Lüneburg, 12. Juni 2023
Der Ton ist scharf und unversöhnlich. Zwischen der Elbe-Jeetzel-Zeitung und ihrem Redakteur Rouven Groß auf der einen und Mitgliedern des Fördervereins „Brücken bauen“ auf der anderen Seite ist ein Streit um die Deutungshoheit über einen Brief von Niedesachsens Verkehrsminister Olaf Lies entbrannt. Es geht natürlich um die Elbbrücke. Während die Freunde der Brücke sich durch den Brief auch bestätigt fühlen, sieht Groß eher einen Abgesang.

Jetzt kommentierte Rouven Groß den Fall, und die Gegenposition wird nicht auf sich warten lassen. Hier im Anhang der Minister-Brief für die eigene Interpretation und der Kommentar mit freundlicher Genehmigung:
„Die Finanzierung des Baus und des Unterhalts der Elbbrücke Darchau/Neu Darchau ist zum größten Teil gesichert.“ Diese Behauptung stellt der Verein „Brücken bauen“ auf seiner Internetseite auf und ergänzt das Ganze mit einer – mittlerweile unscharf gestellten – Grafik, wie diese Finanzierung aussehen könnte. Gut 91 Millionen Euro würde die Brücke danach kosten, behauptet der Verein, 70 Millionen davon kämen aus Landestöpfen, 20 Millionen vom Landkreis Lüneburg und die restliche Million von „Dritten“, etwa dem Landkreis Lüchow-Dannenberg. Völliger Kokolores natürlich, von einer „gesicherten“ Finanzierung kann keine Rede sein, stehen doch zum einen nicht einmal die Baukosten fest, zum anderen weder ob überhaupt Fördergelder fließen, noch in welcher Höhe. Und natürlich hat der Landkreis Lüneburg die mindestens 20 Millionen Euro Eigenanteil auch noch nicht verbindlich in irgendeinen Haushalt eingestellt. In welchen auch: Der benannte Baubeginn 2025, auf den sich der „Brückenverein“ beruft, ist vollkommen fiktiv, selbst im Lüneburger Kreishaus, dort, wo das Projekt geplant wird, geht man von einem Baubeginn eher zum Ende des Jahrzehnts aus, wissend, dass die Baukosten damit weiter steigen, man rechnet mit jährlich zehn Prozent. Wie gesagt: wenn denn überhaupt gebaut wird, denn davon, dass die Brücke kommt, ist auch dort im hansestädtischen Kreishaus längst nicht mehr jeder überzeugt.
Doch das alles ficht die Brücken-Lobbyisten nicht an. Unerschütterlich propagieren sie: Die Brücke kommt. Sämtliche Zeichen und alles Zaunpfahlgewinke aus Hannover und Lüneburg ignorierend oder uminterpretierend wird an der Mär vom unmittelbar bevorstehenden Brückenbau festgehalten. Warum? Diese Frage darf getrost gestellt werden. Antworten mit Allgemeinplätzen wie „Vollendung der Deutschen Einheit in der Region“, „Wirtschaftsförderung“ und „zuverlässige Wege für Rettungskräfte“ kann man ausblenden: Das alles böte eine neue, bessere, verlässlichere, zukunftsfähige und – wie schon jetzt – subventionierte Fährverbindung auch. Und das früher, viel günstiger und ohne zigtausende Tonnen Stahl und Beton zu verbauen, in eine der schönsten und schützenswertesten Landschaften Niedersachsens: in unserer Elbtalaue.
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Passagen aus dem Lies-Brief
> Die Planung und der Bau einer Elbquerung bei Darchau – Neu Darchau ist ein kommunales Projekt in der ausschließlichen Zuständigkeit der beteiligten Kommunen.
> Wie Sie wissen, ist im Koalitionsvertrag zwischen der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands (SPD) und Bündnis 90/DIE GRÜNEN für diese Legislaturperiode festgehalten, dass das Land ein zukunftsorientiertes Fährkonzept anstatt des Brückenbaus favorisiert.
> Gerade angesichts der weiteren, mutmaßlich großen Baukostensteigerungen sowohl bei Energie als auch bei den Baustoffen scheint die Möglichkeit einer Finanzierung einer solchen Brücke zusehends weniger realistisch – auch, da hier der zwangsläufige Finanzierungsanteil des Vorhabenträgers weiter steigen wird.
> Die NGVFG-Förderung ist eine freiwillige Leistung des Landes, die jedoch nicht willkürlich erfolgen darf und vor allem auch an den Faktor „Wirtschaftlichkeit“ gekoppelt ist.
> Vom Ablauf muss für einen Zuwendungsbescheid zunächst die Aufnahme in ein Jahresbauprogramm erfolgen… Von diesen Punkten ist das Verfahren noch sehr weit entfernt.
> Eine Aufnahme in das NGVFG-Mehrjahresprogramm bedeutet keine rechtsverbindliche Förderzusage. Die Aufnahme dient dem Land dazu, einen Überblick über die in den Folgejahren zu erwartenden kommunalen Straßenbauprojekte zu haben und den antragstellenden Kommunen als Zusicherung, dass das vorgelegte kommunale Straßenbauprojekt den gesetzlichen Vorgaben einer NGVFG-Förderung dem Grunde nachgenügt. Damit wird kein rechtsverbindlicher Verwaltungsakt ausgelöst.
Besser als nichts.
Eine gute Nachricht:
mit einem Mini-Artikel hat die EJZ heute Zudichtungen ihres Redakteurs R. Groß, die er in seinem Bericht vom 3.6. über den Minister-Brief zur Suggestion (Landes-Fördergelder für die Brücke werden nicht gezahlt) geschickt platzierte, zurückgezogen (EJZ Seite 3, „Brücke: was Lies wirklich schrieb“, https://epaper.ejz.de/p/elbe-jeetzel-zeitung/2023-06-22/r/2/3/5357/1022991)
Allerdings, und das ist die schlechte Nachricht,
hat die Redaktion die Tragweite ihrer vorangegangenen Desinformation offenbar immer noch nicht begriffen.
Wie sonst ließe sich der letzte Satz in dem Artikel erklären, wonach (nur) der Förderverein Brücken bauen einen gravierenden Unterschied zwischen einem Rechtsanspruch (Anm.: an Teilhabe des Fördergesetzes) und einer rechtsverbindlichen Förderzusage sieht.
Liebe EJZ-Redaktion: eine rechtsverbindliche FÖRDERZUSAGE kann es erst geben, NACHDEM der Antrag auf Förderung gestellt wurde. Und diesen kann der Landkreis Lüneburg logischerweise erst dann stellen, wenn die Brückenplanung Rechtskraft erlangt hat, also nach Erledigung der Klagen und nach dem erforderlichen Kreistagsbeschluss.
WEIL aber dieser Anspruch auf Förderung in einer Rechtsvorschrift, dem NGVFG steht, spricht man von „Rechtsanspruch“, s. auch https://www.bpb.de/kurz-knapp/lexika/das-junge-politik-lexikon/321010/rechtsanspruch/
Und diesen Anspruch, der auch schon heute besteht, kann die Landesregierung eben nicht negieren.
Speziell noch für Frau Stegen:
Ja, der heutige Artikel kam aufgrund eines Deals zustande, ich habe im Gegenzuge auf die Veröffentlichung meines Leserbriefs, den ich der EJZ am 4. Juni übersandte, verzichtet.
Aus berufenem Munde habe ich auch gehört, dass die Berichterstattungen zur Brücke in den Lokalzeitungen künftig moderat gestaltet werden sollen. Das begrüßt der Brückenverein außerordentlich.
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besser wäre es, über den ,,unfug,, der da betrieben wird, was die brücke betrifft , gar nicht erst zu berichten. es wurde doch schon alles dazu gesagt. die kommunen sind eh pleite. der landkreis lüneburg hat andere sorgen. das land niedersachsen auch. und die andrea schröder-ehlers soll ja jetzt steuergelderverschwendungen verhindern. schauen wir mal. schmunzeln.
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Die Wirtschaftsmathematekerin mit langjähriger Vorsteuerexpertise Andrea Schröder-Ehlers, die immer treu an der Seite des promovierten Digital- und Verkehrsfacharbeiters Bernd Althusmann wie ein Rotkehlchen neben dem Kolkraben für die Elbbrücke gekämpft hat, wird neue Vizepräsidentin des Landesrechnungshofs:
https://www.lrh.niedersachsen.de/startseite/presse/pressemitteilungen/pressemitteilungen_2023/andrea-schroder-ehlers-wird-neue-vizeprasidentin-des-landesrechnungshofs-223050.html
Erfolgsmuseum Lüneburg, Leuphana-Audimax, Landeskrankenhilfe-Arena und die liebe SPD-Parteifamilie (gewiss nicht ohne Jörg Kohlstedt, Carlo Eggeling, Eckhard Pols und Hans Seelenmeyer) gratulieren!
Vom längst verstorbenen, aber unvergessenen Manfred Göske stammt der Ratschlag:
„Rutsch nicht aus im Nasenschleim, wenn du kommst nach Hildesheim!“
Vgl. auch „Hohlspiegel“ in Der Spiegel Nr. 7 vom 8. Februar 1976: S. 226, Sp. 1, Abs. 3 hier: https://magazin.spiegel.de/EpubDelivery/spiegel/pdf/41237190
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Mathematikerin
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Frau Helga Dreyer, sie haben auf den druck eines ihrer leserbriefe verzichtet? hatten sie denn einen anspruch auf veröffentlichung? schmunzeln. deals sollen ja in gewissen kreisen modern und üblich sein. was sagt der einfach, zweifach ,dreifach-michel dazu?
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Geehrter Herr Klaus Bruns, wenn es Sie interessiert, dann können Sie den Wortlaut meines nicht veröffentlichten Leserbriefes im Beitrag vom 9. Juni 22:41 Uhr nachlesen: https://www.facebook.com/groups/1012236525927516/
(FB Ja zur Brücke).
Für die EJZ war der Mini-Beitrag zur Richtigstellung (s. unter https://blog-jj.com/2023/06/12/die-brucke-der-minister-und-der-deutungsstreit-um-einen-brief/#comment-20218) scheinbar das kleinere Übel.
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Herr Bruns,
ohne Rechtsanspruch würde Herr Groß wohl kaum eine rechtsverbindliche Zusage gegeben (und diese dann auch noch eingehalten) haben.
Deals sind in modernen, aber (wie man an der neuen Vizepräsidentin des Landesrechnungshofes in Hildesheim oder an dem nicht mehr ganz so neuen Süderelbe AG-Wirtschaftsentwickler in Lüchow beobachten kann) auch in vorvorgestrigen Kreisen üblich. „So what?“, höre ich Herrn Trump fragen.
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Liebe Frau Dreyer
politikwissenschaftler sind sich selten so einig gewesen wie heute. es gab noch nie so handwerklich schlechte politiker, wie heute. da werden begriffe schon mal vertauscht oder im falschen zusammenhang genutzt. in den parteien kommt nicht der nach oben, der das meiste fachwissen hat, sondern der, mit den besten seilschaften. dieses zieht sich durch, bis in die verwaltung hinein. wir haben nicht rein zufällig ein gutachter-unwesen zu beklagen. wie war das noch mit der brücke? es gibt eine zeitersparnis von 15 minuten bei kosten von über 100 millionen euro?
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Hallo, Herr Bruns,
was Sie da schreiben, gleicht den leer bimmelnden Worthülsen im inhaltslosen Aufwiegelgequackel eifernder Reppenstedter AfD-Grufties.
Ganz schwach dieser durchweg dünnblütige Nonsens für einen wie Sie, der seit Jahrzehnten schon regelmäßig Geheiminformationen von fünf Parteien und drei Bürgerinitiativen zugespielt bekommt.
Bitte belegen Sie doch Ihre pauschalen Behauptungen mit Quellenangaben, Herr Bruns, oder bitten Sie Herrn Stephan Bothe, dies im Rahmen einer Kooperation von meinungsstarken Bewohnern zweier aneinandergrenzender Samtgemeinden mit Ihnen zusammen zu tun.
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Was die EJZ wirklich schrieb:
»Brücke: Was Lies wirklich schrieb
Neu Darchau. Der Bau einer festen Elbquerung bei Neu Darchau sei ›zusehends weniger realistisch‹. Die Aufnahme in das Niedersächsische Gemeinde-Verkehrs-Finanzierungs-Gesetz (NGVFG) bedeute ›keine rechtsverbindliche Förderzusage‹. Dies hat – wie berichtet – der Niedersächsische Verkehrsminister Olaf Lies (SPD) dem Landkreis Lüchow-Dannenberg geschrieben (EJZ vom 3. Juni). Die EJZ-Formulierung, dass es laut Minister einen Rechtsanspruch auf Fördergelder für den Brückenbau nicht gebe, taucht dagegen in dem Brief nicht auf. Den Begriff Rechsanspruch hat Lies nicht benutzt. Der Förderverein ›Brücken bauen‹ sieht darin einen gravierenden Unterschied.
ejz«
Elbe-Jeetzel-Zeitung / 2023-06-22 / Artikel 15 / Seite 3
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Noch in der Warteschleife zur Veröffentlichung, vorab exklusiv im Blog für Herrn Bruns:
Leserbrief zum Artikel vom 22.6.2023 „Brücke: Was Lies wirklich schrieb“
Grundsätzlich ist es zu begrüßen, dass die EJZ inkorrekte Meldungen von sich aus richtig stellt.
So auch hier.
Allerdings: Die Redaktion rückte zwar von dem im EJZ-Artikel vom 3.6.2023
verkündeten Satz „der Minister habe klargestellt, dass es einen Rechtsanspruch auf Landesfördergelder nicht gebe“ ab, „vergaß“ dann allerdings, die Suggestionswirkung der auf der Titelseite vermeldeten Behauptung „Wirtschaftsminister Lies bekräftigt, dass es wohl keine Elbbrücke geben wird“ (https://www.ejz.de/e-paper/ejz/ausgabe-03062023.html) zu annullieren.
Die Redakteure scheinen die Tragweite ihrer vorangegangenen Desinformation offenbar nicht komplett nachvollzogen zu haben, denn zur Verwirrung der Leser wurden in dem aktuellen „Richtigstellungs-Beitrag“ ohne Not jetzt zwei völlig unterschiedliche verwaltungsrechtliche Begriffe – „rechtsverbindliche Förderzusage“ und „Rechtsanspruch“ – verquickt, in deren Bedeutung darüberhinaus „der Förderverein Brücken bauen einen gravierenden Unterschied sieht“, so die EJZ.
Der Unterschied ist nicht nur gravierend, er ist existenziell!
Und er dürfte jedemInteressierten auch geläufig sein, nicht nur dem Brückenverein.
Eine rechtsverbindliche Förderzusage kann es erst geben, nachdem der Antrag auf Förderung selbst gestellt wurde. Und diesen kann der Landkreis Lüneburg logischerweise erst dann stellen, wenn die Brückenplanung Rechtskraft erlangt hat, also nach Erledigung der Klagen und nach dem erforderlichen finalen Kreistagsbeschluss – frühestens 2025.
Weil sich der Anspruch auf Zahlung von Fördermitteln des Landes
Niedersachsen aus einer Rechtsvorschrift ergibt, dem Niedersächsischen
Gemeinde-Verkehrs-Finanzierungs-Gesetz, spricht man von „Rechtsanspruch“,
s. auch https://www.bpb.de/kurz-knapp/lexika/das-junge-politik-
lexikon/321010/rechtsanspruch/ – hier ist der Begriff „Rechtsanspruch“
kindgerecht erklärt.
Und diesen Rechtsanspruch an Teilhabe der Förderung aus dem NGVFG für
das Kreisvorhaben Elbbrücke mit Ortsumfahrung um Neu Darchau kann die
Landesregierung eben nicht negieren. Wenn die in dem Gesetz genannten
Voraussetzungen erfüllt werden, werden auch die Fördergelder hierzu fließen.
Imaginationen zu dem wichtigen Infrastrukturvorhaben Elbbrücke jedweder Art erfreuen nur die Brückengegner, sie sind – jedenfalls in einer Lokalzeitung – jedoch fehl am Platz.
Helga Dreyer, Förderverein Brücken bauen e. V.
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Naja, Herr Groß, warum so schnippisch?
Ein Rechtsanspruch auf einen Kitaplatz zu haben, ist etwas anderes als eine rechtsverbindliche Zusage, einen solchen Platz auch zu bekommen. Wie gravierend dieser Unterschied ist, weiß jeder, zu dessen Familie ein Kleinkind zwischen zwei und sechs Jahren mit Anspruch, aber ohne Zusage gehört, — also nicht nur der Förderverein ›Brücken bauen‹ sieht diese Differenz mit vollem Recht und allen seinen praktischen Konsequenzen.
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A) Händisch eingefügte Zeilenumbrüche in Word-Dokumenten ergeben nach Übertragung im Copy&paste-Verfahren ein flatterndes Layout-Kuddelmuddel bei WordPress.
B) Händisch eingefügte Leerstellen machen Hyperlinks unbrauchbar. Der korrekte elektronische Verweis zum „kindgerecht erklärten“ Stichwort „Rechtsanspruch“ im bpb-Lexikon ist: https://www.bpb.de/kurz-knapp/lexika/das-junge-politik-lexikon/321010/rechtsanspruch/
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Herr Banse ein zitat von 2019
politikwissenschaftler sind sich einig, es gab noch nie so handwerklich schlechte politiker wie heute. Laut einer Umfrage haben nur sechs Prozent der Deutschen Achtung vor Politikern. Unbeliebter sind nur die Buchhändler. schmunzeln. tja, meine quellenangabe würde ihnen bestimmt nicht gefallen. es ist eine wissenschaftliche abhandlung , die nicht jedem zugänglich gemacht wird. aber hier ein beispiel von vielen: googeln sie doch mal
handwerklich und die politik https://bvlk.de/news/bundeserwaltungsgerichts-praesident-ruegt-politik-fuer-handwerklich-schlecht-gemachte-gesetze.html Münkler: Wir können zurzeit beobachten, dass wir auch eine Krise des politischen Personals haben. Dazu muss man allerdings sagen, dass die natürlich von bestimmten Kreisen systematisch befördert wird. Es ist nicht besonders attraktiv, Politiker zu werden, weil man ist in der harmlosesten Form Shitstorms und in zugespitzter Form Bedrohungen ausgesetzt, und das verändert natürlich auch das politische Personal. Das gehört sicherlich mit dazu. https://www.deutschlandfunk.de/politologe-zu-thueringen-eine-krise-des-politischen-100.html Herr Banse, einsicht wäre der erste weg zur besserung. zu bestreiten ,was eindeutig ist , ist mehr als albern. der dumme versuch der anmache , übrigens auch.
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Mit Brücke wär‘ das nicht passiert:
© Wolf-Rüdiger Marunde
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Lieber Herr Jenckel,
zu Ihrem Post von heute https://blog-jj.com/2023/06/12/die-brucke-der-minister-und-der-deutungsstreit-um-einen-brief/#comment-20159 hinsichtlich des Pendlerverhaltens über die Elbe ein Update, nachzulesen (auch) in der Pressemitteilung des Landkreises Lüneburg vom 17.02.2023 zum Ergebnis des Verkehrsgutachtens:
„Kurz zusammengefasst: Wie verhalten sich die Verkehrsströme 2030 mit und ohne Brücke?
– Ohne Brücke würden die Nutzerzahlen der Fähre zurückgehen: Rund 590 Fahrzeuge würde sie innerhalb eines Tages befördern. Hintergrund dafür ist die Bevölkerungsentwicklung. Aktuell lassen sich 690 Autos mit der Fähre übersetzen. Wird die Brücke gebaut, würden im selben Zeitraum 2.530 die Elbe passieren. Die Gründe: Zum einen nehmen etwa 850 Fahrzeuge die neue, für sie günstiger gelegene Brücke statt der Querungen in Dömitz und Lauenburg oder der Fähre „Amt Neuhaus“ in Bleckede. Zum anderen orientieren sich Autofahrende aufgrund der kürzeren Wegezeit eher nach Westen als nach Osten.
– 87,3 Prozent des Verkehrs, der über die Brücke rollen würde, wäre aus dem Nahbereich, also innerhalb der Landkreises Lüneburg und zwischen den Nachbarlandkreisen. Die neue Brücke hätte kaum „Umlenkfunktion“, es gäbe nur wenig zusätzlichen, „großräumigen“ Verkehr aus weiterer Entfernung: Statt 10,4 Prozent wären es 12,7 Prozent.
– Der LKW-Verkehr stiege beim Bau einer Brücke von 7 Prozent auf 10,1 Prozent. Die Gutachter rechnen allerdings nur mit einer geringfügigen Verlagerung des Transportverkehrs von anderen Routen.“
Ohne Brücke: 850 Umwegfahrten am Tag!
Lieber Herr Jenckel, sollte man sich nicht zunächst über deren Nachwirkungen Gedanken machen? Die haben ja auch etwas mit Wirtschaftlichkeit (ökonomisches Prinzip) zu tun.
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Dabeisein ist alles. Sonst qualifiziert durch nichts, hilft langes Ausharren in diesem Fall sogar, die Böckin zur Gärtnerin zu machen. Vor zwei Stunden informierte Hans-Herbert Jenckel via Fatzebuch nicht ohne (angebrachte) Süffisanz:
„Partei ist ja wie Familie. Die Sozialdemokratin und langjährige Landtagsabgeordnete Andrea Schröder-Ehlers, die bei der letzten Wahl dem Grünen Pascal Mennen den Vortritt lassen musste, soll Vize-Präsidentin des Landesrechnungshofes werden. Darüber spekuliert der „Rundblick“ in Hannover, das bestätigen auch gut vernetzte Landtagsabgeordnete.
Wenn es so wird, kann sie dann noch mal tiefen Einblick in die Kostenexplosionen beim Libeskind-Bau und bei der Arena nehmen oder vor Geldverschwendung bei der Elbbrücken-Planung warnen. Politisch war sie bei den Projekten an Bord. Jetzt die Chance auf den Perspektivwechsel.😇 “
Foto: Schröder-Ehlers
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Herrlich!
Ich höre die Kapellmeister Carlo Eggeling, Jörg Kohlstedt und Hubert Hämisch schon Johann Gottfried Piefkes „Protestierenden Parteibuchalarm“ mit dem Lüneburger „Spielmanzug der entrüsteten Frondeure“ zur krawalligen Untermalung der Wartezeit bis zum Amtsantritt einstudieren: Ulrich Mädge (Konau) an der Pauke, Jens Kiesel (Ochtmissen) an der Posaune und Eckhard Pols (Lüchow) am Parademarschsousaphon. — PPP eben. Damit geht alles schneller, schlauer und schpektakulärer.
Wer mehr wissen möchte, findet es hier:
https://www.rundblick-niedersachsen.de/klosterkammer-und-rechnungshof-zwei-wichtige-personalien-werden-geklaert/
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Richtig ich erinnere an das konzertierte Kesseltreiben gegen den jetzigen Stadtrat Florian Forster, der das Dezernat V (Bildung, Jugend und Soziales) leitet und den Oberbürgermeisterin Claudia Kalisch im Rat am Donnerstag,15. September 2022, nach erfolgter Wahl durch die Ratsmitglieder ernannt hatte. Bis zu seinem Amtsantritt am 1. November 2022 (und noch darüber hinaus) wütete der Parteibuch-Vorwurf in den „asozialen Medien“ und wurde von den bekannten parteilich-parteiischen Kapellmeistern schamlos vor und hinter den Vorhängen der politischen Bühne angeheizt.
Mal schauen, ob im Falle Schröder-Ehlers, so sie gekürt wird, von denselben Leuten dieselben Maßstäbe angelegt und mit derselben empörten Vehemenz über Monate in immer erneuten Sturmläufen abstoßende kleinstkarierte Ehrabschneidung lautstark in der Öffentlichkeit betrieben wird.
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Zu Frau Schröder-Ehlers, Herrn Pols und Herrn Kiesel und das, wofür die drei vom Wähler ausgemusterten Miesepeter in Lüneburg stehen, ist vor ziemlich genau einem Jahr in dieser gelungenen Blog.jj-Glosse und den darunter befindlichen Leserkommentaren viel Zutreffendes geschrieben worden: https://blog-jj.com/2022/05/09/so-geht-ein-ratsantrag-marke-radio-eriwan-im-prinzip/
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Lieber Herr Jenckel,
„Die halbe Wahrheit gesagt und den Rest verschwiegen, ist auch eine ganze Lüge.“ (Joachim Panten, (1947-2007), deutscher Aphoristiker und Publizist).
Ich erlaube mir daher, zunächst nochmals die gestellten Fragen des Lüchow-Dannenberger Kreistages an die Niedersächsische Landesregierung zu wiederholen, auf die Minister Lies in seinem Brief (angeblich) reagierte:
1) Wie hoch waren bisher die in Aussicht gestellten Mittel seitens des Landes?
2) Auf welcher rechtlichen und welcher haushälterischen Basis stehen diese Zusagen und wie lauteten die Zusagen genau?
3) Sieht die neue Landesregierung rechtliche Möglichkeiten, diese bisher zugesagten Mittel tatsächlich zu streichen?
4) Wenn ja welche genau und wie?
5) Sieht die Landesregierung die Möglichkeit, dass der Landkreis Lüneburg rechtlich gegen eine mögliche Streichung vorgeht?
6) Womit begründet die Landesregierung rechtlich ihre Einstellung, trotzdem diese Mittel streichen zu können und so einen möglichen Rechtsstreit zu gewinnen?
7) Wie soll gewährleistet werden, dass auch nach Auslaufen der neuen Legislaturperiode 2027 diese Streichung nicht wieder umgekehrt werden könnte?”
(Quelle: https://keine-bruecke.de/2023/01/kreistag-dan-gegen-brueckenplanungen/)
Und nun ergänze ich noch Ihre zitierten Passagen aus dem Lies-Brief, damit die von Ihnen weggelassenen, aber zur Beurteilung des Sinngehaltes wichtigen Aussagen zur EIGENEN Meinungsbildung des Lesers beitragen können:
Dritter Absatz: „Ihre Konkretisierungsfragen möchte ich zum Anlass nehmen, Ihnen generell zur Landesförderung des kommunalen Brückenprojektes Elbbrücke zu antworten.“
Vierter Absatz: „Das Land hat stets betont, dass es dieses kommunale Projekt unterstützen möchte. So entstanden Zusagen zur Erstattung von Planungskosten in Höhe von 1 ,3 Mio. €, die vom Landkreis Lüneburg zwischenzeitlich auch vollständig abgerufen wurden. Das Land hat 2008 darüber hinaus eine 75%-Förderung der förderfähigen Kosten in Aussicht gestellt und dieses in der vergangenen Legislaturperiode auch erneuert. Mein Amtsvorgänger hatte zudem einen Baukostenzuschuss in Höhe von 6 Mio. € zugesagt.“
Fünfter Absatz: „ Von daher halte ich es nicht für zielführend, schon jetzt über Fördermodalitäten zu diskutieren.“
Sechster Absatz: „…Erst nach Aufnahme in ein Jahresbauprogramm würde dann der eigentliche Antrag erfolgen und die Bewilligungsbehörde entscheiden, wie die Förderung ausgesprochen wird. Dazu zählt die Feststellung der zuwendungsfähigen Kosten und auch der Förderquote.“
Letzter Absatz: „Ich hoffe, ich konnte Ihre Fragen mit diesen Antworten erschöpfend beantworten.“
(Anmerkung: ERSCHÖPFEND?! Was daran ist erschöpfend? Gibt es Antworten zu den Fragen 3 – 6?)
Was Sie, lieber Herr Jenckel, spitzbübisch – aber sicher nicht ohne Hintergedanken – unterschlagen haben, ist aber nix gegen das Manöver des EJZ- Redakteurs R. Groß.
Der ergänzte kurzerhand den Lies-Brief und behauptete in seinem Artikel vom 3. Juni mit dem Aufmacher:
„Wirtschaftsminister Lies bekräftigt, dass es wohl keine Elbbrücke geben wird“
„Minister Olaf Lies stellte jetzt klar …. „einen Rechtsanspruch auf Fördergelder für den Brückenbau gebe es nicht“.
Dem sechsten Absatz des Lies-Schreibens (s. o.) hängte er ein
„Also ob gefördert wird, und in welcher Höhe Fördermittel fließen“ an.
(Quelle: https://epaper.ejz.de/p/elbe-jeetzel-zeitung/2023-06-03/a/zusehends-weniger-realistisch/5357/1014107/34245041)
Wie können eigentlich die GENERELL gemachten Auskünfte zum allgemeinen Förder-Verfahren bei Herrn Groß das Aha-Erlebnis „Fördergelder für die Brücke gibt es nicht“ auslösen? Herr Lies möchte auch noch nicht über die möglichen Förder-Möglichkeiten diskutieren, er hält das für nicht zielführend, aber Herr Groß hat für sich schon ein Ergebnis herausgelesen, nämlich sein Wunschergebnis – Fördergelder vom Land wird es für die Brücke nicht geben .
Es gibt keinen Streit zwischen dem Redakteur der Elbe-Jeetzel-Zeitung Rouven Groß und dem Brückenverein und es geht schon gar nicht um die persönliche Meinung dieses Journalisten. Seine standhafte Überzeugung – Brückengegner (auf Teufel komm raus) zu sein – ist bekannt. In seinen EJZ-Kommentaren kann er unseretwegen dazu beliebig sein „lyrisches Ich“ zu den Lesern sprechen lassen; eine Kostprobe haben Sie mit dem Beitrag im Blog ja geliefert.
Es geht um viel mehr.
Es geht im weiteren Sinne um das Grundrecht der Pressefreiheit. Die (geschützte) öffentliche Aufgabe erfüllen die Medien dadurch, dass sie an der freien, individuellen und öffentlichen Meinungsbildung mitwirken, indem sie die erforderlichen Informationen beschaffen, auswählen und so zusammenstellen und ggf. kritisch kommentieren, dass ihr Publikum sie versteht und sich eine eigene Meinung bilden kann.
Hierzu wurde 1973 vom Presserat ein Pressekodex erarbeitet. Er enthält verschiedene Richtlinien für die tägliche journalistische Arbeit und wird kontinuierlich ergänzt.
Inhaltliche Grundsätze sind unter anderem:
Ziffer 1: „Wahrhaftigkeit. Die Achtung vor der Wahrheit, die Wahrung der Menschenwürde und die wahrhaftige Unterrichtung der Öffentlichkeit sind oberste Gebote der Presse. (…)
Ziffer 2: „Sorgfalt. Recherche ist unverzichtbares Instrument journalistischer Sorgfalt. Zur Veröffentlichung bestimmte Informationen in Wort, Bild und Grafik sind mit der nach den Umständen gebotenen Sorgfalt auf ihren Wahrheitsgehalt zu prüfen und wahrheitsgetreu wiederzugeben.
Ziffer 3: „Richtigstellung. Veröffentlichte Nachrichten und Behauptungen (….) die sich nachträglich als falsch erweisen, hat das Publikationsorgan, das sie gebracht hat, unverzüglich von sich aus in angemessener Weise richtig zu stellen.“
(Quelle: Bundeszentrale für politische Bildung).
Hätten, so frage ich mich auch heute, zu einer sorgfältigen Recherche und Berichterstattung nicht auch den Lesern die Zusammenhänge zwischen dem Kreistagsbeschluss aus Januar (Fragenkatalog) und dem Schreiben des Ministers erklärt werden müssen?
Hätte nach einer sorgfältigen Recherche zu den möglichen Förderungen (NGVFG und Landesstraßenbauplafond) es sich nicht gehört, als Ergebnis bekanntzumachen, dass die Fördertöpfe seit Jahren nicht vollständig beansprucht werden – s. https://www.landtag-niedersachsen.de/drucksachen/drucksachen_18_07500/06001-06500/18-06280.pdf – ab Seite 225 , die hergestellten Zusammenhänge in der Aussage der Staatssekretärin Pörksen zu dem Satz im Koalitiionsvertrag Nonsens war?
Hätte der Redakteur nicht um ein Statement sowohl im Kreishaus Lüchow-Dannenberg als auch im Lüneburger Kreishaus nachfragen müssen?
Mein Leserbrief, mit dem ich auf den EJZ-Artikel vom 3. Juni reagierte, ist bis heute nicht veröffentlicht. Der stellvertretende Chefredakteur der EJZ, Herr D. Boick, meldete telefonisch „seine Bedenken“ an, denn mit der von mir gewählten Formulierung „wahrheitswidrig“ hätte ich ja behauptet, der EJZ-Redakteur würde gelogen haben.
Niedlich, nicht wahr?
In drei E-Mails habe ich dann versucht, Herrn Boick über Zusammenhänge in Kenntnis zu setzen, in der Hoffnung, dass der „wahrheitswidrige“ Groß-Artikel vom 3.6. „richtig gestellt“ (s. Pressekodex) wird.
Aber Pustekuchen! Was geschah stattdessen?
Mit einem weiteren Artikel von Rouven Groß aufgrund einer Pressemitteilung des Neu Darchauer Bürgermeisters Dehde wurde noch aufgesattelt (https://www.ejz.de/lokales/planung-endlich-beenden-id295704.html) ;
Schlagzeile: Elbbrückenpläne „Planung endlich beenden“
Neu Darchaus Bürgermeister Dehde begrüßt kritische Aussagen von Landeswirtschaftsminister Lies
und: „Damit reagiert der Bürgermeister auf die Antworten von Niedersachsens Wirtschafts- und Verkehrsminister Olaf Lies (SPD) auf Fragen des Lüchow-Dannenberger Kreistags zu den Elbbrückenbauplänen (EJZ berichtete)“.
Weiter: „Ich begrüße ausdrücklich die Klarstellungen von Minister Lies im Zusammenhang mit den gescheiterten Planungen für eine Elbbrücke“, betont Dehde. „Aus dem klaren Blick und den daraus folgenden Einschätzungen im Hinblick auf die unrealistischen Planungen des Landkreises Lüneburg muss meines Erachtens jetzt abgeleitet werden, dass die Planungen endlich beendet werden.“
Ich habe mittlerweile das untrügliche Gefühl, dass jedenfalls in dieser Angelegenheit die Redakteure der Elbe-Jeetzel-Zeitung keinen klaren Blick auf die Geschehnisse haben und auch nicht haben wollen.
Und abschließend – speziell für Frau Stegen – die Lüneburger Landeszeitung hat weder den Rouven-Groß-Artikel vom 3.6.2023 gedruckt, noch hat sie die Pressemitteilung des Herrn Dehde verwertet. Ich denke, dass diese Maßnahme mit Wahrhaftigkeit und Sorgfalt zu begründen ist und alles ganz ohne Deal im Sinne des Erfinders des Presserechts geschehen ist.
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Zu Ihrem letzten Absatz, sehr geehrte Frau Dreyer,
ich hatte an die Vorgeschichte aus April und Mai 2023 erinnert. Jetzt geht es um das Juni-Kapitel. Die Redaktion der Landeszeitung scheint lernfähig zu sein und dem Kampagnenjournalismus der Elbe-Jeetzel-Zeitung nicht in allen seinen Windungen zu folgen. Um es mit einer leicht abgewandelten Formel von Herrn Jenckel zu sagen, geht der Rouven Groß-Krug eben so lange zum Malte Lühr-Brunnen, bis er bricht. Bei der EJZ scheint man einfach stärker auf Stimmungsmache unter Kreistagsabgeordneten als auf Leserinformation mit Anhalt im Wahren und Realen zu setzen. „Des ignoriern ma net amoi!“, würde Karl Valentin in so einem Fall wahrscheinlich geraten haben.
MfG, Johanna Stegen
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Liebe Frau Dreyer,
drei Fragen:
1.) Die erste Zeile auf dieser Seite https://bruecken-bauen-ev.de/finanzierung/ lautet tatsächlich: „Die Finanzierung des Baus und des Unterhalts der Elbbrücke Darchau/Neu Darchau ist zum größten Teil gesichert.“ Herr Groß schreibt: „Völliger Kokolores natürlich, von einer ‚gesicherten‘ Finanzierung kann keine Rede sein“. Diese beiden Aussagen sind unvereinbar. ➝ Was antworten Sie dem EJZ-Redakteur? Zeit, erneut eine Gegendarstellung von seinem Redaktionsleiter zu fordern?
2.) Die Grafik, anhand derer Sie (heißt: Ihr Verein) die Brückenfinanzierung anschaulich gemacht haben (siehe Link unter (1.)), ist seit einigen Tagen „unscharf gestellt“, wie Herr Groß richtig schreibt. ➝ Wie erklären Sie das?
3.) EJZ-Redakteur Groß schreibt: „Der benannte Baubeginn 2025, auf den sich der „Brückenverein“ beruft, ist vollkommen fiktiv, selbst im Lüneburger Kreishaus, dort, wo das Projekt geplant wird, geht man von einem Baubeginn eher zum Ende des Jahrzehnts aus, wissend, dass die Baukosten damit weiter steigen, man rechnet mit jährlich zehn Prozent. Wie gesagt: wenn denn überhaupt gebaut wird, denn davon, dass die Brücke kommt, ist auch dort im hansestädtischen Kreishaus längst nicht mehr jeder überzeugt.“ Das alles sind Aussagen, die voraussetzen, dass Herr Groß im intensiven Austausch mit zumindest dem „hansestädtischen Kreishaus“ steht. Sie, liebe Frau Dreyer, fragen: „Hätte der Redakteur nicht um ein Statement sowohl im Kreishaus Lüchow-Dannenberg als auch im Lüneburger Kreishaus nachfragen müssen?“ ➝ Wie passen diese beiden Auskünfte zusammen?
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Lieber Herr Berg,
Zu 1.) einmal vorab: lesen Sie bitte nur die Bemerkungen des Herrn Groß in seinem Blog-Kommentar von heute zu Gegendarstellungen im Allgemeinen. Offenbar generieren in solchen Fällen die Lüchower Meinungsmacher noch nicht einmal ein Unrechtsbewusstsein und tragen nach außen: alles gelogen, wir waren aber zum Abdruck dieser Gegendarstellung verpflichtet. Ich kann gar nicht so empört sein, wie ich Verachtung für eine solche Einstellung empfinde.
Ich schrieb ja gestern schon, dass ich dem derzeitig zuständigen Redaktionsleiter der EJZ weitergehende Informationen habe zukommen lassen.
Der Einfachheithalber stelle ich eine der drei E-Mails hier ein; der Anhang umfasste einen Ausschnitt aus dem Bericht des Nds. Finanzministers zu Subventionen und Zuwendungen des Landes Niedersachsen 2019 – 2022, veröffentlicht unter:
https://www.landtag-niedersachsen.de/drucksachen/drucksachen_18_07500/06001-06500/18-06280.pdf – Seiten 225-227 :
„Sehr geehrter Herr Boick,
ich muss nun einfach noch einmal auf unser gestriges Telefonat zurückkommen.
Sie meinten, dass eine Förderung nach dem NGVFG eine freiwillige Leistung des Landes sein würde und das Land deshalb selbst nach Erfüllung aller im Gesetz genannten Voraussetzungen in der Planung des Kommunalverbandes Landkreis Lüneburg NEIN sagen und Landes-Zuschüsse zum Vorhaben ablehnen könnte.
Das ist mitnichten so. Allein die Vorstellung, dass Kommunen mehrere Millionen für Planungen ausgegeben haben, damit die Landesregierung nach Eingang des Fördergeldantrags dann sagt: „Dein Vorhaben nicht“, ist grotesk.
Ich habe Ihnen aus dem Bericht des Nds. Finanzministeriums die entsprechenden Textzeilen zu den möglichen Zuschüssen des Landes zusammengestellt:
1.) Allein beim Landesstraßenbauplafond handelt es sich um eine freiwillige Leistung des Landes (s. Erläuterung unter „rechtliche Grundlage“)- der vorherige Minister für Wirtschaft, Verkehr und Digitalisierung Althusmann hat Zuschüsse von 4 x max. 1.500.000,- € / Jahr zugesagt.
Und nun schauen Sie bitte, wieviel von diesen – auch nach Koalitionsvertrag 2022 „verstetigten“ (d. h. von vornherein im Budget des Ministeriums vorhandenen und jährlich aufgefüllten) Zuschussbeträgen in den letzten Haushaltsjahren abgerufen worden sind:
2015: 36.000,- €, 2016: 52.000,- € in 2017 musste eine Kommune 17.000,- € zurückzahlen, in 2018: 0,- €.
Beträge, die im HJ von den Kommunen nicht beantragt / beansprucht worden sind, werden nicht in das nächste HJ fortgeschrieben, sondern fallen den anderen Untergruppen zu (Landesstraßen selbst).
Zuschüsse nach dem NGVFG sind KEINE freiwilligen Leistungen des Landes! die Zuschüsse sind in einem Gesetz geregelt.
2.) Von den bis einschließlich 2022 möglichen jährlich 75.000.000,- € Zuschüssen für kommunale Straßen wurden von 2020 bis 2022 durchschnittlich insgesamt nur 60 v. H. in Anspruch genommen!
Nicht beanspruchte oder beantragte Fördergelder werden in das nächste Jahr vorgetragen. Und – sehr wichtig! – Ende des HJ 2020 bestand bereits ein Überschuss aus vorangegangenen Jahren von rd 36.000.000,- € in diesem Topf (s. Auskunft der Landesregierung DS 18/9339 aufgrund der kleinen Anfrage des LTA Schulz-Hendel). Überschüsse sind in dieser Tabelle über Subventionen und Zuwendungen (s. Anhang) aber gar nicht aufgeführt! Sie dürften betragsmäßig Ende 2022 bei über 100.000.000,- € gelegen haben.
Sehr geehrter Herr Boick,
bitte ordnen Sie für sich selbst einmal diese Dinge ein. Ich habe sie mir nicht ausgedacht.
Und denken Sie bitte darüber nach, wie der unselige Pörksen-Satz in diese Darstellung passt. Nämlich gar nicht. Weder würde die Bezuschussung des Gesamt-Projekts Brücke mit Umgehungsstraße und kombinierten Fahrrad / Fußweg „Leider finanziell in extremer Weise zu Lasten anderer Straßenbauprojekte in Nordniedersachsen gehen“. Noch entspricht die Ansage „deshalb ist vor dem Hintergrund der sonstigen krisenbedingt hohen Belastungen des niedersächsischen Haushaltes eine Brückenlösung bedauerlicherweise nicht finanzierbar“ nicht der Wahrheit; dieser allgemeine Haushalt spielt hier überhaupt keine Rolle.
Das Ministerium hat offenbar seine große Not damit, Antworten auf Fragen zu geben, die auf die Pörksen-Auskunft fußen, ohne dabei den Ruf der Staatssekretärin zu beschädigen.
Es wäre schön, wenn die Lokalmedien jetzt wieder dazu übergehen würden, neutral zu berichten. Persönliche Meinungen der Redakteure können ja in ihren jeweiligen Kommentaren untergebracht werden. Nach wie vor bin ich der Meinung, dass die EJZ-Leser Anspruch darauf gehabt hätten, dass der Lies-Brief die Fragen der Landkreisverwaltung aus Januar 2023 nicht beantwortet hat, zumal die EJZ über diesen Fragenkatalog im Januar genauestens berichtet hat. Statt dessen hat Herr Groß die Wünsche der Brückengegner erfüllt und die gewollte Verunsicherung gestreut, wonach eine Landesförderung unwahrscheinlich sein wird.
Mit freundlichen Grüßen
Helga Dreyer“
Ob – und was Herr Boick damit anfängt, ist seine Sache. Die Fördertöpfe für den Neubau von Kreis- und Gemeindestraßen sind also zurzeit proppenvoll, den Finanzierungsanteil „Hilfen des Landes“ sehe ich als gesichert an.
Und weil ich weiß, dass Sie, lieber Herr Berg, jetzt genau auf diesen Satz im Lies-Brief hinweisen werden: „Die NGVFG-Förderung ist eine freiwillige Leistung des Landes …, schon einmal vorab meine Antwort dazu:
Eine passgenaue Recherche zu den Fördertöpfen hätte auch den Lokalredakteur Groß zu diesen Bericht des Finanzministers führen können.
Die „Freiwilligkeit der Leistung“ („freiwillige Leistung“ ist ein haushaltstechnischer Begriff), die Herr Lies meinte, kann meiner Meinung nach im Zusammenhang mit dem NGVFG nicht so ausgelegt werden, wie die GRÜNEN, Herr Dehde, die BI aus Neu Darchau und Herr Rouven Groß es gerne hätten, nämlich dass mit Fingerschnipp des Wirtschaftsministers am Ende die Partizipation des Landkreises Lüneburg an dem Förder-GESETZ verwehrt werden kann.
Zu 2.) Für die unscharfe Darstellung der Grafik der Webseite habe ich keine Erklärung, vielleicht waren Hacker am Werke? Unser Webmaster ist informiert und wird sich kümmern, vielen Dank für den Hinweis.
Allerdings können die gleichen Informationen zur Finanzierung auch unserem Flyer in aller Klarheit entnommen werden:
Klicke, um auf Bruecke_Flyer_Feb23_web-1.pdf zuzugreifen
Die wichtige Botschaft dieser Grafik ist, dass sich sowohl die Landes-Fördergelder als auch der Eigenanteil des Landkreises Lüneburg auf drei Haushaltsjahre verteilen werden, beim Landesstraßenbauplafond auf vier Jahre. Dieser Umstand wird in der Berichterstattung der Brückengegner nicht erwähnt, obwohl Herr Groß seit Ende Februar genauestens durch unseren Verein auch darüber informiert worden ist; die jeweiligen Jahresbeträge werden weder die Fördertöpfe noch den Kreishaushalt sprengen, sie können betragsmäßig als „normal hoch“ eingestuft weden.
Zu 3.) Baubeginn 2025.
Zunächst: unsere Aussagen über den voraussichtlichen Baubeginn haben wir uns nicht aus den Fingern gesaugt.
Aussagen hierzu mit der Jahreszahl haben wir zudem immer im Konjunktiv gemacht oder mit dem Adjektiv „voraussichtlich“ versehen.
„Die Elbbrücke ist ein Projekt des Landkreises Lüneburg. Gebaut wird sie voraussichtlich ab 2025 zwischen Neu Darchau und Darchau.“
„Die Planungen zur Elbbrücke sind in vollem Gange –
und sie werden sehr sorgfältig durchgeführt, damit rechtssicher gebaut werden kann. Baubeginn könnte schon 2025 sein!“
„Voraussichtlich im Sommer 2023 wird der Antrag auf Planfeststellung gestellt.
Der Beschluss (die Baugenehmigung) wird danach von der Planfeststellungsbehörde (Landkreis Lüneburg) gefasst und ist im Idealfall ohne lange Rechtsbehelfsverfahren wirksam.“
„Voraussichtlich 2025 Baubeginn für die Elbbrücke.“
Diese Angaben stimmen überein mit Pressemitteilungen aus dem Kreishaus:
https://www.landkreis-lueneburg.de/das-wichtigste-auf-einen-blick/aktuelle-informationen/presse/pressemitteilungen/schritt-fuer-schritt-zur-planfeststellung-verkehrsgutachten-fuer-elbbruecke-bei-darchau-fertig.html
PM vom 17.02.2023, Auszug:
„Landrat Jens Böther erklärt: „Es gibt einen klaren Auftrag des Kreistags, einen Planfeststellungsbeschluss herbeizuführen. Dies setzen wir als Kreisverwaltung um. Für mich als Landrat ist die Elbbrücke eines der strategisch wichtigsten Projekte für die Entwicklung des Landkreises Lüneburg. Dazu stehe ich.“
„Im selben Ausschuss stellte Jens-Michael Seegers, Leiter des kreiseigenen Betriebs Straßenbau und – unterhaltung (SBU), die aktualisierte Kostenprognose vor: Aufgrund der Kostensteigerung im Bausektor werden nun 91,5 Millionen Euro angesetzt, zuvor waren es 73,4 Millionen. Die Prognose aktualisieren Jens-Michael Seegers und sein Team regelmäßig. Damit halten sie die Kreispolitik, das Finanzmanagement der Kreisverwaltung und auch das Land Niedersachsen auf dem Laufenden.
Denn: Aktuell steht die Elbbrücke als Projekt im Mehrjahresprogramm des Landes Niedersachsen und ist gemäß den Kriterien des Niedersächsischen Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (NGVFG) förderfähig. Zuletzt hat das Land dem Landkreis dies mit Schreiben vom 16. September 2022 bestätigt und eine 75-Prozent-Förderung auf die reinen Baukosten aus NGVFG-Mitteln in Aussicht gestellt.
Wie geht es also weiter? Im Sommer will der Landkreis den Antrag auf Planfeststellung einreichen, Baubeginn soll dann 2025 sein. Dazu wird jetzt auf Basis des Verkehrsgutachtens ein Lärmschutzgutachten erstellt, das mit Fachplanern und Behörden abgestimmt wird. Sind alle Planungsunterlagen und Fachgutachten zusammengestellt, beantragt der SBU die Einleitung eines Planfeststellungsverfahrens, an dem die Träger öffentlicher Belange beteiligt werden. Im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens werden die Unterlagen auch öffentlich ausgelegt.“
Diese Pressemitteilung dürfte doch wohl auch auf den Groß-Schreibtisch in Lüchow gelangt sein, weshalb regt er sich also auf? Darüber hätte er in der EJZ schon längst selbst berichten können.
Der Vorstand des Brückenvereins ist übrigens über das Planverfahren selbst und über Fortschritte hierin ständig bestens informiert, denn die Kreistagsabgeordneten Wilhelm Kastens und Marko Puls, beide auch Vorstandsmitglieder unseres Vereins, sind Mitglieder des Betriebs- und Straßenbauausschusses, W. Kastens bekleidet dort sogar den Vorsitz.
Bitten Sie doch Herrn Groß darum, Ross und Reiter zu nennen, mit wem er im Kreishaus Lüneburg intensiv in Kontakt steht und wer ihm die angeblichen Auskünfte (Baubeginn eher Ende des Jahrzehnts und Abkehr der bisherigen Akzeptanz) gegeben hat. Es würde mich aber nicht wundern, wenn sich herausstellt, dass er auch hier nur wieder herumspintisiert hat.
Meine Kritik richtete sich auch eigentlich daran, dass Herr Groß den Minister-Brief nach eigenem Gutdünken interpretiert hat. Die Leser der EJZ und der LZ sind aber doch wohl eher daran interessiert, welche Schlüsse die Kreishäuser in Lüchow und Lüneburg aus den Informationen gezogen haben.
Stattdessen arbeitet Rouven Groß sich erbittert am Feindbild Brückenverein ab, das kommt bei den Brückengegnern gut an und hat eben auch hohe Aufmerksamkeitswerte.
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Sehr geehrter Herr Jenckel,
Sie hätten vielleicht dazu schreiben sollen, daß der aktuelle Streit eine Vorgeschichte hat und Herr Rouven Groß sich – und andere – im Verlaufe von dieser mit allem Möglichen bekleckert hat – nur nicht mit Ruhm und auch nicht mit Anzeichen journalistischer Professionalität. Um das zu illustrieren, zitiere ich jetzt eine Blog.jj-Frage von Herrn Otto Berg und eine Blog.jj-Antwort von Frau Helga Dreyer, wo übrigens deutlich wird, daß die LZ, anstatt zu ihrem Fehler durch Drucken einer Gegendarstellung öffentlich zu stehen wie die EJZ, eine klandestine Freikaufpraxis bevorzugte. Ob solche Deals wohl im Sinne der Erfinder des Presserechts sind?
MfG, Johanna Stegen
FRAGE Otto Berg am 21. Mai 2023 um 23:58
1.) Am 18. April 2023 hat die Elbe-Jeetzel-Zeitung (EJZ) eine Gegendarstellung des „Fördervereins Brücken bauen e.V.“ veröffentlicht, die einige wahrheitswidrige Behauptungen geißelte, welche der EJZ-Redakteur Rouven Groß u. a. am 4. April 2023 auf Seite 2 der EJZ unter der Überschrift „Geplante Elbbrücke: kein Anspruch auf Fördergeld“ publiziert hatte (vgl.: https://www.ejz.de/lokales/gegendarstellung-vereins-bruecken-bauen-id261201.html). Nun ist – einer traurigen Tradition folgend, die sich seit dem Ausscheiden ihres ehemaligen Chefredakteurs Marc Rath am 31. Januar vorigen Jahres in der LZ scheint etablieren zu wollen (vgl.: https://blog-jj.com/2023/04/21/die-arena-lauft-bei-den-baukosten-allerdings-versandet-scheinbar-viel-geld-im-nirwana/#comment-19804), – derselbe, viele Unwahrheiten enthaltende (und verbreitende) Artikel wortgleich am Mittwoch, den 5. April 2023 auf Seite 8, unter der Überschrift „Kein Anspruch auf Fördergeld“ auch in der Lüneburger Landeszeitung (LZ) erschienen.
➔ Warum hat es in der LZ keine Gegendarstellung gegeben?
ANTWORT Helga Dreyer am 22. Mai 2023 um 21:54 Uhr
Zu 1.) Warum hat es in der LZ keine Gegendarstellung gegeben?
Der Vorstand des Brückenvereins ist unmittelbar nach Bekanntwerden der inhaltsgleichen Artikel (…“kein Anspruch auf Fördergeld“) mit den Redaktionen der EJZ und der LZ in Kontakt getreten.
Während der Chefredakteur der EJZ, Jens Feuerriegel, es überhaupt schon ablehnte, einen durch den Vorsitzenden unseres Vereins, Jörg Sohst, verfassten Leserbrief zu diesem Thema zu veröffentlichen, hat der Chefredakteur der LZ, Malte Lühr, zunächst dafür gesorgt, dass der Artikel (der vom EJZ-Redakteur Rouven Groß stammt und der inhaltlich ungeprüft den Weg in die LZ fand) nicht auch noch auf Facebook herausgebracht wurde.
Zudem ist der Leserbrief in der LZ abgedruckt worden (19.4.2023, S. 12, „Sachgerechte Darstellung“).
Überdies wurde durch Herrn Lühr zugesagt, dass der Lokalredakteur Klaus Reschke das Thema in einem Artikel abhandeln würde. Ein Artikel ist dann am 19. Mai 2023 in der LZ (Seite 12) erschienen („Ohne die Brücke bleibt der ÖPNV eine Krücke“). Eine Gegendarstellung auch in der LZ erübrigte sich daher.
Noch eine „Köstlichkeit“ am Rande: die EJZ hat in ihrer online-Ausgabe die Schlagzeile nachträglich geändert, von „Geplante Elbbrücke: kein Anspruch auf Fördergeld“ in: „Geplante Elbbrücke: Zoff auf Rechtsanspruch auf Fördergeld“. Der Inhalt der Gegendarstellung passt nun nicht mehr zum Artikel.
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Sehr geehrte Frau Stegen, dass eine Zeitung eine „Gegendarstellung“ abdruckt, ist kein Eingeständnis, wahrheitswidrig berichtet zu haben. Presseorgane sind zum Abdruck/Senden verpflichtet, ohne Ansehen des Wahrheitsgehalts der Gegendarstellung, wenn die Forderung von jemandem erhoben wird, der gegndarstellungsberechtigt, weil mit der Sache befasst, ist. Und der „Brückenverein“ war in diesem Falle gegendarstellungsberechtigt – weil er eben Gegenstand der Berichterstattung war und sicher immer wieder sein wird. Dass das, was in der Gegendarstellung steht, stimmt oder stimmen müsste, steht nirgendwo geschrieben. Dort kann gelogen werden, dass sch die Balken biegen – es ist nur eine „Darstellung“ dessen, was man dargestellt haben möchte, weil man glaubt, dass es nicht richtig oder ausreichend gargestellt worden war. Sehr wohl aber stimmt, dass das, was der Verein und seine Obersten behaupten, nicht immer stimmt – doch dass sie das einsehen, werden wir wohl nicht mehr erleben. Nicht einmal dann, wenn sich der von mir sehr geschätzte Herr Böther oder welcher Landrat dann auch immer im Lüneburger Kreishaus amtiert sich hinstellt und die Brückenplanspiele offiziell für beendet erklärt. Dann würde man in Walmsburg und Umgebung, dort, wo die Brücke eben nicht gebaut wird, wohl immer noch Gründe finden, zu behaupten: Sie kommt, die Brücke. Ganz sicher. Es dauert nicht mehr lang… irgendwie schon fast tragisch. (Das hier ist übrigens meine Meinung als Privatperson, nur nicht aufregen 😉 )
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Niedersächsisches Pressegesetz (NPresseG) vom 22. März 1965 (GVBl. S. 9) zuletzt geändert durch Gesetz vom 15. Mai 2018 (GVBl. S. 66)
§ 11 – Gegendarstellungsanspruch
(1) Der verantwortliche Redakteur und der Verleger eines periodischen Druckwerks sind verpflichtet, eine Gegendarstellung der Person oder Stelle zum Abdruck zu bringen, die durch eine in dem Druckwerk aufgestellte Tatsachenbehauptung betroffen ist. Die Verpflichtung erstreckt sich auf alle Nebenausgaben des Druckwerks, in denen die Tatsachenbehauptung erschienen ist.
(2) Die Pflicht zum Abdruck einer Gegendarstellung besteht nicht, wenn
1. die Gegendarstellung ihrem Umfang nach nicht angemessen ist oder
2. es sich um eine Anzeige handelt, die ausschließlich dem geschäftlichen Verkehr dient.
Überschreitet die Gegendarstellung nicht den Umfang des beanstandeten Textes, so gilt sie als angemessen. Die Gegendarstellung muß sich auf tatsächliche Angaben beschränken und darf keinen strafbaren Inhalt haben. Sie bedarf der Schriftform. Der Betroffene kann den Abdruck nur verlangen, wenn die Gegendarstellung unverzüglich, spätestens drei Monate nach der Veröffentlichung, dem verantwortlichen Redakteur oder dem Verleger zugeht.
(3) Die Gegendarstellung muß in der dem Zugang der Einsendung folgenden, für den Druck nicht abgeschlossenen Nummer in dem gleichen Teil des Druckwerks und mit gleicher Schrift wie der beanstandete Text ohne Einschaltungen und Weglassungen abgedruckt werden; sie darf nicht gegen den Willen des Betroffenen in der Form eines Leserbriefs erscheinen. Der Abdruck ist kostenfrei, es sei denn, daß der beanstandete Text als Anzeige abgedruckt worden ist. Wer sich zu der Gegendarstellung in derselben Nummer äußert, muß sich auf tatsächliche Angaben beschränken.
(4) Ist der Gegendarstellungsanspruch vergeblich geltend gemacht worden, so ist für seine Durchsetzung der ordentliche Rechtsweg gegeben. Auf Antrag des Betroffenen kann das Gericht anordnen, daß der verantwortliche Redakteur und der Verleger in der Form des Absatzes 3 eine Gegendarstellung veröffentlichen. Auf dieses Verfahren sind die Vorschriften der Zivilprozeßordnung über das Verfahren auf Erlaß einer einstweiligen Verfügung entsprechend anzuwenden. Eine Gefährdung des Anspruchs braucht nicht glaubhaft gemacht zu werden. § 926 der Zivilprozeßordnung ist nicht anzuwenden.
(5) Die Absätze 1 bis 4 gelten nicht für wahrheitsgetreue Berichte über öffentliche Sitzungen der gesetzgebenden oder beschließenden Organe des Bundes und der Länder, der Vertretungen der Gebietskörperschaften sowie der Gerichte.
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wird an der Mär vom unmittelbar bevorstehenden Brückenbau festgehalten. Warum? Diese Frage darf getrost gestellt werden. richtig, ob es vielleicht daran liegt, privat gewinne zu erzielen? es kommt wohl auf die lage des eigenen grundstücks an, oder? wer schreit sonst freiwillig nach mehr verkehr?
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Sehr geehrter Herr Berg,
dann öffnen Sie mal Ohren und Augen, dann hören und sehen Sie die Menschen die nach der Brücke schreien.
Das sind unsere Kinder die nach Bleckede, Lüneburg usw. zur Schule müssen.
Das sind die berufstätigen Menschen, die sowohl von Ost nach West als auch von West nach Ost zur Arbeit pendeln.
Das sind die Kameraden der Feuerwehr und die Rettungsdienste.
Sie alle schreien nach der Brücke, und viele mehr.
Sie werden nicht mehr durch die Brücke, denn sie sind ja jetzt schon da und pendeln. Und sicherlich schreien sie auch mit einem privaten finanziellen Hintergrund. Denn jedes Mal wenn man die Fähre nimmt, wird Eintritt fällig, und das in beide Richtungen.
Warum also schreiben SIE Herr Berg so stumpfsinniges Zeug und setzen Dinge hier ins Netz und sonst wohin. Lassen Sie Ihre dummen Aussagen und lassen sich doch mal bei einer Sitzung des Straßenbauausschusses informieren. Das täte Ihnen sehr gut.
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Zwei Punkte:
Herr Berg schreibt kein „stumpfsinniges Zeug“.
Und die von Ihnen genannte Pendler-Klientel umfasst nach Berechnungen des Landkreises Lüneburg, des Bauherrn rund 600. Wenn Sie dem rund 100 Millionen Euro Baukosten und rund 1,5 bis 2 Prozent Unterhaltungskosten laut Ex-Minister Althusmann entgegensetzen, haben Sie es schwer mit der Wirtschaftlichkeit. Bequemer ist die Brücke auf jeden Fall, nur in die Zeit passt sie nicht mehr. Nehmen Sie die Brücke Dömitz, dreißig Jahre alt. Was für ein schöner Ort, was für ein Niedergang trotz oder wegen der Brücke.
Hier noch ein bisschen Lektüre für den Abend. lg jj
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Sehr geehrter Herr Berg,
ich entschuldige mich in aller Form bei Ihnen,
es sollte wohl jedem klar sein, dass ich nicht Sie Herrn Berg gemeint habe, sondern den Herrn Bruns meine.
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Sehr geehrte Frau Wisniewski,
es gibt nüscht zu entschuldigen. Herr Jenckel hat seinen Auszubildenden nach bestandenem Gesellenexamen häufig eine Empfehlung seines alten Göttinger Physikprofessors Georg Christoph Lichtenberg (1742 – 1799) mit auf den Weg in ihr Redaktorenleben gegeben: „Eure Sprache sei allzeit simpel, enge und plan. Wenn man einen Ochsen schlachten will, so schlägt man ihm gerade vor den Kopf.“
Das finde ich gut. So wie Herr Jenckel den saftigen, klaren Ausdruck schätzt, so habe auch ich, der gerne maßgefertigt und zugespitzt formuliert, nichts gegen deftig zubereitete Entgegnungen. Bleiben Sie also am Ball, liebe Frau Wisniewski. Schreiben Sie, was Sie für richtig und wichtig halten. Und machen Sie bloß aus Ihrem Herzen keine Mördergrube! – Denn dort, wo persönlich beleidigt wird oder gesetzliche Bestimmungen außer Acht geblieben sind, schreitet Herr Jenckel als Ringrichter ohnehin ein. Daher kann mit dem Lesbarmachen eines Blog-Kommentars auch keine solche Grenze überschritten worden sein.
Den Freischalteturnussen unseres Gastgebers ist es zu danken, dass meine heutige Replik auf Ihr „Schrei“-Schreiben (s.u.) zusammen mit Ihrer Berichtigung von gestern Abend erst 14 Stunden nach deren Fertigstellung erscheint. – Egal, es hat mir Freude gemacht, Ihnen zu antworten.
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Sehr geehrte Frau Wisniewski,
ich glaube, hier liegt ein Missverständnis vor. Sie antworten auf einen Kommentar von Klaus Bruns, adressieren aber Otto Berg.
Wer „schreit … freiwillig nach mehr verkehr?“ Das hatte Herr Bruns gefragt, der auch kein „stumpfsinniges Zeug“ schreibt, sondern höchstens sehr oft sehr eigensinniges wiederholt. (Ich jedenfalls bedanke mich bei Herrn Jenckel für seine Inschutznahme meiner Person.)
Als zweiten Hinweis, dass Herr Bruns von Ihnen angesprochen werden sollte, nehme ich dessen letztes Tu-Wort „schreien“. Dreimal kehrt es bei Ihnen wieder. „Menschen … schreien“, „Sie alle schreien nach der Brücke“, „sicherlich schreien sie auch“ aus finaziellen Gründen.
Herr Bruns hatte gefragt, warum (angesichts der vielen Widerstände) an dem Brückenbau festgehalten wird, und seine Frage (nach Bruns’scher Art) sogleich selbst (aber völlig zu Recht) für legitim erklärt: Sie dürfe „getrost gestellt werden“.
Was Sie vermutlich empörte, liebe Frau Wisnewski, war (1.) die in Frageform bloß verkleidete Unterstellung, Brückenfreunde wollten „privat gewinne erzielen“, (2.) beim Grad des Engagements komme es „wohl auf die lage des eigenen grundstücks an“ und (3.) wer die Brücke befürworte, der befürworte (bzw. schreie nach) „mehr verkehr“.
Diese drei Punkte (inklusive des stark übertriebenen Wortes „schreien“) sind eine von Herrn Bruns ganz gezielt platzierte Provokation. Keine Frage!
Trotzdem, liebe Frau Wisnewski, ist es immer besser, unter allen Umständen die Nerven zu behalten und nicht zurückzuschreien!
Ich möchte keine Brücke zwischen Darchau und Neu Darchau, Herr Jenckel möchte sie nicht – und auch Herr Bruns möchte (wenn ich ihn richtig verstehe) lieber keine. Jeder von uns hat seine Gründe, die sich aber nur zu einem Teil gleichen und die auch nicht in allen drei Fällen von gleicher Güte geschweige denn von gleicher Relevanz sind. Ich urteile überwiegend emotional und nach ästhetischen Gesichtspunkten, Herr Jenckel ist der einzige, der sachlich-fachlich mit Herrn Kirst-Thies (von den Brückengegnern) und Frau Dreyer (von den Brückenbefürwortern) mithalten kann, und Herr Bruns ist ein anarchischer Freibeuter im Reiche unbeaufsichtigt kursierender Ideen und Argumente, einer, der weniger auf Lernfortschritte und das Aufeinanderaufbauen von erarbeitetem Wissen setzt, als dass er sich darin gefällt, mit unerwarteten Kombinationen aus vermeintlich längst Erledigtem zu überraschen, zu überrumpeln – und gelegentlich auch zu nerven.
Sie, liebe Frau Wisnewski, möchten eine Brücke zwischen Darchau und Neu Darchau – und ich kann Sie gut verstehen! Die feste Querung wird Ihnen und Ihren Kindern, Freunden, Nachbarn und Bekannten, Ihren Kameraden von der Feuerwehr und bei den Rettungsdiensten sowie den Pendlern (von beiden Seiten des Stromes) seit dreißig Jahren versprochen. Sie möchten die Brücke aus praktischen, aus finanziellen und aus symbolischen, im Gefühl wurzelnden (Nähe und Zusammengehörigkeit konkret machenden) Gründen. Gerade dem letzten Punkt ist schwer zu entgegnen. Herr Dr. Christoph Mädge, der Sohn des früheren Lüneburger Oberbürgermeisters, hat sich in seinem Buch „Grenzerfahrung. Die deutsch-deutsche Elbgrenze im Amt Neuhaus (1949–1989/90)“ eingehend und eindrücklich auch mit der historischen Wirkmächtigkeit von „sozialen“, eine Gemeinschaft verbindenen Emotionen befasst, während der jüngsten Vergangenheit besonders ab Seite 421 in dem Kapitel: „Die Brücke der Herzen – Diskussion um die Elbbrücke bei Neu Darchau“. Siehe: https://wehrhahn-verlag.de/public/uploads/excerps/143%20M%C3%A4dge%20Grenzerfahrung%20Leseprobe.pdf
Doch bleiben – leider (vielleicht aber auch glücklicherweise) – die Emotionen bei einem Projekt von ca. 100 Mio. € außen vor. Wo das nicht geschieht, denken Sie ans Leuphana-Audimax oder an die Landeskrankenhilfe-Arena, resultieren dauerhaft nachhallende politische, soziale, finanzielle und demokratiebeschädigende Katastrophen. Es kommt also darauf an (oder sollte darauf ankommen), nüchtern und im Rahmen der verfassungsgesetzlichen Möglichkeiten zu operieren – und miteinander zu sprechen. Und da, liebe Frau Wisnewski, ist die feste Elbquerung bei Darchau heuer auf einem sehr guten Weg, jedenfalls auf einem sehr viel besseren Weg als es Leuphana-Audimax und Landeskrankenhilfe-Arena jemals gewesen sind. Spätestens mit dem Abschluss des Planverfahrens, wenn der kreiseigene Betrieb für Straßenbau und -unterhaltung (SBU) die Einleitung des Planfeststellungsverfahrens bei der Plangenehmigungsbehörde des Landkreises Lüneburg beantragt hat und wenn dann der Planfeststellungsbeschluss ergangen ist (vielleicht Ende dieses, Anfang nächsten Jahres), werden alle Fakten in vollständiger Transparenz auf dem Tisch liegen, werden sich alle interessierten Gruppen und Individuen darüber gebeugt haben und werden, wo sie nicht einverstanden sind, die Gerichte anrufen. Sollte dieses Stahlbad vom Landkreis Lüneburg genommen worden sein, ohne dass irgendeine Anspruchsgruppe eine Beendigung der Baumaßnahme erwirken konnte (und, glauben Sie mir, dies ist keinesfalls sicher), DANN, liebe Frau Wisnewski, kann im nächsten Schritt die Finanzierung des Gesamtprojektes verbindlich geklärt werden.
Es geht alles seinen Gang. In kleinen Tippelschritten. Begleitet werden diese kleinen Tippelschritte von großem Wortgetrappel. Das ist immer so – und ist doch auch eine schöne Beschäftigung, die im Sommer vor trägem Gelümmel bewahrt und im Winter für rote Ohren sorgt. Immerhin ist eines klar: Ob das plötzliche Brückenaus kommt oder ob es nicht kommt und eines Tages ein Brücke dasteht, Emotionen und/oder Geschrei werden weder in dem einen noch in dem anderen Fall eine Rolle gespielt haben. Über DIESES Stadium ist die Sache bereits viel zu weit hinaus. Nur harte, faktengesättigte Argumente und der politische Wille im Lüneburger Kreishaus zählen noch.
Allerdings kann es auch nicht schaden, wenn Sie, liebe Frau Wisnewski, und auch der liebe Herr Bruns im sprachlichen Ausdruck etwas abrüsten, sich bald verabreden, sich bei den Händen fassen und gemeinsam an der nächsten Sitzung des Betriebs- und Straßenbauausschusses am Dienstag, den 5. September 2023 um 15:00 Uhr (voraussichtlich wieder im Betriebshof, Raiffeisenstraße 7, in 21379 Scharnebeck) teilnehmen. Wenn Sie möchten, avisiere ich Herrn Jens-Michael Seegers, dem Betriebsleiter, Ihr Kommen.
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Mein lieber Herr Berg,
sie haben mich in großen teilen ertappt. aber, meine ausdrucksweise ist nicht zufälliger art, sondern immer bewusst gewählt. es ist meine art zu eruieren, mit wem ich es wirklich zu tun habe. auch gebrannte ,kinder, sind lernfähig. das ich Frau Wisniewski gut verstehe, dürfte zumindest ihnen klar sein. aber, wie sie hier richtiger weise schreiben, emotionen sind hier fehl am platz, sie waren dieses schon von anfang an.( brücke der herzen)?. es soll dadurch was zusammen wachsen, was zusammen gehört? wir brauchen dazu keine brücke. die schwiegereltern meiner tochter sind magdeburger. mein schwiegersohn lebt mit meiner tochter und deren kind bei mir. wir verstehen uns prächtig.
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