Arena-Roulette mit hohem Einsatz um Steuern und Betreiber

Lüneburg, 27. Januar 2020

Ein Gespenst geht um im Landkreis Lüneburg, das Gespenst der Arena-Finanzierung. Was mit Hurra begann, schnell in ein Planungs-Chaos mündete und sich zu einer Finanz-Affäre auswuchs, wird zurzeit zur geheimen Verschlusssache erklärt. Die vom Kreis versprochene Transparenz hat sich ins Gegenteil verkehrt. Natürlich für einen guten Zweck. Es macht geradezu den Eindruck, ein Geheimbund habe sich neben dem Kreistag etabliert.

Diese Lordsiegelbewahrer bringen Kreistagspolitiker in Wallung. Sie, die eigentlich entscheiden, sitzen vor der Tür, wenn das Küchen-Kabinett berät, wie man die Chose deichselt, um doch noch ein paar Millionen bei der Steuer zu sparen.

Einem Kreistagsabgeordneten, der auch in anderen Gremien sitzt, geht diese Intransparenz mächtig auf den Geist, weil sie gepaart sei mit Angstmache, ja nichts auszuplaudern. „Der Kreistag ist abgemeldet.“ Ja, durch seinen Kopf schwirrten Assoziationen von mafiösen Strukturen. Er sitze auch in einem anderen Parlament, „in dem noch nie eine Unterlage als ‚Verschlusssache‘ gehandelt wurde“.

Um es noch einmal klar zu sagen: Diese Arena wird gebaut und die Planung und Umsetzung scheint in ruhige gerade Bahnen geleitet worden zu sein. Welchen Nutzen oder Schaden die Event- und Sporthalle am Ende stiftet, darüber streiten sich die Gelehrten im Wahlvolk und auch die Kreistagsmitglieder seit vielen Monaten.

Wie diese Halle betrieben wird, welches Konstrukt gewählt wird – dagegen scheint mir mittlerweile Großmeister Hegels „Phänomenologie des Geistes“ ein Kinderbuch. Unterm Strich sieht es nicht danach aus, dass es für den Landkreis ein Geschäft wird. Wie man es auch wendet, ob der alte Betreibervertrag gekündigt wird auf die Gefahr hin, eine hohe Entschädigung zu zahlen, ob ein neuer Vertrag aufgesetzt wird, der dann europaweit ausgeschrieben wird, ob die Verwaltung oder doch wieder ein externer Berater das in die Hand nimmt und ob am Ende das Finanzamt tatsächlich den Vorsteuerabzug gewährt – das scheint eher Roulette mit hohem Einsatz. Hoffen wir mal auf einen Gewinn.

Unterm Strich wird Misstrauen gesät und immer neue Verschwörungstheorien schießen ins Kraut. Warum der Kreistag sich erneut so das Heft des Handelns in eigener Sache aus der Hand nehmen lässt, ist mir ein Rätsel, aber ein undemokratisches.

Hans-Herbert Jenckel

Über jj

Journalist, Dipl.-Kaufmann, Moderator, Lünebug- und Elbtalaue-Liebhaber
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98 Antworten zu Arena-Roulette mit hohem Einsatz um Steuern und Betreiber

  1. Ulf Reinhardt schreibt:

    Sehr geehrter Herr Baumann,

    zählt man die selbst vom Landkreis sowie den beauftragten Beratungsunternehmen ermittelten Zahlen zusammen, so liegt das wirtschaftliche Risiko bzw, die jährliche Haushaltsbelastung beim Betrieb der Arena durch eine eigene kommunale Betriebsgesellschaft insgesamt zwischen 4,5 und 5 Millionen Euro pro Jahr.

    Diese Zahlen entsprechen auch meinen persönlichen Erfahrungen mit vergleichbaren Objekten.

    Aktuell werden immer nur verschieden Vermietungsumsätze und mögliche Pachteinnahmen benannt, ohne jeweils die entsprechenden Kosten und damit Betriebsergebnisse der beteiligten Gesellschaften zu nennen.

    Oberbürgermeister Mädge hatte die Risiken eines solchen Objektes im Gegensatz zum Kreistag und dem ehemaligen wie derzeitigen Landrat schon 2006 erkannt und die Kosten mit 30 Mio. plus 10% (also drei Millionen) Betriebskosten pro Jahr beziffert. Wenn er nun weitere wirtschaftliche und steuerliche Risiken für die Hansestadt Lüneburg ablehnt, ist das für die BürgerInnen und Bürger zu begrüßen, da diese über die Kreisumlage sowie die Finanzierungsvereinbarung zur Arena schon mehr als die Hälfte der Gesamtkosten tragen.

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  2. jo bembel schreibt:

    Auch wenn es etwas off topic ist:

    Ich habe nichts gegen Volleyball, die VBL oder gar die SVG. Aber es stört mich extrem, wenn Menschen, die sich permanent selbst in die Tasche lügen, durch tarnen, tricksen und täuschen die Öffentlichkeit hinters Licht führen und zu Erfüllungsgehilfen machen (wollen), beim naiven Versuch die Wirklichkeit zu übertölpeln.

    Jeder der ein wenig Ahnung von Sport-/Media-Marketing hat, erkennt auf den ersten Blick den massiven Gedankenfehler, auf dem der Masterplan der VBL basiert: „Wir, die Vereine der Volleyball Bundesliga (VBL), verstehen uns als Motoren für die Entwicklung des Volleyballsports in Deutschland. Die Zukunft des Volleyballsports entscheidet sich in den Clubs.“

    Wenn überhaupt, dann kann eine Randsportart nur durch dauerhafte Erfolge ihrer (Herren-) Nationalmannschaft an Bedeutung gewinnen. Am besten gepaart mit Erfolglosigkeit der Nationalmannschaften anderer, populärerer Sportarten. So schauen die deutschen Volleyball-Verantwortlichen neidisch nach Polen, wo Volleyball die Bedeutung besitzt, die sie sich hier erträumen. Während sie da so gucken sollten sie sich fragen, wie erfolgreich war/ist Polen in den für die meisten Menschen attraktiveren Sportarten: Fußball, Handball, Basketball, Eishockey?

    Im besagten Masterplan steht auch: „Wir verfolgen die Vision, die Volleyball-Bundesliga als die deutsche Profiliga mit den höchsten Wertvorstellungen in den Köpfen aller Deutschen zu verankern.“

    Helmut Schmidts Empfehlung an Menschen mit Visionen ist hinlänglich bekannt. Mein Ratschlag: Was da auch immer geraucht oder geschluckt wurde: lasst die Finger davon!

    AUDI investierte hunderte Millionen in den Imagewandel vom „Opa-Auto“ zum „zur sportlichen Premium-Marke“. Eventisierung und TV-Übertragungen sind weniger als ein Tropfen auf den heißen Image-Stein.

    Fortsetzung folgt bei Gelegenheit.

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  3. Otto Berg schreibt:

    Drei Ergänzungen, sehr geehrter Herr Baumann,

    1.) Mit der gestrigen Lünepost wurde die folgende Aufnahme von Ulrich Mädge, Klaus Hoppe (M.) und dem damaligen Landrat Manfred Nahrstedt (r.) an praktisch alle Haushalte im Landkreis verteilt:


    Foto: lk/n

    Herr Beckmann scherzte mit seiner Bildunterschrift: „Da strahlten sie noch“. (Vgl. Seite 3 hier: https://www.luenepost.de/epaper/9b65596a77a7ff4cd0f9026dfcacf70a/LP-05_02_2020.pdf)

    2.) — Links unten auf der Seite gibt es ein blassblau hinterlegtes Kästchen, in welchem SVG-Boss Andreas Bahlburg den Haushalten im Landkreis (inklusive KTA-Haushalten) gestern bekannt machen durfte, er empfände es als „Super-GAU“, wenn „wir“ (wohl eher nicht er und der Oberbürgermeister, sondern er und „seine“ Spieler) „im Frühjahr 2021 von der Gellersenhalle in die Arena umziehen wollen [!] und vor verschlossener Tür stehen, weil ein neuer Betreiber noch nicht bereit ist.“ Das – und hier wird einmal deutlich, was Herr Nahrstedt als „Zeitdruckmachen“ begriffen haben könnte – das (Stehen vor verschlossener Türe) nämlich fände Herr Bahlburg „abenteuerlich“. Aber, fügt er hinzu (und erhöht dabei den Druck unmerklich), „wir“ [also er] setze auf „das Wort des Landrats“ [hier wohl kaum Nahrstedt], „dass sich der Zeitplan nicht verschiebt“! Und außerdem, so „betont“ Herr Bahlburg, gebe es „eine schriftliche Nutzungsvereinbarung zwischen uns [also ihm] und Herrn Hoppe.“ (Anm. O. B.: Lieber Herr Bahlburg, nicht der Privatmann oder Unternehmer Hoppe, sondern die Campus Management GmbH kann hier nur gemeint sein. Herr Hoppe agiert bei der Arena nicht als Privatunternehmer, sondern als angestellter Geschäftsführer der GmbH!) Zuletzt ruft Herr Bahlburg: „Was wird daraus [aus der Vereinbarung], wenn es jetzt eine neue Ausschreibung gibt?“ Ich bin versucht, hinzuzufügen: „Was wird aus der Nutzung, wenn es einen neuen Koopmans gibt?“

    3.) — Herr Baumann, sicher haben Sie auch das ganzseitige (am letzten Freitag wieder einmal pünktlich vor einer „erfolgskritischen“ Sitzung auf jedem KTA-Frühstückstisch liegende) LZ-Interview mit dem SVG-Geschäftsführer gelesen. Info oder Zeitdruckerzeugung? Wer möchte da pingelig sein? Dazu eine Detailbeobachtung (in sechs Teilen):

    ■ Andreas Safft, der LZsport-Redakteur fragt Herrn Bahlburg: „Die Partien gegen Herrsching und Düren werden live im TV-Sender Sport1 übertragen, beginnen daher schon um 15:10 Uhr. Die SVG erhält dafür nichts, muss sich sogar an den Produktionskosten beteiligen. Wie rechnet sich das?“ (LZ, 31. Januar 2020, Seite 21, Spalte 3)

    ■ Herr Bahlburg, anstatt die ihm gestellte Frage zu beantworten, kommt ins Erzählen und äußert unter anderem: „Wir bekommen so aber auch eine ganz andere Aufmerksamkeit als nur durch Livestream, in der Regel erreichen diese Übertragungen 80.000 bis 120.000 Menschen.“ (ebd.)

    ■ Am Nachmittag des 31. wird Redakteur Safft in einem Kommentar gefragt: „Warum haben Sie sich nicht erkundigt, wie Herr Bahlburg zu seinen hohen Zuschauerwerten bei solchen TV-Übertragungen kommt, die gerade bei der Kombi von Sport1 + Volleyball ‚gewöhnlich‘ kaum die 20.000 erreichen?“ (https://www.landeszeitung.de/sport/aktuelles/241535-svg-nach-hamburg-ein-letztes-mal#comment-82811)

    ■ Redakteur Safft antwortet zwei Stunden später: „Die durchschnittlichen TV-Quoten für Bundesliga-Volleyball haben sich in den vergangenen beiden Jahren bei 90.000 bis 120.000 eingependelt, wie Sie ergoogeln können.“ (https://www.landeszeitung.de/sport/aktuelles/241535-svg-nach-hamburg-ein-letztes-mal#comment-82813)

    ■ Keine weitere Antwort gibt es dann aber auf die wieder zwei Stunden später eingegangene Rückfrage des angesprochenen Kommentators: „Unter welchem seriösen URL kann ich denn die genannten Einschaltquoten verifizieren? (Bitte nicht http://www.volleyball-bundesliga.de / da könnte ich mir die Zahlen auch gleich ausdenken.) “ (https://www.landeszeitung.de/sport/aktuelles/241535-svg-nach-hamburg-ein-letztes-mal#comment-82814)

    ■ Am 5. Februar 2020 um 16:26 Uhr informiert ein Kommentator: „liebe sportred, ich habe etwas Kleingeld investiert und mir bei der AGF Videoforschung die exakten Quoten des Sendetags (1.2.2020) für den Sender sport1 liefern lassen. Die Sehbeteiligung für die Sendung „Volleyball Bundesliga Live, Lüneburg – Herrsching, 15. ST, Männer“ lag bei 0,017 Mio. (In Worten siebzehn Tausend).“ Der Kommentator ergänzt: „Der Werbewert der SVG für Lüneburg tendiert gen Null – und das wird sich auch durch die Arena nicht ändern.“ (https://www.landeszeitung.de/sport/aktuelles/241539-svg-debakel-gegen-herrsching#comment-82830)

    Vor dem Hintergrund der Tatsache, dass keine Bedarfsanalyse im Vorfeld der Arena-Planung erstellt wurde (von der Bauphase wollen wir lieber schweigen) und dass es bis heute keinen auf validen, über einen längeren Zeitraum gesicherten Zahlen (Besucher, Medienresonanz, Klickzahlen etc.) beruhenden und seriöse Prognosen erlaubenden Marketingplan der SVG Spielbetriebs GmbH gibt, ist der obige Austausch, wie ich finde, recht erhellend.

    Noch etwas:

    ► ► ► Ein Hoch auf den unermüdlichen Wahrheitsforscher jo bembel ! ◄ ◄ ◄

    Ihm verdanken alle hier (im Forum und in den politischen Gremien) viel Licht im Halbdunkel des Interessengestrüpps, welches die zweite Lüneburger Multimillionen Euro-„Stadthalle“ umwuchert. Das letzte Beispiel: https://blog-jj.com/2020/01/27/arena-roulette-mit-hohem-einsatz-um-steuern-und-betreiber/#comment-9337

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  4. Gerd Baumann schreibt:

    Sehr geehrter Herr Reinhardt,

    WAS · WAR · DIESE · UNTERSCHRIFT · WERT ?

    https://www.landeszeitung.de/blog/lokales/2208902-betreiber-arena-lueneburg

    Das fragte sich gestern Jan Beckmann, der Redaktionsleiter von der Lünepost (Mitwoch, 5. Februar 2020, Seite 3), dem kreisweit verteilten Anzeigenblatt der Medienhaus Lüneburg GmbH, und fuhr fort: „Am 31. Dezember 2018 unterzeichneten Campus-Geschäftsführer Klaus Hoppe (M.) und der damalige Landrat Manfred Nahrstedt (r.) unter den Augen von Lüneburgs OB Ulrich Mädge den Betreibervertrag für die Arena. Dieses Papier könnte nun im Aktenvernichter landen, denn der neue Landrat Jens Böther sieht deutliche Vorteile in der Kombination aus kreiseigener Betriebsgesellschaft und externem Dienstleister.“ (Foto: lk/nh)

    Danach bietet Beckmann ein schlichtes Referat des – hochproblematischen – Pressetextes aus dem Landratsamt, ohne allerdings auf ein einziges der darin steckenden Probleme genauer einzugehen (siehe: https://blog-jj.com/2020/01/27/arena-roulette-mit-hohem-einsatz-um-steuern-und-betreiber/#comment-9243). Doch fügt er seiner kaum getarnten Kreishausreklame am Ende eine Bemerkung des Lüneburger Oberbürgermeisters Mädge hinzu, die es in sich hat: „Wir stehen nach wie vor zu dem Projekt Arena. Es ist aber auch klar, dass wir kein wirtschaftliches und steuerliches Risiko eingehen werden.“

    Wen Ulrich Mädge genau meint, wenn er „wir“ sagt, bleibt offen. Es ist aber, fürchte ich, damit zu rechnen, dass der OB sich mit einbezieht, wenn er „klar“ macht, „dass wir [!] kein wirtschaftliches und steuerliches Risiko eingehen werden.“

    Was denken Sie, Herr Reinhardt, welches „wirtschaftliche und steuerliche Risiko“ könnte Herr Mädge da wohl meinen? Und wie würden Sie dieses mit Überschallgeschwindigkeit auf die Stadtbürgerschaft zukommende „Risiko“ in etwa beziffern?

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  5. jj schreibt:

    Die Volte des Landkreises Lüneburger, der die Arena baut und bisher die Campus Management GmbH als Betreiber dafür hat, nun doch eine eigene Betreibergesellschaft zu gründen, hat eine Anfrage der Liberalen zur Folge, in der es unter anderem heißt: „Es scheint wie „schwarze Magie“, das aus der bisher insbes. wirtschaftlich uninteressanten Alternative nunmehr ein Erfolgsmodell werden soll.“

    In der nun gestellten Anfrage sind für die Veröffentlichung die Zahlen entfernt worden, weil sie vertraulich mitgeteilt wurden. Nach Blog-Recherche unter Kreistagsmitgliedern sollen sich die Einnahmen nach dem neuen Modell auf rund eine halbe Million summieren. Wobei offen ist, ob davon noch ein Fixum abgeht, der künftige Dienstleister auch prozentual am Umsatz beteiligt wird. In jedem Fall trägt er kein Risiko bei Misserfolg. Das übernimmt der Landkreis. In der Anfrage heißt es:

    Sehr geehrter Herr Landrat,

    nur mit der Gründung einer kommunalen Gesellschaft ist der Vorsteuerabzug möglich.
    Im Gegensatz zur bisher, aufgrund der zu hohen Kosten, stets abgelehnten Alternative, hat einige KT-Abgeordneten die unglaublich positive Ertragsentwicklung sehr überrascht.
    Nachdem eine Berechnung dieser Ertragsverbesserungen in der Präsentation nicht enthalten war, wurde uns die unmittelbare Nachreichung zugesagt. Zur Vermeidung möglicher Missverständnisse haben wir die offenen Punkte nachfolgend noch einmal zusammengestellt.

    1. Berechnung der Steuervorteile in der lfd. Betriebsphase
    2. Berechnung der geplanten
    a. Mieteinnahmen
    b. Gastronomie-Miete/Einnahmen
    c. Kosten des „Geschäftsbesorgers“ für die Vermarktung (fixe/variable Vergütung)
    3. Höhe und konkrete Auswirkungen der zusätzlichen Abschreibungen
    für die zus. Investitionen in Veranstaltungstechnik und ggf. Küche.
    4. Vergleich des aktuellen Betreibervertrags („Campus“) mit der vorgeschlagenen Diestleistungsgesellschaft, mit detailierten Kosten/Erlösen für den Kreis Lüneburg.

    Begründung:
    Bisher galt die Erkenntnis, das eine „kommunale Gesellschaft für den Landkreis …mehr kostet und weniger flexibel ist“ und „die Jahresfehlbeträge…im Mittel 2,7 Mio. €“ bei vergleichbare Hallen betragen (u.a. RPA-Prüfbericht). Es scheint wie „schwarze Magie“, das aus der bisher insbes. wirtschaftlich uninteressanten Alternative nunmehr ein Erfolgsmodell werden soll. .

    Frau Vossers zeigte im Vergleich auf, dass bei gleichen Kosten künftig die Vermarktung der Gastronomie, Hallenmiete und Namensrechte, sowie Entfall der bisher kalkulierten Zahlungen an den Betreiber, Entlastungen ….generiert werden sollen.

    Um die Kalkulation insbes. der Gastronomie- und Mieteinnahmen nachvollziehen zu können, sollten uns die Berechnungsgrundlagen, mit der Anzahl- und der (nach Art/Größe) untersch. Veranstaltungsmieten, unter Berücksichtigung der begrenzten Hallensaison (9 Mon) sowie der SVG Belegung (Sa.-Spiele), vorgelegt werden.

    Die Kalkulationsgrundlagen der Verwaltung müssen allen KT-Mitgliedern unmittelbar zur Verfügung gestellt werden, um eine positive Mehrheits-Entscheidung im Kreistag (24.02.20) zu ermöglichen. Ausdrücklich anerkennen möchten wir, dass Campus trotz der grundlegenden Veränderungen (Einnahmen-Verschiebungen) unser Vertragspartner bleiben will.

    Berni Wiemann (FDP)

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    • Horst Möller schreibt:

      Sehr geehrter Herr Jenckel, verstehe ich Sie richtig? Es wird kolportiert, das „neue“ Modell brächte:

      a) Kreisbetriebsumsätze von rund € 500.000,- p. a. (= 100%)

      davon müssen aber abgezogen werden:

      b) 72% für Personal und 20 – 35% für Wareneinsatz p. a. (= – 105%)

      ergibt ein Minus von

      c) € 25.000,- p. a. (= – 5%)

      außerdem müssen abgezogen werden:

      d) Kreisbetriebsausgaben von rund € 2.700.000,- p. a. (= – 540%)

      plus

      e) Finanzierungs- und Erhaltungskosten rund € 1.500.000,- p. a. (= – 300%)

      ergibt ein Minus von

      f) absolut € 4.225.000,- p. a. prozentual (= – 845%)

      on top

      g) Campus Management-Fixum € x,- p. a. (= – y%)

      ergibt ein Gesamtminus von

      h) absolut insgesamt € 4.225.000 + x p. a. prozentual insgesamt (= – 845% + y%)

      i) Das heißt, das „neue“ Modell produziert JEDES JAHR einen Fehlbetrag von mindestens 4,2 Millionen Euro plus X für die Campus GmbH?

      k) Laut RPA-Bericht vom 5. August 2019, Seite 50, würde der mit Herrn Hoppe (Campus Management) am 31. Dezember 2018 geschlossene und durch Unterschrift beglaubigte Vertrag (= „altes“ Betreibermodell) den Vorteil bringen (ich zitiere:), „dass sich für den Landkreis Lüneburg das betriebswirtschaftliche Risiko aus dem laufenden Betrieb der Halle auf den Zuschuss für das Gebäudemanagement beschränkt [… und …] unter Einbeziehung der Aufwendungen für Abschreibungen und Zinsen sowie der Erträge im Zusammenhang mit den Zuschüssen der Hansestadt Lüneburg wird eine jährliche Ergebnisbelastung für den Haushalt des Landkreises i. H. v. 575.000 € abgeleitet. Insoweit ergibt sich eine Deckelung des betriebswirtschaftlichen Risikos auf diesen Betrag.“

      Das heißt:

      – Haushaltsbelastung „altes“ Betreibermodell JÄHRLICH: € 575.000,-

      – Haushaltsbelastung „neues“ Betreibermodell JÄHRLICH: € 4.225.000,- + X

      Für welches Betreibermodell würden Sie sich entscheiden, Herr Jenckel?

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      • jj schreibt:

        Lieber Herr Möller, Ihre Zahlen kann ich nicht nachvollziehen, ich hoffe für uns alle, dass es Luftnummern sind, was der Kreis vorlegt, sehen wir spätestens am 24. Februar. Aber, wenn Sie mich fragen: Stadt und Kreis haben 7 Millionen investiert, weil der Libeskind-Bau auch Stadthalle sein soll, nun investiert der Landkreis unbedenklich in der Vresdorfer Heide. In Teilen halte ich das, bei nicht nur Abi- Bällen, Firmen-Kongressen, für Kannibalismus. Morgen gibt es einen Podcast mit dem Landrat, vielleicht hören Sie da mehr raus. Lg jj

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  6. Otto Berg schreibt:

    Heute ist in Thüringen ein FDP-Ministerpräsident mit Hilfe von Neo-Faschisten gekürt worden.

    Unter den Demokraten der gesamten Republik herrscht Fassungslosigkeit und Entsetzen.

    FAZ, SZ, ZEIT, NZZ, SPIEGEL, TAZ, sogar die WELT und FOCUS schreiben von einem verhängnisvollen Dammbruch.

    Der Vorsitzende des Lüneburger Kreistags, Rainer Dittmers (SPD) kommentiert diese Wahl auf Facebook indessen so:

    „Hauptsache, der Linke ist weg! Das ist ein guter Tag für Deutschland! Heute morgen dachte ich noch, Deutschland ist verloren. Jetzt schöpfe ich wieder Hoffnung!👍“

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  7. jo bembel schreibt:

    17.000 sehr gute Gründe weshalb die Arena dringend benötigt wird lieferte die SPORT1 Live-Übertragung des Spitzensport Volleyballspiels SVG Lüneburg gegen WWK Volleys Herrsching am 01.02.2020: phänomenale 17.000 Zuschauer verfolgten durchschnittlich das Ereignis. Mehr Zuschauer hatte sport1 an diesem Tag nur mit den Sendungen – ähm, eigentlich den weitaus meisten (34 von 50).

    Top Quotenbringer war mit 244. 000 Sehbeteiligung war die Wiederholung des Late-Movies „Wasteland“ aber auch die SPORT CLIPS „Lap Dance Folge 12 (Wdh) erzielten mit 187.000 eine mehr als 10fach höhere Quote.

    Ganz anders hätte es natürlich ausgesehen, wenn das Spiel nicht in der CPU-ARENA in Neugraben, sondern in seiner Raketen-Arena („Die Arena ist die nächste Raketenstufe in unserer Entwicklung“, Andreas Bahlburg im LZ-Interview am 31.1.20) stattgefunden hätte.

    Wie eine 3stufige Rakete richtig gezündet wird, lässt sich hier von ca. Minute 3 bis 3:20 bewundern:
    https://mediathek-hessen.de/index.php?ka=1&ska=medienview&idv=17504

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  8. Otto Berg schreibt:

    Sehr geehrter Herr Reinhardt, sehr geehrter Herr Becker,

    durch Herrn Böthers angeblich „neues“, in Wirklichkeit schon vor vier Jahren im Rat der Hansestadt Lüneburg als gänzlich untauglich verworfenes, weil bankerottorientiertes Betreibermodell wird „die Haushaltsbelastung der Kreisverwaltung deutlich höher ausfallen als bei dem Verpachtungsmodell“. Sie werde, führen Sie aus, „insgesamt nicht 2,7, sondern 4,5 – 5 Mio. Euro pro Jahr betragen.“ Ich ergänze: Bei Kündigung des mit dem Campus-Geschäftsführer Klaus Hoppe am 31. Dezember 2018 im Beisein von Oberbürgermeister Mädge geschlossenen Vertrages (s. Bild u.) wird on top eine Ausfallsumme an die Campus Management GmbH von mindestens einer halben Million Euro fällig.

    Ich frage mich:

    Warum will Landrat Jens Böther ein „neues Betreibermodell“, das die Menschen (die Steuerzahler und die Wähler) des Landkreises deutlich benachteiligt? Warum will Herr Böther einen sehr, sehr schlechten Betreibervertrag durch einen noch sehr viel schlechteren „Managementvertrag“ ersetzen? Kann Landrat Böther den Schaden der Kreisfinanzen, der städtischen Finanzen, der Gemeindefinanzen und der Landkreiseinwohner ernstlich wollen?

    Meine Hypothese:

    Jens Böther ist es gar nicht, der das „neue“, verrückt teure Betriebsmodell will. Es ist „der Wille des Landkreises“, der bloß mittels der Person des Herrn Böther und durch diese hindurch die Riesensummen zugunsten der Campus Management-Geschäftsführung, aber zum Nachteil der Menschen und Gemeinden im Landkreis ausgeben will.

    Für diese Hypothese gibt es Indizien:

    1. Jens Böther ruf „das Ziel“ aus: „Im Mai 2020 soll das neue Betriebsmodell stehen“, obwohl die Kreistagsabgeordneten ihn noch gar nicht dazu autorisiert haben.

    2. Landrat Jens Böther erklärt am 29. Januar 2019: Es gebe einen „ernsthaften Willen des Landkreises, die Elbbrücke zu bauen“, obwohl die Kreistagsabgeordneten diesen „ernsthaften Willen zum Bau“ noch gar nicht bekundet haben.

    3. „Der Wille des Landkreises“, das ergibt sich aus diesen Äußerungen mit zwingender Logik, rangiert für Herrn Böther über dem „Willen der Kreistagsabgeordneten“ — und nur er allein kennt jenen schon obgleich er diesen noch nicht kennen kann.

    Das sind drei Anhaltspunkte dafür, dass es nicht Herr Böther sein kann, der spricht, wenn er zu sprechen scheint, sondern das es „der Wille des Landkreises“ sein muss, der sich entweder direkt durch Herrn Böther hindurch zu Wort meldet oder der sich der Person des Landrates und deren Sprechwerkzeuge bedient, um seine eigenen Botschaften von Herrn Böther übersetzen zu lassen. Denn wie kann einer sonst von einem „Willen“ wissen, der sich in der menschlichen Sphäre, sagen wir im Rahmen des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes, noch gar nicht artikuliert hat?

    Ein weiteres Beispiel für solche – vermeinte – Spökenkiekerbegabung von Amts wegen ist Landrat Böthers Vorgänger, Landrat Nahrstedt. Der von Herrn Becker diagnostizierte „Duz-Kontakt mit überindividuellen Individualitäten“ bei Verzicht auf den – ihnen vorgeschriebenen – Kontakt mit den Bürgervertretern im Kreistag scheint in Lüneburg eine gängige Vorgehensweise zu sein.

    So interessiert man sich derzeit in der Kommunalaufsicht Hannover dafür, „warum es keinen Wirtschaftlichkeitsvergleich zwischen dem zunächst geplanten Bau der Halle als Publik-Private-Partnership und einem Bau in Eigenregie gab“ und warum „der Vertrag mit dem künftigen Betreiber samt Zusatzvereinbarung nicht dem Rechnungsprüfungsamt vorgelegt wurde“. Man „schüttelt im Innenministerium über die Lüneburger Praxis recht deutlich den Kopf“ und schreibt „beim Blick auf die Kostensteigerungen unverhohlen offen“ an Ex-Landrat Nahrstedt: Es stelle sich „insgesamt die Frage“, ob etwa „die ,Verwaltungsleitung‘ aufgrund des von [Herrn Nahrstedt immer wieder gerne angeführten] Zeitdrucks eine angemessen sorgfältige Prüfung des Zahlenwerks zurückgestellt haben könnte.“ Ergänzend sei fraglich, warum Herr Nahrstedt „über diese Unklarheiten den Kreistag nicht informiert“ habe. Soweit die Zahlen dem Landrat „nicht nachvollziehbar erschienen“ seien (…), hätte er „den Kreistag informieren können“ oder – wie ich ergänze – informieren müssen! (Vgl.: https://www.landeszeitung.de/blog/lokales/2647749-kommunalaufsicht)

    Und schwups sind wir wieder bei Hegel, den Herr Jenckel (s.o.) ins Spiel gebracht hatte. Dass auserwählte Einzelne (in diesem Fall neben Hegel selbst, die Landräre Nahrstedt und Böther) tatsächlich wissen, können, was „das absolute Allgemeine“ möchte, war die zentale These des vorromantischen Geschichtstheologen auf dem Berliner Lehrstuhl für Weltweisheit. Wer solche privilegierten Kontakte (zum „Willen des Landkreises“ etwa oder gar gleich – wie Herr Althusmann – zum „Willen des Landes“ oder „Volkes“ – Hegel pflegte ihn zum „Weltgeist“) nicht besitzt, „in wessen Innerem“ sich nicht „geoffenbart hat, was an der Zeit, was notwendig ist“ (Hegel), wer „den Pfahl der Eigensinnigkeit im Fleische trägt“ (sagen wir als KTA, die/der auf seinen gesetzlich verbrieften Informations- und unverkäulich freien Stimmrechten beharrt), – einem solchen „Zweifler und Störer“ (F.-J. Kamp) ist natürlich nicht zu helfen.

    Ausgezeichnete Ergänzungen zu meinem Grübel- und Nachdenkeangebot finden Sie

    – bei Kevin Schnell hier: https://blog-jj.com/2020/01/27/arena-roulette-mit-hohem-einsatz-um-steuern-und-betreiber/#comment-9294

    und, worauf Herr Becker gestern aufmerksam machte,

    – bei Dorothea Fischer und Hans-Herbert Jenckel ab hier: https://blog-jj.com/2020/01/29/kreis-verzichtet-auf-klage-land-gibt-700-000-euro-fuer-elbbruecken-planung/#comment-9242

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  9. Ulf Reinhardt schreibt:

    Sehr geehrter Herr Becker,

    und noch erstaunlicher als das Herrschaftswissen von Herrn Böther ist, dass sich die Mehrheit unserer Kreistagsabgeordneten offensichtlich mit den wirren Fragmenten einer heilsbringenden eigenen Betreibergesellschaft zufriedengibt, anstatt das neue Modell in Frage zu stellen und sich an durchaus qualifizierte Feststellungen im Bericht des Rechnungsprüfungsamtes und beauftragter externer Berater zu erinnern:

    > Wer trägt denn eigentlich die Personalkosten, wenn der Landkreis nur Vermietungserlöse ohne entsprechende Kosten haben soll? Der Betrieb der Arena erfordert Personalkosten im Millionenbereich, wie auch im RPA-Bericht und Bevenue-Gutachten ersichtlich. Und genau so entstehen Verluste, da schon Personalkosten und variable Betriebskosten häufig höher als die Vermietungserlöse sind.

    > Und wer soll die Gastronomie pachten? Das ist fast immer ein Verlustgeschäft und kann nur von örtlichen Großgastronomen geleistet werden. Die bauen aber nie auf eigene Kosten eine Küche ein, die nach Einbau schon nahezu wertlos ist.

    > Warum hat die Leuphana denn 2 Jahre gebraucht um überhaupt einen Pächter für die Gastronomie im Libeskindgebäude zu finden?

    Und warum erinnert sich keiner mehr an die Seiten 49 bis 52 des Rechnungsprüfungsamt-Berichts? Daraus geht hervor, dass nicht nur das Rechnungsprüfungsamt von einer eigenen kommunalen Betriebsgesellschaft aus Kostengründen abrät, sondern auch das Finanzmanagements des Landkreises Lüneburg (Wer ist das genau?), das beauftrage Beratungsunternehmen Bevenue sowie eine Steuerberatungsgesellschaft.

    Im Bericht des Rechnungsprüfungsamtes heißt es u.a.:

    „Das Finanzmanagements des Landkreises Lüneburg hat zu diesem TOP auf Grundlage des Businessplans der Firma Bevenue eine Vorlage („Arbeitspapier zum Vergleich der Entscheidungsalternativen für den Betrieb der Arena Lüneburger Land“) erarbeitet und vorgestellt. Im Ergebnis wurde festgestellt, dass die kommunale Gesellschaft für den Landkreis mehr Einfluss bietet, aber mehr kostet und weniger flexibel ist.“

    „Der Betrieb durch eine kommunale Eigengesellschaft ist nach dem Arbeitspapier mit erheblichen wirtschaftlichen Risiken verbunden. Zur Verdeutlichung werden die Jahresfehlbeträge von sieben Hallen in kommunaler Trägerschaft angeführt, die zwischen 0,9 Mio. € und4,4 Mio. € liegen (im Mittel 2,7 Mio. €).

    „Insoweit werden Mehrkosten beim Betrieb der Halle durch eine kommunale Gesellschaft erwartet.“

    „Zudem werden höhere Personalaufwendungen bei der kommunalen Gesellschaft im Vergleich zum Betreibermodell vermutet, da beim Betreiber erhebliche Vorteile aus Synergieeffekten erwartet werden.“

    „Bezieht man die Summe der Aufwendungen für eigenes und fremdes Personal mit 1.064.430 € auf die Umsatzerlöse aus dem Businessplan mit 1.466.679 €, dann können pro ein Euro Personaleinsatz 1,38 € Umsatzerlöse erzielt werden.“

    „Die Hanseatic Steuerberatungsgesellschaft merkt in ihrer „Umsatzsteuerlichen Beurteilung zum Bau einer Arena“ vom 03.09.2018 folgendes an: „Die Gründung und Abwicklung einer GmbH birgt zusätzlich wiederum diverse ertragssteuerliche Fragestellungen, die zunächst geklärt werden müssen“.“

    Und genau an dem o.g. Personalkostenanteil von mehr als 70% (pro ein Euro Personaleinsatz 1,38 € Umsatzerlöse) scheitern solche Modelle.

    Bei jedem tollen Vermietungsumsatz der da genannt wird, müssen entsprechend 72% für Personal und 20 – 35% für Wareneinsatz in Abzug gebracht werden, so dass oft neutrale bis negative Deckungsbeiträge erzielt werden.

    Die Folge steigender Umsätze sind dann häufig sogar steigende Verluste.

    Daher wird die Haushaltsbelastung im Falle einer eigenen Betriebsgesellschaft nicht geringer sondern deutlich höher ausfallen als bei dem Verpachtungsmodell und nach den o.g. Prognosen der vom Landkreis selbst beauftragen Beratungsunternehmen sowie den vom Landkreis selbst in den Beschlussvorlagen der Vergangenheit genannten Positionen dann insgesamt 4,5 – 5 Mio. Euro pro Jahr betragen.

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    • Berni Wiemann schreibt:

      Lieber Herr Reinhardt,
      Ich schätze ihre Analysen und Kommentare, wundere mich aber über das gegenteilige Agieren Ihrer grünen KT-Fraktion, die selbst keine Ihrer Fragen stellt. Bei einer funktionierenden innerparteilichen Kommunikation sollte Ihnen auch bekannt sein, das Ihre wichtigen Fragen bereits bei der KT-Sonderinfo (31.01.) von anderen Fraktionen gestellt und mit obiger Anfrage (vom 3.02.) noch einmal schriftlich zusammengefasst wurden. Die „Zurückhaltung“ der KT-Grünen steht regelm. im Widerspruch zu Ihrer kritischen Öffentlichkeitsarbeit.

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  10. Samuel Becker schreibt:

    Sehr geehrter Herr Reinhardt,

    Sie erstaunt, „dass Herr Böther schon weiß, wie sich die Kreistagsabgeordneten am 24. Februar entscheiden sollen“, obgleich weder für ihn selbst noch für die Beschlussberechtigten bisher alle nötigen Informationen auf dem Tisch liegen.

    Solches divinatorische landrätliche Vorauswissen erstaunt auch Dorothea Fischer und Hans-Herbert Jenckel, nur diesmal im Elbbrückenkontext. Aber „die Inhalte“ scheinen ohnehin egal zu sein, während das Schema offenbar immer dasselbe ist. Fischer und Jenckel versuchen sich in Erklärungen zur Ursache und zum mutmaßlichen Zweck derartiger prophetischer Begnadungen, welche Politikern meist dann widerfahren, wenn diese ungeniert mit ihrem Herrgott flirten: den Presse-Mikrophonen und TV-Kameras.

    Wie es kommt, das Frau Schröder-Ehlers, Herr Althusmann und Herr Böther so tun, als würden sie mit Individualitäten im Duz-Kontakt stehen, die niemals in der langen Weltgeschichte irgendjemandem sonst begegnet sind („das Volk“, „der Bürger“, „das Land“, „der Wille des Landkreises“ usw.), und was sie damit wahrscheinlich bezwecken, darüber mehr ab hier: https://blog-jj.com/2020/01/29/kreis-verzichtet-auf-klage-land-gibt-700-000-euro-fuer-elbbruecken-planung/#comment-9242

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  11. Otto Berg schreibt:

    Sehr geehrter Herr Dubber, sehr geehrter Herr Wiemann,

    haben Sie es mitbekommen? Am Sonnabend gab es ein Debakel. Die „Spielgemeinschaft Volleyball Gellersen“ unterlag den „Volleys Herrsching“ mit 0:3. Lange Gesichter bei der SVG waren die Folge:

    https://www.landeszeitung.de/sport/aktuelles/241539-svg-debakel-gegen-herrsching

    In dem Zusammenhang habe ich zwei Frage an meine Kreistagsabgeordneten:

    1.) Welche Rolle spielte bei zurückliegenden Arena-Kreistagsbeschlüssen bzw. wird bei künftigen Arena-Kreistagsbeschlüssen der Paragraph 41 (Mitwirkungsverbot) des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) spielen?

    2.) Sind Kreistagsbeschlüsse rechtsfehlerhaft und somit anfechtbar, bei denen das Mitwirkungsverbot (§ 41 NKomVG) missachtet wurde?

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    • Berni Wiemann schreibt:

      Sg Herr Berg,
      das Mitwirkungsverbot ist nicht verantwortlich für das „SVG-Debakel“.
      Beim SVG ist ein Höchstmaß an „aktiver Mitwirkung“ gefordert, während bei kommunalen Beschlüsse das MitwirkungsVERBOT (§ 41 NKomVG) zu berücksichtigt ist.
      Nach meinem (nicht juristischen) Menschenverstand muss (für eine Anfechtung) die zweifelhafte Mitwirkung auch entscheidungsrelevant sein. Bei den Arena-Beschlüssen gab es stets deutlichen Mehrheiten

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      • Otto Berg schreibt:

        Ach, Herr Wiemann, Sie meinen, wenn bei einem Beschluss ein Verstoß gegen das Niedersächsische Kommunalverfassungsgesetz durch eine Person vorliegt, aber die Mehrheit der Votierenden, welche dieselbe Entscheidung getroffen haben, wie die gesetzeswidrig mitabstimmende Person, größer ist als eine Stimme, dann sei die Frage „gesetzeskonform“ oder „gesetzeswidrig“ ohne Belang?

        Das ist eine interessante Position für einen, welcher die Verteidigung bürgerlicher Freiheit im Rahmen liberaler Rechtsstaatlichkeit auf seine Fahne geschrieben hat!

        Sie werden mir aber zugeben, dass zumindest zwei Gefahren bestehen, wenn ein Vertretungsmitglied von einer anstehenden Beschlussfassung in der kommunalen Vertretung persönlich besonders betroffen sein könnte:

        1. – Zum einen steigt aufgrund der persönlichen Betroffenheit die Gefahr, dass die Entscheidung nicht mehr ausschließlich auf das öffentliche Wohl bezogen ist.

        2. – Zum anderen besteht die Gefahr eines Ansehensverlustes der öffentlichen Verwaltung, wenn Betroffene an Sachentscheidungen mitwirken und damit der „böse Schein“ einer voreingenommenen, aus individueller Betroffenheit geprägten Auffassung besteht.

        Was die Anfechtbarkeit rechtsfehlerhaft vollzogener Beschlüsse angeht, liegen Sie richtig, Herr Wiemann: § 41 Abs. 6 NKomVG besagt, dass ein Verfahrensfehler vorliegt, wenn ein befangenes Vertretungsmitglied trotz Mitwirkungsverbotes an einer Beschlussfassung mitwirkt, dieser Verfahrensfehler (aber nur) dann zur nachträglichen Unwirksamkeit des Beschlusses führt, wenn er für das Abstimmungsergebnis entscheidend war. Dies ist dann der Fall, wenn die Stimme der/des Befangenen für das Abstimmungsergebnis ausschlaggebend war.

        Was aber anstehende zukünftige Beschlussfassungen angeht, so hat der Gesetzgeber in § 41 NKomVG zum Schutze der Sachgerechtigkeit der Entscheidung und der Vermeidung eines Ansehensverlustes der öffentlichen Verwaltung ausdrücklich angeordnet, dass ein Mitglied der Vertretung, in dessen Person ein Ausschließungsgrund besteht, weder an der Beratung noch an der Beschlussfassung einer Vertretungsentscheidung teilnehmen kann. In § 41 Abs. Abs. 1 u. 2 NKomVG hat der Gesetzgeber die Ausschließungsgründe beschrieben.

        In präventiver Hinsicht besteht außerdem noch eine allgemeine Offenbarungspflicht der Vertretungsmitglieder gemäß § 41 Abs. 4 NKomVG über ihre wirtschaftlichen und persönlichen Verhältnisse, sofern diese für die Mandatsausübung von Bedeutung sein können. Dadurch ist eine frühzeitige Erkennung und einer rechtzeitigen Begegnung von Verstößen gegen das Mitwirkungsverbot möglich.

        Zuletzt – und das ist auch nicht ganz unwichtig – hat der Gesetzgeber zum Schutze des Mitwirkungsverbotes in § 54 Abs. 4 NKomVG eine Schadenersatzpflicht des Vertretungsmitgliedes vorgesehen, welches trotz Mitwirkungsverbotes und (positiver) Kenntnis des Ausschließungsgrundes an der Beschlussfassung mitgewirkt hat. Dieses ist schadenersatzpflichtig, wenn die Kommune durch den Beschluss einen Schaden erleidet. Wörtlich: „Verletzen Abgeordnete vorsätzlich oder grob fahrlässig ihre Pflichten, verstoßen sie insbesondere gegen die ihnen in den §§ 40 bis 42 auferlegten Verpflichtungen, so haben sie der Kommune den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen.“

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      • Berni Wiemann schreibt:

        Sg Herr Berg,
        eine kurze Antwort zu Ihrer umfangreichen „Gegenrede“. Formal und moralisch akzeptiere ich Ihre Argumentation. Wenn aber eine anfechtbare Stimme keinen entscheidenden Einfluss auf das Ergebnis hat, kann diese Stimme auch keinen finanziellen Schaden verursachen.

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      • Otto Berg schreibt:

        Sehr geehrter Herr Wiemann,

        kürzer: Wenn KTA schwarz mit der Eisenbahn fahren, richten sie auch keinen finanziellen Schaden an, da die Bahn fährt, als führe sie ohne sie. Trotzdem brechen sie das Gesetz.

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      • Axel Butt schreibt:

        An Herrn Berg und den Abgeordneten Herrn Wiemann

        Ich finde es gut, dass Sie nach vorne schauen und nicht bloß zurück. Es sollen doch kommende Kreistagssitzungen sauber ablaufen! Die Thema, um das es im Strang dieser Blog-Diskussion geht, sind geheime Verschlusssachen rund um die Arena. Dazu gehört das bisher sträflich vernachlässigte Mitwirkungsverbot, weil sich auch hinter seiner Umgehung üble Demokratieverdrossenheit und Transparenzunlust bei Menschen verbirg, die durch demokratische Wahlen in ihre Einflusspositionen gelangt sind.

        Ich möchte zu Ihrem Austausch einen, wie ich glaube, wichtigen Gesichtspunkt hinzufügen. Eine Abgeordnete oder ein Abgeordneter, die bzw. der „annehmen muss, nach den Vorschriften der Absätze 1 und 2 (von § 41 NKomVG) an der Beratung und Entscheidung gehindert zu sein“, und dies nicht anzeigt und/oder dies sogar im Mitwissen von Fraktions- oder Vertretungskollegen nicht anzeigt, aber geduldet wird, die/der macht sich durch solches „kollegiale Entgegenkommen“ in besonderer Weise verdächtig, NICHT gemäß § 54 Abs.1 NKomVG nach einer „freien, nur durch Rücksicht auf das öffentliche Wohl geleiteten Überzeugung“ beraten, handeln und entscheiden zu können, da sie bzw, er ja durch dieses „augenzudrückende Wohlwollen“ gefühlsmäßig in die Rolle eines Abhängigen gerät – und meinen könnte, bei umstrittenen Beschlussfassungen stillschweigend erwartete „Rücksichten“ nehmen, „Schulden“ abtragen oder „Dankbarkeitspflichten“ erfüllen zu sollen. Schon um einer derartigen, die Würde und das Ansehen beschädigenden „inneren Zwangslage“ vorzubeugen, aus welcher Unfreiheit, emotionale „Erpressbarkeit“ und/oder vorauseilender Gruppengehorsam notwendig folgen müssen, ist § 41 Abs.4 NKomVG unbedingt zu entsprechen.

        Übrigens gehen diese Überlegungen nach meinem Dafürhalten auch SVG-Team-Ärzte sowie Eventisierungs- und OnlineMarketing-Spezialisten der SVG in städtischen Sportausschüssen (zumindest bei Arena-Beschlussfassungen) etwas an genauso wie Bauunternehmer in Bauausschüssen (die bei Projektbeschlüssen wie etwa Lindenstraße-Handwerkerkreisel nicht ausgeschlossen waren, obwohl ihre eine Firma den Abbruch erledigen und die andere den Beton liefern wird) und vor allem gehen die Überlegungen auch stellvertretende Theaterintendanten in städtischen Kulturauschüssen etwas an. Der § 87 Abs.4 NKomVG ist da unmissverständlich: „Für die Teilnahme von Beschäftigten der Kommune an Sitzungen der Vertretung, des Hauptausschusses, der Ausschüsse der Vertretung, der Stadtbezirksräte und der Ortsräte gilt § 41 entsprechend.“

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      • jj schreibt:

        Sie liegen falsch.
        Folgt man konsequent ihrer Logik, müsste es bei den Spielen dieses Verein auch Gesichtserkennung und Video-Aufzeichnungen geben. Wer rasselt da bei Punkten, wer klatsch, wer pfeift? Und vor allem, wer kommt wie oft? Klarer Fall von Befangenheit. Klingt doch irgendwie nach Nordkorea und Verschwörung.

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      • Axel Butt schreibt:

        Aber, aber Herr Jenckel,

        das Mitwirkungsverbot der Niedersächsischen Kommunalverfassung bezieht sich auf das Handeln von Rats- und Kreistagsmitgliedern bei Beschlussfassungen, in denen diese gewählten Bürgervertreter einem Konflikt zwischen dem Interesse an persönlichen Vorteilen und dem an der Mehrung des Gemeinwohls ausgesetzt sind. Solchem Konflikt können sie leicht entgehen, wenn sie das Mitwirken bei solchen Beschlüssen vermeiden, indem sie sich gemäß § 41 Abs. 4 NKomVG verhalten.

        Und es liegt NICHT in der Logik von § 41 NKomVG dass „es bei den Spielen der SVG auch Gesichtserkennung und Video-Aufzeichnungen geben“ müsste, und auch nicht, dass zu fragen wäre, „wer da bei Punkten rasselt, wer klatsch, wer pfeift und vor allem, wer wie oft kommt.“

        Sowas zu behaupten, kann ich nicht einmal mehr als Polemik bezeichnen. Das ist der reine affektgesteuerte Unsinn.

        Wer als Gemeindevertreter finanzielle oder andere materielle Interessen an der Durchsetzung bestimmter Beschlüsse hat oder haben könnte, dem sollte die Mitwirkung daran versagt sein, weil dann ein „Klarer Fall von Befangenheit“ vorliegt.

        Wer sich aber zum Beispiel auf schöne Schulsportveranstaltungen in der Arena mit Kindern und Jugendlichen aus der Stadt oder aus dem Landkreis freut, den trifft das Mitwirkungsverbot an Arena-Beschlüssen natürlich nicht.

        Dass ein Mann wie Sie Herr Jenckel, dem im Zusammenhang mit presserechtlichen Regelungen eine solide Kennerschaft nachgesagt wird, sich dermaßen unqualifiziert zu heiklen Bestimmungen des Kommunalverfassungsrechts äußert, ja den ruhigen und gegenstandsnahen Gedankenaustausch darüber geradezu ridikülisiert, das erstaunt mich doch sehr.

        Hatten nicht Sie selbst vor kurzem noch „mehr Sachlichkeit“ angemahnt?

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      • jj schreibt:

        Genau, mehr Sachlichkeit.

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      • jj schreibt:

        Lieber C02, es gibt einen wunderbaren Film mit Sam Shepard. Er spielt den Testpiloten Chuck Yeager, der Beste, der aber nicht wie die anderen ins All fliegen will, sondern einfach mit seinem Starfighter in den Weltraum startet. Und abstürzt. Und irgendwann sagt seine Frau in einer Szene: Yeager, schau nicht zurück.

        Angesichts dessen, was bei der Arena bevorsteht: Kündigung Betreibervertrag, Entschädigung, Suche nach Dienstleister und, und, und, ist für Stoff gesorgt.

        Wenn Sie genau wissen, wer im Mitwirkungsverbot stand und mit abgestimmt hat, obwohl er das definitiv nicht durfte, und das nicht nur mutmaßen oder einfach mal in den Raum stellen, Fakten liefern, Namen liefern, Protokolle liefern und immer gerne mich kritisieren.

        ch finde es gut, wenn sachlich diskutiert wird, gerne auch mit Alias-Namen, aber unter dem Deckmantel der Anoymität anderen Handlungen vorzuwerfen, die nicht mit dem Gesetz konform sind, das finde ich unschön, für so viel Mut gibt es auch einen Namen. lg jj

        PS: Ihre Mailadresse gibt es gar nicht.

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      • CO₂ schreibt:

        😍 Lieber Herr Jenckel, wenn Sie mal in Fahrt kommen, dann sind Sie von der abwehrenden Demagogie eines Franz-Josef Kamp keine drei Zentimeter mehr entfernt, scheint mir. 😂

        Und klaro!

        Wie kommt es zu Planungskatasrophen mit Multimillioneneuroverschwendung? Tragen irgendwelche Personen irgendeine Verantwortung daran?

        Nein!

        ♫♪♫ Schuld war nur der Bossa Nova, der war Schuld daran … ♪♫♪

        🌴 Me ke Aloha pumehana

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      • jj schreibt:

        Lieber C02, es gibt einen wunderbaren Film mit Sam Shepard. Er spielt den Testpiloten Chuck Yeager, der Beste, der aber nicht wie die anderen ins All fliegen will, sondern einfach mit seinem Starfighter in den Weltraum startet. Und abstürzt. Und irgendwann sagt seine Frau in einer Szene: Yeager, schau nicht zurück.

        Angesichts dessen, was bei der Arena bevorsteht: Kündigung Betreibervertrag, Entschädigung, Suche nach Dienstleister und, und, und, ist für Stoff gesorgt.

        Wenn Sie genau wissen, wer im Mitwirkungsverbot stand und mit abgestimmt hat, obwohl er das definitiv nicht durfte, und das nicht nur mutmaßen oder einfach mal in den Raum stellen, Fakten liefern, Namen liefern, Protokolle liefern und immer gerne mich kritisieren.

        Ich finde es gut, wenn sachlich diskutiert wird, gerne auch mit Alias-Namen, aber unter dem Deckmantel der Anoymität anderen Handlungen vorzuwerfen, die nicht mit dem Gesetz konform sind, das finde ich unschön, für so viel Mut gibt es auch einen Namen. lg jj

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      • Kevin Schnell schreibt:

        Herr Jenckel,

        nun beruhigen Sie sich mal wieder. Sie sind ein Meister darin, Andeutungen zu machen, Ausfallschritte, Finten und satirische Sticheleien gehören zu Ihren bevorzugten Techniken. Sie rollen weiße Bahnen aus, setzen hier einen Tupfer, dort einen Strich und freuen sich darüber, wenn Ihre Kommentatoren jedes Komma auf diesen luftigen Projektionsflächen zum Anlass für feinmaschige Überlegungen und ausgreifende Spekulationen nehmen. Butt, Berg und Wiemann haben ein Problem aufgespießt, das zum innersten Bezirk von Abläufen gehört, die „schmuddelig“ zu nennen der reine Euphemismus wäre. Niemandem sind direkt Handlungen vorgeworfen worden, die nicht gesetzeskonform sind. Es sind Beispiele genannt worden, wo zu überlegen ist, ob das der Fall sein könnte, und wie es künftig zu vermeiden wäre. Dass es bei der Genese des Arena-Desasters nicht astrein zugegangen sein kann, dafür gibt es mehr als einen Anhaltspunkt. Sowas „passiert“ aber nicht einfach! Und auch „der Wille des Landkreises“ ist nicht verantwortlich. Sowas wird von einzelnen, identifizierbaren Menschen gewollt und gemacht. Das heißt von Personen mit Namen, Adressen und Schuhgrößen. Ein paar der entsprechenden Schuhe wurden hier bereit gestellt. Niemand wurde aufgefordert, sich diese anzuziehen. Sie, Herr Jenckel gerieren sich als Aufklärer. Dann können Sie aber nicht zugleich als Verteidiger einer bestimmten Mannschaft auflaufen. Das wird schnell unglaubwürdig.

        „Schau nicht zurück!“ – Das ist ein Satz, den Leute als Parole ausgeben, die Angst haben, erwischt zu werden. Denn der Mist, mit dem einer in der Gegenwart zu tun hat, lässt sich nicht aus der Zukunft, sondern NUR aus der Vergangenheit erklären. Auch „angesichts dessen“, was bei der Arena noch alles Tolles „bevorsteht: Kündigung Betreibervertrag, Entschädigung, Suche nach Dienstleister und, und, und“ wird man nicht weiterkommen, ohne auf die Vergangenheit zu schauen. Und, Herr Jenckel, die „Arena“ ist ein Fiasko mit kriminellen Aspekten. Es geht um etwas Reales, das nach Realem stinkt. Ihr Hinweis, dass „für Stoff gesorgt“ ist, klingt aber danach, als wollten Sie Lüneburgs Romanschreiber vertrösten: „Nun hakt euch mal nicht bei diesem Baulöwen ein, sondern schaut nach vorn! Da springt auch noch ein Hase über den Acker.“ Doch dürfte hier keiner Lust verspüren, sich den Mund fusselig zu reden, bis sich alle Lüneburger erschöpft auf die Seite drehen und anfangen zu schnarchen, derweil die Profteure des Schlamassels sich die Hände reiben und ihren Coup bei Craft Beer eventisieren.

        Und zuletzt, Herr Jenckel, Sie sollten nicht jedesmal, wenn die Einschläge näher kommen, anfangen, Ihre Kommentatoren zu delegitimieren. Das ist der Kamp&Kiesel-Stil, der nur böses Blut, aber keinen Erkenntnisfortschritt schafft. Ihr Forum wird von Leuten getragen, die vielleicht nicht alle mit Klarnamen schreiben, aber mit größter Sorgfalt, mit Fairness und mit zum Teil glänzenden, witzigen und geistvollen Beiträgen, dafür gesorgt haben, dass Blog.jj unter den Lüneburger Medien, was Leseraufmerksamkeit, Reichweite und Textqualität betrifft, auf gleicher Höhe, manchmal sogar höher als die Landeszeitung rangiert.

        Und es ist nicht schlau über Mut zu philosophieren, wenn man nicht sicher ist, ob man am Ende den Mut dazu haben wird, das Thema zuende zu diskutieren.

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  12. Ulf Reinhardt schreibt:

    Erstaunlich, dass Herr Böther schon weiß, wie sich die Kreistagsabgeordneten entscheiden sollen.

    Bei der Präsentation für die Kreistagsabgeordneten sind offensichtlich nur einzelnen Zahlen präsentiert worden, ohne diese dem bisherigen Betreibervertrag gegenüberzustellen.

    Wurde konkret darauf eingegangen, dass der Landkreis als Betreiber das volle unternehmerische Risiko trägt, welches im Prüfungsbericht des Rechnungsprüfungsamtes des Landkreises im Durchschnitt noch mit einem zu erwartenden Verlust von 2,7 Mio. Euro pro Jahr beziffert wird?

    Das Rechnungsprüfungsamt hat daher in seinem Bericht ausdrücklich von einem Betrieb der Arena durch eine landkreiseigene Betriebsgesellschaft abgeraten.

    Hat das Rechnungsprüfungsamt nun seine Meinung geändert oder setzt der Landrat sich über die offensichtlich in Wirtschaftsfragen kompetenteste Abteilung seines eigenen Hauses hinweg?

    Und welche Alternativen werden in der Beschlussvorlage am 24.02. vorgeschlagen?

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    • Kurt Hennings schreibt:

      Sehr geehrter Herr Reinhardt,

      mit Zahlen hat Jens Böther es nicht so…So hatte der CDU-Kandidat Jens Böther einen Tag vor der Stichwahl um das Lüneburger Landratsamt auf Facebook behauptet: „Superbotschaft für den Bau der Elbbrücke: das Land gibt 75% Förderung, Mecklenburg-Vorpommern 1 Million Euro und heute neu die Zusage von unserem Wirtschaftsminister Bernd Althusmann: es kommen 6 Millionen Euro zusätzlich vom Land Niedersachsen aus einem Sondertopf. So dicht dran waren wir noch nie!“

      Das Gegenteil war jedoch der Fall. Nach der hauchdünn gewonnenen Wahl Böthers stellte sich heraus, dass seine „Botschaft“ jeglicher Grundlage entbehrte. „Das Land Mecklenburg-Vorpommern hat keine Zusage über 1 Million Euro gemacht. Es gibt keinen neuen Sachstand. Die Bemühungen von Minister Althusmann waren bisher nicht erfolgreich. Das kommunale Brückenbauprojekt ist nicht in der Liste der Verkehrsprojekte der Deutschen Einheit und wird deshalb auch nicht vom Land Mecklenburg-Vorpommern mitfinanziert. Das ist seit langem bekannt“, schrieb am 17. Juli 2019 die vehemente Elbbrückengegnerin Andrea Schröder-Ehlers.

      „Und die angebliche Zusage von 6 Mio. Euro ist auch nur heiße Luft. Heute schreibt der Minister nur noch im Konjunktiv von der theoretischen Möglichkeit, dass wenn der Landkreis ab ca. 2024 vier Jahre lang den kompletten Ansatz aus dem Topf für die Entlastung von Ortsdurchfahrten erhalten würde, wären es 6 Mio. Euro. Es werde aber zu prüfen sein, wer noch Anträge stelle und wieviel Geld dann überhaupt in dem Topf sei. Eine konkrete Zusage ist das nicht! Sowohl Althusmann als auch Böther haben den Leuten Sand in die Augen gestreut. Das ist unseriös und nährt den Verdacht der Manipulation.“

      Quelle: https://andrea-schroeder-ehlers.de/meldungen/unserioese-wahlkampfhilfe-feste-zusagen-des-ministers-gab-es-nicht

      Anm. jj: Im ersten Absatz ist ein Satz weggefallen.
      Und am Ende des zweiten Absatzes bezeichnen Sie Andrea Schröder-Ehlers als Brückengegnerin. Das ist, wenn überhaupt, eine veraltete Position. Im Kreistag hat sie zuletzt für die Brücke gestimmt und jetzt hat sie sich zu den Brücken-Freunden um Minister Althusmann aufs Gruppenfoto gesellt, und zwar direkt neben den Minister.

      Foto: Landkreis Lüneburg

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  13. Kevin Schnell schreibt:

    Lieber Herr Jenckel,

    Sie schreiben gerade (https://blog-jj.com/2020/01/27/arena-roulette-mit-hohem-einsatz-um-steuern-und-betreiber/#comment-9283) :

    Den Kreistagsmitgliedern scheinen auf der Geheimsitzung am Freitagnachmittag (31. Januar 2020) in der Feuerwehrtechnischen Zentrale in Scharnebeck „vergangene Zahlen präsentiert worden zu sein“.

    „Vergangene Zahlen“? Heißt das alte, also nicht mehr aktuelle, also falsche Zahlen?

    Die „geheimsitzungsumsonnte“ Resurrection der „Methode Nahrstedt“ also?

    Das klingt ja fantastisch!

    Und sogar „wie es zu den Ergebnissen im Einzelnen gekommen ist, dass muss noch nachgeliefert werden“?

    Will der neue Landrat in einen Überbietungswettberb mit dem „Kreishausbetriebsmodell“ seines Vorgängers eintreten?

    Da scheint Herr Böther in seiner, nämlich von ihm veranlassten und frei gegebenen Pressemeldung (https://blog-jj.com/2020/01/27/arena-roulette-mit-hohem-einsatz-um-steuern-und-betreiber/#comment-9243) ja regelrecht untertrieben zu haben als er sagte: „Mir war es wichtig, die Fraktionen heute gemeinsam mit dem Projektsteuerer umfassend zu informieren“.

    Ob Vorsatz dabei war? Oder doch bloß Bewusstsein? Hat Franz-Josef Kamp da schon eine Sprachregelung festgelegt?

    Und wen kann es wundern, wenn Böther unter solchen Voraussetzungen bekräftigt:

    „Mein Eindruck: Die Vorteile des neuen Modells wurden ganz überwiegend erkannt.“

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    • Wolfgang Obermann schreibt:

      Landrat Jens Böthers Transparenz- und KTA-Respektiermodell neuen Typs scheint mir vorbildlich demokratisch sowohl angesichts der Herausforderungen für die Zivilgesellschaft des 21. Jahrhunderts als auch im Hinblick auf die Herangehensstrategie für das kommende Multimillionen Euro Must-have: die durch Neu Darchau im Nachbarlandkreis geplante Biosphärenreservat-Elbbrücke.

      Hier mehr dazu: https://blog-jj.com/2020/01/29/kreis-verzichtet-auf-klage-land-gibt-700-000-euro-fuer-elbbruecken-planung/

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    • Kevin Schnell schreibt:

      Nachtrag zu deiner Frage, Dirk:

      „Könnte man Gremien“ wie Rat oder Kreistag unter den gegebenen Umständen „nicht auch einfach abschaffen?“ (https://blog-jj.com/2020/01/27/arena-roulette-mit-hohem-einsatz-um-steuern-und-betreiber/#comment-9280)

      Warum werden Rat und Kreistag nur de facto, aber nicht de jure „abgeschafft“?

      Ich vermute, weil die „offizielle“ Abschaffung mit dem NKomVG in Konflikt käme, aber vermutlich auch deshalb, weil andernfalls nicht mehr möglich wäre, „Verantwortlichkeiten“ zuzuschreiben und auf „Klarstellungen“ des folgenden Typs zu bestehen:

      „In der LZ vom 17. August 2019 wurde über Kostenexplosion und Planungsfehler rund um den Lüneburger Arena-Bau berichtet sowie über das ‚enge Beziehungsgeflecht, das Verwaltung, Politik und Wirtschaft in Lüneburg durchzieht‘. Der Oberbürgermeister der Hansestadt Lüneburg, Ulrich Mädge, gibt dazu die folgende Erwiderung:

      ■ Oberbürgermeister Ulrich Mädge und Landrat Manfred Nahrstedt haben nicht in den Kommunalwahlkampf 2016 eingegriffen und durften das auch nicht, da sie nicht zur Wahl standen (OB-/LR-Wahl 2014). Sie haben in ihrer Funktion als Hauptverwaltungsbeamte vielmehr die Beschlüsse der politischen Gremien zum Projekt ‚Arena‘ umgesetzt und in den jeweiligen Fachausschüssen vorgestellt.“

      Quelle: landeszeitung.de

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      • Dirk schreibt:

        Moin Kevin,

        aus diesem Blickwinkel betrachtet ist der Kreistag natürlich absolut sinnvoll und notwendig – das sehe ich ein!

        Danke für die Perspektive…

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  14. Jo schreibt:

    · · · · · · · · · · · · · · · R I E S E N Ü B E R R A S C H U N G · · · · · · · · · · · · · · · ·

    Im „neuen Betriebsmodell“ steckten Bauplan und Nutzungskonzept für die Arena:

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    • Peter Vortriede schreibt:

      Wichtiger Hinweis:

      „Was mich wundert, dass niemand den Umstand aufgreift, dass Stadt und Landkreis sieben Millionen Euro in das Audimax gepumpt habe, weil das Audimax auch als Stadthalle dienen sollte. Was ist daraus geworden. Fragen Sie mal nach, wie Stadt und Kreis Ihre Kontingente im Audimax ausgeschöpft haben. Erst als die Platzzahl im Audimax quasi über Nacht schrumpfte, zog die Eventhallen-Entourage weiter zum nächsten Bauplatz.“

      (Hans-Herbert Jenckel, 19. August 2019, hier: https://blog-jj.com/2019/08/12/arena-pruefbericht-es-wird-auf-luecke-gebaut/#comment-7594)

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  15. jj schreibt:

    Pressemitteilung des Landkreises Lüneburg

    Arena: Kreisverwaltung informiert Abgeordnete über Betriebsmodelle

    (lk/ho) Attraktive Veranstaltungen, große Feiern und hochkarätiger Sport sollen ab 2021 Platz in der Arena Lüneburger Land finden – das ist das Ziel. Bei einer gemeinsamen Sitzung der Kreistagsfraktionen heute Nachmittag (Freitag, 31. Januar 2020) in der Feuerwehrtechnischen Zentrale in Scharnebeck informierte die Kreisverwaltung die Abgeordneten über eine Alternative zum bisherigen Vertragsmodell. Anstatt den Betrieb komplett in die Hände eines Unternehmens zu legen – wie bisher vorgesehen und auch vertraglich festgehalten –, könnte der Landkreis Lüneburg eine eigene Betriebsgesellschaft gründen. Dadurch wäre der Vorsteuerabzug und damit eine Kostensenkung bei Bau und Betrieb möglich, allerdings fielen dafür an anderer Stelle Kosten an.

    Eine bedeutende Entscheidung, die der Kreistag genau abwägen muss: „Mir war es wichtig, die Fraktionen heute gemeinsam mit dem Projektsteuerer umfassend zu informieren“, sagt Landrat Jens Böther. „Mein Eindruck: Die Vorteile des neuen Modells wurden ganz überwiegend erkannt.“ Einen Beschluss könnte der Kreistag in seiner nächsten Sitzung am 24. Februar 2020 treffen. „Bis dahin haben wir Zeit, alle offenen Fragen zu klären“, sagt Kreisrätin Sigrid Vossers, die für die Vertragsangelegenheiten rund um den Arena-Betrieb verantwortlich ist. „Das muss sauber vorbereitet werden.“

    Sollte sich der Kreistag für das neue Modell entscheiden, müsste der gültige Vertrag aufgelöst, eine Betriebsgesellschaft eingerichtet und die Dienstleistung neu ausgeschrieben werden. „Wir als Landkreis wollen weder für den Verkauf der Bratwürste noch für die Showstars sorgen“, so Landrat Jens Böther.

    Das Ziel: Im Mai 2020 soll das neue Betriebsmodell stehen, damit alle Beteiligten Planungssicherheit erhalten und der Betrieb der Veranstaltungshalle rechtzeitig starten kann.

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    • Otto Berg schreibt:

      ➼ „Attraktive Veranstaltungen, große Feiern und hochkarätiger Sport sollen ab 2021 Platz in der Arena Lüneburger Land finden – das ist das Ziel.“

      ➽ Breitensport, Schulsport und Freizeitsport, eine Sport- und Veranstaltungshalle für alle Menschen des Landkreises – das war das Ziel.

      ➼ „Anstatt den Betrieb komplett in die Hände eines Unternehmens zu legen – wie bisher vorgesehen und auch vertraglich festgehalten –, könnte der Landkreis Lüneburg eine eigene Betriebsgesellschaft gründen. Dadurch wäre der Vorsteuerabzug und damit eine Kostensenkung bei Bau und Betrieb möglich, allerdings fielen dafür an anderer Stelle Kosten an.“

      ➽ Diese Verdrehung der Sachlage riecht fast nach Irreführung von Amts wegen. Ins Deutsche übersetzt, heißt das nämlich: „Anstatt dass der Privatunternehmer Hoppe (Anm. jj: Nicht der Privatmann oder Unternehmer Hoppe, sondern die Campus Management GmbH kann hier nur gemeint sein. Herr Hoppe agiert bei der Arena nicht als Privatunternehmer, sondern als angestellter Geschäftsführer der GmbH) das Hauptrisiko seiner Geschäftstätigkeit trägt, wird das alleinige Verlustrisiko nun den Steuerbürgern des Landkreises Lüneburg aufgebürdet. Ein – höchst unwahrscheinlicher – EINMALIGER Vorsteuerabzug (eine Steuerverschiebung, kein Steuerlass (!)) von rund 3,2 Millionen Euro erhöht die JÄHRLICHEN Haushaltsbelastungen durch Arena und Arena-Betrieb im Kreis um rund 2,7 Millionen auf knapp 5 Millionen Eure im Jahr über einen Zeitraum von drei Jahrzehnten. Dieses Manöver kann die Steuerzahler bis zu 80 Millionen Euro mehr kosten als es sie kosten würde, wenn der bestellte Betreiber seinen Vertrag so erfüllt, wie er ihn mit Landrat Nahrstedt am 31. Dezember 2018 im Beisein von Oberbürgermeister Mädge im Kreishaus geschlossen hat. (Nur würden dann – in anderer Form – die beihilferechtlichen Schwierigkeiten wiederkehren, die das „neue Modell“ keineswegs beseitigt.)

      ➼ Landrat Jens Böther: „Mein Eindruck: Die Vorteile des neuen Modells wurden ganz überwiegend erkannt.“

      ➽ Wurden die gravierenden und weit überwiegenden Nachteile des neuen Modells ebenfalls erkannt?

      ➼ „Einen Beschluss könnte der Kreistag in seiner nächsten Sitzung am 24. Februar 2020 treffen.“

      ➽ Jawoll, und zwar kann dieser Beschluss für mich nur lauten: „Das All-inclusive-Pampern des geschäftsführenden Betreibers durch die öffentliche Hand muss ein Ende haben! Das ’neue Modell‘ wird abgelehnt!“

      ➼ „Sollte sich der Kreistag für das neue Modell entscheiden, müsste der gültige Vertrag aufgelöst, eine Betriebsgesellschaft eingerichtet und die Dienstleistung neu ausgeschrieben werden.“

      ➽ Da der Kreistag sich aus Vernunftgründen nicht für das neue Modell entscheiden kann, braucht der gültige Vertrag auch nicht aufgelöst, keine Betriebsgesellschaft eingerichtet und die Dienstleistung nicht neu ausgeschrieben zu werden.

      ➼ „Das Ziel: Im Mai 2020 soll das neue Betriebsmodell stehen, damit alle Beteiligten Planungssicherheit erhalten und der Betrieb der Veranstaltungshalle rechtzeitig starten kann.“

      ➽ Dieses Ziel kann nicht das Ziel der Bürger des Landkreises Lüneburg sein! Wieso sollte die Landkreiseinwohnerschaft Privatgeschäfte finanzieren wollen? Das kann nicht das primäre Ziel von Landrat, Kreisverwaltung und Kreistag sein! Deren primäres Ziel muss es sein, die Bürger des Kreises vor Schaden zu bewahren und nicht das Gegenteil davon mit einem sogenannten „neuen Betriebsmodell“ zu bemänteln – bloß um „den Betrieb der Veranstaltungshalle rechtzeitig starten“ zu können! „Rechtzeitig“ für wen?

      Vergleiche dazu die exzellente Analyse des (angeblich) „neuen“ in Wirklichkeit schon 2016 im Rathaus das erste Mal verworfenen „Betriebsmodells“ durch Ulf Reinhardt: https://blog-jj.com/2020/01/27/arena-roulette-mit-hohem-einsatz-um-steuern-und-betreiber/#comment-9216

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      • Uwe Schröder schreibt:

        Vorschlag für die „Koalition der Vernünftigen“ zur Abstimmung am 24.02.2020 im Sonderkreistag Lüneburg:

        Abgeordnete, die mit „JA“ für das „Neue Betriebsmodell“ stimmen, haften mit ihrem Privatvermögen bei Überschreitung der Baukosten (23 Millionen Euro) einschließlich aller Nebenkosten (Instandhaltungskosten, Finanzierungskosten, Abschreibungen usw.) und der Betriebszuschüsse (pro Jahr mindestens 2 Millionen Euro), der Kosten für die Ertüchtigung der Verkehrsanbindung, der Parkraumkosten, der Besuchertransportkosten, usw. Wohl wissend dass (Stand heute):

        1. Bedarfsanalyse: fehlt
        2. Hallenzweck: unbekannt ist
        3. Gemeinwohlnutzen: gibt es nicht
        4. Nutzungsplan: fehlt komplett
        5. Subventionen und Betriebskostenzuschüsse: stehen nicht fest
        6. Baunebenkosten: stehen nicht fest
        7. Betreibervertrag: faktisch nicht existent
        8. Schul- und Breitensport: nicht möglich
        9. Verkehrserschließungskonzept: inexistent
        … usw.

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      • Karl Beck schreibt:

        „Das Ziel: Im Mai 2020 soll das neue Betriebsmodell stehen“, lässt Herr Böther schreiben.

        Wie kann das „das Ziel“ sein?

        Zuvor wird gesagt, es gehe um „eine bedeutende Entscheidung, die der Kreistag genau abwägen muss“. Und Landrat Böther behauptet, es sei ihm allein wichtig gewesen, die Fraktionen umfassend zu informieren.

        Wenn aber „das neue Betriebsmodell“ als Ziel für Herrn Böther bereits feststeht, scheint es mit seinem Respekt für die „Rechtsstellung der Mitglieder des Kreistages“ (NKomVG § 54 (1) 1 u. 2) nicht weit her zu sein, wonach diese „ihre Tätigkeit im Rahmen der Gesetze nach ihrer freien, nur durch Rücksicht auf das öffentliche Wohl geleiteten Überzeugung ausüben“ und „nicht an Verpflichtungen gebunden [sind], durch die die Freiheit ihrer Entschließung als Mitglieder der Vertretung beschränkt wird“.

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      • jj schreibt:

        Über das Betreibermodell stimmte der Kreistag ab, das entscheidet nicht der Landrat alleine, das ist nicht in Stein gemeißelt. Denke ich.

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    • Jo schreibt:

      Wichtige Frage in diesem Kontext gemeinschaftlichen Irrsinns im Kreishaus:

      »Kann Künstliche Intelligenz uns vielleicht retten?«

      Siehe: https://www.faz.net/aktuell/feuilleton/debatten/gaiaist-james-lovelock-erwartet-das-novozaen-16600913.html

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      • Karlheinz Fahrenwaldt schreibt:

        Lieber Jo, ich glaube, dass einfache menschliche Intelligenz ausreicht. Als Kreistagsmitglied habe ich die Vorstellungen meiner Fraktion mit in die Diskussion um die Arena eingebracht: Kein PPP Verfahren der Stadt (der Landesrechnungshof hat es dann auch später abgelehnt) sondern Bau in Eigenregie, Errichtung eines Sportparks im Industriegebiet Lüneburg-Süd bei Embsen (Bahnanschluss und genügend Platz für den ruhenden Verkehr) mit einer Dreifeldhalle (Fassungsvermögen für 1.500 Zuschauer ohne Gastronomie) für die Volleyballer mit einem kommunalen Betreiber UND einer angegliederten Fußball-Arena für den LSK. Dieses Konzept hätte nach unseren Berechnungen keine 25 Millionen Investitionskosten bedeutet! Und hätten die Verantwortlichen unserem Konzept zugestimmt, stände die Arena schon und eventuell bräuchte auch der LSK dann nicht eine neue Wirkungsstätte zu suchen! Allen Beschlüssen zu der jetzigen Arena habe ich in meiner Zeit als Kreistagsmitglied NICHT zugestimmt! Nun hat jedoch die Kreistagsmehrheit sich für ein nichtdurchdachtes Prestigeobjekt entschieden!

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      • Klaus schreibt:

        Karlheinz fragen sie doch einfach ihren Lz Kollegen Safft wie sie die Aufmerksamkeit für den Volleyball zumindest Redaktionsintern steigern können. Ob sich daraus folgend auch die Aufmerksamkeit und das Interesse der Lüneburger und Lüneburgerrinnen steigern lässt, bezweifle ich. Macht aber auch nichts, denn das schöne beim Volleyball ist doch das die Voleyballer diesen Sport noch wirklich für sich machen und nicht für das große Publikum. Ehrlicher Sport sozusagen, wie im Jugendfußball, was bei den Männern im Spitzenfussball Bundesliga etc. doch schon fast Zirkus Charakter hat und mehr Geschäft als Sport ist.

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  16. Kevin Schnell schreibt:

    Hallo Dirk
    Eine Gemeindevertretung ist KEIN Parlament (Legislative), sondern das höchste kommunale Exekutivorgan!

    Deine „alternative Erklärung“ magst du „erschreckend“ finden, aber sie trifft dennoch (in Teilen) zu. „Dummheit“ ist eine Beleidigung. Ausschlaggebend wird Überforderung sein. Die ist jedoch von den Sitzungsleitern und „Steuerleuten“ nicht selten so gewollt. Politik macht man mit Agenda-Taktung, Zeitdruck-Fiktionen und Ausgrenzung von Nachfragenden.

    Die Abgeordneten sind (mit wenigen Ausnahmen) einfach zu müde, um sich eine sachlich hinreichend begründete Meinung zu bilden. Sie möchten gerne Fachleuten vertrauen. Das Stichwort war ja schon genannt: „Expertokratie“. Demokratische Verfahren werden ausgehebelt, indem versierte Spezialisten de jure namens, aber de facto über der Verwaltung und den Gemeindevertretern „Lösungswege“ skizzieren und „Empfehlungen“ aussprechen. Welche*r „lösungsorientierte“ Abgeordnete würde sich da noch als „Bedenkenträger“ unbeliebt machen und mit „eigenen Überlegungen“ reingrätschen wollen? „Man“ folgt einfach den „Zielen“, welche zu setzen die Verwaltung bei ihren „Beratern“ in Gestalt von „prioritärer“ „Verkaufsverargumentierung“ beauftragt hatte. Und die Wähler? Die werden (stets wichtige Kreishausprozesse und anstehende Beschlüsse „flankierend“) von Herrn Bahlburg mit „emotionalen“ Reklamephrasen bedient. (Siehe Landeszeitung von heute, Seite 21 und: https://blog-jj.com/2020/01/27/arena-roulette-mit-hohem-einsatz-um-steuern-und-betreiber/#comment-9223

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    • Rudi Radlos schreibt:

      „Corriger la fortune“ ist die sicher bekannteste Wendung aus „Minna von Barnhelm“, der „analytischen“ Komödie von Gotthold E. Lessing. Damit umschreibt ein abgebrannter Spieler und entlassener Soldat, zu welchem Endzweck er sich bei Minna, dem sächsischen Edelfräulein, frisches Geld für neue Spieleinsätze zu verschaffen sucht.

      „Corriger la fortune“ (https://www.duden.de/rechtschreibung/corriger_la_fortune), d. h. dem „Schicksal“ (K. Fahrenwaldt) mit fragwürdigen Methoden „korrigierend“ in die Zügel greifen: Das könnte auch die Überschrift der Arena-Tragikomödie im Stadium sich überstürzender Geheim- und Sondersitzungen sein.

      Meine Meinung!

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    • Dirk schreibt:

      Moin Kevin,
      aus meiner Sicht erscheint es bedenklich, wenn es zuträfe, dass die Kreistagsabgeordneten überfordert sind. Mir stellt sich dann die Frage, warum sie überhaupt im Kreistag sitzen, wenn solche originären Aufgaben sie überfordern.
      Genauso schlimm wäre m.E. nach die „Müdigkeit“, sich eine sachlich begründete Meinung zu bilden.
      Beide Erklärungen wären eine komplette Bankrotterklärung für den Kreistag als solchen!

      Machst du es dir vielleicht nicht zu einfach, solche quasi freisprechenden Erklärungen heranzuziehen? Mit deinem Ansatz ergibt sich aus meiner Sicht ja im Prinzip keinerlei wirkliche Verantwortung der abstimmenden Mitglieder des Kreistags – und man könnte das Gremium dann ja auch einfach abschaffen, oder?

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    • Kevin Schnell schreibt:

      Bingo, Dirk!

      Die de facto-Abschaffung des Kreistages ist das Thema dieses Blog-Threads.

      Eine de jure-Fassade existiert natürlich noch, aber, wie Herr Jenckels Gewährsmann sagt, „der Kreistagsabgeordnete, der auch in anderen Gremien sitzt und dem die Intransparenz mächtig auf den Geist geht“, weil sie mit Angstmache, Einschüchterung und der anmaßenden, übergriffigen und im Grunde kollegenverachtenden Warnung gepaart ist, ja nichts auszuplaudern, — wie also ein gewählter Bürgervertreter durch dessen „Kopf“, wie Herr Jenckel sicher nicht ohne Grund erwähnt, „Assoziationen von mafiösen Strukturen schwirren“ — wie also dieser leidende Betroffene sagt:

      „Der Kreistag ist abgemeldet.“

      Von der Verwaltung „gebriefte“ Experten, aber auch „Berater“ (mit zum Teil ganz eigenen Interessen) bestimmen die Agenda-Taktung, bauen Zeitdruck-Fiktionen auf und betreiben die Ausgrenzung von Nachfragenden.

      (Anm. jj gekürzt)

      „Überfordert“ lieber Dirk scheinen mir übrigens nicht nur die Kreistagsmitglieder zu sein, sondern „die Verwaltungsspitze“ im Kreishaus ebenfalls. Das ist dem wirren Gerede der Pressemeldungen zu entnehmen und auch den (zuweilen nicht minder wirren Äußerungen) des Landrats.

      Aber du hast recht, warum die von „uns“, von dir und mir und einigen anderen, gewählten Kreistagsabgeordneten sich nicht gegen solche Überforderungszumutungen wehren. warum sie nicht mehr Zeit zum Nachdenken und für die Durchdringen der Materie verlangen, sondern sich wieder und wieder zu unverantwortbaren Blindflug-Beschlüssen über 100 Millionen Euro-Summen drängen lassen — das verstehe ich auch nicht.

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      • jj schreibt:

        Lieber Herr Schnell,
        weil das auch von anderer Seite schon angeschnitten wurde. Diesen Kreistagsabgeordneten, den auch Sie zitieren, gibt es natürlich wirklich und seine Gedanken auch. Und ich habe nicht nur mit einem Gesprochen. Allerdings handelt es sich in diesem Fall nicht, wie von einem anderen Kommentator vermutet, um Herrn Schulz-Hendel.
        Was die neuen Betreibermodelle angeht und die unerwartet aufgehellte Stimmung bei den Einnahmen, so scheinen den Kreistagsmitgliedern vergangene Zahlen präsentiert worden zu sein, aber wie es zu den Ergebnissen im Einzelnen gekommen ist, dass muss noch nachgeliefert werden. Es ist ja noch Zeit. lg jj

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      • Paul Cordes schreibt:

        „Unter dem neuen Landrat geht die Steuerverschwendung offensichtlich in eine neue Runde.“

        Bürgermeister Klaus-Peter Dehde, Neu Darchau, am 31. Januar 2020 um 15:40 Uhr.

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  17. jo bembel schreibt:

    Tarnen, Tricksen und Täuschen, daran möchte Herr Böther im Zusammenhang mit der Arena nichts ändern. Aber was schreibe ich da? 100 Tage Schonfrist hat er verdient – nach Herrn Jenckels Auffassung. So wie weiland Franklin D. Roosevelt während der Weltwirtschaftskrise, um die Wirksamkeit der New Deal Reformen beurteilen zu können.

    Also, wenn man jetzt erkennt, dass die abenteuerlichsten Vertragsgestaltungen konzipiert werden, um später der Öffentlichkeit vorgaukeln zu können, die 23 Mio. Grenze wäre eingehalten worden, dadurch aber in Nachfolge wesentlich höhere Mehrkosten entstehen, die die Haushalte über Dekaden belasten werden, dann soll man den Vollverschleierungsvorsitzenden nicht als solchen benennen? Weil nach 100 Tagen könnte man zu einem anderen Urteil kommen?

    Lieber Herr Jenckel, lieber Herr Rath,
    dass dieses Tarnen, Tricksen und Täuschen so gut funktioniert, daran hat der PR-Journalismus der LZ und damit Sie ein gerüttelt Maß Anteil (gehabt). Schön alles notieren, in nette Worte kleiden, gut lesbar machen. Aber bloß nicht hinterfragen, die Plausibilität checken, Worthülsen als solche enttarnen. Meinen Sie nicht, dass das die LZ-Leser interessiert? Sollten Journalisten nicht Treuhänder des Informationsinteresses der Nutzer sein?

    Ich sehe das so und habe früher gelegentlich versucht, durch Leserbriefe etwas den Blick zu schärfen. Das ist seit mehr als zwei Jahren Geschichte. Denn ich bin weder bereit, mich an 1.800/2.000 Zeichen zu halten (wohl aber zu orientieren), sinnverändernde/-entstellende Kürzungen hinzunehmen, noch antworten zu dürfen, nicht einmal bei persönlichen Angriffen durch andere Leserbriefschreiber. Angeblich würde ein solcher Disput die Leser nicht interessieren. Im Ernst?

    Wenn man schon die einzelnen Meinungsäußerungen nicht ausufern lassen möchte – was ich durchaus nachvollziehen kann, wenn ich mich hier so durch die Beiträge scrolle, wäre es dann nicht eine Lösung, zumindest bis sich Leser-Protest erhebt, dass bis 2.000 Zeichen der Leserbrief gedruckt erscheint und der komplette online?

    Füllwörter gehören zu mir (meinem Schreibstil) – wie mein Name an der Tür, Zitate auch und deshalb dieses: „Für ihre Texte erhalten sie nie den Pulitzer-Preis, obwohl sie die bestgelesenen Autoren jeder Zeitschrift sind: die Leserbriefschreiber. Sie ernten keine Auszeichnungen, dafür ab und zu die Genugtuung, der Redaktion gehörig die Meinung gegeigt zu haben.“
    Quelle: https://www.beobachter.ch/konsum/leserbriefschreiber-die-wahren-stars#

    P.S. Was mich mit Genugtuung erfüllt, dass es in Lüneburg kein Skandal ist, wenn zur Heimat Herbergende brandschützenswerter sind, als zentral Gebäudende.

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    • jj schreibt:

      Lieber Herr Bembel, hier im Blog wird zur Arena nichts bemäntelt. Aber ich bin ja befangen, Wenn Sie sich die Mühe machen, alle Arena-Blogs und Kommentare durchzulesen – mittlerweile so viel wie Marcel Prousts „Auf der Suche nach der verlorenen Zeit“ – dann müssten Sie auch zu diesem Schluss kommen.
      Und die LZ berichtet doch auch regelmäßig über die Lücken in der Arena-Agenda. Lg jj

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      • jo bembel schreibt:

        Hallo Herr Jenckel,

        habe ich irgendwo geschrieben, dass in Ihrem Blog etwas bemäntelt wird?

        Meine Überzeugung ist, dass wenn die Diskussionen die hier zum Thema geführt werden, auch in der LZ ausgetragen würden und dadurch eine wesentlich größere Öffentlichkeit entstünde, das Tarnen, Tricksen und Täuschen etwas schwieriger/unangenehmer würde.

        Das war’s eigentlich.

        Und zum PR-Journalismus der LZ, auch wenn das nicht mehr Ihre Baustelle ist, braucht man sich nur das heutige Interview mit Herrn Bahlburg zu Gemüte führen.

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    • Marc Rath schreibt:

      Lieber Herr Bembel, das haben wir seinerzeit bei längeren Einsendungen bei der AZ in Uelzen so praktiziert: Online komplett, im Blatt einen Extrakt und Verweis auf online. Das ließe sich hier gewiss auch einrichten. Ich werde das einmal im Haus und mit dem Leserbeirat besprechen. Mit besten Grüßen Marc Rath

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  18. Dirk schreibt:

    Auf Grund eigener, beruflicher Erfahrung im Bereich Ausschreibung und Einkauf von Bau- und Baunebenleistungen kann ich leider, ohne alle Details zu kennen, die Annahmen von Herrn Reinhardt im Kern bestätigen.
    Was sich mir allerdings nicht erschließt, ist der regelmäßige Aufschrei Weniger gegen diese offensichtliche, vorsätzliche Vernichtung von Steuergeldern!
    Auf Grund der Vorerfahrungen mit dem Zentralgebäude der Uni sollte es eigentlich klar sein, dass die Wähler und damit die Steuerzahler in ihrer Gesamtheit, sowohl in Stadt, wie auch Kreis, das (in meinen Augen) unverantwortliche Stimmen und Handeln der Parlamente und Verwaltungen zumindest billigen, wenn nicht sogar wünschen, denn die gleichen – oder zumindest gleichartige – Protagonisten werden Wahlperiode für Wahlperiode immer wieder gewählt.
    Es muss also aus Sicht der Wähler gut sein, was getan wird. Das ist zumindest so, wenn ich voraussetze, dass sowohl Wähler, wie auch Gewählte, durchschnittlich begabte Menschen sind, die in der Lage sind, sich Informationen zu beschaffen, wenn sie denn so wünschen.
    Die alternative Erklärung wäre erschreckend und ich möchte sie nicht glauben: sie hieße, dass sowohl die Mehrheit der Wähler, wie auch die Mehrheit der in den Parlamenten Zustimmenden, schlicht und ergreifen zu dumm wäre, sich Zusammenhänge zu erschließen, selbständig zu denken und logische Schlüsse zu ziehen und deshalb den Aussagen der die Arena Wollenden blind folgen.

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    • Hannelore Kröger schreibt:

      Ein Kreistagsabgeordneter sagte:

      „Der Kreistag ist abgemeldet.“ Und: „Durch seinen Kopf schwirrten Assoziationen von mafiösen Strukturen.“

      Steht oben in Herrn Jenckels Blog-Artikel.

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  19. Ulf Reinhardt schreibt:

    Hallo Herr Berg,

    gerne beantworte ich Ihre vier Fragen. Zunächst möchte ich jedoch die Grundlagen des angestrebten neuen Betreibermodells „eigene Betriebsgesellschaft plus Abschluss einen Management-Vertrages“ darstellen.

    Ein Management-Vertrag (auch Betriebsführungsvertrag) liegt vor, wenn eine Gesellschaft („Eigentümergesellschaft“) ein anderes Unternehmen („Betriebsführer“) beauftragt, ihr (eigenes) Unternehmen für ihre Rechnung zu führen. Die vom Landkreis zu gründende Gesellschaft beauftragt entsprechend ein Unternehmen wie die Campus Management GmbH als Dienstleister gegen eine entsprechende Dienstleistungsgebühr den Geschäftsbetrieb der Arena zu übernehmen. Während das betriebsführende Unternehmen in der Regel eine feste Vergütung für seine Tätigkeit erhält, trägt die landkreiseigene Betriebsgesellschaft das wirtschaftliche Risiko, da die Arena in ihrem Namen und auf ihre Rechnung betrieben wird. Variable Vergütungsbestandteile oder Garantien von operativen Mindestergebnissen sind zwar denkbar und möglich, verlagern jedoch nie das vollständige Risiko auf das betriebsführende Unternehmen. Derartige Vertragsmodelle waren bis in die 90er Jahre in der Hotellerie recht verbreitet, aufgrund zahlreicher Insolvenzen und dem unausgeglichenen Chancen-Risiko-Verhältnis wird dieses Vertragsmodell jedoch immer weniger praktiziert.

    1. Bei einem neuen Betreibermodell muss wieder europaweit ausgeschrieben werden. Es ist dann theoretisch völlig offen, wer der zukünftige Betreiber wird und wann dieser überhaupt in der Lage sein wird, den Betrieb aufzunehmen. Da die Vergabe kaum vor dem Sommer erfolgen kann, ist es für jeden Betreiber schwierig, die entsprechende Leistung dann 6 Monate später bereitstellen zu können.

    2. Die Campus Management hat als mutmaßlich an der Ausschreibung teilnehmendes Unternehmen drei maßgebliche Vorteile:

    Erstens besitzt sie durch Ihre bisherige Tätigkeit einen riesigen Informationsvorsprung.

    Zweitens ist sie durch ihre bisherigen Vorbereitungen in der Lage, nur wenige Monate nach Vertragsabschluss tätig zu werden.

    Drittens trägt sie kaum noch ein wirtschaftliches Risiko für die Anlaufkosten in der PreOpening Phase, da sie diese ja schon mit der Beendigung des bestehenden Betreibervertrages vergütet bekommen soll.

    Die geplante Ausschreibung ist folglich eine Farce um den Anschein fairer Wettbewerbsbedingungen zu wahren, praktisch sind aus den genannten drei Gründen mögliche weitere Bewerber chancenlos bzw. gezwungen, wesentlich höhere wirtschaftliche Risiken einzugehen als die Campus Management.

    3. Die noch nicht bekannte Entschädigungssumme, welche der Campus Management für die Beendigung des bestehenden Betreibervertrages zugestanden werden soll, ist ein Ergebnis mangelnder und fehlerhafter Planungen, besser eines grob fahrlässigen Unterlassens, sich mit den Fragen des Betreibermodells und dessen Konsequenzen schon vor dem Beschluss zum Bau der Arena auseinanderzusetzen. Insofern wäre zu erwarten, dass mindestens Herr Nahrstedt und Herr Krumböhmer dem Landkreis diese Kosten erstatten, anstatt die Auswirkungen dieser Fehlleistungen dem Steuerzahler aufzubürden. In jedem privatwirtschaftlich geführten Unternehmen werden Führungskräfte für die Ergebnisse ihres Handels zur Verantwortung gezogen. Warum nicht in der Verwaltung?

    Das Rechnungsprüfungsamt des Landkreises hat bei der Erstellung seines Prüfungsberichtes (S. 49 & 50) anhand von 7 Vergleichsobjekten im kommunalen Eigenbetrieb einen durchschnittlichen Jahresverlust von 2,7 Mio. Euro ermittelt und daher von der Gründung einer eigenen Betriebsgesellschaft abgeraten. Dass nun dennoch um einen einmaligen Vorteil aus dem Vorsteuerabzug von 3,1 Mio. abzüglich 1,5 Mio. einmalige Kosten für die Betriebsgesellschaft, also einen Nettovorteil von 1,5 Mio. zu erlangen, ein zukünftiger Verlust von 2,7 Mio. Euro pro Jahr in Kauf genommen werden soll, erschließt sich dem kühnsten Rechner nicht.

    Tatsächlich können Landrat und Verwaltung natürlich auch rechnen und sind gar nicht so heiß darauf, das volle wirtschaftliche Risiko zu tragen. Sie können nun nur nicht mehr anders, da das bisherige Betreibermodell mit einem Pächter und dem Fokus auf kommerzielle Veranstaltungen beihilferechtlich nicht zulässig ist. Auch dies ich keine Geheimwissenschaft sondern steht in recht klar formulierten EU-Wettbewerbsregeln und man hätte das schon vor Jahren wissen und an die Kreistagsabgeordneten kommunizieren können. Dann wäre es vermutlich jedoch nie zu einem Beschluss zum Bau der Arena gekommen.

    4. In jedem Fall ist denkbar, dass Anfang 2021 eine bereits fertige Halle noch nicht betrieben werden kann. Der Betrieb solcher Objekte ist, wie anhand der ersten beiden Ausschreibungen erkennbar, nicht sonderlich attraktiv, da das Risiko Verluste zu erwirtschaften enorm hoch ist. Wenn nun jedoch nicht das Management-Unternehmen sondern die landkreiseigene Betriebsgesellschaft das Verlustrisiko übernimmt, ist es durchaus möglich, dass auch so kurzfristig noch mehrere potenzielle Betreiber gefunden werden. Die Chance, dass diese dann gegen die Campus den Zuschlag erhalten, ist aus meiner Sicht aus den unter 2. genannten Gründen der Wettbewerbsverzerrung, äußerst gering.

    Fazit:

    Am Ende wird die Campus Management GmbH die Arena als Dienstleister mit festen planbaren Einnahmen aus dem Management-Vertrag betreiben, während die landkreiseigene Betriebsgesellschaft das wirtschaftliche Risiko trägt, welches das Rechnungsprüfungsamt anhand von Vergleichsobjekten mit einem jährlichen Verlust von 2,7 Mio. Euro ermittelt hat. Zusammen mit den weiteren Kosten von rund 2 Mio. p.a. (Betriebskostenzuschuss, Instandhaltungskosten, Finanzierungskosten und Abschreibungen) wird die jährliche Haushaltsbelastung durch die Arena dann 4,7 Mio. Euro betragen. Das Verlustrisiko ist jedoch nach oben hin offen, wenn der Landkreis dieses nicht zumindest im Innenverhältnis gegenüber dem beauftragen Unternehmen deckelt. Im Ernstfall müsste er dann jedoch auch sechsstellige Summen gegen ein relativ kleines Unternehmen wie die Campus geltend machen, was wohl wenig aussichtsreich ist. Folglich begleichen die Rechnungen nun Jahr für Jahr die nächsten beiden Generationen der Steuerzahler.

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    • Otto Berg schreibt:

      Mein Gott, Herr Reinhardt,

      und zu so einer Rutschpartie möchte der neue Landrat die Kreistagsabgeordneten bewegen? Mit welchen Argumenten?

      Sehen Sie einen Ausweg? Einen irgendwie gangbaren Pfad, der aus dieser Misere herausführt?

      Das ist kein Dilemma mehr, sondern ein Trilemma: (1) Entweder Kommerz auf Teufel komm raus und volles Betreiberrisiko, dann sind überhaupt keine Beihilfen möglich, aber der Vorsteuerabzug vielleicht einklagbar oder (2) jährliche Beihilfen in astronomischer Höhe, dann sind aber keine Vorsteuerabzüge möglich oder (3) (neue Idee) Eigenbetrieb, dann sind jedes Jahr regelmäßig anfallende hohe Verluste plus hohe Zuschüsse zu tragen und es ist die ausbleibende Vorsteuerabzugsberechtigung zu verkraften.

      Das Schönste: Einen Gemeinwohlnutzen gibt es in keinem der drei Fälle.

      An Klaus Hoppes Stelle wüsste ich, welche Option ich mit „Verkaufslyrik“ in die langen Löffel der Verwaltung und der KTA säuseln würde. Und dazu der drohende Zeitverlust bei notwendiger Neuausschreibung: Royal Flush nix dagegen! Donald Trump, erführe er davon, würde vermutlich anerkennend über Hoppe twittern: „He’s got them by the balls, and they know it !“

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      • Ulf Reinhardt schreibt:

        Einen Gemeinwohlnutzen gibt es in keinem der drei Fälle, das ist der Kern der Betrachtung und der Grund, warum das Projekt im Sinne des Gemeinwohls auch nicht zu retten ist. Aktuell stellt sich nur die Frage, ob man der verlorenen Investiton von 30 Mio. nun noch über 20 Jahre 100 Mio. Euro an Betriebskosten und Betreiberverlusten hinterherschmeißt.

        In Anbetracht dieser Zahlen ist ein Bauabbruch noch immer die einzig sinnvolle Entscheidung.

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    • Gerd schreibt:

      Andreas Bahlburg macht medialen Druck vor dem „Geheimtreffen“ in Scharnebeck:

      Geht es nach Geschäftsführer Andreas Bahlburg, weichen die Lüneburger zum letzten Mal in den Hamburger Westen aus, denn 2021 soll die Arena Lüneburger Land stehen. „Ich hoffe, dass wir in der kommenden Saison spätestens zu den Playoffs in die Arena umziehen können“, sagt Bahlburg, der vor allem die Betreiberfrage geklärt sehen will: „Wir kommen ja auch gegenüber der Liga in Erklärungsnotstand, weil wir seit 2017 immer wieder Einzelanträge für die Zulassung der Gellersenhalle als Spielort stellen müssen.“

      Schon jetzt kümmert sich bei der SVG eine Projektgruppe Eventisierung um die Vermarktung der Heimspiele in Lüneburg. „Denn das Paket muss nicht nur sportlich stimmen“, der von einem Zuschauerschnitt von 1500 bis 2000 ausgeht – und auf einen Vorstoß in die nationale Spitze hofft, ohne sich dabei finanziell zu überheben.

      ➽ ➽ Ein ausführliches Interview mit Andreas Bahlburg lesen Sie am Freitag in der LZ, gedruckt und digital.

      Quelle: https://www.landeszeitung.de/sport/aktuelles/241535-svg-nach-hamburg-ein-letztes-mal

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  20. Otto Berg schreibt:

    Sehr geehrter Herr Dubber,

    ich befürchte – wie Sie offenbar auch – , dass die, „die das [Arena-]Projekt im vergangenen Jahr in einer Mischung aus Selbstüberschätzung [plus Selbstgerechtigkeit plus Ignoranz] und Inkompetenz an die Wand gefahren haben“ ungeschoren davonkommen könnten. „Befürchten“ deshalb, weil die nicht wünschenswerten mittelfristigen Folgen des Hallen-Desasters nicht nur die horrenden materiellen Kosten sein werden, sondern vor allem die ideellen Kosten, die entstandenen Vertrauensschäden, welche es Bauernfängern leicht machen, die Buschbrände pauschalen Verdachts dem vermeintlichen „System“ gegenüber am Lodern zu halten. Täglich schießen mehr „erzürnte (oder demagogisch entzündete) Gemüter“, von denen einige auch hier im „Forum für Lokalpolitik und Stadtleben“ begegnen, wie die Pilze „aus der Hefe des Volkes“ empor. Ein Blick in die Kommentarkaskaden der „sozialen“ LZ-Medien genügt, um sich davon zu überzeugen, ein Vormittag in der ununterbrochen Unflat auskehrenden LZ-Online-Redaktion würde womöglich genügen, um unter „Normalsterblichen“ den Glauben an die Menschheit zu erschüttern.

    Herrn Jenckel stimme ich zu: „Politiker müssen natürlich auch in vertraulichen Runden Überlegungen abwägen können und nicht auf dem Marktplatz. Auch wenn dafür heute viele kein Verständnis mehr haben, halte ich das für gut und richtig.“ Jedoch, Anlass für die gesteigerte Aufmerksamkeit bezüglich der „Vorgänge“ im Kreishaus waren ja keine prozess-philosophischen Distinktionen in Kants, des Neulüneburgers, „Grundlegung zur Metaphysik der Kreishaussitten“, sondern wiederholte Signale aus Gremiensitzungen, Kreistagsabgeordneten würden ihre Informationsrechte beschnitten. So soll Landrat Böther – ohne einzugreifen – hingenommen haben, dass etwa ein Ausschussvorsitzender der alten Nahrstedt-Garde nur allzu berechtigte KTA-Fragen mit der Auskunft vom Tisch wischte, er „habe keine Lust, sich über Formalien zu unterhalten“ und ein externer Dienstleister sich (wieder unter den Augen des schweigenden Landrats) ermutigt fühlte, eine KTA anzuherrschen, sie habe „ihm nicht vorzuschreiben, was er sagen dürfe, das habe zuletzt seine Mutter gemacht, aber seitdem er 18 wurde, sei das auch vorbei“. (Vgl.: https://www.landeszeitung.de/blog/lokales/2678141-nerven-bleiben-angespannt)

    Bei Betrachtung dieser konkreten Vorfälle könnten Sie selbstverständlich entgegnen, im Vortrag des Projektsteuerers sei ja gar nichts enthalten gewesen, was eine vorherige schriftliche Information erforderlich gemacht hätte. Dem würde ich dann sogar zustimmen. Allein, Herr Dubber, geht es darum? Eine Funktion sollen diese aktuellen mündlichen Berichte des im Namen des Kreistags bestellten Baumanagement-Dienstleisters doch erfüllen. Sonst brauchte es die ja gar nicht zu geben. Die Rapporte sollen Kontrolle eben nicht nur simulieren helfen (wie das unter Nahrstedt der Fall war), sondern sie sollen Kontrolle tatsächlich ermöglichen! Bloß, wie sollen die „beaufsichtigenden“ Hochbauausschussmitglieder, die nicht über Ihre Erfahrung und Expertise verfügen, Herr Dubber, jene verzichtbare Schriftlichkeit beurteilen? Niemand kann Fachwissen auf allen Gebieten besitzen. Und klar, ein „tagesaktueller“ Bericht sollte nicht zwei Wochen zuvor angefertigt werden. Aber war nicht die blockierte Nachvollziehbarkeit von „operativen“ Entscheidungen in der Nahrstedt-Ära das mehr als ärgerliche Problem des Rechnungsprüfungsamtes – und auch (während des Aktenstudiums) das Ihrige? Fehlen nicht massenweise Protokolle, Gesprächsnotizen und Dokumentationen anderer Art? Zum großen Teil sind nicht einmal E-Mails vorhanden, um den Ex-post-facto-Nachvollzug mega-teurer „Gedankenschritte“ zu gestatten. Werden Wittkopfs mündliche Einlassungen wenigstens mitgeschnitten und deren Essenzen nachträglich transkribiert?

    Und dass nach dem fatalen SPD-Regiment im Kreis nun Misstrauen unter den Abgeordneten (aber auch in der Öffentlichkeit) herrscht, damit musste Herr Böther rechnen, der ja sicher die Landeszeitung abonniert hat und über drei Jahre vor seinem Amtsantritt jede Woche eine neue Hiobsbotschaft in Sachen „Arena“ lesen konnte. Er wusste, dass er daran gemesen werden würde, wie entschlossen er die „geerbte“ Aufgabe, den Bauskandal aufzuarbeiten, anpackt und in dieser Schmuddelsache zu Ergebnissen kommt. Und zuletzt hat niemand den neuen Landrat mit vorgehaltener Pistole gezwungen, sich um den Job zu bewerben.

    „Aufklären“ heißt, die Vorhänge öffnen und Licht ins Zimmer lassen, Herr Dubber. Ich bin überzeugt, dass Sie das ebenso sehen.

    Herr Jenckel hat Ihnen unten zwei beachtenswerte Fragen vorgelegt. In meinen Worten:

    1.) Warum hat der Betreibervertrag dem Rechnungsprüfungsamt nicht vorgelegen, bevor Herr Uder am 5. August 2019 die Rekonstruktion der Nahrstedt-Schlampereien unterzeichnete?

    2.) Warum lag dem Uder-Team weder der Kaufvertrag fürs Gelände noch die Zusatzvereinbarung mit dem Betreiber vor?

    Vgl.: https://blog-jj.com/2020/01/27/arena-roulette-mit-hohem-einsatz-um-steuern-und-betreiber/#comment-9193

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  21. Ulf Reinhardt schreibt:

    Sehr geehrter Herr Dubber,

    Sie sind irritiert, „dass nicht etwa die in der Kritik stehen, die das Projekt im vergangenen Jahr in einer Mischung aus Selbstüberschätzung und Inkompetenz an die Wand gefahren haben, sondern die, die im Auftrag und im ständigen Austausch mit dem Kreistag versuchen, den entstandenen Schaden zu begrenzen.“

    Warum benennen Sie nicht einmal Ross und Reiter? Wer hat die Arena gegen die Wand gefahren und wer versucht den Schaden zu begrenzen?

    Herrn Jenckels Anmerkungen zum Betreibervertrag treffen doch den Kern der Problematik. Der Betreibervertrag wurde weder vom Rechnungsprüfungsamt entsprechend geprüft noch wurde von der Verwaltung wie vom Kreistag die Problematik der Umsatzsteuer und des Beihilferechts vor Vertragsanschluss erkannt und mit einem passenden Betreibermodell beantwortet. Ich weise seit über einem Jahr darauf hin, dass der Landkreis insofern eine Arena ohne Betreiber baut. Noch vor einem halben Jahr habe ich auf meine Frage im Bauausschuss, ob der Betreibervertrag jemals beihilferechtlich geprüft worden sei, die Antwort bekommen, nein, dies sei aber auch zur Zeit nicht nötig, da dieser ja neu verhandelt würde.

    Und nun soll ganz überraschend der Betreibervertrag aus genau diesen Gründen aufgelöst werden?

    Da kann ich Ihrer Formulierung „aus Selbstüberschätzung und Inkompetenz an die Wand gefahren“ nur zustimmen.

    Es fehlt nun nur noch jemand, der die Verantwortung dafür übernimmt und ein verantwortungsvoller Kreistag, der die Lösung „eigene Betreibergesellschaft mit jährlichen Verlusten von 2,7 Mio. Euro“ für eine vermeintliche Rettung von einem einmaligen Vorsteuerabzug von 3,1 Mio. abzüglich 1,5 Mio. einmaliger Aufwendungen für die Ausstattung der Betriebsgesellschaft stoppt.

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  22. Ulrich Löb schreibt:

    Wenn ich Herrn Reinhardt folge, dann werden die jährlichen Kosten der Arena sich auf 4-5 Mio € belaufen. Nun stellt sich in diesem Licht die Frage, ob Herrn Mädge und die ihn, in dieser Frage tragende Koalition aus SPD und CDU im Rat der Stadt Lüneburg bewusst ist, dass damit alle Versuche im Rahmen der Verhandlungen um einen neuen Lüneburg-Vertrag “die Kuh Kreis zu melken“ sehr schwierig werden wird. Allein durch die Idee, dass der Kreis größere Anteile an gemeinsamen Gesellschaften übernehmen und er zusätzlich einen finanziellen Ausgleich für die „oberzentrale Funktion“ der Stadt leisten soll, werden jährliche Millionen(transfer)beträge den Haushalt des Kreises belasten. Auch eine immer wieder angemahnte Senkung der Kreisumlage wird so nicht zustande kommen. Alles in Allem war die Zustimmung zur Arena also ein Bärendienst an der Entlastung des Stadthaushaltes. So wird die notwendige Entschuldung der Stadt nicht mehr gelingen können und der OB-Nachfolger/ die Nachfolgerin einer unangenehmen Situation ausgesetzt.
    Ulrich Löb

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    • Hans Plastcheck schreibt:

      Bemerkenswert finde ich auch, dass die Arena mittlerweile über die nächsten drei Dekaden beinahe den Betrag pro Jahr an Zuschüssen absorbieren wird, den sie Anfang 2016 summa summarum als All-inclusive-Paket kosten sollte.

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  23. Otto Berg schreibt:

    Sehr geehrter Herr Reinhardt,

    vielen Dank für Ihre exzellenten Erläuterungen zu – erstens – der „Misstrauen säenden“ (Jenckel) und nicht zuletzt darum fragwürdigen „KTA-Informationspolitik“ durch „die Verwaltung“ im Kreishaus sowie – zweitens – zu den finanzierungstechnischen Aporien, mit denen dort im Augenblick gerungen wird: https://blog-jj.com/2020/01/27/arena-roulette-mit-hohem-einsatz-um-steuern-und-betreiber/#comment-9168

    Die elektrisierende Verschreibung „Damenschrauben“ (unter Punkt 1 in der ersten Version Ihrer Antworten / inzwischen korrigiert) gefiel mir besonders gut, da Sie so mit einer einzigen riskanten Wortneubildung auf ein Phänomen aufmerksam machten, für dessen Kennzeichnung Herr Jenckel noch meinte, „Assoziationen von mafiösen Strukturen“ durch (unsere) „Köpfe schwirren“ lassen zu sollen.

    Diesbezüglich hat KT-CDU-Chef Dubber (https://blog-jj.com/2020/01/27/arena-roulette-mit-hohem-einsatz-um-steuern-und-betreiber/#comment-9164) – zu Recht – auf den bedeutenden Status von informellen Absprachen zur organisatorischen Vorbereitung von Arbeitsprozessen in Fraktionen, Ausschüssen und Kreistagen hingewiesen! Aber er hat in seinem Kommentar, der, wie Herrn Jenckel auffiel, „schön und süffisant geschrieben“ ist, vergessen zu erwähnen, dass solche „Beratungsfolgen und -modi“ im Forum von niemandem ernsthaft infrage gestellt worden sind. Das hier aufwühlende Teilthema – (Und ist es nicht schön, dass Lokalpolitik diese gedanken- und fantasiemobilisierenden Effekte noch haben kann?) – ist nicht die (alberne Ridikülisierungen durch Analogien zur kindlichen Weihnachtsaufregung oder zu kindischen Verschwörungsidiotien erlaubende) Hysterie im Angesicht des „Geheimnisses“ („O schaurig ist’s übers Moor zu gehn“), sondern das Thema ist ganz schlicht die – öffentlich bekannte – Missachtung der Informationsrechte von Kreistagsabgeordneten durch die Kreisverwaltung mit Herrn Landrat Böther an der Spitze: https://www.landeszeitung.de/blog/lokales/2678141-nerven-bleiben-angespannt

    Im Zusammenhang mit Ihrem zweiten Themenschwerpunkt (s. o.), Herr Reinhardt, finde ich wichtig, wie Sie das irreführende Etikett „Kommunale Betreibergesellschaft“ mit Inhalt füllen. Es geht dabei natürlich nicht, wie Herr Fahrenwaldt wähnt, um einen Bewirtschaftungsmodus, nach dem Vorbild von Hamburger Wohngemeinschaften in den frühen sechziger Jahren, wo jeder mal mit dem Abwasch dran war und defekte Glühbirnen im Treppenhaus von den Kommunarden in Handarbeit gegen neue ausgewechselt wurden.

    Das Modell einer „Unternehmereigenschaft des Bauherren“, welcher den Betrieb von Halle und Veranstaltungen an „einen Dritten im Rahmen eines Managementvertrages“ überträgt, ist ein rein finanztechnisches Konstrukt, eine Finanzierungsform, in der die Erstellungs- und sonstigen Leistungskosten für den öffentlichen Auftraggeber, so scheint Landrat Böther zu glauben, nicht (oder nicht sofort) als „Schulden“ im Haushalt ausgewiesen werden müssen. Kreisprecherin Katrin Holzmann hatte im Dezember bestätigt, worum es geht: „Wir suchen derzeit mit einem Fachanwaltsbüro aus Frankfurt/Main nach einem vertraglichen Weg, um die Projektkosten für den Landkreis so niedrig wie möglich zu halten, etwa durch die Möglichkeit des Vorsteuerabzugs.“ (Vgl.: https://www.landeszeitung.de/blog/lokales/2662270-kreis-will-mit-neuem-dreh-bei-arena-steuern-sparen)

    Letztlich steht „Kommunale Betreibergesellschaft“ für den Versuch, den unauflösbaren Widerspruch zwischen Beihilferecht (Stichwort „Subventionsbetrug“), rein kommerzieller Nutzung durch zwei Lüneburger Privatunternehmungen und bisher nicht nachweisbarem Gemeinwohlnutzen zu bemänteln. Mit dieser zweifelhaften Bastelei soll das Recht auf Vorsteuerabzug bei den Baukosten wieder in Sichtweite rücken. Wenn allerdings behauptet wird, „unter den neuen Vorzeichen könne sie ‚mit hoher Wahrscheinlichkeit‘ geltend gemacht werden“ (LZ, s.o.), dann ist das – ein Zweckmärchen und zwar eines von der Sorte, in welche auch Herr Nahrstedt sein realitätsfernes Wunschdenken immer wieder gekleidet hat. Die „Wahrscheinlichkeit“ ist so verschwindend niedrig wie eh und je, wie für einen Sechser im Lotto. Nur kostet „der Lottoschein“ schon Millionen. Der LZ-Chefredakteur hat das am Sonnabend richtig beschrieben: „Nach ersten Schätzungen wird allein die Hälfte der [ – vielleicht – ] eingesparten Summe für vorbereitende und flankierende Maßnahmen benötigt.“ Mindestens! Und das wären schon rund € 1,5 Millionen. Doch Sie, Herr Reinhardt, beziffern zusätzlich als Ergebnis einer solchen Trickserei den Anstieg des jährlichen Zuschussbedarfs von derzeit € 2,7 Millionen „bei Eigenbetrieb der Arena auf jährliche Haushaltsbelastungen zwischen 4 und 5 Mio. Euro“ (Punkt 2 in Ihrem Kommentar von heute, 14:29 Uhr).

    Nicht erkennbar ist überdies, wie das „Nahrstedt-Dilemma“ (K. Schnell) aufgelöst werden soll: Entweder ist der Vorsteuerabzug rechtsfehlerhaft oder die Betriebsbezuschussung ist es.

    Der Landkreis und – über die Kreisumlage mit im € 100 Millionen-Boot – die Stadt Lüneburg haben sich an einem „Projekt“ verhoben, dessen „Begleitung“ (vulgo: Bau und Finanzierung) nicht zum kommunalen Aufgabenkreis gehört.

    Das „Geschäft“ für die beteiligten „Berater“ wird auf jeden Fall lohnender sein als das „Geschäft“ ihres „Mandanten“. Denn Honorare werden auch im Misserfolgsfall fällig.

    Marc Rath hat in seinem eben erwähnten Sonnabend-Kommentar (https://www.landeszeitung.de/blog/lokales/2683102-geheim-sitzung-zur-arena) zur Freitag anstehenden „Geheimsitzung“, die sinniger Weise bei der Feuerwehr stattfindet, noch ein paar weiterführende Fragen gestellt.

    1. Muss bei einem neuen Betreibermodell europaweit ausgeschrieben werden?

    2. Welche Rolle wird das Campus Management, mit dem der Landkreis ja bereits vor einem Jahr einen Betreibervertrag abgeschlossen hatte, künftig einnehmen können und wollen?

    3. Kommen möglicherweise Entschädigungssummen und neue Risiken auf den Landkreis zu; Kosten die womöglich sogar höher sind als der Einspareffekt durch den Vorsteuerabzug?

    4. Führt dies alles vielleicht sogar dazu, dass Anfang 2021 eine bereits fertige Halle noch nicht betrieben werden kann?

    Was sagen Sie dazu, sehr geehrter Herr Dubber? Und was Sie, sehr geehrter Herr Reinhardt?

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  24. jj schreibt:

    Zur Arena hat die Pressestelle des Landkreises noch eine Pressemitteilung veröffentlich, in der es auch um den Betreibervertrag geht.
    Arena Lüneburger Land:
    Angebote zum Innenausbau liegen vor

    (lk/ho) Die Bauarbeiten für die Arena Lüneburger Land gehen Schritt für Schritt voran: „Wir haben für den Innenausbau wie Schlosser-, Estrich-. Innenputz- und Fliesenarbeiten fristgerecht zahlreiche Angebote erhalten“, berichtete Projektsteuerer Ronald Wittkopf von Reese Baumanagement gestern (Montag, 27. Januar 2020) im Kreistag. „Diese werden nun ausgewertet. Wir liegen weiterhin im Zeitplan.“

    Um das Betreibermodell und einen möglichen Vorsteuerabzug geht es am Freitag (31. Januar 2020): Nachmittags treffen sich die Kreistagsfraktionen nicht-öffentlich in der Feuerwehrtechnischen Zentrale in Scharnebeck. „Mir ist es wichtig, alle Kreistagsmitglieder umfassend und rechtzeitig über die Möglichkeiten und Hintergründe zu informieren“, sagt Landrat Jens Böther. Eine Entscheidung dazu könnte im Kreistag am 24. Februar fallen.

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  25. Ulf Reinhardt schreibt:

    Hallo Herr Berg,

    gerne beantworte ich nachfolgend Ihre Fragen:

    1. Die Beschränkung der Informationen, welche Kreistagsmitgliedern zur Verfügung gestellt werden, ist nicht nur eine rechtliche Frage, sondern in erster Linie ein politisches Thema. Alleine die Tatsache, dass die rechtliche (oder widerrechtliche) Möglichkeit der Informationsbeschneidung mit der Möglichkeit der Kreistagsabgeordneten begründet wird, an Ausschusssitzungen und Akteneinsichten teilzunehmen, zeigt: Hier sollen kräftig die Daumenschrauben angesetzt und verhindert werden, dass der Kreistag seiner Pflicht zur Kontrolle der Verwaltung nachkommen kann. Wie und warum ehrenamtlich tätige Kreistagsabgeordnete in ihrer Arbeitszeit den für ihre ehrenamtliche Tätigkeit notwendigen Unterlagen hinterherlaufen sollen, erschließt sich nicht. Vermuten kann man nur: Die Tätigkeit der demokratisch gewählten Kreistagsabgeordneten und damit die Kontrolle der Kreisverwaltung ist nicht willkommen und soll entsprechend erschwert werden. Absurd ist auch die „rechtliche“ Begründung, es müssten nur Protokolle erstellt und diesen keine weiteren Informationen aus den Präsentationen hinzugefügt werden. Bei den Protokollen handelt es sich um Ergebnisprotokolle, während die der Entscheidung zugrundeliegenden Fakten und Alternativen in den Präsentationen dargestellt werden. Der Informationswert eines Protokolls mit Beschlüssen, ohne dass relevante Fakten und Alternativen hierzu bekannt sind, ist gleich Null.

    2. Die geplante Geheimsitzung zur Arena zeigt, dass Landrat und Verwaltungsspitze nichts aus dem Arena-Desaster der Vergangenheit gelernt haben. Statt versprochener Aufklärung und Transparenz sollen in Hinterzimmern unter dem Mäntelchen angeblich zwingender Notwendigkeiten irgendwelche Konstrukte ausgekungelt werden, welche das Projekt „Arena“ retten. Am meisten Sorgen bereitet mir, dass die Konsequenz einer eigenen Betriebsgesellschaft, nämlich selbst laut RPA-Bericht ein jährlicher vom Landkreis zu tragenden Verlust von 2,7 Mio. Euro, wohl kaum von allen Kreistagsabgeordneten geschweige denn in der Öffentlichkeit wahrgenommen wird. Weitsichtige Politiker wie Herr Fahrenwaldt nehmen diese garantiert kommenden Haushaltsbelastungen sogar erfreut zur Kenntnis, weil vermeintlich die Linke Arbeitshypothese „Kommunaler Eigenbetrieb vor Privatisierung“ vollständig erfüllt wird. Da Herr Fahrenwaldt die Arena ohnehin nicht als Ergebnis menschlichen Wirkens und Handelns, sondern als einen „Schicksalsschlag“ anonymer Mächte wertet, kann er die künftigen jährlichen Haushaltsbelastungen, die sich mit dem Eigenbetrieb der Arena dann zwischen 4 und 5 Mio. Euro einpendeln werden, unter derselben Kategorie verbuchen.

    3. Die Demokratie nimmt mit diesem Fortgang als „Geheimsache Arena“ enormen Schaden. Wer will nach der Kommunalwahl mit denselben Kreistagsabgeordneten, die dieses Desaster eingebrockt oder dessen Einbrocken erduldet haben, in einem Kreistag sitzen und mit ihnen nicht mehr vorhandene Haushaltsmittel auf wichtige Zukunftsprojekte verteilen?

    4.- 8. Die Firma Reese besitzt sicherlich ein gutes Know-how im Baumanagement. Sie ist und war schon erfolgreich für die Stadt Lüneburg in Sachen Salü und Klinikum tätig. Insofern liegt es fern, die Kompetenzen von Reese im Baubereich anzuzweifeln. Bezüglich des Auftrags zur Arena drängt sich jedoch immer mehr die Frage auf, welche Abreden mit Reese tatsächlich getroffen wurden. Reese tritt auf wie ein Generalbevollmächtigter und äußert sich in Ausschüssen wie im Kreistag überdies zum Betreibervertrag, zur Finanzierung sowie zu Steuerrecht und Beihilferecht. Somit übernimmt Reese öffentliche Aufgaben, welche klar in den Zuständigkeitsbereich der Verwaltungsspitze fallen. Bei jeder Kapitalgesellschaft werden Beraterverträge von Vorstand und Geschäftsführung dahingehend geprüft, ob diese nicht Managementaufgaben auf Berater übertragen haben, welche sie als Organe der Gesellschaft in Person zu erbringen hätten. Wie verhält es sich bei Beraterverträgen, welche von der Verwaltung abgeschlossen werden? Der Kreistag hat zwar beschlossen, dass ein Vertrag mit Reese abgeschlossen werden soll, Umfang und Kosten sollen jedoch weitgehend unbekannt sein. Ein zusätzliches Kostenbudget wurde mit Hinweis auf den nicht genau planbaren Aufwand nicht beschlossen. Somit beträgt das Budget für die Baukosten auch heute schon 23 Mio. plus x. Es wird Zeit, dass Kreistagsabgeordnete den Beratervertrag studieren, prüfen oder mindestens zur Kenntnis nehmen, dessen Auswirkungen sie politisch verantworten.

    9. Der Vorsteuerabzug wird aus meiner Sicht auch durch entsprechende Gestaltungen nicht zu erreichen sein. Derartige Konstrukte werden von der Finanzverwaltung häufig als Umgehungstatbestand gewertet. Selbst wenn man meint, nach entsprechenden Gutachten den Vorsteuerabzug zu erreichen, wird es diesbezüglich erst 3-5 Jahre später bei der ersten Steuerprüfung der Betriebsgesellschaft Gewissheit geben. Noch unklarer ist, warum ein einmaliger Vorsteuerabzug von 3,1 Mio. abzüglich der genannten Kosten für die Errichtung der Betriebsgesellschaft von 1,5 Mio. es wert sein soll, regelmäßige Verluste in Höhe von jährlich 2,7 Mio. einzufahren. Das klingt nicht logisch und die genannten Zahlen stammen alle vom Landkreis. Das Motiv zu diesem Schritt ist tatsächlich ein ganz anderes: Es ist erkannt worden, dass das Problem der beihilferechtlichen Unzulässigkeit des bestehenden Betreibervertrages nicht zu lösen ist. Und dieser Versuch mit einer eigenen Betreibergesellschaft ist nun über 20 Jahre mal eben mehr als 50 Mio. Euro wert.

    10. Wenn Sie die zitierten Sätze „propagandistische Hoffnungsfloskeln“ nennen möchten, bezeichne ich das ganz nüchtern als eine gigantische Vernichtung von Steuergeldern, die mittlerweile sehenden Auges von Landrat und Kreistag für ein Projekt ohne jeglichen Gemeinnutzen betrieben wird.

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  26. Klaus Bruns schreibt:

    Herr Jenckel ,nur zur erinnerung
    wenn sie lüneburger klüngel googeln, erscheint folgendes:Suchergebnisse
    Webergebnisse
    Die Arena-Gelduhr tickt unerbittlich: Ein Kreistag in Geiselhaft …
    https://blog-jj.com › 2018/12/14 › arena-gelduhr-tickt-unerbittlich-ein-krei…
    14.12.2018 – Dezember 2018 Die Abgeordneten des Lüneburger Kreistages dachten, sie … Sie gaben grünes Licht für den Bau der Arena Lüneburger Land, aber nur, … Jährlich 250.000 Besucher der ARENA LÜNEBURGER KLÜNGEL …

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  27. Günter Dubber schreibt:

    Ich fühle mich erwischt. Und ich gestehe alles. Ein finsterer Geheimbund, bestehend aus dem Landrat und den von ihren jeweiligen Fraktionen demokratisch gewählten Vorsitzenden hat sich getroffen, um den weiteren Ablauf des Verfahrens „Arena“abzustimmen, wobei die Fraktionsvorsitzenden auch über den aktuellen Sachstand zum Thema „Vorsteuerabzug/Betreibervertrag informiert wurden. Nicht zu entschuldigen!
    Aber: die Wirklichkeit ist viel schlimmer! Auch der Haushaltsplan 2020 wurde in diesen geheimen Runden vorbesprochen, und ich muss zugeben, mich zusätzlich mehrfach mit anderen Fraktionsvorsitzenden sowohl in dunklen Hinterzimmern als auch in hellen Vorderzimmern zu diesem Thema ausgetauscht zu haben.
    Zu meiner Entschuldigung: ich wurde verführt. Schon als junger Auszubildender bei der Stadt Lüneburg wurde ich Zeuge, wie sich der damalige Oberstadtdirektor Stelljes sogar regelmäßig mit den Fraktionsvorsitzenden des Rates der Stadt heimlich am Freitag um 12.00 Uhr traf. Soweit ich mich erinnern kann, ging es unter anderem um die gefälschte Mondlandung der Amerikaner. Ich weiß es offen gestanden nicht mehr so genau.
    Seitdem ist der Zwang zur Geheimniskrämerei permanent gewachsen. Als meine Kinder klein waren, habe ich ihnen sogar verschwiegen, was sie zu Weihnachten geschenkt bekommen und zur Tarnung eine völlig unglaubwürdige Geschichte von einem Mann in rotem Mantel erzählt.
    Und ich fürchte, ich werde auch weiterhin sowohl einzeln als auch gemeinsam beim Landrat mit den übrigen Fraktionsvorsitzenden reden, sogar über vertrauliche Themen. Ich kann einfach nicht anders.
    P.S.: In dieser Woche treffen sich übrigens alle Kreistagsabgeordneten konspirativ zu einer gemeinsamen Fraktionssitzung, zu der auf Wunsch der Vorsitzenden eingeladen wurde, damit alle den gleichen Informationsstand haben, bevor in den Fraktionen getrennt beraten wird, um letztlich in öffentlicher Kreistagssitzung eine Entscheidung zu treffen.

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    • jj schreibt:

      Das haben Sie schön und süffisant geschrieben.
      Aber wie ist das jetzt mit dem Betreibervertrag, könnten Sie dazu auch schon mal den ein oder anderen Brocken hinwerfen? lg jj

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      • Günter Dubber schreibt:

        Lieber Herr Jenckel,
        ganz bestimmt werde ich keinen „Brocken“ hinwerfen und Spekulationen weiter anheizen, zumal ich selber noch erheblichen Informationsbedarf habe.
        Ich wehre mich nur gegen Verschwörungstheorien, zumal in besagter Runde fast die Hälfte ausgewiesene Arenakritiker sitzen. Ich kann auch nicht für andere sprechen, ich pflege meine Fraktion, für die ich dort sitze, selbstverständlich im Anschluss zu informieren.
        Und ich bin irritiert, dass nicht etwa die in der Kritik stehen, die das Projekt im vergangenen Jahr in einer Mischung aus Selbstüberschätzung und Inkompetenz an die Wand gefahren haben, sondern die, die im Auftrag und im ständigen Austausch mit dem Kreistag versuchen, den entstandenen Schaden zu begrenzen. Das dabei Dinge mitunter der Vertraulichkeit unterliegen, dürfte nicht so ganz überraschend sein, wenn es denn um Verträge u.ä. geht.
        Und ja, das Thema ist komplex und schwierig und durch die seinerzeit getroffenen Entscheidungen nicht einfacher geworden.

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      • jj schreibt:

        Lieber Herr Dubber,
        Politiker müssen natürlich auch in vertraulichen Runden Überlegungen abwägen können und nicht auf dem Marktplatz. Auch wenn dafür heute viele kein Verständnis mehr haben, halte ich das für gut und richtig. Genauso, wie Journalisten versuchen müssen, doch ein Info-Leck zu finden.

        Aber gerade was den Betreibervertrag angeht, wäre es doch zumindest sinnvoll gewesen, wenn er bei der Generalprüfung der Causa Arena dem Rechnungsprüfungsamt vorgelegen hätte. Das war nicht der Fall. Laut dem Bericht (Seite 23) lagen weder Betreiberverträge, Kaufvertrag fürs Gelände noch Zusatzvereinbarung mit dem Betreiber vor. Ich denke, hätten die Rechnungsprüfer schon einmal ein Auge darauf werfen können, hätten Sie heute mehr Informationen für eine saubere Entscheidungsfindung. lg jj

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    • Andreas Janowitz schreibt:

      Bitte Herr Dubber,
      nachdem ihre Fraktion die Zukunft für eine aberwitzge Version der Vergangenheit opferte wissen wir wohl wohin die Reise geht. Insofern steht auch ihre Fraktion auf ziemlich verlorenem Posten wenn`s um Glaubwürdigkeit, Integrität, Zukunftsfähigkeit und dergleichen hässliche Detailfragen geht. ^^

      Wer den Schaden hat, braucht nicht auch noch für den Spott sorge tragen. Dieser Prachtsumpf stinkt so gewaltig, man müsste schon eine gewaltige Portion Sumpfgase eingeschnüffelt haben daran nichts anrüchiges zu finden. Ja, ja pecunia non olet, wenn ich allerdings ungebeten zur Kasse gebeten werde, stinkt`s mir doch gewaltig.

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      • Gesa Kuscinszki schreibt:

        Sehr geehrter Herr Janowitz,

        eine Reporterin der „New York Times“ hat nun enthüllt (https://www.nytimes.com/2020/01/18/technology/clearview-privacy-facial-recognition.html), dass Hunderte US-Behörden mit einer bislang unbekannten Gesichtserkennungs-App namens Clearview arbeiten. Dahinter steckt eine Datenbank mit über drei Milliarden Bildern, die Menschen bei Facebook, Youtube und anderen Websites hochgeladen haben. Mit der App soll es möglich sein, ein Foto von einer unbekannten Person aufzunehmen und auf einen Klick alle öffentlichen Bilder dieser Person zu finden – inklusive Links zu den Seiten, von denen die Bilder stammen und auf denen sich weitere Details wie Namen, Adresse oder Kontakte finden lassen. Noch ist das Programm aber nicht ausgereift. In Alabama etwa wurde ein als solcher nicht erkennbarer weißer Extremist bei einer Verkehrskontrolle fotografiert. Beim Abgleich mit der Clearview-Datenbank stießen die Beamten auf seinen Facebook-Account mit einem Profilbild des Mannes in vollem Ku-Klux-Klan-Outfit. Die App ermittelte daraufhin die Seiten von ca. 300 aktiven Horroclowns und etwa 6000 arbeitslosen Chefköchen aus dem ganzen Land mit einem ähnlichen Augenabstand. Die zu Unrecht an den Pranger gestellten Personen (129 professionell kochende Horrorclowns) veranstalten ein Horror-Dinner in New York, um auf ihre Situation aufmerksam zu machen.

        Was ich damit sagen möchte, lieber Andreas?

        Wenn Sie Ihre Pauschalschimpfphrasenproduktions-App einmal abschalten und sich auf Ihre eigenen Artikulationsfähigkeiten verlassen, dann werden Sie bestimmt schon sehr bald eine konkrete, auf das Schließen einer Ihrer fassbareren Wissenslücken zielende Frage zustande bringen. Mit der sollten Sie es nach Fertigstellung, Trocknung, Lackierung und Abschlusspolitur in gebändigter Tonlage vielleicht noch einmal probieren, den CDU-Fraktionsvorsitzenden des Lüneburger Kreistages anzuschreiben.

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      • jj schreibt:

        Ich finde es schon steil, gerade Günter Dubber zu kritisieren. Jedes Mitglied des Kreistag ist bei Entscheidungen seinem Gewissen verpflichtet und nicht seiner Fraktion. Gerade Günter Dubber hat das in Sachen Arena vorgelebt. Er ist Fraktionsvorsitzender, er ist Arena-Kritiker, aber seine Fraktionsmitglieder haben zur Causa unterschiedlich abgestimmt. Art 38 Absatz 1 Satz des Grundgesetzes ist da unmissverständlich: Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages sind „an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen.“ Gleiches gilt für Kommunalparlamente. Insofern, auf die CDU-Fraktion bezogen, hat der Mann sich nichts vorzuwerfen. Lg jj

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      • Karl Beck schreibt:

        Es ist aller Ehren Wert, daß Sie sich für Herrn Dubber in die Bresche werfen, Herr Jenckel. Gerade dem blindwütigen Ausbruch von Herrn Janowitz gegenüber bedarf das weiter keiner Erläuterung, um als angebracht, ja, als geboten gelten zu können. Aber trifft das auch auf Ihre Begründung zu? Wäre es wirklich „steil, gerade Günter Dubber zu kritisieren“? Würde Herr Dubber selbst die Denkbarkeit möglicher Kritik ebenfalls „steil“ finden und von sich weisen? Ich rede von Kritik, nicht von Schimpfkanonaden! Es ist, wie Sie schreiben: Auch nach dem Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG § 54 (1) 1 u. 2) üben „die Mitglieder der Vertretung ihre Tätigkeit im Rahmen der Gesetze nach ihrer freien, nur durch Rücksicht auf das öffentliche Wohl geleiteten Überzeugung aus“ und „sind nicht an Verpflichtungen gebunden, durch die die Freiheit ihrer Entschließung als Mitglieder der Vertretung beschränkt wird“. Der schwierige, religionsphilosophisch aufgeladene Begriff „Gewissen“ kommt hier nicht vor. An seine Stelle tritt die „Überzeugung“. Sie soll „frei und nur durch Rücksicht auf das öffentliche Wohl geleitet“ sein. „Nie in meinem Leben, und wenn das Schicksal noch so sehr drängte, werde ich etwas tun, das meinen inneren Forderungen, sei es auch noch so leise, widerspräche“, schreibt der 24jährige Heinrich von Kleist am 10. Oktober 1801 an seine Braut Wilhelmine von Zenge. „Gewissen“, „Innere Forderungen“, „Überzeugung“, setzen wir das mal gleich. Der junge Preuße Kleist wäre vermutlich ein idealer Lüneburger Kreistagsabgeordneter gewesen. Nur, womit lehrmeisterte er bereits am 16. September 1800 die gute Wilhelmine? Er erklärte ihr: „Mit demselben Gefühle, mit welchem du bei dem Abendmahle das Brot nimmst aus der Hand des Priesters, mit demselben Gefühle, sage ich, erwürgt der Mexikaner seinen Bruder vor dem Altare seines Götzen.“ Lassen wir mal Kleists vorsintflutliches Klischbild des „Südländers“ beiseite. (Kleist kannte den Rhein und die Oder, weiter war er noch nicht herumgekommen.) Wichtig ist, dass er mit Drastik klar macht, keine zwei Menschen teilen exakt dieselben Überzeugungen oder hören auf dieselbe Gewissensstimme, denn die Umstände, unter denen sie aufwachsen, leben und Erfahrungen machen, die prägen jene „inneren Forderungen“. Einer solchen zu folgen, qualifiziert zu gar nichts. Auch Überzeugungstreue qualifiziert im Grunde zu gar nichts. Weder zum Guten noch zum Bösen. Ein Räuberhauptmann kann genauso „innere Folgerichtigkeit“ und „Charakter“ haben wie ein Heiliger. Überzeugungen sind gefestigte Meinungen. Und jede Meinung kann jeder Andersmeinende kritisieren. Art. 38 Absatz 1 Satz 2 des Grundgesetzes garantiert die Gewissensfreiheit, aber gewissensfrei zustande gekommene Meinungen immunisieren nicht gegen Kritik. Irgendjemand hatte das letztens ausgekramt, Herr Jenckel: Sie selber haben dem „SPD-Hardliner Bonin“ am 3. September 2019 auf Facebook Ihren Respekt gezollt dafür, dass er mit hartnäckiger Konsequenz an – Ihrer Ansicht nach – falschen Ansichten zur Arena festhielt. (Herr Bonin hatte stolz die Namen der Befürworter des „Arena-Fortgangs“ entsprechend der Beschlussvorlage 2019/256 von der Kreistagssitzung am 30. August 2019 publik gemacht. Er wünschte, dass man sich „in der Region Lüneburg“ an „die Macher der Arena“ erinnere.) Natürlich denke ich, dass Bonin und seine „Arena-Macher“ vor allem die verantwortungslosen „Macher“ eines irrsinnigen Geldvertilge-„Projekts“ sind. Und ich kritisiere Herrn Bonin dafür. Aber ich weiß, dass er Herrn Dubber aus seiner Warte auch kritisieren kann und vielleicht sogar kritisieren wird. Für „einen Bonin“ ist es vermutlich nicht „steil“, gerade Günter Dubber zu kritisieren. Das ist auch völlig okay so. Und ich denke, Herr Dubber wird das genauso sehen. Jede und jeder Kreistagsabgeordnete hat (hoffentlich) eine Überzeugung. Und jede und jeder Kreistagsabgeordnete folgt bei Beschlussfassungen (hoffentlich) dieser Überzeugung. So soll es sein!

        Aber keine Überzeugung der Welt schützt vor Kritik.

        Das eine Überzeugung eine (moralisch) gute und eine (rational) richtige Überzeugung (und außerdem „durch Rücksicht auf das öffentliche Wohl geleitet“) ist, davon kann sie nur mit Gründen überzeugen. Nicht „das Gewissen“ an sich, „die innere Forderung“ oder eben die lautere „Überzeugung“ ist die Währung, um Vertrauen zu gewinnen. Überzeugungen hat jeder. Die zu haben, ist keine Kunst. (Sie zu verteidigen schon.) Jene Vertrauenswährung sind begründete Kritik und bessere Argumente – und die Bereitschaft, diese auszutauschen.

        Nicht durch ihre Überzeugungen, sondern durch ihre mangelnde Bereitschaft, sich Kritik zu stellen und Gründe auszutauschen (statt Reklamefloskeln rauszuhauen), diskreditiert sich die selbsternannte „Koalition der Vernünftigen“.

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      • Andreas Janowitz schreibt:

        Herr Beck,
        „blindwütig“, ja? Ich arbeite seit Jahren im Maschienraum dieser Republik, drücke die Knöpfchen und betätige die Schalter und Hebel, die ihre kleine heile Welt am Laufen halten. Sein sie sich gewiss, das meine „Schimpftriaden“ im Vergleich mässig und wohlgesonnen sind.^^

        Die „Neue Heimat“ fügte seiner Zeit dem Ruf eines genossenschaftlichen Modells erheblichen Schaden zu. Sie erinnern sich? In meiner kleinen Welt scheint mir dieser Vergleich nicht zu weit hergeholt?!

        Ich bin nicht naiv genug zu glauben es liefe ohne irgendwelche Hinterzimmer. Insbesondere in Netzwerken mit wenigen Knoten sind solche Verfahrensweisen aus der Organisation herraus der einzige Weg. Dabei ist es völlig egal von welcher Fraktion man spricht. Es gibt einfach gar nicht genug Parteimitglieder einer beliebigen Partei, um es anders zu gestalten.

        Insofern darf ich wohl desavouierend anmerken, das es unmöglich ist sich in diesem Prachtsumpf zu stellen, ohne sich die Stiefel zu bekleckern?! Ich tat dies vor geraumer Zeit und werde es gefliessendlich weiterhin tun? Insofern kann ich die Vorwürfe der Phrasendreschrei und Pauschalverurteilung nur belächeln? Wie Herr Jenkel durchaus weiss, bemühe ich mich wenigstens etwas diesen Spiessrutenlauf einigermassen gerecht zu gestalten.

        Nur bevor sich erneut ein „Tourette!“ Rufer aufschwingt: vor genau diesem Problemchen stehen wir hier. Denn ich bin ein aussenstehender, der entscheiden muss wen wir hier wegmetern. Egal wie ich mich entscheide, das wird hässlich.
        http://moralmachine.mit.edu/hl/de

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      • Andreas Janowitz schreibt:

        Insofern erfordert es aus meiner Sicht eine reichliche Portion Halodri mir den schwarzen Peter für eine Entscheidung in einem Szenario unterzuschieben, an dessen Erstellung ich völlig unbeteiligt bin, für dessen Ausgang ich aber dennoch zur Kasse gebeten werde. Und das nicht einmalig sondern auch noch auf Dekaden.^^

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      • Ottmar.Karschunke schreibt:

        „Ich bin nicht naiv genug zu glauben es liefe ohne irgendwelche Hinterzimmer“? Gewiss, Herr Janowitz! Ein Weltbild des permanenten Betrogenwerdens habe sich in die Gesellschaft hineingefressen, sagt der Historiker Paul Nolte: https://www.sueddeutsche.de/politik/paul-nolte-im-gespraech-wir-haben-verschwoerungstheorien-zu-lange-wuchern-lassen-1.3967170 Und in Illustrierten gibt es die galabunten Homestorys, die Teil eines Deals zwischen Presse und Stars sind: Campino zeigt sein Gästeklo, auf das alle Mitglieder der Toten Hosen samt Tontechniker gleichzeitig passen, und darf dafür über seine Kernanliegen Fußball, Gerechtigkeit und Menschbleiben reden. Ozzy Osbourne zeigt seinen begehbaren Medikamentenschrank und räsoniert dafür über begehbare Medikamentenschränke und Fledermäuse. Aber von den Rolling Stones habe ich so etwas noch nie gelesen. Bergen ihre Wohnungen finstere Geheimnisse? Hat Mick Jagger Brian Jones zur Hutablage präparieren lassen? Schläft Charlie Watts in einem Tank mit flüssigem Stickstoff? Nichts weiß man. In dieser Mythenumrauntheit ähneln sie Angela Merkel, von der außer ein paar Kartoffelsuppeleaks nur unscharf Privates ans öffentliche Auge dringt: A. M. kauft am Späti einen Harzer und zwei Bier, A. M. und Gespons bei einer Wanderung, das Foto so televerwackelt, dass man an Big-Foot-Sichtungen denkt. Überhaupt halte ich es nicht für ausgeschlossen, dass alle einem matrixmäßigen Trug unterliegen und wir schon seit Ewigkeiten von den Rolling Stones regiert werden. „Paint it black“ und „You can’t always get what you want“ hätten uns Hinweis genug sein können.

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    • Reinhart Raack schreibt:

      Sehr klug, Herr Beck! Ja, durch Wahl wird keiner zum Demokraten. Beweis dafür ist die Anwesenheit der Afd im Bundestag. Dabei stigmatisiert niemand die Afd, sie trägt diese verräterischen Zeichen freiwillig, indem sie sich mit Vogelschiss bekleckert, sich angesichts eines Denkmals mit Schande bedeckt. Ja, die Demokratie verhindert die Wahl solcher Ideologen des Bösen nicht. Aber sie bewacht sie, um Schlimmeres zu verhindern und adelt sie nicht zu Demokraten.

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  28. jj schreibt:

    Der Landkreis Lüneburg gibt zum aktuellen Etat 2020 eine Pressemitteilung raus, die auch die Position Arena enthält. Hier die PM

    Ausgeglichene Bilanz:
    Kreistag beschließt Haushalt 2020

    (lk/mo) Mit großer Mehrheit hat der Kreistag den Haushalt für das kommende Jahr beschlossen. Vor der gestrigen Abstimmung (27. Januar 2020) stellte der Leiter des Finanzmanagements Björn Mennrich detaillierte Zahlen vor und erläuterte die einzelnen Posten. Insgesamt beträgt das Haushaltsvolumen des Landkreises Lüneburg gut 309 Millionen Euro, der geplante Jahresüberschuss liegt bei 423.000 Euro. Zum neunten Mal in Folge ist der Haushalt ausgeglichen.

    Die größte Einnahmequelle des Haushaltes ist die Kreisumlage. Das sind Zahlungen, welche die kreisangehörigen Gemeinden jährlich an den Landkreis Lüneburg leisten. Der Gesamtbetrag liegt bei mehr als 110 Millionen Euro. Zur Entlastung der Kommunen wird der Hebesatz für die Kreisumlage seit 2012 schrittweise gesenkt, aktuell liegt er bei 49,5 Prozent. Zweitgrößter Einnahmeposten sind die Schlüsselzuweisungen vom Land Niedersachsen. Sie steigen im Vergleich zum Vorjahr um mehr als 3 Millionen Euro auf knapp 56 Millionen Euro.

    Für das laufende Jahr sind im Haushalt Investitionen in Höhe von knapp 25,7 Millionen Euro eingeplant. Das meiste Geld fließt mit gut 11 Millionen Euro in die kreiseigenen Schulgebäude, für die Arena Lüneburger Land sind 8,5 Millionen eingeplant. Insgesamt liegt die Neuverschuldung bei etwa 9,3 Millionen Euro. „Der vorliegende Haushalt ist solide und setzt deutliche Akzente hinsichtlich des Klimaschutzes“, erklärte Landrat Jens Böther. So sind etwa 100.000 Euro für die Radverkehrsplanung und rund 9,5 Millionen Euro für den Öffentlichen Personennahverkehr eingestellt. „Es ist uns gelungen, in dem Etat die richtigen Prioritäten zu setzen“, fasste der Verwaltungschef zusammen.

    Teil des beschlossenen Haushaltsplans sind auch sogenannte Verpflichtungsermächtigungen. Sie ermöglichen es der Verwaltung, Aufträge für Investitionen zu vergeben, die jedoch erst im Jahr 2021 abgerechnet werden. Das Volumen hierfür liegt bei rund 24 Millionen Euro. Das Geld ist unter anderem für Schulgebäude und für den Radwegebau im Landkreis vorgesehen.

    Mehr Informationen zum Kreistag und zu den Ausschüssen gibt es im Internet unter http://www.landkreis-lueneburg.de.

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    • Else Greve schreibt:

      Ich dachte, in diesem Jahr wollten Sie mal bei den von Ihnen gesetzten Themen bleiben, Herr Jenckel? Doch der Sinn des mitgeteilten Zahlensalats von oben lässt sich wohl nur so illustrieren:

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  29. Kevin Schnell schreibt:

    Na, lieber Herr Jenckel,

    „Planungs-Chaos“ und „Finanz-Affäre“ werden „zur geheimen Verschlusssache erklärt“. „Die vom Kreis versprochene Transparenz hat sich ins Gegenteil verkehrt“. „Zweck heiligt die Mittel“. „Eindruck, ein Geheimbund habe sich neben dem Kreistag etabliert.“ „Lordsiegelbewahrer bringen Kreistagspolitiker in Wallung“. „Sie, die eigentlich entscheiden, sitzen vor der Tür“. „Küchen-Kabinett“, „Intransparenz“ „gepaart mit Angstmache“. „Der Kreistag ist abgemeldet.“ „Assoziationen von mafiösen Strukturen“. Über „Nutzen oder Schaden der Event- und Sporthalle herrscht Streit“. „Roulette mit hohem Einsatz“. Es „wird Misstrauen gesät“, „ein undemokratisches Rätsel“.

    DAS ist das Gewitter arlamierender Zuschreibungen, die sich oben IN IHREM kurzen Meinungsartikel ballen.

    Wenn hier etwas zum Ausdruck kommt, Ihr Leser etwas verstehen soll, dann doch wohl IHRE SORGE, „die Zeit sei aus den Fugen“ und es sei „etwas faul im Staate Dänemark“.

    Und dennoch kanzeln Sie Herrn Berg ab, er habe „ein vorgefertigtes Bild von Akteuren und Abläufen“, er „paraphrasiere geschickt“ (vulgo: unredlich), kurzum: sein Blick sei „womöglich verstellt“? Er „disqualifiziere den Landrat“ (der 90 von 100 Tagen im Amt ist) mit „einem unschönen Tiefschlag“, „mache es zu lang“, sei „nicht sachlich“ und „wittere hinter jeder Ecke Verrat“?

    Soweit ich sehe, gibt es zwischen Ihrer Charakterisierung der „undemokratischen Vorgänge“ im Kreishaus und deren „Paraphrase“ durch Herrn Berg nur zwei Unterschiede: A) Berg nennt Ross und Reiter, Sie begnügen sich mit aufregenden Andeutungen, B) Berg belegt seine Behauptungen, Sie nicht. Wer flickt da wem „geschickt“ ans Zeug?

    Nicht die abstrakten und ungreifbaren „Begriffsgespenster“ der „Arena-Finanzierung“ und der „Arena-Story“, das eine blass, das andere verworren, „gehen um im Landkreis Lüneburg“, Herr Jenckel! Es sind die konkreten und greifbaren Projektverantwortlichen“ mit Gesichtern, Namen und Anschrift, die „das Heft des Handelns in der Hand“ hatten und (bis auf den ausgeschiedenen Nahrstedt und den kaltgestellten Krumböhmer) noch in der Hand haben — leider!

    Und was das superdemokratisch installierte Auswahlteam für die regelgerechte OB-Kandidatinnen-Lese der Lüneburger GroKo angeht, da garantiert natürlich den „innovativen Aufbruch“ in eine frische, unbelastete Zukunft bzw. den „Ausbruch“ aus versteinerten Strukturen der Vergangenheit der Umstand, dass mit Herrn Mädge und Herrn Salewski zwei irgendwelcher unerwünschten „Kontinuitäten“ vollkommen unverdächtige „Neuerer“ am Werk sind – und mit Herr Manzke und Herrn Morgenstern zwei am Gemeinwohl orientierte Jury-Objektivisten, denen sich mit einiger Spitzfindigkeit gewiss auch Unvorteilhaftes nachsagen ließe, aber bestimmt nicht, dass sie die geschäftlichen Möglichkeiten, die ihnen ihre Ausschussmandate im Rat der Hansestadt Lüneburg bieten (Bau: Bauunternehmer Manzke, Sport: SVG-Maketingchef Morgenstern), selbstlos und uneigennützig außer Acht lassen würden.

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    • jj schreibt:

      Lieber Herr Schnell,
      zu Ihren Spitzfindigkeiten nur soviel: Ratsmitglieder stehen im Mitwirkungsverbot, wenn sie persönlich besonders betroffen sein können. Schließlich bestünde die Gefahr aufgrund der persönlichen Betroffenheit, dass es nicht mehr nur ums Gemeindewohl geht, zum anderen droht womöglich ein Imageverlust für die Gemeinde, wenn Betroffene an Sachentscheidungen mitwirken.

      Und in Sachen Bauen oder Arena stehen bestimmte Personen hier im Blog ja ständig unter Generalverdacht.

      Ich denke, es geht jetzt darum, wie diese Halle einmal betrieben wird, ob sie mit einer Sparversion bei der Hallentechnik ausgestattet wird, damit es nicht so teuer bei der Investition wird, was aber für große Events reichlich zusätzliche Kosten bedeutet. Und wie überhaupt der Modus der Hallenbelegung geregelt wird, wer die Umbauten Sport/Event und umgekehrt des Hallenbodens bezahlt und, und, und.

      Ob der Landkreis die Vorsteuer erstattet bekommt oder nicht, ich glaube, da springt unterm Strich nicht so viel raus wie gedacht, wenn man alle Ausgaben einrechnet. lg jj
      Natürlich nehme ich ihre Schelte, die sich auf mich bezieht ernst. lg jj

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      • Kevin Schnell schreibt:

        1. „In Sachen Bauen oder Arena stehen bestimmte Personen hier im Blog ja ständig unter Generalverdacht.“

        Warum wohl?

        2. „Es geht jetzt darum, wie diese Halle einmal betrieben wird, ob sie mit einer Sparversion bei der Hallentechnik ausgestattet wird, damit es nicht so teuer bei der Investition wird, was aber für große Events reichlich zusätzliche Kosten bedeutet. Und wie überhaupt der Modus der Hallenbelegung geregelt wird, wer die Umbauten Sport/Event und umgekehrt des Hallenbodens bezahlt und, und, und.“

        Sind das nicht alles Fragen und Probleme, die lange VOR den konkreten Planungsarbeiten und natürlich vollständig VOR dem Baubeschluss hätten beantwortet und gelöst sein müssen, um überhaupt eine Vorstellung davon zu haben WAS und WOZU da beschlossen und „umgesetzt“ werden soll? Wie kann eine Verwaltung und ein Kreistag ERST 23 Millionen Euro für einen Baukörper verheizen und DANN überlegen, was damit nach Fertigstellung und auf welche Weise vielleicht anzufangen wäre?

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      • jj schreibt:

        Wäre besser gewesen

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  30. Otto Berg schreibt:

    Lieber Herr Jenckel,

    neuerdings ist ja wieder viel von der Zukunft die Rede. Wie lange wird es den VW-Konzern noch geben? Wann kommt der Lüneburger Radentscheid? Und wird Bernd Althusmann dieses Jahr endlich sein Wahlversprechen einlösen und mit seiner Familie nach Seevetal umziehen? Das sind drei der Fragen, welche nicht nur die Herzen der politisch interessierten Ochtmisser bewegen.

    Soviel spekulative Energie kann aber auch Angst machen. Und zwar nicht nur, wenn ein bereits nach wenigen Wochen im Amt überfordert wirkender Landrat und altbekannte, nun ihm zur Seite herumhuschende Liebediener gewählte Abgeordnete (also erwachsene Menschen) mit der Drohung einzuschüchtern versuchen, Widerworte kämen der Sabotage von glänzenden Arena-Aussichten gleich und der Blick zurück bedeute den finanziellen Ruin des Landkreises.

    Der große bayerische Kabarettist Gerhard Polt meinte kürzlich: „Heut wird immer gesagt, man muss über den Tellerrand schauen. Ich sag‘: Es wär‘ besser, man würde auch mal in den Teller hineinschauen.“

    Das möchte ich einmal wagen, Herr Jenckel, und Sie Folgendes fragen: Wenn heute zutrifft, dass einem „Roulette mit hohem Einsatz“ gleicht, egal „wie man es auch wendet, ob der alte Betreibervertrag gekündigt wird auf die Gefahr hin, eine hohe Entschädigung zu zahlen [oder] ob ein neuer Vertrag aufgesetzt wird, der dann europaweit ausgeschrieben wird“, — wie konnte ein solcher Betreibervertrag, der immer schon mit dem europäischen Beihilferecht überkreuz lag, überhaupt geschlossen und unterschrieben werden?

    Herr Schnell nannte die teure Ausweglosigkeit „Das Nahrstedt-Dilemma“ und hat die Bredouille am 9. November 2018 so beschrieben: „Ein Arena-Vorsteuerabzug ist NUR möglich, wenn der Bau rein gewerblich-kommerziellen Zwecken dient. Dient er aber rein gewerblich-kommerziellen Zwecken, gehört seine Errichtung NICHT zum Aufgabenkreis einer Kommune UND es dürfen WEDER von der Stadt NOCH vom Kreis Betriebskostenzuschüsse gezahlt werden.“ (https://www.landeszeitung.de/blog/lokales/2045872-fragezeichen-hinter-dem-arena-bau#comment-210631)

    Aber trotzdem diese Problematik im Rat- und im Kreishaus lange bekannt war – und trotzdem Herrn Nahrstedt seit dem 27. November 2018 bewusst war, dass er, der Landrat, den Kreistag am 17. Dezember 2018 durch die Angabe einer falschen Kostensumme in seiner Beschlussvorlage zur Willenserklärung pro Arena-Bau bewegt hat, wurde der Betreibervertrag am 31. Dezember 2018 im Beisein von Ulrich Mädge im Kreishaus unterzeichnet.

    Lüneburgs Oberbürgermeister Ulrich Mädge „betonte“ (LZ) anschließend: „Dass wir [!] als Oberzentrum eine solche Arena bekommen, ist dringend notwendig“. Mädge hat seine Aussage nicht begründet. Und wie denn auch? Über den Bedarf dieser „Arena“ ist nichts bekannt. Über ihre „Notwendigkeit“ weniger als nichts.

    Herr Jenckel, wie konnte Silvester 2018 ein Betreibervertrag unterschrieben werden, der aus Verwaltungssicht das Papier nicht wert war, auf das er gedruckt wurde, der Herrn Hoppe mit hohen Ausfallzahlungen begünstigt, aber dem Kreis Millionenverluste beschert?

    Was übrigens die von Herrn Böther eingeschlagene „Road to Perdition“, den Weg in die expertokratische Demontage der Demokratie, angeht, erklärte mir kürzlich ein christdemokratisches Kreistagsmitglied, dass nun auf Geheimhaltung gesetzt werde, weil „all die Probleme und Vorgänge“ (Stichwort „Hegel“) schon für Abgeordnete schwer, für den Bürger „draußen im Lande“ somit aber überhaupt nicht mehr verständlich wären. (Der Kreistag ist demnach eine Bildungsanstalt. Der Kreisausschuss eine Akademie. Wer hineingewählt wird, dessen Brainpower macht einen Quantensprung und sie/er darf sich künftig „wissenschaftliche/r Mitarbeiter/in“ nennen.)

    So, und nach diesem Blick auf den Teller doch noch ein winziger Blick über dessen Rand hinaus:

    Sie lieben die Frage nach den kommenden OB-Kandidaten, Herr Jenckel. Ihrem Bekannten, der nicht nur im Kreistag, sondern „der auch in anderen Gremien sitzt, geht die Intransparenz mächtig auf den Geist“. Die gesetzlich vorgesehene Instanz „sei abgemeldet“, klagt er und bekennt, „durch seinen Kopf schwirrten Assoziationen von mafiösen Strukturen.“

    Welche Assoziationen schwirren durch Ihren Kopf, wenn Sie sich hörensagen lassen, was in der Gerüchteküche kolportiert wird? Dort verlautet, dass die Herren Ulrich Mädge (SPD), Klaus-Dieter Salewski (SPD), Eberhard Manzke (CDU) und Henrik Philipp Morgenstern (CDU) sich angeblich derzeit anschicken – und zwar ohne Kenntnis ihrer dafür zuständigen Parteigremien – einen gemeinsamen Oberbürgermeisterkandidaten für 2021 zu bestimmen.

    Aloha Demokratiekultur ruft der Hawaiianer da wohl nach Jamaika hinüber. Und stellt fest:

    „Unterm Strich wird Misstrauen gesät und immer neue Verschwörungstheorien schießen ins Kraut.“

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    • jj schreibt:

      Herr Berg,
      Sie stecken ohne Frage tief in der Arena-Materie, vielleicht schon zu tief. Denn Sie haben auch ein vorgefertigtes Bild von Akteuren und Abläufen, das Sie geschickt paraphrasieren, kurzum: Ihr Blick auf den Teller, um mal bei Polt zu bleiben, ist womöglich auch verstellt.

      Wenn Sie aber einem Landrat nicht einmal die hundert Tage im Amt einräumen, sondern ihn gleich disqualifizieren, dann ist das unter den mir bekannten Gepflogenheiten ein unschöner Tiefschlag. Wenn Sie mich nach dem Betreibervertrag fragen – den kenne ich nicht. Und wenn Sie auf das europäische Beihilferecht abheben, mir ist nicht bekannt, dass die Antikorruptionsbehörde OLAF jetzt auch bei der Arena tätig wird.

      Einzig Ihre Spekulation über die Oberbürgermeister-Kandidatur will ich gerne beantworten, mit dem, was ich schon einmal geschrieben habe: Es wird kein Parteisoldat Oberbürgermeister, also auch kein Christdemokrat und kein Sozialdemokrat. Und ich weiß nicht, ob ich es schon erwähnt habe: Es wird eine Frau. Aber das wird Sie sicher nicht überraschen.

      Ich würde mich freuen, wenn Sie es künftig etwas kürzer machen und sachlicher und nicht hinter jeder Ecke Verrat wittern.

      Die Arena-Story ist verworren, hat kein gutes Drehbuch. Die Projektverantwortlichen versuchen jetzt die 23 Millionen strikt einzuhalten, der Kreis ist dabei, irgendwie den millionenschweren Vorsteuerabzug zu retten und ansonsten kann man sich das ein oder andere noch unter „Sonstiges“ verbuchen. Die Arena kommt, ob die Stars kommen, ob die SVG immer Bundesliga spielt oder am Ende alle draufzahlen, ehrlich gesagt: Ich weiß es nicht. lg jj

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      • Peter Ringer schreibt:

        Professor Klaus Boeck schrieb:
        am 11. November 2018 um 18:21 UhR

        Lieber Herr Jenckel,
        wäre es nicht Aufgabe Ihrer Zeitung, einmal klarzustellen, dass ein Vorsteuerabzug kein Steuererlass ist, sondern lediglich eine Verlagerung der Steuerschuld auf den Zeitpunkt der ersten Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung, sofern es solche geben wird? Eine Kostensenkung ist das auf gar keinen Fall, allenfalls eine gewisse Zinserparnis.

        Quelle: https://blog-jj.com/2018/11/10/tarnen-tricksen-und-taeuschen-bei-der-arena/#comment-3883

        Selbst wenn es zu einem Vorsteuerabzug käme, was sehr unwahrscheinlich ist, da von keinem Betreiber erwirtschaftete Gewinne zu erwarten sind, die über einen unbeachtlichen Bruchteil der öffentlichen Zuschusszahlungen hinausgehen, würden die Baukosten nicht geringer. Nur deren Bezahlung im vollen Umfang würde in die Zukunft (unserer Kinder) verschoben. Bei der augenblicklichen Zinspolitik ist keine Zinsersparnis zu erwarten. Nennenswerte Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung der Arena erwartet niemand, der seinen Verstand nicht an der Kreishausgarderobe abgegeben hat.

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      • Otto Berg schreibt:

        Dazu nur zwei Anmerkungen Herr Jenckel:

        A) Dass es im Herbst 2021 kein*e Christdemokrat*in und auch kein*e Sozialdemokrat*in schaffen kann, in Lüneburg Oberbürgermeister*in zu werden, glaube ich in der Tat. Dass aber Sie sich sicher sind, eine parteilose, überparteiliche, sonstwie unetikettierte oder überhaupt eine Dame werde Stadtoberhaupt, das überrascht mich dann doch sehr. Ich dächte nämlich, dass sie Kandidatin wird, ist allenfalls das Äußerste, was sich im Augenblick vorhersagen lässt. Denn dass die Greta-starken, die aber auch konzeptionell überlegenen Grünen, die ja der Anlass sind für das gezwungene gemeinsame konspirative Bemühen des (übrigens ohne eine Frau darunter) selbstberufenen Selektionsteams Mädge, Salewski, Manzke und Morgenstern, – dass, sage ich, diese Grünen ebenfalls eine weibliche Person nominieren werden, hat Frau Dr. Verlinden ja für sich noch längst nicht ausbaldowert.

        B) Sie schreiben: „Die Arena kommt, ob die Stars kommen, ob die SVG immer Bundesliga spielt oder am Ende alle draufzahlen, ehrlich gesagt: Ich weiß es nicht.“ Komisch! Dass plötzlich jeder weiß, alle werden draufzahlen, ist das denn nicht der Arena-Skandal? Und die wichtigere Frage ist meines Erachtens auch nicht, ob die „Attraktionen“ kommen, sondern, ob „die Kunden“ kommen und – auch wie sie eigentlich hinkommen.

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  31. Andreas Janowitz schreibt:

    Auf welchen vertrockneten Lorbeeren sich die Herrschaften zu betten geruhn ist mir völlig egal. Sollte es sich bewahrheiten das alle relevanten Funktionen ausgeliedert wurden würde mich interessieren wozu wir dann überhaupt noch einen Kreistag wählen? Für einen solchen Prachtsumpf kann man sicher einen selbsternannten Experten mieten. Den wäre man nach vollbrachtem Desaster wenigstens los und müsste ihm nicht noch huldigen oder gar aushalten. Aber das ist ihnen wohl mal wieder zu verächtlich für diese üble Beleidigung die sich manche „Leistung“ zu nennen erdreisten. Was für eine Leistung diese offensichtlich bittere Niederlage als seinen Schlussstein zu setzen. Was für ein serviler Lakai muss man sein dafür auch noch Respekt zu zollen?!

    Da bin ich doch lieber der grobschlächtige, schrullige Kautz mit „weltfremden“ Ansichten was Machbarkeit und Notwendigkeit betrifft.^^

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  32. sanderthomasgmxde schreibt:

    Lieber jj, wird jetzt hier nicht von Dir der VerschwörungsHYPOTHESE, – der Kreistag habe das Heft des Handelns in Sachen Arena möglicherweise zu keiner Zeit wirklich in der Hand gehalten – , Vorschub geleistet?

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    • jj schreibt:

      Lieber Thomas, das glaube ich nicht. Der Kreistag hat im Dezember 2018 auf der Grundlage falscher Zahlen eine Grundsatzentscheidung zum Arena-Bau getroffen und danach noch mehrmals abgestimmt, ohne alle Fakten zu kennen. Das steht auch gar nicht in Frage und wird sogar von Befürwortern so gesehen und bedauert. Lg jj

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  33. Otto Berg schreibt:

    Sehr geehrter Herr Reinhardt,

    ich wiederhole mich aus gegebenem Anlass:

    Hans-Herbert Jenckel resümierte den Arena-Skandal am 10. Juni 2019 um 13:39 Uhr so: „Der Kreistag hat nie eine Chance gehabt, den Umfang seiner Entscheidungen auch nur in Ansätzen einzuschätzen. Er ist für dumm verkauft worden.“ (https://blog-jj.com/2019/06/10/die-arena-ist-ein-millionen-desaster-mit-ansage/#comment-7070)

    Der Kreistag ist vom Landrat und seinen „treuen Heinrichen“ in einigen Fraktionsleitungen „für dumm verkauft worden“.

    Nun schauen Sie sich die Mitgliederliste des Kreisausschusses an, Herr Reinhardt. Sie finden dort immer noch dieselben Namen wie im Jahr 2018. Keiner der für das Desaster Mitverantwortlichen (w/m) ist zurückgetreten und hat einem weniger belasteten „Parteifreund“ seinen Platz freigeräumt.

    Wozu diese Erinnerung?

    Weil sich – wie mir scheint – erneut anbahnt, dass der Kreistag vom Landrat und einigen „treuen Heinrichen“ in den Fraktionsleitungen „für dumm verkauft“ werden soll. Und Leute, die sich noch vor wenigen Monaten selbst – und das völlig zu Recht – der sträflichen Vernachlässigung ihrer gesetzlich geforderten Kontrollpflichten gegenüber der Verwaltung beschuldigten, scheinen nun mit den heraufziehenden „chinesischen Verhältnissen“ (https://blog-jj.com/2019/11/20/chinesische-verhaeltnisse-im-landkreis/) der Arkanabsprachen, der Informationsbeschneidung und der Kollegenüberwachung im Kreishaus einverstanden zu sein.

    Meinen Eindruck würde ich gerne mit Beobachtungen unterfüttern, an die ich Fragen nach Ihrer Bewertung schließe:

    „Ist eine derartige Informationseinschränkung der Kreistagsmitglieder mit dem Kommunalverfassungsgesetz vereinbar?“, lautet eine der drei Fragen, die der FDP-Landtagsabgeordnete Thomas Brüninghoff [Mitte November 2019] an die Landesregierung gerichtet hat. In seiner Kleinen Anfrage nimmt der liberale Politiker Bezug auf die LZ-Berichte, dass die Mitglieder des Ausschusses für Hochbau und Energiesparmaßnahmen bei einer Gegenstimme aus den Reihen der Grünen beschlossen haben, den Protokollen vorerst keine Präsentationsfolien aus dem nichtöffentlichen Teil der Sitzung beizufügen. (https://www.landeszeitung.de/blog/lokales/2654786-arena-geheimnisse-sind-thema-im-landtag)

    1. ▶ Was denken Sie, Herr Reinhardt? Ist eine derartige Informationseinschränkung der Kreistagsmitglieder mit dem Kommunalverfassungsgesetz vereinbar?

    2. ▶ Haben Sie den Marc Rath-Artikel vom Sonnabend („Geheimsitzung zur Arena“) gelesen?

    Der LZ-Chef unterrichtet Stadt und Erdkreis, Landrat Böther habe für kommenden Freitag (31. Januar 2020) zu einer gemeinsamen Sitzung aller 59 Kreistagsmitglieder in die „Feuerwehrtechnische Zentrale (FTZ) in Scharnebeck“ geladen. Thema sei das „weitere Vorgehen zur Erreichung des Vorsteuerabzugs für die Arena Lüneburger Land“. Ende KW3 gab es eine Vorabsprache mit den Fraktionsführern. Das dort verteilte „Arbeitspapier“ soll am Ende der Schulstunde vom Lehrer wieder eingesammelt worden sein. Immerhin, die „Verwaltung und die Reese Baumanagement werden zum geplanten Vorgehen vortragen“, informiere, so Rath, die landrätliche Geheimeinladung („Burn after Reading“). Länger als einen Monat ist rund um den Globus bekannt, dass Herr Böther „mit neuem Dreh bei den Arena-Steuern sparen“ möchte (https://www.landeszeitung.de/blog/lokales/2662270-kreis-will-mit-neuem-dreh-bei-arena-steuern-sparen).

    3. ▶ Was halten Sie davon? Nimmt durch solches von Misstrauen und paternalistischem Steuerungseifer bestimmtes Verschwiegenheitstheater zuletzt vielleicht nicht nur die demokratische EntscheidungsKULTUR (Th. Sander) Schaden, – sondern eventuell gar die Demokratie?

    4. ▶ Was hat die „Firma Reese Baumanagement“, deren Unternehmensgegenstand laut http://www.unternehmensregister.de „die Erbringung von Leistungen in den Bereichen Generalplanung, Projektsteuerung, Bauherrenvertretung, Bauleitung und Ingenieurdienstleistungen“ ist, bei so einer Geheimberatschlagung zu suchen?

    5. ▶ Wie sieht die Aufgabenbeschreibung von „Reese Baumanagement“ exakt aus, wer bestimmt, ob, wann, wozu und welcher externe „Experte“ von Reese hinzugezogen wird und wer bezahlt diese Leute? Oder impliziert der mit Reese geschlossene Generalvertrag, dass „die Retter im Arena-Sumpf“ jetzt „über“ der Verwaltung und dem Landrat „stehen“, das heißt, ein „postdemokratisches“ Exekutivorgan sind (welches im NKomVG meines Wissens aber nicht vorgesehen ist)?

    6. ▶ Bemerkenswert finde ich, dass die Mitarbeiter dieses BAUmanagementunternehmens, vor Ausschüssen und Kreistag schneidige Betrachtungen zur Gestaltung des Betreibervertrages vor dem Hintergrung des pendenten Konflikts mit der Beihilfegesetzgebung anstellen. Müsste der Landrat nicht schleunigst einen ausgewiesenen Spezialisten für europäisches Kartell- und Subventionsrecht hinzuziehen, um endlich einmal die steuer- und beihilferechtliche Lage der kommunalen Zuschussgeber zu klären?

    7. ▶ Wenn tatsächlich „Bauleitung“, „Bauherrenvertretung“, „Projektsteuerung“ und das sogenannte „Transaktionsmanagement“ von Reese in Anpruch genommen werden, dürften die Honorare dieses „Beratungsunternehmens “ bis 2021 deutlich über € 2 Millionen liegen. Sind diese Summen in den – derzeitigen – Baukosten von € 23 Millionen bereits eingepreist?

    8. ▶ Die Firma Reese Baumanagement ist vom Kreistag (nicht von der Verwaltung) beauftragt und auch allein diesem (und nicht der Verwaltung) berichtspflichtig. Wie sind aber dann solche unerfreulichen Szenen eines Dienstleisters gegenüber KTAn zu erklären, über welche die LZ in der letzten Woche berichtete? (Siehe: https://www.landeszeitung.de/blog/lokales/2678141-nerven-bleiben-angespannt)

    9. ▶ Meiner Einschätzung nach gibt es keinen legalen Weg, den Vorsteuerabzug für die Baukosten zu erreichen (siehe dazu auch die Anmerkungen von Professor Klaus Boeck und anderen ab hier: https://blog-jj.com/2018/11/10/tarnen-tricksen-und-taeuschen-bei-der-arena/#comment-3883). Wie beurteilen Sie die Lage? Wäre es nicht wichtig, die Abgeordneten über die sehr, sehr geringen Erfolgsaussichten und die mutmaßlich sehr, sehr hohen Kosten eines voraussichtlich sehr, sehr langen Gerichtsprozesses vor der Kreistagssondersitzung am 24. Februar 2020 ehrlich und geradeheraus in Kenntnis zu setzen?

    In seinem LZ-Neujahrsschreiben nennt Landrat Böther die „Arena“ eine „Verbesserung für die Menschen im Landkreis Lüneburg“, bezeichnet sie „als moderne Sport- und Veranstaltungshalle“ und prophezeit, sie werde eine „echte Bereicherung sein“ (https://www.landeszeitung.de/blog/lokales/2670481-jens-boether-3).

    10. ▶ Kann man diese Sätze anders als „propangandistische Hoffnungsfloskeln“ nennen?

    Denn woher er von der „Verbesserung“ weiß, wie er den Spagat von Kommerz (Veranstaltungen) und Gemeinnutzen (Breitensport) hinbekommen will, ob „modern“ ein anderes Wort für „gigantisch teuer“ ist und welche Personen genau die Halle „bereichern“ wird, erläutert Herr Böther leider ebensowenig wie die Tatsache, dass weder er selbst noch sonst irgendjemand wissen kann, was er da vollmundig behauptet, — weil der Bedarf für diesen Bau niemals fachmännisch eruiert und festgestellt worden ist.

    Vom „juvenilen“ Hans-Herbert Jenckel soll der schöne Merksatz stammen: „Prognosen sind schwierig, besonders wenn sie die Zukunft betreffen.“ (https://www.landeszeitung.de/blog/blog-jj/175469-der-stotternde-lueneburger-job-motor#comment-5228)

    Denselben Gedanken hat Sven Regener für Herrn Böther schon 2013 im Bremer Gangsta-Rap formuliert:

    „Die Zukunft ist eine dumme Sau. Man weiß nie, womit sie als nächstes um die Ecke kommt.“

    Regener lernt wohl aus Erfahrung. Er ist von der Band[e] „Element of Crime“.

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