Wahlen gewinnen mit der Brücken-Naherwartung

Niedersachsen singen gerne und laut, sie seien sturmfest. Das Attribut haben sich die Freunde einer Elbbrücke bei Neu Darchau redlich verdient. Stoisch leben sie seit drei Jahrzehnten in einer Brücken-Naherwartung und trotzen allen Rückschlägen. Beim Bauherrn Landkreis Lüneburg grenzt dieses Planen über Jahrzehnte an Beschäftigungstherapie. Und die Querung steht wieder und wieder im Wahlprogramm. Ende 2026 ist es wieder so weit. 

Dabei will die rot-grüne Landesregierung die Brücke gar nicht mehr. Gerade hat das Land im Entwurf zum Landesraumordungsprogramm das unterstrichen, will Brücke durch Fähre ersetzen. Doch der Landkreis plant ganz Niedersachse stur die Brücke weiter. 

Ginge es um Peanuts, wäre das egal, aber es geht um viele, viele Millionen. Der Landkreis will dieses Jahr noch mal eine neue Kostenschätzung präsentieren, zurzeit rund 95 Millionen, und Ende des Jahres den Planfeststellungsbeschluss vorlegen und 2027 bauen. Der Landrat, ihm ist die Brücke ein Herzensprojekt, weiß natürlich, dass es 2027 nichts wird, aber Ende 2026 sind schließlich wieder Landratswahlen. Und wenn es nichts wird, wissen wir zumindest, wer schuld ist: Grüne und SPD, die Koalition in Hannover.

Dass erstmal gegen den Plan geklagt wird, dass der Kreistag Lüchow-Dannenberg aufgrund der Planunterlagen längst von dem Vorhaben abgerückt ist, die Brücke würde schließlich im Wendland gebaut, wird schlicht ignoriert. Dass sich die Rahmenbedingung für eine Elbbrücke, ob Klima, Weltpolitik (Aufrüstung) oder Naturschutz zunehmend und schnell ändern, all das spielt für Brücken-Fans keine Rolle. Ist Europa nicht gerade der Hotspot der Erderwärmung?

Und dass Olaf Lies bald als Ministerpräsident von Format Niedersachsen regiert, der seit langem sagt, die Finanzierung dieser Brücke sei zunehmend „unrealistisch“ – so what. Ja, und dass Zuschüsse aus dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) kein Automatismus sind, das wollen die Fans, ganz Fans, nicht glauben. 

Schon im Anfang fand die Brücke “der Herzen“ trotz aller Hoffnungsreden keinen Platz im Bundesverkehrswegeplan. Auch im Landesraumordnungsprogramm steht bisher nur ein dürrer Satz vom regionalen Projekt. Und in dem Grundsatzpapier soll die Brücke nun auch noch ganz gestrichen und durch Fähre ersetzt werden. Das führt zu einem irrwitzigen Wettlauf zwischen dem Planer und potenziellen Bauherrn Landkreis Lüneburg und dem Land Niedersachsen als Geldgeber. 

Die erste Planung kassierten vor rund zwanzig Jahren die Gerichte, im zweiten Anlauf wurde die Brücke zu teuer. Bis heute kostete sie mit allen Aufwendungen, die über die Jahrzehnte aufgelaufen sind, schon weit über 100 Million Euro. Finanziert werden soll die Brücke über Bundes- und Landesmittel. Doch der Eigenanteil des Landkreises Lüneburg liegt schon jetzt irgendwo zwischen 20 und 25 Millionen Euro. Dazu kommt die Bauunterhaltung, die nach ein paar Jahren gnadenlos den tiefroten Kreis-Etat verhagelt.

Was nicht in die Köpfe will: Mit der sinnvollen neuen Mobilitätsgesellschaft MOIN des Kreises Lüneburg und der Finanzierung und Unterhaltung der Arena bindet der defizitäre Landkreis schon viel Geld. Dass die Finanzierung der Brücke on top in jedem Fall zu Lasten der Sanierung von Infrastruktur geht und dazu jede Kommune über die Kreisumlage in die Pflicht genommen wird, ärgert schon heute Verwaltungschefs. 

Ein kleiner Landkreis baut eine große Elbbrücke. Schon das klingt nach Himmelfahrtskommando. Dass selbst Parteigänger der Brücken-Fraktion den Fall angesichts der hohen Kosten abgehakt haben, es aber nicht öffentlich sagen mögen, bedauerlich.  

Die letzte Hoffnung für die Brücke könnten jetzt die vielen Milliarden sein, die übers Land ausgeschüttet werden, und die Schlagworte Entbürokratisierung und schnelle Baugenehmigungen – bevor der Rotstift im Landesraumordnungsprogramm greift. Ich aber bleibe dabei: In diesem Jahrzehnt wird kein Bagger für die Elbbrücke anrollen. Andernfalls springe ich natürlich zu jeder Jahreszeit in die Elbe. 

Hans-Herbert Jenckel

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Journalist, Dipl.-Kaufmann, Moderator, Lünebug- und Elbtalaue-Liebhaber
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32 Responses to Wahlen gewinnen mit der Brücken-Naherwartung

  1. Avatar von Klaus Bruns Klaus Bruns sagt:

    Lisbeth Schmiegel
     warum anonym? brauchen sie einen ghostwriter? meine nahtod-erfahrungen lassen mich raten, ob ich es schaffe noch 80 zu werden. ich brauche keine brücke die noch gebaut werden soll. werde sie eh nicht erleben. ich brauche brücken, die in ordnung sind und deswegen ist die instandsetzung die erste priorität und keine wolkenkuckucksheime.

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    • Klaus Bruns,
      was eine Leni Riefenstahl (* 22. August 1902 bis † 8. September 2003) oder ein David Rockefeller (* 12. Juni 1915 bis † 20. März 2017) konnten, können Sie schon lange. Doch dass für Sie allein zählt, was für Sie allein zählt, brauchen Sie nicht eigens zu betonen. Das wurde schon immer an jedem von Ihnen geäußerten Satz deutlich.

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      • Avatar von Klaus Bruns Klaus Bruns sagt:

        oh, wie sie sich doch irren. ich setze mich für meine kinder ein, damit sich deren melken in der zukunft in grenzen hält. oder glauben sie im ernst, das die brücke für ein nullsummenspiel zu haben ist? sie lisbeth werden auch noch feststellen, das die einfalt für die eigene geldbörse sehr teuer werden kann.

        hiermit beende ich meine anwesenheit in diesem blog. Herr Jenckel, bleiben sie gesund und bleiben sie so, wie sie sind. die schreibende zunft hat jetzt und in zukunft von mir ruhe. schmunzel

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      • Große, mit wildem Augenrollen und mitleidheischendem Pathos angekündigte Klaus Bruns-Blog.jj-Abschiede gab es in den letzten 10 Jahren schon mindestens 20.

        Länger als 1 ½ Tage haben Sie nie ausgehalten. Aber was soll das auch? „Konsequenz ist ein Kobold, der in engen Köpfen spukt“, soll Ralph Waldo Emerson (siehe Anfang 3. Abs. hier) gesagt haben. Darauf könnte sich künftig nicht nur unser sauerlandtöpfischer Sabbel-Zappel-Fiddi berufen, falls er heute bei Herrn Jenckel mitliest, sondern es kann das natürlich in Theorie und Praxis auch weiterhin unser Reppenstedter Weltweiser tun, sogar wenn er Leute, die diese Maxime beherzigen, gewöhnlich „Politiker“ schilt.

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      • Avatar von klausbruns klausbruns sagt:

        Eckhard Pols (CDU) wird Wirtschaftslotse der Stadt Lüneburg

        und wieder hat die verwaltung sich einen zusätzlichen posten angeeignet. ob das keiner merkt? die wähler sind ja sowas von dämlich. die verwaltung sorgt eben gern für sich. wenn alle stricke reißen wird verdi einspringen. und tschüss

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  2. Avatar von Helga Dreyer Helga Dreyer sagt:

    Der Beitrag des Blogmasters und der hinweisende Kommentar, der von Frau Thies für die BI Ja zur Fähre – nein zur Brücke! eingesandt wurde, aber auch diverse FB-Kommentare zum LZ-Artikel erwecken bei mir den Anschein, dass wichtige gesetzmäßige Indikatoren zur Brückenplanung und zur Finanzierung des Brücken-Vorhabens nicht bekannt sind oder zumindest verkannt werden.

    Sofern auf mögliche kommende Richtersprüche verwiesen wurde, sollte eben auch beachtet werden, dass die Richter Rechtsstreitigkeiten durch auf Tatsachen angewandte Rechtsregeln beilegen werden (Rechtsrationalität).

    Emotionalität bleibt dabei außen vor.

    Diese Eckpunkte müssen in der Brückenthematik also korrekt beachtet werden, es sei denn, jemand legt es auf Streitigkeiten an.

    • Warum ist ein Landkreis Bauherr der Brücke und nicht das Land Niedersachsen oder gar der Bund? Nicht die Brücke selbst ist das ausschlaggebende Handlungsziel; es wird eine STRAßE gebaut, in deren Verlauf ein Fluss überquert werden muss. Wer hier die Baulast hat, bestimmen zwei Gesetze:
    • a) Bundeswasserstraßengesetz (WaStrG) hier: § 41 Kosten der Herstellung von Kreuzungsanlagen Absatz 2: Werden öffentliche Verkehrswege verändert oder neu angelegt und müssen neue Kreuzungen mit Bundeswasserstraßen hergestellt oder bestehende geändert werden, hat der Baulastträger des öffentlichen Verkehrsweges die Kosten der Kreuzungsanlagen oder ihrer Änderungen zu tragen, soweit nicht ein anderer auf Grund eines bestehenden Rechtsverhältnisses dazu verpflichtet ist.
    • b) Baulastträger nach dem Niedersächsisches Straßengesetz sind die Landkreise Lüneburg (rechtselbisch) und Lüchow-Dannenberg (linkselbisch)– da die Brücke Kreisstraßen verbinden wird (§ 3 NStrG, Einteilung)
    • Das Grundgesetz (Artikel 28 Abs. 2 GG: Den Gemeinden muss das Recht gewährleistet sein, alle Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft im Rahmen der Gesetze in eigener Verantwortung zu regeln. Auch die Gemeindeverbände haben im Rahmen ihres gesetzlichen Aufgabenbereiches nach Maßgabe der Gesetze das Recht der Selbstverwaltung und die Niedersächsische Verfassung (Artikel 57 Abs. 1 NV): Gemeinden und Landkreise und die sonstigen öffentlich-rechtlichen Körperschaften verwalten ihre Angelegenheiten im Rahmen der Gesetze in eigener Verantwortung) gewährleisten den Gemeinden und Landkreisen das Recht der Selbstverwaltung. Zur kommunalen Selbstverwaltung gehören die Aufgabenhoheit, die Gebietshoheit, die Organisationshoheit, die Personalhoheit, die Finanzhoheit, die Planungshoheit und die Satzungshoheit.
    • Die Landesregierung kann also beim Brückenprojekt de jure nicht in die Planungs- und Finanzhoheit der beiden Kommunalverbände (LG und L.-DAN) eingreifen, sofern diese im Rahmen der Gesetze ausgeübt werden.

    Welche Funktion hat eigentlich der Eintrag der Elbquerung als Ziel im Landesraumordnungsprogramm des Landes Niedersachsen? (Nachfolgend alles Netzfunde)

    Zunächst allgemein zur Einordnung – was ist Raumordnung?

    • In den Raumordnungsplänen werden einzelne Ziele und Grundsätze der Raumordnung für ein bestimmtes Gebiet konkret festgelegt, dabei werden die vielfältigen Nutzungen des Raums aufeinander abgestimmt und räumliche Konflikte ausgeglichen. Die Raumordnungspläne dienen der Konkretisierung der abstrakten gesetzlichen Grundsätze in § 2 Absatz 2 Raumordnungsgesetz.
    • Sie formulieren allgemeine Vorgaben zur Ordnung des Raumes, insbesondere hinsichtlich Siedlungs-, Freiraum- und Infrastrukturen. In ihnen werden einzelne Ziele und Grundsätze der Raumordnung für ein bestimmtes Gebiet konkret festgelegt. Die Rechtswirkungen dieser Festlegungen verhelfen der Raumordnung letztendlich zu ihrer Bedeutung in der Praxis: Die in einem Plan festgelegten Ziele der Raumordnung sind in der Regel für nachfolgende raumbedeutsame Planungen und Projekte bindend, und auch die festgelegten Grundsätze der Raumordnung sind in der Regel bei nachfolgenden  Planungen und Projekten als abwägungsrelevanter Belang zu berücksichtigen. An Ziele der Raumordnung stellt der Gesetzgeber von allen Erfordernissen die strengsten Anforderungen, weil von ihnen die weitestgehenden Bindungswirkungen ausgehen.
    • Ziele der Raumordnung werden in § 3 Abs. 1 Nr. 2 ROG abschließend definiert. Daneben müssen aber auch allgemeine rechtsstaatliche Anforderungen erfüllt sein wie etwa, dass sich das Ziel im Rahmen des durch § 1 Abs. 1 ROG bestimmten Aufgabenbereichs der Raumordnung bewegt. Dies gewinnt an Aktualität im Verhältnis von Raumordnung zu raumbedeutsamen Fachplanungen vor allem dann, wenn durch Ziele der Raumordnung bindende Vorgaben für die Bedarfsplanungen der Fachplanungsträger gemacht werden sollen. So kann durch ein Ziel der Raumordnung (das sogenannte Freihaltungsziel) zwar die Trasse für eine feste Elbquerung frei von anderen Nutzungen gehalten werden (insbesondere von gemeindlicher Siedlungsentwicklung), nicht aber die Gemeindeverbände Lüchow-Dannenberg und Lüneburg verpflichtet werden, diese Brücke überhaupt zu bauen.
    • Ziele der Raumordnung sind administrative Planfestlegungen und keine legislativen Anordnungen, auch wenn der Plan als Rechtsverordnung erlassen wird. Im Umkehrschluss kann die Landesregierung also nicht mittels Ziel-Eintrag im LROP „anordnen“, dass die bestehende Fährverbindung (die übrigens selbst keinen Raum beansprucht und daher als Ziel-Maßnahme im LROP nichts zu suchen hat) bedarfsgerecht ausgebaut werden soll.

    Die Elbquerung bei Darchau / Neu Darchau als Brücke ist erstmals 1994 im Nds. LROP als Ziel aufgeführt worden. Damit ist lediglich der Raum geordnet (gesichert) worden, d. h., das Brückenprojekt darf nur zwischen Darchau und Neu Darchau verwirklicht werden (nicht z. B. in Bleckede, wie es der BM aus Neu Darchau anregte).

    Das Bestreben der Nds. Landesregierung, den bindenden Ziel-Eintrag im LROP Brücke durch eine „bedarfsgerechte Verbesserung in die vorhandene Fährverbindung“ verändern zu wollen – s. Auszüge aus dem Entwurf – , wird einer gerichtlichen Prüfung mit der höchsten anzunehmenden Wahrscheinlichkeit gar nicht standhalten können.

    • Aus welchem Grund versucht aber die Landesregierung dennoch, dieses Ansinnen (LROP-Ziel-Änderung zur Elbquerung) mit der Brechstange durchzuführen?
    • Die Antwort ist ganz einfach: um den durch B 90 / Die Grünen unerwünschten (um nicht zu sagen verhassten) Brückenbau doch noch verhindern zu können, wird suggeriert, dass dem Landkreis Lüneburg der Zugang zu Landesförderungen aus dem NGVFG (hier 75 Prozent der zuwendungsfähigen Baukosten) verwehrt werden müsste, so dass das Vorhaben für den Landkreis damit unfinanzierbar wäre. Es dürfte auch dem letzten Zweifler schon aufgefallen sein, dass in der Brückenangelegenheit Bedienstete des für das LROP zuständige ML im Doppelpack mit Vertretern des Verkehrsministeriums auftreten, um dem Publikum die angebliche Nichtfinanzierbarkeit der Brücke verkaufen zu wollen. Die für einen Ziel-Eintrag zugrundeliegenden Vorschriften im ROG und NROG setzen sich jedoch gerade nicht mit der Finanzierbarkeit eines im LROP genannten Projektes auseinander, geschweige denn machen die Gesetze eine Finanzierbarkeit für den Eintrag in das LROP abhängig.
    • Die Förderrichtlinien zum GVFG bestimmen die Voraussetzungen der Zulässigkeit dieser Förderung. Nach Abschnitt 3.1 muss das Vorhaben u. a.
      nach Art und Umfang zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse dringend erforderlich sein und die Ziele der Raumordnung und Landesplanung berücksichtigen.
    • Ein Canceln des bisherigen Ziels „Brücke“ würde also nicht ausreichen, um mögliche Landesmittel ablehnen zu können, es muss zwingend ein Austausch der Beschaffenheit zum genannten Ziel zur Elbquerung geschaffen werden, damit – wie angestrebt – ein Förderantrag des Landkreises Lüneburg verweigert werden könnte. Nebenbei gesagt, bedingt die Förderung nach dem NGVFG keinen Eintrag im LROP (dann müsste ja jeder Fahrradweg, jede Bushaltestelle, für die dann Landesmittel nach dem NGVFG beantragt werden sollen, im Vorwege dort eingetragen sein).
    • Das Primärziel der Landesregierung ist also, vorzutäuschen, dass der Landkreis Lüneburg keine Landes-Fördergelder für den Brückenbau erwarten kann, verbunden mit der Hoffnung der ML, dass der Kreistag deshalb weitere Handlungsschritte zur Brückenplanung ad hoc einstellt.
    • – Quintessenz:
    • Konzepte und auch die neue Formulierung, die ja ein „Konzept“ umschreibt, können keine Ziele im Sinne des § 3 Abs. 1 Nr. 2 ROG sein.
    • das bisherige Ziel Brücke kann nicht durch Fährkonzept oder durch „Verbesserung des Fährangebots“ ersetzt werden, allenfalls könnte das Ziel aus dem LROP gestrichen werden.
    • einer Förderung von Landesmitteln steht – soweit die in den Richtlinien weiteren beschriebenen Voraussetzungen erfüllt worden sind – nichts entgegen
    • – die ML hält den erdachten Mythos „keine Förderung des Brückenvorhabens wegen einer Zieländerung im LROP“ aufrecht, weiß aber, dass sie mit Zitronen handelt, denn der Planfeststellungsbeschluss des LK LG zum Brückenbau wird noch in diesem Jahr (2025) erwartet, also vor Abschluss des ersten Beteiligungsverfahrens zur LROP-Änderung (der Kelch der Inzidentkontrolle wird also an sie vorübergehen).
    • Das LROP-Ziel zum Zeitpunkt des Planfeststellungsbeschlusses lautet dann (wie seit 1994): „Die Flussquerung der Elbe bei Darchau / Neu Darchau ist als Brücke im Rahmen einer Regionallösung zu verwirklichen“. Der Planfeststellungsbeschluss stoppt das weitere Vorgehen der ML zum LROP-Änderungsverfahren in Sachen Brücke.

    Ich resümiere für mich: für nichts und wieder nichts wird mit dem Gebaren der Landesregierung mein Vertrauen in Demokratie und staatliches Handeln ramponiert.

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    • Avatar von jj jj sagt:

      Frau Dreyer, weil nicht nur der Bund, sondern auch das Land nicht als Bauherr auftreten wollte, wurde aus einer Landes- eine Kreisstraße, damit überhaupt Geld fließt. Was wurde in drei Jahrzehnten nicht alles versprochen: Geld von der EU, aus Mecklenburg-Vorpommern, vom Bund (Härtefall). Alles Luftnummern. Es bleibt nur die Etappe. .

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      • Avatar von Klaus Bruns Klaus Bruns sagt:

        Frau Dreyer, hat so manchen , als ehemalige lehrerin erklärt, was sache ist. ich finde sie niedlich. aber für einwände gegen die brücke, ist sie einfach nicht zu haben. da sind luftnummern nicht ausreichend , um es zu ändern. ihr gott wird ein verwaltungsrichter sein. das so jemand, der nie gewählt wurde, um politik zu machen bestimmen soll, ist dabei ihr völlig egal, hauptsache, es wird gebaut. ob sie von der baufirma einen orden bekommen wird, steht dabei bestimmt noch in den sternen. schmunzel.

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      • Herr Bruns, als ehemalige schauspielerin , hat so manchen zum theaterfan bekehrt , was klasse ist. ich finde ihn niedlich. aber für einwände gegen seine schriftstellerei, ist er einfach nicht zu haben. da sind kummernummern nicht ausreichend , um es zu beklagen. sein ghostwriter wird eine buchhalterin in reppenstedt sein. das so jemand, der nie erwählt wurde, um dichtung zu machen , bestseller bestimmen soll, ist dabei ihm völlig egal, hauptsache, es wird publiziert. ob er von der luenepost einen orden bekommen wird, steht dabei bestimmt noch in den sternen. schmunzel.

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  3. Avatar von Heike Thies Heike Thies sagt:

    Ja zur Fähre – nein zur Brücke!

    Seit 2001 wehren wir uns gegen den Bau einer Brücke über die Elbe, zwischen Neu Darchau (Samtgemeinde Elbtalaue, Landkreis Lüchow-Dannenberg, Niedersachsen) und Darchau (Amt Neuhaus, Landkreis Lüneburg). Wir fordern den Erhalt der bestehenden Fährverbindung und den Schutz des Biosphärenreservats Elbe.

    Argumente für die Fähre . . . . . . . . . . .. . . . . . . . . . Argumente gegen die Brücke

    Unsere Petition unterstützen: Nein zur Brücke über die Elbe im UNESCO-Biosphärenreservat Elbtalaue

    Alles zu Einwendungen

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  4. Avatar von Otto Berg Otto Berg sagt:

    Liebe Frau Dreyer, lieber Herr Jenckel,

    die Niedersächsische Landesregierung hat in ihrer Kabinettssitzung vom 08. April 2025 den ersten Entwurf für die Fortschreibung des Landes-Raumordnungsprogramms (LROP) zur Vorbereitung des Beteiligungsverfahrens freigegeben.

    Im Niedersächsischen Ministerialblatt Nummer 157 (80. Jahrgang, Herausgeber: Niedersächsische Staatskanzlei) hat das Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz am 9. April 2025 seinen konkreten Planentwurf im Verfahren zur Änderung der Verordnung über das Landes-Raumordnungsprogramm Niedersachsen im Rahmen des von ihm angestrebten Beteiligungsverfahrens öffentlich bekanntgemacht → Bek. d. ML v. 09.04.2025 – 303-20302/3870/2025 – (Bezug: Bek. v. 25.07.2023 im Nds. MBl. S. 558).

    Die in unserem Zusammenhang stehenden Änderungen des LROP betreffen insbesondere (hier Seite 2) dessen…

    Abschnitt 4.1.3 „Straßenverkehr“ (Überarbeitung der Festlegungen zum Straßenverkehr, zu den Vorranggebieten Autobahn, zu den Vorranggebieten Hauptverkehrsstraße und zu den Vorranggebieten Hauptverkehrsstraße, vierstreifig – nun Vorranggebiete Hauptverkehrsstraße [großräumig] – sowie Änderung des bestehenden Ziels der Raumordnung zur Elbquerung bei Darchau/Neu Darchau).

    Die nachrichtliche Lesefassung mit Kennzeichnung der im LROP geplanten Textänderungen (Stand März 2025) gemäß des Entwurfs 2025 der Verordnung zur Änderung der Verordnung über das LROP (ohne Anhänge und Anlagen) informiert darüber, wie die Ziele und Grundsätze der Raumordnung im Sinne des § 3 Abs. 1 Nrn. 2 und 3 des Raumordnungsgesetzes (ROG) sowie Planungsaufträge im Sinne des § 4 Abs. 1 des Niedersächsischen Raumordnungsgesetzes (NROG) festgelegt werden.

    Das gestrichene Ziel im Entwurf von LROP-Abschnitt 4.1.3, Ziffer 04 auf Seite 61 lautete:

    Die Flussquerung der Elbe bei Darchau/Neu Darchau ist als Brücke im Rahmen einer Regionallösung zu verwirklichen.

    Das neu eingefügte Ziel im Entwurf von LROP-Abschnitt 4.1.3, Ziffer 04 auf Seite 61 lautet:

    Es sind die räumlichen Voraussetzungen für eine bedarfsgerechte Verbesserung der Fährverbindung Darchau – Neu Darchau im Rahmen einer Regionallösung zu schaffen und zu sichern.

    In der Begründung, Teil G – Umweltbericht – Punkt 2.38 Straßenverkehr: Festlegung zur Flussquerung der Elbe bei Darchau/Neu Darchau (4.1.3 Ziffer 04) auf Seite 305 ist zu lesen:

    Die bisherige Festlegung zu Ziffer 04 wird ersetzt, da als Neufestlegung für die Flussquerung der Elbe bei Darchau/Neu Darchau anstelle einer Brücke eine bedarfsgerechte Verbesserung der vorhandenen Fährverbindung im Rahmen einer Regiona llösung vorgesehen ist. Derzeit wird eine Modernisierung des vorhandenen kommunalen Fährangebotes aus naturschutzfachlichen und finanziellen Gesichtspunkten angestrebt.

    Ich bleibe daher bei meinem Resümee wie ich es bereits im zweiten Absatz, zweiter Teil vom 6. April 2025 um 1:07 Uhr formuliert hatte:

    Ein quantitativ und qualitativ charakterisierbares Fährkonzept liegt immer noch nicht vor […] die angekündigte LROP-Änderung ist ohne jede Realisierungsaussicht, es sind [auch Herrn Schulz-Hendel] keine rechtswirksamen Handhaben bekannt, die eine Förderung der geplanten Brücke nach dem so herrlich deutsch benamten Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz des Landes ausschließen könnten, sofern der Planfeststellungsbeschluss bestandskräftig [also ausgeklagt], die Finanzierbarkeit des kreiseigenen Kostenanteils gesichert – und der nicht weiter anfechtbare Förderantrag bei Nachweis der Baureife gestellt worden ist.

    ____________

    Sieben Anmerkungen zu Herrn Jenckels sieben Statements vom 18. April 2025 um 20:03 Uhr. Was nicht in sein Anti-Brücken-Weltbild passt, das wird von ihm wie üblich einfach ausgeblendet:

    Ich stimme Ihnen in einer Hinsicht zu: Frau Dreyer hat das Gewicht diesmal deutlich mehr aufs Schanfudern als aufs Argumentieren gelegt.

    ❶ Aber, wer hat jemals behauptet, die Förderzusagen [bzw. die Förderungen] des Landes seien ein Automatismus? Eine quasi-automatische Prozessmechanik setzt unter vier Bedingungen ein. Selbst Herr Lies ließ durch Herrn Budde immer wieder verkünden: Die Bewilligung werde kommen, (1.) wenn der Planfeststellungsbeschluss bestandskräftig [also ausgeklagt], (2.) die Finanzierbarkeit des kreiseigenen Kostenanteils gesichert – und (3.) der nicht weiter anfechtbare Förderantrag bei (4.) Nachweis der Baureife gestellt worden ist. Siehe dazu den Kommentar zum Lies Brief vom April 2024 von Otto Berg am 4. Mai 2024 um 18:19 Uhr.

    ❷ Die Meinungen von WIMI Lies und MP Weil, der Landkreis werde seinen Anteil wohl kaum wuppen können, sind, wie Herr Jenckel weiß, nur Meinungen. Sie besagen nullkommanullnüscht darüber, was der Landkreis tatsächlich können wird und was nicht.

    ❸ Nicht die Möglichkeit, sondern die an Wirklichkeit grenzende Wahrscheinlichkeit, dass gegen die Realisierung der Baumaßnahme geklagt werden wird, ist eine allseits bekannte und nach Vorliegen eines Planfeststellungsbeschlusses übliche (und daher zeitlich eingepreiste) Binsen-Tatsache. (Die Strittigkeit der Ortsumfahrung, wie sie in §3, Absatz 3 der Brückenvereinbarung festgeschrieben ist, wird eine Rolle spielen.)

    ❹ Wann und wo hat Frau Dreyer jemals ignoriert, dass nur die förderfähigen Kosten mit GVFG-Mittel gefördert werden und dass die Unterhaltungskosten [in Teiilen] beim Landkreis Lüneburg liegen?

    ❺ Dass der Landkreis Lüchow-Dannenberg schon ausgeschert ist, trifft nicht zu! Er möchte vielleicht, kann aber nicht.

    ❻ Es ist keine Selbstverständlichkeit, dass mehr gegen als für die Brücke spricht. Das einleuchtend zu belegen, dürfte Herrn Jenckel nicht leicht fallen.

    ❼ Auch der Nachweis, dass die Brücke unter den strengen volkswirtschaftlichen Normen von Kosten und Nutzen keine Chance hätte, ist nicht ohne Weiteres (wenn überhaupt) zu erbringen. Dies plausiebel zu demonstrieren, ist dem niedersächsischen Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz jedenfalls noch nicht eingefallen — geschweige denn gelungen.

    Vielleicht reichen Sie bald Genaueres nach, lieber Herr Jenckel. Ich lasse mich da gerne überraschen.

    Aber all das können Sie natürlich auch weiterhin ausblenden und beim reinen (begründungslosen) Behaupten bleiben

    Frau Dreyer und Ihnen, Herr Jenckel, und den Ihren und allen anderen Blog.jj-Aktiven und -Rezeptiven (nicht trotzdem, sondern auf jeden Fall) wünsche ich ebenfalls ein frohes Osterfest!

    LG, Ihr Otto Berg

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  5. Avatar von Karsten Haase Karsten Haase sagt:

    Warum gelingt es modernen Gesellschaften kaum, ihren CO₂-Ausstoß zu senken – trotz des Wissens um die Konsequenzen? Jens Beckert legt die strukturellen Blockaden im Umgang mit der Klimakrise offen.

    Leseprobe

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    • Avatar von Rübsam-Wassong Bernd Rübsam-Wassong Bernd sagt:

      Die Angst unserer Politiker von CDU und SPD (genannt „die Mitte“) vor der AfD wirkt anscheinend lähmend auf ihre Gehirne. Aufrüsten auf Teufel komm raus? Was, wenn die AfD an die Macht kommt? Gegen wen werden dann die Waffen gerichtet? Die Machtergreifung durch Donald Trump, der innerhalb kürzester Zeit den Rechtsstaat aushebelt, sollte doch zu denken geben.

      Die AfD hat versprochen, euch zu jagen. Aber warum rennt ihr vor ihr her? Bleibt stehen! Hört auf, eure Macht zu sichern, indem ihr wie die AfD Ängste und Neid schürt. Zeigt neue Wege auf, statt die Bevölkerung gegen Bürgergeldempfänger aufzustacheln. Seht ihr wirklich keinen anderen Weg, den Lohnabstand zu den Menschen im Niedriglohnbereich herzustellen, als das Kürzen des Bürgergeldes?

      Lohnnebenkosten liegen in Deutschland mit 43 Prozent vom Bruttolohn an der Weltspitze. Was wäre, wenn es bei Menschen im Niedriglohnbereich eine umgekehrte Kappungsgrenze gäbe? Dass zum Beispiel bis zu einem Bruttoeinkommen von 3.500 Euro Arbeitslosengeld, Krankenkassenbeiträge, Pflegeversicherung und Rentenbeiträge auf den unteren Stufen entfallen würden? Da wird sich Arbeit immer mehr lohnen als der Bezug von Bürgergeld.

      Die Lohnnebenkosten tragen in hohem Maße dazu bei, den Gesundheits- und Pflegebereich unbezahlbar zu machen. Die Betriebe würden entlastet und ihre Wettbewerbsfähigkeit gestärkt. Zur Finanzierung müsste im Gegenzug die Kappungsgrenze für die hohen Einkommen gestrichen und die 43 Prozent Sozialabgaben bis zum Multimilliardär erhoben werden. Neben der Einführung der Sozialversicherungsbeiträge für Wohlhabende müssen endlich auch die asozialen Medien über Sozialabgaben zur Sicherung des sozialen Friedens in unserer Gesellschaft herangezogen werden. Eine Erhöhung der Mehrwertsteuer auf 25 Prozent bei gleichzeitiger Abschaffung dieser Steuer auf Lebensmittel könnte zur Sicherung des Rentensystems beitragen. Zudem würde sinnloser und klimaschädlicher Konsum reduziert. Ich hoffe, die SPD-Mitglieder besinnen sich darauf, dass der erste Buchstabe im Parteinamen einmal für „sozial“ stand. Wenn ihr diesem unseligen Koalitionsvertrag wirklich zustimmt und meint, weiter wursteln zu können wie bisher, würde es mich nicht wundern, wenn die AfD bei den nächsten Wahlen die absolute Mehrheit bekommt. Mal sehen, ob die euch dann ein Pöstchen im Bundestagspräsidium gönnt.

      Bernd Rübsam-Wassong, Bahrendorf

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  6. Avatar von Klaus Bruns Klaus Bruns sagt:

    Herr Jenckel, der Witz ist auch morgen noch gut.

    Jens Böther lügt nicht, er ist Politiker.

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    • Avatar von Hagen Stolz Hagen Stolz sagt:

      Hat große Ähnlichkeit mit dem Bonmot, das gestern, heute und morgen wahr war, ist und bleibt:

      Klaus faselt nicht, er heißt Bruns.

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  7. Avatar von Helga Dreyer Helga Dreyer sagt:

    Ihr Ostergeschenk enthält faulige und vergiftete Eier, lieber Herr Jenckel.

    Würde es einen Orden für Ignoranten und Halbwisser geben, ich würde glattweg anregen, dass Sie die Auszeichnung erhalten. Genügend Beweise, dass Sie ein rühmenswerter Anwärter wären, haben Sie ja schon früher geliefert, auch jetzt mit der von Ihnen erledigten Auftragsarbeit, den schon als widersinnig erkannten Murks Ihrer bisherigen Verlautbarungen als Quelle der Wahrheit wiederzubeleben. Der bezahlte Fürsprecher und Postillon der digitalen Welt für die Lüneburger Oberbürgermeisterin hat Sie für Ihre Dienste ja dann heute auch öffentlich gelobt.

    Nur, lieber Herr Jenckel, es wird Ihnen und anderen nicht gelingen, die Mehrheit der Lüneburger Kreistagsmitglieder mit übersteigerten Imaginationen so einzuseifen, dass diese die Brückenplanung Knall auf Fall einstellen wollten.

    Wir leben doch heute in einer Informationsgesellschaft, die einen einfachen Zugang zu einer Menge von Wissen ermöglicht. Warum nutzen Sie diese Quellen eigentlich nicht?

    Glauben Sie wirklich, dass Landrat Böther sich nicht vorher bei Fach-Juristen abgesichert hat, als er auf Nachfrage dem LZ-Redakteur Reschke kundtat, trotz der Botschaft aus Hannover, in den Entwurf zur Fortschreibung des LROP die Änderung des bisher genannten Ziels „Brücke“ in Ziel „Fähre“ eingebracht zu haben (die Fachwelt lacht sich scheckig), das Planverfahren mit dem Planfeststellungsbeschluss abzuschließen?

    Ich kann es aushalten, dass Sie (und andere) gegen den Brückenbau sind.

    Es geht mir aber gehörig gegen den Strich, wenn diese Meinungen mit Halbwahrheiten untermauert werden und obendrein heuchlerisch die Kostenschätzung, das Klima, der Naturschutz und neuerdings auch die Weltpolitik (geht’s noch, lieber Herr Jenckel?) bemüht werden, um uns, den „Brückenfans“, eine Empfindung für soziales Miteinander – dazu gehören natürlich auch finanzielle Ressourcen der öffentlichen Hand – abzusprechen.

    Ohne jetzt im Einzelnen auf Ihre offenbaren Fehlinformationen eingehen zu wollen, die sich hinter dem Link Schon im Anfang verbergen, hier noch einmal die schon im letzten Jahr von mir aufgestellte Hypothese:

    Die Bekundung im Koalitionsvertrag, ein Fährkonzept zu favorisieren, ja selbst die formelle Veröffentlichung der Absichtserklärung, das LROP – Ziel „Brücke“ durch „Fährkonzept“ oder wie heute im Entwurf der Fortschreibung zum LROP durch die Formulierung „Schaffung der Voraussetzungen für eine bedarfsgerechte Verbesserung der Fährverbindung“ ersetzen zu wollen, ist nicht justiziabel.

    Die Akteure in der Hannoveraner Schaltzentrale achten genau darauf, dass ihre Weste weiß bleibt. Eine Inzidentprüfung durch ein Gericht soll auch mit allen Mitteln vermieden werden.

    Es wird allein auf psychologische „Kriegsführung“ zur Einschüchterung des „Gegners“, damit die Mauer – der Zusammenhalt – des Lüneburger Kreistags in der Brückenfrage einstürzt, gesetzt.

    Pressesprecher der Landesregierung (Frau Pörksen, Herr Budde) wurden und werden eingeschaltet, die wiederum die Medienlandschaft bedienen.

    Und diese wittert Auflage, Klicks oder Quote, wenn sie über die lancierte Meldung der „bedauerlicherweise nicht machbaren Finanzierung und deshalb nicht realisierbaren Brücke“ berichtet.

    Man muss nun wirklich kein investigativer Journalist sein, um erkennen zu können, dass das Kokolores ist, denn ohne einen adäquaten Ersatz für das Ziel Brücke, der neu und raumbedeutsam sein muss – und das ist ein Fährkonzept oder eine verbesserte Fährverbindung gerade nicht (wie auch immer beides ausgestattet sein würde), dürfen Landesfördermittel nicht von vornherein versagt werden.

    Ich frage Sie, lieber Herr Jenckel, inwiefern kann „die Schaffung der Voraussetzungen für eine bedarfsgerechte Verbesserung der Fährverbindung als abschließend abgewogene textliche oder zeichnerische Festlegung und damit als eine verbindliche Vorgabe i. S. d. § 3 Abs. 1 Nr. 2 ROG eingeordnet und deshalb als Ziel im LROP eingetragen werden?

    Die Förderrichtlinien des NGVFG besagen, dass Landesfördermittel dann nicht fließen dürfen, wenn das zu fördernde Vorhaben gegen Ziele der Landesplanung verstoßen wird.

    Verstehen Sie die Hinterlist, die sich in dem perfiden Vorgehen der LR verbirgt, lieber Herr Jenckel?

    Wenn die „Beeinflussung von außen“, die sich dabei an Zielpersonen – wie direkt die politischen Entscheider ( KT-Mitglieder) oder indirekt Personen, die „Druck“ auf diese Entscheider ausüben können (z.B. Wähler) – wendet, um bei diesen Zielpersonen (KT-Mitglieder, Wähler) Motivation, Verunsicherung, Vertrauensverlust, Spaltung des Zusammenhalts und Forcierung eines Konflikts sowie Instabilität hervorzurufen,

    damit letztendlich das Gewünschte der absendenden Triebfeder erfüllt wird, ohne dass diese „einen Finger krumm“ gemacht hat, außer zunächst eine „Absichtserklärung“ bekanntzugeben oder wie jetzt – und das entgegen allen Regeln des ROG bzw. des NROG – das bisherige schlussabgewogene mit strikter Bindungswirkung versehene LROP-Ziel Brücke (seinerzeit gerade auch abgewogen gegen die schon bestehende Fährverbindung), durch den Ziel-Eintrag Verbesserung genau dieser Fährverbindung in den Entwurf zur LROP-Fortschreibung aufzunehmen, obwohl die Rechtsunwirksamkeit allen bekannt ist,

    nicht genau in diese Kategorie der psychologischen kognitiven „Kriegsführung“ hineinpasst, so frage ich Sie, lieber Herr Jenckel: wie nennen Sie denn das Gebaren der Landesregierung und ihrem Gefolge?

    Wäre das Handeln dieser Akteure dann nicht als beispiellose Geisterfahrt durch unsere freiheitliche demokratische Grundordnung einzuordnen?

    Abschließend noch ein Dank an Herrn Balmaceda, der durch seinen LZ-FB-Kommentar von heute dafür sorgte, dass dieses Vorgehen einem breiteren Publikum als bisher bekannt gemacht werden konnte.

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    • Avatar von jj jj sagt:

      Liebe Frau Dreyer,
      ich hatte Ihnen ja vorher zugesagt, dass Sie mich zerlegen dürfen.

      Das ist Ihnen im Anfang famos gelungen. Bei den Fakten aber gilt das nicht.

      Was nun das Halbwissen angeht, das Ignorieren, so denke ich, gebührt Ihnen die Krone. Was nicht in Ihr Brücken-Weltbild passt, das wird einfach ausgeblendet.
      – Die Förderzusagen des Landes sind kein Automatismus, sie liegen im Ermessen des Landes.
      – Minister Lies und MP Weil haben mehrfach darauf verwiesen, dass der Landkreis seinen Anteil wohl kaum wuppen kann.
      – Die Möglichkeit, dass gegen die Planung geklagt wird, lassen Sie völlig außer acht. Dabei hat das Oberwaltungsgericht gerade in der Brückenvereinbarung von Kommunen und Landkreisen den Hebelfür Klagen gesehen, und dies auch bei der abschlägigen Klage der Gemeinde Neu Darchau noch einmal betont. Es muss halt erst der Planfeststellungsbeschluss vorliegen.
      – Dass nur die förderfähigen Kosten mit GVFG-Mittel gefördert würden und nicht alle, dass die Unterhaltungskosten beim Landkreis Lüneburg liegen, dass der Landkreis Lüchow-Dannenberg schon ausgeschert ist, all dass ignorieren Sie einfach.

      Kurzum: Ich lasse mich gerne überraschen, aber erstmal spricht mehr gegen als für die Brücke, die unter den strengen volkswirtschaftlichen Normen von Kosten und Nutzen keine Chance hätte. Es sei denn, wie in diesem Fall, man attestiert sich selber den Nutzen. Aber all das können Sie natürlich ausblenden.

      Trotzdem:
      Ihnen ein frohes Osterfest. LG Ihr jj

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      • Avatar von Helga Dreyer Helga Dreyer sagt:

        Lieber Herr Jenckel,

        danke für die prompte Antwort, danke für die lieben Ostergrüße, ich wünsche Ihnen ebenso frohe Osterfeiertage.

        Wenn ich heute in meinem Kommentar nicht auf einzelne Felder näher eingegangen bin, dann heißt das nicht, dass ich generell Themen einfach ausblende. Und eigentlich wissen Sie doch auch ganz genau, dass ich auf die von Ihnen angeführten Punkte schon längst in Ihrem Blog näher eingegangen bin.

        Aber wir können diese gerne noch einmal anreißen:

        • Sie behaupten: Die Förderzusagen des Landes sind kein Automatismus, sie liegen im Ermessen des Landes.

        Da irren Sie, lieber Herr Jenckel. Bitte lesen Sie hier und ergänzend hier noch einmal nach, worauf Minister Lies verwiesen hat.

        Ja, das NGVFG ist eine sogenannte „Kann-Vorschrift“, d. h. aber auch, dass nicht willkürlich ein Antrag ausgeschlossen werden kann.

        Das hat das Lies-Ministerium seinerzeit in einer Email an den Chefredakteur der EJZ klargestellt, hier der entscheidende Auszug:

        „Er (der Antragsteller) kann aber vom Zuwendungsgeber erwarten, dass die Anträge der Antragsteller gleich bewertet werden (einheitliches Verwaltungshandeln)“.

        Das heißt: Würde der Antrag auf NGVFG-Fördermittel von vornherein zurückgewiesen werden, würde der Landkreis Lüneburg eben seinen grundgesetzlich gesicherten „Rechtsanspruch“ auf Förderung der Brücke einklagen müssen wegen der Ermessungsreduzierung auf Null  der Landesbehörde bei Eingriffen von Grundrechten: Hierbei ist besonders auf einen Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz aus Art. 3 GG zu achten. Vergleichbare Sachverhalte dürfen nämlich ohne sachlichen Grund nicht ungleich behandelt werden.

        • Sie behaupten: Die Möglichkeit, dass gegen die Planung geklagt wird, würde ich völlig außer Acht lassen.

        Auch das stimmt nicht, lieber Herr Jenckel. Immer wieder habe ich darauf hingewiesen, dass Verwaltungsrichter das letzte Wort zu der Verwirklichung des Brückenbaus haben werden.

        Exemplarisch hierfür ein Auszug aus meiner Antwort für Herrn Bruns vom 7. März 2024:

        Ich muss auch niemanden davon überzeugen, dass die Brücke gebaut werden soll, denn die maßgeblichen Politiker in unserer repräsentativen Demokratie haben alles in die Wege geleitet und werden die in unserem Rechtsstaat geltenden Gesetze und Verordnungen strikt einhalten (müssen), auch „Niedersachsen“ da bin ich mir sicher. Das letzte Wort werden in dieser Sache Verwaltungsrichter sprechen.

        • Sie behaupten, ich würde einfach ignorieren, dass (a) nur die förderfähigen Kosten mit GVFG-Mittel gefördert würden und nicht alle, (b) dass die Unterhaltungskosten beim Landkreis Lüneburg liegen, (c) dass der Landkreis Lüchow-Dannenberg schon ausgeschert ist.

        Diese Behauptungen sind – auch inhaltlich – von Ihnen frei erfunden!

        Zu a) Ging es um die NGVFG-Fördermittel, habe ich stets von „zuwendungsfähigen Baukosten“ gesprochen und niemals behauptet, dass alle Aufwendungen, die im Zusammenhang mit dem Brückenbau und dem Bau der Umgehungsstraße um Neu Darchau stehen, mit NGVFG-Mitteln gefördert werden (können). Sind konkrete Zahlen im Blog oder auch auf der Internetseite unseres Vereins zu den NGVFG-Förderungen genannt worden, sind als Berechnungsgrundlage immer nur die zuwendungsfähigen Baukosten angeführt worden.

        Zu (b) Für die Internetseite des Vereins „Brücken bauen e. V. habe ich den Aufsatz „Mit welchem Anteil würden die Folgekosten den Landkreis Lüneburg belasten?“ verfasst und zusätzlich x-mal zum Thema im Blog darüber geschrieben.

        Schauen Sie, lieber Herr Jenckel, hier sogar einmal mit dem Vergleich der Brücken-Folgekosten zum Arena-Bau. Können Sie entdecken, dass ich das Thema Unterhaltungskosten, die beim Landkreis Lüpneburg liegen, ignoriert habe?

        Zu (c) Wann und wodurch ist der Landkreis Lüchow-Dannenberg denn aus der Brücken-Planung ausgeschert? Habe ich da etwas übersehen? Sie meinen doch wohl hoffentlich nicht die rechtsungültige Untersagungsverfügung zur Weiterplanung durch die dortige Landrätin?

        Und noch etwas, lieber Herr Jenckel. Sie schreiben, dass die Brücke „unter den strengen volkswirtschaftlichen Normen von Kosten und Nutzen keine Chance hätte“.

        Hatten wir das Thema nicht erst vor kurzer Zeit besprochen und sind beim genauen Hinschauen volkswirtschaftlich gesehen auf ein ganz anderes Ergebnis gekommen, nämlich dass die Brücke eine Fährverbindung aus volkswirtschaftlichen Gesichtspunkten um Längen schlagen würde?

        Liebe Grüße

        Ihre Helga Dreyer

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    • Avatar von Klaus Bruns Klaus Bruns sagt:

      Helga Dreyer

      seit dem sogenannten brückenversprechen gab es in niedersachsen zig regierungen. darunter auch ihre geliebte cdu. niemand wollte ernsthaft ihre geliebte brücke bauen. sie müssen also noch warten, bis die in neuhaus besonders beliebte afd in niedersachsen ans ruder kommt. die nazis werden ganz bestimmt ihrem wunsch frau dreyer dann nachkommen. da lohnt es sich doch noch zu warten, oder?

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      • Avatar von Helga Dreyer Helga Dreyer sagt:

        Unsinn, Du siegst, und ich muss untergehn! Mit der Dummheit kämpfen Götter selbst vergebens.

        (Quelle: Schiller, Die Jungfrau von Orleans. Eine romantische Tragödie, 1801. 3. Akt, 6. Auftritt, Talbot zu Lionel)

        Klaus Bruns, wann war denn die „Regierung in Niedersachsen“ zuständig für den Bau der Brücke?

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      • Avatar von Klaus Bruns Klaus Bruns sagt:

        Helga Dreyer

        die schnapsidee ,brücke, wurde nicht vom bürger losgetreten. wir hatten nach dem grenzfall reichlich kreistage und nicht einer hat am anfang für eine brücke gestimmt. die menschen hatten andere probleme. das die politik gern dem bürger flöhe mit hilfe ihrer wirtschaftslobbyisten ins ohr setzen, ist nicht neu. hauptsache bauen. und wer auf geschenke wartet, wie die brückenfreunde es tun, schließlich soll der landkreis nicht alles zahlen, oder? sollte mal aus den puschen kommen, und verraten, wer für den bau alles in zukunft verzichten soll. schon lustig, oder, zahlen darf man, aber unsinn verhindern darf die regierung nicht?frau dreyer, sie machen es sich mit dem hinter paragraphen-verstecken zu einfach.

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      • Avatar von Klaus Bruns Klaus Bruns sagt:

        Frau Dreyer, was haben sie im landtag gesucht, wenn die regierung doch gar nicht für die brücke zuständig ist? schmunzeln.

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      • Avatar von Helga Dreyer Helga Dreyer sagt:

        Klaus Bruns,

        warum fragen Sie, wenn Sie es doch schon (wie immer besser) wissen?

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      • Avatar von Willi Banse Willi Banse sagt:

        Klaus Bruns,

        jeder engagiert sich eben, wo und wie er kann.

        Frau Dreyer im niedersächsischen Landtag, Sie im Reppenstedter Nachtsessel.

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      • Avatar von Klaus Bruns Klaus Bruns sagt:

        Frau Dreyer

        ein tipp, sie sollten den teilchenbeschleuniger nutzen. um so eher ist das thema brücke endlich vom tisch. ich war so frei und habe gerade eine petition zu diesem thema unterschrieben.

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      • Avatar von Willi Banse Willi Banse sagt:

        Klaus Bruns

        Wann sind Sie in die physikalische Grundlagenforschung eingestiegen? Hat Ihre wirtschaftsliberale Parteifreundin Anikó Hauch Ihr Interesse für die dunkle Materie wecken können? Welche Fragen zur elektroschwachen Wechselwirkung und dem Verhalten des Higgs-Bosons treiben Sie um? Wo haben Sie die Petition für die Milliarden-Finanzierung des 91 km großen Future Circular Collider (FCC) gefunden, in dem erst Elektronen und Positronen und dann Protonen mit zuvor unerreichten Energien von bis zu 100 Teraelektronenvolt kollidieren sollen?

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  8. Avatar von Eckehardt Scheibler Eckehardt Scheibler sagt:

    Sag mal Tanja, liegt die eigentliche Brückenplanung immer noch im Gebiet des LK Lüchow-Dannenberg. Scheint aber keinen zu interessieren. Meyer hatte schon mal darauf verwiesen. Oder steigst Du damit in den Wahlkampf ein? Dann bekommt Frau Dreyer doch noch recht? E

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    • Avatar von Hannelore Burmeester Hannelore Burmeester sagt:

      Hallo Ecki,

      wenn Du Dir die Brückenvereinbarung für die Brücke zwischen Neu Darchau (LK DAN) und Darchau (LK LG) vom 9. Januar 2009 durchliest, die Meyer (SG Elbtalaue), Hinneberg (Gde Neu Darchau), Schulz (LK DAN) und Nahrstedt (LK LG) seinerzeit – mit bis heute bindender Rechtskraft – im Namen ihrer demokratisch gewählten und mehrheitlich beschließenden und sie beauftragenden Vertretungen autorisiert haben, dann bist Du auch schnell darüber im Bilde, dass „die eigentliche Brückenplanung immer noch die Gebiete der LKe Lüchow-Dannenberg und Lüneburg“ betrifft.

      Womit steigst Du denn in den kommenden Kommunalwahlkampf ein? Was machen eigentlich die Planungen der Projektgruppe „Buchholzer Bahn – Wandlung zur Veloroute„, die schon vor sieben Jahren einen Radwanderweg auf der ehemaligen Trasse vom Bahnhof der Nordheidestadt bis zum Lüneburger Bahnhof ins Werk setzen wollte? Bastelt ihr immer noch an Euren Luftschlössern oder hat Rainer (LR WL) sich schon mit Jens (LR LG) zwecks Planungen auf dem Gebiet des LK LG ins Benehmen gesetzt?

      Genieße die Ostertage

      Lore

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  9. Avatar von Jan Uwe Furhop Jan Uwe Furhop sagt:

    Lieber Herr Jenckel,

    Ihr erster Link (Erderwärmung) verlinkt nicht.

    Drei Fragen:

    1. Wer ist der Schöpfer des expressionistisch visionären Brückengemäldes? Ihr Sohn Fiete? Steht dem Künstler klarer als Ihnen vor Augen, was im Jahre 2027 konkrete Form annehmen könnte?
      ·
    2. Woher wissen Sie, dass der Landrat „weiß“ und dazu noch „natürlich“, dass es 2027 mit dem Brückenbauen nichts wird? Nach Auskunft von LZ-Redakteur Klaus Reschke hat der Landrat erst vor sechs Tagen „versprochen“, geplant sei, mit der Umsetzung im Jahr 2027 zu beginnen. Wollen Sie also andeuten, dem Landrat sei das Lügen (= mit Täuschungsabsicht wissentlich die Unwahrheit sagen um ein bestimmtes Ziel zu erreichen) „natürlich“, sei quasi dessen zweite, sozusagen „politische“ Natur?
      ·
    3. „Finanziert werden soll die Brücke über Bundes- und Landesmittel“? Wie kann das sein? Müsste es nicht erstens heißen „mitfinanziert“? Und „Bundesmittel“? Sie schreiben doch selbst, es handle sich um ein Kreisstraßenprojekt, das durch dafür bereitstehende, im Falle erfüllter Bedingungen immer wieder zugesagte und dann praktisch „automatisch“ in 3 Rationen auszahlbare GVFG-Fördermittel vom Land unterstützt und folglich gutgeheißen werde? Meines Wissens existiert die GVFG-Förderung durch den Bund für Straßenbauprojekte von Kreisen und Kommunen schon seit dem Jahr 2020 nicht mehr. Die Länder erhalten zum Ausgleich für die von ihnen allein zu leistenden Förderzuschüsse einen höheren, allerdings nicht für Verkehrsvorhaben zweckgebundenen Anteil aus dem Umsatzsteueraufkommen des Bundes.

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    • Avatar von jj jj sagt:

      1) Fiete und ich gemeinsam
      2) Jens Böther lügt nicht, er ist Politiker, dazu einer, den ich schätze. Ich bin nur nicht seiner Meinung.
      3) Das haben Sie ja schon selber beantwortet. Indirekt ist der Bund im Boot. Was die GVFG-Förderung angeht, dürfen Sie gerne Nachhilfe z.B. bei Alt-OB Mädge nehmen. Das liegt im ermessen des Landes. Wie sagte es Staatssekretärin Pörksen: Dafür ist schlicht kein Geld in der Kasse. Lg jj

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      • Wenn ich lese, was Sie hier zu Herrn Böther schreiben, erinnere ich mich an das von Frau Dreyer gestern Mittag in ihrer Anmerkung allgemeiner Art Zitierte:

        Glaubwürdigkeit der Institutionen und der handelnden Personen ist eine der unverzichtbaren Voraussetzungen für die Lebensfähigkeit einer demokratischen Gesellschaft und eines demokratischen Staats.

        Wenn die Bürger nicht an die ehrlichen Absichten der an der Spitze des Staates handelnden Personen glauben können, dann wird es den Bürgern sehr schwer gemacht, überhaupt an die Demokratie zu glauben.

        So Noch-Bundeskanzler Helmut Schmidt am Freitag, den 1. Oktober 1982 in seiner Rede im Deutschen Bundestag in Bonn (vgl.: Plenarprotokoll 9/118 der 118. Sitzung in der 9. Wahlperiode, Seite 7160, Blatt 4 von 50, vorletzter Absatz rechts unten).

        Übrigens meldet das Plenarprotokoll unmittelbar an das Vorige anschließend:

        (Lebhafter Beifall bei der SPD und Beifall bei Abgeordneten der FDP)

        Je größer die Glaubwürdigkeitslücken, desto geringer die Handlungsfähigkeit von Parlament und Re-
        gierung.

        (Beifall bei der CDU/CSU)

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      • Avatar von Klaus Bruns Klaus Bruns sagt:

        die glaubwürdigkeit ist eine zier, doch weiter kommt man ohne ihr. trump führt es doch vor und mischt sämtliche politik-gläubigen durch. landrat böther misst auch nur mit zweierlei maß. arena und brücke sind da ein gutes beispiel.

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