Elbbrücken-Streit zwischen Neu Darchau und Landkreis Lüneburg: Fortsetzung garantiert

Neu Darchaus Bürgermeister Klaus-Peter Dehde (oben) und Lüneburgs Landrat Jens Böther sind im Dauertreit über die geplante Elbbrücke. Fotos; jj

Lüneburg, 6. Januar 2021

Sind Beckmesser am Werk, die um des Kaisers Bart streiten, geht es um Haarspalterei? In jedem Fall ist die Gemeinde Neu Darchau an der Elbe in Rage im Streit um die geplante Elbbrücke. Der Bürgermeister, der sich seit langem querstellt, hat jetzt den Landkreis Lüneburg aufgefordert, die Kündigung der sogenannten Brückenvereinbarung zu akzeptieren oder wahlweise untersagt, auf dem Gebiet der Gemeinde zu planen oder zu bauen. Der Landkreis Lüneburg, der bauen will, denkt weder daran, die Kündigung zu akzeptieren noch die Planung zu stoppen.

Großprojekte: Erst Arena, dann Elbbrücke
Der Landkreis Lüneburg hat gerade noch genug mit der Finanzierung der Arena Lüneburg Land zu tun, die lange aus dem Ruder gelaufen war. Der Bau geht auf die Zielgerade, die Investitionssumme liegt zurzeit bei 23,4 Millionen Euro. Mit rund zehn Millionen ist man mal eingestiegen. Ende offen. Da ist die Elbbrücke, die mindestens dreimal so teuer wird, eher ein Zukunftsprojekt, und alles was passiert fernes Grollen. Ob da ein Gewitter runterkommt oder der Landkreis den Brückenschlag in diesem Jahrzehnt vollendet – auch das ist noch offen. Ohne Klagen wird es nicht laufen. Denn geplant wird in einem Biosphärenreservat, geplant wird das Millionenprojekt für die Kritiker ohne detaillierte Wirschaftlichkeits-Analyse. Es ist schlussendlich eine Herzensangelegenheit, ein dreißig Jahre altes Versprechen.

Die ersten beiden Anläufe scheiterten vor Gericht und am Geld, dieses Mal soll es gelingen. Wenn da nicht die Gemeinde Neu Darchau wäre. Die hat bereits Beschlüsse für null und nichtig erklärt und arbeitet sich gerade an der Brückenvereinbarung ab, die zwischen den Landkreisen Lüneburg und Lüchow-Dannenberg, der Samtgemeinde Elbtalaue und der Gemeinde Neu Darchau geschlossen wurde. Und diese Vereinbarung sieht eigentlich keine Kündigung vor. Das ist der Casus knacksus. Da muss schon Erhebliches vorfallen.

Baumaßnahmen werden untersagt
Bürgermeister Dehde, der vor Gericht gerade eine Schlappe im Brücken-Streit hinnehmen musste, schreibt unter anderem an den Landkreis: „Des Weiteren ist in § 3 Ziffer 3 dieser Vereinbarung die Verpflichtung des Landkreises Lüneburg enthalten, die Elbbrücke nicht ohne die Ortsumfahrung um Neu Darchau zu planen, auszuschreiben und zu bauen. Sollte der Landkreis Lüneburg die Ortsumfahrung Neu Darchau nicht planen, ausschreiben oder bauen, könnte Landkreis Lüchow-Dannenberg, die Samtgemeinde Elbtalaue oder die Gemeinde Neu Darchau die Fortführung der Baumaßnahme untersagen. Entgegen dieser Vereinbarung erfolgt die Planung, Ausschreibung und der Bau der Elbbrücke ohne gleichzeitige Planung, Ausschreibung und Bau der Ortsumfahrung um Neu Darchau. Hiermit wird seitens der Gemeinde Neu Darchau dem Landkreis Lüneburg die Fortführung der Baumaßnahme untersagt. Ich bitte um Bestätigung bis spätestens zum 06.01.2021, dass der Landkreis die Baumaßnahme entsprechend der vertraglichen Vereinbarung nicht fortführt.“

Dehde weiter: „Sollten Sie die Kündigungsvoraussetzungen streitig stellen, bleibt es jedenfalls im Zweifelsfall bei der vertraglichen Vereinbarung, die Baumaßnahme entsprechend der Aufforderung in diesem Schreiben nicht fortzuführen. Sollten Sie die Kündigung akzeptieren, besteht ohnehin nicht das Recht, Planungs- oder Baumaßnahmen auf dem Gebiet der Gemeinde Neu Darchau (§§ 903 ff. BGB) durchzuführen, zumal die örtliche Zuständigkeit und die Übernahme der Trägerschaft der Straßenbaulast durch Kündigung des Vertrags erlischt.“

Konter vom Landkreis
Darauf hat der Landkreis geantwortet nicht ohne Ironie: “Es wird zur Kenntnis genommen, dass Sie nunmehr offensichtlich ebenfalls im Grundsatz von der Wirk­samkeit der Brückenvereinbarung ausgehen. Gemäß § 3 Nr. 3 der Vereinbarung können der Landkreis Lüchow-Dannenberg, die Samtgemeinde Elbtalaue oder die Gemeinde Neu Darchau die Fortführung der Baumaßnahme allerdings nur dann untersagen, wenn die Elbbrücke geplant, ausgeschrieben oder ge­baut würde, ohne gleichzeitige Planung, Ausschreibung oder Bau einer Ortsumfahrung Neu Darchau.“

Alles im Stadium der Vorplanung
Weiter heißt es vom Kreis: „Die genannten Voraussetzungen liegen offensichtlich nicht vor. Zunächst ist anzumerken, dass sich das Projekt Elbbrücke derzeit noch im Vorplanungsstadium befindet, eine Untersagung der Fortführung der ‚Baumaßnahme‘ dürfte schon aus diesem Grund nicht möglich sein. Darüber hinaus handelt es sich bei der zugrunde gelegten Vorzugstrasse in der landesplanerischen Feststellung um eine Ortsumfahrung des Ortes Neu Darchau. Eine solche war auch Gegenstand der Vereinbarung. Keineswegs wurde eine Um­fahrung der gesamten Gemeinde vereinbart, da anderenfalls der Bau im geplanten Gebiet gar nicht mög­ lich wäre. Es ist daher unzutreffend, dass eine Planung der Elbbrücke erfolgt, ohne dass gleichzeitig eine entsprechende Ortsumfahrung geplant würde.“

Hintergrund: Die Vorzugstrasse für die Brücke geht durchs Gemeindegebiet und teilt die Orte Katemin und Neu Darchau.

Kurzum: Neu Darchau bleibt das gallische Dorf. Dort soll es auch noch eine neue Bürgerbefragung zu den Brückenplänen geben. Fortsetzung folgt garantiert.

Hans-Herbert Jenckel

Über jj

Journalist, Dipl.-Kaufmann, Moderator, Lünebug- und Elbtalaue-Liebhaber
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39 Antworten zu Elbbrücken-Streit zwischen Neu Darchau und Landkreis Lüneburg: Fortsetzung garantiert

  1. Angelika Hoffmann schreibt:

    So wertvoll und wichtig Kommentarspalten sind – am Ende werden sie leider oft zum Sammelbecken für allerlei . Pseudo-Expertisen, Politik-Propaganda, Wichtigtuerei, Schmähungen und derlei eitles Gezänk und Geplapper mehr.
    Die Argumente pro und contra Brücke sind seit Jahrzehnten bekannt. Warum also weiter darin rumrühren? Ja, auf-rühren, zuspitzen, spalten! Daumen rauf, Daumen runter – die Schilder in Neu Darchau signalisieren vor allem eines: hier gibt es Streit. Streit. Streit.
    Es tut nicht gut, durch dieses Dorf zu fahren. Und in diesem Spannungsfeld zu leben vermutlich auch nicht.
    Wir haben so viele Möglichkeiten, Brücken der Verständigung zu bauen, zuhören, miteinander reden und diskutieren, auch eine andere Meinung mal stehen lassen ohne Groll.
    Als kleine Eselsbrücke möchte ich diesen indianischen Spruch hinzufügen: gehe erst einen Mond in den Mokassins eines anderen, bevor Du ein Urteil sprichst,
    Also gerne mal ein (Elb-)Seitenwechsel in diesem Sinne.

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    • Martin Donat schreibt:

      Liebe Frau Hoffmann,
      sind Sie denn nun für oder gegen den Bau einer festen Elbquerung aus Beton und Eisen?

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      • Angelika Hoffmann schreibt:

        Lieber Herr Donat, seit zig Jahren spaltet das Thema. Statt Brücke der Eintracht nur noch Zwietracht, diese Erhitzung der Gemüter ändert aber nichts an den bürokratischen und juristischen Rahmenbedingungen die es zunächst auszuloten gilt. Wie wäre es z.b. auch mit Diskussion über Alternativen zu Beton und Stahl – etwa eine Brücke aus Holz. Ich persönlich brauche (noch) keine Brücke. Da Sie mich aber konkret gefragt haben – ja, ich bin für eine feste Elbquerung. Ich verstehe jedoch auch viele Argumente dagegen. Es ist sehr schwierig und erfordert Geduld und Miteinander. Erstmal vertraue ich in unseren Rechtsstaat und sehe der Entwicklung mit Gelassenheit entgegen.

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  2. Claudia Schmidt schreibt:

    Vor der Landratswahl habe ich Herrn Böther in Neuhaus auf einer öffentlichen Veranstaltung gefragt, ob er sich nicht für kostenlose Überfahrten für die BürgerInnen aus dem Amt Neuhaus einsetzen wolle. Die Antwort sinngemäß: Frau Schmidt wir müssen sorgsam mit Steuergeldern umgehen. Das kann sich der Landkreis nicht leisten….
    Amt Neuhaus ist eine aufstrebende Gemeinde. Die Nachfrage nach Immobilien steigt stark an. Hamburg ist über eine getaktete Verbindung in knapp 60 Minuten von Brahlstorf nach Hamburg Hbf gut zu erreichen. Die Internetverbindung ist mittlerweile in vielen Dörfern top. Es entstehen zwei Tiny-House Siedlungen. Der Rufbus ist eine tolle Einrichtung zumal er mit der DB-App verknüpft ist. Vielleicht steht das Amt Neuhaus irgendwann, gerade weil es keine Brücke gibt, finanziell so gut da, dass alle Baupläne endlich in der Schublade verschwinden. Die überfällige Einführung einer Zweitwohnungssteuer hat der Gemeinde jedenfalls schon einiges an Einnahmen beschert. Eine Brücke ist nicht die Zukunft für Amt Neuhaus!

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    • Helga Dreyer schreibt:

      Sehr geehrte Frau Schmidt,
      warum wird der Bau der Brücke immer nur auf die angeblichen Bedürfnisse der Bewohner Amt Neuhaus reduziert? Wieso wollen Sie die linkselbischen Anrainer, die ihren Arbeitsplatz z. B. in Hamburg haben, von der hervorragenden Möglichkeit, für ihren Arbeitsweg den Zug ab Bahnhof Brahlstorf zu nutzen, ausschließen? Fahrtstrecke Neu Darchau – Brahlstorf: 17 km, Neu Darchau – Lüneburg: 36 km. Auch andere Vorteile für die Linkselber durch Brücke und Erweiterung des ÖPNV Richtung Neuhaus und Brahlstorf liegen auf der Hand und werden leider nicht benannt.

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      • Claudia Schmidt schreibt:

        Ja, das ist ein Argument. Also kostenfreie Fahrt über die Elbe für die Anrainer links und rechts der Elbe oder der Fährpreis ist im HVV-Ticket enthalten. In Hamburg gelten die HVV-Tickets auch für die „Fähren“ über die Elbe. Innerhalb des Amt Neuhaus gilt der HVV-Tarif (Rufbus) ja sowieso.

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      • kpdehde schreibt:

        Das haben wir dem Landkreis Lüneburg übrigens mehr als einmal angeboten. Antworten hat es nie gegeben.

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    • Helga Dreyer schreibt:

      Wenn schon, denn schon ÖPNV (Busverbindung) ab Wohnorte und über eine Brücke, dann kann das Auto stehen bleiben!

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  3. OB Trumpismus schreibt:

    Wie viel Konflikt wird man den Bürgerinnen und Bürgern noch zumuten?…
    Vorbilder wohin man schaut…….

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  4. Klaus Bruns schreibt:

    Hildburg Krämer
    Zitat: es geht IN DIESEM Blog-Thread und IN DIESER Debatte NUR „um die trasse“.
    dieses hätten sie wohl gern. dem ist nicht so. in einer ratssitzung können sie so argumentieren, hier aber nicht. wen wollen die brücken-befürworter eigentlich noch alles über den tisch ziehen? ob dem bürger wohl klar geworden ist, es gibt wichtigeres , als gewinnmaximierungen? die argumente der brückenbefürworter ähneln den argumenten der krankenhäuser-abschaffer. ohne rücksicht auf verluste.

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  5. Helga Dreyer schreibt:

    Keine Antwort ist auch eine Antwort, Herr Dehde und Frau/Herr ezwo!

    Und unser Blog-Blitzmerker Klaus Bruns hat es auf den Punkt gebracht (zwar unbewusst, aber immerhin): Ihnen geht es gar nicht um die Straßenführung, sondern es geht insbesondere Ihnen, Herr Dehde, darum, eine Brücke insgesamt zu verhindern!

    Jedes Mittel, auch Täuschung und die Entstellung von Sachverhalten, ziehen Sie dazu heran, ich sag nur „Zerschneidung einer Ortschaft durch eine Straße“. Um Ihren noch nicht einmal verheimlichten Wunschtraum, die Fähre und damit lukrative Einnahmen der Gemeinde Neu Darchau zu erhalten (bis vor kurzem konnte man folgendes Statement von Ihnen und den SPD-Gemeinderatsmitgliedern Mischke und Bodendieck auf der SPD N.-D. Homepage lesen: „Wenn Ihnen jemand ihr Herzstück nimmt, versuchen Sie dann nicht auch, möglichst viel für sich herauszuholen? Würden Sie auf ein beträchtliches Stück Ihres Einkommens verzichten, damit Ihr Nachbar einen Vorteil hat?“), ist Ihnen jedes Mittel recht, koste es, was es wolle.

    Ihre Strategie ist leicht durchschaubar. Mit der unwirksamen Kündigung des Brückenvertrages und den Eingaben bei den Gerichten, die übrigens keine Aussicht auf Erfolg haben dürften, bezwecken Sie nur eines: die Stimmung bei den Bürgern in Neu Darchau bis zu der von Ihnen initiierten Bürgerbefragung (die Ende Januar 2021 stattfinden soll) anzuheizen, damit die Bürger sich mehrheitlich gegen die Trasse, nach der mit einer möglichen ja / nein Antwort gefragt werden soll, aussprechen.

    Mit dem Ergebnis der Befragung wollen Sie dann im Kreistag Lüchow wedeln und die Kreistagsabgeordneten dazu bewegen, mehrheitlich für eine Kündigung des Brückenvertrages zu stimmen.

    Offenbar sind Sie so besessen von dieser berechnenden Verfahrensweise, dass Sie, kaum, dass der Landkreis Lüneburg Ihnen seine Antwort am 05. Januar hat zukommen lassen zur Kündigung, alle Hebel in Bewegung setzten, alle verfügbaren Medien unserer Gegend zu informieren, damit Ihre abwegige Meinung zur Außendruckerzeugung unter die Leute gebracht wird.
    Leider hat Ihre Taktik einige Schönheitsfehler.

    1.) Sie müssen Steuergelder der Gemeinde für die aussichtslosen Gerichtsverfahren (Rechtsanwalt, Gerichtskosten) aufwenden.
    2.) Sie müssen Steuergelder für die Bürgerbefragung aufwenden, die im Ergebnis nicht zu beachten sein wird.
    3) Sie treiben die Spaltung des sozialen Zusammenhalts der Neu-Darchauer Bürger voran.

    Ich sage Ihnen auch, warum das Ergebnis der Befragung keine Bedeutung für weiterreichende Entscheidungen haben kann: anders, als bei der in 2003 durchgeführten Bürgerbefragung in Neu Darchau, als die Anbindung über die Hauptstraße zum Hafen führen sollte, ist heute eine Ortsumfahrung geplant, zu der es zwar eine Alternative gibt, die dann aber wesentlich mehr Anwohner in der Siedlung Katemin belasten würden. Haben Sie mit diesen Bürgern schon gesprochen, Herr Dehde, und nachgefragt, ob diese Alternativstrecke anstelle der in Planung befindlichen Straße überhaupt gewünscht wird?

    Mit Ihrer geplanten Formulierung der Frage zur Trasse und der logischen Antwort darauf würden Sie die Situation der betroffenen Anwohner also verschlimmbessern, wenn damit angeblich eine Komplettumfahrung auch Katemins gefordert werden würde.

    Aber das wollen Sie ja gar nicht, Herr Dehde, Sie wollen die Brücke insgesamt verhindern! Und da langen Sie in die Trickkiste, denn die NGO hindert Sie daran, konkret zu fragen: „Wollen Sie die Brücke?“, da die Planung einer Kreisstraße nicht Angelegenheit der Gemeinde ist.

    Glauben Sie wirklich ernsthaft daran, dass die Kreistagsabgeordneten in Lüchow und Lüneburg und übrigens auch die meisten Blog.jj-Leser Ihr perfides Spiel nicht durchschauen?
    Beste Grüße
    Helga Dreyer

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    • Otto Berg schreibt:

      Liebe Frau Dreyer,

      eine Anmerkung (A), zwei Fragen (F1, F2), eine Klarstellung (K):

      A) Die Niedersächsische Gemeindeordnung (NGO) war vom 1. April 1955 bis zum 1. November 2011 die „Gemeindeverfassung“ der niedersächsischen Städte und Gemeinden. Sie war damit die Rechtsgrundlage für den Aufbau der kommunalen Strukturen in Niedersachsen auf Grundlage der Selbstverwaltungsgarantie des Grundgesetzes (Art. 28 Abs. 2 Satz 1 GG) und der Niedersächsischen Verfassung (Art. 57 Abs. 1 NV). Am 1. November 2011 trat die NGO außer Kraft, zugleich ging ihr Regelungsgehalt zusammen mit dem der Niedersächsischen Landkreisordnung (NLO) im Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) auf.

      F1) Wie genau sollte die NGO Herrn Dehde daran hindern können, die Bürger Neu Darchaus konkret zu fragen: „Wollen Sie die Brücke?“

      F2) Auch Landrat Böther und Minister Althusmann (https://andrea-schroeder-ehlers.de/meldungen/unserioese-wahlkampfhilfe-feste-zusagen-des-ministers-gab-es-nicht), aber auch Sie, liebe Frau Dreyer (hier: Vorwurf der Täuschung, Manipulation, Stimmungsmache, Steuergeldverschwendung etc.) treiben einigen Aufwand zur Durchsetzung Ihres Anliegens, bei dem einer, wenn er alle diese Bemühungen „politisch“ nennen wollte, dem Politischen vielleicht Unrecht täte. Ist es einem Bürgermeister Ihrer Ansicht nach verboten, die Brücke nicht zu wollen und dafür zu kämpfen, dass diese nicht gebaut wird?

      K) Eine „Bürgerbefragung“ kennt das Niedersächsische Kommunalverfassungsgesetz nicht. Die Regelung der „Einwohnerbefragung“ in § 35 NKomVG vom 17. Dezember 2010 lautet in der Fassung vom 26. Oktober 2016 (gültig ab dem 1. November 2016):

      „1. Die Vertretung kann in Angelegenheiten der Kommune eine Befragung der Einwohnerinnen und Einwohner, die mindestens 14 Jahre alt sind und seit mindestens drei Monaten den Wohnsitz in der Kommune haben, beschließen. 2. Satz 1 gilt nicht in Angelegenheiten einzelner Mitglieder der Vertretung, des Hauptausschusses, der Stadtbezirksräte, der Ortsräte und der Ausschüsse sowie der Beschäftigten der Kommune.“

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      • Helga Dreyer schreibt:

        Sehr geehrter Herr Berg,
        vielen Dank für Ihre Anmerkung und Ihre Klarstellung. Natürlich sollte in der Diskussion auch mit aktuellen Vorgaben aus Gesetzen und Gesetzestexten sowie mit korrekten Begriffen zum Thema argumentiert werden. Mein Fehler, sorry.

        Um meine Antwort auf Ihre Frage F1 einzuordnen, ist es hilfreich, die Definition zum Begriff Einwohnerbefragungen gelesen zu haben s. https://de.wikipedia.org/wiki/B%C3%BCrgerbefragung

        Mit der weiteren Kenntnis darüber, dass eine Brücke über die Elbe gebaut werden soll, über die eine Kreisstraße (und keine Gemeindestraße) bis zur Anbindung an die Landesstraßen L231 und L232 in Neu Darchau führen wird und die Zuständigkeit daher beim Landkreis Lüchow-Dannenberg liegt, ist die in § 35 NKomVG genannte Voraussetzung solcher Befragungen: „in Angelegenheiten der Gemeinde“ schon nicht erfüllt, um die Einwohner Neu Darchaus fragen zu können „Wollen Sie eine Brücke?“.

        Angelegenheit der Gemeinde kann daher nur die Straßenführung durch die Gemeinde selbst sein. Selbstverständlich wäre es hier statthaft, danach zu fragen, ob eine gewisse Trassenführung innerhalb des Ortes durch die Einwohner gewollt wird. Den Einwohnern muss aber durch die vorab zu erstellende Satzung deutlich eine Alternative aufgezeigt werden, denn verpflichtend für die Gemeinde gilt auch, den Brückenvertrag aus 2009 einzuhalten und den Bau einer Ortsumfahrung beinhaltet, diese nicht verhindert werden kann. Es muss den Einwohnern bei der Abstimmung also bewusst sein, dass sie mit ihrer Ja- oder Nein-Antwort nur die eine oder andere Trasse wählen, nicht jedoch über das Schicksal der Brücke selbst entscheiden.

        Und genau dieses versucht Herr Dehde bei den Einwohnern zu verschleiern und mit der Medienpräsenz zusätzlich einer nicht betroffenen Öffentlichkeit in den Landkreisen unterzujubeln. Er betreibt demagogische Propaganda gegen den Bau der Brücke selbst, in dem er glauben macht, die Bürger, die mit „Nein“ stimmen werden, würden die Brücke an sich ablehnen. Und allein das ist mein Vorwurf an Herrn Dehde!

        Ihre Frage zu F2 ist damit ebenso beantwortet, natürlich kann Herr Dehde mit lauteren Mitteln gegen den Bau der Brücke kämpfen. Die Ebenen der Fairness und der Wahrhaftigkeit sollten aber Grundstock seines Handelns sein.

        Ich erinnere an die Behauptung, wonach durch die mit üblicher Breite geplante Anbindungsstraße mit Bürgersteigen eine Zerschneidung der Gemeinde Neu Darchaus stattfinden würde oder die von ihm komplett aus der Luft gegriffenen horrend überzogenen Zahlen zu den Kosten und Folgekosten.
        An anderer Stelle im Blog hatte ich über diese Kostenschätzungen schon geschrieben.

        Aus meiner Sicht verdrängt Herr Dehde, dass es eine demokratisch herbeigeführte Entscheidung für den Bau der Brücke auch im Gemeinderat Neu Darchau gab, die mit der Unterschrift des damaligen Bürgermeisters Hinneberg unter dem Brückenvertrag in 2009 seinerzeit besiegelt wurde. Seine Möglichkeiten, gegen die Brücke zu kämpfen, beschränken sich also lediglich darauf, den Vertrag als solchen anzugreifen (hat er mit seiner unwirksamen Kündigung getan, hat nicht geklappt) oder zu behaupten, Teile des Vertrages werden nicht eingehalten (das versucht er gerade, wird aber nicht klappen).
        Mit freundlichen Grüßen
        Helga Dreyer

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    • Yvonne Brück schreibt:

      Liebe Frau Dreyer, schauen Sie bitte mal nach oben. „Einem Blogger gefällt das.“
      https://en.gravatar.com/kpdehde

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      • Helga Dreyer schreibt:

        Danke, liebe Frau Brück.
        Das war mir bisher noch gar nicht aufgefallen.
        Umso mehr bemerkenswert, dass er dann die an ihn gestellten Fragen nicht beantwortet.

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  6. Helga Dreyer schreibt:

    Sehr geehrte Kommentatoren, sehr geehrte Frau Harms, sehr geehrte Frau Fehrmann,
    ich werde mich erst später an der Diskussion beteiligen können und werde dann meine Beiträge auch mit mir zur Verfügung stehenden Unterlagen untermauern.

    Vorher bitte ich aber Herrn Dehde (der sicherlich mitliest im Blog) und der bekanntermaßen den Weg zu den Gerichten nicht scheut, um aus seiner Sicht eine „echte“ Ortsumfahrung durchzusetzen, und Frau/Herrn ezwoh mir zwei Fragen zu beantworten:

    1.) Welche Trasse würden Sie denn eigentlich als Ortsumfahrung bezeichnen, wenn folgende Vorgaben zu erfüllen sind:
    a) die Anbindung soll nicht über die Hauptstraße in Neu Darchau zu führen
    b) das Anbindungsziel ist der Knotenpunkt zu den Landesstraßen L231 (Richtung Dahlenburg), wohin der überwiegende Teil der Verkehre fließt und L232 (Richtung Bleckede)
    c) die Trasse soll möglichst wenig Berührungspunkte mit dem hochgeschützten Teil des Biosphärenreservats – Gebietsteil C – haben.

    Nutzen Sie gerne die beigefügte Skizze für Ihre Beschreibungen.

    2.) Zerschneiden aus Ihrer Sicht innerörtliche Straßen eine Gemeinde, so z. B. die Hauptstraße und die Elbuferstraße in Neu Darchau mit ca. neun Metern Gesamtbreite die Ortschaften Katemin, Neu Darchau und Klein Kühren in jeweils zwei Hälften? Oder steht diese von Ihnen geäußerte Befürchtung ausschließlich für das kurze geplante max. neun Meter breite Anbindungsstück zur Brücke innerhalb einer etwa 100 Meter breiten Brachfläche in Katemin?


    BU: Grafik aus dem Erläuterungsbericht zum Raumordnungsverfahren. Stand 2012. Grafik: Landkreis Lüneburg/WK Consult

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    • Klaus Bruns schreibt:

      Helga Dreyer
      frau dreyer, es geht doch im kern nicht um die trasse, sondern, warum soll überhaupt eine brücke gebaut werden? nur weil in einer euphorie zu laut nach ihr geschrien wurde? wie wäre es mit einem tunnel von lüneburg nach neuhaus? alle probleme sind damit erledigt, außer was die kosten betrifft. die scheinen den brücken befürwortern ja eh egal zu sein. andere sollen sie ja übernehmen. der fehmarnbelt tunnel wäre doch ein schönes beispiel, oder? man kann auch die wunschliste noch weiter ausbauen. wie wäre es mit einer hängebrücke? sie kann doch ruhig die größte der welt werden, koste es ,was es wolle.

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      • Hildburg Krämer schreibt:

        Doch, Herr Bruns,

        es geht IN DIESEM Blog-Thread und IN DIESER Debatte NUR „um die trasse“.

        Das belegt die Argumentation des Bürgermeisters von Neu Darchau, der behauptet: Entgegen der Brückenvereinbarung von Januar 2009 „erfolgt die Planung, Ausschreibung und der Bau der Elbbrücke ohne gleichzeitige Planung, Ausschreibung und Bau der Ortsumfahrung um Neu Darchau. Hiermit wird seitens der Gemeinde Neu Darchau dem Landkreis Lüneburg die Fortführung der Baumaßnahme untersagt. Ich bitte um Bestätigung bis spätestens zum 06.01.2021, dass der Landkreis die Baumaßnahme entsprechend der vertraglichen Vereinbarung nicht fortführt.“

        Außerdem sagt Herr Dehde, es bestehe „nicht das Recht, Planungs- oder Baumaßnahmen auf dem Gebiet der Gemeinde Neu Darchau (§§ 903 ff. BGB) durchzuführen, zumal die örtliche Zuständigkeit und die Übernahme der Trägerschaft der Straßenbaulast durch Kündigung des Vertrags erlischt.“

        Warum „überhaupt eine brücke gebaut werden“ soll, ist eine interessante, aber hier deplatzierte Frage, über die Sie bestimmt einen eigenen Blog-Artikel ausarbeiten dürfen, wenn Sie Herrn Jenckel artig darum bitten. Dort könnten Sie dann auch Ihre Überlegungen zur Tunnel-Variante unterbringen und vielleicht sogar zusätzlich erwägen, ob als „Future Solution 2021 Plus“ von der Campus Management GmbH nicht mit Hilfe von Hinrich Bonin, Achim Gründel und Jens-Peter Schultz ein Shuttle-Service mit Helicopter-Drohnen zu organisieren wäre.

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  7. Werne Hölzke schreibt:

    Mich würde mal interessieren, was Neu Darchaus Bürgermeister Klaus-Peter Dehde zu dem Konter aus dem Kreishaus sagt, den er vorgestern einstecken musste.

    Herr Dehde beruft sich darauf, dass gemäß § 3 Nr. 3 der Brückenvereinbarung der Landkreis Lüchow-Dannenberg, die Samtgemeinde Elbtalaue oder die Gemeinde Neu Darchau die Fortführung der Baumaßnahme dann, aber auch nur dann untersagen können, „wenn die Elbbrücke geplant, ausgeschrieben oder ge­baut würde, OHNE gleichzeitige Planung, Ausschreibung oder Bau einer Ortsumfahrung Neu Darchau.“

    Herr Dehde schreibt wörtlich: „Entgegen dieser Vereinbarung erfolgt die Planung, Ausschreibung und der Bau der Elbbrücke ohne gleichzeitige Planung, Ausschreibung und Bau der Ortsumfahrung um Neu Darchau.“

    Wenn mich meine Augen nicht täuschen, liegen die von Herrn Dehde genannten Voraussetzungen für eine möglichen Kündigung der Vereinbarung aber gerade NICHT vor, da sich das Projekt Elbbrücke derzeit noch im Vorplanungsstadium befindet, also von „Planung“, „Ausschreibung“ oder „Bau“ überhaupt keine Rede ist.


    Bild: bruecken-bauen-ev.de

    Darüber hinaus handelt es sich nach meinem Dafürhalten bei der Vorzugstrasse, die der landesplanerischen Feststellung zugrunde liegt, wie im Bild oben deutlich erkennbar, um eine Ortsumfahrung des Ortes Neu Darchau. Eine solche war auch Gegenstand der Vereinbarung. Keineswegs wurde eine Umfahrung der gesamten Gemeinde vereinbart, da anderenfalls der Bau im geplanten Gebiet ja überhaupt nicht möglich gewesen wäre. Es müsste daher Herrn Dehdes Behauptung unzutreffend sein, dass eine Planung der Elbbrücke erfolgte, wenn sie denn erfolgen würde, ohne dass gleichzeitig eine entsprechende Ortsumfahrung geplant wäre.

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    • Anne König schreibt:

      Neu Darchaus Bürgermeister Dehde (SPD) könnte zum Beispiel einwenden (und tut das auch), laut Brückenvereinbarung vom Januar 2009 sei Lüneburg verpflichtet, eine Ortsumfahrung Neu Darchaus zu bauen. Die derzeitigen Pläne aber sähen eine Trassenführung zwischen Neu Darchau und Katemin vor. „Aus Sicht Dehdes ist das keine Umfahrung Neu Darchaus, sondern eine Zerschneidung seiner Gemeinde. Deshalb ist er der Auffassung, dass Lüneburg ’sich nicht an die Vereinbarung hält‘. Zudem moniert er, dass Lüneburg die Gemeinde nicht einbindet, die Pläne zur Ortsumfahrung dort nicht vorstellt und auf Anfragen nicht antwortet. Das sei mit Amtsantritt von Jens Böther ’noch schlechter geworden‘.“

      Lüneburgs Landrat Böther (CDU) meint dagegen: „Die angedachte (!) Trasse für die Elbbrücke beinhaltet eine Umfahrung des Ortes Neu Darchau, nicht jedoch der Gemeinde Neu Darchau.“ (Zur Bewertung siehe das Foto im Kommentar von W. Hölzke.)

      Und auch Lüchow-Dannenbergs Landrat Jürgen Schulz (parteilos) erkennt „kein Kündigungsrecht in diesem Gefüge. Da damals (2009) keine Loslösungsmöglichkeit vereinbart wurde, sei ein gesetzlicher Kündigungstatbestand erforderlich. Dieser könne etwa vorliegen, wenn sich die Verhältnisse der getroffenen Regelungen derart verändert haben, dass sie einer Vertragspartei nicht mehr zumutbar sind und auch nicht vertraglich angepasst werden können. Diese Voraussetzungen seien hier nicht erfüllt, so Schulz.“

      Alle Zitate aus der Elbe-Jeetzel-Zeitung von Freitag, 8. Januar 2021: https://www.ejz.de/lokales/lokales/gemeinde-neu-darchau-kuendigt-brueckenvereinbarung_50_111974457-28-.html

      Wie Herr Dehde diese beiden Widerreden entkräften will, wäre schön zu wissen. Seine Antwort würde bestimmt auch „ezwoh“ interessieren, der zwar viel behauptet, aber wenig begründet.

      Und Herr Böther sollte Ulf Reinhardt, den Abgeordneten beider Kreistage und mir bitte mal erläutern, wie er ohne vorangehende Wirtschaftlichkeitsfeststellung eine „Maßnahme“ rechtfertigen möchte, welche zum Wohle von rund 500 Elbependlern deutlich über 100 Mio Euro Investitions- plus ca. 3 Mio Euro jährlicher Unterhaltskosten verschlingen wird?

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      • Ulf Reinhardt schreibt:

        Das wird nicht passieren, Frau König, da es sich auch nach Aussagen des Landrates um eine Herzensangelegenheit und die Einlösung eines Versprechens handelt.

        Daher sind wirtschaftliche Betrachtungen und Abwägungen (die Einwohnerzahl von Dömitz hat sich seit dem Brückbau um mehr als 20% reduziert) nicht notwendig und er muss den BürgerInnen nicht erklären, welche wirklich wichtigen Infrastrukturinvestitionen in Schulen, Kitas und Radwege in den nächsten 20 Jahren nicht möglich sein werden, weil rund 200 Mio. in eine nur wenigen Hundert Einwohnern nützliche sowie ein Biosphärenreservat zerschneidende Brücke investiert wurden.

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    • ezwoh schreibt:

      Katemin gehört zur Gemeinde Neu-Darchau. Herr Dehde ist Bürgermeister dieser Gemeinde, nicht nur des namengebenden Kernortes. Siehe: https://de.wikipedia.org/wiki/Neu_Darchau#B%C3%BCrgermeisterhe:
      Für diese Gemeinde hat Herr Dehde unterschrieben – nicht nur für den Kernort.
      Katemin hat keinen „eigenen“ Bürgermeister nur für seine Ortslage.
      Nach Auffassung des Landkreises Lüneburg haben die Bewohner dieses Ortes also gar nicht zu sagen? Über deren Köpfe hinweg darf man ihren Ort zerstören ohne sie zu fragen, wenn man – nach Auffassung des Landkreises Lüneburg – mit Dritten darüber Verträge schließt?
      Ein wirklich seltsames Demokratieverständnis.
      Sieht für mich nach Pippi Langstrumpf aus: Ich mach mir die Welt, wie sie mir gefällt…

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      • kpdehde schreibt:

        Nur eines: ich hätte eine derartige schlecht formulierte Vereinbarung nie unterschrieben. Dieses zweifelhafte Vergnügen hat sich mein Nachfolger/Vorgänger gegönnt. Der hat es auch schon fertig gebracht, seine Gemeinde wegen Versäumnissen, die er selbst zu verantworten hatte zu verklagen.

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    • Werner Hölzke schreibt:

      Frau Dreyer, die gewöhnlich gut informierte Brückenbefürworterin aus Walmsburg an der Elbe, hat hier im Blog vor einiger Zeit irgendwo geschrieben, dass eine komplette Umgehung auch der Siedlung Katemin, nur zwei Möglichkeiten ließe: Entweder müsste die Straße auf dem Deich gebaut werden, der sich zur Zeit in Planung befindet, oder das größere Quantum der Brückenbenutzer müsste, wenn jene Straße komplett um die Siedlung herum geführt würde und damit auf die L 232 träfe, im Eingangsbereich von Katemin bis zur Abzweigung Richtung L231 nach Dahlenburg fahren. Dadurch würde sich die Zahl der verkehrsumbrausten Grundstücke vervierfachen. Wäre das eine „attraktivere“ Variante für Sie, Frau/Herr „ezwoh“? Aber auch von derselben Anziehungskraft auf die Anwohner? Haben Sie da Erkenntnisse?

      Woher rühren Ihre hämischen Affekte, werter Anonymus? Auch Ralf Hinneberger, der die Brückenvereinbarung am 9. Januar 2009 unterschrieben hat, war Bürgermeister der Gemeinde Neu Darchau, nicht nur des namengebenden Kernortes. Pacta sunt servanda. Wir leben in einer repräsentativen (mittelbaren) Demokratie. Politische Sachentscheidungen werden durch gewählte, aber eigenverantwortlich entscheidende Gemeindevertreter getroffen, die der Bürgermeister umzusetzen hat. Sie sollten sich vielleicht einmal mit den Fakten (vor allem der Rechtslage) vertraut machen, bevor Sie mit Worthülsen wie „Zerstörung“, „über die Köpfe Dritter hinweg“ und „mangelndes Demokratieverständnis“ herumdengeln. Das Tirilieren kindischer Hämelieder ist leider kein Ersatz für gute Argumente.

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      • ezwohe schreibt:

        Abgesehen davon, dass eine solche Brücke mit Bau- und Unterhaltskosten für Jahrzehnte den Investitionshaushalt des Landkreises sprengt, ist sie am falschen Ort geplant. Der Bevölkerungsschwerpunkt von Neuhaus liegt nördlich von Katemin, aber östlich von Bleckede.
        Der direkte Weg von Neuhaus nach Lüneburg geht über Bleckede. Das wäre nicht nur für die dorthin aus Neuhaus zu transportierenden Schüler eine fünf Kilometer kürzere Strecke.
        Die von Herrn Hölzke benannten Varianten verlaufen alle durch Katemin, sind damit keine Ortsumfahrungen.

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      • Werner Hölzke schreibt:

        Doch, es sind ALLE Varianten Ortsumfahrungen, wie von Herrn Dehde gefordert, aber es sind keine Gemeindeumfahrungen, wie auch nicht vom Neu Darchauer Bürgermeister verlangt. (Siehe die Zitate in Herrn Jenckels Text. Dehde schreibt nur von ORTSumfahrungen.)

        Das sagte schon Böther vorgestern der EJZ: Die „Trasse für die Elbbrücke beinhaltet eine Umfahrung des Ortes Neu Darchau, nicht jedoch der Gemeinde Neu Darchau.“

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    • kpdehde schreibt:

      Lieber Herr Hölzke, ich weiß nicht wer Sie sind und wo Ihr Interesse liegt. Zunächst einmal gehe ich davon aus, dass Sie mit ehrlichen Motiven handeln. Was aber wäre, wenn Sie feststellen müssten, dass der Landrat Lüneburg entgegen den Tatsachen behauptet, es sei keine Umgehung von Neu Darchau/Katemin vereinbart worden? Würde das Ihre Haltung ändern?

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  8. Klaus Bruns schreibt:

    Hedwig Fehrmann
    danke für die info. ist damit das sittenwidrige vom tisch?

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    • Hedwig Fehrmann schreibt:

      Vielleicht nicht. Da müssten Sachargumente abgewogen werden. Sicher ist damit aber das haltlose Gelabere vom Tisch.

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  9. Klaus Bruns schreibt:

    Karlheinz Fahrenwaldt , würde es dann nicht übersetzt heißen: neu-darchau hat kein mitsprache-recht und deren bürger haben den bau durch ihre gemeinde zu dulden? wird da nicht das recht auf den kopf gestellt? nach dem motto, ich mache mir die welt, wie sie mir gefällt? aber das ,,mir,, sind dann andere?

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  10. Ulf Reinhardt schreibt:

    Hier geht es offensichtlich wieder einmal nicht um eine im Sinne des Gemeinwohls sinnvolle Verwendung von Steuergeldern, sondern lediglich um die Einlösung eines Versprechens einzelner Politiker, nicht zuletzt des Landrates Jens Böther, auf Kosten der Steuerzahler..

    Das ist Populismus im reinsten Sinne. Wie kann man ansonsten ohne jede Wirtschaftlichkeitsberechnung eine Maßnahme planen, welche zum Wohle weniger Pendler deutlich über 100 Mio. Investitionskosten sowie 2 – 3,5 Mio. an jährlichen Unterhaltskosten mit sich bringt?

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  11. Klaus Bruns schreibt:

    sind verträge, die man nicht kündigen kann , nicht sittenwidrig?

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    • Klaus Bruns schreibt:

      Kann jeder Vertrag gekündigt werden?
      Bei einer Vertragskündigung handelt es sich zunächst einmal um eine einseitige Willenserklärung, die der Auflösung des Vertrages in der Zukunft gilt. Grundsätzlich hat jeder das Recht auf Kündigung, welches in der Vertragsfreiheit geregelt wurde. Wurde die Vertragsfreiheit einseitig abgeschafft? Wenn ja, wie soll das gehen? Was muss dann in dem Vertrag stehen und wer wäre bereit sowas zu unterschreiben? Darf ein Bürgermeister solche Verträge überhaupt unterschreiben? Ist dieser Vertrag öffentlich einsehbar?

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  12. ezwoh schreibt:

    Die alternativ geplanten Trassenvarianten zerschneiden alle Katemin in zwei Hälften – siehe: https://www.lgheute.de/landkreis/menu-landkreis-politik-und-verwaltung/3110-auslegungsplaene-zur-elbbruecke-vertragswidrig.html. (Katemin ist ein Teil von Neu Darchau. Wer sich dort nicht auskennt, sollte es sich erst Mal ansehen, statt ohne jeden blassen Schimmer loszuphantasieren.) Das als Ortsumgehung zu bezeichnen ist dreist. Da könnte man sie auch als Ortsumgehung für Bleckede bezeichnen. Wenn Herr Böther die Brücke will: In Bleckede bauen. … Aber da wohnt er ja selbst… Oh heiliger Sankt Florian, verschohn‘ meinen Wohnort, zünd‘ andre an.

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    • Willi Banse schreibt:

      Meines Wissens wohnt Böther in Echem. Aber warum nicht dort eine Brücke? Zufahrt über Hohnstorf und die 209 nach Lauenburg rüber. Halte ich für möglich. Wer sich mit den Fakten nicht auskennt, sollte sich erst Mal schlau machen, statt ohne jeden blassen Schimmer loszuphantasieren.

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      • ezwoh schreibt:

        Wer keine Ahnung hat, sollte es nicht anderen vorwerfen. Darchau liegt südlich von Neuhaus, Lüneburg westlich – genauso wie Bleckede, das auf der kürzesten Strecke von Neuhaus nach Lüneburg liegt.
        Katemin gehört zur Gemeinde Neu Darchau. Da soll die „Vorzugsvariante“ mitten durch gehen. Eine Ortsumfahrung sieht anders aus.
        Herr Böther war in der Stadt Bleckede Bürgermeister. Könnte man wissen. Stand schon mal in der Zeitung. Dass er sich mit einer Brücke bei Bleckede dort nicht beliebt machen würde, ist kein phantasieren, sondern so gut wie sicher.

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  13. Otto Berg schreibt:

    Lieber Herr Jenckel,

    die Arena-Investitionssumme liegt zurzeit bei 27,5 Millionen Euro BRUTTO. Mit rund zehn Millionen BRUTTO ist man mal eingestiegen. Ende offen.

    Nachweis: https://blog-jj.com/2020/11/16/arenaundsteuern/#comment-13468

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