
Lüneburg, 19. Mai 2023
Wenn die Sicht auf die Welt, auf die kleine wie die große, vernebelt ist, verschwimmen auch die Fakten und das Wunschdenken hat freie Fahrt. Wir schalten um an den Deich. Dort kursieren gerade Passagen eines Schreibens des aktuellen Verkehrsminister Olaf Lies zur geplanten Elbbrücke Neu Darchau, die aus Sicht der Freunde der Elbbrücke die Hoffnung nähren, dass die Querung kommt.
Man könnte auch denken, der Minister habe gleich mehrere Schreiben gestreut, um Freunde und Feinde der Brücke gleichermaßen zu befrieden. Dabei ist Lies nur diplomatisch vorgegangen und nicht mit der Tür ins Haus gefallen.
Der Minister beschreibt in seinem Brief, der an den Landkreis Lüchow-Dannenberg gerichtet ist, erst das, was war, dann, was ist und was kommt. Kurz gesagt: Erst war Rot-Schwarz in der Landesregierung am Ruder mit einer üppigen theoretischen Förderzusage, jetzt bestimmt Rot-Grün den Kurs mit dem Ziel: Fähre statt Brücke. Und der Ansage: Die Mittel für den Straßenbau inkl. Brücke verringern sich zugunsten des Nahverkehrs.
Es folgt Lies‘ Schreiben, was kommt: Die Baureife der Brücke sei noch „sehr weit entfernt“…“Die Möglichkeit einer Finanzierung einer solchen Brücke zusehends weniger realistisch“. Im Grunde paraphrasiert er, was die Regierungssprecherin und sein Sprecher schon vor Monaten gesagt haben, nur eben im ministerialen Tonfall. Wie man das gänzlich uminterpretieren kann, bleibt ein Geheimnis der Verdrängungen.
Das Verdrängen überhaupt ist bei der Planung dieser Brücke seit 30 Jahre ein bestimmendes Element. Die einen verdrängen, dass sie mal eine Brückenvereinbarung unterschrieben haben, die anderen verdrängen, dass sich in Hannover die Mehrheiten geändert haben und heute entschiedene Brücken-Gegner mit in der Regierung sitzen.
Wenn ich dann in der Zeitung lese, dass Brückenfreunde nun noch mal um Finanzhilfe in Meck-Pomm vorstellig werden wollen, wo schon Ex-Minister und Brükenfreund Bernd Althusmann abgeblitzt ist, empfehle ich, in die Chronik zu schauen. Wie wäre es denn wieder mal mit einem Versuch in den Bundesverkehrswegeplan zu rutschen oder Geld von der EU einzuwerben, hat zwar bisher nicht geklappt, hält aber die Hoffnung unter Feuer.
Die Klimmzüge der Brücken-Freunde sind aller Ehren wert, und ich schätze Kämpferinnen wie Helga Dreyer, die eigentlich schon eine Doktorarbeit über den Bau von Elbbrücken schreiben könnte. Aber das ändert nichts daran, dass diese Brücke für den Landkreis Lüneburg als potenziellen Bauherrn nach der Arena finanziell tatsächlich das Armageddon werden könnte. Ein Landkreis baut eine Elbbrücke, das hätte zumindest das Zeug fürs Guinnessbuch der Rekorde in der Kategorie „Turmbau zu Babel“.
Hans-Herbert Jenckel
Sehr geehrter Herr Kirst-Thies,
ich komme noch einmal auf Ihren Kommentar vom 30. Mai zurück. (https://blog-jj.com/2023/05/19/mit-der-elbbrucke-ins-guinness-buch-der-rekorde/#comment-19988), in dem Sie Auszüge aus der landesplanerischen Feststellung (https://cloud.lklg.net/index.php/s/NdjntMgcLqPeHHr?dir=undefined&openfile=976280) zu den untersuchten Trassenführungen einer Umgehungsstraße zitierten, jedoch – wen wundert’s – wichtige Absätze unter den Tisch haben fallen lassen.
Sie berufen sich auf folgende Passage:
„Dies betrifft auch den Trassenabschnitt S1, der zwar bei oberflächlicher Betrachtung als „echte” Ortsumfahrung erscheinen kann. Diese Variante weist jedoch eine Vielzahl von erheblichen Nachteilen auf, denen keine Vorteile gegenüberstehen. Insbesondere scheidet sie aus naturschutzfachlichen Gründen aus, weil sie besonders nah an geschützten Bereichen vorbei führen würde.”
Unterschlagen haben Sie aber diese bedeutsamen nachfolgenden Ausführungen aus der landesplanerischen Feststellung:
„S1 würde außerdem den Verkehr an drei Seiten um den Ortsteil Katemin herumführen, denn der hauptsächliche Verkehr würde nicht Richtung Bleckede, sondern Richtung Dahlenburg abfließen. Damit würden unter allen betrachteten Varianten die größten Störungen verursacht werden. Das gilt auch für das Schutzgut Mensch.
Zudem bildet S1 mit Abstand die längste Strecke mit den intensivsten Bodenversiegelungen und den höchsten Kosten. Relevante Vorteile sind demgegenüber für S 1 nicht ersichtlich.“
Und nun spinne ich einfach mal weiter, geehrter Herr Kirst-Thies.
Einfach mal das Unwahrscheinliche angenommen, die Gemeinde Neu Darchau oder der Landkreis Lüchow-Dannenberg würden beim Verwaltungsgericht mit der Ansicht, neben der Ortschaft Neu Darchau müsse auch der Ort Katemin komplett umfahren werden, Recht bekommen.
Damit wäre das Brückenprojekt als solches ja nicht vom Tisch, denn der Landkreis Lüneburg könnte dann nachbessern, er würde umgehend die Planung der Komplettumfahrung um Katemin in Auftrag geben.
Bei der Neuplanung müsste die Trasse dann nicht mehr „besonders nahe an geschützte Bereiche“ vorbeiführen; die betroffene Siedlung in Katemin ist an zwei Seiten von bewirtschafteten Feldern umgeben, Puffer zu der bisher untersuchten Trasse S1 in Richtung der Ortschaft Katemin sind vorhanden.
Anhand der Skizzen in dem Kommentar vom 20. Januar 2021 https://blog-jj.com/2021/01/11/dehde/#comment-13863 kann man sich ein Bild machen.
Und nun meine Frage, sehr geehrter Herr Kirst-Thies:
würde die Gemeinde Neu Darchau bzw. der Landkreis Lüchow-Dannenberg sowohl den Bewohnern der Kateminer Siedlung als auch dem Haushalt – und damit den Einwohnern – des Landkreises Lüchow-Dannenberg mit der Klage zur Ortsumfahrung nicht einen BÄRENDIENST erweisen?
Die „Gefahr“ den Prozess zu gewinnen bestünde ja.
Einerseits würden mit der Komplettumfahrung Katemins wesentlich mehr Einwohner belastet sein (s. Ausführungen in der landesplanerischen Feststellung) als in der aktuellen Planung mit der Anbindung der Ortsumfahrung an die Landesstraße über den Bäckerweg. Haben Sie die Anwohner der Siedlung schon darauf vorbereitet?
Andererseits – und das haben Sie bisher anscheinend gar nicht beachtet – würde sich nicht nur die Strecke der Ortsumgehung gegenüber der aktuellen Planung mindestens verfünffachen, sondern auch die Baukosten hierfür.
Beachten Sie bitte die Passage in der Brückenvereinbarung, wonach die Baulast der Ortsumfahrung sofort nach Bauabnahme auf den Landkreis Lüchow-Dannenberg übergehen soll.
Wollen Sie das alles wirklich?
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Sehr geehrte Frau Dreyer,
Das Nebensächliche vorweg: Ich habe nichts “unterschlagen”. Der von Ihnen zitierte Absatz aus der Landesplanerischen Feststellung von 2016 steht nicht im Zusammenhang mit meiner Aussage, dass die Trasse S1 die einzige echte Ortsumfahrung sei, sondern bezieht sich auf die konkrete Lagebeschreibung der Trasse.
In dem von Ihnen zitierten Absatz wird deutlich, dass die Trasse S1 den Ortsteil Katemin von drei Seiten einschließen würde (siehe Ihr Beitrag). Selbst das sehe ich nicht so wie Sie und die Landesplanerische Feststellung. Die Trasse zur Brücke endet an der L 231. Der Verkehr durch den Ort Katemin auf dieser Landesstraße fließt schon jetzt. Nur würde er durch die Brücke prognostiziert um einiges zu nehmen. Allerdings werden insbesondere die LKW-Fahrer sehen, dass die Straße von Katemin zur B 216 bei Dahlenburg ihre Tücken hat und würden nach einiger Zeit nach Alternativrouten suchen. Für sie günstiger wäre z. B. die Strecke durch Walmsburg, Barskamp, Göddingen nach Dahlenburg und dort auf die B216. Weitere Alternativrouten sind denkbar. Wie sich der Verkehr dann auf Dauer konkret verteilt, werden wir sehen. Eventuell wäre der Ortsteil Katemin gar nicht so stark belastet, wie sie jetzt darstellen.
Und nun fragen Sie, ob die Gemeinde Neu Darchau und der Landkreis Lüchow-Dannenberg mit einer Klage gegen die nicht vorhandene Ortsumfahrung um Katemin diesem Ortsteil nicht schaden.
Nein, die beiden Institutionen der kommunalen Selbstverwaltung schaden dem Ortsteil Katemin nicht. Sie brauchen ja gar nicht zu klagen, sondern können dem Landkreis Lüneburg aufgrund des abgeschlossenen Vertrages die Weiterplanung und den Bau der Brücke untersagen. Nur wenn der Landkreis Lüneburg seinen vertraglichen Pflichten nicht nachkommt, müssten die beiden Institutionen einen Eilantrag und einen Antrag auf Unterlassung beim Verwaltungsgericht stellen.
Ob eine Verlegung der Trasse S 1 auf der Grundlage des jetzigen Raumordnungsverfahrens im von Ihnen angerissenen Sinn möglich ist und die Trasse einfach näher an das Wohngebiet von Katemin herangelegt wird, könnte man erst bei genauer Kenntnis dieser Trasse beurteilen. Im Verwaltungsrecht ist vieles, aber nicht alles heilbar. Das hat der Landkreis Lüneburg im Jahr 2008 schmerzlich erfahren müssen. Ich halte eine derartige “einfache” Verlegung nicht für realisierbar. Kein:e Einwohner:in Katemins muss sich wegen der S 1 Sorgen machen. Die darf in der jetzigen Linienführung nicht gebaut warden.
Sie fragen mich, Frau Dreyer, ob ich die Anwohner des Ortsteils Katemin schon auf die Verlegung der S1 vorbereitet habe.
Warum sollte ich? Die Verlegung ist doch aktuell gar nicht geplant und m. E. nicht realisierbar. Und seit wann müssen einfache Büger ihre Mitbürger:innen über das Verwatungshandeln informieren? Dafür ist doch in diesem Fall der Landkreis Lüneburg zuständig. Er hätte es auch zu verantworten, die Trasse so nahe an ein Wohngebiet zu legen.
Am Ende Ihres obigen Beitrages weisen Sie darauf hin, dass sich die Strecke der Ortsumgehung gegenüber der aktuellen Planung mindestens um das fünffache vergrößern würde und damit auch die Baukosten. Diese hätte dann der Landkreis Lüchow-Dannenberg zu tragen. Und fragen dann, ob ich das alles wirklich wolle?
Nein, das will ich alles wirklich nicht, Frau Dreyer. Ich habe auch hier im Blog deutlich gemacht, dass ich bei zwei vorhandenen Elbbrücken und zwei Autofähren eine dritte Elbbrücke in unserer dünnbesiedelten Region (21 Einwohner:innen/qkm rechtselbisch; 46 linkselbisch) verkehrspolitisch nicht für notwendig und im öffentlichen Interesse halte. Dabei befinde ich mit dem Bund und dem Land Niedersachsen und vielen Bürger:innen unserer Region in guter Gesellschaft.
Keine Brücke – keine Sorgen (z. B. keine Baulast für die Ortsumfahrung für DAN)!
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Eine LZ-Leserinnenzuschrift:
Wofür eine so teure Brücke?
► Btr.: „ohne Brücke ist der ÖPnV eine Krücke“, LZ vom 19. Mai
In dem Artikel hört es sich so an, als wäre das Geldausgeben mit der Fertigstellung der Brücke vorbei. Was ist mit den Wartungskosten, die meines Erachtens weit über die Unterstützungskosten für die Fähre liegen? Es gibt auf beiden Elbseiten keine Infastruktur, die eine so teure Brücke rechtfertigt.
Pendler können über die Fähre nach Brahlsdorf gelangen, wichtig ist nur, dass dafür gesorgt wird, dass die Fähre zuverlässig fährt, und bei extremem Hochwasser haben wir schon erlebt, dass auch die Brücken gesperrt wurden. Für ein paar Minuten Zeit einsparen eine so teure Brücke?
Was muss dann in Städten passieren, wo man auf dem Weg zum Bahnhof durch Staus und Ampeln viel mehr Zeitverlust haben kann? Meiner Meinung nach können wir nicht immer schneller, höher und mehr wollen, sondern sollten die Ressourcen, die da sind, erst einmal optimal nutzen.
Maren Ludwig, Reeßeln
LZ, Freitag, 26. Mai 2023 · Nr. 121 · Seite 10
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Die Deiche müssten schon lange erhöht werden…es gibt so viele Dinge, die der Kreis regeln müsste (gerade erlebt, ein Bus am ZOB ist gerade ausgefallen…., nein eine Infotafel gibt es immer noch nicht, kommt bestimmt noch, haben kein Personal, aber für die Brücke, DIE BRÜCKE IM NACHBARKREIS, da geht noch was…) sorry…Not my cup of Team. Und: mich interessiert diese Brücke trotz unendlicher Monologe sowas von überhaupt…
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Tja Ingo, da geht es dir wie vielen. Die Grenzen deines Egos sind die Grenzen deiner Welt.
Argumente werden nicht daraus, so fleißig du auch mit Großbuchstaben hantierst.
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Sehr geehrter Herr Kirst-Thies,
Sie schrieben:
„Die Bezeichnung “Neu Darchau” ist zweideutig, je nach Kontext kann einmal der entsprechende Ortsteil oder zum anderen der Gesamtort gemeint sein.“
Sie übersehen:
Die Grenzen des Ortsteils und die des Gesamtortes Neu Darchau sind ein und dieselben! Schon jenseits der Ortsgrenze Neu Darchaus „Kateminer Bach“ befinden Sie sich in der Ortschaft Katemin.
Noch einmal zur Aufhellung:
Ortschaften sind geografisch begrenzt.
„GEMEINDE“ ist ein Begriff aus dem deutschen Verwaltungsrecht.
Mit „Gemeinde Neu Darchau“ wird der
Zusammenschluss mehrerer Ortschaften, die alle verschiedene Namen haben und örtlich voneinander abgrenzbar sind, bezeichnet.
Neu Darchau, die größte Ortschaft in diesem Verbund, ist Namensgeber, weil in diesem Ort der Gemeinderat und die Gemeindeverwaltung ansässig sind.
Neu Darchau ist eine Ortschaft IN der Gemeinde Neu Darchau.
Eine Ortsumfahrung Neu Darchau kann sich daher nur auf die Ortschaft Neu Darchau selbst beziehen, nicht jedoch auf den Umfang der Gemeinde Neu Darchau.
Ihre regelwidrige Gleichschaltung der Begriffe „Gesamtort“ mit „Gemeinde“ kann natürlich bei Lesern wie Herrn Ulf Reinhardt bewirken, dass in eine bestimmte Richtung des Denkens gelenkt wird.
Und das bezwecken Sie doch auch.
Gerichte werden Sie damit aber nicht überzeugen können, da bin ich mir sicher.
Und noch ein Wort zu der gestern zwischen Ihnen und Marlon Suhrke diskutierten Rechtmäßigkeit der erfolgten Einwohnerbefragung in Neu Darchau.
Schauen Sie sich bitte Randziffer 24 in dem OVG-Beschluss, veröffentlicht hier: https://openjur.de/u/322978.html
an.
Ein Auszug:
„Deshalb muss es ausgeschlossen sein, dass ein Bürgerbegehren nur wegen seiner inhaltlichen Vieldeutigkeit und nicht wegen der eigentlich verfolgten Zielsetzung die erforderliche Unterstützung gefunden hat. Insofern kommt auch eine wohlwollende Auslegung im Hinblick auf die große Bedeutung der Bestimmtheit der Fragestellung nicht in Betracht. Vielmehr muss die Fragestellung in sich widerspruchsfrei, in allen Teilen inhaltlich nachvollziehbar und aus sich heraus verständlich sein; mit anderen Worten: bei mehrdeutigen, unpräzisen und zu Missverständnissen Anlass bietenden Formulierungen ist eine hinreichende Bestimmtheit der Fragestellung zu verneinen.“
Klar könnten Sie bei Ihrer bewiesenen Auslegungsfreudigkeit jetzt einwenden, dass Bürgerentscheide keine Einwohnerbefragungen sind, die Hinweise des OVG-Beschlusses auf die Befragung in Neu Darchau daher nicht anwendbar sind….
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Ich glaube, da kommen wir nicht zusammen, Frau Dreyer. Neu Darchau ist kommunalrechtlich keine Ortschaft. Die braucht Ortsräte. Ein Spiel spiele ich nicht (siehe Ihr Beitrag unten) , dabei hätte ich ja Spaß, und ein perfides schon gar nicht. Ich respektiere Ihre Position zur Brücke, aber ich teile sie nicht. Mir geht’s um die Sache. Eine neue Elbbrücke in dieser Zeit zu bauen, in der die verschiedenen staatlichen Hierarchieebenen noch nicht einmal in der Lage sind, den bestehenden Bestand an Brücken und Straßen so zu unterhalten, dass sie verkehrsfähig bleiben (siehe gestrigen Bericht in der EJZ und LZ), in dieser Zeit der menschengemachten Klimakatastrophe und des Artensterbens, da können wir nicht weiter machen wie bisher: Ohne Not neue Brücken, neue Straßen, neue Präsentationsbauwerke bauen.
Eigentlich haben die Landkreise Lüneburg und Lüchow-Dannenberg das auch begriffen, sich ehrgeizige Klimaziele gesetzt und mit der Umsetzung begonnen. Daneben – und im Widerspruch dazu – führen sie klima- und umweltschädliche Projekte wie diese Elbbrücke weiter. Zum Zeitpunkt des Baubeginns mit monetären Kosten von wahrscheinlich deutlich über 100 Millionen Euro, zu tragen von einem Landkreis, der auf Fördergelder hoffen muss und der an dieser Stelle an der mittleren Elbe als Baulastträger eigentlich nicht zuständig wäre. Verkehrspolitisch sinnvoll ist die Elbbrücke an dieser Stelle nicht. So sieht es der Bund, so sieht es das Land Niedersachsen.
Manchmal stelle ich mir vor, wie das sein würde nach dem Bau dieser dritten Elbbrücke in der Region, vielleicht so gegen 2030 – 2032. Zur Eröffnung steht da der dann im Amt befindliche Lüneburger Landrat mit stolz geschwellter Brust und der Schere in der Hand, sein:e Lüchow-Dannenberger Kolleg:in hat sich wegen Unpässlichkeit entschuldigen lassen und überlegt zuhaus, wie sich ihr Landkreis bei den Vertragsverhandlungen hinsichtlich der Kosten so hat über den Tisch ziehen lassen. Dann rollt der Verkehr, prognostiziert so gegen 1250 vom Linkselbischen ins Rechtselbische und umgekehrt. Insgesamt ca. mickrige 2500 Fahrzeuge pro Tag. Bei der Elbbrücke in Dömitz sind es über 6000, in Lauenburg über 11.000. Dort wurde die neue Elbbrücke ein Jahr zuvor dem Verkehr übergeben. Sie ist ein Stück näher an den westlichen Rand der Gemeinde Neuhaus herangerückt.
In Katemin fluchen die Anwohner des ehemaligen Bäckerweges, der jetzt Neuhauser Straße heisst, dass sie morgens im Berufsverkehr wegen der wartenden Autoschlange vor ihrem Haus nicht von ihrem Grundstück fahren können. Sie fordern die Vorfahrtberechtigung für die Kreisstraße, nicht für die Landesstraße.
In Haar fluchen die Leute über den Verkehrslärm und die schlechte Luft, in Neuhaus fluchen die Einwohner:innen und die Lenker der 40-Tonner gleichermaßen, allerdings über Unterschiedliches. Beide fordern aber Gleiches: Eine Ortsumgehung von Neuhaus. “Haben wir doch seit über einem Jahrzehnt in der Schublade”, versichert der Landrat, “allein, uns fehlt zur Zeit das Geld”. In Neu Garge und anderen abgelegenen Ortsteilen jammern Bürger:innen immer noch über fehlende Breitbandanschlüsse. Ja, er verstehe ihr Anliegen, versichert der Landrat, aber die Kreisstraßenbrücke habe doch Vorrang vor der Datenautobahn gehabt. Und so weiter und so fort …
Die Brücke steht und kein wirkliches Problem der Gemeinde Amt Neuhaus wurde gelöst. Außenstehende wundern sich über die Höhe der Brücke, sehen sie doch nur kleine Rinnsale auf dem sandigen Boden. Wenn aber doch mal Fluten kommen, dann kräftiger als zuvor. Schiffbar ist die Elbe seit Ende der zwanziger Jahre nicht mehr. “Das konnte doch niemand vorhersehen”, so der Landrat schulterzuckend.
DAS KONNTE MAN NICHT VORHERSEHEN????
Sehr geehrte Frau Dreyer, Sie wollen keine Klage gegen die Brücke, ich will keine Klage gegen die Brücke. Unsere Motive sind allerdings unterschiedlich.
Die Lüneburger Kreistagsabgeordneten könnten eine Klage gegen die Brücke ganz einfach verhindern, indem sie den Beschluss fassten, die weiteren Planungen und den Bau dieser Brücke ganz einzustellen. Das wäre den Problemen dieser Zeit gegenüber angemessen. Jede:r Einzelne wird zumindest vor seinem Gewissen die Frage beantworten müssen: “Alle wussten es! Und: Was hast du gemacht?”
Jede:r Abgeordnete ist nicht ihrem/seinem Parteibuch, nicht ihrer/seiner Fraktion, sondern nur ihrem/seinem Gewissen gegenüber verantwortlich.
Vielleicht findet sich ja eine überfraktionelle Mehrheit im Lüneburger Kreistag in dieser Frage.
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Sehr geehrter Herr Berg,
eine kurze Antwort auf Ihre Fragen:
Zu Frage 1: Ja, aber: Frau Dreyer arbeitet in Ihrem Beitrag vom 27.05.2023 heraus, dass die Bezeichnung “Lüneburg” hinsichtlich des Bezugs auf Gesamtort und Ortsteile eindeutig ist. “Lüneburg” bezieht sich eindeutig auf den Gesamtort. Die Bezeichnung “Neu Darchau” ist zweideutig, je nach Kontext kann einmal der entsprechende Ortsteil oder zum anderen der Gesamtort gemeint sein. Das formuliert Frau Dreyer nicht klar aus. Das mache ich in meinem Beitrag vom 29.05.2023. Sie zitieren das unter B).
Unter A) bezieht sich Frau Dreyer auf etwas anderes als ich unter B). Ich sage unter B) noch nichts über die Bedeutung der Bezeichnung “Neu Darchau” im Vertragstext aus, Frau Dreyer behauptet unter A) implizit, mit der Bezeichnung “Neu Darchau” sei im Vertragstext der Ortsteil gemeint (dem könnte ich zustimmen), explizit sagt sie, dass eine Ortsumfahrung nur um den Ortsteil Neu Darchau vereinbart worden sei. Hier stimme ich nicht mehr zu. Die Belege für diese Position werden bei der Klage eine Rolle spielen. Deshalb folgt hier nichts.
Vielleicht nur eine Frage: Die Neu Darchauer Ortsteile Klein Kühren, Neu Darchau und Katemin gehen direkt ineinander über und stellen ein zusammenhängendes Siedlungsgebiet dar. Kann eine Ortsdurchfahrt (durch Klein Kühren oder Katemin) als “Ortsumfahrung Neu Darchau” bezeichnet werden?
Zu Frage 2: Der Vertragstext hat sich ja nicht selbst geschrieben und hat eine mehrere Monate währende Abstimmungs- und Veränderungsphase der vier Vertragsparteien durchgemacht. Wie die Lüchow-Dannenberger Kreistagsabgeordneten die Frage der Ortsumfahrung verstanden haben, habe ich zitiert. Die Veränderungshistorie des Vertragstextes und der Gespräche sind gut protokolliert. Die Verwaltungsrichter:innen haben also genug Material für ihr Urteil.
Die Frage der Ortsumfahrung wird nur ein Klagepunkt unter anderen sein.
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Lieber Herr Kirst-Thies, liebe Frau Dreyer,
»pacta sunt servanda«
— Das heißt hier, der Landkreis Lüchow-Dannenberg, die Samtgemeinde Elbtalaue oder die Gemeinde Neu Darchau können die Fortführung der Baumaßnahme mit Bezug auf § 3, Abs. 3 der ›Brückenvereinbarung‹ untersagen, wenn der Landkreis Lüneburg die Ortsumfahrung Neu Darchau nicht planen, ausschreiben oder bauen sollte.
— Das heißt auch, der Landkreis Lüchow-Dannenberg, die Samtgemeinde Elbtalaue oder die Gemeinde Neu Darchau können die Fortführung der Baumaßnahme nicht mit Bezug auf § 3, Abs. 3 der ›Brückenvereinbarung‹ untersagen, wenn der Landkreis Lüneburg die Ortsumfahrung Neu Darchau planen, ausschreiben oder bauen sollte.
Diese Stelle bietet, soweit ich sehe, die einzige Möglichkeit, den Vertragstext vom Januar 2009 (›Brückenvereinbarung‹) gerichtlich anzufechten, um damit die ›Fortführung der Baumaßnahme‹ zu beenden. Die Wahrscheinlickeit, dass sie ergriffen wird, halte ich für hoch, ihre Erfolgsaussicht für nicht hoch.
Eine zweite Möglichkeit, die ›Fortführung der Baumaßnahme‹ zu beenden, hat Herr Kirst-Thies genannt: »Die Lüneburger Kreistagsabgeordneten könnten« den Beschluss fassen, »die weiteren Planungen und den Bau dieser Brücke einzustellen.« Ihre Erfolgsaussicht wäre natürlich hoch, die Wahrscheinlickeit, dass sie ergriffen wird, halte ich für nicht hoch.
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Im Anfang war das Wort.
Das Wort gefiel den Leuten.
Sie fragten sich sofort:
„Was soll das Wort bedeuten?“
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Lieber Herr Berg,
ich stimme Ihnen voll und ganz zu: das Verwaltungsgericht würde den Wortlaut des Vertrages primär unter die Lupe nehmen und sein Urteil auf den Wortlaut des Vertrages ableiten (Pacta sunt servanda), mit dem Ergebnis, dass eine Ortsumfahrung um Katemin nicht vereinbart worden ist.
Allerdings müsste es sich auch mit dem Vorbringen der Kläger(in) beschäftigen und diese wird sich doch ganz offensichtlich auf die Behauptung stützen, der Kreistag Lüchow Dannenberg habe am 15.12.2008 über die Beschlussvorlage abgestimmt, in dem vertraglich als Bedingung um Neu Darchau UND Katemin eine Ortsumfahrung zu bauen vereinbart gewesen war, und nur der schlussendlich vom Landrat des Landkreises Lüchow-Dannenberg unterschriebene Vertrag habe die abgespeckte Version enthalten, wonach nur um Neu Darchau eine Ortsumfahrung gebaut werden müsse.
Es war doch deutlich aus den Ausführungen des Herrn Kirst-Thies herauszulesen, dass sich die Brückengegner an diesen angeblichen Handlungsablauf, der allerdings ein Produkt einer fehlgeleiteten Fiktion des KTA Herzog (Fraktion Soli) zu sein scheint (s. EJZ-Artikel – Frau Löser – es existiert eine Protokollnotiz über die Abänderung des Vertrages vor Abstimmung), klammern.
Die überdies von Herrn Kirst-Thies hervorgebrachte Hoffnung, man könne den Vertragstext zweideutig auslegen und mit der Ortsumfahrung um Neu Darchau eine Ortsumfahrung um beide Gemeindeteile, nämlich Neu Darchau und Katemin gemeint haben, ist aberwitzig und jeder vernünftige Rechtsbeistand würde von einer so begründeten Klage abraten.
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Sehr geehrte Frau Dreyer, sehr geehrter Herr Kirst-Thies,
Sie, Frau Dreyer schrieben am 27. Mai 2023 um 0:26 Uhr:
▷ A) »Es ist explizit und damit ausschließlich eine ORTSUMFAHRUNG nur um das Siedlungsgebiet der ORTSCHAFT Neu Darchau vereinbart worden! Diese vertragliche Festschreibung kann gerade NICHT auf die Ortschaft Katemin ausgeweitet werden!« (➔ https://blog-jj.com/2023/05/19/mit-der-elbbrucke-ins-guinness-buch-der-rekorde/#comment-19958)
Sie, Herr Kirst-Thies, schrieben am 29. Mai 2023 um 18:52 Uhr:
▷ B) »Die Bezeichnung ›Neu Darchau‹ ist zweideutig. Sie kann den Ortsteil des Gesamtorts/der Gemeinde meinen oder den Gesamtort/die Gemeinde selbst.«
(➔ https://blog-jj.com/2023/05/19/mit-der-elbbrucke-ins-guinness-buch-der-rekorde/#comment-19958)
➽ Meine FRAGE 1) Sollten Sie sich in Ihren Überlegungen (in Ihrem Austausch) nicht auf den (in meinen Augen nur vermeintlich) in den beiden Aussagen (A) und (B) enthaltenen Widerspruch konzentrieren?
▷ Ich, Otto Berg, schrieb am 21. Mai 2023 um 23:58 Uhr:
Tatsache sei, »dass in der ›Brückenvereinbarung‹ unter § 3, Abs. 3, S. 2f. zu lesen ist: ›Der Landkreis Lüneburg verpflichtet sich, die Elbbrücke nicht ohne Ortsumfahrung um Neu Darchau zu planen, auszuschreiben und zu bauen. […] Sollte der Landkreis Lüneburg die Ortsumfahrung Neu Darchau nicht planen, ausschreiben oder bauen, können der Landkreis Lüchow-Dannenberg, die Samtgemeinde Elbtalaue oder die Gemeinde Neu Darchau die Fortführung der Baumaßnahme untersagen.‹
➔ Muss, liebe Frau Dreyer, die zentrale Frage nicht lauten: ›Was sagt uns dieser Text – wörtlich?‹ UND NICHT: ›Was will uns dieser Text – eventuell – sagen?‹«
(➔ https://blog-jj.com/2023/05/19/mit-der-elbbrucke-ins-guinness-buch-der-rekorde/#comment-19914)
➽ Meine FRAGE 2) Warum glauben Sie beide, liebe Frau Dreyer und lieber Herr Kirst-Thies, so fest daran, dass Gerichte sich bei Vorliegen eines schriftlich knapp und klar abgefassten und von allen betroffenen Parteien unterschriebenen Vertrages (also ohne Not) für ›die Historie‹ (also für die äußerst schwierig, womöglich in allen ihren Stadien überhaupt gar nicht mehr angemessen zu rekonstruierende Vorgeschichte) von dessen Zustandekommen interessieren könnten?
Nach meiner Erfahrung tun sie das in der Regel nicht. Zwar gibt es die Möglichkeit, einen Einigungsmangel zu behaupten, doch ist, bevor dieser in Betracht gezogen wird, zu prüfen, ob und wie sich dieser auf den Vertragsschluss auswirkt. Hierfür hält das Gesetz in §§ 154, 155 BGB Auslegungsregeln bereit. Bevor aber diese Auslegungsregeln im Einzelfall zur Anwendung gebracht werden, muss zunächst sicher feststehen, dass es sich tatsächlich um einen Einigungsmangel im Sinne der §§ 154, 155 handelt.
Unproblematisch ist die Feststellung eines OFFENEN Einigungsmangels im Sinne von § 154: Wissen beide Parteien, dass sie sich über einen Punkt nicht geeinigt haben, der nach dem Willen zumindest einer Partei geregelt werden sollte, gilt der Vertrag gem. § 154 Abs. 1 im Zweifel als nicht geschlossen.
Beim VERSTECKTEN Einigungsmangel sind sich die Parteien nicht darüber bewusst, dass ihre Einigung sich nicht in allen Punkten deckt und ein Vertrag noch gar nicht zustande gekommen ist.
Der Grund dafür kann einmal darin liegen, dass die Parteien einen von beiden Seiten als regelungsbedürftig gehaltenen Punkt vergessen oder übersehen haben („verdeckte Unvollständigkeit“).
Dies kann zum anderen auch daran liegen, dass die abgegebenen Erklärungen objektiv mehrdeutig sind und die Auslegung ergibt, dass die Parteien tatsächlich voneinander Abweichendes meinten („Scheinkonsens“).
▷ Unser Gastgeber, Herr Jenckel, erinnerte am 12. Juli 2021 (➔ https://blog-jj.com/2021/07/12/bruecken-kollision/) an den wichtigsten Grundsatz des öffentlichen ebenso wie des privaten Vertragsrechts:
»Pacta sunt servanda«
Das Prinzip gilt nicht nur für sämtliche schuldrechtlichen Übereinkünfte (➔ § 241 Abs. 1 BGB), sondern besagt ebenso (➔ Stichwort Treu und Glauben«), dass derjenige, der Verträge bricht, rechtswidrig bzw. unerlaubt handelt (➔ in § 242 BGB).
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Die Diskussion um planungsrechtliche Fragen ist wirklich interessant. Ist sie jedoch auch wirklich zielführend?
Wurde denn die Elbbrücke in den letzten 30 Jahren aus planungsrechtlichen Gründen nicht gebaut?
Oder ist es nicht vielmehr ihr fehlender Nutzen, ihre mangelnde Wirtschaftlichkeit und ein fehlendes Finanzierungskonzept, welches die Realisierung der Brücke in Vergangenheit verhindert hat und auch in Zukunft verhindern wird?
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Sehr geehrter Herr Reinhardt,
Ihre Betrachtungsweise zu den planungsrechtlichen Diskussions-Erkenntnissen ist wirklich interessant. Ist sie jedoch auch wirklich historisch gerechtfertigt?
Wurde denn der Bau der Elbbrücke in den letzten 30 Jahren nicht einerseits aus planungsrechtlichen Gründen durch das OVG Niedersachsen gestoppt (2006) und sind andererseits weitere Planungen in erster Linie durch die Partei BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN allein durch ideologische Phrasendrescherei verhindert worden? Jedenfalls waren die Landtagspolitiker Staudte und Schulz-Hendel bisher nicht in der Lage, die zu diesem Themenkomplex in einfacher Form gestellten Fragen zu beantworten, s.
Fundstelle 1
Fundstelle 2
Fundstelle 3
Zum vorhandenen Nutzen, zur gegebenen Wirtschaftlichkeit und zum existenten Finanzierungskonzept können Sie sowohl auf der Web-Seite des Landkreises Lüneburg als auch im Blog.jj Stichhaltiges lesen und auch hier: https://bruecken-bauen-ev.de/.
Sie hätten sich besser informieren können, bevor Sie diesen Sums jetzt hier verbreiten.
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Sehr geehrte Frau Dreyer,
gegen jegliche Kritk an der Elbrücke fahren Sie Ihr zweifellos grandioses Faktenwissen auf und diskreditieren alle anderen Standpunkte mit Nichtwissen. Tatsächtlich sind zahlreiche Ihrer Argumente, auf welche Sie oben verlinkt haben, weniger faktenbasiert als undiffenziert und rein emotionaler Natur, z.B.:
10. Die Elbbrücke vollendet die Einheit in unserer Region!
(https://bruecken-bauen-ev.de/)
Müssen Sie bei solch weichen Argumenten nicht zugestehen, dass Dritte auch schon ohne die Elbbrücke die Einheit unserer Region als vollendet ansehen könnten und Ihre Steuermittel gerne an sinnvollerer Stelle eingesetzt sehen möchten?
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Sehr geehrter Herr Reinhardt,
empfinden Sie nicht selbst auch, dass man Ihre Antwort nur als kindisch bezeichnen kann?
Alle behaupteten Eigenschaften sind FAKTENBASIERT, also hieb- und stichfest vorhanden. Als UNDIFFERENZIERT ist doch wohl eher nur Ihre Kritik einzuordnen.
Oder sind die in der punktuellen Aufzählung https://bruecken-bauen-ev.de/argumente/ genannten Basisinformationen etwa keine Fakten?:
01. Die Brücke verbindet das Amt Neuhaus und den Landkreis Ludwigslust-Parchim mit dem Landkreis Lüneburg und den Landkreisen Lüchow-Dannenberg und Uelzen.
02. Die Elbbrücke fördert die wirtschaftliche, gesellschaftliche, kulturelle und soziale Entwicklung in Südwestmecklenburg und im Nordosten Niedersachsens sowie die Bevölkerungsentwicklung im Amt Neuhaus.
03. Die Elbbrücke sichert jederzeit Mobilität und bietet zuverlässige Wege zu Arbeitsstätte, Einkaufsmöglichkeiten und Schule sowie für Feuerwehr und Rettungskräfte.
04. Die Elbbrücke stärkt den ÖPNV: Sie ermöglicht feste Busverbindungen und macht den nächstgelegenen Bahnhof (Brahlstorf) für Pendelnde und Reisende besser erreichbar.
05. Die Elbbrücke ist Klimaschutz: Sie reduziert die Schadstoffbelastung und den Verbrauch an Treibstoffen gegenüber dem heutigen Zustand.
06. Die Elbbrücke verhindert die Umwegfahrten, die jetzt durch Fährausfälle bei Hoch- und Niedrigwasser, Eisgang und Reparaturen der Fähre entstehen.
07. Die Elbbrücke bietet Chancen zur Förderung des Tourismus, weil Reisebusse beide Elbseiten besser erreichen können.
08. Die Elbbrücke entlastet Einwohner, Unternehmer, Arbeitnehmer und Touristen von den Fährkosten.
09. Die Elbbrücke erspart hiesigen Land- und Forstwirten die hohen Fahrkosten, die für ihre schweren Lkw bisher durch lange Umwegfahrten über Dömitz und Lauenburg entstehen.
10. Die Elbbrücke vollendet die Einheit in unserer Region.
11. Die Brücke erspart dem Landkreis Lüneburg Subventionen für die Fährnutzer der „Tanja“ im sechsstelligen Euro-Bereich.
Ein Teil unserer Region – in Grenzen von Niedersachsen und des Landkreises Lüneburg – wird geografisch durch den Fluß Elbe getrennt. Allerdings, und da ist natürlich auch das Internet sehr hilfreich, ist unter EINHEIT „ein Ganzes, das Zusammengehörige, Vereinigte, UNTRENNBARE“ zu verstehen, lesen Sie einfach mal nach.
Die Brücke, die eine ständige Überfahrt des „Trennflusses“ gewährleistet, würde die Einheit unserer Region vollenden – Punkt. Das, was Sie offenbar noch so hineininterpretieren wollen, wird damit gar nicht ausgedrückt.
Meinetwegen können Sie die Aussage zu Punkt 10 „Die Elbbrücke vollendet die Einheit unserer Region“ als emotional einordnen, zumal die Region ja NICHT IHRE Region, in der SIE leben, ist, und Sie deshalb wahrscheinlich noch nicht einmal erahnen können, welche Nachteile die Einwohner dieser Region ohne feste Elbquerung haben. Schauen Sie mal in der Aufzählung unter Punkt eins bis Punkt neun nach.
Man sollte allerdings über Empathie und eine 360 Grad-Denke verfügen, um die Tragweite erfassen zu können.
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Sehr geehrte Frau Dreyer,
die von Ihnen geforderte Empathie und 360 Grad-Denke sollten Sie dann aber auch im Sinne der breiten Mehrheit der Steuerzahler des Landkreises besitzen, welche keinerlei Vorteile von Ihrem Herzensprojekt haben, jedoch die Brücke finanzieren und die ökologischen Schäden in Kauf nehmen sollen.
Es ist schon erstaunlich, mit welcher Vehemenz unter dem Deckmantel immer wieder behaupteter „Fakten“ Sie die Forderung einer sehr kleinen Minderheit an die Solidargemeinschaft quasi wie selbstverständlich formulieren.
Die kaum erfüllbare Herausforderung einer pausiblen Baukosten- und Wirtschaftlichkeitsberechnung sowie die Auslegungen der Gerichte zu der Ortsumgehung werden hoffentlich für ein angemessenes Ende Ihrer Elbbrücke sorgen.
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moin, ich habe ja nix gegen die Brücke, aber vielleicht wäre es besser diese links oder rechts von Bleckede zu bauen. Denn von da an wäre eine Verbindung gerade für den Schwerverkehr über Lüneburg zur A 39 einfacher. Der LK Lüchow-DAN ist ja noch dagegen auf seinem Gebiet zu bauen. Frage: wem nützt die Brücke mehr, der Ostseite oder der Westseite ? Wenn der Schwerlastverkehr über Darchau / Katemin rollt freuen sich die Anlieger bestimmt nicht. Meine 2 Cent
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Zu https://blog-jj.com/2023/05/19/mit-der-elbbrucke-ins-guinness-buch-der-rekorde/#comment-19952
Lieber Herr Berg,
gäbe es eine solche „Bahntrassenvereinbarung“, wie Sie in Ihrem Gedankenexperiment Frau Schröder-Ehlers und Herrn Kohlstedt als Abgesandte der Oberbürgermeisterin diese für Lüneburg haben aushandeln lassen, würde darin bezüglich der Bedingung einer Ortsumfahrung ein feiner, aber entscheidender Unterschied zur „Brückenvereinbarung“ von 2009 auffallen.
Die „Hansestadt Lüneburg“ setzt sich aus derzeit 17 verschiedenen Stadt- oder Ortsteilen zusammen, dazu gehören beispielsweise auch Kaltenmoor oder Wilschenbruch; es gibt aber keinen eigenen Teil, der Lüneburg heißt. Der territoriale Umfang der Stadt und somit ihre Grenze ist deshalb unzweideutig umrissen. Der Umgehungspassage im „Alpha-Mega-Omega-Vertrag“ entsprechend müssten die Gleise deshalb zwingend auch um Oedeme, Rettmer und Häcklingen, also um das Kompositum „Lüneburg“ insgesamt herum verlegt werden.
Anders in der linkselbischen Wirklichkeit.
Denn die GEMEINDE Neu Darchau setzt sich zwar ebenso wie Lüneburg aus verschiedenen Ortsteilen zusammen; aber die ORTSCHAFT Neu Darchau ist selbst ein Baustein in dieser Formation und damit ein Bestandteil der GEMEINDE Neu Darchau.
Zunächst ein kleiner Exkurs:
♦ Wann spricht man von einer GEMEINDE?
Eine Gemeinde ist ein Ort, an dem Menschen leben. Diese haben eine eigene „Regierung“, das ist z. B. laut Niedersächsischem Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) die Vertretung (der Gemeinderat) plus die Verwaltung. Eine Gemeinde kann eine Stadt sein, ein Dorf oder ein VERBUND MEHRERER DÖRFER, die sich zu einer GEMEINDE zusammengeschlossen haben. Der technische Terminus „Kommune“ verdeckt, dass eine Verwaltungseinheit eine Pluralität von Untereinheiten umfassen oder „bündeln“ kann.
Gemeinden sind die territorial definierten Einheiten des politischen Systems, denen nach der Verfassung (Art. 28 Abs. 2 Grundgesetz) die Regelung der „Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft im Rahmen der Gesetze in eigener Verantwortung“ übertragen ist.
♦ Was ist eine ORTSCHAFT?
Ortschaften sind bewohnte, geografisch abgrenzbare, zusammenhängende Siedlungsgebiete mit EIGENEM NAMEN.
♦ Was ist eine ORTSUMGEHUNG?
Eine Ortsumgehung oder Umgehungsstraße ist eine Straße, die eine ORTSCHAFT (!) vom Straßenverkehr, insbesondere vom Fernverkehr bzw. Durchgangsverkehr, entlasten und den Verkehrsfluss verbessern soll.
(Über die genannten Punkte informiert jedes einschlägige Handbuch, am schnellsten „wikipedia“.)
Schon anhand dieser kindgerechten Definitionen, lieber Herr Berg, lässt sich prima herleiten, welche Schlüsse aus den Formulierungen in der Brückenvereinbarung gezogen werden müssen: Nicht die GEMEINDE Neu Darchau, sondern der ORTSTEIL, die ORTSCHAFT Neu Darchau soll eine Ortsumfahrung erhalten.
♦ In dem Vertrag vom Januar 2009 finden sich genau 23 Textstellen, die eine „ORTSUMFAHRUNG“ bedingen. Acht (8) davon bestimmen die genaue Örtlichkeit: „Ortsumfahrung um Neu Darchau“, fünfzehn (15) erwähnen die „Ortsumfahrung“ ohne nähere lokale Attributierung.
Die ORTSCHAFTEN Neu Darchau genauso wie Katemin sind abgrenzbare, zusammenhängende Siedlungsgebiete mit eigenem Namen – es sind beides ORTSTEILE der (politisch-administrativen) GEMEINDE Neu Darchau, für alle erkennbar auch durch die jeweiligen Ortsschilder beim Erreichen oder Verlassen (d. h. am territorialen Übergang) dieser Ortschaften. Die Ortsnamen aller 1972 in die GEMEINDE Neu Darchau eingegliederten ORTSCHAFTEN wurden übrigens beibehalten.
In der „Brückenvereinbarung“ kommt NUR EIN EINZIGES MAL der Begriff „GEMEINDE Neu Darchau“ vor, nämlich in diesem wichtigen Satz:
♦ „Sollte der Landkreis Lüneburg die ORTsumfahrung Neu Darchau nicht planen, ausschreiben oder bauen, können der Landkreis Lüchow-Dannenberg, die Samtgemeinde Elbtalaue oder die GEMEINDE Neu Darchau die Fortführung der Baumaßnahme untersagen.“ (Hervorhebung durch mich, H. D.)
Deutlicher geht‘s doch wohl nicht mehr, lieber Herr Berg!
Es ist explizit und damit ausschließlich eine ORTSUMFAHRUNG nur um das Siedlungsgebiet der ORTSCHAFT Neu Darchau vereinbart worden! Diese vertragliche Festschreibung kann gerade NICHT auf die Ortschaft Katemin ausgeweitet werden!
Die durch Bürgermeister Dehde und durch den Kreistag Lüchow-Dannenberg vorgenommene Interpretation der erörterten Passage in der „Brückenvereinbarung“, auch der Ort Katemin müsse zwingend umfahren werden, ist ein reines Produkt irrlichternder agitatorischer Willkür – eine Auslegung GEGEN den WORTLAUT und GEGEN den SINN des Vertragstextes!
NUR wenn jene Ortsumfahrung um die ORTSCHAFT Neu Darchau „nicht geplant, ausgeschrieben oder gebaut“ wird, so die Vereinbarung, kann (auch) die „Regierung“ (Vertretung plus Verwaltung) dieses namentlich erwähnten Ortsteils, nämlich die GEMEINDE Neu Darchau „die Fortführung der Baumaßnahme untersagen“, ebenso wie NUR DANN die „Regierungen“ der anderen beiden Verwaltungseinheiten, die Samtgemeinde Elbtalaue und der Landkreis Lüchow-Dannenberg, dazu befugt wären.
Ich habe die Hoffnung ja noch nicht aufgegeben, dass auch Herr Klaus-Peter Dehde, ein ehemaliges Ausschussmitglied für Rechts- und Verfassungsfragen im Niedersächsischen Landtag, sich mit der ganz und gar unmissverständlichen EIN-EINDEUTIGKEIT der Ortsumfahrungsthematik im Brückenvertrag vertraut macht und abfindet, bevor er die Gemeindefinanzen Neu Darchaus erneut mit einer widersinnigen und darum aussichtslosen Klage gegen den Landkreis Lüneburg strapaziert. Die so verplemperten Steuergelder wären anderweitig besser eingesetzt.
Gleiches gilt natürlich für die Landkreisverwaltung in Lüchow.
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Durch diesen prägnanten Nachhilfeunterricht in Gemeinschaftskunde schält sich unweigerlich diese Erkenntnis heraus:
die im April 2021 erfolgte Befragung der Einwohner der GEMEINDE Neu Darchaus mit der Fragestellung:
„Sind Sie für die Anbindung (Straßenzuführung) durch den ORT? Ja. Nein.“:
war für die Katz!😺
Das Ergebnis der Befragung kann nirgends verwendet werden, weil der ORT (die Ortschaft) der in Frage stehenden Straßenführung und Anbindung namentlich nicht bezeichnet wurde.
Au Backe, wenn die vielen Brückenbefürworter dieser Gemeinde mitbekommen, dass wieder sinnlos Geld dem Gemeindesäckel entzogen wurde!
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Da gibt es auch andere Meinungen: https://www.kpdehde.de/buergerbefragung-zur-elbbruecke-auch-nach-zwei-jahren-aktuell
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Liebe Frau Klein,
ich bin überzeugt davon, dass Herrn Dehde nach der Lehrstunde ein Licht aufgegangen sein wird; er wird seinen Denkfehler nur nicht zugeben und seine „Untertanen“ weiterhin mit ähnlichen Augenwischereien einseifen.
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!???!
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Sehr geehrte Frau Dreyer,
Sie arbeiten präzise den Unterschied der Bezeichnungen “Lüneburg” und “Neu Darchau” hinsichtlich der Beziehung von Ortsteilen und Gesamtort/Stadt bzw. Gemeinde heraus. Die Bezeichnung “Lüneburg” meint “unzweideutig” den Gesamtort/die Stadt mit allen ihren Stadtteilen, schreiben Sie. Darin folge ich Ihnen gern.
Warum aber beenden Sie hier Ihre Schlussfolgerungen? Sie müssten doch danach darlegen, wie es sich bezüglich Gesamtort und Ortsteilen mit der Bezeichnung “Neu Darchau” verhält, und zwar ungefähr so:
Die Bezeichnung “Neu Darchau” ist zweideutig. Sie kann den Ortsteil des Gesamtorts/der Gemeinde meinen oder den Gesamtort/die Gemeinde selbst.
Im ersten Entwurf für einen Brückenvertrag vom 21.10.2008 heißt es bezüglich der Ortsumfahrung in § 1:
“Gegenstand dieser Vereinbarung sind Planung, Bau, Unterhaltung und Finanzierung einer Elbbrücke bei Darchau und Neu Darchau und einer östlichen Ortsumfahrung von Neu Darchau und Katemin einschließlich vorbereitender Maßnahmen.”
Im weiteren Textverlauf ist dann von “Ortsumfahrung Neu Darchau/Katemin” die Rede.
Deutlich ist hier mit der Nennung des Ortsteils Katemin, dass hinsichtlich der uneindeutigen Bezeichnung “Neu Darchau” in diesem Kontext der Ortsteil gemeint sein muss.
Inhaltlich entsprach dieser Passus dem erklärten Willen der Vertragsparteien, sowohl den Ortsteil Neu Darchau als auch den Ortsteil Katemin und damit den Gesamtort Neu Darchau zu umfahren, denn die anderen Neu Darchauer Ortsteile standen nie zur Disposition.
So schreibt z. B. der Erste Kreisrat des Landkreises Lüneburg am 30.06.2008 an den damaligen Vorsitzenden der Bürgerinitiative Ja zur Fähre – Nein zur Brücke:
“Nach aktuellem Stand haben Gemeinderat Neu Darchau, Samtgemeinderat Elbtalaue und Kreistag Lüchow-Dannenberg ihre Bereitschaft zur Mitwirkung an einer Elbbrücke bei Neu Darchau/Darchau mehrheitlich unter der Voraussetzung zugestimmt, dass eine Ortsumgehung von Neu Darchau/Katemin realisiert wird.”
Im nächsten Entwurf des Brückenvertrages vom 01.11.2008 lautet der Passus zur Ortsumfahrung in § 1:
“Gegenstand dieser Vereinbarung sind Planung, Bau, Unterhaltung und Finanzierung einer Elbbrücke bei Darchau und Neu Darchau und einer an das Brückenbauwerk anschließenden westlichen Ortsumfahrung von Neu Darchau (…).”
Die eindeutige Bezeichnung “Neu Darchau/Katemin” wurde durch die zweideutige Bezeichnung “Neu Darchau” ersetzt. Bis zur Endfassung der “Brückenvereinbarung” wurde dieser geänderte Passus beibehalten.
Kann man aus dieser Änderung nun schließen, dass nur noch der Ortsteil Neu Darchau umfahren und eine Ortsdurchfahrt durch den Ortsteil Katemin von den Vertragspartnern gewollt war? Dafür gibt es keinerlei Belege in den Gesprächsprotokollen der Vertragspartner und den Kreistags- und Ausschusssitzungen. Im Gegenteil: So heißt es in der Beschlussvorlage zur Abstimmung der “Brückenvereinbarung” im Lüchow-Dannenberger Kreistag vom 15.12.2008:
“Der Kreistag des Landkreises Lüchow-Dannenberg stimmt der Planungsabsicht des Landkreises Lüneburg zur Errichtung einer Elbebrücke bei Neu Darchau verbunden mit einer Ortsumgehung für Neu Darchau und Katemin zu. (…).” Im Vertragstext steht “Ortsumgehung Neu Darchau”, für den Landkreis Lüchow-Dannenberg ist klar, dass – wie gewollt – damit auch die Umgehung des Ortsteils Katemin gemeint ist.
Natürlich lässt es sich auflösen, wieso trotz der oben dargestellten Änderung vom 1. zum 2. Vorentwurf alle Vertragsparteien weiter eine Ortsumfahrung sowohl vom Neu Darchauer Ortsteil Katemin als auch vom Neu Darchauer Ortsteil Neu Darchau wollten. Ihnen liegen ja alle notwendigen Unterlagen zur Auflösung vor, Frau Dreyer. Allein, ich vermute, Ihnen fehlt dazu der Antrieb.
Ich selbst möchte dem Verwaltungsgerichtsverfahren, das wahrscheinlich notwendig ist, nicht vorgreifen.
Ach, gezählt habe ich übrigens auch. “Ortsdurchfahrt Katemin”, wie jetzt geplant: 0mal in der Brückenvereinbarung und den mir vorliegenden Protokollen.
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Sehr geehrter Herr Kirst-Thies,
ich verstehe Sie nicht ganz. Wozu sollte mir welcher Antrieb fehlen?
Meine Intention, alles Bedeutende auf den Tisch zu legen, habe ich klar dargestellt.
Ich möchte VERHINDERN, dass der Klageweg in dieser Sache beschritten wird, denn dieser würde den Brückenbaubeginn verschieben und die Haushalte der Gemeinde Neu Darchau und / oder des Landkreises Lüchow-Dannenberg – und damit die dort ansässigen Einwohner – zusätzlich finanziell belasten.
Ich hoffe deshalb, dass die Gemeindevertreter sich vor einem Gang zum Verwaltungsgericht eingehend rechtlich beraten lassen. Meine Hinweise können dazu doch nur dienlich sein.
Ich ergänze diese deshalb gern aufgrund Ihrer bewertenden Anschauung.
Eigentlich hoffte ich, dass sich die zu zuziehenden Schlussfolgerungen schon aus meinen Ausführungen ergeben hätten:
Die Bezeichnung „GEMEINDE“ ist ein verwaltungstechnischer Begriff.
die ORTSCHAFT Neu Darchau selbst ist TEIL DER GEMEINDE Neu Darchau;
Der Name der ORTSUMFAHRUNG bezeichnet den GEOGRAFISCH ABGRENZBAREN ORT, der umfahren wird oder werden soll und NICHT die politische Gemeinde oder die Verwaltungseinheit.
Die Bezeichnung „ORTSUMFAHRUNG UM NEU DARCHAU“ in der Brückenvereinbarung ist daher nicht zweideutig, wie Sie es vermuten. Eindeutig ist damit ALLEIN der ORT Neu Darchau in seinen geografischen Grenzen gemeint.
In der Brückenvereinbarung wird daher die Ortsumfahrung ja auch nicht als Gemeindeumfahrung bezeichnet.
Ihre weiteren Ausführungen, sehr geehrter Herr Kirst-Thies, zu den Unterschieden in den Vertragsentwürfen zu der entscheidenden finalen Version, sind doch geradezu Beweis dafür, dass eine Umfahrung auch um den Ort Katemin von den vier Vertragspartnern NICHT GEWOLLT war (und wie wir wissen, aus gutem Grund, das wäre ein Ding der Unmöglichkeit)!
Weshalb sollte Ihrer Meinung nach dieser Ortsname denn aus den Vertragsentwürfen entfernt worden sein? Versehentlich? Um Tinte zu sparen?
Fest steht jedenfalls, dass alle Gremien, die über die Brückenvereinbarung zu beschließen hatten, in den jeweiligen Beschlussvorlagen den korrekten Vertragsentwurf (Ortsumfahrung Neu Darchau) präsentiert bekommen haben. Wie sonst hätte das damalige Ratsmitglied der Gemeinde Neu Darchau weit vor Vertragsunterzeichnung monieren können, dass der Ortsname Katemin im Zusammenhang mit der Ortsumfahrung nicht aufgeführt worden ist (s. mein Kommentar vom 22.5., 21:54 Uhr zu Pkt. 3 zum EJZ-Artikel vom 19.12.2008;).
Die von Ihnen zitierte Beschlussvorlage des Kreistages Lüchow-Dannenberg, die der KTA Herzog wider besseren Wissens auch immer wieder als „Beweis“ anführt, die Vertragspartner hätten sich angeblich darauf geeinigt, auch um Katemin eine Umfahrung zu bauen, kann nicht als Unterstützung Ihrer Auffassung herangezogen werden. Im Mai 2021 und im Juli 2021 war die Ortsumfahrungs-Passage des Brückenvertrages bereits Thema in den dortigen KT-Sitzungen. Hier einige Auszüge aus den Berichterstattungen der EJZ:
https://www.ejz.de/lokales/kreistag-vertagt-streit-elbbruecke-vorerst-id254523.html
„….erläuterte Lüchow-Dannenbergs Erste Kreisrätin Nadine Löser während der Kreistagssitzung. Und selbst wenn die Planung schon konkret wäre, habe sie Zweifel, dass diese Planungen auch mit einer Trassenführung durch Katemin oder zwischen Katemin und Neu Darchau hindurch erfolgreich beklagbar wäre, denn in dem Vertragswerk stehe nicht, dass es eine Ortsumgehung um beide Orte geben müsse. Das habe in einem ersten Entwurf des Brückenvertrages gestanden, sei jedoch später wieder herausgenommen worden, was ein Gericht als starkes Indiz dafür werten könnte, dass diese Passage dort tatsächlich nicht gewollt war.
Eine Aussage, die Kurt Herzog (Soli) in Rage brachte. Dann habe „der Landrat etwas unterschrieben, wozu er keinen Auftrag hatte“, rief Herzog in einem allgemeinen Tumult dazwischen. Dem sei nicht so, antwortete Kreisrätin Löser: Der entsprechende Beschluss, den Herzog zuvor in seiner Antragsbegründung zitiert hatte, sei später wieder aufgehoben worden, darüber gebe es einen Protokolleintrag“
https://www.ejz.de/lokales/elbtalaue-planung-elbbruecke-untersagen-id255101.html
„Im Kreistag wie im Samtgemeinderat wiesen die Verwaltungsspitzen diese Anschuldigungen zurück. Landrat Schulz stellte während der Kreistagssitzung heraus, dass der Lüchow-Dannenberger Kreistag das Brücken-Thema bereits 2005 an sich gezogen habe und den Text des Brückenvertrages „nachweislich und belegbar“ bewusst so formuliert habe, wie er verabschiedet und unterzeichnet worden war. „Um eine spätere Trassenfindung nicht zu beeinflussen“, so Schulz. Ähnlich wies auch Elbtalaue-Samtgemeindebürgermeister Jürgen Meyer die Anschuldigungen Herzogs zurück: Der Samtgemeinderat habe damals – 2008 – kontrovers über die Formulierung der Passage betreffend der Ortsumfahrung diskutiert und sich dagegen entschieden, Katemin dort mit aufzunehmen. Ein entsprechender Antrag Herzogs sei schon damals gescheitert, wenn auch knapp“.
Aber das wissen Sie doch auch alles, sehr geehrter Herr Kirst-Thies, denn Mitglieder der von Ihnen geführten Bürgerinitiative „Ja zur Fähre, nein zur Brücke“ waren bei beiden Sitzungen anwesend.
Sehr schade, dass Sie heute trotzdem versuchen, den Lesern des Blogs nur die halbe Wahrheit verkaufen zu wollen.
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Sehr geehrte Frau Dreyer,
der Passus „Ortsumfahrung Neu Darchau“ ohne weiteren Kontext ist zweideutig, wie Sie richtig herausgearbeitet haben. Im Kontext der „Brückenvereinbarung“ wird er durch das Streichen des Zusatzes („und Katemin“) in der Veränderungshistorie eindeutig. Das sehe ich nicht anders als Sie. Das heißt aber nicht, dass die Vertragspartner nicht auch Katemin umfahren wollten. Das wird u. a. in der zitierten Beschlussvorlage des Lüchow-Dannenberger Kreistages deutlich und steht nicht im Widerspruch zu den Vorgängen in den von Ihnen zitierten Zeitungsartikeln oben.
Eine Klage gegen den Bau der Elbbrücke wird sich nicht verhindern lassen. Der Aspekt der Ortsumfahrung wird ja nur einer unter anderen in der Klagebegründung sein.
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Einen Nachtrag zum Sachverhalt “Ortsdurchfahrt” versus “Ortsumfahrung” habe ich noch, Frau Dreyer.
In der Landesplanerischen Feststellung von 2016 heisst es zur Trasse S 1, die tatsächlich außerörtlich westlich des Ortsteils Katemin verläuft:
“Als nicht FFH-verträglich wurden im Rahmen der FFH-Verträglichkeitsprüfung die untersuchten Nordtrassen N1, N2, N3, N6, N7 sowie die Südtrasse S1 bewertet (…). (…)
Die nicht FFH-verträglichen Trassenvarianten scheiden aus und werden auch in den nachfolgenden Kapiteln, die sich nicht mit Umweltschutzgütern befassen, nicht mit betrachtet.
Dies betrifft auch den Trassenabschnitt S1, der zwar bei oberflächlicher Betrachtung als „echte” Ortsumfahrung erscheinen kann. Diese Variante weist jedoch eine Vielzahl von erheblichen Nachteilen auf, denen keine Vorteile gegenüberstehen. Insbesondere scheidet sie aus naturschutzfachlichen Gründen aus, weil sie besonders nah an geschützten Bereichen vorbei führen würde.”
Aus: Landesplanerische Feststellung 2016, S. 21
Warum das “echte” in Anführungszeichen gesetzt wurde, müssten die Verfasser erklären, denn die Trasse S 1 ist die einzige Trasse, die tatsächlich außerörtlich um Katemin herumgeführt wird. Die Nichtrealisierbarkeit dieser Trasse wegen FFH-Unverträglichkeit ändert nichts daran, dass sie die einzige echte Ortsumfahrung ist.
Wenn aber die Trasse S 1 die einzige echte Ortsumfahrung ist, dürfen wir im Umkehrschluss folgern, dass die Trasse S 2 eine unechte Ortsumfahrung, also eine Ortsdurchfahrt ist. Das stimmt auch mit der Realität überein, die S 2 schließt innerörtlich an die L 231 an. In der Landesplanerischen Feststellung von 2016 ist das im Schaubild auf Seite 6 deutlich erkennbar (dort ist der Korridor von S 2 zu S 3 dargestellt). Auch eine Baulücke (hier: Obstwiese) im innerörtlichen Bebauungsgebiet ändert nichts am rechtlichen Status der Ortsdurchfahrt.
“§ 4 NStrG – Ortsdurchfahrten
(1) Eine Ortsdurchfahrt ist der Teil einer Landes- oder Kreisstraße, der innerhalb der geschlossenen Ortslage liegt und auch zur Erschließung der anliegenden Grundstücke bestimmt ist. Geschlossene Ortslage ist der Teil des Gemeindebezirks, der in
geschlossener oder offener Bauweise zusammenhängend bebaut ist. Einzelne unbebaute Grundstücke, zur Bebauung ungeeignetes oder ihr entzogenes Gelände oder einseitige Bebauung unterbrechen den Zusammenhang nicht.”
Aus: Niedersächsisches Straßengesetz
Frau Dreyer, Sie haben so schön gezählt, wieviel Mal das Wort “Ortsumfahrung” in der “Brückenvereinbarung” vorkommt. Mehr ohne “Neu Darchau” als mit “Neu Darchau”. Eine Trasse zur Brücke als Ortsumfahrung scheint von den vier Vertragsparteien also übereinstimmend gewollt.
Welche Belege haben Sie nun dafür, dass sich die Vertragsparteien während der Vertragsverhandlungen doch auf eine Ortsdurchfahrt, und zwar durch Katemin, geeinigt haben? Wo ist das protokolliert?
Auf die Quellenangaben, vielleicht mit ein, zwei Zitaten in den Blog gestellt, freue ich mich. Vielen Dank im voraus.
@ Herrn Malon Suhrke: Sie können Ihren kindlichen Jubel wieder einstecken, Herr Suhrke. Die Einwohner:innenbefragung in Neu Darchau ist nicht “für die Katz’”. Die geplante Trassenführung ist als Ortsdurchfahrt geplant und die Einstellung der Einwohner:innen genau dazu wurde abgefragt. Selbst Sie als Nicht-Einwohner Neu Darchaus wissen, wo die geplante Trasse verlaufen soll. Und wir Neu Darchauer:innen sollten das nicht wissen? Wollen Sie damit sagen, dass wir in Neu Darchau alle dumm sind?
Sie haben den “Nachhilfeunterricht” von Frau Dreyer ja nach eigenem Bekunden sichtlich genossen. Vielleicht sollten Sie Ihre Kenntnisse in den Staatsformen auch noch ein wenig durch weiteren Nachhilfeunterricht auf Vordermann bringen. “Untertanen” und Demokratie passt nicht zusammen. Und wenn Bürger:innen einer Gemeinde in einer Frage gleicher Ansicht sind wie ihr Bürgermeister – vice versa –, dann erklärt das vielleicht, warum er Bürgermeister geworden ist. Vielleicht überlegen Sie mal, was Sie da unterstellt haben.
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„der Passus „Ortsumfahrung Neu Darchau“ ohne weiteren Kontext ist zweideutig, wie Sie richtig herausgearbeitet haben.“ so Herr
H.-D.Kirst-Thies am 30. Mai um 19:46 Uhr.
Welches perfide Spiel spielen Sie, Herr Kirst-Thies?
Nie und nimmer habe ich das irgendwo herausgearbeitet; diese Aussage beschreibt allein Ihr groteskes Wunschdenken.
Der Begriff „Ortsumfahrung Neu Darchau“ benötigt keine Erklärung und kann auch nicht in einen weiteren Kontext gesetzt werden. Die Ortsumfahrung bezeichnet einzig und allein und ohne Wenn und Aber die Umfahrung um den Ort Neu Darchau in seinen geografischen Grenzen.
Jeder Drittklässler dürfte mittlerweile doch wohl begriffen haben, dass es einen erheblichen Unterschied bezüglich des Wesens einer Gemeinde und einer Ort(schaft) gibt.
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Sehr geehrter Herr Kirst-Thies,
ich habe meine Kenntnisse in Staatsbürgerschaft zu Bürgerbefragungen mal etwas auf Vordermann gebracht und dabei den
Beschluss des
Niedersächsischen OVG vom
11.8.2008 – 10 ME 204/08
„ Zu den Anforderungen der hinreichenden Bestimmtheit
eines Bürgerbegehrens, insbesondere bei der Koppelung mehrerer Anliegen in einer Fragestellung gefunden.
https://openjur.de/u/ 322978.html
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Da ist ein nichzulässiger Leertastenabstand zwischen Lokal- und Dokumentenkennung in Herrn Suhrkes Permalink.
Die korrekte Form zum Auffinden des Urteils ist: https://openjur.de/u/322978.html
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Herr Suhrke, es geht um Einwohner:innenbefragung, nicht um Bürger:innenbefragung (bis 2016 in Niedersachsen) und schon gar nicht um ein Bürge:innenbegehren. Da gibt es deutliche rechtliche Unterschiede.
Das Ergebis einer derartigen Befragung ist rechtlich nicht verbindlich. Siehe auch hier: https://bremen-nds.mehr-demokratie.de/niedersachsen/buergerbeteiligung/einwohnerbefragung/ .
Und: „Untertan“ passt zur Staatsform der Monarchie, nicht der Demokratie.
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Liebe Frau Dreyer,
vorgestern schrieben Sie in Ihrem mehrstündigen Schlagabtausch mit Herrn Jenckel (vgl.: https://blog-jj.com/2023/05/19/mit-der-elbbrucke-ins-guinness-buch-der-rekorde/#comment-19946), Sie könnten sich vorstellen, „nach welchem Schema“ das Verwaltungsgericht vorgehen werde, wenn es prüft, ob „die Ortsumfahrung Neu Darchaus“, wie sie in der verbindlichen, am 9. Januar 2009 von allen vier Vertragsparteien unterzeichneten Brückenvereinbarung verlangt wird, nur den Ortsteil Neu Darchau oder auch den Ortsteil Katemin betrifft, der im Vertrag nicht eigens aufgeführt wurde. Und Sie kommen zu dem Schluss:
„Die Nichtnennung des Ortsteilnamens im Vertrag“ sei „ein Indiz dafür, dass eine Umfahrung um diesen Ortsteil nicht zur Bedingung gemacht werden sollte, denn nach dem Baurecht hätte dieser Ortsname explizit genannt werden müssen.“
Stellen wir uns einmal vor, die ehemalige Landtagsabgeordnete, die Juristin Andrea Schröder-Ehlers, und ihr Rats- und Parteikollege, der Architekt Jörg Kohlstedt, seien von ihrer Oberbürgermeisterin Claudia Kalisch damit betraut worden, mit Dr. Richard Lutz, Dr. Michael Peterson, Dr. Volker Wissing und Herrn Olaf Lies im Namen der Stadt über den Verlauf einer unomodalen sechsgleisigen Hochgeschwindigkeitstrasse für den superschnellen Güter- und ICE-Transit von Hamburg nach Hannover zu verhandeln und würden in der sogenannten „Alpha-Mega-Omega-Vereinbarung“ ein Vetorecht der Hansestadt unterbringen, das lautet: „Die Bundesrepublik Deutschland, das Land Niedersachsen und die Deutsche Bahn AG verpflichten sich, die sechsgleisige Alpha-Mega-Omega-Trasse nicht ohne Ortsumfahrung um Lüneburg zu planen, auszuschreiben und zu bauen. […] Sollten genannte Partner die Ortsumfahrung Lüneburg nicht planen, ausschreiben oder bauen, kann die Hansestadt Lüneburg die Fortführung der Baumaßnahme untersagen.“
Doch drei Monate nach Unterzeichnung durch alle Verantwortlichen stellt sich heraus, die geplante (und bereits ausgeschriebene) Trasse durchschneidet Oedeme, Rettmer und Häcklingen. Und die Herren Dr. Richard Lutz, Dr. Michael Peterson, Dr. Volker Wissing und Olaf Lies erklären der verdutzten Oberbürgermeisterin und ihren beiden ausgebufften Emissären (w, m) „das Schema“ folgendermaßen:
„Die Nichtnennung der Ortsteilnamen im Vertrag ist ein Indiz dafür, dass eine Umfahrung um diese Ortsteile nicht zur Bedingung gemacht werden sollte, denn nach dem Baurecht hätten diese Ortsnamen explizit genannt werden müssen.“
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Noch eine Frage, Herr Hans-Herbert Jenckel:
Was genau könnte sich die Gemeinde Neu Darchau als Betreiber der Fähre eigentlich vom Land Niedersachsen erhoffen aufgrund des Lippenbekenntnisses im Koalitionsvertrag?
Gibt es Landes-Förderprogramme für Fähren? Nein!
Hat das Land ein Mitspracherecht über den zeitlichen Einsatz der Fähre? Nein!
Kann das Land bestimmen, ob eine Brücke gebaut wird? Nein!
Darf die Landesregierung oder das Parlament willkürlich Förderungen, die gesetzlich geregelt sind, versagen? Nein!
Können Sie mir eigentlich erklären was „zukunftsorientiertes Fährkonzept“ bedeutet?
Nein?
Dass niemand rückwärtsgewandt plant, das dürfte klar sein.
Das Blähwort „Fährkonzept“ kann sich doch wohl nur auf die Fährzeiten selbst beziehen und nicht auf andersgeartete Antriebe.
Also, lieber Herr Hans-Herbert Jenckel, Ist Zukunft nicht gleich heute schon?
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Alle bereits Marlon Suhrke beantwortet.
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Wie denn beantwortet, lieber Herr Jenckel? Warum kopieren Sie Ihre Ausführungen nicht einfach und setzen diese hier unten drunter? Dann könnten sich eventuell auch die gegenüber Ihrem Facebook-Account viel zahlreicheren Blog.jj-Leser ein genaueres Bild der Argumentationslage verschaffen.
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Folgendes hatte ich an Marlon Suhrke geschrieben
Zum ÖPNV werden auch Fähren, Hafenfähren, öffentliche Fahrräder, Schiffslinien auf Flüssen, Seilbahnen und Hängebahnen, ja Schrägaufzüge gezählt. Wenn wollen Sie in die Irre führen?
Das Land hat gerade die Gewichtung im GVFG zugunsten des ÖPNV geändert. Siehe Minister-Brief.
Und was förderfähig ist, das genau prüft das Land anhand von Wirtschaftlichkeit, Finanzierbarkeit, Schutzinteressen. Der Automatismus, den Sie überall in den Argumentationsketten voraussetzen, er existiert nicht. Aber das wissen Sie ja, das hat der Verkehrsminister gerade an den Landkreis Lüchow-Dannenberg ausführlich in zwei Absätzen seines Briefes geschrieben, zwei Absätze, die Sie lieber nicht mit gepostet haben sowenig wie die geringe Chance, so eine Brücke überhaupt zu finanzieren. Das Weglassen ist genau die halbe Wahrheit mit der Adenauer so gerne zitiert wird.
Alles ferne Zukunft. Nun lassen Sie ihren Frust nicht an mir aus. Die Brücke liegt außerhalb meines Daseins. Ich liebe die Gegend an der Elbe, jedesmal wenn ich mit dem Rad übersetze ans andere Elbufer, dann ist das wie Urlaub. LG und schönes WE jj
Dazu hier noch: Ich schätze den Einsatz des Brückenvereins, die Anstrengungen, die über so viele Jahre unternommen wurden.
Aber ich glaube auch: Wäre die Brücke die beste Lösung, dann hätte wir nicht dreißig Jahre dieses Hickhack, dann wären nicht alle Versuche bei EU, Bund, Meck-Pom, ja und beim Land (Sie erinnern Schröders, dafür gibt es nichts, sie erinnern die Deckung zu Wulffs Zeiten, gescheitert oder beschnitten worden. Jetzt ist es an der Zeit, dass der Landkreis die Planfeststellung zu einem Ende bringt, dass die Gerichte Klagen beurteilen und dann wird Bilanz gezogen.
Ich liebe halt die Elbtalaue, so wie sie ist, gerade heute war ich von Lüneburg über Lauenburg nach Boizenburg und Bleckede unterwegs, nicht ohne Eis bei Mancini. Und es waren Glücksmomente am Deich. lg jj
lg jj
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Eine ritterliche Ehrung von Hans-Herbert Jenckel, dem ehemaligen stellvertretenden Chefredakteur der Lüneburger Landeszeitung, durch einen aufrechten Gegner
https://www.facebook.com/groups/1012236525927516/posts/1731599647324530/
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Otto Berg, ich könnte ihnen eine passende antwort geben, sie würde ihnen bestimmt nicht gefallen . habe aber keine lust, mich mit einem geist auseinander zu setzen.
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Namen sind wie Schall und Rauch. Man sieht es an Otto Berg,schmunzeln.
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Herr Jenckel, finden Sie es fair zu löschen, was jetzt nicht mehr überprüfbar ist , ob die behauptung von anonymus berg stimmt? niederträchtiges diffamatorisches Dreckwerfen ist eine frechheit wer glaubt herr berg eigentlich, wer er ist?
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Lieber Herr Bruns, ich hatte Ihnen eine Mail geschrieben. In diesem Fall sind sie tatsächlich weit übers Ziel hinausgeschossen und bringen Zusammenhänge, die zwar zur deutsch-deutschen Geschichte gehören, aber so gar nichts mit der Brücke zu tun haben. lg jj
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» ›Wenn Du ein Schiff bauen willst, dann trommle nicht Männer zusammen, um Holz zu beschaffen, Aufgaben zu vergeben und die Arbeit einzuteilen, sondern lehre die Männer die Sehnsucht nach dem weiten, endlosen Meer.‹ — Klappt das, rollt in Lüneburg auch der Zaster. «
Hans-Herbert Jenckel
Lüneburg, 4. September 2020, https://blog-jj.com/2020/09/04/wie-viel-libeskind-audimax-steckt-in-der-arena/
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Zu https://blog-jj.com/2023/05/19/mit-der-elbbrucke-ins-guinness-buch-der-rekorde/#comment-19897:
Dass ausgerechnet Klaus Peter Dehde, der Bürgermeister der Gemeinde Neu Darchau, dem “ Förderverein Brücken bauen e.V.“ unterstellt, die Öffentlichkeit in die Irre führen zu wollen, das ist der Jokus des Tages.
Beispiele:
A – Dehde zetert: Es wird ein „falsches Projekt an falscher Stelle geplant“
— Genau diese Trasse wurde seinerzeit durch die rot-grüne Landesregierung im Landesraumordnungsprogramm festgelegt (Quelle: Protokoll Plenarsitzung vom 7.10.1993, S. 8477). Die Parteifreundin Dehdes, Monika Griefahn – ehemalige Umweltministerin – hat in dem Rahmenkonzept „Flusslandschaft Elbe“ die Weichen zu dieser Trassenführung gestellt.
B – Dehde jammert: „Jetzt muss also der ÖPNV herhalten“…
— Der ÖPNV muss für gar nichts herhalten. Jedoch haben unserer Ansicht nach ALLE Niedersachsen einen Anspruch darauf, an den Projekten der jetzigen Landesregierung zu partizipieren!
Auszug aus dem Koalitionsvertrag (Seite 30) für diese Wahlperiode, in dem „Gute Mobilitätsangebote“ als „ein wichtiger Teil der Daseinsvorsorge“ ins Zentrum der Regierungsarbeit gestellt wird: „Wir machen Niedersachsen zum Vorreiter für nachhaltige, faire, kindgerechte und damit generationsübergreifende sowie sozial gerechte Mobilität. Mobilität ist für uns ein Grundrecht und Voraussetzung für gesellschaftliche Teilhabe, persönliche Freiheit und wirtschaftliche Entwicklung. Wir wollen eine Mobilitätsgarantie, die es allen Menschen ermöglicht, in ganz Niedersachsen zügig, zuverlässig, barrierefrei und klimafreundlich von A nach B zu kommen. Wir streben die Unabhängigkeit von Treibstoffen aus fossilen Energieträgern an, fördern die freie Wahl der Verkehrsmittel…“
C – Dehde dichtet: „Tatsache ist, dass es für die Brücke keine Deckung aus Landesmitteln geben wird“.
— Ein Satiriker würde jetzt sagen: „Rechtsstaatlichkeit (das Bewusstsein für die – tatsächliche – „Tatsache“, dass Regierung und Verwaltung nur im Rahmen bestehender Gesetze handeln dürfen) war noch nie Dehdes starke Seite“ und würde vielleicht das Stichwort „Sammatz“ fallen lassen. Das über Herrn Dehde „als Tatsache“ zu behaupten, liegt mir natürlich fern.
D – Dehde bramabarsiert: „Der dubiose Brückenverein ist durch nichts und niemanden demokratisch legitimiert“.
— Da steht der Dehde mit seinem dubiosen Dehdesken Demokratiedenken wohl recht alleine da: „Vereine sind Teil der demokratischen Gesellschaft und Lernort für demokratische Verhaltensweisen. – Vereine wirken an der politischen Willensbildung mit und wecken das Bewusstsein für eine breite Palette relevanter sozialer Themen“. Mit anderen Worten: „JEDER ist jemand!“ – demokratisch legitimatorisch betrachtet. (Quelle: https://www.bundestag.de/resource/blob/411746/6a24f717e2bad584bc800d28f638a002/WD-1-052-08-pdf-data.pdf).
E – Dehde flunkert: „In den kalkulierten Baukosten für das Brückenvorhaben sind die voraussichtlichen Aufwendungen für eine Umgehungsstraße um Neu Darchau nicht enthalten.“
— Doch, in den kalkulierten Baukosten sind die Aufwendungen für eine Umgehungsstraße um Neu Darchau enthalten. Es existiert keine – wie auch immer geartete – Täuschung. Es existiert nämlich noch nicht einmal ein Vertrag, der die Bedingung enthält, dass auch um die Ortschaft Katemin (= Teil der POLITISCHEN Gemeinde Neu Darchau) eine Umfahrung geplant und gebaut werden muss, so wie eine für die Ortschaft Neu Darchau vertragsmäßig vorgesehen ist.
Schon im Dezember 2008, drei Wochen vor der Vertragsunterzeichnung durch Vertreter der Gemeinde Neu Darchau, merkte der damalige Ratsherr Dehde an, dass der Ortsname Katemin im Vertrag für eine Ortsumfahrung nicht erwähnt wurde.
Dazu muss man wissen: Das „Regionale Raumordnungsprogramm“ (RROP) des Landkreises Lüchow-Dannenberg weist die Elbquerung als Verbindung zwischen den Bundesstraßen B5 (Neuhaus) und B 216 (Dahlenburg) aus (Quelle: https://www.luechow-dannenberg.de/Portaldata/1/Resources/lk-dokumente/zeitlos/RROP_2004_Textliche_Ausfuehrung.pdf, Seite 91)
Es ist also ein Ding der Unmöglichkeit, die Trasse von der Brücke zur Anbindung an die B 216 zu leiten, ohne dass der Ort Katemin überhaupt ein Stückchen durchfahren werden muss, weil sich der Knotenpunkt zu der zur B 216 hinführenden Straße selbst mitten in Katemin befindet!
Das war bei der Abstimmung zur Vertragsunterzeichnung dem Gemeinderat Neu Darchaus bekannt (s. LZ vom 19.12.2008, Seite 7), der Ortsname Katemin KONNTE in der Brückenvereinbarung also gar nicht erwähnt werden.
Trotzdem fordert Herr Dehde heute eine solche Ortsumfahrung ein und tut so, als werde er hintergangen und als wolle man „seine“ Gemeinde übervorteilen.
Die Aussage: „zurzeit subventioniert der Kreis die Fähre Neu Darchau jährlich mit 200.000,- Euro“ hat übrigens KEINER der „Brückenakteure“ getroffen! Sie ist so durch den LZ-Redakteur formuliert worden. Dieser Aufwand, der den Haushalt des Landkreises Lüneburg zurzeit jährlich belastet, wird mit dem Bau der Brücke entfallen und kann anderweitig eingesetzt werden. – Allein das ist bedeutsam.
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Liebe Frau Dreyer,
ich wiederhole mich, wenn ich schreibe, dass ich Ihren wachen Geist, Ihre Kenntnisse, Ihren Fleiß, Ihre Genauigkeit, die Prägnanz Ihrer Darlegungen und nicht zuletzt Ihren alles vorige durchschäumenden Humor bewundere. Auch bin ich damit nicht alleine. Wie ich höre, weiß nämlich nicht nur die Juristin Anke Pörksen, sondern auch der ehemalige Richter und Staatsanwalt, unser aller lieber Landesvater Stephan Weil, mit Ihrem Namen etwas anzufangen.
Trotzdem erlaube ich mir, gewissermaßen aus der Froschperspektive, drei Fragen an Sie zu richten (und hoffe davonzukommen, ohne dass Sie mich sogleich in den Senkel stellen, um mir dort den Kopf mit naturbelassenem Brennnesselextrakt zu shampoonieren, denn meine Auskunftswünsche dürften Ihnen kaum gefallen):
1.) Am 18. April 2023 hat die Elbe-Jeetzel-Zeitung (EJZ) eine Gegendarstellung des „Fördervereins Brücken bauen e.V.“ veröffentlicht, die einige wahrheitswidrige Behauptungen geißelte, welche der EJZ-Redakteur Rouven Groß u. a. am 4. April 2023 auf Seite 2 der EJZ unter der Überschrift „Geplante Elbbrücke: kein Anspruch auf Fördergeld“ publiziert hatte (vgl.: https://www.ejz.de/lokales/gegendarstellung-vereins-bruecken-bauen-id261201.html). Nun ist – einer traurigen Tradition folgend, die sich seit dem Ausscheiden ihres ehemaligen Chefredakteurs Marc Rath am 31. Januar vorigen Jahres in der LZ scheint etablieren zu wollen (vgl.: https://blog-jj.com/2023/04/21/die-arena-lauft-bei-den-baukosten-allerdings-versandet-scheinbar-viel-geld-im-nirwana/#comment-19804), – derselbe, viele Unwahrheiten enthaltende (und verbreitende) Artikel wortgleich am Mittwoch, den 5. April 2023 auf Seite 8, unter der Überschrift „Kein Anspruch auf Fördergeld“ auch in der Lüneburger Landeszeitung (LZ) erschienen.
➔ Warum hat es in der LZ keine Gegendarstellung gegeben?
2.) Einer anderen traurigen Lüneburger Tradition folgend (denken Sie an den großen Einsatz von Jörg Kohlstedt, um der Ignoranz des Arena- Bauherren und seines Geschäftsbesorgers ab Februar 2020 (vgl.: https://www.facebook.com/jjenckel/posts/10213534904965853) wenigstens noch die unerlässlichsten baulichen Minimalstandards zugunsten von Menschen mit Handicaps abzuringen) hat die Lüneburger Stadtverwaltung offenbar notwendige Beratungsgespräche mit Fachleuten und Betroffenen verschlafen. Der ehemalige Reporter und LZ-Redakteur Carlo Eggeling hat gerade einen – vor dem Hintergrund hoher Inklusionsideale – bestürzenden Bericht über die nicht behindertengerechten Aufbauten im frisch renovierten Glockenhof bekannt gemacht: https://www.lueneburgaktuell.de/artikel/behindertenbeirat-kritisiert-umbau-des-glockenhofs/
➔ Ist bei der Planung der Elbbrücke an diesen Teil möglicher Nutzer (besonders, wenn sie nicht im Pkw unterwegs sind) gedacht worden?
3) Zu Ihrem Punkt „E“ in Richtung von Neu Darchaus Bürgermeister Klaus-Peter Dehde. Hier werden Sie überraschend ausführlich. Zuvor hatten Sie Herrn Jenckel erklärt, wo die Grenzen der Interpretierbarkeit von kodifizierten Regeln und Abmachungen zu liegen kommen. Doch plötzlich üben Sie sich in genealogischen Herleitungen und historischer Hermeneutik. Bloß, im Text, der am 9. Januar 2009 von allen vier Vertragsparteien unterzeichneten „Vereinbarung über Planung, Unterhaltung und Finanzierung des Baus einer Elbbrücke bei Darchau/NeuDarchau (Brückenvereinbarung)“ steht eben nicht, „warum der Ortsname Katemin im Vertrag für eine Ortsumfahrung nicht erwähnt wurde“. Tatsache ist vielmehr: „Am 1. Juli 1972 wurde Katemin in den Landkreis Lüchow-Dannenberg und in die Gemeinde Neu Darchau eingegliedert.“ (Statistisches Bundesamt (Hrsg.): Historisches Gemeindeverzeichnis für die Bundesrepublik Deutschland. Kohlhammer, Stuttgart und Mainz 1983, S. 232.) Ergo redet, wer über Neu Darchau redet, immer auch über Katemin. Und Tatsache ist außerdem, dass in der „Brückenvereinbarung“ unter § 3, Abs. 3, S. 2f. zu lesen ist: „Der Landkreis Lüneburg verpflichtet sich, die Elbbrücke nicht ohne Ortsumfahrung um Neu Darchau zu planen, auszuschreiben und zu bauen. […] Sollte der Landkreis Lüneburg die Ortsumfahrung Neu Darchau nicht planen, ausschreiben oder bauen, können der Landkreis Lüchow-Dannenberg, die Samtgemeinde Elbtalaue oder die Gemeinde Neu Darchau die Fortführung der Baumaßnahme untersagen.“
➔ Muss, liebe Frau Dreyer, die zentrale Frage nicht lauten: „Was sagt uns dieser Text – wörtlich?“ UND NICHT: „Was will uns dieser Text – eventuell – sagen?“
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Lieber Herr Berg,
Jede Frage zur Brücke ist eine gute Frage! Allein schon aus dem Grund, weil dann mit faktenbasierten Antworten die Deutungshoheit bestimmter Handlungsabläufe nicht allein bei wortgewaltigen Politikern oder den örtlichen Medien liegt.
Ihre Auskunftswünsche gefallen mir daher sehr.
Zu 1.) Warum hat es in der LZ keine Gegendarstellung gegeben?
Der Vorstand des Brückenvereins ist unmittelbar nach Bekanntwerden der inhaltsgleichen Artikel (…“kein Anspruch auf Fördergeld“) mit den Redaktionen der EJZ und der LZ in Kontakt getreten.
Während der Chefredakteur der EJZ, Jens Feuerriegel, es überhaupt schon ablehnte, einen durch den Vorsitzenden unseres Vereins, Jörg Sohst, verfassten Leserbrief zu diesem Thema zu veröffentlichen, hat der Chefredakteur der LZ, Malte Lühr, zunächst dafür gesorgt, dass der Artikel (der vom EJZ-Redakteur Rouven Groß stammt und der inhaltlich ungeprüft den Weg in die LZ fand) nicht auch noch auf Facebook herausgebracht wurde.
Zudem ist der Leserbrief in der LZ abgedruckt worden (19.4.2023, S. 12, „Sachgerechte Darstellung“).
Überdies wurde durch Herrn Lühr zugesagt, dass der Lokalredakteur Klaus Reschke das Thema in einem Artikel abhandeln würde. Ein Artikel ist dann am 19. Mai 2023 in der LZ (Seite 12) erschienen („Ohne die Brücke bleibt der ÖPNV eine Krücke“). Eine Gegendarstellung auch in der LZ erübrigte sich daher.
Noch eine „Köstlichkeit“ am Rande: die EJZ hat in ihrer online-Ausgabe die Schlagzeile nachträglich geändert, von „Geplante Elbbrücke: kein Anspruch auf Fördergeld“ in: „Geplante Elbbrücke: Zoff auf Rechtsanspruch auf Fördergeld“. Der Inhalt der Gegendarstellung passt nun nicht mehr zum Artikel.
Wenn die genannten Lokalredaktionen etwas auf sich halten, dann werden sie über den Antwort-Brief des Wirtschaftsministers vom 24. März berichten, denn – so war es in der EJZ zu lesen -, ist über die Fragen des Kreistages, die Herr Lies jetzt beantwortet hat, selbst auch im einzelnen berichtet worden (s. EJZ vom 18.01.2023 https://epaper.ejz.de/p/elbe-jeetzel-zeitung/2023-01-18/a/fragen-zum-bruecken-aus/5357/937311/36278809).
Wird über den Inhalt des Lies-Schreibens aber nicht informiert, dann kann meines Erachtens jeder für sich einmal einordnen, wie Propaganda gestaltet wird und Meinungsmacher vorgehen.
Zu 2.) Ist bei der Planung der Elbbrücke an diesen Teil möglicher Nutzer (besonders, wenn sie nicht im Pkw unterwegs sind) gedacht worden?
Die Planungen sehen einen drei Meter breiten kombinierten Rad- und Gehweg sowohl auf der Strombrücke als auch auf den Vorlandbrücken und der Umgehungsstraße vor. Ich hoffe, dass diese dann auch barrierefrei sein werden.
Zu 3.) Muss die zentrale Frage nicht lauten: „Was sagt uns dieser Text – wörtlich?“ UND NICHT: „Was will uns dieser Text – eventuell – sagen?“
In dem LZ-Artikel „Rat vertagt Brückenbeschluss“ vom 19. 12.2008, S. 7, ging es um den Brückenvertrag, der auch von Vertretern der Gemeinde Neu Darchau zu unterschreiben war. Zu dem Ratsmitglied der Gemeinde Neu Darchau Klaus-Peter Dehde ist konkret folgendes zu lesen:
„Laut Klaus-Peter Dehde (SPD) wird den Bürgern Sand in die Augen gestreut. „84 Prozent waren bei einer Befragung für die Brücke, aber nicht durch Neu Darchau – und Katemin gehört dazu“, sagte Dehde mit Blick auf die Ortsumgehung.
Weiter ist zu lesen:
„Wolfgang Gliemann (FWG) verstand die die Aufregung nicht: „wir haben den Vertrag mitformuliert, nichts ist weggestrichen worden“.
Diesen Text kann man natürlich nur auslegen, lieber Herr Berg.
Interessant ist aber zunächst, wie Dehde seinerzeit das Ergebnis der Einwohnerbefragung aus 2003 deutete: 84 Prozent waren FÜR die Brücke, aber GEGEN die Trassenführung durch Neu Darchau.
Das ist nicht etwa ein Lapsus Calami des Autors, denn die Einwohner, die damals abgestimmt haben, waren zu 16 Prozent für die Brücke, egal, wo die Anbindung der Strombrücke erfolgen würde und 84 Prozent waren FÜR die Brücke, aber eben nicht – wie damals geplant – mit Anbindung über die Hafenstraße an die Hauptstraße in Neu Darchau. Das war (und ist) allgemein bekannt, weil sich diese Einwohner bei Stimmabgabe entsprechend äußerten.
Heute, bei haargenau gleicher Fragestellung in der Befragung 2021 (wollen Sie eine Anbindung durch den Ort?) werden die „Nein-Stimmen“ als Stimmen GEGEN die Brücke gewertet – im Blog ist genügend über diese aberwitzige Ausdeutung diskutiert worden.
Die Sache mit der Ortsumfahrung auch um Katemin wird wohl das Verwaltungsgericht klären müssen. Sowohl der Kreistag Lüchow- Dannenberg als auch der BM Neu Darchaus kündigen eine entsprechende Klage an.
Der Antrag der SOLI Fraktion (Auszug):
„Der Kreistag beschließt (…) für den Fall, dass der Landkreis Lüneburg keine Umfahrung von Neu Darchau und Katemin planen würde, gemäß Satz 3 in §3 Abs (3) Brückenvereinbarung die Untersagung der Fortführung der Baumaßnahme.
Die Verwaltung wird beauftragt, für den Fall einer Planung ohne die Umfahrung von Neu Darchau und Katemin diesen Beschluss unverzüglich umzusetzen“
Wurde mit 22 Ja-Stimmen bei 14-Nein-Stimmen und einer Enthaltung beschlossen.
In die Waagschale kann ich heute nur folgendes werfen, bitte beurteilen Sie die Sachlage selbst:
a) Die Kreisverwaltung in Lüchow-Dannenberg hat schon vor etwa zwei Jahren (wegen der Behauptung des KTA Herzog (Soli-Fraktion), der damalige Landrat hätte einen Vertrag unterzeichnet, der durch den Kreistag angeblich nicht legitimiert worden war) anhand von Protokollen und Beschlussvorlagen dargelegt, dass in einem ersten Vertragsentwurf die Bedingung niedergeschrieben wurde, es müsse eine Ortsumgehung um Neu Darchau und Katemin
gebaut werden; der Ortsname Katemin wurde in der finalen Ausführung dann aber nicht mehr genannt, weil – ich schrieb es schon – klar war, das jegliche erdenkliche Straßenführung zur Brücken-Anbindung ein Stückchen durch Katemin führen würde (der damalige Bürgermeister Neu Darchaus, Hinneberg, hatte genau die Trasse, die letztendlich heute beplant wird, noch in den Verhandlungsgesprächen mit dem Landkreis Lüneburg vorgeschlagen).
Allen vier Vertragspartnern war diese Version bei ihren Rats-Beschlüssen bekannt.
Wie hätte Dehde sonst vor Weihnachten schon bemäkeln können, dass er den Ortsnamen Katemin in dem Vertrag vermissen würde?
b) Sie schrieben: „ Ergo redet, wer über Neu Darchau redet, immer auch über Katemin“. Das stimmt so – im Baurecht jedenfalls – nicht!
Lieber Herr Berg, Deutschland würde nicht Deutschland sein, wenn nicht auch hierzu eine Regelung oder ein maßgeblicher Richterspruch herangezogen werden könnte.
Bitte lesen Sie den Wikipedia-Beitrag zu Ortsteilen (https://de.wikipedia.org/wiki/Ortsteil) –
Baurecht: „Im baurechtlichen Sinne ist ein Ortsteil „jeder Bebauungskomplex im Gebiet einer Gemeinde, der nach der Zahl der vorhandenen Bauten ein gewisses Gewicht besitzt und Ausdruck einer organischen Siedlungsstruktur ist“. Und weiter: „Der Begriff des Ortsteils spielt vor allem bei der Abgrenzung von im Zusammenhang bebauten Ortsteilen vom Außenbereich eine Rolle, die bei der Bestimmung der Zulässigkeit von Bauvorhaben entscheidend sein kann“.
Wäre es gewollt gewesen, eine Umfahrung neben Neu Darchau auch um den Ortsteil Katemin zu planen und zu bauen, dann hätte der Ortsname Katemin meiner Meinung nach wohl in dem Vertrag aufgeführt werden müssen.
Die Ortschaft Katemin ist unbestritten Teil der kommunalrechtlichen (politischen) Gemeinde Neu Darchaus, die administrativ Belange Katemins wahrnimmt.

Ansonsten ist Katemin räumlich als abgrenzbarer Ortsteil Neu Darchaus auch nach außen als eigenständige Ortschaft erkennbar. Diese Fotos als Beweis:
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Klicke, um auf brucc88ckenvereinbarung.pdf zuzugreifen
Liebe Frau Dreyer, einfach noch einmal lesen, dann verstehen Sie, wo der Hase im Pfeffer liegt. Und vor allem die letzte Passage unter 3. hat es in sich. „Bauaufträge werden nur gemeinsam ausgeschrieben und vergeben.“ Gemeinsam. lg jj
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Lieber Herr Jenckel,
könnte es sein, dass Sie falsch deuten, was genau nur „gemeinsam“ ausgeführt werden kann?
Der Passus im Vertrag bestimmt nicht, dass alle vier Vertragspartner nur gemeinsam die Aufträge ausschreiben und vergeben dürfen.
Vielmehr müssen die Bauaufträge der beiden Projekte „Brücke“ und „Ortsumfahrung“ gemeinsam ausgeschrieben und vergeben werden. Und wer die Bauaufträge (alleinverantwortlich) im eigenen Namen erteilt, das können Sie unter Punkt 2 lesen.
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Liebe Frau Dreyer, die Frage, was hier gemeinsam bedeutet, wenn vier gemeinsam unterschreiben, und vor
allem, was eine Ortsumfahrung ist, klärt, wenn denn erst der Planfeststellungsbeschluss vorliegt, die Gerichte. Da bin ich sicher. lg jj
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Lieber Herr Jenckel,
allein die Logik verbietet doch, dass nur alle (vier) gemeinsam die Projekte ausschreiben und vergeben dürfen. Dort soll – wie wir wissen – eine Kreisstraße geplant und gebaut werden.
Ich bemerkte es schon in meiner Antwort für Herrn Berg: der Landkreis Lüchow-Dannenberg und die Gemeinde Neu-Darchau haben den Gang zum Gericht angekündigt, weil die jetzige Planung in ihren Augen keine Ortsumfahrung des Ortes Neu Darchau – und nur eine solche ist als Bedingung im Vertrag genannt worden – darstellt.
Die Klagen sollen bekanntermaßen damit begründet werden, dass mit der Bedingung in dem Vertrag, eine Ortsumfahrung um Neu Darchau zu bauen, eine Ortsumgehung um Katemin aus Sicht der potenziellen Kläger eingeschlossen ist, weil dieses Dorf ein Ortsteil der Gemeinde Neu Darchau ist.
Ich kann nicht vorhersehen, wie das Gericht urteilt, aber ich kann mir vorstellen, nach welchem Prüfungsschema es vorgehen wird.
Es wird, weil der Ortsname Katemin im Vertrag nicht aufgeführt wurde, prüfen, ob diese Ortschaft nach dem Baurecht nach der Zahl der vorhandenen Bauten ein gewisses Gewicht besitzt und Ausdruck einer organischen Siedlungsstruktur ist (dass das gewisse Gewicht gegeben ist, dürfte bekannt sein). Die Nichtnennung des Ortsteilnamens im Vertrag wäre ein Indiz dafür, dass eine Umfahrung um diesen Ortsteil nicht zur Bedingung gemacht werden sollte, denn nach dem Baurecht hätte dieser Ortsname explizit genannt werden müssen.
Dann werden die Richter den Vertrag unter die Lupe nehmen und anhand anderer Passagen schauen, ob etwaige Hinweise vorhanden sind, die zur Aufklärung beitragen können.
Sie werden auf folgende Formulierungen aufmerksam werden: „Angestrebt wird, die Querung des Kateminer Mühlenbachs aus ökologischen Gründen zu vermeiden. Ein Blick auf die Landkarte zeigt, dass der Kateminer Bach der Grenzbach zwischen den beiden Ortsteilen Neu Darchau und Katemin darstellt.
Diese Abfassung wäre doch komplett überflüssig, wenn nicht schon bei Vertragsverhandlung klar gewesen wäre, dass der Anschluss der Umgehungsstraße an die weiterführende Straße zur B 216, der sich in Nähe des Ortsausgangs ganz entgegengesetzt zum Kateminer Bach befindet, nur in Katemin selbst stattfinden kann.
Weiterhin wird das Gericht den historischen Willen der Vertragspartner erkunden (was war besprochen, was war gewollt).
Die Richter werden feststellen, dass es zur Ortsumfahrung keine zwei Meinungen gibt und nicht etwa versehentlich der Name Katemin im Vertrag nicht aufgeführt worden ist.
Im Gegenteil! Man hat diesen Namen bewusst nicht genannt!
In den Entwürfen des Vertrages ist der Ortsname Katemin noch aufgeführt. Anhand der Beschlussvorlagen für den Kreistag kann nachgewiesen werden, dass für die finale Fassung dieser Ortsname entfernt wurde (herzlichen Dank an den KTA Herzog, der bereits für diese vorzeitige Klärung sorgte).
Die Bedingung, eine Ortsumfahrung um Neu Darchau zu bauen, kann also nicht als Vertragsbedingung auf den Ortsteil Katemin übertragen werden.
Im Gegenteil, die Anbindung der Straße in der Ortschaft Katemin ist seinerzeit sehenden Auges durch die Vertragsschließenden erwartet worden.
Lieber Herr Jenckel, wir können uns die Köpfe heiß reden. Die Gerichte werden es entscheiden müssen.
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Genau, Gericht, dann sehen wir weiter. lg jj
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Ergänzend, lieber Herr Berg,
Ihren Feststellungen zum Glockenhof stimme ich zu.
Behindertengerecht ist die neue Anlage nur eingeschränkt.
Aber warum hat denn der Ratsherr Jörg Kohlstedt, der ehemalige Vorsitzende vom Behindertenbeirat des Landkreises Lüneburg und seit November 2021 Mitglied im Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung im Rat der Hansestadt Lüneburg, seine Oberbürgermeisterin nicht rechtzeitig darauf angesprochen, dass vor C&A und Lunasäule für Menschen mit Handicap mehr getan werden müsste?
Sich hinstellen und meckern, wenn das Kind sozusagen unter seinen Augen in den Brunnen gefallen ist, gehört sich eigentlich nicht für einen Lokalpolitiker, wenn er wirklich der Stadt Bestes erreichen will.
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Soll das eine Erklärung zu Ihrem vorhergehenden Post (Urteil Verwaltungsgericht) sein? Ich verstehe nur Bahnhof.
Welcher Gesinnung hängen Sie denn neuerdings an?
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Lieber Herr Jenckel,
bevor Sie (und andere Kommentarschreiber) urteilen, der Brückenverein ignoriere Fakten und gebe dem eigenen Wunschdenken freie Fahrt, sollten Sie (und Ihre Papageien) sich vielleicht zunächst die Ereignisse, deren Ursachen und deren Beziehung untereinander ansehen und dann all das mit den Aussagen abgleichen, die sich im Ministerschreiben vom 24.03.2023 tatsächlich auch finden. Dieses Schreiben kann nämlich NICHT nach freiem Ermessen oder reinem Gutdünken „interpretiert“ werden!
Hier die Tatsachen:
Den Satz im Koalitionsvertrag (Abschnitt „Straßeninfrastruktur“ S. 33, letzter Satz) zwischen SPD und Bündnis 90/DIE GRÜNEN von Anfang November 2022: „Wir favorisieren ein zukunftsorientiertes Fährkonzept Bleckede-Neu-Darchau, anstatt des Brückenbaus“, legte Anke Pörksen, die Sprecherin der Landesregierung, so aus:
„Leider würde der Bau einer Brücke bei Neu Darchau finanziell in extremer Weise zulasten anderer Straßenbauprojekte in Nord Niedersachsen gehen. Deshalb ist vor dem Hintergrund der sonstigen krisenbedingt hohen Belastungen des niedersächsischen Haushaltes eine Brückenlösung bedauerlicherweise nicht finanzierbar“ (Quelle: Elbe-Jeetzel-Zeitung vom 2.11.2022).
Die Abgeordneten des Landkreises Lüchow-Dannenberg wollten es dann genau wissen und ließen durch die Kreisverwaltung in einem Schreiben vom 23. Januar 2023 folgende Fragen stellen:
1) Wie hoch waren bisher die in Aussicht gestellten Mittel seitens des Landes?
2) Auf welcher rechtlichen und welcher haushälterischen Basis stehen diese Zusagen und wie lauteten die Zusagen genau?
3) Sieht die neue Landesregierung rechtliche Möglichkeiten, diese bisher zugesagten Mittel tatsächlich zu streichen?
4) Wenn ja welche genau und wie?
5) Sieht die Landesregierung die Möglichkeit, dass der Landkreis Lüneburg rechtlich gegen eine mögliche Streichung vorgeht?
6) Womit begründet die Landesregierung rechtlich ihre Einstellung, trotzdem diese Mittel streichen zu können und so einen möglichen Rechtsstreit zu gewinnen?
7) Wie soll gewährleistet werden, dass auch nach Auslaufen der neuen Legislaturperiode 2027 diese Streichung nicht wieder umgekehrt werden könnte?”
(Quelle: https://keine-bruecke.de/2023/01/kreistag-dan-gegen-brueckenplanungen/)
Die Antwort von Olaf Lies, Nds. Minister für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung, vom 24. März 2023 an den Landkreis Lüchow-Dannenberg lautet so:
Klicke, um auf lies_schreiben_24.03.2023.pdf zuzugreifen
Ich kann nicht entdecken, wo der Minister ankündigte (wie Sie es angeblich „lesen“, lieber Herr Jenckel), die möglichen Landes-Fördermittel für die Brücke versagen zu wollen.
Was findet sich stattdessen in seinem Brief? Minister Lies beschreibt das allgemein bekannte Procedere, das JEDER Fördermittel-Antragsteller in Niedersachsen durchlaufen, und die Voraussetzungen, die JEDER erfüllen muss, um zunächst in die Nähe des NGVFG-Fördertopfes zu gelangen ((a) Anmeldung Mehrjahresprogramm, (b) Aufnahme in ein Jahresprogramm) und um dann, nach gesetzmäßiger Prüfung – und Bestätigung – der Förderwürdigkeit, eine solche Förderung auch tatsächlich empfangen zu können.
Dass für eine verbindliche Förderzusage den geltenden Förderkriterien zu entsprechen ist – und also die Förderung nicht willkürlich gewährt werden kann – ist eine Binsenauskunft, die der Form halber erwähnt werden muss (und deshalb auch erwähnt worden ist), wie im Umkehrschluss selbstverständlich gilt, dass die Förderung genausowenig willkürlich versagt werden kann, und sei es auch, weil etwa die Partner einer neuen Regierungskoalition ein anderes kommunales Projekt zur Elbquerung favorisieren.
Die Bewilligungsbehörde, also die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr, wird über den Antrag entscheiden, lieber Herr Jenckel, und NICHT – wie von Ihnen (und Frau Pörksen und Ihren Papageien) suggeriert – der Verkehrsminister oder gar das Parlament.
Die Einhaltung des Gesetzes und die Erfüllung der Förderrichtlinien sind bei der Bestimmung der Höhe der zuwendungsfähigen Kosten und der Förderquote zu beachten, so Herr Minister Lies. Eine Lex „Landkreis-Lüneburg-Brücke“ wird es nicht geben. Darauf hat der Minister unmissverständlich hingewiesen: Die „Planung und der Bau einer Elbquerung ist ein kommunales Projekt in der ausschließlichen Zuständigkeit der beteiligten Kommunen“ und Herr Lies hat damit natürlich die verfassungsgemäße Planungshoheit des Landkreises (Artikel 28 Abs. 2 des Grundgesetzes und Artikel 57 der Niedersächsischen Verfassung) gemeint.
Mit der fachkundigen Antwort des Ministers ist die von allen gesetzlichen Regelungen absehende Stegreifannahme der Staatssekretärin Anke Pörksen von Anfang November letzten Jahres, dass „leider“ der Bau „einer Brücke bei Neu Darchau finanziell in extremer Weise zulasten anderer Straßenbauprojekte in Nord Niedersachsen gehen“ würde und deshalb „vor dem Hintergrund der sonstigen krisenbedingt hohen Belastungen des niedersächsischen Haushaltes eine Brückenlösung bedauerlicherweise nicht finanzierbar“ ist, – komplett vom Tisch.
Keinesfalls hat Herr Lies diese irrwitzige Aussage paraphrasiert, wie Sie es heute erneut glauben machen wollen, lieber Herr Jenckel.
Weder hat der Minister „andere zu fördernde Straßenbauprojekte in Niedersachsen“ vorgeschoben, noch ist in dem Lies-Schreiben über die „krisenbedingt hohen Belastungen des allgemeinen niedersächsischen Haushalts“ lamentiert worden. Die Tatsache, dass den Landkreis Lüneburg steigende Baupreise – vielleicht – belasten könnten, jedenfalls nicht erfreuen würden, geht NUR den Landkreis etwas an, NICHT aber den Minister des Landes (oder gar Frau Pörksen).
Und reinweg vorsorglich auch dieses noch einmal (das Thema hatten wir im Blog schon mehrmals behandelt):
Die von Herrn Lies herausgestellte „Wirtschaftlichkeit“, die nach § 3 NGVFG als Bedingung einer Förderung gegeben sein muss und der zu genügen (oder nicht zu genügen) NACH Eingang des Förderantrags die Bewilligungsbehörde feststellen wird, bezieht sich ALLEIN auf die konsistent ökonomische KONZEPTION und AUSFÜHRUNG des Vorhabens selbst und NICHT auf Spekulationen etwa über die Zahl der Brückennutzer usw. (dazu: https://blog-jj.com/2022/02/17/das-verwackelte-brucken-puzzle/#comment-15393). Das DIESEN Sachverhalt klar und unmissverständlich erläuternde Schreiben der NLSTBV vom 22.03.2021 an die BI „Ja zur Fähre, nein zur Brücke“ ist aus Ihrer Dokumentensammlung mit dem Namen „Faktencheck“ leider entfernt worden.
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Wie immer profund, Frau Dreyer, aber Sie können auch lesen: Dem Absatz, dass die Koalition eine Fähre favorisieren und eh die Finanzierung der Brücke „zusehends unrealistisch“ scheint fügt er in den nächsten beiden Absätzen noch das korrekte Verfahren an. Das ist eben kein Selbstläufer, wie Sie es zu suggerieren versuchen, sondern hängt nicht nur von der Finanzkraft des Landes ab, sondern auch vom positiven Votum des Landes und auch der Tatsache, dass sich die Landesmittel gerade zugunsten des ÖPNV drehen. In diesem Absatz also erklärt der Minister sozusagen weiterführend zu „zusehends unrealistisch“, dass das Verfahren der Baureife und der Nachweis der Eigenmittel noch „sehr weit entfernt“ sei.


LG Ihr jj
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Lieber Herr Jenckel,
in Ihrer Antwort haben Sie gehaltvolle Absätze aus dem Ministerschreiben unterschlagen. Sie verhindern dadurch das Verstehen von dessen Gesamtaussage und versperren auf diese Weise den Weg zur freien Meinungsbildung Ihrer Leserschaft.
Die Kenntnis, dass das Schreiben aus Hannover die Antwort auf den Fragenkatalog des Landkreises Lüchow-Dannenberg (s. Pkt. 1 bis 7 meines vorherigen Kommentars), und nicht etwa eine aus dem Nichts hervorschießende Äußerung des Ministers ist, spielt für jene Meinungsbildung eine erhebliche Rolle.
Zwei Fragen der Lüchow-Dannenberger noch einmal im Wortlaut: 3) „Sieht die neue Landesregierung rechtliche Möglichkeiten, die bisher zugesagten Mittel tatsächlich zu streichen?“ Und 6) „Womit begründet die Landesregierung rechtlich ihre Einstellung, trotzdem diese Mittel streichen zu können und so einen möglichen Rechtsstreit zu gewinnen?“
Auf diese Fragen, die sich eindeutig auf den besagten Satz im Koalitionsvertrag und auf die unsägliche Pörksen-Interpretation beziehen, ist Herr Lies überhaupt nicht eingegangen.
Stattdessen hat er die „Konkretisierungsfragen“ zum Anlass genommen, ganz GENERELL zur Landesförderung des kommunalen Brückenprojektes „Elbbrücke“ zu antworten (s. Absatz drei seines Schreibens).
Der von Ihnen nun herausgepickte Satz aus seinen Ausführungen („gerade angesichts der weiteren, mutmaßlich großen Baukostensteigerungen sowohl bei Energie als auch bei den Baustoffen scheint die Möglichkeit einer Finanzierung einer solchen Brücke zusehends weniger realistisch“) bezieht sich ausschließlich auf eine unter Umständen mögliche Haushaltslage des Landkreises Lüneburg für einen Zeitpunkt, nachdem der Planfeststellungsbeschluss Rechtskraft erlangt hat, und NICHT auf die Beschaffenheit der Haushaltslage des Landes Niedersachsen, so wie Sie es deuten.
Über das „korrekte“ Verfahren, lieber Herr Jenckel, so wie Herr Lies es in seinem Schreiben auch darstellte (weil es eben das immer selbe, genau geregelte Verfahren bleibt), habe ich mir in Ihrem Blog den Mund schon buchstäblich „fusselig“ geredet.
Und trotzdem dichten Sie wieder und wieder und auch diesmal wieder Dinge hinein, die so weder gesagt noch geschrieben wurden, nicht von Herrn Lies und auch nicht von mir, – und zwar weder von mir noch von Herrn Lies ganz einfach deshalb, weil (s.o.) die Regelungslage kristallklar (und folglich auch nicht ein klitzekleines winziges bisschen interpretationsbedürftig) ist.
Nie habe ich behauptet oder versucht zu „suggerieren“, die Finanzierung der Brücke sei ein „Selbstläufer“. Ich habe immer ins allgemeine Bewusstsein gerückt, dass bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden müssen. Bisher deutet aber alles darauf hin, dass diese Erfordernisse eingehalten werden können.
Die Finanzkraft (damit meinten Sie wohl die allgemeine Haushaltslage) des Landes spielt unter heutigen Gesichtspunkten KEINE Rolle zur Förderung aus dem NGVFG-Topf. Nur wenn das Land Niedersachsen bankrott (zahlungsunfähig) wäre, würde die Bewilligung und die Auszahlung dieser Fördermittel auch von der Finanzkraft des Landes abhängen – und vermutlich versagt werden müssen.
Das Land hat auch nicht „sein Votum“ zu dem Brückenvorhaben „abzugeben“, so wie Sie es darstellen, denn das Vorhaben liegt in der Planungshoheit des Landkreises Lüneburg. Werden die Voraussetzungen des Gemeinde-Verkehrs-Finanzierungs-Gesetzes erfüllt, ist das Projekt aus dem genannten Fördertopf zu bezuschussen.
Und bitte, lieber Herr Jenckel, befassen Sie sich doch endlich einmal mit den Wesensmerkmalen des NGVFG und der bisherigen Verwendung der Fördermittel; Sie können sämtliche sachdienlichen Hinweise dazu im Internet abrufen.
In der Antwort des vorherigen Ministers für Wirtschaft und Verkehr Althusmann zur kleinen Anfrage des Abgeordneten Schulz-Hendel vom 26.05.2021 (https://www.landtag-niedersachsen.de/drucksachen/drucksachen_18_10000/09001-09500/18-09339.pdf) ist alles Wissenswerte enthalten.
So würden Sie entdecken, dass die Aufteilung der Fördermittel zwischen Straßenprojekten und ÖPNV von bisher 50:50 zu künftig 40:60 KEINESFALLES als „Killermaßnahme“ für das Brückenprojekt gedeutet werden kann, denn es befinden sich in dem Teiltopf „Straßenbau“ überreichlich vorzutragende Beträge aus nicht beanspruchten Fördermitteln der Vorjahre. Die Summen, die später einmal für die Brücke bewilligt werden könnten (drei Jahre lang je ein Drittel der Fördersumme), würden aus heutiger Sicht den Fördertopf ganz sicher nicht „überfordern“, was Sie leicht erkennen, wenn Sie bei Ihren Recherchen entdecken, dass ähnlich hohe Beträge nach dem NGVFG beispielsweise für Straßenbau in Papenburg ausgezahlt worden sind.
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Schon verrückt, wie sich unsere Brückenfreunde in ihre Idee verbissen haben und wohl noch in 20 Jahren behaupten werden: Die Brücke kommt!
Anstatt einfach einzugestehen, dass diese Brücke weder notwendig, noch wirtschaftlich sinnvoll und in der aktuellen Dauer-Krisen-Zeit ganz sicher nicht mehr wirtschaftlich möglich ist.
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Das vermeldet der Landkreis zum Klima/Hochwasserschutz an der Elbe, auf den auch der LK Lüchow-Dannenberg bei Brückenbau drängt.
Deichkonferenz im Hochwasserbereich am 24. Mai:
Kommunen und Deichverbände tauschen sich mit Umweltminister Meyer aus
(lk) Der Klimawandel bringt mehr und heftigere Unwetter-Ereignisse mit, die letzten Jahrhunderthochwasser an der Elbe und auch in vielen anderen Regionen Europas machen es sehr deutlich: Der Hochwasserschutz am Fluss braucht deutlich mehr Tempo. Die Deiche müssen erhöht, verstärkt und unterhalten werden – eine große Herausforderung für das Land und die Deichverbände in der Region. Neben dem Schutz der Menschen müssen wichtige Interessen wie der Naturschutz berücksichtigt werden. Um 10 Jahre nach dem letzten Jahrhunderthochwasser an der Elbe wieder mehr Schwung in den Hochwasserschutz zu bringen, lädt der Neuhauser Deich- und Unterhaltungsverband stellvertretend für die Deichverbände den niedersächsischen Umwelt- und Klimaschutzminister Christian Meyer und alle Beteiligten zur 1. Deichkonferenz nach Konau, Amt Neuhaus ein. Nach dem Vorbild der Deichkonferenzen an der niedersächsischen Küste soll mit dem neuen Format ein kontinuierlicher Austausch zu diesem wichtigen Thema auf den Weg gebracht werden.
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ich musste herzhaft lachen, als ich den artikel in der lz gelesen habe. die stimmungskanonen des brückenvereins ohne brücke sorgen immer wieder dafür , dass die brücke im gespräch bleibt. ist ja wie bei der ihk und der a39. geld spielt danach in der politik keine rolle. aber ohne geld kann man doch gar nicht schmieren, oder geht das doch?
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Diese Stellungnahme schickt der Bürgermeister von Neu Darchau, Klaus-Peter Dehde, an die Presse zur Interpretation der Brücken-Freunde zum Brief von Minister Olaf Lies an den Kreis Lüchow-Dannenberg
Pfeifen im Walde – Lobbyverein will Öffentlichkeit in die Irre führen!
Pinocchio trifft Milchmädchen – so würde wohl ein Satiriker seinen kommentierenden Beitrag zu den heute in der Landeszeitung veröffentlichen Äußerungen der Protagonisten für das verfehlte Projekt einer Brückenplanung überschreiben. Das liegt mir natürlich fern.
Ungeachtet dessen muten die Aussagen wie das Pfeifen im Walde an, denn beide wissen, dass der Landkreis Lüneburg andere Sorgen hat, als noch weitere Millionen in eine tote Planung zu stecken. Da hilft auch keine noch so gute Ideologie.
Jetzt muss also der ÖPNV herhalten, um das mehr als wackelnde Konstrukt einer Planung eines falschen Projektes an falscher Stelle noch ein wenig in eine ungewisse Zukunft zu retten. Das muss ebenso scheitern wie die Finanzierung. Bei anzunehmenden Gesamtkosten von weit über 100 Millionen Euro und der Tatsache, dass es eben keine Deckung aus Landesmitteln geben wird, ist schon heute klar, dass selbst dann, wenn Lüneburg dieses Mal die unweigerlich anstehenden Gerichtsverfahren gewinnen sollte, kein Geld da sein wird.
Nur als schlimm ist allerdings zu bezeichnen, wie der dubiose Brückenverein – durch nichts und niemanden demokratisch legitimiert – falsche Informationen verbreitet. So wird behauptet, es seien Kosten für eine Umgehungsstraße um Neu Darchau enthalten. Hierzu stelle ich fest, Neu Darchau, also meine Gemeinde mit ihren Ortsteilen wird nicht umgangen – hintergangen vielleicht, aber nicht umgangen.
Aber auch diese Täuschung wird scheitern und das wissen die Protagonisten genau.
Endgültig unter Beweis gestellt wird die mangelnde Seriosität der Brückenakteure durch deren Aussage:“ Zurzeit subventioniert der Kreis die Fähre Neu Darchau jährlich mit 200.000 Euro.“ Diese Aussage ist unwahr – also entweder der mangelnden Sachkenntnis geschuldet oder schlichtweg gelogen.
Anders als die im Eigentum des Landkreises Lüneburg befindliche Fähre in Bleckede erhält die Fähre Neu Darchau durch keinen Landkreis eine Unterstützung aus dessen Mitteln und das ist auch allen bekannt. Wir verkaufen Fahrkarten.
Mit freundlichen Grüßen
Klaus-Peter Dehde
Bürgermeister
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Ja, der ‚Eigenbetrieb Fähre Tanja‘ der Gemeinde Neu Darchau im Landkreis Lüchow-Dannenberg verkauft Fahrkarten – unter anderem an den Landkreis Lüneburg: https://www.landkreis-lueneburg.de/fuer-unsere-buergerinnen-und-buerger/mobil-im-landkreis/elbfaehren.html
Doch wie nennt man denn die Preisdifferenz, wenn die Lüneburger Kreisverwaltung diese Fahrkarten zu einem ‚verringerten Preis‘ an Bürger und Unternehmungen aus ihrem Landkreis weiter verkauft?
Ist das nicht eine zumindest indirekte Bezuschussung der Neu Darchauer Fährgesellschaft aus Mitteln des Landkreises Lüneburg, die real (und buchhalterisch sowieso) zu den Betriebseinnahmen zählt?
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Die Preisdifferenz nennt sich „Marge“. In diesem Fall eine negative Marge für den LK Lüneburg. Als Ausgleich dienen Steuermittel des Landkreises Lüneburg. Aus welchem „Topf“ dies Mittel abfließen könnte man beim Kämmerer nachfragen. Einen geldwerten Vorteil hätte ggf. nur der Erweber.
mfG
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Wenn Herr Dehde den Förderverein Brücken-bauen e.V als dubiosen Lobbyverein betitelt, dann mal ein paar Punkte an den Möchtegernbaron Münchhausen aus Neu Darchau.
Der ÖPNV ist ein nun mal ein Punkt, den sich die aktuelle Landesregierung auf die Fahne geschrieben hat. Ohne einen durchgängigen ÖPNV, wird es keine Akzeptanz für ein Umsteigen vom Auto auf andere Verkehrsmittel geben. Das der ÖPNV im Landkreis DAN nicht funktioniert, hört man leider immer wieder. Einfach mal mit den Bürgern sprechen. Wenn man sich nicht auf die Nachbarkreise, -Bundesländer einlässt, wird es auch nichts.
Siehe Bahnstrecke Lüneburg Dannenberg, Busverbindung in LWL, SAW, …
Es gibt nicht nur Bewohnen in den Städten, sondern Bürger aus dem ländlichen Raum, die in den Städten arbeiten und dort das Geld lassen, damit unsere Wirtschaft funktioniert. Diese müssen verlässlich von A nach B kommen. Fähre fährt nicht, egal. Brücke in Lauenburg dicht, egal. Muss ja selber nicht über die Elbe, also egal.
Das der SOZI Dehde nichts von Demokratie hält, hat er nunmal oft genug gezeigt. Andere Meinungen werden nicht zugelassen. Informationsveranstaltungen wurden aufgrund Arroganz verboten.
Der Lügner Dehde sagt, dass andere Landkreise die Fähre nicht bezuschussen. Man kann es auch Marge nennen, bleibt aber nichts anderes als ein Zuschuss. Den Jahresabschluss des Fährbetriebes mal zu sehen, wäre ein Anfang. Aber nein.
Keine Ahnung was dem Geschichtenerzähler noch so einfällt. Ich erinnere mich noch an die Geschichten, wenn die Brücke kommt, dann
– macht die Apotheke dicht,
– wird das Göpelhaus keine Gäste mehr haben,
– wird die Arztpraxis schließen, weil die Menschen weggehen,
– wird der Einzelhändler schließen müssen,
– wird der Ort im Verkehr ersticken.
– und und und.
Der wievielte Pächter ist nun schon im Göpelhaus? Ich wünsche der aktuellen Betreiberin viel Erfolg und hoffe, dass Sie es schafft.
Wir haben noch keine Brücke, aber leider es ist schon alles eingetreten, was als Argument gegen die Brücke herhalten musste.
Wo ist der Aufschrei von Herrn Dehde, wo jetzt die Umleitunsstrecke aufgrund der Baustelle auf der B216, Ortschaft Göhrde, durch sein Reich geführt wird. Ja, ich weiß, wie viel Verkehr hier lang fährt. Und das alles ohne Umgehungsstraße. Wie konnte so etwas genehmigt werden, ohne seinen Segen. Übrigens, ein Vielfaches was an Verkehr über die Brücke in König Dehdes Reich kommen würde.
Herr Dehde, sie greifen andere an, dann weinen sie nicht, wenn die Antwort auch mal so deutlich ausfällt.
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Marko Puls
wie viele Mitglieder im Brückenverein sind AfD-Mitglieder oder zumindest deren Anhänger? Komisch, Bleckede war auch eine geteilte Stadt, dort ist niemand auf die Idee gekommen, eine Brücke zu bauen. Ich war in meiner Jugend bis zum 25. Lebensjahr in Bleckede wohnhaft und habe dort auch meine Schulzeit Lehrzeit und Soldatenzeit verbracht. Der Feind kam zu dieser Zeit immer aus dem Osten, deswegen auch meine Frage.
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Hallo, Herr Bruns,
Sie haben sich hier im Blog über viele Jahre immer wieder als ‚Querdenker‘ vorgestellt.
Ist das ein anderes Wort für das argumentfreie Rechthabertum von ebenso gedanken- wie ahnungslosen Zornbinkeln?
Das Niveau Ihres affektgesteuerten, von Tatsachenwissen ungedeckten Verunglimpfungsfurors erreicht hier jedenfalls beinahe das von Herrn Lühr…..
Wie Herr Jenckel Ihr niederträchtiges diffamatorisches Dreckwerfen von heute Mittag freischalten konnte, wird wohl auf ewig sein Geheimnis bleiben.
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