Zu Risiken und Nebenwirkungen fragen Sie bitte immer nur den letzten Arena-Gutachter

Die Arena-Baustelle in der Blauen Stunde von der Straße her gesehen

Die Arena-Baustelle in der Blauen Stunde von der Straße her gesehen

Lüneburg, 18. Februar 2020

Die „Koalition der Vernünftigen“ im Lüneburger Kreistag hat den Bau der Arena unverbrüchlich über jeden Kostenschub, jeden Blanko-Beschluss und gegen jede Kritik mitgetragen. Für diese Koalition wird der nächste Kreistag der wichtigste. Denn die Lokalpolitiker müssen nun entscheiden, wie die Arena betrieben wird, die der Landkreis in Eigenregie baut. Es wird die letzte Chance für eine Positionsbestimmung oder eine -korrektur zur Event-Halle vor der nächsten Kommunalwahl. Dem Kreistag liegt eine Präsentation vor, wie man Steuern durch eine eigene Betreibergesellschaft spart und Einnahmen generiert. Sie macht jeder Versicherungsbroschüre Ehre. Zu schön, um wahr zu sein.

Denn der ganze Zahlenwust aus Präsentation, neuer Berechnungsgrundlage, Gutachten und den vielen Summenkolonnen im Bericht der Rechnungsprüfer zur Arena muss den Kreistagsmitgliedern hämmernde Kopfschmerzen bereiten. Kritiker geben es auf, darauf auch nur irgendeine Argumentation aufzubauen. Viele Köche, hier Gutachter, verderben eben den Brei. Zu Risiken und Nebenwirkungen fragen Sie also besser immer nur den letzten Arena-Gutachter.

Dazu kommt, die Politiker befinden sich in einer  Einbahnstraße. Der alte Betreibervertrag mit der Campus GmbH, das ist lange bekannt, wirft laut Gutachten viele Fragen auf. Er soll jetzt für viel Entschädigung aufgelöst werden. 

Die neuen Verträge, in denen der Landkreis auch als Betreiber auftritt, korrespondieren im Detail zumindest nicht mit dem, was sich die Kreisverwaltung vormals für eine sechsstellige Summe von Eventprofis hat durchrechnen lassen. Aber darauf schaut eh keiner mehr. Bei der Arena wird besser immer nur auf die letzte Soll-Haben-Bilanz geschaut und nicht zurück, sonst wird einem womöglich noch schwindlig. Und zurück geht es eh nicht mehr, man kann höchstens mal anhalten.

Der nächste Kreistag wird für die „Koalition der Vernünftigen“, wie SPD-Chef Franz-Josef Kamp die Arena-Befürworter tituliert, so entscheidend, weil das Betreibermodell sozusagen als Schlussstein bis in den nächsten Kommunalwahlkampf im Herbst 2021 trägt. Bis dahin wird sich noch nicht gezeigt haben, ob die letzte vorgelegte Kalkulation Realitätsbezug hat, weil die Arena vermutlich bis dahin nur wenige Monate in Betrieb ist. Diese Koalitionäre stehen dann ohne viel Greifbares zum Betrieb da, aber mit viel gutem Glauben auf Gewinne. Nur, das verfängt bei diesem Projekt nicht mehr beim Wähler. Dazu gab es zu viel Pannen und Tricksereien.

Die Ernte oder die Missernte in Sachen Arena, die fahren erst Andrea Schröder-Ehlers und Detlev Schultz-Hendel ein, die Kreistags- und Landtagsabgeordneten von SPD und Grünen, die eine Befürworterin, der andere Kritiker. Wenn sie 2022 noch einmal in den Landtag wollen, werden sie auch an der Veranstaltungshalle gemessen. Denn die Arena zieht längst weite Kreise, hat durch die Nachfragen der Landesregierung, durch die Kritik des Steuerzahlerbundes eine überregionale Komponente. Ein Misserfolg würde gerade Schröder-Ehlers im Wahlkampf belasten.

Denn die SPD-Fraktion war und ist bis jetzt die einzige, die wie eine Eins im Kreistag zur Arena steht. In anderen Fraktionen gibt es Zweifler und Befürworter gleichermaßen. Die Zerrissenheit wirkt angesichts der wirren Arena-Story glaubwürdiger. Hier eröffnet sich für die SPD die letzte Chance, im nächsten Kreistag auch einmal Zweifel anzumelden angesichts des angerichtet Zahlensalats.

Unterm Strich ist diese Saison bisher für die Sozialdemokraten im Landkreis Lüneburg, obwohl stärkste Fraktion, noch nicht optimal gelaufen: Erst die Kehrtwende pro Elbbrücke, von der hoffentlich keiner glaubt, sie habe Wählerstimmen zurückgebracht. Sie hat aber bestimmt Glaubwürdigkeit gekostet. Die Landratswahl hat es gezeigt. Da sind die Kollateralschäden durch die große Politik, für die die Lokalpolitiker nichts können, die aber mitschwingen. Da holt gerade die CDU schwer auf. Und dann die Pannen bei der Arena. Jede Nachricht zur Arena wird am stärksten mit den Sozialdemokraten verknüpft, weil die alte SPD-Spitze in der Kreisverwaltung das Projekt mit Vorlagen auf Sicht durchgeboxt hat. Schließlich noch die Affäre Dittmers mit dem Facebook-Post zu Thüringen samt Rücktritt des Kreistagsvorsitzenden..

Kurzum: Umso mehr kommt es jetzt am 24. Februar im Kreistag darauf an, Fingerspitzengefühl zu beweisen, Fakten statt Gutgläubigkeit walten zu lassen und lieber einmal mehr nachzuhaken.

Hans-Herbert Jenckel

Über jj

Journalist, Dipl.-Kaufmann, Moderator, Lünebug- und Elbtalaue-Liebhaber
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37 Antworten zu Zu Risiken und Nebenwirkungen fragen Sie bitte immer nur den letzten Arena-Gutachter

  1. Ulf Reinhardt schreibt:

    Wo war die öffentliche Kritik des Kreistags, als das Thenner Papier, welches den aktuellen Betreibervertrag als wirtschaftlich wie juristisch nachteilig qualifiziert, den Kreistagsabgeordneten erst nach dem zweiten Beschluss zum Bau der Arena zustellt wurde?

    Hätte der Kreistag bei Vorliegen dieser Informationen ebenfalls wiederholt für den Bau der Arena gestimmt? Ich habe schon vor fast einem Jahr darauf hingewiesen, dass in Anbetracht des für den Landkreis grob nachteiligen, nicht am Gemeinwohl orientierten und beihilferechtlich nicht durchführbaren Betreibervertrages eine Arena ohne Betreiber gebaut wird.

    Alle, die nun die Vorteile des neuen Betreiberkonzeptes beschwören, müssen sich doch fragen, wie es überhaupt zu dem Beschluss des grob nachteiligen aktuellen Betreibervertrags kommen konnte, obwohl vorher mindestens 3 Beratungsunternehmen mit Veranstaltungs-Know-how in die Planungen involviert waren. Hat man die vielleicht überhaupt nicht gefragt und einfach gemeinsam mit der Campus einen Pachtvertrag verfasst? Und schreibt Reese die neuen Verträge, welche vor Beschlussfassung den Kreistagsabgeordneten nicht einmal zur Verfügung gestellt werden sollen, gemeinsam mit einem kundigen Berater oder mit der Campus GmbH?

    Das neue Betreiberkonzept ist für den Landkreis angeblich günstiger, da geringere Personalkosten entstehen. Wenn das Personal in mehrere Gesellschaften ausgelagert wird, reduziert sich damit jedoch keineswegs der Personalaufwand insgesamt. Kein Management-Unternehmen und kein Gastronomiebetreiber wird dauerhaft dazu beitragen, die Betreiberverluste des Landkreises zu reduzieren. Und wenn nun die Veranstalter selbst ihr Personal mitbringen sollen, halte ich das eher für einen Witz, der dazu führen wird, dass sehr wenige Veranstaltungen überhaupt stattfinden.

    Die von mir vermuteten mehr als 1 Mio. Personalkosten sind nicht nur meine Prognose, sondern ebenso die des vom Landkreis beauftragen Beratungsunternehmen Bevenue. Auf Seite 51 des RPA-Berichtes ist dies sehr schön dargestellt. Das RPA hat zudem das getan, was die Verwaltung wohl über mehrere Jahre versäumt hat, nämlich IST-Zahlen von Vergleichsobjekten zu betrachten. Ist das der Grund, warum das RPA bei der Prüfung der Schadensberechnung der Campus nicht einbezogen wurde?

    Im Unterschied zu Catering-Betrieben mit relativ gleichmäßiger Auslastung und garantierten Umsätzen ist es nicht nur unüblich sondern wirtschaftlich unmöglich, bei der Verpachtung einer Veranstaltungshalle von dem Pächter die Investition in Küche und Kleininventar zu erwarten. Aufgrund der schwankenden Auslastung – tagelang keinerlei Veranstaltungen und dann werden plötzlich 100 Mitarbeiter benötig – ist die Anpachtung einer Veranstaltungshalle so unattraktiv, dass selbst große Caterer wie LSG oder Aramark abseits einer guten Anbindung an ihre Logistikstandorte darauf verzichten. Die Campus wird daher der einzige Bieter sein und kann dann seine 700 TEUR Entschädigung direkt in eine Küche investieren. Eigentlich eine gute Lösung, nur dass wieder alles aus der Steuerkasse des Landkreises kommt.

    Zeitgleich mit dem Scheitern des Betreiberkonzeptes zeigt sich nun, dass die Arena aufgrund der immer noch fehlenden Deckenlasten als Veranstaltungshalle kaum nutzbar ist, die Finanzierung nicht mehr gesichert ist und die Halle wider besseren Wissens nicht nach gültigen Normen barrierefrei geplant wurde.

    Steht nicht spätestens jetzt der zum Nachdenken notwendige Baustopp und die Schaffung von Transparenz der schon geschaffenen Fakten und noch nicht bekannten Entscheidungsgrundlagen an?

    Die Verwaltung hat wiederholt gezeigt, dass sie nicht willens oder in der Lage ist, für die Beschlüsse vollständige und sämtliche notwendigen Informationen enthaltende Beschlussvorlagen zu erstellen.

    Daher sind folgende Forderungen zu erheben und Fragen zu prüfen:

    1. Sämtliche ausstehenden Planungen und Verträge müssen von der Verwaltung eingefordert werden, anstatt Heilsversprechungen der Verwaltung und ihrer Berater abzunicken.

    2. Was ist zu erwarten, wenn der Lüneburger Stadtrat in dieser Woche die Finanzierungsvereinbarung aufkündigt und die von Frau Vossers proklamierte Risikoteilung als Argument für das neue Betreiberkonzept nicht mehr zutrifft?

    3. Wie kann die Arena nun überhaupt noch genutzt werden kann, wenn viele Veranstaltungsformate nicht mehr durchführbar sind? Die notwendige Deckenlast von 40 t konnte offensichtlich auch von Reese nicht umgesetzt werden.

    4. Warum hat niemand darauf hingewirkt, die Barrierefreiheit der Arena herzustellen? Diese Problematik und die fehlende Einbindung des Behindertenbeirates war ebenfalls schon vor einem Jahr, also auch vor der Beauftragung von Reese, bekannt.

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    • Karlheinz Fahrenwaldt schreibt:

      Lieber Herr Reinhardt, die Linksfraktion hat schon in der Planungsphase darauf hingewiesen, dass es ein Unding ist, für die Garderobe im Keller keinen Aufzug einzuplanen. Die „Koalition der Vernünftigen“ hat uns damit abgewimmelt, dass ja die Begleitperson der Behinderten die Garderobe in den Keller schleppen kann. Das war nur einer der Gründe, die zu meiner Ablehnung der Arena in der Form und an dem Standort geführt hat!

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  2. Otto Berg schreibt:

    In der Landeszeitung lese ich: Kreisrätin Sigrid Vossers, bei der alle Fäden für das neue Betreibermodell zusammen laufen, will einen Aufhebungsvertrag mit dem bisherigen Betreiber, der Campus Management GmbH, schließen und „der Kreis will“ (vulgo: die Steuerbürger müssen) dafür eine Entschädigung zahlen. „Vossers bestätigte hier ‚eine Summe im sechsstelligen Bereich‘. Nach LZ-Informationen beläuft sie sich im gehobenen Mittelfeld.“ (…) „Bestandteil des Aufhebungsvertrages sind nach Auskunft der Kreisverwaltung übrigens 15 Veranstaltungen, die Campus im ersten Betriebsjahr mietfrei durchführen kann.“ (https://www.landeszeitung.de/blog/aktuelles/2695154-arena-betreiber)

    Wenn aber stimmt, wie unten zu lesen ist, dass die Entschädigung € 700.000,- beträgt, dann ist das keine Summe im „sechsstellig gehobenen Mittelfeld“, sondern fast eine Dreiviertel Million Euro. Kommen die Umsatzgewinne (von bloß je € 20.000,-) aus 15 Veranstaltungen ohne irgendwelche Kosten dazu, dann beträgt die“Aufwandsentschädigung“ für die Campus Management GmbH mindestens eine Million Euro.

    Das ist KEINE „Summe im sechsstelligen Bereich“, wie Frau Vossers beschönigt, sondern eine glatt siebenstellige Summe!

    Wie es zu einer solchen Gratifikation für die Auflösung eines den Landkreis Lüneburg übermäßig benachteiligenden (wenn nicht gar wegen der fehlenden Äquivalenz zwischen Leistung und Gegenleistung eines nach § 313 BGB unzumutbaren, also von Anfang an nichtigen) Vertrages kommen kann, das sollte die Kreisrätin Sigrid Vossers den Lüneburger Steuerbürgern und den Abgeordneten des Kreistages bitte einmal im Detail vorrechnen.

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    • jj schreibt:

      Ich möchte auch hier ausdrücklich darauf hinweisen, dass noch kein Aufhebungsvertrag unterzeichnet ist, erst muss der Kreistag das weitere Vorgehen beschließen, dass außerdem die in Rede stehende Entschädigungssumme nicht 700 000 Euro beträgt, sondern niedriger ist. Und laut der Kreisrätin Vossens würden zudem die mietfreien Veranstaltung für die Campus GmbH, die im Aufhebungsvertrag festgelegt werden, dazu führen, dass die Halle auch bespielt werden kann, wenn bis zum Frühjahr 2021 die Frage nicht vertragsfest geklärt ist, wer die „Hausverwaltung“ übernimmt, wenn der Landkreis selber Betreiber wird, und wer das Catering.
      Zudem wurde die Frage, ob die Entschädigung gerechtfertigt ist laut der Kreisrätin geprüft, weil die Campus GmbH schon erheblichen Aufwand gehabt habe. Die Prüfung sei zu einem positiven Ergebnis gekommen. lg jj

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      • Otto Berg schreibt:

        Ich hatte zu beiden Punkten schon vorgestern Fragen gestellt, bevor ich von der verrückt hohen Summe gehört habe, die dem Vernehmen nach zwischen 650.000 und 700.000 Euro (und dabei näher bei 700.000 als bei 650.000 Euro liegen soll.

        ⭢ Betr.: Beschlussvorlage 2020/025:

        „Vom Betreibervertrag kann der Landkreis sich entweder durch Kündigung oder durch eine Aufhebungsvereinbarung lösen. Eine Kündigung hätte erhebliche Schadenersatzforderungen des Vertragspartners zur Folge, die dieser ggf. auch gerichtlich durchsetzen würde.“

        1. ⯈ Was soll das? Das klingt nach einer der vielen leeren Disziplinierungsdrohungen zur Erzielung gewünschter Abstimmungsergebnisse aus den Nahrstedt-Tagen. Auf welcher Grundlage wären erhebliche Schadenersatzforderungen des Vertragspartners die Folge? Im „alten“ Betreibervertrag vom 31. Dez. 2018 erkenne ich dafür keine Handhabe. [Hinzu kommt, dass jetzt die Möglichkeit der Nichtigkeit des Vertages vom 31. Dezember 2018 wegen gestörter Geschäftsgrundlage nach § 313 BGB im Raum steht. Siehe Möller: https://blog-jj.com/2020/02/18/zu-risiken-und-nebenwirkungen-fragen-sie-bitte-immer-nur-den-letzten-arena-gutachter/#comment-9605%5D

        Punkt 2, Absatz 2: „Nach dem Ergebnis der bisher intensiv geführten Verhandlungen würde die Betreiberin sich auf eine Aufhebung des Vertrages einlassen. Dann wäre jedoch die Zahlung einer Ablösung in Höhe einer sechsstelligen Summe erforderlich, weil die Betreiberin im Vertrauen auf den Bestand des Vertrages bereits zahlreiche Aufwendungen getätigt hat und ihr weitere Kosten durch die Aufhebung des Vertrages entstehen. Dabei handelt es sich im Wesentlichen um Kosten für Personal, das für die Arena eingestellt wurde und vorbereitend tätig gewesen ist und nach Vertragsbeendigung nicht weiter beschäftigt werden kann. Viele der Arbeitsergebnisse sind bisher in die konkrete Ausführungsplanung eingeflossen und wirken auch nach Beendigung des Vertrages fort. Entgangener Gewinn wird dagegen nicht geltend gemacht.“

        2. ⯈ Der Passus enthält lauter luftig unpräzise Formulierungen. Wie kommt es im Aufhebungsvertrag zu der angeblich erforderlichen „Zahlung einer Ablösung in Höhe einer sechsstelligen Summe“? Ich erkenne keine haltbare Begründung dafür.

        Seite 3: „Die hierzu von der Betreiberin [der Campus Management GmbH mit ihrem Geschäftsführer Klaus Hoppe] vorgelegten Unterlagen sind kritisch geprüft und als nachvollziehbar anerkannt worden.“

        3. ⯈ Von wem wurden die Unterlagen „kritisch“ geprüft? Sind „Unterlagen“ und „Prüfergebnisse“ den Mitgliedern des KA vorgelegt und von diesen „anerkannt“ worden?

        Siehe: https://blog-jj.com/2020/02/18/zu-risiken-und-nebenwirkungen-fragen-sie-bitte-immer-nur-den-letzten-arena-gutachter/#comment-9588

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      • jj schreibt:

        Lieber Herr Berg, zu den Summen, die Sie vermuten und in den Raum stellen, will ich mich nicht äußern. Ihre Fragen und Anmerkungen, da haben Sie sicher Verständnis, kann nur der Landkreis beantworten. lg jj

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  3. jo bembel schreibt:

    @ Bernhard Wittvogel zu 23. Februar 2020 um 16:35

    Wie sich das rechnet? Ganz einfach:
    I x R + O(N : (I + E))

    Oder Einführung einer Tourismus-Abgabe (Leuchtturm-Steuer) mit der das „so billig kommen wir nie wieder an ein neues Museum“-Museum und die Leuchtturm-Arena mit allen zugehörigen Baumaßnahmen finanziert werden.

    Eine von mir durchgeführte unabhängige Machbarkeitsstudie hat ergeben, dass so jährliche Einnahmen von bis zu 2 Millionen Euro möglich wären.

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  4. Björn Busch schreibt:

    Und noch ne Million und noch ne Million: : https://www.landeszeitung.de/blog/lokales/2694644-klappts-mit-einer-klappbruecke-zur-arena … So langsam reicht’s! Hau raus den Schotter!!!??? Vielleicht hätten mal alle Verantwortlichen Workshops besuchen sollen. Praxis bezogen. Nur Blödsinn mit der Arena… Bedarf nie ermittelt, kein Verkehrskonzept, Parkplätze Fehlanzeige, Betreiber Modell offen, Auslastung ungewiss, Campus Entschädigung 700.000 … und zich Mietfreie Veranstaltungen?… Gesamtkosten 100 oder 150 Millionen? Wer weiß das schon? Hat die SVG überhaupt schon ein Nutzungsvertrag mit dem Landkreis abgeschlossen ? Jetzt eine Klappbrücke…. Warum keine aufblasbare?… Wer Profitiert davon? … wiedermal bestimmte Investoren? … es wird immer verrückter..

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    • jo bembel schreibt:

      Wenn es mit der Klappbrücke klappt, dann ist sie nicht nur eine Klappbrücke wie in Bardowick oder Wittorf – auch wenn sie absolut ähnlich sein wird – sondern eine touristische Attraktion. Besonders dann, wenn sie, wie es zu 99% der Zeit sein wird, herunter gelassen ist. Und dank Mautpflicht wird sie sich auch rechnen.

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      • Bernhard Wittvogel schreibt:

        „Campus Entschädigung 700.000 … und zich Mietfreie Veranstaltungen“?

        Das läuft auf eine Million Euro Minimum hinaus.

        Wofür?

        Wie wollen Sie diese Millionen-Euronen mit der Maut für eine elektro-hydraulische Brücke reinholen, die selbst anderhalb Millionen plus einige hunderttausend pro Jahr für Pflege und Unterhalt kosten wird? Wer zahlt für die Zuwegungen? Für die Fahrradstraßen, die hinführen müssen? Und wer für die Parkplätze, wo die Besucher aus ihren gigantischen Blechmöhren auf die abendkleid- und smokinggerechten Mietdrahtesel umsatteln?

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    • jj schreibt:

      Ich möchte ausdrücklich darauf hinweisen, dass noch kein Aufhebungsvertrag unterzeichnet ist, erst muss der Kreistag das weitere Vorgehen beschließen, dass außerdem die in Rede stehende Entschädigungssumme nicht 700 000 Euro beträgt, sondern niedriger ist. Und laut der Kreisrätin Vossens würden zudem die mietfreien Veranstaltung für die Campus GmbH, die im Aufhebungsvertrag festgelegt werden, dazu führen, dass die Halle auch bespielt werden kann, wenn bis zum Frühjahr 2021 die Frage nicht vertragsfest geklärt ist, wer die „Hausverwaltung“ übernimmt, wenn der Landkreis selber Betreiber wird, und wer das Catering. lg jj

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  5. Ulf Reinhardt schreibt:

    Hallo Herr Hagemann,

    Die einzige ehrliche und günstigste Option ist immer noch ein Bauabbruch bzw. Fertigstellung mit anschließendem Verkauf. Hier könnte der Landkreis noch mit einer blutigen Nase von 5 – 8 Mio. Verlust herauskommen.

    Wird die Arena fertiggestellt, ist die günstigste Betreibervariante eine Verpachtung als rein kommerzielle Eventhalle ohne jeden Zwang zu kommerziellen und nichtkommerziellen Sportveranstaltungen. Hiermit könnte die jährliche Unterdeckung auf 1,8 – 2,6 Mio. reduziert werden. Da diese Variante jedoch keinerlei Gemeinwohl stiftet und schon nach 3-4 Jahren mehr kostet als der Verkauf, ist dies wohl keine ernsthafte Option.

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    • Susanne Jäger schreibt:

      Sehr geehrter Herr Reinhardt,

      es gibt ein interessantes Urteil des Bundesfinanzhofes vom 15. Dezember 2016 zur Unternehmereigenschaft im kommunalen Bereich, das Ihre Einschätzung stützt:

      1. Eine juristische Person des öffentlichen Rechts ist bei richtlinienkonformer Auslegung von § 2 Abs. 3 Satz 1 UStG i.V.m. § 4 des Körperschaftsteuergesetzes (KStG) entsprechend Art. 13 MwStSystRL nur dann Unternehmer, wenn sie eine wirtschaftliche Tätigkeit im Sinne einer nachhaltigen Tätigkeit zur Erzielung von Einnahmen gemäß § 2 Abs. 1 UStG ausübt, die sich innerhalb ihrer Gesamtbetätigung heraushebt (ständige BFH-Rechtsprechung, vgl. Senatsurteil vom 13. Februar 2014 V R 5/13, BFHE 245, 92, unter II.1.a unter Bezugnahme auf die BFH-Urteile vom 10. November 2011 V R 41/10, BFHE 235, 554, und vom 1. Dezember 2011 V R 1/11, BFHE 236, 235).

      2. An der für die Unternehmereigenschaft einer juristischen Person des öffentlichen Rechts erforderlichen Grundvoraussetzung der wirtschaftlichen (unternehmerischen) Tätigkeit fehlt es nach dem EuGH-Urteil Gemeente Borsele vom 12. Mai 2016 C-520/14 (EU:C:2016:334), wenn eine Gemeinde über die von ihr vereinnahmten Beiträge nur einen kleinen Teil ihrer Kosten deckt. Werden die Kosten nur zu 3 % aus Einnahmen und im Übrigen mit öffentlichen Mitteln finanziert, deutet diese Asymmetrie zwischen den Betriebskosten und den als Gegenleistung erhaltenen Beträgen darauf hin, dass kein Leistungsentgelt und auch keine wirtschaftliche Tätigkeit vorliegen (EuGH-Urteil Gemeente Borsele, EU:C:2016:334, Rz 33 f.).

      3. Nach diesen Maßstäben wäre es rechtsfehlerhaft davon auszugehen, dass der Landkreis als Unternehmerin zum Vorsteuerabzug nach § 15 UStG berechtigt ist. Es kommt dabei nicht darauf an, ob eine juristische Person des öffentlichen Rechts im Rahmen einer gesetzlichen Pflichtaufgabe oder „freiwillig“ tätig ist.

      Quelle: V R 44/15, ECLI:DE:BFH:2016:U.151216.VR44.15.0

      Ausführlich: https://juris.bundesfinanzhof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bfh&Art=en&nr=34429

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      • Ulf Reinhardt schreibt:

        Danke Frau Jäger, es ist erstaunlich, dass ohne das Vorliegen von Fakten anscheinend einige Fraktionen nicht einmal mehr hinterfragen, ob der Vorsteuerabzug tatsächlich erreicht werden kann. Nach meiner Erfahrung und entsprechenden Urteilen handelt es sich hier einmal wieder um ein Kapitel aus dem Buch täuschen tricksen und tarnen.
        Endgültig wird es hierüber erst Klarheit geben, wenn in 3-5 Jahren die erste Steuerprüfung der Betreiber Gesellschaft erfolgt.

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    • Karlheinz Fahrenwaldt schreibt:

      Die „Arena Lüneburger Land“ ist ein Selbstbedienungsladen der Finanzeliten. Bisher haben nach meiner Kenntnis Steuergelder abgegriffen: Salier (Grundstücksmakler). Buddelmeyer (Bausachverständiger), Scorpio (Entertainmentbetreiber) und demnächst Campus (Entertainmentbetreiber). Und das sind vermutlich nicht alle und bis zum Richtfest werden sicher noch eine ganze Reihe dazu kommen, ohne auch nur einen Handschlag für die Fertigstellung getan zu haben!

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  6. Klaus Bruns schreibt:

    warum überlässt man eigentlich hobbypolitikern entscheidungen, die in die millionen gehen? keiner von denen fühlt sich anschließend verantwortlich. wissen ist eh nicht vorhanden, oder warum brauchen diese politiker sogenannte experten, die über einen brunnen die kosten berechnen lassen müssen und die politiker nicht mal wissen, das diese auch noch geld fordern , wie in reppenstedt geschehen?

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    • Theo Fuchs schreibt:

      Unwissenheit ist Macht,Klaus Bruns! Sie können überhaupt nichts Sinnvolles beitragen, wissen auch eigentlich gar nicht, worum es geht? Macht nichts. Tippen Sie einfach erst mal los. Jede Meinung zählt.

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      • Klaus Bruns schreibt:

        Theo Fuchs
        Unwissenheit ist Stärke”
        Als Schriftsteller konnte der große George Orwell nur vermuten: „Krieg ist Frieden. Freiheit ist Sklaverei. Unwissenheit ist Stärke.“ Diese Sätze darf seine Romanfigur Winston Smith an der Fassade des „Ministeriums für Wahrheit“ lesen. Das Buch „1984“ wurde 1948 vollendet, verdankt seinen Titel dem Vertauschen der beiden letzten Ziffern dieser Jahreszahl und das Geschehen ist in der damals knapp 50 Jahre späteren Zukunft angesiedelt.
        na, um was geht es hier denn wirklich? schadensbegrenzung ? oder doch nur das übliche? um fakten doch wohl nicht, oder?

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  7. Ulf Reinhardt schreibt:

    Hallo Herr Berg,

    gerne beantworte ich Ihre Fragen, was von Herrn Kamp („Die Arena ist eben das wert, was sie kostet“ und „Mehr Transparenz kann ich mir nicht vorstellen, mehr Transparenz hatten wir noch nie“) wohl nicht zu erwarten sein wird, da nach seiner Ansicht offensichtlich alles transparent ist und Kosten für Bau wie Betrieb der Arena keine Rolle spielen.

    Zu 1. – 3. & 5.
    Schadensersatzforderungen aus einem Vertrag, welcher durch einen der Vertragspartner nicht erfüllt wird, sind selbstverständlich grundsätzlich möglich. Der Schaden muss detailliert nachgewiesen werden und kann sich aus Aufwendungen und entgangenem Gewinn zusammensetzen. Daher stellt sich nicht die Frage nach dem grundsätzlichen Anspruch, sondern erstens nach dem Grund für die Nichterfüllung seitens des Landkreises und zweitens nach der konkreten Berechnung des Schadens.

    Der Grund für die nun mit Kosten, welche ich zwischen 500.000 und 1 Mio. Euro schätze, notwendige Vertragsauflösung, ist der von dem Gutachter Thenner als wirtschaftlich wie juristisch völlig unzureichend befundene Betreibervertrag. Es wird wohl immer ein Geheimnis bleiben, welche Profis diesen Vertrag verfasst und dem Oberbürgermeister und Landrat zur stolzen Vertragsunterzeichnung ins Nest gelegt haben. Von Fahrlässigkeit kann hier wohl kaum noch die Rede sein, wenn ein Vertrag zu Lasten des Landkreises in Millionenhöhe ohne entsprechende fachliche Expertise abgeschlossen wurde. Ich habe schon vor einem Jahr darauf hingewiesen, dass der Betreibervertrag völlig unzureichend ist und der Landkreis daher eine Arena ohne Betreiber baut. Für den immensen Schaden, der hier entstanden ist, muss die Verwaltungsspitze nun endlich die Verantwortung übernehmen bzw. den ehemaligen Landrat Nahrstedt in Haftung nehmen.

    Wer nun die Höhe der Abfindung geprüft haben will, bleibt unklar. Wurde das Rechnungsprüfungsamt einbezogen oder wieder bewusst außenvor gelassen? Man kann gespannt sein, welcher Verwaltungsmitarbeiter ansonsten die persönliche Verantwortung für diese Prüfung übernimmt. Eine Prüfung nach Aktenlage ist bei solchen Beträgen nicht ausreichend, hier muss sorgfältig in der Sache geprüft werden, welche Aufwendungen die Campus tatsächlich hatte.

    Zu 4.
    Sowohl für Steuerrecht als auch für das Beihilferecht gilt der Grundsatz, dass das zur Umgehung der Steuerlast bzw. der beihilferechtlichen Unzulässigkeit das entsprechende Gesamtkonstrukt zu prüfen ist. Aus diesem Grund kann und wird es nie eine Rechtssicherheit für derartige Modelle geben, da auch Jahre nach der Inbetriebnahme im Rahmen einer Prüfung ein Umgehungstatbestand festgestellt werden kann. Dass der Landkreis versucht, mit windigen Modellen Steuern zu sparen und Beihilferecht zu umgehen, spricht nicht für die Vertrauenswürdigkeit der Verantwortlichen.

    Zu 6.
    Der Schaden einer Arena ohne jeglichen Gemeinnutzen wird über 25 Jahre mit der Summe der Baukosten (inklusive der verschwiegenen Baunebenkosten und Beratungskosten 32 – 36 Mio.) plus eines jährlichen Verlustes von 4-5 Mio. die 100 Millionengrenze deutlich überschreiten. Es wird immer deutlicher, dass niemand die Verantwortung hierfür übernehmen möchte, faktische jedoch der an den Entscheidungen unbeteiligte Steuerzahler in Haftung genommen wird.

    Zu 7.
    Schon am 17. Dezember 2018 hat der Kreistag somit auf Grundlage eines nicht durchführbaren bzw. für den Landkreis grob nachteiligen Betreibervertrages den Bau der Arena beschlossen. Dieser Fakt ist aufgrund seine langfristigen Auswirkungen noch schlimmer als die Täuschung über die 2 Millionen höheren Baukosten. Im August 2019 wurden die Kreistagsabgeordneten bei dem zweiten Beschluss zum Bau der Arena abermalig bewusst getäuscht, da das Thenner-Gutachten schon im Juni der Verwaltung vorlag und erst im September nach dem entscheidenden Kreistag den Kreistagsabgeordneten zur Verfügung gestellt wurde.

    Hätten die Kreistagsabgeordneten ebenfalls für den Bau der Arena gestimmt, wenn sie zu diesem Zeitpunkt Kenntnis gehabt hätten, dass der Betreibervertrag neu ausgeschrieben werden muss und sie aktuell eine Arena ohne Betreiber bauen?

    Zu 8.
    Die Landkreisverwaltung wird am 24. Februar nun wiederholt eine völlig unzureichende Beschlussvorlage präsentieren, wenn zusätzlich zu den angekündigten Unterlagen nicht auch der Pachtvertrag für die Gastronomie sowie eine genaue Funktionsbeschreibung mit den Aufgaben und Verantwortungsbereichen der landkreiseigenen Betriebsgesellschaft, des Geschäftsbesorgers sowie des Gastronomiepächters vorgelegt wird. Momentan ist zu befürchten, dass die für den Betrieb der Arena notwendigen Personalkosten von mehr als 1 Mio. Euro einfach gedanklich ignoriert und in dem Bereich des Gastronomiepächters verschoben werden. Doch niemand kann den Veranstaltungsbereich oder die Gastronomie langfristig mit einer 6-stelligen Unterdeckung betreiben. Auch die Sachkosten werden wieder frisiert, wenn die Abschreibung statt auf 30 Jahre mit 50 Jahren kalkuliert und somit um 300 TEUR gesenkt und die Finanzierungskosten wie in der vorhergehenden Vorlage nicht angegeben werden, obwohl diese im Bauausschuss mit 340.000 pro Jahr beziffert wurden.

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    • Walter Hagemann schreibt:

      Überall Holzwege, wenn ich Ihre Worte richtig auffasse, Herr Reinhatdt.

      Doch Hundertmillionensummen stehen im Feuer.

      Welche Handlungsoptionen sehen Sie? Und welche davon zu ergreifen, würden Sie den beteiligten Personengruppen auf Verwaltungs- und Abgeordnetenseite anraten?

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    • Dirk schreibt:

      Hallo Herr Reinhardt,
      Ich möchte Ihnen an dieser Stelle meinen Dank aussprechen, dass Sie die Summen und Fakten des Arenadesasters so eindeutig benennen. So entfällt die Entschuldigung, wenn es den Bach runtergeht, a la „wir konnten das ja alles nicht wissen!“
      Mir liegen die Zahlen leider nicht vor, ich kann aber aus meiner Berufspraxis in der Ausschreibung und im Einkauf von Bauleistungen einer internationalen Konzerns zumindest die fachliche Richtigkeit Ihrer Aussagen bestätigen und sehe, genau wie Sie, bei der Arena ein gigantisches Grab für Steuergelder, dass fröhlich weitergeschaufelt wird, weil eben niemand von den Befürwortern die finanzielle Verantwortung übernehmen muss. Die das Projekt treibenden Personen benehmen sich wie kleine Kinder im Spielzeugladen, die unbedingt das teuerste Spielzeug haben müssen, weil Papa zahlt und der ja das Geld immer aus dem Automaten bekommt. Dass Papa dafür arbeiten muss und irgendwann kein Geld mehr aus der Maschine kommen wird, interessiert sie in ihrer impulsgesteuerten und zwangfreien Kinderwelt nicht.

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  8. Otto Berg schreibt:

    Sehr geehrter Herr Jenckel,

    ich möchte zum schwindlig machenden Zahlengegaukel noch eine – von der Verwaltung verschleierte – Arena-Kostenkolonne hinzufügen:

    Sie schreiben ganz richtig, „die neuen Verträge, in denen der Landkreis auch als Betreiber auftritt, korrespondieren im Detail zumindest nicht mit dem, was sich die Kreisverwaltung vormals für eine sechsstellige Summe von Eventprofis hat durchrechnen lassen.“ Im Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamtes vom 5. August 2019 wird auf drei Seiten (49-51) detailliert vorgerechnet, warum der Eigenbetrieb durch eine Kreisbetriebsgesellschaft vollkommen unwirtschaftlich ist. (Federführend bei der „Dekonstruktion“ des heute als „neu“ verkauften „Betreibermodells“ waren übrigens die bis zu dieser Stunde nicht namentlich bekannten Mitglieder des „Begleitgremiums Arena Lüneburger Land“, die erstmals am 01.06.2018 tagten und, wie die Rechnungsprüfer auf Seite 49 schreiben, „unter TOP 3 der Tagesordnung die „Option zur Gründung einer kommunalen Betriebsgesellschaft mbH“ behandelt haben. Das Finanzmanagements des Landkreises Lüneburg hat zu diesem TOP auf Grundlage des Businessplans der Firma B2 eine Vorlage (‚Arbeitspapier zum Vergleich der Entscheidungsalternativen für den Betrieb der Arena Lüneburger Land‘) erarbeitet und vorgestellt. Im Ergebnis wurde festgestellt, dass die kommunale Gesellschaft für den Landkreis mehr Einfluss bietet, aber mehr kostet und weniger flexibel ist.“ (RPA-Bericht, 5.08.2019, S. 49)

    Aber nun zur verschleierten Kostenkolonne. Aus KT-Protokollen, Verwaltungsvorlagen, Zeitungsberichten und Blog-Kommentaren habe ich die folgende Liste von externen Beratern und Dienstleistern (mit ihren „Produkten“) zusammengefuddelt, die alle über einen längeren Zeitraum für die Kreisverwaltung tätig waren bzw. noch tätig sind:

    – die Planungen durch das Architekturbüro der Bocklage + Buddelmeyer GmbH

    – die Beratung durch CAMPUS MANAGEMENT GmbH

    – die Beratung durch SVG Lüneburg – Spielgemeinschaft Volleyball Gellersen Lüneburg

    – die Bauherrenvertretung durch JJP Jörg Junker Projektmanagement

    – die Benvenue Beratung für Veranstaltungsstätten

    – die Beratung durch Deloitte Consulting GmbH

    – die Beratung durch Deloitte Legal GmbH

    – die Projektleitung durch ERNST² Architekten AG

    – die Beratung durch FKP Scorpio Konzertproduktionen GmbH

    – die Beratung durch Ingenieurbüro IBSH Holding GmbH (Haustechnik), vormals ITN

    – die Beratung durch AiR Ingenieurbüro GmbH (Raumakustik)

    – die Beratung durch SMG Entertainment Deutschland GmbH

    – die Beratung durch WTM Prüfingenieure GbR

    – HSL Hanseatic Steuerberatungsgesellschaft mbH

    – die Beratung durch blaueQuelle GmbH Vertreten durch Michael Thenner, Geschäftsführer

    – die Beratung durch bhp BÖGNER HENSEL & PARTNER Rechtsanwälte und Notare

    – die Bauherrenvertretung und Projektleitung durch die Reese Baumanagement GmbH & CO. KG

    Mir ist bewusst, dass hier die Firmennamen zahlreicher weiterer Service-Helfer fehlen. Aber, wenn wir das einmal für einen Augenblick außer Acht lassen und selbst wenn wir die sicher ganz erheblichen verwaltungsinternen Kosten des „Arena“-Managements einmal beiseite lassen, dürften bereits die Honorare der oben aufgeführten Dienstleister in Summe die 10 Millionen Euro-Latte locker gerissen haben.

    Wo werden diese Kosten aufgeführt? In den 23,4 Millionen Euro reiner Bauhüllenkosten sind sie jedenfalls nicht enthalten.

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  9. Hermann Kessler schreibt:

    Die „Eventisierung“ des Volleyballs, welche der sogenannte Masterplan der Volleyball-Bundesliga (VBL) seit 2014 jedem Vereinsmanager mit Ambitionen empfiehlt, ist ein gigantisches Zuschussgeschäft, das zumeist auf Kosten der jeweils betroffenen Kommunen angekurbelt wird — aber immer auf Kosten der beteiligten Kommunen endet. Im Zentrum dieser Marketing-Maßnahmenliste, die unter umtriebiger Mitarbeit von VBL-Vize und SVG-Chef Andreas Bahlburg entstanden ist, steht der Wechsel von der „Turnhalle“ in die „Multifunktionshalle“ mit einfarbigem Spielfeld, digitalisiertem LED-Bandensystem und audiovisueller Illusionsmaschinerie ganz oben an. „Volleyball soll zum Produkt, die Spiele zum Event werden.“ Und „die Investoren“ von Zeit, Energie und Hoffnung (wie Bahlburg) möchten natürlich Geld mit ihrem Sowbiz verdienen. Damit das klappt, sollen die Vereine sich „professioneller aufstellen“, größere „mediale Präsenz“ erzeugen und mehr Sponsorengelder akquirieren.

    Das klingt gut. Nur funktioniert es leider nirgendwo.
    ….
    Dass Bundesliga-Volleyball in einer Mittelstadt mit ähnlichem Setting wie Lüneburg meistens NICHT funktioniert, zeigen ungezählte Beispiele, von denen hier nur ein ganz kleiner Ausriss folgt:

    23. März 2009: Der VC Leipzig meldete nach der Saison 2008/09 Insolvenz an. Der Verein, der bis 2009 in der Volleyball-Bundesliga spielte, entstand im Sommer 2006 aus dem Zusammenschluss des VV Leipzig mit dem VC Markranstädt.

    21. März 2012 Volleyball-Bundesligist SV Sinsheim meldet Insolvenz an.Der SV Sinsheim ist ein Sportverein aus Baden-Württemberg. Bekannt ist der Verein durch seine Volleyball-Frauen, die in der 1. Bundesliga spielten. 2011/12 traten die Volleyballerinnen unter dem Namen Envacom Volleys Sinsheim an und mussten nach dem Abstieg in die 2. Bundesliga die Insolvenz anmelden.

    27. April 2013: Der Vorstand des Bundesliga-Volleyballclubs Wiesbaden stellt Antrag auf Insolvenz. Von der drohenden Zahlungsunfähigkeit ist allerdings allein die Profi-Spielbetriebs-Gesellschaft VC Wiesbaden GmbH & Co. KG betroffen. Die Amateure können sorglos weiterspielen.

    7. Januar 2017: Der Volleyball-Bundesligist TV Bühl war schwer verschuldet und stand vor der Insolvenz. Dieses aber wendeten ein umtriebiger Manager und spendierfreudige Fans ab. Am 18. Oktober 2018 konnte das am 7. November 2016 eröffnete Insolvenzverfahren aufgehoben werden.

    20. Dezember 2019: Die Heitec Volleys Eltmann stehen vor dem finanziellen Ruin. Der Bundesligist leitet ein Insolvenzverfahren ein und überrascht damit die Liga.

    Die erste Volleyball-Bundesliga der Herren hat in den vergangenen fünf Saisons keinen regulären, sportlichen Absteiger gehabt, da jedes Jahr mindestens ein Team Pleite ging. „Ob es in Frankfurt und Haching weitergeht, ist fraglich. Rekordmeister VfB Friedrichshafen steckt finanziell in der Krise. Aufgrund der klammen Finanzlage will kaum ein Zweitligist ins Oberhaus. Zuletzt wollte in dieser Saison (s.o.) der VC Eltmann, der erste Aufsteiger seit vier Jahren.“ Der hatte sich aber finanziell übernommen und muss mittlerweile ganz kleine Brötchen backen. Kein Einzelfall: Moers, Bottrop, Dresden, Coburg, Wuppertal, Mitteldeutschland, Solingen, – das sind sieben Teams, für die es in den letzten acht Jahren zu einem bitteren, teuren Ende kam im Bundesligavolleyball.

    Einen realen Anhalt dafür, dass Volleyball für Lüneburg einen echten, durch anhaltend steigende Gast-, Besucher- und Übernachtungszahlen ermöglichten wirtschaftlichen Gewinn oder auch bloß einen (wiederum ökonomisch relevanten) Ansehenszuwachs generieren könnte, ist weder durch empirische Erhebungen noch durch glaubwürdige Zahlen aus Medienresonanzanalysen usw. nachweisbar.

    Gerade heute erschien auf SpiegelOnline ein Artikel, der alle diese in Reppenstedt bereits lokal fass- und erlebbbaren Risiken für ganz Deutschland bestätigt. Die Überschrift der Brandschrift lautet „MASTERPLAN MIT MÄNGELN“ und das Resümee:

    „Vom großen Ziel, mit Basketball, Handball und Eishockey gleichzuziehen, ist der Volleyball weit entfernt. Während der Mindestetat bei den Volleyballern bei 250.000 Euro liegt, sind es bei den Basketballern drei Millionen Euro. Den niedrigsten Etat bei den Handballern – Ludwigshafen mit 1,2 Millionen Euro – würden sich in der VBL die meisten wünschen.

    Ganz zu schweigen vom Zuschauerzuspruch. Maximal 1500 Fans ziehen die Volleyballer pro Spiel an. Mit Handball (4884), Basketball (4178) oder Eishockey (5539) kann nur der fünffache Meister Berlin mithalten. 5000 Zuschauer strömen regelmäßig in die Max-Schmeling-Halle. Spitzenwert in Europa. Geschäftsführer Niroomand sagt daher: ‚Wir wollen weiterhin als Lokomotive für Volleyball-Deutschland fungieren. Aber von den anderen Vereinen muss noch mehr kommen.‘ Die zarten Erfolge des Masterplans stehen auf einem wackligen Fundament.“

    DER SPIEGEL, 19. Februar 2020: https://www.spiegel.de/sport/volleyball-in-deutschland-masterplan-mit-maengeln-a-e1879213-a066-4793-9de9-8a7eb0676a51

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  10. Kevin Schnell schreibt:

    Sehr geehrter Herr Jenckel,

    Sie haben zwei Themen in diesem Blog-Thread aufgespießt: ERSTENS das multidimensional, gleichsam in Zeitlupe auseinander explodierende Planungstohuwabohu um die „Arena“, dem gerade eine neue Schaumkrone aus „Zahlensalat“, „Gutachtergewissheiten“ und „Zeitdrucknotwendigkeiten“ aufs schwindelnde Haupt gepresst wird. Und ZWEITENS beäugen Sie den akzelerierenden Verfall der Lüneburger Parteienlandschaft, in welcher sich SPD und CDU darum zu sorgen scheinen, wer von ihnen als erstes über die Klippe des endgültigens Verschwindens springen darf: A39-Lückenschluss-Geblubber, Scharf-Skandal, Breitband-Versagen, Elbbrücken-Volten, Mietraum-Notstand, Gleisausbau-Unaufrichtigkeit, Grüngürtel-Ignoranz, Arena-Lügen, Dittmers-Affäre und so weiter und so fort. Die sogenannten „Volksparteien“ marschieren – „wie eine Eins“ – in Richtung Nimmerwiedersehn.

    Ich möchte mich mit einem Aspekt von Thema ZWEI an den Kreistagsabgeordneten Wiemann (FDP) wenden, weil nicht nur der ARENA-Irrsinn ein Indikator für politischen Sittenverfall und Wahlbürgerignoranz ist, sondern auch der FDP-ANTRAG von heute für den Kreistag von Montag. Mir scheint, es gibt in dieser Vertretung nicht nur eine selbsgekürte „Koalition der Vernünftigen“ um Franz-Josef Kamp (SPD), nein, es gibt dort auch eine widervernünftige „Koalition der Selbstgerechten“ um Finn van de Berg (FDP-Fraktion) und Gisela Plaschka (Gruppe FDP/ Die Unabhängigen).

    Da Herr Wiemann schon bewiesen hat, dass er einem Blog-Gedankenaustausch gewachsen ist und solchen bisweilen sogar zu schätzen weiß, wende ich mich jetzt an ihn, hoffe aber, dass weitere Damen und Herren sich angesprochen fühlen.

    Sehr geehrter Herr Wiemann,

    Sie und die Gruppe Ihrer Fraktion (FDP/ Die Unabhängigen) haben heute, am 19. Februar 2020 mit Antrag 2020/064 folgenden Kreistagsbeschluss für den 24. Februar 2020 vorgeschlagen:

    „Die demokratisch gewählten Abgeordneten im Kreistag Lüneburg verurteilen alle verunglimpfenden und diffamierenden Äußerungen und beängstigenden Aktionen, von linken und von rechten Feinden unserer Demokratie.“

    Die Sachlage, die Sie zu diesem Beschluss veranlasst hat, beschreiben Sie so:

    „Sehr geehrter Herr Landrat,wir verurteilen ausdrücklich die aktuellen Ereignisse im Thüringer Landtag. Im Sinne einer wehrhaften Demokratie müssen wir uns GEMEINSAM und deutlich gegen alle Angriffe auf unsere freiheitliche Grundordnung wehren. Auch in unsere Region werden Auseinandersetzungen zunehmen populistisch, diffamierend und gewalttätig. Bei allen politischen Gegensätzen schaden undemokratische Auseinandersetzungen unserer Demokratie und stärken die extremen Ränder. Dieser Gefahr müssen wir mit aller Deutlichkeit entgegenwirken.“

    Herr Wiemann, leider vergisst die Gruppe „FDP/ Die Unabhängigen“ in ihrem Antrag einen entscheidenden Punkt:

    Es waren ALLE Abgeordneten der FDP und der CDU (bei einer Enthaltung), die am 5. Februar 2020 im Thüringer Landtag zusammen mit den 21 AfD-Abgeordneten um den Faschisten Björn Höcke herum für den unsere Verfassung verhöhnenden Eklat gesorgt haben.

    Kurz: NICHT „die extremen Ränder“ haben, sondern „die demokratische Mitte“ aus FDP und CDU hat am 5. Fenruar 2020 „den Angriff auf die Demokratie und unsere freiheitliche Grundordnung“ AUSGEFÜHRT.

    Es war und ist auch zu beobachten, dass vor und nach diesem regelwidrigen, undemokratischen parlamentarischen „Coup“ das Führungspersonal aus FDP und CDU in Thüringen, aber auch auf Bundesebene zunehmen populistisch, diffamierend und unaufrichtig verfahren ist und deshalb vielleicht auch in Lüneburg gut daran täte, eine Resolution zu unterschreiben, in der steht: „Bei allen politischen Gegensätzen haben unsere undemokratischen Methoden der Auseinandersetzung in der Demokratie sehr geschadet. Der Gefahr, dass wir, ‚die Vertreter der demokratischen Mitte‘, so etwas noch einmal wiederholen, müssen wir mit aller Deutlichkeit entgegenwirken!“

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    • Berni Wiemann schreibt:

      Sg Herr Schnell,
      bereits mehrfach habe ich darauf hingewiesen, dass jeder nur für sein eigenes Tun/Wort verantwortlich ist. In diesem Sinne haben wir die Ereignisse in Thüringen ausdrücklich verurteilt. Die Verantwortung für andere Personen in anderen Bundesländer übernehmen die örtlichen Politiker (von CDU/SPD/Grüne/FDP) aber nicht, auch wenn Sie das offenbar von uns erwarten.
      Mit unserer Resolution fordern wir ALLE Demokraten auf, sich nicht gegenseitig zu diskreditieren sondern gemeinsam die „Feinde unserer Demokratie“ zu verurteilen.
      Genau diesem Sinne ist auch Ihre Formulierung. Unabhängig von der freien Wortwahl der Antragsteller mag ich über die marginalen Unterschiede nicht diskutieren.

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      • Kevin Schnell schreibt:

        Sehr geehrter Herr Wiemann,

        es ist einfach nicht wahr, „dass jeder nur für sein eigenes Tun/Wort selbst verantwortlich ist“! Sie sind Kreistagsabgeordneter als Mitglied einer besonderen politischen Partei, nicht als Einzelperson. Insofern Sie das sind, übernehmen Sie automatisch Verantwortung für etwas Überindividuelles, nämlich für die GEMEINSAMEN politischen Grundwerte, das Programm, die Ziele und das dadurch bestimmte Handeln Ihrer Parteifreunde – überall auf der Welt.

        Auch mit Ihrer Resolution dokumentieren Sie, dass es Ihnen gerade NICHT um die singuläre individuelle Eigenverantwortlichkeit, sondern um das Bekenntnis zu GEMEINSAMEN, das heißt: zu gemeinsam geteilten Vorstellungen und Grundsätzen geht. Es geht Ihnen um den Konsens über den hohen Wert unserer liberalen Demokratie.

        Leider vermengen Sie diesen großmütigen Appell mit kleinmütigen Vorurteilen. Alles wäre in Ordnung, hätten Sie geschrieben: „Die demokratisch gewählten Abgeordneten im Kreistag Lüneburg verurteilen alle verunglimpfenden und diffamierenden Äußerungen und beängstigenden Aktionen von Feinden unserer Demokratie.“

        Aber Sie wollen „die Rechten“ und „die Linken“ diskriminieren und Ihre eigene Gruppe ausnehmen. Das ist UNREDLICH, Herr Wiemann!

        Es war „die Mitte“, die CDU und die FDP, die sich in Erfurt als „Feind der Demokratie“ entpuppt hat. Und es war ein Mann „der Mitte“, einer aus der SPD, der in Lüneburg diese Demokratieverhöhnung öffentlich bejubelt hat.

        Es ist einfach nicht wahr, dass nur „die extremen Ränder“ eine Gefahr für die Demokratie sind, Herr Wieman! Die Demokratie fällt, wenn „die Mitte“ extrem wird. DAS ist die Gefahr!

        Schreiben Sie in Ihre Resolution:

        „Undemokratische Auseinandersetzungen schaden unserer Demokratie und stärken die Extremisten in ALLEN Lagern. Dieser Gefahr müssen wir mit aller deutlichen Entschiedenheit entgegenwirken!“

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      • Kevin Schnell schreibt:

        Ein Beispiel für einen Demokraten, der nichts aus den Vorgängen vom 5. Februar 2020 in Thüringen und in Lüneburg lernen kann oder lernen möchte, ist offenbar auch der Adendorfer Ratsherr Gunther von Mirbach (CDU). Er äußert sich so: „Der Facebook-Post von Rainer Dittmers war spontan und nicht geschickt. Sein Rücktritt als Ratsvorsitzender und stellvertretender Bürgermeister ist bedauerlich, verdient Respekt. Angesichts des Fegefeuers, das in der aktuellen politischen Situation über Demokraten hergeht, wenn sie sich äußern und dabei nicht immer die ‚political correctness‘ einhalten, ist der Rücktritt verständlich. Ehrenamtliches Engagement wird leider immer schwieriger, wer will sich noch solcher Belastung aussetzen? Unsere Demokratie nimmt Schaden – die Verursacher stehen links und rechts.“ (https://www.landeszeitung.de/blog/aktuelles/2694415-nachfolger-fuer-dittmers-gesucht)

        Auch Rechtsanwalt und Ratsherr Gunther von Mirbach (CDU) scheint entgangen zu sein, dass „die Verursacher des Schadens an unserer Demokratie“ vor zwei Wochen in Erfurt in der CDU und in der FDP „standen“, in Lüneburg in der SPD.

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      • Berni Wiemann schreibt:

        Sg Herr Schnell,
        ich gebe Ihnen recht, Ihre Formulierung „Extremsten in ALLEN Lagern“ wäre besser gewesen.
        1. Sorry, wir sind nicht „perfekt“ und
        2. besser ein (weitgehend) verständlicher Standpunkt, als unverbindliche Sonntagsreden.

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  11. Otto Berg schreibt:

    Sehr geehrter Herr Kamp, sehr geehrter Herr Reinhardt,

    ich habe acht Fragen zum „neuen“ Betriebsmodell, zu welchem Ihnen Herr Kamp, dem Fraktionsführer der „Koalition der Vernünftigen“ im Kreistag, bzw. Ihnen, Herr Reinhardt, einem ausgewiesenen Finanzierungs- und Wirtschaftsfachmann im Hotel- und Veranstaltungssektor, vielleicht etwas einfällt:

    ⭢ Betr.: Beschlussvorlage 2020/025:

    „Vom Betreibervertrag kann der Landkreis sich entweder durch Kündigung oder durch eine Aufhebungsvereinbarung lösen. Eine Kündigung hätte erhebliche Schadenersatzforderungen des Vertragspartners zur Folge, die dieser ggf. auch gerichtlich durchsetzen würde.“

    1. ⯈ Was soll das? Das klingt nach einer der vielen leeren Disziplinierungsdrohungen zur Erzielung gewünschter Abstimmungsergebnisse aus den Nahrstedt-Tagen. Auf welcher Grundlage wären erhebliche Schadenersatzforderungen des Vertragspartners die Folge? Im „alten“ Betreibervertrag vom 31. Dez. 2018 erkenne ich dafür keine Handhabe.

    Punkt 2, Absatz 2: „Nach dem Ergebnis der bisher intensiv geführten Verhandlungen würde die Betreiberin sich auf eine Aufhebung des Vertrages einlassen. Dann wäre jedoch die Zahlung einer Ablösung in Höhe einer sechsstelligen Summe erforderlich, weil die Betreiberin im Vertrauen auf den Bestand des Vertrages bereits zahlreiche Aufwendungen getätigt hat und ihr weitere Kosten durch die Aufhebung des Vertrages entstehen. Dabei handelt es sich im Wesentlichen um Kosten für Personal, das für die Arena eingestellt wurde und vorbereitend tätig gewesen ist und nach Vertragsbeendigung nicht weiter beschäftigt werden kann. Viele der Arbeitsergebnisse sind bisher in die konkrete Ausführungsplanung eingeflossen und wirken auch nach Beendigung des Vertrages fort. Entgangener Gewinn wird dagegen nicht geltend gemacht.“

    2. ⯈ Der Passus enthält lauter luftig unpräzise Formulierungen. Wie kommt es im Aufhebungsvertrag zu der angeblich erforderlichen „Zahlung einer Ablösung in Höhe einer sechsstelligen Summe“? Ich erkenne keine haltbare Begründung dafür.

    Seite 3: „Die hierzu von der Betreiberin [der Campus Management GmbH mit ihrem Geschäftsführer Klaus Hoppe] vorgelegten Unterlagen sind kritisch geprüft und als nachvollziehbar anerkannt worden.“

    3. ⯈ Von wem wurden die Unterlagen „kritisch“ geprüft? Sind „Unterlagen“ und „Prüfergebnisse“ den Mitgliedern des KA vorgelegt und von diesen „anerkannt“ worden?

    Punkt 3, letzter Satz: „Die Gebäudeunterhaltung wird zum Landkreis zurück delegiert.“

    4. ⯈ Wie verträgt sich solche „Rückdelegation“ mit dem Beihilferecht? Wird mit einer derartigen Formulierung nicht die Vorteilsbeschaffungsabsicht der „neuen“ Betriebsmodellkonstruktion und damit der Wille zum Austricksen des Finanzamtes offenbart? Der Landkreis darf nur bezuschussen, wenn ein Gemeinwohlnutzen erkennbar ist. Verträgt sich ein Austricksen des Finanzamtes mit dem Status und dem Selbstverständnis einer unteren staatlichen Verwaltungsbehörde?

    ⭢ Betr.: Das Thenner-Papier vom 13. Juni 2019. Die Analyse des Betreibervertrags vom 31. Dezember 2018 aus der Sicht des Wirtschafts- und Veranstaltungsberaters Michael Thenner (https://www.versammlungsstaette.de/) lässt Herrn Nahrstedt und Herrn Krumböhmer (und Herrn Mädge, der ja auch bei der Vertragsunterzeichnung mit aufs bekannte Silvesterfoto wollte) erschreckend belämmert dastehen:


    Foto: lk/n

    Wichtig ist hier jedoch: Der Kreisverwaltung war vermutlich schon über zwei Monate vor dem zweiten Beschluss zum (Weiter-)Bau der Arena (vom 30. August 2019) bekannt, dass der am 31. Dezember 2018 geschlossene Betreibervertrag nicht durchführbar bzw. weder wirtschaftlich noch juristisch haltbar ist.

    5. ⯈ Wer wird für diesen inferioren „alten“ Vertrag die Verantwortung tragen? Wenn „die beauftragte Projektleitung“ und „die verantwortliche Verwaltungsspitze“ den Beschluss des Kreistages vom April 2018 (Prüfung einer Betreibergesellschaft gegebenenfalls mit Dienstleister oder Minderheitsgesellschafter) nie wirklich ausgeführt haben sollten und dadurch womöglich ein Schaden (z. B. Kosten der jetzigen Umarbeitung und Aufwandsentschädigungen an Campus) entstanden ist, dann hätten der Projektleiter und der Verwaltungschef sich unter Umständen strafbar gemacht. Das müsste m. E. vor einem ordentlichen Gericht geklärt werden. Gleiches gilt m. E. dafür, dass die Verwaltung dem KT die durch den Wirtschaftsprüfer Thenner festgestellte Unwirtschaftlichkeit, ja Schädlichkeit des Betreibervertrages vom 31. Dezember 2018 zum Nachteil des Landkreises nicht spätestens auf der Sitzung vom 30. August 2019 mitgeteilt hat. Sehen Sie das auch so?

    6. ⯈ Der Libeskind-Bau ist – als „Stadthalle Nr. 1“ – weder hinreichend vermarkt- noch auslastbar. Die Arena – als „Stadthalle Nr. 2“ – wird es in der Enge an der Lüner Rennbahn auch nicht sein. Dass ein „Mieter“ das Risiko des geschäftlichen Gelingens von Veranstaltungen übernimmt, ist vielleicht bei den überschaubaren „Image-Events“ mit 500 handverlesenen Honoratiorengespannen unserer „Mitmach-IHK“ möglich und üblich, das Management von Udo Lindenberg oder auch nur das von den Wildecker Herzbuben wird sich auf sowas nicht einlassen. (Ein „Geschäftsbesorger“ übrigens vermutlich auch nicht, wenn absehbar ist, dass er zwanzig Mal im Jahr auf sechsstelligen Summen sitzenbleiben könnte.) Wer gleicht die absehbaren Ausfallschäden aus?

    7. ⯈ Hat der Kreistag nicht de facto am 17. Dezember 2018 auf der Grundlage falscher Angaben und nochmal am 30. August 2019 auf der Grundlage unvollständiger Angaben und bewusst zurückgehaltener Informationen den Bau einer Arena ohne einen Betreiber beschlossen?

    8. ⯈ Wird die Landkreisverwaltung den KTA nicht auch am 24. Februar 2020 wieder eine gänzlich unzureichende Beschlussvorlage präsentieren, da der Vertrag mit dem Dienstleister und der Vertrag mit dem Gastronomiebetreiber ebensowenig detailliert und geprüft verfügbar sein werden wie die Möglichkeit des Vorsteuerabzugs abschließend gesichert (ich betone: GESICHERT) sein wird?

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    • Lukas Möller schreibt:

      Das „Thenner-Papier“, das den „alten“ Betreibervertrag von Silvester 2018 zepflückt und als überwiegend nachteilig für den Landkreis, aber als überaus günstig für den Betreiber entlarvt, stammt vom 13. Juni 2019. Wenn demnach „der Kreisverwaltung schon über zwei Monate vor dem zweiten Beschluss zum (Weiter-)Bau der Arena (vom 30. August 2019) bekannt war, dass der am 31. Dezember 2018 geschlossene Betreibervertrag nicht durchführbar bzw. weder wirtschaftlich noch juristisch haltbar ist“, dann ist dem Kreistag eine wesentliche Information für seine Entscheidungsfindung rechtsfehlerhaft vorenthalten worden. Aber könnte es dann nicht auch sein, dass der „neue“ Betreibervertrag jene Schlamperei korrigieren, aber auch irgendwie vertuschen soll? Wieso wird eine hohe sechsstellige Entschädigungssumme für die Vertragsauflösung an einen Vertragspartner gezahlt, der in eine Vorteilsposition durch einen Vertrag gekommen ist, dessen Geschäftsgrundlage wegen der fehlenden Äquivalenz zwischen Leistung und Gegenleistung erheblich gestört und darum nach § 313 BGB unzumutbar, also nichtig gewesen sein könnte? Wird die Möglichkeit erwogen, den ehemaligen Landrat Nahrstedt als seinerzeit verantwortlichen Vertreter des benachteiligten Vertragspartners in Regress zu nehmen?

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      • Otto Berg schreibt:

        Ich möchte die Frage von Herrn Möller noch etwas weiter zuspitzen:

        Könnte es sein, dass der Campus Management GmbH mit Herrn Klaus Hoppe als geschäftsführendem Vertreter die hohe sechsstellige „Entschädigungssumme“ u. a. auch deshalb gezahlt werden soll, weil vom Landrat befürchtet wird, es könnte außer dem andernfalls verärgerten Klaus Hoppe als geschäftsführendem Vertreter der Campus Management GmbH in ganz Europa kein „passender“ geschäftsbesorgender Dienstleister für die neue Projektgesellschaft Lüneburger Land GmbH&Co KG gefunden werden?

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  12. Ulrich Blanck schreibt:

    Herr Jenckel, so ganz stimmt Ihr Satz.“Hier eröffnet sich für die SPD die letzte Chance im nächsten Kreistag auch einmal Zweifel anzumelden angesichts des angerichtet Zahlensalats.“ nicht. Am 27. Februar tagt der Lüneburger Stadtrat und die Genossen hätten dort noch die Gelegenheit meinem nachstehenden Antrag zuzustimmen:

    Finanzierungsvereinbarung zur Arena aufkündigen

    Die Verwaltung wird beauftragt die Finanzierungs- und Nutzungsvereinbarung zur Arena Lüneburger Land mit dem Landkreis aufzukündigen. Aus Sicht des Rates der Hansestadt Lüneburg ist mit den zahlreichen Veränderungen in der Planung und den resultierenden Zusatzkosten die Geschäftsgrundlage so weit verändert, dass der Vertrag gekündigt werden kann und muss.

    Meine kurze Begründung

    Zur letzten Befassung wurde den Ratsmitgliedern in Aussicht gestellt, dass der Betrieb der Arena Gewinne generiere und der Zuschussbedarf ggf. noch reduziert werden könne. Durch die mittlerweile seitens der Kreispolitik und Verwaltung geschaffene Konfusion in Planung und Ausführung gehen die Verantwortlichen von einer jährlichen Belastung für die öffentliche Hand zwischen 450.000 bis 500.000 Euro pro Jahr für den Arena-Betrieb aus. Diese Mehrkosten sind neben der direkten Beteiligung durch den Zuschuss hälftig über die Kreisumlage durch die Stadt zu finanzieren. Der Kreistag hat am 30. August 2019 die Fortsetzung der Bauarbeiten der Arena beschlossen und damit über ein Projekt ohne Bedarfsanalyse und Nutzungsplanung, ohne feststehende Bau- und Betriebskosten, ohne einen abschließend verhandelten und zulässigen Betreibervertrag sowie ohne ein die Nutzung sicherstellendes Verkehrskonzept entschieden.
    Die jetzt im Bau befindliche Arena ist für Schul-, Breiten- und Hochschulsport nicht vorgesehen und auch gar nicht dafür ausgestattet. Es gibt dort für Schul-, Breiten- und Hochschulsport keinen Bedarf. Die zwingend logische Folge ist eine Kündigung des Vertrages wegen Wegfalls der Geschäftsgrundlage nach § 313 BGB weil eben diese nicht zu erfüllenden Leistungen/Eigenschaften seinerzeit Grundlage des Ratsbeschlusses waren.

    Die SPD in der Stadt Lüneburg könnte, wie bereits in der letzten Woche einmal geschehen, eine unterschiedliche Position zur Kreis SPD einnehmen und damit dann wiederholt richtig liegen.

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  13. Klaus Bruns schreibt:

    Herr Jenckel, wo von träumen sie nachts?
    Kurz um: Umso mehr kommt es jetzt am 24. Februar im Kreistag darauf an, Fingerspitzengefühl zu beweisen, Fakten statt Gutgläubigkeit walten zu lassen und lieber einmal mehr nachzuhaken.
    der mensch ist ein gewohnheitstier. genauso wenig, wie man afd-anhänger von dem unfug, den ihre partei veranstaltet, überzeugen kann, verhalten sich überwiegend die wähler von den sogenannten volksparteien auch. solange die arena dem einzelnen steuerzahler bewusst nichts kostet, heißt es doch nur: die da oben,machen so wie so ,was sie wollen. und wenn alle stricke reißen, gehen cdu und spd eh zusammen und mit der afd wird es schon reichen.

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  14. jo bembel schreibt:

    Mehr oder weniger bekannte Zitate zur Arena Lüneburger Land:

    „Fakten zerstören, wo sie nicht hingehören.“ (Delilah Lavi)

    „Franzjosef Kamp ist unser Vorsteuermann“ (Th. Fountain)

    „Wo Beihilferecht zu Unrecht wird, wird Verstoßen zur Pflicht.“ (Papst Berthold)

    „A shuttle! A shuttle! My kingdom for a shuttle!“ (Richard III)

    „Vorsteuerabzug immer, Nacktgymnastik nimmer“ (Erich Honey)

    „Volleyball ist wie Schach, nur mit Würfel“ (Lukas Böhmermann)

    „Arena oder Multifunktionshalle, Hauptsache Leuchtturm.“(Lothar Möller)

    „Liebe Kreistagsmitglieder, wir sind zu Ihnen gekommen, um Ihnen mitzuteilen, dass heute der Betrieb der Arena ….(Rest durch Jubelschreie unverständlich)“ (Genschman)

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    • Jo schreibt:

      LZ-Facebook-Geschnatter zum neuen Betreibermodell:

      Ulrich Blanck vor einem Tag: Die SPD in der Stadt Lüneburg könnte, wie bereits in der letzten Woche einmal geschehen, eine unterschiedliche Position zur Kreis SPD einnehmen und damit dann wiederholt richtig liegen.

      Peter Grifin vor einem Tag: Viele richtige Worte. Allerdings hat der Breitensport schon Bedarf an einer wirklich wettkampftauglichen Sportstätte, die die Stadt Lüneburg und der Landkreis immer noch nicht vorweisen kann. Die Lüneburger Sportler schauen neidisch in den Landkreis Harburg.

      Lutz Könner vor einem Tag: Es ging doch zu keinem Zeitpunkt um das OB, sondern um das WIE. Dass die Frage nach dem Betrieb einer Halle so undurchsichtig sein soll, ist doch kaum nachvollziehbar. Nachfragen bei den Betreibermodellen in Aurich, Göttingen, Celle, Lübeck oder Stade können doch nicht so schwer sein!

      Klaus Zander vor 22 Stunden: Lutz Könner Wer nicht fragt bleibt dumm. Ein Symthom was nicht nur bei Politikern auftaucht.. Viele Menschen sehen fragen als Schwäche an. Das Gegenteil ist der Fall!

      Hendrika Franck vor einem Tag: Ach Herr Jenckel. Das Thema interessiert doch schon niemanden mehr. Laaaangweilig. Das wird gebaut werden und gut. Was das kostet, da hat doch keiner mehr Einfluss drauf. Schön wäre es, wenn man es hinterher denn auch richtig nutzen könnte – für was auch immer. Und dann nicht hört“ funktioniert nicht, weil man sich beim Brandschutz nicht einig wird“.

      Hans-Herbert Jenckel vor einem Tag: Ach, Frau Franck, ich bin ganz ihrer Meinung was das Bauen angeht. Aber gut geht echt anders. Und wenn man die ganzen Unterlagen so sichtet und vergleicht, dann ist das gar nicht so langweilig, aber über die ganze Zeit ein ziemliches Zahlengestrüpp. Kann man natürlich so hinnehmen und sagen, was soll‘s: Ist ja nur Steuergeld. Ob es am Ende der Brandschutz ist, der Probleme macht, das glaube ich nicht. Ist ja nicht der Flughafen BER und wird auch eher fertig. Aber da kommen bestimmt noch Interessengruppen mit Forderungen um die Ecke, die man einfach vergessen hat. Lg jj

      Hendrika Franck vor einem Tag: Wir haben uns alle bereits viel über das Thema aufgeregt – und merken dann immer wieder wie Politik funktioniert. Und müssen dann resignieren. Die Arena ist ja noch lange nicht fertig und wird mit Sicherheit bis dahin ein Wundertüte bleiben. Ich habe nicht gesagt „ ist ja nur Steuergeld“. Genau das ist der Punkt der uns allen doch am meisten aufstösst. In der privaten Wirtschaft würde das sofort ins Desaster führen. Verhindern können wir die Arena nicht mehr, also wollen wir jetzt das Beste draus machen. Was immer das dann ist!

      Hans-Herbert Jenckel vor einem Tag: Da bin ich ganz Ihrer Meinung, das beste draus machen. Das heißt aber nicht, wegschauen, sondern jetzt mal ganz genau hinschauen wie die Arena, die kommt und fertig wird, am Ende betrieben wird. Schauen Sie sich einmal die Bilanz für die Veranstaltungen im Audimax an, das uns lange als Stadthalle verkauft worden ist, wo Stadt und Kreis sieben Millionen Euro investiert haben, diese Bilanz ist ernüchternd. Und wenn man bedenkt, dass die Arena noch in Konkurrenz zum Libeskind-Bau tritt, muss man um so genauer hinschauen, dass nicht noch mehr Geld unnötig ausgegeben wird. Schon jetzt kostet die Auflösung des alten Betreibervertrages mit Campus, damit der Landkreis das Geschäft selber macht, eine hohe sechststellige Summe. Und dieser alte Betreibervertrag scheint zudem durchaus viele Fragen aufzuwerfen. Dazu gibt es von Experten eine Stellungnahme. Alles nervig, aber nicht langweilig. Und die Journalisten/Blogger sollten doch nicht wegschauen. Lg jj

      Hendrika Franck vor einem Tag: Ihr letzter Satz ist mehr als richtig. „Die Journalisten/Blogger sollten doch nicht wegschauen!“ 100%! Wie (wer?) kann man die konkreten Fakten denn besser (verständlicher) an die Öffentlichkeit bringen? Und die daraus folgende Frage lautet: was kann der Steuerzahler genau unternehmen, um dem ganzen Einhalt zu gebieten? Ich persönlich wüsste es nicht.

      Ulrich Blanck vor 23 Stunden: Einmischen, in die Sitzungen gehen und Fragen stellen.

      Alessandro Tietz vor 13 Stunden: Das klingt fast wie, es ist zu nervig, sollen sie doch bauen, alles egal. Dann verschwindet eine Millionen nach der anderen und später heißt es… Wie konnte das denn nun passieren. Für mich ein völlig verkehrter Ansatz und so wie man es nicht machen sollte. Zumal es wieder so wirkt als ob etwas eigenes gebaut wird, obwohl es genügend Hallen gibt, wo man sich die Planungsunterlagen hätte besorgen können und alleine da schon eine große

      Willi Behrens vor einem Tag: Das wird bestimmt genau so ein Millionengrab wie der Uni Bau!!!

      Hans-Herbert vor einem Tag: Das kommt vermutlich darauf an, welchen Zeitraum man zur Berechnung nimmt. Aber ich glaube, da liegt das Zentralgebäude mit allein 109 Millionen Baukosten und bei den Unterhaltungskosten so eines Baukörpers doch vorne.

      Willi Behrens vor 23 Stunden: Abwarten – noch gibt es keinen Eröffnungstermin!!!

      Thomas Kanein vor einem Tag: Da werden wieder Millionen verschleudert und keiner war es nachher gewesen. Da schiebt sich jeder Politiker wieder den schwarzen Peter zu.

      Ingo Krämer vor 21 Stunden: Hauptsache es wurde erstmal mit dem Bau angefangen.

      Detlef Drews vor 15 Stunden: Lüneburg ist ein Provinznest und wird es auch bleiben…
      mit diesen sogenannten Politikern auch kein Wunder🤮

      Michael Reinecke vor 12 Stunden: Und diese verbrannten Millionen fehlen dann z.B. beim Breitensport. Es war doch von Anfang an jedem klar, das diese Arena nur ein Abschiedsgeschenk für den OB und seiner Parteigenossen in Stadt und Landkreis wird.

      Oliver Scheithe vor 11 Stunden: Eine andere Frage: Ist bei der Standortwahl die Fläche an der Autobahnausfahrt Lüneburg-Nord (https://goo.gl/maps/ViYkEGDg2vnduENZ8) in Betracht gekommen? Das wäre aus meiner Sicht der ideale Standort für sportliche und kulturelle Großveranstaltungen gewesen: direkte Autobahnanbindung, Platz für Parkplätze, Bahnhof Bardowick fußläufig entfernt… 53°16’49.8″N 10°23’50.4″E

      Quelle: https://de-de.facebook.com/landeszeitung/

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