Bauernopfer für das Arena-Desaster

‚ ​​​​​​​​​Lüneburg, 25. Februar 2021​​​​​​

Die Arena als Grafik, bald ist sie fertig. Doch Fragen zum Baubeschluss sind für Berni Wiemann (kl. Foto) und andere Kreistagsmitglieder noch nicht beantwortet. Grafik: Landkreis Lüneburg, Architekturbüro Bocklage und Buddelmeyer.- /Foto: wiemann

Der Liberale Berni Wiemann fühlt sich an die antike Opferkultur erinnert bei der Untersuchung, was beim Bau der Arena Lüneburger Land zum Desaster geführt hat, er spricht von „politischer Demenz“.

Wiemanns Blog
Während unser
Landrat über die Einleitung des Disziplinarverfahrens gegen den Ersten Kreisrat (SPD) informierte, konnte das SPD geführte Innenministerium keinen Anfangsverdacht beim ehemals hauptverantwortlichen Hauptverwaltungsbeamten (SPD) feststellen. Dieser Widerspruch überfordert den normalen Menschenverstand.

Desaster selbst veschuldet
Vielmehr 
erinnert es an den antiken Opferkult, mit dem die Götter positiv gestimmt werden sollten. Aber die Arena ist kein Gottesfluch, sondern ein von Politikern selbst verschuldetes Desaster. Auch wenn wir jetzt nichts mehr ändern können und uns die Diskussion nervt, dürfen wir keine „Bauernopfer“ fordern, sonder müssen die Glaubwürdigkeit der heutigen Politik wiederherstellen.

Absolution mit Augen zu
Al
le Fraktionen (außer SPD) verstehen nicht, dass bei der Absolution des ehemaligen Landrats die wesentlichen Kritikpunkte völlig unberücksichtigt geblieben sind. So wurden insbes. die (um 3 Millionen) geschönte Bau-Beschlussvorlage, der Schadenersatz (ca. 800.000 Euro) für die notwendige Kündigung des Betreibervertrags und die vergeblichen Bitten des EKR (Jurist!) um Unterstützung durch das fachkundige Bauamt, offenbar völligignoriert.

Politische Demenz
Dass ausgerechnet die vielfach in der Presse und in entsprechenden Landtags-Anfragen öffentlichen diskutierten Kritikpunkte vergessen wurden, mag der
politischen Demenz innerhalb der annähernd 2-jährigen Prüfungsdauer geschuldet sein.

Zur Wiederherstellung der Glaubwürdigkeit sollten Politiker aber stets eine schonungslose Prüfung (auch eigener) Fehler und Versäumnisse und die sinnvolle Ausgabe der „treuhänderisch“ verwalteten Steuergelder sicherstellen.  

In diesem Sinne haben wir den Innenminister Pistorius aufgefordert „nunmehr zeitnah das Kernproblemzu prüfen“.

Verstoß gegen Verfassung
Unabhängig von der offenbar verweigerten Unterstützung des Juristen
Krumböhmer bei der Bauplanung, bin ich überzeugt, dass die „geschönte“ Bau-Beschlussvorlage einen „Verstoß gegen das in der Niedersächsischen Kommunalverfassung verankerte Auskunftsrecht eines Abgeordneten“ (Schreiben an Minister Pistorius vom 23.02.21) darstellt.    

Im normalen Leben müssen Vorgesetzte, neben der Fürsorgepflicht, regelmäßig auch die Verantwortung für Fehler/Versäumnisse Ihrer Mitarbeiter übernehmen.

Politikverdrossenheit gefördert
Wenn hier, mit
erheblichen Verfahrenskosten (ca. 100.000 €) nur noch ein „Bauernopfer“ gesucht wird, wird das die Politikverdrosseheit und damit die simplen Populisten weiter fördern. Warten wir´s ab… am 12.09.21 ist Wahltag.

Berni Wiemann

Wiemanns Schreiben an den Innenminister

 

Über jj

Journalist, Dipl.-Kaufmann, Moderator, Lünebug- und Elbtalaue-Liebhaber
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58 Antworten zu Bauernopfer für das Arena-Desaster

  1. Otto Berg schreibt:

    Sehr geehrter Land- und Kreistagsabgeordneter Schulz-Hendel,

    zu Ihrer Pressemitteilung habe ich zwei Anmerkungen und sechs Fragen:

    A 1: Der Erste Kreisrat Krumböhmer war, ist und wird KEIN „Bauernopfer“ sein – oder bleiben!

    Der langjährige Arena-Projektleiter EKR Jürgen Krumböhmer ist zu einem ganz erheblichen Teil mitverantwortlich für die Planungs-, Bau- und Finanzierungskatastrophe der Unglückshalle. Er hat viele Entscheidungen des hauptverantwortlichen Landrates Nahrstedt mitgetragen und, wo er wider besseren Wissens nicht erfolgreich auf Änderungen oder Einhalt gedrungen hat, hat er höchstens seine mangelnde Führungsqualität und Durchsetzungsfähigkeit bewiesen, aber keinesfalls einen vorab exkulpierenden oder irgendwie Milde gebietenden Opferstatus errungen.

    A 2: Die „Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Inneres und Sport namens der Landesregierung“ (Drucksache 18/8578) auf die „Anfrage des Abgeordneten Detlev Schulz-Hendel (GRÜNE)“, eingegangen am 15.02.2021 – an die Staatskanzlei übersandt am 18.02.2021 – ist in weiten Teilen unklar formuliert, steckt voller gedanklicher Fehler und zeugt von bestenfalls lückenhafter Kenntnis der Sachverhalte.

    Ich habe den Eindruck, deren zwölf Texthäppchen, in denen erneut viel Abstraktes von mühsamer „Komplexität“ gefaselt, aber mit Hinweis auf angeblich eine Rolle spielende „Persönlichkeitsrechte“ wenig Konkretes ausgeführt wird, sind von einem unlustigen, mangelhaft mit der Materie vertrauten Pressestellenmitarbeiter hingehuddelt, aber nicht von einem juristisch informierten Sachbearbeiter abgefasst (oder wenigstens geprüft und redigiert) worden.

    Um eine Vorstellung von der blasierten Minderwertigkeit dieses Schreibens zu bekommen, genügt die exemplarische Betrachtung einer kurzen Passage auf Seite 3, einem Teil der Antwort auf die Frage nach etwaigen Rechtsverstößen des Landrates Nahrstedt bei seiner Vorbereitung des Kreistagsbeschlusses vom 17. Dezember 2018 mit SEINER Beschlussvorlage 2018/366:

    „Bei der Erstellung der o.a. Beschlussvorlage wurde ein Teil der zusätzlichen Kosten aus der Aufstellung vom 27.11.2018 berücksichtigt. In den Ausführungen zu Ziffer 4 „Bau- und Planungskosten“ wurden zusätzliche Kosten durch die bisher nicht berücksichtigte Erschließung (‚Hausanschlusskosten‘) von 300.000 Euro dargestellt und diese in die ausgewiesene Summe der Bau- und Planungskosten einbezogen. Für das weitere Volumen der Kostensteigerungen in Höhe von 1,43 Mio. Euro (netto) bzw. 1,7 Mio. Euro (brutto) wurde ein Konzept zur Kosteneinsparung entwickelt und mit der damaligen Betreibergesellschaft für die ‚Arena Lüneburger Land‘ abgestimmt. Die beabsichtigten Kompensationsmaßnahmen zur Sicherung der in der Beschlussvorlage dargestellten Gesamtkosten in Höhe von 19,4 Mio. Euro wurden auch vom Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Lüneburg (Bericht vom 05.08.2019, S. 24) als zum damaligen Zeitpunkt glaubhaft und nachvollziehbar bewertet.“

    Fragen:

    1. In der Beschlussvorlage 2018/366 werden dem Kreistag am 17. Dezember 2018 Gesamtbaukosten in Höhe von 19,4 Mio € (inklusive Grundstückskosten von 1.683.139,00 €) genannt. Tatsächlich betrug die Summe aber laut Ernst² Architekten AG bereits am 27. November 2018 insgesamt 21.609.774,60 € + Grundstückskosten von 1.683.139,00 € = 23.292913,60 €. Die Differenz von 23,3 Mio € und 19,4 Mio € ist 3,9 Mio €. Warum berücksichtigt das „Niedersächsische Ministerium für Inneres und Sport namens der Landesregierung“ diese Tatsache nicht? (Anm. jj: In der genannten Kalkulation sind auch Risiken berücksichtigt, also Kosten, die nur eventuell realisiert werden.)

    2. Warum wurde ein kleiner Teil (0,3 Mio €) der zusätzlichen Kosten aus der Aufstellung, die Bauleiter Ulrich Jarke von der Ernst² Architekten AG dem Landrat am 27. November 2018 bekannt gemacht hatte, in die Beschlussvorlage für den 17. Dezember 2018 übernommen (Ziffer 4 „Bau- und Planungskosten“), der Löwenanteil (3,6 Mio €) aber nicht? Wie konnte Nahrstedt später behaupten, er habe Jarkes Geamtsumme nicht erfasst oder den Inhalt von dessen kleiner, übersichtlicher Tabelle „teilweise falsch eingeschätzt“, wenn er ein (äußerst peinliches) Detail (das bisherige Nichtberücksichtigtsein der Hausanschlüsse nämlich) sofort bemerkte?

    3. Das „weitere Volumen der Kostensteigerungen“ betrug 3,6 Mio € (brutto) und NICHT „1,7 Mio. Euro (brutto)“. Wohin hat das „Niedersächsische Ministerium für Inneres und Sport namens der Landesregierung“ die fehlenden 1,9 Mio. € gezaubert?

    4. Am 11. August 2019 WERTET das Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Lüneburg, „eine angenommene Einsparung in Höhe von ca. 1.430.000 € netto“ [= 1,7 Mio € brutto] sei mit den 6 Monate später im „Schreiben vom 27. Mai 2019 an das Nds. Ministerium für Inneres und Sport skizzierten Maßnahmen, zum Zeitpunkt 27.11.2018, durchaus glaubhaft nachvollziehbar“. Eine „angenommene Einsparung“ wird von Rechnungsprüfern als „glaubhaft“ bewertet! Sind Lüneburger Rechnungsprüfer die für „Fragen des Glaubens und Annehmens von Landräten“ geeigneten Fachleute? Wäre es nicht angezeigt gewesen, das „Niedersächsische Ministerium für Inneres und Sport“ hätte sich „namens der Landesregierung“ eine BEGRÜNDETE eigene Meinung gebildet, statt sich auf die ganz offensichtlich UNBEGRÜNDETE fremde Meinungswolke in der WERTENDEN Schlussformel von ihren Kompetenzbereich ganz eindeutig überschreitenden Rechnungsprüfern zu verlassen?

    5. Warum ignoriert das „Niedersächsische Ministerium für Inneres und Sport namens der Landesregierung“ bei SEINER Bewertung den Verbleib der oben unter (3.) aufgeführten 1,9 Mio. € ebenso wie die glasklare Absage einer möglichen Berechtigung zum Vorsteuerabzug durch das Finanzamt Lüneburg in seiner „umsatzsteuerlichen Beurteilung“ vom 23. November 2018?

    6. Das „Niedersächsische Ministerium für Inneres und Sport“ schreibt „namens der Landesregierung“, für das weitere Volumen der Kostensteigerungen in Höhe von 1,43 Mio. Euro (netto) bzw. 1,7 Mio. Euro (brutto) wurde“ zwischen dem 27. November 2018 und dem 6. Dezember 2018 „ein Konzept zur Kosteneinsparung entwickelt und mit der damaligen Betreibergesellschaft für die ‚Arena Lüneburger Land‘ abgestimmt“. Ist dem „Niedersächsischen Ministerium für Inneres und Sport“ nicht bekannt, dass für die „Arena Lüneburger Land“ erst seit dem 31. Dezember 2018 eine „Betreibergesellschaft“ existierte?

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    • Johann S. Kirsche schreibt:

      Immer wieder herrlich zu den März-Enthüllungen von 2019:

      https://www.landeszeitung.de/lokales/29076-zahlen-chaos-auf-der-arena-baustelle/

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    • Detlev Schulz-Hendel schreibt:

      Lieber Herr Berg,

      sie wissen, dass ich Ihren Spürsinn in dieser komplexen Fragestellung sehr schätze. Dennoch möchte ich das an dieser Stelle doch einmal sehr verkürzen, da sie die Antworten auf Ihre Fragestellungen ja vermutlich selbst beantworten können. Zu Ihren Anmerkungen sei aber doch folgendes gestattet: Wenn ich den ersten Kreisrat Jürgen Krumböhmer als „Bauernopfer“ bezeichne, dann ist das dem Umstand geschuldet, dass die Niedersächsische Kommunalverfassung auch den Hauptverwaltungsbeamten, sprich den ehemaligen Landrat Nahrstedt verpflichtet, vollständige, umfassende Vorlagen zur Entscheidungsfindung, dem Lüneburger Kreistag vorzulegen hat. Das dieses nicht passiert ist, ist eindeutig und hinlänglich bekannt. Es ist überaus bedauerlich, dass die Niedersächsische Kommunalverfassung auf diesem Auge offenbar möglicherweise blind war oder gar blind sein musste. Das die SPD Kreistagsfraktion mit ihrem Arena Boss Franz-Josef Kamp sich nun als Arena Garant feiert, nun ja dazu muss man schon ganz schön verblendet sein. Da aber der aufmerksame Steuerzahler und die aufmerksame Steuerzahlerin nicht blind auf den Augen sind, können wir davon ausgehen, dass spätestens bei der Kommunalwahl am 12.09.2021 die Quittung für soviel Arroganz kommen wird. Und zurück zum „Bauernopfer“: wie gesagt, dass Versagen in Arena Fragen durch den 1. Kreisrat soll damit nicht wegdiskutiert werden, aber es gab eben auch einen Häuptling, der sich nicht dahin stellen kann, als wenn er damit nun nichts zu tun hätte. So ein bisschen erinnert mich das(nur sinnbildlich) an den Kapitän der Costa Concordia, der das sinkende Schiff zuerst verlassen hat.

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  2. jj schreibt:

    Kreisrat Krumböhmer bleibt das Bauernopfer beim Arena-Bau, sagt der grüne Landtags- und Kreistagsabgeordnete Detlev Schulz-Hendel, nachdem er die Antwort des Innenministeriums auf seine kleine Anfrage gelesen hat. Unterm Streich bleibe: Der Bau der Arena ist ein großer Vertrauensverlust für den Lüneburger Kreistag. Zugleich fordern die Grünen angesichts des Eventhallen-Dilemmas, dass der Landkreis die Planung der Elbbrücke Neu Darchau stoppt und erst die Wirtschaftlichkeit der Brücke prüft. Und Schulz-Hendel spart in seiner Pressemitteilung nicht mit Kritik an den „Arena-Garanten“ der SPD im Kreistag.

    Es bleibt beim Bauernopfer

    Die Niedersächsische Kommunalaufsicht hat zu Recht in ihrem Bericht Verstöße der Grundsätze von Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit bei den Vorgängen zum Bau der Arena Lüneburger Land festgestellt. Geradezu unverständlich ist es aber, dass die Kommunalaufsicht in ihrem Ermessenspielraum zu der Auffassung gelangt, die Verstöße keine rechtlichen Konsequenzen für den damaligen Landrat Manfred Nahrstedt hat, somit bleibt der 1. Kreisrat als Bauernopfer des Bauskandals zurück.

    Für die Bürgerinnen und Bürger als Steuerzahler bleibt eine brandgefährliche Erkenntnis hängen: Die unzählige Reihe von gravierenden und kostspieligen Arena Missständen hat keine Konsequenzen, ein Freibrief für politische Entscheidungsträger unkritisch und ungeprüft Finanzmittel zu verbrennen und ein Freibrief für Intransparenz bei diesem komplexen Bauskandal.

    Auf mich wirkt es da geradezu zynisch mit welchem schwer verdaubaren Selbstverständnis der Fraktionsvorsitzende der SPD Kreistagsfraktion Franz Kamp sich als Garant der Arena hinstellt und sich selbst lobt für die vielen Kreistagsinitiativen. Anhand der leidvollen Erfahrung dieses Bauskandals hätte ich mir etwas mehr Demut gewünscht, denn Qualität sollte immer noch vor Quantität stehen. Die vielen Diffamierungen gegenüber Kritikern der Arena waren nur schwer erträglich und machen deutlich, dass zu keinem Zeitpunkt eine kritische und transparente Diskussion bei einer Mehrheit des Kreistages erwünscht war.

    Nun ist dieser Bau der Arena nicht mehr rückgängig zu machen und es bleibt zu hoffen, dass ein Veranstaltungskonzept nach der Fertigstellung zum gewünschten Erfolg der Arena Lüneburger Land führt, aber gesunder Pessimismus ist auch hier angezeigt.

    Was aber bleibt wie ein dunkler Schatten über der Arena: ein großer Vertrauensverlust und Imageschaden für den Lüneburger Kreistag. Die Menschen im Landkreis Lüneburg haben auch in Hinblick auf die bevorstehenden Kommunalwahlen einen Anspruch auf den sorgsamen Umgang mit Steuergeldern.

    Und da steht der nächste Test unmittelbar an: Die Planungen des Landkreises Lüneburg zum Bau einer Elbbrücke. Wir Grüne fordern jetzt den sofortigen Planungstopp und unverzüglich die Beauftragung einer Wirtschaftlichkeitsprüfung bevor weitere Planungen erfolgen.

    Kleine Anfrage und Antwort Innenministerium

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  3. Ulf Reinhardt schreibt:

    Ebenso wie sich die SPD-Kreistagsfraktion als „Garant für die Arena“ betrachtet, sieht das durch die SPD geführte niedersächsische Innenministerium sich offensichtlich als Garant für die wohlwollende Behandlung der Parteigenossen auf Kreisebene durch mangelnden Einsatz der Kommunalaufsicht.

    Die BürgerInnen des Landkreises Lüneburg sind hoffentlich ein Garant dafür, dass dieses das Gemeinwohl und die Demokratie untergrabende Verhalten bei den anstehenden Wahlen entsprechend belohnt wird, indem sie sich klar für eine Zukunft ohne diesen Genossenfilz entscheiden.

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  4. jj schreibt:

    Zum erneuten Vorstoß´der Kreistagsgruppe Unabhängige/FDP liegt jetzt eine eine Antwort des Innenministeriums in Hannover vor. Siehe pdf am Ende. Die Gruppe hat dazu folgende Pressemitteilung verschickt:

    Das ARENA-Desaster wird jetzt ernsthaft geprüft

    Mit Schreiben vom 16.03.21 erhielt die Kreistagsgruppe FDP/ Die Unabhängigen die Bestätigung, dass der Innenminister Herr Pistorius nach über 2 Jahren die erneute Prüfung veranlasst hat.
    Nachdem der vorliegende Prüfbericht der Kommunalaufsicht nicht auf das Kernproblem einging, hat die Gruppe den Innenminister persönlich um eine nunmehr sachgerechte Prüfung gebeten.

    Im ministeriellen Schreiben heißt es nun, dass die „folgenden Sachverhalte im Zusammenhang mit der Planung und dem Bau der Arena Lüneburger Land“ geprüft werden:

    1. Wie ist die (Bau-)Beschlussvorlage vom 06.12.2018 zu bewerten?
    2. Wurde mit der Vorlage der Gesamtkostenübersicht i. H. v. 16,6 Mio. netto […]
    gegen das Auskunftsrecht […] verstoßen?
    3. Ist durch die Beschlussvorlage ein wirtschaftlicher Schaden entstanden?

    Für unsere Kreistagsgruppe und alle interessierten Bürger und Steuerzahler ist völlig unverständlich, dass die Kommunalaufsicht, bei der Prüfung des ARENA-Desasters ausgerechnet die wichtige Entscheidungsgrundlage nicht berücksichtigt hat.
    „Aus welchen Gründen genau das Kernproblem bei der kommunalaufsichtlichen Prüfung unkommentiert geblieben ist, wird nur das Innenministerium wissen“,kommentiert der FDP-Fraktionsvorsitzende Finn van den Berg das Prüfungsergebnis aus Hannover.

    Der abschließende Hinweis des Innenministeriums, dass die Bearbeitung „noch etwas Zeit in Anspruch nehmen wird“,nehmen die Antragsteller erstaunt zur Kenntnis.
    „Seit 2 Jahren liegen der Kommunalaufsicht alle Unterlagen vor. Wenn die von uns beantragte Nachprüfung jetzt nicht zeitnah erfolgt, könnte das als ministerielle Unterstützung der SPD-Genossen bei der Kommunalwahl gewertet werden“, unterstellt der Arena-Kritiker Berni Wiemann.

    „Die Gruppe FDP/ Die Unabhängigen erwartet endlich eine sachgerechte und zeitnahe Prüfung der zweifelhaften ARENA-Problematik. Nur so ist das Vertrauen in die Politik wiederherzustellen und die Eröffnung im Herbst kann unbeschwert erfolgen“, gibt Finn van den Berg zu bedenken.

    Klicke, um auf Arena-MI-Antwort.pdf zuzugreifen

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    • Alfons Bauer-Ohlberg schreibt:

      Die von der FDP / Die Unabhängigen und von Herrn LtA Schulz-Hendel hier und in der LZ von heute beklagte nichtssagende Stellungnahme der Kommunalaufsicht war vorhersehbar, siehe meinen Beitrag vom 25.2.
      Und die vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen Rechnungsprüfung, Verwaltung und kommunaler Vertretung, von der Herr Fuhrhop mich zu überzeugen versucht, Diskussion ab 26.2. bis 1.3. in diesem Blog, ist in diesem Fall wohl gescheitert.
      Die Regelkreisläufe sind dringend renovierungsbedürftig. Denn die zentralisierte Landesverwaltung für eine so große Fläche wie Niedersachsen ist mit den ihr zugedachten Aufgaben wohl überfordert, jüngstes Beispiel ist die Impfterminvergabe. Insofern ist die von schwarz-gelb in den 2000-er Jahren durchgeführte „Bürokratie-Vereinfachung“ mit Abschaffung der Bezirksregierungen gescheitert. Ich leite daraus ab, dass vielmehr andersherum die Bezirksregierungen mit einer demokratischen Kontrolle hätten versehen werden sollen, und dass das von den Briten installierte Niedersachsen in die Geschichtsbücher geschickt wird. Für eine ausgleichend gut funktionierende Gesellschaftsstruktur bedarf es immer eines bestimmten Anteils an Bürokratie, die sich zudem entsprechend Bevölkerungsanteil und Landesfläche auch im Bezugsraum befindet, handelt und sich verantworten muss.
      Und vielleicht sollten kommunale Konfliktfälle auch nicht von der übergeordneten politisch abhängigen Verwaltungsebene beurteilt werden, sondern von der unabhängigen Gerichtsbarkeit.
      Damit Einzelinteressen nicht wieder die demokratische Selbstverwaltung am Nasenring durch geplante Arenen führen können.

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      • Berni Wiemann schreibt:

        Sg Herr Bauer-Ohlberg, da gibt es offenbar ein Missverständnis.
        Im LZ-Artikel schreibt Herr Rath zur nichtssagenden Antwort des Innenministeriums. „wenn sich die Freidemokraten da nicht verlesen haben“. Wir Antragsteller verstehen die MI-Antwort vielmehr als klaren Hinweis, das die Kernfragen (Schadenersatz aufgrund falscher Beschlussvorlage) endlich klar definiert wurden und jetzt geprüft werden müssen, nachdem 2 Jahren am Problem „vorbeigeprüft“ wurde. Aber bewerten Sie selbst die MI Antwort (vgl. oben). Die Antwort auf die kl. Anfrage vom geschätzten Kollegen Schulz-Hendel bezieht sich hingegen auf den anschl. KT-Mehrheitsbeschluss, der aber danach nie vom Kreistag in Frage gestellt wurde.
        Natürlich „windet“ sich der SPD geführte Innenministerium, aber wir glauben fest an die (erzwungene) Objektivität der Kommunalaufsicht.

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      • Ulf Reinhardt schreibt:

        Lieber Berni Wiemann,

        glaube Sie wirklich, dass das Innenministerium seit 2 Jahren die Kernfragen trotz deutlicher Formulierung schlicht nicht erkannt hat und diese nun brav ohne Ansehen der betroffenen Personen und deren Parteizugehörigkeit prüft?

        Wann erfahren wir denn die Ergebnisse, in weiteren zwei Jahren?

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  5. Sandra Kruse schreibt:

    SPD-Kreistagsfraktionschef Franz-Josef Kamp sieht die Sozialdemokraten als „Garant für die Arena“ (LZ, Montag, 15. März 2021, S. 4) – als „Garant“ also für jenes Multimillionen Euro-Desaster am viel zu kleinen Standort ohne genügend Parkplätze, dessen Bau aus Steuermitteln Franz-Josef Kamp und seine braven Sozialdemokraten … „durchgesetzt haben“.

    Folgen: Bei der Aufstellung der SPD Kommunalwahlkandidaten wurden ALLE Arena-Trommler abgestraft: Im Wahlbereich 3 kam es zu einer Kampfkandidatur um den Spitzenplatz, da Holger Prange aus dem Ortsverein Amelinghausen gegen den vom Vorstand gesetzten Hinrich Bonin (OV Gellersen) antrat. Mit Hängen und Würgen schaffte Bonin die Hürde. Rainer Dittmers erhielt nur 59 Prozent der Stimmen. Der Adendorfer hatte bereits im vorigen Jahr als Kreistagsvorsitzender auf Druck seiner Partei zurücktreten müssen, nachdem er in einem Facebook-Kommentar sich lobend über die Wahl des FDP-Bewerbers zum Ministerpräsidenten von Thüringen mit den Stimmen der AfD geäußert hatte. Jetzt strafte ihn auch die Delegiertenversammlung ab. Die Unterbezirksvorsitzende Andrea Schröder-Ehlers musste sich mit 79,3 Prozent begnügen. Auch Fraktionschef Franz-Josef Kamp bekam in seinem Wahlbereich das schlechteste Ergebnis aller Nominierten. (LZ, Montag, 15. März 2021, S. 4)

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  6. Hedwig Fehrmann schreibt:

    Mal maulen, mal Medien manipulieren:

    Nicht nur in Lüneburg gibt es Politiker, die sich für Präsidenten der Presse halten. Der Deutsche Journalistenverband (DJV) in NRW twitterte am Freitag: „Ohne Worte: Der Vorsitzende der CDU Hochsauerland, Matthias Kerkhoff, forderte mehrere Redaktionen der Westfalenpost auf, keine Leserbriefe mehr zur Kampfabstimmung zwischen Friedrich Merz und MdB Patrick Sensburg zu veröffentlichen.“ https://twitter.com/DJV_NRW/status/1372935303422435338

    Merz-Freund Kerkhoff ist auch parlamentarischer Geschäftsführer der CDU-Fraktion im Landtag von NRW. Die Redaktion der Lokalzeitung machte seinen Versuch der Einflussnahme publik – und mekte an:

    „Die WP-Redaktion wird auch weiterhin Leserbriefe im Vorfeld der Wahl am 17. April abdrucken nachdem diese der üblichen Prüfung unterzogen wurden. Ebenso wie die redaktionelle Berichterstattung sind Leserbriefe Teil der Meinungsbildung. Dass im Vorfeld – auch von innerparteilichen – Kampfkandidaturen oder Kampfabstimmungen Medien Meinungsäußerungen zurückhalten, entspricht nicht unserem journalistischen Leitbild.“ https://www.wp.de/staedte/altkreis-brilon/cdu-im-hsk-will-vor-wahl-sensburg-merz-einfluss-nehmen-id231837583.html

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    • Marcel Schneider schreibt:

      Nach dem Versuch, gewisse Leserbriefe zu unterdrücken, gehen Arnsberger CDU-Frauen auf Distanz zu ihrer Kreisführung. Sie schrieben gestern — in einem Leserbrief:

      „Wir distanzieren uns auf das Schärfste von der Bitte unseres CDU-Kreisvorsitzenden Matthias Kerkhoff, Leserbriefe bis auf Weiteres nicht abzudrucken. Die Freiheit, wann und wo auch immer fast alles sagen zu können, ist ein hohes Gut, das wir achten. Die Freiheit der Presse, Artikel, selbst verfasst oder als Leserbrief, zu publizieren, ist im Grundgesetz verankert und von daher für uns alle bindend. Diese Freiheiten machen auch nicht vor Datumsgrenzen Halt, wie etwa vor oder nach einer Wahl. … Von daher hat jeder und jede das Recht, seine und ihre Meinung auch schon vor der parteiinternen Wahl am 17. April zu äußern und das öffentlich mit Hilfe der örtlichen Presse. Dabei spielt es keine Rolle, ob der Inhalt der Parteispitze passt oder nicht.“ Westfalenpost, 21. März 2021, https://www.wp.de/staedte/arnsberg/arnsberger-cdu-frauen-auf-distanz-zu-matthias-kerkhoff-id231850749.html

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  7. jo bembel schreibt:

    „Als Stephan Bothe (AfD) wissen wollte, wie weit die Verhandlungen mit dem Lüneburger Unternehmer Jürgen Sallier gediehen seien, verließ der Vertreter von Reese Baumanagement das diplomatische Parkett: „Wir haben absolut keinen Bock darauf, uns am Nasenring herumführen zu lassen.“

    Die Verhandlungen, die schon für Schlagzeilen gesorgt hatten, stecken offenbar fest. Wittkopf ließ durchblicken, dass die Feuerwehrzufahrt notfalls auf dem Arena-Gelände eingerichtet werde, falls es keine Einigung beim benachbarten Sallier-Grundstück geben sollte. Dann würden 28 der vorgesehenen 272 Parkplätze auf dem Gelände wegfallen.

    Der Arena-Koordinator deutete auch an, dass sich das temporäre Anmieten von Parkflächen auf benachbarten Grundstücken überhaupt als schwierig gestalte. Einzelne Firmeninhaber hätten da „recht abenteuerliche“ Preisvorstellungen.

    Wittkopf betonte aber, dass diese Probleme keinesfalls die Auslastung der Halle mit in der Spitze 3500 Besucherinnen und Besuchern gefährde. Dies werde dann durch einen Shuttle-Verkehr gewährleistet.“ (LZ vom 12.03.21)

    Der Herr Arena-Koordinator irrt sich. Die Firmeninhaber haben keine „recht abenteuerlichen“ Preisvorstellungen, sondern marktgerechte – dem Gesetz von Angebot und Nachfrage folgend. Wer am Pokertisch sitzt, seine Karten offen vor sich liegen und nicht einmal ein Paar Zweien hat, der sollte nicht anderen die Schuld für seine Verluste geben. Der Shuttle-Verkehr, dessen Akzeptanz in den Sternen steht, ist auch nicht zum Nulltarif zu haben.

    Waren nicht ausreichend Parkplätze in den von Sallier abgekauften Plänen vorhanden? Ich meine gelesen zu haben, dass die Arena ursprünglich aufgeständert war, um ausreichend Stellflächen zu schaffen.

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  8. Ulf Reinhardt schreibt:

    Sehr geehrte Frau König,

    gerne beantworte ich Ihre Fragen:

    Das Bild, welches sich aus den im Bauausschuss vorgelegten Unterlagen ergibt, ist erschreckend.

    Das von Klaus Hopp vorgelegte Konzept besteht aus einem Bestuhlungsplan, für welchen er ja schon mit 800 TEUR vergütet wurde, sowie einer langen To-Do-Liste aus der hervorgeht, was alles noch nicht erledigt ist.

    Klar ist jedoch, wer das alles bezahlt, wenn der Geschäftsbesorger z.B. die Tätigkeit von Marketingagenturen zunächst fordert und dann begleitet: Der Landkreis, und zwar doppelt, er entlohnt die Marketingagentur und gleichzeitig den alles koordinierenden Geschäftsbesorger Campus Management GmbH. Diesem kommt nun an vielen Stellen der unklare Geschäftsbesorgervertrag zu Gute, welcher eben nicht regelt, welche Leistungen der Geschäftsbesorger in Persona zu erbringen hat und für welche er Dritte beauftragen und dem Landkreis somit doppelte Kosten bescheren kann.

    Die Problematik, dass der Austausch des Hallenbodens von Event auf Sport jedes Mal mit 4.000 Euro zu Buche schlägt, spiegelt die Verlogenheit wider, mit welcher der Bedarf der Arena passend gemacht wurde:

    Ausgangspunkt war der Wunsch nach einer Sporthalle für die SVG. Bezahlen kann man den Unterhalt so einer Halle jedoch nur mit Events. Gerechtfertigt wurde das hieraus resultierende Konzept der Multifunktionshalle anschließend noch zusätzlich mit angeblich möglichem Schul- und Breitensport, obwohl alleine aufgrund der Kosten sowie der Zeitdauer des Bodenwechsels sich schon Profi-Sporthalle und Eventhalle gegenseitig ausschließen.

    Verkauft wurde den Kreistagsabgeordneten und Bürgern eine eierlegende Wollmilchsau, in welcher jeder die Funktionen hineininterpretieren kann, welche seinen persönlichen Wünschen entsprechen.

    Wenn Herr Bahlburg nun über diese Kosten stöhnt, beschwert er sich über nichts anderes als die Tatsache, dass die Arena nicht exklusiv seiner SVG auf Kosten der Steuerzahler zur Verfügung gestellt wird.

    Aber für eine kleine Vergünstigung für die SVG sorgt dann schon sein Kollege Hoppe, der in seiner Funktion als Geschäftsbesorger wiederum seiner SVG nun auf Kosten seines Auftraggebers, dem Landkreis Lüneburg, vergünstigte Konditionen anbietet

    Denn zu Ihrer vorletzten Frage, liebe Frau König: Das Missverhältnis war jo bembel schon aufgefallen: https://blog-jj.com/2021/02/25/arena-bauernopfer/#comment-14221 Wenn Herr Hoppe kundtut, „für regionale Events wie beispielsweise Abi-Feiern oder Volleyballspiele“ solle die Halle günstiger zu mieten sein, dann frage ich mich zuerst: Wie kommt Herr Hoppe zu so einer Aussage? Bezahlt er oder die Campus Management GmbH füdie entgangenen Einnahmen? Und als zweites fällt mir ein, dass „diese Arena natürlich weder in erster noch in zweiter Linie „eine Arena für die Menschen aus dem Landkreis Lüneburg“ ist. Dieses Faktum möchten Herr Hoppe (und Frau Vossers) aber gerne kaschieren. Nur gelingt ihnen das nicht. Denn Abifeiern sind PRIVATE „Events“, aber Bundesligavolleyballspiele sind PRIVATWIRTSCHAFTLICHE „Events“. Die einen bezahlen, die anderen lassen sich bezahlen. Indem Herr Hoppe beide Veranstaltungen auf dieselbe Stufe des Event-FORMATS stellt, verschleiert er, dass es gesetzwidrig ist, den SVG-Kommerz durch reduzierte Mietpreise zu subventionieren, was auf Abi-Feiern nicht zutrifft.

    Und diese Abi-Feiern waren ja eines der wichtigsten Argumente von SPD Fraktionschef Franz Josef Kamp, der beklagte, die Abi-Feiern seiner Kinder nicht in angemessenem landkreiseigenen Ambiente genossen zu haben. Unterstützung erfuhr er nicht zuletzt von CDU-Mitgliedern, von welchen mehrere ebenfalls private Interessen mit der Arena zu verwirklichen suchten.

    Die SPD hat ihren inneren Kompass dem bedingungslosen Machterhalt geopfert und die CDU den privaten Geldinteressen ihrer Wirtschaftsfreunde und ihrer Abgeordneten.

    Die verzweifelte Parkplatzsuche kann man nur noch als Lachnummer bezeichnen. Das, was ganz an den Anfang einer Projektplanung vor Baubeginn gehört, ist wenige Monate vor der geplanten Eröffnung nicht erledigt.

    Ich bin gespannt, wie die Lüneburger Bauaufsicht bei der Schlussabnahme reagiert, wenn Parkplätze nicht in der entsprechend der Baugenehmigung geforderten Anzahl nachgewiesen werden können.

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    • Rudi Radlos schreibt:

      „Sonntagstrend“:

      Union rutscht bundesweit deutlich unter 30 Prozent

      Die Krise von CDU und CSU weitet sich aus: Nach Korruptionsskandalen und schlechten Ergebnissen bei den Landtagswahlen sinkt die Zustimmung zur Union rasant. (Zehn Prozentpunkte Verlust seit Mitte Januar.)
      (…)
      Die Grünen legen stark zu.
      (…)
      Laut Torsten Schneider-Haase von Kantar könnte die Talfahrt für die Union noch weitergehen. „Der Boden ist noch nicht erreicht“, sagte Schneider-Haase der „Bild am Sonntag“. „Für die Union kann es weiter bergab gehen, sollten weitere Affären ans Licht kommen oder der negative Corona-Trend nicht gestoppt werden.“

      Frankfurter Allgemeine Zeitung, Sonntag 21 März 2021, https://www.faz.net/aktuell/politik/inland/sonntagstrend-union-rutscht-in-umfrage-unter-30-prozent-17255755.html

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  9. Ulf Reinhardt schreibt:

    Erstaunlich: Es sind fast keine Veranstaltungen mit mehr als 2.000 Personen geplant. Hat dies etwas mit fehlenden Parkplätzen zu tun? Warum wird dann überhaupt eine Kapazität für 3.500 Personen errichtet? Oder kommen nach Corona automatisch immer 3.500 Zuschauer zu den Spielen der SVG?

    Ebenso erstaunlich: Leistungsstand 12 Mio. bei Gesamtkosten 22 Mio.. Wie geht das wenige Monate vor der geplanten Fertigstellung? Wie können in den verbleibenden 5 Monaten Leistungen von 10 Mio. erbracht werden?

    Noch erstaunlicher: Noch nicht einmal alle Gewerke sind vergeben, z.B. fehlt die Brandmeldeanlage. Mehr als eigenartig, die wird sonst meist vor Baubeginn zusammen mit den Elektroarbeiten vergeben.

    > Wetten, dass die Arena im August nicht eröffnet wird!?!?

    Und es gibt ebenso wie für die bisherigen weiteren Verzögerungen schon jetzt den passenden Grund: Corona.

    Dieses fiese Virus scheint sich jedoch nur auf öffentlichen Baustellen vehement zu übertragen.

    Ich kenne bisher keine einzige gewerbliche oder private Baustelle, auf welcher es coronabedingt zu Verzögerungen gekommen ist.

    Aber wir haben ja die Profis von Reese, die das wie immer dem unwissenden Bürger und Kreistagsabgeordneten erklären können …

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    • Anne König schreibt:

      ► Noch ein winziges Detail, Herr Reinhardt. Was sagen Sie dazu?

      Es soll 136 Veranstaltungen mit wechselnden Hallenböden geben!

      Schon im Februar 2018 jammerte Andreas Bahlburg laut und öffentlich, die 4.000 Euro pro Austausch könne „man“ sich nicht leisten.

      Herr Bahlburg ist Mit-Initiator und Mit-Autor des berüchtigten VBL-„Masterplans“, welcher nur ein einziges Ziel verfolgt, nämlich die umfassende, „strategisch, taktisch und praktisch“ vorangetriebene Kommerzialisierung der Nischensportart Volleyball: https://www.volleyball-bundesliga.de/uploads/bdd2f4c8-57f0-4e5c-8eae-ac1e1f65691b/vbl-masterplan_2017-2021.pdf

      ► Wie man die jeweiligen Kommunen in den Schwitzkasten nimmt, um sie zum „Fördern“ und zum „Bezuschussen“, also zum Bezahlen zu bewegen, ist in diesem „Masterplan“ in allen Einzelheiten beschrieben. Haben Sie das gelesen, Herr Reinhard? Beachten Sie vor allem die Punkte und Unterpunkte D (7; 9; 10; 12; 14; 15 und 21) sowie E (22; 25; 26; 34 und 36).

      Gleichwohl berichtet die LZ am Dienstag, den 13. Februar 2018, direkt nach der Sondersitzung des Hochbauausschusses des Kreistages, es habe sich beim SVG GmbH-Geschäftsführers „der Eindruck verfestigt, dass die Volleyballer nur die zweite Geige spielen werden: ‚Die kommerziellen Aspekte stehen im Vordergrund‘, beklagt Bahlburg“: https://www.lzplay.de/index.php/2018/02/13/spielt-die-svg-nur-die-zweite-geige/

      ► Was meinen Sie, Herr Reinhardt? Kommerzialisierung scheint Herr Bahlburg gut zu finden, wenn die „Ergebnisse“ in den eigenen Beutel gelangen. Aber Kommerzialisierung findet er schlecht, wenn der freie Wettbewerb ergibt: Die „Arena wäre ohne Volleyballer wirtschaftlicher“, wie die LZ am 17. Februar 2018 titelte: https://www.landeszeitung.de/lokales/34870-arena-ohne-volleyballer-wirtschaftlicher/

      Was hat das mit den Hallenböden zu tun?

      Wenn’s günstig läuft, sind das 100 De- und Re-Montagen zum Preis von 400.000 € im Jahr. Wenn’s ungünstig läuft,136 Touren zum Preis von 544.000 € im Jahr.

      ► Wer bezahlt das halbe Euronen-Milliönchen, Herr Reinhardt?

      Das kam vorgestern, am Mittwoch, weder in der Reese- noch in der Campus-Präsentation im Hochbauausschuss zur Sprache.
      _______________

      Übrigens stand am 17. Februar 2018 außerdem noch in der Landeszeitung, dass „der Kreis aus Gründen des Beihilferechts den Volleyballern finanziell nicht unter die Arme greifen darf. Zumal nicht der Verein, sondern deren angegliederte Sportbetriebsgesellschaft offiziell als Hallennutzer auftreten würde.“

      ► Stimmen Sie mir zu, Herr Reinhardt? Für ein privatwirtschaftliches Unternehmen aus der Unterhaltungsbranche, wie die SVG-Betriebs GmbH eines ist, kann weder eine reduzierte noch eine kostenlose Nutzungsüberlassung möglich sein, da dies rechtswidrig wäre! Die Kreishaussprecherin sagte: „Denn der Landkreis würde aus Steuermitteln für einen Zweck, der nicht zu seinem Aufgabenkreis zählt, einem Privatunternehmen eine Zuwendung gewähren.“

      ► Auch bei den externen Parkplätzen für den Shuttle-Service hatten sich im Februar 2018 „die Träume in Luft aufgelöst, das Kino-Parkhaus an der Bockelmannstraße nutzen zu können, um den Rest der insgesamt 700 vorgeschriebenen Parkplätze für die Arena nachzuweisen.“ Gab es da in den letzten sechs Tagen eine Verbesserung, Herr Reinardt? Noch vor einer Woche las ich von Chaos und drastischen Verschlechterungen: https://www.landeszeitung.de/lz/234947-parkplatz-streiten-an-der-arena/
      ________________

      Wem ich jetzt so richtig Lust auf „Gesundes aus Lüneburg“ gemacht habe, der lausche dem „Bio-Talk“ vom 28. April 2015 mit Andreas Bahlburg und Moderator Dirk „Hardy“ Hartkopf an der Salatbar bei Tschorn in der Sandpassage: https://www.lzplay.de/index.php/2015/04/28/der-salatbartalk-bei-tschorn-andreas-bahlburg/

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      • Otto Berg schreibt:

        Belegstelle aus der Landeszeitung:

        »Wird es in der Arena einen Sportboden geben?

        Ja, einen mobilen. Als Grundboden wird auf Beton gesetzt, damit auch schwere LKW größere Bühnenaufbauten für einzelne Konzerte direkt in die Halle fahren können. Die Verlegung des mobilen Sportbodens kostet jedes Mal 4.000 bis 5.000 Euro. Für einen Trainingsbetrieb würde sich das wohl kaum lohnen.«

        LZ, 15.02.2018: https://www.landeszeitung.de/lokales/34910-warten-auf-ein-ja-des-betreibers/

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  10. jo bembel schreibt:

    „Für regionale Events wie beispielsweise Abi-Feiern oder Volleyballspiele soll die Halle günstiger zu mieten sein.“

    Die (Profi) Volleyball Bundesliga hat also die gleiche Bedeutung wie Abi-Feiern. Wie treffend.

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    • Friedhelm Hinrichs schreibt:

      Abi-Feiern und Volleyballspiele sind regionale Events.

      Sie müssen sich vor Augen führen: Die zehnte Reihe ist die letzte Reihe in der Arena. Es ist also jetzt schon zu erkennen, wie gut die Stimmung hier sein wird.

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  11. jj schreibt:

    Zur Arena Lüneburger Land haben jetzt im Hochbau-Ausschuss des Landkreises die externen Projektsteuerer zum Stand der Dinge und den Kosten und die Campus Management GmbH zum Veranstaltungskonzept vorgetragen. Hier die Pressemitteilung des Landkreises:

    Die Tabelle zeigt die aktuellen Kosten für die Arena. Grafik: Landkreis Lüneburg

    Veranstaltungskonzept vorgestellt

    (lk/la) Startschuss für Veranstaltungen in der Arena Lüneburger Land: Klaus Hoppe, Geschäftsführer der Campus Management GmbH, stellte am 17. März 2021 dem Ausschuss für Hochbau und Energiesparmaßnahmen ein Konzept vor, wie die Multifunktionshalle künftig mit Leben gefüllt werden kann. Geplant ist, die Arena am 20. August 2021 mit einer Eröffnungsveranstaltung einzuweihen – vorausgesetzt, die Bauarbeiten bleiben weiter im Zeitplan. Auch für das Jahr 2022 gibt es bereits erste Ideen.

    Der Bau der Arena Lüneburger Land schreitet weiter voran, bereits in fünf Monaten sollen erste Events in der Halle stattfinden. „Wir können hier wirklich energiegeladene Veranstaltungen durchführen“, erklärte Klaus Hoppe den Ausschussmitgliedern. „Sie müssen sich vor Augen führen: Die zehnte Reihe ist die letzte Reihe in der Arena. Es ist also jetzt schon zu erkennen, wie gut die Stimmung hier sein wird.“ Für eine ausgelassene Atmosphäre sollen aber vor allem die Veranstaltungen selbst sorgen. Für den 20. August 2021 ist ein Eröffnungsevent angedacht, bereits einen Tag später steht die erste Kulturveranstaltung für die Halle an. Am darauffolgenden Wochenende soll das erste große Sportereignis losgehen. „Wir können noch nichts Genaueres zur ersten Sportveranstaltung in der Arena sagen, das soll eine Überraschung werden“, verkündete Klaus Hoppe.

    Insgesamt 16 Termine sind für dieses Jahr im Arena-Terminkalender eingetragen. Dass es noch nicht mehr sind, ist laut Klaus Hoppe auf die Corona-Pandemie zurückzuführen. „Bei den Künstlerinnen, Künstlern und Vereinen herrscht momentan natürlich auch Unsicherheit.“ Dennoch stellte der Campus-Geschäftsführer vor, wie ein grober Veranstaltungsplan für ein mögliches Corona-freies Jahr 2022 aussehen könnte. Die Übersicht beinhaltet rund 136 Events und rechnet mit mehr als 150.000 Besucherinnen und Besuchern. Zu den Veranstaltungen gehören diverse kleinere und größere Kulturevents, Abschlussfeiern, Firmentagungen, Hallenfußballturniere, ein Parteitag, ein Boxevent, mehrere Oktoberfeste und ein Silvesterball.

    Zusätzlich soll die Bundesligamannschaft des Volleyballvereins SVG Lüneburg die Arena Lüneburger Land als Austragungsort für ihre Heim- und Play-Off-Spiele nutzen. Normalerweise bietet die Halle rund 3.500 Plätze für Gäste – mit Abstandsregelungen könnten bis zu 900 Personen Platz finden. „Wir hoffen natürlich auf möglichst viele Zuschauerinnen und Zuschauer. Die Arena ist ein multifunktionaler Spielort, der von der Energie der Menschen lebt, die sie besuchen“, betonte Klaus Hoppe.

    In der nächsten Woche will die Campus Management GmbH das Veranstaltungskonzept noch weiter ausarbeiten. Ein passendes Ticketsystem ist bereits gefunden, für die verschiedenen Veranstaltungstypen schlägt die Firma dem Landkreis nun eine Preisordnung vor. Für regionale Events wie beispielsweise Abi-Feiern oder Volleyballspiele soll die Halle günstiger zu mieten sein. „Diese Arena ist in erster Linie eine Arena für die Menschen aus dem Landkreis Lüneburg“, erläuterte Klaus Hoppe. Kreisrätin Sigrid Vossers ist vom Veranstaltungskonzept überzeugt: „Wir freuen uns sehr über diese Pläne, welche die Vorfreude auf die Arena noch einmal spürbar steigern. Das ist vor allem auch der tollen Zusammenarbeit mit der Campus Management Gmbh zu verdanken.“

    Weitere Informationen zu den Ausschüssen gibt es unter http://www.landkreis-lueneburg.de/ausschuesse.

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  12. Ulf Reinhardt schreibt:

    Herr Kiesel, dann lassen wir mal die WählerInnen und Enkel entscheiden, ob die von der SPD unterstützte und durch mehrmalige Täuschung des Kreistages durch den Landrat und die Kreisräte „demokratisch beschlossene“ Arena wie von Ihnen beschworen „zu den wichtigsten Standorten im Landkreis gehört“ oder zu den größten sinnentleerten Kostenbelastungen des Kreishaushaltes der kommenden Jahrzehnte.

    Immerhin schreiben Sie nichts mehr von „Schul- und Breitensport“, welcher auch nach Aussagen des Oberbürgermeisters nur als „Überlauffunktion“ denkbar ist, sondern geben unumwunden zu, dass die Arena für eine kommerzielle Bundesligamannschaft einer Randsportart aus Steuergeldern errichtet wird. Blöd, dass sich mehr als 90% der BürgerInnen des Landkreises nicht für Volleyball interessieren.

    Warum sind die „lösbaren Aufgaben wie Verkehr und Gastronomie“ denn kurz vor der Eröffnung nicht gelöst? Diese grundlegenden Planungen gehören ganz an den Anfang jeglicher Projektplanung und damit vor Baubeginn. Kein privatwirtschaftlicher Unternehmer würde ohne ein entsprechendes Betreiberkonzept, einen langfristigen Gastronomiepächter und ausreichende Parkplätze den Bau einer „Arena“ beginnen.

    Würden Sie die Kritik des Bundes der Steuerzahler, welche die Arena schon vor rund 2 Jahren als ein Paradebeispiel für mißlungenes Bauherrn- und Projektmanagement prämiert hat, ebenfalls als populistisch bezeichnen?

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  13. Ulf Reinhardt schreibt:

    Es hat schon fast etwas Sympathisch-Ehrliches, wenn Franz Josef Kamp seine Kreis-SPD als

    „Garant für die Arena“ anpreist.

    Also liebe WählerInnen, wenn Ihr die SPD-Arena wollt,

    > für welche es keinen Bedarf und kein Betreiberkonzept gibt,

    > welche ohne Verkehrsplanung noch nicht einmal über die bauordnungsrechtlich vorgeschriebenen Parkplätze verfügt,

    > die mangels Gastronomiepächter keine professionelle Gastronomie anbieten kann,

    > für welche Eure Kinder und Enkel die nächsten Jahrzehnte 100 – 120 Mio. Euro für Investitionen und Betriebskostenzuschüsse aufbringen müssen und die

    > mit Täuschungen mittels unvollständiger und unrichtiger Beschlussvorlagen durch den Kreistag gebracht wurde,

    dann wählt bitte die SPD !

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    • Jens Kiesel schreibt:

      Liebe Wählerinnen und liebe Wähler, liebe Sportbegeisterte in Lüneburg, freut euch auf die Arena, deren Bedarf gestern eindrucksvoll von den Volleyballern der SVG Lüneburg bewiesen wurde, die Mannschaft gehört aktuell zu den vier besten in Deutschland. Dieser
      erfolgreiche Spitzensport kann als Zugpferd für den sehr wichtigen Breitensport dienen, der wird für die Zeit nach der Pandemie noch enorm wichtig sein. Auch die Bereiche Kultur und Unterhaltung brauchen viel Raum. Neben Theater und Museen, für die der Steuerzahler auch viel Geld aufbringen muss, wird die Arena zu den wichtigsten Standorten im Landkreis gehören. Der Bau der Arena wurde im Kreistag mit großer Mehrheit beschlossen und in allen demokratischen Fraktionen gab es Befürworter, auch bei den Grünen. Durch Herrn Reinhardt wider besseren Wissens jetzt der SPD eine Schuldzuweisung für eventuelle Mengel zu unterstellen, ist absurd. Der Versuch mit sinnlosen Behauptungen von „Horror-Kosten“ in der Bevölkerung Ängste zu schüren und mit pauschalen Anschuldigungen lösbare Aufgaben wie Verkehr und Gastronomie hoch zu stilisieren kann populistischer nicht sein. Es gibt zahlreiche Gründe in Lüneburg Stadt und Land SPD zu wählen. Die Arena, für die unsere Enkel einmal dankbar sein werden und die von ihnen völlig selbstverständlich genutzt wird, gehört dazu.

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      • Berni Wiemann schreibt:

        Richtig Herr Kiesel, ich freue mich auch auf die SVG-Spiele in der Arena. Allerdings, wenn 2/3 der 3.500 Plätze mangels Auslastung mit schwarzen Tüchern verdeckt werden (haben SVG Repräsentanten bereits angekündigt) entsteht der Eindruck von „Trauerspielen“, bei denen die besondere Atmosphäre der „Gellersen-Hölle“ ungehört verhallt.
        Aber Herr Kamp hat dann endlich eine ausreichend große Event Location für seine unzähligen, jährlichen Abi-Feiern.
        Lassen Sie uns die Planungsfehler, Kostensteigerungen und die noch immer nicht gelösten Probleme vergessen und das „Rote Mahnmahl“ feiern, koste es was es wolle.

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      • Sandra Kruse schreibt:

        Vielleicht findet Herr Kamp in der Arena ja sein Endlager. Dann braucht er wenigstens danach nicht mehr zu suchen. Auf die Frage nach Bedarf und Zweck der Halle gibt es, wie ich kürzlich in der Zeitung las, noch immer keine heiße Spur.

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      • Jens Kiesel schreibt:

        Berni Wiemann, schön das Sie sich auch auf zukünftige erstklassige Volleyball Spiele freuen, da haben wir etwas gemeinsam. Ob mit schwarzen oder weißen Tüchern, Trauerspiele wird es mit Sicherheit nicht geben, diese Mannschaft und dieser Sport begeistern, egal wie viele Menschen in der Halle zusehen. Dieses kreative Publikum wird auch in der Arena eine besondere Atmosphäre entwickeln und froh sein, nicht zu einer Reise nach Hamburg gezwungen zu sein. Aber wie schon gesagt, nicht nur Sport sondern auch Kultur und Unterhaltung werden stattfinden und da werden dann kaum Plätze freibleiben. Ich nehme an, mit dem roten Mahnmal meinen Sie die SPD. Das ist aber zu viel des Lobes, wie schon erwähnt, die Arena wurde mit großer Mehrheit vom Kreistag beschlossen und in allen demokratischen Fraktionen gab es Befürworter. Wer wüste das nicht besser als Sie.

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  14. Klaus Bruns schreibt:

    „Garant für die Arena“
    SPD-Kreistagsfraktionschef Franz-Josef Kamp gab sich ebenfalls schon wahl-kämpferisch: „Wir sind diejenigen, die die meisten Ideen und Maßnahmen im Kreistag beantragt und durchgesetzt haben.“ Er sieht die Sozialdemokraten nicht zuletzt als „Garant für die Arena“ – auch wenn es dafür „sehr viel Gegenwind“ gebe. Um die Geschlossenheit der Fraktion „beneiden uns andere“. Kamp kündigte für die nächste Wahlperiode weitere Initiativen für einen klimaneutralen Landkreis, für eine Wasserstoff-Modellregion und in den Bereichen Schule und Soziales an.

    mit der arena zum sieg, auf sowas muss man erst mal kommen.

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  15. jj schreibt:

    Noch in diesem Monat soll mit der Veranstaltungstechnik in der Arena Lüneburger Land begonnen werden, in vier Monaten ist Übergabe. Zur Arena hat er Landkreis heute folgende Pressemitteilung verbreitet.

    Arena Lüneburger Land: Schritt für Schritt Richtung Übergabe

    (lk/mo) In gut vier Monaten wird die Veranstaltungshalle Arena Lüneburger Land dem Landkreis Lüneburg als Bauherren übergeben – bis dahin sind noch einige Punkte abzuhaken: „Trotz Corona-Pandemie gibt es kaum Einschränkungen auf der Baustelle“, erläuterte Ronald Wittkopf von Reese Baumanagement gestern (11. März 2021) den Abgeordneten des Kreistages. Bis auf einen Handwerksbereich würden die Arbeiten planmäßig vorangehen.

    Einer der nächsten Schritte steht unmittelbar bevor: Noch in diesem Monat soll mit den Außenanlagen und der Installation der Veranstaltungstechnik begonnen werden. Ein spannender Termin steht zusätzlich am kommenden Mittwoch (17. März 2021) an. Dann wird der Dienstleister für den Betrieb, die Campus Management GmbH, das Veranstaltungskonzept für die Arena vorstellen. Die Baukosten für die Arena Lüneburger Land liegen nach wie vor bei rund 22,05 Millionen Euro.

    Weitere Informationen zum Kreistag und zu den Ausschüssen finden Interessierte unter http://www.landkreis-lueneburg.de/kreistag.

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    • Otto Berg schreibt:

      Die Baukosten für die Arena Lüneburger Land plus sonstiger Nebenkosten* liegen derzeit bei:

      netto 22.050.000,00 € plus 1.336.701,17 € gleich 23.386.701,17 €

      brutto 25.937.400,00 € plus 1.585.544,39 € gleich 27.522.944,39 €

      Differenz der beiden Beträge: 4.136.243,22 €

      Das heißt:

      reine Baukosten netto ≈ 23,4 Mio. €

      reine Baukosten brutto ≈ 27,5 Mio €

      Vorsteuerrisiko liegt bei ≈ 4,1 Mio. €
      ________________________________________

      * bis 2019 sind rund 175.000 € für Rechts- und Steuerberatungen direkt aus dem investiv veranschlagten Baubudget bezahlt worden.

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  16. Otto Berg schreibt:

    Herr Bruns,

    leider hat Ihr treffender Arena-Kommentar (https://blog-jj.com/2021/02/20/der-wiedergaenger-von-der-elbe/#comment-14100) nichts (oder wenig) mit dem Elbbrücken-Thema des Blog-Threads zu tun, in dem Sie ihn abgesetzt haben. Daher antworte ich Ihnen an dieser Stelle.

    BISHER wurde die endlose Reihe gravierender und kostspieliger »Arena«-Missstände im Kreishaus Lüneburg von der Kommunalaufsicht im Niedersächsischen Innenministerium, vom Bund der Steuerzahler, vom örtlichen Rechnungsprüfungsamt, von der regionalen und der lokalen Presse, von einigen kommunalen Politikern und von vielen dafür zahlenden Steuerbürgern nur BEKLAGT.

    Es ist doch schön, wenn JETZT diese »Multimillionen-Euro-Petitessen« wenigstens von einem blödelnden Krawall-Entertainer aus dem Bezahlfernsehen AUFGEDECKT werden!

    Dem »IMAGE« LÜNEBURGS beim ganz breiten Publikum wird das gut tun. Besonders im Superwahljahr werden ein Kamp und ein Bonin mit diesem medialen »Platzierungserfolg« punkten. Für solche »schlagartig nachhaltigen« Wirkungseffekte müssten »LHG«-Chef Ulrich von dem Bruch, »LMG«-Chef Lars Werkmeister und »LCM«-Chef Heiko Meyer viele Jahrzehnte lang an ihrem »Beziehungsnetzwerkwestover« stricken. PUBLIZITÄT, das war’s doch, was Herr Nahrstedt und seine treuen Husaren von der SPD sich gewünscht haben. Erst lachte halb Europa zehn Jahre lang über die Bauherrn der Leuphana, jetzt lacht eben die Bundesrepublik fünf Jahre lang über die Bauherrn der Arena. Die Schnittmenge dürften rund 40 Millionen lachende RTL-Fernsehzuschauer sein.

    LUSTIG ist ja unbedingt auch die Reihenfolge, in der Landrat und Kreisrätin über kleine und große Katastrophen informieren:

    Erst kommt Herr BARTH, dann kommt Herr RATH und ganz zuletzt kommen (dann aber hurtig, hurtig) die Damen und Herren Abgeordneten, also die Vertreter derjenigen Bürgerschaft, welche den »Campus/SVG GmbH-Palast« am klappbrückenlosen Standort nicht bestellt hat, aber dafür aufkommen soll.

    Ihre Quelle, Herr Bruns: Landeszeitung für die Lüneburger Heide, Mittwoch, 3. März 2021 · Nr. 52 · Seite 3 (Siehe auch: https://www.landeszeitung.de/lokales/228534-weiter-wirbel-um-parkplaetze-an-der-arena/)

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    • Klaus Bruns schreibt:

      Herr Berg
      leider wird mal wieder jede aufregung für die katz sein. ein bauernopfer wurde doch schon gefunden. es werden sich keine freiwillig mehr zur verfügung stellen. am ende müsste sonst wohl noch die kommunale ,,aufsicht,, selbst ein armutszeugnis ausstellen und sich selbst in den hintern beißen. so ein parteiausweis kann auch schon mal unangenehm werden.

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  17. Ulf Reinhardt schreibt:

    Lieber Herr Wiemann,

    ob Rechtmäßigkeit des Baubeschlusses oder versprochener Vorsteuerabzug:

    Das Thema ist genau das selbe. In beiden Fällen stellt sich die Frage, ob ein Beschluss auf der Grundlage einer unrichtigen und unvollständigen Beschlussvorlage überhaupt rechtswirksam sein kann.

    In ihrer Beschlussvorlage, welche Grundlage für die Gründung der eigenen Betriebsgesellschaft war, stellen Kreisrätin Vossers und Landrat Böther den Vorsteuerabzug als Faktum da. Dieser ist das einzige Argument für die Übernahme des hohen unternehmerischen Risikos, welches dem Landkreis in den nächsten 25 Jahren Verluste zwischen 60 und 80 Millionen € bescheren wird.

    Genau wie der Beschluss zum Bau der Arena auf einer Täuschung des Kreistages über die tatsächlichen Kosten, beziehungsweise die bis zu diesem Zeitpunkt bekannten Kosten, beruht, wird hier nun abermals ein erkennbar großes Kostenrisiko aufgrund einer bewussten Fehlinformation übernommen.

    So lange weder Kreistagsabgeordnete noch die Kommunalaufsicht in solchen Fällen einschreiten und die Rechtmäßigkeit der Beschlüsse anzweifeln, wird das Spiel auf Kosten der Steuerzahler fröhlich weiter gehen.

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    • Berni Wiemann schreibt:

      …richtig, darum haben ja die unabhängigen, liberalen Kreistagsabgeordneten die Kommunalaufsicht zur Prüfung des Kernproblems aufgefordert und den Vorsteuerabzug prüft gerade das Finanzamt. Ich hätte mir auch mehr Unterstützung gewünscht, aber viele möchten lieber ein Bauernopfer, das von (auch eigenen) Versäumnisse ablenkt.

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      • Ulf Reinhardt schreibt:

        Sehr schön, dann bleibt zu hoffen, dass die Kommunalaufsicht nun tatsächlich aktiv wird und unabhängig von der Parteigehörigkeit der betroffenen Personen in der Sache im Sinne der Bürger klar Stellung bezieht.

        Nur wenn auch für die Zukunft klargestellt wird, dass mit unrichtigen und unvollständigen Beschlussvorlagen keine rechtswirksamen Beschlüsse des Kreistags herbeigeführt werden können, kann das weitere Aushöhlen der Demokratie verhindert werden.

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  18. Berni Wiemann schreibt:

    Geschätzter Herr Reinhardt, Herr Berg u.a. Sie argumentieren am hier dargestellten Kernproblem (rechtsmäßiger Bau-Beschlusses? Bauernopfer?) vorbei. Beim Vorsteuerabzug hat sich seit Monaten, weder bei den Verwaltungs- noch bei Ihren Gegen-Argumenten, nichts verändert. Warten wir´s doch ab!
    Kommt Zeit, kommt Rath (LZ)!

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  19. Ulf Reinhardt schreibt:

    Hallo Herr Berg,

    die Fakten liegen nun vollständig auf der Hand:

    Der Landkreis kann nach Aktenlage, dies ergibt sich auch aus der kürzlichen Akteneinsicht, für den Zeitraum vor der Gründung der Betriebsgesellschaft keine Vorsteuerabzugsberechtigung erlangen.

    Alles was bisher diesbezüglich von Kreisrätin Vossers und Landrat Böther verkündet und dem Kreistag in den Beschlussvorlagen dargelegt wurde, ist reiner Zweckoptimismus oder in anderen Worten: die Unwahrheit.

    Ob diese Unwahrheit nun vorwiegend aus Unkenntnis oder als bewusste Täuschung des Kreistages verkündet wurde, spielt kaum eine Rolle:

    Solange die Kommunalaufsicht Beschlüsse, welche auf derartig falschen Beschlussvorlagen beruhen, nicht eindeutig rügt und entsprechende Konsequenzen zieht, ist die sinnlose ehrenamtliche Tätigkeit der Kreistagsabgeordneten eher ein Fall für eine Satiresendung.

    Auch bei den kommenden Kommunalwahlen werden sich so keine wirklich an der Sache interessierten Bürger zur Übernahme solcher Mandate finden.

    Dementsprechend geht alles weiter wie es ist: Ein großer unkritischer Kreis an Kreistagsabgeordneten freut sich, bei einer tollen und wichtigen Sache dabei sein zu können, hebt an der passenden oder unpassenden Stelle die Hand, nimmt seine Kontrollverantwortung jedoch in keiner Weise wahr.

    Damit sind dann auch in Zukunft weiterhin Tür und Tor geöffnet, politische Entscheidungen auf der Grundlage unvollständiger und unrichtiger Beschlussvorlagen nach Belieben herbeizuführen.

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    • Otto Berg schreibt:

      Tja, Herr Reinhardt, das ist das Lüneburg-Prinzip: Pfeif‘ auf Bedarfsfeststellungen und das Vergaberecht! Verzichte auf Wirtschaftlichkeitsprüfungen! Beauftrage nur Gutachten, die deinem Bauchgefühl nicht widerstreiten. Setze auf gute Laune und bunte Wimpel! Sorge für Aufbruchsstimmung. Fasel was von Oberzentrum, Zukunftsstadt und Quantensprung. Erzähl den Vertretungen irgendeinen Käse über Kosten, Konten und Kalkulationen, schaff Fakten, die fünfmal so viel Geld vertilgen, lass ein paar arbeitsreiche Monate des Baggerns, Betonierens und Bauens ins Land gehen, bevor du selbst den „Planungsfehler“ bekannt machst, den du „gerade entdeckt“ hast, und dann schau eine Weile bei einschießendem Augenwasser betroffen wie ein Ochs‘ vorm Schlachtermeister in die erchrocken mitfühlende Runde der umsitzenden „Politik“. Deine schonungslose Offenheit wird tief beeindrucken. Der Kreistag, die LünePost und die Landeszeitung werden dich als zerknirschten Ehrenmann mit großen Verdiensten in besseren Tagen würdigen. Vergiss nicht, nachdem du dir die Tränen der Reue abgetupft hast, entschieden zu verkünden: Ein Zurück könne es nun nicht mehr geben! Das wollest du an dieser Stelle einmal ganz deutlich sagen! Denn es sei bereits zuviel Geld „investiert“ worden! Ein Franz-Josef Kamp und eine Andrea Schröder-Ehlers werden dir sofort beipflichten: Es gelte jetzt, Verantwortung zu übernehmen, nach vorne zu schauen und das Beste aus allem zu machen! Der Bürger erwarte das! Der liebe Gott fordere das. Das habe man im Urin. Und Friedrich von Mansberg sei auch dieser Ansicht! Sorge dafür, dass ein kritischer Journalist ein halbes Jahr nach Einweihung des Bauwerks die Silbermedaille für nordostniedersächsischen Investigativjournalismus verliehen bekommt. Zeige dich beim ersten Playoff gegen die Berlin Recycling Volleys an der Seite von Boris Pistorius, Dr. Eckhard Pols und Bernd Althusmann auf der VIP-Tribüne. Lass dir huldigen. Denn alleine du hast solche Premium-Performances im Event-Oberzentrum Lüneburg möglich gemacht! Was Öko-Leckeres vom Hof an den Teichen wird dich laben. Ein Hünengrab am Rande von Oldenburg/Luhe ist dir sicher.

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    • Klaus Bruns schreibt:

      Ulf Reinhardt
      Auch bei den kommenden Kommunalwahlen werden sich so keine wirklich an der Sache
      interessierten Bürger zur Übernahme solcher Mandate finden.
      raten sie mal, warum ich mich zurückhalte, bei dem club der 10 000 verarschungen mitzumachen? der bürgerwille wird immer wieder mit füßen getreten und warum? der bürger soll ja angeblich zu dumm sein, politische untaten zu erkennen. und genau deswegen verhält sich die politik, wie sie sich verhält.

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  20. Ulf Reinhardt schreibt:

    Sehr geehrter Herr Berg,

    Sie erwähnen CDU-Kreisfraktionschef Günter Dubbers wichtige Frage von Dienstag (LZ, 23. Februar 2021, S. 3), worauf eigentlich im Dezember 2018 Ex-Landrat Nahrstedts „Erwartung eines Vorsteuerabzugs basierte“ und ergänzen, diese Frage sei vollauf berechtigt, da vier Wochen vor der Baubeschlussfassung durch den Kreistag am 17. Dezember im Schreiben des Finanzamtes vom 23. November 2018 die Vorsteuerabzugsberechtigung des Landkreises „rundum ausgeschlossen“ worden sei. Sie schreiben, Herrn Nahrstedts Erwartungen hätten allein auf „faktenabstinenter Autosuggestion“ beruht.

    Wie beurteilen Sie nun aber Herrn Dubbers, Herrn Böthers und Frau Vossers gegenwärtige Erwartung einer vollständigen Vorsteuererstattung für die komplette Zeit der Planungs- und Bauphase zwischen 2017 und 2020? Basiert nicht auch die Erwartung der Böther-Administration auf faktenabstinenter Autosuggestion?

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    • Otto Berg schreibt:

      Sehr geehrter Herr Reinhardt,

      ich schätze Herrn Dubber und ich glaube auch, dass er einer der vielleicht vier oder fünf Kreistagsabgeordneten ist, die wirklich begreifen, worum es bei dem Vorsteuerthema geht. Aber ich vermute (ohne dies natürlich wissen zu können), die Takt- und Empfehlungsgeber der steuertechnischen Manöver im Kreishaus sind eher die Berater (gekürzt jj), von denen KR Vossers, LR Böther und KTA Dubber sich die jeweils neuesten Volten (statt diese selbst zu „designen“) primär werden erläutern lassen (und das sicher nicht immer mit Wohlbehagen beim Zuhören, denn es geht wahrscheinlich – bei sinkenden Erfolgsaussichten – immer auch um das Steigen gesalzener Honorarerwartungen).

      Die Entscheidungsfindung über die Berechtigung oder Nichtberechtigung des Landkreises zum Vorsteuerabzug betrifft vor allem die dreijährige (= 37-monatige) Planungs- und Bauphase zwischen dem 21. August 2017 (LK Lüneburg wird Arena-Bauherr) und dem 14. September 2020 (HR-Eintrag der Arena Betriebsgesellschaft GmbH & Co. KG).

      Entgegen gebetsmühlenhaft repetierter Kreishausverkündigungen ist für mich NICHT vorstellbar, dass das Finanzamt die Umsatzsteuer der Planungs- und Bauphase von derzeit voraussichtlich etwa 4,1 Millionen Euro vollumfänglich erstatten wird. — Ohne einen „Gnadenakt“ par ordre du mufti, d. h. ohne eine (m. E. dann aber u. U. rechtsbeugende) Anordnung aus dem Niedersächsischen Finanzministerium (wo momentan Reinhold Hilbers von der CDU den grafschaftlichen Hut auf hat) KANN die Erstattung nach meiner Überzeugung – auf nicht rechtsfehlerhaftem Wege – NICHT für die Zeit VOR Februar 2020 erreicht werden.

      Damals (≈ Feb./Mär. 2020), Sie erinnern sich, ging es darum, das Arena-Bauwerk plus Grundstück möglichst schnell von einem Nichtunternehmer (LK) auf einen Unternehmer (Betriebsgesellschaft & Co. KG) zu „übertragen“. Damit sollte der abziehbare Teil der Vorsteuern gerettet und künftig anfallende Vorsteuern sollten sofort abgezogen werden können. Das wäre aber nur von einem bestimmten Stichtag an (Fallbeilprinzip) möglich gewesen. Für den Erwerb der Unternehmereigenschaft kamen frühestens der Tag der Absichtserklärung am 31. Januar 2020 (Scharnebeck) infrage oder ein jeweils späterer (über welchen das FA rechtssicher zu entscheiden hätte) bis hin zum Tag des definitiven Vollzugs der Wandlung am 14. September 2020 (HR-Eintrag Co. KG), mit welchem dann auch „Einlage“ oder „Verkauf“ von Grund und Bau „umsetzbar“ geworden waren. Der Verlust an nicht abziehbaren Steuern würde (und wird (!)) bei diesem Vorgehen ca. 1,79 Mio. Euro betragen. Hinzugerechnet werden müssen natürlich sämtliche Kosten, die mit diesem gesellschaftsrechtlichen, das Verhältnis von Eigentum und Besitz betreffenden Revirement entstanden sind: die Gründungskosten, die Beraterhonorare, die saftigen Entschädigungen usw., die noch einmal ungefähr 1,8 Millonen Euro ausmachen werden. So würde sich ein Vermögensschaden von rund 3,6 Millionen Euro – per sofort – ergeben.

      Um diese (m. E. kommende) Bloßstellung (nach den großartigen Versprechungen) zu verhindern, scheint der Steueranwalt des LK mit der Verwaltung (ab Anfang Dezember 2020) einen abrupten Schwenk eingeschlagen haben. Das war den vollmundigen Worten von KR Vossers am 7. Dezember 2020 in der LZ zu entnehmen, wo sie die Möglichkeit des Abzugs ALLER Vorsteuern auch derjenigen aus der Planungs- und Bauphase erneut vermeldete. Auf einem „neuen Weg“ soll also das Vorliegen der umsatzsteuerrelevanten Unternehmereigenschaft des Landkreises nun sogar für die Zeit vor dem „Umbau“ (dieser fand von Feb. bis Sept. 2020 statt) des „alten Betriebsmodells“ (dieses bestand von 21. Aug. 2017, dem Tag, da der LK Arena-Bauherr wurde, bis mindestens zum 31. Jan. 2020) erwiesen werden können. Eine erste Konsequenz davon scheint zu sein, dass Grund und Bau NOCH NICHT (wie am 9. März 2020 von der Verwaltung gewünscht und vom KT beschlossen) an die Co. KG „übertragen“ sind, sondern abgewartet werden muss, bis das „das Objekt“ schlüsselfertig ist (dies mutmaßlich auch, um millioneneuronenwerte Gewährleistungsgarantien für den „alten“ Bauherrn, den LK nämlich, nicht zu gefährden), um es dann mit der integralen Gesamtsumme der Vorsteuern (rund 4,1 Millionen Euro) an die Betriebsgesellschaft zu „übertragen“ (i. e. zu vermieten, „einzulegen“ oder zu verkaufen). Hier sind wir bei Ihrer „Autosuggestion“, Herr Reinhardt. Denn die Vorstellung scheint zu sein, dass durch solchen „Transfer“ (wie bei der christlichen Oster-Eucharistie) auf magische Weise (a) die Berechtigung zum Vorsteuerabzug, die beim LK vor 2020 NICHT vorlag, sich bei der im September 2020 gegründeten Betriebsgesellschaft materialisiert und (b) von dort anschließend – irgendwie – auf den LK zurückstrahlt, so dass der plötzlich in einem übernatürlichen Licht dasteht, welches ihn doch zum VSt.-Abzug für die Jahre 2017 bis Jan. 2020 legitimiert.

      Zwei Fragen an Sie, Herr Reinhardt, welche Sie gerne auch an Frau KR Vossers, an Herrn LR Böther oder Herrn KTA Dubber weiterleiten dürfen:

      1) Was glauben Sie, mit welchen Mitteln und Unterlagen möchte der Landkreis beweisen, dass er mit dem bis März 2020 verfolgten, Ende Dezember 2018 vertraglich fixierten und Ende März 2020 gegen eine hohe Aufwandsentschädigung (von alles in allem einer Million Euro) verworfenen Betreibermodell entgegen der Annahme des Finanzamtes doch ein BgA (Betrieb gewerblicher Art) gewesen ist – oder aus anderen Gründen – die Unternehmereigenschaft besessen hat, welche allein die Vorsteuerabzugsberechtigung für die Jahre 2017, 2018, 2019 und in 2020 vor Januar (bzw. sogar erst September) nach sich ziehen würde?

      2) Wie verträgt sich dieses Beweisziel mit der Tatsache, dass ab dem 31. Januar 2020 maßgeblich von KR Vossers – mit der zentralen Begründung des Nichtvorhandenseins dieser Unternehmereigenschaft – eine Kursänderung angebahnt, vor den Kreistagen vom 9. März 2020 (VO 2020/025) und vom 18. Mai 2020 (VO 2020/153) verargumentiert, mit den bekannten exorbitant hohen Opportunitätskosten ab Mitte März 2020 umgesetzt und am 14. September 2020 (mit dem HR-Eintrag der Arena Betriebsgesellschaft GmbH & Co. KG) verwirklicht worden ist?

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  21. Klaus Bruns schreibt:

    eine frage in die runde: welches parteibuch ist bei der kommunalen aufsicht in niedersachen vorherrschend? die antwort darauf könnte so einiges erklären, oder?

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  22. jj schreibt:

    Der Link zur Kleinen Anfrage von Detlev Schulz-Hendel in Sachen Arena an das Innenministerium: https://atomic-temporary-120202620.wpcomstaging.com/wp-content/uploads/2021/02/18-0857-ArenaLL.pdf

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    • Alfons Bauer-Ohlberg schreibt:

      Zu Frage 8 der oben verlinkten Kleinen Anfrage: Wie erklärt sich die Einbindung des Rechnungsprüfungsamtes in die Organisationsstruktur der Kreisverwaltung, deren Tätigkeit sie prüfen soll? Und das sogar als Teil des Fachbereiches 4, den der betroffene Erste Kreisrat führt? Quelle: Aufbauorganisation des Landkreises Lüneburg vom 01. Februar 2021, über die Website des Kreises zu bekommen.

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      • Bertram Fuhrhop schreibt:

        Wenn Sie sich das (von allen anderen abgesetzte) Kästchen für die Abteilung 36 einmal genau anschauen, Herr Bauer-Ohlberg, dann haben Sie die Antwort auf Ihre Frage: https://www.landkreis-lueneburg.de/PortalData/42/Resources//89._Organigramm,_01.02.2021.pdf

        Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) vom 17. Dezember 2010

        § 154

        Unabhängigkeit des Rechnungsprüfungsamts

        (1) 1Das Rechnungsprüfungsamt der Kommune ist der Vertretung unmittelbar unterstellt und nur dieser verantwortlich. 2Der Hauptausschuss hat das Recht, dem Rechnungsprüfungsamt Aufträge zur Prüfung der Verwaltung zu erteilen. 3Das Rechnungsprüfungsamt ist bei der sachlichen Beurteilung der Prüfungsvorgänge unabhängig und insoweit an Weisungen nicht gebunden.

        (2) 1Die Vertretung beruft die Leiterin oder den Leiter und erforderlichenfalls die Prüferinnen und Prüfer des Rechnungsprüfungsamts und beruft sie ab. 2Für die Berufung und Abberufung der Leiterin oder des Leiters des Rechnungsprüfungsamts ist die Mehrheit der Mitglieder der Vertretung erforderlich. 3Die Abberufung bedarf der Zustimmung der Kommunalaufsichtsbehörde.

        (3) Die Leiterin oder der Leiter des Rechnungsprüfungsamts darf nicht mit der Hauptverwaltungsbeamtin oder dem Hauptverwaltungsbeamten, der oder dem für das Finanzwesen zuständigen Beschäftigten und der Kassenleitung in einer der folgenden Beziehungen stehen:

        1.

        Verwandtschaft bis zum dritten Grad,
        2.

        Schwägerschaft bis zum zweiten Grad,
        3.

        Ehe oder Lebenspartnerschaft im Sinne des Lebenspartnerschaftsgesetzes.

        (4) Die Leiterin oder der Leiter und die Prüferinnen und Prüfer des Rechnungsprüfungsamts dürfen eine andere Stellung in der Kommune nur innehaben, wenn dies mit den Aufgaben des Rechnungsprüfungsamts vereinbar ist und die Unabhängigkeit des Rechnungsprüfungsamts nicht beeinträchtigt wird.

        (5) Die Leiterin oder der Leiter und die Prüferinnen und Prüfer des Rechnungsprüfungsamts dürfen Zahlungen durch die Kommune weder anordnen noch ausführen.

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      • Alfons Bauer-Ohlberg schreibt:

        Vielen Dank für die Hinweise auf die Unabhängigkeit des Amtes, Herr Fuhrhop.
        Dennoch verbleiben Fragen an die Struktur der Kommunen.
        Was bedeutet die Linie vom FB 4 zum Rechnungsprüfungsamt? Hätte dieses Amt nicht einen unabhängigen Platz neben dem Personalrat und den Datenschutz- und IT-Beauftragten finden müssen?
        Und weitergehend: Wer erteilt die Prüfungsaufträge seitens der gewählten Rats- / Kreistags-Vertretung? Der / die Vorsitzende? Und wer berät die Vertretung in verwaltungs-formalen und -juristischen Fragen? Das übernimmt die Verwaltung, die jedoch eigentlich durch die Vertretung kontrolliert werden soll. Es ist ja auch die Verwaltungsführung, die Termine und Themen für die Vertretungs-Sitzungen festlegt und nicht etwa eine gewählte Vertretungs-Führung. Die Abhängigkeit der Vertretung von der Verwaltungsführung ist zu groß.

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      • Bertram Fuhrhop schreibt:

        Sehr geehrter Herr Bauer-Ohlberg, Städte und Gemeinden sind Selbstverwaltungskörperschaften und damit Teil der Exekutive, der vollziehenden, Gesetzliches praktisch ausgestaltenden Gewalt. Hier stehen sich nicht Obrigkeit (Verwaltungsführung) und Untertanen (Vertretungsmitglieder) gegenüber, sondern es arbeiten Wahlbeamte und gewählte Abgeordnete in einem geordneten Verhältnis von Initiative und Abstimmung zusammen. Aus diesem Grund ist die kommunale Vertretung auch kein Parlament, sondern ein Verwaltungsgremium.

        Der Personalrat ist die Interessenvertretung der Arbeitnehmer gegenüber der Dienststelle, der Datenschutzbeauftragte ist ein Organ der datenschutzrechtlichen Selbstkontrolle und der Sicherheitsbeauftragte unterstützt die Durchsetzung von Sicherheitsmaßnahmen zum Wohle aller Beschäftigten. Sie sind nicht Teile der Organisation, sondern Funktionen der Organisationskultur. Das begründet ihre Querschnittsstellung, die im Organigramm durch das Fehlen von Beziehungslinien sichtbar gemacht wird.

        Die Aufgaben der kommunalen Rechnungsprüfung jedoch sind doppelter Art: Kontrolle, aber auch Unterstützung (manchmal sogar Anleitung) der Verwaltung. Nicht für jede Gemeinde lohnt sich ein eigenes Rechnungsprüfungsamt. Die Durchführung von dessen Aufgaben kann in Form kommunaler Gemeinschaftsarbeit geschehen, wird aber in den allermeisten Fällen (bei Anfrage oder Notwendigkeit) durch das Rechnungsprüfungsamt des Landkreises mit geleistet, das hier quasi die Obliegenheiten eines (behördlichen) Wirtschaftsprüfers übernimmt. Solche Vorgänge zu veranlassen und nachzuhalten, wäre dann Pflicht der Fachbereichsleitung 4, „Recht und Ordnung“, was klappen, aber auch schiefgehen kann. (Denken Sie bloß an das Versagen der Kommunalaufsicht bei der Betreuung der Finanzbuchhaltung in Amelinghausen: https://www.landeszeitung.de/lokales/22131-klage-gegen-ehemaligen-buergermeister/)

        Sie sehen, es wird erwartet, dass nicht nur die Ordnungsmäßigkeit der Haushaltsbewirtschaftung und des Kassen- und Rechnungswesens in den eigenen vier Wänden geprüft wird, sondern auch die Zweckmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit der Verwaltung des Kommunalverbandes in Teilen oder insgesamt. Mit vermehrten Engagements von Gemeinden und Städten in Unternehmen des privaten Rechts hat der diesbezügliche Prüfungsbedarf erhelich zugenommen. Die Verwaltungsführung möchte Prüfungsergebnisse, die nicht nur Schwächen und Fehler dokumentieren, sondern sie beratend dabei unterstützen, Schwächen zu beheben und dafür zu sorgen, dass Fehler nicht mehr oder gar nicht erst auftreten. (Denken Sie an das Antwortschreiben, das LR Böther am 22. Februar 2021 ins Innenministerium schickte, um zu verprechen, in Lüneburg werde man sich künftig bemühen, bei Bauvorhaben in zweistelliger Millionenhöhe die Gebote der Wirtschaftlichkeit und des Vergaberechts zu beachten: https://www.landkreis-lueneburg.de/Portaldata/42/Resources/politik_und_verwaltung/aktuelles/diverses/2021-085-Vorlage_Arena-Kommunalaufsichtsverfahren.pdf)

        Das Prüfungspersonal soll außerdem Veränderungsprozesse anstoßen und begleiten und hat dabei oft zwischen kontroversen Ansichten einer Vielzahl von Beteiligten zu vermitteln. Diese Erwartungen sind außerdem unter sich ständig wandelnden technologischen und rechtlichen Rahmenbedingungen zu erfüllen. Neben der Digitalisierung der Verwaltungsarbeit sei hier exemplarisch die Umstellung auf ein neues Rechnungswesen genannt, die in den meisten Kommunen in Deutschland inzwischen vollzogen ist. Hierbei handelt es sich aber nicht einfach nur um die Ablösung der tradierten Kameralistik durch die Übernahme der in der Privatwirtschaft gebräuchlichen Doppik. Besondere hinzukommende Ausformungen sind eine in den doppischen Buchungsverbund integrierte Finanzrechnung, Teilrechnungen und der Ausweis von Produktkosten oder -aufwand und zugehörigen Leistungs- und Wirkungskennzahlen im zu prüfenden Jahresabschluss. Ist die Kommune oder der Kommunalverband selbst an einem Unternehmen beteiligt (z. B. an einer Arena Lüneburger Land Betriebsgesellschaft GmbH & Co. KG), ist in der Regel ein Gesamtabschluss aufzustellen, der ebenfalls der Prüfung unterliegt. Das alles sind höchst anspruchsvolle und vor allem hoch personalintensive Aufgaben. Je weniger Prüfpersonal vorhanden ist, umso selektiver und im Interesse eines möglichst hohen Nutzens der Prüfung auf der Grundlage von Risikoeinschätzungen muss geprüft werden.

        Einen ersten Eindruck von der Vielfalt der Gesichtspunkte und der organisatorischen Verflochtenheit kommunaler Rechnungsprüfung verschafft Ihnen vielleicht der Bielefelder Verwaltungsrechtler, Rechnungsprüfer und Antikorruptionsbeauftragte Uwe Bekemann: https://www.bekemann.de/rpaonline/rechnungspruefung.html

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  23. jj schreibt:

    Der millionenschwere Vorsteuerabzug für die Arena-Baukosten sei für ihn weiter unklar, sagt der grüne Kreistags- und Landtagsabgeordnete Detlev Schulz-Hendel nach der Akteneinsicht von Grünen und Linken zum Bau und zum Schriftverkehr mit dem Finanzamt beim Landkreis Lüneburg. Da geht es um Millionen, die der Landkreis sparen will, dafür wurde sogar der alte Betreibervertrag gegen eine sehr hohe Entschädigung aufgelöst. Und Schulz-Hendel spart nicht mit Kritik an der Info-Politik des Landrates. Hier seine Pressemitteilung.

    Vorsteuerabzug bleibt unklar

    Der Landkreis Lüneburg hat bei der Akteneinsicht, die Grüne und Linke gemeinsam beantragt hatten, alle Unterlagen übersichtlich und gut sortiert vorgelegt. Stand heute ist festzustellen, dass seitens des Landkreises kontinuierlich die erforderlichen Umsatzsteuervoranmeldungen zur Erstattung der Vorsteuer eingereicht worden sind, auch für die Zeit vor der Gründung einer Betriebsgesellschaft.

    Grundsätzlich ist erkennbar, dass es zwischen dem Finanzamt und dem Landkreis, das ist ja auch nicht neu, offenbar unterschiedliche Rechtsauffassungen zum Vorsteuerabzug bestehen und die Unklarheiten stand heute nicht ausgeräumt sind.

    Nun bleibt es tatsächlich abzuwarten, wie die Finanzbehörden abschließend zu dem Einspruch des Landkreises Stellung nehmen werden. Zumindest für den Zeitraum vor der Betriebsänderung bleibt es aus meiner Sicht das „Prinzip Hoffnung“ mit Spielraum der argumentativen Auslegung. Der Landkreis wäre gut beraten, hier um eine zeitnahe Entscheidung bei der Finanzbehörde im Sinne der Transparenz und Kostenklarheit zu bitten, gerade weil die Arena Vorgänge zu einem hohen Vertrauens- und Glaubwürdigkeitsverlust in der Bevölkerung geführt hat.

    Im Übrigen hätten wir uns den zeitlichen Aufwand und die damit verbundene Bindung von personellen Ressourcen einer Akteneinsicht ersparen können, wenn der Landrat grundsätzlich seine Informationspolitik gegenüber dem Kreistag deutlich verbessern würde. Ich hätte erwartet, dass wesentliche Unterlagen wie die Einspruchsbegründung gegenüber dem Finanzamt dem Kreistag als Vorlage im Kreistagsinformationssystem vorgelegt worden wäre. Die Praxis der halbherzigen Vorlagen sollten umgehend beendet werden, um neues notwendiges Vertrauen aufzubauen und das System des Misstrauen zu beenden.
    LG Detlev Schulz-Hendel

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  24. Otto Berg schreibt:

    Sehr geehrter Herr Wiemann,

    ich stimme mit Ihnen überein: Ex-Landrat Nahrstedt ist auch nach meiner Überzeugung der Hauptverantwortliche für das Arena-Fiasko und für den dem Landkreis (= den Lüneburger Steuerbürger*inne*n) daraus enstandenen Vermögensschaden. Aber ist der EKR Krumböhmer deshalb etwa unschuldig? Verniedlichen Sie seine Rolle nicht, wenn Sie ihn ein »Bauernopfer« nennen? Ignorantia legis non excusat! Schützt Unfähigkeit in Kombination mit Selbstüberschätzung neuerdings vor Strafe?

    Und was ist mit den langjährigen Fraktionsvorsitzenden Frau Kruse-Runge, Frau Plaschka, Herrn Blume und Herrn Kamp? Lesen Sie bitte die Wortprotokolle der Kreistage ab 2016 bis zur Unglückssitzung vom 17. Dezember 2018. Warum ziehen sich diese vier für den Schlamassel höchstpersönlich Mitverantwortlichen nicht endlich aus dem politischen Leben des Kommunalverbandes zurück, anstatt weiter großspurige Reden zu schwingen? Welche Rolle spielten die städtischen Presseorgane und ihre Edelfedern in den Ressorts »Stadt«, »Kultur« und »Sport«? Manfred Nahrstedt war bekanntlich ein eher schwacher Hauptverwaltungsbeamter. Hatte er einen »Führungsoffizier«? Welche Rolle spielten »Ratgeber« und »Bramarbasse« mit Einstecktüchern? Welche Rolle spielten die »Masterpläne« und das mediale Kampagnenmanagement der beiden Arena-Hauptnutznießer?

    Im kommunalaufsichtlichen Schreiben, das Maja Kummer am 8. Februar 2021 ins Kreishaus sandte, steht kein Wort davon, dass Manfred Nahrstedt jetzt aus dem Schneider juristischer Ermittlungen entlassen ist. Außer Herrn Rath, der das am Donnerstag, den 11. Februar 2021 auf Seite 1 in der LZ behauptet hat, kenne ich keine einzige weitere Quelle. Haben Sie Boris Pistorius gefragt, wann »das Vorliegen zureichender tatsächlicher Anhaltspunkte für ein Dienstvergehen des Ex-Landrates Manfred Nahrstedt, namentlich eine vorsätzliche oder fahrlässige Verletzung seiner beamtenrechtlichen Pflichten nach § 18 Nds. Disziplinargesetz (NDiszG) ermittelt oder ausgeschlossen sein wird, zu dessen Verfolgung bei Vorliegen zureichender tatsächlicher Anhaltspunkte das Innenministerium gemäß § 18 Abs. 1, S. 1 bis 4 NDiszG verpflichtet wäre«?

    »Überforderter Menschenverstand«, »in der Presse und der Öffentlichkeit diskutierte Kritikpunkte«, Ihre »Opferkult«-Assoziationen, Herr Wiemann, oder Herrn Kamps »Bauernopfer«-Geschimpfe sind nämlich keine Kriterien für das Einleiten oder Verwerfen von disziplinarrechtlichen Maßnahmen im Innenministerium. Und dem Himmel sei Dank, dass die’s nicht sind!

    Manfred Nahrstedt bekannte am 27. Mai 2019 in einem Schreiben an die Kommunalaufsicht im Innenministerium über die Arena: „Eine erste Kostenschätzung ergab [Mitte 2015] je nach Größenvariante Baukosten ► zwischen 6,3 und 8,7 Mio € brutto“.

    Sie kennen die Kostentabelle von Bauleiter Ulrich Jarke (Ernst² Architekten AG) vom 27. November 2018, mit welcher er dem Kreishaus jedermann sofort erfassbare Bruttobaukosten von 21,6 Mio. vermeldet, zu denen 1,6 Mio. € für das Grundstück hinzugerechnet werden müssen. Summe: ► 23,2 Mio. Euro.

    Drei Wochen später, am 17. Dezember 2018, wurde der KT von Manfred Nahrstedt zum Arena-Baubeschluss gedrängt (siehe den Auszug aus dem KT-Wortprotokoll unten) – mit der Behauptung, die Bausumme werde brutto ►19,4 Mio. € (inklusive Grundstück und Beratungskosten) nicht überschreiten. Siehe auch das dem (in »allris« leicht greifbaren) Sammeldokument zur Vorlage 2018/366 angehängte Finanzamtschreiben vom 23. November 2018, in welchem die Möglichkeit des Vorsteuerabzugs mit dem zur Unterschrift am 31. Dezember 2018 vorliegenden Betreibervertrag rundum ausgeschlossen wird. (CDU-Fraktionschef Günter Dubbers Frage von Dienstag (LZ, 23. Februar 2021, S. 3) worauf eigentlich damals Nahrstedts »Erwartung eines Vorsteuerabzugs basierte« ist vollauf berechtigt – und die Antwort wird wohl auch in diesem Fall wieder lauten: auf faktenabstinenter Autosuggestion.)

    Der am 17. Dezember 2018 von Herrn Nahrstedt den Kreistagsabgeordneten geheimgehaltene Kostensprung betrug ► 3,8 Mio. Euro.

    Jetzt, geehrter Herr Wiemann, schauen Sie sich bitte nur die Frage (1) der Kommunalaufsicht auf Seite 4 und Manfred Nahrstedts Antwort dazu auf Seite 9 im Briefwechsel vom 30. April und 27. Mai 2019 an (hier: https://jj12.files.wordpress.com/2019/06/arena-anfragen-mdl-und-bund-steuerzahler-1.pdf).

    Mir wird übel vor Empörung, wenn ich dieses kindische, beinahe kindliche Elaborat gewundener Unaufrichtigkeit lese. (Ein Lüneburger Landrat schickt einem Hannoveraner Ministerialbeamten ein weichgezeichnetes Märchenbild: Die Herren Nahrstedt, Krumböhmer und Hoppe, drei erwachsene Menschen, lecken an ihrer butterweichen Bleistiftspitze und versuchen bei Nacht und Nebel knapp 4 Millionen Euro aus der beinharten Realität wegzurechnen!)

    Und zuletzt Manfred Nahrstedts Eingangsstatement zum meiner Meinung nach verantwortungslos herbeigeführten Baubeschluss vom 17. Dezember 2018, das sich heute ausnimmt wie eine unfreiwillige Selbst-Persiflage:

    »LANDRAT: Er sagt, dass ein Kreistagsabgeordneter Mut haben müsse, auch mal eine Entscheidung zu treffen, auch wenn das Finanzamt noch nicht entschieden habe, ob man die Vorsteuer bekomme oder nicht. Als die Hansestadt sich für die ›Roten Rosen‹ entschieden hatte, da hatte sie auch das Geld nicht einfach so über, aber sie haben das Geld ausgegeben, um die ›Roten Rosen‹ nach Lüneburg zu holen und nun sei dies eine Erfolgsgeschichte.

    Die ›Roten Rosen‹ seien für die Hansestadt und den Landkreis Lüneburg ein Werbefaktor, der sei überhaupt nicht zu bezahlen und er sagt sehr deutlich, dass diese Halle auch zu einem Werbefaktor werden wird.

    Landrat Nahrstedt äußert sich verärgert über einen Artikel der Landeszeitung Lüneburg. Er macht deutlich, dass nach § 85 NKomVG der Hauptverwaltungsbeamten zuständig sei für die Vorbereitung der Beschlüsse. Die Vorbereitung soll die Beschlussorgane, also den Kreistag in die Lage versetzten, in Kenntnis aller für die Entscheidung relevanten tatsächlichen und rechtlichen Umstände, zu beschließen.

    Zu dem Gesetz gehört eine dem Umfang und Schwierigkeitsgrad der Gegenstände angepasste Vorinformation der Gremien. Diese habe man vorgelegt, sie sei sachlich und objektiv. Er verwahrt sich dagegen, dem Kreistag eine ›Friss oder Stirb‹ Vorlage vorgelegt zu haben. Er erwarte eine objektive Berichterstattung und dies habe er den Verantwortlichen der Landeszeitung gesagt.

    Er bittet die Kreistagsabgeordneten um Zustimmung.«

    Quelle: Wortprotokoll zu Beschlussvorlage 2018/366, KT vom 17. Dezember 2018

    »Politikverdrossenheit«, Herr Wiemann?

    Hier zerstören schnarchnasige Egomanen und ihre marktschreierischen Helfershelfer den sozialen Zusammenhalt.

    LG, Otto Berg

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    • Berni Wiemann schreibt:

      Sg Herr Berg, sehen Sie es mir nach, dass ich nicht jede Einzelheit Ihrer umfangreichen Recherchen kommentiere bzw. beantworte.
      Das Ergebnis des Prüfberichts (8.02.21) behandelt ausschließlich 1. den fehlenden Wirtschaftlichkeitsvergleich und 2. fehlerhafte Auftragsvergaben.
      Offenbar wurde „Kernproblem“ einfach vergessen. Dementsprechend konzentrieren wir uns nur auf die geschönte Bau-Beschlussvorlage und den entstandenen Schaden, für die Kündigung des Betreibervertrags (ca. € 800.000,-).
      Diese Fragen sind nicht neu aber noch immer vom MI unbeantwortet.
      Auf die kl. Anfrage vom 30.04.19 antwortete das Ml seinerzeit, „da keine Einzelheiten zu der Beschlussfassung vom 17.12.2018 vorliegen, kann eine Beurteilung und Beantwortung dieser Frage zum jetzigen Zeitpunkt nicht erfolgen“. Nachdem zuvor meine Kostenanfrage (vom 2.12.18) verheimlicht wurde, habe ich mir erlaubt dem MI die erforderlichen Unterlagen selbst nachzureichen. Dennoch ist im Prüfbericht ausgerechnet dieses Kernproblem nicht erwähnt.
      Ich stimme mit Herr Kamp überein, dass die bisherigen Prüfungen „weder eindeutige Belege für ein Fehlverhalten noch eine eindeutige Entlastung gebracht“ hat. Aber gerade darum erwarten wir nunmehr zeitnah Antworten auf das „vergessene“ Kernproblem und kein einseitiges Verfahren (ca. € 100.000,-) für die Suche nach einem „Bauernopfer“.
      (lt. Wikipedia: „freiwillige Preisgabe eines Bauern mit dem Ziel, ein anderweitiges Äquivalent bzw. einen Vorteil zu erlangen“)
      LG

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  25. Urs Meyer schreibt:

    Helga Dreyer sagt:
    19. Juli 2020 um 18:18

    Herr Jenckel, zu Ihrem Kommentar https://blog-jj.com/2020/07/16/die-suche-nach-mehr-arena-parkplaetzen-ist-keine-schnaeppchenjagd/#comment-11310:
    Bitte erklären Sie uns als Kenner der Szene dann, aus welchem Grund Herr Mädge bei der Unterschriftsleistung überhaupt anwesend war.

    jj sagt:
    19. Juli 2020 um 20:39

    Liebe Frau Dreyer, das will ich gerne in Erfahrung bringen.

    Urs Maier fragt:
    26. Februar 2021 01:29

    Kommt da noch eine Antwort, Herr Jenckel?

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    • jj schreibt:

      Lieber Urs Meier,
      Herr Mädge hat den Betreibervertrag mit der Campus Management GmbH nicht mit unterschrieben. Für die Auflösung des Vertrages musste der Landkreis später tief in die Kasse greifen, wir reden hier von einer Summe brutto über 800.000 Euro.

      Gleichwohl ist Herr Mädge immer ein Fan der Arena gewesen. Sie erinnern sich, dass zuerst ein sogenanntes PPP-Verfahren angestrebt war, damals saß die Stadt noch mit am Verhandlungstisch. Danach hat der Landkreis, warum auch immer, die Bauherren-Rolle übernommen.

      Mir hat Herr Mädge einmal gesagt, er sei „zufällig“ beim Fototermin anwesend gewesen, ich denke, dass er gerne mit aufs Bild ging, auch um seine positive Einstellung zur Arena zu unterstreichen. Ansonsten ist der Betrag gedeckelt, den die Stadt für die Arena dazugibt. Ich vermute aber, dass darüber künftig noch zu diskutieren ist.

      Was ich bedenklich finde, ist nicht nur die Konkurrenz der Arena zur örtlichen Gastor-Szene bei kleineren Veranstaltungen, sondern namentlich die Rolle des Audimax, das auch längere Zeit als Stadthalle gehandelt wurde. Deswegen hatten Stadt und Landkreis zusammen sieben Millionen für dieses 110-Mio-Projekt beigesteuert. Heute heißt es eher zur Standortsicherung der Uni. Die Audimax-Vermarktungsgesellschaft wird es künftig viel schwerer haben in Konkurrenz zur Arena, die Hoffnungen, die in sie gesetzt wurden, zu erfüllen. Das ist bisher schon, und zwar vor Corona, nicht so recht gelungen. lg jj

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      • Urs schreibt:

        Meyer, Maier, Meier! Ein Oberbürgermeister spaziert Silvester 2018 zwischen zwei Feiertagen an dem Dienststübchen eines Landrates vorbei, wo sich gerade ein Fotograf aufhält, der das mehrjährige Bilderkontinuum der Presseaufnahmen mit den drei Arena-Freunden bereichern möchte?

        Zufälle gibt’s!

        Jaja, Audimax-Stadthalle und Arena-Stadthalle, Hoffnung und Glaube, Schaumschlägertwiete und Demokratieschlachthof. Da gibt es nicht nur bei der Kostenentwicklung und den im Wochentakt wechselnden Rechtfertigungsnarrativen verblüffende Parallelen. Seitdem die ganze Welt vier Jahre lang gezwungen war, alle 1.460 Folgen der 48 Staffeln „Trump und der Trumpismus“ zu schauen, können die Lüneburger von Dank sagen, dass sie über zehn Jahre vorher schon von heimischen Hochschulpräsidenten und Hauptverwaltungsbeamten auf solche „politischen“ Reality-TV-Schocks behutsam vorbereitet worden waren.

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  26. Alfons Bauer-Ohlberg schreibt:

    In dieser Angelegenheit wird mein schon öfters beklagter Mangel des Niedersächsischen Kommunal-Verfassungsgesetzes (Warum kann es nicht einfach heißen: Gemeindeordnung?) deutlich: Die Verwaltungsführung wird nicht von der gewählten Ratsvertretung eingesetzt und kontrolliert, sondern umgekehrt leitet die Verwaltung selbst die Ratsversammlung an, wie diese die Verwaltung kontrollieren soll. Im Volksmund wird damit „der Bock zum Gärtner gemacht“. Wenn also gewählte Gemeindevertreter ein bestimmtes Verhalten der Verwaltung überprüfen wollen, können Rat oder Kreistag keinen Untersuchungsausschuss einsetzen, sondern sind auf den Umweg über die Kommunalaufsicht angewiesen. Aber Hannover ist weit und Niedersachsen ein großes Land, und eine Verwaltungs-„Krähe hackt der anderen kein Auge aus“ (Volksmund). Eine selbstregulierende Gesellschaftsform mit Überprüfung und Ausgleich sieht anders aus.

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  27. Ulf Reinhardt schreibt:

    Die Stellungnahme der Kommunalaufsicht kann man in wenigen Sätzen zusammenfassen:

    Es sind schwerwiegende Verstöße gegen Haushaltsrecht und Vergaberecht festzustellen, welche jedoch die Kommunalaufsicht zu keinem Einschreiten veranlassen, da aufgrund der verspäteten Bearbeitung der zugrundeliegenden Berichte (datiert auf den 18.03.2019) ein rechtmäßiger Zustand nicht mehr hergestellt werden kann.

    Das Bestehen von Regressansprüchen gegenüber den verantwortlichen Mitarbeitern wird von der Kommunalaufsicht zwar grundsätzlich bejaht, diese können laut Landrat Böther jedoch nicht geltend gemacht werden, da sie nicht beziffert werden können.

    Im Rückschluss: Es müssen also nur frühzeitig Fakten geschaffen und die Bearbeitungszeit bei der Kommunalaufsicht in die Länge gezogen werden, damit das Einschreiten der Kommunalaufsicht anschließend obsolet ist und diese den Landkreis nur noch ermahnt, Regressansprüche zu prüfen.

    Da der Schaden dann vom Landkreis jedoch nicht beziffert werden kann, besteht offensichtlich keine Möglichkeit, Regressansprüche durchzusetzen.

    Wenn nach einem Ladendiebstahl mit derselben Begründung Ermittlungen eingestellt würden anstatt diesen zur Anklage zu bringen, würde der eine oder andere dies schon als mafiöse Verhältnisse bezeichnen.

    Also liebe Kommunalaufsicht, vielen Dank für diese perfekte Anleitung, Konsequenzen aus kommunalaufsichtlichen Prüfungen zu ziehen, so dass die Aktenlage auch nach einer gerügten Verteilung von Steuergeldern wieder sauber ist !

    Es liegt so etwas von glasklar auf der Hand, dass den ehemaligen Landrat Nahrstedt ein Organisationsverschulden und somit eine Mitverantwortung für Fehler seines ersten Kreisrates trifft. Weiterhin hat Manfred Nahrstedt nachweislich dem Kreistag in seiner Beschlussvorlage für den Kreistag vom 18.12.2018 wider besseren Wissens um rund 3 Millionen geringere Baukosten präsentiert als bis dato ermittelt wurden.

    Vielleicht sieht die Kommunalaufsicht keine Notwendigkeit dies zu prüfen, da diese Frage unstrittig ist?

    Beantwortet werden muss jedoch dringend die Frage, ob mit bewußt unrichtigen und unvollständigen Beschlussvorlagen rechtswirksame Beschlüsse des Kreistages herbeigeführt werden können.

    Ist dies weiterhin anerkannte und von der Kommunalaufsicht nicht geahndete Praxis, können die Kreistagsabgeordneten Ihre Tätigkeit (oder Untätigkeit) einstellen und sämtliche Entscheidungen der Verwaltung überlassen.

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  28. Klaus Bruns schreibt:

    das kernproblem sind politiker, die immer glauben mit allem recht zu haben. nach dem motto , die partei hat immer recht. soll es auch bei der fdp geben. wenn da alle stricke reißen, wird es eben auch mit unterstellungen weiter versucht, nicht wahr Herr Wiemann? sie meinen ja, überzeugungen werden gern beim parteiwechsel bei der jeweiligen partei an deren gardrobe abgegeben. und wenn das nicht passiert? wird man dann zum nestbeschmutzer?

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    • Berni Wiemann schreibt:

      Ihre 1. Frage muss ich mit JA beantworten, aber trifft das nicht auch auf die meisten Kritiker (Sie eingeschlossen) zu?
      Ich wundere mich immer wieder woher Sie wissen wollen was ich „meine“. Offensichtlich missverstehen Sie oft was ich „schreibe“. Aber nur dafür übernehme ich die Verantwortung, nicht für Aussagen aller Liberalen aus den vergangenen Jahrzehnten.

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      • Klaus Bruns schreibt:

        sehen sie Herr Wiemann, die politik besteht aus einem meer von missverständnissen. deswegen sind unterstellungen da auch so völlig überflüssig. meine lebenserfahrung verrät mir so einiges, ohne gleichzeitig darauf zu bestehen, mit allem recht zu haben. unterstellungen zu überzeugungen , sollte, wie ich finde , grundsätzlich unterlassen werden. wie sie hier schreiben: woher will derjenige es wissen? dank ihnen , habe ich in der tat noch eine erkenntnis gewonnen. ab einen bestimmten punkt, bin sogar ich tatsächlich nachtragend. ich hatte immer gedacht, diese unangenehme eigenschaft für immer losgeworden zu sein. so kann man sich irren. um so mehr man sich irrt, um so menschlicher ist man? wie ist es, darf ein politiker ungestraft fehler machen?

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