Neue Koalition: Die Elbbrücke bleibt ein Papiertiger

Lüneburg, 1. November 2022

Sie kommt, sie kommt nicht, sie kommt, sie kommt nicht, das Blumenorkel, das wir von zweifelnden Liebenden kennen, die an Blüten zupfen, steht für die Elbbrücke Neu Darchau auf: Sie kommt nicht. 

Fähre oder Brücke, das ist schon lange die Frage bei Neu Darchau an der Elbe. Im Koalitionsvertrag von SPD und Grünen wird jetzt ein Fähren-Konzept favorisiert. (Fotos: jj)

Die Brücken-Planung, so sieht es nach den Koalitionsverhandlungen zwischen Rot und Grün in Hannover aus, ist nur eine Petitesse, zu einer Randnotiz geschrumpft, die lautet: „Wir favorisieren ein zukunftsorientiertes Fährkonzept Bleckede-Neu-Darchau, anstatt des Brückenbaus.“ Für Brücken-Fans ein Wumms.

Was das für die Grünen heißt, erklärt im Anhang der Landtagsabgeordnete Detlev Schulz-Hendel.

Hier tritt ein, was in mehreren Blog-Beiträgen in den vergangenen Monaten prophezeit wurde: Von Rot-Grün ist kein feuriges Brücken-Bekenntnis zu erwarten. Und so geht es denn weiter, wie in den vergangenen 30 Jahren, weil niemand den Mumm hat, Tacheles zu reden. Das hieße nämlich, klar zu sagen: Das Land beteiligt sich nicht an einer Brücken-Finanzierung. Das hat zuletzt Ministerpräsident Gerhard Schröder gewagt. Ewig her.

Das heißt natürlich auch: Der Landkreis Lüneburg als potenzieller Bauherr plant weiter. Die Brücken-Freunde trommeln weiter und nehmen vermutlich erstmal übel. Die Gemeinde Neu Darchau droht weiter mit Gericht, plant die Landkreis weiter.

Dabei haben aufmerksame Beobachter schon vor der Landtagswahl gemerkt, dass die Brücke kein Top-Thema in der Wahl ist. Schließlich haben Bund, Land und Kommunen gerade andere Sorgen als eine Brücke zu finanzieren. Das Land ist verschuldet, der Kreis ist verschuldet und die Gemeinde Neu Darchau will sowieso nicht. Und die Grünen, die lange schon als künftiger Partner der SPD gehandelt wurden und gewünscht waren, wollten eh nicht, schon gar nicht den Topf für Gemeindestraßen durch einen Brückenbau, den sie gar nicht wollen, blockieren für andere Projekte.

Auch die Haushaltspolitiker unter den Sozialdemokraten zeigten schon vor der Wahl keine große Lust auf das Thema. Und künftig ist die Minister-Konstellation in Hannover nicht gerade Brücken-tauglich: Neuer Umweltminister wird der Grüne Christian Meyer, neue Landwirtschaftsministerin die Lüneburger Grüne Miriam Staudte und der alte Umweltminister Olaf Lies wird wieder Wirtschaftsminister. Das war bisher der Christdemokrat und Brückenfreund Bernd Althusann, der viel Geld für die Brücke freigeben wollte. Das war gestern.

Wie schrieb es die künftige Landwirtschaftsministerin Miriam Staudte schon 2019 hier im Blog: „Als ich hörte, dass die Planungen für eine Elbbrücke wiederaufgenommen werden sollen, konnte ich es zunächst gar nicht fassen…Dieses Spiel mit den Hoffnungen der Menschen in Amt Neuhaus finde ich unverantwortlich.“

Die Frage bleibt: Wie lange können Politiker mit Hoffnung hinhalten, ein paar Jahre, Jahrzehnte oder gar Generationen?

Hans-Herbert Jenckel

Statement Detlev Schulz-Hendel zur Frage Fähre oder Brücke.

Über jj

Journalist, Dipl.-Kaufmann, Moderator, Lünebug- und Elbtalaue-Liebhaber
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26 Antworten zu Neue Koalition: Die Elbbrücke bleibt ein Papiertiger

  1. Helga Dreyer schreibt:

    Sehr geehrter Herr Schulz-Hendel,

    am 3. November 2022 um 13:46 schrieben Sie folgenden Kommentar:
    „Sehr geehrte Frau Dreyer,
    Sie haben in einem Punkt unbedingt recht. Es ist keine Landesentscheidung sondern eine kommunale Entscheidung, ob eine Brücke weiter geplant wird. Der Landrat will das ja auch weiter munter betreiben. Mal sehen, ob der Kreistag das mit seiner dramatischen Haushaltslage auch so sieht. Und ich glaube, die Staatskanzlei hat auf Anfrage der Elbe Jeetzel Zeitung, wie ich finde gut und richtig dargestellt, welche Bedeutung der für Sie liebe Frau Dreyer, belanglose Satz im Koalitionsvertrag wirklich hat. Ich will das nicht wiederholen, begrüße aber ausdrücklich diese Klarstellung aus der Staatskanzlei.“

    Ich wiederhole Ihren Kommentar an dieser Stelle wörtlich, weil es für die Leser zum besseren Verständnis reicht, wenn ich jetzt darauf eingehe.

    Sie scheinen ja schon mit den Hufen zu scharren, um im Kreistag Lüneburg, dem Sie auch angehören, den Antrag zu stellen, die Brückenplanungen aufgrund der derzeitigen „dramatischen“ Haushaltslage sofort einzustellen.

    Ihrer Schilderung zufolge werden Sie Ihren Antrag aller Voraussicht nach mit der mehr als fragwürdigen Antwort eines Bediensteten aus der Staatskanzlei begründen, wonach das Land die Brücke angeblich nicht mehr mitfinanzieren kann und wird (hierzu Otto Berg https://blog-jj.com/2022/11/01/neue-koalition-die-elbbrucke-bleibt-ein-papiertiger/#comment-18386).

    Der ohne Rechtsfolge geschriebene Satz in dem Koalitionsvertrag, das Land favorisiere die Fähre, hat zudem viele Menschen resignieren lassen und sie sind jetzt in dem Glauben, dass Fördergelder des Landes nur noch für eine Fähre fließen können.

    Dem ist aber nicht so!

    Die Hinterlist, die hinter diesem Prozedere (einschl. der Formulierung im Koalitionsvertrag) steht, werden die Einwohner des Landkreises Lüneburg und Lüchow-Dannenberg erkennen, wenn sie das hier wissen:

    Der Planfeststellungsbeschluss steht unmittelbar bevor (Sommer 2023).
    Dann folgt die Abarbeitung und Verhandlung der garantiert zu erwartenden Klagen ( Verbände, BI, BM Dehde |Gemeinde Neu Darchau).

    Erst DANACH, wenn die RECHTSKRAFT des Planfeststellungsbeschlusses eingetreten ist, kann die Finanzierung im einzelnen geklärt und können Fördergelder abschließend beantragt werden.

    Das heißt also, NICHT das Haushaltsjahr 2022 / 2023, SONDERN die Haushaltslage des Landkreises in voraussichtlich 2025 (oder spätere HJ) spielen die entscheidende Rolle!

    Wenn die Finanzen des Landkreises im Jahr 2025 immer noch defizitär oder gar prekär sein sollten, hätte man noch weitere fünf Jahre Zeit, um mit dem Bau der Brücke zu BEGINNEN. Diese Frist kann dann noch einmal um fünf Jahre verlängert werden (Paragraph 38 NStrG).

    Der Planfeststellungsbeschluss 2023, dem etliche teure Gutachten und Baugrunduntersuchungen zugrunde liegen, behält also bis voraussichtlich 2035 seine Gültigkeit, eingerechnet sind zwei Jahre Klageverfahren.
    Eine Entspannung der Haushaltslage bis dahin kann erwartet werden, auch wenn die Teuerungsraten die Baukosten dann an sich noch einmal aufgebläht haben.

    Und noch eine Frist muss beachtet werden.
    Das im Mai 2016 abgeschlossene Raumordnungsverfahren (ebenso mit teuren Gutachten unterlegt) hat eine Gültigkeit bis 2026; bis dahin muss zwingend ein Planfeststellungsbeschluss erfolgt sein, wollte man nicht auch diese aufgewendeten Steuergelder in den Sand setzen. Wie gesagt, der Planfeststellungsbeschluss im laufenden Verfahren wird im Sommer 2023 (in ca. 8 Monaten!) erfolgen können.

    Ihre ideologisch geprägte und geschickt eingefädelte Kampagne in der Brückensache, sehr geehrter Herr Schulz-Hendel, um Ihren persönlichen Favoriten – die Fähre – durchzusetzen, ist also absurd, haushaltspolitisch nicht nachzuvollziehen und würde die Steuerzahler extrem stark belastet haben.
    Wie schon mit den Planungen zur Brücke 2003 – 2006 und den in 2009 bis 2015 müssten sie wieder einmal resümieren: „Außer Spesen nichts gewesen“.

    Soviel ist sicher: werden Sie, beziehungsweise Ihre Partei Bündnis 90 / Die Grünen, einen Antrag im Kreistag Lüneburg wie oben beschrieben stellen, wird der Förderverein Brücken bauen e V. für die Aufklärung ALLER Bürger im Landkreis Lüneburg über diese Faktenlage mit geeigneten Mitteln sorgen.

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    • jj schreibt:

      Frau Dreyer, 2035. Sie schreiben: „Der Planfeststellungsbeschluss 2023, dem etliche teure Gutachten und Baugrunduntersuchungen zugrunde liegen, behält also bis voraussichtlich 2035 seine Gültigkeit, eingerechnet sind zwei Jahre Klageverfahren.“
      Was glauben Sie, wie Mobilität, Klima und Naturschutz 2035 gesehen werden, also in mehr als einem Jahrzehnt? Lg jj

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      • Helga Dreyer schreibt:

        Lieber Herr Jenckel,
        In 2035 wird die Brücke ungefähr den siebten Jahrestag seiner Freigabe feiern können.
        Wie sich Mobilität bis dahin entwickelt hat, wage ich nicht vorauszusagen. Fortschrittlich auf jeden Fall. Und die Menschen werden in unserer Region weiterhin hauptsächlich motorisiert zur Arbeit fahren und ihre Besorgungen machen. Auch das Klima – weltweit gesehen – wird sich verändert haben.
        Die Natur wird – wie bisher- in Deutschland auch in 2035 geschützt werden.
        Warum fragen Sie? Sind diese Antworten relevant für das von mir behandelte Thema?

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      • jj schreibt:

        Es ist Zeit für eine Wette. Ein opulentes Frühstück, dass es bis 2028 keine Einweihung gibt. Die Wette gilt. Jetzt müssen wir nur auf unsere Gesundheit achten, damit wir durchhalten lg jj und schönes WE

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  2. Helga Dreyer schreibt:

    Lieber Herr Jenckel, zu Ihrem Kommentar https://blog-jj.com/2022/11/01/neue-koalition-die-elbbrucke-bleibt-ein-papiertiger/#comment-18363:
    das Pferd ist nicht tot, es lebt. Und wie es lebt! Man hört sogar den Amtsschimmel wiehern.

    Sie wissen, dass ich gerne faktenbasiert diskutiere; plakative Dampfplaudereien, auch wenn sie mit sonorer Stimme vorgetragen werden, sind mir einfach zuwider.

    Fangen wir beim EJZ-Artikel an, Sie zitierten ja eine Passage. Ich frage mich, ob der Redakteur mit dem Pförtner der Staatskanzlei telefoniert hat. Diese stereotype Aussage, im Kontext des Fördergesetzes (GVFG) und der Fördermöglichkeit nach dem Landesstraßenbauplafond dahingeplappert, ist reine Phrasendrescherei.

    Mehrjahresprogramm- NGVFG heißt: die Fördergeldauszahlung ist verteilt auf mehrere Jahre

    Andere Straßenprojekte werden nicht zurückgewiesen werden müssen, in gleicher Jahres-Größenordnung sind schon GVFG Gelder, z. B. nach Papenburg, geflossen. Wenn für den LK Lbg beispielsweise vier Jahre lang 15 Mio € jährlich bereitgestellt werden (diese Betragshöhe ist nicht ungewöhnlich), dann kann das für andere Straßenprojekte nicht schädlich sein, denn die anderen Kommunen werden nach Antrag ebenso bedient werden können aus dem jährlich 75 Mio € betragenden Gesamtbudget für Straßenbau aus diesem Topf. Ein Brückenbau ist nun einmal generell teurer.

    GVFG Fördergelder speisen sich aus den Umsatzsteuereinnahmen. Ab 2020 ist die prozentuale Beteiligung der Länder am USt-Aufkommen erhöht worden, weil diese Gelder bisher für Gemeinde-und Kreisstraßen vom Bund zur Verfügung gestellt wurden, ab 2020 eben die Länder dafür allein aufkommen müssen.
    Wenn man nun weiß, dass die Steuereinnahmen aus USt inflationsbedingt „durch die Decke“ gehen (in Niedersachsen in diesem Jahr allein 900 Mio € Mehreinnahmen als bisher geschätzt), dann hat die Ausstattung dieses Fördertopfes absolut nichts, aber auch GAR NICHTS(!!!) mit den krisenbedingt hohen Belastungen des Landeshaushalts zu tun. Das Gegenteil ist der Fall. Die Äußerungen des Staatskanzleimitarbeiters sind Totschlagargumente, die die rot/grüne Koalition schon 2013 anwendeten, als sie im Koalitionsvertrag die Fördermöglichkeit (meiner Meinung nach rechtswidrig) deckelte.

    Und zum xten Male: Das NGFVG ist ein Gesetz. Über die korrekte Vergabe der Fördergelder entscheidet und wacht die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr. Kein Ministerpräsident, keine Staatskanzlei, kein Verkehrsminister und kein Landtagsabgeordneter (auch wenn er Schulz-Hendel heißt) kann verhindern, dass der Förderantrag zum Bau der Brücke mit den Kreisstraßen durch den Bauherrn Landkreis Lüneburg gestellt wird. Diese Behörde wird nach Anwendung von Recht und Gesetz über den Förderantrag entscheiden; sind die in § 3 des Gesetzes genannten Voraussetzungen gegeben, dann steht einem Bewilligungsbescheid nichts entgegen.

    Die Förderquote selbst ist auch geregelt. Sie richtet sich bei Straßenvorhaben in Abhängigkeit von der Steuereinnahmekraft der Kommune / des Kommunalverbandes. Diese wird jährlich ermittelt und durch das Landesamt für Statistik bekanntgegeben.

    Daraus folgt:
    1) die Förderquote für den LK Lüneburg kann erst nach Antragstellung der Förderung bestimmt werden. Es ist aber davon auszugehen, dass die bisher stets genannte Förderquote von 75 % für den LK Lüneburg, eingerechnet wohl auch der LK Lüchow-Dannenberg, der Steuereinnahmekraftstufe dieser Landkreise entspricht.

    2) das Landesparlament oder der Verkehrsminister oder die NLStBV können NICHT willkürlich über die Förderquote bestimmen und von der Gesetzesvorgabe abweichen.

    Das habe ich mir nicht alles fein ausgedacht, alle Informationen sind frei zugänglich im Internet abzufragen, also auch für den Landtagsabgeordneten Schulz-Hendel und seinen wissenschaftlichen Mitarbeitern oder für die feiernde Bürgerinitiative Ja zur Fähre, nein zur Brücke.

    Die Meinung und sich daraus ableitende Handlung des Landrats – nämlich weiterzuplanen – ergibt sich aus seiner Medien-Information vom 02.11.2022. Bitte stellen Sie diese in den Blog, lieber Herr Jenckel.

    Eben gerade wurde Ihr Kommentar freigegeben, sehr geehrter Herr Landtagsabgeordneter Schulz-Hendel. Ich denke, dass Sie in meinen obigen Ausführungen Antworten finden werden.

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    • jj schreibt:

      Hallo, Frau Dreyer, wie gewünscht, stelle ich hier die Pressemitteilung des Landkreises Lüneburg zur Elbbrücke vom 2. November 2022 ein. lg jj

      Klicke, um auf 221102_elbbruecke_koalitionsvertrag_statement-lr_medieninformation.pdf zuzugreifen

      Zwei Abschnitte des Landrates sind dabei bemerkenswert.
      1: „Dass unsere geplante Elbbrücke bei Darchau im Koalitionsvertrag von SPD / Bündnis 90 Die Grünen erwähnt wird, überrascht mich nicht. Seit mehr als 35 Jahren warten die Menschen aus dem Amt Neuhaus auf eine sichere und feste Elbquerung, die sie mit ihrem Heimatland Niedersachsen und ihrem Landkreis Lüneburg verbindet.“ Nur im Vertrag steht was ganz anderes, dass nämlich eine Fähre favorisiert wird.
      2)“ Denn die Formulierung im Koalitionsvertrag lautet wie folgt: ‚Wir favorisieren ein zukunftsorientiertes Fährkonzept Bleckede-Neu-Darchau, anstatt des Brückenbaus.‘ Klar ist für mich anders: ‚favorisieren‘ bedeutet ‚bevorzugen, lieber mögen‘ – das ist weder ein klares Ja noch ein klares Nein zur Brücke. Auf eine eindeutige Formulierung haben sich die Verhandlungspartner offenbar nicht einigen können, denn auch in der neuen Landesregierung gibt es Brückenbefürworter genauso wie Brückengegner.“ Natürlich gibt es auch Befürworter, sonst hätten wir die ganze Diskussion gar nicht. lg jj

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  3. Gerald Sagorski schreibt:

    Aus der heutigen Elbe-Jeetzel-Zeitung:
    Zitat: Aus der Staatskanzlei: „Leider würde der Bau
    einer Brücke bei Neu Darchau finanziell in extremer Weise zu Lasten anderer Straßenbauprojekte in Nordniedersachsen gehen. Deshalb ist vor dem Hintergrund der sonstigen krisenbedingt hohen Belastungen des niedersächsischen Haushaltes eine Brückenlösung bedauerlicherweise nicht finanzierbar“, heißt es aus Hannover. Ein echter Paukenschlag. Anmerkung meinerseits, Vernunft scheint sich durchzusetzen.

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  4. Helga Dreyer schreibt:

    Herr Kirst-Thies hat in seinem Kommentar vom 1. November 2022 um 20:46 Uhr in groben Zügen mit den Abhandlungen über die Brückenpassagen der jeweiligen Koalitionsverträgen die Folgehandlungen politischer Entscheidungen dargestellt.

    Um sich eine umfassende Meinung bilden zu können, sind hierzu Kenntnisse über den komplexen Sachverhalt unverzichtbar, denn die Koalitionsvereinbarung in 2013 mit der Deckelung der Fördergelder hatte einen anderen Hintergrund, als – wie geschrieben – eine „enge Haushaltslage“ des Landes. Die NGVFG-Fördergelder für den Neubau von Kreis- und Gemeindestraßen sind bis 2019 ausschließlich vom Bund zur Verfügung gestellt worden; die damalige Haushaltslage des Landes – war sie auch noch so eng – hatte hiermit nichts zu tun.

    2012 ist der sehnliche Wunsch des Lüneburger Oberbürgermeisters Mädge entstanden, der Landkreis möge eine Arena bauen bzw. betreiben. Diesem Wunsch stand aus finanzieller Sicht nur die Brückenplanung entgegen, die mit diversen Gutachten seit 2009 schon angelaufen war und deshalb schnellstens vom Tisch musste. Zunächst hat man es mit der Einwohnerbefragung, die zeitgleich mit der Landtagswahl im Januar 2013 stattfand, versucht. Dieser Versuch missglückte, weil über 70 % der Abstimmenden sich für die Brücke ausgesprochen haben. Es wurden ja bekanntlich nicht nur zwei Antworten vorgegeben (Ja oder Nein), mit der unüblichen dritten Antwortvariante (LK-Eigenanteil nicht mehr als 10 Mio €) war dann der Drops aber schon gelutscht. Was lag da näher, als die Begrenzung der Fördergelder noch schnell bei den Parteifreunden und Verhandlern zum Koalitionsvertrag einzufordern, womit unweigerlich der LK-Eigenanteil die 10 Mio-Marke übersteigen musste; die Landespolitiker hatten ja nichts zu befürchten, der OB-hörige damalige Landrat Nahrstedt hätte doch niemals den Staatsgerichtshof in Bückeburg angerufen, um sicherzustellen, dass der Landkreis Lüneburg in der Anwendung eines Gesetzes (NGVFG) nicht schlechter gestellt wird als andere Kommunen oder Kommunalverbände des Landes Niedersachsen! So waren alle zufrieden, der OB, der Landrat, die rot / grüne Mehrheitsgruppe im Kreistag und die rot / grüne Landesregierung; der Startschuss für die Arena konnte kommen, nachdem das Planfeststellungsverfahren mit Kreistagsbeschluss in 2015 eingestellt wurde und die Brücke für diese Legislaturperiode von der Bildfläche verschwand!

    Mit der SPD / CDU Koalition der 18. Wahlperiode wurden die Faktizitäten beachtet, wonach die Brücke im Landesraumordnungsprogramm als „regionales Projekt“ aufgeführt ist und der Landkreis Lüneburg als Planer und Bauherr autonom handelt; eine Äußerung zur Brückenplanung selbst im Koalitionsvertrag der Landesregierung verbot sich daher. Zudem hat der Nds. Wirtschafts- und Verkehrsminister Althusmann später klargestellt, dass der Landkreis Lüneburg genau den Zugang zu den Förderungen nach dem NGVFG erhält, wie sie gesetzmäßig vorgeschrieben und möglich sind und kündigte die Partizipation an Förderungen aus dem Landesstraßenbauplafond für den Bau von kommunalen Umgehungsstraßen (wie in Neu Darchau eine geplant ist) aus dem Budget des Verkehrsministers an.

    In den beziehungslosen Satz über die Brücke Neu Darchau im Koalitionsvertrag für die 19. Legislaturperiode interpretieren die Brückengegner nun offensichtlich mehr hinein, als Substanz vorhanden ist.
    Die beschriebenen Fördermöglichkeiten sollten doch für alle Kommunen und Kommunalverbände in gleicher Weise gelten.

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    • Detlev Schulz-Hendel schreibt:

      Sehr geehrte Frau Dreyer,
      Sie haben in einem Punkt unbedingt recht. Es ist keine Landesentscheidung sondern eine kommunale Entscheidung, ob eine Brücke weiter geplant wird. Der Landrat will das ja auch weiter munter betreiben. Mal sehen, ob der Kreistag das mit seiner dramatischen Haushaltslage auch so sieht. Und ich glaube, die Staatskanzlei hat auf Anfrage der Elbe Jeetzel Zeitung, wie ich finde gut und richtig dargestellt, welche Bedeutung der für Sie liebe Frau Dreyer, belanglose Satz im Koalitionsvertrag wirklich hat. Ich will das nicht wiederholen, begrüße aber ausdrücklich diese Klarstellung aus der Staatskanzlei.

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      • Otto Berg schreibt:

        Lieber Herr Schulz-Hendel,

        mir geht es um Inkonsistenzen in der Argumentation, die oft (mit unschönen Folgen und Enttäuschungen) weit stärker von Wunschdenken als von Faktenwissen verursacht werden. So auch hier:

        Die Niedersächsische Staatskanzlei unterstützt den Ministerpräsidenten des Landes Niedersachsen. Diese Oberste Landesbehörde verfügt über einen Haushalt im Volumen von derzeit rund € 20 Mio und ein Vollbeschäftigtenäquivalent von 175 Bediensteten. Der nachgeordnete Verwaltungsunterbau besteht aus 26 in sich wieder vielfach gegliederten Geschäftsstellen, Abteilungen und Referaten: https://www.stk.niedersachsen.de/download/79903 Von dort aus wiederum werden zwischen 25 und 30 Arbeitskreise und Gremien mit hunderten von externen Vertreterinnen und Vertretern zahlreicher Institutionen und Anspruchsgruppen koordiniert, welche fachlich schwierige, gemeinwohlrelevante Fragestellungen und Lösungsansätze diskutieren, bewerten und empfehlen: https://www.landtag-niedersachsen.de/drucksachen/drucksachen_18_07500/07001-07500/18-07200.pdf

        Meine drei Fragen:

        ➽ Wer ist „die“ Staatskanzlei?

        (Denken Sie bei der Beantwortung bitte an die Informationskakophonie aus dem Kreishaus Lüneburg, wenn es um substantielle Auskünfte zur „Landeskrankenhilfe Arena“ geht, obwohl dort „nur“ der Landrat, dessen Kreisrätin, die zugleich als GmbH & Co. KG-Geschäftsführerin fungiert, deren Geschäftsbesorger, der zugleich als Campus Management-Geschäftsführer fungiert, und der dubios arkane Arena Beirat „handeln“, in welchem wiederum der Landrat (Prokurist), die Kreisrätin (GF), zwei Kreistagsabgeordnete (CDU, SPD) und eine von der Kreisverwaltung (also vom LR) abhängige Beschäftigte sitzen.)

        ➽ Wer, lieber Herr Schulz-Hendel, (und von wem autorisiert) hat der EJZ-Redaktion am Dienstag „ALS STAATSKANZLEI“ mitgeteilt:

        „Leider würde der Bau einer Brücke bei Neu Darchau finanziell in extremer Weise zu Lasten anderer Straßenbauprojekte in Nordniedersachsen gehen. Deshalb ist vor dem Hintergrund der sonstigen krisenbedingt hohen Belastungen des niedersächsischen Haushaltes eine Brückenlösung bedauerlicherweise nicht finanzierbar“?

        Dieser Satz klingt in meinen Ohren aus mehreren Gründen verhuscht und ungenau. So antwortet kein Landesbeamter, der politische oder administrative Verantwortung trägt. Ich halte das Statement NICHT für eine „Klarstellung aus ‚DER‘ Staatskanzlei“, sondern allenfalls für unüberlegte, ja, vermutlich sogar übergriffige Wichtigtuerei von unbefugter Stelle innerhalb der Staatskanzlei.

        Dies wird m. E. vor allem daran deutlich, dass das Gesagte im eklatanten Widerspruch zu den sicher sehr sorgfältig abgewogenen Aussagen von Ministerpräsident Stephan Weil steht, die dieser Herrn Jenckel erst vor ziemlich genau zwei Monaten ins Mikrophon gesprochen hat. Bitte vergleichen Sie: https://blog-jj.com/2022/11/01/neue-koalition-die-elbbrucke-bleibt-ein-papiertiger/#comment-18335

        ➽ Wie erklären Sie sich diese Diskrepanz zwischen den Sätzen des „Ministers“ der Staatskanzlei vom 2. September 2022 und den Sätzen einer anonymen Stimme aus der Staatskanzlei vom 3. November 2022 in der Elbe-Jeetzel-Zeitung?

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    • Gerald Sagorski schreibt:

      Hallo Frau Dreyer, wenn schon Faktenbasiert, dann aber bitte richtig. 2013 waren nicht ca. 70 % für eine Brücke. Es stellt sich differenzierter dar. 49,5 Prozent stimmten für den Bau, 22,4 Prozent befürworten den Bau, wenn der Anteil des Kreises zehn Millionen Euro nicht übersteigt. 28,1 Prozent stimmten gegen die Brücke. Demzufolge sind ja jetzt 50,5 Prozent gegen eine Brücke. (Smiley)

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  5. Helga Dreyer schreibt:

    Die Schulz-Hendelsche Auslegung des Koalitionsvertrages hinsichtlich des Satzes

    „Wir favorisieren ein zukunftsorientiertes Fährkonzept Bleckede-Neu-Darchau, anstatt des Brückenbaus“

    ist an Lächerlichkeit nun wirklich nicht mehr zu überbieten.

    Für Herrn Schulz-Hendel: „Eine klare und eindeutige Botschaft! Die Förderung durch das Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz für einen Brückenbau kann ausgeschlossen werden“.

    Aha.
    Grundsätzlich stimme ich diesem Satz zu. Jedoch wird ein Ausschluss nur erfolgen können, wenn die Planungen die im Gesetz genannten spezifischen Voraussetzungen nicht erfüllen und nicht, wie Herr Schulz-Hendel uns weismachen will, weil Koalitionspartner, die für Planung und Bau gar nicht zuständig sind, etwas anderes favorisieren.

    „Die Brückenpläne sind sowohl ökologisch als auch ökonomisch nicht zu vertreten“! so (wieder einmal) der allwissende Herr Schulz-Hendel. Vorliegende Experten-Gutachten sagen etwas anderes aus. Und das ist Herrn Schulz-Hendel bestens bekannt!

    Bitte, liebe Blog-Gemeinde, lassen Sie sich von diesen unausgegorenen Äußerungen nicht ins Bockshorn jagen. Offenbar hat Herr Schulz-Hendel die Belanglosigkeit dieses Satzes im Koalitionsvertrag bisher noch nicht erfasst und ist noch mit seinen Wunschträumen beschäftigt.

    Oder hat er sich etwa an dieser Kröte verschluckt?
    Nur vier Absätze vor dem „Favoritensatz“ zur Brücke findet sich im Koalitionsvertrag:
    „Die Umsetzungen aus dem bestehenden Bundesverkehrswegeplan 2030 liegen in der Verantwortung des Bundes.
    Wir unterstützen die Bundesregierung dabei, bei den ausstehenden gesetzlich vorgeschriebenen Bedarfsplanüberprüfungen neben der wirtschaftlichen und verkehrlichen Entwicklung auch die Anforderungen aus dem Klimaschutzprogramm 2030 und dem Bundesklimaschutzgesetz zu berücksichtigen. Das gilt für den Neubau der A 20, der A 39, der A 33 Nord ebenso wie für den Neubau für die Bundesstraßen B 210n, B 212n, B 213 (E233) und B 65.“

    Folgerichtig hätte zur Brücke folgende Überlegung angestrengt werden müssen: Die Planung und der Bau der Elbbrücke bei Darchau / Neu Darchau liegen in der Verantwortung des Landkreises Lüneburg, weil Kreisstraßen betroffen sind; eine Einmischung in die Autonomie des Landkreises verbietet sich.

    Allein deshalb war und ist der geschriebene Satz im Koalitionsvertrag abkömmlich und schon gar nicht in der Art auslegbar, wie der Landtagsabgeordnete Schulz-Hendel es manipulativ verbreitet.

    Am Rande: über die Finanzierung kann abschließend erst nach Bendigung der Gerichtsverhandlungen, also frühestens 2025 entschieden werden.

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    • Otto Berg schreibt:

      Liebe Frau Dreyer,

      sollte der Bau der Elbbrücke 2025 bis 2027 tatsächlich bei € 100 Millionen liegen, hieße das: € 75 Millionen (aus GVFG-Mitteln) + 4 x € 1,5 Millionen (= € 6 Millionen aus dem Landesstraßenbauplafond) zahlt „das Land“. Diese € 81 Millionen „Landeszuschuss“ wären zwar unter allen Umständen sicher. Aber mehr würde es relativ gesehen (auch in diesem ungünstigen Fall) nicht werden. Konsequenz: € 19 Millionen müsste „der Kreis“ tragen. Das sind zwar noch immer rund € 15 Millionen weniger als die bauliche Fertigstellung der „Arena“ im Jahr 2025 höchstwahrscheinlich verschlungen haben wird, aber die Lebenszykluskostenberechnung umfasst neben der Projektentwicklungs-, der Planungs- und der Bauphase, eben auch noch die Betriebsphase und, ja!, sogar die Abbruchphase. (Schon wegen der zusätzlichen immens hohen Betriebssubventionierung werden natürlich auch die Unterhaltungskosten für die Arena über den gesamten Nutzungszeitraum um ein Vielfaches höher liegen als die für die Brücke. Allein, dieses gar nicht genug zu beklagende Faktum hilft demjenigen überhaupt nichts, der jetzt für die Realisierung der Brücke plädiert.)

      Die Kosten in der Projektentwicklungsphase sind von der Anzahl der Variantenuntersuchungen abhängig. In der Planungsphase verursachen neben der technischen Planung, erweiterte Gutachten, Behördenverfahren und Planungsänderungen den größten Anteil der Kosten. Die Kosten aus der Projektentwicklungsphase und der Planungsphase im Verhältnis zu den Gesamtkosten des Bauwerkes sind eher gering. Sie wirken sich über die Lebensdauer einer Brücke nur geringfügig aus. Zu beachten ist dabei, dass die Entscheidung, welche Variante in die Planungsphase eingehen soll, auf die Kosten der Ausführung und Qualität der Brücke einen wesentlichen Einfluss ausüben kann (hier z. B. Stahlbeton, Verbund oder Spannbeton bei der Vorland- sowie Stabbogen-, Schrägseil- oder Netzwerkbogen- bei der Strombrücke). Zudem ist zu beachten, dass die Kosten je nach Brückentyp unterschiedlich hoch sein können. Die Errichtungskosten werden in der Projektentwicklungsphase grob und in der Planungsphase detailliert ermittelt und gelten für alle weiteren Bearbeitungsschritte als eine relativ verlässlich berechenbare Größe.

      Doch die Kosten für den Betrieb können zum Zeitpunkt der Planung nur sehr grob geschätzt werden.

      Die Errichtungskosten machen die „erste“ große Investition aus. Sie umfassen alle Leistungen bis zur Verkehrsfreigabe, inklusive den nachfolgenden Restarbeiten und Garantiearbeiten. Für das Bekanntmachen und die „Diskussion“ der Kosten in den Medien sind jedoch die Errichtungskosten meist die einzige maßgebende Größe.

      Ein wesentlich diffizileres Problem stellt die Betriebsphase dar. Sie umfasst die Instandhaltungs‐ und die Instandsetzungsarbeiten. Diese gesetzten Maßnahmen dienen dazu, die Verkehrssicherheit und die Gebrauchstauglichkeit zu erhalten, damit die theoretische Nutzungsdauer erreicht werden kann. Eine Berechnung der Instandhaltungs‐ und Instandsetzungsmaßnahmen ist zum Zeitpunkt der Planung und Errichtung sehr schwierig und wird sehr unterschiedlich bewertet. Als Schätzwert wird über die Lebensdauer der einfache bis zweieinhalbfache Wert der Errichtungskosten angegeben. Die Schwankungsbreite für die Betriebskosten über die Nutzungsdauer ist also sehr hoch.

      Als Abbruchkosten – ein meist vollkommen vernachlässigter Faktor – wird gewöhnlich eine Größe von 20% der Errichtungskosten angenommen. Bei aufwendigeren Bauwerken bzw. Bauwerken, bei denen mit einem höheren Anteil an Material‐ und Entsorgungskosten zu rechnen ist, muss dieser Wert später gegebenenfalls genauer ermittelt und nach oben korrigiert werden.

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      • jj schreibt:

        Lieber Herr Berg, erst einmal muss das Planfeststellungsverfahren eröffnet werden, bis dahin wissen wir sicher auch mehr zu den Kosten. Ungefähr so genau wie bei der Arena :). Allerdings sind die sechs Millionen Euro, die Sie und auch Frau Dreyer so schlank einrechnen noch von der Haushaltsgenehmigung, also von der Politik abhängig. Und: Die 75 Prozent der GVFG-Zuschüsse beziehen sich auf die zuwendungsfähigen Kosten, das aber sind eben nicht alle. Insofern haben Sie, Herr Berg, eine freundliche bis optimistische Kostenschätzung abgegeben. So kenne ich sie gar nicht:) lg jj

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      • Otto Berg schreibt:

        Lieber Herr Jenckel,

        ich wollte auf die Lebenszykluskosten hinaus und das Rechenmodell nicht unnötig kompliziert machen.

        Was die Unterscheidung zwischen Gesamtkosten und zuwendungsfähigen (bzw. nicht zuwendungsfähigen) Kosten angeht, haben Sie natürlich recht. Worin besteht der Unterschied? Er besteht zunächst in einer Differenz von netto rund € 6 Mio bzw. brutto rund € 7 Mio, um welche der Eigenanteil des Landkreises erhöht, die Zuwendung des Landes verringert werden müsste. „Zuwendungsfähig“ sind nur Baukosten für die Strombrücke, die Vorlandbrücke, die notwendigen Straßenanbindungen und Rampen, sowie Lärmschutz und Amphibienleiteinrichtungen NICHT aber Bauzusatzkosten für Planung und Controlling, für Grunderwerb und Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen. (Im Detail habe ich das hier mit Frau Dreyer diskutiert: https://blog-jj.com/2021/01/11/dehde/#comment-13794)

        Was die vom abtretenden WiMi Althusmann versprochenen € 6 Mio aus dem Landesstraßenbauplafond angeht, hat mit der (ich glaube) 2021 vorläufig bewilligten Aufnahme des Brückenprojektes in das Mehrjahresprogramm ein gesetzlich geregelter Automatismus eingesetzt, der KEINER weiteren „Haushaltsgenehmigung vonseiten der Politik“ mehr bedarf. (Meine Ausführungen zum „Plafond“ selbst: https://blog-jj.com/2021/02/20/der-wiedergaenger-von-der-elbe/#comment-13936)

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    • jj schreibt:

      Liebe Frau Dreyer, im Grunde haben Sie sich die Antwort schon selber gegeben. Bei der A39 wird eine grüne Kröte geschluckt. Bei der Brücke eine rote. Das ist Politik, das ist Kompromiss. lg jj

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      • Helga Dreyer schreibt:

        Lieber Herr Jenckel,
        nun warten wir erst einmal ab, wie die „große“ Politik den ominösen Satz interpretiert. Ich denke, die Lokalzeitungen werden die Beteiligten auffordern, dezidiert zu dieser Formulierung einschließlich seiner Auslegung Stellung zu nehmen. Dann sind wir hoffentlich schlauer.

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      • jj schreibt:

        Liebe Frau Dreyer, nun habe ich die LZ gelesen und und die EJZ stelle nur fest.
        Das Land sagt schon jetzt: „Leider würde der Bau einer Brücke bei Neu Darchau finanziell in extremer Weise zu Lasten anderer Straßenbauprojekte in Nordniedersachsen gehen. Deshalb ist vor dem Hintergrund der sonstigen krisenbedingt hohen Belastungen des niedersächsischen Haushaltes eine Brückenlösung bedauerlicherweise nicht finanzierbar.“
        Weiter gilt:
        Erstens bleibt es beim Blog über das „tote Pferd“ (https://blog-jj.com/2020/06/05/mit-der-elbbruecke-ist-es-wie-mit-einem-toten-pferd-nur-in-lueneburg-steigt-man-nicht-ab). Der Landkreis plant weiter.
        Zweitens, die Kosten für den Landkreis werden kleingerechnet, es werden nur 75 Prozent der zuschussfähigen Kosten übernommen (siehe Otto Berg) und nicht aller Kosten.
        Drittens: Dies ist kein Projekt von landesweiter Bedeutung, wie Landrat Böther hofft. Es steht im Landesraumordnungsprogramm nur mit einem Satz, dem Hinweis, es sei ein regionales Vorhaben.
        Viertens: Eine Wirtschaftlichkeit-Berechnung nach Landes- oder Bundesstandard hielte die Brücke nicht stand.
        Fünftens: Wer das Zitat des Ministerpräsidenten zu Ende liest und dazu jetzt den Koalitionsvertrag, wer die Haushaltslage des Landkreises kennt und die Belastungen, die jetzt allein durch die Arena anfallen, der kann am Ende dann auch 2 und 2 zusammenzählen. lg jj

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  6. Gerald Sagorski schreibt:

    Wie stand hier im Blog mal so schön geschrieben: „Wenn Du entdeckst, dass Du ein totes Pferd reitest, steig ab.“ Das raten die weisen Dakota-Indianer. Die Brückenbefürworter sollten jetzt endlich absteigen und mit Anstand das tote Pferd begraben.

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  7. Otto Berg schreibt:

    Am Freitag, den 2. September 2022, gut einen Monat vor den Wahlen zum 19. Niedersächsischen Landtag am 9. Oktober 2022, führte Hans-Herbert Jenckel ein Interview mit dem niedersächsischen Ministerpräsidenten Stephan Weil, der auch in der kommenden Legislaturperiode Regierungschef in Hannover bleiben wird.

    Die Elbbrücke war in diesem Interview ein wichtiges Thema, zu dem Stephan Weil sich derart unzweideutig und unmissverständlich positionierte, dass man sagen kann: Er legte sich fest. Ja, mehr noch: Er gab ein öffentliches Versprechen ab. In der Transkription der Video-Aufzeichnung des Gesprächs ab min:sec 19:25 bis min:sec 21:39 (https://blog-jj.com/2022/09/14/ministerprasident-weil-und-das-dritte-gleis/) kann jeder, der möchte, erfahren, wie der Ministerpräsident die Sache sieht:

    H.-H. JENCKEL: „Nicht im Bundesverkehrswegeplan steht eine Elbbrücke bei Neu Darchau. Die steht auch nicht im Landesraumordnungsverfahren. Da lassen beide die Finger von, weil es einfach von der Wirtschaftlichkeit her nicht zu machen ist. Der Landkreis Lüneburg plant, kricht Geld vom Land, 75 Prozent, GVFG-Mittel. Und Ihr Verkehrsminister hat gesagt: ‚Ich leg noch 6 Millionen aus so nem Straßenbauplafond – …also ganz schwieriges Wort: Straßenbauplafond…fonds…oder so… – drauf‘. — Wird diese Brücke um jeden Preis gebaut?“

    S. WEIL: „Ja! Jedenfalls, das Land strengt sich wirklich sehr an. Vielmehr als jetzt angeboten worden ist, kann das Land gar nicht leisten.“

    H.-H. JENCKEL: „Also die sechs Millionen sind sicher?“

    S. WEIL: „Ja! Davon geh‘ ich mal aus. Wenn Herr Althusmann das an dieser Stelle nicht gesichert haben sollte, dann würde mich das wundern.

    H.-H. JENCKEL: „Naja, das muss ja letztlich im Haushalt auch steh’n.“

    S. WEIL: „Ja! Ich geh‘ mal davon aus, dass er [Althusmann] entsprechende Mittel auch reserviert hat. Ja! Davon darf ich mal ausgehen. Alles andere wäre schwer zu verantworten, auch im Zweifelsfall gegenüber den Betroffenen. — Es gibt jetzt aber zwei Sachen, die zu klären sind. Punkt Nummer 1: Wie weit sind wir denn jetzt eigentlich mit dem Planverfahren? „Das ist nun mal …“

    H.-H. JENCKEL: „… 2024…“

    S. WEIL: „… ja, das ist nun mal notwendig. Punkt Nummer zwei: Wie entwickeln sich denn bis dahin die Baupreise? Denn natürlich muss auch der Landkreis einen Eigenanteil beitragen. Und der wird nicht gering ausfallen unter diesen Bedingungen.“

    H.-H. JENCKEL: „Ja, der Landkreis hat dieses Jahr schon ein Defizit, das ganz schwer wiegt…“

    S. WEIL: „… ja, deshalb, wie ich eben schon sagte: Weiter kann das Land gar nicht gehen, als das jetzt angeboten ist. Und deswegen: Am guten Willen des Landes soll es nicht liegen. Ob wir es tatsächlich realisieren können, das liegt an anderen Voraussetzungen.“

    H.-H. JENCKEL: „Wunschkoalition bei Ihnen, Sie sagen, das ist eher Rot-Grün, würden Sie sich gut vorstellen können. Die Mehrheit, so wie’s aussieht, wäre auch da. Aber mit den Grünen ist ja weder die A39 zu machen, – da sind Sie dagegen – , aber auch nicht diese Elbbrücke. Schon einmal ist ja die Elbbrücke gestoppt worden im Landkreis Lüneburg, weil im Grunde nicht genug Geld da war.“

    S. WEIL: „Das ist dann im Rahmen eines Koalitionsvertrages zu klären. — Grundsätzlich gilt für mich eigentlich, dass man immer auch schaun muss, dass das Land verlässlich ist. Das heißt, wenn es einmal etwas zugesagt hat, dass die Betroffenen sich auch drauf verlassen können, dass es kommt. Und zwar unabhängig davon, ob sich eine bestimmte Regierung fortsetzt oder ob es eine ganz andere Regierung gibt! — Aber darüber muss dann eben geredet werden.“

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  8. Hans-Dieter Kirst-Thies schreibt:

    In der Koalitionsvereinbarung von SPD und Bündnis 90/Die Grünen aus 2013 für die 17. Wahlperiode des Niedersächsischen Landtags finden sich drei Sätze zur Elbbrücke Neu Darchau:
    „Die anfangs mit zehn Millionen Euro geschätzten Baukosten der Elbbrücke bei Neu Darchau drohen inzwischen die 45-Millionen-Eurogrenze zu überschreiten. Die rot-grüne Koalition wird als Rechtsnachfolgerin der abgelösten Landesregierung die politische Verantwortung wegen der engen Haushaltslage maximal für diesen Betrag tragen. Für weitere Kostensteigerungen und den Unterhalt werden keine Mittel bereitgestellt.“

    2015 beschloss der Kreistag Lüneburg daraufhin mehrheitlich, die Planfeststellung für die Elbbrücke aus finanziellen Gründen nicht aufzunehmen.

    Mit der SPD-CDU-Koalition und einem CDU-Wirtschafts- und Verkehrsminister mit weitestgehender Förderungszusage für die Elbbrücke in der 18. Wahlperiode des Niedersächsischen Landtags kam die Rückwärtsrolle: Aufnahme des Planfeststellungsverfahrens und weiterer Stillstand der Gemeindeentwicklung von Amt Neuhaus und Neu Dachau. In der Koalitionsvereinbarung von SPD und CDU wurde die Elbbrücke nicht erwähnt.

    Der „unscheinbare“ Satz in den Koalitionsvereinbarungen von 2022 sieht nun die Lösung der Elbquerung im Bereich der Gemeinde Amt Neuhaus nicht mehr vorrangig in einer Brücke, sondern in einem zukunftsorientierten „Fährkonzept Bleckede-Neu-Darchau“. Das ist doch zumindest ein Fingerzeig in die richtige Richtung; und den erläuternden Gedanken Detlev Schulz-Hendels ist baldige Verwirklichung zu wünschen.

    Die Lösungen gibt es übrigens: Umweltfreundliche Antriebe, niedrigwassertaugliche Fähren (bis 35 cm Pegelstand). Vielleicht können dann auch die anderen Baustellen in unserer Region intensiver in Angriff genommen werden wie ÖPNV im ländlichen Gebiet, der ein eigenes Auto verzichtbar macht, Aufnahme der Fähren in den ÖPNV, Nahversorgung, …

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    • Helga Dreyer schreibt:

      Warum, sehr geehrter Herr Kirst-Thies, sollte der Niedersächsische Landtag denn heute überhaupt eine Lösung für die Elbquerung suchen? Wer hat die Koalitionspartner um eine Lösungsfindung gebeten?

      Erstens ist dieser hierfür gar nicht zuständig, sondern der Kreistag Lüneburg.

      Und zweitens hat der überfraktionell besetzte Arbeitskreis „Elbquerung“ des Kreistages die Frage Fähre oder Brücke seinerzeit eingehend untersucht, Ergebnisse gegenübergestellt und aus überzeugenden Gründen die Empfehlung zum Brückenbau ausgesprochen.
      Dieser Empfehlung ist der Kreistag dann mit dem Beschluss vom 24.9.2018, das Planfeststellungsverfahren zu eröffnen, gefolgt.

      Die jetzigen Koalitionspartner des Landtages können allgemein keine Kenntnis davon haben, welche prägenden Gründe FÜR die Brücke und eben nicht für eine Fährverbindung vorliegen. Trotzdem FAVORISIEREN sie die Letztgenannte.

      Es ist mir daher ein schleierhaft, wie dieser „Favoritensatz“ überhaupt in einem seriösen – so möchte man jedenfalls meinen – Koalitionsvertrag Einzug finden konnte.

      Aber nachdem die Grünen schon bei der A 39 und A 20 Federn lassen mussten (S. 34 des Koalitionsplanes), wollte die SPD scheinbar die Grünen nicht ganz verärgern und formulierte diesen inhaltsleeren Satz. Und der wird nun gefeiert. Ich lach mich weg.

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  9. Thomas Buller schreibt:

    Letztlich wird es um die Kosten gehen. Es dürfte aktuell sehr schwierig sein eine seriöse Kostenschätzung für das Projekt abzugeben. Es wird in jedem Fall teurer.. um wieviel teurer ,ist völlig offen und keiner im Landkreis hat den Mut eine Brücke zu bauen ,koste es was es wolle,insbesondere mit Blick auf die aktuelle Haushaltslage, Energie und Finanzierungskosten..,allerdings auch genauso wenig Mut, offen ein Scheitern des Projekts einzugestehen. Das ist alles sehr bedauerlich.

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  10. Helga Dreyer schreibt:

    Lieber Herr Jenckel,
    nun bleiben Sie doch bitte mit Ihren Interpretationen auf dem Teppich!
    Wenn im Koalitionsvertrag dieser banale Satz steht:
    „Wir favorisieren ein zukunftsorientiertes Fährkonzept Bleckede-Neu-Darchau, anstatt des Brückenbaus“, dann kann es allenfalls für die Brückengegner ein „Wumms“ sein, nicht jedoch für die Brückenfreunde.

    Die Landesregierung kann ja favorisieren was sie möchte, der zuständige Planer und Bauherr ist und bleibt der Landkreis Lüneburg und ausschlaggebend ist allein, welche Elbquerung er favorisiert.

    Sie sollten lieber einmal darüber sinnieren, wie das von den Koalitionären favorisierte zukunftsorientierte Fährkonzept Neu Darchau bei fortschreitendem Klimawandel mit unausweichlichen Niedrigwassern gestaltet werden soll UND wie sich der in dem Koalitionsvertrag angekündigte streckendurchgehende ÖPNV von / nach Neuhaus oder Brahlstorf ohne Brücke verwirklichen ließe. Mit Fähre wird das nämlich niX.

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    • jj schreibt:

      Liebe Frau Dreyer,
      völlig richtig. Bauherr ist der Landkreis Lüneburg, weil das Land schon in seinem Landesraumordnungsprogramm festgelegt hat, es handle sich hier um ein rein regionales Projekt.

      Bund und EU hatten schon vorher abgewinkt. Zuletzt hat Meck-Pomm mögliche Förderungen verneint.

      Ohne die Mehrheit in der Landespolitik und zusätzliche Mittel wird der Landkreis als Bauherr angesichts der aktuellen Lage kaum so ein Projekt schultern können.

      Kommt es zur Planfeststellung, sind eh erst einmal die Gerichte am Zug.

      Ich denke, die Grünen werden zum Fährkonzept in kürze etwas vorlegen. lg jj

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