Arena und Vorsteuer – Teils vom Winde verweht

Der symbolische Schlüssel für die Lüneburger LKH Arena, die Ende April eröffnet wurde. Die genauen Baukosten stehen noch nicht fest, auch nicht, ob der Kreis die Vorsteuer einbehalten kann. (Foto: jj)

Lüneburg, 19. Mai 2022

Das Steuergeheimnis ist in Deutschland heilig. Es sickert nur in zwei Fällen etwas durch: Erstens, wenn wieder unerlaubt Dokumente durchgestochen werden. Zweitens, wenn der Steuerzahler unter Druck selber auspackt. In beiden Fällen vergeht aber meistens viel Zeit. Bestes Beispiel ist die Lüneburger Arena und die Frage, ob der Landkreis als Bauherr den millionenschweren Vorsteuerabzug ganz oder zumindest in Teilen lindernd in die Baukosten-Bilanz einpflegen kann. Mit der Vorsteuer ist der Kreistag je nach Lesart verführt oder hingehalten worden.

In keiner Frage des Arena-Baus ist mehr rumgeeiert worden, in keiner Frage sind mehr Hoffnungen und Durchhalteparolen verbreitet worden. Und: Die Arena ist eröffnet, das Geheimnis um die Vorsteuer aber immer noch nicht gelüftet.

Klar ist nur, ein Teil des potenziellen Vorsteuerabzuges, anfangs war von 3,4 Millionen Euro zu lesen, ging für die Ablöse der Campus-Management GmbH als Betreiber drauf. Ein Teil muss für Anwaltskosten abgezogen werden und ein Teil wohl dafür, dass der Landkreis erst spät als Betreiber aufgetreten ist. Da ist viel Geld vom Winde verweht. Zuletzt war in der LZ noch von 1,3 Millionen Euro zu lesen.

Ich dachte, ich rufe jetzt mal direkt im niedersächsischen Finanzministerium an, und frage einmal, wie es sich mit dem Vorsteuerabzug in Lüneburg verhält und warum die Antwort so lange dauert. Ich bin sogleich mit dem Steuergeheimnis ausgebremst worden. Gut, die Arena ist mit Steuergeld hochgezogen worden, von den circa 30 Millionen Euro hat jeder von uns einen klitzekleinen Baustein beigetragen.

Ich erinnere mich an ein Zitat, das früher unter den Pressemitteilungen der Universität Lüneburg stand, vermutlich bevor sie in Leuphana umgetauft wurde oder der Libeskind-Bau hochgezogen wurde. Auch so ein Euro-Millionen-Moloch.

„You can fool some of the people all of the time, and all of the people some of the time, but you can not fool all of the people all of the time.“ Übersetzt wird das mit: „Man kann das ganze Volk eine Zeit lang täuschen, und man kann einen Teil des Volkes die ganze Zeit täuschen, aber man kann nicht das gesamte Volk die ganze Zeit täuschen.“

Wer hier jetzt wieder das Wort „Lüge“ untermischt, dem sage ich vorsorglich: Nein, keine Lüge, das war Autosuggestion, selbstinduzierte Beeinflussung der Psyche bei Verantwortlichen, weil der Wunsch einfach so übermächtig war. Und bekanntlich sind alle Bestrebungen gescheitert, jemanden an den Arena-Pranger zu stellen.

Vielleicht hätten sich die Bauherren und -frauen der Arena das Zitat von Abraham Lincoln als Mahnung mehr zu Herzen nehmen sollen, gerahmt an der Bürowand auf dem Michaeliskloster. Mehr Realitätssinn als Träumerei wäre schön gewesen. Und vielleicht hätte der Kreistag nie mit dem Satz: „Man muss auch mal entscheiden, wenn noch nicht alle Fakten auf dem Tisch liegen“, verführt werden sollen, den Bau anzuschieben. Das war so im November 2018.

Weil den Feierabend-Politikern ohne klare Faktenlage damals das Risiko doch zu hoch war, beschloss der Kreistag: Die Kreisverwaltung dürfe Aufträge erst vergeben, wenn „das Finanzamt Lüneburg schriftlich und verbindlich erklärt, dass der Landkreis Lüneburg berechtigt ist, für den Bau der Arena Lüneburger Land den Vorsteuerabzug geltend zu machen“.

Wer rechnen kann, ist jetzt klar im Vorteil: Wir schreiben das Jahr 2022, die Arena ist längst mit einem Rede-Marathon eröffnet worden, aber die Vorsteuer-Frage ist immer noch nicht geklärt. Warum der Kreistag seine Vorgabe, erst Vorsteuer-Frage klären, vergessen oder aufgeweicht hat, ist mir nicht bekannt.

Klar ist nur, man kann das Ende, in diesem Fall die Schlussrechnung und die Antwort auf den Vorsteuerabzug so weit hinauszögern, dass statt eines Aufschreis im Kreistag nur noch ein ein Echo „Oh, wie schade“ bleibt. Die größten Warner in Sachen Vorsteuer sind längst nicht mehr in der politischen Arena aktiv, sie stehen am Spielfeldrand und sagen dann: „Siehste.“

Hans-Herbert Jenckel

Über jj

Journalist, Dipl.-Kaufmann, Moderator, Lünebug- und Elbtalaue-Liebhaber
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33 Antworten zu Arena und Vorsteuer – Teils vom Winde verweht

  1. Markus Schulz schreibt:

    „Das über Jahre gebetsmühlenhaft wiederholte Vossers/Böther-Versprechen von der Berechtigung zum »vollständigen Abzug aller Vorsteuern für sämtliche Arena-Baukosten« ist immer nur ein lachhaftes Märchen gewesen.“

    Otto Berg am 14. Mai 2022 um 7:31 Uhr hier: https://blog-jj.com/2021/12/16/5910/#comment-16071

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  2. jj schreibt:

    Dieser Fragenkatalog ist leider bei meinem kleinen Ausflug in die Phantasiewelt von Carl gelandet, die noch bis Sommer anhält. Das nächste Kapitel ist in Arbeit. Ich platziere den Fragenkatalog mal hier. So tiefgründig wie Otto B.

    Und PS: Ich bin‘s nicht, so viel Grips maße ich mir nicht an. Lg jj

    Fragen (zu Ihrer freien, uneingeschränkten Verfügung):
    1) Ist dem LK vom FA gegen Ende August 2022 ein letztmaliger („abschließender“) Lösungsvorschlag gemacht worden, wonach das FA als Stichtag für die Anerkenntnis der ABSICHT des LK, künftig als Unternehmer aufzutreten, ein Datum von Mitte Oktober 2019 festgesetzt ha (vorher keine Unternehmereigenschaft, danach ja)?
    2) Hat der LK diesen Vorschlag akzeptiert? Oder ist der LK seinem damal neu ins Boot geholten Steuerberater gefolgt, der ihm noch Hoffnung gemacht, dass doch über die gesamte Projektzeit hinweg die Unternehmereigenschaft (und damit die vollumfänglich für alle Baukosten geltende Vorsteuerabzugsberechtigung) gegeben gewesen sein soll?

    3) Hat der LK daraufhin Einspruch erhoben und Aufschub beim Finanzamt Lüneburg beantragt, was er hätte tun müssen, wenn er, wie verschiedentlich und in diesem Zusammenhang erneut angekündigt eine „BHF-Grundsatzentscheidung“ hätte abwarten wollen. WANN genau (Datum + Nachweis) ist „das Ruhenlassen des VSt-Verfahrens“ beim FA erbeten und wann taggenau ist es gestattet worden?

    4) Hat der LK gegen den abschließenden – in Teilen ablehnenden Vorsteuerbescheid – der ihm im August 2022 vom FA Lüneburg zugestellt worden ist, innerhalb der ihm gesetzten Frist einen Einspruchsbescheid erhoben und anschließend gegen den ergangenen Vorsteuerbescheid geklagt oder nicht?

    5) Falls ja, hat der LK diesen Prozess gewonnen oder verloren? — Falls der LK nicht geklagt, sondern den Bescheid akzeptiert hat, folgt daraus dann nicht, dass sämtliche Kosten für erbrachte Bauleistungen von VOR jenem Stichtag (von Mitte Oktober 2019) vorsteuerpflichtig sind – und nur die DANACH nicht? (Wie von Otto Berg schon Anfang 2020 vorhergesagt und anders als von KR Vossers und LR Böther Immer wieder behauptet, gibt es also KEINE umfassende bzw. vollständige Abzugsberechtigung?)

    6) Ist vom FA im Herbst 2022 die übliche UST-Fachprüfung beim LK durchgeführt worden, um festzustellen, welche Arena-Bauleistungen zum Zeitpunkt des Stichtages (des ersten Tags der Unternehmereigenschaft) erbracht bzw. fertiggestellt waren (und hätten zu diesem Zeitpunkt abgerechnet werden können)? Wurden die Arena-Rechnungen also in „vorsteuerabzugsfähig“ und „nicht vorsteuerabzugsfähig“ aufgeteilt?

    7) Das FA hat nach Angaben des LK 3,3 Mio. € der entrichteten Vorsteuern erstattet. Wie hoch ist die Summe der entrichteten, aber NICHT erstatteten, also vom FA enbehaltenen Vorsteuern?

    8) Wie hoch waren summa summarum bis heute die Aufwendungen für den Ende Januar 2020 auf der KT „Geheimsitzung“ in Scharnebeck eingeleiteten Wechsel des Betriebsmodells (Umwidmungskosten, Entschädigungszahlungen, Honorare, entgangene Einnahmen, Eigenleistungen etc.)?

    9) Eine (für Außenstehende) neue Nachricht ist, dass der LK als „juristische Person öffentlichen Rechts“ (jPöR) offenbar gemäß der Neuregelung des § 2b UStG bereits vor dem 1. Januar 2023 (an dem die Regelung allgemein in Kraft trat) zur Umsatzsteuer (UST) optiert hat. Das bedeutet, wie der LK-Pressemitteilung von Mittwoch (1. März 2023) zu entnehmen war, dass der LK für seine anderen steuerbaren und steuerpflichtigen Umsätze (z. B. Nummernschilderverkauf etc.) nach dem UST-Gesetz MWSt zahlen muss. Bedeutet aber das vorzeitige, nicht rückgängig zu machende „Ziehen dieser Option“ (Erklärung dem FA gegenüber) nicht, dass erhebliche Steuerverluste in Kauf genommen werden müssen, falls z. B. das Arena-Grundstück einmal verkauft werden sollte?

    10) Ist der vorgesehene Verkauf von Arena und Grundstück an die Betriebsgesellschaft mbH & Co KG bereits vollzogen? (Vgl. LZ von Donnerstag, 13. Okt. 2022: https://www.landeszeitung.de/lokales/lueneburg-lk/arena-soll-verkauft-werden-HVZVZARMANVZBGZLTU7CDAJZGX.html)

    11) Der Kaufpreis wird dem LK sicher nicht überwiesen, sondern es findet eine Kapitalerhöhung bei der GmbH & Co KG statt. Hat die in diesem Zusammenhang immer wieder erwähnte „Preisgleitklausel“ (LZ, s.o.) damit zu tun, dass der nominelle „Kaufpreis“ um die vom FA einbehaltenen (nicht erstatteten) Vorsteuerbeträge erhöht werden soll?

    12) Sind Kredite für den Bau der Arena aufgenommen worden, die dann grundbuchlich gesichert wurden? In welcher Höhe? [Die öffentliche Hand kann sich ja auch ohne Grundbuchsicherung Gelder besorgen. Allerdings wird bestimmt kein Investor Geld ohne die Rückversicherung des Kreises für die Arena hinlegen.] Ein Kreditinstitut würde sich in dieser Konstruktion (eine GmbH Co KG kann zahlungsunfähig werden = „pleite gehen“) bei Vermögensübertragung Kredite sichern lassen und den LK als „Bürgen“ haben wollen. Haftet der LK als Bürge (im Falle einer Insolvenz) für die GmbH Co KG?

    Nachtrag:
    Die Höhe des vor einem Jahr (nämlich seit dem 8. März 2022 wahrscheinlichen) maximalen Vorsteuerrisikos auf Grundlage der damals bekannten Zahlen ist hier (am 28. März 2022 um 8:52 Uhr) im Absatz mit dem 6. Pfeil („▶“) genannt: https://blog-jj.com/2021/12/16/5910/#comment-15510

    Ich zitiere:

    „Das maximale (in seinem tatsächlichen Umfang immer noch ungeklärte) VORSTEUERRISIKO beträgt derzeit 6,45 Millionen Euro.“

    ************************************************

    Einen Monat später, am 21. April 2022 um 18:07 Uhr hakt Frau König nochmal nach:

    ➽ Auf der Sitzung des Kreistages am Donnerstag, den 3. März 2022, im Bürger- und Kulturhaus Dahlenburg antwortet »die Verwaltung« auf die Anfrage der B90/GRÜNEN nach den Arena-Gesamtkosten (Anhang zur Vorlage – 2022/063, Punkt 13): In den »Gesamtkosten von aktuell 23.786.701,17 Mio. € netto sind auch die sonstigen Nebenkosten enthalten.«

    Fünf Tage vergehen.

    ➽ Auf der Sitzung des Ausschusses für Hochbau am Dienstag, den 8. März 2022 im BBS I am Spillbrunnenweg 1 in Lüneburg gibt ein Mitarbeiter der REESE Baumanagement GmbH & Co. KG als Bauherrenvertreter »der Verwaltung« bekannt (Präsentation Folie 33), mit einer »Gesamtbudgetüberschreitung von bis zu 20% des genehmigten Budgets« sei zu rechnen.

    Aus 23,8 Mio € netto (= 28,3 Mio € brutto) werden innerhalb von FÜNF Tagen 28,6 Mio € netto (= 34.03 Mio € brutto)

    ► ► Wie kommt es zu einer Differenz von über 5 Mio € netto im Baubudget in weniger als einer Woche?◄ ◄

    Link: https://blog-jj.com/2021/12/16/5910/#comment-15705

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    • Otto Berg schreibt:

      Lieber Herr Jenckel,

      das oben (https://blog-jj.com/2022/05/19/arena/#comment-19405) ist ja eine interessante Zusammenstellung aus Zitaten und Fragen – an entlegener Stelle.

      Vielleicht muten die folgenden Anmerkungen dazu kleinlich an, aber sie enthalten m. E. nötige Korrekturen zu dieser – ansonsten ausgezeichneten – Liste.

      ► Zu den Punkten 1 bis 3 :

      Ich denke, dass die Frage „Unternehmereigenschaft ja oder nein“ und damit die Vorsteuerabzugsberechtigung in einem einzigen Verfahren, dem Einspruchsverfahren (EV), mit dem Finanzamt (FA) entschieden wurde. Dazu musste logischerweise zuvor mindestens ein Steuerbescheid ergangen sein, der die Anrechnung von Vorsteuern nicht beinhaltete. Dabei könnte es sich schon um eine Monats-Umsatzsteuervoranmeldung aus dem Jahre 2019 oder um die Jahreserklärung des Landkreises (LK) zur Arena aus dem Jahre 2019 gehandelt haben. Der einen wie der anderen wird dann der Festsetzungsbescheid (FB) vonseiten des FA an den LK gefolgt sein, welcher dem EV zugrundeliegt, nachdem der LK Einspruch erhoben hat.

      Der Einspruch (mit dem die Aufhebung oder Änderung einer rechtswidrigen Entscheidung, aber auch die Berichtigung einer fehlerhaft berechneten Abgabe verlangt wird) ist ein außergerichtlicher Rechtsbehelf (RB). Er kann gegen Verwaltungsakte (hier: den Steuerbescheid) eingelegt werden und verhindert, dass diese bestandskräftig werden, denn er ist zunächst auch ohne Angabe von Gründen wirksam. Eine Begründung kann innerhalb angemessener Frist (i. d. R. ein Monat) nachgereicht werden .

      Der RB wird aufgrund jenes ersten FB geführt. Weitere Einsprüche gegen Steuerfestsetzungen späterer Zeiträume mit demselben rechtlichen Inhalt werden anschließend vom FA in der Entscheidung zurückgestellt, bis über diesen (ersten) Einspruch entschieden wurde. Innerhalb dieses RB-Verfahrens werden die Meinungen bzw. Rechtsauffassungen ausgetauscht, weitere Einsprüche (wonach oben unter Punkt 3 spekuliert wird) sind ausgeschlossen, es gibt keinen Einspruch im Einspruch.

      ► Es gibt daher nur drei Möglichkeiten, welche die aktuelle Entscheidung (siehe LZ vom 2. März 2023, Seite 5) hervorgebracht haben können:

      a) Das FA hat per Einspruchsbescheid entschieden.

      b) Der LK hat seinen Einspruch zurückgenommen.

      c) Das Finanzgericht (FG) hat per Urteil entschieden.

      Die Möglichkeit (c) halte ich allerdings für unwahrscheinlich bzw. ausgeschlossen, da dem ein Einspruchsbescheid des FAs hätte vorausgegangen sein müssen und darüber zwar gemunkelt aber bisher nichts kommuniziert worden – und auch kein Urteil auffindbar ist. (Die Geschichte vom vor dem Bundesfinanzhof oder gar vor dem EuGH „ausgeklagten“ Modellfall, nach welchem die Erstattung der gesamten Vorsteuer sollte erwartet werden können, ist eine frei erfundene KTA-Übertölpelungsstory aus der Nahrstedt-Ära.)

      ► Zu Punkt 4 der obigen Frageliste: Von welchem Steuerbescheid aus dem Monat August 2022 ist die Rede? Das RB-Verfahren läuft ja schon viel länger. Viel wahrscheinlicher ist, dass dem LK mit letztmaliger Fristsetzung innerhalb dieses Verfahrens im August 2022 aufgetragen worden, einem Erledigungsvorschlag zuzustimmen, da anderenfalls über den ersten Einspruch (von 2019) wie auch über die weiteren, in den Folgejahren erhobenen Einsprüche das FA entscheiden würde.

      (Zur Wortwahl unter 4: Der LK kann generell nicht mit einem „Einspruchsbescheid“ gegen Steuerbescheide reagieren, sondern nur mit einem „Einspruch“ oder einem „Einspruchsschreiben“ innerhalb der RB-Frist von vier Wochen. Gegen Einspruchsbescheide vonseiten des FA ist nur die Klage beim FG möglich. Dazu muss aber – wie oben beschrieben – vorher ein entsprechender Bescheid des FA ergangen sein. „Vorsteuerbescheide“ gibt es nicht, nur Umsatzsteuerbescheide. „Vorsteuerpflichtige Bauleistungen“ kann man nicht sagen. Es geht allein um die Unternehmereigenschaft, die zum Vorsteuerabzug berechtigt.)

      ► Ich selbst hätte einfachere Fragen gestellt. Beispielsweise:

      A) Wodurch konnte das RB-Verfahren beendet werden?

      — a) Einspruchsbescheid des Finanzamts?

      — b) Rücknahme des Einspruchs durch den Landkreis?

      — c) Urteil im Finanzgerichtsverfahren?

      B) Wieviele Steuerberaterkanzleien sind während des RB-Verfahrens beauftragt worden und haben unnötige Kosten – (In welcher Höhe?) – verursacht, obwohl schon das Schreiben zur „Umsatzsteuerliche[n] Beurteilung der Herstellung und des Betreibens einer Multifunktionshalle (Arena)“ durch das Finanzamt Lüneburg vom 23. November 2018 alle wesentlichen Bedenken zur fehlenden Unternehmereigenschaft präzise dargetan hatte?

      C) Frage 7 der Liste von oben: Das FA hat nach Angaben des LK jetzt 3,3 Mio. € der entrichteten Vorsteuern erstattet. Wie hoch ist die Summe der entrichteten, aber NICHT erstatteten, also vom FA einbehaltenen Vorsteuern?

      D) Frage 8 der Liste von oben: Wie hoch waren summa summarum bis heute die Aufwendungen für den Ende Januar 2020 auf der KT „Geheimsitzung“ in Scharnebeck eingeleiteten Wechsel des Betriebsmodells (Umwidmungskosten, Entschädigungszahlungen, Honorare, entgangene Einnahmen, Eigenleistungen etc.)?

      ► Die weiteren Fragen von oben sind allesamt ebenfalls wichtig, also gerechtfertigt. Aber ihnen liegen komplexe steuerrechtliche Überlegungen zugrunde. Ich bezweifle, dass diesen außer Herrn Dubber weitere KTA werden folgen und ihre Relevanz werden erfassen können bzw. wollen.

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    • Otto Berg schreibt:

      Kleiner Nach-Nachtrag:

      ● Bezugnehmend auf den 14-seitigen „Grundstückskaufvertrag mit Auflassung“ im Anhang der Beschlussvorlage 2022/153 – „Übertragung (Verkauf) der LKH Arena an die Arena Lüneburger Land Betriebsgesellschaft GmbH & Co. KG“ – hat die ehemalige Stellvertretende Landrätin und Kreistagsabgeordnete Tanja Bauschke am 14. Oktober 2022 um 23:59 Uhr gefragt:

      „Wie kann es sein, dass im Kaufvertrag an die Betriebsgesellschaft ein Kaufpreis von 27 millionen n e t t o genannt wird??“

      Quelle: https://blog-jj.com/2022/10/14/der-never-ending-traum-von-den-vorsteuer-millionen/#comment-18185

      ● Ich hatte mir den Kleinen Witz erlaubt, am 15. Oktober 2022 um 21:29 Uhr zu antworten, die Frage müsse lauten:

      „Warum werden NUR € 27 Mio. netto bei der Kapitalaufstockung für (= die Eigentumsübertragung an) die GmbH & Co. KG veranschlagt? Wird etwa das Grundstück (≈ € 1,5 Mio.) nicht mit übertragen? Und warum denn bloß nicht, falls es nicht schon im Besitz der GmbH & Co. KG sein sollte?“

      Quelle: https://blog-jj.com/2022/10/14/der-never-ending-traum-von-den-vorsteuer-millionen/#comment-18189

      ● Der zweite Teil ist natürlich Unfug, denn das Eigentum an einer Immobilie kann in Deutschland nicht ohne das des Grundstücks, auf dem diese steht, „übertragen“ werden.

      Worauf ich aufmerksam machen wollte: Der Beschlussvorschlag der Landkreisverwaltung (erstellt am 31. August 2022) enthält alle relevanten Informationen – bis auf eine:

      „Der Landkreis Lüneburg verkauft der Arena Lüneburger Land Betriebsgesellschaft GmbH & Co. KG das mit der LKH Arena bebaute Grundstück an der Lüner Rennbahn in Lüneburg. Mitverkauft werden auch die beweglichen Gegenstände, die der Landkreis für den Betrieb der Arena beschafft hat. Der Gesamtkaufpreis beträgt 27.091.000 Euro zuzüglich [!] der gesetzlich geltenden Umsatzsteuer. Für den Fall, dass sich die Kosten für die Herstellung und Ausstattung der LKH Arena bis zum Vorliegen aller Schlussrechnungen noch verändern sollten, wird eine Preisgleitklausel vereinbart, nach welcher der Kaufpreis gegebenenfalls nachträglich anzupassen ist. Die Kaufpreisforderung des Landkreises wird im Rahmen einer entgeltlichen Einlage dem Kapitalkonto der Arena Lüneburger Land Betriebsgesellschaft GmbH & Co. KG gutgeschrieben.“

      Quelle: Sammeldokument (inklusive Anlagen) der Vorlage 2022/153 zur KT-Sitzung vom 13. Oktober 2022, wo der Verwaltungsvorschlag auch beschlossen wurde.

      ► Fazit:

      – „Der Gesamtkaufpreis beträgt 27.091.000 Euro zuzüglich der gesetzlich geltenden Umsatzsteuer.“

      – „Verkauft wird das mit der LKH Arena bebaute Grundstück an der Lüner Rennbahn in Lüneburg. Mitverkauft werden auch die beweglichen Gegenstände, die der Landkreis für den Betrieb der Arena beschafft hat.

      – Die gesetzlich geltende Umsatzsteuer betrug 19 Prozent im Jahre 2022 was einer Summe von 5.147.290 Euro bzw. einer Gesamtsumme von 32.238.290 entspricht.

      – DIESE „Kaufpreisforderung des Landkreises [= dieser fette Minusbetrag] wird im Rahmen einer entgeltlichen Einlage dem Kapitalkonto der Arena Lüneburger Land Betriebsgesellschaft GmbH & Co. KG gutgeschrieben.“

      ● Und jetzt kommt’s:

      – „Für den Fall, dass sich die Kosten für die Herstellung und Ausstattung der LKH Arena bis zum Vorliegen aller Schlussrechnungen noch verändern sollten, wird eine Preisgleitklausel vereinbart, nach welcher der Kaufpreis gegebenenfalls nachträglich anzupassen ist.“

      ► Zu den NICHT ERWÄHNTEN, aber veränderungswirksamen „Kosten für die Herstellung und Ausstattung der LKH Arena“ musste im Oktober letzten Jahres natürlich auch die Summe der Vorsteuern gerechnet werden, die abzuziehen der Landkreis NICHT berechtigt ist, weil er – aus der Warte des geltenden Steuerrechts – (vermutlich bis Mitte Oktober 2019) NICHT als Unternehmer hat gelten können.

      Frau Bauschke (s. o.) ist am 14. Oktober 2022 von einem Netto-Kaufpreis von rund 27 Millionen Euro [≈ 32,2 Mio. € brutto] ausgegangen. Ich hatte einen Tag später (der Reese-Kalkulation folgend) den Netto-Betrag von 28,5 Millionen Euro [≈ 33,6 Mio. € brutto] genannt.

      Die Differenz von 1,4 Millionen Euro dürfte in etwa der Summe der Vorsteuern entsprechen, die dem Landkreis vom Finanzamt NICHT erstattet wurde (und um welche per „Preisgleitklausel“ der „Kaufpreis nachträglich MINDESTENS anzupassen“ ist, d. h. um welche sich der gewaltige Minusbetrag nicht bedienter Forderungen auf dem Kapitalkonto der GmbH & Co. KG weiter erhöht.)

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  3. jj schreibt:

    Nicht nur Kritik, auch gute Nachrichten zur Arena müssen vermeldet werden. Das berichtet das Landkreis am 1. März 2023

    Landkreis Lüneburg erhält 3,3 Millionen Euro Vorsteuer für LKH Arena zurück

    (lk) Lange haben Politik und Verwaltung auf diesen positiven Bescheid gewartet, nun ist er da: Für den Bau der LKH Arena erhält der Landkreis Lüneburg insgesamt gut 3,3 Millionen Euro an Vorsteuer vom Finanzamt erstattet. Die Rückerstattung verteilt sich auf die Haushaltsjahre 2019 bis 2022. Für Rechnungen, die in Zukunft bei Bauarbeiten und Nachbesserungen an der LKH Arena noch anfallen, kann der Landkreis nun ebenfalls die Vorsteuer geltend machen.

    In der Geschichte der LKH Arena bildet der Steuerbescheid einen weiteren Meilenstein: „Ich freue mich, dass wir das Kapitel Vorsteuer nun abschließen können“, sagt Landrat Jens Böther. „Unser Finanzmanagement und die Geschäftsführung der Arena-Gesellschaft haben mit viel Ausdauer erfolgreich darauf hingearbeitet.“ Um das Ziel Vorsteuerabzug zu erreichen, hatte der Landkreis Lüneburg mehrere Schritte gehen müssen: Das Betreibermodell der LKH Arena wurde 2020 vom Kreistag umgestellt und eine eigene Betriebsgesellschaft gegründet, geleitet von Kreisrätin Sigrid Vossers als Geschäftsführerin. Zudem muss der Landkreis Lüneburg seit 2022 auf diverse von ihm erbrachte Leistungen die Umsatzsteuer ausweisen. Im Gegenzug kann er dafür die Vorsteuer abziehen, genau wie andere Unternehmen auch – so nun auch für die Baurechnungen rund um die LKH Arena.

    Mehr Informationen zur LKH Arena gibt es unter http://www.landkreis-lueneburg.de/arena.

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  4. Ulf Reinhardt schreibt:

    In Anbetracht des OVG Urteils muss ich meinem Vorschlag vom letzten Jahr, die Arena in Avacon-Arena umzubenennen korrigieren:

    Passender wäre jetzt eher: AfD Arena.

    So jedenfalls wird die Arena zum ersten Mal überregionale Bedeutung gewinnen.

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  5. jj schreibt:

    Auch das noch .,.. PM des Landkreises

    Parteitag in der LKH Arena:
    Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Lüneburg

    (lk) Die LKH Arena muss sich für einen Landesparteitag der AfD öffnen, seine Betriebsgesellschaft muss der Landkreis Lüneburg entsprechend anweisen – dies hat das Oberverwaltungsgericht Lüneburg (OVG) heute (Mittwoch, 8. Juni 2022) mit seinem Beschluss bestätigt. Gegen eine entsprechende einstweilige Anordnung des Verwaltungsgerichts hatte der Kreis vor gut zwei Wochen Beschwerde vor dem OVG erhoben. Hintergrund war ein Beschluss des Kreisausschusses im April 2022, die Halle grundsätzlich nicht für parteipolitische Veranstaltungen zu vermieten.

    „Die Entscheidung des Gerichts werden wir als Landkreis akzeptieren“, sagt Landrat Jens Böther. „Die Demokratie und damit die Rechte von politischen Parteien sind ein hohes Gut. Daher müssen wir die Halle in diesem Fall zur Verfügung stellen.“ Gleichzeitig betont er: „Ich habe weiterhin Sicherheitsbedenken gegen eine solche Veranstaltung im Landkreis Lüneburg. Die Ansichten der AfD verstoßen gegen wichtige Grundwerte unserer Gesellschaft, die es gerade in dieser angespannten Zeit besonders zu schützen gilt.“

    Für die Arena Lüneburger Land Betriebsgesellschaft unterstreicht Sigrid Vossers: „Die LKH Arena soll überregional als kulturell wie sportlich weltoffener und interessanter Veranstaltungsort bekannt werden. Demokratisches Handeln, die Grundrechte wie Freiheit und Gleichheit sind mir als Geschäftsführerin der Betriebsgesellschaft und unseren Partnern unverletzliche Werte – auch deshalb ist es unsere Pflicht, den Gerichtsbeschluss so umzusetzen, so schwer mir das auch fällt.“

    Unterdessen hatte der Kreisausschuss am 30. Mai 2022 folgenden Beschluss gefasst, über den der Kreistag am 7. Juli 2022 entscheiden soll: „Die Überlassung der Räume und Flächen der LKH Arena an politische Parteien, freie Wählergemeinschaften und ihnen nahestehende Organisationen zu politischen Zwecken, ist ausgeschlossen. Die Arena Lüneburger Land Betriebsgesellschaft GmbH &Co. KG wird angewiesen, eine entsprechende Klarstellung in die Nutzungsbedingungen aufzunehmen.“

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    • Otto Berg schreibt:

      Das trübe Faktum ist natürlich fürs „Image“ der Halle verheerend.

      Aber auch fürs Image des Landrates, der Kreisrätin, ihrer Rechtsberater und für das der über mehrere Wahlperioden aktiven „Führer“ der drei großen, „das Projekt“ streckenweise im Blindflug vorantreibenden KT-Fraktionen, Kruse-Runge, Kamp und Dubber, ist dieser OVG-Beschluss ein klatschender Nackenschlag, — denn er zeigt noch einmal die über die Jahre des schwellenden „Arena“-Desasters immer wieder sichtbar gewordene provinzielle Gedankenkenarmut und den erschreckenden Mangel an politischer Fantasie dieser für den gigantischen Schlamassel (gemeinsam mit dem 2019 ausgeschiedenen Landrat Nahrstedt) hauptverantwortlichen „Entscheidungsträger“.

      Doch im Reiche der schmerzenden Tatsachen wichtiger als dies alles zusammen, ist die Begründung des OVG-Beschlusses, die von den zuständigen Personen im Finanzamt und am Finanzgericht für das Land Niedersachsen in Hannover genau studiert werden, die Kreishausträume von der Vorsteuerabzugsberechtigung auf alle Arena-Bauleistungen aufgrund einer nachträglich fingierten Unternehmereigenschaft des Landkreises endgültig als solche entlarven und das Bekenntnis einer von vielen antizipierten multimillionenteuren Gesamtkostenkorrektur zur unmittelbaren Folge haben wird.

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      • jj schreibt:

        Ich glaube, Herr Berg täuscht sich. Die Schlappe vor dem OVG war im Grunde gar nicht anders zu erwarten. Dass der Landkreis den Weg trotzdem gegangen ist, ist eher als eine politische Aussage zu werten.

        Nicht anders hat sich die Stadt Lüneburg früher verhalten, wenn die NPD in der Stadt demonstrieren wollten. Sie hat Kundgebungen untersagt mit dem Versammlungsverbot, war aber vor Gericht gescheitert. Zugleich hat sie aber Gegendemonstrationen genehmigt. Das führte unter anderem dazu, dass die Polizei auch NPD-Kundgebungen auflösen musste, weil sich zu viele Bürger zu den Gegendemos versammelt hatten. Auch in diesen Fällen war sich die Stadt bewusst, dass sie mit ihren Versammlungsverboten vermutlich vor Gericht scheitert. Die politische Aussage aber stand. lg jj

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      • Otto Berg schreibt:

        Gut, die Möglichkeit räume ich ein, habe aber Zweifel an deren Tatsächlichkeit. Die kluge Voraussicht und abgefeimte Cleverness von Ulrich Mädge im Umgang mit den Glatzen traue ich, was das Verhalten gegenüber deren „bürgerlich“ maskierten Erben von heute angeht, weder Landrat noch Kreisrätin zu, dem EKR ohnehin nicht. Zu sehr klingt mir auch noch das Frohlocken von Rainer Dittmers, dem damaligen KT Vorsitzenden (und das sich daran anschließende parteiübergreifende Exkulpationsgewürge), nach dem Coup von Erfurt am 5. Februar 2020 in den Ohren als Thomas Kemmerich (FDP) mit den Stimmen von AfD, CDU und FDP für 27 Tage zum sechsten Ministerpräsidenten des Freistaates Thüringen gemacht worden ist: https://blog-jj.com/2020/02/08/facebook-post-jetzt-geht-der-kreistagschef-auf-kotau-kurs/

        Im Übrigen spricht der viel zu späte, von beiden Gerichten zu Recht als (selbstverständlich unmöglicher) Versuch nachholender Antizipation bewertete KA-Beschluss vom April und jetzt vom 30. Mai 2022 (den Widmungszweck der Arena einzugrenzen und parteipolitische Veranstaltungen auszuschließen) genauso Bände über die im Kreishaus und Kreistag obwaltende Unbedarftheit wie das (wie üblich in keineswegs von ihr durchdrungenen oder geklärten Lagen) viel zu großspurige Gerede von der Arena-Geschäftsführerin, Lüneburgs Kreisrätin Sigrid Vossers: https://www.landeszeitung.de/lueneburg/516911-kein-platz-in-der-lueneburger-arena-fuer-die-afd/

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    • jo bembel schreibt:

      Wenn sich die AfDer der Gaue Ost-Hannover (vorheriger Name Gau Lüneburg-Stade – mit ehemaligem Sitz Am Sande 5 in Lüneburg) und Süd-Hannover-Braunschweig in der Arena treffen, wird diese dann entsprechend in braunes Licht getaucht?

      Wie hoch ist eigentlich die von denen zu entrichtende Miete? Wird die Veranstaltung wie ein lokaler Amateur-Event bepreist oder geht da noch mehr?

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  6. jo bembel schreibt:

    Endlich haben wir es schwarz auf weiß und von unabhängiger Seite (9, LZ vom 30.05.22) testiert: bei der Arena gibt es nur Gewinner. Sie ist ergo das wert, was sie gekostet hat und noch kosten wird.
    Und wer hätte das gedacht, sie war bereits bei der ersten Veranstaltung nach der offiziellen Eröffnung ausverkauft. Gut, jetzt nicht so ganz, aber total ausverkauft wäre (auch bei Bestuhlung) nicht gegangen, da die Bühne so breit war, dass die vorderen Tribünen nicht ausgefahren werden konnten. Immerhin eine vierstellige Zahl an Besuchern (1.000) konnte der Kulturbeauftragte der Landeszeitung mit geschultem Auge („Im Unterrang sind viele, im Oberrang sind mehr Plätze frei“) ausmachen und sich so, womöglich großzügiges, Aufrunden ersparen. Vielleicht fehlten ein paar wegen Corona, andere unentschuldigt und Freikarten waren auch nicht frei verfügbar. Keine Ahnung.
    Auf jeden Fall waren mehr Menschen vor der Bühne als darauf, was die Notwendigkeit dieser ‚Halle für alle‘ für alle eindrucksvoll unterstreicht.
    Und wenn es sich erstmal im, an gehobener Kultur darbenden, Süden von Hamburg und dessen Hafen-City, wo Klaus Hoppe bedeutendes Zuschauer-Potenzial verortet, herumgesprochen hat, dass man in Lüneburg an der Arena auf Hamburger Preisniveau parken kann, dann Gute Nacht. Dann muss der/die/das Lüneburger*in sehen, wo er/sie/es bleibt. Vielleicht beim Public Viewing des Events in der Stadthalle, aka Leuphana Audimax.

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    • Rudi Radlos schreibt:

      „Was für ein Abend! Was für eine Stimmung! Was für eine Show! Was für Musiker! Was für eine Inszenierung! Und: Was für eine Halle!“

      Dem Vamosen Herrn Hoppe und seinem Team ist eben nicht nur eine gewöhnliche 30 Millionen Euro-Halle maßgeschneidert worden, sondern eine mit angeflanschter jubelkultureller Reklameredaktion in der lokalen Tageszeitung. Nach einem Tischler, Dachdecker oder Elektriker, dem „der Landkreis“ einmal ein ähnliches Präsent machte, wird man in den Annuaria der Region sehr lange suchen müssen. – Aber: Mäkeln ist einfach! Kleiner Tipp: Im Oberrang kann Otto Normalverbraucher in den Pausen mal luschern, wer gegenüber in der VIP-Lounge Sekt nippt. Wo bitte außerhalb Lüneburgs geht sowas schon?

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  7. Peter Schrader schreibt:

    Spruch des Tages, LZ, HEUTE, Dienstag, 31. Mai 2022 · Seite 2:

    „Ein Deutscher ist ein Mensch, der keine Lüge aussprechen kann, ohne sie selbst zu glauben.“

    Theodor W. Adorno, 1903 – 1969, Professor für Soziologie

    Das muss, wenn es stimmt, natürlich auch für Deutsche in Lüneburg, in Oldendorf/Luhe und in Echem gelten.

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  8. Brecht, Dreigroschenoper:

    Ihr Herrn, die ihr uns lehrt, wie man brav leben,
    Und Sünd und Missetat vermeiden kann,
    Zuerst müsst ihr uns was zu fressen geben,
    Dann könnt ihr reden, damit fängt es an.
    Ihr, die ihr euren Wanst und unsre Bravheit liebt,
    Das eine wisset ein für allemal,
    Wie ihr es immer dreht, und wie ihr’s immer schiebt,
    Erst kommt das Fressen, dann kommt die Moral.
    Erst muss es möglich sein auch armen Leuten,
    Vom grossen Brotlaib sich ihr Teil zu schneiden

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    • Detlef Detlefsen schreibt:

      Bei den Lüneburger Tauben funktioniert das nicht. Die werden von Herren und Damen mit Korn und Kuchen dick und fett gefüttert, beachten aber trotzdem keine Moral, sondern scheißen weiter mit Jahr um Jahr vervielfachten Kräften auf die tischtennisplattengroßen Kühlerhauben ihrer Gönner in der ganzen Stadt: https://www.landeszeitung.de/lueneburg/556359-glosse-die-wandertaube-schlaegt-zurueck/

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      • Seit wann sind Tauben ein Problem in Lüneburg ? Seit dem Zeitpunkt, an dem die Menschen erstmalig ihre gezüchteten Haus- und Brieftauben sich selbst überlassen haben. Die Tiere, die von einigen als störend oder gar als Plage empfunden werden, sind keine Wildvögel, sondern verwilderte Haustiere. Es handelt sich um ausgesetzte oder entflogene Haustauben und verirrte Brieftauben und deren Nachkommen. Es ist also ein menschengemachtes Problem, und wir sind in der Verantwortung die mitunter schlimme Lebenssituation der Stadttauben zu verbessern.

        Bei der Suche nach Lösungen für dieses menschengemachte Problem gibt das Staatsziel Tierschutz, das seit bald 20 Jahren im Grundgesetz verankert ist, vor, dass das Land den im Sinne der Tiere besten Lösungsweg zu wählen hat. Die Tauben dürfen nicht gejagt, gefangen und getötet werden. Und beim Einsatz von sogenannten „Vergrämungsmaßnahmen“ ist darauf zu achten, dass die Tiere sich nicht verletzen und nicht zu Tode kommen.
        Taubenschlag ins Rathaus verlegen bzw. einrichten Vorsteuerabzugfähig oder in Berlin ihren Wohnsitz frei wählen lassen…

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  9. Georg Jansen schreibt:

    Die „Methode Nahrstedt“ lautete „Tarnen, Tricksen und Täuschen“: https://blog-jj.com/2018/11/10/tarnen-tricksen-und-taeuschen-bei-der-arena/

    Sein Nachfolger hat diese Überrumpelungs- und Verschleierungstrias um eine Zermürbungs- und Narkotisierungstrias ergänzt: „Verzögern, Verschieben, Verschleppen“. So hat Böther schon als Bleckeder Bürgermeister breitflächig schwelende Probleme über viele Jahre auf die lange Bank geschoben und seinem Nachfolger Neumann manchen unschönen „Krimi“ hinterlassen.

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  10. Freedom…. Ehrlichkeit… Wahrhaftigkeit…. Die Karten haben entschieden…..

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  11. Rudi Radlos schreibt:

    Lieber Herr Jenckel, ich habe beobachtet, dass sich im Kreishaus ganz besonders stark, aber auch in der Arena schon sehr deutlich die Balken biegen. Kann das ausschließlich mit allzu optimistisch berechneten Deckenlasten zu tun haben? Oder wirken da außerdem noch andere Kräfte?

    Doch auch in der Stadt biegen sich Balken, aktuell sogar, bis sie brechen. Ein Beispiel aus der vertragsgestalterischen Erbmasse von Herrn Mädge? Laut Landeszeitung „verkündete lange ein Schild an dem Gebäude an der Altenbrückertorstraße, dass die Villa Heyn denkmalgerecht saniert werden solle“. Nun rückten Bagger an und begannen mit dem Abbruch. — Die „normative Kraft des Faktischen“ mal wieder? So nach dem Motto: Von Nahrstedt und Böther lernen, heißt siegen lernen? Kampf von Hahn und Huhn? Salieri versus Mozart jedenfalls nüscht dagegen.

    Nur am Sankt-Ursula-Weg 1 biegt sich kein Balken. Frage jetzt natürlich: Warum nicht? Ist doch auch Lüneburg! — Antwort: Alles Stahl und Beton. Quasi nachhaltig klimaneutrales CO2-freies Bauen. Und, die Weisheit, dass „die Lüge schon dreimal um die Welt gelaufen ist, bevor sich die Wahrheit die Schuhe angezogen hat“, stammt nicht von Mark Twain. Falschzitat! Das soll Harriet Beecher Stowe angeblich schon Ende des 19. Jahrhunderts aufgedeckt haben. Aber egal. Der von der Brausebrücke verschwundene Neulüneburger wird künftig eben vor Onkel Toms Hütte sitzen: https://kunstsammlung-henningjclaassen.de/media/gebaeude_kunstsammlung_hjc-2.jpg — Siehe Lz vom 27.08.2021.

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  12. jj schreibt:

    >Ich hatte, wie berichtet, beim Finanzministerium in Hannover nachgefasst, warum die Antwort darauf, ob der Landkreis Lüneburg beim Bau der Arena die Vorsteuer abziehen kann, so lange Aufsicht warten lässt. Die Antwort ist da, sehr vage, finde ich. Aber bitte, urteilen Sie selber.:

    Sehr geehrter Herr Jenckel,
    ….
    Wie bereits bei unserem Telefonat erläutert, darf ich Ihnen im Hinblick auf die Wahrung des Steuergeheimnisses nach § 30 der Abgabenordnung leider keine Auskünfte über die steuerlichen Verhältnisse der Arena Lüneburger Land oder des Landkreises Lüneburg erteilen.

    Zu Ihrer Frage, ob es immer Jahre dauert, bis die Finanzverwaltung so eine Frage beantworten kann, kann ich jedoch Stellung nehmen:
    Steuerrechtliche Regelungen können durch gerichtliche Instanzen wie den Finanzgerichten, dem Bundesfinanzhof oder dem Europäischen Gerichtshof überprüft werden.
    Ist ein finanzgerichtliches Verfahren anhängig, kann über entsprechende Sachverhalte, deren steuerliche Beurteilung von der zu überprüfenden Regelung abhängig ist, nicht abschließend entschieden werden.
    Die zeitliche Dauer von Gerichtsverfahren kann durch die Finanzverwaltung nicht beeinflusst werden, sodass es in der Bearbeitung von Einzelsachverhalten oftmals zu Verzögerungen kommen kann.
    Zudem ist es notwendig, die Anwendung der gesetzlichen Regelungen bundeseinheitlich abzustimmen, da Steuerrecht Bundesrecht ist. Die Entscheidung, wann entsprechende Erörterungen fortgesetzt werden, trifft das Bundesministerium der Finanzen.

    Mit freundlichen Grüßen
    Antje Tiede
    _____________________________
    Pressesprecherin des
    Niedersächsischen Finanzministeriums

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  13. Hase und Igel schreibt:

    Die Geduld des Volkes mit der Unwahrhaftigkeit ist nicht endlos. Und irgendwann wird der Preis, den Politiker für Täuschungen am Ende zahlen, sehr hoch sein.

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    • Elena Schünemann schreibt:

      Lieber Herr Jenckel,

      leider stammt der von Ihnen angeführte (und, wie Sie sich zu erinnern glauben, „früher unter den Pressemitteilungen der Universität Lüneburg“ befindliche) Satz NICHT von Abraham Lincoln, sondern vermutlich von einem unbekannten Pamphletisten der radikalen amerikanischen Prohibitions- oder Abstinenzbewegung des frühen 19. Jahrhunderts.

      Vgl.: https://falschzitate.blogspot.com/2021/10/man-kann-das-ganze-volk-eine-zeit-lang.html

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      • jj schreibt:

        Liebe Frau Schünemann, das Zitat stand so und mit Lincoln als Quelle unter den Pressemitteilungen der Uni. Ich habe mir Ihren Link angesehen, dort wird eine Indizienkette präsentiert, die durchaus Schwachstellen hat. Die Uni hat mir versichert, dass es Quellen gebe, die Lincoln als Urheber nennen. Wie immer, der Vorhang fällt….und alle Fragen bleiben offen….:) lg jj

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      • Elena Schünemann schreibt:

        Nein, lieber Herr Jenckel, NICHT „alle Fragen bleiben offen“!

        Es ist ein Faktum: Es gibt KEINEN seriösen Beleg dafür, dass Lincoln diesen Satz gesagt hat. Hier der Leiter der Abraham Lincoln Presidential Library in Springfield (Illinois) schon 2005: https://abrahamlincolnassociation.org/wp-content/uploads/2021/05/5-4.pdf Ein Historiker und Lincoln-Experte von der Kennesaw State University in Georgia bestätigt im Jahre 2007: Die früheste Zuschreibung stammt aus dem Jahre 1887. Da war Lincoln bereits 22 Jahre tot: https://abrahamlincolnassociation.org/wp-content/uploads/2021/05/7-3.pdf

        Wenn „die Uni“ Ihnen „versichert“ hat, es gebe „Quellen, die Lincoln als Urheber nennen“, dann irrt „die Uni“ insofern, als „sie (die Uni)“ glaubt, diese Pseudo-Quellen dürften als „Quellen“ angesehen werden. Die Wahrheit, auch wenn es schwerfällt, das einzusehen, ist aber niemals eine Sache des Glaubens, sondern allein eine des Wissens.

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      • jj schreibt:

        Wie sagte es schon Fontane im Stechlin bei einem Abendessen mit Dorflehrer Krippenstapel. Der liebe Gott weiß alles, aber mein Krippenstapel weiß alles besser. Wahrheit ist schon absurd. lg jj

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      • Elena Schünemann schreibt:

        Ja, Herr Jenckel, Wahrheit kann, sofern einem daran gelegen ist, zuweilen erschüttern.

        Und der Dorfschullehrer und Küster in Stechlin, der kleinen Gemeinde im Nordwesten des Landkreises Oberhavel in Brandenburg, ist (anders als Christian Steensen aus Brinkebüll, der es mehr mit den Gesteinsschichten und den Mittagsstunden hat) außerdem ein passionierter Imker. Er ist 67 Jahre alt, trägt eine Hornbrille, ist belesen und gibt sein Wissen auch gerne weiter. Rex, »Ministerialassessor« und Reserveoffizier der zweiten Dragonerbrigade, der, wie Dubslav feststellt, »ein bisschen wenig Fleisch« hat, aber »wirklich verdeubelt gut« aussieht, bezeichnet Krippenstapel als »eine Figur, die doch schon stark die Karikatur streifte«, und es missfällt ihm, dass der Lehrer des Hausherren Aufforderung, den Gästen etwas zu erklären, stets ungeniert folgt und dabei – mit dem »Trotz des Autodidakten«– das soziale Gefälle zwischen ihnen übersieht. Dubslav dagegen amüsiert es, wenn Krippenstapel sich in historischen oder wissenschaftlichen Fragen ereifert.

        Als Dubslav schon schwer krank ist, kommt Krippenstapel zu Besuch und schenkt ihm seine beste Bienenwabe mit der Bemerkung, es sei beinahe so etwas wie der »mittelalterliche Zehnte«, der »eigentlich was Feineres als Geld« gewesen sei. Seine Fürsprache für Honig als Medizin mit der ganzen »Heilkraft der Natur« macht auf Dubslav einigen Eindruck, er glaubt daran, zumal mit Krippenstapel »hinter der Wabe … ein guter Geist« steht.
        ———————
        Ich möchte nachtragen, dass mir in meiner Krippenstapelei (oben, 20. Mai 2022 um 15:04 Uhr) mein Gedächtnis einen Streich gespielt hat. Thomas F. Schwartz‘ Lincoln-Aufsatz erschien 2003 (nicht 2005) und der von David B. Parker erschien 2005 (nicht 2007).

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  14. Ulf Reinhardt schreibt:

    Lieber Herr Jenckel,

    aus meiner Sicht ist es sehr wichtig und richtig, dass sie an dieser Stelle nochmals an den Skandal erinnern.

    Auch mit der Eröffnungsfeier und die nun mit dem AfD Parteitag erste kommende Veranstaltung mit überregionaler Beachtung, ist das Thema Arena für die Bürger und Steuerzahler noch lange nicht abgehakt.

    Wie ich schon vor der Entscheidung, die Arena nun auch selbst zu betreiben, immer wieder dargelegt habe, wird diese Entscheidung den Landkreis von nun an jährlich zwischen 2,5 und 3,6 Millionen € abverlangen, um die Betriebsverluste der Betreibergesellschaft auszugleichen.

    Und genau diese Entscheidung ist den KreistagsAbgeordneten einzig und allein mit dem Versprechen einer lächerlichen Steuerersparnis abgerungen worden, welches sich bis heute nicht als zutreffend herausgestellt hat.

    Daher ist es richtig und wichtig, hier von einer bewussten Täuschung zum Nachteil der Bürger und Steuerzahler zu sprechen.

    Auch die Schlussabrechnung der Investitionskosten wird ganz sicher nicht vor 2024 vorliegen, da man nicht eingestehen will, dass die Investition selbstverständlich heute schon klar absehbar die 30 Millionen Grenze deutlich überschritten hat.

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  15. jo bembel schreibt:

    Gute Gelegenheit sich mal wieder Bob Marleys ‚Get up, stand up‘ reinzuziehen. Da ist die ‚fooling-Aussage‘ nicht verleuphanisiert enthalten.

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  16. Otto Berg schreibt:

    »Wer hier jetzt wieder das Wort ›Lüge‹ untermischt, dem sage ich vorsorglich: Nein, keine Lüge, das war Autosuggestion, selbstinduzierte Beeinflussung der Psyche bei Verantwortlichen, weil der Wunsch einfach so übermächtig war.« (so jj)

    Die armen, armen »Verantwortlichen«! Quasi von sich selbst auf unverzeihlich heimtückische Art hinter die Fichte geführt! – Also ist die Sache ganz ähnlich gelagert wie etwa im Falle von Markus Braun und Jan Marsalek, Jürgen Schneider oder Manfred Schmider, Georg Nüßlein, Alfred Sauter und Andrea Tandler, bei welchen bedauernswerten, von sich selbst überrumpelten Vögeln ebenfalls »der Wunsch einfach so übermächtig« gewesen ist?

    Da passt ja die Ankündigung aus der Landeszeitung von heute, Donnerstag, 19. Mai 2022 (https://www.landeszeitung.de/lz/551538-als-der-sonnenkoenig-finster-schaute/).

    Dort (Print-Ausgabe Nr. 116 · Seite 10) macht LZ-Kulturredaktionsboss Frank Füllgrabe auf eine Gelegenheit zur karthatischen (schuldbefreienden (?)) Selbstbegegnung aufmerksam:

    »Lüneburg. Die Uraufführung von Molierès Komödie ›Tartuffe‹ [oder Der Betrüger‹ / Originaltitel: Le Tartuffe ou L’Imposteur] war wenig erfolgversprechend: 12. Mai 1664 im Schloss von Versailles, den besten Platz im Publikum hatte Ludwig XIV. – er war nicht amüsiert. Der Sonnenkönig zeigte eine finstere Miene, verbot jede weitere öffentliche Vorführung, zu drastisch war die Kritik an der Heuchelei einer« [meine Worte / O.B.: ] verkommenen, in Hierarchien, Egozentrik, gedankenloser Selbstgerechtigkeit und dummen Gepflogenheiten erstarrten Hofgesellschaft.

    Morgen, Freitag, 20 Uhr, ist Premiere am Theater Lüneburg. Wer möchte, darf einen – lohnenden – Blick in diesen (von der Regisseurin Bettina Rehm) ganz frisch polierten Eulenspiegel werfen.

    Unter anderen für Ulrich Mädge, Manfred Nahrstedt, Klaus Hoppe, Jürgen Sallier, Andreas Bahlburg, Holger Wozny, Bernd Althusmann, Michael Zeinert, Christoph Steiner, Sascha Spoun, Sigrid Vossers, Jens Böther, Andrea Schröder-Ehlers, Franz-Josef Kamp, Samuel L. Clemens, Hinrich E. G. Bonin, Jürgen Wenzel, Eckhard Pols und (wenn ich richtig informiert bin) sogar für alle Deutschen Wachtelhunde sind noch Karten zu bekommen.

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    • jj schreibt:

      Für Otto Berg, habe ich mir sagen lassen, soll auch bereits eine Karte in der ersten Reihe hinterlegt sein. Er ist ja in Sachen Arena so eine Art Gegen-Sonnenkönig. lg jj

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      • Otto Berg schreibt:

        Ich werde dort sein, Herr Jenckel, werde in der Nähe von Herrn Koch sitzen (oder in der von Herrn Schnell oder Herrn Doktor Johannes), werde von den anderen „Stuhlpaten“ und Theaterretter*inne*n kaum zu unterscheiden sein und werde meine Kritik nicht (wie Herr Füllgrabe) schon vor, sondern (wie Herr Fontane) erst nach der Aufführung schreiben.

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