
Der Straßenverkehr birgt viele Gefahren, gerade jetzt im strengen Frost. Längst ist Rot das neue Gelb, komme, was da wolle. Aber am Straßenrand lauern ganz andere Risiken, die für Staus, Ärger und brenzlige Situationen sorgen. Schließlich blinkern wir uns in die Zukunft. Genau, es geht um die Warnblinker.
Missbrauch hat es vereinzelt schon immer gegeben. Aber seit die Fahrer der Paketdienste im Akkord arbeiten, muss jeder unnötige Gehweg vermieden werden. Also wird der Transit am Straßenrand abgestellt, egal wo, Warnblinker an. Das ist zum alltäglichen Bild im Stadtbild geworden und findet viele Nachahmer, als hätte das Vorbildcharakter, gestern noch Gesetzestreue übernehmen den Modus – aus Bequemlichkeit.
Man will ja nur kurz was in den Briefkasten am Straßenrand werfen oder etwas bei Bekannten abgeben oder schnell ein Paket aus dem Shop holen. Und natürlich in der Bardowicker Straße für unbestimmte Zeit in der zweiten Reihe parken. Warnblinker an.
Der Blinker ist nur ein Phänomen in einem Land, in dem jeder glaubt, Gesetze seien reine Auslegungssache. Ganz im Sinne von Ludwig XIV. „ego sum lex“
Ach, da gibt es ja noch die Straßenverkehrsordnung. Die regelt in den Paragraphen 15 und 16, wann die Warnblinkanlage tatsächlich gedrückt werden darf.
— Bei Pannen, na klar, um als stehendes Hindernis erkannt zu werden. Und vergessen Sie nicht, vor dem Aufstellen des Warndreiecks die Warnweste überzuziehen.
— Schleppen Sie ein anderes Auto ab, müssen beide Autos den Warnblinker anstellen.
— Und natürlich sollte am Stauende der Warnblinker gedrückt werden.
Der Rest fällt unter Missbrauch. Eigentlich wird das mit Bußgeld zwischen 5 und 70 Euro geahndet. Beispiele: Be- und Entladen, Parken in zweiter Reihe. Gefährdet oder behindert der Missbrauch des Warnblinkers andere Verkehrsteilnehmer, kann zusätzlich ein Punkt in Flensburg drohen.
Heute sieht die Auslegung der Straßenverkehrsordnung in dieser Sache oft anders aus. Autofahrer interpretieren sich, in dem Sie sich unerlaubt irgendwo hinstellen, als generelle Gefahrenquelle. Folglich muss natürlich der Warnblinker gesetzt werden. Wie gesagt: Das Gesetz bin ich.
Hans-Herbert Jenckel
Fotos: jj und Chatgpt
Werte Sabine,
haben Sie Dank für Ihre diagnostische Fürsorge! Es ist ein wahres Wunder der Lüneburger Psychologie, dass man eine Erschütterung des Skeletts sogleich als Erschütterung des Verstandes verbucht. In einer Stadt, die auf Salz gebaut ist, fürchtet man wohl instinktiv jeden Riss im Fundament – sei es nun im Boden oder im Geist des Gegenübers.
Sie fragen nach der „Warnwinkerei“? Nun, das hektische Blinken in zweiter Reihe ist lediglich der verzweifelte Versuch des Automobilisten, in der städtischen Unwirtlichkeit kurzzeitig Wurzeln zu schlagen. Doch während das Auto nur steht, muss der Radfahrer leiden. Man kann über die Ästhetik des Blinkens erst philosophieren, wenn man sicher ist, dass die Bandscheiben noch am rechten Orte weilen.
Was Ihre Sehnsucht nach Kriminalsujets angeht: Warum in die Ferne schweifen? Dass man früher für den Diebstahl einer Handvoll Lüneburger Salzes am Galgen enden konnte, wirkt geradezu nostalgisch-ehrlich gegen jene modernen Taschenspieler der Stadtplanung, die Parkplätze verschwinden lassen, noch bevor das Ersatzrad erfunden ist. Wo man einst das „Weiße Gold“ hütete wie seinen Augapfel, betreiben die heutigen Stadtväter eine Verschwendung an Logik, die uns direkt in die orthopädische Notaufnahme führt.
Und was die Lex Heinze betrifft: Wenn man 1900 das „Unsittliche“ verbot, müsste man heute konsequenterweise unsere Radwege sperren – denn was ist unsittlicher als ein erzwungener anatomischer Expressionismus auf historischem Grund?
Früher wählten wir unsere Sülfmeister nach ihrem Geschick im Umgang mit dem Salz; heute scheint es auszureichen, wenn man eine Warnweste unfallfrei überziehen kann.
Selbst Ihre signalfarbenen Socken sind am Ende nur ein modischer Hilfsschrei; ein letzter, bunter Orientierungspunkt in einer Stadt, in der die Logik längst nach Deutsch Evern ausgewandert ist. Der Mensch ist ein wunderliches Tier: Er baut sich ein Denkmal aus Kopfsteinpflaster und wundert sich dann, dass er darauf nicht stehen kann, ohne zu wanken.
Mit vorzüglicher, wenn auch skelettal erschütterter Hochachtung,
Ihr Detlef
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Lieber Detlef,
da haben sie auf lustige Weise noch einmal Ihre drei Punkte paraphrasiert:
1. Die Stützstruktur des Velopedalisten leidet (Kopfsteinpflaster),
2. das Auto leidet ebenfalls (Parkraummangel),
3. auch die Logik leidet (Stadplanungsinkonsistenz).
Was kann ich sagen Detlef? Sie lieben doch Zitate:
Doch da springt Ihnen sogleich ein echter Macher zur Seite! Rettung naht. Lauschen Sie hin! Der SPD-Landtagsabgeordnete Philipp Meyn verkündet der Stadt und dem Erdkreis (urbi et orbi) „Signale der Gleichwertigkeit von Lebensverhältnissen“:
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Was will Herr Jenckel? Will er Paketboten schlechtmachen? Autofahrer in die Schämecke stellen? Das Rollenfach des missgelaunten Maulers ausprobieren. Will er Rechtsgelehrten und Linksversehrten die Pforte zum pauschalen Anschwärzen von Fahrradfahrern aufstoßen? Oder möchte er anhand eines Spezialfalles darauf hinweisen, dass Rechtsverstöße ebenso zu einer problematischen Mode geworden sind wie die populistischen Bölkereien darüber?
Genau dies, dass die fetten Prediger der Magerkeit gerne vergessen, sich an ihre eigene Nase zu fassen, hatte Frau Dreyer gestern am frühen Morgen, 6. Februar 2026 um 2:19 Uhr, in einem pointierten Gedankengang gezeigt. Beide, Dreyer und Jenckel, stellen – neben manchem anderen – den Irrtum heraus, der in dem Glauben besteht, es komme denen, die das Vertrauen in funktionierende demokratische Institutionen zerstören oder zumindest beschädigen wollen, primär auf die Inhalte ihres Geschimpfes an, während es doch die nahezu immerselbe Form ist, an die sich viele gewöhnt haben, die sie pausenlos reproduzieren und sich so – oft sogar ohne sich dessen bewusst zu sein – an der akzelerierenden Demontage eines erträglichen kommunalen Miteinanders beteiligen.
Dazu eine illustrierende Parallelgeschichte:
Neulich haben mal wieder alle über Berlin gelacht. Dort wehte ein Polarwind und es gab Eisregen. Die Gehwege waren glatt, Menschen brachen sich die Knochen. Es wurde Splitt gestreut, aber der reichte nicht aus. Also appellierte der regierende CDU-Bürgermeister Kai Wegener an das Abgeordnetenhaus, den Einsatz von Streusalz zu erlauben. Und schon brachen alle in Gelächter aus.
Ein FDP-Politiker aus Schleswig-Holstein tönte: „Sie appellieren??? Sind Sie nicht der Regierende Bürgermeister?“ Der CDU-Politiker Armin Laschet erklärte: „Nein, es ist keine überraschende Wetterkrise: Man nennt es Winter.“ Der Bayerische Ministerpräsident Markus Söder höhnte: „Von den vier Milliarden Euro, die Bayern jedes Jahr an Berlin zahlt, sollte wenigstens etwas Streusalz drin sein.“ Die Berliner Zeitung zündelte: „Eisregen, Angst, Knochenbrüche: Berlin opfert seine Alten“. Und Bürger schrieben ätzende Kommentare: „Einfach machen. Nicht nur labern!“ Oder sie fragten, ob Wegener nicht per „Richtlinienkompetenz“ entscheiden könne wie ein „Macher“.
Das alles war erstaunlich. Es gibt in Berlin ein Naturschutzgesetz und ein Straßenreinigungsgesetz, die das Salzstreuen verbieten. Warum? Weil es schlecht ist für Bäume, Haustiere, Brücken, Böden und das Grundwasser. Diese Gründe könnte man als weniger wichtig empfinden als die Gefahr, das sich Berliner das Genick brechen. Deshalb wollte die CDU das Straßenreinigungsgesetz schon Mitte Januar ändern, mit einem „dringlichen Antrag“, aber die SPD blockierte das. Eine normale, gesunde Debatte hätte davon handeln können, ob eine Änderung des Straßenreinigungsgesetzes richtig wäre. Ob Baumschäden durch eine stärkere Bewässerung im Frühjahr gelindert werden könnten.
Das Verblüffende war: Das Publikum interessierte solche Sachfragen nicht. Es wollte einen Bürgermeister, der durchregiert, ganz gleich, was im Gesetz steht. Viele erinnerten an Helmut Schmidt, der sich während der Hamburger Sturmflut 1962 über das Grundgesetz hinwegsetzte und Soldaten zur Hilfe holte. Das war damals richtig, in einer Jahrhundertflut, als Tausende zu ertrinken drohten. Daraus den Schluss zu ziehen, ein Bürgermeister sollte bei jedem Eisregen die Rechtsordnung aushebeln, ist eine haarsträubende Einstellung.
Aber sie passt in unsere Zeit, in der es die Sehnsucht gibt, dass jemand eine Schneise durch diesen angeblich „überbürokratisierten Staat“ schlägt. Das sagen die Fußgänger genauso wie die Baumfreunde, Haustierbesitzer und Grundwassernutzer. Wer die sich häufig widersprechenden Interessen von allen austarieren will, braucht aber Gesetze und Verordnungen, auch wenn es nur um Salz geht.
Wer das illegal streut, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Berliner, die den Geist von Helmut Schmidt beschwören, hätten also mutig sein können. Sie sind für die Gehwege vor ihrer Haustür zuständig. Sie hätten diese salzen und auf den Bußgeldbescheid des Ordnungsamtes mit zackigen Wörtern von 1962 antworten können Stichwort: „übergesetzlicher Notstand“. Aber das Mutigsein wollten sie lieber ihrem Bürgermeister überlassen.
Der wies die Verkehrssenatorin an, das Salz zu erlauben – obwohl im Gesetz etwas anderes steht. Also klagten Naturschützer und gewannen. Eine teure Angelegenheit für die Stadt. Jetzt ist das Salz wieder verboten, jedenfalls so lange, bis das Abgeordnetenhaus das Straßenreinigungsgesetz ändert. Wer eine Reform will, könnte den Bürgermeister unterstützen. Der appelliert schon länger in diese Richtung.
Moral: Wer politisch etwas erreichen möchte, sollte sich politisch engagieren. Das Ignorieren geltender Gesetze steht unter Strafe. Die wahre „Alternative“ lautet folglich: Rechsstaat oder Willkür und Gewalt.
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Es ist eine bemerkenswerte Beobachtung, dass der Lüneburger Stadtplaner das Automobil behandelt wie ein ungezogenes Kind: Man möchte es zwar aus dem Zimmer (der Innenstadt) haben, weiß aber genau, dass es draußen im Regen nur noch mehr Unfug anstellt.
Nun soll die Innenstadt also „auto-arm“ oder gar „auto-rein“ werden. Ein löbliches Ziel, gewiss! Doch während man dem Bürger das Ross nimmt, vergisst man oft, dass das Reiten auf dem Drahtesel über unser historisches Kopfsteinpflaster weniger einer Beförderung als vielmehr einer medizinischen Steinzertrümmerung gleicht. Wer in Lüneburg Fahrrad fährt, tut dies nicht aus ökologischer Überzeugung, sondern aus einer tiefen, fast masochistischen Liebe zur Erschütterung seines gesamten Knochenbaus.
Die Lüneburger Verkehrsplanung ist wie eine Perücke: Sie soll das Fehlende verdecken, verrutscht aber bei jedem heftigen Windstoß. Man schafft Parkplätze ab, bevor man weiß, wo die Fahrräder eigentlich schlafen sollen. Am Bahnhof türmen sich die Räder derweil zu metallischen Gebirgen auf, die Archäologen in tausend Jahren für religiöse Opferstätten halten werden.
Es ist die hohe Kunst unserer Zeit: Man verbietet das Gestern, bevor das Morgen überhaupt die Schuhe anhat. Am Ende wird es wohl so kommen wie immer: Der Lüneburger wird weiterhin dort parken, wo es verboten ist, und dort Rad fahren, wo es unmöglich ist – und dabei so angestrengt freundlich dreinschauen, dass man meinen könnte, das Chaos gehöre zum Denkmalschutz.
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Dreht sich’s hier nicht um die wahnwildwuchernd wachsende Warnwinkerei?
Wie kommt es denn dann, dass Sie wieder reflexartig auf Kopfsteinpflaster und Drahtesel umsatteln, Detlef? Haben Sie über Ihre, wie mir scheinen will, unkontrolliert aufpoppenden und sogleich zwanghaft in die Öffentlichkeit drängenden Velo-Perhorreszierschaustellungen schon einmal mit einem Therapeuten Ihres Vertrauens gesprochen?
Mein Vorschlag:
Wenn wir schon das gesetzte Thema ignorieren, sollten wir uns doch bitte etwas Krimitaugliches als Sujet unserer worttrunkenen Abschweifungen wählen. Beispielsweise zunehmende Ladendiebstähle und das Tragen signalfarbener Socken, die Pest der Nazi-Haarschnitte und der professionelle Mannschaftssport, Urlaub in Deutsch Evern und das dunkle Geheimnis der Roten Schleuser im Lüneburger Tiergarten … so in der Art. Was meinen Sie, Detlef?
Übrigens:
Heute vor genau 126 Jahren, am 6. Februar 1900, wurde im Deutschen Reich die Lex Heinze beschlossen, welche „unsittliche“ Darstellungen in Kunst und Kultur verbieten sollte.
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Kann die neue Niedrigwasserfähre dem favorisierten Fährkonzept entsprechend eigentlich auch warnblinken, wenn sie von Neu Darchau nach Darchau übers Eis schlittert?
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Die StVO ist für bestimmte Verkehrsteilnehmer offenbar nur ein Serviervorschlag.
Siehe Durchfahrten beim Straßenzug Am Markt – Neue Sülze bis zur Post tagsüber. Oder in Gegenrichtung Zufahrt Neue Sülze bis Lambertiplatz.
Rosenstraße zum Marktplatz: egal.
Platz Am Sande dito.
Radfahrer ohne jegliche Beleuchtungsanlage, oder ohne Licht und auf der falschen Seite. Jegliche Ansprache wird mit Beleidigung beantwortet.
Und Radfahrer gerne in der Fußgängerzone.
Wie sagen die Lateiner: quem jucket.
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Sie scheinen vom Fach. Wie verträgt es sich mit der StVO, wenn ein PKW-Fahrer in der zugeparkten Ilmenaustraße beim Einschalten seiner Warnblinker aus der Not zum Dürfen handelt, sein Fahrzeug in der zweiten Reihe stoppt und unter Beachtung der Dooring-Gefahr für heranbrausende Pedelecs seine Kabinentür aufschwingen lässt, um sich für vier, fünf Minuten hinter Gesträuch auf dem kargen Grün in Höhe der Scherenschleiferstraße zu erleichtern?
In der freien Hansestadt Lübeck urteilte unlängst ein Richter: „Der Vorgang des Wasserlassens unter freiem Himmel außerhalb von Bedürfnisanstalten ist unter Beachtung üblicher Rücksichtnahmen und ohne Hinzutreten besonderer Umstände keine grob ungehörige Handlung (…) Der Mensch hat unter den Weiten des Himmelszeltes nicht mindere Rechte als das Reh im Wald, der Hase auf dem Feld oder die Robbe im Spülsaum der Ostsee.“ Zum Schriftsatz: https://www.gesetze-rechtsprechung.sh.juris.de/bssh/document/NJRE001551870
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