Arena: Landrat leitet Disziplinarverfahren gegen Ersten Kreisrat ein

Lüneburg, 8. Februar 2021
Lüneburgs Erster Kreisrat plant nicht zum ersten Mal die Elbbrücke.

Lüneburgs Erster KreisratBei Planung und Kosten lief es bei der Arena lange nicht rund. Nun hat das auch ein disziplinarisches Nachspiel. Über die Ursachen und Verantwortlichkeiten will Landrat Jens Böther jetzt Klarheit schaffen. Er hat heute im nicht-öffentlichen Kreisausschuss erklärt: Er habe am 1. Februar auf Anraten der beauftragten Anwaltskanzlei HLP. Heiermann Losch ein Disziplinarverfahren gegen den Ersten Kreisrat Jürgen Krumböhmer eingeleitet, der bis zum Frühjahr 2019 das Projekt leitete. Kurzum: Der Landrat konnte auch nicht anders.

Der Landkreis Lüneburg hat dazu in einer Pressemitteilung erklärt: „Dass in der Anfangsphase der Arena-Planung Fehler passiert sind, darüber sind sich Politik und Verwaltung im Landkreis Lüneburg einig.“ Schon im April letzten Jahres hatte der Kreisausschuss beschlossen, eine Einschätzung eines Rechtsanwalts zur disziplinarrechtlichen Frage einzuholen. Die Kanzlei wird das Verfahren weiter begleiten, dazu stellt der Kreis erhebliche Haushaltsmittel zur Verfügung.

Sprunghafte Kosten
Anfangs sollte die Eventhalle gut zehn Millionen Euro kosten, doch dann wechselte nicht nur der Betreiber, der Landkreis Lüneburg stieg als Bauherr ein, es stiegen auch die veranschlagten Ausgaben, und zwar sprunghaft. Am Ende waren es weit mehr als 20 Millionen Euro. Das Rechnungsprüfungsamt wurde bei der Fehlersuche eingeschaltet, konnte aber auch nur teilweise Licht ins Dunkel bringen. Soviel wurde klar, die Planung konnte teils als solche nicht bezeichnet werden, sie war lückenhaft.

Hat der Kreistag unter falschen Vorzeichen abgestimmt?
Und es stellte sich die Frage, ob der Kreistag auf der Basis unvollständiger oder gar falscher Zahlen in einer entscheidenden Phase 2018 sein endgültiges Go für die Arena gegeben hat. Damals votierten Kreistagsabgeordnete wie Bernie Wiemann für einen Baustopp, um erstmal Klarheit zu schaffen, auf was man sich einlässt. Doch die Mehrheit war für weiterbauen. In der Folge wurde dann auch noch der Betreibervertrag mit der Campus Management GmbH für einen Batzen Geld und für kostenlose Veranstaltungen in der Arena aufgelöst, damit man den Millionen schweren Vorsteuerabzug eventuell geltend machen kann. Und der Landkreis gründete selber eine Betreibergesellschaft. Mittlerweile ist Campus wieder im Boot fürs operative Geschäft. All das hat im Kreistag, der eigentlich immer ein Hort der gepflegten Debatte war, viel Misstrauen gesät und zu aufgeregten Debatten geführt.

Landrat lobt Engagement von Krumböhmer
In der Mitteilung des Kreises heißt es: Wichtig sei allen Beteiligten, das Verfahren nun gewissenhaft und zügig abzuschließen: „Im vergangenen Jahr habe ich Herrn Krumböhmer in unserer Zusammenarbeit als engagierten und loyalen Beamten kennengelernt, dem das Wohl des Landkreises sehr wichtig ist“, betont Landrat Jens Böther.

Kreisrat bietet Mithilfe an
„Auch in seinem Interesse möchte ich als Dienstherr die Anhaltspunkte für ein Dienstvergehen so schnell wie möglich prüfen und für Gewissheit sorgen.“ Erster Kreisrat Jürgen Krumböhmer zeigt sich kooperativ: „Mir ist klar, dass der Landrat hier in der Pflicht steht. Deshalb biete ich ausdrücklich meine Mithilfe an.“

Rechtsamt leitet Verfahren
Geführt wird das Verfahren intern im Rechtsamt des Landkreises Lüneburg, das in dieser Sache direkt dem Landrat unterstellt ist. Dieses nimmt mehrere Anhaltspunkte für ein mögliches Dienstvergehen unter die Lupe, die sich aus früheren Untersuchungen zum Projektverlauf ergeben und vom Anwaltsbüro ausgearbeitet wurden. Konkret geht es etwa um Fragen zum Vergaberecht, zu Vertragsangelegenheiten und zur Kostenentwicklung. Dabei werden sowohl belastende als auch entlastende Momente berücksichtigt.

Ziel eines Disziplinarverfahrens ist es herauszufinden, ob ein Beamter schuldhaft seine Pflichten verletzt hat. Liegen zureichende tatsächliche Anhaltspunkte dafür vor, muss der Dienstherr ein Disziplinarverfahren einleiten und in diesem Verfahren den maßgeblichen Sachverhalt ermitteln. Nach Abschluss der Ermittlungen hat er zu entscheiden, ob das Verfahren eingestellt und der Beamte damit entlastet wird oder ob eine Disziplinarmaßnahme notwendig wird.“

Die Blog-Beiträge zur Arena gibt’s hier auf einen Klick:
Arena

Über jj

Journalist, Dipl.-Kaufmann, Moderator, Lünebug- und Elbtalaue-Liebhaber
Dieser Beitrag wurde unter Allgemein abgelegt und mit , , , , , , , verschlagwortet. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink.

19 Antworten zu Arena: Landrat leitet Disziplinarverfahren gegen Ersten Kreisrat ein

  1. Ulf Reinhardt schreibt:

    Die Stellungnahme der Kommunalaufsicht kann man in wenigen Sätzen zusammenfassen:

    Es sind schwerwiegende Verstöße gegen Haushaltsrecht und Vergaberecht festzustellen, welche jedoch die Kommunalaufsicht zu keinem Einschreiten veranlassen, da aufgrund der verspäteten Bearbeitung der zugrundeliegenden Berichte (datiert auf den 18.03.2019) ein rechtmäßiger Zustand nicht mehr hergestellt werden kann.

    Das Bestehen von Regressansprüchen gegenüber den verantwortlichen Mitarbeitern wird von der Kommunalaufsicht zwar grundsätzlich bejaht, diese können laut Landrat Böther jedoch nicht geltend gemacht werden, da sie nicht beziffert werden können.

    Im Rückschluss: Es müssen also nur frühzeitig Fakten geschaffen und die Bearbeitungszeit bei der Kommunalaufsicht in die Länge gezogen werden, damit das Einschreiten der Kommunalaufsicht anschließend obsolet ist und diese den Landkreis nur noch ermahnt, Regressansprüche zu prüfen.

    Da der Schaden dann vom Landkreis jedoch nicht beziffert werden kann, besteht offensichtlich keine Möglichkeit, Regressansprüche durchzusetzen.

    Wenn nach einem Ladendiebstahl mit derselben Begründung Ermittlungen eingestellt würden anstatt diesen zur Anklage zu bringen, würde der eine oder andere dies schon als mafiöse Verhältnisse bezeichnen.

    Also liebe Kommunalaufsicht, vielen Dank für diese perfekte Anleitung, Konsequenzen aus kommunalaufsichtlichen Prüfungen zu ziehen, so dass die Aktenlage auch nach einer gerügten Verteilung von Steuergeldern wieder sauber ist !

    Like

  2. jj schreibt:

    Zur Aufarbeitung der Arena-Planung hat der Landkreis Lüneburg als Bauherr heute folgende Pressemitteilung veröffentlicht

    Aufklärung zur Arena-Planung:
    Landkreis Lüneburg antwortet der Kommunalaufsicht

    (lk/ho) Die Anfangsphase der Arena-Planung steht weiterhin im Blick von Politik und Verwaltung: Über ein Schreiben des Niedersächsischen Innenministeriums zu diesem Thema informierte Landrat Jens Böther heute (Montag, 22. Februar 2021) die Mitglieder des Kreisausschusses in nicht-öffentlicher Sitzung und nahm zugleich Stellung dazu: „Fehler aus der Vergangenheit arbeiten wir selbstverständlich auf, damit sie nicht wieder passieren. Viele Stellschrauben hat der Kreis bereits nachjustiert.“ Das Ministerium hatte seine kommunalaufsichtliche Prüfung vor zwei Wochen abgeschlossen und das 7-seitige Schreiben an die Kreisverwaltung dem Landrat per E-Mail zugestellt.

    Zwei Punkte kritisiert die Kommunalaufsicht bezüglich Bau und Planung der Arena Lüneburger Land: Zum einen fehle ein Wirtschaftlichkeitsvergleich, der den Wechsel von der ursprünglich vorgesehenen PPP-Maßnahme zu einer Errichtung der Halle als Eigenbau untermauere. Zum anderen seien bei der Vergabe von Beratungsaufträgen Fehler gemacht worden. Damit habe der Landkreis „gegen Vorschriften des kommunalen Haushaltsrechts und des Vergaberechts verstoßen“. In beiden Punkten sieht das Ministerium aber von einer Beanstandung oder anderen förmlichen Maßnahmen ab: Die Entscheidungen seien nicht rückgängig zu machen. Nachträgliche Berechnungen würden zusätzliche Kosten verursachen, aber in der Sache nichts ändern. Stattdessen soll der Landkreis dem Ministerium darüber berichten, wie er die Einhaltung von Vergabe- und Haushaltsrecht zukünftig sicherstellen will.

    Dieser Forderung kam Landrat Jens Böther unverzüglich nach: „Ich habe das Schreiben einen Tag nach Erhalt weitergegeben und inhaltlich von der Verwaltung prüfen lassen.“ Dabei stellte sich schnell heraus: „Der Landkreis tut Einiges dafür, die Grundsätze Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit sicherzustellen. So haben wir seit 2016 Dienstanweisungen nachgeschärft, zudem arbeiten wir an einer Lösung für eine zentrale Vergabestelle, die solche großen Vorhaben künftig professionell begleiten kann.“ Bei der Haushaltsplanung und in Fortbildungen werden Mitarbeitende regelmäßig über die geltenden Regeln aufgeklärt.

    Klar ist für Jens Böther, der das Projekt von seinem Vorgänger Manfred Nahrstedt übernahm: „Der Landkreis Lüneburg hat sich nicht ungeprüft in die Bauherrenrolle begeben, auch wenn kein direkter Wirtschaftlichkeitsvergleich angestellt wurde.“ Zwischen Dezember 2016 und März 2017 wurden Rechts- und Kostenfragen intensiv bearbeitet und geprüft, bevor der Kreistag über einen Arena-Bau in Eigenregie abstimmte.

    Abschließend stellt das Ministerium die Frage, ob in Bezug auf den von ihm festgestellten fehlenden Wirtschaftlichkeitsvergleich und die angeführten Vergabefehler Regressansprüche gegenüber verantwortlichen Mitarbeitenden geltend gemacht werden können. „Dazu müsste der wirtschaftliche Nachteil für den Landkreis beziffert werden können“, machen die Juristen des Landkreises in der Antwort deutlich. Dies sei im Nachhinein nicht mehr möglich: „Ein Schaden kann nicht mehr belastbar festgestellt werden.“ Die Honorare der beauftragten Berater seien zudem marktüblich gewesen.

    Sowohl das Schreiben des Niedersächsischen Innenministeriums an den Landkreis Lüneburg vom 8. Februar 2021 als auch das Antwortschreiben des Landkreises sind über das Kreistagsinformationssystem unter http://www.landkreis-lueneburg.de/kreistag öffentlich einsehbar.

    *PPP lautet die Abkürzung für Public Private Partnership. Gemeint ist damit eine Kooperation der öffentlichen Hand mit der privaten Wirtschaft, in der Regel bei Bauprojekten.

    Like

  3. jj schreibt:

    Der Landkreis hat heue folgende Pressemitteilung herausgegeben
    Arena Lüneburger Land:
    Bauübergabe für Ende Juli 2021 in Planung

    (lk/ho) Die Arena-Baustelle an der Lüner Rennbahn geht in die Endphase: Dies berichtete am Mittwoch (17. Februar 2021) der Projektsteuerer von Reese Baumanagement im Hochbau-Ausschuss. Zwar seien wegen der Corona-Pandemie weiterhin Risiken vorhanden, die Großbaustelle komme aber auch trotz Lockdown und Wintereinbruch gut voran. Fast alle Ausschreibungen sind erledigt. Auch das Budget liegt im Plan: Die Gesamtkosten von rund 23,4 Millionen Euro netto können nach aktuellem Stand weiterhin gehalten werden.

    Bis Ende Juli 2021 soll der Bau vollendet und die Bauabnahme abgeschlossen sein. Dann könnten der Landkreis Lüneburg als Eigentümer und die Campus Management GmbH als künftige Dienstleisterin die Schlüssel für die Veranstaltungshalle erhalten. Für die Arena-Betreiber heißt das: Sie können jetzt in die Planungen für die Eröffnung und die ersten Veranstaltungen einsteigen. Wie das Konzept aussieht, stellt die Campus Management in Kürze der Politik vor: Am 17. März 2021 wird dieser Punkt auf der Tagesordnung des Hochbau-Ausschusses stehen.

    Weitere Informationen zum Kreistag und zu den Ausschüssen gibt es im Internet unter http://www.landkreis-lueneburg.de/kreistag.

    Like

    • Jörg Kohlstedt schreibt:

      Mal sehen, ob der Behindertenbeirat zur Abnahme eingeladen wird und fachlich mitwirken kann.

      Like

      • Otto Berg schreibt:

        Die Gesamtkosten von rund 23,4 Millionen Euro netto betragen brutto 27,5 Millionen Euro.

        Auch wenn von der Kreisverwaltung etwas anderes behauptet wird, eine Abzugsberechtigung für die vor Januar 2020 angefallenen Vorsteuern wird es nicht geben.

        Außerdem sind die 27,5 Millionen Euro gar nicht die Gesamtkosten, sondern bloß die Baukosten, die damit dreimal so hoch sind, wie sie 2016 – brutto – veranschlagt worden sind. Die Finanzierungskosten (KG 800), die Vergütung des Dienstleisters, die Honorare der Steueranwälte und die Kosten für die Verkehrswegeertüchtigung (Kreisel, Ilmenaubrücke, Parkraum, Transport usw.) sind darin noch nicht enthalten.

        Zu den tatsächlichen Gesamtkosten müssen auch die kommunalen Steuergeldzuschüsse und die Erhaltungskosten von im Mittel etwa 2,5 Millionen Euro pro Jahr gerechnet werden, die über zwanzig Jahre weitere 50 Millionen Euro ausmachen.

        Löblich ist, dass jetzt, nachdem die viel zu große Halle auf viel zu kleinem Grundstück – eventuell – in einigen Monaten fertig geworden sein wird, darüber nachgedacht wird, was die Kreisverwaltung eigentlich mit ihr anfangen soll.

        Like

  4. Ulf Reinhardt schreibt:

    Damit ist nun auch das Demokratieverständnis des SPD-Innenministers Boris Pistorius glasklar:

    Es gibt keine Anhaltspunkte für ein Dienstvergehen, wenn ein Landrat einen nicht entsprechend qualifizierten Kreisrat beauftragt, dieser mit seinen Planungen Millionen von Steuermitteln verschleudert und beide anschließend gemeinsam den Kreistag über das Ausmaß der Kosten belügen.

    Das ist ein Schlag ins Gesicht für jeden Steuerzahler, der in seiner beruflichen Tätigkeit im Gegensatz zu Wahlbeamten Verantwortung übernehmen muss.

    Und das Ende des Interesses redlicher Bürger an Kreispolitik, wenn sie nun in Sachen Arena nach jahrelangem „Täuschen, Tricksen, Tarnen“ erleben dürfen, dass der Innenminister das „Versagen, Verschleudern, Verschleiern“ auch noch legitimiert anstatt als oberster Dienstherr die Interessen der Bürger zu wahren.

    Like

  5. Otto Berg schreibt:

    »Die Unstimmigkeiten [sic!] bei der Planung und bei den Kosten der Arena Lüneburger Land haben keine disziplinarrechtlichen Konsequenzen für den ehemaligen Landrat Manfred Nahrstedt (SPD). ›Nach Abschluss der hiesigen Prüfung haben sich keine zureichenden tatsächlichen Anhaltspunkte ergeben, die den Verdacht eines Dienstvergehens rechtfertigen‹, teilte jetzt ein Sprecher des Innenministeriums mit. (…) [Manfred Nahrstedt gab an, er habe sich], ›als Teil [sic!] der verantwortlichen Verwaltungsleitung‹ auf ›Darstellung und Bewertungen‹ des Ersten Kreisrates [Jürgen Krumböhmer] ›verlassen müssen‹.« Quelle: https://www.landeszeitung.de/lokales/214547-arena-kein-verfahren-gegen-ex-landrat/

    Zur Rolle des Ex-CDU-Kreisvorstandmitglieds und SVG-Geschäftsführers Andreas Bahlburg, des Campus Management GmbH-Geschäftsführers und SVG-Sponsors Klaus Hoppe, des SPD-Kreisfraktionsvorsitzenden Franz-Josef Kamp, des Ex-CDU-Kreisfraktionsvorsitzenden Alexander Blume und der GRÜNE/B90-Kreisfraktionsvorsitzenden Petra Kruse-Runge beim »politischen« und »medialen« Voranpeitschen der »multimodalen« Planungs- und Finanzierungskatastrophe mit Namen »Arena« hat der Sprecher des Innenministeriums sich nicht geäußert.

    Like

  6. Werner Mellentin schreibt:

    Ich wage die Voraussage, dass das Hornberger Schießen im Vergleich zu diesem „disziplinarischen Nachspiel“ ein Treffen hochkarätiger Scharfschützen gewesen sein dürfte.

    Like

    • Otto Berg schreibt:

      Die göttliche Nachricht von Marc Rath, LZ von heute, Seite 1, weist in diese Richtung:

      „Aus der Lüneburger Kreispolitik heißt es, dass man in Hannover zunächst habe abwarten wollen, ob der Landkreis die Aufarbeitung über ein Disziplinarverfahren regelt.“

      Klar, die Beantwortung der Fragen, ob ein Landrat (a) monatelang seine Aufsichtspflichten verletzt und (b) durch betrügerisches Handeln am 17. Dezember 2018 den Kreistag, ein gewähltes Verfassungsorgan, zu einem Baubeschluss manipuliert hat, durch welchen seinem Gemeindeverband ein gewaltiger Vermögensschaden entstanden ist – oder ob beides nicht der Fall ist – , die Beantwortung dieser beiden Fragen macht Niedersachsens Innenminister Boris Pistorius davon abhängig, wie Lüneburgs amtierender Landrat Böther die „Aufarbeitung“ des Arena-Skandals in seinem eigenen Hause „regelt“.

      In „der Lüneburger Kreispolitik“ scheint „man“ zu glauben, dass Multimillioneneuroschäden verursachende Verstöße gegen Recht und Gesetz „in Hannover“ nach den Konjunkturen des pressetechnischen Aufmerksamkeitsmanagements in Lüneburg behandelt werden.

      Die Frage, ob brotdumme Denkgewohnheiten solcher Art nicht dazu beigetragen haben, dass große Teile „der Lüneburger Kreispolitik“ IHRE Kontroll- und Aufsichtspflichten der Kreisverwaltungsleitung gegenüber jahrelang nicht ausreichend wahrgenommen haben – und bis heute – nicht ausreichend wahrnehmen, diese Frage dringt natürlich nicht durch den Nebel bramarbasierender Selbstgefälligkeiten.

      Like

  7. Klaus Bruns schreibt:

    ich habe gehört , aus kostengründen sollen demnächst kriminelle nicht mehr verfolgt werden. die anwälte sind einfach zu teuer geworden, schmunzeln.

    Like

  8. Ulf Reinhardt schreibt:

    Lieber Herr Jenckel,

    schon traurig, dass diese rechtlichen Überprüfungen mit Verweis auf die „vielen betroffenen Rechtsbereiche“ quasi als überkomplexe mit riesigen Kosten verbundene Maßnahmen gerne als unangemessen abgelehnt werden.

    Ich habe keine Ahnung, warum sich derartige Kosten ergeben sollten. Auch bei „300 bis 500 € pro Stunde Spezialanwälten“ bin ich auch bei sehr komplexen Themen nie auf solche Summen.gekommen.

    Aber hier handelt es sich auch um einen öffentlichen Auftraggeber, der wahrscheinlich einfach viel gründlicher arbeitet und prüft als privatwirtschaftliche Unternehmen.

    Im Verhältnis zu den 100 – 120 Mio. Euro, welche die Arena die Steuerzahler in den nächsten 25 Jahre kosten wird, jedoch immer noch ein Schnäppchen.

    Dennoch haben Sie wirtschaftlich gesehen sicherlich Recht: Da Disziplinarverfahren wohl nie mit der Haftung in das Privatvermögen enden, wäre das eine weitere „juristische Kostenlawine“.

    Was die juristischen Beratungen zur Auflösung des Campus-Betreibervertrages gekosten haben, wüßte ich auch gerne. Ich fürchte, wir werden das nie erfahren, da Reese Baumanagement ja als Generalplaner des Landkreises wahrscheinlich auch diesen Auftrag vergeben hat und die Kosten daher nicht transparent werden.

    Like

    • jj schreibt:

      Lieber Herr Reinhardt, die 100 000 wurden nicht-öffentlich vom Landkreis selber genannt. lg jj

      Like

      • Ulf Reinhardt schreibt:

        Dann wird es wohl stimmen oder ist sogar tendenziell eher zu wenig, da Kosten beim Landkreis ja traditionell eher unterschätzt werrden, wie die Baukostenplanung der Arena zeigt.

        Like

  9. Detlev Schulz-Hendel schreibt:

    Die Einleitung dieses Verfahren ist tatsächlich überfällig, aber es geht nicht weit genug. Die Kommunalaufsicht des Landkreises Lüneburg ist nun endlich gefordert, die längst überfällige rechtliche Bewertung zur Rolle des Landrates abzugeben. Landrat Manfred Nahrstedt war der Chef der Verwaltung und in der Pflicht dem Kreistag umfangreiche Beschlussvorlagen vorzulegen, die dem Kreistag eine sachgerechte Entscheidung möglich zu machen. Aus meiner Sicht ist der Kreistagsbeschluss im Dezember 2018 auf eine nicht ausreichende Beschlussvorlage zurück zuführen. Die Kommunalaufsicht kann sich nun nicht mehr länger im seltsamen Schweigen hüllen. Da werde ich nun nochmal nachfragen.

    Like

    • Ulf Reinhardt schreibt:

      Leider trifft das auch auf die zweite Beschlussvorlage im Sommer 2019 zu:

      Auch diese war unvollständig und führte somit abermals zu einer Täuschung des Kreistages.

      Es waren dort überhaupt keine Gesamtkosten ausgewiesen, wesentliche Kostenarten wie die Finanzieriungskosten wurden überhaupt nicht beziffert.

      Solange mit solch lächerlichen Beschlussvorlagen Politik gemacht werden kann, brauchen wir uns über weitere Gründe der Politikverdrossenheit keine Gedanken zu machen. Zunächst überschätzt sich Politik ständig bei der Frage, was durch politische Entscheidungen tatsächlich zu bewegen ist, und dann werden Projekte von großer wirtschaftlicher Tragweite mit einem Projektmanagement und Beschlussvorlagen auf Kindergartenniveau gesteuert.

      Ein Armutszeugnis für die Verwaltung und die große Mehrzahl der Kreistagsabgeordneten, die solche Beschlussvorlagen und Projekte abnicken anstatt ihre Aufgaben wahrzunehmen und im Interesse der BürgerInnen Beschlussvorlagen zu hinterfragen und somit ihre Kontrollaufgabe gegenüber der Verwaltung wahrzunehmen.

      Danke Detlev, dass wenigstens Du immer wieder die richtigen Fragen gestellt und die Kommunalaufsicht eingeschaltet hast !

      Like

  10. Ulf Reinhardt schreibt:

    Das Disziplinarverfahren gegen den ersten Kreisrat Jürgen Krumböhmer ist überfällig, jedoch fast zwei Jahre zu spät. So dilettantisch wie völlig beratungsresistent er auf Kosten der Steuerzahler gewütet hat sollte es nicht wundern, wenn das Ergebnis der Ermittlungen lautet: „Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.“

    Landrat Jens Böther sollte jedoch noch gleich drei weitere Disziplinarverfahren einleiten:

    1. Gegen den ehemaligen Landrat Manfred Nahrstedt. Diese trägt nicht nur das Organisationsverschulden, seinem offensichtlich in Bausachen völlig unerfahrenen ersten Kreisrat das Projekt „Arena“ ohne Unterstützung der hauseigenen Hochbauabteilung übertragen zu haben. Er muss sich ebenso verantworten, dem Kreistag in seiner Beschlussvorlage vom 06.12.2018 mit der Angabe der Gesamtkosten in Höhe von 19,4 Mio. Euro getäuscht zu haben, da ihm schon am 27.11.2018 eine Kostenübersicht vorgelegen hat, welche Gesamtkosten ohne Grundstück in Höhe von 21,6 Mio. Euro ausweist, inklusive Grundstück (1,6 Mio. Euro) somit eine Differenz von 3,8 Mio. Euro, welche er nach seiner bisherigen Aussage trotz eindeutiger Summenzeile nicht erkennen konnte.

    2. Gegen sich selbst und die Kreisrätin Sigrid Vossers, da beide die zukünftig extrem teure Entscheidung zur Gründung einer eigenen Betriebsgesellschaft dem Kreistag gemeinschaftlich mit dem Versprechen des vollständigen Vorsteuerabzuges abgerungen haben. Diese Aussage hat jedoch keinerlei Grundlage, da keine entsprechende Bestätigung des Finanzamtes vorlag und nach geltender Rechtsprechung als gesichert gilt, dass zumindest für die Baukosten, welche vor der Gründung der Betriebsgesellschaft angefallen sind, kein Vorsteuerabzug gewährt werden kann.

    Die Disziplinarverfahren gegen alle genannten Beteiligungen sind notwendig um im Sinne der BürgerInnen zu klären, welche Maßstäbe an den Wahrheitsgehalt der Beschlussvorlagen von Wahlbeamten tatsächlich gelegt werden können.

    Erfolgt dies nicht, kann weiterhin angenommen werden, dass demokratische Beschlüsse im Kreistag ebenso auf unvollständigen wie unrichtigen Beschlussvorlagen beruhen dürfen.

    Wer kann Kommunalpolitik dann noch ernst nehmen?

    Like

    • jj schreibt:

      Lieber Herr Reinhardt,
      mit vier Verfahren verursachen Sie aber einen Batzen Kosten, die noch einmal auf die Arena-Kalkulation draufgeschlagen werden müssen.
      Schon im Verfahren Krumböhmer geht der Kreis von 100 000 Euro aus. Da rollt am Ende auch noch eine juristische Kostenlawine auf den Kreis zu. By the way: Was haben eigentlich die juristischen Beratungen zur Auflösung des Campus-Betreibervertrages gekostet. Da ist die Summe am Ende doch so hoch gewesen, dass sich jeder Jurist freut. lg jj

      Like

Kommentar verfassen