
Das Herz der Brückenbauer bei Neu Darchau schlägt höher, sie setzen auf das Sondervermögen des Bundes. Von den Millionen, die in den Landkreis Lüneburg schwappen, könne doch rund die Hälfte für den Anteil des Landkreises an der 100-Millionen-Euro-Brücke ausgegeben werden. Es wäre dann ein Bauwerk, zu hundert Prozent gefördert, quasi in Geschenkpapier eingepackt – wenn die Kosten nicht noch steigen.
Jörg Sohst, Vorsitzender des Fördervereins „Brücken bauen“, durfte es jetzt in der LZ so sagen: „Dank des Sondervermögens des Bundes erhält der Landkreis rund 49,1 Millionen Euro. Der Eigenanteil an der Brücke liegt bei etwa 20 bis 24 Millionen Euro und könnte damit vollständig aus diesen Mitteln finanziert werden – ohne Belastung des Kreishaushalts. Im Gegenteil: Es bliebe sogar Geld für andere Vorhaben. Diese Chance gibt es nicht noch einmal.“ Den Rest soll bekanntlich schon das Land über 75 Prozent Förderung plus etwas mehr zahlen. Da wird ein Finanzpaket geschnürt, frei nach dem Motto: Wir versaufen unser Oma ihr klein Häuschen.
Ob das die Samtgemeindebürgermeister zwischen Bardowick und Amelinghausen, Scharnebeck und Ostheide auch so sehen, daran hege ich erhebliche Zweifel. Der Landkreis hat 180.000 Einwohner und Investitionsstau. Das Amt Neuhaus rund 4600 Einwohner, die Zahl der Pendler liegt unter Tausend.
Christoph Palesch aus Amelinghausen: „Es wäre schon bemerkenswert, wenn eine mit 75 Prozent geförderte Maßnahme nun aus weiteren Töpfen Unterstützung erhalten soll. Besonders, wenn man sich die investiven Herausforderungen des Landkreises in den kommenden Jahren anschaut: Schulbau, Unterstützung Kindertagesstätten, Radwege-Ausbau, ÖPNV – was macht eigentlich der Heide-Elbe-Radweg? – Schwimmbecken usw. usw.“
In Dahlenburg erinnert Ute Kraake daran, dass bitte schön nicht Tosterglope vergessen werden darf, da ist beim Brückenbau angesichts der Verkehrsströme eine Umgehung fällig. Wenn man sieht, was der Bau noch so alles nach sich zieht, dann ist es eben wie mit dem neuen Kleid, da müssen die passenden Schuhe her, der passende Hut und das passende Goldarmband.
Aber es gibt auch gute Nachrichten aus der Landesregierung für die Brücken-Freunde: Ihr Insistieren zeigt offenbar Wirkung. Wo es noch vor kurzem aus der Landesregierung hieß, die Brücke sei ein Systemsprenger, dafür sei kein Geld da, der Landkreis übernehme sich, taucht man jetzt lieber ab, als würden die römischen Legionäre zum Kampf gegen die Gallier Astrid und Obelix aufgefordert werden. Und selbst Skeptiker in der Region glauben langsam: Die schaffen das mit der Brücke.
Ende des Monats ist der Kreistag gefragt, ob er erstmal drei Millionen für die nächsten Schritte ausgibt. Sicher werden vor der Ritterakademie Tausende Brückenfreunde demonstrieren, denn sie wähnen ja die Mehrheit der Kreisbewohner auf ihrer Seite.
Doch bevor die Sonder-Millionen in der Kasse des Landkreises klingeln, hatte die Verwaltungsspitze jüngst in Hannover Alarm geschlagen. „Für dieses Jahr rechnet die Kreisverwaltung mit einem Haushaltsdefizit von rund 55 Millionen Euro“, heißt es in einer Hiobsbotschaft. Ein Satz, den die Freunde der Brücke wohl übersehen haben, der aber danach schreit, dass frisches Geld für den Landkreis auch für den ganzen Landkreis da sein müsste.
Hans-Herbert Jenckel
Foto: ChatGPT
LiveKreistag in der Ritterakademie (Donnerstag, 25. Juni 2026 gegen 15:40 Uhr)
Nächster Schritt für die Elbbrücke Darchau – Kreistag bewilligt Gelder
Mehr: LZ/WA
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Zur Sitzung des Kreistages von übermorgen, Donnerstag, 25. Juni 2026, gibt es zwei (über den öffentlich zugänglichen Kalender leicht auffindbare) Beschlussvorlagen, die beim vorbereitenden Studium nebeneinanderzulegen für Abgeordnete und Besucher auch insofern lehrreich ist, als sie den in diesem Blog.jj-Thread debattierten Zwiespalt dokumentieren, einerseits die immensen Geldnöte der Kommunen (Landkreis, Städte, Samtgemeinden und Gemeinden) zu wahrzunehmen und andererseits deren Pflicht zu beachten, trotzdem insbesondere den Erhalt und Ausbau ihrer Infrastruktur sowie eine diskriminierungsfreie Daseinsvorsorge (Art. 3 GG) zu gewährleisten.
Das sind:
(A) die Beschlussvorlage 2026/149 zu TOP Ö 9: »Elbbrücke Darchau-Neu Darchau; Umsetzung der nächsten Schritte nach Vorliegen des Planfeststellungsbeschlusses«
(B) die Beschlussvorlage 2026/153 zu TOP Ö 29: »Resolution zur bestehenden Finanzkrise der Kommunen – ›Rettet die Kommunen!‹«
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Liebe Frau König,
vielen Dank, dass Sie die beiden Beschlussvorlagen 2026/149 (Elbbrücke) und 2026/153 (Kommunal-Resolution) nebeneinandergelegt haben.
Ich möchte noch einen weiteren Hinweis beisteuern. In derselben Kreistagssitzung soll über einen Antrag der Fraktion B90 / Die Grünen entschieden werden – s. Beschlussvorschlag 2026/205 zu TOP Ö 35 : Antrag der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen vom 08.06.2026 zum Thema „Verteilung der Mittel in Höhe von ca. 50 Mio. € aus dem Nieders. Kommunalinfrastrukturfördergesetz für den Landkreis Lüneburg“ (Im Stand der 1. Aktualisierung der Verwaltung vom 11.06.2026).
Zitat: „Die Mittel aus dem aktuellen Bundes-Sondervermögen für Infrastruktur und Klimaneutralität sollen nach Auffassung der kommunalen Spitzenverbände überwiegend dort eingesetzt werden, wo der größte Investitionsstau besteht und ein langfristiger Nutzen für die Bevölkerung entsteht. Dem können wir nur beipflichten. Wir beantragen deshalb: 1. Alle öffentlichen denkmalgeschützten Gebäude (Schulen und Verwaltungen) so zu renovieren, dass sie mindestens den „KfW-Effizienzhaus Denkmal“ -Vorgaben entsprechen. Das schützt das Klima und spart langfristig Energiekosten im Haushalt. 20 Mio € 2. Investitionen in ein klimaangepasstes Wassermanagement. Trinkwasser- und Grundwasserschutz, Hochwasservorsorge, sowie Katastrophenschutz. Ziel ist es die notwendigen Klimafolgenanpassungen für den Landkreis voranzutreiben, um mögliche entstehende Schäden zu verringern. 10 Mio € 3. Den Betrieb der MOIN so unterstützen, dass z. B. weitere Elektrobusse angeschafft werden können. 10 Mio € 4. Pflege- und Versorgungsstrukturen im Landkreis sichern. Angesichts einer stark steigenden Zahl von älteren Menschen ist dies unerlässlich. 5 Mio € 5. Digitalisierung der Kreisverwaltung/digitale Bürgerdienste und IT-Sicherheit im Landkreis umsetzen. Zukunftschancen nutzen. 5 Mio € Sachverhalt: Wir sind der Meinung, dass jetzt der richtige Zeitpunkt, ist einen Rahmen für diese Zuweisungen zu bestimmen.“
Das ist zumindest ein kreativer Ansatz kommunaler Finanzplanung. Weil es so schön ist, möchte ich die wichtigen Sätze noch einmal hervorheben.
Die Mittel sollen dort eingesetzt werden „wo der größte Investitionsstau besteht“ „und ein langfristiger Nutzen für die Bevölkerung entsteht“. „Jetzt ist der richtige Zeitpunkt, einen Rahmen für diese Zuweisungen zu bestimmen.“
Warum soll die energetische Sanierung eines Verwaltungsgebäudes eigentlich einen größeren langfristigen Nutzen für die Bevölkerung haben als die dauerhafte Anbindung einer ganzen Region?
Ausgerechnet das größte Infrastrukturprojekt des Landkreises für mehrere Generationen mit Auswirkungen auf Rettungsdienst, Schulen, Arbeitswege und die Daseinsvorsorge taucht in der Prioritätenliste überhaupt nicht auf. Eine feste Elbquerung scheint bei den Grünen unter „langfristiger Nutzen“ offenbar nicht zu fallen. Dabei lässt sich durchaus vertreten, dass gerade hier ein erheblicher Investitionsstau besteht. Das Ziel einer festen Elbquerung ist seit 1998 im LROP verankert, die der heutigen Planung zugrunde liegende Brückenvereinbarung stammt aus dem Jahr 2009!
Der Antrag wirkt deshalb weniger wie ein neutraler Vorschlag zur Verwendung der Infrastrukturmittel als vielmehr wie ein politisches Positionspapier gegen die Brücke.
Hätte es tatsächlich nur um Prioritäten bei der Mittelverwendung gehen sollen, wäre die Elbbrücke zumindest als mögliche Investition erwähnt worden – selbst dann, wenn man sie anschließend abgelehnt hätte.
Für mich ist diese Budget-Parzellierung ein weiterer plumper Versuch, die Realisierung der Elbbrücke politisch auszubremsen. Die Leidtragenden wären einmal mehr die Bürgerinnen und Bürger im östlichen Landkreis.
Doch damit nicht genug. Kaum war dieser Gedanke zu Ende gedacht, flatterte mir auf den Terrassentisch noch eine weitere Lektüre – der offene Brief der Bürgerinitiative „Ja zur Fähre – Nein zur Brücke“ an die Kreistagsabgeordneten.
Besonders gefallen hat mir der Abschnitt „Bevor Sie das Plenum betreten“. Dort wird den Kreistagsabgeordneten geraten, sich von den Demonstranten vor dem Kreishaus nicht beeindrucken zu lassen, weil diese angeblich keine faktenbasierte Auseinandersetzung fördern würden. Das hat durchaus Charme. Ausgerechnet der Vorsitzende einer Bürgerinitiative empfiehlt gewählten Abgeordneten, die Bürger vor der Tür möglichst auszublenden. Das muss man sich erst einmal trauen.
Inhaltlich fällt auf, dass erneut die Fähr-Alternative als Rettungsanker präsentiert wird. Kein Wort darüber, dass genau diese Frage bereits 2006 Gegenstand eines gerichtlichen Verfahrens war. Das Verwaltungsgericht Lüneburg stellte damals ausdrücklich fest, dass die Planungsziele einer besseren, schnelleren und sicheren Verkehrsanbindung nicht in gleicher Weise durch den Ausbau der bestehenden Fährverbindung erreicht werden können. Die systembedingten Nachteile einer Fähre – Wasserstände, Witterung, Eisgang, Betriebszeiten und Kapazitätsgrenzen – verschwinden schließlich nicht dadurch, dass man ihr das Etikett „Flachwasserfähre“ anklebt.
Fast noch unterhaltsamer ist die Berufung auf den neuen Landesraumordnungsplan. Gemeint ist jene Fortschreibung, die bislang nicht beschlossen wurde, das erste Beteiligungsverfahren durchlaufen hat und derzeit irgendwo zwischen Stellungnahmen, Abwägungen und politischer Diskussion feststeckt. Diese „Unvollendete“ nun schon als Kronzeugen gegen einen gültigen Planfeststellungsbeschluss, ein gültiges LROP-Ziel und jahrzehntelange Planungen aufzurufen, ist durchaus verwegen. Normalerweise stützt man sich auf geltendes Recht und nicht auf die Hoffnung, dass ein Entwurf irgendwann einmal so beschlossen wird, wie man es gerne hätte.
Am Ende bleibt bei mir vor allem eine Frage zurück. Wenn die Fähre tatsächlich die bessere Lösung sein soll, weshalb erfährt man erneut nichts über ihre Finanzierung, ihre Förderfähigkeit, ihren Eigenanteil, ihre Zweckbindung oder die Frage, wer das Ganze am Ende bezahlen soll?
Kreativ ist auch die neue Entdeckung, dass die Mittel für das Lehrschwimmbecken Oedeme angeblich gegen die Brückenplanung „verrechnet“ würden. In der Beschlussvorlage der Verwaltung steht allerdings, dass sich die Schwimmbadsanierung wegen einer weiterhin ausstehenden Förderzusage ohnehin verzögert. Aus einer zeitlichen Verschiebung wird kurzerhand ein Drama mit dem Titel „Kinder gegen Brücke“.
Und schließlich die Gewissheit, das Verwaltungsgericht werde den Planfeststellungsbeschluss beanstanden. Das ist bemerkenswertes Vertrauen in die eigene Glaskugel. Üblicherweise warten Kläger zunächst einmal ab, wie ein Gericht entscheidet.
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Auch auf die Gefahr hin, dass ich für Herrn Bruns und andere Leser des Blogs die „Riesen-Nervensäge“ bin, nehme ich Bezug auf Herrn Bergs Anmerkungen im zweiten Teil seines Kommentars vom 20. Juni, 18:03 Uhr .
Die aktuelle Euphorie über den eingekauften Hamburger „Star-Rechtsbeistand“ und die angekündigte Klagewelle finde ich beachtlich. Allerdings zeigt ein Blick in den öffentlich einsehbaren Planfeststellungsbeschluss (PFB) vom 11. Mai 2026 mir, dass die Planungsbehörde hier kein dünnes Brett gebohrt, sondern eine juristische Festung gebaut hat.
Ich frage mich daher, womit das „Super-Büro“ eigentlich seine Honorare rechtfertigt, wenn die großen Hebel der Klagebegründung schon im Vorfeld rechtlich – jedenfalls aus meiner Sicht – komplett verbraucht sind. Der Richter wird am Ende nach Aktenlage entscheiden und nicht nach dem PR-Leumund Hamburger Anwälte.
Ausgerechnet dieselbe Hamburger Kanzlei, die die Gemeinde schon im historischen Verfahren 2006 vertreten hat, reitet heute wieder das tote Pferd der „Fähr-Alternative“.
Hat man dort eigentlich das eigene Urteil des VG Lüneburg vom 22.03.2006 (Az. 5 A 252/05, ab Rz. 29) vergessen? Das Gericht hat damals unmissverständlich klargestellt, dass eine Fähre – wegen Eisgang, Hochwasser und starren Taktzeiten – systembedingt niemals eine gleichwertige Alternative zu einer Brücke sein kann. Für die Erforderlichkeit reicht es völlig aus, dass die Brücke die Verkehrsanbindung vernunftgemäß und fundamental verbessert. Die Niedrigwasser-Fähr-Alternative ist rechtlich tot! Das Argument ist rechtlich verbraucht.
Die Rügen des BUND bezüglich angeblich bedrohter Weichholzauen und Bruthabitate des Wachtelkönigs entbehren jeder Tatsachengrundlage und sind reine Behauptungen „ins Blaue hinein“.
Was wird sich der Richter wohl denken, wenn er sich die visuelle Evidenz anschaut? Mein am 31.05.2020 aufgenommenes Drohnenfoto beweist unerschütterlich, dass die geplante Trasse über intensiv genutztes Agrarland von Landwirt Gerken verläuft. Es ist eine Monokultur, die das Vorhandensein eines geschützten Auenwaldes oder eines sensiblen Bruthabitats biologisch schlicht ausschließt.
Besonders spannend wird es aber bei der Frage des Magerrasens. Die Planer des PFB haben den Schutz dieses Lebensraumtyps nördlich der Hafeneinfahrt übrigens exzellent abgearbeitet.
Direkt südlich davon, auf der Landzunge zwischen Hafeneinfahrt und Fähranleger, betreiben die Gemeinde Neu Darchau (als Verpächterin) und der Landkreis Lüchow-Dannenberg (als wegschauende Naturschutzbehörde) jedoch eine beispiellose Doppelmoral, sollten sie ihre Klagen mit dem angeblich mangelnden Schutz von mageren Flachlandmähwiesen begründen (s. PM BUND . Dort wurde der geschützte Magerrasen für die Betonfundamente des kommerziellen „Klangschalenparks“ und die Massenevents der Kulturellen Landpartie (KLP) jahrelang sehenden Auges geopfert und zertrampelt. Das war bereits Thema im Blog Kommentar vom Februar 2024
Vor der eigenen Haustür der Gemeinde aus rein touristischen Interessen komplett wegschauen – das gilt übrigens auch für die gegen den PFB klagende BI, deren Mitglieder größtenteils auch Mitglieder von elbDORFaktiv sind damit die Nutznießer der Fläche auf der Landzunge sind – solche Doppelmoralisten verlieren für mich jede rechtliche Glaubwürdigkeit, wenn sie nebenan ein wichtiges Infrastrukturprojekt der Daseinsvorsorge mit exakt diesem Argument blockieren wollen. Diese selektive Anwendung des Naturschutzes entlarvt die Klagebegründung als rein politisch motiviert. Große Töne im Vorwege – begleitet mit aufbrausendem Beifall – ersetzen eben keine juristische Substanz.
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Vor gut zwei Wochen hat der Förderverein Brücken bauen e. V. an verschiedenen Stellen ein „KI-generiertes“ Erklärbild mit zusätzlich erklärender Bildunterschrift veröffentlicht:
Dazu wurde eine vor ein paar Tagen eine Erläuterung der verschiedenen Figuren und ihres Verhältnisses zueinander als „eigentliche Aussage“ nachgereicht:
★ Mir genügt das Ausgeführte nicht. Denn ich frage mich, wofür der hämisch grinsende Zwerg mit dem dicken, roten Aufschwungpfeil an der blauen Mütze steht, der unterhalb der sandigen Abbruchkante am Elbufer lauert. Welche Rolle in der politpädagogischen Aufklärungsdramaturgie der zur Anschauung gebrachten Mitteilungsabsicht kommt diesem häßlichen Wicht genau zu? Was soll sein Dasein dem nach dem Gesamtargument forschenden Betrachter sagen?
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Herr Hansen, die Antwort steht hier:
https://www.facebook.com/share/1Ge1rEkL7Z/
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Es ist wirklich einfach, sich ein Bild mit den „Esel und Karotte“-Inhalten erstellen zu lassen. Hier geht es zu meinem Zwanzig-Sekunden-Versuch von gerade eben. (Stichworte: Kutsche, dicker Mann mit Zylinder, Esel, Karotte am Stock, Abgrund, Saboteur.)
Trotzdem ist mir (auch nach dem Lesen Ihrer Facebook-Erläuterungen) noch immer nicht ganz klar, inwiefern der schadenfrohe AfD-Zwerg etwas zur „eigentlichen Aussage“ beiträgt. Überlagert er diese nicht eigentlich? Und wird er und das, wofür er steht, damit nicht gerade von Ihnen viel zu ernst genommen? Die AfD will unsere rechtsstaatliche Verfasstheit zerstören. Sie muss bekämpft, nicht mystifiziert werden. Aber die Tatsache, dass ihre Wortführer jeden Kompromiss der von ihnen im Nazi-Sprech zu „Systemparteien“ herabgewürdigten demokratischen Kräfte als Misserfolg begrüßen und bejubeln, sollte eben nicht, wie Sie schreiben, die zentrale Botschaft Ihrer Karikatur sein. Ihnen, d. h. dem Förderverein Brücken bauen e. V., geht es um den Hinweis darauf, wie nah und doch zugleich wie fern – da von einem noch ausstehenden Votum und dem „angemessenen“ Verständnis der Lage abhängig – die Chance vor dem 25. Juni, dem kommenden Donnerstag, ist, den nächsten Schritt in Richtung Elbbrückenbau zu tun.
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Könnte es sich um einen Klon des personifizierten „Schmunzelns“ von Klaus Bruns handeln? Angstmacherei und Phrasen statt Fakten und Argumente?
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Lars W. Schneider-Sommerhoff
sind Sie nicht derjenige, der den Leuten immer gern erzählt das der Zug gleich kommt? Schmunzel
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Klaus Bruns,
und Sie sind doch der Sohn des Bahhofsvorstehers der immer schon weiß, dass daraus nichts wird, weil die Sache ja die ist: Zwar hat der eine den Beutel und der andere hat den Spatz in der Hand. Aber soll man die Axt ins Kornfeld werfen? Denn auch in Reppenstedt ist nicht alles Gold, was heiß gegessen wird. Wo kämen wir hin, wenn Lehrjahre die Kirche im Dorf ließen? Bekanntlich übt sich früh, dass der Hochmut nicht kennt, was der Hans nimmermehr lernt, aber wer im Glashaus sitzt, findet auch mal ein Blindes Huhn, und ein gebranntes Kind ist die beste Verteidigung. Gleich und gleich liegt also im Auge des Betrachters, Herr Bruns. Die Ratten verlassen das Mausen nicht und gute Ratschläge sind dicker als Wasser, woraus folgt: morgen, morgen, nur nicht heute frisst der Teufel Fliegen. Langer Rede, Glückes Schmied: Wer andern eine Grube gräbt, geht auf keine Kuhhaut, jedoch eine Schwalbe muss das Eisen schmieden, denn der dümmste Bauer schützt vor Torheit nicht, aber auf jeden Topf folgt Sonnenschein.
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bevor sich hier rentner aufregen, ich bin seit zwanzig jahren akademiker. nicht freiwillig. habe die zeit genutzt und mich weiter desinformiert. diejenigen, die glauben, weil sie nicht studiert haben, besonders schlau zu sein, verfallen einem gängigen irrglauben. es gibt auch breit gefächertes unwissen. das dumme ist, die schadenfrohe miesepeterei macht da keinen unterschied. so mancher rententitel wurde geklaut. aber wichtig war schon immer, was hinten rauskommt. die karavane ist schon so weit weg, man sieht sie nur noch als fata- .morgana.
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Ob der mehrheitliche Bevölkerungsteil, der sich in der Bürgerbefragung gegen und nur unter Kostenbegrenzung für die Brücke entschieden hat, der Werbung des Fördervereins Brücken bauen e.V. in der heutigen Landeszeitung auf Seite 14 auf den Leim geht, die geplante Brücke sei „kostenlos“ zu nutzen? Diesem Wort Glauben zu schenken, gerade auch in der Werbung, zeugt von ungenügendem Wissen und Nachdenken. Dieses Wort gehört verboten. Denn jegliche menschliche Aktivität kostet etwas, und bei materiellen Ergebnissen wie einer Brücke ist dies leicht zu ermitteln. Diese Mehrheit wird nun einer penetrant agierenden Minderheit die Brücke bezahlen. Das vermeintlich gut gemeinte Wiederherstellen alter Zustände war ein Fehler. Eine wirtschaftliche Entwicklung des rechtselbischen Raumes wäre erfolgreicher und eher verlaufen, hätte diese sich auf die vorhandenen Verwaltungsstrukturen und Verkehrsverbindungen zwischen Hamburg und Berlin ausgerichtet.
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Wer Krimis mag, sollte einen Blick auf die gestrige Ratssitzung in Neu Darchau werfen. Dort wurde beschlossen, gegen einen Planfeststellungsbeschluss zu klagen – unter Berufung auf Vertragsunterlagen, die möglicherweise genau das Gegenteil dessen belegen, was nun behauptet wird.
Herausgekommen ist ein Beschluss, bei dem ich mich unwillkürlich frage, ob dort Rechtsanwälte, Historiker oder doch eher Drehbuchautoren am Werk waren.
Selbstverständlich darf in unserem Rechtsstaat jeder Bürger, jede Gemeinde und jede Organisation die Gerichte anrufen. Das ist gut so und genau dafür haben wir unabhängige Gerichte. Trotzdem darf ich mir verwundert die Augen reiben.
Da wird nun eine Klage angekündigt, die sich unter anderem auf eine angeblich fehlende Ortsumfahrung von Katemin stützen soll.
Dabei liegen seit Jahren öffentlich zugängliche Unterlagen vor, die genau diese Frage behandeln.
Aus den Verhandlungsunterlagen zur Brückenvereinbarung ergibt sich:
Noch deutlicher wurde später die Kreisverwaltung Lüchow-Dannenberg selbst.
Dort wurde schriftlich festgehalten, dass die Brückenvereinbarung lediglich von einer Ortsumfahrung Neu Darchau spricht und gerade nicht von einer Ortsumfahrung Katemin. Hätten die Vertragspartner etwas anderes gewollt, hätte sich das im Vertragstext niederschlagen müssen.
Und dann lohnt auch noch ein Blick in den Planfeststellungsbeschluss.
Dort beginnt die Trasse außerhalb des Ortsteils Katemin als Umgehungsstraße und verläuft zunächst rund 430 Meter auf neu geplanter Kreisstraße, bevor sie auf die vorhandene Straße im Ort „Bäckerweg“ trifft. Anschließend werden lediglich etwa 120 Meter (!) parallel zu der bestehenden Straße genutzt. Danach schließt die Trasse an die Landesstraßenführung an.
Mit anderen Worten:
Von einer Straßenführung quer durch Katemin kann nach allgemeinem Sprachgebrauch kaum die Rede sein. Die Trasse verläuft weit überwiegend am Ortsrand. Die entsprechende Übersichtskarte zeigt dies ebenfalls sehr deutlich.
Noch kurioser wird es beim zweiten Klageargument.
Nach Angaben des Bürgermeisters Siebolds (B90 / Die Grünen) soll über eine Klage möglicherweise eine Entschädigungszahlung erreichbar sein, weil die Gemeinde den Wirtschaftsbetrieb „Fähre Tanja“ nach dem Bau der Brücke einstellen müsse.
Da fällt einem zunächst die Brückenvereinbarung von 2009 ein. Die Gemeinde Neu Darchau hat diese Vereinbarung damals selbst unterschrieben.
Der Sinn einer festen Elbquerung besteht bekanntlich darin, einen erheblichen Teil des heutigen Fährverkehrs zu ersetzen. Dass eine Brücke Auswirkungen auf den Fährbetrieb haben würde, dürfte daher ungefähr so überraschend sein wie die Feststellung, dass eine Umgehungsstraße Auswirkungen auf die alte Ortsdurchfahrt hat.
Man darf natürlich auf einen Vergleich hoffen.
Man darf auch auf einen Lottogewinn hoffen.
Wenn jedoch eine Klage bereits mit der Erwartung begründet wird, dass am Ende vielleicht mittels Vergleich irgendwo eine Entschädigungszahlung „herausspringt“, frage ich mich schon, in welcher Spaß-Gemeinde solche Beschlüsse gefasst werden. Diesen „Spaß“ lässt man sich eben schlappe 15.000,- €uro kosten. Beifall brandete auf.
Aber vielleicht klärt uns ja irgendwann ein Gericht darüber auf.
Bis dahin bleibt festzuhalten: die historischen Vertragsunterlagen sprechen eine bemerkenswert deutliche Sprache. Man sollte sie vielleicht lesen, bevor man über ihre Auslegung prozessiert.
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Das OVG hat genau zu diesem Punkt bereits mal etwas ausgeführt
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Lieber Herr Jenckel,
genau solche Andeutungen liebe ich.
„Das OVG hat dazu schon etwas ausgeführt.“
Das klingt bedeutungsvoll – und soll es vermutlich auch, suggeriert es doch, das OVG habe die Sache bereits zugunsten der heutigen Klageposition bewertet.
Schaut man aber genauer hin, wird es allerdings deutlich weniger spektakulär.
Das OVG hatte im Januar 2021 über Vorarbeiten für das spätere Planfeststellungsverfahren zu entscheiden. Das Gericht stellte lediglich fest, dass die eigentliche Planungsphase noch gar nicht begonnen hatte und deshalb zu diesem Zeitpunkt auch keine Verletzung der Brückenvereinbarung festgestellt werden könne.
Die heute vorliegenden Unterlagen zur Entstehungsgeschichte der Brückenvereinbarung lagen dem OVG damals überhaupt nicht vor, denn die ausführliche historische Herleitung wurde erst später, im April 2021, von der Kreisverwaltung Lüchow-Dannenberg aufbereitet. Das OVG konnte diese Unterlagen folglich weder kennen noch bewerten.
Für mich stellt sich deshalb weniger die Frage, was das OVG Anfang 2021 wusste.
Interessanter erscheint die Frage, weshalb man im Jahr 2026 eine Klage auf einen Vertragsinhalt stützen möchte, dessen Entstehungsgeschichte von der eigenen Kreisverwaltung bereits öffentlich aufgearbeitet wurde – mit dem Ergebnis, dass sich die Verpflichtung, eine Ortsumfahrung zu planen, auszuschreiben und zu bauen, nur auf den Ortsteil Neu Darchau und eben nicht auf eine zusätzliche Umfahrung des Ortsteils Katemin bezieht.
Legt man solche Unterlagen dem Rechtsbeistand, der die Klage vertreten soll, eigentlich nicht vor? Oder hofft man darauf, dass weder Richter noch Bürger in alten Akten lesen?
Vielleicht hätten die Eingeweihten den Bürgern in der Ratssitzung auch erzählen sollen, dass die Verwaltung des Landkreises Lüchow-Dannenberg die historische Vertragsentwicklung bereits sehr ausführlich dokumentiert hat – und dabei zu einem Ergebnis gelangt ist, das der heutigen Klagebegründung nicht unbedingt Rückenwind verleiht.
Die vorgesehenen 15.000 Euro wären möglicherweise ebenfalls ein erwähnenswerter Gesichtspunkt gewesen. Zumindest dann, wenn man vor der Abstimmung ein möglichst vollständiges Bild vermitteln möchte.
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Frau Dreyer
das tote pferd hat sich gerade gemeldet. möglicherweise ?warum so ungenau? weil sie viel mit vermutungen agieren? so ist das nun mal. auslegungssachen, bleiben auslegungssachen. lobbyisten sorgen gern für verwaltungen und gerichte. die mehrheit ist gegen diese brücke. punkt ob der brückenverein weiterhin seine alice im wunderland- feiern durchführen wird? wer bezahlt eigentlich diesen lobbyclub? indirekt die cdu?
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Die BI Ja zur Fähre, nein zur Brücke machte hier auf ihre Pressemitteilung aufmerksam. Darin gibt es aber eine Diskrepanz zwischen Anspruch und Wirklichkeit. Es ist von einer „Fülle kleinerer und erheblicher Fehler“ im Planfeststellungsbeschluss die Rede.
Nach einigen Abenden Lektüre von Erörterungsprotokoll, FFH-Unterlagen und Planfeststellungsbeschluss drängt sich (jedenfalls mir) inzwischen eine andere Frage auf: wo genau sollen diese Fehler eigentlich sein?
Die Niedrigwasserfähre wurde behandelt.
Die Alternativenprüfung wurde behandelt.
Die Finanzierung wurde behandelt.
Der Eisgang wurde behandelt.
Der Biber wurde behandelt.
Die FFH-Thematik wurde behandelt.
Die Kohärenzsicherung wurde behandelt.
Selbst die viel beschworene Niedrigwasserfähre, die uns allen seit Sommer des letzten Jahres als vermeintlicher Joker präsentiert wurde, findet sich ausführlich im Beschluss wieder.
Dabei fällt besonders auf, dass bis heute nicht einmal abschließend geklärt ist, wer eigentlich den erforderlichen Eigenanteil für Anschaffung und Betrieb dieser Fähre aufbringen soll. Als politische Ankündigung machte sich das Konzept gut. Als belastbare Alternative zur Brücke scheint die Sache deutlich komplizierter zu sein.
Fast könnte man den Eindruck gewinnen, dass einige Beteiligte darauf gehofft hatten, die Planer würden sich mit dieser plötzlich aus dem Hut gezauberten Alternative nicht ernsthaft auseinandersetzen.
Das ist offenbar nun aber nicht passiert, Dafür gebührt den beteiligten Planern ausdrücklich Anerkennung.
Besonders bemerkenswert finde ich eine andere Passage der Pressemitteilung. Dort heißt es, man respektiere selbstverständlich die freie Ausübung des Mandats aller Rats- und Ausschussmitglieder, gleichzeitig werde aber erwartet, dass Verwaltung und Politik das Ergebnis einer Bürgerbefragung konsequent umsetzen.
Wie soll ich das denn verstehen? Eine Lüge soll als Grundlage für eine politische Entscheidung werden?
Die Einwohnerbefragung 2021 lautete bekanntlich nicht: „Sind Sie für oder gegen die Elbbrücke?“
Gefragt wurde vielmehr: „Sind Sie für eine Straßenanbindung durch den Ort?“
Das ist etwas völlig anderes. Die Formulierung nannte weder Katemin noch die konkrete Trasse. Selbst unser Verein hatte damals empfohlen, die Frage mit „Nein“ zu beantworten, weil die bekannte Planung gerade keine Straßenführung über die Hauptstraße durch den Ort vorsah. Darauf wurde bereits damals hingewiesen.
Aus einem „Nein“ zu einer Straßenführung durch den Ort nachträglich ein „89 Prozent gegen die Brücke“ zu machen, ist daher mindestens mutig.
Vielleicht erklärt das auch, weshalb die Diskussion inzwischen weniger um die eigentliche Fragestellung als um deren spätere Interpretation geführt wird. Am Ende wird ohnehin kein Presseartikel, keine Pressemitteilung und kein Blogkommentar entscheiden.
Das übernehmen die Gerichte. Und dort zählen erfahrungsgemäß Akten mehr als Schlagzeilen.
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Eine der bedeutendsten Flusslandschaft in Europa eine Brücke zu gönnen ist aus meiner Sicht ökologisch völliger Blödsinn und ökonomisch bei einem hochverschuldetem Landkreis ein völliges Ausblenden der Wirklichkeit. Es gab nach der Wende ein Poster mit einer halben Wurst und Banane. Der Titel „es wächst zusammen was zusammen gehört.“ Die ehrliche Übersetzung für die wirtschaftliche Entwicklung ist, es ist Wurst oder Banane ob es eine Brücke gibt. Dieses Modell hat in Dömitz nicht funktioniert. Bin auch gespannt wie alle anderen Gemeinden es finden ihren örtlich unverzichtbaren Anteil des Sondervermögens im Amt Neuhaus wieder zu finden.
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In letzter Konsequenz bedeutet ein Sondervermögen im deutschen Haushaltsrecht die Aufnahme massiver neuer Staatsschulden, die an der regulären Schuldenbremse vorbei finanziert werden.
Die Struktur und die Konsequenzen lassen sich wie folgt auf den Punkt bringen:
Umgehung der Schuldenbremse: Ein Sondervermögen (wie das milliardenschwere Paket für Infrastruktur, Klimaschutz oder die Bundeswehr) ist ein gesetzlich geschaffener, vom normalen Bundeshaushalt getrennter Finanztopf. Er erlaubt es dem Staat, Kredite aufzunehmen, ohne dass diese auf die verfassungsrechtlich verankerte Schuldenbremse des Kernhaushalts angerechnet werden.
Politische Zwecke: Das Geld ist per Gesetz zweckgebunden. Es darf über einen festgelegten Zeitraum ausschließlich für ganz bestimmte, groß angelegte Vorhaben eingesetzt werden.
Kritik und Praxis: Kritiker, darunter Wirtschaftsinstitute und der Bundesrechnungshof, bemängeln oft, dass diese Töpfe das Budgetrecht des Parlaments aushöhlen. Zudem besteht in der Praxis oft das Problem der Zweckentfremdung – sprich, dass Mittel nicht für komplett neue Vorhaben genutzt werden, sondern um Haushaltslöcher im eigentlichen Kernhaushalt zu stopfen.
Rückzahlungspflicht: Auch wenn die Schulden „ausgelagert“ sind, bleiben sie Staatsschulden. In letzter Konsequenz haftet der Steuerzahler für diese Kredite, und sie müssen über die kommenden Jahrzehnte vom Staat zurückgezahlt werden.
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Gerald Sagorski,
wo in dem lichten KI-Gestöber auf Ihrem matten Gerryfoto ist denn einer Ihrer Gedanken zum konkreten, hier erörterten Brückenbauvorhaben bei Darchau/Neu Darchau auffindbar?
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Lieber Herr Jenckel,
Sie merkten hier an: „Der Landkreis bekommt 50 Mille, die Hälfte soll nach Ihren Vorstellungen in die Brücke wandern. Ich fürchte, hier liegt ein Missverständnis vor.
Weder ich noch der Vorsitzende unseres Vereins, Herr Sohst, haben gefordert, die Hälfte des Sondervermögens als Eigenanteil des Landkreises zwingend in die Brücke zu investieren.
Herr Sohst hat in dem LZ-Interview lediglich darauf hingewiesen, dass der Eigenanteil des Landkreises grundsätzlich aus diesen Mitteln finanziert werden könnte. Das ist ein erheblicher Unterschied.
Noch erstaunlicher finde ich allerdings Ihren aktuellen Hinweis auf die Kreisumlage.
Die 49 Millionen Euro des Landkreises werden nämlich nicht nachträglich auf die Kommunen verteilt.
Aus dem Bundessondervermögen „Infrastruktur und Klimaneutralität“ fließen insgesamt 104.430.760 Euro in den Landkreis Lüneburg sowie an die ansässigen Städte, Einheits- und Samtgemeinden. Die niedersächsische Landesregierung regelt die Zuteilung im Rahmen des neuen Niedersächsischen Kommunalinfrastrukturfördergesetzes (NKomInfraFöG). Jede Gemeinde erhält dabei einen garantierten Mindest-Sockelbetrag von 1,5 Millionen Euro; die restliche Aufteilung basiert auf der jeweiligen Einwohnerzahl sowie der Finanzkraft.
Die Städte, Gemeinden und Samtgemeinden erhalten ihre eigenen Zuweisungen also bereits unmittelbar aus dem Programm.
Die Hansestadt Lüneburg erhält rund 21,4 Millionen Euro.
Scharnebeck erhält rund 6,1 Millionen Euro.
Bardowick rund 5,6 Millionen Euro.
Gellersen rund 5,6 Millionen Euro.
Bleckede rund 4,5 Millionen Euro. Und so weiter.
Weshalb ausgerechnet die 49 Millionen Euro des Landkreises nun Ihrer Meinung nach zusätzlich noch einmal nach einem fiktiven Kreisumlageschlüssel verteilt werden sollten, erschließt sich mir nicht (und ich schätze mal Herrn Berg, auf den Sie in dieser Sache setzten, auch nicht).
Nach dieser Logik dürfte der Landkreis künftig überhaupt keine eigenen Infrastrukturprojekte mehr finanzieren, sondern müsste jeden Euro an die Kommunen weiterreichen.
Das wäre in der Tat eine bemerkenswerte Form der Kommunalfinanzierung.
Hinzu kommt ja noch: das Sondervermögen ist zweckgebunden! Es soll Infrastrukturinvestitionen ermöglichen. Bei diesem Förderprogramm geht es ausschließlich um zusätzliche Investitionen, Neubauten, Erweiterungen und die Transformation. Reine Bestandssanierungen und laufende Unterhaltungsmaßnahmen sind bei den Geldern aus dem Bundessondervermögen tatsächlich ausgeschlossen. Das NKomInfraFöG regelt das strikt. Damit gehört ebenso die Finanzierung von Lehrerstellen, laufenden Personalkosten oder anderen konsumtiven Ausgaben ausdrücklich nicht zum Förderzweck. Auch deshalb geht ein Teil der aktuellen Debatte an den tatsächlichen Vorgaben vorbei – Herr Bruns – bitte machen Sie sich mal schlau!
Völlig unabhängig davon, ob am Ende ein Euro aus dem Sondervermögen direkt in die Brücke fließt, verschaffen die zusätzlichen Mittel dem Landkreis erhebliche finanzielle Spielräume.
Jeder Euro, der für andere investive Maßnahmen aus diesem Topf verwendet werden kann, muss nicht aus dem regulären Haushalt oder über Kredite finanziert werden.
Dadurch verbessert sich zwangsläufig die Investitionsfähigkeit des Landkreises insgesamt.
Und selbstverständlich werden Kreditaufnahmen für kommunale Investitionen durch das Sondervermögen nicht verboten. Im Gegenteil: zusätzliche Eigenmittel stärken regelmäßig die finanzielle Handlungsfähigkeit und erleichtern die Darstellung größerer Investitionsvorhaben.
Die eigentliche politische Frage lautet daher nicht, wem das Geld gehört.
Die Frage lautet vielmehr, welche Infrastrukturprojekte der Landkreis aus seinem eigenen Anteil finanzieren möchte und welche Prioritäten der Kreistag dabei setzt. Am Ende wird darüber politisch nur dort entschieden, selbst dann, wenn „Verantwortliche aus der Staatskanzlei“ ein Auge darauf haben und „sich wundern“ sollten.
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Erstens, Frau Dreyer, ist das Sondervermögen nichts anderes als Schulden.
Zweitens: Wenn 50 Prozent in ein einziges Projekt gesteckt werden, dürfen sich andere wie Samtgemeindebürgermeister Palesch schon wundern.
Dritten: Wir schauen mal, wie der Landkauf, wie die Klagefreudig aussieht.
Viertens: Sie schauen immer nur auf die Brücke und verschließen die Augen vor den Folgeinvestitionen in Straßen.
Fünftens: Das ist jetzt Endspiel, und das vor einer Wahl. Wir schauen mal, wer sich da verrechnet hat.
LG Ihr hhjenckel, der Sie schätzt und die Ausdauer Ihrer Gefolgschaft
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Lieber Herr Jenckel,
die bemerkenswerteste Entwicklung der letzten Wochen ist die Botschaft, dass sich die Debatte von „geht nicht“ zu „wollen wir das?“ verschoben hat.
Vor einem halben Jahr ging es fast ausschließlich um die angebliche Unfinanzierbarkeit der Brücke. Heute wird überwiegend über Prioritäten, Folgekosten und politische Folgen diskutiert.
Das passiert normalerweise erst dann, wenn die reine Finanzierungsfrage an Überzeugungskraft verloren hat.
Natürlich besteht das Sondervermögen aus Schulden. Aus Bundesschulden. Das weiß jeder. Nur hat das mit der Frage, ob der Landkreis Lüneburg die Brücke finanzieren kann, zunächst einmal wenig zu tun. Die zusätzlichen Investitionsmittel verbessern die finanziellen Handlungsmöglichkeiten des Landkreises unabhängig davon, wie man politisch zum Projekt steht und unabhängig davon, in welcher Höhe der Kreistag später Mittel für die Brücke aus dem Sondervermögen einsetzen wird.
Und noch etwas:
Ich habe nie bestritten, dass Infrastruktur Folgekosten verursacht. Das gilt für Straßen, Schulen, Feuerwehrhäuser, Sporthallen, Krankenhäuser und selbstverständlich auch für Brücken.
Lediglich die in der Brücken-Debatte immer wieder genannten angeblichen jährlichen Haushalts-Belastungen habe ich hinterfragt, weil dort häufig mit Zahlen gearbeitet wird, die einer näheren Betrachtung nicht standhalten.
Nach derselben gleichmäßigen Verteilungs-Logik dürfte übrigens kaum noch jemand ein Haus bauen. Schließlich können in 20 oder 30 Jahren Dach, Fenster oder Heizung erneuert werden müssen.
Die Existenz künftiger Instandhaltungskosten ist daher kein besonderes Merkmal einer Brücke, sondern eine Selbstverständlichkeit jeder langfristigen Infrastrukturinvestition.
Nochmals: am Ende wird der Kreistag entscheiden, welche Prioritäten er setzt.
Und bei den Klagen gilt wie immer: Klagen können erfolgreich sein oder scheitern. Darüber entscheiden am Ende die Kreistagsabgeordneten bzw. die Gerichte und nicht Kommentatoren.
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Wichtig bei der Debatte über den „Geldsegen“ ist zu beachten: Das Sondervermögen kann keinesfalls vorhandenen, alten Investitionsbedarf befriedigen, sondern soll gerade zusätzliche, neue Investitionen in Infrastruktur und Klimaneutralität auslösen (siehe hier).
Wichtig ist außerdem, dass das „Investieren“ unter finanzwirtschaftlichen Gesichtspunkten als die zielorientierte Kapitalverwendung in Form von Ausgaben verstanden wird, um hierdurch in der Zukunft Einnahmen (Return on Investment) zu erzielen. So gesehen, ist jedes Invest eine temporäre Form der Verschuldung (eine Wette auf die Zukunft, allerdings eine mit in der Regel guten, rational nachvollziehbaren Argumenten).
Das in Rede stehende Sondervermögen hatte der Bundestag am Donnerstag, 18. September 2025, beschlossen, als er den Gesetzentwurf von CDU/CSU und SPD zur Errichtung eines Sondervermögens Infrastruktur und Klimaneutralität (SVIKG, 21/779) in der vom Haushaltsausschuss geänderten Fassung (21/1578(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) annahm. Aus dem Sondervermögen werden Investitionen von bis zu 500 Milliarden Euro in die Infrastruktur und zur Erreichung der Klimaneutralität bis 2045 finanziert. Davon werden 100 Milliarden Euro den Ländern für Investitionen in ihre Infrastruktur zur Verfügung gestellt.
Darüber hinaus werden aus dem vom Bundesfinanzministerium verwalteten Sondervermögen zehn Jahre lang, bis einschließlich 2034, jährlich zehn Milliarden Euro in ein weiteres Sondervermögen des Bundes – den Klima- und Transformationsfonds – überführt, um dadurch zusätzliche Investitionen in die Klimaneutralität zu finanzieren. Der Wirtschaftsplan des neuen Sondervermögens befindet sich in Anlage 2 des Kapitels „Allgemeine Bewilligungen“ im Einzelplan 60 Allgemeine Finanzverwaltung des Bundeshaushalts (Seiten 52 bis 69 hier).
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Abzuwarten bleibt, wie die Abstimmung im Lüneburger Kreistag am Donnerstag in zwei Wochen, 25. Juni, ausfällt und wie die von mehreren Seiten angekündigten Klagen gegen den Planfeststellungsbeschluss, PFB, beschieden werden.
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Nach einer ersten, grundsätzlichen fachanwaltlichen Analyse des PF-Beschlusses bereitet die Bürgerinitiative „Ja zur Fähre – Nein zur Brücke e.V.“ (BI) gemeinsam mit dem BUND eine Klage gegen das umstrittene 100 – Mio. – Euro – Bauwerk vor. „Wir haben eine Fülle kleinerer und erheblicher Fehler identifizieren können“, so Thomas Böhlen, Vorstandssprecher der BI.
Mehr dazu hier.
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Lieber Herr Jenckel,
ich muss Ihnen eines lassen: Die Argumente gegen die Brücke entwickeln sich weiter.
Früher war sie unbezahlbar.
Dann war der Landkreis zu arm.
Dann war die Finanzierung unsicher.
Nun stehen 75 Prozent Förderung, zusätzliche Landesmittel und rund 49 Millionen Euro aus dem Sondervermögen im Raum.
Und plötzlich lautet das Argument: das Geld könnte man doch auch für etwas anderes ausgeben.
Das ist immerhin ein Fortschritt.
Nur hat das Sondervermögen einen kleinen Haken: es darf gerade nicht zum Stopfen von Haushaltslöchern verwendet werden. Bund und Land haben ausdrücklich vorgesehen, dass die Mittel in Infrastruktur investiert werden müssen.
Und noch wichtiger: Nach dem derzeitigen Gesetzentwurf sollen die Mittel nicht einmal für gewöhnliche Unterhaltungsmaßnahmen eingesetzt werden dürfen. Schlaglöcher stopfen, marode Straßen reparieren, bestehende Brücken sanieren oder laufende Defizite ausgleichen – all das ist gerade nicht der Zweck dieses Programms. Gefördert werden sollen neue Infrastrukturmaßnahmen und Erweiterungen bestehender Infrastruktur.
Mit anderen Worten: Viele der Projekte, die nun reflexartig als Alternative zur Brücke genannt werden, wären aus genau diesem Topf möglicherweise gar nicht finanzierbar.
Tatsächlich lautet die Debatte heute nicht mehr: „Brücke oder Geld.“ Das Geld kommt ohnehin. Die Frage lautet lediglich: Nutzt der Landkreis einen Teil davon für eine Infrastrukturmaßnahme, die seit Jahrzehnten geplant wird und bereits planfestgestellt ist – oder nicht?
Besonders gefällt mir aber Ihr Beispiel Dömitz. Die Brücke dort soll angeblich zeigen, dass Brücken keine Probleme lösen. Nun ja. MDiese These entspringt jedoch offenbar Ihrer eigenen Phantasie.
Einerseits soll uns erklärt werden, eine feste Elbquerung bringe wirtschaftlich kaum Vorteile. Andererseits schreibt der Landkreis Lüchow-Dannenberg in der Begründung zum aktuellen Entwurf seines Regionalen Raumordnungsprogramms genau das Gegenteil.
Dort wird ausdrücklich festgestellt, dass Dannenberg dank der Dömitzer Elbbrücke sogar in Gemeinden nördlich der Elbe ausstrahlt und für Teile Mecklenburg-Vorpommerns eine Versorgungsfunktion übernimmt.
Wörtlich heißt es: „Aufgrund der Elbbrücke in Dömitz sind zudem auch einige Gemeinden nördlich der Elbe dem mittelzentralen Kongruenzraum Dannenbergs zugewiesen.“
Weiter wird festgestellt, dass Dannenberg für mehrere Orte nördlich der Elbe sogar schneller erreichbar ist als andere Mittelzentren.
Quellen: Begründung zum 2. Entwurf des Regionalen Raumordnungsprogramms Lüchow-Dannenberg 2026, Seiten 45/46.
Mit anderen Worten: der Landkreis selbst beschreibt die Dömitzer Brücke als einen Standortvorteil für Dannenberg und als Grundlage wirtschaftlicher und zentralörtlicher Verflechtungen über die Elbe hinweg.
Weshalb dieselbe Logik plötzlich nicht mehr gelten soll, sobald es um eine feste Elbquerung bei Neu Darchau geht, bleibt eines der großen Rätsel der aktuellen Brückendebatte.
Und die Rechnung „180.000 Einwohner im Landkreis, aber nur 4.600 in Amt Neuhaus“ überzeugt mich ebenfalls nicht ganz. Nach diesem Maßstab dürften ländliche Räume künftig wohl auf vieles verzichten. Straßen, Schulen, Feuerwehren und Breitbandanschlüsse lohnen sich schließlich fast nie dort, wo besonders wenige Menschen leben.
Zum Glück funktioniert Infrastrukturpolitik anders.
Und noch etwas fällt auf: Die Brücke wurde jahrelang auch von Ihnen als finanzielle Unmöglichkeit dargestellt. Jetzt regen Sie an, darüber zu diskutieren, ob man die verfügbaren Mittel lieber anderweitig einsetzen sollte.
Das klingt für mich nicht nach einem Projekt, das nicht finanzierbar ist.
Das klingt eher nach einem Projekt, dessen Gegner langsam neue Gründe suchen müssen.
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Was Sie da alles rauslesen und reindichten, unglaublich. Aber nur zu. Sie wissen doch, ich bin da nicht verbissen und liefere gerne den Punchingball für Sie. Ihr jj
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Lieber Herr Jenckel,
nein, ein Punchingball sind Sie für mich ganz sicher nicht.
Eher ein geduldiger Sparringspartner, der seit vielen Jahren eine Plattform bietet, auf der man die Argumente der Brückenbefürworter und der Brückengegner nachlesen, hinterfragen und diskutieren kann.
Dieses Thema polarisiert, ich kann aber sehr gut damit leben, dass Menschen keine Betonbrücke im Biosphärenreservat sehen möchten. Das ist eine legitime Haltung, auch wenn ich sie nicht teile.
Meine persönliche Grenze ist erst dort erreicht, wo Recht und Gesetz, bestehende Verträge, Einwohnerbefragungen, Gutachten oder fachliche Bewertungen so weit gedehnt werden, bis sie zur eigenen politischen Position passen. Über solche Dinge sollte man streiten können, aber auf Grundlage dessen, was tatsächlich beschlossen, untersucht oder festgestellt wurde.
Noch schwieriger fand ich über die Jahre manche herablassenden oder diffamierenden Bemerkungen über die Menschen in Amt Neuhaus. Da war bei mir häufiger Fremdscham angesagt als Widerspruch.
Ich schätze es sehr, dass auf Ihrem Blog unterschiedliche Sichtweisen nebeneinanderstehen dürfen. Nicht jede Diskussion führt zu Einigkeit. Aber sie hilft dabei, die Argumente sichtbar zu machen und an den Fakten zu messen.
In diesem Sinne: Vielen Dank für Ihre Geduld und dafür, dass Sie das Thema immer wieder aufgreifen, wenn es neue Entwicklungen gibt.
Nach all den Jahren, in denen wir beide dieses Thema begleiten, diskutieren und gelegentlich auch liebevoll zerlegen, wünsche ich mir eigentlich nur noch eines: Dass die Geschichte irgendwann ein Ende findet.
Und falls am Schluss tatsächlich eine Brücke steht, verspreche ich Ihnen feierlich, beim ersten Überqueren kurz an Sie zu denken.
Falls keine Brücke kommt, dürfen Sie sich im Gegenzug ein „Ich habe es doch gesagt“ gönnen.
Irgendein Happy End werden wir also schon noch hinbekommen, oder?
Ihre Helga Dreyer
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Das ist eine schöne Antwort, so sehe ich das auch.
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Eine kleine Ergänzung zu Herrn Jenckels Satz in seiner Blog.jj-Glosse oben über u. a. die Galier*innen Astrid [sic] und Obelix:
Von Abtauchen und überraschender Plötzlichkeit kann meines Erachtens keine Rede sein. Herr Berg hat in seinem Kommentar vom 10. Mai 2026 um 23:18 Uhr mit Herkunftsangabe seines Zitats belegt, dass die jetzige Landesregierung sich sehr genau an die Versprechen aus den letzten Jahren von zuerst Herrn Weil und anschließend Herrn Lies erinnert.
Der MW-Staatssekretär Wunderling-Weilbier hatte das am 6. Mai 2026 im Amt für regionale Landesentwicklung in Lüneburg auf Nachfrage eigens „als Vertreter und im Namen der Landesregierung“ betont (wörtlich im NDR-Video von min:sek 00:50 bis 01:14) hier:
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Liebe Frau Soetebeer,
danke für diesen Hinweis.
Tatsächlich bin ich Herrn Berg für viele seiner Beiträge dankbar. Er hat sich häufig die Mühe gemacht, Originalquellen herauszusuchen, Aussagen zu transkribieren und Diskussionen auf eine sachliche Grundlage zurückzuführen.
Mir hat dabei besonders gefallen, dass seine Kommentare selten darauf abzielten, die jeweils andere Seite zu bewerten oder Emotionen gegeneinander aufzurechnen. Stattdessen wurde oft versucht, die Frage zu beantworten: Was wurde tatsächlich gesagt? Was ist dokumentiert? Welche politischen Zusagen wurden gemacht? Und wie verhält sich das aktuelle Handeln zu diesen Aussagen?
Das klingt zunächst unspektakulär. Für eine lebhafte Debatte ist es aber von großem Wert.
Politische Diskussionen neigen ja häufig dazu, sich an Stimmungen, Befürchtungen oder Hoffnungen entlang zu entwickeln. Dann redet man irgendwann mehr über die Gefühle zum Thema als über das Thema selbst. Die Rückkehr zu überprüfbaren Fakten hilft, den Blick wieder auf die eigentliche Frage zu lenken.
Natürlich hätte ich mir gelegentlich gewünscht, Herr Berg würde die Dinge etwas zugespitzter formulieren und sich für mich und meine Position offen aus dem Fenster zu hängen. Das ist kein Geheimnis. Andererseits lag gerade in seiner Zurückhaltung eine besondere Stärke. Seine Beiträge haben häufig nicht vorgegeben, was der Leser denken soll, sondern Anlass gegeben, selbst noch einmal nachzudenken. Das ist in Zeiten zunehmend emotional geführter Debatten vielleicht wertvoller als mancher pointierte Kommentar.
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Liebe Frau Dreyer, wenn Sie es zugespitzt haben möchten, und da hatte ich auf Otto Berg gesetzt. Der Landkreis bekommt 50 Mille, die Hälfte soll nach Ihren Vorstellungen in die Brücke wandern. Da wundern sich Verantwortlifche in der Staatskanzlei doch schon und ich auch. Denn das Geld des Landkreises sollte doch eher nach dem Schlüssel der Kreisumlage investiert werden. Da bekäme, bei 25 Mille für die Brücke, der Rest die Stadt Lüneburg 🙂
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Liebe Frau Dreyer,
vielen Dank für Ihr freundliches Otto-Berg-Lob vom 13. Juni 2026 um 11:53 Uhr.
Jedes Wort Ihres schönen Hans-Herbert-Jenckel Lobes vom 12. Juni 2026 um 8:23 Uhr unterschreibe ich.
Lieber Herr Jenckel,
am 13. Juni 2026 um 12:01 Uhr hatten Sie „auf Otto Berg gesetzt“, wenn Frau Dreyer „es zugespitzt haben möchte“.
Dazu, vorausgesetzt, ich verstehe Ihre Formulierung richtig, nur das Folgende:
Verwaltungsrichter sind weder dafür bekannt, eindeutigen Auslegungen uneindeutiger Befragungsergebnisse Kredit einzuräumen (vgl.: Andreas Conradt am 16. Mai 2021 um 10:53 Uhr zum Ergebnis der Neu Darchauer Einwohnerbefragung vom 18. April 2021) noch haben sie die Neigung, den kernigen Leumund von Hamburger Staranwälten, die als „Riesen-Nervensäge“ gelten, zu honorieren, und zwar ebensowenig, wie sie das Unvermögen, zwischen Ort und Ortsteil zu unterscheiden, als Bonus bewerten bzw. die Nachricht von „spontan unter den Zuhörern aufbrandendem Applaus bei Entscheidungen auf Gemeinderatssitzungen“ in ihre Urteilsfindung (hier zum Brückenbau) einfließen lassen.
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Der kürzeste Otto Berg ever.
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darüber zu diskutieren, ob man die verfügbaren Mittel lieber anderweitig einsetzen sollte. wie war das noch mit der nachhaltigkeit? die brücke ist überflüssiges lobbygedöns im gegensatz zu infrastrukturen die endlich auf vordermann zu bringen sind. wie war das noch mal mit der bildungsoffensive? sie ist dringend notwendig, damit junge menschen nicht ständig auf die älteren egomanen und lobbyisten hereinfallen. die chancengleichheit in deutschland lässt mehr als zu wünschen übrig. Die Chancengleichheit in Deutschland ist stark von der sozialen Herkunft und dem familiären Hintergrund geprägt. Insbesondere das Bildungssystem weist eine hohe Ungerechtigkeit auf. Kinder aus einkommensschwachen Familien oder mit Migrationshintergrund haben erheblich geringere Chancen auf den Besuch eines Gymnasiums oder einen höheren Bildungsabschluss als Kinder aus privilegierten Verhältnissen.
Frau Dreyer, als ,,Lehrerin“, sollten sie ihre Prioritäten noch mal überdenken, finden sie nicht? Niemand bleibt dumm, wen es diese Brücke nicht gibt, wo es noch nie eine gegeben hat. Die Qualität von Lehrern, lässt bekanntlich sehr zu wünschen übrig. Deren Ausbildung übrigens auch.
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wie war das noch mit der nachhaltigkeit von bitten und ankündigungen?
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Lieber Herr Jenckel,
ja, für „dieses Jahr rechnet die Kreisverwaltung mit einem Haushaltsdefizit von rund 55 Millionen Euro“, heißt es.
Allein, wie schon das Bundesgesetz zur Errichtung eines Sondervermögens Infrastruktur und Klimaneutralität (SVIKG) festlegt, schreibt auch der Entwurf der Landesregierung zum „Niedersächsischen Kommunalinfrastrukturfördergesetz“ bindend vor, dass die „erheblichen Mittel“, die in diesem Rahmen nach Lüneburg fließen sollen, in die Kasse der Hansestadt rund 21,4 Millionen Euro, in die des Landkreises rund 49,1 Millionen Euro, NICHT zum Stopfen von Haushaltslöchern verwendet werden dürfen. Sie müssen für die Investition in Infrastruktur- und Klimaschutzprojekte genutzt werden.
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Sie haben völlig recht, Herr Ulrich. Allerdings hat auch Herr Palesch in Amelinghausen recht: Der Investitionsstau an Schulen, Straßen und bestehender Infrastruktur ist erheblich, da darf darüber nachgedacht werden, ob die Hälfte des Geldes für den Landkreis Lüneburg in ein Neubau für 100 Mio fließt, dessen Nutzen zumindest in Frage gestellt werden darf. Schauen Sie nach Dömitz, da gibt es seit 1993 eine Brücke. Und was ist passiert, Dömitz, eine so schön gelegene Stadt kann ihr Potenzial gerade im Hinblick auf Tourismus nicht heben – der Verkehr fließt einfach dran vorbei Richtung Ludwigslust und weiter.
In Neuhaus gäbe es gerade es viele Hebel, um die Region zu beleben, die Brücke gehört heute nicht dazu. Die Fehler wurden 1993 bei der Rückgliederung gemacht, als Neuhaus aus dem Einheitsfonds rausfiel. Aber jetzt gibt es ja das Sondervermögen für den LK Lüneburg mit 180.000 Einwohnern, 4600 leben in Neuhaus. lg jj
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