Wo ein totes Pferd über die Brücke reitet

Sie ist ein Ladenhüter, alle paar Wochen ist sie eine Schlagzeile wert. Und in Zeiten tiefroter Zahlen in den öffentlichen Haushalten können wir es knapp machen. Die Grünen, entschiedene Gegner einer Elbbrücke bei Neu Darchau, haben jetzt beim potenziellen Bauherrn, dem Landkreis Lüneburg, angefragt, ob der überhaupt die Unterhaltungskosten für so eine Brücke stemmen könne. Das ist eine völlig irrelevante Frage. 

Die Grünen hätten besser gefragt, ob der Landkreis angesichts seiner Haushaltslage überhaupt in der Lage ist so eine Investition zu stemmen. Mittlerweile belaufen sich die sprunghaft steigenden Kosten schon auf knapp 95 Millionen Euro – keine Ende in Sicht. 

Der Landkreis kann schon zum fünften Mal in folge seinen Etat nicht ausgleichen, die Nettoneuverschuldung steigt 2025 um 44,9 Millionen Euro auf einen Rekordschuldenstand Ende 2025 von 238,2 Millionen Euro.

Das Land sieht sich nicht in der Lage, die Brücke zurzeit mitzufinanziere und hat den Landkreis Lüneburg gewarnt, so ein Wagnis einzugehen. Selbst wenn das Land 75 Prozent der reinen Baukosten zahlen würde und noch die Zusage von Ex-Verkehrsminister Althusmann einhält, 6 Millionen draufzupacken, bleiben unterm Strich für den Kreis bei einem zügigen Baubeginn nach Klagen irgendwann in der Zukunft voraussichtlich um die 30 Millionen Euro, die am Kapitalmarkt aufgenommen und die am Ende von den Kommunen im Kreis über eine Umlage mitgetragen werden müssten. 

Was 30 Millionen Kredit bedeuten, dazu ein kleiner Exkurs zu Einordnung der Kosten: Die hochverschuldete Stadt hat kürzlich vorgerechnet, wenn sie eine Millionen Euro am Markt aufnimmt, müsste sie nach 30 Jahren unterm Strich dafür 3,1 Millionen Euro zurückzahlen.  

Im Kreis Lüneburg hat kaum jemand den Mut, der Weisheit der Dakota-Indianer zu folgen: Wenn du merkst, dass du ein totes Pferd reitest, steige ab!

Im Landtag hat derweil die AfD wieder einen Antrag pro Elbbrücke gestellt und bringt so einmal mehr die CDU, glühende Brücken-Fans, in Verlegenheit. Und die SPD? Lüneburgs Landtagsabgerodneter Philipp Meyn forumuliert da so: „Eine Brücke schafft fraglos die beste Verbindung zum Amt Neuhaus. Aufgrund der explodierenden Kosten für das große Bauwerk und die Zuwegung bin ich aktuell sehr skeptisch, ob das Projekt jemals realisiert wird“. Der Fokus sollte kurzfristig auf bessere Fährverbindungen in Bleckede und Darchau liegen. „Hier sehe ich neben dem Landkreis Lüneburg auch das Land  gefordert, für die Menschen im Amt Neuhaus tatsächlich mehr Verlässlichkeit mittels moderner Fähren und Anleger zu schaffen.“

Diese Brücke scheitert nicht am guten Willen, ja nicht einmal an den Folgen für Fauna und Flora, vielleicht nicht einmal an den Folgen des Klimawandels wie Hochwasser und den Kosten für die Anpassung der Brücken-Planung, sondern am mangelnden Geld und dem Unterfangen, dass ein Landkreis eine Elbbrücke bauen soll, weil Bund und Land dafür in ihren Plänen keine wirtschaftliche Basis sehen. Eine Nummer zu groß.

Hans-Herbert Jenckel

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Journalist, Dipl.-Kaufmann, Moderator, Lünebug- und Elbtalaue-Liebhaber
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46 Responses to Wo ein totes Pferd über die Brücke reitet

  1. Avatar von Klaus Bruns Klaus Bruns sagt:

    wer reitet so spät durch wind und nacht? es ist gleich acht. frau dreyer erreicht den hof mit müh und not. frau dreyer lebt, das pferd ist tot.

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  2. Avatar von Nils Markwardt Nils Markwardt sagt:

    Über Wahrheit und Lüge im außermoralischen Sinne

    Bewusst lancierte Unwahrheiten“ (Robert Pausch) oder „wissentliche Falschinformationen“ (Finn van den Berg) beschädigen eine der wichtigsten Ressourcen der Demokratie: Vertrauen. Dieses ist für politische Systeme deshalb zentral, so argumentierte ein weltberühmter Lüneburger, der Soziologe Niklas Luhmann, in seinem 1968 erschienenen Buch „Vertrauen„, weil es ein wesentliches Instrument zur Komplexitätsreduktion darstellt. Ähnlich wie im Privatleben oder in der Schule sorgt Vertrauen auch in der demokratischen Politik dafür, dass man sich buchstäblich auf Dinge verlassen kann und deshalb Kraft und Ressourcen spart. Wer der Gesellschaft und der Politik grundsätzlich vertraut, verlässt sich auf sie. Luhmann spricht von „Erwartungssicherheit“. Wer vertraut, geht davon aus, dass Brücken nicht plötzlich einstürzen und Politiker einen nicht mutwillig hinters Licht führen. Fehlt dieses Systemvertrauen, wird das Leben komplexer, anstrengender. Im Zweifel muss man die Brücke weiträumig umfahren und kann seine politischen Interessen nicht mehr von Anderen vertreten lassen.

    Erodiert bei Menschen indes dieses Vertrauen, schalten sie irgendwann auf dessen funktionales Äquivalent um: grundsätzliches Misstrauen. Denn das reduziert zwar ebenfalls die Komplexität der Welt, aber unter negativen Vorzeichen. Nach dem Motto: Jetzt ist klar, dass eh alle lügen und nichts funktioniert. Die Folge: Solche grundmisstrauischen Menschen werden anfälliger für Manipulationen. Luhmann schreibt: „Wer misstraut, braucht mehr Informationen und verengt zugleich die Informationen, auf die zu stützen er sich getraut. Er wird von weniger Information stärker abhängig. Damit gewinnt die Möglichkeit, ihn zu täuschen, wiederum an Berechenbarkeit.“ Ganz praktisch heißt das: Wer sich von der etablierten Politik abwendet, weil Aufführungen wie die aktuelle FDP-Tragödie nicht nur der Partei selbst schaden, sondern auch auf das politische System als Ganzes ausstrahlen, wird eher dazu neigen, sich in Desinformationskanälen der AfD zu verfangen. Auch in dieser Hinsicht ist der aktuelle FDP-Skandal eine Rutschbahn, die für manchen ins politische Dunkel führen könnte.

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    • Avatar von Helga Dreyer Helga Dreyer sagt:

      Herr Markwardt, Sie haben aus meiner Sicht eine entscheidende wunde Stelle in Ihrer Beschreibung ausgelassen. Vertrauensverlust passiert doch meistens nicht impulsiv.

      Kommen Zweifel, geht das Vertrauen, so ist das.

      Auf der Strecke zum Totalverlust liegen vorab Zweifel und Misstrauen, über die keine Klärung erfolgte, entweder, weil sich zum Beispiel jeglichen Gesprächen verweigert wird (Luhmann: wer misstraut, braucht mehr Informationen …) oder – schlimmstenfalls – nach eigener Recherche sich Lügen und Manipulationen offenbarten.

      Ursachen eines drohenden Vertrauensverlustes in der Politik finden sich häufig in einer – oder auch in keiner -d. h. vermiedenen – Berichterstattung (dazu unten mehr) der Medien. Da kann es dann schon passieren, dass Fakten und eigene Meinung außer Sichtweite gelangen und entweder durch mediale Verstärkung oder auch durch Verschweigen gewissen Interessengruppen und Ideologien Vorschub geleistet wird.

      Otto Berg zitierte aus dem 224 Seiten umfassenden Buch von Roger de Weck in seinem Kommentar vom 15. November (Dankeschön dafür, lieber Herr Berg):

      „Journalismus beeinflusst die Voraussetzungen von Demokratie – die politische Kultur; die Sachlichkeit der Debatte und Qualität der Meinungsbildung; die entsprechende Lernbereitschaft der Bürgerinnen und Bürger; ihren mehr oder minder ausgeprägten Gemeinsinn; und den Zusammenhalt des Gemeinwesens – kurzum die Kraft der Demokratie.“ (S. 12)

      „Populismus und der raumgreifende »Boulevardismus« bilden eine Art objektive Allianz, die per Provokation und Bewirtschaftung von Ängsten und Aufgeregtheiten die Wählerschaft bzw. Nutzerschaft maximiert. Journalismus kann sehr wohl die Feinde der Pressefreiheit stärken.“ (S. 13)

      Die kürzlich vorgenommene überraschende Wiederbelebung des Brückenthemas durch den Blogmaster hatte ja ein Vorspiel, das dann ins große Ganze münden sollte, nämlich die Manipulation der öffentlichen Meinung zum Brückenbau, insbesondere aber die Beeinflussung der maßgeblichen Kreistagsmitglieder, die im nächsten Jahr über den Planfeststellungsbeschluss entscheiden werden.

      Ein kurzer Überblick des aktuellen Geschehens:

      Die Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/Die Grünen an den Landrat vom 28.10.2024 zum Thema „Umfang der jährlichen Unterhaltungskosten der kreiseigenen Brücken zum nächsten Kreistag und die Auswirkungen auf die Kreisumlage“ (im Stand der 1. Aktualisierung vom 07.11.2024) war Thema bei der öffentlichen Kreistagssitzung am 21. November 2024 in der Ritterakademie.

      Obwohl diese Anfrage beantwortet (§ 17 Geschäftsordnung) wurde, eine mögliche Aussprache darüber weder beantragt noch beschlossen wurde (§17 (4) der Geschäftsordnung), machte sich dann der KTA Ralf Gros (Die GRÜNEN) mit einem Redekonzept auf zum Rednerpult.

      Die Vorsitzende der KT-Sitzung musste Herrn Gros, der nach eigenem Bekunden keine Zusatzfrage zu der Antwort des Landrats hatte, wegen der geltenden Vorschriften der Geschäftsordnung zurückweisen; seine Rede konnte er nicht an den Mann bringen.

      Nun musste Plan B ran. Schon am 25.11.2024 war auf LZ-plus in Balkenüberschrift zu lesen:

      „Mögliche Elbbrücke Neu Darchau: Grüne warnen vor hohen Kosten“

      (diese Headline ist insofern bemerkenswert, weil der Tenor der schriftlichen Anfrage ja anders lautete)

      und Herr Jenckel wurde (oder fühlte sich) dazu animiert, das Brücken-Finanzierungs-Thema am 28. November mit merkwürdigen Thesen in den Blog.jj zu stellen.

      Warum, so frage ich mich, wird auf unsere schützenswerte Demokratie tagtäglich in vielen Medien in allen Facetten verwiesen, werden dann in der Brückenthematik aber beide Augen zugedrückt, obwohl offensichtliche Rechtsbrüche vorliegen.

      Niemand der Journalisten kann mir erzählen, er würde nicht wissen, dass das Grundgesetz und die Niedersächsische Verfassung den Gemeinden und Landkreisen das Recht der Selbstverwaltung gewährleisten. Die Landesregierung kann also beim Brückenprojekt de jure nicht in die Planungs- und Finanzhoheit des Landkreises eingreifen, sofern diese im Rahmen der Gesetze ausgeübt werden.

      Die verfassungswidrigen Störfeuer aus Hannover (Staudte, Schulz-Hendel) werden dann noch angefacht, indem zwar unkritisch darüber berichtet wird, spätere Sachstandsabfragen dann aber vermieden werden – Herr Jenckel schweigt ja auch geflissentlich zu meiner Bitte, in Hannover nachzuhaken.– hier noch einmal:

      Sie können doch gut mit den Pressesprechern der Ministerien, lieber Herr Jenckel. Stellen Sie doch bitte einmal folgende Presseanfrage:

      Die Änderung des seit 1994 eingetragenen LROP-Ziels Brücke in Fährkonzept ist im Juli 2023 bekanntgegeben worden; Einwendungen der Öffentlichkeit gegen die Änderungsabsicht waren bis Mitte September 2023 möglich. 

      Frage: a) sind die Einwendungen (wieviel sind es?) hierzu abgearbeitet worden? Wie ist das Ergebnis, verbleibt es bei der Änderungsabsicht oder wird diese Absicht fallengelassen?? Meiner Kenntnis nach hat bisher kein Einwender eine Antwort erhalten? Warum nicht? Welche Gründe liegen dieser unüblichen Verzögerung zugrunde? Wann kann mit einer Antwort gerechnet werden?

      b) Wann ist mit dem Entwurf des geänderten LROP zu rechnen?

      c) Der Landkreis Lüneburg befindet sich im Brücken-Planungsverfahren zeitlich kurz vor dem Planfeststellungsbeschluss. Dieser würde die Änderung zum LROP-Ersatz „Fährkonzept“ ausschließen und das Absichtsverfahren der ML stoppen. Nach den Verwaltungsvorschriften zum ROG und zum NROG für die Untersagung raumbedeutsamer Planungen und Maßnahmen (VV-ROG/NROG – Untersagung) RdErl. d. ML v. 5. 4. 2017 – 303-20002/37-4 –, geändert durch RdErl. d. ML v. 2. 5.2018 – 303-20002/37-4.1 – – VORIS 23100  wäre es aber möglich, eine befristete Untersagung der Fortführung der Brücken-Planung des Landkreises auszusprechen***.

      Frage: Macht die ML hiervon Gebrauch? Falls das verneint wird: aus welchem Grund nicht?

      1. Zusatzfrage: Welches Ergebnis hatte das Moderationsgespräch beim Amt für regionale Landesentwicklung bezüglich des Fährkonzepts? Wie gestaltet sich ein solches Konzept?

      Und weiter: geradezu mit Verve haben die örtlichen Medien (EJZ, LZ, NDR) über die verfügten Untersagungen zur Brücken-Weiterplanung der Landrätin Schulz und des Bürgermeisters Dehde berichtet. Der Landkreis Lüneburg plant trotzdem weiter und die Vorgenannten reichen keine Klage ein? Wie kann das angehen? Ist diesem Umstand keine Recherche wert? Könnte es sein, dass den Journalisten bekannt ist, dass sich eine Klage als aussichtslos gestalten wird, weil feststeht, dass der Brückenvertrag auch in der historischen Auslegung es nicht hergibt, dass um den Ort Katemin eine Umfahrung geplant, ausgeschrieben und gebaut werden muss, aus ihrer Sicht also über das Gegenteil eines „bad News“ berichtet werden müsste?

      Wie soll das also mit dem Zusammenhalt des Gemeinwesens klappen, wenn schon der öffentlichen Debatte elementare Tatsachen zur Meinungsbildung vorenthalten werden. Es gibt sie, die Fraktion der Brückenbefürworter – auch außerhalb der Region Amt Neuhaus. Und die möchten sich auch mit Klarheit und Wahrheit informieren können, weil Zweifel und Misstrauen ohne Aufklärung häufig zum Vertrauensverlust führt.

      Gerne zitiere noch einmal aus einer Pressemitteilung der Jungen Union:

      Wenn sich die Nebelschwaden verzogen haben, dann werden Misstrauen, Verdruss, Empörung, Zorn bei den Wählern übrig bleiben und die Partei Bündnis 90 / Die Grünen werden sich fragen müssen, ob es das wert war, um das Ego des bisherigen Lüneburger Kreistagsmitglieds und des Fraktionsvorsitzenden dieser Partei im Landtag, Schulz-Hendel, der mit allen Mitteln den Brückenbau verhindern wollte und will, zu bedienen.

      In der Brückensache die Mehrheitsentscheidungen der Kommunen akzeptieren, diese Entscheidungen als gesamtgesellschaftliche Aufgabe unterstützen, kollaborativ zusammenarbeiten, Politik für Menschen machen, das lassen die Grünen vollkommen außen vor.“

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      • Avatar von Otto Berg Otto Berg sagt:

        Liebe Frau Dreyer,

        vielen Dank für die Blumen.

        Drei Anmerkungen:

        A – Zu Ihrem Zitat aus der JU-Pressemitteilung: Sogar den Mitgliedern der Partei Bündnis 90 / Die Grünen ist es in Deutschland (noch) nicht verboten, andere Überzeugungen zu hegen und andere politische Ziele zu verfolgen als die Angehörigen der Jungen Union.

        B – Für die Debatte über den leider rasch voranschreitenden Vertrauensverlust zwischen Politik und Politikbetroffenen gibt es im Landkreis Lüneburg viele Gründe. Ich erinnere an den Bau des Leuphana-Zentralgebäudes, das mit 114,7 das Doppelte der veranschlagten 57,7 Millionen Euro gekostet hat, wozu der damals amtierende Oberbürgermeister in seiner Eröffnungsrede am 12. April 2017 vor großem Publikum wissen ließ, er habe während der skandalträchtigen Bauphase mit dem damaligen niedersächsischen Ministerpräsidenten in einem – so wörtlich – Hinterzimmergespräch vereinbart, den in mehr als einem Sinne problematischen Protzbau gemeinsam zu vollenden, was immer das auch koste. –– Die Fertigstellung der Arena hat mit deutlich über 35 Millionen Euro mehr als das Dreifache der ursprünglich „geplanten“ Summe verschlungen und dessen Baubeschluss am 17. Dezember 2018 wurde, wie nicht nur Herr van den Berg (FDP) weiß, vom damaligen SPD-Landrat mit „wissentlichen Falschinformationen“ vom Kreistag erschlichen. Der ihm nachfolgende CDU-Landrat und dessen Kreisrätin haben – ebenfalls mittels wissentlicher Falschinformationen – den Kreistag und die Öffentlichkeit getäuscht, etwa darüber dass – anders als von der Kreisverwaltungsleitung behauptet – der vollumfängliche Abzug der Vorsteuern zu keinem Zeitpunkt nach dem Weiterbaubeschluss vom 30. August 2019 wahrscheinlich gewesen und am Ende – mit Millioneneinbußen – auch nicht erreicht worden ist. –– Dies sind zwei grelle Fälle. Die Liste der Misstrauensanlässe ist lang. (Ähnliches gilt für die Verhältnisse in Lüchow Dannenberg, wo, um nur ein Beispiel herauszugreifen, eine Gemeindevertretung von der zuständigen Samtgemeinde- und der Kreisverwaltung verlangt, gravierende, großräumige und wissentlich rechtsfehlerhafte, weil unter anderem ohne Baugenehmigungen geduldete Eingriffe in bekannte und beworbene Naturschutzgebiete per Umwidmung nachträglich zu legitimieren.)

        C – Im Zusammenhang mit dem Brückenbau würde ich erstens an das vollmundige, auf dieses Projekt bezogene Vorwahlversprechen von Stephan Weil von Freitag, den 2. September 2022, im Gespräch mit Hans-Herbert Jenckel denken, in dem der Ministerpräsident betonte: „Grundsätzlich gilt für mich eigentlich, dass man immer auch schaun muss, dass das Land verlässlich ist. Das heißt, wenn es einmal etwas zugesagt hat, dass die Betroffenen sich auch drauf verlassen können, dass es kommt. Und zwar unabhängig davon, ob sich eine bestimmte Regierung fortsetzt oder ob es eine ganz andere Regierung gibt!“ Ich würde zweitens auch daran denken, in welchem krassen Widerspruch zu diesem Bekenntnis die Tatsache steht, dass auf die öffentliche Debatte im Petitionsausschuss über einen Antrag zur geplanten Elbbrücke vom 22. Mai 2024 eine von sachlichen Gesichtspunkten überhaupt nicht berührte, ja, durch eine kaum interessierte bis gar nicht informierte Mehrheit aus SPD- und GRÜNEn-Mitgliedern verabschiedete Entscheidung folgte, das Thema nicht, wie von der fachlich versierten Petentin angestrebt, auf die Tagesordnung des Landtagsplenums zu setzen. Aber drittens würde ich mich ebenfalls fragen, warum Lüneburgs Kreisverwaltung, die einen Planfeststellungsbeschluss fassen und anschließend die darauf bezogenen, vor Gericht vorgetragenen Einwände entkräften möchte, zwei Tage, nachdem in diesem Blog-Forum aus dem „Wirtschaftsplan 2025 für den Betrieb Straßenbau und -unterhaltung“ zitiert worden ist, das digitale Bürgerinformationssystem des dem eigenen Bekunden nach „um volle Transparenz bemühten Landkreises“ in großen Teilen blockiert und dessen Nutzung seinen wissbegierigen Bürgern entzieht.

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      • Avatar von Joachim Jahn Joachim Jahn sagt:

        Auch zwei erhellende Gleichnisse zum Themenkomplex Politik, „Kommunikation“ und Medien:

        *

        „Sehr geehrter Herr Bundespräsident und bei allem Respekt.“

        Marko Martin

        Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier war schon als Außenminister dafür bekannt, den Kontakt zu Schriftstellern zu pflegen, diese auf seine Reisen oder in sein Ministerium einzuladen. Im neuen Amt empfängt er sie im Schloss Bellevue. Aber ihre Widerworte und Kritik scheinen eher nicht so sein Fall zu sein. Als der Autor Marko Martin auf der Festveranstaltung zum 35. Jahrestag des Mauerfalls im Schloss Bellevue eine Rede hielt, in der er den Gastgeber scharf kritisierte, reagierte dieser zwar nicht unmittelbar. Er applaudierte nach der Rede aber nicht, kam später aufgebracht auf Martin zu und soll ihm vorgeworfen haben, Politiker versuchten Probleme zu lösen, aber die Intellektuellen erschwerten alles. Hier sprach der Unsouverän. Der Schriftsteller Marko Martin hatte, am Ort der Repräsentanz der Macht, dagegen die Rede des Jahres gehalten: Er kritisierte, dass Gerhard Schröder, „nach wie vor reuelos großsprecherischer Duzfreund des Massenmörders im Kreml“, vom neuen Generalsekretär der SPD garantiert worden war, dass für ihn weiterhin Platz sei in der deutschen Sozialdemokratie. Er wies noch mal auf das „Entsetzen der Osteuropäer und gestandenen Sozialdemokraten“ hin, die 2016 aus dem Mund des damaligen Außenministers Steinmeier hören mussten, die NATO-Manöver an der Ostflanke, die die dortigen Demokratien schützen sollten, seien „Säbelrasseln und Kriegsgeheul“. Und er erinnerte daran, dass das Nord-Stream- Projekt, an dem SPD und CDU „so elend lange gegen alle fundierte Kritik festhielten“, nur insofern „eine Brücke“ gewesen sei – Steinmeiers Worte noch vom Frühjahr 2022 –, als dass es Putin in seinen Aggressionen zusätzlich ermutigte, „und zwar in seinem Kalkül, dass die Deutschen, ansonsten Weltmeister im Moralisieren, das lukrative Geschäft schon nicht sausen lassen würden, Ukraine hin oder her“. Danke, Marko Martin!

        *

        „Wir sind alle zum Arbeiten geboren.“

        Olaf Scholz

        Indem er den Vorschlag einer Anschubprämie für Langzeitarbeitslose zurückwies, räumte der Bundeskanzler im Oktober auch mit anderen Lebensmythen der Popkultur auf: Wir sind gar nicht geboren, um zu rennen (Bruce Springsteen) oder zu leben (Unheilig) oder zu sterben (Lana del Rey) oder zu verlieren (Ray Charles) oder wild zu sein (Steppenwolf), wir sind born to work. Deutsche singen zwar gern bei der Arbeit, aber ob aus Scholzens Behauptung ein Wahlkampfschlager wurde, wird Boris Pistorius im Februar wissen.

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      • Avatar von René Schwertfeger René Schwertfeger sagt:

        Mit einer weiteren, zweiten Änderung ist es möglich, den SBU-Wirtschaftsplan 2025 ab heute, 8:00 Uhr wieder einzusehen. Der Link zu den Dokumenten lautet nun (mit veränderter Top- und Second-Level-Domain, aber gleichgebliebenen Port, Path und Parameters): https://allris.lklg.net/allris/vo020.asp?VOLFDNR=7868

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  3. Avatar von Helga Dreyer Helga Dreyer sagt:

    Lieber Herr Jenckel,

    auch wenn Sie heute schon andere gesellschaftspolitisch interessante Themen in den Blog stellten und danach hoffentlich viele beflügelnde Kommentare generiert werden, muss ich jetzt noch auf die beiden Kardinalpunkte Ihres Rapports eingehen, die einige Hinterzimmer-Strippenzieher gerne als Tatsachenbericht in Umlauf gebracht sehen würden.

    • Ist der Landkreis angesichts seiner Haushaltslage überhaupt in der Lage so eine Investition zu stemmen?

    Die Investition des Gesamtprojekts, lieber Herr Jenckel, splittet sich ja in Bau-Planungskosten, Aufwendungen für Gutachtenerstellung, Grunderwerb und den Kosten der Bauausführung.

    Es dürfte auch an Ihnen nicht vorbeigegangen sein, dass der Landkreis die Kosten der zuerst genannten Abschnitte bereits (wie Sie es nannten:) gestemmt hat (mehrere Mio €, auch mit Unterstützung der Landesregierung), für das Haushaltsjahr 2025 noch restliche 100.000,- EURO vorgesehen werden mussten, wie in der Sitzung des SBU-Ausschusses des Kreistages  am 26.11.2024 anhand des Wirtschaftsplanes des Betriebs Straßenbau und -unterhaltung bekannt gemacht wurde.

    In derselben Sitzung war zu hören und auch zu lesen, dass der Eigenanteil des Landkreises an den Bauausführungskosten von – nach heutigem Stand – voraussichtlichen 22,45 Mio EURO auf drei (!) Haushaltsjahre ab 2026 ungleich auf die dann anzunehmenden jährlichen Baufortschritte verteilt wurden. Bitte rechnen Sie selbst, lieber Herr Jenckel, reinweg betragsmäßig gesehen ist diese „Jahresinvestition“ kein außergewöhnlicher Vorgang für den Kommunalverband Lüneburg.

    Aber trotzdem gibt es natürlich Unwägbarkeiten, die einen Baubeginn in 2026 oder 2027 wegen der dann bekannten Haushaltslage trotz eines bestandskräftigen Planfeststellungsbeschlusses verhindern könnten. Damit die Planungskosten dann nicht in den Sand gesetzt werden müssen, hat sich der Gesetzgeber etwas Schlaues ausgedacht, ich hatte bereits im November 2022 und im Januar 2024 in Ihrem Blog darüber berichtet (schade, dass es bei Ihnen offenbar nicht haften geblieben ist).

    Auszug:

    „…wenn die RECHTSKRAFT des Planfeststellungsbeschlusses eingetreten ist, kann die Finanzierung im einzelnen geklärt und können Fördergelder abschließend beantragt werden.

    Das heißt also, NICHT das Haushaltsjahr 2022 / 2023, SONDERN die Haushaltslage des Landkreises in voraussichtlich 2025 (oder spätere HJ) spielen die entscheidende Rolle!

    Wenn die Finanzen des Landkreises im Jahr 2025 immer noch defizitär oder gar prekär sein sollten, hätte man noch weitere fünf Jahre Zeit, um mit dem Bau der Brücke zu BEGINNEN. Diese Frist kann dann noch einmal um fünf Jahre verlängert werden (Paragraph 38 NStrG).

    Der Planfeststellungsbeschluss 2023, dem etliche teure Gutachten und Baugrunduntersuchungen zugrunde liegen, behält also bis voraussichtlich 2035 seine Gültigkeit, eingerechnet sind zwei Jahre Klageverfahren.
    Eine Entspannung der Haushaltslage bis dahin kann erwartet werden, auch wenn die Teuerungsraten die Baukosten dann an sich noch einmal aufgebläht haben.“

    Die Grünen haben Zweifel und fragten

    • Könnte der Landkreis überhaupt die Unterhaltungskosten für so eine Brücke stemmen?

    hätten aber, würden sie die vielfachen Aufklärungen hier im Blog dazu gelesen haben, sich selbst die Antwort geben können, xmal habe ich darüber geschrieben.

    Exemplarisch hierzu ein Auszug aus diesem Kommentar (übrigens könnten für den einen oder anderen auch die weiteren Ausführungen erhellend sein) :

    „In welcher Höhe würden Folgeaufwendungen die Haushalte der Landkreise Lüneburg und Lüchow-Dannenberg belasten?

    Entsprechend der Höhe der Fördergelder (GVFG, LandesBauplafond) bzw. den von anderer Stelle gezahlten Zuschüssen (z. B. Land Mecklenburg-Vorpommern, Landkreis Lüchow-Dannenberg) wird über die Lebensdauer / Nutzungsdauer der Brücke / Straße verteilt ein (positives) „Guthaben-Gegenkonto“ einzurichten sein, die diese Folgekosten dann teilweise eliminieren.

    Insgesamt rd. 90 v. H. der Kosten werden durch Zuschüsse bzw. Fördergelder des Bundes (GVFG-Mittel) bzw. des Landes (Landesbauplafond, Land Mecklenburg-Vorpommern) übernommen.
    Die jährlichen Folgekosten werden durch die gegenzubuchenden Einnahmen aus diesen Förderungen eben dadurch auch mit ca. 90 v. H. eliminiert werden. Oder anders herum gesagt: Ohne Brückenbau hätte die Kommune auch nicht die jährlich zu buchenden Einnahmen aus den Förderungen.

    Ebenso werden die Baukosten in Höhe der Zuschüsse nicht zinsbelastet sein.
    Nach der Brückenvereinbarung zwischen den Landkreisen Lüneburg und Lüchow-Dannenberg ist nach Ablauf von fünf Jahren der Fertigstellung der Brücke gemeinsam durch den LK Lüneburg und den LK Lüchow-Dannenberg „eine Analyse über die regionalen Auswirkungen des Brückenbaus auf die beiden Landkreise aufzustellen, mit dem Ziel, entsprechend dieser festgestellten Vorteilslage die Trägerschaft der Straßenbaulast und damit die künftigen Unterhaltungskosten neu zu ordnen“ – § 3 Nr. 5 der Vereinbarung.

    Daraus folgt: Sollte die Analyse ergeben, dass mit der Brücke überregionaler Verkehr einsetzte, so wird die Kreisstraße nach den Vorschriften des Nds. Straßengesetzes (§§ 3, 7) in eine Landesstraße umzuwidmen sein, mit der Folge, dass auch die Straßenbaulast auf das Land Niedersachsen übergehen wird (§ 11 Nds. Straßengesetz).

    Ansonsten wird die Straßenbaulast der Brücke nach Vorteilslage auf die beiden Landkreise aufgeteilt, die Straßenbaulast der Ortsumfahrung Neu Darchaus geht direkt nach Bauabnahme auf den LK Lüchow-Dannenberg über (s. § 3 Nr. 4 Brückenvereinbarung), s. https://jj12.files.wordpress.com/2018/10/brucc88ckenvereinbarung.pdf

    Die Baulast für die Umgehungsstraße wird also sofort nach Fertigstellung/ Freigabe auf den LK L.-D. übergehen (Vertrag).
    Entsprechende Baukosten können heute anhand der vorliegenden Schätzung beziffert werden.
    Dieser Betrag mindert dann die immer wieder in den Raum geworfenen Betrag von rd. 94 Mio € Baukosten als Berechnungsgrundlage der Baulast für den Landkreis Lüneburg und nur dieser Restbetrag wird anhand des Ergebnisses der vereinbarten Verkehrszählung später auf die beiden Landkreise aufgeteilt.

    Glaubt man aber den öffentlichen Mutmaßungen der Bürgerinitiative „Ja zur Fähre, nein zur Brücke“ und von einigen Grünen-Politikern – müsste die Verkehrszählung eigentlich ergeben, dass die Brücke nicht mehr überwiegend von Einwohnern der benachbarten Landkreise Lüneburg und Lüchow-Dannenberg genutzt wird, sondern wegen der Brücke überregionaler Verkehr einsetzen wird.

    DANN könnte es passieren, dass die beiden Kreisstraßen zur Brücke neu als eine Landesstraße einzuordnen ist und dann die Baulasten zur BRÜCKE und zur UMGEHUNGSSTRASSE (!) insgesamt auf das Land übergehen könnten.
    Das ist gesetzlich genau geregelt und lässt sich heute nicht voraussagen.
    Also: Alles ist möglich.

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    • Avatar von jj jj sagt:

      Meck-Pom zahlt gar nichts, keinen Cent. Das liest sich alles wie in Stein gemeißelt, liebe Frau Dreyer. Das ist aber in einigen zentralen Punkten Wunschdenken. Besonders drollig ist die Rücküberweisung an das Land. Natürlich ohne GVFG-Rückforderungen 🙂

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      • Avatar von Helga Dreyer Helga Dreyer sagt:

        Lieber Herr Jenckel,

        beachten Sie bitte, dass ich aus früheren Kommentaren zitierte, zu diesem Zeitpunkt wollte das Land Mecklenburg-Vorpommern sich auf Betreiben des damaligen Wirtschaftsministers Althusmann noch mit 1 Mio. EURO an den Brückenkosten beteiligen, das ist öffentlich gemacht worden.

        Was Sie als „besonders drollig“ empfinden, ist doch der Auswuchs Ihrer Sinnes-Freunde und nicht meiner.

        Diese behaupten doch ständig, die Brücke würde massenhaft überregionale Verkehrsströme generieren. Wird das zutreffen und sich die Starts / Ziele der „Brücken“-Verkehrsteilnehmer während der Zählung überwiegend (d. h. mehr als 50 Prozent) nicht in den beiden Landkreisen Lüneburg und Lüchow-Dannenberg befunden haben, dann müsste – nimmt man das Niedersächsische Straßen-Gesetz ernst – eine Umwidmung in eine Landstraße stattfinden.

        Und da dieses überhaupt erst frühestens fünf Jahre nach Fertigstellung und Abnahme der Brücke festgestellt wird und damit feststehen kann, brauchen dann im Falle der Umwidmung die Fördergelder nach dem NGVFG nicht zurückgezahlt zu werden.

        Abschnitt 18 der Förderrichtlinien:

        Wertausgleich (falls die Kreisstraßen zur Landesstraßen umgewidmet werden!)

        18.1
        Unbeschadet der Nr. 10.4 kann die Bewilligungsbehörde einen Wertausgleich fordern, wenn innerhalb von 5 Jahren, bei Vorhaben nach Nr. 2.8 innerhalb von 20 Jahren nach Fertigstellung des Vorhabens Änderungen vorgenommen werden, die die Zweckbestimmung des Vorhabens ändern oder aufheben, es sei denn, daß dies vom Zuwendungsempfänger nicht zu vertreten ist und der Zuwendungsempfänger seiner Mitteilungspflicht nach Nr. 17.2 genügt.

        Beachten Sie bitte auch, dass es sich zusätzlich um eine sog. Kann-Vorschrift handelt.

        • Vorhaben nach Abschnitt 2.8 sind übrigens Betriebshöfe und zentrale Werkstätten
        • die Brücke wird ausweislich des Verkehrsgutachtens 2022 Kreisstraßen verbinden
        • ich gehe davon aus, dass die Profis beim Landkreis im Falle eines Falles die Mitteilungspflichten nach Nr. 17.2 beachten werden.

        Irgendjemand wird schon die Baulasten tragen müssen. Was mir aber in meinen Ausführungen wichtig war, ist, dass der Landkreis Lüneburg die Folgekosten für die Brücke und die Umgehungsstraße eben nicht komplett schultern muss, sondern eine Aufteilung zwischen den beiden Landkreisen stattfinden wird.

        Abschließend noch diese Frage, lieber Herr Jenckel.

        Werden Sie meiner Bitte in dem Kommentar von vorgestern nachkommen und die Presseanfrage beim Landwirtschaftsministerium wegen des Bearbeitungsstandes der Einwendungen gegen die LROP-Änderung stellen?

        Wir sind schon alle sehr gespannt auf die Antwort. Bitte erinnern Sie sich, Frau Niederhoffs Petition wurde sinngemäß mit der Begründung abgebügelt, Sie habe ja schon einen Einwand gegen die Absichtserklärung der ML eingereicht und werde deshalb von dort Antwort erhalten. Das ist aber bis heute nicht geschehen!

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    • Avatar von Klaus Bruns Klaus Bruns sagt:

      Helga Dreyer

      kennen sie sich mit dem verhalten von speditionen aus? das erste , was sie tun, ist, ihre navis auf den neusten stand zu bringen. so eine brücke , ist wie ein neues fressen für sie. sie werden ja nicht bei den reparaturen von straßen und brücken belangt. selbst bei schäden an häusern sind sie nicht dabei. ob straßen geeignet sind ,hat man erst mit verspätung und hohen kosten zum beispiel in reppenstedt ( busverkehr)bemerkt. wer hat da wohl die kosten getragen? das unternehmen , das die schulbusse gestellt hat, jedenfalls nicht. das land übrigens auch nicht.

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  4. Avatar von Helga Dreyer Helga Dreyer sagt:

    Lieber Herr Jenckel,

    in der Diskussion um die Brücke verwenden die Brückengegner und -skeptiker immer wieder den Begriff „Kostenexplosion“ – so zitieren Sie in Ihrem Beitrag zum Beispiel den Landtagsabgeordnete Philipp Meyn.

    Sie, lieber Herr Jenckel, schrieben in abgemilderter Form „sprunghaft steigende Kosten“, meinen aber offensichtlich das Gleiche. Ziel scheint mir immer zu sein, Ihre Gesprächspartner bzw. Leserschaft zu instrumentalisieren und gedanklich auf die Elphi- oder BER-Flughafen-Ereignisse zu lenken.

    »Kostenexplosion«: eine Metapher im Kontext, so Hagen Kühn in Anmerkungen zur Makroökonomie einer Gesundheitsreform.

    Auszug:

    Der Große Duden versteht unter einer »Explosion« ein »durch starken inneren (Gas)druck verursachtes, mit einem heftigen Knall verbundenes plötzliches Zerplatzen oder Zerbersten eines Körpers- als Beispiele für den Wortgebrauch wird genannt »die Explosion eines Dampfkessels- und »eine Atombombe zur Explosion bringen.. Mit der Explosions-Metapher wird ohne Zweifel die Vorstellung eines äußerst dramatischen, aus der Kontrolle geratenen Sachverhalts her-aufbeschworen, also eine unmittelbare Bedrohung, die unverzügliches Handeln bei Zurückstellung zeitraubender Bedenken erforderlich macht. (…)

    Wie kann eine Methapher, die ein gewaltiges KatastrophenEreignis suggeriert, über einen Zeitraum von zwanzig Jahren im Gebrauch sein? Wie kann etwas zwanzig Jahre lang explodieren?“

    Daraus folgt: Eine Kostenexplosion kann doch nur dann vorliegen, wenn die tatsächlichen Kosten eines Projekts deutlich über den erwarteten Kosten liegen – als bestes Beispiel vor Ort schaue man auf die beiden veröffentlichten Kostenansätze – erwartet – tatsächlich – der LKH-Arena.

    Eine der Hauptursachen einer Kostenexplosion ist eine ungenaue oder unzureichende Kostenkalkulation bei Projektplanung oder -implementierung. Die – oder eine „Explosion“ kann hier aber noch gar nicht vorliegen, weil die tatsächlichen Kosten nicht feststehen und der Brücken-Projekt-Planer offenbar alle kostenträchtigen Strukturen und Prozessabläufe einschließlich Preissteigerungen in die Kostenschätzungen schon eingepreist hat.

    Die Brücken-Eckdaten:

    • Gesamtkostenschätzung der Brücke nach Ingenieurplanung 2006 (erster Planfeststellungsbeschluss; Elbquerung am Hafen, keine Ortsumfahrung um Neu Darchau: 23,67 Mio €)
    • Gesamtkostenschätzung lt. Brücken-Vertrag Januar 2009: 40 Mio € (Strombrücke, Vorlandbrücken, Straßenanbindungen Ost und West, Gutachten) – s. § 5 der Brückenvereinbarung.
    • 10.11.2010: grobe Schätzung (keine Ingenieurplanung) Gesamtkosten: 45 Mio €
    • überschlägige Kostenschätzungen des Hamburger Planers WKC vom 17.03.2015 auf Veranlassung der Kreisverwaltung: 58 Mio € (diese Schätzung hat übrigens dann dazu geführt, dass der Kreistag am 20.07.2015 beschloss, die Brückenplanung im Planfeststellungsverfahren zunächst nicht fortzusetzen, denn der Eigenanteil des Landkreises hätte zu diesem Zeitpunkt mindestens 24 Mio EURO betragen, weil die rot – grüne Landesregierung im Koalitionsvertrag einen Deckel auf die NGVFG-Förderung legte und höchstens Baukosten von 45 Mio EURO mit 75 % bezuschussen wollte. Dass diese Maßnahme rechtswidrig gewesen wäre, wurde nicht weiter verfolgt, weil zu diesem Zeitpunkt die LKH-Arena auf dem Wunschzettel des damaligen OB der Stadt Lüneburg und des damaligen Landrats des LK Lüneburg stand und zwei Großprojekte für den Landkreis undurchführbar gewesen wären.

    Wegen der Steigerung über den Index hinaus wurde erläutert, dass erstmals eine bisher nicht berücksichtigte Verlängerung der Vorlandbrücken wegen des geplanten linkselbischen Deichbaus mit 3 Mio € einberechnet wurde und mit einer Kostensteigerung von 10 v.H. gegenüber 2010 gerechnet wurde, was dem Baupreisindex für Tiefbau lt. Statistisches Bundesamt entsprochen hat.

    Die aktuelle Bau-Kostenschätzung fußt immer noch auf Index-Fortschreibungen der ursprünglichen (freien) Schätzung aus 2010 einschließlich der Schätzung notwendiger baulichen Erweiterungen. Konkrete Baukosten-Masse-Schätzungen aufgrund der aktuellen Ingenieurplanung liegen meines Wissens noch nicht vor.

    Fazit: die aktuelle Kostenschätzung des Brückenbaus einschließlich der Ortsumfahrung um Neu Darchau mit dem kombinierten Rad / Fußweg liegt im Rahmen des Erwartbaren; eine Kostenexplosion oder ein sprunghafter Anstieg der Kostenansätze selbst liegt nicht vor.

    Die Verwendung der Begriffe scheint ebenso der Instrumentalisierung bzw. der Meinungsmache der Landkreisbewohner zu dienen; sie ist meines Erachtens als reine Angstmacherei einzuordnen, weil allgemeine Kostensteigerungen zum täglichen Leben gehören.

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    • Avatar von Otto Berg Otto Berg sagt:

      Die Kreisverwaltung unter LR Jens Böther schafft Tranparenz. Herr Lindner grüßt herüber. Inzwischen (s.u.) ist nicht einmal mehr der Kalender mit den Kreissitzungsterminen im Bürgerinformationssystem Allris aufzurufen.

      Handelt es sich um eine Rückkehr zu den Chinesischen Verhältnissen, die im Kreishaus auf dem Höhepunkt des € 40 Mio (Baukosten) + € 60 Mio (Zuschüsse)-Arena-Skandals eingeführt worden waren?

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      • Avatar von Klaus Bruns Klaus Bruns sagt:

        tja herr berg, wahrscheinlich hat man entdeckt, das die dortigen zahlenspiele einer erneuten überprüfung bedarf. schließlich sollen wir ja vor einem kollaps stehen. erstaunlich das ein cdu-mann das erkannt hat. nun fehlen nur noch die richtigen rückschlüsse daraus. und wer nicht mehr weiter weiß, gründet einen…..richtig. und das kann dauern. schmunzeln.

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      • Avatar von Otto Berg Otto Berg sagt:

        Lieber Herr Bruns,

        ob es „wahrscheinlich“ ist, dass „man entdeckt hat, das die dortigen zahlenspiele einer erneuten überprüfung“ bedürfen, kann ich nicht sagen.

        Vielleicht wird Allris auch nur technisch auf den neuesten Stand gebracht. Misslich ist zum einen, dass es einen verbrieften Anspruch auf barrierefreien Zugang zum digitalen Bürgerinformationssystem für jedermann rund um die Uhr gibt und „der Landkreis“ offenbar keine Veranlassung sieht, die Öffentlichkeit über die mehrtägige Sperrung zu informieren. Zum anderen ist die Verwaltung natürlich nicht verpflichtet, Dritten den Zugriff auf bestimmte und schon gar nicht auf alle Sitzungsdokumente zu ermöglichen. Dumm ist aber, wenn Dateien bereits über viele Tage online gestellt, vielfach heruntergeladen und gespeichert wurden – und dann ohne Angabe von Gründen vom Ort der Bereitstellung verschwinden.

        Was Eckhard Pols‘ LZ-Wortmeldung angeht, sind auch hier zwei Dinge zu beachten. Erstens kann man dem Ratsherrn bestimmt einiges nachsagen, aber gewiss nicht, dass er zu den einschüchternden Geistesriesen in der städtischen Vertretung gehört. Zweitens hat Herr Pols sich angewöhnt, seine Weisheiten im Kollaps-Alarmismus nach Pietruck-Schnittmuster in die Zeitungsmikrophone zu orgeln. Dass er sich einmal überlegt, wie sehr er damit dem Ausdrucksregister der Antidemokraten verpflichtet ist, wäre ihm ebenso zu wünschen, wie es hilfreich sein könnte, wenn er sich fragte, ob die – leider – in sehr vielen Fällen zutreffende de Weck-Diagnose des medialen Gebarens sich versuchsweise zu (Selbst)-Erkenntniszwecken auf das politische Verhalten übertragen ließe. (→ Lerntransfer)

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  5. Avatar von Helga Dreyer Helga Dreyer sagt:

    Lieber Herr Jenckel,

    Sie haben sich am letzten Donnerstag mit Ihrem Beitrag wieder einmal mächtig ins Zeug gelegt, offenbar mit der Absicht, schnell vor Toresschluss – dem aus Ihrer Sicht „drohenden“ Planfeststellungsbeschluss zur Brücke – noch Meinungen von maßgeblichen Kreistagsabgeordneten umzukehren, die sich bisher offen für den Brückenbau ausgesprochen haben.

    (Der Begriff „Zeug“ bezieht sich dabei auf das Geschirr von Zugpferden oder -ochsen. Die Tiere ziehen einen Wagen oder einen Pflug hinter sich her, mit dem ein Feld umgegraben wird. Bei dieser anstrengenden Arbeit müssen sie sich mit ihrem ganzen Gewicht in das Geschirr legen).

    Zu Ihren Gunsten vermute ich, dass Sie dabei im Auftrag handelten, z. B. auf Bestellung des Vorsitzenden der Landtagsfraktion der Grünen, Schulz-Hendel, der sich speziell in der Brückenangelegenheit ersichtlich nach Gutsherrenart in die verfassungsmäßig geschützte Planungshoheit des Kommunalverbandes Landkreis Lüneburg einmischt.

    Ihnen, lieber Herr Jenckel, als Blogmaster dieses Forums, müssten aber doch die Ergebnisse und die machbaren Lösungen aller von Ihnen aktuell wieder aufgemachten angeblichen Problemfelder bekannt sein. In den letzten vier bis fünf Jahren sind diese bereits im Blog thematisiert und – nicht nur durch mich – aufgedröselt worden, einige sogar mehrmals.

    Peu à peu werde ich den Wahrheitsgehalt der von Ihnen behauptetenTheorien, Auslegungen und Schlussfolgerungen beleuchten. Als Realistin bin ich mir darüber bewusst, dass existierende und aus heutiger Sicht wahrgenommene Irrungen und Wirrungen morgen schon durch Korrektur und mögliche Erneuerung(en) sich ganz anders entwickeln könn(t)en.

    Ich beginne mal mit dieser Aussage aus Ihrem Beitrag:

    Das Land sieht sich nicht in der Lage, die Brücke zurzeit mitzufinanziere und hat den Landkreis Lüneburg gewarnt, so ein Wagnis einzugehen.“

    Sie haben dann noch versucht, diese „Botschaft“ mit dem teils fehlerbehafteten Statement des Leiters Kommunikation – Medien- und Öffentlichkeitsarbeit des Wirtschafts-Ministeriums, Christian Budde, zu untermauern, wonach die NGVFG-Förderung eine freiwillige Leistung des Landes sein würde. Mit dieser Aussage soll der Eindruck entstehen, dass das Land / die Landesregierung das letzte Wort über die Begünstigung dieser Förderung haben würde.

    Die Wahrheit ist aber, dass bei Einhaltung der aufgestellten Förderrichtlinien zu dem Niedersächsischen Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz eine Landes-Förderung des kommunalen Brückenvorhabens nichts mehr im Wege steht, das Land oder die Landesregierung kein Mitsprache- oder Vetorecht hierzu hat.

    Und zur Erinnerung: die Förderrichtlinien zum NGVFG sehen vor, dass ein Projekt nicht gegen Ziele der Landesplanung verstoßen dürfen.

    Als Ziel der Landesplanung ist im LROP seit 1994 die Brücke bei Darchau / Neu Darchau eingetragen. Genau deshalb, um die mögliche Förderung nach dem NGVFG für die Brücke zu verhindern und damit grüne Wunschvorstellungen zu verwirklichen, hat die Niedersächsische Ministerin für Landwirtschaft M. Staudte (B 90 / DIE GRÜNEN) Ende Juli 2023 die Absichtserklärung bekanntgegeben, das bisher genannte Ziel „Brücke“ in ein Ziel „Fährkonzept“ ändern zu wollen.

    Würde dieses gelingen, dann könnten keine Landes-Fördergelder für die Brücke bewilligt werden.

    Der Knackpunkt dabei ist jedoch: nach Recht und Gesetz ist ein Eintrag eines reinen Gedankenkonstruktes, was ein Fährkonzept ja wäre, denn dieses beansprucht physisch keinen Raum, nicht statthaft. Es sind noch weitere Gründe vorhanden, die verhindern, dass das bisher genannte Ziel Brücke gegen ein Ziel Fährkonzept ausgetauscht werden könnte.

    Frau ML Staudte hat es bisher bei der Absichtserklärung zur Änderung des LROP-Eintrags belassen, vermutlich deshalb, um diese Ankündigung als Drohgebärde weiterhin zu verwenden, damit verunsicherte Einwohner und eben auch KTA des Landkreises sich von der bisherigen Zustimmung zur Brücke abwenden sollen.

    Ich gehe jede Wette ein, dass es bei der Absichtserklärung der Ministerin verbleiben wird, denn – so flüsterte mir ein Vöglein aus Neu Darchau seinerzeit: Absichtserklärungen sind nicht justiziabel!

    Solange diese im Raum steht, kann die Ministerin Staudte, der Vorsitzende der Landtagsfraktion der GRÜNEN Schulz-Hendel und Mitarbeiter der Nds. Staatskanzlei und des Nds. Wirtschaftsministeriums mit den Ängsten der KTA, Planungskosten im Millionenhöhe in den Sand zu setzen, weil das Vorhaben selbst wegen der fehlenden Unterstützung von Landesförderungen später nicht finanziert werden könnte, jongliert werden.

    Sie können doch gut mit den Pressesprechern der Ministerien, lieber Herr Jenckel. Stellen Sie doch bitte einmal folgende Presseanfrage:

    Die Änderung des seit 1994 eingetragenen LROP-Ziels Brücke in Fährkonzept ist im Juli 2023 bekanntgegeben worden; Einwendungen der Öffentlichkeit gegen die Änderungsabsicht waren bis Mitte Septemebr 2023 möglich. 

    Frage: a) sind die Einwendungen (wieviel sind es?) hierzu abgearbeitet worden? Wie ist das Ergebnis, verbleibt es bei der Änderungsabsicht oder wird diese Absicht fallengelassen?? Meiner Kenntnis nach hat bisher kein Einwender eine Antwort erhalten? Warum nicht? Welche Gründe liegen dieser unüblichen Verzögerung zugrunde? Wann kann mit einer Antwort gerechnet werden?

    b) Wann ist mit dem Entwurf des geänderten LROP zu rechnen?

    c) Der Landkreis Lüneburg befindet sich im Brücken-Planungsverfahren zeitlich kurz vor dem Planfeststellungsbeschluss. Dieser würde die Änderung zum LROP-Ersatz „Fährkonzept“ ausschließen und das Absichtsverfahren der ML stoppen. Nach den Verwaltungsvorschriften zum ROG und zum NROG für die Untersagung raumbedeutsamer Planungen und Maßnahmen (VV-ROG/NROG – Untersagung) RdErl. d. ML v. 5. 4. 2017 – 303-20002/37-4 –, geändert durch RdErl. d. ML v. 2. 5.2018 – 303-20002/37-4.1 – – VORIS 23100  wäre es aber möglich, eine befristete Untersagung der Fortführung der Brücken-Planung des Landkreises auszusprechen***.

    Frage: Macht die ML hiervon Gebrauch? Falls das verneint wird: aus welchem Grund nicht?

    1. Zusatzfrage: Welches Ergebnis hatte das Moderationsgespräch beim Amt für regionale Landesentwicklung bezüglich des Fährkonzepts? Wie gestaltet sich ein solches Konzept?

    (***Das hätte dann allerdings eine sofortige gerichtliche Überprüfung im Eilverfahren zur Folge, was offensichtlich durch die Ministerin nicht erwünscht ist, denn dann würde das Ränkespiel auffliegen).

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    • Avatar von Klaus Bruns Klaus Bruns sagt:

      Für die CDU machte Eckhard Pols deutlich Denn wir stehen kurz vor dem finanziellen Kollaps.“ Er sähe das Geld an anderer Stelle sinnvoller investiert. Ob das stimmt? Ob der Kollaps nur für den Marienplatz gilt?

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      • Avatar von Karl Werner Müller Karl Werner Müller sagt:

        Wer ist Eckhard Pols? Nie gehört von. „Wir“ stehen vor dem finanziellen Kollaps, Klaus Bruns? Ich nicht! Vielleicht sollten Sie und Eckhard Pols wie ich in den Kauf von Rentenpunkten investieren? Dann würden außer mir zumindest noch Sie beide besser dastehen. Das braucht ja gar nicht unbedingt auf dem Marienplatz in Lüneburg zu sein. Das könnte zum Beispiel auch vor dem Alten Postamt an der Salzwedeler Straße 13 in 29439 Lüchow (Wendland) sein.

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  6. Avatar von Klaus Bruns Klaus Bruns sagt:

    Sieglinde Brockholz

    sie schreiben gern unterstellungen? eigentore schieße ich grundsätzlich nicht. ich bin 20 jahre rentner mit am anfang 10,8 % abschlägen. was soll da noch gekürzt werden? unter einem bestimmten niveau ist es gesetzlich eh nicht erlaubt. stillstand ist rückgang. die richtigen prioritäten müssen gesetzt werden. sanieren ist angeseagt und keine überflüssige brücke. aber das wissen sie ja bestimmt. schuldenbremse? welche? als atheist bin ich realist und habe mit gott nichts am hut. und die jetzige fdp ist auf dem niveau der afd. es darf gelogen werden.

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  7. Avatar von Otto Berg Otto Berg sagt:

    Ein Blick auf die feststehenden Tatsachen:

    Heute vor sechs Tagen, vergangenen Dienstag, am 26. November 2024 von 15:00 – 16:15 Uhr, ist auf dem „Betriebshof Straßenbau und -unterhaltung (SBU) in der Raiffeisenstraße 7 in 21379 Scharnebeck“ den politischen Mitgliedern und der interessierten Öffentlichkeit auf der letzten Sitzung des Betriebs- und Straßenbauausschusses in diesem Jahr vom SBU-Betriebsleiter Jens-Michael Seegers unterstützt von Jens Böther (Landrat), Guido Hattendorf (Bereichleiter Finanzen) und Rüdiger Scholz (Stellvertretender Betriebsleiter) der aktuelle „Sachstand zum Antrag auf Planfeststellung für den Bau der Elbbrücke zwischen Darchau und Neu Darchau“ bekannt gemacht worden.

    In der Vorlage – 2024/329 (Vorlagenart: Bericht vom 14. November 2024) zum TOP „Ö 6“ heißt es:

    In der letzten Sitzung vom 13.08.2024 ist darüber berichtet worden, dass in dem Zeitraum vom 27.08. bis zum 26.09.2024 die Planunterlagen sowohl an festgelegten Auslegungsstellen als auch Online ausliegen werden. Nachdem dieses planmäßig erfolgt ist und zwischenzeitlich auch die Frist (07.11.2024) zur Abgabe von Stellungnahmen bzw. Einwendungen abgelaufen ist, ist festzustellen, dass bei der Planfeststellungsbehörde 30 Stellungnahmen von Trägern Öffentlicher Belange und 161 Stellungnahmen Privater eingegangen sind.

    Die von der Planfeststellungsbehörde beauftragte Rechtsanwaltskanzlei wertet nunmehr die Stellungnahmen aus und kategorisiert diese im Hinblick auf die erforderlichen Erwiderungen durch den Vorhabenträger SBU.

    Diese Auswertung wird voraussichtlich bis Ende des Jahres abgeschlossen sein. Parallel dazu wird sich der SBU gemeinsam mit den beauftragten Planern bereits mit den Stellungnahmen beschäftigen und offensichtlich erforderliche Erwiderungen vorbereiten.

    Hinsichtlich des weiteren Verfahrensablaufs und des daraus resultierenden Terminplans wird in der Sitzung berichtet.

    Vorangegangen war dieser Information der TOP „Ö 5“, unter welchem der ergänzte und finale „Wirtschaftsplan 2025 für den Betrieb Straßenbau und -unterhaltung“ angezeigt und erläutert wurde. In der dazu gehörenden Beschlussvorlage 2024/326 heißt es einführend u. a.:

    Für den Eigenbetrieb Straßenbau und –unterhaltung (SBU) ist für das Wirtschaftsjahr 2025 ein Wirtschaftsplan aufzustellen. Sämtliche Informationen und Finanzdaten sind dem Wirtschaftsplan [Anhang als PDF zu VO 2024/326 (s.o.)] zu entnehmen.

    Allgemeine Erläuterungen zum Erfolgs- und Vermögensplan:

    Die Summen der Erlöse und Aufwendungen für 2025 betragen jeweils 9.695.400€.

    Die Zuweisung des Landkreises in Höhe von 8.463.000€ verringert sich gegenüber dem Vorjahr (8.537.000€) um 74.000€.

    Von der Zuweisung des Landkreises fließen die Zinsen und Tilgung für das Innere Darlehen sowie die Erstattung für die Inanspruchnahme des Landkreises (Personalabrechnungen, IT-Service u.s.w.) in einer Gesamtsumme in Höhe von rd. 2.160.300€ wieder an den Landkreis zurück (Vorjahr 2024: rd. 2.226.300€), also rd. 66.000€ weniger durch Reduzierung der Zinsen für das Innere Darlehen (-74.000€) bzw. Erhöhung der Verwaltungsgemeinkostenpauschale (+8.000€).

    Vermögensplan:

    Die Tilgungsanteile für das Innere Darlehen betragen 1.575.000€ und 273.400€ für die Darlehensfinanzierung des zentralen Betriebshofs in Scharnebeck.

    Betriebs-und Geschäftsausstattung:

    Nachdem im Wirtschaftsjahr 2024 im Wesentlichen die Beschaffungen von 5 Kolonnenfahrzeugen sowie die Übernahme des im Mietkauf erworbenen Baggers anstand, stehen im Wirtschaftsjahr 2025 die Beschaffungen von 7 Streuautomaten und einem Anhängerfahrgestell an.

    Der Finanzbedarf hierfür beläuft sich auf insgesamt 340.000€ (Vorjahr: 393.000€).

    Straßenbau:

    Insgesamt sind 5.945.000€ für Infrastrukturmaßnahmen (inkl. Planungskosten Elbbrücke in Höhe von 100.000€) sowie Grunderwerb vorgesehen. Davon werden 2.809.000€ durch Landesmittel nach dem NGVFG refinanziert. Der Eigenanteil des SBU für diese Infrastrukturmaßnahmen beträgt 2.691.000€.

    Der Landkreis Lüneburg gewährte im Jahr 2024 einen Investitionszuschuss für die Planungsleistungen der Elbbrücke in Höhe von 900.000€, die nach Ende des Wirtschaftsjahres 2024 voraussichtlich noch nicht in Gänze verbraucht sein werden
    […]
    Der mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung ist […] zu entnehmen, dass der Bereich Unterhaltung und Instandsetzung erheblich gekürzt werden musste, um einen ausgeglichenen Plan aufstellen zu können. Diese Kürzung konnte jedoch nur zu Lasten des Bereichs Unterhaltung und Instandsetzung erfolgen, da bei anderen Kostenstellen keine oder nur eine sehr begrenzte variable Kostenplanung möglich ist.

    Diese Kürzung hätte jedoch zur Folge, dass der dringend notwendige Substanzerhalt der Kreisstraßen, Brücken und Radwege nicht mehr gewährleistet wäre und es mittelfristig zu einem erhöhten Investitionsbedarf käme.

    Aus hiesiger Sicht erscheint daher eine deutlich höhere Zuweisung des Landkreises ab dem Jahr 2026 unumgänglich.

    PS:

    Dass die SBU-Leitung (und somit der Landrat bzw. die Verwaltung des LK Lüneburg) fest mit Baustart und Bauinvestitionen für die Elbbrücke (Eigenleistungen) ab 2026/27 rechnet, verdeutlichen (A) die Spalten 6, 7 und 8 im „Investitionsplan 2024 bis 2027“ (Wirtschaftsplan 2025, PDF-Seite 11) sowie (B) die Spalten 5, 6 und 7 – dort insbesondere die Zeilen 5, 6 und 6.1 (Einnahmen) und die Zeile 5.2 (Ausgaben) – in der „Mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung 2024 bis 2028“ (Wirtschaftsplan 2025, PDF-Seite 13, Anhang zu VO 2024/326, siehe oben).

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    • Avatar von Klaus Bruns Klaus Bruns sagt:

      lieber Herr Berg, erstens kommt es anders ,zweitens als man denkt. einen nackten mann in die tasche fassen, hat noch nie geklappt. und egal, wie die winkelzüge der zukunft aussehen werden, wer jetzt glaubt, die nächste regierung wird sich wegen einer vorherigen regierung in die nessel setzen , glaubt zu viel. warum soll man wählen, wenn doch angeblich alles schon festgeschrieben worden ist? jede neue regierung kann änderungen aller art vornehmen. es wird zeit , das mit dem brückenspuk endlich schluss gemacht wird. die glaubwürdigkeit der politik ist eh schon am boden angelangt.

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      • Klaus Bruns
        wasch mir den pelz,aber mach mich nicht nass, funktioniert nicht in der politik. als wähler haben sie mit abgestimmt und nicht dafür gesorgt, dass das trauerspiel rechtzeitig gestoppt wird. welche gegengeschäfte wurden ihnen dafür angeboten? es ist nur eine frage und keine unterstellung. schmunzeln.

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    • Avatar von Otto Berg Otto Berg sagt:

      Seit heute Morgen (Mittwoch, 4. Dezember 2024) um 8:00 Uhr sind die Dokumente zum SBU-Wirtschaftsplan nicht mehr frei zugänglich. Der Link zu den PDFs aus dem Bürgerinformationssystem des Landkreises ist gekappt worden.

      Statt: https://www.landkreis-lueneburg.de/allris/vo020.asp?VOLFDNR=7868

      erscheint nun: https://www.landkreis-lueneburg.de/allris/noauth.asp

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  8. Die einen favorisieren die Bürgerbrücke, die andern die Brücke zum Bürger:

    Merz („Mit siebzig hat Mann noch Träume“), Habeck („Fahrt mit mir den Fluss hinunter“), Scholz („Hey Boris, ich brauch‘ mehr Geld“), Gysi („Steig in das Boot heute Nacht, Annalena“), Lindner („Tränen lügen nicht“) …

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    • Avatar von  Bertolt Knacke  Bertolt Knacke sagt:

      Apropos „Tränen“:

      Vorgestern Mittag, am 1. Dezember 2024 um 14:55 Uhr begründete Heribert Prantl (Mitglied der Chefredaktion von 2011 bis 2019) in der Süddeutschen Zeitung, warum die FDP seiner Meinung nach eine Neubesetzung an ihrer Spitze braucht, warum Christian Lindner nicht Parteichef bleiben kann. Der Kern seiner Argumentation geht so:

      »Die FDP ist nicht gefährlich; sie ist eine wichtige demokratische Partei mit langer Tradition; sie hat ihre großen Verdienste in der Geschichte der Bundesrepublik. Aber sie präsentiert sich unter der Führung des Parteichefs Christian Lindner als unglaublich unreif. Ihr D-Day-Papier, das den Bruch der Ampelkoalition planen und inszenieren sollte, ist Ausdruck dieser Unreife – ganz gleich, ob es mit Lindners Kenntnis, mit seiner Billigung oder gar unter seiner Mitwirkung und in seinem Auftrag geschrieben und so tituliert wurde. Die FDP unter Führung von Lindner ist eine unreife Partei. Der Parteichef selbst ist die Personifizierung dieser Unreife und zwar schon deswegen, weil er selbst die politische Verantwortung für das D-Day-Papier leugnet und auf seine führenden Mitarbeiter abschiebt. Sein Habitus ist selbstgefällig und verantwortungslos.«

      Natürlich, schreibt Prantl zum Schluss habe die FDP das Recht besessen, die Ampelkoalition zu verlassen »und dies möglichst so zu begründen, dass sie damit politische Punkte sammelt«. Sie habe aber… 

      … »nicht das Recht, dabei zu lügen und dann so zu tun, als gehöre die Lügerei zum politischen Geschäft. Wer das tut, ist halbseiden. Wer so agiert, ist windig. Die Lindner-FDP steht im dringenden Verdacht der Windigkeit. Sie braucht einen neuen Vorsitzenden oder eine neue Vorsitzende, der oder die die demokratische Kraft und Tradition dieser Partei vor- und darstellen kann.«

      Mich erinnert das FDP-Schauspiel stark an Roger de Wecks These vom zunehmenden pathologischen Auseinanderklaffen medial inszenierten Anscheins und real herumstümpernden Soseins. Seine Diagnose lässt sich vom „Journalismus“ leicht auf das Gewese der sogenannten „Öffentlichkeitsarbeit“, neudeutsch „Kommunikation“, altdeutsch „Propaganda“ übertragen. In beiden Fächern (und deren Vemischung) scheint „man“ sich das Publikum mit aller Kraft auf das Dummheitsniveau herunter erziehen zu wollen, auf dem man selbst (als großer „Kommunikator“) sich befindet.

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  9. Avatar von jj jj sagt:

    Natürlich habe ich auch noch einmal im Verkehrsministerium nachgefasst. Und Christian Budde, Leiter Kommunikation – Medien- und Öffentlichkeitsarbeit des Ministeriums, erinnert an die Unwägbarkeiten und an folgenden Zeitplan

    Zum Antrag der AfD verhält es sich so, dass dieser wohl diesen Freitag abschließend beraten werden wird. Dieser würde dann übernächste Woche im Landtag beraten.

    Ansonsten gelte: „Es hat sich hier an der Einschätzung des Landes gegenüber unseren Einlassungen Ende letzten Jahres nichts geändert. Gerade auch angesichts der weiteren, mutmaßlich großen Baukostensteigerungen sowohl bei Energie als auch bei den Baustoffen, scheint die Möglichkeit einer Finanzierung einer solchen Brücke zusehends weniger realistisch – auch, da hier der zwangsläufige Finanzierungsanteil des Landkreises weiter steigt. So sind die Kostenschätzungen gegenüber Sommer 2023 offenbar erneut von 91,5 Millionen Euro auf nun 95 Millionen Euro – laut Presseinfo des Landkreises – gestiegen.

    Für die folgenden Schritte verhält es sich weiterhin wie folgt: Für eine Aufnahme ins Jahresbauprogramm nach dem Niedersächsischen GemeindeVerkehrsFinanzierungsGesetz (NGVFG) müsste die Baureife und der Nachweis der Eigenmittel vom Vorhabenträger (in diesem Fall der Landkreis Lüneburg) vorgelegt werden. Auch von diesem Punkten ist das Verfahren noch sehr weit entfernt – hier werden, grob geschätzt, erfahrungsgemäß weitere bis zu 5 Jahre benötigt werden.

    Daher gilt hier unverändert weiter: Erst nach Aufnahme in ein Jahresbauprogramm würde dann der eigentliche Antrag erfolgen und die Bewilligungsbehörde entscheiden, wie die Förderung/Ablehnung ausgesprochen wird. Dazu zählt die Feststellung der zuwendungsfähigen Kosten und die Förderquote. Die NGVFG-Förderung ist dabei eine freiwillige Leistung des Landes, die jedoch nicht willkürlich erfolgen darf und vor allem auch an den Faktor „Wirtschaftlichkeit“ gekoppelt ist. Auch angesichts dieser Umstände und des aktuellen Planungsstandes mit den nun offenbar eingereichten Planfeststellungunterlagen, ist eine bauliche Realisierung der Brücke terminlich und damit auch eine Förderung realistisch derzeit nicht absehbar. „

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    • Avatar von Otto Berg Otto Berg sagt:

      Herr Budde … ist der Sprecher eines Ministers nicht selbst ein Minister, woraus folgt, dass die Meinung bzw. das Dafürhalten von Herrn Budde vollkommen ohne Belang ist. Wenn er den Vertretern eines über ein Jahrzehnt planenden, investierenden und daher auf Rechts- und Verfahrenssicherheit angewiesenen Kommunalverbandes belehrende Erklärungen im Namen seines Vorgesetzten zukommen lassen möchte, sollte er schon die maßgeblichen Dokumente, die ministeriellen Festlegungen und die beidem vorgeordneten Gesetze nennen, auf die er sich stützt. Wenn aber sowieso alles in den Sternen steht, weitere fünf, fünfzig oder fünfhundert Jahre ins Land gehen, also, wie Herr Budde es ausdrückt, „eine bauliche Realisierung der Brücke terminlich und damit auch eine Förderung realistisch derzeit nicht absehbar“ ist, frage ich mich, warum sich der Bürgermeister von Tosterglope, die beiden Kreisfraktionsvorsitzenden der Grünen, der Amelinghausener AfD-Landtagsabgeordnete und der Blog.jj-Hausherr so kurz vor dem Heiligen Abend noch dermaßen wortreich ereifern.

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      • Avatar von jj jj sagt:

        Lieber Herr Berg, wenn Sie denn andere unbedingt beleidigen möchten, dann bitte mit richtigem Namen, ansonsten sind Ihre Einlassungen wie immer willkommen. Bei der Frage, die Sie an mich richten: Ich schreibe, weil die Grünen im Kreistag die falsche Frage gestellt haben. LG Ihr jj

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      • Avatar von Kurt C. Hose Kurt C. Hose sagt:

        Lieber Herr Jenckel,

        es gibt zwei lithographische Darstellungen des berühmten französischen Romantikers Théodore Géricault, die eine Pferdeleiche zeigen, einen verwesend aufgeblähten Kadaver in unwirtlicher Winterlandschaft und ein verendetes oder gerissenes, jedenfalls von einem Verwerter aufgefundenes Stück Aas.

        Das eines der beiden porträtierten Wesen in seinem Zustand noch, was Ihre Montage suggeriert, mit Reiter über eine feste Flussquerung in Gestalt eines Stabbogenbaus hätte preschen können, erscheint mir ebenso ausgeschlossen, wie Ihre Gleichsetzung einer Brücke mit einem toten Haustier meine Vorstellungskraft überfordert.

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      • Avatar von Kurt C. Hose Kurt C. Hose sagt:

        Dass eines der beiden porträtierten Wesen in seinem Zustand…

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    • Avatar von Helga Dreyer Helga Dreyer sagt:

      Cha-Cha-Cha, lieber Herr Jenckel,

      mit Ihnen drehe ich mich doch am liebsten im Kreis!

      Leider finde ich gerade absolut keine Zeit, um auf Ihren Beitrag selbst näher eingehen zu können und Ihre geschilderten Irrungen und Wirrungen zu entfusseln.

      Aber die Äußerungen des Herrn Budde triggern mich nun doch dazu, Sie kurz auf diesen Blog-Beitrag hinzuweisen:

      Hier ist der Vortrag von Frau Niederhoff abrufbar, die sich ausgiebig mit der Gesetzmäßigkeit der Förderungen nach dem NGVFG beschäftigt hat und darüber hinaus mit dem bekannten Denkfehler des Herrn Budde, er brachte diese Floskel mehrere Male in die Öffentlichkeit, wonach die NGFVG-Förderung eine „freiwillige Förderung“ des Landes sein soll, aufklärte.

      Zu der Reaktion der Vertreterin aus dem Wirtschaftsministerium in dem Anhärungsverfahren vor dem Petitionsausschuss hatte ich seinerzeit auch schon das hier kommentiert:

      „Die Vertreterin des Wirtschaftsministeriums handelte aus meiner Sicht konsequent, als sie unmittelbar nach dem Verlesen des Niederhoffschen Vortrags den Raum der Veranstaltung verließ. Ich könnte jede Wette eingehen, dass in ihrem Skript haargenau die von Frau Niederhoff angeprangerten Formulierungen enthalten waren, die sie nun nicht mehr an den Mann / an die Frau bringen wollte und wohl auch nicht konnte.

      Frau Niederhoff führte aus:

      Aus den Verlautbarungen des Verkehrsministeriums nach Medienanfragen oder nach kleinen Anfragen von Landtagsabgeordneten geht wiederholt folgendes hervor:

      Die Förderung ist eine freiwillige Leistung des Landes, die jedoch nicht willkürlich erfolgen darf und sich vor allem auch an Wirtschaftlichkeit orientieren muss.

      Die hier betonte Verquickung von „Freiwilligkeit“ und „Wirtschaftlichkeit“ ist – folgt man den Vorschriften – einfach nur absurd!

      „Freiwillige Leistungen“ werden von „Pflichtleistungen“ unterschieden, sind aber keinesfalls „willkürlich erbringbare“, sondern „gesetzlich geregelte Zuwendungen“.

      Umgekehrt wird ein Schuh draus: die Leistungen können nicht willkürlich versagt werden. Und die Wirtschaftlichkeit des Projekts, die nach dem NGVFG als Bedingung erfüllt sein muss, bezieht sich allein auf die Ausführung des Brückenbaus selbst und wird später durch die Bewilligungsbehörde geprüft.

      Es wäre daher schön, wenn künftig die beschriebenen irreführenden Behauptungen zum Brückenbau nicht mehr verwendet werden, denn diese tragen erheblich zur Verunsicherung der Bevölkerung bei.

      Herr Budde, Pressesprecher des Wirtschaftsministers, ist er einfach nur stumpfsinnig, wenn er diese Sprechblase über „freiwillige Leistung des Landes“ auch heute noch abnudelt oder weiß er es wirklich nicht besser?

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  10. Avatar von Klaus Bruns Klaus Bruns sagt:

    Helga Dreyer hat doch von wachsenden steuereinnahmen geschrieben. dann kann die brücke doch aus der portokasse bezahlt werden, oder etwa nicht? der vorstand der brückenfreunde hält sich wohl gerade vornehm zurück, oder öffnen sie gerade eine noch unentdeckte schatztruhe?

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    • Avatar von Uwe Hildebrandt Uwe Hildebrandt sagt:

      Klaus Bruns,

      bitte nicht immer nur quatschen und regelmäßig bizarre, anhaltslose Unterstellungen verbreiten, wie etwa auch Herr Pietruck und Herr Zeinert das in Lüneburg mit Blick auf die Vorhaben und Maßnahmen der Stadtverwaltung seit einigen Monaten in kürzer werdenden Abständen tun, sondern wenigstens einmal im Jahr die Tatsachen zur Kenntnis nehmen! Die aktuelle Selbstauskunft der niedersächsischen Regierung belegt die steigenden Einnahmen, siehe Abbildung 3 auf Seite 17 und Abbildung 4 auf Seite 18 plus Tabelle G auf Seite 46 hier. ….

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      • Avatar von Klaus Bruns Klaus Bruns sagt:

        Uwe Hildebrandt
         was nützen steigende einahmen, wenn die ausgaben schneller steigen? wollen sie von deren differenz ernsthaft eine 100 millionen euro brücke bauen und unterhalten? und was wird wohl alles dabei auf der strecke bleiben? unterm strich wird abgerechnet. in so manche verwaltungen und in der politik gbt es wahre rechenkünstler. Ursprünglich auf 77 Millionen Euro taxiert, explodierten die Endkosten auf circa 866 Millionen Euro. ist doch komisch oder? die verantwortlichen zahlen natürlich keinen cent davon. aber der dumme michel lässt sich ja gern einlullen. die bestellte musik klingt einfach zu schön, oder?

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      • Avatar von Sieglinde Brockholz Sieglinde Brockholz sagt:

        Ja, Herr Bruns, Sie sind eben dafür, nüscht zu tun, Renten kürzen, Schuldenbremse einhalten und das Weltgeschick dem lieben Gott überantworten. Mit solcher Haltung wäre aber selbst die Ortskernsanierung von Reppenstedt nie gelungen. Werfen Sie einen Blick auf den Landwehrplatz: Liebliche Bepflanzung, Zierbrünnlein im Hintergrund, Lebensqualität pur! Und: Im Kreisel gibt es nur noch eine Ein- und Ausfahrt bei Rewe, um als Radfahrer sicherer diese Ausfahrten queren zu können. Ebenfalls sicherer sind die Ausfahrten für Radfahrer geworden, weil dort Autofahrer nur noch rechts abbiegen können, und nicht wie früher rechts und links. Die Befahrung des Landwehrplatzes ist sicherer geworden, weil Radfahrer eigentlich den außen liegenden Radweg, Fußgänger den Weg durch das kleine „Wäldchen“ zum Brunnen nutzen sollten. Ohne mehrjährige Planung, cleveres, hartnäckiges Förderkulissenmanagement und den Mut zu Investitionen in die Zukunft des Gemeinwesens würde es dieses Idyll heute nicht geben.

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  11. Avatar von Marko Puls Marko Puls sagt:

    Haben wir schon wieder ein Sommerloch? Oder gibt es zur Zeit kein anderes Thema, mit dem sie sich beschäftigen können? Fragen über Fragen. Ach nein, es ist Wahlkampf.

    Zum Thema: Wozu brauchen wir die ganzen neuen Elektrobusse, die den ÖPNV in Lüneburg und im näheren Umland revolutionieren sollen? Vorschlag: Sofort die Bestellung stoppen. Den gesamten ÖPNV einstellen. Keine neuen Busse notwendig, kein neuer Betriebshof samt zugehöriger Infrastruktur notwendig, keine Busfahrer notwendig. Hier wird so viel Geld gespart, dass das Fährkonzept Sofort umgesetzt werden kann. Was war nochmal deren Inhalt?

    Wie viel weniger wäre die Kreisumlage, wenn wir den ÖPNV nicht mehr bezahlen müssen?

    Aber Bürger, oder Bürgerinnen die Bus fahren, sind natürlich mehr wert, als die paar Leute von drüben, die über eine Brücken fahren wollen.

    Wir haben im Landkreis Lüneburg so viele neue Radwege, das diese genutzt werden können, anstatt mit dem Bus zu fahren.

    Was war das Geschreie vor ein paar Wochen groß, als es zu einem Unfall auf der B404, am Brückenzubringer an der Elbbrücke bei Geesthacht gab. Die Nutzer dieser Brücke mussten Umwege machen, da die Elbbrücke in Lauenburg gesperrt war.

    Aber wenn man nur private Interessen vertritt, wie schön die Fähre ist, wenn man mal ausspannen will, dann kann man diesen Blog auch mal wieder öffnen.

    Es gibt allerdings auch eingegangene Stellungnahmen, die positiv in Hinblick auf den Brückenbau sind. Aber ich glaube nicht, dass diese es in diesen Blog schaffen werden.

    Für mich ist die Brücke kein Wahlkampfthema. Und ja, der ÖPNV muss anders aufgestellt werden, aber ich muss als Kreistagsmitglied auch die anderen Themen und Örtlichkeiten im Blick haben, die mich nicht direkt betreffen.

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    • Avatar von jj jj sagt:

      Lieber Marko Puls, nur her mit den positiven Stellungnahmen, hier wird alles veröffentlicht, was nicht Pöbelei und inhaltslos ist – mit ganz wenigen Ausnahmen 🙂
      PS: Nicht so angefasst. Wahlkampf interessiert mich nicht. Gewählt wird vermutlich wie in der Vergangenheit im Amt Neuhaus. CDU und AfD vorne z.B. bei der EU-Wahl. Jeder Vierte hat AfD gewählt, und Wagenknechts BSW hat mehr Stimmen als die SPD. lg jj

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    • Avatar von Klaus Bruns Klaus Bruns sagt:

      Marko Puls

      man soll eben nicht die frösche fragen, wenn man deren teich trocken legen will. wer hier wohl in erster linie privatinteressen verfolgt? hofft man immer noch auf wertsteigerung? straßen und brücken brauchen viel platz. so mancher spekulant hat sich bis jetzt wohl kräftig verspekuliert. 25% sind not amüsed. der afd sollte man lieber keine brücke bauen. https://www.youtube.com/watch?v=ZdXsMiiQWxc

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      • Avatar von Georg Wüstenhagen Georg Wüstenhagen sagt:

        Brücken gewähren viele Vorteile, Herr Bruns. Ja, klar, ein Lied kann eine Brücke sein. Doch sie verspricht vor allem Beistand – in Vergleichen besungen: https://www.youtube.com/watch?v=WCs5X1Cu3FI, aber auch ganz real, wenn Rettung (Florian Grunau etwa) vonnöten ist, wenn die Post von der einen auf die andere Seite muss (Andreas Meihsies lange Jahre), die Kinder zur höheren Schule möchten, oder auch, wenn Uwe, Dennis bzw. der Karl nach Lebensfreude gieren, dann verkürzt eine „Brick die Wege und erfüllt eine soziale, nicht nur eine ökonomische Funktion. Nur darum weiß denn auch die klarsichtige Joy, dass der Gatte („Oh Karl, oh Karl, oh Karl, oh Karl, oh Karl, / Du hoscht dein‘ Hut tief im G’nick.“) bald wieder bei ihr ist:

        Her mol her, Klaus, was ich Dir jetzt sage will.

        Des is ä kleeni G’schicht vun geschtern morge.
        Do is de Briefträger zu mer kumme un hot g’sacht:

        „Kleenie, kumm mol her, ich hab der was zu sage.
        Oh, deun Karl, der is schun widder iwwer die Brick
        Iwwer die Brick is er widder niwwer, zu der onnere.“

        Oh, hab ich zu dem Briefträger g’sacht:
        „Her mol, des is moim Karl sei Sach.
        Ma zwingt keen Mensch zu sei’m Glick.
        Un wann er meent, er muss iwwer die Brick,
        Soll er doch, soll er doch, soll er doch!“

        „Ich weeß, der kummt a widder zurick.
        Der kummt schun widder, wenn er Hunger hodd.
        Die Männer kumme alleweil widder zurück.
        Dann sin se hungrisch oder kronk. – Gott sei Donk.
        Nee, so oft kann der gar net fort,
        Wie er widder zurick kummt, iwwer die Brick.“

        Für Sie zum Mitsingen: https://www.youtube.com/watch?v=4aBxWhPp5Yo

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  12. Avatar von Ulrike Baumeister Ulrike Baumeister sagt:

    Vielleicht kann „der Landkreis“ ja die kostenträchtig, aber unausgelastet vor sich hindümpelnde LandeskrankenhilfeArena (mit ihren großspurigen Initiatoren Ulrich Mädge und Manfred Nahrstedt ein schwefelndes Drachenei der SPD im nach oben ausfransenden Nest der Kreisumlage) an die beiden einzigen Profiteure, Klaus Hoppe (Campus) und Andreas Bahlburg (SVG), verkaufen? Dann kämen ca. 40 Millionen Euro in die Kasse und es fielen jährliche Betriebszuschüsse von rund 2 Millionen Euro weg. Genau die Summe, die Herr Böther und Frau Vossers benötigen, um endlich einmal ein gemeinwohldienliches Bauvorhaben auf den Weg zu bringen. — Wie sowas geht, wird ihnen Klaus-Peter Dehde, der Noch-Bürgermeister von Neu Darchau (Stichwort Damnatz), sicher gerne im kleinen Zirkel auseinanderlegen.

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    • Avatar von Ulrike Baumeister Ulrike Baumeister sagt:

      Die liebe Autokorrektur hat beim Posten aus dem Namen des gemeinten Neu Darchauer Ortsteiles Sammatz den ähnlich klingenden der Gemeinde Damnatz gemacht.

      (Stichwort Sammatz)“ sollte es in meiner vorletzten Zeile oben heißen.

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  13. Avatar von jj jj sagt:

    Von der Gemeinde Tosterglope gibt es zu dem Vorhaben Elbbrücke jetzt eine Stellungsnahme, die an den Landkreis Lüneburg gerichtet ist. Hier der Wortlaut.

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    wir reichen Ihnen hiermit die Stellungnahme der Gemeinde Tosterglope ein: Der Rat der Gemeinde Tosterglope lehnt den Brückenbau mehrheitlich ab und schlägt vor, stattdessen die Fährverbindung zu verbessern.

    Begründung:

    1. Die Ortsdurchfahrten Tosterglope und Gut Horndorf werden durch den ansteigenden Verkehr und insbesondere den zu erwartenden LKW-Verkehr stark belastet. Zu erwartenden Folgen sind unter anderem:
      1. Lärmbelastung
      2. Unfallgefahr für Fußgänger, insbesondere für Kinder, die in den direkt an der Hauptstraße liegenden Wohnhäusern leben
      3. Verkehrsberuhigende Maßnahmen in Tosterglope oder in Gut Horndorf wären wichtig, würden aber auch wieder viel Unruhe bringt– z.B. durch Staubildung und die Lärmbelästigung durch ständiges Bremsen und Beschleunigen.
      4. Schädigung der Straßen, die nicht für so viel LKW-Verkehr ausgelegt sind. Gerade vor 1-2 Jahren haben wir diesen Effekt auf der Straße zwischen Tosterglope und Nahrendorf beobachten können, nachdem der Verkehr der B216 aufgrund von Baumaßnahmen temporär umgelenkt wurde: Die Straße musste nach wenigen Monaten der Umleitung erneuert werden. 
      5. Starke Gefährdung von Radfahrern zwischen Dahlenburg und Neu Darchau
      6. Störung der Nachtruhe durch Fernverkehr
      7. Wertverlust der Immobilien: Die Gemeinde Tosterglope würde unattraktiv werden durch den ansteigenden Verkehr und den Sicherheitsverlust durch die Verkehrsgefährdung. In Summe würde dies zu Abwanderung und/oder Verhinderung von Zuzug führen und die Gemeinde, die gerade beim Zuzug extrem zugelegt hat, langfristig stark schwächen.
    2. Umweltschäden durch den Brückenbau und steigenden Verkehr
    3. Tourismus (z.B. Ferienwohnungen, Radfahrer, Wanderer): Die Gemeinde Tosterglope hat großes touristisches Potential, welches durch eine Brücke mit den genannten Nachteilen deutlich reduziert werden würde. Dies wiederum würde zu Umsatzverlusten im Tourismus führen.
    4. Weiter steigende Kreisumlage aufgrund von Kosten für Investitionen in den Brückenbau und in das umliegende Verkehrsnetz (Straßen, Radwege, Verkehrsberuhigung in Ortschaften, neue Bushaltestellen etc.). Bis es zu einem Start der Bauarbeiten käme, würden die Baukosten wie in den letzten Jahren exorbitant steigen – das würde zu einem erhöhten Bedarf finanzieller Mittel führen.
    5. Weiter steigende Kreisumlage aufgrund von Kosten für den laufenden Unterhalt von o.g. Investitionen, insbesondere für die Brücke
    6. Weiter steigende Kreisumlage durch den Wegfall von Einnahmen (die Fähre generiert Einnahmen, die Brücke nicht – irgendwer muss die Kosten am Ende ja tragen)
    7. Verwandlung der ruhigen, dörflichen Lage in eine Art Industriegebiet, wenn man andere Planungen mit berücksichtigt. Insbesondere der geplante Ausbau von Windkraft (ca. 10% Flächenziel in der Samtgemeinde Dahlenburg versus 2,2% durchschnittliches Flächenziel in Niedersachsen) und Photovoltaik-Freifeldflächenanlagen (FFPV) wirken kumulativ. Rund um Tosterglope werden sehr viele, mindestens 260m hohe Windräder sichtbar und hörbar sein – siehe RROP. Auch die Nachbargemeinde Bleckede schreitet hier voran – rund um das Nachbardorf Barskamp wird seit 2 Jahren daran gearbeitet, den F-Plan anzupassen und auf ca. 200 – 400 ha FFPV anzusiedeln. Unsere Gemeinde würde in Summe die Prägung der landwirtschaftlichen Kulturlandschaft nahe der Elbtalaue ein Stück weit verlieren und eine verstärkt industrielle Prägung bekommen.

    Auf der einen Seite gibt es Programme wie die Dorfentwicklung, um mit umfangreichen Zuwendungen zur integrierten ländlichen Entwicklung (ZILE) die Dörfer zu stärken. Eines der vor Kurzem erarbeiteten Kernziele des Entwicklungskonzeptes der Samtgemeinde Dahlenburg ist es des Weiteren, die Wohnqualität in den Gemeinden zu verbessern, um die Attraktivität als Wohnort für junge Familien zu erhöhen.Wesentliche Standortvorteile kleiner Dörfer im Osten des Landkreises sind die Ruhe und die Natur. Aufgrund von Infrastrukturprojekten wie z.B. der Elbbrücke werden diese stark beeinträchtigt, insbesondere wenn man diese in Kombination sieht mit dem geplanten groß dimensionierten Ausbau von erneuerbaren Energien rund um unsere Gemeinde.

    Und abschließend möchten wir die Frage in den Raum stellen, ob sich der Bau der Elbbrücke überhaupt lohnt. Denn von einer ineffizienten Verwendung von Steuermitteln sind wir am Ende z.B. über die Kreisumlage oder an anderen Stellen fehlende Gelder auch betroffen.

    Fragen:

    –        Wie hoch sind die Kosten einer Elbüberquerung via Elbbrücke, wenn man die Investitionskosten auf die technisch zu erwartende Standzeit der Brücke verteilt und laufende Unterhaltungskosten ebenfalls berücksichtigt? Die zu erwartenden Verkehrsströme liegen ja bereits vor.

    –        Wie hoch sind die Kosten einer Elbüberquerung via Fähre?

    –        Wie wird die CO2-Bilanz ausfallen für den Bau der Brücke? Und wie viel CO2-Ersparnis ist pro Jahr zu erwarten, wenn wir davon ausgehen, dass wir in den kommenden 20 Jahren weitestgehend auf Elektromobilität umsteigen werden?

    Unser Eindruck:

    Die Kosten je Elbüberquerung per Brücke unter Berücksichtigung der Gestehungskosten, des Unterhalts bezogen auf die Nutzungsdauer/Standzeit und der Umweltschäden, als auch der Abriss/Entsorgung nach Ende der Nutzung sowie der zu erwartenden Schäden und Nachteile in der Gemeinde Tosterglope wären immens. Eine verbesserte Fähranbindung wäre finanziell wesentlich günstiger. Je günstiger, desto geringer die finanzielle Belastung auch der Gemeinde Tosterglope über die Kreisumlage. Ein detaillierter Vergleich der Kosten je Elbquerung Brücke/Fähre fehlt und muss erstellt werden.

    Die Kosten und Schäden/Nachteile einer Brücke für die Gemeinde Tosterglope stehen in keinem sinnvollen Verhältnis zu den behaupteten, aber kaum vorhandenen Vorteilen. Die Brücke wird nicht einen Arbeitsplatz in der Gemeinde schaffen und auch die wirtschaftliche Entwicklung nicht nachvollziehbar ankurbeln. In der Gesamtschau wird die Gemeinde Tosterglope erheblich verlieren.

    Mit freundlichen Grüßen

    Jan Wellnitz

    Der Bürgermeister

    Gemeinde Tosterglope

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