Zwischenruf: Ein Unglück kommt selten allein

Arena-Baustelle

Die Arena-Baustelle.

Lüneburg, 23. Oktober 2019

„Ein Unglück kommt selten allein.“ Binsen dieser Art klingen abgedroschen, wohl auch weil sie sich über die Jahrhunderte immer wieder bewahrheitet haben. Auf die Arena Lüneburger Land trifft die Binsenweisheit allemal zu.

Ein Unglück kommt selten allein: Erst explodieren die Kosten für die Arena, dann explodiert der Kreistag wegen der Kosten, dann wegen der großen Lücken in der Bauplanung. Vollbremsung. Schließlich werden auch noch die Landesregierung und der Steuerzahlerbund hellhörig und stellen unangenehme Fragen. Und nun zu allem Überfluss hat der Bauherr auch noch Naturgewalten gegen sich. 

In einer Pressemitteilung erklärt der Landkreis Lüneburg: „Sturmböen und Starkregen haben Ende vergangener Woche Schäden auf der Arena-Baustelle verursacht. Drei Wände stürzten um….Bei den Wänden handelt es sich um geklebte Kalk-Sandstein-Mauern, die ihre abschließende Standfestigkeit erst durch eine Decke erhalten.“

Das es sich in diesem Fall um geklebte Mauern handelte, das passt leider so punktgenau ins Gesamtbild, weil in dieser Bau-Historie, die leider noch nicht zu Ende geschrieben ist, so einige Details wie geleimt wirken.

Hans-Herbert Jenckel

Über jj

Journalist, Dipl.-Kaufmann, Moderator, Lünebug- und Elbtalaue-Liebhaber
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12 Antworten zu Zwischenruf: Ein Unglück kommt selten allein

  1. Gerhard Schlegel schreibt:

    So wollen wir den Verfasser der (nach eigenem – nachträglichen – Bekunden) unvollständigen und irreleitenden Arena-Beschlussvorlage vom 17. Dezember 2018 in Erinnerung behalten: Als einen brutalstmöglichen Aufklärer in eigener Sache, dem das Wunder gelang, einen Kreistag „bewusst aber vorsatzlos“ (F.-J. Kamp) falsch zu „informieren“:

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  2. Mauerfall schreibt:

    2019 in Lüneburg.
    Im Westen und Osten eigentlich nichts neues….
    Irgendwie behält man eine gefallene Mauer eher in Erinnerung als eine funktionierende Arena.

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  3. Arne Hennings schreibt:

    Hier sieht man, wie der Landrat seine Schadenserwartungen mit Akribie aufnotiert:

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  4. Klaus Bruns schreibt:

    es sollte wohl ein omen sein. hier kann man sehen, wie leicht etwas umfallen kann, was politiker so aushecken. schmunzeln.

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  5. Jo schreibt:

    „Ich werde sofort eine ergänzende Sachverhaltsaufklärung durch einen externen
    Fachanwalt beauftragen“, bekräftigte fröhlich hämmernd der Landrat Nahrstedt.

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  6. Felix schreibt:

    Und wie die Geleimten wirken Steuerbürger, Kreistagsabgeordnete und die Lüneburger Amateur-Sportler in ganzer Breite und Vielfalt.

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  7. Ulf Reinhardt schreibt:

    Gegen Elementarschäden am Rohbau ist man offensichtlich versichert!

    Nicht versichert ist der Landkreis gegen Verkehrsprobleme, Umsatzsteuerprobleme, Verstöße gegen das Beihilferecht und erfolglose Nachverhandlungen des Betreibervertrages.

    Von dem letzteren ist seit Monaten ja nichts mehr zu hören. Und es gibt wohl auch schon superschlaue Überlegungen, doch eine eigene Betreibergesellschaft zu gründen unter dem Vorwand, damit die umsatzsteuerlichen und beihilferechtlichen Probleme zu lösen.

    Das funktioniert tatsächlich jedoch nicht und würde die übergangslose Fortsetzung des Bauherrndesasters in ein Betreiberdesaster bedeuten. Das Rechnungsprüfungsamt hatte in seinem Bericht anhand von Vergleichsobjekten, welche von Kommunen selbst betrieben werden, immerhin einen zu erwartenden Verlust in Höhe von 2,7 Mio. Euro pro Jahr ermittelt!

    Oder an welchen Stellen sitzt beim Landkreis die geballte Kompetenz für das Veranstaltungsgeschäft?

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    • jo bembel schreibt:

      Vielleicht bekommt Herr Hoppe einen Beratervertrag? Oder wird Subbetreiber?

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    • Wolf Kirchmann schreibt:

      Herr Reinhardt, deuten geklebte Mauern eigentlich auf Massivbauweise hin? Welche Klebstoffe erlauben Abschreibungsfristen über ein halbes Jahrhundert? Und noch etwas, absetzungsberechtigt ist im Allgemeinen der bürgerlich-rechtliche oder der wirtschaftliche Eigentümer. Das ist regelmäßig derjenige, der die Anschaffungskosten oder, wie im Fall der Arena, die Herstellungskosten getragen hat – und zugleich den Tatbestand der Einkünfteerzielungsabsicht erfüllt. Nun kann aber bei der Arena für den Bauherrn auf keinen Fall eine Einkünfteerzielungsabsicht unterstellt werden, da Betrieb und Pflege mit weit über eineinhalb Millionen Euro im Jahr vom Kreis subventioniert werden müssen. Welcher Art sind aber dann die Möglichkeiten der Abschreibung im Hinblick auf die galoppierenden Wertverluste unmittelbar nach Fertigstellung?

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      • Ulf Reinhardt schreibt:

        Aus meiner Sicht müsste unmittelbar nach Fertigstellung eine Sonderabschreibung von 50-100% der Investitionskosten vorgenommen werden, da die Arena weder der Gewinnerzielung dient, noch das Gebäude einen sich aus einer alternativen Verwertungsmöglichkeit ergebenden Wert in Höhe der Investitionskosten besitzt.
        Es sein denn, das Handelsrecht wird bis dahin der Kampschen Interpretation angepasst die bekanntlich lautet: „Die Arena ist eben das wert, was sie kostet“.

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