist das?* Wie passt »eine Übertragung der gesamten Sitzung ohne Speicherung« zum Argument von Herrn Jenckel und seinen Fans, man möchte der zur Sitzungszeit arbeitenden Bevölkerung die Möglichkeit der Teilnahme bieten? Sprechen wir über »Medientechniken« oder »Medienformate«? »Eine subjektive Auswahl«? Gibt es auch eine »objektive Auswahl«? Anders gefragt: »Gibt es mediale Objektivität ohne Auswahl«? Woraus folgt: »Gibt es mediale Objektivität«? Und was ist eigentlich »Transparenz«?**

        * Dazu Kevin Schnell oben, am 26. Juni 2017 um 10:52 Uhr, https://jj12.wordpress.com/2017/06/23/lueneburger-kreistag-nicht-auf-der-hoehe-der-zeit/comment-page-1/#comment-626

        ** Dazu Florian oben, am 26. Juni 2017 um 12:34 Uhr, https://jj12.wordpress.com/2017/06/23/lueneburger-kreistag-nicht-auf-der-hoehe-der-zeit/comment-page-1/#comment-638
        und
        Hans Magnus Enzensberger am 26. März 2012 um 09:43 Uhr, http://magazin.spiegel.de/EpubDelivery/spiegel/pdf/84519417

        Auch in seinem Essay »Von den Tücken der Transparenz« (In: »Panoptikum. Zwanzig Zehn-Minuten-Essays«. Suhrkamp Verlag, Berlin 2012, 139 S., 14 Euro) erzählt Enzensberger aufs Unterhaltsamste von der erstaunlichen Karriere der Verschwörungstheorie und wie deren Konjunktur in friedlicher Koexistenz mit der Forderung nach mehr Transparenz einhergeht (eine Personifikation solchen Beisammenseins ist Klaus Bruns), obwohl der gesunde Menschenverstand einem doch sagt, dass sich die beiden Dinge ausschließen.

        Die Mutter aller Verschwörungstheorien wurde in »Die Protokolle der Weisen von Zion« niedergelegt. Der Erfolg dieses Buchs beruhte darauf, dass endlich der Schuldige an allen Übeln der Welt gefunden worden war: der Jude. Seither ist die Nachfrage nach Geheimnissen und Konspirationen »ins Unermeßliche gestiegen«, und ein Blick auf die Bestsellerlisten genügt, um zu sehen, dass die Komplotttitel sich großer Beliebtheit erfreuen. »Der Eifer, mit dem tagaus, tagein streng gehütete top secrets preisgegeben werden – das alles kündet von einem Geschäftsmodell, das eine historisch neue Stufe erreicht hat.«

        Das heißt der Erfolg der Transparenz, selbst wo sie einen großen Coup landet wie im Beispiel von Wikileaks, bleibt bescheiden, und ein Witz wurde sie spätestens dann, als die Piratenpartei sie sich auf die Fahnen schrieb und es damit in die Parlamente schaffte, obwohl die Transparenz in den demokratischen Ländern längst gesiegt hat. »Damit ist dieses Projekt der Aufklärung verwirklicht – und zugleich ist es daran gescheitert, daß wir in einem trostlosen Sinn bereits bis zur Erschöpfung aufgeklärt sind.«

        In diesen trostlosen Zeiten der überflüssigen Informationen, die uns überschwemmen, sind das alles vielleicht keine Gedanken, die nicht schon mal gedacht wurden, aber, wie die Debatte hier zeigt, kann ja gar nicht ausführlich genug über mehrstündige »Live-Übertragungen« aus den lokalen Kommunalvertretungen nachgedacht werden.

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      • Karlheinz Fahrenwaldt schreibt:

        Lieber Jan Wrede. Vom Grundsatz her stehe ich dem Livestreming (ob offiziell gespeichert oder nicht) positiv gegenüber. Nur hat jj nach meiner Meinung seinem Anliegen einen Bärendienst erwiesen. Eine Speicherung meiner Daten aus dem Kreistag bei einem privatwirtschaftlichen Unternehmen (die LZ speichert bei Facebook) werde ich nicht zustimmen! Aus einer in Gesamtlänge gespeicherten Aufzeichnung kann sich der geneigte Interessent die für ihn wichtigen Beiträge aussuchen und erhält keine von Dritten ausgewählte Fassung präsentiert. Was ich mit meinen privaten Daten mache steht auf einem anderen Blatt.

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    • Ehrenrettung schreibt:

      »to strip« [engl.], »strippen« [deut.]: enthüllen, aufdecken, demaskieren, abstreifen, lüften, enttarnen, trennen, entgraten, freilegen, entschleiern, schälen, ausziehen, abisolieren, scheiden, etc., kurz: »etwas in seinem unverstellten, nackten, reinen Sosein erkennbar und durchsichtig (transparent) machen«!

      LG, Elena

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    • Jan Wrede schreibt:

      Lieber Herr Fahrenwaldt, Sie haben mit Sicherheit Livestreamen mit Leibstriemen verwechselt!

      Bei der Liveübertragung werden Ton- und/oder Bildaufnahmen unmittelbar an eine Sendezentrale (Server) weitergeleitet, die diese Aufnahmen wiederum (von der technisch bedingten, minimalen Zeitverzögerung abgesehen) unmittelbar in das (eigene) Hörfunk- oder Fernsehprogramm bzw. mittels Streaming-Softwareprogramm (Wirecast, XSplit oder Live API) via Facebook in die Maske Ihres Endgerätes einspeist. Dort sind Sie, Herr Fahrenwaldt, nur dann nicht zu sehen, wenn Sie nicht anwesend sind, weil Sie a) dies nicht sein wollten oder b) weggepeitscht wurden (daher die blutigen Wundmale).

      Bei dem nachträglichen Zusammenschnitt einer aufgezeichneten Liveübertragung, welcher etwa nur Fraktionsvorsitzende zeigt, sind Sie entweder aus den oben genannten Gründen nicht zu sehen oder einfach deshalb nicht, weil Sie kein Fraktionsvorsitzender sind.

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  18. Karlheinz Fahrenwaldt schreibt:

    Ich bin gerne eine Person der Zeitgeschichte, nur – meine Reden werden nicht Lifegestreamt :-(. Solange eine subjektive Auswahl des Kameraführenden besteht halte ich das Verfahren für bedenklich!

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  19. Klaus Bruns schreibt:

    tja, wer geheimnisse hat und wer falsch spielen will , mag live-übertragungen natürlich nicht. diese ,,volkszertreter,, sollten sich mal an die eigene nase fassen. demokratie lebt nicht von klüngel sondern von transparenz. ich muss hier herrn jenckel im vollen umfang zustimmen. gerade die scheinheiligen in der politiker stechen so manches durch, um ihre interessen zu ,,wahren,,.

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    • Florian schreibt:

      Lieber Herr Bruns,

      ich spitze im Folgenden mal etwas zu, um Ihnen begreiflich zu machen, worum es meiner (KuWi-Studi, Läufi) Meinung nach geht. Herr Schnell hat oben ganz richtig geschrieben, „Transparenz“ sei ein Passepartout-Wort. „Ob Sie damit fördern oder foltern, hängt davon ab, was Sie hineindeuten (können).“ Denken Sie an die berühmten Schauprozesse in Diktaturen jeglicher Couleur. Was folgt aus medialer Bühnentransparenz? In einem weitestgehend transparenten System sind Politiker versucht, sich selbst immerzu als die stärksten Interessenvertreter darzustellen (schauspielerische Profilierung). Sehen Sie sich bitte den Zusammenschnitt an bei https://www.lzplay.de/index.php/2017/06/19/klare-mehrheit-kreistag-beschliesst-arena-bau/. Die dort auftretenden Protagonisten sind Schauspieler, die ihre seifigglatten Sprechblasentexte „fürs Fernsehen“ einstudiert haben. Live-Ton-Bildberichterstattung birgt außerdem die Gefahr, dass kein Taktieren mehr möglich ist, dass aus von Medien diktierten Vereinfachungsgründen holzschnittartig überzogene Verhandlungspositionen eingenommen werden, die jeden Kompromiss scheitern lassen und somit zu einer ineffizienten Politik führten. Politiker ändern möglicherweise aufgrund öffentlichen Drucks trotz besseren Wissens ihre Meinung. Heikle Diskussionen werden möglicherweise verstärkt in dann kaum noch zugänglichen, intransparenten Zirkeln geführt. Die dort getroffenen Übereinkünfte werden anschließend im angeblich transparenten Gremium ohne eingehende Diskussion verabschiedet. Weniger Medienpräsenz dagegen bietet Politikern einen Freiraum zur Diskussion und ermöglicht zu öffentlich prekären Themen einen zunächst unbefangenen Austausch.

      Es ist natürlich begrüßenswert, dass Missstände aufgedeckt und Korruption bekämpft wird. Man darf aber nicht vergessen, dass die Offenlegung auch diabolische Seiten hat. Die Gefahr besteht darin, dass die transparente Gesellschaft von heute in eine Kontrollgesellschaft umschlägt. Die unzähligen Überwachungskameras verdächtigen jeden von uns. Sie stellen die Kehrseite der durchsichtigen Gesellschaft dar. Der Nackt-Scanner, der den Körper durchleuchtet, ist, über seinen tatsächlichen Nutzen hinaus, ein Symbol unserer Zeit. Der Ruf nach Transparenz deutet vor allem auf die heutige Vertrauenskrise hin. In einer kleinen Gemeinschaft, in der jeder jeden kennt, herrscht Gewissheit. Die Frage nach Vertrauen stellt sich erst in einer größeren Gesellschaft, in der aufgrund ihrer Komplexität keine unmittelbare Gewissheit möglich ist. Das Vertrauen ist ein Zustand zwischen Wissen und Nichtwissen. Es ermöglicht eine Handlung trotz des Nichtwissens. Gerade da, wo das Vertrauen schwindet, wird der Ruf nach mehr Transparenz laut. Da aber kein Vertrauen mehr da ist, wird sie allein durch Kontrolle erreicht.

      Die Transparenz erhöht womöglich die Effizienz. Sie ist vielleicht kein ethischer oder politischer, sondern letzten Endes ein ökonomischer Imperativ. Sie vernichtet deshalb Rückzugsräume, weil dadurch mehr Effizienz, mehr Leistung erwartet wird. Die Offenheit und Transparenz bringt nicht nur mehr Freiheit, sondern auch mehr Zwang hervor.

      Heute leben wir alle in einem „Big Brother“-Container, in dem es nicht möglich ist, sich zu verbergen, ein Geheimnis zu haben. Hier ist keine menschliche Beziehung mehr möglich, keine Freundschaft, kein Vertrauen. Wir haben nicht mehr die Kultur des Vertrauens, sondern die des Misstrauens und des Verdächtigens. Das erklärt auch die heutige Konjunktur des Begriffs in „christlichen“ Parteiprogrammen. Die Kultur des Misstrauens und des Verdächtigens zieht aber die Kultur der Entblößung und des Enthüllens nach sich. Die andere Seite der Kultur der Transparenz ist also die Pornografisierung.

      Denken Sie an Jörg Kachelmann, dieser von allen Seiten gnadenlos ausgeleuchtete, überbelichtete, transparent gewordene Mann, der seines Schattens, seiner Haut beraubt wurde. Er ist ein Symbol, ja ein Opfer unserer Zeit. Die Transparenz hat hier fast die Formel einer Folter. An solchen Phänomenen kann man den Geist unserer Zeit beobachten, dessen sich selbst die unmittelbar Beteiligten nicht bewusst sind. Es geht ab einem bestimmten Moment nicht mehr um Wahrheit oder Gerechtigkeit. Die Öffentlichkeit fällt fatalerweise mit dem Terror der Intimität, der Enthüllung und der Entblößung zusammen. Die Kombination von Gericht und Medien ist inhuman. Vielleicht wäre mehr Gerechtigkeit, mehr Wahrheit möglich, wo weniger Zwang zur Transparenz herrschte. Eine kommunikative Gesellschaft, die sich selbst transparent ist, ist ein Ideal der Aufklärung. Sie manifestiert sich aber heute als eine Gesellschaft totaler Kontrolle, des Verdächtigens, des Misstrauens und der Entblößung. Die totale Transparenz ist reine Gewalt.

      Eine wahllose Veröffentlichung von Daten und Dokumenten à la Wikileaks macht die Welt nicht durchschaubar. Sie zerstört vielmehr die Politik. Die Geheimhaltung bestimmter Informationen ist ebenso konstitutiv für das politische Handeln wie für das Schachspiel. Das politische Handeln ist ein strategisches Handeln auf eine Zukunft hin. Die sofortige umfassende Offenlegung der Intentionen und der Pläne zerstört diese Zukunft.

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      • Klaus Bruns schreibt:

        Weniger Medienpräsenz dagegen bietet Politikern einen Freiraum zur Diskussion und ermöglicht zu öffentlich prekären Themen einen zunächst unbefangenen Austausch.
        sehe ich anders. wer sich gern bestechen lässt, denkt vielleicht so. die öffentlichkeit war für mich nie ein hinderungsgrund meine unbestochene und ehrliche meinung kund zu tun. hier gibt es falsche rücksichtsnahme. politiker sind gewählt worden und nicht privat unterwegs, wenn sie sich politisch äußern. zum geschäftemachen sind sie auch nicht gewählt worden. kachelmann wurde bestraft, ohne vorher verurteilt zu werden. geht so nicht. er ist aber eben auch eine person des öffentlichen lebens. schauspieler werden auch so behandelt. politiker sollen keine geschäfte in eigenem interesse veranstalten, dafür werden sie nicht gewählt. geheimhaltung ? wer hat da die größten vorteile? der einfache bürger, oder der lobbyist, der zum beispiel der rüstungsindustrie mit krieg behilflich ist? war die zuspitzung spitz genug?

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      • Florian schreibt:

        Das ist leider wieder so pointiert gedrechselt worden, dass beim Freischalten die Spitze abgebrochen und wie immer nur das Stumpfe übrig geblieben ist, Herr Bruns. Schade!

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    • Paulina von Essen schreibt:

      Hallo Florian,

      warum so ungehalten? Während Karlheinz Fahrenwaldt angestrengt an einer Stange schwebt, lässt Klaus Bruns die Dinge gerne unangestrengt in der Schwebe. Warum? Er will nicht vordenken, sondern zum Nachdenken anregen.

      So findet sich der Typus des hansestädtischen Essayisten nahezu ideal-exemplarisch verkörpert in der Person unseres hyperproduktiven Reppenstedters. Das Okkasionelle ist Bruns‘ Metier der Selbstentzündung. Er pflegt in diesem Zusammenhang an eine Wendung Napoleons zu erinnern, die der Feldherr seinem Memoirenschreiber diktiert hatte: Die Wahrheit ist, so Napoleon, dass ich niemals Herr meiner Handlungen war, sondern immer nur auf Gelegenheiten reagiert habe. Und Bruns‘ Schlüsselwort der essayistischen Grundhaltung rührt nicht zufällig an das Metier des Konsultanten – ich denke an seinen berühmten Satz: «Ich beriet mich mit mir selbst.» In diesem Motto wird der förmliche Bipolarismus der Leistungsrollen, der in allen neosophistischen Funktionen zu beobachten ist, nach innen gezogen und zu der Figur der essayistischen Autokonsultation fortgebildet.

      Man sollte nicht zögern, dies zu den größten Entdeckungen des Bruns’schen Jahrhunderts zu rechnen, denn was hier wiederentstand, ist nicht weniger als die Matrix der früheren romantischen Endodialogik, auf der ein Großteil moderner Egotechniken (mithin ein wichtiges Segment des derzeitigen Modus Vivendi) beruht. Das moderne essayistische Subjekt spaltet sich selber auf in den Ratgeber und den Ratnehmer und verwandelt sich intern in eine Bühne, auf der ein bewegtes Gespräch zwischen seinen beiden Polen möglich wird. Das Resultat hiervon ist der Bruns’sche LZ-Post als eine autokonsultative Literaturgattung. Diese macht allerdings regelmäßig an der Schwelle zur Autopersuasion halt.

      Der Bruns’sche Leserkommentar überredet sich nicht, er begnügt sich damit, die Parteien in seinem internen Parlament reden zu hören. Er kann kein Interesse daran haben, dass ein Teil in seinem Inneren den anderen niederringt. Jedoch nur weil und solange dieser Essayist vom Zwang zum Handeln (etwa als stellvertretender FDP-Vorsitzender des Ortsverbandes Gellersen an der Seite von Anikó Hauch) entlastet ist, kann er das Privileg der Unentschiedenheit literarisch ausarbeiten. Infolge der Tatsache, dass er sich nicht selber überreden muss, bleibt er von der Autohypnose verschont, die sich den gewöhnlichen Lokalpolitikern als künstliches Überzeugtsein von den eigenen handlungsleitenden Fiktionen aufzwingt.

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      • Klaus Bruns schreibt:

        meine liebe paulina, ein tipp von napoleon, schmunzel: wer mit dem volk reden will, sollte auch dessen sprache sprechen. latein ist ganz nett, aber schon lange tot. ,,französich,, ist auch ganz nett, aber wie man bei deren letzter wahl gesehen hat, versteht sie auch nicht jeder. nicht mal die franzosen.

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  20. Petra Güntner schreibt:

    Herr Jenckel irrt, wenn er behauptet, dass es sich hierbei um eine Geringfügigkeit handelt. Gemäß § 22 Kunsturhebergesetz (KUG) dürfen Bilder nur mit Einwilligung des Abgebildeten verbreitet werden.
    Dies trifft auch auf Ratsmitglieder einer im Internet via Streaming übertragenen Ratssitzung zu. Eine zustimmungsfreie Übertragung von Personen wäre gem. § 23 Abs. 1 Nr. 1 KUG möglich, sofern die Personen auf Grund ihrer gesellschaftlichen Stellung und der Tragweite ihres Wirkens als relative oder absolute Personen der Zeitgeschichte anzuerkennen sind.
    Diesem Kreis werden zwar Politiker und Staatsoberhäupter zugerechnet, Mitglieder eines Stadt- oder Gemeinderats können davon nicht erfasst werden. Auch sind die Ratsmandate ehrenamtlicher Natur und schon deshalb schützenswerter als Berufspolitiker. Dass die Ausübung der Persönlichkeitsrechte gegenüber einem Informationsinteresse der Öffentlichkeit auf Grund der Mandatseigenschaft generell zurückzutreten hat, ist nicht anzunehmen. Insofern irrt Herr Jenckel.
    Natürlich ließe sich die Geschäftsordnung von Kreis- und Stadtrat anpassen – ohne Zustimmung der abgebildeten Person wird es dennoch nicht gehen. Ein Blick in Geschäftsordnungen anderer Kommunen könnte hilfsreich sein.

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    • jj schreibt:

      Beck zu Recht am eignen BildFrau Günter irrt. Der BGH stellt nach neuester Rechtsprechung bei der Bildnisnutzung darauf ab, ob ein „legitimes Informationsinteresse“ besteht, da über ein „Ereignis von zeitgeschichtlicher Bedeutung“ berichtet wird. Der Begriff der Person der Zeitgeschichte ist daher nicht mehr von der Relevanz, die er bisher hatte. Der Kontext ist wichtig, und der stimmt in diesem Fall. Wichtig ist, der Fall, die heißdiskutierte, millionenschwere Arena, die die jeweilige dann relative Person der Zeitgeschichte in den Blickpunkt der Öffentlichkeit rückt. Nicht erforderlich ist daher, dass die relative Person der Zeitgeschichte vor der Bildveröffentlichung bereits bekannt ist. LG jj

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      • Kevin Schnell schreibt:

        Lieber Herr Jenckel, betrifft das „legitime Informationsinteresse“, worauf „der BGH nach neuester Rechtsprechung bei der Bildnisnutzung abstellt“, auch eine sehr relative Person der Zeitgeschichte, wie die rundliche Dame an der Seite von Herrn Bahlburg auf der Galerie, die vom LZ-Streamingteam mehrmals in den Blickpunkt der Öffentlichkeit gerückt wurde und die stets besonders amüsiert feixend auf den SVG-Vorsitzenden eingeflüstert hat, wenn einer der raren Projekt-Kontrahenten von zeitgeschichtlicher Bedeutung über dessen extra für ihn maßgeschneiderten Arena-Lösung geredet hat, beispielsweise der gelernte Binnenschiffer Frank Stoll oder die erfahrene Amelinghäuserin Gisela Plaschka?

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      • jj schreibt:

        Beck zu Recht am eignen BildHerr Schnell, das ist wie beim Bildrecht, Beiwerk. Unproblematisch. lg

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    • Andreas Maier schreibt:

      Sehr geehrter Herr Jenckel,

      Frau Güntner, Herr Bonin, Herr Glodzei, Herr Pauly, Herr Schnell, Herr Schultz und Herr Soldan sind im Recht, Sie leider im Unrecht.

      Ihr PDF stammt aus einem Handbuch von 2008. Der Kommentar bezieht sich also auf eine Gesetzeslage, die zehn Jahre (und länger) zurückliegt.

      Aktuell gilt laut BMJV das „Gesetz betreffend das Urheberrecht an Werken der bildenden Künste und der Photographie“ und hier insbesondere:

      § 22
      Bildnisse dürfen nur mit Einwilligung des Abgebildeten verbreitet oder öffentlich zur Schau gestellt werden. Die Einwilligung gilt im Zweifel als erteilt, wenn der Abgebildete dafür, daß er sich abbilden ließ, eine Entlohnung erhielt. Nach dem Tode des Abgebildeten bedarf es bis zum Ablaufe von 10 Jahren der Einwilligung der Angehörigen des Abgebildeten. Angehörige im Sinne dieses Gesetzes sind der überlebende Ehegatte oder Lebenspartner und die Kinder des Abgebildeten und, wenn weder ein Ehegatte oder Lebenspartner noch Kinder vorhanden sind, die Eltern des Abgebildeten.

      § 23
      (1) Ohne die nach § 22 erforderliche Einwilligung dürfen verbreitet und zur Schau gestellt werden:

      1. Bildnisse aus dem Bereiche der Zeitgeschichte;
      2. Bilder, auf denen die Personen nur als Beiwerk neben einer Landschaft oder sonstigen Örtlichkeit erscheinen;
      3. Bilder von Versammlungen, Aufzügen und ähnlichen Vorgängen, an denen die dargestellten Personen teilgenommen haben;
      4. Bildnisse, die nicht auf Bestellung angefertigt sind, sofern die Verbreitung oder Schaustellung einem höheren Interesse der Kunst dient.

      (2) Die Befugnis erstreckt sich jedoch nicht auf eine Verbreitung und Schaustellung, durch die ein berechtigtes Interesse des Abgebildeten oder, falls dieser verstorben ist, seiner Angehörigen verletzt wird.

      § 24
      Für Zwecke der Rechtspflege und der öffentlichen Sicherheit dürfen von den Behörden Bildnisse ohne Einwilligung des Berechtigten sowie des Abgebildeten oder seiner Angehörigen vervielfältigt, verbreitet und öffentlich zur Schau gestellt werden.

      § 33
      (1) Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer entgegen den §§ 22, 23 ein Bildnis verbreitet oder öffentlich zur Schau stellt.
      (2) Die Tat wird nur auf Antrag verfolgt.

      Entscheidend sind § 22 („Bildnisse dürfen nur mit Einwilligung des Abgebildeten verbreitet oder öffentlich zur Schau gestellt werden.“), § 23 (1) („Ohne die nach § 22 erforderliche Einwilligung dürfen verbreitet und zur Schau gestellt werden: 1. Bildnisse aus dem Bereiche der Zeitgeschichte) und § 23 (2) (Die Befugnis erstreckt sich jedoch nicht auf eine Verbreitung und Schaustellung, durch die ein berechtigtes Interesse des Abgebildeten oder, falls dieser verstorben ist, seiner Angehörigen verletzt wird.)

      Ob eine Kreistagssitzung „ein Ereignis der Zeitgeschichte darstellt“ und ein per Satzung festgeschriebenes Verbot aufhebt, ist mehr als zweifelhaft, was das „berechtigte Interesse eines Abgebildeten“ ausmacht, muss im Einzelfall geklärt werden, und nichts davon ist in das Ermessen eines Journalisten gestellt. Das Faktum bleibt daher (bis zu einer möglichen Änderung) die Hauptsatzung des Landkreises Lüneburg (Stand: 13. Dezember 2016), die in § 4, 1 bezüglich öffentlicher Sitzungen festlegt: „Die Übertragung per Audio- und Video-Livestreaming ist unzulässig.“

      Beabsichtigte der Herr Kreistagsabgeordnete Professor Dr. Hinrich Bonin aus Reppenstedt die Landeszeitung und ihre Online-Redaktion tatsächlich zu verklagen, würden Sie, falls es zum Prozess käme, diesen mit Sicherheit verlieren.

      Übrigens hat der EuGH (Urteil vom 26.04.2017, Az. C 527/15 (http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=C%20527/15)) gerade entschieden, dass Angebote, die es dem User ermöglichen, Übertragungen von illegalen Streamings auf den Bildschirm ihrer Endgeräte zu übertragen eine Urheberrechtsverletzung darstellen. Interessant daran ist, dass der EuGH in seiner Entscheidung hervorgehoben hat, dass nicht nur der ANBIETER keinen Schutz verdient, sondern dies sogar für die NUTZER gilt, da diese bewusst auf illegale Streams zugreifen. (Vielleicht sollten Sie Ihre 11.000 Facebook-Fans darüber informieren?)

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      • jj schreibt:

        Herr Maier, die Hauptsatzung des Kreistages, die antiquierte, ist ja eindeutig. Sie verbietet Liveübertragungen. Ansonsten liegen Sie leider daneben. Kreistagsabgeordnete sind für Lüneburg, was Bundestagsabgeorndete für den Bund sind. Beides sind, und nicht nur durch das Mitwirken an großen Entscheidungen, relative Personen der Zeitgeschichte. Den Status verlieren sie, wenn sie aus dem Amt rotieren und nicht mehr an die Öffentlichkeit drängen.
        In Punkt 1, das wurde nie bestritten, haben Sie recht, da ist die Satzung vor. Solange der Kreistag seine Satzung nicht ändert, wird es also ein einmaliger Fall bleiben. Künftig bleiben die Abgeordneten wieder unter sich.
        In Punkt 2 schreiben Sie zwar viel ab, schießen mit großen Kanonen, liegen aber daneben wie andere auch.
        Punkt 3 lasse ich noch einmal von unserem RA prüfen. Lg
        PS: Sie monieren, dass das pdf von 2008 ist. Das von Ihnen zitierte Gesetz, das Gesetz betreffend das Urheberrecht an Werken der bildenden Künste und der Photographie, kurz KUG, wurde in Deutschland am 9. Januar 1907 erlassen. Lg jj

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      • Karlheinz Fahrenwaldt schreibt:

        Lieber jj: „Dünnes Eis – sehr dünnes Eis“ (Sascha Grammel).

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  21. Unter der „Achtung fürs Gesetz“ – als dem Motiv des wahrhaft moralischen
    Handelns – versteht Kant die bedingungslose Anerkennung des kategorischen
    Imperativs

    Ebenso wie die ‚Universalisierbarkeits‘-Formel des kategorischen Imperativs ist auch das „politische“ Moralprinzip für sich genommen unzureichend. Da es ethischen Normen die Funktion zuspricht, ein geordnetes Zusammenleben aufrechtzuerhalten, bringt es die Gefahr mit sich, dass wir uns mit den Halbheiten und Mängeln des bestehenden Gesellschaftssystems arrangieren und das Ziel der moralischen Geradlinigkeit darüber aus den Augen verlieren.

    „Wenn die Menschen plötzlich tugendhaft würden, so müssten viele Tausende
    verhungern.“

    Es ist nicht in jedem Fall illegitim, eine ,Ausnahme von der Regel‘ in Anspruch zu nehmen; man muss aber jeweils nachweisen, dass sie dazu dient, vitale Interessen der Gesellschaft beziehungsweise einzelner ihrer Mitglieder zu schützen. Es kann allerdings im Einzelfall eine Ermessensfrage sein, in welchen Situationen beziehungsweise in welchem Ausmaß Regelverstöße gerechtfertigt sind.

    Faktisch sind wir allerdings immer wieder Konfliktsituationen ausgesetzt, in denen es unmöglich ist, auf das Wohl aller gleichermaßen Rücksicht zu nehmen. So zöge der Entschluss, niemandem Leid zuzufügen, einen radikalen Pazifismus nach sich, der uns die Möglichkeit aus der Hand nähme, uns den Gewalttaten eines Unrechtsregimes zu widersetzen.
    „Tue es, weil es die Wohlfahrt der großen Gesellschaft befördert, von der du ein Teil bist, aus Liebe zur Gesellschaft, mit Rücksicht auf dich. Sollte dieses nicht alles dasselbe Prinzip sein, nur von andern Seiten angesehn?“

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    • Kevin Schnell schreibt:

      Lieber Detlef,

      vorgestern zitierten Sie einen Satz, welcher Carmen Sylva, der Königin von Rumänien, zugeschrieben wird, die, wenn sie noch lebte, heute 173 Jahre, 5 Monate, 28 Tage oder 63.367 Tage alt geworden wäre: „Dummheit drängt sich vor, um gesehen zu werden; Klugheit nimmt sich zurück, um zu sehen.“

      Gilt das, was Sie damit sagen wollten, bloß für andere — oder auch für Sie?

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  22. Renate Schwabe schreibt:

    AUA! AUA! AUA! —- beim Lesen Ihres Kommentars: (soo weit ausgeholt!! für ???)….. hab ich – „Knoten“ bekommen: in meinem Denkvermögen….: Haben Sie, Kevin Schnell, auch nicht!! verstanden, worum es geht?!: Transparenz zu schaffen: damit meine ich: AKTUELLE Informationen zu bekommen: und zwar benötigen es die Interessierten Bürger, die erfahren wollen, was – hier – im Kreistag verhandelt wird!
    Das!! ist doch DAS; was ein demokratisch gewähltes Gremium IMMER „AUF SEINE FAHNEN SCHREIBT“!—–ALSO NUN: ALS GEGENARGUMENTATION IHRES KOMMENTARS: BESSER GEHT’S DOCH EIGENTLICH GAR NICHT …..

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    • Kevin Schnell schreibt:

      Was Sie möchten, ist das eine, liebe Frau Schwabe, was Sie dürfen das andere!

      (Ist so! Da nützt auch Ihr Krakeelen mittels Versalien und gehäufter Satzzeichen wenig!)

      1. Besonders als stellvertretende Chefredakteurin vom Wendisch Everner Tagesanzeiger sollten Sie diesen Unterschied beachten (auch dann, wenn Sie auf eine flotte und unter Umständen sogar heilsame öffentliche Debatte aus sind), weil Sie andernfalls, ohne sich lächerlich zu machen, nicht einmal mehr die „vor“-, „nach“- oder „über“-demokratischen „Usancen“ in den Verwaltungsspitzen von Gemeinden, Kreis und/oder Stadt aufdecken oder geißeln könnten. (Wie groß wäre das Geschrei, würden Herr Mädge und Herr Nahrstedt sich hinstellen und zugeben: „Demokratisch gebotene Verfahren bei der Arena-Planung missachtet. Rüge vom Ombudsmann ist ja schon erteilt, Praxis trotzdem veraltet, ja falsch.“)

      2. „Transparenz“ ist ein Passepartout-Wort. Ob Sie damit fördern oder foltern, hängt davon ab, was Sie hineindeuten (können). Dem Recht auf Information steht das Recht auf informationelle Selbstbestimmung gegenüber. (Artikel 1 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland lautet: „Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.“) Sollte es einmal zu einer Satzungsänderung kommen, muss das dafür zuständige Gremium sie beschlossen haben — und nicht Herr Jenckel sie erzwungen, indem er zuerst wissentlich auf ihre Vorschriften pfeift und sich diese Übertretung im Hinblick auf den vermeintlich guten Zweck anschließend per Akklamation durch die große Zahl seiner „Fans“ heiligen lässt.

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      • jj schreibt:

        Hier für Sie noch die Facebook-Kommentare:

        Björn Soetebier: Gute Idee, das würde mehr Transparenz bringen. Man sollte da schon mit der Zeit gehen. Und die Politiker, die das nicht wollen, muss man das nächste mal ja nicht wählen. Ist ja schon irgendwie rückständig.

        Patrick Körte: Der Lüneburger Kreistag transparent? Das will doch keiner der Kungel-Politiker.
        Gut, dass das per Satzung verboten ist…
        Wahrscheinlich muss erst gegen die Satzung geklagt werden, damit das normale Recht auch in diesem rechtsfreien Raum gilt.. .

        Sascha Stolle: Vielleicht sollten Politiker die nicht öffentlich zu Ihren Aussagen stehen, kein öffentliches Amt ausüben. Es ist doch kein Wunder das die Menschen das Interesse an der Politik verlieren. Wieder wird hier eine Chance vertan, die Bürger für Politik zu begeistern.

        Beate M. Dapper: „Selbst Tyrannen fühlen sich ohnmächtig, wenn sie von Flöhen überfallen werden.“ (© Walter Ludin; Quelle: Wo sind die Freundbilder?; Verlag P. Rothenhäusler, 1994) 😉

        Lüneburger Stadt News und Umgebung: Auch unsere User wollen Informiert werden ! Sehr guter Bericht.

        Meerow Tonk: Andere Blogs haben dieses Problem damit gelöst, Redeprotokolle der Sitzungen anzufertigen und 1:1 zu veröffentlichen. So entsteht ohne Video Öffentlichkeit für die Sitzung. Vielleicht eine Option.

        Rainer Drephal: Beispiel an Frankfurt nehmen.

        Teddy Roland: Weiter so HHJ.

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    • Kevin Schnell schreibt:

      Ich bin sehr dafür, dass die Satzung in Ihrem Sinne geändert wird, Herr Jenckel, sofern sichergestellt ist, dass verbriefte Persönlichkeitsrechte (hier z. B. von Nicht-Politikern) gewahrt bleiben.

      NUR:
      – Mit Ihrem konkreten Vorgehen bin ich nicht einverstanden.
      – Mit Ihren herablassenden Antworten an Bonin und Schultz hier im Blog ebenfalls nicht.
      – Ich glaube, dass der Kreistag durch eine öffentliche Debatte zur Diskussion und Modifikation bewegt werden kann.
      – Doch ein Journalist steht nicht über partikularen, aber vereinbarten Regeln, auch wenn er sie für unsinnig hält — oder sie sogar unsinnig sind (was in diesem Fall zu überlegen wäre).

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      • jj schreibt:

        Lieber Herr Schnell,
        die Debatte läuft, das Ziel ist nah. Ohne den Vorstoß, der ohne Frage auch ein Verstoß war, hätten die Prinzipienreiter alles gelassen, wie es war. Denn wie es durchklingt, wollte man ja die Satzung eigentlich ändern, es gab nur keinen Anlass, es auch zu tun. Irgendwie ist es untergegangen.

        PS: Ich schließe mal mit Zuckmayers Hauptmann v. Köpenick, wo der Schuster Voigt, der keine Aufenthaltsgenehmigung kriegt, zu seinem Schwager sagt: Erst der Mensch, Friedrich, und dann de Menschenordnung. Und besagter Friedrich sagt dann irgendwann: Wilhelm, du pochst an de Weltordnung. Wir rütteln ja nur an einer Satzung.

        Ihre Gesetzestreue, lieber Herr Schnell, die Sie hier so vehement verteidigen, hat so einen schalen Nachgeschmack, wenn Vernunft und Verstand eine andere Sprache sprechen. Lg Ihr hhjenckel

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    • Kevin Schnell schreibt:

      Geschmack ist bekanntlich Geschmackssache, lieber Herr Jenckel.

      Ob es „Vernunft und Verstand“ sind, die da „eine andere Sprache sprechen“, oder doch eher Wunsch und Wille (bzw. Neugier, die es bequem, und Marketing, das es geklickzahlt haben möchte), das ist hier die Frage.

      Und Wilhelms Plädoyer für den Vorrang des Individuums vor dem sozialen Typus („Erst der Mensch, Friedrich, und dann de Menschenordnung.“) ließe sich aus dem Blickwinkel von Hinrich und Jens-Peter leicht so reformulieren: „Erst der Mensch, Hans-Herbert, und dann de Social Media-Fordrung.“

      Auch Kreitagsmitglieder und andere Kommunalvertreter sind nämlich, man höre und staune, in erster Linie Menschen und erst in zweiter „Funktionsträger“ oder „Besetzungen eines politischen Rollenfachs“ in einer in Echtzeit gestreamten Reality Show. Darauf können die sich in diesem Zusammenhang sogar dann berufen, wenn sie sich und ihr Walten in einem anderen – lachhafter Weise – schon mal gerne so beschreiben, als sei ein Kollektivsingular wie „die Stadt“ bzw. „der Kreis“ oder gar „der Wählerwille“ höchstselbst in ihrem Tun und Lassen zu einem personalen Akteur geworden (der Kreis plant, die Stadt zahlt, das Volk verlangt, die Partei hat immer recht, etc. (je nach Bedarf kommen dann noch das Kapital, das System, der Mittelstand, das Establishment, das Rotgrünversiffte und die Strukturen hinzu)).

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  23. Kevin Schnell schreibt:

    Lieber Herr Jenckel,

    die Sache ist ganz einfach: Es gibt eine Regel. Sie haben diese mit Vorsatz missachtet. Das ist falsch und für einen Mann, der öffentliche Aufmerksamkeit genießt und über Regelverletzungen berichten, sie aber nicht begehen sollte, verwerflich, ja, sogar verheerend.

    Diese Regel mag „antiquiert“ sein und Sie mögen von dieser Regel halten, was Sie wollen, und Sie mögen diejenigen, die ihre Beachtung anmahnen, für verkniffene, pedantische und aus der Zeit gefallene Spießer halten oder nicht, — als leitender Vertreter der „vierten“, der publikativen Gewalt, die zwar kein direktes Mittel zur Änderung der Politik oder zur Ahndung von Machtmissbrauch besitzt (weil Journalisten bekanntlich kein exekutives oder judikatives Mandat haben), können Sie die Verhältnisse zum Tanzen bringen, aber nur durch korrekte Berichterstattung und der Wahrheit verpflichtete öffentliche Diskussion, — nicht, indem Sie sich eines Verstoßes von der Art schuldig machen, über die Sie schreiben und die Sie aufklären sollen!

    Herr Hinrich Bonin und Herr Jens-Peter Schultz sind im Recht, Sie sind im Unrecht, Herr Jenckel! Und es ist schäbig, dies mit der Überheblichkeit dessen, der meint, besser zu wissen, was modern und angebracht sein würde, herunterzuspielen. Woher nehmen Sie die Legitimation zu entscheiden, dass Sie sich über Haus- und Persönlichkeitsrechte hinwegsetzen und irgendetwas über die engen Grenzen des persönlichen Augenscheins von „zwei Dutzend Zuhörern in der Ritterakademie“ hinaus einer prinzipiell unbegrenzt großen virtuellen Zuschauerschaft („rund 11.000 Fans haben sich die Videos auf der LZ-Seite angesehen“) live zugänglich machen dürfen? Wo kämen wir hin, wenn sich jeder benähme wie Sie, Herr Jenckel? Würden wir morgen in einer Orwellschen Mediendiktatur aufwachen? Oder unter der Wohlmein-Knute eines Leuphana-Präsidenten? Auch wenn Sie beweisen können, dass die Mehrzahl der Deutschen (inklusive Jens-Peter Schultz), das verstaubte Schwarzfahrverbot in Lüneburger Bussen weghaben will, und Sie es „vorbildlich“ fänden, bei der nächsten Kreistagssitzung dafür zu votieren, ist das Fahren ohne Fahrerlaubnis doch, bis die Abschaffung der Regel beschlossen ist, „ausdrücklich untersagt. Da hilft es auch nicht, wenn man fragt“ — aber auch nicht, wenn man n i c h t fragt !

    Denken Sie an Eliot Ness.

    Als Beamter der Prohibitionsbehörde hat er sich die Bekämpfung von Alkoholhandel, -schmuggel und -konsum mit allen Fasern seiner persönlichen Würde und Berufsehre zu eigen gemacht. Der berühmte Kriminalfilm von Brian De Palma aus dem Jahr 1987 hat nur ein Thema: Regeln, solange sie gelten, weil sie durch demokratische Verfahren in Kraft gesetzt wurden, sind einzuhalten. Ausnahmen gibt es für niemanden, weil andernfalls die Welt in Willkür und Chaos versinken würde.

    Am Ende sagt ein Kollege zu Ness: „Es heißt, die Prohibition soll aufgehoben werden. Was werden Sie dann tun?“

    Dieser antwortet: „Dann werde ich was trinken.“

    ERST DANN! Sonst wäre er nicht besser als irgendeiner der Lumpen, die er als Anwalt geltender Gesetze jahrelang verfolgt und hinter Gitter gebracht hat.

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    • Klaus Bruns schreibt:

      Kevin Schnell
      kevin, vorsicht , schnell sind sie allein zu haus. ich mag keine prinzipienreiter und schon gar nicht obrigkeitsdenken. warum? wer den krieg gewinnt , bestimmt anschließend was recht ist. so wie ich das sehe, werden sie ihn verlieren. herr jenckel kämpft für die demokratie, sie auch? parteisoldaten tun es meines wissens jedenfalls nicht. denken sie an ihre pension, schmunzeln.

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      • Kevin Schnell schreibt:

        Hallo Herr Bruns,

        Sie posten dieser Tage ja wie entfesselt! Ist die Zeit des tränenreichen öffentlichen Abschiednehmens unterbrochen, weil Sie erkannt haben, was Sie dem Lüneburger Lesepublikum noch alles an unterkomplexen Einsichten schulden?

        Ich glaube, Sie könnten wesentlich mehr LzOnline-Einschläge schaffen, wenn Sie, statt das Immergleiche wieder und wieder neu zu formulieren, künftig nur noch die gelbgrüne Karte zücken, i. e. diesen Link schalten: https://s-media-cache-ak0.pinimg.com/originals/8e/8d/73/8e8d73b3f449c1f373df7876d788349d.jpg

        Ich hatte eine Weile in meinen Klassen großen Erfolg damit.

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  24. Karlheinz Fahrenwaldt schreibt:

    So wird voraussichtlich der Vorschlag der Kreistags-Verwaltung lauten. Dann werden aber nur die Beiträge eingestellt, die vom jeweiligen Abgeordneten authorisierte sind.

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  25. elgonzales schreibt:

    Ich lese immer Livestream…muss ja nicht live sein, ein um Stunden zeitversetzter Upload auf Youtube mit kurzer Beschreibung der Thematiken und Teilnehmenden würde schon reichen, einen Schritt mehr in Richtung Glasnost zu gehen 🙂
    In einem eigenen Kanal könnte man so auch nach Jahren noch suchen, finden und nachgucken.

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  26. Jens-Peter Schultz schreibt:

    Sich nicht an Gesetze zu halten, mögen manche ja chick finden. Ich nicht. Und wenn Leute, die in der Öffentlichkeit stehen das machen, ist das nicht besonders vorbildhaft Herr Jenckel. Ich bin ausdrücklich ein Befürworter von Live-Stream im Stadtrat oder eben auch im Kreisrat. Herr Lübberstedt hatte gefragt und er durfte filmen. Sie haben nicht gefragt und einfach losgegelgt mit ihrem Live-Stream. Das gehört sich nicht.
    Ich gehe davon aus, dass wir die Satzung alsbald ändern werden und dann ist das auch kein Problem mehr.

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    • jj schreibt:

      Lieber Herr Schultz: Die Schelte ist fadenscheinig, sie pochen aufs Prinzip, obwohl sie die verstaubte Satzung selber ändern wollen. Sie empfehlen, zu fragen. Live ist im Kreistag ausdrücklich untersagt. Da hilft es auch nicht, wenn man fragt. Und wenn Sie dann noch erklären, dass Sie den obsoleten Passus sowieso rauswerfen wollen, dann wird Ihr Beitrag dünn.
      Generell gebe ich Ihnen Recht, Gesetze sind einzuhalten. Allerdings steht der Verstand über Satzungen. Deswegen wollen Sie Ihre Satzung ja auch ändern. Das nenne ich vorbildlich. lg hhjenckel

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      • Renate Schwabe schreibt:

        Wie vergnüglich doch: ……“Sie empfehlen, zufragen. Live ist im Kreistag ausdrücklich untersagt. Da hilft es auch nicht, wenn man fragt“…..

        Entscheidend ist doch nicht das Prinzip, sondern das, worum es EIGENTLICH! geht und zwar die Öffentlichkeit teilnehmen zu lassen! Nur so kann jede_r politisch Interessierte direkt, also „vor Ort“, seine Informationen bekommen. Herrn H. Bonin ist es – zu meinem Bedauern – auch wichtiger, das Prinzip in den Vordergrund zu stellen! Meine Empfehlung: doch kürzere Wege zu gehen. Dann würde nicht alles so unglaublich lange dauern. Also könnte entsprechend mehr in gleicher Zeit im Kreistag behandelt werden (gilt nicht nur für den Kreistag)

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  27. Karlheinz Fahrenwaldt schreibt:

    Soweit ich mich erinnern kann, wurde vor der Sitzung eine Medienanfrage vom KT-Vorsitzenden verlesen (§4.1., 1. und 2. Satz der Kreissatzung) und es gab keinen Widerspruch. Ich erinnere aber nicht mehr, von wem der Antrag eingebracht wurde. Ich persönlich habe kein Problem mit Livestreaming.

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    • jj schreibt:

      Den Antrag hat Herr Lübberstedt für Video-Aufnahmen im Namen der LZ gestellt, er hat daraus hinterher ein Video geschnitten. Gegen die O-Töne und -Bilder hatte keiner was – komisch.
      Ich aber habe gestreamt, also live gesendet. Das schließt Ihre Satzung ausdrücklich aus, Herr Fahrenwaldt, das ist antiquiert. LG hhjenckel.

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  28. H. Bonin schreibt:

    Eine Satzung sollte auch die LZ beachten. Einfach so mal loslegen, wenn man es für angebracht hält, kann nicht der Weg sein. Daher mein Schreiben:

    LZ Livestreaming bei der Sitzung des Lüneburger Kreistages am 19. Juni 2017

    Sehr geehrter Herr Ombudsmann,

    am 19. Juni 2017 hat die LZ auf Facebook von der Kreistagssitzung ein Livestream gestellt.
    In der Hauptsatzung des Landkreises Lüneburg (Stand: 13. Dezember 2016) steht in § 4 Medienöffentlichkeit

    1. In öffentlichen Sitzungen dürfen Vertreterinnen und Vertreter der Medien sowie die Verwaltung Film- und Tonaufnahmen von den Mitgliedern der Vertretung mit dem Ziel der Berichterstattung anfertigen. Die Anfertigung der Aufnahmen ist der Vorsitzenden oder dem Vorsitzenden vor dem Beginn der Sitzung anzuzeigen. Sie oder er hat die Mitglieder des Kreistages zu Beginn der Sitzung darüber zu informieren.

    Die Übertragung per Audio- und Video-Livestreaming ist unzulässig.

    Ich bitte Sie als betroffenes Kreistagsmitglied den Vorgang aufzugreifen.
    Mit freundlichem Gruß
    H. Bonin

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  29. Oliver Glodzei schreibt:

    In der letzten Wahlperiode hat die Mehrheitsgruppe auf grüne Initiative einen entsprechenden Antrag ein- und natürlich auch durchgebracht. Nach Auffassung der Verwaltung genügt es jedoch, dass einE einzigeR AbgeordneteR den Livestream nicht wünscht, um die Sache platzen zu lassen. Es gab ein paar.

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    • Klaus Bruns schreibt:

      mein lieber oliver, reicht eine auffassung? oder ist es doch nur vorausgeeilter gehorsam? behörden sind dafür bekannt. schmunzeln.

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  30. Frank Soldan schreibt:

    Der Rat der Hansestadt Lüneburg hat aufgrund meiner Initiative die Empfehlung des Niedersächsischen Städtetages und des Niedersächsischen Städte- und Gemeindebundes aufgegriffen und die Hauptsatzung entsprechend geändert. Jetzt sind Ton und Filmaufnahmen möglich, jeder Mandatsträger kann verlangen, dass seine Beiträge nicht gefilmt werden.
    Der nächste Schritt wird sein, eine Liveübertragung jeder Sitzung vorzunehmen.
    Das wäre nach Auskunft des Oberbürgermeister jedoch extrem teuer.
    Allein die Anschaffung einer Lautsprecheranlage für den Huldigungssaal – den üblichen Tagunsort des Rates – kostet laut ihm ca. 30.000 €.
    Schau wir mal.

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    • Klaus Bruns schreibt:

      jeder Mandatsträger kann verlangen, dass seine Beiträge nicht gefilmt werden.
      warum? will er lügen? hat er angst die wahrheit zu sagen? sollten volksvertreter die möglichkeit bekommen zu mauscheln?

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      • Renate Schwabe schreibt:

        Lieber Klaus Bruns, hiermit haben Sie doch alles gesagt, was zum Thema „Kreistag nicht mehr auf der Höhe der Zeit“ gesagt werden muss…….ALLERDINGS: Ich musste mich erstmal „EINLESEN“ in Ihre ganz besondere Schreibweise – UND vor allen Dingen AUCH Ihre – VERSTECKTEN – GUTEN GEDANKEN ERKENNEN! (die wohl VIELE LEUTE EINFACH NICHT WAHRHABEN WOLLEN): z. B. ist die Rede von „Kirche und ihre Schafe“…..von Napolion!!….Und wenn ich mich richtig erinnere: viele Politiker vergleichen Sie bei deren Vorgehen, wie die Kirche und deren Schafe….(Ich sehe aber: ES HAT SICH „IN DER KIRCHE“: (VERALLGEMEINERUNG) INZWISCHEN SEHR VIEL VERÄNDERT!: UND DAS FREUT MICH SEHR!.)…. AUCH haben Sie EMMANUEL MACRON ERKANNT! – ICH AUCH!….
        Elena von Hinter der Sülzmauer schlage ich deshalb vor: Wenn man INTERESSIERT ist an den Meinungen der Schreiber, sollte man sich doch nicht ABLENKEN lassen von NEBENSÄCHLICHKEITEN: sprich Schreibweise und Ausdrucksweise….

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      • Anke Olms schreibt:

        Liebe RENATE SCHWABE !!!!!!!!!!!

        Wenn wir (ABER VOR ALLEM KLAUS BRUNS !!!!, HANS-HERBERT JENCKEL !!!!! und SIE !!!!!!!! mit Ihren FANS !!!!!!!!!!!) schon dabei sind, NICHT NUR endlich einmal die WAHREN GEHEIMEN MOTIVE der PRINZIPIENREITENDEN DUNKELMÄNNER schonungslos zu enttarnen, die uns, hämisch ihre Gierhände reibend, IN DER MASKE !!!!! VON DEMOKRATEN von den SCHALTSTELLEN DER MACHT aus zugrinsen (SCHAFE UND HIRTEN !!!!!!!!!), … und deren VERSTECKTE – BÖSE GEDANKEN ERKENNEN !!! (die wohl VIELE LEUTE EINFACH NICHT WAHRHABEN WOLLEN): … NEIN !!!!!!, sondern auch noch die ALLGEGENWART des VERSCHLEIERNS, der UMTRIEBE und MACHENSCHAFTEN beweisen (ich sag nur NAPOLION !!!!! und EMMANUEL MACRON !!!!!!), … sollten WIR !!!! uns, die wir INTERESSIERT sind an den Meinungen der Schreiber und die wir uns NICHT!!!! ABLENKEN lassen von NEBENSÄCHLICHKEITEN: sprich Schreibweise und Ausdrucksweise…. ich sage, sollten WIR !!!! uns dann nicht einmal selbst prüfen und fragen, ob FÜR UNS !!!! vielleicht AUCH gelten KÖNNTE !!!!, was der „unbekannte Weise“ (BUDDHA?, JESUS?, KARL POPPER? KLAUS BRUNS?) den Aufdeckern, Enthüllern und Durchschauern ALLER ZEITEN ins Poesiealbum geschrieben hat?
        WAS ICH SELBER DENK UND TU, TRAU ICH JEDEM ANDERN ZU !!!!!!!!!!!!!!!!

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  31. Klaus Bruns schreibt:

    die reppenstedter spd hat eine neue chance zu überleben. der prof bonin ist nicht mehr der haupttäter. diesen champingpongleak-täter sollte man immer live beobachten.

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    • H. Bonin schreibt:

      Die Satzung lautet: „…Die Übertragung per Audio- und Video-Livestreaming ist unzulässig.“
      Ich halte es für gute Praxis eine gültige Satzung ernst zu nehmen.

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      • jj schreibt:

        Rüge vom Ombudsmann ist ja schon erteilt, Praxis trotzdem veraltet, ja falsch. lg hhjenckel

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      • Klaus Bruns schreibt:

        H.Bonin
        was meinen sie, wie oft haben sie schon gegen eine satzung verstoßen? nach meinen informationen haben sie schon ihr ,,unwesen ,, dort getrieben, und ein mensch musste dadurch bitter leiden. ihre veranstaltung war nicht im landkreis lüneburg. ihre heimat war auch da die spd . vielleicht sagt ihnen ja ein ing. etwas, der sich mit schleusen gut auskennt und ein terrier besitzt.

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    • Manfred Holmes schreibt:

      Wollen Sie den Mann mit dunklen Andeutungen über sein vermeintliches Fehlverhalten in der Vergangenheit zum Wohlverhalten in der Zukunft nach Ihrem Gusto pressen, Klaus Bruns? Ist das anständig? Besonders transparent jedenfalls nicht! Es gibt viele Ing.s, die einen Terrier besitzen und sich mit Schleusen gut auskennen.

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  32. Michèl Pauly schreibt:

    An diesen Punkt hat die aktuelle Mehrheit im Rat die Hauptsatzung schon geändert: Der Livestream muss nur vorher zur Kenntnis gegeben werden, so dass einzelne Rednerinnen sagen können „ich möchte nicht gefilmt werden“. Ebenso dürfen Angestellte der Kommune, etwa vortragende Fachbereichsleiter, nicht gefilmt werden – so ist es leider Gesetzeslage. Über einen Livestream im Rat würde ich mich sehr freuen – gestern gab es wieder unschöne Szenen und eine offene Beleidigung des Oberbürgermeisters gegen den Ratsvorsitzenden, weil dieser endlich eine bessere Akustik durch andere Räume oder Mikrofone anmahnte.

    Dass der Kreistag diese Entscheidung bei teils gleichen Mitgliedern anders gefällt hat, mag übrigens am Ersteinbringer eines solchen Änderungsantrags gelegen haben. Der Antrag, streamen zu können, wurde nämlich durchaus gestellt soweit mir bekannt.

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    • Dörte Schulz schreibt:

      Sehr geehrter Ratsherr Pauly,

      Sie schreiben: „Angestellte der Kommune, etwa vortragende Fachbereichsleiter, dürfen nicht gefilmt werden – so ist es leider Gesetzeslage.“

      Wieso leider? Ich bin froh und dankbar, dass ich meine anspruchsvolle Arbeit als Referatsleiterin machen kann, ohne mich gegebenen Falles vor virtuell Millionen exhibitionieren zu müssen.

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      • Michèl Pauly schreibt:

        Hallo,
        in diesen Fällen, in denen Führungsmitarbeiter der Verwaltungen vortragen, geht es ja nicht um politische Scharmützel sondern um die Darstellung der Arbeitsergebnisse, bzw. der verwaltungsseitigen Expertise. Dies erfolgt ohnehin in aller Regel öffentlich und kann daher von jeder Person (die zeitlich und mobilitätsmäßig in der Lage ist die Sitzung zu besuchen) verfolgt werden. Warum jetzt am heimischen Bildschirm die vielleicht 50 interessierten Bürgerinnen diese Möglichkeit nicht erhalten sollen, erschließt sich mir nicht. Ich habe in meiner Arbeit auch öffentlich vorzutragen gehabt und habe diese Problematik absolut nicht gesehen.

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      • Dörte Schulz schreibt:

        Da kann es viele Gründe geben, sehr geehrter Herr Pauly.

        Vielleicht will ich meinen Zuhörern einfach in die Augen schauen. Vielleicht bin ich eine Lisplerin. Oder ein schwärender Herpes labialis verunziert meine Oberlippe just am Tag meines großen Auftritts. Oder ich möchte sowas einfach nicht. (Fragen Sie bitte Ihren Kollegen, den Ratsherrn und Landtagskandidaten Friedrich von Mansberg, wie erheblich der Belastungsunterschied für einen Schauspieler ist, je nachdem ob er vor ausverkauftem Hause oder vor Publikum und laufenden Kameras spielt.) Noch leben wir ja zum Glück in Zeiten, in denen ich mich nicht dafür zu rechtfertigen brauche, dass ich nicht Mitglied bei Facebook, Google+, LinkedIn und Amazon bin, sondern sämtliche Daten über meine Lebensumstände vorläufig nur von der Deutschen Telekom AG, der Rundfunkgebühren-Einzugszentrale GEZ oder der Schufa abgefischt, gehortet und an zahlungskräftige Anschlussverwerter weiterverkauft werden.

        Ihre „50 interessierten Bürgerinnen daheim“, sofern denen, neben der aufmersamen Lektüre von Lüneburger Landeszeitung, Hannoverscher Allgemeinen und Hamburger Abendblatt, das Studium der über das Ratsinformationssystem öffentlich frei zugänglichen Sitzungsvorlagen und Anträge plus diverser umfangreicher Sachanlagen und Protokolle nicht ausreicht, um sich einen ersten Eindruck zu verschaffen, müssten sich bei derart brennend interessierenden Themen wie dem schon seit gut zwei Jahren feststehenden Kommen des Hoppe-Bahlburg-Arena-Beschlusses künftig eben einen Urlaubstag nehmen und mit der Andreas-Gensch-Solarbahn anreisen, die dann vielleicht (samt dunkler Wolken und Bürgermeister Martin Feller als Lokomotivführer) von Bad Bevensen über Bienenbüttel, Melbeck, Deutsch Evern und Kaltenmoor den ehemaligen Lüneburger Südbahnhof kreuzend und durch das fünfte Hanseviertel bis direkt vor die Campus-Ritterakademie, den geschändeten Luna-Brunnen und das Rathaus schnauft. Wäre den informationsbedürftigen Anteilnehmenden damit nicht auch schon einiges Spektakuläre geboten, Herr Pauly? Und wem das nicht „zu weit weg ist“, der kann nach Sitzungsende mit Herrn Gensch gleich für drei Wochen nach Höchenschwand – das „Dorf am Himmel“ in den heilklimatischen, 1015 Meter über dem Meer gelegenen Kurort im Naturpark Südschwarzwald (http://www.schwarzwald.net/imgpix/hoechenschwand-alpen.jpg) weiter bollern.

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      • Dörte Schulz schreibt:

        Ok, das war vielleicht etwas flapsig, Herr Pauly. Ich möchte ja nicht, dass Sie sich ärgern, sondern dass Sie sich auch weiterhin hier im Blog einmischen. Daher die folgende präzisierende Ergänzung:

        Mein Punkt ist: Solange es das Recht (mit den bekannten Ausnahmen gem. § 23 Abs. 1 Nr. 1 KUG) gibt, dass Bildnisse nur mit Einwilligung der/des Abgebildeten verbreitet oder öffentlich zur Schau gestellt werden dürfen, kann jeder dieses Recht in Anspruch nehmen.

        Wer darauf verzichtet, tut es in eigener Verantwortung.

        Das grummelnde „Leider“ eines verdienten und hoch geschätzten Kommunalpolitikers sowie eines designierten Bundetagsabgeordneten und kommenden Oberbürgermeisters in Richtung dieses elementaren Rechtes auf Selbstbestimmung und die Wahrung der Menschenwürde gefiel mir nicht und bedurfte der Erläuterung. Sie dürfen streamen, wenn die Satzung das (demnächst) gestattet, aber solange eine Person vortritt und spricht, die nicht gefilmt zu werden wünscht, muss ohne Wenn und Aber Streamingpause herrschen! Warum diese Selbstverständlichkeit nicht (oder nur schweren Herzens) sollte eingehalten werden können, erschließt sich mir nicht.

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  33. Hagen R. Dolny schreibt:

    Wenn „Quvertüre‘ eine bewusste Wortschöpfung ist aus „Ouvertüre“ und „Kuvertüre“, dann ist das fast schon genial.

    Der Kreistag sollte im Sinne der Demokratie glücklich sein über jeden Bürger, der sich die Zeit nimmt und sich für seine Arbeit interessiert.

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  34. Karlheinz Fahrenwaldt schreibt:

    Der Kreistag hat eine Arbeitsgruppe eingerichtet, die sich um die mediale Präsentation des Kreistages Gedanken machen soll. Die Verwaltung hat mehrheitlich den Auftrag zur Prüfung der Präsentation durch einen Video-Podcast erhalten. Alle anderen technischen Möglichkeiten scheiterten an den Persönlichkeitsrechten der Abgeordneten.

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    • Klaus Bruns schreibt:

      persönlichkeitsrechte? als diener des volkes, oder als herrscher des volkes? wenn ich jemanden wähle, will ich wissen, was er von sich gibt, wenn es uns alle betrifft.

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