Lüneburg, 25. August 2023

Was für ein Drama! Im Kampf um die geplante Elbbrücke Neu Darchau wird jetzt mit ganz harten Bandagen gekämpft. Der Chef des Fördervereins Brücke, Jörg Sohst, hat nach der jüngsten Landespressekonferenz eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen Regierungssprecherin Anke Pörksen an Ministerpräsident Stephan Weil geschickt, weil Pörksen nun schon wieder gesagt habe, für eine Brücke gebe es angesichts der Haushaltslage kein Geld. Und auch in der Samtgemeinde Amelinghausen gibt es deutliche Absetzbewegung zur Brücke.
Ausgelöst wird der erneute Konflikt letztlich durch die Absicht der Regierung, im aktualisierten Landesraumordnungsprogramm für Neu Darchau statt Brücke als regionale Lösung eine Fähre zu verankern. Der Dolchstoß für alle Brückenpläne. Landrat Jens Böther, Planer und potentieller Bauherr der Querung, hat bereits seinen Brandbrief gen Hannover geschickt.
In der Dienstaufsichtsbeschwerde von Sohst heißt es nun unter anderem: „Im Besonderen geht es um die wiederholt fehlerhafte Darstellung durch die Regierungssprecherin, wonach wegen der Lage des (allgemeinen) Landeshaushalts das Land Niedersachsen Fördermittel für den Brückenbau nicht aufbringen könne. Wörtlich äußerte die Staatssekretärin: „wenn der Landkreis möchte, kann er die Brücke ja gerne alleine bauen“.
Und weiter: „Hiermit hat Frau Pörksen wissentlich Grenzen überschritten, denn ein willkürlicher Ausschluss an der Teilhabe von gesetzlich geregelten Landesfördermitteln ist – auch im Hinblick auf die verfassungsrechtlich gesicherte Planungsautonomie der Kommune (Artikel 28 GG) – rechtlich nicht möglich.“
Doch im Grunde wendet sich Sohst gleich gegen drei Sprecher, auch aus Verkehrsministerium und Landwirtschaftsministerium. Denn weiter heißt es: „Bitte tragen Sie dafür Sorge, dass die fehlerhaften Behauptungen gegenüber den Journalisten, die von Frau Pörksen (allerdings ebenso von den Pressesprechern des Landwirtschaftsministeriums und des Verkehrsministeriums) gemacht wurden und die sich durch die Berichterstattungen der Medien sich als „Wahrheit“ manifestierten, zurückgenommen werden und der Öffentlichkeit nunmehr die korrekten Gegebenheiten bekannt gemacht werden.“
Aber was ist in dieser verqueren Angelegenheit schon korrekt, was Wahrheit?
An einen Kotau denkt in Hannover niemand. Innerhalb der Regierung, versichern Kabinettsmitglieder, bleibe man auch angesichts der Anwürfen auf Linie.
Damit nicht genug, gibt es auch Absetzbewegungen im Landkreis. Die Samtgemeinde Amelinghausen hat zur Aktualisierung des regionalen Raumordnungsprogrammes des Landkreises Lüneburg eine Stellungnahme abgegeben. Dort steht noch immer, die Brücke sei das Ziel. Aus Sicht der Samtgemeinde Amelinghausen ist diese Formulierung nicht akzeptabel, eine Brücke zur Querung der Elbe könne höchstens als Grundsatz der Raumordnung beschrieben werden. Als Ziel, als unumstößliche Größe dagegen, gehört da der Schienenverkehr zum Beispiel nach Amelinghausen verankert.
Denn nicht nur in Amelinghausen schütteln die Bürger den Kopf: Auf der einen Seite steht der bizarre Streit zwischen Samtgemeinde und Kreis um 30 Quadratmeter Magergras in der Kronsbergheide, weil dort eine neue Schutzhütte steht. Der Kreis will sie am liebsten schleifen. Auf der andern Seite hätte der Kreis kein Problem damit, an der Elbe im Biosphärenreservat eine 100-Millionen-Euro-Betonbrücke in Schutzgebiet zu sehen. Wenn da nicht diese Landesregierung wäre….
Hans-Herbert Jenckel
Staudtes Kostenargument ist sehr schwach. War es nicht das Land, das drei Jahrzehnte lang einen Bau verhindert hat? Noch um die Jahrtausendwende haben bspw. sächsische Städte Elbbrücken für 12 Mio. DM (!) gebaut. Hätte man nicht damals schon die hiesige Brücke ausgesessen, würde sie längst stehen. Für mich ist dies ein fatales politisches Signal des Landes an den Ost-Landkreis: „Wir wollen euch nicht!“ 😕 Wie kann man angesichts der erwarteten Entwicklung (v. a. Niedrigwasser) ernsthaft noch auf eine Fähre als alleinige Lösung setzen?
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Zu https://blog-jj.com/2023/08/24/im-brucken-drama-wird-ordentlich-eskaliert/#comment-21331
Sie können Ihre Argumentation drehen und wenden, wie Sie wollen, sehr geehrter Herr Kirst-Thies, an dem Bau der Brücke wird kein Weg vorbeiführen.
Wenn Ihnen die Inhalte der zahlreichen Gutachten zum Brückenprojekt bekannt sind, die (ich wiederhole mich) mit der bevorzugten Trasse allesamt keine erheblichen Einschränkungen für Mensch und Umwelt evaluiert haben, weshalb lehnen Sie den Bau der Brücke dann immer noch ab?
Sie beschäftigen sich zusätzlich mit der Entwicklung eines ÖPNV in der Elbe-Region, theoretisch also mit Schritt zwei vor Schritt eins und lassen dabei aber die Tatsache, dass 18 Kilometer hinter Neu Darchau – jenseits der Elbe – in Brahlstorf ein Bahnhof existiert, von dem auch die linkselbisch Ansässigen bequem nach Hamburg, Schwerin, Rostock oder Berlin pendeln können, komplett außen vor. Diesen Bahnhof anzusteuern werden sich diese Pendler aber nicht antun, wenn auf ihrem Weg die Elbe mit einer Fähre überquert werden muss (Kosten, Unsicherheit in der Zeit des Übersetzens selbst oder der generellen Fährmöglichkeit außerhalb der Fährzeiten bzw. bei Komplettausfall).
Ich hoffe, Sie bemerken es selbst, wie selten dämlich Ihr genanntes Beispiel (über Pendler von Neu-Darchau nach Hannover in den Vergleich mit dem Weg eines Schulkindes aus Amt Neuhaus zu stellen) ist. In Ihrem Paradebeispiel hätte der Hannover-Pendler nämlich X andere Möglichkeiten, in gleichem Zeitaufwand oder in einer ähnlich weiten Strecke, nach Hannover zu gelangen, sollte die gewohnte Strecke oder auch nur ein Teil davon gesperrt sein oder ausfallen.
Ihre Entscheidung, gegen den Brückenbau zu sein, kann keiner Vernunft (geistige Fähigkeit des Menschen, Einsichten zu gewinnen, sich ein Urteil zu bilden, die Zusammenhänge und die Ordnung des Wahrgenommenen zu erkennen und sich in seinem Handeln danach zu richten, s. https://www.google.com/search?client=firefox-b-d&q=Vernunft) entsprungen sein.
Sie negieren weiterhin elementare Zusammenhänge und priorisieren das eigene Wohlbefinden.
Blättern Sie (und alle, die sich aus der Ferne mit dümmlichen Kommentaren gegen den Brückenbau zu Wort melden, z. B. Herr Thilo Clavin – s. u.) doch einmal in der neuesten Ausgabe der Elbufer-Rundschau:
https://www.yumpu.com/de/document/read/68460480/elbufer-rundschau-das-sommerhochwasser-2013
Die Elbe führt ab und an auch Hochwasser – zuletzt 2002, 2003, 2006, 2011 und 2013 – und nicht nur Niedrigwasser, das übersehen und / oder übergehen Sie gerne.
Wo und wann der Deich in Neu Darchau gebaut werden soll, das kann auf den Seiten 15 / 16 nachgelesen werden.
Die Grafik, in der die Brückentrasse dunkelgelb eingezeichnet ist, stellt übrigens auch sehr schön dar, wie (wenig) der Ort Neu Darchau im Vergleich zur heutigen Situation (komplette Ortsdurchfahrt vom / zum Fähranleger) „belastet“ sein wird, nämlich gar nicht.
Der gezeichnete Schlauch am unteren Ende zur Anbindung an die Landesstraße nach Dahlenburg beschreibt den ehemaligen Korridor, in dem eine Straße geplant werden konnte. Mittlerweile ist geklärt, dass – bei Draufsicht – innerörtlich die linke Trassenspur beplant wird, also die Spur, die am allerwenigsten den Ort Katemin und die an der Trasse Wohnenden beeinträchtigen wird.
Meine rechtliche Einschätzung in der LROP-Ziel-Änderungs-Sache, werter Herr Kirst-Thies, habe ich durch Gesetz und Rechtsprechung belegt; ein „Konzept“ wird niemals als ZIEL im LROP aufgeführt werden können.
Aber, wer weiß, vielleicht wird es Herrn Schulz-Hendel mit Ihrer aufbauenden Hilfe ja gelingen, das ROG unter Umgehung des Grundgesetzes (Planungsautonomie der Kommunen – Artikel 28 GG) selbst zu ändern.
Was erzählen Sie denn da?! Ihre Behauptung, „die Elbbrücke war bis 2018 zu den Akten gelegt gewesen“ ist grundlegend falsch! Was bezwecken Sie eigentlich mit solchen Räuberpistolen?
Korrekt ist, dass der Landkreis Lüneburg, dem mit Vereinbarung vom 20.10.2011 die Zuständigkeit als Anhörungs- und Planfeststellungsbehörde zum Bau der Elbbrücke durch den Landkreis Lüchow-Dannenberg übertragen wurde, bereits nach der Unterzeichnung des Brückenvertrages 2009 verschiedene Gutachten in Auftrag gegeben hatte (Auswirkungen Fauna / Flora, Schallgutachten, regional-wirtschaftliche Gutachten), die allesamt im jetzigen Verfahren – also nach 2018 – ungültig waren und deshalb erneuert werden mussten. Das Raumordnungsverfahren wurde am 07.05.2012 in Gang gesetzt und schloss mit der landesplanerischen Feststellung 2016 ab.
Sie wissen doch ganz genau, weshalb die Planungen im Sommer 2015 gestoppt wurden. Zur Erinnerung, ich schrieb im Blog:
„Die rot/grüne Mehrheit im Kreistag Lüneburg entschloss sich daher im Sommer 2015, das Planfeststellungsverfahren zu beenden, obwohl schon etliche nötige und teuer bezahlte Gutachten vorlagen, die im heutigen Verfahren größtenteils neu erstellt werden mussten und müssen.
(Dass der Wunsch nach einer „Arena“ zweier SPD-Politiker in Spitzenpositionen zu diesem Zeitpunkt wahrscheinlich aber der maßgebliche Auslöser war, habe ich erst später erfasst, und die Grünen vermutlich auch)“.
Das alles kehren Sie mit einem Satz unter den Tisch, Herr Kirst-Thies, und überdies führen Sie eine angebliche ENTSCHEIDUNG des ehemaligen Wirtschaftsministers Althusmann ins Feld.
Häääh? Welche Entscheidung sollte der Minister Althusmann in der Brückensache denn getroffen haben? Bitte verinnerlichen Sie nun endlich einmal, dass der Brückenbau ein Projekt der Kommunalverbände Lüneburg und Lüchow-Dannenberg ist. Weder der ehemalige Minister Althusmann, noch der jetzige Verkehrsminister Lies oder gar der Fraktionsvorsitzende der GRÜNEN Schulz-Hendel im Landtag haben in der kommunalen Angelegenheit ein Mitbestimmungsrecht und sollten sich tunlichst zurückhalten.
Demokratie ist ein gutes, nein, das beste politische System.
Undemokratisches Verhalten wird offenbar aber toleriert, wenn Eigeninteressen einen hohen Stellenwert einnehmen und bedient werden können.
Wie kann es daher angehen, dass Herr Schulz-Hendel die demokratisch getroffenen Entscheidungen der Landkreise Lüneburg und Lüchow-Dannenberg, diese Brücke zu planen, auszuschreiben und zu bauen, komplett ignoriert?
Und wie kann man sich als halbwegs vernünftig denkender Mensch zu einer solchen Bemerkung hinreißen lassen:
Thilo Clavin, LZ-Facebook-Kommentar vom 01.10.2023:
„Roswitha Hahn, Lasst euch nach Mecklenburg zurückgliedern, dann wird alles besser und eine neue Elbbrücke braucht keiner.“
Da frag‘ ich mich wirklich, Herr Thilo Clavin – Sachbearbeiter – BUND, wen wollen Sie dann mit der Aussage, die AfD wäre eine undemokratische Partei, noch schrecken, wenn Sie selbst im Kleinen so denken? (Herr Bruns, versuchen Sie es erst gar nicht, ich habe der AfD keine Plattform geliefert!).
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ROTFL
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rotfl (also rofl)
written abbreviation for rolling on the floor laughing: used, for example in an internet chat room, to show that you think something is very funny.
https://dictionary.cambridge.org/de/worterbuch/englisch/rotfl
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Was ist an Helga Dreyers Kommentar so amüsant, daß ich vor Vergnügen auf dem Teppich kugeln sollte? Ist nicht vielmehr bitter und zum Weinen, was die Frau beschreibt?
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Lieben Dank, Arne🤩
Hoffentlich hat Herr Kirst-Thies sich schon wieder eingekriegt. Dann könnte er uns verraten, was ihn so erheitert hat.
Belustigte Herrn Kirst-Thies etwa
a) die Erkenntnis, dass auch linkselbisch Wohnende Vorteile durch eine Brücke ereilen würden (Bahnhof Brahlstorf), Herr Kirst-Thies diesen Umstand bisher aber immer unter den Tisch hat fallen lassen?
b) mein Befund darüber, dass Herr Kirst-Thies in dem Brückenthema offenbar nicht vernunftorientiert und ausgewogen argumentiert, eben weil er tiefgründige Expertisenmeinungen in den verschiedenen Gutachten ignoriert und sich stattdessen seine eigene Pipi-Langstrumpf-Welt zusammenreimt?
c) Oder ist sein Lachkrampf der Erleuchtung geschuldet, dass die Anschaffung einer Niedrigwasserfähre die Elbquerungsprobleme in dieser Region nicht auffangen wird, weil die Elbe auch Hochwasser führen kann?
d) Manche Leute übertünchen mit einer Lachsalve allerdings auch eigene Verlegenheit, nämlich dann, wenn man sie beim Schwindeln ertappt hat. Ich sage nur: Grafik – Ortsumfahrung, „Zerstörung einer Gemeinde“, keine Brückenplanung bis 2018, „Entscheidung“ Althusmann.
e) Darüber, dass die von mir genannten Personen demokratisch legitimierte Entscheidungen nicht akzeptieren oder ins Lächerliche ziehen, sie sich also undemokratisch zumindest in dem Brückenthema verhalten bzw. äußern, darüber sollte Herr Kirst-Thies lieber nicht lachen.
Der Koalitionsvertrag der derzeitigen Landesregierung rechtfertigt es jedenfalls nicht, Rechtsverstöße zu tolerieren.
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Zu meinem Kurzkommentar gibt es drei Antworten:
1. Eine Erläuterung auf Englisch, sachlich.
2. Zwei Fragen, von denen die erste die Vermutung enthält, ich würde mich vor Vergnügen auf dem Boden wälzen. Und eine zweite: ob es nicht eher zum Weinen sei, was Frau Dreyer schreibe. Das könnte auch eine mögliche Reaktion auf den Beitrag von Frau Dreyer sein, war aber nicht meine (erste).
3. Einen längeren Beitrag von Frau Dreyer selbst, die Vermutungen über meinen Gefühlszustand nach dem Lesen ihres Beitrags äußert, dann die Frage stellt, was mich denn belustigt habe (woher will sie wissen, dass mich etwas belustigt hätte?), um abschließend fünf weitere Vermutungen über die Ursachen meiner von ihr diagnostizierten “Heiterkeit” einzustellen. Kompetenzanmaßung fiele mir dazu ein. Gehört das auch zur faktenbasierten Volksbildung des Fördervereins Brücken bauen e. V., oder bewegt Frau Dreyer sich auf dem schwankenden Boden der In-andere-Köpfe-Guck-Spökeritis ganz privat?
Eigentlich hätte ich es bei meinem Kurzkommentar lassen wollen. Frau Dreyer möchte es anders. Ich versuche, mich kurz zu halten.
Die Motive unseres Lachens sind äußerst unterschiedlich. Wir lachen, weil wir etwas lustig, witzig, erheiternd, makaber, erschreckend, komisch, merkwürdig, beängstigend, absurd, crazy, überdreht usw. finden.
Beim Lesen des Beitrags von Frau Dreyer, auf den ich mich mit meinem Kurzkommentar bezog, war mir nicht lustig zumute. Ich fühlte mich eher an das merkwürdige und erschütternde Kommunikationsverhalten in manchen Stücken des absurden Theaters erinnert. Insbesondere Ionesco kam mir in den Sinn.
Ich stelle einen Kommentar in den Blog ein, Frau Dreyer setzt ihren Kommentar dazu – übrigens nicht zum ersten Mal – nicht direkt darunter, sondern entfernt ihre Antwort aus dem inhaltlichen Zusammenhang, indem sie ihn an die Spitze setzt. Das mutet an, als stelle jemand eine Frage, der Antwortende geht in ein anderes Zimmer und gibt den sich dort Aufhaltenden “Antworten” auf meine Fragen mit dem Verweis, sie könnten ja in das Zimmer gehen, in dem ich mich aufhielte, und nachfragen was ich gefragt hätte. Das entspräche in etwa dem Link zu meinem Beitrag, den Frau Dreyer an den Anfang ihrer “Antwort” gesetzt hat. Wer will kann ja nach unten scrollen und lesen, was ich geschrieben habe.
In meinem Beitrag stelle ich Frau Dreyer Fragen, zum Beispiel:
„Was ist ein streckendurchgängiger ÖPNV?“ Frau Dreyer hat im Blog wiederholt die Behauptung aufgestellt, ohne Brücke gäbe es keinen “streckendurchgängigen” ÖPNV. Ich bekomme keine Antwort auf diese Frage, stattdessen die Antwort, dass auch Menschen die linkselbisch wohnten, den Bahnhof in Brahlstorf benutzen könnten. Das weiß ich zwar, weil mein Sohn diesen Bahnhof bei Besuchen nutzt, aber was für eine Antwort auf meine Frage nach einem streckendurchgängigen ÖPNV ist das?
Merkwürdig, absurd, crazy – die Passung von Beitrag und Antwort darauf. Dieser Eindruck verfestigte sich beim Lesen und ließ mich am Ende schmerzgekrümmt vor Lachen zu Boden sinken. Ein entsetztes Lachen im Angesicht des Absurden. Ein Lachen, das dem Weinen schon ganz nah ist. Ja, tatsächlich. Ich hätte auch weinen können, aber lachen fühlt sich stärker an.
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Die Änderung des Landesraumordnungsprogramms ist aus Sicht der CDU-Landtagsabgeordneten Anna Bauseneick und des CDU-Kreisvorsitzenden Felix Petersen geeignet, das Gefälle bei der Lebensqualität zwischen der urbanen Region um Lüneburg einerseits und den eher dünnbesiedelten Gemeinden im Westen und Osten des Landkreises Lüneburg weiter zu vergrößern.
Eine „besondere Gefahr“ für den Lebensstandard der Menschen in den östlichen Gemeinden des Landkreises sieht Felix Petersen in den Plänen von Landwirtschaftsministerin Miriam Staudte (Grüne). Bekanntlich will die Landesregierung ein Fährkonzept als Ziel im Landesraumordnungsprogramm (LROP) festschreiben. Das aber würde das Ende der geplanten Elbbrücke bedeuten. Petersen: „Würde eine Fährverbindung zwischen Darchau und Neu Darchau als Ziel im LROP festgeschrieben werden, wäre eine Brücke an dieser Stelle nicht mehr genehmigungsfähig, ganz unabhängig davon, wer sie am Ende bezahlt. Die Landesregierung würde damit faktisch eine Brücke an dieser Stelle verbieten.“
Die vergangenen Jahre hätten gezeigt, dass eine Fähre niemals eine zuverlässige Verbindung über die Elbe darstellen kann. Auch ein „noch so ausgefeiltes Fährkonzept“ helfe nicht, wenn Fähren wegen Niedrigwasser, Hochwasser oder technischer Probleme nicht fahren. „Wenn die geplante LROP-Änderung wie geplant umgesetzt wird, werden alle Entwicklungschancen für die Menschen in der Region beerdigt und die gegenwärtigen Einschränkungen, mit denen die Menschen leben müssen, zementiert“, so Petersen.
Fundort: https://luene-blog.de/cdu-in-lueneburg-laendliche-bevoelkerung-nicht-abhaengen/
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Lieber Herr Berg,
herzlichen Dank für Ihren „Support“vom 21.09.2023, 0:33 Uhr – https://blog-jj.com/2023/08/24/im-brucken-drama-wird-ordentlich-eskaliert/#comment-21245, WordPress oder unsichtbare Mächte sabotieren meine Kommentare in letzter Zeit; Input ist nicht immer gleich Output.
Ich habe mich vor zwei Jahren dann ja wohl geirrt, als ich schrieb:
„Im Gegensatz zu Ihnen sehe ich keine große Gefahr darin, wenn sich die Machtverhältnisse nach der Landtagswahl in 2022 zugunsten rot/grün verschieben würden.
Einmal ganz abgesehen davon, dass nach der aktuellen Sonntagsfrage die Grünen nur ein kleines Licht sein würden und wohl nicht allzu große Forderungen stellen könnten, kann ich mir nicht vorstellen, dass in der Brückenangelegenheit die künftige Landesregierung die Stellschrauben bei den Fördermöglichkeiten dreht, um damit letztendlich die Brücke zu verhindern.“
Nun, die Grünen sind als kleines Licht jetzt in Regierungsverantwortung gekommen. Die „große“ Partnerin, die SPD, hat in den Koalitionsverhandlungen ganz offensichtlich viel von ihren Vorstellungen herausholen können (beispielsweise: „wir unterstützen die Bundesregierung (….) für den Neubau der A 20, der A 39, der A 33 Nord ebenso wie für den Neubau für die Bundesstraßen B 210n, B 212n, B 213 (E233) und B 65“), um dann im Gegenzuge den „Favoritensatz“ zum zukunftsfähigen Fährkonzept statt der Elbbrücke in den Vertrag einfließen zu lassen.
Ich kann und würde es natürlich niemals behaupten, dass es so wäre. Aber ich denke schon, dass den gewieften Verhandlern der SPD Ende Oktober 2022 sehr wohl bewusst war, dass diese Formulierung nur in eine Sackgasse führen kann.
Die Grünen scheinen jetzt auch dahintergekommen zu sein und versuchen doch tatsächlich, den kommunalen Brückenbau zu verhindern, indem sie versuchen, an der Stellschraube bei den Fördermöglichkeiten drehen. Das versuchen sie, indem das seit 1994 im LROP genannte Ziel „Brücke“ durch ein „Fährkonzept“ ersetzt werden soll. Das wird ihnen wegen anzuwendenden Rechtsvorschriften und eindeutiger Rechtsprechung aber nicht gelingen – wir schrieben schon darüber.
Amüsant übrigens auch diese Kenntnis-Auffrischung: Frau Dr. Rückert, damalige Fraktionsvorsitzende der GRÜNEN im nieders. Landtag:
„Erstens ist dieses Projekt Neu Darchau im Landesraumordnungsprogramm – UND ZWAR AUCH MIT UNTERSTÜTZUNG DER GRÜNEN – in der verbindlichen Zeichnung dargestellt, und zwar um DIESE TRASSE ZU SICHERN. ….. WIR HABEN aber im Landes-Raumordnungsprogramm diese Trasse FESTGELEGT“.
(Auszug aus dem Redeprotokoll der Plenarsitzung vom 7.10.1993; Quelle: https://www.landtag-niedersachsen.de/parlamentsdokumente/steno/12%5FWP/endber090.pdf S. 8477
Da kommt mir doch gleich in den Sinn:
„Die ich rief, die Geister, werd‘ ich nun nicht los“(Johann Wolfgang von Goethe, – aus Der Zauberlehrling)
Noch ein paar Worte zu den neuesten Kundgaben der Brückengegner.
Oliver J. Glodzei: Im Großen und Ganzen hat Herr Glodzei seine Meinungsäußerungen aus 2021 wiederholt und hat wieder Behauptungen über die Gedankengänge anderer Politiker angestellt, ohne dass er Nachweise darüber beigebracht hat, dass diese jemals so handelten oder handeln wollen.
Bedenklich ist für mich, dass Herr Glodzei als vermeintlich Kundiger die stellvertretende Landrätin Claudia Schmidt (B 90 / DIE GRÜNEN) so zitiert:
„Die stellvertretende Landrätin und Neuhäuserin Claudia Schmidt mahnt, die Planungskapazitäten und -gelder nicht länger für eine Brücke Darchau/Neu Darchau zu verwenden, sondern besser für eine schnellstmögliche Fertigstellung einer neuen Brücke von Hohnstorf nach Lauenburg für Bahn-, Auto-, Rad- und Fußverkehr einzusetzen.“
Auweia. Ich kläre jetzt mal nicht auf, sollen sich die beiden Grünen-KTA doch einmal mit der Materie auseinandersetzen, vielleicht bleibt dann etwas bei ihnen haften.
Claus Poggensee, B 90 / DIE GRÜNEN, wies in einem Facebook-Kommentar auf die Pläne seiner Partei hin, in der – gut und völlig nachvollziehbar – über die Pläne der Grünen zur Stärkung der ländlichen Räume referiert wird (https://www.gruene.de/themen/laendliche-raeume ).
Ähnliches finden wir in § 2 ROG (https://www.gesetze-im-internet.de/rog_2008/__2.html) und § 2 NROG (http://www.lexsoft.de/cgi-bin/lexsoft/justizportal_nrw.cgi?xid=5049908,3) sowie im Koalitionsvertrag der rot/grünen Landesregierung, zum Beispiel auf Seite 29 (https://www.spdnds.de/wp-content/uploads/sites/77/2022/12/SPD_NDS_LTW_Koalitionsvertrag_2022_2027_Web.pdf)
Weshalb diese angestrebten positiven Entwicklungen des ländlichen Raums aber für unsere Region, insbesondere für die Gemeinde Amt Neuhaus, die geografisch von der Kreisstadt Lüneburg und auch vom niedersächsischen Landesgebiet durch die Elbe abgeschnitten ist, nicht gelten sollen, das bleibt wohl für immer das große Geheimnis der Grünen.
An Herrn Klaus-Peter Dehde – falls Sie das hier lesen -: bitte unterlassen Sie doch künftig Ihre wiederkehrenden Marginalien (zuletzt hier am 13.9.23 im letzten Absatz:https://www.kpdehde.de/blog) , der frühere Bürgermeister aus Bleckede und heutige Landrat Jens Böther hätte die Brücke längst in Bleckede planen und bauen können. Der Landrat hat sich strikt daran zu halten, was im LROP vorgegeben ist.
Den Vogel hat aber wieder einmal Herr Kirst-Thies abgeschossen.
Heute ist sein Leserbrief in der EJZ zu lesen (https://www.ejz.de/leserbriefe/kein-bedarf-fuer-elbbruecke-id312410.html):
Ein Auszug:
„Kein Bedarf für Elbbrücke
Betrifft: geplante Elbbrücke Neu Darchau/Leserbrief „Wir wollen eine Mobilitätsgarantie“
von Helga Dreyer (EJZ vom 2. September)
Die rot-grüne Landesregierung hat sich für ein Fährkonzept (Niedrigwasserfähren, klimaschonender Antrieb, ausgeweitete Fährzeiten) statt dritter Brücke zur Elbquerung für die Einwohner/innen der Gemeinde Amt Neuhaus entschieden und am 25. Juli bekannt gegeben, dieses Ziel statt der in Planung befindlichen Elbbrücke im Landes-Raumordnungsprogramm (LROP) zu verankern. Bis die Änderungsverordnung bei diesem beteiligungsaufwendigen Verfahren erlassen werden kann, mag es zwei bis drei Jahre dauern. Da der Beschluss einer Änderung noch keine Rechtswirksamkeit hat, beschleunigt der Landkreis Lüneburg seine Planungen, um einen rechtssicheren Planfeststellungsbeschluss vor der Änderung des LROP zu haben und mit dem Bau der Brücke beginnen zu können. Von einem Aus der Brücke kann zurzeit nicht die Rede sein!
Die Begleitmusik zur Beschleunigung der Planungen spielen die bekannten Befürwortenden dieser Brücke wie zum Beispiel Frau Dreyer, die zweite Vorsitzende des Fördervereins „Brücken bauen“, und die Industrie- und Handelskammer.
Gibt es denn überhaupt Bedarf für diese dritte Elbbrücke? Die Mobilitätsgarantie, die Frau Dreyer in ihrem Leserbrief für die Einwohner/innen der Gemeinde Amt Neuhaus fordert, haben diese seit ihrer Eingliederung in den Landkreis Lüneburg am 30. Juni 1993 gehabt. Die Gemeinde Amt Neuhaus (5 320 Einwohner/innen), rechtselbisch gelegen, zieht sich gut 40 Kilometer an der Elbe hin. Unweit der westlichen Gemeindegrenze gibt es eine Elbbrücke bei Lauenburg. Unweit der östlichen Gemeindegrenze gibt es eine Elbbrücke bei Dömitz. Jede/r Einwohner/in der Gemeinde Amt Neuhaus kommt 24 Stunden am Tag über eine dieser Elbbrücken auf die andere Elbseite. (….)
Eines stimmt!
Von einem Aus der Brücke kann nicht die Rede sein, denn der für die Planung zuständige Landkreis Lüneburg hat sich strikt an die im LROP verbindliche Zielnennung („feste Elbquerung – Brücke“) zu halten.
Aber alles Weitere entspringt allein der Kirst- Thies’schen Traumwelt.
Der Landkreis Lüneburg beschleunigt seine Planungen nicht, im Gegenteil, er ist etwas in Verzug. Sie werden es überall nachlesen können (z. B: frühere PM des Landrats, oder in meinen Kommentare im Blogjj), dass bis vor Kurzem damit gerechnet wurde, den Antrag auf Planfeststellung im Sommer 2023 stellen zu können; das hat sich jetzt auf den Spätherbst 2023 verschoben.
Ich mag Musik, auch Begleitmusik. Aber ich stehe bestimmt nicht mit dem Stock in der Hand in den Planungsbüros und gebe den Takt vor, da überschätzt Herr Kirst-Thies meine Möglichkeiten.
Und doch, es gibt Bedarf für die Elbbrücke.
Auf die gemeinschaftsfeindlichen Hinweise in dem Leserbrief (man könne ja die Elbbrücken in Dömitz oder Lauenburg nutzen) will ich gar nicht eingehen, sondern nur einmal diese Frage stellen:
Hat jemand von den Blog-Lesern hier auch nur einmal etwas ähnlich Maliziöses von den Einwohnern aus Sumte gehört oder gelesen, die in ihrer Gemeinde ein Vielfaches ihrer Einwohnerzahl in der dortigen Flüchtlingsunterkunft beherbergen?
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Liebe Frau Dreyer,
alles in allem kann ich Ihrem Vortrag wieder gut folgen. Nur das Sumte-Argument in den letzten beiden Absätzen verstehe ich nicht.
Wenn Herr Kirst-Thies den Nutzwert einer Elbbrücke im eigenen Landkreis u. a. darum anzweifelt, weil diese den Querungskomfort von unter 3 % der dafür aufkommenden Gesamteinwohnerschaft unseres Kreises erhöhen würde, dann nennen Sie das einen „gemeinschaftsfeindlichen Hinweis“. An anderer Stelle würden andere vielleicht von einer „gemeinschaftsdienlichen Ausgabensorgfalt“ sprechen.
Doch wie Sie darauf kommen, die liebenswerte Hilfsbereitschaft der Einwohner von Sumte, die sich im Umgang mit den dort vorübergehend versorgten Schutzsuchenden zeigt, in den Zusammenhang Ihrer Werbung für den Brückenbau zu bringen, ist nur schwer zu begreifen.
Wollen Sie allen Ernstes andeuten, die hartnäckig krititischen Einwände der Brückenskeptiker einem Bauplan gegenüber, die Sie als irgendwie „gemeinschaftsfeindlich“ bewerten, könnten unter den Einwohnern von Sumte etwas „Maliziöses“ oder gar „Gemeinschaftsfeindliches“ den dort Beherbergten gegenüber auslösen?
Mal von der abscheulichen Abwegigkeit dieser konstruierten Ursache-Wirkung-Verbindung abgesehen: Als wie dumpf-primitiv würden die Menschen von Sumte in solch einer unterschwelligen Drohung eigentlich dargestellt?
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Lieber Herr Berg,
du lieber Himmel, niemals und in keiner Weise wollte oder werde ich jemals die beiden grundverschiedenen Maßnahmen „Flüchtlingsunterkunft“ und „geplante Elbbrücke“ miteinander vergleichen.
Bemerkenswert finde ich nach wie vor den ins Auge stechenden Unterschied der Art und Weise, wie Einwohner mit Änderungen bzw. anstehenden kleinsten Veränderungen im eigenen sichtbaren Lebensumfeld umgehen.
– [ ] In Sumte geräuschlos mit Respekt und Stil.
– [ ] In Neu Darchau durch die kleine, aber lautstarke Gruppe der allseits bekannten Komfortzonenverteidiger mit Ignoranz, Schmähung und Hohn.
– [ ]
– [ ]
Wohlgemerkt, die Strombrücke oder Vorlandbrücke tangieren Neu Darchau gar nicht.
Die Anbindung der Ortsumfahrung wird auf lächerlichen 130 Metern durch den Ort Katemin führen. Kann dadurch eine Gemeinde zerstört werden?
Und, lieber Herr Berg, die Rechenkünste der Brückengegner in dieser Angelegenheit sind bekannt, insbesondere die Fraktionsvorsitzende der Grünen im Kreistag Lüchow-Dannenberg hat sich (zu meiner Freude) extrem lächerlich gemacht.
Auch das Schlagwort „Kostenexplosion“ reißt niemanden mehr vom Hocker.
Die Baukostensteigerung seit 2015 beträgt rd. 60 Prozent – ähnlich wie sich die Kostensteigerungen beispielsweise bei anderen Bauprojekten, bei Heizöl oder bei den Spritpreisen entwickelt haben.
Und – last but not least – jetzt noch einmal mein Hinweis, dass ich nicht für den Brückenbau „werbe“.

Das habe ich (oder hat der Brückenverein) bis zum 24.9.2018 tun müssen.
Seither bin ich nur noch damit beschäftigt, falschen Behauptungen oder abwegigen Vermutungen über die Elbbrücke aktiv entgegenzutreten.
Und – Sie wissen es – damit bin ich (ist der Brückenverein) hinlänglich beschäftigt.
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Leider hat der Web-Master das Foto, auf dem das „Info-Plakat“ in Neu Darchau zu sehen ist (das und auch noch weitere mit befremdenden Aussagen der BI „keine Brücke“ – Vorsitzender Herr Kirst -Thies, findet man in dem Ort), nicht in meinen Kommentar eingefügt.
Unter diesem Link:
https://keine-bruecke.de/2020/09/infotafel-in-katemin/
kann das Plakat gelesen und damit
nun hoffentlich nachempfunden werden, was ich ausdrücken wollte, als ich auf die grundverschiedenen Reaktionen der Dorfbewohner links und rechts der Elbe wegen Änderungen in ihrem Lebensumfeld hinwies. Die Plakat- und Leserbrief-Äußerungen sind für mich zum Fremdschämen!
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Sehr geehrte Frau Dreyer,
Sie bagatellisieren die Auswirkungen des in Planung befindlichen Brückenbaus! Über die Elbe wird keine kaum sichtbare Spielzeugbrücke gebaut, sondern eine Strombrücke mit ca. 14 Meter Breite, 18 Meter über Normalnull, mit einem Spannbogen, der weithin zu sehen sein wird. “Eine Strombrücke mit erheblichem Einfluss auf das Landschaftsbild” bescheinigte der Generalplaner auch auf der letzten Sitzung des Betriebs- und Bauausschusses des Landkreises Lüneburg am 05.09.2023 diesem Bauwerk. Die Vorlandbrücke mit anschließender Straße verläuft erst nördlich des Wohngebietes des Neu Darchauer Ortsteils Katemin, schließt dann an eine bestehende kurze Gemeindestraße an, um in die L231 zu münden.
Die gesundheitliche Belastung der an der Trasse und in der Nähe Wohnenden, verstärkt durch die mit dem Klimawandel verbundenen Hitzewellen, wird erheblich sein. Ich persönlich wohne nicht in Katemin und würde nicht in einem derart belasteten Katemin leben wollen. Viele Kaufinteressenten leerstehender Häuser wollen das auch nicht und informieren sich u. a. auch bei unserer Bürgerinitiative, ob denn der Bau dieser Brücke drohe. Sie warten nicht auf die Brücke, sie flüchten vor ihr.
Es ist schon merkwürdig, dass es Menschen gibt, die vorgeben oder sogar glauben, besser zu wissen, was für die Betroffenen gut oder schlecht ist, als die Betroffenen selbst.
Es gäbe noch mehr Belastungen für die ganze Gemeinde Neu Darchau anzuführen, die kennen Sie, Frau Dreyer, akzeptieren sie aber nicht, genausowenig wie die Gefährdung bedrohter Arten in der Elbtalaue, Vernichtung von CO2-Senken, Belastung der kommunalen Haushalte, … durch den Bau dieser Brücke … Ich lasse das also.
“Komfortzonenverteiger”, so nennen Sie also diejenigen wieder einmal, die für die eigene und fremder Leute Gesundheit, für Natur- und Klimaschutz, für verantwortungsvolle Verkehrsplanung eintreten. “Komfortzonenverteidiger”. So, so.
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Sehr geehrte Frau Dreyer,
Sie lassen mich mit einigen Ihrer Aussagen in Ihrem Blogbeitrag vom 22.09.2023 rätselnd zurück. Die Frage, warum Sie mich wegen meines Leserbriefes zum Schützenkönig küren, übergehe ich dabei mal.
Sie stimmen mir in nur einem Punkt, den ich im Leserbrief anspreche, zu: “Von einem Aus der Brücke kann nicht die Rede sein (…)”. Der Rest sei Illusion: ALLES andere “entspringt allein der Kirst-Thies’schen Traumwelt”.
Eine Frage dazu, Frau Dreyer:
Gibt es keine Elbbrücke bei Lauenburg und auch keine bei Dömitz, wie ich in meinem Leserbrief behaupte? Ist das ein Hirngespinst von mir, das “allein der Kirst-Thies’schen Traumwelt” “entspringt”?
Wenn es so wäre, verstünde ich halbwegs Ihre Einstufung meiner Hinweise, dass die beiden Elbbrücken an den Rändern der Gemeinde Amt Neuhaus zur Elbquerung genutzt werden können, als “gemeinschaftsfeindlich”. Ich würde den Einwohnerinnen der Gemeinde diese Möglichkeit der Elbquerung ja nur vorgaukeln. Das fände ich gemein, wenn mir das bewusst wäre. Inwiefern das “gemeinschaftsfeindlich” wäre, müssten Sie erläutern.
Nähmen wir aber einmal an, Frau Dreyer, rein theoretisch, es gäbe die beiden Elbbrücken bei Lauenburg und Dömitz tatsächlich. Da fände ich es eher sozial, darauf hinzuweisen, dass auch die Einwohnerinnen der Gemeinde Amt Neuhaus diese beiden Elbbrücken und nicht nur die Elbfähren nutzen können. Sie nicht?
Sie haben übrigens den im Blog Lesenden nicht meinen ganzen Leserbrief gegönnt. Deshalb hier, den letzten eingestellten Satz noch einmal wiederholend, der zweite Teil meines Leserbriefes:
“Jede/r Einwohner/in der Gemeinde Amt Neuhaus kommt 24 Stunden am Tag über eine dieser Elbbrücken auf die andere Elbseite. Mehr noch: Zwischen den beiden Elbbrücken gibt es zwei Autofähren zur Elbquerung: Bleckede (18 Stunden/Tag), Neu Darchau (16 Stunden/Tag). Viele Gemeinden an Elbe, Donau, Rhein würden sich allein über eine Fähre freuen.
In unserer Zeit der täglich erlebbaren Klimakatastrophe, der Ressourcenknappheit und der klammen öffentlichen Kassen sollten die auf Zeit gewählten Politiker/innen verantwortlich und bedachtsam mit weiterer Bodenversiegelung, Vernichtung wertvollen Naturraums in der Elbtalaue und öffentlichen Geldern umgehen. Was wir im Jahr 2023 und in Zukunft brauchen, ist die Garantie für einen von allen nutzbaren ÖPNV im ländlichen Raum beiderseits der Elbe. Aber dafür würde das Geld beim Bau dieser 100 Millionen Euro teuren Brücke fehlen. In leichter Abwandlung eines am 19. Mai in der Lüneburger Landeszeitung abgedruckten Zitates des Walmsburger Ortsvorstehers Wilhelm Kastens: Mit der „Brücke bleibt der ÖPNV eine Krücke!“.
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Sehr geehrter Herr Kirst-Thies,
Weshalb haben Sie Ihre Anmerkungen gestern eigentlich gesplittet? Könnte es sein, dass ich gar nicht Sie „rätselnd zurückgelassen“ habe und Sie exklusiv „für einen Freund“ fragen (Kommentar v. 26.9.2023, 17:16 Uhr)?
Dann will ich Sie (und Ihren Freund) mal erlösen, und über die angeblichen „Rätsel“, die anscheinend nur Sie (bzw. Ihren Freund) als Merkwürdigkeiten empfinden, aufklären. Ungewissheiten könnten sonst schlaflose Nächte verursachen.
1.) Sie drehen mir – wie so häufig – mit der Ausdeutung einer meiner Bemerkungen das Wort im Munde um, wenn Sie daraus entnommen haben, Sie (Herr Kirst-Thies) „würden den Einwohnerinnen der Gemeinde diese Möglichkeit der Elbquerung ja nur vorgaukeln“ .
Ich hatte mich in meinem Kommentar ausdrücklich auf Ihren Leserbrief bezogen, der in der EJZ mit der Überschrift „Kein Bedarf für die Elbbrücke“ erschienen ist.
Einmal ganz abgesehen davon, dass diese offensichtlich in der Brückenangelegenheit als „Zentralorgan“ der „BI Ja zur Fähre, nein zur Brücke“ und einigen Lokalpolitikern agierende Lokalzeitung die reißerische Headline gewählt haben dürfte, ebenso, wie sie meinen vorhergehenden Leserbrief – erschienen am 1.9.2023 in der EJZ – mit „Wir wollen eine Mobilitätsgarantie“ betitelte, sind Sie, werter Herr Kirst-Thies, voll in die Falle getappt.
Hier mein Leserbrief in voller Länge:
„Wir wollen eine Mobilitätsgarantie
Betrifft: Artikel „Land nimmt Abschied von Elbbrücke“ (EJZ vom 20. August) Wird Willkür Tür und Tor geöffnet?
Es wäre jetzt einmal angebracht, wenn die Grünen wegen der geplanten Änderung des LROP (Landesraumordnungsprogramm), die Brückenlösung gegen eine Fährlösung austauschen zu wollen, sich jetzt einmal mit der Definition von „Willkür“ auseinandersetzen würden. Bezogen auf staatliche Entscheidungen – der Legislative, Exekutive, Judikative – bedeutet „Willkür“ das Fehlen eines sachlichen Grundes und damit einen Verstoß gegen Verfassungsprinzipien (BVerfG,1 BvR 3271/14), denn der „Favoritensatz“ im Koalitionsvertrag ist garantiert kein sachlicher Grund, ein „Fährkonzept“ im LROP überhaupt eintragen zu können.
Diesem Vorhaben hapert es schon an der Existenz einer „Raumbedeutsamkeit“ (Wird Raum beansprucht? Ist das Vorhaben kartenmäßig darstellbar? Bringt es die Region gegenüber der jetzigen Situation voran?), die nach dem ROG (Raumordnungsgesetz) zwingend vorhanden sein muss. Es liegen auch keine anderen sachlichen Gründe vor, die erlauben könnten, sich beispielsweise in die verfassungsrechtlich gesicherte Planungsautonomie der Kommunen einzumischen oder den Landkreis von vornherein (willkürlich) von der Partizipation an möglichen Landesfördermitteln auszuschließen (Verstoß gegen den „Allgemeinen Gleichheitssatz“).
Und auch noch: Wie verträgt sich das alles eigentlich mit dieser Koalitionsvereinbarung: „Gute Mobilitätsangebote sind für uns ein wichtiger Teil der Daseinsvorsorge, die die Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse in unserem Bundesland stärken. Wir machen Niedersachsen zum Vorreiter für nachhaltige, faire, kindgerechte und damit generationsübergreifende sowie sozial gerechte Mobilität. Mobilität ist für uns ein Grundrecht und Voraussetzung für gesellschaftliche Teilhabe, persönliche Freiheit und wirtschaftliche Entwicklung. Wir wollen eine Mobilitätsgarantie, die es allen Menschen ermöglicht, in ganz Niedersachsen zügig, zuverlässig, barrierefrei und klimafreundlich von A nach B zu kommen.“ Soll das für die Einwohner der Gemeinde Amt Neuhaus und der linkselbischen Region um Neu Darchau etwa nicht gelten?
↔Helga Dreyer, ↔Walmsburg
Quelle: https://www.ejz.de/leserbriefe/wollen-mobilitaetsgarantie-id309326.html
Lesen Sie bitte noch einmal ganz genau, Herr Kirst-Thies!
Wer genau hat denn nun eigentlich die Mobilitätsgarantie gefordert?
Das war allein die rot/grüne Landesregierung!
Alles, was zwischen den Anführungszeichen im letzten Absatz steht, ist WORTWÖRTLICH aus dem Koalitionsvertrag (Seite 29) kopiert!
Meine (rhetorische) Frage lautete lediglich: „Soll das für die Einwohner der Gemeinde Amt Neuhaus und der linkselbischen Region um Neu Darchau etwa nicht gelten?“
und da sind Sie mit Ihrer empörenden, weil gemeinschaftsfeindlichen Replik in Ihrem Leserbrief dann voll drauf abgefahren, als Sie schrieben:
„Die Mobilitätsgarantie, die Frau Dreyer in ihrem Leserbrief für die Einwohner/innen der Gemeinde Amt Neuhaus fordert, haben diese seit ihrer Eingliederung in den Landkreis Lüneburg am 30. Juni 1993 gehabt“.
Mit anderen Worten: die genannten Einwohner können ja die Brücken in Dömitz oder Lauenburg nutzen, das ist Garantie genug.
Das, werter Herr Kirst-Thies, ist ungeheuerlich und zum Fremdschämen! Ja, ich schäme mich für Sie!
Die Landesregierung möchte eine faire, kindgerechte, sozial gerechte Mobilität. Das ist dfoch nachvollziehbar und das wollen DIE GRÜNEN auch (s. (https://www.gruene.de/themen/laendliche-raeume
Was ist daran fair, wenn die Einwohner der Gemeinde Amt Neuhaus „Eintrittsgeld“ (so nennen das die dortigen Einwohner) für die Fähre zahlen müssen, wollen sie auf direktem Wege in ihre Kreisstadt. Was ist daran fair, wenn u. U. alternativ große Umwege – wie von Ihnen erwähnt – über die schon vorhandenen Brücken gemacht werden müssen?
Kann es als „kindgerecht“ gelten, wenn Schulkinder auf ihrem Weg zur Schule oder nach Hause drei- oder gar viermal das Beförderungsmittel wechseln müssen? (Bus – evt. nochmals Bus – bis zum Fähranleger, Fähre, wieder Bus).
„Sozial gerechte Mobilität“ kann für die rechtselbisch Anwohnenden doch nur eine Mogelpackung sein, wenn das Zusammenleben in der Gesellschaft in der ökonomischen Struktur zu Lasten ihres persönlichen Budgets geht.
Persönliche Freiheit und wirtschaftliche Entwicklung kann es nur mit einer festen Elbquerung geben, vor allen Dingen dann, um – wie durch die Landesregierung angestrebt – zügig, zuverlässig, barrierefrei und klimafreundlich von A nach B zu kommen.
2.) Ihre EJZ-Leserbrief-Äußerungen habe ich sehr bewusst nicht lückenlos wiedergegeben, weil Ihre – und von mir „unterschlagenen“ – Ausführungen noch widersinniger sind, als die unter Punkt 1 behandelten.
Ihre Killerphrasen „Klimakatastrophe, Ressourcenknappheit und klamme öffentliche Kassen, Bodenversiegelung, Vernichtung wertvollen Naturraums in der Elbtalaue, Gefährdung bedrohter Arten in der Elbtalaue, Vernichtung von CO2-Senken“ im Zusammenhang mit der Elbbrücke nutzen Sie allein dazu, um IHRE Komfortzone zu verteidigen, denn Ihnen ist sehr wohl bekannt, dass beispielsweise ohne Brücke viele klimaschädliche Umwegfahrten stattfinden – im Jahr 2025 voraussichtlich 1730 am Tag! (Quelle: http://www.bruecken-bauen-ev.de/fileadmin/dokumente/bruecken-bauen/verkehrsgutachten-elbbruecke.pdf).
Ihnen ist auch bekannt, dass der in Frage kommende Fördertopf für die Brücke (NGVFG) prall gefüllt ist.
Es dürfte Ihnen zudem nicht entgangen sein, dass alle vorliegenden Gutachten keine erheblichen und schädigenden Auswirkungen in dem möglichen Brückenbau erkennen.
Wissen Sie eigentlich, dass in der Grundschule in Neu Darchau (rd. 1500 Einwohner) in der ersten bis zur vierten Klasse zurzeit insgesamt 34 (!) Schüler unterrichtet werden? Man kommt sich vor wie in den 50er / 60er Jahren, jahrgangsübergreifend zwei Klassen in zwei Räumen.
Denken Sie doch bitte einmal über die Gründe des „Kinderschwundes“ in der Gemeinde Neu Darchau nach.
Wenn ich mich richtig erinnere, dann hat Ihnen Herr Berg neulich schon verklickert, dass Ihr abgewandelter ÖPNV-Krücken-Satz dummes, ungereimtes Zeug ist. Streckendurchgehender ÖPNV – auch zum Bahnhof Brahlstorf für die linkselbisch wohnenden Hamburg-Pendler – ohne umzusteigen, ist ausschließlich mit der Brücke zu machen. Die Fähre in Neu Darchau zählt übrigens nicht zum ÖPNV, das 49,- Euro-Deutschland-Ticket kann hier nicht eingesetzt werden!
Und wie kommen Sie eigentlich darauf, werter Herr Kirst-Thies, dass ich für die betroffenen Kateminer Anwohner keine Empathie empfinden würde?
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Sehr geehrte Frau Dreyer,
Sie sprechen in ihrem Beitrag wieder viele Aspekte kurz an. Auf alle kann und will ich nicht eingehen, aber einige verlangen eine Antwort.
1. Ihre Frage zum Abschluss ihres Leserbriefes, den Sie freundlicherweise eingestellt haben, unterstellt, dass die Einwohnerinnen der Gemeinde Amt Neuhaus nicht an der umfassenden Mobilität, die die Landesregierung für alle Einwohnerinnen Niedersachsens schaffen möchte, teil hätten. Und zwar aus Ihrer Sicht nur deshalb, weil diese dritte Elbbrücke bei Darchau/Neu Darchau nicht gebaut werde.
Das ist Unsinn. Der ÖPNV in Niedersachsen im ländlichen Raum ist völlig unterentwickelt. Das war vor kurzen auch in der LZ zu lesen. Die in Planung befindliche Elbbrücke würde es den Einwohnerinnen der Gemeinde Amt Neuhaus nicht ermöglichen, mit Verkehrsmitteln des öffentlichen Nahverkehrs zur Arbeit zu fahren, zu verträglichen Fahrzeiten zu jedem gewünschten Ort, den sie aufsuchen wollen, zu kommen. Das ist übrigens auf der anderen Elbseite genauso, ob in Lüchow-Dannenberg, Lüneburg oder anderen ländlichen Gebieten in Niedersachsen.
D. h., wenn die Brücke gebaut wird, würden hauptsächlich Privat-PKW und LKW darüber rollen und nur so eingeschränkt wie heute auch Verkehrsmittel des öffentlichen Nahverkehrs, weil es die in der notwendigen Menge überhaupt nicht gibt.
Garantie für Mobilität in der heutigen Zeit heißt nicht weiterer Ausbau der Verkehrsinfrastruktur, sondern die Schaffung von vielfältigen Formen des öffentlichen Nahverkehrs im ländlichen Bereich, die jedem Menschen erlauben, auf sein privates Fahrzeug zu verzichten.
Der Zweck der Mobilität ist, Menschen und ihre Ziele zusammen zu bringen. Dies kann erreicht werden, indem die Menschen zu den Zielen gebracht warden, selbst dorthin fahren oder indem die Ziele zu den Menschen gebracht werden. In der Stadt sind viele Ziele für die Einwohnerinnen ohne die Nutzung privater Fahrzeuge erreichbar. Auf dem Land nicht. Die rollende Arzt- oder Zahnarztpraxis, die rollende Nahversorgung, Hausbesuche der Physiotherapeuten usw. usf. Helfen, Fahrten mit dem privaten PKW zu vermeiden. ÖPNV, der von der Schülerbeförderung entkoppelt ist und im ländlichen Raum bis 24 Uhr nachts fährt, Bürgerbusse, Ruftaxis, Nachbarschaftshilfe, Apps zur Verabredung von Fahrten können helfen, die Privatfahrten zu reduzieren und der Bewohnerin des ländlichen Raums die Kosten eines privaten PKWs ersparen.
Um diese und ähnliche Fragen geht es bei der Mobilitätswende und nicht um den Bau einer Brücke.
Würde diese Brücke gebaut, dann würden diejenigen, die jetzt die Fähre benutzen, 10 Minuten schneller an ihrem Zielort sein. Der notwendige Um- und Ausbau des ÖPNV würde nicht stattfinden.
Mein Fazit: die Elbbrücke entspricht der Verkehrspolitik des 19. und 20. Jahrhunderts, aber nicht der Mobilitätspolitik des 21. Jahrhunderts.
2. Sie führen zum wiederholten Mal an, dass die Einwohnerinnen der Gemeinde Amt Neuhaus Eintritt zahlen müssten, um mit einer der Fähren auf die andere Elbseite zu kommen.
Das ist Unsinn. Wenn ich mit einem öffentlichen Verkehrsmittel irgendwohin fahre, zahle ich für das Ticket. Wenn ich mit einem privaten PKW irgendwohin fahre, dann kostet mich das auch Geld, mehr wahrscheinlich als mit einem öffentlichen Verkehrsmittel, nur merke ich das nicht direkt. Wenn ich eine Fähre benutze, dann zahle ich die Gebühr für die Überfahrt und nicht irgendeinen Eintritt.
Per Gesetz ließe sich die Fähre dem öffentlichen Personennahverkehr zuordnen, aber auch das würde die Beförderung nicht kostenlos machen. Allerdings würde das bedeuten, dass die Beförderung mit dem 49-€-Ticket möglich wäre, genau wie das heute schon mit dem HVV-Ticket ist. Und damit hätten wir dann tatsächlich auch ein marktwirtschaftliches Regelungsinstrument, um die Nutzung des öffentlichen Nahverkehrs zu steigern und den Privatverkehr zu reduzieren. Denn wer mit dem privaten Fahrzeug die Fähre benutzt, müsste die Fährgebühr bezahlen. Dieses “Instrument” greift aber nur dann, wenn die Nutzung des ÖPNV attraktiv ist.
3. Sie sprechen von „Killerphrasen“, wenn ich u. a. die Klimakatastrophe, die Ressourcenknappheit, Bodenversiegelung, die Vernichtung wertvollen Naturraums als Gegengründe für den Brückenbau anführe. Ja, die Klimakatastrophe kostet schon heute viele Menschenleben, die Bodenversiegelung vernichtet CO2-Senken und trägt zum Artensterben bei.
Sie sprechen weiter davon, Frau Dreyer, dass ohne die in Planung befindliche Brücke im Jahr 2025 1730 klimaschädliche Umwegfahrten am Tag stattfänden.
Sie wissen hoffentlich, dass diese Zahl weder belastbar ist, noch etwas darüber aussagt, wieviel zusätzliches CO2 damit täglich ausgestoßen würde. Sie wissen noch nicht einmal, wieviele Kilometer die sogenannten Umwegfahrten tatsächlich ausmachen. Und dies ist tatsächlich das bisher einzige Argument, dass ich von Befürwortenden der Brücke hinsichtlich der “Klimafreundlichkeit” dieses Straßeninfrastrukturprojektes gehört habe.
Bei den Vorhaben des Landkreises Lüneburg müssen jeweils die Auswirkungen auf das Klima mit angegeben werden. Bezüglich der Elbrücke steht dort z. B.: kurzfristig negativ, mittelfristig positiv.
Wie kommen die Sachbearbeiterinnen zu diesem Ergebnis? Welche Untersuchung liegen dieser Bewertung zugrunde. Ist zum Beispiel ermittelt worden, wieviel CO2 für die Herstellung des benötigten Stahls, des Zements, des Holzes und der anderen Materialien emittiert wurde? Wurde ermittelt, wieviele CO2-Senken mit welcher Speicherungskapazität vernichtet werden? Wurde ermittelt, wieviel CO2 durch den Transport der benötigten Materialien ausgestoßen wurde?
Und der CO2-Ausstoß beim Bau der Brücke? Wieviel CO2 emittieren die Bauarbeitenden, die drei Jahre lang täglich zur Arbeit nach Darchau bzw. Neu Darchau fahren? Wie viele CO2-Emissionen kommen durch den Einsatz der Baufahrzeuge usw. zustande?
Das Ergebnis dieser Untersuchungen, verglichen mit dem zu erwartenden CO2-Ausstoß durch sogenannte Umwegfahrten (die konkret ermittelt werden müssten) ergäbe dann die Klimabilanz des Brückenbaus. Von einer solchen Bilanz sind wir zur Zeit meilenweit entfernt. Überschlagsmäßig traue ich mir aber zu, sagen zu dürfen, dass die Klimabilanz nicht nur kurz und mittelfristig, sondern auch langfristig negativ ist. Einberechnet werden muss ja auch, dass ab 2035 nur noch Null-CO2-Emissionen-Autos zugelassen werden dürfen. Das Problem des CO2-Ausstoßes der sogenannten Umwegfahrten dürfte sich 2045 erledigt haben.
Außerdem können wir auch damit rechnen, dass der Bestand an privaten PKW deutlich reduziert werden muss. Wir können nicht jeden Verbrenner durch ein elektrobetriebenes oder wasserstoffbetriebenes Fahrzeug ersetzen. Der Bestand an privaten Pkw muss drastisch reduziert werden. Umso wichtiger wird der Ausbau des ÖPNV sein.
Es wäre wichtig, dass die Politikerinnen einmal den Mut hätten, der Bevölkerung dies in aller Klarheit zu sagen. Bündnis 90/Die Grünen sehen ja im Augenblick, was der Überbringerin der schlechten Nachricht droht. Umso wichtiger wäre es, dass auch die anderen Parteien der Bevölkerung deutlich machen, dass wir erst am Beginn einer umfassenden Transformation nicht nur in der Mobilitätspolitik stehen.
4. Sie raten mir, Frau Dreyer, über die Gründe des „Kinderschwundes“ in Neu Darchau nachzudenken. Das werde ich machen. Diese Tendenz ist ja im ländlichen Raum der ganzen Bundesrepublik zu beobachten. Mit einer fehlenden Brücke hat es sicherlich nichts zu tun.
Auf der anderen Seite: die Einwohnerzahl der Gemeinde Amt Neuhaus ist in den letzten Jahren angestiegen. Für mich heißt das: eine Brücke kann dafür nicht verantwortlich sein. Schon in dem Gutachten „Potenzialanalyse und Entwicklungskonzept für die Gemeinde Amt Neuhaus“ von 2016 wird die Kopplung von Elbbrücke und Demografie negiert. Es heißt dort, dass auch eine Elbbrücke Darchau/Neu Darchau die Gemeinde nicht in die demografiefeste Situation bringen werde.
5. Sie stellen Mutmaßungen darüber an, warum ich zu zwei unterschiedlichen Beiträgen von ihnen jeweils eine Antwort schreibe und diese nicht zu einer Antwort zusammenziehen. Die Erklärung ist simpel: Sie sprechen in Ihren beiden Beiträgen Unterschiedliches am. Deshalb hat jeder Beitrag eine eigene inhaltliche Antwort verdient. Ich schreibe übrigens nur auf eigene Rechnung. Ihre Mutmaßung, ich schriebe für einen Freund geht fehl. Diese Übergriffigkeit würde ich mir nicht anmaßen.
6. Stellen Sie sich einmal folgendes vor Frau Dreyer: in zehn Jahren wird es möglich sein, von jedem Ort der Gemeinde Amt Neuhaus und der Gemeinden links der Elbe mit öffentlichen Verkehrsmitteln in annehmbarer Zeit zu jedem gewünschten Ziel auf dem Land oder in der Stadt zu kommen. Die Elbquerung in öffentlichen Verkehrsmitteln mit der Fähre wäre kostenlos. Wenn die elektrisch betriebene Niedrigwasser Fähre wegen Niedrigwasser ausfiele, stünden Elektroboote zur Elbquerung zur Verfügung, der Weitertransport auf der anderen Elbseite würde wie sonst auch mit dem öffentlichen Verkehrsmittel erfolgen.
Die öffentlichen Verkehrsmittel auf dem Land würden von 5:00 Uhr bis 23:00 Uhr in der Woche und von 7:00 Uhr bis 24 Uhr am Wochenende fahren.
Wer würde da noch eine dritte Elbbrücke in der Region vermissen?
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Sehr geehrter Herr Kirst-Thies,
darf ich höflich darauf aufmerksam machen, dass sich über die von Ihnen angeführten Themenschwerpunkte bereits Fachleute Gedanken gemacht haben und offenbar zu anderen Ergebnissen gekommen waren; entsprechende Gutachten sind auf der Internetseite des Landkreises Lüneburg einsehbar.
Ihre Erklärungsversuche, die meiner Meinung nach überdies auf logisch mangelhaften Schlussfolgerungen beruhen (Sie vermengen beispielsweise den Wunsch, streckendurchgängig ÖPNV ohne „Fähren-Unterbrechung“ einzurichten – beachten Sie bitte mein genanntes Beispiel „Schulkinder“ – mit dem Bedürfnis, barrierefrei Tag und Nacht ganzjährig, sozial gerecht, zügig, zuverlässig, klimafreundlich von A nach B zu kommen), sind reine Pseudo-Diskussionen.
Daran werde ich mich nicht (mehr) beteiligen, denn die demokratische Entscheidung für den Bau der Brücke ist doch längst gefallen.
Was jetzt noch interessieren dürfte, ist doch allgemein der Umgang der aktuellen Landesregierung mit Gesetzmäßigkeit in der Brückensache.
Der Grundsatz der Gesetzmäßigkeit ist schließlich Kernstück des Rechtsstaatsprinzips; er hebt den Rechtsstaat vom Willkürstaat ab.
Sie sind doch belesen, werter Herr Kirst-Thies.
Wie stehen Sie denn zu der geplanten Änderung im LROP, das bisher genannte Ziel „Brücke“ durch ein Ziel „Fährkonzept“ zu ersetzen.
Ist das Ihrer Meinung nach unter Anwendung von Recht und Gesetz (nicht nach Herz / Bauchgefühl !) machbar oder wäre das gesetzwidrig?
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Sehr geehrte Frau Dreyer,
Sie sprechen drei Aspekte an. Ich bemühe mich, abschließend kurz darauf zu antworten.
1. Sie schreiben, dass über die von mir angeführten Themenschwerpunkte schon Fachleute Gutachten erstellt hätten. Diese Gutachten sind mir bekannt. Allerdings war deren Fragestellung eine andere als meine. Der Fragestellung der im Zuge des Raumordnungs- und Planfeststellungsverfahrens erstellten Gutachten lag als Zielvorgabe der Bau der Elbbrücke bei Darchau/Neu Darchau zugrunde. Meine Zielvorgabe ist offener. Es geht um die Entwicklung eines ÖPNV im ländlichen Bereich, der den privaten Verkehr zu annehmbaren Bedingungen deutlich reduzieren hilft (einschließlich akzeptabler Möglichkeiten der Elbquerung). In der Gemeinde Amt Neuhaus genauso wie in den Gemeinden linksseits der Elbe. Diese Fragestellung ist systematisch noch nicht untersucht worden.
2. Was ist ein „streckendurchgängiger” ÖPNV? Wenn ich von Neu Darchau zu Fuß zur Bushaltestelle gehe, dann in den Bus steige, bis nach Lüneburg zum Bahnhof fahre, dort aussteige und auf den Bahnsteig gehe, in Hannover aus dem Zug steige und bis zum Kröpke laufe, dort in die S-Bahn steige, an der Zielstation aussteige und noch 10 Minuten zu meiner Arbeitsstelle gehe, ist das ein streckendurchgängiger ÖPNV?
Was ist der Unterschied (außer Streckenlänge und Zeit), wenn eine Schülerin mit dem Bus nach Darchau gebracht wird, dort einige Meter auf die Fähre geht, mit der Fähre über den Fluss gesetzt wird, dort einige Meter bis zur Bushaltestelle geht und mit dem Bus zur Schule gebracht wird? Ist das weniger “streckendurchgängig” – oder vielleicht sogar mehr – als meine Fahrt zum Arbeitsplatz nach Hannover?
3. Meine Ablehnung der Elbbrücke Darchau Neu Darchau ist keine Sache des Herzens oder des Bauchgefühls. Das war eine Vernunftsentscheidung, nachdem ich mich ausgiebig mit der Sache beschäftigt hatte.
Zu Ihrer Frage, ob die geplante Änderung im LROP unter Anwendung von Recht und Gesetz geschieht, möchte ich folgendes zu bedenken geben:
Die zuständige politische Institution für die Änderung des LROP ist die Landesregierung. Einen solchen Schritt einzuleiten, wie die Landesregierung es gemacht hat, ist also grundsätzlich nicht willkürlich, sondern erfolgt nach Recht und Gesetz. Die Änderung in Abschnitt 4.1.3, Ziffer 04, “Fährkonzept” statt “Brückenlösung”, ist nicht der einzige Aspekt, der geändert werden soll.
Ich gehe davon aus, dass diese wie auch die anderen Änderungen rechtlich so in Ordnung sind. Zudem ist der aufwändige Beteiligungsprozess erst eröffnet. Wir haben ja noch gar kein rechtlich anfechtbares Ergebnis. Wer gegenteiliger Meinung ist, der kann das mit den dafür vorgesehenen Mitteln des Rechtsstaates überprüfen lassen. Ich überlasse die Entscheidung darüber gern der dafür in unserer Demokratie vorgesehene Instanz, der Judikative (hier: den Verwaltungsgerichten). Ich halte es für bedenklich, im Vorfeld gerichtlicher Verfahren Vorverurteilungen vorzunehmen, für angemessen dagegen, Rechtsmeinungen mit ebendieser Kennzeichnung vorzutragen (“nach meiner rechtlichen Einschätzung …).
Da Sie mein Herz / Bauchgefühl ansprechen, Frau Dreyer: Ich kann den Ärger, die Empörung derjenigen, die für diese Elbbrücke eintreten und sie planen, über die Änderung des LROP nachvollziehen, auch wenn ich diese Gefühle nicht teile.
Ich frage mich aber, ob die Richtung des Ärgers die richtige ist. Bis 2018 war die Elbbrücke zu den Akten gelegt. Just in einer Zeit, in der die Auswirkungen des Klimawandels auch bei uns deutlicher wurden, wird dann das äußerst umstrittene Brückenprojekt durch Entscheidungen eines CDU-Verkehrsministers und der Mehrheit des Lüneburger Kreistags wieder aus der Schublade geholt. Damit wurden m. E. unerfüllbare Hoffnungen geweckt.
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Das schrieb Olli im Namen der B90/GRÜNEN Kreistagsfraktion am 25. August:
Und wieder mal Brücken-Aus
25.08.23 – Das angekündigte (erneute) Brücken-Aus, diesmal durch klare Ansage aus Hannover, sollte niemanden in Feierlaune versetzen. Natürlich am wenigsten die bedauernswerten Neuhäuser*innen, denen seit drei Jahrzehnten vorgemacht wird, jemand würde ihnen tatsächlich die ersehnte Brücke bauen wollen. Aber auch wir Grünen, aus guten Gründen von Anfang an gegen diese feste Elbquerung bei Neu Darchau, sehen keinen Anlass für Euphorie. Solange sich aus dem Zombie Elbbrücke noch politisches Kapital schlagen lässt, wird ihn die CDU nämlich weiter beatmen, und Teile der SPD stolpern hinterdrein.
Dass diese Brücke nicht gebaut werden wird, ist im Grunde allen in Politik und Verwaltung seit langem klar. Alle aktuellen Kreistagsmitglieder können sich durch die nicht-öffentlichen Protokolle jener Jahre klicken, in denen die großen Pläne einer in Landkreisregie errichteten 20 Millionen Euro-Brücke von der Verwaltung verstolpert wurden. Die projektierten Baukosten, und damit auch die jährlichen Unterhaltungskosten, waren bis zum Beschluss des Kreistages 2015, die Planung einzustellen, bereits so gestiegen, dass jeder und jedem auch ohne Taschenrechner klar war: Das Ding wäre der Ruin für den Landkreis Lüneburg.
Aber insbesondere für die CDU war es einfach zu verlockend, den Traum von der Brücke am Leben zu halten, sichert ein möglichst lautes Bekenntnis zur Brücke doch gar nicht so wenig Wählerinnen und Wählerstimmen. Das war spätestens mit der überraschend großen Zustimmung bei der Bürgerbefragung 2013 deutlich geworden. Der damalige Unions-Fraktionsvorsitzende Blume legte 2015 denn auch einen theatralischen Brückenretter-Auftritt hin, ließ sich sogar das Mikro wegen deutlich überzogener Redezeit abdrehen. Theaterdonner.
Der Schachzug des CDU Wirtschaftsministers Bernd Althusmann, den Landkreis 2018 durch eine reichlich windige Förderzusage zu einer Wiederaufnahme der Planung zu nötigen, dürfte seinem Parteifreund Böther auf dem Weg ins Landratsamt hilfreich gewesen sein; das Ergebnis war denkbar knapp.
Das Muster gilt als bewährt: Solange die Hoffnung auf die Elbbrücke noch glimmt, kann sich die Union als Robin Hood der Neuhäuserinnen und Neuhäuser gerieren. Ein schlimmes Stück Polittheater. Aber es funktioniert.
Dabei bleiben bei dieser Taktik viele sinnvolle Maßnahmen schlicht auf der Strecke, denn die konstante Beatmung der Brückenhoffnung verschlingt zum einen Ressourcen und Millionen von Euro und blockiert darüberhinaus viele gute Ideen.
Die stellvertretende Landrätin und Neuhäuserin Claudia Schmidt mahnt, die Planungskapazitäten und -gelder nicht länger für eine Brücke Darchau/Neu Darchau zu verwenden, sondern besser für eine schnellstmögliche Fertigstellung einer neuen Brücke von Hohnstorf nach Lauenburg für Bahn-, Auto-, Rad- und Fußverkehr einzusetzen.
„Wir brauchen auch neue Fähren für beide Fährstrecken, die mit Niedrigwasser umgehen können,“findet Schmidt. Die Reaktivierung der Bahnstrecke von Bleckede nach Lüneburg ist ihr wichtig, sowie eine feste Busverbindung von Neuhaus nach Neu Bleckede. „Die Sperrung der Lauenburger Brücke führt nur in Bleckede zu langen Wartezeiten, nicht in Neu Darchau,“ gibt sie zu bedenken.
Der Fraktionssprecher der Grünen im niedersächsischen Landtag Detlev Schulz-Hendel regt darüberhinaus an, die Fähren in einer gemeinsamen Fährgesellschaft zu betreiben und die Fährfahrten für regelmäßige Nutzerinnen und Nutzer kostenlos zu machen und freut sich, dass nicht nur seine grünen Kolleginnen und Kollegen seiner Meinung sind, sondern auch der SPD Abgeordnete Philipp Meyn.
Dessen Parteikollege an der Spitze der Kreistagsfraktion, Franz-Josef Kamp, erntet dieser Tage allerdings vor allem Kopfschütteln. Angeblich hätte die SPD die „Planung zur Elbbrücke immer unterstützt“. Naja. 2015 hat er den Ausstieg des Landkreises aus eben dieser Planung mitgetragen und für seine Fraktion im Kreistag verteidigt. 2018 führte er die beeindruckende Hockwende der SPD allerdings ebenso schneidig an. Er wirkt getrieben.
Indes überlegt man bei der Union wohl schon, wie man die Suppe trotz der klaren Absage aus Hannover weiter am Köcheln halten kann. Die Pressemitteilung des Landrates vom 17. August lässt nicht viel Hoffnung aufkommen: Das Polittheater wird weitergehen und weiterhin Geld verschlingen. Geld, das wir tatsächlich sinnvoller ausgeben könnten. Zum Beispiel für echte Theater. Oder für echte Lösungen durch echte Politik.
Oliver J. Glodzei (Kreistagsfraktion)
https://gruene-lueneburg.de/home/blog/meldung/und-wieder-mal-bruecken-aus
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Olli Glodzei, ist das nicht der Grüne mit der humoristischen Ader und dem hellseherischen Können, der schon vor Jahren genau wusste, dass die Brückenplanung des Landkreises Fake ist?
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Liebe Frau Dreyer,
da Ihr „Link“ (s. o.) nicht funktioniert, setze ich mal den kompletten Gedankenaustausch zwischen Olli und Ihnen vom November 2021 her. Interessant ist das Geplänkel allemal und Platz genug ist ja auch da.
Hier geht‘s lohoos:
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👉🏿 Olli Glodzei schreibt:
26. November 2021 um 13:23
Moin Frau Dreyer,
da Ihnen die Dreisatzrechnung so besondere Freude macht: Rechnen Sie doch mal aus 60 Millionen Euro für 4.986 Menschen im Amt Neuhaus und 14.327 Gellerserinnen und Gellersen, wie Sie den Menschen in Gellersen erklären, warum wir immer noch keine U-Bahn-Anbindung an Lüneburg haben. Die wäre ja für schlappe 172 Millionen lässig drin. Und in Bardowick und Dahlenburg und schlichtweg überall könnten ja ähnliche Fragen auftauchen.
Interessanterweise wird das Geld nämlich nicht in einer geheimnisvollen staatlichen Wunderküche synthetisiert, sondern von Steuerzahlerinnen und -zahlern berappt.
Freundliche Grüße,
Oliver J. Glodzei
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👉🏿 Helga Dreyer schreibt:
26. November 2021 um 18:28
Na, Herr Glodzei, haben Sie heute zum Frühstück schon einen Clown verspeist?
Oder wollten Sie den Lesern des Blogs nur einmal einen leibhaften Ignoranten präsentieren?
„Ignoranz ist nicht Nichtwissen, sondern Nichtwissenwollen“ (Werner Mitsch).
Haben Sie überhaupt alle Informationen zur Elbbrücke bei Darchau / Neu Darchau verinnerlicht oder haben Sie sich nach dem Lesen meines Kommentars vom 24. November gleich an Ihre Tastatur gestürzt, um Ihren sinnfreien Post abzusetzen?
Machen Sie sich bitte erst einmal mit den Tatsachen vertraut, z. B. was und wer alles Nutzen aus einer festen Elbquerung ziehen würde. Ihre vorgebrachte Zentralisierung auf die Einwohner der Gemeinde Amt Neuhaus ist reiner Nonsens.
Kleiner Tipp: schon aus meinen beiden vorangegangenen Kommentaren in diesem Thread geht so viel hervor, dass man wenigstens halbwegs mitreden könnte.
Bemerkenswert ist auch Ihr letzter Absatz.
Meinen Sie, dass der Einsatz von Steuergeldern für öffentliche Neuanlagen unserer Region so um Neuhaus / Neu Darchau Verschwendung wäre und man alle Förderungen nur für den städtischen Raum und den diesen umgebenden Speckgürteln verwenden sollte, WEIL dort mehr Menschen leben?
Ist unser Gebiet aus Ihrer gründurchdrungener Sicht nur gut genug für das Aufstellen von Windkraftanlagen?
Beste Grüße
Helga Dreyer
*
👉🏿 Olli Glodzei schreibt:
27. November 2021 um 3:18
Liebe Frau Dreyer,
es tut mir Leid, dass ich Sie so getroffen habe, aber es ist mir wichtig, dass wir auch in dieser so emotional geführten Diskussion nicht das Nutzen/Kosten-Verhältnis aus den Augen verlieren. Dass es da bei der Brücke, vorsichtig ausgedrückt, nicht zum Besten steht, ist kein Geheimnis, aber das haben Sie ja auch verstanden, denke ich.
Bitte verstehen Sie auch, dass die Menschen in Neuhaus -und Sie- betrogen wurden. Das Versprechen, das Wolfgang Schurreit und Jürgen Allerdissen den Neuhäuserinnen und Neuhäusern 1992 in bester Absicht gegeben haben, hätte in jenen Jahren gehalten werden können und müssen. Die Kosten waren noch einigermaßen überschaubar, Umwelt- und Artenschutz spielten (leider) noch eine untergeordnete Rolle, und die Grünen hatten (leider) wenig Einfluss (warum hacken Sie in dieser Frage eigentlich immer auf uns herum?).
Aber Verwaltung und Politik haben das Projekt vollständig und mit überraschender Vehemenz gegen die Wand gefahren. Über die Gründe will ich mir kein Urteil erlauben, aber das Projektmanagement war nicht gut, nicht sachgerecht.
Das Spiel, das die Politik seitdem mit dem Amt Neuhaus und auch mit Neu-Darchau spielt, ist ein ganz und gar unwürdiges, aber es geht immer weiter, weil es so gut trägt. Frau Dreyer, niemand will diese Brücke noch tatsächlich bauen. Bitten Sie Ihre Lieblings-Kreistagsabgeordneten doch einmal darum, einen Antrag zu stellen, dass die Brücke nun endlich gebaut werden solle, auch ohne Fördermittel. Sie werden feststellen, dass diesen Antrag niemand stellen möchte und sicherlich kaum jemand zustimmen würde, weil der Kreishaushalt das natürlich gar nicht schultern könnte.
Fördermittel werden nicht in ausreichender Menge kommen, eben weil diese Brücke nicht im Ansatz wirtschaftlich wäre.
Ich habe als Abgeordneter bei der Kreistagssitzung im Juli 2015 die Neuhäuserinnen und Neuhäuser um Entschuldigung gebeten, weil die Kreispolitik das alte Versprechen von 1992 nicht halten konnte. Und ich sage auch Ihnen ganz aufrichtig: Es tut mir Leid, aber diese Brücke wird nicht kommen.
Es wird Zeit, dass wir Neuhaus‘ Zukunft ohne Brücke angehen. Dafür bin ich und sind viele andere gern bereit, Gelder im Landkreis umzuverteilen. Also: Was sind Ihre Ideen? Wo sollte der Landkreis investieren?
Freundliche Grüße,
Oliver J. Glodzei
Ach, und lassen Sie uns doch bitte höflich miteinander umgehen. Wir diskutieren hier doch nur.
*
👉🏿 Helga Dreyer schreibt:
29. November 2021 um 1:22
Lieber Herr Glodzei,
ich bin grundsätzlich ein höflicher Mensch und ich glaube, dass ich Ihnen gegenüber nach Ihrem „U-Bahn-Post“ auch nicht unhöflich aufgetreten bin.
Ihr Nachsatz ist für mich daher nicht nachvollziehbar.
Ebenso kann ich Ihre Feststellung „Wir diskutieren hier doch nur“ nicht einordnen.
Eine Diskussion setzt für mich voraus, dass man sich mit den Argumenten des kontrovers Denkenden auseinandersetzt und seine Behauptungen entweder widerlegt oder selbst auch einmal zugibt, sich geirrt zu haben.
Ja, Herr Glodzei, lassen Sie uns hier und jetzt einmal in eine sachliche Diskussion eintreten.
Ich setze mich nachfolgend mit Ihren Feststellungen auseinander (s. unten) und Sie beantworten mir dann bitte die Fragen, die ich schon Herrn Jenckel gestellt hatte (https://blog-jj.com/2021/11/18/die-zeit-laeuft-gegen-die-elbbruecke-neu-darchau/#comment-15122), indem Sie meine Aussagen anhand von Fakten widerlegen oder bestätigen.
Auf der Landkreis-Internetseite unter Suchwort Elbbrücke können Sie alle relevanten Unterlagen / Gutachten einsehen; bitte nutzen Sie diese Informationsquelle, Ihr Herz-Bauchgefühl interessiert mich nicht.
Ich fragte:
„Können Sie mir bitte genaue Gründe nennen – gerne stichwortartig – womit sich die Abneigung der Grünen zum Brückenbau noch rational erklären lässt, obwohl auch dort mittlerweile die Botschaften angekommen sein dürften, dass
a) die Trasse NICHT durch das hochgeschützte Areal des Biosphärenreservats führen wird. Die damalige SPD-Umweltministerin Griefahn hat dafür gesorgt: https://www.flusslandschaft-elbe.de/upload/downloads/Rahmenkonzept__BR__Flusslandschaft__Elbe-fertig-April-07.pdf ab Seite 92.
Auch die Grünen haben ihr Scherflein dazu beigetragen, dass genau nur diese Elbquerung bei Darchau und Neu Darchau in Frage kommen kann.
Frau Dr. Dückert, damals Fraktionsvorsitzende der Grünen im niedersächsischen Landtag, erläuterte:
„Erstens ist dieses Projekt Neu Darchau im Landesraumordnungsprogramm – UND ZWAR AUCH MIT UNTERSTÜTZUNG DER GRÜNEN – in der verbindlichen Zeichnung dargestellt, und zwar um DIESE TRASSE ZU SICHERN. ….. WIR HABEN aber im Landes-Raumordnungsprogramm diese Trasse FESTGELEGT“.
(Auszug aus dem Redeprotokoll der Plenarsitzung vom 7.10.1993; Quelle: https://www.landtag-niedersachsen.de/parlamentsdokumente/steno/12%5FWP/endber090.pdf S. 8477:
b) die Brücke zum KLIMASCHUTZ beitragen wird, weil nur mit Brücke Schadstoffemissionen reduziert werden könnten,
nämlich wenn durchgängig ÖPNV Neuhaus – Lüneburg eingesetzt wird,
Umwegfahrten der Elbüberquerer über Lauenburg und Dömitz, die bis zu 80 Kilometer ausmachen können, entfallen (nach Verkehrsgutachten 2010 bis zu 1600 täglich ab 2025, (Quelle: s. Landkreis Lüneburg, Suchwort Elbbrücke, Verkehrsgutachten),
linkselbisch wohnende Hamburgpendler unserer Region den nahen Bahnhof in Brahlstorf nutzen würden und ihre bisherige Anfahrt zum Bahnhof in Lüneburg dadurch im günstigsten Fall halbiert sein würde,
Schadstoffausstöße der Fähre entfallen.
c) die FOLGEKOSTEN für den Landkreis nicht in der von verschiedenen Grünen-Politikern kolportierten Höhe anfallen werden, weil bei den Abschreibungen nur der Eigenanteil des Landkreises haushaltsmäßig ins Gewicht fallen würde, das sind aus heutiger Sicht 10 v. H. der reinen Baukosten (Fördergelder zurzeit insges. etwa 90 v. H. dieser Baukosten aus NGVFG und Landesbauplafond).
Glauben Sie wirklich, lieber Herr Jenckel, dass die Grünen trotz dieser Kenntnisse immer noch mit dem Fuß aufstampfen würden und ihre ablehnende Grundhaltung zur Brücke beibehalten werden?
Im Gegensatz zu Ihnen sehe ich keine große Gefahr darin, wenn sich die Machtverhältnisse nach der Landtagswahl in 2022 zugunsten rot/grün verschieben würden.
Einmal ganz abgesehen davon, dass nach der aktuellen Sonntagsfrage die Grünen nur ein kleines Licht sein würden und wohl nicht allzu große Forderungen stellen könnten, kann ich mir nicht vorstellen, dass in der Brückenangelegenheit die künftige Landesregierung die Stellschrauben bei den Fördermöglichkeiten dreht, um damit letztendlich die Brücke zu verhindern.
Die Brücke ist ein Projekt des Landkreises Lüneburg; nur der Kreistag Lüneburg entscheidet!“
Nun zu Ihren Ausführungen, lieber Herr Glodzei:
1) „Es darf nicht das Kosten-Nutzenverhältnis aus den Augen verloren werden“:
Damit meinten Sie sicherlich die „WIRTSCHAFTLICHKEIT“, denn für den Bau von Gemeinde- und Kreisstraßen ist die Erstellung einer Kosten-Nutzen-ANALYSE nicht erforderlich.
Wirtschaftlichkeit MUSS mit Antrag auf Förderung nach dem NGFVG nachgewiesen werden, um überhaupt an den Fördertopf zu gelangen.
Wenn Sie vermuten, die Wirtschaftlichkeit bei dem Brückenprojekt könne nur mittels Vergleich mit optimierten Fährverbindungen beurteilt werden, wird dieses an verschiedenen Voraussetzungen scheitern müssen:
a.) Ist der Landkreis Lüneburg nicht der Betreiber der Fähre, der über die Fährzeiten und über die Fährpreise bestimmen könnte
b.) Könnte der Landkreis Lüneburg keine „Fremdfahrer“ (z. B. Bewohner aus dem Landkreis Lüchow-Dannenberg) subventionieren
c.) Könnten die nötigen Umwegfahrten bei Fährausfall nicht kalkuliert werden.
Falls Sie sich über die erforderlichen Maßnahmen zum Nachweis der Wirtschaftlichkeit im öffentlichen Recht umfassend informieren möchten, schauen Sie z. B. hier: https://olev.de/w/wirtsch.htm#deskriptiver_Begriff
Auszug:
„Über Investitionen anhand der Investitionssummen zu entscheiden ist ein schwerwiegender Verstoß gegen das Wirtschaftlichkeitsgebot“.
Der Grundsatz der Wirtschaftlichkeit richtet sich am ökonomischen Prinzip aus. Wirtschaftlichkeit ist danach nicht nur im monetären Bereich anzusiedeln, sondern auch in sozio-ökonomischen bzw. sozio-ökologischen Bereichen zu sehen.
Der Landkreis Lüneburg hat bereits im Jahr 2011 eine regionale Wirtschaftlichkeitsprüfung durchführen lassen, die für das Vorhaben positiv ausgefallen ist. Aktualisiert auf heutigen Stand dürfte diese positive Bewertung sich auf weitere Regionen sowohl rechtselbisch als auch linkselbisch (LK Lüneburg) ausgeweitet haben (Wohnraumknappheit, A 39, Metropolregion).
Die nach einschlägigen technischen Regelwerken geforderte Wirtschaftlichkeitsuntersuchung zur volkswirtschaftlichen Beurteilung dieses Brückenprojekts liegt also bereits vor.
Ihr Resümee, das Kosten-Nutzen-Verhältnis – also die Wirtschaftlichkeit – stünde beim Brückenprojekt nicht zum Besten, sollten Sie daher bitte überdenken.
2.) Ihr Satz: „Fördermittel werden nicht in ausreichender Menge kommen, eben weil diese Brücke nicht im Ansatz wirtschaftlich wäre“ ist in sich schon nicht schlüssig.
Fördermittel werden überhaupt nur bewilligt, wenn Wirtschaftlichkeit nachgewiesen wird und dann werden sie „in ausreichender Menge kommen“ und werden nicht reduziert.
3.) Belustigend finde ich allerdings Ihre Schlussfolgerungen, dass Verwaltung und Politik das Projekt vollständig gegen die Wand gefahren hätten und das Projektmanagement nicht gut, weil nicht sachgerecht, war.
Können Sie diese Aussagen bitte etwas präzisieren?
Wer hat was wann an die Wand gefahren? Welcher Projektmanager handelte nicht sachgerecht?
Ich war bisher der Überzeugung, dass hauptsächlich die Grünen das Projekt verhindert haben. Seinerzeit im Landtag wollten die Grünen entweder nur dem Projekt „Mercedes-Teststrecke –Papenburg“ oder dem Landes-Bauvorhaben Elbbrücke zustimmen. In Papenburg wurde die Teststrecke gebaut.
Später ordnete man das Elbbrückenprojekt als ein regionales ein.
Auf Initiative der Grünen wurde 2013 im Koalitionsvertrag mit der SPD der Brückenplanung des Landkreises Lüneburg der Todesstoß gegeben, als – mitten in der laufenden Planung des jetzt zuständigen Landkreises Lüneburg, der Brückenvertrag mit dem LK Lüchow-Dannenberg datiert aus Januar 2009) – die mögliche Förderung für dieses Projekt gedeckelt wurde.
Die rot/grüne Mehrheit im Kreistag Lüneburg entschloss sich daher im Sommer 2015, das Planfeststellungsverfahren zu beenden, obwohl schon etliche nötige und teuer bezahlte Gutachten vorlagen, die im heutigen Verfahren größtenteils neu erstellt werden mussten und müssen.
(Dass der Wunsch nach einer „Arena“ zweier SPD-Politiker in Spitzenpositionen zu diesem Zeitpunkt wahrscheinlich aber der maßgebliche Auslöser war, habe ich erst später erfasst, und die Grünen vermutlich auch).
Die Politik betreibt kein Spiel – wie von Ihnen vermutet – mit dem Amt Neuhaus und schon gar nicht mit der Gemeinde Neu Darchau; bis auf B 90 / Die Grünen stehen alle im Landkreis Lüneburg vertretenen Parteien mehrheitlich hinter dem Projekt Brücke.
Woher haben Sie denn Ihre Kenntnis, wenn Sie schreiben: „Niemand will diese Brücke noch tatsächlich bauen“? Nennen Sie bitte mal Fraktionen oder maßgebliche Personen aus den Fraktionen.
Sie glauben doch nicht wirklich allen Ernstes, dass die Verwaltung Umweltgutachten, Baugrunduntersuchungen und ein Ingenieurbüro mit Anfertigung der Zeichnung in Auftrag gibt, um später nach deren Vorlage sagen zu müssen: außer Spesen nichts gewesen.
Hier können Sie übrigens nachlesen, welche Gutachten bereits erstellt wurden und welche Arbeiten noch erledigt werden müssen, um dann im Sommer 2023 den angestrebten Planfeststellungsbeschluss erwirken zu können: https://www.landkreis-lueneburg.de/Home-Landkreis-Lueneburg/Verkehr-Sicherheit-und-Ordnung/Verkehr-Landkreis/Elbbruecke-Landkreis/neubau-einer-elbbruecke.aspx
Ihr Vorschlag, einer meiner Lieblings-Kreistagsabgeordneten möge einen Antrag im KT Stellen, die Brücke auch ohne Fördermittel bauen zu lassen, ist hoffentlich ein Auswuchs Ihrer humoristischen Ader. Ich gehe daher nicht näher darauf ein.
Gerne werde ich mich mit Ihrer Antwort auseinandersetzen.
Bis dahin freundliche Grüße
Helga Dreyer
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Dehde: neue Kritik an Lüneburg
Neu Darchau. In der Debatte um die Änderung des Landesraumordnungsplans zugunsten einer Fährverbindung zwischen Darchau und Neu Darchau statt einer Brücke (EJZ berichtete) hat Neu Darchaus Bürgermeister Klaus-Peter Dehde (SPD) den Landkreis Lüneburg scharf kritisiert. Die „schon mehrfach gescheiterten Planungen des Landkreises Lüneburg stellen aus Sicht der Gemeinde Neu Darchau einen schwerwiegenden Eingriff in das Recht auf kommunale Selbstverwaltung der Gemeinde Neu Darchau dar“, so Dehde. Die „seit Jahrzehnten periodisch immer wieder aufkeimende Schattendiskussion über eine Elbbrücke behindert mehr als deutlich die betriebswirtschaftlich notwendigen Schritte zur Beschaffung eines neuen Fährgefäßes“, heißt es in einer Stellungnahme Dehdes. Mit der angekündigten Änderung des Landesraumordnungsplans zugunsten einer besseren Fährverbindung „trägt das Land erheblich zur Herstellung von Rechtssicherheit bei und stärkt die Investitionsmöglichkeiten“, so Dehde.
Quelle: Elbe-Jeetzel-Zeitung, Mittwoch, 13. September 2023, Seite 2
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Ja, der Herr Dehde,
…. und im Himmel ist Jahrmarkt, oder?
a) Schon mehrfach gescheiterte Planungen? (oder meinte Herr Dehde nicht doch „mehrmalig“? Aber einerlei, stimmt ja beides nicht).
Die vorherige PLANUNG (Planfeststellungsbeschluss vom 03.05.2005) des Landkreises Lüneburg als solche selbst war nicht gescheitert! Und das ist allgemein bekannt.
Hier ein Leitsatz aus dem VG-Urteil vom 22.03.2006, Az.: 5 A 252/05:
„Die teilweise Unzuständigkeit des Trägers des Vorhabens, der nicht Träger der Straßenbaulast für das gesamte Brückenbauwerk ist, führt in entsprechender Anwendung von § 75 Abs. 1 a Satz 2 VwVfG nicht zur Aufhebung des Planfeststellungsbeschlusses, sondern hat nur zur Folge, dass der Planfeststellungsbeschluss rechtswidrig ist und nicht vollzogen werden darf, wenn noch die rechtliche Möglichkeit besteht, dass die Straßenbaulast für die gesamte Brücke dem Träger des Vorhabens übertragen wird.
Weitere Brücken-PLANUNGEN, die als gescheitert betrachtet werden müssten oder könnten, gibt es gar nicht!
Die aktuelle Planung ist weit fortgeschritten – s. Zusammenstellung hier: https://blog-jj.com/2023/08/24/im-brucken-drama-wird-ordentlich-eskaliert/#comment-21128
b) Der Bau der Elbbrücke bei Darchau / Neu Darchau, gewollt und besiegelt durch die Brückenvereinbarung 2008 / 2009 – auch die Gemeinde Neu-Darchau hat diesen Vertrag unterschrieben – „stellt einen schwerwiegenden Eingriff in das Recht auf kommunale Selbstverwaltung der Gemeinde Neu Darchau dar“, so Dehde.
Häääh? Wie geht das an?
c) „Schattendiskussionen“ über die Elbbrücke „behindern mehr als deutlich die betriebswirtschaftlich notwendigen Schritte zur Beschaffung eines neuen Fährgefäßes?“
Mein lieber Herr Gesangsverein, welch ein Drama!
Was sind eigentlich „Schattendiskussionen“ Und wenn es solche geben sollte, also Diskussionen, die im Schatten geführt werden, wer zettelt diese an, wer beteiligt sich? Ich stehe auf dem Schlauch!
Aber nochmal scharf nachgedacht: wer in diesem Possenspiel versucht denn eigentlich nun, mit der geplanten Änderung des seit 1998 genannten Ziels „Brücke bei Darchau / Neu Darchau“ und „feste Elbquerung als Regionallösung“ hin zu einem „Fährkonzept“ im LROP, „schwerwiegende Eingriffe in die verfassungsrechtlich geschützte Selbstverwaltung der Kommunen (Artikel 28 Abs. 2 GG) vorzunehmen?
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Sehr geehrter Herr Berg,
vielen Dank für Ihre Fleißarbeit, die dazu beitragen wird, die vielen Stimmungsmacher gegen die Brücke verstummen zu lassen, zumal Sie deutlich machen, das Die Brückenplanung auf einer Bürgerbefragung von 2013 fußen sowie auf einer demokratischen Entscheidung des Kreistages vom 24.9.2018.
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Herr Sohst
wo von träumen sie nachts? bei der reklame in der lünepost, werden sie bestimmt passende antworten finden. warum wollen sie keine wirtschaftslichkeitprüfung? ahnen sie da etwa etwas? der zirkus mit der angeblichen wiedervereinigung, die mit bauten in verbindung gebracht werden, damit etwas zusammen wächst bla bla bla, ist schon lange beendet. es geht um die wirtschaftlichkeit und nicht über wolkenkuckucksheime und wünsch dir was. die hoffnung stirbt zuletzt, aber sie stirbt.
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Hallo Herr Bruns,
mal etwas zu Ihrer weiteren Bildung, hier nur die ersten beiden Absätze aus dem Niedersächsischen Raumordnungsgesetz (NROG)
2 NROG – Grundsätze der Raumordnung
Neben den Grundsätzen der Raumordnung nach § 2 ROG gelten folgende weitere Grundsätze der Raumordnung:
1.
1Die zentrale Lage des Landes im europäischen Wirtschafts- und Verkehrsraum soll für die wirtschaftliche Entwicklung des Landes und seiner Teilräume genutzt werden. 2Es sollen die räumlichen Voraussetzungen für den wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalt in der Europäischen Union geschaffen, die grenzüberschreitende Zusammenarbeit mit den Nachbarn ausgebaut und die Standortvorteile des Landes im norddeutschen Verbund gestärkt werden.
2.
1Die verdichteten und die ländlichen Regionen sollen gleichrangig zur Entwicklung des ganzen Landes beitragen. 2Die Verflechtung zwischen diesen Regionen soll verbessert und gefördert werden. 3Dabei sind für alle Teile des Landes dauerhaft gleichwertige Lebensverhältnisse anzustreben.
Alles bla, bla, bla?
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Frau Helga Dreyer
Wie ist es mit der Wirtschaftlichkeitsprüfung? Wurde sie definitiv ausgeschlossen, oder viel da das Wort kann?
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Geehrter Herr Bruns,
es wurde keine Wirtschaftlichkeitsprüfung „ausgeschlossen“.
Ich glaube, dass Sie (und andere) einfach übersehen, dass der Landkreis kein „Wirtschaftsbetrieb“ ist, der Gewinne in Geldform erzielen muss.
Es wurde – noch zu Nahrstedt-Zeiten – ein Wirtschaftlichkeitsvergleich Brücke / Fähre durchgeführt, der alle Komponenten berücksichtigte. Bekanntermaßen wurde die Brücke bevorzugt.
In der aktuellen Diskussion wird übrigens gerne übersehen, dass der Landkreis Lüneburg schon heute jährlich etwa 200.000,- € ausgibt, um die Neu-Darchauer Fährnutzer zu subventionieren. Ein neues Fährkonzept mit ausgeweiteten Fährzeiten würde – nebenbei bemerkt – diesen Betrag auch noch erhöhen.
Und dann wird die NLSTBV, wenn Sie wollen: das Land Niedersachsen, anhand des eingereichten Fördermittelantrags Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit des Vorhabens selbst noch prüfen, das ergibt sich aus den Vorschriften des NGVFG.
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Sehr geehrter Herr Sohst,
vielen herzlichen Dank für Ihre ehrenvolle öffentliche Belobigung („Fleißarbeit“)!
❶ Allerdings brauchte ich nicht gar so sehr zu schuften, da alles Aufgeführte jedermann (♂, ♀, ⚦, ⚨, ⚩, ⚤, ⚢, ⚣, ⚥ ⚧) offen auf dem Präsentiertisch des elektronischen Bürgerinformationssystems „Allris.lklg.net“ zur Verfügung steht (und ich bloß exakt acht Male mit der „mouse“, i. e. meinem Computereingabegerät, „geklickt“ habe, um den Tranfer von dort nach hier (blog.jj) hinzubekommen.
❷ Darin, dass ich „deutlich mache“, dass unter anderem „die Brückenplanung auf einer Bürgerbefragung von 2013 fuße“, stimme ich Ihnen NICHT zu. Ich zitiere nur Jens-Michael Seegers, Leiter des landkreiseigenen Betriebes für Straßenbau und -unterhaltung (SBU), der als Profi OHNE jede Wertung ganz schlicht referiert:
„Zur Landtagswahl am 20.01.2013 erfolgte parallel eine Bürgerbefragung im Landkreis Lüneburg zu dem Vorhaben. 49,5 % stimmten für und 28,1 % gegen den Bau der Elbbrücke. 22,4 % stimmten dem Bau ebenfalls zu, aber nur, wenn der Kostenanteil des Landkreises Lüneburg 10 Mio. € nicht übersteigt.“
Darüber, was diese Zahlen besagen könnten, verliert Herr Seegers KEIN Wort. Ich tue das ebenfalls NICHT.
❸ Anders als Sie andeuten, denke ich nämlich, dass „die Brückenplanung“ PRIMÄR auf zwei demokratischen Entscheidungen des Lüneburger Kreistages UND auf einem Vertrag „fußt“, den Beschlüssen vom 15. Dezember 2008 und vom 24. September 2018 nämlich PLUS der „Vereinbarung über Planung, Bau, Unterhaltung und Finanzierung des Baus einer Elbbrücke bei Darchau/Neu Darchau (Brückenvereinbarung)“, die am 9. Januar 2009 vom Landrat Nahrstedt, Landkreis Lüneburg, vom Landrat Schulz (Landkreis Lüchow-Dannenberg), vom Samtgemeindebürgermeister Meyer (Samtgemeinde Elbtalaue) und vom Bürgermeister Hinneberg (Gemeinde Neu Darchau) – beauftragt und legitimiert durch vorangegangene demokratische Mehrheitsbeschlüsse in allen vier Vertretungen – unterschrieben und damit in Geltung gesetzt worden ist.
❹ Das Gerangel um die Auslegungshoheit über die Ergebnisse der Bürgerbefragung vom 20. Januar 2013 halte ich dagegen für SEKUNDÄR, um nicht zu sagen: für überflüssiges Muskelspiel — und zwar sowohl aus dem Blickwinkel der Brückenbefürworter wie aus dem der Brückengegner.
Weder Herrn Kirst-Thies und seinen Freunden von der Bürgerinitiative „Ja zur Fähre – Nein zur Brücke e. V.“ noch Ihnen, lieber Herr Sohst, und Ihren Freunden vom „Förderverein Brücken bauen e.V.“ ist es bisher gelungen und wird es jemals gelingen (genausowenig wie Herrn Jenckel, Herrn Kohlstedt, Herrn Dehde und Herrn Schulz-Hendel), die Zahlen dieser Erhebung (die sich als Konsequenz einer absurd unsinnigen Fragestellung ergeben haben) überzeugend als Aussage zugunsten irgendeines der Antipoden und zum Nachteil aller anderen zu reklamieren.
❺ Über die Vergeblichkeit all dieser verständlichen, aber letztlich doch lachhaften Versuche hinaus sollten sich alle auf dem Boden unserer Verfassung stehenden Meinungsinhaber ins Gedächtnis rufen:
Die Vertretung (Stadt-, Gemeinde- bzw. Samtgemeinderat oder Kreistag) einer Kommune kann gem. § 35 Abs. 1 NKomVG in deren Angelegenheiten eine Befragung der Bürger beschließen. Stadtbezirks- und Ortsräte können in Angelegenheiten, deren Bedeutung über die Ortschaft oder den Stadtbezirk nicht hinausgeht, eine Befragung unter den Bürgern dieser Ortschaft oder dem Stadtbezirk beschließen (§ 93 Abs. 3 NKomVG).
Bürger- (heute Einwohner-) -befragungen werden auf kommunaler Ebene oftmals im Vorfeld von in der Öffentlichkeit umstrittenen Bau- und ordnungsrechtlichen Maßnahmen (bspw. Neubebauung eines Areals, Veränderungen der Parkraumbewirtschaftung etc.) durchgeführt, um den Grad von Zustimmung und Ablehnung in der Einwohnerschaft näherungsweise zu ermitteln.
Bürger sind die Einwohner einer Kommune mit kommunalem Wahlrecht (§ 28 Abs. 2 NKomVG).
Einschränkungen regeln § 35 Satz 2 und § 93 Abs. 3 Satz 2 NKomVG.
Dabei dient die Befragung der Vertretung als Indikator bei der Entscheidungsfindung. Gleichzeitig können solche Befragungen auch das Interesse von Bürgerinnen und Bürgern an Angelegenheiten erhöhen, die ihr unmittelbares Lebensumfeld betreffen, und so – vielleicht – ihr kommunalpolitisches Engagement wecken oder stärken.
Doch das Ergebnis einer Befragung gem. § 35 NKomVG ist rechtlich NICHT bindend.
❻ Lieber Herr Sohst, wir leben in einer repräsentativen Demokratie. Was zuletzt zählen wird, sind die Mehrheitsbeschlüsse der zuständigen Vertretungen UND die Rechtsprechung auf dem Boden der relevanten Gesetze. Was die grelle Hannoveraner Propaganda-Inszenierung der letzten Wochen angeht, so dürfen Sie aufgrund der beanspruchten Zeiträume bis zum Inkrafttreten einer Änderungsverordnung im Anschluss an ein Raumordnungsverfahren auf das Rechtsstaatsprinzip des Rückwirkungsverbotes setzen, welches den Schutz des Vertrauens in die Beständigkeit und Nachhaltigkeit geltender Gesetze und gesetzesähnlicher Prozesse garantiert. (Natürlich müssen Sie außerdem „das Umfallen“ windempfindlicher Kreisttagsfiguren in Rechnung stellen, von denen es, wie die Vergangenheit belegt, gerade unter den Sozialdemokraten im Lüneburger Land ja nicht wenige zu geben scheint.)
❼ Aber auch Herr Kirst-Thies und seine Mitkämpfenden haben (jenseits auch von ihnen nicht ohne Geschick betriebener Spiegelfechtereien) noch einen (nach meinem Dafürhalten ihren einzigen echten) Joker im Ärmel: Die 3. Kammer des Verwaltungsgerichts Lüneburg hat mit Beschluss vom 16. Dezember 2020 einen Eilantrag der Gemeinde Neu Darchau abgelehnt (3 B 33/20). In der dazu gehörenden Pressemitteilung wird ein wichtiger Passus aus der Begründung des Spruches hervorgehoben:
„Die Brückenvereinbarung [s. o. Punkt ❸] sei entgegen der Auffassung der Gemeinde […] weiter wirksam. Dass sich die prognostizierten Kosten für den Bau der Elbbrücke erhöht hätten, berechtige die Gemeinde nicht zur Kündigung der Brückenvereinbarung, denn diese sehe eine Kostenbeteiligung der Gemeinde gar nicht vor. Die Gemeinde dürfe die Brückenvereinbarung auch nicht deshalb kündigen, weil sie Einwände gegen die nach dem Raumordnungsverfahren bevorzugte Trassenführung habe, die nach ihrer Ansicht die Ortslage unzulässig zerschneide. Denn die Brückenvereinbarung räume der Gemeinde vertragliche Rechte gerade für den Fall ein, dass eine Ortsumfahrung nicht geplant werde. Insofern sei für die Gemeinde das Festhalten an der Vereinbarung nicht unzumutbar, sondern liege vielmehr in ihrem eigenen Interesse.“ Vgl.: https://verwaltungsgericht-lueneburg.niedersachsen.de/startseite/aktuelles/pressemitteilungen/beteiligte-einigen-sich-uber-erlauternden-begleittext-fur-denkmal-der-110-infanterie-division-in-luneburg-192585.html
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Lieber Herr Berg,
wir (der Vorstand des Brückenvereins) müssen gestehen, dass uns dieser komprimierte Bericht über die Geschehnisfolge der Brückenplanung seit 2008 bisher nicht bekannt war, wohl aber wissen wir über die einzelnen Ereignisse selbst.
Allerdings kann ich Ihre Behauptung, das Aufgeführte wäre „auf dem Präsentiertisch“ des elektronischen Bürgerinformationssystems „Allris.lklg.net“ zur Verfügung gestellt worden, nicht nachvollziehen, denn „jedermann“ kann nicht ahnen, dass sich in dem „Zwischenbericht des Eigenbetriebs Straßenbau und -unterhaltung zum 30.06.2023 gemäß § 3 Eigenbetriebsverordnung“ auch das oben Genannte befindet.
Um so besser ist es, dass Sie jetzt für Öffentlichkeit gesorgt haben.
Mit Kenntnis der einzelnen Vorgänge wird nun noch deutlicher, dass die ehemaligen Kreistagsabgeordneten Staudte (LK Lüchow-Dannenberg) und Schulz-Hendel (LK Lüneburg), beide bestens durch eben solche Informationssysteme über die Jahre in Kenntnis gesetzt, heute mit zwielichtigen Mitteln ihre ideologisch geprägte grüne Politik – keine Brücke – mit allen Mitteln durchsetzen wollen, obwohl demokratisch legitimierte Verträge und Beschlüsse dagegen sprechen (Ihre Nr. 6!).
Mit dem Überblick auf den langen Planungsprozess, einschließlich der dreijährigen Zwangspause 2015 bis 2018, können Interessierte die „Empörung“ des Landtagsabgeordneten Schulz-Hendel darüber, dass der Landkreis die Planung zur Elbbrücke trotz der Drohgebärden aus dem Landwirtschaftsministerium weiterführt (LZ vom 25.8.2023, Seite 7) auch viel besser bewerten. Ich denke, dass hier auch eine große Portion nicht bediente Eitelkeit dieser Empörung Luft gemacht hat.
Mit dem Wissensschatz der Ereignisse um die Brückenplanung im Lüneburger Kreishaus / Kreistag und dem Einsatz von gesundem Menschenverstand zu der Anwendung von Gesetzen einschließlich der Rechtsprechung, hätte da der Aufmacher im Blogjj am 22.8.2023 nicht eigentlich heißen müssen: „Was erlauben Schulz-Hendel?!“
Zu Ihrer Nr. 7: Der vermeintliche Joker ist bei genauem Hinsehen keiner, jedenfalls nicht mit den von Ihnen erwähnten möglichen Kündigungsgründen.
Bereits mehrere Juristen im Kreishaus Lüchow-Dannenberg sind zu der Feststellung gekommen, dass übliche Baukostenerhöhungen keinen Kündigungsgrund darstellen können (Hinweis auf SBU-Bericht: Steigerungen fallen allein wegen der Inflations- und Preiserhöhungs-Gründe zu den Baukosten an).
Wegen der Vertragsbedingung „Ortsumfahrung um Neu Darchau“ hatten wir uns hier im Blog erst kürzlich lang und breit auseinandergesetzt.
Wenn Sie sich den im Blog veröffentlichten Beschluss des OVG Niedersachsen zu der Beschwerde der Gemeinde Neu Darchau wegen Vorarbeiten zum Planfeststellungsverfahren Elbbrücke Darchau – Neu Darchau – Beschwerde im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes https://jj12.files.wordpress.com/2022/01/c535e-ovg_beschluss-neu-darchau.pdf genau durchlesen, dann werden Sie feststellen, dass die Richter des OVG Hinweise gegeben haben:
a) die damals noch bevorzugte und jetzt beplante Trasse S 2 – s. landesplanerische Feststellung
Klicke, um auf Landesplanerische_Feststellung_opt.pdf zuzugreifen
dort auf Seite 11 – würden die Juristen offenbar als Ortsumfahrung einstufen, weil sie im Gegensatz dazu
b) Trasse B 1 (im Beschluss wurde offensichtlich versehentlich „Trasse S 3“ geschrieben, der erklärende zusätzliche Hinweis auf die landesplanerische Feststellung – auf dortige Seite 22 – weist ohne Zweifel darauf hin) in aller Deutlichkeit nicht als Ortsumfahrung einschätzten.
Darüber mache ich mir allerdings keine großen Gedanken, denn alles passiert, wie es passieren muss.
Ich glaube an unseren Rechtsstaat.
Dem staatlichen Handeln sind bestimmte Grenzen gesetzt. Verwaltung und Rechtsprechung haben sich an Recht und Gesetz zu halten. Und so auch in diesem Komplex.
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Liebe Frau Dreyer,
einen weiteren wertvollen „komprimierten Bericht über die Geschehnisfolge der Brückenplanung“ sogar seit 1990 finden Sie hier: https://bruecken-bauen-ev.de/wp-content/uploads/2023/03/Zeittafel-zur-Planung-der-Elbbru%CC%88cke-08.02.2023.pdf
Ich kann nicht sehen (und habe dergleichen auch an keiner Stelle „deutlich gemacht“), „dass die ehemaligen Kreistagsabgeordneten Staudte (LK Lüchow-Dannenberg) und Schulz-Hendel (LK Lüneburg) […] heute mit zwielichtigen Mitteln ihre ideologisch geprägte grüne Politik […] mit allen Mitteln durchsetzen wollen“.
Die Elbbrücke zwischen Darchau und Neu Darchau nicht zu wollen, ist KEIN Symptom ideologischer Verblendung! Und das Nutzen öffentlich zugänglicher „BÜRGER-Informationssysteme“, die zeitig, detailliert und solide über Termine, Vorhaben und Beschlüsse der Verwaltungen und Vertretungen informieren (und sogar informieren MÜSSEN) ist KEIN Hinweis auf unlautere Absichten! (Das demokratische und verfassungsgemäße Handeln ohne zureichende, d.h. ohne stichhaltige, möglichst universell akzeptable Gründe ist KEIN Vergehen! Anders herum: Es ist der Normalfall! Sogar unter Landtagsabgeordneten! Auch aus der Lüneburger CDU kamen Minister und aus der Lüneburger SPD Landesbeamte, denen wirklich niemand eine überdurchschnittliche kognitive Begabung attestieren würde. Aber es kam auch niemand auf den Gedanken, ihre moralische Integrität und ihre in ihren Augen vermutlich besten Absichten öffentlich in Abrede zu stellen, ja, gar zu behaupten, sie bewegten sich am Gängelband einer irgendwie ruchlosen Weltanschauung.)
Staudte und Schulz-Hendel machen, was Politiker – aller Couleur – eben so machen: Sie verfolgen ihre Ziele in Reibung mit anderen, die andere Ziele verfolgen, und mit den ihnen zur Verfügung stehenden Mitteln, die allerdings nicht gegen geltendes Recht verstoßen dürfen. Wo gewähnt wird, ein solcher Verstoß sei der Fall, darf jedermann im Rahmen von Recht und Gesetz dagegen vorgehen. Im Übrigen sind Art. 38 Stz. 1 GG ebenso wie Art. 12 Stz. 1 Verf, NI und § 54 Abs. 1 NKomVG zu beachten, die besagen, dass unsere politischen Vertreter, wenn sie in „allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt“ worden sind, immer und sofort zu“Vertreter[n] des ganzen Volkes“ mutieren, „an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen“ sind.
Was Ihre Erläuterung zu meinem Punkt (7) angeht, sind wir hier d’accord: Das Kosten-Thema geht nur einen Vertragspartner der Brückenvereinbarung etwas an, den LK LG.
Der einzige „Joker“ der Brückenskeptiker ist m. E. nach wie vor der Komplex „Ortsumfahrung“, genauer § 3 Abs. 3 der Vereinbarung vom 9. Januar 2009. Richtig ist, dass darüber im Blog debattiert worden ist und Sie – wie meistens – die überzeugendsten Argumente vorgebracht haben. Auch das VG und das OVG haben das Thema gestreift. Aber ob „der Lösungsvorschlag“ der finalen Ingenieursplanung den Einwänden der Kläger nach Vorlage des Antrages zur Planfeststellung durch den LK LG in den geschulten Röntgenaugen der dann bestimmt damit befassten Richter standhält, ist zumindest ungewiss.
PS: Mit Ihrer fatalistischen Annahme, dass „alles passiert, wie es passieren muss“, sagen Sie implizit, „zutreffende Aussagen über Zukünftiges besäßen einen Wahrheitsgehalt“. Dann müssten Sie aber entweder in der Lage sein, ein jedem zugängliches Kriterium für deren „Zutreffen“ anzugeben oder zu erklären, wie Sie bereits heute etwas für Wahrheit erkennen, das sich erst morgen als solche erweisen kann. Bedenken Sie bitte auch, dass Sie sich mit diesem obskuren Satz in die Nachbarschaft von Herrn Bruns und seinem von ihm vermeinten Kumpel Franklin Delano bewegen, die sich kürzlich in die Brust warfen (der eine im Original, der andere aus Pappe gebastelt), als hätten sie mit dem naiven Vorsehungsglauben aus den Ammenmärchen ihrer Kindergartenzeit der avantgardistischen politischen Verhaltenslehre ein bis dato unentdecktes Naturgesetz zugeführt.
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»The times they are achangin‘« an diese schöne Zeile eines us-amerikanischen Nobelpreisträgers erinnerte heute, 13.09.23 Rouven Groß in der EJZ und übersetzt: »Die Zeiten verändern sich.«
Das Thema des Elbbrückenspezialisten unter den Lüchower Redakteuren war die »neue Landlust« und ihre Folgen im Immobiliensektor.
Überlegungen zur »neuen Streitlust« und ihren Folgen hätten mit demselben Dylan-Motto überschrieben sein können. Anlässlich der spektakulären Parteiaustritte von drei altgedienten Wendland-GRÜNEN, Michael Schemionek, Henning Schulz und Markus Schöning (der im Kommunalwahlkampf von 2021 mit seiner denunziatorischen Domain-Schmuddelei eine fragwürdige Prominenz erlangte) hatte Herrn Groß‘ Redaktionsleiter Jens Feuerriegel am Wochenende eine wehmütige Nachbetrachtung angestellt. Hier ein Ausriss:
»Die Partei der Grünen hat sich in den vorigen Jahren personell, strategisch und inhaltlich neu aufgestellt, neu aufstellen müssen. Sie ist eine andere geworden. Nur ein Beispiel: Im Herbst 2020 wählten die Grünen in Trebel einen sechsköpfigen Vorstand, darunter drei neue Gesichter. Aus dieser sechsköpfigen Spitze ist heute nur noch eine dabei: Julia Zieker, die eine Hälfte einer Doppelspitze. Diese Fluktuation ist selbst für eine Partei ungesund, die einen eher kritischen Blick auf lange Amtszeiten in Machtpositionen hat. Auch die Gesichter und Namen in Vorstand und unter Mitgliedern zeugen davon, dass es zuletzt einen erstaunlichen Umbruch gegeben hat: Immer mehr Zugezogene oder Leute, die während der heißen Phase des Gorleben-Widerstandes öffentlich nicht präsent waren, spielen in Vorstand und im Verband eine Rolle. Viele Ältere bei den Grünen fremdeln mit dieser Entwicklung.
Die jetzigen Austritte haben irgendwie auch damit zu tun. Nicht zufällig fällt der Startpunkt der Probleme zeitlich zusammen mit dem Aus von Gorleben als möglichen Atommüll-Endlagerstandort. Dominierte das Thema Gorleben die Arbeit des Grünen-Kreisverbandes bis 2020 zu gefühlt 80 Prozent, so hat und musste sich die inhaltliche Ausrichtung danach neu justieren.«
EJZ, Sonnabend, 9. September 2023, S. 4, online 8. Sep. ’23: https://www.ejz.de/meinungen/gruenen-wendland-neue-dna-id310432.html und dazu auch: https://www.ejz.de/lokales/kleines-gruenen-beben-id310302.html
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Sehr geehrter Herr Sohst,
den Ausführungen von Herrn Berg zu den rechtlichen Grundlagen der Brückenplanung und die Bedeutung von Bürger*- bzw. Einwohner*-innenbefragungen in diesem Kontext stimme ich zu.
Ich selbst bestreite auch nicht die Rechtmäßigkeit der Brückenplanungen. Da ist in rechtsstaatlicher Hinsicht, soweit mir bekannt, alles korrekt gelaufen.
Davon zu unterscheiden ist aber Folgendes:
– Die Angemessenheit der Sachentscheidung zum Bau dieser Elbbrücke: Darüber kann es bis zum tatsächlichen Baubeginn eine sachliche – und leider auch unsachliche – Auseinandersetzung geben.
– Die Rechtmäßigkeit des Planfeststellungsbeschlusses. Darüber entscheiden die zuständigen Verwaltungsgerichte
– In zeitlicher Hinsicht die Vorläufigkeit demokratisch mehrheitlich gefasster Entscheidungen: Dezember 2008 hat der Kreistag Lüneburg mehrheitlich entschieden, die „Brückenvereinbarung“ zu unterzeichnen, 2015 hat der gleiche Kreistag (mit anderen Mehrheitsverhältnissen) beschlossen, das Planfeststellungsverfahren nicht aufzunehmen, 2018 das Gegenteil. Was wird der Kreistag 2024 mehrheitlich beschliessen?
Die vorgesehene Änderung des LROP fällt auch in diesen Bereich der gefällten Beschlüsse mit unbestimmtem Verfallsdatum. Meines Wissens ist die Landesregierung für Änderungsverordnungen rechtlich zuständig. Sie hat am 25.07.2023 das dafür vorgesehene Verfahren eingeleitet.
Nun startet Ihr Verein einen „Aufruf zum Protest gegen die Willkür der Landesregierung“.
Was am Vorgehen der Landesregierung ist Willkür? Wer entscheidet, was in unserem Staat rechtskonformes oder willkürliches Handeln ist? Ein*e Bürger*in, ein Verein oder die zuständigen Organe der Judikative?
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Unter Punkt 8. (»Wichtige Vorgänge im 1. Halbjahr«) findet sich als Unterpunkt (a) auf den Seiten 11 bis 18 im »Zwischenbericht zum 30.06.2023 für den ›Eigenbetrieb Straßenbau und –unterhaltung‹ des Landkreises Lüneburg« (aufgestellt von Betriebsleiter Jens-Michael Seegers in Scharnebeck am 3. August 2023 und unter TOP 8 als Anlage 1 der Vorlage – 2023/275 [= Beigabe im PDF des entsprechenden Vorlagensammeldokuments] öffentlich präsentiert vor vier Tagen, am Dienstag, den 5. September 2023 in der Zeit zwischen 15:00 – 17:25 Uhr bei der »Sitzung des Betriebs- und Straßenbauausschusses« auf dem Betriebshof Straßenbau und -unterhaltung an der Raiffeisenstraße 7 in 21379 Scharnebeck) eine konzentrierte, von »Interpretationen« und allem polit-rhetorischen Schnickschnack weitestgehend freie Darstellung der Chronologie sowie des momentanen Sachstands zur »Planung [und] Bau einer Elbbrücke bei Neu Darchau«.
Sie liest sich so [strukturgebende Pfeile von mir (O.B.)]:
ZITAT ANFANG ►
➜ Mit Beschluss des Kreistages vom 15.12.2008 ist dem Entwurf der Vereinbarung über Planung, Bau, Unterhaltung und Finanzierung des Baus einer Elbbrücke bei Darchau/Neu Darchau zugestimmt worden (siehe Vorlage 2008/246). Für Planung, Bau, Unterhaltung und Finanzierung dieses Projektes ist der Eigenbetrieb zuständig. Im Wirtschaftsplan 2009 war für die Finanzierung erstmalig eine Verpflichtungsermächtigung für die Jahre 2010 bis 2012 erteilt worden. Im Wirtschaftsplan 2015 wurde diese Verpflichtungsermächtigung für die Jahre 2016 bis 2018 fortgeschrieben.
Damit ist dem Eigenbetrieb auch die Funktion als Antragsteller für das vorgeschaltete Raumordnungsverfahren und das anschließende Planfeststellungsverfahren zugewiesen worden.
➜ Mit Schreiben vom 23.04.2009 hat der Eigenbetrieb die Untere Landesplanungsbehörde beim Landkreis Lüneburg von der beabsichtigten Planung unterrichtet. Die Antragskonferenz zum Raumordnungsverfahren hat am 20.05.2009 unter Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und Umweltverbände in Neu Darchau stattgefunden.
Alle für die Durchführung des Raumordnungsverfahrens erforderlichen Unterlagen und notwendigen Teilgutachten wurden vom Eigenbetrieb erstellt beziehungsweise in Auftrag gegeben. Unterstützt wurde der Eigenbetrieb in dieser Sache durch ein Planungsbüro in Hamburg. Alle entstandenen Kosten für Gutachten, Begleitung und sonstige Unterlagen waren durch vom Landkreis Lüneburg bereitgestellte Haushaltsreste aus Vorjahren (dort ursprünglich im Vermögenshaushalt) gedeckt.
➜ Mit Beschluss des Betriebs- und Straßenbauausschusses vom 30.11.2010 wurde die Betriebsleitung ermächtigt, einen formellen Antrag auf Einleitung des Raumordnungsverfahrens zu stellen. Dieser Beschluss wurde nochmals durch Kreistagsbeschluss vom 07.05.2012 (Vorlage 2012/133) bestätigt. Das Raumordnungsverfahren begann Mitte November 2012.
➜ Zur Landtagswahl am 20.01.2013 erfolgte parallel eine Bürgerbefragung im Landkreis Lüneburg zu dem Vorhaben. 49,5 % stimmten für und 28,1 % gegen den Bau der Elbbrücke. 22,4 % stimmten dem Bau ebenfalls zu, aber nur, wenn der Kostenanteil des Landkreises Lüneburg 10 Mio. € nicht übersteigt.
➜ Im Februar 2013 wurde das Koalitionspapier der neuen Landesregierung veröffentlicht, wonach die neue Koalition wegen der engen Haushaltslage die politische Verantwortung maximal für 45 Mio. € Baukosten der Elbbrücke bei Neu Darchau tragen und für weitere Kostensteigerungen und die künftige Unterhaltung des Vorhabens keine Mittel bereitstellen wird.
Am 20.02.2013 erfolgte bei der NLStBV in Hannover eine Besprechung zu den voraussichtlichen Kosten des Bauvorhabens mit dem Ergebnis, dass noch eine gemeinsame vertiefende Kostenanalyse erfolgen solle.
Der Kreistag hat am 04.03.2013 hierzu beschlossen, die Planungen fortzusetzen und eine vertiefende Kostenanalyse gemeinsam mit dem Hamburger Planungsbüro WKC und der NLStBV vorzubereiten.
Am 25.06.2013 erfolgte in Dahlenburg ein öffentlicher Erörterungstermin zum Raumordnungsverfahren. Zwischenzeitlich musste der beabsichtigte Hochwasserschutz bei Neu Darchau zusätzlich in diesem Verfahren berücksichtigt werden.
Mit dem NLWKN als zuständiger Planungsbehörde für den Hochwasserschutz erfolgte eine enge Zusammenarbeit. Ziel war es, die Planungen der Elbbrücke mit denen des geplanten Deiches bei Neu Darchau zu harmonisieren.
Erst nach Abschluss des Raumordnungsverfahrens könnte die weitere, gestaffelte Vorplanung mit einem durch die NLStBV begleiteten Kostencontrolling erfolgen.
➜ Im April 2015 wurde eine aktualisierte Kostenermittlung des Hamburger Ingenieurbüros vorgestellt, wonach sich die Bau- und Planungskosten nunmehr auf rund 58 Millionen Euro belaufen würden. Bis dahin lag die Schätzung bei 45 Millionen Euro. Diese Mehrkosten würden den bisher kalkulierten Eigenanteil des Landkreises Lüneburg um 13 Millionen Euro auf rund 22,25 Millionen Euro ansteigen lassen.
Ursächlich für die Kostensteigerung waren in erster Linie erheblich gestiegene Baukosten, die Umstellung auf Eurocodes sowie die Richtlinie für passive Sicherheit, aber auch der zusätzlich zu berücksichtigende Hochwasserschutz für Neu Darchau.
Die Kostenermittlung ist seinerzeit von der NLStBV überprüft worden.
➜ Da die ermittelten Kosten von dort im Wesentlichen bestätigt wurden, sogar eher von noch höheren Gesamtkosten in Höhe von rund 60 Millionen Euro für das Projekt ausgegangen wurde, hat der Landrat dem Kreistag in einer gemeinsamen Sitzung des Betriebsausschusses sowie des Wirtschaftsausschusses des Landkreises Lüneburg vom 30.06.2015 empfohlen, die Planungen für das Projekt einzustellen und das Raumordnungsverfahren zeitnah zu beenden. Dieser Empfehlung ist der Kreistag in seiner Sitzung vom 20.07.2015 gefolgt und hat mehrheitlich beschlossen, dass der Landkreis Lüneburg kein Planfeststellungsverfahren für den Bau einer Elbbrücke bei Darchau/Neu Darchau betreiben wird, weil die Finanzierung des Vorhabens die Möglichkeiten des Landkreises Lüneburg erheblich übersteigt und dass das Raumordnungsverfahren zeitnah abgeschlossen wird.
Ein Antrag der Fraktion CDU/Bündnis 21-RRP, den Landrat zu beauftragen, eine alternative Kostenschätzung und Machbarkeitsstudie auf der Grundlage einer sog. Schrägseilbrücke, wie sie in Schönebeck / Magdeburg realisiert wurde, dem Kreistag vorzulegen, wurde abgelehnt.
➜ Das Raumordnungsverfahren ist zwischenzeitlich abgeschlossen worden.
Am 19.12.2016 hat der neu konstituierte Kreistag beschlossen, eine Arbeitsgruppe aus Vertretern aller Fraktionen und der Verwaltung einzurichten, die den Auftrag erhalten hat, die baulich-technischen sowie die finanziellen Möglichkeiten der Errichtung und Unterhaltung einer hochwassersicheren festen Straßenverkehrsverbindung zwischen der Gemeinde Amt Neuhaus und den linkselbisch angrenzenden Gebieten des Landkreises Lüneburg und des Landkreises Lüchow-Dannenberg zu prüfen. Die Prüfungen sollten bis Ende des Jahres 2017 abgeschlossen sein und in einen Schlussbericht an den Kreistag münden, der u.a. eine Handlungsempfehlung zum Vorgehen in Sachen Elbquerung enthält. Der Abschlussbericht sollte im Frühjahr 2018 vorgelegt werden.
➜ Die neu formierte Landesregierung hat im Frühjahr 2018 bekräftigt, dass sie dem Brückenbauprojekt positiv gegenübersteht und nach wie vor zu der seinerzeitigen Finanzierungszusage steht.
➜ Die Arbeitsgruppe „Elbbrücke“ hat ihren Schlussbericht mit entsprechenden Handlungsempfehlungen in der KT-Sitzung vom 24.09.2018 präsentiert. Die Arbeitsgruppe war überzeugt, dass mit der Planungsreife eher Cofinanzierer gefunden werden können, um die Finanzierung sicherzustellen.
➜ In gleicher KT-Sitzung ist daraufhin beschlossen worden, dass das Planfeststellungsverfahren zur Elbbrücke wiederaufzunehmen ist. Der Beschluss lautet: „Der SBU ist beauftragt worden, die dazu erforderlichen Unterlagen für einen Antrag auf Einleitung des Planfeststellungsverfahrens zum Bau einer festen Elbquerung bei Darchau/ Neu Darchau zu erarbeiten. Art und Untersuchungsauftrag der Unterlagen sind vorab mit allen zu beteiligenden Stellen abzustimmen. Die vom Land Niedersachsen zugesagten finanziellen Mittel werden zur Finanzierung der Gutachtenerstellung und der Planung eingesetzt“.
Das Nds. Wirtschaftsministerium sollte aufgefordert werden, die noch ausstehenden, in der Vergangenheit fest zugesagten, Planungsmittel in Höhe von 700.000,- €, unabhängig vom tatsächlichen Bau der Elbbrücke, zu zahlen. Hierüber war vorübergehend ein Rechtsstreit zwischen dem Landkreis und dem Land Niedersachsen anhängig.
In den Wirtschaftsplan 2019 des SBU sind daraufhin 700.000,- € für die Wiederaufnahme der Brückenplanungen eingestellt worden. Der Kreistag hat in seiner Sitzung vom 17.12.2018 den Wirtschaftsplan 2019 mit dem entsprechenden Ansatz beschlossen.
Für die Begleitung der weiteren Planungsschritte war ein Ingenieurbüro zu beauftragen, dessen Beauftragung jedoch aufgrund des Auftragsvolumens EU-weit auszuschreiben war. Um eine rechtssichere Ausschreibung realisieren zu können, ist die auf Vergabeverfahren spezialisierte Rechtsanwaltskanzlei DAGEFÖRDE aus Hannover beauftragt worden.
Diese Kanzlei ist von der Samtgemeinde Elbtalaue, die derzeit für den Neubau von Hochwasserschutzmaßnahmen bei Neu Darchau ebenfalls ein Planfeststellungsverfahren vorbereitet, beauftragt worden, die Planungsleistungen auszuschreiben.
➜ Am 22.03.2019 hat ein Abstimmungsgespräch mit Vertretern des Nds. MW, der Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr sowie dem Landkreis stattgefunden. Hintergrund für dieses Gespräch war die Klärung, welche Unterlagen die NLStBV als Bewilligungsbehörde benötigt, um einen entsprechenden NGVFG-Fördermittelantrag konkret beurteilen zu können. Hierbei ist hinterfragt worden, ob eine Wirtschaftlichkeitsuntersuchung zur volkswirtschaftlichen Beurteilung des Brückenprojekts erforderlich ist. Im Ergebnis ist festgehalten worden, dass eine derartige Untersuchung zur Beurteilung der Förderfähigkeit nicht erforderlich ist. Auch ein Kosten-Nutzen-Verhältnis von mindestens 1,0 muss insbesondere in Anbetracht der politischen Bedeutung der Brücke nicht nachgewiesen werden.
➜ Voraussetzung für die Förderung ist, dass das Vorhaben bau- und verkehrstechnisch einwandfrei und unter Beachtung des Grundsatzes der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit geplant ist. Neben einer sach- und sinngemäßen Berücksichtigung der innerhalb der NLStBV anzuwendenden technischen Regelwerke ist auch eine den Verkehrsbedürfnissen angemessene Dimensionierung und Ausstattung des Bauwerks relevant.
Dem vom Ersten Kreisrat vorgeschlagenen, weiteren Verfahrensablauf bzgl. der EU-weiten Ausschreibung der Ingenieursleistungen hat der Betriebsausschuss zugestimmt, so dass die Kanzlei DAGEFÖRDE am 24.04.2019 entsprechend beauftragt worden ist. Nach entsprechender Abstimmung des von der Kanzlei DAGEFÖRDE erarbeiteten Leistungsverzeichnisses sowie eines Muster-Ingenieurvertrages mit dem RPA, hat zwischenzeitlich das Ausschreibungsverfahren mit der Veröffentlichung des Teilnahmewettbewerbs begonnen. Aufgrund der vorgegebenen Verfahrensschritte (zunächst Teilnahmewettbewerb, dann Aufforderung zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber und anschließend Auswertung/Vergabe) konnte die Vergabe des Ingenieurvertrages an die Bietergemeinschaft Leonhardt, Andrä und Partner, GRASSL aus Hamburg als Generalplaner erfolgen.
Für die Planungsleistungen im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens sind Kosten in Höhe von 2,4 Mio Euro kalkuliert worden. Im Wirtschaftsplan 2020 sind daher für 2020 Ausgaben in Höhe von 1,8 Mio Euro eingeplant worden, 0,6 Mio Euro sind als Verpflichtungsermächtigungen für das Jahr 2021 veranschlagt worden.
Zur Gegenfinanzierung im Jahr 2020 gewährt der Landkreis Lüneburg einen Investitionszuschuss in Höhe von 1,0 Mio Euro. 730.000,- € stammen aus einem in der Vergangenheit vom Landkreis zur Verfügung gestellten Investitionszuschuss. 70.000,- € werden vereinbarungsgemäß vom Landkreis Lüchow-Dannenberg als anteilige Planungskosten zur Verfügung gestellt.
➜ In der Sitzung des Betriebsausschusses vom 28.01.2020 ist beschlossen worden, im Rahmen der Fortschreibung des Mehrjahresprogramms den Bau der Elbbrücke Darchau – Neu Darchau neu mit aufzunehmen, um einen Antrag auf die seinerzeit vom Ministerpräsidenten Wulff zugesicherte 75%-Förderung aus NGVFG-Mitteln in Anspruch nehmen zu können. Die Gesamtkostenschätzung basiert auf der Baukostenannahme des Jahres 2015, die unter Berücksichtigung der Entwicklung der Preisindizes des Statistischen Bundesamtes für Bauleistungen im Ingenieurbau, mit einem Preisanstieg von 17,5 % fortgeschrieben worden ist. Die Gesamtkosten des Projekts wurden auf 67.240.000,- € geschätzt. Eine realistische Kostenschätzung ist jedoch erst im Rahmen einer konkreten Entwurfsbearbeitung mit Massen- und Kostenberechnungen auf Grundlage statistischer Vorbereitungen, Montageplanungen und Detaillierter Baugrunderkundungen möglich.
➜ Zwischenzeitlich ist der anhängige Rechtsstreit zwischen dem Landkreis Lüneburg und dem Land Niedersachsen auf Zahlung der restlichen Planungsmittel aus der seinerzeitige Festbetragszusage in Höhe von ca. 700.000,- € beigelegt worden. Seitens des Nds. MW ist daraufhin die Bewilligung der Restmittel zugesagt worden. Darüber hinaus sind 6,0 Mio Euro aus einem Sondertopf des MW, dem „Landestraßenbauplafond“ in Aussicht gestellt worden.
➜ Nach Vertragsunterzeichnung durch den beauftragten Generalplaner haben Planungsbesprechungen stattgefunden, in denen u.a. die weitere Projektplanung sowie Terminierung festgelegt worden ist. Der Terminplan sah zunächst vor, dass im Frühjahr 2021 der Antrag auf Planfeststellung gestellt werden sollte. Diese Terminplanung kann jedoch nicht eingehalten werden, da sich bislang bereits gezeigt hat, dass z.T. aufwendige, detaillierte Untersuchungen, insbesondere hinsichtlich der Naturschutzfachlichen Betrachtung erforderlich sind.
Nach Vorliegen der Fachplanungsergebnisse (insbesondere Umweltverträglichkeit, Baugrunduntersuchungen) sind die Planungen entsprechend anzupassen (Trassenoptimierung, gfls. Lärmschutzmaßnahmen auf der Strecke bzw. auf dem Bauwerk)
➜ Im Hinblick auf die Erfolgsaussichten des Planfeststellungsverfahrens sind valide Antragsunterlagen unerlässlich.
Im Rahmen der konkreten Grundlagenermittlungen der Vor-, Entwurfs- und Genehmigungsplanung sind u.a. Abstimmungsgespräche mit der Samtgemeinde Elbtalaue sowie deren Generalplaner, die parallel ein Planfeststellungsverfahren zum Hochwasserschutz bei Neu Darchau durchführt, erfolgt. Die Harmonisierung der jeweiligen Trassenführungen wird weiterhin angestrebt, der kontinuierliche Fachaustausch wird fortgesetzt.
Das Ing.-Büro EGL ist mit den Landschaftsplanerischen Leistungen (Umweltverträglichkeitsstudie und Beurteilung) beauftragt worden. Darüber hinaus hat das Ing.-Büro eine Voreinschätzung, ob durch das Vorhaben gfls. eine Beeinträchtigung prioritärer FFH-Lebensraumtypen einhergeht, erarbeitet.
Die Erstellung einer Verkehrsuntersuchung inkl. Nutzwertanalyse/Bedarfsprognose ist ebenso beauftragt worden, wie die Erstellung eines Schallschutzgutachtens.
➜ Die Nds.Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr (NLStBV) hat das Projekt, wie im Berichtsjahr beantragt, in das Mehrjahresprogramm des Landes aufgenommen und damit einhergehend eine 75%-Förderung aus NGVFG-Mitteln in Aussicht gestellt.
Im Rahmen der erforderlichen Verkehrsuntersuchung sind im September 2021 umfangreiche Verkehrserhebungen erfolgt. Die Ergebnisse der Verkehrsuntersuchung sollen im Sommer 2022 vorliegen. Darauf aufbauend wird ein Schallschutzgutachten erstellt. Die Auftragserteilung hierfür ist erfolgt.
Vermessungsarbeiten sind ebenfalls erfolgt.
Im Wirtschaftsplan 2022 sind 1,0 Mio Euro an Planungskosten kalkuliert worden. Abzüglich der bereits bis Ende 2021 abgerechneten Kosten in Höhe von rund 600.000,-€, verbleibt im Hinblick auf die insgesamt kalkulierten Planungskosten in Höhe von 2,4 Mio Euro, ein Rest in Höhe von 900.000,-€.
Hierfür sind für das Wirtschaftsjahr 2023 660.000,- € und für das Wirtschaftsjahr 2024 240.000,-€ als Verpflichtungsermächtigungen veranschlagt worden.
Zur Gesamtfinanzierung der Planungskosten stehen ca. 700.000,-€ aus Mitteln der zugesagten Landeszuweisung zur Verfügung. Darüber hinaus stehen ca. 730.000, -€ aus bislang noch nicht in Anspruch genommenen Zuschussmitteln aus dem Jahr 2009 zur Verfügung. 70.000,-€ stammen aus dem vereinbarten Finanzierungsanteil des Landkreises Lüchow-Dannenberg. Die verbleibenden 900.000,-€ werden über Investitionszuschüsse des Landkreises refinanziert.
➜ In der Sitzung vom 08.02.2022 hat der Betriebsausschuss zur Fortschreibung des Mehrjahresprogramms (2023 – 2027) beschlossen, die geplanten Bauabschnitte der Elbbrücke um ein Jahr auf die Jahre 2025, 2026 und 2027 zu verschieben. Darüber hinaus ist nach den bisherigen Ergebnissen der Vorplanung eine Kostenanpassung (Baupreisindex) auf ca. 73,4 Mio € erfolgt.
➜ Für die weiteren Planungsleistungen zum Brückenbauwerk ist eine Baugrunduntersuchung erforderlich. Im Rahmen dieser Untersuchung werden Bohrungen bis zu einer Tiefe von ca. 25 m in den Bereichen durchgeführt, in denen zukünftig die Brückenpfeiler errichtet werden sollen. Dies ist erforderlich, um die Gründungstiefe zu ermitteln.
Im Frühjahr 2022 wurden die erforderlichen Betretungsrechte der Grundstückseigentümer zur Durchführung der Baugrunduntersuchung eingeholt.
Ebenso wurde die Befreiung für die Durchführung der Untersuchungen bei der Biosphärenreservatsverwaltung beantragt. Ergänzend wurden bodenkundliche Voruntersuchungen zur Erstellung eines Schutzkonzeptes Flora und Fauna und eines Bodenschutzkonzeptes für die Baugrunduntersuchung gefordert.
Die Antragstellung für die Durchführung der Voruntersuchungen erfolgte im Frühsommer 2022. Parallel wurden die erforderlichen Konzepte beauftragt. Nach Prüfung und Befreiung konnten die Voruntersuchungen im August 2022 durchgeführt werden. Die Ergebnisse flossen in das erforderliche Schutzkonzept Flora und Fauna und in das Bodenschutzkonzept ein.
Nach Ergänzung der Konzepte im Antrag für die Baugrunduntersuchung wurde die Befreiung im Januar 2023 erteilt.
➜ Aktuell liegt ein Widerspruch gegen die Befreiung vor. Dieser wird seitens der Biosphärenreservatsverwaltung geprüft.
Das Verkehrsgutachten wurde im November 2022 fertiggestellt. Die Ergebnisse wurden am 01.02.2023 dem Betriebsausschuss vorgestellt.
Das Schallschutzgutachten wird voraussichtlich zum Ende des Sommers 2023 vorliegen.
➜ Der Landkreis Lüchow-Dannenberg, die Samtgemeinde Elbtalaue und die Gemeinden Neu-Darchau und Amt Neuhaus sind im Rahmen von Info-Veranstaltungen über die aktuellen Planungsstände informiert worden.
Anfang 2023 wurden weitere für den Antrag auf Planfeststellung erforderliche Gutachten mit dem Ziel der Fertigstellung im Sommer 2023 beauftragt.
Die Aktualisierung des Gutachtens „Regionalwirtschaftliche Effekte der geplanten Elbbrücke Neu Darchau“ wird durch die Georg Consulting in Hamburg durchgeführt.
Die Fortschreibung / Aktualisierung des „Nachweises der Auswirkungen auf das Fließgeschehen“ und der „Untersuchungen zu den möglichen Auswirkungen auf die Hochwasserabführung sowie Eisbildung, Eisversatz und schadlose Eisabführung“ erfolgt durch die AFRY Deutschland GmbH.
Ebenso wie der „Fachbeitrag zur Wasserrahmenrichtlinie“.
Für die Erstellung des „Fachbeitrags Klimaschutz“ wurde die Arbeitsgruppe Land & Wasser (alw) – Büro für Landschaftsplanung und Vegetationskunde beauftragt.
Die Landschafsplanerischen Leistungen des Ing.-Büro EGL (Umweltverträglichkeitsstudie und Beurteilung) befinden sich in der Bearbeitung.
Für die Erstellung des Landschaftspflegerischen Begleitplans wurde Anfang 2023 die fotorealistische Visualisierung der Elbbrücke beauftragt. Der Generalplaner legte die Ergebnisse im März 2023 zur weiteren Verwendung vor.
In enger Abstimmung zwischen der Bietergemeinschaft LAP/GRASSL mit dem zugehörigen Objektplaner der Verkehrsanlage (Vössing Ingenieurgesellschaft mbH) und dem Ing.Büro EGL für die landschaftsplanerischen Leistungen lag Anfang 2023 der erste Entwurf der Verkehrsplanung vor.
Weitere Planungsbesprechungen und Abstimmungen folgten. Die Beteiligung der von der Planung Betroffenen läuft.
Die Ergebnisse der schalltechnischen Untersuchungen sind in der Entwurfsplanung berücksichtigt.
➜ Stand Mitte 2023 liegt hinsichtlich der Prüfung des Widerspruchs gegen die Befreiung des Antrags für die Baugrunduntersuchungen noch kein Ergebnis vor.
➜ Am 03.Feburaur erfolgte die Anmeldung zum Mehrjahresprogramm des Landes (MJP) mit einer aktualisierten Kostenschätzung (Gesamtkosten des Vorhabens: 91,5 Mio Euro). Mit Schreiben vom 05. Juli 2023 hat die NLStBV mitgeteilt, dass sie dem Nds. MW die Aufnahme der Maßnahme in das MJP 2024 – 2028 vorschlagen werde. Die Maßnahme sei vorläufig für das Jahr 2025 vorgeschlagen worden.
➜ Die Mitteilung über die Aufnahme und der damit einhergehenden 75%-Förderung aus NGVFG-Mitteln wird bis Ende September erwartet.
◄ ZITAT ENDE
Quelle: »Zwischenbericht zum 30.06.2023 für den ›Eigenbetrieb Straßenbau und –unterhaltung‹ des Landkreises Lüneburg« vom 3. August 2023, S. 11 bis 18 (= Anlage 1 der Informationsvorlage VO 2023/275, zu finden als Beigabe im PDF des entsprechenden Vorlagensammeldokuments über den Sitzungskalender, Datum 05.09.2023 / Betriebs- und Straßenbauausschuss: https://www.landkreis-lueneburg.de/allris/vo020.asp?VOLFDNR=7386)
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Die geplante Sanierung des Radweges an der Kreisstraße zwischen Barum und Bütlingen (Kreis Harburg) fällt aus.
Grund ist, dass das Ausschreibungsergebnis ein extremer Ausreißer nach oben ist. Für das mit 330.000 Euro kalkulierte Vorhaben gab es nur ein Angebot – und das fällt gleich doppelt so teuer aus. „Wir müssen auf die Sanierung verzichten, weil sie so nicht wirtschaftlich wäre“, verdeutlichte Seegers.
Brückenkosten :Diese sind im Januar 2023 auf 91,5 Millionen Euro angesetzt worden. „Die nächste Kostenprognose bezüglich der Gesamtkosten erfolgt Ende Januar 2024″, berichtet er.
Die Summe gliedere sich auf in die reinen Baukosten sowie Gutachter- und Planungskosten. „Unabhängig von weiteren Planungen ergibt sich alleine durch den langen Planungszeitraum und die allgemeine Inflation regelmäßig eine Kostensteigerung“, erläutert Seegers. Man suche den Fehler.
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Klaus-Peter Dehde, der Bürgermeister von Neu Darchau, ist kürzlich mit diesem Beitrag hervorgetreten:
Fährverbindungen stärken – Brückenplanungen unverzüglich einstellen
Wie zu erfahren ist, soll im Rahmen der Neufassung des Landesraumprogramms (LROP) endlich das umgesetzt werden, was alle in der Region bereits seit langem wissen. Wie Hans-Herbert Jenckel in seinem Blog berichtet, soll in das LROP folgender Satz aufgenommen werden: „Das Ziel in Ziffer 04 soll dahingehend geändert werden, dass anstelle der Brückenlösung zur Flussquerung der Elbe bei Darchau / Neu Darchau künftig ein Fährkonzept vorgesehen wird.“
Das Projekt einer Elbbrücke gehört der Vergangenheit an. Das wissen im Prinzip schon seit Jahren alle, die sich intensiver mit der Thematik und der Bedeutung für den Raum beschäftigen. Mit schöner Regelmäßigkeit wurde und wird das Thema vorzugsweise zu bevorstehenden Wahlterminen hervorgeholt, um damit den Eindruck zu vermitteln, man habe nichts Geringeres als die Vollendung der Deutschen Einheit zu realisieren. Besonders tun sich diejenigen hervor, die aus merkwürdigen Motiven gern beim Nachbarn bauen wollen und ganz empört sind, wenn darauf verwiesen wird, dass der Landkreis Lüneburg doch bitte auf seinem Gebiet in der Stadt Bleckede baut. Die bisherigen Planungen des Landkreises Lüneburg waren und sind zum Scheitern verurteilt. Auch deshalb sollte die Geldverschwendung der vergangenen Jahre unverzüglich beendet werden.
Das Land Niedersachsen hatte sich bisher der Verantwortung dadurch entzogen, dass es mit den vagen Formulierungen einer regionalen, also kommunalen Lösung die Hoffnung aufrechterhielt, es würde zu einem Brückenbau kommen. Endlich hat das zuständige Ministerium den Mut – in Umsetzung der Koalitionsvereinbarung von SPD und Grünen – dafür zu sorgen, dass zeitnah Lösungen für die Menschen umgesetzt werden können. Der Fährbetrieb der Gemeinde Neu Darchau hat bereits ein Konzept erarbeitet, dass der Schaffung von Grundlagen für den Erwerb einer Niedrigwasserfähre dient. Wenn jetzt klar ist, dass kein weiteres Geld für Planungen eines zum Scheitern verurteilten Projektes ausgegeben wird, sollte jetzt auch darüber gesprochen werden, wie das dafür vorgesehene Geld sinnvoll in die Verbesserung der Fährverbindungen investiert werden kann.
Zur Erinnerung: Anders als zum Beispiel die Fähre in Bleckede, erhält die Neu Darchauer Fähre keine Unterstützung des Landkreises. Der Eigenbetrieb der Gemeinde wird nach strengen betriebswirtschaftlichen Grundsätzen geführt. Die Kommune entnimmt aus dem Fährbetrieb keine Mittel, belässt Überschüsse im Betrieb, um so nötige Investitionen ohne Kreditaufnahmen tätigen zu können. Allein der „Schiffs-TÜV“, die SUK, kann bis zu 250 000 Euro kosten und steht alle fünf Jahre an.
Es ist dafür zu sorgen, dass die Gemeinde Neu Darchau eine unterstützende Stellungnahme zu den Plänen des Landes abgibt. Hilfreich wäre es ohne Frage, wenn auch der Landkreis Lüchow-Dannenberg endlich seine kreisangehörige Gemeinde Neu Darchau dabei unterstützt, eine zukunftsfähige Verbindung über die Elbe sicherzustellen.
https://www.kpdehde.de/faehrverbindungen-staerken-brueckenplanungen-unverzueglich-einstellen
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Sehr geehrter Herr Kirst-Thies,
ich setze meine Antwort auf ihren Kommentar vom 05. September 2023, 13:42 Uhr, jetzt mal an die Spitze, damit die Nicht-Abonnenten und Zufalls-Leser des Blogs auch etwas davon haben und einordnen können, wie Sie hier im Blog auf Nebenschauplätzen versuchen, mich zu diskreditieren.
Und das probieren Sie ja nicht zum ersten Mal, erinnern Sie sich bitte an Ihre vielen Anwürfe im Frühjahr 2022, als Sie in mehreren Posts behaupteten, ich würde Unwahrheiten verbreiten.
Wenn Sie also glauben, dass meine Äußerung, Sie hätten – ebenso wie die Pressesprecherin des Landwirtschaftsministeriums – sich nicht mit der geltenden Rechtslage auseinandergesetzt, bitte, dann bringen Sie das doch gern als üble Nachrede oder Verleumdung zur Anzeige und wedeln hier nicht unbegründeten Anspielungen nach dem Motto: irgend etwas wird schon hängen bleiben.
Und nun werde ich wieder meiner Aufgabe als Vorstandsmitglied des Fördervereins Brücken bauen e. V. gerecht:
„§ 2
Zweck des Vereins
1. Zweck des Fördervereins Brücken bauen e.V. ist die Förderung der Belange
der Volksbildung. In diesem Zusammenhang ist es ein besonderes Anliegen
des Vereins, an der Willensbildung der zur Beteiligung an politischen
Entscheidungsprozessen im Landkreis Lüneburg aufgerufenen Bürger
mitzuwirken, die Bürgerinnen und Bürger zur Wahrnehmung ihrer
Beteiligungsrechte anzuregen und das Zusammenwachsen der Menschen
beiderseits der Elbe zu verbessern.
2. Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch
a) Information der Öffentlichkeit durch Broschüren, Plakate u. dergl.,
b) Durchführung von Informationsveranstaltungen diesseits und jenseits
der Elbe ,
c) Durchführung von Diskussionsrunden, Vorträgen u. dergl.
d) Verbreitung von Informationen im Internet, insbesondere in sozialen
Netzwerken.“
Und dabei kommen Sie schon wieder nicht gut weg, geehrter Herr Kirst-Thies, denn Ihr Hinweis und Ihre Ausdeutung auf die Begründung A bis K der Verordnung zur Änderung der Verordnung über das Landes-Raumordnungsprogramm Niedersachsen (LROP-VO), 2022-09-07 und speziell auf die Seite 127 genannte die Möglichkeit, die Schwebefähre an der Oste könnte im LROP zeichnerisch als Punkt dargestellt werden, hat nun wieder gar nichts mit der Neu Darchauer Fähre oder dem Fährkonzept zu tun, weil es zwischen den in LROP genannten verbindlichen Zielen (hier: Elbquerung bei Neu Darchau) und den in LROP genannten Grundsätzen der Raumordnung (hier: Festlegungen zu kulturellen Sachgütern und Kulturlandschaften) einen elementaren Unterschied gibt.
Bitte lesen Sie hierzu auch Teil A der von Ihnen verlinkten Begründung:
Auszüge
Seite 6
„Alternativen
Das Raumordnungsgesetz gibt den Ländern verpflichtend vor, für das Landesgebiet einen Raumordnungsplan aufzustellen, sodass es keine Alternative zum Landes-Raumordnungsprogramm mit seinen verbindlichen Zielen und den Grundsätzen der Raumordnung gibt.
Daraus folgt auch die Pflicht der Zielüberprüfung und einer zukunftsgerichteten Weiterentwicklung gemäß § 6 Abs. 1 Satz 1 NROG.
Andernfalls kann das Landes-Raumordnungsprogramm dem Zweck, nachhaltige
Raumstrukturen zu schaffen sowie Planungssicherheit für öffentliche und private Investoren und Planungsträger vor allem in Bezug auf raumbedeutsame Infrastrukturprojekte zu bieten, nicht gerecht werden.
Zu vorgesehenen Inhalten sind derzeit keine ernsthaft in Betracht kommenden Planungsalternativen ersichtlich, die sich unter Würdigung der Ergebnisse des gesamten Beteiligungsverfahrens als besser geeignet aufdrängen.
Die Regelungen sind geboten, um wichtige Raumnutzungen und -funktionen zu sichern.
Besondere Bedeutung haben dabei Vorranggebiete im Sinne des § 7 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 ROG.
Die erstmalig festgelegten Vorranggebiete kulturelles Sachgut im Landes-Raumordnungsprogramm beschränken sich auf Kulturgüter, die als Weltkulturerbe anerkannt sind oder für die das Land Niedersachsen eine solche Anerkennung anstrebt. Die Sicherung ist auf deren wertgebende Bestandteile begrenzt und eine alternative Abgrenzung wäre nicht zielführend.“
und Seite 13:
„Rechtscharakter und Anwendungsbereich von Grundsätzen der Raumordnung sind durch § 3 Abs. 1 Nr. 3 und § 4 ROG begrenzt“.
Beachten Sie bitte diese maßgeblichen Sätze aus der Begründung A bis K der Verordnung zur Änderung der Verordnung über das Landes-Raumordnungsprogramm Niedersachsen (LROP-VO), 2022-09-07:
1.) „Daraus folgt auch die Pflicht der Zielüberprüfung und einer zukunftsgerichteten Weiterentwicklung gemäß § 6 Abs.1 Satz 1 NROG.“
2.) „Zu vorgesehenen Inhalten sind derzeit keine ernsthaft in Betracht kommenden Planungsalternativen ersichtlich, die sich unter Würdigung der Ergebnisse des gesamten Beteiligungsverfahrens als besser geeignet aufdrängen.“
Und nun verraten Sie mir bitte, Herr Kirst-Thies, welche tiefgreifenden Änderungen in dem Lebensumfeld der betroffenen Region Niedersachsens (außer dem Regierungswechsel von rot/schwarz zu rot/grün) seit dem 07. September 2022 bis zum Beschluss des Kabinetts am 25. Juli 2023 geführt haben, dass das im LROP seit 1998 verbindlich genannte Ziel „Brücke“ nun in ein verbindliches Ziel „Fähre“ verändert werden muss.
Waren die zuständigen Mitarbeiter des Landwirtschaftsministeriums bei der vorhergehenden Zielüberprüfung 2022 etwa zu nachlässig, als sie resümierten: „es sind derzeit keine ernsthaft in Betracht kommenden Planungsalternativen (bei der Zielüberprüfung) ersichtlich“ ?
Ich erinnere gerne noch einmal daran, dass ein Zieländerungsverfahren erfordert, dass sich die Sachlage, die der Zielfestlegung zugrundelag, grundlegend geändert hat (Bielenberg/Runkel/Spnakowsky, Raumordnungs-
und Landesplanungsrecht des Bundes und der Länder, Lieferung 2/18, Stand: April 2018, L § 6 RdNr. 46).
Nochmals meine Frage: gibt es überhaupt eine geänderte Sachlage gegenüber 2022? Welche? Ist diese grundlegend?
Und auch: werden bei dem jetzt angestrebten Zieländerungsverfahren zur Elbquerung bei Darchau / Neu Darchau nach Art und Umfang beziehungsweise Gegenstand und Reichweite die verfassungsrechtlichen Vorgaben des Grundgesetzes (GG) an die Raumordnung und die Vorgaben des Raumordnungsgesetzes (ROG) beachtet?
Grundlegende, allgemeingültige Anforderungen an Festlegungen folgen aus den verfassungsrechtlichen Vorgaben des Rechtsstaatsprinzips und des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes sowie der Kompetenzverteilung im GG und deren Konkretisierung in den §§ 1, 2, 7 und 8 ROG. Hierzu gehören unter anderem die Einhaltung des Erforderlichkeits- und Abwägungsgebots sowie des Bestimmtheitsgrundsatzes.
Ich habe große Zweifel, dass diese Vorgaben durch die niedersächsische Ministerin für Landwirtschaft, Miriam Staudte, Bündnis 90 / Die Grünen, auch nur ansatzweise bei der beabsichtigten Änderung des Ziels in der Fortschreibung des LROP beachtet wurden.
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Liebe Frau Dreyer,
nur zwei Punkte:
1) Anders vielleicht als Herr Kirst-Thies und Sie es tun sollten (wenn Sie sich im maieutischen Dialog miteinander eine sachlich-fachlich annähernd gesicherte Positition erarbeiten möchten), brauchte Fau Steger, die Pressesprecherin des Landwirtschaftsministeriums, sich NICHT mit der geltenden Rechtslage auseinanderzusetzen. Denn sie „kommuniziert“ bloß! Das heißt, sie gibt ja gerade nicht IHRE EIGENE Meinung zum besten, sondern fungiert nur als Medium, welches die ihr bekanntgemachte Meinung anderer (hier die der Ministerin bzw. des Ministeriums) von A nach B (hier zu den anwesenden Journalisten der LPK) im idealen (= professionellen) Falle nur weiterleitet. (Dass etwa Frau StS Pörksen sich nicht ausschließlich an diese Mittlerrolle hält bzw. gehalten hat, macht doch das Unangemessene ihres Verhaltens aus.)
2.) § 6 Abs. 1 Satz 1 NROG sagt: „Die Raumordnungspläne sind bei Bedarf zu ändern.“ Satz 2: „Dies kann auch in sachlichen oder räumlichen Teilabschnittengeschehen.“ Vgl.: https://www.ml.niedersachsen.de/download/178315/Raumordnung_und_Landesplanung_Rechtsvorschriften.pdf
BEI BEDARF, wie, würden Sie sagen, ist diese Formel ins Hochdeutsche zu übersetzen?
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Meine Lieblingssprecherin ist Susanne Daubner: Super Stimme, kein Zusatzkommentar, kein Zusatzblick, kein verschwörerisches Lächeln, einfach die Nachricht. — Ich möchte die Meldung selber beurteilen.
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Lieber Herr Berg,
ich beantworte Ihre Anmerkungen.
zu 1) Ja, Sie haben natürlich recht.
Frau Steger, die Sprecherin des Landwirtschaftsministeriums kommuniziert bloß. Sie musste sich nicht mit der geltenden Rechtslage auseinandersetzen, meine Formulierung war daher falsch. Ich entschuldige mich deshalb bei Frau Steger.
Der Tenor lag auch mehr auf die inkorrekten Informationen, die Frau Steger weitergeben musste, um dann medial verbreitet zu werden. Allein darauf wollte ich verweisen.
Es kam mir eigentlich auch mehr auf den Vergleich mit Herrn Kirst-Thies an, der sich selbst als Bescheidwisser der Materie inszeniert, dann aber irrige Rückschlüsse auf Veröffentlichungen des zuständigen Ministeriums zieht, nur weil darin das Wort „Fähre“ aufgeführt ist.
Ich denke, dass niemand aus der Leserschaft die Äußerungen Frau Stegers oder die Verlautbarungen des Herrn Kirst-Thies auf Richtigkeit überprüft (außer ein gewisser Otto Berg), so dass ich (als Vorstandsmitglied des Brückenvereins) nicht umhinkomme, die erwähnten Falschmeldungen bzw. Erklärungen geraderücken zu müssen.
Deshalb auch hier, zu 2.):
Zunächst: Sie haben den wesentlichen Teil der Vorschrift zu Planänderungsverfahren (§ 6 Abs. 1 NROG) unterschlagen.
Aber genau dieser Teil sagt etwas zu der in Satz 1 genannten Bedeutung des Schlagworts „bei Bedarf“ aus.
Erst nach Erfüllung der in Satz 3 genannten Bedingung ist zu prüfen, ob ein sachlicher oder ein räumlicher Teilabschnitt überhaupt zu ändern ist.
§ 6 Abs. 1 NROG
Satz 1: Die Raumordnungspläne sind bei Bedarf zu ändern.
Satz 2: Dies kann auch in sachlichen oder räumlichen Teilabschnitten geschehen.
Satz 3: Für Änderungen der Raumordnungspläne gelten die Vorschriften über die Planaufstellung entsprechend.
„Bei Bedarf“ bedeutet in diesem Fall also: entweder werden mit der jetzigen Zielnennung die aktuell gültigen Vorschriften über die Planaufstellung nicht mehr erfüllt.
Das kann in dem Brückenthema nicht sein, denn die Voraussetzungen, die zu der erstmaligen Nennung des Ziels im LROP „feste Elbquerung / Brücke“ 1998 in der Abwägung zu der damals schon verkehrenden Neu Darchauer Elb-Fähre erfüllt waren, wurden zuletzt in 2022 als immer noch vorhanden bestätigt:
„Zu vorgesehenen Inhalten sind derzeit keine ernsthaft in Betracht kommenden Planungsalternativen ersichtlich, die sich unter Würdigung der Ergebnisse des gesamten Beteiligungsverfahrens als besser geeignet aufdrängen.“ – Auszug aus: Änderung der Verordnung über das Landes-Raumordnungsprogramm Niedersachsen (LROP-VO), 2022-09-07.
Obendrauf wurde in einem Raumordnungsverfahren (§ 9 NROG) mit der landesplanerischen Feststellung 2016 die Vereinbarkeit des Brückenbau-Vorhabens mit den Vorschriften des NROG bestätigt.
„Bei Bedarf“ könnte aber auch bedeuten, dass ein geeigneteres Mittel als das aktuell im LROP aufgeführte Ziel (Brücke) die in § 2 ROG oder § 2 NROG genannten Grundsätze der Raumordnung erfüllen könnte.
Der Raumordnungsplan – also auch eine „Bedarfs“-Änderung nach § 6 Abs. 1 NROG – ist zu begründen.
Die Begründung muss eine zusammenfassende Erklärung enthalten und muss die Ziele, Zwecke und wesentlichen Auswirkungen des Planes erkennen lassen (Spannowsky, § 7 Rn. 158).
Die Begründung hat für jede wesentliche Festlegung ihren Zweck zu benennen und muss das wesentliche Ergebnis der Abwägung erkennen lassen. (vgl. Wiggers, Planerhaltung im Recht der Raumordnung, 2003 S. 155 m.w.N.).
Diese Abwägungen können sich selbstverständlich nur an den im ROG und im NROG genannten Grundsätzen der Raumordnung orientieren (jeweils § 2).
Dazu zählen jedoch – ich wiederhole mich – weder Elbquerungs-Favoriten der derzeitigen Regierungspartner, noch Koalitionsverträge und auch nicht die Einschätzung des Einsatzes von Finanzmitteln für das im LROP als Ziel genannte Projekt.
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Sehr geehrte Frau Dreyer,
1. Wenn jemand nicht in der Lage oder willens ist, aus einem zitierten Text das für den inhaltlichen Kontext Wesentliche wiederzugeben, sind dann immer die anderen dumm?
2. Was möchten die erreichen, die ihren Beitrag aus dem inhaltlichen Kontext reissen und an die Spitze eines Diskussionsforums setzen?
3. Was hat es zu bedeuten, wenn jemand immer wieder seine wissensmäßige Überlegenheit formal behaupet und auf den Volksbildungszweck seines Vereins hinweist? Wird das die erwachsenen Schülerinnen motivieren?
4. Haben Sie den Eindruck, dass Ihr Verein tatsächlich die Bürgerinnen Ihres Landkreises ergebnisoffen “zur Wahrnehmung ihrer Beteiligungsrechte” anregt und sie entsprechend objektiv informiert, so dass diese über Handlungsalternativen bei Ihren politischen Entscheidungen verfügen?
5. Ist es Volksbildung, die Einwohner*innen des Landkreises Lüneburg u. a. mit einer Zeitungsanzeige aufzufordern, einen vorformulierten Protestbrief an das Landwirtschaftsministerium zu schicken?
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Liebe Frau Dreyer,
auf Ihren ‚Post‘ von gestern Früh (2. September 2023 um 0:36 Uhr, https://blog-jj.com/2023/08/24/im-brucken-drama-wird-ordentlich-eskaliert/#comment-20968) antworte ich in der Reihenfolge Ihrer zwölf (12) Bemerkungen.
1.) Dass er von Millionen gelesen werde und auf Hunderttausende wirke, ist ja wohl der Traum jedes Blog.jj-Kommentators. Ihre Hoffnung und Ihr Dank schmeicheln meinem diesbezüglichen, nach meinem Empfinden natürlich viel zu selten gelobten Ehrgeiz!
2.) Was Sie „hinzufügen“, von dem zu unterscheiden, was Sie „beanstanden“, fällt mir nicht leicht.
3.) Ja, ich habe geschrieben: „Theoretisch ist die beabsichtigte LROP-Fortschreibung ein interessantes Projekt: Man beschließt, ohne zu wissen was.“ Damit meinte ich, dass „ein Fährkonzept“ anstelle „einer Brücke“ oder meinetwegen auch einer „Übersprunganlage“ als Ziel unter Ziffer 04 in Abschnitt 4.1.3 (Straßenverkehr) des LROP zu fixieren, genauso ist, als würde ein „Messi“ überlegen, ob es nicht besser sei, die nächsten drei Jahre über die diversen Möglichkeiten der Ausarbeitung eines Ordnungs- und Reinigungskonzeptes nachzudenken, als heute Nachmittag die Profis vom Räumdienst in die Bude zu lassen. Herr Kirst-Thies, den ich übrigens mit meiner Kritik an der „Äpfel-und-Birnen“-Floskel nicht düpieren oder verärgern wollte (für meinen u. U. ungehalten tönenden Einstieg vom 1. September 2023 um 21:20 Uhr bitte ich um Vergebung) hatte das am 1. September 2023 um 19:57 Uhr auch schon aufgespießt (vgl.: https://blog-jj.com/2023/08/24/im-brucken-drama-wird-ordentlich-eskaliert/#comment-20963). Auf seinen Vorschlag: „Über die Elbe, schwimmen[ ], und das Konzept im Kopf oder im Plastikbeutel“, scheint mir die Änderungsplanung für 2026 derzeit hinauszulaufen. (Herr Kirst-Thies hat nachgelegt: „Man sollte […] den feststehenden Eintrag im LROP mit der Absichtserklärung der Änderung“ nicht gleichsetzen. Was wird also stattdessen dastehen? „Die Flussquerung der Elbe bei Darchau/Neu Darchau ist als Fährenverkehr im Rahmen einer Regionallösung zu verwirklichen“?)
3.a) Herr Kirst-Thies schreibt gerade (3. September 2023 um 20:04 Uhr, https://blog-jj.com/2023/08/24/im-brucken-drama-wird-ordentlich-eskaliert/#comment-20996): „1. Die Sachlage hat sich seit 1998 geändert.“ (Seine Begründung ist schwach.)
4.) Richtig, die Finanzierbarkeit des Projekts und/oder seine Kosten-Nutzen-Relation sind im „(LROP)Ziel-Änderungs-Verfahren“ nicht zu prüfen. Die Potenz zum Aufbringen der Kostenanteile des Kreises (ich schrieb das schon) muss erst nach dem Abschluss des Planfeststellungsverfahrens „mit dem Antrag zur Aufnahme in das Jahresbauprogramm erbracht werden“ und wird dann, – vermutlich Ende 2025, sofern in der Einspruchphase juristisch nichts schiefgeht, – wahrscheinlich auch erbracht werden.
5.) Herr Kirst-Thies schreibt auch zu Ihrem abweisenden Vortrag („Fähre ist nicht raumbedeutsam“) gerade (3. September 2023 um 20:04 Uhr, https://blog-jj.com/2023/08/24/im-brucken-drama-wird-ordentlich-eskaliert/#comment-20996):
„2. Eine Fährverbindung, bestehend aus Fähre und zuführenden Straßen mit Anlegern beansprucht a) Raum und ist b) zeichnerisch darstellbar.“ (Das werden Sie, liebe Frau Dreyer, wohl zugeben müssen. Denken Sie an die Bilder der in der Sonne brütenden Autoschlangen vom Juli vor der Fähre in Bleckede. Müssen womöglich die Straßenzuwege und Anlegeareale verändert, vergrößert, verlängert, verbreitert, überdacht, klimatisiert, neu geführt oder lokalisiert werden?)
6.) Herr Kirst-Thies nennt in seinem Formulierungsvorschlag zum Fährkonzept auch das „Verbundsystem mit den beiden vorhandenen Elbbrücken […] bei Lauenburg und Dömitz mit zwei klimaschonenden Niedrigwasserfähren bei ausgeweiteten Fährzeiten im Rahmen einer Regionallösung“. Vielleicht wären mit so einem System ja auch die Raumordnung betreffende Straßenneu- und/oder -umbauten oder neu gelegte, das ÖPNV-Konzert betreffende Schnellbahntrassen vonnöten?
7.) Ja, ein Eingriff des Landes in den Neu-Darchauer Fährbetrieb würde die Planungshoheit der Kommune verletzen, — solange nicht die Kommune sich zur Abgabe, Einschränkung oder einfach nur zur Änderung ihrer Hoheiten in Absprache mit dem Land versteht.
8.) Sie berichten völlig korrekt: Das Verwaltungsgericht Lüneburg habe „in seinem Urteil vom 22.03.2006, Az.: 5 A 252/05: VG Lüneburg, 22.03.2006 – 5 A 252/05 | Niedersächsisches Vorschrifteninformationssystem (NI-VORIS) (wolterskluwer-online.de) […] folgendes zu Zielfestsetzungen dargelegt“:
► RZ 30: „Die Zielsetzung des konkreten Vorhabens ist […] keiner umfassenden gerichtlichen Kontrolle unterworfen.“
Aber dann kann es sich bei RZ 33 doch wohl nur um eine Meinungsäußerung des Gerichts handeln, wenn es heißt: „Gemessen an diesen Grundsätzen ist das planfestgestellte Brückenbauvorhaben sachlich gerechtfertigt. Es dient – wie der Beklagte im Planfeststellungsbeschluss im Einzelnen nachvollziehbar dargelegt hat – der besseren, schnelleren und sicheren verkehrsmäßigen Erschließung des unterentwickelten Gebietes der Gemeinde Amt Neuhaus. Dieses Ziel kann nicht in gleicher Weise durch den Ausbau der bestehenden Fährverbindung erreicht werden. Dies reicht aus, um die Erforderlichkeit des Vorhabens zu bejahen, ohne dass es darauf ankäme, ob das Vorhaben in Anbetracht des vorhandenen Straßennetzes und des Fährbetriebes unabdingbar geboten ist.“
Beachtlich ist außerdem:
► „Die Durchführung eines Raumordnungsverfahrens ist somit immer eine Ermessensentscheidung.“
► „Ein Rechtsanspruch auf die Einleitung eines Raumordnungsverfahrens besteht nicht.“
► „Aufgrund des eher behördenverbindlichen Charakters und der fehlenden unmittelbaren Rechtswirkung nach außen kann das Ergebnis eines Raumordnungsverfahrens nicht mit einem Rechtsmittel angegriffen werden.“
Quelle: Absätze zwei und drei hier: https://www.ml.niedersachsen.de/startseite/themen/raumordnung_landesplanung/raumordnungsverfahren/raumordnungsverfahren-rov-121746.html
9.) Sie Mutmaßen, „die Erklärung über die Planungsabsicht [am 25. Juli im Kabinett und/oder am 18. August bei der LPK] hatte offenbar nur einen Zweck […]: die Botschaft war augenscheinlich allein für die Lüneburger Kreistagsabgeordneten gedacht, die, ob dieser Hiobsnachricht, doch bitte schnell dafür sorgen sollen, dass die Brückenplanungen sofort eingestellt werden.“ Das ist denkbar, aber schwer zu beweisen.
Gleichwohl stelle ich fest: Ein solcher „Move“ wäre für Frau Staudte nichts Neues.
Im Hamburger Abendblatt war am Sonnabend, den 12. März 2016, das Folgende zu bestaunen:
Foto: Vamos / HA
„Der Vereinsvorsitzende Paul Reichwaldt, Geschäftsführer Klaus Hoppe sowie Pressesprecherin Nele Jennert überreichten am vergangenen Donnerstag [den 10. März 2016] am Rande der Landtagssitzung in Hannover die bis dato 6000 gesammelten Stimmen für den Erhalt der Lüneburger Vamos Kulturhalle. Empfangen wurden sie von den Landtagsabgeordneten Andrea Schröder-Ehlers (SPD), Miriam Staudte (Bündnis 90/Die Grünen) und der Staatssekretärin des Ministeriums für Wissenschaft und Kultur Andrea Hoops.“ Vgl.: https://www.abendblatt.de/hamburg/harburg/article207166071/6000-Unterstuetzer-wollen-Kunsthalle-erhalten.html
Lesen Sie bitte dazu die glänzende Analyse von Herrn Kevin Schnell vom 28. Februar 2020 um 23:07 Uhr, der urteilte:
„Sowohl Herr Hoppe und seine Entourage als auch Frau Hoops und ihre Entourage waren absolut fehl am Platze und das auch noch ohne jeden vernünftigen Grund. Denn beide Parteien konnten REIN GAR NICHTS füreinander tun, als bloß – eben: in den Fotoapparat von Fraus Jenner zu grinsen. Es ging um das seit mehreren Jahren bekannte, angekündigte und terminierte Auslaufen eines Pachtvertrages zwischen zwei Lüneburger Unternehmungen (Campus und Leuphana). “
► Herr Schnell resümierte: Die einzige Mögliche Erklärung für dieses Treffen sei, dass es sich dabei „um eine verabredete bilderzeugende Reklame-Inszenierung zugunsten der Campus-Geschäftsführung mit dem Wirkungs- und Beeindruckungsziel Lüneburg handelte.“ Vgl.: https://blog-jj.com/2020/02/24/behindertenbeirat-verpasst-arena-schuss-vor-den-bug/#comment-9766
► Meines Erachtens gibt es KEINE andere Erklärung für diesen Vorgang.
10.) Zu obigem passt, worauf Frau Thurneisen mich gestern, 2. September 2023 um 12:05 Uhr aufmerksam gemacht hat (siehe: https://blog-jj.com/2023/09/01/eine-million-steht-auf-dem-spielplan-und-keine-resolution/#comment-20974). Sie verlinkte ein Papier der Lichtenberggesellschaft, in dem sich viele falsche „Zitate“ des Göttinger Aufklärers aus dem 18. Jahrhundert finden, aber auch ein Satz, der wohl tatsächlich aus der Feder Friedrich II., des preußischen „Roi Philosophe“ (und Kriegsfürsten), stammt (Volz, s.u., gibt an: „Der obige Aufsatz ist in Form eines Briefes geschrieben, mit dem fingierten Datum: London, 2. April 1770. Er erschien anonym im Verlage des Berliner Buchhändlers Voß unter dem Titel: „Examen de l’Essai sur Ies préjugés. A Londres, chez Nourse libraire, MDCCLXX“, G. B. Volz, S. 238, Anm. 1): In seiner „Kritik der Abhandlung ,Über die Vorurteile’“ („Examen de l’essai sur les préjugés“, in: Œuvres de Frédéric le Grand, hrsg. von Johann David Erdmann Preuß, 30 Bde., Berlin: Decker, 1846–1856. Bd. 9, S. 129-152. Dt. Übersetzung in: Gustav Berthold Volz (Hg.): Die Werke Friedrichs des Großen, 10 Bde., Berlin 1912-1914, Bd. 7, 238-257, hier: S. 242. Online ab hier: http://friedrich.uni-trier.de/de/volz/7/238/text/) hat Friedrich „der Große“, damals noch Hohenzollern-König „in“, ab 1772 König „von“ Preußen, ab 1740 Markgraf von Brandenburg und somit einer der Kurfürsten des Heiligen Römischen Reiches, als Hypothese und Erfahrungssatz festgehalten, was wir heute als Neonationalprimitivismus à la „AfD“ und Querdenker-Konsorten bestätigt sehen:
„Ich möchte beinahe versichern, daß in einem Staat, wo alle Vorurteile ausgerottet wären, keine dreißig Jahre vergehen würden, ohne daß man neue aufkommen sähe; worauf die Irrtümer sich mit Geschwindigkeit ausbreiten und das Ganze wieder überschwemmen würden.“
Gleich dort schließt ein Satz an, um den es mir hier geht, und den Sie künftig vielleicht stärker beachten sollten, liebe Frau Dreyer:
► „Wer sich an die Phantasie der Menschen wendet, wird allemal den besiegen, der auf ihren Verstand einwirken will.“
11.) Obgleich ich meine, dass Ihr Verdacht nicht unplausibel klingt, Frau Staudte gehe es bei der von ihr angekündigten Änderung von Ziffer 04 in Abschnitt 4.1.3 (Straßenverkehr) des LROP mehr darum, die Lüneburger Kreistagsabgeordneten zur Projektaufgabe zu bewegen, als darum, die Änderung per Verordnung auch tatsächlich herbeizuführen, bin ich keineswegs überzeugt, es lasse sich „Verräterisches im Handeln von Miriam Staudte und Detlev Schulz-Hendel“ erblicken. Wo steht denn geschrieben, dass der Versuch der Irreführung von Journalisten und von Kreistagsabgeordneten (über die Vermittlung jener Journalisten) verboten ist? So etwas (s. o. Punkt 9) kommt vor und verfängt sogar in einigen Fällen. Denken Sie bloß an den Ex-Minister Bernd Althusmann und seine, dummen, unverantwortlichen Statements während der „Feinstaubdebatte“ vom Winter 2018/19. Hier eines davon: „Das Beispiel der Abgas-Grenzwerte zeigt, dass manche Vorgaben aus Brüssel durchaus zu hinterfragen sind. Die Feinstaub-Produktion von drei Zigaretten ist zehnmal so hoch wie jene, die am Auspuff eines alten Euro-3 Diesel eine halbe Stunde lang gemessen wurde.“ So am 19. Januar 2019, Absatz 1 hier: https://cdu-niedersachsen.de/althusmann-ein-ehrliches-herzliches-und-lautes-ja-zu-europa/ Als dann am Donnerstag, den 14. Februar 2019, bekannt geworden war, dass die VW/CDU-Referenz., der „Lungenfacharzt“ Dieter Köhler mit falschen Zahlen und Schadstoff-Werten argumentiert hatte, guckte Niedersachsens CDU-Spitze dumm aus der Wäsche. Vgl.: http://www.taz.de/!5572843/ oder: https://www.spiegel.de/gesundheit/diagnose/feinstaub-positionspapier-lungenarzt-widerspricht-seinen-kollegen-a-1249884.html
12.) Ich würde den Instagram-Beitrag der Jungen Union zur Brücke lesen, wenn ich ihn fände. Setzen Sie ihn doch einfach hier in den Blog.
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Hier noch die erwähnten Zeilen des preußischen Friedrich II. im Textzusammenhang:
[241] „Ich komme nun zu dem Ziel, das der Verfasser anstrebt. Er verhehlt es nicht, er gibt es vielmehr recht klar zu verstehen, daß er es auf den religiösen Aberglauben seines Landes abgesehen hat, daß er den Kult abschaffen möchte, um auf dessen Trümmer die Naturreligion zu erheben. Dabei will er eine Moral einführen, die von allem wesensfremden Beiwerk befreit ist. Seine Absichten muten uns rein an: er will nicht, daß das Volk durch Fabeln irregeführt werde und daß die Betrüger, die diese verschleißen, allen Gewinn daraus ziehen, gleichwie die Quacksalber aus den Arzneien, die sie verkaufen. Diese Betrüger sollen nicht die einfältige Menge beherrschen, nicht weiterhin sich der Macht erfreuen, die sie mißbräuchlich gegen Fürst und Staat ausspielen. Er will, mit einem Wort, den herrschenden Kult aus dem Weg räumen, der Masse die Augen öffnen und ihr helfen, das Joch des Aberglaubens abzuschütteln. Der Entwurf ist groß; fragt sich nur, ob er auch ausführbar und der Autor richtig vorgegangen ist, um ihn durchsetzen zu können.
[242] Wer die Welt gründlich studiert und das menschliche Herz erforscht hat, wird die Unternehmung für unausführbar halten. Alles stellt sich ihr entgegen: die Halsstarrigkeit, womit die Menschen an ihren gewohnten Anschauungen hangen, ihre Unwissenheit und Urteilsunfähigkeit, ihre Neigung zum Wunderbaren, die Macht des Klerus und die Mittel, die ihm für seine Selbstbehauptung zur Verfügung stehen. Nach alledem muß man bei einer Bevölkerung von sechzehn Millionen, wie man sie in Frankreich zählt, auf die Bekehrung von fünfzehn Millionen achthunderttausend Seelen verzichten, weil in ihren Meinungen unüberwindliche Hemmungen liegen. Für die Philosophie bleiben also zweihunderttausend. Das ist schon viel. Ich möchte es niemals auf mich nehmen, einer so großen Anzahl dieselbe Gedankenrichtung zu geben, einer Vielheit, die an Verständnis, Geist, Urteil, Anschauungsweise genau so verschieden ist wie an kennzeichnenden Gesichtszügen. Nehmen wir ruhig an, die zweihunderttausend Proselyten hätten dieselbe Ausbildung empfangen; darum wird jeder doch seine Eigengedanken, seine Sonderansichten haben, und am Ende werden unter all den vielen nicht zwei zu finden sein, die dasselbe denken. Ich gehe noch weiter. Ich möchte beinahe versichern, daß in einem Staat, wo alle Vorurteile ausgerottet wären, keine dreißig Jahre vergehen würden, ohne daß man neue aufkommen sähe; worauf die Irrtümer sich mit Geschwindigkeit ausbreiten und das Ganze wieder überschwemmen würden. Wer sich an die Phantasie der Menschen wendet, wird allemal den besiegen, der auf ihren Verstand einwirken will.“
Quelle: http://friedrich.uni-trier.de/de/volz/7/241/text/ und: http://friedrich.uni-trier.de/de/volz/7/242/text/
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Auf der Suche nach dem verlorenen Berg😇
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Das müssen Sie sich vor dem Hintergrund der Theaterdebatte und den Zeitansprüchen eines wirklichen Engagements (das im Kaufen und Wahrnehmen eines Abonnements bestünde) auch einmal klar machen, Herr Jenckel: Wenn sich neben Ihnen und Herrn Prof. Dr. rer. pol. Klaus Boeck noch eine dritte Person im Landkreis Lüneburg fände, welche Prousts Recherche, Fontanes episches Gesamtwerk und Coopers Natty Bumppo-Zyklus mehr oder weniger auswendig kann, dann käme das einem Wunder gleich.
À propos „du temps perdu“, ich bin vorhin von Bienenbüttel kommend am Gasthof Scherer vorbeigefahren (➝ https://blog-jj.com/2020/12/22/mauschis-universum/). Dort haben Jürgen Sallier (∧), Felix und Max Manzke (M) sowie Stefan Gropp und Frank Möller (GMA) bereits ihren Claim in Signalfarben plakatiert. Können Sie diese schwerreichen Männer nicht dazu bewegen, ein halbes Hundertstel ihres jährlichen Unternehmensgewinns (nach Steuern) in einen Stifterfonds zu überführen, dessen Erträge allein dem Erhalt und der Ausstattung von Lüneburgs Theatern dient? Vielleicht bieten Sie als Gegenleistung an, sich am Startmorgen des Abrissbirnenschwingens vor dem wohl bekanntesten Wahrzeichen Melbecks aus dem 20. Jahrhundert als letzter Angehöriger, der zugleich Zeuge einer großen (einer schrecklichen und einer schönen) Zeit ist, fotografieren und zu Marketingzwecken ins Foyer des neuen, atemberaubend gestalteten, romantisch am Naturstrom der B4 gelegenen Gewerbe- und Wohnkomplexes hängen zu lassen?
Foto: Sallier-Immobilien
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Dass auf der Bundesstraße links auf dem Bild jeden Tag 24 Stunden lang sozusagen Stoßstange an Stoßstange über 20.000 Personen und Lastkraftwagen am „Komplex“ vorüberorgeln, ist nicht zu erkennen. Wurde wohl an einem autofreien Sonntag aufgenommen. „Naturstrom B4“ ist ein lustiger Name für eine dieselnde Blechlawine.
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Sehr geehrter Herr Kirst-Thies, was meinen Sie, ob Detlef wohl aufgefallen ist, dass die „Œuvres de Frédéric le Grand, hrsg. von Johann David Erdmann Preuß“, zwischen 1846 und 1856 in 30 Bänden bei GEORG DECKER in Berlin erschienen sind?
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Lieber Herr Berg,
in der Brückensache spielen Philosophie, Epik und Lyrik natürlich auch eine Rolle, ebenso wie sich die Aufklärung an den Verstand und die Vernunft der Menschen richtet (obwohl ich mir vorgenommen hatte, mich mindestens dreimal in der Woche mit ersterem zu beschäftigen, ist mir das in letzter Zeit nicht wirklich gelungen).
Aufklärung sehe ich nicht nur darin, für die größtmögliche verständliche Darstellung geschriebener Gesetze und deren Anwendung zu sorgen, auch Irrtümer müssen „aufgeklärt“ werden, wenn einer gewissen Logik gefolgt werden kann.
1.) Um die Gesamtgemengelage einmal einzuordnen, sollte man sich zunächst mit der Bedeutung des Wortes „Ziel“ auseinandersetzen. Hilfreich hierzu https://de.wikipedia.org/wiki/Ziel
Alle „Ziele“ haben die Eigenart, dass ein angestrebter Zustand erst erreicht werden soll, ein Zustand, der natürlich nur in der Zukunft liegen kann.
Mit anderen Worten: eine schon bestehende Konstellation (hier Elbquerung mittels FÄHRE) kann nicht als „Ziel“ betrachtet werden und dürfte damit keinen Eingang in das LROP finden.
2.) Ein FährKONZEPT über den Fährbetrieb an sich beansprucht keinen Raum und ist zeichnerisch nicht darstellbar und kann damit ebenfalls nicht als Zielfestsetzung aufgenommen werden, Herr Kirst-Thies, dem Sie unter Ihrer TZ 5 zustimmten, liegt mit seiner Einschätzung hier falsch.
3.) Zudem sind Ihre Hinweise – s. TZ 8 – zu einem RAUMORDNUNGSVERFAHREN (ROV) in dem Zusammenhang mit der LROP-ZIELPLANÄNDERUNG positiv für das Brückenprojekt einzuordnen.
Zunächst: „Das Raumordnungsverfahren ist ein Abstimmungsverfahren eigener Art. Es untersucht, inwieweit ein Vorhaben mit den Zielen, Grundsätzen und Erfordernissen der Raumordnung übereinstimmt und wie solche Planungen unter raumordnerischen Gesichtspunkten aufeinander abgestimmt werden können. Die Umsetzung der unterschiedlichsten Anforderungen an den Raum muss daher bei gleichzeitiger Nachhaltigkeit der Maßnahme auch immer soziale, ökonomische und ökologische Kriterien miteinander vereinbaren.“ Auszug aus: https://www.ml.niedersachsen.de/startseite/themen/raumordnung_landesplanung/raumordnungsverfahren/raumordnungsverfahren-rov-121746.html
Ein Raumordnungsverfahren schließt ab mit der LANDESPLANERISCHEN FESTSTELLUNG.
Die landesplanerische Feststellung in dem Brückenprojekt wurde schon 2016 abgeschlossen und hat zum Ergebnis, dass das Vorhaben mit den Zielen, Grundsätzen und Erfordernissen der Raumordnung (ROG, NROG) übereinstimmt (https://bruecken-bauen-ev.de/wp-content/uploads/2022/07/Landesplanerische_Feststellung_opt.pdf).
Damit wurde und wird das seit 1998 bis heute genannte Ziel im LROP – feste Elbquerung / Brücke –als Optimum erhärtet.
4.) Wollte man das bisher genannte Ziel im LROP ändern in – keine Ahnung, wie die ML das Ziel dann bezeichnen möchte, das überdies ja auch RAUMBEDEUTSAMKEIT enthalten muss – dann müssten auch die Ergebnisse dieses Raumordnungsverfahrens (landesplanerische Feststellung) entkräftet werden. Meine Phantasie reicht nicht aus, um mir das überhaupt vorstellen zu können.
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Liebe Frau Dreyer,
ist alles gut und richtig und sucht an l o g i s c h er Phantasie und Stringenz unter den politisch engagierten Laien und Profis im Lüneburger Land (wohl vergeblich) seinesgleichen, was Sie da oben (wie an vielen anderen Stellen) ausführen.
Doch: „Wer sich an die Phantasie der Menschen wendet, wird allemal den besiegen, der auf ihren Verstand einwirken will.“
Das war die These, bei der es dem alten Fritz gerade n i c h t primär um gedankliche Synthesen und argumentative Schlüssigkeit ging, sondern um Einflussnahme auf Vorstellungsbilder, Emotionen und Affekte, kurz, darauf, was dem entgegenkommt, woran sich bequem glauben und was sich – noch bequemer – wünschen lässt. Die Jennert-Hoppe-Reichwaldt-Démarche vom 10. März 2016 (s. o. Pkt. 9 in meinem Beitrag vom 3. September 2023 um 22:39 Uhr) ist ein Beispiel für solche Überrumplungsversuche, die Befragung der Einwohner*innen Neu Darchaus am Sonntag, den 18. April 2021 von 8.00 bis 18.00 Uhr im Göpelhaus der Gemeinde ein anderes und auch die „Theater-Offensive der Ratsfraktionen von SPD, CDU und FDP“, also die Bitte in zwei Wochen einen zusätzlichen Tagesordnungspunkt in die Agenda der Sitzung des Rates der Hansestadt Lüneburg am Donnerstag, den 21. September 2023 (von 17:00 – 21:00 Uhr) zu nehmen, welcher „direkt nach der Genehmigung von Protokollen behandelt werden sollte“, ist ein solches, allein auf „Bewegung der Gemüter und Herzen“ zielendes Schauspiel, wie Herr Wiemann völlig richtig diagnostiziert (https://blog-jj.com/2023/09/01/eine-million-steht-auf-dem-spielplan-und-keine-resolution/#comment-21047).
Bei Wikipedia können Sie nachlesen, liebe Frau Dreyer: „Die römische Rhetorik hat drei Wirkungsarten unterschieden und mit den Termini „docere/probare“, „conciliare/delectare“ und „movere/flectere“ bezeichnet.
In der Übersetzung einer Passage von Cicero:
„So konzentriert sich die gesamte Redekunst [allgemein: die Rhetorik des Vortragens u n d des Inszenierens] auf drei Faktoren, die der Überzeugung [und damit (ndt.:) dem Lerntransfer] dienen: [1.] den Beweis der Wahrheit dessen, was wir vertreten, [2.] den Gewinn der Sympathie unseres Publikums und [3.] die Beeinflussung seiner Gefühle im Sinne dessen, was der Redegegenstand jeweils erfordert.“ – De oratore 2,115
Der erste Punkt (das „docere“) markiert Ihr Revier. Da reichen Ihnen selbst die stolzesten Löwen kaum mehr das Wasser. Am zweiten (dem „delectare“) scheiden sich schon die Geister. Um die Sympathie von Klaus-Peter Dehde und Detlev Schulz-Hendel zurückzugewinnen, werden Sie vermutlich sehr hart an sich arbeiten müssen. Und auf Punkt drei (das „movere“) achten Sie meines (und Friedrichs) Erachtens zu wenig. Da sollten Sie künftig mit den magischen Accessoires in Ihren Trickkisten wuchern, um den menschlichen Bedürfnissen nach Führung, Bewunderung, Mitleidendürfen und sogar nach gelegentlicher explosiver Entladung zu entsprechen.
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Wird, lieber Herr Berg, nicht mittels fast aller Äußerungen auf Vorstellungsbilder, Emotionen und Affekte – gewollt oder ungewollt – Einfluss genommen, erst Recht dann, wenn man das Wort „vermutlich“ verwendet?
Die sich im Ehrenamt äußernde Brücken-Blog-Kommentarschreiberin Helga Dreyer unterscheidet sich aber auch von dem Privatmenschen H. D.!
Eckhard Fuhr, Journalist und Autor in seinem WELT-Kommentar vom 27.11.2007 – „Romantiker sind Realisten“:
„Als „deutsche Affäre“ bezeichnet Rüdiger Safranski die Romantik. Der Erfolg seines Buches zeigt, dass diese Affäre für die Deutschen nicht abgeschlossen ist. Sie haben sich und der Welt mehr zu bieten als die eilfertige Unterordnung unter den angeblich unausweichlichen Zwang der Standortlogik, der Effizienz, der Optimierung. Das romantische Wunderkind Novalis fand die Formel für eine Geisteshaltung, die dem, was angeblich ist, nicht auf den Leim geht: „Indem ich dem Gemeinen einen hohen Sinn, dem Gewöhnlichen ein geheimnisvolles Ansehen, dem Bekannten die Würde des Unbekannten, dem Endlichen einen unendlichen Schein gebe, so romantisiere ich es.“
https://www.welt.de/debatte/kommentare/article6070695/Romantiker-sind-Realisten.html
Ich bin Realist mit romantischen Einsprengseln und habe allgemein nicht den Anspruch „Everybody’s Darling“ zu sein.
Ich weiß und kann damit sehr gut leben, dass ich immer nur von einem Teil des Publikums als sympathisch wahrgenommen werden kann.
Mit magischen Accessoires aus meiner Trickkiste werde ich auch künftig ausschließlich bei den Menschen wuchern, die mit mir – an beiden Enden gefühlt – durch ein unsichtbares Band verbunden sind.
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Wird, lieber Herr Berg, nicht mittels fast aller Äußerungen auf Vorstellungsbilder, Emotionen und Affekte – gewollt oder ungewollt – Einfluss genommen, erst Recht dann, wenn man das Wort „vermutlich“ verwendet?
Die sich im Ehrenamt äußernde Brücken-Blog-Kommentarschreiberin Helga Dreyer unterscheidet sich aber auch von dem Privatmenschen H. D.!
Eckhard Fuhr, Journalist und Autor in seinem WELT-Kommentar vom 27.11.2007 – „Romantiker sind Realisten“:
„Als „deutsche Affäre“ bezeichnet Rüdiger Safranski die Romantik. Der Erfolg seines Buches zeigt, dass diese Affäre für die Deutschen nicht abgeschlossen ist. Sie haben sich und der Welt mehr zu bieten als die eilfertige Unterordnung unter den angeblich unausweichlichen Zwang der Standortlogik, der Effizienz, der Optimierung. Das romantische Wunderkind Novalis fand die Formel für eine Geisteshaltung, die dem, was angeblich ist, nicht auf den Leim geht: „Indem ich dem Gemeinen einen hohen Sinn, dem Gewöhnlichen ein geheimnisvolles Ansehen, dem Bekannten die Würde des Unbekannten, dem Endlichen einen unendlichen Schein gebe, so romantisiere ich es.“
https://www.welt.de/debatte/kommentare/article6070695/Romantiker-sind-Realisten.html
Ich bin Realist mit romantischen Einsprengseln und habe allgemein nicht den Anspruch „Everybody’s Darling“ zu sein.
Ich weiß und kann damit sehr gut leben, dass ich immer nur von einem Teil des Publikums als sympathisch wahrgenommen werden kann.
Mit magischen Accessoires aus meiner Trickkiste werde ich auch künftig ausschließlich bei den Menschen wuchern, die mit mir – an beiden Enden gefühlt – durch ein unsichtbares Band verbunden sind.
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Lieber Otto Berg, Es geht hier nicht um diskreditierung ganzer bevölkerungsgruppen. es geht hier um ein verein, der forderungen stellt. ihr vergleich mit reppenstedt hinkt. ich will nur wissen, wer sich alles in diesem verein tummelt. es wird immer gern von transparenz fabuliert, besonders immer dann, wenn das kind schon in den brunnen gefallen ist.
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Sehr geehrter Herr Bruns,
die Satzung des Fördervereins Brücken bauen finden Sie hier: https://bruecken-bauen-ev.de/uber-uns/
Zu Paragraph 3 steht im ersten Absatz geschrieben, was Sie so brennend interessiert:
„Durch die Erfüllung seiner Aufgaben verfolgt der Verein selbstlos, ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne der §§ 51 – 68 der Abgabenordnung; er enthält sich jeder parteipolitischen und konfessionellen Tätigkeit.“
Daraus ergibt sich die Schlussfolgerung, dass wir
unsere Mitglieder nicht über ihre Parteivorlieben ausfragen. Auch darüber, ob sie einer politischen Partei angehören, fordern wir bei Aufnahme keine Auskünfte.
In unserem Verein „tummeln“ sich ausschließlich Leute, die den Brückenbau bei Darchau / Neu Darchau verwirklicht sehen wollen.
Mit freundlichen Grüßen
Helga Dreyer
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Sie schreiben in Rätseln, Herr Bruns. Ich habe – als Douglas Fairbanks senior verkleidet – Veranstaltungen im Verein von Herrn Kirst-Thies und im Verein von Jörg Sohst besucht und mich in beiden Biotopen nur mit ausgesprochen netten, offenherzigen Mitgliedernden unterhalten, obwohl hüben wie drüben Ziele verfolgt, pädagogische Lektionen bereitgehalten und – horribile dictu – Forderungen an Politiker und Verwaltungen artikuliert werden.
Sie aber möchten „nur wissen, wer sich alles in diesen vereinen tummelt“?
Melden Sie sich doch einfach einmal bei Hern Kirst-Thies (Bürgerinitiative „Ja zur Fähre – Nein zur Brücke e.V.) oder bei Herrn Sohst (Förderverein Brücken bauen e.V.)! Beider Herren Kontaktdaten sind öffentlich. Stichwort „Vereinsimpressum“. Ich bin sicher, beide werden Sie mit großer Freude zu einer ihrer jeweils nächsten Veranstaltungen bzw. Versammlungen einladen und gerne versuchen, Ihren Wissenshunger aus der reichen Fülle ihrer Gelegenheiten und Kenntnisse zu stillen (womöglich umso lieber, wenn Sie dort zwar als Zorro kostümiert erscheinen, aber nicht sofort mit Ihrer langen Peitsche über die zusammengeschobenen Banketttafeln knallen).
Bürgerinitiative „Ja zur Fähre – Nein zur Brücke e. V.“
Büro: Hans-Dieter Kirst-Thies
29490 Neu Darchau
Telefon: 05853-9999781
Email: info@keine-bruecke.de
Förderverein Brücken bauen e.V.
Büro: Jörg Sohst
21354 Bleckede
Tel.: 005852/958703
mobil: 0151-46114833
E-Mail: info(at)bruecken-bauen-ev.de
PS: Ohne zu ahnen, worauf Sie mit Ihrer Metaphorik hinaus wollen, meine ich, mehr Transparenz ist doch für Umstehende und Beobachter gar nicht vorstellbar, — als wenn ein Kind aus der Tiefe eines Brunnens gellt.
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Lieber Otto Berg ,ich bin mir sicher, Sie werden die Rätsel bestimmt lösen. schmunzeln. P.S. In der Politik gibt es keine Zufälle.
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Schon klar, Herr Bruns, Strippenzieher steuern die Welt, überall wirken konspirative Kräfte. Olaf hatte Gesäßschwellungen bestellt, hat aber Gesichtsprellungen erhalten: https://www.sueddeutsche.de/politik/scholz-kanzler-verletzt-joggen-1.6188307 Bestimmt kein Zufall! Wer steckt dahinter? Bill Gates, Anikó Hauch oder der Dalai Lama?
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Lieber Herr Bruns,
mir ist K E I N Bereich menschlichen Lebens bekannt, in dem der Zufall KEINE Rolle spielte. So gut, wie Sie annehmen, ist weder „die Wirtschaft“ nocht „die Politik“ organisiert. Darin besteht die Daseinsberechtigung von „Pressereferaten“ und „Kommunikationsabteilungen“ unter der Regie der „verantwortlichen CEOs“: Fehler, Schlampereien, Unaufrichtigkeiten und Versagen ex post facto so „zu verkaufen“, dass sie (1.) entweder auf der Riesenwelle angeblicher Erfolge kaum noch wahrzunehmen sind („Wovon reden Sie?“), (2.) als unumgänglicher „Aufwand“ erscheinen, ohne welchen behauptete „Effizienzgewinne“ nicht zu erzielen gewesen wären („Zum Besten der Menschen!“) oder (3.) die „ganz bestimmt bald vergessene Späne“ um ein „Leuchtturmprojekt“ darstellen, dessen Großarigkeit erst in „Zukunft“, in fünfzehn oder zwanzig Jahren, voll gewürdigt werden könne („Schaut auf die Elphi!“). Ein Meister dieser Disziplin ist „unsan liaba Scheuer-Oandi“ bis heute. Holm Keller und Sascha Spoun standen ihm kaum nach. Als deren gelehriges Schülerpaar haben Sigrid Vossers und Jens Böther sich in Sachen Arena bewiesen.
Willi Banse stimme ich in einer Hinsicht trotzdem zu, lieber Herr Bruns: Als Schriftsteller und Bewohner des Reppenstedter Dichterviertels (auch als Leserbriefschreiber, schmunzelnder Welterklärer und lokalpolitischer Analyst mit einer ausgeprägten Entdeckerfreude und großem Spaß an auflockernden plötzlichen Themenwechseln) scheint Ihnen im Laufe Ihrer jahrzehntelangen literarischen Produktivität (wie das bei manchem entschieden hartnäckigen Selbstdenker gelegentlich vorkommt) ein ursprünglich vielleicht nur starker Hang zum Verschwörungsphantasieren „gleichsam zur zweiten Natur“ (H. Schweppenhäuser) geworden zu sein.
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Lieber Herr Berg,
zum Thema passend: das Informationsanschreiben aus dem Landwirtschaftsministerium vom 25.07.2023 an die Präsidentin des Landtags zur Unterrichtung zu einer Programmfortschreibung des LROP, in dem die
allgemeinen Planungsabsichten aufgezählt wurden
(wörtlich: „umfassen eine Vielzahl aktuell relevanter Themen,
deren Umsetzung im Zuge der Entwurfserarbeitung entsprechend geprüft wird. Dies betrifft“ …)
In der abschließenden Aufzählung ist die geplante Zielplanänderung Elbquerung bei Darchau / Neu Darchau nicht aufgeführt.
Zufall? oder (Verschwörungs-)Phantasie: Sollten die Parlamentarier das nicht auf den ersten Blick erkennen sollen?
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Liebe Frau Dreyer,
in der Bekanntgabe zu den allgemeine Planungsabsichten bei der Änderung des LROP 2023 aus dem Niedersächsischen Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (ML) findet sich „die Zielplanänderung“ auf der (unpaginierten) Seite 3 im letzten Absatz (Bek. d. ML v. 25. 7. 2023 — 303-20302-1227/2023 ➝ https://www.ml.niedersachsen.de/download/197222)
Insofern ist Ihre Beobachtung in der Tat merkwürdig. Doch wurde das ML-Schreiben an Frau Naber wohl nach der Kabinettssitzung gesendet. Wie lange hätte so eine „Verschleierung“ Ihrer Meinung nach vorhalten können? Und wie denken Sie sich die beabsichtigte Wirkung? Spätestens mit der LPK vom 18. August hätte selbst die größte Schlafmütze etwas mitbekommen. Der Landtag ist im Juli und August nicht zusammengetreten. Die nächste Plenumsperiode sind der 13. bis 15. September: https://www.landtag-niedersachsen.de/plenum-ausschuesse-gremien/parlamentarischer-jahreskalender/
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… ist der 13. bis 15. September …
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Lieber Herr Kirst-Thies,
ich versuche, Ihren Fragen vom 25. August 2023 um 21:00 Uhr und Ihren Anmerkungen vom 30. August 2023 um 18:31 Uhr in einem Aufwasch gerecht zu werden.
Zunächst fünf Vorbemerkungen:
(A) Mit VERBINDLICHEN Aussagen zu raumbedeutsamen Nutzungen (Siedlung, Verkehrswege, Rohstoffgewinnung u. a.) und deren Entwicklungen dient das LROP dazu, die oftmals widerstreitenden wirtschaftlichen, sozialen, kulturellen und ökologischen Interessen an den Raum aufeinander abzustimmen. Es stellt so die planerische Konzeption für eine zukunftsfähige Landesentwicklung dar. Die beschreibende Darstellung des Programms ist in vier Abschnitte gegliedert, von denen der letzte (Abschnitt 4) Regelungen zur Entwicklung der technischen Infrastruktur und zu raumstrukturellen Standortpotenzialen mit Zielen und Grundsätzen der Raumordnung zu Mobilität / Verkehr / Logistik, See- und Binnenhäfen sowie hafenorientierte Anlagen, Energieerzeugung und -transport, zu Altlasten und Abfallentsorgungsanlagen trifft. Vgl.: https://www.ml.niedersachsen.de/startseite/themen/raumordnung_landesplanung/zukunftsfaehiges-niedersachsen-durch-raumordnung-und-landesplanung-4856.html
(B) Die derzeit geltende Fassung des Landes-Raumordnungsprogramms (LROP) gibt in Abschnitt 4.1.3 (Straßenverkehr) unter Ziffer 04 als Ziel an: „Die Flussquerung der Elbe bei Darchau/Neu Darchau ist als Brücke im Rahmen einer Regionallösung zu verwirklichen.“ Vgl.: https://www.ml.niedersachsen.de/download/157519/Broschuere_Landes-Raumordnungsprogramm_Niedersachsen_2017_-_Verordnung_und_Erlaeuterungen_nicht_vollstaendig_barrierefrei_.pdf
(C) Das LROP, der Raumordnungsplan für das Land Niedersachsen basiert auf einer Verordnung aus dem Jahre 1994, wurde seitdem mehrfach aktualisiert, im Jahr 2008 und 2017 insgesamt neu bekannt gemacht und zuletzt 2022 durch Verordnung geändert. Nun hat die Niedersächsische Landesregierung in ihrer Kabinettssitzung vom 25. Juli 2023 beschlossen, das LROP fortzuschreiben. Laut Bekanntmachung des Niedersächsischen Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (ML) vom 25. 7. 2023 (Ref. 303-20302-1227/2023) soll das Ziel in Abschnitt 4.1.3 (Straßenverkehr) unter Ziffer 04 „dahingehend geändert werden, dass anstelle der Brückenlösung zur Flussquerung der Elbe bei Darchau/ Neu Darchau künftig ein Fährkonzept vorgesehen wird.“ Vgl.: https://www.ml.niedersachsen.de/download/197222/allgemeine_Planungsabsichten_LROP_2023_nicht_vollstaendig_barrierefrei_.pdf
(D) Die „Fortschreibung des LROP“ ist ein Vorhaben, das bis zur Verordnungsreife zwischen einem und drei Jahren benötigt. Damit Sie sich eine Vorstellung des – unumgänglichen – Aufwandes machen können, ist ein Blick auf das Ablaufschema für das Verfahren zur Aufstellung von Raumordnungsplänen (https://www.ml.niedersachsen.de/download/109148) ebenso nützlich wie der auf das Ablaufschema des Verfahrens zur LROP-Änderung (https://www.ml.niedersachsen.de/download/163007) Wenn Sie sich dann noch das Papier „Raumordnungsverfahren – Grundlagen, Beispiele, Empfehlungen“ von Stefano Panebianco und Hildegard Zeck (Hannover, 2019) anschauen, dann finden Sie auf den Seiten 24 und 25 eine Skizze des erwatbaren Zeitrahmens (auf Seite 24, letzter Absatz in Textform, auf Seite 25 als Flussdiagramm). Dort heißt es: Allein die „Vorbereitungsphase des Raumordnungsverfahrens (Durchführung der Antragskonferenz, Festlegung des Untersuchungsrahmens, Erarbeitung der Antragsunterlagen) umfasst – in der Regel – mehrere Monate, nicht selten sogar ein bis zwei Jahre“ und: bezieht „man die – in der Regel – mehrmonatige Vorbereitungsphase (Antragskonferenz und -erarbeitung) mit ein, dauern Raumordnungsverfahren für größere Infrastrukturvorhaben nicht selten 2–3 Jahre“ (vgl.: loc. cit. S. 24f. hier: https://www.arl-net.de/system/files/media-shop/pdf/ab/ab_025/02_raumordnungsverfahren_grundlagen.pdf).
(E) Wie die Begründung einer Veränderungsanordnung aussieht, können Sie sich am Beispiel der Begründung zur „Verordnung vom 7. September 2022 zur Änderung der Verordnung über das Landes-Raumordnungsprogramm Niedersachsen“ anschauen: https://www.ml.niedersachsen.de/download/187814/Begruendung_A_bis_K.pdf
► Ich möchte an dieser Stelle Leonie Steger, die Sprecherin des Niedersächsischen Landwirtschaftsministeriums, dessen Leitung seit dem 8. November 2022 in den Händen der Misisterin Miriam Staudte liegt, zitieren, denn ihre Wortmeldung auf der LPK vom Freitag vor zwei Wochen, 18. August 2023, referiert den Sachstand m. E. am nüchternsten. Ihre vielen Räusper habe ich der besseren Lesbarkeit halber ausgeblendet:
▷ Die Journalistenfrage, auf die Frau Steger antwortet, war: [D]ie Elbbrücke Neu Darchau [in] Richtung Amt Neuhaus […] ist jetzt aus dem Raumordnungsprogramm gestrichen worden. Warum hat sich das Land jetzt für [eine Fähren-Lösung entschieden]?
▷ Leonie Steger: „Das [entspricht] natürlich de[m] Koalitionsvertrag, worauf [sich die Regierungsfraktion geeinigt hat]. Von ‚aus dem Landesraumordnungsprogramm gestrichen‘ kann jetzt [aber] noch nicht die Rede sein, denn es wurden bis jetzt nur allgemeine Planungsabsichten bekannt gegeben. Am 25.7. war das. Und die dienen natürlich der Information der Öffentlichkeit und der frühzeitigen Möglichkeit zur Stellungnahme. Und in den Planungsabsichten steht tatsächlich, dass ein Fährkonzept aufgrund der Kostensteigerung beim Brückenbau und [also aufgrund] der Kosten-Nutzen-Abwägung [als zu] bevorzug[en] gesehen wird. Der Vorschlag wird dann sozusagen Gegenstand, des künftigen Landesraumordnungsverfahrens sein und das beginnt dann eben jetzt erst, das heißt naturgemäß steht am Anfang noch nicht fest, was am Ende dann die Regelungen im engeren Sinn sind. Aber die Richtung ist vorgegeben, die Landesregierung ist da geeint, dass das Fährkonzept aufgrund der enormen Kostenexplosion beim Brückenbau bevorzugt wird. Die Ministerin erhofft sich dadurch auch Klarheit in der Planung und für die Bevölkerung und natürlich auch den schnellen Fokus auf den Ausbau der Fährverbindungen.“ (Vgl.: https://blog-jj.com/2023/08/15/ministerin-zuckt-sargnagel-fur-die-elbbrucke/#comment-20764)
▷ Hier ist auf erfreulich unpolemische Weise alles gesagt, was die Position der Landesregierung (also auch die der beiden Fachministerien) sachlich enthält. Entlang meiner obigen Vorbemerkungen: (A) Eine VERBINDLICHE Aussage zur anvisierten „raumbedeutsamen Nutzung“ gibt es noch nicht. (B) Bis zur Verabschiedung und Bekanntmachung einer möglichen Änderungsverordnung ist das derzeitige LROP in Geltung. (C) Planungsabsicht ist, als Ziel des künftigen LROP „anstelle der Brückenlösung zur Flussquerung der Elbe bei Darchau/ Neu Darchau künftig ein Fährkonzept“ vorzusehen. (D) Der Vorschlag wird Gegenstand, des langwierigen, gerade beginnenden Landesraumordnungsverfahrens sein. Am Anfang steht nicht fest, was am Ende das Ergebnis ist. (E) EINZIGE genannte BEGRÜNDUNG: „[D]as Fährkonzept [wird] aufgrund der enormen Kostenexplosion beim Brückenbau bevorzugt“.
➔ Punkt (C) ist unklar. Statt einer Brücke ein „Konzept“. Was hätten Sie als jugendliches Gitarrengenie gesagt, wenn Ihnen nach gefühlt 32 Jahren des Zuwartens zum 16ten Geburtstag statt der versprochenen Fender Rory Gallagher Strat 3TS MBDB ein „Beschäftigungskonzept“ auf den Gabentisch gelegt worden wäre?
➔ Punkt (D) ist die Schwachstelle. Sie kehrt im Brief von Olaf Lies wieder genauso wie in den Wortmeldungen seines Ersten Sprechers Christian Budde bzw. in denen der Regierungssprecherin, Staatssekretärin Anke Pörksen. Es ist offensichtlich, dass mit Blick auf die sogenannte „Finanzierungsfrage“ vonseiten der Hannoveraner überall freihändig Ausgedachtes wiederholt und leeres Gewäsch herumgeboten wird – aber KEINE irgendwie erkennbare BEGRÜNDUNG.
➔ Die Frage, was passiert, wenn, was ich für nicht unwahrscheinlich halte, der LK Lüneburg im Rahmen des derzeit geltenden LROP mit seiner Planfeststellung und dem Vorlegen der Anträge im Sinne des NGVFG schneller (sagen wir im Herbst 2025) als das Land mit seinem Raumordnungsverfahren (siehe (D) und (E) oben) fertig wird, halte ich aus verfassungsgesetzlichem Blickwinkel für überaus aufregend. (Mal abgesehen davon, dass die Wahl zum 20. Landtag des Landes Niedersachsen bei regulärem Ablauf der Legislaturperiode in vier Jahren, voraussichtlich im Herbst 2027 stattfindet, an dessen Ende, am 15. Dezember nämlich, Stephan Weil in sein 70. Lebensjahr eintritt, ohne dass heute ein chancenreicher Nachfolger als SPD-MP-Kandidat am Horizont erkennbar wäre. Der treuherzig vor sich hin brodelnde Olaf Lies jedenfalls wirkt auf mich bei weitem nicht ausgeschlafen genug.)
► Prozessieren? Gerade die Lüneburger Kreis-SPD, vorneweg ihr großer Bescheidwisser, der Franz-Josef, hat den Gang vor den Kadi aufs Tapet gebracht. Denken wir noch einmal an deren Landeskrankenhilfe-Arena (https://spd-lueneburg.de/meldungen/spd-in-stadt-und-kreis-wir-brauchen-die-arena). „Der Kreis“ (in Person der Kreisrätin Vossers und des Landrates Böther) hat sich jahrelang brusttrommelnd bei seinen Vorbereitungen auf dem Weg zum Finanzgericht, der ersten und einzigen Tatsachen-Instanz der Finanzgerichtsbarkeit (zweite und einzige Rechts-Instanz ist der Bundesfinanzhof), von teuren, in der großstädtischen Ferne rekrutierten Fachjuristen an die Hand nehmen lassen. Auch die drangen schon bei den zuständigen Vertretern des Lüneburger Finanzamtes nicht durch, welche einer angekündigten möglichen Klage gelassen entgegensahen. Der letztliche VERZICHT AUF die Erstattung von 38 PROZENT der gezahlten MWSt (€ 3,30 Mio. statt € 5,32 Mio. Vorsteuern zurückerhalten, also € 2,02 Mio. NICHT) lehrt nebenbei: Mit juristischen Generalisten aus den eigenen Reihen können Kommunen kaum noch einen Prozess gewinnen – und mit Beratung von spezialisierten Anwälten im Zweifel auch nicht.
► Zu Ihren Fragen vom 25. August 2023 um 21:00 Uhr (https://blog-jj.com/2023/08/24/im-brucken-drama-wird-ordentlich-eskaliert/#comment-20864):
1a) Natürlich ist Politik ein Auf und Ab. Und aus vielen sehr guten Gründen leben wir in einer repräsentativen und NICHT in einer „direkten“ (oder gar „gelenkten“) Demokratie. Auf streng geregeltem Wege an die Macht gelangte parlamentarische MEHRHEITEN gestalten Politik oder, in Ihren Worten, „üben „staatliche Gewalt im Rahmen von Recht und Gesetz aus“. Dass in Lüneburg eine B90/GRÜNE Oberbürgermeisterin ist, dass in Hannover eine B90/GRÜNE Landwirtschaftsministerin ist und ein Lüneburger B90/GRÜNER zum Fraktionsvorsitzenden der B90/GRÜNEN Partner einer sozialökologischen Landesregierung aufgestiegen ist und dass in der Bundesrepublik heute die Ampelkoalition unter Einschluss von B90/GRÜNEN regiert, das haben die alle ihren MEHRHEITEN zu verdanken – und, ja, ihren MEHRHEITEN von gestern. Genauer gesagt, jenen MEHRHEITEN, die sie am 26. September 2021 bzw. am 9. Oktober 2022 erlangten. Diese Mehrheit hat zumindest „die Ampel“ sämtlichen Umfragen zufolge seither verloren. Vielleicht gewinnt sie sie „sämtlichen Umfragen zufolge“ bereits morgen wieder. Wer weiß das schon? Aber selbst wenn sich der Schwund in Lüneburg oder Hannover ebenfalls nachweisen ließe, weiterregieren dürfen sie alle trotzdem, jedenfalls bis zur nächsten Wahl oder bis zu einem Koalitionsbruch; SO FUNKTIONIERT DEMOKRATIE !
2a) Es ist also NICHTS Verräterisches im Handeln von Miriam Staudte und Detlev Schulz-Hendel. Umgekehrt, wie Sie, Herr Kirst-Thies ganz richtig schreiben, wird ein Schuh draus: Sie setzen um, wofür sie (unter vielem anderen vermutlich auch) von einer MEHRHEIT der Wählenden gewählt wurden.
3a) Ein „Sich-Abwenden“ vom „regelbasierten demokratischen Procedere“ zugunsten einer „Faustrechtpraxis“ sehe ich in DIESEM Zusammenhang tatsächlich primär aufseiten von Anke Pörksen, weil diese ganz offensichtlich die publizistische Machtfülle einer Regierungssprecherin auf einer Landespressekonferenz nicht adäquat zu handhaben weiß. (Herr Jenckel zitiert Jörg Sohst, der m. E. zu Recht an Stephan Weil appelliert: „Bitte tragen Sie dafür Sorge, dass die fehlerhaften Behauptungen gegenüber den Journalisten, die […] sich durch die Berichterstattungen der Medien als ‚Wahrheit‘ manifestierten, zurückgenommen und der Öffentlichkeit nunmehr die korrekten Gegebenheiten bekannt gemacht werden.“) Die – berechtigte – Frage an Pörksen war auf der LPK: „[Der] Landkreis, [sprach davon] dass dies [das Abwürgen eines laufenden Planverfahrens] ein Eingriff in die kommunale Selbstverwaltung sei. Was sagt die Landesregierung zu diesem Vorwurf?“ Und anstatt zu antworten: „Diesen Einwand wird die Landesregierung sicher prüfen“, wirft sich Frau Pörksen zu einer Antwort empor, als spiele sie die selbstherrliche Königin von Frankreich, welcher seit 1789 (fälschlicher Weise) der Satz in den Mund gelegt wird: „Wenn sie [die Pariser Armen] kein Brot haben, dann sollen sie eben Kuchen essen!“ Vom ähnlich hohen Ross herab die Staatssekretärin Pörksen: „Ja, wenn der Landkreis möchte, kann er die Brücke ja gerne alleine bauen.“ So etwas geht nicht! Über die Zuwendungsmöglichkeit der Mittel ist derzeit NICHTS entschieden! Über die Tatsächlichkeit der LROP-Änderung derzeit NICHTS bekannt. „Die da oben“ sind nicht da, um die „weiter unten“ (hier den LK LG) zu kujonieren, sondern um diese (natürlich regelkonform im Rahmen von Recht und Gesetz) zu unterstützen!
4a) Noch weniger ging meiner Ansicht nach allerdings das kurz – und einfältig – aufflackernde Gelächter unter den umsitzenden Journalisten, die sich dessen gar nicht bewusst zu sein schienen, dass der Pörksen-Appell ans sogenannte „gesunde Volksempfinden“ als leitkultureller Wert aus guten Gründen vor längerer Zeit ausgedient hat. Dass Populisten behaupten, für die Mehrheit zu sprechen (oder – wie in diesem Fall – Standup-Populisten sich momentweise gerieren. als täten sie’s), ist gefährlich; — doch viel gefährlicher ist es, wenn immer mehr Leute ihren Verstand ausschalten und ihnen das glauben.
5a) Ja, „Herr Sohst vom Förderverein Brücke bauen e. V. hat eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen Frau Pörksen eingereicht. Es geht also alles seinen regelbasierten demokratischen Gang. Vom Ergebnis werden wir hören.“ Allerdings dürfen Sie nicht zuviel erwarten. Da Art. 17 GG keinen Anspruch auf Abhilfe vorsieht, ist die Dienstaufsichtsbeschwerde ohne vollstreckungsrechtliches Element. Auch hat der Beschwerdeführer keinen Anspruch auf eine nähere Begründung. Art. 17 GG sichert dem Petenten lediglich ein Recht auf Entgegennahme, sachliche Prüfung und Bescheidung zu, jedoch keines auf „Erledigung“ nach seinen Wünschen. Vgl.: https://de.wikipedia.org/wiki/Dienstaufsichtsbeschwerde
6a) Sie fragen, wen ich mit „Freunde[n] der schnellen Lösungen“ meine, die „das Außerkraftsetzen der Prinzipien unseres zivilen Lebens feiern – und fordern“? Damit meine ich im Allgemeinen erstens alle, die nicht akzeptieren, was ich oben unter (1) geschrieben habe, zweitens im Besonderen Frau Pörksen, die zuweilen auftritt, als sei sie die Regierung und nicht deren Mittlerin, aber Herrn Jenckel habe ich mit der Wendung vom „Zünden [seiner] drei Nebelkerzen“ ebenso auf die Finger geklopft. Auch in seinem Vergleich zwischen einer nicht gesetzeskonform errichteten Schutzhütte in der Kronsbergheide und dem bislang nach Maßgabe aller geltenden materiellen Rechtsnormen geplanten Elbbrücke wird m. E. mit dem Hinweis auf „kopfschüttelnde Bürger“ („der bizarre Streit um 30 Quadratmeter Magergras“) und auf „diese [durchgreifende] Landesregierung“ („100-Millionen-Euro-Betonbrücke im Biosphärenreservat“) vorsichtig angedeutet, „der gesunde Menschenverstand“ sei „im Herzen der Normalen“ und „im Entscheiden der Berufenen“ (also eigentlich unter denen, mit denen unser Blogmaster sympathisiert) eher zu finden als im „regelbasierten demokratischen Gang“ der Dinge.
7a) Ein Potpourri antidemokratischer Reflexe und voreigenommenen, zuweilen zivilisationsfernen Rechthabeüberschwangs bieten (wie immer) kommentierende Medien und darauf reagierende Medienkommentare. Hier eine mikroskopische Auswahl:
– „Der grüne Landtagsabgeordnete Detlev Schulz-Hendel ist empört über die Reaktionen aus dem Kreishaus zum [vermeintlichen] Brücken-Aus“, heißt es in der LZ (vgl.: https://www.landeszeitung.de/lokales/lueneburg-lk/lueneburg/elbbruecke-detlev-schulz-hendel-gruene-kontert-landrat-jens-boether-cdu-faehrkonzept-verschleppt-D7S76TOYOFEORMQTG36BVKCHNM.html). Und tatsächlich scheint dem Sprecher der B90/GRÜNEN Landtagsfraktion kritischer Gegenwind nicht zu behagen. Ganz offensichtlich verwechselt er Einsprüche und Klärungsbedarf mit unfairen Attacken auf eine*n Unantastbare*n, wenn er bekennt: „Ich bin entsetzt über das Nachkarten gegenüber der Landesregierung und der Landtagsmehrheit“. Und was falsch daran sein soll, „in Erwägung zu ziehen, quasi gegen die eigene Landesregierung rechtliche Schritte einzuleiten“, bleibt Schulz-Hendels Geheimnis, solange er nicht offen erklärt, Regierungshandeln förmlich infrage zu stellen, komme einem Sakrileg gleich und sei des Teufels.
– Der Lüneburger Kreistagsabgeordnete Marko Puls liest den Vorwurf des Amelinghauser Landtagsabgeordneten, der Landrat habe „das Fährkonzept verschleppt und falsche Hoffnungen geweckt“, und weiß sich nicht zu halten. Unter dem Facebook-Teaser zum LZ-Artikel von Klaus Reschke schimpft er: „Nun dreht Herr Schulz-Hendel total durch. Er hat leider immer noch nicht verstanden, dass wir in einer Demokratie leben. Da stellt sich dieser Mensch hin, und will allen anderen in seiner diktatorischen Art erklären, wie dumm alle sind. Dieser Typ hat nur Gedanken bei seiner Spielzeugeisenbahn von Amelinghausen nach Lüneburg, für 20 Touristen am Tag, aber der Rest der Meschheit ist ihm und seinen GRÜNEN Mitspielern scheiß egal.“
– Klaus Reschke kommentiert in der LZ-Wochenendausgabe: „Die Landesregierung plant, den Bau der Elbbrücke durch ein verlässliches Fährkonzept im LROP zu ersetzen. Dieses Vorhaben stößt nicht nur auf Kritik, sondern spielt auch Demokratiefeinden in die Hände.“ Darüber wird getitelt: „Die Grünen sind mit ihrer Brücken-Politik die besten Wahlkämpfer für die AfD“
– Die LZ teasert am Sonnabend auf ihrer Facebook-Seite: „Das Gezerre um die Elbbrücke bei Neu Darchau zerstört die politische Glaubwürdigkeit der Altparteien, meint Klaus Reschke in seinem Kommentar.“
– André Dornbusch, Gerätewart und 1. Hauptfeuerwehrmann bei der Freiwilligen Feuerwehr Neu Garge/Stiepelse poltert am Sonntag, 27. August 2023, auf LZ-Facebook unter dem Teaser zum LZ-Kommentar von Klaus Rechke: „Das ist eine ganz perfide Nummer der Grünen! Mit völlig verblödeten Argumenten wie, das Fledermäuse gegen Brückenpfeiler fliegen könnten und mehr solchen Unsinn, wettern die Grünen gegen die Brücke. Jetzt hatten sie die Chance mit der SPD wieder mal Sand ins Getriebe zu streuen und haben es rücksichtslos genutzt.“
▷ PS: Bundeskanzler Scholz (SPD) sagte bekanntlich bis vor Kurzem „Nein!“ zum „Brückenstrompreis“, also zur Einführung eines temporär vergünstigten Strompreises für die Industrie. Doch Niedersachsens Regierungssprecherin Anke Pörksen wollte einen Sinneswandel nicht ausschließen. Während der hier in Rede stehenden Landespressekonferenz von vor zwei Wochen erklärte sie auf Nachfragen, ihre Interpretation des Kanzler-Neins laute: „Das muss nicht das letzte Wort von Olaf Scholz gewesen sein.“
➔ Meine Interpretation des Regierungssprecherinnen-Neins lautet: „Das muss nicht das letzte Wort von Stephan Weil gewesen sein.“
► Zu Ihren Anmerkungen vom 30. August 2023 um 18:31 Uhr (https://blog-jj.com/2023/08/24/im-brucken-drama-wird-ordentlich-eskaliert/#comment-20931):
1b) Vielen Dank für die Archiv-Infos. Doch waren mir die TOPs, Anträge und Beschlüsse der Kreistagssitzung vom 17. Januar 2023 nicht entgangen.
2b) Nein, ein neues Brückensversprechen gibt Herr Lies in seinem Schreiben vom 24. März 2023 nicht. Warum auch? Das Wiederholen des alten genügte vollkommen.
3b) Klar, die zugesagten Landesmittel in Höhe von 75% der förderfähigen Kosten können nur fließen, wenn die Bedingungen für ihr Fließen erfüllt sind. Niemand, der seine sieben Sinne beieinander hat und mit der Sache befasst ist, hat jemals etwas anderes behauptet.
4b) Ich stimme zu! Mit dem rechtskräftigen Planfeststellungsbeschluss ist für Herbst 2025 zu rechnen. (Offen ist, ob er je Rechtskraft erlangt.)
5b) Theoretisch ist die beabsichtigte LROP-Fortschreibung ein interessantes Projekt: Man beschließt, ohne zu wissen was. Früher, als das Wünschen noch geholfen hat, war „ein Konzept“ ein akribischer Entwurf. Architekten, Experimentalphysiker und Flugzeugkonstrukteure legten sowas vor. Heute wird ein Konzept erst mit Inhalten versehen, wenn zwei bis drei Jahre des „Deliberierens“ (Sebastian Heilmann) vergangen sind, die der Frage gewidmet waren, ob aus der „Absicht“ des Konzipierens eine „Verordnung“ des Konzipierens werden soll.
6b) „MIT BRÜCKE BLEIBT DER ÖPNV IN DER REGION EINE KRÜCKE“? Das ist schlecht gereimt und noch schlechter zu verstehen! Eine Krücke ist eine Gehhilfe oder Gehstütze. (Googeln Sie mal das Wort und klicken auf „Bilder“.) Wieso bleibt der öffentliche Personennahverkehr mit Brücke eine Gehhilfe? Was bliebe er denn mit Fähre? Eine Mähre? Oder eine Hollywoodschaukel?
7b) Sie kommentieren den wichtigen Satz von Olaf Lies („Das Land hat stets betont, dass es dieses kommunale Projekt [die Elbbrücke zwischen Darchau und Neu Darchau] unterstützen möchte.“) auf diese Weise: „Die Wahl der Zeitstufe der nicht vollendeten Vergangenheit weist darauf hin: So war es, bis heute, lässt aber offen: Wird es auch in Zukunft so bleiben?“
Ich habe über die Tempusformen das Folgende gelernt und finde es nach wie vor plausibel:
Olaf schläft = Präsens/Gegenwart (Er schläft jetzt. Ob er morgen noch schläft, ist offen.)
Olaf schlief = Imperfekt/unvollendete Vergangenheit (Vielleicht schläft er noch immer.)
Olaf hat geschlafen = Perfekt/vollendete Gegenwart (Jetzt schläft er definitiv nicht mehr.)
Olaf hatte geschlafen = Pluquamperfekt/vollendete Vergangenheit (Vorhin schlief er nicht.)
Vgl.: https://de.wikipedia.org/wiki/Vergangenheit#Deutsche_Grammatik
Denken Sie bitte an den Schluss von Goethes „Werther“:
„Um zwölfe mittags starb er. Die Gegenwart des Amtmannes und seine Anstalten tuschten einen Auflauf. Nachts gegen eilfe ließ er ihn an die Stätte begraben, die er sich erwählt hatte. Der Alte folgte der Leiche und die Söhne, Albert vermocht’s nicht. Man fürchtete für Lottens Leben. Handwerker trugen ihn. Kein Geistlicher hat ihn begleitet.“
„Tuschen“ hier: beruhigen, zum Schweigen bringen. Vgl.: https://www.dwds.de/wb/dwb/tuschen#GT15037
Die Folge der Verben: „starb“, „tuschten“, „ließ…begraben“, „hatte…erwählt“, „folgte“, „vermocht[e]“, „fürchtete“, „trugen“, „hat…begleitet“.
Dreimal Imperfekt (unvollendete Vergangenheit), dann Plusquamperfekt (vollendete Vergangenheit), viermal Imperfekt, dann Perfekt (vollendete Gegenwart): Ein lebendiges Hin und Her im „epischen Präteritum“. Nur die Wahl der Grabstelle durch den Verstorbenen selbst ist Vorvergangenheit, ist abgeschlossen, bevor die Szene spielt. Die beiden Zeitangaben (zwölfe mittags, eilfe nachts) informieren, wann der Unglückliche starb und wann (wie rasch) das Begräbnis begann. Wir sehen einen Film, der ewig weitergehen könnte (James Joyce hat mit seinem „Ulysses“ um die Beerdigung von Patrick „Paddy“ Dignam, der sich zu Tode gesoffen hat, einen Roman von über tausend Seiten herumgesponnen), wenn da nicht das Perfekt [das Vollendet!] des letzen Satzes wäre. „Kein Geistlicher hat ihn begleitet.“ Der vermeintliche Schlusspunkt ist in Wahrheit ein Vermächtnis. Die Kirche hat den „Selbstmörder“, den Suizidenten verstoßen. Das wird in der Gegenwart und auch in der Zukunft so bleiben! —
➔ Genau wie die von Olaf Lies zur Sprache gebrachte Tatsache, „DAS LAND“ habe „STETS BETONT, dass es dieses kommunale Projekt unterstützen möchte.“
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Lieber Herr Berg,
vielen Dank für die ausführlichen Antworten und Erläuterungen auf meine Fragen und unter “7b)” die dudengemäße Richtigstellung meiner Umschreibung der Zeitstufe “Perfekt”. Auch ich habe das so gelernt wie Sie.
Vielen Ihrer Erläuterungen stimme ich zu, den Werther-Ausflug finde ich geistreich, zum Gespräch herausfordernd, aber ablenkend, zu wenigen Punkten möchte ich abweichende oder ergänzende Gedanken äußern.
Zu “Punkt (C)”: Sie vergleichen Äpfel mit Birnen. Das eine Mal handelt es sich um den bestehenden Eintrag im LROP (Brücke), das andere Mal nicht um die schon festgeschriebene Formulierung für das LROP, sondern die Beschreibung der Änderungsabsicht. Vielleicht lautet der Text im LROP dann so ähnlich:
“Die Flussquerung der Elbe bei Darchau/Neu Darchau und Bleckede/Neu Bleckede ist im Verbundsystem mit den beiden vorhandenen Elbbrücken in Trägerschaft des Bundes bei Lauenburg und Dömitz mit zwei klimaschonenden Niedrigwasserfähren bei ausgeweiteten Fährzeiten im Rahmen einer Regionallösung zu verwirklichen.”
Zugegeben, die Formulierung ist sperrig, aber das ist ja nicht selten bei derartigen Texten. Wir werden sehen oder auch nicht.
Mit einem Konzept kommt man natürlich auch über die Elbe, schwimmend, und das Konzept im Kopf oder im Plastikbeutel.
Zu 6b): Nur ein kleiner “Widerspruch”: Es handelt sich schulbuchentsprechend um einen reinen Reim. Hinsichtlich des Verstehens dieses Verses stimme ich Ihnen zu. Deutlich schlechter zu verstehen als gereimt.
Ich habe mir erlaubt, das Original etwas abzuwandeln, in einem Wort nur, so wie Herr Reschke, als er am 19.05.2023 in der LZ auf S. 6 titelte: “Ohne Brücke ist der ÖPNV eine Krücke”. Der Schöpfer dieses Verses ist der Walmsburger Ortsvorsteher Wilhelm Kastens, wird im Artikel erläutert. Im Original lautet der Vers: “Ohne die Brücke bleibt der ÖPNV eine Krücke!”
Tatsächlich! Mit dem bestimmten Artikel wirkt der Rhythmus geschmeidiger: “Mit der Brücke bleibt der ÖPNV eine Krücke!”
Wenn der ÖPNV schon eine Gehhilfe bleibt, dann bitte mit Brücke. Was anderes kann sich der Landkreis Lüneburg dann nicht mehr leisten.
Ohne Brücke, was wäre da alles möglich? Vielleicht ÖPNV über die Lauenburger Brücke nach Lüneburg, oder von der Schüler*innenbeförderung unabhängiger öffentlicher Nahverkehr in der Gemeinde Amt Neuhaus, oder, oder, oder …
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Lieber Herr Kirst-Thies
nichts für ungut, aber mir geht die Phrase, man könne doch nicht Äpfel mit Birnen vergleichen, schon lange auf die Nerven. Übrigens benutzt unsere Regierungssprecherin Pörksen sie regelmäßig. Ich meine, man kann nicht nur. Was, bitte schön, sollte man denn überhaupt vergleichen, wenn nicht Unterschiedliches?
Unterschiedliche Fälle von demselben etwa lassen sich ganz gut vergleichen: So verschieden und doch beides Obst. Der Mann, der die Frauen liebte, verglich in François Truffauts gleichnamigem Film einst sogar kleine Äpfel mit großen Stängeln, womit er wiederum Frauen oder genauer: Aspekte von Frauen meinte, Pflanzliches also zunächst in sich und dann mit anderen Früchten vergleichend, die zunächst auf dem Dach, dann jedoch zu allerdings ungleichen Gesellungszwecken unewiger Bindung in der Hand liegen. Möchten Sie dagegen allen Ernstes einwenden, man könne doch nicht Kleines und Großes, Fernes und Nahes, Rundes und Spitzes vergleichen?
Zugegeben, man kann natürlich auch nur Äpfel mit Äpfeln vergleichen wollen, oder Frauen nur mit Frauen, kleine Stangen nur mit kleinen Stangen oder eine Regierungssprecherin nur mit ihr selber. Aber wäre man damit schon auf der sicheren Seite? Wäre man nicht. Denn es würde dann ja bestimmt einer kommen und sagen: „Man kann doch nicht Boskop mit Jonagold vergleichen.“ Und was die Regierungssprecherin angeht, so weiß sie doch am besten, dass sie so unvergleichlich ist, dass man sie nicht einmal mit sich selbst vergleichen kann.
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Lieber Herr Berg,
ich gebe Ihnen recht. Ich ziehe die Phrase zurück und korrigiere mich:
Man sollte nicht Äpfel mit Birnen gleichsetzen.
Konkret: den feststehenden Eintrag im LROP mit der Absichtserklärung der Änderung.
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Lieber Herr Berg,
hoffentlich werden Ihre vielen wertvollen Hinweise, die Sie dankenswerter Weise auch mit Quellenangaben unterlegt haben, gelesen und angenommen.
Ich möchte Ihren Ausführungen noch etwas hinzufügen aber auch einige beanstanden.
Sie schrieben: „Theoretisch ist die beabsichtigte LROP-Fortschreibung ein interessantes Projekt: Man beschließt, ohne zu wissen was.“
Das mag für alle anderen neuen Projekte gelten, jedoch nicht für die Elbquerung bei Darchau / Neu Darchau.
Hier soll ein bisher seit 1998 im LROP genanntes Ziel (Brücke) geändert werden in Fähre oder Fährkonzept.
Ein Zieländerungsverfahren ist jedoch nur dann erforderlich bzw. statthaft, wenn sich die Sachlage, die der ursprünglichen Zielfestlegung zugrunde lag, grundlegend geändert hat (Bielenberg/Runkel/Spnakowsky, Raumordnungs-und Landesplanungsrecht des Bundes und der Länder, Lieferung 2/18, Stand: April 2018,L § 6 RdNr. 46); Vereinbarungen zwischen Koalitionspartnern, die etwas anderes als die bisherige Ziel-Festlegung favorisieren, sind unerheblich.
Das Niedersächsische Ministerium für Landwirtschaft müsste also zunächst einmal darlegen, ob und inwiefern sich die Sachlage grundlegend geändert hat.
ERST, wenn sich eine Veränderung bestätigt hat, DANN könnte man überhaupt in die Überlegung einsteigen, welches Projekt als neue Zielsetzung die Vorgaben nach dem Raumordnungsgesetz erfüllen könnte.
Ich denke, dass wir hierüber nicht streiten müssen: die Sachlage hat sich seit 1998 nicht – und schon gar nicht grundlegend – geändert.
Sofern in der LPK auf eine Finanzierbarkeit des Projekts oder eine Kosten-Nutzen-Abwägung abgestellt wurde, so sind diese in einem (LROP)Ziel-Änderungs-Verfahren auch gar nicht zu prüfen.
Aber selbst wenn sich aus unerfindlichen Gründen die Sachlage geändert haben sollte, das genannte Ziel „feste Elbquerung“ wegen dieser grundlegenden Änderung nicht mehr realisierbar wäre, könnte aus rechtlichen Erwägungen heraus ein Fährkonzept niemals als ZIELFESTLEGUNG in dem LROP genannt werden.
Nach § 3 Nr. 2 ROG sind Ziele der Raumordnung verbindliche Vorgaben in Form von räumlich und sachlich bestimmten oder bestimmbaren, vom Träger der Raumordnung abschließend abgewogenen textlichen oder zeichnerischen Festlegungen in Raumordnungsplänen zur Entwicklung, Ordnung und Sicherung des Raums.
Der von Herrn Kirst-Thies heute dazu gemachte Vorschlag:
„Die Flussquerung der Elbe bei Darchau/Neu Darchau und Bleckede/Neu Bleckede ist im Verbundsystem mit den beiden vorhandenen Elbbrücken in Trägerschaft des Bundes bei Lauenburg und Dömitz mit zwei klimaschonenden Niedrigwasserfähren bei ausgeweiteten Fährzeiten im Rahmen einer Regionallösung zu verwirklichen”
ist irreal. Das Genannte würde keinen Raum beanspruchen und würde zeichnerisch nicht darstellbar sein und könnte daher kein verbindliches „ZIEL“ in einem LROP sein. Die gestzlichen Voraussetzungen würden nicht erfüllt sein.
Zudem verkehrt schon eine Fähre zwischen den Ortschaften Darchau und Neu Darchau (wie in 1998 auch schon). Die unternehmerische Gestaltung und Durchführung der Fährelbquerung obliegt zurzeit der Gemeinde Neu Darchau, die auch über Zeit-Taktungen und Antriebsbeschaffenheit ihres Eigentums – Fähre – entscheidet. Jeglicher Eingriff des Landes hierzu würde die Planungshoheit der Kommune verletzen.
Das Verwaltungsgericht Lüneburg hat übrigens in seinem Urteil vom 22.03.2006, Az.: 5 A 252/05: VG Lüneburg, 22.03.2006 – 5 A 252/05 | Niedersächsisches Vorschrifteninformationssystem (NI-VORIS) (wolterskluwer-online.de) – hier ging es um den Planfeststellungsbeschluss der ersten Brückenplanung – folgendes zu Zielfestsetzungen dargelegt. Auszüge:
RZ 30: Die Zielsetzung des konkreten Vorhabens ist daher gerade keiner umfassenden gerichtlichen Kontrolle unterworfen (Kühling/Herrmann, Fachplanungsrecht, 2. Aufl. 2000, Rdnr. 270 ff. m. w. N.). Bei Verkehrswegen gehören zu den hiernach anerkannten „vernünftigen Gründen“ die Verbesserung der Verkehrsanbindungen zwischen Ortschaften oder die verkehrsmäßige Erschließung eines unterentwickelten Raumes (BVerwG, Urt. v. 27.10.2000 – 4 A 18.99 -, BVerwGE 112, 140). 31 Hier bestehen hinreichend „vernünftige Gründe“ für die Planung und den Bau der Elbbrücke.
RZ 33: Gemessen an diesen Grundsätzen ist das planfestgestellte Brückenbauvorhaben sachlich gerechtfertigt. Es dient – wie der Beklagte im Planfeststellungsbeschluss im Einzelnen nachvollziehbar dargelegt hat – der besseren, schnelleren und sicheren verkehrsmäßigen Erschließung des unterentwickelten Gebietes der Gemeinde Amt Neuhaus. Dieses Ziel kann nicht in gleicher Weise durch den Ausbau der bestehenden Fährverbindung erreicht werden. Dies reicht aus, um die Erforderlichkeit des Vorhabens zu bejahen, ohne dass es darauf ankäme, ob das Vorhaben in Anbetracht des vorhandenen Straßennetzes und des Fährbetriebes unabdingbar geboten ist.
Und hier setzt meine Kritik an: wenn schon von vornherein deutlich ist, dass (erstens) ein Zieländerungsverfahren und anschließend (zweitens) die Zielnennung Fähre / Fährkonzept rechtlich gar nicht durchsetzbar sein wird, weshalb versucht man es trotzdem? Es werden nicht nur im Landwirtschaftsministerium Personalressourcen gebunden und Arbeitskraft geradezu verschwendet.
Schon die deutliche Betonung der Sprecherin des Landwirtschaftsministeriums, Leonie Steger in der LPK: „Von ‚aus dem Landesraumordnungsprogramm gestrichen‘ kann jetzt [aber] noch nicht die Rede sein, denn es wurden bis jetzt nur allgemeine Planungsabsichten bekannt gegeben. Am 25.7. war das.“
nährte bei mir sofort den Verdacht, dass einzig die Bekanntgabe der Planungsabsicht gewollt war und das Planänderungsverfahren zur Zieländerung nach der Erörterungsphase gar nicht weiter verfolgt werden soll.
Die Erklärung über die Planungsabsicht hatte offenbar nur einen Zweck, der dann zusätzlich durch die unhaltbaren weiteren Erläuterungen auch der beiden anderen Pressesprecher zu der angeblichen Nichtfinanzierbarkeit aufgebläht wurde: die Botschaft war augenscheinlich allein für die Lüneburger Kreistagsabgeordneten gedacht, die, ob dieser Hiobsnachricht, doch bitte schnell dafür sorgen sollen, dass die Brückenplanungen sofort eingestellt werden.
Mit entsprechenden Appellen war dann Herr Schulz-Hendel ja auch unterwegs – vergebens, wie man weiß.
Insofern, lieber Herr Berg, sehe ich also viel „Verräterisches im Handeln von Miriam Staudte und Detlev Schulz-Hendel; sie setzen zwar um, wofür sie von einer Mehrheit der Wählenden gewählt wurden, wenden sich dabei aber vom regelbasierten demokratischen Procedere ab“.
Lesen Sie hierzu bitte mal den Instagram-Beitrag der Jungen Union zur Brücke.
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Sehr geehrte Frau Dreyer,
1. Die Sachlage hat sich seit 1998 geändert. Das zuständige Ministerium sollte zu einer Begründung in der Lage sein.
2 feste Elbquerungen und 2 Fährverbindungen für die 5000 Einwohner*innen einer Gemeinde, von denen maximal 500 die Elbquerung regelmäßig nutzen, reichen für die verkehrlichen Notwendigkeiten im 21. Jahrhundert im Zeichen der Klimakrise aus.
2. Eine Fährverbindung, bestehend aus Fähre und zuführenden Straßen mit Anlegern beansprucht a) Raum und ist b) zeichnerisch darstellbar.
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Geehrter Herr Kirst-Thies,
ich stelle nicht in Frage, ob die Ministerin in der Lage ist, eine Begründung zu schreiben.
Ich moniere, dass sehenden Auges Verfassungen, Gesetze, Richtlinien und Rechtsprechung in dieser Angelegenheit ignoriert, – was sag ich – mit Füßen getreten werden.
Ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, dass die Mannschaft im Landwirtschaftsministerium mit der Ansage der Chefin glücklich ist, muss diese doch ihre Anweisung der Öffentlichkeit regelrecht „verkaufen“.“
Nicht von ungefähr hat Frau Steger in der LPK auf Frage nach dem Grund der Zieländerung im LROP zunächst geantwortet, dass der Koalitionsvertrag ursächlich gewesen sei. Hätte da nicht schon die Antwort lauten müssen, so in etwa: die Sachlage hat sich geändert!
Übrigens: mit Ihren Ausführungen zu 2.) und 3.) beweisen Sie wunderbar, dass auch Sie sich hierzu mit der geltenden Rechtslage nicht auseinandergesetzt haben.
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Sehr geehrte Frau Dreyer,
Sie stellen öffentlich die Tatsachenbehauptung auf, ich hätte mich nicht „mit der geltenden Rechtslage“ auseinandergesetzt.
1. Ist das ein Argument? Wofür?
2. Woher wollen Sie das wissen? Lassen Sie mich 24h/365d überwachen?
3. Wenn Ihre Behauptung falsch ist, handelt es sich um Verleumdung bzw. üble Nachrede.
Zur Sache, der räumlichen und zeichnerischen Darstellung einer Fähre, hier: einer historisch bedeutsamen Schwebefähre über die Oste:
In: Begründung A bis K der Verordnung zur Änderung der Verordnung über das Landes-Raumordnungsprogramm Niedersachsen (LROP-VO), 2022-09-07
Klicke, um auf download187814Begruendung_A_bis_K.pdf zuzugreifen
„Soweit Gebiete oder Einzelobjekte für eine flächenhafte Festlegung auch in der zeichnerischen Darstellung des Regionalen Raumordnungsprogramms zu klein sind, ist eine punktförmige Darstellung zu wählen. Dies kann, je nach Umfang der zukünftigen Pufferzonen zur Anerkennung als UNESCO-Weltkulturerbestätte, beispielsweise auf die Schwebefähre an der Oste zutreffen.“ S. 30
„Die Vorranggebiete kulturelles Sachgut Oberharzer Wasserwirtschaft und Kloster Walkenried (als Teil der UNESCO-Weltkulturerbestätte „Bergwerk Rammelsberg, Altstadt von Goslar und Oberharzer Wasserwirtschaft“), Fagus-Werk in Alfeld und Schwebefähre an der Oste lassen sich aufgrund ihrer Kleinteiligkeit kartographisch im Maßstab 1 : 500 000 nicht mit einer Flächensignatur festlegen. Die Festlegung erfolgt daher insoweit punktförmig. Die räumliche Bestimmbarkeit des Vorranggebiets Schwebefähre an der Oste ist aufgrund der konkreten Bezeichnung des Vorranggebiets in der beschreibenden Darstellung gegeben. Die Vorranggebiete Fagus-Werk und Oberharzer Wasserwirtschaft, auf deren Status als UNESCO-Welterbe in der beschreibenden Darstellung Bezug genommen wird, sind in Verbindung mit der auf der Internetseite der UNESCO dargestellten Abgrenzung bestimmbar (http://whc.une-sco.org/en/list/).
Eine weitere räumliche, maßstabsbedingte Konkretisierung ist bei der Übernahme in die Regionalen Raumordnungsprogramme vorgesehen.”
S. 127
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Ihr erster „Link“ ver“link“t nicht, lieber Herr Kirst-Thies. Sie haben beim „copy-und-pasten“ den „slash“ hinter dem URL-Glied „/download/“ verschlampert. Hier ist der reparierte „Uniform Resource Locator“:
Klicke, um auf Begruendung_A_bis_K.pdf zuzugreifen
Ihr zweiter „Link“ ver“link“t nicht, weil Sie beim „copy-und-pasten“ von Seite 127 der „Begründung der Verordnung zur Änderung der Verordnung über das Landes-Raumordnungsprogramm Niedersachsen (LROP-VO)“ im Abschnitt „zu Buchstabe d“ (Absatz drei, letzte Zeile) den Trennstrich zwischen „une“ und „sco“, der kein Element des „Uniform Resource Locator“ ist, nicht entfernt haben. Hier die korrigierte Version:
http://whc.unesco.org/en/list/
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Lieber Herr Berg,
danke für die Korrekturen.
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Hier ist mal ein Beispiel dafür, wie die EJZ mit Leserbriefschreibern umgeht, die sich für die Brücke aussprechen:
Ich hatte folgenden Leserbrief an die EJZ gesandt:
„Den Plan der Niedersächsischen Landwirtschaftsministerin, Miriam Staudte Bündnis 90 / Die Grünen, im Landes-Raum-Ordnungsprogramm (LROP) die seit Jahrzehnten vermerkte Elbbrücke zwischen Darchau-Neu Darchau zu streichen und durch ein „Fährkonzept“ zu ersetzen, macht betroffen.
Schon die Heimlichtuerei um diesen Plan – der Bauherr Landkreis Lüneburg wurde darüber nicht informiert – und erst recht die dreisten, weil nachweislich unwahren Auskünfte der drei Pressesprecher (Hr. Budde, Fr. Pörksen u. Fr. Steger) auf der Pressekonferenz (18.8.), die alle ins gleiche Horn stießen und über eine angebliche „Nichtfinanzierbarkeit“ der Brücke als Grund dieser Maßnahme berichteten, lassen ahnen, dass hier mit unlauteren Mitteln etwas auf Biegen und Brechen durchgesetzt werden soll.
Der Fördertopf des Niedersächsischen Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz ist nachweislich (lässt sich im Internet leicht recherchieren) übervoll. Die von der Staatssekretärin Pörksen wieder einmal angeführte „normale“ angestrengte Haushaltslage des Landes ist bei der Vergabe von diesen Landes-Fördermitteln, deren Topf ausschließlich für den kommunalen Straßenbau zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse gedacht ist, vollkommen unbedeutend! Alles zusammen betrachtet zeigt sich, dass es den Grünen um Miriam Staudte und Detlev Schulz Hendel vor allem darum geht, die Elbbrücke um jeden Preis zu verhindern und damit ihre grüne ideologisch geprägte Politik im Land Niedersachsen zu etablieren. Um die Menschen in unserer Region geht es ihnen jedenfalls nicht.
Dann passierte folgendes:
Die Elbe Jeetzel Zeitung, der stellvertretende
Chefredakteur Boick rief heute an. Ich müsse beweisen, dass die Pressesprecher Unwahrheiten von sich gegeben haben.
Ich änderte daraufhin in dem Leserbrief das Wort „nachweislich“ in „mutmaßlich unwahren Auskünften“ und wies auf die von Jörg Sohst (Brückenverein) übersandten Unterlagen hin (Dienstaufsichtsbeschwerde, Transkription der LPK usw.), daraus würde alles hervorgehen.
Die EMail-Antwort der EJZ daraufhin:
“Hallo Herr Suhrke,
die Inhalte der Email von Herrn Sohst reichen
nicht aus, um Ihre Behauptungen zu belegen.
Im Einzelnen geht es mir um folgende Passagen:
1. der Bauherr Landkreis Lüneburg wurde darüber nicht informiert (über die Streichung aus dem LROP)
2. die dreisten, weil nachweislich unwahren Auskünfte der drei Pressesprecher (Hr. Budde, Fr. Pörksen u. Fr. Steger) auf der Pressekonferenz:
Welche falschen Auskünfte meinen Sie, wie belegen Sie diese Behauptung? Danken Sie daran: Dadurch bezichtigen Sie die Pressesprecher zu lügen!
Mit Freundlichen Grüßen
Detlef Boick EJZ“
antwortete schriftlich und auch telefonisch:
Zu 1: bitte lesen Sie hierzu die PM des Lüneburger Landrats, die der EJZ auch vorliegt. Bitte ergänzen Sie zusätzlich in meinem Leserbrief „Wie mir persönlich bekannt ist…
Zu 2. Ich hatte das Wort nachweislich in mutmaßlich geändert!
Noch eine Frage: warum behindern Sie eigentlich die Veröffentlichungen von Leserbriefen der Brückenbefürworter, die der Brückengegner werden ohne Zensur aber gedruckt?
In dem Telefonat wies ich zusätzlich darauf hin, dass ich es auf meine Kappe nehmen würde, das mit den mutmaßlichen Lügen. Die Pressesprecher könnten – wenn sie es wollten – mich ja anzeigen.
Antwort von der EJZ
Hallo Herr Suhrke,
1. in der von Ihnen benannten Pressemitteilung finde ich keine Passage, in der steht, dass der Landkreis Lüneburg über die geplante Streichung nicht infomiert worden sei. Sie müssten diese
Behauptung also noch belegen.
2. wenn Sie uns einen Leserbrief erneut schicken, sollten Sie einen kurzen Kommentar dazu schreiben, warum Sie das getan haben, z. B. dass Sie eine Formulierung geändert haben. Die Formulierung mutmaßlich suggeriert jedoch weiterhin, dass die Sprecher de Landesrgeierung gelogen haben. Belegen Sie das bitte.
3. wie kommen Sie darauf, dass es ein Plan der Landwirtschaftsministerin der Grüne ist, die Elbbrücke aus dem LROP zu streichen? Die Landesplanung gehört meines Wissens nicht in ihren
Aufgabenbereich.
4. Es ist eine erschreckende Erkenntnis, dass Sie offenbar annehmen, Sie dürften in einem Leserbrief Unwahrheiten behaupten. Sie behindern durch solche Formulierungen selbst die Veröffentlichung Ihres Leserbriefes.
5. Wie kommen Sie darauf, dass wir eine Zensur ausüben? Unsere Pflicht ist es dafür zu sorgen, dass in Leserbriefen keine Falschbehauptungen veröffentlicht werden. Denn das liegt in erster Linie in unserer Verantwortung.
6. Natürlich werden auch die Leserbriefe der Brückengegner eingehend auf den Wahrheitsgehalt der Behauptungen geprüft.
Viele Grüße
Detlef Boick
Meine Antwort an Herrn Boick: ich verzichte auf die Veröffentlichung in Ihrer Zeitung, behalte mir aber weitere Schritte vor, um Ihr Verhalten, freie Meinungsäußerungen zu unterdrücken, darzulegen.
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Sehr geehrter Herr Suhrke,
dem US-amerikanischen Schriftsteller, Journalisten und Landvermesser Ambrose Bierce (1842-1914), der als Siebzigjähriger in das von der Revolution aufgewühlte Mexiko (Guerra civil mexicana) reiste und dort gut zwölf Monate später spurlos verschwand, wird die Warnung zugeschrieben: „Sprich, wenn du wütend bist, und du wirst die beste Rede halten, die du jemals bereut hast.“
[Der] „Plan, im Landes-Raum-Ordnungsprogramm die seit Jahrzehnten vermerkte Elbbrücke zwischen Darchau-Neu Darchau zu streichen und durch ein ‚Fährkonzept‘ zu ersetzen, macht betroffen“?
Ist denn „Betroffenheit“ ein Indikator dafür, richtig zu liegen?
Ihre sehr stark wertenden Einsprengsel wie „die Heimlichtuerei um diesen Plan“ oder „die dreisten, weil nachweislich unwahren Auskünfte der drei Pressesprecher“ sowie Ihre Ahnung, „dass hier mit unlauteren Mitteln etwas auf Biegen und Brechen durchgesetzt“, „die Elbbrücke um jeden Preis verhindert“ respektive „grüne ideologisch geprägte Politik im Land Niedersachsen etabliert“ werden soll, zeugen von einer großen, tumultuarischen Erregung.
Aber, „man muss das Material kalt halten. Man muss etwas heiß empfinden, aber um es aufzuschreiben, um zu wirken, braucht man einen kühlen Kopf“, meinte Gottfried Benn.
Nehmen Sie’s mir nicht übel, aber ich habe den Eindruck, Ihre Instrumente überhitzen und Sie sollten, bevor Sie sich wieder ins Getümmel stürzen, um für Ihre Sache mit Vernunft und Empathie zu fechten, um mit Gelassenheit und Humor dafür zu werben, ein paar Einkehrtage (ndt.: ein Retreat), eine kleine Auszeit des Durchlüftens und der Sammlung z. B. bei Elske Margraf im Yogini Dome buchen:
BERÜHRUNGSART — Energetische Körperarbeit & Gesundheitscoaching
Bei Elske Margraf, Am Gieberg 2, 29490 Glienitz an der Elbe, Tel.: +49 (0)178 711 57 18
Laut Eigenreklame von Frau Margraf (https://www.yoginidome.de/) erwarten Sie dort:
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Herzlich willkommen in diesem präsenten Schwingungsfeld der neuen Erde!
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Die meisten Zutaten kommen aus unserer CSA/ Solidargemeinschaft Tangsehl. Sie werden Dir zusätzlich wunderbare Vitalenergie schenken.“
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Sehr geehrter Herr Berg,
Danke für Ihre Tipps.
Dazu, dass ein angeblich uninformierter Redakteur
sich so äußerte:
„3. wie kommen Sie darauf, dass es ein Plan der Landwirtschaftsministerin der Grüne ist, die Elbbrücke aus dem LROP zu streichen? Die Landesplanung gehört meines Wissens nicht in ihren
Aufgabenbereich“
oder
1. in der von Ihnen benannten Pressemitteilung finde ich keine Passage, in der steht, dass der Landkreis Lüneburg über die geplante Streichung nicht infomiert worden sei. Sie müssten diese
Behauptung also noch belegen.“
– die LZ titelte am 25.8. „ Landrat zeigt sich mehr als überrascht“ –
dazu haben Sie nichts zu sagen?
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Lieber Herr Suhrke,
Herr Boick hat sich große Verdienste um die Ertüchtigung des Lüchower Leichtathletiknachwuchses erworben. Der Journalismus gehört nicht zu seinen Hauptbegabungen. Seien Sie nachsichtig mit dem Mann.
Zu 3. hätte ich dem EJZ-Redakteur das ML-Organigramm mit Hinweis auf
Abteilung 3 geschickt (https://www.ml.niedersachsen.de/download/190483/Das_Organigramm_des_Niedersaechsischen_Ministeriums_fuer_Ernaehrung_Landwirtschaft_und_Verbraucherschutz_nicht_barrierefrei_.pdf),
zu 1. ein PDF der epaper-Seite mit dem LZ-Artikel, wobei natürlich hätte beachtet werden müssen, dass die Überschrift ja nicht von Herrn Böther formuliert worden ist.
Vielleicht ist die Mannschaft einer Lokalzeitungsredaktion, die sich kürzlich per Anwalt zum Drucken von Gegendarstellungen genötigt sah, mit deren Urhebern auch pingeliger als mit verwirrten Schwadroneuren, die über die Köpfe von tausenden Ermordeten hinwegsehend per Leserbrief zu erklären unternehmen, warum deren Schlächter von Einkreisungsängsten und Hintertreffensorgen zum Weitermachen mit seinem Rauben und Töten gezwungen wird.
Wie auch immer, über das Öffentlichmachen dieses kleinstkarierten Briefwechsels hätten Sie einfach eine Sekunde länger nachdenken sollen. Wenn Sie das Wochenende bei Frau Margraf nicht buchen möchten, versuchen Sie es doch auch einmal mit Eimertrommeln.
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Hallo Herr Suhrke,
Sie wollen ein Beispiel dafür geben, “wie die EJZ mit Leserbriefschreibern umgeht, die sich für die Brücke aussprechen” schreiben Sie. Damit suggerieren Sie, es gehe jeder Leserbriefschreiberin so, die sich für die geplante Elbbrücke ausspricht. Dieser Eindruck ist falsch. Schauen Sie mal ins Archiv der EJZ, da werden Sie genug Leserbriefe pro Brücke finden. Sie sprechen also nur für sich.
Ihren Brief haben Sie ja hier eingestellt und die Lesenden können sich ihr eigenes Bild machen. Ich habe das getan und will es dabei bewenden lassen. Nur soviel: Ich kann die Entscheidung des stellvertretenden Chefredakteurs verstehen. Und das hat nichts mit Ihrer Position zur Elbbrücke zu tun.
Die EJZ hat übrigens klare Regeln für die Leserbriefschreibenden: Vom Rückruf, um sich der Identität der Schreibenden zu versichern, über die Zeichenanzahl bis zur Prüfung des Wahrheitsgehalts. Rufen Sie mal an und lassen sich die Regeln genau erklären.
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Hallo Herr Suhrke,
ich melde mich doch noch einmal wegen des Inhalts Ihres Leserbriefes, den Sie uns zur Kenntnis gegeben haben. Der Sache wegen.
Sie bemängeln “Heimlichtuerei” um den Plan der Landesregierung, den Bau einer dritten Elbbrücke in unserer Region durch eine Optimierung der zwei Fährverbindungen (Darchau, Neu Bleckede) zu ersetzen, und zwar anlässlich der Bekanntgabe des Beschlusses der Landesregierung vom 25.07.2023, dieses Vorhaben im LROP zu verankern.
Das entspricht nicht den Tatsachen. Der Plan für die Favorisierung eines Fährenkonzepts ist doch schon Ende Oktober 2022 im Koalitionsvertrag festgeschrieben worden, d. h. von der neuen Landesregierung von Anfang an offen kommuniziert worden.
So schreibt die LZ am 03.11.2022, S. 3: “‘Wir favorisieren ein zukunftsorientiertes Fährkonzept Bleckede-Neu Darchau anstatt eines Brückenbaus.’ Dieser Satz steht auf Seite 34 des rotgrünen Koalitionsvertrags, der am Montag in Hannover vorgestellt worden ist.”
Die EJZ fragt in Hannover nach den Konsequenzen und berichtet am 03.11.2022 auf S. 2 Folgendes:
“Dem Koalitionsvertrag zufolge müsste die neue rot-grüne Landesregierung diese Zusage der rot-schwarzen Vorgängerlandesregierung jetzt kassieren. Und das wird sie auch tun, heißt es auf EJZ-Nachfrage aus der Staatskanzlei: ‘Leider würde der Bau einer Brücke bei Neu Darchau finanziell in extremer Weise zulasten anderer Straßenbauprojekte in Nordniedersachsen gehen. Deshalb ist vor dem Hintergrund der sonstigen krisenbedingt hohen Belastungen des niedersächsischen Haushaltes eine Brückenlösung bedauerlicherweise nicht finanzierbar’, heißt es aus Hannover.”
Das war vor einem dreiviertel Jahr. Die Öffentlichkeit war informiert, Landrat Böther war informiert. Was hat er gemacht? Ja, sagen Sie, Herr Suhrke, wie hat Herr Landrat Böther, die ihm bekannten Informationen zum Wohle aller Menschen in seinem Landkreis genutzt?
Zurück zum Jetzt: Am 27.07.2023 schreibt der Niedersächsische Landkreistag in seinem Rundschreiben Nr. 791/2023 die Mitgliedsgemeinden, also auch den Landkreis LG, an.
Dort steht u. a.: “Das Landeskabinett hat in seiner Sitzung am 25.7.2023 der Bekanntmachung allgemeiner Planungsabsichten zu einer Fortschreibung des Landes-Raumordnungsprogramms zugestimmt. Mit der Veröffentlichung im Niedersächsischen Ministerialblatt am 2.8.2023 wird das Beteiligungsverfahren förmlich eingeleitet.”
Auch bei der kürzlich getroffenen Entscheidung zur Änderung des LROP war Landrat Böther spätestens nach zwei Tagen informiert (s.o.).
Am 14.08.2023 schreibt er an MP Weil, die Ministerin*nen der Nds. Landesregierung und mit Kopie an alle Landtagsabgeordneten zur Begründung für die in Planung befindliche Elbbrücke Darchau Neu Darchau u. a.:
“Die Gründe, aus denen sich der Kreistag für eine feste Elbquerung entschieden hat, sind vielfältig und stichhaltig. Ich kann und werde an dieser SteIle nicht den intensiven kommunalen Austausch mit allen Argumenten für eine Brücke wiederholen, bin aber jederzeit und sehr gern dazu bereit, diese mit lhnen zu erörtern und lade Sie dazu sehr herzlich ein. Entscheidend ist, dass mit Blick auf die Verlässlichkeit keine wie auch immer geartete Fährverbindung das leisten kann, was auch diese Niedersächsinnen und Niedersachsen brauchen, wie alle anderen Menschen in unserem Land auch: einen verlässlichen Zugang zu unserer Kranken- und Notfallversorgung, verlässliche und erträgliche Schulwege, einen zeitgemäßen ÖPNV mit Anbindung an die Kreisstadt, verlässliche Arbeitswege, Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in ihrem Landkreis und ihrem Land und einen Anspruch darauf, dass sich auch die Wirtschaft in ihrem Bereich entwickelt und Arbeitsplätze zur Verfügung stellt. Und vieles mehr.”
Herr Böther spart in seinen Darlegungen wesentliche Teile des intensiven kommunalen Austausches über die Brücke und der verkehrlichen Realität in unserer Region aus, z. B.:
– Seit der Fertigstellung der Dömitzer Brücke, Dezember 1992, 5 Autominuten vom östlichen Rand der Gemeinde Amt Neuhaus entfernt, alle Neuhauser Einwohner*innen können diese Elbquerung nutzen, gibt es in den Landkreisen Lüneburg und Lüchow-Dannenberg eine lebhafte Kontroverse über die Notwendigkeit dieser dritten Elbbrücke in der Region und keine Einstimmigkeit pro Brücke.
– Die schon bestehende Elbbrücke in Lauenburg, die von Neuhauser Einwohner*innen zur Elbquerung genutzt werden kann und seit drei Jahrzehnten genutzt wird.
Landrat Böther gaukelt den Minister*innen und Abgeordneten vor, es gehe in der Region um die Alternative Elbbrücke oder zwei äußerst unzuverlässige Fähren (für eine trägt er die Verantwortung). Das entspricht nicht den Tatsachen. Es geht um die Alternativen: ZWEI ELBBRÜCKEN und ZWEI FÄHREN (IST-ZUSTAND) oder DREI ELBBRÜCKEN und EINE FÄHRE (vom Lkr. LG gewünschter SOLL-ZUSTAND).
So unzuverlässig wie Herr Landrat Böther die Fähren beschreibt, ist zumindest die Neu Darchauer nicht.
Wieder zurück zu Ihrem Leserbrief Herr Suhrke und Ihrer Bewertung der Regierungssprecher*innen. Die können doch nur sagen, was man ihnen aufgetragen hat. Und das ist im Juli 2023 dasselbe wie im November 2022, die Unsicherheit der Finanzierbarkeit.
Mir selbst behagt dieses Argument allein auch nicht. Geld ist immer nur Mittel für einen bestimmten Zweck. Brauche ich etwas Lebensnotwendiges, werde ich mich bemühen, das Geld dafür aufzubringen und gleichzeitig weniger zu verbrauchen. Brauche ich etwas nicht so dringend oder ist es sogar Luxus, dann kann ich darauf verzichten.
Im Zusammenhang mit der in Planung befindlichen Elbbrücke sehe ich das genauso. Diese dritte Elbbrücke ist in der Region verkehrspolitisch nicht notwendig, sie ist wegen der Lauenburger und Dömitzer Elbbrücke für die Neuhauser*innen für die verlässliche Elbquerung nicht notwendig. Für die dritte Elbbrücke sind die monetären Kosten zu hoch, sind die Folgen für Mensch, Natur und Klima zu belastend. Geprüft und für zu leicht befunden.
Setzen wir einen Teil des für die Brücke vorgesehenen Geldes für neue Niedrigwasserfähren, Ausweitung der Fährzeiten, Ausbau des ländlichen ÖPNV ein, dann müssen Sie, Herr Suhrke, die öffentliche Sitzung unserer Bürgerinitiative “Ja zur Fähre – Nein zur Brücke e. V.” nicht mehr wie beim letzten Mal vorzeitig verlassen, um die letzte Fähre zu bekommen.
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Otto Berg ,Sie sollten der jugend hier verzeihen. herr meier und herr suhrke beide cdu sind sich in einem einig. jemand wie ich , hat überhaupt keine ahnung. können sie bei den brückenfreunden nachlesen. schmunzeln. marko puls cdu findet afd und brückenfreunde sollte man nicht in einem atemzug nennen, man wird dann disqualifiziert. und niemand wird gezwungen ihre äußerungen auf brückenfreunde zu lesen. ich frage mich, warum diese protagonisten dann eigentlich hier erscheinen? sollte man sich hier auch nicht mit denen auseinander setzen?
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Lieber Herr Bruns,
(I.) Zu Meier, Suhrke und Ihnen: Wer austeilt, muss auch einstecken.
(II.) „marko puls cdu findet afd und brückenfreunde sollte man nicht in einem atemzug nennen“? Da gebe ich Marko Puls zu einhundert Prozent recht.
(III.) Bertolt Brecht schrieb einmal: „Wen Gott liebt, den behütet er vor unnötiger Lektüre.“ Damit wollte Brecht NICHT empfehlen, das öffentliche Leseangebot zu beschneiden.
______________________
Was den (bewusst oder unbewusst in manchen Hirnen) keimenden Neonationalprimitivismus angeht, möchte ich Ilko-Sascha Kowalczuk, Jahrgang 1967, geboren in Ostberlin, Publizist und Historiker mit Schwerpunkt Aufarbeitung der SED-Diktatur, zitieren:
„Wenn es um die Faschisten der AfD geht, brauchen wir einen öffentlichen Freiheitsdiskurs – das Bekenntnis zur Freiheit als Ausgangspunkt. Freiheit lässt sich nur in der Freiheit verraten. Ich habe nach 1990 zu meinem Erstaunen unentwegt erlebt, wie Freiheit im Westen von Leuten, die nichts anderes als ihre eigenen Lebensumstände kannten, mit Füßen getreten wurde – aus einer materiellen Sattheit heraus. Wir leben in einem der sichersten, freiesten und sozialsten Ländern der Erde, aber wenn man hört, was nicht nur AfDler, sondern auch viele Linke oder Leute der sogenannten bürgerlichen Mitte erklären, könnte man annehmen, wir leben in einer Diktatur, in der die Mehrheit am Hungertuch nagt. Natürlich ist vieles zu ändern, besser zu machen, aber nichts davon hätte Wert, wenn wir nicht Freiheit als zentralen Punkt ins Zentrum rücken. Wer die Freiheit angreift, wie etwa die AfD, will die Grundlagen unserer Gesellschaft beseitigen und ein System der starken Hand schaffen – danach sehnen sich ja nicht wenige.“
Quelle: taz, 3. Juli 2023, 16:28 Uhr, online: https://taz.de/Ilko-Sascha-Kowalczuk-ueber-den-Osten/!5941741/
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mein lieber Herr Berg, sie haben nicht meine antwort auf die reaktion von herrn puls gelesen? bitte schön. tja , ich kann die afd und die brückenbefürworter auch in zwei sätzen nennen. kennen sie den prozentualen zuwachs der afd nach der letzten wahl in amt neuhaus? ob da auch brückenbefürworter dabei sind? wollen sie es ausschließen? die cdu wird langsam nervös. ich akzeptiere von demokraten grundsätzlich deren meinung, muss sie aber nicht immer teilen. tun sie das denn?
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Lieber Herr Bruns,
ja, ich kenne den „prozentualen Zuwachs der AfD bei den letzten Wahlen in Amt Neuhaus“. Ob Brückenbefürworter unter den AfD-Wählern sind, weiß ich ich nicht. Doch kennen Sie denn den prozentualen Zuwachs der AfD bei den letzten Wahlen in Reppenstedt? Ich nehme an, Sie kaufen Ihre Brötchen bei Harms oder bei Hesse an der Lüneburger Landstraße. Ob unter deren Kunden und/oder Angestellten AfD-Wähler sind, weiß ich ebenfalls nicht.
Auschließen kann ich natürlich weder das eine noch das andere. Aber wollen wir das pauschale Diskreditieren von „Brückenbefürwortern“, „BÄR-Schuhträgern“ und „Brötchenliebhabern“ nicht den Bothes, Höckes und Aiwangers überlassen, Herr Bruns, denen also, die aus dem Stigmatisieren, Ausgrenzen und Verunglimpfen ganzer Bevölkerungsgruppen ein abscheuliches Geschäftsmodell der perfiden Bauernfängerei gemacht haben?
Was das Meinungsteilen unter Demokraten angeht, stimme ich Ihnen zu. So akzeptiere ich beispielsweise, dass Sie äußern, was Sie äußern, bin aber durchaus nicht immer bereit, es mir zu eigen zu machen.
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Lieber Herr Kirst-Thies,
am 25. August 2023 um 17:27 Uhr schrieben Sie an die/den „liebe*n Frau/Herrn Jo“ und an die/den „liebe*n Frau/Herrn Pötter“,
es werde seit zwei Wochen „der Mythos vom Brückenversprechen wieder in die Öffentlichkeit hineinposaunt, z. B. vom Neuhauser Bürgermeister.“ Doch niemand habe „bisher sagen können, wer, wann, wem genau, in welcher Situation diese Brücke „versprochen“ hat.“ Ferner teilen Sie mit: „Dass die lokale Presse (hier: LZ) solche Fehlinformation ohne kritisches Nachfragen und Kommentieren“ drucke, hielten Sie „für viel gravierender und ‚bewusstseinsprägender‘ als die oben monierte Pressekonferenz.“ Vgl.: https://blog-jj.com/2023/08/15/ministerin-zuckt-sargnagel-fur-die-elbbrucke/#comment-20862
Das Bedeutungsspektrum des Wortes „Versprechen“ deckt sich laut Duden weitgehend mit dem des Wortes „Zusage“, wenn eine bindende „Zusicherung, sich in einer bestimmten Angelegenheit jemandes Wünschen entsprechend zu verhalten“ gemeint ist. Zum Wortfeld gehören: Beteuerung, Ehrenwort, Eid, [feierliche] Erklärung, Schwur, Versicherung, Garantie, [gegebenes] Wort, Zusicherung, [gehoben:] Gelöbnis, [gehoben, besonders katholische Kirche:] Gelübde
Vgl.: Hier: https://www.duden.de/synonyme/Versprechen und [unterer Kasten] hier: https://www.duden.de/synonyme/Zusage
Nur drei von vielen weiteren (gut dokumentierten) öffentlich gegebenen Zusagen bzw. Versprechen [Kürzungen, angezeigt durch drei Pünktchen in eckigen Klammern, Hervorhebungen durch Versalien und Einschübe in eckigen Klammern stammen von mir, O. B.]:
1. ► Am 4. Dezember 2008 hat der damalige Niedersächsische Ministerpräsident Christian Wulff (CDU) an den damals amtierenden Lüneburger Landrat Manfred Nahrstedt (in Kopie an den damals amtierenden Lüchow-Dannenberger Landrat Schulz) geschrieben. Dieses Schreiben ist der bis heute rechtlich verbindlichen „Vereinbarung über Planung, Bau, Unterhaltung und Finanzierung des Baus einer Elbbrücke bei Darchau/Neu Darchau (Brückenvereinbarung)“ als „Anhang 1“ beigeheftet, die am 9. Januar 2009 vom Landrat Nahrstedt, Landkreis Lüneburg, vom Landrat Schulz (Landkreis Lüchow-Dannenberg), vom Samtgemeindebürgermeister Meyer (Samtgemeinde Elbtalaue) und vom Bürgermeister Hinneberg (Gemeinde Neu Darchau) signiert und damit in Geltung gesetzt worden ist.
Ministerpräsident Wulff schreibt dort (Brückenvereinbarung, Anlage 1, Seite 1, Absatz 2): „Anlässlich unseres Gesprächs vom 30.09.2008 habe ich die Beteiligung des Landes an den zuwendungsfähigen Bau- und Planungskosten für die geplante Elbebrücke bei Neu Darchau in Höhe von 75% ZUGESAGT – und zwar unabhängig von der Höhe der später tatsächlich zuwendungsfähigen Kosten. Darüber hinaus ist das Land bereit, sich mit einem Festbetrag von 1,3 Millionen Euro am verbleibenden kommunalen Anteil zu beteiligen.“
Und (loc. cit. Absatz 5): „Ich möchte an dieser Stelle nochmals betonen, dass die Landesregierung fest entschlossen ist, das Projekt mit allen ihr zur Verfügung stehenden Mitteln zur Realisierung zu verhelfen.“
Und (loc. cit. Seite 2, Absatz 7 („zu 4.“)): „Wie bereits eingangs ZUGESAGT, wird das Land von den zuwendungsfähigen Bau- und Planungskosten für die geplante Elbebrücke bei Neu Darchau 75% tragen – und zwar unabhängig von der Höhe der später tatsächlich zuwendungsfähigen Kosten. Darüber hinaus ist das Land bereit, sich mit einem Festbetrag von 1,3 Millionen Euro am verbleibenden kommunalen Anteil zu beteiligen.“
2. ► Am 17. Juli 2019 antwortet das Niedersächsische Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung namens der Landesregierung (Drucksache 18/4185, verteilt am 18. Juli 2019) auf eine „Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung gemäß § 46 Abs. 1 GO LT“ vonseiten der SPD-Abgeordneten Andrea Schröder-Ehlers (eingegangen am 26. Juni 2019, Drucksache18/4089, an die Staatskanzlei übersandt am 28. Juni 2019). Schröder-Ehlers‘ Frage 2 (Seite 2, Absatz 1) lautet: „Welche ZUSAGEN hat Minister Dr. Bernd Althusmann seinem Parteikollegen im Wahlkampf gemacht und auf welcher Rechtsgrundlage?“
Antwort: „Minister Dr. Bernd Althusmann hat anlässlich seines genannten Besuchs vor Ort [in Lüneburg am Sonnabend, den 15. Juni 2019, einen Tag vor der Stichwahl am 16. Juni 2019 um das Landratsamt im Landkreis Lüneburg zwischen Jens Böther (CDU) und Norbert Meyer (SPD)] erneut deutlich gemacht, welche überragende Bedeutung er der geplanten Elbbrücke bei Darchau/Neu Darchau beimisst. Aus seiner Sicht hat die Brücke einen besonderen Wert für das Zusammenwachsen der Region, die rund vier Jahrzehnte gegen den Willen der Menschen getrennt war durch den „Eisernen Vorhang“ einer sozialistischen Gewaltherrschaft im Osten Deutschlands. Diese Trennung gilt es nach Vollendung der Deutschen Einheit endgültig zu überwinden. Dazu möchte das Wirtschaftsministerium gemeinsam mit dem Landkreis Lüneburg seinen Beitrag leisten. Minister Dr. Bernd Althusmann hatte in vorausgehenden Gesprächen mit kommunalen Vertretern vor Ort mehrfach auf die Möglichkeit hingewiesen, dass das Land das Projekt über die ZUGESAGTE 75-prozentige FÖRDERZUSAGE hinaus unterstützen könnte. Anlässlich seines genannten Besuchs vor Ort hat der Minister über den aktuellen Sachstand zur Finanzierung der Elbbrücke […] berichtet und bekräftigt, nichts unversucht lassen zu wollen, um den Bau der Elbbrücke über 75 % der Kosten hinaus zu fördern und auch aus dem Landesstraßenbauplafond [hier Titel 883 61-1, „Zuweisungen an kommunale Baulastträger zum Bau von Straßen zur Entlastung von Ortsdurchfahrten und für sonstige Maßnahmen“, der jährlich mit 1,5 Millionen Euro besetzt ist] zusätzlich mit 6 Millionen Euro zu unterstützen.“
Quelle: https://www.landtag-niedersachsen.de/drucksachen/drucksachen_18_05000/04001-04500/18-04185.pdf
3. ► Am Freitag, den 2. September 2022, gut einen Monat vor den Wahlen zum 19. Niedersächsischen Landtag am 9. Oktober 2022, führte Hans-Herbert Jenckel ein Interview mit dem niedersächsischen Ministerpräsidenten Stephan Weil, der auch in der 19. Legislaturperiode Regierungschef in Hannover geblieben ist.
Die Elbbrücke war in diesem Interview ein wichtiges Thema, zu dem Stephan Weil sich derart unzweideutig und unmissverständlich positionierte, dass man sagen kann: Er legte sich fest. Ja, mehr noch: MINISTERPRÄSIDENT WEIL GAB EIN ÖFFENTLICHES VERSPRECHEN AB. In der Transkription der Video-Aufzeichnung des Gesprächs ab min:sec 19:25 bis min:sec 21:39 (https://blog-jj.com/2022/09/14/ministerprasident-weil-und-das-dritte-gleis/) kann jeder, der möchte, erfahren, wie der Ministerpräsident die Sache sieht:
H.-H. JENCKEL: „Der Landkreis Lüneburg plant, kriegt Geld vom Land, 75 Prozent, GVFG-Mittel. Und […] 6 Millionen aus so [ei]nem Straßenbauplafond […]. Wird diese Brücke um jeden Preis gebaut?“
S. WEIL: „Ja! Jedenfalls, das Land strengt sich wirklich sehr an. Vielmehr als jetzt angeboten worden ist, kann das Land gar nicht leisten.“
H.-H. JENCKEL: „Also die sechs Millionen sind sicher?“
S. WEIL: „Ja! Davon geh‘ ich mal aus. […] Weiter kann das Land gar nicht gehen, als das jetzt angeboten ist. Und deswegen: Am guten Willen des Landes soll es nicht liegen. […] — Grundsätzlich gilt für mich eigentlich, dass man immer auch schaun muss, dass das Land verlässlich ist. Das heißt, wenn es einmal etwas ZUGESAGT hat, dass die Betroffenen sich auch drauf verlassen können, dass es kommt. Und zwar unabhängig davon, ob sich eine bestimmte Regierung fortsetzt oder ob es eine ganz andere Regierung gibt!“
Vgl. auch meine Transkription des Audio-Videodokumentes vom 1. November 2022 um 21:55 Uhr: https://blog-jj.com/2022/11/01/neue-koalition-die-elbbrucke-bleibt-ein-papiertiger/#comment-18335
► FAZIT: Bis zu dieser Sekunde lauten (und gelten) die VERSPRECHEN von mindestens zwei Ministerpräsidenten und einem Wirtschafts- und Verkehrsminister – d. h. von maßgeblichen Stimmen des Landes Niedersachsen – zur Elbbrücke:
Der Landkreis Lüneburg entscheidet, plant und baut. Das Land Niedersachsen sichert die Zahlung von 75 Prozent der tatsächlich zuwendungsfähigen Kosten plus die 6 Mio aus dem LStB-Plafond plus die Übernahme der Planungskosten zu.
* * * * * * * * * * * * * * * * * * * * *
PS:
Zu Detlef alias „Georg Decker“:
▷ Georg Jacob Decker der Jüngere (* 9. November 1765 in Berlin; † 26. August 1819) war ein Buchdrucker und Verleger in Preußen. Er war der Sohn des gleichnamigen Gründers der Geheimen Hofbuchdruckerei des preußischen Königshauses, Georg Jacob Decker (d. Ä.). Vgl.: https://de.wikipedia.org/wiki/Georg_Jacob_Decker_der_J%C3%BCngere
▷ „Zwei auf einem Pferd bei einer Prügelei – ein schönes Sinnbild für eine Staatsverfassung“.
Der Satz stammt aus einem der vielen nachgelassenen Notizbücher des Göttinger Mathematikers und Physikers Georg Christoph Lichtenberg (1742–1799). Die Frage, ob zwei auf jeweils einem eigenen oder zu zweit auf einem einzigen Pferd sitzen und sich gegenseitig prügeln oder in der einen oder anderen Transportsituation unter Prügelnde bloß geraten oder mitprügeln bzw. sich und andere prügeln und von denen geprügelt werden, ist in der Tat kaum zu klären. Das heraldische Motiv des Pferdes im Kontext des „Sinnbildes für eine Staatsverfassung“ (https://de.wikipedia.org/wiki/Sachsenross) legt allerdings die Vorstellung nahe, es handle sich um Zwietracht auf dem Rücken nur eines Equī caballī.
Ein einziger Kontakt, ein Brief von Georg Jakob Decker an Georg Christoph Lichtenberg vom 22. Juli 1797, ist bekannt. Das Original befindet sich in der Niedersächsischen Staats- und Universitätsbibliothek Göttingen unter „Nachlass Georg Christoph Lichtenberg“, Signatur: Cod. Ms. Lichtenberg III, 46.
Die erste textkritische Edition dieser vom Autor selbst „Sudelbücher“ genannten Aufzeichnungen besorgte der Literaturhistoriker Carl Theodor Albert Leitzmann. Die nach diesem benannte Fundstellennummer des oben zitierten Aphorismus lautet „C 227“ [= Sudelbuch C, Eintrag 227].
Das Sudelbuch C – Lichtenberg erwähnt es in seinem Aufsatz „An den Herausgeber des Museums (Von ein paar alten deutschen Dramen)“ (in „Deutsches Museum“ 8. Stück, August 1779, S. 145-156, hier: S. 145. Bei W. Promies [s.u.]: Georg Christoph Lichtenberg, „Schriften und Briefe“, Bd. III, S. 368) als ein „altes Tagebuch“ – ist ein Quartheft von 91 Seiten in einem blauen Papierumschlag. Die Seitenzahlen gehen nur bis 87, wobei aus Versehen die Zahl 57 doppelt geschrieben ist, die letzten Seiten sind unpaginiert. Mit Sudelbuch C setzt die von Lichtenberg selbst gewählte Bezeichnung seiner Notizbücher mit den laufenden lateinischen Großbuchstaben ein.
Quellennachweis des Zitats: „Georg Christoph Lichtenbergs Aphorismen“. Nach den Handschriften herausgegeben von Albert Leitzmann, 5 Hefte, B. Behr’s Verlag, Berlin 1902 bis 1908 (Reihe „Deutsche Literaturdenkmale des 18. und 19. Jahrhunderts“, Nr. 123, 131, 136, 140 und 141). Hier: Zweites Heft, [Bücher C und D = Notizen der Jahre] 1772-1775, (Reihen-Nr. 131) Berlin 1904, Seite 56 [Leitzmann-Zählung: Eintrag Nr. C 227]; Permalink: https://archive.org/details/aphorismen02lich/page/56/mode/1up
Bei W. Promies: Georg Christoph Lichtenberg, „Schriften und Briefe“. Hrsg. und kommentiert von Wolfgang Promies. 4 Bände + 2 Bände Kommentar, Hanser Verlag, München 1968–1992. Hier: Bd. 1, S. 202 lautet die Zählung [unkommentiert] „C 229“.
Vgl. Lichtenbergs Handschrift hier: https://gdz.sub.uni-goettingen.de/id/PPN891492585 [Sudelbuch] C [Eintragungen aus den Jahren 1772-1773], Physische Seite 67, logische Seite 62 [Zahl oben in das Kästchen neben dem Doppelseitensymbol einfügen und Klicken]. Das Notat findet sich dann an der von oben vierten mit rotem Bundstift markierten Stelle (vor der außerdem ein kleiner, von Hand angebrachter roter Kreis zu sehen ist).
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Herr Berg: lustig ist das zigeunerleben. der merz cdu will die atomkraft wieder einführen. was dann? wurde nicht ein atomklo im osten angedacht? so eine zusätzliche brücke wäre für den atommülltransport bestimmt praktisch, oder?
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Lieber Herr Berg,
vielen Dank für die Mühe, die Sie sich gemacht haben. Und dazugelernt habe ich im zweiten Teil Ihres Beitrags auch noch.
Zum „Brückenversprechen“ oder auch „bindende Zusage des Brückenbaus“:
Die drei von Ihnen angeführten Beispiele waren mir bekannt. Ich leite nur etwas anderes aus ihnen ab.
Herr a)Wulff und Herr b)Althusmann sagen in ihrer Funktion als a)Ministerpräsident und b)Verkehrsminister bindend bestimmte Fördersummen (teils prozentual ungedeckelt, teils in absoluten Beträgen) für den Bau der Brücke zu.
Herr c)Weil in seiner Funktion als Noch-Ministerpräsident im Wahlkampf gibt seine Zusage nicht derart bindend ab. Nach einem „Ja“ schwächt er im Folgenden ab, ist sich nicht sicher, ob Minister Althusmann zugesagte Beträge gesichert habe und verweist auf den Ausgang der Koalitionsgespräche.
Um aber genau zu sein, so, wie Sie es immer sind, Herr Berg, haben auch Herr Wulff und Herr Althusmann keine verbindliche Zusage, kein Versprechen zum Bau dieser Brücke gegeben, sondern finanzielle Zuwendungen in unterschiedlichem Verbindlichkeitsgrad (s. o.) zugesagt. Da der Landkreis Lüneburg Baulastträger der Brücke ist, hätten sie die Brücke auch gar nicht versprechen können; etwas, was nicht in ihrem Kompetenzbereich liegt.
Wenn jemand eine verbindliche Zusage macht, also ein Versprechen abgibt, dann muss sie/er grundsätzlich in der Lage sein, das Versprechen zu halten. Und in der Politik ein fertiges Produkt zu versprechen, wie z. B. eine Brücke, geht auch wegen der kurzen Verfallszeit (= Wahlperiode) nicht. Versprechen kann eine Politiker*in, sich für eine Sache einzusetzen, mit ganzer, mit halber Kraft oder auch nur verbal.
Bündnis 90/Die Grünen haben vor der Wahl deutlich gesagt, wie sie zur Brücke stehen, nichts zugesagt, was sie nicht halten können, sondern ihren Einsatz für eine Fährenlösung zugesagt. U. a. dafür sind sie bei uns gewählt und in der Gemeinde Amt Neuhaus überwiegend nicht gewählt worde. Diese Zusage haben sie eingehalten und damit auch einen Beitrag für die Glaubwürdigkeit der Politik insgesamt geleistet.
Was passiert? Der LZ-Redakteur Reschke bezeichnet Bündnis 90/Die Grünen als Wegbereiter der AfD. Und warum? Weil sie Versprechen, die Bündnis 90/Die Grünen nie abgegeben haben, nicht eingehalten hätten und achteten? Ich enthalte mich hier jeden weiteren Kommentars.
Und da sind wir schon bei Punkt 2 Ihres Beitrags, dem Pferd, Herrn Decker alias Detlef und Herrn Lichtenberg. Als Frau Wagner Lichtenberg erwähnte, hätte ich aufmerksamer sein können.
Das Zitat kannte ich nicht; danke für die ausführlichen Hintergrundinformationen, Herr Berg. Ich bin allerdings nicht der Meinung, dass dieses Zitat inhaltlich in den Kontext des Blogbeitrags passt. Und die m. E. gegebene öffentliche üble Nachrede gegenüber Herrn Schulz-Hendel macht das nicht ungeschehen.
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Lieber Herr Kirst-Thies,
zu Ihrer Abschlussbemerkung über das arme Pferd unter (im doppelten Sinne der Präposition = „unterhalb von“ und/oder „inmitten von“) den Prügelnden: Beide Vertreter der Gattung „Bruns“ in diesem Debattenforum sind Philosophen, die ihre Idiosynkrasien pflegen. Mir gefällt das in der Regel. Was Detlefs Invektiven zulasten von Detlev Schulz-Hendel angeht, stimme ich voll mit Ihnen überein: das ist eine Entgleisung, die ein Ehrenmann nur aus der Welt schaffen kann, indem er den Bezichtigten öffentlich um Entschuldigung bittet. Vielleicht schließen sich ihm der Herr Redakteur Klaus Reschke (LZ) und der Kreistagsabgeordnete Marko Puls (Facebook) ja gleich an?
Doch nun zu einem weiteren, für mich erstaunlichen „VERSPRECHEN“ aus dem Frühjahr 2023:
Olaf Lies, der Niedersächsische Minister für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung, hatte zu einer Anfrage vonseiten der Kreisverwaltung Lüchow-Dannenberg vom 23. Januar 2023 am 24. März 2023 geantwortet. Der Brief enthält – m. E. unbestreitbar – zwei Teile:
▷ Auf Seite 1 konfrontiert Minister Lies zwei Positionen:
(1.) Die „Brückenvereinbarung“ vom 9. Januar 2009, – die er zutreffend „ALS AUSDRUCK DES GEMEINSAMEN WILLENS ALLER BETEILIGTEN, EINE FESTE ELBQUERUNG BEI NEU DARCHAU ZU REALISIEREN“ – , betrachtet PLUS die Zusage (= DAS VERSPRECHEN) „eine[r] 75%-Förderung der förderfähigen Kosten“ und zudem eine[s] Baukostenzuschuss[es] in Höhe von 6 Mio. €“ vonseiten des Landes mit…
(2.) der Tatsache, dass „im Koalitionsvertrag zwischen der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands (SPD) und Bündnis 90/DIE GRÜNEN für diese [19.] Legislaturperiode festgehalten“ worden ist, „das Land [favorisiere] ein zukunftsorientiertes Fährkonzept anstatt des Brückenbaus“. Als mögliche Förderquelle sollten „zudem [die Mittel des] Niedersächsisch[n] GemeindeVerkehrsFinanzierungsGesetz[es] (NGVFG) künftig zu 60 Prozent in den ÖPNV und zu 40 Prozent in den kommunalen Straßenbau fließen“.
… und ergänzt seine (in ihrer floskelhaften Allgemeinheit jedoch ein wenig haltlos wirkende) „Realisierungseinschätzung“ mit der Annahme über den Zustand der Lüneburger Kreiskasse (von der offen bleibt, worauf Herr Lies sich stützt, solange „der Nachweis der Eigenmittel vom Vorhabenträger“ nicht erfolgt sein KANN, da jener ja erst – in des Ministers eigenen Worten – „mit dem Antrag zur Aufnahme in das Jahresbauprogramm erbracht werden muss“ und sicherlich erbracht werden wird). Ich zitiere den (hier leicht verquast über den „Schein einer Möglichkeit“ spekulierenden, aber auf keine Weise mehr informierenden) Minister: „Gerade angesichts der weiteren, mutmaßlich großen Baukostensteigerungen sowohl bei Energie als auch bei den Baustoffen scheint die Möglichkeit einer Finanzierung einer solchen Brücke zusehends weniger realistisch – auch, da hier der zwangsläufige Finanzierungsanteil des Vorhabenträgers weiter steigen wird.“
Ein resümierender Schluss im Blick auf die Planung und den Bau der Elbbrücke wird aus dieser Gegenüberstellung von (1.) vs (2.) NICHT gezogen. Versäumt wird ebenfalls zu sagen, wie die Wendung von „ein[em] zukunftsorientierte[n] Fährkonzept“ zu begreifen ist, was das überhaupt heißen oder ganz konkret sein könnte. Was bleibt, ist DAS WIEDERHOLTE VERSPRECHEN des Landes NEBEN der lose in der Luft hängenden Äußerung des Ministers, er hege ZWEIFEL an der Leistungsfähigkeit der Lüneburger Kreisfinanzen.
▷ Auf der Seite 2 skizziert der Minister dann nur noch (und im Grunde vollkommen überflüssiger Weise) das unproblematische, weil allseits bekannte und von allen Beteiligten sicherlich sorgfältig beachtete Verfahren, das zur tatsächlichen Förderung durch das Land führt bzw. dazu berechtigt. (Wenn das Explizitmachen der einzelnen Schritte zuletzt ihm selbst bzw. zunächst Herrn Budde, seinem ihm, wie ich vermute, vorformulierenden Kommunikationshäuptling, geholfen hat, den engmaschig geregelten Vorgang zu verstehen, wäre ja schon einiges gewonnen.)
► Hier zunächst DIE FRAGEN (zu den erwartbaren Fördermitteln bei der Planung und dem Bau der Elbbrücke Darchau / Neu Darchau) aus Lüchow:
1) Wie hoch waren bisher die in Aussicht gestellten Mittel seitens des Landes?
2) Auf welcher rechtlichen und welcher haushälterischen Basis stehen diese Zusagen und wie lauteten die Zusagen genau?
3) Sieht die neue Landesregierung rechtliche Möglichkeiten, diese bisher zugesagten Mittel tatsächlich zu streichen?
4) Wenn ja welche genau und wie?
5) Sieht die Landesregierung die Möglichkeit, dass der Landkreis Lüneburg rechtlich gegen eine mögliche Streichung vorgeht?
6) Womit begründet die Landesregierung rechtlich ihre Einstellung, trotzdem diese Mittel streichen zu können und so einen möglichen Rechtsstreit zu gewinnen?
7) Wie soll gewährleistet werden, dass auch nach Auslaufen der neuen Legislaturperiode 2027 diese Streichung nicht wieder umgekehrt werden könnte?”
► Hier DIE ANTWORT des Ministers [ungekürzt, im Original auf zwei DIN A4 Seiten, Hervorhebungen durch Versalien und Einschübe in eckigen Klammern stammen von mir, O. B.]. Leicht zu erkennen ist, dass Herr Lies sich – kluger Weise, wie ich finde, – auf die Beschäftigung mit den letzten vier der sieben Fragen nicht einlässt:
[Von] Olaf Lies
Niedersächsischer Minister
für Wirtschaft, Verkehr,
Bauen und Digitalisierung
[An den] Landkreis Lüchow-Dannenberg
Frau Kreisbaudirektorin Maria Stellmann
Postfach 1252
29432 Lüchow (Wendland)
Hannover, 24. März 2023 [Eingang LR Lüchow-Dannenberg 30. März 2023, Weitergabe an die KTA am 31. März 2023]
[Betreff:] Resolution des Landkreises Lüchow-Dannenberg zur geplanten Elbquerung Darchau – Neu Darchau
Sehr geehrte Frau Stellmann,
mit Ihrem Schreiben vom 23. Januar 2023 übersandten Sie eine Resolution des Kreistages und Ihre Konkretisierungsfragen an die Niedersächsische Staatskanzlei. Als zuständiges Fachministerium bin ich gebeten worden, Ihnen zu antworten.
Die Planung und der Bau einer Elbquerung bei Darchau-Neu Darchau ist ein kommunales Projekt in der ausschließlichen Zuständigkeit der beteiligten Kommunen. Die am 9. Januar 2009 vom LK Lüneburg, dem LK Lüchow-Dannenberg, der Samtgemeinde Elbtalaue und der Gemeinde Neu Darchau unterzeichnete „Brückenvereinbarung“ SEHE ICH ALS AUSDRUCK DES GEMEINSAMEN WILLENS ALLER BETEILIGTEN, eine feste Elbquerung bei Neu-Darchau zu realisieren.
Ihre Konkretisierungsfragen möchte ich zum Anlass nehmen, Ihnen generell zur Landesförderung des kommunalen Brückenprojektes „Elbbrücke“ zu antworten.
DAS LAND HAT STETS BETONT, dass es dieses kommunale Projekt unterstützen möchte. So entstanden Zusagen zur Erstattung von Planungskosten in Höhe von 1 ,3 Mio. €, die vom Landkreis Lüneburg zwischenzeitlich auch vollständig abgerufen wurden. Das Land hat 2008 darüber hinaus eine 75%-Förderung der förderfähigen Kosten in Aussicht gestellt und dieses in der vergangenen Legislaturperiode auch erneuert. Mein Amtsvorgänger hatte zudem einen Baukostenzuschuss in Höhe von 6 Mio. € ZUGESAGT.
Wie Sie wissen, ist im Koalitionsvertrag zwischen der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands (SPD) und Bündnis 90/DIE GRÜNEN für diese Legislaturperiode festgehalten, dass das Land ein zukunftsorientiertes Fährkonzept anstatt des Brückenbaus favorisiert. Als mögliche Förderquelle soll zudem das Niedersächsische GemeindeVerkehrsFinanzierungsGesetz (NGVFG) künftig zu 60 Prozent in den ÖPNV und zu 40 Prozent in den kommunalen Straßenbau fließen. Gerade angesichts der weiteren, mutmaßlich großen Baukostensteigerungen sowohl bei Energie als auch bei den Baustoffen scheint die Möglichkeit einer Finanzierung einer solchen Brücke zusehends weniger realistisch – auch, da hier der zwangsläufige Finanzierungsanteil des Vorhabenträgers weiter steigen wird.
[Beginn von Seite 2]
Derzeit befindet sich das Vorhaben noch in der Planungsphase. Meines Wissens wurde das erforderliche Rechtsverfahren noch nicht eingeleitet. Wann ein rechtskräftiger Planfeststellungsbeschluss und damit die Voraussetzungen für eine bauliche Realisierung vorliegen, lässt sich derzeit nicht verlässlich vorherbestimmen. Welche Auswirkungen eventuelle Auflagen aus der Planfeststellung auf die Gesamtkosten haben werden, kann der Landkreis Lüneburg als Antragsteller für eine Landesförderung derzeit nicht abschätzen. Von daher halte ich es nicht für zielführend, schon jetzt über Fördermodalitäten zu diskutieren.
Die NGVFG-Förderung ist eine freiwillige Leistung des Landes, die jedoch nicht willkürlich erfolgen darf und vor allem auch an den Faktor „Wirtschaftlichkeit“ gekoppelt ist. Vom Ablauf muss für einen Zuwendungsbescheid zunächst die Aufnahme in ein Jahresbauprogramm erfolgen. Dazu ist die Baureife und der Nachweis der Eigenmittel vom Vorhabenträger – für das Vorhaben hat der Landkreis Lüneburg die Federführung übernommen – vorzulegen. Von diesen Punkten ist das Verfahren noch sehr weit entfernt. Erst nach Aufnahme in ein Jahresbauprogramm würde dann der eigentliche Antrag erfolgen und die Bewilligungsbehörde entscheiden, wie die Förderung ausgesprochen wird. Dazu zählt die Feststellung der zuwendungsfähigen Kosten und auch der Förderquote.
Eine Aufnahme in das NGVFG-Mehrjahresprogramm bedeutet keine rechtsverbindliche Förderzusage. Die Aufnahme dient dem Land dazu, einen Überblick über die in den Folgejahren zu erwartenden kommunalen Straßenbauprojekte zu haben und den antragstellenden Kommunen als Zusicherung, dass das vorgelegte kommunale Straßenbauprojekt den gesetzlichen Vorgaben einer NGVFG-Förderung dem Grunde nach genügt. Damit wird kein rechtsverbindlicher Verwaltungsakt ausgelöst.
Ich hoffe, ich konnte Ihre Fragen mit diesen Antworten erschöpfend beantworten. Sollten Sie weitere Fragen haben, können Sie sich gerne direkt an mich wenden.
Mit freundlichen Grüßen
[Unterschrift:] Olaf Lies
Link zum Brieftext: https://jj12.files.wordpress.com/2023/05/lies_schreiben_24.03.2023.pdf
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Lieber Herr Berg,
zur Vervollständigung Ihres Archivs: Der Fragenkatalog an Herrn Minister Lies datiert vom 12.01.2023 und stammt von der SOLI-Kreistagsfraktion Lüchow-Dannenberg. Er wurde in der Kreitagssitzung vom 17.01.2023 als Beschlussvorlage eingebracht und vom Kreistag einstimmig verabschiedet. Daneben wurden während dieser Sitzung noch drei weitere Anträge zur Elbbrücke (von Bündnis 90/Die Grünen, SPD und SOLI) verabschiedet.
Ein neues Versprechen sehe ich im Schreiben von Herrn Lies, das mir bereits vorlag, nicht. Er stellt fest und beschreibt. Konkret:
Ein Vertrag wurde geschlossen (das ist eine rechtlich einforderbare Bindung aller Vertragsparteien, die gut 15 Jahre zurückliegt), 6 Mio. € wurden zugesagt (MP Weil war sich nicht sicher, ob Herr Dr. Althusmann die im Haushalt gesichert habe), 1,3 Mio. € wurden gezahlt, 75 % der förderfähigen Kosten wurden IN AUSSICHT GESTELLT (2008 und 2018 erneuert).
Deren Auszahlung nun ist von Bedingungen abhängig (deshalb konnte diese prozentual in Aussicht gestellte Fördersumme auch nicht zugesagt, versprochen werden (Bedingungen: Wirtschaftlichkeit, Vorhandensein der Eigenmittel, rechtskräftiger Planfeststellungsbeschluss, Einhalten der Föderrichtlinien).
Da fließt noch eine Menge Wasser die Elbe runter, bis wir beim rechtskräftigen Planfeststellungsbeschluss sind. Falls die Elbe bis dahin nicht doch austrocknet und eine Brücke überflüssig macht.
Eingeleitet wird Obiges mit dem Satz: „Das Land hat stets betont, dass es dieses kommunale Projekt unterstützen möchte.“
Die Wahl der Zeitstufe der nicht vollendeten Vergangenheit weist darauf hin: So war es, bis heute, lässt aber offen: Wird es auch in Zukunft so bleiben?
Da könnte jetzt vielleicht ein Fährkonzept ins Spiel kommen. Klar, da gibt’s noch nichts Ausgereiftes. Wie sollte auch? Bis so ein umsetzbarer Plan für eine Elbbrücke vorliegt, dauert es ja auch. Bis jetzt schon über 13 Jahre seit Unterzeichnung des Brückenvertrages am 09.01.2009.
Solange wird die Umsetzung eines Fährkonzeptes, das in Verbindung mit den beiden vorhandenen Elbbrücken und dem Ausbau des ÖPNV auf beiden Seiten der Elbe unsere Mobilitätsbedürfnisse hier in der Region zufriedenstellen kann, wohl nicht dauern. Ohne den Brückenbau wäre genug Geld für eine Anschubfinanzierung vorhanden. Andersherum:
MIT BRÜCKE BLEIBT DER ÖPNV IN DER REGION EINE KRÜCKE!
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In der Bevölkerung macht sich ein ungutes Grundgefühl breit, von Endzeitstimmung begleitet. Ein Brückenbau fürs Jenseits.
Das Vertrauen in die Politik aus Hannover ist dramatisch gering – Zuversicht ziehen die Menschen im Amt Neuhaus und Landkreis Lüneburg aus anderen Quellen. Die Pressemitteilung von Detlev Schulz-Hendel dass er „entsetzt ist über das Nachkarten gegenüber der Landesregierung und der Landtagsmehrheit“
Unser nationales Zusammenleben ist bedroht und Herr Detlev Schulz-Hendel regiert per ‚Edikt für den Landkreis Lüneburg und Amt Neuhaus‘!
Der Fraktionschef der Landtags-Grünen scheint die Menschen im Landkreis Lüneburg und Amt Neuhaus als seine Untertanen zu betrachten! Und diese hätten sich, gemäß ihres Standes gefälligst zu fügen.
Nein. Die Menschen fangen an, über ihren Zustand, über ihre Verhältnisse, Rechte und Pflichten nachzudenken, wollen nicht mehr sich im Blinden leiten lassen, nicht mehr alles auf Autorität annehmen. Sind sie zu arg gedrückt und mißhandelt worden, so erwacht nun das Gefühl der Unwürdigkeit der Rolle, welche sie bis dahin gespielt haben.
Wir müssen schreien, sonst hört man uns nicht!
Zwei auf einem Pferd bei einer Prügelei ein schönes Sinnbild für eine Staatsverfassung.
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Lieber Detlef,
● In der Bevölkerung macht sich ein ungutes Grundgefühl breit, von Endzeitstimmung begleitet?
● Das Vertrauen in die Politik aus Hannover ist dramatisch gering?
● Unser nationales Zusammenleben ist bedroht?
● Die Menschen fangen an, über ihren Zustand, über ihre Verhältnisse, Rechte und Pflichten nachzudenken, wollen nicht mehr sich im Blinden leiten lassen?
● So erwacht nun das Gefühl der Unwürdigkeit der Rolle, welche sie bis dahin gespielt haben?
● Wir müssen schreien, sonst hört man uns nicht?
Woher wissen Sie das alles? Sitzen Sie mit «der Bevölkerung» bei Kaffee und Torte im Garten? Wandeln mit einem leibhaftigen «uns» über geharkte Kieswege an der Ilmenau? «Die Menschen»? Gibt es eine Telefonnummer, unter welcher diese Kollektivpersonalität zu erreichen ist? Wer ist «wir»? Ein anderes Wort für «ich, der andere Bruns, und was ich so annehme, glaube und wünsche»?
Sie werfen dem anderen Detlev vor, er betrachte «die Menschen im Landkreis Lüneburg und Amt Neuhaus als seine Untertanen»? Und Sie, Detlef? Betrachten Sie «diese Menschen» nicht, als gebe es gar keinen Unterschied zwischen denen und Ihnen?
Lesen Sie nicht pausenlos Georg Lichtenberg, Detlef, lesen Sie mal Wilhelm Lehmann! Seine Gedichte, inbrünstige Wesensbeschwörung, vorgetragen in einer durch und durch traditionstreuen Formsprache, handeln immer wieder von jenen magischen Momenten, in denen Naturerfahrung den begütigenden Austritt aus der historischen Wirklichkeit ins «Heile», Tröstliche ermöglicht. «Die Zeit steht still. Die Zirkelschnecke bändert / Ihr Haus», behauptet ein typischer Vers in der Schlussstrophe des Gedichts «Atemholen» aus dem Jahr 1947. Es beginnt:
Der Duft des zweiten Heus schwebt auf dem Wege,
Es ist August. Kein Wolkenzug.
Kein grober Wind ist auf den Gängen rege,
Nur Distelsame wiegt ihm leicht genug.
Der Krieg der Welt ist hier verklungene Geschichte…
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irgendwie lustig , klaus reschke gibt jetzt auch noch den grünen schuld, wenn einfältige jetzt afd wählen. selten so gelacht.
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Gabi Wagner
Ein anderes Wort für «ich, der andere Bruns, und was ich so annehme, glaube und wünsche»? Was meinen Sie? Und wie meinen sie das? schmunzeln.
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Den Namen Bruns gibt es in Lüneburg und Umgebung häufiger, Herr Bruns. Manchmal auch als Doppelnamen. Hier im Blog schreibt einer davon, ein Lichtenberg-Liebhaber, wie es scheint, manchmal unter seinem Klarnamen, aber meistens unter Fantasie-Überschriften. Wer das sein könnte, soll sein Geheimnis bleiben, ist aber für einen detektivisch begnadeten Aufklärer und Meinungsforscher Ihres Formats durch das Zusammenzählen von eins und eins auch nicht sonderlich schwer zu entdecken. Auf diesen „anderen“ Bruns bezogen sich meine Bemerkungen.
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Sehr geehrter Herr Decker,
– wenn Sie denn Herr Decker sind; Frau Wagner wähnt, sie seien ein anderer –
Sie beschreiben in Ihrem Beitrag nicht ihre eigene Seelenlage, sondern die Seelenlage einer Großgruppe, der Bevölkerung (Menschen eines bestimmten abgegrenzten Gebietes), und im Folgenden einer ganzen Spezies, der Menschen (zuerst im Amt Neuhaus, dann aller auf diesem Planeten). Mit Ihnen selbst scheint das zunächst wenig zu tun zu haben. Erst im vorletzten Satz machen Sie deutlich: Ich gehöre dazu (zur Bevölkerung, zu den Menschen), ich teile ihre Seelenlage, ich teile ihr Schicksal. Das kleine Wörtchen „wir“ bringt die dramatische Wendung: Nicht nur Ihre Zugehörigkeit zu denen, die vorher nur Objekt Ihrer Seelenstudie waren, sondern auch die Wendung aus der Passivivität in die Aktivität, aus dem „unguten Grundgefühl“, der „Endzeitstimmung“, der Lage der Unterdrückung und Misshandlung in das entlastende Schreien und Aufbgehren. Ihr Dazustoßen hat den Umschwung gebracht, Sie sind der Retter.
„Wir müssen schreien, sonst hört man uns nicht!“ Das hätte ein schöner Schlusssatz sein können. In hermetischer Sprache setzen Sie aber noch einen drauf, dass die Lesenden, eine Weile grübelnd verharren müssen und die Bedeutung letztlich doch offenbleibt:
„Zwei auf einem Pferd bei einer Prügelei ein schönes Sinnbild für eine Staatsverfassung.“
Ist das Pferd in eine Prügelei verwickelt (mit einem anderen Pferd? einem Polizisten? oder einer Politikerin?, einem Wolf?) und die beiden oben sind passiv und müssen aufpassen, dass sie nicht runterfallen? Oder prügeln sich die zwei auf dem Pferd? Wer sind sie eigentlich: Katzen, Läuse, Menschen, …? Oder prügeln sich alle?
Lese ich Ihren Text nicht als expressionistisch-dadaistischen literarischen Text, sondern als Sachtext, Herr Decker, – was mir doch recht schwerfällt – hätte ich einiges anzumerken. Hier nur soviel:
– Mir fehlen die Belege und Quellen zu der von Ihnen konstatierten Seelenlage. Könnten Sie die hier einstellen?
– Mir fehlen die konkreten Bezüge und die Explizierung der Zusammenhänge.
– Sie schreiben: Herr Schulz-Hendel regiere per Edikt. Das ist falsch. Herr Schulz-Hendel regiert gar nicht. Er gehört als Fraktionsvorsitzender der gesetzgebenden Gewalt (Landtag) an und nicht der gesetzesausübenden Gewalt (Regierung).
– Ihre Behauptung, Herr Schulz-Hendel scheine „die Menschen im Landkreis Lüneburg und Amt Neuhaus als seine Untertanen zu betrachten! Und diese hätten sich, gemäß ihres Standes gefälligst zu fügen.“ scheint m. E. den Straftatbestand der Verleumdung zu erfüllen.
– Wenn Sie nicht damit leben können, dass es Menschen mit einer anderen Meinung als die Ihre gibt und diese Meinung dann auch noch Regierungsmehrheit finden kann, ja, dann sind Sie in einer Demokratie falsch.
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Sehr geehrter Herr Hans-Dieter Kirst-Thies,
vielen Dank für ihre Antwort.
Ihr Beitrag bestätigt die weise gewählte Überschrift „Im Brücken-Drama wird ordentlich eskaliert“.
Herzliche Grüße
G.D.
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Realistisch betrachtet, ist niemand bereit oder in der Lage, die Kosten für den Bau einer Brücke aufzubringen. Der Landkreis Lüneburg alleine kann es nicht stemmen, und Lüchow-Dannenberg will die Brücke sowieso nicht. Das Land kann nicht zu Gunsten eines einzigen Projektes auf alle anderen verzichten. Das ist, so leid es mir für alle im Amt Neuhaus tut, die Realität. Lass uns doch lieber konstruktiv nach einer guten Lösung im Kontext von Fähren suchen als weiterhin erbittert darüber zu streiten, dass eine Brücke gebaut werden muss. Ich habe damals auch für den Brückenbau gestimmt, bin aber inzwischen der Meinung, dass wir einen anderen Weg gehen müssen. Die Dinge haben sich geändert, und es gibt vielversprechende und sinnvolle Ideen für Fähren für diese Situation.  Niemand ist aktuell in der Lage, die Kosten für diesen Brückenbau aufzubringen – und die ökologischen Schäden habe ich noch gar nicht erwähnt.
Lass uns bitte die Kraft in eine sinnvolle Diskussion darüber stecken, wie viele und welche Fähren die Situation verbessern können. Sie müssen für Menschen im Amt Neuhaus natürlich kostenlos sein.
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Frau Beenen, wenn Sie betroffen wären, wüssten Sie dass das Amt Neuhaus ohne eine tatsächlich funktionierende Elbquerung vom Rest des Kreises LG abgehängt ist. Um auf die andere Elbseite zu gelangen zahlen wir quasi regelmäßig Eintritt. Regelmäßig fallen die sonst verlässlichen Fähren dann aber aus und in Darchau klappen um 21.00 die Fährrampen hoch, in Neu Bleckede nur wenig später. Es existiert kein angebliches Fährkonzept und wie soll eine Fähre auch ohne Wasser fahren?
Bezeichnen Sie Ihre Argumente tatsächlich als sachlich?
Was sind 100 Millionen im Vergleich zu Projekten für die in diesem Land Milliarden ausgegeben werden (Pkw-Maut, Nord Stream 2, Turbo-Abi, Abschalteinrichtungen in der Motorsteuerung), deren Sinnhaftigkeit sicher bezweifelt werden kann?
Bisher lag die Planungshoheit für die hier dringend benötigte Elbbrücke beim LK LG und was berechtigt die Grünen im Landtag dieses mit einem Federstrich vom Tisch zu wischen?
Und haben die dort jetzt die Mehrheit?
Und haben die im Kreistag LG die Mehrheit?
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Jörg Meier
wolkenkukucksheime werden in der politik sehr selten verwirklicht. 30 jahre neuhauser theater sind der beweis. und wer hat denn ständig ein neues fährkonzept verhindert? und wollen sie für jede ,,milchkanne,, eine brücke? auf ca 6o km flußlauf gibt es zwei brücken. Barbara Beenen hat völlig recht. die brücke wird eben nicht dringend benötigt. es gibt alternativen.
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Sehr geehrter Herr Meier,
ich muss Ihnen widersprechen. Die Einwohner*innen der Gemeinde Amt Neuhaus sind nicht vom Landkreis Lüneburg „abgehängt“, weil es keine „tatsächlich funktionierende Elbquerung vom Rest des Kreises LG“ gibt.
Die tatsächlich funktionierenden Elbquerungen, um von der Gemeinde Amt Neuhaus in den Landkreis LG zu kommen, gibt es:
Zwei Elbbrücken und zwei Autofähren.
Ich habe seit der Grenzöffnung noch nicht erlebt, dass alle vier gleichzeitig ausgefallen sind. Bei Hochwasser fallen die beiden Fährenquerungen ab einem bestimmten Pegel aus (die Neu Darchauer später als die Bleckeder). Das letzte Hochwasser, bei dem die Neu Darchauer Fähre ausfiel, war 2013. Unser Problem werden aber zunehmend eher die Niedrigwasserstände sein. Und die Fährenquerungen sind nicht so unzuverlässig, wie Sie hier schreiben. Für die Bleckeder kenne ich die Statistik nicht, bei der Neu Darchauer sind es die letzten 30 Jahre jeweils über eine Dekade 20 Tage pro Jahr. Es gibt Ausreißer: 2018 wegen Niedrigwasserstand 88 Tage, 2019 kein Tag Ausfall.
Aber jeder ausgefallene Tag scheint sich in das Gehirn einzubrennen als wären es 10. Die 345 Tage im Jahr, an denen alles reibungslos funktioniert, werden nicht wahrgenommen. Ihre Aussage, Herr Meier, „regelmäßig“ fielen die Fähren aus, hält einer statistischen Überprüfung nicht stand. Der Ausfall erfolgt in Abhängigkeit von Wetterereignissen unregelmäßig.
Und auch mit den Brücken gibt es Probleme, was unser Gehirn uns aber nicht signalisiert. Warum? Wir haben uns an Staus, Sperrungen und Umleitungen im Straßenverkehr gewöhnt. Das gehört doch dazu. Die Elbbrücke in Lauenburg ist gesperrt? Blöd, passiert aber mal. Das, woran sich unser Gehirn gewöhnt hat, überwindet unsere Aufmerksamkeitsschranke nicht mehr.
Ein weiterer Grund, warum Sie eine dritte Elbbrücke für notwendig halten, Herr Meier, seien private Kosten. Sie müssten „quasi regelmäßig Eintritt“ zahlen, um auf die andere Elbseite zu kommen.
Wenn Sie also über eine der Brücken oder Fähren über die Elbe fahren, stehen da auf der anderen Elbseite in Lüchow-Dannenberg und dem Landkreis Lüneburg wirklich Beamte, die Ihnen eine Gebühr für den Eintritt in Ihren Landkreis abpressen?
Oder meinen Sie, dass Sie die Fährgebühren zahlen müssen; so wie sie auch für Bus- und Bahntickets tun müssen? Dann sollten Sie DAS kritisieren und keine Falschinformationen wiederholen.
Für die Elbquerung per Brücke fallen natürlich auch Kosten an. Aber die zahlt die Solidargemeinschaft der Steuerzahlenden; das merkt Ihr Portemonnaie nicht. Bei den Brücken in Lauenburg und Dömitz sind das viele Köpfe (Bund), bei der in Planung befindlichen weniger (Nds.sowie LG und DAN).
Ich persönlich bin dafür, dass diejenigen, die mit dem ÖPNV eine der Fähren nutzen, keine Fährgebühr zahlen müssen. Das geht heute schon mit dem HVV-Ticket (Neu Darchau), mit dem 49-€-Ticket aber noch nicht. Sollte es aber. Eine Voraussetzung dafür wäre, dass die Fähren dem ÖPNV zugeordnet werden. Ein Leichtes, wenn das politisch gewollt wäre. Aber solange die dritte Elbbrücke im Raum steht, ist das politisch nicht gewollt.
Das größte Problem dabei ist ein ÖPNV, der von jeder und jedem im ländlichen Bereich für alle seine Aufgaben und Vorhaben genutzt werden kann. Sollte das Brückenvorhaben weiter verfolgt werden, sind die Kassen Lüneburgs erstmal leer und Geld für einen Ausbau des ÖPNV in der Gemeinde Amt Neuhaus fehlt.
Der Bau der Elbbrücke käme nicht dem ÖPNV, sondern dem Individualverkehr zugute. Mehr Bodenversiegelung, CO2-Ausstoß, Luft-, Lärm- und Lichtverschmutzung. Den Menschen – auch in Neuhaus, Haar und Darchau – tut das nicht gut, der Natur tut das nicht gut und dem Klima auch nicht. Das ist ein Weg zurück in das 20. Jahrhundert und der ist für die jungen Menschen nicht gut.
Sie sprechen noch die nicht ausreichenden Fährzeiten und das fehlende Fährkonzept an, Herr Meier. So schlecht sind die Fährzeiten gar nicht: 05.00 Uhr bis 23.00 Uhr, also 18 von 24 Stunden in Bleckede. Jede im regulären Schichtbetrieb Arbeitende kann mit der Fähre übersetzen. In Neu Darchau gehen die Fährzeiten nur bis 21 Uhr.
Wenn es politisch gewollt ist, können die Fährzeiten verbessert werden, wenn es politisch gewollt ist, ist die Entwicklung eines tragfähigen Fährkonzeptes kein Problem. Wir haben fähige Köpfe in der Region.
Allein, zur Zeit verhindert die Brückenplanung alle Lösungen.
Noch einmal zurück zu Ihrer Eingangsaussage, die Gemeinde Amt Neuhaus sei „vom Rest des Kreises LG abgehängt“.
Ich stimme Ihnen zu. Aber die Gründe dafür hängen mit der geografischen Lage der Gemeinde zusammen, nicht mit fehlender Brücke oder Fähren. Sie liegt vom Landkreis LG und DAN aus gesehen in nordöstlicher Richtung jenseits einer natürlichen Grenze, der Elbe, und liegt dort quasi als lüneburgische Exklave in Mecklenburg-Vorpommern. Zudem liegt sie soweit östlich, dass sie eine deutlich längere Elbgrenze mit DAN als mit LG hat.
Die Engländer hat dieser Umstand nach dem Zweiten Weltkrieg bewogen, aus pragmatischen Gründen das damalige Amt Neuhaus an die sowjetisch besetzte Zone abzugeben. Die Folgen kennen wir.
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Naja, Herr Jenckel,
dass sich die „Regierungssprecherin“ des Landes Niedersachsen, eine ausgebildete Juristin, wie das bauchrednerisch angenabelte Medium eines abwesenden Gottes, des Ministerpräsidenten Stephan Weil, zu der schnöseligen Anmaßung hinreißen lässt, ein mehrjährig laufendes, millionen-Euro-teures und gesetzeskonformes kommunales Planungsverfahren – öffentlich – abzuurteilen und lächerlich zu machen, als sei sie die rechtssetzende Angehörige einer absolutistischen Herrscherdynastie, aus welcher heraus über die Außerachtlassung von Verfassungsregeln per lässigem Stehgreifdekret auf Pressekonferenzen entschieden werden kann:
„Ja, wenn der Landkreis möchte, kann er die Brücke ja gerne alleine bauen.“ (Anke Pörksen) *
… und das dann alles mit dem Zünden von drei Nebelkerzen abzutun:
1.) Einer geradezu trumpistischen Relativierung des Unterschiedes von Fakten und „alternativen Fakten“: „Aber was ist in dieser verqueren Angelegenheit schon korrekt, was Wahrheit?“
2.) Einem Applaus für überkandidelte „L’État, c’est moi“-Aspiranten: „An einen Kotau denkt in Hannover niemand. Innerhalb der Regierung, versichern Kabinettsmitglieder, bleibe man auch angesichts der Anwürfen auf Linie.“
3.) Einem klassischen Tu-quoque-Ablenkungsmanöver, das versucht, eine (rechtlich / moralisch) problematische Position mit dem Hinweis auf ähnlich heikles Verhalten anderer zu rechtfertigen: „Damit nicht genug, gibt es auch Absetzbewegungen im Landkreis.“
… das — scheint mir — offenbart eine Weltsicht, die sich fragen lassen muss, ob sie nicht „dem-sich-Abwenden“ vom regelbasierten demokratischen Procedere zugunsten einer „pragmatischen“ Durchgriffs- , ja, Faustrechtpraxis das Wort redet, die „das Natürliche“ und „das Offensichtliche“ auf „Abkürzungen“ anstrebt, auf denen Beifall und Wohlfühleinverständnis großer Gruppen mehr zählen als das Beachten von Recht und Gesetz zum Schutz von Einzelnen und Minderheiten.
Besorgt Sie nicht, lieber Herr Jenckel, mit welchem Enthusiasmus sich in dieser Angelegenheit die Freunde der schnellen Lösungen zusammenfinden und das Außerkraftsetzen der Prinzipien unseres zivilen Lebens feiern – und fordern?
————–
* Die lückenlose Transkription des offiziellen Audio-Videos der „Landespressekonferenz Niedersachsen e.V.“ zur LPK von Freitag, 18.08.2023, für den Abschnitt, der sich mit der Elbbrücke beschäftigt (von min:sec 12:41 bis 19:43), hier: https://blog-jj.com/2023/08/15/ministerin-zuckt-sargnagel-fur-die-elbbrucke/#comment-20764
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na ja mein lieber Herr Berg, von freunde der schnellen lösung kann nach dreißig jahren theater ja wohl keine rede sein. da hatten die ,,indianer,, recht mit ihrer aussage: wer ein totes pferd reitet , sollte absteigen. wie lange soll denn noch dieses unsegliche prozedere dauern? den menschen wird es auf die dauer leid ,wenn die politik nur noch um sich selbst dreht. sich selbst eine daseinsberechtigung zu schaffen, ist nicht die aufgabe der politik. lösungen sind gefragt. und die gibt es hier.
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Lieber Herr Berg,
die einen Mehrheitsfraktionen verankern eine Elbbrücke als Lösung zur Elbquerung im LROP, die anderen Mehrheitsfraktionen wollen Jahre später dort eine Fährenlösung statt Brücke verankern. Beides geschieht durch Ausübung staatlicher Gewalt unter Beachtung von „Recht und Gesetz“. Die einen entscheiden „Hüh“, die anderen „Hott“. In demokratischen Staaten ein oft wiederholter, normaler Vorgang.
Ich sehe nicht, wo hier ein „Sich-Abwenden“ vom „regelbasierten demokratischen Procedere“ zugunsten einer „Faustrechtpraxis“ zu sehen ist.
Sie drücken sich in diesem Beitrag ungewohnt vage und nebulös aus. Sie kritisieren deutlich Frau Pörksen, das habe ich verstanden, halte Ihre Kritik, sie habe das Planungsverfahren des Landkreises LG zur Elbbrücke abgeurteilt und lächerlich gemacht, aber für deutlich überzogen. Das kann m. E. nicht aus ihren Worten abgeleitet werden.
Herr Sohst vom Förderverein Brücke bauen e. V. hat eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen Frau Pörksen eingereicht. Es geht also alles seinen regelbasierten demokratischen Gang. Vom Ergebnis werden wir hören.
Wen meinen Sie übrigens mit „Freunde der schnellen Lösungen“, die „das Außerkraftsetzen der Prinzipien unseres zivilen Lebens feiern – und fordern“?
Konkretisieren Sie bitte, welche Gruppen, Personen aus dem Umfeld der Brückenproblematik Sie meinen?
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wenn nach 30 jahren immer noch nichts zusammengewachsen ist, was zusammen gehört, wird das auch nichts mehr. da helfen keine bauwerke. was man sieht, im osten wächst die afd auf die gut zu verzichten wäre, wenn die doch so ,,armen brüder und schwestern,, endlich mal wach werden und merken würden, dass sie mit fliegenden fahnen den kapitalismus mit seiner demokratie gewählt haben. das eine gibt es eben nicht ohne das andere. aber im rosinen picken war der osten schon immer ganz groß. niemand wird gezwungen von neuhaus unbedingt direkt über die elbe zu kommen. wenn sie glauben, am arsch der welt zu wohnen, brauchen sie sich doch nur umdrehen, dann sehen sie ihn nicht mehr. die umorientierung hat doch schon längst stattgefunden. man kann das jammern schon nicht mehr hören, es sind immer die gleichen. niemand muss seine kinder nach lüneburg zu schule schicken. ich musste mit dem zug zur berufsschule fahren, da hat auch niemand gejammert. das ganze neuhauser theater, alles nur wegen 15 minuten zeitersparnis.es reicht jetzt.
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Unser Land ist gespalten, in arm und reich, geimpft oder ungeimpft,.voll oder leer, einfach oder schwer, rund oder eckig.
Überall tun sich tiefe Gräben auf. Was fehlt, sind Brücken, aber Niedersachsen kann keine Brücken.
Nach einem internen Bericht müssten jährlich mindestens 400 Brücken saniert werden, um das Schlimmste zu verhindern.
Nein, wir müssen uns klarmachen, dass sich nicht alles überbrücken lässt, weder Gegensätze noch die Elbe bei Neu Darchau.
Besser wäre daher ein sofortiger Ausstieg aus der gefährlichen Brückentechnologie. Niedersachsen muss bis 2032 brückenfrei werden.
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