Der Ritt auf der Rasierklinge

Auch das noch. Der Winkelzug birgt Sprengstoff. Die AfD bringt kurz vor der Europawahl die Freunde der Elbbrücke Neu Darchau schwer in Gewissensnot. Denn der Antrag für den Niedersächsischen Landtag, die deutsche Einheit mit dem Bau der Brücke endlich zu vollenden, den genauso gut die CDU hätte stellen können, kommt von der Alternative. Und abgestimmt werden soll noch bevor der Petitionsausschuss des Landtages sich des Themas annimmt. Die Freunde der Elbbrücke schäumen.

Was macht die AfD? Sie macht Stimmung für die Brücke und gegen die Fähre mit den altbekannten Positionen zu Ausfällen bei Eisgang oder Hoch- und Niedrigwasser. Der Landtag soll jetzt die Landesregierung auffordern, das Raumordnungsverfahren, wie beabsichtigt, nicht pro Fähre zu ändern. Das Land soll vielmehr die 75 Prozent Förderung für die Brücke bei baureife bewilligen und den Landkreis Lüneburg als Bauherrn nach Kräften unterstützen. 

Was jetzt? Die Position ist bekannt. Die Forderungen auch. Soll die CDU, die fest hinter der Brücke steht, einen Änderungsantrag nachschieben oder gar die SPD, die mal so mal so agiert? Hallo, Zwickmühle. 

Denn auch wenn die CDU den Antrag kapert, droht immer die Gefahr, dass sie mit der AfD gegen die rot-grüne Regierung stimmt, die im Koalitionsvertrag die Fähre favorisiert und aktuell sagt, für eine Brücke sei kein Geld da. Wenn sie den Antrag ablehnt oder sich enthält mit der Begründung, die altbekannten Forderungen kämen jetzt von der AfD, das könne man nicht unterstützen, könnte mancher sich die Frage stellen, was will die CDU? Am Ende bleibt die Erkenntnis, dass die Elbbrücke wieder einmal als politisches Kanonenfutter missbraucht wird. Denn zu guter Letzt: Was passiert mit dem lange vorbereiteten Vortrag im Petitionsausschuss, wenn vorher der Landtag zum Thema abstimmt. Perdu?

Ich wünsche viel Spaß beim Ritt auf der Rasierklinge. 

Hans-Herbert Jenckel

Grafik: Landkreis Lüneburg

Über jj

Journalist, Dipl.-Kaufmann, Moderator, Lünebug- und Elbtalaue-Liebhaber
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50 Antworten zu Der Ritt auf der Rasierklinge

  1. Andreas Janowitz schreibt:

    Übel und gefährlich dieses Pack. Wie immer auf die Steuerzahlertasche legen und nachher „Ausländer“ schreien.

    Ja genau derjenige mit 5€ chinahändy als einzigem Besitz ist das Problem! Niemals nie diejenigen mit Konten auf Paradiese-Island-Oligarch.net …

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    • R. Löser schreibt:

      Lieber Herr Janowitz, Sie sollten bald mal einen Fachmann aufsuchen und ihm Kopien Ihrer letzten zehn Blog.jj-Kommentare mitbringen. Ich glaube, dann werden Sie sich über das Therapieziel einer personenzentrierten, Ihnen guttuenden, weil Selbstreflexion ermöglichenden Kommunikationsmaßnahme relativ schnell einig sein.

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  2. Klaus Bruns schreibt:

    Herr Jenckel, nicht die Elbbrückenfreunde schäumen. sie sind dankbar über jede Hilfe, egal aus welcher Ecke sie kommt. Hauptsache der Andere bezahlt die bestellte Zeche. Deswegen hatte man es ja so eilig , ein Niedersachse zu werden. Man hoffte dort, das die CDU ein guter Steigbügelhalter ist. Dumm gelaufen. Der Kapitalismus ist eben solch eine Sache. Einfach nicht zu beherrschen, wie man es in der DDR gewohnt war.

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  3. Martin Herrmann schreibt:

    Ein lesenswerter Essay vom Bundesverdienstkreuzträger Klaus-Peter Dehde:

    https://www.kpdehde.de/wehret-den-anfaengen-angriffe-auf-demokratie-abwehren

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  4. Andreas Janowitz schreibt:

    Weiter in der nutzlosen Scheindebatte. Kein Wunder, das die nutzlose Fraktion der Lösungslosen hier (mal wieder) unnötig Kleinholz produziert. Die Finanzierung soll (wie immer) schön von den anderen gestemmt werden, die tatsächliche Wirkung nichtig und am Ende fehlt es anderswo. Beim nächsten Hochwasser muss nur ein weiteres Nadelöhr eingedämmt werden um Totalverlust abzuwehren.

    Der Klimawandel rast und beim DWD konstatiert man im Januar noch ein wenig verklausuliert, das „die Anomalie“ das natürliche Rauschen mittlerweile Überschreibt, sprich: der Klimawandel ist statischstisch seit 2023 das dominate Signal. Während an der Ahr an genau derselben Stelle neu gebaut wurde, erträumt sich der lokale Bodenspekulant Steuergeld in Beton gegossen, damit die dividende Stimmt- absaufen vorprogramiert (und dann auf Steuerzahler kosten rauszuboxen…). Der Lerneffekt ist Land auf Land ab derselbe: Null.

    Die künftig zu bewältigenden Wassermengen steigen(!), die Frequenz der zu beseitigenden „Störfälle“ ebenso?! Jedes Jahr gibt es mittlerweile „Extremwetterereignisse“, wie jetzt gerade. Das vorhalten von Überflutungsflächen ist schlicht billiger, als „wir bauen auf und reissen nieder“?! Aber Klimawandel „gibt`s ja nicht“ und diejenigen die Handlungsänderungen fordern sind „Terroristen“ (die gerne mal in U-Haft kommen[ anders als Landesverräter!]). Anpassen sollen sich mal schön die anderen und Investieren in Gegenmassnahmen erst recht.

    Schön das hier offenbar weiterhin niemand mitdenkt.

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  5. Klaus Bruns schreibt:

    Frauke Zimmermann 

    Psychologen nennen solche Botschaften double bind – zu Deutsch Doppelbindung. Man erkennt sie daran, dass zwei einander widersprechende Botschaften vermittelt werden. Der Empfänger steht vor einem Dilemma: Kommt er der einen Aufforderung nach („Wasch mich“), muss er die andere („Mach mich nicht nass“) ignorieren.

    Wer argumentiert hier wohl so? Herrn Bothe aufklären aber ohne politischen Tipp?

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    • Frauke Zimmermann schreibt:

      Wenn die Frau Dreyer dem Herrn Bothe klar macht, dass sein Antrag nach (sicher erwartbarer) Ablehnung durch den Landtag (nicht aus sachlichen, sondern aus parteipolitischen Gründen) für ihn und seine Partei zwei schwerwiegende Folgen haben wird, erstens als unkluge Brücken-Beerdiger UND zweitens als dumme Ego-Shooter angesehen zu werden, dann ist das aus dem Blickwinkel von Frau Dreyer vernünftig, denn sie verhindert das Unterbleiben einer echten Sachdebatte am 22. Mai 2024. Dann ist das aber auch aus dem Blickwinkel von Herrn Bothe vernünftig, denn er verhindert, dass seine Fraktion noch stärker, als das ohnehin schon der Fall ist, als rein destruktiv agierender Chaos-Haufen kognitiv minderbemittelter Karrieristen wahrgenommen wird, die nichts anderes interessiert als individueller Machtgewinn zu persönlichen Bereicherungszwecken.

      Sie dagegen, Klaus Bruns, betreiben heuer nichts anderes als Diffamierung nach dem Muster der Praktiken, die Herr Bothe und seine Mannschaft in der Regel üben, um rhetorisch (mittels Lautstärke, Wiederholung, Absurdität) zu beschädigen, wem sie themen-argumentativ, also in der Sache selbst nichts entgegenzusetzen haben.

      Oder handelt es sich etwa nicht nur um üble Nachrede, die Sie hier, dem denunziatorischen Vorbild bekannter Schmuddellumpen folgend, allein durch stete Wiederholung schmunzelnd ausgeübter Dreckwerfereien beglaubigen möchten?

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    • B. Kohler schreibt:

      Herrn Bothe aufklären„? Sie denken hier doch nicht etwa an Björn Höcke, Herr Bruns?

      Ernst Röhm, der wie Adolf Hitler in der Hölle schmoren dürfte, wegen der noch zu Lebzeiten eingetretenen Entfremdung aber vermutlich auf einem anderen Rost, muss anfangs mächtig stolz gewesen sein auf Björn Höcke. Der AfD-Flügelmann hatte schließlich mit Unterstützung der Justiz dafür gesorgt, dass jetzt wieder so gut wie jeder in Deutschland weiß, wie die zwischenzeitlich weitgehend vergessene Parole der SA hieß. Dieser PR-Coup kostet Höcke nur 13.000 Euro plus Anwalts- und Gerichtskosten, sollte das Urteil Bestand haben. Das sind Peanuts im Vergleich zu dem Honorar, das eine Werbeagentur für einen solchen Erfolg verlangt hätte.

      Doch wird es, wenn unsere Eingangsannahme zutrifft, Röhm nicht gefallen haben, dass der Geschichtslehrer Höcke behauptete, er habe vom Motto der nationalsozialistischen Schlägertruppe rein gar nichts gewusst. Und wie muss beim Teufel erst die Hölle losgewesen sein, als Höcke Alles für Deutschland“ eine „Banalität nannte – nur um seinen Hals aus der Schlinge zu ziehen, die ihm gar nicht drohte. Wer alles für Deutschland geben will, sollte doch bereit sein, für diese Überzeugung ins Gefängnis zu gehen, oder? Wenigstens in den Prominentenknast in Landsberg, der ja auch gut genug für Hitler war.

      Was aber macht Höcke, dieses Weichei? Lamentiert, dass er in den Medien seit Jahren behandelt werde, „als wäre ich kein Mensch“. Und wir hatten schon seiner eisblauen Augen halber gedacht, er sei hart wie Kruppstahl! Aber so sind sie, die Killermimosen von der AfD: zur Jagd auf Andersdenkende blasen und ihnen mit gnadenloser Abrechnung nach der Machtergreifung drohen, selbst aber über eine angeblich unmenschliche Behandlung jammern, wenn festgestellt wird, dass sie doch nicht zäh sind wie Leder, sondern höchstens flink wie die Windhunde, so es darum geht, Ausflüchte zu suchen.

      Und einen derart weinerlichen Hasenfuß will ein Drittel der Thüringer als Ministerpräsidenten haben? Also alles, was recht(s) ist: Von den Bewohnern eines Landes, in dem die Wartburg an die Standhaftigkeit Luthers erinnert, hätten wir etwas anderes erwartet. Nicht wahr, Herr Bruns?

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    • Klaus Bruns schreibt:

      Liebe Frau Dreyer, ist es denn nicht schön, wenn nazis auch mal was richtig sagen und damit ihre daseinsbegründung in unserer gesellschaft begründen , bis es zu deren großen knall kommt und hinterher niemand was davon gewusst hat?

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    • Klaus Bruns schreibt:

      zu ihrer information frau dreyer. mein vater war 17 als er soldat werden musste. die nazis wollten ihn ins kz stecken. er war spd und sagte es laut. sein kommandeur hat ihn dann regelmäßig an die front geschickt, wenn diese nazis ihn abholen wollten. er wusste, diese verbrecher trauten sich nicht an die front. jetzt hat ein schweriner einen aschenbecher richtung afd abgeordneten geworfen, mit dem satz: ihr faschisten habt meinen opa umgebracht. solange die afd bei uns geduldet wird, wird sich dieses auch wiederholen. irgendwann werden die nazis als normales mitglied der gesellschaft betrachtet werden und die demokratie abschaffen, sie brauchen nur geduld und genügend wasserträger dazu. konservative haben wir dafür ja genug. wir sind auf dem weg, dass sich die geschichte wiederholt. man muss sich nur in europa und deutschland umsehen.

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    • Otto Berg schreibt:

      Ich stimme Frau Dreyer zu. Insofern die inhaltliche Richtigkeit des Vortrags und nicht die parteipolitische Zugehörigkeit des Vortragenden, der Gehalt der Aussage und nicht deren mutmaßlicher Zweck beachtet wird, war…

      … der Redebeitrag von Herrn Bothe sehr gut.
      … der Redebeitrag von Herrn Schulz-Hendel schwach.
      … der Redebeitrag von Herrn Dorendorf glänzend.
      … der Redebeitrag von Frau Dr. Liebetruth jämmerlich.
      … der Redebeitrag von Frau Bauseneick informativ.

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      • Klaus Bruns schreibt:

        An ihren Taten sollt ihr sie erkennen! Nietzsche würde sagen: „Es ist egal, was Sie sagen. Es kommt darauf an, was Sie tun.

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      • Ernst-Dietrich Strampe schreibt:

        Die CDU-Landtagsabgeordnete Bauseneick referiert in ihrem »informativen« einminütigen »Redebeitrag« (min/sec 31:25 bis 32:25) doch nur, was, anlässlich der Benachrichtigung aus dem Landwirtschaftsministerium über dessen Absichten, das niedersächsische Landesraumordnungsprogramm zu ändern, vor einem Dreivierteljahr, am 20. August 2023, Herr Franz-Josef Kamp »namens der SPD-Fraktion im Lüneburger Kreistag« verkündete:

        »Ich nehme die Bekanntmachung im LROP zum Brückenstandort Neu Darchau mit großem Bedauern zur Kenntnis. Die SPD im Landkreis hat die Planung zur Elbbrücke Darchau/Neu Darchau immer unterstützt. Deshalb bin ich von der geplanten Änderung überrascht. Uns war die große Zustimmung, die dieses Bauvorhaben bislang durch die Landesregierung erfahren hatte, immer wichtig«, sagt Franz-Josef Kamp, Fraktionsvorsitzender im Lüneburger Kreistag. »Die Brückenplanungen durch den Landkreis sind bereits weit fortgeschritten. Aus unserer Sicht muss das Planungsverfahren nun auch weiterlaufen und abgeschlossen werden. Der Landkreis sollte zudem rechtlich überprüfen lassen, ob diese geplante Abkehr von bisherigen Planungsgrundlagen überhaupt zulässig ist«, so der SPD-Politiker weiter.

        Frau Bauseneick verschweigt allerdings, dass unmittelbar unter der Äußerung von Herrn Kamp (einem Virtuosen des Dabeiseins, dem ein prominenter Journalist unserer Region schon einmal das Vermögen attestierte, mit gespaltener Zunge zu sprechen) – dass also dort Herr Jakob Blankenburg von der SPD, Vorsitzender des Mobilitätsausschusses im Landkreis Lüneburg und Mitglied des Bundestages, sowie der SPD-Landtagsabgeordnete Philipp Meyn (Wahlkreis Nr. 48) zitiert werden, die beide die Elbbrücke bereits aufgegeben haben (»Es gilt den Blick nach vorn zu richten«, lautet die bekannte Politsprech-Formel, deren genaueste Übersetzung aus dem Rheinländischen stammt: »Wat kömmert mich ming Jeschwätz von jestern?«)

        So ließ Herr Blankenburg schreiben:

        Er wünsche sich »verlässlichere Fährverbindungen mit guter Taktung und längeren Betriebszeiten vor allem in den Morgen- und Abendstunden«.

        Und Herr Meyn wurde noch deutlicher:

        »Es gilt den Blick nach vorn zu richten: Die Verlässlichkeit der Fährverbindung muss gesteigert werden« Er werde sich dafür einsetzen« (!), dass »sich die Landesregierung (…) an modernen Mobilitätsprojekten in den Landkreisen Lüneburg und Lüchow-Dannenberg maßgeblich beteiligt. Ganz konkret an Niedrigwasserfähren in Bleckede und Darchau«.

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  6. Helga Dreyer schreibt:

    Sehr geehrter Herr Schulz-Hendel,

    ich habe mir die Plenum-Debatte zum Antrag der AfD angeschaut. Sie haben in Ihrer Rede weitgehend das von Ihnen in dem Kommentar Beschriebene https://blog-jj.com/2024/05/11/der-ritt-auf-der-rasierklinge/#comment-22227 wiederholt.

    Sie vermuten „Populismus“, und machen das daran fest, weil die AfD-Fraktion den Antrag stellte und kamen sich vor wie in einem „Tollhaus“, weil die AfD-Fraktion ihren Entschließungsantrag dann zurückgezogen hat (damit hat sie den Weg frei gemacht für die öffentliche Anhörung zum Petitionsantrag, die am 22.5. stattfinden soll).

    Ich bin wahrlich nicht Fürsprecher der antragstellenden Partei. Aber sollten Sie da nicht besser noch einmal bei sich selbst nachschauen, bevor Sie solche Urteile öffentlich machen?

    Unter https://www.bpb.de finden Sie unter Stichwort „Populismus“ u. a. folgende Beschreibung:

    Innerhalb und jenseits der Organisationsstrukturen hängt die Mobilisierungsfähigkeit der populistischen Akteure maßgeblich davon ab, wie sie ihr Wählerpublikum adressieren. Dies schließt neben der Rhetorik auch die Ästhetik des Auftritts ein. Als Agitationsformen des Populismus sind unter anderem zu nennen: der Appell an Privatmoral und gesunden Menschenverstand, die Vorliebe für radikale Lösungen, Verschwörungstheorien und Feinbilddenken, gezielte Entgleisungen, Emotionalisierung und Angstmache.“

    Und nun, sehr geehrter Herr Schulz-Hendel, klopfen Sie unter dieser Prämisse mal die von Ihnen im Blog-Kommentar und heute in Hannover aufgestellten Behauptungen auf Wahrheitsgehalt ab. Wie ordnen Sie Ihr eigenes Verhalten ein? Könnte man hier nicht auch von „populistisch“ sprechen?

    Im Einzelnen: Zu Ihrem Punkt 8 in der Antwort an Herrn Berg bzw. Ihrer Behauptung in Ihrer Rede: „Der vom Landkreis Lüneburg selbst beauftragter Gutachter stellt in seinem Zwischenbericht fest: Rund 240 Ha. Landschaft sind von einem Brückenbau betroffen, davon 200 Ha. mit besonderer Bedeutung. Und weiter: Es handelt sich also somit nach dem Bundesnaturschutzgesetz um einen erheblichen Eingriff mit negativen Auswirkungen für Natur, Umwelt und Landschaft.“

    240 Hektar, das sind 2.400.000 m² oder 2,4 km², das würde knapp 343 Fußballfelder entsprechen oder knapp 5 x 5 km! Ist Ihnen diese Aussage denn gar nicht komisch vorgekommen?

    Die gesamte Fläche der Gemarkung Katemin beträgt übrigens 3.169031,9 m²

    https://geoindex.io/gemarkungen/031622

    Wahr ist aber:

    Der Gutachter hat lediglich beschrieben, in welchem Umfang sich das Untersuchungsgebiet für die zu erstellenden FFH-Gutachten, Natura 2000 und Flora-Fauna erstreckt: auf über 240 ha.

    Keinesfalls hat der Gutachter in seinem Zwischenbericht schon festgestellt, dass es sich um einen erheblichen Eingriff i. S. d Bundesnaturschutzgesetzes handelt – so wie Sie es nun behaupten -, sondern darauf hingewiesen, dass bei Feststellung einer Erheblichkeit ein Ausnahmegenehmigungsverfahren in Betracht gezogen werden müsste.

    Und es liegt ja mittlerweile auch der Abschlussbericht vor (ohne den hätte der Antrag auf Planfeststellungsbeschluss ja nicht gestellt werden können).

    Am 3. März hatte ich Herr Kirst-Thies schon Informationen hierzu im Blog zukommen lassen:

    a) keines der in diesem Verfahren bisher vorliegenden FFH-Gutachten (es liegt auch eins aus 2012 vor, das wegen des Abbruchs der Planung 2015 jedoch in der aktuellen nicht mehr verwendet werden konnte) weist für die Brücke eine anlagen- oder betriebsbedingte Überschreitung der Orientierungswerte von Erheblichkeit aus.

    b) Allein durch Summation mit einem Hochwasserschutzprojekt aufgrund der Überschreitung des Orientierungswertes von 1.000m² für den Lebensraumtyp 6510 ‚Magere Flachland-Mähwiesen‘ ist ein FFH-Ausnahmeverfahren durchzuführen.
    Dieses erst vor kurzer Zeit geplante Hochwasserschutzprojekt (Planfeststellungsantrag September 2023!) befindet sich in Wehningen – https://egl-plan.de/projekt/hochwasserschutz-wehningen-bis-zur-landesgrenze-m-v/ und https://www.nlwkn.niedersachsen.de/startseite/aktuelles/presse_und_offentlichkeitsarbeit/pressemitteilungen/hochwasserschutz-locknitzwehr-bei-wehningen-wird-fur-die-zukunft-gerustet-225314.htm – und beansprucht allein ca. 900 m² des im FFH-Gebiet (das reicht von Schnackenburg bis Geesthacht) 1000 m² zulässigen Orientierungswertes. Es konnte dem SBU eben auch nicht viel früher als Sommer 2023 bekannt gewesen sein, da hat niemand etwas wissentlich verschwiegen, so wie Sie es suggerieren.
    Durch die Stützpfeiler der Vorlandbrücken, die insgesamt etwa 245 m² beanspruchen, würde diese Fläche dem Areal der Mageren Flachland-Mähwiese in Neu Darchau / Darchau unumkehrbar abhanden kommen.
    Der Orientierungswert im gesamten FFH-Gebiet von 1000 m² würde dann etwa um 145 m² überschritten sein. (….)
    Ausschließlich in der Bauphase werden Orientierungswerte überschritten oder es werden sich dann temporäre Beeinträchtigungen ergeben.

    c) Eine hauptsächlich für den Transport von Bauteilen zur Elbe erforderliche Schotterzuwegung würde einige tausend Quadratmeter der Mageren Flachland-Mähwiese nur zeitweise belasten, der Rückbau und die Wiederherstellung in den Ur-Zustand ist vorgesehen.

    d) Ebenso ist in der Gesamt-Beurteilung unter Hinzuziehung des Schallgutachtens festgestellt worden, dass der am Kateminer Bach sesshafte Biber (Anhang II der FFH-Richtlinie mit Priorität für Erhaltungs- und Entwicklungsmaßnahmen) ausschließlich während der langen Bauphase durch laute Rammarbeiten gestört werden würde.
    In beiden Fällen handelt es sich nicht um irreversible Beeinträchtigungen des Schutzgebietes, so dass mögliche Kohärenzsicherungsmaßnahmen, die auf den Ausgleich sowie auf das Vernetzungsziel ausgerichtet sein müssen, zurzeit gesucht werden.“

        In Ihrer Rede heute stellten Sie aber wieder den Landrat Böther so dar, als wenn er den Landkreisbewohnern etwas vorenthalten würde.

        Für den Blog-Leser Ohms (ich habe lange nichts von ihm gelesen) hatte ich seinerzeit einmal aufgezählt, weshalb eine Brücke aus Sicht der Brückenbefürworter unerlässlich ist, hier nur die ersten beiden Punkte:

        1) Katastrophenschutz: der LK Lüneburg ist im Katastrophenfall für die Gemeinde Amt Neuhaus zuständig. Ohne Brücke so gut wie unmöglich

        2) Rettungsdienste / Notärzte kommen ohne Brücke nicht rechtzeitig nach Neuhaus bzw. Patienten von Neuhaus ins Krankenkaus nach Lüneburg oder Dannenberg

        Bitte schauen Sie einmal nur auf diese beiden Punkte. Können Sie einen Zusammenhang mit § 34 Abs. 4 BNatSchG erkennen? Dann können Sie sicher auch validieren, weshalb ein EU-Ausnahmegenehmigungsverfahren abkömmlich sein dürfte.

        Ihre Behauptung, der Verkehrsminister der 18. Legislaturperiode, Althusmann, habe dem Landkreis nahe gelegt, ein wirtschaftliches Gutachten in Auftrag zu geben, ist unwahr.

        Lesen Sie vielleicht doch einmal meine Antwort für Herrn Bruns:

        https://blog-jj.com/2024/01/06/wie-die-wut-die-demokratie-untergrabt/#comment-21643

        Möglicherweise haben Sie zudem die Tragweite des Wirtschaftlichkeitsvergleichs (der ja stattgefunden hat, s. Ergebnisse des Arbeitskreises „Elbquerung“) auch nicht erfasst, wenn Sie den Vergleich an diesen Parametern festmachen:

        Sie schrieben:

        Und trotz allem ist doch klar, dass bei einer Verkehrsprognose von täglich 2000 Fahrzeugen und einem geschätzten Kostenvolumen von Stand heute 100 Millionen Euro plus Folgekosten wir meilenweit von einer vertretbaren Wirtschaftlichkeit entfernt sind“.

        Sind Sie nicht auch der Meinung, dass Ihre Tatsachenbehauptungen eine gehörige Portion Populismus enthalten, Herr Schulz-Hendel?

        Übrigens, ganz aktuell ein Facebook-Eintrag von der Dahlenburger Bürgermeisterin Uta Kraake:

        Der Vegetationsbrandzug der SG-Dahlenburg wurde um 21:23 Uhr alarmiert. Um 23:00 Uhr wird der Zug vom Gerätehaus Dahlenburg nach Lübtheen ausrücken um die eingesetzten Kräfte aus Neuhaus abzulösen.
        Ergänzung: Abfahrt war bereits um 22:30 Uhr um die Fähre in Bleckede zu bekommen. (Eine Brücke würde so einiges erleichtern)
        Kommt gesund zurück. Mehr Infos folgen …….

        Kreisfeuerwehrverband Ludwigslust-Parchim
        Landkreis Ludwigslust-Parchim
        Gemeindefeuerwehr Amt Neuhaus“

        Prallt diese Information bei Ihnen auch wieder ab?

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        • Klaus Bruns schreibt:

          Sie vermuten „Populismus“, und machen das daran fest, weil die AfD-Fraktion den Antrag stellte und kamen sich vor wie in einem „Tollhaus“, weil die AfD-Fraktion ihren Entschließungsantrag dann zurückgezogen hat (damit hat sie den Weg frei gemacht für die öffentliche Anhörung zum Petitionsantrag, die am 22.5. stattfinden soll).

          ich vermute einen nützlichen ,,idioten“, der der afd einen politischen tipp gegeben hat. die afd kann jede menge von dieser sorte gebrauchen., meinen sie nicht frau dreyer?

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      1. Helga Dreyer schreibt:

        Der Chefredakteur des Politikjournals für Niedersachsen, „Rundblick“, Herr Dr. Klaus Wallbaum, hat gestern in dem Artikel Warum ein Abteilungsleiter die Agrarministerin zum Abschied nicht sehen will https://www.rundblick-niedersachsen.de/warum-ein-abteilungsleiter-zum-abschied-die-agrarministerin-nicht-sehen-will/über eine Vertrauenskrise im Ministerium berichtet.

        Speziell ging es darum, dass Staudte das Ziel verfolgte, mit vielen Erlassen Tier-Transporte faktisch zu verbieten. Die Fachkompetenz, Abteilungsleiter Prof. Kühne, soll davor gewarnt haben mit dem Hinweis, dass der Kurs rechtlich nicht haltbar sein wird. Nun folgte das Urteil des Verwaltungsgerichts Osnabrück:

        Das Ministerium durfte das Verbot nicht aussprechen, denn damit griff Staudte in die Bundeskompetenz ein.

        Die Stimmung zwischen Fachebene und politischer Spitze sei nicht nur deshalb gereizt, so Dr. Wallbaum.

        Dann scheint sich meine Vermutung wohl zu bestätigen. Ich bin überzeugt davon, dass der Leiter des Referats 303, Herr Ministerialdirektor Dr. Stephan Löb, seit 18 Jahren zuständig für die Landesplanung und Landesraumordnungsprogramm, nie und nimmer seine Zustimmung zu der von Frau Staudte geplanten LROP-Änderung zum Ziel Brücke gegeben haben kann, denn diese ist rechtlich nicht haltbar.

        Der versuchte Eingriff der Ministerin in die Planungskompetenz der Kommunen in Sachen Brücke / Fährkonzept mittels LROP-Änderung dürfte auf die ohnehin gereizte Stimmung zwischen Fachebene und dem politischen Spitzenpersonal nicht gerade beruhigend gewirkt haben.

        Mal schauen, wie die LTA des Petitionsausschusses mit dem Antrag der Frau Niederhoff nach der Anhörung umgehen werden. Es wird spannend.

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        • Klaus Bruns schreibt:

          Rundblick – Politikjournal für Niedersachsen

          Der Medienkritiker Lutz Frühbrodt erklärte, dass ihm „beim Kernthema redaktionelle Unabhängigkeit immer Restzweifel“ bleiben, weil der Rundblick dem Arbeitgeberverband Niedersachsen-Metall gehöre.

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          • Klaus Bruns schreibt:

            Das Urteil (2 A 201/23) ist noch nicht rechtskräftig und kann binnen eines Monats nach Zustellung der Urteilsgründe mit der Zulassung der Berufung vor dem Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht angefochten werden.

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          • Markus Schulz schreibt:

            Unhaltbarkeit – Auf dem Weg in eine andere Moderne

            Demgegenüber legt der Politikwissenschaftler Ingolfur Blühdorn einige blinde Flecken linksliberalen Denkens offen, ohne als Reaktionär aufzutreten. Er argumentiert, dass die ökoemanzipative Bewegung, deren Ursprünge er in den 1960ern verortet, weniger an äußeren Widersachern als an inneren Widersprüchen scheitert. Ein Charakteristikum der Bewegung bestehe darin, so Blühdorn, dass ökologische Probleme mit einer weitergehenden sozialen Befreiungsidee verknüpft werden. Das laufe darauf hinaus, dass linksliberale Ideale wie Nachhaltigkeit an Zugkraft verlören, weil sie mit einem Autonomieversprechen verbunden seien, tatsächlich aber als autonomieeinschränkend erlebt würden.

            Ein aktuelles, diese Thesen illustrierendes Beispiel wäre, finde ich, der Entschließungsantrag der niedersächsischen Regierungskoalition von SPD und GRÜNE, über den heute Nachmittag gegen 16:30 Uhr im Hannoveraner Landtag befunden werden soll.

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          • Frauke Zimmermann schreibt:

            Hier geht es zur Presseinformation über das Urteil vom 23. April 2024 durch das Verwaltungsgericht Osnabrück.

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      2. Klaus Bruns schreibt:

        Helga Dreyer

        eine nicht öffentliche einbildung? warum dann heimlich, wenn es doch um die geliebte brücke geht? Ob Herr Detlev Schulz-Hendel sich nicht auch diese Frage gestellt hat? schmunzeln. welches salz meinen sie?

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          • Klaus Bruns schreibt:

            Zitat: Zum zweiten Punkt gehört, dass mit ganz seltenen Ausnahmen die Beweggründe für ein Handeln oder ein Unterlassen unzweideutig festzustellen sind. Schmunzeln

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          • Frauke Zimmermann schreibt:

            Dann mal herausgerückt damit, Herr Bruns. Wie ist Ihnen das unzweideutige Feststellen gelungen?

            Oder handelt es sich nur um üble Nachrede, die Sie, dem denunziatorischen Vorbild bekannter Schmuddellumpen folgend, allein durch stete Wiederholung schmunzelnd ausgeübter Dreckwerfereien beglaubigen möchten?

            Motto: Ma sogt ja nix, ma red‘ ja bloß ?

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        • Willi Banse schreibt:

          Klaus Bruns

          Uta Hesebeck, Lüneburgs Fachbereichsleiterin für Tiefbau und Grünes, hat am Montag während der Sitzung des hansestädtischen Bauausschusses eine Bemerkung gemacht, die ohne weiteres auch im Kreistag hätte fallen können: „Ein Restrisiko beim Einwerben von Fördermitteln gibt es immer.

          warum nicht heimlich, wenn es ihr doch auch um eine geliebte brücke ging? Ob herr Detlef Ossarek-Bruns sich nicht auch diese Frage gestellt hat? schmunzeln. welches salz meinen SIE denn, Herr Bruns? doch das in der suppe? das in der wunde? oder das der erde?

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      3. Klaus Bruns schreibt:

        Jolanthe Heinrich

        es wird bestimmt lustig , wenn sie ein linker sind und der polizist der gerufen wurde bei der afd mitglied ist. war da nicht mal was?

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      4. Otto Berg schreibt:

        Lieber Herr Schulz-Hendel,

        neun Fragen zu Ihrem Kommentar:

        1.) »Die Geister, die ich rief«? Die Sie, Herr Schulz-Hendel, riefen? Wer hat Sie für den AfD-Antrag zum Bau der Elbbdrücke zwischen Darchau und Neu Darchau verantwortlich gemacht? Bereits in der Präambel für sich den mitleidheischenden Opferstatus reklamieren. Ist das nicht der übliche AfD-Move? Imitieren Sie hier etwa die Spitzbuben und -damen von »rechtsaußen«?

        2.) Das »süße Gift des puren Populismus« ist es m. E., andere auf niederträchtige Weise mit konturlosen Hass- und Hetz-Etiketten zu verunglimpfen, ohne Belege für deren Zutreffen beizubringen. »Kopftuchmädchen« (Alice Weidel), »Messermänner« (Alice Weidel), »Schweine« (Alice Weidel), das sind drei Beispiele aus dem Wörterbuch von Unmenschen. Inwiefern ist wer (wenn Sie es nicht selber sind) für den AfD-Antrag verantwortlich? Wo steckt das »süße Gift des puren Populismus«? In dem Antragstext selbst ist solches Gift nicht zu finden. Bis auf die Forderung, der Landtag möge sich jetzt endlich doch (bzw. noch) einmal zum Brückenprojekt bekennen, wiederholt der Appell nur cum grano salis große Teile dessen, was Herr Minister Olaf Lies am 6. Dezember 2023 namens der Landesregierung hat formulieren, schriftlich dokumentierten und damit der Ewigkeit hat übergeben lassen. Was genau an diesem Antrag zeigt, lieber Herr Schulz-Hendel, auf welche Weise das »süße Gift des puren Populismus« was »bewirken kann«?

        3.) Ist es wirklich wahr, dass »der Landtag in Bezug auf die Mittel entscheidet«, die nach dem »Gesetz über Zuwendungen des Landes zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse in den Gemeinden« (➔ Niedersächsisches Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz – NGVFG) »insgesamt zur Verfügung stehen«?

        🢂 § 1 (1.) Das Land stellt für kommunale Verkehrsvorhaben zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse in den Gemeinden jährlich Finanzmittel in Höhe von mindestens 150.000.000 Euro zur Gewährung von Zuwendungen im Sinne des § 2 bereit. (2.) Die dem Land nach § 3 Abs. 1 Satz 1 in Verbindung mit § 4 Abs. 3 des Entflechtungsgesetzes vom 5. September 2006 (BGBl. I S. 2098, 2102), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 1. Dezember 2016 (BGBl. I S. 2755), zustehenden Finanzmittel werden auf diesen Betrag angerechnet und nach Maßgabe des Satzes 1 ebenfalls für Zuwendungen nach § 2 verwendet.
        🢂 § 2 (1.) Folgende Vorhaben können durch Zuwendungen aus den Finanzmitteln gemäß § 1 Abs. 2 gefördert werden [ich nenne nur die infrage kommenden]: 2. Bau oder Ausbau von a) verkehrswichtigen innerörtlichen Straßen mit Ausnahme von Anlieger- und Erschließungsstraßen, c) verkehrswichtigen Zubringerstraßen zum überörtlichen Verkehrsnetz, d) verkehrswichtigen zwischenörtlichen Straßen, g) Radwegen und sonstige investive Vorhaben zur Förderung des Radverkehrs in der Baulast von kommunalen Baulastträgern (Gemeinden oder Landkreise), 3. Lärmschutzmaßnahmen an bestehenden innerörtlichen Straßen in der Baulast von kommunalen Baulastträgern (Nummer 2), 6. Kreuzungsmaßnahmen nach dem Eisenbahnkreuzungsgesetz oder dem Bundeswasserstraßengesetz, soweit kommunale Baulastträger (Nummer 2) als Baulastträger der kreuzenden Straße Kostenanteile zu tragen haben.
        🢂 § 6 (1.) Die Bereitstellung der Finanzmittel nach § 1 Abs. 1 ist so aufzuteilen, dass der Anteil der Mittel für den Schienenverkehr und den straßengebundenen öffentlichen Personennahverkehr zusammen jährlich 50 Prozent beträgt.

        Fähren und »Fährkonzepte« dagegen, lieber Herr Schulz-Hendel, kommen als förderungsfähige Vorhaben im NGVFG nicht in Betracht. Was sagen Sie?

        4.) Das Bundesamt für Verfassungsschutz darf die Partei »Alternative für Deutschland (AfD)« und ihre Jugendorganisation »Junge Alternative für Deutschland (JA)« seit gestern bundesweit als Verdachtsfall beobachten und die Öffentlichkeit hierüber unterrichten. Auch die Beobachtung des sogenannten »Flügel[s]« in der Vergangenheit – zunächst als Verdachtsfall, später als »erwiesen extremistische Bestrebung« – und deren Bekanntgabe waren rechtmäßig. Dies hat das Oberverwaltungsgericht nach sieben Verhandlungstagen gestern, am Montag mit drei Urteilen entschieden. Die Berufungen der AfD und der JA gegen die Urteile des Verwaltungsgerichts Köln vom 8. März 2022 waren damit erfolglos. Doch inwiefern »Rechtsaußen versucht, den Menschen im Amt Neuhaus falsche Hoffnungen auf die Realisierung der Brücke zu machen« bleibt bei Ihnen zunächst unklar. Wie versucht »Rechtsaußen«, den Menschen im Amt Neuhaus »falsche Hoffnungen auf die Realisierung der Brücke zu machen«, lieber Herr Schulz-Hendel?

        5.) Inwiefern könnte der (z. Zt. noch ungeklärte) Versuch von »Rechtsaußen« (den Menschen im Amt Neuhaus »falsche Hoffnungen auf die Realisierung der Brücke zu machen«) den Brückenbefürwortern »Mahnung genug sein«, den Menschen im Amt Neuhaus »nicht weiter Sand in die Augen zu streuen und Erwartungen zu wecken, die sie nicht erfüllen können«? Was ist der »Sand«? Und wo ist der Zusammenhang, lieber Herr Schulz-Hendel? Wollen Sie behaupten, Brückenbefürworter und AfD hätten dieselbe »DNA«, verfolgten dieselben Ziele?

        6.) Ja, lieber Herr Schulz-Hendel Bei den Brückenplanungen handelt es sich ausschließlich um ein kommunales Projekt. Besonders der LK LG und die »Brückenbefürworter« werden nicht müde, das zu betonen. Denn das bedeutet, dass »das Land« weder auf die Planung noch auf den Bau der Elbbrücke Einfluss nehmen darf. Das kommunale Selbstverwaltungs- und Selbstgestaltungsrecht ist im Grundgesetzt UND in der Niedersächsischen Verfassung festgeschrieben! UND DESHALB, lieber Herr Schulz-Hendel ist richtig allein das genaue Gegenteil von dem, was Sie schreiben: Das »Gesetz über Zuwendungen des Landes zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse in den Gemeinden« existiert nur, WEIL es »einen Anspruch auf Bezuschussung gibt«! Gäbe es den nicht, wäre das NGVFG überflüssig.

        🢂 § 1 Absatz (2) besagt: »Rechtsansprüche [im Sinne des materiellrechtlichen Verhältnisses zwischen Anspruchsgläubiger und Anspruchsschuldner] werden durch dieses Gesetz nicht begründet«.

        Förderansprüche, die den Kriterien des Gesetzes genügen, gibt es aber sehr wohl! Das Projekt Elbbrücke wurde vom Landkreis Lüneburg für die Aufnahme in das Mehrjahresprogramm des NGVFG angemeldet und ist dort aufgenommen. Was meinen Sie, warum, lieber Herr Schulz-Hendel?

        7.) Sie behaupten: »Ganz realistisch: Der Landkreis kann sich dieses Projekt schlicht nicht leisten.« Der Landkreis sieht das anders. Wie belegen Sie Ihre Behauptung, Herr Schulz-Hendel?

        8.) »Hinzu kommt das Ausmaß an Umweltzerstörung«, lieber Herr Schulz-Hendel? Die Autoren der Antworten auf die »Kleine Anfrage« der Abgeordneten Anna Bauseneick und Uwe Dorendorf (CDU) vom 1. November 2023 (Drs. 19/277), die das Niedersächsische Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung – »namens der Landesregierung« [!] – am 6. Dezember 2023 (Drs. 19/3079) öffentlich gemacht hat, schreiben auf Seite 4 (Antwort zu Frage 14): »Untersuchungen der Umweltauswirkungen eines Fährbetriebs sind der Landesregierung ebenso wenig bekannt wie die Auswirkungen des Brückenbaus.« Die Landesregierung hat also keinerlei Kenntnisse über die Umweltauswirkungen, woher haben Sie Ihre Kenntnisse, Herr Schulz-Hendel?

        9.) Hinzu kommt »eine komplett fehlenden Wirtschaftlichkeit«? Frau Dreyer schreibt:

        Ihre wiederholt plakativ gemachte Äußerung, dem Brückenprojekt fehle es an Wirtschaftlichkeit, haben Sie bisher noch nicht ein einziges Mal adäquat begründet.

        Ich sehe das wie Frau Dreyer, lieber Herr Schulz-Hendel. Sie drücken sich seit vielen Monaten darum herum, zu erläutern was präzise Sie meinen, wenn Sie mit Blick auf die geplante Elbbrücke von »Wirtschaftlichkeit« sprechen oder schreiben. Warum ist das so? Warum geben Sie nicht endlich eine Antwort, wenn Sie eine kennen?

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        • Detlev Schulz-Hendel schreibt:

          Sehr geehrter Herr Otto Berg (Das Phantom)

          Zu Ihren Punkten im Einzelnen, obwohl Ihnen mit Ihrem „Wissen“ einiges auch selbst bekannt sein sollte:

          zu Punkt 1: dazu will ich gar nicht mehr sagen, als dass ich diese Aussage schlicht frech bis dreist finde. Sie wollen doch nicht ernsthaft behaupten, ich bediene mich dem politischen oder nicht politischen Handeln der AfD ? Naja macht nichts, ihre persönliche Entscheidung das zu tun.

          Punkt 2: die Brückenbefürworter sind ungnädig in der Sache und gehen dabei auch bei Brückengegnern sehr schnell ins persönliche. Ich glaube, man kann sich konstruktiv kritisch und auch gerne hart in der Sache angehen. Was aber nicht geht, Personen zu verunglimpfen. Und da kommt das süsse Gift des Populismus ins Spiel, was von den Rechten schamlos ausgenutzt wird. Zu genüge habe ich gehört, wer gegen eine Brücke ist, treibt die Wähler in die Arme der AfD oder wird gar gedroht, dann müssen wir wohl die AfD wählen. Also genau so, die Geister die ich rief. Die AfD will mit ihrem Antrag gar keine Brücken bauen, sondern einfach bewusst Gräben vertiefen, wie bei vielen ihrer anderen Anträge auch.

          zu Punkt 3: Natürlich ist es so, dass es dem Landtag obliegt das Gesetz Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz zu beschließen bzw. auch zu ändern. In der letzten Wahlperiode wurde es von Schwarz-Rot geändert in der Form, dass die bis dahin vereinbarte Aufteilung 60% für den ÖPNV und 40% für den kommunalen Straßenbau, Radwege und Brücken auf 50% zu 50% geändert wurde.

          zu Punkt 4: Wie ein Fährkonzept, wenn denn der Landkreis bereit ist, ein solches zu entwickeln, durch das Land unterstützt werden kann, muss natürlich geprüft werden, aber da gibt es sicherlich im Falle eines Schulterschlusses mit dem Landkreis Möglichkeiten. Ein gut abgestimmtes Fährkonzept erzeugt den größten und schnellsten Mehrwert für die Region und insbesondere für die Menschen im Amt Neuhaus.

          zu Punkt 5: nein, die Bürckenbefürworter und die AfD haben hoffentlich nicht eine gleiche DNA. Alles andere würde mich erschüttern. Die Brückenbefürworter kämpfen mit großem Engagement für eine Brücke, wenn sie auch dabei manchmal über das Ziel hinausschiessen. Die AfD will, hatte ich bereits gesagt, gar keine Brücken bauen, sondern Gräben vertiefen und spalten. Und dennoch könnte auch die AfD mit diesem Antrag falsche Hoffnungen erwecken.

          zu Punkt 6: Natürlich ist es ein kommunales projekt und natürlich ist der Landkreis dadurch soviel zu planen wie er möchte und im Zweifel auch soviel bauen wie er möchte. Bis heute ist das ja auch noch nach dem LROP möglich. Aber daraus einen Anspruch auf Bezuschussungsgarantie abzuleiten. Selbst die Aufnahme in das Merhrjahresprogramm ist nicht mit einer verbindlichen Zusage einer Förderung gleichzusetzen. Da ist dann zunächst einmal zu gegebener Zeit ein Antrag zu stellen, über den dann zu entscheiden ist.

          zu Punkt 7: es wäre aufgrund der finanziellen Lage des Landkreises Lüneburg schon fragwürdig und gleichzeitig aber eindeutig, dass sich der Landkreis das Brückenprojekt nicht leisten kann. Schon die Arena war ein Schluck aus der Pulle über die Verhältnisse des Landkreises.

          zu Punkt 8: Der vom Landkreis Lüneburg selbst beauftragter Gutachter stellt in seinem Zwischenbericht fest: Rund 240 Ha. Landschaft sind von einem Brückenbau betroffen, davon 200 Ha. mit besonderer Bedeutung. Und weiter: Es handelt sich also somit nach dem Bundesnaturschutzgesetz um einen erheblichen Eingriff mit negativen Auswirkungen für Natur, Umwelt und Landschaft. Projekte wie diese Brücke sind zunächstauf die Verträglichkeit mit den Erhaltungszielen von Natura 2000 gebieten zu prüfen und weil das so ist, stellt der Gutachter klar: ein brückenbau ist nur mit einer EU Sondergenehmigung realisierbar. Diese liegt Stand heute nicht vor, steht auch nicht in Aussicht und ist nach meinem bescheidenen Kenntnisstand auch bisher nicht vom Landkreis beantragt worden. Also alles nicht meine Erfindung, sondern der Bericht des vom Landkreis beauftragten Gutachter. Spannend ist, dass der Landrat diesen Bericht bei der Podiumsdiskussion im Amt Neuhaus verschiegen hat, obwohl dieser zu diesem Zeutpunkt vorlag. Er wollte wohl die „nette pro Brücke Party“ nicht mit Hiobsbotschaften stören.

          Zu Punkt 9:

          ich erinnere daran, dass der ehemalige Wirtschaftsminister Althusmann dem Landkreis nahe gelegt hat, ein wirtschaftliches Gutachten in Auftrag zu geben. Dem muss der Landkreis nicht folgen und ist er nach meinem Kenntnisstand auch nicht. Auch ein Wirtschaftlichkeitsvergleich, sowie die Kommunalaufsicht es dem Landkreis Lüneburg nach dem Arena Desaster ins Stammbuch geschrieben hat, hat der Landkreis Lüneburg verweigert. Und trotz allem ist doch klar, dass bei einer Verkehrsprognose von täglich 2000 Fahrzeugen und einem geschätzen Kostenvolumen von Stand heute 100 Millionen Euro plus Folgekosten wir meilenweit von einer vertretbaren Wirtschaftlichkeit entfernt sind. Ein positiver Nutzen-Kosten-Wert ist weit und breit nicht in Sicht. Bei all Ihren guten Ausführungen zum damaligen Arena Fiasko sollten Sie auch hier eigentlich meine Einschätzung teilen.

          Das war jetzt sehr umfangreich als Antwort an ein Phantom. Trotzdem wollte ich Ihnen dann ihre Neugierde so gut es geht, stillen.

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          • Otto Berg schreibt:

            Lieber Herr Schulz-Hendel,

            vielen Dank für die Mühen Ihrer Klarstellung. Ich frage nach, wenn ich Ungereimtheiten erkenne. Inhaltlich bin ich lange nicht so gut informiert, wie Frau Dreyer, wie Sie, Herr Jenckel oder Herr Kirst-Thies. Da (neben anderen) auch Frau Staudte, Herr Weil, Herr Lies, Herr Budde, Herr Meyer, Herr Löb und, ja, Herr Althusmann hier mitlesen, kann es nur hilfreich sein, wenn sachlich/fachlich soviel Stringenz und Kohärenz wie möglich hergestellt wird, gemeinsam geteiltes Wissen eben, da nicht vor jedem Gremium und jedem Beschluss (wie heute etwa oder am 22. Mai zum Beispiel) erneut bei Adam und Eva angefangen werden kann. Dass Wahrheit, geteiltes Wissen unterschiedlich bewertet wird, damit ist natürlich immer zu rechnen. Aber es muss zuerst einmal vorliegen, die Fakten müssen bekannt sein, sonst können wir als streitende und zugleich (hoffentlich) einsichtsfähige Demokraten einpacken.

            PS: Natürlich unterstelle ich Ihnen n i c h t, die Muster der manipulativen AfD-Rhetorik bewusst zu kopieren. Aber mit Ihrer unglücklichen „Zauberlehrling„-Anspielung vom Montag, 13. Mai 2024 um 11:54 Uhr, haben Sie den Gedanken nahegelegt, einmal wollten Sie doch ausprobieren, wie es wirkt, mit einem Opfer-Monolog zu beginnen. Wichtig: Ein Rechtsstaat sieht den Zauberer nicht vor, ja, er schaffte sich ab, wenn er einen vorsähe, der eingreifen würde, wenn ein missratener Gehilfe fleht:

            Herr und Meister! hör’ mich rufen! –

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      5. Detlev Schulz-Hendel schreibt:

        „Die Geister, die ich rief“ so könnte man das Ganze beschreiben- nicht nur einmal haben verschiednene Brückenbefürworter immer wieder darauf verwiesen, man würde als Brückengegner die Wähler*innen in die Arme der AfD treiben. Was dieses vermeintliche süße Gift des puren Populismus so bewirken kann, sehen wir jetzt mit diesem Antrag, der aus ganz viel verschiedenen Gründen abzulehnen ist. Dazu werde ich am Donnerstag im Landtag sprechen. Unter anderem entscheidet der Landtag in Bezug auf die Mittel aus dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz nur über die insgesamt zur Verfügung stehenden Mittel , nicht jedoch über einzelne Anträge, sofern sie denn vorliegen. Das nun ausgerechnet Rechtsaußen auch versucht, den Menschen im Amt Neuhaus falsche Hoffnungen auf Realisierung der Brücke zu machen, passt zur deren DNA und sollte nun wirklich Mahnung genug sein für die Brückenbefürworter nicht weiter Sand in die Augen zu streuen und Erwartungen zu wecken, die sie nicht erfüllen können. Und abschließend auch nochmal zur Erinnerung. Bei den Brückenplanungen handelt es sich ausschließlich um ein kommunales Projekt-einen Anspruch auf Bezuschussung gibt es nicht. Und ganz realistisch: Der Landkreis kann sich dieses Projekt schlicht nicht leisten. Hinzu kommt das Ausmaß an Umweltzerstörung und eine komplett fehlenden Wirtschaftlichkeit.

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        • Helga Dreyer schreibt:

          Sehr geehrter Herr Schulz-Hendel,

          sehr lustig, was Sie da schreiben.

          Sie wollen doch nicht allen Ernstes andeuten, dass die Brückenbefürworter – sprich der Brückenverein – „die Geister gerufen hat“?

          Ich arbeite hinter den Kulissen seit drei Tagen daran, dass die AfD-Fraktion sich dazu entschließt, ihren Entschließungsantrag zurückzunehmen!

          Übrigens: fast alle Formulierungen hieraus sind von uns, dem Vorstand des Brückenvereins, und selbst aus dem Petitionsantrag der Frau Niederhoff „abgekupfert“.

          Weshalb ist die Rücknahme wichtig?

          Würde der AfD-Antrag am Mittwoch im Landtag behandelt werden, dann wird es keine öffentliche Anhörung zur Petition mehr geben dürfen, die eine Woche später stattfinden soll(te). Mit einer Petition soll ja bewirkt werden, dass sich der Landtag mit dem vorgetragenen Problem beschäftigt. Durch den vorgeschalteten AfD-Antrag wäre das aber schon erreicht.

          Eigentlich müssten gerade Sie sich über den AfD-Antrag freuen, sehr geehrter Herr Schulz-Hendel.

          Dieser Antrag würde nämlich bedeuten, dass das Thema weiter im Fachausschuss des Nds. Verkehrsministeriums behandelt werden würde.

          Würde Frau Niederhoff jedoch vortragen können, dann würden die hinterlistigen Winkelzüge zur „beabsichtigten“ LROP -Ziel-Änderung thematisiert und wäre der Fachausschuss des Agrarministeriums gefordert.

          Die Gremien der AfD beraten meiner Kenntnis nach noch darüber, ob sie den Entschließungsantrag zurückziehen werden.

          Ich begrüße allerdings die Veröffentlichung Ihrer Erkenntnis, dass das Parlament nicht über das Projekt „Brücke“ selbst zu entscheiden hat, weder in der Umsetzung, noch in der Bewilligung von Landesfördermitteln („Bei den Brückenplanungen handelt es sich ausschließlich um ein kommunales Projekt“).

          Einen Anspruch auf Bezuschussung gibt es nicht“, so Ihre weitere Behauptung.

          Die ist jedoch falsch!

          Der Anspruch ergibt sich aus dem NGVFG im Zusammenhang mit den Förderrichtlinien zum GVFG und er speist sich aus dem Gleichheitssatz des Grundgesetzes: das Land kann nicht willkürlich die Fördergelder versagen.

          Ihre wiederholt plakativ gemachte Äußerung, dem Brückenprojekt fehle es an Wirtschaftlichkeit, haben Sie bisher noch nicht ein einziges Mal adäquat begründet.

          Versuchen Sie es doch bitte einmal, vielleicht überzeugen Sie mich ja mit Ihrer Argumentation.

          Mit freundlichen Grüßen

          Helga Dreyer

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          • Klaus Bruns schreibt:

            Liebe Frau Dreyer, ich glaube , ihre Mühe mit der AfD können Sie sich sparen. Der Erschließungsantrag der AfD ist bestens getimt und kein Zufall. Wie kann man sonst die etablierten Parteien noch besser vorführen? Zitat: Die Gremien der AfD beraten meiner Kenntnis nach noch darüber, ob sie den Entschließungsantrag zurückziehen werden. Frau Dreyer, ihre Hoffnung auf noch dümmer wird bestimmt enttäuscht. schmunzeln.

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          • Helga Dreyer schreibt:

            Richtig, lieber Herr Bruns,

            es war Kalkül der AfD-Fraktion, ihren Antrag unmittelbar vor dem Petitions-Anhörungstermin einzubringen, aus meiner Sicht aus wahltaktischen Gründen (Europawahl – die AfD kümmert sich…).

            Allerdings – und so viel sei verraten – haben die Akteure dabei nicht bedacht, dass sie damit die öffentliche Anhörung am 22.5. zu der Petition herauskegeln. Diesen Umstand musste ich Herrn Bothe erst einmal erklären.

            Die AfD-Fraktion hat sich in eine Zwickmühle manövriert:

            Setzt sie sich tatsächlich – so wie sie behauptet – für die Brücke ein? Dann wird sie den Entschließungsantrag zurücknehmen müssen.

            Oder haben wahltaktische Überlegungen immer noch Priorität? Dann wird sie das Ding im Landtag durchziehen.

            Wissen Sie, was das Gute ist an dieser Konstellation ist, lieber Herr Bruns?

            Einerlei, wer von diesen beiden Parteien (B 90 / Die Grünen oder AfD) im Nds. Landtag versucht, die kommunale Brückenangelegenheit in irgendeiner Form für sich zu verwenden, sie werden sich beide – wahltechnisch gesehen – die Finger daran verbrennen.

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          • Detlev Schulz-Hendel schreibt:

            sehr geehrte Frau Dreyer,

            sie schreiben, dass Sie hinter den Kulissen daran arbeiten, dass die Rechten den Antrag zurückziehen? Klingt so als wenn Ihnen jedes Mittel recht ist und es für Sie keine Brandmauern mehr gibt. Sehr erschreckend 😡. Die Partei ist Beobachtungsfall des Verfassungsschutzes und es laufen mehrere Ermittlungsverfahren gegen AfD Abgeordnete. Ich bitte sie aus demokratischen Gründen um eine Erklärung, was wir uns darunter vorstellen müssen mit ihren Arbeiten hinter den Kulissen ????

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          • Helga Dreyer schreibt:

            Sehr geehrter Herr Schulz-Hendel,

            Warum wundert es mich nicht, dass Sie meine Frage zur Wirtschaftlichkeit nicht beantworten und stattdessen versuchen, mein Verhalten zu skandalisieren?

            Hinter den Kulissen heißt in diesem Fall: nicht öffentlich. Was ist daran verwerflich?

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          • jj schreibt:

            Liebe Frau Dreyer, solche Verkehrsprojekte werden in aller Regel von Bund und Land gebaut, die dafür eine Kosten-Nutzen-Analyse. Die Kosten- Nutzen-Analyse ist die Abwägung der Vor- und Nachteile von Investitionen. Bei der Zahl der möglichen Fahrzeugbewegungen auf der Elbbrücke und den Kosten würden Bund und Land diese Brücke nicht bauen. Der Landkreis als Bauherr muss dieses strenge Verfahren nicht anwenden. lg jj

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          • Klaus Bruns Ist denn alles erlaubt schreibt:

            Liebe Frau Dreyer, wer mit der AfD zusammen ein,,Süppchen“ kocht, tut nichts verwerfliches? Sehe ich anders. Der CDU wird sowas vorgeworfen. Ist denn ihnen ,Frau Dreyer, alles erlaubt, was irgendwie ihrem Interesse( die Brücke) dienlich ist? Ist es klug, wenn man ein Demokrat sein will, ausgerechnet deren Gegner politische ,,Tipps,, zu geben?

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          • Jolanthe Heinrich schreibt:

            Herr Bruns,

            wenn der Feuerwehrhauptmann kommt, weil bei Ihnen der Dachstuhl lodert, fragen Sie den dann auch erst, ober er mit der Hitler-Verehrerin Agnes Miegel verwandt oder Mitglied der AfD ist, bevor Sie mit ihm kooperieren, damit Ihre Hütte und die Ihrer Nachbarn nicht bis auf den Baugrubenbeton der späten 70er Jahre hinunterglühen?

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          • Helga Dreyer schreibt:

            Lieber Herr Bruns,

            offenbar bringen Sie da etwas durcheinander, wenn Sie meinen, ich hätte „zusammen mit der AfD ein Süppchen gekocht“ oder der AfD gar „Tipps gegeben“.

            Um einmal bei Ihrer gewählten Metapher zu bleiben:

            Die AfD-Fraktion hat sich ihr eigenes Süppchen gekocht und dieses Süppchen habe ich ihr versalzen.

            Nicht mehr und nicht weniger ist aus meinen Kommentaren herauszulesen.

            Das, was Sie wahrgenommen haben wollen, ist reine Imagination.

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          • Ulrich Niemann schreibt:

            „Man glaubt gar nicht, wie schwer es oft ist, eine Tat in einen Gedanken umzusetzen.“

            Karl Kraus, österreichischer Schriftsteller, Dramatiker und Publizist (1874-1936)

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          • Detlev Schulz-Hendel schreibt:

            Nein Frau Dreyer! Warum sollte ich mich über einen Antrag der AfD freuen. Es geht der AfD nicht um Brückenbau sondern um Gräben vertiefen und Spaltung ! Und im Übrigen, bevor Sie ihre Legendenbildung fortsetzen. Der Petionsausschuss ist für die Demokratie ein wichtiges Gremium und es ist ein hohes demokratisches Gut, Menschen, die Petitionen eingereicht haben auch anzuhören. Das hat jetzt gar nichts mit diesem Fall zu tun und ist gut geübte Praxis im Niedersächsischen Landtag.

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          • Helga Dreyer schreibt:

            An welcher Legendenbildung arbeite ich denn Ihrer Meinung nach, Herr Schulz-Hendel?

            Noch einmal langsam zum Mitdenken:

            1. Ich glaube, dass es der AfD ganz profan um Stimmenfang gegangen ist, jetzt, im Europa-Wahlkampf, diesen Entschließungsantrag einzubringen.

              Dabei hat die AfD-Fraktion es sich einfach gemacht und die Formulierungen des Entschließungsantrages fast ausschließlich aus Veröffentlichungen des Brückenvereins abgeschrieben (Homepage, Blog-Beiträge von mir, Petitionsantrag von Frau Niederhoff). Auch der Vortrag von Herrn Bothe heute im Plenum enthielt an vielen Stellen wortwörtlich unsere Abfassungen.

              Ich kann Ihre mit Ausrufungszeichen versehene Behauptung, der AfD ging es nicht um Brückenbau, sondern um Gräben zu vertiefen und Spaltung, nicht nachvollziehen, sofern Sie als Empfänger der AfD-Botschaft die Bevölkerung meinten. Allerdings würde ich Ihnen zustimmen, wenn Sie Ihre Äußerung auf die im Landtag vertretenen politischen Akteure oder Parteien reduziert wissen wollten.

              2. Die Sachdarstellung und die inhaltliche Begründung des Antrags liegt auf der Linie des Brückenvereins.

              Er wurde allerdings zur Unzeit gestellt, weil er die öffentliche Anhörung am 22.5. verhindert hätte. Nicht nur, weil viele Menschen viele Arbeitsstunden mit der Vorbereitung des mündlichen Vortrags von Frau Niederhoff verbracht haben, favorisieren wir diesen Weg, sondern die Publizitätswirkung wird eine andere sein, als würde sich der Ausschuss aus dem Wirtschafts- und Verkehrsministerium hinter (fast) verschlossenen Türen damit befassen, denn dort hätte Frau Niederhoff ja auch angehört werden können.

              3. Der AfD-Fraktion war bei Abgabe des Antrages gar nicht bewusst, dass dieser die öffentliche Anhörung vereiteln würde. Das ist ihr meiner Kenntnis nach erst aufgrund meiner Kontaktaufnahme zu Herrn Bothe (ogottogott – Herr Bruns!) mit Aufklärung und der Bitte, den Antrag zurückzunehmen, bewusst geworden. Mit der Rücknahme des Antrags hat die AfD nun wieder den Weg frei gemacht.

              Und deshalb hat es – entgegen Ihrer Annahme, Herr Schulz-Hendel, – eben doch etwas mit diesem Fall zu tun. Der gut geübten Praxis der öffentlichen Anhörung vor dem Petitionsausschuss im Niedersächsischem Landtag steht jetzt nichts mehr im Wege.

              Ich anerkenne, dass die AfD (oder Herr Bothe) in einem Abwägungsprozess ihren Antrag zurückgezogen hat.

              Ich würde mir aber auch wünschen, dass Sie, Ihre Partei B 90 / Die Grünen und die SPD-Fraktion im Landtag den „Point to return“ nicht verpassen, schließlich hat seinerzeit eine rot / grüne Landesregierung die Brücke als Ziel im LROP verankern lassen. Ihre offen dargebotenen Ansinnen, den kommunalen Brückenbau durch verschiedene abgefeimte Versuche zu verhindern, sind untauglich und werden scheitern.

              Und noch etwas, geehrter Herr Schulz-Hendel, der Brückenverein hat mit der AfD nicht hinter den Kulissen über die Rücknahme des Antrags „verhandelt“, so wie sie es Herrn Reschke erzählt haben (s. LZ „Debatte über AfD-Antrag“). Warum interpretieren Sie in Sachverhalte eigentlich immer mehr hinein, als Substanz vorhanden ist? Authentizität, Klarheit und Wahrheit kann das zwischenmenschliche Miteinander in vielerlei Hinsicht einfacher machen.

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            1. Johanna Stegen schreibt:

              Wenn die Götter uns strafen wollen, erfüllen sie unsere Wünsche.

              Nach Oscar Wilde: An Ideal Husband (dt.: Ein idealer Gatte), 1894, 2nd act / Sir Robert Chiltern: When the gods wish to punish us they answer our prayers.

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            2. Otto Berg schreibt:

              Kein Grund zur Häme, lieber Herr Jenckel, zu großer Sorge aber sehr wohl.

              Einen professionell, knapp, prägnant und sachlich einwandfrei vorgetragenen Antrag wie diesen, hat es vonseiten der AfD im Niedersächsischen Landtag bisher noch nicht gegeben. Bis auf den unsinnigen Einheitsmystizismus, der zweimal zur Sprache kommt, gibt es am Inhalt nichts auszusetzen.

              Wer immer diesen Schachzug zu verantworten hat, wird Ende des schönen Monats Mai 2024 mindestens zwei Dinge erreicht haben:

              • 1. Die geplante Elbbrücke zwischen Darchau und Neu Darchau ist ein für alle Mal beerdigt; auf ihrem Grabstein wird AfD-Projekt stehen.
              • 2. Die CDU, die diesem Antrag niemals wird zustimmen können, sollte sie ihren Bundesparteitag nicht bereits nach vierzehn Tagen als lachhaftes Windbeutel-Event entlarven wollen, wird schwerst beschädigt, und die SPD, die ohnehin Schwierikeiten haben dürfte, bei der nächsten Landtagswahl noch einmal zu einem zweistelligen Ergebnis zu gelangen, wird für die nächsten dreißig Jahre in der landespolitischen Bedeutungslosigkeit verschwunden sein.

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              • Jochen Cordes schreibt:

                Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Nordrhein-Westfalen in Münster wird im Streit zwischen der AfD und dem Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) morgen, am Montag, den 13. Mai 2024, ein Urteil verkünden. Das teilte der Vorsitzende Richter, Gerhard Buck, zum Abschluss der letzten mündlichen Verhandlung am zurückligenden Dienstag, den 7. Mai 2024, mit.

                In dem Verfahren gegen ein Urteil des Verwaltungsgerichts (VG) Köln geht es um drei Punkte: die AfD wehrt sich gegen die Einstufung gesamte Partei als extremistischen Verdachtsfall nach dem Bundesverfassungsschutzgesetz (BVerfSchG) durch das BfV (Az. 5 A 1218/22). Auch geht es um die Einstufung des »Flügels«, einer Gruppierung innerhalb der AfD, als Verdachtsfall mit »erwiesen extremistischer Bestrebung« (Az. 5 A 1216/22). Zudem beanstandet die Jugendorganisation der AfD, die Junge Alternative (JA), ebenfalls ihre Einstufung als extremistischen Verdachtsfall (Az. 5 A 1217/22).

                Die Partei hatte in Münster zahlreiche Befangenheitsanträge gegen die Richter des 5. Senats gestellt. Außerdem gab es über 470 Beweisanträge. Immer wieder wurde die mündliche Verhandlung am OVG in Münster für Beratungen unterbrochen. Erfolg hatte die Partei damit nicht: Die AfD-Anträge wurden als substanzlos, ungeeignet und zum Teil rechtsmissbräuchlich zurückgewiesen.

                Die AfD ist nicht nur auf Bundesebene als »rechtsextremistisch« eingestuft. Auch die Landesverbände in den 6 Bundesländern Baden-Württemberg, Bayern, Brandenburg, Bremen, Hessen und Niedersachsen gelten als rechtsextremistische Verdachtsfälle, während die 3 Landesverbände der AfD in Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen schon als »gesichert rechtsextrem« eingestuft sind und vom Verfassungsschutz beobachtet werden. (Die Einstufung der AfD in Niedersachsen als rechtsextremistischer Verdachtsfall vom Mai 2022 wurde gerade vor fünf Tagen, am 7. Mai 2024, um weitere zwei Jahre verlängert, wie der Verfassungsschutz in Hannover mitteilte.)

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              • Klaus Bruns schreibt:

                Tja liebe Frau Dreyer, wer hat hier als erster die afd in diesem zusammenhang genannt. und wer hat sich davor verwahrt? es musste so kommen. süppchen kochen dauert nun mal seine zeit. die spaziergänger gegen corona haben es doch auch erlebt.

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              • Svenja Fürste schreibt:

                Von allen Seiten hagelt es Absagen für die bekannten Positionen und vor allem die Kosten, seit Jahren !

                Irgendwann muss man das mal einsehen, so schwer das auch scheint. Ja die Situation zur Elbquerung ist mit zwei Fähren und zwei Brücken vielleicht nicht die Beste, aber Bürger und das Land sind dagegen – seit Schröder Ministerpräsident war.

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