Wenn die Fakten in der Elbe versinken

Wenn der Wunsch der Vater der Headline ist, dann tauchen die Fakten womöglich in der Elbe ab. Jüngst las ich in der Lokalpresse die Schlagzeile: „Millionen für die Elbquerung – Land bestätigt Förderung für die Brücke bei Neu Darchau“. Von Millionen kann erstmal nicht die Rede sein – noch lange nicht.

Die Neuigkeit, die der Schlagzeile zugrunde lag, war ein Vorabbescheid des Landes Niedersachsen über die „grundsätzliche Förderfähigkeit“ und nicht die Förderung so eines Bauwerks. Den Tatbestand hat nie jemand in Zweifel gezogen. Grundsätzlich können wir auch alle Oberbürgermeister werden, wenn wir nicht erheblich vorbestraft, schon 23 Jahre alt und nicht älter als 67 sind, deswegen ist das Amt aber noch nicht zum Greifen nah. Das werden dieses Jahr Kandidaten bei der Wahl von Oberbürgermeister und Landrat hautnah erleben.

Befürworter der Brücke können den Bescheid natürlich als Fingerzeig deuten, dass in der Landesregierung endlich ein Umdenken in Gang kommt, die Bereitschaft bestehe, die Querung im Zuge der Infrastruktur-Offensive zu bauen. Da werden Milliarden reingepumpt. Denn die Planfeststellung steht kurz bevor. Der offizielle Titel des Bescheides, der dem Landkreis Lüneburg als Bauherrn in spe zugegangen ist, lautet: Bescheid über die Feststellung der grundsätzlichen Förderfähigkeit der Maßnahme nach dem Niedersächsischen Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes (NGVFG).

Kosten laut Landkreis zur Zeit 96,5 Millionen Euro, der Landkreis Lüneburg trägt als Bauherr mehr als 24 Millionen Euro. Seit der Arena versteht sich der Kreis auf den Bau solch großer Klötze. Und in 30 Jahren, solange wird ja schon mit mehr oder weniger Erfolg an der Brücke geplant, hat man aus Fehlern auch gelernt. Über die Kreisumlage steuert natürlich auch jede Kommune im Landkreis Euros bei, namentlich die Hansestadt Lüneburg.

Landwirtschaftsministerin Miriam Staudte (Grüne) ist allerdings erstaunt: „Die Förderfähigkeit eines Projekts nach der bestehenden Richtlinie, die die Straßenbaubehörde bescheinigt hat, bedeutet nicht, dass die Landesregierung das Brückenprojekt für sinnvoll erachtet. Es gilt weiterhin der Satz aus dem Koalitionsvertrag: ‚Wir favorisieren ein zukunftsfähiges Fährkonzept Bleckede-Neu Darchau anstatt des Brückenbaus‘, was sich auch im Entwurf des neuen Landesraumordnungsprogramm widerspiegelt. Die künftigen Kreistagsabgeordneten im Landkreis Lüneburg müssen sich nicht nur fragen, wie der immer noch immense Eigenanteil gestemmt werden soll und vor allem, wie die Kosten der Sanierung zwischen den Landkreisen Lüchow-Dannenberg und Lüneburg aufgeteilt werden sollen.“

Der Landkreis Lüchow-Dannenberg als Partner, auf dessen Gebiet die Brücke gebaut werden soll, hadert eh noch mit dem Projekt. Der Kreis ist nicht mit der Planung einverstanden und so sicher nicht bereit, seinen Beitrag von mehr als 600.000 Euro zu leisten. Dabei geht es nicht um die Brücke direkt, sondern die Zufahrt durch den Neu Darchauer Ortsteil Katemin. Klagen werden in jedem Fall Sand im Getriebe. 

Unterm Strich also füttert der Bescheid die Deutungshoheit, geht aber als harter Neuigkeitswert gegen Null, kurz: im Osten nichts Neues. 

Hans-Herbert Jenckel

Foto: ChatGPT kann so schöne Brücken über die Elbe schlagen.

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55 Responses to Wenn die Fakten in der Elbe versinken

  1. Avatar von Helga Dreyer Helga Dreyer sagt:

    Nun muss ich mich doch nochmal zu Wort melden.

    Seit Monaten stolpere ich über dieselbe Begründung (auch aus politischen Kreisen) in immer neuen Varianten: „viel zu teuer“, „sprengt den Fördertopf“, „dann bleibt für andere Projekte nichts mehr übrig“.
    Zufällig habe ich erst jetzt das veröffentlichte Protokoll der Landtags-Ausschusssitzung entdeckt. Und dort steht ziemlich klar, woher dieses Bild kommt. Zur Begründung der Ablehnung des Entschließungsantrags zur Elbbrücke Darchau/Neu Darchau trug der SPD-Abgeordnete Frank Henning ausweislich des Protokolls sinngemäß vor (s. S. 25 /26):

    „…über das NGVFG würden in jedem Jahr 150 Millionen Euro bereitgestellt, die jeweils rund zur Hälfte für Straßen- und Schienenprojekte zu verwenden seien. Die Baukosten der geforderten Straßenbrücke … beliefen sich Schätzungen zufolge auf 94 Millionen Euro, gingen also weit über das nach dem NGVFG für den kommunalen Straßenbau zur Verfügung stehende Mittelvolumen hinaus.“

    Kein Wunder, dass man da schluckt. Auf dem Papier klingt das schlüssig:

    94 Mio € gegen 75 Mio € pro Jahr– zack, „zu groß“.
    Aber an dieser Stelle kippt die Logik. Und das ist der Grund, warum ich das einmal sauber auseinanderdröseln möchte, denn die Entscheidung, ob Gelder für den Brückenbau bereitgestellt werden, liegt allein beim Kreistag des Landkreises Lüneburg. Und dort, bei den Kreistagsabgeordneten, sollte sie auf der richtigen Einordnung beruhen.

    1) 94 Mio € (bzw. heute 96,52 Mio €) sind Gesamtkosten – nicht die Förderbelastung

    Die inzwischen neueste Kostenschätzung liegt bei 96,52 Mio € (statt 94 Mio €). Aufgeteilt in:

    • Planungskosten: 6,35 Mio €
    • Grunderwerb/Ausgleich: 1,62 Mio €
    • Baukosten: 88,55 Mio €
      = 96,52 Mio €

    Das ist die Projektgesamtgröße. Aber: Gesamtkosten sind nicht das, was aus dem NGVFG-Topf „abfließt“.

    Denn das NGVFG zahlt nicht „alles“, sondern nur einen Anteil an dem Teil, der überhaupt förderfähig ist, berechnet an den zuwendungsfähigen Baukosten. Die Aussage aus dem Ausschuss (MdL Frank Henning, SPD) verwendet die Gesamtkosten aber so, als wären sie die Förderbelastung. Das ist die Quelle des Schreckens!

    In der Gesamt – Finanzierungsübersicht zur Brücke steht u. a.:

    • NGVFG-Förderung 75 % der zuwendungsfähigen Baukosten: 65,62 Mio €
    • Eigenanteil Landkreis Lüneburg: 24,27 Mio €.

    2) Aus einem Mehrjahresprojekt wird gedanklich ein Ein-Jahres-Projekt gemacht

    Im Protokoll werden 94 Mio € praktisch gegen ein Jahresbudget gestellt. So entsteht automatisch das Bild: „Ein Projekt frisst ein ganzes Jahr.“

    Tatsächlich laufen solche Projekte über mehrere Baujahre und die Auszahlung der Fördermittel erfolgt nach Baufortschritt.

    Wenn der NGVFG-Anteil von 65,62 Mio € über mehrere Jahre fließt, ergibt sich grob:

    Beispielhaft auf drei Baujahre verteilt ergibt sich:
    65,62 Mio € / 3 Jahre ≈ 21,9 Mio € pro Jahr.

    Verglichen mit einem Jahresrahmen von 75 Mio € für kommunalen Straßenbau sieht dieselbe Zahl plötzlich anders aus. Aus „sprengt alles“ wird damit: „ist ein großer Posten, aber nicht die Apokalypse“.

    3) Und hier kommt der Punkt, der sich gerade im Landkreis Lüneburg besonders hartnäckig hält: der Eigenanteil von 24,27 Mio € wird nicht auf einmal gezahlt.

    Als weiterer Gedanke hat sich festgesetzt, dass der Landkreis Lüneburg 24,27 Mio € „auf einen Schlag“ stemmen müsse und damit 1:1 den Ergebnishaushalt „zerlegen“. Auch das entspricht nicht der Praxis.

    So wie die Fördermittel nicht in einer Summe ausgezahlt werden, entsteht auch der Eigenanteil nach Baufortschritt – verteilt über die Baujahre. Das ist haushaltspraktisch ein erheblicher Unterschied. In der kommunalen Doppik werden Investitionen anders abgebildet, als es die intuitive „Einmalzahlungsvorstellung“ nahelegt.

    Damit sich das Zahlbild aus dem Landtagsprotokoll nicht als zweite „Quelle des Schreckens“ in die Kreistagsdebatte überträgt, hier ein kurzer Haushalts-Realitätscheck. Und falls es hierzu bei mitlesenden Kreistagsabgeordneten noch Fragen oder Zweifel geben sollte: Eine fachliche Nachfrage bei der Kämmerei des Landkreises kann die haushaltsrechtlichen Zusammenhänge jederzeit transparent erläutern. Der Haushalts-Teil: Was trifft den Landkreis Lüneburg wirklich – und wo?

    • Finanzhaushalt: Hier sieht man die echten Zahlungen (Ein- und Auszahlungen).
      Dort tauchen Bau-Rechnungen auf.
    • Ergebnishaushalt: Dort geht es um Aufwand/Ertrag pro Jahr – also um die Frage, was ein Jahr „kostet“, wenn man Vermögen nutzt.

    Eine Investition wie eine Brücke erscheint in der Doppik nicht als „24 Mio Aufwand in einem Jahr“, sondern als Vermögenswert – und wird dann über die Nutzungsdauer verteilt.

    Abschreibung (AfA): Aufwand im Ergebnishaushalt – aber kein Geldabfluss

    Brücken werden mit 80 Jahren abgeschrieben. Wichtig ist dabei:

    Zwar wird die Brücke mit den gesamten Herstellungskosten aktiviert,
    aber die Fördermittel werden als Sonderposten passiviert.

    Über 80 Jahre passiert dann Folgendes:

    • Die Brücke wird abgeschrieben (AfA = Aufwand).
    • Der Sonderposten aus Fördermitteln wird im gleichen Verhältnis ertragswirksam aufgelöst. Das bedeutet vereinfacht:

    Ergebniswirksam bleibt im Wesentlichen der Eigenanteil des Landkreises. Und der beträgt: 24,27 Mio € / 80 Jahre ≈ 303.000 € pro Jahr.

    Nicht über eine Million, nicht 96 Mio € geteilt durch 80.
    Sondern rund 0,3 Mio € jährlich – als Abschreibung. AfA ist dabei ein Aufwand im Ergebnishaushalt, aber kein tatsächlicher Geldabfluss.
    Wichtig, weil das oft durcheinandergeht: es fließt dafür kein Geld vom Konto – sie verteilt lediglich die Investition rechnerisch über 80 Jahre.

    AfA ist also relevant für die Frage „Wie belastet das unser Jahresergebnis?“, aber nicht als „da geht jedes Jahr eine Million vom Konto“.

    Zinsen: echte Zahlungen – aber nur, wenn Kredite aufgenommen werden

    Zinsen sind der Teil, bei dem wirklich Geld abfließt und der im Ergebnishaushalt als Aufwand auftaucht. Ganz entscheidend ist aber: Zinsen entstehen nur, wenn der Landkreis zur Finanzierung Kredite nutzt.
    Wenn (theoretisch) aus Rücklagen/Überschüssen finanziert würde, gäbe es keine Zinsen – nur eben eine andere Form von „Kosten“ (Opportunität).

    In der Praxis wird bei Summen dieser Größenordnung oft ein Finanzierungsmix genutzt. Dann gilt: Zinsaufwand: im Ergebnishaushalt und als Zahlungsabfluss

    Eine pauschale „Folgekostenmillion“ ist deshalb nicht belastbar, solange nicht konkret benannt wird: Wie hoch ist der Kreditanteil? Zu welchem Zinssatz? Mit welcher Laufzeit?

    Tilgung: echter Geldabfluss – aber nicht im Ergebnishaushalt als Aufwand

    Noch ein Punkt, der oft für Verwirrung sorgt:

    • Tilgung (Rückzahlung des Kredits) ist ein echter Geldabfluss.
    • Tilgung erscheint aber nicht als Aufwand im Ergebnishaushalt, sondern im Finanzhaushalt.
      Hintergrund: Tilgung reduziert Schulden (Bilanz), ist aber kein „Verbrauch“ wie Zinsen.

    Wenn also jemand sagt „Das belastet den Ergebnishaushalt mit X Millionen“, dann müssen AfA und Zinsen gemeint sein – nicht die Tilgung.

    Laufende Unterhaltung: echter Geldabfluss und Aufwand

    Das sind die Posten, die wirklich jedes Jahr „klassisch“ Geld kosten können:

    • Wartung, Prüfungen, kleinere Reparaturen
    • Winterdienst/Verkehrssicherung (je nach Zuständigkeit)
    • ggf. größere Instandsetzungen in bestimmten Intervallen (nicht linear jedes Jahr)

    Wovon reden wir konkret?
    „1–2 % pauschal“ ist eine grobe Lebenszyklus-Faustregel als Schätzung über die 80 Jahre Nutzungsdauer, aber keine Jahresrechnung, die automatisch in genau derselben Höhe jedes Jahr fällig wird. Die erste größere kostenträchtige Instandsetzung der Brücke dürfte erstmals entstehen, wenn ein neuer Straßenbelag aufgebracht werden muss, also vielleicht in 15 bis 20 Jahren.

    Das veröffentlichte Protokoll aus dem Wirtschaftsausschuss des Landtages zeigt, wie durch die Gegenüberstellung „94 Mio €“ und „jährliches NGVFG-Mittelvolumen nur 75 Mio €“ ein sehr dramatisches Bild entstehen kann und der Eindruck erzeugt wird: „zu groß, verdrängt alles“.

    Wenn man jedoch

    • Förderanteil und Gesamtkosten trennt,
    • Mehrjahresauszahlung berücksichtigt,
    • Eigenanteil nicht als Einmalzahlung denkt,
    • Abschreibung korrekt auf 80 Jahre verteilt,
    • Fördermittel als Sonderposten gegenrechnet,
    • Zinsen nur bei tatsächlicher Kreditaufnahme ansetzt,

    dann verändert sich die Perspektive. Sobald man Förderlogik (förderfähiger Anteil) und Mehrjahresauszahlung berücksichtigt, sieht die Sache anders aus. Und sobald man die Doppik im Landkreis Lüneburg einbezieht, sieht auch der Eigenanteil anders aus – nicht „auf einen Schlag“, sondern verteilt über Baujahre und über die jährliche Ergebnislogik (AfA/Zinsen).

    Am Ende bleibt eine Frage:

    Würde eine Entscheidung genauso ausfallen, wenn statt Gesamtsummen und Bauchgefühl die realen Jahreszahlen im Förderfluss und im Kreishaushalt zugrunde gelegt werden?

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    • Sehr geehrte Frau Dreyer,

      beim Anhörungstermin in Lüneburg wurde von einem der Planer auf meine explizite (und ungläubige) Nachfrage mitgeteilt, die Lebensdauer der Brücke würde mit 50 Jahren angesetzt. Das wären dann exakt 30 Jahre weniger, als in Ihrer fiktiven Rechnung vorkommen. Fiktiv auch deshalb, weil Sie auf erwartbare Kostensteigerungen gar nicht eingehen.

      Bei der Erneuerung des Straßenbelages hingegen, den Sie in 15 – 20 Jahren avisieren, dürfen wir uns entspannen. Denn sehr viele PKW, LKW, Landmaschinen und Gülletransporter werden ihn nicht belasten, glaubt man den Planern.

      Bemerkenswert finde ich den Gedankengang, man gebe schlussendlich gar nicht so viel Geld aus, wenn man die Geldausgabe über die Jahre verteilt.

      Mit freundlichen Grüßen

      Armin Plöger

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      • Avatar von Helga Dreyer Helga Dreyer sagt:

        Sehr geehrter Herr Plöger,

        in einem Blogkommentar lassen sich naturgemäß nicht sämtliche haushaltsrechtlichen Details entfalten – sonst liest niemand mehr weiter. Ein paar Grundlinien sind jedoch wichtig, um Missverständnisse zu vermeiden.

        1. Maßgebliche Vorschrift in Niedersachsen

        Für den Landkreis Lüneburg gilt das kommunale Haushaltsrecht (NKomVG, KomHKVO) in Verbindung mit der VV-KomSyt. In Anlage 19 ist für Betonbrücken eine Nutzungsdauer von 90 Jahren vorgesehen. Das ist kein frei gewählter Wert, sondern die verbindliche Tabelle für die kommunale Doppik. Steuerliche AfA-Tabellen aus der Privatwirtschaft sind hier nicht einschlägig.

        2. Komponentenansatz

        Neben der pauschalen 90-Jahres-Abschreibung kann eine Kommune das Bauwerk in Komponenten zerlegen (Tragwerk, Belag, Lager usw.). Kurzlebige Bauteile werden dann schneller abgeschrieben. Das erhöht die AfA in den ersten Jahren, bildet aber den tatsächlichen Ressourcenverbrauch realistischer ab und vermeidet spätere außerplanmäßige Abschreibungen.

        3. Auswirkungen im Vergleich

        • Pauschal (90 Jahre): ca. 270.000 € AfA pro Jahr.
        • Komponentenansatz: in den ersten ca. 20 Jahren rund 410.000 € jährlich, danach sinkend.

        Vorteil der Pauschalmethode: gleichmäßige, niedrige Ergebnisbelastung.

        Vorteil des Komponentenansatzes: größere Bilanzwahrheit und keine „Abschreibungssprünge“ bei späteren Sanierungen.

        In beiden Fällen reden wir nicht von Millionenbeträgen pro Jahr.

        4. Zu Ihrer Bemerkung zur „verteilten Geldausgabe“

        Ich habe nicht behauptet, Geld werde weniger, nur weil man es über Jahre verteilt. Meine Aussage bezog sich ausschließlich auf die Finanzierungssystematik: Baukosten und Fördermittel fließen nach Baufortschritt über mehrere Haushaltsjahre. Das ist ein Unterschied zur Vorstellung einer einmaligen 24-Mio-Abbuchung.

        Zwischen „Kosten relativieren“ und „haushaltsrechtlich korrekt darstellen“ liegt ein Unterschied. Mir ging es um Letzteres.

        Mit freundlichen Grüßen Helga Dreyer

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  2. Avatar von Otto Berg Otto Berg sagt:

    Liebe Frau Dreyer, lieber Herr Jenckel,

    ich glaube, Sie „kommunizieren“ ein wenig aneinander vorbei. Meinem Eindruck nach liegt das daran, dass Herr Jenckel mit seiner inhaltlich partiell treffenden Einrede formal komplett daneben liegt, weil er sich auf die falsche Quelle bezieht, was es Frau Dreyer vereinfacht, ihm das Unangebrachtsein seines Zweifels nachzuweisen. Der 7. Senat des niedersächsischen OVG hat nämlich mit seiner Zurückweisung (7 ME 15/21 vom 27. Januar 2021) nur die Rechtsförmigkeit des vorinstanzlichen Beschlusses 3 B 33/20 sowie die Nichtigkeit des diesbezüglichen Anfechtungsvortrags festgestellt: Grundlosigkeit, Widersprüchlichkeit, Unwirksamkeit, Unbeachtlichkeit zeitigten die Erfolgslosigkeit der Beschwerde.

    Anders sieht es im Text des Lüneburger Verwaltungsgerichtes aus, das den Antrag auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes nach § 80 Abs. 5 VwGO wegen Vorarbeiten zum Planfeststellungsverfahren Elbbrücke Darchau – Neu Darchau zwar abgelehnt, sich in seiner Begründung aber durchaus zu einigen materiellrechtlichen Hinweisen verstanden hat.

    In der Verwaltungsrechtssache der Gemeinde Neu Darchau (Antragsstellerin) gegen den Landkreis Lüneburg (Antragsgegner), beigeladen war der Landkreis Lüchow-Dannenberg, stellt das VG Lüneburg – 3. Kammer – per Beschluss 3 B 33/20 vom 16. Dezember 2020 in der Betrachtung der Antragsgründe u. a. fest:

    Gemäß § 4 der Brückenvereinbarung [i. e. die „Vereinbarung über Planung, Bau, Unterhaltung und Finanzierung des Baus einer Elbbrücke bei Darchau/Neu Darchau“ vom 9. Januar 2009, O. B.] sollten Elbbrücke und Ortsumfahrung in zwei getrennten Planfeststellungsverfahren territorial getrennt für jeden Landkreis geplant werden, wobei beide Landkreise ihre Planungen aufeinander abstimmen sollten. Die genaue Auswahl der Trasse sei Gegenstand des Planfeststellungsverfahrens. (S. 3/21)

    Mit einer weiteren Vereinbarung zwischen dem Antragsgegner und dem beigeladenen Landkreis vom 20. Oktober 2011 übertrug dieser dem Antragsgegner die Zuständigkeit als Anhörungs- und Planfeststellungsbehörde für das Vorhaben „Elbbrücke bei Darchau/Neu Darchau mit Ortsumfahrung von Neu Darchau“ gemäß der Brückenvereinbarung. Die Antragstellerin und die Samtgemeinde Elbtalaue stimmten dieser Vereinbarung zu. (ebd. u. S 4/21)

    Im Jahr 2012 leitete der Antragsgegner ein Raumordnungsverfahren bezogen auf die Trassenführung und Ausgestaltung der Verkehrsführung mit integrierter Prüfung der FFH-Verträglichkeit sowie der Umweltverträglichkeit ein. Dem lagen das Landesraumordnungsprogramm (Verordnung vom 18.07.1994, Nds. GVBl. 1994, S. 317, in der Fassung vom 18.07.2012, Nds. GVBl. 2012, S. 252) sowie das Regionale Raumordnungsprogramm des Antragsgegners zugrunde, nach deren Maßgabe die Flussquerung der Elbe bei Darchau / Neu Darchau als Brücke im Rahmen einer Regionallösung zu verwirklichen ist. Das Vorhaben umfasst hiernach die Errichtung der Brücke zur Elbquerung sowie den Neubau einer Kreisstraße als Verbindung zwischen der Kreisstraße 61, die rechtselbisch auf dem Gebiet des Antragsgegners verläuft, mit der auf dem Gebiet des beigeladenen Landkreises liegenden Landesstraße 232/231, die durch das Gemeindegebiet der Antragstellerin verläuft. (S. 4/21)
    […]
    Als Abschluss des Raumordnungsverfahrens stellte der Antragsgegner mit landesplanerischer Feststellung vom 8. Juni 2016 fest, dass ein Trassenkorridor mit verschiedenen Varianten – linkselbisch mit einer Umfahrung der Ortslage des zur Antragstellerin gehörenden Ortsteils Neu Darchau und einem Anschluss an die Landesstraße L 231 im Bereich des Ortsteils Katemin (Abschnittsvarianten S2 und S3 [!!!, O. B.], Südverlauf) und rechtselbisch mit der Abschnittsvariante N4 (Nordverlauf) – mit den Grundsätzen und Zielen der Raumordnung und Landesplanung einschließlich der Belange des Umweltschutzes und der raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen der betroffenen Planungsträger vereinbar sei. (ebd.)
    […]
    Ausgeschlossen sind im vorliegenden gerichtlichen Verfahren bezüglich der vorbereitenden Maßnahmen lediglich Einwendungen gegen die Planung selbst […]. Dies betrifft insbesondere die mögliche Trassenführung des zu planenden Straßenbauvorhabens. (S. 8/21)
    […]
    Gemäß § 60 Abs. 1 Satz 1 VwVfG i. V. m. § 1 Abs. 1 NVwVfG kann eine Vertragspartei eine Anpassung des Vertragsinhalts verlangen oder, sofern eine Anpassung nicht möglich oder ihr nicht zuzumuten ist, den Vertrag kündigen, wenn sich die Verhältnisse, die für die Festsetzung des Vertragsinhalts maßgeblich gewesen sind, seit Abschluss des Vertrages so wesentlich geändert haben, dass der Vertragspartei das Festhalten an der ursprünglichen vertraglichen Regelung nicht zuzumuten ist. (S. 13/21)

    Eine solche Änderung der Verhältnisse wird von der Antragstellerin in ihrem Schreiben vom 28. November 2018 zum einen im Hinblick auf die Steigerung der prognostizierten Kosten (§ 5 der Brückenvereinbarung), zum anderen durch eine Veränderung im Bereich der Raumordnung, da nunmehr das Gemeindegebiet zerschnitten werden solle, und im Übrigen aufgrund der Aufhebung ihrer eigenen Beschlüsse – offenbar in Reaktion auf die Beschlussfassung durch den Kreistag des Antragsgegners vom 20. Juli 2015 – geltend gemacht. (S. ebd.)
    […]
    Es kann vorliegend offenbleiben, ob die von dem Antragsgegner nach dem Ergebnis des Raumordnungsverfahrens in den Blick genommenen Trassenvarianten S2 und S3 eine Ortsumfahrung im Sinne der Brückenvereinbarung darstellen. Die Antragstellerin macht geltend, mit einer „Ortsumfahrung Neu Darchau“ sei eine Umfahrung aller zur gesamtenGemeinde gehörenden bebauten Gebiete gemeint, so dass die Trassenvarianten S2 und S3, welche im Bereich des Ortsteils Katemin verlaufen, möglicherweise vertraglich ausgeschlossen wären. Für diese Ansicht könnte zwar sprechen, dass in der Brückenvereinbarung nicht ausdrücklich nur auf den Ortsteil Neu Darchau Bezug genommen wird, so dass auch weitere Ortsteile der Antragstellerin, insbesondere die Ortslage des westlich des Ortsteils Neu Darchau gelegenen Ortsteils Katemin, hiervon umfasst sein sollten. Allerdings beruht der Trassenverlauf der Varianten S2 und S3 nach dem unwidersprochen gebliebenen Vorbringen des Antragsgegners gerade auf Vorschlägen der Antragstellerin im Vorwege der ursprünglichen Planfeststellung, die der Brückenvereinbarung zugrunde gelegt worden seien. Diese Umstände wären bei einer Auslegung des insoweit nicht eindeutigen Wortlauts des Vertrages zu berücksichtigen. (S. 15 u. 16/21)
    […]
    Jedenfalls wird aber der Antragstellerin ein Festhalten an der Brückenvereinbarung nicht dadurch unzumutbar, dass der Antragsgegner mit den bisherigen Maßnahmen im Rahmen des Raumordnungsverfahren oder im Rahmen der Planaufstellung in Widerspruch gegen die vertraglichen Vereinbarungen zur Trassenführung verstoßen hätte. In § 3 Ziffer 3. Satz 1 der Brückenvereinbarung hat sich der Antragsgegner verpflichtet, die Elbbrücke nicht ohne Ortsumfahrung zu planen, auszuschreiben und zu bauen. Bei einem Verstoß gegen diese vertragliche Vereinbarung sind gemäß Ziffer 3 Satz 3 der Vereinbarung sowohl die Antragstellerin als auch die Samtgemeinde sowie der beigeladene Landkreis berechtigt, die Fortführung der Baumaßnahme zu untersagen. Die Vereinbarung sieht damit gerade für den Fall, dass eine Ortsumfahrung nicht wie vereinbart geplant wird, ausdrücklich vertragliche Rechte der Beteiligten vor. Ein Festhalten an der Wirksamkeit der Brückenvereinbarung ist für die Antragstellerin damit nicht unzumutbar, sondern steht vielmehr, gerade im Hinblick auf die Vereinbarung zur Trassenführung, im Interesse der Antragstellerin.

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    • Avatar von Helga Dreyer Helga Dreyer sagt:

      Danke für die Einordnung, lieber Herr Berg, nur ändert es nichts am Ergebnis.

      Juristische Texte leben vom Kontext – und dort trennt sich seriöse Auslegung von Wunschdenken.

      Die zitierte Passage ist kein „Startsignal“ zur Kündigung, sondern die Begründung, warum eine Kündigung im damaligen Stadium gerade nicht durchgreift. Das VG prüfte allein die Unzumutbarkeit des Festhaltens an der Brückenvereinbarung (§ 60 VwVfG) – und verneint sie ausdrücklich, weil der Vertrag eigene Schutzmechanismen für den Fall einer Abweichung vorsieht.

      Eher umgekehrt wird ein Schuh daraus: Das Gericht weist bereits darauf hin, dass bei der Auslegung der Vereinbarung die Entstehungsgeschichte zu berücksichtigen wäre. Es erwähnt ausdrücklich, dass die Varianten S2/S3 auf Vorschläge aus dem Bereich der Antragstellerin zurückgingen. Genau solche Umstände sind bei der Vertragsauslegung maßgeblich (§§ 133, 157 BGB: wirklicher Parteiwille, Begleitumstände, Vorverhandlungen).

      Das ist kein Fingerzeig zur wirksamen Kündigung nach Ergehen des PFB, sondern ein Hinweis darauf, dass eine spätere Auslegung die historische Mitwirkung der Gemeinde einbeziehen müsste. Von einer richterlichen „Ermunterung“, wie es die Brückengegner kolportieren, kann daher keine Rede sein.

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      • Avatar von Otto Berg Otto Berg sagt:

        Liebe Frau Dreyer,

        das Gericht betont im Dezember 2020, …

        … ein Festhalten an der Wirksamkeit der Brückenvereinbarung […] steht […] gerade im Hinblick auf die Vereinbarung zur Trassenführung, im Interesse der Antragstellerin [= die Gemeinde Neu Darchau].

        Von „einer richterlichen Ermunterung“ oder „einem Startsignal zur Kündigung“ hatte ich nichts geschrieben, aber auch Herr Jenckel nicht. Der las heraus:

        Nach Planfeststellung und aufgrund des Brückenvertrages hätten die Gemeinde und der Landkreis Lüchow bei der Straßenführung die besten Chancen bei einer Klage.

        Und ist es nicht so?

        Einen (besser: den einzigen) aussichtsreichen Klagegrund kann nur eine defizitäre Planfeststellung liefern, logischer Weise nachdem sie getroffen worden ist. Im VG-Beschluss von Dezember 2020 heißt es:

        In § 3 Ziffer 3. Satz 1 der Brückenvereinbarung hat sich der Antragsgegner verpflichtet, die Elbbrücke nicht ohne Ortsumfahrung zu planen, auszuschreiben und zu bauen. Bei einem Verstoß gegen diese vertragliche Vereinbarung sind gemäß Ziffer 3 Satz 3 der Vereinbarung sowohl die Antragstellerin als auch die Samtgemeinde sowie der beigeladene Landkreis berechtigt, die Fortführung der Baumaßnahme zu untersagen.

        Niemand behauptet, dass die Planfeststellung unzureichend sein muss, aber wenn sie es wäre, kann das Projekt aufgrund des Brückenvertrages gekippt werden. Ich meine daher, Herrn Jenckels Urteilsauslegung ließe sich sogar noch ein wenig stärker zuspitzen:

        Nach Planfeststellung und aufgrund des Brückenvertrages hätten Neu Darchau und der LK Lüchow hinsichtlich der Trassen- oder Straßenführung die einzige Chance mit einer Klage.

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      • Avatar von Helga Dreyer Helga Dreyer sagt:

        Ist Ihr Beitrag nicht reine Wortklauberei, lieber Herr Berg?

        Wegen solcher Spielerei sollen schon sinnlose Kriege entstanden sein.

        Zwischen „beste“ Chancen und „einzige“ Chance besteht immer noch ein himmelgroßer Unterschied. „Beste“ beschreibt, wie gut es laufen könnte; „einzige“ beschreibt, dass es kein Back-up gibt.

        Wie die seinerzeit zuständige Justiziarin der Kreisverwaltung Lüchow-Dannenberg die Aussichten einer Klageerhebung nach dem Zeitpunkt der Planfeststellung wegen der nicht geplanten – aber angeblich vereinbarten – Ortsumfahrung auch um Katemin eingeordnet hat, das können sie hier (Sitzungsvorlage 2021-827) unter Einbeziehung aufschlussreicher Nachweise (Anlagen 1-8) nachlesen.

        Dort wird dokumentiert, dass frühe Entwurfsfassungen Katemin ausdrücklich nannten, diese Formulierung aber später bewusst nicht in den Brückenvertrag übernommen wurde. Hinzu kommen Besprechungsvermerke aus Oktober 2008, in denen Trassenvarianten am östlichen Ortsrand von Katemin aufgrund eines Vorschlages des damaligen Bürgermeister der Gemeinde Neu Darchau, Ralf Hinneberg, sogar thematisiert und bestätigt wurden.

        Dort ist auch zutreffend beschrieben, dass – selbst wenn die Planfeststellung in diesem Punkt unzureichend wäre – das gesamte Projekt aufgrund des Brückenvertrages eben nicht (!) gekippt werden könnte, sondern im Planfeststellungsrecht regelmäßig zu Nachbesserung, Ergänzungsverfahren oder Planänderung führen. Das Planfeststellungsrecht kennt keine Alles-oder-nichts-Logik. Eine weitergehende oder modifizierte Umfahrung wäre rechtlich grundsätzlich möglich, wenn sie die festgestellten Mängel behebt.

        Lieber Herr Berg, nicht jede Nuance ist ein Abgrund – manchmal ist sie einfach nur eine Nuance.

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      • Avatar von Otto Berg Otto Berg sagt:

        Liebe Frau Dreyer,

        Wortklauberei“ ist der Standardvorwurf, Mephistopheles ist sein bekanntester Propagandist.

        Aber natürlich haftet dem – formalen – Hinweis des Verwaltungsgerichts etwas Tautologisches an:

        Die Möglichkeit, die Fortführung der Baumaßnahme zu untersagen, ist gegeben, wenn die Möglichkeit gegeben ist, die Fortführung der Baumaßnahme zu untersagen: Nach dem Ergehen des Planfeststellungsbeschlusses, aufgrund der Brückenvereinbarung bei Verstoß gegen deren § 3 Ziffer 3. Satz 3.

        Das ist, soweit ich sehe, die überhaupt einzige aussichtsreiche Gelegenheit, den Klageweg zu beschreiten, um das Projekt zu kippen. Ob dieser Schritt auch Erfolg haben wird, ist eine ganz andere Frage. (Meiner unmaßgeblichen Meinung nach ist das nicht wahrscheinlich.)

        Daher stimme ich Herrn Kirsche zu: „Ab sofort findet das politische Spiel [überwiegend oder] nur noch auf der regionalen Finanzierungsbühne statt (siehe Eigenanteil LK LG).“ Gerade heute gibt Herr Schulz-Hendel ein Beispiel für den im Wahljahr erwartbar anschwellenden Bocksgesang im Framing-Gaming von Influencern und Followern._________________

        PS: Heute vor 20 Jahren, am 27. Februar 2006 ging in Grafenrheinfeld das erste bayerische Zwischenlager für Atommüll in Betrieb.

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  3. Avatar von Helga Dreyer Helga Dreyer sagt:

    Noch etwas zum Thema „Ortsumfahrung“.

    Ihre Wertungen,

    genau an diesem Punkt erklärte bei der letzten unwirksamen Klage meines Wissens das OVG: Nach der Planfeststellung und aufgrund des Brückenvertrages hätten die Gemeinde und der LK Lüchow bei der Straßenführung die besten Chancen bei einer Klage

    und

    was die Aussicht auf möglichen Erfolg angeht, hat das OVG genau beim Brückenvertrag und der Streckenführung angesetzt in seiner Begründung gegen die Ablehnung der Klage der Gemeinde Neu Darchau“.

    decken sich nicht mit den Tatsachen, lieber Herr Jenckel. Wenn die Fakten in der Elbe versinken, hilft deshalb manchmal ein Blick ins Originaldokument, bevor aus einer Nicht-Entscheidung eine Vorentscheidung gemacht wird. Damit sich alle Leser selbst ein Bild machen können – hier ist der Beschluss im Wortlaut

    Der OVG-Beschluss vom 27.01.2021 (Az. 7 ME 15/21) enthält keine Passage, aus der sich besondere Erfolgsaussichten einer späteren Klage gegen einen Planfeststellungsbeschluss ableiten ließen.

    Behandelt wurde ausschließlich die Frage, ob Vorarbeiten zur Planung zulässig sind.
    Die Beschwerde der Gemeinde Neu Darchau wurde zurückgewiesen.

    Und besonders bemerkenswert ist, dass das Gericht ausdrücklich offengelassen hat, ob die gewählte Variante als „Ortsumfahrung“ im Sinne des Brückenvertrags zu qualifizieren ist. „Offengelassen“ bedeutet juristisch nicht „Erfolg in Aussicht gestellt“, sondern dass diese Frage nicht Gegenstand der Entscheidung war. Von einer Prognose möglicher Erfolgsaussichten findet sich entgegen Ihrer Einschätzung im Text nichts.

    Die im Beschluss zitierte Passage zur „Verkehrsführung mitten durch den Ort“ beruht erkennbar auf einer Variantenverwechslung (S3 / B1). Zur Transparenz stelle ich daher meine Auslegung unter Einbeziehung der landesplanerischen Feststellung ein. Die maßgeblichen Passagen sind dort klar dokumentiert. Bei Vorhaben dieser Größenordnung sollte eine solche Gesamtbetrachtung selbstverständlich sein.

    Vor diesem Hintergrund irritieren deshalb die Ankündigungen von Bürgermeister Siebold und KTA Herzog, eine Klage gegen den Planfeststellungsbeschluss wegen der geplanten Trasse der Ortsumfahrung in Betracht zu ziehen.

    Eine Klage steht selbstverständlich jedem frei. Sie wäre jedoch mit Rechtsanwalts- und Gerichtskosten verbunden, die am Ende die Haushalte der Gemeinde Neu Darchau bzw. des Landkreises Lüchow-Dannenberg – also die Steuerzahler – belasten.

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    • Avatar von jj jj sagt:

      Liebe Frau Dreyer, nun warten wir mal den Planfeststellungbeschluss ab.
      Dass der Landkreis sich selber eine wirtschaftliche Planung attestiert, ist natürlich ein Selbstläufer und kurios zugleich. LG Ihr jj

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  4. Avatar von Klaus Bruns Klaus Bruns sagt:

    Karl-Ernst Herbert
     sie sind komischer als sie selber denken. meine meinung zur brücke ist hier reichlich bekannt. aber was ist mit ihnen? außer dumme anmache ,keine meinung zur brücke? aber das kennt man ja hier. sie dürfen gern noch weiter üben. nur eine unhaltbare behauptung ? anonym ist gut stinken, oder nicht? schmunzeln.

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    • Avatar von Karl-Ernst Herbert Karl-Ernst Herbert sagt:

      Herr Bruns,

      da prangen Sie ja schon wieder ganz oben an der Wichtigkeitssspitze der Blog.jj-Kommentatorenliste wie Cristo Redentor („Christus, der Erlöser“), die 95jährige und 30 Meter hohe Art-déco-Statue auf dem Gipfel des Berges Corcovado im Süden Rio de Janeiros (Brasilien).

      Sie haben sich geäußert, nun – bisher – bereits sieben Mal in diesem Blog-Thread, aber herausgekommen ist weiterhin nichts als selbstgefälliges Trompeten, die kleine Schleimpur, die sich hinter Herrn Jenckel herzieht, und ein großer Haufen dummes Zeug, den Sie allen anderen Beiträgern vor die Füße geschüttet haben.

      Die Brückenposition des Blogmasters ist kein Geheimnis. Trotzdem hat er der neuen – oder angeblich neuen – Entwicklung des Projektes eine launig nachdenkliche Glosse gewidmet. Warum wohl? Um Ihnen eine Trittleiter hinzustellen, von der herab Sie die Niedersachsen auf sich aufmerksam machen können? Auch, wenn Sie es nicht glauben, Herr Bruns, dummes Zeug im Verein mit der Beteuerung, Ihre Haltung zur Brücke sei „hier reichlich bekannt“, ist kein Beitrag zur aktuellen Debatte und ist auch keine „Meinung“, sondern ist letztlich nichts anderes als der schlecht maskierte Ruf: Schaut alle, alle her, da stehe ich erneut am Bugspriet meiner Unvermeidlichkeitsjolle — und bin von niemandem zu übersehen! So bleibt es dabei: Kein einziges Wort zur Sache kam von Ihnen, nur eine unhaltbar pharisäerhafte Behauptung über den Zusammenhang von Klarnamen und Mumm.

      Und Sie, Herr Bruns, gleichen eben der mummen Taube Claranam, die auf das Schachbrett fliegt, wahllos Figuren umschmeißt und in jede dadurch frei randalierte Ecke sudelt, aber nicht einen einzigen sinnvollen Zug zum hier gesetzten Thema ausführen kann.

      Nicht einmal der Unterschied zwischen Besserwissen und Wissen ist Ihnen klar. 

      Superschade!

      Mal bei Donald anklingeln? 

      Dem ist ebenfalls vieles schleierhaft, aber seinen Namen schmiert er trotzdem an jede Vase.

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    • Avatar von Helga Dreyer Helga Dreyer sagt:

      Werter Herr Bruns,

      Ein kluger Kommentar unter Pseudonym ist mir deutlich lieber als ein sinnbefreiter Schmunzeltext mit Klarnamen.

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  5. Avatar von Helga Dreyer Helga Dreyer sagt:

    Lieber Herr Jenckel,

    manchmal schreibe ich hier länger, als mir lieb ist. Nicht, weil ich „Besserwissertante“ sein möchte, sondern weil ich merke, wie schnell sich Schlagworte verselbständigen. Und wenn Zahlen zu Schlagworten werden, lohnt es sich, sie auseinanderzunehmen.

    Ich antworte auf Ihre Bemerkung: „Liebe Frau Dreyer, ob Brücke oder Arena, beide Bauwerke sind Investitionen, beide unterliegen der Abschreibung und beide der Bauunterhaltung, die bei der Brücke allerdings mit ein bis zwei Prozent der Baukosten zu Buche schlägt. Ich freue mich schon auf Ihre Berechnung der Wirtschaftlichkeit.

    Sie haben recht: Arena wie Brücke sind Investitionen. Beide werden abgeschrieben, beide verursachen Unterhaltungskosten. Nur endet der Vergleich genau an dieser Stelle.

    Die Arena bleibt vollständig im Verantwortungsbereich des Landkreises Lüneburg.
    Die Brücke tut das nicht.

    Zu den „ein bis zwei Prozent Bauunterhaltung“: sowohl Ihre Bemerkung im Blog als auch die der DAN-KTA J. Wiehler (B 90 Die Grünen), nachzulesen in der EJZ klingen nach Dauerbelastung mit jährlicher Dauerüberweisung. Der Lüneburger KTA Oli Glodzei (B 90 / Die Grünen) postete genau diese Behauptung als Facebook-Kommentar gar mit der Begründung, dass er deshalb seine Hand bei der Abstimmung im Kreistag nicht für die Brücke heben könne: „25 Millionen bleiben eine Menge Holz. Aber der entscheidende Punkt sind die Unterhaltungskosten (~1% der Baukosten), die nicht förderfähig sind und mit einer runden Million pro Jahr allein den Kreishaushalt belasteten. Zusammen mit den Abschreibungen über 50 Jahre wären das dann um die 1,5 Millionen Euro jährlich. Dafür werde ich ganz sicherlich nicht meine Hand im Kreistag heben.“ (bei solchen Darstellungen frage ich mich immer, ob diejenigen es nicht besser wissen und einem ideologisch verblendeten Vorbeter nachplappern oder ob bewusst solche vereinfachten Behauptungen plakativ verbreitet werden, um die Deutungshoheit über die Meinungsbildung zu erhaschen. Diese Masche ist ja zurzeit opportun).

    1–2 % der Baukosten sind eine ingenieurtechnische Lebenszyklus-Faustgröße – bei einer Brücke über 80 bis 100 Jahre. Wenn die Brücke 80 Mio € kostet:

    1 % = 800.000 € ; 2 % = 1,6 Mio €

    Das ist keine feste jährliche Überweisung – es ist eine rechnerische Durchschnittsgröße über die gesamte Lebensdauer.

    Ein typischer Verlauf sieht anders aus. In den ersten 10 Jahren werden sich nur geringe Unterhaltungskosten am Objekt ergeben. Größere Instandhaltungen fallen üblicherweise erst später an, so dass es Jahre mit 200.000 € Aufwand und einzelne Jahre mit 3–5 Mio € gibt, wenn größere Maßnahmen anstehen, wahrscheinlich erstmals, wenn ein neuer Straßenbelag aufgebracht werden muss.

    Das ist Lebenszykluslogik und keine jährlich zu zahlende Dauerbelastung, wie es kolportiert wird.

    Und vor allem: eine Brücke verursacht im Vergleich zur Fähre keine täglichen Betriebskosten. Ein Fährsystem dagegen erzeugt konsumtive Kosten – jedes Jahr.

    Nach der Brückenvereinbarung geht bekanntermaßen die westelbische Ortsumgehung unmittelbar nach Fertigstellung in die Baulast des Landkreises Lüchow-Dannenberg über. Für das Brückenbauwerk selbst ist fünf Jahre nach Inbetriebnahme eine Verkehrsuntersuchung vorgesehen. Auf dieser Grundlage wird die Baulast entsprechend der tatsächlichen Verkehrsanteile zwischen beiden Landkreisen verteilt. Das bedeutet:
    Der Landkreis Lüneburg trägt die Unterhaltung nicht dauerhaft allein.

    Und weil Frau Wiehler und Herr Herzog mit „jährlichen Millionenbelastungen“ operieren – hier die konkreten Zahlen aus der im August 2025 vorgestellten Folgekostenberechnung des Planers (Landkreis Lüneburg) am Beispiel der Baulast DAN:

    Phase 1 – Straßenanteil (sofortige Baulast DAN):
    Netto-Abschreibung Straße: ca. 30.984 € p.a.
    Unterhaltung Straße: ca. 30.000–50.000 € p.a.
    → Gesamt: rund 60.000–80.000 € jährlich.

    Phase 2 – zusätzlich Brückenanteil nach 5 Jahren (40 %, 50 % oder 60 % Baulast):

    • 40 % Anteil:
    Netto-AfA gesamt: ca. 125.400 €
    Unterhaltung: ca. 46.000–98.000 €
    → Gesamt: ca. 171.000–223.000 € jährlich

    • 50 % Anteil:
    Netto-AfA gesamt: ca. 148.700 €
    Unterhaltung: ca. 46.000–98.000 €
    → Gesamt: ca. 195.000–247.000 € jährlich

    • 60 % Anteil (Maximalszenario):
    Netto-AfA gesamt: ca. 172.100 €
    Unterhaltung: ca. 54.000–98.000 €
    → Gesamt: ca. 226.000–270.000 € jährlich.

    Das ist die Größenordnung. Nicht Millionen, nicht „vollends erdrückend“, sondern selbst im ungünstigsten Szenario unter 0,3 Mio € pro Jahr.

    Zur Einordnung: Die Abschreibung ist keine jährliche Überweisung, sondern die buchhalterische Verteilung der Investition über 80 Jahre (Brücke) bzw. 30 Jahre (Straße). Liquiditätswirksam sind vor allem tatsächliche Unterhaltungsmaßnahmen.

    Und noch ein Gedanke zur oft bemühten Alternative:
    Auch Fähren verschleißen. Sie benötigen Personal, Energie, Wartung – und nach 20 bis 30 Jahren eine Ersatzbeschaffung. Diese fällt nicht vom Himmel und erscheint auch nicht kostenneutral im Haushalt. Sie wird nur seltener in 80-Jahres-Zeiträumen gedacht.

    Ja, lieber Herr Jenckel, die Folgekosten dieser Brücke sind bemerkenswert klein. Im Vergleich dazu ist die Arena ein großer Klotz. Zwischen Schlagwort und Bilanz liegt – wieder einmal – ein Unterschied. Die nennt sich auch Doppik.

    Nun noch kurz zur „Wirtschaftlichkeit“.

    Es gibt drei Ebenen von „Wirtschaftlichkeit“:

    1. Bauwirtschaftlichkeit (NGVFG-relevant)
    2. Haushaltswirtschaftlichkeit des Landkreises
    3. Volkswirtschaftliche Regionalwirkung

    In den NGVFG-Förderrichtlinien steht, dass die Maßnahme nach den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit zu planen ist.

    Diese Begriffe stammen aus dem öffentlichen Haushaltsrecht (§ 7 LHO / § 110 NKomVG). Und sie bedeuten: Das Vorhaben muss kosteneffizient geplant und ausgeführt werden. Nicht mehr und nicht weniger. Es geht um angemessene Dimensionierung, keine überflüssigen Bauteile, keine Luxusausstattung, Variantenvergleich, Kosten-Nutzen-Abwägung innerhalb der Planung, Minimierung vermeidbarer Baukosten.

    Das ist eine Projektwirtschaftlichkeit, keine Standort- oder Regionalkalkulation.

    Die NGVFG-Wirtschaftlichkeit bedeutet nicht, dass sich das Projekt für den Landkreis „rechnen“ muss, dass es Gewinn erwirtschaften muss, dass es haushaltsneutral sein muss oder dass es billiger sein muss als jede denkbare Alternative.

    Das Förderrecht prüft, ob das Projekt sachgerecht, effizient und ohne Verschwendung geplant wurde. Es prüft nicht: ist die Region insgesamt reich genug dafür?

    Bevor wir uns in Annuitäten bei der Haushaltswirtschaftlichkeit des Landkreises verlieren, vielleicht ein Schritt zurück.

    Eine Kreisstraße wird nicht gebaut, weil sie sich wie ein Gewerbebetrieb „rechnet“.
    Sie wird gebaut, weil sie Funktionen erfüllt, wie Versorgungssicherheit. Erreichbarkeit. Rettungszeiten und strukturelle Stabilität.

    Für Kreisstraßen gibt es keine klassische Kosten-Nutzen-Berechnung wie bei Bundesfernstraßen. Sie müssen nicht beweisen, dass sie betriebswirtschaftlich Gewinn erzeugen. Sie müssen funktional erforderlich sein. Wenn dennoch Zahlen bemüht werden, sollte man sie wenigstens korrekt einordnen.

    Der Landkreis Lüneburg zahlt derzeit etwa 300.000 € jährlich konsumtiv für den Neu Darchauer Fährbetrieb. Diese Summe verschwindet jedes Jahr im Haushalt – ohne Vermögensaufbau und mit steigender Tendenz. Ein personalintensiver Fährbetrieb reagiert empfindlich auf Inflation, Lohnsteigerungen und Energiepreise. Eine Brücke nicht im gleichen Maß.

    Die Brücke hingegen bedeutet eine Investitionsphase mit Zins- und Tilgungsleistungen. Danach steht eine schuldenfreie Infrastruktur.

    Der strukturelle Unterschied liegt ja nicht im ersten Haushaltsjahr, sondern in der Zeitachse. Nach 30 Jahren steht eine schuldenfreie, dauerhafte Infrastruktur. Bei der Fähre stehen nach 30 Jahren weitere Betriebskosten – und mindestens eine neue Fähre.

    Der strukturelle Unterschied liegt also nicht im ersten Jahr, sondern im dreißigsten. Infrastruktur denkt man übrigens auch nicht in Wahlperioden, sondern in Generationen. Man muss nur einmal etwas weiter schauen als bis zum nächsten Haushaltsbeschluss.

    Und es wird ja auch noch spannend: Nach der Brückenvereinbarung erfolgt fünf Jahre nach Inbetriebnahme der Brücke eine Verkehrsuntersuchung. Auf dieser Grundlage wird die Baulast entsprechend der tatsächlichen Verkehrsanteile verteilt. Sollte sich – was keineswegs fernliegt – zeigen, dass die Verbindung überwiegend überregional genutzt wird, ist auch eine Umwidmung zur Landesstraße nicht ausgeschlossen. In diesem Fall lägen die Unterhaltungskosten nicht dauerhaft bei den Landkreisen.

    Last but not least hier auch noch die volkswirtschaftliche Betrachtung für die Region.

    Die Kreisverwaltung hat am 11.12.2024 eine schriftliche Kosten-Gegenüberstellung „Brücke vs. Fähre“ vorgelegt. Sie, lieber Herr Jenckel, hatten diese im Blog.jj veröffentlicht und wir haben schon darüber diskutiert.

    In der Gegenüberstellung sind enthalten:

    • Baukosten Brücke
    • hochgerechnete Straßenerneuerung über 100 Jahre
    • Unterhaltung (0,8 % p.a. Brücke, 0,5 % p.a. Straße)
    • Finanzierungskosten für den Eigenanteil (3,4 %, 30 Jahre)

    Ergebnis bei 2.530 Kfz/Tag (Planfall 2030):

    Kosten pro Kfz-Überfahrt Brücke: 1,97 €
    Kosten pro Kfz-Überfahrt Fähre: 6,50 € (PKW + 1 Person, Tarifstand 12/2024)

    Das ist keine Satire, das ist eine Verwaltungsrechnung. Natürlich kann man über Annahmen streiten, aber „gegen Null“ geht hier nichts. Selbst rein haushaltsbezogen ist die Brücke – über ihre Standzeit betrachtet – günstiger pro Überfahrt als das Fährsystem.

    Jetzt wird es noch diffiziler. Wenn die Fähre nicht fährt (Betriebspause, technische oder witterungsbedingte Ausfälle) bei 50 Fahrzeugen täglich (sehr konservativ gerechnet)

    • 40 km Umweg
    • 0,50 € Vollkosten/km
    • 15 € Zeitkostenansatz

    ergeben sich 547.500 € „Umwegkosten“ pro Jahr für die Elbquerer.

    Hinzu kommt – ebenfalls konservativ gerechnet – bei 250.000 € entgangenem Gewinn und 400 % Hebesatz in Amt Neuhaus:

    35.000 € Gewerbesteuerverlust pro Jahr = Zusammen: 582.500 € jährlich

    Das sind reale gesellschaftliche Zusatzkosten bzw. Verluste, die in Ihren Beiträgen leider überhaupt nicht vorkommen, lieber Herr Jenckel.

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    • Avatar von Rudi Radlos Rudi Radlos sagt:

      Liebe Frau Dreyer,

      das oben haben Sie sauber ausgeführt. Frau Wiehler und den Herren Dehde, Glodzei, Herzog und Kohlstedt, um nur Ihre dauerlautesten Kritikaster der letzten Wochen zu nennen, ist, anders als vielleicht Herrn Gabriel Schaefer, überhaupt nicht daran gelegen, etwas zu lernen oder genauer zu verstehen, denen geht es, wie es den Anschein hat, mehr ums Prägen von eingängigen Parolen, vermutlich, weil sie meinen, detailliertere Betrachtungen könnten ihnen gedankliche Mühen abverlangen, die sie vom ausgedehnten Kaffeetrinken abhalten, oder Sorgfalt könnte ihre Follower überfordern, wenn nicht gar vom parteilichen Glauben abfallen lassen, sofern die zuletzt noch begännen, sich eigene Meinungen auf der Grundlage von überzeugend dargelegten Sachargumenten zu bilden.

      Ihr zweiter Link (Abs. 5, „nachzulesen in der EJZ“) verknüpft nicht mit dem Sprungziel. Sie haben beim Kopieren und Übertragen nicht dazugehörende Satzfragmente mitgeschleift. Korrekt ist: https://www.ejz.de/lokales/sagt-luechow-dannenberger-politik-bruecken-update-id488538.html

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  6. Es gehört zu den amüsantesten Beobachtungen der hiesigen Verwaltungskunst, dass man zwei Wege gleichzeitig beschreitet, die einander logisch ausschließen. Da segnet das Land erst im Januar 2026 die Förderung für eine neue, hochmoderne Niedrigwasser-Fähre ab, um die Elbe wetterfest zu queren, während man gleichzeitig an dem 100-Millionen-Betonmonument festhält, das eben jene Fähre kurz darauf zum Alteisen deklassieren soll. Es ist, als ließe man sich ein kostspieliges neues Gebiss anfertigen, nur um im selben Atemzug einen Termin zur vollständigen Kieferentfernung zu buchen.Seit über 30 Jahren pflegen wir diesen „Brückenkrieg“. Dass die Kosten mittlerweile die 100-Millionen-Marke sprengen, scheint die Planer wenig zu schrecken; Geld ist in der Politik eine fiktive Größe, solange man genug Nullen an die Summe hängen kann. Während die einen vom wirtschaftlichen Eldorado träumen, das über den frischen Asphalt endlich zu uns rollen soll, fürchten die anderen um den letzten Grashalm, den kein Reifen plattwalzt. Es ist ein Clash der Kulturen: Hier die Hoffnung auf den großen Anschluss, dort die Angst vor dem Ende der Idylle.Besonders feinsinnig ist die mathematische Akrobatik der Prognosen: Wo heute 700 Autos beschaulich übersetzen, sollen künftig 2.500 Wagen rollen. Man erschafft den Verkehr, den man zu bekämpfen vorgibt, und nennt es „Vollendung der Einheit“. Dass dieses Bauwerk mitten durch ein Biosphärenreservat führt, verleiht der Sache eine fast poetische Ironie: Wir schützen die Natur so gründlich, dass wir sie mit einer massiven Aussichtsplattform krönen müssen.Doch das eigentliche Wunderwerk ist menschlicher Natur: Man plant eine Brücke, um zwei Ufer zu verbinden, deren Bewohner sich über dieses Projekt so nachhaltig zerstritten haben, dass sie sich künftig wohl nur noch mit hochgezogenem Visier auf der Fahrbahnmitte begegnen können. Wenn 2027 tatsächlich der Bau beginnt, wird die neue Fähre als schwimmendes Mahnmal der Planlosigkeit am Ufer verharren. Man schüttet Gräben zu, die man durch die Planung erst aufgerissen hat – ein Geniestreich, der beweist: Der kürzeste Weg zwischen zwei Punkten ist oft eine dreißigjährige Kreisbahn.

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    • Hallo, Detlef,

      falls Sie heute noch mit Herrn 91,2 Prozent, CDU-Parteitagskanzler Merz (von dem am selben Tag nur 22 Prozent der Bundesbürger meinten, dass er seine Arbeit besser macht als sein Vorgänger Scholz), über die Notwendigkeit korrespondieren, die Amt Neuhauser nicht durch fairen Handel, zollfreien Marktzugang, Brücke UND Niedrigwasserfähre in ihren Illusionen über die Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse im ganzen Landkreis Lüneburg zu verzärteln, würden Sie ihm bitte die folgende Mail im Anhang weiterleiten?

      Die mexikanische Präsidentin Claudia Sheinbaum hat neulich auf Donald Trumps Drohungen mit einer deutlichen Antwort reagiert:

      Also, ihr habt für eine Mauer gestimmt. Nun, liebe Amerikaner – auch wenn Geografie vielleicht nicht eure größte Stärke ist und ihr Amerika eher als Land denn als Kontinent betrachtet – solltet ihr wissen, dass sich jenseits dieser Mauer sieben Milliarden Menschen befinden. Und falls euch das Wort ‚Menschen‘ nicht anspricht, nennen wir sie ‚Konsumenten‘.

      Diese sieben Milliarden Konsumenten können innerhalb weniger Tage vom iPhone zu Samsung oder Huawei wechseln. Sie können Levi’s gegen Zara oder Massimo Dutti tauschen. Innerhalb weniger Monate lassen sich Ford und Chevrolet durch Toyota, Kia, Mazda, Honda, Hyundai, Volvo, Subaru, Renault oder BMW ersetzen – Marken, die oft mindestens gleichwertige oder sogar bessere Qualität bieten.

      Sie können ihr TV-Abo kündigen und statt Hollywood-Filmen Produktionen aus Lateinamerika oder Europa schauen – mit stärkeren Geschichten und besserer Filmkunst. Sie können Disney auslassen und stattdessen Reiseziele wie Xcaret in Cancún besuchen oder andere Orte in Mexiko, Kanada, Südamerika und Europa entdecken. Sogar bei Fast Food gibt es Alternativen – Burger mit besserer Qualität als bei McDonald’s.

      Habt ihr eigentlich Pyramiden in den USA? Ägypten, Mexiko, Peru, Guatemala und Sudan haben welche – die USA nicht. Nike ist nicht die einzige Sneakermarke. Es gibt Adidas – und sogar mexikanische Marken wie Panam. Wir verstehen Wirtschaft besser, als ihr vielleicht denkt. Und wir wissen auch: Wenn sieben Milliarden Konsumenten aufhören, amerikanische Produkte zu kaufen, steigt die Arbeitslosigkeit – und eine Wirtschaft, die sich hinter einer selbst errichteten Mauer verschanzt, gerät ins Wanken.

      Wir wollten keine Mauer. Aber wenn ihr sie wollt – dann müsst ihr auch mit den Folgen leben.

      Berichten zufolge erreichten Sheinbaums Zustimmungswerte danach einen historischen Höchststand in Umfragen.

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  7. Avatar von Klaus Bruns Klaus Bruns sagt:

    Tja Herr Jenckel, es war einmal. Die Barnstedter, Kolkhagener und Melbecker sind immer mit dem Bus nach Lüneburg gefahren, bei jedem Wetter. Ich also auch. Lg

    In Barnstedt gibt es kein Bus-Linienverkehr mehr, aber neue Bushäuschen.

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    • Avatar von Tom Breitenfeldt Tom Breitenfeldt sagt:

      Nun ja, Klaus Bruns, manchen Schlüsselkindern erging es bestimmt ähnlich wie Ihnen. Das können Sie doch nicht einfach von der Hand weisen. Lange habe nämlich auch ich gebraucht, bis ich, nach dem Schulwechsel neu und unsicher in der riesengroßen Klasse, begriff, dass es sich bei Wandsmar – einen Volkmar 😉 kannte ich ja schon – nicht etwa um eine weitere Künstler-Vermummung von Ihnen oder um einen anderen, bisher in der Menge noch nicht identifizierten Reppenstedter handelte, sondern schlichtweg um die Aufforderung der Englischlehrerin, das eben Gelernte zu wiederholen.

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  8. Avatar von Helga Dreyer Helga Dreyer sagt:

    Lieber Herr Jenckel,

    zu der Passage über Lüchow-Dannenberg und Katemin muss ich vorher noch etwas präzisieren. Danach können wir – wie von Ihnen gewünscht wieder einmal – über Wirtschaftlichkeit diskutieren.

    Sie schreiben, der Landkreis Lüchow-Dannenberg „hadere“ mit dem Projekt, sei „nicht mit der Planung einverstanden“ und „sicher nicht bereit“, seinen Beitrag von mehr als 600.000 Euro zu leisten. Und dann folgt der Satz: „Klagen werden in jedem Fall Sand im Getriebe.“

    Das klingt nach handfester Gefährdung des Planfeststellungsbeschlusses. Juristisch ist es das aber nicht.

    Wir reden hier über die berühmte „Kautel“ in § 3 Abs. 3 Satz 3 der Brückenvereinbarung – eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung von 2009 zwischen Gebietskörperschaften. Darin findet sich eine Sicherungsklausel zur Ortsumfahrung Neu Darchau. Und hier ist der entscheidende Punkt: „Ortsumfahrung um Neu Darchau“ meint die Ortschaft Neu Darchau – nicht die politische Gemeinde insgesamt.

    Das ist keine Wortklauberei, sondern systematisch sauber:

    • Die politische Gemeinde Neu Darchau besteht aus mehreren Ortsteilen.
    • Die Ortschaft Neu Darchau ist nur einer davon.
    • Die Vertragsformulierung spricht ausdrücklich von der „Ortsumfahrung um Neu Darchau“. Der Ortsteil Katemin wird überhaupt nicht erwähnt.

    Die Brückenvereinbarung verwendet den Begriff „Gemeinde Neu Darchau“ nur ein einziges Mal – und dort ausschließlich zur Benennung eines möglichen Unterlassungsadressaten.

    Die Klausel begründet also kein Mitentscheidungsrecht über das Ob der Brücke – sie begründet eine Sicherung über das Wie der Anbindung. Wenn die Ortsumfahrung nicht geplant, ausgeschrieben oder gebaut würde, könnten die Vertragspartner die Fortführung untersagen. Solange sie geplant ist – und das ist sie – gibt es kein Untersagungsrecht.

    Und jetzt kommt der eigentliche und wichtige Kern:

    Die Brückenvereinbarung ist ein öffentlich-rechtlicher Vertrag zwischen Gebietskörperschaften. Sie ist nicht Teil des Planfeststellungsverfahrens.

    Ein Verwaltungsgericht kann aus einer vertraglichen Meinungsverschiedenheit keine automatische aufschiebende Wirkung gegenüber einem Planfeststellungsbeschluss ableiten. Selbst wenn Lüchow-Dannenberg später behaupten würde, der Vertrag werde verletzt, wäre das:

    → ein gesonderter verwaltungsrechtlicher Nebenstreit
    → in einem separaten Verfahren
    → mit eigenständiger Klage

    Es wäre kein Bestandteil der Anfechtung des PFB durch Dritte. Eine Klage aus dem Vertrag heraus müsste vom Landkreis Lüchow-Dannenberg selbst erhoben werden. Sie hätte aber mit den Auslegungsfristen des Planfeststellungsbeschlusses nichts zu tun. Ein Verwaltungsgericht würde in einem separaten Verfahren dann lediglich prüfen, ob der Landkreis Lüneburg den Vertrag willkürlich missachtet hat. Dafür gibt es nach heutigem Stand keinerlei Anzeichen, denn die Ortsumfahrung um Neu Darchau ist geplant.

    Der Planfeststellungsbeschluss „leidet“ übrigens auch nicht automatisch darunter, dass ein Vertragspartner politisch hadert. Hadern ist ja kein Rechtsmangel, er ist ein politischer Zustand. Verträge zwischen Gebietskörperschaften sind dafür da, Interessen auszubalancieren – nicht um Projekte heimlich zu versenken. Der im Vertrag genannte Betrag von 600.000,- Euro, der für straßenbauliche Begleitmaßnahmen im Bereich Katemin gedacht ist, ist ebenso kein planungsrechtliches Knock-out-Kriterium, so wie Sie es darstellen.

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    • Avatar von jj jj sagt:

      Liebe Frau Dreyer, genau an diesem Punkt erklärte bei der letzten unwirksamen Klage meines Wissens das OVG: Nach der Planfeststellung und aufgrund des Brückenvertrages hätten die Gemeinde und der LK Lüchow bei der Straßenführung die besten Chancen bei einer Klage.

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      • Avatar von Helga Dreyer Helga Dreyer sagt:

        Das stimmt so nicht, lieber Herr Jenckel,

        Das OVG Lüneburg (Beschl. v. 27.01.2021 – 7 ME 15/21) hat die Frage, ob die Variante S2 eine Ortsumfahrung im Sinne des Brückenvertrags ist, ausdrücklich offen gelassen. Eine Entscheidung dazu gibt es nicht. Aus diesem Beschluss lassen sich weder Aussagen zur Rechtmäßigkeit eines Planfeststellungsbeschlusses noch zu angeblich ‚besten Klagechancen‘ ableiten.
        Seite 5:

        Vor diesem Hintergrund kann – zumindest gegenwärtig – nicht festgestellt werden, der Antragsgegner plane keine Ortsumfahrung Neu Darchaus.

        Selbst wenn man dies anders sehen wollte, ergäbe sich nichts Abweichendes: In diesem Falle hätte die Antragstellerin zwar das Recht, „die Fortführung der Baumaßnahme“ zu untersagen. Die Durchführung der Baumaßnahme hat der Antragsgegner jedoch noch nicht begonnen. Er befindet sich – wie ausgeführt – erst in der Phase der Vorbereitung der Planung.

        Dahinstehen kann vor diesem Hintergrund, ob die mit den Vorarbeiten in den Blick genommene Abschnittsvariante S 2 als Ortsumfahrung im Sinne des § 3 Nr. 3 Satz 3 des Brückenvertrages einzustufen ist. Für die Abschnittsvariante S 3 dürfte eine solche Einstufung offensichtlich ausscheiden. Selbst die landesplanerische Feststellung des Antragsgegnersaus dem Juni 2016 spricht insoweit von einer Verkehrsführung „mitten durch den Ort Neu Darchau“ (S. 22 Mitte).

        Wichtige Anmerkung: Diese Aussage in dieser Passage trifft nicht zu und muss als redaktioneller Fehler des Gerichts betrachtet werden. Offenbar liegt eine Verwechslung zwischen den Abschnittsvarianten S3 und B1 vor. In der Landesplanerischen Feststellung wird zwischen der Variante B1 und den Varianten S2 und alternativ S3 verglichen und nicht – wie irrtümlich angenommen – zwischen den Varianten S2 und S3.

        Nur die Streckenführung B1 würde eine Streckenführung „mitten durch den Ort“ bedeuten, wie auf Seite 22 Mitte der landesplanerischen Feststellung eindeutig und unmissverständlich beschrieben ist.https://bruecken-bauen-ev.de/wp-content/uploads/2022/07/Landesplanerische_Feststellung_opt.pdf

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      • Avatar von jj jj sagt:

        Liebe Frau Dreyer, was die Aussicht auf möglichen Erfolg angeht, hat das OVG genau beim Brückenvertrag und der Streckenführung angesetzt in seiner Begründung gegen die Ablehnung der Klage der Gemeinde Neu Darchau. Lg jj

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      • Avatar von Helga Dreyer Helga Dreyer sagt:

        Lieber Herr Jenckel,

        wenn die Fakten in der Elbe versinken….
        Oder wie soll ich Ihre Antwort verstehen?

        Liebe Grüße

        Ihre H. Dreyer

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  9. Avatar von Klaus Bruns Klaus Bruns sagt:

    Hallo Herr Jeckel, eine Frage: Die Parteien sprechen gerade davon, das man im Internett nur noch mit Klarnamen sich melden soll. Unser Kanzler steht auch hinter dieser Forderung. Wann wird das hier geschehen?

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    • Avatar von Beverly Schmalke Beverly Schmalke sagt:

      Sehr geehrter Klaus Bruns,

      und das schreibt einer, der sich bereits geschätzte 150 Male mit großer Geste aus dem Blog.jj verabschiedet hat, nur um andere dann – von Herrn Jenckel geduldet – monatelang unter Tarnnamen weiter zu piesacken?

      Lustig ist auch, dass gerade Sie, Herr Bruns, der ungezählte Jahre lang aus der Riesengießkanne Ihres besserwisserischen Missvergnügens blindwütig pauschale Urteile regnen lässt und üblicher Weise jede Gelegenheit nutzt, um mit dem höchsmöglich erreichbaren Grad von Verallgemeinerung auf Parteien und Politik einzudreschen, sich nun ein Populisten-Korn unseres Schnellschusskanzlers herauspickt, um sich damit ganz höchstpersönlich vor kritischen Einwänden zu immunisieren.

      Zu Ihrer Information: In Deutschland gibt es aktuell keine generelle gesetzliche Klarnamenpflicht im Internet. In § 19 Abs. 2 TDDDG ist im Gegenteil sogar verankert, dass Anbieter die Nutzung ihrer Dienste anonym oder unter Pseudonym ermöglichen müssen, soweit dies technisch möglich und zumutbar ist.

      Das BVerfG betont zudem (ebenso wie der US-Supreme Court), dass die anonyme Äußerungsfreiheit ein wichtiger Teil der Meinungsfreiheit ist. Anknüpfend hieran hat der BGH im Jahr 2022 entschieden, dass Plattformen wie Facebook Nutzerinnen und Nutzer nicht zwingen dürfen, ihren echten Namen als Profilnamen (nach außen hin sichtbar) zu verwenden (Urteil vom 27.01.2022, Az. III ZR 3/21 u. III ZR 4/21). Allerdings bezog sich das Urteil wegen einer Gesetzesänderung nur auf Altfälle und mittlerweile hat sich die Debattenkultur im Internet weiter ins Negative entwickelt.

      Befürworterinnen und Befürworter einer Klarnamenpflicht argumentieren oft mit der Hemmschwelle: Wer mit seinem echten Namen auftrete, werde tendenziell eher nicht zur Beleidigung oder Bedrohung des (digitalen) Gegenüber greifen. Zudem sei die Identifizierung und Rechtsverfolgung von Täterinnen und Tätern bei Rechtsverstößen einfacher, wenn der Klarname angegeben sei. Die Hoffnung dahinter ist, dass digitale Debatten insgesamt wieder sachlicher und respektvoller geführt werden könnten.

      Die Gegnerinnen und Gegner einer Klarnamenpflicht heben dagegen hervor, dass die Anonymität ein Schutzschild der Meinungsfreiheit sei und Schutz vor Verfolgung insbesondere vulnerabler Gruppen bzw. kritischer Meinungen biete. Zudem wird auf datenschutzrechtliche Bedenken hingewiesen, weil Plattformen sensible Daten speichern müssten und Datenverluste möglich seien (etwa bei Hackerangriffen). Schließlich würden Menschen sich auch unter echtem Namen danebenbenehmen.

      Beide Punkte spielen hier im Blog aber keine Rolle, da Herr Jenckel Beiträge, die gegen Gesetze verstoßen oder persönlich beleidigen, ohnehin nicht frei schaltet.

      Wenn Sie nach anderen Kriterien vorgehen möchten, steht es Ihnen frei, Ihren eigenen Blog zu eröffnen. Dort können Sie dann jeden Kommentator, der Ihnen nicht passt, ausschließen. So etwas kann sehr erfolgreich sein, wie Sie leicht an den social media-Kanälen von Donald Trump und Alice Weidel ablesen werden.

      Übrigens, heute vor 59 jahren, am 20. Februar 1967 führte die DDR eine eigene Staatsbürgerschaft ein.

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      • Avatar von Klaus Bruns Klaus Bruns sagt:

        Frage: sehr geehrte Beverly Schmalke, warum erscheinen in der LZ nur Leserbriefe mit Klarnamen? Weil es dort keine Kontrollen gibt? Ist das dann nicht ein geschäftsschädigendes Verhalten? Es wird hier gern Ross und Reiter verlangt, warum dann nicht auch bei dem eigenen Namen? Wer keinen Mumm hat , seinen Namen zu nennen, sollte meiner Meinung nach, nicht in die Öffentlichkeit gehen. Drohbriefe von Rechts sind auch schon in meinem Briefkasten gelandet und nicht nur bei Journalisten. Und zur Besserwisserei, dazu gibt es hier im Blog einen schönen Beitrag. Ich bin kein Politiker . Schmunzel.

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      • Avatar von Karl-Ernst Herbert Karl-Ernst Herbert sagt:

        Herr Bruns,

        Sie haben Ihre Meinung geäußert, sechs Mal in diesem Blog-Thread – bisher – , aber herausgekommen ist wieder nichts als selbstgefälliges Trompeten, eine Schleimpur, die sich hinter Herrn Jenckel herzieht, und ein Haufen dummes Zeug.

        Kein einziges Wort zur Sache von Ihnen, nur eine unhaltbare Behauptung über den Zusammenhang von Klarnamen und Mumm.

        Sie, Herr Bruns, gleichen der mummen Taube Clara, die auf das Schachbrett fliegt, die Figuren umschmeißt und in jede Ecke freie Ecke sudelt, aber nicht einen sinnvollen Zug zum hier gesetzten Thema ausführen kann.

        Nicht einmal der Unterschied zwischen Besserwissen und Wissen ist Ihnen klar.

        Superschade!

        Mal bei Donald anklingeln?

        Dem ist ebenfalls vieles schleierhaft, aber seinen Namen schmiert er trotzdem an jede Vase.

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  10. Avatar von Klaus Bruns Klaus Bruns sagt:

    Beverly Schmalke

    ist schon klar, wenn sie meinen Einwand nicht verstehen. war ja hier noch nie anders. Meine Frage war: ist es notwendig ? Wenn jeder auf Geschenke wartet, wird es teuer. aber an die wirklich Wohlhabenden will die Politik ja nicht rann. Also, Butter bei den Fischen, wer soll es bezahlen? vielleicht die Bürgergeldempfänger oder doch die Rüstungsindustrie? Ach ja, geht doch nicht, der Russe steht ja wieder vor der Tür. Faule Ausreden hat die Politik immer auf Lager. Deswegen haben wir ja auch immer mehr Millionäre und immer mehr Arme. Übrigens, das mit dem Tunnel war nur ein Beispiel für unsinnige Forderungen. Mein Schwiegersohn hat sie nicht gestellt. Es war nur ein Beispiel, um die Brückenforderung ins richtige Licht zu setzen.

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    • Avatar von Willi Banse Willi Banse sagt:

      Klaus Bruns

      ich sehe einiges anders als sie. ich halte nichts von sabbelkünstler, wie Sie meistens ihr nichts-sagen in schöne worte kleiden. an ihren taten sollst du sie erkennen. meine selige mutter war auch immer begeistert, wenn jemand ,,gut,, reden konnte. wenn ich sie aber immer gefragt habe: was hat er oder sie denn nun gesagt? kam immer die antwort: weiss ich nicht. man kann sich an etwas berauschen, was im kern völlig sinnlos ist, oder sogar gefährlich.

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  11. Avatar von Helga Dreyer Helga Dreyer sagt:

    Lieber Herr Jenckel,

    ich hatte angekündigt, Ihre Punkte themenweise zu beantworten. Der Text ist so dicht gebaut, dass man ihn nicht in einem Atemzug auseinandernehmen kann.

    Jetzt also: Arena, Kreisumlage, Millionen – und diese kleine Winzigkeit im NLStBV-Bescheid.

    Sie merkten an: „Seit der Arena versteht sich der Kreis auf den Bau solch großer Klötze.“

    Das Bild vom „großen Klotz“ funktioniert emotional. Der Vergleich ist hübsch und natürlich nicht zufällig. „Großer Klotz“ weckt bei jedem Leser Bilder: Beton, Kosten, Risiko und vielleicht auch Bauchschmerzen. Das hatten Sie doch auch beabsichtigt, oder?

    Nur haben Sie möglicherweise übersehen, dass eine Veranstaltungsarena und eine Elbbrücke haushaltsrechtlich und funktional in völlig unterschiedliche Kategorien gehören. Eine Arena ist freiwillige Infrastruktur – eine Brücke ist dagegen Daseinsvorsorge. Eine Arena dient Freizeit und Wirtschaftsförderung – eine Brücke dient Rettungswegen, Schulwegen, Wirtschaftsanbindung und Katastrophenschutz. Die Arena kann man wollen – oder auch nicht – eine sichere 24/7-Querung für eine Exklave ist keine Geschmacksfrage.

    96,5 Millionen – und der Eigenanteil von 24 Millionen. Ja, das ist viel Geld.

    Aber hier lohnt ein kurzer Blick ins kommunale Haushaltsrecht (ich wiederhole mich, darüber habe ich schon x-mal hier im Blog geschrieben).

    Eine Brücke ist eine investive Ausgabe. Das ist Vermögensbildung.
    Sie wird aktiviert und steht als Vermögensgegenstand in der Bilanz.
    Sie wird über Jahrzehnte (ergebniswirksam über die Nutzungsdauer nur mit der Abschreibung für Abnutzung des Eigenanteil von rd. 25 Mio €, deshalb verbietet sich schon an dieser Stelle der Vergleich mit der 32 Mio € teuren Arena) abgeschrieben. Tilgung und Zinsen entfallen mach Rückzahlung des Darlehns komplett.

    Demgegenüber stehen konsumtive Ausgaben – der dauerhafte Fährbetrieb ist überwiegend konsumtiv: subventionierte Tickets, Zuschüsse für Ausbaggerarbeiten, Bus-Notverkehre – das sind laufende Aufwendungen. Sie bleiben, werden sich erhöhen und belasten auf Dauer den Ergebnishaushalt.

    Eine Brücke verursacht zwar ebenfalls Unterhaltungskosten – aber sie ersetzt dauerhaft nur einen Teil der konsumtiven Kosten; sie werden sich mindern, wenn nach Ablauf des im Brückenvertrag genannten Fünf-Jahreszeitraums die Unterhaltungskosten auf die beiden Landkreise nach Nutzen verteilt werden. Aber das wissen Sie doch auch, lieber Herr Jenckel, denn die Brückenvereinbarung ist ja auf Ihrer Blog-Seite noch abrufbar.

    Die von Frau Staudte aufwiegelnden geäußerten Zweifel:

    Die künftigen Kreistagsabgeordneten im Landkreis Lüneburg müssen sich nicht nur fragen, wie der immer noch immense Eigenanteil gestemmt werden soll und vor allem, wie die Kosten der Sanierung zwischen den Landkreisen Lüchow-Dannenberg und Lüneburg aufgeteilt werden sollen.“

    erklären sich von selbst. Die allermeisten Kreistagsabgeordneten wissen darüber Bescheid.

    Weiter: „Über die Kreisumlage steuert natürlich auch jede Kommune Euros bei

    Ihr Hinweis auf die Kreisumlage soll offenbar suggerieren: „Auch Lüneburg zahlt für etwas, das es gar nicht betrifft.“

    Ja. Natürlich! Es betrifft ja auch den Landkreis als Ganzes. Solidarische Finanzierung ist kein Skandal, dafür gibt es die Kreisumlage. Die Brücke ist Infrastruktur für den gesamten Landkreis und doch keine private Zufahrt.
    Der Landkreis finanziert Aufgaben, die nicht nur einer Kommune dienen. Straßen, Krankenhäuser, Rettungsdienst, Schulen – alles wird solidarisch getragen.

    Wenn eine Kreisstraße saniert wird, zahlt auch jede Kommune mit. Wenn der Rettungsdienst vorgehalten wird, ebenfalls.

    Und jetzt zu der kleinen Winzigkeit: Sie schreiben: „Im Osten nichts Neues.“

    Da musste ich schmunzeln, denn im Bescheid der NLStBV findet sich eine kleine – aber entscheidende – Befristung: 2031. Das ist kein dekoratives Datum!

    Auch Fördervorbescheide werden befristet, um Haushaltsklarheit zu schaffen. Dieses Zeitfenster korrespondiert sehr auffällig mit der planungsrechtlichen Praxis: Nach einem Planfeststellungsbeschluss muss innerhalb eines realistischen Zeitraums – regelmäßig etwa fünf Jahre – mit der Umsetzung begonnen werden, damit die zugrunde liegenden Prognosen (Gutachten) ihre Aktualität behalten.

    Sollte der Planfeststellungsbeschluss 2026 ergehen, passt 2031 exakt in dieses Raster. Mit anderen Worten: das Land geht ersichtlich davon aus, dass dieses Projekt innerhalb dieses Zeitfensters umgesetzt werden kann.

    Unterm Strich also füttert der Bescheid die Deutungshoheit, geht aber als harter Neuigkeitswert gegen Null“, schreiben Sie.

    Das ist eine hübsche Formulierung. Nur fürchte ich, dass hier eher Ihre Deutung selbst gegen Null geht. Ein förmlich erlassener Bescheid über die grundsätzliche Förderfähigkeit – versehen mit einem klaren Zeitfenster – ist kein atmosphärischer Nebel, sondern ein verwaltungsrechtlicher Zwischenschritt mit klarer Signalwirkung.

    Man kann diesen Schritt politisch kleinreden oder ihn rhetorisch abkühlen. Man kann ihn auch in literarische Schlusssätze verpacken. Aber er verschwindet dadurch nicht. Wenn hier etwas im Nebel steht, dann weniger der Bescheid – als vielmehr die Annahme, er bedeute nichts. Mit anderen Worten: das ist keine Nullmeldung – das ist eine Realisierungsannahme. Sie mögen das politisch nicht begrüßen – aber es ist mehr als ein journalistischer Nebel.

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    • Avatar von jj jj sagt:

      Liebe Frau Dreyer, ob Brücke oder Arena, beide Bauwerke sind Investitionen, beide unterliegen der Abschreibung und beide der Bauunterhaltung, die bei der Brücke allerdings mit ein bis zwei Prozent der Baukosten zu Buche schlägt.
      Ich freue mich schon auf Ihre Berechnung der Wirtschaftlichkeit. Lg Ihr jj

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  12. Avatar von Gabriel Schaefer Gabriel Schaefer sagt:

    Offenbar wird das Amt Neuhaus in nordwestlicher, nördlicher und östlicher von einer unüberwindbare Mauer oder ähnlichem begrenzt, so dass im das Notfall Hilfe nur über die nicht vorhandene Brücke kommen kann und Schüler zwingend auf der anderen Elbseite unterrichtet werden müssen. Das geht natürlich gar nicht, da muss Frau Dreyer schon mal ganz tief in die Kiste greifen und das Grundgesetz hervorholen…

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    • Ach, Herr Schäfer, wissen Sie was? Wenn die Fähre Amt Neuhaus nicht fährt, wenn die Elbbrücke in Lauenburg einspurig ist und Trecker oder LKWs den Verkehr ausbremsen oder schon die Ampel lange Wartezeiten verursacht – dann merkt man hier sehr schnell, wie fragil unsere Anbindung ist.

      Man kommt rüber, ja. Aber nur mit Mühe. Mit Umwegen. Mit ordentlich Zeitpuffer. Jeder Termin beginnt mit der Frage: Wie komme ich heute über die Elbe – und vor allem wieder zurück?

      Hier im Amt Neuhaus fühlt man sich deshalb manchmal wie hinter einer Mauer. Nicht, weil es keinen Weg gäbe – sondern weil dieser Weg zur täglichen Geduldsprobe werden kann.

      Und genau deshalb lohnt sich der Blick ins Grundgesetz. Gleichwertige Lebensverhältnisse sind kein freundliches Angebot, sondern ein Anspruch. Erreichbarkeit darf kein Glücksspiel sein.

      Wir verlangen keine Sonderrechte. Nur Verlässlichkeit.

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    • Avatar von Beverly Schmalke Beverly Schmalke sagt:

      Vielleicht umspannt dieses blick- und wertungslenkende Mauerbollwerk aber auch nur den Wahrnehmungshorizont eines Gewohnheitswessis mit eingebauten Rechthabeüberzeugungen wie Ihnen? Möchten Sie etwa nicht die Vorzüge der Lebenschancenvielfalt teilen, die Ihnen Ihre angestammte Bewegungsfreiheit in allen vier Himmelsrichtungen bietet?

      Schon mal was von Wahlfreiheit (die mehr beinhaltet als das aktive und passive Wahlrecht) im Zusammenhang mit individueller Selbstbestimmung (Art. 2 GG) und dem (auch niedersächsischen) Staats- und Regierungsziel der Schaffung einer Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse gehört, Herr Schaefer?

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    • Avatar von Helga Dreyer Helga Dreyer sagt:

      Herr Schäfer, Sie machen sich über meinen Verweis auf das Grundgesetz lustig. Ich hole das Grundgesetz nicht „aus der Kiste“.
      Es ist die Grundlage staatlichen Handelns.

      Und ich frage Sie ganz schlicht: wie wichtig ist IHNEN das Grundgesetz eigentlich?

      Ist es für Sie nur dann relevant, wenn es in gewisse politische Debatten passt? Sie wissen schon, welche ich meine.
      Oder nehmen Sie die staatlichen Schutzpflichten aus Art. 1 und Art. 2 GG tatsächlich ernst – auch dann, wenn es um Infrastruktur, Katastrophenschutz, Rettungswege und gleichwertige Lebensverhältnisse geht?

      Mich würde Ihre Haltung dazu ehrlich interessieren.

      H. Dreyer

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      • Avatar von bearprofound4410e6501a bearprofound4410e6501a sagt:

        sehr geehrte Frau Dreyer, ja ich nehme die staatlichen Schutzpflichten ernst. Aber die kann man auch ganz anders sicherstellen als mit einer Brücke, meiner Meinung nach sogar deutlich besser als über die Brücke. So gibt es z.B. in nördliche, nordwestliche und östlich Richtung von Amt Neuhaus mehrere Krankenhäuser, die deutlich schneller erreichbar sind als das Krankenhaus in Lüneburg ( auf wenn die Brücke in Betrieb sein sollte) Auch im Katastrophenfall kann aus dieserRichtung Hilfe anrücken. ja, das ist ein anderes Bundesland, aber all diese Punkte lassen sich regeln, man muss es nur wollen.

        Auch was die oft betonte Verbesserung der Lebensqualität betrifft, bringt die Brücke das Amt Neuhaus nicht wirklich voran. Wer ernsthaft glaubt eine Brücke bei Neu Darchau würde eine gute Anbindung der Region nach Lüneburg sicherstellen, dem empfehle ich zu Stoßzeiten auf der B216 von LG bis nach Dahlenburg bzw. Von Dahlenburg nach LG zu fahren. Da fährt man ohne wirkliche Überholmöglichkeiten langsam hinter LKWs bzw. landwirtschaftlichen Fahrzeugen her, das soll das eine attraktive Verbindung für Pendeler und Schüler sein?

        Sorry, wer das Amt Neuhaus z.B. als Wohnort attraktiver machen will, muss da andere Wege gehen. eine Brücke von einer strukturschwachen Region in einer andere strukturschwache Region ohne eine entsprechende Anbindung wird hier keine wirklich Verbesserung schaffen.

        Gabriel Schaefer. 

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      • Avatar von Helga Dreyer Helga Dreyer sagt:

        Herr Schäfer,

        das Grundgesetz wird nicht „aus der Kiste geholt“, wenn es argumentativ passt. Es steht ja nicht im Werkzeugschrank für besondere Gelegenheiten. Es ist die dauerhafte Grundlage staatlichen Handelns.

        Wenn es um Schutzpflichten geht – Rettungsdienst, Katastrophenschutz, gleichwertige Lebensverhältnisse – dann ist das keine rhetorische Spielerei, sondern verfassungsrechtlicher Maßstab.

        Ihre Argumentation läuft darauf hinaus, dass man diese Schutzpflichten auch über externe Strukturen, also faktisch über ein anderes Bundesland, organisieren könne. Das ist eine politische Einschätzung. Aber die originäre Verantwortung bleibt beim zuständigen Landkreis. Sie lässt sich nicht auslagern, nur weil es geografisch möglich erscheint.

        Deshalb noch einmal die einfache Kernfrage:

        Gilt das Grundgesetz für Sie als verbindlicher Maßstab staatlichen Handelns – also auch bei Infrastrukturfragen?
        Oder nur dort, wo es in Ihr politisches Konzept passt?

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      • Avatar von Regine Ahrendt Regine Ahrendt sagt:

        Jaja, als nicht davon Betroffener kann man die abwegigsten Ratschläge als supitolle Alternative für Dorfdeppen in die Welt hinaus posaunen. Ich möchte Sie mal sehen oder hören, Herr Schäfer, wenn Sie in Kolkhagen wohnen, aber Ihre Kinder ihre Gymnasialzeit nicht in Melbeck auf dem GLH oder in Embsen auf der IGH absolvieren dürfen, sondern nach Lüneburg, nach Bad Bevensen oder Bleckede kutschiert werden müssten.

        In der Stadt wird ja schon der Weltuntergang zur Tatsache erklärt, wenn man die Wallstraße baustellenbedingt mal für drei, vier Tage nicht von der Sülztorstraße aus anfahren kann, sondern ausnahmsweise von der Roten Straße aus reinsteuern muss.

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      • Avatar von jj jj sagt:

        Die Barnstedter, Kolkhagener und Melbecker sind immer mit dem Bus nach Lüneburg gefahren, bei jedem Wetter. Ich also auch. Lg

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      • Avatar von Regine Ahrendt Regine Ahrendt sagt:

        Als Sie in die Schule fuhren, Herr Jenckel, gab es weder die GLH noch die IGS. Auch Amt Neruhaus gehörte nicht zur BRD und aus Amelinghausen, Bevensen und Bleckede sind die Ober- oder Mittelschüler ebenfalls nach Lüneburg gefahren. Andererseits entsprach die Zahl der Kraftfahrzeuge auf den Straßen kaum einem Viertel der gegenwärtigen. Die Busse konnten also durchfahren und waren pünktlich. „Modernere“ Zeiten heute! „Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse“ ist das Stichwort.

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      • Avatar von bearprofound4410e6501a bearprofound4410e6501a sagt:

        sehr geehrte Frau Ahrendt,

        vielleicht habe ich mich nicht genau ausgedrückt, es geht nicht darum, dass die Eltern eine Beschulung nördlich der Elbe für ihre Kinder organisieren sollen. Sondern darum , dass der Landkreis eine Lösung findet, dass die Kindern nicht den langen Weg über die Elbe nach Bleckede oder gar Lüneburg auf sich nehmen müssen, sondern z.B. in Boizenburg oder Dömitz aufs Gymnasium ( da wäre die Wege für die meisten Schüler deutlich kürzer ) gehen. Dazu gehört natürlich auch der Schülertransport.
        Ganz ähnlich gilt das auch für die medizinische Versorgung.

        Gabriel Schaefer

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      • Avatar von bearprofound4410e6501a bearprofound4410e6501a sagt:

        sehr geehrte Frau Dreyer,

        Ich hab nirgends die Notwendigkeiten eines funktionierenden Rettungsdienstes und auch nicht den Katastrophenschutz in Frage gestellt.

        ich bezweifle aber, dass es einer dafür Brücke bedarf, denn Landkreis- und länderübergreifende Zusammenarbeit bei Rettungsdiensten und im Katastrophenfall gibt es bereits heute. ( so gibt es z.B. bereits seit über 2 Jahren eine Kooperation von MVP und Brandenburg für den Rettungsdienst in Havellandgebiet)

        und ganz ehrlich warum sollte Patienten 50 km nach Lüneburg transportiert werden, wenn es auch in kürzer Distanz ein Krankenhaus gibt? Ähnliches gilt auch für Schüler.

        Daher ist die Frage warum man über 100 Mio. € für ein Brücke ausgeben sollte, wenn es andere ( ggf. sogar bessere) Lösungen gibt. Es gibt keinen Grund diese Möglichkeiten abzulehnen, nur weil hierzu ein Kooperationsvertrag mit einem anderen Bundesland/ Landkreis abgeschlossen werden muss.

        Gabriel Schaefer

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      • Avatar von Helga Dreyer Helga Dreyer sagt:

        Herr Schäfer,

        Sie haben meine ursprüngliche Frage erneut nicht beantwortet.

        Ich habe nicht nach Kooperationsmodellen im Rettungsdienst gefragt, sondern nach Ihrer grundsätzlichen Haltung: Welche Bedeutung hat FÜR SIE das Grundgesetz als verbindlicher Maßstab staatlichen Handelns – auch bei Infrastrukturentscheidungen?

        Statt darauf einzugehen, verlagern Sie die Diskussion wieder auf Zweckmäßigkeitserwägungen und Transportentfernungen. Das Grundgesetz ist kein situatives Argument, sondern der normative Rahmen, innerhalb dessen staatliches Handeln zu erfolgen hat. Diese Ebene ist von organisatorischen Detailfragen zu unterscheiden.
        Da Sie diese verfassungsrechtliche Dimension erneut nicht aufgreifen, sehe ich an dieser Stelle keine Grundlage für eine weitere Vertiefung.

        Sie werden schon noch feststellen, dass das Grundgesetz im Zusammenhang mit der Brücke in diesem Jahr noch häufiger eine Rolle spielen wird – etwa als maßgeblicher Obermaßstab in der Abwägung zwischen öffentlichem Interesse und Partikularinteressen. Auf dieser Ebene wird die Debatte dann ohnehin geführt werden.

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      • Avatar von bearprofound4410e6501a bearprofound4410e6501a sagt:

        sehr geehrte Frau Dreyer,

        Ich habe nie das Grundgesetz also Grundlage des staatlichen Handels in Frage gestellt. Ich weiß auch nicht wie Sie darauf kommen, dass ich das tun würde. natürlich muss das Grundgesetz die Grundlage für alle staatlichen Handlungen sein, das habe ich nie angezweifelt.

        was ich aber anzweifele ist, dass man aus dem GG ( insbesondere dem von Ihnen angeführten Artikel 2 ) eine Verpflichtung des Staates (hier des Landes Niedersachsen und des Landkreises Lüneburg) ableiten kann, eine Brücke bauen zu müssen. in diesem Zusammenhang haben Sie das Rettungswesen und den Katastrophenschutz angeführt. Ja, das Land und der Landkreis müssen die Hilfe im Notfall sicherstellen, aber ich halte dafür die Brücke wirklich nicht erforderlich.

        Ich frage Sie, ist es wirklich die beste Lösung wenn z.B. eine werdende Mutter ( wenn die Wehen einsetzen) von Neuhaus ca. 46 km nach LG ins Krankenhaus fahren soll, wenn sie bis zum Krankenhaus in Hagenow nur knapp 30 zu fahren hat?

        Gabriel Schaefer

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      • Avatar von bearprofound4410e6501a bearprofound4410e6501a sagt:

        Frau Dreyer,

        Ich habe nie das Grundgesetz als die Grundlage allen staatlichen Handels in Frage gestellt und werde das auch nie tun. Allerdings bezweifele ich, dass man aus dem Grundgesetz eine Verpflichtung des Staates ( hier des Landes Niedersachsen und des Landkreises Lüneburg ) ableiten kann, die hier diskutierte Brücke bauen zu müssen. So jan z.B. die von Ihnen angeführte Versorgung im Notfall kann auch auf andere Art und Weise sichergestellt werden.

        Gabriel Schaefer

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      • Avatar von Helga Dreyer Helga Dreyer sagt:

        Herr Schäfer,

        Sie drehen mir erneut das Wort im Mund um.

        Ich habe nie behauptet, aus Art. 2 GG ergebe sich eine unmittelbare Baupflicht für genau diese Brücke. Ihre „Mauer“-Karikatur vom 18. Februar war der Anlass meiner Nachfrage, nicht meine Ausgangsthese.
        Es geht nicht um eine monokausale Ableitung. Es geht um die kumulative Betrachtung mehrerer verfassungsrechtlich geschützter Belange: Schutz von Leben und Gesundheit, gleichwertige Lebensverhältnisse, staatliche Organisationsverantwortung.

        Es geht nicht um die Wahl zwischen zwei Kreißsälen und auch nicht um einzelne Fahrten. Es geht um die strukturelle Frage, ob eine Region dauerhaft auf externe Improvisationslösungen verwiesen bleiben soll.
        Ihre Verkürzung auf Einzelfälle wird der verfassungsrechtlichen Dimension nicht gerecht.

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    • Avatar von bearprofound4410e6501a bearprofound4410e6501a sagt:

      sehr geehrte Frau Dreyer,

      Im Worte verdrehen sind Sie ja auch Meisterin. Ich habe nie von einzelnen Fahrten gesprochen, ich habe nur anhand von Beispielen aufgezeigt, dass die Notfallversorgung oder auch der Schülertransport auch ohne Brücke gelöst werden können.

      Es gibt 3 Krankenhäuser die aus dem Amt Neuhaus schneller erreicht werden können als das Krankenhaus in Lüneburg, selbst wenn es eine Brücke gibt. Ähnlich sieht es bei den Schulen aus, auch hier wäre der Schulweg zu einem Gymnasium ( einer Oberschule gibt es ja in Neuhaus) in Boizenburg oder Dömitz aus den meisten Orten im Amt Neuhaus deutlich kürzer als der Weg über die Brücke nach Bleckede.

      es bedarf also keine Brücke um diese Themen gut zu lösen.

      Gabriel Schaefer

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  13. Avatar von Helga Dreyer Helga Dreyer sagt:

    Lieber Herr Jenckel,
    ich werde auf Ihre einzelnen Punkte noch themenweise eingehen. Ihr Beitrag ist so dicht gepackt, dass man ihn nicht in einem Schwung beantworten sollte.

    Ein Punkt hat mich allerdings besonders getriggert – und zwar aus aktuellem Anlass: die Einordnung der Aussage von Frau Ministerin Staudte. Darauf möchte ich heute zuerst eingehen.

    Frau Miriam Staudte erklärt, die Förderfähigkeit bedeute nicht, dass die Landesregierung das Brückenprojekt für sinnvoll halte. Man halte am Koalitionsvertrag fest und favorisiere ein Fährkonzept.

    Politisch darf sie das selbstverständlich sagen. Aber in Funktion als Landwirtschaftsministerin – so wie Sie es in Ihrem Beitrag herausgestellt haben – ist das aus meiner Sicht brisant.

    Ich frage mich – und das meine ich ernst: seit Wochen führen wir in diesem Land völlig zu Recht eine intensive Debatte darüber, dass Grundrechte unantastbar sind. Dass die Würde des Menschen oberste Maxime ist. Dass Art. 1 GG nicht verhandelbar ist. Dass Art. 2 GG Schutzpflichten begründet.

    Nur: Gelten diese Grundrechte aus Sicht der Landwirtschaftsministerin eigentlich auch für die Menschen östlich der Elbe?

    Ich hatte hier im Blog am 2. November 2025 bereits ausgeführt, dass die Brücke kein Luxusprojekt ist, sondern ein notwendiger Lückenschluss. Dass der Staat Schutzpflichten hat. Dass Art. 2 Abs. 2 GG die Pflicht begründet, eine funktionierende, jederzeit verlässliche Notfall- und Rettungsinfrastruktur sicherzustellen.

    Eine von Frau Staudte favorisierte Fähre, die bei Eisgang, Niedrigwasser oder technischen Problemen ausfällt, erfüllt diese Pflicht nicht dauerhaft.

    Das ist keine Gefühlsfrage. Das ist eine Frage staatlicher Verantwortung. Schutzpflichten sind doch keine Koalitionsoptionen, sie stehen nicht unter dem Vorbehalt eines „Wir favorisieren aber…“. Ein Koalitionsvertrag ist (nur) eine politische Absichtserklärung zwischen Parteien.
    Er ist kein Gesetz, keine Rechtsnorm und er bindet keine Gebietskörperschaft außerhalb der Koalition. Maßgeblich ist die geltende Rechtslage. Und die sieht so aus:

    Vorhabenträger ist der Landkreis Lüneburg.
    Planfeststellungsbehörde ebenfalls.

    Das nennt sich kommunale Selbstverwaltung. Und die ist verfassungsrechtlich geschützt durch Art. 28 Abs. 2 GG.

    Das Land kann politisch flankieren, es kann fördern, es kann Programme initiieren. Aber die Entscheidung über Durchführung, Finanzierung und Umsetzung des konkreten Vorhabens liegt beim Landkreis.

    Wenn nun aus Hannover – mit Verweis auf einen Koalitionsvertrag und einen LROP-Entwurf (der ja offenbar immer noch in der ersten Beteiligungsphase stockt) – eine politische Präferenz formuliert wird, dann ist das genau das: eine Präferenz. Das generiert keine Rechtsbindung und ist kein Ersatz für das geltende Raumordnungsziel.
    Und schon gar nicht wird die kommunale Zuständigkeit damit aufgehoben.

    Mich irritiert weniger die politische Meinung.
    Mich irritiert die Selbstverständlichkeit, mit der ein politischer Wunsch der Landwirtschaftsministerin Staudte (Bündnis 90 / DIE GRÜNEN) über verfassungsrechtliche Bindungen gestellt wird!

    Wir werfen anderen Parteien – nicht ganz zu Unrecht – vor, Grundrechte zu relativieren. Dann sollten wir aber auch sehr sensibel sein, wenn staatliche Schutzpflichten als bloße Infrastrukturfrage behandelt werden.

    Die Exklavenlage von Amt Neuhaus ist kein romantisches Inselidyll.
    Sie betrifft Rettungszeiten, medizinische Versorgung, Schulwege, wirtschaftliche Entwicklung und gleichwertige Lebensverhältnisse. Art. 72 Abs. 2 GG ist doch kein Dekorationsartikel, ebenso wie Art. 20a GG es auch nicht ist.
    Wenn die Landesregierung politisch eine Fähre bevorzugt, darf sie das vertreten.
    Aber sie sollte sich zumindest der Frage stellen, ob diese Präferenz mit den Schutzpflichten des Staates dauerhaft vereinbar ist. Das nennt sich Staatsverständnis. Parteipolitik hat auch diese zu beachten, oder sollen diese nur vom politischen Gegner eingefordert werden?
    Und bevor ich es vergesse: Ja, der Kreistag muss den Eigenanteil verantworten.
    Und ja, Haushaltsfragen sind ernst zu nehmen. Aber finanzielle Abwägung ersetzt keine grundrechtliche Prüfung.

    Wenn Sie, lieber Herr Jenckel, über die Sinnhaftigkeit der Brücke sprechen, dann sollten Sie auch über die Pflicht des Staates sprechen, Leben, Gesundheit und gleichwertige Lebensverhältnisse zu sichern. Alles andere wäre ein merkwürdiges Schweigen.

    Im nächsten Beitrag werde ich auf eine andere, weniger emotionale, aber nicht minder spannende Frage eingehen: was bedeutet der Bescheid der NLStBV tatsächlich – juristisch und strategisch? Denn „im Osten nichts Neues“ ist bei genauerem Hinsehen vielleicht doch etwas zu kurz gegriffen. Und vorab: Sie haben offenbar eine kleine – aber entscheidende Winzigkeit in dem NLStBV-Bescheid übersehen…..

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    • Avatar von Klaus Bruns Klaus Bruns sagt:

      dass die Brücke kein Luxusprojekt ist, sondern ein notwendiger Lückenschluss.

      so so, wer behauptet das? Dort war nie eine Brücke. Mein Schwiegersohn hätte gern einen Tunnel nach Hamburg. Er arbeitet nämlich dort. Fährt um 5 Uhr morgens los um am Abend 18 Uhr dann wieder zu hause zu sein. Er hätte es auch gern bequemer. Ob das notwendig ist? Er ist Familienvater und hat bestimmt was besseres zu tun, als seine Zeit auf verstopften Straßen zu verbringen.

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      • Avatar von Beverly Schmalke Beverly Schmalke sagt:

        Leider ist die Familie Bruns aus Reppenstedt nicht das Maß aller Dinge, Klaus Bruns. Sie sollten schon zusehen, dass Sie die Bewohnerschaft einer Region hinter sich bringen, wenn Sie mit Ihrem Anliegen durchdringen möchten!

        Ich könnte mir vorstellen, wenn Sie vor Ihrer Haustür in der Agnes-Miegel-Straße und am Fontanering auf fünf- bis sechstausend Unterstützerunterschriften kommen, entfaltet die Forderung Ihres gebeutelten Sohnes in den Augen von Hamburgs Erstem Bürgermeister Peter Tschentscher gleich eine ganz andere Wucht, als wenn diesbezüglich immer nur Sie allein klagende Leserbriefe ans Hamburger Abendblatt senden.

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    • Avatar von Otto Berg Otto Berg sagt:

      Liebe Frau Dreyer,

      Ihr Punkt sitzt (ich zitiere):

      Wenn nun aus Hannover – mit Verweis auf einen Koalitionsvertrag und einen LROP-Entwurf (der ja offenbar immer noch in der ersten Beteiligungsphase stockt) – eine politische Präferenz formuliert wird, dann ist das genau das: eine Präferenz. Das generiert keine Rechtsbindung und ist kein Ersatz für das geltende Raumordnungsziel.

      Und schon gar nicht wird die kommunale Zuständigkeit damit aufgehoben.

      Mich irritiert weniger die politische Meinung. Mich irritiert die Selbstverständlichkeit, mit der ein politischer Wunsch der Landwirtschaftsministerin Staudte (Bündnis 90 / DIE GRÜNEN) über verfassungsrechtliche Bindungen gestellt wird!

      Die private Meinungseinlassung der Bürgerin Miriam Staudte aus dem Mund (oder Brief) der offiziell als Ministerin amtierenden Frau Staudte gegenüber Herrn Jenckel stammt von vorgestern. Zwischen ihren Wünschen und ihren Pflichten gab es und gibt es offenbar weiterhin erhebliche Unterschiede. Die waren Gegenstand einer umfänglichen Debatte im Anschluss an die LPK vom 18. August 2023 — und die zu begreifen, scheint Frau Staudte bis heute nicht gelungen zu sein.

      Umgekehrt gilt aber auch für Stephan Bohlmann und die Landeszeitung

      Land übernimmt [!] 75 Prozent der Kosten: Bau der Elbbrücke in Neu Darchau könnte 2027 beginnen

      … wie für Herrn Patrick Pietruck und den Lüneburger CDU-MIT

      Die Förderzusage [!] ist ein Meilenstein für unseren Landkreis,

      … dass paukenschlagende Aufmerksamkeitsheischerei höher veranschlagt wird als das vertrauenerhaltende Bei-der-Wahrheit-Bleiben.

      Vor vier Tagen, am 12. Februar 2026 um 16:48 Uhr, hat Johann S. Kirsche in einer frühen Reaktion auf die von der dafür zuständigen Behörde bestätigte Förderfähigkeit des Elbbrückenprojektes – mit der ihm eigenen robusten Zuversicht – den Neuigkeitswert benannt, den Herr Jenckel nicht zu erkennen vermag.

      Dieser bestehe in der Tatsache, dass „Rechtsbewusstsein und Gesetzestreue sich durchgesetzt“ hätten, – durchgesetzt, wenn ich richtig verstehe, gegen Ministeriumspropaganda und Wünsch-dir-was-Gequassel.

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      • Avatar von Helga Dreyer Helga Dreyer sagt:

        Lieber Herr Berg,

        Sie haben im letzten Absatz einen Punkt angesprochen, den man leicht übersehen kann – oder übersehen möchte.

        Das geltende Recht erweist sich am Ende als belastbarer als politische Präferenzen oder kommunikative Manöver.

        In Wahljahren wird viel gesagt, vieles zugespitzt, manches auch vorschnell gefeiert. Da sollte ein jeder zwischen Überschrift und Substanz unterscheiden. Ihr Hinweis auf „Rechtsbewusstsein und Gesetzestreue“ trifft deshalb einen empfindlichen, aber zutreffenden Nerv. Nicht auszudenken, wenn in solchen Jahren Gerichte über objektive Rechtswidrigkeiten urteilen müssten.

        Dass eine zuständige Fachbehörde die grundsätzliche Förderfähigkeit nach der bestehenden Richtlinie bestätigt, ist kein Geschenk, kein Gnadenakt und kein plötzlicher Sinneswandel. Es ist die Anwendung geltenden Rechts auf ein konkretes Vorhaben.

        Weshalb ein Redakteur der lokalen Zeitung, der eher der Brückenskeptiker-Fraktion zugerechnet wird, einen solchen Artikel mit Jubel-Faktor schreibt, darüber lässt sich nur spekulieren.

        Herzlich
        H. D.

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  14. Avatar von Klaus Bruns Klaus Bruns sagt:

    tja Herr Jenckel, alte Hüte werden bei anstehenden Wahlen, schon immer gern gezogen. Leere Versprechungen sind in der Politik an der Tagesordnung. Und so mancher Glaskugelleser sorgen gern weiter für die Volksverdummung. Wie soll sonst die Politik ihre Wähler an die Urnen kriegen? Etwa mit Wahrheiten?

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    • Avatar von Uwe Becker Uwe Becker sagt:

      Die Politik, Herr Bruns? Verraten Sie mir deren Telefonnummer? Alte Hüte, leere Versprechungen, Volksverdummung?

      Haben Sie ein AfD-Seminar bei Tullius Destructivus über das Zwietracht-Säen durch das diabolische Ausstreuen sinnleerer Allgemeinplätze besucht?

      Warum werden Sie nicht konkret und nennen Ross und Reiter, wenn Sie eine praxisrelevante Erkenntnis vorzutragen haben?

      Ich gebe Ihnen ein Beispiel:

      Mein Onkel Rüdiger hat neulich im Traum bei Wikipedia gelesen:

      In jahrzehntelangen Studien hat Prof. Bernhard Grzimek, Bambi-Preisträger und Gewinner eines Goldenen Bären, Tiermediziner, Zoologe, Verhaltensforscher und langjähriger Direktor des Frankfurter Zoos, zweifelsfrei nachgewiesen, dass es in der Serengeti tatsächlich stark regnete, wenn die Löwenjungtiere am Vorabend ihre Antilope nicht aufgegessen hatten.

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