Der Wiedergänger von der Elbe

Dies ist eine Geschichte vom Scheitern und Streiten, von Neuanfang und ungewissem Ausgang. Es ist eine Geschichte, in der die Gefühle schon mal den Sachverstand trüben. Der Landkreis Lüneburg will für bis zu 100 Millionen Euro eine Brücke über die Elbe schlagen. 

Gefühle statt Fakten
Brücke der Herzen oder Wahlkampfschlager, Hoffnungsträger für Wirtschaftsaufschwung oder Steuergeld-Vernichtung. Die geplante Elbbrücke bei Neu Darchau erfüllt viele Klischees bei Befürwortern und Gegnern. Wie ein Wiedergänger taucht sie seit dreißig Jahren am Ufer des Stroms auf. 

Brücke oder Fähre? Das ist in Neu Darchau die Frage.

Zum Greifen nah
Schon kurz nach der Grenzöffnung gehen Politiker mit der Brücken-Idee hausieren. Und als dann das Amt Neuhaus 1993 von Mecklenburg-Vorpommern nach Niedersachsen wechselt und Teil des Landkreises Lüneburg wird, ist die Brücke das größte Versprechen. Es soll auch im Kleinen zusammenwächst, was zusammen gehört. Es passt in die Zeit. Der regionale Bundestagsabgeordnete Kurt-Dieter Grill will EU-Fördertöpfe für die Querung anzapfen, auch der Landtagsabgeordnete Uwe Inselmann aus Lüneburg lockt mit EU-Geld. Anders sei das Vorhaben nicht zu finanzieren. Die Brücke scheint zum Greifen nah.

Optimisten unter sich
Zur Jahrtausendwende werden die Weichen gestellt. Der damalige Planungsdirektor Franz-Peter Koenig beim Landkreis hat schon einen Zeitplan. „Baubeginn könnte im Jahr 2004, die Fertigstellung zwei Jahre später sein. Aber dazu muss die Finanzierung aus Mitteln des Gemeindeverkehrs-Finanzierungsgesetzes, kurz GVFG, und der Europäischen Union gesichert sein.“ Damals kalkuliert er mit 39 bis 44 Millionen Mark, nicht Euro.

Erste Enttäuschungen
Ein Jahr später ist zwar klar, dass es kein Geld von der Europäischen Union gibt, trotzdem wird weiter geplant. 2001 ist Wahljahr und die Brücke ein Werbeschlager. Der LZ-Kommentator Klaus Reschke warnt schon: „Ein weiteres millionenschweres Symbol der Einheit – die Dömitzer Brücke – wird bereits von den meisten Autofahrern links liegen gelassen. Ein Schicksal, das wahrscheinlich auch die 40 Millionen Mark teure Brücke in Neu Darchau treffen wird. Mit Sicherheit gibt es Projekte, die förderungswürdiger sind.“

Zweimal gescheitert
In Lüneburg erweist sich die Planung als eine mit Tunnelblick. 2007 scheitert sie endgültig vor dem Oberverwaltungsgericht Lüneburg. Denn die Besonderheit ist nicht nur, dass ein Landkreis eine Elbbrücke plant und bauen will, sondern auch noch im Nachbarlandkreis Lüchow-Dannenberg, zu dem die Gemeinde Neu Darchau gehört. Und da, sagen die Richter, sei der Landkreis Lüneburg nicht zuständig. Hunderttausende an Steuergeld sind zu dem Zeitpunkt schon elbabwärts getrieben. Aber es gibt das Versprechen und es gibt einen zweiten Anlauf. 

Der Schulterschluss
Die Landkreise Lüneburg und Lüchow-Dannenberg schließen darauf mit den Gemeinden eine Brückenvereinbarung. Ein unkündbarer Vertrag, der allerdings Interpretationsspielraum lässt und gerichtsnotorisch wird.

Beschränkter Nutzen
Der wirtschaftliche Nutzen der Brücke ist, das zeigen schon die vorhandenen Studien, regional eng begrenzt. Die Verkehrsfrequenz für ein Bauwerk dieser Größe bei rund 600 Berufs- und Schulpendlern eher gering. Auch deswegen findet die Brücke keinen Widerhall, weder im Bundesverkehrswegeplan noch im Landesraumordnungsprogramm.

Bund der Steuerzahler schaltet sich ein
Anfang Januar 2019 meldet sich der Bund der Steuerzahler Niedersachsen und Bremen e.V. erneut mit detaillierten Fragenkatalogen an den Landkreis Lüneburg als Planungsbehörde und potenziellen Bauherrn und an Niedersachsens Verkehrsminister Althusmann als Fördergeld-Geber.

Die Antwort des Landkreises Lüneburg liegt schon im Januar vor, fällt aber sehr vage aus, weil noch Jahre bis zur Planreife vergehen werden.

Wirtschaftsminister will Wirtschaftlichkeit prüfen lassen
Die Brücken-Millionen, so Althusmann, würden über mehrere Jahre im GVFG-Topf reserviert. Allerdings würden die Anträge auf Förderung erst von der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr unter anderem auch auf Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit untersucht. 

Althusmann schließt seine Antwort, in dem er schreibt: Er gehe davon aus, dass der Landkreis Lüneburg „auch im eigenen Interesse unter Beachtung der einschlägigen technischen Regelwerke“ selber die Wirtschaftlichkeit untersuchen werde, und zwar zur „volkswirtschaftlichen Beurteilung dieses Brückenprojektes“ und dass der Landkreis die Ergebnisse mit dem Förderantrag vorlege. Mittlerweile lenkt sein Ministerium ein, es gehe vor allem bei der Wirtschaftlichkeit um den sparsamen Umgang mit Zuschüssen. Der Minister selber versichert aber, dass er auch die volkswirtschaftliche Komponente des Baus weiter im Blick habe.

Landkreis legt keine Kosten-Nutzen-Analyse vor
Der  Landkreis hatte dem Steuerzahlerbund auf die Frage nach der Wirtschaftlichkeit geantwortet, auf eine Untersuchung Nutzen-Kosten-Verhältnis sei verzichtet worden, weil ja auf einer Kreisstraße geplant werde, da greife das Instrument nicht. Die regionalwirtschaftlichen Auswirkungen seien aber vor Jahren untersucht worden.

„Nicht ins Blaue planen“ fordert der Bund der Steuerzahler Niedersachsen und Bremen als Reaktion auf die Antworten. Der Landkreis Lüneburg wird aufgefordert eine belastbare Kosten- Nutzen-Analyse zum geplanten Elbbrücken-Bau bei Neu Darchau vorzulegen. „Staatliche Fördermittel in Millionenhöhe abgreifen zu wollen und den Steuerzahlern gegenüber Rechenschaft über die Wirtschaftlichkeit des Projektes zu verweigern, ist ein Unding“, schimpft Landesvorsitzender Bernhard Zentgraf.

Schon 2007 urteilte der Steuerzahlerbund zum Brückenbau laut Hamburger Abendblatt: „Ökonomisch unsinnig.“ Nur rund 600 Fahrzeuge pro Tag, so schätzte der Bund der Steuerzahler, würden die Elbbrücke nutzen, zu wenig, um die damit verbundenen hohen Kosten zu rechtfertigen.

Bis zum Planungsstopp vor drei Jahre hatte der Landkreis bereits 576.000 Euro in Studien, Verkehrszählungen und Gutachten gesteckt. Viel Geld ist verbrannt, weil Datensätze zu Fauna, Flora und Verkehr neu erhoben werden müssen. Auch das moniert der Steuerzahlerbund.

Grüne haken bei der Landesregierung nach
Nachdem das Wirtschaftsministerium in Hannover die Aussagen zur Wirtschaftlichkeit der Brücke, die Minister Althusmann gegenüber dem Steuerzahlerbund gemacht hat,  relativiert hat, haken die Grünen im Landtag nach, ob der Landkreis überhaupt neue Zahlen vorlegen muss oder ob die veralteten Werte genügen. Die kleine Anfrage an die Landesregierung ist gestellt.

Und auch die Lüneburger SPD-Landtagsabgeordnete Andrea Schröder-Ehlers, die sich in Brücken-Fragen eher stumm zeigt, rührt sich, will zu den Brücken-Millionen eine Anfrage starten. Steht aber wenig später in der Phalanx von CDU-Abgeordneten, Landrat Böther und Wirtschaftsminister beim Brücken-Gipfel in Hannover fürs Foto vor dem Landtag. Kurz darauf werden auch die letzten juristischen Händel zwischen Land und Landkreis aus dem Weg geräumt. 

Brücke ist kein Wahlkampfschlager mehr
Zu Wort meldet sich Miriam Staudte, stellvertretende Fraktionsvorsitzende der Grünen im Niedersächsischen Landtag und Sprecherin für Landwirtschaft und Atompolitik in

Zielgerichtet zur Baureife
Da ist der Nachfolger von Landrat Manfred Nahrstedt, der Christdemokrat Jens Böther ganz anderer Meinung: „Ich habe schon immer sehr deutlich gemacht, dass ich alles daran setze, die Elbbrücke zu bauen. Der Kreistag hat sich ebenfalls zur Brücke bekannt. Und: Wir stehen kurz vor der Beauftragung eines Ingenieurbüros zur Vorbereitung des Planfeststellungsverfahrens. Allein diese drei Punkte machen deutlich, dass wir zielgerichtet den Bau der Elbbrücke vorantreiben. Ich bin deswegen sehr zuversichtlich, dass das Land unseren festen Willen, die Brücke zu realisieren, wahrnimmt und zu seiner finanziellen.“

Kein Brückenfreund: Neu Darchaus Bürgermeister Klaus-Peter Dehde erklärt im Video-Interview, warum die Fährverbindung wichtiger ist als Brücken-Träume.

In Lüneburg wird geplant – in Neu Darchau gegrollt
Die Gemeinde Neu Darchau, auf deren Terrain die Brücke gebaut werden soll, stellt sich derweil weiter quer. Bürgermeister Klaus-Peter Dehde hat bereits 2018 einen entsprechenden Brief an den damaligen Lüneburger Landrat geschrieben. Und der klingt eher wie eine Kriegserklärung. Dehde zweifelt nicht nur die Kosten von 65 bis 75 Millionen Euro an, er taxiert sie schon jetzt bei mehr als 90 Millionen Euro, es gebe auch keine landesplanerische Grundlage mehr, zudem habe schon das alte Raumordnungsverfahren des Landkreises Lüneburg der getroffenen Vereinbarung widersprochen. Dehde schreibt: „Aus hiesiger Sicht empfiehlt sich die Fortsetzung Ihrer Bemühungen auf Ihrem eigenen Kreisgebiet.“

Interpretation der Brückenvereinbarung
Lüneburgs damaliger Landrat Manfred Nahrstedt (SPD) hatte vorher bereits in einem Video-Interview mit mir (siehe oben) versichert, nicht über die Gemeinde hinweg Entscheidungen zu treffen. Doch die Fronten sind verhärtet. Die Gemeinde klagt schon im Vorfeld der konkreten Planung gegen den Landkreis Lüneburg, wird aber abgewiesen. Alles konzentriert sich jetzt auf die sogenannten Brückenvereinbarung zwischen den Landkreisen Lüneburg und Lüchow-Dannenberg sowie der Samtgemeinde Elbtalaue und der Gemeinde Neu Darchau. Genauer, auf die Frage: Was ist eine Ortsumfahrung?

Eine Gemeinde, neun Ortsteile
Neu Darchau besteht aus neun Ortsteilen. Und für den Bürgermeister kann so eine Umfahrung nicht bedeuten, dass die Ortsteile Neu Darchau und Katemin durch die Trasse getrennt werden. Der Landkreis Lüneburg dagegen sieht als Ortsumfahrung eine Trasse vorbei am Ort Neu Darchau an, alles andere wäre aus Sicht des Chefplaners beim Landkreis, dem Ersten Kreisrat Jürgen Krumböhmer, „eine Gemeindeumfahrung“.

Für den Bürgermeister dagegen wären sowieso Fähren, die auch bei Niedrigwasser fahren, die richtige Lösung, keine Brücke. Das hat er auch dem Wirtschaftsminister Althusmann geschrieben. Auf Antwort wartet er bis heute.  

Noch setzt die Fähre Tanja bei Neu Darchau über die Elbe.

Ob die Fähre „Tanja“ jemals durch eine Brücke ersetzt wird, das hängt nicht nur daran, ob das Geld reicht, sondern auch am Ausgang von Klagen. Foto: jj

Neues Bürgerbefragung
Trotz Niederlagen vor Gericht bleibt der Bürgermeister von Neu Darchau auf Konfrontrationskurs, der Gemeinderat beschließt eine neue Bürgerbefragung zur Elbrücken-Trasse. Das wiederum verärgert den Verein „Brücken bauen e.V.“, mit dem der Bürgermeister seit Jahren im Clinch liegt. Und auch die Naturschützer laufen sich schon bei den vorbereitenden Untersuchungen für die Brücke im Biosphärenreservat warm.

Die entscheidende Planung für die Elbbrücke steht erst ganz am Anfang. 1,5 Millionen Euro stehen dieses Jahr dafür im Etat des Landkreises, Hunderttausende Euro aber wurden bereits in alten Verfahren ausgegeben.

Der aktuelle Ausgang ist ungewiss, Gerichtsverfahren sind sicher. Die Lasten für den Landkreis Lüneburg werden auf Dauer gewaltig. Und das vor dem Hintergrund, dass er bereits an einem Eventhallen-Bau über Jahre schwer zu tragen haben wird. Der Handlungsspielraum für  kommunale Aufgaben wird auch durch die Folgekosten über Jahre eingeschnürt. Und alles für ein Versprechen im Überschwang der Einheitsfreude.

Hans-Herbert Jenckel

Quellen
Im Elbbrücken-Check finden Sie Planungsunterlagen, Gerichtsentscheide, Chronik, Besonderheiten, Videos, Blog-Beiträge 

 

Über jj

Journalist, Dipl.-Kaufmann, Moderator, Lünebug- und Elbtalaue-Liebhaber
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103 Antworten zu Der Wiedergänger von der Elbe

  1. jj schreibt:

    Wer würde über die neue Elbbrücke Neu Darchau fahren. Dazu gibt es bald genauere Zahlen. Der Landkreis hat folgende Pressemitteilung verschickt.
    Elbbrücke Darchau:
    Vorbereitung des Verkehrsgutachten

    (lk/mo) Mit einer umfangreichen Verkehrszählung und -befragung treibt der Landkreis die Planungen zur Elbbrücke Darchau voran. In der vergangenen Woche (Dienstag, 28. September 2021) nahmen rund 70 Mitarbeitende eines beauftragten Gutachterbüros an verschiedenen Punkten die Verkehrsströme genauer unter die Lupe. Sie wollten nicht nur wissen, wie viele Fahrzeuge die Elbe zwischen Lauenburg und Dömitz überqueren, sondern auch warum und auf welcher Route. Die gesammelten Daten sind Teil eines Verkehrsgutachtens, das im Auftrag des Landkreises erstellt wird. „Dieses bildet eine wichtige Grundlage für unsere Planungen. Wir kommen also wieder einen Schritt weiter“, sagt Landrat Jens Böther.

    Neben den Zählungen an elf Kreuzungen boten vor allem die Interviews mit den Fahrerinnen und Fahrern einen guten Einblick in das Verkehrsgeschehen, rund 6.000 Fahrzeuge waren daran insgesamt beteiligt. Die jeweiligen Orte waren die Elbbrücken in Lauenburg und Dömitz sowie die beiden dazwischen fahrenden Elbfähren. „Die Menschen haben in kurzen Gesprächen ihre Fahrt beschrieben, außerdem wurden Fahrzeugart und die Zahl der Mitfahrenden festgehalten“, erklärt Frank Tippe vom kreiseigenen Betrieb Straßenbau und -unterhaltung. „Das hat reibungslos geklappt, die Atmosphäre war sehr freundlich. Danke an alle Teilnehmenden für die Geduld.“

    Das Gutachterbüro GVS aus Hannover beginnt nun damit, die gesammelten Informationen auszuwerten und diese mit überregionalen Verkehrsdaten zu verknüpfen. Anschließend werden die Experten auf Basis von Modellrechnungen Prognosen erstellen. Diese sollen unter anderem zeigen, inwieweit ein möglicher Bau der Elbbrücke Darchau das Verkehrsaufkommen und die Routenwahl der Verkehrsteilnehmenden verändert. Diese Bewertung wird beispielsweise auf Basis einer Analyse der Reisezeiten vorgenommen. Das Gutachten wird schätzungsweise im Laufe des ersten Halbjahres 2022 fertig sein.

    Mit dem Gutachten lässt der Landkreis die vorhandenen Verkehrsdaten aus dem Jahr 2012 auf den neuesten Stand bringen. Alle Informationen zur geplanten Elbbrücke veröffentlicht der Landkreis Lüneburg im Internet unter http://www.landkreis-lueneburg.de/elbbruecke.

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  2. jj schreibt:

    Während die Bodenuntersuchungen für die Elbbrücke Neu Darchau im Biosphärenreservat von Naturschützern erstmal gestoppt wurden, liefern sich der Vorsitzende des Brückenbau-Vereins, Marko Puls, und der Bürgermeister von Neu Darchau, Klaus-Peter Dehde, einen Schlagabtausch, der an Satire grenzt. Bekanntlich hat eine Bürgerbefragung in Neu Darchau ergeben, dass die überwältigende Mehrheit gegen eine Trasse durch den Ort ist.

    Puls schriebt nun an Dehde:

    Sehr geehnter Herr Bürgermeister,
    die Einwohnerinnen und Einwohner der Gemeinde Neu Darchau haben den bekannten Plänen um den Bau einer Elbbrücke ihre klare Zustimmung erteilt.

    Der Landkreis Lüneburg plant keine Straßenführung durch den Ort Neu Darchau. Der Landkreis Lüneburg plant eine Ortsumgehung!

    Dass das richtig ist und gewünscht wird, haben 88,6 Prozent der Neu Darchauer am letzten Sonntag (18. April 2021) bestätigt. Sie wollen die vom Landkreis Lüneburg geplante Ortsumgehung! Und — selbst, wenn davon in der Befragung eigentlich keine Rede war, bedeutet dies wahrscheinlich auch: Die Neu Darchauer wollen eine Brücke!
    Wir bitten Sie daher, den PIan des Landkreises Lüneburg über die Elbquerung mit Ortsumfahrung bei Darchau / Neu Darchau nunmehr stringent zu unterstützen, damit der Kreistag Lüneburg alsbald über die Planfeststellung entscheiden kann.
    Mit freundlichem Gruß
    Marko Puls

    Dehde antwortet Puls so:

    Sehr geehrter Herr Puls,
    Ihr Schreiben vom 24.04.21 habe ich erhalten. Weil es zunächst wie anonymer Brief aussah, kann die Bearbeitung erst jetzt erfolgen.
    Der Inhalt Ihres Schreibens verdeutlicht noch einmal sehr eindrücklich, dass es Ihnen offenkundig nicht darum geht konstruktive Lösungen zu verfolgen. Nun kann ich ja verstehen, dass Sie mit dem Scheitern Ihrer wahrscheinlich ja mehrere tausend Euro teuren PR- Kampagne zu dieser Befragung sehr hadern müssen. Es ist zu empfehlen, dass Sie und Ihre Hinterleute einmal in sich gehen und Ihre Vorgehensweise überprüfen.

    Die Befragung hat sich auf die aktuellen Planungen des Landkreises Lüneburg bezogen. Der Stimmzettel hat ausdrücklich Bezug auf die landesplanerische Feststellung des Landkreises Lüneburg genommen. Der Landkreis Lüneburg hat selbst schriftlich bestätigt, dass alle Grundlagen der geschlossenen Vereinbarung (die ich nach wie vor für falsch halte) sich auf eine Ortsumgehung / Ortsumgehung von Neu Darchau/Katemin beziehen. Genau an diese Verpflichtung hält sich der Landkreis Lüneburg nicht.

    Sie sehen also, die Grundlagen der Abstimmung waren sehr klar auf das bezogen, was aktuell verfolgt wird. Und genau über das haben die Menschen in meiner Gemeinde eine ganz klare Position bezogen, die mein Handeln als Bürgermeister bestimmt.

    Mir ist bewusst, dass Sie als Vorsitzender eines Lobby-Vereins wahrscheinlich ein anderes Verständnis haben und auch Ihre Rolle als parteipolitisch tätiger Mensch Ihnen möglicherweise noch nicht das nötige Verständnis einer Gesamtverantwortung vermittelt.

    Gerade letzteres erscheint mir aber durchaus noch einmal zu überprüfen.

    Ich war sehr verwundert darüber, wie viele Menschen aus dem Landkreis Lüneburg, insbesondere aus dem Amt Neuhaus, den Weg in das Wahllokal genommen hatten, um an der Abstimmung teilzunehmen. Wie Sie ja bestimmt wissen, war das rechtlich genauso wenig möglich wie über eine Brücke abstimmen zu lassen.

    Diese Tatsache hat vielmehr verdeutlicht, dass die Menschen auch in den betroffenen Gebieten des Landkreises Lüneburg wach werden. Weder im Amt Neuhaus noch in den anderen Gemeinden oder Ortsteilen wie Walmsburg oder Tosterglope scheint bisher darüber gesprochen worden zu sein, wie denn dort die Interessen der Menschen berücksichtigt werden.

    Nun verbietet mir mein Amtsverständnis, Fragen der kommunalen Selbstverwaltung und der Planung in anderen Kommunen als meiner zu erörtern. Die Menschen in Neu Darchau stört auf jeden Fall, dass womöglich Häuser abgerissen oder aber auch Flächen enteignet werden müssen, wenn Ihre Vorstellungen realisiert werden würden.

    Ich sende Ihnen dieses Schreiben vorab als E-Mail, weiß aber, dass manchmal Mails nicht ankommen (sollen), werde ich veranlassen, dass es Ihnen auch per Post zugeht. Damit deutlich wird, wie wichtig unsere Kommunikation ist, erlaube ich mir unseren Schriftverkehr zu veröffentlichen.
    Mit freundlichen Grüßen
    Klaus-Peter Dehde

    Dazu empfehle ich den Blog, der zeigt, dass auch diese Frage vermutlich ein Gericht klären wird:

    Wer hat die Deutungshoheit über den Brücken-Vertrag?

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  3. Johann S. Kirsche schreibt:

    »Kommunizieren statt Keifen« lautet die demokratiefördernde Mahnung von LZ-Vize Malte Lühr an Brückenfreunde und Brückenfeinde in seinem heutigen »Angespitzt«. Titel: »Die Ungefragten«.

    Landrat Böther und Bernd Althusmann könnte es andernfalls genauso gehen, wie es Landrat Nahrstedt und Andrea Schröder-Ehlers ging. Sie verpflichten sich, sind aber nicht in der Lage zu liefern. »Dat is’n Malheur, see de lütt buckelige Klempner, door harr he sien Nees an’n Teeketel fastlöt.«

    Hier das Ende von Redakteur Lührs Debattenbeitrag in der LZ zum Wochenende:

    »So also wird der Kreis weiter planen, die Gemeinde weiter stänkern, und beim Verwaltungsgericht werden vorsorglich schon mal die Bleistifte gespitzt. Denn dort wird der Fall Elbbrücke, wie schon vor mehr als 15 Jahren, ohnehin wieder landen – und später auch beim Oberverwaltungs- und Bundesverwaltungsgericht. Ergebnis: unklar. Und das alles, weil man die direkt Betroffenen nicht fragen kann – vielleicht auch gar nicht will.«

    Quelle: Landeszeitung für die Lüneburger Heide, Sonnabend, 24. April 2021 · Nr. 95 · Seite 6

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    • Helga Dreyer schreibt:

      Sehr geehrter Herr Kirsche,
      Sie müssen doch zugeben, dass das Resümee des Herrn Lühr „und das alles (gemeint sind Klagen vor dem VG, OVG und BVG), weil man die direkt Betroffenen nicht fragen kann – vielleicht auch nicht will“ hanebüchener Unsinn ist.

      Es existiert ein Vertrag, dessen Bestimmungen eingehalten werden müssen, den auch die Gemeinde Neu Darchau in einem demokratischen Verfahren unterschrieben hat. Die Befragung der Betroffenen zum Brückenvorhaben selbst ist heute so überflüssig wie ein Kropf.

      Auch wenn der Lühr-Angespitzt-Beitrag die persönliche Meinung des Redakteurs widerspiegelt, so kann ich ihn nicht von der ureigenen Aufgabe eines Journalisten, der Recherche und Analyse der Ereignisse, freistellen.

      Herr Lühr schreibt „Denn eigentlich müssen auch die Neu Darchauer gefragt werden: Wollt ihr eine Brücke?“
      Herr Lühr versteht nicht, warum die Menschen in Amelinghausen, Melbeck und Kirchgellersen, nicht aber die Menschen in Neu Darchau gefragt wurden.

      Holla, Herr Lühr, die Menschen in Amelinghausen, Melbeck und Kirchgellersen möchten schon gerne darüber befinden, wofür ihr Landkreis Lüneburg Millionenbeträge ausgibt.

      Der Landkreis Lüchow-Dannenberg erhält für ‘nen Appel und ‘n Ei (700.000,- €) die Möglichkeit, das in seinem RROP aufgeführte Vorhaben umzusetzen. Mit diesem Betrag kann noch nicht einmal die Umgehungsstraße finanziert werden. Warum also hätten auch die Neu Darchauer im weitesten Sinne über den Haushalt des Landkreises Lüneburg seinerzeit mit abstimmen sollen oder können?

      Herrn Lühr scheint offenbar auch nicht bekannt zu sein, dass es neben dem findigen Bürgermeister und der agilen Bürgerinitiative „Keine Brücke“ eine Mehrheit der Neu Darchauer Bürger gibt, die diese Brücke wollen (und benötigen).

      Dem Ergebnis der Einwohnerbefragung kann man das ebenso entnehmen, wie den vielen, vielen Bekundungen in den Vorgärten der Einwohner in Neu Darchau.
      Aber das ist die sogenannte schweigende Mehrheit, dazu müsste man sich vielleicht einmal bequemen und vor Ort Recherche betreiben.

      Wenn man sich aber damit begnügt, jeden abgesonderten Darmwind des Bürgermeisters und der Bürgerinitiative willfährig und ohne Zeitverlust aufzunehmen – immer nach der Devise „only bad news are good news“ – ja, dann können nur solche Beiträge wie im >Angespitzt < dabei herauskommen.

      Herr Lühr war Mitverfasser des Artikels in der Elbe-Jeetzel-Zeitung vom 22.04.2021 „Der Ton wird rauer“ (Quelle: https://www.ejz.de/lokales/lokales/elbbruecke-neu-darchau-der-ton-wird-rauer_50_112016577-28-.html).

      In diesem Artikel wurden nur über die haltlosen Vorhaltungen des Herrn Dehde aus seinem Schreiben an den Lüneburger Landrat berichtet, ohne dass der Letztgenannte zu einem Statement aufgefordert wurde (welches dieser übrigens auch noch gar nicht hätte abgeben können, weil ihm das Schreiben des Bürgermeisters bis gestern nicht vorlag).

      Üblicherweise wurde dann in anderen Fällen so verfahren, dass die aufklärenden Antworten später dann gar nicht oder wenn, dann nur mit einer Randnotiz – „eine Antwort liegt jetzt vor“ – veröffentlicht wurden.
      Im Gedächtnis fest verankert bleiben aber die Artikel der Beanstandung, auch wenn diese noch so an den Haaren herbeigezogen war.

      Bei dieser Gelegenheit möchte ich Herrn Jenckel dazu auffordern, das Antwortschreiben der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr aufgrund des Briefes der BI Keine Brücke vom 03.03.2021 https://atomic-temporary-120202620.wpcomstaging.com/wp-content/uploads/2021/03/Schreiben-an-NLStBV-LG-2021-03-03-1.pdf zu veröffentlichen.
      Selbstverständlich gilt diese Bitte auch für das kommende Antwortschreiben des Landrats, lieber Herr Jenckel.

      Nur mit dem Zusammenbringen der Kenntnisse über Aktion und Reaktion kann der unbeteiligte Leser sich eine vorurteilsfreie eigene Meinung bilden.

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      • jj schreibt:

        Liebe Frau Dreyer, natürlich werde ich die Antwort des Landrats veröffentlichen sowie die Antwort der Straßenbau-Behörde. Die senden Sie mir sicher gerne zu.
        PS: Wie empfindlich Sie auf Malte Lühr reagieren, das verwundert mich schon. Den oft trifft ja, was zutrifft. Lg Ihr hhjenckel

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    • Hans Bötticher schreibt:

      In Hamburg lebten zwei Ameisen,
      Die wollten nach Australien reisen.
      Bei Altona auf der Chaussee,
      Da taten ihnen die Beine weh,
      Und da verzichteten sie weise
      Dann auf den letzten Teil der Reise.

      So will man oft und kann doch nicht
      Und leistet dann recht gern Verzicht.

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  4. jj schreibt:

    Neu Darchaus Bürgermeister Klaus-Peter Dehde.

    Mit den LZ-Zitaten von Lüneburgs Landrat Jens Böther zur Bürgerbefragung am 18. April in Neu Darchau (Trasse für die Zufahrt zur geplanten Elbbrücke) ist Bürgermeister Klaus-Peter Dehde gar nicht einverstanden. Er hat jetzt den Landrat angeschrieben und um Klarstellung gebeten.
    Das schreibt Dehde:

    Sehr geehrter Herr Landrat,

    ausweislich der genannten Berichterstattung werden Sie mit der Aussage zitiert: „Diese Vorzugsvariante ist das Ergebnis einer umfangreichen Prüfung mit breiter Öffentlichkeitsbeteiligung.“ Diese Aussage bitte ich zu präzisieren. Ausweislich aller öffentlichen Verlautbarungen hat es keine breite Öffentlichkeitsbeteiligung gegeben. In meinen Unterlagen ist ebenfalls nicht nachvollziehbar, wann und wie diese breite Beteiligung der Öffentlichkeit stattgefunden hat. In Kürze habe ich meine Gremien über den Fortgang zu informieren. Ich darf Sie also bitten, mitzuteilen wann genau die von Ihnen genannte breite Öffentlichkeitsbeteiligung stattgefunden hat.

    Weiterhin behaupten Sie – wenn die Berichterstattung zutreffend ist – ich hätte über die Ortsdurchfahrt abstimmen lassen.  

    Ich gehe davon aus, dass Ihnen bewusst ist, dass die Befragung durch den Rat der Gemeinde beschlossen und auf den Weg gebracht worden ist. Ihre Aussage, ich hätte abstimmen lassen, ist also falsch.  
    Richtig ist vielmehr, dass die Gemeinde Neu Darchau die Befragung durchgeführt hat.  
    Ihnen dürfte auch bewusst sein, dass der Rat der Gemeinde Neu Darchau aus rechtlichen Gründen daran gehindert ist, eine Befragung über Ihre Planungen durchzuführen soweit sie sich auf die Errichtung eines Brückenbauwerkes beziehen.  

    Vor dem Hintergrund des eindeutigen Ergebnisses der Befragung in meiner Gemeinde rate ich dringend Ihre Planungen in meiner Gemeinde einzustellen und sie auf Ihrem eigenen Kreisgebiet fortzuführen, wenn Sie die Finanzierung geklärt haben.

    Mit freundlichen Grüßen

    Klaus-Peter Dehde
    Bürgermeister

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    • Helga Dreyer schreibt:

      Der Landkreis Lüneburg plant keine „Straßenführung durch den Ort Neu Darchau“. Der Landkreis Lüneburg plant eine Ortsumgehung!

      Dass das richtig ist und gewünscht wird, haben 88,6 Prozent der Neu Darchauer am letzten Sonntag (18. April 2021) bekräftigt. Sie wollen die – vom Landkreis Lüneburg geplante – Ortsumgehung! Und – selbst wenn davon in der Befragung eigentlich keine Rede war, bedeutet dies wahrscheinlich auch: Die Neu Darchauer wollen eine Brücke!

      Das Ergebnis der Einwohnerbefragung bestätigt folglich das Beabsichtigte. Wovon redet also Herr Dehde, wenn er dem Landrat des Landkreises Lüneburg empfiehlt, die Planungen „durch das Gebiet seiner Gemeinde“ einzustellen?

      Dringend raten möchte ich dem Bürgermeister, dass er sich endlich einmal mit den Ausführungen in der landesplanerischen Feststellung (http://www.bruecken-bauen-ev.de/fileadmin/dokumente/bruecken-bauen/2017/landesplanerische-feststellung.pdf) vertraut macht, um künftig vor Fehlannahmen und Trugschlüssen gefeit zu sein.

      1. Seite 19: Auszug aus RROP Lüchow-Dannenberg, zu 3.6.3 02:

      L 232: Elbquerung bei Neu Darchau im Zuge der Verbindung vom Knoten B 321/B 5 über Lübtheen, Neuhaus, Dahlenburg, Anbindung an die A 39 und weiter über Bad Bevensen bis an die B 4. Bei der Planfeststellung für die Elbbrücke muss eine Ortsumgehung mitberücksichtigt werden.

      Seite 20: Die zu behandelnde Frage lautet also:

      Welche ist die beste Verkehrsverbindung zwischen dem Ort Darchau von der K 61in Höhe der Einmündung der Elbstraße auf der rechten Seite der Elbe und dem Knotenpunkt L231/L232 auf der linken Seite der Elbe für den Fall des Baus einer festen Elbquerung?

      Es ist nicht viel Scharfsicht notwendig, um anhand der Zeichnung auf Seite 20 zu erkennen, dass der Knotenpunkt L231/L232 INNERHALB der Ortschaft Katemin liegt und in der Konsequenz bei Anbindung an diese Kreuzung in jedem denkbaren Fall bebaute Grundstücke angrenzen. Das war den vertragsschließenden vier Parteien vor Unterschriftsleistung auch bekannt.

      Resultat: mit der jetzt geplanten Trassenführung ist eine Ortsumfahrung Neu Darchaus gefunden worden, welche die wenigsten Anwohner belastet!

      En passant:

      2. Auf den Seiten 15 – 18 kann im Einzelnen nachgelesen werden, welche Öffentlichkeitsbeteiligungen es wann gegeben hat. Auszüge:

      – „ Mit Schreiben vom 05.11.2012 hat der Landkreis Lüneburg die Träger öffentlicher Belange (TÖB) gern.§ 15 (3) ROG, die unmittelbar betroffenen Gebietskörperschaften sowie gern. § 10 (4) NROG die vom Land anerkannten Naturschutzvereinigungen (Verbände) am Raumordnungsverfahren beteiligt mit der Bitte, eine Stellungnahme bis zum 02.01.2013 abzugeben. Die Verfahrensunterlagen wurden außerdem auch auf der Internetseite des Landkreises Lüneburg veröffentlicht.“

      – „Parallel zur Beteiligung der TÖB, Gebietskörperschaften und Verbände fand, nach vorheriger rechtzeitiger ortsüblicher Bekanntmachung im Amtsblatt des Landkreises Lüneburg sowie in der Elbe-Jeetzel- Zeitung am 08.11.2012, für die Dauer eines Monats – vom 21.12.2012 bis 25.01.2013 – die öffentliche Auslegung der Verfahrensunterlagen beim Landkreis Lüneburg, bei der Gemeinde Amt Neuhaus, beim Landkreis Lüchow-Dannenberg sowie bei der Samtgemeinde Elbtalaue statt. Als Frist für die Abgabe von Stellungnahmen wurde der 08.02.2013 festgesetzt“.

      – „Der öffentliche Erörterungstermin fand am 25.06.2013 ab 16:00 Uhr in der Aula der Oberschule Dahlenburg mit den erschienenen Stellungnehmenden statt. Darüber hinaus wurde bei dem Vorhaben Beteiligten und zum Erörterungstermin Erschienenen Gelegenheit zur Äußerung gegeben, auch soweit sie im Rahmen der öffentlichen Auslegung keine Stellungnahme abgegeben hatten.“

      – „Die Gutachten standen und stehen mit weiteren Unterlagen auf der Internetseite des Landkreises Lüneburg der Öffentlichkeit zur Verfügung.“

      Dass sich Herr Dehde daran nicht erinnern kann (oder will) und er selbst in seinen Unterlagen darüber nichts Nachvollziehbares gefunden hat oder haben will, ist für mich bedenklich. Steht es wirklich so schlecht um das Erinnerungsvermögen und die Unterlagen des Bürgermeisters? Oder ist es „nur“ ein falsches Spiel, welches hier mit den Bürgern der Gemeinde Neu Darchau getrieben wird?

      Aber muss einer unter solchen Umständen den Landrat eines anderen Landkreises bedrängen, nähere Angaben zu der umfassenden und auch allseits bekannten Öffentlichkeitsbeteiligung zu machen?

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  5. Florian Grunau schreibt:

    Wie so oft schon gesagt: die Brücke muss nach Bleckede und nach Lauenburger Vorbild begleist sein. Die Bahnstecke führt bis nach Neuhaus wo dann vom Bus auf die Bahn umgestiegen wird. So können Leute aus dem Amt, bequem und schnell nach LG und von da aus, überall hin 🤷‍♂️

    Brücke bauen, A39 bauen, Y-Trasse bauen. Jetzt.

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  6. jj schreibt:

    88,5 Prozent haben bei der Bürgerbefragung in Neu Darchau gegen eine Trasse durch den Ort gestimmt. Für die Brückengegner ein Votum gegen die Querung. Andreas Conradt von der Bürgerinitiative „Ja zur Fähre – Nein zur Brücke“ kommentiert das Ergebnis so:

    „Während die planenden Behörden andere Trassenverläufe – auch die vom Bleckeder Verein ,Brücken bauen e.V.‘ kürzlich vorgeschlagene Strecke – schon mit Abschluss des Raumordnungsverfahrens im Jahr 2016 aus naturschutzfachlichen Gründen verworfen haben, hat die Bevölkerung von Neu Darchau heute erneut und zu Recht deutlich gemacht, dass das Schutzgut Mensch durch die aktuelle Vorzugsvariante nicht ausreichend gewürdigt wird. Darauf hatten die Anwohner in einer ähnlichen Abstimmung mit gleicher Fragestellung schon 2003 hingewiesen – nun haben sie ihre damalige Aussage bekräftigt.

    Dabei wird das Dilemma der Planer immer deutlicher, dass es eine konfliktfreie Trasse am geplanten Standort nicht geben kann: Stromaufwärts vom heutigen Fähranleger ist das Gelände zu eng für den Bau einer Brücke und die Elbuferstraße zu schmal, um den Verkehr von der Elbquerung aufnehmen zu können. Stromabwärts hingegen durchschneidet jede denkbare Trasse entweder das streng geschützte Gebietsteil C des Biosphärenreservats – oder belastet die Menschen in den Ortslagen Neu Darchau und Katemin.

    Unsere Bürgerinitiative hat immer betont, dass es für den Bau einer dritten Elbbrücke in der Region zwischen Dömitz und Lauenburg keinerlei verkehrspolitischen Bedarf gibt – zumal zwischen den Brückenquerungen noch zwei Fähren über den Fluss pendeln.

    Wenn aber Lüneburg partout nicht von einer weiteren Elbbrücke absehen möchte, dann scheint das einzige halbwegs konfliktfreie Szenario ein Bau zwischen Bleckede und Neu Bleckede zu sein. Dort wird das Schutzgut Mensch durch eine Brücke weit weniger belastet als bei einer Trasse mitten durch Katemin, und der Schutzstatus des Biosphärenreservats ist sogar niedriger als am nun abgelehnten Standort Neu Darchau. Die fehlende Notwendigkeit zum Bau einer Ortsumgehung macht den Standort Bleckede finanziell attraktiv, die alleinige Zuständigkeit Lüneburgs tut es planerisch.

    Aus Gründen des Naturschutzes sind wir generell gegen jeden weiteren Brückenschlag. In Neu Darchau und Katemin allerdings kämen noch soziale Belastungen hinzu – und das geht gar nicht!“

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    • Otto Berg schreibt:

      Naja, Herr Jenckel,

      die stimmberechtigten Einwohner von Neu Darchau wurden gefragt:

      „Sind Sie für eine Anbindung (Straßenführung) durch den Ort?“

      Weniger als die Hälfte (46,93 Prozent) haben sich beteiligt und DAVON 88,46 Prozent „Nein“ angekreuzt.

      Andreas Conradt macht viele große Worte anlässlich dieses sich von selbst verstehenden Ergebnisses. Aber eines erklärt er nicht:

      Es ist keine Straßenführung durch den Ort geplant. Wieso hätten die Menschen plötzlich für eine votieren sollen?

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    • Helga Dreyer schreibt:

      Mit List und Tücke hat Herr Dehde an der Fragestellung zur Einwohnerbefragung gefeilt, denn angestrebt waren viele Nein-Antworten aus der befragten Gemeinde.

      Einmal ganz abgesehen davon, dass die Gemeinde die Frage „Wollen Sie die Brücke“ gar nicht stellen durfte, hätte er diese Frage mit Sicherheit auch nicht so formuliert, weil das Ergebnis dann sicher nicht im Interesse des Neu Darchauer Bürgermeisters ausgefallen wäre.

      Hätte Herr Dehde nur vor Abfassung einen Blick in den Duden geworfen und sich schlau gemacht, was der Unterschied zwischen bestimmten und unbestimmten Artikeln ausmachen kann.

      Heute fällt ihm die Bilanz zur Frage: „Sind Sie für EINE Anbindung (Straßenführung) durch den Ort“ auf die Füße und er muss konstatieren: AUßER SPESEN NICHTS GEWESEN!

      Oder glaubt Herr Dehde ernsthaft, dass die Abgeordneten des Kreistages Lüchow-Dannenberg die Unterschiede in der Auslegung der gestern gestellten Frage zu der in diesem Fall einzig korrekt anzusehenden Frage „Sind Sie für DIE in der landesplanerischen Feststellung vorgestellten Anbindung“ nicht erkennen?

      Das Statement der Bürgerinitiative ist nicht weiter beachtlich, die haben nichts dazu gelernt und drehen bereits widerlegte und an den Haaren herbeigezogene Argumente weiter durch den Fleischwolf und präsentieren ihre Geistesgrütze.

      Neuerdings sind es auch noch soziale Belastungen der Neu Darchauer und Kateminer Bürger, die eine Brücke hervorrufen würde. Aua, aua, hoffentlich stürzt aus der BI niemand von der Kirchturmspitze.

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  7. jj schreibt:

    Wahlkampfstimmung in Neu Darchau
    In Neu Darchau laufen sich Freunde und Feinde der geplanten Elbbrücke warm. Wahlkampfstimmung. Warum? Am Sonntag, 18. April, ist die Bürgerbefragung zur Trassenführung für die Elbbrücke in der Gemeinde Neu Darchau.

    Da geht es hintergründig auch um die Frage: Was ist ein Ort, eine Gemeinde, eine Ortschaft oder ein Ortsteil? Und was ist dann eine Ortsumfahrung. Das war bereits vor längerem Thema im Blog und wird vermutlich am Ende sowieso ein Gericht klären. Tatsächlich geht es aber beiden Seiten am Wochenende auch ums grundsätzliche Ja oder Nein zur Elbbrücke, das zeigen die vielen Aktivitäten. Die Befragung findet 8 bis 18 Uhr im Göpelhaus, Am Hafen 6 statt.

    Zu den vielen Aktivitäten gehört natürlich dieses Plakat.

    Sieht so aus, als hätten das die Gegner aufgestellt, tatsächlich war es aber der Brückenbau-Verein. Foto: Dreyer

    Das ist dazu die Pressemitteilung des Brückenbau-Vereins

    Klicke, um auf Pressemitteilung-zur-Einwohmerbefragung-1.pdf zuzugreifen

    Und dieser Flyer, der verteilt wurde, soll erklären, warum der Verein das verwirrende Plakat aufgestellt hat:

    Klicke, um auf Postwurfsendung_April_2021.pdf zuzugreifen

    Und das planen die Brückengegner an Aktionen

    Hier noch die PM der BI „Ja zur Fähre – Nein zu Brücke“:

    Kundgebung und Fahrraddemonstration in Neu Darchau
    Um auf die Einwohnerbefragung über die Zuwegung zur geplanten Elbbrücke in Neu Darchau aufmerksam zu machen, veranstaltet die Bürgerinitiative „Ja zur Fähre – Nein zur Brücke“ (BI) am Samstag, dem 17. April, eine Kundgebung mit anschließender Fahrraddemonstration. „Es geht uns darum, einen Tag vor der Abstimmung noch einmal die Wichtigkeit der Befragung zu betonen und das Ereignis allen Menschen unserer Gemeinde in Erinnerung zu rufen“, sagt Hans-Dieter Kirst-Thies von der BI.

    Die Demonstration beginnt um 13 Uhr mit einer Kundgebung am Fähranleger in Neu Darchau. Geplant sind Redebeiträge von
    – Hans-Dieter Kirst-Thies (BI „Ja zur Fähre – Nein zur Brücke)
    – Klaus-Peter Dehde (Bürgermeister Neu Darchau)
    – Miriam Staudte (MdL, Bündnis 90 / Die Grünen)
    – Bernhard Stilke (BUND)
    – Albert Doninger (Landesverband Bürgerinitiativen Umweltschutz)

    Gegen 14 Uhr wird sich die Fahrraddemonstration in Bewegung setzen und von Neu Darchau über die Elbuferstraße bis Drethem fahren. Die weitere Strecke führt über Wietzetze und Katemin zurück zum Fähranleger in Neu Darchau. Die BI weist darauf hin, dass während der gesamten Veranstaltung ein Mindestabstand von zwei Metern zu anderen Personen einzuhalten und – außer während des Fahrradfahrens – eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen ist.

    Für Sonntag, den 18. April, hat die Gemeinde Neu Darchau ihre Einwohner zur Abstimmung über die sogenannte Vorzugsvariante der Zuwegung zur geplanten Brücke aufgerufen. Die Frage, die nur mit „Ja“ oder „Nein“ beantwortet werden kann, lautet schlicht: „Sind Sie für die Anbindung (Straßenzuführung) durch den Ort?“

    „Wir in der BI sind mehrheitlich grundsätzlich gegen den Bau einer dritten Elbbrücke zwischen Dömitz und Lauenburg und hätten uns eine pointiertere Fragestellung gewünscht“, sagt Kirst-Thies. „Leider waren unsere Bemühungen hier nicht erfolgreich.“ Die BI habe sich daher entschlossen, für die Teilnahme an der Abstimmung und eine Ablehnung der geplanten Trassenführung durch den Ort Katemin zu werben. „Jede Stimme gegen die Trassenführung ist auch eine Stimme gegen die Brücke“, so Kirst-Thies. „Das ,Nein‘ zur geplanten Zuwegung ist der erste Schritt gegen den Bau der Brücke. Eine Trasse mitten durch einen Ort geht schon gar nicht, aber die Brücke selbst ist aus vielerlei Gründen in unserer Region nicht nur unnötig, sondern auch schädlich.“

    Am Ende ist das Stimmungsbild der Bürgerbefragung aber nur ein Stein auf dem steinigen Weg zur Elbbrücke oder zum erneuten Aus für die Brücken-Pläne.

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  8. Claus-C. Poggensee schreibt:

    Brückenlockdown. Das wird den Landrat gar nicht freuen.

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    • Dominik Bauer schreibt:

      Für Christen ist der Tod nur ein Brücken-Lockdown.

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    • Marc Hoch schreibt:

      Laschets und Ihre politische Absicht ist allzu klar, Herr Jenckel und Herr Poggensee. Wie schon beim „Lockdown light“ sollen den Bürgern all die Entbehrungen und Begrenzungen der Grundrechte erträglich, ja versöhnend dargestellt werden. Denn was gehört weniger zusammen, als der hässliche, freiheitseinschnürende Lockdown und die positiven, Menschen verbindenden Werte der Brücken-Metapher? Auch die Elbbrücke wird sprachlich von Ihnen missbraucht. Denn die Kluft zwischen ihr und dem Lockdown ist unüberbrückbar.

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  9. Helga Dreyer schreibt:

    Sehr geehrter Herr Klokow,

    Sie erhoffen sich eine Zukunft ohne Brücke, weil es Ihrer Meinung nach grundsätzlich auch darum geht, bestimmte andere Großprojekte künftig – Sie schreiben zu „reduzieren“, meinten vermutlich aber – zu verhindern.

    Daher interessiert zunächst, was Sie, lieber Herr Klokow, überhaupt unter einem „Großprojekt“ verstehen. Bestimmen Sie die Dimension („Größe“) eines Vorhabens nach den Herstellungskosten oder nach der Länge, Höhe und Breite eines Objekts? Oder wenden Sie sich generell gegen Neubauten, die unweigerlich immer die Versiegelung von Arealen variierenden Ausmaßes nach sich ziehen? Wären Sie dann auch gegen die Ausweisung von Baugebieten, wenn hierfür Wald gerodet werden muss, wie dies z. B. gerade großflächig in Sammatz, einem südöstlichen Ortsteil der Gemeinde Neu Darchau unweit der Elbe geschehen ist?

    Ihre Einwände gegen das Brückenprojekt in Neu Darchau habe ich extrahiert, nummeriert und durch Anführungszeichen markiert. Meine Kommentare und Entgegnungen setze ich darunter:

    1. „Der Bau der Brücke wird langfristig Einfluss im negativen Sinne auf die Umwelt haben“. – Jedes von Menschen geschaffene Artefakt hat – für sich gesehen – negativen Einfluss auf die Umwelt. Schon der prähistorische Höhlenmensch, der entschied, seine Schlaf- und Feuerstelle in einen naturgegebenen Schutzraum zu verlegen, musste Bären, Fledermäuse oder andere Vorbewohner vertreiben. Seitdem wägen nicht allein vom Affekt getriebene Bauherren und -damen die Synergieeffekte, die die Verwirklichung eines Projekts mit sich bringen würde, ganzheitlich, indem sie die wünschenswerten Folgen und Nebenfolgen mit den unerwünschten verrechnen und die Gesamtbilanz betrachten. Man nennt das im Volksmund „über den Tellerrand schauen“.

    2. „Die betonierte Fläche und die örtlichen Immissionen einer weiteren Brücke an der Elbe beeinträchtigen die Artenvielfalt und laufen damit dem Artenschutz zuwider“. – Artenschutz ist wichtig und richtig, um die biologische Vielfalt (Biodiversität) zu erhalten, und ist ein wesentlicher Beitrag zur Verwirklichung der Ziele des UN-Übereinkommens. Nur Artenschutz und Schutz der Artenvielfalt sind nicht dasselbe, denn andernfalls wäre es wohl kaum möglich, überhaupt jemals irgendwo noch irgendetwas Neues zu bauen (https://www.nlwkn.niedersachsen.de/naturschutz/tier_und_pflanzenartenschutz/artenschutz-44761.html). In der Brückenplanphase wird es Untersuchungen geben, ob Pflanzen und Tiere, die auf der Roten Liste stehen, in einem bestimmten Korridor der Trasse wachsen oder leben. Weil der weitaus überwiegende Teil der geplanten Straßenführung zurzeit bearbeitetes Ackerland ist, kann ich mir nicht vorstellen, dass sich dort Pflanzen oder Tiere der roten Liste angesiedelt haben könnten. Bekannt ist aber auch, dass solche Vorkommen bereits Großprojekte gestoppt oder verzögert haben. Das Ergebnis der Untersuchungen muss daher abgewartet werden.

    3. „Die schon vorhandenen Elbbrücken von Magdeburg bis Hamburg tragen logischerweise zu einem erhöhten Verkehrsaufkommen und Emissionen bei“. – Ich bleibe dabei, lieber Herr Klokow: Die Verkehrsteilnehmer, die – aus welchen Gründen auch immer – die Elbe überqueren müssen oder wollen, werden den Fluss auch überqueren. Egal wo, ob mit Hilfe einer Fähre oder über eine Brücke. Der Verkehr als solcher ist folglich so oder so vorhanden und der Bau einer weiteren Brücke führt NICHT automatisch zu einem erhöhten Verkehrsaufkommen. Der durch diese (ohnehin vorhandenen) Verkehrsteilnehmer verursachte Schadstoffausstoß kann sich durch den Bau einer neuen Brücke deshalb NICHT erhöhen sondern nur verringern, weil die Möglichkeit einer direkten 24-Stunden-Querung bisherige Umwegfahrten zur nächstentfernten Brücke entbehrlich macht.

    4. „Die Brücke in Dömitz zeigt, dass diese nicht zur Erhöhung des Lebensstandards, sondern zu erhöhtem Durchgangsverkehr geführt hat“. – Die Dömitzer Brücke, die übrigens an Dömitz vorbei und nicht durch den Ort führt, ist das Verbindungselement einer Bundesstraße. Bundesstraßen sind FERNSTRAßEN, die in erster Linie dem überregionalen Verkehr dienen. Die Ortschaften am Rande einer Bundesstraße müssen deshalb nicht zwangsläufig Einwohnerzuwächse verzeichnen. Die Brücke in Neu Darchau ist dagegen ein regionales Projekt und wird Kreisstraßen verbinden, die den ökonomischen UND ökologischen Aufwand für regionale Mobilität vermindern. Ihr Vergleich hinkt daher etwas.

    5. „Ebenso für Bleckede oder Hitzacker würde es gelten können, dort eine Brücke wegen des Katastrophenschutzes oder der pendelnden Schüler zu fordern“. – Lieber Herr Klokow, hier erschließt sich mir Ihre gedankliche Logik nicht. Die Bleckeder als auch die Hitzackeraner haben doch bereits mit den nahen Elbbrücken in Lauenburg und Dömitz verkehrsgünstige Möglichkeiten zur Elbquerung.

    6. „Meine Vorstellung lässt es zu, dass einige auf beiden Seiten der Elbe mit dem Wissen der Brücke gerade deshalb die Überfahrt vermehrt antreten werden“. – Das würde ja bedeuten, dass sich Leute „just for the fun of it“ in ihr Auto setzen würden, um die Brückenüberfahrt zu genießen, also losfahren, ohne ein Ziel zu haben. Dass so etwas vereinzelt vorkommen kann, mag sein. Doch dass dies zu dauerhaft größeren Verkehrsbewegungen führt, kann ich mir beim besten Willen nicht vorstellen.

    7. „Meines Wissens ist der Brückenbau zum Nutzen der Einwohner der Gemeinde Amt Neuhaus geplant worden“ – Das ist nur die halbe Wahrheit, Herr Klokow. Sicher war dies der ausschlaggebende Anlass zur PLANUNG. Der feststellbare NUTZEN der Brücke wiegt jedoch viel mehr und liegt auf beiden Seiten der Elbe. Darüber hatte ich Ihnen vorgestern berichtet (z. B. ÖPNV, Bahnhof Brahlstorf, Einsparung von Schadstoffausstoß, soziale Komponente).

    8. „Es findet eine Lebensraumzerschneidung statt und die Ansichten der örtlichen Gemeindevertreter links der Elbe müssen berücksichtigt werden“. – Nach Ihrer Lesart müsste jede Straße einen Lebensraum zerschneiden. Die kurze innerörtliche Straße zur Anbindung an den Knotenpunkt L232 / L231 wird ohne Schwierigkeiten überquert werden können. Die favorisierten beiden möglichen Anbindungsstraßen beeinträchtigen den Lebensraum der Menschen am wenigsten im Vergleich zu den anderen aufgezeigten Möglichkeiten. Die bisherige Zufahrt zur Fähre, die Hauptstraße in Neu Darchau, wird größtenteils von Pendelverkehr entlastet. Die ablehnenden Ansichten zur Brücke der örtlichen Gemeindevertreter um den Bürgermeister von Neu Darchau nähren sich aus dem Umstand, dass deren Vertreter den Eigenbetrieb „Fähre Tanja“ wegen der lukrativen Einnahmen erhalten wollen. Das ist für mich nachvollziehbar, kann in der Abwägung zum Für und Wider der Brücke jedoch keinen Einlass finden.

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    • Kay Aaron Klokow schreibt:

      Sehr geehrte Frau Dreyer,

      ich erhoffe mir eine Zukunft, in der andere wirtschaftliche Prioritäten gesetzt werden. Aus meiner Sicht ist es längst an der Zeit, dass die „größer-höher-schneller“-Strategie überdacht und zugunsten nachhaltigerer und ressourcenschonenderer Alternativen ersetzt wird. Daher plädiere ich, von künftigen Brücken abzusehen, und lokale Wirtschaftsströme zu stärken, die ein Brücke nicht nötig machen (auch wenn hierfür die EUR 70 Mio. nicht zur Verfügung stünden). Dafür bedarf es lokaler innovativer Projekte. Als Beispiel dafür kann grundsätzlich auch der von Ihnen ins Spiel gebrachte Ort Sammatz dienen, der momentan eine enorme Anziehungskraft für junge Menschen genießt.
      À propos, zwar ist mir ob der Schätzung der Kosten des Sammatzer Großprojekts nur eine Laieneinschätzung gewährt, dennoch bezweifle ich, dass dieses Projekt im Rahmen von EUR 70 – 100 Mio. liegen wird. Gleichwohl bin ich auch hier der Ansicht, dass die angesprochene Rodung nicht gerade umweltverträglich vonstatten ging.
      Allerdings soll es hier um dasjenige Projekt gehen, welches kommenden Sonntag die Abstimmung beeinflussen wird. Davon abgesehen, wird eine Definition eines „Großprojekts“ – wie sie von mir fordern – die Debatte nicht weiterbringen. Dennoch kann getrost im Falle der Elbbrücke vor dem Hintergrund der Kosten von einem „Großprojekt“ für beide Landkreise gesprochen werden.

      Im Folgenden werde ich ebenfalls auf diejenigen Punkte von Ihnen eingehen, die mir mit grundsätzlicher Ernsthaftigkeit vorgetragen und/oder für die Debatte relevant erscheinen:

      Zu 3. Ich stimme Ihnen zu, dass diejenigen, welche die Elbe überqueren müssen, dies so oder so tun. Ich bleibe allerdings dabei – was für mich völlig logisch ist – dass es viele geben wird, die mit dem Wissen der Brücke, vermehrt den Fluss in beide Richtungen queren werden. Schließlich würde die zeitliche Dimension bei einer Brücke verringert. Es wird eben nicht lediglich der Verkehr aus Dömitz, Lauenburg und der bisherige Überquerungsverkehr anfallen. Wie Sie selbst darauf hinwiesen, scheuen sich Menschen links der Elbe Veranstaltungen in den Abendstunden wahrzunehmen. Bei einer Brücke mag es den positiven Effekt haben, dass sie diese nun bedenkenlos wahrnehmen können, allerdings wird auch der Verkehr zunehmen.
      Sie können sich ja mal die Antworten der Einwohner vorstellen bei der Frage, ob sie bei einer Brücke häufiger den Fluss queren würden.

      Zu 4. Dies mag einen geringeren LKW-Verkehr zur Folge haben. Allerdings wird sich kein Autofahrer vor Querung der Brücke fragen, ob diese zwei Bundes- oder zwei Kreisstraßen verbindet.

      Zu 5. Wenn Sie die Brücke in Lauenburg für Bleckede als nah erachten, so scheint mir die Entfernung zwischen Neu Darchau und Bleckede aus der Nähe von Bleckede und Lauenburg keine Ferne zwischen Neu Darchau und Lauenburg zu machen. Verkehrswege bieten hier Baustellen, dort Brücken oder hier Fähren. Ich bin weiterhin der Ansicht, dass 20 Minuten Ersparnis, ein solches Projekt nicht rechtfertigen.

      Zu 8. Die aktuelle Trassenplanung ist deutliches und begrüßenswertes Entgegenkommen.
      Es ist in vielen Hinsichten verständlich, dass die auf verschiedenen Elbseiten arbeitenden Personen, eine Brücke befürworten. Ebenso kann ich verstehen, dass einzelne Unternehmer eine Brücke wünschen.
      Für den Ort Neu Darchau als Ganzes sehe ich mit einer Brücke nicht die besten Perspektiven, sondern eine empfindliche Störung aller Sinne.

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  10. Ulf Reinhardt schreibt:

    Liebe Frau Dreyer,

    viel herablassender geht es nicht:

    „ja, Sie sind jung!“

    > Auch wenn Sie vorgeben, hierin lediglich kein Privileg sehen zu wollen, nutzen Sie das Alter von Herrn Klokow zur Diskriminierung. Ansonsten hätten Sie es nicht erwähnen, sondern einfach nur auf seine Argumente eingehen müssen.

    „Die Gefahr, sich zu blamieren, wäre einfach zu groß. ..Dennoch freue ich mich, dass Sie sich für das Projekt interessieren und Bereitschaft signalisieren, etwas dazu zu lernen.“

    > Hier schließen Sie indem Sie Ihr (altersgemäß?) überlegenes Wissen und die vermeintliche Unwissenheit des Autors betonen.

    „Ihre Suggestion, GESCHÜTZTE Natur würde durch die Brücke beeinflusst oder dieser gar geopfert werden, geht also fehl.“

    > Auch wenn Sie sich hier nun vermutlich mit einer Diskussion um den Schutzstatus der betreffenden Gebiete aus der Affaire ziehen wollen, suggerieren Sie, die Brücke hätte keinerlei ökologische Auswirkungen.

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    • Helga Dreyer schreibt:

      Also wirklich, Herr Reinhardt, das sind ja merkwürdige Interpretationen.

      Ich habe das Alter des Herrn Klokow doch nicht ins Spiel gebracht, das hat er selbst getan. Ebenso fand Herr Klokow es wichtig, sein Studienfach bekannt geben zu wollen. In diesem Kontext habe ich im ersten Absatz meines Kommentars geantwortet, Das blenden Sie in Ihrer Schelte einfach aus.

      Ganz offensichtlich ist mein Wissen, jedenfalls was das Brückenvorhaben angeht, dem des Autors überlegen. Zur Erinnerung: ich bin Vorstandsmitglied des Vereins Brücken bauen e. V., da dürfte diese Überlegenheit nicht verwundern.

      Herr Klokow hat mich in der Begrüßungsformel seines Kommentars persönlich angesprochen und damit angeboten, mit mir (wie übrigens auch mit vielen anderen) in eine Diskussion treten zu wollen. Das hat er sicher nicht deshalb und in dem Glauben getan, dass ich altersmäßig seine Großmutter hätte sein können. Und mit altersgemäßer Überlegenheit habe ich auch nicht geantwortet, sondern die Thesen Herrn Klokows aufgegriffen und dann versucht, mit Basiswissen und Fakten die Pfeiler der Diskussionsgrundlagen zu setzen. Mit keinem Wort habe ich mein Alter in die Waagschale geworfen.

      Ich begrüße das Interesse des Herrn Klokow sehr, denn dieser öffentliche Gedankenaustausch – auch als Streitgespräch – dient der Meinungsbildung.
      Es ist doch wünschenswert, wenn jeder, der sich an dieser Debatte beteiligt, sich vor Meinungsäußerung zunächst mit Elementarwissen, das zuallermeist durch Internetrecherche erworben werden kann, ausstattet. Die Frucht seiner Schlussfolgerungen wird dann automatisch seine Überzeugung darstellen. Und da wir in einer pluralistischen Gesellschaft leben, kann am Ende sowohl ein Ja als auch ein Nein zur Brücke stehen.

      Mich stören allgemein Pseudodiskussionen, wenn also vom Ende her gedacht wird und Beweggründe mit dem Ignorieren bekannter Maßstäbe oder – schlimmer noch – mit unwahren Behauptungen aufgefüllt werden. Die Kenntnis über das Wesen eines Biosphärenreservats und deren Einteilung in Zonen, das Wissen über die Gesetzeslage zur Einordnung von Kreis- und Landesstraßen, das Know-how zur Auswirkung von Folgekosten im Zusammenhang mit erhaltenen Förderungen auf Kommunalhaushalte, die Einblicke in den Wortlaut der Brückenvereinbarung oder in die Ergebnisse von Analysen und Studien im Zusammenhang mit der Brücke stellen das Fundament jeglicher Debatte zur Brücke.

      Meine Beiträge in diesem Blog zielten meistens auf Aufklärung ab, wenn offenbar wurde, dass dieses Basiswissen fehlte (z. B. https://blog-jj.com/2021/02/20/der-wiedergaenger-von-der-elbe/#comment-14102).

      Allein Ihr Post von heute Morgen, sehr geehrter Herr Reinhardt, erweckt in mir den Eindruck, dass Sie mich als Person diskreditieren woll(t)en. Kehren Sie doch bitte zurück zu seriöser Diskussion, das Brückenthema ist für Populismus nicht geeignet.

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  11. Ulf Reinhardt schreibt:

    Sehr geehrte Frau Dreyer,

    Ihre Antwort auf Herrn Klokows durchaus differenzierten Argumente beginnt mit einer Diskriminierung, endet mit einer Diskriminierung und enthält ist der Mitte die Behauptung, die
    Natur würde durch die Brücke nicht beeinflusst.

    Was und wen wollen Sie mit diesem Stil denn erreichen?

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    • Helga Dreyer schreibt:

      Sehr geehrter Herr Reinhardt,

      bitte erklären Sie mir und den anderen Lesern, mit welchen Äußerungen ich Herrn Klokow aus Ihrer Sicht diskriminiert habe, ihn also herabgesetzt, benachteiligt oder verunglimpft habe.
      Und dann zitieren Sie bitte die Stellen meines Kommentars, in denen ich behauptet haben soll, die Natur würde durch die Brücke nicht beeinflusst werden.

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  12. Helga Dreyer schreibt:

    Sehr geehrter Herr Klokow,

    ja, Sie sind jung! Aber das Lebensalter schafft in Diskussionen ebensowenig Vorrechte oder Nachteile, wie es das Herkommen, das Geschlecht, die Religionszugehörigkeit und die Schönheit tun – oder wie es die Dreibeinigkeit täte. Ihnen wird bekannt sein, dass Justitia schon in den Rechtsbüchern der spätmittelalterlichen Stadtschreiber von Eisenach, wo deren „Blindheit“ erstmals in deutscher Sprache erläutert worden ist, als Symbol für die Unparteilichkeit gilt, also für das Urteilen ohne Ansehen der Person. Ebenso zählen im Reich der Vernunft, dem Prozess von Rede und Widerrede, nur Gründe und Gegengründe. Bitte sehen Sie mir also nach, dass ich Ihnen nicht als „23 Jahre alten Jurastudenten aus der Gemeinde“ entgegne, sondern Sie als Debattenpartner in einem – rationalen – Streitverfahren behandle.

    Sie betrachten sich als Anwalt der Umwelt, lieber Herr Klokow, und Sie halten ein flammendes Plädoyer gegen die kooperative Lüneburger und Lüchow-Dannenberger Elbbrückenplanung, in welcher Sie einen immensen ökologischen Schaden nahen und eine Missachtung des Übereinkommens von Paris zur Umsetzung der Klimarahmenkonvention der Vereinten Nationen sogar bereits verwirklicht sehen.

    Die von Ihnen aufgestellten Thesen und die zu deren Stützung vorgebrachten Argumente halten einer Prüfung aber nicht stand.

    Die drei Ziele des Pariser Klimaschutzabkommen sind:

    a) Begrenzung des Temperaturanstiegs

    b) Weniger Treibhausgase

    c) Unterstützung ärmerer Länder.

    Sie beziehen sich auf die ersten beiden Punkte und führen an, dass die Brücke „für deutlich mehr Verkehr sorgen wird“ und warnen somit vor der – angeblich – erwartbaren Erhöhung von ausgestoßenen Treibhausgasen.

    Hier setzen Sie auf Empörung, indem Sie eine emotionalisierende Killerphrase in Stellung bringen. Aus welchen Gründen sollte sich Ihrer Meinung nach denn der Individualverkehr in der Region erhöhen? Die Erklärung bleiben Sie schuldig. Eine logische Antwort darauf lässt sich auch nicht finden. Ich kann mir jedenfalls nicht vorstellen, dass irgendjemand in Deutschland nur mit dem Ziel in sein Auto steigen wird, um die Brückenüberfahrt bei Neu Darchau zu erkunden.

    Umgekehrt wird ein Schuh draus, sehr geehrter Herr Klokow!

    Mit Brücke …

    … müssten die Verkehrsteilnehmer, die zurzeit die Brücken bei Dömitz oder Lauenburg zur Elbquerung nutzen, keine Umwegfahrten mehr in Kauf nehmen. Die Anzahl wurde laut einer Studie aus 2010 schon mit insgesamt 1.600/Tag angegeben, s. https://blog-jj.com/fakten-check-elbbruecke/#Link6. Hier würden entsprechend der eingesparten Kilometer Treibhausgase entfallen.

    … könnte endlich ÖPNV aus Neuhaus durchgängig (auf die Strecke bezogen) eingesetzt werden. Als Einwohner der Gemeinde Neu Darchau ist Ihnen bekannt, dass für die Neuhauser derzeit nur Bus – Fähre – Bus angeboten werden kann und viele Menschen schon wegen der leidigen Umsteigerei lieber das eigene Fahrzeug nutzen. Auch hier würden Treibhausgase entfallen, wenn der PKW stehen gelassen werden kann, weil man nur noch im Amt in den Elektrobus einzusteigen und etwa in Amelinghausen auszusteigen braucht.

    … würden Hamburg-Pendler aus dem linkselbischen Raum den Bahnhof in Brahlstorf (18 Kilometer von Neu Darchau entfernt) nutzen, die Länge der bisherigen Fahrten zum/vom Bahnhof Lüneburg (z. B. von Neu Darchau aus) würde sich pro Fahrt halbieren. Es entfielen Treibhausgase und durch Zeitgewinn erhöhte sich die Lebensqualität der Pendler. Auch zum Bahnhof Brahlstorf könnte vom linkselbischen Raum dann endlich der ÖPNV eingesetzt werden. Von Brahlstorf aus gelangen Sie mit der Bahn übrigens auch nach Schwerin, Rostock und Berlin.

    … würden die durch die Fähre freigesetzten Treibhausgase entfallen.

    Ihrer Meinung nach würde die Brücke „zwar im Namen der wirtschaftlichen Entwicklung, aber zulasten zukünftiger Generationen, der Umwelt und der Lebensqualität gebaut“. Sie schreiben von „Beeinflussung des Biosphärenreservats“ und führen die schwindenden Rückzugsorte für Wildtiere in diesem Zusammenhang an. Sie reduzieren den Zweck des Brückenbaus auf den Nutzen der Einwohner in Amt Neuhaus.

    Alle Ihre angeführten Punkte haben Sie entweder nicht zu Ende gedacht oder Sie sind per se irrig.

    Ja, das Landschaftsbild wird sich mit dem Dasein der Brücke verändern, alle anderen bestehenden oder künftigen Bauten besitzen diese Eigenschaft aber auch.

    Sie behaupten, das Biosphärenreservat würde beeinflusst werden. Bitte machen Sie sich zunächst einmal mit der Bedeutung eines solchen Reservates vertraut, z. B. https://libellius.de/artikel/biosphaerenreservat-was-ist-das_001_51420a2310e53

    Dort werden Sie beispielsweise lesen können: Das vom Bau berührte Areal „ist kein typisches Natur- und Landschaftsschutzgebiet, und es hat keinen konservierenden Käseglockencharakter“. Nur die Kernzonen (3 v. H. des Gebietes) haben den Status eines Naturschutzgebietes (Gebietsteil C), der in diesem Vorhaben verschwindend gering nur an den durch die Brücke überspannten Buhnenköpfen vorhanden ist. Die Trassen der anbindenden Straßen führen zu etwa 95 v. H. durch Gebietsteil A, also dem sonstigen durch menschlichen Einfluss geprägten Bereich, der dem Leben und Arbeiten der Menschen dient (zurzeit Ackerland), restlich durch Gebietsteil B (vorwiegend nutzungsgeprägte Kulturlandschaft, vergleichbar mit einem Landschaftsschutzgebiet).

    Ihre Suggestion, GESCHÜTZTE Natur würde durch die Brücke beeinflusst oder dieser gar geopfert werden, geht also fehl.

    Auch „die wirtschaftliche Entwicklung der Region“ – und das beiderseits der Elbe – stellt nur einen Teil der Überlegungen unter den Befürwortern dieses Vorhabens dar, sehr geehrter Herr Klokow. Darüber habe ich hier im Blog bereits hinlänglich referiert. Ökologische, ökonomische und SOZIALE Aspekte, also auch die Gesellschaft mit ihren gesundheitlichen und kulturellen Bedürfnissen, sind ranggleich zu betrachten.

    Sie verdrängen beispielsweise, dass Polizei, Katastrophenschutz, Feuerwehr, Rettungsdienste, Notärzte, Pflegedienste zu gewissen Zeiten nicht die Elbseite wechseln können. Kulturelle Veranstaltungen werden wegen der zeitlichen Begrenzung der abendlichen Rückfahrt jeweils auf der anderen Elbseite durch die Anwohner gar nicht wahrgenommen.

    Sie schreiben, dass die Brücke zulasten von Lebensqualität gebaut werden würde und ergänzten später, dass die Lebensqualität derjenigen, die dem Großstadtverkehr gestern den Rücken zugewandt haben und heute darum im Landkreis Lüneburg oder Lüchow-Dannenberg leben, eingeschränkt werden würde, ohne eine weitere Begründung dafür abzuliefern, worin konkret diese Einbuße bestehen könnte. Was meinen Sie damit?

    Und sind die spezifischen Ansprüche auf „Lebensqualität“ der zugereisten großstadtmüden Rentner und Pensionäre, die sich z. B. in Neu Darchau aktiv in der BI „Keine Brücke“ engagieren, höher zu bewerten als die der arbeitenden, lernenden, (land-)wirtschaftlich tätigen oder aus sonstigen Gründen geschäftig hin- und herwuselnden Einwohner in Amt Neuhaus oder als all derjenigen, die die kürzeste Strecke zur Elbquerung Tag und Nacht nutzen müssen oder nutzen wollen?

    Mir scheint, lieber Herr Klokow, dass viele der von Ihnen vorgebrachten Einwände gegen die Elbbrücke nicht hinreichend durchdacht sind und darum die von Ihnen angeschriebenen Politiker kaum dazu werden veranlassen können, sich an die niedersächsische Landesregierung zu wenden, um den Abbruch der Brückenplanung zu fordern. Die Gefahr, sich zu blamieren, wäre einfach zu groß.

    Dennoch freue ich mich, dass Sie sich für das Projekt interessieren und Bereitschaft signalisieren, etwas dazu zu lernen.

    Sollten Sie weitere zur Sache gehörende Fragen haben, antworte ich Ihnen gerne hier im Blog-Forum.

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    • Kay Aaron Klokow schreibt:

      Sehr geehrte Frau Dreyer,

      Zunächst bedanke ich mich für die äußerst differenzierte Antwort.
      Beginnen wir mit den altersbezogenen Ausführungen. Der Hinweis meines Alters geschah nicht in der Absicht auf Vorrechte oder Nachteile zu plädieren, sondern lediglich, um darauf hinzuweisen, warum ich mich jetzt erst zur Debatte äußere. Dennoch lasse ich es mir nicht nehmen, klarzustellen, dass ich mir eine Zukunft ohne Brücke erhoffe. Zu einem „rationalen Streitverfahren“ gehört es ferner, dass viele unterschiedliche Perspektiven berücksichtigt werden, so färbt der persönliche Hintergrund unweigerlich auch die vertretenen Ansichten, was sie bereits daran sehen, dass Sie auf die Pendler („Bus – Fähre – Bus“) hinweisen, die überwiegend eine Brücke befürworten mögen, gerade vor dem Hintergrund Ihrer persönlichen Erfahrungen.

      Die Behauptung einer bereits „verwirklichten Missachtung“ des Pariser Übereinkommens wurde von mir nicht aufgestellt. Vielmehr ging es um die Symbolik eines Brückenbaus vor dem Hintergrund des Übereinkommens. Symbolik mag rechtlich keine Rolle spielen, faktisch allerdings wirft dies wiederum die Frage ob der Zeitmäßgikeit auf. Weisen andere auf die Finanzierung in Coronazeiten hin, ist für mich weiterhin der langfristige Einfluss auf die Umwelt ausschlaggebend.

      Neben dem Paris Übereinkommen und der damit angestrebten Verringerung der Emissionen geht es auch um weitere Aspekte wie bspw. Artenschutz.

      Zwar entbehrt es meiner Vorstellung, dass ein derartiges Großprojekte ohne Umweltbeeinträchtigungen auskommen sollte. Selbst wenn, eine zukünftige UVP-Prüfung zugunsten des Vorhabens ausgehen sollte, lässt sich darauf hinweisen, dass dies insbesondere die jeweils örtlichen Gegebenheiten berücksichtigen. Dies birgt einerseits den Vorteil, dass örtlich vorkommende Arten vermehrt Berücksichtigung finden, andererseits aber auch den Nachteil, dass die Prüfung nicht berücksichtigen wird, welchen Einfluss die Brücken entlang der Elbe in ihrer Gesamtheit haben.

      Die Brücken in ihrer Gesamtheit wirken beeinträchtigend, ob Sie die betonierte Fläche oder die örtlichen Immissionen nehmen. Gerade dadurch entscheidet sich die Artenvielfaltsfrage in jeder Gemeinde. Und gerade das ist das Problem derselbigen (der Frage). Die einzelne Vogelart wird nicht wegen eines einzelnen Projekts wie der Elbbrücke Neu Darchau/Darchau verschwinden, der einzelne Vogel schon. Dies mag banal klingen, in Anbetracht vieler Banalitäten entscheiden sich jedoch in jeder Gemeinde große Fragen, auch wen dies schwer zu vermitteln ist .
      Die einzelnen Brücken in Magdeburg, Wittenberge, Dömitz, Lauenburg, Geesthacht und Hamburg mögen als einzelne für die überörtlichen Emissionen unbedeutend sein. Alle zusammen tragen logischerweise zu einem erhöhten Verkehrsaufkommen und Emissionen bei. Die Brücke in Dömitz zeigt bereits, dass diese nicht zur Erhöhung des Lebensstandards, sondern zu erhöhtem Durchgangsverkehr geführt hat.

      Sie mögen mir jetzt vorwerfen, dann dürfe man gar keine Projekte mehr durchführen. Nein, es geht darum, zukünftige Großprojekte zu reduzieren und andere Lösungsmöglichkeiten zu finden. Unsere Mobilität hat ohne Zweifel zu vergleichsweise enormem Wohlstand geführt, ebenso zur Notwendigkeit tagtäglicher Klimadebatten.

      Ihr Argument des Katastrophenschutzes und der mangelnden Wahrnehmung kultureller Veranstaltungen würde ebenso für etwaige Brücken in Bleckede/Neu Bleckecke oder Hitzacker/Bitter anzuführen sein. Auch in Hitzacker pendeln Schüler über die Elbe. Gleichwohl stellt sich für mich die Frage, ob jeder ein Anrecht auf die beste Straßenanbindung haben muss.

      Sie können sich „nicht vorstellen, dass irgendjemand in Deutschland nur mit dem Ziel in sein Auto steigen wird, um die Brückenüberfahrt bei Neu Darchau/Darchau zu erkunden“. Selbst diese Annahme scheint mir nicht zwingend. Meine Vorstellung lässt es durchaus zu, dass einige auf beiden Seiten der Elbe mit dem Wissen der Brücke, gerade deshalb die Überfahrt vermehrt antreten werden.

      Des Weiteren werfen Sie mir vor, den Zweck des Brückenbaus auf den Nutzen der Einwohner im Amt Neuhaus zu reduzieren. Meines Wissens ist der Brückenbau gerade aus diesem Grund geplant worden, so geht es – wie Sie wissen – um den Anschluss an den Landkreis Lüneburg. Darauf zielen auch die meisten Ihrer „Zwölf Gründe für die Elbbrücke Darchau/Neu Darchau“ ab (http://www.bruecken-bauen-ev.de/argumente.html).

      Ich gestehe Ihnen zu, dass die Trassenführung den Einwohnern aus Neu Darchau deutlich entgegenkommt. Dieses Entgegenkommen weiß meine vorherigen Ausführungen allerdings nicht zu überwiegen, zumal die Trassenführung gerade nicht nur ihren eigenen Grund (dort, wo sie verläuft), sondern auch die umliegenden Gebiete beeinflussen wird (Lebensraumzerschneidung).

      Die Beeinträchtigung der Lebensqualität sehe ich darin, dass die Landkreise Lüneburg und Lüchow-Dannenberg – bisher von abwechslungsreichen Gebieten (Wälder, Felder, Dörfer und Städte) durchzogen – der Gefahr ausgesetzt sind, zunehmend betonierenden Vorhaben weichen zu müssen. Zwar kann hiervon in Anbetracht der Landschaft bisher nicht die Rede sein, was aber gerade darauf zurückzuführen ist, dass derartige Projekte von engagierten Bürgern bisher verhindert werden.
      Die Belange der „zugereisten großstadtmüden Rentner“ sind selbstverständlich nicht höher zu bewerten. Der Großstadtvergleich diente lediglich dazu, auf die Vorzüge der Landkreise aufmerksam zu machen.

      Wie Sie sehen, werden für mich an lokalen Großprojekten größere Fragen, als die bloße Anbindung der einen oder anderen Elbseite entschieden.

      Inwiefern, die von mir angeschriebenen Politiker, meine Ausführungen zum Handeln veranlassen werden, bleibt diesen überlassen. Eine Gefahr, sich zu blamieren, sehe ich allerdings nicht, berücksichtigt man einerseits das verstärkte Bewusstsein vieler Menschen, derartige Großprojekte vor dem Hintergrund des aktuellen Zeitgeschehens nicht mehr hinzunehmen und andererseits die Ansichten der örtlichen Gemeindevertreter links der Elbe.

      Beste Grüße
      Kay Aaron Klokow

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  13. Kay Aaron Klokow schreibt:

    Elbbrücke Neu Darchau: Ansichten eines 23 Jahre alten Jurastudenten aus der Gemeinde.

    Sehr geehrte Mitglieder des Landtags Niedersachsen, der Kreistage Lüchow-Dannenberg und Lüneburg, sehr geehrte Frau Staudte, Frau Dreyer, Herr Schulz-Hendel, Herr Reinhardt, Herr Berg und Herr Jenckel, sehr geehrte ForistInnen,

    in Anbetracht meines Alters war es mir nicht vergönnt, mich zu den bereits vor langer Zeit beginnenden Planungen der Elbbrücke zu äußern.

    Das Rechtliche wurde bereits wiederholt in Lüneburg vor Gericht debattiert. An der Uni lehrt mancher Professor das Verwaltungsrecht mit dem Spruch „Die Verwaltung gewinnt letztlich immer“. Dies scheint besonders bei öffentlichen Infrastrukturprojekten häufig der Fall zu sein. Umweltbedenken werden berücksichtigt und führen zu Ausgleichsmaßnahmen, können die Projekte aber nicht stoppen (meist verzögern).

    Konnte man das Brückenbauprojekt zum Planungsbeginn noch nachvollziehen, so lässt mich dieses in Anbetracht der aktuellen umweltpolitischen Herausforderungen fassungslos. Mir erscheint ein solches Projekt völlig unzeitgemäß.

    Selbstverständlich ist es die Aufgabe und ein Anliegen des Landkreises Lüneburg anzubinden, aber zum Preis einer Brücke? Eine Brücke, die das Landschaftsbild zerstört, das Biosphärenreservat notgedrungen beeinflussen wird, zu bauen, wenn tausende von jungen Menschen auf die Straße gehen, weil Sie als langjährige Mitglieder des jeweiligen Hauses eine Entwicklung begünstig und unterstützt haben, deren Schäden zwar noch nicht direkt zu Tage treten, deren Vorzeichen aber überall zu sehen sind.

    Und in jeder kleinen Gemeinde beginnt dieses Spiel: Unzählige Flächen werden versiegelt, Infrastrukturprojekte gebaut und das alles zwar im Namen der „wirtschaftlichen Entwicklung“, aber zulasten zukünftiger Generationen, der Umwelt und der Lebensqualität.

    Ja, wie stellen Sie sich eine Zukunft mit einer Brücke in Neu Darchau/Katemin vor?

    Sie können dabei doch nicht ernsthaft zugunsten der schnelleren Verbindung zu einem Orte ihres Landkreises in Kauf nehmen, dass die Landschaft verschandelt wird und so weiter, Sie kennen alle Punkte (zumal vor dem Hintergrund der Brücken in Dömitz und Lauenburg diese irsinnig erscheint).

    Großteile der Jugend bemühen sich nach Kräften den negativen Einfluss ihres Lebensstils auf ihre Umwelt zu verringern und Sie wollen dort, eine solch Riesenprojekt umsetzen? Sie meinen dass alle Belange der Umwelt berücksichtigt werden, ja, dann sollte dieses Projekt abgebrochen werden. Denn wir alle wissen, dass eine Brücke nicht nur eine bessere Anbindung der dortigen Bewohner liefert, sondern gleichzeitig für deutlich mehr Verkehr sorgen wird. Dass dies nicht im Sinne unserer Zukunft ist, ist Ihnen ebenfalls klar. Sie werden sich eine bessere wirtschaftliche Entwicklung der dortigen Region versprechen. Wie wir sehen, scheint aber unsere Art der wirtschaftlichen Entwicklung für enorme Folgeprobleme zu sorgen und gerade daher ist diese Form der Entwicklung überholt. Vielmehr braucht es Entwicklungen, die ökologischen Maßstäben folgen und dafür braucht es keine Brücke, sondern progressive Unternehmer vor Ort.

    Schließlich sind Gebiete wie diese jenseits der Elbe gerade heute von enormer Bedeutung, da diese noch nicht Opfer des Flächenfrasses wurden und eine äußerst wichtigen Rückzugsort für Wildtiere bilden. Sie werden sagen, diese können sich in andere Gebiete zurückziehen, aber nun nicht gerade hier, und so wird jede Gemeinde, jeder Landkreis argumentieren und die naturbelassenen Flächen werden kleiner und kleiner (und dann sieht’s so aus wie in NRW).

    Zuletzt geht es mir darum, dass Sie sich alle bewusst machen, welches Zeichen Sie hier aussenden, was Sie langfristig bewirken werden und dass Millionenprojekte ein glückliches Leben in Lüneburg und Lüchow-Dannenberg nicht garantieren, sondern Menschen hier wohnen, die dem Großstadtverkehr den Rücken zugewandt haben.

    Die mangelnde Berücksichtigung der örtlichen Interessen, lieber Mitglieder im Landtag, trägt ebenfalls seinen Teil zur umsichgreifenden Politikverdrossenheit bei.

    Wie sie sehen, den Pendlern aus Neuhaus, stehen gewaltige Belange entgegen, und diese sollten insbesondere von Ihnen, die Sie Veranwortung eben nicht nur für Ihre gewählten Jahre tragen, gerecht werden.

    Daher fordere ich Sie auf, die alten Muster zu durchbrechen, Einsicht walten zu lassen, die Fähigkeit, Dinge zurückzunehmen und ein starkes Zeichen zu senden, dass nur weil kurzfristige Entwicklung versprochen wird, die langfristige und urtümliche Erhaltung der Landkreise, die diese gerade von anderen unterscheiden, wichtiger ist.

    Dafür wünsche ich mir, dass Sie sich an die niedersächsische Landesregierung wenden und den Abbruch der Brückenplanungen fordern. Die Berücksichtigung des von uns unterschriebenen Pariser Übereinkommens beginnt eben nicht in Berlin, sondern in Neu Darchau und Neuhaus/Darchau.

    Vielen Dank!

    Beste Grüße

    Kay Aaron Klokow

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  14. Helga Dreyer schreibt:

    Sehr geehrte Frau Landtagsabgeordnete Staudte,

    Ihrer Mutmaßung stimme ich zu: „In der nächsten Wahlperiode werden, nachdem derzeit Milliarden-Beträge für die Corona-Hilfen aufgewendet werden müssen, alle Großprojekte auf den finanziellen Prüfstand gestellt werden“.

    Die Planung und der Bau der Elbenbrücke zwischen Darchau und Neu Darchau ist allerdings kein Großprojekt, welches der Bund oder das Land, also die Gebilde, welche die Milliarden-Hilfen aufwenden mussten, zu verantworten hätten. Der konkrete Brückenbau taucht dort in keiner Haushaltsrechnung auf. Allenfalls könnten diese Akteure an der Maximalhöhe von vorgesehenen Förderungen schrauben, die geltenden Bundes- oder Landesgesetzen entsprechend zugesagt waren oder noch gewährt werden könnten respektive müssten (Haushaltsvorbehalt).

    Allein, ob dann dabei gerade die feste Elbequerung zwischen Darchau und Neu Darchau hinten runter fällt, deren Wirtschaftlichkeit gegeben sein MUSS, sofern der Landkreis die für ihre Realisierung nötigen Fördergelder empfangen möchte?

    Ein „Klima-Check“ braucht nicht gefürchtet zu werden, liebe Frau Staudte. Denn der Individualverkehr wird sich mit Fertigstellung und Freigabe der Brücke NICHT erhöhen, sondern vielen Verkehrsteilnehmern, welche die Fähre bisher nicht nutzen konnten werden ab dann unnötige Umwegfahrten erspart.

    Das sind z. B. die Pendler, die in Zwei- und Dreischichten auf der jeweils gegenüberliegenden Elbeseite arbeiten. Endlich könnte auch der ÖPNV sinnvoll eingesetzt, angepasst, ausgebaut und genutzt werden. Zum Beispiel dadurch, dass die linkselbischen Hamburg-Pendler ab dem rechtselbischen Bahnhof Brahlstorf ihren Zug besteigen würden und sich nicht erst durch die bekannten Innenstadtstaus zum Lüneburger Bahnhof vorkämpfen müssten.

    Das alles ist keine höhere Mathematik, sehr geehrte Frau Landtagsabgeordnete Staudte! Um diese ganzheitlichen volkswirtschaftlichen „Kostenvorteile“ einzusehen, muss man nur etwas um die – der Ökologie und der Humanitas dienliche – Ecke denken wollen.

    Aber nett von Ihnen, dass Sie mit Ihrem Blog-Post in Wahlkampfzeiten noch einmal daran erinnert haben, welcher Partei es letztlich zu verdanken ist, dass die von den Betroffenen beiderseits des Stromes ersehnte – oder besser: die von ihnen zu Recht erwartete Brücke nicht längst steht.

    Sollte ich in meiner Antwort etwas Entscheidendes außer Acht gelassen haben, liebe Frau Staudte, würde ich mich freuen, wenn Sie mich hier im Forum darüber in Kenntnis setzten.

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    • jj schreibt:

      Liebe Frau Dreyer, Sie als Vertreterin des Vereins „Brücken bauen“ dürfen hier gerne für Ihren Standpunkt eintreten. Und ich freue mich, wenn das auch Frau Staudte für ihren Standpunkt tut. Wenn Sie aber eingangs schreiben, dass die Brücke in keiner Haushaltsrechnung des Landes auftaucht, höchstens als Fördersumme, ist das doch eine interessante Interpretation für die vielen Millionen, die in Aussicht gestellt sind. LG Ihr jj

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      • Helga Dreyer schreibt:

        Lieber Herr Jenckel,

        ich verstehe den Sinn Ihrer Bemerkung nicht wirklich.

        Das Land Niedersachsen mit seiner Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr wird allein über den Förderantrag bzw. die Förderanträge zu entscheiden haben, nicht jedoch grundsätzlich darüber, ob die Brücke gebaut werden kann, soll oder wird, das ist dem Kreistag in Lüneburg vorbehalten.

        Wenn die Landesregierung Einsparungen vornehmen muss und will, wird es nicht etwa nach eigenem Gusto Projekte als nicht förderungswürdig einstufen können, sondern müsste z. B. per Beschluss die Höhe der dem NGVFG aus dem Landeshaushalt zur Verfügung gestellten jährlichen Fördergelder kürzen.

        Bitte korrigieren Sie mich, wenn Sie bessere Erkenntnisse haben.

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      • jj schreibt:

        Liebe Frau Dreyer,
        Sie dürfen mir natürlich eine eingeschränkte Sichtweise auf die Rechtslage wie in einem anderen ihrer aktuellen Kommentare vorwerfen, aber wenn Sie hier wiederholt von ökologischer, ökonomischer und sozialer Nachhaltigkeit in ihren fünf Dimensionen: Gesundheit, Umwelt, Wirtschaft, Gesellschaft und Kultur der Brücke philosophieren, dann hilft das auch nicht weiter gegen Beton für eine Summe irgendwo zwischen 70 und 100 Mio inkl. Unterhaltung die nächsten 20 Jahre im Biosphärenreservat.

        Nach Zahlen des Landkreises pendeln nicht einmal ein Viertel der Berufstätigen Richtung Lüneburg und Lüchow-Dannenberg, das finden Sie hier:

        https://blog-jj.com/fakten-check-elbbruecke/#Link6
        und hier:

        Schau, schau, wer pendelt denn da im Amt Neuhaus wohin und über den Strom?

        Die Auslastung der Querungen finden Sie hier:
        https://blog-jj.com/fakten-check-elbbruecke/#Link8

        Menschlich, Frau Dreyer, verstehe ich ganz und gar, dass sich viele Neuhauser eine schnellere und sichere kurze Verbindung wünschen. Wenn Sie aber schauen, auf wen das zutrifft, dann haben Sie es eben doch nicht mit der Gesamtheit der Bürger und Bürgerinnen zu tun. Für einen guten Teil sind die Brücken in Lauenburg und Dömitz einfach näher.

        Und bedenken Sie, da erwächst Ihnen womöglich, je nach Lage, auch noch Konkurrenz:
        https://www.landeszeitung.de/lokales/157555-neue-elbbruecke-in-lauenburg/
        lg Ihr jj

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      • Helga Dreyer schreibt:

        Lieber Herr Jenckel,

        ich muss gestehen, dass „Beton“, die von Ihnen bevorzugte Schreckvokabel, wenn Sie nicht damit einverstanden sind, dass irgendwo irgendwas gebaut werden soll, in mir eine ziemlich naheliegende Assoziation ausgelöst hat, über deren engere und weitere, in jedem Fall genauere Bedeutung ich mich dann bei Wikipedia informiert habe und das Gefundene nun als treffende Beschreibung für Ihre Haltung zur Brücke einordne. Beton*en (Warum werden eigentlich nur Substantive gegendert?) möchte ich, dass dort auch zu lesen ist: der Begriff beinhalte „kein Urteil über die (formale) Intelligenz des so Bezeichneten“, s. https://de.wikipedia.org/wiki/Betonkopf.

        Und doch muss ich Ihre Denkweise als schlichten Starrsinn beurteilen, wenn Sie mir – jetzt schon zum x-ten Male – Hinweise zu der Anzahl von Pendlern, die die Fähre in Neu Darchau nutzen, und zu Tabellen über die (bisherige) Auslastung der Querungen geben, um mir damit mein Ignorieren der vermeintlichen Tatsache nachzuweisen, dass der Brückenbau nicht „wirtschaftlich“ ist oder sein kann.

        Auch heute führen Sie wieder nur die Anzahl der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten an, die die Fähre nutzen. Es gibt aber noch die Pendler mit Minijob, die Selbstständigen und die Handwerker. Außerdem haben Sie die Schüler zu erwähnen vergessen. Es gibt noch die Einwohner aus Amt Neuhaus, die die Elbseite aus wirtschaftlichen, sozialen, gesundheitlichen oder bildungs- und kulturbezogenen Gründen wechseln müssen oder wechseln wollen.

        Und wenn Sie sich die Ausführungen in Ihrem sogenannten Faktencheck zu den Prognosen über die Effekte in der Zeit nach der Brückenfertigstellung anschauen, werden Sie finden, dass dann insgesamt täglich 1600 Fahrzeuge, die bisher die Brücken in Lauenburg und in Dömitz zur Elbquerung befuhren, ausweichen und die Brücke bei Darchau / Neu Darchau ansteuern würden. Dabei kann es sich doch nur um solche Fahrzeugführer handeln, die bisher entweder die Fähre aus Kostengründen nicht nutz(t)en oder weil sie außerhalb der Fährzeiten die Elbseite wechsel(te)n und die Fähre nicht nutzen konnten (denken Sie bitte nur einmal an die klimatischen Auswirkungen dieser Umwegfahrten!).

        Sie fordern (unausgesprochen) immer noch eine Kosten-Nutzen-Rechnung, wenn Sie die Investitionssumme ganz nach vorne rücken. Ich würde mir so sehr wünschen, dass Sie sich endlich, endlich einmal über die erforderlichen Maßnahmen zum Nachweis der Wirtschaftlichkeit im öffentlichen Recht unterrichten (lassen) würden. Das kann jedermann leicht selber tun, schauen Sie z. B. hier: https://olev.de/w/wirtsch.htm#deskriptiver_Begriff

        Auszug:

        „Über Investitionen anhand der Investitionssummen zu entscheiden, ist ein schwerwiegender Verstoß gegen (!!!) das Wirtschaftlichkeitsgebot“.

        Lieber Herr Jenckel, Sie als Journalist werden doch bestimmt spezielle Auskünfte im Kreishaus darüber erhalten können, ob und wie die Wirtschaftlichkeit bisher beschrieben worden ist. Und wenn Sie einmal dort sind, dann lassen Sie sich bitte auch gleich das Prinzip der „Belastung von Folgekosten im Haushalt“ erklären. Ich freue mich auf Ihre Darlegungen im Blog dazu.

        Herzliche Grüße

        Helga Dreyer

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      • jj schreibt:

        Liebe Frau Dreyer, Sie geben aber nicht auf. Dabei müssten Sie nur lesen wollen. Steht alles im Elbbrücken-Check.

        Antwort des Landkreises an den Steuerzahlerbund: „Für Maßnahmen des Bundesverkehrswegeplans ist eine Berechnung des Nutzen-Kosten-Verhältnisses nach einem standardisierten Verfahren erforderlich. Da die Elbbrücke im Verlauf von Kreisstraßen geplant wird, greift dieses Instrument hier nicht. Deshalb wurde auf eine solche Untersuchung verzichtet.“ Hat Herr Krumböhmer unterzeichnet.

        Der Nutzen aber wurde sozusagen light untersucht und wird bestimmt wieder untersucht. Denn das verlangt ja Althusmann. Aber eben nicht nach den für so ein Bauwerk üblichen Standards. Warum? Weil man eine Kreisstraße draus gemacht hat, damit überhaupt Geld fließt. Denn Ihnen ist ja bekannt, das Bund und Land die Brücke nicht in ihre Programme aufgenommen haben. Aber das ist ja alles geschrieben.
        Den eng begrenzten Nutzen finden Sie in den alten Gutachten – hier kompakt:
        https://blog-jj.com/fakten-check-elbbruecke/#Link5

        Liebe Frau Dreyer, lassen Sie uns doch jetzt einfach mal den Gang der Dinge abwarten und sehen was draus wird: eine Brücke oder nur ein Versprechen. LG Ihr jj

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  15. Miriam Staudte schreibt:

    Hallo in die Runde,
    hier ist ja seit Erscheinen des Beitrags eine lebhafte und fundierte Debatte entstanden. Da ich kürzlich nach meiner Einschätzung für die Wahlperiode ab 2022 im Hinblick auf die Planungen für eine Elbbrücke gefragt wurde, hier meine Prognose: In der nächsten Wahlperiode werden , nachdem derzeit Milliarden-Beträge für die Corona-Hilfen aufgewendet werden müssen, alle Großprojekte auf den finanziellen Prüfstand gestellt werden und hoffentlich auch einem „Klima-Check“ unterzogen werden. Für die umstrittenen Brückenplanungen, für die nicht einmal eine Wirtschaftlichkeitsanalyse vorliegt, nicht gerade rosige Aussichten. Aber vor der Wahl werden das die Brückenbefürworter Althusmann und Co. sicher nicht zugeben. Ein Brückenbefürworter ist noch lange kein Brückenbauer- weder im tatsächlichen noch im übertragenen Sinn. Aber ihre Schuldigkeit als (das ewige) Wahlkampfversprechen hat sie dann ja mal wieder erfüllt.

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    • Detlev Schulz-Hendel schreibt:

      Ich stimme meiner Landtagskollegin Miriam Staudte voll und ganz zu. Minister Althusmann ist mit Ankündigungen schon immer ein ganz großer gewesen. Da die Kommunalaufsicht im Niedersächsischen Innenministerium unter Bezugnahme auf die Arena Ereignisse dem Landkreis ins Stammbuch geschrieben hat, dass bei weiteren Investitionen das Prinzip der Wirtschaftlichkeit und der Sparsamkeit gelten muss, gehe ich davon aus, dass dieses auch für etwaige Brückenplanungen gelten müssen. Es wundert mich nicht, dass Frau Dreyer und auch die SPD und CDU im Kreistag bei den jetzigen Planungen eine aktuelle Wirtschaftslichkeitsuntersuchung scheuen wie das Feuer. Dann würde das Kartenhaus Brücke sofort in sich zusammen fallen. Althusmann hat ja eine Wirtschaftslichkeitsuntersuchung selbst empfohlen. Nun müsste er sie nach den Forderungen der Niedersächsischen Kommunalaufsicht für die weiteren Investitionen, auch massiv einfordern. Schade eigentlich, dass man bei SPD und CDU unter dem Eindruck der bevorstehenden Wahlen den Menschen im Amt Neuhaus weiterhin Sand in die Augen streut und schade, dass aus diesem Grunde deutliche Fährverbesserungen weiterhin warten müssen.

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    • Helga Dreyer schreibt:

      Sehr geehrter Herr Landtagsabgeordneter Schulz-Hendel,

      Sie stimmen Ihrer Landtagskollegin Miriam Staudte nicht bloß voll und ganz zu, Sie wiederholen zu großen Teilen, was diese vorgetragen hat. Darum fällt meine Antwort an Sie etwas kürzer aus.

      Ihre Behauptung, „dass Frau Dreyer und auch die SPD und CDU im Kreistag bei den jetzigen Planungen eine aktuelle Wirtschaftlichkeitsuntersuchung scheuen wie das Feuer“ ist freihändig aus der Luft gegriffen (wobei ich persönlich das Feuer im Kamin nicht, das Feuer auf einem brennenden Dachstuhl aber sehr wohl scheue). Erstens, lieber Herr Schulz-Hendel, existiert eine solche Untersuchung zu einer festen Elbquerung bereits, und zweitens, das hatte ich kürzlich erst Herrn Jenckel geschrieben, sind Wirtschaftlichkeit und wirtschaftlicher Nutzen zwei ganz verschiedene Dinge. Bitte gehen Sie in Gedanken noch einmal folgende Prüffelder durch: ökologische, ökonomische und soziale Nachhaltigkeit in ihren fünf Dimensionen: Gesundheit, Umwelt, Wirtschaft, Gesellschaft und Kultur. Ich bin mir sehr sicher, dass danach selbst Sie die Sinnhaftigkeit für eine feste Elbquerung entdecken werden.

      Wer wem „Sand in die Augen streut“, ist noch sehr die Frage, Herr Schulz-Hendel. Sind es die Menschen, die die Brücke möchten und brauchen, die sich selbst das Augenlicht trüben? Oder sind es machtversessene Hannoveraner Ideologen, die, fernab den Lebenswirklichkeiten an der Elbe, mit generalisierenden Horrorgeschichten über die angebliche Unverträglichkeit von Brücken und Biotopen hausieren gehen, um so darüber hinwegzutäuschen, dass ihre Landtagsfraktion verantwortlich und ihre Kreistagsfraktion mitverantwortlich ist für das Scheitern vergangener Brückenplanungen.

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    • Florian Grunau schreibt:

      Herr Bruns,
      Facebook ist was für Ü-60jährige, die den Anschluss verpasst haben. Wenn Sie etwas von der Plattform weitereichen wollen, müssen Sie den Content schon herbeamen.
      Die angesagten Instruments und Channels für Talkwalker sind die Hyperlocal-Community-App Jodel, die audio-basierte Social-Network-App Clubhouse, Twitch, Snapchat, Pinterest und YouTube. Remixing ist der neue User Generated Content. Er nimmt durch Apps wie TikTok, Koji und Instagram Reels zu. Vergessen Sie Emojis. Befreien Sie Ihren Desktop von GIFs. Heutzutage kommuniziert man mit Memes.
      By the way: 90,4 % der Millennials, 77,5 % der Generation X, aber nur 28,2 % der Babyboomer-Opis wie Sie sind kompetente Social Media User.

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  16. Helga Dreyer schreibt:

    Sehr geehrter Herr Berg,

    ungern mische ich mich in Ihre Diskussion mit Herrn Jenckel ein. Aber bevor wir hier gemeinsam der Geburtsstunde einer Mythenbildung beiwohnen können, bitte ich Sie sehr, die Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung namens der Landesregierung (achten Sie bitte auf die Präposition „namens“) auf die kleine Anfrage der Abgeordneten Andrea Schröder-Ehlers (SPD): „Welche anderen Projekte möchte Minister Dr. Bernd Althusmann in welchem Umfang aus „einem Sondertopf“ über die bisherigen Fördersätze hinaus unterstützen?“ zu verinnerlichen:

    „Bei dem genannten „Sondertopf“ handelt es sich um den Landesstraßenbauplafond – hier um den Titel 883 61-1, Zuweisungen an kommunale Baulastträger zum Bau von Straßen zur Entlastung von Ortsdurchfahrten und für sonstige Maßnahmen -, der jährlich mit 1,5 Millionen Euro besetzt ist und früher zur Aufstockung von 75 % auf 90 % zur Förderung sogenannter Kommunaler Entlastungsstraßen (KES) verwendet wurde. Im Zusammenhang mit dem Bau der Elbbrücke Neu Darchau ab ca. 2024 wären das über vier Jahre insgesamt 6 Millionen Euro. Welche konkreten Projekte in welchem Umfang daraus gefördert werden, wird jeweils im Einzelfall unter Zugrundelegung der vorliegenden Förderanträge und der jeweils zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel entschieden.

    (Quelle: https://www.landtag-niedersachsen.de/Drucksachen/Drucksachen%5F18%5F05000/04001-04500/18-04185.pdf).

    Dort steht deutlich: Zuweisungen an KOMMUNALE Baulastträger, sehr geehrter Herr Berg! Bitte verraten Sie mir doch Ihre Quelle, wonach die Mittel des Fonds AUSSCHLIEßLICH für Maßnahmen an Landesstraßen verwendet werden dürfen.

    Und ich verrate Ihnen noch etwas, damit Sie – zumindest in der Elbbrückensache – von dem Wirtschaftsminister-Bashing künftig ablassen werden: die Zusage dieser Förderung ist nicht allein dem Goodwill eines Wirtschafts- und Verkehrsministers mit großer Spendierhose geschuldet gewesen. Dazu muss man aber den spannenden Entwicklungsgang gewisser anderer Umstände kennen.

    Ich bin gerne bereit, dem Landedelmann Don Diego de la Vega die Zusammenhänge persönlich zu erläutern, er dürfte dabei sogar seine Zorro-Maske aufbehalten.

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    • Otto Berg schreibt:

      Liebe Frau Dreyer, lieber Herr Jenckel,

      für meine alberne Wortspielerei mit dem gestern von Ihnen, Herr Jenckel, eingeführten Neologismus „Landesstraßen-Bauplanfonds“ (= Geldmittelbestand oder Fonds für die Bauplanungen von Landesstraßen) entschuldige ich mich.

      Ein Plafond bezeichnet einen oberen Grenzbetrag. Der Landesstraßenbauplafond deckelt, wenn man so will, den Gesamtbetrag der jährlich verfügbaren Landesmittel für den Neu- und Erhaltungsbau von LANDESSTRASSEN. Daher der Name. Eine Landesstraße ist niederrangiger als eine Bundesstraße, aber höher als eine Kreisstraße eingestuft. Ihre Baulast hat – im Regelfall – das jeweilige Bundesland zu tragen.

      Die Tatsache, dass es im Landesstraßenbauplafond einen Haushaltstitel 883 61-1 gibt, „der Zuweisungen an KOMMUNALE Baulastträger zum Bau von Straßen zur Entlastung von Ortsdurchfahrten und für sonstige Maßnahmen“ vorsieht und „der jährlich mit 1,5 Millionen Euro besetzt ist“ (https://www.landtag-niedersachsen.de/drucksachen/drucksachen_18_05000/04001-04500/18-04185.pdf), besagt m. E. (1.) NICHT, dass diese Mittel NICHT auschließlich „zum Bau von Straßen zur Entlastung von Ortsdurchfahrten und für sonstige Maßnahmen“ zur Verfügung stehen, die LANDESSTRASSEN sind (oder betreffen). Bei überörtlichen Straßen (z. B. Landesstraßen) in Ortschaften, sogenannten Ortsdurchfahrten, ist die Gemeinde der Baulastträger, wenn sie eine festgelegte Einwohnerzahl (mindestens 20.000) überschreitet, ansonsten der jeweilige überörtliche Straßenbaulastträger. (2.) Ein Kriterium dafür, warum die jährlich verfügbaren 1,5 Mio Euro der Kommune A, aber nicht der Kommune B zur Verfügung gestellt werden, kann ich nicht erkennen, auch wenn es heißt, es werde „im Einzelfall unter Zugrundelegung der vorliegenden Förderanträge und der jeweils zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel entschieden“, welche konkreten Projekte in welchem Umfang aus jenem „Titel“ gefördert würden.

      Wer ist (außer mir) noch der Meinung, dass die Mittel des Landesstraßenbauplafonds nur für Landesstraßen gedacht sind?

      A – Verkehrsminister Olaf Lies am 30. Juni 2016: Der „Landesstraßenbauplafond [wird] sowohl für den Doppelhaushalt 2017 und 2018 als auch dauerhaft auch für die Mittelfristige Finanzplanung mit 85 Millionen Euro pro Jahr ausgestattet, jährlich 10 Millionen Euro mehr als bislang geplant. Diese Mittel fließen AUSSCHLIESSLICH in die Erhaltung sowie in den Um- und Ausbau DER LANDESSTRASSEN.“

      Quelle: https://www.mw.niedersachsen.de/startseite/aktuelles/presseinformationen/minister-lies-wir-investieren-mehr-in-unsere-straen-und-in-unsere-haefen-144976.html

      B – Verkehrsminister Bernd Althusmann am 28. September 2018: „Mit einer ‚Sanierungsoffensive LANDESSTRASSEN‘ will die Landesregierung den Landesstraßenbauplafond im Haushaltsplanentwurf 2019 um 30 Mio. Euro auf rund 115 Mio. Euro erhöhen. ‚Dies ist ein historischer Höchstwert, der den Stellenwert unserer Landesverkehrsinfrastruktur verdeutlicht und ein starkes Signal für DIE LANDESSTRASSEN sendet‘, kommentiert Wirtschaftsminister Dr. Bernd Althusmann. – Für den kommunalen Straßenbau stehen wie schon 2018 im kommenden Jahr 75 Mio. Euro über das Niedersächsische Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz zur Verfügung.“

      Quelle: https://www.baunetzwerk.biz/haushaltsplanung-2019-mehr-fuer-alle-strassen/150/1990/109703

      Ja, geehrte Frau Dreyer! Ihr liebenswürdiges Angebot schlägt ein Gesprächsformat vor, mit dem Sie seinerzeit im Diggi Diner (https://www.quadratlueneburg.de/LBS.html) hätten Furore machen können. Wenn „man“ allerdings „den spannenden Entwicklungsgang gewisser anderer Umstände kennen“ muss, um zu begreifen, dass „die Zusage dieser Förderung nicht allein dem Goodwill eines Wirtschafts- und Verkehrsministers mit großer Spendierhose geschuldet ist“, dann ist „man“ wirklich genau in jenem Pesel-Halbdunkel der kuriosen Ereignisse, in dem sich Herr Althusmann gerne aufgehalten hat, als Herr Jenckel ihn „vor gut dreißig Jahren als Politiker“ kennenlernte, „er Vorsitzender der JU“, Jenckel „Jungredakteur“ gewesen ist, und der spätere Turbo-Abi-Bernd „sich gerade die Hörner abstieß und einen kurzen Draht zum Journalisten“ hatte.

      Und dass dort, im Wummerschummer des berüchtigten „Tanz- und Musikkellers“, die Bereitschaft wachsen kann, „einem reichen Müßiggänger, wie dem Landedelmann Don Diego de la Vega, der ein geruhsames Leben ohne politische Ambitionen führt“, solche „gewissen“ Zusammenhänge im Flüsterton „persönlich“ zu erläutern, und das sogar, wenn der „seine Maske aufbehält“, DAS ist eben die Art von Vermutungen und Assoziationen, die Herrn Althusmanns Bühnenkostümierungen bis heute anhaften, — auch wenn er in Zeiten des Vorwahlkampfs in der Rolle des „Zuwendungen“ verteilenden „Zorros“ mal mit der Peitsche des kantigen Seevetalers knallt, mal mit den mysteriösen „Sondertöpfen“ des Heiligenthalers über die Elbe hinüber klötert, um – nach dreißig Jahren Brückenzicken – seinen „Neubürger“-Schäfchen im Amt zum Urnengang zu läuten.

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      • jj schreibt:

        Lieber Herr Berg, Sie haben natürlich recht, da muss das „n“ weg. Wird erledigt.

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      • Otto Berg schreibt:

        Lieber Herr Jenckel, wenn Sie die eine, die dem Minister gezogene Geldgrenze (im Singular) ansprechen, reicht es nicht, das Mittel-„n“ zu streichen, dann muss auch das End-„s“ weichen 😎

        Sonst ist zwar der fein ausgedachte „Plan“ futsch, aber der frei erfundene „Topf“ steht noch da.

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      • jj schreibt:

        Also beim Fonds reden wir von Geld, beim Fond (ohne s) vom Rücksitz im Auto

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      • Otto Berg schreibt:

        Richtig! Aber der in unserem Zusammenhang relevante Gegenstand ist weder der Fonds (Gelddtopf) noch der Fond (Rücksitz bzw. Fleischsaft) und auch nicht der Font (Schrifttypensatz), sondern der PLAFOND (nicht im Sinne der Zimmerdecke, sondern HIER im Sinne der Geldmengen- bzw. der Geldmitteldeckelung).

        Dass auch Herr Althusmann diesen Unterschied entweder nicht kennt oder ihn nicht beachtet, dürfte m. E. eine wesentliche Ursache seines leichtfertigen, aber nicht einzuhaltenden 6 Millionen Euro-Versprechens sein.

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      • Helga Dreyer schreibt:

        Sehr geehrter Herr Berg,

        Sie müssen mich missverstanden haben. Natürlich ist auch für mich der Gedanke reizvoll, einmal hinter die Maske des geheimnisvollen Blog-Phantoms zu schauen, um dann möglicherweise ein Aha-Erlebnis zu haben. Das aber doch nicht abseits des Weltgeschehens irgendwo bei Kerzenlicht unter anheimelnden Klängen eines Saxophons und im Flüsterton geheimer Unterhaltung!

        Meine Offerte, Ihnen „den spannenden Entwicklungsgang gewisser anderer Umstände zur Kenntnis zu bringen“, hat nichts mit dem Herumtratschen von Backstage-Döntjes zu tun, sondern mit dem Risiko der Überbeanspruchung Ihrer Aufnahmebereitschaft.

        Schauen Sie bitte unter den 70 allein in diesem Brücken-Blog bisher veröffentlichten Wortmeldungen. Ganz offenbar haben viele Kommentarschreiber, darunter auch der Blogbetreiber selbst, große Probleme damit, nachweislich per Gesetz geregelte Eckpunkte einzuordnen und anzuerkennen.

        Was meinen Sie denn, welches heillose Durcheinander ich anrichte, wenn ich zusätzlich darauf hinweise, dass die Landesregierung Niedersachsen (suchen Sie sich als Repräsentanten die passende Führungskraft aus) es bis heute nicht „übers Herz brachte“, die dem Land Niedersachsen ZUSTEHENDEN und noch nicht der Verjährung anheimgefallenen Barzuwendungen des Bundes aus dem Solidarpakt vom befreundeten, ebenfalls von der SPD-regierten Land Mecklenburg-Vorpommern einzufordern oder diese Zuwendungsanteile sogar einzuklagen. Mecklenburg-Vorpommern hat diese Sonderbedarfsergänzungszuweisungen, die sich nach der Anzahl der Einwohner im Amt Neuhaus richten, seit 1995 erhalten und behalten. Sowohl ein Fachgutachten als auch die kommentierende richterliche Auslegung verschiedener Gesetze und gerichtlicher Entscheidungen (Urteile und Beschlüsse) erweisen die Partizipationsberechtigung Niedersachsens an diesen speziellen Bundeszuwendungen als unzweifelhaft.

        Ausschlaggebend ist dabei das Faktum, dass Amt Neuhaus auch NACH der Umgliederung nach Niedersachsen Beitrittsgebiet war und geblieben ist.

        Gerne kläre ich Sie hierüber genauer auf, wenn Sie es möchten und Herr Jenckel mir den Raum dafür gewährt. Da ging es locker um etwa 25 Mio. Euro, die zu erhalten der Rechtsanspruch in 2018 noch nicht verjährt war.

        WEIL aber gar nicht erst versucht werden SOLLTE, dieses Recht durchzusetzen, kündigte der Wirtschafts- und Verkehrsminister die Förderung aus dem Landesbauplafond als Lückenbüßer an. Was blieb ihm anderes übrig?

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  17. Otto Berg schreibt:

    Lieber Herr Jenckel,

    Sie würden sich freuen, wenn Bernd Althusmann der nächste niedersächsische Ministerpräsident würde, was (sofern es vorher nicht wieder zu einem Gummi-Twesten mit dem derzeitigen Koalitionspartner kommt) frühestens im Herbst 2022 der Fall sein könnte.

    Sie wissen, dass Herr Althusmann zum Termin am 10. Oktober 2017 vor allem zwei konkrete Wahlkampfversprechen abgegeben hat:

    (A) Ende September 2016, ein paar Wochen vor seiner Nominierung als CDU-Direktkandidat im Wahlkreis 51 für die Landtagswahl (die ohne Break-Dance am 14. Januar 2018 stattgefunden hätte), hat Bernd Althusmann „den Menschen in Seevetal, Neu Wulmstorf und Rosengarten“ fest, feierlich und verbindlich zugeschworen, er werde, so er im Februar 2017 aufgestellt werde, mit Frau, Kindern und Hund nach Seevetal umziehen. Eine Scheinadresse in der Region komme für ihn keinesfalls infrage. Anfang Dezember steigerte er sein emotionales Heimatbekenntnis noch einmal, indem der Lüneburger die Welt wissen ließ, im Herzen sei er schon immer Harburger gewesen.

    (B) Zwischen Februar und Oktober 2017 spielte dann das Elbebrückenbekenntnis eine große Rolle, mit welchem der frisch Gekürte im Januar 2018 sofort für Aufmerksamkeit „generierende“ Schlagzeilen sorgte und (neben der LünePost) auch die Landeszeitung jubeln ließ, Niedersachsens Wirtschaftsminister Bernd Althusmann habe die Elbbrücke bei Neu Darchau wieder aus der Schublade gezogen — und locke mit Geld (https://www.lzplay.de/index.php/2018/04/04/wirtschaftsminister-bernd-althusmann-und-die-elbbruecke/).

    Nun könnte man ja sagen, das uneingelöste Versprechen Althusmanns, sein neues Zuhause spätestens im Sommer 2018 zwischen Maschener Kreuz, Horster Mühle und dem größten Rangierbahnhof Europas einzurichten, könne als ein Hinweis darauf angesehen werden, was im Großen und Ganzen von den Ankündigungen und Zusagen des Heiligenthalers zu halten sei.

    Aber, lieber Herr Jenckel, Ihr vorgestriges Telefonat mit dem regierungsamtlichen Multifunktionsmanager für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung (https://blog-jj.com/2021/02/20/der-wiedergaenger-von-der-elbe/#comment-14152) scheint Sie von seiner eisen- und betonfesten Entschlossenheit in Sachen Elbequerung überzeugt zu haben, denn Sie schreiben: „Der Minister hat mir noch einmal bestätigt, dass er beim Bau über vier Jahre je 1,5 Millionen Euro zusätzlich beisteuert.“

    Und, nein, Herr Jenckel, „dass Althusmann die Brücke für wichtig hält“, ist MIR nicht entgangen! Aber „IHNEN hoffentlich auch nicht“? Vor diesem Hintergrund ist Ihre kaum kaschierte Wahlempfehlung, i. e. Ihre vorgestern Abend öffentlich bekundete Vorfreude darauf, dass Bernd Althusmann der nächste niedersächsische Ministerpräsident wird, natürlich nur zu gut verständlich!

    Aber: ER, der Minister, steuert „beim Bau über vier Jahre je 1,5 Millionen Euro zusätzlich bei“? Wirklich er? Ganz persönlich? Gestern Vormittag (https://blog-jj.com/2021/02/20/der-wiedergaenger-von-der-elbe/#comment-14157) haben Sie ergänzt: Minister hätten fürs Geldausgeben „eine Kompetenz und Budgethoheit und können Prioritäten setzen“.

    Ich habe dazu zwei Fragen:

    1.) Muss, wer 6 Millionen Euro aus dem Staatssäckel (dem „verabschiedeten Etat“) entnimmt, um Freude zu spenden und einigen (mit Alexander Schwake zu sprechen) „Menschen ein gutes Leben zu ermöglichen“, nicht trotzdem begründen, wie er das rechtfertigt?

    2.) Muss, wer (als Heiligenthaler) einige Menschen mit 6 Millionen Elbebrücken-Euronen beschenkt, anderen Menschen (als Seevetaler) nicht erklären, warum er sie bei Neubau oder Ertüchtigung der Decatur-Brücke mit solchem Segen NICHT bedenkt? (Siehe dazu z. B.: https://www.fdp-seevetal.de/unser-wahlprogramm/unsere-themen-und-ziele/bruecke/)

    Für Ihren Anstoß, noch einmal in die Brückenvereinbarung vom 9. Januar 2009 zu schauen (https://atomic-temporary-120202620.wpcomstaging.com/wp-content/uploads/2018/10/brucc88ckenvereinbarung.pdf), bedanke ich mich.

    Dort finde ich (und finden Sie) Frau Dreyers Wahrheit (!), dass es eine Deckelung der zuwendungsfähigen BrückenBAUkosten von Landesseite nie gegeben hat gleich zweimal. „Das Land Niedersachsen“, vertreten durch (den einzig Vertretungsberechtigten) seinen Ministerpräsidenten (damals Christian Wulff), unterstreicht auf Seite 1 und auf Seite 2, Punkt 4, dass „das Land Niedersachsen“ von den „zuwendungsfähigen Bau- und Planungskosten für die gesamte Elbebrücke bei Neu Darchau 75% tragen wird – und zwar unabhängig von der Höhe der später tatsächlich zuwendungsfähigen Kosten“!

    Auch für Ihren Hinweis, dass in die heutige „Gesamtrechnung einfließen muss, was seit der Jahrtausendwende bis zum Planungsstopp 2015 schon ausgegeben wurde“, bedanke ich mich. Denn von den damals von Wulff zugesagten 1,3 Mio. Euro war ja nur noch gut die Hälfte (700.000 Euro) übrig, als der Landkreis Lüneburg 2018 bei Wiederaufnahme der Planung (damals noch durch „Arena“-LR Nahrstedt) seinen Anspruch auf den Rest der Summe geltend machte. (Einen Anspruch übrigens, dessen Einlösung Herr Althusmann nie hätte verhindern können. Also konnte ER diese – anders als er noch Ende Januar 2020 behauptete (https://www.landeszeitung.de/lokales/24626-elbbruecke-6/) – auch nicht zusagen!)

    Zuletzt bleibt anzumerken, dass auch die 700.000 Euro aus Lüchow-Dannenberg bereits angeknabbert sind. Denn mindestens der erste Teilbetrag über 10% (= 70.000 Euro) der Pauschalsumme stand bereits am 1. Mai 2009 zur Auszahlung nach Lüneburg an (vgl.: §5, Abs.3, S. 4 der Brückenvereinbarung vom vom 9. Januar 2009).

    Im Hinblick auf 28 Jahre Elbebrückengeschichte mit „Scheitern und Streiten, Neuanfang und ungewissem Ausgang“ möchte ich mit einer Strophe des gelehrten Wittenberger Barockpoeten Augustus Buchner (1591 bis 1661) enden, der während des Dreißigjährigen Krieges nicht von der „christdemokratisch unionierten“, sondern allgemeiner von „Der Christen Schiff-Fahrt“ dichtete:

    Unser Leben ist ein Meer,
    Die Begierden sind die Wellen,
    Die sich grausamlich aufschwellen
    Und uns werfen hin und her.

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    • jj schreibt:

      Lieber Herr Berg,
      zum einen haben Sie heute sicher die LZ Seite 1 gelesen, stärkste Kraft im Land: die CDU. Mit den Grünen ließe sich prima regieren. Natürlich ginge knapp auch noch Rot-Rot-Grün. Aber das nur am Rande.
      Nun zu Ihrer Frage:
      Die sechs Millionen Euro zusätzlich zu den 75 Prozent stammen aus dem Landesstraßen-Bauplanfonds. Aus diesem Fonds werden Jahr für Jahr Baulastträger zusätzlich unterstützt, zum Beispiel beim Bau kommunaler Entlastungsstraßen.
      LG jj

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      • Otto Berg schreibt:

        Lieber Herr Jenckel,

        ja, die Diag- oder Prognose habe ich gelesen. „Det er svært at spå, især om fremtiden“, soll Niels Bohr zu dergleichen entfleucht sein. (Andere sagen, das geflügelte Wort stamme von Karl Valentin, Karl Lagerfeld oder Carlo Eggeling. Aber das glaube ich nicht. Denn keiner von den Dreien sprach bzw. spricht Dänisch.)

        Sie werden es geahnt haben, Herr Jenckel, der Zweck des Fonds ist mir natürlich bekannt. Ich war mir nur nicht ganz sicher, ob auch Herr Althusmann weiß, dass dessen Mittel (113 Mio. Euro für das Jahr 2021) AUSSCHLIESSLICH in die Erhaltung sowie in den Um- und Ausbau von Landesstraßen fließen. (Selbst für den Bau und die Instandhaltung von Radwegen an Landesstraßen müsste bereits in andere „Töpfe“ gegriffen werden.) Nun ist das „Projekt Elbbrücke“ aber eines, das, wie Sie selbst zu wiederholen nimmer müde werden, die „Maßnahme“ zweier Kommunalverbände an Kreisstraßen.

        Zwei Fragen:

        1.) Wie kann ein Minister im Wangenheimpalais 6 Mio. Euro aus einem Landesstraßenfonds entnehmen, um diese in ein Kreisstraßenprojekt zu stecken?

        2.) Wie kommt es, dass Sie vom vehementen Brückengegner zum findigen Brückenfinanzierungsanwalt zu mutieren scheinen, sobald der MW mit im Gedankenspiel ist?

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      • jj schreibt:

        Lieber Herr Berg,
        das Geld stammt, so die Antwort aus dem Wirtschafts- und Verkehrsministerium, aus dem Landesstraßenbauplafonds, Restmittel, die eigentlich zur Erhöhung von kommunalen Straßenbauprojekten genutzt werden. Diese Mittel stehen als Reserve zur Verfügung. Die sollen für vier Jahre zur Sicherstellung des Brückenprojektes reserviert werden. „Das ist keine Willkür des Wirtschaftsminister, sondern es ist die Frage gewesen, wie können wir sicherstellen, dass dieses Brückenbauprojekt nicht an solchen Rahmenbedingungen scheitert“, sagt Minister Bernd Althusmann.
        Meines Wissens ist der Fonds natürlich im Landesetats verankert, der genehmigt ist. Über die einzelnen Posten, die einem Ministerium zugewiesen sind, können die im Fall der Fälle auf verfügen, in diesem Fall, um ein kommunales Projekt über die 75 Prozent hinaus zu fördern.
        Im Kern finden Sie die Antwort auch in dieser Landtagsanfrage:

        Klicke, um auf 18-06611.pdf zuzugreifen

        lg jj

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  18. Helga Dreyer schreibt:

    Lieber Herr Jenckel,

    zu Ihrem Post vom Abend, 9. März 2021 um 17:45 Uhr, und von 9:51 Uhr heute Morgen https://blog-jj.com/2021/02/20/der-wiedergaenger-von-der-elbe/#comment-14139

    Warum müssen Sie mich immer so niedermachen? Haben Sie vergangenen Mittwoch nicht die Niedersachsen-Mail von Otto Berg gelesen? Ein zart empfindendes Elbepflänzlein wie ich verdient Behutsamkeit und Schonung! Sonst verschrecken Sie mich und halten womöglich andere sachkundige Kommunalpolitiker davon ab, sich in Ihrem Forum zu Wort zu melden.

    Sie schreiben, was wahr ist, wüssten wir Menschen eh nicht, schon eher, was nachprüfbare Fakten sind.

    Ihre Fähigkeit zur Autosuggestion scheint grenzenlos zu sein. Denn was bitteschön ist der Unterschied zwischen nachprüfbaren Fakten und der Wahrheit, wenn wir von rein analytischen Konstrukten wie der Mathematik absehen, wo die Wahrheit (ja, Herr Jenckel, „die“ Wahrheit!) eine Sache logisch konsistenter Ableitungen ist?

    ENTWEDER wir kennen die Wahrheit nicht, dann gelten nur die jeweils subjektiven Weltsichten. Darauf antworte ich neuerdings immer mit einem Cartoon, den ich mal in einem Blog.jj-Kommentar gefunden habe: https://pbs.twimg.com/media/El_TmJAXgAEAl5j?format=jpg&name=large

    ODER wir kennen nachprüfbare Fakten, worauf unsere gesamte Wissenschaft gründet, die es ermöglicht hat, dass Galilei am 7. Januar 1610 die Jupitermonde entdecken, Neil Armstrong am 21. Juli 1969 den Mond betreten, die WHO 1980 die weltweite Ausrottung der Pocken vermelden und Klaus Bruns im Januar 2021 seinen Facebook-Account einrichten konnte.

    Und entgegen Ihrer flotten Behauptung, es gebe – für Menschen – keine Wahrheit, kommen auch Sie nicht ohne Wahrheitsanspruch aus, von dem ja JEDER einzelne Einwand, den Sie gegen mich in Stellung bringen, geradezu trieft.

    Ihre Wahrheiten aber, lieber Herr Jenckel, die SIE Fakten nennen, sind – so scheint es mir auch in dieser zweiten Runde immer noch – zum größten Teil Vermutungen, eigentümliche Hochrechnungen und das Ignorieren von bekannten Gegebenheiten.

    ● Sie haben in Ihrer Kalkulation die erwarteten Zuschüsse aus dem Landesbauplanfonds von 4 x 1,5 Mio € – insgesamt 6 Mio € außer Acht gelassen.

    ● Sie wenden den Baukostenindex auf die Gesamtkosten an, das ist nicht korrekt.

    ● Die nicht nach GVFG förderfähigen Baukosten (z. B. Aufwendungen für Gutachten, Grundstückskäufe, sonst. Planungskosten), die ab 2010 schon angefallen sind oder noch anfallen werden, betragen nach gegenwärtiger Schätzung insgesamt 5,8 Mio €, hiervon müssen aber noch 1,3 Mio € Landeszuschüsse abgezogen werden, die der Landkreis Lüneburg nicht zu tragen hat.

    ● Das System Folgekosten haben Sie immer noch nicht begriffen, Herr Jenckel, weder zur Auswirkung in der Haushaltsrechnung noch zu der Aufteilung auf die beiden Landkreise entsprechend des Brückenvertrags!

    ● Die Gesetzesvorgaben zu den Einordnungen von Straßen und damit zu den Festlegungen der zuständigen Baulastträger scheinen Sie nicht zu interessieren, wenn Sie in jedem Ihrer Meinungsbeiträge gebetsmühlenartig vorbringen, der Bund und das Land hätten das Projekt nicht unter ihre Fittiche nehmen „wollen“.

    ● Und dann reduzieren Sie den Zweck der festen Elbquerung immer wieder nur auf die Wünsche der Bürger aus Amt Neuhaus – UND stellen zuletzt sogar noch Vergleiche mit den Zeiten von vor 1945 an!

    Allein deswegen schäme ich mich für Sie, Herr Jenckel! Alles, aber auch alles, was ich im letzten Jahr hier im Blog dargelegt, Ihnen persönlich geschrieben oder mit Ihnen besprochen habe, haben Sie heute mit Ihren beiden Posts vom Tisch gefegt und ich überlege sehr ernsthaft, ob mein Aufwand für meine Kommentare in Ihrem Debatten-Forum nicht Zeit- und Energieverschwendung war. Denn wie in analogen Debatten sollten doch auch hier – und besonders vom Moderator der Veranstaltung – Lernfortschritte und partielle Annäherungen festgehalten und beachtet werden können, um in Angelegenheiten des Wissens, der nachprüfbaren Fakten – und der Wahrheit (!) – voranzukommen.

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    • jj schreibt:

      Liebe Frau, Dreyer, es liegt mir fern, Sie niederzumachen. Sollte das so rüberkommen, Entschuldigung. Aber Ihre Fakten und meine Fakten knirschen, wenn Sie aufeinandertreffen. Die Zukunft wird zeigen, wie es kommt. Lg Ihr jj
      OS: Ich bleibe natürlich bei meinen Fakten. 🙂

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    • jj schreibt:

      Liebe Frau Dreyer,
      Sie wissen, dass ich Ihre Kommentare schätze, weil Sie Substanz haben. Auch wenn ich nicht immer Ihrer Meinung bin. Und wenn ich überzogen habe wie mit der Frage, wann es dort schon einmal eine Elbbrücke gegeben habe, dann bin ich natürlich zuweit gegangen.

      Ihre Berechnungen haben mir keine Ruhe gelassen, also habe ich noch einmal im Wirtschaftsministerium nachgehakt. Die aktuell geschätzten Gesamtkosten von 67,24 Millionen stammen vom Lankreis. Davon sind 61,4 förderfähig. Macht: 46,05 Millionen. Und der Minister hat mir noch einmal bestätigt, dass er bei Bau über vier Jahre je 1,5 Millionen Euro zusätzlich beisteuert. Da haben Sie recht. Allerdings fällt Meck-Pom aus. Obwohl der Minister da mehrmals Klinken putzen war, bleiben bei ihrer Rechtsauffassung. Die Millionen fällt also aus. Was haben wir also: 46 Millionen plus 700 000 aus Lüchow plus 6 Mio vom Minister, macht 52,7 Mio. Den Rest ihrer Rechnung können Sie weglassen. Sonst müssen Sie in die Gesamtrechnung einfließen lassen, was seit der Jahrtausendwende bis zum Planungsstopp 2015 schon ausgegeben wurde.
      Unterm Strich bleiben 14,54 Mio, da müssen Sie dann noch den Baukostenindex draufschlagen und nicht wieder Teile rausbrechen, weil die schon realisiert sind. Wenn Sie also 2022 bis 2025 bauen wollen, kommen noch mal Minimum 2,5 Millionen dazu. Können Sie damit leben? In summa sind wir dann, zieht man den Anteil der Stadt Lüneburg von 4,5 Mio ab, wieder annähernd bei den Arena-Kosten des Landkreises. 🙂

      Warten wir mal ab, was die Bürgerbefragung in Neu Darchau bringt und die Landtagswahl 2022. MP Weil hat ja schon angekündigt, dass er mit den Grünen koalieren will.
      https://www.braunschweiger-zeitung.de/niedersachsen/article230127396/Weil-setzt-nach-Landtagswahl-2022-wieder-auf-Rot-Gruen.html

      Ich würde mich natürlich freuen, wenn Althusmann MP wird, aber dazu muss er sich Optionen offenhalten. Und dann könnte auch so eine Brücke zur Verhandlungsmasse werden. LG Ihr jj

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      • Otto Berg schreibt:

        Lieber Herr Jenckel,

        „Ich würde mich natürlich freuen, wenn Althusmann MP wird“?

        Das sind ja ganz neue Töne von einem Mann, der in Lüneburg seit vielen Monaten die Grünen hofiert.

        Und: Ich habe „noch einmal im Wirtschaftsministerium nachgehakt […] der Minister hat mir noch einmal bestätigt, dass er bei Bau über vier Jahre je 1,5 Millionen Euro zusätzlich beisteuert.“

        Hat Ihnen denn der Minister auch verraten, mit welcher Legitimation er die 6 Millionen Euro von woher genau und warum ausgerechnet für diesen Zweck und nicht für irgend einen anderen nehmen möchte?

        Hat er mit „dem Land Niedersachsen“ gesprochen und dieses gefragt, ob es mit seinen spendierfreudigen Millionenzusagen einverstanden ist?

        PS: Unter welchen Bedingungen „der Landkreis Lüchow-Dannenberg“ seine 700.000 Euronen ins Feuer werfen? Oder bewilligt der Kreistag dort die vielen, vielen bunten Scheinchen nach der Kaiser F.-J. K.-Devise: „Haut raus die Knete! Dabeisein ist alles.“ ?

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      • jj schreibt:

        Lieber Herr Berg,
        ich wusste doch, dass der Name Althusmann Sie reizt.
        Bernd Althusmann habe ich vor gut dreißig Jahren als Politiker kennengelernt. Er war Vorsitzender der JU ich Jungredakteur. Er stieß sich gerade die Hörner ab und hatte einen kurzen Draht zu Journalisten. Er legte eine Blitz-Karriere hin: Parlamentarischer Geschäftsführer, Kettenhund im Landtag, Staatssekretär und schließlich Minister und dann Absturz nach der Wahl 2013. Aber er ist wiederkommen. Und das Wiederaufstehen, das haben viele Jungpolitiker verlernt. Wer da nicht alles in der Versenkung verschwand.
        Ich kenne ihn als fleißig und verlässlich. Das reicht natürlich nicht, um Ministerpräsidenten zu werden, der Weg ist mit Steinen gepflastert. Ein Stein ist er selber, weil es so unnahbar ist, ein Stein sind die Leute, die seinen Imagewandel betreiben, aber nicht auf Details achten, und generell sollte man bei der Ansprach immer bedenken, dass ein Parlament, das ein Parteikongress kein Kasernenhof ist. Gleichwohl bin ich mir sicher, er könnte das genauso gut wie Stephan Weil. Stellt sich nur die Frage, wer der bessere Netzwerker ist und wer nicht noch zusätzliche Steine in den Weg rollt.
        Und jetzt kommen Sie bitte nicht mit der Doktorarbeit, kennen wir: „rite“. Allerdings, würde mein alter Freund Christoph sagen: Die gute Pferde nehmen die Hindernisse knapp.
        LG jj

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      • jj schreibt:

        Ach, das waren ernste Fragen: Minister und Ministerien haben eine Kompetenzen und Budgehoheit und können Prioritäten setzen. Basis ist jeweils der verabschiedete Etat. Aber das wissen Sie ja. Dass Althusmann die Brücke für wichtig hält, ist Ihnen hoffentlich auch nicht entgangen. Der Landkreis Lüchow-Dannenberg zahlt auf Basis der Brückenvereinbarung, hier Paragraph 5 „Finanzen“

        Klicke, um auf brucc88ckenvereinbarung.pdf zuzugreifen

        Lg jj

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      • Otto Berg schreibt:

        Lieber Herr Jenckel,

        der Name Althusmann reizt mich nicht. Und die Sache mit dem Zaun in Potsdam haben Sie falsch in Erinnerung. Das Pferd hat das Hindernis nicht knapp genommen, es wurde mit vereinten Kräften hinübergehoben.

        Ja, die Nehmerqualitäten und das dicke Fell des Ministers beeindrucken auch mich. Beides ist Voraussetzung, um das Leben auf einem zugigen Mittelgebirgsgipfel auszuhalten. Um es gestalten zu können, ist aber neben Fantasie, Tatkraft und Geradlinigkeit auch die natürliche Autorität leidenschaftlicher Sachorientierung nötig. In allen diesen vier Hinsichten ist in Heiligenthal noch gehörig Luft nach oben.

        Was ich bedauere, Herr Jenckel, das ist, das SIE mir nun zwar einiges von Ihren Abenteuern mit dem kantigen Bernd erzählt, aber KEINE der drei Fragen in den letzten drei Absätzen meiner vorherigen Mail beantwortet haben.

        Kommt da noch was?

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      • Helga Dreyer schreibt:

        Lieber Herr Jenckel,

        vorab: welche Gründe haben Sie eigentlich dazu bewogen, die zeitliche Abfolge der veröffentlichten Kommentare auf den Kopf zu stellen und die jeweils neuen unten anzuhängen? Ist Ihnen nicht bewusst, wie benutzerunfreundlich diese Handhabe ist? Testen Sie selbst einmal.

        Zum Thema: Ich habe Ihre bedauernden Worte registriert. Dann lassen Sie uns den Nebenschauplatz über voraussichtliche Kosten und über voraussichtliche Fördergelder verlassen und uns der Hauptfrage zuwenden, dem Schreiben der Bürgerinitiative „Keine Brücke“ mit der dazugehörenden Pressemitteilung, die Sie beide am 06.03.2021 veröffentlichten https://blog-jj.com/2021/02/20/der-wiedergaenger-von-der-elbe/#comment-14119

        Die darin enthaltenen und offenbar unüberlegt dargebrachten Behauptungen und Fragen stehen doch eigentlich zur Diskussion. Lassen Sie uns nicht über Eier gackern, die noch gar nicht gelegt worden sind.

        Ihr eigenes Statement zu dem Verhalten der BI, zur Veröffentlichung von deren Schreiben mitsamt dem Fragenkatalog mit seinen zum Teil inhaltsleeren Behauptungen auf „allen Kanälen“, haben Sie bisher nicht abgegeben.

        Das würde mich und mutmaßlich auch einige Leser des Blogs aber brennend interessieren.

        Ich habe behauptet – und dabei bleibe ich: diese Maßnahme diente hauptsächlich der Aufwiegelung.

        Was denken Sie?

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      • jj schreibt:

        Liebe Frau Dreyer,
        in der Tat hatte ich die Reihenfolge der Kommentare geändert, um der Chronologie Vorrang einzuräumen. Aber auch ich sehe und bin auch darauf von anderer Seite hingewiesen worden, das Scrollen nervt. Erst das Aktuelle gilt wieder. An den Punkt können Sie heute einen Haken machen.

        Was nun den Fragenkatalog der BI angeht, sie versucht ihre Sicht der Dinge öffentlich zu machen, so wie ihr „Brücken bauen“ Verein das auch betreibt.
        Viele Fragen, die da gestellt werden, können Sie durch den Blog-Beitrag und die Diskussion hier als beantwortet ansehen.

        Meine Einschätzungen kennen Sie: Hier geht es um ein Versprechen aus Einheitstagen, das damals hätte umgesetzt werden müssen. Die Rahmenbedingungen ob beim Klima, beim Naturschutz, bei der Demographie etc. haben sich seither wesentlich verschoben.

        Ohne die Herabstufung einer Landes- zu einer Kreisstraße würde es dieses Projekt, würde es diese Diskussion nicht geben. Aber, und da sind wir wieder bei der Kreisstraße: Eine Elbbrücke ist originär nicht die Aufgabe eines Landkreises. Und es ist bereits der dritte Anlauf.

        Wenn die Mittel aus dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz einmal geflossen sind, dann gibt es kein Zurück. Wohl oder übel werden hier in der Bauphase und in der Zukunft Mittel in erheblichem Umfang gebunden. Darauf hat schon Ministerpräsident Wulff hingewiesen.

        Was die Wirtschaftlichkeit und die Sinnhaftigkeit angeht, so werden die Gutachten, die jetzt aufgelegt werden, uns erst zeigen, ob der Bau vertretbar ist. Nach den Standards von Bund und Land offensichtlich im Kosten-Nutzen-Verhältnis nicht. Es ist und bleibt in erster Linie ein Versprechen. Sie können das als Entwicklungschritt für die Region ansehen, für mich wäre es ein Paradigmenwechsel in der Ausrichtung der Region. Lg jj

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  19. Otto Berg schreibt:

    Sehr geehrte Frau Dreyer,

    eine Ergänzung und eine Teilkritik Ihrer (ansonsten wie immer luziden) Ausführungen:

    In einem wesentlichen Punkt (die Brückenkosten betreffend) scheint mir Herr Jenckel recht zu haben. Um das zu belegen, ist es hilfreich, sich das Gespinst der (wie es den Anschein hat) bewusst platzierten Unwahrheiten anzuschauen, die in diesen wenigen Sätzen auf der Website des Landkreises Lüneburg (welche der Landrat verantwortet) Unterschlupf gefunden haben:

    »Planungen zur Elbbrücke zwischen Darchau und Neu Darchau
    Am 24. September 2018 hat der Kreistag beschlossen, das Planfeststellungsverfahren zur Elbbrücke aufzunehmen. Grund für diese Entscheidung: Das Land Niedersachsen hat die ursprüngliche Deckelung der Kostenübernahme aufgehoben. Dadurch ergeben sich für den Landkreis Lüneburg bessere Finanzierungsmöglichkeiten. Nach überschlägigen Schätzungen aus dem Jahr 2015 liegen die Kosten für die Elbbrücke bei rund 65 Millionen Euro. 75 Prozent davon hat das Land Niedersachsen zugesagt. Ziel des Planfeststellungsverfahrens ist auch, die entstehenden Kosten konkreter und aktueller benennen zu können.«
    Quelle: https://www.landkreis-lueneburg.de/Home-Landkreis-Lueneburg/Verkehr-Sicherheit-und-Ordnung/Verkehr-Landkreis/Elbbruecke-Landkreis.aspx [Zugriff und Screenshot: 9. März 2021 um 19:07 Uhr]

    Grund für den Kreistagsbeschluss zur Wiederaufnahme des PFV (§§ 72 bis 78 VwVfG) zur Brücke soll demnach gewesen sein: „Das Land Niedersachsen hat die ursprüngliche Deckelung der Kostenübernahme aufgehoben“. Es gab aber, wie Sie selbst wiederholt betonten, eine solche Deckelung NIEMALS. UND es KANN folglich auch keinen Landtagsbeschluss zu dieser Sache geben. Also hat „das Land Niedersachsen“ diesen Beschluss NICHT aufgehoben. Was auf der LK-Website steht, ist eine erste UNWAHRHEIT (welche offenbar den werblichen Zweck verfolgt, die Kumulation guter Nachrichten zu simulieren). Nach überschlägiger Schätzung liegen die reinen Elbbrücken-GesamtBAUkosten heute bei 67,2 Mio. Euro. „Das Land Niedersachsen“ hat bezüglich der Kosten aber GAR NICHTS zugesagt. Es gibt weder einen Landtagsbeschluss noch einen vom Landtag mehrheitlich befürworteten Entschließungsantrag zur Übernahme jener Kosten! Das Gegenteil zu behaupten, ist eine zweite UNWAHRHEIT. (Der Satz: „75 Prozent davon [von den Kosten] hat das Land Niedersachsen zugesagt“, ist überdies eine semantisch-grammatikalische Katastrophe. Denn nicht „die Kosten“, sondern allenfalls „die Übernahme der Kosten“ KÖNNTE das Land überhaupt nur „zugesagt haben“, was es aber NICHT hat.) Der Satz ist aber auch bei wohlwollender Lesart inhaltlich falsch und irreführend. Denn wenn „das Land“ etwas zugesagt HÄTTE (was es NICHT getan hat), dann hätte es allenfalls die Übernahme von 75 Prozent der FÖRDERFÄHIGEN Kosten zusagen können. Die belaufen sich aber nicht auf 67,2 Mio (und beliefen sich auch nie auf 65 Mio Euro), sondern auf 61,4 Mio Euro (wie Sie selbst unten mitteilen). 75 Prozent von 61,4 Mio sind 46,05 Mio Euro. Das heißt SCHON JETZT STEHT FEST, das der Landkreis die 5,8 Mio Euro der nicht-förderfähigen Kosten PLUS die 25 Prozent (= 15,35 Mio Euro) der förderfähigen berappen MUSS! Das sind dann summa summarum Stand heute schon 21,15 Mio Euro! (Wobei wir von Grundstückskosten, Baunebenkosten und Bauerhaltungskosten noch überhaupt nicht sprechen!)

    Das aber heißt (und hier sind wir bei der dritten UNWAHRHEIT auf der LK-Website) dass „das Land“ NIEMALS die Übernahme von 75 Prozent aus 65 Mio Euro in 2020 (aus 67,2 Mio in 2021) hätte zugesagt haben KÖNNEN (wenn es überhaupt irgendetwas zugesagt hätte, was es aber BIS HEUTE nicht hat), sondern BESTENFALLS 68,5 Prozent aus der derzeitigen Summe der GesamtBAUkosten.

    Auf der Website des Landkreises Lüneburg sind folglich seit über einem Jahr DREI die Bürgerinnen und Bürger desinformierende Unwahrheiten zu finden.

    Es TRIFFT nämlich NICHT ZU, dass

    1. das Land Niedersachsen die ursprüngliche Deckelung der Kostenübernahme aufgehoben hat.

    2. das Land Niedersachsen die Übernahme von 75 Prozent der Brückenkosten zugesagt hat.

    3. das Land Niedersachsen jemals 75 Prozent der GesamtBAUkosten übernehmen wird.

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    • Helga Dreyer schreibt:

      Sehr geehrter Herr Berg,

      was hat Sie denn gestochen, dass Sie dermaßen haarspalterisch den Wortlaut einer Internetseite des Landkreises auseinandernehmen?

      Wichtig ist doch einzig und allein, dass der Hauptinhalt der Mitteilung den Landkreisbewohnern deutlich gemacht wird. Und dieser lautet nun einmal, dass bisher versagte Fördergelder frei gegeben worden sind. Den Lesern ist es dabei doch schnuppe, ob die seinerzeit vorgesehene Deckelung der Fördergelder des Projekts auf maximal 45 Mio € Baukosten das Ergebnis von Koalitionsverhandlungen oder ob das ein Landtagsbeschluss war. Für die Leser ist es auch unbedeutend, ob die spätere Zusage des möglichen Förderhöchstbetrages das Land Niedersachsen oder der Verkehrsminister gegeben hat.

      Übrigens irren Sie in Ihrer Annahme, der Landtag müsse noch per Beschluss die Zustimmung zu der Auszahlung aus dem Fördertopf nach dem Niedersächsischen Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (NGVFG) geben. Das Verkehrsministerium ist in diesem Handeln völlig autark. Seine Landesbehörde bestimmt unter Beachtung der Einhaltung von gesetzlichen Voraussetzungen selbst über die Verteilung der vorhandenen Mittel aus den Fördertöpfen.

      Ihre Berechnungen sind fehlerhaft, weil Sie nicht alle bekannten Komponenten berücksichtigt haben.

      Zurzeit stellt sich die Sachlage mit den Beträgen voraussichtlich folgendermaßen dar:

      GESAMTKOSTEN nach Schätzung 2021: 67,2 Mio € ; Baukosten 61,4; Differenz 5,8 Mio € für Planungskosten, Grundstückskäufe, Gutachten, Entschädigungszahlungen. Davon ist ein Großteil schon erledigt, so dass auf diesen Teil keine Teuerungsrate angerechnet werden kann und davon stattdessen nur die Zuschüsse des Landes, nämlich insgesamt 1,3 Mio abgezogen werden müssen:

      ● Eigenanteil des LKs Lüneburg hierfür also: 4,5 Mio €

      ZUWENDUNGSFÄHIGE BAUKOSTEN: 61,4 Mio €, hiervon werden die GVFG-Gelder berechnet 75 v. H.: = 46,05 Mio €; Anteil LK 15,35 Mio € (diese beiden Beträge sind variabel, weil sich der geschätzte Betrag jährlich nach dem Bauindex prozentual erhöht, aber die Förderung konstant 75 v. H. Beträgt), doch weitere Zuschüsse sind abzuziehen: Landesbauplanfonds 6 Mio €; Land M.-V. 1 Mio €; LK Lüchow-Dannenberg 0,7 Mio €,

      ● Eigenanteil des LKs Lüneburg hierfür also: 7,65 Mio €

      7,65 Mio € + 4,5 Mio € = 12,15 Mio €!

      Und weil wir einmal dabei sind: nur die 7,65 Mio € würden sich bei den FOLGEKOSTEN rechnerisch wegen der „Anrechnung“ der Fördergelder im Lüneburger Kreishaushalt auswirken, denn Grundstückskäufe, Entschädigungen, Planungen und Gutachten müssten nach Ablauf der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer und Beschaffung einer neuen Brücke nicht noch einmal aufgewendet werden.

      Damit Sie, sehr geehrter Herr Berg, aber zufrieden sind und wieder gut schlafen können, meine Antworten auf Ihre Fragen.

      Sie schrieben: Es trifft nämlich nicht zu, dass

      Zu 1) – das Land Niedersachsen die ursprüngliche Deckelung der Kostenübernahme aufgehoben hat.

      Es stimmt, dass das Land Niedersachsen die ursprüngliche Deckelung nicht aufheben konnte, weil es einen solchen Deckelungsbeschluss nie gab; die Deckelung selbst war nur im Koalitionsvertrag zwischen SPD und B 90/Die Grünen von 2013 vereinbart worden. Dieser Vertrag war nach der Ablösung dieser Regierung insgesamt obsolet.

      Zu 2) – das Land Niedersachsen die Übernahme von 75 Prozent der Brückenkosten zugesagt hat.

      Da kann ich Ihnen nur bedingt zustimmen. Das Land Niedersachsen, VERKÖRPERT durch den Landesverkehrsminister Althusmann, hat zugesagt, die mögliche Maximalsumme an GVFG-Fördergeldern zu bewilligen, wenn die gesetzlichen Vorgaben aus dem NGVFG erfüllt sind. Wie gesagt, eines Landtagsbeschlusses bedarf es hierfür nicht.

      Zu 3) – das Land Niedersachsen jemals 75 Prozent der GesamtBAUkosten übernehmen wird.

      Da kommt es auf den Blickwinkel an, ich bin jetzt einmal genauso spitzfindig, wie Sie es sind: bisher wurden 75 v. H. der zuwendungsfähigen Baukosten (zurzeit 75 v. H. von 61,4 Mio € = 46,05 Mio €) aus NGVFG-Mitteln, 6 Mio € aus dem Landesbauplanfonds und 1,3 Mio € aus sonstigen Töpfen des Landeshaushalts zugesagt (bzw. teilweise schon gezahlt).

      46,05 Mio € + 6 Mio € + 1,3 Mio € = 53,35 Mio € Zuschüsse, das sind 79,93 v .H. der Gesamtbaukosten von 67,2 Mio €.

      Sie können auch noch splitten: NGVFG 46,05 Mio € + 6 Mio € = 52,05 Mio €, das sind 84,77 v. H. der zuwendungsfähigen Baukosten von 61,4 Mio €

      1,3 Mio € sind 22,41 v. H. von 5,8 Mio € Nebenkosten.

      Tatsächlich, sehr geehrter Herr Berg, Sie haben recht! Es sind nicht 75 v. H. sondern knapp 80 v. H. der GESAMTkosten oder – anders gesehen – knapp 85 v. H. (!) der GesamtBAUkosten, die das Land Niedersachsen mit Fördergeldern bezuschussen wird.

      Ich hoffe, dass Sie das beruhigt.

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      • Otto Berg schreibt:

        Sehr geehrte Frau Dreyer,

        die Rechtsstellung und „Verantwortung der Mitglieder der Landesregierung bestimmt sich nach Artikel 28 in Verbindung mit Artikel 23 und nach Artikel 31 der Vorläufigen Niedersächsischen Verfassung.“ (§ 8 Abs.1 MinG ND)

        Davon, dass Herr Minister Althusmann „das Land Niedersachsen“ (wie Sie es gerne sähen) sollte „VERKÖRPERN“ oder (wie Herr Althusmann und Herr Böther es offenbar schon sehen) sogar sollte „SEIN“ können, steht in der Niedersächsischen Verfassung vom 19. Mai 1993 in ihrer derzeit aktuellst verfügbaren Fassung KEIN WORT.

        Über die Bereitstellung oder Nichtbereitstellung der Finanzmittel zur BAUkostenförderung der geplanten Elbbrücke entscheidet NICHT Herr Minister Althusmann, sondern das „Gesetz über Zuwendungen des Landes zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse in den Gemeinden“ (Niedersächsisches Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz – NGVFG) vom 27. März 2014 in seiner jeweils aktuellst verfügbaren Fassung.

        Dort lesen Sie (und lese ich und liest, sofern er liest, auch Herr Althusmann) in § 5 Abs.1 Satz 1 und 2: „Das für Verkehr zuständige Ministerium stellt Jahresprogramme auf, die die förderungsfähigen Vorhaben nach § 2 enthalten. Es kann außerdem für den Zeitraum der jeweiligen Finanzplanung Mehrjahresprogramme aufstellen und jährlich fortschreiben“ und in in § 5 Abs.3 Satz 1 und 2: „Bei der Aufstellung und Fortschreibung der Jahresprogramme SIND die Vorhaben AUFZUNEHMEN [modus imperativus (!)], für die voraussichtlich haushaltsrechtliche Ermächtigungen erteilt werden. Weitere Vorhaben können nachrichtlich aufgenommen werden.“

        Dies alles steht unter dem Vorbehalt, dass die jeweiligen Voraussetzungen (gemäß §3 NGVFG) vorliegen (oder voraussichtlich im Zeitpunkt der Förderung vorliegen werden) UND dass die Angaben zu den voraussichtlichen Gesamtkosten, den zuwendungsfähigen Kosten und den vorgesehenen Jahresraten bekannt sind.

        Das aber heißt, dass die Zusage oder Verweigerung der Förderung eines kommunalen Projektes aus NGVFG-Mitteln NICHT IM GERINGSTEN in die Verfügungsgewalt des „für Verkehr zuständigen Ministers“ gestellt ist! Die Zuwendungsentscheidung ist der Gipfelpunkt eines simplen Verwaltungsverfahrens, das in jedem Detail gesetzlich geregelt ist. Die Behauptung, dass Herr Althusmann da irgendwas zu melden (oder sich als „das Land Niedersachsen“ aufzupumpen) hätte, ist reines Verbaltheater.

        Das Projekt Elbbrücke Neu Darchau ist nun zwar (auf Antrag des Landkreises Lüneburg) – vorläufig (so auch die Mitteilung des LKs vom 9. Februar 2021) – in das Mehrjahresprogramm des NGVFG aufgenommen worden, ob es dort aber verbleiben darf oder dort dermaleinst nur ein „nachrichtliches“ Gastspiel wird gegeben haben, ist keineswegs sicher! Denn die momentan erst ganz ungefähr zu schätzenden Bauzeiten und Baukosten sind, wie sogar Sie, geehrte Frau Dreyer, einräumen, noch mit großen Unsicherheiten behaftet, so dass wegen der fehlenden Planungs- und Baureife derzeit sicher kein (positiver ODER negativer) Förderbescheid erstellt – und folglich auch VON NIEMANDEM über das Menschenmaß des Hoffens oder Bangens hinaus erwartet – werden kann. (Von örtlich auftretender invalidis mentis wollen wir absehen.)

        „Landesbauplafonds“ ist weder ein verfassungs- noch ein baugesetzlicher Terminus. Ist das ein anderes Wort für „Portokasse“, aus der Herr Althusmann nach freiem Ermessen 6 Mio € entnehmen darf? Das Land Mecklenburg-Vorpommern ist das Land Mecklenburg-Vorpommern und der Kreis Lüchow-Dannenberg ist der Kreis Lüchow-Dannenberg. Beide sind NICHT „das Land Niedersachsen“! Ob aus diesen Quellen die erträumten 7,7 Mio Euro fließen werden, ist zur Stunde ungewiss. Aus welchen „sonstigen Töpfen des Landeshaushalts“ weitere 1,3 Mio Euro (von wem?) mit welcher Legitimation zugesagt „bzw. teilweise schon gezahlt“ (wofür?) wurden, müssten Sie mir erläutern. Ihre rechenartistische, in sich durchaus stimmige Luftakrobatik, die aber viele Unbekannte mobilisieren muss, beruhigt mich keineswegs. Denn Sie brillieren da hoch oben unter dem Zirkuszelt nicht nur ohne Netz, sondern sogar ohne Seil und Trapez.

        Ich bleibe dabei:

        ► Landrat Böther lässt auf der Website des Landkreises (https://www.landkreis-lueneburg.de/Home-Landkreis-Lueneburg/Verkehr-Sicherheit-und-Ordnung/Verkehr-Landkreis/Elbbruecke-Landkreis.aspx) die Unwahrheit verbreiten, dass (1.) die Deckelung der Kostenübernahme durch „das Land Niedersachsen“ aufgehoben worden ist, (2.) „das Land Niedersachsen“ zugesagt habe, 75 Prozent der Brückenbaukosten zu tragen UND (3.) „das Land Niedersachsen“ irgendwann 75 Prozent der GesamtBAUkosten übernehmen wird.

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  20. Helga Dreyer schreibt:

    Lieber Herr Jenckel,
    für mich bedeutet Wahrheit Korrektheit in der Wiedergabe, also Wirklichkeit in Klarheit mit unzweifelhaften Tatsachen belegt, kurzum Faktizität. Sind solche Beweismittel nicht vorhanden oder noch nicht durch Erlass, Beschluss, Gutachten – oder durch was auch immer – verlässlich gesichert, mache ich darauf aufmerksam.

    Ihre Wahrheiten hingegen, lieber Herr Jenckel, die Sie Fakten nennen, sind – so scheint es mir – zum größten Teil Vermutungen, eigentümliche Hochrechnungen und das Ignorieren von bekannten Gegebenheiten.

    In der Brückendiskussion gibt es natürlich auch eine Grauzone, die Sie und ich jeweils anders auslegen und auch auslegen dürfen.
    Aber nur, weil Sie Ihre Spekulationen ständig wiederholen, transmutieren diese nicht zu Fakten.

    Beispiele:
    Sie schreiben: „Der Anteil, der beim Landkreis Lüneburg hängen bleibt, wenn 75 Prozent gefördert werden, liegt heute schon bei mehr als 20 Millionen Euro“.

    Sie ignorieren, dass der Nds. Wirtschafts- und Verkehrsminister neben den bereits erhaltenen Zuschüssen zu den Planungskosten weitere Förderungen in Aussicht gestellt hat, s. Antwort zur kleinen Anfrage der Abgeordneten A. Schröder Ehlers (SPD) Landtag Niedersachsen, Nilas Drucksache 18/4185.
    Mit weiterer Anrechnung der Kostenbeteiligung des Landkreis Lüchow-Dannenberg komme ich damit heute auf einen Eigenanteil von 12,15 Mio Euro und nicht auf „mehr als 20 Millionen“.

    Sie schreiben: „Bei den Kosten müssen Sie noch die Baukostensteigerung hinzurechnen für die nächsten Jahre“.

    Sie wissen doch genau, dass die derzeitigen Zahlen nur auf der Grobschätzung aus 2015 basieren, indem mit dem Baukostenindex hochgerechnet wurde (2015 – 2020 insges. 17,5 v. H.) und zurzeit die Ingenieurplanung und die Baugrunduntersuchungen anstehen, die dann erst korrekte Massen- und Kostenschätzungen ermöglichen.
    Aber selbst wenn man die jetzt im Raum stehenden Zahlen für eine Hochrechnung zugrunde legt, kommt man beim besten Willen nicht auf die durch die BI prognostizierten mehr als 1oo Millionen Euro, die Sie, lieber Herr Jenckel, aber unwidersprochen im Raum stehen lassen.

    Sie schreiben: „Die Quintessenz des wirtschaftlichen Nutzens finden Sie, vom Landkreis in Auftrag gegeben, kompakt im Faktencheck“ und weisen auf die Ergebnisse in der Studie auf die regionalwirtschaftlichen Auswirkungen hin.

    Wirtschaftlichkeit und wirtschaftlicher Nutzen sind zwei ganz verschiedene Dinge, lieber Herr Jenckel!
    Bitte gehen Sie in Gedanken noch einmal folgende Prüffelder durch: ökologische, ökonomische und soziale Nachhaltigkeit in ihren fünf Dimensionen: Gesundheit, Umwelt, Wirtschaft, Gesellschaft und Kultur.
    Ich bin mir sehr sicher, dass danach selbst Sie die Sinnhaftigkeit für eine feste Elbquerung entdecken werden.

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    • jj schreibt:

      Liebe Frau Dreyer,
      in dem man ein paar Zahlen nennt und andere weglässt, wird es ja dadurch noch nicht korrekt.

      Als förderfähig werden zurzeit 61,4 Mio angesehen, darauf gibt es 75 Prozent, nicht förderfähig sind gut 5,7 Mio. Ich gehe mal davon aus, dass Sie die aktuelle Einschätzung des Landes als Antwort auf verunsicherte Landtagsabgeordnete vorliegen haben. Nur die Kostenschätzung von 67,2 Mio nenne Sie nicht. Es geht um 46 Mio, die zugewendet werden. Da können Sie meinetwegen noch die kleine Summe draufpacken, die der Landkreises Lüchow-Dannenberg zahlt und meinetwegen auch noch die Mio aus Meck-Pom. In der Summe, die nicht gefördert wird, liegen Sie heute um die 20 Mio und nicht bei 12 Mio.

      Und weil Sie ja die Baukostenindex korrekt mit 17,5 Prozent zitieren und wir noch ein paar Jahre auf den Baustart warten müssen und bis die Brücke fertig ist (Ist Ihnen 2023 bis 2025 genehm?), da landen Sie dann bei 67,2 plus 11,8. Ups, das wären dann schon 79 Mio. Und wenn Sie später fertig werden, dann darf es auch mal etwas mehr sein. Das ist natürlich Rabulistik, weil wir tatsächlich nicht wissen, wie viel Geld da in den Elbsand gesetzt wird. Und die Folgekosten, die trägt der Baulastträger und nicht das Land. Und ich vermute, die Summen haben die Brückengegner eingepreist. Da kommen in zwanzig Jahren locker die fehlenden 20 Mio zur 100 zusammen 🙂

      Aber ich hoffe, die Gutachten des Landkreises und die Papiere der Landesregierung ziehen Sie nicht in Zweifel? Hier soll ein Landkreis bauen, weil Bund und Land nicht wollen, die hätten das Geld, da würden selbst 100 Mio nicht so ins Gewicht fallen. Aber nein, es wird eine Landesstraße herabgesaust, damit man über GVFG-Mittel die Brücke finanziert, die einzige, die ein Landkreis an der Elbe baut.

      Die Brücke ist und bleibt ein Versprechen aus den Einheitstagen. Niemand hat gefragt, ob es da jemals eine Brücke gegeben hat und wie die Menschen, wenn Sie sich denn zum Landkreis Lüneburg und zum alten Amt Bleckede hingezogen fühlen, bis 1945 ohne Brücke leben konnten.

      Ob das alles Sinn macht, mag ich nicht beurteilen. Der ökologische Schaden aber ist gesichert, die positiven wirtschaftlichen Auswirkungen sind homöopathisch, eine Kosten-Nutzen-Anlalyse würde die Brücke nicht überstehen, neu Darchau wird es gehen wie Dömitz und für den Wirtschaftszweig Rad-Tourismus kann man über Jahre nur sagen: Da machen wir mal einen großen Bogen um die Baustelle.
      Wie immer Ihr jj

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  21. jj schreibt:

    Die BI „Ja zur Fähre – Nein zur Brücke“ hat mittlerweile die Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr mit einem Fragenkatalog angeschrieben. Nach aktuellen Schätzungen aus Hannover würde die Brücke auf Basis 2020 gut 67 Millonen Euro kosten aufgrund der jährlichen Baukostensteigerung.. Einige Millionen davon sind nicht zuwendungsfähig. Der Landkreis Lüneburg würde für die Brücke voraussichtlich schon heute annähernd so viel zahlen müssen wie die Arena insgesamt kosten soll. Und es kommen weitere Baukostensteigerungen hinzu. Es sei denn, es wird noch ein Hilfspaket geschnürt. Hier die Pressemitteilung der BI

    Neu Darchauer Bürgerinitiative „Ja zur Fähre – Nein zur Brücke“ bittet NLStBV um Auskunft

    Als Reaktion auf eine Förderungszusage für die geplante feste Elbquerung hat die Neu Darchauer Bürgerinitiative „Ja zur Fähre – Nein zur Brücke“ (BI) einen Fragenkatalog an die Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr (NLStBV) gerichtet. „Die Einstufung der geplanten Elbbrücke in Neu Darchau als ,kommunales Projekt‘ ist für deren Finanzierung zwar essenziell, weil EU, Bund und Land längst abgewunken haben“, so Hans-Dieter Kirst von der BI. „Doch genau diese Einstufung ist für uns aufgrund der Größe der Brücke nicht nachvollziehbar. Deshalb bitten wir nun um behördliche Auskunft.“

    Hintergrund ist die Aufnahme der Elbbrücke in ein Förderprogramm nach dem Niedersächsischen Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz. Damit können 75 Prozent kommunaler Verkehrsbauten durch das Wirtschaftsministerium in Hannover gefördert werden.
    In Ihrem Schreiben verweist die BI unter anderem auf die Dimension des Bauwerks. So stünden aufgrund ihrer Größe ab Magdeburg alle Brücken über die Elbe in der Verantwortung des Bundes, und „von den Dimensionen her kann die Elbbrücke in Neu Darchau nicht kleiner werden als diejenigen bei Wittenberge, Dömitz oder Geesthacht.“ Diese Größe überfordere jedoch die Landkreise und Kommunen. „Größendimensional ist die neue Brücke als Bundesprojekt einzustufen.“ Die BI fragt darum, aufgrund welcher Kriterien sich die geplante Elbbrücke für das NLStBV als kommunales Projekt qualifiziert.

    Vor dem Hintergrund stetig steigender Bau- und der späteren Unterhaltungskosten fordert die Neu Darchauer BI zudem erneut eine Wirtschaftlichkeitsberechnung – und bezweifelt, dass Kosten und Nutzen der Brücke in einem ausgewogenen Verhältnis stehen. Zwar sei eine solche Analyse bei kommunalen Straßenbauprojekten nicht gesetzlich vorgeschrieben, bei der Dimension des Vorhabens in Bezug auf Größe und finanzielle Belastung der Bürgerinnen und Bürger aber moralisch verpflichtend. Die BI fragt: „Der Nutzen der Elbbrücke in dem sehr dünn besiedelten Landstrich zwischen Dömitz und Lauenburg für den regionalen Verkehr ist äußerst dürftig. Er liegt bei maximal einer Viertelstunde im Vergleich zum Übersetzen mit einer Fähre. Ist bei diesem geringen verkehrspolitischen Nutzen gegenüber den massiven Kosten (monetär, klimatisch, umweltbezogen) die Förderung eines solchen Projekts aus öffentlichen Mitteln zu rechtfertigen?“
    Unverständlich sind für die Neu Darchauer Bürgerinitiative auch verkehrspolitische Aspekte. So habe der damalige Bundesverkehrsminister Krause die Elbbrücke schon 1992 nicht in den Bundesverkehrswegeplan aufnehmen lassen, und auch das Land Niedersachsen sehe bis heute keine verkehrspolitische Notwendigkeit. Im Gegensatz dazu, so die BI, stehe der Plan, das Bauwerk in einem besonders geschützten Natura-2000-Gebiet errichten zu wollen. Nach einschlägiger Rechtsprechung ist dies jedoch nur möglich, wenn „größtes öffentliches Interesse“ an der Maßnahme besteht. Mit Ihrem Schreiben fordert die BI nun vom NLStBV den Nachweis dieses höchstmöglichen Interesses der Allgemeinheit.

    Besonders pikant scheint der BI, dass sich ein juristischer Winkelzug abzeichnet: „Um überhaupt in den Genuss von Fördergeldern kommen zu können, wurden die Landesstraßen, an die die Elbbrücke anschließen soll, schon vor Jahren zu Kreisstraßen herabgestuft. Damit aber verbleiben auch die späteren Unterhaltungskosten bei den beteiligten Landkreisen.“ Und denen werde immer klarer, dass sie die rund 1,5 Millionen Euro pro Jahr nicht tragen können. „Schon jetzt wird darum in der regionalen politischen Diskussion die Forderung erhoben, nach dem Bau der Elbbrücke die verbindenden Straßen wieder zu Landesstraßen hochzustufen, um die Unterhaltungskosten dem Land aufzubürden.“ Die Neu Darchauer Brückengegner haben darum vom NLStBV eine rechtliche Bewertung einer solchen nachträglichen Höherstufung gefordert. „Unseres Erachtens wären nicht nur die Fördergelder zu Unrecht bezogen worden. Auch die Beteiligung des Landtags und die bei Landesprojekten notwendige Kosten-Nutzen-Analyse wären zu Unrecht umgangen worden.“
    Das Anschreiben 👇👇👇

    Klicke, um auf Schreiben-an-NLStBV-LG-2021-03-03-1.pdf zuzugreifen

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    • Heinrich Schuster schreibt:

      Lieber Herr Jenckel,

      „im Sekundentakt werden öffentliche Gelder in Deutschland mit vollen Händen zum Fenster hinausgeworfen. Dem Behördenirrsinn sind dabei keine Grenzen gesetzt. Aber ein Team von unbeugsamen Comedians hört nicht auf, dem Verpulvern von Steuergeldern Widerstand zu leisten“!

      Bald kehrt Mario Barth aus Lüneburg zurück – mit einer brandneuen Folge seiner Erfolgsshow

      „MARIO BARTH DECKT AUF!“

      Hier der neue Kreishauskontakt unseres Vertrauens:

      MARIO@RTL.DE

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    • Helga Dreyer schreibt:

      Es soll ja nichts Ungewöhnliches sein, wenn im Landkreis Lüchow-Dannenberg eigene Vorschriften zur Anwendung herangezogen werden, die dann im Besonderen die Gemeinde Neu Darchau betreffen. Es kommt bekanntlich immer mit auf die Interpretation des Sachverhaltes an.

      Da kann man der Bürgerinitiative „Keine Brücke“ sicher nicht böse sein, wenn sie auf diesen Zug aufspringt und auch einmal ihr Glück versucht.

      Das Ziel der BI scheint jedoch nicht die Aufklärung zu sein, sondern die Aufwiegelung. Allein daran, dass ihr „Fragenkatalog“ an die Landesbehörde zugleich als Pressemitteilung den Medien und als Informationsblatt vielen politischen Akteuren übersandt wurde, lässt sich dies erkennen. Jeder, dem primär an Erkenntniszuwachs gelegen ist, hätte doch die Antworten der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr (NLStBV) erst einmal abgewartet, bevor er die Sturmglocken läutet. Die BI aber scheint zu glauben, sie hätte einen großen Coup gelandet, wenn sie etwas wissen möchte und das auf einer Liste mit Punkten und Unterpunkten kundtut.

      Und wenn dann noch den Fragen haarsträubende „erklärende“ Behauptungen vorgeschaltet werden, ohne nur ein einmal die eigenen Recherchemöglichkeiten bei Mr. Google und Co genutzt zu haben, ist das eher ein Nachweis agitatorischer Ratlosigkeit als ein kommunikationspolitisches Heldenstück. Die Hoffnung der BI besteht offensichtlich darin, dass sich unwahre Aussagen durch Wiederholung in pseudo-amtlichen Schreiben in den Köpfen der Leser verfestigen. Oder wissen die Mitglieder der BI es einfach nicht besser?

      Beispiele:

      Behauptung: Wegen der Dimension der Brücke müsse dieses als Bundesprojekt eingestuft werden.

      ● Wahr ist: Der Baulastträger des öffentlichen Verkehrsweges hat auch die Kosten der Brücke zu tragen (§ 41 WAStrG), in diesem Fall der Landkreis.

      Behauptung: Zurzeit würden für den Bau der Brücke 70 Mio Euro veranschlagt, die Erhöhung des Deiches und die Kosten der Ortsumfahrung würden diese auf mehr als 100 Mio Euro ansteigen lassen.

      ● Wahr ist: Die Gesamtkosten sind Anfang Januar 2021 auf 67,2 Mio Euro geschätzt worden, davon zuwendungsfähige Baukosten 61,4 Mio Euro. In diesen Beträgen sind sämtliche Aufwendungen enthalten, auch die Kosten der Ortsumgehung und für die Rampen.

      Behauptung: (a) der Nutzen der Elbbrücke in dem sehr dünn besiedelten Landstrich für den regionalen Verkehr sei äußerst dürftig und b) eine seinerzeit vorgenommene Herabstufung von Landstraßen zu Kreisstraßen hätte nicht vorgenommen werden dürfen; dies sei nur dem Ziel geschuldet gewesen, an Fördergelder nach dem NGVFG zu gelangen.

      ● Wahr ist: (a) Die jetzigen Nutzer der Fähre – Pendler – sind nicht identisch mit den künftigen Nutzern der Brücke und (b) die Einstufung von Straßen ergibt sich aus dem Gesetz (§ 3 NStrG) und nicht aus dem Streben nach Förderungen. Dass die zuführenden Straßen zur Fähre nur noch als Kreisstraße eingestuft werden konnten, wird außerdem von der BI durch ihre Behauptung (a) gerade bestätigt!

      Behauptung: Es werde „in der regionalen politischen Diskussion die Forderung erhoben, dass nach dem Bau der Elbbrücke die verbindenden Straßen wieder zu Landstraßen hochgestuft werden sollen“.

      ● Wahr ist: Diese Forderung wird von niemandem erhoben, das sind Hirngespinste der BI! In dem Brückenvertrag (§ 3 Nr. 5) zwischen dem Landkreis Lüneburg und dem Landkreis Lüchow-Dannenberg wurde vereinbart, dass nach Ablauf von fünf Jahren analysiert werden soll, entsprechend welcher Vorteilslage die Trägerschaft der Straßenbaulast und damit die künftigen Unterhaltungskosten zwischen den beiden Vertragspartnern (!) neu zu ordnen sind. Es besteht aber durchaus die Möglichkeit, dass jene Analyse gemäß § 3 NStrG ergibt, die Straßen müssten nunmehr als Landesstraßen aufgestuft werden. Dies und nichts anderes wird diskutiert!

      Behauptung: weil die Brücke in einem Natura 2000-Gebiet errichtet werden soll, gehe „das rechtlich nur, wenn größtes öffentliches Interesse an diesem Projekt vorliegt“.

      ● Wahr ist: Nur wenn eine erhebliche Beeinträchtigung des Natura 2000 Gebietes durch das Projekt nicht ausgeschlossen werden kann, ist eine Ausnahmegenehmigung einzuholen und danach erst das überwiegende öffentliche Interesse nachzuweisen https://www.bundestag.de/resource/blob/434470/0cc0282748b28a97af12924d547cc12b/WD-7-090-16-pdf-data.pdf.

      Es liegen bereits Gutachten vor (veröffentlicht auf der Internetseite des Landkreises Lüneburg, FFH-Verträglichkeitsprüfung, Umweltverträglichkeitsstudie), wonach sich keine Beeinträchtigungen dieser Gebiete in dem geplanten Trassenverlauf ergeben. Meines Wissens werden diese Gutachten zurzeit aktualisiert.

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      • jj schreibt:

        Liebe Frau Dreyer,
        was wahr ist, wissen wir Menschen eh nicht, was zumindest nachprüfbare Fakten sind, schon eher. Ihr Beitrag erinnert mich an eine Anekdote des legendären Altkanzlers Adenauer. Der wurde immer bedrängt von einem Korrespondenten einer französischen Nachrichtenagentur. Als der dann auch noch abends bei ihm klingelte (war damals noch möglich), da sagte Adenauer: „Wissen Sie was, ich sage Ihnen heute Abend nur die halbe Wahrheit, dann kriegen Sie noch was fürs Dementi.“

        Bei den Kosten müssen Sie bitte noch die Baukostensteigerung hinzurechnen für die nächsten Jahre.
        Der Anteil, der beim Landkreis hängen bleibt, wenn 75 Prozent gefördert werden, liegt nach Ihrer Rechnung heute schon bei mehr als 20 Millionen. Da kommt natürlich noch was drauf.
        Die Quintess des wirtschaftlichen Nutzen finden Sie, vom Landkreis in Auftrag gegeben, kompakt hier:
        https://blog-jj.com/fakten-check-elbbruecke/#Link5

        Die Frage der Pendlerzahlen finden Sie hier:
        https://blog-jj.com/fakten-check-elbbruecke/#Link6

        Die Auswirkungen auf andere Brücken hier:
        https://blog-jj.com/fakten-check-elbbruecke/#Link8

        Und wenn Sie die Umweltverträglichkeits-Gutachten anführen, das ist von 2012, also fast zehn Jahre alt, wie so einige Unterlagen, die neu erstellt werden müssen. Und Sie wissen natürlich auch, dass gerade jetzt Fauna und Flora neu untersucht werden. Da ist viel Steuergeld verpulvert worden.

        Also, was wahr ist, wissen wir nicht, den Rest kann man nachlesen oder er ist noch nicht bekannt.
        LG Ihr jj

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  22. Helga Dreyer schreibt:

    Lieber Herr Reinhardt,

    jetzt bin ich mir nicht sicher: wollen Sie mich und die Blog-Leser foppen oder ist Ihre Intention eine andere, wenn Sie aus meinen Erklärungen das von Ihnen Beschriebene als Quintessenz erkannt haben wollen und in den Blog stellen (https://blog-jj.com/2021/02/20/der-wiedergaenger-von-der-elbe/#comment-14099).

    Es gibt allerdings noch die dritte Möglichkeit: Sie haben es einfach nicht begriffen oder Sie wollen es nicht begreifen!

    Ich bin ein geduldiger Mensch und erkläre es noch einmal:
    Sie schreiben:

    1.) „Ob der Landkreis diese (Betriebs- und Folgekosten) zukünftig vollständig oder zu Teilen zu tragen hat ist demzufolge ungewiss“.

    Falsch!
    GEWISS ist, DASS der Landkreis Lüneburg nur TEILWEISE die Folgekosten zu tragen hat – weil die Vereinbarungen in dem Brückenvertrag einzuhalten sind –: direkt nach Fertigstellung und Abnahme gar nicht für die Ortsumfahrung, nach Ablauf von fünf Jahren auch nur teilweise für die Strom- und Vorlandbrücken!

    Vertraglich ist festgehalten, dass rechtzeitig vor Ablauf dieser fünf Jahre mittels einer Analyse herausgefunden werden soll, mit welchen Anteilen die Straßenbaulast aufgeteilt werden muss. Ich vermute, dass hierfür eine Verkehrszählung stattfinden wird und die Verkehrsteilnehmer befragt werden, wo sie gestartet sind und wohin sie fahren wollen.

    Nur so könnten nach meinem Dafürhalten die Bestimmungen des § 3 NStrG (http://www.nds-voris.de/jportal/?quelle=jlink&psml=bsvorisprod.psml&feed=bsvoris-lr&docid=jlr-StrGNDV12P3) zur korrekten Einordnung dieser Verkehrsverbindung angewendet werden.

    Selbst wenn die Analyse ergeben würde, dass die Straßen weiterhin als Kreisstraßen einzuordnen sind, wird entsprechend der Nutzungsanteile ein dann zu errechnender Anteil der Straßenbaulast auf den Landkreis Lüchow-Dannenberg übergehen, denn es ist für mich schwer vorstellbar, dass Landkreisbewohner aus Lüchow-Dannenberg diese Brücke gar nicht nutzen werden. Übrigens gilt die Strommitte als Grenze zwischen den beiden Landkreisen.

    2.) „Entsprechend dem Handeln eines ordentlichen Kaufmanns wird der Landkreis entsprechend in seiner Planung zunächst sicherlich davon ausgehen, diese Kosten zu tragen und entsprechend mit 2 – 3 % der Investitionskosten kalkulieren.“

    Wieder falsch!

    Der Landkreis Lüneburg kennt den Inhalt des Vertrages und weiß, dass Teile der Straßenbaulast – wie unter 1.) beschrieben – ihren Haushalt nicht belasten werden.

    Der von Ihnen genannte Prozentsatz ist zudem eine glatte Übertreibung und ich frage mich, warum Sie sich zu dieser Aussage hinreißen ließen, obwohl Sie eigentlich „vom Fach“ sind und Begriffe wie betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer Ihnen nicht fremd sein dürften. Herr Jenckel hat irgendwann einmal vom 1. Kreisrat erfahren, dass die Folgeaufwendungen mit 1 – 1,5 v. H. anzusetzen sein müssten und dieses mehrmals in seinen Statements auch kundgetan.

    3.) „Somit werden zukünftige Haushalte mit schätzungsweise 2 – 3 Millionen Euro pro Jahr belastet, falls nicht einer der von Ihnen mit „möglicherweise“ umschriebenen Fälle eintritt.

    Komplett falsch, Herr Reinhardt!

    Sie haben – obwohl ich es schon x-mal erklärte – vergessen, die „Gegenbuchungen“ aus Förderungen und Zuschüssen zu berücksichtigen, die die „Belastung“ des Haushaltes aufheben.

    Jetzt mache ich es mir mal einfach und kopiere einfach die Antwort vom 1. März 2021 an Herrn Schulz-Hendel ein:

    „Entsprechend der Höhe der Fördergelder (GVFG, LandesBauplanfonds) bzw. den von anderer Stelle gezahlten Zuschüssen (z. B. Land Mecklenburg-Vorpommern, Landkreis Lüchow-Dannenberg) wird gleichmäßig verteilt über die Lebensdauer / Nutzungsdauer der Brücke / Straße ein (positives) „Guthaben-Gegenkonto“ einzurichten sein, die diese Folgekosten dann teilweise eliminieren. Oder anders herum gesagt: Ohne Brückenbau hätte die Kommune nicht die jährlichen Einnahmen aus den Förderungen.
    Am Beispiel: Gesamtkosten Brückenbau: 70 Mio Euro, Folgekosten 1,5 v. H.= 1.050.000,- Euro
    Als „Einnahmen“ sind zu buchen:
    Einnahmen aus Förderungen / Zuschüssen: insgesamt: 57,75 Mio Euro, 1,5 v. H. = 866.250,- Euro
    Eigenanteil Landkreis Lüneburg: 12,25 Mio Euro;
    Sich auswirkende Folgekosten 1,5 v.H. = 183.750,- Euro / Jahr.“

    Bitte beachten Sie, dass in dem von mir gerechneten Beispiel noch keine Aufteilung den Landkreis Lüchow-Dannenberg vorgenommen wurde, also die gesamten Folgekosten der Brücke und der Straßen dargestellt wurden.
    Zusätzlich sind natürlich die Betriebskosten anzusetzen.

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  23. Klaus Bruns schreibt:

    Die Parkplatz-Frage hat inzwischen ein Echo auch über die Kreisgrenzen hinaus ausgelöst. So recherchierte in den vergangenen Tagen ein TV-Team für die RTL-Sendung „Mario Barth deckt auf“ die Arena-Pannen. Den Fernseh-Journalisten sagte Sigrid Vossers, dass doch noch kein Vertrag unterschrieben sei.
    wie tief kann die politik in lüneburg eigentlich noch sinken, wenn sich schon professionelle komiker sich darüber lustig machen dürfen?

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  24. Helga Dreyer schreibt:

    Sie missdeuten da etwas, Herr Dr. Buller, wenn Sie schreiben, es werde leidenschaftlich mit so viel Herzblut für die Brücke gekämpft. Ich muss für die Brücke doch nicht KÄMPFEN.

    Die Landkreisbewohner haben sich in einer Bürgerbefragung 2013 mehrheitlich für dieses Projekt ausgesprochen und der Kreistag hat sich im September 2018 mehrheitlich dazu entschieden, das Planfeststellungsverfahren zu eröffnen. Wir befinden uns zurzeit in der Planungsphase!
    Wenn alle Gutachten erstellt, die Ingenieurzeichnung vorliegt und danach erstmals eine konkrete Kostenschätzung erfolgten konnte und dann die Finanzierung gesichert ist, dann hat der Kreistag darüber zu entscheiden, ob ein Planfeststellungsbeschluss erfolgt. Und, Herr Dr. Buller, für die Planungsphase gibt es einen Zeitplan, schriftlich sogar, nächstes Jahr im Frühherbst dürfte es soweit sein. Wofür sollte ich also heute kämpfen?

    Mein „Kampf“, der an erster Stelle Aufklärung beinhaltet, gilt ausschließlich den Ignoranten, die von tadelnswerter Unwissenheit beschlagen, nimmermüde werdend in regelmäßigen Abständen angebliche Versäumnisse anprangern – man wolle keine Wirtschaftlichkeitsuntersuchung vorlegen – oder himmelschreiende Prognosen über Kosten und Folgekosten beziehungsweise angeblich kommende LKW-Kolonnen abgeben, die sich durch Katemin wälzen werden u. v. a.m. in den geduldigen Raum des haltlos Behaupteten stellen.

    Ich muss den Kontrahenten auch nicht „besiegen“ (überzeugen), denn ich sehe es eher strategisch als großen Wurf an, wenn durch meine anlassbezogenen Wortmeldungen ganz nebenbei noch die anderen Blog-Leser über jetzt schon vorhandene und beweisbare objektive Wahrheiten informiert werden.

    Bitte, Herr Dr. Buller, schenken Sie sich doch künftig Ihre Orakel mit zweifelhaften Aussagen. Welche Unterstützer sind Ihrer Meinung nach denn abgesprungen?

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    • Klaus Bruns schreibt:

      Die Landkreisbewohner haben sich in einer Bürgerbefragung 2013 mehrheitlich für dieses Projekt ausgesprochen. ist sachlich nicht richtig. es gab eine einschränkung dabei. und diese einschränkung bedeutet heute , es gibt keine mehrheit. einfach zu teuer FRAU Dreyer.

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      • Olaf Wollenweber schreibt:

        Klaus Bruns, an der Goseburg soll ja nun auch bald eine Brücke entstehen, um die Autoströme aus dem Westen bei Großveranstaltungen in der Arena einzudämmen und eine schnelle Verbindung für Radler und Fußgänger zu schaffen. Das Projekt ist nicht ohne, denn es liegt im Landschaftsschutz- und FFH-Gebiet, im Überschwemmungsgebiet, und die Ilmenau ist hier noch eine Bundeswasserstraße. Um es zu realisieren, bedarf es im Vorfeld vieler Verfahren im Zeichen des Umwelt- und Naturschutzes. Außerdem ist ein Planfeststellungsverfahren notwendig, da momentan noch kein Planrecht vorhanden ist.

        Eine Machbarkeitsstudie hat letztes Jahr unter technischen Aspekten sieben Varianten unter die Lupe genommen. Dazu gehörte auch die Überlegung, die vorhandene Eisenbahnbrücke mitzubenutzen. Das würde allerdings zur Erhöhung der Eigenlast um 35 Prozent führen, so dass man ohne eine statische Nachrechnung der vorhandenen Brücke den Eisenbahnverkehr darüber streichen müsste. Außerdem käme es zu hohen Investitionskosten für Belag und Anlagen zur technischen Sicherung, gleichzeitig sei das Haltbarkeitsdatum der 50 Jahre alten Brücke sehr begrenzt, erläuterte damals die städtische Bauexpertin. Die Variante „seitlich angehängte Radwegbrücke“ an das bestehende Bauwerk hätte, wie andere Varianten auch, beidseitig 70 Meter lange Rampen zur Folge. „Das wäre ein großer Eingriff in das Landschaftsschutzgebiet.“ Zu klären sei darüberhinaus, ob das Anhängen überhaupt funktioniert. Auch bei dieser Lösung wäre der Zugverkehr voraussichtlich nur sehr eingeschränkt möglich.

        Was raten Sie, HERR Bruns? Bürgerbefragung durchführen? Es erstmal mit einem Brückenschlag über den Kranken Hinrich probieren? Oder alles einstellen, weil zu teuer? Sollen die paar tausend Besucher doch sehen, wie sie hin und her kommen?

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  25. Thomas Buller schreibt:

    Es wird schwer für diejenigen, die so leidenschaftlich für die Brücke kämpfen. Alte Unterstützer springen ab , Bau und Planungskosten steigen ohne dass es einen Zeitplan gibt . Steuerschützer beobachten das Projekt mit Argusaugen im Angesicht sich täglich leerender Haushaltskassen und die Zahl der Umweltschützer steigt täglich .
    Fast könnte man schon von Auflösungserscheinungen sprechen, würde nicht mit so viel Herzblut gekämpft, doch selbst manchem Berufspolitiker würde eher eine Bürde genommen, hielte die Brücke einer Wirtschaftlichkeitsprüfng nicht mehr stand ,denn so könnte man ja noch das Gesicht wahren . Und Wahlen sind mit der Brücke ohnehin nicht mehr zu gewinnen.
    Übrig bleibt dann nur noch die Leidenschaft für den Traum von der Brücke..

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    • Ulf Reinhardt schreibt:

      Sehr geehrter Herr Buller,

      schön, dass offensichtlich auch die CDU in der Brückenfrage nicht geschlossen hinter den Brückenbefürwortern wie Landrat Jens Böther und Minister Bernd Althusmann steht.

      Vielleicht gibt es in dieser Frage mal wirklich eine parteiübergreifende Koalition der Vernünftigen?

      Ein zweites Mammut-Projekt neben der Arena wird der Landkreis nicht verkraften, ohne dass Haushaltmittel für wirklich wichtige Infrastrukturinvestitionen wie Schulen und Radwege massiv gekürzt werden müssen.

      Es wäre natürlich gut, gewesen, wenn es bei der Arena ebenfalls eine wirkliche Koalition der Vernünftigen gegeben hätte, anstatt dass unmittelbar mit der SVG verbundene Personen wie Sie für ein Projekt die Werbetrommel rühren, welches ausschließlich der Profimannschaft eines Vereins dient und den Landkreis in den nächsten 25 Jahren 100 – 120 Millionen Euro kosten wird.

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      • Helga Dreyer schreibt:

        Lieber Herr Reinhardt,

        Bitte hören Sie doch endlich damit auf, die Arena und die Brücke mit ihren jeweiligen Kosten- und Folgekosten über einen Kamm zu scheren. Oder haben Sie es sich zur Aufgabe gemacht, Leser zu verwirren und zu beunruhigen?

        Gibt oder gab es für die Arena öffentliche Fördergelder? Nein!

        Gibt es für die Arena einen Vertrag mit einer Klausel, die in Aussicht stellt, Teile ihrer Betriebs- und Folgekosten an andere Nutznießer zu übertragen? Nein!

        Eröffnet ein Gesetz die Möglichkeit, dass die Arena durch Umwidmung Landesvermögen wird, mit der Konsequenz, dass in diesem Fall die Betriebs- und Folgekosten beim Landkreis entfallen? Nein!

        Das alles ist aber für das „Mammutprojekt“ Brücke gegeben.

        Wie war das noch mit den Äpfeln und den Birnen?

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      • Ulf Reinhardt schreibt:

        Liebe Frau Dreyer,

        woher stammen denn öffentliche Fördergelder, welche aus Ihrer Sicht das Brückenprojekt rechtfertigen? Nicht ebenfalls aus der Tasche der Steuerzahler im Landkreis Lüneburg? Wird ein Projekt wirtschaftlich sinnvoller, wenn die Kosten scheinbar von Dritten übernommen werden?

        Was dabei herauskommt, wenn Projekte überwiegend aus der Motivation, öffentliche Fördergelder zu beansprucnen, initiiert werden, können wir am besten am Bespiel des Libeskindbaus betrachten:

        Ohne die 32 Mio. an Fördergeldern wäre doch niemand auf die Idee gekommen, ein Gebäude, dessen Raumprogramm überhaupt nicht benötigt wird, als Designerbau für das 4-fache eines konventionellen Gebäudes zu errichten. In dem heutigen „Stadthallenersatz“, welcher von der Hansestadt noch einmal mit 7 Millionen gefördert wurde, finden neben den Vorlesungen heute so wenige Veranstaltungen statt, dass die Umsätze kaum die Kosten der eigens gegründeten Vermarktungsgesellschaft übersteigen.

        Aber in der Sache interessiert mich dennoch Ihre Anmerkung zu den nach Ihren Ausführungen nicht vom Landkreis zu tragenden Betriebs- und Folgenkosten:

        Wie hoch werden diese denn voraussichtlich sein?

        An welche Nutznießer sollen Teile der Betriebs- und Folgekosten denn übertragen werden? Gibt es entsprechende Zusagen dieser Nutznießer?

        Gibt es eine feste Zusage des Landes Niedersachsen, die Betriebs- und Folgekosten in dieser Höhe zu übernehmen?

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      • Helga Dreyer schreibt:

        Lieber Herr Reinhardt,
        zu meiner großen Freude haben Sie ein paar kluge Fragen gestellt. Die Antworten habe ich im Blog zwar schon des Öfteren gegeben, aber ich habe immer wieder die Hoffnung, dass die Erklärungen sich irgendwann verfestigen werden.

        Sie fragten:
        „Aber in der Sache interessiert mich dennoch Ihre Anmerkung zu den nach Ihren Ausführungen nicht vom Landkreis zu tragenden Betriebs- und Folgenkosten: Wie hoch werden diese denn voraussichtlich sein?“

        Im Blog.jj-Faktencheck finden Sie den Wortlaut des zwischen den Landkreisen Lüneburg und Lüchow-Dannenberg geschlossenen Brückenvertrags.

        Zu den Straßenbaulasten können Sie unter § 3 Nr. 4 lesen, dass nach Abnahme der Ortsumfahrung der Landkreis Lüchow Dannenberg die zuvor auf den Landkreis Lüneburg übertragene Straßenbaulast hierfür übernimmt. Die Grenze zwischen Brückenbauwerk und Ortsumfahrung ist der Punkt, ab dem die über die Elbe geführte Straße nicht aufgeständert ist, sondern auf dem Boden oder einem Damm verläuft (§ 1 Nr. 2).

        Rechtzeitig vor Ablauf der fünfjährigen Gewährleistungsfrist des Brückenbauwerks soll durch eine gemeinsam aufgestellte Analyse die Vorteilslage und damit die Trägerschaft der Straßenbaulast neu festgelegt werden (3 Nr. 5).

        Die Berechnungsgrundlage für aus den Gesamtkosten zu ermittelnden Folgekosten, die der Landkreis Lüneburg zu tragen hat, wird sich also direkt nach Bauabnahme reduzieren und dann nach fünf Jahren noch einmal.
        Möglicherweise wäre diese Straße mit Brückenbauwerk dann sogar nach § 3 Abs. 1 Nr. 1a des niedersächsischen Straßengesetzes als Landesstraße einzuteilen und müsste dementsprechend nach § 7 Abs. 1NStrG aufgestuft werden. Folgekosten würden danach weder beim Landkreis Lüneburg noch beim Landkreis Lüchow-Dannenberg mehr anfallen.

        In meinem Kommentar von vorgestern (Antwort für Herrn Schulz-Hendel) hatte ich eine Schätzung zu den gesamten Folgekosten gewagt. Wie sich dann die spätere Verteilung ergeben wird, das kann und möchte ich nicht beurteilen.

        Ihre weitere Frage:
        „An welche Nutznießer sollen Teile der Betriebs- und Folgekosten denn übertragen werden? Gibt es entsprechende Zusagen dieser Nutznießer?“

        sollte damit auch beantwortet sein.

        „Gibt es eine feste Zusage des Landes Niedersachsen, die Betriebs- und Folgekosten in dieser Höhe zu übernehmen?“

        Nein, die kann es natürlich nicht geben, weil sich die Erforderlichkeit nach einer Umwidmung aus dem Straßengesetz ergibt.

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      • Ulf Reinhardt schreibt:

        Liebe Frau Dreyer,

        besten Dank für die offene Antwort zu dem Betriebs- und Folgenkosten.

        Ob der Landkreis diese zukünftig vollständig oder zu Teilen zu tragen hat ist demzufolge ungewiss.

        Entsprechend dem Handeln eines ordentlichen Kaufmanns wird der Landkreis entsprechend in seiner Planung zunächst sicherlich davon aiusgehen, diese Kosten zu tragen und entsprechend mit 2 – 3 % der Investitionskosten kalkulieren.

        Somit werden zukünftige Haushalte mit schätzungsweise 2 – 3 Millionen Euro pro Jahr belastet, falls nicht einer der von Ihnen mit „möglicherweise“ umschriebenen Fälle eintritt.

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  26. Helga Dreyer schreibt:

    Sehr geehrter Herr Schulz-Hendel,

    ich kann Ihnen nicht ganz folgen. Welche „Reform der Gemeindefinanzierung auf Bundesebene“ meinen Sie?
    Meine Recherchen ergeben folgendes:

    Hier zunächst der aktuelle Gesetzestext aus dem NGFVG (Quelle: http://www.nds-voris.de/)

    § 1 Finanzierung von Zuwendungen des Landes (1) 1Das Land stellt für kommunale Verkehrsvorhaben zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse in den Gemeinden jährlich Finanzmittel in Höhe von mindestens 150 000 000 Euro zur Gewährung von Zuwendungen im Sinne des § 2 bereit 2Die dem Land nach § 3 Abs. 1 Satz 1 in Verbindung mit § 4 Abs. 3 des Entflechtungsgesetzes vom 5. September 2006 (BGBl. I S. 2098, 2102), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 1. Dezember 2016 (BGBl. I S. 2755), zustehenden Finanzmittel werden auf diesen Betrag angerechnet und nach Maßgabe des Satzes 1 ebenfalls für Zuwendungen nach § 2 verwendet.

    Aus diesem Gesetzestext geht deutlich hervor, dass dem Land Finanzmittel des Bundes nach dem Entflechtungsgesetz zustehen, die auf den zuvor genannten Betrag angerechnet werden (und diesen nicht etwa erhöhen).

    Auszug aus dem Gesetz zur Entflechtung von Gemeinschaftsaufgaben und Finanzhilfen (Entflechtungsgesetz – EntflechtG) –gültig bis 31.12.2019:

    § 3 Finanzierung beendeter Finanzhilfen
    1) 1Mit der Beendigung der Finanzhilfen des Bundes für „Investitionen zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse der Gemeinden“ steht den Ländern ab dem 1. Januar 2014 bis zum 31. Dezember 2019 jährlich ein Betrag von 1.335.500.000 Euro aus dem Haushalt des Bundes zu. 2Der Bund führt im Rahmen seiner Zuständigkeit die besonderen Programme nach § 6 Absatz 1 und § 10 Absatz 2 Satz 1 und 3 des Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes fort.

    § 4 Verteilung
    1) Der Betrag nach § 2 Abs. 1 Satz 1 wird auf die Länder mit den folgenden Prozentsätzen unter Rundung auf Tausend Euro verteilt:
    Anteil Niedersachsen: 6,934112 Prozent

    Anmerkung: Danach standen Niedersachsen bis zum 31.12.2019 jährlich 92.605.000 EURO Bundesmittel aus dem GVFG zu.

    Den Ausführungen auf der Seite https://de.wikipedia.org/wiki/Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz kann entnommen werden, dass sich Bund und Länder am 25. September 2015 auf eine Fortführung des GVFG im bisherigen Umfang für weitere 15 Jahre einigten. Einzig die Vorschriften des Entflechtungsgesetzes sind zum 31.12.2019 entfallen, statt der konkreten Zuweisung von Finanzmitteln wurde den Bundesländern ein höherer Anteil am Umsatzsteueraufkommen zugewiesen. Zusätzlich werden den Ländern ab 2020 Mittel für die Förderung des ÖPNV aus dem GVFG zur Verfügung gestellt.

    Aus diesen Informationen ergibt sich folgendes:

    1) Wäre die Brücke vor 2020 fertiggestellt worden, wären die NGVFG-Gelder komplett aus Bundesmitteln gezahlt worden.

    2) Möglicherweise kann dieses nun nicht mehr gelingen, weil die GVFG-Bundesmittel reduziert wurden und das Land Niedersachsen nun selbst die Förderung teilweise aus den ab 2020 erhöhten Umsatzsteuerzuweisungen finanzieren muss.

    Sehr geehrter Herr Schulz-Hendel, die Gesetzesänderung in dieser Konsequenz ist mir auch neu und ich werde daher künftig nicht mehr behaupten, dass die NGVFG-Gelder AUSSCHLIEßLICH aus Bundesmitteln bestehen. Mit dieser Kenntnis muss ich aber umso mehr bedauern, dass die Brücke nicht vor 2020 fertiggestellt wurde. Wer waren noch einmal die Verhinderer?

    Nun zu Ihren anderen Behauptungen:

    a) Vermutliche Baukosten von 90 Millionen Euro: die aktuelle Schätzung über zuwendungsfähige (!) Baukosten von 60 Mio Euro datiert aus Januar 2020. Der Antrag auf Planfeststellung könnte Ende 2022 gestellt werden. Selbst wenn die zuwendungsfähigen Baukosten dann den Betrag von 65 Mio Euro erreicht hätten, würde die GVFG-Förderung 75 v. H. betragen: 48,75 Mio Euro. Bitte unterlassen Sie doch Ihre Übertreibungen, die Sie mit keinem Mittel bewiesen haben oder je beweisen können.

    b) Diese Fördergelder werden in Niedersachsen verbraucht, nämlich in Neu Darchau / Darchau! Ihr Hinweis, sie würden „Niedersachsenweit für andere Projekte fehlen“, ist boshaft, denn sie wurden für ein Niedersachsenprojekt benötigt. Ich dachte immer, dass auch der Landtagsabgeordnete Schulz-Hendel für unsere Region eintritt. Umgekehrt stellen wir uns doch auch nicht hin und bemäkeln, dass drei zu fördernde Projekte im Emsland die Brücke bisher verhindert haben.

    c) Das NGVFG wird auch weiterhin bestehen; es ist daher falsch, wenn Sie immer wieder behaupten, dass andere Projekte nicht gefördert werden können, wenn die Brücke bei Neu Darchau / Darchau die Förderung erhält; es würde sich lediglich eine ZEITLICHE VERSCHIEBUNG ergeben. Die in Rede stehenden Fördergelder werden auch auf die Bauzeit verteilt ausgezahlt und nicht in einer Summe. D. h., dass sich die Zahlungen aus dem Fördertopf auch über zwei oder mehr Jahre erstrecken könnten.

    d) Ihre Aussage, der Landkreis würde sehenden Auges in eine finanzielle Katastrophe rennen, kann ich ebenso nicht nachvollziehen. Falls Sie auf die von Herrn Jenckel und von anderen Blog-Schreibern behaupteten Folgekosten von jährlich 1 Mio – 1,5 Mio Euro anspielen, erkläre ich es gerne noch einmal:

    Entsprechend der Höhe der Fördergelder (GVFG, LandesBauplanfonds) bzw. den von anderer Stelle gezahlten Zuschüssen (z. B. Land Mecklenburg-Vorpommern, Landkreis Lüchow-Dannenberg) wird gleichmäßig verteilt über die Lebensdauer / Nutzungsdauer der Brücke / Straße ein (positives) „Guthaben-Gegenkonto“ einzurichten sein, die diese Folgekosten dann teilweise eliminieren. Oder anders herum gesagt: Ohne Brückenbau hätte die Kommune nicht die jährlichen Einnahmen aus den Förderungen.

    Am Beispiel: Gesamtkosten Brückenbau: 70 Mio Euro, Folgekosten 1,5 v. H.= 1.050.000,- Euro

    Als „Einnahmen“ sind zu buchen:

    Einnahmen aus Förderungen / Zuschüssen: insgesamt: 57,75 Mio Euro, 1,5 v. H. = 866.250,- Euro

    Eigenanteil Landkreis Lüneburg: 12,25 Mio Euro;

    Sich auswirkende Folgekosten 1,5 v.H. = 183.750,- Euro / Jahr.

    Anregung am Rande: vergleichen Sie die Höhe dieser Aufwendungen bitte einmal mit den Betriebskosten bzw. Folgekosten der Arena.

    Sehr geehrter Herr Landtagsabgeordneter, Sie haben eines messerscharf erkannt und wissen das auch, in eine charmante Form zu gießen. Mit der Jovialität scharfsichtiger Väterlichkeit kommen Sie mir entgegen: „Nicht falsch verstehen, ich habe sogar Verständnis für Ihre Position, nichtsdestotrotz teile ich sie auch nur annähernd nicht. Dennoch ist ja der Austausch mit den Grünen wichtig gewesen, aber hatte aus Ihrer Sicht ja nur ein Ziel: Grüne zu bekehren.“

    Ja, guter Herr Schulz-Hendel, was dachten denn Sie? Natürlich wollte ich nichts lieber, als Sie und die Ihren von meiner Auffassung überzeugen! Aber doch nicht, indem ich Ihnen einen Esslöffel voll LSD in den Tee rührte, um anschließend Ihre Festplatte umzuprogrammieren, sondern dadurch, dass wir zusammenkamen und die Muße fanden, uns endlich einmal gegenseitig unsere Gründe und Bedenken vorzutragen. Es ist schade, dass Sie Ihr Licht jetzt unter den Scheffel stellen. Denn wie hätte ich meine Argumente so optimiert artikulieren können, wenn ich NICHT die Chance wahrgenommen hätte, mich „offen mit anderen, besonders mit Ihren Meinungen zu beschäftigen“?

    Liebe Grüße
    Helga Dreyer

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  27. Helga Dreyer schreibt:

    Lieber Herr Berg,
    es ist ja alles gut und schön, was Sie in Ihrem Kommentar https://blog-jj.com/2021/02/20/der-wiedergaenger-von-der-elbe/#comment-14077 geschrieben haben.
    Eine Kleinigkeit muss aber richtig gestellt werden.

    Sie erklären: „Landrat Böther lässt auf der Website des Landkreises eine Unwahrheit verbreiten: „Das Land Niedersachsen hat die ursprüngliche Deckelung der Kostenübernahme aufgehoben.“ Und: „Nach überschlägigen Schätzungen aus dem Jahr 2015 liegen die Kosten für die Elbbrücke bei rund 65 Millionen Euro. 75 Prozent davon hat das Land Niedersachsen zugesagt“ (https://www.landkreis-lueneburg.de/Home-Landkreis-Lueneburg/Verkehr-Sicherheit-und-Ordnung/Verkehr-Landkreis/Elbbruecke-Landkreis.aspx). Das stimmt nicht! Es gibt bis zur Stunde KEINEN rechtsgültigen Beschluss, dass die Deckelung der Kostenübernahme aufgehoben worden ist und 75 Prozent der Brückenkosten vom Land Niedersachsen getragen werden.“

    Richtig ist aber, dass es überhaupt nie einen rechtsgültigen Beschluss des Landtages gegeben hat, der die Deckelung von 75 Prozent der Fördergelder auf 45 Mio Euro vorsah.

    Diese Vereinbarung der Deckelung findet sich lediglich in dem Koalitionsvertrag der Parteien SPD und Bündnis 90 / Die Grünen für die 17. Wahlperiode des Niedersächsischen Landtags 2013 – 2018 (https://www.stephanweil.de/wp-content/uploads/sites/42/2017/04/koalitionsvereinbarung_rot-gr__n_20130214.pdf).

    Ich hoffe, dass Sie mir zustimmen können: diese Vereinbarung hat allein wegen Zeitablaufs heute keine Gültigkeit mehr, Landrat Böther kann diesbezüglich daher keine Unwahrheit verbreitet haben.
    Liebe Grüße
    Helga Dreyer

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    • Otto Berg schreibt:

      Sehr geehrte Frau Dreyer,

      ich stimme Ihrer Prämisse zu:

      ► Es hat nie einen rechtsgültigen Beschluss des Landtages gegeben, der die Deckelung von 75 Prozent der Fördergelder auf 45 Mio Euro vorsah.

      Aber Ihrem Schluss, dass DAHER „Landrat Böther diesbezüglich keine Unwahrheit verbreitet haben kann“, stimme ich NICHT zu.

      Mein Grund: Was nie beschlossen wurde, KANN (a fortiori) auch nicht aufgehoben werden. Daher bleibt wahr:

      ► Landrat Böther lässt auf der Website des Landkreises (https://www.landkreis-lueneburg.de/Home-Landkreis-Lueneburg/Verkehr-Sicherheit-und-Ordnung/Verkehr-Landkreis/Elbbruecke-Landkreis.aspx) die Unwahrheit verbreiten, dass (1.) die Deckelung der Kostenübernahme durch „das Land Niedersachsen“ aufgehoben worden ist UND dass (2.) „das Land Niedersachsen“ zugesagt habe, 75 Prozent der Brückenbaukosten zu tragen.

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  28. Otto Berg schreibt:

    Lieber Herr Jenckel,

    es bringt doch nichts, auf jeden Kommentar der gedanklich und fachlich versierten Helga Dreyer damit zu reagieren, dass Sie Ihre eigenen Wünsche wiederholen, indem sie diesen die Gestalt von Tatsachenbehauptungen geben.

    Sie möchten keine Elbbrücke bei Neu Darchau. (Ich möchte ebenfalls keine.) Frau Dreyer möchte eine. Diese Positionen sind hinlänglich bekannt. Wollen wir im Dialog über das rechthaberische Fußaufstampfen hinausgelangen, sollten wir einander zuhören und versuchen, die uns unliebsamen Argumente zu entkräften und die eigenen zu vervollkommnen, anstatt uns gegenseitig zu ridikülisieren.

    Frau Dreyer stellt Fehlannahmen und Falschbehauptungen im Post von MdL Detlev Schulz-Hendel (s. u. 28. Februar 2021 um 17:36 Uhr) richtig, ohne ihm die Möglichkeit einer Antwort zu verbieten, und verlässt sich bei ihrer Charakterisierung des Blog-Beitrags von MdL Miriam Staudte auf die Worte des professionellen Journalisten Hans-Herbert Jenckel, welcher die zentrale Aussage jenes Gastartikels vom 3. Januar 2019 am selben Tag mit seinem ersten Einleitungssatz so auf den Punkt brachte: „Als Wahlkampfschlager und Hoffnungsträger hat die Idee einer Elbbrücke Neu Darchau ausgedient, sagt die Grüne Miriam Staudte“. (https://blog-jj.com/2019/01/03/das-spiel-mit-hoffnung-und-geld-die-elbbruecke-dient-nur-dem-stimmenfang/)

    Offiziell gilt, dass die BAUKOSTEN der Elbbrücke 65 Millionen Euro insgesamt betragen, wovon – angeblich – mindestens 75% (= 48,75 Mio. Euro) „das Land“, also Niedersachsens Steuerzahler übernehmen „wollen“ (mich hat niemand gefragt, ob ich das möchte) und ergo „nur“ 25% (= 16,25 Mio. Euro) „der Landkreis“, also die Lüneburger Niedersachsen zusätzlich.

    Tatsache aber ist, dass allein Herr Althusmann, „der wichtigste Minister“ im Kabinett Weil (mit dem einen offenherzigen Austausch in der Staatskanzlei im Beisein von Stephan und Herrn Dr. Mielke zu arrangangieren, einem Mann wie Ihnen nicht schwer fallen sollte 😎), ab 2018 diese weitreichen Finanzierungszusagen gemacht hat, für die er bis heute die nötigen Landtagsbeschlüsse weder in Hannover noch in Schwerin erreichen konnte (oder – weil ihm das Karrierehemd näher sitzt als die Gute-Onkel-Hose – auch gar nicht erreichen wollte).

    Landrat Böther lässt auf der Website des Landkreises eine Unwahrheit verbreiten: „Das Land Niedersachsen hat die ursprüngliche Deckelung der Kostenübernahme aufgehoben.“ Und: „Nach überschlägigen Schätzungen aus dem Jahr 2015 liegen die Kosten für die Elbbrücke bei rund 65 Millionen Euro. 75 Prozent davon hat das Land Niedersachsen zugesagt“ (https://www.landkreis-lueneburg.de/Home-Landkreis-Lueneburg/Verkehr-Sicherheit-und-Ordnung/Verkehr-Landkreis/Elbbruecke-Landkreis.aspx). Das stimmt nicht! Es gibt bis zur Stunde KEINEN rechtsgültigen Beschluss, dass die Deckelung der Kostenübernahme aufgehoben worden ist und 75 Prozent der Brückenkosten vom Land Niedersachsen getragen werden. Es gibt nur Althusmann-Gerede und Pressefotos mit dem Heiligenthaler Seevetaler aus der Zeit vor dem Erwerb seiner neuen Brille mit Seriositäts-Look&Feel.

    Am 9. Februar 2021 musste Herr Böther öffentlich einräumen lassen: „Die Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr hat der Kreisverwaltung mitgeteilt, dass das Großbauprojekt VORLÄUFIG in das Mehrjahresprogramm des Wirtschaftsministeriums aufgenommen ist. Damit können die zuwendungsfähigen Kosten zu 75 Prozent gefördert werden.“ (https://www.landkreis-lueneburg.de/Home-Landkreis-Lueneburg/Politik-und-Verwaltung/Aktuelles-Landkreis/Pressemitteilungen/planungen-zur-elbbruecke-weiteres-gutachten-in-auftrag-gegeben.aspx) Aber auch diese Richtigstellung ist nur eingeschränkt wahr, denn das „Können“ (Indikativ = Wirklichkeit) ist tatsächlich ein „Könnten“ (Konjunjtiv = Möglichkeit), was beides ganz leicht in ein reales „Nichtkönnen“ umschlagen kann, — wenn nämlich die „vorläufige Aufnahme“ in eine „endgültigen Streichung“ mündet.

    Was den Wirtschaftlichkeitsnachweis der Brücke angeht möchte ich an den Kommentar von Herrn Reimers (23. Februar 2021 um 1:11 Uhr) erinnern, der darauf aufmerksam machte, dass „die Leiterin der Kommunalaufsicht den Elbbrückenfreunden um Landrat Böther am 8. Februar etwas Beachtliches in ihr Poesiealbum“ geschrieben hat:

    „Das Unterlassen des Wirtschaftlichkeitsvergleiches … stellt einen Verstoß gegen den Grundsatz der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit und seine Ausgestaltung in § 12 Abs. 1 KomHKVO dar. Ich fordere Sie auf, zukünftig die Vorgaben des § 12 Abs. 1 KomHKVO unbedingt zu beachten. Darüber hinaus sind die Vorgaben des § 12 Abs. 2 KomHKVO vor der Veranschlagung von Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen besonders zu beachten.

    Ich behalte mir vor, künftige kommunalaufsichtliche Genehmigungen zur Aufnahme von Investitionskrediten und zur Inanspruchnahme von Verpflichtungsermächtigungen oder Genehmigungen kreditähnlicher Rechtsgeschäfte nur nach Vorlage der Ergebnisse eines Wirtschaftlichkeitsvergleiches zu erteilen.“

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    • jj schreibt:

      Lieber Herr Berg, ich stampfe nicht mit dem Fuß auf, ich habe da auch keine Wünsche und bin mittlerweile bei der Elbbrücke angesichts des Zeitrahmens ganz entspannt. Allerdings erinnere ich gerne einmal an die Fakten, die Sie sowohl in dem Beitrag und Links als auch im Elbbrücken-Check gerne nachprüfen können. Mir geht es namentlich darum, dass hier schon in den vergangenen Jahrzehnten umfänglich Steuergeld verbrannt worden ist, wir reden hier nicht von Peanuts. Ihre Sätze klingen ansonsten ausgenommen wohlwollend. Lg jj

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    • Klaus Bruns schreibt:

      Herr Berg sehr hübsch. Wollen wir im Dialog über das rechthaberische Fußaufstampfen hinausgelangen, sollten wir einander zuhören und versuchen, die uns unliebsamen Argumente zu entkräften und die eigenen zu vervollkommnen, anstatt uns gegenseitig zu ridikülisieren. alkohol könnte für eine kurze zeit helfen. wenn alle betrunken sind, haben sie sich oft alle sehr lieb. aber wehe , jeder wird wieder nüchtern, schon ist wieder alles beim alten. vergessen sie es. was sie wollen hat bis heute nicht mal bei den sogenannten schlauen akademikern funktioniert.

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      • Otto Berg schreibt:

        Herr Bruns, nicht alle Hochschulabgänger sind lebensuntüchtige Trottel. Als noch überall Fußball gespielt wurde, bestand die Aufgabe eines Abwehrspielers darin, die Schienbeine der gegnerischen Stürmer zu polieren. Ein robuster Verteidiger sollte nicht viel nachdenken, sondern lieber alles wegrasieren, was die eigene Mannschaft in Gefahr brachte. Der Niederbayer Sebastian Nachreiner, der gerade im Fach Jura promovierte, hat sich diesbezüglich beim Zweitligisten SSV Jahn Regensburg gut bewährt. Und schon vor Jahrzehnten begeisterte der damalige Torwart von Eintracht Frankfurt die Fans. Ein Aufschrei ging durchs Stadion, wann immer der Zahnarzt Dr. Peter Kunter im Strafraum ohne Betäubung einen faulen Flankenball rausfaustete oder eine Lücke mit seinem gewaltigen Stollenschuh schloss. Von Wurzelspitzenresektion oder Dissertationsplagiaten war bei ihm nie die Rede, aber in jeder Radioreportage wurde stets beflissen sein Titel erwähnt. Beinahe hätte es der spritzige Doktor sogar in die Nationalmannschaft geschafft, wenn ihm nicht der katzengleiche Maier Sepp den Zahn gezogen hätte.

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  29. Helga Dreyer schreibt:

    Sehr geehrter Herr Schulz-Hendel,
    Ihre wiederholten Aussagen, es FEHLE eine Wirtschaftlichkeitsprüfung und es werden Gelder aus dem niedersächsischen Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (NGFVG) für andere Projekte FEHLEN, sind falsch! Genau diese beiden Themen sind in dem Gespräch zwischen den Spitzenkräften der Grünen und einer Abordnung aus dem Vorstand des Vereins Brücken bauen e. V. im Oktober 2020 ausgiebig behandelt worden; eine schriftliche Fixierung der mündlichen Darlegungen ist der Partei Bündnis 90 / Die Grünen später vom Brückenverein mit Quellenangaben zu den Fundstellen in Gesetzen, Richtlinien u. ä. übersandt worden; bitte schauen Sie hier noch einmal nach, sehr geehrter Herr Schulz-Hendel.

    Zur angeblich fehlender Wirtschaftlichkeitsprüfung hatte ich Herrn Jenckel bereits geantwortet, s. https://blog-jj.com/2021/02/20/der-wiedergaenger-von-der-elbe/#comment-14037, vertrauen Sie darauf, diese MUSS vorgelegt werden, will man Fördergelder nach dem NGVFG beantragen.

    Wenn ich Ihre Schilderungen richtig deute, vermuten Sie, dass ein „Fährkonzept der Zukunft“ mit „kostenlosem Fährbetrieb“ für den Landkreis Lüneburg „wirtschaftlicher“ abschneiden könnte als der zu zahlende Eigenbeitrag des LKs Lüneburg zum Brückenbau. Erklären Sie doch bitte dem staunenden Publikum, wie das angehen könnte, ohne dass hier Äpfelchen und Birnchen verglichen werden.

    Das Fährrecht in Neu Darchau besitzt die Gemeinde Neu Darchau, ein Vergleich zwischen Eigenkosten Brücke und Fähre wird schon von daher nicht gelingen.

    Wer dürfte nach Ihrem Konzept die Fähre eigentlich kostenlos nutzen? Alle Einwohner und Betriebsinhaber aus dem Landkreis Lüneburg (LG-Kennzeichen, Personalausweis)? Oder dürfen nur die Bewohner aus Amt Neuhaus in diesen Genuss kommen? Oder alle Nutzer? Müsste dann nicht auch die Fähre in Bleckede `kostenlos ihre Überfahrten anbieten? Was ist mit den Menschen, die aus dem Landkreis Lüchow-Dannenberg (z. B. aus Neu Darchau) die Elbseite wechseln wollen? Müssen auf der Fähre die drei Fahrspuren neu eingeteilt werden (Freifahrer, ermäßigte Tickets, Vollzahler)? Wie stellen Sie sich denn vor, nach welchen Berechnungsgrundlagen der Fährbetreiber vom LK Lüneburg Entschädigungsbeträge erhalten sollen?

    Und zum fairen Vergleich wäre es natürlich auch sehr wichtig, die Kosten der Fähre im 24-Stunden-Dienst zu betrachten. Dann könnten auch endlich die Pendler im Zwei- und Dreischichtbetrieb über die Elbe zur Arbeit bzw. nach Hause kommen, also z. B. die Pflegekräfte in den Alten- und Pflegeheimen und den Krankenhäusern oder die Arbeitnehmer in den Industriebetrieben. Damit würden sich natürlich drastisch die Anzahl der Nutzer erhöhen und damit auch die Zahl der vom Landkreis Lüneburg zu zahlenden Beihilfen.

    Übrigens ist allgemein bekannt, dass die Gemeinde Neu Darchau keinerlei Interesse an den Betrieb einer Fähre hat, deren Einnahmen maximal im Bereich der Kostendeckung liegen. Die Gemeinde will, wie bisher auch, Gewinne aus dem Betrieb generieren. Oder was meinen Sie, weshalb der jetzige Bürgermeister der Gemeinde, Herr Dehde, mit allen Mitteln gegen die Brückenplanungen vorgeht?

    Ganz ehrlich, sehr geehrter Herr Schulz-Hendel, wer befindet sich hier eigentlich im Blindflug?

    Sie erklären – aus Ihrer Sicht „im Klartext“ – dass die „Mittel (aus dem GVFG) für kommunale Zwecke in ganz Niedersachsen an anderen Stellen fehlen werden“. Wenn diese Aussage bei Ihnen „Klartext“ ist, o mein Gott, was soll ich dann von Ihren anderen Botschaften halten?

    Richtig ist: GVFG-Förderungen sind Bundesgelder. Jedes Jahr aufs Neue bekommen die Bundesländer einen festgeschriebenen Betrag, den sie für die im GVFG genannten förderwürdigen Vorhaben nach eigenem Gutdünken an die Kommunen mit festgeschriebenen 75 v. H. der zuwendungsfähigen Baukosten nach Antragstellung der Kommunen verteilen können. In 2020 sind die bisherigen Zahlungen des Bundes noch einmal verdoppelt worden, allerdings dürfen die neuen erhöhten Fördergelder (90 v. H. Förderung) nur für den Ausbau von ÖPNV verwendet werden.
    Wenn der „Jahrestopf“ der erhaltenen GVFG-Gelder also leer ist, können andere Vorhaben nicht mehr bezuschusst werden, die Kommunen müssen etwas warten, vielleicht ein Jahr, vielleicht drei Jahre, bis ihr Projekt gefördert werden kann. Aber dann ist frisches Geld aus Berlin vorhanden und los kann es auch dort gehen. Es müssen also Prioritäten gesetzt werden, welche Vorhaben vordringlich für die Menschen verwirklicht werden müssen. Es darf bei der Entscheidung keine Rolle spielen, wie teuer ein nötiges Vorhaben ist und erst recht nicht, weil im Gegenzuge drei kleinere Vorhaben sich dadurch zeitlich gesehen nach hinten verschieben könnten.

    Ihre „Klartext“-Aussage, es würde Geld für andere wichtige Projekte FEHLEN, ist absurd!

    Mit dem Hauptargument, Mittel aus dem GVFG für kommunale Projekte werden an anderen Stellen in Niedersachsen FEHLEN, lehnen die Grünen aber ihre Zustimmung zum Bau der Brücke ab.

    Die von Ihnen erwähnten bisherigen und ablehnenden Landtagsbeschlüsse zu diesem Thema ergingen nur mit Regierungsbeteiligung der Partei Bündnis 90 / Die Grünen.

    Wenn Frau Schröder-Ehlers der SPD nun ihre Fraktion aufklären kann oder konnte, dass die Meinungsmache der Grünen eine reine Finte war bzw. ist, worin, sehr geehrter Herr Schulz-Hendel, sehen Sie den „schmutzigen Deal“?

    Und: waren Deals solcher Art in dem Brückenthema nicht bisher ausschließlich Ihrer Partei zuzuschreiben? Seinerzeit im Landtag: Ihre Partei wollte nur einem Projekt zustimmen: entweder ein Ja zur Mercedes-Teststrecke in Papenburg oder das Ja zum Bau der Brücke in Neu Darchau / Darchau – damals noch ein mögliches Landesprojekt.
    Oder der im Koalitionsvertrag zwischen rot / grün 2013 vereinbarte berühmte Deckel auf die GVFG-Förderungen auf max. 45 Mio Euro Baukosten der Brücke, obwohl die 45 Mio-EURO-Marke der voraussichtlichen Kosten bereits in 2011 erreicht war und mit jedem Jahr der Eigenanteil für den LK Lüneburg wegen der Teuerungsrate steigen musste. Im Jahr 2015 zog der Landkreis dann die Reißleine.

    Mit anderen Worten: die Brücke hätte heute längst stehen können, wenn es diese „Deals“ nicht gegeben hätte!

    Und zuallerletzt, sehr geehrter Herr Schulz-Hendel: hatte nicht Ihre Kollegin, Frau Landtagsabgeordnete Miriam Staudte, vor einiger Zeit im Blog jj noch erklärt: „Die Brücke ist kein Wahlkampfschlager mehr“? Wie soll ich denn nun Ihren Appell an die Wähler*innen im letzten Satz Ihres Kommentars verstehen und einordnen?

    Die Wähler*innen wollen nicht betölpelt werden, sie wollen anhand der objektiven Wahrheit informiert werden, damit sie sich eine eigene Meinung bilden können!

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    • jj schreibt:

      Liebe Frau Dreyer, vielen Dank für Ihren Kommentar.
      Sie beziehen sich auf meine Antwort auf ihren letzten Kommentar. Also noch einmal: Die Brücke ist nur en kommunales Projekt, weil Bund und Land sie nicht in ihre Programme aufnehmen wollten und konnte, weil dieses Projekt bei einer Nutze-Kosten-Analyse, wie sie für solche Brücken als Projekt des Bundes üblich wäre, im Ergebnis dazu führen würde, dass die Brücke volkswirtschaftliche nicht zu vertreten ist. 600 Schul- und Berufspendler reichen für bis zu 100 Millionen Euro eben nicht hin. Und was die Demoskopie angeht. Dömitz hat eine Brücke, seit fast 30 Jahren und ein Viertel der Einwohner in diesem Zeitraum verloren. Und Dömitz hat als Ort mit Hafen ein ganz andere Potenzial.
      Die Brücke ist ein Versprechen, mehr nicht.
      Und wenn Sie schon Frau Staudte zitieren, dann bitte im Original: „Dieses Spiel mit den Hoffnungen der Menschen in Amt Neuhaus finde ich unverantwortlich. Es wird unweigerlich zu Politikverdrossenheit führen, denn gebaut werden wird diese Brücke nach meiner Einschätzung nie. Der Wunsch nach einer Brücke war seit Anbeginn an ein hervorragendes Wahlkampfthema und hat insbesondere der CDU immer wieder Stimmen gesichert. Die SPD mit ihren desaströsen Umfragewerten versucht nun, auf den Zug aufzuspringen. Wäre die Brücke tatsächlich gebaut, würde dieses Wahlkampfthema wegfallen.“
      Und was war die Brücke im Landrats-Wahlkampf? Ein Wahlkampfschlager. lg jj

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    • Klaus Bruns schreibt:

      Helga Dreyer
      mir gegenüber hat frau schröder- ehlers erwähnt, sie hat es nicht so mit den zahlen. also, im blindflug sind außer ihnen frau dreyer auch noch ein paar andere unterwegs. aber gemeinsam ist man ja stark, oder? schmunzeln. sonst würde die politik ja nicht so viele pleiten ,pech und pannen produzieren. wie wäre es , für jeden der pendeln will, ein amphibien-fahrzeug als car- sharing bereit zu stellen? hubschrauber sind doch wohl etwas zu teuer und wir wollen ja nicht noch den luftraum über der elbe zusätzlich verhunzen ,oder?

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    • Detlev Schulz-Hendel schreibt:

      Liebe Frau Dreyer,

      bei aller Wertschätzung, aber Ihre eingeschränkte Sichtweise beunruhigt mich zunehmend. Nicht nur, dass Sie meine Kollegin Miriam Staudte falsch wiedergeben, auch die Fakten zum Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz werden hier verdreht. Es handelt sich nämlich um Mittel aus dem Niedersächsischen Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz, welche Niedersachsen selbst nach der Reform der Gemeindefinanzierung auf Bundesebene bereitstellt. Für diesen Teil stehen 75 Millionen jährlich und niedersachsenweit für Straßenbau und Radwege zur Verfügung. Das ist der Haushaltstitel aus dem der faule Deal Elbrücke bezahlt werden soll. Das sind keine Bundesmittel!!!! Bei vermutlichen Baukosten in Höhe von 90 Millionen Euro, werden diesem Topf im Falle einer Mitfinanzierung locker 63 Millionen entzogen, die Niedersachsenweit dann für andere kommunale Projekte fehlen. Und die Kehrtwende der SPD ist wohl nicht anders zu begründen, als die nackte Angst ums politische Überleben. Denn schon die Arena entpuppt sich insbesondere für die SPD als Rohrkrepierer. Die CDU dagegen verhindert in erster Linie notwendige Verbesserungen an den Fähren, obwohl dieses den Menschen im Amt Neuhaus jetzt und heute helfen würde. Die Motive der CDU sind an der Stelle alles andere als redlich. Man hat Angst, dass mit verbesserten Färhkonzepten die Elbbrücke überflüssig macht. Dann doch lieber die Menschen im Amt Neuhaus konkret im Regen stehen lassen statt Verbesserungen jetzt auf den Weg zu bringen. Aber so ist es halt auch mit dem Verkehrsminister in Niedersachsen, statt eine Mobilitätswende voran zu bringen, lieber weiter an ewig gestrigen Konzepten festhalten, Betonpolitik statt gute Lösungen. Frau Dreyer, Ihre Sichtweise ist ausgerichtet an Brückenträumen. Nicht falsch verstehen, ich habe sogar Verständnis für Ihre Position, nichts desto trotz teile ich sie auch nur annähernd nicht. Dennoch ist ja der Austausch mit den Grünen wichtig gewesen, aber hatte aus ihrer Sicht ja nur ein Ziel: Grüne zu bekehren, Sie hätten auch die Chance gehabt, sich offener mit anderen Meinungen zu beschäftigen. Es kann auch nicht in Ihrem Interesse sein, dass der Landkreis sehenden Auges in eine finanzielle Katastrophe rennt.

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  30. Detlev Schulz-Hendel schreibt:

    Abgesehen von den Auswirkungen auf die Umwelt fehlt bei den erneuten Brückenplanungen jegliche Wirtschaftlichkeitsprüfung. Hier wird weiterhin munter im Blindflug geplant. In dieser langen Zeit der Planungen und Nichtplanungen hätten längst Fortschritte mit einem Fährkonzept der Zukunft erreicht werden können, wir hätten längst einen kostenlosen Fährbetrieb haben können. Mich beunruhigt diese neuerliche Planung sehr, da hier Geld verbrannt wird, welches an anderer Stelle so dringend gebraucht wird. Nach dem Freibrief des Niedersächsischen Innenminister im Bauskandal zur Arena Lüneburger Land werden wohl jetzt alle Hüllen fallen. Nach mir vorliegenden Informationen planen SPD(unter Federführung der örtlichen Landtagsabgeordneten Andrea Schröder-Ehlers???) und CDU den nächsten schmutzigen Deal im Landtag. Entgegen der bisherigen Landtagsbeschlüsse sollen offenbar Gelder aus dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz für den Bau einer Elbbrücke fließen. Das bedeutet im Klartext, dass die Mittel für kommunale Projekte an anderen Stellen fehlen werden, zum Beispiel beim Ausbau der Fahrradinfrastruktur und das dann in ganz Niedersachsen. Hier bahnt sich ganz schlicht der nächste Bauskandal an, denn von einer logischen erneuten Wirtschaftslichkeitsuntersuchung will man im Licht der bevorstehenden Wahlen nichts wissen, auch Minister Althusmann scheint es demnach egal zu sein, obwohl die Wirtschaftlichkeitsuntersuchung eines seiner Forderungen waren. Bleibt zu hoffen, dass die Wähler*innen im September diesen schmutzigen wie fatalen Deal nicht honorieren werden.

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  31. Helga Dreyer schreibt:

    Lieber Herr Jenckel,

    Ihr Schriftwerk – für mich ein Mischwesen aus Historiografie und dramatischer Dichtung – hat mich sehr nachdenklich und eigentlich auch traurig gemacht.

    Natürlich dürfen Sie in Ihrem Blog Ihre subjektive Sicht der Dinge darlegen. Natürlich dürfen Sie auch die Punkte besonders herausstellen, die gegen das Projekt sprechen. Nicht hinnehmen kann ich aber, dass Sie den Weg dorthin mit Übertreibungen, Untertreibungen und mit Spekulationen gepflastert, geltende Erkenntnisse nicht gewürdigt, bloße Behauptungen nicht als solche behandelt oder analysiert und Realitäten verdrängt haben, nur damit dann am Ende Ihrer illustrierten Revue die von Ihnen gewünschte Stopp-Fahne weht.

    Einige Beispiele:

    1. Die von Ihnen getroffene Diagnose „Gefühle statt Fakten“ ordnen Sie ausschließlich den Brückenbefürwortern zu und setzen diese zusätzlich herab, indem Sie von deren „Brücke der Herzen“ schreiben. Welche Fakten haben aber demgegenüber eigentlich die ideologisch getriebenen Brückengegner, wie z. B. die Partei Bündnis 90 / Die Grünen, über den Umstand hinaus dargeboten, dass die Ihre Auffassung bekräftigen, die feste Elbquerung sei zu verhindern?

    2. Sie ignorieren längst bestehende Daten und Befunde:

    a. Es gibt keinen „Fördertopftrick“. Die Herabstufung einer Landesstraße war den Vorschriften des Straßenverkehrsgesetzes geschuldet.

    b. Der Brückenvertrag lässt – entgegen Ihrer Meinung – keinen Interpretationsspielraum. Das haben sowohl das Verwaltungsgericht als auch das Oberverwaltungsgericht in ihren Hinweisen zu den Beschlüssen deutlich ausgedrückt. Nur der Neu Darchauer Bürgermeister Dehde ignoriert diese Feststellungen.

    c. Zu den Kosten der Brücke: Die Schätzung der Baukosten lag in 2020 bei 60 Millionen Euro, hierzu gibt es konkrete Berechnungen, die als Faktum einzuordnen sind. Mir ist bekannt, dass Ihnen diese Berechnung vorliegt; Ihre Angabe „Kosten rangieren innerhalb von 60 bis 100 Millionen Euro“ ist eine glatte Übertreibung, die der Panikmache dient, was besonders erkennnbar wird, wenn Sie erläutern: „je nachdem, wen man gerade fragt“. Tatsachen hängen aber nicht davon ab, wen man fragt. Die Wahrheit, dass zwei und zwei vier ergibt, ist unabhängig davon, was Sie oder ich darüber meinen.

    d. Folgekosten werden entstehen. Ja! Durch die Gegenbuchung der erhaltenen Zuschüsse werden diese jedoch größtenteils eliminiert. Dieses hatte ich Ihnen – nicht nur im Blog – schon verschiedentlich vorgerechnet, aber offenbar ohne den pädagogischen Erfolg, das in Ihrem Gedächtnis verankern zu können.

    3. Und wieder führen Sie ins Feld, dass der Landkreis Lüneburg angeblich den Nachweis der Wirtschaftlichkeit des Projektes nicht nachweisen kann bzw. nicht nachweisen will. Die Vorschriften des NGVFG verpflichten den Landkreis aber dazu, mit dem Antrag auf Gewährung der Fördergelder den Nachweis der Wirtschaftlichkeit und der Sparsamkeit zu führen. Übrigens besteht dieses Reglement für Anschaffungen im öffentlichen Haushalt grundsätzlich. Sie ignorieren auch, dass bereits ein regionalwirtschaftliches Gutachten zur Brückenplanung mit positivem Ergebnis vorliegt. Auch in der späteren Potenzialanalyse und dem Entwicklungskonzept für Amt Neuhaus wird mit wirtschaftlichen und sozialen Argumenten eine feste Elbquerung mit höchster Priorität gefordert. Eine volkswirtschaftliche Beurteilung des Brückenprojektes bindet auch die sozio-ökonomischen und sozio-ökologischen Aspekte ein. Sie ist nicht nur im monetären Bereich angesiedelt!

    Zu den vorstehenden Punkten ist im Blog zur Genüge en detail vorgetragen worden, selbst in Ihrem Faktencheck finden sich hierzu Nachweise.

    Sie ziehen abschließend das Resümee, „die Lasten für den Landkreis Lüneburg wären auf Dauer gewaltig“ und „der Handlungsspielraum für kommunale Aufgaben werde auch durch die Folgekosten über Jahre eingeschnürt für ein Versprechen im Überschwang der Einheitsfreude“.

    Dieses Statement ist nicht nur falsch (s. Pkt. 2 d), es hat auch die Dynamik zum Aufwiegeln.

    Vor drei Wochen hat Ihr Kollege Lühr über verfehlte „Debattenkultur“ geschrieben. Seine Worte leicht modifiziert: „Doch heute ist die eigene Meinung schnell gebildet und ebenso schnell der Schuldige gefunden. Recht hat ohnehin nur einer: Hans-Herbert Jenckel?“

    Wenn Sie wieder und wieder die mühselige Begründung in der Sache mit wehender Polemik kontern, wächst mein Verdacht, dass dies Ihre Hauptbotschaft sein könnte.

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    • jj schreibt:

      Liebe Frau Dreyer, vielen Dank für Ihren ausführlichen Kommentar, der allerdings auch Lücken aufweist bei den Beispielen.
      Pumkt 1:In dem Report kommen Befürworter wie Landrat Böther, der Landkreis Lüneburg als Bauherr, der Chefplaner Kreisrat Krumböhmer, der Wirtschafsminister Bernd Althusmann, der Vorstand des Brücken-Vereins, zu dem ja auch Sie gehören, Marko Puls zu Wort. Von den Gegner nur der Bürgermeister von Neu Darchau, und dass das Land Mecklenburg-Vorpommern in seiner Einschätzung nicht Ihrer Meinung ist, dafür kann ich nun wirklich nichts.
      Punkt 2: Die bestehenden Daten und Befunde sind teils zehn Jahre alt und werden gerade neu aufgelegt auf Kosten erneuter Verträge, erneute Ausgaben von Steuergeld. Und die entscheidende Wirtschaftlichkeitsanalyse wie sie heute State of the Art ist, fertigt der Landkreis nicht an, weil Landkreis das nicht müssen.
      Punkt3: Landkreise planen und bauen allerdings auch in Deutschland mit der Ausnahme Lüneburg keine Elbbrücken. Nur deswegen, nur weil Bund und Land die Brücke nicht in ihre Programme aufgenommmen haben, weil das eben nicht vertretbar wäre, nur deswegen wurde zum „Trick“ gegriffen, die Landesstraße zu einer Kreisstraße herabzustufen. Wenn Sie sich richtig erinnern, hatte man zu Beginn der Brücken-Pläne auf Einheits-Fonds-Geld und EU-Geld gesetzt. Vergebens.
      Punkt4: Und der Brückenvertrag, das können Sie am Ende des OVG-Urteils nachlesen, lässt gerade für die Gemeinde Neu Darchau Interpretationsspielraum.
      Punkt 5: Die Baukosten allein auf Basis der jährlichen Baukostensteigerungen rangieren zwischen 60 und 100 Millionen Euro. Dabei bleibe ich.
      Punkt 6: Die Folgekosten werden mit 1,5 Prozent vom Landkreis angegeben. Die belasten den Haushalt wie die Folgekosten für die Arena, beides scnnürt den Handlungsspielraum der Verwaltung ein.
      Punkt 7: Noch einmal zur Wirtschaftlichkeit. Wir reden hier nicht von einer Brücke über einen Bach, sondern einen Strom, einer Brücke die auf Jahre viel Geld für andere Projekte im GVFG-Fonds blockieren wird. Das können Sie alles im Schreiben vom damaligen Ministerpräsidenten Wulff nachlesen.
      Punkt 8: Wer für 600 Berufs- und Schulpendler 60 bis 100 Millionen in eine Elbbrücke investiert, wer davon redet, dass nur so die Einheit vervollständigt wird, wer den Wunsch über die Wirklichkeit walten lässt, Frau Dreyer, der spielt mit Gefühlen und nicht mit Fakten. Schauen Sie sich den neuen Flyer des Brückenvereins an, da ist wieder von Fördergeld die Rede, das längst verweigert wurde. Ich hänge ihn hier mal an.
      https://atomic-temporary-120202620.wpcomstaging.com/wp-content/uploads/2021/02/Flyer-Brücken-Bauen-ev-2021_02_18-gedreht.pdf
      LG und hochachungsvoll Ihr Hans-Herbert Jenckel
      Liebe Frau Dreyer, gerne natürlich auch der „neue“ Fleyer: https://atomic-temporary-120202620.wpcomstaging.com/wp-content/uploads/2021/02/A873F71F-0A0C-4517-87C9-5C48D7A0421F.jpeg

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      • Klaus Bruns schreibt:

        punkt 7 im flyer, finde ich besonders gelungen. hm hm. es sollen sich schon leute tod gespart haben.

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    • Klaus Bruns schreibt:

      Ein Hubschrauber
      für jeden Pendler“
      Mangelnde Planung wie bei den
      Schildbürgern kann man den Befürwortern der Brücke nicht vorwerfen.
      Insgesamt wurden 2,2 Millionen
      Euro Planungsgelder innerhalb von
      zwei Jahren für die Brücke von Darchau nach Neu Darchau genehmigt.
      Die Planungsgelder sind noch nichts:
      Der Brückenbau mit der „Umgehungsstraße“ und den damit verbundenen Haus-Enteignungen würde ca.
      83 Millionen Euro kosten.
      Zum Vergleich die Arena Lüneburg: Die kostete 25 Millionen Euro
      – mit einer ungeplanten Kostensteigerung von 31%. Das ist bei Großprojekten nicht unüblich, was für
      den Brückenbau 108 Millionen Euro
      bedeutete.Von dem Geld könnten
      vier Arenen gebaut werden – und da
      sind die jährlichen Instandhaltungskosten von einer Million noch nicht
      eingerechnet.
      Wieso geht bei solchen Summen
      – die ja bei anderen Straßenprojekten fehlen – nicht eine Flut an
      Bürgeranfragen beim Landrat Jens
      Böther ein?
      Würde die Brücke in Bleckede
      geplant werden, dann wäre dies
      verkehrspolitisch vielleicht begründbarer. Aber so ist das 100-MillionenProjekt für ganze 600 Pendler! Von
      dem Geld könnte sich jeder Pendler
      einen eigenen Hubschrauber inkl.
      Flugschein zulegen.
      Allein von den 2,2 Millionen
      Euro Planungsgeld ließe sich eine
      zweite Fähre kaufen, die auch fahren
      könnte, wenn extremes Niedrigwasser herrschte – und die 600 Pendler
      könnten ein Jahr lang kostenlos
      mit der Fähre fahren. Oder anders
      gesagt: Allein von den Instandhaltungskosten der Brücke könnten die
      Pendler kostenlos die Fähre nutzen.
      Manchmal frage ich mich, ob da
      doch die Schildbürger am Werk sind,
      die sich auf das kostspielige Planen
      von Luftschlössern spezialisiert
      haben.
      Ariane Kröncke
      Neu Darchau

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  32. Klaus Bruns schreibt:

    die gewünschten geschenke sind für neuhaus ausgeblieben, warum also nicht zurück nach meck pom? eine natürliche grenze darf dann endlich auch eine natürliche bleiben. und nichts verschandelt die umwelt zusätzlich.

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    • Werner Mellentin schreibt:

      Herr Bruns.

      Na, sie sind mir ja ein Schelm. Womöglich regen Sie dazu noch an, jedem der 4.965 Einwohner Neuhaus‘ zusätzlich eine Wechselprämie von 1.000 EUR zu zahlen? Weil sie ausgerechnet haben, dass die dafür erforderlichen fünf Mio. Euro den Landkreis Lüneburg weitaus günstiger kämen als der Neubau einer Elbbrücke und deren Unterhaltung?

      Bedenken sie denn gar nicht den lauten Aufschrei, der durch den Landkreis Lüneburg ginge, wenn ein derart obszönes Angebot unterbreitet würde?

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      • Klaus Bruns schreibt:

        och ,obzöne angebote ist man doch von der politik gewohnt, oder? es gibt deswegen ja schon ein verein, der sich brückenverein nennt und dieses ganz ohne brücke. der hutmacher macht es richtig. er feiert 364 tage im jahr sein nicht-geburtstag. schmunzeln.

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  33. Werner Reimers schreibt:

    Interessant ist ja, daß in der Stellungnahme der Kommunalaufsicht aus Hannover beim Arena-Projekt eine Vielzahl von gravierenden Verstößen gegen das kommunale Haushalts- und Vergaberecht festgestellt wird, aber kein Wort zu den Wählervertrauen zerstörenden „Tarnen, Tricksen, Täuschen“-Machenschaften fällt, mit denen Ex-Landrat Nahrstedt die Kreistagsmitglieder am 17. Dezember 2018 unter Zurückhaltung wichtiger Informationen über die Kostenentwicklung zum Baubeschluss des Millionengrabes „geschummelt“ hat: https://www.landeszeitung.de/wp-content/uploads/2021/02/2021-085-Vorlage_Arena-Kommunalaufsichtsverfahren.pdf

    Dafür schreibt die Leiterin der Kommunalaufsicht den Elbbrückenfreunden um Landrat Böther am 8. Februar etwas Beachtliches in ihr Poesiealbum:

    „Das Unterlassen des Wirtschaftlichkeitsvergleiches … stellt einen Verstoß gegen den Grundsatz der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit und seine Ausgestaltung in § 12 Abs. 1 KomHKVO dar. Ich fordere Sie auf, zukünftig die Vorgaben des § 12 Abs. 1 KomHKVO unbedingt zu beachten. Darüber hinaus sind die Vorgaben des § 12 Abs. 2 KomHKVO vor der Veranschlagung von Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen besonders zu beachten.

    Ich behalte mir vor, künftige kommunalaufsichtliche Genehmigungen zur Aufnahme von Investitionskrediten und zur Inanspruchnahme von Verpflichtungsermächtigungen oder Genehmigungen kreditähnlicher Rechtsgeschäfte nur nach Vorlage der Ergebnisse eines Wirtschaftlichkeitsvergleiches zu erteilen.“

    Zum selben Thema der Landtagsabgeordnete Schulz-Hendel heute Morgen bei LZ-Facebook:

    „Abgesehen von den Auswirkungen auf die Umwelt fehlt bei den erneuten Brückenplanungen jegliche Wirtschaftlichkeitsprüfung. Hier wird weiterhin munter im Blindflug geplant. In dieser langen Zeit der Planungen und Nichtplanungen hätten längst Fortschritte mit einem Fährkonzept der Zukunft erreicht werden können, wir hätten längst einen kostenlosen Fährbetrieb haben können. Mich beunruhigt diese neuerliche Planung sehr, da hier Geld verbrannt wird, welches an anderer Stelle so dringend gebraucht wird.“

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  34. jo bembel schreibt:

    Keine Brücke. Mautpflichtiger Tunnel – mit bunt beleuchtetem (Land)Kreisverkehr unter der Elbe als neuer Tourismus-Attraktion. Ähnlich wie dem Eysturoy-Tunnel der Färöer-Inseln.

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  35. Anne König schreibt:

    Bei der Arena war das (auch „Zeitdruck“ genannte) Must-have-Getöse vierstimmig, beim Audimax zuerst drei- und danach fünfstimmig und bei der Reanimation der komatösen Brücke war es zunächst ein Duett zwischen sonorem Alt und promoviertem Husmann bevor ein gemischter Kammerchor aus böthersch-baritonöser Stattlichkeit und sozialdemokratisch-mezzosopraner Flatterhaftigkeit sich dazugesellte. Vielstimmig wurde das alles immer erst, sobald sich ein Bonin, ein Kamp und ein Dittmers fanden, die wissen, dass sie „das Volk“ (auch „die Koalition der Vernünftigen“) sind und alle anderen bloß Störer, Zweifler und Querulanten.

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  36. Tanja Bauschke schreibt:

    Als ich in die Politik ging, hätte ich nie gedacht, dass ein vielstimmiges männliches „Wir brauchen das“ ausreicht, um Millionenschwere Baukosten und Folgekosten für verschiedenste Großprojekte bereitzustellen, mit einem einfachen Blick in die Glaskugel!

    Tanja Bauschke

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    • Werner Mellentin schreibt:

      Hallo, Frau Bauschke.

      War es im Falle der Arena nicht eher ein gemischter Chor, der das „Wir brauchen das“ anstimmte?

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