Die Heide-Gallier und ihr werbewirksamer Hüttenzauber

Die Schutzhütte in Amelinghausen hat mehr mediale Aufmerksamkeit als die letzten Hochwasser an der Elbe. (Foto: SG Amelinghausen/jj)

Jahrzehnte verhieß das Heideblütenfest beste Werbung für Amelinghausen, wenn auch nur regional. Doch gemäß dem Lehrsatz: „Only bad news are good news“ steigt ein Schwarzbau bundesweit zur neuen Werbeikone des Heideortes auf, das Tamtam um die Schutzhütte in der Kronsbergheide. 

Das Gezerre zwischen Gemeinde und Landkreis um die 30 Quadratmeter große Hütte, die die Landjugend ohne Genehmigung ins Schutzgebiet gezimmert hat, ist ein Dauerbrenner. Funk und Fernsehen und Zeitungen landauf, landab berichten über das Hickhack, auch mal als Running Gag in der Heide. Und wann verirrt sich Amelinghausen schon mal in die Welt der Leitmedien FAZ oder SZ und hat bei Google auch nur mit dem Stichwort „Schutzhütte“ reihenweise Top-Platzierungen?

Dass der Hüttenstreit den Bekanntheitsgrad Amelinghausens enorm steigert, so scheint’s, haben Samtgemeindebürgermeister Christoph Palesch, die Vereine und der Rat mittlerweile ins Kalkül gezogen. Bei aller Diplomatie bleiben sie niedersächsisch standhaft. Denn in Amelinghausen glaubt keiner ernsthaft daran, dass man die Schutzhütte wie eine Torte halbieren kann und dann wie einen Brummkreisel drehen und wenden kann. So ein Vorschlag zur Güte. Amelinghausen stilisiert sich vielmehr in Sachen Hütte längst zum kleinen gallischen Dorf von Asterix und Obelix, das von den Römern, hier Landkreis, belagert wird. Und mit jeder Wasserstandsmeldung kommen Schlagzeilen hinzu.

Und es ist klar, wem die Herzen zufliegen. Der Schritt zum Merchandising mit Stickern und Hoodies (Hände weg vom Hüttenzauber) wäre konsequent. 

Dass der Landkreis als gesetzestreuer Spielverderber langsam auf Annährungskurs geht und mit kleinen Umbauten die Duldung des rechtswidrigen Umstands in Betracht zieht, ist da verständlich. Auf der anderen Seite: Naturschutz missachten, das ist kein Kavaliersdelikt und sollte durch Einknicken auch keine Nachahmer finden. Die Frage bleibt nach: Stimmt die Verhältnismäßigkeit? Amelinghausen hat in jedem Fall die optimale Werbe-Wertschöpfung aus dem Streit gezogen.

So, jetzt schalten wir um an die Elbe, wo nach den Hochwasser-Schlagzeilen vor Wochen, Niedrigwasser folgte, auch mit Schlagzeile, und jetzt wieder Hochwasser. Wir werden auch darüber sicher auf dem Laufenden gehalten. Aber das hat natürlich, wenn man es richtig besieht, nicht den Thrill vom gallischen Dorf in der Heide. 

Hans-Herbert Jenckel

Über jj

Journalist, Dipl.-Kaufmann, Moderator, Lünebug- und Elbtalaue-Liebhaber
Dieser Beitrag wurde unter Allgemein veröffentlicht. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink.

39 Antworten zu Die Heide-Gallier und ihr werbewirksamer Hüttenzauber

  1. Johann S. Kirsche schreibt:

    Am 26. Januar 2013 fand der ehemalige LZ-Reporter Carlo Eggeling eine Formulierung, die eine wochenlange Debatte nach sich zog. Bei der Organisation des Lüneburger Stadtfestes setzte der damalige Marketingchef Stefan Pruschwitz auf die Hilfe einer Hamburger Agentur. Eggeling verkündete:

    Der Hintergund für diesen Schritt liegt auf der Hand.

    Die Mitteilung, dass Hintergründe auf einer Hand liegen können, reizte das Sprachempfinden der Lüneburger Leserschaft so, dass (damals noch auf der Homepage) innerhalb von vier Wochen über 150 Leserkommentare online freigeschaltet waren.

    Nun hat gestern abermals ein LZ-Mitarbeiter zu einer kühnen Metapher gegriffen. Der Umstand, dass heute in einem Monat, am 22. Mai nämlich, im Niedersächsischen Landtag die Anhörung der Einwände von Ina Niederhoff zur ins Auge gefassten Fortschreibung des Landesraumordnungsprogramms durch den Petitionsausschuss stattfindet, hat Redakteur Klaus Reschke zu dem Ausruf veranlasst:

    Damit liegt auch die Elbbrücke in Hannover auf dem Tisch.

    Lassen wir hier die Frage beiseite, wie der Bau in vier Wochen gelingen kann, — die Vorstellung, eine Brücke mit einem Gewicht von gut und gerne 40.000 Tonnen in Hannover auf einem Tisch liegen zu sehen, hat etwas Überwältigendes. (Der landschaftliche Hintergrund auf der Hand von Ministerin Staudte würde den Einduck natürlich vervollkommenen!)

    Übrigens wurde auch diese Gelegenheit genutzt, Schutz-Hütte und Trutz-Brücke in einem Atemzug zu nennen:

    SPD-Ratsherr Jörg Kohlstedt zitierte gestern auf LZ-Facebook einen Passus aus dem Reschke-Artikel:

    „… dass eine Politik über die Köpfe der betroffenen Menschen und deren Lebenswirklichkeiten hinweg deutliche und berechtigte Reaktionen hervorruft.“ (Yvonne Hobro, Erste Kreisrätin)

    Und kommentierte:

    „Das sollte sich dann mal die Kreisverwaltung für eine Hütte bei Amelinghausen ins Poesiealbum schreiben (lassen).“

    Herr Reschke schildert uns Helga Dreyer, die Vize-Vorsitzende des Fördervereins Brücken bauen e. V., wie sie es mit Zornesröte im Gesicht treibt, den rot-grünen Koalitionsvertrag zu kritisieren:

    „Die Ministerin widerspricht sich damit doch selbst: Einerseits setzte sich die Koalition für eine ‚Mobilitätsgarantie‘ und die ‚freie Wahl der Verkehrsmittel‘ ein, anderseits wolle man die Brücke aus dem LROP streichen und durch ein ‚Fährkonzept‘ ersetzen. Gleichzeitig aber wolle man Kommunen darin stärken, Verkehrsräume entsprechend ihren Konzepten neu aufzuteilen. Für Dreyer ein Widerspruch.“

    Gespannt wartet „man“ (und Frau) nun nicht nur bei Blog.jj auf das große Malte Lühr-LZ-Gespräch mit Samtgemeindebürgermeister Christoph Palesch und Hans-Dieter Kirst-Thies aus dem Vorstand der Bürgerinitiative Ja zur Fähre – Nein zur Brücke e. V. zum Themenkomplex Brücke, Hütte und Gesetzeslücke.

    Like

    • Frank Biermann schreibt:

      Sehe ich auch so. Aus Gründen der journalistischen Redlichkeit müssten Herr Palesch, Herr Kirst-Thies und Herr Bruns nun endlich Gelegenheit bekommen, ihre Sicht der Dinge in der Landeszeitung darzulegen.

      Like

    • Torsten Voß schreibt:

      Es sind immer die selben die nach Brücke verlangen!
      Sinnvoll wäre es, die Begebenheit zu sehen! Höhe der Brücke, wegen Schiffsverkehr, verlauf der Brücke! Extremer eingriff in die Natur.
      Es muss die Elbe und der Hafen überquert werden, mit der Brücke.
      Dann möchte ich mir nicht ausmalen wo die Brücke enden wird.
      Also erst Kopf einschalten, …..

      Like

    • Klaus Bruns schreibt:

      wie kann man daran teilnehmen? es wird bestimmt lustig.

      Like

    • Helga Dreyer schreibt:

      Mir ist zwar nicht bekannt, welche Meldung oder Begebenheit Herrn Becker getriggert hat, um in seinem Kommentar vom 28. April https://blog-jj.com/2024/04/16/luneburg-muss-mit-beinamen-sparsam-umgehen/#comment-22124 das hier bezugnehmend auf die Lüneburger Landeszeitung zu schreiben:

      Die „digitalen interaktiven Plattformen“ sind, trotz aller Bildeinlagen, vor allem sprachlich codiert und wären auch sprachlich decodierbar. Ihre Widersprüchlichkeit, Verlogenheit, Niedertracht, ihre Verstöße gegen Logik und Ethik (diese beiden Dinge sieht Kraus als untrennbar an) ließen sich auch heute noch behandeln, wie Kraus es vorgemacht hat. Die Lüge in Gestalt von Fake und Jargon, die Tricks, mit denen das Abwegige sich Geltung verschafft, das alles ist aktueller denn je“.

      Diese kurze Zusammenfassung passt in allen Komponenten haargenau auf ein Ereignis, das sich kürzlich zugetragen hat.

      Sie, lieber Herr Kirsche, lieferten bereits den Prolog:

      „SPD-Ratsherr Jörg Kohlstedt zitierte gestern auf LZ-Facebook einen Passus aus dem Reschke-Artikel:

      „… dass eine Politik über die Köpfe der betroffenen Menschen und deren Lebenswirklichkeiten hinweg deutliche und berechtigte Reaktionen hervorruft.“ (Yvonne Hobro, Erste Kreisrätin)

      Und kommentierte:

      „Das sollte sich dann mal die Kreisverwaltung für eine Hütte bei Amelinghausen ins Poesiealbum schreiben (lassen).“

      Ich vervollständige:

      Ja Zur Brücke   · antwortete

      Respekt, Jörg Kohlstedt, aus dem Artikel geht deutlich hervor, dass die Anhörung dazu dient, dass offensichtliche noch bevorstehende Rechtsbrüche der Landesregierung verhindert werden sollen. Dazu hat Frau Hobro umfassend Stellung genommen. Aus diesem Statement pulen Sie sich nun einen einzigen Satz heraus, allein, um gegen die Kreisverwaltung zu sticheln.

      Ich glaube übrigens nicht, dass die Lebenswirklichkeiten der betroffenen Hüttenbauer in Amelinghausen in größeren Maßen beeinträchtigt werden, sollte die Hütte versetzt oder gar abgerissen werden müssen.“

      Einsender dieses von mir verfassten Kommentars war Marlon Suhrke, der Administrator unserer Facebook-Seite „Ja zur Brücke“ (Förderverein Brücken bauen e. V.).

      Das erzeugte bei der online-Redaktion der Lüneburger Landeszeitung nun wiederum folgende Reaktion und empfahl mit diesem FB-Kommentar:

      Um eine Diskussion auf Augenhöhe zu führen, sollten Sie mit Klarnamen schreiben, Herr Suhrke.“

      Den Kommentar von „Ja zur Brücke“ haben wir deshalb ergänzt und „Mit freundlichen Grüßen Helga Dreyer“ angefügt.

      Über Facebook klärte ich den online-Redakteur dann auf:

      LZ online Redaktion, Sie haben empfohlen , nicht mit Ja zur Brücke, sondern mit Klarnamen zu posten.
      Ich besitze keinen Facebook-Account und werde mir auch keinen zulegen, nur um kommentieren zu können. Herr Suhrke, ebenfalls wie ich Vorstandsmitglied im Verein, leitet meine Kommentare dann weiter.
      Jedem halbwegs Informierten ist aber doch wohl klar, dass hinter „Ja zur Brücke“ der Verein „Brücken bauen“ steht. Wieso vermuten Sie, dass nicht auf Augenhöhe diskutiert werden kann, wenn nicht noch der Klarname im Post genannt wird? Geben Sie den Rat den vielen anderen Kommentatoren mit Pseudonym auch?
      Mit freundlichen Grüßen
      Helga Dreyer“

      Eine Antwort erhielten wir nicht; stattdessen hat die LZ ihren eigenen Kommentar gelöscht (s. FB: 6 Kommentare werden angezeigt, 5 sind veröffentlicht worden).

      Und „La Poe“ hat mir doch tatsächlich auch noch den Gefallen getan und – ganz im Sinne der LZ – etwas dazu beigetragen, dass dann endlich „auf Augenhöhe“ mit Herrn Kohlstedt diskutiert werden konnte.

      Herr Becker, Sie sprechen mir so aus der Seele!

      Noch ein Beispiel gefällig?

      Um einmal einen Gegenpol zu den Leserbriefen, die für den Verbleib der Amelinghauser Hütte an dem bisherigen Standort appellieren und damit offen zum Rechtsbruch auffordern, zu setzen, hatte ich am 13. März diesen Leserbrief mit der Bitte um Veröffentlichung an die LZ übermittelt.

      Für die immer noch anhaltende öffentliche Hüttenbau-Diskussion außerhalb der streitenden Parteien (SG Amelinghausen vs. LK Lüneburg) mit den teilweise widerwärtigen Kommentaren – z. B. bei LZ-Facebook, die sich gegen die Mitarbeiter des Landkreises richten und den Beifall stiftenden Leserbriefen mit den Aufforderungen, in der Sache bloß nicht zurückzustecken (und in der Konsequenz damit geltende Vorschriften zu missachten), – ist allein Herr Palesch verantwortlich. Sein melodramatischer Auftritt in der NDR-Satire-Sendung Extra 3 hat das alles noch befeuert.

      Dabei dürfte es Herrn Palesch eigentlich mittlerweile bekannt sein, dass er derjenige war, der inkorrekt handelte, als er, was das Magere-Flachland-Mähwiesen-Biotop am Rande des Heide-Biotops angeht, die Erlaubnis zum Hüttenaufbau gab, obwohl dieses Areal bereits seit dem 1.1.2021 als Biotop unter Naturschutz stand.

      s. NLWKN (Hrsg.) (2022) – LRT6510_MagereFlachlandMaehwiesen, Pkt 5.1.

      Warum klärt Herr Palesch das nicht einmal auf? Er könnte sagen: „Ich habe mich geirrt, auch das Areal dieser Wiese steht schon seit dem 1. Januar 2021 als Biotop unter Naturschutz, es tut mir leid“.

      Stattdessen sattelt er noch gegen die Landkreismitarbeiter einen drauf.

      In einem LZ-Artikel vom 1. März 2024 wird Palesch zitiert, es geht in seiner Äußerung um ein extern nicht vom LK angefertigtes Gutachten für die Reaktivierung der Bahnstrecke Lüneburg – Soltau, in dem der NKI berechnet wurde:

      Zitat Palesch: „Das würde mich sehr wundern! So sehr kann sich nicht einmal der Landkreis Lüneburg verrechnen.“

      Herr Palesch keilt gegen die Verwaltung des Landkreises aus, wo er nur kann und unterstellt den Mitarbeitern schlampig zu arbeiten.

      Möchte Herr Palesch etwa gerne Landrat werden und hat den Wahlkampf vorsorglich schon frühzeitig eröffnet? Oder gibt es noch andere Ambitionen, die ihn mit (s)einer demonstrierten Härte in Stellung bringen soll?

      Helga Dreyer, Bleckede-Walmsburg“

      Mein Leserbrief wurde nicht veröffentlicht.

      Das macht mir persönlich gar nichts aus, lässt mich aber mit der Vermutung zurück, dass unsere Lokalzeitung auch durch gezielte Selektion politisches Handeln forcieren möchte. Auf Augenhöhe? Wohl eher nicht.

      Like

      • Robert Becker schreibt:

        Liebe Frau Dreyer,

        nicht nur mit dem, was publiziert wird, kann das Trio einer Redaktionsleitung versuchen, Politik zu machen (anstatt über diese zu berichten); ebenso gut geeignet ist das, was zu spät, was an entlegener Stelle, was in Schrumpfform oder – wie in Ihrem Fall – , was gar nicht publiziert wird.

        Zu den primären Nachrichtenfaktoren zählen Reichweite, Wirkungsintensität (schädlich für manche, nützlich für manche andere heute, morgen evtl. andersherum), Prominenz, Macht, Nähe, Überraschung, Personalisierung, Kontroverse und Themenetablierung. Alles Aspekte, die für zahlende Anzeigen- und Reklamekunden ebenso wichtig sind, wie für die Blatt-, Klick- und Auflagenverkäufer selbst. Dass jedes der genannten Kriterien zugleich ein Scheunentor ist, durch welches sich Narren und Interessierte gleichermaßen drängeln denen nach Verzerrungen und „Anpassungen“ aller Art verlangt, ist (fast) jedem beim ersten Hinsehen klar.

        Die wenigen, die sich Illusionen machen, kann „man“ an Karl Kraus erinnern:

        „Das eigene Kind in die Donau geworfen!“ – in einer solchen Schlagzeile schienen ihm Phrase und Ton eingefangen. Was sich als bloße Meldung ausgibt, enthält in Wirklichkeit den Ruf nach der Lynchjustiz, als wäre es über alle Maßen empörend, so etwas gerade mit dem eigenen Kind zu tun. Doch wer, fragt Kraus, wäre schon so selbstlos, ein fremdes Kind in die Donau zu werfen und damit den Widrigkeiten der Welt zu entziehen? Nur die blanke Verzweiflung ist zu dieser Tat fähig. Mit dieser Umkehrung unterläuft er den selbstgerechten Affekt von Zeitung und Leser und lenkt den Blick auf die Notlage der Mutter, den wahren Sachverhalt, um den es zu gehen hätte.

        „Man“ kann oben Genannte aber auch daran erinnern, dass beispielsweise ein Mitglied aus dem Redaktionsleitungstrio der Landeszeitung mit asketischem Ernst verkünden kann:

        Lange und hitzig ist über den Vorsteuerabzug für die LKH Arena diskutiert worden, jetzt ist er Realität. Insgesamt 3,3 Millionen Euro bekommt der Landkreis zurückgezahlt.

        . . . dass es aber trotzdem NICHTS zu jubeln gab, weil KEIN Informierter jemals daran gezweifelt hatte, dass ungefähr dieser Betrag vom Finanzamt zurückfließen würde, nur eben daran (was „der Landkreis“ bzw. dessen Kreisrätin über Jahre immer wieder und wieder wahrheitswidrig behauptet hatte), dass der gesamte Arena-Vorsteuerbetrag vollumfänglich abzugsfähig wäre. Mit anderen Worten: Dass nur – wie vorhergesagt – eine Hälfte erstattet wurde, die andere – wie ebenfalls vohergesagt – aber gerade nicht (und somit ein immenser Vermögensschaden entstanden war), das hat der treue Husar verschwiegen (und so statt erträglichen Journalismus unerträgliche Kreispolitik gemacht).

        Like

      • Helga Dreyer schreibt:

        Lieber Herr Becker,

        Sie werden es wohl schon mitbekommen haben: der Landkreis Lüneburg hat den Antrag auf Planfeststellung gestellt.

        Die EJZ berichtete in ihrer online-Ausgabe mit einer verschwurbelten journalistischen Meisterleistung, damit auch noch die fehlerhafte Botschaft der Agrarministerin platziert wird:

        https://www.ejz.de/lokales/naechster-schritt-elbbruecke-neu-darchau-getan-id354031.html

        Zu teuer, was soll damit gesagt werden? Zu teuer, weil es hauptsächlich die Einwohner aus Amt Neuhaus betrifft, deren Lebensverhältnisse verbessert werden? Zu teuer, bemessen nach dem Preis – Leistungsprinzip?

        Nicht ökologisch? Mit diesem Schlagwort kann überhaupt jedes Projekt schon im Keim einer Abwägung beerdigt werden.

        Ich bin schon heute auf die Berichterstattung der EJZ über die Veranstaltung zur Petitionsanhörung gespannt.

        Like

      • Robert Becker schreibt:

        Naja, liebe Frau Dreyer,

        verschwurbelt“ scheint mir aber auch so manches, was der Lüneburger Landrat von sich gibt.

        Warum etwa Herr Böther meint, „betonen“ zu sollen, mit dem Antrag auf Planfeststellung sende ein „Wir“ (also u. a. zum Beispiel er — sowie Maja Züghart, Sigrid Vossers, Sebastian Heilmann, Nikolas Wenzel und womöglich auch Arena-Geschäftsbesorger Hoppe (?)) „ein kraftvolles Signal zu [!] diesem Projekt nach Hannover„, das dürfte nicht einfach zu erklären sein. Dass auf die jahrelange Ausarbeitung des Antrags irgendwann der augearbeitete Antrag folgt, ist doch eine Selbstverständlichkeit und für niemanden eine Überraschung. Außerdem ist der Bau der geplanten Brücke ein Vorhaben des Landkreises Lüneburg. Wer „in Hannover“ sollte Zeit und Nerven besitzen, sich zu überlegen, ob die kommunale Antragseingabe von der einen auf die andere Seite eines Flures Auf dem Michaeliskloster 4 als „ein Signal“ aufzufassen sein könnte? Und wer die Bereitschaft, sich eine Intensitätsskala vorzustellen, nach welcher derartige „Signale“ allenfalls als „lasch“, eventuell als „moderat“ oder sogar als „kraftvoll“ einzusortieren wären?

        Das gesetzlich bis in die kleinste Einzelheit geregelte Verfahren nimmt auf die vorgeschriebene Weise seinen festgelegten Lauf. Da gibt es keinen Raum für graduell abgestufte Empfindungen. Und sollte es letztere dennoch geben, würde ich den Empfindenden zur Konsultation eines Arbeitspsychologen raten.

        Daniela Mucho, Mitglied des Redaktionsleitungstandems der Elbe-Jeetzel-Zeitung, sollte eine eingeweihte Person vielleicht darüber informieren, dass die Niedersächsische Regierung eine Zieländerung im Landesraumordnungsprogramm nicht einfach so beschließen kann.

        Darum hat sie in ihrer Kabinettssitzung vom 25. Juli 2023 auch nur beschlossen, das Landesraumordnungsprogramm (LROP) fortzuschreiben bzw. das langwierige Verfahren mit Bekanntgabe ihrer allgemeinen Planungsabsichten im Niedersächsischen Ministerialblatt am 2. August 2023 (Nr. 28/2023 S. 558) einzuleiten, woran sich ein mehrjähriges Ausarbeitungs-, Prüf- und Beteiligungsverfahren schließen wird, bei dem allein die Vorbereitungsphase (Durchführung der Antragskonferenz, Festlegung des Untersuchungsrahmens, Erarbeitung der Antragsunterlagen) ein bis zwei Jahre beanspruchen dürfte. Und bei der Auswertung von Stellungnahmen durch Betroffene, durch öffentliche Stellen, Verbände, Vereinigungen und durch die Öffentlichkeit zum dann irgendwann einmal formulierten Planentwurf, kurz: bei der Abwägung aller Belange gegen- u. untereinander ist auch das Plenum des Landtages noch zu hören, bevor nach weiteren Jahren des Deliberierensvielleicht – einmal ein Beschluss ergehen wird.

        Like

  2. Oliver Förster schreibt:

    Den Tenor hatte Hans-Herbert Jenckel vor zwei Wochen, am 4. April, mit seinem Klischee vom Widerstand des kleinen gallischen Dorfes gegen die Raubtierelüste des großen römischen Imperiums gesetzt: Die unschuldigen Unteren gegen die rücksichtslosen Oberen.

    In Lüneburg scheint man nun an der Räuberpistole vom ausgekochten Robin Hood, der mutig in Sherwood Forest aufseiten der Erniedrigten und Beleidigten gegen die egozentrische Bestimmerwillkür der volksfernen Egomanen aus der geistlichen und weltlichen Zwingherrschaft ankämpft, festhalten zu wollen.

    Klingt das alles aber in unseren Tagen nicht sehr nach AfD-Agitprop? Hört man hier nicht – zumindest auch – Alexander Gauland von der „entnationalisierten globalistischen Elite“ faseln, die dem „erdverbundenen, heimatliebenden Wertpatriotismus“ seine abstrakten Regeln aufzunötigen wünscht?

    Landrat Jens Böther wird zum tumben Vertreter mechanistisch abgehobener „Staatlichkeit“ um die Gestalt des Sheriffs von Nottingham, während Samtgemeindebürgermeister Christoph Palesch zum cleveren „König der Diebe“ mutiert, einer Figur, die auch zum Vorkämpfer für soziale Gerechtigkeit wurde, welche den Reichen nimmt und den Armen gibt.

    So schreibt LZ-Redakteur Dennis Thomas heute Mittag allen Ernstes:

    Für Außenstehende ist es schwer zu beurteilen, ob Amelinghausens Verwaltungschef Christoph Palesch aus Opportunismus oder Schlitzohrigkeit handelte, als er kürzlich Lüneburgs Landrat Jens Böther in die Arme fiel, um mit ihm einen öffentlich kommunizierten Kompromissvorschlag zum teilweisen Erhalt der Schutzhütte auszuarbeiten. Einen entscheidenden Schritt ist er aus Amelinghausener Sicht aber weiter gekommen.

    Was „für Außenstehende“ aber leicht zu beurteilen ist, das ist die mangelbehaftete Überlegung des Journalisten Thomas, welcher in „der angebotenen Duldung einer halben Hütte“ einen „Ansatz“ erkennt, den „der Landkreis“ (!) weiterverfolgen sollte, „wenn [der Landkreis (!)] den neuen, konstruktiven Vorschlag des Gemeinderats Amelinghausen zum Verbleib der wertvollen Schutzhütte abwägt“.

    Dem LZ-Redakteur scheint aus dem Gedächtnis und somit aus dem Blick geraten zu sein, dass die Geschehnisse um den Wildbau auf der Kronsbergheide bei Amelinghausen nicht Gegenstand einer romantisierenden TV-Schmonzette über edles Piratentum in britischen Wäldern des ausgehenden Mittelalters sind, sondern reale Ereignisse, die allesamt auf ein gravierendes rechtsfehlerhaftes Versagen eines Hauptverwaltungsbeamten in Amelinghausen zurückgehen.

    Was im Kontext von geltenden Gesetzen „konstruktiv“ ist, was „wertvoll“ und was „machbar“ steht in einem Rechtsstaat nicht im Belieben des Meinens von Räten, Bürgermeistern oder gar von „Schlitzohren“ mit Publikumszuspruch, sondern geht aus eben jenen Gesetzen hervor, an die sich (so lange eine Rückkehr zu den vorstaatlichen „Rechtsverhältnissen“ des Spätmittelalters ausgeschlossen sein soll) ALLE zu halten haben — inklusive Landräte und deren Kreishausbesucher.

    Like

    • Das Erklärmodell vom ausgeschlafenen Robin Hood, der punktet, indem er Landrat Böther als müden Sheriff von Nottingham aufs Korn nimmt, scheint sich zwischen Lopau-See und Elbe-Strom schnell wachsender Beliebtheit zu erfreuen.

      In Neu Darchau, wo es (zur Zeit noch) eine ganze über Jahre hin illegal errichtete Schwarzbau-Siedlung in Naturschutzgebieten zu bewundern gibt, wird es manchmal schon angewandt, wenn Wasserstandmeldungen bloß von langsamer voranschreitenden, weil gewissenhaft und legal geplanten Bau-Projekten öffentlich bekannt gemacht werden.

      So sei „man“ in der Gemeinde Neu Darchau alles andere als zufrieden mit dem Fortgang der Vorbereitungen für den Bau von dringend benötigten Hochwasserschutzanlagen entlang der beiden Dörfer Neu Darchau und Katemin, berichtet heute, Donnerstag, 18. April 2024, Redakteur Rouven Groß vorab in der Online-Ausgabe der Elbe-Jeetzel-Zeitung. Gebaut werde nach Auskunft der Samtgemeinde Elbtalaue frühestens 2026 – eher aber 2027. Ich zitiere EJZ-Redakteur Groß:

      »›Die zeitlichen Abfolgen sind mehr als irritierend, es herrscht große Unsicherheit und zum Teil Verärgerung‹, kritisiert Bürgermeister Klaus-Peter Dehde (SPD). Er vermutet, dass die vom Landkreis Lüneburg forcierte Planungen des Elbbrückenbaus bei Neu Darchau ›die Deichplanungen be- und zurzeit sogar verhindern‹ würde und ›erwarte (…) unverzüglich eine klare Positionierung der Samtgemeinde Elbtalaue im Sinne des Hochwasserschutzes meiner Gemeinde. Hochwasserschutz muss überall Priorität haben und nicht nur im Landkreis Lüneburg‹, so Dehde. Diese Darstellung weißt die Samtgemeinde Elbtalaue entschieden zurück: Die Planungen der Elbbrücke und die des Hochwasserschutzes seien ›aufeinander abgestimmt und be- oder verhindern sich in keinster Weise‹, so Samtgemeindebürgermeister Jürgen Meyer.«

      Like

      • Helga Dreyer schreibt:

        Lieber Herr Schrader,

        wozu braucht es noch Regeln und Gesetze, wenn Pioniere wie BM Dehde und SGBM Palesch die Interessen der Beteiligten vertreten?

        O-Ton Dehde aus seinem Blog in der Sammatz-Vorgang:

        https://www.kpdehde.de/sie-sind-da-tatsaechlich-sie-sind-wirklich-schon-da-die-tulpen-sie-beginnen-zu-bluehen

        Auszug: (….)

        Das ist im Zweifel allerdings auch nicht die Hauptsache bei der Beurteilung der Frage, ob es zu entsprechenden Verstößen gekommen und wie damit umzugehen ist. Es kommt immer wieder vor, dass sich das Leben nicht an Bauvorschriften hält, die im Laufe der Jahre schlichtweg veralten. Die zuständigen Behörden stehen dann vor der Frage, welche Methoden sie anwenden, um mit diesen Rechtsverstößen umzugehen. Auch ich habe gelernt, dass es hier das mildeste Mittel ist, entsprechende Bauvorschriften im Zweifel anzupassen. Daran haben sich 2 Gemeinderäte gehalten und die entsprechenden Planverfahren vorangetrieben. Unterbrochen von der Corona Krise gab es dabei noch andere Rückschläge, die dazu führen, dass diese Verfahren sehr lange dauern. Das allerdings kann kein Grund sein, diese Verfahren nicht zu einem vernünftigen Ende zu bringen. In anderen Fällen im Gemeindegebiet der Gemeinde Neu Darchau ist es im Übrigen auch dazu gekommen, dass Baupläne angepasst worden sind an das, was sich im Leben entwickelt hat. Es ist also keinesfalls ein Sonderfall, was in Sammatz passiert. Vielmehr handelt es sich dabei darum, dass einer Entwicklung, die letztlich auch mit den Angeboten zu tun hat, Rechnung getragen wird und entsprechende Maßnahmen vorangetrieben werden, um das Ganze vernünftig zu gestalten. Hierzu gehört die Regelung des ruhenden Verkehrs. Hierzu gehört es auch, möglichen zukünftigen Nutzungen so weit Raum zu geben, dass sie den Interessen der Beteiligten gerecht werden. Das und nichts anderes wird mit laufenden Bauleitverfahren vorangetrieben. Aus welchen Gründen bestimmte Menschen, aber auch Medien sich dazu verstiegen haben, in dieser ganzen Angelegenheit eine Frage von so grundsätzlicher Bedeutung zu sehen, dass man den Zweifel haben kann, ob es hier noch um Objektivität geht, erschließt sich nicht. Man kann sich darüber freuen, dass die Tulpen da sind. So geht es vielen Menschen und so sollte es auch uns gehen.“

        Die Stänkereien Dehdes über die angebliche Be-, wenn nicht sogar Verhinderung eines Deichbaus in Neu Darchau durch die Brückenplanung werden nicht zum ersten Mal durch die EJZ transportiert.

        Das ist doch wunderbar! Solche nachweisbar unwahren Äußerungen Dehdes (s. Statement SGBM Meyer) sind weitere Sargnägel für die (auch von Dehde) erhoffte LROP-Ziel-Änderung. Ein sofortiger Stopp dieser Planung der Ministerin Staudte wird dadurch wahrscheinlicher.

        Like

      • Raimund Blühdorn schreibt:

        Klaus-Peter Dehde: „Es kommt immer wieder vor, dass sich das Leben nicht an Bauvorschriften hält, die im Laufe der Jahre schlichtweg veralten.

        Das Leben?

        In den hier besprochenen Fällen war es aber wohl nicht „das Leben“, das sehenden Auges geltendes Recht (und somit keineswegs veraltete) Gesetze missachtet hat, sondern das waren ein Bürgermeister, ein Samtgemeindebürgermeister, eine Landrätin und irgendwelche Repräsentanten eines eingetragenen Vereins, dessen Management der Elbe-Jeetzel-Zeitung schon per Gerichtsbeschluss untersagen ließ, Falschberichterstattung zu verbreiten.

        Like

      • Helga Dreyer schreibt:

        Herr Blühdorn,

        mir kamen beim Lesen des Artikels unvermittelt die Tränen.

        Die armen Mitglieder der in Sammatz ansässigen Gesinnungsgemeinschaft mit ihren redlichen Absichten wurden so verunglimpft! Und dann berichtete auch noch die Lokalzeitung über die Freveltaten! Unerhört!

        Like

  3. Otto Berg schreibt:

    Der Amelinghausener Gemeinderat hat den Kompromiss gestern, Dienstagabend, 16. April 2024, abgelehnt. Landrat Jens Böther (CDU) hatte Gemeindedirektor Christoph Palesch (SPD) Mitte März angeboten, die Hütte zu dulden. Dafür hätte sie jedoch unter anderem um die Hälfte verkleinert werden müssen. Das wurde jetzt fraktionsübergreifend und einstimmig im rechtsfernen Blindflug abgelehnt. Nun ist offen, ob überhaupt und, falls ja, wann es ein weiteres lösungsorientiertes Gespräch zwischen Böther und Palesch geben oder ob die Kreisverwaltung den Rechtsweg beschreiten wird, an dessen Ende wohl der Komplettabriss des Schwarzbaus und die Wiederherstellung des zerstörten Biotops auf Kosten Amelinghausens stehen würde. Die Schutzhütte war vor einem Jahr, vom 11. bis zum 14. Mai 2023, von der örtlichen Landjugend im Rahmen einer landesweiten 72-Stunden-Aktion errichtet worden – allerdings ohne Baugenehmigung — und ohne Beachtung der Naturschutzgesetze.

    Like

  4. Ilona Krüger schreibt:

    Landrat Jens Böther (CDU) und Gemeindedirektor Christoph Palesch (SPD) haben doch beide ganz begeistert geklungen, nachdem sie sich bei ihrem Kreishaus-Tête-à-Tête vor drei Wochen, am 14. März, geeinigt hatten:

    Es müssten nur kleine kosmetische Änderungen vorgenommen werden, sagte Böther laut damaliger Pressemittelung. Unter anderem müsse die Hütte um 200 Meter versetzt und um die Hälfte verkleinert werden. Der Eingang solle zum Wanderweg auf der Nordost-Seite verlegt werden, stimmte Palesch zu. Die Tische und Bänke vor der Hütte sowie der Pflasterboden würden entfernt werden und der beschädigte Rasen wieder angelegt. Dann könne die Hütte für die nächsten 25 Jahre von der Unteren Kommunalaufsicht „geduldet“ werden.

    Bei NDR-Niederschsen heißt es:

    “Die Bürgermeisterin von Amelinghausen Mareike Witte äußerte sich gegenüber NDR Niedersachsen wohlwollend über den Kompromissvorschlag. Für sie sei aber die entscheidende Frage, wie viel dann von der Hütte noch übrigbleibt. Ganz ähnlich sieht das auch Franziska Röhrs von der Landjugend. Zwar sei das dann wahrscheinlich nicht mehr die Hütte, die man mal wollte, aber sie sei glücklich, dass es nun endlich nach einem gemeinsamen Lösungsweg aussehe. Bis zum nächsten Heideblütenfest im August in Amelinghausen solle das Thema im Grundsatz erledigt sein.“

    Wie es aussieht, ist der einzige, der durch schrilles Mosern und heftiges Atmen noch einige Popularitätsfunken zum Zwecke des eigenen Bekanntwerdeausbaus unter der ländlichen Jugend seines Wahlkreises aus der glimmenden Asche des Themas zu pusten hofft, der B90/Grüne Landtagsabgeordnete Detlev Schulz-Hendel.

    Like

    • Johann S. Kirsche schreibt:

      Kern des Problems ist doch die Größe der Hütte, der überdimensionierte Aufenthaltsraum darin, die großflächige Pflasterung, die äußeren Aufbauten (Bänke, Skulpturen Pflanzübel und ein robustes Opus Caementitium) das fehlende selbstreinigende Urinal in der Nähe, die nicht vorhandene Wasser- und Stromversorgung sowie der Standort der Anlage. Vor dem Errichten des „Heideschlösschens“ war keine Baugenehmigung eingeholt worden, weil der Samtgemeindebürgermeister und Gemeindedirektor von Amelinghausen, Christoph Palesch, davon ausgegangen war, dass eine solche bei einer Schutzhütte nicht nötig ist, da in der Niedersächsischen Bauordnung, im Anhang NBauO – Verfahrensfreie Baumaßnahmen, § 60 Abs. 1.7, steht: Genehmigungsfrei seien „Schutzhütten, wenn sie jedermann zugänglich sind, keine Aufenthaltsräume haben und von einer Körperschaft, Anstalt oder Stiftung des öffentlichen Rechts unterhalten werden.“ Doch steht dem das Biotop entgegen, in das die Hütte gesetzt wurde. Dies genießt naturschutzrechtlich gemäß § 30 BNatSchG und § 24 Abs. 2 NAGBNatSchG einen so hohen Stellenwert, dass andere Interessen zurückstehen müssen. Keine irgend denkbare Ausnahmeregelung greift, hieß es seitens des Landkreises Lüneburg noch im Februar 2024. Es gebe leider keine rechtliche Grundlage, um den Erhalt der Hütte zu erlauben. Einen Monat später schien, kreisauf, kreisab rieb „man“(w, d, m) sich verwundert die Augen, allerdings eine solche „Basis“ entdeckt worden zu sein.

      Doch nun verhaken sich Dinge wieder.

      Die Beschlussvorlage – RatA/2024/565 – für die Sitzung (TÖ7, TÖ8) des Rates der Gemeinde Amelinghausen am kommenden Dienstag, 16. April 2024, im Kultursaal des Rathauses (Samtgemeindebürgermeister Christoph Palesch ist qua Amt „federführender Verfasser“) enthält den Gemeinsamen Antrag der Gruppe SPD/FDP sowie der Fraktionen CDU und BÜNDNIS90/Die Grünen: ‚Schutzhütte in der Kronsbergheide‘, welcher zunächts mit größerer Überraschung feststellt:

      dass die Schutzhütte jetzt doch in Teilen verbleiben darf. Laut Pressemitteilung sollen jetzt Teile der Hütte vom Landkreis Lüneburg geduldet werden. Es stellt sich die Frage, warum Teile geduldet werden können, die ganze Hütte aber nicht.

      Die Antragssteller aller demokratischen Parteien im Rat erklären:

      Eine Teilung der Hütte ist für uns keine Option.

      Und sie fügen – zwar ohne anzugeben, worauf genau sie „ihre Sicht“ stützen – , aber mit umso größerer Entschiedenheit hinzu:

      Aus unserer Sicht kann die Schutzhütte sehr wohl an Ort und Stelle, unter Beachtung der geltenden Gesetze und Verordnungen und deren Ermessensspielräume genehmigt werden. Auch die Landschaftsschutzgebietsverordnung bietet Optionen, die Schutzhütte zu genehmigen. Selbst das niedersächsische Umweltministerium hat dies bestätigt.

      Konkret enthält der Vorschlag der Antragsteller drei Maßnahmen:

      1. Die Außenanlagen (Pflanzkübel, Bänke, Schafe, Betonbank) werden zurückgebaut
      2. Der Eingang der Schutzhütte bleibt am jetzigen Platz, der Zugang wird durch einen verkürzten, mit Pfählen eingegrenzten Zuweg vom Hauptweg geführt
      3. Die Gemeinde entwickelt auf eigene Kosten ein neues Biotop in angemessener Größe.

      „Man“ wähnt sich im Recht und rückt daher im Abspann des Schreibens mit dem Bekenntnis einer Präferenz für den – wohl unvermeidlichen – Fall der Ablehnung des „Vorschlages“ durch die Kreisverwaltung heraus. Dann nämlich bevorzugen die Antragssteller…

      …die Sachlage rechtlich und im Bauleitplanungsverfahren klären zu lassen.

      Ich frage mich: Warum kann das Event-Cottage der Amelinghausener Jugend nicht um einige hundert Meter zum Parkplatz am Rande der Kronsbergheide versetzt und mit der nötigen Infrastruktur ausgestattet werden (zum Beispiel mit einer Bushaltestelle, mit Wasser, Strom und einer vollautomatischen Klo-Anlage, mit Anbindung an die Abfallbeseitigung und, sofern legal machbar, sogar mit dem NBrandSchG entsprechenden Ausnahmegenehmigungen für Feuerkörbe oder Feuerschalen und Grillfeuer)? Ich würde es außerdem begrüßen, wenn Klarheit darüber hergestellt würde, ob der Genuss von mitgeführten Haschtorten weiterhin erlaubt, dass Kiffen aus Gründen des Brandschutzes aber verboten bleibt.

      Like

      • Parabel schreibt:

        Gib einem Mann einen Fisch, und du gibst ihm zu essen für einen Tag. Zeig ihm außerdem, wie man die Gräten entfernt, und er wird auch den folgenden Morgen erleben.

        Like

    • Doro Fischer schreibt:

      Auch die Landschaftsschutzgebietsverordnung bietet Optionen, die Schutzhütte zu genehmigen. Selbst das niedersächsische Umweltministerium hat dies bestätigt.

      Dieser Gewissheitssound in Sachen Schutzhütte ’24 erinnert stark an einen Satz mit Bezug zur Elbbrücke vom November ’22:

      Und ich glaube, die Staatskanzlei hat auf Anfrage der Elbe Jeetzel Zeitung, wie ich finde, gut und richtig dargestellt, welche Bedeutung der für Sie, liebe Frau Dreyer, belanglose Satz im Koalitionsvertrag wirklich hat.

      Seltsam, im Nebel zu wandern!„, heißt es bei den Toten Hosen, und: „Kein Mensch kennt den andern“ usw. Jeder Mensch kennt zumindest diesen Kitsch von Hermann, dem Württemberger. Seltsamer noch, dass da auch ein Niedersachse (also kein Hesse) ist, der stets sogar weiß, was er selbst bzw. „die Staatskanzlei“ und/oder „das Umweltministerium“ so meinen, denken oder glauben.

      Like

      • Heidi Becker schreibt:

        Liebe Frau Fischer,

        treffend hierzu ist auch der Spruch des Tages (LZ vom 13.4.2024):

        „Die Politik ist das Paradies zungenfertiger Schwätzer“

        George Bernard Shaw (1856 – 1950), irischer Dramatiker und Politiker

        Like

      • Helga Dreyer schreibt:

        Liebe Frau Fischer,

        die beiden von Ihnen zitierten Sätze im ersten Teil Ihres Kommentars stammen von Herrn Schulz-Hendel, dem Vorsitzenden der Landtagsfraktion der Partei B 90 / DIE GRÜNEN. Herr Schulz – Hendel ist auch Mitglied im Rat der Gemeinde Amelinghausen.

        Mit dem „belanglosen“ Satz im Koalitionsvertrag mit Bezug zur Elbbrücke und mit der Schulz-Hendelschen Interpretation hatte ich mich heute genau zur Mittagsstunde ausgiebig beschäftigt, das scheint dann wohl Telepathie (zwischen uns) gewesen zu sein.

        Voraussichtlich am 22. Mai wird die Anhörung zur online-Petition https://www.navo.niedersachsen.de/navo2/portal/nipetition/0/publicviewpetition?id=98

        vor dem Petitionsausschuss des Niedersächsischen Landtags in Hannover stattfinden.

        Das Agieren des Landtagsabgeordneten Schulz-Hendel mit seinen Nebelkerzenwürfen, die letztendlich den Plan zur Änderung des LROP nach sich zogen, wird hierbei eine herausgehobene Rolle spielen.

        Ich hoffe doch sehr, dass sich zumindest für die Landtagsabgeordneten nach der Anhörung der Nebel lichten wird.

        Like

      • Uwe Witthöft schreibt:

        Mit den 72-Stunden-Aktionen wollte die Niedersächsische Landjugend (NLJ) die gesellschaftliche Bedeutung von ehrenamtlichem Engagement demonstrieren. Auf ihrer Homepage schreibt die NLJ, dass junge Menschen so die Möglichkeit haben, »die Lebensbedingungen auf dem Land aktiv mitzugestalten.« Durch die gemeinsame Umsetzung der Aufgaben werde »nicht nur ein bleibender Wert für das Dorf geschaffen, sondern gleichzeitig der Zusammenhalt im Dorf nachhaltig gestärkt.«

        Wenn man bei einem psychologischen Test ein Bild voller Tintenkleckse gezeigt bekommt, und dann die Frage »Was sehen Sie hier?« gestellt wird und man antwortet »einen Rorschachtest«, dann, und nur dann darf man Psychoanalytiker werden.

        Schade, dass es keine Tests gibt, mit Hilfe von denen durch eine Antwort klar wird, dass man Landespolitiker werden, eine Brücke wollen oder eine Schutzhütte in Amelinghausen bauen darf, um »die Lebensbedingungen auf dem Land aktiv mitzugestalten.«

        Like

    • Friedrich von Logau schreibt:

      Heutige Welt-Kunst

      Anders seyn / und anders scheinen;
      Anders reden / anders meinen;
      Alles loben / alles tragen /
      Allen heucheln / stets behagen /
      Allem Winde Segel geben:
      Boͤs- und Guten dienstbar leben:
      Alles Thun und alles Tichten
      Bloß auf eignen Nutzen richten;
      Wer sich dessen wil befleissen,
      Kan Politisch heuer heissen.

      Quelle: Salomons von Golaw Deutscher Sinn-Gedichte Drey Tausend. In Verlegung Caspar Kloßmans / gedruckt in der Baumannischen Druckerey durch Gottfried Gruͤndern, Breslaw 1654. Desz ersten Tausend neundes Hundert, Nr. 71, Seite 210.

      Like

  5. Helga Dreyer schreibt:

    Lieber Herr Jenckel,

    weshalb werde ich beim Lesen Ihres neuen Beitrags das Gefühl nicht los, dass Sie die empörenden Vorgänge um den Amelinghauser Samtgemeindebürgermeister Palesch abdämpfen wollen, wenn Sie nun mehrmals sein unbeugsames (aber ungesetzliches) Verhalten als positives Beiwerk herausstellen, das in Ihrer Wahrnehmung „in jedem Fall die optimale Werbe-Wertschöpfung für Amelinghausen“ nach sich gezogen habe.

    Hätten Sie, lieber Herr Jenckel, weil Sie (meiner Meinung nach) noch über beste Beziehungen zu ehemaligen Journalisten-Kollegen und Kolleginnen verfügen, nicht vielmehr zunächst diese darüber aufklären müssen, dass die DPA-Meldung, auf die sich mehrere namhafte Medien (auch die SZ) in ihren Artikeln stützten, eine Falschmeldung ist? Es ist nämlich schon ein gravierender Unterschied, ob die Hütte AN (wie die SZ schrieb) oder doch AUF einem Biotop steht.

    Und für diese Zeitungsenten ist allein Herr Palesch verantwortlich, er hat sie für jedermann hör- und sichtbar in dem NDR-Beitrag „der reale Irrsinn“ (Minute 1:53 – 2:22 – https://www.youtube.com/watch?app=desktop&v=rBk4edpeh7g ) in die Welt gesetzt und vermutlich durch weitere Interview-Auskünfte verbreitet.

    Jeder von uns macht Fehler. Herr Palesch hat es offenbar im Oktober auch nicht besser gewusst.

    Aber heute, nachdem (hoffentlich auch Herr Palesch) über die Rechtslage für Biotope aufgeklärt wurde, empfinde ich es als angebracht, wenn Herr Palesch als Verantwortlicher seinen Fehler eingestehen und um Entschuldigung bitten würde. Das würde meiner Meinung nach dann von wahrer Größe zeugen.

    Es scheint fast so, als wollten Sie, lieber Herr Jenckel, Herrn Palesch noch dazu ermuntern, weiter den Unbeugsamen zu mimen, der schützende Hände über die Hütte der fleißigen Landjugend hält.

    So oder so, irgendwas bleibt (haften).

    Like

    • Thomas Reiter schreibt:

      Liebe Frau Dreyer,

      neulich ist auf die Parallelgeschichte zum Amelinghausener Wildbau-Vorkommnis auf der Kronsberger Heide in unserem Nachbarlandkreis Lüchow-Dannenberg hingewiesen worden.

      Die Elbe-Jeetzel-Zeitung berichtete, heißt es dort, der Abstimmung im Kreistag von Lüchow-Dannenberg, welche vor vier Wochen, am Montag, 4. März 2024, die nachträgliche Legalisierung gesetzeswidrieger Bau- und Veränderungseingriffe in geschütze Landschaftsgebiete durch Verantwortliche aus der »Sammatzer Arbeits- und Lebensgemeinschaft (SAL)« mit der Mehrheit von einer Stimme beschloss, sei im Plenum der versammelten Abgeordneten eine Grundsatzdiskussion über Verhältnismäßigkeit und Gleichbehandlung vorausgegangen.

      Frau Dreyer, eine Grundsatzdiskussion über »Verhältnismäßigkeit und Gleichbehandlung«?

      Können Sie sich vorstellen, worum es bei einer Diskussion mit diesem Thema gehen oder gegangen sein könnte?

      Like

      • Helga Dreyer schreibt:

        Lieber Herr Reiter,

        meine Meinung hierzu:

        der Zweck dieser verordneten sogenannten Grundsatzdiskussion war, die eigentlich anstehende heikle Entscheidung über den Rückbau bzw. Abriss der Schwarzbauten in Sammatz nicht treffen und vertreten zu müssen und war ein taktisches Manöver der Kreisverwaltung. Die Landrätin Dagmar Schulz (parteilos) warb für die Legalisierung der durch die SAL in Sammatz vorgenommenen Rechtsverstöße unter Hinweis darauf, dass man zwischen zwei Grundwerten abwägen müsse: dem der Verhältnismäßigkeit und dem der Gleichbehandlung.

        Damit hat die Verwaltung den Kopf aus der Schlinge gezogen und dem Kreistag den Schwarzen Peter zugeschoben. Die Angst der Landrätin (Wahlbeamtin), sich mit einer klaren Stellungnahme unbeliebt zu machen und möglicherweise negative Reaktionen des Wahlvolkes auf sich zu ziehen, ist erkennbar.

        Über Verhältnismäßigkeit und Gleichbehandlung kann (und darf) es keine Grundsatzdiskussion geben, jedenfalls nicht in dem bezeichneten Forum. Ich vermute allerdings, dass der EJZ-Redakteur diese Bezeichnung wählte, die Landrätin sprach lediglich von Abwägung zwischen zwei Grundwerten, deren Ausführung natürlich eine Diskussion voraussetzte.

        Die Werte Gleichbehandlung und Verhältnismäßigkeit sind definiert.

        Gleichheit vor dem Gesetz ist ein Grundrecht. Der allgemeine Gleichheitsgrundsatz nach Art. 3 Abs. 1 GG verlangt allgemein die Rechtsanwendungsgleichheit und die Rechtsetzungsgleichheit.

        Die Verhältnismäßigkeit ist ein rechtsstaatliches Grundprinzip, die Verwaltung ist im vorliegenden Fall an Gesetz und Recht gebunden und darf bei all ihrem Handeln nicht gegen die Gesetze verstoßen – also nicht rechtswidrig handeln (https://www.bmj.de/DE/rechtsstaat)

        Der Kreistag musste also die Weichen dafür stellen, die Verstöße der SAL zu legalisieren, um dem Konfliktpotenzial „Abriss-“ und „Rückbauverfügung“ der Kreisverwaltung aus dem Wege zu gehen.

        Nach dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit müssen alle staatlichen Maßnahmen zunächst einem legitimen Zweck dienen. Sie müssen zudem geeignet sein, den verfolgten Zweck zu erreichen oder ihn zu fördern (Geeignetheit). Die Maßnahmen müssen zudem erforderlich sein, um den Zweck zu erreichen (Erforderlichkeit) und dürfen nicht außer Verhältnis zum Ziel und dem Zweck stehen (Angemessenheit oder Verhältnismäßigkeit im engeren Sinne).

        Eine staatliche Maßnahme verletzt das Gebot der Erforderlichkeit, wenn ihr Ziel auch durch ein anderes, gleich wirksames Mittel erreicht werden kann, das Grundrechte nicht oder deutlich weniger fühlbar einschränkt. Man spricht hier auch vom Grundsatz der Wahl des mildesten Mittels.

        https://www.bmj.de/DE/rechtsstaat_kompakt/rechtsstaat_grundlagen/verhaeltnismaessigkeit/verhaeltnismaessigkeit_node.html#:~:text=Das%20Gebot%20der%20Angemessenheit%20(auch,oder%20unzumutbar%20belastet%20werden%20dürfen.

        Im EJZ-Artikel ist zu lesen:

        Die Kreisverwaltung hatte sich für die Entlassung der Flächen von Waldsee, Arena und einem geplanten Parkplatz aus dem Landschaftsschutzgebiet (LSG) ausgesprochen. Baudezernentin Maria Stellmann hatte bereits in der Fachausschusssitzung angekündigt, dass der Landkreis zu prüfen habe, ob nicht die nachträgliche Legalisierung der Rechtsverstöße das mildeste Mittel wäre“.

        Ohaua haua ha!

        Ich habe keine juristische Ausbildung, aber es stellt sich mir doch gleich die Frage, inwiefern die Landschaftsschutzgebiet-Ausweisung im Flächennutzungsplan der Samtgemeinde Elbtalaue oder der Bebauungsplan der Gemeinde Neu Darchau überhaupt Grundrechte der SAL einschränkten.

        Solche Rechtsgüter sind in erster Linie die Grundrechte, also zum Beispiel das Recht auf körperliche Unversehrtheit und persönliche Freiheit oder die persönliche Ehre.

        ——————————————————————-

        Als Pendant hierzu ein Leserbrief einer Einwohnerin aus Sammatz vom 07.01.2021:

        Anthroposophisches Klubresort

        07.01.2021 – VON LESERBRIEFREDAKTION

        Betrifft: Leserbriefe SAL in Sammatz

        Die Leserbriefe der Mitglieder der anthroposophischen SAL in Sammatz verschleiern durch Herunterspielen der Tatsachen, falsche Behauptungen und Gegenangriffe, worum es in Sammatz eigentlich geht. Nämlich darum, dass die Führungsriege einer spirituellen Gemeinschaft augenscheinlich der Ansicht ist, Gesetze, Verordnungen und die Berücksichtigung der Rechte anderer gelten nur für Normal-sterbliche, nicht aber für sie. Seit mehr als 20 Jahren missachten diese Leute mit ihren verschiedenen Vereinen systematisch rechtliche Vorgaben – häufig unter Vorspiegelung falscher Tatsachen den Anwohner/innen und der Verwaltung gegenüber. Beispielhaft ist das zu sehen an der ungenehmigten Überbauung des geschützten Endmoränenhangs für die „Arena“ oder der Rodung riesiger Waldflächen für den Bau angeblich dreier eingeschossiger, tatsächlich mehrerer dreigeschossig wirkender Häuser am Flachsenberge. Ebenso am Betrieb eines mit 48 Plätzen genehmigten und stattdessen mit über 300 Plätzen betriebenen Cafés. Die genannten Beispiele und weitere intransparente Pläne des Michaelshofes (Hotel, Campus) verdeutlichen auch, dass der Größenwahn der anthroposophischen Führung dabei keine Grenzen kennt. Aus dem Dorf soll ein anthroposophisches Klubresort werden und dafür werden vom Michaelshof – über rechtliche Vorgaben und Anwohner/innenwillen hinweg – die Landschaft, die ursprüngliche Natur und die Dorfstruktur zerstört.

        Perfiderweise wird all dies durch ein Image von angeblich ökologischem Anspruch und sozialem Miteinander kaschiert. Wälder zu roden und die schützenswerte standorttypische Flora und Fauna durch Parkanlagen mit Ziergewächsen zu ersetzen, die sogar bis in die Nacht beleuchtet sind, ist jedoch nicht ökologisch, sondern Naturzerstörung – und wie im Fall von „Arena“ und „Waldsee“ eben auch so nicht genehmigt. Ausschließlich die Interessen der eigenen spirituellen Gemeinschaft gelten zu lassen, nicht konforme Anwohner/innen zu bedrohen und zu vergraulen, um dann deren Grundstücke aufzukaufen, hat nichts mit sozialem Miteinander im Dorf zu tun. Ebenso wenig potenzielle Neuanwohner-/innen, die sich nicht dem Michaelshof anschließen möchten, mit allen Mitteln daran zu hindern, sich in Sammatz niederzulassen.

        Wir Anwohner/innen freuen uns über ein Café, einen Hofladen und ein lebendiges Dorf. Aber die vollkommen übertriebene Dimension der Michaelshofprojekte, mit Verkehrsbelastungen an jedem Wochenende wie zu KLP-Zeiten, und das rücksichtslose und rechtlich „grenzwertige“ Vorgehen der Führungsriege des Michaelshofes zerstören diese eigentlich guten Ansätze.

        Antje Bielert, Sammatz

        Like

      • Sebastian Hotz schreibt:

        Kann der jugendliche Bücherdieb gegenüber dem Lünebuch-Detektiv, der ihn beim Klauen erwischt hat, argumentieren, es walte zwar Gleichbehandlung, wenn seine illegaler Versuch zur Anzeige gebracht werde, aber keine Verhältnismäßigkeit, da (1.) ohne diese reguläre, aber rufschädigende Maßnahme ein Präzedenzfall nicht geschaffen werde, weil niemand außer ihnen beiden von seiner, des jetzt zerknirschten Delinquenten Absicht einer rechtswidrigen Zueignung mitbekommen habe, (2.) die negativen Folgen des Einschaltens der Polizei dessen positive Effekte übersteigen würden, da seine Mama an einem schwachen Herzen leide und den drohenden innerfamiliären Skandal womöglich nicht überleben werde und (3.) ihn nicht unlautere Gründe bewegt, sondern ein spontan nach seinem Recht verlangender Bildungshunger ihn zum Stehlen verleitet habe, der innere Zwang, ein aufgeklärter, mithin ein besserer Mensch zu werden, also ein quasi natürlicher Drang, gegen den im schwachen Moment heteronomer Übergriffigkeit vor dem fremden Regal einfach kein Magergras gewachsen gewesen sei?

        Like

      • Anne König schreibt:

        Liebe Frau Dreyer,

        die Beschlussvorlage Nr. 2024/895 der Kreisverwaltung von Lüchow-Dannenberg, die den Abgeordneten des Keistages am 4. März 2024 zur Abstimmung vorlag, gibt Auskunft darüber, wer die – nachträgliche – Legalisieung einer ganzen Folge gravierender, sich über mehrere Jahre hinziehender Rechtsverstöße initiiert hat und wie diese erreicht werden soll.

        »Mit Schreiben vom 11.08.2020 beantragte die Samtgemeinde Elbtalaue, sowie die Gemeinde Neu Darchau bei der unteren Naturschutzbehörde [also im Landratsamt Lüchow] die Neuabgrenzung des Landschaftsschutzgebietes ›Elbhöhen-Drawehn‹ im Bereich der Ortslage Sammatz. Anlass für die beantragte Entlassung von Flächen ist die beabsichtigte 98. Änderung des Flächennutzungsplanes ›Sammatz‹ in Verbindung mit der beabsichtigten Teilneufassung 2021 des Bebauungsplanes ›Sammatz‹.« (Siehe hier)

        Die Kreisbaudirektorin von Lüchow-Dannenberg, Frau Maria Stellmann, hatte schon vor längerem darauf hingewiesen, dass es, um den Rückbau (der illegalen Bebauung durch die Riege der Verantwortlichen aus der Sammatzer Arbeits- und Lebensgemeinschaft) zu verhindern, nachträglich erstellter Bebauungs- und Flächennutzungspläne (B- und F-Pläne) bedürfe UND dass die darin nachträglich aufgeführten Flächen nicht mehr im Landschaftsschutzgebiet liegen dürften, also nachträglich aus dem Schutzgebiet entlassen werden müssten.

        Die Frau Kreisbaudirektorin Stellmann wies ebenfalls darauf hin, dass für die entsprechenden nachträglich zurechtgeschneiderte Bauleitplanungen (B- und F-Pläne) die Gemeinde Neu Darchau und die Samtgemeinde Elbtalaue zuständig seien. Sie wusste sogar den Grund für diese große, mehrstufig orchestrierte nachträgliche Manipulation der beiden treibenden Akteure zu nennen: Diese (die Gemeinde Neu Darchau und die Samtgemeinde Elbtalaue) arbeiteten abgestimmt daran, damit sich der Ort als »Kultur- und Erlebnisdorf« weiter entwickeln könne. (Unter anderem sei in Sammatz ein Hotel geplant.)

        Auch (oder gerade) wenn der wirtschaftliche Aspekt für die Gemeinde Neu Darchau und damit ebenso für die SG Elbtalaue eine wichtige Rolle spielt, hätten weder die jeweiligen Verwaltungen noch beider Vertretungen über so lange Zeit das Handeln der Bauherren vom Michaelshof Sammatz dulden dürfen. Geradezu rätselhaft scheint mir die Pflichtvergessenheit der Kommunalaufsicht im Kreishaus von Lüchow über mehrere Jahre. Für mich ist das gesamte jetzt auf den Weg gebrachte Verfahren nicht haltbar, denn es ignoriert meines Erachtens zwei elementare Bestimmungen:

        • Rechtswidrig ist ein Verhalten einer Person bzw. einer Behörde oder ein Zustand, das/der im Gegensatz zur Rechtsordnung steht.
        • Die Maßnahme einer Behörde ist rechtswidrig, wenn sie gegen bestehende Gesetze verstößt.

        Like

      • Helga Dreyer schreibt:

        Liebe Frau König,

        im Landkreis Lüchow-Dannenberg ticken die Uhren eben anders.

        Die bezeichneten Verstöße fanden übrigens bereits alle vor dem 11.08.2020 statt (https://www.ejz.de/lokales/sammatz-rechtsverstoesse-legalisiert-id253052.html).

        Wie allerdings die Mitglieder des „Vereins zur Wahrung der dörflichen Struktur Sammatz“ und Vertreter/innen der Bürgerinitiative „Für Sammatz“ zu der beabsichtigten „Weiterentwicklung“ des Ortes mittels des geplanten Hotels stehen, das wurde offenbar nicht weiter untersucht, geschweige denn berücksichtigt.

        Dann hoffen wir mal, dass die ergrünte Hochkonjunktur und der durch optimistische Politiker für morgen bestellte Aufschwung in der Gemeinde Neu Darchau bzw. der Samtgemeinde Elbtalaue auch stattfinden wird.

        Like

      • Anne König schreibt:

        Liebe Frau Dreyer,

        das Fehlen einer notwendigen Baugenehmigung stellt grundsätzlich einen Fehler im Sinne von § 434 BGB dar. Dies gilt unabhängig von der Frage, ob die Errichtung genehmigungsfähig ist, weil die Baubehörde die Nutzung bis zur Erteilung der Genehmigung untersagen kann. Bei Verkauf, Verpachtung oder Vermietung eines Gebäudegrundstücks besteht eine Pflicht zur Offenbarung verborgener Mängel. Bei der Täuschung durch Verschweigen eines offenbarungspflichtigen Mangels handelt arglistig, wer einen Fehler der Kauf-, Pacht- oder Mietsache kennt oder zumindest für möglich hält, gleichzeitig weiß oder damit rechnet, dass der Vertragspartner den Fehler nicht kennt und bei Offenbarung den Vertrag nicht oder nicht mit dem vereinbarten Inhalt geschlossen hätte.

        Eine fehlende Baugenehmigung oder eine fehlende Genehmigung bezüglich der beabsichtigten Nutzung stellt einen verborgenen Mangel dar und somit besteht eine Pflicht zur Offenbarung seitens des Anbieters. Sobald dieser den Fehler kennt oder ihn zumindest für möglich hält, besteht bei nicht unerheblichen Mängeln eine Aufklärungspflicht. Kommt der Anbieter dieser Pflicht nicht nach, liegt eine arglistige Täuschung bzw. Betrug im Sinne von § 263 StGB vor.

        In die Praxis übersetzt, ist § 263 StGB (Betrug) in etwa so zu verstehen: Wer bei einem anderen vorsätzlich durch eine Täuschung (= Vorspiegelung falscher bzw. Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen) einen Irrtum hervorruft und diesen dadurch zu einer Vermögensverfügung veranlasst, was wiederum bei diesem zu einem Vermögensschaden führt, der betrügt. Geschütztes Rechtsgut ist dementsprechend das fremde Vermögen. Am häufigsten begegnen der Abrechnungsbetrug, der Eingehungsbetrug, der Erfüllungsbetrug, der Sozialleistungsbetrug, der Subventionsbetrug und der Versicherungsbetrug.

        Gewerbsmäßigkeit (§ 263 III 2 Nr. 1 StGB) liegt vor, wenn der Täter in der Absicht handelt, sich durch wiederholte Tatbegehung eine fortlaufende Einnahmequelle von einiger Dauer und einigem Umfang zu verschaffen; eine Bande setzt den Zusammenschluss von wenigstens drei Personen voraus, die sich in der Absicht zusammengeschlossen haben, in Zukunft und über eine gewisse Dauer noch ungewisse Straftaten zu begehen. Ein Vermögensverlust großen Ausmaßes (§ 263 III 2 Nr. 2 StGB) kann ab einem Betrugsschaden in Höhe von € 50.000,- vorliegen.

        Strafbar ist ausschließlich der vorsätzliche Betrug, nicht auch der fahrlässige Betrug.

        Der Betrug (§ 263 StGB) verjährt gem. § 78 III Nr. 4 StGB in fünf Jahren. Die Verjährung beginnt mit Beendigung der Tat, wird aber durch viele Ereignisse unterbrochen, z.B. durch die erste Vernehmung des Beschuldigten, den Strafbefehl oder die Eröffnung des Hauptverfahrens.

        Like

      • Helga Dreyer schreibt:

        Liebe Frau König,

        Sie konnten es nicht wissen, aber Ihre „Betrugs-Erklärungen“ kommen zeitlich passend und sind für mich in einer anderen (kommunalen) Angelegenheit gerade sehr hilfreich.

        Ihre Mail-Adresse ist mir leider nicht bekannt; ich nutze einfach mal diesen Weg und sage Ihnen > herzlichen Dank💫<

        Like

    • Jan Uwe Furhop schreibt:

      Der Homo Luneburgensis will nicht mehr kämpfen. Nicht um Prinzipien (Naturschutz, Denmalschutz usw.), nicht um Territorien (30 qm Magergras-Areal, historischer Wintergarten usw.), nicht einmal um die Unversehrtheit der eignen Autonomie („Darzauer Grund“, Elbbrücke, Schulwahl usw.). Stattdessen: Verabschiedung der Helden (Thomas Mischke, Wolf von Nordheim, Marko Puls usw.), Leugnung des Ernstfalls („Provinzposse“), kurz, wie Peter Sloterdijk sagen würde: „die Ausfahrt aus der Weltgeschichte in die großen Ferien eines allgemeinen, durch bienenfleißigen social media-Dämmer hart erarbeiteten Desinteresses„.

      Nur in Barnstedt sind Volk und Adel offenbar nicht damit einverstanden, sich die Handlungsmöglichkeiten ihrer Gemeinde durch eine Kreisverwaltung mit schier unbegrenzbarer Kompetenzausdehnungsfreude regel(ge)recht strangulieren zu lassen. („Die Gesamteinnahmen aus Steuern der kleinen Kommune belaufen sich 2024 voraussichtlich auf 1.049.800 Euro. Gleichzeitig aber muss Barnstedt 1.206.900 Euro an Kreis- beziehungsweise Samtgemeinde-Umlage überweisen.“ (Redakteur Klaus Reschke in LZonline vom 9. März 2024))

      Like

  6. Werner Mellentin schreibt:

    Na, ja, Herr Jenkel.

    „Hände weg vom Hüttenzauber“, das kling doch etwas bedächtig. Das konnte Georg Büchner (Juli 1834) besser: „Friede den Hütten, Krieg den Palästen!“

    Wobei man das Wort Krieg aus dem historischen Kontext betrachten müsste. Heute also kein physischer sondern ein medialer Krieg.

    Like

    • Otto Berg schreibt:

      Naja, Herr Mellentin,

      wenn Sie schon mit einer historischen Flugschrift wirtschaften, dann sollten Sie auch der Wahrheit (und nicht der situativen Brauchbarkeit einer Parole) die Ehre geben. (Zitat: »Dieses Blatt soll dem hessischen Lande die Wahrheit melden«). Büchner und seinem Ko-Autor Weidig ging es gerade NICHT darum, »Klein gegen Groß« aufzuwiegeln, »die da oben gegen uns hier unten« in die Schranken zu weisen (oder, wie Herr Jenckel verniedlicht, das kleine gallische Dorf gegen das große imperialistische Rom in Stellung zu bringen), es ging ihnen (die beide ihr Leben dafür aufs Spiel setzten) gerade um die Verrechtlichung der Staatsverhältnisse, um kodifizierte Verfassungen und Gesetze, die – endlich – FÜR ALLE Menschen gleichermaßen gelten. Es ging darum, dem Dezisionismus, dem Faust- und Herrenrecht, der »familiären« Willkür durch dynastische Macht, der »paternalistischen« Aristokratie und ihren großburgeoisen Claqueuren (samt deren »Instrumenten« aus gehorsam schießenden Soldaten, willfährigen Polizeischergen, hörigen Juristen und loyal prügelnden Abhängigen) den Riegel von universell gültigen Rechten in der Gestalt eines bürgerlichen Gesetzbuches und eines Katalogs von unantastbaren Prinzipien vorzuschieben.

      Der letzte Satz des »Hessische[n] Landbote[n]« lautet:

      »Und bis der Herr euch ruft durch seine Boten und Zeichen, wachet und rüstet euch im Geiste und betet ihr selbst und lehrt eure Kinder beten: ›Herr, zerbrich den Stecken unserer Treiber und laß dein Reich zu uns kommen, das Reich der Gerechtigkeit. Amen.‹«

      »Das Reich der Gerechtigkeit«, Herr Mellentin, NICHT »das Reich der Volks-, Gallier-, Medien-, Landjugend-, Leserbriefautoren-, Schreihälse-, Marketing-, Amelinghausen- oder SG-Bürgermeister-Gerechtigkeit!«

      Schutzhütten »schwarz bauen« oder Asylunterkünfte »schwarz rückbauen«, lieber Herr Mellentin, wo sehen Sie da mit Blick auf Recht und Gesetz den prinzipiellen Unterschied? Wo ist die Grenze, Herr Mellentin? Wo beginnt das Naturschutzgesetz, wo endet es? Wo beginnt das Menschenrecht, wo endet es? Wo beginnt die Geltung des Gesetzes, wo endet diese? Wo beginnt der Rechtsstaat, wo endet er? Wo beginnt das (angebliche) »Recht« per Massen- oder PR-Akklamation wieder ins Faustrecht überzugehen, wo bleibt es noch ein lässlicher Jokus, der harmlose Häme und »Hüttenzauber« statt hetzende Harm und »Hasserzunder« im Gefolge hat? Bevorzugen Sie das Recht oder »rechtsfreie Spielräume«? Wo stünden Karl Georg Büchner und und Friedrich Ludwig Weidig wohl heute?

      »Wo Unrecht zu Recht wird, wird Widerstand zur Pflicht«. Würde Bert Brecht diesen Satz Herrn Jenckel, Christoph Palesch und Ihnen zurufen? Oder würde er mit ihm die Handlungs- bzw. Prozessvollmacht von Herrn Klepper, Jens Böther und Klaus Bruns einleiten?

      Like

      • jj schreibt:

        Hauptmann von Köpenick
        Friedrich: ’n Mensch biste doch nur, wenn de dich in ’ne menschliche Ordnung
        stellst. Leben tut ooch ne Wanze.
        Voigt: Sehr richtig, die lebt. Un‘ weeste, warum die lebt? Erst kommt de
        Wanze, Friedrich, un‘ dann de Wanzenordnung – erst der Mensch,
        Friedrich, und dann de Menschenordnung!
        Fr.: Willem, du fährst auf’m janz falschen Jleis. Bei uns in Deutsch-
        land jib’t jar kein Unrecht. Bei uns jeht Recht un Ordnung über
        alles.
        Voigt: So…meine Ausweisung? Is det Recht un Ordnung? Und deine Beför-
        derung? Is det recht un Ordnung? Wenn, dann muß de Ordnung rich-
        tig sein, un det isse nich!!!
        Fr.: Willem, ick sage dir: vor det Jeld, dat se an meiner Löhnung
        sparen, wird vielleicht ’ne Kanone jebaut.
        Voigt: Ja, un dann jeht se los, un dann trifft et wieder dich, bumm-bumm,
        da liegste –
        Fr.: Jawoll. Da lieg‘ ick. Wenn’s ma losjeht. Un denn weeß ick aber
        ooch, wofür. Vor’s Vaterland, vor de Heimat.
        Voigt: Mensch, ick häng‘ an meiner Heimat jenau wie du, jenau wie jeder,
        aber erst soll’n se m’r ma drin leben lassen in der Heimat, dann
        kann ick auch sterben für, wenn’s sein muß! Wo isse denn, die
        Heimat? Im Polizeirevier? Oder hier im Papier? – Ick seh jar
        keene Heimat mehr vor lauter Bezirke…
        Fr.: Ick will det nich hören, Willem…un‘ ick darf’s nich hören. Ick
        bin Soldat un…ick bin Beamter.
        Marie: …nu streitet doch nich!!!
        Fr.: Haste denn jar keene innere Stimme, die dir sagt…
        Voigt: Vorhin, uff’m Friedhof, da hab‘ ick se jehört, die innere Stimme.
        Da hat se jesprochen, da hat se zu mir jesagt: Mensch, hat se je-
        sagt, einmal kneift jeder ’n Arsch zu – du auch, hat se jesagt,
        und dann stehste vor Jott dem Vater, der alles jeweckt hat, vor
        dem stehste denn, un der fragt dir ins Jesichte: Schuster Willem
        Voigt, wat haste jemacht mit dein‘ Leben, un dann muß ick sagen:
        Fußmatte…Fußmatte, muß ick sagen, die hab ick jeflochen in Ge-
        fängnis, un da sind se alle drauf rumjetrampelt. und Gott der
        Vater sagt zu mir: Jeh weg, sagt er, Ausweisung, sagt er, det-
        wegen hab ick dir det Leben nich jeschenkt, det biste m’r schul-
        dig, sagt er, wo isset? Wat haste ‚mit jemacht?…Un denn, Fried-
        rich, denn isset wieder nischt mit de Aufenthaltserlaubnis…
        Fr.: Du pochst an die Weltordnung, Willem. Det is Versündigung.

        Like

      • Otto Berg schreibt:

        Ja, lieber Herr Jenckel,

        Zuckmayers »Hauptmann von Köpenick« aus dem Jahre 1931 ist ein »deutsches Märchen in drei Akten«. Aber es ist kein hierher passendes Argument. Es verlacht die anmaßende Herrenreiterei und ihr Gegenstück, das selbstmitleidige Duckmäusertum, geißelt die antiseptische Regelpedanterie und beweint die opferselige Lumpenverlotterung, spießt die Obrigkeitshörigkeit genauso auf wie den Untertanengeist, karikiert den selbstherrlichen Militarismus und den würdelosen Respekt vor der vergöttlichten Uniform…

        Auch das ist (wie Büchners Zeit des Vormärz) eine Station auf der glitschigen Fischtreppe zum Rechtsstaat, in dem wir das Glück haben zu leben. Bekanntlich bedurfte es nach der Uraufführung am 5. März 1931 am »Deutschen Theater Berlin« noch eines zwölfjährigen Schlenkers, bevor es auf die Zielgerade ging. Als er noch in einer Demokratie lebte, war Gauleiter Joseph Goebbels, der spätere »Präsident der Reichskulturkammer« und »Reichsminister für Volksaufklärung und Propaganda«, einer der ersten Theaterrezensenten des Bühnenstückes von Zuckmayer, einem, wie er meinte, »von jenen Asphaltschreibern, die fälschlich in dieser Demokratie als Dichter ausgegeben werden« (»Der Angriff« Nr. 51 vom 12. März 1931, S. 2).

        Sie zitieren die Figur (nicht dessen historisches Vorbild) Friedrich »Willem« Voigt, der ohne Aufenthaltsgenehmigung in Berlin lebt, ohne die er als behördlich Ausgewiesener keinen Pass bekommt, den er aber braucht, um die Stadt zu verlassen:

        »Is det recht un Ordnung? Wenn, dann muß de Ordnung richtig sein, un det isse nich!!!«

        Und ja, lieber Herr Jenckel, Willem lebt in einer »Ordnung«, die »nich richtich is«. — Herr Palesch und die von ihm zum Zwecke des politischen Aufmerksamkeitsmanagements in Dienst genommene Amelinghauser Landjugend tun das nicht! Der SG-Bürgrermeister hat auf einen Grand gereizt, im Skat aber nur zwei Luschen gefunden. Die »Ordnung« für Naturschutz ist »richtig«. Palesch und Böther hätten die Angelegenheit noch vor einem halben Jahr unaufgeregt und geräuschlos bereinigen können. Doch in Amelinghausen witterte »man« den ganz großen PR-Coup. — JETZT geht es nicht mehr um eine zu große Hütte am falschen Ort, um eine kleinkarierte Schildbürgerpetitesse. JETZT geht es um die Frage, ob »recht un Ordnung« gelten oder ob »im Lüneburger Land« verbindliche Gesetzte von krakeelenden Facebook-Mobs und von dort umjubelten örtlichen »Medienheroen« mit Journalistenvergangenheit, mit Landtagsgegenwart und mit (vermeinter) Karrierezukunft außer Kraft gesetzt werden.

        Herr Bruns hat den Terminus »Präzedenzfall« ins Spiel gebracht. Frau Dreyer hat nachgewiesen, dass es für diese berechtigte Warnung beunruhigende Vorbilder gibt und somit allen Grund, die Sache nicht länger für einen Reklame-Klamauk rund um das Heideblütenfest und den Lopau-Tourismus zu halten.

        Like

  7. Klaus Bruns schreibt:

    Aber Herr Jenckel, waren die Gallier auch Gesetzesbrecher, wurden sie etwa deswegen geliebt? schmunzeln.

    Like

Kommentar verfassen