Kann sich ein Kreis selber ein 100-Millionen-Projekt aus Steuergeld genehmigen?

Ich habe die Sätze in der Zeitung mehrmals gelesen, weil es schließlich um rund hundert Millionen Euro geht. Der Landkreis Lüneburg hat den Planfeststellungsantrag für die Elbbrücke Neu Darchau bei der Genehmigungsbehörde eingereicht. So weit, so gut. Genehmigungsbehörde aber, bitte anschnallen, das ist Recht und Ordnung bei uns, ist der Landkreis selber. Da kam mir sofort der Skat-Kalauer in den Sinn: Wer schreibt, der bleibt. 

Und dann wird der Landrat zitiert, dass die Fachleute beim Kreis alles „rechtssicher“ prüfen, denn es könnte Klagen geben. Nein, lieber Landkreis, es kommen Klagen. Die Gemeinde Neu Darchau hat Bürgermeister Klaus-Peter Dehde dafür bereits die Freigabe erteilt. „Wir werden alle rechtlichen Mittel ausschöpfen.“

Das Land wäre bei der Brücke der Hauptfinanzier, Rot-Grün favorisiert aber ein Fährkonzept. Sprecher Christian Budde aus dem Wirtschaftsministerium in Hannover sagt zur aktuellen Entwicklung: „Es hat sich an der Einschätzung des Landes gegenüber unseren Einlassungen Ende letzten Jahres nichts geändert. Gerade auch angesichts der weiteren, mutmaßlich großen Baukostensteigerungen sowohl bei Energie als auch bei den Baustoffen scheint die Möglichkeit einer Finanzierung einer solchen Brücke zusehends weniger realistisch – auch, da hier der zwangsläufige Finanzierungsanteil des Landkreises weiter steigt. So sind die Kostenschätzungen gegenüber Anfang 2023 offenbar erneut von 91,5 Millionen Euro auf nun 95 Millionen Euro gestiegen.“ Die ganze Antwort des Wirtschaftsministeriums im Anhang.

Statt also an einem abgestimmten Fährkonzept für Bleckede und Neu Darchau zu arbeiten, wird erstmal weiter gegeneinander gearbeitet für ein 30 Jahre altes Versprechen, das längst als Wiedergänger an der Elbe rumgeistert. Das ist der einzige gute Punkt: dass der Plan einmal zu einem Ende kommt.

Denn es ist bereits der dritte Anlauf. In Geiselhaft werden alle Kommunen des Kreises für die 100-Millionen-Brücke über die Kreisumlage genommen, namentlich die Stadt Lüneburg. Im Gedächtnis ist mir der Begriff „Systemsprenger“ geblieben, wie ein Staatssekretär die Brücke nannte. 

Ich hoffe mal, dass Betriebswirte, Volkswirte, Juristen und Ökologen auf die Unterlagen schauen, die den Landkreis verleiten 100 Millionen Euro in den Elbschlick zu setzen.

Klar ist, das fließt erstmal noch viel Wasser die Elbe runter, klar ist, das betont auch Landwirtschaftsministerin Miriam Staudte, keiner weiß, wie hoch die Bau- und Unterhaltungskosten am Ende werden, und beim Geld hält sich das Land bedeckt, schließlich muss auch an die Deiche für mehr Hochwasserschutz gedacht werden. Schön ist in dem Zusammenhang die Fotomontage, die der Kreis zur aktuellen Pressemitteilung mitgeschickt hat. Die Brücke duckt sich hinter Weiden in der Ferne über die Elbe. Kein Deich weit und breit, und sie verläuft, zoomt man etwas ran, beim Café Rautenkranz im Nirwana. Sinnbildlich. Hans-Herbert Jenckel

(Grafik: Ingenieurbüro GRASSL GmbH)

PS: Wer schreibt, der bleibt. Der Satz stammt eigentlich vom römischen Staatsmann Titus, der besagt: Das geschriebene Wort hat Bestand. 

Die Antwort des Wirtschaftsministerium zur Elbbrücke:

Der Landkreis treibt das Projekt einer festen Elbquerung bei Neu Darchau in Eigenregie weiter voran. Der Landkreis tritt hier gleichzeitig als Antragsteller und als Planfeststellungsbehörde auf.

Es hat sich an der Einschätzung des Landes gegenüber unseren Einlassungen Ende letzten Jahres nichts geändert. Gerade auch angesichts der weiteren, mutmaßlich großen Baukostensteigerungen sowohl bei Energie als auch bei den Baustoffen scheint die Möglichkeit einer Finanzierung einer solchen Brücke zusehends weniger realistisch – auch, da hier der zwangsläufige Finanzierungsanteil des Landkreises weiter steigt. So sind die Kostenschätzungen gegenüber Anfang 2023 offenbar erneut von 91,5 Millionen Euro auf nun 95 Millionen Euro – laut Presseinfo des Landkreises – gestiegen.

Für die folgenden Schritte verhält es sich weiterhin wie folgt: für eine Aufnahme ins Jahresbauprogramm nach dem Niedersächsischen GemeindeVerkehrsFinanzierungsGesetz (NGVFG) müsste die Baureife und der Nachweis der Eigenmittel vom Vorhabenträger (in diesem Fall der Landkreis Lüneburg) vorgelegt werden. Auch von diesem Punkten ist das Verfahren noch sehr weit entfernt. Für Projekte dieser Größe dürften für das Planfeststellungsverfahren und mögliche Klageverfahren erfahrungsgemäß noch einige Jahre benötigt werden. Diese Verfahren führen zudem in der Regel zu zahlreichen weiteren Anpassungen, die sich ebenfalls auf die Kosten auswirken werden.

Daher gilt hier unverändert weiter: Erst nach Aufnahme in ein Jahresbauprogramm würde dann der eigentliche Antrag erfolgen und die Bewilligungsbehörde entscheiden, wie die Förderung / Ablehnung ausgesprochen wird. Dazu zählt die Feststellung der zuwendungsfähigen Kosten und die Förderquote. Die NGVFG-Förderung ist dabei eine freiwillige Leistung des Landes, die jedoch nicht willkürlich erfolgen darf und vor allem auch an den Faktor „Wirtschaftlichkeit“ gekoppelt ist. Auch angesichts dieser Umstände und des aktuellen Planungsstandes mit den nun offenbar eingereichten Planfeststellungunterlagen, ist eine bauliche Realisierung der Brücke terminlich und damit auch eine Förderung realistisch derzeit nicht absehbar.

Gleichzeitig ist die Initiative des Landkreises auch Ausdruck der großen Notwendigkeit bei der Frage, wie kann eine zukunftsorientierte Elbquerung bereits in näherer Zukunft aussehen. Daran arbeiten wir als Landesregierung und suchen hier den Dialog. Eine solche Elbquerung für die Landesregierung ein bedeutsames Projekt, was sich auch in der konkreten Aufnahme in den Koalitionsvertrag widerspiegelt. Hier wurde explizit vereinbart: „Wir favorisieren ein zukunftsorientiertes Fährkonzept Bleckede-Neu-Darchau, anstatt des Brückenbaus.“ Es ist dabei für uns auch entscheidend, die Frage der Elbquerung nicht allein auf Darchau zu beschränken. Die Landesregierung orientiert sich hier am tatsächlich Machbaren. Das ist angesichts der absehbar weiter steigenden Kosten NICHT eine Brücke, sondern vielmehr die im Koalitionsvertrag verankerte Lösung mittels eines Fährkonzeptes. Hier setzt das Land Niedersachsen gerade über das Amt für regionale Landesentwicklung (ArL Lüneburg) einen Moderationsprozess auf, um hier im Sinne einer realistischen Lösung für die betroffenen Gemeinden voranzukommen.


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46 Responses to Kann sich ein Kreis selber ein 100-Millionen-Projekt aus Steuergeld genehmigen?

  1. Avatar von jps-lueneburg jps-lueneburg sagt:

    Gleich nach der Wende hätte man die Brücke aus dem Fond Deutsche Einheit finanzieren können. Außerdem gehörte damals das Amt Neuhaus noch zu MV. Eine Brücke die zwei Bundesländer verbindet wird vom Bund ganz oder zum Teil mitfanziert. Mit der Rückkehr des Amt Neuhaus nach Nds. war das erledigt. Heute sind die zuführenden Straßen zu geplanten Brücke Kreisstraßen. Weder Bund noch Land werden das mitfinanzieren. Auch bzw. obwohl Bernd Althusmann was anderes behauptet hat.

    Von meinem/aus meiner Galaxy gesendet

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    • Avatar von Georg Jansen Georg Jansen sagt:

      Vergeblich rief Jörg Kohlstedt (SPD) am 12. August 2019 um 21:51 Uhr, kurz bevor das Weitermachen mit der gigantischen Geldverschwendung für die unsinnige Arena beschlossen wurde, in Richtung seiner Parteikolleg*inn*en Andrea Schröder-Ehlers, Hinrich Erich Gustav Bonin (HEGB), Franz-Josef Kamp und Jens-Peter Schultz:

      Niemals, niemals wird ein Politiker, eine Politikerin den Mut und den Anstand haben und für die Einstellung eines solchen, aus dem Ruder gelaufenen Projektes plädieren, ja, kämpfen. Lieber schlechtem Geld weiteres schlechtes, weil nicht eigenes Geld hinterher werfen. Und in Schönwetterreden blumenreiche Begründungen für die eigene Unfähigkeit, ach was, was sage ich denn da, für das Wählerwohl zu finden.

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  2. Avatar von Otto Berg Otto Berg sagt:

    Liebe Frau Dreyer,

    Ihre Anmerkungen von gestern Abend (9. Mai 2024 um 22:18 Uhr) sind wichtig aus zwei Gründen:

    1.) Weil es zutrifft, dass Geblubber – selbst wenn emsig schriftstellernde Behördenreferenten, Landtagsabgeordnete, Fachminister oder gar niedersächsische Ministerpräsidenten es von sich geben, nicht justitiabel ist (wie anders z. B. „das Verbreiten von Propagandamitteln verfassungswidriger und terroristischer Organisationen“ gemäß §§ 86 bzw. 86a StGB).

    2.) Weil es problematisch ist, die Verhaltensmotive von Meinungsinhabern dingfest machen zu wollen, solange sie sich in Debatten äußern und dabei nicht gegen Gesetze verstoßen.

    Zum ersten Punkt gehört, dass Artikel 5 des Grundgesetzes nicht nur Kluges, sondern auch weniger Kluges schützt. Das Recht auf Meinungsfreiheit schließt das Recht auf idiotische Meinungen ein. Doch weil es meist (noch) mehr gute Argumentationen gibt, als in eine Zeitung passen, müssen Redakteure (auch bei der LZ, der EJZ oder der MZ) selbst da auswählen, wo eine Wortmeldung interessant ist. Wenn man mal von grober Unhöflichkeit, Beleidigungen oder ausgestellter Dummheit absieht, sollte das Kriterium der Aufnahme immer sein: Gibt es einen Punkt, der noch nicht gemacht wurde? Weist der Beitrag auf eine Denkmöglichkeit hin, die so noch nicht artikuliert worden ist? Leider ist es oft so, dass nicht die Qualität des Gesagten, sondern die Prominenz des Sagenden zählt, nicht das Argument, sondern das Verhältnis, sagen wir: zu Daniela Muchow oder Klaus Reschke. — In nicht-öffentlichen Facebook-Foren gelten rigorosere Regeln. Dort möchte „man“ mit seinen Freunden, Followern und Gesinnungsgenossen „entre nous“ bleiben, möchte ungestörtes Behagen in einer Zuspruchsnische finden und wohltuende Bestärkung durch „emotionales“ Winkewinke, Herzchen und Daumenhochs sowie – manchmal – durch wortreiche Konformitätsbezeugungen erlangen. Das war nicht immer so, ist aber seit einiger Zeit genau so bei „Ja zur Brücke (Private Gruppe · 396 Mitglieder)“ und das ist nicht anders auf der Facebook-Seite von Herrn Jenckel. Dasselbe trifft übrigens auf Kuschelkurse auf dem Michaelshof, sowie auf politische Gruppierungen, Bürgerinitiativen und Fördervereine zu. Fazit: Wer im Glashaus sitzt, sollte nicht mit Steinen werfen.

    Zum zweiten Punkt gehört, dass mit ganz seltenen Ausnahmen die Beweggründe für ein Handeln oder ein Unterlassen unzweideutig festzustellen sind. Darum kann das Kriterium für den Abdruck eines Zeitungsbeitrages auch nicht sein, was genau die Meinung ist, sondern wie intelligent sie formuliert wird. Gibt es ein Argument? Wenn es kein Argument gibt, dann wäre ich, sagen wir einmal an der Stelle von Herrn Lühr, geneigt zu sagen, dann lassen wir es lieber (im Unterschied zu Herrn Lühr sogar dann by the way, wenn die Nichtigkeit von mir selbst stammt). Denn es ist nicht die Aufgabe von Journalisten, einfach nur zu wiederholen, was es in der Außenwelt an Sprüchen und moralischem Sich-Aufblasen gibt. Das brauchen diese Fachkräfte nicht breit zu walzen. — Anders in halbprivaten öffentlichen Blogs von Ex-Journalisten mit vielen kommentierenden Gästen, die für Klickzahlen, Reichweite und also für Relevanz sorgen. Im digitalen Medium ist der Raum unbegrenzt, aber natürlich nicht die Aufmerksamkeitskapazität der Leser. Die veränderten Modalitäten jedenfalls führen dazu, dass neben Originalität und Spritzigkeit (beides immer Merkmale Ihrer Lieferungen) vor allem und gerade die Wiederholung zum entscheidenden Faktor avanciert. Hier ist auch die strukturelle Parallele zur politischen Kommunikation nicht zu übersehen. Wer auf pfiffige Weise seine vier, fünf Kernbotschaften ohne Unterlass repetiert, hat die größeren Aussichten, in fremdes Aufnahmevermögen durchzudringen und einen „Akzeptanzanker“ ins fremde Gedächtnis zu senken. Denn, um mit Marx (Karl, nicht Winne) zu sprechen: Beim Blubbern schlägt Quantität irgendwann in Qualität um. Die AfD hat dieses Wissen quasi zum Funktionszentrum ihres ansonsten nicht existierenden Programms gemacht. Aber auch Herr Weil und Herr Dehde wissen mit diesem Pfund zu wuchern. Nur – liebe Frau Dreyer – : Ihnen ist diese Methode ebenfalls nicht fremd. Auf dem politischen Feld, dass ist Ihnen bekannt, zählt der akademische Diskurs nicht sehr viel. Wer reüssieren möchte, muss die Herzen gewinnen – oder die Illusion bei seinem Publikum, es habe eigentlich schon lange von sich aus gewollt, was ihm gerade zum Millionsten Mal ins Mittelohr geträufelt worden ist.

    Zum Schluss: „Kognitive Kriegsführung“ ist ein viel zu komplexes Konzept, liebe Frau Dreyer. Davon hat bisher nicht einmal Boris Pistorius gehört. Im Zusammenhang mit den geheimen oder öffentlichen Kommunikationsoperationen von Elbbrückengegnern genauso wie von Elbbrückenbefürwortern im Verein mit irgendwelchen Landttagsabgeordneten oder Mitarbeitern der Hannoveraner Regierungsbehörden bekommt Ihre Entdeckung etwas von angestrengter Abseitigkeit und gesuchten Verschwörungsphantasien. Außerdem – wenn Sie schon derart diffizil orchestrierte Planungskompetenz im größeren Maßstab annehmen möchten – ließe sich der Spieß ohne Weiteres umkehren und den Brückenfreunden zuschreiben, bei denen immerhin ein ehemaliger Brigadegeneral an der Spitze steht.

    Was ich erkenne sind allenfalls Muster. Ein Beispiel, das Herrn Jenckel betrifft:

    Im Dezember 2017, nachdem sich ein Jahr zuvor die damalige hansestädtische Administration gezwungen sah ihre Marschroute zu ändern und ihre sehr ungenügend überlegten Tricks ad acta zu legen, die im Resultat dazu geführt hätten, dass Herrn Bahlburg und Herrn Hoppe eine „Stadthalle“ hingestellt worden wäre, für welche (a) „die öffentliche Hand“ die beiden Initiatoren des Vorhabens (veranschlagte Kosten 22. März 2016: Mio 8,00 € Netto ohne Grdstk.) und Herrn Sallier (Bauantrag 12. Juli 2016) bezahlt hätte, ohne Eigentum zu erwerben, (b) aufgrund der Missachtung von Ausschreibungspflichten, auf die das niedersächsische Innenministerium gerade mit erhobenem Dududu-Finger hingewiesen hatte und (c) aufgrund einer ganzen Reihe absehbar nicht aufzulösender Rechtskonflikte (u. a. BauGB, BauNVO, BauvergabeR, BeihilfeR, FiskalStrafR, ÖffBauR, SteuerR, StrafR, WettbR), die mit dieser „Konstruktion“ einhergegangen wären, geriet „der Landkreis“ (vulgo LR Nahrstedt) mit der Konsequenz „ins Boot“, dass der Kreistag am 12. Dezember 2016 beschloss, eine „Arena Lüneburger Land zu bauen“, von der damals niemand präzise sagen konnte, warum und wozu. Die Kosten waren da schon auf Mio 9,1 Netto ohne Grundstück gestiegen und hatten 4 Monate später noch einmal Mio 1,1 € draufgesattelt, so dass im April 2017 bereits Mio 10,2 Netto ohne Grundstück feststanden — zu einer Zeit, als Herr Jenckel noch ein glühender, wenn auch (aufgrund der geschilderten, ihm nicht entgangenen „Hakeleien“) ein nicht ganz so besinnungsloser „Förderer“ des Arena-Projektes gewesen ist, wie etwa die unten genannten Kreistagsabgeordneten Petra Kruse-Runge, Andrea Schröder-Ehlers, Franz-Josef Kamp und Jens-Peter Schultz oder auch Gisela Plaschka und Hinrich Erich Gustav Bonin.

    Vom 8. Dezember 2017 um 0:47 Uhr an lässt sich Herr Jenckel auf einen längeren Disput mit einer jungen Leuphanastudentin ein, den er in der Sache nicht für sich entscheiden kann. Ab hier sukzessive weiter nach unten.

    Eine immer wiederkehrende Verhaltensweise ist der Abbruch des Gesprächs mit Verweis auf die Zukunft:

    Genau, wir merken uns das. Und wenn es anders kommt, berichten wir. Lg

    Dasselbe hier und heute:

    Wir lassen das mal so stehen…

    Und:

    Frau Dreyer, darüber reden wir noch einmal, wenn der Bau begonnen wird, die Endabrechnung vorliegt…

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    • Avatar von jj jj sagt:

      Berg ohne Arena, das geht natürlich nicht. 🙂

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    • Avatar von Helga Dreyer Helga Dreyer sagt:

      Lieber Herr Berg,

      haben Sie schon einmal in Betracht gezogen, dass ich über Informationen verfügen könnte, deren Gehalt zwar brisant, aber nicht für die Öffentlichkeit bestimmt ist?

      Ist Ihnen einmal der Gedanke gekommen, dass es unter den kundigen Akteuren auch jemand geben könnte, dem getroffene Maßnahmen gegen den Strich gehen, weil sie Partikularinteressen, aber nicht die Erfordernisse der Einwohner der Elbregion bedienen?

      Ich habe es nicht nötig, angestrengt im Abseits nach Verschwörungsphantasien zu suchen.

      Wenn das, was ich mit meinem Informationsstand einer „kognitiven Kriegsführung“ zuordne, also

      die „Beeinflussung von außen“ erkenne und benenne, wobei die Beeinflussung sich dabei an Zielpersonen – wie direkt die politischen Entscheider ( KT-Mitglieder) oder indirekt Personen, die „Druck“ auf diese Entscheider ausüben (z.B. Wähler) – wendet,

      um bei diesen Zielpersonen (KT-Mitglieder, Wähler) Motivation, Verunsicherung, Vertrauensverlust, Spaltung des Zusammenhalts und Forcierung eines Konflikts sowie Instabilität hervorzurufen,

      damit letztendlich das Gewünschte der absendenden Triebfeder erfüllt wird, ohne dass diese „einen Finger krumm“ gemacht hat, außer eine „Absichtserklärung“ bekanntzugeben,

      nicht genau in diese Kategorie hineinpasst, so frage ich Sie, lieber Herr Berg: wie nennen Sie denn das Gebaren der Landesregierung und ihrem Gefolge?

      Wäre das Handeln dieser Akteure dann nicht als beispiellose Geisterfahrt durch unsere freiheitliche demokratische Grundordnung einzuordnen?

      Aber mich wundert schon lange nichts mehr. Es gibt ja nicht nur Geisterfahrer, sondern auch Trittbrettfahrer, die nichts mehr im Sinn haben, als ihre parteipolitischen Interessen – koste es, was es wolle – durchzusetzen.

      Ich bin traurig darüber und ich empfinde Fremdscham.

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  3. Avatar von Otto Berg Otto Berg sagt:

    Hans-Herbert Jenckel outet sich auf seinem Facebook-Account überraschend als autoritätsgläubig. Gerede gilt ihm diesmal mehr als Gesetze. Gestern schrieb er:

    Das war eine kurze, wie klare Abfuhr von Ministerpräsident Weil zur Finanzierung der Elbbrücke. „Sorry, das ist bei geschätzten Baukosten von 95 Millionen Euro im Moment nicht zu realisieren„, sagte er bei einer Wahlkampfveranstaltung.

    Was haben die Brücke-Freunde auf Weils Sprecherin Anke Pörksen eingedroschen, als die schon Ende 2022 in der Elbe-Jeetzel-Zeitung ins gleiche Horn stieß. „Alle keine Ahnung.“ „Nicht autorisiert.“

    Da schließt sich letztlich der Kreis zu den Anfängen der Brücken-Träume, da erklärte 1993 Ministerpräsident Gerhard Schröder: Für das gewünschte Bauwerk stünden keine Mittel zur Verfügung. 95 Millionen ist nur eine Wegmarke zur 100. Kurze Frage an die Schwarminitelligenz: Wann hat der Landkreis Lüneburg zuletzt rund 100 Millionen Euro für ein einziges Bauwerk ausgegeben?

    Klaus-Peter Dehde weiß ebenfalls Kritisches zu melden:

    95 Mio? Die stimmen doch schon heute nicht. Der MP liegt auf jeden Fall richtig!

    Und, wie von ihm gewohnt, ist Jens-Peter Schultz entschieden, aber argumentlos unterwegs, wird aber offenbar wieder von seinem todsicheren Arena-Bauchgefühl geleitet:

    Ich rede mir seit Jahren im Kreistag den Mund fusselig. Die Brücke und Folgekosten sind für den Lankreis nicht zu finanzieren.

    Auch das übliche dumme AfD-Geschwätz ist zu vernehmen:

    Mal paar hundert Milliarden weniger ins Ausland und im eigenen Land was richtiges tun für das Geld.

    Der einzige, der seine sieben Sinne beisammen hat und weder auf ungedeckte politische Parolen eines sich selbst um Glaubwürdig- und Vertrauenswürdigkeit sabbelnden Ministerpräsidenten noch um wohltuend wärmende Echokammer-Einvernehmlichkeit schert, ist Marc Rath, der frühere LZ– und heutige MZ-Chefredakteur, der außerdem sechsmal pro Woche mit der Volksstimme spricht, und nun zu bedenken gibt:

    Wer eine Brücke einst versprochen hat, muss schon gute Gründe haben, das Versprechen zu brechen. Die Neuhäuser fühlen sich sonst zu recht verschaukelt. Das alles ist schon ein Armutszeugnis für das Land Niedersachsen.

    Auf den Einwand von Herrn Jenckel (der sich neuerdings als Spökenkieker bei der zweifelsfreien Identifizierung lokaler und regionaler „Stärken“ hervortut): In vielen Fragen werde Konsens schwerlich zu erzielen sein, erwidert Herr Rath:

    Die Weichen sind falsch bzw nicht gestellt worden vor 20 bzw 30 Jahren. Ungeachtet dessen: Wenn Themen Priorität genießen, gibt es immer Wege (siehe Sondervermögen) abseits der „normalen“ Prozesse. Niedersachsens Politik war hier einfach nicht ehrlich. Und das trifft am Ende – mehr oder minder – auf alle Parteien zu.

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    • Avatar von Bernhard Kröger Bernhard Kröger sagt:

      Lieber Herr Jenckel,

      Sie erkundigten sich:

      Kurze Frage an die Schwarmintelligenz: Wann hat der Landkreis Lüneburg zuletzt rund 100 Millionen Euro für ein einziges Bauwerk ausgegeben?

      Kurze Antwort: Das war in den Jahren 2016 bis heute. Netto 40 Millionen Euro Baukosten für die Landeskrankenhilfe-Arena NACH Abzug aller erstattungsfähigen Vorsteuern, aber UNTER Einschluss aller 8 Kostengruppen INKLUSIVE sämtlicher Betriebssubventionen und Erhaltungsaufwendungen von mindestens 2 Millionen per annum über 30 Jahre, d. h. plus 60 Millionen Euro, ergibt 100 Millionen Euro für ein einziges Bauwerk, das von 365 Tagen im Jahr zur Zeit nicht mehr als an 36 Tagen ausgelastet ist.

      Fragen Sie bitte Petra Kruse-Runge, Andrea Schröder-Ehlers, Franz-Josef Kamp und Jens-Peter Schultz, die alle vier über Nullkommanull Expertise in Steuer- und Finanzierungsfragen verfügen, aber die Multimillionenkiste quasi im Blindflug mit durch die Gremien gepeitscht haben, so als wüssten sie, was sie tun.

      Die Elbbrücke, falls sie tatsächlich gebaut wird, würde den Landkreis Lüneburg selbst unter schlechtesten Bedingunen nicht ein Viertel des Geldes kosten, das am Ende für die Unglücksarena summa summarum wird verbrannt worden sein.

      Mitzudenken ist bei allen Überschlagsrechnungen, dass die Kreisumlage aktuell 54,5 Prozent beträgt und somit sämtliche Städte, Gemeinden und Gemeindeverbände mit über der Hälfte der Mittel an den Zahlungen des Landkreises beteiligt sind.

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      • Avatar von jj jj sagt:

        Falsch. Die Bauunterhaltung Brücke verschlingt mit Abschreibung und Kreditzinsen ungleich mehr.
        Mir scheint, der Berg kreißt😇

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      • Avatar von Helga Dreyer Helga Dreyer sagt:

        Lieber Herr Jenckel,

        „Die Bauunterhaltung Brücke verschlingt mit Abschreibung und Kreditzinsen ungleich mehr“? Was behaupten Sie denn da?

        Sie liegen komplett falsch!

        Ich will das gar nicht an Zahlen festmachen, aber haushaltstechnisch wirkt sich bei der Brücke nur der Eigenanteil aus. Und der liegt erstens betragsmäßig unterhalb der Herstellungskosten der Arena und die Baulast wird zweitens teilweise später vom LK Lüchow-Dannenberg übernommen. Der Abschreibungssatz für Gebäudeherstellungskosten ist auch höher als der einer Brücke. Zinsen werden ebenfalls nur für den Eigenanteil berechnet bzw. anfallen.

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      • Avatar von jj jj sagt:

        Frau Dreyer, darüber reden wir noch einmal, wenn der Bau begonnen wird, die Endabrechnng vorliegt, der Landkreis Lüchow-Dannenberg sich an der Bauunterhaltung beteiligt, die Zubringer auf Stand gebracht sind und natürlich höhere Deiche eingepreist sind. lg Ihr jj

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      • Avatar von Bernhard Kröger Bernhard Kröger sagt:

        Lieber Herr Jenckel,

        dass die Brücke Geld kostet, ist keine Frage. Aber Sie hatten gefragt, was der Landkreis dafür ausgibt.

        Da wurde „namens der Landesregierung“ letzten Dezember wahrheitsgemäß mitgeteilt (in einem Schreiben, dort S. 2 f., auf das sich Herr Minister Lies und sein Sprecher Budde vor wenigen Tagen, im 1. Satz, 2. Absatz des hier zitierten Briefes, ausdrücklich bezogen):

        Bereits im Jahr 2008 hat Ministerpräsident a. D. Christian Wulff eine 75 %-Förderzusage aus Landesmitteln und eine Mitfinanzierung von Planungskosten in Höhe von 1,3 Millionen Euro bestätigt. Die darauffolgende Landesregierung aus SPD und Bündnis 90/Die Grünen hat die Förderung des Landes nach Kostensteigerungen auf 46 Millionen Euro gedeckelt. In der vergangenen Legislaturperiode wurde eine 75 %-Förderung mit Landesmitteln des NGVFG in Aussicht gestellt, die durch zusätzliche 6 Millionen Euro aufgestockt würden, wenn der Bau der Brücke tatsächlich beginnt. Darüber hinaus hat das Land die zugesagten Planungskosten in Höhe von 1,3 Millionen Euro vollständig an den Landkreis Lüneburg ausgezahlt.

        Herrn Ministerpräsident Weils Elbbrückenstatement vom Montag (06.05.2024) im Museum („Sorry, das ist bei geschätzt 95 Millionen Euro Baukosten im Moment nicht zu realisieren.“), das im klaren Widerspruch zur Rechtslage (und eigenen Zusagen) steht, muss daher wohl einer akuten (hoffentlich nur momentanen) Sinnenverwirrung des 65Jährigen zugeschrieben werden.

        Am Freitag, den 2. September 2022, gut einen Monat vor den Wahlen zum 19. Niedersächsischen Landtag am 9. Oktober 2022, führten Sie, Herr Jenckel, ein Interview mit dem niedersächsischen Ministerpräsidenten Stephan Weil, der auch in der 19. Legislaturperiode Regierungschef in Hannover geblieben ist.

        Die Elbbrücke war in diesem Interview ein wichtiges Thema, zu dem Stephan Weil sich derart unzweideutig und unmissverständlich positionierte, dass man sagen kann: Er legte sich fest. Ja, mehr noch: MINISTERPRÄSIDENT WEIL GAB EIN ÖFFENTLICHES VERSPRECHEN AB. In der Transkription der Video-Aufzeichnung des Gesprächs ab min:sec 19:25 bis min:sec 21:39 kann jeder, der möchte, erfahren, wie der Ministerpräsident die Sache sah:

        H.-H. JENCKEL: „Der Landkreis Lüneburg plant, kriegt Geld vom Land, 75 Prozent, GVFG-Mittel. Und […] 6 Millionen aus so [ei]nem Straßenbauplafond […]. Wird diese Brücke um jeden Preis gebaut?

        S. WEIL: „Ja! Jedenfalls, das Land strengt sich wirklich sehr an. Vielmehr als jetzt angeboten worden ist, kann das Land gar nicht leisten.“

        H.-H. JENCKEL: „Also die sechs Millionen sind sicher?“

        S. WEIL: „Ja! Davon geh‘ ich mal aus. […] Weiter kann das Land gar nicht gehen, als das jetzt angeboten ist. Und deswegen: Am guten Willen des Landes soll es nicht liegen. […] — Grundsätzlich gilt für mich eigentlich, dass man immer auch schaun muss, dass das Land verlässlich ist. Das heißt, wenn es einmal etwas ZUGESAGT hat, dass die Betroffenen sich auch drauf verlassen können, dass es kommt. Und zwar unabhängig davon, ob sich eine bestimmte Regierung fortsetzt oder ob es eine ganz andere Regierung gibt!

        ► FAZIT: Bis zu dieser Sekunde lauten (und gelten) die VERSPRECHEN von mindestens zwei Ministerpräsidenten und einem Wirtschafts- und Verkehrsminister – d. h. von maßgeblichen Stimmen des Landes Niedersachsen – zur Elbbrücke:

        Der Landkreis Lüneburg entscheidet, plant und baut. Das Land Niedersachsen sichert die Zahlung von 75 Prozent der tatsächlich zuwendungsfähigen Kosten plus die 6 Mio aus dem LStB-Plafond zu. Die Übernahme und Auszahlung der Planungskosten durch das Land in Höhe von 1,3 Millionen Euro an den Landkreis Lüneburg ist (s. o.) bereits vollständig erfolgt.

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      • Avatar von jj jj sagt:

        Wir lassen das mal so stehen. Zu dem Zeitpunkt war die Brücke noch 21 Millionen Euro billiger und nicht alles Haushalte drehten so tief ins Rot. Klar, soweit?

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    • Avatar von Klaus Bruns Klaus Bruns sagt:

      Lieber Herr ,,Berg,,

      Ich habe in der lz gelesen, dass es einen tollen vorschlag gibt, der den brückenfreunden tatkräftig unter die arme greifen würde. die ihk soll da freiwillig 100 jahre auf ihre zwangsgelder von ihren mitgliedern verzichten und anstatt derer dann auf eine spende der mitglieder, für die brücke, hoffen, die ja alle die brücke doch so gern haben, wie es die ihk tut. für deren geliebte a39 wird dabei bestimmt auch noch was abfallen. schmunzeln

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      • Avatar von Otto Berg Otto Berg sagt:

        Lieber Herr Bruns,

        Michael Zeinert, GF der Mitmach-IHK Lüneburg-Wolfsburg (inklusive Harburg, Heidekreis, Lüneburg, Uelzen, Lüchow-Dannenberg, Celle und Gifhorn) hat einen multimillionen Euronen-Erweiterungsbau vor der Brust, gleich hinter der papierdünnen Renaissance-Fassade Am Sande, vor welcher einst der berühmte Reichenbachbrunnen prangte, der heute zu direkt an die dunkle Vergangenheit unserer ehemaligen Reichsgaukammer erinnern würde, um ins Mitmach-Konzept zu passen. Da es das Mitmachen der Zwangsmitglieder bei Kammerwahlen nie über die Fünfprozent-Hürde geschafft hat, soll wenigstens das Mitzahlen bei Selbstfeier-Projekten der immer nur mit Ach und Krach vollständig besetzten IHK-„Vollversammlung“ (100 Köpfe) durch die zum Dabeisein genötigten Mitglieder (ca. 70.000 Betriebe) zu 100 Prozent gewährleistet bleiben. Gewisse Ziele und „Werte“ kann eben keine primär ihre eigene Fortexistenz verfolgende Lobbyorganisation aufgeben, sei sie auch noch so vorsintflutlich, undemokratisch aufoktroyiert und vor allem auch eiskalt beim gebührenfinanzierten „Wettbewerb“ auf „Dienstleistungsmärkten“ mit den eigenen, von ihr dort parallel gemolkenen betrieblichen Beitragszahlern.

        Das alles vor Augen, fällt es mir schwer, an Ihre Gesichte zu glauben.

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  4. Avatar von Anne König Anne König sagt:

    Kann sich „ein Land“ selbst einen Eingriff in die kommunale Aufgaben-, Gebiets- und Planungshoheit leisten, die das Grundgesetz und die Niedersächsische Verfassung den Gemeinden und Landkreisen unter dem Titel „Recht der Selbstverwaltung“ gewährleisten? Kann aus der Mitteilung, dass ein Land „ein zukunftsorientiertes Fährkonzept Bleckede-Neu-Darchau, anstatt des Brückenbaus favorisiert“ für die lokal Handelnden irgendetwas folgen, das über die freundliche Kenntnisnahme dieser Vorliebe hinausgeht?

    Kalenderblatt | 09. Mai 1883 * José Ortega y Gasset

    Es geht nicht an, von Ideen oder Meinungen zu reden, wenn man keine Instanz anerkennt, welche über sie zu Gericht sitzt, keine Normen, auf welche man sich in der Diskussion berufen kann. Diese Normen sind die Grundlagen der Kultur.

    José Ortega y Gasset, spanischer Philosoph und Soziologe (1883-1955)

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    • Avatar von Helga Dreyer Helga Dreyer sagt:

      Nein, liebe Frau König, auf diesen Trockentest kann für die lokal Handelnden nichts folgen.

      Die Bekundung im Koalitionsvertrag, ein Fährkonzept zu favorisieren, ja selbst die formelle Veröffentlichung der Absichtserklärung, das LROP – Ziel „Brücke“ durch „Fährkonzept“ ersetzen zu wollen, ist nicht justiziabel.

      Die Akteure in der Hannoveraner Schaltzentrale achten genau darauf, dass ihre Weste weiß bleibt. Sie werden aus Hannover keine weitere Einzelheiten erfahren, jedes Wort zu viel könnte ihre gewählte Strategie enttarnen.

      Als politischer Akteur setzt „Mr. Blofeld“ nämlich auf psychologische „Kriegsführung“* zur Einschüchterung des „Gegners“, damit die Mauer – der Zusammenhalt – des Lüneburger Kreistags in der Brückenfrage einstürzt.

      Als Trompeten von Jericho werden dabei auch die Pressesprecher (Frau Pörksen, Herr Budde) eingeschaltet, die wiederum die Medienlandschaft bedienen.

      Und diese wittern Auflage, Klicks oder Quote, wenn sie über die lancierte Meldung der „bedauerlicherweise nicht machbaren Finanzierung und deshalb nicht realisierbaren Brücke“ berichten. Man muss nun wirklich kein investigativer Journalist sein, um erkennen zu können, dass das Kokolores ist, Mr. Blofelds Katze beißt sich dabei in den Schwanz: ohne einen adäquaten Ersatz für das Ziel Brücke, der neu und raumbedeutsam sein muss – und das ist ein Fährkonzept gerade nicht (wie auch immer das ausgestattet sein würde), dürfen Landesfördermittel nicht von vornherein versagt werden.

      Die Camouflage wird demnächst fallen, da bin ich mir sicher.

      Herr Jenckel hat sich übrigens auch munter daran beteiligt – bewusst oder unbewusst (?) –

      https://blog-jj.com/2022/11/01/neue-koalition-die-elbbrucke-bleibt-ein-papiertiger/

      Für die Elbbrücke der Herzen sieht es düster aus – wieder mal | Blog.jj (blog-jj.com)

      https://blog-jj.com/2023/08/22/was-erlauben-kamp/

      und aktuell mit dem FB-Kommentar, über den Herr Berg heute berichtete.

      Man hatte mich gestern darüber informiert und ich hatte Marlon Suhrke gebeten, auf der JJ -FB-Seite dieses zu kommentieren:

      „Herr Jenckel, das ist jetzt aber mal eine Ansage.
      Welche Schwarmintelligenz-Population haben Sie mit Ihrer Frage denn angesprochen?
      Die, die die (harte) Realität unserer Gesetze anwendet und den Unterschied zwischen Wahrheit und Realität akzeptiert oder sind die gemeint, die sich in einer ideologischen Bubble eigene Wahrheiten stricken, diese mit plakativen Sprüchen unter die Leute bringt („nicht realistisch, willkürlich, ökonomisch und ökologisch nicht zu vertreten, der Landkreis würde 100 Millionen Euro ausgeben müssen, um nur einige zu nennen?
      Ich empfehle, sich in diesem Forum mal umzuschauen:
      https://blog-jj.com , da können Sie Antworten finden.“

      Und was glauben Sie, liebe Frau König, was passierte? Der Kommentar war nur kurz sichtbar, ist dann aber – zack – von der Bildfläche entfernt worden.

      *„Kognitive Kriegsführung in der Zusammenfassung“:

      1. Die Beeinflussung kommt von außen. Es handelt sich also nicht um einen normalen Interessenkonflikt und Meinungsfindungsprozess innerhalb einer Organisation.
      2. Der Einfluss ist psychologisch, er richtet sich also auf Aspekte wie Aufmerksamkeit, Emotionen, „scheinbares“ Wissen, Entscheidungen und Verhalten. Zielpersonen sind dabei direkt die politischen Entscheider oder indirekt Personen, die „Druck“ auf diese Entscheider ausüben (z.B. Wähler, Wirtschaft Medien, Militär).
      3. Der Einfluss verfolgt negative Ziele aus Sicht der beeinflussten Partei. Dazu gehören Schwächung der Handlungsfähigkeit und Motivation, Verunsicherung, Vertrauensverlust, Spaltung des Zusammenhaltes und Konflikt sowie Instabilität. Im Extremfall ist das Ziel die Zerstörung einer Konfliktpartei von innen heraus.

      Quelle: https://wpgs.de/fachtexte/kognitive-kriegsfuehrung/

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  5. Avatar von Gratulant Gratulant sagt:

    Klaus-Peter Dehde wird mit dem Bundesverdienstkreuz für sein kommunalpolitisches Engagement ausgezeichnet

    https://www.ejz.de/lokales/hast-mehr-verdient-id355028.html

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  6. Avatar von Helga Dreyer Helga Dreyer sagt:

    Um die angestrebte, aber nicht realisierbare Landes-Politik der Partei B 90 / Die Grünen in dem Brückenthema durchzusetzen, setzt – so der Pressesprecher des Wirtschafts- und Verkehrsministeriums, Budde – „das Land Niedersachsen gerade über das Amt für regionale Landesentwicklung (ArL Lüneburg) einen Moderationsprozess auf, um hier im Sinne einer realistischen Lösung für die betroffenen Gemeinden voranzukommen“.

    Voranzukommen? Wo gibt es denn einen Stillstand? Es wurde doch gerade erst der Antrag auf Planfeststellung für den Brückenbau gestellt.

    Lang und breit und von unten bis nach oben ist in diesem Blog darüber geschrieben worden, dass die Brücke ein Projekt der Landkreise Lüneburg und Lüchow-Dannenberg ist, weil Kreisstraßen verbunden werden; Planer und späterer Bauherr ist der Landkreis Lüneburg.

    Das Land Niedersachsen ist außen vor, das Grundgesetz und die Niedersächsische Verfassung verbieten die äußerst plumpen Versuche der Landesregierung in die Planungsautonomie der Kommunalverbände einzugreifen.

    Buddes Schreiben ist eine einzige Farce.

    Die von ihm in den Vordergrund gerückten im Wege der Schätzung ermittelten Kostenerhöhungen teilen in der Steigung das Schicksal aller anderen Infrastrukturprojekte.

    Herr Budde – also der WiMi – beachtet nicht, dass parallel dazu in gleicher Höhe auch die Steuereinnahmen gestiegen sind.

    Verdrängt scheint Herr Budde auch zu haben, dass das Land Niedersachsen ja auch davon profitiert, weil der Anteil am gesamten Umsatzsteueraufkommen für die Länder ab 2020 erhöht wurde, denn ab diesem Jahr mussten die Fördermittel für den Neubau von Kreis- und Gemeindestraßen durch die Länder allein aufgebracht werden – vorher hat der Bund diese Fördertöpfe gefüllt. Inflationsbedingt ist gerade das USt-Aufkommen deshalb drastisch angestiegen, das Land bekommt durch die Erhöhung deshalb zusätzlich einen guten Schluck für den allgemeinen Haushalt, auch der NGVFG-Topf ist gefüllt.

    Und wie pharisäerhaft ist diese Formulierung:

    „Es ist dabei für uns auch entscheidend, die Frage der Elbquerung nicht allein auf Darchau zu beschränken“. Hallo!? Es sollte doch wohl bekannt sein, dass die Fähre in Bleckede auch nach dem Brückenbau weiter betrieben wird.

    Das Vorhaben „feste Elbquerung“ ist seinerzeit erstmals als Ziel im LROP 1994 aufgeführt worden mit dieser Begründung:

    Die Verbindungen zu den neuen Bundesländern sind als Voraussetzung des räumlichen, verkehrlichen und wirtschaftlichen Zusammenwachsens herzustellen und auszubauen. Es sind qualitative Verbesserungen in den ländlichen Räumen herzustellen, die insbesondere zur Sicherstellung der Verkehrsbedienung durch straßengebundenen ÖPNV dienen.“

    Damit hat das Land Niedersachsen den Vorschriften des Bundes- Raumordnungsgesetzes ROG und des Niedersächsischen NROG, Rechnung getragen. Und diese Vorgaben der Gestze gelten heute noch. Es dürfte klar sein, dass straßengebundener ÖPNV mit Fähren nicht eingerichtet werden kann.

    In 2012 ist ein Raumordnungverfahren gem. § 15 ROG eingeleitet worden, das im Juni 2016 mit der landesplanerischen Feststellung im positiven Sinne für das Brückenprojekt abschloss (kann hier gelesen werden: https://bruecken-bauen-ev.de/wp-content/uploads/2022/07/Landesplanerische_Feststellung_opt.pdf ). Diese Feststellung sagt aus, dass das Vorhaben mit Landesplanung übereinstimmt und ist bis Juni 2026 gültig.

    Das ArL, das jetzt im Auftrag der Landesregierung ein „Moderationsverfahren“ mit den betroffenen Gemeinden durchführen soll, hat die regelrechten Gesetze und LROP-Verordnungen zu beachten.

    Der Begriff „Moderation“ kommt ursprünglich aus dem Lateinischen und kann ja einiges bedeuten: „die Mitte finden“, „Lenkung“ und „Mäßigung“.

    Der Internet-Auftritt des ArL (Quellen und einige Ausschnitte s. unten) macht mir aber Hoffnung, dass mit diesem Moderationsprozess „die Mitte gefunden“ wird und z. B. weitere Fördermittel für den Brückenbau eingeworben werden (wie wäre es, wenn man das Land Mecklenburg Vorpommern daran erinnern würde, dass diese sich in dem Staatsvertrag (Artikel 7 und weitere Protokollnotiz) verpflichteten, unterstützend tätig zu werden?).

    Eine „Lenkung“ im Sinne von „wir-überzeugen-den-Landkreis-Lüneburg-von-der-sofortigen-Einstellung-der-Brücken-Planung wird es ja wohl nicht geben können, denn das ArL „kennt sich mit den zahlreichen Richtlinien aus“ und „ist politisch gebildet“ und ihm ist daher bekannt, dass „weiter steigende Kosten“ und die „Favoritenstellung für ein Fährkonzept“ der derzeitigen Landesregierung keine Kriterien darstellen, um geltende demokratisch herbeigeführte Entscheidungen (z. B. Brückenvereinbarung zwischen den beiden Landkreisen, der SG Elbtalaue und der Gemeinde Neu Darchau und die Beschlüsse der Kreistage Lüneburg und Lüchow-Dannenberg) aushebeln zu können.

    Eine „Mäßigung“, könnte das ArL allenfalls dem Vertreter der Gemeinde Neu-Darchau wegen seiner gewählten Argumentationslinie, die offenbare Unrichtigkeiten und nicht hinnehmbare Verbalattacken gegen den Lüneburger Landrat enthalten, anheim stellen.

    Jedenfalls ist das ArL nicht dazu da, um ein nebulöses und durch die Landesregierung favorisiertes Fährkonzept, das – wie auch immer geartet – weder realisierbar wäre (zwei verschiedene Unternehmerstrukturen mit unterschiedlichen Unternehmensstrategien), noch in irgendeiner Landes-Verordnung (z. B. LROP) etabliert werden kann, anzuraten.

    Auszüge aus:

    https://www.arl-lg.niedersachsen.de/wir_ueber_uns/unsere-themen-201025.html Unsere Themen Was wir machen

    Durch jahrelange Tradition verwurzelt in der Region und bestens vernetzt in die Landeshauptstadt: Das Amt für regionale Landesentwicklung Lüneburg kümmert sich um alles, was für die langfristige Lebens- und Standortqualität unserer Region wichtig ist.

    Wir sind der zentrale Ansprechpartner vor Ort, wenn es um öffentliche Fördermittel geht und sorgen dafür, dass das Geld aus Brüssel, Berlin oder Hannover genau da ankommt, wo es die Entwicklung unserer Region positiv und langfristig stärken kann.

    Als Behörde des Landes Niedersachsen vereinen wir viele Aufgaben unter einem Dach – und genau das ist unsere Stärke. Denn nur mit dem Blick auf alle Bereiche des ländlichen und städtischen Lebens können wir unsere Region fit für die Zukunft machen.

    Das Amt für regionale Landesentwicklung als Berater und Förderer:

    Mit den großen Fördertöpfen und den zahlreichen Richtlinien kennen wir uns aus und konnten schon viele gute Projekte für die Region auf den Weg bringen. Ob Sporthallen oder soziale Innovationen, Dorfläden oder zentrale Treffpunkte, Mittelstand oder Kleinstunternehmen – wir sind Wegbereiter für Ideen und Visionen.

    Das Amt für regionale Landesentwicklung als Bodenbereiter und Mediator:

    Bei neuen überregionalen Straßen oder Stromleitungen führen wir Raumordnungsverfahren durch. Mit unseren Flurneuordnungsverfahren verbessern wir die Wettbewerbsfähigkeit unserer Landwirtschaft und flankieren den Bau neuer Infrastrukturmaßnahmen.

    Das Amt für regionale Landesentwicklung als Veranstalter und Begleiter:

    Mit unseren Veranstaltungen, mit Kooperationen und gezieltem Projektmanagement greifen wir relevante Themen der Region auf. Tourismus und Wirtschaftsförderung haben wir dabei genauso im Blick wie Kultur und politische Bildung.

    https://www.arl-lg.niedersachsen.de/startseite/unsere_themen/raumordnung/raumordnung-und-landesplanung-191269.html

    Die vorhandenen Flächen sind endlich, aber verschiedene Nutzungen benötigen ihren Raum. Die Aufgabe der Raumordnung ist es deshalb, diese Nutzungsansprüche so zu ordnen, dass möglichst alle Belange angemessen und nachhaltig berücksichtigt werden und Konflikte fachübergreifend vermieden werden können.

    Dabei verfolgt die Raumordnung das Ziel, Orte mit hoher Lebensqualität und eine möglichst flächendeckende Versorgungs- und Infrastrukturen der Daseinsvorsorge zu sichern (u.a. medizinische Versorgung, Schulen, Einzelhandel etc.). Außerdem reserviert sie die Flächen für leistungsfähige Verkehrsnetze, eine sichere Energieversorgung, Produktion und Landwirtschaft und schützt intakte Natur und Erholungsräume. Die Raumordnung schafft mit ihren Plänen einen wichtigen Rahmen für die kommunale Bauleitplanung der Städte und Gemeinden.

    https://www.arl-lg.niedersachsen.de/startseite/unsere_themen/raumordnung/raumordnungsverfahren-197085.html

    Im ROV / in der RVP wird vor allem die Übereinstimmung des Vorhabens mit den Zielen der Raumordnung geprüft.

    Vor allem aber trifft die „landesplanerische Feststellung“ eine Aussage dazu, ob das geplante Vorhaben raum- und umweltverträglich ist und so wie beantragt oder ggf. auch in geänderter Form weitergeplant werden kann.

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    • Avatar von Otto Berg Otto Berg sagt:

      Liebe Frau Dreyer,

      unter der Überschrift Angriff auf uns alle war gestern in der F.A.Z., eines des linksgrünversifften Ökoterrorismus noch nicht verdächtigen Mainstream-Mediums, zu lesen:

      Wer in diesen Tagen über die ostdeutschen Dörfer fährt, der zuckt zusammen. Mit was für Worten, mit was für Slogans da um die Stimmen der Bürger geworben wird: niveaulos, dumpf, unerträglich. „Keinen Bock auf Hetzverbote“ hat die AfD und nickt damit ihrer politischen Rechtsaußenkonkurrenz zu: „Weg mit der Scheiße“ findet „Der Dritte Weg“ (ehemals NPD) und plakatiert die Namen aller etablierten Parteien.

      Etabliert, das heißt ja eben auch: Parteien, die schon einmal Verantwortung getragen haben und nicht nur im Gossendunst ihre Ressentiments und niederen Instinkte in die Welt trompeten. Wozu die Brachialisierung der Sprache – und sei es nur die auf Wahlplakaten – führt, wird jetzt klar: Nach den Attacken auf die Grünen-Politikerin Göring Eckhardt vergangene Woche ist am gestrigen Freitagabend der sächsische SPD-Spitzenkandidat zur Europawahl Matthias Ecke beim Plakatieren auf offener Straße in Dresden-Striesen krankenhausreif geschlagen worden.

      Ebenfalls gestern, vierundzwanzig Stunden nach dem Internationalen Tag der Pressefreiheit vom 3. Mai hat nicht nur Klaus Bruns Sie daran erinnert, dass „Freiheit“ immer (und vielleicht sogar insbesondere) die Freiheit der Andersmeinenden mitbedeutet. Carlo Eggeling, der mit Marc Rath und Hans-Herbert Jenckel zur, wie es aussieht, letzten Garde der selbst denkenden, eigenhändig recherchierenden sowie dialogfähigen, argumentierend kommentierenden und leserfreundlich schreibenden LZ-Journalisten gehörte, hat – diesmal, ohne nebenbei auf die amtierende Oberbürgermeisterin einzudreschen, – einen lesenswerten Beitrag zum Thema online gestellt. Aber auch, Malte Lühr, der maskuline Teil des Trios, welches derzeit das Redaktionsteam der Landeszeitung bildet, hat sich im Flagg-Blatt des Medienhauses Lüneburg mit einem Leitartikel zu Wort gemeldet. Darin wird zunächst ausgiebig geklagt. Das Internet schaffe wenig erfreuliche Tatsachen für einen importanten Bereich der holzverarbeitenden Industrie: die papieren raschelnden Print-Medien. Die Auflagen sackten immer schneller in den Keller. Böse schlössen die Erlöse sich diesem Trend an. Das Leservertrauen schwinde. Eine abnehmende Kollegenschaft sehe sich einer zunehmende Aufgabenvielfalt gegenüber. — Und der Ton zwischen Kunden und Anbietern lasse häufiger als bekömmlich zu wünschen übrig.

      Herr Lühr, der schon bekannte, er „schreibe ich nicht nur über den Landkreis Lüneburg, sondern auch für den Landkreis Lüneburg,“ und riet, den Dialog mit den Dialogverweigerern von der AfD zu suchen, dem ist nun ein Rezept eingefallen, das Heil zu versprechen scheint:

      Ja, die Pressefreiheit ist in Gefahr. Und wir alle [!] wären gut beraten, zunächst vor der eigenen Haustür zu kehren. Andere Meinungen wieder zuzulassen, auch wenn es noch so schwerfällt, wäre ein erster Schritt – solange die Grenzen zum Extremismus nicht überschritten sind.

      „Wir“ gratulieren diesem wachen Geist zu seiner Empfehlung, eine Zeitung nicht zu öffentlicher Herabsetzung zu missbrauchen, sondern sogar gelten zu lassen, was einzusehen ihm schwerfällt, nur weil es (ohne die Grenzen zum Extremismus zu überschreiten) eine andere Meinung darstellt!

      Was sagen Sie?

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      • Avatar von Helga Dreyer Helga Dreyer sagt:

        Lieber Herr Berg,

        als Selbstdenker bin ich zurzeit damit beschäftigt (und auch ausgelastet), eigenhändig zu recherchieren, damit ich am 22. Mai im Landtag in Hannover den drei von Ihnen genannten dialogfähigen, argumentierend kommentierenden und leserfreundlich schreibenden Journalisten um nichts nachstehe, oder mich dazu zumindest angleichen kann, sollte jemand Auskünfte von mir verlangen.

        Kurzum, mir fehlt zurzeit die Zeit, um Ihnen meine Ansicht adäquat darzulegen. Ich bin mir sicher, dass das Thema „Freiheit“ uns auch weiterhin begleiten wird, Anlässe werden ja fast täglich frei Haus geliefert.

        Deshalb nur ganz kurz: der Eggeling-Artikel gefällt mir, so, wie mir übrigens fast alle seine Beiträge gefallen, auch – oder vielleicht sogar besonders dann, wenn er auf die amtierende Oberbürgermeisterin der Grünen-Partei eindrischt (es wird Sie wohl nicht näher verwundern, lieber Herr Berg).

        Bei Lüneburg aktuell hat er eben die Freiheit, Meldungen mit persönlichen Befindlichkeiten zu verquicken und auch dann so pointiert zu berichten, wie er es macht, möglicherweise, um noch vorhandenen Frust wegen der OB -Wahl abzubauen. Der Leser weiß aber, woran er ist. Und er spürt so etwas wie Menschlichkeit. Das ist doch sympathisch.

        Diese Möglichkeit haben die LZ-Redakteure natürlich nicht. Aus Malte Lührs Leitartikel:

        Dort, wo eigentlich der Kommentar das Mittel der Wahl gewesen wäre, um die eigene Meinung zum Ausdruck zu bringen, lässt sich die Gesinnung einiger Autoren oder Autorinnen aus ihren Artikeln herauslesen. Zu Recht erzeugt diese Form der Berichterstattung bei Leserinnen und Lesern ein Gefühl der Bevormundung. Und zu Recht beschweren sich diese darüber, neben den Fakten eine vorgefasste Meinung, die sie zu übernehmen haben, gleich mitgeliefert zu bekommen.“

        Einsicht ist der erste Weg zur Besserung.

        Das waren noch Zeiten, als AS für die LZ geschrieben hat. Oder auch Herr Jenckel. Die eingeflochtenen Lobhudeleien für den damaligen OB Mädge waren legendär. Was ist daran schlimm, wenn die Gesinnung des Autors / der Autorin aus dem Artikel herausgelesen werden kann?

        Die eigentliche Kunst ist es doch, dass dieser / diese über die Sache oder Begebenheit wahrheitsgemäß in dem nötigen Umfang berichtet, dass sich jeder Leser aufgrund der mitgelieferten Faktenlage erst eine eigene Meinung bilden kann.

        Das Amelinghauser Schutzhüttenthema – (besonders die fehlerhafte dpa-Meldung und der NDR-Satire-Beitrag) – ist hierzu das beste Beispiel, es wurde nicht aufgeklärt.

        Ja, die Pressefreiheit ist in Gefahr. Und wir alle wären gut beraten, zunächst vor der eigenen Haustür zu kehren. Andere Meinungen wieder zuzulassen, auch wenn es noch so schwerfällt, wäre ein erster Schritt – solange die Grenzen zum Extremismus nicht überschritten sind.“

        Ich hoffe sehr, dass Herr Lühr diesen Absatz im Halbschlaf geschrieben hat.

        BTW: Mangels Kenntnis Ihrer Mail-Adresse bin ich jetzt einmal so frei und nutze dieses Forum, um mich bei Ihnen zu bedanken. Danke, lieber Herr Berg, für die prägnant dargestellten und fundierten Erläuterungen zu den durch Herrn Budde dargelegten – aber frei erdachten Gesetzes-Auslegungen in der von Ihnen gewählten Form. Es wurde umgehend davon Gebrauch gemacht.

        Merci beaucoup!

        Ihre H. D.

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      • Avatar von Otto Berg Otto Berg sagt:

        Liebe Frau Dreyer,

        vielen Dank für die Blumen. Ich kümmere mich ja nur um die begriffliche Konsistenz der jeweiligen Argumentation (im Reich der analytischen Urteile, die zu prüfen und/oder zu fällen laut Kant immer vor aller Erfahrung möglich ist – und die darum „a priori“ heißen). Den fachlichen Input (im Reich der synthetischen Urteile, die Kant zufolge [solange es nicht um die Bedingungen der Möglichkeit von Erkenntnis überhaupt geht] stets aus der Erfahrung genommen und im Verhältnis zur Empirie geprüft und/oder formuliert werden – und darum „a posteriori“ heißen) muss ich Ihnen, Herrn Lies, Herrn Kirst-Thies und anderen überlassen.

        Die Sitzung des Petitionsausschusses, die am 22. Mai 2024 im Forum des niedersächsischen Landtages (F25) um 10:00 Uhr beginnt, ist öffentlich. Frau Julia Retzlaff, MdL, Wahlkreis 1, Braunschweig Nord, die ganz nah bei Herrn Weil steht, wird ebenso teilnehmen wie Annette Schütze, MdL, Wahlkreis 2, Braunschweig-Süd, die ganz nah beim Ministerpräsidenten sitzt. Warum laden Sie Frau Mucho, Herrn Dehde, Herrn Eggeling, Herrn Jenckel, Herrn Kirst-Thies und Herrn Lühr nicht ein, Sie auf Ihrer Reise nach Hannover zu begleiten und für die Dauer der Anhörung im Publikum Platz zu nehmen? Dann teilen hinterher alle Interessierten die gleichen Erlebnisse (vorher vielleicht sogar die Ausgaben für das Taxi) und können sich in der folgenden Debatte von Berichten und Nachbetrachtungen in ihren Foren (Zeitungen, Blog-Portalen, Kommunalvertretungen etc.) nicht mit unterschiedlichen Kenntnisständen herausreden.

        LG, Ihr Otto Berg

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  7. Avatar von Otto Berg Otto Berg sagt:

    Lieber Herr Jenckel,

    gerade für mich hatten Sie die ganze Antwort von Herrn Budde aus dem MW angehängt.

    Weil das so ist, möchte ich nun Ihnen (zugleich aber auch Herrn Budde und, damit daraus ein MW wird, dessen Herrn, dem Herrn Lies) antworten. Ich tue das, indem ich meine Kommentare [in eckigen Klammern] und gefettet direkt in den Budde-Lies-Brieftext schreibe (mit kleinen Korrekturen, da Rechtschreibung und Ausdruck im Deutschen dem bzw. den Autoren der Landesbehörde offenbar immer noch Schwierigkeiten bereiten):

    Die Antwort des Wirtschaftsministerium[s] zur Elbbrücke:

    Der Landkreis treibt das Projekt einer festen Elbquerung bei Neu Darchau in Eigenregie weiter voran. Der Landkreis tritt hier gleichzeitig als Antragsteller und als Planfeststellungsbehörde auf. [Null Information = Projekttreue und Akteursidentität sind bekannte, vom »Land« selbst so vorgesehene Tatsachen, taugen also nicht zur Skandalisierung.]

    Es hat sich an der Einschätzung des Landes gegenüber unseren Einlassungen Ende letzten Jahres nichts geändert. [Stimmt, siehe Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung namens der Landesregierung vom 06.12.2023.] Gerade auch angesichts der weiteren, mutmaßlich großen Baukostensteigerungen sowohl bei Energie als auch bei den Baustoffen scheint die Möglichkeit einer Finanzierung einer solchen Brücke zusehends weniger realistisch – auch, da hier der zwangsläufige Finanzierungsanteil des Landkreises weiter steigt [… gemeint ist wohl: der Finanzierungsanteil des Landkreises zwangsläufig steigt]. So sind die Kostenschätzungen gegenüber Anfang 2023 offenbar erneut von 91,5 Millionen Euro auf nun 95 Millionen Euro – laut Presseinfo des Landkreises – gestiegen. [»mutmaßlich«, »die Möglichkeit scheint«, »Schätzungen sind offenbar gestiegen«, »steigen die Kosten, steigt der Finanzierungsanteil des Landkreises« . . . Herr Lies und Herr Budde spekulieren im Bereich der »synthetischen Urteile apriori« (Kant). Das ist jedoch dem Neu-Lüneburger zufolge schlechte Metaphysik. Einzige Gewissheit im Bereich der »analytischen Urteile apriori« (Kant). Das ist simple Grundschulmathematik: Steigen nämlich 100 % der Brückenkosten, steigt nicht nur die 75 %ige Landesförderung, sondern auch der 25 %ige Anteil des Landkreises.]

    Für die folgenden Schritte verhält es sich weiterhin wie folgt: für eine Aufnahme ins Jahresbauprogramm nach dem Niedersächsischen-Gemeinde-Verkehrs-Finanzierungs-Gesetz (NGVFG) müsste die Baureife und der Nachweis der Eigenmittel vom Vorhabenträger (in diesem Fall der Landkreis Lüneburg) vorgelegt werden. [Genau! Das ist eine überflüssige Wiederholung einer Binse.] Auch von diesem Punkten ist das Verfahren noch sehr weit entfernt. Für Projekte dieser Größe dürften für das Planfeststellungsverfahren und mögliche Klageverfahren erfahrungsgemäß noch einige Jahre benötigt werden. Diese Verfahren führen zudem in der Regel zu zahlreichen weiteren Anpassungen, die sich ebenfalls auf die Kosten auswirken werden. [Niemand hat behauptet, dass Ende dieses Monats mit dem Bau begonnen werden kann. Ob erwartbare Klagen erfolgreich und Anpassungen nötig sind, hängt u. a. von der Güte der Planfeststellung ab.]

    Daher gilt hier unverändert weiter: Erst nach Aufnahme in ein Jahresbauprogramm würde dann der eigentliche Antrag erfolgen und die Bewilligungsbehörde entscheiden, wie die Förderung / Ablehnung ausgesprochen wird. Dazu zählt die Feststellung der zuwendungsfähigen Kosten und die Förderquote. Die NGVFG-Förderung ist dabei eine freiwillige Leistung des Landes, die jedoch nicht willkürlich erfolgen darf und vor allem auch an den Faktor „Wirtschaftlichkeit“ gekoppelt ist. Auch angesichts dieser Umstände und des aktuellen Planungsstandes mit den nun offenbar eingereichten Planfeststellungunterlagen, ist eine bauliche Realisierung der Brücke terminlich und damit auch eine Förderung realistisch derzeit nicht absehbar. [Die hier vom Lies/Budde-Tandem betonte Verquickung von »Freiwilligkeit« und »Wirtschaftlichkeit« ist barer Nonsense. »Freiwillige Leistungen« werden von »Pflichtleistungen« unterschieden, sind aber keinesfalls »willkürlich erbringbare«, sondern »gesetzlich geregelte« Zuwendungen! Da sollte Herr Budde mal einen Nachhilfekurs in der Häschenschule für Rechtsstaatsinteressierte Edelfedern besuchen. Und »Wirtschaftlichkeit«, die nach § 3 NGVFG als Bedingung einer Förderung gegeben sein muss und der zu genügen (oder nicht zu genügen) nach Eingang des Förderantrags die Bewilligungsbehörde (nicht »das Land« oder gar Herr Budde bzw. Lies) feststellen wird, bezieht sich allein auf die in sich plausible und somit konsistente ökonomische Konzeption und Ausführung des Vorhabens selbst (z. B. keine massiv goldenen Handläufe, wo es blattgoldverzierte auch täten) und nicht auf Spekulationen etwa über die Zahl der Brückennutzer usw. ]

    Gleichzeitig ist die Initiative des Landkreises auch Ausdruck der großen Notwendigkeit bei der Frage, wie kann eine zukunftsorientierte Elbquerung bereits in näherer Zukunft aussehen. [Eine notwendige Frage ist etwas anderes als eine notwendige Elbquerung.] Daran arbeiten wir als Landesregierung und suchen hier den Dialog. Eine solche Elbquerung für die Landesregierung ein bedeutsames Projekt, was sich auch in der konkreten Aufnahme in den Koalitionsvertrag widerspiegelt. Hier wurde explizit vereinbart: »Wir favorisieren ein zukunftsorientiertes Fährkonzept Bleckede-Neu-Darchau, anstatt des Brückenbaus.« Es ist dabei für uns auch entscheidend, die Frage der Elbquerung nicht allein auf Darchau zu beschränken. Die Landesregierung orientiert sich hier am tatsächlich Machbaren. Das ist angesichts der absehbar weiter steigenden Kosten NICHT eine Brücke, sondern vielmehr die im Koalitionsvertrag verankerte Lösung mittels eines Fährkonzeptes. Hier setzt das Land Niedersachsen gerade über das Amt für regionale Landesentwicklung (ArL Lüneburg) einen Moderationsprozess auf, um hier im Sinne einer realistischen Lösung für die betroffenen Gemeinden voranzukommen. [Wie passt das hier Geschriebene zu ihrer eigenen, namens der Landesregierung erteilten Auskunft vom 6. Dezember 2023, auf die Herr Budde und Herr Lies explizit verweisen? Seite zwei: »Die Verbindung der landkreiszugehörigen Gemeinden untereinander liegt grundsätzlich in der Zuständigkeit der Landkreise.«, Seite eins: »Da es sich [bei der Elbbrücke] um ein kommunales Projekt des Landkreises Lüneburg und des Landkreises Lüchow-Danne[n]berg handelt, ist das Land hier nicht aktiv planerisch tätig.«, Seite fünf: »Die Fährverbindungen einschließlich eines modifizierten Konzepts liegen […] nicht im Verantwortungsbereich des Landes, sondern bei den zuständigen Kommunen.«]

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  8. Avatar von Regine Ahrendt Regine Ahrendt sagt:

    In der Printausgabe der Elbe-Jeetzel-Zeitung referiert Redaktionsleiterin Daniela Muchow heute auf Seite 2 die Inhalte der drei Tage alten Pressemeldung vom Landkreis Lüneburg. Die waren zuvor schon auf allen Kanälen der meisten anderen lokalen Medien ebenso unverändert weiter verbreitet worden, so dass wieder – wie üblich in solchen Fällen – ein großes gemeinsames Dauergähnen unter der regionalen Leserschaft zum primären Rezeptionseffekt avancierte.

    Auch nicht neu, aber mit etwas mehr Pfeffer versehen, ist das Gepolter in der Pressemitteilung von Klaus-Peter Dehde (SPD), das Frau Muchow schon heute bei EJZ online (und dann wohl morgen erst im Blatt) präsentiert. Der Neu Darchauer Bürgermeister, der zugleich Gemeindechef des Ortes Katemin ist, hält – man höre und staune – den vom Landkreis Lüneburg geplanten Brückenbau bei Neu Darchau für einen »Irrweg« dessen Verfolg »zum „Scheitern verurteilt« und darum als eine »Verschwendung von Steuergeldern« anzusehen sei. Mit der Beantragung der Planfeststellung »für das 95-Millionen-Euro-Projekt« zwinge Lüneburg seine, Dehdes, »Gemeinde zum Handeln«, was bedeute, »alle rechtlichen Möglichkeiten auszuschöpfen«, um gegen »dieses unsinnige und schädliche Projekt« vorzugehen.

    Eine Wahl hat Neu Darchaus führender Mann nicht. Denn die Tatsache, dass der Landkreis Lüneburg quasi als Petent bei sich selber anklopft, also »Antragssteller und Genehmigungsbehörde in einem sei« und beider gemeinsamer Chef der amtierende Landrat Böther, »der mehr als einmal deutlich gemacht [habe], dass er in dieser Frage mehr als befangen«, ja, sogar »durch einseitige öffentliche Erklärungen im Sinne des Projektes aufgefallen«, folglich zur Brücke neigende interessierte Partei sei, — das alles zeige, dass Neutralität im Lüneburger Kreishaus »unmöglich ist«, also »kaum davon ausgegangen werden [könne], dass dort wirklich ein geordnetes Verfahren durchgeführt werden« würde. Auch sei der Landkreis Lüneburg »als Behörde viel zu klein, um ein objektives Verfahren sicherzustellen«.

    Zuletzt, berichtet EJZ-Chefin Muchow, treibe Bürgermeister Dehde die Befürchtung einer perfiden Absicht vonseiten des Lüneburger Landrates um:

    »Die zeitlichen Abfolgen legen den Verdacht nahe, dass der Hochwasserschutz für meine Gemeinde allein deshalb mit so großen Verzögerungen betrieben wird, weil man abwarten wollte, dass die [Brücken-]Unterlagen eingereicht werden […] Landrat Böther fährt nach Brüssel, um vollmundig den Hochwasserschutz zu predigen und scheint dabei nur den in seinem Landkreis zu meinen.«

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  9. Avatar von Georg Wüstenhagen Georg Wüstenhagen sagt:

    Die KI-Grafick der Ingenieurbüro GRASSL GmbH, siehe oben, scheint ein Magergras-Areal in der Größe von mehreren Fußballfeldern zu zeigen, aus dem sich, wenn es die Bürgermeister Dehde und Palesch unter den Arm klemmen und bei sich wieder aufschlagen könnten, bestimmt schöne Ausgleichsflächen für die illegalen Biotop-Zerstörungen um die rechtswidrig errichteten Siedlungsanlagen in Neu Darchau/Sammatz und Amelinghausen/Kronsbergheide herauszwacken ließen.

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    • Avatar von Oliver Grunwald Oliver Grunwald sagt:

      Ihr zweiter Link funktioniert nicht. Hier geht es zu den rechtswidrig errichteten Siedlungsanlagen.

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    • Avatar von Helga Dreyer Helga Dreyer sagt:

      Lieber Herr Wüstenhagen,

      heute, am Tag der Pressefreiheit, veröffentlichte die Elbe-Jeetzel-Zeitung diesen Artikel:

      >Verkehr
      Neu Darchauer Bürgermeister: Elbbrücke behindert Hochwasserschutz

      Gemeindechef Klaus-Peter Dehde (SPD) kündigt an: „Alle rechtlichen Möglichkeiten ausschöpfen“

      Neu Darchau. Aus Sicht des Neu Darchauer Bürgermeisters Klaus-Peter Dehde (SPD) ist die Elbbrücke, die der Landkreis Lüneburg auf seinem Gemeindegebiet bauen will, „zum „Scheitern verurteilt“. Der Landkreis Lüneburg setze ganz offensichtlich seinen Irrweg in die Verschwendung von Steuergeldern fort, teilte der Bürgermeister am Freitagmorgen per Pressemitteilung mit.

      Dehde reagierte damit auf die Berichterstattung, dass der Landkreis Lüneburg das Planfeststellungsverfahren für das 95-Millionen-Euro-Projekt eingeleitet hat. Damit zwinge Lüneburg „meine Gemeinde zum Handeln“, sagte der Neu Darchauer Bürgermeister.

      „Bemerkenswert ist, dass der Landkreis Lüneburg den Antrag wieder bei sich selbst stellt. Er ist also Antragsteller und Genehmigungsbehörde in einem – mit dem gemeinsamen Chef des Ganzen, Landrat Böther. Dieser hat mehr als einmal deutlich gemacht, dass er in dieser Frage mehr als befangen und ein neutrales Verfahren schon deshalb unmöglich ist.“

      Der Landkreis Lüneburg sei als Behörde viel zu klein, um ein objektives Verfahren sicherzustellen. Viele der Akteure, allen voran Landrat Jens Böther (CDU), seien bisher durch einseitige öffentliche Erklärungen im Sinne des Projektes aufgefallen, moniert Klaus-Peter Dehde. Es könne also kaum davon ausgegangen werden, dass dort wirklich ein geordnetes Verfahren durchgeführt werden wird. „Parallelen zum ersten vor dem Oberverwaltungsgericht Lüneburg gescheiterten Verfahren drängen sich auf“, meint der Bürgermeister. Nicht nur dieser Umstand werde die Gemeinde Neu Darchau zwingen, alle rechtlichen Möglichkeiten auszuschöpfen, um gegen „dieses unsinnige und schädliche“ Projekt vorzugehen.

      „Die zeitlichen Abfolgen legen den Verdacht nahe, dass der Hochwasserschutz für meine Gemeinde allein deshalb mit so großen Verzögerungen betrieben wird, weil man abwarten wollte, dass die Unterlagen eingereicht werden,“ äußert Bürgermeister Dehde seine Befürchtungen. „Landrat Böther fährt nach Brüssel, um vollmundig den Hochwasserschutz zu predigen und scheint dabei nur den in seinem Landkreis zu meinen. Ich halte das für völlig inakzeptabel.“ Die Einwohnerbefragung aus dem Jahr 2021 sei für ihn ein eindeutiger Auftrag, so Dehde. <

      https://www.ejz.de/lokales/neu-darchauer-buergermeister-elbbruecke-behindert-hochwasser-id354758.html

      Pressefreiheit, so wie ich sie verstehe, bedeutet doch auch, dass offensichtliche Fake News nicht verbreitet werden, selbst wenn ein Bürgermeister diese via Pressemitteilung an die Redaktion eingesandt hat und der Artikel selbst einen Hinweis darüber enthält. Auch ein Herr Dehde hat keinen Anspruch auf Veröffentlichung seiner Meinungsäußerung.

      Aus dem Leitfaden für den redaktionellen Umgang mit Pressemitteilungen, Quelle hier:

      https://dju.verdi.de/++file++620a2e8a19da39e1314fafaa/download/949441_PressemitteilungLeitfaden0921.pdf

      Seite 11; Der Deutsche Presserat hat im Pressekodex zum Umgang u. a. mit Pressemitteilungen folgende Regeln aufgestellt:

      Richtlinie 2: „Zur Veröffentlichung bestimmte Informationen in Wort, Bild und Grafik sind mit der nach den Umständen gebotenen Sorgfalt auf ihren Wahrheitsgehalt zu prüfen und wahrheitsgetreu wiederzugeben.

      Seite 15; Merkpunkte für die redaktionelle Praxis

      Weglassen als Option – nicht jede Pressemitteilung muss erscheinen. Die
      Redaktion entscheidet souverän

      Bevorzugung vermeiden: Organisierte und institutionalisierte Akteur:innen
      haben meist Pressestellen. Die Bevorzugung lokaler, politischer oder unter-
      nehmerischer Eliten, eine im Lokalen bekannte Gefahr, darf nicht durch Pres-
      semitteilungen noch verstärkt werden

      Seite 6; Besondere Verantwortung und Transparenz im Umgang mit PR-Material ist fürJournalist:innen daher sowohl ein rechtliches als auch ein professionell-ethisches Gebot.
      Zu den wichtigsten Standards und Qualitätsmaßstäben im Journalismus zählen Sorgfalt und Wahrhaftigkeit, Unabhängigkeit, Perspektivenvielfalt, Vermittlung von Orientierung und Transparenz.

      Über den geplanten Hochwasserschutz in Neu Darchau – auch über die Gründe einer Verzögerung der Projektierung – hatte die EJZ ausführlich kürzlich am 18. 4. und 25.4.2024 berichtet. Dehdes Verdachtsäußerung in der Pressemitteilung ist absurd und reine Meinungsmanipulation. Und die Redakteure der EJZ wissen darüber.

      Und wieder einmal drängt sich mir unweigerlich die Frage auf: Ist die EJZ eigentlich das Zentralorgan für die Brückengegner?

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      • Avatar von Klaus Bruns Klaus Bruns sagt:

        Liebe Frau Dreyer, Sie sehen zu viele Gespenster. Herr Dehde darf doch seine Meinung äußern, oder? DIe EJZ darf doch bestimmt auch die Ergüsse der Brücken-Freunde erscheinen lassen, oder? Frage: wo in der Politik wird nicht manipuliert? Selbst die Zwangsmitglieder-Beitragskassierer Ihk ist mal wieder kräftig dabei. Nennt man Werbung. schmunzeln. P.S. Warum druckt die LZ die heutige Brückenwerbung der IHK bloß? Es geht ums Geld, also, eigentlich alles wie immer.

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  10. Avatar von Andreas Janowitz Andreas Janowitz sagt:

    Man könnte dafür eine 150MW Batterie kaufen, aber scheiss auf Energiewende, giessen wir`s in Beton.

    Nutzlose Quatschdebatte von möchtegern wichtigen. Zum Kotzen.

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    • Avatar von Elena Schünemann Elena Schünemann sagt:

      Ich frage mich, warum soll Lüneburg nur Kant-Stadt sein? Warum darf es nicht endlich Janowitz-Stadt werden?

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      • Avatar von Andreas Janowitz Andreas Janowitz sagt:

        Aber ja Fr. Schünemann! In Australien werden derzeit 1GW Speicher gebaut. Für Stunden können ganze Bundesstaaten nur mit Batteriespeicher versorgt werden, in Kernregionen nicht dem Outback.

        Hier werden Geschichten von Vorgestern in verletzter Eitelkeit bis zum St. Nimmerleinstag als der Grosse Wurf gepriesen.

        Allendhalben wird die Mär der teuren Erneuerbaren kolportiert und die kläglichen Reste der an die Wand gefahrernen Unternehmen suchen ihr Heil im Ausland. Wie eben SMA! Als Weis-Rot-Blauer Landesverräter mag die Halluzination genügen, mich kotzt solch offensichtliche Idiotie nurnoch an. Wenn man nicht ausgesprochen Blöd ist, weiss man wesswegen die Kosten für die EEG Umlagen ins unermessliche steigen.

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    • Avatar von Jörg Kohlstedt Jörg Kohlstedt sagt:

      Wir wollen hier mal nicht mit sinnvollen Ideen anfangen. Brücken-Bernd hat damals versprochen, das Ding kommt. Dann kommt das auch. Egal, was das kostet. Legen wir mal den Arenamultipikator zu Grunde, dann wird das Ding wohl eher so um und bei 160 Millionen Euro kosten. Und der Unterhalt wird die Kreiskasse auffressen.

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      • Avatar von J. Bender J. Bender sagt:

        Herr Kohlstedt,

        die Arena sollte ursprünglich netto unter Mio 10 € kosten, endete bekanntlich aber bei netto rund Mio 35 €. Allerdings kommen die bisher nicht offengelegten Finanzierungskosten noch oben drauf, womit die Nettobausumme heute, ohne die jährlichen Betriebssubventionen von ca. Mio 2 € über die nächsten 28 Jahre, rund Mio 40 € locker betragen dürfte.

        Das entspricht dem Faktor 4. Legen wir also tatsächlich den „Arenamultipikator“ zugrunde, dann kostet die Brücke, sofern wir vom augenblicklichen Stand – Mio 95 € – ausgehen, am Ende 4 x 95 = Mio 380,- €.

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      • Avatar von Andreas Janowitz Andreas Janowitz sagt:

        Herr Kohlstedt, ich schliesse mich dem Tenor diese Songs an: https://www.youtube.com/watch?v=1dCz2PvQ3-Y

        Zumal die wirklichen Probleme (und Kosten) an völlig anderer Stelle zu suchen sind- https://www.tagesschau.de/wirtschaft/neuer-chefermittler-cum-ex-100.html wobei niemand der Aushilfswichtigen etw. zum übergeordneten Thema „reziprok“ beitragen kann (oder will).

        Der mir aufgenötigte Kot entspricht nicht annähernd dem, was ich mir hier „erdreiste“…

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  11. Avatar von Helga Dreyer Helga Dreyer sagt:

    Lieber Herr Jenckel,

    zu Ihren Anmerkungen https://blog-jj.com/2024/05/02/kann-sich-ein-kreis-selber-ein-100-millionen-projekt-aus-steuergeld-genehmigen/#comment-22144

    Die Brückenfreunde, die ich kenne, schließen vor nichts und vor niemand die Augen.

    Die von Herrn Budde erneut* beschriebene Vorgehensweise ist den Vorschriften des NGVFG entlehnt und damit bekannt. Kein Brückenfreund hat je etwas anderes gefordert oder behauptet oder beanspruchte gar eine Sonderbehandlung.

    Die Einsprengsel seiner persönlichen Überzeugungen (nicht realistisch, … noch Jahre entfernt) sind nicht relevant.

    Hier

    https://blog-jj.com/2023/05/19/mit-der-elbbrucke-ins-guinness-buch-der-rekorde/#comment-19905

    und in dem dort nachfolgenden Kommentar von mir können Sie etwas zur Wirtschaftlichkeit und zur Willkür lesen, ich möchte mich heute nicht wiederholen. Anscheinend hat Herr Budde die Bedeutungen dieser Schlagwörter bisher nicht verstanden, sie weisen auf andere Sachen hin, als er uns mit bloßem Fettdruck weismachen will.

    Nun zu Ihren neuen Punkten:

    Punkt 1: da stimme ich Ihnen zu; hier wird aber eine Kreisstraße gebaut, eine solche Analyse ist hierfür nicht erforderlich (amüsant finde ich übrigens FB-Kommentare, die prophezeien, dass die Brücke Verkehre nach sich ziehen würde, ähnlich der Frequenz auf einer Autobahn).

    Punkt 2: ich stimme Ihnen zu, Klagen kommen sicher (ich bin schon sehr gespannt auf die Klagebegründung der Gemeinde Neu Darchau bezüglich der Ortsumfahrung)

    Punkt 3: Die Ing-Planer der Brücke sind auch die Planer des Deichbaus in Neu Darchau. Die beiden Bauwerke sind planungstechnisch aufeinander abgestimmt, der Deichbau beeinflusst nicht ein weiteres Mal die geschätzten Baukosten der Brücke mit der Ortsumgehung (schon in der Brückenvereinbarung aus 2009 sind hierzu Äußerungen zu finden, schauen Sie bitte mal in Ihren Faktencheck).

    Punkt 4: das Genannte ist nicht als Unwegsamkeit einzuordnen und ist in dem heute behandelten Thema unerheblich.

    Punkt 5: Die Landesregierung kann favorisieren was sie möchte. Wenn sie für die Brücke keine Sympathien aufbringen kann, dann streicht sie dieses Projekt einfach aus dem LROP.

    Effekt? Null! Es werden Kreisstraßen gebaut, der Landkreis wird nach Rechtskraft des Planfeststellungsbeschlusses den Antrag auf Förderung nach dem NGVFG stellen. Das von Herrn Budde beschriebene Verfahrensmuster der Prüfung in der zuständigen Landesbehörde (NLSTBV) wird in Gang gesetzt.

    Und deshalb nochmals: es ist klar wie dicke Kloßbrühe, dass allein die Veröffentlichung der Absichtserklärung der Agrarministerin Staudte, B 90 / Die Grünen, das Ziel Brücke im LROP gegen ein Ziel Fährkonzept ersetzen zu wollen (was nicht machbar wäre, will man rechtmäßig vorgehen) unterstützt durch die Suggestionsinformationen aus der Staatskanzlei (Frau Pörksen) und aus dem Verkehrsministerium (Herr Budde), der Landkreis würde keine Landes-Fördermittel für den Brückenbau erhalten (und hieran haben Sie sich seit August des letzten Jahres ja auch kräftig beteiligt, lieber Herr Jenckel – vielleicht auch unbewusst), dazu dienen soll(te), die Mitglieder des Kreistages Lüneburg davon zu überzeugen, dafür zustimmen, die Brückenplanungen sofort zu beenden und damit den Planfeststellungsbeschluss zu verhindern.

    Gottseidank sind diese auf die äußerst plumpen Heucheleien nicht hereingefallen.

    Sie hatten meine Frage, wer hinsichtlich des Fährkonzepts auf der Bremse steht, nicht beantwortet. Das nährt bei mir die Hoffnung, dass die SPD doch noch zur Vernunft gekommen sein könnte und nicht zulässt, dass in dieser Sache der Schwanz mit dem Hund wedelt.

    Der Antrag auf Planfeststellung ist nun gestellt. Nun ist Ministerin Staudte am Zug. Sicherlich wird der Fachmann des für Landesraumordnung zuständigen Referats Ministerialdirektor Dr. Stephan Löb der Ministerin erklären, welche Schritte notwendig wären, um weitere Verzögerungen für den Brückenbau herbeizuführen. Die würden dann auch nur wieder – wie schon durch den Planungstopp 2015 – 2018 zugunsten der Arena – nur die Grundlage für eine Verteuerung des Projekts bilden und letztlich doch nicht dazu führen, ein Konzept im LROP etablieren zu können, ein Ausgang wie beim Hornberger Schießen wäre vorprogrammiert. Auch hier bin ich gespannt, wie die Ermessensentscheidung der Ministerin ausfallen wird.

    Wenn sich die Nebelschwaden verzogen haben, dann werden Misstrauen, Verdruss, Empörung, Zorn bei den Wählern übrig bleiben und die Partei Bündnis 90 / Die Grünen werden sich fragen müssen, ob es das wert war, um das Ego des bisherigen Lüneburger Kreistagsmitglieds und des Fraktionsvorsitzenden dieser Partei im Landtag, Schulz-Hendel, der mit allen Mitteln den Brückenbau verhindern wollte und will, zu bedienen“ (JU, August 2023).

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  12. Avatar von Otto Berg Otto Berg sagt:

    Nichts Neues unter der Sonne von Ihnen und Herrn Budde, lieber Herr Jenckel,

    Ihre Zwischenbetrachtung lässt sich auf zwei längst bekannte Wahrheiten zusammendampfen:

    (A): Bei Planfeststellung und bei Nachweis von Baureife plus Eigenmitteln durch den Landkreis Lüneburg wird die Elbbrücke gebaut und deren förderungsfähige Kosten werden vom Land zu 75 Prozent getragen.

    (B): Was ein „zukunftsorientiertes Fährkonzept Bleckede-Neu-Darchau“ sein könnte, ist bis heute genauso unklar wie die Frage, ob so ein Konzept vom Land nicht nur ideell, sondern auch finanziell gefördert werden dürfte, könnte oder würde.

    * * * * * * * * * *

    Siehe hierzu die Antwort[en] des Niedersächsischen Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung namens der Landesregierung vom 6. Dezember 2023 auf die Anfrage der Abgeordneten Anna Bauseneick und Uwe Dorendorf (CDU) an die Staatskanzlei vom 1. November 2023:

    Zu (A):

    Seite zwei, Frage Nr. 4 der Abgeordneten Bauseneick und Dorendorf (CDU):

    Welche Schritte wurden vonseiten der jeweiligen Landesregierungen unternommen, um die Realisierung einer Elbbrücke zwischen Darchau und Neu Darchau zu prüfen oder voranzutreiben (bitte mit zeitlichen Angaben)?

    Antwort der Landesregierung:

    Da es sich um ein kommunales Projekt des Landkreises Lüneburg und des Landkreises Lüchow-Danneberg handelt, ist das Land hier nicht aktiv planerisch tätig. Die im Jahr 2009 abgeschlossene „Brückenvereinbarung“ wurde vom Landkreis Lüneburg, dem Landkreis Lüchow-Danneberg, der Samtgemeinde Elbtalaue und der Gemeinde Neu Darchau unterzeichnet. Das Land hat die Brückenvereinbarung nicht mitgezeichnet. Das Land Niedersachsen ist somit lediglich in der Rolle, gegebenenfalls Fördermittel für den kommunalen Straßenbau aus Landesmitteln gemäß dem Niedersächsischen GemeindeVerkehrsFinanzierungsGesetz (NGVFG) zu gewähren.

    Bereits im Jahr 2008 hat Ministerpräsident a. D. Christian Wulff eine 75 %-Förderzusage aus Landesmitteln und eine Mitfinanzierung von Planungskosten in Höhe von 1,3 Millionen Euro bestätigt. Die darauffolgende Landesregierung aus SPD und Bündnis 90/Die Grünen hat die Förderung des Landes nach Kostensteigerungen auf 46 Millionen Euro gedeckelt. In der vergangenen Legislaturperiode wurde eine 75 %-Förderung mit Landesmitteln des NGVFG in Aussicht gestellt, die durch zusätzliche 6 Millionen Euro aufgestockt würden, wenn der Bau der Brücke tatsächlich beginnt. Darüber hinaus hat das Land die zugesagten Planungskosten in Höhe von 1,3 Millionen Euro vollständig an den Landkreis Lüneburg ausgezahlt.

    Das Projekt wurde vom Landkreis Lüneburg für die Aufnahme in das Mehrjahresprogramm des NGVFG angemeldet und ist dort aufgenommen.

    Zu (B):

    Seite eins, Vorbemerkung der Landesregierung:

    Die derzeit vorhandenen Fährverbindungen in Bleckede und in Neu Darchau werden von den Kommunen betrieben. Die Fähre „Amt Neuhaus“ bei Bleckede betreibt der Landkreis Lüneburg, die Fähre „Tanja“ von Neu Darchau im Landkreis Lüchow-Dannenberg nach Darchau im Landkreis Lüneburg wird von der Gemeinde Neu Darchau betrieben. Die Fährverbindungen einschließlich eines modifizierten Konzepts liegen somit nicht im Verantwortungsbereich des Landes, sondern bei den zuständigen Kommunen.

    Seite vier, Frage 14:

    Gibt es eine Bewertung der Nachhaltigkeit und Umweltauswirkungen einer Fährverbindung im Vergleich zu einer Elbbrücke?

    Antwort der Landesregierung:

    Die Umweltauswirkungen der Elbbrücke einschließlich der Auswirkungen auf das Klima sind im Rahmen des vorgesehenen Planfeststellungsverfahrens für den Brückenneubau des Landkreises Lüneburg zu bewerten. Untersuchungen der Umweltauswirkungen eines Fährbetriebs sind der Landesregierung ebenso wenig bekannt wie die Auswirkungen des Brückenbaus.

    Seite fünf, Frage 16:

    Wie und in welchem Umfang wird ein Fährkonzept gegebenenfalls durch das Land gefördert?

    Antwort der Landesregierung:

    Die Verbindung der landkreiszugehörigen Gemeinden untereinander liegt grundsätzlich in der Zuständigkeit der Landkreise. Inwieweit hierfür perspektivisch auch Landesförderung zur Verfügung stehen könnte, wird der weitere Abstimmungsprozess zeigen.

    Seite fünf, Frage 17:

    Wie und in welchem Umfang fördert das Land die aktuell bestehenden Fährverbindungen zwischen Bleckede und Neu Bleckede sowie zwischen Darchau und Neu Darchau? Wenn keine Förderung erfolgt, warum nicht?

    Antwort der Landesregierung:

    Für die aktuell bestehenden Fährverbindungen erfolgt keine Förderung durch das Land. Hierfür gibt es im Land derzeit keine Rechtsgrundlage.

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    • Avatar von jj jj sagt:

      Lieber Herr Berg, ich dachte immer. Sie können lesen. Gerade für Sie hatte ich die ganze Antwort von Herrn Budde aus dem MW anhängt.
      Und ja, das ist nicht neu, will aber nicht gehört werden.
      Es ist kein Geld da, es wird geklagt, und vor Gericht und auf hoher See sind wir in Gottes Hand.
      Bei 100 Millionen winken sogar einstige Verfechter kopfschüttelnd ab. Da wird es nichts mit der Aufnahme ins Mehrjahresprogramm.

      Gut ist es, den Plan einmal zu Ende zu führen.

      Ansonsten finde ich es halt kurios, dass ein Kreis seine eigenen Anträge genehmigt.
      Mir zumindest ist das nicht gestattet😇🥳
      Beim Fährkonzept gibt es eine Partei, die auf die Bremse drückt. LG Ihr jj

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      • Avatar von Helga Dreyer Helga Dreyer sagt:

        Lieber Herr Jenckel,

        erst die vollzogene Änderung im LROP mit dem Eintrag Ziel Fährkonzept hätte zur Folge, dass dem Kommunalverband Landkreis Lüneburg Landesmittel zum Brückenbau nicht zur Verfügung stünden, weil dann – und nur dann – der Landkreis mit dem Bau der Brücke gegen Landesplanung verstoßen würde.

        „Es ist kein Geld da“? Können Sie mir diese Behauptung bitte mal näher erklären?

        Haben Sie in dem Budde-Schreiben die Worte „freiwillige“ (Leistung des Landes) und an den „Faktor Wirtschaftlichkeit gekoppelt“ durch Fettdruck hervorgehoben? Oder war es der Verfasser selbst? Derjenige hat die Bedeutungen aus den Vorschriften des NGVFG und den Förderrichtlinien nicht verstanden.

        Sie schreiben: „Beim Fährkonzept gibt es eine Partei, die auf die Bremse drückt.“

        Klären Sie mich doch bitte auf: wo sind die Bedenkenträger denn zu finden: in Hannover oder in Lüneburg?

        Oder anders herum gefragt:

        ist man sich in Hannover nicht im Klaren darüber, wie dem „Konzept“ Leben eingehaucht und physisch dargestellt werden könnte, das „Konzept“ die Vorgaben des ROG und NROG in jeweils §§ 2 erfüllen und damit dann als Ziel rechtssicher ins LROP aufgenommen werden könnte und gleichzeitig aber nicht in die grundgesetzlich gesicherte Planungsautonomie der Kommunen eingreift (was die Quadratur des Kreises bedeuten würde)

        oder finden sich etwa in Lüneburg Spielverderber, die Zweifel daran haben, der Pächterin und Betreiberin der Fähre in Bleckede ein Konzept vorzuschreiben, das auch die unternehmerischen Interessen des gemeindeeigenen Fährbetriebs in Neu Darchau, vertreten durch den dortigen Bürgermeister, bedient?

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      • Avatar von jj jj sagt:

        Liebe Frau Dreyer, das Fettgedruckte stammt nicht von mir. Aber weil es niemand verstehen will, hat es der Verfasser wohl einmal so versucht. Es handelt sich nicht um einen so oft beschriebenen Automatismus, dass die Brücke gefördert wird. Bis es so weit käme, müssen noch einige Hürden genommen werden, davor würde auch ich als Brücken-Freund gerne die Augen verschließen.
        Punkt 1: Müsste der Landkreis wie Bund und Land eine Nutzen-Kosten-Analyse vornehmen, hätte die Brücke bei den Frequenzen keine Chance.
        Punkt 2: Die Klagen kommen sicher.
        Punkt 3: Der Deichbau und der Hochwasser- wie der Klimaschutz werden noch sehr entscheidende Faktoren, die alles machen, aber sich das Bauwerk nicht billiger.
        Punkt 3: Bis heute gibt es zu Kosten und Bauunterhaltung keine validen Aussagen.
        Punkt 4: Hier die Passage aus dem Ministerium, die Ihnen zeigen mag, wie viele Unwegsamkeiten noch vor Ihnen liegen:GemeindeVerkehrsFinanzierungsGesetz (NGVFG) müsste die Baureife und der Nachweis der Eigenmittel vom Vorhabenträger (in diesem Fall der Landkreis Lüneburg) vorgelegt werden. Auch von diesem Punkten ist das Verfahren noch sehr weit entfernt. Für Projekte dieser Größe dürften für das Planfeststellungsverfahren und mögliche Klageverfahren erfahrungsgemäß noch einige Jahre benötigt werden. Diese Verfahren führen zudem in der Regel zu zahlreichen weiteren Anpassungen, die sich ebenfalls auf die Kosten auswirken werden.
        Erst nach Aufnahme in ein Jahresbauprogramm würde dann der eigentliche Antrag erfolgen und die Bewilligungsbehörde entscheiden, wie die Förderung / Ablehnung ausgesprochen wird. Dazu zählt die Feststellung der zuwendungsfähigen Kosten und die Förderquote. Die NGVFG-Förderung ist dabei eine freiwillige Leistung des Landes, die jedoch nicht willkürlich erfolgen darf und vor allem auch an den Faktor „Wirtschaftlichkeit“ gekoppelt ist. Auch angesichts dieser Umstände und des aktuellen Planungsstandes mit den nun offenbar eingereichten Planfeststellungunterlagen, ist eine bauliche Realisierung der Brücke terminlich und damit auch eine Förderung realistisch derzeit nicht absehbar.
        Punkt 5: Noch einmal das Ministerium: Eine solche Elbquerung für die Landesregierung ein bedeutsames Projekt, was sich auch in der konkreten Aufnahme in den Koalitionsvertrag widerspiegelt. Hier wurde explizit vereinbart: „Wir favorisieren ein zukunftsorientiertes Fährkonzept Bleckede-Neu-Darchau, anstatt des Brückenbaus.“
        Noch Fragen?

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      • Avatar von Otto Berg Otto Berg sagt:

        Lieber Herr Jenckel,

        dass ein Vorhabensträger und Antragssteller hier der Landkreis Lüneburg mit der Anhörungs- und Genehmigungsbehörde (hier: dem Landkreis Lüneburg) identisch ist, das hat auf den ersten Blick ein Geschmäckle. Ich stimme zu.

        Doch gibt es das auf allen Ebenen. Es nennt sich in einer Demokratie (die auf letzte Quellen irrtumsloser Weisheit etwa auf einen Ajatollah, einen Papst oder auf einen Seniorenbeirat mit Standleitung zum lieben Gott verzichten muss) „Selbstverwaltung“. Beispiel Abgeordnetendiäten. Da kann Ihnen Herr Bruns gewisss das entsprechende Lied singen. Anderes Beispiel Baugenehmigungen: Die Stadt Lüneburg beantragt und bewilligt eigene Vorhaben auf derselben Etage des Rathauses. Und auch die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr ist bei Planfeststellungsbegehren des Landes zugleich die zuständige Anhörungsbehörde. „Gleiches Haus, aber zwei verschiedene Paar Schuhe“, kommentierte vorgestern Jens Böther in der LZ (diesmal) zu Recht.

        Da das Ablaufschema bei Landesprojekten dem kommunalen Prozedere stark ähnelt, können Sie sich anhand dieser Grafik klarmachen, wie komplex und zeitraubend ein solches Verfahren sein oder werden kann.

        Aber selbst wenn es institutionell und/oder sogar personell keine Trennung zwischen der ersuchenden und der genehmigenden Instanz gibt, ist äußerste Sorgfalt „von beiden Seiten„, der bittenden und der prüfenden, dennoch zu erwarten. Denn, wie Sie oben selbst schrieben:

        Bevor ein Planfeststellungsbeschluss Rechtskraft erlangt, beugen sich in der Regel scharfäugige Verwaltungsrichter über dessen Inhalte.

        Blicken Sie zwanzig Jahre zurück. Ein Fiasko, wie es Franz Fietz (CDU) und Manfred Nahrstedt (SPD) beschieden war, möchte wohl kein Landrat noch einmal erleben: Bereits im Oktober 2003 hat das Niedersächsische Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr den Landkreis Lüneburg zur zuständigen Planfeststellungsbehörde bestimmt. Und schon einmal, im Dezember 2003 nämlich, hat der Landkreis Lüneburg – bzw. dessen Eigenbetrieb Straßenbau und Unterhaltung – gleichsam bei sich selbst die Durchführung des gesetzlich geforderten Planfeststellungsverfahrens beantragt, was im Ergebnis bekanntlich schief ging, da das Verwaltungsgericht Lüneburg am 23. März 2006 (Az 5 A 261/05) den Planfeststellungsbeschluss, welcher nach Anhörung von Naturschutzverbänden und Trägern öffentlicher Belange sowie nach Auswertung zahlreicher Einwendungen vor allem von Bürgern aus Neu Darchau am 3. Mai 2005 ergangen war, als in wesentlichen Teilen rechtswidrig aufhob.

        Zwei Jahre später hat das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht als Berufungsinstanz auf die Klagen mehrerer Anwohner und der Gemeinde Neu Darchau hin den Planfeststellungsbeschluss des Landkreises Lüneburg für den Bau der Elbbrücke Neu Darchau / Darchau (Amt Neuhaus) mit Urteilen vom 6. Juni 2007 komplett aufgehoben (Az 7 LC 97/06 und LC 98/06).

        Das Verwaltungsgericht hatte in seinen Urteilen vom März 2006 einen zur Nichtvollziehbarkeit der Planung führenden Fehler darin gesehen, dass der Landkreis Lüneburg für den im Bereich des Landkreises Lüchow-Dannenberg liegenden Brückenteil nicht der zuständige Straßenbaulastträger sei. Die Straßenbaulast ist dem Landkreis Lüneburg daraufhin vom Land übertragen worden.

        Das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht hatte im Juni 2007 den Planfeststellungsbeschluss gleichwohl und nunmehr vollständig aufgehoben. Es hat dies im Kern damit begründet, dass der Landkreis Lüneburg für den Erlass des Planfeststellungsbeschlusses nicht zuständig gewesen ist, soweit das Vorhaben auf dem Gebiet des Landkreises Lüchow-Dannenberg verwirklicht werden sollte.

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  13. Avatar von jps-lueneburg jps-lueneburg sagt:

    NeinVon meinem/meiner Galaxy gesendet

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    • Avatar von Traude Winter Traude Winter sagt:

      Ja, genau, Herr Schultz,

      Lüneburg City First! Und die Dösbaddel an der Elbe? Wat geiht uns dat an?

      So denken Sie und Ihre Oberuli-Buddies wohl leider in Ihrer Oberzentrum-Galaxy!

      Zwei Millionen Euro für öffentliche Betriebssubventionen und Kreditzinsen die nächsten dreißig Jahre, um Ihre an zwanzig Tagen im Jahr ausgelastete 35 Mio-Hoppe-Bahlburg zu finanzieren, waren und bleiben eben wichtiger als barrierefreie Landkreisteilhabe von Jugend und Schulkindern aus Dunkeldeutschland rechts der Elbe.

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  14. Avatar von Klaus Bruns Klaus Bruns sagt:

    schmunzeln, die brücke am kwai wurde am ende auch in die luft gejagt.

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