Uwe, die Elbbrücke ruft, das Grüne Band droht

Hunde, die bellen, beißen nicht. Beim Landtagsabgeordneten Uwe Dorendorf bin ich mir da nicht so sicher. Der Christdemokrat bellt besonders laut, wenn es um die Elbbrücke Neu Darchau geht, gerade biss er zu. Und am Horizont ziehen neue Gefahren auf.

Im Landtag las der Christdemokrat der rot-grünen Regierung die Leviten, polterte gegen eine neue Fähre bei Neu Darchau und forderte mit Nachdruck die Brücke ein. Sie sei nicht nur ein Versprechen, sondern der Schlussstein für gleiche Lebensverhältnisse im Amt Neuhaus und dem Rest der Republik, also des Landkreises Lüneburg. Alles dauere viel zu lange schon.

Die Rolle seiner CDU unter den Ministerpräsidenten Christian Wulff und David McAllister oder die des Bundestagsabgeordneten Kurt-Dieter Grill, der vor Jahrzehnten von EU-Millionen für die Brücke träumte, lässt er naturgemäß unerwähnt. Und wer eigentlich hatte im Landkreis Lüneburg vor fast 20 Jahren das erste Planfeststellungsverfahren für die Brücke gegen die Wand gefahren, es wurde vom Gericht einkassiert? Partielle Amnesie gehört unter Politikern zum guten Ton, ohne geht es parteiübergreifend nicht. Polit-Romantik und -Rhetorik sind allemal schöner als die triste Gegenwart.

Der Christdemokrat muss sich jetzt dringend einmal für eine Foto an die Elbe stellen: den Strom im Rücken, die Mundwinkel auf Halbmast gezogen, die Faust geballt. Und dann auf Facebook und Insta der knackige Treueid für die Elbbrücke Neu Darchau. Denn es will und will nicht rundlaufen für die Freunde des Brückenbaus. 

Der Landkreis Lüneburg versinkt in Schulden, selbst eine Haushaltssperre habe nicht geholfen, das Defizit wächst, vermeldet die Verwaltung: „Unsere Rücklagen haben wir längst aufgebraucht, doch die Kosten laufen weiter. Aus eigener Kraft werden wir das Ruder nicht mehr herumreißen können“, sagt Lüneburgs Landrat Jens Böther zur dramatische Finanzlage des Kreises. Also muss ein Nachtragshaushalt her. Aber an der Brücke hält der Landkreis fest.

Für die Landesregierung dagegen bleibt eine Fähre das Maß der Dinge, dieses Gefährt würde sie gerne im Landesraumordnungsprogramm verankern. Das hat für Aufruhr gesorgt. Seither werden auch mal Nebelkerzen geworfen. Wenn der Dampf verzogen ist, bleibt der Satz des früheren Wirtschaftsministers und heutigen Ministerpräsidenten Olaf Lies, dass angesichts der Finanzlage des Landkreises Lüneburg und der galoppierenden Baukosten die Brücke nicht zu wuppen sei. Denn die Brücke ist ein lokales Projekt, das Land schiebt nur Fördergeld rüber – wenn die Wirtschaftlichkeit stimmt und die Naturschützer nicht revoltieren. 

Der Kreistag Lüchow-Dannenberg, auf dessen Gebiet der Kreis Lüneburg die Brücke bauen will, hat unterdessen gerade Fördermittel für eine Niedrigwasser-Fähre beantragt. Das hat der Abgeordnete Dorendorf wohl auch nicht erwähnt, sondern den kommunalen Schulterschluss im Landtag beschworen.

Doch da braut sich mehr zusammen. dräut größere Gefahr: das Grüne Band. Es verläuft entlang der ehemaligen innerdeutschen und innereuropäische Grenze und ist lebendige Zeitgeschichte sowie Gedächtnislandschaft der deutschen und europäischen Geschichte. Es ist der längste Biotopverbund Deutschlands und Europas, ist beim BUND zu lesen. Und das Grüne Band soll Weltnaturerbe werden. Beton ist da nicht förderlich. 

Das haben an der Elbe schon andere erfahren. 2009 wurde dem Elbtal Dresden der Titel Weltkulturerbe aberkannt. Und warum: Weil die Stadt trotz Mahnungen den Bau der umstrittenen Waldschlösschenbrücke vorantrieb. Es war zugleich eine Premiere: Erstmals überhaupt wurde der Titel in Europa aberkannt, eine Blamage für Deutschland. 

Als Unikat hat das Grüne Band vermutlich größere Chancen als die Hansestadt Lüneburg, die im dritten oder vierten Anlauf, dieses mal als Renaissance-Stadt, Weltkulturerbe werden möchte.

Das Grüne Band an der ehemaligen Innerdeutschen Grenze ist fast 1400 Kilometer lang, gut sechzig Kilometer fallen auf den Landkreis Lüneburg am nördlichen Ende. Mittendrin soll die Elbbrücke entstehen. Vielleicht heißt es am Ende: Welterbe oder Brücke? Wer weiß.

Doch ob Brücke oder Titel, da fließt noch ganz viel Wasser die Elbe runter, kursieren zwischen Freunden und Gegnern der Brücke in Dauerschleife Fake-News-Vorwürfe. Da bleibt für Dorendorf genug Zeit für ein passendes Foto. Vielleicht nach der nächsten Kostenschätzung. Die Schuldigen stehen zum Glück schon fest. SPD und Grüne als Verzögerungstaktiker. Nestbeschmutzung findet nicht statt.

Hans-Herbert Jenckel

Foto: Die Elbe bei Neu Darchau, Fähre Tanja setzt über. Die ehemalige Grenzregion soll als Grünes Band Weltnaturerbe werden.

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Journalist, Dipl.-Kaufmann, Moderator, Lünebug- und Elbtalaue-Liebhaber
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80 Responses to Uwe, die Elbbrücke ruft, das Grüne Band droht

  1. Bei aller Unklarheit: Die Brücke wird unwahrscheinlicher

    Ein Kommentar von Tom Böhlen und Andreas Conradt

    Der Landkreis Lüneburg setzt das Planfeststellungsverfahren für den Bau der Elbbrücke in Neu Darchau unbeirrt und trotz desolatester Haushaltslage fort. Für das erste Quartal hat er das Erlassen des Planfeststellungsbeschlusses angekündigt, im zweiten Quartal soll dessen öffentliche Auslegung stattfinden. „Und wenn wir den Planfeststellungsbeschluss haben, dann bauen wir auch!“, verkündete der scheidende Lüneburger Landrat Jens Böther (CDU) beim Neuhauser Bürgerdialog im August letzten Jahres. Zum Jahreswechsel nach letzten Arbeitsschritten in seiner Amtszeit gefragt, antwortete ein kleinlauterer Landrat gegenüber der Landeszeitung: „[2026] sollten wir das Projekt Elbbrücke ein deutliches Stück weiter in Richtung Umsetzung gebracht haben.“

    Da ist doch wohl schon einiges an Euphorie auf der Strecke geblieben – und angesichts der „dramatischen finanziellen Situation“ wirkt die Realität ja auch tatsächlich ernüchternd. Die Vorfreude auf den ersten Spatenstich wird zudem durch die um sich greifende Erkenntnis getrübt, dass ein erlassener Planfeststellungsbeschluss nicht automatisch Rechtskraft erlangt. Im Vorfeld laufen seit einiger Zeit Beratungen potenzieller Klageführer gegen eine Verwirklichung des Projektes Elbbrücke – neben der Gemeinde Neu Darchau vor allem vorangetrieben durch die Bürgerinitiative Ja zu Fähre – Nein zur Brücke.

    Der im Spätsommer zum Neuhauser Bürgerdialog aus Hannover angereiste Staatssekretär Wunderling-Weilbier sagte im Hinblick auf Klagen, er kenne kein großes Bauprojekt der letzten Jahre in Niedersachsen, das nicht beklagt worden wäre. Landrat Böther forderte er auf: „Stellen Sie zunächst einmal die Rechtskraft Ihres Planfeststellungsbeschlusses her!“. Er tat dies mit deutlichem Hinweis auf die erfahrungsgemäß acht bis zehn Jahre Prozessdauer, bis ein endgültiger Beschluss vorliegt. Und erst ein rechtskräftiger Planfeststellungsbeschluss sei Voraussetzung für den Eintritt in das Genehmigungsverfahren für Fördermittel.

    Es ist noch ein langer Weg für begeisterte und ernüchterte Brückenbefürworter – auch wenn sie zum Teil dem Irrtum unterliegen, sich bereits im Zieleinlauf zu befinden.

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    Und die Demokratie gibt es ja auch immer noch: Der Lüneburger Kreistag hat der Verwaltung bisher lediglich den Auftrag erteilt, ein Brückenbauwerk zu planen. Nur für diesen millionenschweren Teilschritt gibt es bisher eine Legitimation. Vor der Aufnahme von Bauarbeiten müsste der Kreistag erneut grünes Licht geben. Das ist kein Selbstläufer, denn jedes Kreistagsmitglied kennt die desolate Finanzsituation: Schulden im dreistelligen Millionenbereich haben sich da angehäuft. Da gibt es sicherlich Kreistagsmitglieder, die zu einem Eigenanteil Lüneburgs von 25 Millionen und mehr Nein sagen werden. Hinzu kommt noch die Möglichkeit eines Vetos durch die kommunale Finanzaufsicht.

    Zusätzlich steht noch die Tatsache im Raum, dass sowohl der Landkreis Lüchow-Dannenberg als auch die Gemeinde Neu Darchau den Lüneburgern ein Betretungsverbot für beanspruchtes Gelände erteilt hat. Unklar ist noch, wie der Bauwillige damit umzugehen gedenkt, wo doch für zwei Drittel des Lüneburger Bauvorhabens das Gelände außerhalb seiner Kreisgrenzen liegt. In einer Sitzung des Kreistags-Ausschusses Straßenbau und -unterhaltung (SBU) wurde darauf hingewiesen, dass der Lüneburger Kreistag in seiner letzten Tagung der laufenden Amtsperiode den Beschluss fassen könnte, auch die Bauausführung zu beantragen. Inwieweit es zur Verwirklichung dieses ambitionierten Zeitplanes kommt, gehört mit zu den Erkenntnissen, die das neue Jahr noch für uns bereithalten wird.

    Klar ist in diesen ersten Tagen des Jahres nur eins: Vor den Fans der festen Elbquerung und auch vor den Brückengegnern liegt ein Zeitraum mit zahlreichen Herausforderungen und Aufgaben. Ausgang – wie seit über 25 Jahren – ungewiss!

    Text: Tom Böhlen, Andreas Conradt

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    • Avatar von Helga Dreyer Helga Dreyer sagt:

      Das war jetzt das „Best-of“ aller Brückenmythen in einem Kommentar. Danke, Herr Böhlen. So viel Text verdient eine saubere Gegenprüfung.

      Die Einordnung kommt – wer mitlesen will: FB „Ja zur Brücke“.

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      • Avatar von Emilio Hannemann Emilio Hannemann sagt:

        Danke für den Fatzebuch-Link.

        Die Gesetzeslage ignoriert der Gabriel nach wie vor, aber seine Meinungsäußerungen weiß er inzwischen mit großer Geläufigkeit in Worte zu fassen.

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    • Liebe Frau Dreyer,

      zu einem Detail der Elbbrückenplanung gibt es eine kritische Überlegung von Irmgard Oehring aus Katemin, die in diesem Jahr ihren 95. Geburtstag feiern wird.

      Die engagierte – und wortgewandte – Dame hat sich entschieden, um, wie ich vermute, einen möglichst großen Kreis von Lesern zu erreichen, ihre Gedanken in der führenden Tageszeitung ihres Landkreises zu publizieren.

      Da Sie, liebe Frau Dreyer, sicher eine verbindlichere Antwort als die meisten anderen Kenner der infrage stehenden Materie finden werden, setze ich die Zuschrift von Frau Oehring (sofern Herr Jenckel mitspielt) in voller Länge her:

      Leserbrief

      Betrifft: Geplante Elbbrücke Neu Darchau

      Die von der durch den Landkreis Lüneburg geplanten Elbbrücke kommende Zufahrt über unsere Wiesen muss in einer Reihe von Brücken den geplanten Deich in Katemin, einem Teil Neu Darchaus, kreuzen.

      Weil ich als alter Mensch nicht mehr gelernt habe, im Internet zu surfen, bemühe ich meine Vorstellungskraft, denn bei der Präsentation des Projektes im Herbst 2024 durfte ich als Betroffene leider keine Fragen stellen.

      Die Fakten: Direkt neben dem Lauschfelder Weg wird der Deich geplant. Der Deichverteidigungsweg ist an dieser Stelle auf dem Deich vorgesehen, soweit mir mitgeteilt wurde. Das bedeutet, dass die geplante Brückentrasse an der Stelle, an der sie den Deich überquert, bereits eine Höhe von mindestens 4,5 Metern haben muss. Daraus folgt, dass die von der Brücke kommenden Fahrzeuge bei diesem Gefälle stark abbremsen müssen, um die Kurve in den kurzen Bäckerweg zu kriegen. Für einen beladenen Lkw mit Anhänger dürfte das zu einer großen, für Motorradfahrer dagegen zu einer sportlichen Herausforderung werden, mit all dem damit verbundenen Lärm. Die in der Umgebung bekannte und bei Motorradfahrern in weitem Umkreis beliebte Elbuferstraße ist an den Wochenenden für diese gesperrt. Da bietet eine neue Elbbrücke doch eine schöne Alternative.

      Und wie sieht es in der anderen Richtung aus? Nachdem die Fahrzeuge den Bäckerweg verlassen haben, um zur Elbe zu kommen, werden sie eine deutliche Steigung zu einer Höhe von circa fünfn Meter bewältigen müssen, um dann auf einer langen Zufahrtsbrücke durch die Wiesen zur Elbe geführt zu werden. Droht dann bei Glatteis eine Sperrung, so wie in diesem Winter auf manchen Kreisstraßen?

      Die lang diskutierte Umfahrung von Neu Darchau und Katemin ist in den Raunächten 2008 zu einer Durchquerung von Katemin geworden. Diese Brücke wird auf alle Fälle zu einer erheblichen Beeinträchtigung und Lärmbelästigung für Mensch und Tier in Katemin und der Biosphäre führen, die in meinen Augen nicht zu vertreten ist.

      Irmgard Oehring (94), Katemin

      Aus der Elbe-Jeetzel-Zeitung, Sonnabend, 24. Januar 2026, Seite 6, online am 22.01.2026

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      • Avatar von Helga Dreyer Helga Dreyer sagt:

        Lieber Herr Kirsche,

        auffällig ist die Form, in der diese Betroffenheit öffentlich transportiert wird. Der Leserbrief wirkt weniger wie ein persönlicher Erfahrungsbericht, sondern wie eine bewusst gestaltete Stellungnahme mit politischer Zielrichtung. Dass dafür die größte Tageszeitung des Landkreises gewählt wurde, dürfte kein Zufall sein. Reichweite entsteht nicht aus Intimität, sondern aus Platzierung.

        Die im Leserbrief beschriebenen planerischen „Makel“ bleiben bei näherer Betrachtung erstaunlich abstrakt. Selbst wenn einzelne Punkte verkürzt oder vereinfacht dargestellt sein sollten, ergäben sie kein substanzielles Hindernis für das Vorhaben.

        Brückenbau und Deichplanung werden hier aus einer Hand gedacht und geplant. Hochwasserschutz, Standsicherheit und alle einschlägigen technischen Regelwerke gehören zum Fundament des Entwurfs, nicht zu seinem späteren Reparaturbedarf. Deshalb ist die Machbarkeit Teil der Entwurfsarbeit – nicht ihr blinder Fleck.

        Ingenieurbüros, die sich an deutschen Sicherheitsnormen orientieren, übersehen solche Fragen nicht – sie beginnen mit ihnen. Ingenieure improvisieren hier auch nicht mit Räucherstäbchen, sie rechnen. Wer Ingenieuren zutraut, Klangschalen auf Biotope zu stellen, darf ihnen vielleicht auch zutrauen, Deiche und Brücken regelkonform zu dimensionieren.
        So bleibt am Ende eine klare Trennlinie: Persönliche Interessen erklären die Motivation eines Textes, ersetzen aber nicht die fachliche Bewertung eines Projekts. Beides darf nebeneinanderstehen. Problematisch wird es erst dort, wo individuelle Betroffenheit als allgemeingültiges Argument ausgegeben wird – und dabei mehr über die Absender als über die Planung selbst verrät.
        Auffällig ist weniger was geschrieben wird, sondern wie. Ton, Aufbau und Argumentationsführung lassen erkennen, dass hier nicht schlicht eine fast 95-jährige Dame ihre Sorgen zu Papier gebracht hat, sondern ein sehr bewusst formulierter Text veröffentlicht wurde. Der Name steht für Betroffenheit, der Text für Strategie. Sie, lieber Herr Kirsche, haben das zwischen den Zeilen treffend beschrieben: „Die engagierte – und wortgewandte – Dame hat sich entschieden …“

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  2. Avatar von Helga Dreyer Helga Dreyer sagt:

    Der SPD-Landtagsabgeordnete Philipp Meyn verkündet in einem aktuellen Beitrag (verlinkt über „Lüneburg aktuell“) und in einem Bericht der Elbe-Jeetzel-Zeitung, die Landesförderung ermögliche nun den Bau einer neuen Niedrigwasserfähre zwischen Neu Darchau und Darchau.

    Die Texte lesen sich wie eine vollzogene Infrastrukturentscheidung mit Planungssicherheit, Zukunftsfähigkeit und spürbarer Verbesserung für die Region und es entsteht der Eindruck, allein mit der Aufnahme einer Niedrigwasserfähre in ein Landesprogramm sei die infrastrukturelle Zukunft der Elbquerung bei Neu Darchau faktisch entschieden.

    Genau hier beginnt das politische Framing. Der Tonfall ist bemerkenswert selbstbewusst. Aus einer formalen Programmeinordnung wird eine beschlossene Maßnahme, aus offenen Rechts- und Planungsfragen wird Planungssicherheit, aus einer bekannten Übergangslösung eine Zukunftsinfrastruktur. Diese sprachliche Gewissheit ersetzt allerdings keine juristische Klärung.

    Was die Artikel komplett ausblenden, ist die entscheidende praktische Frage:
    Die groß angekündigte Verbesserung durch den Kauf einer neuen Fähre würde nur dann eintreten, wenn tatsächlich wiederholt extrem niedrige Wasserstände eine Überfahrt unmöglich machen. Genau dieses Szenario wird bemüht, um das Projekt zu rechtfertigen.

    Ein kurzer Blick aus dem Fenster genügt allerdings, um die aktuelle Lage einzuordnen: Eisgang auf der Elbe, Schneesturm, Winterbetrieb. Die Fähre fällt nicht allein wegen Niedrigwasser aus, sondern wegen genau jener Witterungslagen, die seit Jahrzehnten bekannt sind, immer mal wieder vorkommen und mit keiner neuen Fähre verschwinden werden. Besonders auffällig bleibt daher die Ankündigung einer „erheblichen Reduzierung der Ausfallzeiten“. Diese Verbesserung träte nur dann ein, wenn Niedrigwasser das zentrale strukturelle Problem wäre. Eine neue Fähre ändert nichts Grundsätzliches an den Auswirkungen der realen Naturgesetze.

    Vor diesem Hintergrund wirkt die aufdringliche Euphorie der Artikel weniger wie nüchterne Infrastrukturpolitik, sondern eher wie der Versuch, eine politisch gewünschte Erzählung möglichst früh festzuschreiben. Nicht die Fakten erzeugen die Entscheidung, sondern die Entscheidung soll durch Sprache zur Tatsache werden.

    Zur Erinnerung im Telegrammstil:
    Seit 1998 gilt im Landes-Raumordnungsprogramm Niedersachsen verbindlich das Ziel einer festen Elbquerung Darchau–Neu Darchau. Dieses Ziel besteht fort. Eine Fähre kann es rechtlich nicht ersetzen. Die grundlegende Abwägung zwischen Brücke und Fähre ist bereits erfolgt – die seit 1990 bestehende Fährverbindung ist nicht ausreichend.
    Hinzu kommt: Eine positive Förderauskunft auf eine Voranfrage und die Aufnahme in ein Jahresprogramm sind keine Förderentscheidung. Wie eine dauerhafte Fährlösung unter Geltung des bestehenden LROP-Ziels überhaupt rechtlich begründet werden soll, ist bislang nicht transparent dargelegt.

    Gerade auch der EJZ-Artikel macht deutlich, wie stark hier Ursache und Wirkung vertauscht werden. Die Aufnahme ins NGVFG-Jahresprogramm erfolgte nicht aufgrund einer neuen politischen Entscheidung, sondern weil der Landkreis Lüchow-Dannenberg gegenüber dem Land erklärt hat, das Vorhaben sei „baureif“. Nachweislich fehlten hierzu zum maßgeblichen Stichtag (1. Oktober 2025) jedoch zentrale Voraussetzungen wie verbindliche Beschlüsse und vertragliche Grundlagen. Baureife wird so zur Behauptung, nicht zum Zustand. Die eigentliche Förderprüfung, die diesen Mangel aufdecken wird (mit der einzigen Konsequenz, das Vorhaben aus dem Förder-Jahresprogramm 2026 wieder streichen zu müssen, da sollte der Landtagsabgeordnete P. Meyn einmal den SPD-Kandidaten für die Wahl des Landrats Schuler zu Rate ziehen, als Bediensteter des Landesrechnungshofes kann Herr Schuler dazu bestimmt etwas sagen), steht erst noch an.

    Vielleicht liegt die eigentliche Innovation also weniger im Schiffsbau als in der Hoffnung, dass sich mit ausreichend optimistischen Pressemitteilungen Planung, Raumordnung und Natur gleichermaßen überlisten lassen. Da braut sich ein Gewitter auf, auf die Entladung bin ich gespannt.😉

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    • Avatar von Der Leser Der Leser sagt:

      Mensch, haben die Neuhaus -Rückkehrer und Natursuchende ein Glück, dass die Brücke nicht gebaut wird. Mit der dortigen Idylle wäre es schnell vorbei.

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  3. Avatar von Helga Dreyer Helga Dreyer sagt:

    Das Schauspiel geht weiter – diesmal mit offenem Mikro

    Die neueste Pressemitteilung der Landesregierung wäre eigentlich ein Kabinettstückchen wert, wenn sie nicht so durchschaubar wäre. Der Vorhang hebt sich, die Beleuchtung ist weich, die Regieanweisungen sitzen – und die Protagonisten sprechen brav ihre Rollen.

    Diesmal erklärt das ML über Frau Weber, die „Verbesserung der Fährverbindung“ sei „keine Übergangslösung, sondern die realistischste, schnellste Lösung“.
    Eine bemerkenswerte Aussage. Nicht, weil sie fachlich trägt – das tut sie nicht –, sondern weil sie das eigentliche Drehbuch der Landesregierung erstmals laut ausspricht, ohne sich die Mühe einer Tarnung zu geben: die Landesregierung verfolgt eine Fährstrategie – obwohl (und weil!) das geltende Raumordnungsrecht eine Brücke vorschreibt.

    Damit bringt Frau Weber ungewollt auf den Punkt, was ich hier im Blog seit Monaten offenlege: es geht nicht um Realität, nicht um „Verbesserung“, nicht um verkehrliche Vernunft – es geht um ein politisches Manöver, das das Ziel „Brücke“ aus dem LROP räumen soll, um anschließend den Rechtsrahmen passend zur Politik zu stutzen.

    Die Pointe des Abends liefert allerdings die Konstruktion selbst:
    Eine Fähre, die nicht betrieben werden darf von der Gemeinde Neu Darchau, nicht bezahlt werden kann vom Landkreis Lüchow Dannenberg, aber auf dem Papier beiden irgendwie gemeinsam gehören soll – gerade so lange, wie die Förderbedingungen lauten.

    Das ist kein Konzept, das ist Regietheater im Behördenkostüm.

    Und dann der Satz, der eigentlich in den Annalen der Raumordnung zitiert werden müsste:

    Für uns stellt die Fähre keine Übergangslösung dar.“

    Nein, Frau Weber, das glauben wir mittlerweile auch.
    Ein Übergang wäre ja rechtlich möglich – eine Ersatzlösung dagegen nicht.
    Und genau deshalb muss die Fähre politisch als Endlösung verkauft werden, obwohl sie rechtlich als LROP-Zielumgehung scheitern müsste.
    Man könnte fast meinen, Sie hätten vergessen, dass das LROP für die Verwaltung verbindlich ist.
    Oder schlimmer: dass Sie hoffen, niemand merkt’s.

    Der Witz an diesem Theaterstück ist nur:
    Der Text steht öffentlich im LROP.
    Und jede Bürgermeisterin, jeder Abgeordnete, jeder Kreistag weiß, dass es weiterhin gilt – bis es rechtswirksam geändert ist.
    Schauspiel ersetzt kein Recht und Propaganda keine Planung. Frau Weber sagt ‚realistischste Lösung‘ – das LROP sagt seit 27 Jahren ‚Brücke‘. Vielleicht sollten die beiden sich mal kennenlernen.

    Vielleicht wäre es ehrlicher, die Pressemitteilung künftig so einzuleiten:

    „Im Rahmen der laufenden Bemühungen, das Landesraumordnungsziel Brücke politisch zu entsorgen, wurde heute die nächste Szene gespielt…“

    Aber gut – das Publikum kennt das Stück ja inzwischen.

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    • Avatar von Leser Leser sagt:

      Pleite ist keine Realität, na sowas aber auch. Ich mache mir die Welt, so wie sie ,,Mir,, gefällt.

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      • Avatar von Willi Banse Willi Banse sagt:

        Gäähhhhhn . . .

        Eigentlich wollte ich dieses Jahr abnehmen, Herr Bruns, aber aus Sorger, man könnte denken, ich nähme Ozempic, habe ich vorsichtshalber fünf Kilo zugenommen.

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    • Avatar von Arnold Stange Arnold Stange sagt:

      Die finanzielle Lage der Kommunen ist aus Sicht des Deutschen Städtetages dramatisch. Präsident Burkhard Jung appelliert deshalb an Bund und Länder, bei der Ministerpräsidentenkonferenz an diesem Donnerstag, 4. Dezember 2025, in Berlin eine finanzielle Soforthilfe für Städte und Gemeinden zu beschließen.

      Die Städte können nicht mehr. Die städtischen Haushalte kollabieren reihenweise, mittlerweile auch in den reicheren südlichen Bundesländern“, sagte der Leipziger Oberbürgermeister (SPD) der Funke-Mediengruppe. „Die Kommunen brauchen daher eine finanzielle Soforthilfe von Bund und Ländern, damit sie nicht flächendeckend in das Nothaushaltsrecht fallen.“

      Ansonsten könnten „keine Leistungen, die nicht gesetzlich oder vertraglich geschuldet sind, geleistet werden“, führte Jung aus. „Das kann dann von der Sozialarbeit über die Zuschüsse für Sportvereine bis zum Stadtfest reichen.“ Die Menschen dürften den Staat aber nicht nur noch als Mangelverwalter erleben.

      Das Defizit der kommunalen Haushalte könnte nach Einschätzung Jungs in diesem Jahr über 30 Milliarden Euro liegen. Die Kommunen leisteten etwa ein Viertel der gesamtstaatlichen Ausgaben, erhielten aber nur ein Siebtel der Steuereinnahmen.

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      • Avatar von Helga Dreyer Helga Dreyer sagt:

        Lieber Herr Stange,
        Die Brücke ist keine Gefahr für den Haushalt.
        Sie ist eine Entlastung. Und sie ist rechtlich nicht in Gefahr – wohl aber politisch, wenn man die Dinge verwechselt.
        Ja, die finanzielle Lage vieler Kommunen ist dramatisch – aber diese Warnung des Städtetags bezieht sich auf laufende Aufgaben, auf das täglich zu stemmende Pflichtprogramm der Kommunen: Sozialarbeit, Jugendhilfe, Unterbringung, Integration, Kitas, öffentliche Sicherheit, Pflichtleistungen.
        Was dabei fast nie mitgesagt wird – aber entscheidend ist:
        Investitionen in Infrastruktur fallen ausdrücklich nicht unter die Alarmglocke,
        vor allem dann nicht, wenn diese Investitionen langfristig Kosten senken und volkswirtschaftliche Effekte erzeugen.

        Die Finanzprobleme rühren vor allem daher, dass das Land Niedersachsen das Konnexitätsprinzip notorisch halbherzig umsetzt.
        Das bedeutet konkret:
        Bund → Land → Kommunen
        Der Bund überträgt Aufgaben (z. B. Asyl, Integration, Bildungsvorgaben) und gibt dem Land Geld.
        Das Land sollte dieses Geld an die Kommunen weiterleiten. In Niedersachsen passiert das jedoch nicht vollständig.
        Das ist keine polemische Behauptung, das ist seit Jahren Gegenstand
        • von Appellen der Städte (z. B. Hannover, Braunschweig, Osnabrück),
        • von Klagen der kommunalen Spitzenverbände (NLT, NSGB),
        • und regelmäßig Thema im Landtag.

        Die Landkreise müssen die Hauptlast aus Bundes- und Landesgesetzgebung tragen, bekommen aber nur einen Teil der Mittel, die sie bräuchten.
        Darum brechen die Haushalte ein – nicht wegen einzelner Investitionsprojekte.

        Infrastrukturprojekte wie die Elbbrücke fallen in eine völlig andere Kategorie, das hatte ich gerade hier im Blog wiederholt dargestellt.
        Die Brücke ist:
        • ein einmaliger Investitionsposten,
        • mit Zweckbindung,
        • gefördert durch Land,
        • und sie reduziert dauerhaft Kosten, die durch eine Fährlösung anfallen.
        Sie gefährdet daher keinen kommunalen Haushalt, sondern entlastet ihn mittel- und langfristig.

        Diesen Unterschied ignorieren die Gegner der Brücke gern – vermutlich, weil er die Argumente gegen sie pulverisiert.
        Und noch wichtiger: Die Brücke ist trotz allem NICHT in Gefahr. Warum?
        Weil die Förderfähigkeit sich aus zwei Quellen ergibt:
        1. Rechtslage (LROP-Ziel, Planfeststellungsreife)
        2. Finanzlogik (keine Doppelstrukturförderung)

        Auch auf die Gefahr hin, dass Sie es nicht mehr hören mögen; es ist aber so wichtig, dass auch der letzte Zweifelnde sich vor Augen führt:
        Solange das Land die Fähre nicht förderfähig machen kann – und das kann es nicht, ohne gegen geltendes Recht zu verstoßen – bleibt der Weg für die Brücke offen.
        Mit anderen Worten: die schlimmste Gefahr für die Brücke wäre eine förderfähige Fähre.
        Da diese rechtlich nicht möglich ist, bleibt die Brücke unangefochten.
        Die Haushaltslage hat damit rein gar nichts zu tun.
        Die Landesregierung verbreitet mit ihrer jüngsten PM fröhlich die Illusion, man könne eine Fähre fördern, ohne die Brücke zu gefährden.
        Das ist politisches Marketing, keine Rechtslage!

        Aber zurück zum Städtetag: wenn Herr Jung von einer drohenden „Insolvenz der Kommunen“ spricht, dann meint er nicht Bauprojekte wie Brücken, sondern die strukturelle Unterfinanzierung kommunaler Pflichtaufgaben.
        Dass einige nun meinen, diese Warnung ließe sich als Argument gegen die Brücke instrumentalisieren, ist verständlich – aber falsch.

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    • Avatar von Arnold Stange Arnold Stange sagt:

      Liebe Frau Dreyer,

      ich begreife, was Sie uns wieder und wieder auseinander- und zusammenklamüsern. Geht es nach den geltenden rechtlichen Bestimmungen, kann keine Fähre zwischen Neu Darchau und Darchau, selbst keine mit maximaler Tauchtiefe von vierzehn Zentimetern, auf Zuwendungen des Landes zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse nach dem sog. Niedersächsischen Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz – NGVFG hoffen.

      Ich verstehe auch, dass kurzfristig anfallende Investitionen, wenn sie langfristig Kosten senken und sogar gewünschte volkswirtschaftliche Progression stimulieren, nicht aufgrund der Belastungen öffentlicher Haushalte durch Ausgaben für laufende Pflicht- und freiwillige Leistungen infrage gestellt werden sollten.

      Darüber hinaus ist mir klar, dass die Brückenbefürworter mit dem Vorwurf zu rechnen haben werden, ihr Hinweis auf das Verbot der Doppelstrukturförderung verhindere eine Fähre, die wenigstens als rasche, kostengünstige Interimslösung von einigem Nutzen hätte sein können.

      Doch was mir fehlt, ist eine für mich nachvollziehbare Skizze der Schrittfolge, die Herr Landrat Böther, der personalisierte „Brückenbauherr“ des Landkreises Lüneburg nun ausführen wird, damit nicht am Ende des nächsten Jahres plötzlich die normative Kraft des Faktischen am neu renovierten Elbanleger festmacht und statuiert:

      Sieh da! Sieh da, Klaus-Peheter, die Fähr für niedrig Wahasser!

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      • Avatar von Helga Dreyer Helga Dreyer sagt:

        Lieber Herr Stange,

        herzlichen Dank für Ihre klarsichtigen Zeilen – und dafür, dass Sie die rechtlichen Prämissen, um die ich seit Monaten kreise, so präzise zusammenziehen. Deshalb verwundert mich eine Passage Ihrer Antwort umso mehr:
        Wenn Ihnen – wie Sie schreiben – völlig klar ist, dass keine (Niedrigwasser-)Fähre nach NGVFG gefördert werden darf, solange das LROP-Ziel „Brücke“ gilt, weshalb gestehen Sie den Brückenbefürwortern dann (fast schon prophylaktisch) die Schuldrolle zu, eine rechtswidrige Förderung verhindert zu haben?

        Dieser Gedankensprung lässt den entscheidenden Zwischensatz aus – nämlich den, der das derzeitige Schauspiel verständlich macht:

        Nicht die Brückenbefürworter verhindern die Fähre –
        sondern die Fährförderung würde die Brücke verhindern.

        Und zwar endgültig. Und das ganz simpel aus Haushaltslogik:
        Wer die Aufgabe „Elbquerung“ einmal finanziert hat, finanziert sie kein zweites Mal. Die angebliche „Interimslösung“ wäre der Trick 17, der alles Weitere unmöglich machen soll. Die Selbstüberlistung lassen die Protagonisten aber gerne außen vor.

        Dass genau diese Mechanik politisch unterschlagen wird, ist ja der Kern des Problems:
        Man verkauft das Provisorium (und eine Fähre – einerlei, mit welchem Tiefgang – ist seit 1994 wegen des LROP-Zieleintrags „feste Elbquerung“ – nur ein Provisorium!) als Modernisierung – und hofft, niemand merke, dass es in Wahrheit die Endlösung sein soll.

        Ich hoffe, Sie meinten die Zuschreibung auf den Landrat („personalisierter Brückenbauherr“) nicht höhnisch, denn diese wäre sachlich falsch.

        Als der Kreistag Lüneburg am 24. September 2018 mit breiter Mehrheit beschloss, das Planfeststellungsverfahren einzuleiten, war der Brückenbauherr weder der damalige Landrat Nahrstedt persönlich noch heute Böther persönlich – es war und bleibt der Landkreis Lüneburg als Körperschaft.

        Der jeweilige Landrat – damals Nahrstedt (SPD), heute Böther (CDU) – hat lediglich die Pflicht, dieses einmal eröffnete Verfahren rechtmäßig zu Ende zu führen.
        Das ist keine Frage persönlicher Neigung, sondern Amt und Eid. Ich bin mir sehr sicher, Herr Böther nimmt diesen Eid ernst – so wie Herr Nahrstedt vorher auch.

        Die von Ihnen erbetene „Skizze der Schrittfolge“ liegt auf der Hand – und doch ist sie keiner Öffentlichkeit geschuldet.
        Der Landkreis Lüneburg (oder Herr Böther) muss nicht mir und auch nicht dem Brückenverein darlegen, ob und wann er welchen rechtlichen Weg beschreitet. Möglicherweise reicht ja schon ein Gespräch zwischen den Verantwortlichen.

        Er hat aber – und das wissen Sie – eine ganze Batterie an Optionen.

        Die Landesregierung liefert inzwischen ja selbst genug Stoff für ein ganzes Kapitel politischer Parabeln – begonnen bei jenen „leisen Hinweisen“ aus Hannover, die den Landkreis Lüchow-Dannenberg zu Schritten drängten, die man nur mit höflicher Phantasie als freiwillig bezeichnen kann. Ob diese Hinweise nun schriftlich waren oder als halblaute Botschaften zwischen Tür und Angel weitergegeben wurden – ihre Wirkung glich eher einem Befehl als einer Bitte: Stellt die Voranfrage. Bescheinigt die Baureife. Macht schon mal den Weg frei.

        Und kaum war dieses Räderwerk in Gang gesetzt, folgte die nächste Volte: eine Pressemitteilung, die ungerührt verkündet, die neue Fähre sei „keine Übergangslösung“ – ausgerechnet in dem Moment, in dem parallel der Planfeststellungsbeschluss für die Brücke vorbereitet wird. Zwei Wahrheiten, die gleichzeitig gelten sollen, obwohl sie einander ausschließen.

        Zu Ihrer wunderbaren Anspielung auf Schillers Kraniche des Ibykus („Sieh da, sieh da, Klaus-Peheter, die Fähr für niedrig Wahasser!“).

        In Schillers Ballade waren die Kraniche nicht die Täter. Sie waren die Zeugen.
        Die Entlarvung kam durch denjenigen, der – von seinem eigenen schlechten Gewissen verfolgt – sich selbst verriet.

        Wenn also eines Tages am Elbanleger eine Fähre auftaucht, deren Förderung mit dem geltenden Recht nicht vereinbar ist, dann werden es nicht wir Brückenbefürworter sein, die den Ausruf tun müssen.

        Nun noch eine kleine Rückfrage an Sie, lieber Herr Stange:

        Wenn Ihnen so klar ist, dass eine Fährförderung rechtswidrig wäre –
        warum greifen Sie dann ausgerechnet jenes Narrativ auf, wonach die Brückenbefürworter sich vorhalten lassen müssten, eine „Interimslösung“ verhindert zu haben, obwohl diese „Interimslösung“ rechtlich gar nicht zulässig ist und haushaltsrechtlich die Brücke dauerhaft blockieren würde?

        Das ist kein Vorwurf an Sie – eher ein Hinweis darauf, wie stark sich diese politische Erzählung bereits in die Debatte hineingeschoben hat.

        Und keine Sorge, ich spiele gern weiter Souffleuse in diesem Stück.
        Aber die Geständnisse dürfen, wie bei Schiller, gerne die „Mörder“ selbst übernehmen.

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      • Avatar von Arnold Stange Arnold Stange sagt:

        Liebe Frau Dreyer,

        wenn ich schrieb: mir sei klar, „dass die Brückenbefürworter mit dem Vorwurf zu rechnen haben werden, ihr Hinweis auf das Verbot der Doppelstrukturförderung verhindere eine Fähre, die wenigstens als rasche, kostengünstige Interimslösung von einigem Nutzen hätte sein können“, ja, dann wiederhole ich den bereits umlaufenden Vorwurf. Aber ich wiederhole ihn nicht, um ihn mir zu eigen zu machen oder um ihn unter die Leute zu bringen, also deshalb, weil ich ihn teile, sondern weil ich die Gefahr sehe, dass es so kommt, denn „dieses Narrativ“ liegt nahe und wird deshalb genutzt werden, und es wird für eingeschränkt, schlecht oder gar nicht Informierte in seiner Hinterhältigkeit schwer zu durchschauen sein.

        Die Alternative lautet: Entweder Fähre oder Brücke. Tertium non datur!

        Das heißt: Wer die neue Fähre jetzt will, wird niemals eine Brücke bekommen. Beides zusammen (oder nacheinander), Fähre und Brücke wird es in diesem Jahrhundert nicht geben.

        Ob diese Mitteilung im Kreistag von Lüchow, im Rat der Samtgemeinde Elbtalaue und in der Vertretung der Gemeinde Neu Darchau zum Nach- oder sogar Umdenken führt, bleibt abzuwarten, so wie abzuwarten bleibt, was der Lüneburger Kreistag aus der Erkenntnis macht, wenn sie dort endlich durchgedrungen ist.

        Zu meiner flapsigen Carakterisierung von Herrn Böther als „personalisiertem Brückenbauherrn“ nur soviel: Der Landrat ist, wenn man so will, der vorsitzende Repräsentant des Kreises, den er „als dessen Gesicht“ nach außen vertritt. Dass der Kreis selber als juristische Person des öffentlichen Rechts handelt, zu deren Aufgaben die Planung, die Herstellung und die Unterhaltung seiner Kreisstraßen gehört, ist mir bekannt.

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      • Avatar von Helga Dreyer Helga Dreyer sagt:

        Lieber Herr Stange,

        haben Sie Dank.
        Sie haben das Dilemma so klar benannt, dass nun auch der Letzte erkennt, worum es wirklich geht.
        Hannah Arendt schrieb:
        Wahrheit ist nie laut, aber sie ist unüberhörbar.
        Ihre Beiträge haben genau das gezeigt.
        Mehr braucht es nicht.
        Herzlich
        Helga Dreyer

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  4. Avatar von Peter Baumann Peter Baumann sagt:

    Do., 13. Nov. 2025, Nachrichten von NDR 1 Niedersachsen, Studio Lüneburg:

    Die geplante Brücke über die Elbe in Neu Darchau (Landkreis Lüchow-Dannenberg) wird womöglich teurer als bisher erwartet. Auf einer Sitzung des Lüneburger Kreistages am Dienstag* korrigierte der zuständige Leiter des Betriebs für Straßenbau und -unterhaltung (SBU), Jens-Michael Seegers, die geschätzten Kosten auf 96,5 Millionen Euro. Das ist gegenüber der vorigen Schätzung ein Anstieg um 1,7 Millionen Euro. Ein Sprecher des Landkreises begründete die nun höher geschätzten Kosten mit „normalen Preisanstiegen im Baubereich“. 75 Prozent der Kosten werden demnach vom Land Niedersachsen übernommen.

    * die Kreistagssitzung fand am Mittwoch, 12. November, im Bürger- und Kulturhaus Dahlenburg statt; am Dienstag, 11. November tagte in Scharnebeck der Betriebs- und Straßenbauausschuss

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    • Avatar von Helga Dreyer Helga Dreyer sagt:

      Die NDR-Meldung wirkt ungefähr so überraschend wie die Verkündung: „Breaking News: Heiligabend fällt auch dieses Jahr auf den 24. Dezember.“
      Was dort als Neuigkeit präsentiert wird, ist nichts weiter als der alljährliche Pflichtakt: die alte Kostenschätzung aus der Brückenvereinbarung wird einmal durch den Baukostenindex gedreht und kommt verlässlich teurer wieder heraus. 
      Das ist keine Rechercheleistung, sondern Mathematik auf Autopilot.

      Und zur Erinnerung – vor allem für jene, die jetzt mit großen Augen auf die neue Zahl starren:
      Belastbare Baukosten gibt es erst, wenn die Ausschreibung läuft und echte Angebote auf dem Tisch liegen. Vorher ist alles nur Reißbrett-Realität.

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  5. Avatar von Kai-Uwe Hanke Kai-Uwe Hanke sagt:

    Feststellung Helga Dreyer:

    Sobald die Landesregierung eine neue Fähre nach dem Niedersächsischen Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (NGVFG) gefördert hat, kann die NLStBV unter Berufung auf das Haushaltsrecht (§ 7 LHO – Grundsatz der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit, § 44 i. V. m. § 23 LHO – Prüfungsrecht) jede weitere Förderung für die Brücke ablehnen. … Das ist formal korrekt…

    Wenn das formal korrekt ist, was gibt es dann noch zu maunzen?

    Aussage Otto Berg:

    In der Politik wird politisch manövriert. Das ist das Wesen der Politik.

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  6. Avatar von Helga Dreyer Helga Dreyer sagt:

    Es ist ein Schauspiel – und der Vorhang hebt sich gerade.

    Was wirklich hinter der „Niedrigwasserfähre“ steckt
    Die Landesregierung verkauft ihr Projekt als schnelle Hilfe für Neu Darchau – in Wahrheit ist es ein politisches Manöver.
    Die angebliche Fährförderung soll die Brücke juristisch und haushaltspolitisch ausbremsen: erst die Fähre, dann die Ausrede.
    Der Landkreis wird zum Statisten, Hannover zieht die Fäden.

    Wie diese Strategie aus Hannover funktioniert – und warum sie bald auffliegen wird, zeigt Akt zwei:

    In Hannover läuft längst ein anderes Stück – der Ersatzplan zum Abwürgen der Elbbrücke.
    Nachdem klar wurde, dass das Landesraumordnungsprogramm (LROP) zeitlich nicht mehr geändert werden kann – der Planfeststellungsbeschluss für die Brücke kommt vorher –, schwenkten die Strategen auf Plan B um: die Brücke politisch aushungern, indem man zuerst eine Fähre fördert.

    Noch aufschlussreicher ist jedoch, woher die Initiative für die sogenannte Niedrigwasserfähre überhaupt kam:
    Nicht der Landkreis Lüchow-Dannenberg hatte den Wunsch, eine neue Fähre anzuschaffen – er wurde vielmehr vom zuständigen Ministerium in Hannover ausdrücklich aufgefordert, eine Fördervoranfrage zu stellen.
    Von allein wäre der Landkreis nie auf diese Idee gekommen: Er verfügt weder über ein eigenes Interesse an einem solchen Projekt noch über die notwendigen Eigenmittel.

    Damit steht fest: Die Landesregierung zieht die Fäden, die kommunale Ebene dient nur als Kulisse.
    Was nach regionaler Eigenverantwortung aussieht, ist in Wahrheit eine von Hannover gelenkte Inszenierung – ein Verwaltungsmanöver, das politischen Zwecken dient, nicht der Verbesserung der Verkehrsverhältnisse.
    Die Landesregierung ist ja für keines der Projekte zuständig, steuert aber beide, um das politische Ziel zu erreichen: die Brückenplanung auslaufen zu lassen, ohne sie offiziell zu stoppen.

    Das Drehbuch ist so einfach wie durchsichtig:
    Man beruhigt die Öffentlichkeit mit der Parole „Erst die Fähre, dann kann der Landkreis ja immer noch die Brücke bauen.“
    Tatsächlich aber schafft genau diese Reihenfolge die haushaltspolitische Falle, auf die alles hinausläuft.
    Denn sobald die Landesregierung eine neue Fähre nach dem Niedersächsischen Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (NGVFG) gefördert hat, kann die NLStBV unter Berufung auf das Haushaltsrecht (§ 7 LHO – Grundsatz der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit, § 44 i. V. m. § 23 LHO – Prüfungsrecht) jede weitere Förderung für die Brücke ablehnen.
    Zwei parallele Großinvestitionen für denselben Förderzweck – die Verbesserung der Verkehrsverhältnisse – gelten im haushaltsrechtlichen Sinne als „nicht wirtschaftlich“.
    Die Argumentation liegt auf der Hand: Der Bedarf sei durch die geförderte Fähre bereits abgedeckt, eine zusätzliche Brückenförderung biete keinen messbaren Mehrwert.
    Damit wird der Grundsatz der Wirtschaftlichkeit zum juristischen Deckel über einem politischen Ziel: die Fähre deckt den Bedarf – die Brücke wird überflüssig.
    So ersetzt das Haushaltsrecht den politischen Beschluss, und das Ergebnis bleibt dasselbe.

    Bemerkenswert ist: in allen öffentlichen Äußerungen heißt es stets „Der Landkreis kann die Brücke ja bauen“ oder „Die Brücke kann trotzdem kommen“
    aber niemals hat jemand aus der Landesregierung gesagt: „Wir fördern beide Projekte.“
    Genau das ist die Leerstelle, die alles verrät.
    Die Brücke bleibt auf dem Papier erlaubt, aber in der Praxis unerreichbar.

    Und der eigentliche Coup kommt erst danach:
    Nach Ergehen des Planfeststellungsbeschlusses (PFB) verschwindet das Ziel „feste Elbquerung Darchau–Neu Darchau“ automatisch – also von Amts wegen – aus dem LROP, weil es dann als umgesetzt gilt.
    Das ist formal korrekt, aber politisch brisant:
    Eine zuvor politisch gewollte und rechtlich fragwürdige Fährförderung würde damit nachträglich „legalisiert“, weil kein Widerspruch zum LROP-Ziel mehr bestünde.
    So entsteht der Anschein von Ordnung, wo in Wahrheit Rechtsbruch zur Methode geworden ist.
    Das ist keine Verwaltungskunst, das ist politische Alchemie.

    Der Grundstein für dieses Täuschungsmanöver wurde am 7. August 2025 beim Bürgerdialog in Neuhaus gelegt – mit einem Publikum, das höflich nicken sollte, während hinter den Kulissen längst entschieden war, wie der Plan aussehen würde.
    In der Plenarsitzung des Landtages folgte dann die Fortsetzung: dieselben Formeln, dieselbe Beruhigungsrhetorik, dieselbe Handschrift.
    Oder um es mit Walter Ulbricht zu sagen:
    „Niemand hat die Absicht, eine Brücke zu verhindern…“

    Doch das Publikum ist wacher, als man in Hannover glaubt.
    Der Brückenverein, der Landkreis Lüneburg und viele Bürgerinnen und Bürger haben die Dramaturgie erkannt.
    Und sie wissen, wie man einen solchen dritten Akt verhindert – ohne das Ende vorwegzunehmen.

    Was jetzt als „bedarfsgerechte Lösung“ verkauft wird, ist in Wahrheit die politische Vorbereitung auf den Kommunalwahlkampf 2026 und den Landtagswahlkampf 2027:
    Ein schickes Fährenprojekt zum Fotografieren, ein bisschen Förderglanz – und das beruhigende Gefühl, irgendetwas getan zu haben.
    Tatsächlich aber ist es der gezielte Versuch, die Brückenplanung stillzulegen, ohne es offen auszusprechen.

    In der Hauptrolle glänzen die rot-grünen Strategen aus Hannover – allen voran die, die gern betonen, sie kämpften für den ländlichen Raum, während sie ihn gleichzeitig von der Landkarte realistischer Entwicklung streichen.
    Herr Schulz-Hendel mag glauben, Regie zu führen – aber auch ein Regisseur steht am Ende im Licht.

    Der Vorhang mag sich gehoben haben, aber das Publikum hat verstanden, was gespielt wird.
    Und im nächsten Akt könnten manche Hauptrollen dann anders besetzt sein.

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    • Avatar von Georg Jansen Georg Jansen sagt:

      Die Beschreibung des Dramas klingt nach einem schäbigen Stück. Aber muss der Landkreis Lüneburg ihm wirklich bis zum Ende beiwohnen, ohne auf den Ausgang einwirken zu können?

      So, wie Sie die Sache oben schildern, scheinen Sie empört über die Trickserei zu sein, aber keinen Ausweg mehr zu sehen.

      Wie kann die Landesregierung denn heute versprechen, eine Fähre nach dem Niedersächsischen Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (NGVFG) zu fördern, wenn dem die Brücke als das heute geltende LROP-Ziel entgegen steht?

      Und wie sollen Planung und Verfolg mittelfristiger, das heißt mehr als eine Legislaturperiode beanspruchende Infrastrukturprojekte im kommunalen Wirkungskreis künftig noch in Angriff genommen werden, wenn jederzeit damit zu rechnen ist, dass die notwendige Verlässlichkeit von Landesseite de facto aufgekündigt wird?

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      • Avatar von Helga Dreyer Helga Dreyer sagt:

        Lieber Herr Jansen,

        empört? Ja. Hilflos? Nicht im Geringsten!

        Ich habe lediglich den dritten Akt beschrieben – nicht das Finale. Und das unterscheidet sich erheblich von der resignierten Perspektive, die Sie zwischen meinen Zeilen gelesen haben wollen.

        Dass die Landesregierung heute verspricht, eine Fähre nach NGVFG zu fördern – obwohl das gültige Raumordnungsziel eindeutig „Brücke“ lautet – ist kein Ausweg, sondern der Auftakt eines politisch inszenierten Doppelmanövers. Nach außen heißt es: „Erst die Fähre, die Brücke kann trotzdem kommen.“

        Der Teil, den man verschweigt: Die haushaltsrechtliche Keule kommt später. Sobald die Fähre gefördert ist, wird die Brücke unter Hinweis auf das Wirtschaftlichkeitsgebot (§ 7 LHO) als „nicht finanzierbar“ deklariert. Das ist der Plan.

        Und ja, natürlich gibt es Auswege.

        Man muss sie nur sehen wollen:

        – Der Landkreis Lüneburg kann im Förderverfahren substantiell Stellung nehmen und die Zielkonformität der Brücke geltend machen.

        – Er kann verlangen, dass die Fähre nur als Übergangslösung bis zur Fertigstellung der Brücke bewilligt wird — schriftlich, als Auflage im Förderbescheid.

        – Ignoriert Hannover das, stehen alle Rechtsmittel offen: Widerspruch, Klage, Eilantrag (§§ 42, 68, 80 VwGO; § 75 VwVfG).

        – Zusätzlich greift die Raumordnungsaufsicht (§ 15 ROG, § 4 NROG). Das Landwirtschaftsministerium muss prüfen, ob die Förderung das Raumordnungsziel unterläuft. Tut sie.

        Und falls die Landesregierung meint, man könne diese Konstruktion einfach durchwinken:

        Der Landesrechnungshof sieht derartige Haushaltsakrobatik erfahrungsgemäß nicht mit Mandala-Gelassenheit. Er prüft, findet, dokumentiert — und fordert zurück. Rückforderungen sind keine politische Ermessensfragen, sondern ein Automatismus, wenn Haushalts- und Förderrecht verletzt wurden.

        Was Ihre Frage zur Planbarkeit betrifft:

        Natürlich zerstört solches Taktieren jede langfristige Infrastrukturplanung. Genau deshalb darf man es nicht als Normalität akzeptieren, sondern als das benennen, was es ist: ein Missbrauch des Haushaltsrechts zur Durchsetzung politischer Ziele, die offen nicht durchsetzbar wären.

        Und weil hier zwei Kommentare im Raum stehen, erlaube ich mir eine kleine Rückmeldung auch an Herrn Hanke, der gleichzeitig fragte, warum man „maunze“, wenn das alles „formal korrekt“ sei:

        „Formal korrekt“ beschreibt die Mechanik eines Tricks — nicht dessen Legitimität.

        Ein Löwe, der so etwas schweigend hinnimmt, ist keiner, sondern ein dressiertes Dekotier.

        Ich maunze nicht. Ich brülle.

        Und nun zum eigentlichen Kern der Tragikomödie:

        Während man in Hannover längst mit dem Rotstift über der Brückenförderung sitzt, diskutiert man im Schatten der Klangschalen darüber, ob die Farbe der Fähre eher „Hoffnungsgrün“ oder „Fördergeldblau“ werden soll.

        Und manche halten das ernsthaft für Planung.

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  7. Avatar von Otto Berg Otto Berg sagt:

    Gute Nachrichten vermeldet Rouven Groß, der wieder einmal sehr schnell, sehr umfassend informierende Redakteur von der EJZ (und demonstriert – womöglich sogar einem Bundeskanzler – , auf wie unterschiedliche Weise sich Konzepte und damit Zusammenhängendes auf der Suche nach innerem Sinn ordnen lassen):

    Neu Darchaus neuer Bürgermeister Reinhold Siebolds (Grüne) will nicht gegen den Brückenbau vor Gericht ziehen, wenn eine Klage von vornherein ohne Aussicht auf Erfolg ist.

    Der Gemeinderat von Neu Darchau legt sich schriftlich fest: Das Votum für eine neue Fähre sei kein Votum gegen einen möglichen Brückenbau.

    Der Gemeinderat von Neu Darchau übernimmt Finanzierungskosten in der Höhe von mindestens 2,15 Millionen Euro, stemmt also alleine den nicht förderfähigen Anteil anstelle des Landkreises Lüchow-Dannenberg.

    Hardliner, die den Fährneubau komplett ablehnen und bekämpfen, scheinen im Brückenbau-Förderverein politisch zunehmend isoliert zu agieren.

    Vgl. ausführlich: Elbe-Jeetzel-Zeitung von Sonnabend, den 1. November 2025, Seite 3, online am 30. Oktober 2025

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    • Avatar von Helga Dreyer Helga Dreyer sagt:

      Lieber Herr Berg,

      danke für den Hinweis auf Rouven Groß’ EJZ-Artikel. Man muss ihn fast zweimal lesen, um den ganzen Abgrund der politischen Selbstberuhigung zu erfassen.
      Eine Gemeindevertretung, die Millionen für eine Fähre bereitstellt, die ihr gar nicht gehören darf, nennt man neuerdings „harmonisch“.
      Und der Bürgermeister erklärt, man wolle ja gar nicht gegen den Brückenbau klagen – als wäre es schon Großmut, auf einen aussichtslosen Rechtsstreit zu verzichten.

      Vor diesem Hintergrund wundert mich nicht, dass in den sozialen Netzwerken jeder, der auf solche Widersprüche hinweist, plötzlich als „Stänkerer“ gilt. Es soll ja Menschen geben, die sachliche Kritik für Stänkerei halten – meist genau dann, wenn eigene Argumente fehlen.
      In den sozialen Netzwerken verschwindet so etwas dann gern lautlos, als hätte es nie existiert.

      Besonders hübsch wird es, wenn die vermeintlichen Verteidiger des Fortschritts eine „Niedrigwasserfähre“ für den großen Wurf halten und jede Nachfrage zur Förderung, Eigentumslage oder Zweckbindung als Majestätsbeleidigung empfinden.
      Nach ein paar unbequemen Fakten wird das Pathos dann plötzlich leise – und der Kommentar gleich mitgelöscht.
      Einerlei, Erkenntnis soll ja manchmal mit dem Klick auf „Entfernen“ beginnen. Vielleicht ist das ja dann auch die neue Harmonie, von der die EJZ schreibt: ein stilles Einverständnis darüber, dass man lieber löscht, statt nachzudenken.

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      • Avatar von Leser Leser sagt:

        Eine Gemeindevertretung, die Millionen für eine Fähre bereitstellt, die ihr gar nicht gehören darf? Nanu, wird die Fähre denn nicht nach wenigen Jahren Eigentum des Fährbetreibers?

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      • Avatar von Andrea Sattler Andrea Sattler sagt:

        Tja, Frau Dreyer,

        die Verachtung der Errungenschaften demokratisch verfasster Gemeinwesen gedeiht eben nicht, weil die Substanz des einen Arguments dem Gehalt des anderen überlegen ist, sondern weil „Argumente“ an sich schon auf fast allen Ebenen als überkomplexe Aufmerksamkeitszumutungen gelten. Länge und Differenzierung von sprachlichen Einlassungen werden als Merkmale der Falschheit empfunden. Als Kriterium der Wahrheit zählt primär die Zugehörigkeit zu einer spezifischen, wehrhaft umzäunten Partikularöffentlichkeit in der sich die Bewohner einer Meinungsprovinz wechselseitig und irritationsfrei ihrer „Identität“, also ihrer gemeinsam geteilten Haltung zur Welt versichern. Da genügen Signalvokabeln, in Lüneburg „Rotgrüne Socke“ heute, „braunblaues Gesocks“ aktuell. Ändert sich die Windrichtung vorübergehend, kann man auch genau gegenteilig werten. Ein entschiedenes Urteil ist allemal „kittender“ als ein begründetes. Auf die Form kommt es an, nicht auf den Inhalt. Denn, wie Trinkhallen-Guido (Alexander Wipprecht) gleich in der ARD zu seinem Zechkumpel Thorsten (Johannes Allmayer) sacht, „das ist ja das Geile an Demokratie: dass du nicht zu deinen Überzeugungen stehen musst.“ Siehe: „Theken-Cowboys“, heute um Viertel nach acht im Ersten und danach in der ARD-Mediathek.

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      • Avatar von Michael Hirt Michael Hirt sagt:

        Frau Dreyer, wollen Sie eine Verbesserung der Situation für die Menschen oder nicht? Die Fähre könnte in ca. 2 Jahren einsatzbereit sein und die Anzahl der Ausfalltage drastisch minimieren. Aber Sie stänkern ständig gegen diese Lösung und nehmen damit billigend in Kauf, dass die Situation für diverse weitere Jahre so unbefriedigend bleibt wie heute.
        Aber wahrscheinlich tun Sie das, weil eine verlässliche Fähre Ihnen ja die Argumente für eine Brücke nehmen könnte.
        Ich hoffe, dass die Gemeinde und Landkreis eine gute Lösung finden, damit die neue Fähre möglichst schnell in Auftrag gegeben werden kann.

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      • Avatar von Helga Dreyer Helga Dreyer sagt:

        Werter Herr Hirt,

        den vollständigen Austausch mit Herrn Schäfer, auf dessen Kommentar Sie sich hier wortgleich beziehen, können Sie übrigens auf Facebook nachlesen:

        https://www.facebook.com/share/1CkB18Hms7/?

        Zu Ihrem Einwand nur so viel:

        Die „Verbesserung der Situation“ bleibt ein leeres Versprechen, solange niemand beantwortet, wer sie bezahlen soll und worin sie konkret bestehen soll.

        Wer garantiert denn, dass der Klimawandel künftig jedes Jahr niedrige Wasserstände hervorbringt – und nicht Hochwasser, Eisgang oder andere extreme Wetterlagen?

        Und wer trägt die unvermeidliche Ticketerhöhung, wenn eine neue Fähre angeschafft wird – die Nutzer oder sollen die indirekten Subventionen des Landkreises Lüneburg erhöht werden? Oder verzichtet der Betreiber auf die aus betriebswirtschaftlichen Aspekten sinnvolle Erhöhung? 

        Was also verbessert sich tatsächlich, wenn Fahrzeiten unverändert bleiben, die Kosten steigen und die Zuverlässigkeit witterungsabhängig bleibt?

        Die Menschen an der Elbe brauchen keine symbolische Lösung, sondern eine verlässliche.

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      • Avatar von R. Löser R. Löser sagt:

        In Kunst und Literatur sind die Erzengel Michael, Gabriel, Raphael und Uriel am bekanntesten geworden. In der Bibel wird allerdings nur Michael als Erzengel bezeichnet, Gabriel und Raphael werden dagegen immer nur Engel genannt. Uriel kommt in der Bibel gar nicht vor. (Wikipedia)

        • Michael wird im Volksglauben oft als oberster Engel und Heerführer Gottes betrachtet.
        • Gabriel gilt als der Bote Gottes, der wichtige Botschaften überbringt.
        • Raphael ist als der Heiler bekannt.
        • Uriel wird als Träger des Lichts bezeichnet und oft mit Weisheit und Wissen verbunden.

        Der Ausdruck Hirt (auch Hirte) oder Hüter bezeichnet eine Person, die eine Herde von Nutztieren bewacht und versorgt (z. B. Schafe, Ziegen, früher auch Gänse, Schweine, Rinder, Pferde, Esel, speziell in Nordafrika und Vorderasien auch Kamele, in Südamerika Lamas, in Süd- und Südostasien Arbeitselefanten usw.). Im Lateinischen heißt Hirt „Pastor“. Daher stammt der Begriff Pastoralismus, der für alle Formen pastoraler Tierhaltung auf Naturweiden steht. (Wikipedia)

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      • Avatar von Rudi Radlos Rudi Radlos sagt:

        Was ist mit der Frage von Redaktor Rouven Groß (Leser) vom 5. November 2025 um 12:15 Uhr? Der möchte zu gerne noch einmal ganz genau erfahren, wo der Haken steckt.

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      • Avatar von Helga Dreyer Helga Dreyer sagt:

        Ja, lieber Rudi Radlos, ich wünsche mir ebenfalls Antworten auf viele Fragen.
        Und ich würde mir wünschen, dass Redakteurinnen und Redakteure, die über das Vorhaben berichten, mit den Aussagen aus Politik und Verwaltung etwas kritischer umgehen.
        Dazu wäre keine investigative Recherche nötig – oft würde es schon genügen, das Offensichtliche zu hinterfragen.
        Wenn das geschehen würde, wären viele der Leserfragen, die hier gestellt werden, längst überflüssig.
        Logisches Denken ist schließlich nicht verboten, und ein Blick ins Netz kann manchmal mehr Erkenntnis bringen als zehn Pressemitteilungen.
        Zur Frage des Lesers vom 5. November – ob die Fähre denn nach einigen Jahren automatisch Eigentum der Gemeinde werde – nur so viel:
        Geplant ist tatsächlich ein öffentlich-rechtlicher Vertrag, nach dem das Eigentum nach Ablauf der fünfjährigen Zweckbindung auf die Gemeinde übergehen soll.
        Doch genau daran wird das gesamte Konstrukt scheitern, wenn die gesetzlichen Vorschriften zunächst strikt eingehalten werden – so, wie man sich Rechtsstaatlichkeit eigentlich vorstellt.
        Die Gemeinde wird keinen Kredit genehmigt bekommen können, weil sie für ein Wirtschaftsgut zahlen soll, das ihr zunächst nicht gehört und für das keine ausreichende Sicherung besteht.
        Und der Landkreis wird keine Förderung erhalten können, weil er die erforderlichen Eigenmittel nicht besitzt und eine zweckgebundene Förderung nicht auf Dritte übertragen darf.
        Damit fehlt beiden Seiten die rechtliche Grundlage für ihr Vorhaben.
        Was sich rund um die geplante Förderung der sogenannten Niedrigwasserfähre abzeichnet, hat mit verantwortlicher Verwaltung nur noch am Rande zu tun.
        Es ist ein Stück aus dem Lehrbuch politischer Förderakrobatik – und zwar mit Ansage.
        Das Modell ist so durchsichtig wie rechtswidrig: Der Landkreis Lüchow-Dannenberg will Fördermittel beantragen, ohne eigene Mittel zu besitzen.
        Diese sollen stattdessen von der Gemeinde Neu Darchau kommen – über Kredite, die sie ausgerechnet für ein Objekt aufnehmen müsste, das ihr gar nicht gehört.
        Die rechtlichen Grundlagen (§ 44 LHO i. V. m. den Verwaltungsvorschriften zu § 44 LHO sowie §§ 110, 111 und 120 NKomVG) schließen ein solches Konstrukt ausdrücklich aus.
        Doch wo der politische Wille regiert, wird das Haushaltsrecht schnell zur Fußnote erklärt.
        Damit dieses Kartenhaus nicht schon auf dem Weg zusammenbricht, müssten gleich mehrere Instanzen beide Augen zudrücken:
        – die Landrätin des Landkreises Lüchow-Dannenberg, die den Förderantrag verantwortet,
        – die Kommunalaufsicht des Landkreises Lüchow-Dannenberg, die die Kreditaufnahme der Gemeinde genehmigen müsste,
        – das Innenministerium, das als oberste Aufsichtsbehörde den Landkreis beaufsichtigt,
        – die NLStBV, die den Förderbescheid ausstellen würde,
        – und schließlich das Wirtschaftsministerium, das die Fachaufsicht führt und verpflichtet wäre, einen rechtswidrigen Bescheid zu stoppen.
        Wenn all diese Stellen das durchwinken, wäre das kein Versehen mehr, sondern institutionelle Selbsttäuschung – eine Verschleierung, um ein politisches Ziel zu bedienen: den Brückenbau auszubremsen und gleichzeitig eine „Erfolgsmeldung“ nach Hannover zu schicken.

        Und selbst wenn all diese Stellen wegsehen sollten – am Ende prüft der Landesrechnungshof.
        Er ist weder weisungsgebunden noch politisch steuerbar.
        Sobald dort auffällt, dass Fördergelder ohne gesicherte Eigenmittel, auf Basis eines unzulässigen Vertragsmodells oder ohne wirtschaftliche Tragfähigkeit bewilligt wurden, stehen Rückforderungen im Raum.
        Und diese Rückforderungen können nicht „aus Kulanz“ erlassen werden – sie treffen die öffentliche Hand, also am Ende die Bürgerinnen und Bürger.
        Das ist der Punkt, an dem Rechtsstaat und politisches Wunschdenken auseinanderlaufen.
        Wenn eine Landrätin, zwei Aufsichtsbehörden, eine Bewilligungsstelle und ein Ministerium gemeinsam so tun müssen, als wäre Schwarz plötzlich Weiß, nur damit eine symbolische Fähre finanziert werden kann, dann ist das kein Verwaltungsakt mehr.
        Es ist ein Schauspiel – und der Vorhang hebt sich gerade.

        Dass Redakteur Rouven Groß diese Widersprüche nicht erkannt hat – oder sie in seinem Artikel vom 1. November einfach stehen ließ – ist bedauerlich, denn wer über Millionenentscheidungen berichtet, sollte die Logik dahinter prüfen, nicht nur die Zitate wiedergeben.
        Man muss ja nicht vom Fach sein, um zu erkennen, dass die uns präsentierte Geschichte nicht stimmig ist.

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      • Avatar von Rudi Radlos Rudi Radlos sagt:

        Aber ist sowas Förderakrobatisches in der Art nicht schon einmal in der Frühzeit von Herrn Böthers Bürgermeisterei in Bleckede gelungen, als bei der Restaurationsfinanzierung des dortigen Schlössleins eine „Lücke“ sich unversehens auftat, bis „höhere Gewalt“ plötzlich in Hannover entschied, die dort fehlenden „Mittel“ würden „vom Land“ irgendwie in die Leerstelle „hineingetragen“? Vielleicht lässt sich dieser Vorgang in Lüchow als Blaupause nutzen?

        Und ist für die feste Elbquerung zwischen Darchau und Neu Darchau wirklich alles aus, wenn der viele Millionen Euros teure Schildbürgerstreich den mühsamen Zug durch die Bewilligungsinstanzen ächzt und zuletzt den Segen von Minister Dr. Tonne erhält? Gegen die Zieländerung im LROP kann der Landkreis Lüneburg beim Anhörungsverfahren klagen. Das dauert. Wie könnte die Subvention für eine Fähre gerechtfertigt werden, solange der Bau der Elbbrücke, die ja in fünf Jahren, wenn ich das richtig verstanden habe, schon recht schnell ins stahlharte Stehen kommen soll, im Landesraumordnunsprogramm noch rechtlich verbindlich vorgeschrieben ist? Warum darf unter der Brücke nicht ein nigelnagelneuer Hightech-Transporter für Niedrigwasser-Stände lagern, der immer mal wieder von interessierten Klangschalenparkbesuchern fachmännisch begutachtet wird?

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  8. Avatar von Helga Dreyer Helga Dreyer sagt:

    Heute aus Absurdistan: Die Niedrigwasserfähre als Regierungswahrheit

    Schauen wir zunächst auf die Landtagsunterrichtung (Drs. 19/8791, verteilt am 30.10.2025).
    Die Landesregierung informiert den Landtag über die Fähre Tanja und eine angeblich mögliche „Niedrigwasserfähre“.

    Darin steht schwarz auf weiß:
    Eine Niedrigwasserfähre hätte „wahrscheinlich an sämtlichen Tagen“ verkehren können, an denen die Tanja 2025 wegen Niedrigwasser stillstand – insgesamt 117 Tage.

    Das klingt beruhigend. Zu beruhigend.
    Denn Grundlage dieser erstaunlichen Erkenntnis ist kein hydrologisches Gutachten, keine Pegelauswertung, keine technische Untersuchung – sondern ein Betriebsleiter. Ein Mann, der den Fährbetrieb führt, wird also gefragt, ob eine hypothetische Fähre alles besser könnte.
    Und er antwortet sinngemäß: „Wahrscheinlich ja.
    Das reicht offenbar, um daraus eine offizielle Regierungsunterrichtung zu machen.

    Kein Wort über Sandbänke, Rampenneigungen oder Sicherheitsabstände.
    Kein Hinweis darauf, dass der Betrieb bei Niedrigwasser an schlichten physikalischen Grenzen scheitert: an Winkel, Tiefe, Aufsetzpunkt.

    Das Verfahren ist ebenso simpel wie durchsichtig: Man sucht sich den, der die gewünschte Linie bestätigt – und nennt das anschließend „fachliche Einschätzung“.
    So wird aus einer Meinungsäußerung eine Regierungswahrheit. Oder, um im Bild zu bleiben: Man fragt den Bock, wie man den Garten hüten soll.

    Dass diese Passage überhaupt in ein offizielles Regierungsdokument gelangt ist, ist kein Zufall.
    Sie erfüllt einen Zweck: die politische Linie zu stützen, wonach eine Fähre eine Brücke ersetzen könne. Eine Linie, die so lange wiederholt wird, bis sie im Lärm der Routine niemand mehr hinterfragt.

    Die Geschichte der „Niedrigwasserfähre“ ist ja kein spontaner Gedanke aus Neu Darchau – sie ist eine Erzählung aus Hannover.
    Dort wurde die Idee geboren. Der Landkreis Lüchow-Dannenberg wurde anschließend ausdrücklich aufgefordert, eine Fördervoranfrage zu stellen.
    Seitdem wird an diesem Märchen weitergeschrieben, als handele es sich um ein regionales Bedürfnis. In Wahrheit ist es eine ministeriale Fiktion mit erstaunlicher Lebensdauer.

    Stück für Stück entsteht so der Eindruck, eine Fähre könne die Region retten, die sie seit Jahrzehnten bremst – bis Kreistage und Wählerschaft das glauben und die Brücke vergessen ist.

    Der aktuelle LZ-Artikel („Neue Harmonie in Neu Darchau“) legt die politische Inszenierung der „neuen Einigkeit“ unfreiwillig offen.
    Zitat:

    Den Sachstand um die geplante Niedrigwasserfähre erläuterte Erster Kreisrat Schermuly. […] Technisch gesehen muss der Landkreis den Förderantrag beim Land stellen, da die Fähre zwei Kreisstraßen verbindet. Um aktiv werden zu können, muss er für fünf Jahre Eigentum an der Fähre erlangen. Schermuly: ‚Das passiert nur, damit wir die Förderbedingungen erfüllen.‘ Nach der Frist geht die Fähre wieder zurück an Neu Darchau.“

    Kurz gesagt: Der Landkreis soll Eigentümer der Fähre werden, damit die Förderung klappt – die Gemeinde soll zahlen, ohne etwas zu besitzen.
    Das ist kein Konzept, das ist ein juristisches Kartenhaus. Und alle nicken brav.

    Die Fallstricke:

    • Fährgerechtigkeit liegt beim Landkreis – juristisch die Achillesferse.
    • Entweder der Landkreis betreibt die Fähre vollständig (dann scheitert sie politisch und wirtschaftlich)
    • oder die Gemeinde betreibt weiter (dann scheitert sie förderrechtlich).
    • Beides gleichzeitig ist rechtlich ausgeschlossen (§ 7 NKomVG, Art. 104a GG).

    Weitere Haken:

    • Eigentum, Betrieb und Finanzierung fallen auseinander → klassische Mischfinanzierung.
    • Fremdmittel statt Eigenmittel → Verstoß gegen § 44 LHO.
    • Zweckbindung (5 Jahre) kollidiert mit dem Brückenbau – bei früherem Baubeginn drohen Rückforderungen.

    Kurzum: Das Modell verletzt zentrale Rechtsprinzipien – Raumordnungsbindung (§ 4 ROG), Haushaltsklarheit (§ 44 LHO) und Aufgabentrennung (§ 7 NKomVG).

    Jede Variante dieses Konstrukts ist angreifbar, riskant und durchsichtig:
    Sie dient nicht der Verbesserung der Lebensverhältnisse, sondern der Verzögerung des Brückenbaus.

    Noch einmal deutlich:
    Wir unterstützen jede Maßnahme, die den Alltag der Menschen an der Elbe wirklich verbessert.
    Aber die sogenannte „Niedrigwasserfähre“ tut das nicht. Sie ist ein politisches Täuschungsmanöver, mit dem das verbindliche Landesziel „Elbbrücke Neu Darchau“ umgangen werden soll.

    Eine Fährförderung aber, die gegen Raumordnungs- und Haushaltsrecht verstößt, verbessert nichts – sie zementiert nur die Ungleichbehandlung dieser Region.

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    • Avatar von jj jj sagt:

      Liebe Frau Dreyer, es gibt kein „verbindliches Landesziel“ Brücke. Im LROP steht bisher, die Brücke sei ein rein regionales Projekt. Weder das Land noch der Bund haben die Brücke zu ihrem Ziel erklärt. Dagegen spricht schon der Punkt der Wirtschaftlichkeit Lg jj

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      • Avatar von Helga Dreyer Helga Dreyer sagt:

        Bingo, lieber Herr Jenckel!

        Und genau aus dem von Ihnen angesprochenen Grund – die Brücke ist ein kommunales Projekt, weil sie zwei Kreisstraßen verbindet – hat sich das Land bei Planung und Bau komplett herauszuhalten.

        Der Eintrag im LROP bedeutet nämlich nicht, dass damit Zuständigkeiten festgelegt werden. Er legt lediglich fest, dass und wo ein solches Vorhaben raumordnerisch sinnvoll und landesplanerisch gewollt ist. Mehr nicht – aber auch nicht weniger.

        Die Verbindlichkeit ergibt sich aus dem Raumordnungsgesetz (ROG) und dem Niedersächsischen Raumordnungsgesetz (NROG): Ziele der Raumordnung sind bindend für alle öffentlichen Stellen (§ 4 Abs. 1 NROG). Solange das Ziel „Elbbrücke Neu Darchau“ dort steht, darf kein nachgeordnetes Planungshandeln – also auch keine Fährförderung – diesem Ziel widersprechen.

        Wer letztlich Baulastträger ist, ergibt sich dann auch nicht aus dem LROP, sondern aus dem Niedersächsischen Straßengesetz (NStrG). Und da sind wir wieder beim Landkreis Lüneburg (und dem Landkreis Lüchow-Dannenberg) – und damit beim „regionalen Projekt“, das das Land jetzt so eifrig zu torpedieren versucht.

        Kurzum: Das LROP schreibt was, das NStrG regelt wer.

        Und das Land sollte sich besser merken, dass „herauszuhalten“ in diesem Fall nicht dasselbe bedeutet wie „herausreden“.

        Zur Wirtschaftlichkeit noch kurz: Sie bemisst sich nicht nur an Baukosten, sondern an langfristigem Nutzen – Verlässlichkeit, Zeitersparnis und Klimabilanz eingeschlossen. Genau darin liegt die Stärke der Brücke.

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      • Avatar von Helga Dreyer Helga Dreyer sagt:

        Lieber Herr Jenckel,

        gestatten Sie mir noch eine kleine Erinnerung an längst geklärte Fakten – nicht nur für alte Hasen der Brückendebatte, sondern auch für jene Neubürger in unserer Region, die sich inzwischen mit bemerkenswerter Leidenschaft (und teils noch bemerkenswerteren Behauptungen) in der BI „Ja zur Fähre, nein zur Brücke“ engagieren.

        Haben Sie übrigens schon entdeckt, dass die BI auf ihrer Homepage den Hinweis auf Ihre Diskussionsplattform „Blog.jj“ entfernt hat? Weshalb eigentlich?
        Auch wenn Sie erklärtermaßen nicht zur Brückenfraktion zählen – Sie halten mit Ihrem Blog die Diskussion offen und lebendig. Dass hier so engagiert, aber meist respektvoll gestritten werden kann, ist Ihr Verdienst. In Zeiten, in denen viele nur noch in Echokammern debattieren, ist das eine journalistische Wohltat. Dafür meinen aufrichtigen Dank.

        Wie kam die Brücke eigentlich ins LROP?

        Nach der Wiedervereinigung 1990 sollte die Flusslandschaft Elbe als Biosphärenreservat geschützt werden. Die damalige Umweltministerin Monika Griefahn (SPD) legte aber schon 1992 fest, dass der Standort Neu Darchau / Darchau als künftiger Brückenstandort vom Schutzbereich ausgenommen werden sollte – ausdrücklich als Infrastrukturlücke mit besonderem Handlungsbedarf.

        Nebenbei bemerkt noch diese Ironie der Geschichte: Die damals geplante Zufahrt auf der Neu-Darchauer Seite (damals noch Landesstraße) wurde später durch das Verwaltungsgericht als rechtswidrig beurteilt, weil bei der Planung der Landkreis Lüchow-Dannenberg nicht beteiligt war.

        Heute ist diese (aus dem Schutzgebiet herausgenommene) Landzunge der Wallfahrtsort des Kulturvereins „Elbdorf aktiv“, dessen Mitglieder sich ebenso offen gegen die Brückenplanung positionieren. Man kann von Glück sagen, dass die Naturschutzbehörde des Landkreises Lüchow-Dannenberg auf dem linken Auge gelegentlich blind ist (siehe „Sammatz“). Das Areal ist seit März 2022 nach § 30 Abs. 2 BNatSchG als „magere Flachland-Mähwiese“ geschützt – auch außerhalb des ausgewiesenen Schutzgebietes. Ob die nach März 2022 errichteten Betonfundamente für Klangschalen dort zulässig sind und ob die zahlreichen Events des Vereins noch stattfinden dürfen, darf bezweifelt werden. Im Landkreis Lüneburg wäre das kaum möglich.

        1994 wurde der Standort der Brücke unter Rot-Grün erstmals zeichnerisch ins LROP aufgenommen (Plenarprotokoll Nds. Landtag 12/90 vom 7.10.1993 zu TOP 19). Die schriftliche Begründung und die Festsetzung als Ziel der Raumordnung folgten mit der Fortschreibung 1998.
        Zu diesem Zeitpunkt war die Fährzufahrt noch eine Landesstraße – daher der Zusatz, dass das Projekt „regional“ umzusetzen sei.

        Seitdem wurde das Ziel „Brücke“ mehrfach überprüft, zuletzt 2022 im Rahmen der LROP-Fortschreibung, und jedes Mal bestätigt. In der Synopse der LROP-Änderungen 2022 heißt es:

        „Das Raumordnungsgesetz gibt den Ländern verpflichtend vor, für das Landesgebiet einen Raumordnungsplan aufzustellen, sodass es keine Alternative zum Landesraumordnungsprogramm mit seinen verbindlichen Zielen und den Grundsätzen der Raumordnung gibt. […] Zu vorgesehenen Inhalten sind derzeit keine ernsthaft in Betracht kommenden Planungsalternativen ersichtlich, die sich unter Würdigung der Ergebnisse des gesamten Beteiligungsverfahrens als besser geeignet aufdrängen.“
        (Quelle: Synopse der LROP-Änderungen 2022, ML Niedersachsen)

        Erst als Herr Schulz-Hendel (Grüne) versprach, seinen „zugereisten Freunden“ an der Elbe beim Verhindern der Brücke zu helfen, änderte sich der politische Ton. Schon zwei Monate später, am 1. November 2022, konnte man im Blog über seine Verhinderungsphantasien namens Entzug der Landesfördermittel lesen.
        Seitdem wird versucht, das bestehende Ziel „Brücke“ durch eine „bedarfsgerechte Fährverbindung“ zu ersetzen – eine sprachliche Schönfärbung für eine politische Rolle rückwärts.

        Oder, wie man es im Klartext – dem Lieblingswort des Fraktionschefs der Grünen – sagen könnte:
        Was 1992 aus ökologischer Weitsicht als Ausnahme vorgesehen war, soll nun aus politischer Bequemlichkeit gestrichen werden.

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    • Avatar von Werner Juhrke Werner Juhrke sagt:

      Ich frage mich, woher der Gemeinderat Neu Darchau über zwei Millionen Euro Eigenmittel für eine Fähre nimmt, die gar nicht im Eigentum der Gemeinde stehen darf. Der Förderantrag läuft über den Landkreis Lüchow-Dannenberg also müsste auch dessen Haushalt den Eigenanteil tragen.

      Würde das „Hilfspaket“ der Gemeinde also den Förderbetrag nicht sogar schmälern?

      Und was passiert, wenn die neue Fähre ungefähr zu der Zeit geliefert wird, wenn der Bau der Vorlandbrücken für die feste Elbquerung gerade beginnt?

      Die Zweckbindung der Fährmittel für fünf Jahre Betrieb exklusiv in Neu Darchau ließe sich dann nicht erfüllen und die zugeschossenen Millionen müssten an die Landeskasse rücküberwiesen werden.

      Langsam drängt sich der Verdacht auf, dass hier nicht die Gemeinde plant, sondern die Landesregierung und der Rat nur ausführt, was er wahrscheinlich weder juristisch noch ökonomisch versteht. Das wäre auch kein Wunder, denn die ganze Konstruktion ist im Rahmen der geltenden Gesetze schlicht nicht zulässig.

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      • Avatar von Helga Dreyer Helga Dreyer sagt:

        Lieber Herr Juhrke,

        Ihr Beitrag bringt das ganze Dilemma dieser absurden Förderkonstruktion in wenigen Sätzen auf den Punkt – präziser kann man die Widersprüche kaum beschreiben.

        Sie zeigen glasklar, woran dieses „Projekt Fähre“ krankt: Es fehlt an rechtlicher Kohärenz, an ökonomischem Realismus und an kommunaler Zuständigkeit. Wer Eigentum, Betrieb und Finanzierung voneinander trennt, um eine politische Linie zu retten, ignoriert nicht nur die Haushaltsordnung, sondern gefährdet am Ende auch das Vertrauen in politische Seriosität.

        Ihre Überlegung zur Zweckbindung trifft den Nerv der Sache: Wenn die Brücke – wie geplant – in die Umsetzungsphase geht, kollidiert jeder fünfjährige Förderzeitraum mit der Realität. Am Ende zahlt die Region doppelt: erst für das Symbol, dann für die Rückabwicklung.

        Vielen Dank, dass Sie diesen Punkt so sachlich, aber deutlich formuliert haben. Es tut der Debatte gut, wenn Logik und Gesetzestreue wieder das Fundament der Argumentation bilden.

        Herzliche Grüße
        Helga Dreyer

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  9. Avatar von Thomas Buller Thomas Buller sagt:

    Sollte die Elbbrücke jemals gebaut werden egal wie prekär die Haushaltslage sein sollte ,hätte Frau Dreyer gewiss das Bundesverdienstkreuz für ihren unermüdlichen und fundierten Einsatz für dieses regionale Infrastrukturprojekt verdient. Chapeau.

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    • Avatar von Helga Dreyer Helga Dreyer sagt:

      Werter Herr Buller,

      vielen Dank – ich nehme das „Chapeau“ als Kompliment, auch wenn der Hut wohl mit einem Augenzwinkern gezogen wurde.

      Nur ein kleiner Hinweis zur Einordnung:
      Die Haushaltslage des Landkreises ist nicht prekär, sondern derzeit defizitär – wie übrigens in fast allen niedersächsischen Kommunen.
      Das liegt an strukturellen Faktoren, nicht an einzelnen Projekten.

      Und für den Fall, dass Sie das Bundesverdienstkreuz wirklich schon in Reichweite sehen:
      Investitionen in Infrastruktur – wie die Elbbrücke – werden nicht aus dem Ergebnishaushalt, sondern aus dem Finanzhaushalt bestritten.
      Das heißt: sie schaffen bleibende Werte – so, wie Schulen, Straßen oder Radwege auch.

      Insofern wäre es wohl kein Orden für Starrsinn, sondern eher einer für Beharrlichkeit im Dienste des gesunden Menschenverstands.

      Herzliche Grüße Helga Dreyer

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      • Avatar von Thomas Buller Thomas Buller sagt:

        Liebe Frau Dreyer,

        tatsächlich waren meine Worte ganz ohne Augenzwinkern gemeint.
        Ein derartiges Engagement, was mit soviel Leidenschaft, Ausdauer aber auch soviel fundierter Kenntnis vorgetragen wird ist meines Erachtens nach selten. Dafür haben Sie meinen Respekt.
        Mittlerweile haben die kommunalen Schuldenstände jedoch absolute Rekordhöhen erreicht und Hinweise auf eine Trendwende finden sich aktuell auch nicht.
        Daher lässt sich schon von einer prekären Finanzlage sprechen, denn wenn alte Kredite nur noch mit neuen finanziert werden ist das ein alarmierender Zustand.
        Und natürlich hat das Auswirkungen auf derartige Projekte, die natürlich auch Gegenstand des öffentlichen Diskurses sind.
        Dieser Blog ist das beste Beispiel dafür. Kaum ein Thema generiert so viele Beiträge wie die Brücke.
        Ich wünschen Ihnen aufrichtig weiterhin viel Erfolg.

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      • Avatar von Helga Dreyer Helga Dreyer sagt:

        Lieber Herr Buller,

        herzlichen Dank für Ihre anerkennenden Worte.

        Nochmals zur Finanzlage: defizitär, ja – prekär, nein.

        Wenn man den Begriff „prekär“ so dehnt, dass jede kreditfinanzierte Infrastruktur darunterfällt, müsste man auch neue Schulgebäude, Feuerwehrhäuser oder Kreisstraßen als Risiko verbuchen – das wäre haushalterischer Selbstschutz auf Kosten der Lebenswirklichkeit.

        Die Brücke ist kein Luxusprojekt, sondern ein notwendiger Lückenschluss.

        Der Staat darf Leben, Sicherheit, Gleichheit und Umwelt nicht von einer Fähre abhängig machen.

        Die Brücke erfüllt zentrale Schutzpflichten des Grundgesetzes und ist daher verfassungsrechtlich geboten:

        1. Schutz von Leben und Gesundheit (Art. 2 Abs. 2 GG)
          Der Staat hat die Pflicht, eine funktionierende, jederzeit verlässliche Notfall- und Rettungsinfrastruktur sicherzustellen.
          → Eine fährabhängige Verbindung kann diese Pflicht nicht erfüllen.
        2. Schutz der Menschenwürde (Art. 1 Abs. 1 GG)
          Menschenwürdige Lebensverhältnisse umfassen den gleichberechtigten Zugang zu medizinischer Versorgung, Bildung und öffentlicher Sicherheit.
          → Dauerhafte Insellagen verletzen diesen Anspruch.
        3. Öffentliche Sicherheit und Schutz der Zivilbevölkerung (Art. 2 Abs. 2 GG i. V. m. § 34 Abs. 4 BNatSchG)
          Katastrophenschutz, Feuerwehr und BOS-Einsätze müssen unabhängig von Wetter- oder Betriebsrisiken gewährleistet sein.
          → Die Brücke ist elementare Sicherheitsinfrastruktur.
        4. Gleichwertige Lebensverhältnisse (Art. 72 Abs. 2 GG)
          Die Exklavenlage von Amt Neuhaus führt zu struktureller Benachteiligung.
          → Der Staat ist verpflichtet, durch Infrastrukturmaßnahmen gleichwertige Bedingungen herzustellen.
        5. Verfassungsrechtliches Staatsziel Umweltschutz (Art. 20a GG)
          Eine Brücke ist auf Lebenszyklus-Basis ökologisch vorteilhafter als der dauerhafte Fährbetrieb (Emissionen, Energieverbrauch).
          → Nachhaltigkeit stärkt das überragende öffentliche Interesse zusätzlich.
        6. Bindung an Ziele der Raumordnung (§§ 3 Nr. 2, 4 ROG)
          Das LROP-Ziel „Brücke“ ist seit 1998 verbindlich.
          → Die Umsetzung eines Raumordnungsziels indiziert stets ein erhebliches, hier sogar überragendes öffentliches Interesse.

        Der Bau der Elbbrücke Darchau / Neu Darchau ist rechtlich und politisch daher aus meiner Sicht zwingend.

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    • Avatar von Sibylle Koch Sibylle Koch sagt:

      Jawoll, Herr Dr. Buller!

      Aber die Dame hätte das Bundesverdienstkreuz für ihr Engagement um die Kultur der Aufklärung, die sie praktiziert und versinnbildlicht, selbst dann verdient, wenn die Brücke nicht gebaut wird. In jedem Stadtbild zwischen Berchtesgaden und Bad Bramstedt wäre sie die geeignetere Besetzung als Christdemokratische Bundeskanzlerin schon alleine darum, weil jede*r sich jederzeit darauf verlassen könnte, dass sie ihre Worte wägt, bevor sie sich äußert.

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  10. Avatar von Helga Dreyer Helga Dreyer sagt:

    Lieber Herr Berg,

    ich antworte Ihnen zu Ihrem Kommentar wieder an oberster Stelle, denn es wäre doch schade, wenn meine Explikation von den Keybord-Kriegern nicht entdeckt werden würde.

    Die aktuellen Diskussionen zeigen uns gerade, wie unterschiedlich „Realismus“ verstanden werden kann.
    Für mich bedeutet Realismus, die Dinge so zu sehen, wie sie sind – nicht so, wie sie im Moment bequem erscheinen.

    Und, lieber Herr Berg, manchmal beginnt Fortschritt genau in dem Moment, in dem man aufhört, „Machbarkeit“ als Synonym für Mutlosigkeit zu verwenden.

    Politische Mehrheiten können sich ändern, Grundsätze aber nicht:
    Die Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse ist keine Vision, sondern eine Verpflichtung (Art 72 Abs. 2 GG). Und ich glaube, dass eine Mehrheit des Lüneburger Kreistags sich darüber vollkommen im Klaren ist.

    Ja, die Haushaltslage ist derzeit angespannt. Ja, politische Entscheidungen hängen oft von Stimmungen ab.
    Aber beides darf doch nicht dazu führen, dass man langfristig richtige Lösungen aus kurzfristiger Vorsicht opfert.
    Die Brücke ist keine Laune, sondern das logische Resultat jahrzehntelanger Planung, gesetzlicher Zielsetzung und wirtschaftlicher Vernunft.

    Der Landkreis Lüneburg investiert jährlich um die 50 Millionen Euro in Infrastrukturprojekte. Weshalb sollte es nicht gelingen, den Eigenanteil von vielleicht 25 Millionen Euro, der dann ja auch noch nach Baufortschritt aufzuteilen wäre (geplant drei Jahre), also jährlich weniger als 10 Mio Euro, für die Brücke zu investieren?

    Zu der sogenannten „Kautel“ in § 3 Abs. 3 Satz 3 der Brückenvereinbarung.

    Ich sehe in dieser Bestimmung keinen juristischen Stolperstein, sondern eine einfache Sicherungsklausel. Die Klausel schützt allein den Ortsbereich Neu Darchau vor zusätzlichem Verkehr, sie blockiert aber nicht das Gesamtprojekt.

    Die Bedingung „Ortsumfahrung um Neu Darchau“ in der Brückenvereinbarung von 2009 ist eindeutig auf die Ortschaft, nicht auf die gesamte Gemeinde bezogen.
    Die klare Unterscheidung zwischen Ortschaft und Gemeinde nach NKomVG und Straßenrecht ist rechtlich belastbar:

    • Die Gemeinde Neu Darchau, genauer: die politische Gemeinde, besteht aus mehreren Ortsteilen.
    • Die Ortschaft Neu Darchau ist nur einer davon.
    • Eine „Ortsumfahrung Neu Darchau“ kann daher nur die gleichnamige Ortschaft betreffen, nicht das gesamte Gemeindegebiet.
    • In dem Vertrag vom Januar 2009 finden sich genau 23 Textstellen, die eine „ORTSUMFAHRUNG“ bedingen. Acht (8) davon bestimmen die genaue Örtlichkeit: „Ortsumfahrung um Neu Darchau“, fünfzehn (15) erwähnen die „Ortsumfahrung“ ohne nähere lokale Attributierung.

    Die Textstellen in der Brückenvereinbarung („Ortsumfahrung um Neu Darchau“) sind insoweit grammatikalisch wie systematisch eindeutig. Der Begriff Gemeinde Neu Darchau kommt in der Brückenvereinbarung nur ein einziges Mal vor und benennt dort lediglich den Adressaten eines möglichen Unterlassungsrechts – die (politische) Gemeinde Neu Darchau – und das in einem Atemzug mit den anderen beiden Gebietskörperschaften: Landkreis Lüchow-Dannenberg und Samtgemeinde Elbtalaue.

    Die entscheidende Passage lautet sinngemäß:

    Sollte der Landkreis Lüneburg die Ortsumfahrung Neu Darchau nicht planen, ausschreiben oder bauen, können der Landkreis Lüchow-Dannenberg, die Samtgemeinde Elbtalaue oder die Gemeinde Neu Darchau die Fortführung der Baumaßnahme untersagen.

    Diese Formulierung begründet kein Mitentscheidungsrecht, sondern eine auflösende Bedingung:
    Wenn die vertraglich zugesicherte Ortsumfahrung nicht realisiert wird, kann die Gemeinde Neu Darchau (oder können die anderen Vertragspartner) die Fortführung der Maßnahme untersagen.
    Solange diese Bedingung erfüllt ist – also die Umfahrung geplant, ausgeschrieben oder gebaut wird – und das ist sie eindeutig -, besteht kein Recht zur Untersagung.

    Die „Kautel“ in § 3 Abs. 3 Satz 3 begründet damit kein Mitspracherecht über das Ob der Brücke, sondern nur über das Wie der Anbindung.

    Nach heutigem Stand besteht kein ernsthaftes Risiko, dass ein Verwaltungsgericht die Planung oder den Planfeststellungsbeschluss auf Grundlage dieser Vertragsklausel aufhebt oder aussetzt, denn:

    1. Die Brückenvereinbarung ist ein öffentlich-rechtlicher Vertrag zwischen Gebietskörperschaften, nicht Teil des Planfeststellungsverfahrens. Ein Gericht kann daraus keine unmittelbare „aufschiebende Wirkung“ ableiten.
    2. Die Bedingung ist klar erfüllbar (Planung einer Ortsumfahrung).
    3. Selbst wenn Lüchow-Dannenberg oder Neu Darchau später behaupten, die Bedingung sei nicht erfüllt, wäre das kein Grund für eine gerichtliche Suspendierung des Planverfahrens bzw. des Planfersstellungsbeschlusses, sondern allenfalls Gegenstand eines verwaltungsrechtlichen Nebenstreits (Vertragseinhaltung).

    Ein Verwaltungsgericht würde also in einem „Extra“-Verfahren prüfen, ob der Landkreis Lüneburg die Vereinbarung im Rahmen seiner Planung nicht willkürlich missachtet hat.
    Solange das nicht der Fall ist – und es keinerlei Anzeichen dafür gibt –, bleibt der Planfeststellungsbeschluss vollumfänglich rechtmäßig.

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    • Liebe Frau Dreyer,

      für Sie „bedeutet Realismus, die Dinge so zu sehen, wie sie sind – nicht so, wie sie im Moment bequem erscheinen“. Da haben Sie unserem Kanzler einiges voraus. Der zeigt regelmäßig „beispielhaft, wie leicht sich in seinem Kopf Affekt, Vermutung und Tatsachen vermischen – und am Ende ein Bild entsteht, das mit der Wirklichkeit nur noch am Rande zu tun hat. Es ist schon bemerkenswert, wie aus einem Gossen-Schnack plötzlich eine Quelle für Tatsachen werden kann!“ Aus einer Wurstigkeit auf dem Level von verbalen Tieffliegern, von denen ich wähnte, sie würden höchstens unterhalb von Adendorfern Stamm- bzw. oberhalb von Redaktionstischen der Berliner Revolverpresse kreisen, wird im Handumdrehen eine kostenlose, bundesweite CDU-initiierte Imagekampagne für die AfD. Immerhin hat Merz inzwischen halbwegs klargestellt, wie wohl sein heuer leicht modifiziertes Pascha-Geblubber aus seiner Warte zu deuten ist.

      Doch lassen Sie uns, liebe Frau Dreyer, nun wieder Blick und Ohr von unserem Quackel-Kanzler und den verrückten Folgen seines Gequackels ab- und den prüfbaren Fakten zuwenden. Der letzte Redebeitrag während der abschließenden Beratung von TOP 23 (AfD) und TOP 24 (CDU) zum Thema „Fährkonzept oder Elbbrücke Darchau / Neu Darchau“ auf der 74. Sitzung des Niedersächsischen Landtages am 09. Oktober 2025 zwischen 17:12 – 17:55 Uhr war Grant Hendrik Tonne, SPD, seit Mai 2025 Niedersächsischer Minister für Wirtschaft, Verkehr und Bauen, vorbehalten.

      Tonne war so freundlich, kurz vor Ende seiner Ausführungen eine Zwischenfrage zuzulassen. Diese kam von Jörg Hillmer, seit 2003 CDU-Abgeordneter des Niedersächsischen Landtags.

      Frage und Antwort finden sich (nach ablaufender Zeit der amtlichen Videoaufzeichnung der Plenardebatte von min:sec 37:42 bis 38:22 bzw. nach der verbleibenden Zeit von min:sec 04:28 bis 03:48) hier.

      Die vierzig Sekunden des Austausches habe ich wortwörtlich übertragen. Die Inhalte der eckigen Klammern und die mit Pfeil (➝) gekennzeichneten Sprechernamen stammen von mir: Ich setze meine Transkription her und stelle Ihnen dann meine darauf bezogene Frage:

      Die Vizepräsidentin des Niedersächsischen Landtages Dr. Tanja Meyer, Bündnis 90/Die Grünen, unterbricht Minister Tonne und fragt:

      Herr Tonne, bevor Sie fortfahren, es gibt noch den Antrag auf eine Zwischenfrage von Herrn Hillmer, möchten Sie die auch zulassen?

      Minister Tonne:

      Bitte!

      Jörg Hillmer:

      Herr Tonne, vielen Dank, dass Sie die Zwischenfrage zulassen. Wäre eine negative Stellungnahme im Landesraumordnungsprogramm oder sogar ein Streichen der Brücke aus dem Landesraumordnungsprogramm ein Kriterium, das ihm [ihr] die Förderung aus dem kommunalen Straßenbautitel [NGVFG] verwei…, verwehren würde?

      Tonne [überlegt kurz, antwortet dann aber entschieden]:

      Nein! — Nein, das Probl…, tut mir leid… . Die Frage, ob das im Landesraumordnungsprogramm hinterlegt ist, ist für die Frage…, ist nicht entscheidend für die Frage von: „Ist das förderfähig oder ist das nicht förderfähig!“, sondern das richtet sich nach den Grundlagen des Niedersächsischen Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes.

      [Applaus brandet auf.] Tonne geht zur Schlussformel über:

      Meine Damen und Herren,… [abklingender Applaus]…, meine Damen und Herren, wir wollen die Mobilität in der Region verbessern… usw. usf. [noch 20 Sekunden über „Machbarkeit“ und „Augenmaß“].

      Meine beiden Fragen, liebe Frau Dreyer: Ist wahr, was Herr Minister Tonne Herrn Hillmer gegenüber behauptet? Oder ist das unwahr? Warum hat sich hier, anstatt zu applaudieren, niemand aus dem Plenum oder den anwesenden Regierungsmitgliedern eingeschaltet?

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      • Avatar von Helga Dreyer Helga Dreyer sagt:

        Lieber Herr Kirsche,

        ich stimme Ihnen in weiten Teilen zu: Ja, die jüngste Stadtbilder-Debatte und ihre mediale Ausschlachtung nutzen am Ende vor allem der AfD.
        Aber ich teile Ihre Auffassung nicht, dass hier eine „CDUinitiierte Imagekampagne“ am Werk ist.
        Die Dynamik, die wir derzeit erleben, speist sich erkennbar aus dem gegenteiligen Lager:
        Sie wird durch linke und linksliberale Kreise – teils NGO, teils parteinah – befeuert, die mit moralischem Überschwang und kalkulierter Empörung jede sachliche Auseinandersetzung unmöglich machen.
        So entsteht am Ende genau der Resonanzraum, in dem die AfD gedeihen kann: als vermeintlich „einzige Stimme der Vernunft“, die sie in Wahrheit nicht ist.

        Und damit zum eigentlichen Thema, das Sie im zweiten Teil Ihres Kommentars ansprechen – der Antwort von Minister Tonne in der Landtagsdebatte.
        Ihre sorgfältige Transkription trifft genau den Punkt, an dem die politische Rhetorik in Hannover in juristische Schieflage gerät.

        Die Antwort von Minister Tonne an Herrn Hillmer war – gemessen am konkreten Sachverhalt – falsch!
        Herr Hillmer fragte ausdrücklich nach der Elbbrücke Darchau/Neu Darchau und wollte wissen, ob eine Streichung oder negative Stellungnahme im LROP die Förderfähigkeit nach dem NGVFG ausschließen würde.
        Tonne hätte also konkret antworten müssen. Stattdessen wich er auf eine allgemeine Definition aus und behauptete, die Frage des LROP-Eintrags sei „nicht entscheidend“.

        Das ist in diesem konkreten Fall schlicht unzutreffend.

        Zwar müssen kommunale Straßen oder Brücken nicht zwingend im LROP enthalten sein, um grundsätzlich förderfähig zu sein – aber wenn im LROP ein gegenteiliges Ziel formuliert wird (etwa „bedarfsgerechte Fährverbindung“ statt „Brücke“), dann darf das Land für ein abweichendes Vorhaben keine Förderung bewilligen, weil dies den eigenen landesplanerischen Zielen widerspräche.

        Genau hier liegt also die Unwahrheit in Tonnes Antwort:
        Er hat die rechtliche Abhängigkeit zwischen LROP und Förderpraxis nicht nur verschwiegen, sondern negiert.
        Bei einem aktiven Ersatz des bisherigen LROP-Ziels „Brücke“ durch das Gegenteil – also „bedarfsgerechte Fährverbindung“ – würde die Förderung einer Brücke selbstverständlich gegen die Landesplanung verstoßen und wäre damit nicht zulässig.

        Im Klartext:
        Tonne hätte sagen müssen: „Solange das Ziel Brücke nicht durch ein anderes Landesziel ersetzt wird, kann das Vorhaben förderfähig bleiben. Wird es aber durch ein Fährziel ersetzt, ist eine Förderung ausgeschlossen.

        Das wäre ehrlich gewesen – und inhaltlich korrekt.
        So aber wurde der Öffentlichkeit suggeriert, die Streichung oder Ersetzung des Ziels habe keinerlei Folgen.

        Das ist irreführend, und es erklärt, warum sich niemand im Plenum zu einer Nachfrage aufraffte: Man wollte den falschen Eindruck – und damit die „stille Botschaft“ an die Mitglieder des Kreistags – offenbar nicht stören.

        Aus diesem Grund – weil derzeit das Ziel Brücke im LROP verankert ist – kann bzw. darf die ins Gespräch gebrachte „Niedrigwasserfähre“, die dem Vernehmen nach auch noch als Straßenprojekt behandelt werden soll (Fähren selbst werden nicht (!) gefördert), mit NGVFG-Mitteln nicht gefördert werden.
        Denn die geltende Landesplanung sieht zur Elbquerung ausdrücklich die Brücke als Ziel vor.

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      • Liebe Frau Dreyer,

        zwei Entgegnungen:

        (A) Warum sage ich „CDU-initiiert“? Sie wollen doch nicht abstreiten, dass es Fiddi war, der die Dummheit bundesweit aufs Tapet gebracht hat? Was meinen Sie mit „linken und linksliberalen Kreisen – teils NGO, teils parteinah – befeuert, die mit moralischem Überschwang und kalkulierter Empörung jede sachliche Auseinandersetzung unmöglich machen“? Um welche „Sache“ geht es denn? Am Wochenende schrieb Medienredakteur Harald Staun in der liberalkonservativen bis rechtskonservativen Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung (Nr. 42 vom 19. Oktober 2025, Seite 33, online am 17.10.2025 um 08:05 Uhr):

        Wenn Merz […] das „Stadtbild“ verändern möchte, dann wäre das natürlich prinzipiell eine sehr gute Idee: Sofern er den Verfall der Stadtzentren meinen würde, die bauliche Verwahrlosung öffentlicher Räume […]. Und natürlich erst recht, wenn es [… um] die Schulen, die Jugendzentren, die Schwimmbäder [ginge].

        Aber leider ist der fremdenfeindliche Unterton dieser Parole zu laut, um ihn zu überhören. Was Stadtbild-Freunde sonst stört, Obdachlose etwa oder herumlungernde Jugendliche mit blonden oder ohne Haare, ist diesmal offensichtlich nicht gemeint; gemeint sind natürlich Menschen, die auf andere Weise äußerlich nicht in das naive Bild passen, das sich manche von diesem Land machen. Dass man dieses Bild restaurieren könnte, indem man entfernt, was einem nicht gefällt, ist nicht nur ein leeres Versprechen. Denn auch die „Rückführungen in großem Umfang“, die Merz und Söder als Gegenmittel vorschlagen, würden nichts am Bild der multikulturellen deutschen Wirklichkeit ändern – es sei denn, diese Kosmetik wäre tatsächlich so faschistisch gemeint, wie sie klingt. Es ist vor allem eine Horrorvision: In manchen Städten sind die Dönerbude oder der Asia-Imbiss die letzte Bastion sozialen Lebens. Ohne Migranten wäre das Bild nicht schöner. Sondern einfach sehr leer.

        (B) Ich sehe erst jetzt, Sie schrieben schon am vom 15. Oktober 2025 um 18:45 Uhr (Hervorhebungen von mir):

        Besonders brisant ist Tonnes Aussage, die Festlegung im Landesraumordnungsprogramm (LROP) sei für die Förderfähigkeit nicht entscheidend. Damit trennt er die rechtlich verbindliche Raumordnung von der Förderpraxis. Das ist fachlich nicht haltbar, denn das LROP ist bindend und soll gerade verhindern, dass gegen übergeordnete Raumziele geplant oder gefördert wird.

        Otto Berg merkte am 17. Oktober 2025 um 0:03 Uhr dazu an:

        Das ist zutreffend. Wäre es anders, ließen sich die Anstrengungen der Landesregierung, das LROP-Ziel „Brücke“ zu kippen und durch „Fährkonzept“ zu ersetzen, überhaupt nicht erklären. Auch haben Ministerpräsident Weil, Ministerpräsident Lies, Wirtschaftsminister Lies und Wirtschaftsminister Tonne mehrmals – schriftlich – verkündet, die Finanzierung und/oder Förderung einer Fährverbindung zwischen Darchau und Neu Darchau gehe das Land nichts an und komme daher auch nicht infrage.

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      • Avatar von Otto Berg Otto Berg sagt:

        Liebe Frau Dreyer,

        geht beim uneigentlichen Thema, das Herr Kirsche im ersten Teil seines Kommentars ansprach, um die Wurst – oder nur um die Zutaten? Vor zwei Wochen, am Dienstag, 14. Oktober 2025, hat es eine Pressekonferenz des Bundeskanzlers im Rahmen seines Antrittsbesuchs in Brandenburg gegeben, wo er Ministerpräsident Woidke, SPD, getroffen hatte. Er wurde unter anderem auf die Stärke der AfD in neueren Umfragen angesprochen. Er verwies dazu auf die Migrationspolitik und sagte, dort habe die derzeitige Bundesregierung schon große Fortschritte gemacht. Angeblich nicht als Regierungschef, sondern „nur“ als CDU-Parteivorsitzender, sagte Merz dann wörtlich:

        „Aber wir haben natürlich im Stadtbild immer noch dieses Problem. Und deswegen ist der Bundesinnenminister ja auch dabei, jetzt in sehr großem Umfang auch Rückführungen zu ermöglichen und durchzuführen.“

        In der ARD-Mediathek gibt es einen Video-Mitschnitt der PK mit Kanzler und Ministerpräsident. Das Dokument ist dort bis zum 14. Oktober 2027 um 23:59 Uhr verfügbar.

        Der hier relevante Abschnitt geht von min:sec 13:02 bis 13:20 und liest sich so:

        [13:03 ▷] Bei der Migration sind wir sehr weit. Wir haben in dieser Bundesregierung die Zahlen August ’24, August ’25 im Vergleich um 60 Prozent nach unten gebracht. [13:13 ▷] Aber wir haben natürlich im Stadtbild immer noch dieses Problem.[13:16 ▷] Und deswegen ist der Bundesinnenminister ja auch dabei, jetzt in sehr großem Umfang auch Rückführungen zu ermöglichen und durchzuführen. [13:24 ▷] Das muss beibehalten werden! Das ist in der Koalition verabredet. [13:26 ▷] Und wenn dieses Thema weg ist, werden andere trotzdem bleiben [13:29 II].

        „Der Resonanzraum, in dem die AfD gedeihen kann“, liebe Frau Dreyer, „entstehtnicht „durch linke und linksliberale Kreise – teils NGO, teils parteinah – , die mit moralischem Überschwang und kalkulierter Empörung jede sachliche Auseinandersetzung unmöglich machen“.

        „Der Resonanzraum“ vergrößert sich durch den verfehlten, weil nur die AfD popularisierenden Überbietungswettbewerb in Sachen „hartem – einstweilen noch vor allem sprachlich – hartem Umgang mit dem Migrationsphänomen“. Hier wird in Worten großflächig „normalisiert“, was früher oder später in flächenbrandähnlichen Taten „explodieren“ könnte.

        „Der Resonanzraum“ für die leichtfertig und (von Merz, wie ich mich nach mehrmaligem Durchlauf der oben erwähnten Digitalkonserve überzeugt habe) mit gedankenloser Geläufigkeit gebrauchten Wendung von „diesem Problem im Stadtbild“ ist seit mindestens 87 Jahren da.

        „Dass Friedrich Merz nicht sagen kann, was er will, hinterlässt ein allemal beunruhigendes Gefühl.“ Das stand vor einer Woche in der Süddeutschen Zeitung. Das sehe ich ebenso.

        Wer nach Beispielen sucht, worauf das in seinen „politischen“ Zielen und rechtlichen Möglichkeiten unklare, aber unablässig wiederholte Fordern der „Problembeseitigung“ oder eben der „Säuberung des Stadtbildes“ nach Maßgabe von semantisch diffusen Gemeinplätzen à la Friedrich Merz hinauslaufen kann, der wird fündig, wenn er sich die beiden Teile des unten genannten – aus diesem Jahr, dem Jahr 2025, stammenden – Dokumentarfilms anschaut. Dort kommen Menschen vor, Greise, Kinder, stolze Männer, kluge Mütter und Großmütter, die, umringt von johlenden Schaulustigen, die Bürgersteige vor den zerborstenen Schaufenstern ihrer Ladengeschäfte
        mit Hand- oder Zahnbürsten reinigen mussten, bevor sie auf Nimmerwiedersehen aus dem Stadtbild ihrer Heimat verschwanden. Später hat niemand jemals etwas davon ahnen können.

        „Die Nacht der Schande – Novemberpogrome 1938“

        Folge 1 (Länge: 59 Minuten) finden Sie hier.

        Folge 2 (Länge: 58 Minuten) finden Sie hier.

        Beide Teile der Dokumentation sind bis zum 26. November 2025 in der arte-Mediathek verfügbar.

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      • Avatar von Helga Dreyer Helga Dreyer sagt:

        Liebe Herren Kirsche und Berg,

        der Ordnung halber: ich bin hier im Blog nicht politisch aktiv, sondern sachorientiert.
        Meine kurze Bemerkung zur „Stadtbild“-Debatte war eine Ausnahme, weil sie aus meiner Sicht exemplarisch zeigt, wie sich öffentliche Erregungskurven und politische Wirklichkeit voneinander entfernen. Das lässt sich ja auch in der aktuellen Elbbrücken-Debatte wiederfinden.

        Vielleicht leuchten unsere Stirnlampen einfach nur in verschiedene (politische) Richtungen – jede weitere Diskussion wäre dann doch müßig.

        Da ich aber immer gerne das „letzte Wort“ habe, hier noch zwei Bemerkungen zu Ihren Ausführungen:

        Lieber Herr Kirsche, was Ihre „CDU-initiierte Kampagne“ betrifft: Merz’ Wortwahl war zweifellos unglücklich. Und natürlich war es Friedrich Merz, der das Thema ins Rollen brachte. Mein Hinweis bezog sich darauf, wer daraus Kapital schlagen möchte.

        Die mediale Erregungsspirale, die darauf folgte, kam eben nicht aus Unionskreisen, sondern aus den bekannten Aktivistenmilieus, die moralische Empörung als Werkzeug pflegen.
        Das Ergebnis ist immer dasselbe: Polarisierung – und genau die nutzt am Ende den politischen Rändern.
        Das gilt im Übrigen für alle Seiten: für jene, die mit scharfen Worten punkten wollen, ebenso wie für jene, die jede sachliche Auseinandersetzung moralisch ersticken.

        Aber das politische Problem liegt weniger in einem Wort oder einem Satz, sondern in der zunehmenden Unfähigkeit, über reale Missstände zu sprechen, ohne sofort moralisch verdächtigt zu werden. Diese Sprachvermeidung erzeugt das Vakuum, in dem Populismus gedeiht – nicht umgekehrt.

        Und, lieber Herr Berg, nicht jede unbedachte Formulierung rechtfertigt den Griff in das dunkelste Kapitel deutscher Geschichte. Sie stellen den Sprachgebrauch von Merz (das „Problem im Stadtbild“) in eine Linie mit der Sprache und Praxis des NS-Regimes – konkret mit den Novemberpogromen von 1938. Auch solche Vergleiche disqualifizieren die sachliche Debatte – sie heizen sie an.
        Je öfter solche Vergleiche bemüht werden, desto weniger schärfen sie das Bewusstsein, das sie eigentlich bewahren wollen. Gerade weil Geschichte uns Demut lehren sollte, müssen wir sorgsam mit Vergleichen umgehen.

        Also nochmals: Ich habe mich bisher nur selten zu parteipolitischen Fragen geäußert, und das soll auch so bleiben.
        Mein eigentliches Anliegen ist und bleibt die sachliche Klärung der Elbbrückenfrage, die sich an Recht, Planung und Verantwortung orientiert – nicht an Schlagworten.
        In diesem Sinne: Ich überlasse das Stadtbild gern denen, die den Überblick behalten – ich kümmere mich lieber um die Elbseite. Es gibt auch heute wieder einiges zu berichten (Kommentar folgt noch)

        Herzlich

        Ihre Helga Dreyer

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      • Avatar von Otto Berg Otto Berg sagt:

        Liebe Frau Dreyer,

        Sie mahnen „Sachlichkeit“ an (und nehmen Fiddi, den somnambul sprachschludernden Aufrührer, in Schutz, indem sie seine Kritiker als professionelle Empörer von der radikalen Peripherie markieren) und sie bitten – völlig zu Recht – von anklagenden Übertreibungen abzusehen (aber schimpfen protestierende Korrektoren im selben Atemzug als habituell Moralisierende aus, welche die mediale Exaltationsspirale wie ein Instrument zur Polarisierung benutzen). — Doch einer Antwort auf die Frage, um welche „Sache“ es denn Ihrer Ansicht nach unserem blassen Sauerländer eigentlich geht, weichen Sie zum wiederholten Male ins nebulös Unbestimmte aus. Sie raunen von unleugbaren „Missständen“ oder „Realitäten“, während der amtierende Bundeskanzler – als CDU-Parteivorsitzender – wolkig Waberndes in die Fernsehkameras trompetet: „Aber wir haben natürlich im Stadtbild immer noch dieses Problem.“

        Heute Mittag, am 1. November 2025 um 13:19 Uhr, haben Sie Herrn Kirsche und mich auf eine Gemeinsamkeit zwischen „Stadtbild-“ und „Elbbrücken-Debatte“ aufmerksam gemacht. Beide zeigten, so drückten Sie es aus, „wie sich öffentliche Erregungskurven und politische Wirklichkeit voneinander entfernen“.

        Sollten wir nicht sagen: „Immerhin! Ein Salut dem Austausch“? – Oder mit Gottfried Benn: „Kommt, reden wir zusammen / wer redet, ist nicht tot, / es züngeln doch die Flammen / schon sehr um unsere Not.“

        Ja, es herrscht ein unversöhnlicher Tribalismus. Auch an Lopau, Glindenbach, Ilmenau, Neetze und Elbe. Um im unübersichtlichen Nachrichten- und Haltungsdschungel möglichst schnell und reibungsfrei den eigenen Sippenverband zu identifizieren, ist kaum noch etwas Resultat persönlichen Denkens, sondern alles nur noch Distinktion. Du bist Vegetarier? Dann musst du eine links-grün-versiffte Seele sein! Du magst Mettigel? Dann bist du reaktionär und hast kein Herz für darbende Straßentauben! Auch etablierte Parteien machen dieses hohle Erregungstheater mit, weil „Klick-und-Instant-Politik“ heute rasanter und affektiver denn je funktioniert. Je erfolgreicher die methodisch desorientierenden „Randexistenzen“ Stimmungen und Ängste bewirtschaften, umso verlockender wird die Versuchung für die vermeintlich Orientierung gebenden „Mittelgemäßigten“, es deren Schlagwort-Populismus gleichzutun, – aus sehr berechtigter „Sorge“ um ihre im „politischen“ Klimawandel rasch und scheinbar unaufhaltsam dahinschmelzende Wählerbasis.

        Heute, am Sonntag, den 2. November 2025, wird auf arte um 20:15 Uhr „Der einzige Zeuge“ ausgestrahlt, eine spannende Phantasie rund um das Stereotyp vom zivilisatorisch verdorbenen „woken“ Städter und der natürlich „strongen“ Herzensreinheit auf dem Lande. Eine der – meiner Meinung nach – wunderbarsten Tanzszenen der Filmgeschichte findet zwei Minuten lang auf dem Heuboden einer sommerlichen Scheune statt, bezeichnender Weise lauten die ersten Worte des begleitenden Hits von Sam Cooke aus dem Jahre 1960 „Don’t know much about history“.

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      • Avatar von Helga Dreyer Helga Dreyer sagt:

        Lieber Herr Berg

        eigentlich wollte ich mich zu politischen Themen nicht mehr äußern, doch Sie wissen wohl, dass mich Musik erreicht, wo Worte enden.
        Meine Antwort:
        https://m.youtube.com/watch?v=wEBlaMOmKV4

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  11. Avatar von Lothar Albis Lothar Albis sagt:

    Moin, Frau Dreyer,

    wie kommen Sie zu ihren Preis- und Zeitvorstellungen? Hängt das Vorhaben nicht auch an der Eiwilligung des Kreistages von Lüchow-Dannenberg?

    Am Donnerstag, den 7. August 2025 fand in der Sporthalle der Gemeinde Amt Neuhaus (Landkreis Lüneburg) der Bürgerdialog zum Thema Elbbrücke statt.

    Armin Plöger aus Neu Garge (Mitglied BI Ja zur Fähre – Nein zur Brücke) berichtete darüber am 9. August 2025.

    Freundlich, sehr kundig und sachlich, so sein Eindruck, hätten die Staatssekretäre Matthias Wunderling-Weilbier und dessen Kollegin aus dem Landwirtschaftsministerium Frauke Patzke den Anwesenden auseinandergesetzt, dass die Landesregierung von Niedersachsen selbstverständlich zu der aktuell noch gültigen Beschlusslage steht.

    Dieser entsprechend könne aus Hannover Geld für das kommunale Brückenprojekt fließen. Allerdings müssten die Voraussetzungen dafür zunächst in Lüneburg geschaffen werden, als da seien: Ein rechtswirksam abgeschlossenes Genehmigungsverfahren, darauf basierend eine gesicherte Finanzplanung mit nachgewiesenem 30 Millionen-Euro-Eigenanteil des Landkreises und die erforderliche Einwilligung des Landkreises Lüchow-Dannenberg.

    Dafür erwarten die nach Plögers Einschätzung mit Großprojekten erfahrenen Staatssekretäre einem Zeitraum von acht bis zehn Jahren. Auf der erst dann vorliegenden Beschlusslage könne das Land das kommunale Brückenprojekt grundsätzlich bis zur Höhe der genannten Quote mitfinanzieren. Danach, die Bauzeit eingerechnet in ungefähr 15 Jahren, wäre die Elbe als Hindernis Geschichte. Der Naturpark Elbufer an dieser Stelle übrigens auch, fügt der BI-Vorsitzende hinzu.

    Wie das mit der Geschichte so sei, resümiert Plöger, es bleibe die schmerzliche Erkenntnis: Man wisse einfach nicht, wann sie stattfindet. Vielleicht triumphiere der Wille, aber aller Voraussicht nach siege die Vernunft – und eine Brücke werde nicht gebaut. Der Elbe und ihrer Landschaft könne das nur gut tun. Den Finanzen des Landkreises Lüneburg auch.

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    • Avatar von Helga Dreyer Helga Dreyer sagt:

      Guten Tag, Herr Albis,

      Ihre Zeilen liefern im Grunde die beste Antwort auf Ihre eigene Eingangsfrage.
      Sie zeigen beispielhaft, wie leicht sich in dieser Debatte Meinung, Vermutung und Tatsachen vermischen – und am Ende ein Bild entsteht, das mit der Wirklichkeit nur noch am Rande zu tun hat. Es ist schon bemerkenswert, wie aus einer Glosse plötzlich eine Quelle für Tatsachen werden kann.
      Die Anmerkungen von Herrn Plöger mögen unterhaltsam gemeint gewesen sein, doch als Beleg taugen sie kaum.

      Auch die angeblich „acht bis neun Jahre“ bis zu einer Entscheidung tauchen in keiner offiziellen Unterlage auf. Solche Aussagen werden gern als Gewissheit verkauft, obwohl sie eher aus dem Reich der politischen Rhetorik stammen als aus der Realität des Verwaltungsverfahrens.

      Was Ihre Frage nach der „Einwilligung“ des Landkreises Lüchow-Dannenberg betrifft:
      Die vorliegenden Verträge geben das in dieser Form nicht her.
      Herr des Verfahrens ist allein der Landkreis Lüneburg – er führt das Planfeststellungsverfahren und trägt die Verantwortung für Planung, Ausschreibung und Bau.

      Der Landkreis Lüchow-Dannenberg ist lediglich über die Vereinbarung von 2009 und die Zusatzvereinbarung von 2011 eingebunden.
      Daraus ergibt sich keine Mitentscheidung über den Brückenbau selbst, sondern ausschließlich die Verpflichtung, die vereinbarte Ortsumfahrung Neu Darchau zu berücksichtigen.
      Würde diese nicht geplant oder umgesetzt, könnte das Vorhaben insoweit beanstandet oder untersagt werden – aber nicht in seiner Gesamtheit. Lesen Sie gerne hierzu Einzelheiten in meiner heutigen Antwort für Herrn Berg.

      Die Zuständigkeit liegt also klar beim Landkreis Lüneburg.

      Genau hier liegt das Problem: In dem Moment, in dem Erzählungen bequemer klingen als Fakten, verschiebt sich die Wahrnehmung.
      Ein Blick in die Akten genügt, um zu erkennen, dass zwischen Eindruck und Wahrheit manchmal ein ganzes Elbtal liegt. Manchmal reicht schon ein kleiner Faktencheck, um zu merken, dass nicht jede Glosse die Pointe trifft.

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      • Avatar von Volker Menzel Volker Menzel sagt:

        Sie schreiben hier „superschlau“ und unterstellen anderen, dass sie „nachplappern“, dabei haben Sie selbst überhaupt nichts verstanden oder aber, Sie wollen bewusst missverstehen. Empören Sie sich etwas leiser, denn an der Sache scheinen Sie nicht interessiert zu sein.

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      • Avatar von Helga Dreyer Helga Dreyer sagt:

        Herr Menzel,

        danke für diesen stilvollen Beweis, dass Lautstärke kein Argument ersetzt. Es scheint mir, dass allein  Denkanstöße für Sie schon eine Bedrohung sind. 

        Sie verwechseln übrigens Empörung mit Engagement und Unterstellung mit Argument.
        Ich kann Ihnen versichern: weder „superschlau“ noch „empört“ trifft auf mich zu – ich bevorzuge einfach klare Gedanken.

        Wenn Sie zur Sache beitragen möchten, nur zu – Zahlen, Quellen und Fakten helfen immer weiter.

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      • Avatar von Anton Petersen Anton Petersen sagt:

        Herr Volker Menzel,

        Sie rufen hier „Superschlau!“ rein und unterstellen anderen, dass sie überhaupt nichts verstanden haben oder aber irgend etwas bewusst missverstehen wollen.

        Bis hierhin habe ich Sie selbst „nachgeplappert“, muss nun freilich zugeben, Sie respektive Ihre Mitteilungsabsicht nicht verstanden zu haben. Ist das, was Sie am 27. Oktober 2025 um 18:22 Uhr einstellten, eine Selbstbeschreibung? Eine Art Bekenntnis? Ein Schrei um Hilfe? Mein Rat: Empören Sie sich doch bitte etwas leiser, denn an der Sache scheinen Sie nicht interessiert zu sein.

        Übrigens habe auch ich neulich einen furchtbar platten Witz erzählt. Vielleicht lag es am Energy Drink, den ich vorher konsumiert hatte, aber ich musste selbst am meisten drüber lachen, zittern und mir panisch an die Brust greifen.

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  12. Avatar von Helga Dreyer Helga Dreyer sagt:

    Die BI „Ja zur Fähre, nein zur Brücke“ hat eine augenfällige Homepage – das muss man ihr lassen.
    Doch was nützt sie, wenn sie mit Abhandlungen überflutet wird, die zwar durch eingängige Headlines Interesse wecken, sich aber inhaltlich als normierte Wahrheiten entpuppen, die nur zur Überschrift passen?

    Zwei Beispiele über Fährromantik und Fehldeutungen gefällig?

    Mit „Fährbinden heißt Klimaschutz“ – so der Aufmacher – und dem Dateinamen „klimawandel-abschwaechen“ will uns die BI glauben machen, dass die Fähre der „vernünftige“ und einzige Weg ist, einen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten; der Brückenbau sei zu verhindern.

    Dabei übersieht die BI eine entscheidende Tatsache.

    Im Umweltgutachten, das im Erörterungstermin vorgestellt wurde, ist von rund 473 Tonnen CO₂-Emissionen pro Jahr die Rede, die durch den Betrieb der Fähre entstehen.
    Diese Belastung besteht dauerhaft – Tag für Tag, Jahr für Jahr –, solange keine Brücke gebaut wird.

    Fairerweise sei ergänzt:

    Die Herstellung der Brücke verursacht in der Bauphase rund 20 000 Tonnen CO₂.
    Diese Emissionen fallen jedoch einmalig an und verteilen sich auf die gesamte technische Lebensdauer von mehreren Jahrzehnten (50 bis 80 Jahre).
    Im Ergebnis ergibt sich daraus eine deutlich geringere jährliche Klimabelastung als beim fortgesetzten Fährbetrieb – rechnerisch etwa 400 bis 250 Tonnen CO₂.

    In einer Zeit, in der Klimaneutralität verbindlich vorgeschrieben ist, sollte genau dieser Aspekt in der Abwägung zentrales Gewicht haben.
    Das eigentliche Paradoxon liegt darin, dass ausgerechnet die BI, die sich auf Klimaschutz beruft, die dauerhaft CO₂-intensive Lösung verteidigt – und die emissionsfreie Variante ablehnt.

    Ein weiteres Beispiel:

    gleich auf der Startseite der BI-Website wird auf die Glosse eines BI-Mitglieds verwiesen, Untertitel: „Amtlich behaupteter Baubeginn einer Elbbrücke bei Darchau ab 2027 entzaubert sich beim „Bürgerdialog“ in Neuhaus als Fata Morgana“.

    Auch wenn dieser Beitrag als „Glosse“ bezeichnet wurde, ich als Leser also kritisierende, ironische und überspitzte Formulierungen entgegensehe, so erwarte ich doch trotzdem, dass sich die Zuspitzung der Behauptungen auf dem Boden der Tatsachen bewegt.

    Ein „Baubeginn“2027, wie vom Bürgermeister der Gemeinde Amt Neuhaus erwähnt, ist nämlich nicht unwahrscheinlich.

    Von einem Baubeginn erst in acht bis neun Jahren – wie es Staatssekretär Wunderling-Weilbier beim Bürgerdialog am 7. August 2025 in Neuhaus behauptete – kann keine Rede sein.
    Eine solche Einschätzung entbehrt jeder sachlichen Grundlage und widerspricht dem tatsächlichen Rechtsrahmen.
    Die Elbbrücke Neu Darchau ist ein Vorhaben von überragendem öffentlichen Interesse und steht – rechtlich wie planerisch – auf der Zielgeraden.

    Mit dem Planfeststellungsbeschluss – erwartet im ersten Quartal 2026 – erhält das Projekt seine vollständige rechtliche Genehmigung.
    Alle Gutachten, Einwendungen und Fachbeteiligungen sind dann geprüft und abgewogen.
    Damit ist die Brücke planrechtlich zulässig – sie darf gebaut werden, sobald der Beschluss wirksam wird.
    Der Landkreis kann den Beschluss für sofort vollziehbar erklären, wenn es schneller gehen soll.
    Das bedeutet: Eine Klage hätte keine automatische aufschiebende Wirkung.

    Kläger könnten aber beim Verwaltungsgericht ein Eilverfahren beantragen, um den Vollzug auszusetzen.
    In diesem Verfahren prüft das Gericht zwei Dinge:
    1. Hat die Klage Aussicht auf Erfolg?
    Der Richter schaut, ob der vorgetragene Mangel im Verfahren heilbar oder nicht heilbar ist.
    Ist er heilbar oder rechtlich wenig gewichtig, spricht das für den sofortigen Vollzug.
    Nur bei einem gravierenden, nicht heilbaren Fehler würde das Gericht den Vollzug stoppen.
    2. Wiegt das öffentliche Interesse schwerer als das private Interesse der Kläger?
    Selbst wenn die Klage nicht völlig aussichtslos ist, kann das Gericht sagen:
    Das öffentliche Interesse überwiegt – dann darf der Landkreis mit den Vorbereitungen beginnen.

    Im Fall der Elbbrücke Neu Darchau ist dieses öffentliche Interesse außergewöhnlich stark und gut belegbar – gestützt auf den Verfassungsauftrag (Art. 1, 2 Abs. 2 und 20a GG) und die raumordnerische Zielbindung (§§ 3 Nr. 2, 4 ROG).
    Die Brücke sichert die Erreichbarkeit des Amtes Neuhaus, verbessert Lebensbedingungen, Wirtschaft und Versorgung und ersetzt den emissionsintensiven Fährbetrieb dauerhaft.

    Bestätigt das Gericht den Vollzug, kann der Landkreis bereits während des Klageverfahrens mit den vorbereitenden Arbeiten beginnen.
    Ein „Baubeginn“ bedeutet zunächst nicht den ersten Spatenstich, sondern den Start der technischen und organisatorischen Vorbereitung:
    • Ausführungsplanung (Tiefenplanung) mit allen statischen und bautechnischen Details,
    • Ausschreibung der Bauleistungen,
    • Vergabe und Vertragsabschlüsse mit den Bauunternehmen.

    Diese Schritte dauern mehrere Monate.
    Wenn alles reibungslos läuft und die sofortige Vollziehung greift, könnten die Vorbereitungen bereits 2026 beginnen.
    Der tatsächliche Baubeginn vor Ort wäre dann frühestens 2027 realistisch.

    Ohne sofortige Vollziehung greift automatisch die aufschiebende Wirkung von Klagen.
    Dann muss das Hauptverfahren abgewartet werden, was ein bis zwei Jahre dauern kann.
    Der Bau mit seinen vorbereitenden Arbeiten könnte in diesem Fall erst nach rechtskräftigem Abschluss beginnen.

    Mit dem Planfeststellungsbeschluss wird das Projekt rechtlich abgesichert und entscheidungsreif.
    Wie schnell danach gebaut werden kann, hängt dann davon ab,
    • ob der Landkreis die sofortige Vollziehung anordnet,
    • ob Kläger ein Eilverfahren einleiten,
    • und wie das Verwaltungsgericht die Erfolgsaussichten und Interessen abwägt.

    Im besten Fall können die Vorbereitungen also 2026 beginnen, im ungünstigeren Fall erst nach Abschluss gerichtlicher Verfahren.

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    • Avatar von Peter Neumann Peter Neumann sagt:

      Die Fachhochschule Kiel / University of Applied Sciences hat im Zeitraum von Oktober 2021 bis Mai 2023 unter der Verantwortung von Lehrstuhlinhaber Prof. Dr.-Ing. Stephan Görtz (Projektpartner: Ingenieurbüro Mohn GmbH, Förderer: Gesellschaft für Energie und Klimaschutz Schleswig-Holstein, EKSH) die „CO2-Bilanzierung und Optimierung von Brückenbauwerken“ untersucht und war davon ausgegangen, dass mehr als 50% der weltweiten CO2-Emissionen auf das Bauwesen zurückzuführen sind, hiervon entfält ca. 1/3 in den Bereich von Infrastrukturmaßnahmen, wobei im Hinblick auf die CO2-Bilanz hier vor allem Ingenieurbauwerke wie Brücken ins Gewicht fallen.

      Ergebnis der Voruntersuchung von September 2020 bis Februar 2021: Trotz der hohen Emissionen fehlten noch im Jahr 2021 sowohl auf Bauherrenseite als auch auf Seiten von Planungsbüros bzw. Bauausführenden grundlegende Kenntnisse oder auch Berechnungsmethoden, wie viel CO2 durch die Erstellung und auch die Unterhaltung von Brückenbauwerken emittiert wird, daher spielten Reduzierungen bzw. Optimierungen der CO2-Bilanz bis dahin in der Planung und Bauausführung keine Rolle, die Vergabe fand im Regelfall nach den geringsten Herstellungskosten statt.

      Im Rahmen des oben genannten Forschungsvorhabens sind alle genutzten typischen Brückenbauwerke des Landes Schleswig-Holstein daraufhin untersucht worden, wieviel CO2 durch die verarbeiteten Baustoffe als auch durch die angewandte Bauweise von ihnen tatsächlich frei gesetzt wird.

      Insgesamt wurden hierzu 480 CO2-Berechnungen an landestypischen Brückenbauwerken durchgeführt. In der Bestandsanalyse lassen sich die so gewonnenen Ergebnisse (S. 91 der Studie) wie folgt zusammenfassen:

      (1) Aktuell werden für eine Straßenbrücke i.M. ca. 1,2 – 1,4 tCO2/m² Brückenfläche verbraucht. Bei Fuß- und Radwegbrücken liegen die Werte i.M. bei ca. 0,7 – 1,5 tCO2/m² Brückenfläche, wobei die Streuungen wegen der größeren Anzahl an Variationsmöglichkeiten bei Fuß- und Radwegbrücken höher sind. Aufgrund des hohen CO2-Bedarfs, der für die Widerlager an den Brückenenden verbraucht wird, nimmt der CO2-Bedarf je m² Brückenfläche mit abnehmender Bauwerkslänge zu.

      (2) Der wesentliche CO2-Anteil ist mit ca. 85% in der Erstellung der Baustoffe enthalten, wobei Beton und Stahl die Hauptbaustoffe sind. Allein der bewehrte Beton ist für ca. 65% des CO2-Bedarfs verantwortlich.

      (3) Basierend auf den durchgeführten CO2-Bilanzierungen wurden Überschlagsformeln für eine Ermittlung des CO2-Bedarfs in den Leistungsphasen 0 (noch keine Planung vorhanden) und 2 (Abschluss der Vorplanung) abgeleitet. Hierdurch wird der Bauherr in die Lage versetzt, auch ohne Planung den CO2-Bedarf für das Brückenbauwerk abzuschätzen zu können und somit in eine Gesamt-CO2-Bewertung einfließen zu lassen.

      (4) Gerade bei dichtbefahrenen Straßen ist allerdings der CO2-Anteil, der aus bauzeitlichen Verkehrsbeeinträchtigung resultiert, durchaus von Relevanz. Gerade bei hohen Verkehrsstärken oberhalb von ca. 20.000 Kfz/24 h kann der CO2-Anteil aus den bauzeitlichen Stausituationen oberhalb des CO2-Anteils liegen, der durch das Bauwerk selbst verbraucht wird.

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  13. Avatar von Helga Dreyer Helga Dreyer sagt:

    Lieber Herr Berg,

    ich antworte Ihnen nun auch einmal zuoberst zu Ihren Fragen und Anmerkungen.

    Ihr Verweis auf die angespannte Haushaltslage des Landkreises ist nachvollziehbar – sie ist ernst, doch sie wird in dieser Debatte regelmäßig überhöht.
    Ein genehmigter Haushalt, selbst ein defizitärer, bedeutet keine Handlungsunfähigkeit.
    Der Landkreis darf und soll weiter investieren, wenn ein Vorhaben dem öffentlichen Interesse dient und förderfähig ist.
    Genau das trifft auf die Brücke zu.

    Viele behaupten ja – vor allem auf Facebook –, der Landkreis könne sich die Brücke „nicht leisten“, die Zinsen würden den Haushalt „sprengen“ und die Kommunalaufsicht würde „den Haushalt nicht genehmigen“.
    Solche Sätze klingen dramatisch – haben mit der Funktionsweise öffentlicher Haushalte aber herzlich wenig zu tun.

    Ich hoffe sehr, dass besonders ein bestimmter eifriger Kommentator (der bisher jeder Erklärung bei Facebook tapfer widerstanden hat) diesen Beitrag liest. Seine Meinungsäußerungen werden regelmäßig mit großer Überzeugung verkündet – aber leider mit sehr kleiner Kenntnis der Funktionsweise öffentlicher Haushalte.

    Darum möchte ich das einmal sauber und verständlich aufdröseln.

    Damit das einfacher wird, hier die wichtigsten Fakten – klar und verständlich:

    1.) Ein PlanfeststellungsBESCHLUSS hängt NICHT vom Kontostand ab.

    Ein Planfeststellungsbeschluss ist ein Rechtsakt.
    Die Behörde prüft: Ist das Vorhaben fachlich, rechtlich und abwägungstechnisch zulässig?
    Sie darf nicht prüfen: „Hat der Landkreis genug Geld?“
    Die Finanzlage hat auf die rechtliche Genehmigung keinen Einfluss.

    2.) Die Kommunalaufsicht ist kein politischer Veto-Apparat. Sie prüft nicht, ob sie ein Projekt mag.
    Sie prüft nur, ob der Haushalt formal genehmigungsfähig ist. Und jetzt wird’s spannend:
    Nach Gemeindeordnung/Landeshaushaltsordnung gilt:

    Investitionen sind zulässig (auch mit Kredit), wenn sie notwendig sind, wenn sie gefördert werden und wenn sie langfristig wirtschaftlich sind.
    Genau das ist bei der Brücke der Fall.

    3.) Der Mythos „Zinsen ruinieren alles“ ist rechnerisch falsch.

    Selbst im Worst Case:
    Eigenanteil Landkreis ca. 25 Mio €.
    Voll kreditfinanziert (theoretisch).
    4 % Zins = 1 Mio €/Jahr.
    Realistisch eher 1,5–2 % Zins = 400.000–500.000 €/Jahr.

    Klingt viel?
    Dann kommt jetzt der Hammer:

    Eine Fähre verursacht jedes Jahr Kosten im Ergebnishaushalt
    (und zwar egal, wer Betreiber ist – der Landkreis zahlt über Zuschüsse, Ausfallverkehre, Ausbaggerungen, Zeitkarten etc. IMMER mit).

    Langfristig ist die Fähre die teurere Lösung, weil sie niemals fertig bezahlt ist.

    Brücke: Einmal investieren – dann entlasten.
    Fähre: Nie investieren – dafür ewig zahlen.

    4.) LHO § 7: Die Landeshaushaltsordnung sagt klipp und klar:

    Bei allenMaßnahmen sind die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit zu beachten.

    Wirtschaftlich ist NICHT, was kurzfristig billig aussieht.
    Wirtschaftlich ist, was langfristig Nutzen schafft oder Kosten reduziert.

    Die Brücke schafft Nutzen und senkt Folgekosten.
    Die Fähre schafft Abhängigkeit und verursacht Dauerlasten. Rein nach LHO ist die Brücke also die rationalere Entscheidung.

    Das Haushaltsargument ist deshalb kein Sachargument – es ist ein DRUCKMITTEL.

    Hannover möchte nicht selbst „Nein“ zur Brücke sagen.
    Das käme schlecht an. Also streut man jetzt schon:
    „Der Landkreis ist doch pleite… die Kommunalaufsicht… die Zinsen…“
    Herr Schulz-Hendel hofft ja auch noch immer, dass der Kreistag die Reißleine zieht.

    Der Kreistag kann sich aber ein Aussteigen politisch und moralisch gar nicht leisten.

    – Die Brücke ist im LROP (verbindliches Landesziel).
    – Das Planfeststellungsverfahren läuft (Rechtsanspruch auf Entscheidung).
    – Der Kreistag hat mehrmals Beschlüsse hierzu gefasst (demokratische Legitimation).
    – Die Region hat 30 Jahre gewartet (Glaubwürdigkeit).

    Ein Ausstieg wäre nicht „Sparen“, sondern Kapitulation.

    Die immer wieder vorgetragene These, die Kommunalaufsicht werde den Haushalt nicht genehmigen, falls der Kreistag dem Brückenbau zustimme, entbehrt daher jeder Grundlage.
    Das niedersächsische Kommunalverfassungsrecht verlangt, dass Investitionen wirtschaftlich, notwendig und langfristig tragfähig sind – nicht, dass sie kurzfristig ohne Kreditaufnahme finanzierbar wären.
    Die Zinslast aus dem Eigenanteil für die Brücke wäre im Verhältnis zum Nutzen überschaubar und liegt deutlich unter dem, was der Landkreis ohnehin an strukturellen Belastungen trägt.

    Und zu Ihrem Bäcker-Ickert-Punkt, lieber Herr Berg:

    Eine neue Fähre kann gar nicht nach dem NGVFG gefördert werden.

    Dass dieser Umstand in der Landtagsdebatte nur verklausuliert anklingt, ist keine juristische Spitzfindigkeit, sondern politische Taktik.
    Diejenigen, die die Mär von der „gleichwertigen, förderfähigen Fähre“ unermüdlich befeuern, wissen das vermutlich sehr genau.
    Doch solange diese Erzählung politisch nützlich bleibt, wird sie weitergespielt.

    Man erinnert sich an jenen berühmten Satz aus Yes, Minister: „Wenn Fakten unbequem werden, muss man sie mit Meinungen abfedern.“

    Noch kurz zu Ihren drei Fragen:

    Zu 1.) Könnten sie, ich hindere sie ja nicht daran. Bloß, wenn sie es tun, dann sollten sie mit ihren Äußerungen / Handlungen auf dem Diskussions-Parkett von Recht und Gesetz bleiben.

    Zu 2.) Natürlich sind sie das, ich habe nie das Gegenteil behauptet, auch hier gilt: s. Antwort zu 1.) – zweiter Satz.

    Zu 3.) Davon lebt die Debatte ja. Ich möchte Stromberg nicht überstrapazieren und antworte nur kurz. Meine Meinung: Am Aufschwung hängt keine Bilanz, sondern ein Wille.
    Ländliche Entwicklung braucht zuerst die Entscheidung, dass Zukunft auch jenseits der Ballungsräume stattfinden darf – und danach die passende Infrastruktur.
    Investitionen sind kein Luxus, sondern Voraussetzung dafür, dass sich Wirtschaft, Bildung und Lebensqualität entfalten können.

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    • Avatar von Otto Berg Otto Berg sagt:

      Liebe Frau Dreyer,

      vielen Dank für Ihre prägnanten Richtigstellungen. Sie rennen bei mir, wie Sie ahnen werden, in fast allem Aufgeführten offene Türen ein:

      1. Der schwatzhafte Hirte der LZ-Facebook-Herde ist mir bekannt. Sein kaum besser informierter Sidekick ebenfalls. Devise: „Kleine Ahnung, große Meinung!“ – Wie heißt es am Ende des ZDF-Politmagazins frontal immer? „Toll, Mann!“?
      2. Dass eine Fähre nicht nach dem NGVFG mitfinanziert werden kann, war der Kern praktisch aller meiner Einlassungen in diesem „Blog.jj-Thread“ (N. Meyer).
      3. Sollte jedoch der propagandistisch verbreitete Irrglaube von deren Förderfähigkeit im Lüneburger Kreistag verfangen, DANN, das war mein Punkt, passiert zu schlechter Letzt vielleicht wieder gar nichts. Die „maximal fordernden“ Brückenfreunde bekämen den Schwarzen Peter zugeschoben, „die Landesregierung“ wäre erneut fein raus und Herr Ickert müsste auch die nächsten 35 Jahre mit einer romantisch-altdeutsch schnaufenden „Tanja“ über die Elbe dieseln.

      Die beiden einzigen wirklichen Brückenprobleme, die ICH erkenne, da wiederhole ich mich, sind die, die wohl auch Herrn Jenckel beschäftigen:

      A) – Wird der Lüneburger Kreistag trotz des – berechtigten – Lärms um die mehr als prekäre wirtschaftliche Lage des Kommunalverbandes bei der Stange bleiben?

      B) – Wird die Objekt- und Fachplanung der Brücke von den später sicher damit befassten Verwaltungsgerichten als der Kautel Brückenvereinbarung, § 3 Abs. 3 Satz 3 genügend angesehen oder nicht?

      Zwei ebenso sehenswerte wie unterhaltsame Spielfilme, in denen das Lüneburger Land, die Elbe plus deren Querung einschließlich aller zugehörigen Komödianten (älterer, unbelehrbarer Bürgermeister, schönrednerischer Fachmann, gieriges Unternehmen, idealistische Entwicklungsstrategen, „der kleine Mensch von der Straße“ etc.), in ihren jeweiligen Rollenfächern leicht zu erkennen, auch wenn sie erfundene Namen tragen, und der leider nicht erfundene, sondern sehr reale Kontext vorkommen, in dem das alles zu bewerten ist, finden Sie übrigens hier:

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  14. Avatar von Helga Dreyer Helga Dreyer sagt:

    Nicht Zahlenkolonnen, Betriebskosten oder Fahrpläne entscheiden über die Zukunft dieser Region, sondern ein verfassungsrechtlicher Anspruch: gleichwertige Lebensverhältnisse.
    Dieser Anspruch steht über individueller Bequemlichkeit – und erst recht über den Partikularinteressen einiger weniger, die längst mobil, finanziell abgesichert und im Ruhestand sind.
    Dieser Anspruch ist auch nicht „Wunschdenken“, sondern ist verfassungsrechtlich verankert – im Grundgesetz, in der Landesverfassung, im Landesraumordnungsprogramm und im Koalitionsvertrag. Er steht über jeder kurzfristigen Kostenrechnung und erst recht über individuellen Interessen.

    Es geht doch nicht nur darum, ob eine Fähre technisch verbessert werden kann. Sie bleibt ja trotzdem immer abhängig von Pegel, Personal, Wetter, Tageszeit und Betriebskosten. Sie verwaltet nur den Status quo.
    Eine Brücke dagegen schafft Verlässlichkeit, Anbindung, Planungssicherheit, wirtschaftliche Entwicklung, medizinische Versorgung, Rettungssicherheit und echte Perspektiven für junge Menschen und Unternehmen. Sie schafft dauerhafte Teilhabe.

    Die nüchternen Zahlen in dem Flugblatt der Bürgerinitiative verschleiern, worum es in Wahrheit geht: um Gerechtigkeit, Zukunftsfähigkeit und die Frage, ob ländliche Räume denselben Anspruch auf Entwicklung haben wie städtische Zentren.

    Dort, wo Infrastruktur zur Verhandlungsmasse persönlicher Ruhebedürfnisse wird, beginnt strukturelle Benachteiligung – verpackt als „Vernunft“.
    Das ist nicht Vorsicht. Das ist Heuchelei.

    Unsere Region könnte längst eine prosperierende sein, wenn man ihr eine klare Perspektive geben würde, statt sie mit Provisorien zu vertrösten.
    Die Brücke ist ein Prüfstein dafür, ob Politik bereit ist, Verantwortung für gleichwertige Lebensverhältnisse zu übernehmen – oder ob sie lieber Erwartungen managt, um Konflikte zu vermeiden.

    Die einen wollen Ruhe.
    Die anderen wollen Zukunft.

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  15. Mobilität im Amt Neuhaus ist ohne Elbbrücke gewährleistet.

    Die Zahlen zur Tatsache –> Klick!

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  16. Avatar von Stromberg Stromberg sagt:

    Ich bin dafür, die Brücke – wenn sie denn gebaut wird – in „Helga-Dreyer-Brücke“ zu benennen. Sie hat so viel für die Brücke geschrieben: diese Beiträge könnten außen an der Brücke angeschrieben werden.

    Die laufenden Kosten steckt der Landkreis Lüneburg mit links weg.

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    • Avatar von Norbert Meyer Norbert Meyer sagt:

      Sehr geehrter Herr Sorger,

      zwei Links, damit auch Sie als ehemaliger Leiter des städtischen Rechtsamtes doch noch in Erfahrung bringen können, worum es Herrn Jenckel und seinen Kommentatoren in diesem Blog.jj-Thread geht:

      Alle Redebeiträge der abschließenden Beratung von TOP 24 (Elbbrücke Darchau / Neu Darchau – Verbindung schaffen, Infrastruktur stärken, Entwicklung fördern!) im Rahmen des 28. Tagungsabschnitts (08.-10.10.2025) der 19. Wahlperiode auf der 74. Sitzung des Niedersächsischen Landtages am 09. Oktober 2025 zwischen 17:12 – 17:55 Uhr können Sie separat hier leicht finden; Sie finden diese direkt, also ohne weiter suchen zu müssen, in einem 42-minütigen Video zusammenhängend hier.

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  17. Avatar von Otto Berg Otto Berg sagt:

    Liebe Frau Dreyer,

    ich antworte auf Ihre wieder ebenso scharfsinnigen wie knackig klar formulierten Darlegungen zum „Erkenntnisgewinn“ der Landesregierung mit Bezug auf die künftige Art der Elbquerung zwischen Darchau und Neu Darchau vom 15. Oktober 2025 um 18:45 Uhr, indem ich Ihren Text wiederhole und meinen Kommentar (kursiv und in etwas kleinerem Schriftgrad) direkt darunter setze:

    → Sie beginnen mit der Feststellung:

    Es geht nicht darum, dass plötzlich neue Fakten aufgetaucht wären, sondern darum, wie die Landesregierung in Ausschuss und Plenum argumentiert hat – und was das über ihre tatsächliche Linie verrät.

    → Und fahren fort:

    Erstens: Minister Tonne hat eindeutig bestätigt, dass die Brücke ein legitimes und laufendes Projekt des Landkreises Lüneburg ist. Er sagte ausdrücklich, das sei das gute Recht des Landkreises und in kommunaler Verantwortung zu respektieren. Er benannte sogar den aktuellen Stand: erneuter Planfeststellungsantrag, Erörterungstermin abgeschlossen, frühester Beschluss 2026, Kosten bei rund 95 Millionen Euro. Mit anderen Worten: Die Landesregierung weiß ganz genau, wie weit die Brückenplanung tatsächlich fortgeschritten ist.

    ad 1: Das ist doch eine erfreuliche Basis für dringend anstehende Gespräche zwischen Landrat Böther und Ministerpräsident Lies, der vor seinem Wechsel in die Staatskanzlei, ebenso wie Herr Weil, sein Vorgänger als Landesvater, dieselben Punkte mehrfach – und vor allem: schriftlich – bekräftigt hat. (Ein schöner Einstieg eines solchen Austausches könnte das gemeinsame Anschauen des Brücken-Beitrages im heute journal vom 2. Oktober 2025 min/sec 00:20 bis 4:27 sein.)

    Zweitens: Obwohl Tonne diese Fakten kennt, wertet er die Brücke politisch ab. Er bezeichnet sie als Planung mit langem Zeitraum und ungewissem Ausgang. Das widerspricht seiner eigenen Beschreibung des konkreten Verfahrensstands. Faktisch wird die Brücke anerkannt, politisch aber schlechtgeredet.

    ad 2: Wie Sie selber immer mal wieder unterstreichen, ist Tonne nur ein Gefäß, nicht der Gesamtinhalt seiner Koalition. Die Vokabeln „lang“ und „ungewiss“ glucksen ebenso moorig, wie „frühester Beginn“, „zukunftsorientiert“ und „weit fortgeschritten“ wolkig wabern.

    Drittens: Tonne sagt offen, dass die Landesregierung ein verbessertes Fährkonzept favorisiert. Das ist keine neutrale Abwägung, sondern eine klare politische Priorität. Die Fähre wird als „zukunftsorientiert“ dargestellt, nicht weil sie objektiv überlegen wäre, sondern weil sie schneller umzusetzen sei und „finanziell verantwortbar“.

    ad 3: Dass „die Landesregierung ein verbessertes Fährkonzept favorisiert“, steht im Koalitionsvertrag. Natürlich ist das „eine klare politische Priorität“! Was denn sonst? — „Objektive Überlegenheit“ muss sich anhand harter Fakten beweisen lassen. Sowas ist mühsam. „Schnellere Umsetz-“ und „finanzielle Verantwortbarkeit“ sind wohlfeile Worthülsen, die Ihnen jede Ministerialpersonalität jederzeit mühelos aus der Hosen- oder Handtasche hervorklimpert.

    Viertens: Gleichzeitig behauptet Tonne, das Land halte selbstverständlich an der Förderzusage für die Brücke fest – aber nur „unter den Bedingungen des NGVFG“. Er nennt: Baureife, Eigenmittel, Flächen, Aufnahme ins Jahresbauprogramm. Auf den ersten Blick klingt das wie ein Bekenntnis. In Wahrheit ist es die Formulierung eines Vorbehalts. Man lässt sich damit bewusst die Hintertür offen, später sagen zu können: „Wir hätten ja gefördert, aber die Voraussetzungen lagen leider nicht vor.“

    ad 4: Was ist falsch daran? Die Förderzusage für die Brücke kann nur „unter den Bedingungen des NGVFG“ erteilt werden. „Baureife, Eigenmittel, Flächen, Aufnahme ins Jahresbauprogramm“ sind Teil davon. Sagte die Mutti im Juli 1984 zum achtjährigen Grant Hendrik: „Du darfst Huppe-Kästchen springen gehen, wenn die Hausaufgaben fertig sind“, dann war das „die Formulierung eines Vorbehalts“. Hat die Erziehungsberechtigte sich dem Buben gegenüber „damit bewusst die Hintertür offengehalten“? War es von vornherein ihre Absicht, das Kind zu piesacken, um ihm zurufen zu können: „Ätschi, bätschi, bätsche, bäsch, ich hätte dich ja auf die Gasse toben gehen lassen, aber die Voraussetzungen lagen leider nicht vor.“

    Fünftens: Während die Brücke nur unter Vorbehalt erwähnt wird, wird die Fähre aktiv vom Land vorangetrieben. Neue Fähre, Ertüchtigung der Anleger, Landesmittel, Förderzusagen von bis zu 75 Prozent – all das wurde stolz betont. Hier wird nicht neutral geprüft, hier wird politisch gestaltet.

    ad 5: Ist das eine Überraschung, liebe Frau Dreyer? In der Politik wird „politisch“ gestaltet! Wird dergleichen nicht sogar von Herrn Pietruck ständig gefordert? Äkkschn!!!?? Das eine Projekt wird vorangetrieben, das andere mit Missvergnügen betrachtet. Wo steckt hier das Ungeheuerliche?

    Sechstens: Besonders brisant ist Tonnes Aussage, die Festlegung im Landesraumordnungsprogramm (LROP) sei für die Förderfähigkeit nicht entscheidend. Damit trennt er die rechtlich verbindliche Raumordnung von der Förderpraxis. Das ist fachlich nicht haltbar, denn das LROP ist bindend und soll gerade verhindern, dass gegen übergeordnete Raumziele geplant oder gefördert wird.

    ad 6: Das ist zutreffend. Wäre es anders, ließen sich die Anstrengungen der Landesregierung, das LROP-Ziel Brücke zu kippen überhaupt nicht erklären. Auch haben Ministerpräsident Weil, Ministerpräsident Lies, Wirtschaftsminister Lies und Wirtschaftsminister Tonne mehrmals – schriftlich – verkündet, die Finanzierung und/oder Förderung einer Fährverbindung zwischen Darchau und Neu Darchau gehe das Land nichts an und komme daher auch nicht infrage.

    Damit wird siebtens deutlich: Die Landesregierung hat nicht etwa neue fachliche Einsichten gewonnen, sondern sie hat ihre Kommunikationsstrategie angepasst. Sie weiß, dass die Brücke rechtlich und planerisch weiter ist, als viele Bürger glauben. Sie weiß auch, dass sie diese Brücke nicht einfach verbieten kann. Deshalb anerkennt man sie formell – und schwächt sie politisch durch negative Rahmung („lang, ungewiss, teuer“), während man gleichzeitig die Fähre positiv auflädt („schnell, machbar, verlässlich“).

    ad 7: Ob und wie Vertreter der Landesregierung sich medial oder im Landtagsplenum, in Ausschüssen oder bei Kabinettssitzungen über die Brücke einlassen, kann ihnen niemand vorschreiben. Die „negative Rahmung“ in öffentlichen Verlautbarungen, solange jene keine Persönlichkeitsrechte verletzt lässt sich nicht verbieten. In dergleichen Angelegenheiten schwankt ja auch Ihr Urteil je nach Interesse, liebe Frau Dreyer. Die üblen, als „verkehrspolitische Forderungen“ fadenscheinig kostümierten ad-personam-Attacken eines Herrn Pietruck haben sie unlängst gar als Ausdruck der „Sorge“ bezeichnet. — Interessanter als die rhetorische Einkleidung ist (jedenfalls im Blick auf die vom LK LG geplante Brücke) der rechtliche Gehalt des Geäußerten.

    Der eigentliche „Erkenntnisgewinn“ der Landesregierung besteht also achtens darin, dass sie gemerkt hat, dass sie mit offener Ablehnung der Brücke nicht durchkommt. Deshalb versucht man jetzt nicht mehr, die Brücke frontal zu stoppen, sondern sie kommunikativ zu marginalisieren. Man stellt sie als unrealistisch dar, obwohl man genau weiß, dass das Verfahren läuft.

    ad 8: Die Frage, die sich hier erhebt, lautet: Warum? Warum „marginalisiert“, ja, „ridikülisiert“ die Landesregierung „kommunikativ“ (und „denunziert“ damit) ein Kreisvorhaben, welches sie – nach eigenem insistierenden Bekunden – fördern wird, vielleicht sogar fördern muss, sobald dieses den bekannten (unter viertens von Ihnen noch einmal aufgezählten) Bedingungen genügt?

    Mein Fazit: Die Landesregierung hat nicht die Fakten verändert, sondern ihre Darstellung. Sie hat verstanden, dass sie juristisch nicht einfach gegen die Brücke argumentieren kann – also versucht sie, die öffentliche Wahrnehmung zu steuern. Es geht nicht um fehlende Erkenntnisse, sondern darum, wie man sie politisch verwertet. Und genau das führt am Ende zu einem Glaubwürdigkeitsproblem. Und der Verlust von Glaubwürdigkeit hat meistens Konsequenzen, stimmt’s?

    Mein Fazit: Sofern das, was Sie, aber ganz gewiss nicht Sie allein, liebe Frau Dreyer, beobachten und beschreiben, zutrifft: „Die Landesregierung“ bzw. der relevante Teil ihrer Vetreter, der „juristisch nicht aussichtsreich gegen die Brücke argumentieren kann“, versucht „die öffentliche Wahrnehmung [des von ihr ungeliebten Projektes] zu steuern“, — muss eine Antwort her: Was will „die Landesregierung“ damit erreichen? Sie sagen, sie will Voreingenommenheiten befestigen und Zweifel säen. Wen sollte „die Landesregierung“ damit erreichen wollen? Die wenigsten Menschen im Landkreis Lüneburg (von den betroffenen Elbanrainern abgesehen) interessieren sich für den Darchauer Dauerstreit um die Brücke. Die Anteilnahme außerhalb der drei, vier links- und rechtselbischen Landkreise tendiert gegen null. Ziel der von Ihnen gewähnten „landespolitischen Kommunikationskampagne“ können daher wohl allein die Mitglieder der Kreistage von Lüchow-Dannenberg und Lüneburg sein, wobei eigentlich nur letztere eine gewichtige Rolle spielen, da den drei anderen beteiligten Vertretungen durch die Brückenvereinbarung von 2009 die revoltierenden Hände gebunden sind. Summa summarum: Herr Lies, Herr Tonne und Frau Staudte machen eine schlechte Figur. Juristisch ist dem Lüneburger Brückenprojekt von keiner Seite beizukommen. Die Föderung der Darchauer Elbfähre durch das Land könnte es erst geben, wenn das LROP-Ziel entsprechend geändert wäre. Bevor das (wenn überhaupt denkbar) möglich würde, müsste eine Klage des Landkreises Lüneburg nach dem zwingend zu absolvierenden Anhörungsverfahren ohne Erfolg bleiben, was ich, sollten keine Dummheiten vonseiten des LK LG gemacht werden, für nahezu ausgeschlossen halte. — Doch jetzt kommt Herr Jenckel ins Spiel: Der Landkreis Lüneburg ist haushalterisch am Ende. Herr Böther hat nicht bloß mit seit Jahren heillos überforderten Geschäftsführerinnen umzugehen, sondern auch mit einem ineffizienten, personell und aufgabentechnisch aufgeblähten Kreishaus sowie mit der „MOIN Mobilitätsinfrastruktur und -betriebs GmbH“ (MOIN), die den regionalen Nahverkehr im Landkreis und in der Stadt Lüneburg ab 2026 „neu organisieren“ soll, ohne dass bisher klar ist, wie das genau aussehen könnte.
    ____________

    PS: Zum Thema Glaubwürdigkeit von Bären, Löwen und Rössern: Heute vor 66 Jahren, am 17. Oktober 1959, wurde die königliche Wache vor dem Buckingham Palace in London hinter das schmiedeeiserne Gitter zurückgezogen.

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    • Avatar von Jürgen Jakobs Jürgen Jakobs sagt:

      Zu Ihrem Fazit zwei Punkte, Herr Berg,

      I) Die bis heute rechtsverbindliche „Brückenvereinbarung“ vom Januar 2009 enthält mit der Bedingung, es müsse für Neu Darchau (wobei die Frage „Ort oder Gemeinde?“ strittig ist) eine Umfahrung geben, eine Möglichkeit, das Gesamtprojekt bei Zuwiderhandlung JURISTISCH zu Fall zu bringen.

      II) Ein Landesraumordnungsprogramm ist nicht in Stein gemeißelt – auch, wenn seine Ziele nicht willkürlich geändert werden können.
      Ein LROP-Ziel wird nach einer abschließenden landesplanerischen Abwägung festgelegt. Die ist allerdings jederzeit möglich. Die sachlichen Gründe müssen überzeugen, die persönlichen Motive der Verantwortlichen werden nicht erörtert.

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    • Avatar von Helga Dreyer Helga Dreyer sagt:

      Lieber Herr Berg,

      Ihr Cartoon trifft den Kern besser als viele Redebeiträge im Plenum:
      In dieser Debatte geht es nicht darum, wer etwas tut, sondern wer die Geschichte erzählt, in der das eigene Handeln gut aussieht.

      Im Bürgerdialog in Neuhaus lautete die Botschaft:
      „Die Brücke kann kommen, das Land unterstützt das.“

      Im Fachausschuss passierte jedoch das Gegenteil:
      Der daraufhin vorgelegte CDU-Entschließungsantrag, der genau diese Unterstützung verbindlich machen wollte, wurde abgelehnt.

      Im Plenum konnte man dann zusehen, wie die Staatssekretärs-Aussagen wieder „eingefangen“ wurden – allerdings ohne ein Wort des Eingeständnisses. Stattdessen sprach man von „Favorisieren der Fähre“, „kurzfristigen Lösungen“ und „Machbarkeit“.
      Die Brücke blieb offiziell erlaubt, wurde aber politisch auf Distanz gehalten.

      Warum dieser Aufwand, obwohl sich außerhalb der Region kaum jemand damit beschäftigt?

      Weil es nicht um die Öffentlichkeit geht,
      sondern um Gesichtsverlust, Koalitionsfrieden und innerparteiliche Versprechen.

      Im Bürgerdialog musste man Ruhe herstellen – also versprach man alles.
      Im Landtag musste man die Linie retten – also zog man alles wieder zurück.
      Nur zugegeben wird nichts, denn das wäre politisch gefährlicher als jede Brücke.

      Die Brücke ist daher weniger ein Bauwerk als ein Testfall:
      Sie zeigt, ob eine Landesregierung ehrlich mit den Menschen umgeht –
      oder ob sie lieber ihre eigene Erzählung schützt.

      Und manchmal hat man das Gefühl: Nicht die Brücke ist das Risiko –
      sondern die Wahrheit über das, was wirklich beschlossen wurde.

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      • Avatar von Otto Berg Otto Berg sagt:

        Sie trauen den Hannoveraner Schnarchnasen aber einiges an strategischer Durchtriebenheit zu, liebe Frau Dreyer! Nicht einmal ein mangels anderer Talente auf Kabalen spezialisierter Strippenzieher wie der Weltenbummler Althusmann hat so viel Weitsicht besessen.

        Wenn DAS wirklich dahintersteckt: Die Akteure wollen sich aus Gründen des Koalitionsfriedens gegenseitig ein X für ein U vormachen, dann bleibt allerdings die Frage, warum Sie und Herrn Böther das überhaupt interessieren sollte.

        Die Unterstützung „nach den Bedingungen des NGVFG“ ist Ihnen von Herrn Lies mehrere Male im Laufe der letzten Jahre schriftlich zugesichert worden.

        Dass die geplante LROP-Zieländerung rechtlich möglich sein und überdies kommen könnte, bevor die Planfeststellung der Brücke gerichtlich ausgeurteilt ist, kann als unwahrscheinlich gelten. Mal abgesehen davon, werden, darf man den Trends und Prognosen glauben, weder Herr Lies noch Frau Staudte zu der Zeit noch im Amt sein.

        Die beiden einzigen realen Probleme, die ich sehe, sind die, die wohl auch Herrn Jenckel beschäftigen:

        1. Wird der Lüneburger Kreistag trotz der mehr als prekären wirtschaftlichen Lage des Kommunalverbandes bei der Stange bleiben?
        2. Wird die Objekt- und Fachplanung der Brücke von den später sicher damit beschäftigten Verwaltungsgerichten als der Kautel in § 3 Abs. 3 Satz 3 der Vereinbarung über Planung, Bau, Unterhaltung und Finanzierung des Baus einer Elbbrücke bei Darchau / Neu Darchau genügend angesehen oder nicht.

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      • Avatar von Helga Dreyer Helga Dreyer sagt:

        Lieber Herr Berg,

        Sie haben völlig recht: Man könnte es sich leichter machen. Man könnte sagen: „Das ist Sache der Landespolitik, sollen die sich doch streiten.“ Und ja – das Leben wäre entspannter.

        Warum tue ich es trotzdem? Warum mischt sich auch der Landrat ein?

        Es sind im Kern drei Gründe:

        Erstens:

        Die Botschaften aus Hannover sind nicht neutral.

        Sie sind politisch gesetzt – und sie richten sich ganz gezielt an die Kreistagsabgeordneten.

        Dort soll das Signal ankommen: „Zieht die Reißleine. Die Brücke ist zu teuer. Die Fähre reicht.“

        Und wenn man das oft genug wiederholt, klingt es irgendwann plausibel – vor allem für ehrenamtliche KTA-Mitglieder, die nicht jeden rechtlichen oder finanziellen Hintergrund kennen.

        Steter Tropfen höhlt den Stein.

        Wenn wir das unwidersprochen ließen, wäre Schweigen gleichbedeutend mit Zustimmung.

        Zweitens:

        Ich sehe, wie die Menschen in der Region reagieren.

        Viele hören diese Signale aus Hannover ganz genau – und sie verstehen sie so, wie sie gemeint sind:

        „Gebt auf. Da kommt nichts mehr.“

        Das erzeugt Resignation.

        Und genau das, finde ich, ist politisch und menschlich unverantwortlich.

        Wer seit 30 Jahren auf Gleichwertigkeit wartet, hat ein Recht darauf, dass man ehrlich mit ihm umgeht – nicht auf Beruhigungspillen und „Abwarten“.

        Drittens:

        Diese Region könnte längst eine andere sein.

        Mit einer klaren Perspektive „Brücke kommt“ würden sich private Investitionen lohnen, Unternehmen könnten planen, junge Familien würden bleiben.

        Stattdessen hängt alles in einem Schwebezustand: „Vielleicht, irgendwann, wer weiß…“

        Stillstand durch Unklarheit.

        Mein Engagement – und vermutlich auch das des Landrats – hat deshalb nichts mit Sturheit zu tun, sondern mit Verantwortung.

        Wenn politische Kommunikation gezielt Erwartungen steuert, um Entscheidungen „von unten“ zu verhindern, dann muss man das benennen.

        Nicht aus Prinzip, sondern aus Gerechtigkeit.

        Kurz gesagt:

        Ich mische mich ein, weil das Wegsehen bequemer, aber falsch wäre.

        Und weil die Brücke nicht nur ein Bauwerk ist –

        sondern ein Symbol dafür, ob ländliche Räume in Niedersachsen ernst genommen werden oder nicht.

        Und ich glaube, genau deshalb diskutieren wir beide hier – weil uns diese Region nicht egal ist.

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      • Avatar von Otto Berg Otto Berg sagt:

        Liebe Frau Dreyer,

        die Essenz Ihrer drei Argumente für ein Lüneburger Engagement gegen Hannoveraner Luftfechtereien:

        1.: Schweigen wäre gleichbedeutend mit Zustimmung.

        2.: Das Nicht-Ernstnehmen von Bürgern erzeugt Vertrauensschwund.

        3: Ländliche „Entwicklung“ verlangt sinnvolle Infrastruktur-Investitionen.

        Meine drei Fragen dazu:

        Zu 1.: Können Frau Staudte, Herr Böhlen und Herr Dehde nicht dasselbe sagen?

        Zu 2.: Sind die Mitglieder der GRÜNEN und des Vereins „Ja zu Fähre“ keine Bürger?

        Zu 3: Woran hängt der Aufschwung wirklich? Da gibt es unterschiedliche Ansichten.

        Ich möchte noch zwei weitere, von mir aufgeschnappte Meinungen ergänzen:

        A) Da es eine Fährenförderung „nach den Bedingungen des NGVFG“ von Landesseite aus rechtlichen Gründen nicht wird geben können, läuft die ganze „kommunikative“ Chose wohl darauf hinaus, dass Bäckermeister Manfred Ickert aus Amt Neuhaus mit seinen „kleinen geschmackvoll-kompakten Ostbrötchen“ gegen „die großen luftig-geschmacksarmen Westbrötchen“ (vgl.: min/sec 03:15 bis 04:20 hier) die nächsten 35 Jahre auf die gleiche Weise wie die vergangenen 35 von Rechts- nach Linkselbien „ins Feld“ tuckern wird.

        B) „Nach jüngst im [Kreis-]Finanzausschuss veröffentlichten Zahlen übersteigt das Defizit im laufenden Jahr die schon deutlich im Defizit liegende [Haushalts-]Planung von 28,5 Millionen Euro um voraussichtlich 18,6 Millionen Euro“. Seinen 25prozentigen Eigenanteil von derzeit € 23,75 Millionen, bei Baubeginn vielleicht schon € 33,75 Millionen, wird „der Landkreis Lüneburg“ nicht stemmen können.
        ________________

        PS: Apropos „Kommunikationskulturin Lüneburg und anderswo: Zur neuesten Entgleisung des Bundeskanzlers stellt Christian Stöcker, Kognitionspsychologe und seit Herbst 2016 Professor an der Hochschule für Angewandte Wissenschaften in Hamburg, die Frage:

        Welche meiner Studierenden sind ein »Problem im Stadtbild«, Herr Merz?

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  18. Avatar von Anne König Anne König sagt:

    Lieber Herr Jenckel,

    Frau Dreyer kommt heute Vormittag zu dem Ergebnis,

    „die beim Bürgerdialog [am Donnerstag, den 7. August 2025 in der Amt Neuhauser Turhalle] von Staatssekretär Wunderling-Weilbier und Staatssekretärin Patzke verbreitete Behauptung (‚Brücke und Fähre seien förderfähig‘)“ ist falsch.

    und fragt zu Recht:

    „Warum verbreitet die Landesregierung öffentlich Aussagen, die sich gegenseitig widersprechen – und tut gleichzeitig so, als würde niemand merken, dass hier politische Realität und rechtliche Fakten auseinanderdriften?“

    Meine Hypothese: Sogar in Hannover hat man offenbar mitbekommen, dass in einem Jahr, am 13. September 2026, Kommunalwahlen und in zweien, im Herbst 2027, Landtagswahlen anstehen. Aber mehr noch:

    Im nächsten Jahr (2026) erwarten uns:

    • am 08. März Landtagswahlen in Baden-Württemberg
    • am 08. März Kommunalwahlen in Bayern
    • am 15. März Kommunalwahlen in Hessen
    • am 22. März Landtagswahlen in Rheinland-Pfalz
    • am 06. Sept Landtagswahlen in Sachsen-Anhalt
    • am 13. Sept Kommunalwahlen in Niedersachsen
    • am 20. Sept die Wahl zum Abgeordnetenhaus in Berlin

    Im darauffolgenden Jahr (2027) folgen:

    • im Frühjahr Landtagswahlen in Nordrhein-Westfalen
    • im Frühjahr Landtagswahlen im Saarland
    • im Frühjahr Landtagswahlen in Schleswig-Holstein
    • im Frühjahr Bürgerschaftswahlen in Bremen

    Und erst dann gibt es:

    • im Herbst 2027 Landtagswahlen in Niedersachsen.

    Es ist kein Geheimnis: SPD und GRÜNE müssen, was ihre Quoten angeht, in allen elf, der Neuformierung des niedersächsischen Landtages vorausgehenden Wahlen mit „einem Blutbad“ rechnen. Und das wird nicht ohne Folgen für die Voten im Herbst 2027 in Niedersachsen bleiben. Kurzum: Die Chancen der Parteien von Olaf Lies und Miriam Staudte tendieren in Richtung freier Fall.

    Mit Blick auf die Wahlkreise 47 (Elbe), 48 (Lüneburger Land) und 49 (Lüneburg) scheint EJZ-Großredaktor Rouven aber einen Tag nach der Landtagsoffensive von Uwe Dorendorf genau der Gedankenwirrwarr in Sachen Elbquerung zwischen Darchau und Neu Darchau in die Feder diktiert worden zu sein, der diesbezüglich vor der oben skizzierten Wahrscheinlichkeit eines Wind of Change momentan in der Staatskanzlei ebenso wie in den Minesterien für Wirtschaft, Verkehr und Bauen sowie für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz vorherrscht.

    ➽ Ich zitiere den EJZ-Artikel vom Freitag letzter Woche, 10.Oktober 2025, wegen seiner Eignung für diagnostische Zwecke in voller Länge:

    • Neue Fähre oder Brücke für Neu Darchau? Das sagt die Landesregierung

      Wie soll es im Lüchow-Dannenberger Norden über die Elbe gehen? Per Fähre oder über eine Brücke? Daran scheiden sich die Geister. Aus Hannover kommen nun Antworten.

      Von Rouven Groß

      Neu Darchau. Eigentlich sollte die Veranstaltung im zum Landkreis Lüneburg gehörenden Amt Neuhaus vor einigen Wochen informieren. Klarheit schaffen. Darüber, was dort an der Elbe passieren soll: Wird eine moderne Fähre angeschafft und werden neue Anleger gebaut, damit die Fährverbindung zwischen Neu Darchau und Darchau auch bei Niedrig- und Hochwasser steht? Oder kommt doch die Brücke?

      Die Antworten, die die Vertreterinnen und Vertreter der beiden in der Sache zuständigen niedersächsischen Landesministerien, jenem für Wirtschaft und Verkehr und jenem für Landwirtschaft und ländlichen Raum, gaben, sorgten allerdings nicht für die erhoffte Klarheit: Das, was die beiden Staatssekretäre dort in der voll besetzten Sporthalle in Neuhaus sagten, ließ Platz für Interpretation, und so deuteten die verschiedenen Interessengruppen, also Brückenbefürworter und Brückengegner, das Gesagte dann auch so, wie es ihnen passte. Doch was ist nun Phase dort an der Elbe? Welches Vorhaben erhält vom Land die zur Umsetzung nötige finanzielle Unterstützung? Klare Antwort aus Hannover: beide. Und zwar unabhängig voneinander.

      Weiter Zweifel an Finanzierbarkeit

      Ja, die Landesregierung „favorisiert die Verbesserung der Fährverbindung zwischen dem Amt Neuhaus und den Landkreisen Lüneburg und Lüchow-Dannenberg“, heißt es auf EJZ-Nachfrage aus Hannover. Denn man wolle „eine zügige Verbesserung der Situation vor Ort für die Menschen in Amt Neuhaus erreichen“. Und man zweifelt im zuständigen Wirtschaftsministerium auch weiterhin daran, dass angesichts der schon jetzt hohen und in den kommenden Jahren weiter steigenden Kosten für einen Brückenbau der Landkreis Lüneburg, der die Brücke ja bekanntlich bauen will, seinen Anteil an der Finanzierung stemmen könnte.

      Daher bleibe es auch beim Plan, das Landesraumordnungsprogramm (LROP) entsprechend zu ändern und dort künftig als Ziel eine moderne Fährverbindung zu formulieren. 2027 sollen die entsprechenden Änderungen beschlossen werden. Dann soll im LROP die Formulierung stehen: „Es sind die räumlichen Voraussetzungen für eine bedarfsgerechte Verbesserung der Fährverbindung Darchau-Neu Darchau im Rahmen einer Regionallösung zu schaffen und zu sichern.“

      LROP „keine Verhinderungsplanung“

      Das, betont das Wirtschaftsministerium, sei jedoch keine „Verhinderungsplanung“. „Durch die Formulierung im LROP werden die Fährverbindungen priorisiert“, nicht ein Brückenbau ausgeschlossen, sagt die Landesregierung. Die LROP-Änderung bedeute allerdings, dass „die Voraussetzungen für den Betrieb der Elbfähren (…) nicht durch den Bau einer Elbbrücke (an dieser Stelle) verunmöglicht werden“ dürften. Sprich: Solange die Brücke nicht dort gebaut wird, wo die Fähren fahren und anlegen müssen, stehen beide Vorhaben nicht im Widerspruch zueinander.

      Auch nicht, wenn es um die Finanzierung der Vorhaben geht. „Die Anschaffung einer Niedrigwasserfähre und der Bau von Anlegern für Niedrigwasserphasen ist rechtlich gesehen unabhängig von einem eventuellen kommunalen Bau einer Elbbrücke zu sehen. Politisch sieht die Landesregierung in der Verbesserung der Fährverbindung eine schnelle, dauerhafte Alternative zum teuren Bau einer Elbbrücke“, heißt es aus Hannover. Aktuell habe man „dem Landkreis Lüchow-Dannenberg signalisiert, dass die Anschaffung einer Niedrigwasserfähre mit 75 Prozent gefördert werden kann. Hierzu ist ein Kreistagsbeschluss des Lüchow-Dannenberger Kreistags zur Gegenfinanzierung nötig“, sagt die Landesregierung. Das schließe die Förderung eines Brückenbaus jedoch nicht aus, sofern der Landkreis Lüneburg als potenzieller Bauherr der Brücke die Voraussetzungen dafür erfüllt.

      Gestückelte Landesförderung

      „Für eine Aufnahme ins Jahresbauprogramm nach dem Niedersächsischen Gemeindeverkehrs-Finanzierungsgesetz (NGVFG) müssten die Baureife und der Nachweis der Eigenmittel vom Vorhabenträger vorgelegt werden“, sagt die Landesregierung. Nach Aufnahme in das Jahresbauprogramm würde dann der Förderantrag erfolgen und die Bewilligungsbehörde entscheiden, wie die Förderung ausgesprochen werden würde. Die Auszahlung der Fördermittel wäre dann auch an den Baufortschritt geknüpft. „Da ein solches Projekt auch eine mehrjährige Bauzeit benötigen wird, ergeben sich systembedingt allein hieraus Stückelungen“, betont die Landesregierung – allerdings wäre eine solche „Stückelung ohnehin nötig, weil „die zur Verfügung stehenden NGVFG-Mittel begrenzt sind und für kommunalen Straßenbau in ganz Niedersachsen gebraucht“ würden.

      Noch kein Zeitplan

      Das heißt im Klartext: Die Landesregierung steht dem Brückenbau prinzipiell nicht im Weg und ist zudem bereit, zur schnelleren Verbesserung der Situation auch bei einer besseren, zuverlässigeren Fähre zu helfen. Und sei es auch nur für den Zeitraum, bis die Brücke steht. Auch wenn man es in Hannover lieber sähe, würde die Brücke nicht gebaut. Denn, betont man auf EJZ-Nachfrage: An der grundsätzlichen Meinung der rot-grünen Landesregierung hat sich auch durch den Wechsel an der SPD-geführten Spitze – anders als kolportiert – nichts geändert: „Ministerpräsident Olaf Lies hat keine andere Haltung zu einem Bau einer Elbbrücke bei Neu Darchau als der Ministerpräsident außer Dienst Stephan Weil“, so ein Sprecher.

      Zu Fragen nach einem Umsetzungszeitraum für ein neues, verlässlicheres Fährkonzept machte die Landesregierung keine Angaben. Man sei „in Abstimmung“ und „in Gesprächen“, heißt es schriftlich.

      Quelle: Elbe-Jeetzel-Zeitung vom Freitag, 10. Oktober 2025, S. 4, online am 09. Oktober 2025

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    • Avatar von Helga Dreyer Helga Dreyer sagt:

      Liebe Frau König,

      mich freut immer wieder die Entdeckung, wenn ich meine Gedankengänge in anderen Kommentaren finde – so wie jetzt in dem von Ihnen verfassten.

      Hocherfreut hat mich deshalb auch dieser Kommentar einer guten Freundin, die zu dem von Ihnen erwähnten Artikel von Rouven Groß auf der Facebook-Seite der EJZ gepostet hat:

      „Der EJZ-Artikel ist ganz offensichtlich zeitlich abgestimmt auf die heutige Landtags-Plenardebatte veröffentlicht worden.
      Er übernimmt nahezu wortgleich die Sprachregelung aus Hannover („keine Verhinderungsplanung“, „beide Projekte unabhängig voneinander“, „politisch schnelle Lösung“ usw.) und schafft dadurch den Eindruck eines Gleichstands zwischen Brücke und Fähre, obwohl rechtlich das LROP-Ziel „Brücke“ weiterhin bindend ist.

      Das ist keine neutrale Berichterstattung, sondern Agenda-Journalismus: ein Stück Kommunikationsarbeit, das unter dem Deckmantel „Nachfrage bei der Landesregierung“ die ministerielle Linie in die Region trägt. Da wird journalistische Distanz mit neutralem Abschreiben verwechselt. Könnte das ein Integritätsproblem auf Seiten der Zeitung sein?
      Darum: Fakten prüfen, Quellen lesen, selbst urteilen.“

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    • Avatar von Regine Ahrendt Regine Ahrendt sagt:

      Am 20. September 2026 kommt noch die Landtagswahl in Mecklenburg-Vorpommern hinzu. Die dann 28jährige Ära der SPD Ministerpräsidenten Harald Ringstorff, Erwin Sellering und Manuela Schwesig dürfte am Abend dieses Tages zuende gehen.

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    • Avatar von Mareike Winter Mareike Winter sagt:

      Auch Stefan Bohlmann, Reporter für die LZ/WA, berichtet heute, 17. Oktober 2025, unter der Überschrift „Land bekräftigt Priorität für Fährlösung“, die Landesregierung habe ihre Haltung in der Antwort auf eine parlamentarische Anfrage der CDU-Landtagsabgeordneten Anna Bauseneick und Uwe Dorendorf bekräftigt:

      Die Anbindung des Amtes Neuhaus solle möglichst schnell verbessert werden – vor allem durch eine moderne Fähre. Schon im Koalitionsvertrag sei diese Priorität festgehalten. Eine Elbbrücke, die Neu Darchau mit Darchau verbindet, sei auch möglich, solange diese nicht rechtlichen Festlegungen im Landesraumordnungsprogramm widerspreche.

      Das Land stehe zu seiner Zusage, sich finanziell an einer festen Elbquerung zu beteiligen, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Nach dem niedersächsischen Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz könnte Niedersachsen bis zu 75 Prozent der Baukosten übernehmen.

      Bohlman referiert weiter, die Landesregierung weise in ihrer schriftlichen Antwort an die beiden CDU-Abgeordneten allerdings auf erhebliche Hürden hin:

      Das ursprüngliche Brückenbauverfahren sei bereits 2007 gescheitert, ein neuer Beschluss liege noch nicht vor. Hinzu kämen gestiegene Baukosten und mögliche weitere finanzielle Risiken.

      Gegen einen künftigen Genehmigungsbeschluss seien zudem bereits Klagen angekündigt. Dadurch könnten sich Bau und Fertigstellung über Jahre verzögern – und die Kosten weiter steigen. Verstärkt werden könnte dieser Effekt durch die hohe Nachfrage nach Bauleistungen infolge zusätzlicher Bundesmittel für Infrastrukturprojekte aus dem Sondervermögen. Daher seien Fährverbindungen für die Landesregierung mehr als eine Übergangslösung, bis eine Elbbrücke stehe.

      Als wichtigen von der Landesregierung gegebenen Grund für die bevorzugte Modernisierung der bestehenden Fährverbindung hebt Bohlmann hervor:

      Die Aufnahme dieser „Lösung“ in das Landesraumordnungsprogramm (LROP) schaffe Klarheit und Planungssicherheit für die Menschen vor Ort. In diesem Programm lege das Land fest, wie Flächen künftig genutzt werden dürfen und welche Ziele für die räumliche Entwicklung gelten

      Die Inhaltsangabe des LZ-Autoren endet mit der Würdigung von politischem Pragmatismus und guten Absichten. Es gehe keineswegs um Ideologie und Knickerigkeit, sondern um deutliche Besserung in überschaubarer Zeit:

      „Langjährige Kontroversen um das kommunale Brückenprojekt haben in der Vergangenheit dazu geführt, dass notwendige Investitionen in die Fährverbindung ausblieben“, erläutere die Landesregierung. Eine klare Positionierung im LROP könne helfen, diese Blockadesituation zu überwinden und die Mobilität in der Region „zeitnah“ zu verbessern.

      Quelle: Landeszeitung für die Lüneburger Heide / Winsener Anzeiger / Landeszeitung für die Nordheide, online am 17. Oktober 2025 um 08:20 Uhr

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      • Avatar von Helga Dreyer Helga Dreyer sagt:

        Liebe Frau Winter,

        mein Problem mit solchen Artikeln ist weniger die Meinung, sondern die selektive Darstellung. Die LZ gibt hier im Grunde die Sprachregelung der Landesregierung wieder – ohne zu erwähnen, dass genau diese Aussagen bereits im Landtag juristisch hinterfragt wurden.

        Wir haben hier im Blog schon analysiert, dass die Antworten der Landesregierung auf die Kleine Anfrage in mehreren Punkten nicht rechtskonform sind. Deshalb gehe ich stark davon aus, dass Herr Dorendorf bzw. die CDU eine weitere Kleine Anfrage nachlegen wird – genau zu diesen Widersprüchen.

        Und genau hier liegt der eigentliche Punkt:

        Die LZ berichtet sehr ausführlich über das, was die Regierung behauptet – aber nicht annähernd so ausführlich über die parlamentarischen Nachfragen, die diese Behauptungen inhaltlich zerlegen.

        Manchmal hat man das Gefühl: Die Regierung liefert die Erzählung – und die Zeitung liefert das Format.

        Dabei wäre es Aufgabe von Journalismus, nicht nur Positionen abzudrucken, sondern die dahinterliegenden Interessen und Unstimmigkeiten sichtbar zu machen. Solange das ausbleibt, entsteht in der Öffentlichkeit ein Bild, das mit der tatsächlichen Rechtslage wenig zu tun hat.

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  19. Avatar von Otto Berg Otto Berg sagt:

    „‚Unsere Rücklagen haben wir längst aufgebraucht, doch die Kosten laufen weiter. Aus eigener Kraft werden wir das Ruder nicht mehr herumreißen können‘, sagt Lüneburgs Landrat Jens Böther zur dramatische Finanzlage des Kreises“?

    Vielleicht sollte Herr Böther einmal – (gemeinsam mit Herrn Kamp, SPD, Herrn van den Berg, FDP, und Frau Kruse-Runge, GRÜNE, den unbelehrbaren, „politisch“ verantwortlichen Befürwortern des absurden, jedes Jahr Steuergeldzuschüsse in Euro-Millionen verschlingenden Hallen-Leerstands an der Lüner Rennbahn) – bei den Erfolgsmanagern Campus-Hoppe und SVG-Bahlburg nachfragen, ob sie die laufenden Kosten ihrer für sie maßangefertigten und „wirtschaftlich“ vermutlich allein ihnen zugute kommenden Landeskrankenhilfe-Arena nicht endlich aus ihrem eigenen Geldbeutel berappen wollen.
    _________________________

    PS: Am 10. Oktober 1996 wurde in Mettmann im Niederbergischen Land das „Neanderthal Museum“ eingeweiht. → Erkenntnisgewinn (at least für Rainer Mencke und Eckhard Pols).

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  20. Avatar von Helga Dreyer Helga Dreyer sagt:

    Lieber Herr Jenckel,

    man muss Ihnen lassen: Ihre Hartnäckigkeit – oder soll ich sagen „Verbissenheit“ – gegenüber den Ausführungen von Herrn Dorendorf ist bemerkenswert. Allerdings lag der eigentliche politische Erkenntnisgewinn nicht bei der Opposition, sondern auf der Regierungsbank und den Rednern der Regierungsparteien.

    Was Schulz-Hendel, Dr. Liebetruth und sogar Minister Tonne im Plenum vorgetragen haben, war – gelinde gesagt – ein rhetorischer Eiertanz. Ihre Aufgabe war offensichtlich, die beim Bürgerdialog von Staatssekretär Wunderling-Weilbier und Staatssekretärin Patzke verbreitete Behauptung („Brücke undFähre seien förderfähig“) im Nachhinein so umzudeuten, dass sie irgendwie noch halbwegs haltbar wirkt – ohne zuzugeben, dass diese Aussage inhaltlich falsch war.

    Ein Tanz auf dem Rand einer Hutschachtel! Und wir wissen beide, wer dabei beinahe das Gleichgewicht verloren hätte.

    Ihr Vergleich mit Dresden und dem „Grünen Band“ überzeugt in diesem Kontext jedoch nicht. Dresden hatte den UNESCO-Welterbestatus und verlor ihn aufgrund des Brückenbaus – ein klarer, rechtlich bindender Präzedenzfall. Beim „Grünen Band“ hingegen liegt lediglich ein Aufnahmeantrag vor, über den noch nicht entschieden wurde. Diese beiden Situationen gleichzusetzen, wirkt konstruiert und verwässert die tatsächliche Problematik.

    Viel interessanter wäre aus meiner Sicht die eigentliche Kernfrage:

    Warum verbreitet die Landesregierung öffentlich Aussagen, die sich gegenseitig widersprechen – und glaubt gleichzeitig, niemand würde merken, dass hier politische Realität und rechtliche Fakten auseinanderdriften?

    Solange die Landesregierung öffentlich widersprüchliche Aussagen verbreitet und versucht, sie nachträglich rhetorisch zu „reparieren“, stellt sich eine unbequeme Frage:

    Glaubt man wirklich, niemand merkt es?

    Oder verlässt man sich darauf, dass Bürger und Abgeordnete irgendwann aufgeben?

    Beides wäre ein Armutszeugnis – politisch wie intellektuell.

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    • Avatar von Otto Berg Otto Berg sagt:

      Der politische Erkenntnisgewinn auf der Regierungsbank“, liebe Frau Dreyer, worin besteht der Ihrer Meinung nach, wer hat diesen – nachweislich (oder zumindest höchstwahrscheinlich) – eingestrichen und was wird wohl für wen daraus folgen?

      Zu den Auführungen von Herrn Dorendorf und immerhin einem Redner der Regierungsparteien geht es hier.

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      • Avatar von Lars Kohlke Lars Kohlke sagt:

        Im dritten Wort Ihres letzten Satzes fehlt ein wichtiger Buchstabe. Hatten Sie an der Stelle Herrn Dorendorfs Ausführungen oder seine Aufführungen oder sogar beide Teile seiner Darstellung im Sinn?

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      • Avatar von Helga Dreyer Helga Dreyer sagt:

        Vielen Dank für die Nachfrage – denn genau hier wird sichtbar, was ich mit dem „Erkenntnisgewinn“ der Landesregierung meine. Es geht nicht darum, dass plötzlich neue Fakten aufgetaucht wären, sondern darum, wie die Landesregierung in Ausschuss und Plenum argumentiert hat – und was das über ihre tatsächliche Linie verrät.

        Erstens: Minister Tonne hat eindeutig bestätigt, dass die Brücke ein legitimes und laufendes Projekt des Landkreises Lüneburg ist. Er sagte ausdrücklich, das sei das gute Recht des Landkreises und in kommunaler Verantwortung zu respektieren. Er benannte sogar den aktuellen Stand: erneuter Planfeststellungsantrag, Erörterungstermin abgeschlossen, frühester Beschluss 2026, Kosten bei rund 95 Millionen Euro. Mit anderen Worten: Die Landesregierung weiß ganz genau, wie weit die Brückenplanung tatsächlich fortgeschritten ist.

        Zweitens: Obwohl Tonne diese Fakten kennt, wertet er die Brücke politisch ab. Er bezeichnet sie als Planung mit langem Zeitraum und ungewissem Ausgang. Das widerspricht seiner eigenen Beschreibung des konkreten Verfahrensstands. Faktisch wird die Brücke anerkannt, politisch aber schlechtgeredet.

        Drittens: Tonne sagt offen, dass die Landesregierung ein verbessertes Fährkonzept favorisiert. Das ist keine neutrale Abwägung, sondern eine klare politische Priorität. Die Fähre wird als „zukunftsorientiert“ dargestellt, nicht weil sie objektiv überlegen wäre, sondern weil sie schneller umzusetzen sei und „finanziell verantwortbar“.

        Viertens: Gleichzeitig behauptet Tonne, das Land halte selbstverständlich an der Förderzusage für die Brücke fest – aber nur „unter den Bedingungen des NGVFG“. Er nennt: Baureife, Eigenmittel, Flächen, Aufnahme ins Jahresbauprogramm. Auf den ersten Blick klingt das wie ein Bekenntnis. In Wahrheit ist es die Formulierung eines Vorbehalts. Man lässt sich damit bewusst die Hintertür offen, später sagen zu können: „Wir hätten ja gefördert, aber die Voraussetzungen lagen leider nicht vor.“

        Fünftens: Während die Brücke nur unter Vorbehalt erwähnt wird, wird die Fähre aktiv vom Land vorangetrieben. Neue Fähre, Ertüchtigung der Anleger, Landesmittel, Förderzusagen von bis zu 75 Prozent – all das wurde stolz betont. Hier wird nicht neutral geprüft, hier wird politisch gestaltet.

        Sechstens: Besonders brisant ist Tonnes Aussage, die Festlegung im Landesraumordnungsprogramm (LROP) sei für die Förderfähigkeit nicht entscheidend. Damit trennt er die rechtlich verbindliche Raumordnung von der Förderpraxis. Das ist fachlich nicht haltbar, denn das LROP ist bindend und soll gerade verhindern, dass gegen übergeordnete Raumziele geplant oder gefördert wird.

        Damit wird deutlich: Die Landesregierung hat nicht etwa neue fachliche Einsichten gewonnen, sondern sie hat ihre Kommunikationsstrategie angepasst. Sie weiß, dass die Brücke rechtlich und planerisch weiter ist, als viele Bürger glauben. Sie weiß auch, dass sie diese Brücke nicht einfach verbieten kann. Deshalb anerkennt man sie formell – und schwächt sie politisch durch negative Rahmung („lang, ungewiss, teuer“), während man gleichzeitig die Fähre positiv auflädt („schnell, machbar, verlässlich“).

        Der eigentliche „Erkenntnisgewinn“ der Landesregierung besteht also darin, dass sie gemerkt hat, dass sie mit offener Ablehnung der Brücke nicht durchkommt. Deshalb versucht man jetzt nicht mehr, die Brücke frontal zu stoppen, sondern sie kommunikativ zu marginalisieren. Man stellt sie als unrealistisch dar, obwohl man genau weiß, dass das Verfahren läuft.

        Mein Fazit: Die Landesregierung hat nicht die Fakten verändert, sondern ihre Darstellung. Sie hat verstanden, dass sie juristisch nicht einfach gegen die Brücke argumentieren kann – also versucht sie, die öffentliche Wahrnehmung zu steuern. Es geht nicht um fehlende Erkenntnisse, sondern darum, wie man sie politisch verwertet. Und genau das führt am Ende zu einem Glaubwürdigkeitsproblem. Und der Verlust von Glaubwürdigkeit hat meistens Konsequenzen, stimmt’s?

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