
Brücke oder Fähre? Das ist in Neu Darchau die Frage.
Lüneburg, 10. Juli 2021
Ein Bürgermeister von der Elbe sagt, der Brückenvertrag sei zwar in Teilen veraltet, die Umstände hätten sich geändert. Aber frei nach dem alten Grundsatz „Pacta sunt servanda“ sei eine Vereinbarung einzuhalten. Ginge es um die Reparatur eines Fußweges, es wäre ärgerlich, aber zu dulden. Wenn es allerdings um eine monumentale Elbbrücke geht, dann sollten die Alarmglocken schrillen.
Der Samtgemeindebürgermeister der Elbtalaue, er heißt Jürgen Meyer und gehört keiner Partei, wird in der Elbe-Jeetzel-Zeitung zur geplanten Elbbrücke Neu Darchau, der Ortsumfahrung und der sogenannten Brückenvereinbarung so zitiert: Dass man es heute, mehr als zehn Jahr später, anders machen würde, nicht zuletzt angesichts des gestiegenen Verkehrsaufkommens, der Kollision mit dem geplanten Hochwasserschutz und natürlich nach den Ergebnissen der Einwohnerbefragung (Anm.jj: in Neu Darchau), die ganz deutlich gegen eine Trassenführung durch die Ortsteile ausgefallen war, sei die eine Sache. Der Vertrag sei damals aber unterzeichnet worden von den gewählten und mithin dazu berechtigten Vorständen von Landkreis, Samtgemeinde und Gemeinde. Ein Aufkündigen des Vertrages sei nicht vorgesehen.
Wie viel Spielraum haben Vertragspartner?
Es fragt sich: Was ist das für eine immer gültige Vereinbarung aus dem Jahr 2009? Einer mit Rechten erster und zweiter Klasse? Der Landkreis Lüneburg als Brücken-Bauherr konnte 2015 problemlos die Planung abbrechen, weil alles zu teuer wurde. Drei Jahre später drehte er den Spieß um und wollte doch wieder eine Brücke. Dieses Hü und Hott mussten die anderen Vertragspartner hinnehmen. Das sind der Landkreis Lüchow-Dannenberg, die Samtgemeinde Elbtalaue und die Gemeinde Neu Darchau. Die hatte nach dem Planungs-Aus in Lüneburg alle Ratsbeschlüsse und Verträge für nichtig erklärt. Das wieder ging gar nicht. „Pacta sunt servanda“.
Ich frage mich natürlich, wenn es neue Regierungen gibt oder neue Erkenntnisse oder weniger Geld oder die Brücke doch zu teuer wird: Kann dann der Landkreis Lüneburg erneut die Planung stoppen, aber auf den Vertrag bis zum Sankt-Nimmerleins-Tag pochen? Das Papier wird ja heute schon gehandelt wie der Maastrichter EU-Vertrag. Und die Neu Darchauer sind die Brexiteers. Aber das ist natürlich zugespitzt.
Wenn die Deiche wachsen
Ja gut, die Deiche werden künftig höher für immense Summen, weil das Klima kollabiert. Die kalkulatorischen Baukosten für die Brücke steigen von Jahr zu Jahr, man ist ja erst in den Voruntersuchungen. Die harten Fakten kommen erst im sogenannten Planfestellungsverfahren auf den Prüfstand. In dem Zuge zieht auch erst das Klagerecht.
Für die gallischen Neu Darchauer heißt die Gretchenfrage, mit der sie die Brücke aushebeln wollen: Was ist im Sinne der Brückenvereinbarung eine Ortsumfahrung? Wenn der Ortsteil Neu Darchau umfahren wird? Wenn die Trasse zwischen den Ortsteilen Neu Darchau und Katemin verläuft? Wenn sie um die ganze Ortslage führt?
Die Ortumfahrung
Über die Definition der Ortsumfahrung streiten aktuell Freund und Feind der Elbbrücke in einem unerbittlichen Stellungskrieg um Vertragspassagen, Protokolle, Briefe etc. Am Ende wird das ein Gericht entscheiden. Denn genau darauf zielte das Oberverwaltungsgericht, als es der Gemeinde Neu Darchau Anfang des Jahre eine Schlappe beifügte, aber genau auf einen Passus in der Brückenvereinbarung verwies. Der sichert in Paragraph 3/3 die Rechte der Gemeinde.
Hier muss angemerkt werden, dass es auch kurzsichtig von Neu Darchau war, die Frage der Ortsumfahrung nicht konkreter in der Vereinbarung mit den Lüneburgern zu verankern. Gleiches gilt für das Kündigungsrecht. Allemal, weil da ein fremder Landkreis plant. Denn Neu Darchau gehört ja zu Lüchow-Dannenberg.
Von einem Großprojekt zum nächsten
Für den Landkreis Lüneburg gilt zumindest, er hat eine Affinität zu Großprojekten: Nach der Arena, ist vor der Elbbrücke. Angesichts der Kosten, der Klima-Debatte, der Stimmung im Ort Neu Darchau und der Zeitachse und der Maleschen, die der Landkreis Lüneburg schon mit der Arena hat, segeln die Lüneburger ganz offensichtlich gerne hart am Wind. Schließlich ist so eine Elbbrücke in Deutschland eigentlich Sache des Bundes eventuell des Landes. Doch in deren Zuständigkeit würde das Bauwerk schon bei der Nutzen-Kosten-Analyse scheitern. Deswegen bleiben sie als Geldgeber über das Gemeinde-Verkehrs-Finanzierungsgesetz im Hintergrund.
Aber keine Sorge: Bis es soweit ist, sind noch einige Hochwasser die Elbe runtergerauscht, werden Deiche aufgestockt und die Brückenpläne notfalls angepasst. Denn eines kommt für Freund und Feind nicht in Frage: einen Schlussstrich ziehen. Irgendwie steht doch immer eine Wahl an. Jetzt die Kommunal- und die Bundestagswahl. Da können beide Seiten für ihre Position trommeln. Dann kommt nächstes Jahr die Landtagswahl. Ja, und dann muss man schon wieder auf die Europawahl schielen. Kurz um: Der Zeitpunkt passt nie.
Hans-Herbert Jenckel
Sehr geehrter Herr Conradt,
haben Sie die Meinung und die Zitate mit den von Ihnen genannten Schlussfolgerungen aus dem „Erläuterungsbericht zum Teilflächennutzungsplan der Gemeinde Amt Neuhaus“ eigentlich eins zu eins von Herrn Werner Schulze (Bürgerinitiative Elbtalschutz und BUND) abgekupfert oder haben Sie sich selbst ein Bild anhand der Unterlagen verschafft?
Ich nehme es jetzt schon einmal vorweg: für die von Ihnen und der „BI Keine Brücke“ so sehr gewünschte Podiumsdiskussion mit Vertretern des Fördervereins Brücken bauen e. V. haben Sie sich nach der „88,5 % wollen keine Brücke“-Lüge https://blog-jj.com/2021/05/06/bruecken-debatte/#comment-14546 nun mit Ihren Presse- und Blogveröffentlichungen zur Ortsumfahrung vollends disqualifiziert.
Die Vertreter des Brückenvereins haben kein Interesse daran, jedes Mal zunächst über die vielfältigen haltlosen Behauptungen der „BI Keine Brücke“ aufklären zu müssen, bevor an den Einstieg in eine sinnhafte und faktenbasierte Diskussion überhaupt zu denken ist.
Konkret zum aktuellen Vorgang:
Der von Ihnen angeführte Teil-Flächennutzungsplan Nr.1 für die Gemeinden Neuhaus und Rosien vom 24. Mai 1993 (!) liegt mir vor; im Mai 1993 gehörten die genannten Gemeinden übrigens noch zum Landkreis Hagenow.
Die wesentlichen – aber von Ihnen unterschlagenen – Textpassagen lauten, wie folgt.
▷ Zitat Anfang:
– S. 12, Nr. 5 ZIELVORSTELLUNGEN:
„Heraushalten des Durchgangs- und LKW-Verkehrs aus dem inneren Ortsbereich und der umliegenden Wohnnutzung“
– S. 16, Nr. 6.1.3 GEWERBEGEBIETE:
„Ein weiteres und langfristig angelegtes etwa 17 ha großes Areal für gewerbliche Nutzung ist zwischen dem Ortsteil Gülze und der vorhandenen Ziegelei westlich der Krainke vorgesehen. (…) DIE ABGRENZUNG DER GEWERBEFLÄCHEN ERGIBT SICH DURCH DEN VERLAUF DER B 195 SOWIE DEREN GEPLANTER NEUER TRASSE, DIE DEN ORT NEUHAUS SÜDLICH UMFÄHRT.“
– S. 18, Nr. 6.2 Verkehr:
„Um das historisch gewachsene Straßenbild und die Struktur der Gemeinde Neuhaus erhalten zu können sowie die Wohnbevölkerung im Ort vor verkehrsbedingten Immissionen (Lärm, Staub,…) zu schützen, ist beabsichtigt, den Durchgangsverkehr sowie den durch DIE GEWERBEFLÄCHEN ENTSTEHENDEN LKW-Verkehr aus dem Ort herauszuhalten.
Es ist DESHALB vorgesehen, die überörtlich bedeutsamen Hauptverkehrsachsen um den Ort herumzuführen.
Aus Sicht der Gemeinde Neuhaus erscheint im Nahbereich eine Verkehrsführung gemäß Anlage 7.1 sinnvoll.
Einerseits KÖNNTE der Nord-Süd-Verkehr von der geplanten Elbbrücke bei Darchau um Neuhaus herumgeführt werden, um dann ENTWEDER über Vellahn zur Autobahn ODER über die Umgehung von Garlitz mit gleichzeitiger Anbindung Lübtheens zur Kreisstadt Hagenow zu gelangen. Für die Bundesstraße 195 bietet sich nur eine Führung westlich der Krainke (…) an, um dann am südlichen Ortsrand auf die vorhandene Trasse der Bundesstraße in Richtung Dömitz geführt zu werden.“
▷ Zitat Ende.
Auf Seite 19 finden sich zunächst dann noch im Konjunktiv verfasste Erläuterungen über Vorteile zu den verschiedenen Trassenvorschlägen, um dann folgendes Resümee zu ziehen:
▷ Zitat Anfang:
„Durch die Realisierung der Umgehungsstraße wird der innerörtliche Verkehr im Wesentlichen auf den Quell-und Anliegerverkehr begrenzt, so daß die bisherige Dimensionierung der innerörtlichen Straßen auch den zukünftigen Verkehr aufnehmen kann.“
▷ Zitat Ende.
Die dem Flächennutzungsplan als Anlage 1 beigefügte Zeichnung über die favorisierte Trassenführung im Süden des Ortes Neuhaus macht aber deutlich, dass die Umfahrung ab der B 195, westlich von Neuhaus gelegen, ab Sumte (dort, wo bereits 1993 das Gewerbegebiet im Ortsteil Gülze geplant war) südlich um Neuhaus herumführen würde und die B 195 Richtung Dömitz am Ortsrand Neuhaus dann kreuzt, um dann im Osten auf die L 232 in RICHTUNG LÜBTHEEN zu stoßen.
Und wie das dann so ist, sehr geehrter Herr Conradt: viele Wege führen nach Rom (oder wohin immer Sie blicken), aber auch zur A 24!
Aus den Erläuterungen zu dem Flächennutzungsplan allerdings herauszulesen, man wolle eine Umgehungsstraße um Neuhaus übergeordnet deshalb bauen, um den Fernverkehr von der A 24 bis zur kommenden A 39 zu leiten, so wie Sie es darstellen (wörtlich: „damit wird deutlich, dass die Umgehungsstraße den Elbbrückenverkehr überörtlich an die Autobahn A 24 anbinden soll“), das ist einfach nur Tinnef – und in seiner Absicht abstoßend.
Abstoßend deshalb, weil Sie mit dem Kolportieren dieser Unwahrheit ganz offensichtlich möglichst viele Leser auf die Seite der Brückengegner ziehen wollen, so wie Sie und die BI wahrheitswidrig auf mehreren großen, an den Straßen in Neu Darchau aufgestellten Bannern behaupten: „88,5 % wollen keine Brücke“!
Wann wollen Sie diese eigentlich entfernen? Bitte lesen Sie hierzu auch: https://blog-jj.com/2021/05/06/bruecken-debatte/#comment-14565
Und noch etwas, Herr Conradt. Umstufungen von Straßen sind – entgegen Ihrer Annahme – zulässig. Machen Sie sich doch bitte, bitte endlich mit dem Niedersächsischen Straßengesetz (NStrG) vertraut. Dort finden Sie zum Beispiel:
§ 7 Umstufung:
„(1) Entspricht die Einstufung einer Straße nicht mehr ihrer Verkehrsbedeutung, so ist sie in die entsprechende Straßengruppe (§ 3) umzustufen (Aufstufung, Abstufung).“
Und, lieber Herr Conradt, wenn Sie dann die Ausführungen zur Einteilung der Straßengruppen (§ 3 NStrG) lesen und inhaltlich begreifen sollten (bitte benachrichtigen Sie mich), dann (aber auch nur dann) würde ich die Hoffnung hegen, dass Ihnen hinsichtlich anderer Themen im Zusammenhang mit der Brücke eventuell auch noch ein Licht aufgeht.
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Sehr geehrte Frau Dreyer,
Ihre Ausführungen gehen fehl. Im Erläuterungsbericht zum Teilflächennutzungsplan Nr. 1 wird zur hier in Rede stehenden Umgehungsstraße ausgeführt: „Durch den geplanten Bau einer Elbbrücke bei Darchau wird diese Straßenverbindung auch für den Fernverkehr von Bedeutung sein.“
Die südöstliche Umgehungsstraße um Neuhaus wird seitens der Gemeinde Amt Neuhaus sowie des Landkreises Lüneburg für den Fall des Baus der Elbbrücke für notwendig erachtet. Die Notwendigkeit leitet sich auch aus Ratsbeschlüssen der Gemeinde Amt Neuhaus der letzten Jahre ab. Die Umgehungsstraße mit ihren Anschlüssen ist auf offiziellen Karten des Landkreises Lüneburg bereits eingezeichnet.
In den Planungsunterlagen zur Umgehungsstraße heißt es weiter: „Einerseits könnte der Nord-Süd-Verkehr von der geplanten Elbbrücke bei Darchau um Neuhaus herumgeführt werden, um dann entweder über Vellahn zur Autobahn oder … zu gelangen.“ Damit wird deutlich, dass die Umgehungsstraße den Elbbrückenverkehr überörtlich an die Autobahn A 24 anbinden soll.
Im Übrigen darf ich darauf hinweisen, dass die hier gemeinte Ortsumgehung die B195 am südlichen Ende des Ortes Neuhaus stumpf quert. Sie führt von der K 61, beginnend zwischen Haar und Neuhaus, und endet westlich von Rosien an der L 232.
Von einer Umwidmung habe ich in der Pressemitteilung nicht gesprochen. Nach Aussage des damaligen nds. Ministerpräsidenten Christian Wulff wäre sie auch nicht zulässig.
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Sehr geehrter Herr Conradt,
wen wollen Sie denn nun mit den konfusen Angaben Ihrer Pressemitteilung hinter die Fichte führen, so kurz vor der Kommunalwahl?
Ihre Verschwörungsfantastereien haben ja fast schon Querdenkerqualität, wenn Sie die Querverbindung von Vellahn über die Elbbrücke nach Bad Bevensen (grob: Nord – Südrichtung) mit der im Flächennutzungsplan der Gemeinde Amt Neuhaus erwähnten möglichen Ortsumgehung, die (grob) in Ost-Westrichtung verlaufen würde, in einen Topf schmeißen! Diese Ortsumgehung soll, wenn sie denn überhaupt jemals gebaut werden wird, irgendwann einmal den Ort Neuhaus entlasten, denn durch diesen führt heute die BUNDESstraße 195 (Boizenburg – Dömitz)!
Ein FLÄCHENNUTZUNGSPLAN ist gem. § 1 Absatz 2 BauGB [Baugesetzbuch] ein vorbereitender Bauleitplan eines Stadtgebiets, dessen Regelung sich nach den §§ 5 ff. BauGB richtet. Er ordnet den vorhandenen und voraussichtlichen Flächenbedarf für die einzelnen Nutzungsmöglichkeiten, wie Wohnen, Arbeiten, Erholung und Verkehr (https://www.juraforum.de/lexikon/flaechennutzungsplan).
Mit dem Vermerk einer möglichen Trasse zur Ortsumgehung in diesem Flächennutzungsplan ist gesichert, dass genau dort keine andere Bebauung geplant werden kann. Nicht mehr und nicht weniger!
Ihre aberwitzigen Ausführungen implizieren jedoch, dass der Bund, das Land Niedersachsen und der Landkreis Lüneburg in geheimen Hinterzimmergesprächen vereinbart haben, in Dimensionen einer Bundesstraße zu bauen, aber Fördergelder für Kreisstraßen abzugreifen.
1. – Wird hier „nur“ eine Brücke über die Elbe, kurze Vorlandbrücken beiderseits und eine kurze Ortsumfahrung um Neu Darchau NEU errichtet. ALLE ANDEREN Straßen Richtung Bad Bevensen oder Richtung Vellahn BLEIBEN wie sie sind – Landesstraßen und für den Schwerlastverkehr nicht unbedingt geeignet. Dass man über diese Straßen auch zu den Autobahnen gelangen kann, tja, das haben Straßen so an sich.
2. – Wird die jetzige Straße von Amt Neuhaus nach Neu Darchau mit Fährverbindung überwiegend für Fahrten zwischen den benachbarten Landkreisen Lüneburg oder Lüchow-Dannenberg genutzt und kann daher nur als Kreisstraße nach dem Niedersächsischen Straßengesetz eingeordnet werden!
3. – Wird diese grundlegende Tatsache doch so auch immer von Ihnen propagiert, sehr geehrter Herr Conradt, wenn von der BI die Parole herausgegeben wird: „für die paar Neuhauser muss keine Brücke gebaut werden“.
Jetzt aber schwenken Sie um und behaupten, mit der Brücke werde Fernverkehr einsetzen, der sogar die Einteilung der Straße in eine Bundesstraße rechtfertigen würde.
Eine solche Umwidmung, lieber Herr Conradt, hätte dann aber auch zur Folge, dass die Baulasten der Landkreise Lüchow- Dannenberg und Lüneburg für Brücke und Ortsumfahrung (die übrigens nicht so hoch ausfallen, wie die Brückengegner immer behaupten: https://blog-jj.com/2021/07/12/bruecken-kollision/#comment-14796) EBENFALLS auf den Bund übergingen, und nicht (wie ich es vermute und im Blog schon oft erläutert habe) „nur“ auf das Land Niedersachsen, womit ebenso die Baulasten (Folgekosten und Unterhaltungskosten) für die Brücke und die Ortsumgehung in den Landkreisen entfallen würden.
Sie erkennen hoffentlich, dass die in Ihrer Pressemitteilung vorgebrachten Argumente nicht miteinander kompatibel sind. Bitte überdenken Sie Ihre Vorgehensweise in der „Operation Komfortzonenverteidigung“ noch einmal, sonst – so fürchte ich – geben Sie sich nicht nur der Lächerlichkeit preis, sondern schüren auch das Misstrauen in Ihre Verstandeskräfte.
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Die Gegner einer Elbbrücke bei Neu Darchau haben jetzt eine warnende Pressemitteilung abgeschickt. Und die geht so:
Elbbrücke soll dem Fern(!)Verkehr dienen!
Die Bürgerinitiative „Ja zur Fähre – Nein zur Brücke“ (BI) hat neue Hinweise darauf, dass die geplante Elbbrücke in Neu Darchau nicht nur dem örtlichen Verkehr dienen, sondern insbesondere dem Schwerlastverkehr als Teil der Verbindung zwischen der Autobahn 24 im Norden und der künftigen A 39 im Süden angeboten werden soll. „Damit würde den LKW zu Lasten der hier lebenden Bevölkerung eine mautfreie Rollbahn über die Elbe zur Verfügung gestellt werden“, so BI-Sprecher Andreas Conradt.
Genährt wird dieser Verdacht durch die Veröffentlichung einer Stellungnahme des BUND im Rahmen der Umweltverträglichkeitsprüfung für die Elbbrücke. Durch Akteneinsicht hat der Umweltverband in Erfahrung gebracht, dass es neben der Elbbrücke auch Pläne zum Bau einer Ortsumgehung von Neuhaus gibt. Im Teilflächennutzungsplan der Gemeinde Amt Neuhaus wird ausgeführt, dass die neue Straße „auch für den Fernverkehr von Bedeutung“ sein wird. An anderer Stelle heißt es, dass der Verkehr von der Elbbrücke kommend um Neuhaus herumgeführt werden soll, um „über Vellahn zur Autobahn (…) zu gelangen.“ „Es steht der Verdacht im Raum, dass die Elbbrücke unter dem Deckmantel einer Kreisstraße gebaut, tatsächlich aber als Teil einer neuen Verkehrsachse genutzt werden soll“, so Conradt.
Einen weiteren Hinweis auf eine viel weitergehend als zugegebene Belastung der Elbbrücke sieht die BI in der geplanten Breite der Fahrstreifen. „Für die vorgesehene Klassifizierung als Kreisstraße mit einer durch Verkehrsgutachten ermittelten Belastung von rund 3300 Fahrzeugen pro Tag, ist nach den aktuellen ,Richtlinien für die Anlage von Landesstraßen‘ eigentlich eine Fahrbahnbreite von 2,75 (bis 3000 Fahrzeuge pro Tag) oder höchstens drei Meter (bis 15.000) vorgeschrieben“, erklärt Conradt. „Laut den aktuellen Unterlagen des bundesweit agierenden Ingenieurbüros GRASSL (s. S. 7) sind aber sowohl für die Brücke wie auch für die Zufahrten Breiten von 3,50 Metern für die Fahrbahn und 50 Zentimetern für den Seitenstreifen vorgesehen. Damit liegen Größe und Leistungsfähigkeit noch jenseits von Bundesstraßen, also bei bis zu 20.000 Fahrzeugen pro Tag.“
Die Neu Darchauer BI sieht sich darum in ihren Annahmen bestätigt: „Eigentlich möchten Lüneburg und Hannover eine breite Brücke, über die viel Verkehr abgewickelt werden kann. Weil die aber im Verkehrswegeplan nicht vorgesehen ist und darum nicht von Bund oder Land finanziert werden kann, soll sie nun zwar als Kreisstraße gebaut werden, weil sie dann mit Fördergeldern aus dem niedersächsischen Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (NGVFG) bezahlt werden kann, aber trotzdem die Dimension einer Bundesstraße haben. Das ist eine krasse Täuschung der Bevölkerung in den Kreisen Lüneburg und Lüchow-Dannenberg und eine vorsätzliche Missdeutung des Gesetzes!“ Darin ist festgelegt, dass die Landesbehörde den Bau von „verkehrswichtigen zwischenörtlichen Straßen“ fördern kann, zu deutsch: Kreisstraßen.
Und während es für die Umweltbelastung von geringer Bedeutung ist, ob die Baukörper von Brücke und Zufahrt 7,50 oder 10,50 Meter breit sind, hat dies auf die Kosten für den Bau und insbesondere auf die jährlich anfallenden Unterhaltungskosten ganz erhebliche Auswirkungen. Vor allem Letztere müssten zu einem Gutteil aus dem Etat des Landkreises Lüchow-Dannenberg bezahlt werden.
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Sehr geehrter Herr Schultz,
in Ihrem Kommentar https://blog-jj.com/2021/07/12/bruecken-kollision/#comment-14757 brachten Sie angeblich nicht zu finanzierbare Kosten und exorbitante Folgekosten der Brücke zur Sprache, ohne Ihre Behauptungen zu belegen oder wenigstens zu präzisieren. Ich bat Sie deshalb, mit den Ihnen zu Verfügung stehenden Kenntnissen die Kosten / Folgekosten des Brückenvorhabens denen des Projekts Arena Lüneburger Land gegenüberzustellen.
Leider antworteten Sie nicht, so dass ich jetzt die Lösung liefere. Selbstredend können die von mir genannten Ausgangszahlen nur Schätzungen sein. Auf Feinheiten, wie z. B. Aufteilung zwischen Baukosten und Baunebenkosten, habe ich verzichtet. Auch die späteren Betriebskosten, die bei der Arena ohnehin sehr viel höher sind, lassen sich miteinander nicht vergleichen.
Voraussichtliche Gesamtkosten:
a) Arena Lüneburger Land nach heutigem Stand: 28 Mio Euro mit MwSt., 23,8 Mio € ohne MwSt. (s. LZ von diesem Sonnabend, 17. Juli 2021). Der genannte Nettobetrag könnte sich auch noch erhöhen, wenn das Finanzamt die Unternehmereigenschaft des Landkreises 2018 bis Januar 2020 nicht anerkennt.
– Fördergelder: Fehlanzeige
– Zuschüsse durch die Stadt Lüneburg: 1,4 Mio € einmalig, zusätzlich 20 Jahre lang p. A. je 150.000,- €, insgesamt 3 Mio € (mindern die jährlichen Folgekosten),
– verbleiben beim Landkreis Lüneburg mindestens 22,4 Mio €, die zunächst zu finanzieren sind.
b) Brücke 67,24 € (Kostenschätzung SBU Januar 2021)
– Fördergelder nach dem NGFVG: 75 % der zuwendungsfähigen Baukosten 46,05 Mio €
– PLUS Zuschüsse: Landkreis Lüchow-Dannenberg: 0,7 Mio €; Landesstraßenbauplafond: 6 Mio €; Land Niedersachsen Planungskosten 1,3 Mio €; Land Mecklenburg-Vorpommern 1 Mio €
– verbleiben beim Landkreis Lüneburg 12,19 Mio €, die zunächst zu finanzieren sind.
Auch wenn die Aufwendungen für die Brücke mit Anbindungsstraßen fast das Dreifache des Arenabaus betragen werden, wirken sich die Folgekosten haushaltspolitisch nur auf den durch den Landkreis zu finanzierbaren Anteil aus, denn die gezahlten Fördergelder und Zuschüsse müssen als Einnahmen verteilt auf die Lebensdauer des jeweiligen Objekts (gegen-)gebucht werden.
Mit anderen Worten heißt das für den Haushalt des Landkreises: ohne Brückenbau würde es auch nicht die entsprechenden Einnahmen aus Fördergeldern geben. Hier den Blick ausschließlich auf die belastenden Folgekosten zu richten, ist kurzsichtig und verzerrt das tatsächliche Bild. Die durch den Brückenbau verursachte saldierte Haushaltsbelastung wird weniger als die Hälfte der durch die Arena zuzuschreibende Belastung betragen.
Außerdem werden sich beim Landkreis Lüneburg für das Brückenprojekt nach Fertigstellung hinsichtlich der Folgekosten noch Veränderungen ergeben: direkt nach Abnahme der linkselbischen Ortsumfahrung um Neu Darchau muss hierfür der Landkreis Lüchow-Dannenberg die Baulast übernehmen. Nach Ablauf der fünfjährigen Gewährleistungsfrist des Brückenbaus wird zusätzlich auch die Baulast der Strombrücke und der linkselbischen Vorlandbrücken neu bestimmt werden müssen (s. § 3 Nr. 5 der Brückenvereinbarung https://blogjj.com/wpcontent/uploads/2018/10/brucc88ckenvereinbarung.pdf). Mit Sicherheit werden dann weitere Kostenanteile auf den Landkreis Lüchow-Dannenberg übergehen, wenn nicht sogar festgestellt wird, dass nach dem Nds. Straßengesetz die Straßen mit Brücke zur Landesstraße aufgestuft werden müssen (§§ 3 und 7 NStrG). Dann läge die Straßenbaulast komplett beim Land Niedersachsen und der Landkreis Lüneburg wie auch der Landkreis Lüchow-Dannenberg hätten keine Folgekosten mehr zu tragen.
Sehr geehrter Herr Schultz, Sie bemerken hoffentlich, dass die von Ihnen genannten Argumente Fehlschlüsse sind, es sei denn, Sie messen die beiden vorliegenden Sachverhalte mit zweierlei Maß, denn zum Arenabau haben Sie Ihre Zustimmung meines Wissens ja stets brav erteilt.
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Lieber biegen als brechen…
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Während hier jede Menge Strohmänner über den vermeindlichen Inhalt von Vertragsklauseln feil geboten werden ist der real existierende Klimawandel durch deutsche Wohnzimmer gerauscht.
https://www.swr3.de/aktuell/hilfe-bei-unwetter-102.html
Dagegen sind wir beim letzten Elbehochwasser doch recht gütlich davon gekommen.
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Sehr geehrter Herr Berg,
Ihre Fragen unter https://blog-jj.com/2021/07/12/bruecken-kollision/#comment-14769 sind allesamt berechtigt. Bedenken Sie aber, dass meine Antworten, sofern diese nicht durch Fakten belegbar sind, meine Meinung darstellen, für die alleine ich geradestehe.
Zu A) ➽ Was aber, wenn der Planfeststellungsbeschluss in 2023 vorliegt. Ist der Erfolg einer Kündigungsklage (mit Blick auf den Terminus „Ortsumgehung“) dann immer noch ausgeschlossen und/oder zum Scheitern verurteilt?
Eine Klage ist nie ausgeschlossen, vor allen Dingen dann nicht, wenn in 2023 der Bürgermeister von Neu Darchau noch K.-P. Dehde heißen sollte, dem das Steuergeld seiner Gemeinde locker in der Tasche sitzt (siehe Klage vor dem VG, Beschwerde vor dem OVG und die letzte Einwohnerbefragung mit unsinniger Fragestellung).
Meiner Meinung nach dürfte aber jede Klage zum Scheitern verurteilt sein, wollte man diese damit begründen, die im Vertrag für den Brückenbau genannte Bedingung der Planung einer Ortsumfahrung um Neu Darchau würde eine Ortsumfahrung um den Ortsteil Katemin mit beinhalten. Auch den Richtern bliebe dann nichts anderes übrig, als den Werdegang der Vertragsverhandlungen nachzuvollziehen und den Vertrag zu interpretieren.
Das erwartbare Ergebnis hat die Landkreisverwaltung bereits herausgearbeitet: der Ortsname Katemin wurde in später verworfenen Vertragsentwürfen im Zusammenhang mit dem Thema „Ortsumfahrung“ zunächst genannt. Bei den abschließenden Vertragsverhandlungen hat der damalige Bürgermeister der Gemeinde Neu Darchau die jetzt favorisierte Anbindung an die L 232 mit einem kurzen Streckenverlauf durch den Ort Katemin als beste Lösung für die Einwohner vorgeschlagen; die Kreistagsmehrheit hat dem zugestimmt und der Ortsname Katemin ist daher aus den Vertragsentwürfen komplett entfernt und in den der im Januar 2009 unterschriebenen Vereinbarung zugrunde liegenden Ratsbeschlüssen nicht mehr erwähnt worden.
Zu B) ➽ Unter (A) zählt für Sie nur der Wortlaut der „Brückenvereinbarung“ von 2009. Jetzt soll plötzlich auch die auslegungsbedürftige Genese, das Zustandekommen der unterschriebenen Endfassung (= „der Werdegang der Vertragsverhandlungen“), wichtig sein, ein Argument, dass Sie KTA Kurt Herzog vor zwei Wochen noch schallend um die Ohren gehauen haben. Was gilt denn nun?
Der Wortlaut der Brückenvereinbarung stützt sich auf rechtsgültige Ratsbeschlüsse, die natürlich auch eine Entstehungsgeschichte besitzen. Der Vorsitzende der Soli-Fraktion im Lüchower Kreistag, Kurt Herzog, aber hat – wohlwissend, wie der unter A) beschriebene Vorgang sich entwickelte – einen Antrag an den Kreistag gestellt und möchte den Brückenvertrag gekündigt haben, weil darin nicht auch eine Ortsumgehung um Katemin gefordert wird. Diesen Antrag begründete er u. a. mit der (nicht vorhandenen) Autorität lange überholter Tischvorlagen zu Sitzungen, die den Ortsnamen Katemin im Zusammenhang mit der Ortsumfahrung noch aufwiesen und behauptet, ein anderslautender Beschluss sei nicht gefasst worden; der Landrat sei daher gar nicht legitimiert gewesen, den Vertrag ohne Forderung einer Ortsumfahrung auch um die Ortslage Katemin zu unterzeichnen.
Das ist aus meiner Sicht unaufrichtig bis zur Niedertracht und verachtenswert, insbesondere den KTAen gegenüber, die im Jahr 2008 noch nicht dem Kreistag angehörten, weil ihnen damit eine für sie nur mühsam zu entlarvende Unwahrheit aufgenötigt wird.
Die Aufhellung der Vorgänge durch die Verwaltung ist schon allein daher sehr zu begrüßen – aber natürlich auch wegen der möglichen Klage nach der (voraussichtlichen) Finalisierung des Planfeststellungsbeschlusses im Jahr 2023.
Zu C) ➽ Sehen Sie einen Zusammenhang zwischen Brücken-Narkose und Arena-Erwachen?
Ja, unbedingt; das ist doch offensichtlich! Darüber hatten wir uns im Frühjahr schon einmal hier bei Blog.jj „unterhalten“.
Zu D) ➽ Doch unbeantwortet blieb die Frage: Wie kann ein Minister im Wangenheimpalais sechs Mio. Euro aus einem LANDESstraßenfonds entnehmen wollen, um diese in ein KREISstraßenprojekt zu stecken?
Das ist so vorgesehen. Bitte informieren Sie sich: (https://www.mf.niedersachsen.de/startseite/themen/haushalt/haushaltsrecht_inklusive_haushaltsplane/haushaltsplan_2021/auf-dem-weg-zum-ausgeglichenen-haushalt-190335.html – Einzelplan 08 s. S. 118).
Das Gesamtbudget Landesstraßenbauplafond TGr. 61 beträgt 2021 111,5 Mio € und ist innerhalb der 7 Untergruppen übertragbar.
Die Untergruppe Titel 883 61-1 betrifft den Verkehrswegebau / hier nur KOMMUNALE Entlastungsstraßen; Zielgruppe: exklusiv KOMMUNEN. Die maximale Jahresförderung für die Untergruppe Titel 883 61-1 beträgt 1,5 Mio € / Jahr. Zuletzt wurden hierfür in 2016 52.000,- € ausgezahlt.
Daraus folgt: wenn in den Jahren 2016 nur sehr geringe, nämlich nicht einmal 3,5 v. H. und 2017 bis 2019 gar keine Zahlungen aus diesem Topf geflossen sind, dann kann es allgemein wohl nicht als so verhängnisvoll gewertet werden, wenn vier Jahre lang die bereitgestellten Fördergelder in ein einziges großes kommunales Objekt fließen, wie es alle X Jahre nur einmal vorkommt. Wenn – wie in 2017 bis 2019 geschehen – keine Gemeinde oder kein Landkreis Zuschüsse für ihr kommunales Projekt beantragen, gehen diese Fördergelder ohnehin in andere Untergruppen zu TGr 61 über.
Zu E) ➽ Ein gemeinsamer Elbbrücken-Entschließungsantrag von SPD und CDU ist im niedersächsischen Landtag bis heute nicht zustande gekommen. Liegt das an der Unentschlossenheit oder an der Einflusslosigkeit von Frau Schröder-Ehlers?
Tja, wenn ich das wüsste. Ich hoffe sehr, dass sich Frau Schröder-Ehlers mit aller Kraft in der SPD-Landtagsfraktion für diesen Entschließungsantrag eingesetzt hat und weiter einsetzen wird. Die SPD-Kreistagfraktion steht – so beteuerte man uns kürzlich – uneingeschränkt hinter dem Brücken-Projekt.
Angeblich aber, so Frau Schröder-Ehlers, seien Wirtschaftspolitiker aus der SPD-Landtagsfraktion mit dem Entschließungsantrag nicht einverstanden, weil die Zusage des Verkehrsministers, aus seinem Budget 4 x 1,5 Mio € aus dem Landesstraßenbauplafond beizusteuern, andere wichtige Projekte blockieren würde.
Dass diese Behauptung bar jeder Realität ist, habe ich unter D) erläutert. Auch die Förderungen aus dem GVFG können nicht gemeint sein, denn das Brückenprojekt ist bereits vorläufig im Mehrjahresprogramm aufgenommen worden und hier entscheidet ohnehin nicht das Parlament über die Zuwendung, sondern allein das NLStBV. Ich kann nur vermuten, dass die öffentlich zur Schau gestellte Sehnsucht des Ministerpräsidenten Weil, im kommenden Jahr einer Rot/Grünen (oder Grün/Roten) Landesregierung anzugehören, von einigen Parteifreunden vorauseilend bedient wird. Sollte es zu einer dieser Konstellationen kommen, drohte durch Koalitionsvereinbarung wieder eine Deckelung der förderfähigen Baukosten – wie 2013 schon einmal geschehen. Und der neue Verkehrsminister könnte auch den Zuschuss aus dem Landesstraßenbauplafond versagen. Das ist aber Spekulation und alleine auf dem Mist meiner Gedanken gewachsen!
Zu F) ➽ Wann hat sich Herr Multifunktionsminister Althusmann das letzte Mal öffentlich dazu verpflichtet, sich mit ganzer Kraft für die Elbbrücke („seines Herzens“) einzusetzen?
Die Brücke ist ein Projekt des Landkreises Lüneburg. Warum und bei wem sollte Herr Dr. Althusmann sich also mit ganzer Kraft für die Brücke einsetzen?
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Sehr geehrter Herr Conradt,
Frau Dreyer erinnerte unten an den Fragenkatalog Ihrer Neu Darchauer Initiative zu Händen von Herrn Möller vom regionalen Geschäftsbereich Lüneburg der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr: https://atomic-temporary-120202620.wpcomstaging.com/wp-content/uploads/2021/03/Schreiben-an-NLStBV-LG-2021-03-03-1.pdf
Dreyer schreibt: „Das Antwortschreiben des NLStBV liegt der BI seit Ende März 2021 vor.“
Mich würden die Antworten der Landesbehörde auch interessieren. Warum stellen Sie oder Herr Jenckel das Schreiben nicht als PDF zu den Blog.jj-Dokumenten im Brücken-Check?
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wie der zufall es doch will, da habe ich gestern mit einem nachbarn von frau dreyer gesprochen, er war als handwerker in meinem haus und er stellte sich die frage: warum eine walmsburgerin sich unbedingt mehr verkehr wünscht. wie ist es frau dreyer, ich sehe ihn nächste woche wieder, was soll ich ihm antworten? sein name leitet sich von einer kleinen axt ab. schmunzeln.
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Liebe Grüße an Christian! Antworten Sie ihm bitte: wenn man kein Holz im Hirn hat, kann man sich die Antwort selbst geben!
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Hat hier gerade jemand die Contenance verloren…nur weil am Ende von Corona kein Geld mehr da ist…ohog
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Es ist Geld für die Läufi- und für die Schampus-Zentrale da. Wieso sollte keines für die Brücke der Herzen da sein?
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ich werde es bestellen. es soll menschen geben , die aber ein brett vor dem kopf haben. Christian gehört nicht dazu.
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Ja, Herr Bruns, das ist mir bekannt. Christian B. jedenfalls wird mit absoluter Sicherheit meinen Schüttelreim verstehen. Exklusiv für Sie, Herr Bruns, und für alle anderen Humorlosen: http://hirnholz.net/
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Der Landkreis Lüneburg veröffentlicht das Ergebnis der Umweltverträglichkeit-Vorprüfung der geplanten Elbbrücke Neu Darchau-Darchau und kommt zu dem Ergebnis, dass „das Vorhaben erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen haben kann, die die besondere Empfindlichkeit oder die Schutzziele des Gebietes betreffen“.
Dementsprechend sei nun eine explizite Umweltverträglichkeitsprüfung erforderlich, heißt es aus dem Lüneburger Kreishaus. Die „Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung“ ergebe sich „vor allem aus der ökologischen Empfindlichkeit des Standortes mit den vorhandenen Schutzgebieten“, also dem EU-Vogelschutzgebiet Niedersächsische Mittelelbe, dem Flora-Fauna-Habitat-Gebiet Elbeniederung zwischen Schnackenburg und Geesthacht und dem Biosphärenreservat Niedersächsische Elbtalaue. „Aufgrund der Ausgestaltung und Größe des geplanten Brückenvorhabens können erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen nicht ausgeschlossen werden“, teilt der Landkreises Lüneburg mit.
Was bedeutet dies konkret für die Chancen einer Elbbrücke?
Ganz sicher eine weitere Kostensteigerung sowie weitere Verzögerungen in der Planung. Damit dürften sich die Chancen einer Realisierung, welche mit der unklaren und bedingten Zusage des Landes sowie des Nach-Corona-Haushaltes des Landkreises ohnehin schon gegen Null tendieren, nun gänzlich erledigt haben.
Weitere Propaganda der Brückenbefürworter ist also spätestens von nun an in das Reich der theoretischen Wunschvorstellungen zu verweisen und das ist gut so.
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Sehr geehrter Herr Reinhardt,
Sie beziehen sich auf die Berichterstattung in der Elbe-Jeetzel-Zeitung von heute, Mittwoch, 14. Juli 2021, online schon gestern, am 13. Juli 2021 https://www.ejz.de/lokales/lokales/elbbruecke-erhebliche-nachteilige-auswirkungen_50_112047961-28-.html
Die (vom LK Lüneburg beauftragte) naturschutzfachliche Stellungnahme des Dipl.-Landschaftsökologen Tobias Jüngerink (EGL – Entwicklung und Gestaltung von Landschaft GmbH) kam am 12. November 2015 zu einem ganz anderen »Fazit«:
»In einer Betrachtung der Umweltauswirkungen auf die Schutzgüter des UVPG und [auf] das betroffene FFH- und EU-Vogelschutzgebiet kann festgehalten werden, dass die Veränderung der Trassierung der Vorzugsvariante N4-S2/3 zu keinen substantiellen Änderungen der Aussagen der vorliegenden Umweltverträglichkeitsstudie (UVS) (EGL 2012a) und FFH-Verträglichkeitsprüfung (FFH-VP) (EGL 2012a, b) führen […].
D. h. es werden durch die veränderte Trassierung keine erheblichen Beeinträchtigungen insbesondere der Natura 2000-Gebiete hervorgerufen, so dass die Aussagen der UVS und FFH-VP aus dem Raumordnungsverfahren in Bezug auf die Vorzugsvariante weiterhin Bestand haben.«
Quelle (Seite 4 hier): https://www.landkreis-lueneburg.de/Portaldata/42/Resources/verkehr,_sicherheit_und_ordnung/verkehr/elbbruecke/Elbbr_cke-Darchau-Neu-Darchau-Stellungnahme-HWS-EGL-151112.pdf
Wie erklären Sie sich die Bewertungsdifferenz zu dem heutigen Alarm von EJZ-Redakteur Rouven Groß?
»Aufgrund der Ausgestaltung und Größe des geplanten Brückenvorhabens können erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen nicht ausgeschlossen werden“, zitiert der aus einer aktuellen „Mitteilung des Landkreises Lüneburg«. Wo finde ich diese Mitteilung?
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Liebe Frau König,
es gibt hier keinerlei Bewertungsdifferenzen. Sowohl der EJZ-Redakteur Rouven Groß als auch ich zitieren lediglich eine öffentliche Bekanntmachung des Landrates vom 07.07.2021, welche ich abschließend zur Kenntnis gebe.
Der brückenbefürwortende Landrat Jens Böther selbst ist es, der feststellt dass „das Vorhaben erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen haben kann, die die besondere Empfindlichkeit oder die Schutzziele des Gebietes betreffen.“
Das war’s mit der Elbbrücke.
Die letzten Brückbefürworter gehen von Bord, da Ergebnisse einer Umweltverträglichkeitsprüfung nicht einfach ignoriert werden können und einen optimalen Anlass zum Ausstieg aus dem Versprechen der „Brücke der Herzen“ bietet, welche weder mehrheitsfähig noch wirtschaftlich realisierbar ist.
Öffentliche Bekanntmachung gemäß § 2 Abs. 2 Niedersächsischem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (NUVPG) i. V. m. § 5 Abs. 2 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG)
Der Landkreis Lüneburg plant den Bau einer festen Elbquerung (Brücke) zwischen Darchau (Landkreis Lüneburg) und Neu Darchau (Landkreis Lüchow-Dannenberg). Das Raumordnungsverfahren (ROV) hierzu wurde im Juni 2016 mit der Landesplanerischen Feststellung eines Trassenkorridors abgeschlossen. Aufbauend auf dem ROV strebt der Landkreis Lüneburg (Betrieb Straßenbau und -unterhaltung) für die Umsetzung des Vorhabens ein Planfeststellungsverfahren an.
Von dem Vorhaben betroffen sind die folgenden Flurstücke in den Gemarkungen Darchau und Katemin:
Gemarkung Darchau: 3-187/83; 3-254/83; 3-158/80; 3-255/80; 3-256/78; 3-257/79; 3-259/78; 3-258/78; 3-235/51; 3-7/1; 3-78/1; 3-78/5; 3-170/78; 3-261/78; 3-78/8
Gemarkung Katemin: 1-10/8; 2-168/9; 2-26; 2-25/1; 2-25/3; 2-213/23; 2-20; 2-21; 2-19/2; 2-179; 2-178/2; 2-166/8; 2-163/13; 2-39/10; 2-19/3; 2-171/3; 2-203/18; 1-10/6; 1-57/10; 1-10/7; 1-10/10; 1-10/11; 1-59/10; 1-7/5; 2-7/2; 2-5/3; 2-5/2; 2-1/3; 2-4/1; 1-93/7; 1-70/7; 1-69/7; 2-25/2; 2-39/15; 2-39/12; 2-38/55; 2-38/58; 2-38/57; 2-414/17; 2-18/8; 2-18/6; 2-18/4
Das beantragte Vorhaben fällt unter die Nummer 5 der Anlage 1 „Liste der Vorhaben, die nach Landesrecht einer Umweltverträglichkeitsprüfung oder Vorprüfung bedürfen“ des Niedersächsischen Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (NUVPG) und ist in Spalte 2 mit einem „A“ gekennzeichnet, was auf eine allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls hinweist.
Die Vorprüfung hat ergeben, dass besondere örtliche Gegebenheiten nach den Kriterien aus Anlage 3 zum UVPG vorliegen und dass das Vorhaben erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen haben kann, die die besondere Empfindlichkeit oder die Schutzziele des Gebietes betreffen. Eine Umweltverträglichkeitsprüfung ist gemäß § 2 Abs. 2 NUVPG i. V. m. § 7 Abs. 2 UVPG somit erforderlich. Die Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung ergibt sich vor allem aus der ökologischen Empfindlichkeit des Standortes mit den vorhandenen Schutzgebieten (EU-Vogelschutzgebiet „Niedersächsische Mittelelbe“, Flora-Fauna-Habitat-Gebiet „Elbeniederung zwischen Schnackenburg und Geesthacht“, Biosphärenreservat „Niedersächsische Elbtalaue“). Aufgrund der Ausgestaltung und Größe des geplanten Brückenvorhabens können erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen nicht ausgeschlossen werden.
Gemäß § 2 Abs. 2 NUVPG i. V. m. § 5 Abs. 2 UVPG wird dieses Ergebnis bekannt gegeben.
Lüneburg, 07.07.2021
Landkreis Lüneburg
Der Landrat
Im Auftrag
gez. Schlag
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Aber hallo, Herr Reinhardt!
Ich bin von Ihnen ja schon einiges gewohnt, was Ihren Eigensinn und Ihre absurden Interpretationen angehen, wenn Sie dogmatisch Ihre selbst erdachten Thesen zur Brücke verfechten.
Aber mit Ihrer Deutung „Das war’s mit der Elbbrücke“ und „Die letzten Brückenbefürworter gehen von Bord…“, nur weil Sie eine vorgeschriebene öffentliche Bekanntmachung im Amtsblatt entdeckt haben, die eine gesetzlich vorgesehene Umweltverträglichkeitsprüfung ankündigt, schießen Sie nun wirklich den Vogel ab.
Die einzige Quintessenz, die Sie aus dieser Bekanntmachung hätten ziehen können, wäre, dass alles seinen vorgeschriebenen Gang geht. Lesen Sie doch künftig bitte vorher die entsprechenden Vorschriften (sind alle im Internet abrufbar), bevor Sie Ihre Illusionen zum Scheitern des Brückenvorhabens hier kundtun.
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Liebe Frau Dreyer,
Ihren vorgeschriebenen Gang geht diese Elbbrücke schon seit mehreren Jahrzehnten und ich liege sicher richtig, wenn ich feststelle, dass die Anzahl der wenigen Menschen, die noch an eine Realisierung glauben, weiter deutlich abnimmt.
Wenn der Landrat als Brückenbefürworter selbst veröffentlichen muss, dass nach den Ergebnissen der Umweltverträglichkeitsvorprüfung „erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen nicht ausgeschlossen werden“, spricht das für sich.
Fragen Sie doch bei den Herren Böther und Althusmann eine aktuelle Stellungnahme an, um Ihren Brückenoptimismus weiter zu stärken.
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Es ist doch deutlich, wer in dieser Diskussion die Gegebenheiten frisiert, sehr geehrter Herr Conradt, denn Sie müssen andere Kenntnisse haben als jene, die Sie hier verlautbaren! https://blog-jj.com/2021/07/12/bruecken-kollision/#comment-14758
Auf der Internetseite der BI, deren Sprecher Sie sind, hat diese auf die Ratsinformation des LK Lüchow-Dannenberg verlinkt:
https://ratsinfo.luechow-dannenberg.de/buergerinfo/to0040.asp?__ksinr=2981
Hier können Sie in einer Stellungnahme der Verwaltung zur kommenden Kreistagssitzung am 19. Juli in Hitzacker lesen, dass und aus welchen Gründen eine Trassenführung auch mitten durch Katemin erfolgen darf und nicht ausgeschlossen wurde, wie von Ihnen fälschlich hier und woanders immer wieder behauptet wird.
Auszüge:
„Maßgeblich für die Beurteilung dessen, was konkret unter dem vereinbarten Passus „Ortsumfahrung Neu Darchau“ von beiden Parteien gemeint war, ist neben dem (1) Wortlaut und der (2) Vertragssystematik insbesondere auch (3) der Werdegang der Vertragsverhandlungen…
Im ersten Entwurf einer Brückenvereinbarung, der vom Landkreis Lüneburg vorgelegt worden ist, war im § 1 „Vertragsgegenstand“ noch folgender Text enthalten: „Gegenstand dieser Vereinbarung sind Planung, Bau, Unterhaltung und Finanzierung einer Elbbrücke bei Darchau und Neu Darchau und einer östlichen Ortsumfahrung von Neu Darchau und Katemin einschließlich vorbereitender Maßnahmen.“ (Anlage 2).
– Später ist von der Gemeinde Neu Darchau am 21.10.2008 für die Trassenführung der östliche Ortsrand von Katemin bevorzugt worden (QUASI EINE FÜHRUNG ZWISCHEN DEN ORTSTEILEN VON KATEMIN UND NEU DARCHAU), da so eine Lärmbelastung von zwei Seiten der weiter westlich gelegenen Kateminer Wohnbebauung vermieden werden könne. Siehe hierzu den Besprechungsvermerk vom 21.10.2008 auf Seite 3 (Anlage 3) und den Übersichtsplan mit Trassenvarianten (Anlage 4).
– In einer Besprechung am 29.10.2008 wurde die mögliche Trassenvariante am östlichen Ortsrand von Katemin noch einmal von den Beteiligten bestätigt, da zusätzlich zur Lärmminderung die mögliche Beeinträchtigung des angrenzenden FFH-Gebietes gemindert werden könne. Siehe hierzu den Besprechungsvermerk vom 29.10.2008 (Anlage 5).
DARAUFHIN wird im Entwurf der Brückenvereinbarung vom 01.11.2008 hinsichtlich der Führung der Ortsumgehung der Ortsteil Katemin NICHT MEHR ERWÄHNT (Anlage 6).
In dieser Fassung wird in der Präambel folgender Satz ergänzt: „Die genaue Trassenführung der Elbbrücke wird im laufenden Verfahren erarbeitet werden.“
Nach Abstimmung zwischen den Landkreisen sind im Entwurf der Brückenvereinbarung vom 14.11.2008 (Anlage 7) weitere Änderungen erfolgt, wobei die Thematik „Ortsumfahrung um Katemin“ NICHT MEHR AUFGENOMMEN wurde.“
Noch einmal in Kurzform und in Klartext für Sie, sehr geehrter Herr Conradt und für alle anderen Ignoranten zum Thema Ortsumfahrung: genau diese jetzt geplante Anbindung der Ortsumgehung um Neu Darchau an den Knotenpunkt L 232 / L 231 DURCH den Ort Katemin (betroffen sind links drei Häuser und rechts zwei Häuser) war der Favorit der vier Vertragspartner und spiegelt sich im Vertragswerk wider! Das Raumordnungsverfahren hat diese Trassenführung in der landesplanerischen Feststellung später als beste bestätigt.
Ihr Versuch einer Legendenbildung, wonach angeblich auch eine Ortsumfahrung um Katemin Bedingung des Brückenvertrages aufgrund vorausgegangener Ratsbeschlüsse gewesen sein soll, ist nur noch peinlich.
Und noch eins, Herr Conradt: Die BI hat es ja immer sehr eilig, ihre unausgegorenen Gedankengänge in die Öffentlichkeit zu bringen, s.:
Klicke, um auf Schreiben-an-NLStBV-LG-2021-03-03-1.pdf zuzugreifen
Das Antwortschreiben des NLStBV liegt der BI seit Ende März 2021 vor. Bitte seien Sie doch so freundlich und lassen Sie die Blog-Leser auch daran teilhaben, wie und womit Ihre Behauptungen widerlegt worden sind und stellen Sie deshalb auch die Rückäußerung in den Blog.
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Sehr geehrte Frau Dreyer,
ich habe sechs Fragen zu Ihren Ausführungen:
A) Sie haben vor zwei Wochen m. E. völlig richtig herausgestellt, dass, „sollte sich bei der [am 19. Juli] kommenden Abstimmung im Kreistag [von Lüchow-Dannenberg] eine Mehrheit finden, die Brückenvereinbarung mit dem Landkreis Lüneburg aufzukündigen, würde damit angestrebt, geltendes Recht zu brechen.“
Denn, schrieben und belegten Sie, der letzte Satz in § 3, Absatz 3 der „Brückenvereinbarung“ vom 9. Januar 2009 enthalte die drei einzig möglichen Kündigungsgründe:
„Sollte der Landkreis Lüneburg die Ortsumfahrung Neu Darchau nicht [1.] planen, [2.] ausschreiben oder [3.] bauen, können der Landkreis Lüchow-Dannenberg, die Samtgemeinde Elbtalaue oder die Gemeinde Neu Darchau die Fortführung der Baumaßnahme untersagen.“
Und Sie schlossen korrekt: „Seitens des Landkreises Lüneburg [liege jedoch] bisher weder ein Planfeststellungsbeschluss oder eine Ausschreibung vor, noch wurde mit dem Bau der Brücke begonnen.“ (➞ https://blog-jj.com/2021/05/06/bruecken-debatte/#comment-14692)
Ich stimme Ihnen zu: „Eine erfolgversprechende Kündigungsklage zum jetzigen Zeitpunkt ist ausgeschlossen“!
➽ Was aber, wenn der Planfeststellungsbeschluss in 2023 vorliegt. Ist der Erfolg einer Kündigungsklage (mit Blick auf den Terminus „Ortsumgehung“) dann immer noch ausgeschlossen und/oder zum Scheitern verurteilt?
B) Oben zitieren Sie aus LR Schulzens Stellungnahme zur kommenden Kreistagssitzung am 19. Juli in Hitzacker: „Maßgeblich für die Beurteilung dessen, was konkret unter dem vereinbarten Passus ‚Ortsumfahrung Neu Darchau‘ […] gemeint war, ist neben dem (1) Wortlaut und der (2) Vertragssystematik insbesondere auch (3) der Werdegang der Vertragsverhandlungen…“
➽ Unter (A) zählt für Sie nur der Wortlaut der „Brückenvereinbarung“ von 2009. Jetzt soll plötzlich auch die auslegungsbedürftige Genese, das Zustandekommens der unterschriebenen Endfassung (= „der Werdegang der Vertragsverhandlungen“), wichtig sein, ein Argument, dass Sie KTA Kurt Herzog vor zwei wochen noch schallend um die Ohren gehauen haben. Was gilt denn nun?
C) Als der entscheidungsschwache LR Nahrstedt und der organisatorisch noch schwächere EKR Krumböhmer die feste Elbquerung im Juli 2015 „endgültig“, wie es hieß, mit eifriger Hilfestellung von Andrea Schröder-Ehlers und Franz-Josef Kamp „zu Grabe trugen“, lag das Arena-Baby von Herrn Sallier, Herrn Hoppe und Herrn Bahlburg bereits in seiner Wiege, schuf „Zeitdruck“ durch Fütterungs- und Pflegebedürftigkeit, wurde vom Lüneburger Oberbürgermeister zu Ratssitzungen mitgebracht und liebevoll in Richtung der Verwertung vermeintlich zur Hand stehender Geldmittel geschaukelt.
➽ Sehen Sie einen Zusammenhang zwischen Brücken-Narkose und Arena-Erwachen?
D) Herr Althusmann hat 2018 viel Geld versprochen: Das Aufheben der Beteiligungsdeckelung von Landesseite. Das Eintreiben der (angeblich) nach 1993 unrechtmäßig vom Land Mecklenburg-Vorpommern den Niedersachsen (für die 6.100 Einwohner des Amtes Neuhaus) vorenthaltenen Leistungen des Bundes aus dem „Fonds Deutsche Einheit“ und den Solidarpakten, Zahlungen aus dem Landesstraßenbautopfes etc.
In der Brückenvereinbarung vom 9. Januar 2009 (https://atomic-temporary-120202620.wpcomstaging.com/wp-content/uploads/2018/10/brucc88ckenvereinbarung.pdf) finden Sie, dass es eine Deckelung der zuwendungsfähigen BrückenBAUkosten von Landesseite nie gegeben hat gleich zweimal. „Das Land Niedersachsen“, vertreten durch (den einzig Vertretungsberechtigten) seinen Ministerpräsidenten (damals Christian Wulff), unterstreicht auf Seite 1 und auf Seite 2, Punkt 4, dass „das Land Niedersachsen“ von den „zuwendungsfähigen Bau- und Planungskosten für die gesamte Elbebrücke bei Neu Darchau 75% tragen wird – und zwar unabhängig von der Höhe der später tatsächlich zuwendungsfähigen Kosten“! Vom Angehen der Kollegin Schwesig ist Herr Althusmann von Herrn Weil abgehalten worden. Von den damals von Wulff zugesagten 1,3 Mio. Euro war nur noch gut die Hälfte (700.000 Euro) übrig, als der Landkreis Lüneburg 2018 bei Wiederaufnahme der Planung (damals noch durch „Arena“-LR Nahrstedt) seinen Anspruch auf den Rest der Summe geltend machte. (Einen Anspruch übrigens, dessen Einlösung Herr Althusmann nie hätte verhindern können. Also konnte ER diese – anders als er noch Ende Januar 2020 behauptete (https://www.landeszeitung.de/lokales/24626-elbbruecke-6/) – auch nicht zusagen!) Zuletzt bleibt anzumerken, dass auch diese 700.000 Euro aus Lüchow-Dannenberg bereits angeknabbert sind. Denn mindestens der erste Teilbetrag über 10% (= 70.000 Euro) der Pauschalsumme stand bereits am 1. Mai 2009 zur Auszahlung nach Lüneburg an (vgl.: §5, Abs.3, S. 4 der Brückenvereinbarung vom vom 9. Januar 2009). Über die Eigenarten des Landesstraßenbauplafonds haben wir uns schon im März verständigt: https://blog-jj.com/2021/02/20/der-wiedergaenger-von-der-elbe/#comment-14176
➽ Doch unbeantwortet blieb die Frage: Wie kann ein Minister im Wangenheimpalais sechs Mio. Euro aus einem LANDESstraßenfonds entnehmen wollen, um diese in ein KREISstraßenprojekt zu stecken?
E) Politik ist Geben und Nehmen. Wer nichts zu bieten hat, bekommt nichts geboten. Ohne den Koalitionspartner SPD wird es aber mit der Brücke weder auf Kreis- noch auf Landesebene etwas werden. Herr Kamp ist ein Händler der sein Fähnchen stets in den von ihm vermeinten Wählerwind hängt, dem in Hannover aber sowieso niemand die Tür aufmachen würde. Und um Frau Schröder-Ehlers‘ Verhandlungsrelevanz, obgleich sie eine Jahreskarte der Deutschen Bahn besitzt, ist es dort auch nicht viel besser bestellt.
➽ Ein gemeinsamer Elbbrücken-Entschließungsantrag von SPD und CDU ist im niedersächsischen Landtag bis heute nicht zustande gekommen. Liegt das an der Unentschlossenheit oder an der Einflusslosigkeit von Frau Schröder-Ehlers?
F) „Deals“ wie der mit der Brücke sind natürlich Chefsache. Der MP und die SPD-Fraktionsführerin Modder hätten gewonnen werden müssen. Aber auch diesbezüglich scheint der fein gescheitelte Herr Althusmann es – wie immer – beim Sprücheklopfen und Fotografienverteilen belassen zu haben. Hat er sich nicht ausreichend gekümmert. Warum nicht? Weil es ihm nur Mühen und Ärger eingetragen, aber keinen nennenswerten Vorteil beschert hätte. Weder hängt seine Wiederwahl von einem Erfolg in dieser Angelegenheit ab, noch würde er an irgendeiner wichtigen (sprich: karrierefördernden) Stelle punkten, wenn bekannt würde, er habe „ein Kreisstraßenprojekt an der Elbe“ vorangebracht.
➽ Wann hat sich Herr Multifunktionsminister Althusmann das letzte Mal öffentlich dazu verpflichtet, sich mit ganzer Kraft für die Elbbrücke („seines Herzens“) einzusetzen?
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Leider fehlte und fehlt wohl der Mut einfach zu bauen – für mich überfällig !
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leider wird zu oft einfach gebaut, ohne vorher nachzudenken. kann man bei der arena und bei der leuphana prima bewundern. was machen die betonköpfe eigentlich anschließend, wenn sie die brücke und die a39 fertig haben? was kommt dann? ein u-bahn ring von lüneburg nach berlin und zurück nach hamburg? oberirdisch wird ja bald zwangsweise schluss sein, dank platzmangel. aber das hochwasser dabei nicht vergessen.
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Ja, Herr Mencke, der Mut einfach zu bauen. Das ist doch mal ein Wort und macht deutlich, wie gute Politik gemacht wird.
Einfach bauen, koste es was es wolle und nütze es was es wolle, genauso wie bei der Arena.
Das ist doch wirklich sehr mutig von Ihnen, dass sie kurz vor ihrem Ausscheiden aus dem Stadtrat so eine klare und eindeutige Stellungnahme, fernab jedweder Haushaltspolitik oder Wirtschaftlichkeitsbetrachtung abgeben.
Da kann man letztlich nur dem Wähler gratulieren, der solch mutige Politiker wählt und nicht irgendwelche Nörgler, Bedenkenträger oder schlicht von wirtschaftlichen Überlegungen getriebene Menschen, die sich bewusst sind, dass alle Ressourcen knapp sind und daher im Sinne des Gemeinwohls sehr überlegt eingesetzt werden müssen.
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Haben Sie einmal in Erwägung gezogen, dass Sie, sehr geehrter Herr Reinhardt, auf dem falschen Dampfer sitzen und Herr Mencke seinen kurzen Kommentar im Bewusstsein schrieb, dass der Nachweis eines wirtschaftlichen Nutzens und die Wirtschaftlichkeit zum Projekt erbracht worden ist bzw. erbracht werden kann und haushaltspolitisch gar nicht das von Ihnen prophezeite Desaster erfolgen kann?
Ich kann nämlich nicht erkennen, dass Sie Ihre Bedenken, die Sie fernab jedweder Haushaltspolitik oder Wirtschaftlichkeitsbetrachtung wähnen, irgendwann einmal präzisiert haben.
Wo hapert es denn Ihrer Meinung nach beim wirtschaftlichen Nutzen (Sie schreiben immer „Wirtschaftlichkeit“. Mit Wirtschaftlichkeit nach dem NGFVG ist aber etwas ganz anderes gemeint)?
Auch die Auswirkungen auf den Haushalt des Landkreises wegen der Zuschüsse und Fördergelder scheinen Ihnen immer noch nicht geläufig zu sein.
Wenn Sie mir schon nicht glauben – ich hatte zum Thema Folgekosten mehrmals im Blog kommentiert – dann fragen Sie bitte einen Kämmerer Ihrer Wahl, der wird Sie dann schon aufklären.
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Ohne Frage, grandiose Wirtschaftlichkeit,
https://blog-jj.com/fakten-check-elbbruecke/#inhalt
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Sehr geehrter Herr Schultz,
Ja, Ihre Auffassung ist bekannt; sie sind gegen den Brückenbau. Jedoch sind Ihre genannten Begründungen (kaum finanzierbar, Folgekosten nicht zu bewuppen) reine Latrinenparolen, Ihre Abneigung gegen dieses Projekt muss also andere Gründe haben.
Am 23. Juni haben auch Sie an der SPD-Kreistags-Fraktionssitzung teilgenommen.
Dort konnten Sie darüber hören, mit welchen Kosten für den Komplex Brücken- und Straßenbau gerechnet wird, in welcher Höhe und aus welchen Töpfen Fördergelder fließen werden (wenn nicht wieder – wie 2013 geschehen – nach der nächsten Landtagswahl an dieser Schraube gedreht wird), dass der Eigenanteil für den Landkreis Lüneburg danach nach heutigem Stand etwa 12.190.000,- € ! betragen wird und welche Auswirkungen nach Fertigstellung die Folgekosten auf den Haushalt des Landkreises haben werden.
Damit diese Kenntnis nicht im Gedächtnis schwindet, hat man auch Ihnen alles noch einmal schriftlich dargelegt (Seiten 13 und 14: Kostenschätzung, Stand Januar 2013, Finanzierung, Seite 17 Folgekosten).
Ich möchte Ihnen gerne eine kleine Hausaufgabe geben.
Bitte vergleichen Sie einmal die Kosten und die Folgekosten, die den Landkreis Lüneburg
a) für die Arena Lüneburger Land belasten werden und
b) für die Elbebrücke belasten würden.
Wenn Sie nicht antworten, werde ich demnächst die Auflösung geben.
Mit freundlichen Grüßen
Helga Dreyer, Förderverein Brücken bauen e. V.
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Frau Dreyer, irgendwie lustig, von ihnen das schöne wort latrinenparolen zu lesen. als fachfrau kennen sie sich da doch am besten aus. da passt das wort umschiffen ( kosten nutzenrechnung) doch bestens. ich bin auch schon 70 jahre schiffer und immer noch kein kapitän. schmunzeln.
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Wie witzig, Herr Bruns!
Sie als intelligenter und treuer Leser des Blogs können doch sicherlich die an Herrn Schultz gestellte Aufgabe lösen. Versuchen Sie es doch einmal.
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Liebe Frau Dreyer, ich springe nicht über jedes Stöckchen. Wenn ich springe, müsste es sich lohnen. Dieses tut es aber nicht. Geldverschwendung bleibt Geldverschwendung, egal wie man es noch bezeichnen will. Es ist ein Trauerspiel. Der Zug ist doch schon längst abgefahren. Wie hat Herr Jenckel so passend geschrieben? Vor der Wahl kommt nach der Wahl, bevor die nächste Wahl kommt. wenn die Vernunft von einer Wahl abhängig sein soll, kann es mit der Vernunft nicht weit her sein, finden Sie nicht?
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Wenn man die Aussagen der Verwaltungen vom Landkreis und von der Samtgemeinde Elbtalaue zur geplanten Lage der Brückenzufahrt liest, kann man sich nur schwer des Eindrucks erwehren, dass da eigentlich niemand so recht weiß, was der Nachbarlandkreis Lüneburg auf fremdem Territorium plant. Oder – aber das macht’s nicht besser – dass da etwas schöngeredet werden soll.
Im Brückenvertrag wird von der Verpflichtung zum Bau einer Ortsumgehung um „Neu Darchau“ gesprochen. Dabei ist bekanntlich strittig, ob die Angabe nur den Ort meint oder die gesamte Gemeinde. Samtgemeindebürgermeister Jürgen Meyer plädiert für Ersteres und stärkt damit die aktuell von Lüneburg vorangetriebene Planung. Oder doch nicht? Die sieht nämlich eine Trasse mitten durch den Ortsteil Katemin vor – links davon Wohngebiet, rechts davon auch. Meyer hingegen spricht nun plötzlich von einer Trasse „zwischen“ Neu Darchau und Katemin, also an einer Stelle, die für eine Trasse nie im Gespräch war und an der eine Straße wegen des dort verlaufenden Mühlenbachs auch gar nicht gebaut werden kann.
Für Ortsunkundige klingt „zwischen“ den beiden Ort ohnehin irreführend. Anders als üblich liegen nämlich „zwischen“ den beiden Dörfern nicht mehrere Kilometer, sondern nur besagter Bach, also allenfalls ein paar wenige Meter.
Hier wird eben keine Ortsumfahrung zwischen Dörfern geplant! Und um nun nicht ständig Schönfärberei zu betreiben, plädiere ich dafür, dass künftig auch von den Verwaltungen unumwunden benannt wird, was die aktuellen Planungen vorsehen: einen Straßenneubau mitten durch ein Wohngebiet in Sichtweite des Dorfplatzes Katemin.
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Leider fehlte und fehlt der Mut zur Beendigung des Brückendesasters. Die Brücke ist wohl kaum finanzierbar und wenn, sind die Folgekosten für den LK nicht zu wuppen, in Anbetracht der vielen Zukunftsthemen, die auch teuer werden. Mit der Rückgliederung (eine Maßnahme des Herzens des und uberhaupt nichtzu beanstanden Amt Neuhaus) war der Drobs eigentlich gelutscht. Meine Auffassung ist bekannt, deshalb möchte ich es bei den wenigen Worten belassen. Nun können sind Wort- und Satzakrobaten wieder auslassen.
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Lieber Herr Schultz,
ja, den Beschluss zur Vorlage 2018/256 vom 24. September 2018 („Der Landkreis Lüneburg nimmt die Brückenplanung wieder auf und leitet das formale Planfeststellungsverfahren ein“) haben Sie – anders als der Rest Ihrer Fraktion (Dirk Eschen war abwesend) – nicht mitgetragen. – Bravo!
Aber: An der „Rückgliederung“ der rechtselbischen Ossis ist „nichts zu beanstanden“? Klingt solche linkselbische Gönnerhaftigkeit nicht wie für die armen Verwandten vom hohen Wessi-Ross herabgelassen?
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