
Wenn der Wunsch der Vater der Headline ist, dann tauchen die Fakten womöglich in der Elbe ab. Jüngst las ich in der Lokalpresse die Schlagzeile: „Millionen für die Elbquerung – Land bestätigt Förderung für die Brücke bei Neu Darchau“. Von Millionen kann erstmal nicht die Rede sein – noch lange nicht.
Die Neuigkeit, die der Schlagzeile zugrunde lag, war ein Vorabbescheid des Landes Niedersachsen über die „grundsätzliche Förderfähigkeit“ und nicht die Förderung so eines Bauwerks. Den Tatbestand hat nie jemand in Zweifel gezogen. Grundsätzlich können wir auch alle Oberbürgermeister werden, wenn wir nicht erheblich vorbestraft, schon 23 Jahre alt und nicht älter als 67 sind, deswegen ist das Amt aber noch nicht zum Greifen nah. Das werden dieses Jahr Kandidaten bei der Wahl von Oberbürgermeister und Landrat hautnah erleben.
Befürworter der Brücke können den Bescheid natürlich als Fingerzeig deuten, dass in der Landesregierung endlich ein Umdenken in Gang kommt, die Bereitschaft bestehe, die Querung im Zuge der Infrastruktur-Offensive zu bauen. Da werden Milliarden reingepumpt. Denn die Planfeststellung steht kurz bevor. Der offizielle Titel des Bescheides, der dem Landkreis Lüneburg als Bauherrn in spe zugegangen ist, lautet: Bescheid über die Feststellung der grundsätzlichen Förderfähigkeit der Maßnahme nach dem Niedersächsischen Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes (NGVFG).
Kosten laut Landkreis zur Zeit 96,5 Millionen Euro, der Landkreis Lüneburg trägt als Bauherr mehr als 24 Millionen Euro. Seit der Arena versteht sich der Kreis auf den Bau solch großer Klötze. Und in 30 Jahren, solange wird ja schon mit mehr oder weniger Erfolg an der Brücke geplant, hat man aus Fehlern auch gelernt. Über die Kreisumlage steuert natürlich auch jede Kommune im Landkreis Euros bei, namentlich die Hansestadt Lüneburg.
Landwirtschaftsministerin Miriam Staudte (Grüne) ist allerdings erstaunt: „Die Förderfähigkeit eines Projekts nach der bestehenden Richtlinie, die die Straßenbaubehörde bescheinigt hat, bedeutet nicht, dass die Landesregierung das Brückenprojekt für sinnvoll erachtet. Es gilt weiterhin der Satz aus dem Koalitionsvertrag: ‚Wir favorisieren ein zukunftsfähiges Fährkonzept Bleckede-Neu Darchau anstatt des Brückenbaus‘, was sich auch im Entwurf des neuen Landesraumordnungsprogramm widerspiegelt. Die künftigen Kreistagsabgeordneten im Landkreis Lüneburg müssen sich nicht nur fragen, wie der immer noch immense Eigenanteil gestemmt werden soll und vor allem, wie die Kosten der Sanierung zwischen den Landkreisen Lüchow-Dannenberg und Lüneburg aufgeteilt werden sollen.“
Der Landkreis Lüchow-Dannenberg als Partner, auf dessen Gebiet die Brücke gebaut werden soll, hadert eh noch mit dem Projekt. Der Kreis ist nicht mit der Planung einverstanden und so sicher nicht bereit, seinen Beitrag von mehr als 600.000 Euro zu leisten. Dabei geht es nicht um die Brücke direkt, sondern die Zufahrt durch den Neu Darchauer Ortsteil Katemin. Klagen werden in jedem Fall Sand im Getriebe.
Unterm Strich also füttert der Bescheid die Deutungshoheit, geht aber als harter Neuigkeitswert gegen Null, kurz: im Osten nichts Neues.
Hans-Herbert Jenckel
Foto: ChatGPT kann so schöne Brücken über die Elbe schlagen.
Lieber Herr Jenckel,
ich werde auf Ihre einzelnen Punkte noch themenweise eingehen. Ihr Beitrag ist so dicht gepackt, dass man ihn nicht in einem Schwung beantworten sollte.
Ein Punkt hat mich allerdings besonders getriggert – und zwar aus aktuellem Anlass: die Einordnung der Aussage von Frau Ministerin Staudte. Darauf möchte ich heute zuerst eingehen.
Frau Miriam Staudte erklärt, die Förderfähigkeit bedeute nicht, dass die Landesregierung das Brückenprojekt für sinnvoll halte. Man halte am Koalitionsvertrag fest und favorisiere ein Fährkonzept.
Politisch darf sie das selbstverständlich sagen. Aber in Funktion als Landwirtschaftsministerin – so wie Sie es in Ihrem Beitrag herausgestellt haben – ist das aus meiner Sicht brisant.
Ich frage mich – und das meine ich ernst: seit Wochen führen wir in diesem Land völlig zu Recht eine intensive Debatte darüber, dass Grundrechte unantastbar sind. Dass die Würde des Menschen oberste Maxime ist. Dass Art. 1 GG nicht verhandelbar ist. Dass Art. 2 GG Schutzpflichten begründet.
Nur: Gelten diese Grundrechte aus Sicht der Landwirtschaftsministerin eigentlich auch für die Menschen östlich der Elbe?
Ich hatte hier im Blog am 2. November 2025 bereits ausgeführt, dass die Brücke kein Luxusprojekt ist, sondern ein notwendiger Lückenschluss. Dass der Staat Schutzpflichten hat. Dass Art. 2 Abs. 2 GG die Pflicht begründet, eine funktionierende, jederzeit verlässliche Notfall- und Rettungsinfrastruktur sicherzustellen.
Eine von Frau Staudte favorisierte Fähre, die bei Eisgang, Niedrigwasser oder technischen Problemen ausfällt, erfüllt diese Pflicht nicht dauerhaft.
Das ist keine Gefühlsfrage. Das ist eine Frage staatlicher Verantwortung. Schutzpflichten sind doch keine Koalitionsoptionen, sie stehen nicht unter dem Vorbehalt eines „Wir favorisieren aber…“. Ein Koalitionsvertrag ist (nur) eine politische Absichtserklärung zwischen Parteien.
Er ist kein Gesetz, keine Rechtsnorm und er bindet keine Gebietskörperschaft außerhalb der Koalition. Maßgeblich ist die geltende Rechtslage. Und die sieht so aus:
Vorhabenträger ist der Landkreis Lüneburg.
Planfeststellungsbehörde ebenfalls.
Das nennt sich kommunale Selbstverwaltung. Und die ist verfassungsrechtlich geschützt durch Art. 28 Abs. 2 GG.
Das Land kann politisch flankieren, es kann fördern, es kann Programme initiieren. Aber die Entscheidung über Durchführung, Finanzierung und Umsetzung des konkreten Vorhabens liegt beim Landkreis.
Wenn nun aus Hannover – mit Verweis auf einen Koalitionsvertrag und einen LROP-Entwurf (der ja offenbar immer noch in der ersten Beteiligungsphase stockt) – eine politische Präferenz formuliert wird, dann ist das genau das: eine Präferenz. Das generiert keine Rechtsbindung und ist kein Ersatz für das geltende Raumordnungsziel.
Und schon gar nicht wird die kommunale Zuständigkeit damit aufgehoben.
Mich irritiert weniger die politische Meinung.
Mich irritiert die Selbstverständlichkeit, mit der ein politischer Wunsch der Landwirtschaftsministerin Staudte (Bündnis 90 / DIE GRÜNEN) über verfassungsrechtliche Bindungen gestellt wird!
Wir werfen anderen Parteien – nicht ganz zu Unrecht – vor, Grundrechte zu relativieren. Dann sollten wir aber auch sehr sensibel sein, wenn staatliche Schutzpflichten als bloße Infrastrukturfrage behandelt werden.
Die Exklavenlage von Amt Neuhaus ist kein romantisches Inselidyll.
Sie betrifft Rettungszeiten, medizinische Versorgung, Schulwege, wirtschaftliche Entwicklung und gleichwertige Lebensverhältnisse. Art. 72 Abs. 2 GG ist doch kein Dekorationsartikel, ebenso wie Art. 20a GG es auch nicht ist.
Wenn die Landesregierung politisch eine Fähre bevorzugt, darf sie das vertreten.
Aber sie sollte sich zumindest der Frage stellen, ob diese Präferenz mit den Schutzpflichten des Staates dauerhaft vereinbar ist. Das nennt sich Staatsverständnis. Parteipolitik hat auch diese zu beachten, oder sollen diese nur vom politischen Gegner eingefordert werden?
Und bevor ich es vergesse: Ja, der Kreistag muss den Eigenanteil verantworten.
Und ja, Haushaltsfragen sind ernst zu nehmen. Aber finanzielle Abwägung ersetzt keine grundrechtliche Prüfung.
Wenn Sie, lieber Herr Jenckel, über die Sinnhaftigkeit der Brücke sprechen, dann sollten Sie auch über die Pflicht des Staates sprechen, Leben, Gesundheit und gleichwertige Lebensverhältnisse zu sichern. Alles andere wäre ein merkwürdiges Schweigen.
Im nächsten Beitrag werde ich auf eine andere, weniger emotionale, aber nicht minder spannende Frage eingehen: was bedeutet der Bescheid der NLStBV tatsächlich – juristisch und strategisch? Denn „im Osten nichts Neues“ ist bei genauerem Hinsehen vielleicht doch etwas zu kurz gegriffen. Und vorab: Sie haben offenbar eine kleine – aber entscheidende Winzigkeit in dem NLStBV-Bescheid übersehen…..
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tja Herr Jenckel, alte Hüte werden bei anstehenden Wahlen, schon immer gern gezogen. Leere Versprechungen sind in der Politik an der Tagesordnung. Und so mancher Glaskugelleser sorgen gern weiter für die Volksverdummung. Wie soll sonst die Politik ihre Wähler an die Urnen kriegen? Etwa mit Wahrheiten?
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