Neue Wasserstandmeldung von der Elbbrücke: 94,8 Millionen

Lüneburg, 8. Februar 2024

Da rollen zwei Planungen wie zwei Züge mit Volldampf auf Kollisionskurs. Während das Land Niedersachsen die Elbbrücke Neu Dachau aus dem Landesraumordnungsprogramm werfen will und sagt, dafür gebe es aktuell kein Geld, plant der Kreis Lüneburg die Brücke weiter und verbreitet Erfolgsmeldungen. 

Jüngste Headline über einer Pressemeldung: „Planungen für die Elbbrücke weit vorangeschritten: Viele Bausteine für den Planfeststellungsantrag liegen bereits vor.“ Und ja, der Bauplatz liegt in einem sensiblen Lebensraum geschützter Arten. Da müsse noch eine Ausnahmegenehmigung der EU her. Solche Hürden gehören seit Jahrzehnten zur Brücken-Planung wie die Kostenkurve, die zum größten Stolperstein wurde.

Noch einmal in gebotener Kürze: 

1.) Die Kosten der Brücke liegen auf Nachfrage beim Landkreis aktuell bei geschätzten 94,8 Millionen Euro. Das könnte als gute Nachricht durchgehen. Stiegen die Kosten doch vor einem Jahr sprunghaft von 73,4 Millionen auf 91,5 Millionen. Angefangen hat alles zur Jahrtausendwende bei rund 22 Millionen und Baubeginn 2004.

Aus Hannover kommt angesichts solcher Kostensprünge die Mahnung von Ministerpräsdent und Verkehrsminister: Der Landkreis Lüneburg als Bauherr übernehme sich womöglich. Der dagegen rechnet nun mit dem Baustart 2025. Das Land dagegen will keine Brücke mehr, setzt auf eine neue Fähre. Und sagte schon vor geraumer Zeit unter Protest der Brückenfreunde, aktuell sei eh kein Brücken-Geld da, das Bauwerk sei ein „Systemsprenger“.  

2.) Und wofür stehen die fast 100 Millionen Euro? Laut Verkehrsgutachten des Kreises für 2530 Autos und Laster am Tag – im Jahr 2030. By the way: In Lauenburg kreuzen schon heute täglich 10.500 Fahrzeuge die Elbe, und es werden mehr. 

3.) Und was die strapazierte Wortschöpfung angeht, die Darchauer Brücke müsse schon als Symbol der Einheit, ja als Schlussstein gebaut werden: Den Titel beansprucht schon seit 30 Jahren die nahe Dömitzer Brücke.

4.) Und jetzt Frage ich mich, ob unser Landkreis ganz alleine von den fast 100 Millionen, wenn denn das Land zahlen würde, unterm Strich fast 30 Millionen Euro selber stemmen kann und darf angesichts eines tiefroten Etats. Denn 75 Prozent Förderung gäbe es nur auf die reinen Baukosten. 30 Millionen, das sind so viel wie für die Arena. Und bei der Eventhalle hat die Stadt noch kräftig mitfinanziert. Und da sage ich schon bei weit niedrigeren Baukosten und Nutzerzahlen: Nice to have, aber wirtschaftlich und volkswirtschaftlich nicht vertretbar. Fertig würde die Brücke zudem, wenn die Uhren in der Verkehrspolitik ganz anders ticken. Sie müsste vermutlich sogleich als Eisenbahnbrücke überplant werden.  

Das Kräftemessen in Sachen Brücke gehört seit dreißig Jahren zum Alltag in der Region. Gerade wurde eine Online-Petition mit fast 7000 Unterschriften ans Land gesandt. Nun muss sich der Petitionsausschuss damit befassen. Es gab Bürgerbefragungen im Landkreis und in Neu Darchau, die Ergebnisse deutet jeder anders, es gibt Verschwörungstheorien und Desinformation und natürlich Fakten, bis einem der Kopf brummt.

Lange dacht ich, die hitzige Debatte um die Arena und die Kostenexplosion wäre die heftigste im Kreis Lüneburg. Weit gefehlt, es ist die Elbbrücke. Im Blog gibt es dazu in Kommentaren Abhandlungen, die länger sind als Verordnungen im Bundesgesetzblatt, ein Dschungel voller Paragraphen, Links, Fußnoten, Rechenmodelle, Zitate aus Verordnungen und vor allem Deutungen zwischen Pro und Contra, die an Tiefe nicht zu überbieten sind. Aber wie das so ist, je tiefer gegründelt wird, desto dunkler wird es, bis keiner mehr den Durchblick hat. 

Hans-Herbert Jenckel

Grafik: Landkreis Lüneburg

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Journalist, Dipl.-Kaufmann, Moderator, Lünebug- und Elbtalaue-Liebhaber
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130 Responses to Neue Wasserstandmeldung von der Elbbrücke: 94,8 Millionen

  1. „Lieber ein Ende ohne Brücke als Brücke ohne Ende“, so der Titel des Kommentars von Ulf Stüwe auf LGheute.de am 14.03.2024. Sachlich bezieht er sich dabei auf die positive Entscheidung des Lüneburger Kreisausschusses für eine neue Bleckeder Elbfähre, die darauf bezogene PM des Landkreises LG Vom 06.03. und den Artikel auf LGheute.de vom 14.03.2024 „Eine neue Fähre für Bleckede„.

    Wer von einer Sache überzeugt ist und dafür schon viel Zeit, Geld und Arbeit investiert hat, geht für gewöhnlich selbstsicher und optimistisch ans Werk, andernfalls sollte er es besser sein lassen. Lustlosigkeit und Wankelmut waren nie die besten Ratgeber. Letzteres drängt sich inzwischen beim Vorgehen des Landkreises Lüneburg in Sachen Elbbrücke auf. Ist die Luft aus dem Mega-Projekt inzwischen endgültig raus?

    (…)

    Bis Ende letzten Jahres wollte der Landkreis, um auf Nummer Sicher zu gehen, den Antrag gestellt haben, doch bis heute ist nichts passiert. Im Gegenteil: Vom Kreishaus ist von den Elbbrücken-Plänen inzwischen nicht mehr viel zu hören, obwohl die Zeit gegen den Kreis und für Hannover läuft. Wenn es bei der Beschaffung der neuen Elbfähre zwischen Bleckede und Neu Bleckede heißt, die Fähre stehe neben ‚der geplanten Elbbrücke beziehungsweise Fährverbindung bei Darchau‘, verheißt das nichts Gutes.

    Wer für eine Sache kämpft, stellt für gewöhnlich nicht auch deren ungewollte Alternative in den Raum. Und wenn dann doch Schluss sein soll, dann wenigstens zeitnah. Damit Zeit, Geld und Arbeit in andere wichtigere Projekte fließen können.

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    • Avatar von Helga Dreyer Helga Dreyer sagt:

      Das Lesen des Kommentars, in dem Ulf Stüwe unverhohlen seine Unkenntnis in der Faktenlage zur Schau stellt, verursacht einfach nur Beklommenheit. 

      Von den Elbbrückenplänen ist nicht viel zu hören?
      Blog-Leser wissen mehr…

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      • Avatar von Robert Becker Robert Becker sagt:

        Seine notorisch mangelhaften Kenntnisse bei fehlender eigener Recherche werden vom LGheute-Betreiber vor allem durch entschieden bekundete Ansichten mit starker Schlagseite kompensiert. Zum Zweck ihrer Verbreitung hält er inflationär viele Meinungsrubriken parat. U. a.: „Aufgelesen“, „Aufgefallen“, „Zwischenruf“, „Kommentar“, „Gegenrede“, „Im Gespräch“. Sobald Herrn Stüwe widersprochen wird, schaltet er die Funktion „Leser-Kommentare“ einfach für ein, zwei Jahre ab. Kein Verlust, da sein Kanal ohnehin nur drei treue Besucher kennt: Rainer Mencke, Jürgen Hempel und die Lüneburger „Stadtratsfraktion der AfD“. Dass an diesem Wochenende neben mir auch Herr Kirst-Thies und Sie, Frau Dreyer, vorbeigeschaut haben, bedeutet also einen Zuwachs von einhundert Prozent auf Rezipientenseite.

        Das journalistische Debattenformat Blog.jj und das agitprop-doktrinäre Belehrungskatapult LGheute in einem Atemzug zu nennen, verbietet sich in meinen Augen.

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  2. Avatar von Diethart Brockholz Diethart Brockholz sagt:

    Beißen sich Brückenpläne und Deichschutz?“ Das fragt sich Redakteur Jürgen Selonke in der Elbe-Jeetzel-Zeitung von heute auf Seite 4 und teilt außerdem mit, darüber, wie es in Sachen Elbbrücke Neu Darchau weitergeht, gebe es unterschiediche Auffassungen. Die Absage einer finanziellen Beteiligung durch das Land werde vollkommen unterschiedlich bewertet.

    Neu Darchaus Bürgermeister Klaus-Peter Dehde (SPD) habe bei der Sitzung des Ausschusses für „Klimaschutz, Infrastruktur und Bauen“ (Angaben über Zeit, Ort und Zugehörigkeit des Gremiums hat Herr Selonke sich gespart) über „mögliche negative Folgen für vorgesehene Hochwasserschutz-Maßnahmen in Neu Darchau“ berichtet. Die weiter existenten Brückenträume“ würden konkrete Planungen für den Deichbau behindern, so Dehde laut Selonke. Ohne zeitnahe Klarheit könne es für die Deichbauplanungen finanzielle Komplikationen geben. Fördergelder aus alten Hochwasserschutzmitteln entfielen nämlich 2025.

    Die Kosten für den Deichschutz vor Ort würden auf etwa 17 Millionen Euro geschätzt. Dehde wörtlich: „Der Hochwasserschutz hat für uns absoluten Vorrang.“ (Also sogar vor der Brücke, so muss Dehde, SPD, wohl in den Augen von Selonke, EJZ, verstanden werden.) Der Ausschuss kam überein, die Samtgemeinde bis zur nächsten Ratssitzung in Neu Darchau am 3. April um klare Aussagen zu bitten. Die Gemeinde brauche hier eine klare Priorisierung für den Hochwasserschutz.

    Aus: Elbe-Jeetzel-Zeitung / 15. März 2024 / Seite: 4, online 14. März 2024 : https://www.ejz.de/lokales/beissen-brueckenplaene-deichschutz-id342885.html

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    • Avatar von Helga Dreyer Helga Dreyer sagt:

      Was sagt uns das?

      Auf die Redakteure der EJZ kann man zählen, wenn es um die Verbreitung von anstachelnden (und absurden) Anmerkungen gegen den Brückenbau geht!

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  3. Avatar von jj jj sagt:

    Eine Bitte, keine Kommentare mehr auf Anmerkungen von Herrn Bruns, der Bitte des Kommentators entspreche ich gerne. lg jj

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  4. Avatar von Helga Dreyer Helga Dreyer sagt:

    Das Thema „Magere Flachland-Mähwiesen“ ist – nicht zuletzt wegen der Schutzhütte in Amelinghausen – zurzeit in aller Munde.

    Der Niedersächsische Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz – NLWKN hat auf seiner Internetseite Vollzugshinweise zu diesen Lebensraum- und Biotoptypen vorgegeben.

    Unter Punkt 5 – Instrumente – ist dort zu lesen:

    „5.1 Schutzgebiete, gesetzlicher Biotopschutz

    Grundsätzlich muss in FFH-Gebieten eine hoheitliche Grundsicherung erfolgen. Daher wurden zusätzliche Schutzgebiete ausgewiesen sowie bestehende NSG und LSG neu verordnet, unter Berücksichtigung der Anforderungen zur Erhaltung des LRT 6510 bei den Ver- und Geboten bzw. Freistellungen. In NSG besteht für die notwendigen Einschränkungen der landwirtschaftlichen Nutzung ein Anspruch auf Erschwernisausgleich. Daher ist es nachteilig, dass ein großer Flächenanteil des LRT 6510 als LSG ausgewiesen wurde.

    Seit dem 1.1.2021 unterliegt dieser LRT außerdem gesetzlichen Biotopschutz. Dieser sollte bei konsequentem Vollzug gewährleisten, dass es auch außerhalb der FFH-Gebiete keine weiteren Flächenverluste mehr gibt. Für die Erhaltung artenreichen mesophilen Grünlands ist künftig die Gewährung eines erweiterten Erschwernisausgleichs vorgesehen. Dies setzt voraus, dass die Eigentümer bzw. Nutzungsberechtigten durch die UNB über den Schutz und die einzuhaltenden Bewirtschaftungsauflagen unterrichtet werden.“

    Bezüglich des Brückenthemas ist bereits in dem Dialog mit Herrn Kirst-Thies herausgestellt worden, dass allein in dem FFH-Gebiet der Brückentrasse durch Summation mit einem Hochwasserschutzprojekt aufgrund der Überschreitung des Orientierungswertes von 1.000m² für den Lebensraumtyp 6510 ‚Magere Flachland-Mähwiesen‘ ein FFH-Ausnahmeverfahren durchzuführen ist.

    Aber nochmals: „Seit dem 1.1.2021 unterliegt dieser LRT außerdem gesetzlichen Biotopschutz. Dieser sollte bei konsequentem Vollzug gewährleisten, dass es auch außerhalb der FFH-Gebiete keine weiteren Flächenverluste mehr gibt.“

    Gestern war die Schutzhütte in Amelinghausen – vielmehr die Abrissanordnung des Landkreises – wieder einmal Aufregerthema Nr. 1 der LZ-FB-Kommentatoren. Aufgestachelt durch die halbgaren Äußerungen des Bürgermeisters aus Amelinhausen, Ch. Palesch, in dem Beitrag der NDR-Satiresendung Extra 3 spezial -der reale Irrsinn https://www.youtube.com/watch?v=rBk4edpeh7g , wonach der Landkreis Lüneburg als untere Naturschutzbehörde die Rasenfläche angeblich kurzerhand zu einem Biotop erklärte, wurden die Mitarbeiter des Landkreises beispielsweise als „Sesselpupser“ desavouiert, die gegen Gesetze und Richtlinien handelten, nur um sich mit Taschenspielertricks gegen die Hütte zu wehren“ und die Abrissverfügung durchzusetzen.

    Kann man denn nicht erwarten, dass ein hauptamtlicher Bürgermeister sich mit Biotopschutz-Bestimmungen auskennt, zumal sich genau diese Angelegenheit mit einer simplen Google-Suche unter „Magere-Flachland-Mähwiesen“ klären ließe? Und hätte nicht auch der LZ-Redakteur auch mal recherchieren können und das Altbekannte „only bad news are good news“ mal außer Acht lassen können?

    Anderes Beispiel:

    Die Elbe-Jeetzel-Zeitung berichtete am 28.10.2021: „Was es mit der Hafenmeile in Neu Darchau auf sich hat

    Verein „elbDorfaktiv“ lädt am Sonntag zur Eröffnung des Klangschalenparks

    Auf der Landzunge zwischen Fähranleger und Sportboothafen in Neu Darchau wird am Sonntag der wohl größte Klangschalenpark am Elbverlauf eröffnet. Initiator ist der Bürgerverein „elbDORFaktiv“. Aufn.: A. Conradt

    Neu Darchau. Es zeugt von Selbstbewusstsein, welchen Namen die Mitglieder des Neu Darchauer Vereins „elbDORFaktiv“ der Landzunge zwischen Fähranleger und Zufahrt zum Sportboothafen gegeben haben: „Hafenmeile Neu Darchau“. Am Sonntag, dem 31. Oktober, weiht der Bürgerverein diese ein. Zusammen mit einer Ausstellungsfläche und Möglichkeiten zum Verweilen bildet ein Klangschalenpark das Kernstück.

    Die Gemeinde habe den Verein gebeten, die Fläche, die sie im Zuge der Corona-Pandemie für Fahrzeuge sperrte, zu gestalten.“

    Die Gemeinde (sprich: der Bürgermeister) hat den Verein gebeten?

    Wie konnte denn das angehen? Diese Fläche – eine magere-Flachland-Mähwiese – befindet sich in einem FFH-Gebiet und steht zudem seit dem 1. Januar 2021 unter Biotopschutz! Die Klangschalen sind erst danach auf Betonfundamente befestigt und aufgebaut worden. Wirklich sehr merkwürdig.

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    • Avatar von Otto Berg Otto Berg sagt:

      Seh’n Sie, liebe Frau Dreyer,

      hier liegt Herrn Dehdes autoritärer wendländischer Konservatismus mit Ihrem liberalen metropolitanen Modernismus überkreuz. Herrn Dehdes vulkanische Poesie des Herzens ist wildwüchsiger Ausdruck irrationaler Naturromantik, während aus Ihrer elbkühlen Prosa des Verstandes der rational gezähmte Humanitätsrealismus spricht. Emotiv ungebändigte Expression auf der einen, kognitiv disziplinierte Artikulation auf der anderen Seite.

      Für die romantische Bewegung ist charakteristisch, dass sie utilitaristische Ideale durch ästhetisch motivierte Moral ersetzt. Der Regenwurm ist nützlich, aber nicht schön; der Tiger ist schön, nicht aber nützlich.

      Doch inkonsequent sind Sie beide, liebe Frau Dreyer. Dehde wettert gegen die Brücke und lässt das Magergras mit Beton deformieren, Sie verteidigen die Brücke und möchten den Beton mit Magergras dekorieren.

      Zu Beginn des 19. Jahrhunderts, als (wenigstens unter den Gebildeten) das reaktionäre Denken tatsächlich noch Denken war (und nicht nur ein kuhäugiges Wiederkäuen von massenmedial fabrizierten Parolen totalitären Stumpfsinns), hat es eines der schönsten Gedichte deutscher Zunge hervorgebracht:

      Wenn der lahme Weber träumt, er webe,
      Träumt die kranke Lerche auch, sie schwebe,
      Träumt die stumme Nachtigall, sie singe,
      Daß das Herz des Widerhalls zerspringe,
      Träumt das blinde Huhn, es zähl‘ die Kerne,
      Und der drei je zählte kaum, die Sterne,
      Träumt das starre Erz, gar linde tau‘ es,
      Und das Eisenherz, ein Kind vertrau‘ es,
      Träumt die taube Nüchternheit, sie lausche,
      Wie der Traube Schüchternheit berausche;
      Kömmt dann Wahrheit mutternackt gelaufen,
      Führt der hellen Töne Glanzgefunkel
      Und der grellen Lichter Tanz durchs Dunkel,
      Rennt den Traum sie schmerzlich übern Haufen,
      Horch! die Fackel lacht, horch! Schmerz-Schalmeien
      Der erwachten Nacht ins Herz all schreien;
      Weh, ohn‘ Opfer gehn die süßen Wunder,
      Gehn die armen Herzen einsam unter!

      Quelle: Clemens Brentano (1838): Werke. Band 1, München [1963–1968], Seiten 610–611.

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      • Je geschwinder er [der Dichter] seinen Zuhörern verständlich wird, desto geschwinder kann er sie interessieren. Diesen Vorteil hat auch der Maler, wenn uns sein Vorwurf nicht fremd ist, wenn wir mit dem ersten Blicke die Absicht und Meinung seiner ganzen Komposition erkennen … Von dem ersten Blicke hanget die größte Wirkung ab, und wenn uns dieser zu mühsamem Nachsinnen und Raten nötiget, so erkaltet unsere Begierde, gerühret zu werden; um uns an dem unverständlichen Künstler zu rächen, verhärten wir uns gegen den Ausdruck, und weh ihm, wenn er die Schönheit dem Ausdrucke aufgeopfert hat! Wir finden sodann gar nichts, was uns reizen könnte, vor seinem Werke zu verweilen; was wir sehen, gefällt uns nicht, und was wir dabei denken sollen, wissen wir nicht.
        Lessing in Laokoon oder Über die Grenzen der Malerei und Poesie, 1766 (Abschnitt 11).

        Was ist herrlicher als Gold? fragte der König.
        Das Licht, antwortete die Schlange.
        Was ist erquicklicher als Licht? fragte jener?
        Das Gespräch, antwortete diese.
        Goethe in den Unterhaltungen deutscher Ausgewanderten, 1795 (Das Märchen).

        Wie aber der Riese Antäus unbezwingbar stark blieb, wenn er mit dem Fuße die Mutter Erde berührte, und seine Kraft verlor, sobald ihn Herkules in die Höhe hob, so ist auch der Dichter stark und gewaltig, so lange er den Boden der Wirklichkeit nicht verlässt, und er wird ohnmächtig, sobald er schwärmerisch in der blauen Luft umherschwebt.
        Heine in der Romantischen Schule, 1835 (2. Buch, Kapitel 4).

        Wer die Sein-setzende Kraft von Namen, Zahlen, Daten, Grenzen, Tabellen, Karten nicht empfindet, tut recht daran, Lyriker zu werden; für beste Prosa ist er verloren: hebe Dich hinweg!
        Arno Schmidt in Das steinerne Herz, 1956 (Kapitel II).

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      • Avatar von Helga Dreyer Helga Dreyer sagt:

        Lieber Herr Berg,

        zunächst zum Brückenthema: Ich hab‘ es nicht so gern, wenn man mich mit Herrn Dehde in einen Topf wirft.

        Herr Dehde wettert nicht gegen eine Brücke, im Gegenteil, er weiß genau, dass eine feste Elbquerung auch seine Gemeinde voranbringen kann.

        Er wettert allerdings gegen eine Brücke, die in Neu Darchau gebaut werden soll und er hätte es gerne genau andersherum, als es jetzt geplant ist: Brücke in Bleckede, Fähre in Neu Darchau soll bleiben! Das hat er wiederholt auch hier im Blog kundgetan. Seine Motive sind nicht nur sehr durchsichtig, er hatte sie selbst schon formuliert und auf der SPD-Web-Seite Elbufer veröffentlicht. Sie selbst, lieber Herr Berg, hatten mich schon im Jahr 2018 dazu befragt.

        Möglicherweise hat Sie dann meine Antwort, die ich Ihnen über Frau Schneider im Blog.jj zukommen ließ, nicht erreicht.

        Hier noch einmal: Am 2. Oktober 2018 schrieb ich noch mit dem mir von Herrn Jenckel („liebevoll“) verpassten Pseudonym Frau D. von der Elbe

        https://blog-jj.com/2018/09/21/energiewende-laeuft-von-wegen/#comment-3154

        „Sehr geehrte Frau Schneider, mein Gott, Sie haben es ja wirklich nicht verstanden! Widerspiegeln heißt nicht im eigenen Wortsinne, sondern meint den übertragenen Sinn. Dazu muss man fähig sein, etwas um die Ecke denken zu können. Das geht Ihnen ganz offensichtlich ab.
        Ich habe aber noch eine Information für Herrn „Otto Berg“ und muss leider nochmals diese Möglichkeit hier nutzen, Es geht um seine Frage: „warum unterstellen Sie dem NeuDarchauer Bürgermeister, er habe mit der Tanja eine pikante Affäre am Laufen und wolle sich am Fährbetrieb bereichern.“ Die Antwort, sehr geehrter Herr Berg, können Sie nachlesen unter: http://www.spd-elbufer.de/content/91284.php Der Beitrag stammt zwar aus 2009, hat aber heute noch Gültigkeit, denn es geht hauptsächlich um die Elbbrücke. Der einzige Unterschied besteht darin, dass Herr Dehde damals in der Opposition war und Position gegen den damaligen Bürgermeister einnahm. Z. B. „Mal ehrlich: Würden Sie solche Verträge unterschreiben? Wenn Ihnen jemand ihr Herzstück nimmt, versuchen Sie dann nicht auch, möglichst viel für sich herauszuholen? Würden Sie auf ein beträchtliches Stück Ihres Einkommens verzichten, damit Ihr Nachbar einen Vorteil hat?“ verfasst von K.-P. Dehde und drei weiteren SPD-Mitgliedern.“

        Dieser Beitrag wurde übrigens von der SPD-Homepage entfernt, nachdem ich hier im Blog auf die Quelle verwiesen hatte. Soviel zur pikanten Affäre mit der Tanja.

        Nochmals zu der „Mageren Flachland-Mähwiese“ in Amelinghausen:

        Es wundert mich, dass Sie gar nicht auf diese Begebenheit angesprungen sind.

        Wenn ich in all den Jahren etwas von Ihnen hier im Blog gelesen habe, dann ging es Ihnen primär um Ehrlichkeit (Arena), um Unterstützung vermeintlicher Underdogs, um Aufklärung verworrener oder falsch dargestellter Sachverhalte mit größtmöglicher Eindeutigkeit oftmals mittels Auflistung der dazugehörenden Gesetzestexte.

        Haben Sie das unsägliche und nicht hinnehmbare Verhalten des Samtgemeindebürgermeisters aus Amelinghausen (Christoph Palesch) etwa nicht bemerkt, wollten Sie es gar übersehen?

        Für die Hüttenbau-Diskussion außerhalb der streitenden Parteien (Samtgemeinde Amelinghausen vs. Landkreis Lüneburg) mit den widerwärtigen Kommentaren und Leserbriefen, die sich gegen die Mitarbeiter des Landkreises richten, ist allein Herr Palesch verantwortlich, denn ihm müsste eigentlich mittlerweile bekannt sein, dass er sich geirrt hat, was das Magere-Flachland-Mähwiesen-Biotop am Rande des Heide-Biotops angeht.

        Warum klärt Herr Palesch das nicht einmal auf? Er könnte sagen: „Ich habe mich geirrt, auch das Areal dieser Wiese steht schon seit dem 1. Januar 2021 als Biotop unter Naturschutz, es tut mir leid“.

        Stattdessen sattelt er noch gegen den Landkreis einen drauf.

        In einem LZ-Artikel vom 1. März 2024 wird Palesch zitiert, es geht in seiner Äußerung um ein externes Gutachten für die Reaktivierung der Bahnstrecke Lüneburg – Soltau.

        Auszug aus dem LZ-Artikel:

        >Jedenfalls: Trotz der gestrichenen Fördermittel zeigte sich Samtgemeindebürgermeister Christoph Palesch zuversichtlich, dass der im Auftrag des Landkreises bisher errechnete NKI von 3,4 nicht plötzlich unter 1,0 fallen werde. Palesch: „Das würde mich sehr wundern! So sehr kann sich nicht einmal der Landkreis Lüneburg verrechnen.“<

        Herr Palesch keilt gegen die Verwaltung des Landkreises aus, wo er nur kann und unterstellt den Mitarbeitern schlampig zu arbeiten. Möchte Herr Palesch etwa gerne Landrat werden und hat den Wahlkampf vorsorglich schon eröffnet?

        Die unerträgliche Seichtigkeit des Scheins wird seine Ambitionen hoffentlich alsbald stoppen.

        Vielen Dank für das schöne Brentano-Gedicht, lieber Herr Berg.

        Brentano schrieb in einem Brief an Luise Hensel zu Weihnachten 1816 (Seite 3 hier: https://repository.kulib.kyoto-u.ac.jp/dspace/bitstream/2433/184946/1/dbk02000_001.pdf: –

        „Ich spreche manchmal bitter gegen des Leben, weil es mich betrübt, daß ich so sprechen muß nach meiner Natur, und daß ich die Kraft nicht habe, ganz zu verstummen; dann überlasse ich wieder die Worte ihrer innern Selbständigkeit, und die Rede wirtschaftet dann auf ihre eigne Hand munter drauf los, während meine Seele in der Angst , Trauer und Sehnsucht liegt, und nur dann und wann wie der Baß der Betrachtung die reißende und hüpfende Melodie durchschneidend ordnet und einteilt.“

        Hier zeigt sich offenbar eine Überschneidung zwischen Aufklärung und Romantik (ich kann mich hierin wiederfinden).

        Das Weber-Gedicht macht aber doch Hoffnung, denn im Bewusstsein der „Wenn’s“ und der „Dann’s“ würde wohl kein vernunftbegabter Mensch es zulassen, dass man letztendlich (einsam) untergeht; er wird Opfer bringen.

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  5. Avatar von Helga Dreyer Helga Dreyer sagt:

    Lieber Herr Bruns,

    entschuldigen Sie bitte die späte Antwort, aber ich bin gerade damit beschäftigt, in einem anderen Real-Krimi die Corpora Delicti aussagekräftig zusammenzustellen, das nimmt viel Zeit in Anspruch. Gerade in einem Thriller ist es auch belangvoll, den Namen des Anführers ans Licht zu bringen, man möchte ja nicht einen x-beliebigen Meyer-Müller-Schulze bezichtigen.

    Bitte nehmen Sie es mir nicht übel, lieber Herr Bruns, aber Ihre Wortmeldungen erinnern mich oftmals an solche Mütter und Väter, die ich auf Elternabenden in der Schule erlebt habe und die die Hand hoben, weil sie sich noch einmal genau erklären lassen wollten, was die Lehrkraft eben gerade schon haarklein erklärt hatte und bereits mühevoll mit der Elternschaft stundenlang diskutiert worden war.

    Der Blog-Community ist doch bekannt, dass Sie den Bau der Brücke generell ablehnen. Ihre Beweggründe haben Sie im Laufe der Jahre weitgehend subjektiv dargestellt, vieles finde ich unzutreffend, aber ich akzeptiere Ihr Mindset.

    Keinesfalls möchte ich Sie (oder andere) dazu überreden, Ihre Meinung zu ändern.

    Ich melde mich hier (und anderswo) zu Wort, wenn Halb- oder Unwahrheiten verbreitet werden (und wenn mir wegen Impertinenz die Hutschnur hochgeht).

    Ich muss auch niemanden davon überzeugen, dass die Brücke gebaut werden soll, denn die maßgeblichen Politiker in unserer repräsentativen Demokratie haben alles in die Wege geleitet und werden die in unserem Rechtsstaat geltenden Gesetze und Verordnungen strikt einhalten (müssen), auch „Niedersachsen“ da bin ich mir sicher. Das letzte Wort werden in dieser Sache Verwaltungsrichter sprechen.

    Sie antworteten auf meinen Post vom 4. März, 19:48 Uhr, in dem ich zunächst zwei Faktoren aufs Tapet gebracht und diese dann – aus meiner subjektiven Sicht – gegenübergestellt habe:

    a) Was ist ein überragendes öffentliches Interesse nach § 34 Absatz 3 und 4 des Bundesnaturschutzgesetz? Nach welcher Maßgabe werden Interessen gewichtet?

    b) Auswirkungen für die Leute, die die Elbe (egal in welche Richtung) überqueren müssen beim stundenweisen Ausfall der Fähren am Beispiel des 4. März 2024.

    Schauen Sie auch gerne mal auf unsere Facebook-Seite (Ja zur Brücke), lieber Herr Bruns. Die Beiträge vom 2.1., 10.1., 16.1. und 18.1.2024 beschreiben nicht nur Widrigkeiten durch Fährausfall, sondern auch andere, wenn die Fähre verkehrt, die jedoch immer häufiger vorkommen.

    Wie Sie da von Privatangelegenheiten sprechen können, von Träumern, die den Realitäten nicht ins Auge blicken und die nicht in der Lage wären „ihr Leben pragmatisch zu sortieren“ und von Klötze, die man sich ans Bein gebunden hat, das ist mir ein Rätsel.

    Das ist keine Provokation mehr, das ist Ignoranz in reinster Form.

    Am 10. Juni 2020 um 16:07 antwortete ich im Blog Herrn Ohms, der mich darum gebeten hatte, die Gründe aufzuführen, die meiner Meinung nach für den Brückenbau sprechen, so:

    Die Reihenfolge der folgenden Aufzählung sagt nichts über deren Priorität aus. Jeder der genannten Aspekte ist ein Mosaikstein, dessen Gesamtheit das Postulat bildet:

    1) Katastrophenschutz: der LK Lüneburg ist im Katastrophenfall für die Gemeinde Amt Neuhaus zuständig. Ohne Brücke so gut wie unmöglich

    2) Rettungsdienste / Notärzte kommen ohne Brücke nicht rechtzeitig nach Neuhaus bzw. Patienten von Neuhaus ins Krankenkaus nach Lüneburg oder Dannenberg

    3) Arbeitnehmer, die in zwei- oder drei Schichten arbeiten, kommen abends nach Dienstschluss nicht über die Elbe. Besonders hervorheben möchte ich die dringend benötigten Pflegekräfte, die in den Krankenhäusern Bad Bevensen und Lüneburg oder in den Alten- und Pflegeheimen arbeiten (möchten)

    4) In Neuhaus, Bleckede, Dahlenburg oder Hitzacker ansässige Pflegedienste können jeweils die andere Elbseite nicht bedienen, da ein 24-Stunden-Notdienst vorgehalten werden muss

    5) Schüler können nicht durchgängig mit Bussen zu den weiterführenden Schulen nach Bleckede bzw. Lüneburg fahren (Bus – Fähre – Bus); bei Fährausfall kilometerweite Umwege, für die Kinder sehr belastend

    6) Eine direkte Verbindung im ÖPNV von / nach Lüneburg aus dem Amt Neuhaus ist nicht möglich; die Bewohner benutzen daher von vornherein den PKW (schlecht für das Klima)

    7) Tourismus: Busgesellschaften bereisen nicht die linkselbische Seite, weil sie bereits bei Planung der Tour entweder die Brücke in Dömitz oder die in Lauenburg nutzen (Fähre nicht möglich); zahlende Touristen fehlen aber auf der Westseite

    8) Landwirtschaft: Beispiel: diverse linkselbisch ansässige Landwirte, die Kartoffeln nach Hagenow (Emsland Food Werk) bringen wollen, müssen größtenteils über Dömitz fahren (Bei Niedrigwasser ist im Übrigen auch nur eine Überfahrt mit Fähre bei weniger als 10 t Zuladung möglich). Klimaschutzfaktor, erheblicher Kostenfaktor bei Umwegfahrten, vor allen Dingen, wenn Arbeitnehmer bezahlt werden müssen.

    9) Gewerbe- und Handwerksbetriebe: erheblicher Kostenfaktor Fährkosten allgemein und für Arbeiter bei Umwegfahrten nach Fährausfall

    10) Arbeitnehmer allgemein: tägl. Fährkosten, erhebliche Kosten bei Fährausfall wegen Umwege, Zeitfaktor

    11) Soziales Leben, Kulturelle Veranstaltungen: Freundschaften zwischen Personen links und rechts der Elbe können schlecht gepflegt werden oder sich nicht entwickeln, da der Besuch immer ein Kostenfaktor (Fährgeld) ist und die zeitmäßige Begrenzung abends diese Verbindungen nicht fördern. Kulturelle Veranstaltungen werden wegen der zeitlichen Begrenzung der abendlichen Rückfahrt jeweils auf der anderen Elbseite gar nicht wahrgenommen.

    12) Neu Darchau liegt von Neuhaus 7 km entfernt (zum Vergleich: Neu Darchau – Hitzacker: 17 km, Neu Darchau – Dahlenburg: 12 km, Neu Darchau – Bleckede: 14 km, Neu – Darchau Lüneburg: 37 km). Amt Neuhaus ist die nächste Ortschaft, in der Bankgeschäfte getätigt werden können, die eine Tankstelle, einen Baumarkt, diverse Fachgeschäfte, Restaurants, einen Wochenmarkt, eine Apotheke u. v. a. m. vorweist. Die Möglichkeit wird z. Zt. nicht genutzt, weil die Fährkosten dagegen sprechen.

    13) Achtzehn km entfernt von Neu Darchau liegt Brahlstorf. Von dort fahren u. a. täglich 22 Züge nach Hamburg Hauptbahnhof. Für Hamburg- Pendler wäre damit der Wohnort Neu Darchau und Umgebung eine Perspektive, um dort zu wohnen, vorausgesetzt, man gelangt zeit- und kostengünstig mit Brücke nach Brahlstorf.

    14) Mit Brücke könnten sich auch die Grundstückswerte im Ostkreis und in Neu Darchau erholen und erhöhen, die Ortschaften gehören der Metropolregion Hamburg an

    15) Wenn die A 39 zwischen Lüneburg und Uelzen gebaut werden sollte, werden sich an Abfahrten Industriebetriebe ansiedeln, die sogar in drei Schichten arbeiten. Potenzielle Arbeitnehmer aus Amt Neuhaus würden hiervon nahezu ausgeschlossen sein, wenn es keine feste Elbquerung gibt.

    16) Die Klimaschutzaspekte mit Brücke bestehen in dem Wegfall des Schadstoffausstoßes der Fähre und der Reduzierung der Schadstoffe bei Umwegfahrten. Mit Brücke könnte ein ÖPNV eingerichtet werden, der Amt Neuhaus direkt mit Lüneburg verbindet bzw. die linkselbischen Einwohner zum Bahnhof nach Brahlstorf.

    17) Das hochgeschützte Gebiet des Biosphärenreservates (Zone C) wird nicht berührt.

    19) Wirtschaftlichkeit ist gegeben, weil die Fährkosten komplett entfallen werden und Umwegfahrten über Dömitz oder Lauenburg entfallen, für Betriebe weniger Lohngelder und Abnutzung und Treibstoffkosten PKW, LKW

    Damit sind die drei Säulen ökologischer, ökonomischer und sozialer Nachhaltigkeit in ihren 5 Dimensionen: Gesundheit, Umwelt, Wirtschaft, Gesellschaft und Kultur komplett erfüllt. Die Begründung des Staatsvertrages aus dem Jahr 1993, wonach der Bau einer Brücke unerlässlich ist, war vorausschauend korrekt.

    Und deshalb, lieber Herr Bruns, verstehe ich Ihre Posts in zweierlei Hinsicht nicht:

    1. haben Sie sich weder am 5. März 10:31 Uhr noch um 20:43 Uhr zu meinen Ausführungen auch nur ansatzweise inhaltlich geäußert,
    2. warum posteten Sie diese dann als Antwort und sprechen mich persönlich an?

    Künftig werde ich auf Ihre Schmunzelgeschichten nur noch dann antworten, wenn sie einen realen Bezug zu meinen Kommentaren haben, lieber Herr Klaus Bruns.

    Noch ein Zusatz für Herrn Kirst-Thies, falls er das hier lesen sollte.

    Bitte schauen Sie einmal auf Punkt 1 + 2 meiner Aufzählung für Herrn Ohms. Können Sie einen Zusammenhang mit § 34 Abs. 4 BNatSchG erkennen?

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    • Avatar von Otto Berg Otto Berg sagt:

      Liebe Frau Dreyer,

      Ihr Hyperlink verlinkt nicht. Ihnen ist beim Spielen mit den neuen entzückenden Instrumenten aus der oberen Schublade ein kleiner Fehler unterlaufen.

      Wenn Sie in dem Satz „Am 10. Juni 2020 um 16:07 antwortete ich im Blog Herrn Ohms…“ das Datum markieren und dann auf den eigeklammerten Bindestrich oben (= das Ctrl+K-Symbol) klicken, müssen Sie den URL des Sprungzieles, nicht den des Senders in den Spalt einführen und durch einen weiteren Klick bestätigen.

      Sprungziel ist in diesem Fall Ihre Antwort an Herrn Ohms von 2020, deren URL lautet: https://blog-jj.com/2020/06/05/mit-der-elbbruecke-ist-es-wie-mit-einem-toten-pferd-nur-in-lueneburg-steigt-man-nicht-ab/#comment-10859

      Daraus ergibt sich korrekt: „Am 10. Juni 2020 um 16:07 antwortete ich im Blog Herrn Ohms…

      Den Unterschied erkennen Sie, wenn Sie jeweils mit Ihrem Kursor auf den Hyperlink fahren, mit der rechten Maustaste klicken, dann „Link-Adresse kopieren“ anklicken und die Ergebnisse (wieder durch Klicken der rechten Taste und anschließend von Einfügen) z. B. in einem Word– oder (besser) Editor-Dokument vergleichen.

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  6. Hallo, Herr Jenckel,

    auf die berechtigten zehn Fragen von Ulrike Mädle haben Sie noch nicht geantwortet.

    Kommt da noch was?

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  7. Wer ist denn „Niedersachsen“, Herr Bruns?

    Woher wissen Sie, was Niedersachsen will und was nicht? Treffen Sie beide sich dienstags auf einen Klönschnack bei Bäcker Harms im Rewe und tunken Ihre Salzstadtkruste in einen lauwarmen Pott Milchkaffee? Zwinkerzwonker

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    • Avatar von albert zweistein albert zweistein sagt:

      plong. niveau des brücke-bau-vorhabens erreicht. schnief.

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    • Avatar von Daniela Gause Daniela Gause sagt:

      Um Ihnen einmal mit Tucho zu antworten, Klaus:

      „Ach! / Damit stehn Sie aber nicht vereinzelt da! / So was denkt man von Florenz bis Altona!“

      Und was ist mit Willi Banse? Meinen Sie, der weiß auch nicht, was eine Regierung ist?

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    • Oh mei, oh mei, Herr Bruns,

      Sie sind ja ein ganz ein gestrenger Richter! Der arme, arme Willi! Und um drei Ecken denken Sie immerzu herum? Bloß nach vorn oder auch nach hinten? Putin, Hamas, Nazis: Sind wir wieder im Kampf Gut gegen Böse? Der Satiriker Florian Schroeder sagt: Nein. Dieses Denken sei kontraproduktiv.

      Was sagen Sie? Können Meinungen auch einen Schatten auf Persönlichkeiten legen?

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    • Avatar von albert zweistein albert zweistein sagt:

      @ klaus bruns

      “um drei ecken denken” … was, wenn die in and’ren köpfen nicht vorhanden sind oder woanders? welch‘ verschwenden der talente …

      “Wir traten ans Fenster. Es donnerte abseitwärts, und der herrliche Regen säuselte auf das Land, und der erquickendste Wohlgeruch stieg in aller Fülle einer warmen Luft zu uns auf. Sie stand auf ihren Ellenbogen gestützt, ihr Blick durchdrang die Gegend; sie sah gen Himmel und auf mich, ich sah ihr Auge tränenvoll, sie legte ihre Hand auf die meinige und sagte: »Klopstock!« – Ich erinnerte mich sogleich der herrlichen Ode, die ihr in Gedanken lag, und versank in dem Strome von Empfindungen, den sie in dieser Losung über mich ausgoss.”

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    • Avatar von Willi Banse Willi Banse sagt:

      Herr Bruns, für Sie wohnt Frau Dreyer in Amt Neuhaus, bei der Regelung schulischer Dinge ist die Elbe für Sie eine Grenze, die Lüneburger Einwohner rechts des Stromes nennen Sie Wirtschaftsflüchtlinge, empfehlen deren sozial-ökonomische Rückgliederung nach Mecklenburg-Vorpommern und glauben andeuten zu dürfen, das Erstarken rechtsextremer Schreihälse vor dem Lüneburger Rathaus hänge mit unberechtigt aus der östlichen Landkreisexklave in den Westen importierten Anspruchshaltungen zusammen. Was daran, diesen Unsinn aufzuspießen, ist „persönlich“? Klar, Herr Bruns, „Sie lieben Satire“! Aber nur, solange deren Spitzen auf andere, nicht auf Sie selbst zielen. Und „Sie denken gern um drei Ecken“! Aber Sie vergessen zu erklären, wie das für diese anderen zu erkennen sein soll, wenn Sie Ihre doppelbödigen Kommentare doch durchweg so präsentieren, als handle es sich bei den darin ausgebreiteten, schon jahrelang allgemein umlaufenden Plattitüden und Vorurteilen um die Essenz Ihrer ureigensten Überzeugungen. Sie betonen häufig, topgeheime Informationen von fünf Parteien und drei Bürgerinitiativen in der Hinterhand zu haben. Behaupten, die Befürchtung, dass Sie über Hintergrundkenntnisse verfügten, habe schon viele hochkarätige, prominente Blog.jj-Kommentatoren zum Verstummen gebracht. Das glaube ich Ihnen unbesehen. Schmunzeln. Schade eigentlich, dass Sie von den Ihnen anvertrauten Wissensschätzen nie Gebrauch machen. Doch dieses Verhalten ist in der Politik so üblich. Ich schreibe da aus Erfahrung. Dass Herr Jenckel Sie vor Ihren komplizierten intellektuellen Tarnmanövern gewarnt hat, indem er Ihnen verriet: viele Menschen könnten nicht einmal geradeaus denken, ist ein schöner Zug. Wenn Ihnen nun überdies Ihre Erfahrung sagt, er habe recht damit, dann möchte ich mir wirklich nicht vorstellen müssen, Jenckels schmunzelnder kleiner Schulterstoß könnte Ihnen entgangen sein, dieser verschmitzt um bloß eine einzige Ecke unschuldig lächelnde Zwinkerzwonkerrempler, der vielleicht besagte, gerade die Dreieckendenkenker könnten, da sie es am wenigsten vermeinten, nicht selten die meiste Mühe mit dem Geradeausdenken haben.

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  8. Lieber Herr Jenckel,

    Ihre Worte unter Ihrem Punkt 1, Abs. 2 oben:

    Das Land dagegen (…) setzt auf eine neue Fähre.

    Eine neue Fähre?

    • Wo haben Sie das her?
    • Wer ist in diesem Fall „das Land“?
    • Welcher Art soll die neue Fähre sein?
    • Was wäre „neu“ an dieser neuen Fähre?
    • Wer wird die bezahlen?
    • Wer wird sie betreiben?
    • Wo soll sie fahren?
    • Ab wann wird sie verkehren?
    • Wird diese „neue Fähre“ all die Probleme der alten Fähren nicht haben?
    • Was hat „das Land“ in Sachen Elbfähre überhaupt zu melden?

    Die Formulierung im Koalitionsvertrag vom 1. November 2022 zwischen der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands (SPD) Landesverband Niedersachsen und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Landesverband Niedersachsen für die 19. Wahlperiode des Niedersächsischen Landtages 2022 bis 2027 im letzten Satz des Kapitels über „Straßeninfrastruktur“ auf Seite 33 lautet wie folgt: „Wir favorisieren ein zukunftsorientiertes Fährkonzept Bleckede-Neu-Darchau, anstatt des Brückenbaus.“

    Hier steht nichts von einer „neuen Fähre“. Hier steht überhaupt nichts Konkretes. „Ein zukunftsorientiertes Fährkonzept Bleckede-Neu-Darchau“ zu „favorisieren“ heißt buchstäblich nichts. Ob in fünf, fünfzig oder fünfhundert Jahren etwas daraus folgen wird, ist ebenso vollkommen offen wie das, was daraus folgen könnte.

    Dass „das Land“ auf „eine neue Fähre setzt“, steht genausowenig da, wie das worauf „das Land“ überhaupt setzt.

    Meines Erachtens hat „das Land“ sich hier einen schlanken Fuß gemacht, hat sich selbst einen Freifahrtschein zum Nichtstun bis zum Sankt-Nimmerleins-Tag ausgestellt.

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    • Avatar von Ullrich Jüngle Ullrich Jüngle sagt:

      verwegen interpretiert, then there’s much ado about nothing, und wenn die landesregieung nichts tut, dann kostet das auch kein geld.

      und mit den brückenplanungen hat das auch nichts zu tun, da ist ja der landkreis lg zuständig.

      auf der anderen seite läuft gerade das scoping-verfahren zur lrop-änderung.

      irgenwie wird irgendwo von irgendwem irgendwann, wohl doch irgendwas getan …

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      • Gar nicht interpretiert, sondern zehn (bisher unbeantwortete) Fragen vorgelegt, zwei Feststellungen getroffen und eine Meinung geäußert.

        Nö, kein much ado about nothing! Denn eine Sache steht ja da: Was immer kommt (irgenwie, irgendwo, von irgendwem irgendwann, irgendwas – oder einfach nüscht), es kommt anstatt des Brückenbaus.

        Wenn die Landesregieung nichts tut, dann kostet es weiterhin das Geld, das bereits heute für Umwegfahrten, für dadurch mit verursachte Umweltschäden und für die wirtschaftliche Perspektivlosigkeit in dieser Region mitsamt ihren daraus erwachsenden Folgen aufgebracht werden muss.

        Ja, der Landkreis Lüneburg ist für das Brückenprojekt zuständig. Darum lautet meine letzte Frage an Herrn Jenckel, (der mit der Nachricht überraschte: „Das Land (…) setzt auf eine neue Fähre.“) auch: „Was hat ‚das Land‘ in Sachen Elbfähre überhaupt zu melden?“

        Dass das „scoping-verfahren zur lrop-änderung“ läuft, hat ja nicht allein mit der Elbbrücke zu tun. Es gibt einen gehörigen Katalog weiterer „Fortschreibungsvorhaben“. Aber der Teil des „scoping-verfahrens zur lrop-änderung“, von dem hier die Rede ist, scheint eben vor allem das Ziel zu verfolgen, die „Brücke„, die als verbindliches „Ziel“ der Raumordnung seit 1994 im LROP fest verankert ist, zu streichen.

        Die Auskunft, dass zwar nicht klar ist, was „wir favorisieren ein zukunftsorientiertes Fährkonzept“ in den Dimensionen des Denkens und des Handelns konkret, genau oder auch nur näherungsweise ungefähr heißen könnte, dass aber „irgenwie, irgendwo, irgendwann, von irgendwem wohl doch irgendwas getan“ wird … , – wo exakt, Herr Jüngel, ist da der Unterschied zu einem Freifahrtschein zum Nichtstun bis zum Sankt-Nimmerleins-Tag?

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      • Avatar von Gabi Wollenweber Gabi Wollenweber sagt:

        Ullrich, Infrastruktur muss aber auch sinnvoll sein. Man kann schon über den Sinn oder Nichtsinn der Brücke bei Darchau streiten ( 100Mio. Für ca. 2500 Autos am Tag)
        Eine weitere Brücke bei Bleckede ist absoluter Unsinn, das macht volkswirtschaftlich niemals Sinn und wäre damit reine Verschwendung von Steuergeldern.

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      • Avatar von Cebrail Çoban Cebrail Çoban sagt:

        Frau Wollenweber, es gibt sehr viele Dinge die gegen eine Brücke bei Bleckede sprechen, nicht umsonst hat der Landkreis Lüneburg diesen Standort nie ernsthaft in Erwägung gezogen. Eine Fähre ist und bleibt in Bleckede definitiv das Mittel der Wahl, deshalb ist die jetzige Investition in einen moderne Fähre auch 100%ig richtig und das auch völlig unabhängig davon, wie die Entscheidung zur Brücke in Darchau ausfallen wird.

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    • Avatar von jj jj sagt:

      Ihre Fragen:
      Wo haben Sie das her? Koaltionspapier, LROP.
      Wer ist in diesem Fall „das Land“? Rot-Grün
      Welcher Art soll die neue Fähre sein? Ich bin kein Fähr-Experte – vielleicht so wie in Bleckede.
      Was wäre „neu“ an dieser neuen Fähre? Antrieb und weniger Tiefgang.
      Wer wird die bezahlen? Kreis und Land.
      Wer wird sie betreiben? Kreis.
      Wo soll sie fahren? Darchau.
      Ab wann wird sie verkehren? Datum steht nicht fest.
      Wird diese „neue Fähre“ all die Probleme der alten Fähren nicht haben? Zumindest viel weniger.
      Was hat „das Land“ in Sachen Elbfähre überhaupt zu melden? Es ist bei den Kosten mit im Boot.

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      • Avatar von Helga Dreyer Helga Dreyer sagt:

        🤣Lieber Herr Jenckel,

        der Kreis soll die Fähre betreiben?

        Das erzählen Sie mal Herrn Dehde!

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      • Die Formulierung im Koalitionsvertrag vom 1. November 2022 lautet wie folgt: „Wir favorisieren ein zukunftsorientiertes Fährkonzept Bleckede-Neu-Darchau, anstatt des Brückenbaus.“

        Ein Fährkonzept ist keine Fähre!

        Bleckede-Neu-Darchau ist nicht Darchau!

        Und, ja, das heben wir mal hervor: „Datum steht nicht fest“!

        Wieso sollte „das Land“ für etwas zahlen, wofür es nicht zu zahlen braucht (zumal doch „die tiefrote Kassenlage“ angeblich so verheerend ist)? Zur Mitfinanzierung der Brücke hat es sich verpflichtet, von Geld für eine Fähre steht nirgendwo etwas zu lesen. Im Gegenteil:

        Die Autoren der Antworten auf die „Kleine Anfrage“ der Abgeordneten Anna Bauseneick und Uwe Dorendorf (CDU) vom 1. November 2023 (Drs. 19/277), die das Niedersächsische Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung – „namens der Landesregierung“ [!] – am 6. Dezember 2023 (Drs. 19/3079) öffentlich gemacht hat, sind da ganz unverblümt eindeutig: https://www.landtag-niedersachsen.de/drucksachen/drucksachen_19_05000/03001-03500/19-03079.pdf

        Seite 1, Vorbemerkung:

        Die derzeit vorhandenen Fährverbindungen in Bleckede und in Neu Darchau werden von den Kommunen betrieben. Die Fähre „Amt Neuhaus“ bei Bleckede betreibt der Landkreis Lüneburg, die Fähre „Tanja“ von Neu Darchau im Landkreis Lüchow-Dannenberg nach Darchau im Landkreis Lüneburg wird von der Gemeinde Neu Darchau betrieben. Die Fährverbindungen einschließlich eines modifizierten Konzepts liegen somit nicht im Verantwortungsbereich des Landes, sondern bei den zuständigen Kommunen.

        Und Seite 2:

        Punkt 1:

        Die angesprochenen Fährverbindungen liegen nicht im Verantwortungsbereich des Landes. Eine ganzjährige Überquerung der Elbe, auch bei Niedrig- oder Hochwasser, bei Eis oder bei Werftauf- enthalten kann die Landesregierung nicht gewährleisten.

        Ich habe den Eindruck, lieber Herr Jenckel, Ihre „Nachricht“ von „einer neuen Fähre“ entspringt ganz allein Ihrem frommen Wünschen, entspricht aber gewiss nicht dem allerkleinsten Signal vonseiten „des Landes“.

        Näher an Fakten und Wahrheit scheint mir vielmehr Ulrike Mädle mit ihrer Schlussbemerkung zu liegen.

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  9. Avatar von Helga Dreyer Helga Dreyer sagt:

    Herr Kirst-Thies schätzt die Sachlage in seinem Kommentar vom 3. März; 20:57 Uhr, wonach der Nachweis eines > überwiegend öffentliches Interesse < für den Brückenbau gelingen kann, als „nicht einfach“ ein.
    „Klar ist aber“, so Kirst-Thies: „Beim Zusammenstellen und evtl. Suchen von weiteren Argumenten für das überwiegende öffentliche Interesse, kann auch festgestellt werden, dass das (Anmerkung: die Antragstellung auf Ausnahmegenehmigung) für den Nachweis nicht ausreicht.“
    Von der Möglichkeit, einen Ausnahme-Antrag ohne angemessene Begründung stellen zu können, habe ich noch nicht gehört.

    Zunächst aber: Was ist ein überragendes öffentliches Interesse?
    Man geht dazu mit dem entsprechenden Gewicht in die nach § 34 Absatz 3 und 4 des Bundesnaturschutzgesetzes erforderliche Abwägung ein.
    Das öffentliche Interesse (feste Elbquerung) muss also das beeinträchtigte (Schutz des Lebensraumtyp 6510 ‚Magere Flachland-Mähwiesen‘) „wesentlich“, d.h. in qualifizierter Weise überwiegen. Es genügt, wenn das mit der Handlung hervorzurufende öffentliche Interesse zweifelsfrei oder nahezu eindeutig vorliegt und höher zu veranschlagen ist als das Interesse an der Unterlassung der Handlung.

    Tagesaktuell hierzu:
    Die Fähren in Neu Darchau und in Bleckede konnten heute Morgen wegen Nebels nicht verkehren. Die Fähre Tanja in Neu Darchau hat den Betrieb um 8:55 Uhr wieder aufgenommen.
    Bei wetterbedingten temporären Ausfällen, die immer schon vorgekommen sind und weiterhin vorkommen werden, kann logischerweise kein Notfahrplan mit dem Einsatz von Bussen greifen.

    Welchen Zustand findet man aktuell zu möglichen Elbquerungen in unserer Region vor?

    1.) wegen der Wetterlage und des Hochwassers ist weiterhin mit Nebel über der Elbtalaue zu rechnen, stundenweise Fähr-Ausfälle sind vorprogrammiert.
    2.) Die Fähre Amt Neuhaus in Bleckede macht während der Hochwasserlage bereits um 20:20 Uhr ihre letzte Tour von Bleckede aus, die Fähre Tanja stellt ihren Betrieb um 21 Uhr ein.
    3.) In Lauenburg ist die Hafenstraße zurzeit gesperrt, eine Weiterfahrt in den der Elbe gegenüberliegenden Landesteil also nicht möglich.

    Hier eine kleine Auswahl zu den Auswirkungen der Einschränkungen:

    Wieder konnten heute etwa 80 Schüler von Amt Neuhaus nicht zu ihren weiterführenden Schulen nach Bleckede oder Lüneburg gelangen.
    Neun linkselbisch wohnende Lehrkräfte der Grund- und Oberschule Neuhaus konnten nicht zur rechten Zeit an ihren Arbeitsplatz gelangen.
    Die Schüler der Schule mussten sich dann in der Kälte auf dem Schulhof sammeln, weil in den Klassenräumen keine Aufsicht stattfinden konnte.

    Arbeitnehmer, die Schichtdienste auf der gegenüberliegenden Elbseite leisten (beispielsweise Krankenpfleger:innen in Krankenhäusern, Mitarbeitende in Altenheimen, Schichtarbeiter in Gewerbebetrieben z. B. Döhler in Dahlenburg oder Witte in Barskamp) müssen weite Umwege über Geesthacht oder Dömitz fahren, um zur Arbeit oder nach Hause zu gelangen. Die letzte Fahrt der Fähre Amt Neuhaus von Bleckede aus startet um 20:20 Uhr.

    Weitere wetter- und hochwasserbedingte Ausfälle sind wahrscheinlich, s.:
    https://www.landeszeitung.de/lokales/lueneburg-lk/amt-neuhaus/schueler-aus-neuhaus-warten-vergebens-auf-die-elbfaehre-D3TEUATLV5ARDPNIHW4BLUOGGQ.html

    Ich weiß zwar nicht wie Herr Kirst-Thies die Sachlage gewichtet, aber für mich bedeutet der Schutz von 245 Quadratmeter Mageren Flachland-Mähwiese nicht so viel, als die Beendigung der immer wiederkehrenden Beeinträchtigungen des öffentlichen Lebens.
    Aber Achtung, das ist nur meine Meinung, niemals würde ich behaupten, das Erwähnte wäre gegebene Wahrheit!

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    • Avatar von Helga Dreyer Helga Dreyer sagt:

      Lieber Herr Bruns,

      bitte lesen Sie noch einmal genau nach.

      Ich befürchte, dass Sie den tieferen Sinn sonst nicht verstehen können.
      Ja, und Nebel gab‘s schon immer.

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    • Bis auf Feinheiten, Frau Dreyer, finde ich die Aufgabenstellung des Abwägens zutreffend beschrieben.

      Zum Probelauf des Abwägens gäbe es allerdings einiges zu sagen (was da wogegen abgewogen wird). Wieweit das Nebelargument trägt, werden wir wahrscheinlich vor Gericht sehen. Einen ersten Einwand hat Herr Bruns eingebracht.

      Und man muss wissen: Statistisch fällt in der Dekade, stabil über drei Jahrzehnte, die Autofähre Neu Darchau/Darchau 20 Tage im Jahr aus, d. h. an 345 Tagen setzt sie über. Dass es in einigen Jahren keinen Fährausfall gibt, wie z. B. 2020, wird einfach übergangen. Die Ausreißer von 60 bzw. über 80 Tagen werden verabsolutiert. Nebel, bei dem die Fähre nicht fahren kann, 4 Tage wegen Hochwasser – jedes Naturereignis wird brückenrelevant.

      Sie müssten eigentlich den Tag scheuen, an dem die Brücke käme. Die Probleme, die man mit ihr erschlagen möchte, sind alle noch da und ungelöst. Natürlich: Man kommt 10 Minuten schneller nach Lüneburg. Wenn es nicht mal wieder eine Umleitung oder einen Stau gibt. Und an 20 Tagen im Jahr muss keine alternative Route gefahren werden. …

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    • Avatar von Willi Banse Willi Banse sagt:

      Auch Gedankennebel gab es schon immer, Herr Bruns! So wie Sie westlich des Kranken Heinrichs residieren, lebt Frau Dreyer linkselbisch in einem Ortsteil der Stadt Bleckede. Also findet „nach einer brücke zu rufen“, eben n i c h t „nur in neuhaus statt“. Und wie haben Sie denn die schulischen Dinge für Ihre Enkelin geregelt? Schicken Sie die auf eine höhere Lehranstalt nacht Dachtmissen oder profitiert die Kleine von der festen Querung über den „bis zu 7½ Meter breiten Graben der ältesten Lüneburger Wasserleitung aus der zweiten Hälfte des 14. Jahrhunderts“ auf der L216 unmittelbar Vor dem Neuen Tore, um sich auf einem Lüneburger Gymnasium das Maß gediegener Bildung anzueignen, über das künftig verfügen muss, wer ein Scheuersches Flugtaxi steuern, mit Hilfe von ChatGPT zum Bestseller-Milliardär aufsteigen oder sich seine dampfende TV-Dinner-Pizza per 3D-Druck-Verfahren direkt auf den nuklear vorgewärmten Teller beamen lassen möchte? Interessant ist auch Ihre geopolitische Erwägung, den rechtselbischen Teil unseres Landkreises einfach einem anderen Bundesland zuzuschlagen, um die Teilhabewünsche von dessen Bewohnern, die Sie als „Wirtschaftsflüchtlinge“ bezeichnen, nicht zum Anlass für weiter wachsenden Krawall irgendwelcher „AfD-Schreihälse vor dem Lüneburger Rathaus“ werden zu lassen. Die notwendige Abwehr von drohendem Faschismus als Argument für historisch angeblich „natürliche“ (und Reppenstedter Dichterviertelbewohner vermeintlich entlastende) Umgliederungsphantasien? Klingelt da nicht etwas? Würde Herr Chrupalla diesen Gedanken nicht blitzschnell umdrehen, ein Gedicht der Hitler-Verehrerin Agnes Miegel rezitieren und etwas von der „Kiewer Rus“ als Begründung für die behauptete „Einheit der russischen Völker“ faseln, die aktuell dazu dient, den von Putin am 24. Februar 2022 befohlenen Raubmordüberfall auf die Ukraine zu legitimieren?

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    • Avatar von Herse Hessmann Herse Hessmann sagt:

      Voll von Nebeln war mir die Welt,
      Als noch an Fähren Licht war;
      Bald, wenn die Brück uns gefällt,
      Ist keiner mehr sichtbar.

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  10. Avatar von Helga Dreyer Helga Dreyer sagt:

    „Wenn der Bau dieser Brücke ein zweites Mal scheitert (…), dann kommt das nicht aus dem Nichts, dann haben nicht Bündnis 90/Die Grünen schuld und schon gar nicht eine Landwirtschaftsministerin“ und
    „Frau Dreyer baut ein Potemkinsches Dorf, um es dann wieder einzureißen. Und wer ist der Bösewicht bei der Sache? Ich.“

    Ihre Worte, geehrter Herr Kirst-Thies!
    In meiner Wertschätzung Ihnen gegenüber vergaß ich, dass Sie qua Berufsstand zuweilen auf Suche und Entlarvung eines Schuldigen sind.
    Bitte glauben Sie mir: weder Ihre noch meine Meinung wird zu der Entscheidung, ob diese Brücke gebaut wird, jemals eine Rolle spielen. Auch Bündnis 90/Die Grünen oder die Landwirtschaftsministerin werden sich an Gesetzesvorgaben halten müssen und werden das Projekt nicht auf Fingerzeig in die Versenkung schicken können.

    Wir sind uns doch (hoffentlich) darüber bewusst und einig, dass ein Richterspruch das letzte Wort sowohl zur unter Umständen durch Frau Staudte durchgesetzten LROP-Änderung als auch zum Planfeststellungsbeschluss des Kreistages zur Brücke haben wird.

    Die Planer werden also alles daran setzen, VOR Ergehen eines Planfeststellungsbeschlusses durch den Kreistag dafür zu sorgen, dass mögliche Stolpersteine beseitigt und alle Unterlagen gerichtsfest aufbereitet worden sind, denn wer möchte schon auf den letzten Metern in einem Gerichtsverfahren unterliegen.

    Die Planungsarbeiten des SBU für den Brückenbau bei Darchau / Neu Darchau waren und sind weiterhin so transparent gestaltet, wie für kaum ein anderes Infrastruktur-Vorhaben davor. Jegliche Gutachten und Stellungnahmen wurden in den öffentlichen Ausschusssitzungen präsentiert oder können im Internet abgerufen oder eingesehen werden.

    Wenn Sie, werter Herr Kirst-Thies, als Besucher dieser Sitzungen und damit als Zuhörer Kenntnis über den Werdegang und die aktuelle Lage der Planungen haben, dann aber mittels EJZ-Leserbrief und hier im Blog Ihnen bekannte maßgebliche Umstände verschweigen und noch durch Hinzufügung von geheimnisumwitterten Bemerkungen („der Landkreis hat schon jetzt ein Problem“) die Sachlage bewusst falsch darstellen, wer von uns hat denn damit eigentlich ein Potemkinsches Dorf gebaut – also falsche Tatsachen vorgespiegelt?

    Herr Berg hat Ihnen in seiner unendlichen Güte in seinem Post vom 1. März, 18:39 Uhr, schon behutsam und sehr kleinteilig erklärt, worin Sie in „Einschätzung anhand der [Ihnen] vorliegenden Informationen und Eindrücke“ irren. Er hätte ebenso auch noch resümieren können: Die Konsistenz der angeführten Argumente: heiße Luft.

    Und ich bin nun einmal so frei und erläutere, welche Informationen Sie, werter Herr Kirst-Thies, dem Publikum verschwiegen haben, die für die Bildung einer eigenen Meinung aber wichtig sind:

    a) keines der in diesem Verfahren bisher vorliegenden FFH-Gutachten (es liegt auch eins aus 2012 vor, das wegen des Abbruchs der Planung 2015 jedoch in der aktuellen nicht mehr verwendet werden konnte) weist für die Brücke eine anlagen- oder betriebsbedingte Überschreitung der Orientierungswerte von Erheblichkeit aus.

    b) Allein durch Summation mit einem Hochwasserschutzprojekt aufgrund der Überschreitung des Orientierungswertes von 1.000m² für den Lebensraumtyp 6510 ‚Magere Flachland-Mähwiesen‘ ist ein FFH-Ausnahmeverfahren durchzuführen.

    Dieses erst vor kurzer Zeit geplante Hochwasserschutzprojekt (Planfeststellungsantrag September 2023!) befindet sich in Wehningen – https://egl-plan.de/projekt/hochwasserschutz-wehningen-bis-zur-landesgrenze-m-v/ und https://www.nlwkn.niedersachsen.de/startseite/aktuelles/presse_und_offentlichkeitsarbeit/pressemitteilungen/hochwasserschutz-locknitzwehr-bei-wehningen-wird-fur-die-zukunft-gerustet-225314.htm – und beansprucht allein ca. 900 m² des im FFH-Gebiet (das reicht von Schnackenburg bis Geesthacht) 1000 m² zulässigen Orientierungswertes. Es konnte dem SBU eben auch nicht viel früher als Sommer 2023 bekannt gewesen sein, da hat niemand etwas wissentlich verschwiegen, so wie Sie es suggerieren.
    Durch die Stützpfeiler der Vorlandbrücken, die insgesamt etwa 245 m² beanspruchen, würde diese Fläche dem Areal der Mageren Flachland-Mähwiese in Neu Darchau / Darchau unumkehrbar abhanden kommen.
    Der Orientierungswert im gesamten FFH-Gebiet von 1000 m² würde dann etwa um 145 m² überschritten sein. Trotzdem ist hierzu zwingend die Ausnahmegenehmigung einzuholen; der Auftrag an das Fachanwaltsbüro zur Beantragung ist schon – wie auf der SBU-Sitzung bekanntgegeben – erteilt worden.

    Ausschließlich in der Bauphase werden Orientierungswerte überschritten oder es werden sich dann temporäre Beeinträchtigungen ergeben:

    c) Eine hauptsächlich für den Transport von Bauteilen zur Elbe erforderliche Schotterzuwegung würde einige tausend Quadratmeter der Mageren Flachland-Mähwiese nur zeitweise belasten, der Rückbau und die Wiederherstellung in den Ur-Zustand ist vorgesehen.

    d) Ebenso ist in der Gesamt-Beurteilung unter Hinzuziehung des Schallgutachtens festgestellt worden, dass der am Kateminer Bach sesshafte Biber (Anhang II der FFH-Richtlinie mit Priorität für Erhaltungs- und Entwicklungsmaßnahmen) ausschließlich während der langen Bauphase durch laute Rammarbeiten gestört werden würde.

    In beiden Fällen handelt es sich nicht um irreversible Beeinträchtigungen des Schutzgebietes, so dass mögliche Kohärenzsicherungsmaßnahmen, die auf den Ausgleich sowie auf das Vernetzungsziel ausgerichtet sein müssen, zurzeit gesucht werden.

    All dieses ist auf der SBU-Sitzung am 31. Januar 2024, an der Sie teilgenommen haben, besprochen worden, geehrter Herr Kirst-Thies. Diese Maßnahmen benötigen Zeit und verzögern den Antrag auf Planfeststellungsbeschluss. Sie haben diese Informationen unterschlagen, pimpen sie als „Problem“ auf, weil sie nicht zu Ihren Wunschträumen, in denen das Brückenvorhaben scheitern wird, passen.
    In Wirklichkeit ist aber alles im Lot, was für eine wunderbare Welt!

    Oder zweifeln Sie etwa daran, dass die Bedingungen zur Ausnahmegenehmigung des § 34 BNatSchG erfüllt werden können?
    KLeiner Tipp: Abgeordnete des Landkreises Lüneburg haben sich im Arbeitskreis „Elbquerung“ (Leitung KTA B. Wiemann, FDP) vor dem Ratsbeschluss vom 24.09.2018 zur Wiederaufnahme der in 2015 gestoppten Brückenplanung intensiv mit der Problematik beschäftigt und haben – wenn auch nicht im Zusammenhang mit dem Antrag einer Ausnahmegenehmigung nach § 34 BNatSchG – zwingende Gründe des überwiegenden öffentlichen Interesses erkannt und zudem festgestellt, dass zumutbare Alternativen nicht vorhanden sind.

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    • Avatar von Otto Berg Otto Berg sagt:

      Liebe Frau Dreyer,

      wie man etwas sagt, kann verändern, was man sagt“ (vgl.: https://de.wiktionary.org/wiki/der_Ton_macht_die_Musik).

      Ein Mann des 19.Jahrhunderts, Arthur Schopenhauer, hat die Einsicht festgehalten: „Der Mensch kann zwar tun, was er will, aber er kann nicht wollen, was er will.“ Dazu eine kleine, illustrierende Sightseeing-Kletterei durch Wikipedia-Wildwuchs, die bei dem oberen Teil einer Überlegung Lessings endet, einem Mann des 18. Jahrhunderts, von der ich neulich für Herrn Kirst-Thies nur die untere Hälfte zitiert hatte:

      Der Hamburger Gymnasialprofessor für orientalische Sprachen Hermann Samuel Reimarus verfasste in den Jahren 1735 bis 1768 (dem Jahr seines Todes) die Schrift „Apologie oder Schutzschrift für die vernünftigen Verehrer Gottes„. Mit dieser Schrift sollte die sogenannte „natürliche Religion“ gegen den traditionellen biblischen Glauben an übernatürliche Offenbarungen und Wunder verteidigt werden. Reimarus wagte aber nicht, die Schrift zu veröffentlichen. Eine gängige These besagt, dass Erben von Reimarus Teile einer frühen Fassung der „Apologie“ Gotthold Ephraim Lessing zur Verfügung stellten, unter der Bedingung, dass die Anonymität des Verfassers gewahrt bliebe. Lessing war ab 1770 Leiter der herzoglichen Bibliothek in Wolfenbüttel und gab in dieser Funktion ab 1773 die Zeitschrift „Zur Geschichte und Literatur. Aus den Schätzen der Herzoglichen Bibliothek zu Wolfenbüttel“ heraus, für die er Zensurfreiheit genoss. Darin veröffentlichte der Aufklärer zwischen 1774 und 1778 sieben der ihm zugänglichen Passagen aus der „Apologie“ in mehreren Beiträgen unter dem Titel „Fragmente eines Ungenannten“.

      Besonders der vierte Beitrag von 1777 rief starke Reaktionen hervor. Allein 1777/78 erschienen 30 Gegenschriften (insgesamt sind es mehr als 50). Lessing wurde für den Inhalt der Fragmente verantwortlich gemacht und von hohen Vertretern der lutherischen Amtskirche heftig angegriffen, obwohl er die darin vertretenen Positionen nur partiell teilte und deren Publikation kommentierend mit Einwänden und Gegenentwürfen begleitete („Gegensätze des Herausgebers„). Den „Fragmentenstreit“ führten alle Beteiligten (unter ihnen der Hamburger Hauptpastor Johann Melchior Goeze, dem Lessing 15 umfangreiche Erwiderungen widmete) mit großer Vehemenz und rhetorischer Aggressivität.

      So veröffentlichte auch Johann Heinrich Reß, Pfarrer der Wolfenbütteler Hauptkirche Beatae Mariae Virginis, im Jahre1777 seine „Auferstehungsgeschichte Jesu Christi gegen einige im vierten Beytrage zur Geschichte und Litteratur aus den Schätzen der Herzoglichen Bibliothek zu Wolfenbüttel gemachte neure Einwendung vertheidiget“. Die Antwort Lessings auf diese Veröffentlichung ist die „Duplik“, die aus einem einleitenden Teil und der detaillierten Auseinandersetzung mit den zehn Widersprüchen aus den Reimarus-Fragmenten, die Reß in seiner Auferstehungsgeschichte Jesu Christi zu entkräften versucht. Lessing wiederum widerlegt Punkt für Punkt die Entkräftungsversuche von Johann Heinrich Reß. Da Reß‘ Argumentation an vielen Stellen schwächelte, war es für Lessing einfach, dessen Werk zu kritisieren. Anfangs noch sachlich, verfiel er schnell in einen ironischen und spöttischen, zuweilen „äußerst leidenschaftlichen und höhnischen Ton […], der schon bei zeitgenössischen Verehrern Lessing’s einen peinlichen Eindruck machte“ (so der Reß-Biograph Paul Zimmermann in: ADB, Bd. 28. Leipzig 1889, S. 251).

      Allerdings hatte Lessing im einleitenden ersten Teil seiner „Duplik“ vom Januar 1778 zwischen zwei „Gerechtigkeiten“ unterschieden: eine, die „der Person“ des Schreibenden gegenüber zu beachten sei, und eine, die „der Sache“ gegenüber walten dürfe: Vgl. ab Seite 9, Absatz 2 hier: https://www.digitale-sammlungen.de/en/view/bsb10859078?page=9

      Ein Mann [heute lesen wir allgemeiner: ‚ein Mensch‚], der Unwahrheit unter entgegengesetzter Ueberzeugung in guter Absicht ebenso scharfsinnig als bescheiden durchzusetzen sucht, ist unendlich mehr werth als ein Mann, der die beste, edelste Wahrheit aus Vorurtheil, mit Verschreyung seiner Gegner, auf alltägliche Weise vertheidiget.

      Will es denn Eine Klasse von Leuten nie lernen, daß es schlechterdings nicht wahr ist, daß jemals ein Mensch wissendlich und vorsetzlich sein selbst verblendet habe? Es ist nicht wahr, sag ich; aus keinem geringern Grunde, als weil es nicht möglich ist [s. o.: Schopenhauer]. Was wollen sie denn also mit ihrem Vorwurfe muthwilliger Verstockung, gefliessendlicher Verhärtung, mit Vorbedacht gemachter Plane, Lügen auszustaffiren, die man Lügen zu seyn weiß? Was wollen sie damit? Was anders, als – – Nein; weil ich auch i h n e n diese Wahrheit muß zu gute kommen lassen; weil ich auch von i h n e n glauben muß, daß sie vorsetzlich und wissendlich kein falsches verleumdrisches Urtheil fällen können: so schweige ich und enthalte mich alles Wiederscheltens.“

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  11. Avatar von Otto Berg Otto Berg sagt:

    Lieber Herr Kirst-Thies,

    für Wahrheitsforscher mit Sinn für den Unterschied zwischen „Autor“ und „Erzähler“ (bzw. zwischen „Poeten“ und „lyrischem Ich“) gibt es eine schöne, hier leicht angepasste Mahnung von Rilke:

    Sieh, ich bin nicht, aber wenn ich wäre,
    wäre ich die Mitte im Gedicht;
    das Genaue, dem das ungefähre
    undurchdachte Reden widerspricht.

    Schon am 11. Februar 2024 um 20:17 Uhr teilten Sie mit, die liebe Lüneburger Landeszeitung sei erst mit dem „Schneckenrennen“ von Redaktor Thomas in die aktuelle Berichterstattung über den Stand der Brücken-Dinge nach der SBU-Sitzung von Ende Januar eingestiegen: https://blog-jj.com/2024/02/08/neue-wasserstandmeldung-von-der-elbbrucke-948-millionen/#comment-21777 und vor knapp sechs Stunden haben Sie mit ein wenig Franz Josef Wagner-Dramatik in der Stimme wiederholt: „Die LZ schreibt erstmal nichts über die Ausschusssitzung vom 31.01., erst anderthalb Wochen später, am 10.02.2024, erscheint dann der Artikel “Schneckenrennen an der Elbe”.

    Leider ist das eine unzutreffende Behauptung!

    Wie die SVZ und die EJZ online schon am Donnerstag, 1. Februar 2024, und im Blatt dann am Freitag, 2. Februar 2024, hat nämlich auch die LZ-Redaktion die Pressemitteilung des Landkreises Lüneburg vom Mittwoch, 31. Januar 2024, kommentarlos weiterverbreitet – allerdings erst am Montag, 5. Februar 2024 um 13:45 Uhr. Siehe hier: https://www.landeszeitung.de/lokales/lueneburg-lk/amt-neuhaus/bau-der-elbbruecke-neu-darchau-die-meisten-vom-landkreis-lueneburg-geforderten-gutachten-liegen-vor-VFDLS4E62NF6DMCX7OGIZ67GYU.html

    Außerdem war schon, gezeichnet von LZ Redakteur Reschke, am Wochenende VOR der SBU-Sitzung in einem Artikel in der LZ die Behauptung (vgl.: https://blog-jj.com/2024/02/08/neue-wasserstandmeldung-von-der-elbbrucke-948-millionen/#comment-21774) von Raumordnungsministerin Miriam Staudte weiter verbreitet worden, bei der letzten Bürgerbefragung [vor elf Jahren], sei [damals / Tempus: Perfekt] deutlich geworden, „dass die Höhe der Kosten auch für viele Menschen ein Rolle bei der Positionierung [Tempuswechsel: Präsens / heute (?)] spielt“ und die Befragung sei somit zu dem Ergebnis gekommen (Perfekt), „dass eine knappe Mehrheit keine Brücke zu den aktuellen Kosten mittragen würde (Konjunktiv II / kontrafaktisches Futur).“ Siehe hier: Landeszeitung, Sonnabend, 27. Januar 2024, online am Freitagnachmittag, 26.01.2024 um16:46 Uhr: https://www.landeszeitung.de/lokales/lueneburg-lk/amt-neuhaus/mehr-als-6600-niedersachsen-zeichnen-online-petition-VUWGS2A5KFF7XP5PMZ3WOBXIGI.html Die Ministerin Staudte meint also, meinen zu können, eine vor elf Jahren auskunftslose, weil verhunzte Befragung gebe heute Auskunft über das Meinen von morgen! Zur Erinnerung: am Tage der Landtagswahl 2013 (am 20. Janur) erfolgte parallel eine Bürgerbefragung im Landkreis Lüneburg zu dem Vorhaben. 49,5 % stimmten für und 28,1 % gegen den Bau der Elbbrücke. 22,4 % stimmten dem Bau ebenfalls zu, aber nur, wenn der Kostenanteil des Landkreises Lüneburg 10 Mio. € nicht übersteigt.“ NIEMANDEM ist es bisher gelungen und wird es jemals gelingen (auch Miriam Staudte nicht), die Zahlen dieser Erhebung (die sich als Konsequenz einer absurd unsinnigen Fragestellung ergeben haben) überzeugend als Aussage zugunsten irgendeines der Antipoden (im Für und Wider der Brücke) und zum Nachteil aller anderen zu reklamieren.

    Doch zurück zur Chronologie: LZ-Redaktor Dennis Thomas berichtete also mit seinem Schneckenrennszenario, wie Sie sehen, lieber Herr Kirst-Thies, fünf Tage nach der ersten Mitteilung seiner Zeitung, welcher „Bericht“ aber weder auf konkrete Zahlen noch auf relevante Daten eingegangen war. Siehe Landeszeitung Lüneburg, 10. Februar 2024, Seite 3, online: 9. Februar 2024 um 13:35 Uhr: https://www.landeszeitung.de/lokales/lueneburg-lk/amt-neuhaus-lueneburger-planungen-fuer-elbbruecke-dauern-laenger-als-angekuendigt-PG7UIKUD6ZAMNE3CSM5NJ6NVGE.html

    Die wahrscheinlichen Gründe für das schneckenlange Zuwarten der LZ-Redaktoren hatte Herr Wagner bereits vor zwei Wochen skizziert. Siehe hier: https://blog-jj.com/2024/02/08/neue-wasserstandmeldung-von-der-elbbrucke-948-millionen/#comment-21794

    Nun noch sieben Fragen an Sie, lieber Herr Kirst Thies:

    1.) Ihren Eindruck vom Stand der Brückenplanungen nach der Ausschusssitzung am 31. Januar 2024 formulierten Sie zehn Tage später mit emotionsfreier Lakonie: „Der Bau dieser Brücke steht auf der Kippe“. Allein, war diese „Kippe“ (Erforderlichkeit der FFH-Ausnahmegenehmigung) nicht bereits am Ende von Jens-Michael Seegers „Zwischenbericht zum 30.06. 2023 für den ‚Eigenbetrieb Straßenbau und –unterhaltung‘ des Landkreises Lüneburg“ aufgeführt? Siehe hier: https://blog-jj.com/2023/08/24/im-brucken-drama-wird-ordentlich-eskaliert/#comment-21128 Sie schreiben ja selbst, den Verantwortlichen des Lüneburger Kreishauses sei die Notwendigkeit dieser Untersuchungen schon 2007 bewusst gewesen.

    2.) Und ist nicht selbstverständlich, dass der § 34 des Bundesnaturschutzgesetzes dabei berücksichtigt wird?

    3.) Sie schreiben, der Landkreis Lüneburg sei „seit September 2023 mit der Aufgabenstellung konfrontiert“ nachzuweisen, „dass dieses Brückenprojekt notwendig im überwiegenden öffentlichen Interesse ist und dass es keine zumutbare Alternative an anderer Stelle gibt.“ Ist dieser Nachweis nicht längst geführt?

    4.) Worin die von Ihnen empfundene „Brisanz“ der Lüneburger Nachweis- und Vermittlungsmühen bestehen soll, dass keine relevante Anforderung von § 34 BNatSchG außer Acht gelassen wird, leuchtet mir nicht ein. Worin besteht der aktuelle Konflikt-, Zünd- oder Sprengstoff?

    5.) Sie gehen „davon aus, dass der Landkreis Lüneburg die rechtsanwaltliche Expertise des überwiegenden öffentlichen Interesse des Brückenbaus 2007/2008, vor Abschluss der ‚Brückenvereinbarung‘ 2009, mit für ihn positivem Ergebnis eingeholt hat“ und „dass die Kreitagsabgeordneten, die über das Brückenprojekt 2009 und 2018 abgestimmt haben, über rechtsanwaltliche Entwarnungsexpertise aufgeklärt wurden“. Welchen Anlass gibt es für Sie, nicht davon auszugehen?

    6.) Muss jetzt, ca. 16 Jahre später, wirklich „noch einmal eine rechtsanwaltliche Expertise darüber eingeholt werden, ob das Brückenvorhaben bei Darchau/Neu Darchau im ‚überwiegenden öffentlichen‘ Interesse ist“? Wer sagt das? Und wie stellt ein Rechtanwalt eigentlich fest, was „im ‚überwiegenden öffentlichen‘ Interesse“ ist und was nicht?

    7.) Sie wundert, dass „bei der Ausschusssitzung am 31.01.2024 der LZ-Redakteur Reschke anwesend“ war, aber der „LZ-Redakteur Dennis Thomas“ den zweiten LZ-Artikel vom 9. Februar 2024 über diese Veranstaltung geschrieben hat. Warum wundert Sie das? Und zu welchem Ergebnis (zu welcher Antwort) sind Sie am Ende Ihres Verwundertseins gelangt?

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    • Lieber Herr Berg,

      ein schöner Einstieg in Ihre Kritik, dazu noch mit einem meiner Lieblingsdichter, Rainer Maria Rilke. Seine Lyrik öffnet ja einen großen Bedeutungsraum mit weiten Horizonten. Über diese vier Verse und den Raum, in den sie gestellt werden, ließe sich sicherlich trefflich disputieren.

      Zum Thema: Sie schreiben, es sei eine unzutreffende Behauptung von mir, dass die LZ erst nach anderthalb Wochen etwas über die Ausschusssitzung des Betriebs- und Straßenbauausschusses LG schreibe.
      Nach Kenntnisnahme Ihres Belegs (LZ-Online vom 05.02.2024), gebe ich Ihnen recht. Ja, die LZ-Online hat tatsächlich schon nach fünf Tagen eine leicht veränderte Version der Pressemitteilung des Landkreises auf die erste Seite gesetzt. Es ist mein Fehler, dass ich zwischen der Zeitungsausgabe der LZ (digitale und Print-Ausgabe) und LZ-Online unterscheide. Ich habe am Dienstag in die digitale Fassung der Zeitungsausgabe geguckt und mich gewundert, dass der Artikel dort nicht abgedruckt wurde. Die nächsten Tage ebenso. Am Samstag kam dann der Schnecken-Artikel, der sich auf die Ausschusssitzung und das LROP-Änderungsvorhaben bezieht.
      Tatsächlich habe ich mich zweimal gewundert: einmal, dass der Artikel auf LZ-Online nicht in der Zeitung erscheint, und zweitens, dass es weitere fünf Tage braucht, bis über die Sitzung auch in der Zeitung berichtet wird. Mit „Franz Josef Wagner-Dramatik“ hat das wenig zu tun. Die Presse lebt von der Aktualität, da sind selbst fünf Tage für das Online-Portal schon viel.
      Ich werde mich in Zukunft bemühen, LZ-Online ernster zu nehmen, als ich es diesmal tat.

      Nicht einig bin ich mit Ihnen, Herr Berg, wenn Sie schreiben, dass es drei Artikel zur Ausschusssitzung gegeben habe. Der Artikel von Herrn Reschke (Zeitungsausgabe vom 27.1.2024) erschien – wie Sie selbst schreiben – vor der Ausschusssitzung und konnte gar nicht Bezug darauf nehmen. Hat er auch nicht. Seine Themen waren: Änderung des LROP und Petition dagegen.

      Bevor ich zur Beantwortung Ihrer Fragen komme, noch eine generelle Anmerkung:
      Seit gut einem Jahr lese ich, dass die Planungen der Elbbrücke weit vorangeschritten seien und bald, “Mitte 2023”, “Ende 2023”, “demnächst” der Antrag auf Planfeststellung gestellt werden könne. Dann bekomme ich Ende 2023 in den Sitzungen – auch atmosphärisch – mit, dass es ein Problem gibt, das weitere Planungsarbeiten bedingt und das Hinzuziehen einer Rechtsanwaltskanzlei notwendig macht. Und ich höre in der Januarsitzung des Betriebs- und Straßenbauausschusses, dass der Betriebsleiter des SBU sich diesmal auf keinen Zeithorizont für den Antrag auf Planfeststellung festlegen könne.
      Und in der Zeitung lese ich dann: Planungen weit vorangeschritten, verzögern sich aber, der Landkreis müsse aufpassen, dass er vor der LROP-Änderung fertig werde, sonst hätte er ein Problem.
      Was ich wahrgenommen habe: der Landkreis hat schon jetzt ein Problem. Das habe ich im Blog unten ausführlicher und im Leserbrief komprimierter dargelegt. Das ist keine Wahrheit, sondern eine Einschätzung anhand der mir vorliegenden Informationen und Eindrücke.

      Nun zu den Fragen: (weil ich sie teils gekürzt wiedergebe, setze ich sie nicht in Anführungszeichen)

      Zu 1: War diese Kippe (Erforderlichkeit der FFH-Ausnahmegenehmigung) nicht bereits am Ende von Jens-Michael Seegers „Zwischenbericht zum 30.6.2023 für den Eigenbetrieb Straßenbau und Unterhaltung des Landkreises Lüneburg“ aufgeführt?
      Nein, soweit mir bekannt nicht. Aus dem Zwischenbericht, den Sie verlinkt haben, geht das nicht hervor. Ich weiß natürlich nicht, ob der EGL die geringe Überschreitung der Orientierungswerte für den LRT “Magere Flachland-Mähwiesen” zu diesem Zeitpunkt schon bekannt war. Den Ausschussmitgliedern wurde das in der Septembersitzung mitgeteilt. In der Juni-Sitzung war ich nicht anwesend.
      Die Notwendigkeit der FFH-Verträglichkeitsuntersuchungen war dem Landkreis LG auch vor 2007 bekannt. Deshalb hat er 2007 eine grobe Voreinschätzung in Auftrag gegeben. Eine FFH-Ausnahmegenehmigung wird erst bei Überschreiten der Erheblichkeitsschwelle notwendig. Dass damit mit einer höheren Wahrscheinlichkeit zu rechnen sei, war Ergebnis der Vorprüfung.
      Die wichtige Nachricht war 2007 nicht: Es muss eine FFH-Verträglichkeisprüfung gemacht werden (das ist beim Bau in einem FFH-Gebiet klar). Sondern: Es besteht die hohe Wahrscheinlichkeit der Überschreitung von Orientierungswerten.
      Ich habe nicht geschrieben, „den Verantwortlichen des Lüneburger Kreishauses sei die Notwendigkeit dieser Untersuchungen von 2007 bewusst gewesen“.

      Zu 2: Und ist nicht selbstverständlich, dass der § 34 des Bundesnaturschutzgesetzes dabei berücksichtigt wird?
      Ja, aber nicht selbstverständlich ist, dass eine FFH-Ausnahmegenehmigung erforderlich ist (§ 34, Abs. 2 – 5). Erst bei Überschreiten einer Erheblichkeitsschwelle ist das so.

      Zu 3: Ist der Nachweis des “überwiegenden öffentlichen Interesses” des Brückenprojektes und der zumutbaren Alternativen nicht längst geführt? Gegenfrage: Warum sitzt die Anwaltskanzlei dann an der Argumentation dazu?
      Bis zum September 2023 musste beides nicht nachgewiesen werden. Erst mit der Feststellung der Überschreitung der Erheblichkeitsschwelle war das der Fall. Auf den Sitzungen hatte ich nicht den Eindruck, dass der Landkreis darauf vorbereitet war. Aber das ist ja subjektiv.

      Zu 4: Worin besteht der aktuelle Konflikt-, Zünd- oder Sprengstoff?
      Dass mit den vorliegenden Daten (2 vorhandene Elbbrücken, 2 Autofähren, geringe Bevölkerungsdichte, geringe Anzahl an Pendlerinnen usw. usf.) der Nachweis des überwiegenden öffentlichen Interesses gelingen kann. Für mich hat das allerdings keine Brisanz.

      Zu 5: Welchen Anlass gibt es für Sie, nicht davon auszugehen, dass der Landkreis Lüneburg die rechtsanwaltliche Expertise des überwiegenden öffentlichen Interesses des Brückenbaus 2007/2008 vor Abschluss der Brückenvereinbarung 2009 mit für ihn positiven Ergebnis eingeholt hat und die Kreistagsabgeordneten darüber vor der Abstimmung aufgeklärt wurden?
      Keinen. Deshalb schreibe ich ja: Ich weiß nicht, ob … Vielleicht erinnern sich damalige Mitglieder des Kreistages daran. Ist aber für heute unerheblich.

      Zu 6:
      a) Muss jetzt, ca. 16 Jahre später, wirklich noch einmal eine rechtsanwaltliche Expertise des überwiegenden öffentlichen Interesses des Brückenbaus eingeholt werden, ob das Brücken für Vorhaben im überwiegenden öffentlichen Interesse ist?
      Wie geschrieben: Das weiß ich nicht. An die neuen Untersuchungsergebnisse angepasst werden, muss sie auf jeden Fall.

      b) Wer sagt das?
      Ich habe nicht geschrieben, dass das jemand verlangt. Es wäre im Interesse des Landkreises.

      c) Und wie stellt ein Rechtsanwalt eigentlich fest, was im überwiegenden öffentlichen Interesse ist und was nicht?
      Das ist ein weites Feld von komplexen Abwägungen. Dazu wird gehören: Sichtung der umfangreichen Kommentare zum § 34, Abs. 2 – 5, der zum Fall passenden Gerichtsurteile, Abgleichung mit dem vorliegenden Sachverhalt. Ein Rechtsanwalt könnte das detaillierter ausführen.
      Letztlich wird sich dann vor Gericht entscheiden, ob die Elbbrücke im übberwiegenden öffentlichen Interesse ist.

      Zu 7:
      a) Warum wundert sie das LZ Redakteur Thomas den Artikel vom 9. Februar 2024 geschrieben hat?
      Habe ich eingangs geschrieben.
      b) Und zu welchem Ergebnis (zu welcher Antwort) sind sie am Ende ihres Verwundertseins gelangt?
      Zu keiner eindeutigen. Vielleicht ist der Redaktion auch die Diskrepanz zwischen Presseerklärung und tatsächlichem Sachstand aufgefallen, vielleicht gab’s unterschiedliche Positionen, vielleicht gibt’s eine ganz simple, wenig hintergründige Ursache. Letztlich wäre eine Antwort rein spekulativ.

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    • Entschuldigung! Ich habe den Text diktiert und vor allem am Ende bei der Korrektur geschwächelt.

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    • Avatar von Otto Berg Otto Berg sagt:

      Lieber Herr Kirst-Thies,

      vielen Dank für Ihre Antworten.

      Ich habe versucht, meine Entgegnungen kurz zu halten, da ich, wie schon häufiger betont, nur die Konsistenz von Argumenten, aber nicht deren fachlich-sachliche Substanz beurteilen kann.

      Zu Ihren Vorbemerkungen:

      (a) „LZ“: Ja, da ist Ihnen etwas durchgerutscht. Dass LZ-online eine Rolle spielt, hat sicher mit dem Internetz zu tun. Taylor Swift z. B. soll ihr Print-Abo schon vor über einem halben Jahr gekündigt haben. Die großen Kommentarschlachten der „One-liner“-Spezialisten finden bei LZ-Facebook unter den LZ-online-Teasern statt, meist zwischen Kombattanten und -onkeln, die den Artikel selbst überhaupt nicht lesen können, – entweder, weil ihre Aufnahmekapazität nach 10 Sekunden implodiert (zu viele Buchstaben) oder weil sie für Lektüre (von durch Bill Gates gesteuerten Mainstream-Medien) grundsätzlich nichts bezahlen möchten.

      (b) „Reschke“: Hier sollte mein einleitendes „Außerdem“ nicht an die „Artikel“-Reihe zur SBU-Ausschusssitzung anknüpfen, sondern an den Reigen solcher „Berichte“ (oder Berichtskomponenten), die (problematische) Aussagen von Dritten weiterverbreiten, ohne jene journalistisch einzuordnen. Der Passus ist folglich als Miniatur-Exkurs anzusehen.

      (c) Ihre „generelle Anmerkung“: Wenn ich Sie richtig verstehe, wird die Bredouille der Brücken-Akteure aufseiten des LK LG und der LZ mit der berühmten Nahrstedtschen Wabervokabel „Zeitdruck“ charakterisiert, während Sie zweifeln „ob der Nachweis gelingen kann, dass der Brückenbau im überwiegenden öffentlichen Interesse ist“. (Ihr EJZ-Leserbrief vom 24.02.2024, Seite 6) Zweifeln heißt nicht „Wissen“. Das ist Ihnen bewusst, wenn Sie schreiben, was Sie schreiben, sei „keine Wahrheit, sondern eine Einschätzung anhand der [Ihnen] vorliegenden Informationen und Eindrücke.“ Das klingt nach dem Lessing von 1777: „Wenn Gott in seiner Rechten alle Wahrheit und in seiner Linken den einzigen immer regen Trieb nach Wahrheit, obschon mit dem Zusatze, mich immer und ewig zu irren, verschlossen hielte und spräche zu mir: wähle! Ich fiele ihm mit Demut in seine Linke und sagte: Vater gib! die reine Wahrheit ist ja doch nur für dich allein!“ (Vgl.: https://www.projekt-gutenberg.org/lessing/essays/essays.html)

      Zu Ihren Repliken:

      Zu 1) Sie schreiben (A): „In der Juni-Sitzung war ich nicht anwesend.“ Das konnten Sie schon allein deshalb auch gar nicht, weil im Juni 2023 keine Sitzung des Betriebs- und Straßenbauausschusses stattgefunden hat. Jens-Michael Seegers »Zwischenbericht zum 30.06.2023 für den ›Eigenbetrieb Straßenbau und –unterhaltung‹ des Landkreises Lüneburg« wurde erst am Dienstag, den 5. September 2023 unter TOP 8 öffentlich präsentiert. Sie haben recht: Dort ist zwar auf Seite 16 zu lesen: „Im Hinblick auf die Erfolgsaussichten des Planfeststellungsverfahrens sind valide Antragsunterlagen unerlässlich.“ (Und: „Das Ing.-Büro EGL ist mit den Landschaftsplanerischen Leistungen (Umweltverträglichkeitsstudie und Beurteilung) beauftragt worden. Darüber hinaus hat das Ing.-Büro eine Voreinschätzung, ob durch das Vorhaben gfls. eine Beeinträchtigung prioritärer FFH-Lebensraumtypen einhergeht, erarbeitet.“ (ebd.) Außerdem auf Seite 18: „Die Landschafsplanerischen Leistungen des Ing.-Büro EGL (Umweltverträglichkeitsstudie und Beurteilung) befinden sich in der Bearbeitung.“ (Vgl.: Beigabe im PDF des entsprechenden Vorlagensammeldokuments über den Sitzungskalender, Datum 05.09.2023 / Betriebs- und Straßenbauausschuss: https://www.landkreis-lueneburg.de/allris/vo020.asp?VOLFDNR=7386) — Aber dort ist NICHTS in der Art zu lesen: „Es besteht die hohe Wahrscheinlichkeit der Überschreitung von Orientierungswerten.“

      Sie konstatieren (B): Ich habe nicht geschrieben, „den Verantwortlichen des Lüneburger Kreishauses sei die Notwendigkeit dieser Untersuchungen von 2007 bewusst gewesen“. Das ist korrekt! Sie formulierten so: Die „Verantwortlichen des Lüneburger Kreishauses [wussten] schon 2007 von der hohen Wahrscheinlichkeit der jetzt in aufwändigen Untersuchungen festgestellten FFH-Unverträglichkeit des Brückenbaus an der vorgesehenen Stelle in Darchau und dem Neu Darchauer Ortsteil Katemin.“ (Vgl.: Hans-Dieter Kirst-Thies, 11. Februar 2024 um 20:17 Uhr: https://blog-jj.com/2024/02/08/neue-wasserstandmeldung-von-der-elbbrucke-948-millionen/#comment-21777)

      Zu 2) Schließt nicht die Selbstverständlichkeit, dass der § 34 des Bundesnaturschutzgesetzes bei der Planung des Antrages zur Planfesstellung berücksichtigt wird, ganz selbstverständlich die Möglichkeit des Überschreitens einer Erheblichkeitsschwelle ein, so dass eine FFH-Ausnahmegenehmigung (§ 34, Abs. 2 – 5) erforderlich sein könnte? Wozu sollte eine Prüfung nach Maßgabe eines Gesetzes gut sein, wenn sie eine ganz bestimmte, darin genannte Eventualität unberücksichtigt lässt?

      Zu 3) Hier hat mir Frau Dreyer am 24. Februar 2024 um 23:00 Uhr (s. u.) vorgearbeitet: „Herr Kirst-Thies [beschrieb] […] in seinem Blog Post vom 11.02. – 20:17 Uhr […], was die erforderliche Ausnahmegenehmigung für die Überschreitung von Erheblichkeiten in dem FFH-Gebiet angeht, [indem er] […] die entsprechenden Vorschriften zitierte und er seine Verwunderung darüber ausdrückte, dass heute eine rechtsanwaltliche Expertise (angeblich erneut) eingeholt werden müsse, um ein überwiegend öffentliches Interesse für den Brückenbau nachzuweisen“. Ihre Verwunderung knüpft wohl an den „Two-liner-Bericht“ von Jens-Michael Seegers an: „Wie in der letzten Sitzung vom 05.09.2023 berichtet, ist aufgrund der Überschreitung des Orientierungswertes von 1.000m² für den Lebensraumtyp 6510 ‚Magere Flachland-Mähwiesen‘ durch Summation mit einem Hochwasserschutzprojekt ein FFH-Ausnahmeverfahren durchzuführen. Hierfür wurde zwischenzeitlich eine entsprechend spezialisierte Anwaltskanzlei damit beauftragt, die zwingenden Gründe für das überwiegende öffentliche Interesse des Vorhabens darzulegen. Dieses setzt eine umfangreiche Prüfung der Antragsunterlagen seitens der Anwaltskanzlei voraus.“ (Bericht: VO 2023/390, einsehbar unter https://www.landkreis-lueneburg.de/allris/to010.asp?SILFDNR=8089) Das im Hinterkopf scheint mir Frau Dreyer richtig zu liegen: „Es muss […] keine Expertise eingeholt werden, OB diese Bedingungen erfüllt sind […], sondern es muss ein Fachanwaltsbüro damit beauftragt werden, die erforderliche Ausnahmegenehmigung in diesem komplexen Verfahren (u. a. Einholung einer Stellungnahme bei der EU-Kommission) qualifiziert zu beantragen.“ (24. Februar 2024 um 23:00 Uhr, wo hinzugefügt wird, „dass die bekannten Erheblichkeitsgrenzen zum größten Teil temporär in der Bauphase überschritten werden und nach Fertigstellung entfallen.“) Was meinen Sie, lieber Herr Kirst-Thies? Besteht nicht tatsächlich ein Unterschied zwischen dem FORMULIEREN eines juristisch angemessenen Antragsschreibens und dem NACHWEISEN eines „überwiegenden öffentlichen Interesses“?

      Zu 4) „Dass mit den vorliegenden Daten der Nachweis des ‚überwiegenden öffentlichen Interesses‘ [womöglich NICHT] gelingen kann“, hat für Sie „keine Brisanz“, lieber Herr Kirst-Thies? Warum erörtern Sie diese These dann so engagiert in Leserbrief und Blog.jj-Kommentaren?

      Zu 5) Wenn „für heute unerheblich“ ist, ob „der Landkreis Lüneburg die rechtsanwaltliche Expertise des überwiegenden öffentlichen Interesses des Brückenbaus 2007/2008 vor Abschluss der Brückenvereinbarung 2009 mit für ihn positivem Ergebnis eingeholt hat und die Kreistagsabgeordneten darüber vor der Abstimmung [zur „Brückenvereinbarung] aufgeklärt wurden“, warum fragten Sie denn dann überhaupt danach? (Vgl.: H.-D. Kirst-Thies am 11. Februar 2024 um 20:17 Uhr: https://blog-jj.com/2024/02/08/neue-wasserstandmeldung-von-der-elbbrucke-948-millionen/#comment-21777)

      Zu 6) a) Ist es nicht eine Trivialität, dass Untersuchungsergebnisse, die den Anforderungen von § 34 BNatSchG gemäß erhoben worden sind, beim Formulieren eines juristisch angemessenen Antragsschreibens auch berücksichtigt werden? b) Wenn etwas „im Interesse des Landkreises“ ist, verlangt dann nicht schon dieses Interesse seine Beachtung? c) Eine etwas befriedigendere Beantwortung meiner Frage durch Sie hätte m. E. ungefähr lauten müssen, dass ein Rechtanwalt natürlich NICHT feststellt, was im überwiegenden öffentlichen Interesse ist und was nicht, sondern nur in eine Angemessene Form gießt, was sich an Inhalten bei Untersuchungen ergeben hat (= was bereits festgestellt worden ist). Und, ja, darüber, ob das (bei Untersuchungen) Festgestellte im (vom LK-Anwalt) präsentierten Argumentationsdesign den Gesetzen entspricht, wird wohl ein Gericht entscheiden.

      Zu 7) a) + b) Ich übersetze mir Ihre Auskunft so: Verwunderlich ist eigentlich nichts daran, dass ein LZ-Redaktor eine Veranstaltung besucht und ein anderer darüber berichtet. Bleibt die Tatsache, des Schneckenreagierens der Zeitung. Meine Vermutung ist, dass es eines Rippenstoßes von dritter Seite bedurfte, bevor man sich in der molligen Schreibstube zur Bewegung entschloss. Allerdings vermute ich keine Dunkelmänner am Werke, sondern denke eher an den kollegialen Hinweis von, sagen wir: einem ehemaligen Vize-Chefredaktor, der die Intensität und Kondition seiner imponierenden Aufmerksamkeitsdisposition vermulich seit fünfundfünfzig Jahren unbeirrt durch das Lesen mehrhundertseitiger Romane und das Auswendiglernen umfangreicher Partituren trainiert.

      PS: Wie wäre es mit einer Schwebebahn über die Elbe?

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    • Lieber Herr Berg,

      nun, ja, neben dem Focus auf Inkonsistenzen schwingen in Ihrer Stellungnahme auch immer feine Untertöne und bildliche Vergleiche mit unscharfen Rändern mit.
      schön, dass Sie selbst eine Antwort formulieren, wo Ihnen meine nicht ausreicht. Ich habe den Eindruck, dass bei Ihrem Aufspüren von Inkonsistenzen manchmal der rote Faden, das Wesentliche verlorenzugehen droht.
      Weisen Sie mich gern, wo ich falsch liege, darauf hin. Ich bin dazu bereit, mich zu korrigieren. Und “nein”, ich bin nicht der Meinung, dass die Frage der Wahrheit allein bei Gott gut aufgehoben sei. Ich bin aber der Meinung, dass nicht auf alle, insbesondere nicht auf komplexe, Aussagen die Kategorie der Wahrheit als Beurteilungsmaßstab angelegt werden kann. Da geht es manchmal eher um die Plausibilität, um den zu eng/zu weit einbezogenen Kontext, um fehlende oder falsch akzentuierte Aspekte, …
      Zum roten Faden. Worum geht es eigentlich in der aktuellen Diskussion? Ausgangspunkt war mein Eindruck von der derzeitigen Sachlage der Brückenplanungen, dargelegt hier im Blog (mit ausführlicherer Darlegung meiner Gedankengänge) und in zwei Leserbriefen unterschiedlicher Länge, wobei nur derjenige, den ich der EJZ geschickt habe, abgedruckt wurde. Anlass war der Artikel von Herrn Thomas in der LZ und in der EJZ.

      Meine vier Kernaussagen:

      1) Der Bau der Elbbrücke bei Darchau/Neu Darchau ist derzeit schon gefährdet und nicht erst 2027.

      2) Hintergrund ist das Überschreiten von Erheblichkeitsschwellen, die bei der FFH-Verträglichkeitsuntersuchung festgestellt wurden.

      3) Den Verantwortlichen des Lüneburger Kreishauses (zumindest Herrn Kalliefe und Herrn Krumböhmer) war schon 2007 bekannt, dass mit hoher Wahrscheinlichkeit/nicht geringer Wahrscheinlichkeit ein Überschreiten der Erheblichkeitsschwelle eintreten könne.
      4) Der Landkreis LG muss jetzt den Nachweis erbringen, dass das Brückenvorhaben im überwiegenden öffentlichen Interesse ist. Das ist nicht einfach.

      Zu 1) Diesen Eindruck/diese Einschätzung muss man nicht teilen. Und ich stelle fest, dass das einige nicht machen. Das ist für mich auch in Ordnung so. Trotzdem muss ich nicht meinen Eindruck/meine Einschätzung ändern, den/die kann man auch nicht wegdiskutieren, der/die ist subjektiv. Da gibt es auch kein richtig oder falsch. Da gibt es nur ein: das sehe ich anders, ich schätze das anders ein, das halte ich nicht für plausibel. Nicht Wahrheit, sondern Plausibilität wäre m. E. die angemessene Kategorie.

      Zu 2) Dass FFH-Erheblichkeitsschwellen überschritten wurden, dürfte unstrittig sein.

      Zu 3) “Hohe” Wahrscheinlichkeit des Überschreitens von Erheblichkeitsschwellen
      Hier noch einmal das Zitat aus der „groben Einschätzung“ der EGL 2007:
      „Der Konfliktschwerpunkt einer Ortsumgehung für Neu Darchau liegt im Bereich des Kateminer Mühlenbachs und der angrenzenden Flächen. Zurzeit kann nicht ausgeschlossen werden, dass die Erheblichkeitsschwelle hinsichtlich der FFH-Richtline überschritten wird. Es gibt aber auf der anderen Seite auch keine Anzeichen dafür, dass mit der Trassenvariante automatisch eine Erheblichkeit ausgelöst wird, wie es beispielsweise der Fall wäre, wenn der Kateminer Mühlenbach an anderer Stelle nochmals gequert werden würde. Durch die Durchführung gezielter Schadensbegrenzungsmaßnahmen könnte evtl, die Erheblichkeitsschwelle unterschritten werden. Nichtsdestotrotz ist zu empfehlen, im Vorwege zu prüfen, ob für das Vorhaben zwingende Gründe des überwiegenden öffentlichen Interesses vorliegen, um bei einer evtl. Überschreitung der Erheblichkeitsschwelle die Ausnahme begründen zu können.“

      Neue Wasserstandmeldung von der Elbbrücke: 94,8 Millionen

      Wie kann man den Grad der Wahrscheinlichkeit bezeichnen, den die EGL 2007 hinsichtlich des Überschreitens von Erheblichkeitsschwellen im FFH-Gebiet sah?

      Auf jeden Fall schätzte sie die Möglichkeit des Überschreitens nicht als ausgeschlossen ein und hielt die Wahrscheinlichkeit für so bedeutsam, dass sie eine Prüfung des Vorliegens der “zwingenden Gründe des überwiegenden öffentlichen Interesses” empfahl.
      Aber von einer “hohen” Wahrscheinlichkeit, davon schrieb ich hier im Blog ohne große Resonanz am 11.02, kann auf keinen Fall gesprochen werden. Diese Kritik nehme ich an.
      Im Leserbrief vom 23.02.2024 in der EJZ schrieb ich: “Den Verantwortlichen des Landkreises Lüneburg war die – nicht geringe – Wahrscheinlichkeit der jetzt festgestellten Gefährdung des Brückenbaus seit 2007 bekannt. Damals war die EGL beauftragt worden, eine grobe Einschätzung vorzunehmen, ob im geplanten Gebiet gebaut werden könne.”
      Diese Einschätzung halte ich für plausibel. Die Wahrscheinlichkeit der Überschreitung von Orientierungswerten war nicht so gering, dass nichts gemacht werden musste. Es gab eine Handlungsempfehlung.

      Zu 4: Für eine ausführliche Antwort fehlt mir im Augenblick die Zeit, aber ich komme darauf zurück (evtl. auch auf weitere offene Fragen). Also heute nur kurz:

      Ich war nicht dabei, als der Landkreis LG, der Rechtsanwaltskanzlei einen Auftrag hinsichtlich des Überschreitens der FFH-Erheblichkeitsschwellen erteilt hat. Die genaue Auftragsstellung kenne ich also nicht.
      Klar ist aber: Beim Zusammenstellen und evtl. Suchen von weiteren Argumenten für das überwiegende öffentliche Interesse, kann auch festgestellt werden, dass das für den Nachweis nicht ausreicht.
      Das Öffentliche Interesse ist etwas anderes als das Überwiegende Öffentliche Interesse.
      Bestünde der Nachweis des überwiegenden Öffentlichen Interesses nur in den Auflagen aus § 34, Abs. 3 wäre der Nachweis deutlich einfacher als in der Kombination mit Abs. 4.
      Da dies aber der Fall ist, wird es mit dem Nachweis schwieriger.

      “(2) Ergibt die Prüfung der Verträglichkeit, dass das Projekt zu erheblichen Beeinträchtigungen des Gebiets in seinen für die Erhaltungsziele oder den Schutzzweck maßgeblichen Bestandteilen führen kann, ist es unzulässig.
      (3) Abweichend von Absatz 2 darf ein Projekt nur zugelassen oder durchgeführt werden, soweit es
      1. aus zwingenden Gründen des überwiegenden öffentlichen Interesses, einschließlich solcher sozialer oder wirtschaftlicher Art, notwendig ist und
      2. zumutbare Alternativen, den mit dem Projekt verfolgten Zweck an anderer Stelle ohne oder mit geringeren Beeinträchtigungen zu erreichen, nicht gegeben sind.
      (4) 1Können von dem Projekt im Gebiet vorkommende prioritäre natürliche Lebensraumtypen oder prioritäre Arten betroffen werden, können als zwingende Gründe des überwiegenden öffentlichen Interesses nur solche im Zusammenhang mit der Gesundheit des Menschen, der öffentlichen Sicherheit, einschließlich der Verteidigung und des Schutzes der Zivilbevölkerung, oder den maßgeblich günstigen Auswirkungen des Projekts auf die Umwelt geltend gemacht werden. 2Sonstige Gründe im Sinne des Absatzes 3 Nummer 1 können nur berücksichtigt werden, wenn die zuständige Behörde zuvor über das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit eine Stellungnahme der Kommission eingeholt hat.
      (5) 1Soll ein Projekt nach Absatz 3, auch in Verbindung mit Absatz 4, zugelassen oder durchgeführt werden, sind die zur Sicherung des Zusammenhangs des Netzes „Natura 2000“ notwendigen Maßnahmen vorzusehen. 2Die zuständige Behörde unterrichtet die Kommission über das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit über die getroffenen Maßnahmen.”
      Aus: § 34 BNatSchG

      Zu PS: Schwebebahn? Mit 21 Autos? FFH-kompatibel? Eher Flugtaxis oder Flugautos. Und natürlich: für Menschen mit Bodenhaftung Autofähren.

      Schließen möchte ich meinen Beitrag diesmal mit einem Gedicht, auch von Rilke, dem ich, indem ich es etwas verändere, fürchterliches Unrecht antue (Hinzufügungen mit Anführungszeichen, Auslassungen drei Punkte in Klammern). Es ist eine nicht zu verzeihende Lästerung der Integrität seines Werkes:

      Herbsttag
      Herr, es ist Zeit. Der Sommer war sehr groß.
      Leg deinen Schatten auf die Sonnenuhren,
      und auf den Fluren lass die Winde los.

      Befiehl den letzten Früchten, voll zu sein;
      gib ihnen noch zwei südlichere Tage,
      dränge sie zur Vollendung hin, und jage
      die letzte Süße in den schweren Wein.

      Wer (…) kein“e Brücke“ hat, „der“ baut (…)“jetzt“ keine(…) mehr.
      Wer jetzt allein ist, wird es lange bleiben,
      wird wachen, lesen, lange Briefe schreiben
      und wird in den Alleen hin und her
      unruhig wandern, wenn die Blätter treiben.

      Derzeit schreiben wir gerade mal den Beginn des kalendarischen Frühlings.

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      • Avatar von Otto Berg Otto Berg sagt:

        [Wenn] man in Märchen und Gedichten
        Erkennt die wahren Weltgeschichten,
        Dann fliegt vor Einem geheimen Wort
        Das ganz verkehrte Wesen fort.

        —- Novalis

        😉

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  12. Der EJZ-Leserbrief von Herrn Kirst-Thies beginnt mit der Überlegung, warum vielleicht gerade die beeindruckende Sorgfalt seiner Planung durch den Landkreis Lüneburg die Ursache für die Nicht-Realisierbarkeit des Elbbrückenbaus darstellen könnte, und endet mit der Folgerung, dass, wenn das Projekt ein zweites Mal scheitert, nicht, wie gern erzählt wird, die Partei „Bündnis 90/Die Grünen“ daran schuld sei und schon gar nicht eine Landwirtschaftsministerin und ein Fraktionsvorsitzender.

    Diese (gedanklich nicht immer ganz unproblematische) Figur tragischer Dialektik war schon Aischylos im fünften Jahrhundert vor Christus bekannt:

    So sprach der Adler, als er an dem Pfeile,
    Der ihn durchbohrte, das Gefieder sah:
    So sind wir keinem anderen erlegen
    Als unsrer eigenen Schwinge.

    Hier zur analytischen Lektüre das unzerstückelte Gleichnis, i. e. die von Kommentaren noch ungerahmte Kirst-Thies’sche Skizze des Weges, auf dem einmal die Helden des attischen Dramas vom unwissenden Schein zum verstehenden Sein gelangten:

    ↓ ↓ ↓

    ❞ Scheitern käme nicht aus dem Nichts

    Betrifft: Artikel „Schneckenrennen an der Elbe” (EJZ vom 13. Februar)

    Der Bau der Elbbrücke Darchau/Neu Darchau könnte gefährdet sein, in circa drei Jahren (2027).

    Zu diesem Schluss kommt Redakteur Dennis Thomas. Das könnte durchaus sein. Aus dem Blick gerät dabei aber, dass der Bau der Elbbrücke aktuell schon gefährdet ist. Die erhebliche Beeinträchtigung des Natura-2000-Gebietes, in dem die Brücke errichtet werden soll, hat zur Folge, dass nach § 34, Abs. 2 BNatSchG der Bau unzulässig ist: „Ergibt die Prüfung der Verträglichkeit, dass das Projekt zu erheblichen Beeinträchtigungen des Gebiets in seinen für die Erhaltungsziele oder den Schutzzweck maßgeblichen Bestandteilen führen kann, ist es unzulässig.” Aber es gibt Ausnahmen. Der Brückenbau könnte trotzdem an der vorgesehenen Stelle durchgeführt werden, wenn die Brücke im „überwiegenden öffentlichen Interesse” ist und wenn gleichzeitig keine zumutbaren Alternativen an anderer Stelle vorhanden sind.

    Es geht bei den Planungen im Augenblick nicht nur um zusätzliche, zeitverzögernde Arbeit bei der Erstellung der Unterlagen, sondern es geht auch um den Nachweis, dass dieses Brückenbauwerk im überwiegenden öffentlichen Interesse ist. Nach der Bekanntgabe der ersten Überschreitung der Orientierungswerte durch das Lüneburger Unternehmen EGL im September 2023 hat der Landkreis Lüneburg eine Rechtsanwaltskanzlei beauftragt, zu prüfen, ob der Nachweis gelingen kann, dass der Brückenbau im überwiegenden öffentlichen Interesse ist, und gegebenenfalls ein solches Gutachten vorzubereiten. Vom Prüfungsergebnis dieser Kanzlei wird es abhängen, ob es überhaupt Sinn macht, mit den Brückenplanungen weiterzumachen. Den Verantwortlichen des Landkreises Lüneburg war die – nicht geringe – Wahrscheinlichkeit der jetzt festgestellten Gefährdung des Brückenbaus seit 2007 bekannt. Damals war die EGL beauftragt worden, eine grobe Einschätzung vorzunehmen, ob im geplanten Gebiet gebaut werden könne.

    In ihrer achtseitigen Stellungnahme vom 13. September 2007 wies die EGL auf die Gefährdungslage hin und empfahl, prüfen zu lassen, ob diese Brücke im überwiegenden öffentlichen Interesse sei. Ich weiß nicht, ob die Verantwortlichen des Landkreises dieser Empfehlung gefolgt sind und ob den Kreistagsmitgliedern, die sich für die Brücke aussprachen, diese kritische Situation als Möglichkeit bewusst war.

    Nicht verständlich ist mir, warum die Öffentlichkeit nicht im Klartext über den kritischen Stand des Brückenbaus unterrichtet wird, sodass sie sich gedanklich auch auf ein Scheitern einstellen kann. Wenn der Bau dieser Brücke ein zweites Mal scheitert – aus obigen Gründen –, dann kommt das nicht aus dem Nichts, dann haben nicht Bündnis 90/Die Grünen schuld und schon gar nicht eine Landwirtschaftsministerin.

    Hans-Dieter Kirst-Thies, Neu Darchau ❝

    Elbe-Jeetzel-Zeitung, Sonnabend, 24. Februar 2024, Seite 6, online am 23.02.2024: https://www.ejz.de/leserbriefe/scheitern-kaeme-nichts-id334972.html

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  13. Avatar von Klaus Bruns Klaus Bruns sagt:

    Anne König
    ich war mitglied in drei parteien. keine hatte es ernsthaft mit der demokratie. warum? weil menschen eine partei ausmachen. jeder will nur seine meinung verwirklicht sehen und er sucht sich zwangsweise seilschaften dafür. als einzelkämpfer wird er gar nicht erst wahr genommen. neumitglieder sind durchweg traumtänzer, die sehr schnell entweder eingenordet werden, oder schnell entzaubert werden. keine partei hat mit allem recht. sie tun aber so.

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    • Avatar von Anne König Anne König sagt:

      Ob Ihre Erfahrungen für die Mehrzahl der politisch Engagierten in diesem Land wirklich repräsentativ sind, ist immerhin noch die Frage, Herr Bruns. Mit der Politik ist es m. E. wie mit der Deutschen Bahn, mit den meisten Ehen und mit vielen anderen Einrichtungen des menschlichen Lebens. Das Erstaunliche sind nicht die ungezählten Fälle, in denen etwas nicht klappt. Das Wunder ist, dass diese ganze nahezu undurchschaubar knaupelige Riesenmaschinerie in der Regel funktioniert.

      Aufpassen, Kritteln und Schimpfen sind wichtig! Aber, wer sagt, das komplette Modell gehöre in die Schrottpresse, sollte mit einem Vorschlag aufwarten, was an seine Stelle treten könnte.

      Herrn Jenckel hatte ich in diesem Zusammenhang am 31. Juli vergangenen Jahres an die Sätze erinnert, die Winston Churchill (tatsächlich (!)) am 11. November 1947, also im Interim zwischen dem Ende (Juli 1945) seiner ersten und dem Beginn (Oktober 1951) seiner zweiten Amtszeit als Premierminister im britischen Parlament gesprochen hatte:

      „Die Idee einer Gruppe von Supermännern und Superplanern, wie wir sie vor uns sehen, die ‚den Engel spielen‘, wie die Franzosen es nennen, und die Masse des Volkes zu verleiten trachten, das zu tun, was sie [diese Gruppe] für gut hält, ohne jegliche Kontrolle oder Korrektur, ist eine Verletzung der Demokratie!

      Viele Regierungsformen sind ausprobiert worden und werden in dieser Welt der Sünde und des Unheils ausprobiert werden. Niemand |S. 207| behauptet, dass die Demokratie perfekt oder allwissend ist. In der Tat ist gesagt worden, dass die Demokratie die schlechteste Regierungsform ist, — 𝗮𝗯𝗴𝗲𝘀𝗲𝗵𝗲𝗻 𝘃𝗼𝗻 𝗮𝗹𝗹 𝗱𝗲𝗻 𝗮𝗻𝗱𝗲𝗿𝗲𝗻 𝗙𝗼𝗿𝗺𝗲𝗻, 𝗱𝗶𝗲 𝘃𝗼𝗻 𝗭𝗲𝗶𝘁 𝘇𝘂 𝗭𝗲𝗶𝘁 𝗲𝗿𝗽𝗿𝗼𝗯𝘁 𝘄𝗼𝗿𝗱𝗲𝗻 𝘀𝗶𝗻𝗱.“

      Siehe: https://blog-jj.com/2023/07/30/die-neue-sachlichkeit-im-historischen-luneburg-verursacht-auch-herzstiche/#comment-20567

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  14. Avatar von Helga Dreyer Helga Dreyer sagt:

    Na, da hat sich der Aufklärer im Dienste der BI „Ja zur Fähre, nein zur Brücke“ ja mal wieder ein Ding geleistet.
    Herr Kirst-Thies, der meines Wissens keine öffentliche Sitzung des Betriebs- und Straßenbauausschusses (KT Lüneburg) versäumt und schon allein deshalb als gut informiert gelten muss, dreht sich die Tatsachen zu beliebigen Schauermärchen zurecht.

    Worum geht es?
    Beschrieb Herr Kirst-Thies seine Eindrücke über die SBU-Sitzung vom 31. Januar 2024 in seinem Blog Post vom 11.02. – 20:17 Uhr – noch einigermaßen moderat, was die erforderliche Ausnahmegenehmigung für die Überschreitung von Erheblichkeiten in dem FFH – Gebiet angeht, Herr Kirst-Thies die entsprechenden Vorschriften zitierte und er seine Verwunderung darüber ausdrückte, dass heute eine rechtsanwaltliche Expertise (angeblich erneut) eingeholt werden müsse, um ein überwiegend öffentliches Interesse für den Brückenbau nachzuweisen, so legt er in seinem EJZ-Leserbrief (https://www.ejz.de/leserbriefe/scheitern-kaeme-nichts-id334972.html veröffentlicht am 23.02.2024) von keinem Zweifel angekränkelt nach:

    Auszug: „Nach der Bekanntgabe der ersten Überschreitung der Orientierungswerte durch das Lüneburger Unternehmen EGL im September 2023 hat der Landkreis Lüneburg eine Rechtsanwaltskanzlei beauftragt, zu prüfen, ob der Nachweis gelingen kann, dass der Brückenbau im überwiegenden öffentlichen Interesse ist, und gegebenenfalls ein solches Gutachten vorzubereiten. Vom Prüfungsergebnis dieser Kanzlei wird es abhängen, ob es überhaupt Sinn macht, mit den Brückenplanungen weiterzumachen.“

    Mein lieber Herr Gesangsverein, Herr Kirst-Thies! „OB der Nachweis gelingen kann“? „Vom Prüfungsergebnis dieser Kanzlei wird es abhängen, OB es überhaupt Sinn macht, mit den Brückenplanungen weiterzumachen“?

    Was versprechen Sie sich eigentlich von der Verbreitung solcher Erdichtungen?
    Ich persönlich ordne das abermals so ein, dass auch Sie mit Ihrer „Botschaft“ die Abgeordneten des Kreistages Lüneburg entmutigen und in Furcht versetzen wollen mit dem Ziel, die Planungen unverzüglich einzustellen, wenn Sie schreiben:

    „In ihrer achtseitigen Stellungnahme vom 13. September 2007 wies die EGL auf die Gefährdungslage hin und empfahl, prüfen zu lassen, ob diese Brücke im überwiegenden öffentlichen Interesse sei. Ich weiß nicht, ob die Verantwortlichen des Landkreises dieser Empfehlung gefolgt sind und ob den Kreistagsmitgliedern, die sich für die Brücke aussprachen, diese kritische Situation als Möglichkeit bewusst war.
    Nicht verständlich ist mir, warum die Öffentlichkeit nicht im Klartext über den kritischen Stand des Brückenbaus unterrichtet wird, sodass sie sich gedanklich auch auf ein Scheitern einstellen kann.“

    Wollen Sie wirklich der Leserschaft vermitteln, dass die Verantwortlichen in der Kreisverwaltung mit dem Klammerbeutel gepudert sind und die Brücke mit Ortsumgehung, die sich teilweise in dem FFH-Gebiet befinden, planen, OHNE VORHER den möglicherweise erforderlichen Nachweis zum öffentlichen Interesse ergründet zu haben und dann auch in einem hohen Grade der Wahrscheinlichkeit erbringen zu können?

    In Ihrem Post vom 11.2. haben Sie doch schon die Ausnahmebestimmungen des § 34 BNatSchG aufgeführt (Absätze 3 und 4).

    Wollen Sie etwa behaupten, dass die Nachweise eines öffentlichen Interesses, wie:

    – Zusammenhang mit der Gesundheit des Menschen, insbesondere der Gewährleistung einer funktionierenden Gesundheitsversorgung. (Diese Interessen markieren ausnahmslos Belange von erheblichem verfassungsrechtlichen Gewicht, Art. 20 a GG (Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen), Art. 1 (Menschenwürde) und Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG (Leben und körperliche Unversehrtheit) 

    – sowie andere öffentliche Interessen, auch sozialer und wirtschaftlicher Art nicht erbracht werden können?

    Es muss daher keine Expertise eingeholt werden, OB diese Bedingungen erfüllt sind, so wie Sie es wahrheitswidrig behaupten, Herr Kirst-Thies, sondern es muss ein Fachanwaltsbüro damit beauftragt werden, die erforderliche Ausnahmegenehmigung in diesem komplexen Verfahren (u. a. Einholung einer Stellungnahme bei der EU-Kommission) qualifiziert zu beantragen.

    Das wurde deutlich auch so in der SBU-Sitzung, an der Sie als Zuhörer teilgenommen haben, werter Herr Kirst-Thies, thematisiert. Das Sitzungsprotokoll des Betriebs- und Straßenbauausschusses kann im öffentlichen Informationssystem des Landkreises eingesehen werden.

    Hier ein Auszug:
    „Der SBU habe unterstützend eine Anwaltskanzlei für die Argumentation der „zwingenden Gründe des überwiegenden öffentlichen Interesses“ beauftragt. Bislang läge ein Kurzvermerk der Kanzlei vor. Darin sei u.a. darauf hingewiesen worden, dass Mängel in den Ausnahmeunterlagen zwangsläufig auf die Erfolgsaussichten des Ausnahmeantrages durchschlagen würden. Seitens des SBU stehe daher die Erstellung fundierter, belastbarer Antragsunterlagen im Fokus. Die Darlegung des überwiegenden öffentlichen Interesses werde im Rahmen der Ausnahmeprüfung gegen die genannten „erheblichen“ Eingriffe in FFH-Gebiete abgewogen.
    Mit gut geplanten Kohärenzmaßnahmen könne die Gewichtung der „Erheblichkeit“ verringert werden. Das Büro EGL sei aktiv dabei, für die Kohärenzsicherungsmaßnahmen geeignete Flächen zu suchen und darauf entsprechende Maßnahmen zu planen. Basis der FFH-Ausnahmeprüfung bilde eine gesonderte Unterlage, die von EGL erarbeitet werde. Im nächsten Schritt erfolge seitens der Kanzlei die rechtliche Prüfung der erarbeiteten Antragsunterlagen und die Vorbereitung einer Stellungnahme. Die Stellungnahme fließe als Textteil in die Antragsunterlagen zur Planfeststellung mit ein. Insgesamt sei der Baustein FFH-Ausnahmeprüfung auf einem Arbeitsstand von ca. 20 %.“

    Noch eine kleine Ergänzung: aus dem Protokoll geht leider nicht ganz deutlich hervor, dass die bekannten Erheblichkeitsgrenzen zum größten Teil temporär in der Bauphase überschritten werden und nach Fertigstellung entfallen. Aber Sie als Zuhörer werden das doch wohl mitbekommen haben, oder etwa nicht?

    Geehrter Herr Kirst-Thies, Sie seifen die Leser allzu gerne mit Ihren Fantasiegebilden ein. Wie wäre es, jetzt einfach zu entspannen und den nahenden Frühling zur Abwechslung mit einer Lesedusche willkommen zu heißen? Oder mit anderen Worten: abzuwarten und eine Tasse Kaffee zu trinken?

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    • »Der Aufklärer hat sich mal wieder ein Ding geleistet, Herr Kirst-Thies, dreht sich die Tatsachen zu beliebigen Schauermärchen zurecht, legt in seinem EJZ-Leserbrief von keinem Zweifel angekränkelt nach. Mein lieber Herr Gesangsverein, Herr Kirst-Thies! Was verspricht der sich eigentlich von der Verbreitung solcher Erdichtungen? Will er die Abgeordneten des Kreistages Lüneburg entmutigen und in Furcht versetzen mit dem Ziel, dass die für Planungseinstellung sorgen? Will er wirklich der Leserschaft vermitteln, dass die Verantwortlichen in der Kreisverwaltung mit dem Klammerbeutel gepudert sind? Will er etwa wahrheitswidrig behaupten, dass Nachweise verschiedener Art nicht erbracht werden können? Als Sitzungszuhörer beim Betriebs- und Straßenbauausschuss muss Herr Kirst-Thies doch wohl Wahres mitbekommen haben, oder etwa nicht? Herr Kirst-Thies, seift Leser allzu gerne mit seinen Fantasiegebilden ein, obwohl er einfach entspannen und den nahenden Frühling zur Abwechslung mit einer Lektüre übers Lichtduschen willkommen heißen oder abwarten und eine Tasse Kaffee trinken könnte.«

      Ist diese Anhäufung von Ausdrücken ungehemmter Erregung, werte Frau Dreyer, in Ihren Augen ein Beispiel für das, was der junge Sozialpsychologe, Coach und Kreistagsabgeordnete Maik Peyko, Experte für (T)eamtraining – (E)rlebnispädagogik – (M)oderation und (P)rävention, kürzlich hier im Blog als achtsam abholendes Bemühen zum Zwecke der demokratiefördernden, weil wertschätzend vermittelnden Bürgerkommunikation auf Augenhöhe anempfohlen hatte?

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      • Avatar von Helga Dreyer Helga Dreyer sagt:

        Interessante Frage, Herr Pitsch!
        Wertschätzung, Kommunikation auf Augenhöhe, wie soll das mit der langjährigen Vorgeschichte – auch hier im Blog mit persönlichen Angriffen auf meine Person dargeboten und die Sie offenbar nicht kennen – gelingen können?

        Und ist auch aus meiner Sicht auch das hier viel wichtiger: wie demokratiefördernd schätzen Sie eigentlich das Verhalten des Herrn Kirst-Thies ein, der mit seinem EJZ-Leserbrief ganz bewusst fabuliert und versucht, die Leute in seinem Sinne zu beeinflussen – und das nicht zum ersten Mal! Wie nennt man noch einmal solche Leute, die wider besseres Wissen Dinge verbreiten, die nicht stimmen, um damit Leute oder Teile der öffentlichen Meinung für sich zu gewinnen?
        Es scheint ja fast so, als wenn das in Ihren Augen ein nebensächliches Ereignis ist, das einer Erwähnung nicht wert ist.

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      • „Persönliche Angriffe auf meine Person“, „auch hier im Blog“, …
        ????
        Sind immer nur die anderen die Bösen? Geht Frau Dreyer in der Regel wertschätzend und auf Augenhöhe mit anderen Schreibenden hier im Blog um?

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    • Frau Dreyer baut ein Potemkinsches Dorf, um es dann wieder einzureißen. Und wer ist der Bösewicht bei der Sache? Ich.

      Seit der Septembersitzung habe ich eine nachdenklichere Stimmung auf den Sitzungen des Betriebs- und Straßenbauausschusses zum TOP Elbbrücke wahrgenommen. Der Grund: Die Überschreitung der Orientierungswerte für – Stand Februar 2024 – mittlerweile drei prioritäre Lebensraumtypen und eine Art. Die Folgen für den planenden Landkreis: Nachweis des “überwiegenden öffentlichen Interesse” des Projektvorhabens, Ausschluss zumutbarer Alternativen für das Projekt und das Ausweisen von Ausgleichsflächen.

      In der Novembersitzung und Januarsitzung 2024 des Auschusses wird berichtet, dass eine Anwaltkanzlei konsultiert worden sei (November: um “das erforderliche FFH-Ausnahmeverfahren wegen der Überschreitung des Orientierungswertes von 1.000m² für den Lebensraumtyp 6510 ‘Magere Flachland-Mähwiesen’ zu begleiten.” – Januar: “für die Argumentation der ‘zwingenden Gründe des überwiegenden öffentlichen Interesses’”).

      Es würde mich wundern, wenn die Rechtsanwaltskanzlei nicht bei den Konsultationen auch nach einer Einschätzung der Erfolgsaussichten gefragt worden wäre. Die Antwortmöglichkeiten pendeln von “geht gar nicht über “ist schwierig, können wir versuchen” und “das können wir hinbekommen, müssen aber ganz sorgfältig und genau arbeiten” bis “ist einfach, kein Problem”. Wenn alles abgearbeitet ist, vor der Antragstellung, wird die Kanzlei sicher eine abschließende Einschätzung abgeben. Auch die wird wahrscheinlich abwägend und nicht eindeutig sein.

      In meinem von Frau Dreyer monierten Leserbrief schreibe ich: “Nach der Bekanntgabe der ersten Grenzwertüberschreitung durch das Unternehmen für Ingenieurökologie EGL im September 2023 hat der Landkreis Lüneburg eine Rechtsanwaltskanzlei beauftragt, zu prüfen, ob der Nachweis gelingen kann, dass der Brückenbau im überwiegenden öffentlichen Interesse ist, und ggf. ein solches Gutachten vorzubereiten.”

      Was ist daran so falsch? Na, ja, wahrscheinlich wurde das anders formuliert.

      Auf der Ausschusssitzung im Januar hörte ich, dass aufgrund der Überschreitung der Erheblichkeitsschwelle deutliche Mehrarbeit nötig sei, dass fast alle Unterlagen fertig seien, aber Herr Seegers, der Betriebsleiter des SBU sich trotzdem nicht auf einen Zeitpunkt auf Antragstellung festlegen könne. Alles läuft rund sieht anders aus.

      Zuhause las ich dann die – nicht von Herrn Seegers zu verantwortende – Pressemitteilung des Landkreises:

      “Seegers zeigt sich optimistisch, dass er und sein Team die Antragsunterlagen bald
      vollständig bei der Planfeststellungsbehörde einreichen können. Dort wird dann auf
      Vollständigkeit geprüft und das Planfeststellungsverfahren eingeleitet.”

      Hmm, war ich auf dieser Sitzung? Darf man der Öffentlichkeit keine Probleme zumuten? Der Sturz wäre hinterher umso schmerzhafter.

      Die LZ schreibt erstmal nichts über die Ausschusssitzung vom 31.01., erst anderthalb Wochen später, am 10.02.2024, erscheint dann der Artikel “Schneckenrennen an der Elbe”, in dem die Verzögerungen bei den Brückenplanungen in Bezug zu der in Planung befindlichen LROP-Änderung gesetzt wird und ein Scheitern des Brückenvorhabens als denkenswert assoziiert werden kann.

      Weil Herr Thomas, der Redakteur des Artikels, den Brückenbau in Zusammenhang mit Problemen bringt, erklärt Frau Dreyer ihn im Blog am 12.02. flugs zum “bekennenden Brückengegner”. War mir bis dato nicht bekannt und aufgefallen.

      Übrigens: Frau Dreyer schreibt in ihrem Blogbeitrag oben wechselweise von “öffentlichem Interesse” und “überwiegendem öffentlichen Interesse”. Nur um letzteres geht es bei der FFH-Ausnahmegenehmigung. Der Nachweis wird kein Selbstgänger sein. Vermute ich mal.

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      • Avatar von Helga Dreyer Helga Dreyer sagt:

        Geehrter Herr Kirst-Thies,

        die Täter-Opfer-Umkehr dürfte Ihnen als Psychologe schon begriffsmäßig nicht unbekannt sein. Sie wissen um die Wirkung solchen Verhaltens.
        Aus meiner Sicht machen Sie ziemlich oft Gebrauch davon, offenbar jedenfalls dann, wenn es meine Person betrifft.
        Die Blog-Community konnte sich in den letzten Jahren ein Bild machen, hier nur ein Beispiel von vielen:

        Keine Zeit für Hasenfüße: Werft die Gießkanne weg, holt die Beregnungsanlage raus

        Aber wissen Sie was, Herr Kirst-Thies? Das tangiert mich äußerst peripher.

        Mir geht es allein um die Sache. Vornehmlich melde ich mich dann zu Wort, wenn falsche Behauptungen die Medien fluten. Und deshalb stehen wir uns unweigerlich so häufig konträr gegenüber.

        Bemerkenswert ist in der aktuellen Diskussion Ihre jetzt im Kommentar noch wiederholte eigensinnige Interpretation des von Ihnen selbst verursachten Fiaskos.

        Stellen Sie bitte Ihre Leserbriefbehauptungen den wahren SBU-Sitzungs-Begebenheiten und – Ergebnissen – diese lassen sich problemlos dem veröffentlichten Protokoll entnehmen – gegenüber und Sie werden feststellen, dass Ihre Information zu einer angeblichen „Ob“- Prüfung, zu dem ein Fachanwaltsbüro beauftragt wurde, überhaupt nicht existiert!

        Auch Ihre Mutmaßungen über Zusammenhänge mit einer „achtseitigen Stellungnahme vom 13. September 2007 der EGL, worin diese auf die Gefährdungslage hinwies und empfahl, prüfen zu lassen, ob diese Brücke im überwiegenden öffentlichen Interesse sei“
        mit Ihren geäußerten Bedenken:
        „Ich weiß nicht, ob die Verantwortlichen des Landkreises dieser Empfehlung gefolgt sind und ob den Kreistagsmitgliedern, die sich für die Brücke aussprachen, diese kritische Situation als Möglichkeit bewusst war.“
        diente ganz offensichtlich nur einer Sache: Sie wollen Verunsicherung streuen.

        Ihnen als Zuhörer der SBU-Sitzung und als Kundiger wahrscheinlich aller vorliegenden Gutachten zum Brückenbau ist nämlich bekannt, dass die Anforderungen eines überwiegend öffentlichen Interesses zur Ausnahmegenehmigung nach Paragraph 34 Abs. 4 BNatSchG erfüllt werden können, auch diese Einschätzung der Planer geht aus dem Protokoll hervor.
        Auszug:
        „„Frau Dr. John erkundigt sich nach der Argumentationslinie zum zwingend erforderlichen öffentlichen Interesse.
        Frau Zeug erläutert, dass die Begründung auf die Bedarfsfeststellung im Landesraumordnungsprogramm, auf Bedarfsprognosen wie das Verkehrsgutachten, das Gutachten regionalwirtschaftliche Auswirkungen und auch auf fachliche Begründungen basieren würde. Ggf. könne auch die aktuelle Petition als weitere Begründung herangezogen werden.“

        Und genau deshalb ist das Anwaltsbüro beauftragt worden, diesen Antrag ZU STELLEN.
        Ihre Erklärung in dem Leserbrief, werter Herr Kirst-Thies, dieses Büro möge zunächst die Erfolgsaussichten prüfen (ob …), ist unwahr, da beißt die Maus den Faden nicht ab.

        Auszug aus dem Protokoll:
        „Der SBU habe unterstützend eine Anwaltskanzlei FÜR DIE ARGUMENTATION der „zwingenden Gründe des überwiegenden öffentlichen Interesses“ BEAUFTRAGT.“

        Meine Leseempfehlung für Sie, geehrter Herr Kirst/Ties:
        Es gibt  im Netz einige interessante Ausarbeitungen  zur Ausdeutung der  im Gesetz aufgeführten „zwingenden Gründen des überwiegenden öffentlichen Interesses“ der in § 34 Abs. 4 BNatSchG (Gesundheit des Menschen, öffentliche Sicherheit, einschließlich Verteidigung und Schutz der Zivilbevölkerung, oder maßgeblich günstige Auswirkungen des Projekts auf die Umwelt“), die die Voraussetzungen der einzuholenden Ausnahmegenehmigung  erfüllen.
        Die Ausnahmetatbestände wirtschaftlicher und sozialer Art beinhalten übrigens ökonomische und soziale Nachhaltigkeit in ihren fünf Dimensionen: Gesundheit, Umwelt, Wirtschaft, Gesellschaft und Kultur, also alles Themen, die in vorhandenen Gutachten bereits behandelt wurden. Ich hoffe, dass dem Leser mit dieser Information etwas dämmern wird.

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  15. Avatar von Anne König Anne König sagt:

    Hallo, ezwoh,

    zwei Anmerkungen zu Ihren beiden Wortmeldungen.

    (I) – Mit der seit etwa zehn Jahren rapide wachsenden Politisierung kommunaler Vertretungen durch das Hinzukommen zum einen von Vertretern extremistischer Parteien, zum anderen durch das Eindringen demagogischer Positionen aus den Mitgliederkreisen von informellen Beteiligungformaten sind die Haushaltsberatung und -verabschiedung sowohl im Lüneburger Rat wie auch im Kreistag immer stärker vom mediengerecht inszenierten eher als vom thematisch versierten Meinungswettbewerb bestimmt. Häufig nutzen Repräsentanten der opponierenden Fraktionen die Haushaltsrede dann zur Generalabrechnung mit der Verwaltung, wobei deren kritischem Klagen allerdings meist nicht zu entnehmen ist, wie genau ein Haushaltsausgleich zu erreichen wäre. Vor allem nämlich soll der defizitäre Haushalt als Schwäche bzw. Versagen (mangelnder Spar-, Reform-, Konsolidierungs- und Offenlegungswille) der jeweiligen Mehrheitsfraktionen und der von ihnen unterstützten Verwaltungsprotagonisten dargestellt werden („Verschwendungsthese“). In diesen Chor stimmen häufig Parteivertreter (gleich welcher Zugehörigkeit) ein, wenn sie in eine Regierungsverantwortung auf Landes oder Bundesebene wechseln. Demgegenüber betonen die Mehrheitsfraktionen, dass die defizitäre Haushaltssituation nur etwas mit kommunal nicht zu beeinflussenden Faktoren (Aufgabenüberwälzung, sozioökonomische Lage und – ein Mädge/Nahrstedt-Erbe – Zeitdruck) zu tun habe („Opferthese“) und sie deshalb auch nur durch gehörig aufgestockte externe finanzielle Unterstützung vonseiten des Landes oder des Bundes gebändigt bzw. behoben werden könne. Dass sich unter den Thesenverfechtern beider Seiten auch medial aktive Posaunisten und deren Applaudier-Animateure finden lassen, – wen darf das wundern?

    Ich nehme an, nicht fehlzugehen, wenn ich Ihre recht entschiedenen, aber schlecht begründeten Äußerungen als Einwürfe aus dem Lager der „Verschwendungstheoretiker“ einsortiere.

    (II) – Zu den gleichermaßen für Gemeinden wie Gemeindeverbänden (so beispielsweise für den Landkreis Lüneburg) geltenden verfassungsrechtlichen Verbürgungen der kommunalen Selbstverwaltungsgarantie gehört auch Art. 28 Abs. 2 Satz 3 GG. Dieser bestimmt, dass die Gewährleistung der Selbstverwaltung auch die Grundlagen der finanziellen Eigenverantwortung umfasst. Durch diese erst 1994 in das Grundgesetz eingefügte Bestimmung ist nunmehr ausdrücklich klargestellt, was schon zuvor nicht in Zweifel stand, dass nämlich ein Anspruch auf finanzielle Mindestausstattung zum Gewährleistungsgehalt der kommunalen Selbstverwaltungsgarantie gehört. Auch das Bundesdesverfassungsgericht (BVerfG) hat zuletzt wiederholt betont, dass „der Staat“ nach Art. 28 Abs. 2 Satz 3 GG verpflichtet ist, den Kommunen die Mittel zur Verfügung zu stellen, die sie zur Erfüllung ihrer Aufgaben benötigen, wobei mit dem insoweit in die Pflicht genommenen „Staat“ – wie das Gerricht in der aktuellen Zensusentscheidung klarstellt – zuvörderst die Länder gemeint sind (BVerfGE 138, 1 (19), BVerfGE 150, 1 (95)).

    Neben dem Grundgesetz enthalten auch alle Landesverfassungen Garantien der kommunalen Selbstverwaltung, die nicht in jeder Hinsicht mit Art. 28 Abs. 2 GG identisch sind bzw. bei deren Auslegung die insoweit letztzuständigen Landesverfassungsgerichte zu Ergebnissen kommen, die den konkreten Gehalten der grundgesetzlichen Selbstverwaltungsgarantie nach der Rechtsprechung des BVerfG zuwiderlaufen. Damit stellt sich die Frage nach dem eigenständigen Bedeutungsgehalt bzw. dem verfassungsgesetzlichen Mehrwert jener Regelungen des Landesverfassungsrechts. Insofern hat das BVerfG vor wenigen Jahren die Durchgriffwirkung des Art. 28 Abs. 2 GG betont (BVerfGE 147, 185 = NVwZ 2018, 140 ff.). Diese Verfassungsnorm bindet nicht nur die Landes(verfassungs)gesetzgeber, sondern gilt unmittelbar in der Rechtsordnung der Länder. Mit ihr sollen bestimmte Mindeststandards bürgerschaftlicher Selbstbestimmung in ganz Deutschland einheitlich garantiert und tatsächlich gewährleistet werden (BVerfGE 147, 185 (214)). Dementsprechend darf Landesrecht – und zwar unabhängig von seiner Rangstufe – keine Regelung enthalten. die Art. 28 Abs. 2 GG widerspricht. Diese Rechtsprechung des BVerfG kommt nicht zuletzt mit Blick auf den oben von mir erwähnten Art. 28 Abs. 2 Satz 3 GG in unserem Zusammenhang Bedeutung zu, da der Wortlaut der verfassungsrechtlichen Selbstverwaltungsgarantien in Niedersachsen den Anspruch der Kommunen auf finanzielle Mindestausstattung – in Widerspruch zur Regelung des GG – unter einen Leistungsfähigkeitsvorbehalt stellt (Verf,NI Art. 58). – Ein solcher Leistungsfähigkeitsvorbehalt kann im Lichte der jüngsten Rechtsprechung des BVerfG zur Durchgriffwirkung von Art. 28 Abs. 2 GG keinen Bestand haben.

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    • Avatar von Klaus Bruns Klaus Bruns sagt:

      Anne König
      Auch das Bundesdesverfassungsgericht (BVerfG) hat zuletzt wiederholt betont, dass „der Staat“ nach Art. 28 Abs. 2 Satz 3 GG verpflichtet ist, den Kommunen die Mittel zur Verfügung zu stellen, die sie zur Erfüllung ihrer Aufgaben benötigen,
      so, so und wer bestimmt welche aufgaben nötig sind? kann also jede kommune auf knüppel komm raus sich irgendwelche aufgaben ausdenken, wie zum beispiel eine überflüssige brücke, um dann vom land auf angeblich rechtmäßige ,,geschenke,, nicht nur zu hoffen, sondern sie auch zu verlangen ? verschwendungstheoretiker ist ein sehr diskriminierendes wort für menschen , die nicht nur einen sehr kleinen horizont besitzen, wie die baulöwen-lobbyisten, die nur ihre ureigenen interessen sehen und dabei ihre lobby-politiker in stellung bringen. wie wäre es mit einer schuldenbremse, die wirklich diejenigen trifft, die geld, was ihnen nicht gehört, mit vollen händen auf kosten nächster generationen aus dem fenster werfen? es wird zeit, das verursacherprinzip für poltiker streng anzuwenden, sich kaufen lassen, gehört auch dazu, sonst wird die selbstbedienung sich in der politik nie ändern. die kosten-nutzenberechnung ist zwingend vorzugeben und zwar bevor das kind in den brunnen gefallen ist. zu behaupten ,es geht nicht ,ist glatt gelogen. niemand verlangt eine cent-genaue berechnung , bevor eine planung beendet wurde. gibt es in den verwaltungen eigentlich noch fachleute, die wirklich rechnen können, so das gebäude ,die mit 100 millionen euro geplant wurden, nicht plötzlich 750 millionen euro kosten, wie in hamburg geschehen?

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      • Avatar von Anne König Anne König sagt:

        Lieber Herr Bruns,

        natürlich ist die Sache komplizierter, als der eine Satz, den Sie aufgespießt haben, zu sagen scheint. Aber grundsätzlich gilt das Selbstverwaltungsrecht der Kommunen und damit auch das Recht ihrer „Organe“ (Vertretung, Hauptausschuss und Hauptverwaltungsbeamte), eigenständig über das „Nötigsein bestimmter Aufgaben“ zu befinden. Dabei werden pflichtige Selbstverwaltungsaufgaben (Bauleitplanung, Brandschutz, Abfallentsorgung, Schulentwicklung, Katastrophenschutz, Energie- und Wasserversorgung usw.), bei denen nicht über das Ob, sondern nur über das Wie befunden werden kann, von freiwilligen Selbstverwaltungsaufgaben unterschieden (ÖPNV, Gewerbeansiedlung, Verkehrswege, zu denen zuweilen Brücken auch gehören, Sportstätten, Museen, Theater, Krankenhäuser Altenpflege usw.) bei denen sowohl das Ob als auch das Wie eine Sache „freier“ Entschließungen der gewählten Mitglieder kommunaler Selbstverwaltungorgane ist. So, wie die Sache gedacht ist, speisen die Vertretungen und die Spitzen der Verwaltungen im lebendigen Wechsel – ihrer Überzeugung nach – vernünftige Ideen in einen von Geschäftsordnungen und finanziellen Möglichkeiten (Einnahmen) gerahmten Kommunikationsprozess ein, in dessen Verlauf für wichtig erkannte Vorhaben auf der Basis solider Informationen gemeinsam beschlossen und der Verwaltung zur Planung und Ausführung übertragen werden. Es versteht sich dabei von selbst (und ist auch gesetzlich so vorgeschrieben), dass die Vertretungen, die Verwaltungen im offenen Austausch auf dem Wege zur „Projektumsetzung“ kontrollieren und umgekehrt die Verwaltungen die Vertretungen nicht belügen, um womöglich kostspielige Dinge auf den Weg zu bringen, die nicht so sehr dem Gemeinwohl aller, als vielmehr dem Privatwohl einiger weniger dienen. Dass dergleichen im Lüneburger Land vorkommt, so wie auch Ladendiebstähle bei Lünebuch in der Grapengießerstraße vorkommen, obwohl beides streng verboten ist, besagt jedoch n i c h t s darüber, ob (oder gar dass) Romanliebhaber zum Klauen neigen bzw. ob (oder gar dass) kommunale Selbstverwaltungen zum Betrügen einladen oder die in ihnen handelnden Politiker dazu verführen im halbkriminellen Größenwahn, von Landesseite auf „geschenke, nicht nur zu hoffen, sondern sie [von diesem] auch zu verlangen“, um anschließend dann „geld, was ihnen nicht gehört, mit vollen händen auf kosten nächster generationen aus dem fenster zu werfen“.

        Wer so etwas allen Ernstes annimmt oder laut schreiend mit Vorwürfen dieser Art in der Öffentlichkeit herumläuft, sollte sich fragen, (A) ob er wirklich so Alice Weidel-resistent ist, wie er sich einbildet, sollte (B) darlegen, „wer denn bestimmt, wem welches Geld gehört“, und sollte (C) bitte wenigstens einmal nur in groben Umrissen skizzieren, was er denn an die Stelle der vertikal organisierten Staatsstruktur unseres Landes setzen möchte, welche auf dem Vertrauen in die selbstbestimmte und leistungsfähige Eigenverantwortung unterer Ebenen und auf der prinzipiellen Nachrangigkeit höherer Ebenen beruht, von denen allenfalls subsidiär (also unterstützend), aber niemals autoritär (also Gehorsam fordernd) eingegriffen wird. – Damit, dass sich nicht jeder an die Verkehrsregeln hält, ist zu rechnen, Herr Bruns. Aber soll deswegen der Verkehr gleich komplett eingestellt werden?

        Oder soll doch ein Tino Chrupalla vom Cäsarenthon herunter gebieten, wie und wo es lang geht, wie deutsche Gedichte anzufertigen und wo oder ob nirgendwo weitere Elbbrücken hinzustellen sind?

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      • Avatar von J. Bender J. Bender sagt:

        Angenommen, Herr Bruns, man ließe nicht Könige oder Diktatoren entscheiden, sondern Bürger. Dann könnten natürlich nicht alle mitreden, das wäre wohl akustisch schwierig. Es müsste eine Auswahl geben, die sich trifft, von Fachleuten beraten wird und diskutiert. Damit keine Oligarchie, also keine „Herrschaft der wenigen“ (z. B. aus einem ehemaligen SPD-Oberbürgermeister und seinem ehemaligen SPD-Führungspersonal) entsteht, müssen die Bürger aus allen Bereichen kommen. Sowas tut auch der Debatte gut, wenn sie reich ist an Gesichtspunkten. (Dasselbe gilt für „Generationenräte“, die es natürlich nicht nur für „Senioren“, sondern auch für Säuglinge Kinder, Heranwachsende, Adoleszierende, Junioren, Gereifte, Erahrene, Weise, Vorseniore und Dreiviertelseniore aller geschlechtlichen Versionen, religiöser Bekenntnisse und geographischer Herkunft geben müsste, denn der Altersdurchschnitt in Rat und Kreistag liegt meines Wissens seit Ende des Zweiten Weltkriegs ohnehin durchweg bei deutlich über 60 Lenzen.)

        Das ist die Idee der Bürgerräte. Einige Dutzend Bürger werden im Losverfahren ausgewählt, von denen eine nach Anhörung noch einmal verschlankte Minorität ein Problem diskutiert. Das braucht nicht unbedingt unter dem gesundheitsgefährdenden Gebälk im chemisch verseuchten Glockenhaus stattzufinden. Wichtiger ist das „Gutachten“, das am Ende der Gemeindevertretung übergeben wird oder, wenn wir zwei Ebenen höher blicken, sogar dem Bundestag, so wie es diese Woche dessen Bürgerrat zum Thema Ernährung tat. Bürgerräte empfehlen Nutzungskonzepte für asbestfaserfreie Glockenhäuser, kostenlose Mittagsessen für Schulkinder, ein staatliches Etikett zur Klimaverträglichkeit von Lebensmitteln und vieles mehr.

        Wer das gut findet, kann die Idee noch weiterdenken. Wie wäre es, Herr Bruns, wenn die Bürger nicht vom Zufall, sondern vom Volk bestimmt werden? Und wenn Parteien nur solche Kandidaten nominierten, die besonders viele Menschen von sich überzeugt haben? Und wenn diese Bürger nicht nur über ein Thema, sondern sondern über viele entscheiden dürften, vier oder fünf Jahre lang? Das wäre keine Bürgerrat, sondern ein Bundestag – oder ein Stadtrat.

        Ironischer Weise wurden die Bürgerräte wie in Berlin vom Bundestag so in Lüneburg vom Rat der Hansestadt eingesetzt. Die Abgeordneten auf Bundes- wie auf kommunaler Ebene fragen also Bürger um Rat, als ob sie selbst keine wären. Sie schaffen ein Gremium, das einem Parlament ähnelt, das aber nur beraten darf. Sie signalisieren damit, ein Defizit zu haben, das ausgeglichen werden muss. Das sagen sie natürlich nicht offen, deshalb kann man nur spekulieren, was es ist. Denken die Lüneburger Ratsdamen und -herren, dass ihnen der gesunde Menschenverstand fehlt? Der unverstellte Blick von außen? Die Unabhängigkeit?

        Ganz gleich, was der Bürgerrat kompensieren soll, er ist ein Eingeständnis der eigenen Mängel. Das gilt für den Bundestag ebenso wie für den städtischen Rat. Wenn also eine demokratisch gewählte Vertretung kein Bürgerrat ist, sollte sie schleunigst wieder eine𝗿 werden.

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  16. Avatar von Erwin Habisch ezwoh sagt:

    Dass der Haushalt des Landkreises vom Innenministerium überwacht wird, wissen langjährige LZ-Leser. So gab es im vergangenen Jahr beispielsweise diesen Artikel:
    https://www.landeszeitung.de/lokales/lueneburg-lk/lueneburg/kommunalaufsicht-in-hannover-genehmigt-defizitaeren-haushalt-lueneburgs-63XLJWG6VZF2FOLU3ONTIJXYD4.html
    LZ-Leser wissen manchmal mehr…
    Aber der Slogan ist ja schon vergeben…

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    • Avatar von Helga Dreyer Helga Dreyer sagt:

      ezwoh, Sie beziehen sich hier auf Ihren eigenen Kommentar vom 8. Februar, 10:45 Uhr:

      Neue Wasserstandmeldung von der Elbbrücke: 94,8 Millionen


      und den Reaktionen hierauf (Heinz-Rüdiger Schmitzke, 21.2., 1:56 Uhr und jj, 21. Februar, 9:37 Uhr).

      Ich möchte Herrn Kirst-Thies und Herrn Bruns jetzt nicht unbedingt triggern und werde das Wort „Gefühl“ vermeiden.

      Allerdings hat sich meine Vermutung, die schon am 8.2. durch den allerersten Kommentar zum jj-Beitrag – also durch Ihre Meinungsäußerung -aufkam,

      – letzter Absatz im Post:
      „Da das Land keine Brücke mehr will, sind die tiefroten Zahlen des Landkreises Lüneburg ein eindeutiger Grund für das Land, hier einzuschreiten.
      Was schon mal bewilligt worden ist (Planung) kann man anscheinend nicht mehr stoppen. Den nicht genehmigten Bau kann es verhindern.“

      zusammen mit der wohlwollenden – oder soll ich sagen schwarzmalerischen -Unterstützung des Blogmasters von heute darin bestärkt, dass dieser Blogbeitrag – wohl auf Anregung eines großen Zampanos – dazu dienen soll, die Landkreiseinwohner aufzuwiegeln und dass als Folge verschreckte Kreistagsabgeordnete den sofortigen Einhalt der Brückenplanungen fordern mögen. Das wird jedoch nicht klappen, denn die zu bedenkenden Maßgaben, die Sie jetzt locker unter den Tisch fallen lassen, sind den meisten Kreistagsabgeordneten längst bekannt.

      Bitte lesen Sie einmal hier, in meiner Antwort an Herrn Schulz-Hendel vom 4.11.2022)

      Neue Koalition: Die Elbbrücke bleibt ein Papiertiger


      .

      Auszug:
      „Sie scheinen ja schon mit den Hufen zu scharren, um im Kreistag Lüneburg, dem Sie auch angehören, den Antrag zu stellen, die Brückenplanungen aufgrund der derzeitigen „dramatischen“ Haushaltslage sofort einzustellen.

      Ihrer Schilderung zufolge werden Sie Ihren Antrag aller Voraussicht nach mit der mehr als fragwürdigen Antwort eines Bediensteten aus der Staatskanzlei begründen, wonach das Land die Brücke angeblich nicht mehr mitfinanzieren kann und wird (hierzu Otto Berg https://blog-jj.com/2022/11/01/neue-koalition-die-elbbrucke-bleibt-ein-papiertiger/#comment-18386).

      Der ohne Rechtsfolge geschriebene Satz in dem Koalitionsvertrag, das Land favorisiere die Fähre, hat zudem viele Menschen resignieren lassen und sie sind jetzt in dem Glauben, dass Fördergelder des Landes nur noch für eine Fähre fließen können.

      Dem ist aber nicht so!

      Die Hinterlist, die hinter diesem Prozedere (einschl. der Formulierung im Koalitionsvertrag) steht, werden die Einwohner des Landkreises Lüneburg und Lüchow-Dannenberg erkennen, wenn sie das hier wissen:

      Der Planfeststellungsbeschluss steht unmittelbar bevor (Sommer 2023). (Anmerkung 21.2.24: es muss heißen > der Antrag auf Planfeststellungsbeschluss <, mittlerweile ist zudem bekannt, dass dieser Antrag sich wegen eines noch einzuholenden Antrags auf Ausnahmegenehmigung bei der EU verzögert)
      Dann folgt die Abarbeitung und Verhandlung der garantiert zu erwartenden Klagen ( Verbände, BI, BM Dehde / Gemeinde Neu Darchau).

      Erst DANACH, wenn die RECHTSKRAFT des Planfeststellungsbeschlusses eingetreten ist, kann die Finanzierung im einzelnen geklärt und können Fördergelder abschließend beantragt werden.

      Das heißt also, NICHT das Haushaltsjahr 2022 / 2023, SONDERN die Haushaltslage des Landkreises in voraussichtlich 2025 (oder spätere HJ) spielen die entscheidende Rolle!

      Wenn die Finanzen des Landkreises im Jahr 2025 immer noch defizitär oder gar prekär sein sollten, hätte man noch weitere fünf Jahre Zeit, um mit dem Bau der Brücke zu BEGINNEN. Diese Frist kann dann noch einmal um fünf Jahre verlängert werden (Paragraph 38 NStrG).

      Der Planfeststellungsbeschluss 2023, dem etliche teure Gutachten und Baugrunduntersuchungen zugrunde liegen, behält also bis voraussichtlich 2035 seine Gültigkeit, eingerechnet sind zwei Jahre Klageverfahren.
      Eine Entspannung der Haushaltslage bis dahin kann erwartet werden, auch wenn die Teuerungsraten die Baukosten dann an sich noch einmal aufgebläht haben.

      Und noch eine Frist muss beachtet werden.
      Das im Mai 2016 abgeschlossene Raumordnungsverfahren (ebenso mit teuren Gutachten unterlegt) hat eine Gültigkeit bis 2026; bis dahin muss zwingend ein Planfeststellungsbeschluss erfolgt sein, wollte man nicht auch diese aufgewendeten Steuergelder in den Sand setzen. Wie gesagt, der Antrag auf Planfeststellungsbeschluss im laufenden Verfahren wird im Sommer 2023 (in ca. 8 Monaten!) erfolgen können.

      Ihre ideologisch geprägte und geschickt eingefädelte Kampagne in der Brückensache, sehr geehrter Herr Schulz-Hendel, um Ihren persönlichen Favoriten – die Fähre – durchzusetzen, ist also absurd, haushaltspolitisch nicht nachzuvollziehen und würde die Steuerzahler extrem stark belastet haben.
      Wie schon mit den Planungen zur Brücke 2003 – 2006 und den in 2009 bis 2015 müssten sie wieder einmal resümieren: „Außer Spesen nichts gewesen“.

      Soviel ist sicher: werden Sie, beziehungsweise Ihre Partei Bündnis 90 / Die Grünen, einen Antrag im Kreistag Lüneburg wie oben beschrieben stellen, wird der Förderverein Brücken bauen e V. für die Aufklärung ALLER Bürger im Landkreis Lüneburg über diese Faktenlage mit geeigneten Mitteln sorgen."

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      • Der Juni 2026 (Ende der Gültigkeit der Landesplanerischen Feststellung) ist seit dem oben zitierten Kommentar aus 2022 schon ein ganzes Stück nähergerückt.

        Wie wir heute auch wissen, ist der Antrag auf Planfeststellung im Sommer 2023 nicht erfolgt. Auch nicht Ende 2023.
        Auf der letzten Sitzung des Betriebs- und Straßenbauausschusses LG konnte sich der Betriebsleiter des SBU aus nachvollziehbaren Gründen nicht auf einen Termin zur Antragstellung festlegen.

        Vom Ergebnis der rechtsanwaltlichen Prüfung des „überwiegenden öffentlichen Interesses“ des Brückenprojekts und der Qualität der vorgesehenen Kohärenzmaßnahmen wird es abhängen, ob eine Antragstellung auf Planfeststellung mit (wenn auch unkalkulierbarer) Aussicht auf Erfolg (nach Einwendungen und Klagen) für den SBU/Landkreis LG überhaupt Sinn macht.

        Wird der Antrag tatsächlich noch in 2024 gestellt, dann wäre ein Planfeststellungsbeschluss nach den Einwendungen und Plankorrekturen frühestens Mitte/Ende 2025, vielleicht auch erst 2026 zu erwarten. Im ersten Anlauf 2004/05 hat diese Phase – ohne den jetzigen Schwierigkeitsgrad – ca. ein dreiviertel Jahr gedauert. Das dürfte diesmal länger dauern.

        Dann werden die Klagen kommen. Aber das hat mit der Landesplanerischen Feststellung nur sachlich etwas zu tun.

        Den Triumph von Frau Dreyer am Ende ihres Kommentars verstehe ich nicht. Es geht doch Bündnis 90/Die Grünen nicht um ein persönliches Anliegen, es geht um eine vernünftige zeitgemäße Verkehrspolitik. Und in die Mobilitätspolitik des 21. Jahrhunderts passt diese Brücke nicht. ALLE Zahlen sprechen gegen sie.
        Wie drei verlorene Prozesse vor dem Verwaltungsgericht zum Erfolg umettikettiert werden, verstehe ich genausowenig.

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    • Avatar von Klaus Bruns Klaus Bruns sagt:

      Mehr Realismus mahnt das Ministerium deshalb an. Die Ratsmitglieder wollen liefern. ha ha, der witz war wirklich gut.

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    • Sehr geehrte/r Frau/Herr ezwoh,

      Sie beziehen sich hier auf meinen gestrigen Einwand von ganz unten (https://blog-jj.com/2024/02/08/neue-wasserstandmeldung-von-der-elbbrucke-948-millionen/#comment-21844), auf den ebenfalls heute zunächst Herr Jenckel gestern um um 9:37 Uhr geantwortet hatte, bevor Sie meinten, sich mit Ihren Weisheiten ganz an die Spitze der (inzwischen) 72 Brücken-Kommentare setzen zu sollen.

      Am 8. Februar 2024 um 13:06 Uhr behaupteten Sie das Folgende:

      1.) „Die Frage, ob unser Landkreis ganz alleine von den fast 100 Millionen, wenn denn das Land zahlen würde, unterm Strich fast 30 Millionen Euro selber stemmen kann und darf angesichts eines tiefroten Etats[,] lässt sich wohl mit einem Wort beantworten: Nö!“

      2.) „Der Haushalt des Landkreises wird überwacht – und zwar vom niedersächsischen Innenministerium: § 171 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG)“.

      3.) „Da das Land keine Brücke mehr will, sind die tiefroten Zahlen des Landkreises Lüneburg ein eindeutiger Grund für das Land, hier einzuschreiten.“

      4.) „Was schon mal bewilligt worden ist (Planung) kann man anscheinend nicht mehr stoppen. Den nicht genehmigten Bau kann es [das Land] verhindern.“

      ➽ Das ist in dieser Pauschalität (zum Teil aber auch sachlich und im Einzelnen) 𝗹𝗲𝗶𝗱𝗲𝗿 𝗮𝗹𝗹𝗲𝘀 𝗨𝗻𝘀𝗶𝗻𝗻.

      Begründung (mit einigen Ergänzungen zum Kommentar von Frau Dreyer (s.o.)):

      Zu 1.) „Nö!“-Sager, die ernst genommen werden möchten, sollte bei den Fakten bleiben. Die kalkulierten Gesamtprojektkosten betragen derzeit brutto 94.780.000,- Euro. Also beträgt die 75%ige Förderung nach dem NGVFG 65.000.000,- Euro und der nicht zuwendungsfähige SBU Eigenanteil (nach Abzug aller sonstigen Zuschüsse) 22.450.000,- Euro. Ihre Zahlen sind folglich erstens übertrieben. Zweitens beachten Sie nicht, dass die Investition des Landkreises über drei Jahre (voraussichtlich 2026, 2027 und 2028) gestreckt und somit in drei gleichen Teilen von gerundet jeweils Mio 7,5 Euro entrichtet werden wird. Und zuletzt betragen die Gesamtaufwendungen des Landkreises 2024 genau 439.915.200 (gerundet Mio 440) Euro bei einem Fehlbetrag von 24.998.400 (gerundet Mio 25) Euro (oder 5,5 %). Die von Ihnen beschworene „tiefrote“ Dramatik ist angesichts dieser Zahlenverhältnisse und der gerade landesweit überschießend flutenden Rekord-Steuereinnahmen (s. 10. Februar 2024) sowie einer Überschussrücklage unseres Landkreises am 31. Dezember 2023 in zweistelliger Millionenhöhe (s. S. 12 LK-Haushaltsplan 2024) geradezu lachhaft.

      Zu 2.) Der Haushalt des Landkreises wird NICHT „vom niedersächsischen Innenministerium überwacht“! Sondern: Der Haushalt einer jeden Kommune ist nach Beschluss durch die Kommunalvertretung der Kommunalaufsicht vorzulegen. Da die Aufstellung und Bewirtschaftung des Haushalts aber eine Selbstverwaltungsangelegenheit (s. u. mein Punkt (C)) darstellt, wird der Haushalt „fachlich“ (z. B. im Hinblick auf einzelne Positionen oder deren Relationen untereinander) NICHT bewertet und ist auch insgesamt NICHT genehmigungspflichtig; die Kommunalaufsicht fungiert hier nur als Rechtsaufsicht, d. h. sie prüft den Haushalt ALLEIN auf Rechtsverstöße. NUR, wenn sie solche Rechtsverstöße (z. B. mangelnde Ausgeglichenheit des ordentlichen Ergebnisses) feststellt, kann sie den Haushalt beanstanden, Änderungen verlangen oder Auflagen erteilen. Doch ist dergleichen für den Landkreis NICHT zu erwarten (s. o), selbst wenn, wie Herr Jenckel (ganz unten) einwirft, der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen sowie der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen (soweit in den Jahren, zu deren Lasten sie veranschlagt sind, Kreditaufnahmen vorgesehen sind) genehmigungspflichtig ist.

      Zu 3.) Erstens: Wann „das Land“ eine Handhabe haben würde, in den Haushalt einzugreifen, habe ich unter (2.) beschrieben. „Für das Land, hier einzuschreiten“ liegt jedoch KEIN Grund (und schon gar nicht „ein eindeutiger Grund“) vor! Zweitens: Ob das Land die Elbbrücke zwischen Darchau und Neu Darchau will oder nicht will, ist ganz gleichgültig. Denn es handelt sich hierbei um ein KOMMUNALES Projekt. Anders als Sie andeuten, gründet „die Brückenplanung“ auf zwei demokratischen Entscheidungen des Lüneburger Kreistages UND auf einem Vertrag: den Beschlüssen vom 15. Dezember 2008 und vom 24. September 2018 nämlich PLUS der „Vereinbarung über Planung, Bau, Unterhaltung und Finanzierung des Baus einer Elbbrücke bei Darchau/Neu Darchau (Brückenvereinbarung)“, die am 9. Januar 2009 vom Landrat Nahrstedt, Landkreis Lüneburg, vom Landrat Schulz (Landkreis Lüchow-Dannenberg), vom Samtgemeindebürgermeister Meyer (Samtgemeinde Elbtalaue) und vom Bürgermeister Hinneberg (Gemeinde Neu Darchau) – beauftragt und legitimiert durch vorangegangene demokratische Mehrheitsbeschlüsse in allen vier Vertretungen – unterschrieben und damit in Geltung gesetzt worden ist. — Dazu und darüber hinaus hat Herr Olaf Lies, der derzeit amtierende Niedersächsische Minister für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung, in seiner Antwort auf eine Anfrage vonseiten der Kreisverwaltung Lüchow-Dannenberg am 24. März 2023 (!) unter anderem ausgeführt: „Die Planung und der Bau einer Elbquerung bei Darchau-Neu Darchau ist ein kommunales Projekt in der ausschließlichen Zuständigkeit der beteiligten Kommunen. Die am 9. Januar 2009 vom LK Lüneburg, dem LK Lüchow-Dannenberg, der Samtgemeinde Elbtalaue und der Gemeinde Neu Darchau unterzeichnete ‚Brückenvereinbarung‘ SEHE ICH ALS AUSDRUCK DES GEMEINSAMEN WILLENS ALLER BETEILIGTEN, eine feste Elbquerung bei Neu-Darchau zu realisieren. […] DAS LAND HAT STETS BETONT, dass es dieses kommunale Projekt unterstützen möchte. So entstanden Zusagen zur Erstattung von Planungskosten in Höhe von 1 ,3 Mio. €, die vom Landkreis Lüneburg zwischenzeitlich auch vollständig abgerufen wurden. Das Land hat 2008 darüber hinaus eine 75%-Förderung der förderfähigen Kosten in Aussicht gestellt und dieses in der vergangenen Legislaturperiode auch erneuert. Mein Amtsvorgänger hatte zudem einen Baukostenzuschuss in Höhe von 6 Mio. € ZUGESAGT.“

      Zu 4.) Es ist falsch zu glauben, dass „was schon mal bewilligt worden ist (Planung)“ könne „man anscheinend nicht mehr stoppen“. Ein Beispiel für diese, Ihre Fehlannahme ist das Urteil des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts vom 6. Juni 2007, das als Berufungsinstanz auf die Klagen mehrerer Anwohner und der Gemeinde Neu Darchau den „ersten“ Planfeststellungsbeschluss des Landkreises Lüneburg für den Bau der Elbbrücke Neu Darchau / Darchau (Amt Neuhaus) aufgehoben (7 LC 97/06 und LC 98/06) und eine Revision gegen sein Urteil nicht zugelassen hat. Es ist aber – in diesem Fall – genauso falsch zu glauben, „den nicht genehmigten Bau“ könne „das Land“ einfach „verhindern“. Über „Eingriffe“ in den Haushalt des Landkreises ist das nicht möglich, wie ich oben in meinen ersten beiden Punkten gezeigt habe. Das Landesraumordnungsprogramm nun u. a. diesem „politischen“ Zweck entsprechend „fortzuschreiben“, ist der Versuch, bei welchem, wen es interessiert, „das Land Niedersachsen“ (genauer: die Frau Ministerin Staudte und den Herrn Landtagsabgeordneten Schulz-Hendel) über die nächsten dreieinhalb Jahre beobachten kann. Dass deren Vorhaben namens „der Landesregierung“ gelingen kann, halte ich für nicht sehr wahrscheinlich, da die gesetzlichen „Hürden“ sehr hoch und die parlamentarisch-politischen „Kosten“ erheblich zu sein scheinen. — Sollte das Projekt in Zukunft tatsächlich noch „kippen“, wird das zu bewerkstelligen wohl nur einer (augenblicklich nicht erkennbaren) Mehrheit im Kreistag Lüneburg möglich gewesen sein.
      ________________________

      Zum Abschluss:

      (A) Zunächst betrifft Ihr LZ-Link zu Joachim Zießlers Artikel vom 19.05.2023 um 16:30 Uhr den städtischen Haushalt, nicht den des Landkreises. Dann hatte die Oberbürgermeisterin, wie es ihre Pflicht ist, die Kommunalaufsicht über das Mio 40 Euro-Defizit informiert und ihr die Aufstellung eines Haushaltssicherungskonzeptes in Aussicht gestellt, woraufhin die Hannoveraner Aufsicht die Genehmigung des Haushalts allein an die Auflage gebunden hat, „Liquiditätskredite nur bis zu einer Höhe von 115 Millionen Euro aufzunehmen“ und im Falle der Notwendigkeit, über dieses Limit hinauszugehen, vorher „in der Landeshauptstadt um eine Ausnahmegenehmigung für weitere 15 Millionen Euro zu bitten“. Von martialischen Finanzpolizeiaktionen wie „Überwachen“, „Einschreiten“, „Verhindern“ (von Einzelmaßnahmen) oder einem Urteil darüber, was an konkreten zweistelligen Millionenvorhaben die Kommune „selber stemmen kann und darf angesichts eines tiefroten Etats“, — ist vonseiten „des Landes“ AN KEINER STELLE die Rede!

      (B) Herrn Jenckels Darlegungen stammen aus einer neunzehn Jahre alten Pressemitteilung (erstellt am 22. April 2005 anlässlich der Auflösung der Bezirksregierungen zum 31. Dezember 2004, zuletzt aktualisiert am 20. Mai 2010, als zwischen Kommunen und Land von „trimodal auf bimodal“, also von „Drei- auf Zweistufigkeit“ umgestellt und etwa – gepriesen sei der Herr, denn seine Liebe ist groß – die bisherigen mittelinstanzlichen Raumordnungsaufgaben in das Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz „hochgezont“ wurden): https://www.mi.niedersachsen.de/startseite/aktuelles/presseinformationen/-61364.html — Die etat-technisch vollkommen unproblematische Tatsache, dass für Kredite und „Baugeld“ (= Verpflichtungsermächtigungen) in Niedersachsen (wie in jedem anderen deutschen Bundesland) eine generelle Genehmigungspflicht gilt, hat NICHTS mit „Überwachung“ zu tun, sondern mit dem Bedarf an Informationen für die Landesstatistik im Finanzministerium.

      (C) § 1 NKomVG – Selbstverwaltung: 𝗜𝗡 𝗗𝗜𝗘 𝗥𝗘𝗖𝗛𝗧𝗘 𝗗𝗘𝗥 𝗞𝗢𝗠𝗠𝗨𝗡𝗘𝗡 𝗗𝗔𝗥𝗙 𝗡𝗨𝗥 𝗗𝗨𝗥𝗖𝗛 𝗥𝗘𝗖𝗛𝗧𝗦𝗩𝗢𝗥𝗦𝗖𝗛𝗥𝗜𝗙𝗧𝗘𝗡 𝗘𝗜𝗡𝗚𝗘𝗚𝗥𝗜𝗙𝗙𝗘𝗡 𝗪𝗘𝗥𝗗𝗘𝗡. Denn Art. 28 Abs. 2 S. 1 GG gewährleistet sämtlichen Gemeinden in Deutschland das Recht, alle Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft im Rahmen der Gesetze in eigener Verantwortung zu regeln (eigener Wirkungskreis). Allerdings kommt im Gegensatz zu Art. 28 Abs. 2 S. 1 GG, der die Allzuständigkeit der Gemeinden für die Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft verbürgt, den Gemeindeverbänden (namentlich die Landkreise und Samtgemeinden) nach Art. 28 Abs. 2 S. 2 GG KEINE entsprechende Allzuständigkeit zu. Sie haben gem. Art. 28 Abs. 2 S. 2 GG (nur) im Rahmen ihres gesetzlichen Aufgabenbereichs nach Maßgabe der Gesetze das Recht der Selbstverwaltung. Doch gewährt (über Art. 28 Abs. 2 GG hinausgehend) Art. 57 Abs. 1 NdsVerf den Gemeinden UND Landkreisen sowie den sonstigen öffentlich-rechtlichen Körperschaften das Recht, ihre Angelegenheiten im Rahmen der Gesetze in eigener Verantwortung zu verwalten. „Ihre Angelegenheiten“ iSd Art. 57 Abs. 1 NdsVerf sind neben den Aufgaben des eigenen Wirkungskreises auch die Angelegenheiten des übertragenen Wirkungskreises.

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      • Avatar von Helga Dreyer Helga Dreyer sagt:

        Sehr geehrter Herr Schmitzke,
        das nenne ich mal faktische Darstellung!
        Deshalb von ganzem Herzen: vielen lieben Dank!

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  17. Avatar von Rudi Radlos Rudi Radlos sagt:

    Wer will es noch hören oder lesen? Wie sicher ist das wintergraue Lüneburg? Wo ist der juvenile Althusmann, wenn sprungbereites Fragengelichter in rabenschwarzen hinterhältlerischen Häuserschatten lauert? Kann Mann als Frau abends überhaupt noch durch die Schlägertwiete radeln, ohne dem Lopauwolf zu begegnen? Überall große Löcher im Gassenbelag, aus denen heraus alarmierend zugeschlagen werden könnte. Böse knarzende Häuserplautzen schwellen anderswo beunruhigend über verruchte Altstadtsenken. Wie jahrhundertelang getrocknete Ziemer peitschen am Ochsenmarkt scharf seufzende Winde zischend über Pedelec-Pilotenohren hinweg. Am Bahnhof wird Babboe-Händlern von Trimodalen (Dreieckssymbol: Wasser, Schiene, Luft) mit Verkaufsverboten gedroht. Warum stehen keine illuminierten Bauzäune wenigstens um die bis zu sieben Meter tiefen Schnellstraßenversackungen im Roten Feld? Auf dem nassen Kopfsteinpflaster neben dem Alten Kran ist kürzlich zum zweiten Mal eine 336jährige Trauernde weggerutscht und wäre fast drei Meter tief in die Ilmenau gestürzt. Wenige Tage später wurde dieselbe gebeugte Dame an gleicher Stelle bei hellem Tageslicht von organisierten Gelbwesten mit Kettensägen ausgeweidet, ohne dass vorübereilende Passanten auch nur einen Finger gerührt hätten. Als nächstes soll die Hindenburgstraße weg. Aber dafür, was die Lücke füllen könnte, wie einer dann noch vom Pissoir am Reichenbachbrunnen zum Chinesen im Logenhaus kommt, gibt es kaum Vorschläge. Die Elbbrücke hinverlegen, wie der bauernschlaue Bürgermeister von Neu Darchau vorschlägt? Eine Fallgrube für Vorsichtige und Gutgläubige? Oder soll die gesamte freigewordene Fläche mit Traktorenstellplätzen für Pampers-bedürftig scandierende Bockelmänner bestückt werden? Das Ostptreußische Landesmuseum jedenfalls ist weit weg. Da picheln die Rechtslinksversüffelten, malen sich wüste Räuberpistolen aus und diskutieren mit dem geheimnisvollen Kirchenfürsten Klaus Bruns über die Kunst des Ofensetzens und über die fiesen Fußangeln in Kants arrogantem Besserwisseraufsatz Zum ewigen Frieden.

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  18. Avatar von Klaus Bruns Klaus Bruns sagt:

    Helga Dreyer ich habe mich reichlich mit ihren ausführungen beschäftigt. das ganze sieht nach brotloser kunst aus. sollte nicht der souverän das letzte wort haben und nicht die stimmungskanonen von irgendwelchen parteien ? die brücke ist nicht von allgemeinen interesse. überflüssige baudenkmäler haben wir schon reichlich. die zeitersparnis ist ein schlechter witz. die kosten sind es auch. und wer in neuhaus aus der vergangenheit nichts gelernt hat, wird es auch mit der brücke in der zukunft nicht tun. 40 jahre hatte man zeit, seinen richtigen lebensmittelpunkt zu suchen und zu finden. es sollen sich ja schon viele mit der nicht vorhandenen brücke arrangiert haben. selbst geschäftsleute brauchen diese brücke nicht. die firmen , die neuhaus verlassen haben, haben es nicht wegen der nicht vorhandenen brücke getan. konnte man in der lz nach lesen.

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    • Avatar von Martin Buffo Martin Buffo sagt:

      Erinnern Sie sich an den Film „Ein Fisch namens Wanda“, Klaus Bruns? Scala im Dezember 1988. Da gab es einen Dialog zwischen der bezaubernden Jamie Lee Curtis, die die hübsche, gewitzte „Wanda Gershwitz“ spielt und Kevin Kline, der den eher stoffeligen „Otto“ gibt, angeblich ihr Bruder und Nietzsche-Kenner, in Wahrheit ihr Liebhaber und ein ausgemachter Waffen- und Kampfsport-Narr. Die beiden streiten häufig. Einer ihrer Dialoge geht so:

      Wanda: But you think you’re an intellectual, don’t you, ape?

      Otto: [superior smile] Apes don’t read philosophy.

      Wanda: Yes they do, Otto, — they just don’t understand it! Now let me correct you on a couple things, okay? Aristotle was not Belgian! The central message of Buddhism is not „Every man for himself!“ And the London Underground is not a political movement! Those are all mistakes, Otto. I looked ‚em up.

      Übersetzungshilfe: https://www.deepl.com/de/translator

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    • Avatar von Helga Dreyer Helga Dreyer sagt:

      Lieber Herr Bruns, bitte helfen Sie mir auf die Sprünge. Sie schrieben heute um 17:03 Uhr: „Warum geben sie auf eine einfache frage keine antwort sondern kommen mit einer unterstellung?

      Meinen Sie die Frage des Herrn Wagner in seinem Post vom 13. Februar um 18:52 Uhr?
      Florian Wagner schreibt:

      >„Sie werden „das Gefühl nicht los, dass Anlass sowohl dieses neuen JJ-Beitrags als auch die befremdende Berichterstattung der Landeszeitung vom 10. Februar (Wettrennen) durch Anregung eines einzelnen Herrn zustande kam, der“ – so denken Sie – „befürchtet, dass ihm sonst die (Biber)Felle davonschwimmen“?
      „Durch Anregung eines einzelnen Herrn“? An welchen mit soviel Kickoff-Power ausgestatteten (und wodurch motivierten Herrn) sollen unbedarfte Leser wie Stephan Weil, Stefan Mues und Stephan Löb da bloß denken?“<

      Herr Bruns, falls dem so sein sollte, zunächst meine (rhetorische) Gegenfrage: glauben Sie an Zufälle?
      Zu den beiden von mir schon erwähnten Beiträgen gesellte sich nun ja auch noch der Dehde-Blog-Artikel.

      Alle drei haben gemeinsam, dass durch diese (Reiz-)Einwirkungen von außen Sinneswahrnehmungen in meinem Gehirn entstanden sind, die das von mir beschriebene Gefühl hervorbringen. Eindrücke selbst können per sé keine Unterstellungen sein, wozu Sie meine Gefühls-Äußerung jetzt hochjubeln wollen.

      Meine „ausführlichen Beiträge“ werden nicht alle verstehen und mental dann auch erreichen, Herr Bruns, sie sind vielschichtig und zugegebenermaßen auch nicht künstlerisch. Ich gestalte ja nichts, sondern ich versuche, Wissen zu vermitteln oder zumindest anzuregen, sich mit Fakten in dem Brücken-Thema, das gesetzlich geregelt ist oder bereits ergebnisreich untersucht worden ist, näher zu beschäftigen – gut zu erkennen dann an den dann gemachten Quellenangaben – und diese mit eigenen Meinungsäußerungen auf Kompabilität zu vergleichen.

      Dass mir die Wissensvermittlung oder -auffrischung nicht bei allen Blog-Lesern gelingt, erkenne ich daran, wenn man/frau sich in der Antwort auf meinen Beitrag plötzlich mit völlig anderen Bereichen beschäftigt, als von mir in meinem Post angesprochen wurde.

      Aber schön, dass wir mal drüber geplaudert haben, lieber Herr Bruns. Bleiben Sie wachsam!

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      • Avatar von Klaus Bruns Klaus Bruns sagt:

        Liebe Frau Dreyer , Herr Berg glaubt in der Politik an Zufälle. Ich hatte mit ihm da so meine Erfahrung gemacht. Zufälle in der Politik darf es doch gar nicht geben, oder? Es wäre für Politiker doch nur ein Armutszeugnis. Schmunzeln. Liebe Frau Dreyer, bleiben Sie so, wie Sie sind.

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      • Wenn schon Frau Dreyer nichts mehr zur Brücke schreibt, sondern sich in Selbstbetrachtungen ergeht, dann scheint es um die Brücke tatsächlich schlecht bestellt.

        Sie beschreibt, was die Lektüre der Texte anderer Menschen, hier am Beispiel von dreien konkretisiert, in ihr auslöst.

        Die Texte seien Reizeinwirkungen von außen, die Sinneswahrnehmungen in ihrem Gehirn produzieren würden, die wiederum ein bestimmtes Gefühl in ihr entstehen ließen.
        Dieses bestimmte Gefühl nun, das in Frau Dreyer entstanden sei, setzt sie jetzt einem Eindruck gleich. In Frau Dreyer ist also ein Eindruck durch das Lesen entstanden. Ein Gefühl ist also ein Eindruck. Offen bleibt: Ist ein Eindruck auch ein Gefühl?
        Diese Frage spielt aber in den weiteren Überlegungen keine Rolle mehr. Es folgt vielmehr ein Lehrsatz:

        „Eindrücke selbst können per sé keine Unterstellungen sein, (…).“
        Das muss so ein Ding sein, das vom Himmel kommt. Akzeptieren oder nicht, nichts dazwischen. So ein a-priori-Ding vielleicht: Eindruck ungleich Unterstellung.

        Kompliziert.

        Verstanden habe ich jetzt folgendes:
        Der folgende Satz Frau Dreyers ist keine Aussage, ist keine Unterstellung, ist ein Gefühl, ist ein Eindruck:

        „Ich werde das Gefühl nicht los, dass Anlass sowohl dieses neuen JJ-Beitrags als auch die befremdende Berichterstattung der Landeszeitung vom 10. Januar (Wettrennen) durch Anregung eines einzelnen Herren zustande kam, der – so denke ich – befürchtet, dass ihm sonst die (Biber) Felle davonschwimmen.“

        Genial. Scheint auch bei mir zu funktionieren. Deutliche Wahrnehmung der “Reizeinwirkungen von außen”, ausgelöst durch einen Satz, ich spüre schon die Sinneswahrnehmungen in meinem Gehirn – und jetzt das Gefühl, ich spüre es, er ist da, der Eindruck.
        Es ist so ein Eindruck wie von unbeantworteten Fragen, von Heimlichtuerei, von … “du weisst schon” …
        Nichts weiß ich.
        Nun entsteht ein zweites Gefühl , so ein diffuses Fragegefühl, so ein Drang, ein Eindruck “das willst du jetzt wissen”.

        Wer, porca madonna, ist der Herr mit den Biberfellen?
        Durfte er die Biber schlachten und warum?
        Warum hat er die Biberfelle so dicht an der Elbe deponiert und nicht geschützt, dass sie ihm wegschwimmen können?
        Und wieso hat er deshalb so viel Macht, dass er sowohl die LZ als auch Herrn Jenckel dazu bewegen kann, zu machen, was er will?

        Ich habe den Eindruck: Wenn ich diese Fragegefühle beantwortet bekomme, dann ist es mir wenigstens ein Stück einsichtiger, dass Eindrücke, die jemand äußert, keine Unterstellungen sein können. Oder auch gerade andersrum.

        Vielleicht habe ich das alles auch nich richtig verstanden und es ist es doch zu hoch für mich. Frau Dreyer schreibt es ja selbst:

        „Meine ausführlichen Beiträge werden nicht alle verstehen und mental dann auch erreichen“. „Sie sind vielschichtig und zugegebenermaßen auch nicht künstlerisch“; „… dass mir die Wissensvermittlung nicht bei allen Bloglesern gelingt“.

        Gut finde ich aber, dass Frau Dreyer das ertragen kann und sich darüber freut, mit Herrn Bruns mal geplaudert zu haben, und ihn auffordert, wachsam zu bleiben.

        Cave canem!

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  19. Avatar von Helga Dreyer Helga Dreyer sagt:

    Heute Morgen hat mich ein Blog-Leser auf eine gewisse Veröffentlichung https://www.kpdehde.de/die-unendliche-geschichte-bruecke-auf-kosten-anderer aufmerksam gemacht.
    Er konnte sich hierzu die Bemerkung „der Gift-spritzende Mini-Trump von der Elbe“ nicht verkneifen.
    Die „trumpistischen“ Äußerungen des Neu Darchauer Bürgermeisters Dehde hier im Wortlaut:

    „Die unendliche Geschichte- Brücke auf Kosten anderer…
    Die unendliche Geschichte scheint immer weiter zu gehen. Wieder und wieder erklären Verantwortliche des Landkreises Lüneburg ihr Antrag auf die Planfeststellung stünde unmittelbar bevor. So auch wieder in diesen Tagen. Man habe schon eine Anzahl von Anforderungen fast erfüllt, heißt es. Klar, dass der wahrscheinlich nicht registrierte Lobby-Verein der Brückenbauer jubelnd versucht, diese Nichtnachricht hochzujubeln. Was genau passiert da aber?
    Zum wiederholten Male werden diese Erklärungen abgegeben, ohne tatsächlich konkrete Neuigkeiten melden zu können. Vielmehr ist es doch wohl so, dass zum wiederholten Male der jeweils unmittelbar bevorstehende Termin gerissen worden ist. Warum macht man das? Es entsteht immer mehr der Eindruck, dass hinter den Kulissen enorme Probleme bestehen, die eben nicht so einfach überwunden werden können. Schon im allerersten Planfeststellungsverfahren war es so, dass immer wieder versucht wurde, offensichtlich bestehende Mängel und Fehler durch immer neue Gutachten und Stellungnahmen zu kaschieren. Die letzte Rettung schien damals zu sein, einen versierten Rechtsanwalt, den inzwischen verstorbenen Professor Dr. Bernhard Stühr, einzuschalten. Wie sich dann vor dem Oberverwaltungsgericht Lüneburg herausstellte, konnte auch dieser das Scheitern der Planungen nicht verhindern.
    Man darf gespannt sein, wann der Landkreis Lüneburg sich diesen Sachverstand suchen wird, um die letzten Rettungsaktionen für dieses schon heute gescheiterte Projekt zu starten. Spätestens dann weiß auch der letzte Befürworter, dass das letzte Stündlein geschlagen hat. Nachvollziehbar ist der Wunsch, endlich die Planunterlagen auf den Tisch zu bekommen, um in die gerichtliche Überprüfung einsteigen zu können. Die Gemeinde Neu Darchau hat dafür alle Vorkehrungen getroffen und auch eine seriöse Finanzierung ihrer Schritte sichergestellt. Das würde endlich die nötigen Klarstellungen bringen. Statt aber das Verfahren voranzutreiben, behindert das Vorgehen des Landkreises Lüneburg alle vernünftigen Lösungen, die in einem Fährkonzept liegen, das partnerschaftlich umgesetzt wird und für die Menschen entlang der Elbe eine abgestimmte, schnell umzusetzende Verbindung über den Fluss sicherstellt. Da sind natürlich die flankierenden Querungen bei Dömitz und Lauenburg und dazwischen die Fähren in Bleckede und Neu Darchau, die zudem einen hohen touristischen Wert haben, der in den Betrachtungen der Betonfraktion so gar keine Rolle spielt.
    Das Land Niedersachsen wird konsequenterweise das Landesraumordnungsprogramm so weiterentwickeln, dass die Verbindungen auf dieser Grundlage auch eine Förderung bekommen können, wenn die örtliche Ebene diese benötigt.
    Perfide ist in diesem Zusammenhang das Vorgehen des Landkreises Lüneburg. Zum einen betriebt es eine zu Scheitern verurteilte Planung im Nachbarlandkreis in einer Kommune, die nicht zum Landkreis Lüneburg gehört und will dafür fremdes Geld (der EU, des Landes und auch des Landkreises Lüchow-Dannenberg) verwenden beziehungsweise verwendet es schon. Manch einer wird sagen, er – der Lüneburger Landkreis – verbrennt es.
    Zum anderen will er aber für die eigene Fähre ebenfalls fremdes Geld haben, damit er die Fährverbindung überhaupt erhalten kann. Aber das ist ein eigenes Thema….“

    Ich hoffe zunächst einmal, dass Herr Dehde mit komplizierten demokratischen Strukturen einfach überfordert ist und deshalb wiederholt mit gleichen Behauptungen falsche Tatsachen vorgaukelt.
    Sollten seine Irreführungen aber bewusst in bestimmten zeitlichen Abständen immer wieder unters Volk gebracht werden, dann dürfte das gewählte Adjektiv „trumpistisch“ die „Qualitäten“ des Bürgermeisters bestens beschreiben.
    Warum ?
    Trumpismus bezeichnet eine populistische politische Methode, die auf komplexe politische, wirtschaftliche und soziale Probleme einfache Antworten suggeriert und legt keinen Wert auf den Wahrheitsgehalt politischer Aussagen, so lange sie der emotionalen Mobilisierung der eigenen Zielgruppen dient. – Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Trumpismus

    Einige Beispiele:
    Dehde: „Vielmehr ist es doch wohl so, dass zum wiederholten Male der jeweils unmittelbar bevorstehende Termin gerissen worden ist.“

    Ein Termin ist ein festgelegter Zeitpunkt im allgemeinen Zeitablauf und wird durch ein Kalenderdatum und häufig auch durch eine Uhrzeit festgelegt.
    Niemand hat jemals im Planungsverfahren einen konkreten Termin benannt, an dem der Antrag auf Planfeststellung erfolgen müsste oder sollte. Der SBU hat in seinen öffentlichen Sitzungen immer über Fortschritte bzw. aufgekommene Hindernisse (die bei großen Infrastrukturprojekten nicht ungewöhnlich sind) berichtet und den aktuellen Planungsstand mitgeteilt. Es ist korrekt, dass bestimmte zeitaufwendige Umstände das Verfahren verzögert haben bzw. noch verzögern, jedoch liegen keine „enormen Probleme“ vor, wie Herr Dehde versucht zu kolportieren.

    Dehde: „Schon im allerersten Planfeststellungsverfahren war es so, dass immer wieder versucht wurde, offensichtlich bestehende Mängel und Fehler durch immer neue Gutachten und Stellungnahmen zu kaschieren. Die letzte Rettung schien damals zu sein, einen versierten Rechtsanwalt, den inzwischen verstorbenen Professor Dr. Bernhard Stühr, einzuschalten. Wie sich dann vor dem Oberverwaltungsgericht Lüneburg herausstellte, konnte auch dieser das Scheitern der Planungen nicht verhindern.“

    Dann möchte ich dem Kurzzeitgedächtnis des Bürgermeisters etwas auf die Sprünge helfen:

    Die vorherige PLANUNG (Planfeststellungsbeschluss vom 03.05.2005) des Landkreises Lüneburg als solche selbst war nicht gescheitert! Und das ist allgemein bekannt.

    Hier ein Leitsatz aus dem VG-Urteil vom 22.03.2006, Az.: 5 A 252/05:

    „Die teilweise Unzuständigkeit des Trägers des Vorhabens, der nicht Träger der Straßenbaulast für das gesamte Brückenbauwerk ist, führt in entsprechender Anwendung von § 75 Abs. 1 a Satz 2 VwVfG nicht zur Aufhebung des Planfeststellungsbeschlusses, sondern hat nur zur Folge, dass der Planfeststellungsbeschluss rechtswidrig ist und nicht vollzogen werden darf, wenn noch die rechtliche Möglichkeit besteht, dass die Straßenbaulast für die gesamte Brücke dem Träger des Vorhabens übertragen wird.
    s. auch Im Brücken-Drama wird ordentlich eskaliert | Blog.jj (blog-jj.com) – mein Kommentar vom 16.09.2023

    Und am 22. September 2023 um 23:22 schrieb ich im Blog:
    An Herrn Klaus-Peter Dehde – falls Sie das hier lesen -: bitte unterlassen Sie doch künftig Ihre wiederkehrenden Marginalien (zuletzt hier am 13.9.23 im letzten Absatz: https://www.kpdehde.de/blog) , der frühere Bürgermeister aus Bleckede und heutige Landrat Jens Böther hätte die Brücke längst in Bleckede planen und bauen können.
    Der Landrat hat sich strikt daran zu halten, was im LROP vorgegeben ist.“

    Mittlerweile ist hoch und runter darüber berichtet worden, dass im LROP verankerte Ziele verbindlich und strikt einzuhalten sind. Speziell für Herrn Dehde hier noch einmal der LROP-Eintrag im Wortlaut:
    „Die Flussquerung der Elbe bei Darchau / Neu Darchau ist als Brücke im Rahmen einer Regionallösung zu verwirklichen.“
    Diese lokale Bezeichnung ist auch im geltenden RROP Lüchow-Dannenberg enthalten!

    Die Kenntnis darüber hat Herrn Dehde aber nicht davon abgehalten, jetzt folgendes zu behaupten:
    „Perfide ist in diesem Zusammenhang das Vorgehen des Landkreises Lüneburg. Zum einen betreibt es eine zu Scheitern verurteilte Planung im Nachbarlandkreis in einer Kommune, die nicht zum Landkreis Lüneburg gehört und will dafür fremdes Geld (der EU, des Landes und auch des Landkreises Lüchow-Dannenberg) verwenden (…)

    Wer handelt denn hier eigentlich perfide, also in übler Weise niederträchtig, heimtückisch? Der Landkreis Lüneburg mit seinem Landrat, wenn dieser akkurat das gesetzlich und durch Verordnungen vorgegebene Programm der Planung des Infrastrukturprojekts abarbeitet, oder der Neu Darchauer Bürgermeister Dehde, der augenfällig durch Verdrehung der Tatsachen die Sichtweisen der Einwohner seiner Gemeinde und darüber hinaus die der Leser seines Blogs manipulieren will?

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    • Avatar von Klaus Bruns Klaus Bruns sagt:

      Die unendliche Geschichte- Brücke auf Kosten anderer… Frau Dreyer, was stimmt nicht an dieser Überschrift?

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      • Avatar von Helga Dreyer Helga Dreyer sagt:

        Lieber Herr Bruns,
        zur Meinungsbildung und anschließender Diskussion gehört etwas mehr als Überschriften zu lesen.
        Wie wäre es, wenn Sie sich einmal intensiver mit meinen Ausführungen beschäftigen? Dann müssten Sie nicht nachfragen.

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      • Avatar von Willi Banse Willi Banse sagt:

        Niemand, auch nicht Frau Dreyer oder Frau Kreirätin Vossers, Fachbereichsleitung Bauen und Umwelt, wird zu Ihnen ins Reppenstedter Künstlerviertel kommen und Sie um einen Kostenbeitrag bitten. Und alles hat ein Ende, Herr Bruns, nur die Wurst hat zwei.

        Sogar die seit 47 Jahren nutzloseste Brücke der Welt soll nun endlich fertig werden. So lautete wenigstens der Entschluss im März 2018.


        Foreshore Freeway Bridge, Kapstadt, 2007. Foto: Wikipedia

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      • März 2018:

        https://www.sueddeutsche.de/reise/kapstadt-in-suedafrika-nutzloseste-bruecke-der-welt-soll-endlich-fertig-werden-1.3893752

        Koinzidenz Kapstadt-Lüneburg:

        Die niedersächsische Landesregierung hat im Frühjahr 2018 bekräftigt, dass sie den Brückenbau positiv sieht und zu ihren Finanzierungszusagen steht. In der KT-Sitzung vom 24.09.2018 ist beschlossen worden, das Planfeststellungsverfahren für die Elbbrücke wiederaufzunehmen.

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  20. Avatar von Helga Dreyer Helga Dreyer sagt:

    Ich werde das Gefühl nicht los, dass Anlass sowohl dieses neuen JJ-Beitrags als auch die befremdende Berichterstattung der Landeszeitung vom 10. Februar (Wettrennen) durch Anregung eines einzelnen Herrn zustande kam, der – so denke ich – befürchtet, dass ihm sonst die (Biber)Felle davonschwimmen.

    Wenn selbst Herr Bruns – wohl unfreiwillig – konstatiert: „es wurde doch schon alles gesagt“ und Herr Kirst-Thies sich darüber wundert: „Bei der Ausschusssitzung am 31.01.2024 war der LZ-Redakteur Reschke anwesend. Warum schreibt LZ-Redakteur Dennis Thomas den Artikel?, dann war es angebracht, den Ursachen auf den Grund gehen.

    Heute schrieb ich daher an die Redaktionsleitung der Landeszeitung, Herrn Malte Lühr, und fügte als Anhang die PDF-Datei bei, die die Blog-Leser unter

    Wie die Wut die Demokratie untergräbt


    „Rechtsgründe“ anklicken und einsehen können.

    Wortlaut meiner Mail:

    „Sehr geehrter Herr Lühr,
    der am 10. Februar 2024 auf Seite 3 erschienene LZ-Artikel des Redakteurs Dennis Thomas „Schneckenrennen an der Elbe“ hinterlässt unbeantwortete Fragen und einen faden Beigeschmack.
    Warum Seite 3? Sonst war Ihnen das Thema doch auch nur Meldungen auf den Lokalseiten für den Landkreis wert.
    Warum wurde als Aufhänger ein (angebliches) Wettrennen zwischen Land und Landkreis gewählt, Sublines: „Streit verleiht der Verzögerung Brisanz“ mit der Erklärung „dem Kreis sitzt die Zeit im Nacken“ und „Landkreis wähnt sich im Vorteil“?
    Warum schreibt mit D. Thomas ein bekennender Brückengegner? Ist nicht Herr Reschke der Fachmann für das Thema, der über Maßnahmen und Auswirkungen beider „Kontrahenten“ genauestens Bescheid weiß und der an der SBU-Sitzung als Zuhörer anwesend war, als über die Problematik der Verzögerung des Antrages auf Planfeststellung gesprochen wurde, die von Herrn Thomas nun in seinem reißerischen Artikel aufgegriffen wurden?
    Warum wird das ganz offenbare rechtswidrige Landesregierungs-Vorhaben der Ziel-Änderung im LROP nicht in Frage gestellt, sondern eine Rechtswirksamkeit durch den Bericht noch bestärkt? Schlusssatz des Artikels: „Damit hat der Landkreis doch noch eine realistische Chance, vorher Baurecht für die Elbbrücke zu erwirken – wenn sich auf dem Weg keine weiteren Hürden auftun.“ (Anmerkung: dass das Land gleich gegen mehrere Gesetze mit Durchsetzung der angekündigten Maßnahme verstoßen würde, lässt sich problemlos ermitteln – für Sie nun im Anhang, bitte auch an Herrn Thomas weiterleiten, dann ist er nicht auf den Einstieg zur Recherche bei Wikipedia angewiesen; und bitte nicht vergessen: der Kreisausschuss hat bekanntermaßen schon beschlossen, im Falle des Falles gerichtlich gegen das Land vorzugehen, allein deshalb wird auch weitergeplant!)?
    Warum wird nicht dezidiert bei der Landesregierung nachgefragt, was mit Fährkonzept gemeint ist, das im LROP die Brücke ersetzen soll? 
    Warum wird nicht registriert, dass Konzepte nicht Eingang in ein LROP haben können, weil sie physisch nicht vorhanden sind und zeichnerisch nicht darstellbar sind, denn es wird hier Raum eingeteilt?
    Warum findet keine Beachtung, dass ein LROP zwei verschiedene Merkmale aufweist: Ziele und Grundsätze, und Ziele vom Träger der jeweiligen Raumordnungsplanung abschließend abgewogen worden sein müssen und damit keiner Modifizierung zugänglich sind?
    Warum wird nicht darüber berichtet, dass es – wie suggeriert – ein Trugschluss ist, das Land würde der Gemeinde Neu Darchau Fördermittel für die Anschaffung einer Niedrigwasserfähre bereitstellen (es gibt hierfür keine Programme!)? Das ließe sich problemlos erfragen oder auch selbst ermitteln.
    Warum wird nicht an den Pranger gestellt, dass das angestoßene LROP-Ziel-Änderungsverfahren, das nach Angaben des Landwirtschaftsministeriums demnächst in die Beteiligungsphase übergehen wird, ein teures Verfahren ist, für das der Steuerzahler aufzukommen hat (beispielsweise bis jetzt Sichtung der 230 Stellungnahmen, Bindung von Arbeitsressourcen beim Land und auch bei den beteiligten Kommunen) und doch zum Scheitern verurteilt sein dürfte?
    Fragen über Fragen, sehr geehrter Herr Lühr,  sie lassen mich wirklich ratlos zurück.
    Mit freundlichen Grüßen
    Helga Dreyer, Förderverein Brücken bauen e. V.“

    Ich habe postwendend eine Antwort erhalten, die sich mit den aufgeworfenen Fragen allerdings überhaupt nicht auseinandersetzt.
    Nur soviel: der Redaktionsleiter ist über meine Fingerzeige „not amused“. Und: er wäre nicht der richtige Ansprechpartner für Kritik.
    Ich kann damit leben.

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    • Avatar von Norbert Meyer Norbert Meyer sagt:

      Liebe Frau Dreyer,

      Ihr Stichwort „Rechtsgründe“ ist nicht mit einem Hyperlink hinterlegt und verknüpft daher nicht per „Klick“ mit dem gewünschten PDF-Sprungziel.

      Hier der Text des Dokumentes:

      𝗚𝗿𝘂𝗲𝗻𝗱𝗲, 𝘄𝗲𝘀𝗵𝗮𝗹𝗯 𝗱𝗮𝘀 𝗟𝗮𝗻𝗱 𝗡𝗶𝗲𝗱𝗲𝗿𝘀𝗮𝗰𝗵𝘀𝗲𝗻 𝗱𝗶𝗲 𝗴𝗲𝗽𝗹𝗮𝗻𝘁𝗲 𝗔𝗲𝗻𝗱𝗲𝗿𝘂𝗻𝗴 𝗱𝗲𝘀 𝗟𝗥𝗢𝗣 𝘇𝘂𝗺 𝘀𝗲𝗶𝘁 𝟭𝟵𝟵𝟰 𝗴𝗲𝗻𝗮𝗻𝗻𝘁𝗲𝗻 𝗭𝗶𝗲𝗹 𝘇𝘂𝗿 𝗘𝗹𝗯𝗾𝘂𝗲𝗿𝘂𝗻𝗴 „𝗕𝗿𝘂𝗲𝗰𝗸𝗲 𝗯𝗲𝗶 𝗗𝗮𝗿𝗰𝗵𝗮𝘂 𝗡𝗲𝘂 𝗗𝗮𝗿𝗰𝗵𝗮𝘂“ 𝗻𝗶𝗰𝗵𝘁 𝘄𝗶𝗿𝗱 𝘃𝗼𝗿𝗻𝗲𝗵𝗺𝗲𝗻 𝗸𝗼𝗲𝗻𝗻𝗲𝗻:

      – 𝗔𝗿𝘁𝗶𝗸𝗲𝗹 𝟮𝟴 𝗔𝗯𝘀. 𝟮 𝗚𝗿𝘂𝗻𝗱𝗴𝗲𝘀𝗲𝘁𝘇: (2) Den Gemeinden muß das Recht gewährleistet sein, alle Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft im Rahmen der Gesetze in eigener Verantwortung zu regeln. Auch die Gemeindeverbände haben im Rahmen ihres gesetzlichen Aufgabenbereiches nach Maßgabe der Gesetze das Recht der Selbstverwaltung. Die Gewährleistung der Selbstverwaltung umfaßt auch die Grundlagen der finanziellen Eigenverantwortung; zu diesen Grundlagen gehört eine den Gemeinden mit Hebesatzrecht zustehende wirtschaftskraftbezogene Steuerquelle.

      𝗔𝗿𝘁𝗶𝗸𝗲𝗹 𝟱𝟳 𝗔𝗯𝘀. 𝟭 𝗡𝗶𝗲𝗱𝗲𝗿𝘀. 𝗩𝗲𝗿𝗳𝗮𝘀𝘀𝘂𝗻𝗴: Gemeinden und Landkreise und die sonstigen öffentlich-rechtlichen Körperschaften verwalten ihre Angelegenheiten im Rahmen der Gesetze in eigener Verantwortung.

      – § 𝟲 𝗔𝗯𝘀. 𝟭 𝗡𝗥𝗢𝗚 𝗣𝗹𝗮𝗻ä𝗻𝗱𝗲𝗿𝘂𝗻𝗴𝘀𝘃𝗲𝗿𝗳𝗮𝗵𝗿𝗲𝗻: (1) 1Die Raumordnungspläne sind 𝗯𝗲𝗶 𝗕𝗲𝗱𝗮𝗿𝗳 zu ändern. 2Dies kann auch in sachlichen oder räumlichen Teilabschnitten geschehen. 3Für Änderungen der Raumordnungspläne gelten die Vorschriften über die Planaufstellung entsprechend.

      Die „Ursachen“ der in mehreren Statements namens der Landesregierung (s. z. B. Landespressekonferenz im August 2023) vorgeschobenen Begründungen für die geplante LROP-Änderung, eine angebliche „Kostenexplosion“ bzw. die angebliche „Nichtfinanzierbarkeit“ des Projekts, sind erstens nicht vorhanden, wären zweitens nicht durch die Landesregierung zu beurteilen und können daher drittens und letztens auch kein Zeichen eines 𝗕𝗲𝗱𝗮𝗿𝗳𝘀 zur Änderung des LROP in Niedersachsen sein.

      – Der Landkreis Lüneburg hat als zuständige Landesplanungsbehörde ein Raumordnungsverfahren gem. §15 Abs.1 Bundesraumordnungsgesetz (ROG) sowie § 9 Niedersächsisches Raumordnungsgesetz (NROG) durchgeführt, das mit der landesplanerischen Feststellung im Juni 2016 abgeschlossen wurde. Danach stimmt das Brücken-Vorhaben mit der Landesraumordnung überein.

      Die landesplanerische Feststellung ist zehn Jahre lang gültig und kann hier gelesen werden: https://bruecken-bauen-ev.de/wp-content/uploads/2022/07/Landesplanerische_Feststellung_opt.pdf

      Rechtsnatur und Ziel: 𝗗𝗮𝘀 𝗥𝗮𝘂𝗺𝗼𝗿𝗱𝗻𝘂𝗻𝗴𝘀𝘃𝗲𝗿𝗳𝗮𝗵𝗿𝗲𝗻 𝗶𝘀𝘁 𝗲𝗶𝗻 ü𝗯𝗲𝗿𝗴𝗲𝗼𝗿𝗱𝗻𝗲𝘁𝗲𝘀 𝗩𝗲𝗿𝗳𝗮𝗵𝗿𝗲𝗻. 𝗘𝘀 𝘀𝗰𝗵𝗹𝗶𝗲ß𝘁 𝗺𝗶𝘁 𝗱𝗲𝗿 𝗹𝗮𝗻𝗱𝗲𝘀𝗽𝗹𝗮𝗻𝗲𝗿𝗶𝘀𝗰𝗵𝗲𝗻 𝗙𝗲𝘀𝘁𝘀𝘁𝗲𝗹𝗹𝘂𝗻𝗴 𝗮𝗯. 𝗗𝗶𝗲𝘀𝗲 𝗲𝗿𝗸𝗹ä𝗿𝘁, 𝗼𝗯 𝗱𝗮𝘀 𝗩𝗼𝗿𝗵𝗮𝗯𝗲𝗻 𝗺𝗶𝘁 𝗱𝗲𝗻 𝗘𝗿𝗳𝗼𝗿𝗱𝗲𝗿𝗻𝗶𝘀𝘀𝗲𝗻 𝗱𝗲𝗿 𝗥𝗮𝘂𝗺𝗼𝗿𝗱𝗻𝘂𝗻𝗴 ü𝗯𝗲𝗿𝗲𝗶𝗻𝘀𝘁𝗶𝗺𝗺𝘁, 𝘄𝗲𝗹𝗰𝗵𝗲 𝗿𝗮𝘂𝗺𝗼𝗿𝗱𝗻𝗲𝗿𝗶𝘀𝗰𝗵𝗲𝗻 𝘂𝗻𝗱 𝗨𝗺𝘄𝗲𝗹𝘁𝗮𝘂𝘀𝘄𝗶𝗿𝗸𝘂𝗻𝗴𝗲𝗻 𝗲𝘀 𝗵𝗮𝘁 𝘂𝗻𝗱 𝘄𝗶𝗲 𝗲𝘀 𝘂𝗻𝘁𝗲𝗿 𝗿𝗮𝘂𝗺𝗼𝗿𝗱𝗻𝗲𝗿𝗶𝘀𝗰𝗵𝗲𝗻 𝗚𝗲𝘀𝗶𝗰𝗵𝘁𝘀𝗽𝘂𝗻𝗸𝘁𝗲𝗻 𝗱𝘂𝗿𝗰𝗵𝗴𝗲𝗳ü𝗵𝗿𝘁 𝘄𝗲𝗿𝗱𝗲𝗻 𝘀𝗼𝗹𝗹. 𝗦𝗶𝗲 𝗯𝗶𝗻𝗱𝗲𝘁 𝗱𝗶𝗲 ö𝗳𝗳𝗲𝗻𝘁𝗹𝗶𝗰𝗵𝗲𝗻 𝗣𝗹𝗮𝗻𝘂𝗻𝗴𝘀𝘁𝗿ä𝗴𝗲𝗿 𝘂𝗻𝗱 𝘀𝗼𝗻𝘀𝘁𝗶𝗴𝗲 ö𝗳𝗳𝗲𝗻𝘁𝗹𝗶𝗰𝗵𝗲 𝗦𝘁𝗲𝗹𝗹𝗲𝗻, nicht aber den einzelnen Bürger.

      – Im LROP einmal aufgeführte „Ziele“ (Ziel Brücke seit 1994 im LROP!) können also 𝗻𝘂𝗿 𝗯𝗲𝗶 𝗕𝗲𝗱𝗮𝗿𝗳 und dann auch 𝗻𝘂𝗿 𝗻𝗮𝗰𝗵 𝗠𝗮ß𝗴𝗮𝗯𝗲 𝗱𝗲𝗿 𝗩𝗼𝗿𝘀𝗰𝗵𝗿𝗶𝗳𝘁𝗲𝗻 𝗱𝗲𝘀 𝗥𝗮𝘂𝗺𝗼𝗿𝗱𝗻𝘂𝗻𝗴𝘀𝗴𝗲𝘀𝗲𝘁𝘇𝗲𝘀 (𝗥𝗢𝗚) geändert werden.

      – 𝗔𝘂𝘀𝘇𝘂𝗴 𝗮𝘂𝘀 𝗲𝗶𝗻𝗲𝗿 𝗔𝗿𝗯𝗲𝗶𝘁𝘀𝗵𝗶𝗹𝗳𝗲 𝗱𝗲𝘀 𝗠𝗶𝗻𝗶𝘀𝘁𝗲𝗿𝗶𝘂𝗺𝘀: „Da Ziele der Raumordnung abschließend abgewogen sind, sind sie in nachfolgenden Planungen keiner Modifizierung oder Ausgestaltung zugänglich, sofern der Raumordnungsplan nicht selbst eine solche Möglichkeit zur Ausgestaltung oder auch zur „kanalisierten“ Öffnung/ Abweichung vorsieht.“ https://www.heidekreis.de/PortalData/2/Resources/bauen_und_planen/regional-_und_bauleitplanung/rechtsgrundlagen_-_formulare/NROG-Arbeitshilfe,_2008.pdf#page15

      – Den (angeblich) erforderlichen Bedarf erklärt die Landesregierung so: „§ 6 Abs. 1 NROG Satz 1 besagt, dass die Raumordnungspläne bei Bedarf zu ändern sind. Laut Koalitionsvertag (S. 35) favorisiert die Landesregierung ein zukunftsorientiertes Fährkonzept anstatt des Brückenbaus. Da das derzeitige Ziel in Abschnitt 4.1.3 Ziffer 04 des LROP für die Verwirklichung der Flussquerung der Elbe bei Darchau / Neu Darchau eine Brücke festlegt, ist damit der Bedarf für eine Änderung der bisherigen Festlegung gegeben.“ Quelle: Antwort zu Frage 20 der kleinen Anfrage der Landtagsabgeordneten A. Bauseneick und U. Dorendorf – https://www.landtag-niedersachsen.de/drucksachen/drucksachen_19_05000/03001-03500/19-03079.pdf

      – Die Tatsache, dass in einem Koalitionsvertrag etwas „favorisiert“ wurde, instanziiert keinen Bedarf. „Bedarf“ ist ein normativer Rechtsbegriff, der, weil er als verbindliche Regelung verstanden werden soll, 𝗲𝗶𝗻𝗲 𝗥𝗲𝗰𝗵𝘁𝘀𝗳𝗼𝗹𝗴𝗲 𝗮𝗻 𝗲𝗶𝗻𝗲𝗻 𝗧𝗮𝘁𝗯𝗲𝘀𝘁𝗮𝗻𝗱 𝗸𝗻ü𝗽𝗳𝘁 𝘂𝗻𝗱 𝗱𝗲𝘀 𝗥ü𝗰𝗸𝗴𝗿𝗶𝗳𝗳𝘀 𝗮𝘂𝗳 𝗥𝗲𝗰𝗵𝘁𝘀𝘃𝗲𝗿𝗼𝗿𝗱𝗻𝘂𝗻𝗴𝗲𝗻 𝗯𝗲𝗱𝗮𝗿𝗳.

      𝐐𝐮𝐞𝐥𝐥𝐞: Letzter Link („Rechtsgründe) am Ende des vorletzten Absatzes in Ihrem Blog.jj-Kommentar vom 31. Januar 2024 um 20:49 Uhr: https://blog-jj.com/2024/01/06/wie-die-wut-die-demokratie-untergrabt/#comment-21695

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    • Avatar von Klaus Bruns Klaus Bruns sagt:

      Liebe Frau Dreyer
      wohl unfreiwillig ?????? ich bin nicht manipulierbar. brücken, die man sich zusammen betteln will, haben für mich keine daseinsberechtigung. schmunzeln.

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    • Avatar von Florian Wagner Florian Wagner sagt:

      Sehr verehrte liebe Frau Dreyer,

      Sie werden „das Gefühl nicht los, dass Anlass sowohl dieses neuen JJ-Beitrags als auch die befremdende Berichterstattung der Landeszeitung vom 10. Februar (Wettrennen) durch Anregung eines einzelnen Herrn zustande kam, der“ – so denken Sie – „befürchtet, dass ihm sonst die (Biber)Felle davonschwimmen“?

      „Durch Anregung eines einzelnen Herrn“? An welchen mit soviel Kickoff-Power ausgestatteten (und wodurch motivierten Herrn) sollen unbedarfte Leser wie Stephan Weil, Stefan Mues und Stephan Löb da bloß denken?

      War es denn nicht eine Dame, Frau Johanna Stegen, die im „Postskriptum“ ihres Blog.jj-Kommentars vom 2. Februar 2024 um 23:13 Uhr zuerst auf die neu prognostizierten Kostenbeträge und die möglicherweise veränderten Startzeiten von Planfeststellungs- und Beteiligungsverfahren hingewiesen hat, während EJZ und LZ den TÖ 6 mitsamt Vorlage 2024/006 ignoriert und sich (wie gewöhnlich) mit der praktisch wörtlichen Übernahme der vorbereiteten Pressemitteilung des Landkreises begnügt hatten, die (mit dem Tenor „alles bestens“) am Mittwoch, 31. Januar 2024, schon wenige Sekunden nach dem Ende der Sitzung des Landkreis-Lüneburger Betriebs- und Straßenbauausschusses über den großen Verteiler verschickt worden war? Siehe: https://blog-jj.com/2024/01/06/wie-die-wut-die-demokratie-untergrabt/#comment-21721

      Und war es nicht Herr Jenckel, der schon am 11. September 2023 (sinngemäß) das Folgende prophezeite: Ende Januar 2024 wolle der Landkreis die nächste Kostenschätzung für den Bau der Elbbrücke Neu Darchau vorlegen. Sensible Seelen, sprich wankelmütige Kreistagsmitglieder, würden spätestens dann das Lager von den Befürwortern zu den Gegnern wechseln. Siehe: https://blog-jj.com/2023/09/11/steigen-sie-ein-zu-einer-fahrt-ins-blaue/

      Und auch Herr Berg hat (Stichwort: „Wettrennen“) in seinem Kommentar vom 1. September 2023 um 2:47 Uhr keineswegs ausschließlich seine Zweifel an der DURCHSETZBARKEIT des LROP-Änderungsvorhabens geäußert, sondern hat vor allem darauf hingewiesen, dass schon die REALISIERBARKEIT an der verfassungsgesetzlich offenen Frage (Stichwort: „Rückwirkungsverbot“) krankt, „was passiert, wenn, was er für nicht unwahrscheinlich halte, der LK Lüneburg im Rahmen des derzeit geltenden LROP mit seiner Planfeststellung und dem Vorlegen der Anträge im Sinne des NGVFG schneller (sagen wir im Herbst 2025) als das Land mit seinem Raumordnungsverfahren [… sagen wir im Herbst 2027] fertig wird“. Siehe Absatz „➔ Die Frage, was passiert, wenn…“ hier: https://blog-jj.com/2023/08/24/im-brucken-drama-wird-ordentlich-eskaliert/#comment-20944

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    • Avatar von Klaus Bruns Klaus Bruns sagt:

      Liebe Frau Helga Dreyer

      Warum geben sie auf eine einfache frage keine antwort sondern kommen mit einer unterstellung? ihre doch sehr ausführlichen beiträge beinhalten meiner meinung nach brotlose kunst. wenn neuhauser seit über 40 jahren immer noch nicht wissen, wo sie ihren lebens-mittelpunkt trotz natürlicher grenze finden ,werden diese sie auch nicht mit einer überflüssigen brücke finden. aber viele haben sich doch schon umorientiert und suchen ihr heil eben nicht mehr im landkreis lüneburg. und für die ewig bequemen gestrigen 100 millionen euro zu ,,erbetteln,, finde ich mehr als übertrieben. eine fähre tut es auch.

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      • Avatar von Sieglinde Konrad Sieglinde Konrad sagt:

        Ja, das ist Ihre Meinung, Herr Bruns.

        Doch wie wäre es, wenn Sie endlich einsähen, dass außer Ihnen momentan noch weitere 8.033.489.691.231 Menschen auf der Erde leben, von denen ein nicht unerheblicher Teil ganz anderer Ansicht ist als Sie?

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    • Warum posten Sie nicht auch die Antwortmail von Herrn Lühr?

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      • Avatar von Klaus Bruns Klaus Bruns sagt:

        Hans-Dieter Kirst-Thies
        eine gute frage, ob es zu unangenehm war und man von den eigenen gefühlen ,,übermannt“ wurde? schmunzeln

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  21. Anderthalb Wochen nach der Sitzung des Betriebs- und Bauausschusses des Landkreises Lüneburg, in dem unter anderem der aktuelle Sachstand zum Brückenbau Darchau/neu Darchau vorgetragen und erörtert wurde, berichtet auch die LZ darüber. Der Tenor dieses Berichtes kommt meinen eigenen Eindrücken vom Ergebnis dieser Sitzung ein ganzes Stück näher als die Artikel in der EJZ und SVZ in den Tagen nach der Sitzung. Beide Redaktionen bedienten sich weitgehend bei der Pressemitteilung des Landkreises Lüneburg über die Sitzung, ohne weitere eigene Recherchen.
    Schon im Titel differieren Pressemitteilung des Landkreises LG und der Artikel der LZ deutlich: „Planungen für die Brücke weit vorangeschritten: Viele Bausteine für den Planfeststellungsantrag liegen bereits vor“, heißt es in der Pressemitteilung vom 31.01.2024. „Planungen für Elbbrücke bei Neu Darchau verzögern sich immer wieder“ titelt am 09.02.2024 die LZ (in der Printausgabe vom 10.02.2024: „Schneckenrennen an der Elbe“).

    Meine eigenen Eindrücke vom Stand der Brückenplanungen nach der Ausschusssitzung am 31.01.2024 waren: Es geht nicht nur um Verzögerung, es geht nicht um ein Wettrennen, es geht ums Ganze: Der Bau dieser Brücke, so weit er auch fortgeschritten sein mag, steht auf der Kippe .

    Hörte ich doch während der Sitzung des Betriebs- und Straßenbauausschusses, dass die Unterlagen für den Antrag auf Planfeststellung weitgehend fertiggestellt seien und am Ende des Tagesordnungspunktes die Aussage von Herrn Seegers, dem Betriebsleiter des SBU, dass er sich diesmal nicht festlegen könne, wann der Antrag auf Planfeststellung erfolgen könne. Zweimal vorher, Ende 2022 und Mitte 2023, wurden Termine (Frühsommer 2023, Ende 2023) für die Antragstellung genannt.

    Diesmal sind die Antragsunterlagen fast fertig und ein Zeithorizont für die Antragstellung kann – auch nicht schätzungweise – genannt werden?
    In der SVZ Online lese ich am 02.02.2024: „Die Vorbereitungen auf das Planfeststellungsverfahren sind schon weit vorangeschritten, wie Jens Michael Seegers vom Betrieb Straßenbau und Unterhaltung des Landkreises Lüneburg im Betriebsausschuss des Kreistages berichtete. Ein genauer Stichtag, wann alles beisammen ist, könne zwar noch nicht genannt werden, wie es aus der Kreisverwaltung auf Nachfrage heißt. Der Wunsch sei allerdings, schon 2024 ins Planfeststellungsverfahren gehen zu können.“

    Fast fertig und die Antragstellung nicht zeitnah, sondern nach hinten offen, eventuell über 2024 hinaus, wie passt das zusammen?

    Der Landkreis Lüneburg hat ein echtes Problem mit der Realisierung des Baus der Elbbrücke Darchau/Neu Darchau, zur Zeit noch nicht mit den Finanzen, auch nicht mit der beabsichtigten Änderung des LROP.

    Das Problem hängt mit der Überschreitung von Grenzwerten geschützter Lebensraumtypen und prioritärer Arten (hier: Biber) im Natura 2000 Gebiet des Biosphärenreservats zusammen. Der LZ-Artikel weist darauf hin, dass eine FFH-Ausnahmegenehmigung für den Brückenbau eingeholt werden müsse. Das bereite den Planungsbüros „erheblichen Mehraufwand“.
    Dieser Mehraufwand würde die Verzögerung des in Planung befindlichen Projektes erklären, aber nicht die grundsätzliche Gefährdung. Worin besteht die?
    Ich zitiere zur Verdeutlichung einen Auszug aus dem § 34 des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG):

    „§ 34 Verträglichkeit und Unzulässigkeit von Projekten; Ausnahmen

    (1) Projekte sind vor ihrer Zulassung oder Durchführung auf ihre Verträglichkeit mit den Erhaltungszielen eines Natura 2000-Gebiets zu überprüfen, wenn sie einzeln oder im Zusammenwirken mit anderen Projekten oder Plänen geeignet sind, das Gebiet erheblich zu beeinträchtigen, und nicht unmittelbar der Verwaltung des Gebiets dienen. (…) Der Projektträger hat die zur Prüfung der Verträglichkeit sowie der Voraussetzungen nach den Absätzen 3 bis 5 erforderlichen Unterlagen vorzulegen.

    (2) Ergibt die Prüfung der Verträglichkeit, dass das Projekt zu erheblichen Beeinträchtigungen des Gebiets in seinen für die Erhaltungsziele oder den Schutzzweck maßgeblichen Bestandteilen führen kann, ist es unzulässig.

    (3) Abweichend von Absatz 2 darf ein Projekt nur zugelassen oder durchgeführt werden, soweit es

    – aus zwingenden Gründen des überwiegenden öffentlichen Interesses, einschließlich solcher sozialer oder wirtschaftlicher Art, notwendig ist und
    – zumutbare Alternativen, den mit dem Projekt verfolgten Zweck an anderer Stelle ohne oder mit geringeren Beeinträchtigungen zu erreichen, nicht gegeben sind.

    (4) Können von dem Projekt im Gebiet vorkommende prioritäre natürliche Lebensraumtypen oder prioritäre Arten betroffen werden, können als zwingende Gründe des überwiegenden öffentlichen Interesses nur solche im Zusammenhang mit der Gesundheit des Menschen, der öffentlichen Sicherheit, einschließlich der Verteidigung und des Schutzes der Zivilbevölkerung, oder den maßgeblich günstigen Auswirkungen des Projekts auf die Umwelt geltend gemacht werden. Sonstige Gründe im Sinne des Absatzes 3 Nummer 1 können nur berücksichtigt werden, wenn die zuständige Behörde zuvor über das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit eine Stellungnahme der Kommission eingeholt hat.

    (5) Soll ein Projekt nach Absatz 3, auch in Verbindung mit Absatz 4, zugelassen oder durchgeführt werden, sind die zur Sicherung des Zusammenhangs des Netzes „Natura 2000“ notwendigen Maßnahmen vorzusehen. Die zuständige Behörde unterrichtet die Kommission über das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit über die getroffenen Maßnahmen.“

    Das Ingenieurbüro EGL hat bei seinen Untersuchungen festgestellt, dass das Natura 2000 Gebiet durch den Brückenbau hinsichtlich mehrerer Lebensraumtypen und einer prioritären Art in die erhebliche Beeinträchtigung dieses Gebiets kommt. Gemäß § 34 Abs. 2 (s. o.) ist das Brückenprojekt damit erst einmal UNZULÄSSIG.

    Aber wo es Regeln gibt, da gibt es auch Ausnahmen (s. o. Abs 3). Zwei Bedingungen müssen erfüllt werden:

    1) Der Brückenbau muss „aus zwingenden Gründen des überwiegenden öffentlichen Interesses“ notwendig sein
    2) und gleichzeitig darf es keine „zumutbare Alternative“ an anderer Stelle geben.
    Genau mit dieser Aufgabenstellung ist der Landkreis Lüneburg seit September 2023 konfrontiert: Nachzuweisen, dass dieses Brückenprojekt im den Naturschutz überwiegenden Interesse ist und dass es keine zumutbaren Alternativen gibt. Erschwerend kommt hinzu, dass eine Stellungnahme der EU-Kommission eingeholt werden muss, weil die im Gesetz aufgeführten „zwingenden Gründe des überwiegenden öffentlichen Interesses“ in § 34, Abs. 4 (Gesundheit des Menschen, öffentliche Sicherheit, einschließlich Verteidigung und Schutz der Zivilbevölkerung, oder maßgeblich günstige Auswirkungen des Projekts auf die Umwelt“) nicht gegeben sind.

    M. E. ein schwieriges Unterfangen und das Brückenprojekt steht an dieser Stelle schon Spitz auf Knopf, weit vor den ersten Einwendungen, gerichtlichen Auseinandersetzungen, Finanzierungsproblemen oder der beabsichtigten Änderung des LROP.

    Warum wird die oben dargestellte Brisanz der Öffentlichkeit nicht klar vermittelt?

    Nun: „Die Wahrheit könnte die Menschen verunsichern.“ Hat so oder so ähnlich einmal ein deutscher Innenminister gesagt. Zudem möchte man (die Verantwortlichen?/ein Teil der Verantwortlichen?) evtl. die Schuld für ein Scheitern des Brückenprojekts bei anderen unterbringen, am liebsten natürlich bei Bündnis 90/Die Grünen und/oder ihrer Landwirtschaftsministerin.

    Dabei wussten die Verantwortlichen des Lüneburger Kreishauses schon 2007 von der hohen Wahrscheinlichkeit der jetzt in aufwändigen Untersuchungen festgestellten FFH-Unverträglichkeit des Brückenbaus an der vorgesehenen Stelle in Darchau und dem Neu Darchauer Ortsteil Katemin.

    2007 beauftragte der Landkreis LG (Herr Kalliefe, Herr Krumböhmer) das Ingenieurbüro EGL, „eine grobe Einschätzung der Möglichkeiten und Schwierigkeiten in Hinblick auf den Bau einer Ortsumgehung Neu Darchau“ vorzunehmen. Am 13.09.2007 teilt Frau Johannes (EGL) Herrn Kalliefe und Herrn Krumböhmer in einem achtseitigen Schreiben ihre „grobe Einschätzung“ mit. Im Fazit (S. 7/8) heißt es u. a.:

    „Der Konfliktschwerpunkt einer Ortsumgehung für Neu Darchau liegt im Bereich des Kateminer Mühlenbachs und der angrenzenden Flächen. Zurzeit kann nicht ausgeschlossen werden, dass die Erheblichkeitsschwelle hinsichtlich der FFH-Richtline überschritten wird. Es gibt aber auf der anderen Seite auch keine Anzeichen dafür, dass mit der Trassenvariante automatisch eine Erheblichkeit ausgelöst wird, wie es beispielsweise der Fall wäre, wenn der Kateminer Mühlenbach an anderer Stelle nochmals gequert werden würde. Durch die Durchführung gezielter Schadensbegrenzungsmaßnahmen könnte evtl, die Erheblichkeitsschwelle unterschritten werden. Nichtsdestotrotz ist zu empfehlen, im Vorwege zu prüfen, ob für das Vorhaben zwingende Gründe des überwiegenden öffentlichen Interesses vorliegen, um bei einer evtl. Überschreitung der Erheblichkeitsschwelle die Ausnahme begründen zu können.“

    Ich gehe davon aus, dass der Landkreis Lüneburg die rechtsanwaltliche Expertise des überwiegenden öffentlichen Interesse des Brückenbaus 2007/2008, vor Abschluss der „Brückenvereinbarung“ 2009, mit für ihn positivem Ergebnis eingeholt hat. Ich gehe weiter davon aus, dass die über das Brückenprojekt 2009 und 2018 abstimmenden Kreitagsabgeordneten über die mögliche Gefährdungslage und die rechtsanwaltliche Entwarnungsexpertise aufgeklärt wurden.

    Was mich nur wundert: Warum muss jetzt, ca. 16 Jahre später, noch einmal eine rechtsanwaltliche Expertise eingeholt werden, ob/dass das Brückenvorhaben bei Darchau/Neu Darchau im überwiegenden öffentlichen Interesse ist?

    Was mich auch wundert: Bei der Ausschusssitzung am 31.01.2024 habe war der LZ-Redakteur Reschke anwesend. Warum schreibt LZ-Redakteur Dennis Thomas den Artikel?

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    • Avatar von Klaus Bruns Klaus Bruns sagt:

      Warum muss jetzt, ca. 16 Jahre später, noch einmal eine rechtsanwaltliche Expertise eingeholt werden, ob/dass das Brückenvorhaben bei Darchau/Neu Darchau im überwiegenden öffentlichen Interesse ist? ganz einfach, wer die expertise haben will, möchte ein bestimmtes ergebnis haben. es war nie überwiegend im öffentlichen interesse. es war nur eine euphorie der glaubenskrieger, die geglaubt haben, das etwas dadurch zusammen wächst, wenn man gebäude mitten in die natur platziert. die wirklichkeit hat diesen spuk doch schon längst überholt. kann man eigentlich gegen geldverschwendung durch den kreis klagen, begründung: mangel an erfolgsaussichten? die dortige umwelt ist , wie sie ist und nicht weg zu diskutieren.

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  22. Die Steuereinahmen 2023 sind auf einen neuen Höchstwert gestiegen: Das Finanzamt Lüneburg konnte für das Jahr 2023 in der Region den sagenhaften Betrag von 894 Millionen Euro verbuchen, vier Millionen Euro mehr als jemals zuvor in der über eintausendjährigen Geschichte der Hansestadt. Und Lüneburgs Finanzamtschef Jörg Zimmermann, der weiter blickt, hat eine zweite Frohe Botschaft für Land und Kommunen vermeldet: „Andere Regionen in Niedersachsen haben noch viel stärker abgeschnitten.“ → https://www.landeszeitung.de/lokales/lueneburg-lk/lueneburg/finanzamt-lueneburg-erzielt-2023-mit-894-millionen-euro-rekord-bei-steuereinnahmen-6FOLXFERENF2LGFFFLK5YAPXWM.html

    Eine regelrechte Geldschwemme also droht über die Möglichkeitsdeiche der niedersächsischen Förderströme zu treten, obgleich deren Krone im Mittel immerhin schon bei 9,7 Meter über Normal-Höhennull liegt.

    Wie verträgt sich das mit Frau Staudtes und Herrn Schulz-Hendels Gejammer, dem Land gehe es finanziell schlecht und nun müsse eben auch auf den Brot und Butter-Listen von strukturschwachen Lü-Landkreisen in Elbnähe gestrichen werden?

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    • Avatar von Helga Dreyer Helga Dreyer sagt:

      Sehr geehrter Herr Wüstenhagen,

      Das verträgt sich mit gar nichts.

      Vorschriften des Entflechtungsgesetzes sind zum 31.12.2019 entfallen, statt der konkreten Zuweisung von Finanzmitteln für die Förderung von Kreis- und Gemeindestraßen wurde den Bundesländern ein höherer Anteil am Umsatzsteueraufkommen zugewiesen.

      Am 3.11.2022 antwortete ich im Blog dem LTA Schulz-Hendel in diesem Zusammenhang:
      Auszug:
      „GVFG Fördergelder speisen sich aus den Umsatzsteuereinnahmen. Ab 2020 ist die prozentuale Beteiligung der Länder am USt-Aufkommen erhöht worden, weil diese Gelder bisher für Gemeinde-und Kreisstraßen vom Bund zur Verfügung gestellt wurden, ab 2020 eben die Länder dafür allein aufkommen müssen.
      Wenn man nun weiß, dass die Steuereinnahmen aus USt inflationsbedingt „durch die Decke“ gehen (in Niedersachsen in diesem Jahr allein 900 Mio € Mehreinnahmen als bisher geschätzt), dann hat die Ausstattung dieses Fördertopfes absolut nichts, aber auch GAR NICHTS(!!!) mit den krisenbedingt hohen Belastungen des Landeshaushalts zu tun. Das Gegenteil ist der Fall. Die Äußerungen des Staatskanzleimitarbeiters sind Totschlagargumente, die die rot/grüne Koalition schon 2013 anwendeten, als sie im Koalitionsvertrag die Fördermöglichkeit (meiner Meinung nach rechtswidrig) deckelte.

      Quelle: https://blog-jj.com/2022/11/01/neue-koalition-die-elbbrucke-bleibt-ein-papiertiger/#comment-18367

      und am 23.04.2023 dem ehemaligen Lüneburger KTA B. Wiemann –
      Auszug:

      Wie das Yin zum Yang stehen die Baukosten der Brücke und die Steuereinnahmen der Kommune und auch des Landes zwar polar einander entgegengesetzt und dennoch wirken beide aufeinander dual.

      Sie, Herr Wiemann, bewegen in Ihrer Finanzierungsdarstellung zur Brücke (und auch zum ÖPNV) aber nur die Kostenseite nach oben – und verharren bei der Einnahmenseite auf Zahlen aus Anno Krupp.

      Natürlich müssen beide in Relation gesetzt werden. Dabei müssen verschiedene Faktoren angewendet werden: Baukostenindexe und Steuereinnahmen der Länder (bezüglich der Fördergelder) und den Gemeinden (hinsichtlich der Zuzahlung), alle sind im Netz abrufbar.

      So können Sie beispielsweise auch auf gar keinen Fall den Betrag von 10 Mio €, der seinerzeit als maximale Zuzahlung aus dem Haushalt des Landkreises auch heute noch als die Grenze, für die sich einige Abstimmende bei der Einwohnerbefragung im Januar 2013 ausgesprochen haben, ins Feld führen.

      Ich gebe Ihnen ein Beispiel: in 2015 wurden die Baukosten der Brücke mit 58 Mio € geschätzt, Anfang 2023 auf 83,2 Mio €, Kostensteigerung = 43,45 %.
      Im selben Zeitraum (2015 – 2023) sind die Steuereinnahmen der Gemeinden um 50,69 % (!) gestiegen, nämlich von 92,776 Mrd. € auf 139,8 Mrd € – Tendenz steigend (die Steuerschätzer gehen davon aus, dass diese in 2027, also dann, wenn die Bezahlung der Brücke ansteht, auf 168,4 Mrd. € gestiegen sein werden).
      Quelle: https://blog-jj.com/2023/04/21/die-arena-lauft-bei-den-baukosten-allerdings-versandet-scheinbar-viel-geld-im-nirwana/#comment-19748

      Und: wenn man in der Lage ist ohne ideologische Scheuklappen neue Perspektiven zu gewinnen, dann könnten auch die Zusammenhänge zwischen Lohnsteigerungen, Inflation, Steuermehreinnahmen hergestellt werden.

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  23. Avatar von Andreas Janowitz Andreas Janowitz sagt:

    In salomonischer Weisheit sollte der LK ein Sparmodell über die Illmenau zwischen Deutsch Evern und Melbeck setzen. Dort steht seit Monaten eine Seenlandschaft z.Z. wohl so um 1m hoch. Viele PkW nutzen auch diese Queerung und da mir das Hemd näher als die Hose ist, erwarte ich auch hier von „der Politik“ eine Luxuslösung meiner Probleme. Die Schlaglöcher auf der Umgehung stopfen sich schon von selbst und die anderen Buckelpisten im Landkreis gehen mich sowieso nicht an, also versenken wir doch besser das (nicht vorhandene) Kapital dort, wo`s mir nutzt!!

    Wer am lautesten Zeter und Mordio schreit, hat heut` zutage ja schliesslich recht !1!!

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  24. Avatar von E. Hennings E. Hennings sagt:

    Schmerzlich zu lesen ist, wie unbeholfen, aber ausdauernd Frau Ministerin Staudte und der Landtagsabgeordnete Schulz-Hendel sich um klare, nachvollziehbare Aussagen zur künftigen Elbquerung, „Fährkonzept“ (?), herumdrücken.

    Frau Staudte kann sich offenbar bei der Verteidigung ihres Vorhabens, die LROP-Fortschreibung zu nutzen, um die Elbbrücke zu verhindern, letztlich auf nichts anderes stützen, als auf die Falschbehauptung*, bei der Bürgerbefragung von 2013, habe eine Mehrheit mit dem Kosteneinwand überdeutlich gegen den Bau der Brücke gestimmt.

    Und Herr Schulz-Hendel, der rundweg jede sachlich Antwort verweigert, hat sich aufs reine, argumentlose Schimpfen verlegt. So kümmert er sich heute bei LZ-Facebook wieder nicht um die von Helga Dreyer, „Ja Zur Brücke“, an ihn gerichteten Fragen, sondern raunzt der Frau einfach entgegen, ohne begreiflich zu machen, worauf er sich bezieht: „Wie lange wollen sie das Spiel weiterspielen? Wie lange wollen Sie noch die Bürgerinnen und Bürger im Amt Neuhaus verschaukeln und falsche Hoffnungen erwecken. Wie lange wollen Sie sich noch den Fakten entgegenstellen ? Wie lange wollen Sie noch Menschen manipulieren und instrumentalisieren ?“
    ___________

    * Das Ergebnis der Befragung kann aufgrund seiner irreparablen Uneindeutigkeit (die wesentlich durch ihre dumme Fragestellung verursacht worden ist) weder von den Brückenbefürwortern noch von den Brückengegenern zu ihren Gunsten reklamiert werden!

    Rund 144.000 Bürgerinnen und Bürger des Landkreises Lüneburg waren aufgefordert, bei der Bürgerbefragung (Abstimmung) zur Elbbrücke am Tag der Wahl zum Niedersächsischen Landtag der 17. Wahlperiode, am Sonntag, den 20. Januar 2013, ihre Stimme abzugeben. Die Beteiligung lag bei 47,2 Prozent, das entspricht 67.968 Voten.

    Das heißt zuallererst: 52,8 % der Stimmberechtigten aus dem Landkreis Lüneburg nahmen gar nicht erst an der Bürgerbefragung teil. Das entspricht 76.032 Personen.

    Die Ergebnisse der Bürgerbefragung, wie sie der Landkreis Lüneburg vor zehn Jahren am Abend der Abstimmung mitgeteilt hatte, lauten:

    49,5 % der stimmberechtigten Teilnehmenden aus dem Landkreis Lüneburg sprachen sich für den Bau der Brücke aus. Das entspricht 33.644 Stimmen oder 23,4 % der Stimmberechtigten.

    22,4 % der stimmberechtigten Teilnehmenden möchten einen Bau nur, wenn der Kostenanteil des Landkreises in Höhe von 10 Mio. Euro nicht überschritten wird. Das entspricht 15.225 Stimmen oder 10,6 % der Stimmberechtigten.

    28,1 % der der stimmberechtigten Teilnehmenden äußerten sich eindeutig gegen einen Bau. Das entspricht 19.099 Stimmen oder 13,3 % der Stimmberechtigten.

    Es ist hieraus weder ein Pro- noch ein Contra-Brückenvotum zu extrahieren. Es lügt, wer etwas anderes behauptet.

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    • Avatar von Klaus Bruns Klaus Bruns sagt:

      Das Frau Dreyer hier spielt ist doch offensichtlich. es wurde doch schon alles gesagt. bei nicht gefallen ist es bildzeitungsniveau oder sie behauptet , das land niedersachsen hat damit nichts zu tun, es sei schließlich nur eine kreisstraße. wer aber beim land anklopft und bettelt ,sollte kleinere brötchen backen, oder?

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    • Avatar von Helga Dreyer Helga Dreyer sagt:

      Vielen Dank für diesen Beitrag mit dem Hinweis auf die LZ-Facebook-Kommentare, Frau oder Herr Hennings.

      Ehrlich: ich bin sehr froh, dass ich keinen FB-Account habe, beteilige mich aber als „Ja zur Brücke“ an Diskussionen, die die Brücke – auch im weiteren Sinne – betreffen. Der Administrator unserer Vereins-FB-Seite, Marlon Suhrke, stellt meine Kommentare dann online.
      Die jüngste Debatte zwischen den Kommentatoren hat mich bestürzt und im Besonderen haben mich die Bildungslücken gepaart mit Ignorantentum eines Hobby-Rad-Rennfahrers entgeistert. Dieser reklamierte ja nicht nur das Ergebnis der Einwohnerbefragung aus 2013 für sich, er sattelte noch oben auf und beharrte darauf, dass das Ergebnis durch den Landkreis Lüneburg zu beachten wäre:
      „der Landkreis hat keine Legitimation seinen Eigenanteil einfach auf über 24mio. € auszudehnen“, so in dem Kommentar.
      Autsch. Einfach mal die Auswirkung einer Einwohnerbefragung mit der eines Bürgerbegehrens verwechselt? Aber egal. Der Rennfahrer hat allein für seine Blamage gesorgt.

      Gerne erinnere ich auch noch einmal an die Ursache, die zur Einwohnerbefragung aus 2013 führte und die dann die Vereinbarung zum sogenannten Deckel in dem Koalitionsvertrag zwischen rot / grün zur Folge hatte (NGVFG-Landesfördergelder nur auf maximal 45 Mio € Baukosten).

      „(…)Um sich eine umfassende Meinung bilden zu können, sind hierzu Kenntnisse über den komplexen Sachverhalt unverzichtbar, denn die Koalitionsvereinbarung in 2013 mit der Deckelung der Fördergelder hatte einen anderen Hintergrund, als – wie geschrieben – eine „enge Haushaltslage“ des Landes. Die NGVFG-Fördergelder für den Neubau von Kreis- und Gemeindestraßen sind bis 2019 ausschließlich vom Bund zur Verfügung gestellt worden; die damalige Haushaltslage des Landes – war sie auch noch so eng – hatte hiermit nichts zu tun.
      2012 ist der sehnliche Wunsch des Lüneburger Oberbürgermeisters Mädge entstanden, der Landkreis möge eine Arena bauen bzw. betreiben. Diesem Wunsch stand aus finanzieller Sicht nur die Brückenplanung entgegen, die mit diversen Gutachten seit 2009 schon angelaufen war und deshalb schnellstens vom Tisch musste. Zunächst hat man es mit der Einwohnerbefragung, die zeitgleich mit der Landtagswahl im Januar 2013 stattfand, versucht. Dieser Versuch missglückte, weil über 70 % der Abstimmenden sich für die Brücke ausgesprochen haben. Es wurden ja bekanntlich nicht nur zwei Antworten vorgegeben (Ja oder Nein), mit der unüblichen dritten Antwortvariante (LK-Eigenanteil nicht mehr als 10 Mio €) war dann der Drops aber schon gelutscht. Was lag da näher, als die Begrenzung der Fördergelder noch schnell bei den Parteifreunden und Verhandlern zum Koalitionsvertrag einzufordern, womit unweigerlich der LK-Eigenanteil die 10 Mio-Marke übersteigen musste; die Landespolitiker hatten ja nichts zu befürchten, der OB-hörige damalige Landrat Nahrstedt hätte doch niemals den Staatsgerichtshof in Bückeburg angerufen, um sicherzustellen, dass der Landkreis Lüneburg in der Anwendung eines Gesetzes (NGVFG) nicht schlechter gestellt wird als andere Kommunen oder Kommunalverbände des Landes Niedersachsen! So waren alle zufrieden, der OB, der Landrat, die rot / grüne Mehrheitsgruppe im Kreistag und die rot / grüne Landesregierung; der Startschuss für die Arena konnte kommen, nachdem das Planfeststellungsverfahren mit Kreistagsbeschluss in 2015 eingestellt wurde und die Brücke für diese Legislaturperiode von der Bildfläche verschwand!
      Mit der SPD / CDU Koalition der 18. Wahlperiode wurden die Faktizitäten beachtet, wonach die Brücke im Landesraumordnungsprogramm als „regionales Projekt“ aufgeführt ist und der Landkreis Lüneburg als Planer und Bauherr autonom handelt; eine Äußerung zur Brückenplanung selbst im Koalitionsvertrag der Landesregierung verbot sich daher. Zudem hat der Nds. Wirtschafts- und Verkehrsminister Althusmann später klargestellt, dass der Landkreis Lüneburg genau den Zugang zu den Förderungen nach dem NGVFG erhält, wie sie gesetzmäßig vorgeschrieben und möglich sind und kündigte die Partizipation an Förderungen aus dem Landesstraßenbauplafond für den Bau von kommunalen Umgehungsstraßen (wie in Neu Darchau eine geplant ist) aus dem Budget des Verkehrsministers an.
      In den beziehungslosen Satz über die Brücke Neu Darchau im Koalitionsvertrag für die 19. Legislaturperiode interpretieren die Brückengegner nun offensichtlich mehr hinein, als Substanz vorhanden ist.
      Die beschriebenen Fördermöglichkeiten sollten doch für alle Kommunen und Kommunalverbände in gleicher Weise gelten.“
      Quelle: https://blog-jj.com/2022/11/01/neue-koalition-die-elbbrucke-bleibt-ein-papiertiger/#comment-18345

      Wundert sich eigentlich niemand darüber, dass dieses „Deckel-Instrument“ für die aktuelle Legislatur nicht wieder hervorgekramt wurde? Hat es vielleicht doch damit zu tun, dass Landesregierung und Brückenbefürwortende Kreistagsfraktionen nicht kompatibel sind und bei Wiederholung der Maßnahme eine Klage des Landkreises auf dem Fuße folgen würde?

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      • Avatar von E. Hennings E. Hennings sagt:

        Erich, Frau Dreyer,

        mein Rufname ist Erich.

        Der Velopedalist G. S.ist allgegenwärtig in den Kommentarspalten von Facebook. Seine Rechthaberitis besitzt geradezu kosmische Dimensionen, wird aber in ihren Ausmaßen von seiner kommunalpolitischen Ahnunglosigkeit noch übertroffen. Lange war ich der Meinung, unter seinem Radhelm verberge sich Sebastian Balmaceda, früher Voigt. Doch arbeitet der sich inzwischen wohl nach und nach ernstlich in die Abläufe und die rechtlichen Regelungen der Lüneburger Ratsverwaltung ein.

        Dass Ex-OB Ulrich Mädge der eigentliche Regisseur der Arena-Tragödie gewesen ist, wie Sie oben ausführen, klingt wie etwas, das seit zehn Jahren als offenes Geheimnis gilt. Die volle Wucht des traurigen Schauspiels wird sich meiner Meinung aber erst dann richtig entfalten, wenn der Kreistag doch noch einmal Einblick in alle acht Kostengruppen der Bauschlussrechnung und in die ungeschminkten Jahresbilanzen von Kreisrätin Sigrid Vossers, der Geschäftsführerin der Arena Lüneburger Land Betriebsgesellschaft GmbH & Co KG, und vom Beirat der Arena Betriebsgesellschaft erzwingen wird.

        Sie zitieren Ihren Blog-Kommentar vom 2. November 2022 um 14:42 Uhr, worin Sie erklären, dass im Januar 2013 bei der Einwohnerbefragung „über 70 % der Abstimmenden sich für die Brücke ausgesprochen haben.“

        Zu dieser Art von Behauptungen habe ich mich vorgestern, 10. Februar 2024 um 20:10 Uhr, weiter oben in meiner Anmerkung geäußert. Sie waren – und sind – durch das Ergebnis der 2013-Befragung nicht gedeckt.

        Otto Berg schrieb Ihnen Ähnliches am 17. November 2023 um 23:27 Uhr unter Punkt (C):

        „Liebe Frau Dreyer, es gibt Brückenfreunde und Brückengegner unter den EJZ-Lesern. Es gibt Brückenfreunde und Brückengegner unter den Einwohnern von Neu Darchau. Und es gibt Brückenfreunde und Brückengegner unter den Einwohnern ‚am Nordwestufer der Elbe, in Lüchow-Dannenberg und dem Rest-Landkreis Lüneburg im Allgemeinen‘. — ABER, es gibt KEINEN haltbaren Hinweis darauf, dass eine Mehrheit der Menschen an der Elbe, und schon gar nicht, dass eine Mehrheit der Menschen in den beiden Landkreisen Lüneburg und Lüchow-Dannenberg die Brücke will! Jedesmal, wenn Herr Böther, – 𝗱𝗲𝗺 𝗶𝗰𝗵 𝘃𝗼𝗻 𝗛𝗲𝗿𝘇𝗲𝗻 𝗲𝗶𝗻𝗲 𝗿𝗮𝘀𝗰𝗵𝗲, 𝘃𝗼𝗹𝗹𝘀𝘁ä𝗻𝗱𝗶𝗴𝗲 𝗪𝗶𝗲𝗱𝗲𝗿𝗵𝗲𝗿𝘀𝘁𝗲𝗹𝗹𝘂𝗻𝗴 𝘀𝗲𝗶𝗻𝗲𝗿 𝗚𝗲𝘀𝘂𝗻𝗱𝗵𝗲𝗶𝘁 𝘄ü𝗻𝘀𝗰𝗵𝗲, – das Gegenteil behauptet, spricht er die Unwahrheit. Fakt ist, NIEMAND WEISS, ob unter denen in BEIDEN Landkreisen, die bei einer Einwohnerbefragung (§ 35 NKomVG) oder einem Bürgerentscheid (§ 33 NKomVG) stimmberechtigt wären, mehr Menschen eine Brücke wollen oder keine Brücke wollen. Wer das Gegenteil behauptet, lügt! Nach meinem Dafürhalten birgt jedes der beiden Beteiligungsformate für beide interessierten Parteien das hohe Risiko, mit dem Ergebnis etwas für sie wenig Erfreuliches zu erfahren. Aber dies zu forcieren, besteht ja auch gar KEIN BEDARF. Heike Thies [Leserbrief in der EJZ vom Mittwoch, 08.11. 2023, S. 6] schrieb völlig richtig: ‚Politische Mehrheiten bei Wahlen lassen sich klar an den Stimmzetteln ablesen.‘ Jawoll! Das gilt für Landtagswahlen, das gilt ebenso für Kommunalwahlen!

        Brückenplanung und Brückenbau sind ein kommunales Projekt. Die politischen Mehrheiten sind ebenso bekannt wie die juristisch und verwaltungstechnisch geregelten Verfahrensschritte. Die Landwirtschaftsministerin und der Verkehrsminister mögen die besten Vorsätze haben (und diese auch mit voller Berechtigung öffentlich hätscheln), eine Vorstellung, was sie damit anfangen könnten, haben sie bis heute jedenfalls nicht. Auch hier gebe ich Frau Thies recht: ‚Nicht Meinungen‘, sondern aller Voraussicht nach ‚Gerichte werden darüber entscheiden‘, was geht und was nicht, (etwa darüber ob für eine Ausnahmegenehmigung ‚im FFH-, Vogelschutz- und Natura 2000-Gebiet‘ die Voraussetzungen vorliegen oder nicht).“

        Quelle: https://blog-jj.com/2023/10/19/keine-zeit-fur-hansenfuse-werft-die-gieskanne-weg-holt-die-beregnungsanlage-raus/#comment-21484

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      • Avatar von Helga Dreyer Helga Dreyer sagt:

        Nur zur Klarstellung: der Tenor meines Posts damals war und ist heute die Darstellung, mit welchen ausgefuchsten politischen Mitteln die Brückenplanung seinerzeit verhindert wurde.
        Dabei ist die Auswertung der Stimmen zur Einwohnerbefragung unerheblich (gewesen), denn der Fokus wurde durch die Handelnden nur auf die dritte Frage gelegt, die eine einschränkende Wirkung hatte.

        Alles war von Anfang an so geplant, denn bereits in 2011 wurden die Kosten der Brücke mit 45 Mio Euro geschätzt; der Eigenanteil des Landkreises hat zum Zeitpunkt der Einwohnerbefragung 2013 deshalb ja schon mehr als 10 Millionen Euro betragen. Das Ergebnis der Einwohnerbefragung wurde dann abgesichert mit dem sog. „Deckel“ im Koalitionsvertrag der neuen Landesregierung, was dann „bedauerlicherweise“ später als Begründung zum Abbruch der bereits begonnenen Planungen führte.

        Aber auch: Herr Hennings, Sie wollen doch nicht allen Ernstes behaupten, dass mehr als 70 Prozent nicht als Mehrheit zu betrachten sind, die seinerzeit grundsätzlich die Brücke befürworteten?

        Antwortmöglichkeiten in Einwohnerbefragungen müssen mit Ja oder Nein vorgegeben werden.
        49,5 Prozent der Abstimmenden haben sich bedingungslos für die Brücke ausgesprochen. Weitere 22,4 Prozent sprachen sich ebenfalls für ein Ja aus, wenn der Kostenanteil des Landkreises Lüneburg 10 Millionen Euro nicht übersteigt. 28,1 Prozent stimmten mit Nein.
        Heute ist es aber doch müßig, im Nachhinein tiefgründig darüber zu diskutieren.

        Ich habe niemals irgendwo als Argument vorgetragen, dass irgendeine Mehrheit den Brückenbau fordert und es ist mir ein Rätsel, weshalb Sie diese laue Suppe -hervorgerufen und gekocht aus EJZ-Leserbriefen der Eheleute Thies und Kirst-Thies im Herbst letzten Jahres – mit Ihren Ausführungen wieder aufwärmen und auftischen, ich war der Meinung, dass das längst geklärt war.

        Für mich stand und steht im Vordergrund, die damaligen Winkelzüge darzustellen, die die Brückenplanung in 2015 zu Fall brachte und darauf hinzuweisen, dass sich, wenn wir nicht mit wachen Sinnen die offenbaren aktuellen Linkereien der Landesregierung hinterfragen, Geschichte doch wiederholen kann.

        Deshalb noch einmal mein Hinweis:
        ich bin auch der Meinung, dass einmal ein Gericht darüber entscheiden wird, ob die Brücke gebaut wird.
        Aber haben Sie schon einmal darüber nachgedacht, was ist, wenn – wie 2013 – durch mögliche politische Gleichschaltung (rot / grün – rot / grün) oder durch denkbare Gruppen-oder Koalitionsvereinbarungen im Landkreis / Land niemand die sich anbahnende offensichtlich rechtswidrige Angelegenheit der LROP-Ziel-Änderung juristisch durch ein Gericht bewerten lässt?

        Herrn Jenckel sei Dank, dass er seine Blog-Spielwiese zur Verfügung stellt, auf der alle Spieler (beispielsweise Herr Bruns) sich die Bälle noch zuwerfen können und das Spiel lebendig hält.

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    • Avatar von G. S. G. S. sagt:

      sehr geehrter Herr Hennings,
      Ich habe durch Zufall erfahren, dass Sie sich hier über mich und meine Meinungsäußerungen auf Facebook auslassen.
      Ehrlich gesagt finde ich das ziemlich befremdlich und es zeugt von keinen guten Stil Ihrerseits in einem Kommentar zu einem Blog meinen Namen zu nennen, ohne dass ich hier aktiv bin. Eigentlich müsste der Admin hier seiner Verantwortung gerecht werden und diese Kommentare umgehend löschen und Sie verwarnen oder gar sperren. Aber sei es drum.

      Wenn Sie ein Problem mit meinen Facebook- Kommentaren haben, können Sie diese gerne auf Facebook kommentieren oder mich persönlich kontaktieren.

      Sehr witzig finde ich aber, dass Sie aus einem Profilbild Rückschlüsse auf die Persönlichkeit ableiten. Ja, ich fahre gerne Rad, es ist ein toller Ausgleich für meinen Beruf in dem ich viel sitze. Aber was das hier zur Sache tun soll, ist mir ein Rästel und Ihre Rückschlüsse aus dem Profilbild sind echt zum Lachen.

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      • Avatar von Helga Dreyer Helga Dreyer sagt:

        Mimimi, Herr Schäfer,
        Herr Hennings hat kurz und mit prägnanten Worten beschrieben, welches Gesamtbild der LZ-FB-Leser von Ihnen präsentiert bekommt, wenn Ihre Kommentare erscheinen. Foto, Name und häufig viel Meinung bei sowenig Ahnung. Sie sind es, der alles öffentlich in einem ungeschützten Rahmen präsentiert.
        Mit Selbstkritik scheinen Sie es nicht so zu haben.
        Erkundigen Sie sich doch einmal bei Ihren Mitmenschen; irgendjemand aus Ihrer Familie, Ihrem Freundes- oder Kollegenkreis wird vielleicht den Mut haben, mit Ihnen allgemein über Beratungsresistenz und speziell über die Wirkung Ihrer Kommentare zu sprechen, ohne dass ihm hinterher von Ihnen bissig vorgeworfen wird, unsachlich geworden zu sein.

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      • Avatar von Heidi Becker Heidi Becker sagt:

        In der Lüneburger Landeszeitung, war am Montag, 12.02.2024, „Am Haken“ zu lesen (Auszug)
        „Beleidigt
        Mitunter ist es schwierig, eine vernünftige Debatte zu führen, wenn das Gegenüber auf falschen Tatsachenbehauptungen beharrt, Sachargumente abwehrt und in Beleidigungen abgleitet. Da kann man auch an sich selbst zweifeln.
        So hatte mal der Schriftsteller Charles Bukowski formuliert: „Das Problem ist, dass intelligente Menschen voller Zweifel sind, während die dummen voller Vertrauen sind“. Und die Gerichtspsychiaterin Heidi Kastner drückte es mal so aus: „Die Dummheit hat aufgehört, sich zu schämen“.

        Verfasser: madethos

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      • Avatar von E. Hennings E. Hennings sagt:

        Hallo, Herr S., ,

        ich hatte geschrieben:

        „Der Velopedalist XYZ (im Org.: Ihr Vor- und Zuname) ist allgegenwärtig in den Kommentarspalten von Facebook. Seine Rechthaberitis besitzt geradezu kosmische Dimensionen, wird aber in ihren Ausmaßen von seiner kommunalpolitischen Ahnunglosigkeit noch übertroffen.“

        Das ist mein Bild von Ihnen, das SIE, nicht ich, mir – als einem Teil der Öffentlichkeit – öffentlich auf dem öffentlich zugänglichen FB-Kanal der LZ aufdrängen. Alles übrige von Ihnen oben Geäußerte entspringt Ihrer Phantasie und bestätigt, besonders in Ihren Sätzen über „das Müssen“ in „der Verantwortung der Admin“, dass Ihre Annahmen hin und wieder über das hinausschießen, was vernünftiger Weise zu vermuten wäre.

        Wenn Sie einmal durch Ihre eigenen FB-Kommentare, durch die Ihrer Gesprächspartner sowie durch meine Blog-Kommentare und durch die meiner Gesprächspartner, aber auch durch die anderer Beiträger scannen, werden Sie viele Namen (Kalisch, Staudte, Gandhi, Schulz-Hendel, Trump, Adenauer, Scholz, Weil, Löb, Nahrstedt, Wiemann, Merkel, Mao, Mandela, Mutter Theresa, Macron, Maas, Mues, Merz, Moßmann, Balmaceda, Mädge usw.) entdecken, deren Träger nicht (noch nicht oder nicht mehr) hier im Blog und auch nur selten bei LZ-FB aktiv sind, über die jedoch trotzdem einfach deshalb schamfudert und/oder nachgedacht wird, weil es sich um einflussreiche (nach Karlheinz Fahrenwaldt ) „Personen des öffentlichen Lebens“ handelt — so wie bei Ihnen, einem der in Lüneburgs PSMU (public social media universe) exponiertesten und berühmtesten Meinungsinhaber, der u. U. schon alleine darum viel zu viel sitzt, weil er sich diszipliniert abverlangt, gewaltige Tagespensa an FB-Kommentaren zu posten, um, wie ich natürlich nur mutmaßen kann, die Welt an dem teilhaben zu lassen, was ihn bewegt und sie dem anspruchsvollen Trail aufgeklärter Erleuchtung näher bringen könnte.

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      • Avatar von GS GS sagt:

        sehr geehrter Herr Hennings,
        auch wenn Sie sich hier versuchen zu rechtfertigen, es ist kein guter Stil, sich hinter dem Rücken von jemanden über diesen auszulassen. Wenn das Ihr Stil ist, bitte. Meiner ist es nicht! Ich sage Leute meine Meinung entweder direkt ins Gesicht oder über das Medium in dem derjenige auch unterwegs ist. Wenn Sie das als rechthaberisch empfinden, ist das Ihre Sache, ich sage Dinge und meine Meinung lieber klar heraus und nicht hintenherum und stecke Leute, die ich nicht kenne, in irgendwelche in meiner Phantasie entstandenen Schubladen.

        Gruß

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  25. Immer mehr Kreise oder Landkreise werden Mitglied. Der Club der Brückenmillionäre besteht bereits aus 3.000 Kreisen/Landkreisen. Wird es bald der LK Lüneburg auch sein? Oder kommt die Landesregierung zuvor und stellt den sehr bekannten Fährmann, mit einer 100 Millionen Euro Ablöse auf den Tisch, Harry Kane an die Elbe Neu Darchau als Touristenmagnet ein?

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    • Avatar von Dirk Hammer Dirk Hammer sagt:

      Es ist bedauerlich, dass bei Prestigeprojekten in den Städten scheinbar unbegrenzt mit öffentlichen Geldern umgegangen werden kann, während die grundlegenden Bedürfnisse und Anliegen der Landbevölkerung oft vernachlässigt werden. Die Tatsache, dass Projekte wie der Libeskindbau auf dem Gelände der Leuphana und die neue Arena Lüneburg deutlich über dem ursprünglich geplanten Budget liegen, wirft berechtigte Fragen auf.

      Ist es wirklich notwendig, für ein Projekt in Lüneburg einen Stararchitekten wie Libeskind zu engagieren? Warum dauert es solange, eine wichtige Infrastrukturmaßnahme wie zum Beispiel die Brücke zu realisieren, während für Prestigeprojekte scheinbar unbegrenzte Mittel zur Verfügung stehen?

      Es ist wichtig, dass öffentliche Gelder verantwortungsbewusst und transparent eingesetzt werden und die Bedürfnisse aller Bevölkerungsgruppen gleichermaßen berücksichtigt werden.

      Warum wurde von Seiten des Landes auf erhebliche Mittel aus dem Förderprogram Aufbau Ost für das Amt Neuhaus zu Gunsten von Mecklenburg Vorpommern verzichtet, zugestanden hätten sie dem Amt Neuhaus doch?

      Es kann nicht sein, dass Großprojekte auf Kosten der Landbevölkerung vorangetrieben werden, während diese immer weiter ins Abseits gedrängt werden. Es ist an der Zeit für eine gerechtere Verteilung von Ressourcen und Chancen, unabhängig davon, ob man in der Stadt oder auf dem Land lebt.

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  26. Avatar von Joachim Kunert Joachim Kunert sagt:

    Sehr geehrter Herr Geheimrat Mencke,
    wenn wir uns die geringe Zahl der zur Arbeit Pendelnden aus dem Amt Neuhaus in das linkselbische Gebiet zusammen mit dem geringen Maß an Zeitersparnis durch eine dritte Elbbrücke in der Region ansehen, müssen wir zu dem Ergebnis kommen, dass diese Brücke nicht im öffentlichen Interesse sein kann, schreibt Herr Kirst-Thies auf der Web-Seite seiner Kameradschaft BI-Ja zur Fähre-Nein zur Brücke.
    Herr Kirst-Thies begründet diese Aussage ausführlich https://keine-bruecke.de/2020/07/pendler-brauchen-keine-bruecke/
    Mit freundlichen Grüßen
    J. Kunert, Nienwedel

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  27. Avatar von Anne König Anne König sagt:

    Liebe Frau Dreyer,

    der »Zwischenbericht zum 30.06.2023 für den ›Eigenbetrieb Straßenbau und -unterhaltung‹ des Landkreises Lüneburg« (aufgestellt von Betriebsleiter Jens-Michael Seegers in Scharnebeck am 3. August 2023 und öffentlich präsentiert am Dienstag, 5. September 2023, auf der »Sitzung des Betriebs- und Straßenbauausschusses«) enthält ganz am Ende folgende Nachricht:

    »Am 03.Feburaur erfolgte die Anmeldung zum Mehrjahresprogramm des Landes (MJP) mit einer aktualisierten Kostenschätzung (Gesamtkosten des Vorhabens: 91,5 Mio Euro). Mit Schreiben vom 05. Juli 2023 hat die NLStBV mitgeteilt, dass sie dem Nds. MW die Aufnahme der Maßnahme in das MJP 2024 – 2028 vorschlagen werde. Die Maßnahme sei vorläufig für das Jahr 2025 vorgeschlagen worden.

    Die Mitteilung über die Aufnahme und der damit einhergehenden 75%-Förderung aus NGVFG-Mitteln wird bis Ende September erwartet.«

    Quelle: »Zwischenbericht zum 30.06.2023 für den ›Eigenbetrieb Straßenbau und –unterhaltung‹ des Landkreises Lüneburg« vom 3. August 2023, S. 11 bis 18 (= Anlage 1 der Informationsvorlage VO 2023/275, als Beigabe im PDF des entsprechenden Vorlagensammeldokuments über den Sitzungskalender zu finden, Datum 05.09.2023 / Betriebs- und Straßenbauausschuss oder direkt: https://www.landkreis-lueneburg.de/allris/vo020.asp?VOLFDNR=7386)

    ► FRAGE: Liebe Frau Dreyer, Ist Ihres Wissens die Mitteilung vonseiten des Nds. MW über »die Aufnahme der Maßnahme (Brückenbau) in das MJP 2024 – 2028 und die damit einhergehende 75%-Förderung aus NGVFG-Mitteln« noch im Jahre 2023 beim Landkreis Lüneburg eingetroffen? Oder ist diese Bestätigung im Jahre 2023 nicht eingetroffen?

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    • Avatar von Robert Becker Robert Becker sagt:

      Für Dennis Thomas von der LZ befinden sich Land und Landkreis in einem spannenden Wettlauf: Am Ende eines langen Artikels zur Elbebrücke teilt er im Stile eines Sportreporters mit: Auf die Frage, „wie viele Stellungnahmen im frühzeitigen Beteiligungsverfahren zur beabsichtigten LROP-Änderung“ bis heute beim Landwirtschaftsministerium eingegangen seien, habe Frau Juliane Gau, die Ministeriumssprecherin, seiner Redaktion geantwortet:

      „‚Bei der verfahrensführenden Behörde sind rund 230 Stellungnahmen mit Bezug zu den in den allgemeinen Planungsabsichten angekündigten Änderungen in Abschnitt 4.1.3 Ziffer 04 zur Flussquerung der Elbe bei Darchau/ Neu Darchau eingegangen. Diese waren häufig wortgleich.‘ Der Abwägungsprozess dauere noch an.“………

      Ministeriumssprecherin Gau, so Dennis Thomas, habe schließlich bestätigt, „aufgrund der gesetzlich vorgeschriebenen Verfahrensschritte und Beteiligungsfristen“ sei „mit einem Abschluss des Verfahrens“ frühestens „im Jahre 2027, zum Ende der Legislaturperiode, zu rechnen“.

      Hier erlaubt sich Herr Thomas die Freude, rasch von einem bereitstehenden Jublersüppchen zu kosten — mit höchstens einem oder zwei Körnchen Salz noch darin:

      Das Rennen sei offen, denn der Landkreis habe „eine realistische Chance“, vor 2027 „Baurecht für die Elbbrücke zu erwirken – wenn sich auf dem Weg keine weiteren Hürden auftun, beispielsweise Rechtsklagen oder ein Nein der EU-Kommission zum Bau der Brücke im FFH-Gebiet.“

      Siehe: LZonline, 9. Februar 2024 um 13:35 Uhr: https://www.landeszeitung.de/lokales/lueneburg-lk/amt-neuhaus-lueneburger-planungen-fuer-elbbruecke-dauern-laenger-als-angekuendigt-PG7UIKUD6ZAMNE3CSM5NJ6NVGE.html

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      • Avatar von Helga Dreyer Helga Dreyer sagt:

        Sehr geehrter Herr Becker,
        der Artikel des Dennis Thomas hat für mich gerade einmal Bildzeitungsniveau, mehr nicht. Ausnahmsweise stelle ich hierzu jetzt meinen FB-Kommentar in den Blog.jj, weitere Energien über so einen aufreizenden Artikel möchte ich nicht verschwenden:

        „Warum regt sich eigentlich niemand darüber auf, dass Frau Staudte ein totes Pferd reitet?
        Eine sorgfältige Recherche hätte auch für den LZ-Redakteur D. Thomas ergeben können, dass einmal im LROP genannte Ziele so gut wie nie geändert werden können und wenn überhaupt, dann mit absoluter Sicherheit nicht mit den aus Hannover genannten Gründen, das geplante Vorhaben wäre zu teuer.
        Unter Stichwort „Ziele und Grundsätze“ hier nachzulesen:
        https://de.m.wikipedia.org/wiki/Raumordnung
        Einmal verankerte Ziele sind schlussabgewogen und endgültig; sie sind strikt zu beachten!
        Außerdem:
        Es wird eine Kreisstraße mit Brücke gebaut und das Land hat da gar nicht reinzureden (Art. 28 GG).
        Ein Konzept wird übrigens auch nicht im LROP als Ziel vermerkt werden können, weil es physisch keinen Raum beansprucht.
        Diese Erkenntnis kann jede(r) haben, der logisch denkt.
        Das Vorhaben der Frau Staudte ist nur teuer (Beteiligungsverfahren) und trotzdem für die Katz.
        Es soll offenbar das grüne Klientel umschmeichelt werden („wir setzen durch, was wir im Wahlkampf versprochen haben“).
        Dieses rechtswidrige politische Handeln sollte öffentlich gegeißelt werden und nicht die gründlichen zeitintensiven Planungen an den Pranger gestellt werden.
        Zu dieser Erkenntnis hätte auch der LZ-Redakteur D. Thomas kommen können. Für die Lokalzeitung scheint es aber lukrativer, die Stimmung immer wieder anzuheizen, wie mit diesem Artikel, angeblich wird danach ein „Wettrennen“ zwischen der Landesregierung (Frau Staudte) und dem Landkreis Lüneburg (Landrat Böther)veranstaltet – was für ein Schmarren!
        Ich würde mich auch sehr darüber freuen, wenn bei Nennung der Höhe über Baukosten, der Landesförderungen und des LK-Eigenanteils zusätzlich darauf hingewiesen werden würde, dass diese im drei Jahresscheiben aufgeteilt und ausgezahlt werden müssten. Damit würde die ständige Suggestion, die Fördertöpfe oder der Landkreishaushalt würden außergewöhnlich beansprucht bzw. „gesprengt“ werden, entfallen.
        Das könnte man dann auch „seriöse“ Berichterstattung nennen.“

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      • Avatar von Robert Becker Robert Becker sagt:

        Sehr geehrte Frau Dreyer,

        Sie haben Ihre FB-Vorwürfe an den LZ-Redakteur Dennis Thomas hier im viel seriöseren und reichweitenstärkeren Forum von dessen Ex-Chef Jenckel publik gemacht. Dann müssen auch die FB-Entgegnungen von Herrn Thomas den Lesern aus dem Landtag und den Ministerien in Hannover bis zu den niedersächsischen Vertretern im Bundestag in Berlin zugänglich gemacht werden. Der Redakteur hat vor einer Dreiviertelstunde gepostet:

        >>> Ja Zur Brücke, vielen Dank für Ihren kritischen Hinweis. Nach meiner Auffassung gehört zu einer gründlichen Recherche mehr als das Lesen von Wikipedia-Artikeln. Aus meiner Sicht verbietet es sich sogar, Wikipedia-Artikel als Primärquelle für eine vernünftige journalistische Arbeit zu nutzen. Denn die dort veröffentlichten Texte sind oft genug Gegenstand von inhaltlichen Auseinandersetzungen der Wikipidianer selbst. Die Beiträge können allenfalls ein Anhaltspunkt sein auf der Suche nach verlässlichen Quellen für ein bestimmtes Thema.

        Aber wie dem auch sei: Nehmen wir den von Ihnen angesprochenen Text. Darin erfahren Sie, und das entspricht auch meiner Kenntnis aus der bisherigen Berichterstattung über Raumordnungsverfahren auf Landes- und Kreisebene, dass Ziele der Raumordnung natürlich regelmäßig geändert werden können. Es gibt für festgeschriebene Ziele der Raumordnung keine Ewigkeitsklausel. Tatsächlich wird das Landesraumordnungsprogramm seit 1994 beständig fortgeschrieben und geändert. Und darauf müssen auch regelmäßig die Landkreise mit ihren Regionalen Raumordnungsprogrammen reagieren. Der Passus, auf den Sie vermutlich anspielen, bezieht sich auf die untergeordneten Planungsebenen bei Landkreisen und Kommunen, die ein Abweichungsverfahren anstreben müssen, wenn beispielsweise Bauvorhaben oder regionale Planungsziele den gültigen Zielvorgaben der Landesraumordnung entgegenstehen. Dass auf der anderen Seite Änderungen des Landesraumordnungsprogramms nicht mit einem Federstrich umgesetzt werden und langwierige öffentliche Verfahren nach sich ziehen, wird hoffentlich aus dem vorliegenden Artikel hinreichend deutlich.

        Der von Ihnen genannte Punkt, ob ein Konzept, wie bei der Fähre, Gegenstand raumordnerischer Zielvorgaben sein kann, ist in der Tat interessant und war und wird weiterhin Gegenstand unserer laufenden Berichterstattung sein. Das war allerdings jetzt nicht Thema des vorliegenden, von Ihnen kritisierten Artikels. Darin ging es vornehmlich darum, aufzuzeigen, wie sich der Streit um das angestrebte Planfeststellungsverfahren zur Elbbrücke entwickelt hat und wie die zeitlichen Planungsziele sich immer weiter nach hinten verschieben. Die Gründe und die politische Auseinandersetzung darum habe ich versucht, ausführlich darzustellen.

        Dennis Thomas / LZ <<<

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      • Avatar von Helga Dreyer Helga Dreyer sagt:

        Sehr geehrter Herr Becker,
        ich habe erst heute Ihren Post gelesen, entschuldigen Sie bitte die späte Antwort.
        Nachfolgend meine Entgegnung zu den Anmerkungen von Dennis Thomas bei LZ-FB nachzulesen:
        „Ja Zur Brücke ·
        Landeszeitung Lüneburg
        Sie können mir schon abnehmen, dass ich mich primär mit den Bestimmungen aus den Gesetzen befasse. In diesem Forum ist es zum besseren Verständnis meiner Ansicht nach aber klüger, Links zu Wikipedia-Beiträgen einzustellen.
        Wenn ein Leser wirklich Interesse an dem Thema hat, dann findet er hier (oder durch weitere Google-Suche) zusätzliches Material zur Einordnung.
        Dass Sie in Ihrem Kommentar die Autoren bei Wikipedia nun herabwürdigen, und diese quasi auf eine Stelle mit FB-Kommentatoren stellen, das wundert mich. Hätten Sie sich mit dem Thema befasst, dann würde Ihnen bewusst sein, dass das LROP „Ziele“ und „Grundsätze“ beinhaltet und es wären Ihnen die unterschiedlichen Möglichkeiten zu Änderungen in Fortschreibungen aufgefallen. Einmal genannte Ziele lassen sich so gut wie gar nicht durch andere Maßnahmen ersetzen, jedenfalls nicht durch angebliche Finanzierungsschwietigkeiten und erst Recht nicht, weil die beiden Regierungspartner im Koalitionsvertrag die Aussage getroffen haben, dass sie etwas anderes als die Brücke favorisieren.
        Sie relativieren in dem Kommentar Ihre offensichtlichen Aussagen, wenn Ihnen es angeblich wichtig war, Verzögerungen in den Planungen darzustellen.
        Ihre Wortwahl (z. B..Wettrennen) und Ihre konkreten inhaltlichen Aussagen bekunden, dass es Ihnen allein um Tamtam ging, der Landkreis wäre im Wettstreit mit dem Land, derjenige, der zuerst seinen Plan durchbringt, der hat gewonnen.
        Dem ist aber nicht so. Es wird derjenige in unserem Rechtsstaat Erfolg haben, der die Gesetze einhält.
        Schauen Sie gerne mal auf unserer Webseite vorbei (https://bruecken-bauen-ev.de).

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      • Schön, dass die Behauptung von der Nicht-Änderbarkeit der im LROP festgelegten Ziele von Herrn Thomas richtiggestellt wurde. Richtig. Sie haben keinen “Ewigkeitscharakter” und sind änderbar.

        Zum Fährkonzept:

        Der Begriff “Fährkonzept” kann m. E. genauso wenig wie ein “Brückenkonzept” in dieser Formulierung als Ziel der Landesentwicklung Eingang in das LROP finden. Die Materialisierungen dieser geistigen Konstrukte, die Fähre bzw. die Fährverbindung und die Brücke, allerdings schon.

        “G 60 Zur Anbindung von Siedlungen an das übergeordnete Straßennetz beiderseits der Flüsse Elbe und Saale sind die vorhandenen Fährverbindungen grundsätzlich zu erhalten.
        Begründung: Hinsichtlich der großen Abstände von Brücken an den Flüssen Elbe und Saale – wie z.B. in Extremfällen zwischen Wittenberge (Brandenburg) und Tangermünde mit 45 km sowie der Lutherstadt Wittenberg und Torgau (Sachsen) mit 60 km – sind Fähren als Bindeglied zwischen den Siedlungsbereichen beiderseits der Flüsse erforderlich. Die landesbedeutsamen Fähren sind:
        im Zuge von Bundesstraßen die Elbfähren Coswig und Aken
        sowie im Zuge sonstiger Straßen
        die Elbfähren Räbel, Sandau, Ferchland, Rogätz, Barby, Breitenhagen, Elster, Pretzsch und Prettin sowie die Saalefähren Wettin und Brachwitz”

        In: Verordnung über den Landesentwicklungsplan 2010 des Landes Sachsen-Anhalt. Vom 16. Februar 2011, S. 49

        Wir brauchen nur flussaufwärts nach Sachsen-Anhalt zu fahren und können feststellen: Eine Fähre ist raumbedeutsam und sie kann auch im zeichnerischen Teil des Landesentwicklungsplans (LEP) wunderbar dargestellt werden.

        Aus welchen Komponenten ein Fährkonzept bestehen könnte, kann im Gutachten “Potenzialanalyse und Entwicklungskonzept für die Gemeinde Amt Neuhaus”, das im Auftrag des Landkreises Lüneburg 2016 erstellt wurde, auf Seite 129 beispielsweise nachgelesen werden.
        Neben den bestehenden Fährverbindungen Bleckede/Neu Bleckede und Neu Darchau/Darchau werden folgende Bausteine angeführt:
        “- Einführung einer Jahreskarte für 100 € pro Erwachsenen für Einwohner der Gemeinde Amt Neuhaus
        – Freie Nutzung der Fähren für Kinder und Jugendliche (bis 18 Jahren)
        – Anpassung der Taktung (längere tägliche Betriebszeiten)
        – Prüfen: Ausweitung der Personenfähre Hitzacker zur Autofähre und/oder für ganzjährigen Betrieb”.

        Gegenstand der Landes-Raumordnung sind sicherlich nur die Fährverbindungen bzw. auch nur eine davon.

        Wenn jetzt die in Planung befindliche Elbbrücke Darchau/Neu Dachau wegen der erheblichen Beeinträchtigung des Natura 2000 Gebiets nicht gebaut werden kann, dann können die Einwohnerinnen der Gemeinde Amt Neuhaus Landwirtschaftsministerin Staudte dankbar sein, dass die Fährverbindung Darchau/Neu Darchau wenigstens als Ziel im LROP gesichert ist. Vielleicht wäre dann sogar eine Entschuldigung drin.

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    • Avatar von Helga Dreyer Helga Dreyer sagt:

      Liebe Frau König,

      etwa schon im August 2023 hat das Nds. MW (NLSTBV) dem Landkreis Lüneburg mitgeteilt, dass das Vorhaben förderfähig sei und in das NGVFG-MJP 2024 – 2028 aufgenommen wurde.

      Herr Berg hatte in seinem Post vom 8. Februar (13:44 Uhr) hinterfragt, welche Bedeutung diese Ankündigung aus Dezember 2023 des Nds. MW [= Ministerium für Wirtschaft]:

      „im Zuge der Neuorganisation des Themenkomplexes ‚NGVFG [= Nds. Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz] – Bereich kommunaler Straßenbau‘ entfällt in einem ersten Schritt die Erstellung des Mehrjahresprogramms ab dem Jahr 2024. Diesbezügliche Anmeldungen seien nicht mehr möglich“

      für die Brückenplanung des Landkreises Lüneburg haben könnte.

      Liebe Frau König, eigentlich bin ich mir sicher, dass Sie selbst schon recherchiert haben und Sie diesen Komplex hier trotzdem in den Blog bringen, DAMIT die bekannten Schwarzmaler nicht ihre Todesstoß-Versionen hierzu absetzen.

      Dem Niedersächsischen Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (NGVFG) liegt das Bundesgesetz „Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz“ (GVFG) zugrunde. Für die Durchführung des GVFG im Land Niedersachsen wurden Richtlinien erlassen, die die Grundsätze, das Verfahren bei der Erfassung von Vorhaben und die Bewirtschaftung und Verwendung der Mittel vorschreiben; alle Vorschriften lassen sich im Internet abrufen.
      In den Gesetzen ist jeweils in den Paragraphen 5 vorgegeben, dass für den jeweiligen Zeitraum der Finanzplanung Programme aufzustellen sind.
      Im NGVFG ist zusätzlich die Kannvorschrift aufgenommen worden, dass das zuständige Ministerium für den Zeitraum der jeweiligen Finanzplanung Mehrjahresprogramme aufstellen kann, die jährlich fortgeschrieben werden.

      Die Mitteilung des Nds. MW über den Wegfall des MJP (s. Zitat oben) wurde noch ergänzt und der SBU teilte hierzu mit:

      „Allerdings sei die NLStBV vom MW angewiesen worden, auf Antrag kommunaler Vorhabenträger Prüfungen zur grundsätzlichen Förderfähigkeit vorzunehmen. Diese Vorprüfungen können unabhängig von Vorlageterminen jederzeit beantragt werden. Eine Information seitens der NLStBV an das MW zu einzelnen Vorhaben ist nicht erforderlich.
      Das Jahresbauprogramm für das jeweilige Folgejahr ist dem MW von der NLStBV zum 01. November eines jeden Jahres vorzulegen. In das Jahresbauprogramm können nur geprüfte und als förderfähig anerkannte Vorhaben aufgenommen werden.“

      Welche Schlüsse können daraus gezogen werden?
      Die Förderfähigkeit des Brückenvorhabens ist durch das Nds. MW längst bestätigt worden. Das Vorhaben wird also nach Vorlage des bestandskräftigen Planfeststellungsbeschlusses zum 1. November des entsprechenden Jahres zum Jahresbauprogramm angemeldet werden.

      Der Wegfall der Aufstellung eines MJP hat meiner Meinung nach nichts mit der Brücke zu tun.

      Ich vermute, dass sich das MJP als solches nicht bewährt hat, weil die hierin angemeldeten Vorhaben sich durch lange Planungsdauer zeitlich gesehen verschieben (s. Brücke) oder die Kommunen und Kommunalverbände im MJP angemeldete Vorhaben aus ganz verschiedenen Gründen nicht mehr verwirklichen wollen oder können. Da nützt der schönste Plan nichts, wenn er inhaltlich nicht mehr mit Leben gefüllt werden kann.
      Anhand den veröffentlichten Haushaltsplan-Abrechnungen mit erfolgten Fördermittelauszahlungen nach dem NGVFG des Verkehrsministers kann erkannt werden, dass der jeweilige Jahres-Fördertopf für den kommunalen Straßenbau in den letzten Jahren nicht ausgeschöpft wurde.
      Also: keine Panik auf der Titanic, denn es gelten immer noch alle anderen Vorschriften und Richtlinien zum NGVFG.

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  28. Avatar von Klaus Bruns Klaus Bruns sagt:

    Da rollen zwei Planungen wie zwei Züge mit Volldampf auf Kollisionskurs. Tja, Verwaltungshengste suchen eben verzweifelt nach ihrer Daseins Begründung. Und dabei bläht sich der Verwaltungsapparat immer weiter auf. Es wurde das erste ,,Perpetuum mobile“ geschaffen. Wie lange der Bürger da wohl noch nur zuschauen wird?

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    • Avatar von R. Löser R. Löser sagt:

      Tja, Herr Bruns, suchende Verwaltungshengste und zuschauende Bürger, kein Anlass zum Schwarzmalen. – Sogar im Tierrreich solcher Beziehungen versteckt sich irgendwo immer auch ein Quentchen aufrechten Freimutes. Schon Eugen Roth war zuversichtlich, dass es findet, wer sich beim Suchen Mühe gibt:

      Ein Hengst spricht fern, geraume Zeit,
      Mit ausgesuchter Höflichkeit,
      Legt endlich dann, mit vielen süßen
      Empfehlungen und besten Grüßen
      Den Hörer wieder auf die Gabel, –
      Doch tut er nochmal auf den Schnabel
      (Nach all dem freundlichen Gestammel),
      Um dumpf zu murmeln: Blöder Hammel!
      Der Bürger öffnet auch den Mund
      Zu der Bemerkung: Falscher Hund!
      So einfach wird oft auf der Welt
      Die Wahrheit wieder hergestellt.

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      • Avatar von Klaus Bruns Klaus Bruns sagt:

        R.Löser
        Ein Mensch erhofft sich fromm und still,
        Daß er einst das kriegt, was er will.
        Bis er dann doch dem Wahn erliegt
        Und schließlich das will, was er kriegt.“

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    • Avatar von Eugen Eugen sagt:

      Klaus,

      der Kranke traut nur widerwillig
      dem Arzt, der’s schmerzlos macht und billig.
      Lass nie den alten Grundsatz rosten:
      es muß a) wehtun, b) was kosten.

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  29. Avatar von Anne König Anne König sagt:

    Lieber Herr Jenckel,

    was für ein lichtarm ernüchternder Abgesang! Mit kleinen surrealistischen Einsprengseln: Die „Kurve, die zum Stein wurde“, das „Bauwerk als Hoch-Risiko-Klient im sozialpsychologischen Hilfesystem (Systemsprenger)“. Aber insgesamt feurig formuliert: „Je tiefer gegründelt wird, desto dunkler wird es“! Thomas Mann nannte das „kaustisch“: die grimmige Zuspitzung von Sachverhalten, deren finsterer Charakter gerade durch die Treffsicherheit der Formulierungen erträglich, ja, genießbar wird.

    Aber eine Frage und eine Anmerkung habe ich:

    Unter Punkt (1) wissen Sie von einer Mahnung des Ministerpräsidenten: „Der Landkreis Lüneburg als Bauherr übernehme sich womöglich.“ Wo und wann hat Herr Weil dergleichen geäußert?

    Unter Punkt (4) fragen Sie sich, „ob unser Landkreis ganz alleine von den fast 100 Millionen, wenn denn das Land zahlen würde, unterm Strich fast 30 Millionen Euro selber stemmen kann und darf angesichts eines tiefroten Etats.“ Hier haben Sie etwas übersehen. Ja:

    Projektkosten ………….. NGVFG Förderung ……… SBU Eigenanteil

    = 94.780.000,00 € … = 65.000.000 € (75%) … = 29.780.000 €

    Aber Sie müssen nicht nur Förderungen, sondern auch Zuschüsse subtrahieren:

    29.780.000,00 € … SBU Eigenanteil (ohne Zuschüsse)
    ——————————————————————-
    – .. 700.000,00 € … Zuschuss Planungskosten
    – 6.000.000,00 € … Landesstraßenbauplanfond (4×1.5 Mio/Jahr)
    – .. 630.000,00 € … Restmittel Kostenvereinbarung (LK DAN)
    =======================================
    22.450.000,00 € … SBU Eigenanteil (mit Zuschüssen)

    Von 22,45 Mio € auf 30 Mio € beträgt der Zuwachs 33,6 Prozent. Wissen Sie, was ein hhjenckel dazu sagen würde?

    Am 25. April 2017 um 19:06 Uhr schrieb Gertrud „Gerti“ Hölscher: Die Arena-Kosten liefen sicher auf 30 Mio € hinaus. Herr Jenckel, der von 12,5 Mio € wusste, keilte schon 50 Minuten später zurück: „Dreißig Millionen. Sind Sie von Beruf Planer oder Pessimist? Oder denken Sie da an die Elbbrücke?“ Punkt (7) hier: https://blog-jj.com/2017/04/25/die-arena-ein-landkreis-unter-druck/#comment-380

    (Heute wissen wir, dass die Bruttogesamtbaukosten der Arena – ohne Einrechnung der Finanzierungskosten – bei deutlich über 35 Mio € lagen und die Jahresbetriebszuschüsse vonseiten des Landkreises bei deutlich über 2 Mio € liegen.)

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    • Avatar von jj jj sagt:

      Liebe Frau König, sowohl Herr Weil hat das im Interview gesagt als noch deutlicher Herr Lies.
      Danke für Ihre Nachrechnung. Allerdings müssen Sie bitte auch bedenken, dass nicht alle Baukosten förderfähig sind und wenn sie die Baukostensteigerungen der nächsten Jahre berücksichtigen, dann landen Sie wieder bei 30. lg jj.

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      • Avatar von Anne König Anne König sagt:

        Lieber Herr Jenckel,

        die von mir gestern (s. o.) genannten Zahlen, stammen aus der Kreisvorlage 2024/006 vom 31. Januar 2024, die Herr Berg ebenfalls gestern (s. u.) mit Quellenangabe und Link versehen und damit für jedermann komfortabel auffindbar gemacht hat. Selbstverständlich beziehen sich die dort angeführten Beträge der erwarteten NGVFG Förderung nur auf »förderfähige Kosten«, nach Abzug derer sich ja der SBU Eigenanteil überhaupt erst ergeben kann.

        Der kalkulierte Eigenanteil des LK LG beträgt derzeit € 22,45 Mio und ist folglich noch ein gehöriges Stück (€ 7,55 Mio) entfernt von Ihren € 30 Mio.

        Übrigens rührt meine Falschschreibung des kuriosen Namens »Landesstraßenbauplafond« (😂 »…planfond«) daher, dass ich Beträge und Bezeichnungen aus der Kreisvorlage kopiert habe.

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      • Avatar von jj jj sagt:

        Ihren Argumenten folgend, müssen wir also die nicht förderjährigen Beträge obendrauf legen – und dann sind wir wieder bei rund 30 Millionen. LG jj

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  30. Avatar von Klaus Bruns Klaus Bruns sagt:

    Quallen haben über 650 Millionen Jahre ohne Gehirn überlebt. Das gibt vielen Menschen Hoffnung.

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    • Avatar von Willi Banse Willi Banse sagt:

      Sogar das Absetzen von Blog-Posts scheint ohne Gehirn nicht unmöglich, Herr Bruns.

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      • Avatar von Bernd Bernd sagt:

        Mit Hirn, ohne Hirn…die Realität wird es richten…So wenig Geld am Ende der Träume…

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      • Avatar von Brodt Brodt sagt:

        Traumfrei scheint mir aber auch das Beginnen nicht, die super-teure Riesenmaschine der LROP-Fortschreibung zum Zwecke der Tilgung eines konkreten Zieles zugunsten eines abstrakten Konzeptes anzuschmeißen; eines Konzeptes, von dem bis heute niemand sagen kann, was es eigentlich beinhaltet.

        Ohne Hirnschmalz…? soll vielleicht die Realität es richten…? So wenig Gedanken am Anfang der Träume…?

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  31. Avatar von Jörg Kohlstedt Jörg Kohlstedt sagt:

    Die Brücke für 95.000.000 Euro. Dazu die Anpassung der anschließenden Infrastruktur.

    Was bisher niemand auf den Tisch legt, sind die LifeCircel-Kosten. Also Erhalt, Unterhalt und ganz am Ende Rückbau. Dagegen sind die Baukosten ein Witz.

    Da könnte man ja mal nachhaken. Fragen, was denn 25 Jahre LCC so kosten werden. Für alles. Brücke und anschließende Infrastruktur.

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    • Avatar von Rainer Mencke Rainer Mencke sagt:

      Gemäß dieser Logik : Vielleicht sollte man bestehende Brücken (wie z.B. Hohnstorf nach Lauenburg) auch nicht mehr renovieren, sondern einfach sperren, um Geld zu sparen !

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      • Avatar von Klaus Bruns Klaus Bruns sagt:

        Herr Mencke, Wie viele Brücken sind überhaupt marode? Laut einer Studie und den offiziellen Zahlen gibt es in Deutschland insgesamt rund 130.000 Brücken. Im Zuständigkeitsbereich des Bundes sind von etwa 40.000 Verbindungen 1.600 marode.06.02.2023 wie wäre es, vor jeder brücke einen grabstein aus indien, weil billiger, als mahnmal aufzustellen? dann kann man ganz entspannt, weitere brücken planen und die instandsetzungen der maroden brücken einfach vergessen. schmunzeln.

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  32. Avatar von Otto Berg Otto Berg sagt:

    Mich würde mal interessieren, was exakt ins Hochdeutsche übersetzt der Passus in Vorlage 2024/006 von der Sitzung des Lüneburger Kreis-Betriebs- und Straßenbauausschusses am Mittwoch, 31. Januar 2024, bedeutet, den Frau Stegen vor einer Woche in ihrem „𝗣𝗼𝘀𝘁𝘀𝗸𝗿𝗶𝗽𝘁𝘂𝗺“ zitiert hat (2. Februar 2024 um 23:13 Uhr hier: https://blog-jj.com/2024/01/06/wie-die-wut-die-demokratie-untergrabt/#comment-21712 )

    Dort (in der Vorlage) steht:

    „Das Nds. MW [= Ministerium für Wirtschaft] habe ‚im Dezember 2023 mitgeteilt, dass im Zuge der Neuorganisation des Themenkomplexes ‚NGVFG [= Nds. Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz] – Bereich kommunaler Straßenbau‘ in einem ersten Schritt die 𝗘𝗿𝘀𝘁𝗲𝗹𝗹𝘂𝗻𝗴 𝗱𝗲𝘀 𝗠𝗝𝗣 [= 𝗱𝗲𝘀 𝗠𝗲𝗵𝗿𝗷𝗮𝗵𝗿𝗲𝘀𝗽𝗿𝗼𝗴𝗿𝗮𝗺𝗺𝗲𝘀] 𝗮𝗯 𝗱𝗲𝗺 𝗝𝗮𝗵𝗿 𝟮𝟬𝟮𝟰 𝗲𝗻𝘁𝗳ä𝗹𝗹𝘁. 𝗗𝗶𝗲𝘀𝗯𝗲𝘇ü𝗴𝗹𝗶𝗰𝗵𝗲 𝗔𝗻𝗺𝗲𝗹𝗱𝘂𝗻𝗴𝗲𝗻 𝘀𝗲𝗶𝗲𝗻 𝗻𝗶𝗰𝗵𝘁 𝗺𝗲𝗵𝗿 𝗺ö𝗴𝗹𝗶𝗰𝗵.‘“

    ► Heißt das, die Anmeldung und Aufnahme des Darchauer Brückenprojekts in die Fördermechanik nach dem NGVFG ist seit Januar 2024 nicht mehr möglich? Ist das nur eine neue bürokratische Hürde? Oder steckt in der Wendund von „der Neuorganisation des Themenkomplexes ‚NGVFG – Bereich kommunaler Straßenbau“ bereits die förmliche (rechtssichere (?)) Aufkündigung der bis dato vereinbarten Modalitäten der Brückenförderung vonseiten des Landes? Wäre damit auch das Wettrennen hinfällig, wer mit seiner dann (d. h. nach diversen gerichtlich geprüften und verworfenen Einsprüchen) eventuell juristisch wasserdichten Planfeststellung die Nase vorn hat: Der Landkreis Lüneburg mit seiner neuen Brücke wahrscheinlich schon Ende 2025 bzw. 2026 oder das Land Niersachsen mit seinem renovierten LROP wahrscheinlich erst Ende 2027 bzw. 2028?

    Frau Stegens Quellenangabe:

    Tagesordnungspunkt TÖ 6 (Vorlage 2024/006: „Zuwendungen des Landes zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse in den Gemeinden“) auf der oben genannten Sitzung, zu dem man über diesen Link gelangt: https://www.landkreis-lueneburg.de/allris/vo020.asp?VOLFDNR=7546 , wo sich das Zitierte im 𝗣𝗗𝗙 𝗱𝗲𝘀 𝗩𝗼𝗿𝗹𝗮𝗴𝗲-𝗦𝗮𝗺𝗺𝗲𝗹𝗱𝗼𝗸𝘂𝗺𝗲𝗻𝘁𝗲𝘀 (rechts oben) unter dem Stichwort „Sachlage“ findet.

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  33. Avatar von Erwin Habisch ezwoh sagt:

    Die Frage, ob unser Landkreis ganz alleine von den fast 100 Millionen, wenn denn das Land zahlen würde, unterm Strich fast 30 Millionen Euro selber stemmen kann und darf angesichts eines tiefroten Etats lässt sich wohl mit einem Wort beantworten: Nö!
    Der Haushalt des Landkreises wird überwacht – und zwar vom niedersächsischen Innenministerium:
    „§ 171 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) – Kommunalaufsichtsbehörden, Fachaufsichtsbehörden
    (1) Die Kommunalaufsicht über die Landkreise, die Region Hannover, die kreisfreien Städte, die großen selbständigen Städte, die Landeshauptstadt Hannover und die Stadt Göttingen führt das für Inneres zuständige Ministerium als Kommunalaufsichtsbehörde.“
    Da das Land keine Brücke mehr will, sind die tiefroten Zahlen des Landkreises Lüneburg ein eindeutiger Grund für das Land, hier einzuschreiten.
    Was schon mal bewilligt worden ist (Planung) kann man anscheinend nicht mehr stoppen. Den nicht genehmigten Bau kann es verhindern.

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    • Avatar von Heinz-Rüdiger Schmitzke Heinz-Rüdiger Schmitzke sagt:

      „Der Haushalt des Landkreises wird überwacht“?

      Ja, aber nur vom Landkreis selbst und NICHT „vom niedersächsischen Innenministerium“!

      „Da das Land keine Brücke mehr will“?

      Das Land hat da nichts zu wollen. Die Brücke ist ein KOMMUNALES Projekt, ein KREISSTRASSENPROJEKT und KEIN LANDESSTRASSENPROJEKT.

      § 1 NKomVG – Selbstverwaltung
      (1) Die Gemeinden, die Samtgemeinden, die Landkreise und die Region Hannover (Kommunen) verwalten ihre Angelegenheiten im Rahmen der Gesetze in eigener Verantwortung mit dem Ziel, das Wohl ihrer Einwohnerinnen und Einwohner zu fördern.

      (2) IN DIE RECHTE DER KOMMUNEN DARF NUR DURCH RECHTSVORSCHRIFTEN EINGEGRIFFEN WERDEN.

      § 170 NKomVG – Ausübung der Aufsicht
      (1) 1DIE AUFSICHTSBEHÖRDEN SCHÜTZEN DIE KOMMUNEN IN IHREN RECHTEN und sichern die Erfüllung ihrer Pflichten. 2Sie stellen sicher, dass die Kommunen DIE GELTENDEN GESETZE BEACHTEN (Kommunalaufsicht) und die Aufgaben des übertragenen Wirkungskreises rechtmäßig und zweckmäßig ausführen (Fachaufsicht). 3DIE AUFSICHT SOLL SO GEHANDHABT WERDEN, DASS DIE ENTSCHLUSSKRAFT UND DIE VERANTWORTUNGSFREUDE NICHT BEEINTRÄCHTIGT WERDEN.

      § 173 NKomVG – Beanstandung
      (1) 1Die Kommunalaufsichtsbehörde KANN Beschlüsse und andere Maßnahmen einer Kommune sowie Bürgerentscheide BEANSTANDEN, WENN SIE DAS GESETZ VERLETZEN. 2Beanstandete Maßnahmen dürfen nicht vollzogen werden. 3Die Kommunalaufsichtsbehörde kann verlangen, dass bereits getroffene Maßnahmen rückgängig gemacht werden.

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      • Avatar von jj jj sagt:

        Sie liegen leider falsch. Der Etat wird vom Innenministerium genehmigt, und zwar vor allem bei der Kreditaufnahme. lg jj
        Das Erfordernis kommunalaufsichtlicher Genehmigungen ist in §§ 82 ff. NGO bzw. bei Landkreisen in §§ 65 NLO i. V. m. §§ 82 ff. NGO und 15 Abs. 6 NFAG geregelt. Genehmigungspflichtig sind

        der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen nach § 92 Abs. 2 NGO,
        Verpflichtungsermächtigungen nach § 91 Abs. 4 NGO, wenn zu ihrer Inanspruchnahme Kredite benötigt werden,
        die Kassenkredithöchstgrenze, sofern sie 1/6 der Einnahmen des Verwaltungshaushalts übersteigt (§ 94 Abs. 2 NGO),
        der Hebesatz für die Kreisumlage (§ 15 Abs. 6 NFAG).

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