Update: Arena-Projektsteuerer kontert Kritik von Behindertenbeirat

Arena-Baustelle

Die Arena-Baustelle, Archiv-Bild jj

Update, Lüneburg, 24. Februar 2020

Über den neuen Betreibervertrag für die Arena Lüneburger Land wurde nicht im Kreistag geredet, wohl aber über die Stellungnahme des Behindertenbeirates von Stadt und Landkreis zum Bau. Ein Schuss vor den Bug, darin heißt es unter anderem: „Die Arena ist in weiten Teilen nicht für Menschen mit Behinderung nutzbar.“ 

Das Papier des Behindertenbeirates ging an den Landrat und die Kreistagsfraktionen. Darin  heißt es unter anderem:  „Die Arena Lüneburger Land ist in weiten Bereichen nicht barrierefrei geplant, weist erhebliche planerische Mängel in der Umsetzung der in diesem Zusammenhang geltenden Gesetze, Richtlinien und Normen auf und widerspricht eklatant der UN Behindertenrechtskonvention. An vielen Stellen stellt die Planung eine Diskriminierung für Menschen mit Behinderung dar.“

(Angesichts der harschen Kritik des Beirates ist eine Aktualisierung nach dem Kreistag am Montag an dieser Stelle angezeigt: Im Kreistag reagierte der Chef des Projektsteuerers „Reese Projektmanagement“ gelassen auf die Kritik. Gereon Raab erklärte, es sei zwar bedauerlich, dass der Behindertenbeirat spät eingebunden worden sei. Aber es müsse aufgrund der Kritik des Beirates in keinem Fall mit einer millionenschweren Baukostensteigerung gerechnet werden.

So sei entgegen der Mängelliste an Leitsysteme für Behinderte gedacht, an Warnsysteme auf WCs, an Leitsysteme auf Gehwegen, auch an mehr Behindertenparkplätze bei Großveranstltungen. Vieles sei zudem in der Baugenehmigung der Stadt Lüneburg in Sachen Behinderte verankert. Allerdings müsse tatsächlich beim Aufzug nachgerüstet werden. Und: An Behindertensport sei in der Eventhalle so wenig gedacht wie an die Nutzung der Büroräume durch Behinderte, dementsprechend könne dem Architekt auch kein Vorwurf macht werden, er habe was vergessen.

Ansonsten wurde froh verkündet, dass der Bau im Zeit- und Kostenrahm voranschreite.)

Sollte allerdings der Behindertenbeirat im Recht sein, kämen erhebliche zusätzliche Kosten auf den Landkreis zu, der nicht nur Bauherr ist, sondern künftig auch Betreiber der Halle sein will und schon viel Geld in die Hand nimmt, um den alten Betreibervertrag mit der Campus Management GmbH aufzuheben. Man ist sich einig, es geht um einen hohen sechstelligen Betrag, aber noch muss der Kreistag entscheiden.

Es wird eine ganze Liste angeführt, was in der Arena fehlen soll. Sollte tatsächlich nachträglich zum Beispiel noch ein Fahrstuhl eingebaut werden müssen oder ein visuelles, auditives Leitsysteme, dann würde das nicht nur zusätzliches Investitionen bedeuten, sondern womöglich auch weiteren Verzug am Bau, der gerade Fahrt aufgenommen hat und in ruhigeres Fahrwasser gekommen ist.

Im Anschreiben heißt es:  „Verärgert sind wir auch und insbesondere darüber, dass wir im Planungsprozess erst spät, zu spät einbezogen werden. Hier handelt es sich um eine Bringe- und nicht um eine Holschuld.“

Gleichwohl muss die Frage erlaubt sein: Warum schießt der Beirat erst jetzt so scharf gegen die Arena, warum hat er nicht früher auf die Mängel hingewiesen?

Hans-Herbert Jenckel

Über jj

Journalist, Dipl.-Kaufmann, Moderator, Lünebug- und Elbtalaue-Liebhaber
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59 Antworten zu Update: Arena-Projektsteuerer kontert Kritik von Behindertenbeirat

  1. Gesa Kuscinszki schreibt:

    „Jörg Kohlstedt, Mensch, lass dich und den Behindertenbeirat bitte nicht von deiner Partei instrumentalisieren. Dazu seit ihr zu wichtig. Verbockt hat das ganze Krumböhmer und am Ende sein damaliger Chef. Wenn tatsächlich die Belange der Menschen mit Behinderten nicht berücksichtigt wurden, liegt es jetzt an der Genehmigungsbehörde. Der Hansestadt. Die hätte dann niemals eine Baugenehmigung erteilen dürfen.“

    So Eckhard Pols, Bundestagsabgeordneter, direkt aus der Kreistagssondersitzung vom 24. Februar 2020

    Quelle: https://www.facebook.com/jjenckel/posts/10213534904965853

    ·

    „Man baut eine Sporthalle, die Behinderte nicht nutzen können, weil der Landkreis dies in der Baubeschreibung nicht formuliert hat. Das ist die Argumentation im Jahr 2020, nicht 1920. Dieses und dass da keiner im Kreistag darauf eingeht – das finde ich zum Schämen.“

    So Marc Rath, LZ-Chefredakteur, direkt aus der Kreistagssondersitzung vom 24. Februar 2020

    Quelle: https://www.facebook.com/jjenckel/posts/10213534904965853

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  2. Hannelore Kröger schreibt:

    Hallo Herr/Frau Dirk,

    noch einmal zu Ihren Anmerkungen von gestern Mittag: https://blog-jj.com/2020/02/24/behindertenbeirat-verpasst-arena-schuss-vor-den-bug/#comment-9759 und heute Mittag: https://blog-jj.com/2020/02/24/behindertenbeirat-verpasst-arena-schuss-vor-den-bug/#comment-9767

    1. Es ist nicht meine Aufgabe, Leute zu widerlegen, die als „Dirk“ hinter irgendeinem Busch hervorspringen und ohne jede weitere Begründung „Fakenews“ in die Runde rufen. Mehr als plausibel kann ich meine Argumente nicht machen, sofern ich nicht gegen § 40 NKomVG vertoßen möchte. Definitives in Bezug auf die Realität Ihrer Einwände im Blick auf die Beratungskosten kann ich Ihren Ausführungen leider nicht entnehmen. Und, wie Sie selbst schreiben, „Extrapolationen ergeben leider selten Genaues, egal wie sehr wir uns das manchmal wünschen.“ Von „Genauem“ habe ich NICHTS geschrieben. SIE dagegen scheinen sich zu wünschen, es gäbe gar keine verschleierten Kosten. Das mag fromm sein, sehr realitätsnah ist es leider nicht.

    2. Solange DIE KREISTAGSMITGLIEDER ihren Kontrollpflichten nicht nachkommen und von ihren Auskunftsrechten keinen Gebrauch machen, wird es kein Vorankommen geben.

    ⯈ Kreistagsbeschlussvorlage 2019/256 vom 30. August 2019 (Beschluss: „Fortsetzung der Baumaßnahme gemäß derzeitigem Planungsstand“):

    „Bei Umsetzung nach jetzigem Stand wird nach aktueller Einschätzung ein Kosteneinsparungspotenzial in Höhe von ca. 3 Mio. € als möglich erachtet. Außerhalb des Investitionsansatzes von dann rund 23 Mio. € sind die Honorare für die externe Projektsteuerung zu berücksichtigen. Des Weiteren werden die aus haushaltsrechtlichen Gründen nicht der Kostengruppe 700 zuzuordnenden, sondern im Ergebnishaushalt auszuweisenden Beratungskosten (z.B. Gutachten, Rechtsberatung, Wirtschaftsprüfung) gesondert dargestellt.“

    → Ein Kosteneinsparungspotenzial in Höhe von ca. € 3 Mio. wird als MÖGLICH, nicht als sicher erachtet.

    → AUSSERHALB dieses Investitionsansatzes von dann rund 23 Mio. € sind die Honorare für die externe Projektsteuerung zu berücksichtigen.

    → DES WEITEREN werden die Beratungskosten (z.B. Gutachten, Rechtsberatung, Wirtschaftsprüfung) GESONDERT dargestellt.

    FOLGERUNGEN:

    𝐀 ➽ Wenn die Einsparungen NICHT MÖGLICH wären, hätten die Baukosten schon im August 2019 mindestens € 26 Mio. Euro betragen.

    𝐁 ➽ Die Honorare für die externe Projektsteuerung waren in den € 23 Mio. NICHT enthalten und wären auch in den € 26 Mio. NICHT enthalten gewesen.

    𝐂 ➽ Beratungskosten (z.B. Gutachten, Rechtsberatung, Wirtschaftsprüfung usw.) waren in den € 23 Mio. NICHT enthalten und wären auch in den € 26 Mio. NICHT enthalten gewesen.

    Herr Berg führt am am 20. Februar 2020 um 15:38 Uhr eine Liste („verschleierte Kostenkolonne“) von externen BERATERN (siehe mein 𝐂) und DIENSTLEISTERN (siehe mein 𝐁) auf, die alle über einen längeren Zeitraum für die Kreisverwaltung tätig waren bzw. noch tätig sind: https://blog-jj.com/2020/02/18/zu-risiken-und-nebenwirkungen-fragen-sie-bitte-immer-nur-den-letzten-arena-gutachter/#comment-9609

    Herr Berg schränkt ein, ihm sei bewusst, dass hier ZAHLREICHE FIRMENNAMEN FEHLEN und „die ganz erheblichen verwaltungsinternen Kosten des ‚Arena‘-Managements“ (Was kostet ein 60-seitiger RPA-Bericht?) unberücksichtigt blieben, bevor er MUTMASST, dass „die Honorare der (…) aufgeführten Dienstleister in Summe die 10 Millionen Euro-Latte locker gerissen haben“ dürften.

    Wäre es nicht die DRINGENDE AUFGABE der Kreistagsabgeordneten (KTA) beiderlei Geschlechts IHRER KONTROLLPFLICHT * nachzukommen und der Kreisverwaltung (hier: LR Böther und KR Vossers) zur UNVERZÜGLICHEN Beantwortung nicht nur Bergs Abschlussfrage vorzulegen:

    ➽ WO werden diese Kosten aufgeführt?

    sondern auch oder vor allem die beiden folgenden Fragen:

    ➽ WIE HOCH sind – STAND HEUTE – die Kosten für externe (s.o.: 𝐁) Dienstleister und (s.o.: 𝐂) Berater? (= Kostenstand)

    ➽ WIE HOCH werden die Kosten für externe (s.o.: 𝐁) Dienstleister und (s.o.: 𝐂) Berater bei Baufertigstellung wahrscheinlich sein? (= Kostenprognose)

    ___________________

    * Ergibt sich aus § 58 NKomVG.

    In den oben umrissenen Angelegenheiten besitzt jeder Abgeordnete das nach § 43 Abs.1 VwGO erforderliche Feststellungsinteresse.

    Das Antrags- und Auskunftsrecht jedes Mitglieds der Vertretung ist in § 56 NKomVG in den Sätzen 1 und 2 geregelt. Nach Satz 2 dieser Vorschrift kann jede oder jeder Abgeordnete von der Hauptverwaltungsbeamtin oder dem Hauptverwaltungsbeamten Auskünfte in allen Angelegenheiten der Kommune verlangen; dies gilt nicht für Angelegenheiten, die der Geheimhaltung unterliegen (§ 6 Abs. 3 Satz 1).

    Hinzu tritt aber das Akteneinsichtsrecht gemäß § 58 Abs. 4 Satz 3 NKomVG. Dieses Recht dient dem Zweck der Kontrolle bzw. der Überwachung. Das ergibt sich aus dessen Systematik zu den Sätzen 1 und 2 dieses Absatzes, die in ihrem Wortlaut wie folgt lauten:

    (1) Die Vertretung überwacht die Durchführung ihrer Beschlüsse sowie den sonstigen Ablauf der Verwaltungsangelegenheiten. (2) Sie kann zu diesem Zweck vom Hauptausschuss und von der Hauptverwaltungsbeamtin oder dem Hauptverwaltungsbeamten die erforderlichen Auskünfte verlangen. (3) Wenn ein Viertel der Mitglieder der Vertretung oder eine Fraktion oder Gruppe dies verlangt, ist einzelnen Abgeordneten Einsicht in die Akten zu gewähren.

    Das kommunale Akteneinsichtsrecht ist generell nicht von einem „Kontrollzweck“ abhängig. Es darf ohne Begründung, insbesondere auch präventiv und zu („reinen“) Informationszwecken ausgeübt werden. (VG Braunschweig 1. Kammer, Urteil vom 25.04.2013, 1 A 28/13, ECLI:DE:VGBRAUN:2013:0425.1A28.13.0A / § 58 Abs 4 S 3 KomVerfG ND, § 56 S 2 KomVerfG ND, § 40 Abs 3 GemO ND 2006)

    Zu beachten ist allerdings, dass ein Antrag auf Akteneinsichtnahme den erforderlichen Zweck der Überwachung insofern hinreichend dargelegen muss, als die Begründung über pauschale, nichtssagende bzw. den Gesetzestext wiederholende Aussagen hinausgeht. Welche Anforderungen an die Darlegung des Überwachungszweckes zu stellen sind, ist eine Frage des Einzelfalls. Dabei ist aber als ein herausragend wichtiger Gesichtspunkt zu berücksichtigen, dass, wie im vorliegenden Fall, die Akteneinsichtnahme unter Umständen erst die Möglichkeit verschafft, über wichtige (hier sehr hohe Kosten erzeugende) Verwaltungsvorgänge Informationen im Detail zu erhalten.

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    • Karl Beck schreibt:

      Heute Mittag in der Bäckerstraße: Lüneburger Bürgerinnen und Bürger, die – hinter Anonymus-Masken versteckt – auf die Selbstverständlichkeit aufmerksam machen wollten:

      DEMOKRATIE · IST · NICHT · SELBSTVERSTÄNDLICH.

      Auf der Website dieser zurecht besorgten Lüneburger Bürgerinnen und Bürger (https://d-i-n-s.de/) steht (unter anderem): Die Demokratie sei in Gefahr, denn …

      – sie könnte uns so selbstverständlich werden, dass wir sie nicht mehr aktiv schützen und pflegen.

      – sie könnte sich selbst abschaffen, wenn Parteien gewählt werden, die sich von den freiheitlichen Ideen des Grundgesetzes abwenden und ein autokratisches Regime aufbauen wollen.

      – der Wunsch in uns Menschen nach einer machtvollen starken Hand, die „endlich alles in Ordnung bringt“, könnte so stark werden, dass wir uns von einer Diktatur beherrschen lassen.

      – wir könnten uns so tief in Kämpfen untereinander verlieren – jede Gruppe wähnt sich als Opfer, alle glauben, nur sie haben recht -, dass kein konstruktives Miteinander und kein Streiten mehr möglich ist und die Demokratie so ihre Grundlage verliert.

      IST · HIER · AUCH · VON · RAT– · UND · KREISHAUS · DIE · REDE ?

      Es steht leider NICHT auf der Seite dieser besorgten Lüneburgerinnen und Lüneburger, dass auch demokratisch gewählte Parteien mit demokratisch anmutenden Programmen Hauptverwaltungsbeamte und politische Fraktionen in kommunalen Vertretungen hervorbringen können, denen Machterhalt und Gestaltungsautorität wichtiger sind als Gemeinwohlnutzen und das Bewahren und die Pflege demokratischer Standards.

      Intransparenz, unfaires „Informationsmanagement“, die unbillige Einschränkung von Auskunftsrechten und die Missachtung von Auskunftspflichten gegenüber gewählten Gemeindevertretern, mangelnder Anstand und, ja, auch die Nichtbeachtung und Diskriminierung von Behinderten Menschen sind starke Signale eines alarmierend erodierenden Demokratieverständnisses.

      Also liebe Bürgerinnen und Bürger, liebe Ratsdamen und Ratsherren, liebe weibliche, liebe männliche und liebe diverse Kreistagsabgeordnete, lasst uns genau hinschauen und die Gefahren erkennen! Lasst sie uns benennen, entlarven und – das vor allem: – lasst sie uns beheben!

      DEMOKRATIE · IST · NICHT · SELBSTVERSTÄNDLICH

      SOGAR · HEUTE · NICHT · UND · SOGAR · IN · LÜNEBURG · NICHT

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      • jj schreibt:

        Sie haben ganz vergessen: Auch die Achtung von Gremien und Regeln gehört dazu und ein bisschen Anstand und Haltung, das gilt für jedes Mitglied, und das gilt für alle Seiten. Es fehlt an Debatten-Kultur, dafür steht heute Rechthaberei an erster Stelle, also werden auch keine Beschlüsse mehr anerkannt, wenn sie nicht ins eigene Weltbild passt.

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      • Karl Beck schreibt:

        Es gibt auch Beschlüsse, die zustandegekommen sind, indem Hauptverwaltungsbeamte die Gemeindevertreter, also das demokratisch gewählte exekutive Hauptorgan der Kommune, zum Beispiel (um es einmal mit „Dirk“ zu sagen) „KTAn und die Öffentlichkeit mit frisierten Zahlen belogen haben“.

        Fehlte es da „an Debatten-Kultur“? Und „steht heute Rechthaberei an erster Stelle“, wenn derartige „Beschlüsse“ (zum Beispiel von Herrn Hans-Herbert Jenckel und seinen Blog.jj-Kommentatoren) kritisiert und/oder „nicht mehr anerkannt“ werden?

        Würden Sie solche insistierenden „Debatten“ auch als „Rechthaberei“ von „Zweiflern und Störern“ (F.-J. Kamp) bezeichnen, die etwas nicht anerkennen möchten, nur weil es nicht „ins eigene Weltbild passt“?

        Und hat man nicht auch schon von Hauptverwaltungsbeamten gehört, die bereits bestehende Beschlüsse (z. B. über Bebauungseinschränkungen) einfach ignorieren oder die (sich klar abzeichnende) Mehrheiten mit allen Mitteln torpedieren und hintertreiben, weil die zu erwartenden Beschlüsse nicht in das Weltbild eben dieser Hauptverwaltungsbeamten passen?

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      • jj schreibt:

        Da haben Sie mich aber gründlich missverstanden.
        Ich akzeptiere demokratisch gefasste Beschlüsse, auch wenn ich gänzlich anderer Meinung bin und bis zuletzt versuche, alle Befürworter vom Gegenteil zu überzeugen.
        Und wenn Sie auf Herrn Wiemann anspielen, der in Sachen Arena als „Störer“ tituliert worden ist, der mit der Presse „durchsteckt“, der Mann gefällt mir, der ist nämlich kein Rechthaber, sondern wird am Ende auch den gefassten Beschluss akzeptieren, wenn er ihm gar nicht gefällt, wenn auch kopfschüttelnd.
        Herr Wiemann und ich können uns trefflich über die Elbbrücke streiten und sind da überhaupt nicht einer Meinung. Aber weder er noch ich hat die Wahrheit gepachtet.
        Wer aber das Wort Lüge in den Mund nimmt, der schlägt da schon einen ganz scharfen Debatten-Ton an, vor allem, weil er in Sachen Arena Größenwahn, Dilettantismus und auch ein wenig Desinteresse an Details als Lüge tituliert.
        Ganz generell gibt es die Chance, geradeaus mit Fakten einen Beschluss zu widerlegen und als rechtswidrig herauszustellen. Dann würde man vermutlich auch für Aufmerksamkeit sorgen.
        Wenn man den Tatbestand aber auswalzt, mit rhetorischen Fragen garniert, Akteure mit diskreditierenden Adjektiven überzieht und über allem der Dünkel des Rechthabens liegt, im Glauben, dass sich darauf jemand einlässt und die Argumentation übernimmt, dann liegt man falsch. Lg jj

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      • Karl Beck schreibt:

        Lieber Herr Jenckel,

        – es ging mir nicht darum, ob Beschlüsse demokratisch gefasst wurden, sondern darum, ob demokratisch gefasste Beschlüsse aufgrund von Falschinformationen gefasst wurden.

        – Herrn Wiemann habe ich mit keinem Wort erwähnt.

        – Auf der Kreistagssitzung vom 24. April 2018 erklärte Kreisfraktionschef Kamp von der SPD pauschal: „In meiner Fraktion sitzen nicht die Zweifler und Störer, die mit immer neuen Fragen Zweifel an der Sinnhaftigkeit des Projektes schüren.“ (Wortprotokoll zur Vorlage 2018/118 „Arena Lüneburger Land – die nächsten Schritte“)

        – Liegt „man“ falsch oder liegen Sie falsch, Herr Jenckel? Wie oft haben Sie hier im Blog schon über die Arena geschrieben? Ist es nicht Ihr „Geschäftsmodell“, meist Ungesichertes „auszuwalzen, mit rhetorischen Fragen zu garnieren, Akteure mit (oder ohne) Adjektive zu charakterisieren und über alles Ihren Dünkel des Rechthabens zu legen, in der Hoffnung, dass sich darauf jemand einlässt“ und Ihre Argumentation ausdeutet, bestreitet, modifiziert, ergänzt, präzisiert oder „übernimmt“, in jedem Fall aber kommentiert?

        Jetzt zu den harten Tatsachen:

        „Das Projekt hat bereits vor Monaten die 20-Millionen-Euro-Hürde gerissen, der Kreistag dem Mammut-Projekt offenbar auf Grundlage falscher Zahlen zugestimmt.“ (…) DER LANDRAT RÄUMT EIN, DAS ‚ZAHLENMATEIAL‘ GEKANNT ZU HABEN. (..) Auf [der Grundlage dieser falschen Zahlen] gab eine breite Mehrheit des Kreistags [am 17. Dezember 2018] endgültig grünes Licht für den Arena-Bau. (…) Tatsächlich [haben] die Kosten [zu dem Zeitpunkt] aber schon bei 21,8 Millionen Euro gelegen“. (https://www.landeszeitung.de/blog/lokales/2461272-zahlen-chaos-auf-der-arena-baustelle)

        SO stand es am 21. März 2019 in der Landeszeitung (online). Das sind die TATSACHEN. Aber nicht weil es so in der Landeszeitung steht, sind es die Tatsachen, sondern weil es die Tatsachen sind, steht es in der Landeszeitung! Der Landrat hat die Zahlen gekannt, hat aber weder den Kreisausschuss noch den Kreistag informiert.

        STATTDESSEN behauptet Herr Nahrstedt am 17. Dezember 2018 vor dem versammelten Plenum des Kreistages, er habe den Kreistag „in die Lage versetzt, in Kenntnis ALLER für die Entscheidung relevanten TATSÄCHLICHEN UND RECHTLICHEN Umstände, zu beschließen“. Und die von ihm vorgelegte Vorinformation sei „SACHLICH UND OBJEKTIV“. (Wortprotokoll zur Beschlussvorlage 2018/366 Planung und Bau der Arena Lüneburger Land)

        BEIDES entsprach nicht der Wahrheit, da der Landrat die tatsächlichen Beträge, die er seit dem 27. November 2018, also seit drei Wochen kannte, NICHT genannt, sondern verschwiegen hat.

        Anschließend hat er über die Vergabe entscheiden lassen, den Betreibervertrag unterschrieben, und den Bau beginnen lassen, bevor er am 4. März 2019 den Kreistag und die Öffentlichkeit über den ihm zu dem Zeitpunkt seit vier Monaten bekannten Kostensprung informierte.

        Wie würden Sie dieses Vorgehen nennen?

        Für mich hat Landrat Manfred Nahrstedt die Mitglieder des Kreistages am 17. Dezember 2018 belogen.

        Soweit wie Sie, lieber Herr Jenckel, der rundheraus von der „Rechtswidrigkeit des Beschlusses“ spricht und diese „Rechtswidrigkeit“ sogar einen „Tatbestand“ nennt (s.o. jj um 18:24), würde ich allerdings nicht gehen, wenn ich auch glaube, dass Ihre Hypothese ausschlaggebend für die Befassung der Kommunalaufsicht mit dem Lüneburger Arena-Komplex ist.

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      • jj schreibt:

        Lieber Herr Berg,
        das schlimme ist ja, dass Sie es mit Vorsatz so treiben und nicht, weil sie unausgeschlafen sind.
        Nirgendwo, lieber Herr Beck, habe ich davon geschrieben, dass der Arena-Beschluss rechtswidrig sei. Nirgendwo habe ich Herrn Nahrstedt ins Spiel gebracht. Und nirgendwo betreibe ich das Geschäftsmodell, dass Sie mir unterstellen. Das hier ist kein Nachrichtenportal, das Nachrichtengeschäft betreibt, das haben Sie richtig erkannt, die LZ. Sondern dies ist mein Blog, da sage ich meine Meinung, gebe meine Einschätzung ab. Da kann man Gegenhalten.

        Für nicht gilt, ich beleidige nicht, ich unterstelle, ich nenne niemanden einen Lügner. Und wenn Sie nichts mit dem Wort „generell“ in meiner Antwort anfangen können, und vom Allgemeinen auf Ihre Lieblingsspeise, Arena-Mousse, kommen, dann ist das nicht mein Problem.
        Also bitte, schön freundlich bleiben. Und vielen Dank für Ihre Recherche. lg jj

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      • jj schreibt:

        Lieber Herr Beck,
        Sie hatten da noch eine Nachfrage zur Affäre Webersinn Anfang 2018, die hier bei der Arena fehlplatziert ist. Ich hatte Ihnen dazu auch eine Antwort-Mail geschickt, aber die angegebene Mailadresse ist leider falsch.

        Sollten Sie mir eine gültige Mailadresse nennen oder mich anrufen wollen, wenn Sie den Mut haben, gerne an hhjenckel@gmail.com oder 015201589996. Ich schicke die Antwort gerne noch einmal los. Lg jj

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      • Karl Beck schreibt:

        Lieber Herr Jenckel,

        es ist unschön von Ihnen, dass Sie immer, wenn Ihnen die Argumente ausgehen, viele lange Jahre ohne jeden Einwand, oft sogar mit Zuspruch beschäftigte Blog-Kommentatoren öffentlich in die Pfanne hauen.

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      • jj schreibt:

        Lieber Herr Beck,
        wie haut man jemanden in die Pfanne, wenn man versucht, Kontakt aufzunehmen? Haben Sie Angst, aus dem Schatten zu treten?

        Wie es auch sei: Ich antworte gerne, aber leider ist die Mailadresse falsch, die Sie angeben, der Name auch? Wie gesagt, ich schicke Ihnen gerne eine Antwort zur alten Affäre, wenn Ihnen daran gelegen ist, eine echte Mailadresse genügt.

        Und ja, man wird mal hochgejazzt, dann wieder niedergeschrieben, so geht’s Jahr ein, Jahr aus.

        Ich halte nicht mit „Chance“, dem Gärtner aus „Wellcome Mister Chance“ munter, der es durch viele Zufälle vom einfältigen Gärtner bis zum Intimus des Präsidenten schafft und in einer Talkshow zu den Wirtschaftsaussichten befragt wird und sinngemäß sagt: Erst kommt Frühling, dann der Sommer, dann der Herbst, dann der Winter und dann wieder der Frühling. LG jj

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      • jj schreibt:

        Lieber Herr Beck,
        noch ein letztes Mal, ich möchte niemanden in die Pfanne hauen oder Sie gar verletzen.
        Sollte es doch geschehen sein, bitte ich Sie natürlich um Entschuldigung. Lg jj

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    • Dirk schreibt:

      Liebe Frau Kröger,

      mir scheint, dass Sie in Ihrer (für mich schwer nachvollziehbaren) Wut übersehen haben, dass wir im Grundsätzlichen absolut einer Meinung sind.
      Ich bin vertrete lediglich die Position, dass das (zumindest nicht öffentlich belegbare) Hantieren mit sehr hohen Zahlen dazu führen könnte, dass, sollte die Realität kleiner sein, zu Unglaubwürdigkeit führen kann.
      Imho wären schon 100 TEUR Kostenüberschreitung unerwähnt zu viel und nicht akzeptabel.
      Im Übrigen kann ich Ihnen versichern, dass ich hinter keinem Busch lauere und Falschnachrichten kann ich gar nicht rufen, denn die Wahrheit scheinen weder Sie noch ich in Gänze zu kennen.

      Mit freundlichen Grüßen,
      Dirk

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    • Hannelore Kröger schreibt:

      Dirk, mein Schatz,

      1. die vermutete Summe von „verschleierten“ 10 Mio. € hat Herr Berg genannt. Ich habe bloß gefordert, dass dem nachgegangen wird.

      2. Sie haben recht. Da Herr Berg viele „Berater“ und „Dienstleister“ gar nicht berücksichtigt hat, könnten die „verschleierten“ Kosten, also die Kosten „AUSSERHALB des Investitionsansatzes von rund 23 Mio. Euro“ (VO 2019/256) noch weit höher liegen. (Und, ich will Ihnen das verraten, sie tun es auch!)

      3. Wenn allein Herr Klaus Hoppe als Geschäftsführer der CAMPUS Management GmbH für die Auflösung eines Vertrages, der den Landkreis stark benachteiligt, den Gegenwert von einer Mio. Euro als „Aufwandsentschädigung“ erhalten sollte, dann dürfte es sich bei den Kosten „AUSSERHALB des Investitionsansatzes von rund 23 Mio. Euro“ um wesentlich mehr als 100.000 € handeln.

      4. Die „Wut“, von der Sie dauerphantasieren, ist auch für mich „schwer nachvollziehbar“. Denn ich kann sie nirgends finden. Sie sollten geduldigen Widerspruch nicht mit „Wut“ verwechseln, Dirk. Ich bemühe mich um Faktennähe und Genauigkeit, Sie blubbern ohne jeden sachlichen Anhalt allgemeine Floskeln daher. Klar, Dirk, „das Hantieren mit sehr hohen Zahlen KÖNNTE (kontrafaktischer Irrealis), SOLLTEN (dito) die realen Summen kleiner sein, zu Unglaubwürdigkeit führen“. Aber was ist das für ein Einwand, wenn das Problem doch IST (faktischer Realis), dass mit sehr niedrigen Zahlen hantiert WIRD, obwohl die realen Summen sehr viel höher SIND? Wenn Fritz gesund wäre, brauchte die Mutti sich keine Sorgen um ihr Kind zu machen. Aber Fritz ist krank. Braucht sie sich dennoch keine Sorgen um ihn zu machen? Ist „die Glaubwürdigkeit“ einer sorgenden Mutti das Problem? Oder ist das Problem „die Glaubwürdikeit“ einer Mutti, die angesichts ihres kranken Kindes Hypothesen im Konjunktiv II zu erörtern wünscht?

      5. Ich habe nirgends behauptet, dass ich die Wahrheit „in Gänze“ kenne. Aber ich kenne mehr davon als Sie, bei der/dem ich den Verdacht habe, dass sie/er nicht einmal „ein Fitzelchen“ davon kennt, sondern bloß Spaß daran hat, „Haltungen“ zu attackieren, die sich überhaupt niemand zu eigen gemacht hat.

      Wo wir beim „Kennen“ sind, Dirk: Kennen Sie Yogurette, „die kleine Portion Unbeschwertheit“? Hier ein Detail über zwei „unbeschwerte“ Ad hoc-Zahlungen „für den kleinen (Money-)Appetit zwischendurch“:

      Im RPA-Schlussbericht vom 5. August 2019 kannst du auf Seite 59 nachlesen:

      Am 31.10.2017 wird der Wunsch fixiert, die Dachlast im Bünenbereich auf 40 t zu erhöhen.

      Am 9.11.2017 wird ein schriftlicher Auftrag an B3 (im zeitlichen Kontext leicht als Architekt Buddelmeyer zu identifizieren) geschickt.

      Am 29.11.2017 wird festgelegt, das Photovoltaik-Anlagen berücksichtigt werden sollen.

      Am 8.12.2017 wird „die Bearbeitung“ zusätzlicher Dachlasten gegenüber Buddelmeyer freigegeben.

      Am 8. 2.2018 wird die Rechnung zum Auftrag vom 9.11.2017 in Höhe von 65.450 € gezahlt.

      Es folgen weitere „Wünsche“ von Betreiberseite und somit insgesamt 4 „Neubearbeitungsrunden“.

      Sogar „nach Abschluss des Betreibervertrages am 31.12.2018 wurde die vertragliche Gestaltung geändert. So hat der EKR nach einem Gespräch am 19.02.2019 mit Herrn H. einer Übernahme von Kosten in Höhe von ca. 150.000 € für bauliche / medientechnische Veränderungen zugestimmt.“ (RPA, Aug. 19, S. 62)

      Mit dem RPA-Bericht vom Januar 2020 wird bekannt, dass zwar Rechnungen „gezahlt“ und Kosten „übernommen“, aber die ihnen entsprechenden Maßnahmen nicht „umgesetzt“ wurden.

      Halten wir fest, Dirk: „Wenn Gurken nicht wie Erdbeeren schmecken würden, brauchten wir uns über Radieschen keine Gedanken zu machen!“

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  3. Walter Hagemann schreibt:

    Warum werden Sportler mit Behinderung in Lüneburg vom Arena-Bauherrn, dem Landkreis, diskriminiert und von der Nutzung der multifunktionalen Sport- und Veranstaltungshalle an der Lüner Rennbahn ausgeschlossen?

    Welchen Campus-Gegenleistungen genau und im Einzelnen entspricht die Aufwandsentschädigung von knapp 700.000 Euro plus 15 unentgeltlichen Arena-Nutzungen, die Herr Klaus Hoppe als Geschäftsführer der Campus Management GmbH bei Auflösung des Betreibervertrags vom 31. Dezember 2018 von der Kreisverwaltung aus Steuermitteln gezahlt bekommen soll?

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  4. Burckhardt Wenske schreibt:

    Sehr geehrter Herr Jenckel,

    Sie weisen mich darauf hin, dass in der LZ von Gestern zur Deckentraglast zu lesen gewesen sei, dass sowohl der Landkreis, also Herr Böther, als auch der Betreiber Herr Klaus Hoppe, als Geschäftsführer der Campus Management GmbH, sagen, die Traglast der Arena sei völlig ausreichend: https://blog-jj.com/2020/02/24/behindertenbeirat-verpasst-arena-schuss-vor-den-bug/#comment-9743

    Wenn das von Herrn Böther und Herrn Hoppe gestern Gesagte aber im Konflikt mit dem Auftrag und Beschluss des Kreistages vom 30. August 2019 steht, ist es völlig unerheblich, was die beiden Herren sagen.

    Denn dann gibt es ein Problem, das durch Reden nicht verschwindet.

    Im RPA-Schlussbericht vom 5. August 2019 heißt es auf Seite 61: „Fragen, die im Zusammenhang mit einer ggf. nochmaligen (vierten) Erhöhung der Dachlast stehen, [können] erst zu einem späteren Zeitpunkt beantwortet werden.“

    Das ist die abschließende Auskunft auf Frage 14.1 (RPA S. 60): „Woraus genau bzw. aus welcher Anlage des Betreibervertrages ergibt sich die Verpflichtung des Landkreises, die Dachlast nochmals zu erhöhen?“

    „Die Vergrößerung der lichten Höhe über dem Bühnenbereich sowie die Erhöhung der Dachlast auf 40 t gehen auf die ‚Wunschliste‘ der Firma F1 [nur FKP Scorpio möglich] vom 29.10.2017 zurück. Einer Anpassung wurde seitens der Kreisverwaltung entsprochen, um auch Künstler zu gewinnen, die für ihre Veranstaltungen eine größere technische Ausrüstung benötigen.“ (RPA S. 60) Daraus ergibt sich am 19.08.2019 die Erkenntnis: „Hängepunkte mit je 2 t werden erforderlich“ (RPA S. 59)

    Die Landeszeitung berichtete am 29. August 2019: Laut „Reese-Chronologie“ habe es im Dezember 2018 „eine vielköpfigen Sitzung“ gegeben (deren Natur nicht näher erläutert wird, die aber wohl außerhalb aller demokratisch legitimierten Gremien stattfand) – „mit dabei Campus-Geschäftsführer Klaus Hoppe. Dieser hatte zuvor den Zuschlag [aber noch nicht den Vertrag] als Betreiber erhalten, nachdem FKP Scorpio im Frühjahr das Handtuch geworfen hatte. Die [von Februar 2018 datierenden] FKP-Änderungswünsche reichten Hoppe [LZ-Wording] nicht weit genug. Er wollte die 7,5 Tonnen an jedem Punkt der Hallendecke aufhängen können, nicht nur in zwei vorgegebenen Ebenen.“ (https://www.landeszeitung.de/blog/lokales/2610324-arena-2)

    „Auch nach Abschluss des Betreibervertrages am 31.12.2018 wurde die vertragliche Gestaltung geändert. So hat der EKR nach einem Gespräch am 19.02.2019 mit Herrn H. einer Übernahme von Kosten in Höhe von ca. 150.000 € für bauliche / medientechnische Veränderungen zugestimmt (…) Gründe, warum die Politik [also die Gesamtheit aller Lüneburger Kreistagsabgeordneten] nicht informiert wurde, sind aus den Vorgängen nicht ersichtlich.“ (RPA S. 62)

    Konsequenzen laut RPA-Bericht vom 5. August 2019, Seite 62:

    ►“Der Prüfstatiker erhält 2000 Seiten neue Statik (08.03.2019)“
    ►“Ergänzende Berechnungen für die Fundamente erforderlich (26.03.2019)“
    ►“Das statische System der neuen Statik passt nicht zur Konstruktion“ (11.04.2019)“

    Am 30. August 2019 wurde die „Fortsetzung der Baumaßnahme“ gemäß dem damaligen Planungsstand vom Kreistag beschlossen. Nach dem Wortlaut von Beschlussvorlage 2019/256 wurde also beschlossen:

    „Bei Umsetzung nach jetzigem Stand wird nach aktueller Einschätzung ein Kosteneinsparungspotenzial in Höhe von ca. 3 Mio. € als möglich [keineswegs als sicher] erachtet. Außerhalb [!] des Investitionsansatzes von dann rund 23 Mio. € sind die Honorare für die externe Projektsteuerung zu berücksichtigen. Des Weiteren [!] werden die aus haushaltsrechtlichen Gründen nicht der Kostengruppe 700 zuzuordnenden, sondern im Ergebnishaushalt auszuweisenden Beratungskosten (z.B. Gutachten, Rechtsberatung, Wirtschaftsprüfung) gesondert dargestellt.

    Bei dieser Variante werden nennenswerte Funktionseinschränkungen nicht vorgenommen werden müssen.“

    Jetzt ist aber offenbar bekannt, dass GRAVIERENDE Funktionseinschränkungen hingenommen werden müssen.

    Wenn nämlich die im November/Dezember 2018 vereinbarte Erhöhung der statischen Lasteignung NICHT beauftragt und NICHT umgesetzt worden ist und, wie Frau Hein schreibt, „zwischen dem Planungsstand von Februar 2018 und der jetzt umzusetzenden Planung vom Statiker nur konstruktive Änderungen vorgenommen worden sind, die in der statischen Berechnung keine höheren Lastenannahmen vorsehen“, dass folglich „die Erhöhung der Traglastkapazität über der Bühne auf 40 Tonnen nicht umgesetzt“, sondern „lediglich eine Bühnentechnik von 14 Tonnen über dem Bühnenbereich statisch berechnet worden“ ist, dann bedeutet das Funktionseinschränkungen bezüglich „der Nutzbarkeit der Veranstaltungshalle“ (U. Reinhardt). In Sachen Veranstaltungstechnik wir stark reduziert werden müssen. Eine Lastreserve ist aus Sicherheitsgründen vorgeschrieben. Selbst die Aufbringung des geplanten Gründaches, ja, selbst das Anbringen der beiden vorgesehenen großen Trennvorhänge dürfte erhebliche Schwierigkeiten bereiten oder vielleicht sogar gar nicht mehr möglich sein.

    Warum Herr Böther (Arena Bauherr-Repräsentant) und Herr Hoppe (Arena Betreiber-Repräsentant) angesichts dieser Vorgeschichte und Umstände heute sagen, das Mitte Januar 2020 VÖLLIG UNERWARTET festgestellte eingeschränkte Traglastpotential (von Februar 2018) sei NUN DOCH völlig ausreichend, – danach sollte man die beiden Herren Repräsentanten einmal fragen, während man ihnen fest und forschend in die Augen schaut.

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    • Hannelore Kröger schreibt:

      Ach, das ist ja nett:
      Kreistagsbeschlussvorlage 2019/256 vom 30. August 2019:
      „Bei Umsetzung nach jetzigem Stand wird nach aktueller Einschätzung ein Kosteneinsparungspotenzial in Höhe von ca. 3 Mio. € als möglich erachtet. Außerhalb des Investitionsansatzes von dann rund 23 Mio. € sind die Honorare für die externe Projektsteuerung zu berücksichtigen. Des Weiteren werden die aus haushaltsrechtlichen Gründen nicht der Kostengruppe 700 zuzuordnenden, sondern im Ergebnishaushalt auszuweisenden Beratungskosten (z.B. Gutachten, Rechtsberatung, Wirtschaftsprüfung) gesondert dargestellt.“
      ➽ Wenn die Einsparungen nicht möglich sind, betrügen die Baukosten € 26 Mio. Euro.
      ➽ Die Honorare für die externe Projektsteuerung wären in den € 26 Mio. nicht enthalten.
      ➽ Beratungskosten (z.B. Gutachten, Rechtsberatung, Wirtschaftsprüfung usw.) wären in den € 26 Mio. nicht enthalten.
      Dazu Otto Berg am 20. Februar 2020 um 15:38 Uhr:
      Aber nun zur verschleierten Kostenkolonne. Aus KT-Protokollen, Verwaltungsvorlagen, Zeitungsberichten und Blog-Kommentaren habe ich die folgende Liste von externen Beratern und Dienstleistern (mit ihren „Produkten“) zusammengefuddelt, die alle über einen längeren Zeitraum für die Kreisverwaltung tätig waren bzw. noch tätig sind:
      – die Planungen durch das Architekturbüro der Bocklage + Buddelmeyer GmbH
      – die Beratung durch CAMPUS MANAGEMENT GmbH
      – die Beratung durch SVG Lüneburg – Spielgemeinschaft Volleyball Gellersen Lüneburg
      – die Bauherrenvertretung durch JJP Jörg Junker Projektmanagement
      – die Benvenue Beratung für Veranstaltungsstätten
      – die Beratung durch Deloitte Consulting GmbH
      – die Beratung durch Deloitte Legal GmbH
      – die Projektleitung durch ERNST² Architekten AG
      – die Beratung durch FKP Scorpio Konzertproduktionen GmbH
      – die Beratung durch Ingenieurbüro IBSH Holding GmbH (Haustechnik), vormals ITN
      – die Beratung durch AiR Ingenieurbüro GmbH (Raumakustik)
      – die Beratung durch SMG Entertainment Deutschland GmbH
      – die Beratung durch WTM Prüfingenieure GbR
      – HSL Hanseatic Steuerberatungsgesellschaft mbH
      – die Beratung durch blaueQuelle GmbH Vertreten durch Michael Thenner, Geschäftsführer
      – die Beratung durch bhp BÖGNER HENSEL & PARTNER Rechtsanwälte und Notare
      – die Bauherrenvertretung und Projektleitung durch die Reese Baumanagement GmbH & CO. KG
      Mir ist bewusst, dass hier die Firmennamen zahlreicher weiterer Service-Helfer fehlen. Aber, wenn wir das einmal für einen Augenblick außer Acht lassen und selbst wenn wir die sicher ganz erheblichen verwaltungsinternen Kosten des „Arena“-Managements einmal beiseite lassen, dürften bereits die Honorare der oben aufgeführten Dienstleister in Summe die 10 Millionen Euro-Latte locker gerissen haben.
      Wo werden diese Kosten aufgeführt? In den 23,4 Millionen Euro reiner Bauhüllenkosten sind sie jedenfalls nicht enthalten.
      Quelle: https://blog-jj.com/2020/02/18/zu-risiken-und-nebenwirkungen-fragen-sie-bitte-immer-nur-den-letzten-arena-gutachter/#comment-9609

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      • Dirk schreibt:

        Hallo Frau Kröger,
        mir ist nicht ganz klar, wie Sie auf 10 Mio. Euro Beratungskosten kommen – bei 17 aufgeführten Unternehmen wären das ca. 588 TEUR pro Firma, was ich für deutlich zu hoch erachte.
        Aus meiner Sicht ist das „heraushauen“ möglichst großer Summen nicht unbedingt förderlich für die wichtige, richtige und berechtigte Kritik an der Arena und den Protagonisten, die aus meiner Sicht mutwillig Millionen an Steuergeldern verschleudern. Man begibt sich damit auf das gleiche Niveau derjenigen, die die KTAn und die Öffentlichkeit mit frisierten Zahlen belogen haben und wird damit genauso unglaubwürdig.
        Die Realität, die bekannten Zahlen und Fakten, sind m.E. schon erschreckend genug, da braucht es keiner Übertreibung!

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      • Hannelore Kröger schreibt:

        Hallo Herr/Frau Dirk,

        wenn allein die Campus Management knapp 700.000 Euro plus 15 unentgeltliche Arena-Nutzungen für laut Landkreis LG erbrachten Aufwand nach einem Jahr Vertragslaufzeit (also Entschädigungen im Wert von mindestens rund einer Million Euro) erhalten soll, was glauben Sie denn wohl, was da eine mehrjährige Bauherrenvertretung durch das JJP Jörg Junker Projektmanagement oder durch die Reese Baumanagement GmbH & CO. KG kostet? Sie nehmen doch nicht im Ernst² an, dass Sie da mit ca. 588 TEUR auch nur annähernd hinreichten? Und sowohl Herr Rath von der Landeszeitung als auch Herr Reinhardt, der Wirtschaftsexperte von den Grünen haben glaubhaft kundgetan, dass allein die Wandlung des Betreibervertrags und die Gesellschaftsneugründungen (Beratung durch bhp BÖGNER HENSEL & PARTNER Rechtsanwälte und Notare) mindestens 1,5 Millionen Euro verschlingen werden. Dann sind wir mit VIER Beteiligten schon bei mindestens 5 Millionen Euro. Die anderen fünf können Sie auf die anderen 13 Firmen verteilen. (Hier können Sie ja mal kurz überlegen, was wohl die Vollprofis von „FKP Scorpio“, der Tochter des Milliardenunternehmens CTS Eventim AG & Co. KGaA, für ein Jahr Beratung bekommen haben werden, wenn ein Lüneburger Provinzkrauter wie die Campus Management GmbH für ein Jahr Betreibervertrag ohne Betrieb schon eine Million erhält.)

        Erstmal nachdenken, liebe/r Frau/Herr Dirk, bevor Sie von „Niveau“ und „Friseuren“ schwafeln und „Lügner“-Noten verteilen. Noch besser: Die Akten und Dokumente studieren! Wissen ist besser als Wähnen! Das gilt für Kreistagsabgeordnete und für Blog.jj-Kommentaror/inn/en gleichermaßen.

        Zum Schluss möchte ich noch anmerken, dass auch die Schulung der Lesekompetenz nicht schaden kann. Ab dem dritten fetten Pfeil zitiere ich einen Post von Herrn Otto Berg vom 20. Februar 2020, 15:38 Uhr.

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      • Dirk schreibt:

        Liebe Frau Kröger,

        Ihre etwas ungehaltene und wenig höfliche Reaktion in allen Ehren, aber Definitives im Bezug auf die Realität Ihrer Gesamtsumme der Beratungskosten kann ich Ihren Ausführungen nicht entnehmen. Extrapolation ergibt leider selten Genaues, egal wie sehr wir uns das manchmal wünschen.
        Sie „Wähnen“ also selbst und versuchen dies durch möglichst aggressives Auftreten zu kaschieren. Haben Sie das wirklich nötig?
        Ich lasse mich übrigens gerne durch Fakten davon überzeugen, dass Sie die richtige Summe kennen und leiste dann gerne Abbitte. In der Zwischenzeit wissen weder Sie noch ich Definitives.

        Liebe Grüße,
        Dirk

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    • Willi Behrens schreibt:

      Oh, ein Untertan von König Mädge – Ihr Post ist einfach nur peinlich!!!

      Sie unterstellen der Kreisverwaltung und den Initiatoren der Beschlussfassung Aktion von der SPD betrügerisches Handeln durch falsche Informationen, bzw den Abstimmenden oder den Befürwortenden, wie mir, das wir zu dumm sind um zu erkennen für was wir da befürworten!!!
      Beides trifft nicht zu – ganz im Gegenteil, wir wurden vor der Unterschrift von Herrn Hoppe ganz sachlich und korrekt über den Sachverhalt aufgeklärt!!!


      Foto: Nele Jennert/Vamos

      Geschäftsführer Klaus Hoppe, der Vereinsvorsitzende Paul Reichwaldt sowie Pressesprecherin Nele Jennert überreichten am Donnerstag, den 10. März 2016 am Rande der Landtagssitzung in Hannover die bis dato 6000 gesammelten Stimmen für den Erhalt der Lüneburger Vamos Kulturhalle. Empfangen wurden sie von den Landtagsabgeordneten Andrea Schröder-Ehlers (SPD), Miriam Staudte (Bündnis 90/Die Grünen) und der Staatssekretärin des Ministeriums für Wissenschaft und Kultur Andrea Hoops.

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      • Kevin Schnell schreibt:

        Andrea Hoops aus Walsrode ist auch bei den GRÜNEn, Herr Behrens! Von 1990 bis 1998 saß sie für diese Partei im Niedersächsischen Landtag (12. Wahlperiode und 13. Wahlperiode). Und von Februar 2013 bis November 2017 war Hoops Staatssekretärin im Niedersächsischen Ministerium für Wissenschaft und Kultur unter der (in Sachen Libeskind/Audimax-Finanzierungsskandal) mehr als „unglücklich“ agierenden Grünen Mionisterin Gabriele Heinen-Kljajić.

        Allerdings begreife ich ebensowenig, was diese Geschichte in diesem Blog-Thread soll, wie ich im März 2016 begriffen habe, was Klaus Hoppe, Paul Reichwaldt und Neele Jennert mit ihren 6.000 Unterschriften überhaupt in Hannover zu suchen hatten und warum sie dort von Andrea Hoops, Andrea Schröder-Ehlers und Miriam Staudte (umtickert vom – einsamen – Kameraklicken der Campus Pressesprecherin) empfangen wurden. Sowohl Herr Hoppe und seine Entourage als auch Frau Hoops und ihre Entourage waren absolut fehl am Platze und das auch noch ohne jeden vernünftigen Grund. Denn beide Parteien konnten REIN GAR NICHTS füreinander tun, als bloß – eben: in den Fotoapparat von Fraus Jenner zu grinsen. Es ging um das seit mehreren Jahren bekannte, angekündigte und terminierte Auslaufen eines Pachtvertrages zwischen zwei Lüneburger Unternehmungen (Campus und Leuphana). Wenn mir mein Vermieter wegen Eigenbedarfs kündigt und ich ihn mit einem Ministerfoto unter Druck setzen möchte, wird das Frau Hoops, Frau Schröder-Ehlers und Frau Staudte überhaupt nicht scheren.

        Die einzige Mögliche Erklärung ist, dass es sich bei dem Treffen um eine verabredete bilderzeugende Reklame-Inszenierung zugunsten der Campus-Geschäftsführung mit dem Wirkungs- und Beeindruckungsziel Lüneburg handelte.

        Genau diese Hypothese bestätigte einen Tag später der knappe LZ-Artikel vom 11. März 2016, der (ungekennzeichnet, aber auch unkommentiert) zu 98 Prozent den Text der damaligen Campus Pressemeldung wiedergibt. Darin steht (mit einer wichtigen Auslassung, zu der ich gleich komme):

        „Andrea Hoops: ‚Ich begrüße es, wenn die regionalen politischen Vertreter, die Hochschulleitung und Campus Lüneburg in einen konstruktiven Dialog treten.‘ Andrea Schröder-Ehlers MdL (SPD) und Miriam Staudte MdL (Bündnis 90/Die Grünen) wiesen im Gespräch auf die bevorstehende Resolution im Stadtrat sowie im Kreistag in der kommenden Woche hin. In der Resolution werden sie Landrat und Oberbürgermeister bitten, die Gespräche zwischen Campus Lüneburg und der Universität erfolgreich zu moderieren, mit dem Ziel, das Vamos für die Region Lüneburg langfristig zu erhalten.“ (https://www.landeszeitung.de/blog/lokales/310927-vamos)

        Die unsinnige Hannover-Performance verfolgte demnach ausschließlich den Zweck, den mit viel Tamtam angekündigten Resolutionsunfug in Rat und Kreistag mit den Mitteln des Medientheaters zu befördern. Denn auch Rat und Kreistag ebenso wie Bürgermeister und Landrat besaßen natürlich überhaupt keine Handhabe, sich in das Mietverhältnis von Herrn Hoppe und Herrn Spoun einzumischen. Eine legale sowieso nicht, eine legitime aber auch nicht.

        Auch das Hamburger Abendblatt lehnte sich übrigens stark an die Campus-Pressemeldung an und druckte das Campus-Pressefoto (https://www.abendblatt.de/hamburg/harburg/article207166071/6000-Unterstuetzer-wollen-Kunsthalle-erhalten.html), baute aber immerhin in einem staubtrocknen – in der LZ weggelassenen – Nebensatz den wesentlichen, die ganze Schmierenkomödie auf den Punkt ihrer überflüssigigen Lachhaftigkeit bringenden Hinweis ein, „Staatssekretärin Hoops habe im Rahmen eines einstündigen Gespräches deutlich gemacht, dass die einzig und allein richtige Adressatin die Stiftungsuniversität sei“.

        Wenn also Ihre Erinnerrung an diese unrühmliche Lüneburger Farce aus dem Frühjahr 2016 irgendeinen Sinn ergibt, sehr geehrter Herr Behrens, dann doch wohl nur den – vermutlich von Ihnen unbeabsichtigten – zu demonstrieren, wie geschickt sich das Campus-Management des Mittels der medialen Inszenierung zu bedienen weiß, um aus einem reinen NICHTS an Recht und Berechtigung den Anschein ihres die Tränendrüsen stimulierenden Opferstatus zu wringen.

        Kostproben dieser Kunst sind im Laufe des zunehmend irrsinniger werdenden Arena-Fiaskos dann ja noch einige geboten worden. – Herr Nahrstedt hat ihnen den Titel „Zeitdruck“ verliehen.

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  5. Burckhardt Wenske schreibt:

    Sehr geehrter Herr Reinhardt,

    A) wie steht es um das (trotz mehrmonatigem Prüfpausenprogramm im letzten Sommer) nun wohl doch nicht für Mega-Events (Stichwort „James Blunt“ oder „Wildecker Herzbuben“) ausgelegte Deckentraglastpotenzial der Arena? Ihre Hinweise deuten für mich auf einen weiteren Planungs- und Kostenskandal. Werden wir eine große Veranstaltungshalle bekommen, die nicht für große Veranstaltungen geeignet ist? Wer trägt die Verantwortung dafür, dass die im November/Dezember 2018 vereinbarte Erhöhung der statischen Lasteignung nicht beauftragt und nicht umgesetzt worden ist? Wer trägt die Verantwortung für dadurch eventuell entstandene Kosten (überflüssige Statische Prüfungen, Anschaffung überdimensionierter Trageteile usw.)?

    B) Gereon Raab, Geschäftsführer von Reese Baumanagement laut einer von Herrn Böther autorisierten Pressemitteilung des Landkreises von gestern: „Behindertensport gehöre allerdings nicht zu den Zielen, die für die Arena festgelegt seien.“

    Auch das ist in meinen Augen ein veritabler Skandal!

    Ein wahrscheinlich nicht weniger als 150 Millionen Euro teurer, hälftig vom Landkreis und, per Kreisumlage, hälftig von der Stadt aus Steuermitteln finanzierter „Multifunktionshallen“-Bau kann weder im Bürobereich von Arbeitnehmern noch im Sporthallenbereich von Sportlern mit Behinderung genutzt werden. – Zukunftsstadt Lüneburg im Jahre 2020 !

    Wie rechtfertigen die Kreis- und die Stadtverwaltungsspitzen (Oberbürgermeister und Landrat) ihr „Engagement“ für diese Projekt?

    Wie sind Bau, Finanzierung und Dauersubventionierung einer Halle ohne jeden erkennbaren Gemeinwohlnutzen durch einen Kommunalverband mit dem europäischen Beihilferecht vereinbar?

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    • jj schreibt:

      Sehr geehrter Herr Wenske, ich wollte nur berichten: In der LZ war heute zur Deckentraglast zu lesen, dass sowohl der Landkreis als auch der bisherige Betreiber, Campus Management GmbH, sagen, die Traglast sei völlig ausreichend. Lg jj

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    • Burckhardt Wenske schreibt:

      Ich habe das gelesen. Und es scheint mir, dass ebensowenig Herr Böther als Vertreter des Landkreises weiß, was er da überhaupt redet, wie auch Herr Hoppe als Vertreter der Campus Management GmbH (der derzeitig durch einen, wie dem Vernehmen nach aus den Analysen von Herrn Thenner hervorgeht, juristisch hochgradig zweifelhaften Vertrag gebundenen, verpflichteten und dem Landkreis gegenüber begünstigten Arena-Betreiberin).
      Ulf Reinhardt schrieb: Zugleich „mit dem Scheitern des Betreiberkonzeptes zeigt sich nun [am 24. Februar 2020], dass die Arena aufgrund der immer noch fehlenden Deckenlastpotentiale als Veranstaltungshalle kaum nutzbar ist, die Finanzierung nicht mehr gesichert ist und die Halle wider besseren Wissens nicht nach gültigen Normen barrierefrei geplant wurde. … Wie kann die Arena nun überhaupt noch genutzt werden, wenn viele Veranstaltungsformate nicht mehr durchführbar sind? Die notwendige Deckenlast von 40 t konnte offensichtlich auch von Reese nicht umgesetzt werden.“ Zitiert nach: https://blog-jj.com/2020/02/18/zu-risiken-und-nebenwirkungen-fragen-sie-bitte-immer-nur-den-letzten-arena-gutachter/#comment-9687
      Die Landeszeitung berichtete dazu passend schon am 29. August 2019: Laut „Reese-Chronologie“ gab es im Dezember 2018 „eine vielköpfigen Sitzung“ (deren Natur nicht näher erläutert wird, die aber wohl außerhalb aller demokratisch legitimierten Gremien stattfand) – „mit dabei Campus-Geschäftsführer Klaus Hoppe. Dieser hatte zuvor den Zuschlag [aber noch nicht den Vertrag] als Betreiber erhalten, nachdem FKP Scorpio im Frühjahr das Handtuch geworfen hatte. Die [von Februar 2018 datierenden] FKP-Änderungswünsche reichten Hoppe [LZ-Wording] nicht weit genug. Er wollte die 7,5 Tonnen an jedem Punkt der Hallendecke aufhängen können, nicht nur in zwei vorgegebenen Ebenen. Ob es tatsächlich einen konkreten Auftrag an den Statiker gab, der die Statik in der Folge nachbesserte, blieb in der Sitzung offen.“ (https://www.landeszeitung.de/blog/lokales/2610324-arena-2)

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    • Manuela Hein schreibt:

      Wenn die „die im November/Dezember 2018 vereinbarte Erhöhung der statischen Lasteignung nicht beauftragt und nicht umgesetzt worden ist“, bedeutet das doch wohl, dass zwischen dem Planungsstand von Februar 2018 und der jetzt umzusetzenden Planung vom Statiker nur konstruktive Änderungen vorgenommen worden sein können, die in der statischen Berechnung keine höheren Lastenannahmen vorsehen. Die Erhöhung der Traglastkapazität über der Bühne auf 40 Tonnen wurde demnach nicht umgesetzt. Es dürfte dann lediglich eine Bühnentechnik von 14 Tonnen über dem Bühnenbereich statisch berechnet worden sein.

      Scheint es dann nicht so, als würden Jens Böther und Klaus Hoppe als Vertreter der Campus Management GmbH die ihnen eben gerade offenbarte Misere jetzt öffentlich schönreden? Als ein Zeichen von Ehrlichkeit und Offenheit sehe ich dieses verhalten nicht an. Transparenkultur (Thomas Sander) geht anders!

      Anm. jj: Liebe Frau Hein, eine Passage ist gestrichen, ich habe Ihnen zur Begründung auch eine Mail geschickt, die aber zurückgekommen ist, Adresse unbekannt.

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  6. Wichtige Frage schreibt:

    Wir müssen uns die Frage stellen, in Stadt und Landkreis Lüneburg, wie können Pflegebedürftige weiterhin durch ambulante Pflegedienste versorgt werden, wenn Verdachtsfälle des Coranavirus dort auftauchen sollten. Das Personal ausfällt, alleine die Quarantänezeit ist schon eine Herausforderung. Die Arena hilft diesen Menschen momentan herzlich wenig dabei.

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    • jj schreibt:

      Mein Lehrer hätte früher mit einem Lächeln im Gesicht gesagt: Thema leicht verfehlt. Lg jj

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      • Klaus Bruns schreibt:

        tja herr jenckel, bei bestimmten menschentypen ist german angst ganz oben angesiedelt. es zu belächeln wäre nicht hilfreich. in venedig wurde der karneval vorzeitig beendet. ob dieses bei der arena geschieht , darf bezweifelt werden. vor-erkrankte , oder auch ,,behinderte“ genannt, hätten da ein problem. sie könnten nach aussagen vom behindertenbeirat gar nicht erst in gefahr kommen. sie kommen in die arena gar nicht erst rein.

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  7. Ulf Reinhardt schreibt:

    Die erschreckende Ignoranz gegenüber Belangen behinderter Menschen muss noch einmal ganz klar verdeutlicht werden, da es sich nicht um ein Versehen, sondern offensichtlich um ein systematisches dreifaches Ignorieren handelt:

    1. Üblicherweise wird der Behindertenbeirat schon bei der Planung vor dem Bauantrag einbezogen. Dies ist nicht erfolgt.

    2. Schon vor einem Jahr wurde von Herrn Kohlstedt und anderen, z.B. von mir, auf die fehlende Beteiligung des Behindertenbeirates hingewiesen. Ein ganzes Jahr später nach Fertigstellung der Ausführungsplanung und Ausschreibungen erhielt Herr Kohlstedt die entsprechenden Pläne.

    3. Unabhängig von der Beteiligung des Behindertenbeirates muss die Sportarena nach § 49 Absatz 2, Satz 8 NBauO barrierefrei zugänglich und nutzbar sein, näheres regelt die DIN 18040-1.

    Was soll man daraus folgern, außer dass hier wieder einmal Fakten geschaffen werden sollten und an einer barrierefreien Gestaltung einfach kein Interesse besteht?

    Auch wenn Herr Böther zusichert, die Hinweise des Behindertenbeirats nun dankbar aufgreifen zu wollen, ist doch klar, dass dies nach Abschluss der Planungen und Ausschreibungen nur noch in geringem Umfang sowie mit deutlich höheren Kosten möglich sein wird. Auch seine Selbstkritik am Vorgehen der Verwaltung klingt zu zaghaft: „Ich hätte mir gewünscht, dass Behindertensport seinerzeit in die Planungen miteingeflossen wäre.“ Keine Wort jedoch zu der Frage, warum der Behindertenbeirat von der Verwaltung nicht beteiligt wurde und dies nach Bekanntwerden ein ganzes Jahr verschleppt worden ist.

    Herr Pols will offensichtlich seinen Parteifreund unterstützen und die Legende aufbauen, die Stadt Lüneburg hätte als Genehmigungsbehörde die Versäumnisse zu verantworten. So schreibt er „Aber eine Frage stellt sich doch noch: warum bekommt der Bauherr von der SPD dominierten Stadtverwaltung überhaupt eine Baugenehmigung.“

    Hier die Antwort aus der Baugenehmigung der Hansestadt Lüneburg:

    „8. Gemäß § 49 Absatz 2, Satz 8 NBauO muss die Sportarena barrierefrei zugänglich und
    nutzbar sein, näheres regelt die DIN 18040-1.“

    Herr Pols, handelt es sich wenn Auflagen der Baugenehmigung nicht beachtet werden somit um ein
    Versäumnis der SPD dominierten Stadtverwaltung oder die bewusste Ignoranz von klar in der Baugenehmigung erteilten Auflagen durch den Landkreis als verantwortlichen Bauherrn?

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    • Karlheinz Fahrenwaldt schreibt:

      Lieber Herr Reinhardt, die Linksfraktion hat schon in der Planungsphase darauf hingewiesen, dass es ein Unding ist, für die Garderobe im Keller keinen Aufzug einzuplanen. Die „Koalition der Vernünftigen“ hat uns damit abgewimmelt, dass ja die Begleitpersonen der Behinderten die Garderoben in den Keller schleppen können. Das war nur einer der Gründe, die zu meiner Ablehnung der Arena in der Form und an dem Standort geführt hat! Wenn der Stadt der Bauplan OHNE den Aufzug zur Garderobe zur Genehmigung vorgelegt wurde, wäre dann die Baugenehmigung rechtsfehlerhaft, da der Behindertenbeirat bei der Planung nicht einbezogen wurde?

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      • Ulf Reinhardt schreibt:

        Lieber Herr Fahrenwaldt,

        wenn Pläne vorgelegt wurden, aus denen sich ein klarer Verstoß gegen solche Auflagen ergeben, wäre das in der Tat zu prüfen. Da Pläne zu einem Bauantrag jedoch meist nicht alle Details erkennen lassen, wird sich die Bauaufsicht wahrscheinlich zu recht darauf zurückziehen können, die entsprechenden Auflagen in Textform erteilt zu haben. In jedem Fall trägt der Landkreis als Bauherr die volle Verantwortung für die Versäumnisse, da Bauvorschriften mißachtet wurden.

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    • Rüdiger Dehrbock schreibt:

      Lieber Herr Fahrenwaldt, die Linksfraktion hat auch schon darauf hingewiesen, dass die Aufhebung der Radwegpflicht zum Einen das einzige wirksame Mittel ist, das Radfahren in Lüneburg attraktiver zu gestalten, da die alten Radwege mit Asphaltdecke in der Mehrzahl gesundheitsgefährdend sind und ein Rad-Rundkurs über die Holperpiste Innenstadtring auch nicht für Begeisterung sorgen wird. Andererseits wird nach meinen Erfahrungen das aggressive Verhalten vieler Autofahrer, die zu James Blunt in der neuen Stadthalle wollen, gegenüber Radfahrern auf der Straße für noch weniger Radler Richtung Arena und zurück sorgen!

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  8. Berni Wiemann schreibt:

    Die viel zu späte Einbindung des Behindertebeirats ist ein weiterer „Baustein“ im Arena-Desaster.
    In der KT-Sitzung vor über 6 Mon.(!!!) haben Detlef Schulz-Hendel und ich selbst ausdrücklich an die Einbindung des Behindertenbeirats erinnert. Vgl. KT-Protokoll-Auszug vom 30.08.2019: https://allris.lklg.net/ri/to020.asp?TOLFDNR=23813
    Die „Störer und Nörgler“ wurden von der selbsternannten „Fraktion der Vernünftigen“ stets überhört.

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  9. jj schreibt:

    Zum Stand der Arena-Bauarbeiten und zur Frage, ob die Belange Behinderter ausreichend berücksichtigt sind, verschickt die Pressestelle des Landkreises heute folgende Pressemitteilung mit diesem Foto/BU:

    Mit den frisch betonierten Decken – hier direkt nach Abschluss der Arbeiten Mitte Februar 2020 – schließt das Erdgeschoss der Arena nach oben ab. Foto: Landkreis Lüneburg

    Arena im Kreistag:
    Erdgeschoss steht, Besucher mit Behinderungen im Blick

    (lk/ho) Das Erdgeschoss der Arena Lüneburger Land nimmt Formen an: Das berichtete der Projektsteuerer Reese Baumanagement am Montag (24. Februar 2020) im Kreistag. Die Decke über dem Erdgeschoss wurde Mitte Februar fertig betoniert, ab sofort montieren die Baufirmen Stützen und Wände für das Obergeschoss. Aktuell laufen Ausschreibungen für Malerarbeiten und WC-Trennwände, die Abgabefrist ist am 24. März 2020. Das Richtfest ist für den Sommer 2020 geplant.

    Wie Menschen mit Behinderung die Arena erleben werden, nahm Gereon Raab, Geschäftsführer von Reese Baumanagement in den Blick: Er gab eine erste Einschätzung zum Bericht des Behindertenbeirats ab, der dem Landkreis seit Sonntag (23. Februar 2020) vorliegt. „Viele Punkte sind bereits berücksichtigt, auch wenn nicht alles aus den Plänen hervorgeht. Andere Anmerkungen nehmen wir bei der Detailplanung auf und setzen sie um.“ Behindertensport gehöre allerdings nicht zu den Zielen, die für die Arena festgelegt seien. Landrat Jens Böther betont: „Ich hätte mir gewünscht, dass Behindertensport seinerzeit in die Planungen miteingeflossen wäre. Umso wichtiger ist es mir jetzt, dass Gäste mit Behinderung die Arena selbstständig besuchen können und mit Freude als Zuschauer an den Veranstaltungen teilhaben. Das sollte eine Selbstverständlichkeit sein. Deshalb greifen wir Hinweise des Behindertenbeirats dankbar auf.“

    Die Entscheidung über das neue Betreibermodell für die Veranstaltungshalle wurde auf die nächste Kreistagssitzung am 9. März 2020 vertagt. So können offene Fragen der Kreispolitik noch geklärt werden.
    Mit dem Kreistagsbeschluss könnte der Landkreis Lüneburg eine eigene Betriebsgesellschaft gründen. Dadurch wären der Vorsteuerabzug und damit eine Kostensenkung bei Bau und Betrieb möglich. Das Ziel: Im Mai 2020 soll das neue Betriebsmodell stehen, damit alle Beteiligten Planungssicherheit erhalten.

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  10. Dirk schreibt:

    Was nun am Ende von den Mängeln tatsächlich behoben werden muss, das wird man sehen.

    Trotzdem halte ich es für traurig und inakzeptabel, dass es 2020 überhaupt noch ein Thema sein muss, dass Menschen mit Einschränkungen faktisch schon bei der Planung eines öffentlich zugängigen und mit öffentlichen Geldern bezahlten Gebäudes außen vor gelassen werden!
    Bemerkungen a la „die Jacken bringen die Begleiter in den Keller“, oder eben solche des Herrn Raab zeugen von unendlicher Ignoranz und/oder persönlicher Dummheit. Wäre ich boshaft, dann wünschte ich den „Sprücheklopfern“ selber eine körperliche Behinderung, um zu erleben, wie sehr man in Deutschland 2020 noch ausgegrenzt wird… aber ich bin ja nicht boshaft!

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  11. Andreas Janowitz schreibt:

    Ich verstehe das Problem irgendwie nicht? Die Rollstuhlfahrer kämen doch sowieso nicht hin? Weil es gar kein Verkehrskonzept gibt? Oder sind die Pendelbusse aus Scharnebeck und Bardowick Rollstuhlgeeignet?

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  12. jo bembel schreibt:

    Einblicknahme beim Amtsgericht Lüneburg in das Handelsregister B (HRB) Auszug 1950 könnte bei der Beurteilung der Trennung von Privatperson Klaus Hoppe und dem Geschäftsführer der Campus Management GmbH Herrn Klaus Hoppe helfen. Vielleicht besteht 100% Intressengleichheit (wenn es nur einen Gesllschafter und Geschäftsfüherer gibt und der Klaus Hoppe heißt). Es geht hier nicht um Haftungs- oder Steuerfragen.

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  13. Ilka Gerstner schreibt:

    „An Behindertensport sei in der Eventhalle so wenig gedacht wie an die Nutzung der Büroräume durch Behinderte, dementsprechend könne dem Architekt auch kein Vorwurf macht werden, er habe was vergessen.“

    Den Satz von Projektsteuererchef Gereon Raab von „Reese Projektmanagement“ sollte sich jeder Lüneburger mal auf der Zunge zergehen lassen!

    Ist eine blasiertere, unterschwellig feindselig-aggressive Art denkbar, der berechtigten Kritik durch den Behindertenbeirat zu begegnen? Bei einer Halle, die de jure immer noch für Breitensport geeignet sein soll (auch wenn sie es de facto nicht ist) und die den Lüneburger Steuerzahler (inklusive der Steuerzahler mit Behinderung) höchstwahrscheinlich rund 150 Millionen Euro kosten wird, ist nicht einmal an die Nutzung durch behinderte Sportler „gedacht“ worden! Und auch bei im Jahre 2020 baulich neu eingerichteten Büroräumen und Arbeitsplätzen ist nicht an die Nutzung durch behinderte Arbeitnehmer gedacht worden!

    Der Landkreis Lüneburg schreibt auf seiner Homepage: „Die multifunktionale Halle, in der bis zu 3.500 Personen Platz finden können, soll neben Sportveranstaltungen auch für kulturelle Ereignisse wie Konzerte, Ausstellungen oder Messen genutzt werden.“

    Er schreibt nicht: „Die multifunktionale Halle, in der bis zu 3.500 Personen Platz finden können, soll neben Sportveranstaltungen – wobei nicht an Sportveranstaltungen für behinderte Menschen gedacht ist – auch für kulturelle Ereignisse wie Konzerte, Ausstellungen oder Messen genutzt werden.“

    Und die Mitglieder des Lüneburger Kreistages nehmen so einen nassforsch herablassenden verbalen Bescheid über die Ausgrenzung von Mitmenschen mit einer Behinderung schweigend hin?

    Sollte Projektsteuererchef Gereon Raab von „Reese Projektmanagement“ nicht augenblicklich aus dem Arena-Projekt abgezogen und in den Ruhestand versetzt werden, wo er in seinem Lehnsessel über die alltägliche Diskriminierung und Marginalisierung von Menschen mit Behinderungen nachgrübeln kann?

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    • Ilka Gerstner schreibt:

      Der Chef von Reese ist immer nur Tim Pahnke. Und die Tatsache, dass Herr Raab auch schwerbehindert ist, ändert überhaupt nichts daran, dass er sich gestern unsäglich abfällig gegenüber schwerbehinderten Menschen geäußert hat.

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    • jo bembel schreibt:

      Wenn das so ist, dann wird Herr Raab eine Interessenabwägung vorgenommen haben. Und das Interesse von Herrn Raab als Chef einer Firma, die sich mit Murks beschäftigt und diesen möglichst klein halten (reden) muss, hat gegen das Ingteresse von Herrn Raab als Privatperson, die unter deisem Murks zu leiden hat, gewonnen. C’est la vie!

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  14. Klaus schreibt:

    ……
    Volleyball ist nur das Mittel zum Zweck eine Party Location auf Steuerzahler Kosten hingestellt zu bekommen und irgendwann als alleiniger Nutzer und Doormann der Halle zu fungieren. Das ist der Lüneburger Masterplan und wenn dann noch 15 Termine für die Volleyballer abfallen macht das auch nichts. Im übrigen kann Volleyball mit Zuschauern nur als Event funktionieren, weil es ansonsten als Spielform für Zuschauer tot langweilig ist

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  15. Dirk schreibt:

    Hallo Herr Reinhardt,

    auf die Nummer mit der Entschädigungssumme als Küchenfinanzierung „über Bande“ bin ich gar nicht gekommen – ist aber eine brilliante Idee. Unter der Berücksichtigung des Vorlaufs der Arena (zufällig kauft ein Investor ein Grundstück quasi zeitgleich mit der Benennung des Standortes der Area, die Veranstaltungsfirma steht quasi von Anfang an fest) klingt es plausibel.
    Wäre die Arena ein Fernsehspiel, man würde glauben, es sei nur Phantasie. Aber „Der König von Köln“ ist eigentlich auch zu absurd, um wahr zu sein – eigentlich!

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  16. jj schreibt:

    Im Kreistag am Montagnachmittag versicherten die Projektverantwortlichen, dass die Kritik des Behindertenbeirates zur Arena teils unbegründet ist, teils überzogen, aber sicher, wo sie berechtigt ist, nicht zu wesentlichen höheren Baukosten führt, in keinem Fall zu Millionen an Mehrkosten.
    So ist an Warnsysteme gedacht, auch an Leitsysteme sowie zum Beispiel für Großveranstaltungen an ausreichend Behindertenparkplätzen.

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    • Burckhardt Wenske schreibt:

      Wie steht es um das (trotz mehrmonatigem Prüfpausenprogramm im letzten Sommer) nun wohl doch nicht für Mega-Events (Stichwort „James Blunt“ oder „Wildecker Herzbuben“) ausgelegte Deckentraglastpotenzial? Werden wir eine große Veranstaltungshalle bekommen, die nicht für große Veranstaltungen geeignet ist? Wer trägt die Verantwortung dafür, dass die im November 2018 vereinbarte Erhöhung der statischen Lasteignung nicht beauftragt und nicht umgesetzt worden ist? Wer trägt die Verantwortung für dadurch eventuell entstandene Kosten (überflüssige Statische Prüfungen, Anschaffung überdimensionierter Trageteile usw.)?

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      • jj schreibt:

        Lauter Fragen, die wohl auf Spekulationen fußen. Es sei denn, Sie können hier Fakten vorlegen, sonst sind das eben nur Vermutungen oder Flurfunk. Lg jj

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    • Irmgard Weber schreibt:

      Dazu: Karlheinz Fahrenwaldt am 24. Februar 2020 um 16:25 Uhr:

      Lieber Herr Reinhardt, die Linksfraktion hat schon in der Planungsphase darauf hingewiesen, dass es ein Unding ist, für die Garderobe im Keller keinen Aufzug einzuplanen. Die „Koalition der Vernünftigen“ hat uns damit abgewimmelt, dass ja die Begleitperson der Behinderten die Garderobe in den Keller schleppen kann. Das war nur einer der Gründe, die zu meiner Ablehnung der Arena in der Form und an dem Standort geführt hat!

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      • jj schreibt:

        Die Regisseure, die Entscheider in dieser Planung sitzen in der Kreisverwaltung und im Kreistag und nirgendwo sonst. Sie sollen sorgsam mit dem Steuergeld umgehen. Kreisverwaltung und Kreistag sind den Bürgerinnen und Bürgern verpflichtet. Nur in Lüneburg schien man sich in Sachen Arena vor lauter Begeisterung nicht daran zu halten. Dass erst jetzt ernsthaft die Frage aufgeworfen wird, ob die Belange der Behinderten ausreichend berücksichtigt wurden, ist ein weiteres Indiz dafür, dass hier von Anfang an auf Panne geplant wurde. lg jj

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  17. Ulf Reinhardt schreibt:

    Sehr geehrter Herr Schnell,

    Ihre Kritik an der mangelnden Berücksichtigung der Belange von Menschen mit Behinderung teile ich vollumfänglich. Besonders schändlich ist, dass der Behindertenbeirat in die Planung vorsätzlich nicht einbezogen wurde und als dies vor rund einem Jahr bekannt wurde, anstatt dies schnell nachzuholen nun einfach Fakten geschaffen wurden. Hier werden nicht nur die Belange von Menschen mit Behinderung nicht wahrgenommen, sondern offensichtlich deren Berücksichtigung auch von keiner Seite lautstark eingefordert.

    Ebenso teil ich Ihre Kritik an dem in aller Öffentlichkeit beschriebenen Versuch des Landrates und seiner Verwaltung, mit der geplanten eigenen Betriebsgesellschaft zum einen Steuern zu umgehen und zum anderen kommerzielle Unternehmen wie die SVG und die Campus GmbH ohne die hierfür notwendige Übertragung von gemeinwohldienlichen Aufgaben (wie es im Rahmen einer beihilferechtlich korrekten Übertragung von Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichen Interesse mit einem DAWI-Freistellungsbeschluss erfolgen müsste) aus Steuermitteln zu unterstützen.

    Ihre Rücktrittsforderung an den Kreistag teile ich nicht. Auch wenn seitens einiger Kreistagsabgeordneten immer wieder leichtfertig Beschlüsse gefasst wurden, ist hier aufgrund der Komplexität des Projektes eindeutig eine Überforderung zu erkennen.
    Ursache dieser Überforderung ist jedoch nicht nur die Komplexität, sondern ebenfalls die Tatsache, dass die Verwaltung unvollständige Beschlussvorlagen liefert und wesentliche Informationen wie das Thenner-Papier nicht bzw. erst nach der entsprechenden Beschlussfassung zur Verfügung stellt.

    Die Rücktrittsforderung sollte sich daher zunächst gegen den Landrat wie auch gegen den 1. Kreisrat und die Kreisrätin richten, welche zuletzt ohne Vorlage des Geschäftsbesorgungsvertrages, des Pachtvertrages für die Gastronomie sowie ohne eine vollständige Kostenermittlung das neue Betreiberkonzept beschließen lassen wollten.

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  18. Ulf Reinhardt schreibt:

    Auf die fehlende Einbindung des Behindertenbeirates sowie die mangelnde Berücksichtigung der entsprechenden Belange in der bis dato bekannten Planung, haben Herr Kohlstedt wie auch andere vor rund einem Jahr schon hingewiesen.

    Ein Jahr hat es nun gedauert, bevor überhaupt Unterlagen vorgelegt wurden, welche die Unzulänglichkeiten der Planung offenlegen, anstatt diese Mängel zu beseitigen.

    Wie lautete denn hier der entsprechende Auftrag der Verwaltung an den Planer Reese?

    Welche Anfragen und Anträge der Kreistagsfraktionen gab es um sicherzustellen, dass eine barrierefreie Planung erfolgt?

    Wurden hier mit der zeitlichen Verzögerung wieder bewusst Fakten geschaffen, anstatt die vom Behindertenbeirat geforderte Einhaltung der Normen umzusetzen?

    Es ist eine Schande für Verwaltung, Planungsbeteiligte und Kreistag, dass ein öffentliches Prestigeprojekt mit einem gigantischen Aufwand an Steuermitteln nicht nur am Gemeinwohl und Bedarf vorbeigeplant wird, sondern die Planungsmängel auch noch zu einer Diskriminierung von Menschen mit Behinderungen führen!

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  19. Eckhard.pols schreibt:

    Das ist doch prima, dass der neue Landrat von der CDU das Versäumnis des alten SPD-Landrats jetzt und des 1.Kreisrats (auch SPD) korrigiert, liebes SPD-Mitglied Jörg Kohlstedt.
    Was soll das jetzt Jörg? Einem Nachfolger so ins Knie zu treten, wo der Vorgänger oder besser sein Stellvertreter (1.Kreisrat) geschlampt hat.
    Aber eine Frage stellt sich doch noch: warum bekommt der Bauherr von der SPD dominierten Stadtverwaltung überhaupt eine Baugenehmigung. Ich kenne das so, dass alle Institutionen abgefragt werden. Besonders auch die Belange mobil eingeschränkter Menschen. Lieber Jörg, richte deine Kritik mal an diese Adresse.

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    • Jörg Kohlstedt schreibt:

      Hier ist die Kompetenz des Behindertenbeirats gefragt. Und wir sind politisch und von der Verwaltung unabhängig.

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    • Walter Hagemann schreibt:

      Sehr geehrter Herr Kreis- und Bundestagsabgeordneter Pols,

      verstehe ich Sie richtig? Sie halten es für möglich, daß die Kreisverwaltung mit ihrem SPD-Landrat Nahrstedt, welcher den Arena-Baubeschluss am 17. Dezember 2018 unter Angabe von falschen (und ihm damals auch als falsch bekannten) Kostenprognosen mit herbeigeführt hat, von der Stadtverwaltung mit ihrem SPD-Oberbürgermeister bereits 2017 eine rechtsfehlerhafte Baugenehmigung „bekommen“ hat?

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      • Dirk schreibt:

        Zumindest insinuiert Herr Pols selbiges!
        Aus meiner Sicht sollten Herr Pols uns „seine“ CDU den Ball eher flach halten, denn m.W. haben auch die Christdemokraten für die „Arena der Geldvernichtung“ gestimmt und sich auch nicht durch vehementes, kritisches Hinterfragen hervorgetan.

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  20. Kevin Schnell schreibt:

    Sehr geehrter Herr Jenckel, sehr geehrter Herr Reinhardt,

    die Stellungnahme des Behindertenbeirates deckt weitere eklatante Versäumnisse bei der „Arena“-Bauplanung auf. Deren Behebung wird weitere Millionen Euro kosten und die Fertigstellung um viele weitere Monate hinausschieben. Angesichts der Tatsache, dass Herr Kohlstedt mehrmals, eindringlich zum Beispiel am 26. August 2019 (https://blog-jj.com/2019/08/26/das-arena-melodram-ist-auf-fortsetzung-angelegt/#comment-7673) festgestellt hat, dass an der Lüner Rennbahn „die Belange von Menschen mit Behinderung gar nicht oder nur unzureichend berücksichtigt wurden und werden“, deutet die vom Beirat nun vorgelegte Bilanz auf den vollständigen humanitären Bankerott des Planungspersonals im Kreishaus. Aber auch die Mitglieder des Kreistages stehen (wieder einmal) mehr als jämmerlich da.

    Wäre es nicht an der Zeit, DASS DER KREISTAG GESCHLOSSEN ZURÜCKTRITT und dadurch seine Neuwahl ermöglicht?

    Denn vor allem eines deckt die durch die Stellungnahme sichtbar gewordene schäbige menschenausgrenzende Gedankenlosigkeit auf:

    DER GEMEINWOHLNUTZEN SPIELT BEI DER ARENAPLANUNG KEINE ROLLE.

    Durch den Behindertenbeirat wird noch einmal grell herausgestellt, dass es beim „alten“, aber auch beim „neuen Betreibermodell“ NUR um die wirtschaftlichen Aspekte zugunsten der „Eventisierung“ von Unterhaltungsklamauk geht. Die mit diesem „Modell“ verfolgte Steuersparhoffnung, welche die Gewinnerzielungsabsicht der kreiseigenen Betreibergesellschaft FINGIERT, ist ebenso unredlich wie die Tatsache, dass BEIHILFERECHTSWIDRIG mit Steuermitteln die kommerziellen Interessen Dritter über 30 oder gar 50 Jahre zu 99 Prozent aus öffentlicher Hand finanziert bzw. subventioniert werden sollen, — während für die Bürgerinnen und Bürger des Landkreises über die komplette Strecke ein ihrem Wohl dienlicher Wert NICHT erkennbar ist.

    Noch ein Detail:

    Herr Jenckel hat gestern geschrieben: „Laut der Kreisrätin Vossens [er meint KR Sigrid Vossers] würden zudem die [15] mietfreien Veranstaltung für die Campus GmbH, die im Aufhebungsvertrag festgelegt werden, dazu führen, dass die Halle auch bespielt werden kann, wenn bis zum Frühjahr 2021 die Frage nicht vertragsfest geklärt ist, wer die ‚Hausverwaltung‘ übernimmt, wenn der Landkreis selber Betreiber wird, und wer das Catering.“ (https://blog-jj.com/2020/02/18/zu-risiken-und-nebenwirkungen-fragen-sie-bitte-immer-nur-den-letzten-arena-gutachter/#comment-9677)

    Wie können die Campus Management GmbH die Halle KOSTENFREI bespielen, wenn weder der Betriebsmodus noch die Geschäftsbesorgung, noch das Catering, ja, im Grunde die gesamte hanebüchene Konstruktion nicht „vertragsfest“ geklärt sind? Ist solche Verwendung nicht aus juristischen, aus steuergesetzlichen, aus beihilferechtlichen und aus versicherungstechnischen Gründen eine UNMÖGLICHKEIT ?

    Kann die Kreisverwaltung über Kreiseigentum so verfügen als handle es sich dabei um das Privateigentum von Landrat und Kreisrätin?

    Wollen Herr Böther und Frau KR Vossers die zeitungslesenden Lüneburger mit solchen Auskünften eigentlich vergackeiern?

    Was ist da los im Kreishaus?

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    • jj schreibt:

      Sehr geehrter Herr Schnell,
      erstmal muss doch geprüft werden, ob der Behindertenbeirat in seiner Kritik richtig liegt, dann kann über Kosten geredet werden. Da greifen Sie gleich wieder zu Millionen-Beträgen.
      In Sachen Campus habe ich nur skizziert, was in der Pressekonferenz des Landkreises zum neuen Betreibervertrag gesagt wurde.
      Dass der Kreistag zurücktreten muss, halte ich für überzogen.
      Was das Personal im Kreishaus angeht, so sind doch, bis auf Landrat Böther, schon längere Zeit mit dem Projekt Arena befasst.
      Und ich verweise auf die Anmerkungen von Herrn Pols. Ich kenne mich allerdings zu wenig im Baurecht aus, um sagen zu können, das solche Fragen wie „behindertengerecht“ bei einer Baugenehmigung erfasst werden. Lg jj

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  21. Jörg Kohlstedt schreibt:

    Die Frage, warum der Beirat erst jetzt einen Mängelbericht erstellt, darf gestellt werden. Und als Vorsitzender des Behindertenbeirates beantworte ich sie auch gerne:
    Weil uns die Pläne (106 Stück) erst am 10.02.2020 übergeben wurden. Und eine Stellungnahme zu schreiben – das machen wir in unserer Freizeit ehrenamtlich am Wochenende und Abends – dauert dann doch schon mal zwei Wochen.

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    • Klaus Bruns schreibt:

      Herr Kohlstedt , frau plaschka fdp sieht keine probleme, wo sie welche sehen? woran kann das liegen? wenn ich gehässig wäre, wüsste ich schon eine antwort. schmunzeln.

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