Lüneburg, 11. August 2023

Der Landkreis Lüneburg hat jetzt selber den Termin festgesetzt, an dem spätestens der Stecker für den Bau der Elbbrücke Neu Darchau gezogen wird: Ende Januar 2024 wolle er die nächste Kostenschätzung vorlegen. Wankelmütige werden spätestens dann das Lager wechseln.
Schon zwischen den beiden letzten Schätzungen in kurzem Intervall lag ein Plus von knapp 20 Millionen Euro, zurzeit stehen 91,5 Millionen auf der Uhr. Spätestens im Januar 24 wird dann auch dem Letzten klar, dass die scharf kritisierte Regierungssprecherin Anke Pörksen bei mehr als 100 Millionen Euro recht hat: Dafür ist kein Geld da.
Natürlich könnte der Kreis noch ein wenig Maniküre betreiben und wie bei der Arena ein Gesellschaft gründen, Maut verlangen und von sattem Vorsteuerabzug träumen. Das hat ja schon einmal famos geklappt. Satire aus.
Den Vertrauensverlust müssen Politiker, Propheten und Publikationen einstecken, die immer wieder und über Jahre das Gegenteil suggeriert haben, weil sie Fakten mit Wunschdenken und Kalkül verwechselt haben.
Aber dieser später Zeitpunkt für die nächste Kostenschätzung birgt ganze andere Gefahren. Bis dahin plant der Landkreis unbeirrt weiter. Die Landesregierung ihrerseits streicht unbeirrt weiter die Brücke aus dem Landesraumordnungsprogramm. Das mag erstmal nur ein Fall von Steuergeldverschwendung für den Bund der Steuerzahler sein. Aber die große Frage ist: Was schreibt der Landkreis Lüneburg in seinen nächsten roten Haushalt 2024 und wie poliert er den Etat auf?
Damit nicht genug: Auch von einer Endabrechnung für die Arena, irgendwo über 30 Millionen, wird erst in Monaten ein Resultat vorliegen, da werde noch über die Ausführung von Gewerken geredet, so eine Auskunft aus der Pressestelle. Was bedeutet das für die Etat-Beratungen 24?
Das gleiche gilt für die Betriebskosten. Die Arena steht, im Sommer aber mucksmäuschenstill – das einzige was läuft, sind die Betriebskosten. Bleiben die im Rahmen?
Jetzt müsste es spätestens bei Befürwortern wie Gegnern der Brücke in den Kommunen des Kreises klingeln. Denn den Etat genehmigt wiederum das Land, genauer der Innenminister. Und angesichts der Marschroute der Landesregierung würde ein Ansatz für die Brücke bei einem Millionen-Loch im Etat vermutlich zuerst auf der Streichliste stehen.
Raumordnungsverfahren vermutlich ohne Brücke auf der einen Seite, Etat-Genehmigung durchs Land bei sicher steigenden Kosten in der Brücken-Planung auf der anderen: Das ist die Klemme, in der der Kreis sitzt. Und die Kreisumlage ist da der wesentliche Refinanzierungshebel, um den Etat zu polieren.
Das ist die Gemengelage für die Gemeinden des Landkreises Lüneburg und vor allem die Stadt Lüneburg, wenn über die Höhe der Kreisumlage geredet wird.
Vielleicht täte gerade die Stadt Lüneburg gut daran, sich einmal zur Elbbrücke zu positionieren, deren Kosten und vor allem laufende Kosten sie mittragen würde, ob sie will oder nicht. Denn die Stadt steuert den größten Teil der Kreisumlage bei.
Der Kreistag in Lüchow-Dannenberg hat sich bereits positioniert. Der will nichts mit der Unterhaltung oder weiteren Kosten der Brücke zu tun haben. Von den Mutmaßungen zur Frage, was eine Ortsumfahrung Neu Darchau ist, reden wird nicht.
Das ist mal die Wetterlage im Landkreis Lüneburg oder das Ticket für eine teure Fahrt ins Blaue.
Hans-Herbert Jenckel
Da steckt Pfeffer drin.
Der Elbbrückenteil im LROP-Brief der Lüneburger CDU-Kreistagsfraktion an das niedersächsische Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz:
12. September 2023
Sehr geehrte Damen und Herren,
Ihr Haus beabsichtigt, das LROP zu überarbeiten. Für die Mitglieder der CDU-Fraktion im Kreistag des Landkreises Lüneburg nehmen wir nachfolgend in erster Linie zu den für die Abschnitte 4.1.3 und 4.2.1 geplanten Änderungen Stellung.
I. Abschnitt 4.1.3 – Fährkonzept statt Brücke
1994 wurde die Errichtung einer Brücke bei Darchau/Neu Darchau als Ziel der Raumordnung in das LROP aufgenommen, um zügig eine sichere verkehrliche Anbindung an den Landkreis Lüneburg und das Land Niedersachsen im Übrigen zu schaffen. Damals wussten alle Beteiligten, wie wichtig es für die Menschen im Landkreis Lüneburg beiderseits der Elbe ist, zueinanderzukommen, wann immer sie wollen – ohne daran immer wieder durch Hochwasser, durch Niedrigwasser, durch Sandablagerungen, durch Eisgang, durch defekte oder überholungsbedürftige Fähren o.ä. über Tage und Wochen gehindert zu sein. An dieser Situation hat sich bis heute nichts geändert. Wir erzählen Ihnen nichts Neues – Ihrem Haus und jedenfalls der Ministerin ist dies alles bekannt –, wenn wir darauf hinweisen, dass Schülerinnen und Schüler stundenlange Umwege auf sich nehmen müssen, um aus dem Amt Neuhaus in ihre Schulen links der Elbe zu kommen, wenn die Fähren mal wieder nicht fahren. Nicht anders ergeht es, um nur einige weitere Beispiele zu nennen, Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, die auf der anderen Elbseite arbeiten, landwirt- und forstwirtschaftlichen Betrieben, die Flächen auf der anderen Elbseite bewirtschaften, Handwerksbetrieben und sonstigen Unternehmen, die Kunden auf der jeweils anderen Elbseite gewinnen und zufriedenstellen wollen. Überhaupt ist die Wirtschaft in der elbnahen Region und darüber hinaus auf gute und verlässlich benutzbare Verkehrsverbindungen angewiesen – die eine Brücke gewährleisten kann, aber keine noch so gut geplante und ausgestattete Fähre! U.a. die Handwerkskammer BS/LG/STD, der Bauernverband Nordostniedersachsen BVNON und der Brückenverein e.V. haben in ihren Stellungnahmen darauf zu Recht hingewiesen. Wir schließen uns diesen Ausführungen an.
Dies alles ist bekannt und dennoch soll die “grüne“ politische Agenda – „Nein zur Brücke!“ – ungerührt durchgesetzt werden. Dass dadurch eine prosperierende Entwicklung der ländlichen Region an der Elbe, die ohnehin erheblichen Nachholbedarf hat, wenn es darum geht, den Menschen gleichwertige Lebensverhältnisse anzubieten, weiter verhindert wird, wird, so nicht nur unser Eindruck, als Kollateralschaden einfach in Kauf genommen.
Dass die Menschen bei uns im Landkreis etwas anderes wollen, nämlich eine Brücke über die Elbe, haben sie in der Bürgerbefragung vor 10 Jahren mit deutlicher Mehrheit im gesamten Landkreis Lüneburg zum Ausdruck gebracht. Daran hat sich nichts geändert, wie die LZ in ihrer Ausgabe vom 26. August 2023 dankenswerter Weise klargestellt hat. Die „Grünen“ torpedieren – diese Formulierung wählt die LZ – die Brückenplanung. Sie wollen keine Brücke und lassen sich die Brücke als Preis für die Unterstützung einer SPD-geführten Landesregierung als „Morgengabe“ versprechen und gleichsam auf dem Silbertablett servieren. Dies war 2013 so – damals wurde am Geldhahn gedreht – und nun wieder seit 2022, wie der Koalitionsvertrag dokumentiert. Die Landes-SPD serviert gerne – 2013 wie 2022 – und schaut um der lieben Macht willen zu, wie der Nordosten des Landes mit seinen Menschen, seinen Betrieben und Dörfern „zur Durchsetzung der reinen Lehre“ weiter abgehängt und zum „grünen Museum“ gemacht wird; natürlich „gegen den erbitterten Widerstand der Genossinnen und Genossen in der Region“. Ein Schauspiel, das manche Menschen verzweifeln und viele Menschen das Vertrauen in die Zugewandtheit und Sachlichkeit der Regierenden verlieren lässt. Wozu dies führt, zeigen uns die Umfragen Woche für Woche. Nun denn, aber dann möge die Landesregierung auch zu ihrer Verantwortung stehen!
Zur Sache. Im LROP heißt es unter Ziffer 04 in Abschnitt 4.1.3:
Die Flussquerung der Elbe bei Darchau/Neu Darchau ist als Brücke im Rahmen einer Regionallösung zu verwirklichen.
Seit nahezu drei Jahrzehnten steht dieses Ziel der Raumordnung im LROP, seit nun 30 Jahren warten die Menschen darauf, dass das Ziel auch erreicht wird. Gescheitert ist der Bau der Brücke bislang an einer fehlenden Regelung im NStrG, an den Abwehr-Bemühungen rot-grüner Landtags- und Kreistagsmehrheiten sowie den hohen Hürden, die für jedes inländische umweltrelevante Infrastrukturvorhaben gelten. Personalknappheit in Planungs- und Gutachterbüros wie Verwaltungen kommt nun hinzu.
Trotz dieser Herausforderungen wird im Landkreis Lüneburg seit Jahren im Vertrauen auf die in Rede stehende Festlegung des LROP konzentriert und mit Erfolg an der Umsetzung des Ziels gearbeitet. Die Unterlagen für den Planfeststellungsantrag sind weitestgehend fertiggestellt. Noch in diesem Jahr wird der Antrag bei der Planfeststellungsbehörde eingereicht werden. Viel Arbeit und siebenstellige Beträge sind in die Erstellung der Unterlagen geflossen. Die vorliegenden Gutachten belegen den vielfach und vielfältig begründeten Bedarf für die Brücke sowie die technische und – nicht zuletzt – die ökologische Vertretbarkeit und Umsetzbarkeit des Brückenprojekts.
Sie planen nun, das o.a. Ziel der Raumordnung dahingehend zu ändern, dass anstelle der Brückenlösung zur Flussquerung der Elbe bei Darchau/Neu Darchau künftig ein Fährkonzept vorgesehen wird.
Diese Formulierung wirft Fragen auf. Während bislang klar und eindeutig gesagt wird, dass eine Brücke zu verwirklichen ist, soll nun ein „Fährkonzept vorgesehen“ werden. Während eine Brücke tatsächlich benutzt werden kann und verbindet, ist ein „Fährkonzept“, das „vorgesehen“ werden soll, nichts als ein Stück Papier oder eine elektronische Datei, das bzw. die gelesen werden kann, aber eben nicht verbindet.
Die Festlegung, ein „Fährkonzept“ vorzusehen, ist kein zulässiges Ziel der Raumordnung. Ein Ziel der Raumordnung ist gemäß § 4 Abs. 1 Nr. 2 ROG eine verbindliche Vorgabe in Form von räumlich und sachlich bestimmten oder bestimmbaren, vom Träger der Raumordnung abschließend abgewogenen textlichen oder zeichnerischen Festlegungen in Raumordnungsplänen zur Entwicklung, Ordnung und Sicherung des Raums.
Ein Konzept, und sei es für eine Fähre, kann in diesem Sinne keine verbindliche, abschließend abgewogene Festlegung sein. Die Vorgabe, ein Konzept aufzustellen, lässt notgedrungen Spielräume in verschiedener Hinsicht und kann nicht für sich in Anspruch nehmen, etwas abschließend Abgewogenes zu sein.
Ein Ziel der Raumordnung muss, um rechtmäßig zu sein, der Entwicklung, Ordnung und Sicherung des Raums dienen. Was dies bedeutet, richtet sich u.a. nach dem Planungsraum, um den es geht. Regelmäßig muss sich ein landesweiter Raumordnungsplan auf die großräumige Entwicklung und Ordnung sowie Zielsetzungen des Landes beschränken. Aus dieser Überörtlichkeit leitet die Rechtsprechung des BVerwG ab, dass der landesweite Raumordnungsplan – also das LROP – nicht nur gegenüber den kommunalen Bauleitplänen, sondern auch gegenüber den Regionalplänen eine substanzielle Planungsfreiheit beibehalten muss und diese Pläne nicht auf den schlichten Normvollzug des landesweiten Raumordnungsplans beschränken darf (BVerwG, Beschl. v. 20.08.1992 – 4 NB 20/91 –, juris).
Eine Festlegung im Sinne eines Ziels der Raumordnung, die dem Landkreis Lüneburg verbindlich vorgibt, keine Brücke mehr zu planen und zu errichten, sondern stattdessen nun nur noch eine Fährlösung zu verfolgen, würde den Landkreis zum schlichten „Befehlsempfänger“ machen und rechtswidrig in seine Planungshoheit eingreifen.
Die Unzulässigkeit einer solchen Vorgabe wird besonders augenfällig, wenn man bedenkt, dass die geplante Brücke im Verlauf zweier Kreisstraßen errichtet werden soll. Kreisstraßen sind gem. § 3 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a) NStrG
Straßen, die überwiegend dem Verkehr zwischen benachbarten Landkreisen und kreisfreien Städten, dem überörtlichen Verkehr innerhalb eines Landkreises oder dem unentbehrlichen Anschluss von Gemeinden oder räumlich getrennten Ortsteilen an überörtliche Verkehrswege dienen oder zu dienen bestimmt sind.
Kreisstraßen sind dazu bestimmt, kleinere Räume verkehrlich zu erschließen und nicht solche Verkehre aufzunehmen, die überwiegend über das Gebiet benachbarter Landkreise hinausgehen (vgl. die Definition des Landstraßen-Begriffs in § 3 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a) NStrG: „und überwiegend einem über das Gebiet benachbarter Landkreise und kreisfreier Städte hinausgehenden Verkehr, insbesondere dem Durchgangsverkehr, dienen oder zu dienen bestimmt sind“).
Die gebotene Überörtlichkeit und Großräumigkeit ergibt sich auch nicht daraus, dass die Brücke im Biosphärenreservat Elbtalaue liegen wird. Die Auswirkungen der Brücke bleiben so oder so kleinräumig. Zudem ist die Brücke im Gesetz über das Biosphärenreservat bereits mitgedacht.
Nichts anderes gilt für die Frage der Finanzierung. Zum einen stellt sich die Finanzierungsfrage erst in etlichen Jahren, wenn der Planfeststellungsbeschluss Bestandskraft erlangt haben wird. Zu dem bedeutet der Umstand, dass die Brücke auch aus Landesmitteln finanziert werden soll, nicht, dass eine Festlegung, die lediglich den Verkehr im Verlauf von Kreisstraßen betrifft, die Entwicklung, Ordnung und Sicherung des Raumes großräumig im Sinne der o.a. Rechtsprechung steuert.
Unabhängig von Vorstehendem müsste derjenige, der eine Fährlösung propagiert, auch die Frage beantworten, wie der Landkreis Lüneburg im Katastrophenfall verantwortlich handeln soll. Die zurückliegenden Hochwasserereignisse haben gezeigt, wie sehr das Fehlen einer Brückenverbindung den Katastrophenschutz behindert, u.a. bei der Zuführung von Hilfskräften. Zitat aus einem Evaluationsbericht: „Die fehlende Brückenverbindung hat auch drastische Auswirkungen im Katastrophenfall, für den der Landkreis Lüneburg rechts- wie auch linkselbisch zuständig ist“.
Sollte trotz allem das politische Ziel, die Brücke zu verhindern, mit den Mittel des Raumordnungsrechts weiterverfolgt werden, wird das Land damit rechnen müssen, dass die Festlegung einer gerichtlichen Überprüfung zugeführt wird.
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Mit freundlichen Grüßen
Günter Dubber, Vorsitzender der CDU-Kreistagsfraktion
Ulrike Walter, stellv. Vorsitzende der CDU-Kreistagsfraktion
Alexander Blume, stellv. Vorsitzender der CDU-Kreistagsfraktion
Link: https://www.cdu-lueneburg.de/stellungnahme-der-kreistagsfraktion-zur-geplanten-aenderung-des-landesraumordnungsprogramms-lrop/
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mein gott walter, er riss den feuerlöscher von der wand natürlich mit halter. der ganze cdu unsinn ist doch so leicht zu widerlegen, da lohnt es nicht sich auf einzelheiten zu konzentrieren. ein punkt: auf einer strecke von ca 60 km flusslauf gibt es zwei brücken. das amt neuhaus endet fünf fahrminuten von einer der brücke entfernt. wie wäre es mit einem tunnel , direkt ins zentrum von neuhaus, mit eine schienenverbindung nach stuttgart 21 und nach berlin? der landkreis lüneburg zahlt alles. helikopter für die eltern von 50 schulkindern inklusive. die cdu hatte auch schon mal in den letzten 30 jahren regiert, warum die wohl die brücke nicht gebaut haben lassen?
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wie lustig, die neuhauser fühlen sich anscheinend wichtiger als sie sind. warum hat man nicht gleich den ganzen landtag zur podiumsdiskussion wegen der brücke eingeladen? das cdu-vertreter erscheinen werden ,war klar. schließlich will man ja bei der nächsten wahl besser abschneiden, als die afd. schmunzeln.
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ja ja, mit logischem denken ist nicht jeder gesegnet, besonders die sind es nicht, die sich emotional gern verführen lassen. es war einmal eine brücke und wenn sie nicht gestorben ist , dann lebt sie noch heute. wie war das noch mit dem recht haben und es auch bekommen?
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Lieber Herr Jenckel,
Wie kommen Sie nur darauf, dass der Landkreis sich selber einen Termin zur finalen Entscheidung gesetzt hat? Das ist doch Kokolores!
Oder hat Ihnen etwa Herr Schulz-Hendel die Feder zu Ihren teilweise an den Haaren herbeigezogenen, teilweise amüsanten Prophezeiungen geführt?
a) Der Landkreis Lüneburg – hier der kreiseigene Betrieb SBU – MUSS ALLJÄHRLICH mit dem notwendigen Antrag zur Aufnahme in das NGVFG-Mehrjahresprogramm (jetzt Fortschreibung) der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr (NLSTBV) die voraussichtlichen Kosten des Brückenvorhabens mitteilen. Die Schätzung hierzu findet zwangsläufig jeweils im Januar statt. https://www.strassenbau.niedersachsen.de/startseite/aufgaben/finanzhilfen_zur_verbesserung_der_verkehrsverhaltnisse/finanzhilfen-des-landes-zur-verbesserung-der-verkehrsverhaeltnisse-in-den-gemeinden-78314.html
b) Die „scharf kritisierte“ Regierungssprecherin Pörksen ist attackiert worden, weil Sie jetzt schon zum zweiten Male öffentlich so einen unfassbaren Bims von sich gegeben hat und Sie, lieber Herr Jenckel, plaudern auch noch nach: „Dafür ist kein Geld da“. Doch, ist es! Das kann ebenso hier bitte nachgelesen werden:
https://www.strassenbau.niedersachsen.de/startseite/aufgaben/finanzhilfen_zur_verbesserung_der_verkehrsverhaltnisse/finanzhilfen-des-landes-zur-verbesserung-der-verkehrsverhaeltnisse-in-den-gemeinden-78314.html
c) Der Landkreis plant unbeirrt weiter, da sind wir uns einig, denn es gibt ja absolut keinen Grund, die Planungen jetzt einzustellen. Auch die von Ihnen als wankelmütig vermuteten Kreistagsmitglieder wissen, dass nach rechtsgültigem Planfeststellungsbeschluss noch zehn (!) Jahre Zeit verbleiben, um mit dem Bau überhaupt beginnen zu müssen, bei vorherigem Planungsabbruch alle bisher aufgewendeten Beträge (2,4 Mio. Euro) für die Katz gewesen wären.
d) Mag sein, dass die Landesregierung die Brücke aus dem LROP streichen wird. Ich bin schon sehr gespannt auf die Begründung hierzu. Und noch gespannter bin ich auf den Ausgang des sich dann anschließenden Normenkontrollverfahrens. So gespannt wie ein Flitzebogen bin ich allerdings darauf, mit welcher nach § 6 Abs. 1 Nr. 3 NROG erforderlichen Begründung aus dem ROG und NROG die Landesregierung ein „Fährkonzept“ in einem Zieländerungsverfahren im LROP platzieren will.
e) Zur Finanzierung sollten auch Sie, lieber Herr Jenckel, sich nun einmal mit dem üblichen Procedere befassen. Schauen Sie einfach einmal hier:
https://bruecken-bauen-ev.de/finanzierung/
und ziehen Sie dann Ihre Schlüsse.
Die in mehreren Jahresscheiben auszukehrenden bzw. zu entrichtenden Förder – bzw. Kostenanteile würden aus heutiger Sicht weder den NGVFG-Fördertopf, noch den Haushalt des Landkreises Lüneburg sprengen.
Ihre aufstachelnden Hinweise auf den „Innenminister“, die „Kreisumlage“ und die „Stadt Lüneburg“ sind ebenso untauglich dafür, die Kreistagsmitglieder umzustimmen, wie der öffentliche Empörungsausbruch des LTA Schulz-Hendel über die Entscheidung, dass der Landkreis Lüneburg die Planungen fortsetzen will, unwirksam bleibt.
Aber ich verstehe ja, dass jetzt aus allen Kanonen geschossen werden muss, will man die Brücke verhindern.
Herr Berg hatte es in seinem Kommentar von gestern 18:15 Uhr https://blog-jj.com/2023/08/24/im-brucken-drama-wird-ordentlich-eskaliert/#comment-21150
in exzellenter Weise dargelegt:
„Was die grelle Hannoveraner Propaganda-Inszenierung der letzten Wochen angeht, so dürfen Sie aufgrund der beanspruchten Zeiträume bis zum Inkrafttreten einer Änderungsverordnung im Anschluss an ein Raumordnungsverfahren auf das Rechtsstaatsprinzip des Rückwirkungsverbotes setzen, welches den Schutz des Vertrauens in die Beständigkeit und Nachhaltigkeit geltender Gesetze und gesetzesähnlicher Prozesse garantiert.“
Den folgenden Äußerungen der Jungen Union kann ich mich deshalb nur anschließen:
(….)„Allerdings: Es kristallisiert sich nun aber immer mehr heraus, dass das handlungsleitende Motiv hierfür keine durchdachten Überlegungen gewesen sein konnten, denn das Grundgesetz, die Niedersächsische Verfassung (auf beide hat die federführende Landwirtschaftsministerin bei der Amtseinführung geschworen), Bundes- und Landesgesetze blieben dabei gänzlich unbeachtet; der Eintrag „Fähre“ als Ziel in das LROP ist rechtmäßig wohl nicht machbar.
Die Nebelkerze, die die Ministerin mit der Bekanntgabe des Planes warf, sollte offenbar nur dazu dienen, die Abgeordneten des für Planung und Bau der Brücke ausschließlich zuständigen Kreistages Lüneburg zu animieren, das sehr weit vorangeschrittene Brückenprogramm zu stoppen. Dort wurde das Manöver frühzeitig erkannt; die Planungen werden fortgeführt, die Brücke soll gebaut werden.
Wenn sich die Nebelschwaden verzogen haben, dann werden Misstrauen, Verdruss, Empörung, Zorn bei den Wählern übrig bleiben und die Partei Bündnis 90 / Die Grünen werden sich fragen müssen, ob es das wert war, um das Ego des bisherigen Lüneburger Kreistagsmitglieds und des Fraktionsvorsitzenden dieser Partei im Landtag, Schulz-Hendel, der mit allen Mitteln den Brückenbau verhindern wollte und will, zu bedienen. (…)“
(veröffentlicht hier: https://www.instagram.com/p/CwiaPcso91P/ )
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Liebe Frau Dreyer,
es geht ja weiter, denken Sie an die MOIN GmbH des Landkreises, die künftig den ÖPNV regeln soll. Auch dort reden wir summa summarum von Investitionen in Brücken-Größenordnung plus ähnliche Millionen an Folgekosten, und zwar schon vor den Kosten für die Brücke, die kämen später. Hatten wir eigentlich schon von den Ganztagsschulen geredet. Wo ist der Dukatenesel?
Die Frage ist doch, ist der neue Kreiskämmerer ein Realist oder ein Größenwahnsinniger. Stellt er einmal die Frage, was jetzt Priorität hat? Vielleicht ist das ja doch einer, der weiß: Wer alles will, erreicht nichts. lg jj
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Die Planungen sind so gut wie abgeschlossen, die in Anspruch genommenen Dienstleistungen sind bezahlt worden oder müssen noch vergütet werden.
Der Landkreis müsste ja mit dem Klammerbeutel gepudert sein, wenn er in der jetzigen Phase die Planungen abbrechen würde, obwohl ihm danach ein Zeitrahmen von 10 Jahren zur Verfügung steht, um mit dem Bau zu beginnen.
Wissen Sie, ob und wie sich die Haushaltslage der Kommunen und Kommunalverbände innerhalb der nächsten zehn Jahre verändern wird?
Würden Sie einfach mal so 2,4 Mio Euro in die Tonne kloppen?
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Liebe Frau Dreyer,
genau das hatte ich letztens geschrieben. Er soll verdammt noch mal zu einem Ende kommen. Dann kann der Landkreis das Kapitel abschließen. Bei der Umweltverträglichkeit zieht es sich wohl ein wenig. Oh, oh. lg jj
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Lieber Herr Jenckel,
überstrapazieren Sie Ihre Spökenkiekeritis nicht ein wenig?
„Ministerin zückt Sargnagel“, „Auf Biegen und Brechen“ und heute die „Fahrt ins Blaue“?
Wir sehen die Staatsdienerin aus Kröte mit aller Gewalt den Deckel des hölzernen Sepulkralbehältnisses über dem angeblichen Leichnam hinunterpressen, um Ober- und Unterteil der biogeölten Lade mit fair gehandelten Stahlstiften zu verschließen, von drinnen stemmt die besinnungslos kreischende Scheintote ihre Hände und Füße nach oben und 22 Jahre nach den Anschlägen auf das World Trade Center (WTC) in New York City und das Pentagon bei Washington wird die derart Drangsalierte auch noch als Wahnsinnsvisionäre gebrandmarkt, die mit hundertachtzig Sachen bei verbundenen Augen über eine gar nicht existente Autobahn ins Ungewisse knassnagelt?
Und das einzige Motiv für die Produktion dieses Horrorfilms ist Geld?
Erinnern Sie sich an das zentrale Arena-Argument von Andrea-Schröder Ehlers, der Vizepräsidentin des Niedersächsischen Landesrechnungshofs, Dr. Franz-Josef Kamp und Prof. (HEGB) Hinrich Erich Gustav Bonin?
Eine Sache ist genauso viel wert, wie am Ende dafür bezahlt wird!
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Das galt schon für die Dömitzer Brücke nicht. In Lauenburg mag daraus ein Schuh werden. Da hier nur immer von regionalem Verkehr gesprochen wird, auch von den Befürwortern, sprechen wir hier von volkswirtschaftlichem Unsinn. Ein Kreis baut eine Elbbrücke für 100 Mio plus für 600 Berufs- und Schulpendler. Klar soweit. lg jj
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