Auf Kuschelkurs mit der Elbbrücke

Der Lüneburger Kreistag geht auf Kuschelkurs mit der geplanten Elbbrücke Neu Darchau, nur die Grünen spielen wieder nicht mit. So nah, fühlten sich die Freunde der Brücke noch nie dem Ziel. 

Mit den meisten Stimmen von CDU, SPD, FDP, Unabhängigen und AfD stimmte der Kreistag Donnerstag dafür, dass 2,9 Millionen Euro für die nächsten Schritte in Sachen Brücke freigeben werden. Vor der Tür hatten vor der Sitzung in der Ritterakademie zwei Dutzend Brücken-Freunde demonstriert, unter anderem mit dem Plakat „Elbbrücke – kostenlos und ohne Wartezeit“.

Hintergrund für die provokative Zeile ist der Anteil des Landkreises am Sondervermögen (sind eigentlich Sonderschulden) des Bundes. Mit dem Fördermitteln vom Land und den zusätzlichen Euro-Millionen, so die Argumentation der Brücken-Fans, müsste der Landkreis gar nichts dazugeben, schließlich ist der mit riesigen Finanzlöchern eh pleite. 

Die Frage des Geldes und der Finanzierung aber klammerte nicht nur SPD-Fraktionschef Franz-Josef Kamp im Kreistag erstmal mehr oder weniger aus. „Wir ziehen das Verfahren durch und sehen, welche Kosten am Ende auflaufen. Dann müssen wir Tacheles reden.“ 

Ansonsten wurde viel wiederholt. Auf der einen Seite mit der Brücke die Vollendung der Einheit und gleiche Lebensbedingungen links und rechts der Elbe, keine Fähre-Ausfallzeiten, kurze Wege. Auf der anderen Seite die Entwicklung des Amtes Neuhaus ohne Brücke mit Neubürgern, die Kunst, Kreativität, Tourismus ins Amt bringen, aber die vor allem die unverbaute Natur schätzen.

Vom Land gab es zur Brücke bisher harte Sprüche: Systemsprenger, dafür sei kein Geld da. Mittlerweile lenkt die Regierung ein, ohne die Grünen zu verprellen, die im Landesraumordnungsprogramm eine Fähre anstelle der Brücke favorisieren wollen.

Regierungssprecher Christian Budde in Hannover wundert sich zumindest darüber, wie die Brücken-Freunde das Sondervermögen verplanen. „Dieses Geld wird den Kommunen für Infrastruktur wie Schulen, Krankenhäuser, Kitas, Straßen, Sportstätten oder die Öffis zur Verfügung gestellt. Wir haben größten Wert darauf gelegt, dass vor Ort entschieden wird, wie das Geld eingesetzt wird – einfach und unbürokratisch. Denn dort weiß man am Besten, wo der Schuh am meisten drückt. Die große finanzielle Not der meisten niedersächsischen Kommunen wurde zuletzt im Rahmen einer großen Demonstration vor dem Niedersächsischen Landtag zum Ausdruck gebracht. Auch in diesem Zusammenhang verwundert der Vorschlag doch ein wenig. Die Diskussion über die Mittelverwendung soll selbstverständlich vor Ort geführt werden. Aber ein so massiver Block für eine Einzelausgabe stünde doch in erhebliche Konkurrenz zu vielen anderen notwendigen und sinnvollen Maßnahmen.“ Damit ist Budde nicht allein. Aber, wie gesagt, über Geld wird später geredet. 

Erstmal gibt es jetzt die 2,9 Millionen vom Landkreis für die nächsten Schritte. Unterdessen werden mehrere Klagen gegen den Planfeststellungsbeschluss angestrebt. Und da gilt bekanntlich: Vor Gericht und auf hoher See ist man in Gottes Hand, 

Über Gerichtsverfahren gegen die Elbbrücke Neu Darchau muss sich der Landkreis Lüneburg als Bauherr des 100-Millionen-Projektes im Biosphärenreservates also nicht sorgen. Für die Brücken-Freunde jedenfall ist das heute ein Freudentag. Mehr als dreißig Jahre gerungen und jetzt die Brücke für lau, da hätte sich das Warten gelohnt. 

Hans-Herbert Jenckel

Foto: ChatGPT

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Journalist, Dipl.-Kaufmann, Moderator, Lünebug- und Elbtalaue-Liebhaber
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108 Responses to Auf Kuschelkurs mit der Elbbrücke

  1. Avatar von Otto Berg Otto Berg sagt:

    Nach Gerald Sagorski und Frau Dreyer hat sich nun auch Andreas Conradt (der seine Dokumente löscht und zurechtföhnt als habe es seine verschiedenen Versuche in den Tagen zuvor nie gegeben) erneut umentschieden, was einstweilen als Wahrheit im Klageverfahren gelten soll.

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    • Avatar von Helga Dreyer Helga Dreyer sagt:

      Lieber Herr Berg,

      von einem erneuten Umentscheiden, „was einstweilen als Wahrheit gelten soll“, kann – jedenfalls bei mir – keine Rede sein. Ich will mich weder reinwaschen noch herausreden, sondern erklären, wie meine ursprüngliche Annahme zustande kam, denn darin liegt möglicherweise das eigentliche Problem dieser Kreistagssitzung.

      Die gesamte öffentliche Debatte in Lüchow am 17.08. vermittelte den Eindruck, BBH solle die von Kurt Herzog nachgereichten Unterlagen erhalten und anschließend seine negative Einschätzung über Erfolgsaussicht der möglichen Klagen noch einmal überprüfen. Die Verwaltungsvorlage selbst hat schließlich noch deutliche Unterschiede zwischen der Klage gegen den Planfeststellungsbeschluss und einer möglichen Klage wegen Nichteinhaltung der Brückenvereinbarung gesehen. Auch die abschließende Abstimmungsfrage des Kreistagsvorsitzenden schaffte keine Klarheit. Sie lautete sinngemäß undifferenziert lediglich:

      „Wer ist dafür, dass wir so handeln, wie hier eben vorgetragen wurde?“

      Ein ausformulierter Beschlussvorschlag mit seinen fünf weitreichenden Punkten wurde vor der Abstimmung nicht noch einmal verlesen. Jedenfalls war nicht zweifelsfrei erkennbar, dass damit die Fortsetzung der Klage gegen den Planfeststellungsbeschluss, deren fristgerechte Begründung durch BBH, weitere rechtliche Schritte wegen der angeblich missachteten Untersagung, eine Prüfung der Kündigung der Brückenvereinbarung und sogar eine Überprüfung Lüneburger Aussagen auf ihren „Wahrheitsgehalt“ gemeinsam beschlossen werden sollten. Der am selben Tag von Herrn Herzog eingebrachte schriftliche Antrag war mir noch nicht bekannt.

      Unmittelbar nach der Abstimmung sprach ich noch im Sitzungssaal zwei Anwesende auf meine Irritation an. Beide hatten ebenfalls nur eine „Überprüfung der Überprüfung“ verstanden. Später bestätigten mir weitere Zuhörer und sogar Kreistagsabgeordnete, die an der vorangegangenen nichtöffentlichen Kreisausschusssitzung nicht teilgenommen hatten, denselben Eindruck. Selbst Neu Darchaus Bürgermeister Reinhard Siebolds, zugleich Kreistagsabgeordneter, verstand den Beschluss offenbar so:

      Auch der Journalist und Fotograf Andreas Conradt (neu-darchau.de) stützte seinen ersten Artikel auf die Auskunft eines Kreistagsmitglieds. Später schrieb er mir:

      „Schon gestern Abend gab es erste Zweifel, ob das Verständnis unserer Quelle – ein KTA, aber nicht Kurt Herzog – wohl korrekt ist. Ein Gespräch mit unserem Bürgermeister, selbst auch KTA, und schließlich Ihre Mail haben deutlich gemacht: So, wie im ursprünglichen Artikel geschrieben, war’s nicht.“

      Herr Conradt und auch ich haben uns also nicht nach Belieben eine neue Wahrheit ausgesucht. Mehrere Personen hatten aufgrund des tatsächlichen Sitzungsverlaufs zunächst dasselbe Verständnis. Erst die später veröffentlichte Schnellmeldung behauptete schriftlich einen wesentlich weitergehenden, aus fünf Punkten bestehenden Beschluss.

      Und damit stellt sich – jedenfalls für mich – die ernsthafte Frage, ob eine Abstimmung wirksam sein kann, wenn selbst abstimmende Kreistagsmitglieder offenbar nicht erkennen konnten, worüber sie in dieser Tragweite gerade abstimmten?

      Eine Beschlussfassung setzt voraus, dass der zur Abstimmung gestellte Gegenstand hinreichend bestimmt und für die Mitglieder eindeutig erkennbar ist. Eine Formel wie „so, wie hier eben vorgetragen wurde“ ist besonders problematisch, wenn zuvor verschiedene Anträge, Änderungen, Prüfaufträge und Ergebnisse einer nichtöffentlichen Kreisausschusssitzung ineinandergeflossen sind. Eine nachträglich veröffentlichte Schnellmeldung kann dokumentieren, was als beschlossen gelten soll. Sie kann aber nicht rückwirkend die Klarheit herstellen, die beim eigentlichen Abstimmungsvorgang möglicherweise fehlte.

      Ich korrigiere meine Darstellung selbstverständlich, sobald mir ein offizielles Dokument einen anderen Beschlussinhalt vor Augen führt. Das ändert jedoch nichts an meiner unmittelbaren Wahrnehmung und derjenigen zahlreicher weiterer Anwesender. Meine damalige Irritation war sogar der Grund, weshalb die abschließende Abstimmung in meiner eigenen Mitschrift gar nicht auftauchte. Ich konnte nicht erkennen, welchen konkreten Beschluss der Vorsitzende gerade zur Abstimmung gestellt hatte.

      Der eigentliche Skandal liegt daher womöglich nicht bei Journalisten oder Kommentatoren, die zunächst zu unterschiedlichen Ergebnissen kamen. Er könnte in einer derart unklar geleiteten Abstimmung liegen, dass selbst Kreistagsmitglieder anschließend Verschiedenes darunter verstanden.

      Ich vermute deshalb, dass diese Angelegenheit noch ein Nachspiel haben wird. Spätestens bei der Genehmigung des Protokolls muss geklärt werden, welcher konkrete Wortlaut tatsächlich zur Abstimmung stand – und ob 24 Kreistagsmitglieder erkennbar über genau jene fünf Punkte abgestimmt haben, die ihnen nun in der Schnellmeldung zugerechnet werden.

      Für heute wünsche ich Ihnen trotz allem eine rundum erfreuliche persönliche Jahresbilanz, ausschließlich Zustimmung, keine Gegenstimmen und möglichst viele freundliche Wortmeldungen. Lassen Sie sich den Tag noch gefallen, lieber Herr Berg!

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  2. Avatar von Helga Dreyer Helga Dreyer sagt:

    Die offizielle Schnellmeldung über den Kreistagsbeschluss vom 17. August ist mir tatsächlich erst jetzt bekannt geworden. Deshalb muss ich einen Punkt meines Kommentars korrigieren und präzisieren.

    Der Kreistag hat BBH nicht lediglich mit einer weiteren ergebnisoffenen Prüfung beauftragt. Der Beschluss lautet vielmehr ausdrücklich:

    „Das Klageverfahren gegen den Planfeststellungsbeschluss vom 11.05.2026 vor dem Verwaltungsgericht wird fortgesetzt.“

    Und weiter:

    „Der beauftragten Kanzlei (bbh) werden weitere Unterlagen zur Verfügung gestellt, um fristgerecht die Klage zu begründen.“

    BBH soll also nicht erst prüfen, ob sich mit Herzogs Unterlagen überhaupt eine tragfähige Klagebegründung finden lässt. Die politische Entscheidung zur Fortsetzung des Verfahrens ist gefallen; die Kanzlei soll nun fristgerecht begründen.

    Das macht die Angelegenheit allerdings nicht überzeugender, sondern noch erstaunlicher.

    Dieselbe Fachkanzlei hat dem Landkreis zuvor mitgeteilt, dass die Klage keine beziehungsweise nur äußerst geringe Aussicht auf Erfolg habe. Nun soll sie ausgerechnet unter Beiziehung jener Unterlagen, die Kurt Herzog für entscheidend hält, eine Klagebegründung verfassen. Zu diesem Fundus gehören unter anderem eine politische Rede des damaligen Ministerpräsidenten Christian Wulff aus dem Jahr 2008, überholte Beschlüsse aus dem Jahr 2007 und frühe Unterlagen aus einer Zeit, bevor der konkrete Vertrag beraten, beschlossen und unterzeichnet wurde.

    Eine renommierte Kanzlei wird diese Papiere natürlich prüfen und den Auftrag ihres Mandanten professionell erfüllen. Daraus folgt aber keineswegs, dass sie Herzogs Behauptungen übernimmt oder die Dokumentensammlung nachträglich juristisch adelt.

    BBH kann die noch am ehesten vertretbaren Argumente herausarbeiten, die Unterlagen rechtlich einordnen und das Bestmögliche für den Landkreis vortragen. Anwaltliche Vertretung bedeutet jedoch nicht, dass die Kanzlei plötzlich an den Erfolg der Klage glaubt. Ihre bisherige negative Risikoeinschätzung wird dadurch nicht aus der Welt geschafft.

    Ebenso wenig dürfte BBH eine politische Rede wie eine vertragliche Verpflichtung behandeln, den Beschluss von 2007 ohne die nachfolgende Beschlussfassung von 2008 würdigen oder die damals abgelehnten Änderungsanträge Herzogs einfach übergehen. Bloße Vermutungen über die Rolle des früheren Bürgermeisters Hinneberg werden auch durch häufige Wiederholung nicht zu gerichtsfesten Tatsachen. Vor Gericht gilt zudem die Pflicht zu wahrheitsgemäßem und vollständigem Tatsachenvortrag.

    Hinzu kommen weitere kostenträchtige Aufträge: Eine „kompetente Kanzlei“ soll rechtliche Schritte wegen der angeblichen Nichtbefolgung der 2024 ausgesprochenen Untersagung einleiten. Die Verwaltung soll außerdem eine Anpassung oder Kündigung der Brückenvereinbarung wegen eines behaupteten Wegfalls der Geschäftsgrundlage prüfen. Und selbst Aussagen des Landkreises Lüneburg zur Aufteilung der Folgekosten sollen nun noch auf ihren „Wahrheitsgehalt“ untersucht werden.

    Besonders fassungslos macht mich dabei das Abstimmungsverhalten der Landrätin Dagmar Schulz. Die von ihr selbst unterzeichnete Sitzungsvorlage vom 6. August enthielt eine vollkommen eindeutige Empfehlung ihrer Verwaltung: Das Klageverfahren solle nicht fortgeführt, keine Klage gegen die Brückenvereinbarung erhoben und der entsprechende frühere Beschluss aufgehoben werden.

    Die Begründung ließ ebenfalls keinen Spielraum: BBH bestätige die Einschätzung der Kreisverwaltung, wonach nur geringe beziehungsweise keine Erfolgsaussichten bestünden. Der Landkreis werde voraussichtlich nicht in eigenen Rechten verletzt, eine Klage gegen die Brückenvereinbarung habe ebenfalls keine Aussicht auf Erfolg, und bei einer Fortführung drohe ein erhebliches Kostenrisiko. Selbst eine Klagebegründung entgegen der inzwischen öffentlich bekannten Einschätzung der eigenen Fachkanzlei bezeichnete die Verwaltung ausdrücklich als „nicht unkritisch“.

    Und was tut die Landrätin wenige Tage später? Sie stimmt gemeinsam mit den Herzog-Gläubigen für das glatte Gegenteil ihrer eigenen Vorlage.

    Eine Verwaltungschefin darf ihre politische Meinung ändern. Dann muss sie aber erklären, welche neuen Tatsachen innerhalb weniger Tage die sorgfältige Bewertung ihres Justiziariats und der beauftragten Fachkanzlei erschüttert haben sollen. Eine Wulff-Rede von 2008, ein überholter Samtgemeinderatsbeschluss von 2007 und längst bekannte Behauptungen Kurt Herzogs können diese Kehrtwende kaum erklären.

    Mit diesem Votum ist Dagmar Schulz ihrer eigenen Verwaltung brachial in den Rücken gefallen. Den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die den Sachverhalt geprüft, die Risiken benannt und eine rechtlich wie finanziell verantwortbare Empfehlung erarbeitet haben, wurde politisch bedeutet: Danke für die Arbeit – aber Kurt Herzog hat noch einen Aktenordner.

    Dafür habe ich null Verständnis. An dieser Stelle erlaube ich mir nicht nur deutliches Kopfschütteln.

    Politische Überzeugungen dürfen selbstverständlich vertreten werden. Ein Kreistag darf sogar beschließen, eine äußerst riskante Klage fortzuführen. Er sollte dann aber auch offen sagen, dass er damit gegen die eindeutige Einschätzung der eigens beauftragten Fachkanzlei und gegen die Empfehlung der eigenen Verwaltung handelt – und dass sämtliche Rechnungen am Ende nicht Kurt Herzog oder die zustimmenden Kreistagsmitglieder, sondern die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler begleichen.

    Eine Fachkanzlei teuer prüfen zu lassen, deren ernüchterndes Ergebnis politisch nicht zu akzeptieren, ihr anschließend alte Unterlagen zur erneuten Bearbeitung zu schicken und zusätzlich weitere Kanzleien mit Nebenkriegsschauplätzen zu beschäftigen, hat mit verantwortungsvollem Umgang mit öffentlichen Mitteln nur noch wenig zu tun.

    BBH muss dafür seine Reputation nicht opfern. Die Kanzlei kann eine fachlich saubere Klagebegründung verfassen und dennoch bei ihrer Einschätzung bleiben, dass das Verfahren praktisch aussichtslos ist. Der Landkreis Lüchow-Dannenberg bezahlt dann womöglich sehr viel Geld für eine professionell formulierte Niederlage.

    Meine zuvor geäußerte Erwartung bleibt deshalb in der Sache bestehen, denn die alten Unterlagen werden aus einer schwachen Klage keine starke machen. Korrigieren muss ich lediglich die Annahme, BBH dürfe zunächst noch ergebnisoffen prüfen. Der Kreistag hat bereits entschieden, den Klageweg fortzusetzen.

    Das ist sein politisches Recht. Die absehbare Steuerverschwendung bleibt trotzdem eine.

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  3. Avatar von Helga Dreyer Helga Dreyer sagt:

    Ich hatte versprochen, über die Kreistagssitzung in Lüchow zu berichten. Leicht ist das nicht, denn nach mehreren Stunden Debatte wusste man zwar sehr viel über die Rechtsauffassung von Kurt Herzog, aber noch immer nicht, ob irgendein Gericht sie teilen würde.

    Zunächst das Ergebnis ohne kommunalpolitischen Theaterdonner:

    Der Landkreis Lüchow-Dannenberg hat bereits Klage gegen den Planfeststellungsbeschluss erhoben. Die beauftragte Berliner Fachkanzlei BBH kam nach Prüfung der Unterlagen zu dem ernüchternden Ergebnis, dass diese Klage keine beziehungsweise allenfalls äußerst geringe Aussicht auf Erfolg habe.

    Das gefiel der Kreistagsmehrheit nicht. Nun werden der Kanzlei weitere Schriftstücke übersandt, die Kurt Herzog für entscheidend hält. BBH soll prüfen, ob sich daraus doch noch bessere Erfolgsaussichten ergeben. Zusätzlich soll untersucht werden, ob die Brückenvereinbarung wegen eines angeblichen „Wegfalls der Geschäftsgrundlage“ gekündigt werden könnte.

    Aus dem negativen Gutachten wurde also noch kein positives. Es wurde auch keine juristische Sensation entdeckt. Bestellt wurde eine zweite Prüfung – sicherheitshalber bei derselben Kanzlei, die schon die erste vorgenommen hat.

    Tatsächlich wird nun zunächst erneut geprüft, ob sich die bereits erhobene Klage überhaupt erfolgversprechend begründen lässt. Zwischen politischem Kampfeswillen und gerichtlicher Erfolgsaussicht liegt bekanntlich noch ein kleiner Unterschied, meist trägt er eine Robe.

    Der heimliche Hauptdarsteller des Nachmittags war Kurt Herzog. Der gelernte Elektrotechnik-Ingenieur sitzt seit 1991 im Kreistag, war stellvertretender Landrat und von 2008 bis 2013 Landtagsabgeordneter. An kommunalpolitischer Erfahrung mangelt es ihm zweifellos nicht.

    Bei seinem Vortrag konnte allerdings der Eindruck entstehen, an ihm seien mindestens anderthalb Juristen verloren gegangen. Herzog erklärte, welche Unterlagen BBH offenbar nicht ausreichend gewürdigt habe, wie die Brückenvereinbarung auszulegen sei, weshalb die Geschäftsgrundlage entfallen sein müsse und aus welchen früheren Äußerungen sich heute ein Recht zur Untersagung des Brückenbaus ableiten lasse.

    Die anwesenden Juristen der Verwaltung hatten es schwer. Sie verfügten lediglich über eine Expertise der Fachkanzlei. Herzog hatte dagegen einen Stapel alter Papiere und die feste Überzeugung, dass diese zwingend zu seinem Ergebnis führen müssten.

    Im Zentrum steht erneut die Behauptung, der Landkreis Lüneburg habe sich vertraglich verpflichtet, nicht nur Neu Darchau, sondern auch Katemin zu umfahren.

    Dazu lohnt sich ein Blick in die Originalprotokolle.

    Am 18. Dezember 2007 beschloss der Rat der Samtgemeinde Elbtalaue tatsächlich (noch), neue Straßenanbindungen müssten die Ortslagen Katemin und Neu Darchau meiden. Ein Jahr später, am 18. Dezember 2008 wurde jedoch über den konkreten Vertragsentwurf (Umgehung namentlich nur um Neu Darchau) beraten. Hierzu stellte ausgerechnet Kurt Herzog den Änderungsantrag: „Die Samtgemeinde Elbtalaue stimmt keinem Abzweig von der Brücke in die Hauptstraße in Neu Darchau und keiner Verkehrsführung durch den OT Katemin zu.“ Der Antrag wurde mit 14 zu 17 Stimmen abgelehnt.

    Der logisch Denkende erkennt sofort: hätte die geforderte Umfahrung Katemins ohnehin bereits verbindlich im Vertragswerk gestanden, wäre Herzogs Änderungsantrag entweder überflüssig oder ausgesprochen rätselhaft gewesen. Auch sein zweiter Antrag, die Zustimmung zur Fortführung der Baumaßnahme zu versagen, falls der Landkreis Lüneburg die Ortsumfahrung Neu Darchau nicht plane, ausschreibe oder baue, wurde abgelehnt. Ebenso scheiterte sein Antrag, Lüneburg dauerhaft die Straßenbaulast und sämtliche Unterhaltungskosten aufzuerlegen. Anschließend stimmte der Samtgemeinderat mit 19 zu 12 Stimmen dem Vertrag zu. Grundlage war ausdrücklich der Vertragsentwurf vom 10. Dezember 2008. Der neue Beschluss ersetzte nach der damaligen Erläuterung der Verwaltung die frühere Beschlusslage von 2007.

    Im schließlich unterzeichneten Vertrag steht die Verpflichtung, die Brücke nicht ohne Ortsumfahrung um Neu Darchau zu planen, auszuschreiben und zu bauen. Katemin wird dort nicht genannt.

    Bereits 2021 hatte die damalige Erste Kreisrätin Nadine Löser im Kreistag darauf hingewiesen, dass „Neu Darchau und Katemin“ zwar in einem frühen Entwurf gestanden habe, später aber herausgenommen worden sei. Ein Gericht könne gerade darin ein starkes Indiz sehen, dass diese weitergehende Verpflichtung nicht gewollt war. Auch der frühere Beschluss, auf den Herzog sich damals schon berief, sei durch die spätere Beschlussfassung überholt worden.

    Herzog brachte das bereits 2021 in Rage (EJZ-Artikel). Fünf Jahre später erleben dieselben Unterlagen nun ihr Comeback. Kommunalpolitische Argumente sterben offenbar nicht. Sie werden abgeheftet und bei Bedarf wieder vorgetragen. Über Herzogs Aktendeckel könnte der alte Songtitel stehen: Always on my mind. Besonders gespannt bin ich auf die Einschätzung der Fachkanzlei, welche juristische Bedeutung der Rede des damaligen Ministerpräsidenten Christian Wulff im Juni 2008 zukommen soll.

    Neu Darchaus heutiger Bürgermeister Reinhard Siebolds berichtete, in den Gemeindeunterlagen finde sich kein Beschluss, mit dem der damalige Bürgermeister Ralf Hinneberg zur Unterzeichnung ermächtigt worden sei. Im Raum stand damit der Verdacht, Hinneberg habe eigenmächtig gehandelt und sein eigenes vertragliches Süppchen gekocht. Auch hier lohnt ein Blick zurück.

    Die EJZ berichtete am 20. Mai 2021, die Gemeinde Neu Darchau habe die Vereinbarung später als die übrigen Beteiligten unterschrieben, nachdem in einer Sitzung zunächst ein falscher Vertragsentwurf vorgelegen habe. Es gab also verschiedene Entwürfe, eine Sitzung und eine verzögerte Unterzeichnung. Das klingt nicht nach einem Bürgermeister, der morgens unbemerkt mit dem Füllfederhalter ins Kreishaus schlich und abends einen Vertrag mit nach Hause brachte. Ein heute nicht auffindbarer Beschluss beweist zudem nicht, dass es nie einen gab. Er beweist zunächst nur, dass er heute nicht gefunden wurde. Die Gemeinde hat die Brückenvereinbarung anschließend jahrelang als wirksamen Vertrag behandelt, sich auf ihre Regelungen berufen und sogar versucht, aus ihr auszusteigen.

    Die Konstruktion bleibt reizvoll: Zur Untersagung des Brückenbaus soll der Vertrag verbindlich sein. Geht es um die eigenen Verpflichtungen, könnte der frühere Bürgermeister angeblich ohne Auftrag gehandelt haben. So wird aus einem Vertrag ein kommunalpolitisches Büfett: Jeder nimmt sich, was ihm schmeckt.

    Und dann wären da noch 600.000 Euro….

    Als zweiter Rettungsring wurde der „Wegfall der Geschäftsgrundlage“ ausgeworfen. Begründung: Dem Landkreis Lüchow-Dannenberg drohten angeblich jährlich 600.000 Euro Folgekosten. Auch diese Zahl wurde wieder mit großer Selbstverständlichkeit in den Raum gestellt. Eine nachvollziehbare Berechnung, die tatsächliche Unterhaltungskosten, die vertragliche Kostenverteilung, die ersten unterhaltungsarmen Jahrzehnte berücksichtigt, war nicht zu erkennen. Die Brückenvereinbarung regelt zudem seit 2009, dass nach fünf Jahren über die Übernahme und Aufteilung der Straßenbaulast gesprochen wird. Unterhaltungskosten sind daher keine plötzlich vom Himmel gefallene Veränderung, die beim Vertragsschluss niemand vorhersehen konnte. Ob daraus trotzdem ein Kündigungsrecht konstruiert werden kann, darf BBH nun ebenfalls prüfen.

    Vielleicht entdeckt die Kanzlei in Herzogs Unterlagen tatsächlich eine bisher übersehene juristische Sensation. Wahrscheinlicher erscheint mir, dass sie ihr bisheriges Ergebnis etwas ausführlicher wiederholt.

    Bis dahin bleibt als Ergebnis der Sitzung: Die Klage lebt weiter, die Fachkanzlei dreht eine Ehrenrunde, alte Beschlüsse feiern ihre Wiederauferstehung – und Kurt Herzog hat dem Kreistag erneut gezeigt, dass man für einen sehr langen juristischen Vortrag nicht zwingend Jura studiert haben muss. Pacta sunt servanda ist hier allerdings nicht bloß ein hübscher lateinischer Spruch, sondern der Ausgangspunkt der rechtlichen Bewertung.

    Die drei Vertragspartner des Landkreises Lüneburg haben die Brückenvereinbarung durch ihre zuständigen Vertreter unterzeichnet. Der Landkreis Lüneburg durfte grundsätzlich darauf vertrauen, dass diese Vertreter auf Grundlage ordnungsgemäßer interner Willensbildung handelten und dass der unterschriebene Wortlaut das gemeinsam Gewollte wiedergibt. Sollten einzelne Abgeordnete damals nicht verstanden haben, worüber sie abstimmten, wäre das zunächst ein Problem ihrer eigenen internen Willensbildung. Eine solche nachträgliche „Gedanken-Narkose“ verändert nicht den objektiven Erklärungswert des unterschriebenen Vertrags. Auch Treu und Glauben spricht deutlich gegen die heutige Argumentation. Über § 62 VwVfG werden die Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs ergänzend auf öffentlich-rechtliche Verträge angewandt; dazu gehört § 242 BGB. Eine Vertragspartei darf sich nicht jahrelang auf einen Vertrag berufen und später das Gegenteil behaupten, sobald ihr dessen Pflichten politisch unbequem werden. Der Landkreis Lüneburg durfte und darf auf den unterschriebenen Vertrag vertrauen. Frühere Wünsche, überholte Beschlüsse oder heutige Erinnerungslücken können den klaren Vertragswortlaut nicht nachträglich um Katemin ergänzen.

    Die jetzige Argumentation riecht weniger nach Wegfall der Geschäftsgrundlage als nach Wegfall der politischen Begeisterung für die eigenen Unterschriften.

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    • Avatar von Otto Berg Otto Berg sagt:

      Hier geht’s zum Herzoglichen Antrag.

      In der österreichischen Rechtsprechung existiert eine Herzog-Mantel-Theorie, die sich mit dem Verhältnis zwischen einem nicht bzw. nicht mehr oder nicht unverändert anwendbaren Gesetz und einer aufgrund dieses Gesetzes erlassenen Durchführungsverordnung beschäftigt.

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    • Avatar von Helga Dreyer Helga Dreyer sagt:

      Werter Herr Sagorski,

      wer auch immer es war: Herrn Conradt mit einer solchen Dramatisierung zu versorgen, ist auch ihm gegenüber unfair. Zwischen „prüfen lassen“ und „beschlossen haben“ liegt schließlich nicht nur ein juristischer Unterschied, sondern auch die journalistische Sorgfalt.

      In dem Artikel hat der Kreistag offenbar mehr beschlossen, als im Sitzungsprotokoll steht. Tatsächlich soll BBH seine Einschätzung unter Einbeziehung weiterer Unterlagen noch einmal überprüfen. Auch eine mögliche Anfechtung oder Kündigung der Brückenvereinbarung ist lediglich Gegenstand eines Prüfauftrags. ElbDorfaktiv macht daraus kurzerhand: Gutachten verworfen, Klage beschlossen, Vertrag wird beklagt. Fertig ist die Erfolgsmeldung.

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    • Avatar von Helga Dreyer Helga Dreyer sagt:

      https://neu-darchau.de/landkreis-wird-doch-klagen/

      wurde soeben aktualisiert – „Unsere Redaktion ist einer Fehlinformation eines Kreistagsmitglieds aufgesessen. Wir bitten den Fehler zu entschuldigen.„

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    • Avatar von Udo Gerstner Udo Gerstner sagt:

      In einer früheren Version dieses Artikels („Landkreis wird doch klagen“) wurde gemeldet, dass der Landkreis Lüchow-Dannenberg bereits beschlossen habe, Klage gegen den Planfeststellungsbeschluss zu führen. Dies ist nicht der Fall. Unsere Redaktion ist einer Fehlinformation eines Kreistagsmitglieds aufgesessen. Wir bitten den Fehler zu entschuldigen.

      Wie Andreas Conradt ist Gerald Sagorski dem Wunschgaul seines Eil- und Triumphgedankens aufgesessen. Wie heißt es im Fiesco?

      Fällt der Mantel, muss der Herzog nach!

      Mal schauen, ob unser Gerry-Photograph auch um Entschuldigung bittet.

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      • Hallo anonymer Herr Gerstner,

        Ich entschuldigen mich nicht für Fehlinformationen irgendeines Kreistagsmitglied. Es tut mir nur leid, dass Herr Conradt eine Fehlinformation bekommen hat. Comprende?

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      • Hallo, publikühner Herr Sagorski,

        ein journalistischer Amateur hat sich am Montagabend eine Unwahrheit aufschwatzen lassen und diese ungeprüft als Wahrheit auf seiner Kampagnen-Plattform veröffentlicht.

        Ein professioneller Journalist hat dessen aberwitzig unwahrscheinlichen Unsinn, ohne zu stutzen, sofort an anderer Stelle weiterverbreitet.

        Der Freizeittexter hat wenige Stunden später öffentlich um Entschuldigung gebeten und seine Falschmitteilung durch eine komplett korrigierte Fassung ausgetauscht.

        Der versierte Fachmann verkennt: Nicht er selbst kann sich entschuldigen, sondern allenfalls könnten seine Leser ihm verzeihen, dass er leichtfertig eine fette Ente zur Sensation promovieren wollte.

        Nun fragt Huhn Berta: „Was tun, Ente Herta?“

        „Gackern oder schnattern?“

        Todos somos pecaditos, siempre ha sido así, siempre ha sido así …

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      • Avatar von Helga Dreyer Helga Dreyer sagt:

        Werter Herr Sagorski,

        „anonym“ bedeutet nicht „mir persönlich unbekannt“. Herr Gerstner kommentiert unter einem Namen; selbst wenn Sie diesen für ein Pseudonym halten, wäre das allenfalls pseudonym – aber nicht anonym. Vielleicht zunächst die Begriffe kennenlernen, bevor Sie daraus eine Anrede basteln. Comprende?

        Auch das gönnerhafte „Comprende?“ habe ich verstanden. Schwieriger bleibt die Logik. Sie verbreiten eine Fehlinformation unter eigenem Namen, möchten dafür aber nicht verantwortlich sein, weil jemand anderes sie geliefert hat.
        Comprendo, schuld ist der Absender, niemals derjenige, der ungeprüft den roten Eilmeldungsknopf drückt.

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  4. Avatar von Helga Dreyer Helga Dreyer sagt:

    Liebe Frau König, das sind gleich zwei interessante Mitteilungen aus dem Maschinenraum der Brückengegner.

    Zunächst wird aus einer Ausschusssitzung ohne Beschlussempfehlung flugs die „höchstwahrscheinlich aussichtslose“ Klage. Das Gremium ringt dreieinhalb Stunden mit der Frage, ob dieser kostspielige Klageweg überhaupt fortgesetzt werden sollte.

    Ein fehlendes Votum ist allerdings weder ein juristischer Erfolg noch eine Bestätigung der Klage. Es zeigt zunächst nur, dass selbst im Lüchower Bauausschuss die Gewissheiten zu bröckeln beginnen. Mal schauen, was die „Vollversammlung“ am Montag bringen wird. Sollte der Kreistag entgegen der begründeten Verwaltungsvorlage an einer höchstwahrscheinlich aussichtslosen Klage festhalten beziehungsweise zusätzlich wegen der Ortsumfahrung klagen wollen, wäre die Sache damit noch nicht zwangsläufig erledigt. Die Landrätin müsste prüfen, ob ein solcher Beschluss angesichts der absehbaren Prozesskosten, der Haushaltslage und der zweifelhaften Erfolgsaussichten rechtmäßig und gegebenenfalls kommunalverfassungsrechtlich zu beanstanden ist. Politischer Trotz wird schließlich nicht dadurch zur verantwortungsvollen Haushaltsführung, dass eine Mehrheit dafür stimmt.

    Noch hübscher ist allerdings Ihr zweiter Hinweis. Im politischen Aktivismus muss man laut sein, um wahrgenommen zu werden – besonders wenn die Argumente dünner werden, klappern gehört schließlich zum Handwerk.

    Das Schreiben des BI-Vorsitzenden an den Lüneburger Landrat dient vor allem dem Marketing in eigener Sache. Den Mitgliedern soll signalisiert werden: „Seht her, wir tun etwas für eure Spendengelder und kämpfen an vorderster Front!“ Herr Böhlen muss längst damit rechnen, dass ihm die juristischen Felle davonschwimmen. Bevor die eigene BI in die Defensive gerät und sich mit den zweifelhaften Erfolgsaussichten der Klagen beschäftigen muss, geht ihr Vorsitzender verbal zum Angriff über. Der mit Fristsetzungen und Klageandrohungen aufgerüstete Brief wirkt daher wie ein klassischer Scheinangriff, der mehr Stärke vermitteln soll, als tatsächlich vorhanden ist.

    Die Neu Darchauer BI reist nun also gedanklich nach Bleckede und verlangt dort mit beträchtlichem juristischen Trommelwirbel Einsicht in Vergabevermerke, Bauverträge, Nachträge und Baubesprechungsprotokolle. Widerspruch und Untätigkeitsklage werden vorsorglich gleich mitgeliefert. Das jahrelang gepriesene Bleckeder Vorbild fährt noch nicht, also muss offenbar dringend ein Schuldiger gefunden werden. Die rhetorische Härte des Briefes täuscht dabei über die begrenzte Reichweite des Umweltinformationsrechts hinweg, Vergabevermerke, Vertragsstrafen und sämtliche Baubesprechungsprotokolle werden nicht allein dadurch vollständig zu Umweltinformationen, dass sie eine Fähre betreffen. Viel juristischer Nebel also – und noch keine Handbreit Wasser unter dem Kiel.

    Vor der eigenen Haustür gäbe es reichlich Gelegenheit zur Akteneinsicht. Woher kommen Eigenanteil und laufende Betriebskosten der Neu Darchauer Traumfähre? Gibt es eine verbindliche Förderzusage? Kann die Gemeinde den erforderlichen Kredit überhaupt tragen? Wann könnte ein Bauauftrag für „Tanja III“ realistisch erteilt werden? Wie soll die Querung bis 2028 oder 2029 gesichert werden? Welche Ausbaggerungen wären erforderlich, und weshalb fehlt für dieses Fährkonzept eine aktuelle Umweltprüfung?

    Das eigene Neu Darchauer Projekt besteht bislang aus Finanzierungshoffnungen, offenen Umweltfragen und einem ausgesprochen sportlichen Zeitplan. Für Bleckede prüft man derweil schon einmal fremde Vertragsstrafen, man muss schließlich Prioritäten setzen. Während die BI den Landrat wegen vermeintlicher Versäumnisse bei der Bleckeder Fähre vorführen möchte, verdeckt sie, dass ihr eigenes Konzept – einschließlich der notwendigen, aber umweltrechtlich ungeprüften Ausbaggerungen – ein ökologisches Eigentor sein könnte.

    Böhlens Auskunftsantrag könnte ihm nebenbei eine äußerst unangenehme Erkenntnis liefern. Je länger Bau, Erprobung, Abnahme und Inbetriebnahme einer Niedrigwasserfähre tatsächlich dauern, desto weniger passt die Neu Darchauer Fähre zeitlich noch zwischen die heutige „Tanja“ und die fertige Brücke. Und dann ist da noch die (böse) fünfjährige Bindungsfrist für die NGVFG-geförderte Straßenverbindung. Am Ende könnte die Brücke bereits befahrbar sein, während die neue Traumfähre ihre fünf verpflichtenden Förderjahre noch vollständig vor sich hätte.

    Böhlen wollte dem Landkreis eine Grube graben – nun bleibt abzuwarten, ob darin nicht das eigene Fährkonzept landet.

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    • Avatar von Anne König Anne König sagt:

      Spooky, liebe Frau Dreyer!

      Gerade vor Wahltagen mehren sich aufseiten von Interessengemeinschaften ungenügend durchdachte Anregungen, die den erhofften Beifall längst nicht überall finden.

      Vielen Dank für Ihre wieder wunderbar klar formulierte Antwort.

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    • Avatar von Max Schneiderjahn Max Schneiderjahn sagt:

      Trotz aller Einwände und Mutmaßungen bleibt die Frage berechtigt, warum die Öffentlichkeit vom Lüneburger Landrat nicht zeitnah über die Ursachen und die Gründe der immensen Verspätung bei der technischen Aufrüstung des Bleckeder Fährbetriebs informiert wird.

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    • Avatar von Thomas Böhlen Thomas Böhlen sagt:

      Frau Dreyer,

      Sie widmen meinem Auskunftsersuchen mehr Zeilen, als der Landkreis in acht Monaten für eine Erklärung aufgebracht hat, warum die für Anfang 2026 zugesagte Bleckeder Niedrigwasserfähre bis heute nicht fährt – nur beantwortet Ihre ausführliche Motivforschung genau diese eine Frage nicht.

      Das ist deshalb bemerkenswert, weil Sie an anderer Stelle sehr überzeugend darlegen, wie wichtig eine präzise Darstellung des tatsächlichen Verfahrensstandes ist und wie mühelos sich mit Überschriften, Pressefotos und Symbolik Eindrücke lenken lassen. Genau dagegen hilft ein Antrag auf Zugang zu Umweltinformationen: Er ersetzt Eindrücke durch Akten. Dass Ihnen dazu vor allem einfällt, wer damit welche Wirkung bei welchen Mitgliedern erzielen wolle, verstehe ich als Kompliment, das es vermutlich nicht sein sollte. Und was die Grube betrifft: Ich habe um Akteneinsicht gebeten – wem dabei unwohl wird, der sollte die Frage nicht an mich richten, sondern an die Stelle, die die Unterlagen bislang zurückhält.

      Mit freundlichen Grüßen

      Thomas Böhlen

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  5. Avatar von Anne König Anne König sagt:

    Auch interessant:

    Die Fährverbindung bei Bleckede gehört zur Daseinsvorsorge. Sie ist für die Menschen an beiden Elbufern unverzichtbar.

    Als ein Baustein bei der Umsetzung des interkommunalen Handlungskonzepts für Niedrigwasserfähren sollte dort die neue Hybrid-Niedrigwasserfähre Anfang 2026 in Betrieb gehen. Diese Zusage ist aber bis heute nicht eingelöst. Der Fährbetrieb bleibt erheblich eingeschränkt. Belastbare Angaben zu den Ursachen liegen der Öffentlichkeit nicht vor. Diese Informationslücke schadet der sachlichen Auseinandersetzung in der Region.

    Die Bürgerinitiative „Ja zur Fähre – Nein zur Brücke e. V.“ bittet in einem Brief an Landrat Jens Böther um Auskunft. Namens und im Auftrag des Vorstands beantragte der BI-Vorsitzende Thomas Böhlen am Dienstag, 11. August 2026 den Zugang zu Umweltinformationen sowie Akteneinsicht.

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  6. Avatar von Anne König Anne König sagt:

    Die 26. öffentliche Sitzung des Kreisausschusses für Bauen, Regionale Entwicklung und Wirtschaft hat sich am Mittwoch, 12. August 2026 um 15:00 Uhr im kleinen Saal des Lüchower Gildehauses im Streit um das Regionale Raumordnungsprogramm (RROP) und um die Weiterverfolgung der (höchstwahrscheinlich aussichtslosen) Klage bezüglich der geplante Elbbrücke zwischen Darchau und Neu Darchau NICHT auf eine klare Beschlussempfehlung einigen können. Nach intensiven Beratungen über den Entwurf zur Raumordnung und mögliche Schritte bezüglich eines Rückzugs aus laufenden Klageverfahren blieb das Gremium ohne Votum.

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  7. Avatar von Klaus Bruns Klaus Bruns sagt:

    Solange die Politik nicht das Verursacherprinzip strickt einführt, werden wir immer mehr wünsch dir was erleben. Auf der Strecke bleiben die Vernünftigen, die zuerst fragen, woher das Geld denn nun kommen soll. Ich bin gespannt, wie lange sich noch der unorganisierte Bürger ( Lobby und Parteilose)es sich gefallen lässt. Er darf am Ende ja die Suppe auslöffeln. Es dürfen sich hier jetzt alle freuen, nicht nur auf die überflüssige Brücke, sondern auch über mein verschwinden bei diesem Thema. Das habe ich schon mal geschrieben, stimmt. Es gibt es bestimmt wieder besonders schlaue Bemerkungen. Ich werde sie mir bestimmt nicht mehr antun. Tschüss.

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  8. Avatar von Helga Dreyer Helga Dreyer sagt:

    Nun stellt ab morgen auch die Fähre Bleckede–Neu Bleckede wegen Niedrigwassers den Betrieb ein. Die Anleger können nicht weiter abgesenkt werden. In Neu Darchau fährt die Fähre ohnehin nicht.

    Mein ausdrückliches Bedauern gilt zunächst den Pendlern, die nun sehen müssen, wie sie über die Elbe und wieder nach Hause kommen. Ab Donnerstag kommen die Schüler hinzu. Auch die dürfen dann praktisch erfahren, wie verlässlich eine „bedarfsgerechte Fährverbindung“ sein kann, wenn die Elbe bei der niedersächsischen Landesplanung nicht mitspielt.

    Bedauern verdient außerdem die Umwelt. Die zusätzlichen Kilometer über die nächsten noch erreichbaren Elbquerungen Lauenburg und Dömitz fahren sich schließlich nicht mit politischer Überzeugungskraft, sondern mit Benzin und Diesel. Die dadurch entstehenden zusätzlichen CO₂-Emissionen dürften allerdings irgendwo zwischen Neu Darchau und Hannover aus dem Blickfeld verschwinden.

    Und schließlich gilt mein ganz besonderes Mitgefühl den Betonköpfen in Hannover, die eine feste Elbquerung aus dem Landes-Raumordnungsprogramm streichen und durch eine „bedarfsgerechte Fährverbindung“ ersetzen möchten. Sie haben es in diesen Tagen wirklich am besten: Sie müssen mit den Folgen ihrer Idee nicht über die Elbe.

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    • Avatar von Klaus Bruns Klaus Bruns sagt:

      Frau Dreyer

      Ihre Krokodilstränen in Ehren, In Bleckede gibt es kein Brückenthema , außer von ihrem Verein. Es ist wirklich schlimm, so eine ,,Enklave ,, ohne Hinterland. Alle Arbeitsplätze und Schulen sind ja auf der anderen Seite einer natürlichen Grenze und dort wurde freiwillig hingezogen. Ob es an den günstigen Bodenpreisen liegt? Die Mecklenburg-Vorpommern- Bürger weinen mit Ihnen. Sie geben Ihnen aus Mitleid bestimmt ein paar Arbeitsplätze und Schulplätze ab. Was machen da die Bayern im Winter, wenn sie in den Alpentälern eingeschneit sind? Brücken bauen, oder doch lieber gleich Tunnel? Aber das Wasser wird auch in den Alpen weniger.Die Elbe kann man ja zu betonieren, aber mit den Alpen?

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  9. Avatar von Helga Dreyer Helga Dreyer sagt:

    „Land favorisiert jetzt klar die Fährlösung.“ So lautet eine Überschrift in der heutigen LZ.

    Darunter folgt gleich die nächste Botschaft:

    „Das Ziel ,feste Elbquerung‘ steht nicht mehr im Landesraumordnungsprogramm. Jetzt sind die Brückenbefürworter besorgt.“

    Ach so? Ist das wirklich so?

    Oder handelt es sich vielmehr um den zweiten Entwurf einer LROP-Änderung, gegen den Bürger, Kommunen und Behörden noch bis zum 24. August Einwendungen erheben können?

    Warum wird aus einem laufenden Beteiligungsverfahren sprachlich bereits eine vollendete Tatsache? Zufall? Oder soll beim flüchtigen Leser genau dieser Eindruck entstehen?

    Denn Hand aufs Herz: wie viele Leser beschäftigen sich anschließend noch mit den Feinheiten eines Raumordnungsverfahrens? Und wie viele nehmen einfach mit: „Die Brücke ist ohnehin erledigt.“ Dieser Eindruck wäre politisch doch bei einigen äußerst willkommen.

    Denn dann stellt sich kaum noch jemand weitere Fragen.

    Etwa diese:

    • Warum wird mitten im Kommunalwahlkampf medienwirksam eine Zweckvereinbarung unterschrieben und mit einem optimistischen Pressefoto begleitet?
    • Ist es eigentlich üblich, sich bereits bei der Unterzeichnung einer Vereinbarung fotografieren zu lassen, die zunächst einmal vor allem regelt, wie Finanzierung und wirtschaftliche Risiken verteilt werden?
    • Warum wird ausdrücklich hervorgehoben, dass dem Landkreis Lüchow-Dannenberg keine weiteren Kosten entstehen dürfen, während kaum erläutert wird, welche langfristigen finanziellen Verpflichtungen damit auf die Gemeinde Neu Darchau zukommen und diese allein da wirtschaftliche Risiko trägt?
    • Warum entsteht der Eindruck, die neue Niedrigwasserfähre sei praktisch schon auf dem Weg, obwohl Bürgermeister Reinhard Siebolds gegenüber Andreas Conradt (ElbDorfAktiv) selbst erklärt hat, dass über die Gewährung der Fördermittel noch gar nicht entschieden wurde und damit auch der Bauauftrag noch keineswegs feststeht?
    • Soll dieselbe Querung tatsächlich zunächst mit Landesmitteln für eine Fähre und kurze Zeit später erneut mit Landesmitteln für eine feste Elbquerung finanziert werden? Ich habe bislang jedenfalls keine Rechtsgrundlage gefunden, die eine solche Förderung derselben Querungsfunktion zulassen würde. Vielleicht kann das Ministerium diese ja benennen.
    • Oder soll plötzlich aus einer Fährverbindung öffentlicher Personennahverkehr geworden sein? Auch hierfür ist mir bislang keine tragfähige Rechtsgrundlage begegnet. Über einen entsprechenden Hinweis würde ich mich freuen.
    • Warum wird gleichzeitig der Planfeststellungsbeschluss des Landkreises Lüneburg – das Ergebnis jahrelanger Untersuchungen, Gutachten und eines abgeschlossenen Planfeststellungsverfahrens – in der Begründung des LROP-Entwurfs praktisch ausgeblendet?

    Sind das wirklich alles nur Zufälle?

    Oder erleben wir gerade den Versuch, kurz vor der Kommunalwahl politische Handlungsfähigkeit zu demonstrieren und gleichzeitig den Eindruck zu erzeugen, die Entscheidung zugunsten der Fährlösung sei längst gefallen?

    Vielleicht beantworten die Verantwortlichen diese Fragen überzeugend. Bis dahin bleibt für mich allerdings der Eindruck bestehen, dass derzeit weniger über den tatsächlichen Verfahrensstand informiert wird, als vielmehr versucht wird, ihn durch geschickte Überschriften, Pressebilder und Symbolik in eine bestimmte Richtung zu lenken.

    Offenbar bin ich mit meinem Eindruck auch nicht allein. Inzwischen weist sogar die Gemeinde Neu Darchau auf eine „irreführende Berichterstattung“ der Landeszeitung hin. Das zeigt, wie wichtig eine präzise Darstellung des tatsächlichen Verfahrensstandes ist.

    Wenn bei vielen Lesern genau dieser Eindruck entsteht, dann hat Framing seinen Zweck wohl erfüllt.

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    • Avatar von Klaus Bruns Klaus Bruns sagt:

      Frau Dreyer

      Die Brücke ist ohnehin erledigt, stimmt Einige letzte,,Mohikaner,, wollen es nur nicht wahr haben. Was würden sie denn auch ohne dieses Thema tun? Sie versuchen aus anscheinenden Mangel an anderen wirklich wichtigen Themen, ,,das tote Pferd,, , gleich direkt zum Abdecker zu bringen, um weiterhin den Job der AfD zu übernehmen. Es ist doch eigenartig, warum niemand relevantes für diese überflüssige Brücke seine Geldbörse zücken will und das nach über 30 Jahren trommeln, mit wechselnden Landesregierungen.

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      • Avatar von Helga Dreyer Helga Dreyer sagt:

        Lieber Herr Bruns,
        Ihr „totes Pferd“ erfreut sich erstaunlicher Vitalität: planfestgestellt, vom Kreistag mit großer Mehrheit weiter vorangetrieben und mit laufender Förderplanung.

        Vielleicht warten wir mit dem Abdecker noch ein wenig. Nicht dass am Ende das Pferd über die Elbe läuft und Sie ihm hinterherschmunzeln müssen.

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      • Avatar von Otto Berg Otto Berg sagt:

        Herr Bruns,

        wenn einer hier im Blog, trotz vieler Mäßigungsmahnungen „weiterhin den Job der AfD“ übernimmt, dann sind das Sie!

        Das wie der Sprache ist das Einfallstor. Das was des Sagens und Tuns folgt auf dem Fuße.

        Sie verwenden immer wieder abstoßende Redewendungen mit rassistischen, von Gewalt faszinierten, völlige Vernichtung und professionelle Beseitigung akzentuierenden Unter- und Nebentönen (diesmal: „Einige letzte Mohikaner“, „Die Brücke ist ohnehin erledigt“, „das tote Pferd,, , gleich direkt zum Abdecker bringen“ usw.).

        Die Mahican oder Mohegan sind (oder vielmehr: waren) nordamerikanische Indianerstämme, die vor allem durch den Roman Der letzte Mohikaner von James Fenimore Cooper aus dem Jahr 1826 im literarhistorisch gebildeten Gedächtnis (und nur dort) überlebt haben. Denn schon 1831 stellt der Autor seiner Neuausgabe die Bemerkung voran, fast alle Stämme der Wapanachki, die von den Kolonisatoren Delawaren oder Mohikaner genannt würden, seien jetzt, siebzig Jahre nach der Handlung des Romans, der schon im Titel von ihnen Abschied nahm, verschwunden, also in endlosen Feldzügen „aufgerieben“, massenhaft „gefallen“, ja, ausgelöscht. Eines der häufigsten Worte im Roman ist „blutig“. Mit Der letzte Mohikaner halten wir den grausamen Bericht über eine von Terror und Überlegenheitsdünkel vergiftete „Zivilisation“ in Händen – über ein Schlachthaus. Es steht für das Teuflische im Menschen, Herr Bruns, so wie Ihr „totes Pferd“ für die geschundene Kreatur; Ihr „etwas erledigen“ im Sinne von tilgen oder beseitigen entstammt der Lingua Tertii Imperii; „einen Job übernehmen“ erinnert in der Umgebung Ihrer Floskeln an Mafia-Jargon und „der Abdecker“ steht natürlich nicht nur in Ihrer verrohten Metaphorik für das industrielle Verwerten von Kadaverresten.

        Das alles, die Auslöser dieser Horrorassoziationen, haben Sie in acht Zeilen untergebracht! Ich würde Ihr Vorgehen ekelhaft nennen, wenn ich nicht wüsste, dass Sie immer und überall nur zugeflogene bzw. aufgeschnappte Worthülsen unüberlegt weitertragen.

        Doch diese Gedankenlosigkeit ist gerade das Problem. Darin nisten sich Gewohnheiten und Usancen ein!

        Was ich daher unverantwortlich nenne, ist Ihren fehlenden Sinn, für das, was Sie, als eine der fleißigen Arbeitsbienen der AfD und ähnlicher Produzenten ähnlicher „Gedankenfallen“ damit bewirken. Ihre Adressaten sind ja nicht bloß diejenigen, die in irgendeiner Weise mit Ihrer Meinung, Ihrem Weltbild, nicht konform gehen, also einer imaginierten Norm nicht entsprechen, sondern auch die, die ähnlich wenig denken wie Sie, Herr Bruns, aber dafür ungemein empfänglich für süffige Parolen sind, welche Ihre Leser in ihren ebenso komfortablen wie stupiden Vorurteilen bestätigen.

        Solche gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit aber (die, wenn sie auf Widerspruch trifft, sofort in Wehgeschrei und Opferseligkeit wechselt) motiviert das Denken, Handeln und Reden der politischen Rechten. Dieses abrupte Wechseln zwischen bockiger Weinerlichkeit und starr apodiktischer Besserwisserei entspricht dem repulsiven Weltbild der AfD. In Freund-Feind-Schablonen zu denken, ist grundlegend für die rechte „Strategie“ (dt: für das Affektverhalten von AfD-nahen Meinungsinhabern).

        Sprachlich ausgedrückter Hass und sprachliche Gewalt können gar nicht ernst genug genommen werden, Herr Bruns. Denn: Es besteht ein Zusammenhang zwischen Reden und Denken einerseits sowie physischem Handeln andererseits.

        Und auch an Ihren Schimpf- und Bezichtigungsschwallereien zeigt sich zuletzt immer häufiger zuerst und vor allem sprachlich, dass die AfD eine Gefahr für die Freiheit ist. Der kalkulierte und der (von Ihnen vielleicht gar nicht absichtsvoll) übernommene Sprachgebrauch lässt das prägende Menschenbild ihrer Tonsetzer und ihrer Musikanten, aber auch ihres Publikums erkennen! Alle zusammen negieren sie die in unserem Grundgesetz verbürgte Gleichheit der Menschen, spiegeln Aggression und Gewalttätigkeit in ihrem Denken – und sind zu großen Teilen dem Nationalsozialismus sehr nah.

        Die Sprache der Gewalt mit exterminatorischem Potenzial ist das Waserzeichen in der Sprache der Rechten.

        Dieses monoton menschenfeindliche, aggressive Gebrabbel, das so viel aussagt über das Denken, Wollen und Sollen der Urheber, müsste als wesentliches, zentrales Merkmal in die Argumentation der Demokratinnen und Demokraten (auch im Zusammenhang mit einem Parteiverbot) aufgenommen werden.

        Es geht um den Schutz unserer Freiheit, und damit auch um den Schutz unserer Sprache, Herr Bruns. Versuchen Sie bitte, sich aus den Fesseln dieser üblen Redeweisen wieder zu lösen.

        Das wird bestimmt nicht leicht werden. Die Sucht der bösen Rechthaberei ist die Folge des Drogenkonsums von billigen Einstiegsphrasen und kostspieliger Gewöhnung an grandios simplifizierende Weisheitsillusionen. Aber es gilt für jede*n Einzelne*n, den berauschenden Abnutzungsangeboten der Rechten, ihrem Versuch, Sprache umzudeuten, zu verkehren und umzuwerten und ihr ihre Würde zu nehmen, ein ausdauerndes und ehrliches Bemühen um geistige Klarheit und konzentrierte Wachsamkeit gegenüber gestanzter Unmenschlichkeit im Kleinen wie im Großen entgegenzusetzen!

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      • Avatar von Klaus Bruns Klaus Bruns sagt:

        Otto Berg

        was schreiben sie da für ein wirres zeug? Ich habe Frau Dreyer zitiert. Und was Karl May betrifft, der Lederstrumpf wartet auf sie. Das Wort Mohikaner bezeichnet ursprünglich einen nordamerikanischen Ureinwohner (Indianer) aus dem Stamm der Mahican oder Mohegan. Bekannt ist der Begriff vor allem durch die Redewendung „der letzte Mohikaner“, die scherzhaft einen Menschen oder eine Sache beschreibt, als Letztes von einer großen Gruppe übrig geblieben Historischer Ursprung

        • Der Stamm: Die Mohikaner (Mahican) lebten früher im heutigen US-Bundesstaat New York am Hudson River.
        • Der Name: Ihr Eigenname bedeutet so viel wie „das Volk der anmutigen Gewässer“ oder „die am Wasser leben“.
        • Der Roman: Berühmt wurde der Ausdruck durch das Buch Der letzte Mohikaner (1826) von James Fenimore Cooper. [1, 2, 3]

        Bedeutung der Redewendung

        Aussterbende Art: Es steht oft für den letzten Vertreter einer alten Gewohnheit, einer Idee oder eines fast vergessenen Lebensstils

        Der letzte Mohikaner: Man sagt dies zu einer Person, die als Einzige von einer Gruppe übrig ist (zum Beispiel der letzte verbliebene Mitarbeiter aus einer alten Abteilung).

        Herr Berg, Sie sollten sich mit dummen Anmachen zurück halten. Es steht ihnen nicht. Ich mag übrigens keine humorlosen Menschen. Und was die AfD betrifft, deren Äußerungen interessieren mich nicht. Sie sind mir einfach zu dumm und menschenfeindlich. Haben Sie sich eigentlich schon mal klar gegen die AfD gestellt und Drohbriefe in den eigenen Briefkasten gefunden, so wie ich? Anonym lässt sich gut pupsen, nicht wahr ,,Herr Berg,,! .

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      • Avatar von Helga Dreyer Helga Dreyer sagt:

        Wow, lieber Herr Berg! SIE sind der Beste, welch eine Freude für mich 🙂 Sie zerlegen Klaus Bruns nicht, Sie veranstalten an ihm ein sprachwissenschaftliches Großseminar mit anschließender moralphilosophischer Obduktion. Eine derart gründliche sprachliche Sezierung muss man erst einmal hinbekommen – und nebenbei ist der Blog nun so gut gefüllt, dass Herr Eggeling vermutlich schon nach dem dritten Absatz erschöpft nach Ihrer Telefonnummer verlangt.

        Herr Bruns liefert unterdessen zuverlässig neues Anschauungsmaterial. Von Bleckede über Mecklenburg-Vorpommern bis in die eingeschneiten Alpentäler – eine gedankliche Rundreise, bei der Logik und Ortskenntnis offenbar an verschiedenen Haltestellen ausgestiegen sind. Pendler, Schüler und Betriebe mögen ihre täglichen Umwege künftig bitte als Folge falscher Wohnortwahl begreifen. Die günstigen Bodenpreise sind schließlich selbst schuld.

        Otto Berg schreibt genial, Bruns schreibt Bruns – und Carlo Eggeling lacht bestimmt wieder herzlich. Falls er bis zum Ende gelesen hat.

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    • Avatar von Gastleserin Gastleserin sagt:

      Für den Kauf der neuen Fähre haben der Landkreis Lüchow-Dannenberg, die Samtgemeinde Elbtalaue und die Gemeinde Neu Darchau eine nötige Zweckvereinbarung unterzeichnet“, so die Headline der Pressemitteilung der Landkreisverwaltung. Mitten im Kommunalwahlkampf wird eine positive Botschaft präsentiert. Pressemitteilungen lesen sich ja oft einfacher als Zweckvereinbarungen. Es gibt aber Passagen, die nur stutzig machen können. Nicht wegen der angekündigten Niedrigwasserfähre, denn über Verbesserungen für die Menschen vor Ort wird sich niemand ernsthaft beschweren. Offen bleibt dagegen, wer letztlich die Verantwortung trägt, falls sich die zugrunde gelegten Annahmen als zu optimistisch erweisen. Auffällig ist die Konstruktion dahinter. Das eigentliche Problem ist nicht die Fähre, sondern das Zeitfenster.

      Zwischen Ausschreibung und Indienststellung der Fähre können realistischerweise drei bis vier Jahre liegen – der Vergleich mit dem Neubau der Bleckeder Fähre zeigt schließlich, dass zwischen politischen Beschlüssen und Indienststellung mehrere Jahre vergehen können. Wenn aber gleichzeitig eine fünfjährige Zweckbindung für den Einsatz in Neu Darchau besteht, dann wird daraus eine politische Frage.

      Setzen die Verantwortlichen hier nicht sehenden Auges auf eine Kette von Annahmen, die alle eintreffen müssen, damit dieses Finanzierungskonstrukt überhaupt funktioniert? Treffen mehrere dieser Annahmen nicht zu, kann das erhebliche finanzielle Folgen haben. Hier beginnen doch erst die eigentlichen Fragen. Der 1. Kreisrat Herr Schermuly hat es selbst klargestellt:

      Die Fähre muss wegen der 75-%-Förderung des Landes strengen Bedingungen unterliegen. Die Zweckbindungsfrist beträgt exakt 5 Jahre. Solange muss das Schiff in Neu Darchau eingesetzt sein, um erhaltene Fördermittel nicht zurückzahlen zu müssen. Und schon hier könnte das Ganze mit der Realität kollidieren. In der Politik heißt es, bis zum Ablauf dieser 5 Jahre stehe wegen der Klagen gegen den Planfeststellungsbeschluss die geplante Elbbrücke sowieso noch nicht.

      Doch wenn der Landrat im Kreis Lüneburg für den Brückenbau die sofortige Vollziehung anordnet – und diese Maßnahme hatte er schon angekündigt – würde das bedeuten, das trotz aller Klagen von BUND und der Bürgerinitiative die Brücken-Bagger unaufhaltsam weiter rollen – Baubeginn spätestens 2028, Bauzeit 2 bis 3 Jahre.

      Und schaut man sich das Fährprojekt in Bleckede an, weiß man, wie lange so ein Fähr-Neubau dauern kann. Planung – Europaweite Ausschreibung, extrem knappe Werftkapazitäten, Spezialbau für Niedrigwasser – eine Inbetriebnahme der Fähre in Neu Darchau Ende 2027 / Anfang 2028 – wie durch den Bürgermeister verkündet – erscheint da völlig utopisch!

      Wenn die Fähre erst 2028/2029 kommt, läuft ihre 5-jährige Pflicht-Bindungszeit bis 2033/2034! Zu diesem Zeitpunkt soll die Brücke aber längst fertig sein! Steht die Brücke, stellt die Fähre den Betrieb ein.

      Wer zahlt dann den verbleibenden Millionen-Kredit und die Rückforderung der anteiligen Fördergelder an den Landkreis zurück? Richtig: Die Gemeinde Neu Darchau aus ihrem Kernhaushalt.

      Damit steht und fällt das gesamte Finanzierungskonzept mit einem Zeitfenster von fünf Jahren. Geht diese Zeitrechnung auf, funktioniert das Modell. Entwickelt sich der tatsächliche Ablauf anders, trägt nach der Zweckvereinbarung vor allem die Gemeinde Neu Darchau das wirtschaftliche Risiko.

      Die eigentliche Frage lautet deshalb nicht, ob eine Niedrigwasserfähre sinnvoll sein kann. Die eigentliche Frage lautet, ob es verantwortbar ist, mitten im Kommunalwahlkampf ein Finanzierungskonzept zu präsentieren, das maßgeblich auf einem eng kalkulierten Fünfjahres-Zeitfenster beruht. Darüber werden die Wahlberechtigten am 13. September aus Neu Darchau sicher ebenfalls nachdenken.

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  10. Avatar von Helga Dreyer Helga Dreyer sagt:

    Liebe Frau Sattler,

    Zur ersten Frage genügt tatsächlich ein Blick in die Sitzungsvorlage – dort steht der Plot schon ziemlich vollständig. Zur zweiten (Finanzierung der Fähre) schweigt das Drehbuch bisher beharrlich. Der Subplot mit Unterhaltungswert macht sich aber erst auf. Bleibt die Gemeinde Neu Darchau bei ihrem Klagepunkt zur Ortsumfahrung oder folgt sie dem Landkreis, falls dieser den Rückwärtsgang einlegt? Bürgermeister Siebolds dürfte dann einen Blick darauf werfen müssen, welcher seiner beiden Hüte gerade besser zur Szene passt. 

    Und Herr Dehde? Der hat die Bühne doch bereits mit hörbar knarrenden Dielen verlassen.

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  11. Avatar von Helga Dreyer Helga Dreyer sagt:

    Seit Wochen wird die Elbbrücke von der AfD zum Wahlkampfschlager erklärt. In kurzen Videos und auf Wahlveranstaltungen entsteht der Eindruck, erst diese Partei werde das Projekt endlich verwirklichen, nachdem angeblich alle anderen über Jahrzehnte versagt hätten. Dass die Brücke heute über einen Planfeststellungsbeschluss verfügt und sich längst in einer völlig anderen Phase befindet als noch vor wenigen Jahren, spielt dabei kaum eine Rolle. Im Wahlkampf sind einfache Botschaften nun einmal wirkungsvoller als komplizierte Realitäten.

    Diese Art der politischen Inszenierung führt mich aber noch zu einem anderen Thema – dem Fall Stephan Bothe.

    Der Kreiswahlausschuss hat seine Kandidatur zur Landratswahl nicht zugelassen. Herr Bothe hält diese Entscheidung für rechtswidrig und zieht vor Gericht. Das ist sein gutes Recht. Über seine Zulassung entscheiden jetzt unabhängige Gerichte – und nicht Facebook-Kommentare, Wahlkampfreden oder die Lautstärke der jeweiligen Anhängerschaft.

    So weit, so rechtsstaatlich.

    Inzwischen wird mir aus verschiedenen Richtungen berichtet, AfD-Anhänger wollten Wähler dazu bewegen, Stephan Bothes Namen handschriftlich auf den Stimmzettel zu setzen und ihn symbolisch anzukreuzen. Ob daraus tatsächlich eine organisierte Aktion wird, weiß ich nicht. Das Kalkül soll offenbar sein, möglichst viele Stimmen ungültig werden zu lassen. Die (formulierte) Hoffnung: Der CDU-Kandidat verfehlt dadurch im ersten Wahlgang die absolute Mehrheit, es kommt zu einer Stichwahl, deren Ausgang man sich anschließend gegen den CDU-Kandidaten Steffen Gärtner ausrechnet.

    Falls diese Überlegung tatsächlich verfolgt wird, frage ich mich ernsthaft, welches Demokratieverständnis dahintersteht.

    Seit Tagen behaupten die AfD-Mitglieder und -Anhänger, der Rechtsstaat habe Stephan Bothe Unrecht getan. Gleichzeitig soll ausgerechnet das Wahlverfahren selbst zum taktischen Instrument werden. Ziel wäre dann nicht mehr die Wahl eines zugelassenen Kandidaten, sondern die Beeinflussung des Wahlausgangs durch bewusst ungültige Stimmen.

    Diese Strategie würde einen bemerkenswerten Widerspruch offenbaren. Demokratie bedeutet ja nicht nur, die eigenen Rechte einzufordern. Demokratie bedeutet auch, rechtsstaatliche Verfahren auszuhalten – selbst dann, wenn sie dem eigenen politischen Lager nicht gefallen.

    Gegen Entscheidungen zu klagen ist selbstverständlich legitim. Das ist der richtige Weg. Den Wahlzettel dagegen zum taktischen Spielball zu machen, wäre für mich das genaue Gegenteil dessen, was ständig eingefordert wird, Respekt vor unserem demokratischen Rechtsstaat.

    Bei mir hat sich nicht nur deshalb ein ungutes Gefühl eingenistet. Nicht wegen der Klage, sondern wegen eines Politikverständnisses, das einerseits ständig den Rechtsstaat beschwört und andererseits offenbar bereit ist, demokratische Verfahren nur dann zu akzeptieren, wenn sie zum gewünschten Ergebnis führen.

    Ich habe die AfD nicht von Anfang an abgelehnt. Manche ihrer frühen Anliegen – beispielsweise die Euro-Rettungspolitik – konnte ich nachvollziehen. Was mich heute abstößt, ist nicht ihre Existenz als Partei, sondern ihr Politikstil, der auf Polarisierung, Opfererzählungen und taktische Zuspitzung setzt. Wenn taktische Zuspitzung wichtiger wird als die Anerkennung rechtsstaatlicher Verfahren, endet bei mir jedoch jedes Verständnis.

    Deshalb noch einmal kurz zurück zur Brücke.

    Die AfD versucht, das Projekt symbolisch zu besetzen. Das ist ein bekanntes politisches Muster. Man nimmt ein emotional aufgeladenes Thema, erklärt alle bisherigen Akteure für gescheitert und präsentiert sich als einzige Kraft, die handeln würde.

    Projektstand:

    • 1998: Brücke als Ziel im Landes-Raumordnungsprogramm.
    • 2016: Raumordnungsverfahren abgeschlossen.
    • 2018–2026: Planfeststellungsverfahren mit Gutachten.
    • 18.05.2026: Planfeststellungsbeschluss.
    • 25.06.2026: Kreistagsbeschluss zur weiteren Umsetzung.
    • Heute: Förderantrag, Grunderwerb und Gerichtsverfahren.

    Die Elbbrücke ist längst kein Wahlversprechen mehr, sondern ein genehmigtes Infrastrukturprojekt, das sich in rechtlichen und verwaltungstechnischen Verfahren befindet. Die nächsten Schritte hängen nicht vom Ausgang der Kommunalwahl ab, sondern von Gerichtsverfahren, Förderentscheidungen, Grunderwerb und der weiteren Projektumsetzung. Das Thema nun als Wahlkampfschlager zu präsentieren, vermittelt einen Einfluss, den kommunale Mandatsträger in dieser Phase nur begrenzt haben.

    Parteien dürfen selbstverständlich unterschiedliche Positionen zu einem Infrastrukturprojekt vertreten – auch dann, wenn Planungen bereits weit fortgeschritten sind. Kritikwürdig wird es dort, wo der Eindruck entsteht, eine Partei könne nach der Wahl allein über den Fortgang entscheiden oder bereits erreichte Planungsstände für sich reklamieren, obwohl diese auf jahrelangen Verfahren und Beschlüssen vieler Akteure beruhen.

    Die AfD-Aussage „26 Jahre nichts passiert“ ist mit dem tatsächlichen Projektverlauf nicht vereinbar.

    Welche konkrete rechtliche oder planerische Hürde würde die AfD heute schneller beseitigen können? Der Planfeststellungsbeschluss ist vorhanden. Fördermittel müssen beantragt werden, Grunderwerb abgeschlossen und Gerichtsverfahren abgewartet werden.

    Bleibt also die Frage: Welche dieser Schritte hängt vom Erfolg der AfD bei der Kommunalwahl ab?

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  12. Avatar von Helga Dreyer Helga Dreyer sagt:

    Ich muss jetzt mal ein paar Takte zu diesem vermeintlich „geräuschlosen“ Manöver der Landesregierung loswerden, das hier klammheimlich im Windschatten der Sommerpause durchgezogen werden soll. Wer glaubt, dass das zweite Beteiligungsverfahren zur LROP-Änderung (Auslegung vom 16. Juli bis 24. August 2026) ein ganz normaler, sachlicher Planungsschritt ist, der hat die Rechnung ohne das politische Drehbuch gemacht, das hier im Hintergrund läuft.

    Schauen wir uns das Ganze mal von A bis Z an, denn die handwerkliche Schlampigkeit, mit der das Ministerium (ML) hier agiert, hat System:

    1. Die Vorgeschichte und der ideologische Hebel
    Angefangen hat dieser aktuelle Akt des Trauerspiels bekanntlich mit dem rot-grünen Koalitionsvertrag. Dort wurde vereinbart, die feste Elbquerung gegen ein Fährkonzept zu favorisieren. Unmittelbar nach Bekanntgabe im November 2022 forderte der grüne Fraktionsvorsitzende Detlev Schulz-Hendel den Kreistag Lüneburg öffentlich zum Abbruch der Brückenplanung auf. Das Problem für ihn und Ministerin Miriam Staudte: beide haben jahrelang vergeblich versucht, die Kreistage in Lüneburg und Lüchow-Dannenberg auf kommunaler Ebene von ihrem Brücken-Stopp zu überzeugen. Die demokratischen Mehrheiten vor Ort standen und stehen aber felsenfest zur Brücke. Weil man sich also vor Ort nicht durchsetzen konnte, wurde die Landesplanung nach dem Regierungswechsel kurzerhand als Machtinstrument von oben instrumentalisiert.

    2. Das taktische Timing im Sommerloch
    Warum wird das zweite Beteiligungsverfahren ausgerechnet jetzt bis zum 24. August durchgezogen? Perfektes Timing für ein „Verfahren im Windschatten“: Es ist Sommerpause, die Lokalredaktionen laufen auf Sparflamme, die Bürger und ehrenamtlichen Politiker sind im Urlaub. Schläft die Öffentlichkeit, gibt es keinen großen Aufschrei im aktuellen Kommunalwahlkampf (Wahltermin ist der 13. September 2026). Ein offenes Einknicken oder das Eingestehen von Fehlern vor dem Wahltag wäre für Rot-Grün fatal. Also zieht man es durch, um Handlungsfähigkeit vorzugaukeln.

    3. Die juristische Quittung für das Manöver Man darf gespannt sein, wie Hannover reagiert, wenn der Landkreis Lüneburg seine Stellungnahme einreicht. Die schlampige Begründung, das Totschweigen des Planfeststellungsbeschlusses und das Ausnutzen der Sommerpause werden die Juristen des Landkreises in ihrer Stellungnahme mit Sicherheit als Argument für eine gezielte „Verfahrens- und Beteiligungsbehinderung“ ausschlachten. Man hat das Verfahren so tief gehängt, um keine schlafenden Hunde zu wecken – aber der Landkreis hat die Unterlagen natürlich trotzdem auf dem Schirm.

    4. Das eklatante Totschweigen des Planfeststellungsbeschlusses (PFB) Der absolute Hammer an den Auslegungsunterlagen ist und bleibt nämlich, was nicht drinsteht: Der Planfeststellungsbeschluss zur Brücke des Landkreises Lüneburg vom Mai 2026 wird in der Begründung des ML schlichtweg totgeschwiegen. Da liegt fertiges Baurecht auf dem Tisch, das diverse Gutachten (FFH-, Umwelt-, Verkehrs- usw.) beinhaltet, aber das Ministerium blendet diese komplett aus. Eine echte, ausgewogene Abwägung zur Brücke sucht man in den Dokumenten vergeblich. Warum? Weil das ML bei einer ehrlichen Abwägung zugeben müsste, dass eine Fähre – egal wie modern – eine feste Brücke bei Hoch-, Niedrigwasser oder Eisgang niemals gleichwertig ersetzen kann. Das Totschweigen ist ein juristischer Offenbarungseid und liefert einen klassischen Abwägungsfehler nach § 7 Abs. 2 ROG.

    5. Der große Bluff: Die geplante Ausstiegsstrategie für den Winter Weil die Strategen im Ministerium intern ganz genau wissen, dass diese schlampige LROP-Änderung vor dem Oberverwaltungsgericht (OVG) wegen des massiven Abwägungsausfalls niemals dauerhaft Bestand haben wird, halte ich es für möglich, dass das LROP in dieser Sache am Ende überhaupt nicht final geändert wird!

    Sobald die Kommunalwahl vorbei ist und der Landkreis Lüneburg dem ML die juristisch wasserdichten Einwendungen um die Ohren haut, spricht so einiges dafür, dass die Strategen in Hannover die Reißleine ziehen werden. Man wird die Flucht nach vorne antreten, sich die Hände in Unschuld waschen und – sobald die Kommunalwahl im September gelaufen ist – wird man im Herbst/Winter erklären:

    „Wir haben die Einwendungen der Bürger und Kommunen intensiv geprüft und nehmen Abstand von der Änderung. Das Verfahren zeigt, wie lebendig unsere Demokratie ist.“

    Das Gesicht ist gewahrt, der Wahlkampf vorbei, das Desaster vor dem OVG abgewendet. Vielleicht ist das alles nur ein Sommernachtstraum. Vielleicht aber auch eine ziemlich sorgfältig inszenierte politische Vorstellung.

    If we shadows have offended, think but this, and all is mended: that you have but slumbered here while these visions did appear. (Shakespeare: Ein Sommernachtstraum – Epilog, Akt 5, Szene 1)

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    • Avatar von Gunther Bardenhagen Gunther Bardenhagen sagt:

      Liebe Frau Dreyer,

      aber, was soll dann das Spiel im Spiel? Der Epilog des Puck aus William Shakespeares Komödie „A Midsummer Night’s Dream“, die am meisten gespielte Komödie Shakespeares, entstand zwischen 1595 und 1596, und wurde vermutlich bei einer adeligen Hochzeit am Hof in Anwesenheit von Königin Elizabeth I. uraufgeführt.

      Der Kobold, auch Robin Goodfellow (dt.: Detlev Hood, der gute Kerl von nebenan) genannt, ist der geflügelte Lakai von Elfenkönig Oberon (dt.: Olaf Obenauf). Er holt im Auftrag seines Herrn die Blume, die von einem Pfeil des Liebesgottes Cupido (dt.: Fördermittel-Amor) getroffen wurde. Ihr Nektar bewirkt einen Zauber: Auf die Augen eines Schlafenden geträufelt, verliebt sich dieser in jede lebende Kreatur, die er nach dem Erwachen zuerst erblickt. Puck treibt Schabernack mit dem Blumensaft, stiftet ein Durcheinander zwischen Liebespaaren und wendet sich am Schluss des Stücks, um Nachsicht und Beifall bittend, ans Publikum.

      Aber Ihr Zitat ist unvollständig. Der anschließende Vers lautet:

      And this weak and idle theme, No more yielding but a dream, Gentles, do not reprehend: If you pardon, we will mend.

      Puck und seine Schauspielgefährten wollen „heilen“, „wiederherstellen“ oder sogar „verbessern“.

      Up Plattdüütsch:

      Wenn uns Stück Jo bröch in Woot, stellt Jo vör, un allns warrt goot, dat Ji jüst in’n Slaap hebbt legen, as uns Spill hett faat Jo kregen. Weer doch nix as blots Spijöök, de in’n Droom keem op Besöök. Klaagt nich an, wat wi hebbt daan, anner Mol schall’t beter gahn, denn kriegt Ji ’n starker Stück, anners gifft’t dat Geld torüch. 

      Was also sollte der Zweck der rotgrün schimmernden Hannoveraner Regierungsveranstaltung sein, wenn nach den Wahlen das Brückenziel im LROP stehen bleibt und die feste Elbquerung gebaut und vom Land, wie hundert Male zugesagt, gefördert wird? Wozu dann der narkotisierende Aufwand des Sommertheaters, des betäubenden (und ganz gewiss nicht kostengünstig in Szene zu setzende) Täuschungsmanöver?

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      • Avatar von Helga Dreyer Helga Dreyer sagt:

        Lieber Herr Bardenhagen,

        vielen Dank – und auch Herrn Bruns danke ich unfreiwillig für die Steilvorlage. Er wirft mir wieder einmal „Verschwörungstheorien“ vor. Dabei habe ich ausdrücklich von einer Vermutung gesprochen. Zwischen einer Vermutung, die sich aus einer auffälligen Chronologie speist, und einer Verschwörungstheorie besteht doch ein erheblicher Unterschied.

        Wenn ich Sie richtig verstehe, fragen Sie nicht nach der juristischen Tragfähigkeit meiner Vermutung, sondern nach ihrem politischen Nutzen. Meine Überlegung zielt eigentlich weniger auf einen geheimen Plan als auf die zeitliche Abfolge der Ereignisse. Denn die Chronologie ist tatsächlich auffällig:

        24.09.2018: Der Landkreis Lüneburg eröffnet das Planfeststellungsverfahren auf Grundlage des damals geltenden LROP-Ziels „feste Elbquerung“. Die Grünen (mit Detlev Schulz-Hendel) im Kreistag stimmen dagegen. Herbst 2022: Regierungswechsel in Hannover . Im Koalitionsvertrag erscheint der Satz zugunsten eines Fährkonzepts. Unmittelbar danach: Herr Schulz-Hendel erklärt öffentlich, der Landkreis müsse nun die Reißleine ziehen und die Brückenplanung aufgeben. Das richtete sich nicht an ein Gericht und nicht an die Planfeststellungsbehörde, sondern an den Kreistag Lüneburg. Der Kreistag zieht die Reißleine nicht. Das Verfahren läuft weiter. August 2023: Erst dann kündigt das Ministerium an, das LROP ändern zu wollen. Bis zur Rechtskraft einer Änderungsverordnung gilt jedoch unverändert das Brückenziel. 2024/2025: Petition, Podiumsdiskussionen, Entwurf der LROP-Änderung, Änderung der Verordnung über die Untersagungsmöglichkeit des Vorhabens.

        Die neue Verordnung verschiebt den frühestmöglichen Zeitpunkt einer Untersagung der weiteren Brücken-Planung von der bloßen Absichtserklärung der LROP-Änderung (hier: August 2023) auf den Beginn des zweiten Beteiligungsverfahrens (hier: 7.7.2026). Diese Möglichkeit der Untersagung nach der Absichtserklärung wurde jedoch nicht genutzt, obwohl sie – jedenfalls zeitweise – bestanden hätte. Vielleicht auch deshalb, um einem Rechtsstreit mit der zwangsläufigen Inzidentprüfung der LROP-Zieländerung aus dem Weg zu gehen.

        Derselbe Fallstrick hätte sich ergeben, wenn das zweite Beteiligungsverfahren noch vor Erlass des Planfeststellungsbeschlusses eröffnet und anschließend konsequenterweise eine Untersagungsverfügung durch die Landesregierung erlassen worden wäre.

        Und ich spinne jetzt einfach mal weiter: Sollte das zuständige Landwirtschaftsministerium an der vorgesehenen Zieländerung des LROP festhalten, muss die Änderungsverordnung zunächst den unabhängigen Gesetzgebungs- und Beratungsdienst des Niedersächsischen Landtages passieren. Möglicherweise stellt sich bereits dort die Frage, ob der Entwurf in dieser Form überhaupt weiterverfolgt werden sollte. Eine solche Entwicklung (oder soll ich sagen: Blamage) dürfte weder den Grünen noch der SPD besonders willkommen sein.

        Vielleicht bestand – und besteht – das eigentliche Ziel bis zuletzt darin, den Kreistag zu einem freiwilligen Rückzug zu bewegen. Zur Unterstützung (nennt sich auch Drohkulisse) mussten auch andere Instrumente bemüht werden – beispielsweise die LROP-Ziel-Änderung mit ihren förderrechtlichen Folgen, also der Konsequenz, dass Vorhaben, die gegen dieses Ziel der Landesplanung gerichtet sind, nicht mit Landesfördermittel ausgestattet werden dürfen; da würde dann schon der Ablehnungsbescheid der Behörde (NLSTBV) reichen, der Landtag würde dann nicht mehr befragt werden – (Herr Bruns – bitte die authentische Aussage hierzu beachten, das ist keine Verschwörungstheorie!)

        Aber auch die öffentlichen Zusicherungen, beide Varianten der Elbquerung (Brücke oder Fähre) könnten ohnehin nach dem NGVFG gefördert werden – so wie Sie, lieber Herr Bardenhagen, es auch anmerkten – sind dann obsolet. Bleibt also Ihre berechtigte Frage, welchen Zweck das alles haben sollte, wenn am Ende die Brücke doch gebaut und gefördert wird?

        Meine unerhebliche Meinung, die niemand mit mir teilen muss: Sollte sich herausstellen, dass die vorgesehene LROP-Änderung auch auf der Grundlage des inzwischen vorliegenden Planfeststellungsbeschlusses zur Brücke rechtlich kaum Bestand haben kann, stünde die Landesregierung vor einem Dilemma. Ein Festhalten an der Zieländerung könnte schon am GBD, spätestens aber in einem gerichtlichen Verfahren, das mit Sicherheit durch den Landkreis Lüneburg angestrengt werden würde, scheitern. Ein Rückzug noch vor der Kommunalwahl käme dagegen einem politischen Eingeständnis gleich.

        Meine Vermutung lautet deshalb, dass sich erst nach der Kommunalwahl ein gesichtswahrender Ausstieg anbieten könnte. Man könnte erklären, die zahlreichen Stellungnahmen von Bürgern und Kommunen hätten gezeigt, dass die Zieländerung noch einmal überdacht werden müsse. Nach außen wäre das gelebte Bürgerbeteiligung, tatsächlich aber zugleich ein eleganter Ausweg aus einem rechtlich schwierigen Verfahren. Der Koalitionsfrieden bliebe bis zur Wahl gewahrt, das politische Versprechen aus dem Koalitionsvertrag bzw. dem Wahlkampf wäre sichtbar verfolgt worden, ohne unmittelbar vor dem Wahltag ein Scheitern eingestehen zu müssen.

        Ob ich damit richtig liege, weiß ich selbstverständlich nicht. Sollte Hannover den eingeschlagenen Weg konsequent bis zum Ende gehen, werde ich meine Vermutung als solche abhaken. Bis dahin bleibt das Stück für mich unvollendet und lässt Raum für das, was wir beide mögen, denn wir können weiter über den letzten Akt nachdenken. Der Vorhang ist noch nicht gefallen – und Puck hat uns schließlich selbst davor gewarnt, den Schluss zu früh zu verraten. Sollte sich am Ende herausstellen, dass alles ganz anders war, werde ich Puck gerne beim Wort nehmen: „If you pardon, we will mend.“

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  13. Mit AfD-Argumenten für die Brücke.

    Am 16. Juli 2026 veröffentlichte um 7.40 Uhr Marko Puls, Polizist, stellvertretender Bürgermeister, Brückenbefürworter, CDU Mitglied und ehemaliger Vorsitzender des Förderverein Brücken bauen e.V. und jetzt Beisitzer des Vereins, folgenden bemerkenswerten (intelligenten?) Satz auf seinem Facebook-Account. Zitat: Was brauchen wir also: die Brücke. Ohne langwierige weitere Planungen und Klageverfahren, wie die Gemeinde Neu Darchau, der Landkreis Lüchow-Dannenberg und die BI „Ja zur Fähre, nein zum Verstand“ zusammen mit den Umweltterroristen des BUND es wollen. Ich traute meinen Augen nicht und musste es zweimal lesen. Ein verbeamteter Polizist nennt die Umweltorganisation BUND (Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland) „Umweltterroristen“. Zum Mitschreiben, der BUND ist eine anerkannte, legal agierende Umwelt- und Naturschutzorganisation und keine Rote Armee Fraktion (RAF), die für die Umwelt bombt und mordet. Vorweg nennt Herr Puls die Gemeinde Neu Darchau, den Landkreis Lüchow-Dannenberg und die Bürgerinitiative „Ja zur Fähre – Nein zur Brücke“. Rein sprachlich werden nicht alle Genannten als „Umweltterroristen“ bezeichnet. Doch durch ihre Aneinanderreihung werden sie diffamiert, geschmäht und beleidigt. Das ist nichts anderes als üble Nachrede. Hängen bleibt der Begriff „Umweltterroristen“. Entscheidend ist hier nämlich der Gesamtkontext. Es ist eine pauschale Herabsetzung aller Brückengegner und Umweltaktivisten die sich gegen eine Brücke in Darchau – Neu Darchau positionieren. Als verbeamtetes Mitglied der Gesellschaft sollte man schon wissen, dass solche Äusserungen gegen das Mäßigungsgebot des Beamtenstatusgesetzes (BeamtStG) verstößt. Das interessiert Herrn Puls scheinbar nicht. Getreu dem Mott: Was mein CDU Kanzler in der großen Politik verbreiten kann, kann ich auf Kreisebene schon lange. Getreu dem Motto: Verbreite Lügen solange, bis sie jeder glaubt, agiert hier ein Dorfpolitiker genau so dümmlich und berechnend wie die rechtsextreme AfD. Irgendjemand wird es schon glauben. Erstmal ordentlich einen raushauen, dann hinterher alles relativieren um dann noch „Das wird man ja wohl noch sagen dürfen!, nachzuschieben. Was würden die feigen, anonymen Rabulisten dieses Blogs und die fabulierenden VielschreiberInnen und ihre CDU Freunde aufschreien, wenn ich sie als „Brückenterroristen“ bezeichnen würde. Schönen Tag noch.

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    • Avatar von Helga Dreyer Helga Dreyer sagt:

      Unglaubwürdig wird die Empörung schon dadurch, dass Herr Sagorski selbst mit persönlichen Herabsetzungen arbeitet. 

      Begriffe wie „dümmlich“, Vergleiche mit der AfD, die Unterstellung bewusster Lügen sowie die Bezeichnung anderer als „feige“ oder „Rabulisten“ sind keine sachliche Auseinandersetzung.

      Und ausgerechnet jemand, der seit Jahren eine nachweislich falsche Behauptung (= Lüge) als politisches Kampfmittel einsetzt, sollte mit Vorwürfen über Lügen und Propaganda eigentlich besonders zurückhaltend sein! 

      Das hat schließlich eine besondere Ironie. Denn kaum jemand hat die Lüge von den angeblich „88,5 bis 89 Prozent sind gegen die Brücke“ so hartnäckig verbreitet wie der ehemalige Bildredakteur beim Spiegel Sagorski – zuletzt in der Einwohnerfragestunde der Kreistagssitzung am 29. Juni in Lüchow mit dieser Aussage:

      „Wird der KT Sorge dafür tragen, dass die Einwohnerbefragung in Neu Darchau beachtet wird? – 89 Prozent wollen keine Brücke!“

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      • Avatar von Klaus Bruns Klaus Bruns sagt:

        Helga Dreyer
         aber frau dreyer, mit herabsetzungen arbeiten sie hier doch ständig. und mit verschwörungstheorien auch. was ist mit herrn puls? sind seine ,,terroristen,,in den eigenen äußerungen außen vor?

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      • Avatar von Heini Binse Heini Binse sagt:

        Müssen Sie wirklich ALLES, was allein Sie betrifft oder nur von Ihnen kommt, so auffassen oder hinstellen, als gäbe es noch jemanden, der so viele sinnleere Pauschalisierungen absondert, wie Sie, Klaus Bruns?

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      • Avatar von Jan Jan sagt:

        So oder ähnlich wird die Elbbrücke aussehen, schmunzeln:

        Ob sich dann noch Wasser oder nur Motocross-Enduros, Ameisen und Staub unter ihr bewegen, bleibt abzuwarten.

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    • Avatar von Rita Schönekraut Rita Schönekraut sagt:

      Die von dir angezeigte Entgleisung des Marko Puls ist widerlich, Gerald! Sie zeugt von exhibitionistischer Dummheit und von einem Übermaß an ungezügelter schlechter Laune.

      Aber rechtfertigt diese abstoßende Tirade eines Einzelnen, deine erneut missvergnügt pauschalisierende Grobheit gegen alle Brückenfreunde und insbesondere gegenüber ihrer verdienstvollsten, immer um Aufklärung, Klarheit und Akkuratesse bemühten Vertreterin, die Hans-Herbert Jenckel, ihr hartnäckiger, aber im Unterschied zu dir, Gerald, nicht bramarbasierend lamentierender, sondern stets gut informiert argumentierender Antipode, sicher nicht ohne Grund „die Beste“ nennt?

      „Zur Sache Schätzchen“, höre ich selbst Verschwörungsgläubige Blog.jj-Liebhaber wie Uschi Glas, Armin Plöger und Roger Waters rufen.

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    • Avatar von Marko Puls Marko Puls sagt:

      Guten Tag Herr Sagorski,
      ich antworte Ihnen hier direkt unter meinem eigenen Namen. Ihre künstliche Empörung über meinen privaten Facebook-Post ist ein durchschaubares Manöver, um von den eigentlichen Inhalten abzulenken.
      Ihre Vorwürfe bezüglich des Beamtengesetzes und des Mäßigungsgebots sollen mich offenbar mundtot machen. Auch als Polizeibeamter verliere ich im privaten Raum und auf meinen eigenen Social-Media-Kanälen weder meine Grundrechte noch mein Recht auf eine pointierte politische Meinung. Das Mäßigungsgebot verbietet Beamten nicht die Teilnahme am harten politischen Diskurs. Sie versuchen, mich wegen meines Berufsstandes öffentlich anzuschwärzen und an den Pranger zu stellen. Das offenbart ein sehr eigentümliches Verständnis von Meinungsfreiheit.
      Ihre moralische Rüge bricht vor allem an Ihrer eigenen, massiven Doppelmoral zusammen. Sie beklagen eine pauschale Herabsetzung, greifen aber im selben Atemzug tief in die Kiste der persönlichen Diffamierung. Sie beschimpfen andere Kommentatoren hier im Blog als „feige, anonyme Rabulisten“ oder dichten mir „dümmliches und berechnendes“ Verhalten an. Sie teilen extrem stark aus, fordern aber für sich und Ihre Freunde eine Sonderbehandlung.
      Diese Doppelmoral gipfelt in Ihren eigenen, bewussten Lügen. Sie bezichtigen mich der Unwahrheit, agieren aber selbst als ungenierter Lügner. 
      Ich war bei der Kreistagssitzung am 29. Juni in Lüchow selbst als Augenzeuge im Saal, als Sie Ihre altbekannte Falschbehauptung wieder einmal öffentlich an den Mann gebracht haben. Ihre Behauptung in der Einwohnerfragestunde, dass 89 Prozent der Bürger keine Brücke wollen, ist eine dreiste und bewusste Lüge. Sie verdrehten die historische Abstimmungsfrage zur innerörtlichen Trassenführung aus dem Jahr 2021 böswillig in ein generelles Brücken-Nein. Sie verbreiten diese Falschinformationen seit Jahren mit voller Absicht als politisches Mittel und stehen nun selbst als überführter Lügner da.
      Zum BUND und dem Begriff, an dem Sie sich abarbeiten: Man muss die Zuspitzung im politischen Meinungskampf nicht lieben, aber die Realität gehört auf den Tisch. Der BUND ist in dieser Brückensache kein neutraler Naturschutzverein mehr. Diese Organisation agiert als knallharter politischer Akteur und Bremser. Die Führung des BUND nutzt den Rechtsweg, um ein über Jahrzehnte demokratisch legitimiertes, fertig abgewogenes Infrastrukturprojekt im letzten Moment mit einer Klagewelle komplett lahmzulegen. Damit verlässt der Verein den rein fachlichen Pfad.
      Diese Blockadepolitik richtet sich fundamental gegen die Infrastruktur und die Lebensbedingungen der Menschen links und rechts der Elbe. Ein solcher rücksichtsloser Eingriff in die Entwicklung einer ganzen Region steht nicht unter Denkmalschutz. Die Verantwortlichen müssen sich im politischen Schlagabtausch harte, polemische Kritik und deutliche Worte gefallen lassen – auch von mir, und auch als Polizist.
      Marko Puls

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      • Avatar von Otto Berg Otto Berg sagt:

        Werter Herr Puls,

        ich denke, es wäre angebracht, verbal etwas abzurüsten.

        Ausrufe, Bezichtigungen und gegenseitige Zuschreibungen wie »dreiste und bewusste Lüge«, »künstliche Empörung«, »mundtot machen«, »Grundrechte verlieren«, »öffentlich anschwärzen«, »perfide Manöver«, »an den Pranger stellen«, »massive Doppelmoral«, »dümmliches und berechnendes Verhalten«, »pauschale Herabsetzung« und »persönliche Diffamierung« sind Sprachhandlungen, die schlimme Folgen haben können; in der Nähe, weil sie das Verhältnis zwischen Nachbarn vergiften, aber auch in der Ferne, weil sie weiter wirken und möglicherweise andere zur Nachahmung anstiften (s. u. (C), meinen letzten Punkt).

        (A) ➽ Ja, wenn Herr Sagorski Herrn Dehde nachplappert (»Mehr als 85 Prozent der Menschen haben sich gegen die Planungen des Landkreises Lüneburg ausgesprochen.«), dann entspricht das nicht der Wahrheit.

        Begründung in zwei Schritten:

        1. Eine Einwohnerbefragung in Neu Darchau (Landkreis Lüchow-Dannenberg) durfte, darf, und kann gemäß niedersächsischem Verfassungsgesetz niemals über Vorhaben eines anderen Landkreises (hier Lüneburg) befinden.
        2. Die Formulierung auf dem Stimmzettel der (rechtsunverbindlichen) Einwohner*innenbefragung gemäß § 35 NKomVG, die am 18. April 2021 in der Zeit von 08.00 Uhr bis 18.00 Uhr im Göpelhaus in Neu Darchau (Wahllokal) stattgefunden hat, berücksichtigt das. Sie findet sich hier.

        Wahr ist, dass das Ergebnis der Einwohnerbefragung in Neu Darchau vom 18. April 2021 Auskunft darüber gibt, dass (bei einer Beteiligung von 46,93 Prozent der Berechtigten) 88,46 Prozent der Votierenden »keine Brückenanbindung (Straßenführung) durch den Ort« wünschen. D. h. 88,46 Prozent von weniger als der Hälfte der Stimmberechtigten (= 41,5 Prozent, also keineswegs »die« Neu Darchauer) möchten keine STRASSENFÜHRUNG zur Brücke durch den Ort. Von »Planungen des Landkreises Lüneburg« war dort nicht die Rede – und konnte es auch gar nicht sein! Wir leben in einem Rechtsstaat und – glücklicherweise – NICHT in einem Staat, in dem der Recht bekommt, der am lautesten schreit oder Textzeilen der Rockgruppe Pink Floyd in Erinnerung ruft, um den eigenen Starrsinn zu rechtfertigen. Im Januar 2009 hat der damalige Bürgermeister von Neu Darchau als (gewählter und von der ebenfalls gewählten Vertretung mehrheitlich beauftragter Repräsentant »seiner« (?) Gemeinde als) einer der vier Vertragspartner die – bis heute rechtsgültige – sog. »Brückenvereinbarung« unterzeichnet, in welcher es heißt: §1 »Die Grenze zwischen Brückenbauwerk und Ortsumfahrung ist der linkselbische Punkt, ab dem die über die Elbe geführte Straße NICHT aufgeständert ist, sondern auf dem Boden oder einem Damm verläuft.« Wo wird der Punkt sein, ab dem die über die Elbe geführte Straße nicht mehr aufgeständert ist, Herr Puls? M. E. auf einer Linie zwischen Katemin und Neu Darchau. Und darüber, dass der Landkreis Lüneburg seiner Verpflichtung, »die Elbbrücke nicht ohne Ortsumfahrung zu planen, auszuschreiben und zu bauen«, nicht sollte nachkommen wollen, gab es mit dem Resultat der Befragung vom April 2021 keine neuen Erkenntnisse!

        (B) ➽ Die Mitglieder der Umweltorganisation BUND (Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland e. V.) als Terroristen zu bezeichnen, ganz gleich, ob als Privatperson oder als öffentlicher Repräsentant, ist kaum zu entschuldigen, aber auf keinen Fall durch Ihren Hinweis, andere würden sich auch in Ton und Wortwahl vergreifen, und schon gar nicht durch Ihre affektverzerrte Klage, der BUND sei …

        … in dieser Brückensache kein neutraler Naturschutzverein mehr. Diese Organisation agiert als knallharter politischer Akteur und Bremser. Die Führung des BUND nutzt den Rechtsweg, um ein über Jahrzehnte demokratisch legitimiertes, fertig abgewogenes Infrastrukturprojekt im letzten Moment mit einer Klagewelle komplett lahmzulegen. Damit verlässt der Verein den rein fachlichen Pfad.

        Wikipedia-Wissen: Der BUND ist mit rund 519.700 (Stand: 2024) Mitgliedern einer der großen Umweltverbände Deutschlands. Er ist als Umwelt- und Naturschutzverband staatlich anerkannt und muss daher bei Eingriffen in den Naturhaushalt angehört werden. Er ist qualifiziert, Musterfeststellungsklagen oder Abhilfeklagen durchzuführen, und verfügt aus dem Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz über ein Verbandsklagerecht.

        Und Sie, Herr Puls, indem Sie über Motive spekulieren, wollen allen Ernstes – wüst schimpfend – das Beschreiten des offen daliegenden Rechtsweges infrage stellen, wenn doch auch die juristische Klärung des Naturschutzes gerade die Aufgabe und der Zweck dieses staatlich anerkannten Vereins ist? Das Recht auf Rechtsschutz gegen Akte der öffentlichen Gewalt ist in Art. 19 Abs. 4 GG verankert. Fragen Sie bitte Frau Dreyer oder Herrn Böther wie die als Betroffene in ähnlicher Lage wohl vorzugehen raten würden?

        (C) ➽ Ich komme auf meine Ankündigung am Ende meiner ersten längeren Passage von oben zurück und zitiere die zwei einleitenden Absätze aus einem ebenso ausführlichen wie erschütternden Artikel bei faz.net, dem Online-Portal der Frankfurter Allgemeinen Zeitung von heute, 5. August 2026 um 13:00 Uhr, der begreiflich macht, was das »vorbildgebende« Reden und Verhalten von Erwachsenen bewirken kann. Die Überschrift lautet: Vom »braunen Kinderzimmer« ins Gefängnis:

        Im Prozess gegen Mitglieder der Terrorgruppe [!] »Letzte Verteidigungswelle« (L.V.W.) hat das Hanseatische Oberlandesgericht Hamburg Haftstrafen von bis zu fünf Jahren gegen die teils minderjährigen Angeklagten verhängt. Die acht beschuldigten Jugendlichen wurden unter anderem wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung und versuchten Mordes verurteilt: Sie hatten Menschen aufgelauert und sie verprügelt, ein Kulturhaus in Brand gesteckt und einen Anschlag auf eine Asylbewerberunterkunft geplant.

        Laut der Vorsitzenden Richterin stellten die Taten den Versuch dar, »Chaos herbeizuführen«. Sieben der Jugendlichen erhielten Haftstrafen von zwei Jahren und vier Monaten bis hin zu fünf Jahren. Ein Angeklagter bekam eine Bewährungsstrafe von eineinhalb Jahren. Drei Angeklagte wurden zudem wegen Rädelsführerschaft verurteilt.

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      • Avatar von Klaus Bruns Klaus Bruns sagt:

        Hallo Herr Puls, ich würde ihnen ja gern als Terrorist antworten, aber ich bin ja keiner. Was machen wir da? Der BUND hat meine völlige Sympathie. Übrigens, der Rechtsweg ist für alle offen und nicht nur für Lobbyisten, wie Sie einer sind.

        Die Verantwortlichen müssen sich im politischen Schlagabtausch harte, polemische Kritik und deutliche Worte gefallen lassen – auch von mir, und auch als Polizist.

        stimmt, in der Polizei gibt es ja AfD Mitglieder.

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      • Hallo, Herr Bruns,

        bei Ihrer Frequenz von Leserzuschriften fällt es mir zwar auch diesmal super leicht zu erkennen, dass Sie wieder gar nichts Sinnvolles zu antworten wissen, aber angesichts Ihrer Antwort sehr schwer zu glauben, Sie würden deshalb darauf verzichtet haben, diese zu senden. Totzdem will ich Ihnen einen Lifehack verraten.

        In der Fernsehserie „Die Nanny“, Staffel 3, Abschlussfolge Nr. 27, Titel „Pariser Nachtleben“ (A Pup In Paris), deutsche TV-Premiere am Sonnabend, 24. Mai 1997 auf RTL, gibt es diese eine Szene, in der Frans Mutter Sylvia Fine (gespielt von Renee Taylor), in einem Restaurant auf der Avenue des Champs-Élysées mit dem Kellner kommunizieren will. Da sie kein Französisch spricht, nutzt sie zum Austausch ausschließlich den Text des Kinderliedes „Frère Jacques“: Mit „Frère Jacques“ ruft sie den Kellner, mit „Ding-ding-dong“ fordert sie einen neuen Kaffee und so weiter. In der Episode klappte das sehr gut, und als Kind fand ich es auch ausgesprochen lustig, war mir allerdings sicher, dass das in der Realität nie funktionieren würde – bis es mir selbst gelang. Das kam so: Im sports & friends wartete ein junger Mann am Tresen vergeblich auf einen Trainer. Vergeblich, weil er die im Tresen eingelassene Klingel nicht betätigt hatte. Nun hatte ich ihn während des Trainings Französisch sprechen hören, sprach allerdings selbst keines. Da ich aber der Einzige war, der sein vergebliches Warten bemerkte, ging ich schließlich hin, zeigte auf die Klingel und sagte „Sonnez les matines! Sonnez les matines!“ Er verstand sofort und klingelte ausgiebig. Kurz darauf erschien der Trainer und ließ ihn hinaus. Da soll noch mal einer sagen, Fernsehen würde im Leben nicht helfen.

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  14. Avatar von Helga Dreyer Helga Dreyer sagt:

    Eine Frage beschäftigt mich, seitdem mich die Information über den Termin einer außerordentlichen Kreistagssitzung am 17. August erreichte.

    Der Kreistag Lüchow-Dannenberg hatte am 29. Juni bereits beschlossen, die fristwahrend erhobene Klage gegen den Planfeststellungsbeschluss zur Brücke nach fachanwaltlicher Prüfung auf Erfolgsaussicht weiter zu verfolgen und – ebenso nur bei entsprechender Erfolgsaussicht – auch gegen die Brückenvereinbarung vorzugehen. Mit diesem Beschluss war der Verwaltung grundsätzlich der Weg eröffnet, die nächsten rechtlichen Schritte einzuleiten. Ein weiterer Kreistagsbeschluss schien dafür zunächst nicht erforderlich.

    Umso interessanter ist die Einberufung eines außerordentlichen Kreistags mitten in der Sommerpause, obwohl der nächste reguläre Sitzungstermin erst Anfang Oktober vorgesehen war. Was ist in der Zwischenzeit geschehen? Weshalb wird der Kreistag erneut befasst? Welche neuen Erkenntnisse liegen inzwischen vor? Oder geht es am Ende gar nicht um diese Sache?

    Antworten darauf gibt es spätestens am 17. August. Bis dahin bleibt nur die Feststellung, dass allein die Einberufung dieses Sonderkreistags bereits Fragen aufwirft. Ich bin schon sehr gespannt.

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    • Avatar von Andrea Sattler Andrea Sattler sagt:

      Ihre Andeutungen machen mich neugierig, verehrte Frau Dreyer,

      wen meinen Sie hier? Who won’t get fooled again?

      Haben Sie inzwischen schon eine ungefähre Idee, was die Einberufung eines außerordentlichen Kreistags mitten in der Sommerpause veranlasst haben könnte, obwohl der nächste reguläre Sitzungstermin erst für Anfang Oktober vorgesehen war? Was könnte nach dem 29. Juni so ungemein Wichtiges geschehen sein, dass der Kreistag vor dem Oktobertermin erneut befasst wird?

      Welche verblüffend neuen Erkenntnisse irgendwelcher zugezogenen Experten müssten womöglich vorliegen, wenn Landrätin Dagmar Schulz die Ferienfreuden der Lüchow-Dannenberger Kreistagsmitglieder unterbrechen und sie nach Hause beordern lässt?

      Geht es zuletzt gar nicht um die fachanwaltliche Prüfung der Erfolgsaussicht einer Klage gegen den Planfeststellungsbeschluss zur Brücke? Worum aber dann?

      Wie wahrscheinlich erscheint es Ihnen, dass Klaus-Peter Dehde den früheren Bundeskanzler Gerhard Fritz Kurt Schröder als Verwaltungsratspräsidenten für den „Fährbetrieb Tanja“ der Gemeinde Neu Darchau gewonnen hat, so dass sich, wenn die Götter es gestatten, demnächst ein Nord Stream aus Finanzierungmitteln von der Leine-Bootsanlegestelle Laatzen im Süden nach Norden an den linkselbischen Fähranleger Am Hafen rechts vom mit Beton auf Magergras verschönertem Klangschalenpark ergießt?

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  15. Avatar von Helga Dreyer Helga Dreyer sagt:

    Das Niedersächsische Kabinett hat am 7. Juli den zweiten Entwurf zur Änderung des Landesraumordnungsprogramms freigegeben. Seit wenigen Tagen kann jeder Bürger die Unterlagen einsehen und Stellung nehmen. Ich habe das getan – und mich dabei mehrfach gefragt, ob ich versehentlich in Hans Christian Andersens „Des Kaisers neue Kleider“ geraten bin. Nicht wegen der Kleidung, sondern wegen der eigentümlichen Situation.

    Alle sprechen voller Überzeugung von etwas, das vorhanden sein soll. Und irgendwann fragt sich auch der unvoreingenommene Betrachter:„Wo eigentlich?“

    Mit feierlicher Amtsprosa wird erklärt, der zweite Verordnungsentwurf sei „auf Grundlage der im ersten Beteiligungsverfahren eingegangenen Stellungnahmen“ erarbeitet worden. Ein Satz, der offenbar Vertrauen schaffen soll.

    Also beginnt der interessierte Bürger zu lesen.

    Er sucht nach einer Auseinandersetzung mit den grundlegenden Einwendungen gegen den ersten Entwurf aus 2023. Er sucht nach einer Würdigung der Argumente aus der Petition und der Anhörung des Landtages 2024.

    Er sucht nach den erkennbaren Konsequenzen der zahlreichen Stellungnahmen aus dem ersten Beteiligungsverfahren 2025, auf deren Grundlage der zweite Entwurf nach eigener Darstellung überarbeitet worden sein soll.

    Und er sucht nach einer nachvollziehbaren Einordnung des Planfeststellungsbeschlusses vom 18. Mai 2026, den der Landkreis Lüneburg als zuständige Planfeststellungsbehörde nach einem jahrelangen Planfeststellungsverfahren erlassen hat. Schließlich liegen zwischen diesem Planfeststellungsbeschluss und der Kabinettsfreigabe des zweiten LROP-Entwurfs gerade einmal sieben Wochen.

    Also sucht man weiter. Und irgendwann stellt sich dieselbe Frage wie das Kind im Märchen. Wo sind sie eigentlich – die neuen Kleider? Gefunden habe ich stattdessen zunächst eine sprachliche Sensation.

    Aus einer „bedarfsgerechten“ Lösung wird plötzlich eine „sachgerechte“ Lösung. Ich musste den Absatz sicherheitshalber zweimal lesen. Nicht, dass mir eine Revolution der Landesplanung entgangen wäre. Nein, war sie nicht. Das war tatsächlich die Änderung!

    Außerdem soll die Fähre künftig nicht nur länger fahren, sondern auch verlässlicher werden. Ein ehrenwertes Ziel. Allerdings war ich bislang der etwas altmodischen Auffassung, dass gerade diese „Verlässlichkeit“ seit Jahrzehnten der Grund war, weshalb Niedersachsen überhaupt eine feste Elbquerung im LROP verankert hatte. Offenbar hat sich inzwischen weniger die Wirklichkeit als ihre Beschreibung geändert.

    Noch interessanter wird es beim Umweltbericht.

    Dort erfährt der Leser auf Seite 372, dass eine modernisierte Fähre geringere Umweltauswirkungen habe als eine Brücke.

    Auf Seite 373 erfährt er es erneut. Auf Seite 374 ebenfalls. Auf Seite 375 vorsorglich noch einmal.

    Ich will nicht ausschließen, dass Wiederholungen pädagogisch sinnvoll sind (da wären wir wieder bei Pink Floyd). Spätestens nach der vierten Wiederholung hatte ich allerdings den Eindruck, das Ministerium wolle ganz sicher gehen, dass niemand diese Erkenntnis versehentlich übersieht. Fast hätte ich erwartet, auf Seite 376 noch den Hinweis zu finden, dass Wasser bergab fließt.

    Besonders bemerkenswert wird es schließlich beim Planfeststellungsbeschluss.

    Noch am 18. Mai 2026 erlässt der Landkreis Lüneburg als zuständige Planfeststellungsbehörde nach jahrelanger fachlicher und rechtlicher Prüfung – Raumordnungsverfahren mit landesplanerischer Feststellung eingeschlossen, das sind Instrumente aus dem ROG / NROG – den Planfeststellungsbeschluss für die Elbbrücke. Keine sieben Wochen später scheint dieser Planungsstand für den zweiten LROP-Entwurf kaum noch Bedeutung zu haben, weil der Beschluss noch nicht rechtskräftig ist.

    Das ist zumindest eine interessante Sichtweise. Das Gegenstromprinzip der Raumordnung lebt schließlich gerade davon, dass sich Landesplanung und Fachplanung gegenseitig wahrnehmen und ihre Planungsstände berücksichtigen. Wenn nun die Landesregierung einen bereits erlassenen Planfeststellungsbeschluss erst nach Eintritt der Rechtskraft planerisch relevant werden lässt, dann setzt sie die Hürde jedenfalls erstaunlich hoch.

    Und nun kommt meine Lieblingsstelle. Das Ministerium eröffnet ein zweites Beteiligungsverfahren. Allerdings mit dem Hinweis, dass Stellungnahmen zu den Änderungen gegenüber dem ersten Entwurf abgegeben werden sollen.

    Also richtet sich der Blick zwangsläufig auf den Änderungsmodus. Und dort entdeckt der Leser als auffälligste Änderungen:

    • aus „bedarfsgerecht“ wird „sachgerecht“,
    • die Fähre soll länger fahren und sie soll verlässlicher werden.

    Ich gestehe, dass ich für einen kurzen Moment dachte, das könne unmöglich alles gewesen sein. Also blätterte ich weiter. Und weiter. Und weiter.

    Vielleicht habe ich den eigentlichen Zauber des zweiten Entwurfs aber einfach nicht erkannt. Bei Andersen konnten schließlich auch nur die Klugen die neuen Kleider sehen, denn auch dort versichern alle mit größter Überzeugung, etwas Großartiges sei vorhanden und irgendwann wagt ein Kind die höfliche Frage: „Wo denn eigentlich?“

    Ich fürchte, genau diese Frage werden sich in den nächsten Wochen noch einige Bürger stellen.

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    • Avatar von Norbert Meyer Norbert Meyer sagt:

      Ja, ist eine Landesregierung denn genötigt, ausführlich zu begründen, warum sie aus den mehrtausendseitigen Einreden gegen den ersten Entwurf zur Änderung des Landesraumordnungsprogramms im zweiten nur diejenigen gewürdigt hat, die aus der Bezeichnung der von ihr favorisierten Fähre als einer bedarfsgerechten Lösung zur Herstellung der Gleichwertigkeit der menschlichen Lebensverhältnisse links und rechts der Elbe die Umwidmung in eine sachgerechte Lösung erzwungen haben (wobei die Sachgerechtigkeit dann eben in dem durch und durch aufrichtigen Herzenswunsch besteht, die Fähre möge länger* fahren und sie möge außerdem verlässlicher werden)?

      * Etwa von Montag bis Samstag zwischen 03:30 Uhr und 23:45 Uhr und an Sonn- und Feiertagen zwischen 07:30 Uhr und 22:15 Uhr statt wie heute von Montag bis Samstag zwischen 05:00 Uhr und 21:00 Uhr und an Sonn- und Feiertagen zwischen 09:00 Uhr und 21:00 Uhr.

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    • Avatar von Carina Hermann Carina Hermann sagt:

      Im parlamentarischen Entschließungsantrag vom September letzten Jahres ist alles Wesentliche pro Elbbrückenneubau über knapp zwei DIN A4-Seiten aufgeführt. Klicken Sie bitte hier.

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  16. Avatar von Helga Dreyer Helga Dreyer sagt:

    Roger Waters hat mit „Another Brick in the Wall“ nicht gegen Bildung protestiert, sondern gegen Gedankenkontrolle und unkritisches Nachsprechen von Vorgaben. Die Aufforderung, Zahlen zu prüfen, statt sie bloß zu glauben, liegt also näher am Geist des Liedes als der Versuch, jede Korrektur als „Belehrung“ abzutun.

    Wenn aber die Richtigstellung von Zahlen bereits als „Belehrung“ empfunden wird – so wie Herr Sagorski es zwischen den Zeilen durchblicken lässt – liegt das Problem möglicherweise nicht bei der Richtigstellung.

    Niemand besitzt „Wahrheit“ und sollte erwarten, dass andere seine Meinung übernehmen. Es gibt allerdings einen Unterschied zwischen Meinungen und Tatsachen. Über Meinungen darf man trefflich streiten. Angebliche „Tatsachen“ sollte man jedoch überprüfen. Das möchte ich tun, denn seit Jahren begegnen den Bürgern in der Brückendebatte immer aufgeblähte Zahlen und Warnungen. Die Beträge wechseln, die Botschaft bleibt aber dieselbe: Die Brücke werde die Landkreise finanziell überfordern.

    Schauen wir uns drei Beispiele an.

    Beispiel 1: Die „1 Million Euro pro Jahr“

    In der Elbufer-Rundschau Sommer 2026 heißt es auf Seite 7 :

    „Diese Maßnahme würde sehr viel weniger kosten als die nach vollendeter Bauzeit der Brücke fällige jährliche Unterhaltung, die nach Formeln des Bundesministeriums für Verkehr bei mindestens einem Prozent der reinen Herstellungskosten pro Jahr liegt. Das wären bei 100 Mio. Baukosten eine Million in jedem Jahr!“

    (Quelle: Elbufer-Rundschau Sommer 2026, S. 7)

    Die Aussage wirkt auf den ersten Blick besonders überzeugend, weil sie mit dem Verweis auf das Bundesministerium für Verkehr unterlegt wird, denn dadurch entsteht beim Leser der Eindruck einer amtlich bestätigten und unmittelbar bevorstehenden jährlichen Belastung.

    Übersehen wird dabei allerdings ein entscheidender Punkt. Die zitierte Ein-Prozent-Regel beschreibt keine tatsächlich jährlich fällige Rechnung, sondern eine über die gesamte Lebensdauer eines Bauwerks gemittelte Langzeitgröße. Darin enthalten sind auch zukünftige Großmaßnahmen, die typischerweise erst nach Jahrzehnten anlassbedingt anfallen. In den ersten 20 bis 25 Jahren eines neuen Brückenbauwerks beschränken sich aber die Aufwendungen regelmäßig auf Bauwerksprüfungen, Kontrollfahrten, Winterdienst sowie kleinere Unterhaltungsmaßnahmen. Aus einer langfristigen Durchschnittsgröße über die gesamte Lebensdauer der Brücke (90 – 120 Jahre) wird auf diese Weise eine scheinbar sofort eintretende jährliche Haushaltsbelastung.

    Das ist ungefähr so, als würde man die Kosten für alle zukünftigen Reparaturen eines Hauses der nächsten 90 – 120 Jahre zusammenrechnen und anschließend behaupten, dieser Betrag müsse auf diesen Zeitraum verteilt ab morgen jedes Jahr bezahlt werden.

    Beispiel 2: Die angeblichen 600.000 Euro für Lüchow-Dannenberg

    In der Berichterstattung über die Kreistagssitzung vom 29. Juni 2026 wird die Kreistagsabgeordnete Kerstin Peters (SPD) mit folgender Aussage wiedergegeben:

    „Der Landkreis Lüneburg werde nicht auf den Anteil Lüchow-Dannenbergs in Höhe von 600.000 Euro jährlich verzichten. Diese Unterhaltungskosten würden das gesamte Lüchow-Dannenberger Budget für Unterhaltungsmaßnahmen im Kreisgebiet aufbrauchen.“

    (Quelle: EJZ vom 30.06.2026)

    Aus der Million wird nun ein angeblicher Anteil von 600.000 Euro für Lüchow-Dannenberg. Die Zahl erscheint plötzlich als feststehende Tatsache. Unerwähnt bleiben jedoch die tatsächlichen Regelungen der Brückenvereinbarung, die Finanzierungssystematik kommunaler Investitionen sowie die Frage, welche Kosten überhaupt tatsächlich zahlungswirksam werden. Aus einer überschlägigen Modellannahme wird auf diese Weise eine scheinbar sichere jährliche Belastung des Kreishaushalts.

    Beispiel 3: Vom Kostenansatz zum „finanziellen Ruin“

    Nach der Kreistagssitzung erklärte der Kreistagsabgeordnete und Landratskandidat Martin Donat (SOLI) in einem Instagram-Video:

    „Die Brückenvereinbarung hätte die Unterhaltungskosten nach Ablauf der ersten Jahre dem Landkreis Lüchow-Dannenberg aufgebettet. Das hätte unsere sämtlichen Straßenunterhaltungskosten aufgezehrt und uns als Landkreis in den Ruin geführt.“

    (Quelle: Instagram-Reel vom 29.06.2026)

    Damit erreicht die Entwicklung ihren vorläufigen Höhepunkt. Aus einer technischen Faustformel wurde zunächst eine Million Euro. Aus der Million wurden 600.000 Euro für Lüchow-Dannenberg. Und aus den 600.000 Euro wird schließlich der finanzielle Ruin eines ganzen Landkreises. Oder: Aus einer Rechenannahme wird eine Gewissheit und aus der Gewissheit wird ein Schreckensszenario.

    Die gesamte Diskussion über angeblich ruinöse Folgekosten blendet aber einen wesentlichen Punkt aus: das kommunale Haushaltsrecht.

    Bereits die NGVFG-Förderung von 75 Prozent führt dazu, dass in entsprechender Höhe Sonderposten gebildet werden. Diese werden über die Nutzungsdauer der Brücke parallel zu den Abschreibungen aufgelöst.

    Das bedeutet: 75 Prozent Förderung führen auch dazu, dass 75 Prozent der Abschreibungen haushaltsrechtlich ausgeglichen werden.

    Für den verbleibenden Eigenanteil könnten künftig weitere Finanzierungsinstrumente genutzt werden, beispielsweise Mittel aus dem kommunalen Sondervermögen oder dem Landesstraßenbauplafond. Ob und in welchem Umfang dies geschieht, entscheidet selbstverständlich der Kreistag des Landkreises Lüneburg.

    Sollte auch dieser Eigenanteil vollständig über solche Mittel finanziert werden, ergäbe sich folgender Effekt:

    Wer 100 Prozent der Investition über Fördermittel und Sondervermögen finanziert, hat zwar weiterhin Abschreibungen in den Büchern. Ihnen stehen aber Erträge in gleicher Höhe gegenüber. Für den Ergebnishaushalt bleibt durch diese Neutralisierung unter dem Strich: 0 Euro Belastung.

    0 EURO!

    Und dieser Effekt endet nicht an der Landkreisgrenze.

    Nach der Brückenvereinbarung wird die Baulast für das Brückenbauwerk fünf Jahre nach der Verkehrsfreigabe entsprechend den Verkehrsanteilen zwischen den Landkreisen aufgeteilt. Mit der Baulast wandern dann selbstverständlich nicht nur die Verpflichtungen, sondern auch die bilanziellen Vorteile mit.

    Anders ausgedrückt:

    Wenn die Abschreibungen des Bauwerks durch korrespondierende Sonderposten vollständig ausgeglichen werden, dann gilt dies auch für den späteren Anteil des Landkreises Lüchow-Dannenberg.

    Die oft dargestellte Vorstellung, Lüchow-Dannenberg müsse künftig hohe Abschreibungsbeträge aus dem Kreishaushalt finanzieren, ist falsch.

    Unter dieser Voraussetzung ergäbe sich für den Landkreis Lüchow-Dannenberg auch nach der späteren Übernahme seines Baulastanteils:

    • Abschreibungsbelastung: 0 Euro!

    Verbleiben würden in den ersten Jahrzehnten eines neuen Brückenbauwerks im Wesentlichen, deren Aufwendungen für die Brücke dann auf beide Landkreise verteilt werden:

    • Bauwerksprüfungen,
    • Kontrollfahrten,
    • Winterdienst,
    • kleinere laufende Unterhaltungsmaßnahmen.

    Große Instandsetzungen oder grundhafte Erneuerungen, aus denen die bekannten Langzeit-Durchschnittswerte überhaupt erst entstehen, liegen typischerweise erst viele Jahrzehnte in der Zukunft.

    By the way …

    Mit der Eröffnung der Brücke entfielen beim Landkreis Lüneburg außerdem die heutigen laufenden Belastungen und indirekten Subventionen rund um die Fähre Neu Darchau. Allein beim Landkreis Lüneburg belaufen sich diese konsumtiven Aufwendungen nach den bekannten Berechnungen auf durchschnittlich rund 300.000 Euro pro Jahr.

    Auch solche Entlastungen gehören zu einer ehrlichen Betrachtung der langfristigen Folgekosten.

    Die häufig beschworene Kostenlawine setzt also voraus, dass wesentliche Förder- und Finanzierungseffekte vollständig ausgeblendet werden.

    Niemand muss mir glauben. Niemand muss Herrn Hoffmann, Frau Peters oder Herrn Donat glauben. Aber jeder Bürger, auch Herr Sagorski oder Herr Böhlen, kann dieselben Zahlen einem Kämmerer, Rechnungsprüfer, Wirtschaftsprüfer oder kommunalen Haushaltsfachmann vorlegen und eine einfache Frage stellen:

    Sind die Aussagen über die angeblichen jährlichen Belastungen des Landkreises fachlich korrekt oder nicht?

    Sollte die Antwort „Nein“ lauten, werde ich meine Einschätzung gern korrigieren. Sollte die Antwort „Ja“ lauten, wäre es vielleicht an der Zeit, manche seit Jahren verbreiteten Schreckensszenarien ebenfalls zu überdenken und seinen Mitgliedern oder Parteigenossen mitzuteilen – gerne auch per Newsletter.

    Roger Waters schrieb einst ein Lied gegen gedankenloses Nachsprechen und geistige Bevormundung. Eine demokratische Debatte lebt von unterschiedlichen Meinungen. Sie lebt aber auch davon, dass Behauptungen nachgerechnet werden dürfen. Aufklärung ist ja keine Anmaßung. Aufklärung ist für mich die Einladung, selbst zu prüfen. Vielleicht erklärt sich allein hieraus, weshalb ich bei solchen Fragen gelegentlich zu anderen Ergebnissen gelange als politische Kampagnen, Bürgerinitiativen, Propagandabroschüren oder Wahlkampfvideos.

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    • Avatar von Jan Uwe Furhop Jan Uwe Furhop sagt:

      Liebe Frau Dreyer, Sie schreiben:

      Die zitierte Ein-Prozent-Regel beschreibt keine tatsächlich jährlich fällige Rechnung, sondern eine über die gesamte Lebensdauer eines Bauwerks gemittelte Langzeitgröße. Darin enthalten sind auch zukünftige Großmaßnahmen, die typischerweise erst nach Jahrzehnten anlassbedingt anfallen. In den ersten 20 bis 25 Jahren eines neuen Brückenbauwerks beschränken sich aber die Aufwendungen regelmäßig auf Bauwerksprüfungen, Kontrollfahrten, Winterdienst sowie kleinere Unterhaltungsmaßnahmen. Aus einer langfristigen Durchschnittsgröße über die gesamte Lebensdauer der Brücke (90 – 120 Jahre) wird auf diese Weise eine scheinbar sofort eintretende jährliche Haushaltsbelastung.

      Ich frage:

      Ist ein Immobilienbesitzer (ganz gleich, ob Privatperson oder juristische Person öffentlichen Rechts) nicht gut beraten, sich finanziell auch auf „zukünftige Großmaßnahmen“ vorzubereiten, „die typischerweise erst nach Jahrzehnten anlassbedingt anfallen“? Wenn „die zitierte Ein-Prozent-Regel keine tatsächlich jährlich fällige Rechnung, sondern eine über die gesamte Lebensdauer eines Bauwerks gemittelte Langzeitgröße beschreibt“ und sich „die Aufwendungen in den ersten 20 bis 25 Jahren eines neuen Bauwerks regelmäßig auf Bauwerksprüfungen, Kontrollfahrten, Winterdienst sowie kleinere Unterhaltungsmaßnahmen beschränken“, darf dann der für das Objekt Verantwortliche einfach annehmen, dass ihm nach einem Viertel „von dessen gesamter Lebensdauer (zwischen 90 und 120 Jahren)“, also nach 22,25 bis 30 Jahren, irgend jemand 22,25 bis 30 Millionen Euro zusteckt, sobald die erste Generalsanierung ansteht?

      Mit anderen Worten: Macht es für den betreffenden Betroffenen wirklich einen so großen Unterschied, ob er jährlich eine Million Euro „zahlt“ oder denselben Betrag jedes Jahr „zur Seite legt“, um die sicher fällige große Ausgabe nach zwei bis drei Jahrzehnten wuppen zu können?

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      • Avatar von Helga Dreyer Helga Dreyer sagt:

        Lieber Herr Fuhrhop, herzlichen Dank für diese Frage.

        Die 1-Prozent-Annahme ist eine Ausgangsannahme, die Herr Hoffmann in der Elbufer-Rundschau aufgestellt hat und die er -so vermute ich es – aus Verlautbarungen der BI-Mitglieder ungeprüft übernommen hat.

        Er schreibt:

        „… die nach Formeln des Bundesministeriums für Verkehr bei mindestens einem Prozent der reinen Herstellungskosten pro Jahr liegt.“

        Nach meiner Recherche habe ich keine Vorschrift des Bundesverkehrsministeriums gefunden, in der pauschal steht, Brücken kosteten mindestens 1 % der Herstellungskosten pro Jahr.

        Was es tatsächlich gibt, ist die Ablösungsbeträge-Berechnungsverordnung (ABBV).

        Diese dient aber nicht der kommunalen Haushaltsplanung, sondern der Berechnung von Ablösungsbeträgen zwischen Baulastträgern.

        Noch interessanter ist der Inhalt dieser Verordnung. Dort steht ausdrücklich, dass die pauschalen Unterhaltungskosten

        • alle Aufwendungen berücksichtigen sollen, die notwendig sind, damit das Bauwerk seine theoretische Nutzungsdauer erreicht,
        • einschließlich der laufenden Überwachung und Bauwerksprüfungen,
        • außerdem Behelfszustände, Betriebserschwernisse und Umleitungsmaßnahmen.

        Für Brücken werden dabei je nach Bauwerksteil unterschiedliche Prozentsätze angesetzt. Beispielsweise gelten für massive Beton-Unterbauten 0,5 %, für Spannbeton-Überbauten je nach Bauart 1,1 bis 1,3 %, für Stahlüberbauten 1,5 %. Einen pauschalen Satz von „mindestens 1 % für die gesamte Brücke“ habe ich in der Verordnung nicht gefunden.

        Ich glaube daher, dass hier zwei Dinge vermischt werden:

        1. Eine technische Kalkulationshilfe bzw. pauschale Berechnungsgrundlage für Ablösungsbeträge.
        2. Die tatsächliche jährliche Haushaltsbelastung eines Landkreises.
        3. In dieser technischen Berechnungsvorschrift für Ablösebeträge werden alle pauschale Unterhaltungskosten kapitalisiert; sie umfassen bereits Bauwerksprüfungen, laufende Überwachung, Umleitungsmaßnahmen und zahlreiche weitere Positionen und auch Erhaltungsaufwendungen.

        Ihre Fragestellung setzt stillschweigend voraus, dass große Erhaltungsaufwendungen für die Brücke in 25 oder 30 Jahren aus den laufenden Haushaltsmitteln dieses einen Jahres bezahlt werden müsste. Auch das ist nicht zwingend. Wenn dann tatsächlich eine Generalsanierung erforderlich wird, entscheidet der dann verantwortliche Kreistag – auf Grundlage der dann geltenden finanziellen Lage, Förderkulissen und Finanzierungsinstrumente – wie diese Maßnahme umgesetzt wird. Deshalb ist es irreführend, heutige Durchschnittswerte so darzustellen, als wären sie bereits heute jährlich fällig oder müssten zwingend über Jahrzehnte angespart werden.

        Ihre Überlegung ist aber durchaus nachvollziehbar. Selbstverständlich wäre jeder Eigentümer privaten Vermögens schlecht beraten, wenn er künftige Erhaltungsmaßnahmen völlig ausblenden würde.

        Der Unterschied liegt jedoch darin, wie ein privater Eigentümer und wie ein Landkreis wirtschaften.

        Ein Landkreis bildet für eine einzelne Brücke keine jahrzehntelange Geldreserve nach dem Motto: „Jedes Jahr legen wir eine Million Euro auf ein Sparkonto, damit wir in 30 Jahren eine Generalsanierung bezahlen können.“

        So funktioniert kommunale Haushaltswirtschaft nicht.

        Brücken werden regelmäßig geprüft. Aus diesen Prüfungen ergibt sich, welche Erhaltungsmaßnahmen in den nächsten Jahren erforderlich werden. Diese Maßnahmen werden dann rechtzeitig in die Haushalte und die mehrjährige Finanzplanung eingestellt. Der Aufwand entsteht also anlassbezogen und planbar, nicht ad hoc und auch nicht überraschend. (In der Verwaltungsvorlage zur KT-Sitzung in Lüneburg ist hierzu vom Oldenburger Modell die Rede)

        Die häufig verwendete Vorstellung einer jährlich „zur Seite zu legenden Million“ suggeriert eine feste finanzielle Verpflichtung, die das kommunale Haushaltsrecht so gar nicht kennt.

        Hinzu kommt ein weiterer Aspekt. Ein Landkreis verfügt nicht nur über einen einzigen Jahreshaushalt. Er plant Investitionen und größere Erhaltungsmaßnahmen fortlaufend über mehrere Jahre und finanziert sie aus den dann zur Verfügung stehenden Eigenmitteln, Förderprogrammen, Krediten oder anderen Finanzierungsinstrumenten. Dass eine größere Brückensanierung in 25 oder 30 Jahren ansteht, bedeutet daher keineswegs, dass heute schon der gesamte Betrag angespart werden müsste.

        Ja, lieber Herr Fuhrhop, selbstverständlich muss eine Kommune langfristig vorsorgen. Aber Vorsorge bedeutet im kommunalen Haushaltsrecht nicht, 30 Jahre lang Geld für ein einzelnes Bauwerk auf die hohe Kante zu legen. Vorsorge bedeutet, den Bauwerkszustand laufend zu überwachen und den künftig absehbaren Finanzbedarf rechtzeitig in die Haushalts- und Finanzplanung aufzunehmen. Das ist ein erheblicher Unterschied. Würde man Ihrer angedeuteten Logik folgen, müsste ein Landkreis für jede Kreisstraße, jede Schule, jedes Verwaltungsgebäude und jede Sporthalle bereits heute über Jahrzehnte hinweg vollständige Sanierungsbeträge ansparen.

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  17. Warum die Brücke Neu Darchau der Härtetest für die Zeitenwende ist ​

    Die anhaltende Debatte um den Bau der Elbbrücke Neu Darchau krankt an einer gefährlichen, rein friedenszeitlichen Engstirnigkeit. Was hier wie ein provinzieller Streit um Habitatschutz verhandelt wird, ist in Wahrheit eine kritische Schwachstelle in der operativen Rückwärtigen Kampfzone (Rear Area) der NATO.

    Wer die unbarmherzige Realität des „Operationsplans Deutschland“ (Oplan DEU) begreift, weiß: Die sicherheitspolitische Zeitenwende bemisst sich nicht in politischen Sonntagsreden, sondern in der Härte, Redundanz und Kriegstüchtigkeit unserer Schienen- und Straßeninfrastruktur. ​Schon die britische 2. Armee wusste im April 1945 exakt, warum sie nach der Elbüberquerung bei Artlenburg eine strategische Pionierbrücke direkt bei Neu Darchau schlug: Es war die einzig logische operative Achse, um den schnellen Nachschub gepanzerter Stoßkeile nach Mecklenburg zu erzwingen. Dass diese feste Verbindung seit 1946 fehlt, ist ein infrastrukturelles Versäumnis, das uns heute als eklatante Flankenlücke einholt. ​Als zentrale Forward Operating Base der NATO ist Deutschland für den RSOM-Prozess (Reception, Staging, Onward Movement) verantwortlich. Die Elbe ist dabei das massivste natürliche Gewässerhindernis auf der West-Ost-Achse. Zu glauben, man könne die Verlegung schwerer Gefechtsverbände über eine witterungsanfällige Fähre mit marginaler Spurmeter-Kapazität abwickeln, ist militärischer Dilettantismus.

    Im Ernstfall an der NATO-Ostflanke ist laut sanitätsdienstlicher Lage mit hunderten Schwerverwundeten pro Tag zu rechnen. Ein Ausfall dieser Fährverbindung durch Sabotage oder Extremwetter riegelt die MedEvac- und CasEvac-Rettungsketten ab – jede Stunde Verzögerung an der Elbe wird dann direkt in vermeidbaren Verlusten an Menschenleben gemessen. ​Die Großbrücken in Hamburg und Lauenburg sind im Rahmen der gegnerischen Target-Analyse primäre Hochwertziele (High Value Targets) für Abstandswaffen und Spezialkräfte. Ohne die Elbbrücke Neu Darchau fehlt uns die dringend benötigte operative Redundanz. Diese Brücke muss zwingend nach der Militärischen Lastenklasse MLC 80 zertifiziert werden, um den Begegnungsverkehr von modernen Hauptkampfpanzern wie dem Leopard 2A8 und schweren Pioniergeräten unter Volllast zu garantieren. ​Im Rahmen der Zivil-Militärischen Zusammenarbeit (ZMZ) muss das überragende, verfassungsrechtlich verankerte Interesse der Landesverteidigung das kommunale Baurecht bedingungslos überlagern. Wer dieses Projekt jetzt noch blockiert, betreibt die strukturelle Sabotage unserer eigenen Abschreckungsfähigkeit. Die Elbbrücke Neu Darchau ist kein ökologischer Luxus, sondern der infrastrukturelle Härtetest für die Glaubwürdigkeit der deutschen Zeitenwende. ​

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    • Avatar von Ute Becker Ute Becker sagt:

      Lieber Detlef,

      wie fügt sich die drohende deutsche Fischstäbchenkrise in Ihr ausgefeiltes Plädoyer für den Bau der Neu Darchauer Elbbrücke zur Befestigung des Trojanischen Friedens durch die Hochrüstung der kritischen Infrastruktur?

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  18. Avatar von Helga Dreyer Helga Dreyer sagt:

    „They come, they come, to build a wall between us…“ – so heißt es in dem Klassiker von Crowded House.

    Wenn man auf die jahrzehntelange Debatte und die jüngste Klagewelle rund um die Elbbrücke bei Neu Darchau blickt, drängt sich dieses Bild förmlich auf. Es werden Mauern gebaut, Gräben gezogen und bürokratische Hürden errichtet, nur um ein längst beschlossenes Zukunftsprojekt zu blockieren. Dabei sehnen wir uns nach so viel Zeit des Stillstands eigentlich nach etwas ganz anderem.

    „Und nun wollen wir glauben an ein langes Jahr, das uns gegeben ist, neu, unberührt, voll von nie gewesenen Dingen“ (Rainer Maria Rilke). Wie schön wäre es, wenn wir diesen Aufbruch auch an der Elbe endlich wagen könnten, anstatt uns in alten Mustern zu verfangen.

    Je länger ich nämlich über die aktuelle Strategie der Brückengegner nachdenke, desto mehr drängt sich mir diese Frage auf: was ist eigentlich aus dem jahrelang vorgetragenen Kostenargument geworden?

    Über viele Jahre wurde uns erklärt, die Elbbrücke sei zu teuer, die Kosten liefen aus dem Ruder, man müsse endlich die Reißleine ziehen und die Steuerzahler vor weiteren Belastungen schützen. Dieses Argument wurde gebetsmühlenartig wiederholt. Nun liegt ein Planfeststellungsbeschluss vor. Der Kreistag des Landkreises Lüneburg hat beschlossen, die nächsten Schritte zur Herstellung der Baureife einzuleiten, die Fördermöglichkeiten stehen im Raum. Das Projekt befindet sich also erstmals seit Jahrzehnten in einer Phase, in der nicht mehr geplant, sondern umgesetzt werden soll. Und was passiert?

    Die Gemeinde Neu Darchau klagt gegen den Planfeststellungsbeschluss und koppelt gleichzeitig den Verkauf der noch benötigten gemeindlichen Flächen an den Ausgang dieser Klage. Natürlich darf die Gemeinde klagen. Das ist Bestandteil unseres Rechtsstaats. Darum geht es gar nicht.

    Was mich aber stutzig macht, ist etwas anderes.

    Die bislang öffentlich bekannten Klagepunkte betreffen nach meinem Verständnis vor allem Fragen wie die Zukunft der Fähre, Entschädigungsaspekte, die Ausgestaltung der Ortsumfahrung oder weitergehende Schutzmaßnahmen. Das hat mit dem Planfeststellungsbeschluss nur am Rande zu tun, denn selbst wenn die Gemeinde mit einzelnen Punkten Gehör finden sollte, folgt daraus noch lange nicht automatisch das Ende des gesamten Vorhabens. Für mich ist schon fraglich, ob überhaupt eine Anfechtungsklage gegen den PFB hier das korrekte Rechtsmittel ist. Aber egal, das Verwaltungsgericht wird schon wissen, ob es die Klage zulässt. Die Klagestrategie der Gemeinde Neu Darchau erscheint schließlich in einem merkwürdigen Licht, denn es existiert ein rechtsgültiger Brückenvertrag.

    In diesem Vertrag hat die Gemeinde Neu Darchau der Trassenführung inklusive der Ortsumfahrung vor Jahren offiziell und per Unterschrift zugestimmt. Und exakt diese vertraglich vereinbarte Trasse wurde nun im PFB eins zu eins umgesetzt.

    Für das Verwaltungsgericht Lüneburg dürfte die Klage der Gemeinde damit zu einer recht kurzen Angelegenheit werden. Wer einem Projekt vertraglich zugestimmt hat, kann nicht Jahre später genau dagegen klagen. Im Recht gilt der Grundsatz von Treu und Glauben. Das Gericht könnte die Klage zur Trasse daher schon als unzulässig abweisen, weil das Rechtsschutzbedürfnis fehlt. Selbst wenn das Gericht die Klage inhaltlich prüft, ist sie (meiner Meinung nach) unbegründet. Die Gemeinde kann schlecht behaupten, ihre kommunalen Belange seien im PFB übergangen worden, wenn die Planer exakt das gebaut haben, was vertraglich vereinbart war.

      Weil die Klagebegehren der Gemeinde nach ihrer Natur eher auf Modifikationen als auf die vollständige Beseitigung des Vorhabens gerichtet sind, wird parallel über die Grundstücke ein zusätzlicher Hebel aufgebaut, mit dem sich die Umsetzung des Projekts – unabhängig vom Ausgang des Gerichtsverfahrens – verzögern lässt. Für mich liegt dort der eigentliche Kern der Auseinandersetzung und es drängt sich mir eine Vermutung auf.

      Vor Gericht hat diese Klage wegen des eigenen Brückenvertrags kaum eine Erfolgschance. Sie dient offenbar rein dazu, Zeit zu schinden und den parallelen Stopp des Landverkaufs formal zu begründen – auf Kosten der Steuerzahler, die die dadurch entstehenden Preissteigerungen am Ende bezahlen müssen.

      Denn jeder Beteiligte weiß, welche Bedeutung die Herstellung der Baureife hat (hierzu gehören>gesicherte Finanzierung, Grunderwerb, Baugrunduntersuchungen und weitere Umsetzungsschritte aus der Kreistagsvorlage 2026/149.

      Jeder Beteiligte weiß auch, welche Fristen für die weitere Förderplanung gelten (Baureifemeldung muss bis spätestens zum 1. Oktober eines Jahres erfolgen). Und jeder Beteiligte weiß zudem, dass Zeit bei einem Infrastrukturprojekt dieser Größenordnung niemals kostenlos ist.

      Nehmen wir an, die Baureife kann wegen der Verzögerungen nicht rechtzeitig zum 1. Oktober 2026 gemeldet werden. Dann droht möglicherweise eine Verschiebung der Aufnahme in die weitere NGVFG-Jahresplanung.

      Bei einem Projektvolumen von rund 96,5 Millionen Euro und einem Baukostenanstieg von derzeit etwa vier Prozent jährlich sprechen wir überschlägig von zusätzlichen Kosten in einer Größenordnung von rund vier Millionen Euro. Selbst bei einer Förderquote von 75 Prozent verbliebe davon noch etwa eine Million Euro zusätzlicher Eigenanteil für den LK Lüneburg.

      Eine Million Euro! Geld, das dann für andere Infrastrukturprojekte nicht mehr zur Verfügung steht. Und damit schließt sich für mich der Kreis. Jahrelang wurde vor den Kosten der Brücke gewarnt. Nun werden Maßnahmen unterstützt, deren vorhersehbare Folge weitere Kostensteigerungen sein können. Das passt für mich einfach nicht zusammen.

      Sollte die Brücke am Ende gebaut werden – wovon ihre Gegner selbst offenbar nicht völlig ausgeschlossen auszugehen scheinen –, dann bliebe als Ergebnis möglicherweise lediglich ein späterer Baubeginn, höhere Kosten und ein geringerer finanzieller Spielraum für andere öffentliche Investitionen.

      Vielleicht bin ich altmodisch. Aber wenn die Brückengegner den Schutz des Steuerzahlers zum wichtigsten Argument erheben, dann sollten sie sich auch an den finanziellen Folgen des eigenen Handelns messen lassen.

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      • „We don’t need no education“…. – so heißt es in dem Klassiker von Pink Floyd.

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        • Avatar von Doro Fischer Doro Fischer sagt:

          Wer ist „wir“, lieber Gerald? — Du?

          Und ist die Diffamierung von Kenntnissen und Bildung nicht das sicherste Indiz für Dummheit oder für das Dummhalten-Wollen von anderen?

          Ob Roger Waters, der Autor von Another Brick in the Wall, Part 2, wirklich der geignete Mann ist, um ihn rechtschaffenen Lehrern als Vorbild für den angemessenen, von Indoktrination und Geistesenge freien Umgang mit Heranwachsenden und Jugendlichen hinzustellen?

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    1. Avatar von Helga Dreyer Helga Dreyer sagt:

      Lieber Herr Berg,

      Ihr Kommentar hat mich nachdenklich gemacht. Nicht wegen jeder einzelnen Schlussfolgerung, sondern weil es Tage gibt, an denen einem bewusst wird, wie klein viele unserer kommunalpolitischen Scharmützel eigentlich sind.

      Und heute ist so ein Tag. Bonnie Tyler ist gestorben. Eine Stimme, die Generationen begleitet hat. Wer diese einmal gehört hat, wird sie nicht vergessen. 

      Und irgendwie wirken Glossen, Gegenglossen, tote Gäule, Scharen von Demonstranten, literarische Seitensprünge, Badehosen, Ex-Generäle und sogar die mittlerweile fast schon legendäre „Dreyersche Kameralistik“ erstaunlich billig und nebensächlich.

      Das soll die Debatte um die Elbbrücke nicht kleinreden. Im Gegenteil. Die Frage, wie sich eine ganze Region künftig entwickelt, ist wichtig. Aber die eigentlichen Fragen liegen doch woanders: Verkehr, Erreichbarkeit, Rettungswesen, Raumordnung, Finanzierung, Demografie und die Zukunft der Menschen beiderseits der Elbe.

      Darüber lohnt es sich zu informieren, meinetwegen auch zu streiten. Ob jemand einen rhetorischen Gaul sattelt, Altfranzösisch bemüht oder die nächste Glosse veröffentlicht, erscheint mir dagegen von eher überschaubarer historischer Tragweite. Ihrem Wunsch nach mehr Sachargumenten kann ich daher durchaus etwas abgewinnen. Was mich nun allerdings mal schmunzeln lässt: Ausgerechnet diesen Appell unterlegen Sie mit einem Verweis auf eine weitere Glosse. Das hat etwas von dem Raucher, der zwischen zwei Zigaretten einen Vortrag über die Vorzüge frischer Bergluft hält.

      In einigen Jahren wird sich kaum noch jemand daran erinnern, wer wem welche Spitze verpasst hat oder noch wissen, wie viele Menschen vor der Ritterakademie standen oder welcher rhetorische Hengst gerade durch die Kommentarspalten galoppierte. Erinnern wird man sich dagegen an die Entscheidung selbst und daran, wer mit welchen Begründungen den Gang zum Gericht genommen hat.

      Heute mal mit traurigen Grüßen

      Ihre H. D.

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      • Avatar von jj jj sagt:

        Ich ziehe den Hut

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      • Avatar von Otto Berg Otto Berg sagt:

        Liebe Frau Dreyer,

        vielen Dank für Ihre – wie immer – zupackende und durchdachte Antwort, in der sogar ihre Missbilligung sich unverstellt und doch mit Mäßigung ausspricht.

        Zu meiner Inkonsequenz, das Schwatzen zu geißeln, indem ich auf Geschwätz verweise (und damit zu seiner Verbreitung beitrage), kann ich nur anführen:

        Ich bin kein ausgeklügelt Buch, / Ich bin ein Mensch mit seinem Widerspruch. — Vgl. Conrad Ferdinand Meyer: „Huttens letzte Tage“. In: Sämtliche Werke in zwei Bänden. Band 2, München 1968, S. 401.

        Ihrer Überzeugung, die Erinnerung werde die Spreu vom Weizen trennen, das Ballyhoo von den Tatsachen, stimme ich zu, glaube aber nicht, dass Jahre dafür nötig sind.

        Apropos „literarische Seitensprünge“, was die Mitteilung meiner ins große Ganze zielenden Sorgen und Schlüsse (bei der Betrachtung kleinstkarierter Muster) betrifft, möchte ich mich mit Goethe entschuldigen:

        Alles, was zur Aufklärung unsrer Verhältnisse dienen kann, ist wohl werth, daß man eine Briefseite daran wendet, wobey ich mich abermals einer allgemeinen Betrachtung nicht enthalte: in allem Irdischen, Ökonomischen, Finanziellen, Merkantilischen kann man vorsichtig mit jedermann Verbindungen eingehen, der Gewinn gibt sich klar, und der Verlust wird denn auch am Ende zu verwinden seyn; aber in höhern Regionen ist eine falsch ergriffene Verbindung im Ästhetischen, Sittlichen, Religiosen voller Gefahr, und jedes Mißlingen von traurigen Folgen. Ich tadle nicht, wenn Sie lächeln, daß ich schon wieder in’s Allgemeine gehe; als ethischästhetischer Mathematiker muß ich in meinen hohen Jahren immer auf die letzten Formeln hindringen, durch welche ganz allein mir die Welt noch faßlich und erträglich wird. — Brief an Sulpiz Boisserée vom 3. November 1826. In: „Goethes Werke“. Herausgegeben im Auftrag der Großherzogin Sophie von Sachsen. IV. Abteilung: Goethes Briefe, Bd. 1–50, Weimar 1887–1912. Hier: Band 41, Brief Nr. 185, S. 219–220.

        Mit aufmöbelnden Grüßen

        Ihr Otto Berg

        PS: Heute vor 209 Jahren, am 10. Juli 1817 erhielt der schottische Physiker David Brewster ein Patent für das Kaleidoskop.

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        • Avatar von Anne König Anne König sagt:

          Heute vor einer Woche ist in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung (Nr. 152 vom 4. Juli 2026, S. 11) ein fast ganzseitiger, 15 längere Absätze umfassenden Artikel über die Schwächen der amerikanischen Verfassung erschienen. Dem Land drohe der Abstieg in Oligarchie und Tyrannei, lautet die These.

          Was es heißen kann, dass „in höhern Regionen eine falsch ergriffene Verbindung im Ästhetischen, Sittlichen, Religiosen voller Gefahr“ ist, „und jedes Mißlingen von traurigen Folgen“, entwickeln schon die ersten vier Absätze, unter denen wohl besonders der dritte als Gleichnis gelesen werden möchte:

          Auch wenn es fraglich ist, ob die Gegenwart aus der Geschichte lernen kann, so kann man doch ziemlich gewiss sagen, dass die Geschichte etwas von der Gegenwart lernt. Als die „Frankfurter Zeitung“ 1876 in ihrem Morgenblatt über das hundertjährige Jubiläum der amerikanischen Unabhängigkeitserklärung zu berichten hatte, konnte sie sich vor geborgter Euphorie kaum bremsen. „Das Wort der Befreiung, das der vierte Juli 1776 der Welt verkündigt, das Wort, daß die Völker Herren ihrer Geschicke, daß die Gleichheit und Freiheit der Bürger die gesellschaftliche Grundlage, daß auf diesem Boden der Wille der Bürger Gesetz und Regent sei, – es ist zu einem Evangelium geworden, das den Völkern ihre Bahn und ihr Ziel weist.“ Man begehe das Fest der Union „mit dem Wunsche und der Hoffnung, daß dieser Geist sich auch daheim bald so entfalten möge“. Womöglich, so der unsignierte, da von der gesamten Redaktion getragene Leitartikel, sogar unter dem Banner der „Vereinigten Staaten Europas“.

          Im Feuilleton derselben Ausgabe, das sich damals noch unter dem Strich auf der ersten Zeitungsseite befand, war ein Gedicht von Otto Hörth abgedruckt, das nicht minder pathetisch ausfiel: Der Morgen naht! In Ahnungstrost / Erweitert sich das Herz der Besten: / Das Haupt empor! Doch nicht nach Ost, – / heut geht die Sonne auf im Westen! // Ihr jubelt heut, daß Berg und Fluß / Und alle Thäler wiederklingen, / Wir folgen nach! Das ist der Gruß, / den wir euch über’s Weltmeer bringen!

          Fünfzig Jahre später war dieses Pathos nicht verklungen, doch in die hellen Töne hatten sich dunkle Vorahnungen gemischt. „Von den großen Verheißungen, die heute vor 150 Jahren in die Welt hinausgegangen sind, hat sich vieles nicht erfüllt. Aller Menschen Gleichheit ist nirgends verwirklicht. Nirgends ist die Freiheit gesichert“, hieß es am 4. Juli 1926 in derselben Zeitung. Ja, es scheine manchmal, als seien die Menschen ihrer Freiheit „überdrüssig geworden“. Sie sähen in den Katastrophen, „die ihre Torheit oder ihre Untüchtigkeit hervorgerufen hat“, nun Naturereignisse, „die über sie hereinbrechen und denen sie schutzlos gegenüberstehen“. Daher komme die Sehnsucht nach einer „starken Hand“, einem „Diktator“, der „das Geschehen meistert, das sie selbst verursachen“.

          Wir, die wir heute das 250-jährige Jubiläum der Unabhängigkeitserklärung zu begehen haben, sind wieder in einer historischen Lage, die einen pessimistischen Blick verlangt. Hilflos wäre es, sich auf die glorreiche Geschichte der amerikanischen Ideen von Freiheit und Gleichheit zu berufen, ohne in Rechnung zu stellen, dass sie nicht nur weltweit, sondern insbesondere im Land ihrer Entstehung einen großen Teil ihrer Kraft verloren haben. Unnötig, die vielen Verfehlungen, Rechtsbrüche und Gefahren aufzuzählen, die von dem gegenwärtigen Präsidenten ausgehen. Der spezielle Irrsinn, der in Washington herrscht, mag an seine Person gebunden sein. Die Krise, die seinen Aufstieg ermöglicht hat, ist so grundsätzlich, dass sie ihn überdauern und vielleicht noch einige Nachfolger hervorbringen wird.

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    2. Avatar von Klaus Bruns Klaus Bruns sagt:

      welch eine wendung in der argumentationskette der brückenbefürworter. auf der einen seite die fleißigen arbeitnehmer aus dem ehemaligen arbeiter und bauernstaat, auf der anderen seite, die bösen kapitalistischen rentner, die zeit zum stänkern haben. wer aus seiner ,,enklave,, ,,flüchten,, will, hat keine zeit , bei wichtigen entscheidungen dabei zu sein? wie wäre es mit der möglichkeit, das es gar keine scharen von brückenbefürwortern und gegnern gibt. nach über dreißig jahren doch wohl eine möglichkeit, oder? hinter tote pferde muss eben keiner mehr hinterher laufen. wie lange der spuk wohl noch anhalten wird? solange es geld für planungen gibt, egal wie überflüssig sie sind?

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    3. Avatar von Marko Puls Marko Puls sagt:

      Es war wieder einmal ganz großes Kino im Lüchower Kreistag. Die Brückengegner reisten in Scharen an, es gab verbotenen Beifall von den Rängen und am Ende eine satte Mehrheit für das Lieblingsprojekt aller lokalen Bremser: Wir klagen gegen die Elbbrücke! Warum? „Weil wir es können“.

      Und weil uns die Bürgerinitiative „Ja zur Fähre – Nein zum Verstand e.V.“ so wunderschön schauerliche Geschichten erzählt hat – hier der absolute Schenkelklopfer der Sitzung: Die Brücke frisst unsere Straßen auf!

      Da rechneten uns besorgte Abgeordnete mit grabesfeiner Stimme vor, dass fünf Jahre nach dem Bau jährlich „über eine halbe Million Euro“ an Unterhaltungskosten auf den Landkreis Lüchow-Dannenberg (DAN) zurollen. Peng. Da war es still im Saal. Der kollektive Herzkasper war greifbar.

      Der gesamte Reparatur-Etat für alle Kreisstraßen – einfach so weg! Futsch! Aufgesaugt vom gefräßigen Lüneburger Brücken-Monster!

      Es ist ja auch zu schön, wenn man Politik machen kann, ohne von lästigen Dingen wie dem Haushaltsrecht belästigt zu werden.

      Dröseln wir die Lüchower Gehirnwäsche mal kurz für Erwachsene auf:

      die ominösen 600.000 Euro sind die geschätzten Gesamtkosten für den Unterhalt des gesamten Projekts inklusive aller Lüneburger Zufahrten.

      Nach der alten Brückenvereinbarung von 2009 wird die Last aber geteilt.

      DAN zahlt maximal einen Bruchteil.

      Aber es kommt noch besser, liebe Rechenkünstler in Lüchow: habt ihr eigentlich schon mal was von der KomHKVO oder dem „Oldenburger Modell“ gehört? Nein? Merkt man!

      Brücken werden in Niedersachsen über stolze 90 Jahre abgeschrieben [NKR-Niedersachsen]. Und falls das Ding dank Land (NGVFG) und Bund (Sondervermögen) am Ende zu 100 Prozent aus Fördermitteln spendiert werden sollte, stünden in der Bilanz fette Sonderposten gegen die Abschreibung [NKR-Niedersachsen].mit einer rechnerischen Netto-Belastung für den Haushalt durch den Wertverlust: Punktgenau Null Euro.

      Und der Unterhalt? Der wird in Niedersachsen anlassbezogen gebucht. Eine brandneue Betonbrücke ist kein alter VW Käfer, der jeden Monat in die Werkstatt muss. In den ersten 25 Jahren fällt da – außer ein bisschen Winterdienst und den vorgeschriebenen TÜV-Prüfungen – überhaupt nichts an baulichem Unterhalt an.

      Für das nächste Vierteljahrhundert steht im Haushaltsplan von DAN bei den Brückenkosten also vorausichtlich eine dicke, fette Null.

      Aber Hauptsache, man hat erst mal eine spezialisierte Anwaltskanzlei eingekauft. Das kostet zwar jetzt sofort echtes Geld, aber hey – für die Verhinderung von eingebildeten Phantom-Kosten im Jahr 2055 ist ihnen kein Euro zu schade!

      Die Brückengegner riefen in der Fragestunde pathetisch in den Raum: „Wer merkt, dass er ein totes Pferd reitet, sollte allmählich absteigen!“ Recht haben sie! Aber warum quälen sie trotzdem ihren Gaul?

      Na dann, viel Spaß auch beim Erklären vor dem Verwaltungsgericht!

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      • Avatar von jj jj sagt:

        Fragt sich: Warum kamen die Befürworter nicht in Scharen nach LG?

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        • Verstehe ich nicht.

          Wieso fragt sich das, Herr Jenckel? Vom Lüneburger Kreistag war schon vorher bekannt, er werde für „die nächsten Schritte“ votieren. Außerdem standen ja am 25. Juni Herr Sohst und ein paar Begleiter am Eingang der Ritterakademie:

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        • Avatar von Marko Puls Marko Puls sagt:

          Sehr geehrter Herr Jenckel

          es können nun mal zu dieser Uhrzeit nicht alle frei machen. Schüler müssen zur Schule, Handwerker und alle anderen der arbeitenden Bevölkerung müssen nun mal schaffen. Und das Ergebnis war im Vorfeld ja schon zu erwarten gewesen.

          Gegenfrage: Warum waren bei der Kreistagssitzung in Lüchow den nur 30 Brückengegner, wenn doch angeblich (fast) die komplette Gemeinde Neu Darchau gegen die Brücke ist? Wo waren dort die Scharen?

          Ein kleiner Auszug aus der Sitzung: Herr Carmincke von der CDU sagte „Werte Kreistagskollegen, die Fähre Darchau-Neu Darchau fährt zurzeit aufgrund des Niedrigswassers nicht“

          Antwort der Brückengegner: NA UND!!!!

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        • Avatar von Helga Dreyer Helga Dreyer sagt:

          Sie benötigen ja kein Logik-Studium, um dieses Rätsel zu lösen, lieber Herr Jenckel. Die Erklärung für die Sitzungs-Kulisse ist denkbar simpel. 

          Die lautstarke Kulisse in Lüchow war schlicht ein Privileg des Ruhestands. Die BI-Mitglieder vor Ort genießen allesamt ihr Rentnerdasein und haben die Zeit für solche Events. Die BI hatte also den Heimvorteil der freien Zeiteinteilung. 

          Die Menschen, die diese Brücke aber tagtäglich existenziell brauchen, saßen zum Zeitpunkt der Kreisnotizen brav im Büro, in der Werkstatt oder in der Schule oder pflegten Kranke und Alte im Pflegeheim oder Krankenhaus.

          Sie konnten eben deswegen nicht im Saal applaudieren!

          Nur weil die einen mehr Freizeit zum Demonstrieren haben, hat die schweigende, arbeitende Mehrheit ja nicht weniger Recht auf eine vernünftige Infrastruktur. Wenn Sie glauben sollten, dieses Spontantheater der BI spiegele die wahre Meinung der Region wider, verkennen Sie die Realität der arbeitenden Bevölkerung. Aber das wissen Sie eigentlich auch ganz genau!

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        • Avatar von jj jj sagt:

          Liebe Frau Dreyer, Ihr Satz trifft wohl auch auf die Befürworter zu: „ Die BI-Mitglieder vor Ort genießen allesamt ihr Rentnerdasein und haben die Zeit für solche Events.“ Und trotzdem war Lüneburg keine Reise wert. Oder haben wir es mit harten Kernen zu tun? Ihr jj

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        • Hallo, Herr Puls,

          vorgestern, am 6. Juli 2026 um 16:52 Uhr, vermeldeten Sie mit poetischem Paukengedröhn:

          Es war wieder einmal ganz großes Kino im Lüchower Kreistag. Die Brückengegner reisten in Scharen an, es gab verbotenen Beifall von den Rängen und am Ende eine satte Mehrheit für das Lieblingsprojekt aller lokalen Bremser: Wir klagen gegen die Elbbrücke! Warum? „Weil wir es können“.

          Einen Tag später, am 7. Juli 2026 um 10:38 Uhr, reagieren Sie mit prosaischem Clavichordgesäusel auf den plumpen Whataboutism von Herrn Jenckel:

          Gegenfrage: Warum waren bei der Kreistagssitzung in Lüchow den nur 30 Brückengegner, wenn doch angeblich (fast) die komplette Gemeinde Neu Darchau gegen die Brücke ist? Wo waren dort die Scharen?

          ● Ich wüsste gerne:

          1. – Gab es nun Scharen oder gab es keine Scharen von Brückengegnern im Publikum während der Sitzung des Kreistages im großen Saal des Lüchower Gildehauses in der Tannenbergstraße 1 am 29. Juni 2026 zwischen 14:30 und 18:41 Uhr?

          2. – Warum behaupten Sie einmal das eine und keine 24 Stunden später das andere?

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        • Avatar von Helga Dreyer Helga Dreyer sagt:

          Lieber Herr Kirsche,

          Sie diskutieren nicht die Aussage von Marko Puls, sondern die Semantik eines einzelnen Wortes. 

          Ein Widerspruch existiert jedoch nur dann, wenn Sie „Schar“ für eine mathematische Größe halten. Die deutsche Sprache ist zum Glück da etwas flexibler.

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        • Avatar von Otto Berg Otto Berg sagt:

          Ja, geht’s noch?

          Wo bleiben Sachargumente und zivile Gelassenheit?

          Ist dieses Hin und Her über denunziatorische „Glossen“, verpetzte öffentliche Briefe an Kreistagsabgeordnete und das Zetern über die Zahlen von dümmlich skandierenden Interessengrüppchen nicht lachhaft und beängstigend zugleich? Korrespondiert es nicht mit einer selbstgerechten Erregungsgesellschaft, in der permanente Herabsetzung, gegenseitiges Belauern und niveauloses Anschwärzen die Mit-, wenn nicht die Hauptursachen dafür sind, dass wir alle zusammen sehenden Auges in eine politische Katastrophe schliddern, in die Wiederkehr der Zwänge und Ängste einer auf Egoismus, auf Einschüchterung, Lügen und Gewalt gebauten Ordnung?

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    4. Avatar von Helga Dreyer Helga Dreyer sagt:

      Es ist schon faszinierend zu beobachten, wie hier im Blog jede seriöse und niveauvolle Debatte – ob politisch oder kulturell – zuverlässig von den Kurzstatements des Herrn Bruns gekapert wird. Freiheit der Meinung in allen Ehren, aber manche Beiträge erinnern mich dann doch eher an das, was Heinrich Heine einst so beschrieb: „Ein kluger Mann sieht fast alles, ein dummer Mann alles von einer Seite.“

      Ganz gleich, ob es um kommunale Finanzen, Niedrigwasser, Verwaltungsorganisation, die Elbfähre oder den Planfeststellungsbeschluss geht – am Ende landet Herr Bruns stets bei derselben Diagnose: Alle anderen haben keine Ahnung.
      „Es ist schon alles gesagt, nur noch nicht von allen“ (Karl Valentin)
      Bei Herrn Bruns scheint jedoch die umgekehrte Variante zu gelten. Alles wird von ihm gesagt, auch wenn es mit dem eigentlichen Thema nur noch entfernt zu tun hat, aus jedem Sachverhalt wird eine Geschichte über Selbstbedienung, Behördenversagen und dunkle Machenschaften gemacht.
      Herr Bruns springt mit einer bewundernswerten Elastizität von Thema zu Thema. Mal geißelt er die Verwaltung im Stile eines Stammtisch-Ökonomen, weil sie „Wissen einkauft“ (was man in der echten Welt übrigens schlicht eine Vergabe von Fachgutachten an unabhängige Experten nennt, um Rechtssicherheit zu garantieren). Dann wiederum wirft er mit volkswirtschaftlichen Begriffen wie dem „Konnexitätsprinzip“ um sich, nur um im nächsten Atemzug zu beweisen, dass ihm die simpelsten logischen Zusammenhänge fremd sind.

      Der absolute Höhepunkt seiner intellektuellen Geisterfahrt ist jedoch sein Kommentar zum aktuellen Elbe-Niedrigwasser von 70 Zentimetern. Da schwärmt er ernsthaft von einer neuen Fähre, die damit „keine Probleme“ hätte. Man muss sich das einmal auf der Zunge zergehen lassen: Bei 70 cm Pegel stellt jede Fähre den Betrieb ein, weil sie schlicht auf Grund läuft. Herr Bruns liefert hier völlig unbemerkt das absolut schlagkräftigste Argument für eine feste Brücke frei Haus, feiert sich dabei aber noch für seine vermeintliche Weitsicht.

      Herr Bruns, Sie versuchen hier charmant, mir die Rolle des „Hauses, das Verrückte macht“ zuzuschustern. Dabei merken Sie gar nicht, dass Sie selbst die Hauptrolle in dieser Komödie spielen.

      Wer irrt denn hier völlig orientierungslos von Schalter zu Schalter, würfelt Verpflichtungsermächtigungen, Konnexität und Pegelstände durcheinander und ruft entnervt nach dem Passierschein A38? Das sind doch Sie! Sie reagieren auf rechtsstaatliche Planungen und solide Haushaltspolitik genau wie Obelix auf die römische Bürokratie mit völliger Überforderung und dem lauten Ruf, dass hier alle „bekloppt“ seien.

      Der Behördenwahnsinn findet nicht im Kreishaus statt, Herr Bruns – er findet exklusiv in Ihrer ganz persönlichen Interpretation der Fakten statt. Sie klagen über eine angebliche „Selbstbedienung“, betreiben hier aber im Grunde nur die Selbstbedienung des eigenen Egos durch permanente, unqualifizierte Dauer-Empörung, den Sie regelmäßig in drei bis acht Zeilen geschmunzelten Kleinbuchstaben präsentieren. Andere Kommentatoren reagieren auf den jeweiligen Artikel. Sie reagieren auf eine innere Stimme, die Ihnen unabhängig vom Thema zuflüstert: „Schreib etwas über Selbstbedienung, Behördenversagen und die Brücke.“
      Das hat fast schon etwas Meditatives. Vielleicht sind Sie deshalb die einzige Person im Blog, bei der ich bereits nach dem ersten Satz weiß, wie der letzte aussehen wird.
      Arthur Schopenhauer schrieb einmal: „Die Wohlfeilste Art des Stolzes ist der Nationalstolz.“ Ich möchte das für die sozialen Medien ändern in: „Die wohlfeilste Art der Selbstdarstellung ist der stumpfe Generalverdacht gegen „die da oben“. Es kostet keine Mühe, es braucht kein Faktenwissen, man muss nur laut genug schimpfen.

      Für den intellektuellen Austausch in diesem Blog geht durch diesen Mumpitz leider völlig der rote Faden verloren.

      Aber wie wusste schon Goethe im ‚Faust‘? „Wenn ihr’s nicht fühlt, ihr werdet’s nicht erjagen.“ In diesem Sinne überlasse ich Ihnen gern weiter Ihre liebevoll gepflegte Opferrolle.

      Mit ermunterten Grüßen

      Helga Dreyer

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      • Avatar von Lore Schuster Lore Schuster sagt:

        Scheren Sie sich nicht um Bruns, Frau Dreyer.

        Hoc scio pro certo, quod si cum stercore certo vinco vel vincor, semper ego maculor. Zit. in: Nathan Chyträus, Hundert Fabeln aus Esopo / etliche von D. Martin Luther und Herren Mathesio / etliche von andern verdeudschet, Rostock 1571, Nr XV. Wurde von Luther in seiner Äsop-Übersetzung von 1530 als „Lehre“ der Fabel vom Esel und Löwen angeführt:

        Wer mit einem Scheißendreck rammelt, er gewinne oder verliere, so gehet er beschissen davon.

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      • Avatar von Klaus Bruns Klaus Bruns sagt:

        Für die Fährverbindung Neu Darchau/Darchau ist eine neue Niedrigwasserfähre geplant (Arbeitstitel „Tanja II“ oder „Tanja III“). Sie soll bei gleicher Ladekapazität einen deutlich geringeren Tiefgang aufweisen, um auch bei Elbe-Wasserständen um die 70 Zentimeter verlässlich pendeln zu können. [1, 2, 3, 4, 5]

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        • Avatar von E. Hennings E. Hennings sagt:

          Was steht wirklich da, Herr Bruns?

          Ad 1: „Für Neu Darchau ist eine neue Fähre geplant: Die Tanja II [sic!] soll bei gleicher Traglast rund 40 Zentimeter weniger Tiefgang haben und damit auch bei Niedrigwasser fahren können.“ 🢂[40 Zentimeter weniger im Vergleich wozu?]

          Ad 2: „Für die neue Niedrigwasserfähre würde, wenn sie denn realisiert wird, eine Tiefgangsreduktion von 40 Zentimetern gegenüber der heutigen Tanja angestrebt, bei voller Zuladung sogar von einem halben Meter. Beim aktuellen Schiff beträgt der minimale Tiefgang 1,38 Meter, für die Tanja III wären dagegen nur 96 Zentimeter vorgesehen. Bei voller Beladung erhöht sich der Tiefgang der heutigen Tanja II auf 1,79 Meter, bei der neuen Fähre sollen es nur 1,27 Meter sein.“ 🢂[96 bzw. 127 Zentimeter sind deutlich mehr als 70 Zentimeter Tiefgang.]

          Ad 3: „Die geplante „Tanja II“ soll trotz gleicher Traglast deutlich weniger Tiefgang benötigen und dadurch auch bei niedrigen Pegelständen einsatzfähig bleiben.“ 🢂[„Deutlich weniger“ ist sogar deutlich weniger aussagekräftig als unter Punkt 1 und 2.]

          Ad 4: „Nächstes Jahr wird in Bleckede die neue Niedrigwasser-Fähre unterwegs sein. Die nimmt – bei maximal 60 Zentimeter Tiefgang – bis zu 18 Autos und Busse oder Lastwagen mit. Eine solche Fähre statt einer 100 Millionen Euro teuren Brücke fordert die Bürgerinitiative ‚Ja zur Fähre – Nein zur Brücke e.V.‘ auch für Darchau. Ausfälle wegen Niedrigwasser hätten damit ein Ende.“ 🢂[Die Tranportfähigkeit von „bis zu 18 Autos und Bussen oder Lastwagen – bei maximal 60 Zentimeter Tiefgang“ wäre sensationell!]

          Ad 5: Andreas Dau, Leiter des Fährbetriebs in Neu Darchau: „Mit der neuen Fähre hätten wir das Problem nicht. Die kann bis zu einem Wasserstand von 50 Zentimetern fahren – so tief ist dieser aber noch nie gefallen.“ 🢂[Eine Fähre, die „bis zu einem Wasserstand von 50 Zentimetern fahren“ kann, ist nicht ungewöhnlich. Die frage ist, was sie dann noch leisten kann.]

          Und: „Die neue Fähre ‚Amt Neuhaus – Bleckede‘ hingegen hat einen Tiefgang von maximal 60 Zentimeter – und kann damit auch bei sehr niedrigen Wasserständen fahren.“ 🢂[Ein „Tiefgang von maximal 60 Zentimeter“ klingt nicht schlecht. Aber was bedeutet „niedriger Wasserstand“ in Bezug zur unebenen Gewässersohle eines Flussbetts?]

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      • Avatar von Closed Account mindfully9fcde75e50 sagt:

        Liebe Frau Dreyer, wer von uns , hat sich da wohl verirrt? paragraphenreiter vergaloppieren sich schon mal, ist ja nicht schlimm, wenn man seinem gegenüber dabei nicht was unterstellt. übrigens, was die verwaltungen und ihren gesteigerten einkauf von wissen betrifft, ist belegt. das man nicht alles wissen kann, sollte ihnen bekannt sein, oder? wenn dabei die effizienz überwiegen würde, wäre ja alles ok. es ist leider anders und seit jahren auch bekannt. gespielte entrüstungen , bei erwähnung dieser tatsache, tut nicht nötig. Übrigens, beim kapern, sind sie mir weit voraus. wie lange läuft das thema brücke schon?

        mit lieben Grüßen ,ihr intellektueller Geisterfahrer Klaus Bruns Schmunzel

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    5. Avatar von Armin Plöger Armin Plöger sagt:

      Sehr geehrte Frau Dreyer!

      Ich bin beunruhigt. Sie schreiben von Ihrer Ermüdung. Angesichts des Umfangs Ihrer Beiträge hielt ich Sie für unermüdlich, geradezu unverwüstlich. Kopf hoch, halten Sie durch!

      Ich versuche knapp und sachlich zu bleiben. Es sei denn, ich schreibe eine Glosse. Eine solche wird dann länger, damit sie kurzweilig ist. Hier und jetzt versuche ich den rhetorischen Gaul an die Kandare zu nehmen. So gut es geht, denn der Hafer sticht.

      Wie soll ich denn als Bildungsbürger glänzen, wenn Sie mein rostiges Altfranzösisch ins schmucklose Hochdeutsch übersetzen? Da ist dann niemand mehr beeindruckt und jeder Schelm weiß was ich meine. Ruhig Brauner, hoh.

      Das Geld für die Schwimmbadrenovierung kommt aus Hannover, wenn man der Webseite des Landkreises und der Ersten Kreisrätin, Frau Hobro, glauben darf. Ist dort zu finden unter der Überschrift „Scheckübergabe am Beckenrand“. Die Überschrift hätte von mir sein können. Fehlt nur der Untertitel. „Renovierung fällt ins Wasser“, oder „Sondervermögen und feuchter Händedruck“. Leider ohne Foto. Wollte man uns das prominente Vereinsmitglied von Brücken-bauen-eV, Landrat Böther in Badehose, nicht zumuten? Vielleicht auch kein Foto, weil der Landrat nicht da war? (Verzeihung bitte, ich kann den Zossen kaum halten.)

      In der Sitzung des SBU am 2. Juni d.J. war von der prekären Haushaltslage die Rede – und dass man 2,9 Millionen Euro zur Verfügung stellen könnte, wenn man die Renovierung des oben zitierten Bades auf Herbst 2027 verschiebt. Mein Zeuge in dieser Sache könnte Ihr Vereinsvorsitzender von Brücken-bauen-eV, Brigadegeneral a.D. Jörg Sohst sein. Falls er zugehört hat. Möglicherweise steht es im Sitzungsprotokoll?

      Warum erwähne ich Ihren vereinsvorsitzenden Ex-General? Weil im Planfeststellungsbeschluss die militärische Bedeutung der Brücke hervorgehoben wird und ich mich frage, wer das bei wem abgeschrieben hat. Diese Frage wird sicherlich niemand mehr stellen, wenn feindliche Truppen wieder einmal in Mecklenburg stehen. Der Gegenstoß erfolgt über die Brücke von Darchau. Er galoppiert…

      Sie müssen kein Patent einreichen, aber zumindest einen Eintrag bei Wikipedia wäre es wert. Suchbegriff: „Dreyersche Kameralistik“. Ich Greenhorn hingegen kann nur eins und eins zusammenzählen. Greenhorn habe ich übrigens bei Karl May gelesen, bitte übersetzen Sie es nicht. Bleiben Sie im Sattel.

      Mit freundlichen Grüßen: Armin Plöger

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      • Avatar von Helga Dreyer Helga Dreyer sagt:

        Werter Herr Plöger,

        bei Ihrer Glosse hatte ich zeitweise den Eindruck, dass Ihnen nicht nur die Argumente, sondern gleich der ganze Zossen durchgegangen ist.

        Satire darf überzeichnen, sie sollte dabei nur nicht die Wirklichkeit verlieren.

        Sie wollten so gern als glänzender Bildungsbürger auftreten, aber am Ende haben Sie sich leider im Gestrüpp Ihrer eigenen Verschwörungstheorien verheddert.
        Es tut mir ja wirklich leid für Sie und allen Ihren BI-Freunden, dass der an den Tag gelegte Aktionismus Ihrer Unterstützer (lesen Sie mal hier) nicht gefruchtet hat und auch heute nicht mehr fruchten kann.

        Der Oxer nennt sich NkomInfraFöG. Und eigentlich wissen Sie das auch, denn Sie waren bei der SBU-Sitzung ja dabei, als der Landrat die Maßnahmen erklärt hat.

        Mit vorzüglicher Hochachtung und dem üblichen Ernst

        Helga Dreyer

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    6. Avatar von Klaus Bruns Klaus Bruns sagt:

      Britta Katenwald
        sie werden bestimmt nicht den ast absägen, auf dem sie sitzen. warum beweisen sie mir nicht das gegenteil meiner behauptungen? weil sie es nicht können ,dürfen ,wollen? wo bleibt die effektivität in den verwaltungen? schon peinlich . immer mehr kosten durchs personal und immer mehr kosten durch das einkaufen von wissen. und das sind fakten. übrigens hier nachzulesen. https://www.iwkoeln.de/presse/pressemitteilungen/martin-beznoska-laender-und-kommunen-koennten-zehntausende-stellen-sparen.html

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    7. Avatar von Helga Dreyer Helga Dreyer sagt:

      Wer sich die Mühe macht, den Newsletter der BI und die zugrunde liegende Brückenvereinbarung von 2009 nebeneinanderzulegen, erlebt eine Lehrstunde darin, wie aus drögen Verträgen politische Gruselgeschichten gebastelt werden.

      Besonders hanebüchen ist das Kapitel über die IHK.

      Dem Leser wird suggeriert, der Hauptgeschäftsführer der IHK Lüneburg-Wolfsburg dürfe künftig nach Gutsherrenart über die Unterhaltungskosten der Brücke zulasten des Landkreises Lüchow-Dannenberg (DAN) entscheiden.

      Das klingt herrlich dramatisch, verschweigt aber die rechtliche Realität. In der Vereinbarung steht nämlich etwas völlig anderes, denn erst einmal soll eine genaue Analyse über die tatsächlichen Verkehrsströme und die regionale Vorteilslage erstellt werden. Auf dieser Basis sollen sich die beiden Landkreise gütlich einigen. Erst wenn diese Einigung krachend scheitert, kommt die IHK als Schlichter überhaupt ins Spiel. (das ist ungefähr so, als würde man die Feuerwehr vor dem Haus skandalisieren, während man verschweigt, dass es nicht einmal brennt).

      Der Newsletter tut so, als handele es sich um eine fremde „Lüneburger Institution“, die über den armen Landkreis DAN richtet. Das Wort „Lüneburg“ wird dafür extra hervorgehoben und unterstrichen.

      Dass die IHK Lüneburg-Wolfsburg die ganz reguläre, zuständige Kammer ist, die auch die Unternehmen in Lüchow-Dannenberg vertritt, unterschlägt die BI dabei. Und dass das historische IHK-Gebäude in Lüneburg als luxuriöser „Prachtbau“ erwähnt wird, zeigt nur, dass echte Skandale wohl einfach nicht auffindbar waren. Demnächst folgt wahrscheinlich die Enthüllung: „Achtung! Der Hauptgeschäftsführer arbeitet an einem Schreibtisch aus Holz!“

      Völlig paradox wird der Newsletter aber, wenn er das Bild eines wegen der Brücken-Folgekosten finanziell bedrohten oder gar überforderten Landkreises Lüchow-Dannenberg zeichnet.

      Vergessen wir nicht die Realität. Das Hauptinteresse an dem Bau liegt beim Landkreis Lüneburg wegen der Anbindung des Amtes Neuhaus. Weil DAN damals kein gesteigertes Eigeninteresse hatte, war dieser Vertrag von 2009 ein massives finanzielles Lockangebot Lüneburgs, um DAN überhaupt ins Boot zu holen. Die Zuckerstange ist damals genüsslich gelutscht worden, denn auch Danneberg erwartete Synergieeffekte – und heute erkennen die Strategen der BI nicht einmal mehr, welche enormen Vorteile dieser Vertrag für DAN bereithält.

      Denn ein Blick in die Brückenvereinbarung und in die aktuelle Sitzungsvorlage 2026/820 des LK DAN zeigt, dass sämtliche finanziellen Risiken beim Vorhabenträger Lüneburg liegen. Lüneburg zahlt die Planung, trägt die Baukosten, übernimmt alle Zinslasten und Baukredite.

      Und das Beste ist doch bekannt, weil es aktuell ständig skandalisiert und diskutiert wird. Während sich die ursprüngliche Kostenschätzung von 40 Millionen auf inzwischen rund 100 Millionen Euro mehr als verdoppelt hat, bleibt der vertragliche Beitrag von DAN bei unveränderten 700.000 Euro gedeckelt! Keine prozentuale Beteiligung, keine dynamische Anpassung an Baupreissteigerungen.

      Die Mitglieder der BI müssen also schon eine ganz besondere Begabung besitzen, um aus so einem bequemen Festbetrag eine finanzielle Opferrolle herzuleiten.

      Auch bei den angeblichen Folgekosten von 600.000 bis 1,5 Millionen Euro jährlich betreibt die BI plumpe Desinformation.

      Die in der jüngsten Kreistagsdebatte genannten Summen sind langfristige Modellrechnungen für die kommenden Jahrzehnte, in denen kalkulatorische Abschreibungen eingerechnet sind. Und jeder, der auch nur ein Fünkchen Ahnung von Finanzen hat, weiß, dass Abschreibungen keine echten Auszahlungen sind. Aus dem Kreishaushalt fließt dieses Geld im Alltag überhaupt nicht ab (das ist so, als würde man die rechnerische Wertminderung des eigenen Hausdachs im Jahr 2055 heute schon auf die monatliche Stromrechnung aufschlagen und behaupten, man könne sich den Strom nicht mehr leisten).

      Die eigentliche logische Kernschmelze der BI liegt aber noch woanders.

      Seit Jahren erklärt sie, die Brücke bringe für Lüchow-Dannenberg kaum Vorteile. Jetzt aber warnt sie gleichzeitig davor, dass DAN später einen riesigen Anteil der Kosten tragen müsste, weil die Vorteilslage so hoch sei.

      Beides zusammen geht aber reinweg von der Logik nicht!

      Wenn die Brücke keinen Nutzen hat, ist die Vorteilslage gering und DAN zahlt laut Vertrag wenig. Wenn die Vorteilslage hoch ausfällt, bestätigt das genau den riesigen Nutzen der Brücke für die Menschen vor Ort.

      Das Muster der BI wiederholt sich Seite für Seite. Vertrag lesen – den schlimmsten theoretischen Fall herauspicken – alle Zwischenschritte weglassen – Drama inszenieren. Das Ergebnis steht ohnehin von vornherein fest, egal wie exzellent die Konditionen für DAN verhandelt wurden – man will um jeden Preis den Gelackmeierten spielen. Die Brücke ist noch nicht gebaut, kein Gutachten erstellt, keine Baulast verteilt und kein echter Cent Unterhaltungskosten abgeflossen – aber die Opferrolle ist vorsorglich schon fertig gebucht. Das muss man planerisch erst einmal hinbekommen.

      Geradezu fassungslos macht es mich allerdings, dass es der BI mit dieser verqueren Argumentation tatsächlich gelungen ist, die Mehrheit des Kreistags in Lüchow-Dannenberg einzuseifen. Dass sich gewählte Abgeordnete in ihrer jüngsten Sitzung dieses offensichtliche Märchen als unumstößliche Tatsache haben verkaufen lassen, zeigt nur, wie tief der politische Kompass dort inzwischen im Brückenstreit versunken ist.
      Meine mitleidigen Grüße ob so viel künstlich konstruierter Opferrolle!

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      • Avatar von Klaus Bruns Klaus Bruns sagt:

        PrognoseNiedrigwasser: Elbe bei Neu Darchau soll auf 70 Zentimeter sinken

        tja, wer zu spät kommt, bestraft das leben. die neue geplante elbfähre hätte damit keine probleme und man hätte sie schon vor jahren anschaffen können. bedankt euch bei den brücken-freunden.

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        • Avatar von Thorsten Struck Thorsten Struck sagt:

          die neue geplante elbfähre hätte damit keine probleme und man hätte sie schon vor jahren anschaffen können.

          Man? Und wer hätte das Geld dafür zusammengeschmunzelt? Sie, Herr Bruns? Oder glauben Sie, Ulrich Siegmund und seine Verwandten hätten etwas beigetragen?

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    8. Liebe Gleich- und Ungleichgesinnte,

      die erste Jahreshälfte 2026 geht nicht langweilig zu Ende: Es gibt Rekordhitze, Unwetter, Fährausfälle und eine frühestmöglich nach Hause fliegende Nationalmannschaft usw. Auch das uns alle beschäftigende Bauvorhaben „Elbbrücke“ entwickelt sich zurzeit mit großer Dynamik.

      Nach Veröffentlichung des Planfeststellungsbeschlusses (PFB) durch den Landkreis Lüneburg formiert sich eine Front des Widerstandes gegen das Vorantreiben der Baupläne. Mittlerweile hat sich die Gemeinde Neu Darchau zur Klage durchringen können. Der BUND (Bund für Umwelt und Naturschutz) klagt gemeinsam mit unserer Bürgerinitiative gegen die Lüneburger Pläne. Auch private Klagen sind eingereicht – von beiden Seiten der Elbe.

      mehr lesen im aktuellen Newsletter

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    9. Avatar von Helga Dreyer Helga Dreyer sagt:

      Nach der Auswertung der öffentlich zugänglichen Unterlagen, der historischen Vermerke, der Brückenvereinbarung, der Verwaltungsvorlagen und der gerichtlichen Entscheidungen bleibt bei mir vor allem ein Eindruck zurück: nicht die Fakten haben die Debatte in der Kreistagssitzung in Lüchow geprägt, sondern vielfach deren Interpretation.

      Das muss nicht verwerflich sein. Politik lebt von unterschiedlichen Bewertungen. Problematisch wird es jedoch dann, wenn längst dokumentierte Sachverhalte weiterhin so dargestellt werden, als seien sie ungeklärt.

      Die Kreistagsmitglieder erhielten vor ihrer Entscheidung umfangreiche Unterlagen. Darin wurden die Entstehungsgeschichte der Brückenvereinbarung, die Frage der Ortsumfahrung, die Erfolgsaussichten möglicher Klagen und die finanziellen Auswirkungen ausführlich erläutert. Trotzdem dominierten in der Debatte vielfach zugespitzte Szenarien, hohe Kostenzahlen und Behauptungen, die nach Aktenlage zumindest nicht ohne Weiteres haltbar erscheinen.

      Besonders nachdenklich stimmt mich, dass gerichtliche Feststellungen und langjährige Planungsverfahren offenbar immer weniger Gewicht besitzen. Über Jahrzehnte wurden Fragen der Planrechtfertigung, der Alternativenprüfung und der verkehrlichen Notwendigkeit untersucht. Gerichte, Fachbehörden, Raumordnungs- und Planfeststellungsverfahren haben sich damit befasst. Niemand muss die Ergebnisse mögen, jeder darf sie kritisieren. Aber keiner sollte so tun, als hätten diese Verfahren nie stattgefunden.

      Ebenso bedenklich erscheint mir die Entwicklung, dass Lautstärke zunehmend mit Mehrheit verwechselt wird. Eine engagierte Bürgerinitiative hat jedes Recht, ihre Position zu vertreten. Daraus folgt jedoch nicht automatisch, dass sie für die Mehrheit der Bevölkerung spricht. Die schweigende Mehrheit organisiert keine Demonstrationen, schreibt keine Pressemitteilungen und meldet sich selten in sozialen Netzwerken zu Wort. Sie existiert dennoch.

      Demokratie besteht nicht nur aus Protest. Demokratie besteht auch aus Wahlen, Beschlüssen gewählter Vertretungen, rechtsstaatlichen Verfahren und der Akzeptanz von Entscheidungen, selbst wenn sie nicht den eigenen Vorstellungen entsprechen.

      Es irritiert mich einfach, mit welcher Selbstverständlichkeit heute Entscheidungen infrage gestellt werden, die auf jahrzehntelangen Verfahren, mehrfachen demokratischen Beschlüssen und umfangreichen fachlichen Prüfungen beruhen. Der Eindruck drängt sich auf, dass manche Ergebnisse von den Brückengegnern nur solange akzeptiert werden, wie sie den eigenen Erwartungen entsprechen.

      Am Ende wird nicht ein Blog, nicht eine Bürgerinitiative und auch nicht ein einzelner Kreistag entscheiden, ob die Elbbrücke gebaut wird. Entscheidend bleiben die geltenden Verträge, die Rechtslage und die Ergebnisse der dafür vorgesehenen Verfahren.

      Die vorliegenden Unterlagen ermöglichen jedem Interessierten, sich selbst ein Bild zu machen. Nicht die Lautstärke eines Arguments entscheidet letztlich über seine Qualität, sondern seine Belastbarkeit.

      Wenn sich jemand aus der Blog-Familie unabhängig von Lautstärke, Zwischenrufen und politischen Schlagworten ein eigenes Bild machen möchte, der findet hier eine Zusammenstellung der in der Sitzung diskutierten Behauptungen und der dazugehörigen Quellen.

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      • Avatar von Klaus Bruns Klaus Bruns sagt:

        wenn die situation sich überholt hat, sind eben auch brückenversprechen obsolet. das verwaltungen wenig bis gar keine ahnung haben , beweisen sie damit, indem sie wissen für überteuertes geld einkaufen, damit sie weiter ihren unfug betreiben können.(der landrat) wie viele überflüssige vorschriften hat der allseits ,,beliebte stäuber,, abgeschafft? hat da schon mal jemand nachgefragt? natürlich nicht, die antwort würde ja das system der selbstbedienung zum einsturz bringen. über dreißig jahren ,wird dieser unsinn brücke betrieben. dieser unfug wäre schon längst beendet, wenn man diese art von selbstbedienung verbieten würde. wer plant eigentlich die planungen? schmunzel.

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        • Hallo, Herr Bruns,

          unten hatte Frau Plötter-Heinbockel mit großem Langmut versucht, Ihnen zu erklären, es gebe einen Unterschied zwischen halbwegs tauglichen Argumenten (= Aussagen, die sich mit auffindbaren Fakten abgleichen lassen) und dummen Laberhohlheiten (= missvergnügte Allgemeinplätze, die sich nur eignen, Pöbellust und schlechte Laune bei unaufmerksamen Lesern zu schüren).

          Leider hat die nette Hilfestellung auch dieser engagierten Dame bei Ihnen wieder nicht gefruchtet.

          Sie kümmern sich nicht um Argumente, sondern halten an Ihren dummen Laberhohlheiten fest. Zwei Beispiele dafür sind: (1.) „das verwaltungen wenig bis gar keine ahnung haben , beweisen sie damit, indem sie wissen für überteuertes geld einkaufen, damit sie weiter ihren unfug betreiben können.“
          (2.) „über dreißig jahren ,wird dieser unsinn brücke betrieben. dieser unfug wäre schon längst beendet, wenn man diese art von selbstbedienung verbieten würde.“

          Sie fragen: „wer plant eigentlich die planungen?“

          Ich frage: „wer schmunzelt eigentlich die schmunzelungen?“

          Eine mögliche Antwort auf meine Frage finden Sie in einer ZDF-Talkrunde von gestern Abend. Markus Lanz hatte Ulrich Siegmund, den 35jährigen AfD-Politiker aus Sachsen-Anhalt eingeladen, wo die Umfrageergebnisse seit Monaten darauf hindeuten, dass dessen Partei die Landtagswahl am 6. September in diesem Bundesland gewinnen und Siegmund Ministerpräsident werden könnte. Lanz hat eine Stunde lang probiert, diesen „Spitzenkandidaten“ dazu zu bringen, seine politische Agenda zu erläutern. Der aber konnte nicht eine einzige der ihm gestellten Fragen beantworten. Stattdessen schmunzelte er von den Rosstäuscherstelzen seines selbstgerechten Überlegenheitsdünkels herunter in die Kamera und spulte eine dummen Laberhohlheit nach der anderen ab.

          Könnte es sein, dass der Mann bei Ihnen an einem Online-Seminar für „Quatsch raushauen und und Schmunzelungen unter die Leute stäubern“ teilgenommen hat?

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    10. Avatar von Armin Plöger Armin Plöger sagt:

      Sehr geehrter Herr Jenckel,

      vielleicht noch ein weiterer Hinweis zu den im Artikel erwähnten 2,9 Millionen. Wo kommen die her? Tja… der Landkreis hat gerade (also Juni 2026) Mittel aus Hannover für die Sanierung des Schwimmbades im Schulzentrum Oedeme erhalten. 2,8 Millionen Euro. Der dortige Baubeginn ist allerdings erst im Herbst 2027. „Honi soit qui mal y pense“.

      Mit freundlichen Grüßen, Armin Plöger

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      • Avatar von Helga Dreyer Helga Dreyer sagt:

        Werter Herr Plöger,

        es ist leider typisch für die Argumentation der Brückengegner. Es wird schnell eine plakative Behauptung in den Raum gestellt, die mit den echten Tatsachen wenig zu tun hat. Am Ende bleibt die mühsame Arbeit an anderen hängen, die Fakten geradezurücken, damit sich solche Falschinformationen nicht in den Köpfen der Leser festsetzen.

        „Honi soit qui mal y pense“ – ein Schelm, wer Böses dabei denkt?

        Nun, ein Schelm ist vor allem, wer im kommunalen Haushaltsrecht nicht durchblickt und sich das Nachdenken lieber zugunsten einer wilden Verschwörungstheorie spart.

        Ihr vermeintlicher „Zahlen-Zufall“ bricht bei einem Blick in die echte Beschlussvorlage der Kreisverwaltung 2026/149, einsehbar hier: – Sitzungskalender 25.06.2026 – TOP Ö 9 – Sachverhalt – nämlich in sich zusammen wie eine morsche Elbfähre.

        Sie werfen hier zwei völlig unterschiedliche Dinge in einen Topf.

        Die von Ihnen spöttisch hinterfragten rund 2,9 Millionen Euro für die Brücke stammen überhaupt nicht aus Hannover.

        Das ist die haargenaue interne Kostenkalkulation des Landkreises für die nächsten Schritte zur Brücke:

        Exakt 2.880.000 Euro für die Ausführungsplanung, Baugrunduntersuchungen und Umwelt-Ausgleichsmaßnahmen des kreiseigenen Baubetriebs (SBU) sowie 35.000 Euro für juristischen Beistand, um die Klagen von Brückengegnern abzuwehren.

        Dass diese Summe nahe an den 2,8 Millionen des Schwimmbads liegt, ist ein reiner Zufall.

        Und falls Sie sich nun an dem Wort „Kürzung“ in der Vorlage festbeißen: Sie erliegen hier einem klassischen bürokratischen Denkfehler und verwechseln eine „Verpflichtungsermächtigung“ mit echtem Bargeld.

        Eine Verpflichtungsermächtigung ist kein Geld, das physisch auf einem Konto liegt. Es ist lediglich die rein bürokratische Erlaubnis, im laufenden Jahr Verträge für die Zukunft abzuschließen.

        Da sich die Förderzusage für das Schwimmbad Oedeme bei der Haushaltsaufstellung verzögert hatte, stand fest, dass das Bad im Jahr 2026 ohnehin keine Bauverträge mehr abschließen kann. Diese ungenutzte „Vertrags-Erlaubnis“ wurde im Kreishaus einfach dorthin geschoben, wo sie sofort gebraucht wurde: zur Brücke. Das nennt man vorausschauende Haushaltsführung, nicht Tricksen!

        Dem Schwimmbad wurde dadurch kein einziger Cent geklaut. Im Gegenteil, das Land Niedersachsen hat Anfang Juni 2026 den Förderbescheid über die 2,8 Millionen Euro für das Lehrschwimmbecken Oedeme offiziell übergeben. Das Bad bekommt also jeden Cent, das Projekt ist voll finanziert und der Baubeginn für Herbst 2027 steht.

        Ihr vermeintlicher Finanzskandal ist also ein ganz normaler, absolut legaler Buchungsvorgang im Kreishaus. Das Schwimmbad wird saniert, die Brücke wird geplant – beide Projekte laufen genau nach Plan.

        Ein kleiner Blick ins Niedersächsische Kommunalverfassungsgesetz hätte diesen superdämlichen Generalverdacht schnell entkräftet.

        Sie können Ihre Detektivmütze also beruhigt wieder absetzen und der Debatte künftig mit etwas mehr Sachlichkeit und weniger populistischer Fantasie begegnen.

        Mit ermüdeten Grüßen angesichts solcher Scheindebatten

        Helga Dreyer

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        • Avatar von Klaus Bruns Klaus Bruns sagt:

          Frau Dreyer

          ihre sachlichkeit in ehren, die erinnert mich an das verrückte haus von asterix und obelix. (da ist er ja) ,der planfeststellungsbeschluss.

          Der legendäre Behördenwahnsinn aus dem Film Asterix erobert Rom ist weltberühmt. Asterix und Obelix müssen dort im „Haus, das Verrückte macht“ den berüchtigten Passierschein A38 besorgen, um eine Prüfung der Götter zu bestehen. Sie werden dabei von einem Schalter zum anderen geschickt, während sie von Schreibtisch zu Schreibtisch irren. [1, 2, 3, 4] bekanntlich wurde der passierschein dann selbst geschrieben.

          Mit nicht ermüdeten Grüßen

          Klaus Bruns

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    11. Avatar von Gabi Schäfer Gabi Schäfer sagt:

      Niedrigwasser:

      Elbfähre „Tanja“ fährt nicht

      von: Redaktion

      Der Pegelstand der Elbe sorgt für eine Zwangspause im Fährbetrieb. Auch bei anderen Elbfähren gibt es Probleme

      Aus: Elbe-Jeetzel-Zeitung, 29. Juni 2026

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    12. Avatar von Armin Plöger Armin Plöger sagt:

      Sehr geehrter Herr Jenckel,

      ergänzend zu Ihrem Artikel (Vielen Dank dafür!) noch der Hinweis, dass der Landkreis Lüchow-Dannenberg gestern, 29. Juni, mit 22:11 Stimmen beschlossen hat, gegen die Lüneburger Brückenpläne juristisch vorzugehen.

      Mit freundlichen Grüßen, Armin Plöger

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      • Avatar von Anne König Anne König sagt:

        Alles volkomen irre, nicht wahr, Herr Plöger?

        Lüchow-Dannenbergs Landrärin und deren Justitiarin befinden aufgrund einer detaillierten Lagebeurteilung, es seien gerichtliche PFB-Anfechtungen höchstwahrscheinlich aussichtslos, aber 21 von 32 Stimmberechtigten Abgeordneten beschließen, „gegen die Lüneburger Brückenpläne juristisch vorzugehen“? Soll „man“ als Realitätsverweigerung einordnen (vgl. S. 3 hier), wovon Psychologen doch „wissen, dass Statistik [= der mathematische Ausdruck von Wahrscheinlichkeit] für die Abbildung der Realität keine Rolle spielt“?

        Vor nicht ganz einem Jahr haben Sie „in Neuhaus mobilisierte Empörung“ (ebd.) erkannt und daran „einen einfachen Zusammenhang“, der Ihrer Überzeugung nach lautet:

        Demokratie ist, wenn genau das passiert, was ich will oder wir wollen. Passiert das nicht, dann ist man mindestens politikverdrossen, wendet dem Staat den Rücken zu, wählt aus Protest den Protest oder beschimpft die Funktionsträgerinnen der Demokratie. Etwa in dieser Reihenfolge.

        Der „Bürgerdialog“ in Neuhaus am Donnerstag, 7. August 2025, wo der niedersächsische Staatssekretär für Wirtschaft, Verkehr und Bauen, Matthias Wunderling-Weilbier (SPD), und die Staatssekretärin im Landwirtschaftsministerium, Frauke Patzke (Grüne), mit 250 interessierten Bürgerinnen und Bürgern diskutierten („Die Vertreter des Landes gaben [laut NDR ] an, ein neues Fährkonzept zu bevorzugen. Doch die Brücke sei laut Wunderling-Weilbier ‚noch nicht vom Tisch’“), war in Ihren Augen:

        ein kleines Lehrstück darüber, wie kompliziert die Demokratie ist und wie eng verzahnt nicht nur mit Bildung, sondern auch mit der Bereitschaft zum Zuhören. Besonders wenn Menschen unbeirrbar an Rosengärten, Ponyhöfe und blühende Landschaften glauben wollen.

        Würden Sie Ihre Diagnose (von Bildungsarmut und Konzentrationsunfähikeit) vom 9. August 2026 nun auch auf die Mehrheit der 21 KTAs im Kreistag DAN übertragen? Oder meinen Sie, die Meinungen der Brückengegner und die der Brückenbefürworter seien doch eher (als der schweren psychischen Beeinträchtigung, die SIE vor 10 Monaten Andersmeinenden unterstellten,) der Art von demokratiebelebendem Fürwahrhalten zuzurechnen, über die uns am Sonntag Lukas Bärfuss dank der Überlieferung durch den oder die R. Löser in Kenntnis setzte?

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      • Avatar von Helga Dreyer Helga Dreyer sagt:

        Sehr geehrter Herr Plöger,

        Sie bedanken sich für den Beitrag von Herrn Jenckel und schreiben, der Landkreis Lüchow-Dannenberg habe beschlossen, „gegen die Lüneburger Brückenpläne juristisch vorzugehen“.

        Ganz so einfach ist die Sache allerdings nicht.

        Der Kreistag hat beschlossen, die Erfolgsaussichten der aus Gründen der Fristwahrung bereits eingereichen Klage gegen den Planfeststellungsbeschluss prüfen zu lassen, die Brückenvereinbarung rechtlich untersuchen zu lassen und Gespräche über die Folgekosten mit dem Landkreis Lüneburg aufzunehmen.

        Noch etwas:

        Bitte lesen Sie einmal den anschaulichen Kommentar von Herrn / Frau R. Löser hier im Blog. Dort ist über die bemerkenswerte Antwort des Schriftstellers Lukas Bärfuss auf die Frage der Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung zu lesen, wann er zuletzt seine Meinung geändert habe. Diese lässt sich ganz grob so zusammenfassen: Demokratie lebe nicht von Gewissheiten, sondern vom Zweifel und von der Bereitschaft, die eigene Meinung zu überprüfen, wenn neue Fakten vorliegen.

        Genau dazu gäbe es in der Brückensache inzwischen einige Anlässe:

        • Die Kreisverwaltung bewertet die Erfolgsaussichten einer Klage gegen den Planfeststellungsbeschluss als eher gering.
        • Die Kreisverwaltung bewertet auch die Erfolgsaussichten einer Klage gegen die Brückenvereinbarung als eher gering.
        • Katemin war in einem frühen Vertragsentwurf ausdrücklich genannt und wurde vor Abschluss der Vereinbarung wieder gestrichen.
        • Die konkrete Trassenführung sollte nach den Verhandlungsunterlagen erst im Planfeststellungsverfahren festgelegt werden.
        • Bürgermeister Hinneberg bevorzugte 2008 nach Aktenlage selbst eine Variante, die den östlichen Ortsrand von Katemin berührte.
        • Das Verwaltungsgericht Lüneburg hat bereits 2006 festgestellt, dass die Ziele der Brücke nicht in gleicher Weise durch einen Ausbau der Fährverbindung erreicht werden können.
        • Die vielfach genannten Folgekosten von 600.000 € bis 1,5 Mio. € entsprechen nicht der tatsächlichen jährlichen Haushaltsbelastung des Landkreises Lüchow Dannenberg.

        Vielleicht lohnt es sich, diese Unterlagen einmal ebenso aufmerksam zu lesen wie die Blogbeiträge von Herrn Jenckel, wenn Sie schon die von mir mittels Blog-Kommentare mannigfach angebotenen Denkanstöße nicht annehmen mögen.

        Eine Meinung gewinnt selten dadurch, dass man sie wiederholt. Sie gewinnt, wenn sie bereit ist, sich mit den verfügbaren Fakten auseinanderzusetzen.

        Mit freundlichen Grüßen

        Helga Dreyer

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    13. Avatar von Helga Dreyer Helga Dreyer sagt:

      Lieber Herr Jenckel,

      ich nehme mal Ihre Metapher vom „Kuschelkurs“ zur Kreistagsabstimmung mit dem ganzen Drum und Dran – Demonstration der Brückenbefürworter, Ihre Facebook-Meldung und das dokumentierte Ergebnis Ihrer Sofortanfrage an Herrn Budde – auf.

      Alle Achtung, kann ich da nur konstatieren. Billy Wilder hätte es nicht besser machen können. Manche mögen’s eben gerne heiß – vor allem, wenn es serviert wird.

      Ich fange einmal mit Ihrer Behauptung an:

      „Vor der Tür hatten vor der Sitzung in der Ritterakademie zwei Dutzend Brücken-Freunde demonstriert (…) mit dem Plakat ‚Elbbrücke – kostenlos und ohne Wartezeit‘. Hintergrund für die provokative Zeile ist der Anteil des Landkreises am Sondervermögen (sind eigentlich Sonderschulden) des Bundes. Mit den Fördermitteln vom Land und den zusätzlichen Euro-Millionen, so die Argumentation der Brücken-Fans, müsste der Landkreis gar nichts dazugeben …“

      Ihren Facebook-Account schmückten Sie zusätzlich mit einem Foto und lockten die Leser mit einem Begleitkommentar auf genau diese Fährte. Dabei dürfte jeder halbwegs unvoreingenommene Betrachter die Aufschrift „Elbbrücke – kostenlos und ohne Wartezeit (Kostenlos. Für alle. Immer.)“ so verstanden haben, wie sie gemeint war: als Hinweis auf die spätere Nutzung der Brücke und nicht als finanzpolitische Forderung zum Kreishaushalt.

      Kein Wunder also, dass Herr Budde anschließend auf eine Frage antwortet, die so niemand gestellt hat. Wenn man erst einen Strohmann aufstellt, findet sich anschließend fast immer jemand, der ihn umstößt.

      Der eigentliche Punkt war doch ein anderer: Die zusätzlichen 49,1 Millionen Euro verbessern die Investitionsspielräume des Landkreises erheblich. Ob und in welchem Umfang diese Mittel später für die Brücke eingesetzt werden, entscheidet der Kreistag erst dann, wenn über die Finanzierung beraten wird. Genau darauf haben mehrere Redner am Donnerstag hingewiesen. Die Rede von Herrn Kastens (CDU) können Interessierte hier nachlesen.

      Aber zugegeben: „Brücke für lau“ klingt natürlich spektakulärer als „Investitionsspielräume verändern die finanzielle Ausgangslage“.

      Journalistisch ist das ungefähr der Unterschied zwischen Bericht und einer Verwechslungskomödie.

      Aber morgen tagt ja erst einmal der Kreistag Lüchow-Dannenberg. Ich bin schon sehr gespannt, welche Schlüsse die dortigen Kreistagsabgeordneten aus der Verwaltungsvorlage zu TOP Ö11 ziehen werden:

      Die Kreisverwaltung Lüchow-Dannenberg kommt nach ihrer vorläufigen rechtlichen Prüfung zu mehreren bemerkenswerten Feststellungen:

      • Die im Beteiligungsverfahren vorgetragenen Bedenken seien im Wesentlichen ausgeräumt worden.
      • Gerade bei den entscheidenden Punkten „zwingendes überwiegendes Interesse“ und „zumutbare Alternativen“ sei der Planfeststellungsbeschluss nachgebessert worden; der Abwägungsprozess sei nachvollziehbar.
      • Die Erfolgsaussichten einer verwaltungsgerichtlichen Klage würden deshalb als „eher gering“ eingeschätzt, weil kein offensichtlicher Rechtsverstoß erkennbar sei.

      Auch bei der Brückenvereinbarung fällt das Fazit nicht wesentlich anders aus:

      • Zur Ortsumfahrung vertritt die Verwaltung ausdrücklich die Auffassung, dass nach Historie und Wortlaut kein Verstoß gegen die Brückenvereinbarung vorliegt, auch wenn andere Rechtsauffassungen denkbar seien.
      • Kostensteigerungen seien nach dem Vertrag rechtlich kein tragfähiger Angriffspunkt, ebenso wenig die bisher bekannten Finanzierungsfragen.
      • Informationspflichten seien allenfalls Nebenpflichten, aus denen ohne konkreten Schaden kaum Ansprüche herzuleiten seien.
      • Insgesamt bewertet die Verwaltung auch die Erfolgsaussichten einer zivilrechtlichen Klage als „eher gering“.

      Die Verwaltung rät der Kreispolitik zwar nicht ausdrücklich von rechtlichen Schritten ab, verpackt ihre Einschätzung aber ausgesprochen diplomatisch. Übersetzt man die Vorlage in Alltagssprache, bleibt ungefähr folgende Botschaft:

      „Wenn ihr klagt, werdet ihr voraussichtlich viel Geld für Anwälte und Gerichte ausgeben, wertvolle Zeit verlieren und am Ende wahrscheinlich trotzdem scheitern. Entscheiden müsst ihr das allerdings selbst.“

      Die Verwaltung setzt darauf, dass die Politik dieses Risiko erkennt. Die Botschaft zwischen den Zeilen lautet aus meiner Sicht dennoch: „Bitte klagt nicht.“

      Es bleibt also spannend. Lassen Sie uns einfach einmal abwarten und eine Kaffeepause machen, lieber Herr Jenckel. Nach meiner Erfahrung folgt auf die erste Hälfte einer guten Verwechslungskomödie meist noch eine zweite.

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      • Avatar von Anne König Anne König sagt:

        Der Kreistag in Lüchow-Dannenberg dürfte heute Nachmittag im großen Saal des Gildehauses entschieden haben, liebe Frau Dreyer.

        Es wäre interessant zu erfahren, ob die Mehrheit der Abgeordneten sich den Einschätzungen von Landrätin Dagmar Schulz und Dr. Maren Conrad-Giese, der Justitiarin des Landkreises Lüchow-Dannenberg, angeschlossen haben, wie sie in der Sitzungsvorlage Nr. 2026/820 vom 17. Juni 2026 ausformuliert sind, oder ob jene anders vorgehen möchte, als diese beiden ihnen explizit und implizit empfohlen haben.

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        • Avatar von Helga Dreyer Helga Dreyer sagt:

          Liebe Frau König,

          ich war bei der Sitzung anwesend und habe mir die Debatte angehört. Zu den inhaltlichen Fragen werde ich noch eine ausführlichere Auswertung veröffentlichen, die sich auf die inzwischen öffentlich zugänglichen Unterlagen und die von der Kreisverwaltung bereitgestellten Dokumente stützt.

          Eine Begebenheit möchte ich allerdings bereits jetzt schildern, weil sie mich persönlich betroffen und nachdenklich zurückgelassen hat.

          Als der CDU-Fraktionsvorsitzende Christian Carmienke zum Rednerpult ging, waren aus dem Zuschauerbereich Buhrufe zu hören. Anschließend imitierte mindestens ein Besucher lautstark Rinderrufe. Hintergrund dürfte sein, dass Herr Carmienke Erwerbsleben im Bereich Tierernährung tätig ist.

          Ich gestehe offen, dass ich mich in diesem Moment sehr fremdgeschämt habe.

          Man kann die Position von Herrn Carmienke ablehnen, man kann auch seine Argumente kritisieren und gegen die Brücke sein. All das gehört zu einer demokratischen Debatte.

          Aber einen politischen Gegner wegen seines Berufsstandes mit Tierlauten zu verhöhnen, das gehört für mich nicht dazu.

          Noch mehr überrascht hat mich, dass diese Entgleisung offenbar von den Begleitern mit sichtbarer Freude aufgenommen wurde und zudem kein Ordnungsruf erfolgte.

          Vielleicht erklärt dieser Vorfall besser als viele Redebeiträge, weshalb die Atmosphäre rund um das Thema Elbbrücke inzwischen so vergiftet ist. Es fällt mir persönlich zunehmend schwerer, diesen Status-Quo-Bewahrern überhaupt noch zuzuhören.

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    14. Avatar von R. Löser R. Löser sagt:

      Im Feuilleton der Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung (nur zum Teil online) gibt es eine Kolumne, in der Menschen aus dem Kulturbetrieb gefragt werden, was sie lesen, sehen und hören, welches Buch in ihrem Schrank sie ganz bestimmt nicht lesen werden und wann sie zuletzt Ihre Meinung geändert haben. Diesmal antwortet der Schweizer Schriftsteller, Dramatiker und Büchner-Preisträger Lukas Bärfuss, Jahrgang 1971, der in Zürich lebt und zuletzt das Memoir „Königin der Nacht. Ein kurzes Buch über meine Mutter“ veröffentlichte (Rowohlt Verlag, 128 Seiten, 22 Euro). Exklusiv in der F.A.S.-Printausgabe Nr. 26 vom 28. Juni 2026 findet sich die Antwort von Herrn Bärfuss auf die Frage: «Wann haben Sie zuletzt Ihre Meinung geändert» auf Seite 38. Sie lautet so:

      Was ist überhaupt eine Meinung? Dazu gibt es unterschiedliche – Meinungen. Der alte Kant meinte, es gebe drei verschiedene Stufen des Fürwahrhaltens: Zuoberst das Wissen, danach den Glauben, schließlich, zuunterst, im Keller, die Meinung. Das Wissen ist nach Kant subjektiv wie objektiv zureichend. Logisch: Was ich weiß, kann ich mir und anderen belegen. Das Geglaubte ist zwar objektiv unzureichend, also nicht beweisbar, subjektiv aber zureichend: Obwohl ich meinen Glauben nicht belegen kann, bin ich davon überzeugt, unverrückbar. Meine Meinung aber kann ich nicht belegen, kann ich nicht objektiv, also so behaupten, als müsste sie auch vor den anderen Geltung beanspruchen dürfen, aber subjektiv, d. h. vor mir oder für mich ebenfalls nicht. Dass ich weder weiß noch glaube, sondern meine, erkenne ich am Zweifel, der mich meiner Meinung gegenüber befällt oder befallen kann – oder sogar befallen sollte. Denn meine Meinung könnte falsch, sie könnte getrübt, nicht wahr oder sogar ein reiner Blödsinn sein. Für einen Philosophen wie Kant ist das ein Nachteil. Deshalb hat der alte Königsberger Klops keine hohe Meinung von der Meinung. Für einen demokratischen Rechtsstaat aber ist es genau dieser Zweifel, der die Meinung kostbar macht: Weil ich den Zweifel zulasse, wird meine Meinung diskutierbar. Erst der Respekt vor dem Zweifel bringt die Meinung ins Spiel der politischen Verhandlung. Was, wenn meine Meinung Unsinn, die andere aber vernünftig ist? Die Demokratie braucht keine Gläubigen, keine Wissenden, sie braucht Zweifelnde und folglich Meinende, die ihre Meinung – unter Anführung von Gründen – verteidigen, aber grundsätzlich bereit sind, ihre Meinung zu ändern, wenn ihre Gründe nicht ausreichen bzw. die der anderen besser sind. Meine Meinung zu ändern und zu entwickeln, übe ich deshalb täglich. Ich achte allerdings darauf, gleichzeitig bloß eine und nicht zwei oder mehrere Meinungen zu haben.

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    15. Avatar von Klaus Bruns Klaus Bruns sagt:

      leider kann man hier erkennen, wie unbedarft kommunalpolitiker unterwegs sind. jammern über leere kassen und sorgen ständig selbst dafür. immer mehr mitarbeiter in den kommunen, steigern eben nicht das eigenes wissen. es wird extern immer mehr wissen eingekauft. verwaltungen sorgen immer wieder gern für sich, egal was es kostet. zu viele köche verderben nun mal den brei und sorgen gern für ihre eigenen löhne. 10 tausend euro im monat, für was? damit kommunen schneller pleite gehen.?

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      • Avatar von Gesine Plötter-Heinbockel Gesine Plötter-Heinbockel sagt:

        Klaus Bruns,

        ich sehe einiges anders als Sie. ich halte nichts von sabbelkünstler, wie sie meistens ihr nichts-sagen in schöne sprichworte kleiden. Beispiel: „zu viele köche verderben nun mal den brei und sorgen gern für ihre eigenen löhne“. Und: „an ihren taten sollst du sie erkennen“. Ihre selige mutter war auch immer begeistert, wenn jemand so ,,gut,, reden konnte wie Sie. wenn Sie sie dann aber immer gefragt haben: was hat er oder sie oder was habe ich denn nun gesagt? kam immer die antwort: weiss ich nicht. „10 tausend euro im monat, für was?“ Offensichtlich können Sie sich hier mal wieder an etwas berauschen, was im kern völlig sinnlos ist, oder sogar gefährlich.

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        • Avatar von Klaus Bruns Klaus Bruns sagt:

          wer hier die wahrheit vermeldet ,war schon immer sehr unbeliebt. denn nicht die tatsachen werden beurteilt, sondern derjenige ,der diese botschaft überbringt.

          Neben dem eigenen Verschulden durch kommunalpolitische Fehlentscheidungen ist die Finanznot vieler Kommunen die Folge der Aufgabenübertragung von Bund und Land, die bei unzureichender Finanzausstattung und missachteter Konnexität zu einer defizitären Haushaltlage und damit einer steigenden Verschuldung führt.

          https://www.iwkoeln.de/presse/pressemitteilungen/martin-beznoska-laender-und-kommunen-koennten-zehntausende-stellen-sparen.html

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        • Avatar von Gesine Plötter-Heinbockel Gesine Plötter-Heinbockel sagt:

          Herr Bruns,

          zu schreiben, dass „die Finanznot vieler Kommunen die Folge der Aufgabenübertragung von Bund und Land [ist], die bei unzureichender Finanzausstattung und missachteter Konnexität zu einer defizitären Haushaltlage und damit einer steigenden Verschuldung führt“ ist erstens vermutlich sehr nahe bei der Wahrheit, ist zweitens eine im Abgleich mit den auffindbaren Fakten (Gesetze, Lasten, Zahlungsflüsse usw.) prüfbare und daher als Argument taugliche Aussage und ist drittens meilenweit von missvergnügten Allgemeinplätzen entfernt, die sich einfach nur eignen, Pöbellust und schlechte Laune bei unaufmerksamen Lesern zu schüren. Dumme Laberhohlheiten wie „verwaltungen sorgen immer wieder gern für sich, egal was es kostet. zu viele köche verderben nun mal den brei und sorgen gern für ihre eigenen löhne“ sollten Sie AfD-Anhängern überlassen, dann zwingen Sie die Freunde Ihrer Kommentare auch nicht, weil „tatsachen“ in Ihren Äußerungen schlicht nicht vorkommen (siehe vorgestern), über die Beschaffenheit Ihrer geistigen Verfassung zu spekulieren.

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    16. Avatar von Kurt C. Hose Kurt C. Hose sagt:

      Regierungssprecher Christian Budde in Hannover hat recht. Wie die den Kommunen zugeteilten Mittel aus dem Sondervermögen verwendet werden, wird im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben von den dafür zuständigen regionalen Organen der Gemeinden und Gemeindeverbände entschieden, nicht von einer „Kontaktperson bei der Presse-und Informationsstelle der Niedersächsischen Landesregierung“ wie ihm.

      Auch in diesem Zusammenhang verwundert seine unbeholfene Wortmeldung wieder ein wenig.

      Warum hat er nicht hier nachgelesen? Die kommunale Hoheit wird klar von der niedersächsischen Landesregierung herausgestrichen. In der Essenz:

      Das Niedersächsische Innenministerium macht den Kommunen keine inhaltlichen Vorgaben, welche konkreten Projekte umgesetzt werden müssen. Die Räte vor Ort entscheiden komplett eigenständig, ob sie das Geld in Schulen, Kitas, Brücken, den ÖPNV oder Krankenhäuser investieren. Einzige Einschränkung: Die Projekte müssen lediglich den groben, gesetzlichen Rahmenbedingungen des Bundes entsprechen (reine Sachinvestitionen in die Infrastruktur).

      Da passt die Info, dass heute vor zwanzig Jahren, am 26. Juni 2006, der Braunbär „Bruno“, der zuvor wochenlang durch Oberbayern und durch die Grübeleien der oberbayerischen Regierungssprecher gestreunt war, von Jägern nahe Bayrischzell aus dem Verkehr gezogen wurde.

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    17. Avatar von Wolfgang Sorger Wolfgang Sorger sagt:

      Welch Glück für unseren Landkreis, daß wir solche weitsichtigen Politiker wie Herrn Kamp haben. Er hat sich schon beim Projekt „Arena“ ausgezeichnet – wieviel Verlust fährt dieses Bauwerk (das ist das mit dem noch nicht so ganz abgeschlossenen Brantschutzkonzept) eigentlich für den Haushalt des Landkreises ein? Und: wie ist denn jetzt die Finanzlage des Landkreises? Gestern beklagte sich noch Kreisrat Müller in der LZ, wie schlimm die Lage sei.

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      • Stimmt, Andrea Schröder-Ehlers und Franz-Josef Kamp waren jedesmal die ganz großen mathematischen SPD-Strategen im Lüneburger Kreistag, als es darum ging, die absehbar sehr hohen Millionenverluste beim Durchdrücken des Arena-Baus vor der Fraktion und im Plenum zu ignorieren.

        Eine integrale Rechnungslegung über alle acht Kostengruppen hinweg ist von der Verwaltung bis heute nicht präsentiert worden. Und auch über die der Bauherrin – selbstverschuldet – verbliebenen hohen Vorsteuerverluste sowie über die jährlichen Erhaltungsaufwendungen und Betriebszuschüsse schweigen Landrat Böther und Kreisrätin Vossers sich aus. (Was das bisher notleidende „Brandschutzkonzept“ derzeit macht, wissen vermutlich nur Gaya, das WM-Orakel aus dem Zoo von Kaiserslautern, und Manitu, das Allumfassende Geheimnis bzw. die Große Kraft, die in allen Wesen, Dingen, Tätigkeiten und Erscheinungen enthalten ist.)

        Das Gute ist, Rudi Carrells Mahnung von 1975 wurde erhört. Der Sommer naht und wird wohl auch so schnell nicht wieder weichen:

        Foto: Martin Parr, Global Warning, Benidorm, Espagne, 1997

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        • Die Hitze im Juni 2026 war unerträglich. Unerträglicher ist für mich allerdings die Vorstellung, dass jeder von uns sich im Juni 2036 an diesen Sommer als den mildesten während der dann vergangenen 10 Jahre erinnern wird.

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    18. Avatar von Helga Dreyer Helga Dreyer sagt:

      Herr Jenckels Bericht enthält wieder einige interessante Zuspitzungen.

      1. “Kuschelkurs” Wenn CDU, SPD, FDP, Unabhängige und AfD gemeinsam zustimmen, kann man das natürlich “Kuschelkurs” nennen. Man könnte es aber auch schlicht eine breite demokratische Mehrheit nennen.

      2. “Brücke für lau” Hier wird es besonders kreativ. Die gedankliche Brücke zwischen einem Demonstrationsplakat und einer angeblichen Forderung, das gesamte Sondervermögen in die Elbbrücke zu investieren, ist jedenfalls deutlich kühner als die geplante Elbbrücke selbst.

      Das Demonstrationsplakat “Elbbrücke – kostenlos und ohne Wartezeit” bezog sich erkennbar auf die spätere Nutzung der Brücke. Anders als die Fähre kostet die Überfahrt nichts und es gibt keine Wartezeiten.
      Herr Jenckel macht daraus plötzlich eine finanzpolitische Aussage über die Baukosten.

      3. Die verschwundene CDU-Rede Besonders auffällig ist, dass die Ausführungen der CDU zur Finanzierung praktisch verschwinden.

      Dabei wurde in der Rede ausdrücklich erklärt:„Über Finanzierungsfragen wird der Kreistag erneut beraten.” Und weiter: „Auch über die Verwendung der zusätzlichen Investitionsspielräume, die sich durch aktuelle Entwicklungen ergeben haben, werden wir zu gegebener Zeit gemeinsam sprechen.”

      Das ist das Gegenteil der Behauptung, sämtliche Mittel aus dem Sondervermögen sollten automatisch in die Brücke fließen.

      4. Der Strohmann Statt sich mit dem tatsächlich Gesagten auseinanderzusetzen, wird lieber eine Position aufgebaut, die niemand vertreten hat.

      Die “Brückenfreunde” wollten angeblich den kompletten Eigenanteil aus dem Sondervermögen finanzieren. Eine solche Forderung findet sich weder in der Rede noch im Kreistagsbeschluss noch auf dem Demonstrationsplakat oder in den Köpfen der „Brückenfreunde“. Über eine Priorisierung der Investitionsmittel entscheidet der Kreistag zu gegebener Zeit.

      5. Die eigentliche Ironie Am Ende entsteht fast der Eindruck, als müsse zunächst eine neue Behauptung erfunden werden, damit sie anschließend widerlegt werden kann. Das ist durchaus praktisch. Mit den tatsächlichen Aussagen muss man sich dann gar nicht mehr beschäftigen.

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    19. Avatar von Helga Dreyer Helga Dreyer sagt:

      Lieber Herr Jenckel,

      zwischen Kuschen und Kuscheln liegt ein großer Unterschied😉

      Liebe Grüße

      Ihre „Frau D. von der Elbe“

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