
Der Straßenverkehr birgt viele Gefahren, gerade jetzt im strengen Frost. Längst ist Rot das neue Gelb, komme, was da wolle. Aber am Straßenrand lauern ganz andere Risiken, die für Staus, Ärger und brenzlige Situationen sorgen. Schließlich blinkern wir uns in die Zukunft. Genau, es geht um die Warnblinker.
Missbrauch hat es vereinzelt schon immer gegeben. Aber seit die Fahrer der Paketdienste im Akkord arbeiten, muss jeder unnötiger Gehweg vermieden werden. Also wird der Transit am Straßenrand abgestellt, egal wo, Warnblinker an. Das ist zum alltäglichen Bild im Stadtbild geworden und findet viele Nachahmer, als hätte das Vorbildcharakter, gestern noch Gesetzestreue übernehmen den Modus – aus Bequemlichkeit.
Man will ja nur kurz was in den Briefkasten am Straßenrand werfen oder etwas bei Bekannten abgeben oder schnell ein Paket aus dem Shop holen. Und natürlich in der Bardowicker Straße für unbestimmte Zeit in der zweiten Reihe parken. Warnblinker an.
Der Blinker ist nur ein Phänomen in einem Land, in dem jeder glaubt, Gesetze seien reine Auslegungssache. Ganz im Sinne von Ludwig XIV. „ego sum lex“
Ach, da gibt es ja noch die Straßenverkehrsordnung. Die regelt in den Paragraphen 15 und 16, wann die Warnblinkanlage tatsächlich gedrückt werden darf.
— Bei Pannen, na klar, um als stehendes Hindernis erkannt zu werden. Und vergessen Sie nicht, vor dem Aufstellen des Warndreiecks die Warnweste überzuziehen.
— Schleppen Sie ein anderes Auto ab, müssen beide Autos den Warnblinker anstellen.
— Und natürlich sollte am Stauende der Warnblinker gedrückt werden.
Der Rest fällt unter Missbrauch. Eigentlich wird das mit Bußgeld zwischen 5 und 70 Euro geahndet. Beispiele: Be- und Entladen, Parken in zweiter Reihe. Gefährdet oder behindert der Missbrauch des Warnblinkers andere Verkehrsteilnehmer, kann zusätzlich ein Punkt in Flensburg drohen. .
Heute sieht die Auslegung der Straßenverkehrsordnung in diesem Punkt oft anders aus. Autofahrer interpretieren sich, in dem Sie sich unerlaubt irgendwo hinstellen, als generelle Gefahrenquelle. Folglich muss natürlich der Warnblinker gesetzt werden. Wie gesagt: Das Gesetz bin ich.
Hans-Herbert Jenckel
Fotos: jj und Chatgpt