Zensus, Zensus, du rüttelst an der Brücke

Der Zensus lässt den Landkreis Lüneburg bei der Einwohnerzahlen um fast 10.000 durchsacken, das schlägt auch auf die Finanzen durch und führt vor Augen, welchen Kraftakt der Landkreis trotz aller Krisen mit einer Elbbrücke schultern will. 

Pressesprecher Dominik Gerstl vom Kreis sagt: Bis zu einer Million Euro weniger an Zuweisungen könnten nach Modellrechnugnen auf den Landkreis ab 2025 zu kommen, weil die sogenannten Schlüsselzuweisungen des Landes geringer ausfallen. Betroffen ist zudem die Kreisumlage. Der Landkreis hätte nach dem aktuellen Zensus rund 176.000 Einwohner.

Gravierend sticht eine andere Zahl aus dem Zensus 2022 ins Auge: Das Amt Neuhaus ist prozentual Spitzenreiter beim Einwohnerschwund. Das wirft natürlich noch einmal ein anderes Licht auf das Prestigeprojekt Elbbrücke, das zurzeit eh im Brennpunkt steht. In der ersten LZ diese Woche fanden sich dazu gleich drei Hinweise: Was schon seit einem Monat auch im Blog bekannt ist: Der Nachbar-Landkreis Lüchow-Dannenberg stellt sich bei der Trassenplanung quer, jetzt auch die Gemeinde Neu Darchau, durch die der Zubringer führt. Die Brücken-Freunde, denen die Treue gehalten wird, werden nervöser und die Einwohnerzahl in Neuhaus sinkt in zehn Jahren um fast 1000 auf 4371.

Und wer recherchiert, der findet natürlich auch die Potenzial-Analyse zum Amt Neuhaus, wo schon lange zu lesen ist: „Die Gemeinde Amt Neuhaus wird bis 2035 zwischen 27 und 45 Prozent ihrer Einwohner gegenüber dem Basisjahr 2010 verlieren. In der wahrscheinlichsten mittleren Prognosevariante ist mit einem Bevölkerungsrückgang von rund einem Drittel auf 3200 Einwohner zu rechnen. Besonders prägnant ist dabei der Bevölkerungsverlust in allen Altersklassen unter 65 Jahren.“

Ein Samtgemeindebürgermeister, der rechnen kann, macht daraus die Bilanz auf: Der Landkreis Lüneburg will irgendwann eine Brücke für voraussichtlich 120 Millionen Euro bauen und damit vom Baby bis zum Greis im Amt Neuhaus inklusive möglicher Förderung rund 30.000 Euro pro Kopf investieren nach der mittleren Variante der Bevölkerungsentwicklung in der Potenzialanalyse. Das sind die Pläne, von denen das Land nicht nur sagt, sie seien zurzeit finanziell unrealistisch und auf ein Fährkonzept setzt, dass die Ausfallzeiten minimiert. Das sind die Pläne, von denen der Gemeinde-Chef sagt: Diese Brücke interessiere niemanden mehr in Amelinghausen oder Ilmenau, in Bardowick oder Ostheide.

Doch die Geschichte von der Elbbrücke wird weitergeschrieben, es ist einfach ein zu schönes Wahlkampfthema bis der letzte Wähler im Amt an die Urne tritt.

Hans-Herbert Jenckel

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Journalist, Dipl.-Kaufmann, Moderator, Lünebug- und Elbtalaue-Liebhaber
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70 Responses to Zensus, Zensus, du rüttelst an der Brücke

  1. Avatar von Anne König Anne König sagt:

    Das stark herablassende Wort „Bauernfängerei“ bezeichnet einen plumpen Betrug. Die „Bauern“ als Namensgeber der tumben Opfer von List und Täuschung stehen in diesem Kompositum nicht gut da. Als die Leipziger „Illustrirte Zeitung“ am 16. März 1872 in einer Reportage über die „Bauernfänger von Berlin“ beschrieb, wie Betrüger vom Land kommende Reisende, die mit dem ungewohnt hastigen Betrieb in der großen, fremden Stadt überfordert waren, mit falscher Freundlichkeit als Opfer „fingen“ (überlisteten), konnte der „Bauernbescheiszer“ schon auf eine jahrhundertelange Überlieferungsgeschichte zurückblicken. Doch der äußerst erfolgreichen ZDF-Sendung „Vorsicht Falle!“ hat dieser abwertende Missklang nicht geschadet. Im Gegenteil, die Warnung „Nepper, Schlepper, Bauernfänger!“, der Untertitel einer „kriminalistischen Aufklärungsserie“ mit Eduard Zimmermann („Sogenannte ‚Kaffeefahrten‘ haben einzig den Zweck, Waren überteuert zu verkaufen.“) brachte es zum geflügelten Wort mit Eintrag im Duden. Insgesamt wurden in beinahe 34 Jahren (vom 24. März 1964 bis zum 3. Dezember 1997) 161 Folgen ausgestrahlt.

    In bester Nachfolge des umtriebigen Eduard Zimmermann unterrichtet heute der ehemalige stellvertretende Kommandeur der 1. Luftwaffendivision, Brigadegeneral Jörg Sohst, derzeit Vorsitzender des CDU-Ortsverbandes Bleckede und erster Vorsitzender des Fördervereins Brücken bauen e. V., in der Elbe-Jeetzel-Zeitung, Sonnabend, 17. August 2024, Seite 6, online am Freitag,16. August 2024 über seine Auffassung darüber, wie die Lüchow-Dannenberger Landrätin Dagmar Schulz (parteilos) und der Neu Darchauer Bürgermeisters Klaus-Peter Dehde (SPD) versuchen, eine moderne Form der politischen „Bauernfängerei“ ins Werk zu setzen:

    ·

    Provokation von Landrätin und Bürgermeister

    Betrifft: Artikel „Wie der Brückenstreit jetzt eskaliert“, (EJZ vom 23. Juli)

    Mit der EJZ-Überschrift „Wie der Brückenstreit jetzt eskaliert“ wird ein Zustand beschrieben, der gar nicht vorhanden ist. Der Landrat des Landkreises Lüneburg, Jens Böther (CDU), hat die Ansinnen der Lüchow-Dannenberger Landrätin Dagmar Schulz (parteilos) und des Neu Darchauer Bürgermeisters Klaus-Peter Dehde (SPD) mit der korrekten Begründung – der Landkreis Lüneburg plant vertragskonform eine Ortsumfahrung von Neu Darchau (siehe §1 des Vertrages: . . .„eine an das Brückenbauwerk anschließende nördliche Ortsumfahrung von Neu Darchau“) – zurückgewiesen, denn die Untersagungen als solche sind voraussichtlich zum Scheitern verurteilt. Das gilt natürlich in der Planungs-, in der Ausschreibungs- und ebenso in der eigentlichen Bauphase.

    Muss nicht eigentlich vielmehr von einer Provokation der Landrätin und des Bürgermeisters ausgegangen werden, wenn die Untersagungen aus dem Kreishaus Lüchow und der Gemeinde Neu Darchau wider besseren Wissens damit begründet werden, die Brückenvereinbarung bedinge eine Umfahrung um die Gemeinde Neu Darchau, die den Ortsteil Katemin einschließen würde? Die Verwaltung aus Lüchow hat schon im Jahr 2021 (Anhang zur Sitzungsvorlage Nr. 2021/827, siehe Stellungnahme der Verwaltung am Ende der Antragsvorlage vom 16.06.2021) eindrucksvoll dargelegt, weshalb diese Annahme irrig ist. Diese Dokumentation ist ebenso veröffentlicht wie die Expertise von Dr. Maren Conrad-Giese vom 13. Juli 2023 (siehe SessionNet / Bürgerportal), Justizarin im Lüchower Kreishaus.

    Sie resümierte, dass den Vertragsparteien der Unterschied zwischen Ort/Ortsteil Neu Darchau und Gemeinde Neu Darchau durchaus bekannt gewesen sein dürfte. Insofern, so die Erste Kreisrätin, könne keineswegs angenommen werden, dass die Parteien der Brückenvereinbarung mit der gefassten Regelung (Ortsumfahrung Neu Darchau) eigentlich eine Umfahrung der gesamten Gemeinde Neu Darchau gemeint haben.

    Auch das Bohei, das die Elbe-Jeetzel-Zeitung in ihrem Artikel über das durch Neu Darchaus Bürgermeister Klaus-Peter Dehde außerdem verfügte Betretungsverbot machte, ist mit einer gewissen Komik behaftet. Der Antrag auf Planfeststellung, also die Baugenehmigung des Vorhabens, ist bereits am 30. April 2024 gestellt worden, notwendige Untersuchungen vor Ort sind längst erledigt. Auf der geplanten Brücken-Trasse befinden sich auch nur solche Grundstücke, die im Privateigentum stehen. Der Umstand, dass diese in der Gemarkung des Ortsteils Neu Darchau liegen, ist dabei unerheblich, denn die Strecke der Ortsumfahrung ist davon gar nicht betroffen. Aus Neu Darchau kommt also wieder einmal der Versuch, sich durch Dramatisierung der Lage die Zustimmung der Einwohnerinnen und Einwohner zu verschaffen.

    Von Jörg Sohst, Bleckede

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  2. Avatar von Otto Berg Otto Berg sagt:

    Lieber Herr Dehde,

    Sie erklärten am 15. August 2024 um 10:36 Uhr herausgefunden zu haben:

    Neu Darchau ist Teil der Samtgemeinde Elbtalaue. Somit ist Katemin im juristischen Sinne kein „Ort“ …

    Im juristischen Sinne“ bedeutet bei Ihnen: Im Sinne des § 90 NKomVG. Insoweit ist das zutreffend. Sie stürmen also mit Ihrer Feststellung über eine sich weit offen dahinschwingende Brücke, als wäre diese schon gebaut. Folglich ergibt sich: „Die Verwaltungsjuristen des Landkreises Lüchow-Dannenberg waren und sindnichtrechtssicherer als die des Landkreises Lüneburg“ -, denn beide haben festgestellt: genau wie Neu Darchau ist Katemin ein Ortsteil der Gemeinde Neu Darchau.

    Auch § 3, Absatz 3, Satz 3 der geltenden Brückenvereinbarung vom Januar 2009 unterscheidet zwischen der Gemeinde Neu Darchau und Neu Darchau:

    Sollte der Landkreis Lüneburg die Ortsumfahrung Neu Darchau nicht planen, ausschreiben oder bauen, können der Landkreis Lüchow-Dannenberg, die Samtgemeinde Elbtalaue oder die Gemeinde Neu Darchau die Fortführung der Baumaßnahme untersagen.

    Ein Fußballverein ist etwas anderes als eine Mannschaft dieses Fußballvereins. Und eine Gemeinde ist etwas anderes als ein Ortsteil dieser Gemeinde. Weder im LK Lüchow-Dannenberg noch im LK Lüneburg wird ein ernstzunehmender Mensch jemals etwas anderes behaupten.

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  3. Avatar von Erwin Habisch ezwoh sagt:

    Die Frage, ob Katemin ein „Ort“ ist, lässt sich aus dem Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetz klar mit „nein“ beantworten:

    § 90 NKomVG – Einrichtung, Änderung und Aufhebung von Ortschaften und Stadtbezirken

    (1)
    1Gebietsteile einer Gemeinde, deren Einwohnerinnen und Einwohner eine engere Gemeinschaft bilden, können durch die Hauptsatzung zu Ortschaften bestimmt werden.
    2Die Hauptsatzung legt zugleich fest, ob Ortsräte gewählt oder Ortsvorsteherinnen oder Ortsvorsteher bestellt werden.
    3Satz 1 gilt nicht für Mitgliedsgemeinden von Samtgemeinden.

    Bis 2011 war das inhaltlich gleich in § 55 der Niedersächsischen Gemeindeordnung geregelt.

    Neu Darchau ist Teil der Samtgemeinde Elbtalaue. Somit ist Katemin im juristischen Sinne kein „Ort“, sondern Teil des zu umfahrenden Ortes Neu Darchau. Die Verwaltungsjuristen des Landkreises Lüchow-Dannenberg waren und sind anscheinend rechtssicherer als die des Landkreises Lüneburg…

    „Radbruch Mühle“ hat seit ein paar Jahren auch „Ortsschilder“. Durch ein gelbes „Ortsschild“ wird nicht die Eigenschaft eines Ortes begründet.

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    • Avatar von Helga Dreyer Helga Dreyer sagt:

      Meine Güte, Herr / Frau ezwoh!

      Wie verzweifelt muss eine(r) sein, wenn er/sie sich an solchen Strohhalm klammert.

      Bitte lesen Sie die von Ihnen zitierte Vorschrift noch einmal ganz konzentriert durch.

      § 90 Abs. 1 Satz 1 NkomVG spricht von Ortschaften.

      Ortschaft bedeutet z. B.

      • Ortschaften sind danach Teile einer Gemeinde, die eine engere Gemeinschaft bilden UND für die die Hauptsatzung (der Gemeinde) bestimmt, dass Ortsräte gewählt oder Ortsvorsteherinnen oder Ortsvorsteher bestellt werden.
      • Eine Ortschaft ist danach ein rechtlich definierter Teil einer Gemeinde, der mit besonderen Rechten ausgestattet ist.

      Klar hat niemand bisher behauptet, dass Katemin eine Ortschaft im Sinne dieser Vorschrift ist.

      Katemin ist ein Ortsteil der Gemeinde Neu Darchau.

      Was meint man mit Ortsteil?

      Ein Ortsteil bzw. Gemeindeteil ist ein geografisch abgegrenzter und mit eigenem Namen versehener Siedlungsbereich der zum Gemeindegebiet gehört.

      Teilorte/Ortsteile haben insbesondere eine geschlossene Ortslage.

      Dass Katemin eine geschlossene Ortslage in einem geografisch abgegrenzten Siedlungsgebiet hat, das beweisen u. a. die gelben Verkehrsschilder, die beispielsweise an der Brücke über den Kateminer Bach darauf hinweisen, dass der Verkehrsteilnehmer Katemin verlässt und nun in den Ortsteil Neu Darchau der Gemeinde Neu Darchau eintrifft (und umgekehrt).

      Dass der Kateminer Bach als „Grenzflüsschen“ zwischen den beiden Ortsteilen Katemin und Neu Darchau angesehen wird und für alle Außenstehende erkennbar diese Ortsteile auch geografisch voneinander trennt, das muss ich wohl nicht betonen.

      Sollten Sie, werte(r) Herr / Frau ezwoh, eine gewisse Nähe zu dem Bürgermeister aus Neu Darchau haben, dann unterrichten Sie ihn doch bitte darüber, dass sowohl Wikipedia als auch die Samtgemeinde Elbtalaue mit ihren jeweiligen Artikeln die Dehde-Imaginationen als fixe Idee entlarven.

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  4. Das teilt der Landkreis Lüneburg heute mit:

    Das formelle Planfeststellungsverfahren für den Bau der Elbbrücke bei Darchau und Neu Darchau startet. Nachdem der Betrieb für Straßenbau und –unterhaltung des Landkreises Lüneburg im April 2024 den Planfeststellungsantrag bei der Genehmigungsbehörde eingereicht hatte, liegen die Unterlagen zur öffentlichen Beteiligung aus. Vom 27. August bis zum 26. September 2024 können Bürgerinnen und Bürger die Unterlagen über die Internetseite des Landkreises Lüneburg unter http://www.landkreis-lueneburg.de/planfeststellung einsehen. Die Dokumente liegen zudem in den Rathäusern der Stadt Bleckede, der Gemeinde Amt Neuhaus, der Samtgemeinde Dahlenburg, der Samtgemeinde Elbtalaue, der Gemeinde Neu Darchau, der Stadt Lübtheen sowie in den Landkreisen Lüchow-Dannenberg und Lüneburg aus. „Die Auslegung ist ein weiterer wichtiger Schritt in Richtung einer ganzjährig verlässlichen Elbquerung. Das Verfahren ist transparent und ermöglicht es allen Bürgerinnen und Bürgern, daran teilhaben zu können“, sagt Landrat Jens Böther.

    Bis zum 7. November 2024 können Hinweise und Einwendungen von Bürgerinnen und Bürgern online datensicher eingereicht werden. Voraussetzung für Einwendungen ist, dass eigene Belange durch das Vorhaben betroffen sind. Diese müssen im Schreiben kenntlich gemacht werden. Stellungnahmen können zudem per Post an den Landkreis Lüneburg (Regional- und Bauleitplanung, Auf dem Michaeliskloster 4, 21335 Lüneburg) oder direkt per Mail an planfeststellung_elbbruecke_darchau_neu_darchau@landkreis-lueneburg.de gesendet werden. Eine Mail muss mit einer elektronischen Signatur unterzeichnet werden. Nach dem Beteiligungsverfahren werden die Einwendungen und Stellungnahmen geprüft, erwidert und abgewogen. Ein anschließender Erörterungstermin wird rechtzeitig bekannt gegeben.

    Die vorliegende Planung umfasst den Neubau einer Straßenbrücke über die Elbe bei Darchau und Neu Darchau mit einem begleitenden Fuß- und Radweg. Die Planung beinhaltet zudem eine an das Brückenbauwerk anschließende nördliche Ortsumfahrung von Neu Darchau, die in Katemin an die L 231 anschließt. „Wir haben ausgiebig an den Unterlagen gearbeitet. Viele Abstimmungen und Termine liegen hinter uns. Nun freuen wir uns, dass die Öffentlichkeitsbeteiligung beginnt“, sagt Jens-Michael Seegers, Leiter des Betriebs für Straßenbau und –unterhaltung des Landkreises Lüneburg.

    Hintergrund

    Die Elbbrücke bei Darchau ist das größte und wichtigste Infrastrukturprojekt des Landkreises Lüneburg. Aktuell mit rund 94,78 Millionen Euro Projektgesamtkosten veranschlagt, soll die feste Elbquerung nach mehr als 30 Jahren das Amt Neuhaus und den linkselbischen Teil des Landkreises Lüneburg und den Landkreis Lüchow-Dannenberg verbinden. Bisher gibt es auf dem 70 Kilometer langen Flussabschnitt zwischen Lauenburg und Dömitz keine feste Querung, die Menschen sind auf die Fährverbindungen bei Bleckede und Neu Darchau angewiesen.

    Weitere Informationen: http://www.landkreis-lueneburg.de/elbbruecke

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  5. Avatar von Klaus Bruns Klaus Bruns sagt:

    Ist Niedersachsen verschuldet?

    Wie das Landesamt für Statistik Niedersachsen (LSN) mitteilt, entsprach dies einer Verschuldung von 4.312 Euro pro Kopf. Gegenüber dem Vorjahr sind die kommunalen Schulden um 9% gestiegen.04.03.2024

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    • Avatar von Willi Banse Willi Banse sagt:

      Der Schuldenstand der kommunalen Kernhaushalte belief sich am 31. Dezember 2023 auf eine Summe von 15.129 Mio. Euro oder, pro Kopf berechnet, auf 1.857 Euro.

      Landesamt für Statistik Niedersachsen, Pressemitteilung Nr. 065 vom 28.06.2024 (Absatz 2 der Mitteilung)

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    • Avatar von Klaus Bruns Klaus Bruns sagt:

      Niedersachsens kaputte Brücken: Einschränkungen auf 74 Bauwerken

      Zudem würden nach derzeitigem Stand zwischen 2024 und 2030 rund 14 Prozent der Mitarbeitenden in den Ruhestand gehen. Das werde die Landesstraßenbaubehörde „vor große Herausforderungen stellen“. Die Entwicklung betreffe auch den Bereich des Brückenneubaus. Plumps

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      • Avatar von Otto Berg Otto Berg sagt:

        Lieber Herr Bruns,

        leider scheinen Sie es schon wieder vergessen zu haben: Die Elbbrücke ist kein Landes-, sondern ein Kreisbauprojekt! Können Sie mir (oder sich) erklären, was der nahende, sich über sechs Jahre hinstreckende Generationenwechsel bei rund 14 Prozent der Mitarbeitenden in der Niedersächsischen Landesstraßenbaubehörde (Adresse: Göttinger Ch 76A, 30453 Hannover) mit dem Elbbrückenbau des Landkreises Lüneburg (Adresse: Auf dem Michaeliskloster 4, 21335 Lüneburg) zu tun hat?

        Den aktuellen allgemeinen Zwischenbericht zur Situation des Eigenbetriebs Straßenbau und -unterhaltung (Adresse: Raiffeisenstraße 7, 21379 Scharnebeck) zur gestrigen Sitzung vom 13. August 2024 (gemäß § 3 Eigenbetriebsverordnung) finden Sie im Vorlagesammeldokument (VO-2024/195) auf dieser Seite.

        Darin auf Seite 10 obere Hälfte: „Zur allgemeinen Organisation und Personalentwicklung„. Ich zitiere:

        Personalveränderungen im 1. Halbjahr 2024:

        ● Seit dem 18.05.2024 konnte ein Straßenwärter-Azubi nach erfolgreicher Prüfung unbefristet weiterbeschäftigt werden.

        ● Zum 15.06.2024 ist ein Straßenwärter zusätzlich (u.a. für Radwegreparaturen in Eigenregie) unbefristet eingestellt worden.

        Schmunzeln-plumpsi

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      • Avatar von Klaus Bruns Klaus Bruns sagt:

        Lieber Herr Berg

        stimmt, ich hatte glatt vergessen , das der landkreis lüneburg ,,größenwahnsinnig,, geworden ist. sind diese projekte nicht eher ländersache? wer plündert eigentlich hier wem den steuersäckel? ob der bürger noch mal wach wird, bevor er wieder gemolken wird? der bürger muss sich dann wohl an marode zustände gewöhnen müssen. wäre dieses thema, für das stadttheater lüneburg ,nicht eine gute idee , sie auf die bretter ,die die welt bedeuten, zum besten zu bringen? das orchester kann ja zur eröffnung den narrhalla marsch spielen. schmunzeln

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      • Avatar von Otto Berg Otto Berg sagt:

        Lieber Herr Bruns,

        vorgestern schrieben Sie, die Pro-Kopf-Verschuldung in Deutschland betrage 28.943 Euro. Warum überweisen Sie Ihren Anteil nicht einfach noch heute dem Fiskus? Dann wären Sie Ihre Verbindlichkeiten auf einen Schlag los, könnten das leidige Thema abhaken, frisch und frei durchatmen und das herrliche Wetter genießen. Und wenn Sie weitere 864 Ihrer Nachbarn (jeden achten Reppenstedter) überzeugen könnten, gleich morgen Vormittag dasselbe zu tun, dann wäre der Eigenanteil des Landkreises (€ 25 Mio) am Brückenbau noch vor diesem Wochenende in trockenen Tüchern.

        Und zuletzt das Theater Lüneburg, Herr Bruns? Da haben Sie ja einmal eine kuriose Idee. Ein Stück auf die Bühne bringen, das aktuelle politische Vorgänge seziert? Wo kämen wir denn da hin, wenn der Balkon und das Parkett sich genötigt sähen, an einem schönen Abend über Hinterbühnenereignisse nachzudenken?

        Zum Finanziellen gibt es unterschiedliche Ansichten. Vor einer Woche jubelte MdL Pascal Mennen von den GRÜNEn: „Ein starkes Signal für das Theater Lüneburg! – Der niedersächsische Haushaltsplan 2025 sieht 3,5 Millionen Euro für die Kommunalen Theater vor.

        MdL Philipp Meyn, SPD, klatschte aufgeregt in die Hände: „Hiervon profitiert ganz konkret auch Lüneburg. In diesem Zuge gilt der Dank allen Mitwirkenden, die durch ihre Kunst und Kreativität täglich die Bedeutung unseres Theaters untermauern.

        Mennens Fraktionsvorsitzender Detlef Schulz-Hendel aber streute bereits Salz in die Suppe: „Trotz der großen Freude rund um diese wundervolle Neuigkeit wissen wir, dass das Theater Lüneburg auch weiterhin mit knappen finanziellen Ressourcen zu kämpfen hat. Als Abgeordnete der Region stehen wir auch weiter an der Seite unseres Theaters als wichtigem kulturellen Baustein der Region.

        Und vor zwei Tagen warnte Hans-Martin Koch, Lüneburgs großer Feuilletonkorrespondent: „3,5 Millionen Euro zusätzlich für die kommunalen Theater […] , das meint das Schlosstheater Celle, das Deutsche Theater Göttingen, das Theater für Niedersachsen in Hildesheim, die Städtischen Bühnen Osnabrück, die Landesbühne Nord in Wilhelmshaven – und das Theater Lüneburg. […] Nach Lüneburg fließen voraussichtlich etwa 400.000 Euro.“

        Noch deutlicher äußert sich Landrat Jens Böther für den Kreis, der 75 Prozent der kommunalen Beteiligung trägt. „Mit den im Landeshaushalt eingeplanten 3,5 Millionen Euro pro Jahr wird nur das abgesichert, was wir bislang schon haben. Das Theater Lüneburg hat im letzten Jahr aus dem Härtefallfonds 380.000 Euro erhalten. Diese Mittel dürfen keine Eintagsfliege sein. Auch die Beteiligung des Landes an den Tarifsteigerungen in den nächsten Jahren bleibt offen.“

        Ähnlich äußert sich Oberbürgermeisterin Claudia Kalisch: Dies könne nur der erste Schritt sein. „Für eine dauerhafte Sicherung des Theaters muss es noch weitergehen: Wir brauchen eine Verstetigung und eine Beteiligung des Landes an künftigen Tarifsteigerungen.“

        Was ist eigentlich mit der Landeskrankenhilfe-Arena? Die steht an 300 Tagen im Jahr leer, ungenutzt und abweisend wie Fort Knox (dessen Baukosten 560.000 US-Dollar, nach heutigem Wert etwa 11 Mio US-Dollar betrugen) hinter meterhohen Stahldrahtzäunen gesichert in ihrer zubetonierten Wüste auf der Vrestorfer Heide herum.

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    • Avatar von Klaus Bruns Klaus Bruns sagt:

      https://www.destatis.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/2024/07/PD24_288_713.html

      Pressemitteilung Nr. 288 vom 29. Juli 2024

      WIESBADEN – Der Öffentliche Gesamthaushalt (Bund, Länder, Gemeinden und Gemeindeverbände sowie Sozialversicherung einschließlich aller Extrahaushalte) war beim nicht-öffentlichen Bereich zum Jahresende 2023 mit 2 445,1 Milliarden Euro verschuldet. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) nach endgültigen Ergebnissen weiter mitteilt, entspricht dies einer Pro-Kopf-Verschuldung in Deutschland von 28 943 Euro. Das waren 778 Euro mehr als Ende 2022.

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  6. Avatar von jj jj sagt:

    Diese Pressemitteilung hat jetzt die Bürgerinitiative „Ja zur Fähre – Nein zur Brücke“ verschickt. Die vor allem eines verdeutlicht, wie unvereinbar die Position zu den Brücken-Freunden ist.

    Katemin in Zentrum der umstrittenen Elbbrücke

    Die Petition pro Brücke der Brückenbefürworter um Ina Niederhoff und des Vereins Brücken bauen e.V. ist gescheitert. Indessen haben der Landkreis Lüchow – Dannenberg und die Gemeinde Neu Darchau jede weitere Bearbeitung des Bauvorhabens untersagt. Derweil betreibt der Landkreis Lüneburg, offenbar völlig faktenfrei (Landrat Böther: „Für mich ist die Brücke ein Stück gelebte deutsche Einheit.“) das Projekt weiter. Katemin als Ortsteil von Neu Darchau steht jetzt im Zentrum des umstrittenen Vorhabens.

    Kaum mehr als rund 2.000 Personen aus der Gemeinde Amt Neuhaus und Umgebung unterstützen unlängst eine Petition der Brückenbefürworter um Ina Niederhoff (Amt Neuhaus). Das entspricht weniger als der Hälfte der Einwohner der Gemeinde. Nach abschließender Beratung des Petitionsausschusses beim niedersächsischen Landtag ist die Petition auch inhaltlich gescheitert. Zwischenzeitlich betreibt der Landkreis Lüneburg unter Federführung seines Landrats, Jens Böther, das Planfeststellungsverfahren (Bauantrag für die Brücke) hartnäckig weiter. Indessen haben Lüchow – Dannenberg und die Gemeinde Neu Darchau unter Verweis auf den Brückenvertrag (2009) dem Landkreis Lüneburg jede weitere Bearbeitung des Bauvorhabens untersagt. Zuvor hat im März 2006 das Verwaltungsgericht Lüneburg (5 A 261 / 5) ein Planfeststellungsverfahren für den Bau der Brücke seinerzeit gestoppt. Hingegen muss die Gemeinde Neu Darchau aufgrund eines gerichtlichen Beschlusses (Verwaltungsgericht Lüneburg, 3 B 33/20) aus dem Dezember 2020 Vorarbeiten zum Planfeststellungsverfahren der Elbbrücke dulden.

    Nach Einschätzung der Neu Darchauer Bürgerinitiative ist aufgrund des aktuellen Stands der Dinge die Lage hingegen neu zu bewerten und im Zweifel ein neues Urteil anzustreben. Unbeschadet davon bereitet sich die Bürgerinitiative, beraten durch Rechtsbeistand mit erfolgreicher Expertise in einschlägiger Angelegenheit, auf die Öffentlichkeitsbeteiligung des Planfeststellungsverfahrens vor. Daher bietet die BI bereits jetzt allen Betroffenen kostenlose orientierende Hilfe für Einwendungen gegen den unverantwortbaren Eingriff in den heimischen Naturraum an.

    In dem nunmehr drei Jahrzehnte andauernden Hin und Her einer Brückenoption in Regional- und Landesraumplanung ist nach Überzeugung der Bürgerinitiative ein faktenbasiertes Erfordernis verkehrspolitischer Notwendigkeit für eine Brücke bei Darchau bisher nicht nachgewiesen. Selbst eine schnellere (10 Minuten) Erreichbarkeit (z.B. der Kreisstadt Lüneburg) bei „angenommener Elbbrücke würde die Gemeine Amt Neuhaus nicht in die demografiefeste Zone bringen“ (Potenzialanalyse, KoRis regecon 2016). Hingegen wird lautstark und seit Jahren

    unter Verweis auf den behaupteten Mehrheitswillen der Neuhäuser von den Brückbefürwortern und jüngst vom Lüneburger Landrat, Jens Böther, die Realisierung der Brücke gefordert. Indessen legt nach Einschätzung der BI die sehr zurückhaltende Unterstützung der einschlägigen Petition durch die Neuhäuser einen ganz anderen Schluss nahe: Mehrheitlich haben sie die Petition pro Brücke nicht unterstützt.

    Insofern überrascht nicht, dass Jens Böther nun den strittigen Bau offenbar faktenfrei sowie lediglich als ein politisch und persönlich motiviertes Vorhaben betreibt (Böther: „Für mich ist die Brücke ein Stück gelebte deutsche Einheit.“). Die von Dagmar Schulz und Klaus-Peter Dehde auf dem Weg gebrachten Untersagungen der weiteren Bearbeitung des Projekts könnten den Klärungsprozess beschleunigen. Daher begrüßt die Bürgerinitiative die genannte Vorgehensweise. Dabei dürfte es zunächst um Katemin als ein Ortsteil von Neu Darchau und um die Bewertung des aktuellen Bearbeitungsstands auf der Grundlage des Brückenvertrages gehen.

    Bereits mit Entscheidung vom 16. Dezember 2020 des Verwaltungsgerichts Lüneburg muss die Gemeinde Neu Darchau Voruntersuchungen zur Vorbereitung eines Planfeststellungsbeschlusses für den Brückenbau durch den Landkreis Lüneburg dulden. Inzwischen hat der Landkreis Lüneburg einen Antrag auf Planfeststellung (Bauantrag) für den Bau der Elbbrücke bei Neu Darchau gestellt. Mithin sind nach Bewertung der Neu Darchauer Bürgerinitiative die von der Gemeinde zu duldenden Voruntersuchungen für die Planung abgeschlossen. Denn ein Bauantrag kann nur mit vollständiger Planung, einschließlich der Anforderungen für eine Umweltverträglichkeitsprüfung nach EU – Standard, gestellt werden.

    Gemäß § 3, Ziffer 3 des Brückenvertrages kann die Gemeinde die Fortführung der Baumaßnahme untersagen, wenn der Landkreis die Ortsumfahrung Neu Darchau nicht plant bzw. geplant hat. Nach Durchsicht der verfügbaren Pläne bewertet die BI die geforderte Ortsumfahrung und mit geplanter Querung des Ortsteils Katemin als nicht gegeben bzw. als nicht geplant. Katemin ist verwaltungsrechtlich ein Ortsteil von Neu Darchau. Nach allgemeinem Sprachverständnis und nach den Rechtsgrundsätzen des Guten Glaubens ist Katemin mithin ein Teil von Neu Darchau. Im Gegensatz zu Neu Darchau hat Katemin als Ortsteil von Neu Darchau keine eigenen Hoheitsbefugnisse (Hausrecht). Die Gemeinde und der Landkreis Lüchow – Dannenberg können bzw. müssen daher die Fortführung der angestrebten Baumaßnahme untersagen.

    Vor Abschluss haben die Vertragsparteien den Brückenvertrag über Jahre hinweg intensiv beraten. Den Beratungsprotokollen ist nach Überzeugung der BI zu entnehmen, dass eine Ortsquerung (Durchgangsverkehr in geschlossener Bebauung) von den Vertragsparteien nicht gewollt ist. Überdies, so die BI, begründet das (noch) vorhandene „Ortsschild – Katemin“ keinen Rückschluss auf den verwaltungsrechtlichen Status Katemins. Katemin gehört in diesem Sinne zu Neu Darchau. Für Neu Darchau (einschließlich seines Ortsteils Katemin) übt der Bürgermeister das Hoheitsrecht (Hausrecht) aus. Im Hinblick auf die abgeschlossenen Voruntersuchungen für das Planfeststellungsverfahren ist das Hoheitsrecht der Gemeinde (auch ohne Verweis auf den Brückenvertrag) nicht mehr begrenzt. Die Neu Darchauer Bürgerinitiative Ja zur Fähre – Nein zur Brücke e.V. begrüßt daher die Untersagung weiterer Planung. Sie ermutigt ausdrücklich diese im Zweifel auch gerichtlich feststellen zu lassen.

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    • Avatar von Otto Berg Otto Berg sagt:

      Lieber Herr Jenckel,

      ich muss Ihnen widersprechen:

      Diese Pressemitteilung, beweist nur an zweiter Stelle, wie unvereinbar die Position zu den Brücken-Freunden ist. „Vor allem verdeutlicht sie“ m. E. nämlich, dass nur eine einzige Person die Bürgerinitiative (BI) „Ja zur Fähre – Nein zur Brücke e.V.“ ausgemacht hat, der geist- und humorvolle, viel zu früh verstorbene Hans-Dieter Kirst-Thies (*17. Juli 1951; † 06. Juni 2024). Er allein war der spiritus rector der Anti-Brücke-Truppe, war derjenige, der Sachkenntnisse besaß, sich bemühte, sie zu erwerben, wo sie ihm fehlten, der zuhören konnte, lernfähig und fair agierte und sich dessen bewusst war, dass Rechthabermeinungen, Geschrei, PR-Tricks und Propaganda in einem Rechtsstaat nicht weit führen, dass es auf Wahrheit, auf Gründe, auf verfassungsgesetzlich geregelte demokratische Verfahren und letztlich auf juristisch wasserdichte Argumente viel mehr ankommt als auf punktuell erzielte Aufmerksamkeitsgewinne durch blindwütiges Aufstampfen und durch das Hochrühren wohlfeiler Emotionen unter schlecht informierten Dauermaulern.

      Ein wirres, unzulängliches von Fehleinschätzungen, Unwahrheiten und weiterem unzusammenhängenden Unfug strotzendes Pamphlet wie den – undatierten – gestern in meinem Postfach eingegangenen Newsletter, den Sie oben noch einmal präsentieren, hätte Hans-Dieter Kirst-Thies ganz bestimmt niemals verschickt. Ihm wäre klar gewesen, dass mit dem irreleitenden kommunikativen Wutschnauben dieser Sorte in der Breite viel zu viel Vertrauen verspielt wird, als dass die eigene Glaubwürdigkeit nicht nachhaltig sollte Schaden nehmen.

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    • Avatar von Helga Dreyer Helga Dreyer sagt:

      Lieber Herr Jenckel,

      Sie schrieben: ….“Die vor allem eines verdeutlicht, wie unvereinbar die Position zu den Brücken-Freunden ist.“

      Ich nehme das mal als Kompliment für den Brückenverein, denn Sie haben – so vermute ich – erkannt, wer bisher zu den in der Pressemitteilung angesprochenen Themen faktenbasiert argumentiert hat und wer sich jetzt ohne Realitätsbezug etwas zusammenfantasiert und sich in abenteuerlichen Spekulationen als blitzgescheit darstellen möchte.

      Anderenfalls hätten Sie doch sicher auch eine ergänzende Bemerkung zu der PM-Chose selbst beigesteuert.

      Hat die Bürgerinitiative unter dem Vorsitz des verstorbenen Herrn Kirst-Thies noch mit Halbwahrweiten gearbeitet, das heißt, die andere, nicht genehme Hälfte der vorhandenen Tatsachen blieben einfach unbeachtet, siehe beispielsweise in diesem Dialog zur Ortsumfahrung aus dem letzten Jahr:

      Mit der Elbbrücke ins Guinness-Buch der Rekorde

      So waren jetzt offenbar Halbwisser die Verfasser der Pressemitteilung.

      Sie wissen doch, lieber Herr Jenckel, bei Halbwissen fehlt meistens die wichtige Hälfte.

      Und ich gehe noch einen Schritt weiter: Möglicherweise waren hier Ignoranten am Werke, die sich gar nicht um Wissen, Erkenntnis und Wahrnehmung bemühten und daher (absichtlich) unwissend verblieben, allein deshalb, damit sie ihrer Anhängerschaft etwas vorgaukeln können.

      Dreh- und Angelpunkt zu den Untersagungsverfügungen ist die Vereinbarung, wonach eine Ortsumfahrung um Neu Darchau gebaut werden muss.

      Nur ein unglaubliches Beispiel aus dem Gesudere der BI: Die Orts-Grenze zwischen den beiden Ortsteilen, der Gemarkung „Katemin“ und der Gemarkung „Neu Darchau“ aus der (politischen) Gemeinde Neu Darchau wird einfach mal so annulliert, Katemin dem Ortsteil Neu Darchau zugeschlagen.

      Ein Klick bei Dr. Google hätte schon ausgereicht, um festzustellen, dass der Ort Neu Darchau – ebenso wie der Ort Katemin – jeweils Ortsteile der GEMEINDE Neu Darchau sind.

      Bleibt zu hoffen, dass die BI die von ihr erbetenen Spendengelder dazu verwendet, und einen fachkundigen Anwalt im Verwaltungsrecht zurate zieht, bevor sie weiterhin solchen Hafenkäse verbreitet.

      Apropos Hafen: Beim Hafenfest in Neu Darchau am kommenden Wochenende will die Bürgerinitiative mit einem Stand vertreten sein und über die Sachlage und Fakten zur Brücke aufklären.

      Eine große Bitte an die Verantwortlichen: Füllen Sie bitte vorher Ihre Wissensschatulle auf.

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      • Avatar von Yvonne Brück Yvonne Brück sagt:

        Sehr geehrte Frau Dreyer,

        Ihr Link in Absatz vier oben verlinkt nicht. Zu Ihrem Dialog mit Herrn Kirst-Thies vom Mai 2023 zum Thema Ortsumfahrung von Neu Darchau geht mit einem Klick vom Bahnsteig 9 ¾.

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      • Avatar von Klaus Bruns Klaus Bruns sagt:

        Frau Dreyer

        wer bei uns ein prozess gewinnt und sein gegner kein geld hat, darf die prozesskosten übernehmen. ihr verein wird bestimmt eine rechnung bekommen. fakt ist , wer keine hoheitsrechte besitzt, muss unsinn deswegen noch lange nicht dulden. nur wolkenkukucksheime sind kostenlos.

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      • Avatar von Lars W. Schneider-Sommerhoff Lars W. Schneider-Sommerhoff sagt:

        Klaus Bruns

        Das genaue Gegenteil, von dem, was Sie schreiben, ist richtig. Zum Verständnis ist es hilfreich, an die Schutzmaßnahmen der §§ 28-32 und 36 des IfSG zu denken und sich klar zu machen, welche Schwierigkeiten die praktikable Ausgestaltung der Befugnisnormen darstellten. Siehe die Abschnitte 7.3 auf der Seite 108 und 7.3.2.4 auf den Seiten 111 bis 113 im Bericht des Sachverständigenausschusses nach § 5 Abs. 9 IfSG (Evaluationskommission) vom 30. Juni 2022.

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  7. Avatar von Helga Dreyer Helga Dreyer sagt:

    Lieber Herr Berg,

    ich muss unseren Informationsaustausch vom 25.Juli ergänzen.

    Die Gründe sind nicht ohne Brisanz, Darum stelle ich meinen Kommentar nun zuoberst ein.

    Nicht allein die Elbe-Jeetzel-Zeitung hat den bitter geschimmelten Gedankenquark des Neu Darchauer Bürgermeisters Dehde sensationsgierig breitgewalzt und und ihrem Publikum kredenzt, auch der Norddeutsche Rundfunk war sich nicht zu schade, seiner Zuhörerschaft die ungenießbare Pampe als frische Infohappen anzubieten:

    Der politische Streit um die geplante Elbbrücke zwischen Darchau und Neu Darchau (Landkreis Lüchow-Dannenberg) verschärft sich. CDU-Landrat Jens Böther aus Lüneburg teilte mit, sich nicht an das von der Gemeinde verhängte Betretungsverbot halten zu wollen. Der Landkreis Lüneburg setzt sich seit der Wiedervereinigung für den Bau einer Elbbrücke ein. Auf die neue Entwicklung reagierte der Bürgermeister von Neu Darchau, Klaus-Peter Dehde (SPD), empört. Die Brückener [sic! / gemeint sind wohl „die Mitarbeiter“] des Landkreises Lüneburg würden damit zum Rechtsbruch aufgefordert, so Dehde. Der Gemeinderat hatte unter anderem ein Betretungsverbot für das Gemeindegebiet für alle Planerinnen und Planer ausgesprochen. Landrat Böther sieht das anders: Die Baupläne sollen im August öffentlich ausgelegt werden. Um das Brückenprojekt überhaupt planen zu können, müssten seine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auch Grundstücke betreten. Das will sich Bürgermeister Dehde nicht gefallen lassen: Man werde „mit allen Mitteln dagegen vorgehen und gegebenenfalls die Polizei rufen und Strafanzeige stellen“, sagte der SPD-Politiker gegenüber NDR Niedersachsen.

    Wie kommt ein Provinzler wie Klaus-Peter Dehde dazu, seinen medialen Freunden vergorene Milchprodukte zum Weiterverkauf anzudienen? Hier stellt sich sogleich die nächste Frage: Wo hat er diesmal etwas falsch verstanden? Ich vermute, unser emsiger Bürgermeister hat sich zum Ausrufen seines Betretungsverbotes durch einen Vorgang im Landkreis Harburg inspirieren lassen.

    Die Gemeinde Seevetal – dort geht es um die umstrittene ICE-Neubaustrecke – erteilte Kartierern der Deutschen Bahn vor zwei Jahren ein Betretungsverbot ihrer gemeindeeigenen Grundstücke, wie in der Kreiszeitung „Wochenblatt“ vom 13. September 2022 nachzulesen ist.

    Am 23. Januar 2023 begründete die Gemeinde Seevetal ihre zivilrechtliche Einordnung zum Betretungsverbot auch öffentlich mit dem Hausrecht für die gemeindeeigenen Flächen (§ 1004 Abs. 1 BGB). Die Kenntnis dieses Vorgangs muss – so stelle ich mir vor – wie Hefe in die dickgelegte Milch von Herrn Dehdes Grübelkäserei gefahren sein, so dass er mit diesem verdorbenen und zum Himmel stinkenden Produkt sofort auf dem Nachrichtenmarkt hausieren gegangen ist.

    Verdorben? Jawohl, denn Herr Dehde hat nicht beachtet, dass die Elbbrücke betreffend …

    a) Planungen, die Sondierungen oder Untersuchungen vor Ort bedingten, längst abgeschlossen sind; der Antrag auf Planfeststellung (Baugenehmigung) wird üblicherweise vom Schreibtisch aus bearbeitet,

    b) Maßnahmen, die vor Ort durchgeführt werden mussten, bisher immer durch Verwaltungsakte des Landkreises Lüneburg angekündigt wurden („Duldungsverfügungen“),

    c) § 1004 BGB noch einen zweiten Absatz beinhaltet, der den Anspruch auf Beseitigung einer Beeinträchtigung ausschließt (welcher hier mittels eines Betretungsverbotes geltend gemacht wird), wenn der Eigentümer zur Duldung verpflichtet ist.

    Schon in dem Beschluss des Verwaltungsgerichts Lüneburg vom vom 16. Dezember 2020, Az.: 3 B 33/20 – ergangen wegen des Eilantrags der Gemeinde Neu Darchau zu ihrer Klage gegen eine Duldungsverfügung des Landkreises Lüneburg und daher Herrn Dehde und seinen Jüngern bestens bekannt – ist genau beschrieben, dass und weshalb die Gemeinde Neu Darchau Untersuchungen auf ihrem Gebiet (nach Anmeldung) dulden muss.

      Zusammengefasst:

      1. – Die Gemeinde Neu Darchau ist nach dem Niedersächsischen Straßengesetz zur Duldung (u. a. des Betretens ihrer gemeindeeigenen Flächen) verpflichtet!

      2. – Die Gemeinde Neu Darchau ist nicht berechtigt, im Hinblick auf das Brücken- und Ortsumfahrungsvorhaben das Betreten von gemeindeeigenen Grundstücke zu untersagen.

      Und, lieber Herr Berg, ganz vorsorglich, damit wir uns nicht auch noch im Kreise drehen (ich habe im Blog schon einen Cha Cha Cha – Tanzpartner), der Hinweis, dass – in Kenntnis der Ausführungen aus dem Kreishaus Lüchow (Anlage 1-8) – auch dem letzten Zweifler deutlich werden muss, dass die Brückenvereinbarung die Bedingung einer Ortsumfahrung auch um den Ort Katemin nicht einmal gedacht (!) beinhalten kann.

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      • Avatar von Klaus Bruns Klaus Bruns sagt:

        und wenn sie nicht gestorben sind, dann leben sie noch heute. wann wird das thema brücke wohl plumps machen?

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        • Avatar von Jo Jo sagt:

          Helga Dreyer schreibt:

          27. Juni 2024 um 22:23

          Herr Bruns,

          kein Mensch zwingt sie, meine Kommentare zu lesen. Mit meinen Ausführungen erfülle ich einfach nur den Vereinszweck , nachzulesen hier: https://bruecken-bauen-ev.de/

          Übrigens: Herr Poggensee schrieb in seinem Kommentar https://blog-jj.com/2024/06/13/der-osten-ist-blau/#comment-22517 – zwar zu einem anderen Thema – die allgemein gültigen Sätze:

          „FakeNews aber sind keine Meinung sondern Lügen“ und

          „…bleibt das Grundproblem: Menschen glauben gern dass, was ihre Meinung bestätigt.“

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        • Avatar von Klaus Bruns Klaus Bruns sagt:

          Jo

          mit ständigen wiederholungen und kleinen ergänzungen, kann man zwar ein thema am leben erhalten, aber nicht erfolgreicher machen. abgestandene wahlthemen , die seit ca. 30 jahren im landkreis lüneburg rumspuken, bleiben trotzdem abgestanden. es gibt wichtigeres zu bewältigen, zum beispiel sanierungen aller art, aber wer gerne träumen will, darf es solange tun, bis ihm die wirklichkeit auf die füße fällt.

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        • Avatar von Ortrud Bredow Ortrud Bredow sagt:

          Klaus Bruns,

          jetzt mal klartext. es gibt menschen, die meinen, nur klugscheißen reicht, um durchs leben zu kommen. stellen selbst nichts her, wollen aber etwas verkaufen. wohl dem, der ein handwerk beherrscht, was nachgefragt ist. diese amputierten, die nur die eine hälfte beherrschen, wollen die andere hälfte dominieren. bis jetzt sind sie sehr erfolgreich damit, leider. die auf kosten anderer leben wollen , vermehren sich. die anderen zahlen einen hohen preis dafür. damit meine ich nicht die, die nur 25 % kapitalertragssteuer bezahlen. diese schmarotzer leben gern auf kosten anderer. ich meine die, die eine familie gegründet haben und nicht deswegen dreimal im jahr in urlaub fahren können. hier wird tatsächlich das erbärmlichste für normal erklärt. was dr hegb betrifft, seine generation denkt leider so . ein spiegel wird da nie helfen. man sollte diese menschen meiden, nur so kann man etwas erreichen. was findet aber statt? sie werden gewählt und dieses nicht zu knapp. wer hat denn nun wirklich die schuld am versagen und der aufarbeitung der vergangenheit? die sich wählen lassen, oder die wählen?

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      • Avatar von Otto Berg Otto Berg sagt:

        Demnach sollte der Herr EJZ-Redaktor Detlef [?] Boick morgen vielleicht in Reaktion auf das Böther-Statement Herrn Dehdes vom 24. Juli 2024 auf Seite 3 in der Elbe-Jeetzel-Zeitung eine Dehde-Erwiderung Herrn Böthers in seinem Blatt bringen, die in etwa so lauten könnte:

        Die Stellungnahme des Bürgermeisters Klaus-Peter Dehde (SPD) macht deutlich, dass die Gemeinde Neu Darchau sich eben nicht an Regeln hält“, monierte Lüneburgs Landrat Jens Böther (CDU) in einer zweiten Mitteilung. Er betont, dass der Sachverhalt gerichtlich vor längerem geklärt worden sei. Böther findet es befremdlich, dass Bürgermeister Dehde öffentlich zum Rechtsbruch auffordere und damit seine „Untergebenen[!] in eine mehr als schwierige Situation bringe, wenn er sie anweise, den gerichtlichen Duldungsbeschluss für das Betreten der Grundstücke der Gemeinde zu ignorieren. Ich werde mit allen gebotenen Maßnahmen die Erlaubnis durchsetzen“, kündigt der Landrat an.

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    1. Avatar von Norbert Meyer Norbert Meyer sagt:

      Sehr geehrte Frau Dreyer,

      wenn Sie hier genau hinschauen, ist der Name in meinem Zitat genannt. Dass Sie sich als Kämpferin für angemessene Abwassertarife zu einer geachteten, mit allen verwaltungsrechtlichen Finessen vertrauten Spezialistin für die Einheit und Verschiedenheit von Orten (Bleckede) und Ortsteilen (Walmsburg) herangebildet haben, weiß ich, weiß Jens Böther, bewundern wir beide – wie zweifellos auch Dennis Neumann und Thomas Meyer.

      Herrn Böther würde ich allerdings fragen, warum in § 3, Absatz 3, Satz 3 der „Brückenvereinbarung“ und auch vorher schon und nachher wieder „Planung, Ausschreibung oder Bau“ als drei sachlich und temporal separierbare Anlässe für eine mögliche Untersagung „der Baumaßnahme“ genannt werden. Dass während der Planung mit der Ausführung des Baus noch nicht begonnen worden sein kann, ist – sehen wir einmal von der sogenannten „Arena“ ab, wo angeblich der Zeitdruck in jeder Sekunde so immens gewesen ist, dass um ein Haar die Eröffnung bereits vor der Grundsteinlegung stattgefunden hätte – eine Tautologie.

      Seit- und indem der kreiseigene Betrieb Straßenbau und -unterhaltung (SBU) die für das Planfeststellungsverfahren erforderlichen Unterlagen zusammengestellt, der Landkreis Lüneburg diese dem Landkreis Lüchow-Dannenberg, der Samtgemeinde Elbtalaue und der Gemeinde Neu Darchau bekannt gemacht und dann den entsprechenden Antrag am 30. April 2024 bei der Planfeststellungsbehörde eingereicht hat, wissen alle Vertragspartner, was geplant ist.

      Wenn aber das Nichterfüllen einer conditio sine qua non schon aus dieser Planung hervorgeht, ist ein Anlass gegeben, „die Fortführung der Baumaßnahme“ zu untersagen – und zwar unabhängig davon, ob nach Ansicht von Herrn Böther die Planung einen Teil der Baumaßnahme darstellt oder nicht.

      Ein letzter Punkt: Welchem Verwaltungsrichter dieser Erde, der nicht von Herrn Trump, Herrn Orbán oder Herrn Höcke ins Amt gemauschelt worden ist, würden Sie auf welche Weise erklären wollen, dass Sie das Wort „Ortsumfahrung“ im Lichte des Brückenvereinbarungstextes und seiner Genese deuten, das Wort „Baumaßnahme“ aber nach Maßgabe einer gewitzten landrätlichen Eingebung, die vielleicht nicht im Widerspruch zur landläufigen Verwendung, aber unübersehbar im Widerspruch zum Gebrauch des Wortes in diesem Vertragstext steht?

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      • Avatar von Otto Berg Otto Berg sagt:

        Anders als Lüneburgs schneidiger Landrat Jens Böther geht offenbar auch die Kreisverwaltung Lüchow-Dannenberg davon aus, dass der Begriff „Baumaßnahme, so war gestern, 24. Juli 2024 auf Seite 3 in der Elbe-Jeetzel-Zeitung zu lesen, …

        bereits die vorbereitenden Maßnahmen wie die Planungen beinhaltet. Das ergebe sich insbesondere aus der Brückenvereinbarung zwischen den beiden Kommunen, in der klargestellt werde, dass die Baumaßnahmen auch den Antrag auf Erlass der Planfeststellungsbeschlüsse umfassen würden, heißt es in einer ersten Stellungnahme des Landkreises Lüchow-Dannenberg […].

        In einen langen, kaum auch nur als Paraphrase kaschierten Wiederabdruck der Pressemitteilung des Landkreises Lüneburg hat EJZ-Redakteur Detlef Boick eine markige Kampfansage von Neu Darchaus Bürgermeister Klaus-Peter-Bernd Dehde eingeschaltet, die sein Berichterstatter referiert wie folgt:

        „Die Mitteilung des Landkreises Lüneburg macht deutlich, dass der Landkreis Lüneburg sich eben nicht an Regeln hält“, reagierte Neu Darchaus Gemeindebürgermeister Klaus-Peter Dehde (SPD) in einer ersten Stellungnahme. Er vermutet, dass der Sachverhalt gerichtlich geklärt werden müsse. Dehde findet es befremdlich, dass Landrat Böther offen zum Rechtsbruch auffordere und damit seine Untergebenen in eine mehr als schwierige Situation bringe, wenn er sie anweise, die Untersagung des Betretens der Grundstücke der Gemeinde zu ignorieren. Ich werde mit allen gebotenen Maßnahmen das Verbot durchsetzen“, kündigt der Bürgermeister an.

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        • Avatar von Klaus Bruns Klaus Bruns sagt:

          Wer ein Betretungs- oder Hausverbot missachtet, begeht Hausfriedensbruch und damit eine Straftat (§ 123 StGB). Dagegen kann man die Polizei zu Hilfe rufen, die das Hausrecht dann durchsetzt. Hausfriedensbruch wird nur verfolgt, wenn der Betroffene Strafanzeige stellt. Ich bin gespannt. ob Schildbürgerstreiche auch blutig enden können? schmunzel. high noon

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        • Avatar von Helga Dreyer Helga Dreyer sagt:

          Lieber Herr Berg,

          der EJZ-Redakteur füllt mit diesem Dehde-Wortgetöse erkennbar das Sommerloch.

          Das Bohei, das die EJZ in ihrem Artikel über das durch BM Dehde verfügte Betretungsverbot machte, ist mit einer gewissen Komik behaftet.

          Der Antrag auf Planfeststellung (Baugenehmigung) des Vorhabens, ist bereits am 30.04.2024 gestellt worden, notwendige Untersuchungen vor Ort sind längst erledigt.

          Außerdem: auf der geplanten Brücken-Trasse befinden sich nur Grundstücke, die im Privateigentum stehen. Der Umstand, dass einige davon in der Gemarkung des Ortsteils Neu Darchau liegen, ist dabei unerheblich, denn die Streckenführung der Ortsumfahrung selbst ist durch diese Grundstücke gar nicht betroffen.

          Wie der große Zampano, wieder einmal viel Lärm um nichts, der Herr Bürgermeister Dehde. Seine Ultras lieben ihn genau dafür.

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        • Avatar von Georg Wüstenhagen Georg Wüstenhagen sagt:

          Ein Nachtrag, Herr Bruns:

          wie gestern weiter unten bereits angedeutet, zählt der „Erlaubnistatbestandsirrtum“ (der unter Fachleuten auch als „Erlaubnistatumstandsirrtum“ bezeichnet wird) in der Theorie zu den umstrittensten Rechtsinstituten und bereitet Studierenden wie Ihnen oder Herrn Dehde in der Praxis große Probleme, insbesondere beim Lösen von Klausuren und Hausarbeiten, aber auch beim Formulieren von bürgermeisterlichen Sendschreiben oder gutgelaunten Schmunzelkommentaren. Dies liegt hauptsächlich daran, dass das Gesetz keine ausdrückliche Regelung für die Rechtsfolgen dieses Irrtums bietet.

          Der Täter unterliegt einem Erlaubnistatbestandsirrtum, wenn er sich über die sachlichen Voraussetzungen eines anerkannten Rechtfertigungsgrundes irrt. (Joecks, Wolfgang in Münchener Kommentar zum StGB, München 2003; §16 Rn. 78)

          Diese und ähnliche Definitionen scheinen auf den ersten Blick ziemlich unscheinbar und eindeutig, jedoch bereitet es oft Probleme in einem konkreten Fall zu erkennen und zu prüfen, ob der Täter sich in einem derartigen Irrtum befand. Hierzu muss man auch andere mögliche Irrtumsarten kennen und voneinander abgrenzen können, wobei hier insbesondere der Erlaubnisirrtum zu nennen ist. Diese Unterscheidung ist wichtig, da es sich bei dem Erlaubnisirrtum unstreitig um einen Verbotsirrtum i. S. d. § 17 StGB handelt, welcher die Schuld des Täters entfallen lässt, wenn der konkrete Irrtum unvermeidbar war. Liegt dagegen ein Erlaubnistatbestandsirrtum vor, so sind dessen Rechtsfolgen strittig.

          Betrachten Sie und Herr Dehde bitte folgenden Sachverhalt:

          Ihr Beagle, der Schmunzli, springt auf dem Fuhrenweg im kleinen Wäldchen zwischen Theodor-Strorm- und Thomas-Mann-Straße bellend auf den Dr. HEGB zu. Der HEGB, welcher (einzige Ausnahme: Deutsche Wachtel) große Angst vor Hunden hat, geht davon aus, dass Ihr Beagle ihn ins Bein beißen wird, wenn er nicht sofort etwas tut. Er greift deshalb nach seiner hirschledernen Patronentasche und drischt damit auf den armen Schmunzli hinunter. Eine andere Möglichkeit sich zu wehren hat HEGB nicht, auch ein Weglaufen wäre zwecklos, da Schmunzli viel zu schnell auf den promovierten Vorsteuerexperten zuschießt. Ihr Beagle erleidet aufgrund des Schlages mit der kiloschwer gefüllten Tasche einen Schock, trägt eine Gehirnerschütterung davon und eine stark blutende Platzwunde ziert seinen eingezogenen Kopf. Tatsächlich hätte aber der Schmunzli den HEGB gar nicht verletzen können, da er aufgrund seines hohen Alters längst keine Zähne mehr im Maul hat.

          Zwei Fragen:

          1. Wie hat sich der HEGB strafbar gemacht?
          2. Wo liegt die Parallele zur Dehde-Drohung?

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      • Avatar von Helga Dreyer Helga Dreyer sagt:

        Sehr geehrter Herr Meyer,

        ich gackere ungern über ungelegte Eier.

        Ob die Untersagungen zur Unzeit dem Landkreis Lüneburg zugestellt worden sind, vermag ich rechtlich nicht zu beurteilen. Reinweg vom Gefühl würde ich annehmen, dass generell ab dem Tag des Antrags auf Planfeststellungsbeschluss feststehen wird, welche Trassenführung geplant ist.

        Für mich steht aber auch fest: Der Landrat des Landkreises Lüneburg hat die Ansinnen der Landrätin Schulz und des Bürgermeisters Dehde mit der einzig möglichen korrekten Begründung – der Landkreis Lüneburg plant vertragskonform eine Ortsumfahrung von Neu Darchau (§ 1 des Vertrages) – zurückgewiesen, denn die Untersagungen als solche sind augenscheinlich zum Scheitern verurteilt. Das gilt sowohl in der Planungs- in der Ausschreibungs- und ebenso in der eigentlichen Bauphase; daran wird sich nichts mehr ändern.

        Sollte es zur Klage kommen, dann würde natürlich zunächst einmal festgestellt werden müssen, ob die Vorgabe des § 3, Absatz 3, Satz 3 der „Brückenvereinbarung“, der Zeitpunkt zur frühestmöglichen Untersagung zur Weiterführung der Baumaßnahme eingehalten worden ist. Sollte das bestätigt werden, dann erst ist zu untersuchen, ob der Vertragsgegenstand nach § 1 der Vereinbarung – hier: „eine an das Brückenbauwerk anschließende nördliche Ortsumfahrung von Neu Darchau“ eingehalten wird.

        Dass dieses der Fall ist, das hat die Verwaltung des Landkreises Lüchow-Dannenberg und auch in Teilen schon das Verwaltungsgericht Lüneburg begründet.

        Für Sie und Herrn Bruns hier ein Auszug im Wortlaut aus der Stellungnahme der Ersten Kreisrätin des Landkreises Lüchow-Dannenberg, Frau Dr. Conrad-Giese, vom 13.07.2023:

        Ortsumfahrung: Der Beschluss vom 17.01.2023 fordert eine Ortsumfahrung von Neu Darchau und Katemin.

        Die Brückenvereinbarung vom 09.01.2009 spricht dagegen nur von einer Ortsumfahrung Neu Darchau.

        Im Rahmen der Stellungnahme der Verwaltung (Anhang zur Sitzungsvorlage Nr. 2021/827 vom 10.06.2021) wurde die Auslegung des Begriffs Ortsumfahrung bereits ausführlich dargelegt. Auf diese Ausführungen sei an dieser Stelle verwiesen. Die Uz. schließt sich der dortigen rechtlichen Einschätzung an.

        2 Darüber hinaus sei zur Auslegung des Wortlauts bzw. Systematik der Brückenvereinbarung angemerkt, dass den Vertragsparteien der Unterschied zwischen Ort/Ortsteil Neu Darchau und Gemeinde Neu Darchau durchaus bekannt gewesen sein dürfte. So wird etwa in § 3 Abs. 3 Satz 3 Brückenvereinbarung ausdrücklich auch der Gemeinde Neu Darchau die Möglichkeit zur Untersagung eingeräumt.

        Hätten die Vertragsparteien also die gesamte Gemeinde Neu Darchau bei der Ortsumgehung meinen wollen, darf davon ausgegangen werden, dass sich dies im Wortlaut des Vertrages (nämlich in Präambel, § 1, § 2, § 3, § 5) entsprechend niedergeschlagen hätte.

        Das Verwaltungsgericht Lüneburg hat außerdem in seiner Entscheidung v. 16.12.2020 (Az.: 3 B 33/20) deutlich gemacht, dass bei der Prüfung der Frage, ob gegen die in der Brückenvereinbarung „vereinbarte Trassenführung“ verstoßen wurde, im Rahmen der (historischen) Auslegung des nicht eindeutigen Wortlauts zu berücksichtigen wäre, dass die Gemeinde Neu Darchau wohl im Vorwege der ursprünglichen Planfeststellung selbst Vorschläge zur Streckenplanung durch Katemin unterbreitet hat (vgl. VG Lüneburg, Beschluss v. 16.12.2020, Az.: 3 B 33/20, S. 16).

        Insofern kann keineswegs angenommen werden, dass die Parteien der Brückenvereinbarung mit der gefassten Regelung („Ortsumfahrung Neu Darchau“) eigentlich eine Umfahrung der gesamten Gemeinde Neu Darchau gemeint haben.“

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      • Avatar von Georg Wüstenhagen Georg Wüstenhagen sagt:

        Herr Bruns,

        als Erlaubnistatbestandsirrtum bezeichnet man die irrige Annahme der sachlichen Voraussetzungen eines anerkannten Rechtfertigungsgrundes. So kann beispielsweise das Füttern von Tauben als eine das Wohlbefinden von Tieren unterstützende Äußerungsform von Tierliebe bei Vorliegen vernünftiger Gründe nach Maßgabe des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes durch staatliche Maßnahmen beschränkt werden.

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    2. Avatar von Klaus Bruns Klaus Bruns sagt:

      na Frau Dreyer, was meinen Sie dazu?: Die sechs direkt an der Elbe gelegenen Ortsteile Katemin, Neu Darchau, Klein Kühren, Schutschur, Glienitz und Drethem sind heute mehr oder weniger komplett zusammengewachsen. Die ersten drei gehen direkt ineinander über; die weiteren werden jeweils durch nur wenige 100 m lange Abschnitte voneinander getrennt.

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      • Avatar von Reinhold Lenz Reinhold Lenz sagt:

        Dasselbe gilt faktisch für Reppenstedt und Lüneburg. Trotzdem wären Frau Schröder-Ehlers und Friedrich von Mansberg vor ihrem Karrieresprung am Ende der Herrschaft ihres Gönners und Fürsprechers König Ulrich I. (nicht zu verwechseln mit Pumuckl-Regisseur Ulrich König !) – anders als eine kleine Lautstarke Minderheit – nie auf den Gedanken gekommen zu behaupten, eine neugebaute sechsgleisige Bahntrasse für den modernen Güterverkehr, die unser Oberzentrum im Westen weiträumig umgehen soll, dürfe nicht am Rande des erweiterten Lüneburger Grüngürtels auf der Nord-Süd-Achse über die Dachtmisser Straße in Reppenstedt hinweg und zwischen dem Gellersen-Haus und dem Oliver J. Glodzei-Wunschzierbrünnlein hindurch geführt werden.

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      • Avatar von Bernd Bernd sagt:

        So viele Trolle hier….Herr Bruns, lassen Sie sich nicht unterkriegen…

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    3. Avatar von jj jj sagt:

      Elbbrücke bei Darchau und Neu Darchau: 
      Landkreis Lüneburg setzt Planung fort

      (lk) „Wir halten uns an die Vereinbarung, die wir mit unseren kommunalen Partnern an der Elbe getroffen haben“, betont Landrat Jens Böther. Damit weist der Landkreis Lüneburg die jüngst vom Landkreis Lüchow-Dannenberg und der Gemeinde Neu Darchau im Gemeinderat beschlossene Untersagung der Planung der Elbquerung zurück und setzt seine Planung zum Bau der Elbbrücke bei Darchau und Neu Darchau fort. „Die Menschen bei uns an der Elbe brauchen eine ganzjährig verlässliche Querung, daran werden wir weiter arbeiten“, so Böther. 

      Im April dieses Jahres hatte der Landkreis Lüneburg den Planfeststellungsantrag für die geplante Elbbrücke bei der Genehmigungsbehörde eingereicht. Im Juni forderte der Landkreis Lüchow-Dannenberg den Landkreis Lüneburg auf, die Fortführung der Baumaßnahme zu unterlassen. Der Gemeinderat Neu Darchaus beschloss zusätzlich ein Betretungsverbot ihrer gemeindeeigenen Flächen für Planerinnen und Planer des Brückenprojektes. Die Auffassung des Landkreises Lüchow-Dannenberg und des Gemeinderates Neu Darchau: Die Planung der Straßenführung bei Katemin sei nicht der zwischen dem Landkreis Lüchow-Dannenberg, der Samtgemeinde Elbtalaue und dem Landkreis Lüneburg getroffenen Brückenvereinbarung entsprechend.

      Landrat Böther nimmt dazu Stellung: „In der Brückenvereinbarung haben sich alle beteiligten Parteien auf eine Ortsumfahrung Neu Darchaus geeinigt, nicht jedoch des Ortsteils Katemin. Die beantragte Trassenführung entspricht daher in vollem Umfang den getroffenen Vereinbarungen. Zudem liegt keine Baumaßnahme vor, die untersagt werden könne. Mit dem Bau der Elbbrücke wurde noch nicht begonnen. Das Planfeststellungsverfahren stellt keine Baumaßnahme dar. Der Landkreis Lüneburg wird daher die Planung fortführen und auch die dafür erforderlichen Grundstücke betreten.“

      Ein entsprechendes Schreiben wurde dem Landkreis Lüchow-Dannenberg und der Gemeinde Neu Darchau als Antwort zugesandt.

      Der aktuelle Stand zur Elbbrücke

      Der Planfeststellungsantrag ist bei der Genehmigungsbehörde eingereicht. Nun werden unter anderem Bauwerksskizzen, Gutachten zu Umweltauswirkungen und Hochwasserschutz geprüft. Eine Auslegung und Öffentlichkeitsbeteiligung soll noch im Sommer 2024 starten. Mit der Auslegung der Unterlagen wird das Bauprojekt für die Menschen in der Region und die Träger öffentlicher Belange noch transparenter. Interessierte können dann an verschiedenen Orten im Landkreis und den Nachbarlandkreisen die Antragsunterlagen anschauen – auch digital auf der Internetseite des Landkreises Lüneburg. „Sobald wir die Unterlagen auslegen, werden die Bürgerinnen und Bürger informiert“, macht Landrat Böther deutlich. 

      Hintergrund

      Die Elbbrücke bei Darchau ist das größte und wichtigste Infrastrukturprojekt des Landkreises Lüneburg. Aktuell mit rund 94,78 Millionen Euro Projektgesamtkosten veranschlagt, soll die feste Elbquerung nach mehr als 30 Jahren das Amt Neuhaus und den linkselbischen Teil des Landkreises Lüneburg und den Landkreis Lüchow-Dannenberg verbinden. „Für mich ist die Brücke ein Stück gelebte deutsche Einheit“, betont Landrat Jens Böther. „Wir wollen damit endlich gleichwertige Lebensverhältnisse schaffen, wie sie vor Jahrzehnten mit der Rückgliederung versprochen wurden.“ Bisher gibt es auf dem 70 Kilometer langen Flussabschnitt zwischen Lauenburg und Dömitz keine feste Querung, die Menschen sind auf die Fährverbindungen bei Bleckede und Neu Darchau angewiesen.

      Weitere Informationen finden sich unter http://www.landkreis-lueneburg.de/elbbruecke.

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      • Avatar von Norbert Meyer Norbert Meyer sagt:

        Paragraph 3, Absatz 3 Brückenvereinbarung:

        Sollte der Landkreis Lüneburg die Ortsumfahrung Neu Darchau nicht planen, ausschreiben oder bauen, können der Landkreis Lüchow-Dannenberg, die Samtgemeinde Elbtalaue oder die Gemeinde Neu Darchau die Fortführung der Baumaßnahme untersagen.

        Es reicht daher schon das N I C H T P L A N E N der Ortsumfahrung aus, um dem LK Lüneburg die Fortführung der beabsichtigten Maßnahme im LK Lüchow-Dannenberg zu untersagen. Eine Ausschreibung und die Ausführung brauchen gar nicht mehr zu folgen! Das Geld dafür könnte in eine 6 Meter breite, durch schöne Busch- und Baumbepflanzung von der Landstraße getrennten Jens-Böther-Fahrradautobahn zwischen Bleckede und Lüneburg gebuttert werden.

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        • Avatar von Helga Dreyer Helga Dreyer sagt:

          Sehr geehrter Herr Meyer,

          Sie haben versäumt, die ausschlaggebende Klitzekleinigkeit und den Namen des Ortes, um den nach der Brückenvereinbarung eine Ortsumfahrung zu planen, auszuschreiben und zu bauen ist, zu erwähnen. Weshalb Sie diese Information einfach unter den Tisch haben fallen lassen, ist mir nicht bekannt.

          Wenn Sie es nicht besser wussten (das hoffe ich mal), dann kann Ihnen der Inhalt dieses Kommentars möglicherweise Aufschluss bringen.

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        • Avatar von Klaus Bruns Klaus Bruns sagt:

          ist katemin nun ein ort, oder nur ein ortsteil? spitzfindigkeiten werden hier den ausschlag vor gericht ergeben. irgendwie lustig, nimmt man katemin das ortschild weg ist es ein ortsteil von neu darchau. ob der bürgermeister von neu darchau etwas übersehen hat?

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    4. Avatar von Otto Berg Otto Berg sagt:

      Liebe Emilia,

      Sie haben vorgestern, Montag, 15. Juli 2024 um 14:18 Uhr, eine Lanze für Otto Berg gebrochen. Ich danke Ihnen für Ihren rührenden Versuch. Doch kann ich es nicht akzeptieren, dass Sie, indem Sie Klaus Bruns und Otto Berg in einem Atemzug nennen, mich, einen lichtscheuen, öffentlich bespuckten und an den Pranger gestellten Dreckwerfer, auf eine Stufe mit dem prominenten Profi, allen LZ- und Lünepost-Redakteuren seit fünfzig Jahren bekannten Leserbriefschreiber aus dem Reppenstedter Dichterviertel emporheben.

      Ich habe Klaus Bruns mit Joe Biden verglichen, wie die Wortmeldungen von diesem auch die von jenem – geradeheraus oder zwischen den Zeilen – als Zeugnisse unkontrollierter Expressionsinkontinenz in Kombination mit progredierender Altersdemenz bezeichnet, welches beides ja leider häufig mit aggressiver Uneinsichtigkeit einhergeht, und habe letzteren überdies der Lernunfähigkeit und der Gedächtnisschwäche bezichtigt.

      Das war nicht schön von mir. Dafür bitte ich Herrn Bruns um Entschuldigung.

      Zu Recht zitiert Herr Bruns (wenn auch ohne Quellenangabe) die sorgsam durchdachte Grußformel des Redaktors Malte Lühr aus dem Schriftleitertrio der Landeszeitung, die dieser mir am 23. April 2023 (online am 22.04.2023) zugesendet hat, nachdem ich dessen journalistische Schlampereien mit Bezug auf einen besonders krassen Fall (Stichwort Arena) innerhalb und außerhalb seines Verlagshauses bekannt gemacht hatte (vgl. den Blog-Thread vom 21. April 2023).

      Auch bei Herrn Lühr möchte ich mich daher entschuldigen. Ich war einer falschen Vorstellung von den Aufgaben der Presse aufgesessen (Vermittlung wahren Wissens, Sorgfalt, argumentum ad rem und nicht ad hominem, Sozialisierung und Stärkung des Normbewusstseins, Information und Orientierung, Recherche, Kritik- und Kontrolle politischer und ökonomischer Machtausübung etc.). Dabei hatte der Mit-Chefredaktor am Freitag, den 15. Oktober 2021, (auf Seite 12 in der LZ Nr. 241) ja schon deutlich bekannt, worin er seine persönliche Aufgabe als Repräsentant der „Vierten Gewalt“ sieht:

      Der Arena wünsche ich tatsächlich, dass sie eine Erfolgsgeschichte wird. Zu steinig war der Weg, zu hoch sind die Kosten: Scheitern verboten. Denn [!] am Ende schreibe ich nicht nur über den Landkreis Lüneburg, sondern auch für den Landkreis Lüneburg.

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      • Avatar von Emilia Peters Emilia Peters sagt:

        Lieber Otto,

        ich erdreiste mich noch einmal, meinen Senf beizusteuern, eben weil Sie – vor mir – eine Lanze nicht nur speziell für kommentierende „Damen“, sondern ganz allgemein für Kommentierende mit dem Ziel gebrochen hatten, Herrn Bruns dahin zu lenken, nach bestimmten – zivilgesellschaftlichen – Regeln zu spielen und sich in förmlichem Ausdruck und inhaltlicher Abseitigkeit zu mäßigen.

        Das ist Ihnen ganz offensichtlich misslungen, denn Herr Bruns scheint über Kritik erhaben zu sein. Mehr noch, er, der Schwadroneur stellt sich als Opfer dar.

        Dem Fass den Boden aus schlägt Herr Bruns jedoch mit seiner Andeutung, es gebe keinen Unterschied zwischen Facebook-Nutzern und Blog-Foristen. Das könnte sogar von Herrn Jenckel als Affront verstanden werden. Eine Brüskierung den Foristen gegenüber, die sich alle Mühe geben, Sinnvolles, häufig unterlegt mit substanziell Nachprüfbarem (also Fakten), in den Blog zu stellen, ist es allemal.

        Würde Herr Bruns sich schlau machen, könnte er leicht über die Unterschiede lesen und auch Tipps erhalten, wie sich seine künftigen Beiträge auf die anschlussfähige Stufe eines Blog-Kommentars hieven ließen:

        Du reagierst mit einem Kommentar auf eine Nachricht zu einem aktuellen Thema. Dabei stellst du deine eigene Meinung dar und willst die Leser*innen mit gut strukturierten Argumenten von deiner Haltung überzeugen. Um das zu schaffen, kannst du rhetorische Mittel, wie z.B. Ironie oder Sarkasmus verwenden.

        Haben Sie, lieber Herr Berg, jemals „gut strukturierte Argumente“ in den Bruns’schen Schmunzelkommentaren entdecken können? Ich jedenfalls nicht. Ich habe immer nur unbegründete Meinungen und ebenso unbegründeten, also deplatzierten Sarkasmus wahrgenommen. Herrn Bruns Hauptanliegen scheint das Kaputtmachen und Behindern, nicht das Aufbauen und Weiterkommen zu sein.

        Absolut nicht mehr nachvollziehbar ist aber für mich Herrn Bruns‘ mal jammernde, mal fordernde Dauerbehauptung, Otto Berg müsse sich mit Klarnamen zu erkennen geben.

        Muss er nicht!

        Telekommunikation-Digitale-Dienste-Datenschutz-Gesetz § 19 Absatz 2:

        Anbieter von digitalen Diensten haben die Nutzung von digitalen Diensten und ihre Bezahlung anonym oder unter Pseudonym zu ermöglichen, soweit dies technisch möglich und zumutbar ist. Der Nutzer von digitalen Diensten ist über diese Möglichkeit zu informieren.“

        Mit dieser Bestimmung soll die im Grundgesetz (Artikel 5) garantierte Meinungs- und Redefreiheit gestärkt werden. In jedem Fall ist die aktuelle Debatte um das Für und Wider einer „Klarnamenpflicht im Internet“ um etwa tausend Gesichtspunkte reicher, als Herr Bruns zu ahnen scheint. (Die verschieden benamten Persönlichkeiten der Schriftsteller Kurt Tucholsky oder Fernando Pessoa beispielsweise werden als Heteronyme bezeichnet, da sie ihnen aus jeweils guten Gründen eigene, mehr oder weniger ausgeführte Biografien gegeben haben und sie allesamt unter ihrem fiktiven „eigenen“ Namen literarisch tätig waren. Und im SWR2-Forum hat Burkhard Müller-Ullrich vor einiger Zeit die Enthüllungs- und Delegitimierungspraktiken, die sich auf das – bis heute ohne „Klarnamenzuordnung“ gebliebene – Pseudonym der italienischen Erfolgsautorin „Elena Ferrante“ richten, für „unangemessen“ erklärt und dies mit „Verfahren“ verglichen, „die man normalerweise bei Ermittlungen gegen die Mafia anwendet.“)

        Wenn ein Herr Bruns – oder seinerzeit auch das Mitglied des LZ-Chefredakteur-Teams, Malte Lühr – die Meinungs- und Redefreiheit offen für sich reklamieren, sich aber auf fundierte und diskussionswürdige Positionen eines zwar unter Pseudonym Schreibenden, aber offensichtlich Sachkundigen nicht einlassen wollen oder können, allein deshalb, weil ihnen sein „bürgerlicher Klarname“ nicht bekannt ist, dann ist das über das Machtmittel Zeitung unverhältnismäßig angeprangerte „gesellschaftliche Defizit“ meiner Meinung nach NICHT beim „Phantom“ zu suchen. Solche „Maßnahmen“ setzen sich leicht dem Verdacht aus, es gehe ihren Initiatoren darum, das Licht in Situationen auszuschalten, die danach schreien, das Licht einzuschalten.

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        • Avatar von Klaus Bruns Klaus Bruns sagt:

          Emilia Peters
           lesen und verstehen scheint auch bei ihnen zweierlei zu sein. meine frage war: hier im blog wird anonymität geduldet ,bei facebook auch, wo ist da der unterschied? was sie ansonsten hineininterpretieren ist ihre sache, das klare worte in ihren kreisen nicht gut ankommen, weil sie diese sprache nicht kennen ,oder gewohnt sind , kann ich verstehen. was soll man bei solchen menschen, die glauben über den dingen zu schweben, noch kaputt machen? und das genau diese menschen mehrere pseudonyme benutzen, um hier meinung zu machen, davon gehe ich aus. überheblichkeit ist eine zier, doch weiter kommt man ohne ihr. auch vornehmes geschwafel, bleibt geschwafel, mit angeblich strukturierten agumenten, kann man prima halbwahrheiten verbreiten. ach ja, dieses hier ist ein blog ,was denn noch? wird in der politik sich nicht gegenseitig dummheit vorgeworfen trotz angeblich strukturierte argumente mit gekauften doc.-titeln?

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        • Avatar von Volker Schuster Volker Schuster sagt:

          Herr Bruns,

          bei der Landeszeitung, der Lünepost und der Süddeutschen Zeitung sind Sie gesperrt oder haben zumindest einen sehr schweren Stand, noch etwas von Ihren Schmunzelklarheiten unterzubringen.

          das klare worte in diesen kreisen nicht gut ankommen, weil die diese sprache nicht kennen ,oder gewohnt sind , können sie dann sicher auch verstehen. bestimmt fragen sie sich, was soll man bei solchen menschen von der LZ, der LP und der SZ, die glauben über den dingen zu schweben, noch kaputt machen? aber das genau diese menschen mehrere pseudonyme benutzen, um in ihren blättern meinung zu machen, gehen sie davon auch aus?

          Hier im Blog werden Sie geduldet, Herr Bruns, bei Facebook auch, wo ist da der Unterschied?

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    5. Avatar von Helga Dreyer Helga Dreyer sagt:

      Ich denke, es ist an der Zeit zu wiederholen, weshalb ich hier im Blog zum Brückenthema kommentiere.

      Der Grund ist nicht, Herrn Bruns vom Atheisten zum Theisten zu bekehren oder Frau Staudte mit den Geschäftsordnungsregeln der niedersächsischen Landesregierung bekannt zu machen. Allein der Satzungszweck des Vereins, dessen Vorstandsmitglied ich bin, veranlasst mich dazu.

      Als Förderverein Brücken bauen e. V.

      • tragen wir zur Volksbildung bei und informieren auf Basis nachprüfbarer Fakten über die Elbbrücke Darchau/Neu Darchau

      • gehen wir ins Gespräch mit Politikerinnen und Politikern aller Parteien und Vertretern maßgeblicher Organisationen

      • helfen wir, Beiträge zur Finanzierung der Brücke ausfindig zu machen.

      Herr Berg hat am 11. Juli in seiner Antwort an Herrn Bruns auf bindende Vereinbarungen der befugten politischen Vertreter in der Brückensache hingewiesen, die in unserer seit 75 Jahren bewährten Demokratie natürlich nur durch Beschlussfassungen von gewählten Mehrheiten in den zuständigen Gremien autorisiert worden sein konnten.

      Ich zähle diese Vereinbarungen – und deren grundlegende Vorläufer – nochmals auf.

      Niedersächsische Landesregierung: Eintrag einer festen Elbquerung bei Neu Darchau / Darchau als Ziel im LROP 1994 – Begründung: Erforderlich sind qualitative Verbesserungen u. a. in den ländlichen Räumen, insbesondere zur Sicherstellung der Verkehrsbedienung durch den straßengebundenen ÖPNV. Die Verbindungen zu den neuen Bundesländern sind als Voraussetzung des räumlichen sowie des wirtschaftlichen Zusammenwachsens herzustellen bzw. auszubauen.

      Kreistag Lüchow-Dannenberg: RROP Lüchow-Dannenberg 2004 Seite 46: Regionale Ziele bzw. Grundsätze der Raumordnung zu 3.6.3: – L 232: Elbquerung bei Neu Darchau im Zuge der Verbindung vom Knoten B 321/B 5 über Lübtheen, Neuhaus, Dahlenburg, Anbindung an die A 39 und weiter über Bad Bevensen bis an die B 4. Bei der Planfeststellung für die Elbbrücke muss eine Ortsumgehung mitberücksichtigt werden.

      Kreistag Lüneburg, Kreistag Lüchow Dannenberg, Samtgemeinderat Elbtalaue, Gemeinderat Neu Darchau Brückenvereinbarung Dezember 2008 bzw. Januar 2009.

      Kreistag Lüneburg und Kreistag Lüchow-Dannenberg im Oktober 2011: Zusatzvereinbarung – Der Landkreis Lüchow-Dannenberg überträgt seine Zuständigkeit als Anhörungsbehörde und Planfeststellungsbehörde für das Vorhaben „Elbbrücke bei Darchau/Neu Darchau mit Ortsumfahrung von Neu Darchau“ auf den Landkreis Lüneburg. Samtgemeinderat Elbtalaue und Gemeinderat Neu Darchau stimmen der Vereinbarung zu.

      Kreistag Lüneburg: Beschluss vom 24. September 2018, das Planfeststellungsverfahren zu eröffnen.

      Diese Festlegungen und Beschlüsse sind gegenwärtig bestimmend.

      Den Startschuss zum Brückenbau selbst kann es aber erst geben, wenn ein rechtskräftiger Planfeststellungsbeschluss des Kreistages Lüneburg vorliegt, also nach dem Richterspruch zu den ausstehenden oder schon angekündigten Klagen durch die „Bürgerinitiative Ja zur Fähre, nein zur Brücke“ bzw. durch die Umweltverbände BUND oder NABU.

      Der Ausgang dieser möglichen Prozesse ist ungewiss. Und genau deshalb gibt es Bestrebungen von Personen und Institutionen, die diese Brücke nicht gebaut wissen wollen, schon heute propagandistisch auf die Kreistagsmitglieder einzuwirken, die später über diesen Start per Beschluss zu entscheiden haben.

      Die zum alleinigen Zwecke der Beeinflussung aufgefahrenen Geschütze aber sind durchweg lachhaft und beleidigen die Intelligenz der gewählten Abgeordneten. Ich nenne beispielhaft:

      • beabsichtigte Änderung des LROP „Fährkonzept“ statt „Brücke

      • Untersagungen des Landkreises Lüchow-Dannenberg und der Gemeinde Neu Darchau zur Fortsetzung der Planung, weil angeblich eine Ortsumfahrung um Neu Darchau nicht vorgesehen ist

      • Verlautbarungen der Landesregierung, keine Fördermittel zum Brückenbau zur Verfügung stellen zu können bzw. zu wollen (Regierungssprecherin Pörksen, Interview Staudte)

      • Verquickung, Verzerrung und Aufbauschung von nicht oder nicht unmittelbar zur Sache gehörenden Nachrichten (Zensus, Befragungen, Deichbau usw.)

      Derartige Manöver sind allesamt untauglich, um aufgeklärte und ideologieresistente Lüneburger Kreistagsmitglieder zu desorientieren.

      Herrn Jenckel, der natürlich auch seine Ansichten hat, die mir wahrhaftig nicht immer gefallen, möchte ich meinen Dank aussprechen. Meinen Dank dafür, dass auf seiner Blog.jj-Plattform so eingehend über die wechselnden Sachlagen, über die zahllosen Versuche, diese zu verfälschen, und über die mit beidem einhergehenden Ereignisse und Aufreger diskutiert werden kann.

      Was ich dagegen, auch dies ist eine Wiederholung, mit meinen Anmerkungen und Einlassungen nicht an erster Stelle erreichen will, ist, dass ein Brückenskeptiker über Nacht zum Brückenbefürworter mutiert. Doch war und bleibt mein Anliegen immer primär die Erfüllung unseres Vereinszwecks: Auf der Basis nachprüfbarer Fakten – dazu gehören belastbare Zahlen und gesicherte Erkenntnisse – zu informieren. Und ich werde, solange Herr Jenckel das Brückenthema im Blog bedient und es mir nicht verwehrt, weiterhin diese Informationen in diesem Forum zur Verfügung stellen und erläutern – und natürlich Falschinformationen korrigieren und Falschspieler entlarven.

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      • Avatar von Klaus Bruns Klaus Bruns sagt:

        Liebe Frau Dreyer

        mein respekt für ihr durchhaltevermögen. wie soll das jetzt weiter gehen? diese landesregierung will die brücke nicht. die cdu hatte des öfteren die gelegenheit mit dem brückenbau anzufangen. sie haben es auch nicht getan. 2027 wird erst neu gewählt. eine mehrheit für die brücke im jetzigen kreistag sehe ich nicht. die kommunen haben andere sorgen. sanierungen stehen an und die steuereinnahmen schrumpfen. der politiker, der für die brücke stimmt, wird spätestens dann abstürzen , wenn dafür die steuern erhöht werden müssen. spätestens beim geld hört deren spaß auf. und wer wieder gewählt werden will, wird es nicht wagen, bei einer steuererhöhung die hand zu heben. viele kommunen sind pleite und leben auf pump. den bürgern klar zu machen, das sie zum beispiel auf ihren radweg , oder ihr schwimmbad oder schulsanierung verzichten sollen, für eine brücke, die sie selbst nicht benutzen werden, sehe ich als vergebliche liebesmüh. lg. der politische gegner wird dann mit strukturierten kommentaren bestimmt genau so erfolgreich sein, wie mit unstrukturierten. subridēre

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    6. Avatar von Helga Dreyer Helga Dreyer sagt:

      Alle Achtung, lieber Herr Jenckel,

      Ihr Beitrag ist wieder einmal eine Meisterleistung trittbrettfahrender Stimmungsmache. Werden Sie eigentlich von irgendwem für solche Quatsch-mit-Soße-Veröffentlichungen entlohnt?

      Aber bevor ich zum Brennpunkt Ihrer Schauer-der-Zensus-rüttelt-Geschichte komme – also auf die angeblich aus wahltaktischen Gründen künstlich am Leben erhaltene Zombie-Brücken-Planung – , bitte ich Sie, zu Nachfolgendem ein Statement abzugeben.

      Gestern, Dienstag, war bei LZ-online zu lesen, dass die Kosten der Freibadsanierung in Adendorf auf 7,7 Millionen Euro gestiegen seien; nach Abzug der erwarteten Fördergelder blieben rund 5,4 Millionen Euro, die die Gemeinde aus Eigenmitteln aufbringen müsse und auch aufbringen werde, damit das Bad im Jahr 2025 wieder eröffnet werden kann.

      5,4 Millionen Euro für den Haushalt der Gemeinde Adendorf, setzen Sie das bitte mal ins Verhältnis zum (wahrscheinlichen) Eigenanteil von 20 Millionen Euro des Landkreishaushaltes für die Brücke.

      Hätte die Gemeinde Adendorf nach der Lesart der Grünen, der BI aus Neu Darchau und der Ihren, lieber Jenckel, nicht das Folgende verkünden müssen?

      Liebe Einwohner, wenn ihr baden wollt, dann stehen euch der Inselsee und die Freibäder in Bardowick, Amelinghausen, Bienenbüttel, Dahlenburg, Lüneburg und Alt-Garge zur Verfügung? Unseren Haushalt wollen wir für die paar Adendorfer Nutzer aus Kosten-Nutzen-Gründen nicht strapazieren, das Bad bleibt künftig geschlossen.“

      Die Gemeinde Adendorf wird übrigens pro Kopf 488,55 Euro investieren, der Landkreis Lüneburg für die Brücke bei angenommenem Eigenanteil von 20 Millionen Euro: 182,98 Euro pro Kopf – (bei Baukosten von 120 Millionen Euro würde der Eigenanteil des Landkreises auf 24 Millionen Euro steigen, das ergäbe dann 219,58 Euro je Einwohner) jeweils berechnet nach den Angaben EW 31.12.2023: Adendorf 11.053 , Landkreis 109.298.

      Ihre Berechnung, lieber Herr Jenckel, in der Sie bei pro-Kopf-Investition auf 30.000,- Euro kommen, weil Sie externe Fördergelder als Haushaltsausgabe des Landkreises einbeziehen, mag vielleicht Ihre BI-Fans aus Neu Darchau begeistern, ist aber ein viel zu lausiger und in seiner erbärmlichen Absicht viel zu leicht zu durchschauender Trick, um klarsichtige Leser in die Irre zu führen.

      Vielleicht denken Sie einmal darüber nach.

      Nun zum Zensus:

      Merkwürdigerweise haben Sie die veröffentlichten Meinungen aus verschiedenen Rathäusern zu dem vermeintlichen Bevölkerungsschwund nicht zur Kenntnis genommen. Fast überall werden die Zensus-Angaben bezweifelt, da sie auf nicht validen Stichproben basieren, deren Ergebnisse dann hochgerechnet wurden und sehr weit von kontinuierlich erhobenen Zahlen aus den örtlichen Einwohnermeldeämtern abweichen. Fragen Sie doch am besten einmal bei Frau Ann-Kathrin Jenckel nach, das ist die Pressesprecherin der Stadtverwaltung Lüneburg, die der LZ über genau diese betrüblichen Datendifferenzen schon Auskunft gegeben hat.

      Aber noch unsinniger ist Ihre Behauptung, Herr Jenckel, die von Ihnen freihändig ausgedachte „Gewissheit“ über den von Ihnen angenommenen Bevölkerungsschwund in Amt Neuhaus würde den Brückenplanungen endgültig den Todesstoß versetzen. Offenbar unterscheiden Sie nicht zwischen Ursache und Wirkung.

      Amt Neuhaus ist eine niedersächsische Bedarfsgemeinde und wird darum auch finanziell vom Land unterstützt, ebenso wie – so glaube ich jedenfalls – der gesamte Landkreis Lüchow-Dannenberg.

      Priorität hat in einer solchen Lage immer zumindest der Erhalt, möglichst aber das Ansteigen der Einwohnerzahlen in dieser Region.

      Und da beißt sich die Katze in den Schwanz.

      Wer – außer den Wohlstandsrentnern mit bisherigem Wohnsitz oder bestehendem Zweitwohnsitz in Hamburg oder Berlin, die sich hier ihr Häuschen an der Elbe gekauft haben – will seinen Wohnsitz in unsere Region verlegen, wenn schon allein der Radius der „Reisefreiheit“ durch kostenpflichtige Fähren mit unberechenbaren Ausfallpotenzialen eingeschränkt wird?

      Die Brücke fehlt also, um den (unterstellten, bisher keineswegs anhand gesicherter Erhebungsdaten nachweisbaren) Bevölkerungsschwund aufzuhalten. Und für solche Umstände hat der Gesetzgeber das ROG und das NROG geschaffen (siehe jeweils Paragraph 2 hier).

      Gleichwertige Lebensverhältnisse sind herzustellen, auch in dünn besiedelten Räumen!

      Und deshalb ist es ein Witz in Tüten, wenn…

      a) die Grünen meinen, das LROP unter Missachtung von zugrundeliegenden Gesetzen ändern zu können und wenn…

      b) Sie, Herr Jenckel, (und vielleicht auch die Freunde Ihrer Freundin Miriam) meinen, „der Zensus rüttle an der Brücke.“

      Umgekehrt nämlich wird ein Schuh draus! Schwindende Einwohnerzahlen erhöhen den Bedarf für den Bau dieser Brücke noch – denn das Ansteigen der Einwohnerzahlen in dieser Region ist ein vorrangiges staatliches Förderziel des Landes Niederssachsen!

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      • Avatar von Klaus Bruns Klaus Bruns sagt:

        Frau Dreyer

        ihre angebliche mehrheit für die brücke ist futsch. wie war das noch, ja bis 10 millionen? aber was interessiert mich mein geschwätz von gestern, oder? ihnen kommt es ja nicht auf ein paar millionen an. ob 120 millionen oder 5 millionen, was macht das schon. und in dömitz drängelt es sich ja schon , dank brücke, oder? rechenkünstler rechnen sich gern selbst in die eigene tasche. im übrigen ist ihr kommentar hier kalter kaffee und weiterhin viel spaß beim rumspu(c)ken.

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        • Avatar von Otto Berg Otto Berg sagt:

          Herr Bruns,

          bitte reißen Sie sich zusammen! Dass Sie – wie Ihr Pendant Joe Biden auf der anderen Seite des Kranken Heinrich – seit vielen Jahren nur noch wirres Zeugs äußern, unfähig sind, dazu zu lernen oder sich auch nur an gestern von Ihnen im Brustton der Überzeugung Herumgetöntes heute noch zu erinnern, daran musste sich die literarische Welt im äußersten Westen Reppenstedts gewöhnen. Doch Unhöflichkeit gegenüber Damen, denen Sie schon zu Zeiten, als Sie noch im Vollbesitz Ihrer superioren denkerischen Kräfte waren, auch wenn Sie auf einem Bein über den Altpapier- und Glascontainer an der Händelstraße gesprungen wären, nicht deren intellektuelle Siebenmeilenstiefel hätten staubfrei püscheln können, – das, Herr Bruns, geht gar nicht! (Erkundigen Sie sich bitte bei Ihrem Gewährsmann in Gewissheitsdingen, bei Herrn Malte Lühr, Team-Mitglied der LZ-Redaktionsleitung! Er wird Ihnen dies sicher gerne und entschieden bestätigen.)

          Zur Sache noch einmal in leichtem Deutsch exklusiv für Sie: Auch wenn Ihr Vornamensvetter, der Herr Redakteur Klaus Reschke, in der Landeszeitung, am Sonnabend, den 27. Januar 2024 (online am Freitagnachmittag, 26.01.2024 um16:46 Uhr), die Behauptung von Raumordnungsministerin Miriam Staudte weiter verbreitete, die diese auf dem Bleckeder Deich im Stotter-Parlando gegenüber Hans-Herbert Jenckel am Mittwoch, den 26. Juni 2024 (ab min:sek 16:03 hier), wiederholte: Bei der letzten Einwohnerbefragung – vor 11½ Jahren – , sei deutlich geworden, „dass die Höhe der Kosten auch für viele Menschen ein Rolle bei der Positionierung spielt“ und die Befragung sei somit zu dem Ergebnis gekommen (Perfekt), „dass eine knappe Mehrheit keine Brücke zu den aktuellen Kosten mittragen würde.Die Ministerin Staudte meint also, meinen zu können, eine vor elfeinhalb Jahren auskunftslose, weil verhunzte Befragung gebe heute Auskunft über das Meinen von morgen! Zur Erinnerung: am Tage der Landtagswahl 2013 (am 20. Januar) erfolgte parallel eine Bürgerbefragung im Landkreis Lüneburg zu dem Vorhaben. 49,5 % stimmten für und 28,1 % gegen den Bau der Elbbrücke. 22,4 % stimmten dem Bau ebenfalls zu, aber nur, wenn der Kostenanteil des Landkreises Lüneburg 10 Mio. Euro nicht übersteigt. NIEMANDEM, Herr Bruns, ist es bisher gelungen und wird es jemals gelingen (auch Miriam Staudte und Ihnen nicht), die Zahlen dieser Erhebung (die sich als Konsequenz einer absurd unsinnigen Fragestellung ergeben haben) überzeugend als Aussage zugunsten irgendeines der Antipoden (im Für oder Wider der Brücke) und zum Nachteil aller anderen zu reklamieren.

          Hinzu kommt (auch diese überall bekannte Nachricht hier noch einmal extra für Sie, Herr Bruns), dass vollkommen unerheblich ist, wie das Resultat der Befragung interpretiert wird, denn es spielt überhaupt keine Rolle. Wir leben – nicht ohne guten Grund – in einer repräsentativen Demokratie, in der rechtskräftige Verträge zwischen befugten politischen Vertretern vorrangig zählen, nicht jedoch die volatile, an parteiische Interessen gebundene Auslegung von Ergebnissen heute hierhin, morgen dorthin und übermorgen vielleicht sonstwohin schwankender Meinungserhebungen. Der Vertrag, der zählt, ist die sogenannte Brückenvereinbarung vom 9. Januar 2009.

          Punkt. Alles andere ist Geblubber und/oder der Versuch, die Dummheit aufzuwiegeln.

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        • Avatar von Klaus Bruns Klaus Bruns sagt:

          Otto Berg

          Wer hat Sie beauftragt, hier Mitmenschen zu diskreditieren und werden Sie dafür bezahlt? Sie nehmen sich für mein Geschmack zu viel heraus, was ihnen nicht zusteht. Im übrigen interpretieren zu viel und fangen an den Unsinn den Sie schreiben anderen zu unterstellen. Wer hat behauptet, das Umfragen rechtsrelevant sind? Sie schreiben wirres Zeug.

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        • Avatar von Klaus Bruns Klaus Bruns sagt:

          Otto Berg

          Aus der Anonymität heraus bläst dieser Typus Mensch seine Meinung zu bestimmten Ereignissen in die Welt – mal platt, mal intelligent, aber immer mit dem Anspruch, wahr- und/oder ernstgenommen zu werden.

          Diesen Anspruch haben sich aus meiner Sicht aber nur diejenigen verdient, die sich mit Gesicht und Namen in den öffentlichen Diskurs werfen und auch die Kritik aushalten, die ihnen möglicherweise entgegenschlägt. Somit lautet meine Botschaft an die Otto Bergs dieser Welt: Ach Otto, lieber Otto, tritt ins Licht der Welt oder schweig für immer stille.

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        • Avatar von Emilia Peters Emilia Peters sagt:

          Ich bin eher eine stille Leserin des Blogs und kommentiere selten. Die meisten dort beschriebenen Themen interessieren mich aber, weil sie das Band zu meinem Herkunftsort straff halten, so dass es mir keine Mühe macht, bei meinen seltenen Lüneburg-Besuchen dann in freundschaftlich stattfindenden Diskussionsrunden über örtliche Probleme (beispielsweise Schlamassel Stadthalle „Arena“ oder Rückschläge Elbbrücke) oder Döneken (z. B. Lüneburger Grüne Oasen) mitreden zu können.

          Unter allen Kommentatoren fallen mir immer wieder zwei Namen besonders ins Auge: Klaus Bruns und Otto Berg, wobei mir der erste Name noch aus Jugendtagen aus den Leserbriefspalten der LZ und Lünepost geläufig ist.

          Beide Foristen sind mir nicht von Angesicht bekannt.

          Das müssen sie auch nicht.

          Denn während die vereinfachenden Darlegungen im Blog von Klaus Bruns aus meiner Sicht gerade einmal Stammtischniveau erreichen (wenn überhaupt, jeder Stammtischbruder würde versuchen, seine Parolen wenigstens durch angeblich veröffentlichte Abhandlungen zu verfestigen) und er dem Forum allein seine innerste Überzeugung als Ergebnis preisgibt, geben die Berg-Kommentare inhaltlich jedem halbwegs intelligenten Leser Anlass, über die durch Herrn Jenckel zur Diskussion gestellten Themenkomplexe mindestens nachzudenken. Sie führen jedoch meistens zu der bewiesenen Lösung.

          Verkürzt dargelegt: mich interessiert nicht, wie Klaus Bruns oder Otto Berg im wahren Leben heißen oder aussehen.

          Erst recht interessiert mich ihr persönliches Urteil nicht, wenn dieses abseits von realitätsbezogenen Tatsachen subjektivistisch und schmunzelnd in Kurzform präsentiert wird, dafür wurde doch die Facebook-Kommentarspalte geschaffen.

          Mir ist aus meinen Lüneburg-Besuchen bekannt: das sehen viele meiner Freunde genau so.

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        • Avatar von Kurt C. Hose Kurt C. Hose sagt:

          Klaus Bruns,

          wer hat Sie beauftragt, hier Mitmenschen zu diskreditieren? Und werden Sie dafür bezahlt? Sie nehmen sich nach meinem Geschmack zuviel heraus, was ihnen nicht zusteht. Im Übrigen interpretieren Sie zuviel und fahren unbeirrt damit fort, den Unsinn, den Sie schreiben, anderen zu unterstellen. Wer – außer Ihnen, Herr Bruns – hat immer wieder so getan, als ob Umfragen rechtsrelevant wären? Sie schreiben wirres Zeug.

          Hier eine Kostprobe von vor einem Jahr zum selben Thema:

          ↓↓↓

          Klaus Bruns schreibt:
          17. August 2023 um 14:55

          lustig, unser ach so geliebter landrat fabuliert von einer mehrheit , die es so nie gegeben hat. gab es nicht drei antwortmöglichkeiten? ein ja ,ein nein, ein ja mit einschränkung der kosten. die einschränkung wurde von den brückenbefürwortern einkassiert und zu einem ja um- deklariert. wie praktisch, da die kosten schon längst davon-galoppiert sind. ich sehe hier eine minderheit, die sich auf kosten der mehrheit bereichern will. die mehrheit ist bei den jetzt drohenden kosten bei nein. so entsteht ein schuh daraus.

          Kurt C. Hose schreibt:
          17. August 2023 um 18:02

          Nein, Herr Bruns,

          ein Schuh wird ganz bestimmt NICHT daraus. Ihre Lesart ist nur EINE von mehreren möglichen.

          Die Tatsachen geben Auskunft. Was darüber hinausgeht sind Deutungen. So auch Ihre Betrachtung. Hier kommt, was unbestreitbar gesichert ist:

          Rund 144.000 Bürgerinnen und Bürger des Landkreises Lüneburg waren aufgefordert, bei der Bürgerbefragung (Abstimmung) zur Elbbrücke am Tag der Wahl zum Niedersächsischen Landtag der 17. Wahlperiode, am Sonntag, den 20. Januar 2013, ihre Stimme abzugeben. Die Beteiligung lag bei 47,2 Prozent, das entspricht 67.968 Voten.

          Das heißt zuallererst: 52,8 % der Stimmberechtigten aus dem Landkreis Lüneburg nahmen gar nicht erst an der Bürgerbefragung teil. Das entspricht 76.032 Personen.

          Die Ergebnisse der Bürgerbefragung, wie sie der Landkreis Lüneburg vor zehn Jahren am Abend der Abstimmung mitgeteilt hatte, lauten:

          49,5 % der stimmberechtigten Teilnehmenden aus dem Landkreis Lüneburg sprachen sich für den Bau der Brücke aus. Das entspricht 33.644 Stimmen oder 23,4 % der Stimmberechtigten.

          22,4 % der stimmberechtigten Teilnehmenden möchten einen Bau nur, wenn der Kostenanteil des Landkreises in Höhe von 10 Mio. Euro nicht überschritten wird. Das entspricht 15.225 Stimmen oder 10,6 % der Stimmberechtigten.

          28,1 % der der stimmberechtigten Teilnehmenden äußerten sich eindeutig gegen einen Bau. Das entspricht 19.099 Stimmen oder 13,3 % der Stimmberechtigten.

          jj schreibt:
          17. August 2023 um 21:00

          Das nennt der Landrat eindeutig. Eindeutig liegt der Kostenanteil des Landkreises weit jenseits der 10 Millionen-Euro-Grenze Eigenanteil, zurzeit belaufen sich die Baukosten (Anfang 2023) bei 91,5 Millionen Euro. Und warum hat der Landkreis 2015 die Planung gestoppt. Genau, weil da schon der Anteil des Kreises diese Grenze übersprungen hat. Wer hier von einem eindeutigen Votum redet, hat eine rosarote Brille auf. lg jj

            Jens-Peter Hecht schreibt:
            17. August 2023 um 19:14

            auch ein Ja mit Einschränkung der Kosten ist ein Ja. Wenn man allerdings Jahrzehnte mit der Entscheidung, dann greift irgendwann diese Einschränkung. Man sollte schon bei der Wahrheit bleiben, Herr Bruns!

              Helga Dreyer schreibt:
              17. August 2023 um 23:53

              Und warum war nochmal in 2015 „der Anteil des Landkreises schon übersprungen“, Herr Jenckel? Bitte noch einmal hier nachlesen.

              Übrigens auch noch interessant zu wissen: Steigerung der voraussichtlichen Kosten (einschließlich der Ortsumfahrung um Neu Darchau und der 130 Meter langen Anbindungsstraße in der Ortschaft Katemin an die Landstraße) im Zeitraum von 2011 (geschätzte Kosten 45 Mio €) bis Januar 2023 (91,5 Mio €) = 103,33 Prozent.

              Im Vergleich dazu: Kosten Radweg-Projekte im LK Lüneburg (Quellen jeweils veröffentlichte Anträge SBU für NGVFG-Fördermittel) Steigerungen der Kosten pro Meter Fahrradweg von 2013 zu 2023 zwischen 92 und 231 Prozent!

              Oder auch: eine Salatgurke 2011: 0,49 €, heute (im Angebot) 0,99 €, Steigerung: 102 Prozent.

              Ich kann mir wirklich nicht erklären, weshalb Sie die voraussichtlichen Kosten des Brückenprojekts immer so hervorheben müssen, lieber Herr Jenckel. Die Steuereinnahmen des Landes sind übrigens im selben Zeitraum in ähnlicher Höhe gestiegen.

              Haben Sie eigentlich schon entdeckt, dass der Bürgermeister Dehde sich auch geäußert hat? Anscheinend hat er noch gar nicht durchschaut, dass er sich seine Tanja mit anderen teilen müsste – würde man die ungenierte Verhinderungsplanung aus Hannover namens „Fährkonzept“ umsetzen.

              Kurt C. Hose schreibt:
              18. August 2023 um 0:42

              – Eindeutig sind die Zahlen. Zwei ist weniger als drei, fünf mehr als vier. Da beißt die Maus keinen Faden ab.

              – Nicht eindeutig ist, was die Zahlen besagen. Allerdings, wie alle wissen, waren die Fragen das Problem, die den Wirrwarr der Ergebnisse erzeugten. Jene illustrieren aufs Schönste, was Lüneburgs Neubürger Immanuel Kant schon vor 240 Jahren in Bezug auf diese kommen sah: „Es ist schon ein großer und nötiger Beweis der Klugheit oder Einsicht, zu wissen, was man vernünftigerweise fragen solle. Denn, wenn die Frage an sich ungereimt ist, und unnötige Antworten verlangt, so hat sie, außer der Beschämung dessen, der sie aufwirft, bisweilen noch den Nachteil, den unbehutsamen Anhörer derselben zu ungereimten Antworten zu verleiten, und den belachenswerten Anblick zu geben, daß einer (wie die Alten sagten) den Bock melkt, der andere ein Sieb unterhält.“

              – Eindeutig wiederum ist, dass Bürger- oder Einwohnerbefragungen rein konsultativen Charakter haben. Sie dienen der Unterstützung der Entscheidungsfindung. Das Ergebnis einer Befragung ist rechtlich nicht bindend. Der Kreistag ist überall in Deutschland die kommunale Volksvertretung auf der Ebene der Landkreise (Kreise). Nur die Beschlüsse seiner Mitglieder sind bindend.

              Klaus Bruns schreibt:
              18. August 2023 um 8:14

              Jens-Peter Hecht, jeder wusste, schon bei der ersten befragung, dass die baukosten immer weiter steigen werden, egal zu welchem baubeginn und schon bei der ersten befragung der eigenanteil über die begrenzung lag. die brückenbefürworter haben das bewusst ignoriert, was die wahrheit betrifft. und ein eingeschränktes ja, kann man nicht mit einem grundsätzlichen ja gleichstellen.

              Kurt C. Hose schreibt:
              18. August 2023 um 12:51

              Ein „eingeschränktes ja“, kann man aber auch nicht ohne Weiteres mit einem eingeschränkten „Nein“ gleichstellen, Herr Bruns. Und schon gar nicht mit einem grundsätzlichen!

              Wenn Sie das bestreiten, könnten Sie auch anfangen, das Bibelstechen zu predigen.

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            1. Avatar von Klaus Bruns Klaus Bruns sagt:

              Emilia Peters

              die facebook-generation liebt die anonymität. warum wohl? wo ist da der unterschied zwischen diesem blog und facebook? übrigens, der unterschied zwischen einer ausgabe der lz oder lp und diesem blog ist, dort werden keine anonyme kommentare oder leserbriefe gezeigt. und deswegen wissen sie auch , wer hier anonym unterwegs ist und wer nicht.

              Zitat:

               jeder Stammtischbruder würde versuchen, seine Parolen wenigstens durch angeblich veröffentlichte Abhandlungen zu verfestigen.

              so so. haben sie das in der leuphana gelernt? nachtigall ick hör dir trapsen. und wenn sie es gern kompliziert haben wollen, wie wäre es mit latein ? Philomela te audio conculcans. risus

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            2. Avatar von Jochen Schmidt Jochen Schmidt sagt:

              Werter Herr Bruns,

              am 29. September 2009 wurde Cord Wöhlke das Bundesverdienstkreuz verliehen.

              Sie mögen das für eine überflüssige Mitteilung halten, aber im Kontext Ihrer Abwertung akademischer Bildung, die zu besitzen Sie Frau Peters anlasslos unterstellen, ist sie genauso beziehungsreich, wie die gleichnishafte Bemerkung meiner Bulgarischlehrerin in Sofia am 8. Juli. Ihnen als altem Lateiner wird der literarhistorische Hintergrund bekannt sein: Prodesse et delectare ist ein Wahlspruch der Poetologie seit Horaz bis in unsere Tage.

              „Es ist doch nur ein Fußballspiel“, hat meine Sprachdozentin zu mir gesagt, als ich morgens traurig zum Ferienunterricht kam, weil Deutschland drei Tage vorher gegen Spanien ausgeschieden war. Zum Glück bin ich schon erwachsen und kann mit solchen Verlusten umgehen, aber man braucht trotzdem immer ein paar Tage. Wie oft sind Deutschland und ich schon aus Turnieren ausgeschieden! Viel öfter, als dass wir nicht ausgeschieden wären. Wie muss es sich anfühlen, aus Gibraltar zu stammen und ständig zweistellig zu verlieren? Und wie schön wäre es, Spanier zu sein?

              Ausgerechnet 1990, als Deutschland Weltmeister geworden ist, habe ich mich für ein paar Jahre nicht für Fußball interessiert und wurde am Finalabend von „Deutschland“-Rufen auf der Straße geweckt. Ich hatte schon geschlafen, schließlich war ich Zivi und musste am nächsten Morgen zur Frühschicht im Krankenhaus sein. Nun ist die EM vorbei, diese schöne Zeit, in der man aller Sorgen um die Abendgestaltung enthoben war. Die Benommenheit von drei Spielen am Tag, das zunehmend spärlichere Tröpfeln weiterer Spiele, wie eine langsame Entwöhnung, als würden sie den Hahn abdrehen, das immer längere Warten auf das nächste, dafür immer noch wichtigere. Das gemeinsame Gucken mit den Kindern, die länger aufbleiben durften.

              Meine Tochter schlief immer ein, sobald die Chips alle waren, während mein Sohn mit der gleichen Begeisterung auch jedes Spiel aus der fünften moldawischen Liga gucken würde. Statt Schäfchen zu zählen, ging meine Tochter alle Spieler durch, die sie kannte: „Müller, ­Neuer, Mbappé, Günter Gahn . . .“ „Meinst du Gündoğan?“ „Ronaldo hat immer so ne große Kugel im Hals“, sagt mein Sohn. „Das ist der Adamsapfel, wenn man da draufhaut, kann man sterben.“ „Sieht voll cool aus . . .“ „Tut ne Ohrfeige mehr weh oder ne Backpfeife?“, fragt meine Tochter. „Kinder, ich will in den Flow kommen, dazu muss man schweigend auf den Bildschirm glotzen.“ „Papa, Djokovic stand heute im Finale.“ „ Ja, in Wimbledon.“ „Aber der war doch gerade im Finale?“ „Das war in Paris.“ „Was passiert eigentlich, wenn eine Mannschaft beim Anstoß nie den Ball berührt?“, fragt meine Tochter. „Dann geht das Spiel 0:0 aus.“ „Aber dürfen die das?“ „Das steht bestimmt in den Regeln. Alles steht in den Regeln, aber niemand kennt die Regeln, das ist wie mit dem Grundgesetz.“ „Papa, ich mach mir immer erst Müsli rein und dann Milch, manche Leute machen erst Milch rein und dann Müsli.“ „Das ist eine vollkommen überflüssige Bemerkung, aber wenn ich sie aufschreibe, ist sie lustig. Das ist das Geheimnis der Schöpfung.“

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        • Avatar von Andreas Janowitz Andreas Janowitz sagt:

          Ach Gottchen. Streichen wir doch erstmal allen Schülern in Niedersachsen die Schülerkarten, dann hätten wir schonmal 20 Milliönchen zusammengekratzt. Dann noch ein paar Buckelpisten nicht sanieren, wie etwa die Strecke von Wendisch nach Barendorf oder etwaige andere Schlagloch-Teststrecken im Landkreis. In der Stadt lieese sich auch die eine oder andere Brache verlängern. Man muss nur wollen!

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        • Avatar von Otto Berg Otto Berg sagt:

          Lieber Herr Jenckel,

          Ihr Blog zeichnete sich bisher im Großen und Ganzen dadurch aus, dass mithilfe von mehr oder weniger geistvoller Polemik und sinnvollen Pointen am Ende doch noch zur Sprache kam und diskutiert werden konnte, was bis dato von der LZ, der EJZ, der HAZ, deren Hamburger, Uelzener, Winsener Gegenstücken sowie dem NDR usw. aus Überforderung (oder Unvermögen) vernachlässigt bzw. aus erbetener (oder verlangter) Liebedienerei übertüncht worden war.

          Wollen Sie sich jetzt wirklich zum eifernden Megaphon von Leuten machen, die mit Dummheiten und Krachschlagen versuchen, ihre Felle am Davonschwimmen zu hindern?

          Zensusextrapolationen und Kindesmissbrauch? Was kommt als nächstes? Ausländer, Pseudonyme, verschämtes Nasebohren und geknackte Zigarettenautomaten?

          Ich bitte um Rückkehr zur Sachlichlichkeit:

          Hier finden Sie unter „Ö3“ (Vorlage 2021/827) die Anlage 1-8, die das Urteil des OVG vom 27. Januar 2021 enthält und sämtliche Stadien bis zur finalen Brückenvereinbarung vom 9. Januar 2009 dokumentiert.

          Und hier finden Sie, wenn Sie unten auf „3 Dokumente“ klicken, unter „Anlage 2“ (Vorlage 2024/029) den Vermerk der DAN-Justitiarin Dr. Maren Conrad-Giese vom 10. Juli 2023 zum Antrag „Brücke Neu Darchau – Umsetzung des KT-Beschlusses vom 17. Januar 2023“.

          Aus beidem ergibt sich zwingend, dass weder das Betretungsverbot durch den Bürgermeister i. A. des Gemeinderates Neu Darchau noch die Untersagung der Fortführung der Baumaßnahme Elbbrücke Darchau / Neu Darchau gem. § 3 Abs. 3 Satz 3 der „Brückenvereinbarung“ durch die Landrätin des Landkreises Lüchow-Dannenberg i.A. des Kreistages DAN rechtswirksam sein bzw. die geringste Aussicht auf Erfolg haben können.

          Im Gegenteil, beide Manöver zur Unzeit fügen dem Lager der Brückengegner nach meiner Einschätzung schweren Schaden zu und minimieren (selbstverschuldet) dessen Aussichten, den Bau der geplanten Elbbrücke auf dem Klagewege zu verhindern.

          Ob das stimmt oder nur in Teilen oder nicht, darüber kann mit Rede und Gegenrede in einem Debattenforum gestritten werden.

          Wohlfeiles delegitimierendes Gerüchtestreuen und billig hetzendes Nachkarten passen nicht zum Blog.jj

          Meine Meinung!

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          • Avatar von jj jj sagt:

            Meine Meinung ist, dass ich mich wundere: Seit Sie nicht mehr über Ihre Lieblingsgegner Hoppe und Bahlburg und die Arena schreiben und vormals über Libeskind und Keller und das Audimax, sind Sie zu einem glühenden Brücken-Freund mutiert. Und das besseren Wissens. Ob es die reinen Baukosten sind, wo schon bei 10 Millionen Beteiligung des Landkreises bei einer Befragung der Hammer viel, ob die Tatsache ist, dass ein Landkreis und nicht das Land oder der Bund ob der Bedeutung oder besser Bedeutungslosigkeit eine Elbbrücke baut, oder ob es die von Ihnen und mir natürlich bekannten Einschätzungen der Juristen sind, die am Ende aber dazu führten, dass der Landkreis Lüchow-Dannenberg die Untersagung aussprach. Oder ob es am Ende die demographische Entwicklung und die der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten ist, die so ungemein schrumpfen – Sie, der Sie bei 30 Mille für die Arena gar nicht mehr aus dem Echauffieren rauskamen, sind jetzt drauf und dran eine Elbbrücke für mehr als 100 Millionen Euro in den Elbsand zu setzen – Naturschutz, Klimaschutz, Kosten-Nutzen scheißegal. Da, muss ich sagen, nur meine Meinung, weiß ich nicht, was Sie gestochen hat. Und ja, der Blog darf auch mal satirisch sein, nicht nur Sie. lg Ihr jj

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            • Avatar von Otto Berg Otto Berg sagt:

              Lieber Herr Jenckel,

              fünf Dinge:

              1. Dass es sich beim Blog.jj und dessen Betreiber, also bei Ihnen, dem Journalisten Hans-Herbert Jenckel, um eine ganz besondere Kombination handelt, ist weithin bekannt und wird heute daran deutlich, dass mein wüster Ausbruch vom frühen Abend, am 8. Juli 2024 um 18:57 Uhr, nicht unterdrückt, sondern freigeschaltet und vom Blog-Master pariert worden ist. Ein Hoch auf dieses Debattenforum! Die beiden presseaktiven Flügeladjutanten vom ehemaligen Oberuli Lüneburgs dürfen sich bei JJ gerne abschauen, wie der couragierte Umgang mit garstigen Widerworten geht.

              2. Was mich am Keller-Spoun-Audimax (heute Leuphana-Zentralgebäude) und an der Hoppe-Bahlburg (heute: Landeskrankenhilfe-Arena) störte (und stört), waren die ungezählten Unwahrheiten, die darum herum gesponnen wurden. Sechzehn Jahre „in der Lüge leben“ – wie Václav Havel das wohl genannt hätte – (Herbst 2006 bis zum 11. März 2017, „Eröffnung“ der halbfertigen „Stadthalle I“ in Lüneburg Süd, Sommer 2015 bis zum 29. April 2022, „Eröffnung“ der halbfertigen „Stadthalle II“ in Lüneburg Nord) können eine Stadtbürgerschaft zermürben.

              3. Keineswegs bin ich „zu einem glühenden Brücken-Freund mutiert.“ Im Gegenteil, ich bin ein glühender Feind von perfiden Verdummungsversuchen und unwahrhaftiger Phrasendrescherei geblieben. Meine Meinung ist nach wie vor, dass der Bau der geplanten Brücke zwischen Darchau und Neu Darchau nicht realisiert werden sollte. Nirgends habe ich etwas anderes gesagt oder geschrieben. Aber ich habe etwas gegen löchrige Argumente, gegen fehlende logische Stimmigkeit, gegen unzutreffende Behauptungen und gegen windige Tricks. Wer als Schachspieler nicht mit dem stärkestmöglichen Zug seines Gegners kalkuliert, der nimmt ihn nicht ernst – und wird die Partie verlieren.

              4. Ja, die Eigenbeteiligung des Landkreises wird sehr hoch ausfallen, aber wird sie die (ohne Finanzierungsmittel und Betriebssubventionen) reinen Baukosten von mindestens 35 Millionen Euro für die zu 80 Prozent unausgelastete Arena erreichen? Nein, nicht der Bund oder das Land, sondern der Kreis will bauen. Ja, die feste Elbquerung ist ein kommunales Projekt. (Die Übernahme der seit 2019 vollkommen runtergerockten Vonovia-Hochhäuser in Kaltenmoor durch die Stadt Lüneburg wäre das ebenfalls. Aber dort geht es um einen saftigen Betrag im dreistelligen Millionen-Euro-Bereich.) Ja, die vor einem Jahr „vermerkte“ Einschätzung der Justitiarin von DAN ist (bis auf einige Kleinigkeiten) zutreffend. Aber, nein, ihre Folgerung vom 23. Mai 2024, die Voraussetzungen lägen vor, „dass der Landkreis Lüchow-Dannenberg nun die Fortführung der Baumaßnahme zu untersagen hat„, ist es nicht und, nein, auch nicht der Beschluss, den der DAN KT-Ausschuss Bauen, Regionale Entwicklung und Wirtschaft am 5. Juni 2024 gefasst hat.

              5. Wie „am Ende die demographische Entwicklung und die der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten“ aussieht, ob beide wirklich „so ungemein schrumpfen„, kann ich nicht sagen. (Es gibt Stimmen, die von Dr. Michael Zeinert und Herrn Bernd Althusmann etwa, welche der Brücke, obgleich der Fall Dömitz dagegen spricht, Entwicklungshilfepotential zuschreiben.) Was ich aber sagen kann, ist, dass ich, nur weil ich auf stichhaltige Argumente, auf echte Fairness in Rede und Umgang und auf das Beachten von Recht und Gesetzen poche, noch lange nicht „eine Elbbrücke für mehr als 100 Millionen Euro in den Elbsand setzen“ möchte – oder gar der Devise folge „Naturschutz, Klimaschutz, Kosten-Nutzen scheißegal.“

              Und, ja, Herr Jenckel, der Blog (und sogar der gute, liebe Blogmaster) darf auch mal satirisch sein, – nicht nur ich, der blöde böse Lührsche hau-endlich-ab-Berg. Nur, — um mit sanderthomasgmxde zu sprechen

              da muss auch eine(r) wirklich erst mal drauf kommen, dass sich JJ als Satiriker betätigt…

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            • Avatar von jj jj sagt:

              Gut geantwortet. lg jj

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        • Avatar von jj jj sagt:

          Wenn das alles so stimmt, was die Initiative „Ja zur Fähre – Nein zur Brücke“ in einer Pressemeldung verbreitet, vor allem, dass auch Kinder die Petition der Brücken-Freunde unterstützen konnten, die sich in den Augen der Initiative erledigt hat, und dass der Tipp von einem Bürgermeister kam: Prost Mahlzeit.

          Am 27. Januar 2024 soll die Elbe-Jeetzel-Zeitung (EJZ) berichtet haben: Andreas Gehrke (CDU) Bürgermeister in Neuhaus, hatte im Neujahrsschreiben sogar einen Tipp gegeben: „Auch Kinder können teilnehmen.“

          Hier die Pressemeldung: https://blog-jj.com/wp-content/uploads/2024/07/10072024pm_petition-pro-bruecke-gescheitert.pdf

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          • Avatar von Helga Dreyer Helga Dreyer sagt:

            Sehr witzig, Herr Jenckel!

            Ich meine auch die Pressemitteilung der BI.

            Wen wollen die damit vom Hocker reißen? Ich hoffe, dass die seriösen Medien diese PM dahin versenkt, wo sie hingehört: in den Papierkorb.

            Ich habe selten soviel geistigen Müll gelesen.

            In Redaktionsstuben würde man „Ente“ sagen.

            Sorry, aber hierfür verwende ich meine Energien nicht.

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            • Avatar von Klaus Bruns der Sachliche Klaus Bruns der Sachliche sagt:

              Frau Dreyer

              Man merkt ihnen die Pleite ihrer Petition an, verständlich. Wo ist die Stelle, wo hier die BI laut jj Kommentar nicht die Wahrheit sagt? Nach dem anonymen Herrn Berg , soll ja jetzt die neue Sachlichkeit hier einziehen. Ich bin gespannt.

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