Bekommt der Kreis Lüneburg so eine Elbbrücke? Fragen Sie die Richter

Die Elbbrücke Neu Darchau geht nach gut dreißig Jahren des Hoffens und Bangens, der Proteste und Rückschläge auf die Zielgerade. Der Bauherr Kreis Lüneburg sagt, er habe seine Hausaufgaben gemacht. Es stehen zwar einige Klagen von Naturschützern, der Kommune und des Landkreises Lüchow-Dannenberg im Raum. Doch die Brücken-Freunde frohlocken: Die hätten kaum Aussicht auf Erfolg. Stimmt das? 

Erstens ist man bekanntlich vor Gericht und auf hoher See in Gottes Hand. Zweitens ist neben der Finanzierung des 100-Millionen-Projektes, da setzen die Brücken-Fans jetzt auf viel Geld aus dem Sondervermögen (neue Schulden) des Bundes für den Landkreis, und der Rochade des Landes, doch lieber eine Niedrigwasser-Fähre anzuschaffen, und dem ausstehenden Landkauf für die Auffahrt noch die Frage zu klären: Was ist eine Ortsumfahrung Neu Darchau, die vereinbart ist? Denn die Frage, was eine Gemeinde, ein Ort, eine Ortschaft, ein Ortsteil ist, sie könnte vor Gericht verfangen

Die Zufahrt der Brücke soll zwischen Katemin und Neu Darchau verlaufen. Dort allerdings gab es auch eine Bürgerbefragung, die zu einem ganz anderen Ergebnis kam: ein klares Nein. 

Offiziell aber sind die Kateminer nie gehört worden. Denn Katemin hat keinen Ortsrat, keinen Bürgermeister, ja, keinen Ortsvorsteher als Ansprechpartner, sondern wird eben von der Gemeinde Neu Darchau vertreten, zu der Katemin gehört. Eine Einheit, die sich nicht auseinanderdividieren lässt und die am Ende vor Gericht zur Archillesferse der Planung werden könnte.

Die Verfechter der Brücke sagen zwar, eine Klage wäre gegenstandslos, weil der Name Katemin im Text der Brückenvereinbarung zwischen den Kreisen, der Samtgemeinde Elbtalaue und der Gemeinde Neu Darchau fehle. Doch der verstorbene Lüneburger Landrat Manfred Nahrstedt sprach ganz weise, als er mir in einem Interview in seinem Amtszimmer beiläufig sagte: Ohne das Einvernehmen mit der Gemeine Neu Darchau würde er dort keine Elbbrücke bauen. 

 Der ehemalige Kreisrat Jürgen Krumböhmer, damals noch federführend für die Brücken-Planung, schrieb Mitte 2008 einem besorgten Bürger: Die Vertragspartner hätten sich unter der Voraussetzung geeinigt, dass eine „Ortsumgehung Neu Darchau/Katemin realisiert wird“.  Im Blog bot Krumböhmer dazu folgenden Bonmot: Der Ortsteil Katemin würde in jedem Fall umfahren, ob nun links oder rechts. 

Mal sehen, ob das Richter auch so lakonisch betrachten oder am Ende der Landkreis nachsitzen muss. Und das wäre nicht nur eine Frage der Zeit, eine Frage des Gesichtsverlustes, sondern eben auch eine Frage: Wer dann am Ende die Zeche und wie leidensfähig die Brücken-Freunde sind, die in den Jahrzehnten des Hoffen schon viele Nackenschläge wegstecken mussten.

Hans-Herbert Jenckel

Foto jj: Ähnlich wie die Brücke Dömitz soll die Querung Neu Darchau nach den Plänen ausfallen.

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96 Responses to Bekommt der Kreis Lüneburg so eine Elbbrücke? Fragen Sie die Richter

  1. Avatar von LZ/WA vom Wochenende LZ/WA vom Wochenende sagt:

    23,77 Millionen für Brücke gesichert

    Etat in Schieflage, Elbbrücke auf Kurs: Kreistag Lüneburg beschließt Nachtragshaushalt

    Der Landkreis Lüneburg sichert die Finanzierung der rund 100 Millionen Euro teuren Elbbrücke zwischen Neu Darchau und Darchau ab, um Fördermittel bei Land und Bund beantragen zu können.

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    • Avatar von Helga Dreyer Helga Dreyer sagt:

      Die Landeszeitung meldet: „Etat in Schieflage, Brücke auf Kurs.“ Das klingt ungefähr so, als habe der Kreistag angesichts eines Rekorddefizits noch rasch die letzten 23,77 Millionen Euro aus der Portokasse genommen und in die Elbe geworfen.

      Hat er aber nicht. Und die Brücke fährt auch nicht mit im 64-Millionen-Euro-Defizit.

      Das Defizit im Ergebnishaushalt entsteht nach Angaben des Landkreises überwiegend durch Pflichtaufgaben: Rettungsdienst, Jugend- und Sozialhilfe, Personalaufwendungen sowie Pensions- und Beihilferückstellungen. Der Kreistag hat dieses Defizit auch nicht bestellt, weil es ihm so gut gefiel. Der Nachtragshaushalt bildet eine bereits eingetretene finanzielle Entwicklung ab.

      Die Formulierung, der Kreistag habe „für beides grünes Licht“ gegeben, ist deshalb zwar journalistisch flott, sachlich aber ungefähr so präzise wie die Aussage, jemand habe seiner Heizkostennachzahlung begeistert zugestimmt, weil er die Rechnung bezahlt.

      Noch doppeldeutiger wird es bei der Brückenfinanzierung. Die Landeszeitung schreibt, mit der Verpflichtungsermächtigung werde der Wille erklärt, entsprechende Finanzmittel „aufzunehmen“.

      Das klingt nach Kreditvertrag, Geldkoffer und jahrzehntelang klappernden Schuldentilgungsraten. Eine Verpflichtungsermächtigung ist jedoch kein Kredit! Tatsächlich ist diese zunächst etwas wesentlich Nüchterneres, denn sie erlaubt der Verwaltung, für ein mehrjähriges Vorhaben Verpflichtungen einzugehen, deren Zahlungen erst in späteren Haushaltsjahren anfallen.

      Die 23,77 Millionen Euro wurden also weder am Sitzungstag ausgegeben noch automatisch als Kredit aufgenommen. Sie wurden haushaltsrechtlich abgesichert, damit der Landkreis die Gesamtfinanzierung nachweisen, die Baureife anzeigen und die konkrete Förderung beantragen kann.

      Ohne diesen Nachweis kein vollständiger Förderantrag. Ohne Förderantrag keine verbindliche Förderzusage. Und ohne Förderzusage könnten dieselben Kritiker anschließend erklären, der Landkreis habe die Förderung leichtfertig verspielt. Kommunalpolitik kann ja so herrlich einfach sein, wenn man immer nur eine Hälfte der Geschichte erzählt.

      Der Artikel schreibt, der Landkreis „hoffe“ auf eine Förderung von 75 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten.

      Natürlich liegt noch kein endgültiger Zuwendungsbescheid auf dem Tisch. Die Förderung ist aber auch kein frommer Wunsch, der dem Landrat beim Blick in den Abendhimmel eingefallen ist. Das Projekt wurde als grundsätzlich förderfähig bewertet; die 75-prozentige NGVFG-Förderung ist seit Langem Grundlage des Verfahrens. Die gesicherte Gesamtfinanzierung wird nun gerade deshalb nachgewiesen, damit aus der Förderperspektive eine konkrete Zusage werden kann. Aus dieser konkreten Förderperspektive wird beim Redakteur eine Hoffnung und aus diesem geregelten Verfahren macht das kleine Wort „hofft“ dadurch eine Art finanzielles Glücksspiel. Vielleicht klappt es, vielleicht findet der Landkreis auch beim nächsten Rubbellos drei Elbbrücken.

      Und dann finden sich im Artikel noch Zinsen, Abschreibungen und andere Schreckgespenster.

      Ausführlich wiedergegeben wird die Warnung, die Brücke werde künftige Haushalte durch Abschreibungen, Unterhaltung und mögliche Zinsen belasten. 

      „Mögliche“ Zinsen sind dabei der entscheidende Punkt. Zinsen entstehen nur, wenn der verbleibende Eigenanteil tatsächlich mit Krediten finanziert wird. Niedersachsen bereitet jedoch die Weitergabe der Mittel aus dem Bundessondervermögen vor. Der Landkreis Lüneburg soll daraus einen erheblichen Betrag erhalten. Diese Mittel könnten grundsätzlich zur Finanzierung des Eigenanteils eingesetzt werden.

      Bei einer vollständigen Finanzierung aus Förder- und Sondermitteln gäbe es für diesen Eigenanteil weder Kreditaufnahme noch Zins- und Tilgungsdienst. Auch die Abschreibungen stünden nicht einfach ungemildert im Haushalt, die erhaltenen Investitionszuweisungen werden als Sonderposten bilanziert und über die Nutzungsdauer ergebniswirksam aufgelöst.

      Unterhaltungskosten bleiben selbstverständlich. Auch Schulen, Feuerwehrzentralen, Straßen und Verwaltungsgebäude verursachen nach ihrer Fertigstellung Kosten. Dieser Umstand wird scheinbar gewöhnlich erst dann zum dramatischen Jahrhundertproblem, wenn das Bauwerk zufällig eine Brücke über die Elbe ist.

      Vergessen wird in der Erzählung auch gerne, dass mit der Brücke beim Landkreis bisherige jährliche Aufwendungen für Fährnutzer und Fährbetrieb entfallen. Auch diese Entlastung scheint auf dem Weg in den Artikel versehentlich die Fähre verpasst zu haben.

      Es bleibt also die bekannte Methode der halben Erklärung.

      Damit wären wir bei einer inzwischen vertrauten redaktionellen Methode. Die einzelnen Aussagen sind häufig nicht vollständig falsch. Es wird nur nicht umfassend erklärt.

      Das Rekorddefizit ist real. Die Verpflichtungsermächtigung ebenfalls. Künftige Unterhaltungskosten wird es geben. Auch eine Kreditfinanzierung wäre theoretisch möglich.

      Weggelassen oder nur am Rande erwähnt wird jedoch,

      • dass das Defizit vor allem aus unterfinanzierten Pflichtaufgaben stammt,
      • dass eine Verpflichtungsermächtigung keine Kreditaufnahme ist,
      • dass 75 Prozent Förderung nicht bloß eine spontane Hoffnung darstellen,
      • dass der Eigenanteil aus dem Bundessondervermögen finanziert werden könnte,
      • dass Sonderposten die Abschreibungen ausgleichen können und
      • dass bisherige Ausgaben im Zusammenhang mit der Fähre entfallen.

      Jede einzelne Auslassung mag klein erscheinen. Zusammengenommen entsteht daraus ein Bild, der Landkreis sei praktisch pleite und leiste sich trotzdem eine unbezahlbare Brücke.

      Halbe Wahrheiten haben ja bekanntlich einen großen Vorteil, man muss nichts ausdrücklich Falsches schreiben und erzielt trotzdem die gewünschte Wirkung. Eine Zeitung darf auch zuspitzen. Von einer Lokalzeitung erwarte ich  allerdings, dass sie zwischen Defizit, Verpflichtungsermächtigung, Kreditaufnahme, Förderung und tatsächlicher Haushaltsbelastung unterscheidet, sonst  bleibt von der Überschrift vor allem eines übrig. Der Etat ist tatsächlich in Schieflage – bei der Einordnung scheint es ähnlich auszusehen.

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  2. Avatar von Helga Dreyer Helga Dreyer sagt:

    Nun ist ausreichend Zeit vergangen. Herr Sagorski hat meinen kleinen Vorschlag offenbar nicht aufgegriffen. Zur Erinnerung: ich hatte ihn gebeten, seiner KI ausschließlich die veröffentlichten Unterlagen und den Wahlflyer seiner BI vorzulegen und ihr eine einzige Frage zu stellen:

    „Ist die im Wahlflyer aufgestellte Tatsachenbehauptung über Ralf Hinneberg durch die vorgelegten Akten gedeckt?“

    Mehr nicht. Keine Dreyer-Interpretation, keine Berg-Interpretation, keine Hose-Interpretation. Akten rein, Flyer dazu, Frage stellen.

    Eine Antwort habe ich nicht bekommen. Das ist selbstverständlich kein Beweis für irgendetwas. Schweigen ersetzt keinen Beweis. Aber nachdem zuvor reichlich Zeit für Belehrungen über Wahrheit, Beweisführung, Rufmord, dicke Hosen, Berge und Wiener Parkuhren vorhanden war, fand ich die plötzlich eingetretene Ruhe doch interessant. Also habe ich den vorgeschlagenen Versuch selbst gemacht.

    Die Google-KI bekam die Unterlagen und den Wahlflyer. Die Frage lautete exakt so, wie ich sie Herrn Sagorski vorgeschlagen hatte: „Ist die im Wahlflyer aufgestellte Tatsachenbehauptung über Ralf Hinneberg durch die vorgelegten Akten gedeckt?“

    Die Antwort der Google-KI: „Nein – jedenfalls nicht in der konkreten persönlichen Zuschreibung, die der Wahlflyer vornimmt. Die vorgelegten Akten belegen, dass Ralf Hinneberg eine bestimmte Trassenvariante bevorzugte beziehungsweise befürwortete. Am 21. Oktober 2008 wird diese als Variante 5a bezeichnet, die den östlichen Ortsrand von Katemin durchschneidet. Am 29. Oktober 2008 wird festgehalten, dass nach Diskussion die von Hinneberg befürwortete Trassenführung zwischen der Ortslage Katemin und Neu Darchau allgemein als beste Variante angesehen wurde. Die beiden vorgelegten Protokolle enthalten keine entsprechende Forderung Hinnebergs. Die Akten belegen, dass Ralf Hinneberg eine bestimmte Trassenvariante bevorzugte beziehungsweise befürwortete. Sie dokumentieren außerdem, dass diese Trassenführung nach Diskussion von den Beteiligten allgemein als beste Variante angesehen wurde. Nicht belegt wird damit jedoch die weitergehende persönliche Tatsachenzuschreibung des Wahlflyers, Ralf Hinneberg habe ausdrücklich verlangt, Katemin aus dem Vertrag zu streichen, beziehungsweise er habe Katemin persönlich „aus dem Vertrag streichen lassen“. Dafür müsste sich in den vorgelegten Unterlagen eine entsprechende Erklärung, Forderung oder ein sonstiger eindeutiger Beleg für einen persönlichen Streichungswunsch Hinnebergs finden. Ein solcher Beleg ist dort nicht enthalten.“

    Soweit also der kleine Versuch. Nun hätte ich die Sache eigentlich wieder zuklappen können. Leider – oder für Freunde alter Akten glücklicherweise – habe ich anschließend weitergelesen. Und dabei wird die Geschichte erst richtig aufschlussreich.

    Denn es gibt tatsächlich eine spätere juristische Bewertung, in der formuliert wird, die Streichung Katemins sei „auf ausdrücklichen Wunsch des Bürgermeisters“ erfolgt. Aha!

    Nur stammt diese Formulierung nicht aus dem Gesprächsprotokoll von 2008, sondern aus einer Jahre später vorgenommenen Bewertung dieser Akten durch Kanzlei Becker Büttner Held (BBH). Hier der Auszug aus „Erfolgsaussichten Klage des LK Lüchow-Dannenberg gegen den Planfeststellungsbeschluss „Elbbrücke Darchau – Neu Darchau“

    „Danach ist im Hinblick auf die Genese der Vertragsformulierung zur Ortsumfahrung belegt, dass diese sich anfangs auf zwei ausdrücklich benannte Ortsteile bezog und nicht als Bezug auf das gesamte bebaute Gemeindegebiet von Neu-Darchau zu verstehen war. Gleichzeitig erfolgte die Streichung des Ortsteils Katemin aus dem ursprünglichen Formulierungsentwurf auf ausdrücklichen Wunsch des Bürgermeisters der Gemeinde Neu Darchau und mit dem Ziel, eine Trassenvariante wie die nun planfestgestellte zu ermöglichen, die zwischen den Ortsteilen Neu Darchau und Katemin verläuft.“

    Fundstelle: https://ratsinfo.luechow-dannenberg.de/buergerinfo/si0057.asp?__ksinr=4270 KT-Sitzung 17.08.2026 Ö 4 -2026/902 – Vorlage Aktenvermerk Erfolgsaussichten – Seite 7

    Und damit haben wir plötzlich zwei verschiedene Dinge auf dem Tisch. Was steht in den Originalakten? Und was hat ein späterer Leser aus diesen Originalakten geschlossen?

    Eine Originalakte dokumentiert, was damals festgehalten wurde. Ein späterer Leser darf daraus selbstverständlich Schlussfolgerungen ziehen, ein Rechtsanwalt auch und eine Bürgerinitiative ebenfalls. Nur verwandelt sich diese Schlussfolgerung eines späteren Lesers dadurch nicht rückwirkend in den Inhalt der Originalakte.

    Und selbst damit ist unsere kleine Zeitreise ja auch noch nicht beendet. Unterstellen wir der BI zuliebe sogar einmal, irgendwo tauchte morgen noch ein Zettel auf, auf dem ausdrücklich stünde: „Hinneberg möchte, dass Katemin aus dem Vertragsentwurf gestrichen wird.“ Dann müsste man immer noch weiterlesen, denn zuvor war gerade über die Trassenführung gesprochen worden. Hinneberg favorisierte eine Lösung, die Katemin eben nicht umrunden, sondern am östlichen Ortsrand beziehungsweise zwischen den Ortslagen Katemin und Neu Darchau verlaufen sollte. Nach Diskussion wurde diese Lösung allgemein als beste Variante angesehen. Die Bezeichnung „Ortsumfahrung Neu Darchau und Katemin“ hätte dazu schlicht nicht mehr gepasst! Hinneberg hätte also nur auf eine logische Konsequenz hingewiesen.

    Noch interessanter wird es aber mit der endgültigen Brückenvereinbarung vom 9. Januar 2009. Dort wurde gerade keine von Hinneberg gewünschte Trasse festgeschrieben. Vereinbart wurde die Ortsumfahrung Neu Darchau; die genaue Trassenführung sollte erst im weiteren Planungsverfahren erarbeitet werden!

    Und genau das geschah dann. Im späteren Raumordnungsverfahren wurde sogar eine Variante untersucht, die Katemin weiträumig vollständig umfahren hätte. Diese Möglichkeit war also keineswegs deshalb aus der planerischen Welt verschwunden, weil Ralf Hinneberg 2008 angeblich den großen Zampano gegeben hatte. Die Variante wurde fachlich untersucht – und anschließend aus planerischen, umweltfachlichen und raumordnerischen Gründen nicht weiterverfolgt.

    Damit wird die Geschichte eigentlich ziemlich einfach: 2008 wurden Trassen diskutiert, 2009 vereinbarten vier Vertragspartner eine Brücke mit Ortsumfahrung Neu Darchau, ohne die konkrete Trasse festzulegen. Danach wurden verschiedene Trassen fachlich untersucht – einschließlich einer vollständigen Umfahrung Katemins. 2016 endete das Raumordnungsverfahren mit einer landesplanerisch festgestellten Vorzugslösung.

    Und 2026 wurde daraus in einem Wahlflyer die Geschichte eines einzelnen Mannes, der 2008 Katemin „aus dem Vertrag streichen ließ“. Man muss wirklich schon einiges weglassen, damit diese Erzählung funktioniert.

    Passend dazu berichtet nun auch die EJZ über den fortdauernden „Streit um die Deutungshoheit“ und wiederholt die Behauptung der BI, Hinneberg habe die Brückenvereinbarung seinerzeit „ohne Legitimation des Rates“ unterzeichnet.

    Auch diese Behauptung wird durch Wiederholung nicht wahrer. Die Vereinbarung fiel nicht eines Morgens fertig vom Himmel, wurde von Ralf Hinneberg heimlich eingesteckt und nach Feierabend unterschrieben. Ihr gingen Beratungen, Verhandlungen und politische Beschlüsse voraus. Wenn weiterhin behauptet wird, der damalige Bürgermeister habe „ohne Legitimation des Rates“ gehandelt, wäre deshalb irgendwann eine ziemlich einfache Auskunft hilfreich: Welcher für seine Unterzeichnung erforderliche Beschluss des Rates fehlte denn konkret?

    Und dann komme ich zu der schönen Zwischenüberschrift der EJZ: „Streit um Deutungshoheit“.

    Nein. Jedenfalls unser Verein streitet nicht um die Hoheit über irgendeine Deutung. Ein Gericht legt Verträge aus. Originalakten und zeitgenössische Protokolle dokumentieren Vorgänge. Spätere Leser dieser Akten dürfen daraus Schlussfolgerungen ziehen.

    Und bevor Herr Berg jetzt auf die Palme klettert – Ausgangspunkt jeder Vertragsauslegung ist selbstverständlich zunächst der unterschriebene Vertrag selbst. Ergibt sich aus dessen Wortlaut und Regelungszusammenhang bereits eindeutig, was die Vertragsparteien vereinbart haben, bedarf es keiner historischen Entdeckungsreise, um dem Vertrag nachträglich einen anderen Inhalt zu geben.

    Der Vertrag ist durchaus deutlich. Vereinbart wurde eine Ortsumfahrung Neu Darchau. Die Vereinbarung wurde von allen vier Vertragspartnern unterschrieben. Eine Ortsumfahrung Katemins steht in der endgültigen Fassung gerade nicht mehr darin. Dann ist da noch der sprachlich wie sachlich wichtige Unterschied zwischen dem Ort Neu Darchau und der politischen Gemeinde Neu Darchau, zu der weitere Ortsteile gehören. Eine „Ortsumfahrung Neu Darchau“ ist nicht ohne Weiteres dasselbe wie eine Umfahrung des gesamten Gemeindegebietes einschließlich Katemins. Ob das Verwaltungsgericht den Vertrag bereits nach Wortlaut und Zusammenhang für eindeutig hält oder ergänzend seine Entstehungsgeschichte heranzieht, entscheidet selbstverständlich das Gericht.

    Nur wird die Sache für die Kläger auch auf dem zweiten Weg nicht unbedingt gemütlicher, denn sollte das Gericht die Entstehungsgeschichte heranziehen, wird es dort ausgerechnet auf jene Unterlagen stoßen, die uns die BI in den vergangenen Tagen so nachdrücklich ans Herz gelegt hat. Und die erzählen, wie wir inzwischen wissen, eine ausgesprochen interessante Geschichte. Deshalb zum Schluss sogar ein aufrichtiges Dankeschön an die BI,

    Danke für die Aufklärung.

    Ohne ihren Wahlflyer hätten vermutlich deutlich weniger Menschen die alten Akten aus den Jahren 2007 bis 2009 wieder hervorgeholt und gelesen. Nun liegen Wortlaut des Vertrages, Gesprächsprotokolle und nachfolgende Planungsgeschichte erhellend nebeneinander.

    Da drängt sich allerdings eine letzte Frage auf. Wäre es vor diesem Hintergrund nicht an der Zeit, dass die Gemeinde Neu Darchau und der Landkreis Lüchow-Dannenberg noch einmal sehr nüchtern prüfen, ob sie ausgerechnet den Klagepunkt weiterverfolgen wollen, nach dem die Brückenvereinbarung eine Umfahrung auch Katemins verlangt haben soll? Denn falls schon der Wortlaut der endgültigen Vereinbarung Katemin nicht hergibt und die Entstehungsgeschichte zusätzlich zeigt, warum Katemin aus der früheren Formulierung verschwand, dürfte die Aufgabe, Katemin auf dem Wege richterlicher Auslegung wieder in den Vertrag hineinzubekommen, jedenfalls nicht leichter geworden sein.

    Vielleicht war der Wahlflyer am Ende ja tatsächlich eine Aufklärungsschrift! Nur möglicherweise anders, als seine Verfasser sich das vorgestellt hatten.

    P. S.: Herr Berg hat inzwischen wissen lassen, dass er auf eine Entschuldigung von Herrn Sagorski keinen gesteigerten Wert legt. Dem schließe ich mich an. Meine seinerzeitige Aufforderung darf Herr Sagorski deshalb getrost als erledigt betrachten. Nach der inzwischen eingetretenen Aktenlage wäre mir eine Entschuldigung ohnehin fast zu schade. Die Erkenntnis, weshalb sie angebracht gewesen wäre, genügt mir völlig.

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  3. Avatar von Anne König Anne König sagt:

    Wer die Nachtigall stört (Originaltitel: To Kill a Mockingbird) ist der deutsche Titel eines 1960 erschienenen Romans der US-Amerikanerin Harper Lee. Das 1961 mit dem Pulitzer-Preis ausgezeichnete und weltweit über 40 Millionen Mal verkaufte Werk wird der literarischen Strömung der Southern Gothic zugerechnet und handelt von Besserwisserarroganz, Selbstgerechtigkeit, Egozentrik, Glaubenseifer, Intoleranz und Proselytenmacherei bis hin zu Falschbeschuldigungen, durch Gerüchteflüstern heimlich und über Postwurfsendungen offensiv betriebener Aufwiegelei und nach psychischer Gewalt müffelnden Ausgrenzungs-, ja, Beseitigungsfantasien.

    Die Geschichte spielt im Zeitraum von 1933 bis 1935 in der fiktiven Kleinstadt Maycomb im Bundesstaat Alabama, inmitten der amerikanischen Great Depression. Der schwarze, afroamerikanische Farmarbeiter Tom Robinson wird bezichtigt, die junge weiße Frau Mayella vergewaltigt zu haben.

    Die Vorwürfe erweisen sich vor Gericht rasch als böswillig konstruiert. Für das dem angeblichen Täter vom Kläger zugeschriebene Handeln gibt es keine Beweise.

    Trotzdem und obwohl das überzeugende Plädoyer seines Strafverteidigers einen Freispruch des Angeklagten nach sich hätte ziehen müssen, beugt sich die Jury nach langer Beratung abschließend dem ungeschriebenen Gesetz, dass die Aussage eines Schwarzen weniger glaubwürdig ist als die einer Weißen, und spricht Tom schuldig.

    Um nun zu erkennen, dass es nicht allein in der literarischen Fiktion enge geistige Schrebergärten gibt, in denen eine ehrabschneidende, u. U. der Freiheit beraubende Bezichtigung solange für wahr gelten darf, wie sie nicht widerlegt ist, lohnt es, Herrn Sagorski (Absatz 1 hier) zu zitieren, der behauptet „nicht belegt“ und „widerlegt“ sei zweierlei. Das trifft auf die formale Logik zur Hälfte sogar zu (eine These wird nicht falsch, allein weil sie bisher nicht bewiesen, allerdings auch nicht richtig, allein weil sie bisher nicht widerlegt werden konnte).

    Doch im Strafrecht gibt es eine solche Beweislastumkehr nicht. Für „Üble Nachrede“ ist § 186 (StGB) einschlägig:

    Wer in Beziehung auf einen anderen eine Tatsache behauptet oder verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen geeignet ist, wird, wenn nicht diese Tatsache erweislich wahr ist, mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe und, wenn die Tat öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten eines Inhalts (§ 11 Absatz 3)* begangen ist, mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
    _________
    * Inhalte im Sinne der Vorschriften, die auf diesen Absatz verweisen, sind solche, die in Schriften, auf Ton- oder Bildträgern, in Datenspeichern, Abbildungen oder anderen Verkörperungen enthalten sind oder auch unabhängig von einer Speicherung mittels Informations- oder Kommunikationstechnik übertragen werden.

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  4. Avatar von Gerald Sagorski Gerald Sagorski sagt:

    Hallo Frau Dreyer,

    jetzt reicht es allerdings.

    Wie fürsorglich, dass Sie sich bereits Gedanken über meine Entschuldigungen machen, bevor die von Ihnen verlangte Beweisprüfung überhaupt stattgefunden hat.

    Prüfen wir die Akten. Wenn meine Formulierung „Hinneberg ließ Katemin streichen“ danach zu bestimmt gewesen sein sollte, werde ich das genauso klar benennen. So funktioniert intellektuelle Redlichkeit: Man korrigiert eine Aussage, wenn die Belege eine Korrektur verlangen.

    Was daraus allerdings nicht folgt, ist Ihr offenbar bereits feststehendes kleines Tribunal mit anschließendem Kniefall vor Frau Dreyer, Herrn Berg und Herrn Hose.

    Denn selbst eine zu weit gehende Tatsachenbehauptung macht die Herren Berg und Hose nicht nachträglich zu Wahrheitsrichtern. Und ihre persönlichen Etiketten „Rufmörder“ und „Denunziant“ werden auch nicht dadurch wahr, dass man sie nur oft und selbstbewusst genug wiederholt.

    Besonders Herr Hose hatte sich seinen Beweis ausgesprochen bequem eingerichtet: Er fügte meinem Zitat selbst hinzu, ich hätte mich als „Rufmörder“ „erwiesen“, und behandelte anschließend seine eigene Dichtung wie ein Beweismittel. Wenn man sich den entscheidenden Beweis selbst in das Zitat hineinschreiben darf, wird Beweisführung natürlich angenehm einfach.

    Und Sie, Frau Dreyer, sollten bei diesem moralischen Hochamt vielleicht Ihre eigene Predigt vom 30. Juli noch einmal lesen. Zur Erinnerung an den Kontext: Es ging dabei um meine Kritik an Äußerungen Ihres Parteifreundes Marko Puls, der den BUND in einem Facebook-Kommentar als „Umweltterroristen“ bezeichnet und die Bürgerinitiative mit „Ja zur Fähre, nein zum Verstand“ verhöhnt hatte. Ausgerechnet in dieser Debatte belehrten Sie mich über persönliche Herabsetzungen – und machten dann aus einer angeblich „nachweislich falschen Behauptung“ meinerseits kurzerhand eine „Lüge“ sowie ein seit Jahren eingesetztes „politisches Kampfmittel“.

    Über die dümmlichen Kommentare Ihres CDU-Parteifreundes im AfD-Stil verloren Sie allerdings kein einziges Wort. Jedenfalls ist mir keine vergleichbare moralische Zurechtweisung von Herrn Puls durch Sie bekannt. Auch nach seinem beleidigenden Kommentar vom 3. August blieb Ihre Empörung bemerkenswert einseitig verteilt.

    Auffällig ist dabei vor allem die Häufung des Wortes „Lüge“.

    Der Text steigert sich sprachlich. Puls schreibt nicht lediglich: „Ihre Aussage ist falsch.“ Innerhalb eines relativ kurzen Abschnitts durchläuft er gleich mehrere Eskalationsstufen:

    „bewusste Lügen“ → „ungenierter Lügner“ → „dreiste und bewusste Lüge“ → „böswillig“ → „mit voller Absicht“ → „überführter Lügner“.

    Der Begriff „Lüge“ scheint in sämtlichen Ausführungen und Variationen Hochkonjunktur zu haben. Bei Brückenbefürwortern wie Ihnen und Herrn Puls nimmt sein Gebrauch inzwischen geradezu inflationäre Züge an. Offenbar genügt es nicht mehr, eine Aussage als falsch zu bezeichnen; es muss gleich noch die Absicht mitgeliefert und der Charakter desjenigen bewertet werden, der sie geäußert hat.

    Das kleine Gleichheitszeichen in Ihrer Formel „falsche Behauptung (= Lüge)“ ersetzt allerdings keinen Nachweis dafür, dass ich bewusst etwas Falsches behauptet hätte. Es ist nur ein Gleichheitszeichen. Aus einem möglichen Irrtum wird keine Lüge, nur weil Sie, Frau Dreyer, eine Klammer darum setzen.

    Die besondere Ironie liegt also etwas anders, als Sie es damals meinten: Beim „Umweltterroristen“ und „Nein zum Verstand“ entdeckten Sie offenbar keinen vergleichbaren Anlass für eine öffentliche Moralpredigt an die Adresse Ihres Parteifreundes – bei mir entdeckten Sie dagegen gleich die jahrelange Lüge als politisches Kampfmittel. Moralische Maßstäbe sind offenbar besonders handlich, wenn man sie nur in eine Richtung anlegt.

    Und damit wären wir bei einem Muster, das mir in den Wortmeldungen von Ihnen, Herrn Berg und Herrn Hose zunehmend auffällt: Solange Sie austeilen, darf es persönlich, süffisant und grob werden. Werden Ihre Argumente angegriffen oder Ihre Schlussfolgerungen zerlegt, verschiebt sich die Debatte erstaunlich schnell vom Sachargument zur moralischen Empörung über den Ton des Gegenübers.

    Dann wird aus dem Kritisierten plötzlich der Beleidigte, aus dem Angreifer das Opfer – und statt das widerlegte Argument zu verteidigen, bekommt der politische Gegner ein neues Etikett aufgeklebt: „Lügner“, „Rufmörder“, „Denunziant“. Das ist rhetorisch ausgesprochen praktisch: Wer die Kritik am eigenen Argument zur moralischen Verfehlung des Kritikers umdeutet, muss über das ursprüngliche Argument irgendwann gar nicht mehr reden.

    Und anschließend soll ausgerechnet der so Etikettierte um Entschuldigung bitten. Das besitzt schon eine gewisse Chuzpe: erst austeilen, dann Empörung über das Echo – und schließlich das Echo zum Beweis für die eigene Opferrolle erklären.

    Deshalb, Frau Dreyer: Sollte eine sachliche Aussage von mir zu korrigieren sein, korrigiere ich sie. Eine Entschuldigung bei Ihnen, Herrn Berg oder Herrn Hose für deren eigene Polemik und persönlichen Etikettierungen lässt sich daraus allerdings nicht herleiten.

    Wer mich erst zum Lügner, Rufmörder oder Denunzianten erklärt und mir anschließend großzügig Gelegenheit zur Entschuldigung anbietet, verwechselt moralische Überlegenheit mit einer selbst ausgestellten Urkunde.

    Vielleicht erklärt dieses Kommunikationsmodell auch, warum Sie drei hier nicht gerade um den Publikumspreis konkurrieren. Eine belastbare Beliebtheitsumfrage gibt es dazu meines Wissens zwar nicht – aber wenn Sie so weitermachen, könnte selbst der Bundeskanzler bei einem Popularitätsvergleich langsam nervös werden, seinen letzten Platz zu verlieren.

    Herr Berg darf also weiterhin hinter seinem Berg hervorkommentieren, Herr Hose die dicke Hose tragen, und Sie dürfen gern die Zeremonienmeisterin dieses kleinen Gerichts spielen.

    Nur eines sollten Sie nicht erwarten: dass ich vor einem Tribunal niederknie, dessen Anklage, Beweisführung und Urteil von denselben Leuten geschrieben werden – und das sich anschließend noch zum Opfer des Angeklagten erklärt.

    Damit ist für mich diese Form der Debatte vorerst beendet. Beim eigentlichen Thema, der geplanten Elbbrücke, steht ohnehin eine wesentlich interessantere Prüfung bevor: das gerichtliche Verfahren gegen den Planfeststellungsbeschluss.

    Dort geht es nicht darum, wer im Kommentarbereich das letzte Wort behält, wer sich am schönsten empört oder wer wem welches Etikett anklebt. Dort werden Akten, Gutachten, Tatsachen, Rechtsnormen und die Begründungen des Planfeststellungsbeschlusses geprüft.

    Deshalb warte ich jetzt lieber ab, was das Gericht zu diesem Planfeststellungsbeschluss zu sagen hat, als mich hier weiter an einem Wettbewerb im gegenseitigen Etikettieren zu beteiligen.

    Das letzte Wort über die Brücke haben ohnehin weder Frau Dreyer noch Herr Berg, Herr Hose oder ich.

    Das haben zunächst die Richter.

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    • Avatar von Klaus Bruns Klaus Bruns sagt:

      Das letzte Wort über die Brücke haben ohnehin weder Frau Dreyer noch Herr Berg, Herr Hose oder ich.

      Das haben zunächst die Richter.

      Sehe ich anders. Geld regiert die Welt. Wer Pleite ist, kann nicht regieren, er tut nur so. Die Kommunen sind Pleite, das Land ist Pleite, der Bund ist Pleite, aber Brücken bauen. Womit? Mit neuen Vermögen? lol Alles schon da gewesen. Eine Million Reichsmark stand auf dem Papier. Kaufkraft, ein Brötchen.

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  5. Avatar von Helga Dreyer Helga Dreyer sagt:

    Herr Sargorski,

    so, so. „Das ist keine Wahrheitsfindung. Das ist der bemerkenswerte Versuch, sich die gewünschte Wahrheit gleich selbst anzufertigen.“
    Füttern Sie Ihre KI bitte mal mit der Wahrheit der vollständigen Aktenlage zum Themenkomplex. Den Text des Flyers finden Sie hier.

    Stellen Sie eine einzige Frage: ist die im Wahlflyer aufgestellte Tatsachenbehauptung über Ralf Hinneberg durch die vorgelegten Akten gedeckt?

    Das Ergebnis dürfen Sie hier gerne veröffentlichen. Haben Sie dann auch noch den Mumm, sich bei Herrn Berg, Herrn Hose und mir für Ihre wortreichen Belehrungen über Wahrheit, Fakten und Beweisführung zu entschuldigen?

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    • Avatar von Otto Berg Otto Berg sagt:

      Liebe Frau Dreyer,

      ich lege keinen Wert darauf, dass Gerald Sagorski mich um Entschuldigung bittet. Angesichts der ehrvergessenen Lage, in die er sich an der Hand von Thomas Böhlen begeben oder geritten hat, ist sein gedankenschwaches inversionsrhetorisches Opferli-Gezeter leicht zu verstehen, wenn auch nur schwer zu akzeptieren.

      Meines Erachtens hat bloß eine Person wirklichen Anspruch auf eine formelle öffentliche Bitte um Verzeihung (zum Beispiel in einer Anzeige in der EJZ) durch die Herren Böhlen, Sagorski und den Teil der Bürgerinitiative „Ja zur Fähre – Nein zur Brücke e. V.“, der sich bisher noch nicht von dem widerlichen denunziatorischen „Wahlflyer“ distanziert hat, – und das ist Ralf Hinneberg.

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  6. Avatar von Helga Dreyer Helga Dreyer sagt:

    Bevor hier im Blog am Ende noch haften bleibt, die Bürgerinitiative habe bei der Auslegung der Brückenvereinbarung gerade das Ei des Kolumbus gefunden, möchte ich eine kleine juristische Einordnung nachreichen. Anlass ist diese von Herrn Sagorski künstlich beatmete Diskussion. https://blog-jj.com/2026/08/20/bekommt-der-kreis-luneburg-so-eine-elbbrucke-fragen-sie-die-richter/#comment-25297

    Dabei möchte ich Herrn Berg gar nicht zum Vertragsrechtler wider Willen befördern. Er hat sich meines Wissens nie als Rechtsgelehrter ausgegeben. Ich finde viel interessanter, ob es sein könnte, dass hier ein Scharmützel um eine juristische Nebenfrage von Herrn Sargorski mit besonderem und spitzfindigem Eifer fortgeführt wird, weil die eigentliche Tatsachenfrage für die BI inzwischen erheblich unbequemer geworden ist?

    Der Wahlflyer behauptete schließlich nicht abstrakt etwas über die Auslegung öffentlich-rechtlicher Verträge. Er behauptete ganz konkret, Katemin sei „auf ausdrücklichen Wunsch des Bürgermeisters Ralf Hinneberg“ aus dem Vertrag gestrichen worden. Könnte also die kleine Flucht Sargorskis ins Vertragsrecht womöglich auch davon ablenken, dass für diesen ausgesprochen konkreten Vorwurf der ausgesprochen konkrete Beleg noch immer fehlt? Manchmal soll ja auch ein gewonnenes Wortgefecht darüber hinwegtrösten, dass man die eigentliche Schlacht möglicherweise längst verloren hat. Ob das hier so ist, mögen die Leser selbst entscheiden.

    Nun aber zum Vertragsrecht. Öffentlich-rechtliche Verträge sind Verträge – und selbstverständlich bindend. Pacta sunt servanda. Bei ihrer Auslegung gelten über § 62 Satz 2 VwVfG ergänzend die §§ 133 und 157 BGB (man muss den wirklichen Willen des Erklärenden suchen. Man darf nicht nur starr auf die einzelnen Wörter oder den genauen Wortlaut schauen; Verträge sind so zu lesen, wie es Ehrlichkeit, Anstand und die übliche Sitte im Geschäftsverkehr verlangen. Das Bundesverwaltungsgericht stellt dazu klar, dass eine sachgerechte Auslegung nicht bei den Buchstaben des Vertragstextes stehen bleiben darf. Auch Zweck, Interessenlage, Motive, Hintergrund und Begleitumstände des Vertragsschlusses können herangezogen werden. Urteil vom 06.12.2022 -BVerwG 4 C 7.21 – hier RZ 17.

    Insoweit wäre die Behauptung, frühere Vertragsentwürfe oder die Entstehungsgeschichte seien generell irrelevant, tatsächlich zu weitgehend. Diesen kleinen Punkt kann man Herrn Sagorski also getrost lassen.

    Könnte daraus nun aber im Umkehrschluss folgen, man dürfe sich aus achtzehn Jahre alten Verhandlungsständen einzelne Sätze herauspicken und damit den später von vier Vertragsparteien tatsächlich abgeschlossenen Vertrag inhaltlich neu schreiben? Wohl kaum! Bei der Auslegung geht es um eine Gesamtwürdigung. Wortlaut und objektiv erklärter Wille der Vertragschließenden gehören ebenso dazu wie Vertragszweck, Interessenlage und Begleitumstände. Die Entstehungsgeschichte ist also ein Auslegungsmittel – nicht der Ersatz für den abgeschlossenen Vertrag.

    Damit wird die Sache bei unserer Brückenvereinbarung eigentlich erst interessant. Vereinbart wurde schließlich eine „Ortsumfahrung Neu Darchau“. Sollte darüber gestritten werden, was die Vertragsparteien damit räumlich gemeint haben – nur die Ortslage Neu Darchau oder die politische Gemeinde einschließlich bestimmter Ortsteile –, kann die Entstehungsgeschichte bei der Auslegung durchaus eine Rolle spielen.

    Nur müsste man sie dann nicht vollständig betrachten? Und müsste man nicht sauber zwischen zwei völlig verschiedenen Fragen unterscheiden? Was wollten die Vertragsparteien mit der vereinbarten „Ortsumfahrung Neu Darchau“ regeln – und lässt sich aus den Akten tatsächlich belegen, dass Ralf Hinneberg persönlich und „auf ausdrücklichen Wunsch“ die Streichung Katemins aus dem Vertrag verlangt habe?

    Für Letzteres suche ich den Beleg weiterhin vergeblich. Dokumentiert finde ich Hinnebergs Befürwortung einer bestimmten Trassenführung, seine Gründe dafür und anschließend sogar die Feststellung, dass diese Lösung nach der Diskussion mit allen Vertretern der vier Vertragspartner allgemein als die beste Variante angesehen wurde. Eine ausdrückliche Forderung Hinnebergs, Katemin aus dem Vertragstext zu streichen, ist nachweisbar nicht vorhanden.

    Könnte also ausgerechnet die von der BI gewünschte Reise in die Entstehungsgeschichte dazu führen, dass man dort etwas anderes vorfindet als die Erzählung des Wahlflyers? Vor dem Hintergrund der tatsächlichen Aktenlage offenbart sich das Agieren der Bürgerinitiative schließlich als faktenwidrige Legendenbildung, gezielte Aktenverdrehung und klassische Wahlkampfmanipulation. Da hier wider besseres Wissen dokumentierte Tatsachen ins Gegenteil verkehrt werden, handelt es sich um eine Form der Kontext-Entstellung, die in der öffentlichen Debatte die Grenze zur beweisbaren Verleumdung und zu einer systematischen Rufmordkampagne überschreitet. Ehrlichkeit, Anstand und die übliche Sitte wird hier mit Füßen getreten.

    Die Entstehungsgeschichte darf man bei der Vertragsauslegung also durchaus mitnehmen. Man sollte nur besser das ganze Gepäck auspacken – und nicht ausschließlich das, was zum Flyer passt.

    Und damit niemand rätseln muss, weshalb ich mir die Mühe dieser Aktenlektüre überhaupt mache: Unser gemeinnütziger Verein Brücken bauen e. V. hat es sich seit seiner Gründung 2012 zur Aufgabe gemacht, die Öffentlichkeit auf der Grundlage nachprüfbarer Fakten über die Elbbrücke zu informieren, Politikerinnen und Politiker über ihre Bedeutung für die Region zu informieren, falschen Behauptungen oder abwegigen Vermutungen über die Elbbrücke aktiv entgegenzutreten und dabei zu helfen, Beiträge zur Finanzierung der Brücke ausfindig zu machen. Die kleine Rechtskunde gibt es heute also nicht nur aus Besserwisserei, sondern gewissermaßen auch in Erfüllung unseres gemeinnützigen Satzungszwecks. Dass mir beides gelegentlich gleichzeitig Freude bereitet, lässt sich allerdings nicht völlig ausschließen.

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    • Avatar von Gerald Sagorski Gerald Sagorski sagt:

      Hallo Frau Dreyer,

      Ihre kleine Rechtskunde beginnt erfreulich nüchtern und endet leider im rhetorischen Feuerwerk.

      Richtig: Ein ausdrücklicher „Streichungsbefehl“ Hinnebergs ist bislang nicht belegt.

      Bei Ihnen wird daraus allerdings „nachweisbar nicht vorhanden“, anschließend „Aktenverdrehung“, „wider besseres Wissen“, „beweisbare Verleumdung“ und schließlich eine „systematische Rufmordkampagne“.

      Diese Eskalation halte ich für unangemessen. Wer anderen „wider besseres Wissen“, „Verleumdung“ und eine „systematische Rufmordkampagne“ vorwirft, sollte dafür schon sehr belastbare Belege vorlegen. Genau die vermisse ich in Ihrem Kommentar.

      Denn die amtliche Entstehungsgeschichte beschreibt selbst: Katemin stand im Entwurf, eine andere Trassenführung wurde bevorzugt und bestätigt und „daraufhin“ Katemin nicht mehr erwähnt. Das beweist keinen persönlichen Streichungsbefehl Hinnebergs. Aber aus einem dafür fehlenden Beleg folgt umgekehrt noch lange kein Beweis für bewusste Aktenverdrehung oder gar eine Rufmordkampagne.

      Wer so viel Wert auf nachprüfbare Fakten legt, sollte mit der eigenen Beweisführung vielleicht nicht gerade dort aufhören, wo die schwersten Vorwürfe beginnen.

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      • Avatar von Kurt C. Hose Kurt C. Hose sagt:

        Gerald Sagorski am 7. September 2026 (6 Tage vor der Wahl):

        Heute sitzt Ralf Hinneberg für die Bürgerliste im Rat — und kandidiert für das Bürgermeisteramt.

        Soll ausgerechnet der Mann die Gemeinde durch die kommenden Verfahren führen, der 2008 Katemin aus dem Vertrag streichen ließ?

        –——————
        V. i. S. d. P.: Thomas Böhlen . Bürgerinitiative „Ja zur Fähre – Nein zur Brücke“ e. V. Zum Werder 12 . 29490 Neu Darchau] – – – – –Foto: Gerald Sagorski

        Gerald Sagorski am 16. September 2026 (3 Tage nach der Wahl):

        Richtig: Ein ausdrücklicher „Streichungsbefehl“ Hinnebergs ist bislang nicht belegt.

        Gerald Sagorski am 16. September 2026 (implizit):

        Wer mich als den „Rufmörder“ bzw. als den „Denunzianten“ bezeichnet, als der ich mich 6 Tage vor der Wahl erwiesen habe, sollte 3 Tage nach der Wahl (a) „dafür schon sehr belastbare Belege vorlegen“ und (b) „das nicht unter einem Pseudonym aus der Deckung heraus“ tun.

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      • Avatar von Helga Dreyer Helga Dreyer sagt:

        Herr Sagorski,

        das ist der Witz des Tages:

        Die BI hat behauptet. Die Akten belegen es nicht. Und statt eines Beleges kommen nun Betrachtungen über meine Wortwahl und die Aufforderung, dass ich „anhand sehr belastbarer Belege“ beweisen soll, wie diese unbelegte Behauptung der BI zustande gekommen ist.

        Die beiden Wortprotokolle aus 2008 hatte ich hier im Blog veröffentlicht. Jeder, der des Lesens mächtig ist, erkennt die Wahrhaftigkeit.

        Herr Sagorski, bitte glauben Sie mir, auch eine noch so sorgfältig betriebene rhetorische Nebelmaschine produziert am Ende keine Aktenstelle.

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    • Avatar von Gerald Sagorski Gerald Sagorski sagt:

      Herr Hose,

      jetzt wird Ihre Methode geradezu lehrbuchhaft: Sie machen aus „nicht belegt“ erst „widerlegt“, daraus „Rufmord“ und erklären anschließend, ich hätte mich als „Rufmörder“ bereits „erwiesen“.

      Dumm nur:

      Dieses „erwiesen“ stammt nicht von mir. Es stammt von Ihnen. Sie konstruieren also erst die Behauptung, die Sie benötigen, und benutzen anschließend Ihre eigene Konstruktion als Beweis dafür. Das ist keine Wahrheitsfindung. Das ist der bemerkenswerte Versuch, sich die gewünschte Wahrheit gleich selbst anzufertigen.

      Auch Ihr „6 Tage vor der Wahl – 3 Tage nach der Wahl“ ist keine Beweiskette, sondern dramaturgische Dekoration. Es soll den Eindruck erzeugen: vor der Wahl verleumdet, nach der Wahl zurückgerudert. Belegt haben Sie damit: zwei Kalenderdaten.

      Und ausgerechnet mit dieser Methode nennen Sie andere „Rufmörder“ und „Denunzianten“. Wer jemanden erst sprachlich zum Täter konstruiert, um ihn anschließend wegen dieser eigenen Konstruktion öffentlich herabzusetzen, sollte mit dem Wort „Denunziant“ vielleicht etwas sparsamer umgehen. Sonst könnte der Leser auf die verwegene Idee kommen, einmal den Absender statt den Adressaten zu betrachten.

      Besonders eindrucksvoll ist dabei Ihr Mut: verbal einen auf dicke Hose machen und sich gleichzeitig hinterm Berg verstecken. Pseudonyme haben eben ihre Vorteile – vor allem, wenn die persönliche Courage mit den eigenen Formulierungen nicht ganz Schritt hält.

      Oder, um es volkstümlicher auszudrücken:

      Wenn Vati nicht schwimmen kann, liegt es an der Badehose.

      Ich halte dieses anonyme Konstruieren persönlicher Vorwürfe für verachtenswert. Nicht Ihre Person – die kenne ich ja nicht. Sie sorgen ja sorgfältig dafür, dass das so bleibt.

      Aber vielleicht passt das sogar ganz gut: dicke Hose, hinterm Berg – und dazwischen eine Wahrheit nach Maß.

      Und weil man nach so viel konstruierter Wahrheit nicht auch noch einen konstruierten Schlusssatz braucht, überlasse ich den Wienern das letzte Wort:

      „Draah di ham und red mit der Parkuhr.“

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  7. Avatar von Helga Dreyer Helga Dreyer sagt:

    Die Never-Ending-Story der Botschaften ohne Klartext. Torsten Franz, Landratskandidat, verliert im Reel kein Wort über die Elbbrücke. Trotzdem versteht jeder, weshalb die dem Landkreis zufließenden rund 50 Millionen Euro vollständig in Schulen gesteckt werden sollen. Unerwähnt bleibt dabei allerdings, dass damit vor allem Investitionen in Gebäude, nicht der tägliche Schulbetrieb finanziert werden darf und auch Stadt Lüneburg, Samtgemeinden und Einheitsgemeinden Mittel aus dem Bundes-Sondervermögen erhalten – 55,3 Millionen Euro.

    Doppelsinn funktioniert offenbar auch ohne ausdrückliche Ansage. Man muss nur zwischen den Zeilen lesen – und gelegentlich selbst lange brachliegende digitale Briefkästen wieder einmal auf Eingangspost abklopfen. Manche Melodien erkennt man schließlich auch nach längerer Pause wieder, selbst con ottava.

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  8. Avatar von Helga Dreyer Helga Dreyer sagt:

    Herr Sagorski,

    unser kleiner Meinungsaustausch bekommt inzwischen eine Fortsetzung, mit der ich selbst vor ein paar Tagen noch nicht gerechnet hätte.

    Nachdem der Wahlflyer Ihrer Bürgerinitiative öffentlich geworden war, habe ich mir die Mühe gemacht, seinen Inhalt Punkt für Punkt auseinanderzunehmen. Keine große politische Kampagne, sondern im Grunde ziemlich trockene Sortierarbeit. Was behauptet die BI? Was steht tatsächlich in den Akten? Was ergibt sich aus dem Planfeststellungsbeschluss? Was ist eine politische Wertung, was eine Tatsachenbehauptung und was wird durch Weglassen oder Verkürzen zu einem ganz anderen Bild?

    Dabei sind einige Dinge zusammengekommen. Aus der Behauptung, Katemin sei 2008 „auf ausdrücklichen Wunsch“ Ralf Hinnebergs aus dem Vertrag gestrichen worden, wurde bei einem Blick in die Akten eine erheblich kompliziertere Geschichte. Dokumentiert ist seine Präferenz für eine bestimmte Trassenführung, die er damit begründete, die Kateminer Siedlung nicht von beiden Seiten belasten zu wollen. Eine Aktenstelle, in der Hinneberg ausdrücklich die Streichung Katemins aus dem Vertrag verlangt, habe ich bis heute nicht gefunden.

    Aus den angeblich jährlich auf Lüchow-Dannenberg „abgewälzten“ 700.000 Euro wurde bei näherem Hinsehen eine künftig erst zu regelnde Kostenverteilung. Und aus der gerne vermittelten Vorstellung einer Ortsdurchfahrt „mitten durch Katemin“ wurde beim Blick in die Planunterlagen der kurze Straßenabschnitt parallel zum bestehenden Bäckerweg.

    Das alles habe ich ja nicht heimlich in meiner Schreibtischschublade sortiert. Es stand im Blog und in den sozialen Medien und war damit auch für die Verantwortlichen Ihrer BI ohne größere Schwierigkeiten zur Kenntnis zu nehmen.

    Man hätte also durchaus einen Moment innehalten können und spätestens da vielleicht einmal die Hand vom Verteilerknopf nehmen können.

    Man hätte die eigenen Aussagen deshalb noch einmal mit den Akten vergleichen können. Man hätte Herrn Hinneberg betreffende Formulierungen überprüfen können. Man hätte sich auch fragen können, ob ausgerechnet unmittelbar vor einer Kommunalwahl die Einteilung von Parteien, Wählergruppen und Einzelbewerbern in „FÜR DIE BRÜCKE“ und „GEGEN DIE BRÜCKE“ wirklich das ist, was ein nach eigener Satzung parteipolitisch neutraler gemeinnütziger Verein in die Briefkästen tragen möchte.

    Und man hätte die Verteilung dann noch stoppen können.

    Offenbar hat nichts davon dazu geführt, die Sache noch einmal zu überdenken. Der Flyer wurde nun tatsächlich in der Gemeinde Neu Darchau verteilt.

    Damit hat sich für mich die Fragestellung verändert. Über einzelne Ungenauigkeiten eines Flugblattes kann man streiten. Wenn aber ein gemeinnütziger Verein trotz öffentlich vorgetragener Zweifel an zentralen Aussagen drei Tage vor einer Kommunalwahl einen Flyer verteilt, der Wahlbewerber politisch sortiert, ihr Verhalten bewertet und einen konkreten Bürgermeisterkandidaten mit der Frage herausgreift, ob „ausgerechnet der Mann“ die Gemeinde künftig führen solle, drängt sich mir inzwischen eine andere Frage auf.

    Herr Sagorski, bangt Ihre BI eigentlich gar nicht um ihre Gemeinnützigkeit?

    Bitte nicht missverstehen. Gegen die Brücke zu kämpfen, darf selbstverständlich Vereinszweck sein. Das steht sogar ausdrücklich in Ihrer Satzung. Flyer, Öffentlichkeitsarbeit und die Vertretung des Vereinszwecks gegenüber politischen Mandatsträgern ebenfalls. Der Hase könnte an einer ganz anderen Stelle im Pfeffer liegen. Gemeinnützige Körperschaften dürfen zur Verwirklichung ihrer steuerbegünstigten Zwecke durchaus auf die politische Willensbildung einwirken. Parteipolitisch neutral sollten sie dabei allerdings bleiben. Und ausgerechnet diese Neutralität hat sich Ihre BI zusätzlich selbst in die Satzung geschrieben.

    Vielleicht ist die Einteilung der Wahlbewerber in die richtigen und falschen Lager drei Tage vor einer Kommunalwahl ja eine ganz neue Spielart parteipolitischer Neutralität. Vielleicht ist auch die Frage, ob „ausgerechnet der Mann“ die Gemeinde führen solle, über einen konkreten Bürgermeisterkandidaten ausschließlich angewandter Natur- und Landschaftsschutz. Möglich.

    Nun bin ich zwar pensioniert, aber offenbar noch nicht lange genug, um bei der Kombination aus „gemeinnützig“, „parteipolitisch neutral“ und einem solchen Wahlflyer nicht reflexartig an die Abgabenordnung zu denken.

    Etwas aus der Zeit gefallen erscheint mir die politische Sortierhilfe ohnehin. Der Planfeststellungsbeschluss für die Elbbrücke ist erlassen. Gegen ihn sind Klagen anhängig. Ob dieser Beschluss rechtmäßig ist, entscheiden nun unabhängige Verwaltungsrichter. Nicht die BI, nicht der künftige Gemeinderat Neu Darchau und auch nicht eine im Wahlflyer vorgenommene Einteilung der Kandidaten in Brückenfreunde und Brückengegner. Natürlich bleiben Gemeinderat und Kreistag politische Akteure und können sich weiterhin mit Fragen rund um die Brücke beschäftigen. Nur die Rechtmäßigkeit des Planfeststellungsbeschlusses wird eben nicht am Sonntag gewählt. Die Richter werden vermutlich auch nicht vorher im BI-Flyer nachsehen, welche Parteien und Wählergruppen dort auf der richtigen Seite einsortiert worden sind.

    Damit bleibt für mich eine recht einfache Frage. Was soll die partei- und personenbezogene Wahlsortierung in einem Flyer eines gemeinnützigen und nach eigener Satzung parteipolitisch neutralen Vereins eigentlich noch mit dessen satzungsmäßigem Natur-, Landschafts-, Umwelt- und Klimaschutzzweck zu tun haben? Vielleicht ist das alles gemeinnützigkeitsrechtlich völlig unproblematisch. Vielleicht aber auch nicht. Die Beurteilung würde ich vorsichtshalber denjenigen überlassen, die beruflich für solche Fragen zuständig sind.

    Und weil wir gerade beim Sortieren vor der Kommunalwahl sind, passt die jüngste Pressemitteilung der Neu Darchauer Grünen ganz ausgezeichnet ins Bild. Dort wird zunächst ausdrücklich bestätigt, dass die Aussage ihrer Spitzenkandidatin, sie schließe eine Zusammenarbeit im künftigen Rat mit Brückenbefürwortern aus, „so gemeint“ gewesen sei. Wenige Absätze später erfahren wir dann, man werde selbstverständlich „mit allen demokratisch gewählten Mitgliedern des künftigen Rats“ zusammenarbeiten. Ausgeschlossen sei lediglich ein Bündnis, das den Brückenbau zur Voraussetzung mache.

    Das muss man erst einmal hinbekommen. Die Zusammenarbeit mit Brückenbefürwortern wird ausgeschlossen, gleichzeitig wird mit allen zusammengearbeitet, und am Ende ist alles nur eine „Festlegung in der Sache, keine Aussage über Menschen“. Vielleicht verstehe ich Demokratie auch hier zu altmodisch. Ich dachte bislang, die Bürger wählen zunächst einen Gemeinderat, danach schaut man sich die entstandenen Mehrheiten an und versucht, für die Gemeinde vernünftige Entscheidungen zu treffen. In Neu Darchau scheint man dagegen schon vorher sorgfältig zu sortieren, welche demokratisch gewählten Mehrheiten politisch genehm wären.

    Und damit schließt sich der Kreis zum BI-Wahlflyer. Dort werden die Wahlbewerber vorsorglich in „FÜR DIE BRÜCKE“ und „GEGEN DIE BRÜCKE“ einsortiert. Bei den Grünen erfahren wir, welche Zusammenarbeit trotz Zusammenarbeit nicht infrage kommt. Vielleicht wäre drei Tage vor der Wahl etwas weniger Vorsortieren und etwas mehr Vertrauen in Wähler und Rechtsstaat gar keine schlechte Idee.

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    • Avatar von Otto Berg Otto Berg sagt:

      Liebe Frau Dreyer,

      die letzten vier Absätze in Spalte eins auf der Textseite des BI-Wahlflyers lauten:

      Seit dem 1. November 2008 kommt Katemin in der Vereinbarung nicht mehr vor. Darauf beruft sich der Landkreis Lüneburg — und das Gutachten, mit dem die Klage aus Lüchow-Dannenberg abgeräumt werden sollte. 

      Ein Satz, gestrichen vor achtzehn Jahren, entscheidet heute über einen ganzen Ortsteil.

      Heute sitzt Ralf Hinneberg für die Bürgerliste im Rat — und kandidiert für das Bürgermeisteramt.

      Soll ausgerechnet der Mann die Gemeinde durch die kommenden Verfahren führen, der 2008 Katemin aus dem Vertrag streichen ließ?

      –——————
      V. i. S. d. P.: Thomas Böhlen . Bürgerinitiative „Ja zur Fähre – Nein zur Brücke“ e. V Zum Werder 12 . 29490 Neu Darchau] – – – – – Foto: Gerald Sagorski

      Für mich spricht daraus die inferiore Rechtsauffassung von beleidigten Leberwürsten UND das inhuman larmoyante Pathos denunziatorischer Selbstgerechtigkeit.

      Am 9. Januar 2009 ist nach mehrheitlich positiven Voten ihrer Vertretungen, i. e. in deren Auftrag, namens ihrer Kommunen bzw. Gebietskörperschaften von deren gewählten Repräsentanten, das heißt von allen vier zuständigen Vertragsparteien die „Vereinbarung über Planung, Bau, Unterhaltung und Finanzierung des Baus einer Elbbrücke bei Darchau/Neu Darchau (Brückenvereinbarung)“ durch Unterschrift beglaubigt und somit in Kraft gesetzt worden.

      Dass derartigen Vertragsabschlüssen lange und sorgfältige Abwägungen in alle möglichen Richtungen vorausgehen, ist eine Selbstverständlichkeit genauso, wie es eine Selbstverständlichkeit ist, dass nach Recht und Gesetz das im Vertragstext endlich dokumentierte Ergebnis fortan alleine zählt — und nicht etwa später erstarkenden Interessen entsprechende, aus den Protokollen vorangegangener Verhandlungsetappen herausgepickte Meinungsbildungsbausteine das verbriefte Vertragsziel, das Vereinbarte oder eben den Vertrag, infrage stellen können! Was vom Vertragsrecht bliebe denn, wenn solche herzoglich bürgerinitiierten Luftfechtereien Schule machten?

      Geradezu ekelhaft (weil an diktatorische Machenschaften totalitärer Anpruchsgruppen erinnernd) aber ist es, den damaligen Bürgermeister einer der beteiligten Gemeinden als persönlich unehrenhaft verantwortlich für ihm unterstellte Verfehlungen öffentlich zu brandmarken, welche de facto regelgerecht ausgehandelten Beschlüssen entsprachen, die er als als gewählter Vertreter eines Exekutivorgans in unserer repräsentativen Demokratie, den Entscheidungen seiner Ratsmehrheit (und seinem Gewissen) folgend im Januar vor siebzehn Jahren für gut befunden und ratifiziert hat.

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      • Avatar von Gerald Sagorski Gerald Sagorski sagt:

        Hallo anonymer Herr Berg,

        zwischen „inferior“, „larmoyant“, „Luftfechtereien“ und „totalitären Anspruchsgruppen“ ist Ihnen leider die Logik abhanden gekommen.

        Sie behaupten, allein der endgültige Vertragstext zähle und frühere Verhandlungsstände seien irrelevant. Gleichzeitig begründen Sie Ihre Auffassung ausgerechnet damit, dass Katemin in einem früheren Entwurf stand und später gestrichen wurde.

        Also: Ist die Entstehungsgeschichte irrelevant, können auch Sie aus der Streichung Katemins nichts herleiten. Ist sie relevant, ist Ihre Behauptung vom „alleine“ maßgeblichen Vertragstext falsch.

        Besonders amüsant: Sie empören sich über die angebliche „Brandmarkung“ eines Politikers und vergleichen dessen Kritiker gleich darauf mit „diktatorischen Machenschaften totalitärer Anspruchsgruppen“.

        Latein, Leberwürste und Totalitarismus ersetzen eben keine widerspruchsfreie Argumentation.

        Viel sprachliches Brimborium für einen erstaunlich einfachen Denkfehler.

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      • Avatar von Otto Berg Otto Berg sagt:

        Hallo, publikühner Herr Sagorski,

        bitte – auch wenn’s schwerfällt – lesen (nicht blubbern) und immer schön bei der Wahrheit bleiben!

        Zureffend ist, ich behaupte, „allein der endgültige Vertragstext zähle und frühere Verhandlungsstände seien irrelevant.“

        Gelogen ist, dass ich meine „Auffassung ausgerechnet damit [begründe], dass Katemin in einem früheren Entwurf stand und später gestrichen wurde.“

        (Ich erwähne Ihren Flyer-Unfug bloß als Anlass für meine Wortmeldung, begründe meine juristische Position aber mit einem Hinweis auf das Vertragsrecht.)

        Viel hilflose Zappelerregung auf Ihrer Seite, Herr Sagorski, wenig Aufrichtigkeit und noch weniger Sinn für Schönheit und Form.

        LG, Ihr Otto Berg

        PS: Ja, Herr Sagorski, ich bin so frei, die „ekelhafte öffentliche Brandmarkung“ eines unbescholtenen ehemaligen Bürgermeisters unmittelbar vor einer Kommunalwahl mit den denunziatorisch „diktatorischen Machenschaften totalitärer Anspruchsgruppen“ zu vergleichen. Immerhin ist Ralf Hinneberg trotz dieser abstoßenden Perfidie wieder in den Neu Darchauer Gemeinderat gewählt worden, was sogar der Dehde/SPD-Augur und Möchtegern-Journalist Andreas Conradt zur Kenntnis genommen hat.

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      • Avatar von Helga Dreyer Helga Dreyer sagt:

        Herr Sagorski,

        könnte es sein, dass Ihnen bei der Suche nach dem „erstaunlich einfachen Denkfehler“ selbst eine Kleinigkeit entgangen ist?

        Die Aussage, Katemin habe in einem früheren Entwurf gestanden und sei später gestrichen worden, führt Herr Berg nicht als Begründung seiner eigenen Auffassung an. Er zitiert an dieser Stelle den Wahlflyer Ihrer BI. Und vermischen Sie anschließend nicht zwei völlig verschiedene Fragen? Für den Inhalt der schließlich geschlossenen Brückenvereinbarung ist das Vereinbarte maßgeblich. Die Entstehungsgeschichte kann trotzdem sehr wohl für die andere Tatsachenfrage von Bedeutung sein, wer zuvor was verlangt hat.

        Ist nicht ausgerechnet diese zweite Frage für Ihren Flyer entscheidend? Schließlich belässt es die BI nicht bei der Feststellung, dass „Katemin“ zwischen verschiedenen Entwurfsständen aus dem Text verschwunden ist. Sie behauptet vielmehr, dies sei „auf ausdrücklichen Wunsch des Bürgermeisters Ralf Hinneberg“ geschehen, und lässt unmittelbar darauf die Frage folgen: „Soll ausgerechnet der Mann …?“

        Nur, wo findet sich in den veröffentlichten Unterlagen eigentlich dieser „ausdrückliche Wunsch“? Ich finde eine von Herrn Hinneberg befürwortete Trassenvariante, seine Begründung dafür und schließlich sogar die dokumentierte Feststellung, dass diese Lösung nach der Diskussion allgemein als die beste Variante angesehen wurde. Eine ausdrückliche Forderung Hinnebergs, „Katemin“ aus dem Vertragstext zu streichen, finde ich dagegen nicht.

        So viel zunächst zum „erstaunlich einfachen Denkfehler“. Er könnte möglicherweise näher am eigenen Schreibtisch sitzen, als man selbst beim Schreiben vermutet.

        Und nach dem Wahlergebnis von gestern drängt sich mir noch eine ganz andere Frage auf. Könnte sich vielleicht auch die politische Sortierhilfe Ihrer BI als kleiner strategischer Denkfehler erwiesen haben?

        Ein nach eigener Satzung parteipolitisch neutraler Verein verteilt unmittelbar vor der Kommunalwahl einen Flyer, sortiert die USL unter „GEGEN DIE BRÜCKE“ auf die mit dem Vereinsziel übereinstimmende Seite, stellt andere Wahlvorschläge unter „FÜR DIE BRÜCKE“ gegenüber und hebt Ralf Hinneberg mit der Frage: „Soll ausgerechnet der Mann …?“ persönlich hervor. Gleichzeitig kandidiert mit Gaby Mischke ausgerechnet die 2. Vorsitzende der BI für die USL zur Gemeinderatswahl.

        Und was haben gestern die Wähler daraus gemacht? Die USL erhält nur einen Sitz, Frau Mischke gehört dem neuen Gemeinderat nicht mehr an – und ausgerechnet der Mann Ralf Hinneberg zieht mit 216 persönlichen Stimmen direkt wieder ein.

        Könnte es also sein, dass die Wähler die politische Sortierhilfe der BI schlicht nicht benötigt haben? Oder – noch unangenehmer gefragt – könnten einige sogar durchschaut haben, wem eine solche Sortierung wenige Tage vor der Wahl möglicherweise nutzen sollte?

        Einen ursächlichen Zusammenhang würde ich selbstverständlich nicht behaupten. Aber die Frage darf doch wohl erlaubt sein, Herr Sagorski.

        Wenn ein Wahlflyer den einen Kandidaten derart ins Schaufenster stellt und am Ende ausgerechnet dieser 216 Stimmen erhält, während die 2. Vorsitzende des herausgebenden Vereins, die vorher 18 Jahre dem Rat angehörte, den Wiedereinzug in den Rat verpasst – war das wirklich die erhoffte Wirkung?

        Ihr eigener Schlusssatz bekommt für mich jedenfalls nach dem Wahltag einen gewissen Charme.

        Viel gedrucktes Brimborium für einen erstaunlich überschaubaren Wahlerfolg.

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      • Avatar von Gerald Sagorski Gerald Sagorski sagt:

        „Herr Berg,

        nennen Sie doch bitte die Rechtsgrundlage oder Rechtsprechung für Ihre Behauptung, dass bei der Auslegung eines öffentlich-rechtlichen Vertrages frühere Vertragsentwürfe und die dokumentierte Entstehungsgeschichte irrelevant seien.“

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      • Avatar von Otto Berg Otto Berg sagt:

        Hallo, Herr Sagorski,

        zwei Klarstellungen vorab:

        1. Erneut referieren Sie nicht, was ich geschrieben habe, sondern dichten in meine Worte hinein, was Ihrem Wähnen und Trachten eine von Ihnen fingierte Basis zu geben scheint. Die blödsinnige generelle „Behauptung, dass bei der Auslegung eines öffentlich-rechtlichen Vertrages frühere Vertragsentwürfe und die dokumentierte Entstehungsgeschichte irrelevant seien“, legen Sie mir in den Mund. Hier aber geht es speziell um die Brückenvereinbarung vom 9. Januar 2009, in Bezug auf die ich behaupte, „allein der endgültige Vertragstext zähle und frühere Verhandlungsstände seien irrelevant.“

        2. Ich unterhalte mich nicht mit Denunzianten. Wenn ich noch einmal, wie Sie meinen könnten, Ihnen antworte, dann eigentlich ausschließlich darum, weil Frau Dreyer, der ich hier im Blog wiederholt davon abgeraten hatte, das Fass der „historischen Auslegung“ zu öffnen, sich Ihnen mit der Formulierung angeschlossen hat, zwar sei für die Folgen des Brückenvertrages (gewährte Rechte und auferlegte Pflichten) das in diesem schriftlich Vereinbarte maßgeblich. Dessen Entstehungsgeschichte könne trotzdem sehr wohl für die andere Tatsachenfrage von Bedeutung sein, wer zuvor was verlangt habe. (Nur zu welchem Ende, frage ich mich.)

        Nach meiner Rechtsauffassung werden Verträge geschlossen, um Verhandlungsergebnisse final zu fixieren. Frühere Notizen, Entwürfe und Schriftsätze dokumentieren in der Regel auch die Positionen, die sich nicht durchsetzen konnten oder die (um welches besseren Zweckes willen auch immer) bewusst fallengelassen wurden. Der finale Text jedenfalls verdrängt das Vorverhandelte und resultiert in dem, worauf alle Seiten sich geeinigt haben. Die gemeinsame Unterzeichnung beglaubigt diese Vereinbarung dauerhaft rechtswirksam.

        Öffentlich-rechtliche Verträge unterliegen nach § 57 VwVfG der strengen Schriftform. Die (hier vier) Vertragsparteien und Drittbetroffene müssen sich darauf verlassen können, was in der Urkunde fixiert ist.

        Frühere Entwürfe sind per se kein automatisch „relevantes“ Auslegungswerkzeug. Sie besitzen im öffentlichen Recht eine reine Hilfsfunktion und dürfen niemals dazu genutzt werden, den klaren und unmissverständlichen Wortlaut einer offiziellen Vertragsurkunde nachträglich zu modifizieren.

        Ist der finale und signierte Vertragstext nach dem objektiven Empfängerhorizont (§§ 133, 157 BGB i.V.m. § 62 Satz 2 VwVfG) klar, unzweideutig und interessengerecht, besteht kein Raum für eine ergänzende Heranziehung von Entwürfen.

        Nach meiner Überzeugung genügt die sogenannte „Brückenvereinarung“ diesen Kriterien.
        __________________

        In der ständigen Rechtsprechung (insbesondere des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG)) ist das Verhältnis von wörtlicher (grammatischer) und historischer Auslegung bei öffentlich-rechtlichen Verträgen durch eine klare Hierarchie mit wenigen pragmatischen Ausnahmen gekennzeichnet.

        Nach § 62 Satz 2 VwVfG (Verwaltungsverfahrensgesetz) sind die Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) entsprechend anzuwenden. Maßgeblich ist – wie bereits erwähnt – der objektive Empfängerhorizont, der §§ 133, 157 BGB entsprechend besagt, eine Willenserklärung sei so zu verstehen, wie ein vernünftiger und unparteiischer Dritter sie an der Stelle des Empfängers auffassen würde. M. a. W. strittige Verträge sind so auszulegen, wie die beteiligten Vertragsparteien sie nach Treu und Glauben unter Berücksichtigung der Verkehrssitte verstehen mussten.

        Das heißt, jede Vertragsauslegung muss primär zwingend beim Wortlaut der Erklärung ansetzen. Ist der Vertragstext nach dem allgemeinen oder fachspezifischen Sprachgebrauch unmissverständlich und führt zu einem sachgerechten Ergebnis, hat er grundsätzlich Vorrang vor Einwänden, die auf seine Entstehungsgeschichte rekurrieren.

        Der Grund ist leicht einzusehen. Im öffentlichen Recht gilt ein strenges Schriftformerfordernis (§ 57 VwVfG). Da Verwaltungsverträge oft Drittwirkung entfalten (z. B. bauliche Verträge in oder zwischen Gemeinden, Städten und Kreisen), eine Behörde binden und für die Öffentlichkeit oder Nachfolgebeamte nachvollziehbar sein müssen, darf der Text nicht durch „verschüttete“, „geheime“ oder „entdeckte“, Verhandlungshistorien ausgehebelt werden.

        Es gibt zwei unmittelbar einleuchtende Ausnahmen:

        A) Ein ganz wesentlicher Aspekt der Rechtsprechung durchbricht den reinen Wortlaut: Der nachgewiesene, übereinstimmende Wille aller Vertragsparteien geht dem Wortlaut und jeder anderen Interpretation vor.

        Wenn durch die historische Auslegung (z. B. eindeutige Protokolle, Entwürfe oder E-Mails) bewiesen werden kann, dass alle Vertragsparteien einen Begriff übereinstimmend in einem bestimmten Sinne verstanden haben, gilt dieser Wille – selbst wenn er im Text einen unglücklichen oder sogar falschen Ausdruck gefunden hat (falsa demonstratio non nocet).

        Das gilt allerdings nur dann, wenn der Wille aller Parteien übereinstimmte. War sich nur ein Teil der Parteien über die Bedeutung im Unklaren, greift das Gericht sofort auf den objektiven Wortlaut zurück.

        B) Sobald der Wortlaut offenkundig ungenau, lückenhaft, widersprüchlich oder mehrdeutig ist, verblassen starre Prioritäten. Das BVerwG fordert in ständiger Praxis eine sachgerechte Vertragsauslegung, die alle Elemente einbezieht: „Hierbei ist zunächst vom Wortlaut des Vertragstextes auszugehen, wobei eine sachgerechte Vertragsauslegung den gesamten Inhalt der getroffenen Vereinbarung und auch deren Entstehungsgeschichte sowie die Interessenlage der Beteiligten in den Blick zu nehmen hat.“ (vgl. u.a. BVerwG, Urteil vom 26. Juni 2025 – 10 A 6.23)

        Nach meiner Überzeugung mindert keine derartige Ausnahme die Rechtswirksamkeit der „Brückenvereinarung“.

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      • Avatar von Otto Berg Otto Berg sagt:

        Im Wort „Brückenvereinbarung“ in den beiden im Fettdruck hervorgehobenen Zeilen in der Mitte und am Ende meines Kommentars oben (vom 16. September 2026 um 1:36 Uhr) habe ich leider den Buchsaben „b“ vergessen. Heraus kam „Brückenvereinarung“.

        Den Tippfehler bitte ich zu entschuldigen.

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      • Avatar von Gerald Sagorski Gerald Sagorski sagt:

        Hallo Herr „Berg“,

        nun wird es interessant. Sie nennen mich einen „Denunzianten“, während Sie selbst unter einem Pseudonym aus der Deckung heraus Personen namentlich angreifen, ihnen Unaufrichtigkeit vorwerfen und Bürgerinitiativen mit „diktatorischen Machenschaften totalitärer Anspruchsgruppen“ und sogar der Stasi in Verbindung bringen.

        Das hat schon eine gewisse unfreiwillige Komik. Wer anderen öffentlich derart schwere Etiketten anklebt, könnte wenigstens den Mut aufbringen, den eigenen Namen darunterzusetzen.

        Zur Sache haben Sie inzwischen allerdings bemerkenswert zurückgerudert. Aus Ihrem ursprünglichen „allein der endgültige Vertragstext zählt“ und frühere Verhandlungsstände seien „irrelevant“, ist nun eine kleine Abhandlung darüber geworden, unter welchen Voraussetzungen Entstehungsgeschichte sehr wohl zur Vertragsauslegung herangezogen wird.

        Und ausgerechnet das von Ihnen zitierte BVerwG liefert Ihnen die passende Korrektur gleich mit:

        Eine sachgerechte Vertragsauslegung hat neben dem gesamten Inhalt der Vereinbarung ausdrücklich auch „deren Entstehungsgeschichte sowie die Interessenlage der Beteiligten“ in den Blick zu nehmen.

        Vielen Dank für den Beleg.

        Damit können wir Ihre ursprüngliche Behauptung, frühere Verhandlungsstände seien irrelevant, wohl geräuschlos beerdigen.

        Übrig bleibt Ihre persönliche „Überzeugung“, die Brückenvereinbarung sei derart eindeutig, dass all das hier keine Rolle spiele. Nur ist eine Überzeugung noch keine Subsumtion. Genau das, was zu beweisen wäre, erklären Sie kurzerhand zur Voraussetzung.

        Und noch ein Wort zum „Denunzianten“: Ich kritisiere öffentlich unter meinem Namen öffentliche Aussagen und politisches Handeln. Sie antworten darauf unter einem Pseudonym mit persönlichen Herabsetzungen und Stasi-Vergleichen.

        Wer von uns beiden dabei unbedingt mit dem Begriff „Denunziant“ hantieren sollte, überlasse ich gerne den Lesern.

        Ein Pseudonym ersetzt jedenfalls ebenso wenig ein Argument wie ein Stasi-Vergleich.

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  9. Avatar von Gerald Sagorski Gerald Sagorski sagt:

    Hallo Frau Dreyer,

    ich erlaube mir, meine relativ kurze Antwort über Ihren sehr langen Kommentar zu stellen.

    Diesmal stellen Sie tatsächlich die richtige Frage: Wo ist der vollständige ökologische und verkehrliche Systemvergleich zwischen Fähre und Brücke?

    Nur stellen Sie diese Frage merkwürdigerweise fast ausschließlich der Fähre.

    Dass Niedrigwasser, Technik oder Personal Gegenmaßnahmen erfordern, beweist deren Existenz – nicht das Scheitern des Systems. Und Ihr hübscher Satz „Ist vorgesehen, ist nicht dasselbe wie funktioniert“ gilt selbstverständlich auch für die prognostizierten Verkehrsverlagerungen und eingesparten Umwegkilometer der noch gar nicht gebauten Brücke.

    Besonders pikant: Nach Ihrer eigenen Darstellung beurteilt der Umweltbericht die Fährlösung ökologisch günstiger. Ihnen ist diese Untersuchung nur nicht umfassend genug. Das kann man kritisieren – nur wird daraus noch kein Umweltargument für die geplante Brücke.

    In einem Punkt sind wir uns deshalb überraschend einig:

    Her mit der vollständigen Lebenszyklus-, Verkehrs-, Kosten- und Umweltbilanz beider Systeme.

    Nur bitte mit demselben Maßstab für beide.

    Sonst wird aus Ihrem schönen Satz „Ist vorgesehen, ist nicht dasselbe wie funktioniert“ sehr schnell:

    „Bei der Fähre muss es bewiesen werden – bei der Brücke wird es schon stimmen.“

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    • Avatar von Helga Dreyer Helga Dreyer sagt:

      Herr Sagorski, dann nur noch eine Frage:

      Auch wenn wiederkehrende Ausbaggerungen der Fahrrinne keinen Raum im Sinne des ROG beanspruchen, belasten sie die Umwelt. Hinzu kommen die von mir bereits angesprochenen, bislang nicht vollständig bilanzierten Emissionen, etwa durch Umwegfahrten sowie Herstellung, Betrieb und Unterhaltung der erforderlichen Infrastruktur.

      Sind Sie tatsächlich der Auffassung, dass diese Umweltwirkungen für die Änderung des LROP-Ziels nicht aktuell und vergleichend ermittelt und bewertet werden müssen, weil das ML entschieden hat, eine solche konkrete Untersuchung auf dieser Planungsebene nicht durchzuführen, sondern auf nachgeordnete Ebenen zu verschieben?

      Falls ja, können wir die Diskussion an dieser Stelle beenden. Dann unterscheiden wir uns nicht mehr bei der Bewertung von Ergebnissen, sondern bereits bei der Frage, was vor einer solchen politischen und raumordnerischen Richtungsentscheidung überhaupt untersucht werden muss.

      Und Ihren effektvollen Schlusssatz können wir uns dann ebenfalls sparen. Ich habe nirgends behauptet: „Bei der Brücke wird es schon stimmen.“ Das ist Ihr Satz, nicht meiner. Einen selbst erfundenen Maßstab erst mir zuzuschreiben und ihn anschließend effektvoll zu widerlegen, ist zwar rhetorisch praktisch und wird bei Ihren Mitstreitern möglicherweise Applaus erzeugen – als Systemvergleich taugt es eher nicht.

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  10. Avatar von Helga Dreyer Helga Dreyer sagt:

    Herr Sagorski,

    zunächst bitte ich um Nachsicht dafür, dass meine Antwort etwas länger ausfällt. Ich stelle sie einmal zuoberst, damit alle Leser etwas davon haben. Sie haben sich viel Mühe mit Ihrer Kritik an meinem Kommentar gemacht, also habe ich mir umgekehrt auch die Mühe gemacht, Ihre Einwände ernsthaft zu durchdenken. Bei einigen Punkten lohnt es sich nämlich, etwas genauer hinzusehen.

    Zunächst sollten wir zu dem zurückkehren, was ich tatsächlich geschrieben habe. Ich habe nirgends behauptet, der Motorschaden einer Fähre beweise für sich genommen das Scheitern eines Fährkonzepts. Die aktuellen Ausfälle waren Anlass meines Kommentars. Meine Frage war eine andere. Wie verlässlich kann eine Verkehrsanbindung sein, wenn sie von Pegelständen, Fahrrinne, Technik, Wartung, Personal und verfügbaren Ersatzlösungen abhängig bleibt?

    Ihre Antwort darauf ist interessant. Sie erklären mir, Niedrigwasserfähigkeit, Ersatzlösungen, Personalreserven, Baggerungen und Ausfallmanagement gehörten schließlich zum neuen Fährkonzept. Damit widerlegen Sie meine Problembeschreibung allerdings nicht. Sie bestätigen sie. Denn all diese Maßnahmen werden nur deshalb benötigt, weil die von mir genannten Abhängigkeiten existieren.

    Dass Probleme erkannt und Gegenmaßnahmen in ein Programm geschrieben werden, bedeutet zudem noch nicht, dass die Probleme damit gelöst sind. Oder etwas kürzer: „Ist vorgesehen“ ist nicht dasselbe wie „funktioniert“.

    Bei einem Punkt gebe ich Ihnen sogar recht. Aus dem Begriff „gleichwertige Lebensverhältnisse“ allein lässt sich selbstverständlich keine Brücke herleiten. Das habe ich allerdings auch nicht behauptet. Ich schrieb ausdrücklich, eine entsprechende Prüfung hätte „vermutlich“ gezeigt, dass sich mit Fähren keine verlässliche Anbindung und keine gleichwertigen Lebensverhältnisse herstellen lassen. Aus dieser ausdrücklich als Schlussfolgerung gekennzeichneten Aussage machen Sie zunächst eine Tatsachenbehauptung und fragen anschließend nach der Studie, die diese beweisen soll.

    Ihre Forderung nach „Untersuchung, Kriterien, Vergleichsdaten und belastbaren Zahlen“ gefällt mir trotzdem ausgesprochen gut. Behalten wir diesen Maßstab also einfach bei, denn wenige Absätze später erklären Sie selbst, die Brückengegner hätten sich seit Jahren „aus Kostengründen und Umweltgründen“ für eine verbesserte Fährlösung ausgesprochen.

    Also dieselbe Frage zurück: Wo ist die vollständige vergleichende Untersuchung, wo sind die Kriterien, Vergleichsdaten und belastbaren Zahlen, aus denen sich die ökologische Überlegenheit des gesamten Fährsystems gegenüber der festen Querung ergibt?

    Dabei sollten wir dann bitte auch das gesamte System betrachten. Das Fährkonzept besteht schließlich nicht nur aus einem Schiff, das friedlich von einem Ufer zum anderen fährt. Das 31-Punkte-Programm beschäftigt sich unter anderem mit Niedrigwasserfähigkeit, Sedimentablagerungen, Peildaten und Ausbaggerungen zur Sicherung der Fahrrinne. Dazu kommen Herstellung und Betrieb der Fähren, Anleger, Wartung, Ersatzlösungen und die übrige Infrastruktur, die für einen möglichst verlässlichen Betrieb erforderlich ist.

    An dieser Stelle zahlt sich aus, einen zusätzlichen Blick in den Umweltbericht zum zweiten Entwurf der LROP-Fortschreibung zu werfen. Dort wird die Fährlösung gegenüber der Brücke bereits ökologisch günstiger beurteilt. Allerdings wird dort auch erläutert, dass die neue Festlegung keinen Bezug auf konkrete Baumaßnahmen und Flächen hat und deshalb direkte standortbezogene Auswirkungen auf dieser Planungsebene nicht beschrieben werden können. Die konkretere Prüfung wird nachgelagerten Planungsebenen überlassen.

    Das ist für Ihre Berufung auf „Umweltgründe“ keine Nebensächlichkeit. Die ökologische Vorteilhaftigkeit der Fährlösung wird bereits angenommen, während konkrete Auswirkungen der Maßnahmen, mit denen diese Fährlösung zuverlässiger gemacht werden soll, auf dieser Ebene gerade noch nicht vollständig standortbezogen untersucht werden.

    Herr Klosterkind hat in seinem Kommentar zudem auf einen Punkt hingewiesen, den ich für richtig halte und immer schon vertreten habe: ein seriöser ökologischer Vergleich müsste beide Systeme über ihren gesamten Lebenszyklus betrachten. Dann gehören Herstellung und Betrieb der Fähren ebenso hinein wie Fahrrinnenunterhaltung und erforderliche Eingriffe, Ersatzbeschaffungen und Infrastruktur. Auf der anderen Seite gehören selbstverständlich Bau, Unterhaltung und sämtliche Auswirkungen der Brücke in dieselbe Rechnung.

    Damit ist die Betrachtung aber noch nicht beendet. Verkehrsinfrastruktur wirkt nicht nur unmittelbar durch Bau und Betrieb. Sie verändert auch die zurückgelegten Wege. Für die Emissionsbilanz ist schließlich nicht entscheidend, auf welchem Quadratkilometer ein Fahrzeug seine Kilometer zurücklegt, sondern wie viele Kilometer insgesamt gefahren werden. Menschen, die die Elbe aus beruflichen, privaten oder sonstigen Gründen queren müssen, tun dies auch ohne Brücke bei Neu Darchau. Fehlt dort eine verfügbare Querung, führt der Weg gegebenenfalls über eine andere. Verkehr, der nach dem Bau auf der neuen Brücke gezählt würde, wäre deshalb nicht automatisch zusätzlicher Verkehr. Ein Teil kann schlicht von anderen, längeren Strecken auf die kürzere Verbindung verlagert werden. Was an der Brücke lokal als Verkehr hinzukommt, kann andernorts Verkehr und damit gefahrene Kilometer einsparen. In eine seriöse Umweltbilanz gehören deshalb auch die mittelbaren verkehrlichen Wirkungen, insbesondere die Frage, wie sich Fährverfügbarkeit, Umwegfahrten und eine feste Querung auf die insgesamt gefahrenen Kilometer auswirken.

    Erst wenn all das einbezogen wird, lässt sich sinnvoll beurteilen, welche Lösung unter dem Strich ökologisch günstiger ist.

    Und bevor Sie mir nun unterstellen, ich hätte das Ergebnis dieser Rechnung bereits festgelegt: Nein, habe ich nicht. Ich behaupte ausdrücklich nicht, dass eine solche vollständige Bilanz zwangsläufig zugunsten der Brücke ausgehen muss. Ich frage lediglich, wo diese Bilanz ist, auf deren Grundlage Sie die Fährlösung bereits aus „Umweltgründen“ für vorzugswürdig erklären.

    Das ist ein kleiner, aber wichtiger Unterschied.

    Bleibt Ihr Framing-Vorwurf. Ich hätte Motorschaden, Niedrigwasser und Reparaturen aufgezählt, aber diejenigen Maßnahmen weggelassen, mit denen diese Probleme „künftig reduziert werden sollen“. Ausgerechnet dieses kleine Wort „künftig“ beschreibt mein Problem ziemlich gut.

    Das Land will die raumordnerische Festlegung einer festen Elbquerung durch eine bedarfsgerechte Fährverbindung ersetzen. Als Antwort auf die bekannten Schwächen verweisen Sie auf Maßnahmen, die diese Schwierigkeiten (erst) künftig reduzieren sollen. Nicht beseitigen, wohlgemerkt. Und ob sie im Zusammenspiel tatsächlich die erforderliche Verlässlichkeit erreichen, ist damit ebenfalls noch nicht beantwortet.

    Deshalb bleibt meine ursprüngliche Frage bestehen.

    Reicht ein Verkehrssystem, dessen bekannte Schwachstellen durch ein ganzes Bündel zusätzlicher Maßnahmen beherrscht werden sollen, tatsächlich als dauerhafter Ersatz für eine feste Straßenverbindung?

    Darüber kann man natürlich unterschiedlicher Meinung sein. Aber die Frage als „Framing“ abzutun, beantwortet sie nicht.

    Zum Schluss werfen Sie mir vor, bei der Fähre würden Motorschaden und Niedrigwasser sofort zum Beweis für das Scheitern des gesamten Verkehrskonzepts, während bei der Brücke Kostenrisiken, Umweltfolgen und rechtliche Unsicherheiten angeblich nur „lästige Details“ seien. Auch das habe ich nicht geschrieben. Sie widerlegen an dieser Stelle also nicht meine tatsächliche Aussage, sondern eine zugespitzte Version davon, die erst in Ihrer Antwort entstanden ist und die sich dadurch allerdings wesentlich bequemer angreifen lässt.

    Ihren abschließenden Dank für meine „anschauliche Vorführung“ gebe ich deshalb gern zurück. Sie haben die von mir beschriebenen Abhängigkeiten des Fährsystems selbst aufgezählt, deren Bewältigung durch künftige Maßnahmen angekündigt und von mir für meine Schlussfolgerung Untersuchungen, Kriterien, Vergleichsdaten und belastbare Zahlen verlangt. Wenige Absätze später begründen Sie die Vorzugswürdigkeit Ihrer eigenen Lösung mit Kosten- und Umweltgründen, ohne diesen Maßstab selbst einzulösen.

    Anschaulicher hätte man meinen ursprünglichen Gedanken tatsächlich kaum vorführen können. Dafür gebührt Ihnen wiederum mein Dank.

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  11. Avatar von Helga Dreyer Helga Dreyer sagt:

    Herr Sagorski, einen habe ich noch.

    Ihre „Widerlegung“ meines Kommentars zum Fährkonzept liegt schon auf dem Schreibtisch und bekommt morgen wie versprochen ihre Antwort. Vorher möchte ich aber noch einen letzten offenen Posten von heute abhaken: die 700.000 Euro jährlich, die angeblich auf Lüchow-Dannenberg „abgewälzt“ werden sollen.

    Ihre Bürgerinitiative schreibt in ihrer Pressemitteilung:

    „Nach dem Willen der Lüneburger Seite sollen zudem jährlich rund 700.000 Euro Folgekosten für den dauerhaften Unterhalt des Bauwerks auf den Landkreis Lüchow-Dannenberg abgewälzt werden.“

    Schockschwerenot, das sitzt. 700.000 Euro! Jedes Jahr. Dauerhaft! Und natürlich „abgewälzt“. Viel bedrohlicher kann man einen einzigen Satz kaum ausstatten.

    Nun schreiben ausgerechnet Sie selbst von einer „künftig erst zu regelnden Kostenverteilung“. Da habe ich eine ganz schlichte Frage: Wenn die Kostenverteilung künftig erst geregelt werden muss, woher weiß die BI heute schon, dass Lüchow-Dannenberg jährlich 700.000 Euro zahlen soll?

    Noch interessanter wird die Zahl beim Blick in den Kreistag. Dort wurde die drohende Belastung bislang mit rund 600.000 Euro jährlich kolportiert. Bei der BI sind daraus inzwischen 700.000 Euro geworden. 100.000 Euro Aufschlag innerhalb derselben Drohkulisse – das nenne ich einmal eine dynamische Kostenentwicklung.

    Und nein, ich werde jetzt nicht wieder mit Abschreibungen, Sonderposten, Baulastanteilen und kommunaler Doppik anfangen. Das erspare ich Ihnen und den Mitlesern. Für diesen einen Punkt reicht etwas viel Einfacheres. Ein technischer Kostenansatz ist keine feststehende jährliche Rechnung an Lüchow-Dannenberg. Eine noch „künftig erst zu regelnde Kostenverteilung“ erst recht nicht. Und eine solche Summe wird auch nicht einfach Jahr für Jahr in dieser Höhe ergebniswirksam den Kreishaushalt schwächen.

    Aus all diesen Unwägbarkeiten trotzdem den Satz zu bauen, Lüchow-Dannenberg würden jährlich rund 700.000 Euro „abgewälzt“, erzeugt vor allem eines: Angst vor einer vermeintlich feststehenden Dauerbelastung. Ob das möglicherweise sogar beabsichtigt ist, darf sich jeder Leser selbst beantworten.

    Sie hatten mir übrigens vorgehalten, durch „Auswahl und Weglassen einen gewünschten Eindruck zu erzeugen“.

    Bei den 700.000 Euro könnte dieser Satz glatt als Gebrauchsanweisung dienen, nicht wahr?.

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  12. Avatar von Gerald Sagorski Gerald Sagorski sagt:

    Nachtrag zu Frau Dreyers Nachtrag zur Pressemitteilung der Bürgerinitiative

    Zum Planfeststellungsbeschluss:


    Ihr Rat, vor dem Schreiben einmal in den Planfeststellungsbeschluss zu schauen, ist wirklich ausgezeichnet. Jetzt fehlt eigentlich nur noch der Praxistest am eigenen Kommentar.

    Zu den 120 Metern in Katemin:


    Besonders hübsch ist Ihre wundersame Schrumpfung Katemins auf 120 Meter Parallelstraße. Der Planfeststellungsbeschluss spricht zwar von der ‚Ortslage Katemin‘ und einer ‚Zerschneidung von Siedlungszusammenhängen durch die neue zweispurige Straße‘ – aber vermutlich hat die Planfeststellungsbehörde ihren eigenen Beschluss einfach nicht so gründlich gelesen wie Sie.

    Zur Variantenprüfung:


    Natürlich sucht das Gericht keine neue Trasse aus. Es prüft lediglich, ob die Behörde bei der Auswahl der Trasse und der Verwerfung von Alternativen rechtmäßig gehandelt hat. Für diese Erkenntnis muss man nicht einmal Verwaltungsrichter sein – ein Blick in das Verwaltungsrecht genügt. Notfalls auch ein zweiter.

    Zu den 700.000 Euro:


    Bei der BI sezieren Sie jedes ‚jährlich‘ mit der Pinzette, um anschließend selbst eine künftig erst zu regelnde Kostenverteilung kurzerhand als Aufteilung ‚entsprechend den Verkehrsanteilen‘ zu präsentieren. Faktenchecks sind offenbar besonders komfortabel, wenn für die eigenen Sätze eine andere Genauigkeitsklasse gilt.

    Zum Lüchower Stimmungsbild:


    Und dass ausgerechnet Lüchower die Brücke bei Neu Darchau möglicherweise nicht brauchen, weil sie eine andere Elbbrücke näher haben, soll die Befragung entwerten? Das ist eine bemerkenswerte Methode: Man fragt Menschen, ob sie etwas brauchen – und wenn gute Gründe dafür sprechen, dass sie es nicht brauchen, war offenbar die Frage falsch.

    Zum angeblichen Wahlkampf der BI:

    Besonders beeindruckend ist allerdings Ihre Beweisführung zum „Wahlkampf“. Eine Bürgerinitiative äußert sich während eines Kommunalwahlkampfs zu einem kommunalpolitischen Thema – und schon ist für Sie der Fall praktisch aufgeklärt. Nach dieser Logik müsste eine Bürgerinitiative vermutlich einige Wochen vor jeder Wahl ihre politische Arbeit einstellen, damit niemand auf den Gedanken kommt, sie könne sich in die Demokratie einmischen.

    Noch schöner wird es bei ihrem CDU-Parteifreund Uwe Dorendorf. Weil die BI erwähnt, dass Herr Dorendorf sich „auffällig zurückgehalten“ und einen Bogen um den Stand gemacht habe, soll das offenbar ein weiterer Beweis für Wahlkampfbeteiligung sein. Eine faszinierende Schlussfolgerung. Wäre Herr Dorendorf zum Stand gekommen, hätte man vermutlich ebenfalls den Wahlkampfbezug entdeckt. Kommt er nicht, beweist offenbar schon sein Fernbleiben den Wahlkampf. So erreicht man argumentativ einen beneidenswerten Zustand: Egal, was ein CDU-Politiker tut – die BI macht Wahlkampf.

    Dabei könnte die Sache erheblich banaler sein: Eine Bürgerinitiative stellt im Kommunalwahlkampf eine politische Forderung zur Diskussion, beobachtet, wie Kommunalpolitiker darauf reagieren, und berichtet darüber. Das nennt man normalerweise politische Öffentlichkeitsarbeit. Wahlwerbung für eine Partei wird daraus nicht automatisch, nur weil gerade dämliche Wahlplakate an den Laternen hängen.

    Besonders hübsch ist deshalb Ihre Empörung über die Überschrift „Bürgerinitiative testet Stimmung im Kreiswahlkampf“. Dort steht nämlich „im Kreiswahlkampf“ und nicht „Bürgerinitiative betreibt Wahlkampf“. Das kleine Wörtchen „im“ muss Ihrer Beweisführung unterwegs irgendwie abhanden gekommen sein. Vielleicht war es gerade bei Herrn Dorendorf und hat ebenfalls einen Bogen um den Stand gemacht. Und natürlich ist es geradezu verdächtig, einen CDU-Politiker in einer politischen Pressemitteilung zu erwähnen. Bürgerinitiativen sollten während eines Wahlkampfs tunlichst vermeiden, das Verhalten gewählter Politiker zu kommentieren. Sonst könnte noch der Eindruck entstehen, Bürger dürften beobachten, wie sich ihre Volksvertreter zu einem über 100 Millionen Euro teuren kommunalpolitischen Projekt verhalten. Wo kämen wir denn da hin? Ihre große Enthüllung reduziert sich damit auf eine erstaunlich überschaubare Erkenntnis: Während eines Wahlkampfs findet Politik statt. Dass Sie dafür gleich „hintergründige Komik“, „Satire“ und „unfreiwillige Offenheit“ diagnostizieren, macht die Sache tatsächlich komisch – nur möglicherweise an einer anderen Stelle, als Sie vermuten.

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    • Avatar von Helga Dreyer Helga Dreyer sagt:

      Herr Sagorski, bei den rund 120 Metern sollten wir tatsächlich präzise bleiben. Der Planfeststellungsbeschluss spricht von einem Straßenabschnitt in der Ortslage Katemin, parallel zum Bäckerweg. Dort werden ausdrücklich „Straßenabschnitte südlich der Elbe rd. 120 m in Katemin parallel zum Bäckerweg“ genannt. Die Ortsumfahrung Neu Darchau schließt in Katemin an die L 231 an. Die 120 Meter sind also gerade nicht die Ortsumfahrung durch Katemin, sondern der kurze innerörtliche Anschluss zwischen Landesstraßennetz und Ortsumfahrung. Danach folgen rund 430 Meter freie Strecke bis zur Brücke. Der Bäckerweg bleibt bestehen. Aus diesen rund 120 Metern eine „Trasse mitten durch Katemin“ oder gar eine Ortsdurchfahrt zu machen, erzeugt jedenfalls ein deutlich anderes Bild von der tatsächlichen Planung.

      Und weil Sie die Variantenprüfung ansprechen: Die steht nicht erst noch bevor. Bereits im Raumordnungsverfahren wurden unterschiedliche Trassen unter Betrachtung der betroffenen Schutzgüter untersucht und gegeneinander abgewogen. Übrig blieben zwei Varianten, die beide im fraglichen Bereich parallel zum Bäckerweg verlaufen. Auch im Planfeststellungsverfahren wurde die Variantenfrage erneut behandelt.

      Die Forderung „prüft doch erst einmal andere Varianten“ klingt natürlich angenehm offen. Etwas weniger überzeugend wird sie aber, wenn Varianten bereits geprüft wurden und einem lediglich das Ergebnis nicht gefällt.

      Natürlich dürfen die Verwaltungsgerichte nun prüfen, ob der Planfeststellungsbehörde dabei ein rechtserheblicher Abwägungsfehler unterlaufen ist. Sie werden allerdings nicht selbst zum Straßenplaner und mit Bleistift und Lineal eine dritte Wunschtrasse in die Karte zeichnen.

      Deshalb hätte ich von Ihnen gern zwei konkrete Antworten, Herr Sagorski:

      a) Welche bislang nicht geprüfte, ernsthaft in Betracht kommende Trassenvariante soll das Gericht denn Ihrer Auffassung nach noch entdecken?

      Und b) Weshalb geht Ihre Bürgerinitiative nach wie vor davon aus, dass ein Fehler bei der getroffenen Variantenentscheidung zwangsläufig das Ende der gesamten Brückenplanung bedeuten müsste?

      Selbst ein festgestellter Abwägungsfehler würde ja nicht automatisch zum endgültigen Aus eines planfestgestellten Vorhabens führen. Es kommt noch darauf an, ob der Fehler erheblich ist und ob er in einem ergänzenden Verfahren behoben werden kann.

      Die Gleichung der BI „falsche Variante = PFB weg = Brücke erledigt“ ist also keineswegs so selbstverständlich, wie sie in der öffentlichen Darstellung der Brückengegner glauben machen wollen.

      Und damit noch kurz zum Wahlkampf, denn diesen Teil Ihrer Replik möchte ich jetzt nicht unter den Tisch fallen lassen.

      Ihre Bürgerinitiative erklärt in ihrer Pressemitteilung zum Infostand in Lüchow ausdrücklich, man sei dort nicht gewesen, „um sich am Wahlkampf zu beteiligen“. Gleichzeitig erscheint die Mitteilung unter der Überschrift „Bürgerinitiative testet Stimmung im Kreiswahlkampf“, und das Verhalten eines CDU-Politikers am Stand wird gleich mitkommentiert.

      Noch eindeutiger wird es mit dem separaten Flyer Ihrer BI zur Kommunalwahl in Neu Darchau. Dort werden die zur Wahl stehenden Parteien und Listen ausdrücklich in „FÜR DIE BRÜCKE“ und „GEGEN DIE BRÜCKE“ einsortiert, ihr Abstimmungsverhalten wird bewertet, die Wahlentscheidung am 13. September wird angesprochen und ein Bürgermeisterkandidat persönlich zum Gegenstand der Argumentation gemacht.

      Es ist nun wirklich nicht verboten, als Bürgerinitiative politischen Einfluss zu nehmen, daran ist nichts Anrüchiges. Sie sollten es dann nur nicht gleichzeitig als Nichtbeteiligung am Wahlkampf verkaufen.

      Und zu Ralf Hinneberg sowie der Behauptung Ihres Flyers, Katemin sei 2008 „nach den Akten auf ausdrücklichen Wunsch“ des damaligen Bürgermeisters aus dem Text verschwunden, haben wir inzwischen die damaligen Originalakten öffentlich gegenübergestellt – nachzulesen unter „Ja zur Brücke“ bei Facebook und Instagram. Der Abgleich war weder anspruchsvoll noch kompliziert. Warum ist es Ihnen und der BI eigentlich nicht gelungen? Eins plus eins, das macht zwei….

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  13. Avatar von Helga Dreyer Helga Dreyer sagt:

    Fortsetzung: Ein Wahlflyer, der angeblich keiner sein soll

    Lieber Herr Berg, noch einmal herzlichen Dank für Ihren Fund. Je länger ich mir diesen Flyer der Bürgerinitiative ansehe, desto abenteuerlicher wird er.

    Erst am Wochenende erklärte die BI in ihrer Pressemitteilung über ihren Auftritt in Lüchow ausdrücklich, man sei dort „nicht um sich am Wahlkampf zu beteiligen“. Lüneburg Aktuell berichtete brav.

    Nun liegt aber ein Flyer derselben Bürgerinitiative vor. Auf der Vorderseite steht „Unsere Landschaft steht zur Wahl“. Im Inneren werden die zur Kommunalwahl antretenden Gruppierungen fein säuberlich sortiert:

    „GEGEN DIE BRÜCKE“: SPD, Bündnis 90/Die Grünen, USL, Michael Peters.

    „FÜR DIE BRÜCKE“: CDU, Bürgerliste, Kalli&Co.

    Dazu wird das Abstimmungsverhalten einzelner Gruppierungen erläutert, und schließlich widmet sich der Flyer ausführlich einem Mann, der für das Bürgermeisteramt kandidiert: Ralf Hinneberg.

    Das alles fünf Tage vor der Kommunalwahl! Aber natürlich beteiligt man sich nicht am Wahlkampf.

    Geschenkt. Viel interessanter ist, wie dieser Wahlkampf betrieben wird.

    Unter der Überschrift „Was 2008 geschah – 2008 wurde Katemin gestrichen“ wird den Lesern folgende Geschichte erzählt:

    „Am 21. Oktober 2008 verschwand Katemin aus dem Text – nach den Akten auf ausdrücklichen Wunsch des Bürgermeisters Ralf Hinneberg, damals noch CDU.“

    Das ist eine erstaunlich konkrete Tatsachenbehauptung. Und besonders praktisch ist der Zusatz „nach den Akten“.

    Also habe ich die Akten gelesen.

    Nicht irgendeine Erinnerung, nicht die Interpretation eines Brückenbefürworters und auch keine nachträgliche Pressemitteilung. Ich habe mir die damaligen Originalunterlagen zu den einzelnen Besprechungen aus dem Jahr 2008 im Wortlaut vorgenommen – darunter die Vermerke des Justitiariats des Landkreises Lüchow-Dannenberg vom 21. und 29. Oktober 2008. Also genau jene zeitnah entstandenen Akten, aus denen sich nachvollziehen lässt, wer wann was zur Trassenführung gesagt hat – also auch der Teilnehmer BM Hinneberg –  und wie die weiteren Entscheidungen zustande kamen.

    Und zusätzlich liegt die Stellungnahme der Kreisverwaltung aus dem Jahr 2021 vor, in der sie diese Vertragsgeschichte anhand eben dieser Akten noch einmal chronologisch rekonstruiert hat.

    Es wurden verschiedene Trassenvarianten erörtert. Eine davon, Variante 5a, hätte den östlichen Ortsrand von Katemin durchschnitten. Im Vermerk wird ausdrücklich auf die damit verbundene Lärmbelastung der Kateminer Wohnbebauung hingewiesen, weil westlich bereits die L 231 liegt.

    Anschließend steht dort über Hinneberg:

    „Herr Hinneberg bevorzugte die Lösung östlich zwischen den Ortsteilen von Neu Darchau als die beste Variante.“

    Das ist die Aussage über Hinneberg. Ich habe den Vermerk mehrfach gelesen. Einen „ausdrücklichen Wunsch“ Ralf Hinnebergs, Katemin aus der Brückenvereinbarung zu streichen, habe ich darin nicht gefunden.

    Im Gegenteil: Dokumentiert ist seine Präferenz für eine bestimmte Trassenführung. Das ist etwas anderes als der ausdrückliche Wunsch, Katemin aus einem Vertragstext zu streichen.

    Weshalb mir an dieser Stelle ausgerechnet der Begriff „falsche Tatsachenbehauptung“ in den Sinn kommt? Keine Ahnung. ÄVielleicht benötigt man für die Lesart der Bürgerinitiative aber auch nur eine besondere Lesebrille.

    Noch schöner wird es aber, wenn man die Akten nicht am 21. Oktober zuklappt.

    Am 29. Oktober 2008 wurde die mögliche Trassenführung am östlichen Ortsrand Katemins erneut besprochen und von den Beteiligten bestätigt. Dabei spielten neben der Lärmbelastung auch die FFH-Belange eine Rolle.

    Und erst daraufhin, so rekonstruiert es die Verwaltung des Landkreises Lüchow-Dannenberg 2021 selbst anhand der Akten, wurde Katemin im Vertragsentwurf vom 1. November 2008 hinsichtlich der Ortsumfahrung nicht mehr gesondert erwähnt. Die genaue Trassenführung sollte vielmehr im weiteren Verfahren entwickelt werden.

    Das ist eine etwas andere Geschichte als:

    21. Oktober – Hinneberg wünscht – Katemin verschwindet.

    Und die Geschichte geht noch weiter.

    Auch im Vertragsentwurf vom 14. November wurde eine gesonderte Ortsumfahrung Katemins nicht wieder aufgenommen. Schließlich stimmte der Kreistag Lüchow-Dannenberg am 15. Dezember 2008 dem Vereinbarungsentwurf mit Stand vom 10. Dezember als Grundlage des abzuschließenden Vertrages zu.

    Dabei beschloss der Kreistag ausdrücklich:

    „Bisher entgegenstehende Beschlüsse des Kreistages werden aufgehoben.“

    Aus einem mehrstufigen Abstimmungs- und Entscheidungsprozess zwischen Gemeinde, Samtgemeinde und Landkreisen, aus verschiedenen Trassenüberlegungen, Lärmschutz, FFH-Belangen, mehreren Vertragsentwürfen und schließlich einem ausdrücklichen Kreistagsbeschluss wird im Wahlflyer eine wunderbar einfache Geschichte:

    Ralf Hinneberg ließ Katemin streichen.

    Und anschließend stellt der Flyer den Neu Darchauern sinngemäß die Frage, ob ein Mann, der Katemin 2008 aus dem Vertrag habe streichen lassen, heute Bürgermeister werden sollte.

    Das ist keine historische Aufarbeitung. Das ist Wahlkampf mit einer auf eine Person zugespitzten Akteninterpretation.

    Besonders pikant finde ich inzwischen noch etwas anderes.

    Herr Sagorski hat mir gerade in diesem Blog ausführlich erklärt, wie problematisch es sei, durch „Auswahl und Weglassen einen gewünschten Eindruck zu erzeugen“.

    Ein schöner Satz. Den sollten wir uns merken.

    Denn laut Impressum stammt das Foto dieses Wahlflyers von Gerald Sagorski.

    Und ausgerechnet dieser Flyer erzählt seinen Lesern vom 21. Oktober 2008, vom damaligen Bürgermeister Ralf Hinneberg und vom „Streichen“ Katemins – während der 29. Oktober, der Vertragsentwurf vom 1. November, die weitere Vertragsentwicklung und die abschließende Entscheidung des Kreistages für diese hübsche Personalisierung offenbar nicht benötigt werden.

    „Auswahl und Weglassen, um einen gewünschten Eindruck zu erzeugen.“

    Herr Sagorski, das ist wahrlich herzoglich!

    Und wir sind mit diesem Flyer ja auch noch lange nicht fertig.

    Die angebliche „Ortsdurchfahrt Katemin“, die Behauptung von 700.000 Euro jährlichen Folgekosten für Lüchow-Dannenberg, die merkwürdige Aussage, bei Wegfall eines Einwandes falle gleich der ganze Widerspruch gegen die Brücke, und das in Lüchow erhobene „Stimmungsbild“ nehme ich mir als Nächstes vor.

    Das Ding hat schließlich zwei Seiten und beide verdienen Aufmerksamkeit.

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  14. Avatar von Helga Dreyer Helga Dreyer sagt:

    Nachtrag zur Pressemitteilung der Bürgerinitiative

    Herrn Sagorski hatte ich gebeten, die Pressemitteilung der BI hier einzustellen. Inzwischen habe ich sie selbst gefunden. Damit erschließt sich mir nun auch die hintergründige Komik der Angelegenheit. Einerseits wird eifrig versichert, die Bürgerinitiative beteilige sich nicht am Wahlkampf. Andererseits wird ihre politische Botschaft ausgerechnet unter „Kreiswahlkampf“ präsentiert. Natürlich kandidiert eine Bürgerinitiative nicht selbst. Das bedeutet aber noch lange nicht, dass sie sich nicht in einen Wahlkampf einmischt. Zeitpunkt, Inhalt und Adressaten einer Veröffentlichung können durchaus Wahlkampf sein, auch wenn auf keinem Stimmzettel „Bürgerinitiative“ steht. Vielleicht handelt es sich aber einfach um Satire. Man bestreitet die Wahlkampfbeteiligung und versieht den eigenen Auftritt vorsorglich mit dem passenden Etikett. Soviel unfreiwillige Offenheit verdient fast schon Anerkennung.

    Hier nun ein genauerer Blick auf dieses angebliche „Stimmungsbild“, schon die Versuchsanordnung ist bemerkenswert.

    Eine Bürgerinitiative aus Neu Darchau fährt nach Lüchow, knapp 40 Kilometer von Neu Darchau entfernt, stellt dort ihr Schild „Keine Brücke durch Neu Darchau“ auf und fragt Lüchower, ob sie diese Brücke brauchen.

    Die Dömitzer Elbbrücke liegt von Lüchow aus nur rund 27 Kilometer entfernt. Welche Elbquerung werden die meisten Lüchower wohl benutzen? Ausgerechnet dort die Stimmung zum Bedarf einer Elbquerung bei Neu Darchau abzufragen, ist schon einigermaßen dreist. Noch unverfrorener wird es allerdings, wenn man sich anschaut, mit welchen Informationen dieses „Stimmungsbild“ erzeugt wurde.

    Da ist zunächst die Behauptung, auf den Landkreis Lüchow-Dannenberg sollten jährlich rund 700.000 Euro Folgekosten „abgewälzt“ werden.

    Das ist keine feststehende jährliche Zahllast des Landkreises Lüchow-Dannenberg. Und langsam wird es wirklich ärgerlich. Diese Zahlenspielerei hatten wir hier im Blog längst ausführlich aufgeklärt. Erst wurde aus einer langfristigen Rechengröße eine angeblich jährlich fällige Million Euro Unterhaltungskosten. Dann wurden daraus angeblich 600.000 Euro jährliche Belastung für Lüchow-Dannenberg. Jetzt sind es plötzlich „rund 700.000 Euro“, die Jahr für Jahr auf DAN „abgewälzt“ werden sollen.

    Vielleicht entscheidet man sich irgendwann einmal, welche Schreckenszahl gerade gelten soll.

    Die Brückenvereinbarung sagt etwas anderes. In den ersten fünf Jahren nach Verkehrsfreigabe bleibt die Baulast für das Brückenbauwerk beim Landkreis Lüneburg. Danach erfolgt die Aufteilung entsprechend den Verkehrsanteilen. Und aus langfristigen rechnerischen Durchschnittswerten für Unterhaltung und spätere Instandsetzungen wird noch lange keine jährlich zu überweisende Rechnung über 700.000 Euro. Große Instandsetzungen, die solche Langzeitwerte wesentlich mitbestimmen, fallen bei einem neuen Brückenbauwerk schließlich nicht jedes Jahr an. In den ersten Jahrzehnten geht es im Wesentlichen um Bauwerksprüfungen, Kontrollfahrten, Winterdienst und kleinere laufende Unterhaltungsmaßnahmen.

    Aus einem langfristigen Kostenansatz wird also erneut eine angebliche jährliche Zahllast. Und aus einer 2009 von beiden Landkreisen unterschriebenen Brückenvereinbarung wird auch noch ein „Abwälzen“ durch die Lüneburger Seite. Das ist keine neue Information. Das ist die Wiederholung einer längst widerlegten Darstellung mit einer neuen Zahl.

    Nicht besser ist die Geschichte von der „Brücke mitten durch Katemin“ und der angeblichen „Ortsdurchfahrt von Katemin“. Vielleicht hilft vor der nächsten Pressemitteilung tatsächlich einmal ein Blick in den Planfeststellungsbeschluss.

    Die neue Kreisstraße wird nicht auf dem Bäckerweg durch Katemin geführt. Der Bäckerweg bleibt mit seiner bisherigen Breite von etwa fünf Metern erhalten. Die neue Anbindungsstraße verläuft auf diesem Abschnitt rund 120 Meter PARALLEL zum Bäckerweg und führt zum Knotenpunkt L 231/L 232. Der Planfeststellungsbeschluss sagt ausdrücklich:

    „Der Bäckerweg bleibt mit einer Breite von ca. 5 m bestehen. Parallel zum Bäckerweg wird die Kreisstraße geplant. Die Zufahrt zum Bäckerweg wird durch eine separate Zufahrt zwischen den Trassenkilometern 0-078 bis 0-067 gewährleistet.“

    Das kann man ablehnen oder auch über diese Trasse streiten. Nur sollte man den Menschen dann wenigstens sagen, was tatsächlich geplant ist. Eine 120 Meter lange, parallel zum bestehenden Bäckerweg geführte Anbindung an die L 231/L 232 wird durch ständige Wiederholung schließlich nicht zur „Ortsdurchfahrt von Katemin“!

    Und dann wird es richtig interessant. Landrätin Dagmar Schulz soll am Stand erklärt haben, mit der Klage werde die „gesamte Planung“ noch einmal gerichtlich überprüft: „Alle Varianten müssen auf den Prüfstand“, allerdings „ohne Ortsdurchfahrt von Neu Darchau und Katemin“. Welche Varianten soll das Gericht prüfen?

    Das Gericht entscheidet über die Rechtmäßigkeit des Planfeststellungsbeschlusses. Es wird nicht zum Straßenplaner und sucht Lüchow-Dannenberg eine neue Wunschtrasse aus.

    Zum Schluss versichert die BI dann noch, sie sei nicht nach Lüchow gekommen, „um sich am Wahlkampf zu beteiligen“. Zwei Sätze später wird CDU-Politiker (LTA, KTA) Uwe Dorendorf öffentlich vorgehalten, er habe sich „auffällig zurück“ gehalten und einen Bogen um den Stand gemacht. Und über der ganzen Pressemitteilung steht:

    „Wir brauchen die Brücke nicht – Bürgerinitiative testet Stimmung im Kreiswahlkampf.“

    Man fährt also mitten im Kommunalwahlkampf mit einem politischen Plakat nach Lüchow, befragt Menschen, für die eine andere Elbbrücke näher liegt, präsentiert ihnen eine nicht existierende jährliche 700.000-Euro-Zahllast, macht aus einer 120 Meter langen parallelen Anbindung eine „Ortsdurchfahrt durch Katemin“, kommentiert anschließend das Verhalten eines CDU-Politikers und veröffentlicht das Ganze unter „Kreiswahlkampf“.

    Aber Wahlkampf wollte man natürlich nicht machen. Das muss dann wohl dieses neutrale „Stimmungsbild“ sein.

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  15. Avatar von Helga Dreyer Helga Dreyer sagt:

    Herr Sagorski, ich habe eine Bitte an Sie: Offenbar liegt Ihnen die aktuelle Pressemitteilung der BI vollständig vor. Könnten Sie sie hier im Blog bitte einmal in Gänze einstellen oder verlinken? Öffentlich finde ich bislang nur die auszugsweise Wiedergabe.

    Ich würde einige der darin offenbar enthaltenen Aussagen gern hier im selben Medium anhand der mir vorliegenden Fakten und Unterlagen einordnen – insbesondere das, was zu den angeblichen Folgekosten für den Landkreis Lüchow-Dannenberg und zur Position von Landrätin Schulz verbreitet wird.

    Eine Diskussion über Originalaussagen ist schließlich ergiebiger als eine über deren Zusammenfassung. Vielen Dank vorab.

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    • Avatar von Gerald Sagorski Gerald Sagorski sagt:

      Schauen Sie bitte hier oder wenden sie sich an die Pressestelle der BI.

      https://www.keine-bruecke.de/

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    • Avatar von Otto Berg Otto Berg sagt:

      Liebe Frau Dreyer,

      hier geht es zur von Ihnen nachgefragten Pressemeldung der BI „Ja zur Fähre – Nein zur Brücke e.V.“ Thema:

      „Infostand in Lüchow: Deutliche Skepsis gegenüber der 100-Millionen-Brücke bei Neu Darchau – Landrätin Dagmar Schulz bekräftigt gerichtliche Überprüfung aller Varianten“.

      In diesen Kontext gehören die Seite A und die Seite B eines brandneuen „Wahlflyers“. In Teil B findet sich folgendes klare, einsichtsvolle Bekenntnis zu den rechtswirksamen vertraglichen Bindungen in der Brückenvereinbarung vonseiten des Vorstandes der Bürgerinitiative „Ja zur Fähre – Nein zur Brücke e.V.“ :

      2008 wurde Katemin gestrichen.
      _________________________________________________________________________

      Der erste Entwurf der Brückenvereinbarung schützte beide Ortsteile: Vorgesehen war eine Ortsumfahrung „von Neu Darchau und Katemin“. Die Zufahrt zur Brücke sollte um beide Ortsteile herumführen, nicht hindurch.

      Am 21. Oktober 2008 verschwand Katemin aus dem Text — nach den Akten auf ausdrücklichen Wunsch des Bürgermeisters Ralf Hinneberg, damals noch CDU.

      Im Protokoll derselben Besprechung steht über die Trasse, die er bevorzugte, sie „durchschneidet den östlichen Ortsrand von Katemin“.

      Dass die Straße mitten durch den Ort führen würde, war also bekannt. Der Schutz für Katemin wurde trotzdem gestrichen.

      Seit dem 1. November 2008 kommt Katemin in der Vereinbarung nicht mehr vor. Darauf beruft sich der Landkreis Lüneburg — und das Gutachten, mit dem die Klage aus Lüchow-Dannenberg abgeräumt werden sollte.

      Ein Satz, gestrichen vor achtzehn Jahren, entscheidet heute über einen ganzen Ortsteil.

      Heute sitzt Ralf Hinneberg für die Bürgerliste im Rat — und kandidiert für das Bürgermeisteramt.

      Soll ausgerechnet der Mann die Gemeinde durch die kommenden Verfahren führen, der 2008 Katemin aus dem Vertrag streichen ließ?

      V. i. S. d. P.: Thomas Böhlen . Bürgerinitiative „Ja zur Fähre – Nein zur Brücke“ e. V Zum Werder 12 . 29490 Neu Darchau] – – – – – Foto: Gerald Sagorski

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      • Avatar von Helga Dreyer Helga Dreyer sagt:

        Vielen Dank, lieber Herr Berg! Sie haben mir mit den Links nicht nur die gesuchte vollständige Pressemitteilung geliefert, sondern gleich noch eine ausgesprochen interessante Nachtlektüre dazu. ÖBesonders hübsch finde ich den von Ihnen völlig zu Recht als „Wahlflyer“ bezeichneten zweiten Fund.

        Schließlich hatte die Bürgerinitiative in ihrer Pressemitteilung noch ausdrücklich erklärt, sie sei nach Lüchow gekommen, „nicht um sich am Wahlkampf zu beteiligen“.

        Nun findet sich im Flyer eine fein säuberliche Sortierung der zur Wahl stehenden Listen unter „GEGEN DIE BRÜCKE“ und „FÜR DIE BRÜCKE“, einschließlich ihres Abstimmungsverhaltens. Auf der Vorderseite heißt es „Unsere Landschaft steht zur Wahl“, und für ganz Begriffsstutzige folgt noch der Hinweis auf den 13. September und die Wahl von Gemeinderat, Samtgemeinderat, Kreistag und Landrat. Nein, natürlich kein Wahlkampf. Wie käme man nur auf diese abwegige Idee?

        Noch interessanter wird allerdings die Geschichte, die uns dort über das Jahr 2008, Ralf Hinneberg und das angebliche „Streichen“ Katemins erzählt wird. Dazu habe ich inzwischen die amtliche Stellungnahme der Verwaltung des Landkreises Lüchow-Dannenberg vom 16. Juni 2021 wieder aus der Mottenkiste hervorgeholt. Darin wurde der Werdegang der Vertragsverhandlungen anhand der damaligen Akten rekonstruiert Die liest sich erstaunlich anders als der neue Wahlflyer.

        Am 21. Oktober 2008 geschah nach dieser amtlichen Rekonstruktion nämlich etwas durchaus anderes als das, was einem der Flyer mit „Katemin wurde gestrichen“ suggeriert. Und am 29. Oktober, 1. November, 14. November und schließlich am 15. Dezember 2008 ging die Geschichte noch weiter.

        Morgen nehmen wir uns das in Ruhe vor. Dann schauen wir auch einmal, was von „mitten durch den Ort“, vom angeblich beseitigten „Schutz für Katemin“ und von der sehr persönlichen Wahlkampffrage gegen Ralf Hinneberg übrig bleibt, wenn man nicht nur einen Flyer liest, sondern die Aktenchronologie. Das könnte noch interessant werden.

        Für heute nochmals herzlichen Dank, lieber Herr Berg. Dieser Fund war ausgesprochen ergiebig.

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  16. Avatar von Jens Werner Jens Werner sagt:

    Nachtrag zum Bärenfellaustausch zwischen Reppenstedt und Walmsburg:

    Wie kommen die Bärenhaare in die dicke Bruns’sche Wochenend-Suppe? Und wo versteckt sich der entblößte Bär, dem (vom Klaus, vom Conradt oder vom Kurt (?)) das Fell über die Ohren gezogen worden ist? Das sind natürlich die ganz großen ungelösten Welträtsel. Demgegenüber eine Frage, die offenbar zumindest den nordeuropäischen Teil der Menschheit besonders bewegt: Haben Rentiere mehr Angst vor Menschen – oder vor Menschen in einem Eisbär-Kostüm? Forscher der Universität Oslo haben 2006 herausgefunden, dass Rentiere 2,3 Mal schneller Reißaus nehmen, wenn sich der Mensch als Eisbär verkleidet nähert.

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  17. Avatar von Klaus Bruns Klaus Bruns sagt:

    Es ist wirklich schlimm, in den Medien wimmelt es von Vermutungen und Meinungen, dafür gibt es sehr wenige Informationen, die einer Prüfung standhalten. Hauptsache, es wird Geld verdient.

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    • Avatar von Willi Banse Willi Banse sagt:

      Viel schlimmer finde ich, und zeige mich darin erneut als Ihr einziger wahrer, um Sie und Ihre Verdienste besorgter Nachbar, Herr Bruns, dass im Vegleich zu den Medienwimmeleien aus Ihrem Mund (bzw. aus Ihren tippgefingerten Zuschriften) „Vermutungen und Meinungen“ nur so hervortosen und zwar meist ohne „Informationen, die einer Prüfung standhalten“, – aber eben auch ohne Faktura bzgl. Ihres gerade dadurch geschaffenen Anspruchs auf eine Top-Vergütung. Da Sie, meines Wissens zum ersten Mal, Ihren (natürlich für einen industrieell produzierenden Schriftsteller wie Sie genauso wie für jeden anderen Hersteller von Massenwaren legitimen) Grundsatz „Hauptsache, es wird Geld verdient“ bekanntgemacht haben, möchte ich an alle Blog.jj-Leser appellieren, Ihrem Konto (vorausgesetzt Sie teilen hier in den nächsten Tagen Ihre IBAN mit) umgehend die Honorarbeträge zu überweisen, die deren Überzeugung nach dem majestätischen Brausen Ihrer triumphalen nachrichtlichen Fließband-Nullitäten angemessen scheinen.

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  18. Avatar von Helga Dreyer Helga Dreyer sagt:

    Die aktuelle Lage zeigt die strukturellen Grenzen eines durch die Landesregierung favorisierten Fährkonzepts besonders deutlich.

    Nun verschiebt sich außerdem die Inbetriebnahme der neuen Fähre „Amt Neuhaus–Bleckede“ auf das Jahr 2027. Noch vor der endgültigen Abnahme kam es auf der Werft zu einem schweren Motorschaden. Für den notwendigen Ersatzmotor wird mit einer Lieferzeit von zwölf bis vierzehn Wochen gerechnet. Danach müssen weitere Erprobungen und die formale Abnahme erfolgen.

    Nun stellt Lüneburg Aktuell kritische Fragen zur neuen Fähranlage in Neu Bleckede. Passen die neuen Anlegeschlitten überhaupt zur alten Fähre „Amt Neuhaus“, die als Reserve vorgesehen war? Weshalb braucht es eine Behelfstreppe? Musste die neue Busschleife nachträglich verbreitert werden? Welche Nachbesserungen und zusätzlichen Kosten entstehen? Das sind berechtigte Fragen.

    Nur kommen sie erstaunlich spät. Erst der schwere Motorschaden an der neuen Fähre macht die Probleme zur Nachricht. Gleichzeitig liegt die „Tanja“ seit dem 27. Juni wegen Niedrigwassers und defekter Antriebe still. Ausgerechnet das Niedrigwasser erschwert auch ihre Fahrt zur Werft.

    „Only bad news are good news“ scheint wieder einmal zu funktionieren. Ein kaputter Motor, eine Behelfstreppe und womöglich unpassende Anlegertechnik liefern Schlagzeilen. Die grundsätzlichen Schwächen des von der Landesregierung propagierten Fährkonzepts waren den meisten Medien dagegen lange kaum eine kritische Nachfrage wert.

    Schon viel früher hätte man fragen können, wie eine von Pegelständen, Fahrrinnen, Technik, Wartung und Personal abhängige Fähre eine feste Straßenverbindung ersetzen soll. Ebenso naheliegend wären Fragen nach Ersatzfähren, Anlegern, Baggerarbeiten, Betriebskosten und Ausfallrisiken gewesen. Eine solche Prüfung hätte vermutlich rechtzeitig gezeigt, dass sich mit Fähren keine verlässliche Anbindung und keine gleichwertigen Lebensverhältnisse herstellen lassen.

    Damit fügt sich das Thema nahtlos in mein Bild von Medienberichterstattung ein. Entscheidend ist nicht allein, ob eine einzelne Meldung sachlich richtig ist. Schon die Auswahl dessen, worüber berichtet, was weggelassen und welche Frage gar nicht erst gestellt wird, gibt dem Publikum einen Gedankengang vor.

    Beim angeblichen Umfrageergebnis zu den Mieterhöhungen funktionierte es über eine griffige Zahl ohne den notwendigen Hintergrund. Beim Fährkonzept geschah es durch das jahrelange Ausblenden seiner offensichtlichen Schwächen. Erst wenn das als schnelle und verlässliche Lösung verkaufte System sichtbar ins Stocken gerät, beginnt die kritische Betrachtung.

    Natürlich trifft die Betreiber keine Schuld daran, dass eine Fähre wegen Niedrigwassers oder eines technischen Schadens ausfällt. Das Problem liegt in Hannover. Dort wurde aus einem störanfälligen Übergangsmittel eine angebliche Zukunftslösung gemacht.

    Frau Staudte und Herr Schulz-Hendel sollten endlich aufhören, der planfestgestellten Brücke politischen Sand ins Getriebe zu streuen. In der Elbe liegt davon bereits genug. Das Fährkonzept ist als dauerhafter Ersatz für die Brücke erkennbar gescheitert. Verkehrsminister Grant Hendrik Tonne sollte nun alle rechtlich möglichen Förder-, Verfahrens- und Fristspielräume nutzen, damit das Brückenprojekt ohne weitere vermeidbare Verzögerungen vorankommt. Der Landkreis Lüneburg hat seine Entscheidung getroffen und den Weg freigemacht. Hannover muss die bestmögliche Unterstützung liefern.

    Vielleicht entdecken die Medien nun auch diese Geschichte. Sie ist größer als ein kaputter Motor.

    Lüneburg Aktuell, „Neue Fähre kaputt – weiter warten aufs Übersetzen“

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    • Avatar von Kampagne Demokratie-Labor Kampagne Demokratie-Labor sagt:

      „Für uns geht es um mehr als um eine Straße“

      Die Grünen präzisieren ihre Position zur Zusammenarbeit im künftigen Gemeinderat
      Die Grünen präzisieren ihre Position zur Zusammenarbeit im künftigen Gemeinderat
      • Grüne ordnen Aussage ihrer Spitzenkandidatin ein
      • Brücke sei für Bewohner:innen“Existenzfrage“
      • Sachorientierte Zusammenarbeit soll aber mit allen möglich bleiben

      Die Neu Darchauer Grünen stehen zu einer Aussage ihrer Spitzenkandidatin Christiane Hacker. In der Landeszeitung vom 1. September hieß es, sie schließe eine Zusammenarbeit im künftigen Rat mit Brückenbefürwortern aus. Der Satz war auf Kritik gestoßen. In einer Mitteilung vom Samstag (5. September) ordnet die Ortsgruppe ihn ein.

      „Der Satz ist deutlich, und er war so gemeint“, heißt es darin. Wer ihn für zu scharf halte, solle sich ansehen, worum es gehe. Der Bau der Elbbrücke würde nach Auffassung der Grünen geschützte Natur unwiederbringlich zerstören, die Lebensgrundlagen in Neu Darchau und besonders im Ortsteil Katemin beeinträchtigen und die Allgemeinheit mit hohen Kosten belasten. „Das ist für die Menschen, die hier leben, keine Verkehrsfrage. Es ist eine Existenzfrage.“

      Die Ortsgruppe verweist zudem auf das im Verfahren befindliche Landes-Raumordnungsprogramm, das ein nachhaltiges Fährkonzept vorsehe.

      Wer über Jahre erlebe, wie über den eigenen Ort hinweg geplant werde, rede nicht in geglätteten Formulierungen, so die Ortsgruppe. „Ehrenamtliche Kommunalpolitik lebt davon, dass Menschen sagen, was sie bewegt. Wir halten das für eine Stärke, nicht für einen Fehler.“

      Für die Arbeit im künftigen Rat gelte davon unberührt: „Wir arbeiten mit allen demokratisch gewählten Mitgliedern des künftigen Rats zusammen – mit allen Listen, allen Parteien, allen Einzelbewerberinnen und -bewerbern.“ Ausgeschlossen sei allein ein Bündnis, das den Brückenbau zur Voraussetzung mache: „Das ist eine Festlegung in der Sache, keine Aussage über Menschen.“

      Neu Darchau habe viel zu entscheiden, so die Grünen weiter: Haushalt, Feuerwehr, Kita, Straßen und die Zukunft der Fähre. Man freue sich auf eine faire und sachorientierte Zusammenarbeit.

      Text: Pressemitteilung / Foto und Montage: Andreas Conradt

      Quelle: Bündnis 90 / Die Grünen, OG Neu Darchau

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    • Avatar von Gerald Sagorski Gerald Sagorski sagt:

      Hallo Frau Dreyer,

      ich erlaube mir mal, Ihren Kommentar am Beispiel von ein paar Ihrer Behauptungen zu widerlegen.

      „Das Fährkonzept ist als dauerhafter Ersatz für die Brücke erkennbar gescheitert.“

      Erkennbar gescheitert ist vor allem die Logik dieses Satzes. Ein Konzept kann schwer „gescheitert“ sein, wenn wesentliche Teile davon noch gar nicht umgesetzt sind. Der Motorschaden einer noch nicht abgenommenen neuen Fähre und der Ausfall einer alten Fähre beweisen nicht das Scheitern eines künftigen Fährkonzepts. Sie beweisen lediglich, dass Technik kaputtgehen kann – eine Erkenntnis, die übrigens auch für Brücken gilt.

      „Schon viel früher hätte man fragen können, wie eine von Pegelständen, Fahrrinnen, Technik, Wartung und Personal abhängige Fähre eine feste Straßenverbindung ersetzen soll.“

      Diese Fragen wurden längst gestellt. Genau deshalb gehören Niedrigwasserfähigkeit, Ersatzlösungen, Personalreserven, Baggerungen und Ausfallmanagement zum neuen Fährkonzept. Sie beklagen also das angebliche Verschweigen von Problemen, deren Lösung längst Gegenstand der Planung ist. Das ist bemerkenswert – besonders bei jemandem, der anderen so gern selektive Wahrnehmung vorwirft.

      „Eine solche Prüfung hätte vermutlich rechtzeitig gezeigt, dass sich mit Fähren keine verlässliche Anbindung und keine gleichwertigen Lebensverhältnisse herstellen lassen.“

      Hier wird es vollends abenteuerlich. „Gleichwertige Lebensverhältnisse“ sind keine Zauberformel, mit der man aus einem Motorschaden plötzlich die Notwendigkeit einer über hundert Millionen Euro teuren Brücke herbeischreiben kann. Wo ist die Untersuchung, die belegt, dass die Lebensverhältnisse östlich der Elbe wegen einer Fähre „nicht gleichwertig“ sind? Wo sind Kriterien, Vergleichsdaten und belastbare Zahlen? Nichts davon liefern Sie. Stattdessen wird ein politisch und verfassungsrechtlich gewichtiger Begriff hervorgeholt und kurzerhand zur Brückenbegründung umfunktioniert. Nach dieser Logik müssten vermutlich sämtliche Regionen Deutschlands ohne jederzeit verfügbare feste Flussquerung unter „ungleichwertigen Lebensverhältnissen“ leiden.

      „Schon die Auswahl dessen, worüber berichtet, was weggelassen und welche Frage gar nicht erst gestellt wird, gibt dem Publikum einen Gedankengang vor.“

      Treffender hätten Sie Ihren eigenen Text kaum beschreiben können. Sie zählen Motorschaden, Niedrigwasser und Reparaturen auf, lassen aber genau jene Maßnahmen weg, mit denen diese Probleme künftig reduziert werden sollen. Das ist Framing in Reinform: nicht unbedingt Falsches schreiben, sondern das Passende weglassen.

      „Das Problem liegt in Hannover. Dort wurde aus einem störanfälligen Übergangsmittel eine angebliche Zukunftslösung gemacht.“

      Auch das verdreht die eigentliche Debatte. Wir Brückengegner haben uns seit Jahren gerade aus Kostengründen und Umweltgründen für eine verbesserte Fährlösung ausgesprochen. Die Forderung nach einer Niedrigwasserfähre besteht schon seit langem. Niemand hat behauptet, eine Fähre sei störungsfrei. Die Brückenbefürworter dagegen wollen die Brücke offenbar um nahezu jeden Preis – und jeder Motorschaden, jeder niedrige Wasserstand und inzwischen sogar eine Behelfstreppe wird zum Beweis hochstilisiert, dass nur Beton die Zivilisation retten könne. Das eigentliche Muster ist daher ziemlich durchsichtig: Wo bei der Fähre ein Defekt auftritt, gilt gleich das ganze Verkehrskonzept als „gescheitert“. Bei einer über hundert Millionen Euro teuren Brücke dagegen sollen Kostenrisiken, Umweltfolgen, jahrzehntelange Planung und rechtliche Unsicherheiten offenbar lediglich lästige Details sein. Frau Dreyer, Sie werfen den Medien vor, durch Auswahl und Weglassen einen gewünschten Eindruck zu erzeugen. Mit Ihrem Kommentar demonstrieren Sie selbst ziemlich eindrucksvoll, wie das funktioniert.

      Vielen Dank für die anschauliche Vorführung.

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      • Avatar von Helga Dreyer Helga Dreyer sagt:

        Herr Sagorski, vielen Dank für Ihre ausführliche Antwort. Ich werde selbstverständlich darauf eingehen. Allerdings bitte ich um etwas Geduld. Herr Berg hat mir freundlicherweise inzwischen den aktuellen Flyer der Bürgerinitiative zugänglich gemacht. Mit dem bin ich gerade noch beschäftigt.

        Und wie ich dem Impressum entnehme, waren Sie an diesem Flyer ja selbst beteiligt. Deshalb möchte ich erst dieses Werk einschließlich einiger darin enthaltener Tatsachenbehauptungen und der interessanten Einordnung der zur Wahl stehenden Parteien und Listen abarbeiten.

        Danach sind Sie mit Ihrer „Widerlegung“ dran. Versprochen.

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      • Avatar von Erich Klosterkind Erich Klosterkind sagt:

        Herr Sagorski,

        egal, ob Sie über eine Fähre, eine Brücke und/oder über die entweder hin- und herüber transportierten oder hinüber und herüber fahrenden Verkehrsmittel nachdenken, die CO₂-Werte müssen in jedem Fall ALLE infrage kommenden Emissionen (Materialbeschaffung, Transport, Werkzeuge, Fertigung, Betriebsmittel usw.) über den gesamten Lebenszyklus (Cradle-to-Grave) eines Produkts, einer Dienstleistung oder eines Bauwerkes berücksichtigen.

        Um die realen CO₂-Äquivalente (CO2e, eine Einheit, mit der sich die Auswirkungen verschiedener Treibhausgase, THG, auf das Klima messen lassen)zu berechnen, werden in der Regel folgende fünf Hauptphasen einer Lebenszyklusanalyse (LCA / Life Cycle Assessment) oder der Bestimmung des Product Carbon Footprint (PCF)analysiert:

        • Rohstoffgewinnung: Abbau von Metallen, Förderung von Erdöl, Holzeinschlag oder landwirtschaftliche Prozesse.
        • Produktion & Verarbeitung: Energieaufwand und chemische Prozesse bei der Herstellung von Bauteilen und dem Endprodukt.
        • Transport & Logistik: Alle Transportwege zwischen den einzelnen Phasen (Zulieferer, Werk, Zwischenlager, Handel und Endkunde).
        • Nutzungsphase: CO₂-Ausstoß während des Betriebs (z. B. Stromverbrauch eines Elektrogeräts oder Kraftstoffverbrauch eines Autos). Oft die emissionsreichste Phase.
        • Entsorgung & Recycling: Transport zum Recyclinghof, Energie für die Wiederverwertung, Verbrennung oder Deponierung.

        Nicht nur, was die Fähre, ihr Betrieb oder der Brückenbau an ökologischen Kosten erzeugen, auch was die transferierten Fahrzeuge, Tiere, Personen, Produkte usw. im unmittelbaren und mittelbaren Zusammenhang mit deren Nutzung freisetzen, spielt in der Gesamtbilanz eine Rolle.

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    • Avatar von Markus Schulz Markus Schulz sagt:

      Was möchten Sie der internationalen Blog.jj-Gemeinde mitteilen, Detlef?

      Dass es sich bei dem von Ihnen bis in das Zentrum von Deutsch Evern hinein plakatierten Motorschaden um einen praktischen Nachweis der berühmten Bruns’schen These handelt, »wer gut schmiert, der gut fährt«?

      Oder ging es Ihnen darum, die Marktdurchdringung im niedersächsischen Buchhandel für Ihren weit weniger berühmten Freund, den Dichter Balduin Bählamm, voranzubringen, für einen Poeten, dem ein anderer Schmunzler 1883 in seinem Geburtsort Wiedensahl und dort aus dem Küchenfenster seiner verwitweten Schwester Jenny Nöldeke heraus die – vermeintliche – Weisheit ans Revers heftete: »Die Freude flieht auf allen Wegen; der Ärger kommt uns gern entgegen«?

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  19. Avatar von Helga Dreyer Helga Dreyer sagt:

    Zahlen lügen bekanntlich nicht. Man kann sie allerdings ziemlich geschickt allein im Raum stehen lassen. Nur damit kein falscher Eindruck entsteht: ich interessiere mich durchaus auch für Themen außerhalb unserer Elbbrücke. Vor allem beginne ich gern, in der Mottenkiste zu wühlen, sobald Zahlen so präsentiert werden, dass sie beim Publikum einen bestimmten Eindruck erzeugen. Framing funktioniert schließlich nicht nur durch das, was berichtet wird. Mindestens ebenso wirkungsvoll ist das, was unerwähnt bleibt.

    Ein schönes Beispiel lief gestern bei ARD und ZDF. Im Zusammenhang mit dem neuen Mietenreport hieß es, 58 Prozent der Befragten berichteten von gestiegenen Wohnkosten innerhalb der vergangenen zwölf Monate. Das war wörtlich betrachtet korrekt. Beide Sender haben nicht behauptet, die Kosten seien um 58 Prozent gestiegen.

    Der entscheidende Hintergrund fehlte in den Fernsehbeiträgen jedoch. Als „Wohnkosten“ erfasste die Befragung unterschiedslos die Miete oder die Nebenkosten. Nicht aufgeschlüsselt wurde, bei wie vielen Befragten tatsächlich der Mietzins stieg, bei wie vielen lediglich ein Nebenkostenposten und wie hoch die jeweilige Steigerung überhaupt war. Schon ein geringfügig höherer Betrag für aufzuwendende monatliche Kosten, wie beispielsweise Wasser, Müllabfuhr oder Gebäudeversicherung genügte für ein „Ja“.

    Die amtlichen Zahlen hätten diese Einordnung besonders interessant gemacht. Im maßgeblichen Zeitraum stiegen die tatsächlichen Nettokaltmieten bundesweit um 2,2 Prozent. Strom wurde um 5,2 Prozent günstiger, Erdgas einschließlich Betriebskosten um 2,9 Prozent und Fernwärme um 0,9 Prozent. Haushaltsenergie insgesamt verbilligte sich um 1,6 Prozent. Lediglich Heizöl bildete mit plus 29,4 Prozent eine deutliche Ausnahme.

    Trotzdem lautete die Überschrift der ARD: „Steigende Mieten belasten immer mehr Menschen“. Das ZDF formulierte im Beitrag „Mietreport warnt vor Sozialkrise“und wechselte von der nicht aufgeschlüsselten Zahl unmittelbar zu teuren Neuvermietungen und Forderungen nach einer Begrenzung der Mieten! Wie gesagt, formal war die Zahl (58 Prozent der Befragten) korrekt. Durch die fehlende Unterscheidung zwischen Mietzins und Nebenkosten entstand dennoch ein anderes Bild, als die Zahl tatsächlich hergibt.

    Und plötzlich bin ich doch wieder bei unserer Elbbrücke.

    Auch dort begegnet uns dieser Mechanismus seit Jahren. Dann stehen 96,5 Millionen Euro Baukosten im Raum, während Fördermittel, Sondervermögen und die mögliche fehlende Kreditbelastung des Landkreises nur im Kleingedruckten oder gar nicht vorkommen. Dann werden rund 20.000 Tonnen CO₂ aus der Bauphase genannt, die jährliche Einsparung von etwa 930 Tonnen durch den späteren Betrieb aber weggelassen. Dann erscheint eine Fähre als gleichwertige Alternative, ohne Ausfalltage, Niedrigwasser, Zuschüsse, Ersatzverkehre und die Kosten neuer Fähren mitzuerzählen. Dann ist von zehn Klagen die Rede, während die äußerst geringe Erfolgsaussicht, die ein beauftragtes Fachgutachten der zentralen Klage bescheinigt, aus der Erzählung herausfällt.

    Keine dieser einzeln genannten Zahlen muss falsch sein. Das Gesamtbild kann trotzdem grundfalsch werden, wenn zu jeder Zahl nur die Hälfte der Geschichte geliefert wird.

    Darin liegt die raffiniertere Form des Framings. Eine offene Falschmeldung lässt sich leicht widerlegen. Sehr viel schwerer zu greifen ist eine Darstellung, bei der jede einzelne Aussage gerade noch stimmt, während alle Informationen fehlen, die dem Publikum eine eigene Einordnung ermöglichen würden. Wenn ein Rahmen so eng gesteckt wird, dass relevante Gegenargumente oder Fakten absichtlich unsichtbar gemacht werden, um eine freie Meinungsbildung zu verhindern, ist es schon manipulativ.

    Die Redaktionen unserer Lokalzeitungen und Lokalsender sollten sich daher auf die Fahnen schreiben, Zahlen nicht nur zu nennen, sondern sie einzuordnen, wesentliche Hintergründe mitzuliefern und entscheidende Zusammenhänge nicht wegzulassen. Dazu bedarf es keiner wertenden Aussage und keines redaktionellen Kommentars. Vollständige Berichterstattung genügt, damit die Leser sich selbst ein Urteil bilden können. Darin sehe ich die eigentliche Aufgabe einer Lokalzeitung und die ich – jedenfalls in der Berichterstattung zur Brücke – oftmals schmerzlich vermisse.

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    • Avatar von Gerald Sagorski Gerald Sagorski sagt:

      Hallo Frau Dreyer,

      ihr kleiner Exkurs über Zahlen, Framing und das Weglassen unbequemer Zusammenhänge hat mir ausgesprochen gut gefallen. Besonders der Satz: „Das Gesamtbild kann trotzdem grundfalsch werden, wenn zu jeder Zahl nur die Hälfte der Geschichte geliefert wird.“ Den sollte man sich merken. Man braucht ihn nämlich schon wenige Zeilen später.

      Dort erklären Sie uns, bei der Elbbrücke würden zwar rund 20.000 Tonnen CO₂ aus der Bauphase genannt, die „jährliche Einsparung von etwa 930 Tonnen“ jedoch unterschlagen. Das klingt prächtig. Fast könnte man meinen, die Elbbrücke sei weniger Verkehrsbauwerk als eine 700 Meter lange Klimaschutzmaßnahme mit Fahrbahn. Bedauerlicherweise hat sich offenbar niemand die Mühe gemacht, auch der Planfeststellungsbehörde von diesem ökologischen Wunder zu berichten. Die schreibt nämlich: „Im Vergleich zum Prognosenullfall kommt es im Planfall […] zu einer vorhabenbedingten Zunahme der THG-Emissionen i.H.v. 941 t CO₂-Äq. pro Jahr.“ Nachzulesen auf Seite 192 des Planfeststellungsbeschluss. Nun bin ich bei Zahlen nicht so versiert wie Sie, Frau Dreyer. Aber selbst mir scheint zwischen 930 Tonnen Einsparung und 941 Tonnen zusätzlichem Ausstoß ein gewisser, mathematisch nicht völlig bedeutungsloser Unterschied zu bestehen.

      Genau genommen sind es fast 1.900 Tonnen – und ein Vorzeichen. Aber vielleicht gehört das Vorzeichen bereits zu jenen „wesentlichen Hintergründen“, deren Weglassen Sie wenige Absätze zuvor so eindrucksvoll beklagen. Noch etwas lästig ist, dass der Beschluss zusätzlich 289,5 Tonnen CO₂-Äquivalente pro Jahr für Errichtung, Betrieb und Unterhaltung ansetzt. Dem wird der Wegfall der Fähre mit etwa 240 bis 288 Tonnen jährlich gegenübergestellt.

      Die Planfeststellungsbehörde kommt deshalb erstaunlicherweise nicht auf Ihre „930 Tonnen Einsparung“, sondern auf zusätzliche THG-Emissionen.

      Woher kommen dann Ihre 930 Tonnen? Ausgerechnet nicht aus der amtlichen THG-Bilanz des Planfeststellungsbeschlusses, sondern aus einer überschlägigen Modellrechnung. Das ist nun beinahe schade. Denn nach Ihrem langen Vortrag darüber, wie man durch Auswahl einzelner Zahlen beim Publikum einen bestimmten Eindruck erzeugen kann, hätte ich mit einer kleinen praktischen Vorführung wirklich nicht mehr gerechnet.

      Sie schreiben schließlich selbst: „Wenn ein Rahmen so eng gesteckt wird, dass relevante Gegenargumente oder Fakten absichtlich unsichtbar gemacht werden, um eine freie Meinungsbildung zu verhindern, ist es schon manipulativ.“ Das „absichtlich“ möchte ich Ihnen selbstverständlich nicht unterstellen. Vielleicht war der Rahmen einfach ein wenig zu eng für das Pluszeichen.

      Aber keine Sorge: Es ist wieder da. +941 Tonnen. Zahlen lügen eben nicht. Man muss sie nur vollständig zu Wort kommen lassen.

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      • Avatar von Helga Dreyer Helga Dreyer sagt:

        Herr Sagorski, Ihren Hinweis auf die +941 t CO₂-Äquivalente im PFB habe ich mir noch einmal genauer angesehen. Und ja, einen Punkt muss ich Ihnen zugestehen. Meine früher genannten rund 930 t stammten aus einer eigenen überschlägigen Berechnung der vermiedenen Umwegfahrten und nicht aus der THG-Gesamtbilanz des Planfeststellungsverfahrens. Die Verkürzung auf „930 t CO₂-Ersparnis durch die Brücke“ war daher zu pauschal.

        Nur Ihr „+941 statt −930“ funktioniert leider genauso wenig, stellen Sie doch zwei unterschiedliche Rechnungen nebeneinander. Meine damalige Überschlagsrechnung lautete: 

        850 Fahrzeuge, die durch die Brücke im Durchschnitt 25 km Umweg vermeiden, × 365 Tage × 120 g CO₂/km. Das ergibt rund 930 t. 

        Die 25 km waren dabei sehr vorsichtig angesetzt. Bei 40 km wären es rechnerisch rund 1.490 t, bei 50 km rund 1.860 t. Das ist keine amtliche THG-Bilanz, zeigt aber, wie stark das Ergebnis davon abhängt, welche tatsächlich vermiedenen Umwege man zugrunde legt.

        Der PFB berechnet dagegen etwas anderes. Er vergleicht für das Prognosejahr 2040 den Planfall mit Brücke mit einem sogenannten Prognosenullfall.  Für Leser, die mit diesem Begriff wenig anfangen können, noch diese Erläuterung: das ist nicht unsere heutige Situation ohne Brücke, sondern eine modellierte Zukunft ohne Brücke – und darin wird von einem funktionierenden Fährbetrieb ausgegangen. „Ohne Brücke“ bedeutet im Modell also nicht „so, wie die Menschen die Situation mit den tatsächlichen Fährausfällen erleben“. Die realen zusätzlichen Umwegfahrten infolge von Niedrigwasser, Eisgang, Defekten usw. werden damit nicht so abgebildet, wie sie tatsächlich auftreten.

        Und dass das inzwischen keine theoretische Randerscheinung mehr ist, lässt sich auch nachlesen. Der PFB selbst nennt beispielsweise 51 Ausfalltage 2018, 62 im Jahr 2022 und bereits 102 Ausfalltage vom 1. Januar bis 12. September 2025. Auch 2026 liefert die Realität inzwischen reichlich Anschauungsmaterial. Tanja steht seit dem 27. Juni durchgehend still. Stand heute, 6. September, sind das allein 72 Tage am Stück – weitere Ausfallzeiten dieses Jahres (auch wegen Eisgang im Januar) noch gar nicht eingerechnet.

        Deshalb würde ich nach erneuter Prüfung weder meine −930 t als vollständige Klimabilanz verkaufen noch Ihre +941 t als deren Widerlegung. Meine Zahl war als Gesamturteil zu pauschal formuliert. Ihr „+941 statt −930“ macht aus einer komplexen Modellrechnung allerdings ebenfalls eine hübsch einfache Botschaft.

        Für eine Diskussion über Framing haben wir damit eigentlich ein ganz brauchbares Anschauungsbeispiel geliefert – beide.

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  20. Avatar von Helga Dreyer Helga Dreyer sagt:

    Ich hoffe, dass Herr Berg nicht genervt ist, aber Herr Hose hat dafür gesorgt, dass ich noch einmal die Regieanweisungen für einen Kreistag aus der Mottenkiste herauskrame. Manche Pressemitteilungen sollte man zweimal lesen. Die der BI vom 18. August gehört offenbar dazu. Beim ersten Lesen ärgert man sich über ein paar Behauptungen, legt sie beiseite und geht weiter. Zwei Wochen, einige Aktenstücke und eine ziemlich aufschlussreiche Reise in die Jahre 2008 und 2021 später liest sich manches plötzlich ganz anders. Besonders hängen geblieben ist mir inzwischen diese Forderung der Bürgerinitiative an die Kreisverwaltung:

    „Die Bürgerinitiative fordert die Kreisverwaltung auf, künftig sämtliche Beschlussvorlagen zu diesem Verfahren vollständig aufzubereiten und dem Kreistag alle entscheidungserheblichen Unterlagen – einschließlich eigener älterer Kreistagsbeschlüsse und interner Vermerke zu Kostenforderungen – ungekürzt vorzulegen. Nur so kann der Kreistag seiner Kontrollfunktion tatsächlich gerecht werden.“

    Das klingt zunächst tadellos. Vollständige Unterlagen, umfassend informierte Kreistagsabgeordnete, eine Verwaltung, die nichts unter den Tisch fallen lässt – dagegen lässt sich schwerlich etwas einwenden. Interessant wird es erst, wenn man sich anschaut, was die Kreisverwaltung angeblich noch hätte erklären müssen und wem. Die BI hebt in derselben Pressemitteilung ausdrücklich den „klaren Einsatz von Kurt Herzog“ hervor. Ein schöner Auftritt, das Scheinwerferlicht sitzt, der Applaus kommt von der Regie. Herzog erscheint als einer derjenigen, die dafür gesorgt haben, dass vermeintlich Entscheidendes doch noch auf den Tisch kommt. Nur kennt ausgerechnet dieser Hauptdarsteller das Stück schon!

    Im April 2021 hatte Herzog für die SOLI-Fraktion selbst einen Antrag in den Kreistag eingebracht und darin ausführlich begründet, weshalb nach seiner Auffassung die Brückenvereinbarung eine Umfahrung nicht nur Neu Darchaus, sondern auch Katemins verlange. Er griff dafür auf die Vorgeschichte und Äußerungen und Beschlüsse aus dem Jahr 2008 zurück.

    Die Kreisverwaltung nahm seinen Antrag damals zum Anlass, die Sache ausführlich aufzuarbeiten. (s. zweiter Teil der Anlage) Sie erläuterte Herzog und dem Kreistag, dass für die Auslegung der Brückenvereinbarung neben Wortlaut und Vertragssystematik insbesondere der Werdegang der Vertragsverhandlungen betrachtet werden müsse. Sie erklärte auch, weshalb die Bezeichnung „Ortsumfahrung Neu Darchau“ nach ihrer Auffassung den Ortsteil Neu Darchau und nicht automatisch sämtliche Ortsteile der politischen Gemeinde umfasst. Dann wurde es noch konkreter.

    Die Verwaltung zeigte auf, dass in einem frühen Vertragsentwurf tatsächlich ausdrücklich von einer Ortsumfahrung „von Neu Darchau und Katemin“ die Rede gewesen war. Anschließend zeichnete sie die weitere Entwicklung nach: die Gespräche vom 21. und 29. Oktober 2008, die damals diskutierte Führung am östlichen Ortsrand Katemins und schließlich den Entwurf vom 1. November 2008, in dem Katemin nicht mehr genannt wurde. Zugleich wurde dort festgehalten, dass die genaue Trassenführung erst im weiteren Verfahren erarbeitet werden sollte. Auch in der Vertragsfassung vom 14. November tauchte eine Ortsumfahrung Katemins nicht wieder auf.

    Und damit das alles nicht nur behauptet im Raum stand, lieferte die Verwaltung gleich den Requisitenwagen mit: OVG-Beschluss, früher Vertragsentwurf, Besprechungsvermerke vom 21. und 29. Oktober 2008, Übersichtsplan mit Trassenvarianten, Vertragsentwurf vom 1. November, Fassung vom 14. November sowie Vorlagenverlauf und Kreistagsbeschluss vom 15. Dezember 2008.

    Der Schauspieler (Herzog) musste seine Rolle also nicht erst lernen. Er hatte das Stück schon einmal gespielt – einschließlich der Szenen, die bei der Neuinszenierung 2026 offenbar nicht mehr ganz so gut ins Drehbuch passten!

    Damit bekommt die Forderung der BI nach „vollständiger Aufbereitung“ für mich ihren besonderen Unterhaltungswert. Ist das eigentlich schon Satire?

    Natürlich darf eine Bürgerinitiative verlangen, dass ein Kreistag umfassend informiert wird. Aber Vollständigkeit funktioniert in beide Richtungen. Zu einem alten Kreistagsbeschluss gehört dann auch seine spätere rechtliche Einordnung. Zu einer frühen politischen Forderung gehört die weitere Entwicklung der Vertragsverhandlungen. Zu einem alten Vertragsentwurf gehört die spätere Fassung. Und zu Herzogs historischen Fundstücken gehört nun einmal auch das, was die Kreisverwaltung auf seinen eigenen (!) Antrag hin bereits 2021 daraus gemacht hat.

    Die Regie der BI scheint das etwas anders zu sehen. Sie verlangt zusätzliche Beleuchtung für bestimmte Kulissen, während andere lieber im Halbdunkel bleiben dürfen. Besonders hübsch wird die Inszenierung noch an einer weiteren Stelle. Nach Auffassung der BI hätte eine Rücknahme der Klage, wie sie die Kreisverwaltung empfohlen hatte, einer „Übernahme der Rechtsposition des Landkreises Lüneburg“ gleichgekommen. Das ist ja einmal eine erstaunliche Alternative. Entweder der Kreistag führt eine Klage fort, der die von ihm hinzugezogenen Fachanwälte keine bzw. äußerst geringe Erfolgsaussichten bescheinigen – oder er übernimmt angeblich die Rechtsposition des politischen Gegners. Aus einer nüchternen Frage des Prozessrisikos wird damit plötzlich eine Loyalitätsprüfung. Ein KTA, der der Empfehlung von Verwaltung und Fachanwälten folgt, erscheint in dieser Kulisse beinahe als jemand, der die eigene Position preisgibt. Ein KTA, der trotz der fachlichen Bewertung weiterklagt, verteidigt dagegen die kommunale Selbstverwaltung und die gültigen Beschlüsse des Kreistages. Und für den besonders engagierten (Haupt-)Darsteller gibt es anschließend noch ein öffentliches Fleißkärtchen. Regie kann ja so einfach sein!

    Nur hatte der Kreistag inzwischen nicht mehr lediglich die Rechtsauffassung seiner eigenen Verwaltung vorliegen. Es war zusätzlich eine externe Fachkanzlei eingeschaltet worden. Deren Ergebnis fiel nicht etwa ein bisschen skeptisch aus, sondern lautete für die Klage gegen den Planfeststellungsbeschluss: „keine bzw. äußerst geringe Erfolgsaussichten“. Damit komme ich jetzt zu einer Darstellerin, die bislang erstaunlich ruhig am Bühnenrand gestanden hat – der Landrätin.

    Dagmar Schulz ist nicht irgendein Mitglied des Kreistages. Sie ist zugleich Chefin jener Kreisverwaltung, deren Beschlussvorlage dem Kreistag empfahl, die Klage gegen den Planfeststellungsbeschluss nicht fortzuführen. Diese Empfehlung fiel nicht vom Himmel. Ihr gingen die verwaltungsinterne Prüfung, die lange Vorgeschichte des Vertrages und schließlich die externe rechtliche Bewertung voraus.

    Dann kam der 17. August. Das Licht im Großen Saal im Lüchower Gildehaus ging an, die Abstimmung begann – und die Landrätin stimmte für die Fortführung der Klage. An dieser Stelle scheint selbst das Orchester kurz den Einsatz verpasst zu haben, denn nun drängt sich eine Frage auf, die mir erheblich interessanter erscheint als sämtliche Spekulationen über persönliche Motive. Welche neue sachliche oder rechtliche Erkenntnis hatte Dagmar Schulz eigentlich bei dieser Abstimmung gewonnen, die der von ihr geführten Kreisverwaltung bei der Erarbeitung ihrer Beschlussvorlage noch nicht zur Verfügung gestanden hatte? Waren es die von Kurt Herzog eingebrachten Unterlagen?

    Dann würde mich interessieren, was darin stand, das nicht bereits Gegenstand der Verwaltungsaufarbeitung von 2021 gewesen war!

    War es die Auffassung, der Kreistagsbeschluss von 2023 müsse stärker berücksichtigt werden? Dann gehört ebenfalls zur vollständigen Kulisse, dass das eigene Justiziariat anschließend ausdrücklich festgestellt hatte, dieser Beschluss weiche von der zugrunde liegenden Brückenvereinbarung ab. Oder gab es etwa eine neue juristische Bewertung, die das Ergebnis von BBH erschütterte? Dann wäre gerade diese Bewertung für die Öffentlichkeit ausgesprochen interessant.

    Falls nichts davon vorlag, bleibt eine ziemlich einfache Frage übrig. Weshalb stimmt die Chefin einer Kreisverwaltung gegen die fachlich begründete Empfehlung ihrer eigenen Verwaltung, ohne dass erkennbar wäre, welche neue Erkenntnis diese Kehrtwende rechtfertigt?

    Und nun wechselt noch einmal das Bühnenbild. Am 13. September wird in Lüchow-Dannenberg eine Landrätin oder ein Landrat gewählt. Dagmar Schulz tritt erneut an. Öffentlich beschreibt sie ihre Haltung inzwischen sinngemäß so: für die Brücke, aber gegen die Kateminer Trasse (EJZ-Wahlforum). Das ist eine beeindruckend komfortable Rolle. Die Brücke muss nicht mehr grundsätzlich bekämpft werden (Haltung der Landrätin im vorigen Wahlkampf – Kandidatur mit Unterstützung der Grünen). Die tatsächlich planfestgestellte Brücke muss aber auch nicht unterstützt werden. Oder simpel: für den Zug – nur nicht für die Strecke, auf der er fahren kann.

    Ob der bevorstehende Wahltermin für das Abstimmungsverhalten der Landrätin irgendeine Rolle gespielt hat, weiß ich nicht. Gedankenlesen gehört nicht zu meinen Hobbys, und in diesem Stück gibt es schon genug Spekulationen. Die zeitliche Abfolge darf allerdings jeder Zuschauer kennen. Und vielleicht sollte die Regie der BI deshalb bei ihrer nächsten Forderung nach vollständiger Information noch einen weiteren Punkt auf die Requisitenliste setzen: eine Erklärung der Landrätin, weshalb sie am 17. August gegen die von ihrer eigenen Verwaltung vertretene Empfehlung gestimmt hat.

    Das wäre tatsächlich entscheidungserheblich und dafür müsste man nicht einmal bis 2008 in die Mottenkiste greifen.

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    • Avatar von Daniel Becker Daniel Becker sagt:

      Mir scheint die Motivlage von Landrätin Dagmar Schulz klar: Sie möchte die größtmögliche Gruppe der Wähler auch in dieser Frage ansprechen, um bei der Wahl und der folgenden Stichwahl im September gegen den CDU-Kandidaten Christian Carmienke ihre Chance zu wahren. Dass sie dabei lachhaft auftritt wie die hungrige Köchin, die sich ein Omelett braten, aber keine Eier zerschlagen möchte, stört offenbar zumindest sie nicht.

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    • Avatar von Tina Kutscher Tina Kutscher sagt:

      Wie viele Menschen müssen vor einem Gebäude stehen und hochgucken, damit andere stehen bleiben und hochgucken? Die Antwort haben Forscher in New York 1969 gesucht: Bei einer Person, die nach oben starrt, bleiben vier Prozent der Passanten stehen. Bei 15 Menschen waren es schon 40 Prozent.

      Erstaunlich, dass Herr Herzog am 17. August die Mehrheit der 40 DAN-KTAs plus deren Vorsitzende hinter sich versammeln konnte, obgleich er nicht zum künftigen Brückenbogen hinauf, sondern in die Vergangenheit der Mottenkisteninhalte hinab mit den Augen rollte.

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  21. Avatar von Helga Dreyer Helga Dreyer sagt:

    Es gibt Neuigkeiten von der juristischen Wetterfront.
    Die BI „Ja zur Fähre – Nein zur Brücke“ verkündet gemeinsam mit dem BUND gute Erfolgsaussichten ihrer Klage gegen den Planfeststellungsbeschluss. Man verfüge über „tragfähige und erfolgversprechende Klagegründe“, über „gute Argumente“, diese seien „belastbar“, und überhaupt gehe man aus einer „starken Position“ ins Verfahren. So viel Zuversicht auf wenigen Zeilen muss man erst einmal unterbringen.

    Welche dieser erfolgversprechenden Klagegründe das sein sollen, bleibt vorsichtshalber im Verborgenen. Dafür dürfen die rund 1.400 Einwendungspunkte aus dem Planfeststellungsverfahren noch einmal auf die Bühne – offenbar haben sie ihre Schuldigkeit nach Erörterung, Prüfung und 230 Seiten Planfeststellungsbeschluss noch immer nicht getan.

    Die ganze frohe Botschaft gibt es hier.

    Und weil mich bei solchen Erfolgsmeldungen inzwischen weniger interessiert, wie laut gepfiffen wird, als was nach dem Pfeifen tatsächlich noch im Walde steht, schauen wir uns die Sache einmal etwas näher an. Bei dieser Mitteilung stört mich eigentlich weniger die demonstrative Zuversicht als die bemerkenswerte Darstellung dessen, was zwischen den rund 1.400 Einwendungspunkten und der jetzigen Klagebegründung geschehen ist, denn da war ja noch etwas: ein Planfeststellungsverfahren!

    Einwendungen werden schließlich nicht gesammelt, damit sie später möglichst zahlreich in eine Klageschrift umgefüllt werden können. Sie werden geprüft und erörtert. Der Erörterungstermin im September 2025 diente dazu, Sachverhalte zu klären, Einwände abzuarbeiten, mögliche Konflikte aufzulösen und gegebenenfalls Änderungen oder Ergänzungen der Planung zu ermöglichen. Anschließend hatte sich die Planfeststellungsbehörde im Planfeststellungsbeschluss mit den verbliebenen Einwendungen auseinanderzusetzen.

    Die interessante Zahl wäre deshalb heute nicht, wie viele Einwendungspunkte 2025 auf dem Tisch lagen, sondern wie viele davon nach Erörterung, Prüfung und Planfeststellungsbeschluss als gerichtlich erhebliche Rechtsfehler übrig geblieben sein sollen. Die Mitteilung überspringt diesen kleinen Zwischenschritt jedoch auffällig elegant. Aus rund 1.400 Einwendungspunkten wird eine „Fülle der vorgebrachten Gründe“, aus der die Anwälte nun „eine ganze Reihe tragfähiger und erfolgversprechender Klagegründe“ hergeleitet hätten. Das klingt beinahe so, als seien Einwendung und Klagegrund dasselbe, nur ein Jahr älter. Wäre das tatsächlich so, könnte man sich Erörterung, Abwägung und die Behandlung der Einwendungen im Planfeststellungsbeschluss weitgehend sparen.

    Natürlich können trotz all dessen Rechtsfehler verblieben sein, und selbstverständlich darf der BUND diese gerichtlich überprüfen lassen. Welche das sein sollen, erfahren wir in der Mitteilung allerdings nicht. Stattdessen erfahren wir noch einmal, dass es einmal rund 1.400 Einwendungspunkte gab.

    Vielleicht sind die Erfolgsaussichten tatsächlich hervorragend. Für diese Einschätzung liefert der Artikel nur leider ausgerechnet das nicht, worauf es jetzt ankäme, nämlich die Rechtsfehler, die das Planfeststellungsverfahren überlebt haben sollen.

    Bis dahin bleibt von der großen Zahl vor allem eine große Zahl. Schauen wir also nach, ob aus 1.400 Einwendungspunkten tatsächlich 1.400 kleine Klagegründe geschlüpft sind – oder ob dazwischen womöglich noch ein Planfeststellungsverfahren stattgefunden hat.

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    • Avatar von Klaus Bruns Klaus Bruns sagt:

      Liebe Frau Dreyer

      Auch für sie sollte gelten, man sollte nicht das Bärenfell verkaufen, bis der Bär erlegt ist. Positiv denken soll ja in der heutigen Zeit angesagt sein, oder doch eher, Haare in der Suppe finden? schmunzel

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      • Avatar von Helga Dreyer Helga Dreyer sagt:

        Lieber Herr Bruns, einverstanden. 

        Nur scheint mir die BI das Bärenfell bereits zu verkaufen – ich frage lediglich, ob jemand den Bären gesehen hat. Schmunzel.

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  22. Mal was anderes, aber nicht minder Wichtiges:

    Gestern, am 27.August 2026 um 12:00 Uhr, hat Hans-Herbert Jenckel ein leises, unaufgeregtes, von großer Sorge bestimmtes Gepräch mit Karl-Henning Hohmann über das Thema Demokratieerhalt und AfD-Verbot online gestellt.

    Hohmann, ein charismatischer zugleich und erfolgreicher Lüneburger Unternehmer, ist (zusammen mit Andreas Reker, Thomas Laukat, Horst Will, Beate Sedlacek, Ben Boles, Günter Quardon und Andreas Wiegmann) der im Impressum genannte Betreiber einer Internet-Site, welche unter dem mahnenden Stichwort „demokratischbleiben“ an das Mitdenken und Mitmachen als die beiden wohl wesentlichsten Voraussetzungen unserer freiheitlichen Lebensform erinnert:

    Demokratie lebt icht nur von politischen Institutionen. Sie lebt von Bürgerinnen und Bürgern, die bereit sind, ihre Stimme zu erheben, wenn sie grundlegende Werte gefährdet sehen.

    Beeindruckend ist: Mehr als 580 Menschen aus der Region haben ihr Porträt mit Namen auf dieser Seite der Lüneburger Initiative „Bevor es zu spät ist“ schon hochgeladen, um gegen den scham- und anstandslos illiberalen, Worte, Gedanken und Taten verdrehenden und vergiftenden Neonationalprimitivismus zu protestieren.

    Interessant ist aber auch zu sehen, wer alles (u. a.) noch nicht dabei ist, zum Beispiel zu sehen, …

    ... welche Bürgermeister und Oberbürgermeister (w, d, m) nicht dabei sind, welche Landräte nicht, welche Universitätspräsidenten und -vizepräsidenten nicht, welche Theater-Intendanten nicht dabei sind, welche IHK-Geschäftsführer und IHK- Präsidenten nicht dabei sind, welche Präsidenten und Hauptgeschäftsführer der Handwerkskammer Braunschweig-Lüneburg-Stade nicht, welche Präsidiumsmitglieder des Arbeitgeberverbands Lüneburg-Nordostniedersachsen nicht, welche Vorstandsmitglieder der Mittelstands- und Wirtschaftsunion (MIT) Lüneburg nicht, welche Unternehmerinnen und Unternehmer aus der Region nicht dabei sind, welche Präsidiums-, welche Vorstands und Beiratsmitglieder des Vereins Lüneburger Kaufleute nicht dabei sind, welche Oberstudiendirektoren und welche Studienräte nicht, welche führenden, familiengeführten Büromanager mit Immobilienkompetenz im Herzen Lüneburgs nicht dabei sind, welche Rechtsanwälte nicht, welche Steuerberater nicht, welche Volleyball-Impresarios nicht, welche Ärzte und Zahnärzte nicht, welche Architekten, Stadtplaner, Brückenbauer und Ingenieure nicht, welche Sportvereinsvorstände nicht, welche Feuerwehrleute und welche Rettungssanitäter nicht, welche geschäftsführenden Gesellschafter von Druckereien und Verlagen nicht dabei sind, welche Journalisten, Möchtegernjournalisten und Fotografen nicht, welche Landwirte nicht dabei sind, welche Handwerker nicht, welche Facharbeiter, Arbeiter und Auszubildende nicht, welche Kraftfahrer, Pförtner und Paketboten nicht dabei sind usw. usf.

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    • Avatar von R. Löser R. Löser sagt:

      Musste jemals etwas heißer gegessen werden, als es gekocht wurde?

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      • Avatar von Klaus Bruns Klaus Bruns sagt:

        ja Herr Löser

        Das Programm legt sich fest: „Jede weitere Einwanderung Nicht-Deutscher ist zu verhindern“, steht dort, aber auch: „Wir fordern einen großzügigen Ausbau der Alters-Versorgung.“ Wer nun meint, solche Sätze entstammten dem AfD-Programm, irrt. Die Sätze finden sich im Programm der NSDAP von 1920. Da ist von der Vernichtung der Juden oder der Abschaffung der Demokratie nicht die Rede. Die Partei gab sich pflegeleicht wie eine Kuscheldecke.

        Charlotte Knobloch, die Grande Dame der deutschen Juden, hat die NSDAP mit der AfD verglichen. Sie sehe „in vielen Bereichen keinen Unterschied mehr zur NSDAP, bevor diese an die Macht gekommen ist“, sagte sie. Sie verhängt damit das denkbar stärkste Urteil über die AfD.

        Doch ob dieser Vergleich weiterhilft, ist fraglich. Die Tabuisierung der Rechtsextremen hat lange funktioniert, es gelang keiner Partei, in der Nachkriegsdemokratie Fuß zu fassen. Doch heute ist „Nazi“ in manchen Kreisen kein Schimpfwort mehr. 80 Jahre nach Kriegsende umgibt ein Schleier des Vergessens das Verbrecherregime. Mit einer Tabuisierung lässt sich der Faschismus der 2020er-Jahre nicht mehr bekämpfen.

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  23. Avatar von Helga Dreyer Helga Dreyer sagt:

    Vorhang auf für den letzten Akt

    Nun liegen vier Teile hinter uns, und ich erspare Ihnen einen fünften Rundgang durch dieselben Akten. Falls Ihnen irgendwo ein Datum oder Detail entfallen ist, dann einfach ein wenig nach unten scrollen. Dort liegt inzwischen unsere kleine gemeinsame Bibliothek. Mich interessieren zum Schluss ohnehin weniger die einzelnen Blätter als das Schauspiel, das daraus entstanden ist.

    Wir kennen inzwischen den Vertrag, seine Entstehungsgeschichte, die späteren Beschlüsse, die Gerichtsentscheidungen und die Rechtsauffassungen der eigenen Kreisverwaltung. Und trotzdem erleben wir immer wieder dieselbe Inszenierung. Ein altes Papier wird auf die Bühne getragen, der Scheinwerfer darauf gerichtet und der Rest der Akte bleibt zunächst im Halbdunkel. Schon entsteht der Eindruck, hier sei etwas völlig Neues entdeckt worden.

    Am 17. August funktionierte das offenbar wieder einmal erstaunlich gut. Dabei hatte die Verwaltung den KTA bereits für die Sitzung am 29. Juni 2026 die Vorgeschichte aufgedröselt und die einschlägigen Unterlagen zur Verfügung gestellt. Historische Vermerke, Vertragsentwürfe, Brückenvereinbarung und frühere rechtliche Stellungnahmen lagen vor. Auch Katemin und sein Verschwinden aus späteren Vertragsfassungen waren behandelt worden. Die Verwaltung kam nach Auswertung all dessen zu dem Ergebnis, die Erfolgsaussichten einer Klage seien „eher gering“. Der Kreistag wollte noch eine zweite Meinung. Bitte sehr, BBH wurde beauftragt und kam zu „keinen bzw. äußerst geringen Erfolgsaussichten“. Damit hätte das Stück eigentlich zu Ende sein können.

    Noch einmal Licht an!

    Am 17. August wurden alte Unterlagen wieder auf die Bühne getragen. Nun sollten sie Anlass geben, die gerade eingeholte fachanwaltliche Bewertung nochmals zu hinterfragen. Kurz darauf las man sogar von „vergessenen Dokumenten“

    Da meldet sich bei mir unweigerlich meine alte Warum-Abteilung zurück. Warum sollen Unterlagen plötzlich neu sein, deren Zusammenhänge die eigene Verwaltung längst aufgearbeitet hatte? Warum wird ein Fachgutachten in Auftrag gegeben, wenn sein Ergebnis offenbar nur so lange trägt, bis jemand einen weiteren alten Zettel hervorholt? Und warum erscheinen ausgerechnet die Teile der Vorgeschichte so blass, die der gewünschten Auslegung widersprechen könnten?

    Ein besonders bemerkenswertes Beispiel lieferte die Kreistagsdebatte gleich mit. Plötzlich wurde von Bürgermeister und KTA Siebolds sowie KTA Herzog die Frage aufgeworfen, ob der damalige Neu Darchauer Bürgermeister Ralf Hinneberg überhaupt die Kompetenz gehabt habe, an den Gesprächen über die Ausgestaltung der späteren Brückenvereinbarung und die Trassenführung mitzuwirken. Das muss man sich einmal auf der Zunge zergehen lassen.

    Die Gespräche mit Hinneberg aus dem Jahr 2008 sind aktenkundig. Ein Vermerk vom 21. Oktober 2008 dokumentiert sogar die von ihm bevorzugte Variante 5a, die den „östlichen Ortsrand von Katemin durchschneidet“. Fast 18 Jahre später soll nun plötzlich die Frage im Raum stehen, ob der damalige Bürgermeister dazu überhaupt etwas sagen durfte. Ich empfinde diese Art der Argumentation als ziemlich schmutzig. Nicht weil die Frage nach Zuständigkeiten grundsätzlich unzulässig wäre, sondern weil damit nachträglich der Eindruck erzeugt wird, dokumentierte Gespräche könnten womöglich bedeutungslos sein, weil einem der damaligen Beteiligten die notwendige Kompetenz gefehlt habe. Und warum taucht diese angeblich bedeutsame Kompetenzfrage ausgerechnet am 17. August 2026 auf, nachdem BBH die Erfolgsaussichten der Klage als „keine bzw. äußerst geringe“ bewertet hatte?

    Ralf Hinneberg war ja nicht irgendein interessierter Zuschauer. Er war Bürgermeister der Gemeinde Neu Darchau, und diese Gemeinde wurde anschließend selbst Vertragspartei der Brückenvereinbarung. Falls seine dokumentierte Mitwirkung für die Vertragsauslegung tatsächlich bedeutungslos sein soll, hätte ich deshalb gern mehr als eine Behauptung aus einer Kreistagsdebatte. Dann hätte ich gern einen belastbaren Grund dafür. Bis dahin wirkt auch das auf mich wie eine weitere Kulisse, die nachträglich auf die Bühne geschoben wurde.

    Wie leicht lässt sich ein Kreistag eigentlich hinter die Fichte führen? Diese Frage darf erlaubt sein. KTA müssen ja keine Verwaltungsrechtler sein und keine Akten aus den Jahren 2007 bis 2009 auswendig kennen. Die KTA mussten 2026 aber auch nicht selbst mit Taschenlampe und Lupe ins Kreisarchiv steigen. Ihre Verwaltung, darunter auch Juristen, hatte ihnen die Arbeit abgenommen, Unterlagen zusammengestellt, Vorgänge erläutert und rechtlich bewertet. Anschließend wurde auf Wunsch des Kreistages zusätzlich eine Fachkanzlei bezahlt.

    Irgendwann darf – nein – muss man von gewählten Mandatsträgern erwarten, dass sie nicht jeder neu auf die Bühne geschobenen Kulisse hinterherlaufen, sondern auch einmal ins bereits vorliegende Drehbuch schauen, denn hinter dem Vorhang sitzen noch welche, nämlich diejenigen, die dieses Schauspiel bezahlen.

    Das sind die Einwohner des Landkreises Lüchow-Dannenberg. Anwaltskosten, Gerichtskosten und immer neue Prüfungen verschwinden nicht im Theaternebel. Auch Verwaltungsressourcen sind nicht kostenlos, und vor den finanziellen Risiken weiterer Verzögerungen hatte die eigene Verwaltung bereits gewarnt. Puck aus dem Sommernachtstraum hätte an diesem Treiben vermutlich seine Freude. Mir vergeht sie, sobald aus dem politischen Verwirrspiel eine Rechnung wird.

    Und nun wirklich – Fragen Sie die Richter. Damit sind wir wieder bei der Überschrift

    Die Richter werden nämlich etwas anderes tun als das politische Ensemble der vergangenen Jahre. Sie müssen nicht entscheiden, welche Geschichte über 2007 und 2008 sich schöner erzählen lässt, welcher alte Beschluss bei geeigneter Beleuchtung besonders eindrucksvoll aussieht oder welche Trasse einzelnen KTA lieber gewesen wäre. Für die Klage des Landkreises zählt vielmehr die Frage, ob der Planfeststellungsbeschluss rechtswidrig ist und der Landkreis Lüchow-Dannenberg dadurch in eigenen wehrfähigen Rechten verletzt wird.

    Die eigene Verwaltung kannte die Akten und bewertete die Erfolgsaussichten als „eher gering“. Der Kreistag wollte Fachanwälte hören. Die Fachanwälte prüften und kamen zu „keinen bzw. äußerst geringen Erfolgsaussichten“.

    Natürlich kenne auch ich den Richterspruch nicht. Nach diesen beiden rechtlichen Bewertungen wäre ein Klageerfolg allerdings eine erhebliche Überraschung. Sollte die Klage am Ende tatsächlich scheitern, wünsche ich mir deshalb keine nächste Inszenierung, keine neue Kulisse und keinen weiteren wiederentdeckten Aktenfund. Dann bleibt nur noch meine letzte Warum-Frage.

    Warum hat eine Kreistagsmehrheit trotz all dieser Informationen beschlossen, dieses vorhersehbare Risiko weiter mit dem Geld des Landkreises einzugehen? Diese Frage werden die Richter nicht beantworten. Das müssen die Kreistagsmitglieder selbst.

    Vorhang zu.

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    • Avatar von Kurt C. Hose Kurt C. Hose sagt:

      Wertgeschätzte Mitdiskutanten und -onkel,

      ich las gerade den August-Newsletter der Bürgerinitiative „Ja zur Fähre – Nein zur Brücke e. V.“ und fand auf Seite 3 im dritten Absatz die folgende eigentümliche Mischung aus eilfertiger Geständnislust und lockendem Klagedrang:

      Der Kampf für oder gegen die Elbbrücke wird an verschiedenen Fronten geführt. Besonders unappetitlich geht es im Internet und den sozialen Medien zu. Da ist der Gedankenaustausch zweier (oder dreier) Hauptakteure im Blog noch das Harmloseste.

      Die Brückengegner („gegen die Elbbrücke“) bekennen sich zu dem, was sie den Brückenbefürwortern („für die Elbbrücke“) vorwerfen: „Besonders unappetitliches Verhalten im Internet und den sozialen Medien“.

      Einen „Gedankenaustausch“ halten die Brückengegner nach eigenem Bekunden für „noch das Harmloseste“ unter den möglichen „Unappetitlichkeiten“. Ob sie das Pochen auf Fakten als Aufforderung zur Enthüllung nackter Tatsachen ansehen und die Forderung nach strenger Logik und schlagenden Argumenten als rationalisierte Maskierung von diskursiven BDSM-Praktiken, bleibt uneindeutig. Da es sich dabei zwar um ein anrüchiges Spiel, jedoch mit dem kitzligen Titel „Kampf für oder gegen die Elbbrücke“ handeln soll, scheint die Sache immerhin in beiderseitigem Einvernehmen stattzufinden.

      Aber, welche Information wird lanciert, wenn von „zwei (oder drei) Hauptakteuren im Blog“ geschrieben wird?

      Ist Herrn Jenckels Forum für „Lokalpolitik und Stadtleben“ schon so berühmt, dass zwischen Shanghai und Schutschur nur noch „im Blog“ zu sagen braucht, wer die New York Times oder den Quarstedter Anzeiger als Nachrichtenquelle auschließen möchte?

      Allein, um welche „zwei (oder drei) Hauptakteure“ könnte es sich handeln?

      Wer sind die scharfsinnigen Debatten-Swinger mit dem heikelsten Wahrheitsfindungsbegehren?

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      • Avatar von Helga Dreyer Helga Dreyer sagt:

        „Zweier (oder Dreyer)“? Herr Hose, Sie bringen mich da auf Gedanken ….

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      • Avatar von Kurt C. Hose Kurt C. Hose sagt:

        Liebe Frau Dreyer,

        wenn bereits ein „Gedankenaustausch“ die Dehors in den Kreisen von Gaby Mischke, Thomas Böhlen, Volker Sauerland, Joachim Löbe und Florian Bibelriether in psychisch belastende Unordnung bringt, dann sollten Sie sich Ihre Phantasie von Kommentaren saisonal Kurzbehoster nicht in anstößige Bahnen lenken lassen 😎.

        Und, aufgepasst: Zwar scheint ein linkselbischer Threesomething (Sammatz, Michaelshof, Baurecht) kaum ein Problem für das feinere soziale Skript um Fähranleger, Klangschalenpark und Spielplatz herum darzustellen – Et pourquoi pas? – , aber bei der Verabredung eines Foursome (Gemeinde, Samtgemeinde plus zwei Landkreise) unter dem Arbeitstitel „Brückenvereinigung“ (mit befürchteten negativen Wirkungen wie etwa anhaltender sittlicher Desorientierung, emotionalen Belastungen oder auch Befürwortungseffekten negativer Verhaltensmuster, z.B. des Einsatzes zu komplexer oder zu niederschwelliger Sprache oder der Diskriminierung von Personen) da schrillen natürlich die vielen Glocken der Freiwilligen Selbstkontrolle unserer regionalen Filmwirtschaft (FSK), denn die Altersfreigaben zum Jugendschutz solcher Aufreger sind laut Jugendschutzgesetz (v. a. §§ 10a, 10b, 11 und 15 JuSchG) für Kinos, Kommentarspalten, Streaming-Anbieter, Blogs und den Handel rechtlich absolut bindend.

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      • Avatar von Helga Dreyer Helga Dreyer sagt:

        Lieber Herr Hose, nun muss ich doch kurz für Ordnung im Ensemble sorgen. Auf Ihre sündhaften Verlockungen bin ich überhaupt nicht eingegangen. Mich amüsierte etwas ganz anderes: Im BI-Original steht eben nicht Ihr verkürztes „zwei oder drei“, sondern wörtlich der „Gedankenaustausch zweier (oder dreier) Hauptakteure“. Da ich einen nicht ganz unbeträchtlichen Teil der Brückenkommentare im Blog bestreite, dürfte das kleine „dreier“ wohl mit einem vergnügten Pssst! in Richtung „Dreyer“ geschrieben worden sein – Name genannt, ohne ihn genannt zu haben. Sooo subtil.

        Sie hatten der BI mit Ihrer Verkürzung ausgerechnet die Pointe genommen; ich habe sie ihr lediglich zurückgegeben. Für die anschließende Entwicklung vom Dreyer zum Dreier samt Foursome, sittlicher Desorientierung und FSK zeichnen dann allerdings allein Sie verantwortlich.

        Wobei Sie mich inzwischen auf einen neuen Gedanken bringen. Falls die BI Sie bei ihrem „Dreier-Ensemble“ bereits mitgezählt haben sollte, wären wir womöglich längst vollständig besetzt. Ganz ohne Jugendschutz.

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  24. Avatar von Helga Dreyer Helga Dreyer sagt:

    Fortsetzung

    Heute: Wie oft muss dieselbe Rechtsfrage eigentlich noch geprüft werden?

    Nach dem Blick in die Brückenvereinbarung könnte man meinen, nun müsse nur noch ein Gericht klären, wie der Vertrag auszulegen ist. Tatsächlich beschäftigt die Frage, ob die geplante Ortsumfahrung den Vereinbarungen von 2009 entspricht, Verwaltung, Politik, Anwälte und Gerichte aber schon seit Jahren. Je ungünstiger die rechtlichen Antworten ausfielen, desto häufiger – so mein Eindruck – scheint sich der Wunsch nach einer neuen Prüfung zu ergeben.

    Beginnen wir mit den beiden Gerichtsentscheidungen, auf die in der Diskussion immer wieder verwiesen wird.

    Im Jahr 2020 gab es noch keinen Planfeststellungsbeschluss und auch keine abschließend genehmigte Brückentrasse. Der Landkreis Lüneburg wollte zur Vorbereitung seiner Planung auf Grundstücken der Gemeinde Neu Darchau unter anderem Baugrunduntersuchungen, Vermessungen sowie floristische und faunistische Kartierungen durchführen. Die Gemeinde wollte das Betreten ihrer Grundstücke für diese Vorarbeiten verhindern und wandte sich im Eilverfahren gegen die sofort vollziehbare Duldungsverfügung des Landkreises Lüneburg an das Verwaltungsgericht Lüneburg. Es ging also nicht darum, ob eine genehmigte Brückentrasse rechtmäßig war, und schon gar nicht um die Aufhebung eines Planfeststellungsbeschlusses. Das Begehren der Gemeinde war wesentlich enger: Ihre Grundstücke sollten gegen ihren Willen nicht für diese Vorarbeiten betreten und untersucht werden dürfen.

    Das Verwaltungsgericht Lüneburg, Beschluss vom 16.12.2020 – 3 B 33/20 lehnte den Eilantrag der Gemeinde ab.

    Das VG beschäftigte sich dabei auch mit der Brückenvereinbarung und der Frage, ob die dort vereinbarte „Ortsumfahrung Neu Darchau“ möglicherweise auch Katemin umfassen könnte. Es hielt diese Auslegung für denkbar, verwies aber ebenso auf Umstände, die dagegen sprechen könnten, bezeichnete den Vertragswortlaut insoweit als „nicht eindeutig“ und ließ die entscheidende Frage ausdrücklich offen: „Es kann vorliegend offenbleiben, ob die […] Trassenvarianten S2 und S3 eine Ortsumfahrung im Sinne der Brückenvereinbarung darstellen.“

    Die Gemeinde legte Beschwerde beim Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht ein. Auch diese Beschwerde hatte keinen Erfolg.

    Der Nds. OVG, Beschluss vom 27.01.2021 – 7 ME 15/21, beglaubigte Abschrift im Volltext ist für die heutige Diskussion trotzdem interessant. Denn an einzelne Formulierungen daraus wird gern angeknüpft, allerdings werden Sätze davor aber „überlesen“.

    Zum Vorwurf der Gemeinde, Lüneburg habe Verpflichtungen aus der Brückenvereinbarung nicht erfüllt oder gegen diese verstoßen, schrieb das OVG ausgesprochen deutlich, ein solches vertragswidriges Verhalten sei „von der Antragstellerin weder dargelegt noch sonst ersichtlich“.

    Zwischenzeitlich hatte die Gemeinde noch ein weiteres Mittel eingesetzt. Mit Schreiben vom 30. Dezember 2020 erklärte sie unter Berufung auf die Brückenvereinbarung ausdrücklich, sie untersage die „Fortführung der Baumaßnahme“.

    Auch das half ihr nicht. Das OVG stellte fest, „zumindest gegenwärtig“ könne nicht angenommen werden, Lüneburg plane keine Ortsumfahrung Neu Darchaus. Selbst wenn man dies anders sähe, griff die Untersagung in diesem Stadium nicht durch. Lüneburg hatte noch keine Baumaßnahme begonnen, sondern befand sich „erst in der Phase der Vorbereitung der Planung“. Und erst dann kommen S2 und S3 ins Spiel und folgen die Ausführungen, an die sich in der heutigen Diskussion besonders gern geklammert wird.

    Bei der Variante S2 ließ das OVG ausdrücklich offen, ob sie eine Ortsumfahrung im Sinne der Brückenvereinbarung darstellen könne. Für S3 meinte es dagegen, eine solche Einstufung dürfte „offensichtlich ausscheiden“. Zur Begründung verwies das Gericht auf die landesplanerische Feststellung von 2016 und führte an, dort sei von einer Verkehrsführung „mitten durch den Ort Neu Darchau“ die Rede. Und nun wird es kurios, denn diese Aussage findet sich in der landesplanerischen Feststellung nicht bei S3, sondern bei der Variante B1. S2 und S3 werden dort als Südvarianten beschrieben, die Neu Darchau umfahren und im Bereich Katemin an das weitere Straßennetz anschließen.

    Ausgerechnet die Passage des OVG-Beschlusses, an die sich heute besonders gern geklammert wird, beruht damit offenbar auf einer Verwechslung der Varianten, möglicherweise auf einen profanen redaktionellen Fehler. Von einer gerichtlichen Feststellung, Katemin müsse aufgrund der Brückenvereinbarung vollständig umfahren werden, kann jedenfalls keine Rede sein.

    Und dann beschloss der Kreistag selbst eine Untersagung

    Am 17. Januar 2023 ging der Kreistag Lüchow-Dannenberg noch einen Schritt weiter und beschloss selbst eine Untersagung. Mit 22 Ja-Stimmen gegen 14 Nein-Stimmen bei einer Enthaltung beschloss er, eine Planung ohne Umfahrung von Neu Darchau und Katemin als Verstoß gegen § 3 Abs. 3 der Brückenvereinbarung anzusehen und für diesen Fall die „Untersagung der Fortführung der Baumaßnahme“ anzuordnen.

    Bemerkenswert ist, was die eigene Kreisverwaltung anschließend dazu festhielt. Das Justiziariat schrieb 2023 ausdrücklich: „Der Beschluss weicht damit von der zugrunde liegenden Brückenvereinbarung ab.“ (Fundstellen hier: • 2023-07-10 Vermerk mcg Brücke Neu Darchau • Anlage 01 Stellungnahme EKR Verwaltung DAN Untersagung Brückenbau 2021-06-10) – denn der Kreistagsbeschluss verlangte eine Umfahrung von Neu Darchau und Katemin. Die Brückenvereinbarung spricht dagegen nur von einer „Ortsumfahrung Neu Darchau“.

    Und das war keineswegs eine erstmals auftauchende Rechtsfrage. Die Verwaltung verwies ausdrücklich auf ihre bereits 2021 ausführlich dargelegte Auslegung des Begriffs Ortsumfahrung und hielt an dieser Einschätzung fest. Sie wies sogar darauf hin, dass den Vertragsparteien der Unterschied zwischen Ort beziehungsweise Ortsteil Neu Darchau und der Gemeinde Neu Darchau durchaus bekannt gewesen sein dürfte. Und auch vor dem finanziellen Risiko wurde gewarnt. Bei einer rechtswidrigen Untersagung könne nicht ausgeschlossen werden, dass der Landkreis Lüneburg wegen dadurch verursachter Verzögerungen Schadensersatzansprüche geltend mache.

    Nachdem Lüneburg 2024 seine finalen Planungen vorgestellt hatte, wurde der politische Beschluss umgesetzt und am 6. Juni 2024 die Fortführung der Baumaßnahme untersagt. Der Landkreis Lüneburg akzeptierte das nicht und plante weiter. Lüchow-Dannenberg setzte seine behauptete Rechtsposition gerichtlich nicht durch.

    Und im weiteren Planfeststellungsverfahren kommt ein Punkt hinzu, dem die später vom Landkreis beauftragte Fachkanzlei BBH für die heutige Rechtslage Bedeutung beimisst: Beim Erörterungstermin wurde der behauptete Verstoß gegen die Brückenvereinbarung vom Landkreis Lüchow-Dannenberg nicht mehr entsprechend geltend gemacht (S. 8 / 9 „Aktenvermerk „Erfolgsaussichten Klage …)

    Das ist keine Nebensächlichkeit. Denn wenn derselbe Landkreis nach Erlass des Planfeststellungsbeschlusses gerade aus diesem Komplex Rechte für eine Klage herleiten möchte, muss er sich fragen lassen, weshalb er diese Position während des laufenden Planfeststellungsverfahrens nicht entsprechend verfolgt hat. Und 2026 beginnt die nächste Runde.

    Spätestens hier wird für mich aus einer juristischen Auseinandersetzung eine Frage politischer Verantwortung. Die Kreistagsmitglieder mussten sich diese Vorgeschichte schließlich nicht mühsam aus alten Archiven zusammensuchen. Ihre eigene Verwaltung hatte sie ihnen wiederholt aufbereitet.

    2021 wurde die Vertragsentstehung untersucht. 2023 erklärte das eigene Justiziariat, dass der damalige Kreistagsbeschluss von der Brückenvereinbarung abweiche, und warnte vor rechtlichen und finanziellen Risiken. In der späteren Verwaltungsvorlage zur tatsächlich ausgesprochenen Untersagung wurde erneut darauf hingewiesen, dass ein gerichtliches Verfahren Kosten verursachen und darüber hinaus sogar Regressforderungen drohen könnten.

    Und am 29. Juni 2026 bekamen die KTA die rechtliche und historische Vorgeschichte erneut auf den Tisch. Auch die Erfolgsaussichten einer Klage gegen den inzwischen erlassenen Planfeststellungsbeschluss bewertete die Verwaltung bereits als eher gering. Der Kreistag wollte trotzdem eine zusätzliche externe Prüfung – also wurde geprüft. Die Fachkanzlei BBH kam zu einem noch eindeutigeren Ergebnis: keine beziehungsweise äußerst geringe Erfolgsaussichten.

    Damit hätte man meinen können, die gewünschte fachanwaltliche Antwort liege nun vor. Am 17. August 2026 standen stattdessen erneut alte Unterlagen und die Hoffnung im Raum, deren zusätzliche Betrachtung könne die rechtliche Bewertung vielleicht doch noch verändern! An diesem Punkt fällt mir zunehmend schwer, die immer neuen Prüfungen noch als besondere juristische Sorgfalt zu verstehen.

    Ich verlange ja gerade nicht, dass Kreistagsmitglieder Verwaltungsrechtler sein müssen, auch nicht, dass sie jahrelange Aktenbestände auswendig kennen – aber sie entscheiden über das Geld ihres Landkreises. Und dieses Geld ist kein Spielgeld, mit dem man eine Rechtsfrage so lange neu prüfen lassen kann, weil sie sich wünschen, dass vielleicht irgendwann einmal die ersehnte Antwort herauskommt.

    Die Informationen waren vorhanden. Die eigene Verwaltung hatte die Rechtsprobleme wiederholt erläutert. Sie hatte vor Prozess- und sogar möglichen Regressrisiken gewarnt. Die gerichtliche Vorgeschichte war bekannt. 2026 wurde alles erneut aufbereitet. Schließlich wurde auf Wunsch des Kreistages zusätzlich eine Fachkanzlei eingeschaltet. Irgendwann muss deshalb aus „Wir möchten es noch einmal prüfen lassen“ auch die Frage werden:

    Was rechtfertigt es, dafür noch einmal das Geld anderer Leute einzusetzen?

    Die Rechnung für jede weitere Runde landet schließlich nicht bei den Antragstellern und auch nicht bei den KTA, die dafür stimmen – sie landet beim Landkreis – und damit bei seinen Einwohnern. Deshalb interessiert mich inzwischen weniger, ob sich in irgendeinem alten Ordner noch ein weiteres Papier finden lässt. Mich interessiert vielmehr, ob tatsächlich eine neue Tatsache nach all diesen Prüfungen eine weitere kostenpflichtige Runde rechtfertigt.

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  25. Avatar von Yvonne Brück Yvonne Brück sagt:

    Bleckede sieht die Elbfähre der Zukunft erstmals am Hafen

    Foto: kre

    Die neue Fähre Amt Neuhaus-Bleckede wird auf Herz und Nieren geprüft und soll im September in den Probebetrieb gehen – bis zur endgültigen Indienststellung dauert es also noch etwas.

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  26. Avatar von Helga Dreyer Helga Dreyer sagt:

    Fortsetzung

    Was steht nun tatsächlich im Vertrag?

    Im letzten Teil ging es darum, wie aus der ursprünglich ausdrücklich genannten Ortsumfahrung von Neu Darchau und Katemin im Laufe der Verhandlungen die Ortsumfahrung Neu Darchau wurde. Damit möchte ich die Vorgeschichte erst einmal verlassen und zu dem Dokument kommen, auf das es am Ende ankommt.

    Zur Brückenvereinbarung vom 9. Januar 2009.

    Dort steht nicht „Ortsumfahrung Neu Darchau und Katemin“. Vereinbart wurde die Ortsumfahrung Neu Darchau. Für Leser, die hier nicht zu Hause sind, ist eine kleine Einordnung hilfreich. Neu Darchau bezeichnet einerseits den Ortsteil Neu Darchau, also den eigentlichen Ort an der Elbe. Daneben gibt es die politische Gemeinde Neu Darchau, zu der mehrere Ortsteile gehören, darunter Katemin. Vereinfacht gesagt: Der Ortsteil bezeichnet einen geografischen Siedlungsbereich, die Gemeinde dagegen die kommunale Einheit, zu der mehrere Ortsteile gehören.

    Nun könnte man einwenden, Neu Darchau sei schließlich nicht nur ein Ort, sondern auch der Name der politischen Gemeinde, zu der Katemin gehört. Vielleicht sei mit „Neu Darchau“ im Vertrag also die gesamte Gemeinde einschließlich ihrer Ortsteile gemeint. Nur fällt auf, dass der Vertrag sprachlich durchaus unterscheiden kann. Dort, wo tatsächlich die politische Körperschaft gemeint ist, nennt er sie ausdrücklich „Gemeinde Neu Darchau“. So geschieht es im Vertrag ein einziges Mal, nämlich beim Untersagungsrecht. Falls Lüneburg die vereinbarte Ortsumfahrung nicht plant, ausschreibt oder baut, können der Landkreis Lüchow-Dannenberg, die Samtgemeinde Elbtalaue oder die Gemeinde Neu Darchau die Fortführung der Baumaßnahme untersagen. Bei der geschuldeten Straßenbaumaßnahme heißt es dagegen immer „Ortsumfahrung Neu Darchau“ beziehungsweise „Ortsumfahrung um Neu Darchau“.

    Das beweist natürlich noch nicht, wie ein Gericht den Vertrag letztlich auslegen würde. Es macht für mich aber die heute gern verwendete Gleichung „Neu Darchau bedeutet gesamte Gemeinde und damit zwingend auch Katemin“ erheblich weniger selbstverständlich. Die Kreisverwaltung Lüchow-Dannenberg kam bei ihrer eigenen Aufarbeitung ebenfalls zu der Einschätzung, dass die Vertragsparteien mit „Ortsumfahrung Neu Darchau“ nicht die gesamte Gemeinde einschließlich Katemins gemeint hätten.

    Nun hat Herr Berg mich dankenswerterweise noch auf die Anlage 2 zur Brückenvereinbarung aufmerksam gemacht. Auch die gehört natürlich auf den Tisch.

    Die Zeichnung zeigt einen großflächig schraffierten Bereich, der auch Katemin umfasst. Nur lohnt es sich, gleichzeitig die Zeichnung und den Vertragstext zu lesen. In der Legende der Anlage steht: „Bereich gem. § 3 Abs. 1“ und das ist keine zufällige Zuordnung. § 3 Abs. 1 selbst verweist ausdrücklich auf die „zeichnerische Darstellung in der Anlage 2“. Damit haben wir gewissermaßen einen Überkreuz-Verweis. Der Vertrag verweist auf die Zeichnung, die Zeichnung zurück auf § 3 Abs. 1.

    Nur regelt § 3 Abs. 1 aber eben nicht die Frage, welche Ortschaften durch die Ortsumfahrung zu umgehen sind. Dort geht es um die Übertragung der Straßenbaulast auf den Landkreis Lüneburg. Die Verpflichtung zur Ortsumfahrung steht erst in § 3 Abs. 3. Dort verpflichtet sich Lüneburg, die Elbbrücke nicht ohne die „Ortsumfahrung um Neu Darchau“ zu planen, auszuschreiben und zu bauen. Einen Verweis auf Anlage 2 oder den dort schraffierten Bereich enthält diese Regelung nicht!

    Das finde ich für die heutige Diskussion ziemlich aufschlussreich. Die Vertragsparteien haben selbst ausdrücklich festgelegt, welcher Vorschrift die Zeichnung zugeordnet ist. Daraus nun abzuleiten, die Schraffur belege zugleich eine vertraglich vereinbarte Gesamtumfahrung Neu Darchaus und Katemins, überzeugt mich nicht. Dafür müsste der auf § 3 Abs. 1 bezogene Bereich eine zusätzliche Bedeutung für die in § 3 Abs. 3 geregelte Ortsumfahrung bekommen, die der Vertrag dort aber nicht ausspricht.

    Und damit lande ich wieder dort, wo Herr Berg mich eigentlich haben wollte: beim unterschriebenen Vertrag. Dort steht Ortsumfahrung Neu Darchau, Katemin steht dort nicht! Das heißt selbstverständlich noch nicht, dass damit jede denkbare juristische Auslegungsfrage erledigt wäre. Tatsächlich haben sich Verwaltungsgericht und Oberverwaltungsgericht später mit der Bedeutung dieser Formulierung beschäftigt.

    Nur ist dabei etwas passiert, das in der heutigen Diskussion gelegentlich untergeht: Die Gerichte haben keineswegs entschieden, dass die Brückenvereinbarung zwingend eine vollständige Umfahrung Katemins verlangt.

    Was sie tatsächlich gesagt haben – und vor allem, was sie ausdrücklich nicht entschieden haben –, schaue ich mir im nächsten Teil an (und dort werde ich mich kurzfassen, versprochen).

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    • Avatar von Otto Berg Otto Berg sagt:

      Liebe Frau Dreyer,

      richtig, § 3 Abs. 1 der Brückenvereinbarung verweist auf die Zeichnung in deren Anlage 2 und diese Zeichnung wiederum verweist zurück auf jenen § 3 Abs. 1. Und, ja, in § 3 Abs. 1 UND in der ihm zugeordneten Zeichnung geht es um die Übertragung der Straßenbaulast auf den Landkreis Lüneburg.

      ➽ Aber warum? Und warum der Aufwand, das Gewollte verbal UND visuell zu vereindeutigen?

      Gemäß §2 Absatz 1 Satz 1 der Vereinbarung übernimmt der Landkreis Lüneburg die Straßenbaulast für die 329 Meter der zur Kreisstraße umgestuften Landesstraße Nr. 232 (L 232) vom Fähranleger bei Neu Darchau bis zur Einmündung in die Elbuferstraße (K19) UND er übernimmt (gemäß §3 Absatz 1 Satz 2):

      die Straßenbaulast für alle Kreisstraßen des Landkreises Lüchow-Dannenberg mit Ausnahme der bereits vorhandenen K 19, die in einem Abstand von 1.150 m linkselbisch parallel zu Strommitte der Elbe bei mittlerem Hochwasser zwischen Stromkilometer 536,000 und Stromkilometer 537,000 verlaufen (siehe zeichnerische Darstellung in der Anlage 2) zwecks Planung und Bau der Elbbrücke mit allen Anschlussanlagen und der Ortsumfahrung Neu Darchau.

      Die Schraffur auf der topographischen Skizze bezeichnet also die 1,15 km² Fläche innerhalb deren sich alle linkselbischen Anschlussanlagen UND die Ortsumfahrung Neu Darchau befinden sollen.

      Das geht auch aus dem 3. Satz von §3 Absatz 1 hervor:

      Damit wird der Landkreis Lüneburg Träger der Straßenbaulast für das gesamte Brückenbauwerk einschließlich der Anschlussanlagen an das übrige Straßennetz und für die Ortsumfahrung in Neu Darchau und ist berechtigt, alle Anträge zu stellen und Erklärungen abzugeben, die im Zusammenhang mit allen Planungsverfahren oder sonst zur Realisierung von Elbbrücke oder Ortsumfahrung erforderlich werden.

      Doch gibt es hier eine besondere zusätzliche Präzisierung:

      […] der Landkreis Lüneburg [wird] Träger der Straßenbaulast […] für die Ortsumfahrung in Neu Darchau …

      ➽ Die Neu Darchauer Ortsumfahrung in Neu Darchau aber kann innerhalb der schraffierten Fläche nur zwischen dem Ortsteil Katemin und dem Ortsteil Neu Darchau in der Gemeinde Neu Darchau verlaufen!

      Überdies ist die Zeichnung auf Seite 8 des Vertrages laut Datum links oben („Brückenvereinbarung, Stand 10.12.2008“) unverändert aus dem Entwurf dieses Tages einen Monat später als Anlage 2 in die am 09. Januar 2009 von allen vier Vertragsparteien unterschriebene – und damit als gemeinsamer Wille beglaubigte – Brückenvereinbarung übernommen worden. Auf der Sitzung des Samtgemeinderates Elbtalaue vom 18. Dezember 2008 wurde auch über diese Zeichnung abgestimmt, als Kurt Herzogs Antrag, „keiner Verkehrsführung durch den OT Katemin“ zuzustimmen, mit 17 zu 14 Voten abgelehnt UND der Entwurf der Brückenvereinbarung vom 10. Dezember 2008 mit 19 zu 12 Stimmen angenommen worden ist.
      _____________

      PS: Letzten Freitag vor 81 Jahren, am 21. August 1945 begann in Fulda die erste katholische Bischofskonferenz nach dem Zweiten Weltkrieg.

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      • Avatar von Helga Dreyer Helga Dreyer sagt:

        Lieber Herr Berg,

        jetzt hat mich Ihr „nur“ doch noch ein wenig beschäftigt. Vielleicht sogar mehr als das „in“.

        Bei der schraffierten Fläche sind wir uns nämlich völlig einig. § 3 Abs. 1 und Anlage 2 bestimmen den Bereich, in dem der Landkreis Lüneburg die Straßenbaulast übernimmt. Dieser Bereich liegt auf dem Gebiet der Gemeinde Neu Darchau und umfasst Flächen der Ortsteile Neu Darchau und Katemin.

        Nur verstehe ich noch immer nicht, wie aus dieser Fläche bei Ihnen plötzlich eine ganz bestimmte Linie zwischen zwei Ortsteilen wird. Als die Brückenvereinbarung geschlossen wurde, hatte die landesplanerische Prüfung der verschiedenen Trassen noch gar nicht stattgefunden. Man wusste also noch nicht, welche Variante sich unter den raumordnerischen, naturschutzfachlichen und sonstigen Anforderungen als die verträglichste erweisen würde.

        Dafür musste Lüneburg aber zunächst überhaupt in die Lage versetzt werden, innerhalb eines ausreichend bemessenen Gebietes zu planen. Und da bekommt die Schraffur für mich einen ausgesprochen unspektakulären Sinn, denn erst sie schafft den räumlichen Straßenbaulastrahmen für eine Planung, deren Ergebnis damals noch gar nicht feststand.

        § 3 Abs. 3 setzt dieser späteren Planung dann eine sehr konkrete Grenze: Eine Lösung ohne „Ortsumfahrung um Neu Darchau“ durfte es nicht geben.

        Und tatsächlich geschah anschließend geradezu etwas Verdächtiges. Es wurdenVarianten untersucht, verglichen und verworfen. Am Ende blieben diejenigen Lösungen übrig, die die Anforderungen erfüllten (weitere Hinweise in der landesplanerischen Feststellung, z. B. Seite 15).

        Wäre dagegen mit der Schraffur bereits 2009 „verbal UND visuell vereindeutigt“ worden, dass die OU nur zwischen Katemin und Neu Darchau verlaufen durfte, hätte man sich einen guten Teil der späteren Variantenuntersuchung eigentlich sparen können. Dann hätte die Karte die Antwort ja schon geliefert.

        Vielleicht ist es also viel einfacher – § 3 Abs. 1 sagt, in welchem Raum Lüneburg handeln kann. § 3 Abs. 3 sagt, was dabei herauskommen muss. Und das Raumordnungsverfahren hatte anschließend herauszufinden, wie man dort am verträglichsten hinkommt.

        Ihr „nur zwischen Katemin und Neu Darchau“ finde ich in dieser Arbeitsteilung allerdings noch immer nicht. Aber vielleicht bin ich nach so viel in Neu Darchau, um Neu Darchau und um Neu Darchau herum inzwischen auch einfach in Ulm angekommen?

        Immerhin haben Sie mich mit Ihrem Kommentar auf einen Punkt gebracht, den ich vorher gar nicht so deutlich gesehen hatte. Die Größe der schraffierten Fläche spricht nicht zwingend für eine bereits festgelegte Trasse – sie lässt sich mindestens ebenso schlüssig damit erklären, dass die Trasse damals erst noch gefunden werden musste. Dafür brauchte man Platz und nicht schon die Antwort.

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      • Avatar von Otto Berg Otto Berg sagt:

        Liebe Frau Dreyer,

        Sie haben recht, ich habe mich geirrt: Nicht die 2008 bereits existenten Anschlüsse innerhalb des schraffierten Feldes sind bzw. waren ausschlaggebend für die gesuchte Trasse, nicht einmal die kürzeste Verbindung zur Kesselbergstraße (L 232) sondern allein der durch die Markierung bestimmte Raum innerhalb dessen die Festlegung ausbaldowert und unter der Prämisse, dass der Ortsteil Neu Darchau in der Gemeinde Neu Darchau zu umfahren ist, getroffen werden musste. Da die Gemarkungsgrenze der Gemeinde im Westen entlang des Feldweges östlich der Kläranlage senkrecht auf die Kateminer Straße (Hauptstraße) zuläuft, ist jene Ortsumfahrung durchaus auch nördlich und westlich der „insularen“ Flurgrenzen vom Ortsteil Katemin im Rahmen des 2009 Vereinbarten möglich, jedoch ebensowenig zwangsläufig wie irgendeine andere sich zum damaligen Zeitpunkt anbietende „Lösung“.

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  27. Avatar von Helga Dreyer Helga Dreyer sagt:

    Fortsetzung

    Warum stand Katemin erst drin – und später nicht mehr?

    Im ersten Teil ging es um die Frage, warum ausgerechnet die Klage gegen den Planfeststellungsbeschluss einen Streit über die Brückenvereinbarung lösen soll. Nun wird es konkreter, denn im Mittelpunkt steht immer wieder die Behauptung, der Landkreis Lüneburg verstoße gegen diese Vereinbarung, weil die planfestgestellte Ortsumfahrung Katemin nicht vollständig umfahre.

    Also habe ich mir angesehen, wie Katemin überhaupt in die Geschichte dieser Vereinbarung hineingekommen ist. Und dabei ergibt sich eine Entwicklung, die ich bemerkenswert finde.

    Im Dezember 2007 war die politische Forderung noch eindeutig. Der Samtgemeinderat Elbtalaue beschloss, dass die erforderlichen neuen Straßenanbindungen die Ortslagen Katemin und Neu Darchau meiden sollten. Auch in einem frühen Entwurf der späteren Brückenvereinbarung wurden beide Orte noch ausdrücklich genannt. Dort war von einer „östlichen Ortsumfahrung von Neu Darchau und Katemin“ die Rede.

    Dabei blieb es aber nicht. Es wurde weiterverhandelt, verschiedene Trassenführungen wurden diskutiert und der Vertragstext wurde verändert. Bereits im November 2008 war Katemin als Bestandteil der Ortsumfahrung nicht mehr ausdrücklich genannt. Im Dezember lautete die Formulierung schließlich nur noch „Ortsumfahrung Neu Darchau“.

    Das ist für mich deshalb wichtig, weil Katemin nicht irgendwann nach Abschluss der Vereinbarung aus einem fertigen Vertrag verschwunden ist. Der Ort stand in früheren Fassungen ausdrücklich drin und fiel während der Vertragsverhandlungen aus der Formulierung heraus. Dass Katemin dabei keineswegs vergessen worden war, zeigt ausgerechnet die Sitzung des Samtgemeinderates vom 18. Dezember 2008.

    An diesem Abend lag der inzwischen ausgehandelte Vertragsentwurf vom 10. Dezember auf dem Tisch. Katemin war darin als Bestandteil der vereinbarten Ortsumfahrung nicht mehr genannt. Kurt Herzog stellte trotzdem selbst einen Änderungsantrag:

    „Die Samtgemeinde Elbtalaue stimmt keinem Abzweig von der Brücke in die Hauptstraße in Neu Darchau und keiner Verkehrsführung durch den OT Katemin zu.“

    Dieser Punkt ist für mich elementar. Herzog wollte mit seinem Antrag etwas ausdrücklich in die politische Zustimmung hineinnehmen, was im vorliegenden Vertragsentwurf gerade nicht mehr stand. Und darüber wurde nicht etwa beiläufig hinweggegangen, sondern geheim abgestimmt. 14 Ratsmitglieder stimmten dafür, 17 dagegen. Der Antrag war abgelehnt. Unmittelbar danach stimmte der Samtgemeinderat dem Vertragsentwurf vom 10. Dezember 2008 mehrheitlich zu.

    An dieser Stelle wird die heutige Argumentation für mich schwierig. Falls auch nach Abschluss der Verhandlungen zwingend vereinbart werden sollte, dass keine Verkehrsführung durch Katemin zulässig ist, weshalb stellte Kurt Herzog dann überhaupt einen Änderungsantrag, der diesen Ausschluss ausdrücklich verlangte? Und welche Bedeutung hat es für die heutige Interpretation des damaligen politischen Willens, dass dieser Antrag keine Mehrheit bekam?

    Auch der Beschluss des Samtgemeinderates aus dem Jahr 2007 ändert nichts daran, dass danach weiterverhandelt und erneut entschieden wurde. Der damalige Samtgemeindebürgermeister erklärte am 18. Dezember 2008, ein neuer Beschluss in derselben Angelegenheit ersetze den früheren Beschluss, sodass eine gesonderte Aufhebung nicht erforderlich sei.

    Am 9. Januar 2009 wurde die Brückenvereinbarung schließlich unterschrieben. Darin steht „Ortsumfahrung Neu Darchau“. Dort steht nicht „Ortsumfahrung Neu Darchau und Katemin“. Damit behaupte ich nicht, sämtliche juristischen Fragen zur Auslegung dieses Vertrages beantworten zu können. Mir geht es an dieser Stelle um etwas viel Einfacheres.

    Ausgerechnet mit alten Beschlüssen, politischen Äußerungen und Unterlagen aus den Jahren 2007 und 2008 soll nun geprüft werden, ob sich die von BBH bislang äußerst negativ bewerteten Erfolgsaussichten der Klage vielleicht doch verbessern. Wenn diese historischen Unterlagen dafür eine solche Bedeutung haben sollen, kann die Betrachtung aber nicht dort aufhören, wo sie für die gewünschte Argumentation günstig ist. Dann gehört die gesamte Entwicklung bis zur Unterschrift auf den Tisch! Und dazu gehört insbesondere der 18. Dezember 2008 mit Herzogs eigenem Änderungsantrag, seiner Ablehnung und der unmittelbar anschließenden Zustimmung zum Vertragsentwurf.

    Sonst erzählt man nur die erste Hälfte der Geschichte.

    Noch bemerkenswerter finde ich dabei einen Punkt, auf den ich später ausführlicher zurückkommen werde. In der Aufzählung der Unterlagen, die Kurt Herzog nun für die erneute anwaltliche Prüfung für wichtig hält, findet sich vieles aus dieser Zeit. Ausgerechnet der Beschluss des Samtgemeinderates vom 18. Dezember 2008 gehört aber nicht dazu. Dabei könnte gerade dieser Beschluss bei der Frage, welche Bedeutung den älteren Forderungen zu Katemin zukommt, kaum uninteressant sein.

    Und diese Entwicklung ist keineswegs eine nachträgliche Interpretation von mir. Die Kreisverwaltung Lüchow-Dannenberg hat die Vertragsentstehungsakte bereits 2021 ausgewertet. Danach war eine Umfahrung von Neu Darchau und Katemin anfangs tatsächlich vorgesehen, im weiteren Verlauf der Verhandlungen wurde auf den Passus zur Ortsumfahrung Katemins jedoch offenbar verzichtet. Besonders interessant ist dabei der 15. Dezember 2008. Der Kreistag Lüchow-Dannenberg machte an diesem Tag den Vertragsentwurf vom 10. Dezember ausdrücklich zur Grundlage des abzuschließenden Vertragswerks und hob zugleich bisher entgegenstehende Beschlüsse des Kreistages auf. Genau das stellte die eigene Kreisverwaltung 2021 noch einmal klar. (s. Antragsvorlage – Stellungnahme der Verwaltung)

    Drei Tage später folgte die Sitzung des Samtgemeinderates Elbtalaue. Dort versuchte Kurt Herzog mit seinem Änderungsantrag ausdrücklich noch einmal, eine Verkehrsführung durch Katemin auszuschließen. 14 stimmten dafür, 17 dagegen. Anschließend wurde dem Vertragsentwurf zugestimmt.

    Damit ergibt sich eine ziemlich klare zeitliche Abfolge: Die frühere Forderung nach einer Umfahrung auch Katemins war bekannt. Sie verschwand während der Verhandlungen aus dem Vertragstext. Der Kreistag machte am 15. Dezember den entsprechend geänderten Vertragsentwurf zur Grundlage des Vertragswerks und hob entgegenstehende frühere Beschlüsse auf. Am 18. Dezember scheiterte im Samtgemeinderat der Versuch, den Ausschluss einer Verkehrsführung durch Katemin noch einmal ausdrücklich durchzusetzen.

    Und damit sind wir wieder beim Geld.

    Eine erneute anwaltliche Prüfung zusätzlicher Unterlagen ist kein privates Gedankenspiel. Sie soll dazu dienen, möglicherweise doch noch eine Grundlage für die Fortführung einer Klage zu finden, deren Erfolgsaussichten die vom Landkreis selbst beauftragte Fachkanzlei bislang als „keine bzw. äußerst geringe“ bewertet hat.

    Dann erwarte ich von einem Kreistag, dass nicht nur diejenigen historischen Unterlagen geprüft werden, die diese Hoffnung nähren könnten. Zu einer verantwortungsvollen Entscheidung über weiteres öffentliches Geld gehört ebenso das Material, das dagegen sprechen könnte.

    Die Bewohner des Landkreises Lüchow-Dannenberg bezahlen schließlich nicht nur die erneute anwaltliche Prüfung. Soll sie als Begründung dafür dienen, den Rechtsstreit weiterzuführen, tragen sie anschließend auch das damit verbundene Prozesskostenrisiko.

    Im nächsten Teil möchte ich deshalb nicht noch weiter in alten Entwürfen blättern, sondern auf das schauen, was am Ende tatsächlich unterschrieben wurde, denn irgendwann sind Verhandlungen beendet. Und dann stellt sich die Frage, was die Vertragspartner am 9. Januar 2009 tatsächlich vereinbart haben – und was eben nicht.

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  28. Avatar von Helga Dreyer Helga Dreyer sagt:

    Fortsetzung

    Warum eigentlich die Klage gegen den Planfeststellungsbeschluss?

    Der Kreistag Lüchow-Dannenberg hat am 17. August beschlossen, seine Klage gegen den Planfeststellungsbeschluss für die Elbbrücke fortzuführen. Mich interessiert dabei weniger, dass geklagt wird, sondern was mit dieser Klage eigentlich erreicht werden soll.

    Dazu gibt es zunächst einen ziemlich nüchternen Befund. Der Landkreis hat die Erfolgsaussichten seiner eigenen Klage von der Fachkanzlei BBH prüfen lassen. Das eindeutige Ergebnis bescheinigt keine bzw. äußerst geringe Erfolgsaussichten. Nach der rechtlichen Bewertung fehlt es insbesondere an einer Verletzung eigener wehrfähiger Rechte des Landkreises durch den Planfeststellungsbeschluss. Auch die Brückenvereinbarung und der Streit um die Ortsumfahrung wurden dabei betrachtet.

    Wie schnell diese beiden Dinge inzwischen auch in der öffentlichen Diskussion ineinandergeschoben werden, zeigt die Pressemitteilung der Bürgerinitiative vom 18. August. Dort heißt es:

    „Diese offene Frage des gültigen Brückenvertrages muss jetzt durch die fortgesetzte Klage gerichtlich geklärt werden.“

    Und da stolpere ich.

    Fortgeführt wird die Klage gegen den Planfeststellungsbeschluss. Die von der BI beschriebene „offene Frage“ betrifft dagegen die Brückenvereinbarung von 2009. Was wurde damals als Ortsumfahrung vereinbart und, als Kardinalfrage, gehört Katemin dazu?

    Natürlich hängen Vertrag und Planung miteinander zusammen. Aber sie sind nicht dasselbe. Das hat übrigens auch die Kreisverwaltung Lüchow-Dannenberg so gesehen und beide rechtlichen Fragen getrennt prüfen lassen.

    Deshalb bleibt für mich die ziemlich einfache Frage, warum ausgerechnet die Klage gegen den Planfeststellungsbeschluss einen Streit darüber lösen soll, was die Vertragspartner 2009 miteinander vereinbart haben.

    Noch größer wird mein Fragezeichen beim Schluss der BI-Pressemitteilung. Dort soll nun:

    „die Frage der Ortsumfahrung von Katemin und damit die umstrittene 100-Millionen-Euro-Brücke insgesamt“

    auf dem Rechtsweg entschieden werden.

    Dieses kleine „und damit“ erledigt erstaunlich viel Arbeit.

    Selbst wenn man zugunsten der Brückengegner unterstellt, ein Gericht käme irgendwann zu dem Ergebnis, dass die planfestgestellte Ortsumfahrung der Brückenvereinbarung nicht vollständig entspricht, wäre damit zunächst ein Problem bei der Ortsumfahrung festgestellt. Dann müsste geklärt werden, ob und wie die Straßenführung angepasst, verlängert oder verlegt werden muss und welche planerischen Schritte dafür erforderlich wären.

    Aus „Die Ortsumfahrung muss möglicherweise geändert werden“ wird jedenfalls nicht automatisch „Die gesamte Brücke ist erledigt“. Diese Verbindung müsste erst einmal erklärt werden.

    Bis hierhin kann man die Pressemitteilung der BI als politische Position betrachten. Die Bürgerinitiative kann fordern, argumentieren und selbstverständlich auch versuchen, öffentliche Unterstützung für ihre Sicht der Dinge zu gewinnen. Über die Fortführung eines Gerichtsverfahrens mit öffentlichem Geld entscheidet sie aber nicht.

    Und damit komme ich zu dem Punkt, der mich inzwischen wesentlich mehr beschäftigt als der Newsletter der BI.

    Die Entscheidung traf der Kreistag.

    Den Kreistagsabgeordneten lagen unterschiedliche rechtliche Fragen zur Entscheidung vor. Die eigene Verwaltung hatte zwischen der Klage gegen den Planfeststellungsbeschluss und möglichen rechtlichen Schritten aus der Brückenvereinbarung unterschieden. Hinzu kam die ausgesprochen negative Bewertung der Erfolgsaussichten der PFB-Klage durch die vom Landkreis selbst beauftragte Fachkanzlei.

    Selbst ein KTA, der Kurt Herzogs Auffassung zur Ortsumfahrung Katemin inhaltlich vollständig teilt, hätte sich deshalb noch eine zweite Frage stellen müssen: Ist ausgerechnet die Klage gegen den Planfeststellungsbeschluss der geeignete Weg, um diese Auffassung durchzusetzen?

    Das eine folgt nämlich nicht zwangsläufig aus dem anderen.

    Ich kann überzeugt sein, dass die Brückenvereinbarung eine weitergehende Umfahrung Katemins verlangt, und trotzdem zu dem Ergebnis kommen, dass eine Klage gegen den Planfeststellungsbeschluss dafür nicht der erfolgversprechende Rechtsweg ist, denn diese Unterscheidung erscheint mir angesichts der Entscheidung vom 17. August wichtig.

    Und sie hat eine ganz praktische Folge, über die mir bislang viel zu wenig gesprochen wird: Geld. Ein Gerichtsverfahren ist kein kostenloser Versuch nach dem Motto „Dann sollen es eben die Richter entscheiden“. Mit seiner Fortführung entsteht ein Kostenrisiko, dessen Größenordnung unter anderem vom Streitwert abhängt. Dabei macht es durchaus einen Unterschied, ob über eine konkrete Verpflichtung aus einem Vertrag gestritten oder ein Planfeststellungsbeschluss für ein großes Infrastrukturvorhaben angegriffen wird.

    Und deshalb hätte ich von den KTA erwartet, dass sie vor ihrer Entscheidung nicht nur fragen, ob sie Herzogs Auffassung zu Katemin politisch teilen, sondern auch, welches konkrete Ergebnis die PFB-Klage für den Landkreis überhaupt erreichen kann und welches finanzielle Risiko dafür mit dem Geld der Einwohner eingegangen wird, denn die Fortführung des Gerichtsverfahrens bezahlt weder die Bürgerinitiative noch der einzelne Kreistagsabgeordnete. Bezahlt wird sie aus öffentlichen Mitteln des Landkreises Lüchow-Dannenberg.

    In der öffentlichen Auseinandersetzung wird viel Verständnis für diejenigen eingefordert, die sich durch die geplante Trasse belastet fühlen. Das ist legitim und nachvollziehbar. Zur vollständigen Betrachtung gehören für mich aber auch die übrigen Menschen im Landkreis, die mit dieser Entscheidung vielleicht überhaupt nichts zu tun haben, deren Steuergeld aber für ihre Folgen eingesetzt wird. Auch das gehört zur Rücksicht auf die Menschen vor Ort.

    Der Kreistag kann selbstverständlich entgegen der Empfehlung seiner Verwaltung und der Einschätzung seiner Fachanwälte entscheiden. Dann möchte ich allerdings verstehen, welche neuen rechtlichen Erkenntnisse diese negative Bewertung entkräften und weshalb sie das damit verbundene Kostenrisiko rechtfertigen sollen.

    Und damit kommen wir zu Kurt Herzogs alten Unterlagen. Sie sollen nun offenbar zeigen, dass bei der Ortsumfahrung doch alles ganz anders gewesen sei. Also schauen wir beim nächsten Mal zurück auf 2007 und 2008. Denn dabei fällt etwas auf: Katemin stand tatsächlich einmal ausdrücklich im Vertragsentwurf. Später nicht mehr.

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  29. Avatar von Helga Dreyer Helga Dreyer sagt:

    Heute Nacht – beim gedanklichen Revuepassieren der aufschlussreichen Kommentartexte über Auf-, Zu-, Um- und Rundfahrten über Katemin, Nieperfitz und Walmsburg mit Huhn Berta im Besteckkasten auf dem Fahrrad – ist mir tatsächlich ein wichtiger Perspektivwechsel gelungen. Vielen Dank, Herr Gerstner! Vielen Dank, Herr Sagorski!
    Ja, es war, wie es war und es kommt, wie es kommt, weil es ist, wie es ist, sagt der Planfeststellungsbeschluss. Bislang habe ich die Trasse gedanklich immer von der Elbe aus betrachtet – erst die Brücke, dann die Straße, die von ihr wegführt.

    Der Planfeststellungsbeschluss betrachtet das Vorhaben jedoch in der entgegengesetzten und eigentlich logischeren Richtung. Die neue Kreisstraße beginnt dort, wo sie an das vorhandene überörtliche Straßennetz angeschlossen wird, nämlich in Katemin an der L 231, im Bereich der Verbindung mit der L 232. Von diesem Netzknoten führt die kürzeste und nach der fachlichen Abwägung verträglichste Trasse zur Brücke. Der Planfeststellungsbeschluss beschreibt sie als durchgängiges Straßenbauvorhaben vom vorhandenen Straßennetz bis nach Darchau. Die rund 120 Meter parallel zum Bäckerweg sind damit kein willkürlich durch Katemin gelegter „Brückenzubringer“, sondern das notwendige Anschlussstück zwischen dem vorhandenen Landesstraßennetz und der neuen Kreisstraße.

    Betrachtet man zusätzlich die bereits im RROP 2004 beschriebene Verkehrsachse Bad Bevensen–Lübtheen, wird die planerische Logik noch deutlicher, denn hier wird keine Straße mitten in Katemin erfunden, sondern eine seit Langem vorgesehene überörtliche Verbindung an das bestehende Straßennetz angebunden. Nachlesbar hier. Oder hier – Datei „Aktenvermerk Erfolgsaussichten“ ab Seite 10.

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  30. Avatar von Helga Dreyer Helga Dreyer sagt:

    Ich will diesmal mit meiner persönlichen Einschätzung anfangen und erklären, warum ich den Lüchower KT-Beschluss vom 17. August nicht einfach abhaken kann.

    Ich halte die Fortführung der Klage gegen den Planfeststellungsbeschluss für einen Fehler. Nach allem, was ich inzwischen gelesen habe, halte ich dieses Verfahren für zum Scheitern verurteilt. Es kostet den Steuerzahler in Lüchow-Dannenberg Geld, das dort wahrlich nicht im Überfluss vorhanden ist. Noch schwerer wiegt für mich inzwischen etwas anderes. Ich habe zunehmend den Eindruck, dass hier eine ganze Region in Geiselhaft einer politischen Auseinandersetzung genommen wird, die vor 18 Jahren nicht hinter verschlossenen Türen, nicht ohne Diskussion und nicht ohne Gegenstimmen geführt wurde.

    Es wurde damals schon gestritten, verhandelt und verändert. Es gab Anträge und Gegenanträge, es gab Mehrheitsentscheidungen. Bei einer ganz entscheidenden Frage wurde sogar geheim abgestimmt, damit jedes Ratsmitglied seine Entscheidung frei treffen konnte. Trotzdem beschäftigen uns heute wieder Argumente aus der Zeit vor diesen abschließenden Entscheidungen. Ausgerechnet das macht mich stutzig.

    Der Landkreis Lüchow-Dannenberg hat eine renommierte Fachkanzlei mit der Prüfung seiner bereits vorsorglich erhobenen Klage beauftragt. Das Ergebnis fiel für die Brückengegner denkbar schlecht aus. Nach der rechtlichen Prüfung bestehen für diese Klage „keine bzw. äußerst geringe Erfolgsaussichten“. Ein zentraler Grund dafür ist, dass eine Verletzung eigener wehrfähiger Rechte des Landkreises durch den Planfeststellungsbeschluss nicht erkennbar sei. Das hätte der Moment sein können, nüchtern Bilanz zu ziehen. Stattdessen ging die Suche weiter.

    Der Kreistagsabgeordnete Kurt Herzog (Soli) legte alte Unterlagen vor, die nach seiner Auffassung bei der rechtlichen Bewertung berücksichtigt werden müssen. Darunter befinden sich Beschlüsse, politische Äußerungen und Dokumente aus den Jahren 2007 und 2008. Sie sollen offenbar die Auffassung stützen, dass die damaligen politischen Beschlüsse eine Umfahrung auch Katemins verlangten und diese Vorgabe Eingang in die Brückenvereinbarung gefunden habe.

    Nur fehlt ausgerechnet ein Dokument, das mich bei dieser Frage ganz besonders interessieren würde: das Protokoll der Sitzung des Samtgemeinderates Elbtalaue vom 18. Dezember 2008. Das ist schließlich kein beliebiges Stück Papier. An diesem Abend lag der inzwischen ausgehandelte Vertragsentwurf vom 10. Dezember 2008 auf dem Tisch. Katemin war darin als Bestandteil der vereinbarten Ortsumfahrung nicht mehr genannt.

    Kurt Herzog stellte damals selbst einen Änderungsantrag. Die Samtgemeinde sollte ausdrücklich „keiner Verkehrsführung durch den OT Katemin“ zustimmen. Darüber wurde geheim abgestimmt. 14 Ratsmitglieder stimmten dafür, 17 dagegen. Der Änderungsantrag war damit abgelehnt. Unmittelbar danach stimmte der Samtgemeinderat dem Vertragsentwurf vom 10. Dezember 2008 mit 19 zu 12 Stimmen zu. Am 9. Januar 2009 wurde die Brückenvereinbarung schließlich unterschrieben. Vereinbart wurde die Ortsumfahrung Neu Darchau. Katemin wurde nicht wieder hineingeschrieben.

    Das alles bedeutet nicht, dass heute niemand mehr anderer Auffassung sein darf. Mich beschäftigt eine andere Frage. Warum werden für die erneute rechtliche Prüfung Dokumente aus der Zeit vor Abschluss der Brückenvereinbarung hervorgeholt, während ausgerechnet der demokratische Entscheidungsprozess vom 18. Dezember 2008 in dieser Auswahl fehlt?

    Ich unterstelle niemandem, ein Dokument bewusst verschwiegen zu haben. Aber ich möchte verstehen, warum ausgerechnet dieses nicht zu den Unterlagen gehört, mit denen die bisherige anwaltliche Bewertung erschüttert werden soll. Dieses Protokoll erzählt einen Teil der Geschichte, den man kennen sollte, bevor aus alten politischen Forderungen ein vermeintlich bis heute fortbestehender Rechtsanspruch gemacht wird.

    Vielleicht erklärt das auch, warum ich inzwischen das ziemlich harte Wort „Geiselnahme“ benutze. Nicht wegen einer anderen Meinung zur Elbbrücke, nicht wegen einer Gegenstimme im Kreistag und auch nicht deshalb, weil Kurt Herzog seit vielen Jahren gegen diese Planung kämpft. Mich stört der Versuch, eine längst geführte politische Auseinandersetzung heute auf dem Rechtsweg noch einmal auszutragen, obwohl die damaligen demokratischen Entscheidungen nicht das gewünschte Ergebnis gebracht haben. Das finanzielle Risiko dafür trägt ja nicht der einzelne Kreistagsabgeordnete, sondern der Landkreis.

    Nun könnte ich den Rest auch noch hier hineinquetschen. Dann hätte dieser Beitrag vermutlich ungefähr die Länge des Planfeststellungsbeschlusses und spätestens jetzt wären nur noch Herr Berg und drei weitere Unerschrockene bei mir. Also mache ich es anders. Ich werde mir die Geschichte rund um den Kreistagsbeschluss vom 17. August in kleinen Portionen vornehmen. Das nicht als verkappte Juristin und auch nicht mit dem Anspruch, ein Gerichtsurteil vorwegzunehmen. Ich lese die Unterlagen als interessierte Bürgerin und versuche, einige Dinge zu verstehen, denn dabei sind inzwischen ein paar Fragen zusammengekommen.

    Warum wird die Klage gegen den Planfeststellungsbeschluss fortgeführt, obwohl die vom Landkreis selbst beauftragte Fachkanzlei ihr „keine bzw. äußerst geringe Erfolgsaussichten“ beimisst?

    Warum werden die Klage gegen den Planfeststellungsbeschluss und der Streit über die Brückenvereinbarung immer wieder miteinander verbunden, obwohl selbst die Verwaltung zwischen beiden Fragen unterscheidet?

    Warum soll die Vereinbarung von 2009 zwingend eine Ortsumfahrung Katemins verlangen, obwohl Katemin in früheren Vertragsfassungen noch ausdrücklich genannt wurde und im schließlich vereinbarten Text nicht mehr auftaucht?

    Warum spielen Beschlüsse und politische Aussagen aus den Jahren 2007 und 2008 heute eine so große Rolle, während die späteren Abstimmungen und der schließlich unterschriebene Vertrag viel seltener erwähnt werden?

    Warum soll ein möglicher Streit über die konkrete Führung der Ortsumfahrung bei Katemin gleich die gesamte Elbbrücke infrage stellen? Selbst wenn ein Gericht wider Erwarten eine andere Ausgestaltung verlangen sollte, wäre damit die Brücke tatsächlich erledigt oder müsste die Planung angepasst werden?

    Warum soll ausgerechnet die Klage gegen den Planfeststellungsbeschluss klären, was die Vertragsparteien 2009 miteinander vereinbart haben? Und schließlich interessiert mich noch etwas ganz Banales:

    Was kostet das alles eigentlich?

    Das reicht für heute.

    Ich fange beim nächsten Mal mit der Frage an, die für mich inzwischen vor allen anderen steht.

    Warum überhaupt die Klage gegen den Planfeststellungsbeschluss, wenn der Streit, mit dem sie jetzt begründet werden soll, im Kern die Brückenvereinbarung betrifft?

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    • Avatar von Otto Berg Otto Berg sagt:

      Ich verstehe nicht, warum Sie in der Mottenkiste kramen, und Ihre Funde anschließend öffentlich sezieren, begutachten und bewerten wollen, liebe Frau Dreyer. Die Brückenvereinbarung vom Januar 2009 ist das rechtlich bis zur Stunde ausschlaggebende Dokument. Was Christian Wulff (CDU), der damalige Niedersächsische Ministerpräsident dazu zu sagen wusste, hatte er dem damaligen Lüneburger SPD-Landrat Manfred Nahrstedt (in Kopie dem parteilosen damaligen Lüchow-Dannenberger Landrat Jürgen Schulz) einen Monat vor der verbindlichen Ratifizierung durch alle vier Vertragsparteien in einem dreiseitigen Brief mitgeteilt. Der hängt dem von Herrn Jenckel zur Verfügung gestellten PDF auf den Seiten 5 bis 7 an. (Die dort auf Seite 8 angehängte Karte ist übrigens ein in §3 Absatz 1 UND im expliziten Rückbezug rechts oben auf der verdeutlichend schraffierten Skizze unmissverständlich hervorgehobener integraler Teil der Brückenvereinbarung!)

      Warum möchten Sie über die mürben, nur noch aus trockner Sägespäne, lange petrifizierter Tinte und übel verkleistertem Beschwörungsgeraune bestehenden Stöckchen springen, mit denen der alerte Kurt Herzog vor einer Woche im Lüchower Kreishaus seine bizarre Zirkus-Show getaktet hat?

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      • Avatar von Helga Dreyer Helga Dreyer sagt:

        Lieber Herr Berg,

        ach, wissen Sie, diese Mottenkiste hätte ich liebend gern geschlossen gelassen. Nur hat Herr Herzog sie am 17. August mitten auf dem Tisch des Kreistages ausgekippt – und eine Mehrheit fand den Inhalt offenbar beeindruckend genug, um trotz einer äußerst negativen anwaltlichen Bewertung weiterzumachen. Da werde ich nun einmal neugierig.

        Mich interessiert nämlich zunehmend, wie mit alten Beschlüssen, ausgelassenen späteren Entscheidungen und immer neuen Deutungen versucht wird, eine öffentliche Stimmung zu erzeugen, an deren Ende die eigene politische Präferenz stehen soll – koste es, was es wolle.Und das ist hier durchaus wörtlich zu nehmen, denn Anwalts- und Prozesskosten bezahlt am Ende der Landkreis.

        Außerdem habe ich eine kleine persönliche Schwäche. Ich möchte nicht eingelullt werden. Ich möchte wissen, was stimmt. Wenn mir erzählt wird, bestimmte alte Beschlüsse belegten etwas, schaue ich nach, was danach beschlossen wurde. Wenn Katemin in einem frühen Vertragsentwurf steht, möchte ich wissen, weshalb es später nicht mehr darin steht. Und wenn 2026 Unterlagen als bedeutsam präsentiert werden, die bereits 2021 Gegenstand derselben Auseinandersetzung waren, interessiert mich, was die Verwaltung damals dazu festgestellt hat.

        Ich habe mir diese Neugier gewissermaßen ehrenamtlich selbst eingebrockt. Unser Verein Brücken bauen e. V. hat sich laut Satzung unter anderem zur Aufgabe gemacht, die Öffentlichkeit auf der Basis nachprüfbarer Fakten über die Elbbrücke zu informieren und falschen Behauptungen oder abwegigen Vermutungen aktiv entgegenzutreten. Da wäre es etwas eigenartig, ausgerechnet dann diskret wegzusehen, wenn es politisch unbequem wird.

        Und damit komme ich zu einem Punkt, bei dem ich vermutlich weniger gelassen bin als Sie. Mich wundert zunehmend, weshalb manches, was sich anhand öffentlich zugänglicher Beschlüsse und Sitzungsunterlagen überprüfen ließe, in der örtlichen Berichterstattung kaum nachrecherchiert wird. Stattdessen bleiben Behauptungen im Raum, werden weitergetragen und erzeugen bei vielen Menschen den Eindruck, das gesamte Brückenprojekt stehe plötzlich wieder auf der Kippe. Sie wissen doch – only bad news ….

        Ein Blick in die Kommentarspalten genügt, um zu sehen, was davon hängen bleibt.

        Ich sehe deshalb auch keinen Grund, die politisch Verantwortlichen vor unangenehmen Fragen zu bewahren. Rücksicht verdient für mich nicht nur derjenige, der gegen eine Brücke kämpft oder eine andere Trasse möchte. Rücksicht verdienen ebenso die Menschen, die seit Jahren unter einer unzuverlässigen Elbquerung, Umwegen und Ausfällen leiden – und die Einwohner eines Landkreises, der für weitere juristische Runden bezahlen soll.

        In einem Punkt bin ich allerdings ganz bei Ihnen: Am Ende zählt die unterschriebene Brückenvereinbarung vom 9. Januar 2009. Gerade deshalb finde ich es so reizvoll, nachzusehen, weshalb zur Begründung des heutigen Vorgehens immer wieder in die Zeit davor zurückgegriffen wird – und aktuell ausgerechnet dort aufgehört wird zu erzählen, wo die späteren Entscheidungen interessant werden.

        Ihre Mottenkiste bleibt also vorerst geöffnet. Nicht weil mich petrifizierte Tinte besonders fasziniert, sondern weil einige ihrer Bewohner offenbar noch erstaunlich lebendig durch den Kreistag flattern.

        Und Ihre Anlage 2 habe ich mir natürlich angesehen. Ganz so schnell kommen Sie mir damit allerdings nicht davon. Dazu demnächst mehr – falls Sie überhaupt noch mitlesen.

        Ihre Helga Dreyer

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  31. Avatar von Klaus Bruns Klaus Bruns sagt:

    Otto Berg
     ich habe keine angst vor der reaktion. und sie? Der wahre Kern: Adenauer sagte nachweislich einmal: „Es kann mich doch niemand daran hindern, jeden Tag klüger zu werden.“ wenn der klügere immer nachgibt, bekommt der dümmere immer recht. die intelligenz beobachtet sich, die dummheit fällt übereinander her. die anonymität ist letzteres dabei sehr behilflich.

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    • Avatar von Otto Berg Otto Berg sagt:

      Lieber Herr Bruns,

      Sie sind schon an so vielen Tagen angstfrei klüger geworden, da hätte wohl selbst ein Adenauer nicht mitgehalten, um wie viel weniger ein Jungspund wie ich! Als Beleg eine Viererliste Ihrer intergalaktischen Lernsprünge nur in Sachen Elbbrücke:

      Klaus Bruns schwor am 17. Juni 2025 um 9:56 Uhr:

      Frau Dreyer, da sie meine fragen nicht beantworten, werde ich es bei den ihren auch nicht tun. meine frau hat recht, warum tu ich mir das hier an? es ist in der tat überflüssig und ich nehme gern den rat meiner frau an. das brückenthema ist für mich beendet.

      .

      Klaus Bruns versprach am 20. Juni 2025 um 15:21 Uhr:

      ich werde mich zur überflüssigen brücke nicht mehr äußern.

      .

      Klaus Bruns verkündete am 12. August 2026 um 14:56 Uhr:

      Es dürfen sich hier jetzt alle freuen, nicht nur auf die überflüssige Brücke, sondern auch über mein verschwinden bei diesem Thema. Das habe ich schon mal geschrieben, stimmt. Es gibt es bestimmt wieder besonders schlaue Bemerkungen. Ich werde sie mir bestimmt nicht mehr antun. Tschüss.

      .

      Klaus Bruns fragte am 11. August 2020 um 14:27 Uhr:

      herr jenckel, ist ihnen schon aufgefallen, wie schnell hier stimmen verschwinden , wenn ich klartext rede? die befürchtung, dass ich hintergrund- wissen habe, ist berechtigt. ich nutze diese aber nie einseitig aus. schmunzeln. ich bekomme von 5 parteien und einer bürgerinitiative informationen, natürlich nur im vertrauen. das echo ist dementsprechend vielfältig. was ich dabei festgestellt habe, die sogenannten volksvertreter, vertreten sich in wirklichkeit hauptsächlich selbst. oder ist hier jemand anderer meinung?

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  32. Avatar von Helga Dreyer Helga Dreyer sagt:

    Meine Güte, Herr Böhlen!

    das ist kein nüchterner Bericht in einem Newsletter, sondern ein kleines Paralleluniversum mit juristischer Dekoration. Schon beim ersten Lesen fallen mehrere handfeste Fehler und Verdrehungen auf:

    * Aus „äußerst geringen beziehungsweise keinen Erfolgsaussichten“ des BBH-Gutachtens wird eine bloß „pessimistische Einschätzung“.
    * Alte Beschlüsse und eine Rede Christian Wulffs werden so dargestellt, als könnten sie die Rechtslage des Planfeststellungsbeschlusses nachträglich umschreiben.
    * Angebliche „Betretungsverbote“ werden zu einem Verbot der gesamten Lüneburger Brückenplanung aufgeblasen. Ein Landkreis kann dem benachbarten Vorhabenträger nicht kurzerhand die Fortsetzung seines Planfeststellungsverfahrens verbieten.
    * Der Planfeststellungsbeschluss wird sogar zum „Produkt untersagungswidriger Planungen“ erklärt. Das ist eine bemerkenswert kühne Erfindung.
    * Die Brückenvereinbarung wird lediglich rechtlich überprüft. Eine festgestellte Ungültigkeit oder ein Kündigungsrecht gibt es bislang nicht.
    * Die angeblichen 600.000 Euro Folgekosten beruhen auf einer allgemeinen Prozentformel, nicht auf einer konkreten Berechnung. Zudem sieht die Vereinbarung nach fünf Jahren eine Verteilung entsprechend den Verkehrsanteilen vor – keine pauschale Halbierung.
    * Die BI stellt sich sprachlich in die „Reihe der Kläger“. Kläger ist der BUND; eine Bürgerinitiative wird nicht dadurch selbst zur Klägerin, dass sie ihn unterstützt.
    * Vollends köstlich ist die behauptete Fristverlängerung „beim Amtsgericht“. Planfeststellungsrechtliche Klagen werden nicht beim Amtsgericht verhandelt.
    * Zehn Klagen bilden keine „Wand“ und sagen über ihre Erfolgsaussichten überhaupt nichts aus. Zehn schwache Klagen ergeben zusammen keine starke.
    * Die laufende Ausführungsplanung wird durch die Klagen nicht automatisch beendet. Von einer geplatzten Illusion des „Durchmarsches“ kann daher keine Rede sein.
    Mein Lieblingssatz bleibt allerdings: „Unser Erfolg hingegen ist kleinschrittig, aber stetig.“ Bislang besteht dieser Erfolg darin, trotz eines vernichtenden eigenen Rechtsgutachtens weiterzuklagen und eine Berliner Kanzlei mit einer alten Wulff-Rede zu überraschen. Kleinschrittig trifft es tatsächlich Das Schlussbild von der „geplatzten Seifenblase“ wirkt angesichts des rechtskräftig erlassenen Planfeststellungsbeschlusses und des BBH-Gutachtens fast rührend. Die BI erklärt ihren eigenen Beschluss, trotz äußerst geringer Erfolgsaussichten weiterzuklagen, kurzerhand zum stetigen Erfolg. Man muss sich seine Siege eben dort suchen, wo noch kein Gericht entschieden hat.

    Last, but not least, geehrter Herr Böhlen: den Gedankenaustausch im Blog als ‚harmlos‘ abzutun, ist bequem, Herr Böhlen. Dort werden Ihre Behauptungen nämlich nicht beschimpft, sondern anhand von Beschlüssen, Verträgen, Gutachten und Verfahrensständen überprüft. Dass Ihnen diese öffentliche Gegenprüfung nicht gefährlich erscheint, beruhigt mich. Ernst nehmen sollten Sie sie trotzdem.

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    • Avatar von Gerald Sagorski Gerald Sagorski sagt:

      Hallo Frau Dreyer,

      ich habe einige Anmerkungen zu Ihrem Text über den BI-Newsletter.

      Natürlich war das Verwaltungsgericht und nicht das Amtsgericht gemeint. Das ist ein Fehler, der passieren kann. Hauptsache, Sie haben sich darüber amüsiert.

      Ihre Replik auf den Newsletter enthält allerdings selbst erhebliche Inkonsistenzen. Als „Faktencheck“ taugt sie daher nicht. Falsche Zuschreibungen, Übertreibungen und insbesondere die Behauptung, der Planfeststellungsbeschluss sei „rechtskräftig“, schwächen Ihre Argumentation erheblich.

      Besonders widersprüchlich ist, dass Sie zunächst zutreffend feststellen, die BI sei keine Klägerin, ihr anschließend aber die Klage des Landkreises, dessen BBH-Gutachten und den Beschluss des Kreistages zurechnen.

      Bei Ihnen, der CDU und den Brückenfreunden bestimmen offenbar nicht die Tatsachen die Haltung. Vielmehr bestimmt die Haltung, welche Tatsachen gelten sollen. Oder, frei nach Pippi Langstrumpf: „Ich mach’ mir die Welt, wie sie mir gefällt.“

      PS:. Meine Antwort unter ihrem Post vom 21. August gehört natürlich hier drunter. Der Post erscheint jetzt doppelt. Sorry. Die Hektik des Wochenendes. 😉

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  33. Avatar von Gerald Sagorski Gerald Sagorski sagt:

    Hoffentlich bin ich nicht wieder zu schnell und muss in den Besteckkasten schauen, ob mir jemand unter einem anonymen Pseudonym was hinter die Löffel geschrieben hat. https://neu-darchau.de/neues-von-der-tanja-iii/

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    • Avatar von Udo Gerstner Udo Gerstner sagt:

      Nun ja, Herr Sagorski, „bald“, „in den nächsten Tagen“, „so schnell es geht“ etc. — Das sind dehnbare Wendungen. Bald kann sich Wochen hinziehen, nächste Tage können sich über Monate strecken und so schnell es geht kann drei Jahre oder sogar drei Jahrzehnte dauern.

      Denken Sie an die vollmundig abgegebenen Elbbrückenverprechen von Gerhard Schröder, Gerhard Glogowski, Sigmar Gabriel, Christian Wulff, David McAllister und Stephan Weil.

      Aber im Vergleich mit denen würde ein Nachrichtenkonstrukteur wie Andreas Conradt bei der Leserschutzgemeinschaft für allgemeine Vertrauenskreditsicherung sicher einen noch deutlich geringeren Score-Wert erreichen.

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      • Avatar von jj jj sagt:

        Sie liegen falsch. Schröder hat vielmehr gleich gesagt, dafür gibt es kein!!! Geld vom Land.

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      • Avatar von Udo Gerstner Udo Gerstner sagt:

        Das ist eine Erzählung die sich schon viele Jahre durch Ihre Stellungnahmen zur Brücke zieht. Können Sie mir die exakte Herkunft und den genauen Wortlaut dieser Aussage nennen?

        Am 9. März 1993 schickte Schröder an seinen Meck-Pomm MP-Kollegen Berndt Seite einen Brief, aus dem hervorgeht, dass ihm die Erforderlichkeit „großer Investitionen“ bewusst gewesen ist, also die Tatsache, dass der „Lebensstandard im Gebiet des ehemaligen Amt Neuhaus“ nur unter Einsatz von erheblichen Geldmitteln „nach und nach an den Standard im Landkreis Lüneburg angeglichen werden“ kann, — aber eben auch angeglichen werden muss! (Siehe Seite 38 hier.)

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      • Avatar von Gerald Sagorski Gerald Sagorski sagt:

        „Es ist, wie es ist, und es kommt, wie es kommt. Aber zunächst mache ich mit meinem Huhn Berta eine Fahrradtour von Nieperfitz nach Lüneburg und nach der Schule wieder zurück.“

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      • Avatar von Udo Gerstner Udo Gerstner sagt:

        Dazu meint der KI-Assistent meines Browsers (wie immer ungefragt, aber nicht ohne Sinn für Humor):

        Das klingt nach einem herrlich entspannten und originellen Plan! Ein sportliches Mammutprojekt vor oder nach dem Schulunterricht. Mit einem Huhn im Gepäck zieht man auf dem Fahrrad sicher ein paar lächelnde Blicke auf sich.

        Hier sind die wichtigsten Details für deine Route von Nieperfitz nach Lüneburg:

        🗺️ Die Route

        • Strecke: Ca. 40 Kilometer pro Richtung (gesamt ca. 80 km).
        • Fahrzeit: Etwa 2,5 bis 3 Stunden pro Weg (je nach Tempo).
        • Verlauf: Am besten fährst du über Nahrendorf, Thomasburg und Neetze oder direkt über die B216-Begleitradwege Richtung Lüneburg.

        🐓 Tipps für die Fahrt mit Berta

        • Sicherheit: Ein geschlossener, gut belüfteter Hundekorb oder eine Transportbox auf dem Gepäckträger schützt Berta vor dem Fahrtwind.
        • Pausen: Plane mindestens einen Stopp für Wasser und ein paar Körner ein.
        • Schulzeit: Sorge dafür, dass Berta während deines Unterrichts an einem schattigen, ruhigen Ort sicher untergebracht ist und versorgt wird.

        Gute Fahrt euch beiden und einen entspannten Schultag

        Wenn du möchtest, kann ich dir helfen mit:

        • Einer genauen Fahrradroute abseits der Hauptstraßen.
        • Für Berta einen sicheren Transportkorb fürs Fahrrad zu planen.
        • Tipps für die sichere Unterbringung von Hühnern während des Unterrichts.

        Lass mich wissen, wie ich dir bei der Planung helfen kann!

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  34. Avatar von Helga Dreyer Helga Dreyer sagt:

    Geehrter Herr Böhlen,

    ich erlaube mir, Ihre Bemerkungen im Kommentar vom 20. August, 21:17 Uhr https://blog-jj.com/2026/06/25/auf-kuschekurs-mit-der-elbbrucke/#comment-25179 in diesem neuen Thread zu kommentieren, denn die behandelten und zu behandelnden Themen greifen ineinander über.

    Akteneinsicht verursacht mir keinerlei Unwohlsein – im Gegenteil, ich bin ausgesprochen gespannt auf die Antwort. Vielleicht erfahren wir dann nicht nur etwas über die Verzögerung in Bleckede, sondern auch, wie lange Entwicklung, Bau, Erprobung, technische Abnahme und Inbetriebnahme einer solchen Niedrigwasserfähre tatsächlich dauern können. Für Ihre Neu Darchauer Zukunftserzählung dürfte das durchaus lehrreich werden.

    Nur sollten wir bei der von Ihnen eingeforderten Präzision bleiben. Aus einem angekündigten oder geplanten Inbetriebnahmetermin wird nicht automatisch eine rechtsverbindliche „Zusage“. Ebenso wenig hält der Landkreis Unterlagen gegenüber Ihrer BI „bislang zurück“. Ihr Antrag datiert vom 11. August 2026; über ihn ist innerhalb der gesetzlichen Frist zu entscheiden. Eine verweigerte Akteneinsicht existiert bislang also nur in Ihrer Dramaturgie.

    Beanstandet habe ich auch nicht Ihr Recht, Fragen zu stellen. Bemerkenswert finde ich vielmehr die Auswahl. Eine Neu Darchauer BI verlangt in Bleckede Vergabevermerke, Bauverträge, Vertragsstrafen und sämtliche Baubesprechungsprotokolle, während vor der eigenen Haustür weder Förderbescheid noch gesicherter Eigenanteil, belastbarer Zeitplan oder aktuelle Umweltprüfung für das propagierte Fährkonzept vorliegen!

    Auch Ihr schöner Satz, der Antrag „ersetze Eindrücke durch Akten“, greift etwas weit. Vergabevermerke, Vertragsstrafen und der gesamte Schriftwechsel werden nicht allein deshalb vollständig zu Umweltinformationen, weil es um eine Fähre geht. Darüber wird die zuständige Stelle entscheiden und nicht die Lautstärke des Anschreibens.

    Auf die tatsächlichen Fragen zu Neu Darchau sind Sie in Ihrer Antwort leider nicht eingegangen. Vielleicht folgt dazu noch ein zweites Auskunftsersuchen. Der Weg zum Neu Darchauer Rathaus wäre jedenfalls kürzer als der nach Bleckede.

    Und wegen der Grube: Mir ist dabei nicht unwohl. Ich stehe am Rand und schaue interessiert zu, wie tief Sie noch graben.

    Nachtrag: Inzwischen habe ich auch Ihre Pressemitteilung zur Sitzung des Kreistags Lüchow-Dannenberg und zur Fortführung der PFB-Klage gelesen. Da Sie so viel Wert auf Akten legen, ergeben sich daraus noch ein paar interessante Fragen.

    Sie schreiben, Verwaltungsgericht und Oberverwaltungsgericht hielten es „ausdrücklich für möglich“, dass die Brückenvereinbarung eine Ortsumfahrung auch Katemins verlange. Können Sie dafür bitte die konkrete Fundstelle nennen? Der OVG-Beschluss, den ich kenne, gibt diese Aussage so nicht her.

    Noch interessanter sind die Akten von 2008. Im ersten Vertragsentwurf stand eine Ortsumfahrung von Neu Darchau und Katemin tatsächlich noch ausdrücklich drin. Nach den weiteren Verhandlungen verschwand Katemin aus dieser Formulierung. Unterzeichnet wurde am 9. Januar 2009 schließlich eine Vereinbarung über die Ortsumfahrung Neu Darchau.

    Und dann gibt es da noch ein besonders hübsches Aktenstück. Am 18. Dezember 2008 beantragte ausgerechnet Ratsherr Kurt Herzog im Samtgemeinderat ausdrücklich, keiner „Verkehrsführung durch den OT Katemin“ zuzustimmen. Ergebnis: 14 dafür, 17 dagegen. Antrag abgelehnt. Anschließend stimmte der Rat dem Vertrag auf Grundlage des Vertragsentwurfs vom 10. Dezember 2008 zu. In gleicher Sitzung wurde verkündet, dass der vorhergehende Beschluss vom 18.12.2007 über die Elbbrücke mit dem neuen Beschluss als aufgehoben gilt.

    Erklärt vielleicht dieses Ergebnis die Merkwürdigkeit, dass der Kreistagsabgeordnete Kurt Herzog ausgerechnet diesen Beschluss vom 18.12.2008 in seiner aktuellen Beschlussvorlage nicht aufgeführt hat; möchte er gar vermeiden, dass das Anwaltsbüro hierüber Kenntnis erhält?

    Vielleicht erklären Sie bei Gelegenheit, wie eine vollständige Umfahrung Katemins heute zwingender Vertragsinhalt sein soll, obwohl Katemin aus den Vertragsentwürfen verschwand und ein ausdrücklicher Antrag gegen eine Verkehrsführung durch Katemin vor Vertragsabschluss keine Mehrheit fand.

    Eine zweite Frage interessiert mich fast noch mehr: Sie schreiben, diese „offene Frage des gültigen Brückenvertrages“ müsse nun durch die fortgesetzte Klage gegen den Planfeststellungsbeschluss gerichtlich geklärt werden und verbinden das am Ende gleich mit der „Brücke insgesamt“.

    Die Kreisverwaltung und die von ihr beauftragte Fachkanzlei haben dagegen sehr wohl zwischen zwei Dingen unterschieden, nämlich der Klage gegen den Planfeststellungsbeschluss einerseits und einer gesonderten Klage zur Brückenvereinbarung andererseits.

    Vielleicht können Sie also noch die juristische Brücke zwischen Ihren beiden Aussagen bauen. Welches eigene wehrfähige Recht des Landkreises Lüchow-Dannenberg verletzt der Planfeststellungsbeschluss, wenn der von Ihnen behauptete Streit in Wahrheit die Auslegung und Erfüllung der Brückenvereinbarung betrifft?

    Bei all der gewünschten Aktenklarheit sollte ausgerechnet diese Antwort doch nicht im Nebel bleiben.

    Mit freundlichen Grüßen

    Helga Dreyer

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    • Avatar von Gerald Sagorski Gerald Sagorski sagt:

      Hallo Frau Dreyer,

      ich habe einige Anmerkungen zu Ihrem Text über den BI-Newsletter.

      Natürlich war das Verwaltungsgericht und nicht das Amtsgericht gemeint. Das ist ein Fehler, der passieren kann. Hauptsache, Sie haben sich darüber amüsiert.

      Ihre Replik auf den Newsletter enthält allerdings selbst erhebliche Inkonsistenzen. Als „Faktencheck“ taugt sie daher nicht. Falsche Zuschreibungen, Übertreibungen und insbesondere die Behauptung, der Planfeststellungsbeschluss sei „rechtskräftig“, schwächen Ihre Argumentation erheblich.

      Besonders widersprüchlich ist, dass Sie zunächst zutreffend feststellen, die BI sei keine Klägerin, ihr anschließend aber die Klage des Landkreises, dessen BBH-Gutachten und den Beschluss des Kreistages zurechnen.

      Bei Ihnen, der CDU und den Brückenfreunden bestimmen offenbar nicht die Tatsachen die Haltung. Vielmehr bestimmt die Haltung, welche Tatsachen gelten sollen. Oder, frei nach Pippi Langstrumpf: „Ich mach’ mir die Welt, wie sie mir gefällt.“

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      • Avatar von Helga Dreyer Helga Dreyer sagt:

        Werter Herr Sagorski,

        meinen Fehler bei „rechtskräftig“ räume ich gern ein. Der Planfeststellungsbeschluss ist erlassen, aber wegen der anhängigen Klagen nicht bestandskräftig. Auch „ihren eigenen Beschluss“ war sprachlich unsauber; selbstverständlich handelt es sich um den Beschluss des Kreistages. Sehen Sie, so einfach geht das mit der Korrektur eigener Fehler. Das „Amtsgericht“ schenke ich Herrn Böhlen dafür gern zurück.

        Damit wären die Nebenschauplätze eigentlich erledigt. Ihre daraus abgeleitete Diagnose, bei mir bestimmten nicht die Tatsachen die Haltung, sondern die Haltung die Tatsachen, ist allerdings ein ziemlich großes Geschütz für zwei korrigierte Formulierungen. Nachdem Sie gestern schon mein Wohnhaus bemühen mussten, um einer sachlichen Frage zur Kateminer Trasse auszuweichen, scheint Ihnen meine Person ohnehin interessanter zu sein als manches meiner Argumente. Ich fühle mich geschmeichelt, würde aber trotzdem gern bei der Sache bleiben.

        Und ausgerechnet zur wichtigsten Frage meines Kommentars schreiben Sie kein Wort!

        Die BI erklärt, die „offene Frage des gültigen Brückenvertrages“ müsse nun durch die fortgesetzte Klage gegen den Planfeststellungsbeschluss gerichtlich geklärt werden. Am Ende wird daraus sogar die Ortsumfahrung Katemins „und damit die umstrittene 100-Millionen-Euro-Brücke insgesamt“.

        Wie kommen Sie rechtlich von A nach B? Falls der Streit darin besteht, was die Vertragsparteien 2009 mit „Ortsumfahrung Neu Darchau“ vereinbart haben, geht es zunächst um Auslegung und Erfüllung der Brückenvereinbarung. Die PFB-Klage richtet sich dagegen gegen einen hoheitlichen Planfeststellungsbeschluss.

        Selbst eine für Lüchow-Dannenberg günstige Auslegung des Vertrages beantwortet daher noch nicht die entscheidende Frage: Welches eigene wehrfähige Recht des Landkreises verletzt der PFB und weshalb soll eine behauptete Vertragsverletzung zur Aufhebung des PFB führen – geschweige denn die „Brücke insgesamt“ zu Fall bringen?

        Die Kreisverwaltung und die von ihr beauftragte Fachkanzlei haben zwischen der PFB-Klage und möglichen Ansprüchen aus der Brückenvereinbarung durchaus unterschieden. Bemerkenswerterweise tut das sogar der Kreistagsbeschluss vom 17. August. Das wäre die Antwort gewesen, die mich wirklich interessiert hätte.

        Meine beiden Formulierungen habe ich korrigiert. Vielleicht versuchen Sie es nun mit der zentralen Aussage des BI-Newsletters ebenso gründlich.

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  35. Avatar von Henning Bodendieck Henning Bodendieck sagt:

    …immer vor Wahlen wird die Brücke gebaut!

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  36. Avatar von Otto Berg Otto Berg sagt:

    Lieber Herr Jenckel,

    Sie schreiben oben:

    Die Zufahrt der Brücke soll zwischen Katemin und Neu Darchau verlaufen. Dort allerdings gab es auch eine Bürgerbefragung, die zu einem ganz anderen Ergebnis kam: ein klares Nein.

    Ich repetiere gerne, worin ich vor gut fünf Jahren mit Herrn Andreas Conradt überein kam und was ich kürzlich (im Austausch mit Herrn Marko Puls) Herrn Gerald Sagorski noch einmal hinter die Löffel schrieb:

    (1.) Es ging bei der Einwohnerbefragung vom 18. April 2021 nicht um eine Brückenzufahrt »zwischen Katemin und Neu Darchau«.

    (2.) Dass die Neu Darchauer sich im Ergebnis der Einwohnerbefragung gegen die Planungen des Landkreises Lüneburg ausgesprochen hätten, ist nicht wahr.

    (3.) Das Ergebnis der Einwohnerbefragung ist nicht so klar, wie Sie heute zu meinen scheinen.

    Begründung in drei Schritten:

    1. Die Formulierung auf dem Stimmzettel der (rechtsunverbindlichen) Einwohner*innenbefragung gemäß § 35 NKomVG, die am 18. April 2021 in der Zeit von 08.00 Uhr bis 18.00 Uhr im Göpelhaus in Neu Darchau (Wahllokal) stattgefunden hat, lautet: »Sind Sie für die Anbindung (Straßenführung) durch den Ort?« — Wohlgemerkt: Ort, nicht Gemeinde!
      ·
    2. Eine Einwohnerbefragung in Neu Darchau (Landkreis Lüchow-Dannenberg) durfte, darf, und kann gemäß niedersächsischem Verfassungsgesetz niemals über Vorhaben eines anderen Landkreises (hier Lüneburg) befinden. Von dem Vorhaben »des Landkreises Lüneburg« war dort nicht die Rede – und konnte es auch gar nicht sein! Wir leben in einem Rechtsstaat und – glücklicherweise – NICHT in einem Staat, in dem der Recht bekommt, der am lautesten schreit oder Textzeilen der Rockgruppe Pink Floyd in Erinnerung ruft, um den eigenen Starrsinn zu rechtfertigen.
      ·
    3. Das Ergebnis der Einwohnerbefragung in Neu Darchau vom 18. April 2021 gibt nur Auskunft darüber gibt, dass (bei einer Beteiligung von 46,93 Prozent der Berechtigten) 88,46 Prozent der Votierenden »keine Brückenanbindung (Straßenführung) durch den Ort« wünschen. D. h. 88,46 Prozent von weniger als der Hälfte der Stimmberechtigten (i. e. 41,5 Prozent, also keineswegs »die« Neu Darchauer) möchten keine STRASSENFÜHRUNG zur Brücke durch den Ort.

    Im Januar 2009 hat der damalige Bürgermeister von Neu Darchau als (gewählter und von der ebenfalls gewählten Vertretung mehrheitlich beauftragter Repräsentant »seiner« (?) Gemeinde als) einer der vier Vertragspartner die – bis heute rechtsgültige – sog. »Brückenvereinbarung« unterzeichnet, in welcher es heißt: §1 »Die Grenze zwischen Brückenbauwerk und Ortsumfahrung ist der linkselbische Punkt, ab dem die über die Elbe geführte Straße NICHT aufgeständert ist, sondern auf dem Boden oder einem Damm verläuft.«

    Wo wird der Punkt sein, ab dem die über die Elbe geführte Straße nicht mehr aufgeständert ist, liebe Herren Jenckel und Habisch? M. E. auf einer Linie zwischen Katemin und Neu Darchau.

    Aber darüber, dass der Landkreis Lüneburg seiner Verpflichtung, »die Elbbrücke nicht ohne Ortsumfahrung zu planen, auszuschreiben und zu bauen«, nicht sollte nachkommen wollen, gab es mit dem Resultat der Befragung vom April 2021 keine und gibt es auch bis heute Nachmittag keine neuen Erkenntnisse!

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    • Avatar von Klaus Bruns Klaus Bruns sagt:

      Ihnen könnte man glauben, wenn sie nicht anonym unterwegs wären. Warum sind sie es? Angst vor der Wahrheit? Angst vor der Reaktion? Angst ist kein guter Berater in der heutigen Zeit. Wer Menschen überzeugen will braucht auch Mut und die Tatsache , zu den eigenen Äußerungen Konsequenzen zu übernehmen. Wo sind die Ihren?

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      • Avatar von Otto Berg Otto Berg sagt:

        Klaus Bruns sagte:

        12. August 2026 um 14:56

        Solange die Politik nicht das Verursacherprinzip strickt einführt, werden wir immer mehr wünsch dir was erleben. Auf der Strecke bleiben die Vernünftigen, die zuerst fragen, woher das Geld denn nun kommen soll. Ich bin gespannt, wie lange sich noch der unorganisierte Bürger ( Lobby und Parteilose)es sich gefallen lässt. Er darf am Ende ja die Suppe auslöffeln. Es dürfen sich hier jetzt alle freuen, nicht nur auf die überflüssige Brücke, sondern auch über mein verschwinden bei diesem Thema. Das habe ich schon mal geschrieben, stimmt. Es gibt es bestimmt wieder besonders schlaue Bemerkungen. Ich werde sie mir bestimmt nicht mehr antun. Tschüss.

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  37. Avatar von Erwin Habisch Erwin Habisch sagt:

    Die Zufahrt der Brücke soll nicht zwischen Katemin und Neu Darchau verlaufen, sondern mitten durch Katemin. Dass dafür auch ein paar Häuser weggeknackt werden müssen… Schwamm drüber.
    Dazu gibt es eine detaillierte Planung auf der Homepage des Landkreises Lüneburg: https://www.landkreis-lueneburg.de/_Resources/Persistent/0/a/c/8/0ac8fbfb4dbc66d41fc80210d4ed962c6599ef14/praesentation_sbu_elbbruecke.pdf
    Zwischen Katemin und Neu Darchau liegt nur der Kateminer Bach. Den will niemand zubetonieren.

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    • Avatar von Helga Dreyer Helga Dreyer sagt:

      Herr Habisch, die Behauptung, für die geplante Ortsumfahrung müssten „ein paar Häuser weggeknackt werden“, ist keine polemische Zuspitzung, sondern schlicht eine falsche Tatsachenbehauptung.

      Kein einziges Wohnhaus soll für die genehmigte Trasse abgerissen werden. Auch die von Ihnen verlinkte Präsentation des Landkreises enthält eine solche Planung nicht. Nennen Sie doch bitte konkret die angeblich betroffenen Häuser, Grundstücke und die entsprechende Stelle in den Planunterlagen. Das dürfte schwierig werden, denn diese Häuser existieren nur in Ihrer Darstellung.

      Ebenso falsch ist die Behauptung, die Straße verlaufe „mitten durch Katemin“. Die planfestgestellte Ortsumfahrung wird im Außenbereich an den Bäckerweg herangeführt und auf 120 Meter (!) innerorts parallel zu diesem an die L 231 und L 232 angebunden. Dass sie dabei die Gemarkung beziehungsweise den Ortsteil Katemin berührt, macht daraus noch keine Straße durch dessen Ortskern.

      Mit dem Kateminer Bach hat die Behauptung des Beitrags übrigens überhaupt nichts zu tun. Zwischen Neu Darchau und Katemin kann eine Trasse verlaufen, ohne den Bach „zuzubetonieren“. Diesen reichlich albernen Popanz haben ausschließlich Sie selbst aufgebaut.

      Über die Brücke und ihre Zuführung lässt sich streiten. Erfundenen Häuserabriss sollte man dabei allerdings aus dem Spiel lassen. Bitte belegen Sie Ihre Behauptung – oder nehmen Sie sie zurück.

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      • Wenn die Auffahrt zur Brücke an Ihrem Haus in Walmburg vorbeiführen würde, wären Sie doch die Erste, die auf die Barrikaden ginge.

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      • Avatar von Udo Gerstner Udo Gerstner sagt:

        Pssst Gerald,

        vier Wahrheiten und eine Annahme ganz allein für Sie:

        1. Die Auffahrt zur Brücke ist (aufgeständerter) Teil der Brücke. Die Zufahrt zur Brücke ist nicht aufgeständert und somit KEIN Teil der Brücke.
        2. Hier jedoch geht es um die Zufahrt zur Brücke, von der wiederum die Ortsumfahrung von Neu Darchau nur ein Teil ist.
        3. Was Helga Dreyer täte, „wenn die Auffahrt zur Brücke an ihrem Haus in Walm[s]burg vorbeiführen würde“, können Sie nicht wissen. Es ist unredlich, so zu tun, als wüssten Sie es.
        4. Ihr alberner Post ist ein klassischer Whataboutism, eine rhetorische Volte, die das von Frau Dreyer vorgetragene Argument nicht beachtet, sondern mit einer lachhaften, das Thema verfehlenden Behauptung reagiert, deren ausschließlicher Zweck es ist, die angesprochene Person zu diskreditieren.

        Zum Glück ist Ihre Berta nur ein ausgestopftes Huhn! Sonst bekämen Sie heute bestimmt noch vor der Tagesschau eine Standpauke wegen grotesk uncharmant gedankenschwacher Wutbürgerei gegackert.

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    • Avatar von Jo Jo sagt:

      Hallo, JJ, hallo, ezwoh,

      ihr wiederholt mit maliziösem Lächeln mehrere (Brückkenvereinbarung, Ortsumfahrung, Einwohnerbefragung usw.), hier im Blog mehrmals längst bis in die letzte Falte diskutierte und entkräftete Einwände (und fragt wohl vor allem Frau Dreyer, ob sie wirklich glaubt, dass die Elbquerungsreform gelingen könnte):

      ich zitiere mal Hans-Herbert Jenckel:

      Ich hoffe, in meinem Blog.jj greife ich nicht zu solchen Mitteln. Julia Jäckel, Ex-Gruner + Jahr Chefin, sieht den Zynismus im Journalismus auf dem Vormarsch. Und der bekannte Ex-Verfassungsrichter Andreas Voßkuhle findet dafür eine schöne bildhafte Formulierung: Es gebe eine „nicht ganz kleine Zahl“ von Journalisten, die sich gerne im „bequemen Fauteuil ihres Defätismus“ lümmelten und mit „maliziösem Lächeln“ fragten, ob er wirklich glaube, dass Reformen gelingen könnten. Über das Gelingen wird schon lange nur noch am Rande berichtet, scheint mir.

      Fundort: facebook.com/hhjenckel/ — Post vom Montag, 17. August 2026, 16:31 Uhr

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